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2017-12-D-17-de-3 1/36 Schola Europaea Büro des Generalsekretärs Az.: 2017-12-D-17-de-3 Orig.: FR Beschlüsse der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen mit erweitertem Teilnehmerkreis Sitzung vom 5., 6. und 7. Dezember 2017 in Brüssel Genehmigt im Schriftlichen Verfahren Nr. 2018/02 am 26. Januar 2018

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2017-12-D-17-de-3 1/36

Schola Europaea

Büro des Generalsekretärs

Az.: 2017-12-D-17-de-3 Orig.: FR

Beschlüsse der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen mit erweitertem Teilnehmerkreis

Sitzung vom 5., 6. und 7. Dezember 2017 in Brüssel

Genehmigt im Schriftlichen Verfahren Nr. 2018/02 am 26. Januar 2018

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III. SCHRIFTLICHE MITTEILUNGEN

a) Ergebnis der schriftlichen Verfahren bei den Mitgliedern des Obersten Rates (2017-11-D-14-de-1)

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/24 – Vorschlag zur Revision der Zeitplanung für die Einführung der neuen Benotungsskala im Sekundarbereich der Europäischen Schulen (2017-04-D-2-de-1)

Im Wege des schriftlichen Verfahrens, das am 11. April 2017 eingeleitet und am 26. April 2017 abgeschlossen wurde, hat der Oberste Rat den Vorschlag zur Revision der Zeitplanung für die Einführung der neuen Benotungsskala im Sekundarbereich der Europäischen Schulen (2017-04-D-2-de-1) genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/25 – Vorschlag zur Überarbeitung des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen (2017-04-D-8-de-1)

Im Wege des am 24. Mai 2017 eingeleiteten und am 8. Juni 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Vorschlag zur Überarbeitung des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen (2017-04-D-8-de-1) genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens: 2017/28 – Arbeitsgruppe „Anerkannte Europäische Schulen“

Im Wege des am 4. Mai 2017 eingeleiteten und am 18. Mai 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Vorschlag zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Anerkannte Europäische Schulen“ (2017-04-D-23-de-1) genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/30 – Beschlüsse der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen vom 4. - 6. April 2017 (2017-04-D-2-de-2)

Im Wege des am 16. Mai 2017 eingeleiteten und am 30. Mai 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Beschlüsse der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen vom 4. - 6. April 2017 (2017-04-D-2-de-2) genehmigt.

Die endgültigen Beschlüsse: 2017-04-D-2-de-3 sind in DOCEE veröffentlicht.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/31 - Ernennung des britischen Inspektors für den Sekundarbereich

Im Wege des am 15. Juni 2017 eingeleiteten und am 29. Juni 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Herrn Paul METCALF zum britischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich als Nachfolger von Frau Moyra HADLEY genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/32 – Protokoll der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen mit nicht erweitertem Teilnehmerkreis vom 4. April 2017 in Berlin (2017-04-D-25-de-1)

Im Wege des am 20. Juni 2017 eingeleiteten und am 4. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat das Protokoll der Sitzung des Obersten Rates der Europäischen Schulen mit nicht erweitertem Teilnehmerkreis vom 4. April 2017 in Berlin (2017-04-D-25-de-1) genehmigt.

Das endgültige Protokoll: 2017-04-D-25-de-2 ist in DOCEE veröffentlicht.

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Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/34 - Auditbericht – Europäische Schule Brüssel-Argenteuil (2017-04-D-17-de-2)

Im Wege des am 21. Juni 2017 eingeleiteten und am 5. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Auditbericht - Europäische Schule Brüssel-Argenteuil (2017-04-D-17-de-2) genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/38 – Bericht des Auswahlausschusses für die Stelle des beigeordneten Direktors für den Kindergarten- und Primarbereich der Europäischen Schule Varese – Dokument 2017-05-D-22-de-1 Im Wege des am 7. Juli 2017 eingeleiteten und am 24. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat Frau Ariane FARINELLE zur beigeordneten Direktorin für den Kindergarten- und Primarbereich an der Europäischen Schule Varese ab dem 1. September 2017 ernannt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/39 – Ernennung des Vorsitzenden der Abiturprüfungsjury 2018 (2017-07-D-5-de-1)

Im Wege des am 11. Juli 2017 eingeleiteten und am 25. Juli 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung des Vorsitzenden der Abiturprüfungsjury 2018 (2017-07-D-5-de-1) genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/41 - Ernennung der griechischen Inspektorin für den Kindergarten- und Primarbereich

Im Wege des am 20. Juli 2017 eingeleiteten und am 3. August 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Frau Varvara NIKA zum griechischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Kindergarten- und Primarbereich als Nachfolger von Herrn Konstantinos BATSILAS genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/44 - Auditbericht – Tallin European Schooling – (für S6-S7) – Dokument: 2017-06-D-11-de-2

Im Wege des am 31. Juli 2017 eingeleiteten und am 14. August 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Auditbericht – Tallin European Schooling – (für S6-S7) – Dokument: 2017-06-D-11-fr-2 genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens: 2017/45 – Durchführungsbestimmungen zur Europäischen Abiturprüfungsordnung (gültig für die Europäische Abiturprüfungssitzung 2018) - Dokument: (2017-05-D-12-de-10)

Im Wege des am 2. August 2017 eingeleiteten und am 17. August 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Durchführungsbestimmungen zur Europäischen Abiturprüfungssitzung (gültig für die Europäische Abiturprüfungssitzung 2018) - Dokument: 2017-05-D-12-de-10 genehmigt

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens 2017/46 – Bericht der Arbeitsgruppe „Überarbeitung der Haushaltsordnung“ (2017-02-D-13-de-3)

Im Wege des am 18. August 2017 eingeleiteten und am 5. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Bericht der Arbeitsgruppe „Überarbeitung der Haushaltsordnung“ (2017-02-D-13-de-3) genehmigt.

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Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/48 - Ernennung der slowenischen Inspektorin für den Sekundarbereich

Im Wege des am 8. September 2017 eingeleiteten und am 22. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Frau Miriam STANONIK zum slowenischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich als Nachfolgerin von Frau Mojca Poznanovič Jezeršek genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/49 - Ernennung der bulgarischen Inspektorin für den Sekundarbereich

Im Wege des am 11. September 2017 eingeleiteten und am 25. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die Ernennung von Frau Veselina GANEVA zum bulgarischen Mitglied des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich als Nachfolgerin von Frau Silvia Kantcheva genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/50 – Berichtigungshaushalt Nr. 2/2017 (2017-08-D-11-de-2)

Im Wege des am 12. September 2017 eingeleiteten und am 26. September 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat das Dokument zum Berichtigungshaushalt Nr. 2/2017 (2017-08-D-11-de-2) genehmigt.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens: 2017/52 – Sitzungskalender für das Schuljahr 2017-18 (2017-03-D-10-de-3)

Im Wege des am 4. Oktober 2017 eingeleiteten und am 18. Oktober 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat die angepasste Fassung des Sitzungskalenders für das Schuljahr 2017-18 (2017-03-D-10-de-3) genehmigt.

Die endgültige Fassung des Dokuments: 2017-03-D-10-de-4 ist in DOCEE veröffentlicht.

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/54 – Berichtigungshaushalt Nr. 3/2017: vierte Zahlung aus dem EU-Haushalt (2017-09-D-60-de-2)

Im Wege des am 17. Oktober 2017 eingeleiteten und am 31. Oktober 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Berichtigungshaushalt Nr. 3/2017: vierte Zahlung aus dem EU-Haushalt (2017-09-D-60-de-2) genehmigt.

Ergebnis des beschleunigten schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/57 – Berichtigungshaushalt Nr. 5/2017: vierte Zahlung des EPA und aus dem Haushalt der EU für die Europäische Schule München (2017-11-D-4-de-2)

Im Wege des am 9. November 2017 eingeleiteten und am 15. November 2017 abgeschlossenen schriftlichen Verfahrens hat der Oberste Rat den Berichtigungshaushalt Nr. 5/2017: vierte Zahlung des EPA und aus dem EU-Haushalt für die Europäische Schule München (2017-11-D-4-de-2) genehmigt.

IV. A-Punkte

A.1. Auslegung der nationalen Gehaltsabrechnungen (gemäß Statut des abgeordneten Personals, Artikel 49.2.a) (2017-10-D-43-de-2)

Der Oberste Rat genehmigt die folgenden Vorschläge:

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Analyse jeder Gehaltsabrechnung durch eine kleine Gruppe Rechnungsführer der Schulen (drei oder vier), die derzeit mit der Berechnung der Gehälter des abgeordneten Personals an den Schulen betraut sind. Das Büro des Generalsekretärs wird diese Workshops koordinieren.

Sobald die Erläuterungen zur Auslegungen aller achtundzwanzig Gehaltsabrechnungen ausgearbeitet sind, werden alle anderen Schulen konsultiert

Die konsolidierten Ergebnisse werden dem obersten Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Das Netzwerk der „Rechnungsführungsexperten“ könnte beibehalten werden, um die Auslegungen im Bedarfsfall zu besprechen und zu aktualisieren

A.2. Änderung des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen – Tagegeld für Dienstreisen (2017-10-D-20-de-2)

Der Oberste Rat genehmigt die folgenden Änderungen des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen:

Änderung des „Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen“ ab dem 1. Januar 2018 (Die Änderungen am Dokument 2011-04-D-14-de-7 sind in fett angezeigt.)

ARTIKEL 65 ABSATZ 2 TABELLE DER TAGEGELDER

FÜR DIENSTREISEN IN DIE MITGLIEDSTAATEN DER UNION

in Euro

Bestimmungsland Tagegeld Höchstbetrag der

Hotelkosten

Belgien 92 102 140 148 Bulgarien 58 57 169 135 Tschechische Republik 75 70 155 124 Dänemark 120 124 150 173 Deutschland 93 97 115 128 Estland 71 80 110 105 Griechenland 82 82 140 112 Spanien 87 88 125 128 Frankreich 95 102 150 180 Kroatien 75 110 Irland 104 108 150 159 Italien 95 98 135 148 Zypern 93 88 145 140 Ungarn 72 64 150 120 Lettland 66 73 145 116 Litauen 68 69 115 117 Luxemburg 92 98 145 148 Malta 90 88 115 138 Niederlande 93 103 170 166 Österreich 95 102 130 132 Polen 72 67 145 116 Portugal 84 83 120 101 Rumänien 52 62 170 136 Slowenien 70 84 110 117 Slowakische Republik 80 74 125 100

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Finnland 104 113 140 142 Schweden 97 117 160 187 Vereinigtes Königreich 101 125 175 209

A.3. Jahresplan für die Ex-Post-Finanzkontrollen 2018 (Artikel 20.2 der Haushaltsordnung) (2017-10-D-41-en-2)

Der Oberste Rat beschließt, den vorgeschlagenen Jahresplan für die Ex-Post-Finanzkontrollen 2018 durch das Referat Finanzkontrolle des BGSES vor seiner Durchführung zu genehmigen.

