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Aktuelles Ortsgeschehen Ausgabe 23. Februar 2012 Nummer 214 Am Samstag, dem 03.03.2012 wird erneut das Studio W.M. – Werkstatt für Musik und Theater aus Chemnitz im Hartmannsdorfer Bürgersaal gastieren. In diesem Jahr werden unter dem neuen Programmtitel "Musical, was sonst...?" aktuelle Ausschnitte aus der Musical- Gala 2012 gezeigt. Die Gäste erhalten einen Einblick in die künstlerische Arbeit mit jungen Leuten und es warten einige Überraschungen auf das interessierte Publikum. Leitung und Moderation übernimmt Opernsänger Wieland Müller. , Theaterwerkstatt "Studio W.M." wieder im Ort zu Gast Vorankündigung Einlass: 14.00 Uhr Beginn: 15.00 Uhr Eintritt: Sitzplatz Erwachsener 7,00 € Kinder bis 12 Jahre 3,50 € (Wenn die Sitzplätze ausverkauft sind, stehen in begrenzter Anzahl Stehplätze 4,00 € /Erwachsener und 2,00 € / Kinder zur Verfügung.) Kartenvorverkauf im Gemeindamt, Gemeindekasse Zimmer 1. Große Resonanz beim „Tag der offenen Tür“ an der Europäischen Mittelschule mit Berufsorientierung Hartmannsdorf gGmbH (mehr dazu auf unserer Mittelseite) Wenn auch etwas verspätet, so hat nun doch auch in unserer Gemeinde der Winter mit Schnee und Kälte Einzug gehalten. Trotz zum Teil eisiger Temperaturen zu Beginn diesen Monats luden Sonnenschein und blauer Himmel zu Spaziergängen ein.

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  • Aktuelles Ortsgeschehen

    Ausgabe 23. Februar 2012

    Nummer 214

    Am Samstag, dem 03.03.2012 wird erneut das Studio W.M. – Werkstatt für Musik und Theater aus Chemnitz im Hartmannsdorfer Bürgersaal gastieren. In diesem Jahr werden unter dem neuen Programmtitel "Musical, was sonst...?" aktuelle Ausschnitte aus der Musical-Gala 2012 gezeigt. Die Gäste erhalten einen Einblick in die künstlerische Arbeit mit jungen Leuten und es warten einige Überraschungen auf das interessierte Publikum. Leitung und Moderation übernimmt Opernsänger Wieland Müller.

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    Theaterwerkstatt "Studio W.M." wieder im Ort zu Gast

    Vorankündigung

    Einlass: 14.00 Uhr Beginn: 15.00 UhrEintritt: Sitzplatz Erwachsener 7,00 €

    Kinder bis 12 Jahre 3,50 €

    (Wenn die Sitzplätze ausverkauft sind, stehen in begrenzter Anzahl Stehplätze 4,00 € /Erwachsener und 2,00 € / Kinder zur Verfügung.)

    Kartenvorverkauf im Gemeindamt, Gemeindekasse Zimmer 1.

    Große Resonanz beim „Tag der offenen Tür“ an der Europäischen Mittelschule mit Berufsorientierung Hartmannsdorf gGmbH ( mehr dazu auf unserer Mittelseite)

    Wenn auch etwas verspätet, so hat nun doch auch in unserer Gemeinde der Winter mit Schnee und Kälte Einzug gehalten. Trotz zum Teil eisiger Temperaturen zu Beginn diesen Monats luden Sonnenschein und blauer Himmel zu Spaziergängen ein.

  • Gemeindebote Hartmannsdorf Seite 2 Ausgabe 23. Februar 2012

    Der Bürgermeister informiert

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    wie bereits in der Januarausgabe unseres Gemeindeboten ange-kündigt, ist die Entscheidung zum Verkauf des überwiegenden Wohnungsbestandes der Hartmannsdorfer Wohnungsverwal-tungs- und Baugesellschaft mbH gefallen.In der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2012 wurde die Veräußerung des Wohnungsbestandes, bestehend aus Eigentums-wohnanlage Am Berg 2-22, Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2 und Schulstraße 26 der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH beschlossen. Diesem vorausgegangen war ein einstimmiger Beschluss des Aufsichtsrates in seiner Sitzung vom 23.01.2012 sowie des Ge-meinderates vom 26.01.2012, der mehrheitlich mit zwei Stimm-enthaltungen gefasst wurde. Ziel war es, die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH zurückzuführen und die Gemeinde Hartmannsdorf im Hinblick auf den jährlich zu zahlenden Zuschuss in Höhe von ca. 800.000,00 € zu entlasten. Der zu erzielende Verkaufserlös reicht nicht zur Deckung der Gesamtschulden aus. Der verbleibende Restbetrag wird in den Haushalt der Gemeinde Hartmannsdorf übernommen und zurückgeführt. Über die Art und Dauer der Rückführung wird im Gemeinderat ein separater Beschluss gefasst. Die Modalitäten sollen so ausgestaltet werden, dass sowohl eine zügige Rück-führung erfolgen kann, als auch Raum für Investitionstätigkeiten bleibt. Durch den Verkauf des Wohnungsbestandes und der damit einhergehenden Entschuldung durch Teilablösung der Verbind-lichkeiten sowie Übernahme der Restverbindlichkeiten in die Gemeinde Hartmannsdorf erhält die Hartmannsdorfer Wohnungs-verwaltungs- und Baugesellschaft mbH die Möglichkeit, sich neu aufzustellen und ohne Zuschuss der Gemeinde wirtschaftlich zu arbeiten. 23 Bieter hatten sich am Ausschreibungsverfahren beteiligt und 5 davon sind in die engere Auswahl gekommen.

    Zu der weiteren Verfahrensweise zur Umsetzung des Bürgerent-scheides über eine Eingemeindung der Gemeinde Mühlau in die Gemeinde Hartmannsdorf haben sich die beiden Arbeitsgruppen wie folgt geeinigt.Der gemeinsam erarbeitete Eingliederungsvertragsentwurf wird in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aus Mühlau und Hartmannsdorf am 19. März 2012 beraten und soll dann am gleichen Tag jeweils in den Räten separat beschlossen werden.Vorab werden sich die Gemeinderäte beider Gemeinden mit diesem Vertragsentwurf beschäftigen. Während der öffentlichen Auslegung des Vertragsentwurfes wird jeweils in Mühlau und Hartmannsdorf eine Einwohnerversammlung durchgeführt und die Eingliederungsvereinbarung erläutert. Über den genauen Termin der Einwohnerversammlung in unserer Gemeinde werden wir Sie rechtzeitig in Form der öffentlichen Bekanntmachung und über unsere Homepage informieren.

    Die Vorbereitungen für den weiteren Ausbau der Unteren Haupt-straße sind angelaufen. Die entsprechenden Ausschreibungsunter-lagen für die Erneuerung der Stützmauer wurden bereits versandt. Die betroffenen Anwohner dieses Abschnittes werden vor Bau-beginn rechtzeitig zu einer gemeinsamen Bauanlaufberatung eingeladen. Der Baubeginn soll voraussichtlich im Mai erfolgen.

    Die Ausbauarbeiten im Dachgeschoss unseres Schulgebäudes zur Schaffung von Unterrichtsräumen für die Mittelschule liegen im Zeitplan.

    In der Industriebrache Obere Hauptstraße 64 werden zurzeit Bodenuntersuchungen zur Ermittlung eventueller Schadstoffe vorgenommen. Nach Abschluss werden die geschätzten Abbruchkosten präzisiert.

    Damit für Bauwillige auch zukünftig weitere Baugrundstücke in unserer Gemeinde zur Verfügung stehen, wird für das Gebiet an der Damaschkestraße (siehe AUSZUG) ein Bebauungsplan entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als geplante Wohnfläche bereits ausgewiesen.

    Da der Fachkräftemangel längst auch in unseren örtlichen Unternehmen eine Rolle spielt, wird es in diesem Jahr keine herkömmliche Ausbildungsmesse im Bürgersaal geben.Der Verein Interessengemeinschaft Aktivitäten der Gewerbe-treibenden Hartmannsdorf e.V. und ich haben uns für eine neue Form entschieden. Am 06. November 2012 wird es eine „Nacht der offenen Unternehmen“ in unserer Gemeinde geben.Sowohl Schulabgänger als auch Fachkräfte sollen angesprochen werden, sich in unseren Unternehmen umzuschauen.Die Vorbereitungen dazu beginnen in Kürze. Wir freuen uns jetzt schon auf ein reges Interesse für unsere ortsansässigen Firmen.

    In diesem Jahr wird der Bilz-Gesundheitstag am 17. Juni 2012 erstmals in unserer Gemeinde stattfinden. Veranstaltungsort wird das Areal bei Laurus Vital sein. Die Firma Laurus Vital GmbH wird gemeinsam mit der Bilz-Region, bestehend aus den Städten Lunzenau, Penig, Burgstädt, und mit Unterstützung unserer Gemeinde, diesen Tag ausrichten. Auch hierzu sind die Vorbereitungen bereits angelaufen. Über das Programm werden Sie, auch über unsere Homepage, rechtzeitig informiert.

    Zurzeit sind im 1. Obergeschoss unseres Rathauses Bilder, gemalt von unserer Bürgerin Frau Christine Höfer, ausgestellt. Interessierte sind herzlich zur Besichtigung der kleinen Galerie eingeladen.

    Ihr Bürgermeister

    Bekanntmachung über öffentliche Sitzungen

    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt:am 22. März 2012, 18.30 Uhr im Rathaus, Ratssaal

    Die weitere Tagesordnung wird gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf durch Anschlag an den Verkün-dungstafeln ortsüblich bekannt gemacht.

    Die Einladungen zu den Bau- und Finanzausschusssitzungen werden im Bedarfsfall öffentlich bekannt gemacht.

