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Seite 1 Februar 2016 brw News brw News Betriebsrat Wissenschaft Der Betriebsrat Wissenschaft Ausgabe Februar 2016 Der Betriebsrat Wissenschaft stellt sich vor Ausweis für Bedienstete Abfertigung NEU Steuerreform 2016 Das Büro des BRW In dieser Ausgabe Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Betriebsrat des wissenschaftlichen Per- sonals der Montanuniversität Leoben treten wir für die Interessen der Wissenschaftlerin- nen und Wissenschaftler unserer Universität ein. Unsere Aufgaben sind im Universitäts- gesetz 2002 und im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt und umfassen die Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozia- len, gesundheitlichen und kulturellen Inter- essen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht uns eine Reihe von Mitwirkungsrechten zur Verfügung, insbesondere das Informations-, Interventions-, Überwachungs- und Beratungsrecht. Wir sind einbezogen in personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, verhandeln Betriebsvereinbarungen mit der Universitäts- leitung und können Vorschläge zur Verbes- serung von Arbeitsbedingungen einbringen. Unser Team setzt sich aus Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftlern zusammen, die in verschiedensten Bereichen der Montanuniversität tätig sind, in unter- schiedlichen Beschäftigungskategorien angestellt sind und sowohl der Professor- Innen- als auch der Mittelbaukurie angehören. Mit dem Betriebsrat des Allgemeinen Universi- tätspersonals bilden wir den Betriebsausschuss der Montanuniversität, der sich mit gruppen- übergreifenden Angelegenheiten befasst. Neben unseren gesetzlichen Aufgaben sind wir stets bemüht, Sie/Euch über die neuesten Entwicklungen zu informieren, die beispiels- weise Dienstrechtsangelegenheiten, Gesetzes- novellen oder den Kollektivvertrag betreffen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, eine Platt- form zu schaffen, in der Informations- und Interessensaustausch zwischen allen Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftlern statt- findet. Wir können gemeinsam aktiv an der Gestaltung unserer Universität mitwirken. Der persönliche Kontakt zu allen Kolle- ginnen und Kollegen unserer Scientific Community ist uns sehr wichtig und wir dürfen Sie/Euch herzlich zu einem gegensei- tigen Kennenlernen bei einem Betriebsrats- frühstück am 03. März 2016 einladen. Dipl.-Ing. Dr. mont. Eva Wegerer, MBA Vorsitzende des Betriebsrates für das Wissenschaftliche Universitätspersonal Senior Scientist am Lehrstuhl für Erdölgeologie Department für Angewandte Geowissenschaften und Geophysik [email protected] Tel. +43 3842 402 6303 oder 7004 Betriebsratsfrühstück Donnerstag, 03. März 2016 8:30 - 10:00 Uhr Betriebsratsbüro Umweltschutzgebäude 2. Stock, Raum 252 Information: betriebsrat-wissenschaft@ unileoben.ac.at Save the date

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Seite 1Februar 2016

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Betriebsrat Wissenschaft

Der Betriebsrat WissenschaftAusgabeFebruar 2016

• Der Betriebsrat Wissenschaft stellt sich vor

• Ausweis für Bedienstete

• Abfertigung NEU

• Steuerreform 2016

• Das Büro des BRW

In dieser AusgabeSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Als Betriebsrat des wissenschaftlichen Per­sonals der Montanuniversität Leoben treten wir für die Interessen der Wissenschaftlerin­nen und Wissenschaftler unserer Universität ein. Unsere Aufgaben sind im Universitäts­gesetz 2002 und im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt und umfassen die Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozia­len, gesundheitlichen und kulturellen Inter­essen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht uns eine Reihe von Mitwirkungsrechten zur Verfügung, insbesondere das Informations­, Interventions­, Überwachungs­ und Beratungsrecht. Wir sind einbezogen in personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, verhandeln Betriebs vereinbarungen mit der Universitäts­leitung und können Vorschläge zur Verbes­serung von Arbeitsbedingungen einbringen.

Unser Team setzt sich aus Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaftlern zu sammen, die in verschiedensten Bereichen der Montanuniversität tätig sind, in unter­schiedlichen Beschäftigungskategorien an ge stellt sind und sowohl der Professor­Innen­ als auch der Mittelbaukurie angehören. Mit dem Betriebsrat des Allgemeinen Universi­tätspersonals bilden wir den Betriebsausschuss der Montanuniversität, der sich mit gruppen­übergreifenden Angelegenheiten befasst.

Neben unseren gesetzlichen Aufgaben sind wir stets bemüht, Sie/Euch über die neuesten

Entwicklungen zu informieren, die beispiels­weise Dienstrechtsangelegenheiten, Gesetzes­novellen oder den Kollektivvertrag betreffen.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, eine Platt­form zu schaffen, in der Informations­ und Interessensaustausch zwischen allen Wissen­schaftlerinnen und Wissenschaftlern statt­findet. Wir können gemeinsam aktiv an der Gestaltung unserer Universität mitwirken.