A.4. Berufsberatung (2017-09-D-27-en-1)

Der Oberste Rat genehmigt die Vorschläge mit Wirkung ab dem 1. September 2018. Das Dokument 2017-09-D-27 annulliert und ersetzt das Dokument 2011-09-D-36-fr-6. Den Schulen wird ein Memorandum geschickt und der Anhang 1 des Dokuments 2011-01-D-33 mit dem Titel „Interne Strukturen im Kindergarten, Primar- und Sekundarbereich“ wird aktualisiert.

A.5. Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung der Inspektionsausschüsse und der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses (2017-07-D-8-de-3)

Der Oberste Rat hat die folgenden Änderungen der Artikel 2 und 7 der Geschäftsordnung der Inspektionsausschüsse und der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses mit sofortiger Wirkung genehmigt:

Artikel 7 der Geschäftsordnung der Inspektionsausschüsse 2016-09-D-7-de-4

Die Schriftführung der Sitzungen der Inspektionsausschüsse sowie die Erstellung des Verzeichnisses der Beschlüsse, der Schlussfolgerungen und der Erklärungen der Delegationen unterliegen der Verantwortung des Generalsekretariats, und zwar nach folgenden Modalitäten:

Das Büro des Generalsekretärs veröffentlicht die Beschlüsse der Sitzungen der Inspektionsausschüsse in den jeweiligen Hauptsprachen nach Genehmigung durch die Präsidentschaft innerhalb von 10 Werktagen nach der Woche, in der die pädagogischen Sitzungen stattgefunden haben.

Die Liste der Stellungnahmen zu den Punkten, die einen Beschluss des Haushaltsausschuss oder des Obersten Rates erfordern, deren Sitzungen nach der Sitzung des Inspektionsausschusses stattfinden, muss in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden.

Folglich wird die Liste der Stellungnahmen zu den betreffenden Punkten innerhalb der nächsten 3 auf die Sitzung folgenden Werktage erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Inspektionsausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.

Die Mitglieder des Inspektionsausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Stellungnahmen zu den genannten Punkten.

Die Liste der Schlussfolgerungen, die auf die wesentlichen Elemente der Diskussionen, einschließlich der bereits genehmigten Stellungnahmen zu den vorgenannten Punkten und der Erklärungen der Delegationen Bezug nehmen, wird innerhalb der 15 Werktage, welche auf die Woche der pädagogischen Sitzungen folgen, erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Inspektionsausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.

Die Mitglieder des Inspektionsausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Schlussfolgerungen und Erklärungen.

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Die Bemerkungen der Mitglieder werden zu den Schlussfolgerungen und Erklärungen hinzugefügt.

Die Endfassung der Schlussfolgerungen und Erklärungen, in der die Bemerkungen der Mitglieder des betreffenden Inspektionsausschusses berücksichtigt sind, wird nach Genehmigung durch den Inspektionsausschuss im schriftlichen Verfahren erstellt und verteilt.

Artikel 7 der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses 2016-09-D-8-de-5

Die Schriftführung der Sitzungen des Gemischten pädagogischen Ausschusses sowie die Erstellung des Verzeichnisses der Beschlüsse, der Schlussfolgerungen und der Erklärungen der Delegationen1 unterliegen der Verantwortung des Generalsekretärs, und zwar nach folgenden Modalitäten:

Das Büro des Generalsekretärs veröffentlicht die Beschlüsse der Sitzungen Gemischten pädagogischen Ausschusses in den jeweiligen Hauptsprachen nach Genehmigung durch die Präsidentschaft innerhalb von 10 Werktagen nach der Woche, in der die pädagogischen Sitzungen stattgefunden haben.

Die Liste der Stellungnahmen zu den Punkten, die einen Beschluss des Haushaltsausschuss oder des Obersten Rates erfordern, deren Sitzungen nach der Sitzung des Gemischten pädagogischen Ausschusses stattfinden, muss in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden.

Folglich wird die Liste der Stellungnahmen zu den betreffenden Punkten innerhalb der nächsten 3 auf die Woche der pädagogischen Sitzungen folgenden Werktage erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Gemischten pädagogischen Ausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.

Die Mitglieder des Gemischten pädagogischen Ausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Stellungnahmen zu den genannten Punkten.

Die Liste der Schlussfolgerungen, die auf die wesentlichen Elemente der Diskussionen, einschließlich der bereits genehmigten Stellungnahmen zu den vorgenannten Punkten und der Erklärungen der Delegationen Bezug nehmen, wird innerhalb der 15 Werktage, welche auf die Woche der pädagogischen Sitzungen folgen, erstellt und nach Genehmigung durch die Präsidentschaft den Mitgliedern des Gemischten pädagogischen Ausschusses in den Vehikularsprachen zugesandt.

Die Mitglieder des Gemischten pädagogischen Ausschusses übermitteln schriftlich ihre Zustimmung oder ihre Bemerkungen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Entwurfs der Schlussfolgerungen und Erklärungen.

Die Bemerkungen der Mitglieder werden zu den Schlussfolgerungen und Erklärungen hinzugefügt.

Die Endfassung der Schlussfolgerungen und Erklärungen, bei denen die Bemerkungen und Beobachtungen der Mitglieder des Gemischten pädagogischen Ausschusses berücksichtigt sind, wird erstellt und nach Genehmigung durch den Gemischten pädagogischen Ausschuss im schriftlichen Verfahren verteilt.

Artikel 2 der Geschäftsordnung des Gemischten Pädagogischen Ausschusses 2016-09-D-8-de-5

1 Unter „Erklärungen der Delegationen“ versteht man Beiträge, für die die betreffende Delegation ausdrücklich bei der Präsidentschaft beantragt hat, dass sie an die Liste der Schlussfolgerungen angehängt werden.

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Der Gemischte Pädagogische Ausschuss setzt sich zusammen aus:

- den Inspektoren der beiden Inspektionsausschüsse,

- dem Vertreter der Kommission,

- dem Vertreter des EPA und der EIB und des EUIOP (zu den sie betreffenden Fragen),

- vier Vertretern der Eltern (zwei für den Kindergarten und Primarbereich, zwei für den Sekundarbereich),

- vier Vertretern des Personalausschusses (zwei für den Kindergarten und Primarbereich, zwei für den Sekundarbereich),

- den Direktoren/innen

- zwei Vertretern der beigeordneten Direktoren/innen (ein beigeordneter Direktor für den Sekundarbereich, ein beigeordneter Direktor für den Primarbereich)

- zwei Vertretern der Schüler/innen.

Ein Vertreter der Schulleiter, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler der anerkannten Europäischen Schulen wird als Beobachter ohne Stimmrecht eingeladen.

Nach Vereinbarung zwischen dem Vorsitzenden und dem Generalsekretär können sonstige Teilnehmer als Beobachter zwecks Erörterung spezifischer Punkte der Tagesordnung eingeladen werden.

V. GEMEINSAMER BERICHT DES DEUTSCHEN VORSITZES DER INSPEKTIONSAUSSCHÜSSE UND DES PÄDAGOGISCHEN AUSSCHUSSES FÜR DEN KINDERGARTEN, DEN PRIMAR- UND SEKUNDARBEREICH – SCHULJAHR 2016-2017 (2017-11-D-20-de-1)

+ Anhang: „Pädagogische Entwicklung und Qualitätssicherung an den Europäischen Schulen (2016-2017) – Nachbearbeitung zum 30. Juni 2016“ (2016-09-D-39-de-6)

Der Oberste Rat nimmt den gemeinsamen Bericht des deutschen Vorsitzes der Inspektionsausschüsse und des Pädagogischen Ausschusses für den Kindergarten, den Primar- und Sekundarbereich für das Schuljahr 2016-2017 einschließlich Anhang zur Kenntnis.

VI. EUROPÄISCHES ABITUR 2017

a) Bericht des Vorsitzenden der Europäischen Abiturjury 2017

(2017-09-D-6-de-2)

Der Oberste Rat nimmt den Bericht des Vorsitzenden der Europäischen Abiturprüfungssitzung 2017 und insbesondere seine darin enthaltenen Anregungen und Anmerkungen zur Kenntnis und genehmigt ihn.

b) Bericht über das Europäische Abitur 2017 (2017-10-D-1-en-3)

Der Oberste Rat nimmt den Bericht über das Europäische Abitur 2017 zur Kenntnis und genehmigt ihn.

VII. BERICHT DES VORSITZENDEN DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES – 2016/2017 - (2017-10-D-27-de-2)

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Der Oberste Rat nimmt den Bericht des deutschen Vorsitzenden des Haushaltsausschusses für das Schuljahr 2016-2017 zur Kenntnis und genehmigt ihn.

VIII. ABSCHLUSSBERICHT DES RECHNUNGSHOFES - Jahr 2016 (2017-10-D-42-en-2)

Der Oberste Rat nimmt den Abschlussbericht des Rechnungshofes für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Antwort des Generalsekretärs ausdrücklich zur Kenntnis. Er nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass angemessene Maßnahmen zur Nachbereitung der Empfehlungen zu treffen sind.

IX. B-PUNKTE

B.1. Haushalt 2018: Vorschlag zur Annahme des Haushaltsplans 2018 (2017-10-D-44-en-1)

Der Oberste Rat beschließt, die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Haushaltskürzungen zu genehmigen, damit die Europäischen Schulen sowohl aus dem Haushalt der EU als auch des EPA einen Beitrag erhalten, der dem in ihrem jeweiligen Haushalt vorgesehenen Beitrag entspricht und dies im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmung von Artikel 14.3 der Haushaltsordnung. Der Haushaltsplan 2018 der Europäischen Schulen ist somit genehmigt. Die Entscheidung über die Besetzung bzw. Nichtbesetzung der Stellen, die durch diese Haushaltsmittel finanziert werden sollten, ist den betreffenden Anweisungsbefugten überlassen.

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B.2. Schaffung und Streichung von Stellen für abgeordnete Lehrkräfte im Kindergarten, Primar- und Sekundarbereich: Schuljahr 2018-2019 (2017-10-D-14-fr-1)

Der Oberste Rat beschließt, den konsolidierten Vorschlag zur Schaffung und Streichung von Stellen für abgeordnetes Personal unter Vorbehalt der von den Delegationen in der Sitzung oder nachträglich (bis zum 15.12.2017) mitgeteilten Änderungen zu genehmigen.

B.3. Situation der Europäischen Schulen von Brüssel

a) Bilanz der Zulassungsstrategie 2017-2018 und Leitlinienvorschläge für die Strategie 2018-201+9 (ACI) (2017-11-D-17-fr-1)

Der Oberste Rat genehmigt die Leitlinien für die Zulassungsstrategie 2018-2019 (Anhang I).

Er erteilt der Zentralen Zulassungsstelle das Mandat zur Anwendung einer Zulassungsstrategie der Europäischen Schulen von Brüssel sowie sämtlicher Maßnahmen zur optimalen Umsetzung und Organisation der Einschreibungskampagne im Hinblick auf den Start des Schuljahres 2018-2019.

b) Folgenabschätzungsstudie über die Zukunft der Europäischen Schulen Brüssel (2017-10-D-54-en-3)

Der Oberste Rat genehmigt die Durchführung einer Folgenabschätzungsstudie zur Beurteilung der möglichen Szenarien für die Zukunft der Europäischen Schulen Brüssel. Hauptziel der Studie wäre die Empfehlung möglicher Szenarien für die optimalste Nutzung der von den belgischen Behörden zur Verfügung gestellten Infrastrukturen in Brüssel insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung der fünften Europäischen Schule.

