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Betriebsmittelprüfungen nach UVV VBG 4 – BGV A3 Wir sorgen mit Sicherheit für die Funktion Ihrer elektrischen Geräte am Arbeitsplatz SPIERING PARTNER ELEKTROTECHNIK. SERVICE. SORGFALT. SICHERHEIT. Spiering Partner Elektrotechnik OHG Königstraße 6A ü D-23847 Rethwisch Tel. 0 45 39/18 01-01 ü Fax 0 45 39/18 01-30 [email protected] ü www.spieringpartner.de

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Betriebsmittelprüfungen nach UVV VBG 4 – BGV A3

Wir sorgen mit Sicherheit für die Funktion Ihrer elektrischen Geräte am Arbeitsplatz

SPIERING PARTNER ELEKTROTECHNIK. SERVICE. SORGFALT. SICHERHEIT.Spiering Partner Elektrotechnik OHG

Königstraße 6A ü D-23847 Rethwisch

Tel. 0 45 39/18 01-01 ü Fax 0 45 39/18 01-30

[email protected] ü www.spieringpartner.de

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WARUM SOLL GEPRÜFT WERDEN?Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von derHaftung. Zudem sind die Kosten für eine Prüfungweitaus geringer als die Kosten für die Haftung beieinem Schaden!

WAS WIRD GEPRÜFT?Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Ge-räte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mit-tels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.Hierzu gehören z.B.: Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffe-maschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte in Werkskan-tinen, elektr. Werkzeugmaschinen wie z.B.: Hand-bohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwing-schleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprüh- pistolen, Trennjäger, Ein- und Zweihand-Flexgeräte,Elektroschlagschrauber, Schleifblöcke, Ständerbohr -maschinen, Schutzgas-Schweißgeräte, Handschweiß - geräte u.s.w.

WAS IST DAMIT BEABSICHTIGT? Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung beiUnfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräteund damit vor immensen wirtschaftlichen Schädenschützen. So. z.B. schließen Brandschutzversicherun-gen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oderTeile davon, durch einen Brand zerstört werden, dervon einem nicht geprüften Elektrogerät verursachtwurde.Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfallseine Haftung aus, wenn Personen durch ein solchesungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder garzu Tode kommen und können bei Verstößen gegensolche Unfallverhütungsvorschriften diese mit emp-findlichen Strafen ahnden.Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebteSozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209Abs.1 Nr.1 SGB VII).

Kommen Sie daher Ihrer Pflicht nach und lassen SieIhre Geräte von uns – als Fachbetrieb – prüfen!

ENERGIEFIBEL | KAPITEL02

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen

Die Wiederholungsprüfung VDE 0702 aller Elektrogeräte ist in Ihrem

Betrieb nach BGV A3 Pflicht.

Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift

VBG 4 der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Für Ihre Sicherheit: Prüfcomputer mit neuester Bauart

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KAPITEL | ENERGIEFIBEL 02

IST DIE MESSTECHNIK AUF DEM NEUESTEN STAND?Ja! Wir führen die Prüfungen mit der z.Zt. neuestenMesstechnik durch. Die Kennzeichnung und Identi-fikation von Betriebsmitteln durch Barcodeleser undBarcodeaufdrucken, Verwaltung der Termine undautomatische Protokollierung sowie automatischeEinstellung von Terminlisten werden mit dieser Tech-nik durchgeführt.

WANN IST DIE PRÜFUNG BESTANDEN?Die Wiederholungsprüfung besteht aus drei Teilprü-fungen: der Sichtprüfung, dem Messen und derFunktionskontrolle.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderli-chen Teilprüfungen bestanden sind. Andernfalls darfdas Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwen-det werden.

RICHTWERTE FÜR PRÜFFRISTEN ORSTVERÄNDERLICHER VERBRAUCHER1. Ortsveränderliche elektrische

BetriebsmittelRichtwert: alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate

2. Verlängerungs- und Gerätean schluss- leitungen mit SteckvorrichtungenRichtwert: alle 6 Monate Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote kleiner 2%erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlän-gert werden.

3. Anschlussleitungen mit SteckerRichtwert: alle 12 Monate, auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen

4. Bewegliche Leitungen mit Stecker und FestanschlussRichtwert: alle 2 Jahre, in Büros oder ähnlichen Bedingungen

WELCHES ZIEL HAT DIE WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG?Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des weiteren soll sie den sicherheits- technisch einwandfreien Zustand enes gebrauch-ten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutztwerden kann.

WIE IST DER ABLAUF DER WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG?Die Wiederholungsprüfung besteht aus drei Teil prü-fungen: der Sichtprüfung, dem Messen und derFunk tionskontrolle.

Die erste Teilprüfung: SichtprüfungDie Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüflingkeine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorlie-gen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen zulegen. In weiterer Folge müssen der Zustand, dieZugentlastung und der Biegeschutz der Anschluss-leitung durch Besichtigung und Handprobe über-prüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von un-sachgemäßem Gebrauch zu achten.

Die zweite Teilprüfung: MessenFolgende Messungen müssen in Abhängigkeit vomjeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuord-nung durchgeführt werden:- Widerstandsmessung des Schutzleiters- Messung des Isolationswiderstandes- Messung des Ersatzableitstromes- Messung des Berührungsstromes- Messung des Schutzleiter- bzw.

Differenzstromes

Die dritte Teilprüfung: FunktionsprüfungNach dem Messen kann die Funktionsprüfungdurch Erproben erfolgen.

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ENERGIEFIBEL | KAPITEL02

SPIERING PARTNER ELEKTROTECHNIK. SERVICE. SORGFALT. SICHERHEIT.Spiering Partner Elektrotechnik OHG ü Königstraße 6A ü D-23847 RethwischTel. 0 45 39/18 01-01 ü Fax 0 45 39/18 01-30 ü [email protected]

WELCHE RECHTLICHE BEDEUTUNG HAT DIE MESSKONTROLLE?Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfproto-kollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlagespätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einemUnfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wirdder Verantwortliche in einem Personen- oder Scha-denprozess verwickelt, muss er nachweisen, daß erseinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nach-weisen können, so ist eine strafrechtliche Verurtei-lung trotz des Unfalls so gut wie auszuschließen. Zureigenen Absicherung ist es daher unerläss- lich, dassdie durchgeführten Wieder- holungsprüfungen anden elektrischen Geräten mit den entsprechendenMesswerten in einem Prüfprotokoll festgehaltenwerden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.

Wir erstellen ihnen gern ein individuelles Angebotüber Preise der Prüfun gen nach BGV A3 inkl. Doku-mentation und Gerätekennzeichnung.

DIE DOKUMENTATIONDie Dokumentation nimmt in modernen Manage-mentsystemen einen sehr wichtigen Platz ein. Sie ermöglicht dem Verantwortlichen jederzeit denNachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachge-kommen ist.

Wozu die Dokumentation?Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen:– Welche Fehler traten am häufigsten

auf und wie können Sie in Zukunft vermieden werden?

– Genügen alle Geräte den Anforderungen ihrer Umgebung?

– Sind die Prüfintervalle ausreichend, bzw. können sie verlängert werden?

– Wurden die defekten Geräte außer Betrieb gesetzt?

– Wannn und von wem wurden die Geräte instandgesetzt?

Wird eine derartige Dokumentation erstellt, so erhältder Verantwortliche oftmals zum ersten Mal einevollständige Übersicht über die in seinem Unter-nehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektri-schen Verbraucher.

Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind werden unsere Fachleute

speziell geschult und arbeiten wir mit den modernsten Messcomputern.

Geprüfte Sicherheit nach UVV, damit Sie ruhig schlafen können.