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    Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2012

    Ausgabe 23. Februar 2012

    Beschluss Nr. 01/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Festsetzung der Jahresrechnung die Übertragung folgender Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2011 in den Haushalt 2012 entsprechend § 88 SächsGemO, Haushaltseinnahmereste gem. § 43 Abs. 2 KomHVO und Haushaltsausgabereste gem. § 19 KomHVO.Haushaltsreste im VermögenshaushaltHaushaltseinnahmereste2110 Grundschule02 361000 Fördermittel Medios 38.400,00 €03 361100 Fördermittel Ausbau Kellergeschoss73.500,00 €8800 allg. Grundvermögen01 340000 Grundstückserlöse 72.000,00 €

    HaushaltsausgaberesteBildung von Haushaltsresten aus HaushaltsrestenDiese Haushaltsreste wurden bereits mit der Jahresrechnung 2010 beschlossen und in das Haushaltsjahr 2011 übertragen, der noch verfügbare Rest wird nunmehr ins Haushaltsjahr 2012 übernommen.0200 01935000 Erw. Computertechnik und

    Zubehör Rathaus 6.334,96 €6300 01932000 Erwerb Bahnhofstraße

    bis Steinbruch 5.000,00 €0200 Hauptamt01 935100 Erneuerung Telefonanlage Rathaus 17.000,00 €01 940000 Sanierung Heizungsanlage Rathaus 22.000,00 €2110 Schule02 935000 Medios, Erneuerung EDV Technik 62.800,00 €03 940000 Sanierung Schulgebäude 129.000,00 €04 940100 Farbanstrich Sozialgebäude 5.000,00 €4641 Hort03 935000 Neuanschaffung von Spielgeräten 2.600,00 €6300 Gemeindestraßen04 940000 Vermessung Fußweg Chemnitzer Str. 4.700,00 €18 932000 Grunderwerb Fußweg S 242 OD Hdf./

    Burgstädt 13.900,00 €18 940000 Ausbau Fußweg S 242 OD Hdf./

    Burgstädt 5.500,00 €34 940000 öffentlicher Feld- und Waldweg 20.800,00 €Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 02/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung den Zuschuss für das Treuhandkonto der Hartmannsdorfer Wohnungsverwal-tungs- und Baugesellschaft mbH für das I. Quartal 2012 in Höhe von 49.886,12 €.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 03/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung, den Vertreter der Gemeinde in der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH anzuweisen, den Wohnungsbestand der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft

    mbH, bestehend aus der Eigentumswohnanlage Am Berg 2-22, Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2 und Schulstraße 26 an die St. Jacobus Grundbesitz Sachsen GmbH, Brunnenstraße 21 in 08056 Zwickau, zu einem Kaufpreis in Höhe von 6.300.000,00 Euro zu veräußern.Für den Fall, dass ein solcher Verkauf nicht zustande kommt, beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, den Vertreter der Gemeinde in der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH anzuweisen, den Wohnungsbestand der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH, bestehend aus der Eigentumswohnanlage Am Berg 2-22, Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2 und Schul-straße 26 an die WIP-Dresden GmbH, Großenhainer Straße 99 in 01127 Dresden, zu einem Kaufpreis in Höhe von 6.320.000,00 Euro zu veräußern.Sollte auch dieser Verkauf nicht zustande kommen, beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, den Vertreter der Gemeinde in der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesell-schaft mbH anzuweisen, die Eigentumswohnanlage Am Berg 2-22 an die GPH Gewerbepark Hartmannsdorf, Bahnhofstraße 36b in 09232 Hartmannsdorf, zu einem Kaufpreis in Höhe von 3.750.000,00 Euro oder, falls dieser Verkauf nicht zustande kommt, an die ReVi Immobilien GbR, Auf dem Wingert 17 in 65462 Ginsheim-Gustavsburg, zu einem Kaufpreis in Höhe von 3.700.000,00 Euro zu veräußern und die Immobilien Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2 und Schulstraße 26 an die WBG Burgstädt eG, Dr.-Roth-Straße 13 in 09217 Burgstädt, zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.500.000,00 Euro zu veräußern. Die beiden Kaufverträge für die Eigentumswohnanlage Am Berg 2-22 und für die Immobilien Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2 und Schulstraße 26 bedingen sich gegenseitig.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 2Gemäß § 20 SächsGemO war die Gemeinderätin Frau Delling von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 04/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung den Verkauf des Flurstücks 224 mit 2.580 m² samt aufstehendem Mehrfamilienwohnhaus und Garagen, gelegen Obere Hauptstraße 8 in Hartmannsdorf, an die WBG Wohnungsbaugenossenschaft Burgstädt e.G., Dr.-Roth-Straße 13 in 09217 Burgstädt, zu einem Kaufpreis von 40.000,00 Euro. Für den Fall, dass ein solcher Verkauf nicht zustande kommt, beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, das Flurstück 224 mit 2.580 m² samt aufstehendem Mehrfamilienwohnhaus und Garagen, gelegen Obere Hauptstraße 8 in 09232 Hartmannsdorf, an die St. Jacobus Grundbesitz Sachsen GmbH, ein Unternehmen im WZL-Verbund, Brunnenstraße 21 in 08056 Zwickau, zu einem Kaufpreis in Höhe von 40.000,00 Euro zu veräußern.Sollte auch dieser Verkauf nicht zustande kommen, beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung das Flurstück 224 mit 2.580 m² samt aufstehendem Mehrfamilienwohnhaus und Garagen, gelegen Obere Hauptstraße 8 in 09232 Hartmannsdorf, an die WIP-Dresden GmbH, Großenhainer Straße 99 in 01127 Dresden, zu einem Kaufpreis in Höhe von 40.000,00 Euro zu veräußern.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 05/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Auftragsvergabe – örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Hartmannsdorf ab dem Haushaltsjahr 2011 an Herrn

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    Seite 4 Ausgabe 23. Februar 2012

    Dipl. Kfm. Claus Dreher, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater der Kanzlei Steiner & Partner GbR, Prieserstraße 2-4 in 95444 Bayreuth, in Höhe von 3.500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu vergeben.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war der Gemeinderat Herr Kluge von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 06/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung die Miete für den seit 01.01.2012 in freier Trägerschaft des Freundeskreises „Indira Gandhi“ e.V. befindlichen Hort für das Jahr 2012 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 07/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Satzung über die Polizeiverordnung zum Schutz vor Lärmbelästigung, gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern der Gemeinde Hartmannsdorf.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 08/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass die Schalmeienzunft Hartmannsdorf e.V. im Jahr 2012 eine Zuwendung für die zu entrichtenden Mietzahlungen für die Räumlichkeiten im Objekt Gartenweg 16 in Höhe von 10.000,00 € gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält.Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt in 4 Raten zu je 2.500,00 € am 15.03.2012, 15.06.2012, 14.09.2012 und 14.12.2012. Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 09/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der Musikverein Young Life e.V. im Jahr 2012 eine Zuwendung für die zu entrichtenden Mietzahlungen für den Proberaum im Objekt Gartenweg 16 in Höhe von 1.200,00 € gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt in 4 Raten zu je 300,00 € am 15.03.2012, 15.06.2012, 14.09.2012 und 14.12.2012. Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 10/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der Heimatverein Hartmannsdorf e.V. im Jahr 2012 eine Zuwendung für die Absicherung der Betreibung der Heimatstube

    im Gebäude Schulstraße 20 a in Höhe von 2.880,00 € gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält.Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt am 30.11.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 11/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der DRK-Kreisverband Chemnitzer Umland e.V. Ortsverein Hartmannsdorf im Jahr 2012 eine Zuwendung für die Absicherung der Betreibung der Vereinsräume im Gebäude Schulstraße 20 a in Höhe von 2.880,00 € gegen entsprechende Verwendungsnach-weise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt am 30.11.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 12/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der Förderverein für offene Jugendarbeit im Limbacher Land e.V. im Jahr 2012 eine Zuwendung zur Streetworkeranteilsfinan-zierung in Höhe von 3.068,00 € erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt in 3 Raten zu je 750,00 € am 31.03.2012, 30.06.2012, 30.09.2012 und in Höhe von 818,00 € am 30.11.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 13/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der TSV 1862 e.V. Hartmannsdorf im Jahr 2012 eine Zuwendung in Höhe von 6.840,00 € zur Absicherung von gemeindlichen Veranstaltungen sowie in Höhe von 6.697,00 € entsprechend der Regelungen des Nutzungsvertrages vom 25.11.2004 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 26.10.2006, gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt in 4 Raten zu je 1.710,00 € bzw. 1.674,25 € am 25.02.2012, 13.05.2012, 15.08.2012 und 15.11.2012. Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 14/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der Hartmannsdorfer Sportverein HSV 05 e.V. im Jahr 2012 eine Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € gemäß bestehendem Nutzungsvertrag vom 25.01.2002, in der Fassung des 2. Nachtrages vom 02.03.2009, gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt in 4 Raten zu je 5.000,00 € am 25.02.2012, 13.05.2012, 15.08.2012 und 15.11.2012. Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -

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    Seite 5Ausgabe 23. Februar 2012

    Beschlüsse der Sitzung des Bau- undUmweltausschusses vom 02.02.2012

    Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 15/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der Hartmannsdorfer Sportverein HSV 05 e.V. im Jahr 2012 eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 9.600,00 € für anfallende Personalkosten im Rahmen der Pflege und Instandhaltung der Sportanlage wegen Wegfall staatlicher Förderungen gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Sofern die kalkulierten Personalkosten tatsächlich in geringerer Höhe entstehen, ist die Differenz zum gewährten Zuwendungs-betrag an die Gemeinde Hartmannsdorf zu erstatten.Im Nachtragshaushalt sind die außerplanmäßigen Ausgaben entsprechend aufzunehmen. Die Zahlung des Zuwendungsbe-trages erfolgt in 4 Raten zu je 2.400,00 € am 01.03.2012, 01.05.2012, 01.07.2012 und 01.09.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 16/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der Förderverein Sport/Freizeit Erholungsbad Hartmannsdorf e.V. eine Zuwendung in Höhe von 15.000,00 € für Kosten der Instandhaltungen und 5.000,00 € für erforderliche Lohnkosten Schwimmmeister bzw. Hilfskräfte im Haushaltsjahr 2012 gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt zum 01.03.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 17/12Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, dass der TSV 1862 e.V. Hartmannsdorf im Jahr 2012 eine Zuwendung in Höhe von 7.500,00 € für das 150-jährige Vereinsjubiläum und für das 60-jährige Bestehen der Abteilung Tischtennis gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt zum 01.02.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr. 01/12Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Um- und Erweite-rungsbau eines Einfamilienhauses, Turnstraße 11, Flurstück 609 p zu erteilen. Abstimmungsergebnis:von 8 Gemeinderäten waren 6 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr.: 02/12Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zu dem Vorhaben bezogenen