Die Ergebnisse der Folgenabschätzungsstudie werden frühestens für die Zulassungsstrategie des Schuljahres 2020/2021 verfügbar sein.

B.4. Umwandlung der Stelle des unterstellten Finanzkontrolleurs (2017-10-D-39-en-2)

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Der Oberste Rat genehmigt die Umwandlung der derzeitigen abgeordneten Stelle des „unterstellten Finanzkontrolleurs“ in eine VDP(Verwaltungs- und Dienstpersonal)-Stelle auf dem Niveau der Funktion des Assistenten/der Assistentin des Generalsekretärs ab dem 1. Januar 2018.

B.5. a) Neue Haushaltsordnung: Umsetzung.

b) Vorschlag zur Änderung des Zeitplans zur Umsetzung des zentralisierten Modells der Finanzordnungspolitik. Art. 100 „Durchführungsbestimmungen“ der neuen Haushaltsordnung, die im Wege des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/46 – (2017-11-D-35-en-1+ Anhang) genehmigt wurde

Der Oberste Rat genehmigt den in Anhang II angegebenen überarbeiteten Zeitplan für die Umsetzung des zentralisierten Modells der Finanzordnungspolitik; und er erteilt dem Generalsekretär das Mandat zur Schaffung eines Lenkungsausschusses, der mit der Überwachung der Umsetzung des neuen Modells der zentralisierten Finanzordnungspolitik betraut wird. Vorgenannter Lenkungsausschuss wird dem Haushaltsausschuss und den Obersten Rat regelmäßig Bericht erstatten.

B.6. Schaffung eines „Lenkungsausschusses“ für die Schulen in Luxemburg (2017-11-D-22-en-1)

Der Oberste Rat beschließt, einen Lenkungsausschuss zur Situation der Europäischen Schulen und der anerkannten Europäischen Schulen in Luxemburg zu schaffen, dessen Mandat Folgendes umfasst:

– die Verfolgung der Entwicklung der Bevölkerung an beiden Schulen;

– die Festlegung einer für beide Schulen gemeinsamen Zulassungsstrategie im Hinblick auf eine ausgewogene Aufteilung der neuen Zulassungen unter den beiden Schulen;

– die Überwachung der Gesamtsituation der Europäischen Schulen und der anerkannten Europäischen Schulen in Luxemburg, Luxembourg, um dem Obersten Rat über den Generalsekretär Maßnahmen zu empfehlen.

Der Lenkungsausschuss setzt sich zusammen aus:

- dem Generalsekretär (Vorsitzender)

- Vertretern der luxemburgischen Behörden;

- einem Vertreter der Europäischen Kommission;

- einem Vertreter der Europäischen Investitionsbank;

- den Direktoren/innen der beiden Schulen;

- Vertretern der Elternvereinigungen;

- Vertretern der Lehrkräfte beider Schulen.

Der Lenkungsausschuss hält mindestens zwei Sitzungen pro Jahr ab:

- eine zur Festlegung der Zulassungsstrategie;

- eine zur Bestandsaufnahme und Beurteilung der Gesamtsituation an den beiden Schulen.

Vorbereitungssitzungen können mit dem Einverständnis des Vorsitzenden ausschließlich mit den in Luxemburg ansässigen Teilnehmern abgehalten werden.

B.7. ANERKANNTE EUROPÄISCHE SCHULEN

Dossiers allgemeinen Interesses:

• AES - Lille (FRANKREICH) - (2017-09-D-38-fr-2)

Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule in Lille, das von den französischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß

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2017-12-D-17-de-3 12/36

den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die französischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich einzureichen.

• AES - Ljubljana (SLOWENIEN) – (2017-09-D-1-en-2)

Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule in Lubljana, das von den slowenischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die slowenischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich einzureichen.

• AES - Lycée Edward Steichen Clervaux (LUXEMBURG) – (2017-09-D-40-fr-2)

Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule „Lycée Edward Steichen Clervaux“, das von den luxemburgischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die luxemburgischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich vorzulegen.

• AES - Lenster Lycée Junglinster (LUXEMBURG) – (2017-09-D-41-fr-2)

Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule „Lenster Lycée Junglinster“, das von den luxemburgischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die luxemburgischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich vorzulegen.

• AES - Lycée Mondorf (LUXEMBURG) – (2017-09-D-42-fr-2)

Der Oberste Rat genehmigt das Dossier allgemeinen Interesses im Hinblick auf die Schaffung einer anerkannten Europäischen Schule „Lycée Mondorf“, das von den luxemburgischen Behörden vorgestellt wurde und den Anforderungen der ersten Etappe des Anerkennungs- und Kooperationsverfahrens gemäß den in Mondorf im April 2005 festgelegten Bestimmungen entspricht. Die luxemburgischen Behörden werden somit aufgefordert, ein Konformitätsdossier für den Kindergarten, den Primar- und den Sekundarbereich vorzulegen.

Zwischenbericht der AG AES – (2017-11-D-21-fr-1)

Der Oberste Rat hat den vorliegenden Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Anerkannte Europäische Schulen“ zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung dazu gegeben. Der Abschlussbericht wird dem Obersten Rat von April 2018 vorgestellt.

EUROPA SCHOOL UK Auditbericht (S1-S5 und S6-S7) – (2017-11-D-25-fr-2)

Der Oberste Rat nimmt den Auditbericht – Europa School UK - (für S1-S5 und S6-S7) zur Kenntnis und genehmigt ihn und beschließt, dem Generalsekretär das Mandat zur Unterzeichnung einer Anerkennungsvereinbarung zwecks Verlängerung der Anerkennung der Europäischen Schule für den Zeitraum von zwei Schuljahren (2017/2018 und 2018/2019) zu erteilen.

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2017-12-D-17-de-3 13/36

B.8. Überarbeitung der Artikel 59 bis 61 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen (2017-01-D-13-en-5)

Der Oberste Rat genehmigt die Änderungen der Artikel 59 bis 61 der Allgemeinen Schulordnung sowie die in der Sitzung vorgenommenen Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Benotungsskala für die Europäischen Schulen, die vom Obersten Rat vom April 2015 in Prag genehmigt wurde (siehe Dokument 2015-01-D-23). Die Änderungen treten am 1. September in Kraft.

Die Umsetzung erfolgt gemäß folgendem Zeitplan:

- im Schuljahr 2018-2019 für S1-S5;

- im Schuljahr 2019-2020 für S6;

- im Schuljahr 2020-2021 für S7;

B.9. Mandat der AG „Task Force – Pädagogische Reform“ (2017-03-D-30-en-2)

Der Oberste Rat beschließt, das Mandat der Arbeitsgruppe „Pädagogische Reform“ um ein Schuljahr zu verlängern. Die Task-Force wird dann dem Obersten Rat im April 2018 die Sprachenpolitik vorstellen. Ein Zwischenbericht über den Fortschritt bei der Einbettung der Schlüsselkompetenzen wird auf den pädagogischen Sitzungen von Februar 2018 und auf der Sitzung des Obersten Rates vom April 2018 vorgestellt. Ein Abschlussvorschlag zu den Schlüsselkompetenzen wird den verschiedenen Räten und Ausschüssen im Herbst/Winter 2018 im Hinblick auf die Anwendung der neuen Änderungen im Laufe des Schuljahres 2019-2020 vorgestellt.

B.10. Schaffung einer spanischen Sprachabteilung an der Europäischen Schule Frankfurt (2017-09-D-45-en-3)

Der Oberste Rat beschließt die Schaffung der spanischen Sprachabteilung an der Europäischen Schule Frankfurt.

B.11. Arbeitsgruppe – BREXIT: Zwischenbericht (2017-11-D-13-en-1)

Der Oberste Rat nimmt den Zwischenbericht mit dem angehängten vorläufigen Zeitplan und Entwurf des „Gefahrenverzeichnisses“ zur Kenntnis und genehmigt ihn.

Darüber hinaus erteilt der Oberste Rat dem Generalsekretär der Europäischen Schulen das Mandat, die rechtliche Grundlage und die Möglichkeiten zum Abschluss eines eventuellen Abkommens mit der Regierung des Vereinigten Königreichs, in dem die Form ihrer eventuellen Kooperation einerseits nach dem BREXIT und andererseits nach einer eventuellen Kündigung der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen festgelegt wird, zu untersuchen.

B.12. Überarbeitung der Verfahren zur Anwerbung und der Profile von Führungskräften der Europäischen Schulen - Zwischenbericht über die Auswahlverfahren (2017-09-D-23-en-3)

Der Oberste Rat nimmt die im Zwischenbericht über die Auswahlverfahren angegebenen Empfehlungen und Vorschläge zur Kenntnis und genehmigt sie.

B.13. Bericht der Arbeitsgruppe Beurteilung der Ortslehrkräfte (2017-09-D-24-en-3)

Der Oberste Rat nimmt die im Bericht der Arbeitsgruppe „Beurteilung der Ortslehrkräfte“ angegebenen Empfehlungen und Vorschläge zur Kenntnis und genehmigt sie.

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2017-12-D-17-de-3 14/36

B.14. Bericht über die Einführung der Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte (2017-10-D-37-en-1)

Der Oberste Rat nimmt den Bericht über die Einführung der Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte an den Europäischen Schulen zur Kenntnis und genehmigt ihn.

B.15. Übersicht der Ansprüche der Mitglieder des VDP – Vorschläge der Arbeitsgruppe VDP (2017-10-D-36-en-2)

Der Oberste Rat nimmt die Übersicht zur Kenntnis und beschließt, sowohl die Prüfung des Vorschlags, für die Mitglieder des VDP, die ab 1. April 2007 an den ES Luxemburg eingestellt wurden, ebenfalls ein 13. Monatsgehalt einzuführen, als auch das Prinzip, die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln an allen Europäischen Schulen und im BGS zu erstatten – beides ab dem 1. Januar 2019 - zu vertagen.

B.16. Zeitplanentwurf für die schriftlichen europäischen Abiturprüfungen 2018 (2017-10-D-58-de/en/fr-2)

Der Oberste Rat genehmigt den Zeitplanentwurf für die europäischen Abiturprüfungen 2018.

XI. Festlegung des Ortes und des Zeitpunkts der folgenden Sitzung:

Der Oberst Rat legt die folgende Sitzung auf den 17., 18. und 19. April 2018 in Tallin (Estland) fest.

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2017-12-D-4-de-1 15/36

ANHANG I

Schola Europaea

Büro der Generalsekretärs Generalsekretariat

Ref.: 2017-12-D-4-de-1 Orig.: FR

Beschlüsse des Obersten Rates über die Leitlinien zur Zulassungsstrategie 2018-2019 an den Europäischen Schulen von Brüssel

Brüssel, den 8. Dezember 2017

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____________________________________

2017-12-D-4-de-1 16/36

BESCHLÜSSE DES OBERSTEN RATES VOM 5-7. DEZEMBER 2017 ÜBER DIE

LEITLINIEN ZUR ZULASSUNGSSTRATEGIE 2018-2019 AN DEN EUROPÄISCHEN

SCHULEN VON BRÜSSEL

In Anbetracht folgender Tatsachen :

1. Schulbevölkerung

Aus den gegenwärtig im Besitz der Zentralen Zulassungsstelle befindlichen Statistiken geht

hervor, dass die Schulbevölkerung der Europäischen Schulen von Brüssel weiter zunimmt,

während die Infrastrukturen unverändert bleiben, was eine Auswirkung hinsichtlich der

Ressourcen und der Logistik hat.

