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Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen

Workshop netzwerk HUMANRESSOURCEN, 12. April 2013, Linz

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Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen

Was verbinden Sie mit …Welche Bilder haben Sie, wenn Sie an …

… behindert

… erfolgreich & behindert

… erfolgreiche Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

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Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen

Beschäftigungs-Zyklus

Wo sind Ihre Fragen?

Was ist bereits erfolgreich?

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Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen

Daten & Fakten

Rund 20 % der Bevölkerung hat eine dauerhafte (mehr als 6 Monate andauernde) Beeinträchtigung. In dieser Zahl sind sowohl Menschen mit leichten Sehbeeinträchtigungen als auch Menschen mit psychischen Problemen oder vollständig immobile Menschen enthalten. (www.arbeitundbehinderung.at)

Ca. 100.000 Menschen in Österreich gehören dem Kreis der begünstigt Behinderten an (haben einen Feststellbescheid) (2007) (www.arbeitundbehinderung.at)

Ca. 447.000 Menschen erhalten Invaliditätspenison (2007) (www.arbeitundbehinderung.at)

In OÖ wurden 2011 im Jahresschnitt 608.139 unselbständige Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Das Bundessozialamt weist für 2011 14.018 erwerbstätige begünstigte Behinderte aus, das sind 2,3% aller Beschäftigten in OÖ. (AMS OÖ, 2011)

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Demographische Entwicklung hat große Auswirkungen auf die Anzahl der künftig vorhandenen potenziellen Lehrlinge

Anz

ahl

Jahr

Anzahl der in Oberösterreich vorhandenen Lehrlinge und PensionistInnen

Quelle: Statistik Austria

10000

12000

14000

16000

18000

20000

22000

24000

20062007

20082009

20102011

20122013

20142015

20162017

20182019

2020

15-Jährige

PensionistInnen

Ergebnisse

Rückgang der jährlich vorhandenen poten-ziellen Lehrlinge von 2008 bis 2014 um 3965 (22%), Anstieg der PensionistInnen von 2008 bis 2014 um 3288 (20%) und bis 2020 um 7637 (47%)

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Dimensionen von Behinderung

WHO„International Classification of Functioning, Disability and Health” (ICF):

Vier Dimensionen: Körperfunktion (Schädigung) Körperstruktur (funktionelle Einschränkung oder Behinderung) Aktivität und Teilhabe (Interaktion mit dem Umfeld) sowie Umweltfaktoren (z.B. wie wirken etwa Einstellungen/Meinungen auf die Produktions- und

Erwerbssituation).

(www.arbeitundbehinderung.at)

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Behindertenbegriff

§ 3. Behinderteneinstellungsgesetz

Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden (> als 6 Monate) Funktionsbeeinträchtigung, die auf einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht.

§ 1. Einschätzungsverordnung (seit 9/2010 in Anwendung)

Unter Behinderung im Sinne dieser Verordnung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am allgemeinen Erwerbsleben, zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.

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Menschen mit BehinderungenKeine amtliche Einschätzung vorhanden

Anerkannter Grad der Behinderung Behindertenpass (50%) oder Schnelleinschät-zungsverfahren Bundessozialamt

BegünstigtenstatusPersonen mit einem GdB von mindestens 50% haben die Möglichkeit den Feststellungsbescheid zu beantragen. Sie gehören dann zum Kreis der begünstigt Behinderten.

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Behinderung ist nicht gleich Behinderung

Die 26-jährige Denise T. ist infolge einer Nieren-transplantation anfällig für Infektionen.Sie ist für das maschinelle Abpacken von Medikamenten zuständig.

Die beiden 20-jährigen Martin D. und Maciej F. sind gehörlos. Sie absolvieren eine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker.

Der 18-jährige Erwin Z. hat eine Lernschwäche und arbeitet in einer Autowerkstätte.

Er ist für die Autoaufbereitung und das Recycling zuständig.