    Bebauungsplan „Wohngebiet Heinrich-Heine-Straße/Wiesen-straße Limbach-Oberfrohna, OT Rußdorf, zu erteilen. Abstimmungsergebnisvon 8 Gemeinderäten waren 6 anwesend + BürgermeisterJa -Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Beschluss Nr.: 03/12Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Ersatzneubau einer Lagerhalle/Papierarchiv, Fa. Reisswolf, Limbacher Str. 36, Flurstück 587/2, zu erteilen.Abstimmungsergebnisvon 8 Gemeinderäten waren 6 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 7 Nein -Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

    Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 115 in ChemnitzAm 01.02.2012 hat die Stadt Chemnitz die Behördenrufnummer 115 freigeschaltet. Damit steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Chemnitz eine einheitliche Rufnummer für ihre Behördenanliegen zur Verfügung. Das Ortsnetz Limbach-Oberfrohna mit der Vorwahl 03722 gehört durch die Zugehörigkeit von Röhrsdorf als Stadtteil von Chemnitz zum Vorwahlgebiet, welches bei Anruf der 115 an das Service-center der Behördenrufnummer 115 der Stadt Chemnitz weiter-geleitet wird. Für Anrufer aus der Gemeinde Hartmannsdorf erfolgt eine Weiterleitung an die Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf. Sofern Ihr Anliegen zum Aufgabengebiet der Gemeinde Hartmannsdorf gehört, vermitteln wir Sie an Ihren Ansprechpartner weiter. Wir bitten jedoch zu beachten, dass Anrufe bei der 115 nicht kostenlos sind. Die Telekommunikationsanbieter sind in der Preisgestaltung frei. Die Telekom und die meisten alternativen Festnetzanbieter berechnen 7 Cent pro Minute. Der Preis für 115-Anrufe aus dem Mobilfunk beträgt in der Regel zwischen 17 und 20 Cent pro Minute, bei einzelnen Pre-Paid-Tarifen bis zu 30 Cent pro Minute. Wir empfehlen daher unseren Einwohnerinnen und Einwohnern den direkten Kontakt mit der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 03722/40230.

    Rufnummer und Öffnungszeiten des Gemeindeamtes

    GemeindeverwaltungUntere Hauptstraße 111 Tel: 0 37 22/4 02 3009232 Hartmannsdorf Fax: 0 37 22/9 23 33

    e-mail: [email protected]

    Zimmer Telefon

    Bürgermeister 11 4 02 30

    Sekretariat / Gemeindebote 11 40 23 11

    Hauptamt

    Amtsleiter 10 40 23 27

    Pass- und Meldewesen 03 40 23 18

    Öffentliche Sicherheit 04 40 23 22und Ordnung

    Standesamt / Soziales 08 40 23 17

    Gewerbe / Gaststättenrecht 02 40 23 28

    Bauverwaltung 07 40 23 14

  • Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Seite 6 Ausgabe 23. Februar 2012

    Öffnungszeiten Gemeindeamt:Montag 9.00 - 12.00 UhrDienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 UhrFreitag 9.00 - 11.00 Uhr

    Das Pass- und Meldewesen ist zusätzlich jeden 4. Samstag im Monat von 9.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

    ACHTUNG: Samstags keine EC-Kartenzahlung möglich.

    Öffnungszeiten Gemeindebibliothek: Montag 09.00 - 11.00 UhrDienstag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.00 UhrDonnerstag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Am 1. und 2. März 2012 kann es aufgrund von Renovierungs-maßnahmen im Bereich der Gemeindekasse im Erdgeschoss des Rathauses zu Verzögerungen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs kommen. Wir bitten unsere Besucher um Verständnis.

    Kämmerei

    Kämmerin 14 40 23 20

    Kassenverwalterin / 15 40 23 13Liegenschaften

    Gemeindekasse / Steuern 01 40 23 21

    Gemeindebibliothek/ 40 96 68Schulstr. 20 a

    Hort / Schulstr. 1 a 9 55 51

    Hort / Schulstr. 20 a 40 83 19

    Grundschule 9 34 36, Fax: 4029725Mittelschule 4061799, Fax: 4061801

    Wasser (0 37 63) 40 54 05Abwasser (0 37 24) 66 93 17Elt (01 80) 2 30 50 70Gas (03 71) 45 14 44HartmannsdorferWohnungsverwaltung (01 72) 7 92 45 07Telefonseelsorge: 0800-1110111 oder 0800-1110222

    anonym, gebührenfrei, rund um die Uhr

    Bereitschaftsdienste Telefonnummern

    Amtsblatt onlineDer „Hartmannsdorfer Gemeindebote“ kann auch im Internet gelesen werden. Die pdf-Datei „Hartmannsdorfer Gemeindebote online“ ist abruf-bar unter: http://www.gemeinde-hartmannsdorf.de.

    Informationen

    In eigener SacheReklamationen bei der Zustellung des „Hartmannsdorfer Gemeindeboten“ bitten wir an die Firma City-Post Mittweida GmbH & Co. KG, Tel. 03727/96978-0 o. Fax: 03727/96978-10 zu richten. Die fehlenden Exemplare werden durch diese Firma nachgeliefert.

    Ausschreibung für das Kleinfeldfußballturnieram 02. Juni 2012 um den Pokal des BürgermeistersVeranstalter: Gemeinde HartmannsdorfAusrichter: Hartmannsdorfer Sportverein 05 e.V. (HSV 05 e.V.)Zeitraum: 02.06.2012, von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr

    (Treffen 9.30 Uhr)

    Vom Bürgermeister wurde 1992 anlässlich des Dorffestes ein Wanderpokal zur Verfügung gestellt.Die bisherigen Gewinner sind:

    1992 Fa. Meier Haustechnik1993 Ärztemannschaft Dr. Lange1994 Schalmeienzunft e.V.1995 Ärztemannschaft Dr. Lange1996 Ärztemannschaft Dr. Lange1997 HSV 05 e.V., Abt. Volleyball1998 Fa. Krautwer/Fa. Kühnert1999 Fa. Krautwer/Fa. Kühnert2000 Ärztemannschaft Dr. Lange (damit als 1.Team

    im Besitz des Wanderpokals)2001 Freiwillige Feuerwehr Hartmannsdorf2002 ausgefallen2003 Fa. Autohaus Pichel2004 Fa. Autohaus Pichel2005 ausgefallen2006 Kaufleute2007 ausgefallen2008 TSV 1862 e.V., Abt. Tischtennis2009 KOMSA AG 2010 KOMSA POS lifestyle GmbH2011 HighPowerSolution

    Die Mannschaften, die dreimal hintereinander oder viermal das Turnier gewinnen, bleiben im Besitz des Pokals.Spielregeln:• gespielt wird 1:6• Auswechslung: ständiger Wechsel ist möglich• die Spielzeit beträgt voraussichtlich 2 x 15 Minuten• es wird gestattet, dass bei jeder Mannschaft ein aktiver Spieler

    mitwirken kann• der Turniermodus und Spielplan wird den einzelnen

    Mannschaften rechtzeitig vorher bekannt gegeben Teilnahmebedingungen: • Mannschaften mit Mitarbeitern/Vereinen und Institutionen• Spielgemeinschaften aus zwei Betrieben/Vereinen/Institutionen

    sind zugelassen, wenn sie v. g. Bedingungen erfüllen.Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln führen zur Disqualifikation der jeweiligen Mannschaften.

    ACHTUNG:Die teilnehmenden Mannschaften müssen ihre Spieler eigen-ständig versichern. Die Veranstalterversicherungen treten nicht für die Kosten und Ansprüche aus Unfallschäden ein.

    Für Speisen und Getränke ist wie immer ausreichend gesorgt.Wir freuen uns auf einen sportlich fairen Wettkampf und laden nicht nur die Aktiven, sondern auch alle anderen Sportfreunde herzlich ein. Ihre Bewerbungen für das Turnier richten Sie bitte bis zum 1. April 2012 an die Gemeindeverwaltung H'dorf, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf (Fax: 03722 92333).

    U. Weinert P. MüllerBürgermeister Abteilung Fußball HSV 05 e. V.

    Aus den Ämtern

    H a u p t a m t / Pass- und MeldewesenBitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Dokumente!Für eine Neuausstellung von Pässen oder Personalausweisen sind folgende Unterlagen vorzulegen:- alte Dokumente- Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur zum Vergleich der Angaben)- 1 Passfoto je Antrag (für den Reisepass und Personalausweis werden

    zwingend biometrietaugliche Passfotos benötigt)

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    Seite 8 Ausgabe 23. Februar 2012

    Die Entwicklung der Einwohnerzahlen in Hartmannsdorf in den letzten zweiundzwanzig Jahren (Stand jeweils 31.12. des angegebenen Jahres)

    Die Entwicklung der Einwohnerzahlen in Mühlau in den letzten zweiundzwanzig Jahren (Stand jeweils 31.12. des angegebenen Jahres)

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    2000

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    AnzahlEin-wohner

    JAHR 1996199519941993199219911990 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

    2342

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    21502146

    21652169

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    23602371

    2385 2389 2384

    2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

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    4500

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    AnzahlEin-wohner

    JAHR 1996199519941993199219911990 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

    48254823

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    2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

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    4527 4527

  • Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Seite 9Ausgabe 23. Februar 2012

    Polizeiverordnungzum Schutz vor Lärmbelästigung, gegen

    umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, zum Schutz

    vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern.

    Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften vom 08. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940,941), geändert durch Artikel 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012 vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387,397,398) und Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom 04.10.2011 (SächsGVBl. S. 370) wird durch den Beschluss des Gemeinderates vom 26.01.2012 folgende Polizeiverordnung erlassen.

    Abschnitt I - Allgemeine Regelungen§ 1

    GeltungsbereichDiese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Hartmannsdorf.

    § 2Begriffsbestimmungen

    (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.(2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.

    Abschnitt II - Schutz vor Lärmbelästigung§ 3

    Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.

    (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwieder-gabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt besonders, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraft-fahrzeugen betrieben oder gespielt werden.(2) Abs. 1 gilt nicht:a) bei Festumzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, einschließlich deren Vorbereitungb) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.

    § 4 Lärm aus Veranstaltungsstätten

    (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veran-staltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb, im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohn-gebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzu-mutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichen-falls geschlossen zu halten.

    (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen.(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

    § 5Schutz der Nachtruhe

    (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behörd-liche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.(3) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Rege-lung unberührt.

    § 6Lärm durch Fahrzeuge

    In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebieten ist es auch außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen verboten,a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,b) beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen,c) mit den an Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abzugeben.

    § 7Benutzung von Sport- und Spielstätten

    (1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht benutzt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportver-anstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu verpflichtet, besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen.(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundes-Immissions-schutzgesetzes und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt.

    § 8Benutzung von Wertstoffcontainern und

    sonstigen Abfallbehältern(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Be-hälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur all-gemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbe-betrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.(4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.

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    Seite 10 Ausgabe 23. Februar 2012

    § 9Haus- und Gartenarbeiten

    (1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen an Sonn- und Feiertagen und werktags in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und samstags von 12.00 bis 14.00 Uhr nicht durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, Rasenmäher, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä..(2) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der 32. Verord-nung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschi-nenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) bleiben von dieser Regelung unberührt.

    § 10Böller- und Salutschießen

    Die Durchführung von Böller- oder Salutschießen, außerhalb von Schießstätten, ist der Gemeindeverwaltung vierzehn Tage vor dem Ereignis schriftlich, unter Angabe des Ortes und Zeitpunktes und eines Verantwortlichen des Schießens, anzuzeigen.

    § 11Feuerwerke

    (1) Außerhalb Silvester und Neujahr bedarf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie II durch volljährige Personen, die nicht Erlaubnisinhaber gemäß des Sprengstoffgesetzes sind, der Genehmigung der Ortspolizeibehörde.(2) Die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes bleiben unberührt.

    Abschnitt III - Umweltschädliches Verhalten§ 12

    Waschen von FahrzeugenDas Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Nebenanlagen ist untersagt.

    § 13Gefahren durch Tiere

    (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Auf-sichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.(3) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Menschen-ansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansamm-lungen einen Maulkorb tragen.(4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. (5) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrig-keitengesetzes sowie die Vorschriften der Verordnung des Säch-sischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zum Schutz vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt.

    § 14Verunreinigung durch Tiere

    (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.S.v. § 2 (einschließlich Nebenanlagen), die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.

    (2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten.(3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Ver-unreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.(4) Der Hundekot ist ausschließlich in den Hundetoiletten zu entsorgen. Eine Entsorgung in öffentlichen Abfallbehältern ist unzulässig.(5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt.

    § 15Belästigung durch Ausdünstungen und dergleichen

    Übel riechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden.

    § 16Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen

    (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bema-lungen ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln und Straßenbeleuchtungsmasten) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen.(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entge-genstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtig-keit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßen-verkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt.

    Abschnitt IV - Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

    §17Aufstellen von Wohnwagen und Zelten

    Auf öffentlichen Grünflächen und Erholungsanlagen (außer auf ausgewiesenen Zeltplätzen) dürfen keine Zelte und Wohnwagen aufgestellt werden.

    §18Ordnungsvorschriften

    In Grün und Erholungsanlagen ist es untersagt,- Grünflächen mit Kraftfahrzeugen zu befahren sowie Kraft-

    fahrzeuge auf den Grünflächen abzustellen;- Gewässer und Wasserbecken zu verunreinigen und zu befischen;- Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und

    andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen.

    Abschnitt V - Öffentliche Beeinträchtigung§ 19

    Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen

    (1) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt- aggressiv zu betteln,

    aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln vor, z.B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft wird, weil er nichts geben will,

    - durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z.B. besondere Auf-

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    Seite 11Ausgabe 23. Februar 2012

    dringlichkeit in Form von wiederholtem Anfassen oder in den Weg stellen, andere mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen,

    - die Notdurft zu verrichten.(2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Säch-sischen Wassergesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallge-setzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfall- und Bodenwirtschaft bleiben von dieser Regelung unberührt.

    § 20Abbrennen offener Feuer

    (1) Es ist verboten, Material jeglicher Art offen zu verbrennen. Eine Ausnahme bildet die Festlegung der Pflanzen-abfallverordnung, die es ermöglicht, ausschließlich pflanzliche Abfälle in den Monaten April und Oktober abbrennen zu dürfen (§ 4 Abs. 1 und 2 Pflanzenabfallverordnung - PflanzAbfV) vom 25. September 1994 (SächsGVBl. Nr. 56 vom 01. Oktober 1994, Seite 1577).(2) Für das Abbrennen von offenem Feuer und Lagerfeuer ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Dies gilt nicht für Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten und handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten. Eine Belästigung Dritter durch Rauch und Gerüche ist dabei auszuschließen.(3) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B. ex-treme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmit-telbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.(4) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, der Pflanzenabfallverordnung, des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, des Sächsischen Waldgesetzes und des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes werden von dieser Regelung nicht berührt.

    Abschnitt VI - Anbringen von Hausnummern§ 21

    Hausnummern(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummern-schilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäude-eingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstücks-zugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Haus-nummern am Grundstückszugang angebracht werden.(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.

    Abschnitt VII - Schlussbestimmungen§ 22

    Zulassung von AusnahmenEntsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Poli-zeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

    § 23Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 3 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musik-

    instrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzu-mutbar belästigt werden,2. entgegen § 4 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Ver-sammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden, 3. entgegen § 5 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört,4. entgegen § 6 a, b und c unnötigen Lärm mit Kraftfahrzeugen verursacht,5. entgegen § 7 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt,6. entgegen § 8 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 19.00 bis 07.00 Uhr Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter einwirft,7. entgegen § 8 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,8. entgegen § 8 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt,9. entgegen § 9 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr und samstags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchführt ,10. entgegen § 11 Abs. 1 eine Feuerwerk außerhalb Silvester und Neujahr ohne Genehmigung abbrennt,11. entgegen § 12 sein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Nebenanlagen wäscht.12. entgegen § 13 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden,13. entgegen § 13 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen,14. entgegen § 13 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt,15. entgegen § 13 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,16. entgegen § 14 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlichen zugänglichen Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält,17. entgegen § 14 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt oder entgegen § 14 Abs. 4 Hundekot an unzulässigen Stellen entsorgt,18. entgegen § 15 übel riechende Gegenstände und Stoffe in der Nähe von Wohngebäuden lagert, verarbeitet oder befördert,19. entgegen § 16 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet und bemalt,20. entgegen § 17 Zelte oder Wohnwagen aufstellt,21. entgegen § 18 Abs. 1 Grünflächen mit Kraftfahrzeugen befährt sowie abstellt; Gewässer und Wasserbecken verunreinigt und befischt; Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt,22. entgegen § 19 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als unvermeidbar beeinträchtigt oder die Notdurft verrichtet,23. entgegen § 20 Abs. 2 ein Feuer ohne Erlaubnis abbrennt,24. entgegen § 21 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,25. entgegen § 21 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 21 Abs. 2 anbringt(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zugelassen worden ist.(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 Euro bis höchstens 1.000,00 Euro geahndet werden.

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    Seite 12 Ausgabe 23. Februar 2012

    § 24 InkrafttretenDie Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Hartmannsdorf, 27.01.2012

    Bürgermeister

    Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)Zur öffentlichen Bekanntmachung der Polizeiverordnung der Gemeinde Hartmannsdorf, Gemeinderatsbeschluss Nr. 7/ 12 wird folgender Hinweis gegeben:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung

    oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen

    Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hatoder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

    Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Andere Behörden informieren

    Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräfte-stichprobe der EU 2012Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräfte-stichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszäh-lung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunter-halts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten, wie Entfernung zur Arbeits-stätte und benutztes Verkehrsmittel.Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.Auskunft erteilt: Ina Helbig, Tel.: 03578 33-2110

    48h-Aktion! Es geht weiterDie 48h-Aktion Sachsen wurde in den letzten Jahren durch die Sächsische Landjugend e.V. initiiert. Diese beendete zum Jahresende ihre hauptamtliche Tätigkeit. Eine sachsenweite Aktion wird es daher nicht mehr geben. Da dieses Projekt seit Jahren in unserer Region von vielen Jugendgruppen gern angenommen wurde, haben sich

    KONTRAST-Mobile Jugendarbeit in Mittelsachsen des Regen-bogenbus e.V. und der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. entschlossen, das Projekt im Landkreis Mittelsachen gemeinsam weiterzuführen. Die 48h-Aktion 2012 findet vom 14.-16. September 2012 in unserem Landkreis statt. Als Schirmherr wurde der Landrat Volker Uhlig angefragt.Mitmachen können alle Jugendgruppen, die innerhalb von 48 Stunden in ihrem Ort gemeinnützige Projekte eigenständig planen und durchführen wollen. Unter der Devise „Wir packen's an!“ können eigene Ideen in Taten umgesetzt werden. Auf jeden noch so kleinen Einsatz kommt es an, solange er die Heimat schöner, lebens- und liebenswerter macht. Jede Projektidee zählt! Sie hilft im Kleinen wie im Großen, nützt der Kommune und damit den ländlichen Räumen und somit auch den Jugendlichen selbst.Bei der Umsetzung der Ideen im Gemeinwesen geht es aber nicht ganz ohne die Unterstützung: Materialien und Geräte müssen von den Jugendlichen mit Unterstützung der Sozialarbeiterinnen, der Eltern, der Nachbarn etc., im Vorfeld über Sponsoren organisiert werden, also etwa von ansässigen Wirtschaftsunternehmen. Auch der Rat und die Mithilfe von Bürger/innen sind oft gefragt. So können Eltern, Nachbarn und Bekannte „ihren“ Mädchen und Jungen unter die Arme greifen, wenn es wieder heißt: ein Zeichen zu setzen – ein Zeichen für eine aktive und engagierte Jugend! Mitmachen lohnt sich auf jeden Fall, denn: Es macht Riesenspaß! Der Gruppenzusammenhalt wird gestärkt, man kann seine Lebenswelt selbst gestalten und jede Jugendgruppe entscheidet eigenständig, was sie tun will und kann zeigen, was in ihr steckt!