Die Zunahme der Gesamtzahl der Schüler an den Europäischen Schulen ist weiterhin

regelmäßig. So wies die Zahl der eingeschriebenen Schüler per 15. Oktober 2017 ein Plus

von 382 Schülern gegenüber 2016 aus, dies entspricht einer Zunahme um 3,10% bei einer

Gesamtzahl von 12 691 an den Schulen von Brüssel eingeschriebenen Schülern.

Diese Entwicklung verläuft konstant, für die Gesamtschulbevölkerung ergibt sich das folgende

Bild:

Allerdings zeigt sich diese Zunahme in unterschiedlicher Verteilung auf die einzelnen

Klassenstufenbereiche und die Schulen/Standorte. So sind von der Überbelegung alle

Unterrichtsstufen betroffen, besonders ausgeprägt ist sie aber im Sekundarbereich. Außerdem

mussten an den Schulen Brüssel I - Standort Uccle und Brüssel III Räume, die normalerweise

dem Sekundarbereich zugewiesen waren, für die Aufnahme von Klassen des Primarbereichs

verwendet werden.

Die eventuellen Auswirkungen des Brexits auf das Wachstum der Schulbevölkerung sind nicht

in der unmittelbar bevorstehenden Zeit zu erwarten, da die Verhandlungen über den Austritt

Großbritanniens aus der Europäischen Union noch nicht abgeschlossen sind. Im jetzigen

Stadium ist nicht bekannt, ob und wenn ja, wann dieser Austritt zur Auslösung eines

Verfahrens über die Aufkündigung der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen

Schulen durch Großbritannien führen würde. Andererseits ist in der englischen

Sprachabteilung eine nichtverhandelbare Zahl von SWALS und von Kindern binationaler

Ehepaare aus dem Kreis der Beamten der Institutionen eingeschrieben, die weiterhin in

Brüssel tätig sein werden.

10,606

10,977

11,406

11,885

12,309

12,691

10,000

10,500

11,000

11,500

12,000

12,500

13,000

2012-2013 2013-2014 2014-2015 2015-2016 2016-2017 2017-2018

Schulbevölkerung

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2. Künftige Erweiterung der Infrastruktur

Angesichts der Zunahme der Schülerpopulation (siehe Punkt 1, oben), bleibt die wichtigste

Priorität des Obersten Rates die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in Brüssel durch die

Bereitstellung einer zusätzlichen Schule durch den belgischen Staat. Ausgehend von den

Prognosen über die Erhöhung der Schülerzahlen hat der Oberste Rat auf seiner Sitzung vom

6. Mai 2010 die belgische Regierung ersucht, ihre Maßnahmen in Hinblick auf die

Bereitstellung einer neuen Schule mit einer Aufnahmekapazität von 2500 Schülern im

September 2015 zu treffen.

Aus den aktuellen Untersuchungen ergibt sich für das Schuljahr 2024-2025 eine geschätzte Gesamtzahl von 15 500 Schülern, wobei die aktuell vorhandenen Strukturen die Aufnahme von 12 400 Schülern erlauben. Die nutzbare Aufnahmekapazität der fünften Schule ist daher mit etwa 3 100 Schülern anzusetzen.

EEB1- UCC EEB1-BK EEB2 EEB3 EEB4 INSGESAMT

Theoretische

Aufnahmekapazität 3,100 1,000 2,850 2,650 2,800 12,400

Bisher ist trotz regelmäßig wiederholter Verhandlungsinitiativen des Obersten Rates der

belgische Staat nicht in der Lage, eine Aussage über den definitiven Standort, das

wahrscheinliche Eröffnungsdatum und die Aufnahmekapazität der fünften Schule zu treffen.

Zur Zeit ist eine Machbarkeitsstudie in Arbeit.

Um der Lage Herr zu werden, wurde den Europäischen Schulen vorübergehend der an die

Europäische Schule Brüssel I angeschlossene Standort Berkendael zur Verfügung gestellt.

In Erwartung der Eröffnung der fünften Schule, während die Schülerpopulation jedes Jahr

wächst (siehe Punkt 1, oben), erlaubt es die aktuell vorhandene Infrastruktur den

Europäischen Schulen nicht mehr, jedem Schüler der Kategorie I, der den Antrag stellt, einen

Platz zu garantieren, selbst wenn die Zentrale Zulassungsstelle alle Maßnahmen trifft, um die

Aufnahmekapazitäten zu optimieren.

13100

13500

13900

14300

14700

15100

15500

12400

12000

12500

13000

13500

14000

14500

15000

15500

16000

2018-2019 2019-2020 2020-2021 2021-2022 2022-2023 2023-2024 2024-2025

GESAMT theoretische Aufnahmekapazität

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2017-12-D-4-de-1 18/36

3. Vorhandene Infrastruktur

Es existieren gegenwärtig vier Europäische Schulen in Brüssel, die eine komplette

Schulbildung vom Kindergarten bis zum Abitur anbieten. Die Europäische Schule Brüssel I

verfügt über zwei Standorte, Uccle und Berkendael (an letzterem wird das Angebot der

Einschulung auf den Kindergarten- und den Primarbereich begrenzt).

Die Schülerpopulation der Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und

IV belegt gegenwärtig die Höchstkapazität der Räume dieser vier Infrastrukturen. Jegliche

Eröffnung einer zusätzlichen Klasse an einer dieser Schulen ist aus materiellen Gründen

ausgeschlossen, es sei denn, man setzt die Sicherheit der Schulgemeinschaft aufs Spiel.

Andererseits ist zum Standort Berkendael, der an die Europäische Schule Brüssel I

angeschlossen ist, Folgendes zu sagen:

- Er ist unterbelegt (bei einer Aufnahmekapazität von 1000 Schülern sind per 15.

Oktober 2017 lediglich 323 Schüler eingeschrieben);

- Er ist gegenwärtig nur für die Aufnahme von Schülern des Kindergarten- und des

Primarbereichs ausgelegt, es kann keine für den Sekundarbereich bestimmte

Installation eingerichtet werden, da kein Platz dafür vorhanden ist (es steht kein

Gebäude für die Aufnahme der Schüler des Sekundarbereichs zur Verfügung), und es

wären erhebliche Mittelaufwendungen notwendig (es ist keine geeignete Sporthalle

vorhanden, es gibt keine Labors für die naturwissenschaftlichen Fächer usw.);

- Er ist mit Schülern belegt, die - wie alle, die ihre Schullaufbahn an einer der

Europäischen Schulen begonnen haben - Anspruch darauf haben, dass sie diese bis

zum Abitur1 fortsetzen können, was tatsächlich am Ende der P5 einen obligatorischen

Transfer an eine andere bestehende Schule/einen anderen vorhandenen Standort,

einschließt (zumindest solange die fünfte Schule nicht zur Nutzung eröffnet ist).

Es erweist sich daher als notwendig, zwingende Vorschriften einzuführen, um die Schülerzahl

am Standort Berkendael im Kindergarten- und im Primarbereich zu erhöhen, um die dortigen

Aufnahmekapazitäten optimal zu nutzen und die Europäischen Schulen Brüssel I - Standort

Uccle, Brüssel II, III und IV zu entlasten. Angesichts der Tatsache, dass diese Schulen die an

der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eingeschriebenen Schüler

aufnehmen, wenn diese im Juli 2018 ihre Primarstufe abschließen, ist es sinnvoll, möglichst

viele Schüler des Kindergarten- und des Primarbereichs an diesen Standort zu lenken, um so

die Aufnahme von Schülern des Sekundarbereichs an den vier anderen Standorten zu

optimieren.

Es empfiehlt sich auch, den Transfer der an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort

Berkendael für das Schuljahr 2017-2018 in P5 eingeschriebenen Schüler an die anderen

Schulen/Standorte zu organisieren, damit sie dort ihre Schullaufbahn im Sekundarbereich

fortsetzen können. Im Rahmen der Einhaltung des Grundsatzes, Geschwisterkinder an ein

und derselben Schule einzuschreiben, kann, sofern die Eltern dies beantragen, gleichzeitig

auch der entsprechende Transfer für Geschwister genehmigt werden.

4. Sprachabteilungen

Die am stärksten ausgeprägte Erscheinung ist das im Vergleich mit den anderen

Sprachabteilungen anteilmäßig bedeutendere Wachstum der Sprachabteilung FR. So ist per

1 Und daher vorrangigen Zugang gegenüber neu eingeschriebenen Schülern.

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15. Oktober 2017 die Zahl der in den FR- Sprachabteilungen der Schulen eingeschriebenen

Schüler um nahezu 200 gestiegen.

Die in der Sprachabteilung FR eingeschriebenen Schüler machen 33% der Gesamt-

Schulbevölkerung der Schulen von Brüssel und 81% der Gesamtzahl der Europäischen

Schule Brüssel I - Standort Berkendael aus.

Da es sich empfiehlt, die Aufnahmekapazitäten des (bislang unterbelegten) Standorts

Berkendael zu nutzen und dabei die Bedingungen eines für die Europäischen Schulen

typischen internationalen und multikulturellen Umfelds zu schaffen, ist auch die Einrichtung

von neuen Satellitenklassen sinnvoll und naheliegend. Die in diesen Klassen eingeschulten

Schüler werden bezüglich der Anwendung der Gesamtheit der in der Organisation der

Europäischen Schulen geltenden Texte als Schüler der Sprachabteilung betrachtet, die ihrer

Sprache I entspricht.

So gilt für den Kindergarten- und den Primarbereich (und unbeschadet der besonderen

Prioritätskriterien) Folgendes:

- Jeder Antrag auf Einschreibung mit Angabe der Europäischen Schule Brüssel I -

Standort Berkendael als erste Präferenz und jeder Antrag auf Transfer an diesen

Standort werden in den Sprachabteilungen, bereits bestehenden oder neuen

Satellitenklassen angenommen, sofern die Mindestzahl von 7 Schülern pro Klasse (K1

und K2 werden zusammengelegt) bei Einrichtung der Klassen vorhanden ist, bevor

nachfolgende Klassen eventuell zusammengelegt werden2;

- Der Schwellenwert für die Zahl der verfügbaren Plätze im Kindergarten- und im

Primarbereich wird auf 20 Schüler reduziert;

- Wenn der Schwellenwert der verfügbaren Plätze an allen Schulen/Standorten für die

jeweilige Unterrichtsstufe und die jeweilige Sprachabteilung erreicht ist, werden die

Anträge in neue Satellitenklassen an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort

Berkendael umgelenkt, sofern zum Zeitpunkt der Einrichtung der Klasse eine

Mindestzahl von 7 Schülern dafür gegeben ist (K1 und KK2 werden

zusammengefasst), bevor aufeinanderfolgende Klassen eventuell zusammengelegt

werden2.