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Behindertengleichstellung - Barrierefreiheit

Unter das Diskriminierungsverbot fällt auch mangelnde Barrierefreiheit (§ 6.4). Barrierefreiheit wird folgendermaßen definiert (§ 6.5): Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Für Bauwerke, für die die Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006 erteilt wurde, sind Übergangfristen bis 31.12.2015 für die Beseitigung von baulichen Barrieren vorgesehen.

Geringfügige Adaptierungen sind jedoch schon vorher vorzunehmen, wenn zur Beseitigung der Barriere nur ein geringfügiger Aufwand notwendig ist (ab 01.01.2013 bei einem Aufwand von bis EUR 5.000.--).

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Strategische Lösungenfür das Thema Ausgleichstaxe

Blick auf die derzeitigen MitarbeiterInnen (intern)Gibt es MitarbeiterInnen mit Behinderungen, die keinen Feststellbescheid haben?Welche derzeitige Philosophie verfolgen wir?Wie wird dieses Thema intern kommuniziert? (z.B. Sensibilisierungsveranstaltungen, Informationen für DG- und DN-Vertreter)

Blick bei der Personalsuche (extern)Bewusste Ausschreibung für bestimmte Stellen (z.B. mit Chance2)Insourcing von Tätigkeiten für diese Zielgruppe

Interne Strukturen (z.B. erhalten die PersonalentscheiderInnen auch zu diesem Thema Steuerungsmöglichkeiten)

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Geänderten Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Lockerung des erhöhten

Kündigungs-schutzes

Staffelung und Erhöhung der

Ausgleichstaxe

Verzicht auf Begünstigten-status möglich

Altersstruktur in der

Gesellschaft

Konkurrenz wegen

Fachkräfte-mangel

Möglichkeiten für Unternehmen

Zusätzlicher Arbeitskräfte-

markt

Kostenre-duktion der Ausgleich-

staxe

Kündigungs-schutz stellt keine Hürde

mehr dar

Employer Branding und

CSR

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Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

• Firmen und Behörden, die der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen Ausgleichstaxe zahlen.

• Die Ausgleichstaxe ist seit 01.01.2013 von der Anzahl der Mitarbeitenden abhängig. Bei• bis zu 100 Beschäftigten sind EUR 238.--,• 100 bis 399 Beschäftigten sind EUR 334.-- und• ab 400 Beschäftigten sind EUR 355.--

pro Monat und nichtbesetzter Pflichtstelle zu zahlen.

Ausgleichstaxe

Unternehmen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen.

Beschäftigungspflicht

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Erhöhter Kündigungsschutz soll verhindern, dass begünstigte behinderte Mitarbeitende in sozial ungerechtfertigter Weise gekündigt werden

• Begünstigt behinderte Mitarbeitende können nach Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt werden.

Einer Kündigung des/der begünstigten Behinderten wird dann die Zustimmung erteilt, wenn dem Dienstgeber/der Dienstgeberin die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

• Das Behinderteneinstellungsgesetz nennt hierfür drei Gründe (§ 8 BEinstG).

Kündigungsgründe

• Bei Neueinstellungen ab dem 1.1.2011 tritt der erhöhte Kündigungsschutz nach 48 Monaten in Kraft. Bis vor dem 1.1.2011 war dieser nach 6 Monaten Dienstverhältnis wirksam. Der Schutz wird durch das neue Gesetz nicht aufgehoben.

• Wie bislang gilt:Es benötigt keiner Zustimmung des Behindertenausschusses bei Entlassung, einvernehmlicher Lösung und befristetem Vertrag.

• Seit Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Sept. 2011 besteht die Möglichkeit, auf die Begünstigteneigenschaft zu verzichten.