    Anmelden können sich interessierte Gruppen bis 20.07.2012 bei KONTRAST-Mobile Jugendarbeit in Mittelsachsen,Böhrigen, Roßweiner Straße 3, 09661 Striegistal, Telefon: 034322-40388, E-Mail: [email protected]

    zum 95. Geburtstag

    Zum 90. Geburtstag;

    zum 89. Geburtstag

    zum 88. Geburtstag

    zum 87. Geburtstag

    zum 86. Geburtstag

    zum 85. Geburtstag

    zum 84. Geburtstag

    zum 83. Geburtstag

    zum 82. Geburtstag

    zum 81. Geburtstag

    Frau Erna Sittel;

    Frau Annemarie Liebers, Frau Ingeburg Hofmann

    Frau Annemarie Voigt;

    Frau Ruth Meinig;

    Frau Anneliese Gottlebe, Herrn Werner Karch,

    Herrn Fritz Kuschick, Herrn WernerLohs;

    Herrn Herbert Krause, Herrn Helmut Forkmann;

    Frau Gertrud Seim;

    Frau Ursula Tanner, Frau Else Kellner;

    Herrn Reinhold Irmscher, Frau Annemarie Roth,Frau Christa Welzer, Frau Irene Spott,Frau Hildegard Eiselt;

    Frau Lisa Kuschick;

    Frau Gisela Nicolai;

    Das Gemeindeamt gratuliert nachträglich ganz herzlich den Jubilaren im Monat Januar

  • Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Seite 13Ausgabe 23. Februar 2012

    Zum 79. Geburtstag

    zum 78. Geburtstag

    zum 77. Geburtstag

    Zum 76. Geburtstag

    zum 75. Geburtstag

    zum 74. Geburtstag

    Herrn Wilfried Pichel, Herrn Horst Aurich,Frau Renate Berger;

    Herrn Johann Fricker, Frau Renate Lohse,Herrn Gerhard Vogel, Frau Frieda Reichelt,Herrn Werner Ochmann;

    Frau Marianne Schlabing;

    Frau Helga Meißner, Frau Isolde Mädger,Frau Hannelore Breitner, Frau RuthNaumann,Herrn Josef Pohl, Frau Christa Bose,Herrn Günter Naumann;

    Frau Brigitte Heinrich, Frau Christa Sintke, Frau Ingeborg Hammer, Herrn JoachimKöppen,Frau Christine Schietzelt, Frau Gisela Tetzner;

    Frau Eva Kobierski, Herrn Kurt Töpfer,

    Frau Renate Weitfeld, Frau Renate Kleiber,Herrn Roland Müller, Herrn Wolfgang Emmrich;

    Frau Helga Schlimper, Frau Ursula Reichhart,Herrn Heinz Groß, Frau Liane Junghannß, Herrn Klaus Elgas, Frau Brigitta Uhlmann;

    Frau Gerlinde Mühler, Frau Ruth Schulze, Herrn Lothar Lauber, Frau Erika Seifert, Frau Erika Krumbiegel, Herrn Rolf Nebel,Frau Liane Johne;

    Herrn Helmut Herrmann, Frau Inge Schmidt,Herrn Werner Merker, Herrn Dieter Pertermann;

    Frau Elke Fischer, Herrn Peter Weißbach, Herrn Reinhard Uhlig, Herrn GunterWeiss,Herrn Dietmar Winkler, Herrn DieterLohse,Frau Asta Richter und Frau Christa Harrer.

    zum 73. Geburtstag

    zum 72. Geburtstag

    zum 71. Geburtstag

    und zum 70. Geburtstag

    Kircheninformationen

    Die Kirchgemeinde gibt bekannt:Sonntag, 26. Februar9.30 Uhr Predigtgottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst

    Freitag, 2. März - WELTGEBETSTAG19.30 Uhr Zusammenkunft im Kirchsaal

    Thema: „Steht auf für Gerechtigkeit“ mit einer Gebetsordnung von Frauen aus Malaysia

    Sonntag, 4. März9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst,

    gleichzeitig Kindergottesdienst

    Sonntag, 11. März9.30 Uhr Predigtgottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst

    Herzliche Einladung zur Bibelwoche vom 12. -14. März 2012Thema: „Atem unseres Betens“ Nachdenken über ausgewählte Psalmen - jeweils 19.30 Uhr im Kirchsaal Montag, 12. März: „Psalmen sind wie eine Brücke “

    (Psalm 13)Dienstag, 13. März: „Psalmen sind wie Sonnenaufgänge“

    (Psalm 2)Mittwoch, 14. März: „Psalmen sind wie gute Freunde“

    (Psalm 42)

    Freikirchliche Christengemeinde Blumenweg 38

    Zu folgenden Veranstaltungen laden wir herzlich ein:Sonntag 26.02.12 9.30 GottesdienstDienstag 28.02.12 19.30 Bibelgespräch Sonntag 04.03.12 9.30 Gottesdienst Dienstag 06.03.12 19.30 Bibelgespräch Sonntag 11.03.12 9.30 Gottesdienst Dienstag 13.03.12 19.30 Bibelgespräch Samstag 17.03.12 9.30 Frauen Kreativ Brunch Sonntag 18.03.12 9.30 Gottesdienst mit Abendmahl Dienstag 20.03.12 19.30 Bibelgespräch Sonntag 25.03.12 9.30 GottesdienstDienstag 27.03.12 19.30 Bibelgespräch Sonntags ist gleichzeitig KindergottesdienstKontakt: 03722-80218 · Info: www.freikirche-hartmannsdorf.de

    Sonntag, 18. März9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst zum Abschluss der Bibel-

    woche - gleichzeitig Kindergottesdienst

    Sonntag, 25. März9.30 Uhr Predigtgottesdienst (mit anderer Liturgie),

    gleichzeitig KindergottesdienstEv.-luth. PfarramtHartmannsdorf

    Kontakt: 03722-93788 · Info: www.kirchehartmannsdorf.de

    D a s K a m m e r o r -chester Collegium Instrumentale e.V. Gößnitz / Thür. hat ein sehr abwechs-lungsreiches und in-teressantes Konzert vorbereitet. Es er-klingen immer wieder gern gehörte Melodien aus Musical und Klassik, aber auch bekannte Filmmelodien sind im etwa einstündigen Programm enthalten. Das Orchester musiziert u.a. den bekannten Walzer Nr. 2 von Schostakowitsch, Filmmelodien wie „Titanic“ oder auch die Musik aus dem „Phantom der Oper“. Ein besonderer musi-kalischer Leckerbissen, auf den sich alle Zuhörer freuen können, ist im 2. Programmteil vorgesehen.Das Kammerorchester Collegium Instrumentale besteht seit 1994 und hat seinen Sitz in der ostthüringischen Stadt Gößnitz. Es ging aus einer losen Spielgemeinschaft hervor und wurde mit 7 Mitgliedern als gemeinnütziger Verein gegründet. Heute zählt das Kammerorchester über 25 Mitglieder und es musizieren neben Streichern auch zahlreiche Bläser und Schlagwerker in klassischer sinfonischer Besetzung.Das Konzert findet am 25. Februar 2012, um 17:00 Uhr, in der Kirche zu Hartmannsdorf statt. Der Eintritt ist frei, um eine Spende zur Deckung der Unkosten wird gebeten. Alle Freunde der Musik und Interessierte sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.

    Holger RungeOrchesterleiter

    Festliches Konzert am 25. Februar in der ev.-luth. Kirche zu Hartmannsdorf

  • 1527

    Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Seite 14 Ausgabe 23. Februar 2012

    Eine Schülermannschaft der Klassenstufe 4 startete im Januar mit Verstärkung von Schülern der Klasse 3 bei zwei Völkerball-turnieren.Am 12.01.2012 nahmen wir am Neujahrsturnier der Geschwister-Scholl-Schule in Limbach-Oberfrohna teil. Am Start waren sechs Grundschulmannschaften. Es wurde nach Auslosung in zwei Gruppen gespielt. Die einzelnen Gruppenspiele verliefen sehr spannend und nach einem Sieg und einer Niederlage in unserer Gruppe stand fest, dass wir um den 3. Platz spielten. In diesem Spiel wurde es so richtig spannend. Nach acht Minuten regulärer Spielzeit stand es 6:6 unentschieden. Es folgten zwei Minuten Verlängerung und wieder stand es 6:6 unentschieden. Eine weitere Verlängerung von zwei Minuten brachte uns in einer tobenden Halle mit 2:8 Punkten den Sieg in dem Spiel und so den überraschenden 3. Platz.

    Eine kappe Woche später starteten wir in Burgstädt zu einem weiteren Völkerballturnier. Hier nahmen fünf Grundschulmann-schaften teil. Es spielte jede Mannschaft gegen jede.Wir wurden von den anwesenden Eltern und Mitspielern mächtig angefeuert und auch diese Spiele verliefen sehr spannend. Nach

    Erfolgreiche Teilnahme bei Völkerballturnieren

    AUS DER GRUNDSCHULE

    Punkten lagen wir gleichauf mit der Goetheschule aus Burgstädt und der Grundschule Claußnitz. Nach dem Zusammenzählen der kleinen Punkte belegten wir den 3. Platz und fuhren stolz mit unserer Bronzemedaille nach Hause.Vielen Dank an Frau Fleischer für die gute Wettkampfvor-bereitung. Annika, Klasse 4a

    Die Jugendfeuerwehr Hartmannsdorf bekam von der Sparkasse Mittelsachsen eine Sachspende von fünf Kindersitzschalen. In einer Aktion im gesamten Landkreis Mittelsachsen wurde nachhaltig an die Sicherheit unser Jugendfeuerwehr gedacht. Unsere jüngsten Mitglieder Jason Patzelt, Richard Jensch, Rowan Weiser und Noah Hochmuth freuten sich über diese Unterstützung.