- Diese Bestimmungen gelten für alle Sprachabteilungen, ausgenommen die neuen, im

Aufbau befindlichen einmaligen Sprachabteilungen, nämlich BG, ET und RO, die an

der Europäischen Schule Brüssel IV eröffnet wurden, und die Sprachen I der

kroatischen und der slowenischen SWALS. Sie gelten auch nicht für die maltesischen

2 In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Obersten Rates bezüglich der Struktur des Unterrichts

im Kindergarten- und im Primarbereich (Dokument 2011-01-D-33, einzusehen unter https://www.eursc.eu/BasicTexts/2011-01-D-33-fr-9.pdf)

"1.5. Zusammenlegung von Gruppen/Klassen a) Kindergarten :

Die 1. und 2. Klasse des Kindergartens werden bis zu 30 Schülern zusammengelegt. b) Primarbereich

Zwei aufeinander folgende Klassen mit einer Gesamtschülerzahl von 25 Schülern oder weniger werden zusammengelegt. Drei aufeinander folgende Klassen mit einer Gesamtschülerzahl von 20 Schülern oder weniger werden zusammengelegt."

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Schüler, die in der englischen Sprachabteilung an der Europäischen Schule Brüssel I

- Standort Ucccle eingeschrieben sind;

- Die Beschlüsse über die Einrichtung neuer Satellitenklassen werden von der ZZ in

Abhängigkeit von den Einschreibungs- und den Transfer-Anträgen verabschiedet. Die

ZZ informiert die Antragsteller über die Einrichtung der Satellitenklassen indem sie ab

dem Ende der ersten Einschreibungsphase regelmäßig die angepasste

Klassenstruktur auf ihrer Website veröffentlicht.

- Die Antragsteller der Einschreibungsanträge, die am Ende der ersten

Einschreibungsphase einen Platz akzeptiert haben, erhalten die Zulassung, im Lauf

der zweiten Einschreibungsphase den Transfer an die Europäische Schule Brüssel I -

Standort Berkendael zu beantragen.

Für den Sekundarbereich wird eine differenzierte Behandlung der Einschreibungsanträge in

den verschiedenen mehrfach vorhandenen Sprachabteilungen praktiziert, um eine

ausgewogene Verteilung der Schüler sicherzustellen.

Verstärkte Aufmerksamkeit gilt weiterhin der konsequenten Anwendung des Artikels 47 e) der

Allgemeinen Schulordnung und der Anwendungsmodalitäten, um das grundlegende Prinzip

des Unterrichts in der Muttersprache/der dominanten Sprache im Rahmen der

entsprechenden Sprachabteilung zu wahren.

5. Methode

Die verfeinerte Analyse der Ergebnisse der Zulassungsstrategie der vorangegangenen

Schuljahrs führt dazu, gezielte Maßnahmen für jede Schülergruppe zu treffen : bezogen auf

die Schule/den Standort, die Sprachabteilung und die Unterrichtsstufe, und dabei die Belegung

der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael zu verstärken.

Die Struktur der Klassen ist im Prinzip für jede Klassenstufe jeder Sprachabteilung definiert:

- Im Sekundarbereich :

durch die Festlegung der Zahl der notwendigen verfügbaren Plätze durch

Addieren der Zahl der Übertragungen (die aktuell für das Schuljahr 2017-2018

eingeschriebenen Kinder, die ihren Schulbesuch voraussichtlich an den

Europäischen Schulen fortsetzen werden) und der Zahl der während des

vorausgegangenen Einschreibungsverfahrens registrierten neuen Anträge;

durch Dividieren der Zahl der notwendigen verfügbaren Plätze durch den auf

26 Schüler festgelegten Schwellenwert zur Ermittlung der erforderlichen Zahl

der Klassen, wobei die Reserve für die Zuweisung von Plätzen für andere,

hierunter nicht definierte Situationen bestimmt ist;

- Im Kindergarten- und Primarbereich :

an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV

durch Begrenzung der notwendigen Zahl der verfügbaren Plätze durch

Addieren der Zahl der Übertragungen (die aktuell für das Schuljahr 2017-2018

eingeschriebenen Kinder, die ihren Schulbesuch voraussichtlich an den

Europäischen Schulen fortsetzen werden) und eine Schätzung der Zahl der

Anträge für Schüler, für die ein Prioritätskriterium geltend gemacht wird;

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2017-12-D-4-de-1 21/36

durch Begrenzung des Schwellenwertes der verfügbaren Plätze auf 20 Schüler;

durch Ermunterung, die Europäische Schule Brüssel I - Standort Berkendael in

den bestehenden Sprachabteilungen und den bestehenden und den gemäß

den weiter oben unter 4 erwähnten Modalitäten einzurichtenden

Satellitenklassen zu belegen.

Angesichts der ins Auge gefassten Methode ist es unbedingt notwendig, dass die Antragsteller

eine Reihenfolge der Präferenzen für die 5 Schulen/Standorte von Brüssel angeben, auch

wenn die für sie in Frage kommende Klassenstufe, die Satellitenklassen oder die

Sprachabteilung3 nicht an allen oder mehreren Standorten der Struktur in ihrer zu Beginn des

Einschreibungsverfahrens festgelegten Form vorhanden sind; denn diese kann im Lauf des

Einschreibungsverfahrens unter Umständen verändert werden.

Die Organisation des Einschreibungsverfahrens in zwei Phasen und die Zufallseinstufung der

Dossiers in Phase I müssen beibehalten werden; denn diese Verfahren sind gut von der

Zentralen Zulassungsstelle in deren Arbeit eingebunden und verständlich für die Antragsteller.

Allerdings sind sowohl die ZZ als auch die Europäischen Schulen in den Wochen unmittelbar

vor Schuljahresbeginn mit Schwierigkeiten organisatorischer Art konfrontiert (Schwierigkeit,

am Ende der Einschreibungskampagne neue Klassen einzurichten; insbesondere zu kurze

Frist, um die Einstellung von Lehrern zu gewährleisten). Ebenso ist es möglich, dass die

vernünftigen Prognosen der ZZ von den Entscheidungen der Eltern durchkreuzt werden. Es

wird daher eine besondere Information an den Schulen verbreitet, um Folgendes zu erreichen

:

- Die Eltern der derzeit an den Europäischen Schulen eingeschriebenen Schüler zu

veranlassen, die Schulen so früh wie möglich und spätestens am 30. Juni 2018 über

jedes Vorhaben zu informieren, die Beschulung ihres Kindes im System zu beenden

(um die Zahlen der Übertragung zu präzisieren);

- Die Antragsteller der Einschreibungsanträge, die einen Platz akzeptiert haben und die

beabsichtigen, auf diesen zu verzichten, dazu zu veranlassen, im Fall des Verzichts

die ZZ unverzüglich darüber zu informieren, so dass diese verfügbare oder zu

besetzende Plätze erfassen kann.

Um diesen Zwängen Rechnung zu tragen, werden die Antragsteller der Einschreibungs- und

der Transferanträge, die am 31. Dezember 2017 bei den EU-Institutionen4 in Brüssel unter

Vertrag stehen, gebeten, ihren Antrag unbedingt in der ersten Einschreibungsphase

einzureichen. Die zweite Phase ist (ausgenommen ordnungsgemäß begründete Fälle höherer

Gewalt) für Antragsteller vorbehalten, die ihren Dienst bei den EU-Institutionen4 in Brüssel ab

1. Januar 2018 antreten (unabhängig vom Grund: Neueinstellung, Versetzung an einen

anderen Standort, Wiederaufnahme der Tätigkeit usw.). Es wird eine entsprechende

Information in diesem Sinne verbreitet, um die Einschreibungs- oder Transfer-Antragsteller zu

informieren.

Die Bearbeitung gemeinsamer Einschreibungsanträge (gemeinsame Einschreibung von

Geschwistern) vor der Bearbeitung der Anträge für einzelne Schüler hat gut funktioniert und

erlaubt, die Nutzung der Reserve zu optimieren. So konnten allen Geschwistern Plätze

3 Zumal die Festlegung der Sprachabteilung durch den Direktor zur Änderung des

Einschreibungsantrags in diesem Punkt führen kann.

4 Oder Personen, die eine Berufstätigkeit ausüben, welche die Zuordnung ihrer Kinder als Schüler der Kategorie I begründet.

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angeboten werden, ohne dass neue Klassen eröffnet werden mussten, um diesen Anträgen

gerecht zu werden.

Entsprechend, und in dem Maße, in dem die Zwänge der Logistik und die Regeln der

Verteilung der Schülerkontingente dies erlauben:

- sollten die Antragsteller für die Einschreibung gebeten werden, eine Rangfolge der

Präferenzen hinsichtlich der 5 Schulen/Standorte anzugeben;

- besteht Grund zu verlangen, dass die Einschreibungs- und Transfersanträge in der

ersten Einschreibungsphase eingereicht werden, ausgenommen Antragsteller von

Einschreibungsanträgen, die ab 1. Januar 2018 ihre Diensttätigkeit bei den EU-

Institutionen4 in Brüssel antreten (gleichviel, aus welchem Grund: Neueinstellung,

Versetzung von einem anderen Standort nach Brüssel, Wiederaufnahme der

Berufstätigkeit usw.) und ausgenommen gültig belegte Fälle höherer Gewalt;

- sollte eine im Ergebnis einer Zufallseinstufung (in der Phase I) aufgestellte Reihenfolge

der Bearbeitung der Dossiers festgelegt werden;

- ist der Schwellenwert der verfügbaren Plätze für alle Klassen des Kindergarten- und

des Primarbereichs mit 20 Schülern und für die Klassen des Sekundarbereichs mit 26

Schülern festgelegt;

- werden an erster Stelle die Anträge auf den obligatorischen Transfer der im Schuljahr

2017-2018 an der Europäischen Schule Brüssel - Standort Berkendael in P5

eingeschriebenen Schüler (und gegebenenfalls ihrer Geschwister) an eine der

Europäischen Schulen, Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III oder IV, je nach den

von den Antragstellern angegebenen Präferenzen und den einplanbaren Plätzen

bearbeitet;

- sind Transfers von einer Schule/einem Standort zu einer/einem anderen für bestimmte

Gruppen von Schülern zulässig, auch wenn sie nicht durch außerordentliche Umstände

begründet sind (insbesondere, um die Einschulung von Geschwistern an ein und

derselben Schule/ein und demselben Standort zu ermöglichen);

- werden nach Zuweisung der Plätze für die Schüler, die besondere Prioritätskriterien

aufweisen, die verfügbaren Plätze jeder Klasse zuerst für die Anträge auf gemeinsame

Einschreibung (gemeinsame Einschreibung von Geschwistern) vergeben, danach im

Rahmen der verfügbaren Plätze, für die Anträge auf Einschreibung eines einzelnen

Schülers, danach die Reserveplätze unbeschadet der besonderen Bestimmungen, die

verabschiedet wurden, um die Schülerpopulation der Europäischen Schule Brüssel I -

Standort Berkendael zu optimieren (siehe 4 weiter oben).

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6. Transfer-Börse

Es wird eine Pilotprojekt einer Transfer-Börse gestartet, um den Eltern der an den

Europäischen Schulen von Brüssel eingeschulten Kinder die Möglichkeit zu geben, die Plätze

zu tauschen, wobei die Wahrung der Klassenstruktur gewährleistet wird und die

Klassenstärken bereits gebildeter Klassen nicht verändert werden.

