Beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung - Das Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben und technischer...

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Elektronische Identitäten Fraunhofer FOKUS Beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung Das Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben und technischer Richtlinien Jens Fromm Fraunhofer FOKUS Forschungsgruppe Elektronische Identitäten Januar 2013

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Jens Fromm, Fraunhofer FOKUS im Rahmen des Praxis-Workshop von Fujitsu, Fraunhofer Fokus, NetApp und PDV Systeme zu medienbruchfreien, sicheren und gerichtsfesten elektronischen Prozessen.

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Beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung Das Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben und technischer Richtlinien Jens Fromm Fraunhofer FOKUS Forschungsgruppe Elektronische Identitäten Januar 2013

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Problemaufriß Langzeitarchivierung

Neue Herausforderungen durch elektronische Dokumente

– Elektronische Dokumente können aus sich heraus weder wahrgenommen noch gelesen werden.

– Keine inhärenten Anhaltspunkte für die Integrität und Authentizität sowie für den Schutz und die Wahrung von Rechtsansprüchen des Ausstellers oder Dritter

– Lesbarkeit und Verfügbarkeit von Speichermedien und Datenformaten müssen über Aufbewahrungsfristen hinweg gewährleistet sein – unabhängig von einzelnen Produkten und Herstellern.

– Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen gewährleistet werden.

Siehe BSI-TR 03125 „Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente“ als Leitfaden zur Aufbewahrung (Speicherung) elektronisch signierter Daten und Dokumente über lange Zeiträume mit rechtswirksamen Beweiswerterhalts.

Siehe Nestor-Handbuch – Eine kleine Enzyklopädie der digitalen Lanzeitarchivierung

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Welche Dokumente müssen überhaupt rechtswirksam erhalten werden?

Elektronische Unterlagen im Gesundheitswesen oder im Bereich der Medikamentenzulassung

Elektronische Rechnungen und Belege im täglichen Geschäftsverkehr,

Personenstandsregister,

Digitale technische Unterlagen in der Musterzulassung von Luftfahrzeugen

Verträge im Bankwesen und der Telekommunikation

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Welche Schutzziele/ Anforderungen haben die elektronischen

Dokumente?

Welche Risiken bestehen? Was muss man schützen?

Schutzziele

– Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme

– Integrität: Schutz vor Manipulation

– Authentizität: Schutz vor gefälschter Identität/Herkunft

– Lesbarkeit: Schutz vor Unlesbarkeit

Bewertung von Anwendungen

– Zuordnung von Schutzziel zu Schutzbedarfskategorie (normal, hoch, sehr

hoch)

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Wie langlebig sind Medien?

Medium Erwartete Lebensdauer

Keramiktafeln 5000 Jahre (gesichert) 10.000e Jahre (vermutet)

Steinzeugtafeln mit aufgebranntem keramischem Farbdruck 100.000e Jahre wenn erosionsgeschützt (vermutet)

Steintafeln und Steinmalereien mehrere tausend Jahre (gesichert)

Nickelplatte mehrere tausend Jahre (vermutet)

Bücher und Handschriften aus säurefreiem Papier und mit säurefreier und nicht eisenhaltiger Tinte

mehrere hundert Jahre (gesichert)

Bücher und Handschriften aus säurehaltigem Papier (insbesondere Druckwerke des 19. und frühen 20. Jahrhunderts)

70–100 Jahre

Filme auf Zelluloid (Cellulosenitrat) mehr als 100 Jahre (gesichert) und bis zu 400 Jahre (vermutet)

Optische Speichermedien (gebrannt)

CD-R: 5–10 Jahre

Disketten als Archivmedien (ohne Betrieb) 10–30 Jahre (datendichteabhängig?)

Festplatten im laufenden Betrieb 2–10 Jahre, je nach täglicher Betriebsdauer, im Mittel 5 Jahre

Festplatten als Archivmedien (ohne Betrieb) 10–30 Jahre (Magnetmedium? datendichteabhängig?)

Magnetbänder mindestens 30 Jahre (gesichert)

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Entwicklung einer Policy für Langzeitarchivierung

Auswahlkriterien: Welche digitalen Objekte sollen überhaupt archiviert werden?

Verfügbarkeit und Zugriff: Wer darf/muss wann und in welcher Form auf die archivierten Objekte zugreifen

Rechtliche Rahmenbedingungen: Beachtung der Archivgesetze, Urheber- und Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte etc.

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten: Werden Bund, Länder und Gemeinden berührt?

Finanzierung: Bereitstellung von Mitteln, um die Langzeitarchivierung im gewünschten Umfang durchzuführen

Sicherheit: Integrität, Authentizität, Redundanz etc.

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Kostenfaktoren bei Einrichtung und Unterhaltung eines Langzeitarchivs

Initiale Kosten:

– Sichtung und Analyse der vorhandenen Systeme

– Erhebung von vorhandenen Personal- und Technikressourcen

– Projektplanung, ggf. Consulting, Ausschreibung(en)

Beschaffungskosten:

– Hardware, also Speichersysteme und sämtliche infrastrukturellen Einrichtungskosten (Serveranbindungen, Datenleitungen, Mitarbeiterrechner usw.)

– ggf. Lizenz(en) für Software-Systeme, Anpassungsentwicklungen von Software-Produkten, Entwicklung/Anpassung von Schnittstellen

Betriebskosten:

– Archivierung des bisher vorhandenen Materials und des neu eingehenden Materials

– Laufende Storage-Kosten, sonstige Dauerbetriebskosten: z.B. Strom, Datenleitungskosten, sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, u.v.m.

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Betriebsvarianten für die Verwaltung/ Unternehmen

1) Die Institution stellt einen LZA-Service (nur) für digitale Dokumente aus eigenem Besitz bereit.

2) Die Institution stellt diesen LZA-Service auch für Dritte zur Verfügung.

3) Die Institution stellt selbst keinen LZA-Service bereit, sondern nutzt die Services eines Dritten für die Archivierung der eigenen Daten.

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Spezifische Fragestellungen zur Archivierung

Gibt es archivtaugliche Datenformate? (internationale Standards)

Wie sicher ist Archivierung? (Zugriffsrechte, Personenbezug)

Haltbarkeit der Datenträger?

Migrationsmöglichkeiten?

Archivierung – ein Service?

Wie finde ich Daten effektiv wieder?

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Integrität

Authentizität

Lesbarkeit

Anforderungen technische Umsetzung

• Signaturprüfung

• Zeitstempel

• Signaturerneuerung

Standards (PDF/A,

XML, TIFF)

Durch digitale

Signaturen und

Zeitstempel

Durch offene &

standardisierte

Datenformate

Lösungansatz im Rahmen der TR-03125

Vertraulichkeit Verschlüsselung

und Berechtigungs-

konzepte

• Verschlüsselung

• IdM-System

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Vorteile der Langzeitspeicherung digitaler Daten mit Beweiswerterhaltung

Authentizität und Integrität können jederzeit vom Benutzer mit geeigneter Prüfsoftware verifiziert werden

Vollständigkeit kann nachgewiesen werden

Identifikation des Unterzeichners

Daten und Beweiswerte können 1:1 kopiert und weitergegeben werden ohne den Beweiswert zu mindern (mehrere gleichwertige Kopien)

Elektronische Aufbewahrung