Der persönliche Kontakt zu allen Kolle­ginnen und Kollegen unserer Scientific Community ist uns sehr wichtig und wir dürfen Sie/Euch herzlich zu einem gegensei­tigen Kennenlernen bei einem Betriebsrats­frühstück am 03. März 2016 einladen.

Dipl.-Ing. Dr. mont. Eva Wegerer, MBAVorsitzende des Betriebsrates für das Wissenschaftliche

Universitätspersonal

Senior Scientist am Lehrstuhl für Erdölgeologie

Department für Angewandte Geowissenschaften

und Geophysik

[email protected]

Tel. +43 3842 402 6303 oder 7004

Betriebsratsfrühstück

Donnerstag, 03. März 2016

8:30 - 10:00 Uhr

Betriebsratsbüro

Umweltschutzgebäude

2. Stock, Raum 252

Information:

betriebsrat-wissenschaft@

unileoben.ac.at

Save the date

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Die Mitglieder des Betriebsrates Wissenschaftin alphabetischer Reihenfolge

Dipl.-Ing. (FH) Josef [email protected] für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft

Univ.-Prof. Mag. et Dr. rer. nat. Erika [email protected] für Angewandte Mathematik

Dipl.-Ing. Dr. techn. Markus [email protected] für Physik

Dipl.-Ing. Dr. mont. Johann [email protected] für Modellierung und Simulation metallurgischer Prozesse

Priv.-Doz. Dr. techn. Beata Oswald-Trantabeata.oswald­[email protected] für Automation

Ao.Univ.-Prof. Mag. et Dr. rer. nat.Josef [email protected] für Physik

Dipl.-Ing. Stephan [email protected] für Kunststoffverarbeitung

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn.Norbert [email protected] für Angewandte Mathematik

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr. mont. Tanja [email protected] für Struktur­ und Funktionskeramik

Mag. Dominic [email protected] für Sprachen, Bildung und Kultur

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Seite 3Februar 2016 brw News

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Ausweis für BediensteteMit Beginn des heurigen Jahres erfolgt die Entlehnung in der Bibliothek für Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter der Montanuniversität durch den Ausweis für Bedienstete, wodurch die bisher ige orange Bibliothekskarte (mit Be­nutzer­ID/Strichcode) ersetzt wird. Das Einlog­gen in den MUL Gesamtkatalog, zur Ver län gerung und zum Vormerken von Literatur wird künftig vereinfacht mittels p­Nummer durchgeführt.

Der Vorteil des Ausweises für Bedienstete liegt darin, dass dieser kombiniert als Biblio­theksausweis, Parkkarte, Zutrittskarte und Ausweis für Betriebsratsaktionen verwendet werden kann. Die Funktionen des Gebäude­zutritts bzw. des Parkplatzzutritts sind nicht automatisch auf der Karte gespeichert, son­

dern stehen optional zur Verfügung. Der Aus­weis für Bedienstete ist datenschutzrechtlich überprüft. Es erfolgt damit keine Erfassung von persönlichen Daten und der Zutrittszeiten zu den Gebäuden der Montanuniversität.

Die Erstellung des Mitarbeiterausweises kann jederzeit am Selbstbedienungstermi­al für Bedienstete (Hauptgebäude, 2. Stock, vor der Abteilung für Studien und Lehrgänge) innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden. Der Betriebsrat Wissenschaft steht für Fragen zum Ausweis für Bedienstete je­derzeit zur Verfügung und ist bei der Er­stellung des Ausweises gerne behilflich.

Erstellung beim Selbstbedie-

nungsterminal im

Hauptgebäude, 2. Stock,

vor der Abteilung für

Studien und Lehrgänge

• Bibliothekskarte

• Parkberechtigung

• Zutrittsberechtigung

• Ausweis für BR-Aktionen

Abfertigung NEUDie Abfertigung Neu gilt für Dienstverhält­nisse, die nach dem 31. 12. 2002 begonnen haben. Die Montanuniversität leistet ab Be­ginn des Dienstverhältnisses (unter Berück­sichtigung eines beitragsfreien ersten Mo­nats) einen Beitrag von 1,53 % des Gehalts (sozialversicherungspflichtiges Entgelt ohne Berücksichtigung von Geringfügigkeitsgren­ze und Höchstbeitragsgrundlage) an den Sozialversicherungsträger, der diesen Be­trag an die APK Vorsorgekasse weiterleitet.

Der Zugriff auf das Guthaben hängt von der Dauer der Einzahlung und vom Beendigungs­grund ab. Ein sofortiger Anspruch auf Aus­zahlung/Verfügungsanspruch besteht bei Pensionsantritt bzw. bei Beendigung des Dienst­verhältnisses nach Vollendung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension. Generell gilt ein Verfügungsanspruch bei Beendigung ei­nes Dienstverhältnisses (beispielsweise durch einvernehmliche Lösung), wenn zumindest 36

Beitragsmonate in der Abfertigung Neu vorlie­gen. Bei Selbstkündigung besteht kein sofortiger Anspruch auf das Guthaben, sondern es erfolgt eine Weiterveranlagung in der Vorsorgekasse.