Das Prinzip erlaubt den Eltern der im Schuljahr 2017-2018 an den Europäischen Schulen von

Brüssel eingeschulten Kinder, im Hinblick auf den Schuljahresbeginn im September 2018 den

vom eigenen Kind an einer bestimmten Schule/einem bestimmten Standort belegten Platz zum

Tausch gegen den von einem anderen Kind an einer anderen Schule/einem anderen Standort

belegten Platz anzubieten.

Für diese Anträge auf Kreuztransfers gilt Folgendes :

- Sie sind einzureichen während einer Phase von zwei Wochen nach dem Ende des

Zeitraums für die Einreichung der Einschreibungsanträge und der Anträge auf Transfer

der ersten Einschreibungsphase und dem Beginn des Zeitraums für die Einreichung

der Einschreibungsanträge und der Anträge auf Transfer der zweiten Phase.

- Sie werden mittels eines Online-Formulars eingereicht, mit dem die Antragsteller sich

um den Transfer ihres Kindes an eine einzige Schule/einen einzigen Standort ihrer

Wahl bewerben.

- Sie erhalten eine Dossier-Nummer zugeordnet.

- Die Bearbeitung erfolgt in einer spezifischen Zufallseinstufung, die auf der Website der

Europäischen Schulen veröffentlicht wird.

- Die Zulassung wird erteilt, sofern ein entsprechender Antrag auf Kreuztransfer für

einen Schüler vorliegt, der in der gleichen Unterrichtsstufe in der gleichen

Sprachabteilung eingeschult ist und dessen Antrag auf Transfer an die vom Kind des

Antragstellers bisher besuchte Schule/an dessen bisherigen Schulstandort lautet

("perfekter Transfer").

- Die Anträge sind nur zulässig, wenn die philosophischen Wahlfächer, die Sprachen II

und III und Optionen an beiden beteiligten Schulen/Standorten unterrichtet werden

können, ohne dass dadurch eine Teilung von Klassen oder Gruppen ausgelöst wird.

Die Situation der betroffenen Klassen oder der Unterrichtsgruppen wird bei der

Bearbeitung der Anträge auf Kreuztransfer geprüft.

- Diese Anträge sind nicht zulässig für die Klassen S5, S6 und S7.

- Diese Anträge bilden eine Ausnahme von der allgemeinen Behandlung von

Einschreibungs- und Transfersanträgen durch die Zentrale Zulassungsstelle gemäß

der Zulassungsstrategie. Folglich verzichten die Antragsteller, wenn sie einen Antrag

auf Kreuztransfer stellen, auf die Inanspruchnahme jeglicher Prioritätskriterien,

darunter auch die Zusammenführung von Geschwistern an ein und derselben Schule

oder die Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände.

- Die Anträge können nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald sie über das

Online-Formular eingegeben wurden, was bedeutet, dass, wenn die Zentrale

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Zulassungsstelle den Kreuztransfer akzeptiert, beide Schüler automatisch an die

jeweils andere Schule versetzt werden, ohne dass für die Antragsteller des Transfer-

Antrags eine Möglichkeit besteht, den angebotenen Platz abzulehnen.

- Die Anträge sind unwiderruflich in der Weise, dass die Wiederholung eines Schuljahrs

durch einen der am Kreuztransfer beteiligten Schüler nicht die Aufhebung des

Transfer-Antrags bedeutet.

- Die Anträge unterliegen der Beschlussfassung durch die ZZ und der offiziellen

Übermittlung des Bescheids im Lauf des Monats Mai 2018, wogegen bei der

Beschwerdekammer der Europäischen Schulen Widerspruch erhoben werden kann.

Für die Verwaltung der Transfer-Börse (das heißt, die Ausarbeitung des Formulars, dessen

Onlinestellung, die Bearbeitung der Anträge auf Kreuztransfer und eventueller Beschwerden)

werden zeitweilig Ressourcen notwendig, und diese sind denkbar, je nach den vor dem

Projektbeginn zwischen der Kommission und dem Generalsekretär gemeinsam zu

definierenden praktischen Modalitäten.

Unter Berücksichtigung folgender Tatsachen :

- Der Aufrechterhaltung - wahrscheinlich für mehrere Schuljahre - der zeitweiligen

Bereitstellung des Standorts Berkendael von der europäische Schule Brüssel I in

Erwartung der Zurverfügungstellung der endgültigen Infrastruktur der fünften Schule ;

- Notwendigkeit, den Standort Berkendael der Europäischen Schule Brüssel I

hinsichtlich seiner gegenwärtig nicht ausgelasteten Aufnahmekapazität (1000 Schüler)

rationeller zu gestalten ;

- Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I -Standort Uccle, Brüssel II,

III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im

Primarbereich bereits vergeben ist.

Der Oberste Rat beauftragt die Zentrale Zulassungsstelle, eine Zulassungsstrategie der

Europäischen Schulen von Brüssel zu verabschieden sowie alle Maßnahmen zur

Umsetzung zu treffen und das Einschreibungsverfahren für den Schuljahresbeginn

2018-2019 optimal zu organisieren.

Der Oberste Rat legt die folgenden Ziele fest, die nicht in einer Rangfolge der Prioritäten

eingestuft sind :

- Die an den vier bestehenden Schulen und insbesondere am Standort Berkendael

verfügbaren Ressourcen so zu nutzen, dass die Überbelegung der Gesamtheit der

Einrichtungen soweit wie möglich reduziert wird.

- Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den von den Antragstellern angegebenen

Präferenzen und der Notwendigkeit der Verteilung der Schulbevölkerung sowohl auf

die fünf Standorte als auch auf die Sprachabteilungen unter strenger Einhaltung des

Artikels 47e) der Allgemeinen Schulordnung anzustreben und dabei den Fortbestand

der Sprachabteilungen zu gewährleisten.

- Die optimale Nutzung der Ressourcen der fünf Standorte garantieren. Dazu muss die

Entwicklung der Schülerzahlen in allen Sprachabteilungen der Schulen/Standorte von

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Brüssel überwacht werden, um deren gutes pädagogisches Funktionieren zu

garantieren und die insgesamt vorhandene Überbelegung zu verwalten.

- Einschreibung aller Schüler der Kategorie I, für die dies beantragt wird, an einer der

Europäischen Schulen von Brüssel, soweit dabei die Vorschriften der

Zulassungsstrategie eingehalten werden und die Schulen/Standorte über die

Infrastrukturen für die Aufnahme der Schüler unter Einhaltung der Sicherheitsstandards

des Gastlandes verfügen.

- Einschreibung der Schüler der Kategorie II entsprechend den Bestimmungen der

bereits in Kraft getretenen Verträge sowie Kinder der internationalen Zivilbeamten der

NATO und von UNO-Personal im internationalen Beamten-Status (unter den im

Anhang I angegebenen Bedingungen).

- Die Einschreibung von Schülern der Kategorie III unter strenger Einhaltung der

Beschlüsse des Obersten Rates bezüglich dieser Kategorie von Schülern und unter

Beachtung des auf die Schulen von Brüssel wirkenden demographischen Drucks auf

Geschwister von bereits eingeschulten Kindern zu begrenzen.

- Zur Aufrechterhaltung der positiven Wirkungen der früheren Zulassungsstrategien

Transfers auf die Fälle zu begrenzen, die durch außergewöhnliche Umstände

gerechtfertigt sind.

- Jedoch den obligatorischen Transfer der an der Europäischen Schule Brüssel I -

Standort Berkedael im Schuljahr 2017-2018 in P5 eingeschriebenen Schüler (und ihrer

Geschwister, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird) an eine der Europäischen

Schulen, Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV, zu organisieren - je nach der

von den Antragstellern des Einschreibungsantrags angegebenen Reihenfolge der

Präferenzen und sofern dort ein einplanbarer Platz vorhanden ist.

- Trotzdem die Möglichkeit für Transfer zu organisieren, ohne dass eine andere

Bedingung dafür erfüllt werden muss als die entsprechende Antragstellung in der

ersten Phase der Einschreibung:

- für die estnischen SWALS-Schüler, die die Schule Brüssel II besuchen, an die

Europäische Schule Brüssel IV;

- für einen Schüler, der an einer anderen Schule/einem anderen Standort

eingeschrieben ist, als Geschwisterkind im Sinne der gemeinsamen Einschreibung von

Geschwistern, - soweit ein einplanbarer Platz vorhanden ist und die Sprachabteilung

und die betreffende Unterrichtsstufe dort eröffnet sind.

- In den Phasen I und II den Transfer der Schüler an die Europäische Schule Brüssel I –

Standort Berkendael in den dort eröffneten Klassenstufen und Klassen zu organisieren.

- Ein Pilotprojekt zu organisieren, das es den Eltern der im Schuljahr 2017-2018 an den

Europäischen Schulen von Brüssel eingeschulten Kinder erlaubt, im Hinblick auf den

Schuljahresbeginn im September 2018 den vom eigenen Kind an einer bestimmten

Schule/einem bestimmten Standort belegten Platz unter strenger Einhaltung der zuvor

erwähnten Bedingungen zum Tausch gegen den von einem anderen Kind an einer

anderen Schule/einem anderen Standort belegten Platz anzubieten.

unter Einhaltung folgender Prinzipien:

- Garantie, dass einerseits die Schüler der Kategorie I oder II, für die eine neue

Einschreibung beantragt wird, und andererseits ihre Geschwister, die die betreffende

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Schule im Schuljahr 2017-2018 besucht haben, sofern der betreffende Antrag in der

ersten Phase der Einschreibung gestellt wird, an derselben Schule und am selben

Standort eingeschrieben werden, an dem die beantragten Unterrichtsstufen der

Sprachabteilungen eröffnet sind. Während der zweiten Phase der Einschreibung wird

diese Garantie unter der Bedingung gewährt, sofern dort ein einplanbarer Platz zur

Verfügung steht.

- Vorausgesetzt, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird und dass entsprechend

den nachfolgend definierten Schwellenwerten verfügbare Plätze für alle Geschwister

vorhanden sind, sollen beim ersten Mal gleichzeitig eingeschriebene Geschwister an

ein und derselben Schule und am selben Standort, wo die beantragten Klassenstufen

der jeweiligen Sprachabteilung oder Klassen eröffnet sind, eingeschult werden, wobei

dies nicht notwendigerweise die Schule/der Standort ihrer Präferenz sein muss.

- Garantie für die Rückkehr an die Schule, die mindestens ein ganzes Schuljahr besucht

wurde, wenn während der ersten Phase des Einschreibungsverfahrens die Eltern für

die Kommission oder für eine andere Stelle außerhalb von Brüssel für andere

Institutionen der EU abgeordnet werden. Während der zweiten Phase der

Einschreibung wird diese Garantie unter der Bedingung gewährt, sofern dort ein

einplanbarer Platz zur Verfügung steht.

- Garantie für die Rückkehr von Schülern, für die die Einschreibung in die 5. bzw. 6.

Sekundarklasse der Schule beantragt wird, die diese vor einem Studienaufenthalt

besucht haben, sofern:

- der Schüler vor seinem Aufenthalt an dem anderen Ort die Schule, für die die

Einschreibung beantragt wird, mindestens ein ganzes Schuljahr lang besucht hat;

- der Studienaufenthalt außerhalb des belgischen Territoriums nicht länger als ein

Schuljahr gedauert hat;

- die Schule die Rückkehr des Schülers ausdrücklich befürwortet;

- der Antrag in der ersten Phase des Einschreibungsverfahrens gestellt wird.