Gesetzliche Neuerungen

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Erfolgsfaktoren bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Matching der Anforderungen und Fähigkeiten

Integration ins TeamBesonderheitenArbeitssicherheitGrenzen

FührungGleichheit und/versus UnterschiedlichkeitLösungenGrenzen

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Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen

Notfälle und Schicksalsschläge

Notfallplan und -management

Wahrnehmungen als Personalmanager bzw. Geschäftsführer aktiv aussprechen und darauf aufbauend Empfehlungen geben (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Rehabilitation)

Sich als Führungskraft bzw. Team Support holen

Perspektiven entwickeln und Entscheidungen treffen (z.B. bei Langzeitkrankenstand Nachfolge/Vertretung regeln)

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Geeignete Fähigkeits- und Anforderungsprofile tragen zu einem erfolgreicheren Matching bei

Unternehmen

Aufgaben

MmB

Fähigkeiten• …… • ……

• ……

• ……

Anforderungsprofil• …… • ……

• ……

• ……

Fähigkeits-profil

UmfeldLicht, Luft, Lärm, Farben

etc.

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BetrieblichesGesundheitsmanagement(BGM)

iqpr (Hrsg.)

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BetrieblichesGesundheitsmanagement(BGM)

Quelle: Giesert, M., Reiter, D., Reuter, T.: Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, 2013; adaptiert auf Österreich

I. Prävention

I. Prävention

II. + III.Prävention

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Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Ein strukturelles Managementsystem zur erfolgreichen Eingliederung, insbesondere älterer, kranker und behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Durch demographischen Wandel erlangt BEM besondere Bedeutung (Alterspyramide)

Mit BEM wird der Handlungsdruck der Unternehmen gesteigert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Arbeitsfähigkeit der MA(innen) wiederherstellen und bis zum Eintritt in das Rentenalter erhalten können (Kosten durch Arbeitsunfähigkeit)

Ansatz zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, zur Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes

Verbesserung der Betriebskultur und Aufbau einer Vertrauenskultur

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin 2009

Durch Arbeitsunfähigkeit und dadurch bedingten Produktionsausfall entstehen Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von ca. 43 Mrd. Euro (BRD 2008)

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BEM bietet die Möglichkeit unter die Oberfläche zu schauen

Krankenstandsquote

Familiäre Situation

Demografischer Wandel

Arbeitsunfälle

Evaluation von Arbeitsplätzen

Ergebnisse bisher durchgeführter BGF Maßnahmen

Ergebnisse Eingliederungsgespräche

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Wie funktioniert Betriebliches Eingliederungsmanagement? Vereinfachter Leitprozess

1. Feststellung Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen festgestellt

3. Erstgespräch

Rahmenbedingungen des Einglie-derungsmanagement werden geklärt

4. Fallbesprechung

Gespräch und Maßnahmenpla-nung im Integrationsteam

6. Evaluation

Evaluierung und Prüfung der Wirksamkeit und Abschluss oder weitere Maßnahmen

5. Durchführung der Maßnahmen

Vereinbarung und Durchführung der Maßnahmen

2. Erstkontakt

Kontaktperson/BEM-Beauftragte/r bietet Erstgespräch an

Vorbereitung

Durchführung

Evaluierung

ArbeitsmedizinerIn, Arbeits-psychologIn oder Person, die

Vertraulichkeitserklärung unterschreibt

DienstgeberIn, Interessenvertretung, Behindertenvertrauenspersonen,

ArbeitsmedizinerIn, DienstnehmerIn, externe ExpertInnen

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Für dauerhafte und nachhaltige Lösungen braucht es Aktivitäten auf struktureller Ebene

O

OperativeEbene

Management-Ebene

Strateg. Ebene

• Unternehmensziel: Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

Aufgaben

Case-Management

Strukturelle Einführung

• Informations- und Dokumentationssystem (z.B.: Anzahl und Dauer der Krankenstände)

• Führungskräftequalifikation

• Ermittlung der Arbeitsfähigkeit• Individuelle Maßnahmen und Lösungen

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Welchen Nutzen hat der Betrieb von BEM?

Reduzierung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei MitarbeiterInnen Kostenersparnis

Kosten für Entgeltfortzahlungen vermindern

Frühzeitige Vorbereitung des Betriebs auf den demografischen Wandel: älter werdende Belegschaft

Positive Auswirkungen auf Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation mit dem Betrieb - Vertrauenskultur

Positiver Imagefaktor in der Region durch kompetente und weitblickende Personalarbeit – Betriebskultur, fairer Arbeitgeber

Inanspruchnahme externer Leistungen (Beratung, Förderleistungen)

Rechtssicherheit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

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Welchen Nutzen haben die MitarbeiterInnen von BEM?

