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Gutachten Bewertung einer Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) Kalkulation auf der Basis betriebs- wirtschaftlicher Grundsätze Düsseldorf, Oktober 2006 51 - 6430 im Auftrag der Bundes- zahnärztekammer Dr. Axel Seidel Dr. Wolfgang Riedel Marcel Hölterhoff Catherine Comte Stefan Feuerstein

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Gutachten

Bewertung einer Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) Kalkulation auf der Basis betriebs-wirtschaftlicher Grundsätze

Düsseldorf, Oktober 2006 51 - 6430

im Auftrag der Bundes-zahnärztekammer

Dr. Axel Seidel Dr. Wolfgang Riedel Marcel Hölterhoff Catherine Comte Stefan Feuerstein

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Prognos AG Geschäftsführer Christian Böllhoff

Basel Aeschenplatz 7 CH-4010 Basel Telefon +41 61 32 73-200 Telefax +41 61 32 73-300 [email protected] www.prognos.com

Berlin Karl-Liebknecht-Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 52 00 59-200 Telefax +49 30 52 00 59-201 [email protected]

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Bremen Wilhelm-Herbst-Straße 5 D-28359 Bremen Telefon +49 421 20 15-784 Telefax +49 421 20 15-789 [email protected]

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Seite I

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis I

0 Management Summary 1

1 Aufgabenstellung 5

2 Methodische Vorgehensweise 6

3 Modellierung der Durchschnittspraxis 10

3.1 Personalausstattung 10 3.2 Räume und Einrichtung 12 3.3 Materialverbrauch 14 3.4 Arbeitszeit 14

3.4.1 Wochenarbeitszeit 14 3.4.2 Jahresarbeitszeit 15

3.5 Überblick über die Annahmen 17

4 Kostenstruktur der Durchschnittspraxis 18

4.1 Personalkosten 19 4.2 Raumkosten 21 4.3 Materialkosten 23 4.4 Übrige Betriebskosten 24 4.5 Finanzierungskosten 25 4.6 Abschreibungen 27 4.7 Kalkulatorische Kosten 27

4.7.1 Unternehmerlohn 27 4.7.2 Kalkulatorische Zinsen 28

4.8 Übersicht Kostenstruktur der Durch-schnittspraxis 29

5 Zeitaufwand für zahnärztliche Leistungen einer „Honorarordnung für Zahnärzte“ (HOZ) 30

5.1 Methoden zur Ermittlung des Zeitaufwands für Leistungen einer HOZ 30 5.2 Zahnärztlicher Zeitaufwand nach HOZ- Einzelleistungen 32

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6 Monetäre Bewertung der HOZ Leistungen 40

6.1 Vorgehen zur Schlüsselung der Kosten je Leistung 40 6.1.1 Abgrenzung zu „verwandten“ Leistungspositionen 40 6.1.2 GOÄ-Leistungen (ohne Röntgen) 41 6.1.3 HOZ-Leistungen 42 6.1.4 Röntgenleistungen 43

6.2 Bewertung der einzelnen HOZ-Positionen 44

Anhang: Referenzberechnungen und Vergleichs-werte zur Höhe des Unternehmerlohns 1

1. Das Umsatzverfahren 1 3. Das Referenzverfahren 2 4. Das Benchmarkverfahren 9

Folgendes separat - nicht Teil des Gutachtens

Zusatzinformation 1: Kostenstruktur für eine Durchschnittspraxis mit drei Behandlungsstühlen 1

Annahmen 1 1. Personalausstattung 1 2. Räume und Einrichtung 2

Kostenstruktur 3 1. Wesentliche Veränderungen 3 2. Gesamtübersicht 6

Zusatzinformation 2: Plausibilitätsrechnung 1

Validierung der Bewertung auf Basis der Frequenzen der GOZ-Leistungen 1

Zusatzinformation 3: Röntgenleistungen 1

Ermittlung der Zahl der Röntgenleistungen pro Jahr 1 Einzelkostenzuschlag Röntgen 2

Glossar 1

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0 Management Summary

Die für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde derzeit gültige Ge-bührenordnung (GOZ) aus dem Jahre 1988 entspricht in weiten Teilen nicht mehr dem heutigen Stand wissenschaftlicher Erkennt-nisse. Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat in den vergange-nen Jahren eine intensive Weiterentwicklung erfahren, die sowohl aus neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch aus neuen und verbesserten medizinischen Techniken resultiert. Die Bundes-zahnärztekammer (BZÄK) hat daher in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ei-nen neuen Leistungskatalog erstellt. Aus Sicht der Bundeszahn-ärztekammer bildet das neue Leistungsverzeichnis die Grundlage für eine zu novellierende Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. für die neue "Honorarordnung für Zahnärzte" (HOZ).