Während der zweiten Phase der Einschreibung wird diese Garantie unter der

Bedingung gewährt, sofern dort ein einplanbarer Platz zur Verfügung steht.

- Garantie für die Berücksichtigung der außergewöhnlichen Umstände, die den Fall des

betreffenden Schülers entsprechend der in der früheren Zulassungsstrategie und in

der Rechtsprechung der Beschwerdekammer für dieses Konzept gegebenen Definition

kennzeichnen und von anderen unterscheiden.

unter Anwendung insbesondere folgender Verfügungen für die Einschreibung von

Schülern, die kein besonderes Prioritätskriterium aufweisen:

Um die Ressourcen im Kindergarten- und im Primarbereich der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael optimal zu nutzen:

- Dort die Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung oder Neueinrichtung von

Satellitenklassen5 für alle Sprachen I zu organisieren (ausgenommen BG, ET, RO und

5 Diese Klassen werden eingerichtet, sofern eine Mindestzahl von 7 Schülern pro Klasse gegeben ist

(wobei K1+K2 zusammengelegt werden), bevor eine eventuelle Zusammenlegung aufeinanderfolgender Klassen in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Obersten Rates über die Struktur des Unterrichts im Kindergarten- und im Primarbereich vorgenommen wird (Dokument 2011-01-D-33, einzusehen unter https://www.eursc.eu/BasicTexts/2011-01-D-33-fr-9.pdf)

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2017-12-D-4-de-1 27/36

die kroatischen und slowenischen SWALS sowie die maltesischen Schüler6),

- Um die Schulbevölkerung der Schulen/Standorte (unbeschadet des zuvor

Dargelegten) ausgewogen auf die einzelnen Einrichtungen zu verteilen, sind neue

Schüler bis zu 20 verfügbaren Plätzen je Klasse im Kindergarten- und im

Primarbereich, und bis zu 26 verfügbaren Plätzen je Klasse im Sekundarbereich

einzuschreiben.

Sofern nicht ein Prioritätskriterium geltend gemacht wird, erfolgt die Vergabe der Plätze

entsprechend der nachfolgenden Tabelle, in der die Schulen wie folgt bezeichnet sind:

EEB1-UCC (Standort Uccle), EEB1-BK (Standort Berkendael), EEB2, EEB3, EEB4,

und der Kindergartenbereich jeweils mit K1+K2 :

6 An der Sprachabteilung EN der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael eingeschriebene

Schüler

K1+K2,

P1, P2, P3

P4, P5 EEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen) , EEB2, EEB3, EEB4

Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB3, EEB4

DE

EEB1-UCC, EEB1-BK (Klassen), EEB2, EEB3, EEB4

K1+K2,

P1, P2, P3, P4, P5

Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB3, EEB4

FREEB1-UCC, EEB1-BK, EEB2, EEB3, EEB4

K1+K2,

P1, P2, P3, P4, P5

Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB3, EEB4

ENEEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen) , EEB2, EEB3, EEB4

K1+K2,

P1, P2, P3, P4, P5

Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB2, EEB4

ITEEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen) , EEB2, EEB4

K1+K2,

P1, P2, P3, P4, P5

Sekundarbereich EEB2, EEB3, EEB4

NLEEB1-BK (einzurichtende Klassen), EEB2, EEB3, EEB4

K1+K2,

P1, P2, P3, P4, P5

Sekundarbereich EEB1-UCC, EEB3

ESEEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen), EEB3

DA K1+K2,

HU P1, P2, P3, P4, P5

PL Sekundarbereich EEB1-UCC

EEB1-UCC, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)

LV K1+K2,

SK P1, P2, P3, P4, P5EEB1-BK

FI K1+K2,

PT P1, P2, P3, P4, P5

SV Sekundarbereich EEB2

EEB2, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)

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- Im Sekundarbereich werden jenseits des Schwellenwertes von 26 verfügbaren Plätzen

pro Klasse noch Schüler eingeschrieben, die ein besonderes Prioritätskriterium

aufweisen, sowie andere Schüler, falls der Schwellenwert an allen anderen

Schulen/Standorten für die beantragte Sprachabteilung und Unterrichtsstufe bereits

erreicht ist.

- Im Kindergarten- und im Primarbereich werden jenseits des Schwellenwertes von 20

verfügbaren Plätzen pro Klasse noch Schüler eingeschrieben, wenn sie ein

besonderes Prioritätskriterium aufweisen ; die anderen Schüler werden in die

Satellitenklassen an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael, gelenkt,

wenn die Bedingungen für die Einrichtung dieser Klassen gegeben sind.

- Die Zentrale Zulassungsstelle ist berechtigt, die im Anhang II dargestellte Struktur und

Verteilung der Klassen anzupassen. Neue Klassen im Kindergarten- und im

Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort

Berkendael eröffnet werden. Abgesehen von besonderen Bestimmungen der

Zulassungsstrategie darf die Einrichtung einer neuen Klasse in keinem Fall

Auswirkungen auf die Behandlung bereits zuvor zugewiesener Plätze haben.

- Es ist der obligatorische Transfer der an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort

Berkendael im Schuljahr 2017-2018 in P5 eingeschriebenen Schüler (und ihrer

Geschwister, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird) an eine der Europäischen

Schulen, Brüssel I -Standort Uccle, Brüssel II, III und IV, zu organisieren - je nach der

von den Antragstellern des Einschreibungsantrags angegebenen Reihenfolge der

Präferenzen und sofern dort ein einplanbarer Platz zur Verfügung steht.

- Transfers werden genehmigt, ohne dass eine weitere Bedingung als die Antragstellung

in der ersten Phase des Einschreibungsverfahrens erfüllt werden muss:

- für die estnischen SWALS-Schüler, die die Schule Brüssel II besuchen, an die

Europäische Schule Brüssel IV;

- für einen Schüler, der im Schuljahr 2017-2018 an einer anderen Schule /an einem

anderen Standort als ein Geschwisterkind eingeschrieben ist, für eine gemeinsame

Einschreibung von Geschwistern an ein und derselben Schule, - sofern dort ein

einplanbarer Platz zur Verfügung stehtund die Klasse, die Sprachabteilung und die

betreffende Unterrichtsstufe eröffnet sind;

- Während der zwei Einschreibungsphasen sind die Transfers an die europäische

Schule Brüssel I - Standort Berkendael in die dort bestehenden oder einzurichtenden

Sprachabteilungen und Satellitenklassen zu genehmigen.

Somit ist der Ablauf des Einschreibungsverfahrens wie folgt :

K1+K2,

P1, P2, P3, P4, P5

S1, S2, S3, S4 EEB2

LTEEB2, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)

K1+K2,

P1, P2, P3, P4, P5

Sekundarbereich EEB3

CS

EL

EEB3, EEB1-BK (einzurichtende Klassen)

BG K1+K2, Primarbereich, S1, S2

ET K1+K2, P1, P2

RO K1+K2, Primarbereich, S1

EEB4

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Das Einschreibungsverfahren wird in zwei Phasen organisiert.

Alle Antragsteller von Einschreibungs- und Transfersanträgen, die am 31. Dezember 2017 bei

den EU-Institutionen in Brüssel unter Vertrag stehen, sind gehalten, ihre Anträge in der ersten

Phase einzureichen, davon ausgenommen sind ordnungsgemäß belegte Fälle höherer

Gewalt. Dies gilt nicht für Personal der EU-Institutionen7, das seinen Dienst in Brüssel ab

1. Januar 2018 antreten (gleichviel, aus welchem Grund: Neueinstellung, Versetzung von

einem anderen Standort nach Brüssel, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit usw.).

Während der ersten Phase werden die verfügbaren Plätze entsprechend der Zufallseinstufung

in nachstehender Reihenfolge zugewiesen:

1. an die für das Schuljahr 2017-2018 an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort

Berkendael in P5 eingeschriebenen Schüler, die ihren obligatorischen Transfer für den

Besuch der Sekundarstufe an eine der anderen Schulen/einen der anderen Standort

beantragen, sowie gegebenenfalls deren Geschwister,

2. an die Schüler der Kategorien I und II*8, für die ein Platz in einer nur an einer Schule

bestehenden Sprachabteilung beantragt wird, und an SWALS im Sekundarbereich,

3. an die Schüler, die einen Platz in einer der Sprachabteilungen BG, ET oder RO

beantragen,

4. an die kroatischen und slowenischen SWALS sowie die maltesischen Schüler9,

5. an die Schüler der Kategorien I und II* und die SWALS, für die ein besonderes

Prioritätskriterium gilt (Zusammenführung von Geschwistern, Rückkehr von einem

Dienstauftrag, Rückkehr von einem Studienaufenthalt, außergewöhnliche Umstände),

6. an die Schüler der Kategorien I und II* sowie die SWALS, für die ein begründeter Antrag

auf Transfer eingereicht wurde,

7. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die ein Antrag auf Einschreibung an der

Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael als Schule ihrer ersten Präferenz für

den Kindergarten- oder den Primarbereich gestellt wurde.

8. an die Schüler der Kategorien I und II* und die SWALS, für die gemeinsame

Einschreibungsanträge eingereicht wurden, darunter mindestens einer für den

Sekundarbereich und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den

Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,

9. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die gemeinsame Einschreibungsanträge im

Kindergarten- und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer

ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze

verfügbar sind,

10. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im Kindergarten-

und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz

bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,

11. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im Sekundarbereich

eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den

Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind.

7 Oder Personen, die eine Berufstätigkeit ausüben, welche die Zuordnung ihrer Kinder als Schüler der

Kategorie I begründet.

8 werden mit „Schüler der Kategorie II*“ diejenigen Schüler der Kategorie II bezeichnet, deren Eltern Personalmitglieder bei Eurocontrol sind.

9 An der Sprachabteilung EN der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael eingeschriebene Schüler

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Danach bearbeitet die Zentrale Zulassungsstelle die Anträge auf Kreuztransfer im Rahmen

des Pilotprojekts.

Außer in ordnungsgemäß belegten Fällen höherer Gewalt können nur die Mitglieder des

Personals der EU-Institutionen10, die ihren Dienst in Brüssel ab 1. Januar 2018 antreten

(gleichviel, aus welchem Grund: Neueinstellung, Versetzung von einem anderen Standort,

Wiederaufnahme der Berufstätigkeit usw.) ihren Antrag während der zweiten

Einschreibungsphase einreichen. Je nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der

ordnungsgemäß ausgefüllten Dossiers werden die verfügbaren Plätze an allen

Schulen/Standorten vergeben, wo die Sprachabteilung oder die Satellitenklassen und die

Unterrichtsstufe eröffnet sind, und zwar in der nachstehenden Rangfolge:

1. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die ein Platz in einer nur an einer Schule

bestehenden Sprachabteilung beantragt wird, und an SWALS im Sekundarbereich,

2. an die Schüler, die einen Platz in einer der Sprachabteilungen BG, ET oder RO

beantragen,

3. an die kroatischen und slowenischen SWALS sowie die maltesischen Schüler11,

4. an die Schüler der Kategorien I und II* sowie die SWALS, für die ein besonderes

Prioritätskriterium gilt (nur außergewöhnliche Umstände),

5. an die Schüler der Kategorien I und II* sowie die SWALS, für die ein begründeter

Antrag auf Transfer (nur auf der Grundlage außergewöhnlicher Umstände) gestellt

wurde),

6. an die Schüler, für die der Transfer an die Europäische Schule Brüssel I – Standort

Berkendael in den dort eröffneten Klassenstufen und Klassen beantragt wird,

7. an die Schüler der Kategorien I und II* und die SWALS, für die gemeinsame

Einschreibungsanträge eingereicht wurden, darunter mindestens einer für den

Sekundarbereich, und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den

Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,

8. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die gemeinsame Einschreibungsanträge im

Kindergarten- und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer

ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz

Plätze verfügbar sind,

9. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im Kindergarten-

und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten

Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze

verfügbar sind,

10. an die Schüler der Kategorien I und II*, für die Einschreibungsanträge im

Sekundarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz

bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,

11. an die Schüler der Kategorie II, die ein besonderes Prioritätskriterium aufweisen, unter

Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen besonderen

Vereinbarungen,

10 Oder Personen, die eine Berufstätigkeit ausüben, welche die Zuordnung ihrer Kinder als Schüler der

Kategorie I begründet.