MitarbeiterInnen können Probleme bei der Arbeit lösungsorientiert und in einem geschützten Rahmen ansprechen

Arbeitsunfähigkeit vermeiden / überwinden

Vermeidung von Überforderung am Arbeitsplatz

Gestaltung des Arbeitsplatzes (Ablauf, Technik, usw.)

Ggf. Umsetzung auf geeignetem Arbeitsplatz

Beitrag zur Erhaltung der persönlichen Gesundheit

Ggf. Reha Leistungen

Vorbeugung einer ggf. drohenden Chronifizierung von Erkrankungen

Beitrag zur langfristigen Sicherung und zum Erhalt des Arbeitsplatzes

Arbeitszufriedenheit steigern vermeiden

Arbeitslosigkeit vermeiden

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Das Bundessozialamt/AMS bietet Beratung/Service und finanzielle LeistungenBeratung und Service durch das Betriebsservice Finanzielle Leistungen des (AMS/BSB)

Personal-/Unternehmensentwicklung

· Beratung zu barrierefreier Gestaltung· Betriebliches Gesundheitsmanagement (Beratung, Konzeptionierung, Begleitung)· Seminare, Teamentwicklung und Workshops zum Thema Arbeit und Gesundheit

Investive Maßnahmen für Unternehmen mit maximal 50 DienstnehmerInnen

Neueinstellung von Menschen mit Behinderungen

· Aufnahme von Stellenprofilen· Recruiting und Vorauswahl geeigneter KandidatInnen· Matching von Anforderungen und Fähigkeiten· Abklärung der Rahmenbedingungen

Eingliederungsbeihilfe zur Integration von Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen in Dienstverhältnisse und Lehrverhältnisse (Arbeitsmarktservice - AMS)

Optimaler Einsatz von Menschen mit Behinderungen

· Unterstützung bei Umstrukturierungen: Matching von Fähigkeits– und Anforderungsprofilen

· Adaption von Arbeitsplätzen· Beratung zu Weiterqualifizierungen· Betriebliches Eingliederungsmanagement· Konfliktlösungen

Entgelt- bzw. Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe bei Leistungseinschränkungen aufgrund der Behinderung und Gefährdung des ArbeitsplatzesZuschüsse zur Adaptierung von ArbeitsplätzenZuschüsse zu Qualifizierungen

Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit begünstigt Behinderten

· Aufzeigen von Alternativen zur Beendigung· Darstellung von Formen der Beendigung· Beratung zu rechtlichen Schritten · Unterstützung bei Vorgehensweise und Ablauf

ArbeitsplatzsicherungsbeihilfeErhalt des Arbeitsplatzes bei Kündigungsantrag durch das Unternehmen

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Claus Jungkunz

Gruberstr. 63, 4. Stock4020 Linz

Telefon: +43 (0)732 772720-20Telefax: +43 (0)732 772720-30Mobil: +43 (0)681 10861452

Email: [email protected]: www.betriebsservice-ooe.at

Mag.a Daniela Stadler

Gruberstr. 63, 4. Stock4020 Linz

Telefon: +43 (0)732 772720-20Telefax: +43 (0)732 772720-30

Email: [email protected]: www.betriebsservice-ooe.at

Mag. (FH) Klaus Wögerer

Gruberstr. 63, 4. Stock4020 Linz

Telefon: +43 (0)732 772720-20Telefax: +43 (0)732 772720-30Mobil: +43 (0)650 8003053

Email: [email protected]: www.betriebsservice-ooe.at

Walter Pohl

Gruberstr. 63, 4. Stock4020 Linz

Telefon: +43 (0)732 772720-20Telefax: +43 (0)732 772720-30

Email: [email protected]: www.betriebsservice-ooe.at

BeraterInnen des Betriebsservice für Arbeit & Behinderung