Sobald der Anspruch auf Verfügung besteht, gibt es die Möglichkeit der Weiterveranlagung des Guthabens bei der APK Vorsorgekasse, die Auszahlung auf das persönliche Bank konto, die Übertragung an die Vorsorgekasse des neuen Dienstgebers oder die Übertragung an die Pensionskasse. Zu beachten ist bei einem Beschäftigungswechsel/Umzug ins Ausland die Bekanntgabe der aktuellen Auslands­adresse an die Vorsorgekasse, da außerhalb von Österreich keine automatische Adress­aktualisierung der Sozialversicherung erfolgt. Die Kontoinformation wird einmal jährlich zu­gesandt, kann jedoch jederzeit auf www.konto­stand.at abgerufen werden. Die individuellen Zugangsdaten sind Teil der Kontoinformation.

APK Vorsorgekasse AG

Stahlstraße 2-4

A-4020 Linz

Tel.: + 43 50 275 50

Fax: + 43 50 275 5609

Email: [email protected]

www.apk-vk.at

Kontoinformation:

www.kontostand.at

Ausweis für Bedienstete

Abfertigung NEU

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Steuerreform 2016Mit 1. Jänner 2016 ist die Steuerreform 2015/2016 in Kraft getreten, wodurch der Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt wurde. Laut Bundesministerium für Finanzen soll es dadurch in Österreich zu ei­ner Gesamtentlastung von 5,2 Milliarden Euro kommen. Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei, ab diesem Betrag folgen sechs verschiedene Tarifstufen zwischen 25 und maximal 55 Prozent Einkommenssteuer. Aktuelle Informationen zur Steuer reform 2015/2016 sind auf HELP.gv.at abrufbar.

Aus den Neuerungen zur Steuerreform wur­den Änderungen zu einigen Themen (Kinder­freibetrag, Sonderausgaben, Arbeitnehmerab­setzbetrag, pauschaler Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler/innen und Forscher/innen) ent­nommen und sind nachfolgend kurz dargestellt.

Der Kinderfreibetrag beträgt, wenn er nur von einer

steuerpflichtigen Person geltend gemacht wird

440 Euro jährlich, erfolgt die Geltend machung

durch zwei steuerpflichtige Personen für das­

selbe Kind umfasst der Betrag 300 Euro pro Person.

Bestimmte Sonderausgaben (z.B. Spenden, Kirchenbei­

träge, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung)

werden im Rahmen der Veranlagung automatisch, durch

Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation

und der Finanzverwaltung, berücksichtigt. Die Neuregelung

gilt für Zahlungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden.

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird ab dem Jahr 2016 in den

Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gilb daher nur mehr den

Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr erhöht wird.

Für den pauschalen Zuzugsfreibetrag für Wissenschaft­

ler/innen und Forscher/innen gilt folgende Neuerung:

Ergänzend zur Beseitigung der steuerlichen Mehrbelas­

tung der Auslands einkünfte wird ein pauschaler Freibe­

trag vorgesehen, in dem der Zuzugsmehraufwand und

der auf die Inlands einkünfte entfallende Steuernachteil

(gegenüber der Besteuerung ähnlicher Bruttoeinkommen

im Ausland) pauschal abgegolten werden. Der Zuzugs­

freibetrag beträgt 30 Prozent der Einkünfte aus in­ und

ausländischer wissenschaftlicher Tätigkeit, insoweit die­

se nach dem Einkommensteuertarif versteuert werden.

Er ist auf 5 Jahre ab dem Zuzugszeitpunkt beschränkt.

Wird der Freibetrag in Anspruch genommen, können da­

neben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten

oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammen­

hang mit dem Zuzug stehen, geltend gemacht werden.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt unter „bmf.gv.at/entlastung“ einen Online­Rechner zur Verfügung, womit die persönliche steuerliche Entlastung berech­net werden kann, wobei es sich bei den Berechnungsergebnissen um Richtwerte handelt, da nicht alle persönlichen berech­nungsrelevanten Daten erfasst werden können.

Aktuelle Informationen zur

Steuerreform:

HELP.gv.at

www.bmf.gv.at

www.arbeiterkammer.at

Online-Rechner zur Be-

rechnung der persönlichen

steuerlichen Entlastung:

bmf.gv.at/entlastung

Das Büro des Betriebsrates WissenschaftIhre Ansprechperson im Betriebsratssekretariat:Marianne Kieninger, Tel. DW 7017Email: betriebsrat­[email protected]

Bürozeiten:Mo 8:00 ­ 13:00 UhrDi + Mi 8:00 ­ 12:30 und 13:00 ­ 16:00 UhrDo 8:00 ­ 13:00 Uhr

www.betriebsrat.unileoben.ac.at

Steuerreform 2016