Beteiligungsregeln im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm

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Beteiligungsregeln im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm Andrea Höglinger Bereich für Europäische und Internationale Programme

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Beteiligungsregeln im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm. Andrea Höglinger Bereich für Europäische und Internationale Programme. Maßnahmen zum Bürokratieabbau im 7.RP – „Simplification“. Einheitliches Registrierungssystem Reduktion der Zahl der Audit Zertifikate „Single clearing House-Stelle - PowerPoint PPT Presentation

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Beteiligungsregeln im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm

Andrea Höglinger

Bereich für Europäische und Internationale Programme

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Maßnahmen zum Bürokratieabbau im 7.RP – „Simplification“

• Einheitliches Registrierungssystem• Reduktion der Zahl der Audit Zertifikate• „Single clearing House-Stelle• „Teilnehmerfreundlichere“ Unterlagen, einheitliche

Kommunikation

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7.RP – Mindestteilnahmebedingungen

• Mindestens drei Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten (MS) oder assoziierten Staaten (AS)

• Mindestteilnahmebedingung bei „frontier research“: Mindestens eine RP aus einem MS oder einem AS;

• Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung: mind. 1 RP

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7.RP – Einreichung, Evaluierung, „model grant agreement“

• Im Regelfall Ausschreibungen „Call for Proposals“ entlang von definierten Kriterien „Guide for Proposers“

• „Model grant agreement“ –definiert Rechte und Pflichten der TeilnehmerInnen

• Haftung durch einen „participants guarantee fund“

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Änderungen im 7.RP - Maximale Förderungssätze

Erstattung der Kosten auf Vollkostenbasis zu folgen Förderungsquoten:

• Forschung und Entwicklung zu 50% (Standard)• Für Universitäten, Forschungseinrichtungen, KMU, öffent.

Einrichtung, : 75%• Sicherheitsforschung: bis zu 75%

• Demonstrationsaktivitäten zu 50%

• Grundlagenforschung (frontier research), SSA, CA, Trainingsmaßnahmen: 100%

• Managementtätigkeiten (Audits, Bescheinigungen für Jahresabschlüsse) und „Other“: 100%

Keine Begrenzung der Kosten für Tätigkeiten zum Management des Konsortiums auf 7% der Gesamtfördersumme

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Form des finanziellen Zuschusses Kostenerstattung

• Prinzip der Ko-Finanzierung – kein Profit!

• Abschaffung der Kostenmodelle: Alle TeilnehmerInnen können ihre gesamten direkten und indirekten Kosten abrechnen

• Indirekte Kosten: Wahl zwischen tatsächlichen und indirekten Kosten und Pauschale

• Pauschalbeträge (z.B. bei Marie Curie Maßnahmen)

• Anwendung von Durchschnittskosten für Personal möglich!

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Infos:Infos:Infos der KOM zu den RfP: http://cordis.europa.eu/fp7/participation.htmInfos der EIP/FFG zum RP7: http://rp7.ffg.at/RP7.aspx_param_target_is_115033.v.aspx

Kontakt für spezifische Anfragen:Kontakt für spezifische Anfragen:Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)Europäische und Internationale ProgrammeDr. Claudia DorningerE-Mail: [email protected]