Betreuungsverein Günzburg

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Engagieren Sie sich Für Menschen die unsere Hilfe brauchen, um wieder im Leben zurecht zu kommen. Sie können die Arbeit des Betreuungsvereins mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement tatkräftig unterstützen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Betreuungsverein des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. Zankerstraße 1a 89312 Günzburg Fax: 08221-3676-50 Ansprechpartner: Angelika Mahler Dipl. Sozialpädagogin (FH) Telefon: 08221-3676-13 E-Mail: [email protected] Matthias Süßmuth Dipl. Sozialarbeiter (FH) Telefon: 08221-3676-12 E-Mail: [email protected] Spendenkonto: Sparkasse Günzburg und Krumbach IBAN: DE88 7205 1840 0240 0054 62 BIC: BYLADEM1GZK Caritas bei uns! Betreuungsverein Caritas bei uns! Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e. V. www.caritas-guenzburg.de

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Page 1: Betreuungsverein Günzburg

Engagieren Sie sich

Für Menschen die unsere Hilfe brauchen, um wieder im Leben zurecht zu kommen. Sie können die Arbeit des Betreuungsvereins mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement tatkräftig unterstützen.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Betreuungsverein des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V.Zankerstraße 1a89312 GünzburgFax: 08221-3676-50

Ansprechpartner: Angelika Mahler Dipl. Sozialpädagogin (FH)Telefon: 08221-3676-13E-Mail: [email protected]

Matthias Süßmuth Dipl. Sozialarbeiter (FH)Telefon: 08221-3676-12E-Mail: [email protected]

Spendenkonto:Sparkasse Günzburg und KrumbachIBAN: DE88 7205 1840 0240 0054 62BIC: BYLADEM1GZK

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Wenn Betreuung nötig wird

Wenn wir durch unser Altern, einen Unfall, eine Krankheit oder eine Behinderung unsere Fähigkeit verlieren uns um unsere Angelegenheiten zu kümmern, brauchen wir Hilfe.

Aus diesem Grund gibt es das Betreuungsrecht. Menschen die nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, können einen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen.

Der Betreute behält dabei seine vollen Rechte. Der Betreuer kann, vor allem in den wichtigen Bereichen der Vermögens-, Gesundheitssorge und der Woh-nungsangelegenheiten, tätig werden.

Über die Errichtung einer Betreuung entscheidet das Betreuungsgericht.

Betreuung für wen?

Die Kriterien für die Einrichtung einer Betreuung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 1896 aufgelistet.

1. Der Betroffene muss volljährig sein.2. Er kann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen. 3. Der Betroffene ist psychisch krank, leidet an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.

Treffen die oben genannten Kriterien zu, kann das Betreuungsgericht auf Antrag des Betroffenen und von Amts wegen einen Betreuer als Hilfestellung für diesen Menschen einsetzen.

Unser Betreuungsverein

Seit 1994 führt der Caritasverband Günzburg Betreuungen. Unsere Mitarbeiter stehen für die Belange der Betreuten zur Verfügung.

Sie führen als Vereinsbetreuer Betreuungen im gesamten Landkreis Günzburg.

Die Aufgaben des Betreuungsvereins

• Führung von Betreuungen durch die hauptamt- lichen Mitarbeiter.

• Gewinnung, Schulung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern.

• Information interessierter Personen oder Gruppen über das Betreuungsrecht.