11 An der Sprachabteilung EN der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael eingeschriebene Schüler

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12. an die Schüler der Kategorie II, für die gemeinsame Einschreibungsanträge, darunter

mindestens einer für den Sekundarbereich, eingereicht wurden und für die an den

Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden

Präferenz Plätze verfügbar sind, unter Einhaltung der mit den Europäischen Schulen

getroffenen besonderen Vereinbarungen,

13. an die Schüler der Kategorie II, für die gemeinsame Einschreibungsanträge im

Kindergarten- und im Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer

ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz

Plätze verfügbar sind, unter Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen

besonderen Vereinbarungen,

14. an die Schüler der Kategorie II, für die Einschreibungsanträge im Kindergarten- und im

Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz

bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind,

unter Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen besonderen

Vereinbarungen,

15. an die Schüler der Kategorie II, für die Einschreibungsanträge im Sekundarbereich

eingereicht wurden und für die an den Schulen ihrer ersten Präferenz bzw. an den

Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze verfügbar sind, unter

Einhaltung der mit den Europäischen Schulen getroffenen besonderen

Vereinbarungen,

16. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO

sind, für die ein besonderes Prioritätskriterium gilt,

17. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO

sind und für die gemeinsame Einschreibungsanträge, davon mindestens einer für den

Sekundarbereich, eingereicht wurden und für die an den Schulen/Standorten ihrer

ersten Präferenz bzw. an den Schulen ihrer anschließenden Präferenzen Plätze

verfügbar sind,

18. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO

sind und für die gemeinsame Einschreibungsanträge im Kindergarten- und im

Primarbereich eingereicht wurden und für die an den Schulen/Standorten ihrer ersten

Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden Präferenz Plätze

verfügbar sind,

19. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO

sind und für die ein Einschreibungsantrag eingereicht wurde, für welchen an der Schule

ihrer ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer anschließenden

Präferenzen Plätze verfügbar sind,

20. an die Schüler, deren Eltern Zivilbeamte der NATO oder Personalmitglieder der UNO

sind und für die ein Einschreibungsantrag für den Sekundarbereich eingereicht wurde,

für welchen an der Schule ihrer ersten Präferenz bzw. an den Schulen/Standorten ihrer

anschließenden Präferenzen Plätze verfügbar sind,

21. an die Schüler der Kategorie III.

Nach Abschluss der zweiten Phase werden nur die Anträge auf Einschreibung von

Kindern der Kategorie I , II* und der Kategorie II geprüft, die im Schuljahr 2018-2019

außerhalb von Belgien die Schule besuchen und deren Einschreibung frühestens

innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem durch die Zentrale Zulassungsstelle festgelegten

Datum beantragt wird, wenn mindestens einer ihrer gesetzlicher Vertreter im Lauf des

Schuljahrs seine Dienstfunktion in Brüssel antritt

mit bereits in Kraft getretenem Vertrag mit einer oder mehreren Schulen von Brüssel

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ANHANG I:

Die Kinder der Zivilbeamten der NATO sind Schüler, die unter den Beschluss des Obersten

Rates von April 1987 fallen und besonderen Rechten (vorrangige Einschreibung) und Pflichten

(Entrichtung eines besonderen Schulgeldes) unterliegen, so dass ihr Statut dem der Schüler

der Kategorie II gleicht. Dennoch hat der Oberste Rat deutlich entschieden, dass sie im

Gegensatz zu den Schülern der Kategorie II kein automatisches Anrecht auf die Einschreibung

haben, sondern lediglich im Vergleich zu den Schülern der Kategorie III vorrangig wären.

Die Kinder des Personals der UNO mit dem Status internationaler Beamten werden gemäß

der Entscheidung des Obersten Rates vom 16.-18. April 2013 unter den gleichen Bedingungen

zugelassen.

Unter Einhaltung der Beschlüsse des Obersten Rates,

1. darf die Einschreibung von Kindern des Zivilpersonals der NATO und der

internationalen Beamten der UNO nicht zur Klassenteilung führen;

2. werden diese Anträge nach der Einschreibung der Schüler der Kategorie I sowie der

übrigen Schüler der Kategorie II, jedoch vor den Einschreibungsanträgen von Schülern

der Kategorie III bearbeitet;

3. für das Schuljahr 2018-2019 erfolgt die Zuweisung der Plätze an den

Schulen/Standorten von Brüssel unter Einhaltung der allgemeinen

Einschreibungesvorschriften.

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ANHANG II

Struktur der Schulen/Standorte : Verteilung der Klassen für das Schuljahr 2018-2019

EEB1 – UCC : Europäische Schule Brüssel I – Standort Uccle

EEB1 - BK : Europäische Schule Brüssel I – Standort Berkendael

Unter Berücksichtigung der Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im Primarbereich vergeben ist, ist die Zentrale Zulassungsstelle berechtigt, diese Struktur anzupassen.

Neue Klassen im Kindergarten- und im Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eröffnet werden. Die vom Obersten Rat verabschiedeten Bestimmungen über die Zusammenlegung von Klassen13 finden Anwendung.

EEB2 : Europäische Schule Brüssel II

13 Beschlüsse des Obersten Rates, herbeigeführt im Schriftlichen Verfahren 2014/13 vom 14. Mai 2014

DA DE EN ES FR HU IT PL Total

Kindergarten

(K1 + K2) 1 1 1 1 3 1 1 1 10

P1 1 1 1 1 3 1 1 1 10

P2 1 1 1 1 3 1 1 1 10

P3 1 1 2 1 3 1 1 2 12

P4 1 1 1 1 3 1 1 2 11

P5 1 1 1 1 3 1 1 2 11

Gesamt 5 5 6 5 15 5 5 8 54

S1 1 1 1 1 4 1 1 2 12

S2 1 1 2 1 4 1 1 2 13

S3 1 1 1 1 4 1 1 1 11

S4 1 1 2 2 4 1 1 1 13

S5 1 1 2 2 4 1 1 1 13

S6 1 1 2 1 3 1 1 1 11

S7 1 1 2 2 3 1 1 1 12

Gesamt 7 7 12 10 26 7 7 9 85

Gesamt 13 13 19 16 44 13 13 18 149

Kindergarten

(K1 + K2) 6 1 1 8 1

P1 3 1 1 5 1

P2 3 1 1 5 1

P3 3 1 1 5 1

P4 3 1 1 5

P5 3 1 1 5

Gesamt 15 5 5 25 3

Gesamt 21 6 6 33 4

FR LV SK TotalDE

Classes

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EEB3 : Europäische Schule Brüssel III

Unter Berücksichtigung der Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im Primarbereich vergeben ist, ist die Zentrale Zulassungsstelle berechtigt, diese Struktur anzupassen.

Neue Klassen im Kindergarten- und im Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eröffnet werden. Die vom Obersten Rat verabschiedeten Bestimmungen über die Zusammenlegung von Klassen14 finden Anwendung.

EEB4 : Europäische Schule Brüssel IV

14 Beschlüsse des Obersten Rates, herbeigeführt im Schriftlichen Verfahren 2014/13 vom 14. Mai 2014

DE EN FI FR IT LT NL PT SV Total

Kindergarten

(K1 + K2) 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10

P1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10

P2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10

P3 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10

P4 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10

P5 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10

Gesamt 5 5 5 10 5 5 5 5 5 50

S1 1 1 1 3 1 1 1 1 2 12

S2 1 2 1 3 1 1 1 1 1 12

S3 1 1 2 3 1 1 1 1 2 13

S4 1 1 1 2 1 1 1 1 1 10

S5 1 1 2 2 1 1 1 1 10

S6 1 2 1 2 1 1 2 1 11

S7 1 2 2 2 1 1 2 2 13

Gesamt 7 10 10 17 7 4 7 9 10 81

Gesamt 13 16 16 29 13 10 13 15 16 141

CS DE EL EN ES FR NL Total

Kindergarten

(K1 + K2) 1 1 1 1 1 2 1 8

P1 1 1 1 1 1 2 1 8

P2 1 1 2 1 2 2 1 10

P3 2 1 2 1 1 2 1 10

P4 1 1 2 1 1 2 1 9

P5 1 1 2 1 1 2 1 9

Gesamt 6 5 9 5 6 10 5 46

S1 1 1 2 2 1 3 1 11

S2 1 1 2 1 2 3 1 11

S3 1 1 2 2 2 4 1 13

S4 1 1 2 1 1 3 1 10

S5 1 1 2 1 2 3 1 11

S6 1 1 2 1 1 3 1 10

S7 1 1 1 1 1 3 1 9

Gesamt 7 7 13 9 10 22 7 75

Gesamt 14 13 23 15 17 34 13 129

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Unter Berücksichtigung der Feststellung, dass an den Europäischen Schulen Brüssel I - Standort Uccle, Brüssel II, III und IV die maximale Zahl verfügbarer Klassenzimmer im Kindergarten- und im Primarbereich vergeben ist, ist die Zentrale Zulassungsstelle berechtigt, diese Struktur anzupassen.

Neue Klassen im Kindergarten- und im Primarbereich können prinzipiell nur an der Europäischen Schule Brüssel I - Standort Berkendael eröffnet werden. Die vom Obersten Rat verabschiedeten Bestimmungen über die Zusammenlegung von Klassen15 finden Anwendung.

15 Beschlüsse des Obersten Rates, herbeigeführt im Schriftlichen Verfahren 2014/13 vom 14. Mai 2014

BG DE EN ET FR IT NL RO Total

Kindergarten

(K1 + K2) 1 1 2 1 4 1 1 1 12

P1 1 1 2 1 3 1 1 1 11

P2 1 1 2 1 3 1 1 1 11

P3 1 1 2 3 1 1 1 10

P4 1 1 2 4 1 1 1 11

P5 1 1 2 4 1 1 1 11

Gesamt 5 5 10 2 17 5 5 5 54

S1 1 1 2 4 1 1 1 11

S2 1 1 2 4 1 1 10

S3 1 2 4 1 1 9

S4 1 2 4 1 1 9

S5 1 2 4 1 1 9

S6 1 2 4 1 1 9

S7 1 2 3 1 1 8

Gesamt 2 7 14 27 7 7 1 65

Gesamt 8 13 26 3 48 13 13 7 131

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