    Detlef LarischJugendwart

    Jason Patzelt, Richard Jensch, Rowan Weiser und Noah Hochmuth (vorn von links), hinten Frau Löffler - Filialleiterin der Sparkasse und Herr Larisch - Jugendwart

    Sponsor für mehr Sicherheit im Jugendfeuerwehrdienst

    Am 13.2.2012 fand unser erster Blutspendetermin in diesem Jahr in der Schule statt. Trotz Kälte, Glatteis sowie Ferienbeginn waren viele Blutspender erschienen.Allen Spendern ein großes Dankeschön!Eine große Freude für uns war die Entscheidung des Vorstandes der Bürgerinitiative für Hartmannsdorf, diesen Termin wahrzu- nehmen. Der Gedanke: „Warum gehe ich eigentlich nicht Blut spenden?“ war der Aufhänger für eine Aktion, als Erstspender diesen Termin wahrzunehmen. Auch unsere Dauerspender bemerkten, dass da etwas geschehen sein musste, weil so viele Erstspender erschienen waren.Gern würden wir diese gute Idee aufnehmen, dass auch in anderen Vereinen überlegt wird, ob ähnliche Aktivitäten möglich sind.Ein Danke auch an alle ehrenamtlichen Helfer, welche den Imbiss vorbereiten und die Spender betreuen.Anregungen und Fragen zur Blutspende unter: [email protected]

    Großen Dank an alle Blutspender Liebe Jugendrotkreuzmitglieder sowie ehemalige Junge Sanitäter,

    wir wollen im Oktober 50 Jahre Jugendrotkreuz in Hartmannsdorf feiern.Dafür brauchen wir Euch als Teilnehmer sowie als Botschafter an alle, die Ihr aus der Zeit Eurer Jugend kennt und erreicht.

    Meldet Euch schnell unter drk(at)drk-hartmannsdorf.de.Meldet Euch wer hat, mit Mailadresse, Ihr erhaltet dann den genauen Termin.

  • Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Seite 15Ausgabe 23. Februar 2012

    Bei uns sind u.a. folgende Kinder im Januar 2012 zur Welt gekommen

    Wir gratulieren ganz herzlich zur Geburt des Kindes und wün-schen für die Zukunft vor allem Gottes Segen und Gesundheit.(Die Anzahl ist nicht vollständig. Wir veröffentlichen nur die Namen der Neugeborenen, deren Eltern dies wünschen.)

    Finn Bauer, geb. am 02.01.2012 • Tim Meier, geb. am 03.01.2012 • Niklas Otto, geb. am 03.01.2012 • Fiona Werner, geb. am 06.01.2012 • Luca Mike Beier, geb. am 08.01.2012 • Mirja Ladendorf, geb. am 12.01.2012 • John

    Mittelstädt, geb. am 21.01.2012 • Florian Schöck, geb. am 27.01.2012 • Josephine Rudolph, geb. am 27.01.2012 • Simon Kaminski, geb. am 31.01.2012 .

    VEREINSLEBEN

    Veranstaltungen des Seniorenvereins Hartmannsdorf e.V.

    Sonntag, 26.02.12 „Tosca“ Oper von Puccini im Opern-haus Chemnitz, Abfahrt ca. 14:00 Uhr

    Montag, 27.02.12 Rundfahrt mit Kleinbus entlang der fertigen Abschnitte der A72 bisRathendorf, Abfahrt ca. 11:00 Uhr

    Samstag, 03.03.12 Silbertherme Warmbad, Abfahrt ca. 8:00 Uhr

    Sonntag, 04.03.12 „Cafefahrt nach Irgendwo“ Abfahrt ca. 13:00 Uhr

    Mittwoch, 07.03.12 Fahrt in die Räuberschänke Franken-stein, Frauentagsprogramm mit „Uwe Jensen“, Abfahrt ca. 10:30 Uhr

    Donnerstag, 08.03.12 Spielenachmittag im Gesundheitsstudio, Beginn 14:00 Uhr

    Montag, 12.03.12 Fahrt in den Leipziger Zoo Gondwana-land, Abfahrt ca. 9:30 Uhr

    Donnerstag, 22.03.12 Kaffeetrinken im Park Inn Vortrag vom Roten Kreuz und anschließend begrüßen wir mit einem vogtländischen Duomusikalisch den Frühling, Beginn 14:30 Uhr

    Dienstag, 27.03.12 Fahrt nach Gelenau zur Ausstellung Pohl-Ströher (Ostereier und anderes), Abfahrt ca. 10:00 Uhr

    Sonntag, 01.04.12 „Cafefahrt nach Irgendwo“Abfahrt ca. 13:00 Uhr

    06. - 10. April 2012 Fahrt nach Köln in das „Ramada Hotel“ in Köln Hürth

    Mittwoch, 18.04.12 „Frühlingsangrillen“ in Bärenstein, Besuch einer Alpaka-FarmAbfahrt ca. 10:00 Uhr

    Für „Nabucco“ Oper von Verdi können noch Karten bestellt werden.

    Meldungen bitte bei Gräfe - Tel. 03722 / 90 710

    Kaninchenzüchterverein e. V. S 211 Hartmannsdorf lädt ein

    Die nächste Zuchtbesprechung findet amFreitag, dem 09.03.2012, 20.00 Uhr,in der Gaststätte „Bergschlösschen“statt.

    Thomas, Vorsitzender

    Schützengesellschaft e.V. 1888 teilt mit

    Das Schützenhaus der SG 1888 e.V. Hartmannsdorf; Oststraße 16 (Ochsengrund) ist nur am 2. Mittwoch eines jeden Monats von 18 - 20 Uhr zum öffentlichen Schießen für Jedermann geöffnet!Des Weiteren steht Ihnen unser Haus für Ihre vorbestellten Feierlichkeiten zur Verfügung. Vereinsinternes Schießen mit anschließender Versammlung findet wie gewohnt am letzten Montag des Monats, ab 18 Uhr im Schützenhaus statt.Für Schießtermine außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner - zu erreichen unter: Tel. Nr.: 0162-8426871; 0162-7763699; 0163-7677545 oder www.schuetzengesellschaft-hartmannsdorf.de (Rubrik: Der Vorstand)

    Steege von den 1888er Schützen

    DRK-Ortsverein e. V. Hartmannsdorf,Schulstr. 20 a lädt ein

    Jugendrotkreuz ab sofort: Donnerstag Stufe 1 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr

    Stufe 2 18.30 Uhr bis 19.30 UhrAusbildungsabende ab 16 Jahre donnerstags, 19.00 Uhr jede gerade Kalenderwoche. Gäste sind herzlich willkommen!www.drk-hartmannsdorf.de Der Vorstand

    Bürgerinitiative für Hartmannsdorf (parteilos) e.V. – BfH informiert

    Zu unserer nächsten Mitgliederversammlung am Mittwoch, 29. Februar 2012, 19.30 Uhr im „Sportlerheim“statt.

    Haupttagesordnungspunkte sind die Rechenschaftsberichte 2011 und die Entlastung des Vorstands für das vergangene Jahr. Aber auch aktuelle Themen sollen besprochen werden. Damit die Versammlung beschlussfähig ist, bitte ich um eine rege Teilnahme der Mitglieder. Sabine Delling, Vorsitzende Kontakt: Tel. 91879; eMail: [email protected]

    Am Freitag, dem 24. Februar 2012, 19:00 Uhr in die Gaststätte Sportlerheim. Thema: Die Chronik von Hartmannsdorf von den Anfängen bis 2010. Gäste sind herzlich eingeladen!

    Der Vorstand

    Der Heimatverein lädt ein:

    Auf unserem Vereinshundeplatz in Hartmannsdorf, Limbacher Straße 36b, ist jeder herzlich willkommen, der Interesse hat, seinen Hund ausbilden zu lassen. Um welche Rasse es sich dabei handelt, ist völlig egal. Sie bilden Ihren Hund mit unserer Unterstützung selber aus. Unser fachkundiges Personal steht Ihnen mit guten Ratschlägen und Hilfe zur Seite. Unsere Ausbildungserfolge beruhen auf GEWALTFREIHEIT.Folgende Leistungen werden angeboten:- Ausbildung zum Begleithund- Durchführung von Welpenspielen- Hindernisbewältigung für den TurniersportDer Verein führt keinen Schutzhundesport durch.Öffnungszeiten: jeden Sonntag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    10:30 Uhr WelpenspieleGruppenunterordnung: 9:30 Uhr erste Gruppe 10:30 Uhr zweite Gruppe

    Kommen Sie einfach vorbei und lernen Sie uns kennen.Adelbert Schauland, Vorsitzender

    Hundesportverein Hartmannsdorf e.V. informiert:

  • Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Seite 16 Ausgabe 23. Februar 2012

    03.02.2012, 19 Uhr! Das Schützenhaus der SG 1888 Hart-mannsdorf war um diese Zeit gut gefüllt, denn der Vereinsvorstand legte Rechenschaft über die geleistete Vereinsarbeit im vergangenen Jahr ab und hob insbesondere die herausragenden Leistungen der Kameradinnen und Kameraden anlässlich der Jahresevents Brauchtums-Feuer, des Adler-Schießens in Verbindung mit dem Doppeljubiläum 150 bzw. 20 Jahre SG 1888 Hartmannsdorf hervor! Natürlich nicht zu vergessen unser Auftreten zum Brauereifest sowie die Eröffnungsböller zum 2. Gewerbevereinsfest mit „Dr Alten Hort´sdorfer“, unserer Kanone, als knall- und rauchträchtige Untermalung der Feste des Ortes! Der transportable Luftgewehr- Schießcontainer kam bei den Besuchern des GV-Festes sehr gut an, wie man aus Gesprächen erfuhr! Toll, guter Ansporn!Vereinsmeisterschaften und Vergleichsschießen mit befreundeten Vereinen sind schon eine gute Tradition geworden, machen Spaß und werden gepflegt!

