Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Betriebliches Eingliederungsmanagement Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch (SGB) IX, § 84 Grundsatz (Abs.1): Beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten Im Arbeitsverhältnis schaltet der aG die MAV und die Schwerbehindertenvertretung (SchwBV) ein, um die Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können

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Betriebliches Eingliederungsmanagement. Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch (SGB) IX, § 84 Grundsatz (Abs.1): Beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten Im Arbeitsverhältnis schaltet der aG die MAV und die Schwerbehindertenvertretung (SchwBV) ein, - PowerPoint PPT Presentation

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rechtsgrundlage:Sozialgesetzbuch (SGB) IX, § 84

Grundsatz (Abs.1): Beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten SchwierigkeitenIm Arbeitsverhältnis schaltet der aG die MAV und dieSchwerbehindertenvertretung (SchwBV) ein,um die Möglichkeiten zu erörtern, mit denen dieSchwierigkeiten beseitigt werden können

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Regelung für den Umgang mitLangzeitkranke (Abs.2)

Langzeitkranke sind alle die MAinnen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

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Verpflichtende Maßnahme:betriebliches Eingliederungsmanagement

Der AG klärt mit MAV und – bei Schwerbehinderten – mitSchwBV ab,

- wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,

- mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

- Der/die MAin muss mit de- r Maßnahme einverstanden sein.

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Weitere Personen bzw. Institutionen diehinzugezogen werden können

- Betriebsarzt- Gemeinsame Servicestelle für

Rehabilitation(Beratungsteam der Rehabilitationsträger)

- Integrationsamt (bei Schwerbehinderten)

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Rechte und Aufgaben der MAV

- Die MAV kann die Durchführung desbetrieblichen Eingliederungsmanagementsverlangen

- Die MAV wacht darüber, dass der AG die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt

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Wichtig!!!!!

Entscheidung des BAG:

Personenbedingte Kündigungen können nur durchgeführt werden, wenn vorher einBetriebliches Eingliederungsmanagementdurchgeführt worden ist!