    Höhepunkt des Jahres ist dann im Dezember das „Schützen-Königs-Schießen“, bei dem im vergangenen Jahr unser Kamerad Andreas Knorr gewann! Nicht zu vergessen sind unsere vier Neumitglieder, zwei Damen und zwei Herren, die sich gut eingelebt haben und schon gute bis sehr gute Schießergebnisse präsentieren und gern bei uns im Verein sind!

    Nach einer kurzen Pause legte der Kassenwart Rechenschaft über Ausgaben und Einnahmen des Vereins vor und der anschließende Rechenschaftsbericht des Kassenprüfers bestätigte die gute Arbeit des Kassenwarts im Jahr 2011!

    Populärer Gast unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung war der Herr Bürgermeister Weinert, der sich die Ausführungen

    Die Kameraden der Schützengesellschaft 1888 Hartmannsdorf ermittelten wie jedes Jahr zu Ende des ersten Monats im neuen Jahr, genau am 28. 01. 2012, ihre Vereinsmeister in den Einzel-Disziplinen Großkaliber und Kleinkaliber Kurzwaffe (Pistole oder Revolver), auf 25m, frei stehend, ohne Zielhilfe! Die Wettkampfzeit war von 14-17 Uhr angesetzt. Schon 13:45 Uhr hörte man die ersten Schüsse vom Schießstand und im Vereinsraum war ein Andrang wie schon lange nicht!Die Kameraden meldeten sich für insgesamt 26 Starts an, davon 3 Einzelstarts in der Disziplin Großkaliber Kurz und 5 Einzelstarts in der Disziplin Kleinkaliber Kurz! Jeder Schütze hatte 5 Probe - und 15 Zählerschüsse! Neun Kameraden traten in beiden Disziplinen an und kämpften dort um die höchsten Ringzahlen!Nach dem Wettkampf war gemütliches Beisammensein in einem wohlig beheizten Vereinsraum, bei warmen Getränken und kleinem Imbiss angesagt und bei einigen Insidergesprächen der Schützen war auch von „hätte“ und „beinahe“ hin und wieder die Rede! Ob es dabei ums Treffen ging?! Wer weiß? Aber Spaß hat es allen Teilnehmern gemacht und das ist doch eigentlich das Wichtigste! Hier die Teilnehmer und ihre Platzierungen!

    Disziplin Großkaliber Kurz Disziplin Kleinkaliber Kurz1. Steege, Klaus 1. Weise, Thomas

    2. Schlag, Olaf 2. Schlag, Olaf 3. Weise, Thomas 3. Korb, Andreas

    Erste Vereinsmeister 2012 der SG 1888 4. Korb, Andreas 4. Eichhorn, Stefan 5. Vorberger, Dietmar 5. Engelhard, Enrico

    6. Engelhard, Enrico 6. Delling, Stephan 7. Delling, Stephan 7. Weber, Volker

    8. Eichhorn, Stefan 8. Steege, Klaus 9. Meyer, Bernd 9. Richter, Christian

    10. Dietrich, Thomas 10. Vogel, Andrea11. Weise, Heiko 11. Rothe, Jürgen 12. Ampft, Michael 12. Dietrich, Thomas

    13. Födisch, Karlheinz14. Ampft, Michael

    Damit ergibt sich folgendes Ergebnis:in der Disziplin Großkaliber Kurz wurde Schützenkamerad Klaus Steege „Vereinsmeister 2012“

    in der Disziplin Kleinkaliber Kurz wurde Schützenkamerad Thomas Weise „Vereinsmeister 2012“

    Glückwunsch von allen Schützenkameraden den Siegern und Platzierten! Weiterhin „Gut Schuss“!

    Wer Lust zum Schießen hat (Luftgewehr, Kleinkaliber und Großkaliber) und gern zu unserer Gesellschaft dazu gehören möchte, Sie oder Er, melden sich bitte telefonisch-03722-403179 oder per E-Mail (s. Aushang) oder kommen persönlich am 2. Mittwoch im Monat im Schützenhaus Oststr. 16 vorbei! Wir erwarten Sie! Steege von den 1888ern

    Jahreshauptversammlung 2012 der 1888er Schützen

    unsererseits anhörte und sich lobend über das Engagement der SG 1888 im kommunal-kulturellen Ortsgeschehen äußerte! Er wird sich auch weiterhin im Gemeinderat für „seine“ Vereine und somit auch für deren und unsere Belange einsetzen!Nach den Ausführungen des Bürgermeisters gab es für alle Teilnehmer der Versammlung einen Imbiss und Getränke und danach kam es noch zu einer lebhaften Diskussionsrunde, bei der dann die kleinen und großen Probleme der SG und der „Welt“ besprochen und vielleicht auch gelöst wurden?

    Ganz optimistisch gehen wir das neue Vereinsarbeitsjahr an und hoffen, auch zur nächsten Jahreshauptversammlung wieder eine positive Bilanz ziehen zu können!

    Ach so - wollten Sie nicht in diesem Jahr mal schießen kommen? Oststr. 16, im Ochsengrund, für Jedermann nur am 2. Mittwoch im Monat von 18-20 Uhr! Wir würden uns freuen! Bis bald!

    Ihre 1888er Schützen

  • Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Hartmannsdorf, in Köthensdorf findet in diesem Jahr vom 26.-29. April ein großes Schul- und Heimatfest auf dem Gelände der Grundschule statt. Anlass sind die 100-jährige Schulweihe der Grundschule im Ortsteil Köthensdorf und die 575-jährige urkundliche Ersterwäh-nung unseres Dorfes Köthensdorf-Reitzenhain im schönen Chemnitztal. Unser Festprogramm bietet Ihnen am Freitag, den 27.04. ab 18 Uhr das traditionelle Maibaumsetzen der Feuerwehr Köthensdorf mit anschließendem Programm der Schulkinder und den Show-Auftritt der Feuerwehr im großen Festzelt mit Disko-klängen. Gegen 21 Uhr erleben wir mit den Kindern den Fackel-umzug mit Brauchtumsfeuer und danach das große Feuerwerk.Am Samstag, den 28.04. findet von 10-18 Uhr ein historischer Bauernmarkt mit Vorführung traditioneller Handwerke statt. Am Nachmittag gibt es dann diverse Veranstaltungen für Groß und Klein, besonders für die Kinder und mit den Kindern. Es ist für jeden etwas dabei!Am Abend ab 20 Uhr spielen die „Mittweidaer Kellergeister“ live zum Tanz mit Show-Einlagen auf. Am Sonntag, den 29.04. starten wir ab 10 Uhr mit einem Familiengottesdienst und einem Pro-

    Hochwertiges Säge- und Wertholz ist das „Spitzenprodukt“ der Forstwirtschaft. Dies spiegelt sich nicht nur in den Preisen für das Produkt wieder, sondern auch in den hohen Ansprüchen bei der waldbaulichen Behandlung und einem mitunter 200-jährigen Produktionszeitraum der entsprechenden Bäume.Auch dieses Jahr kam mit 80% der angebotenen Stämme ein Großteil aus privaten und körperschaftlichen Forstbetrieben, welche ca. 54 % des sächsischen Waldes bewirtschaften. Der Gesamterlös der 13. Säge- und Wertholzsubmission belief sich auf 365.454 EUR. Spitzenreiter der Submission ist diesjährig ein „Riegelahorn“ aus einem Privatwaldbetrieb der Oberlausitz mit 5.209 EUR/fm. Angeboten wurden im Rahmen der Submission 23 verschiedene Laub- und Nadelhölzer mit einem Schwerpunkt bei Stiel- und Traubeneiche (45%) sowie Lärche und Esche (28%). Mit 329 EUR/fm lag der durchschnittlich erzielte Preis für Eiche nur geringfügig unter dem Vorjahresergebnis (359 EUR/fm), der gleiche Trend war bei Esche mit einem Rückgang von 28 EUR/fm auf 172 EUR/fm zu verzeichnen. Dem gegenüber stiegen die Erlöse für Bergahorn um 94 EUR/fm auf 585 EUR/fm umso deutlicher. Der Spitzenstamm bei den Nadelhölzer kam ebenfalls aus der Oberlausitz und erzielte bei der Submission 938 EUR/fm.Die sächsischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer pflegen ihren Wald teils seit Generationen unter strikter Beachtung der

    13. Säge- und Wertholzsubmission - Spitzen-stämme aus dem Privat- und Körperschaftswald

    Nachhaltigkeit. Sie produzieren auf diese Weise sowohl den nachwachsenden Rohstoff Holz und somit gleichermaßen die diesjährigen Spitzen als auch umfangreiche Ökosytemdienst-leistungen (z.B. Natur-, Boden- und Trinkwasserschutz, Schutz der Biodiversität). Darüber hinaus ist der Privat- und Körper-schaftswald aufgrund seiner weiten Verteilung im Freistaat auch ein bedeutendes Erholungsgebiet für die sächsische Bevölkerung.Im Zuge des Klimawandels sehen sich die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer jedoch einer neuen Herausforderung gegenüber. Diese besteht in der Entwicklung sogenannter „klimaplastischer Wälder“, damit auch zukünftig die vielfältigen Gemeinwohl-leistungen des Waldes erhalten bleiben.Der generationsübergreifenden Aufgabe werden sich alle Forstbetriebe mit Kompetenz und viel Engagement widmen, auch in der Hoffnung auf förderliche gesetzliche Rahmenbedingungen und eine gesellschaftliche Honorierung der erbrachten Leistungen.Zusatzinformation:Der Sächsische Waldbesitzerverband e.V. vertritt die berufsständischen, rechtlichen und forstpolitischen Interessen der mehr als 74.000 kommunalen, privaten und kirchlichen Waldbesitzer in Sachsen.Der Privatwald nimmt ca. 45 % (234.212 ha) der Waldfläche Sachsens ein. 8 % (41.312 ha) des Waldes befinden sich im Eigentum kommunaler Körperschaften, 2 % entfallen auf den Kirchenwald.

    Großes Heimatfest in Köthensdorf! gramm für die Kinder. Im großen Festzelt können Sie einen musikalischen Frühschoppen genießen. Das Highlight unseres Programms ist der große Festumzug durch Köthensdorf mit drei Kapellen, Feuerwehren, historischen Fahrzeugen, Vereinen, Schule und Kindergarten, Bauern, Gewerbetreibenden und Tieren aus dem Dorfalltag. Dieser Festumzug bewegt sich ab 14 Uhr mit seinen ca. 320 Teilnehmern auf der Köthensdorfer Hauptstraße durch den Ort.Das Heimatfest wird an allen Tagen begleitet von einer historischen Ausstellung des Heimatvereins Köthensdorf „Schule und Alltag früher“, dazu wurde noch eine 100-seitige Festschrift mit der Ortsgeschichte und der Entwicklung des Schulwesens gedruckt. Diese Schrift ist reich bebildert und wird zum Kauf angeboten. Vom Freitagnachmittag bis Sonntagabend läuft ein umfangreicher Speisen- und Getränkeverkauf zu volkstümlichen Preisen auf dem Festgelände. Liebe Hartmannsdorfer, wir laden Sie recht herzlich zu unserem Schul- und Heimatfest am letzten Aprilwochenende 2012 in den schönen Ort Köthensdorf ein!Flyer mit Programm liegen im Rathaus Hartmannsdorf aus oder informieren Sie sich auch unter www.koethensdorf.de. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

    A.Hugel, Festausschuss

    Kater Micky wurde wegen Umzugs von seiner Familie bei uns im Tierheim abgegeben. Der wunderschöne ca. 4 Jahre alte Kater ist unverwechselbar mit seinen weißen Pfötchen und dem großen weißen Latz. Micky freut sich immer, wenn unsere Pfleger ein paar Minuten Zeit haben und er Streicheleinheiten bekommt, denn er schmust für sein Leben gern. Micky geht auf jeden Menschen sofort freundlich zu, da er keinerlei Berührungsängste hat. Mit Katzendamen versteht er sich sehr gut und könnte deshalb auch als Zweitkatze gehalten werden. Micky war ursprünglich ein reiner Freigänger, hat sich jedoch hier im Tierheim sehr gut mit der reinen Wohnungshaltung arrangiert und kann deshalb sowohl als Frei-gänger, aber auch als reine Wohnungskatze gehalten werden.

    Kommen Sie doch einmal zu einem Besuch im Tierheim vorbei und lernen Sie Micky kennen. Derzeit warten noch rund 30 Stubentiger aller Farben auf ein Zuhause.

    Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V.Goetheweg 12709247 Röhrsdorf bei ChemnitzTelefon 03722/5927040

    Ausgabe 23. Februar 2012 Seite 17

  • Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de

    Seite 18 Ausgabe 23. Februar 2012

    TSV 1862 - Abteilung Tischtennis informiert

    VEREINSLEBEN

    Hartmannsdorf I - Eppendorf I 8:8An diesem Samstag teilte die Bezirksklassevertretung der Hart-mannsdorfer Tischtennisspieler alles. Die Plätze in den beiden Autos, Motivation, Enttäuschung, Glück im Unglück und schließ-lich die Punkte mit dem SV Eppendorf.Nach dem deutlichen Sieg gegen den Tabellenzweiten Langenau reiste das TSV-Sextett in Bestbesetzung durch das Schneetreiben nach Eppendorf. Das Hochgefühl des vorausgegangenen Sieges verflog jedoch sehr rasch. Drei erfolglose Eröffnungsdoppel und eine erwartete Niederlage von M. Weinert gegen den bisher unbesiegten J. Hunger führten zu einem 0:4 Rückstand. Erst R. Görtz konnte mit einem hart umkämpften Sieg unseren ersten Punkt verbuchen. Im mittleren Paarkreuz wurden die Punkte mit einem klaren 3:0 Sieg von S. Steinmetz und einer ebenso klaren 0:3 Niederlage von L. Steinmetz an beide Seiten vergeben. Der auch an diesem Tag unbesiegte H.-J. Preuß holte sicher unseren dritten Punkt, wohingegen J. Oehme unglücklich in fünf Sätzen verlor. Beim Stand von 3:7 war die Niederlage schon fast Gewissheit, aber der TSV schlug noch einmal zurück. Mit fünf Einzelsiegen in Folge drehten wir das Spiel komplett und auch die Eppendorfer stellten nur fest, jetzt beginnt die Aufholjagd. Im Entschei-dungsdoppel konnten Görtz/Weinert leider gegen Hunger/Kehr nicht viel ausrichten und verloren recht deutlich 0:3.

    Einladung zur Mitgliederversammlungdes TSV 1862 Hartmannsdorf e.V.

    Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung ganz herzlich ein.

    Datum: Dienstag, den 27. März 2012Beginn: 19.00 UhrOrt: Krößner's Gaststätte

    Tagesordnung:1. Jahresbericht des Vorsitzenden2. Kassenbericht der Schatzmeisterin3. Bericht der Kassenprüfer4. Berichte der Abteilungsleiter5. Vorlage und Beschluss des Haushaltes 20126. Diskussion und Wortmeldungen

    Bitte beachten: Zur Einnahme von Speisen sollte die Zeit ab 17.00 Uhr genutzt werden, da während der Versammlung keine Bedienung mit Speisen mehr erfolgt!

    Der Vorstand

    Bericht Nachwuchsmannschaften Fußballabteilung Hartmannsdorfer SV:Am Ende der Hinrunde der Saison 2011/2012 konnten unsere E- und F-Junioren auf eine erfolgreiche Spielzeit zurückblicken. Mit den neuformierten Teams ist es das erste Mal seit Jahren gelungen, zwei eigene Mannschaften ohne Spielgemeinschaft aufzubauen. Unter dem Motto "Spiel und Spaß" war unser Ziel das Erlernen motorischer Fähigkeiten, Ausdauer und Fußballgeschick.Alle freuen sich bereits schon jetzt auf den Start der Hinrunde im März 2012. Wir laden alle interessierten Kinder mit ihren Eltern zum Schnuppertraining ein.

    Hier unsere Trainingszeiten:F-Junioren bis 15.03.2012 Hallentraining Turnerstraße mittwochs 16.30 Uhr bis 18.00 UhrTrainer: Herr Rico Meyer Tel. 0172 7916563, [email protected]

    E-Junioren bis 15.03.2012 Hallentraining Turnerstraße montags 16.00 Uhr bis 17.30 UhrTrainer: Herr Sven Kubill Tel. 0176 38477714, [email protected]

    Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung des Hartmannsdorfer SV 05Sehr geehrte Mitglieder und Sportfreunde des HSV 05,auf diesem Wege möchten wir ankündigen, dass die ordentliche Hauptversammlung mit der Neuwahl des Vorstandes und der Leitung unseres Vereins am 20.04.2012 um 19.00 Uhr im Sportlerheim Hartmannsdorf stattfindet.

    BLICK IN UNSERE NACHBARGEMEINDE MÜHLAU

    Kulturverein „Linde Mühlau e.V.“ informiert

    Für weitere Informationen: www.kultur-linde.de

    17. März 2012 ab 18.00 UhrMusikanten-Abend in der Linde

    In einer lockeren Runde spielen Musiker einander abwechselnd ihre Lieblingsstücke vor. Eine kleine Moderation führt durch das Programm. Leckeres Essen und Trinken runden das Programm ab.Der Kulturverein möchte so ein Podium schaffen, das jeder Laienmusiker in unserer Region nutzen kann, um sich mit Gleich-gesinnten und seinem Publikum zu treffen und auszutauschen.Wer vielleicht eine Feier plant und die musikalische Umrahmung sucht oder einfach "nur so" hören und sehen möchte, wie in unserer Region musiziert wird, ist ebenso herzlich eingeladen.Musiker, ob 1-Mann-Band oder Orchester, melden sich bitte beim Kulturverein unter Telefon: 03722-91600 oder per mail: [email protected].

    25. Februar von 10 - 17 Uhr2. Mittelsächsischer Tauschtagfür Mineralien und FossilienSammler bieten Mineralien und Fossilien zum Tauschen, Kaufen oder Verschenken an.

    Beste Gelegenheit für alle Anfänger!Für Sammler: Für Besucher:Anmeldung über Eintritt: 2,50 [email protected] Kinder: 1,00 EURoder (TransportbeutelTel.: 03722-91600 Notitzzettel undKeine Tischgebühr Verpackung inkl.!)

    Kurzum ein 8:8, mit dem wir durchaus glücklich sein können und welches hoffentlich die Erfolgsserie der 1. Mannschaft nur ins Stocken bringt und nicht beendet.Für Hartmannsdorf kämpften und teilten die Punkte: R. Görtz (1), M. Weinert (1), S. Steinmetz (2), L. Steinmetz (1), H.-J. Preuss (2), J. Oehme (1). M. WeinertTabellenstand Bezirksklasse Staffel 4:

    1. TSV 1862 Hartmannsdorf 12 130:51 21:32. SV Fortuna Langenau 13 118:80 20:63. SV Mulda 1879 13 107:90 18:84. HSG Mittweida 13 98:100 14:125. SV Saxonia Freiberg II 14 110:109 13:156. TSV 1888 Falkenau II 14 105:109 13:157. SV Eppendorf 14 107:107 12:168. TTV 1948 Oederan II 13 80:119 9:179. SV Oberschöna 1902 II 14 93:119 9:19

    10. Döbelner SV Vorwärts IV 14 75:139 5:23

    HSV 05 - Abteilung Fußball informiert

  • Plötzlich und für alle unfaßbar hat mein lieber Mann,guter Vater, Schwiegervater und Opa, Herr

    In sti