Mit der vorliegenden Studie liegt eine betriebswirtschaftliche Bewertung der neu beschriebenen Leistungen vor. Die im Auftrag der BZÄK durch die Prognos AG vorgenommene Bewertung ba-siert auf den folgenden Eckpfeilern:

• Auf der Kostenstruktur zahnärztlicher Leistungserbringung für Privatpatienten,

• auf einem angemessenen Unternehmerlohn für die zahnärztli-che Leistungserbringung,

• auf empirisch gestützten Annahmen über die jährliche zahn-ärztliche Behandlungszeit,

• auf vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Ex-pertenratings zur zeitlichen Dauer zahnärztlicher Therapie-schritte bzw. Einzelleistungen.

Die Berechung ergibt für eine Durchschnittspraxis Vollkosten bzw. einen kostendeckenden Sollumsatz pro Leistungsminute HOZ in Höhe von 3,38 €.

HOZ-Gemeinkosten p.a. 277.911 €

HOZ-Behandlungsminuten p.a. 82.241

= Sollumsatz pro Leistungsminute HOZ 3,38 €

Sollumsatz pro Leistungsstunde 202,75 €

Sollumsatz pro LeistungsminuteHOZ

Mit diesem Betrag und den mit der BAZ II Studie, ergänzt um Ex-pertenschätzungen, vorliegenden Behandlungszeiten für Thera-pieschritte, können die HOZ-Leistungen neu bewertet und eine an medizinischen Erfordernissen orientierte Gebührenordnung kalku-liert werden.

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Bewertungsansatz

Zur betriebswirtschaftlich sauberen Berechnung der Sollkosten je Leistungsminute wird in der Studie mit der Kostenstruktur einer Durchschnittspraxis nach einem kostenrechnerischen Vollkos-tenansatz gearbeitet. Der Bewertungsansatz geht davon aus, dass mit den bewerteten HOZ-Leistungen eine reine Privatpraxis auch als Neugründung mit marktüblicher Rentabilität geführt werden kann. Die Durchschnittspraxis erfüllt daher die folgenden Prämis-sen:

Prämissen der Durchschnittspraxis

Einzelpraxis ohne angestellten Zahnarzt und ohne Praxislabor

Der Zahnarzt erbringt alle Leistungen (Therapieschritte) selbst

Vollauslastung der durchschnittlichen, empirischen Behandlungszeit

Neugründung, überwiegend fremd finanziert

Aus diesen Prämissen werden für die Durchschnittspraxis auf Ba-sis empirischer Erhebungen die folgenden Rahmendaten abgelei-tet:

Abgeleitete Rahmendaten der Durchschnittspraxis

2 Behandlungszimmer /

2 Behandlungsstühle

112 m² Praxisgröße

2,5 Angestellte

1 Auszubildende

Tarifliche Bezahlung; Praxisreinigung

über externen Dienstleister

Standardausstattung einer Praxis-

neugründung

Investitionssumme 355.000 gemäß

IDZ-Erhebung zu zahnärztlichen Exis-

tenzgründungen

48 Stunden Wochenarbeitszeit,

Jährl. Behandlungszeit 217 Tage

35,1 Stunden Behandlungszeit

7,9 Stunden Verwaltungszeit

5,0 Sunden Sonstige Zeit

(s. KZBV-Jahrbuch 2005)

= 82.241 Behandlungsminuten p.a.

Kostenstruktur

Auf der Grundlage eigener Erhebungen sowie Daten aus dem KZBV Jahrbuch 2005 und verschiedenen Studien des IDZ wird für die so konzipierte Durchschnittspraxis die folgende Kostenstruktur ermittelt.

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Kostenstruktur DurchschnittspraxisGesamt-kosten

davon Einzelkosten

Röntgen Digital

zu verteilende Gemeinkosten

HOZ + GOÄ

Personalkosten 87.732 € = 87.732 €

Raumkosten 19.045 € - 1.017 € = 18.028 €

Kaltmieten/kalk. Mieten 14.120 € - 754 € = 13.366 €

Nebenkosten 4.925 € - 263 € = 4.662 €

Materialkosten 15.453 € = 15.453 €

Praxisbedarf (ohne ges. abr. Mat.) 13.399 € = 13.399 €

Bürobedarf 2.054 € = 2.054 €

Übrige Betriebskosten 40.262 € - 350 € = 39.912 €

Finanzierungskosten 9.356 € - 1.433 € = 7.922 €

Abschreibungen 30.619 € - 6.525 € = 24.094 €

Abschreibungen Anlagevermögen 27.952 € - 6.525 € = 21.427 €

Abschreibungen Bau und Umbau 2.667 € = 2.667 €

Betriebsausgaben 202.466 € - 9.325 € = 193.141 €

Kalkulatorische Kosten 115.667 € - 102 € = 115.565 €

Unternehmerlohn 115.000 € = 115.000 €

Kalkulatorische Zinsen 667 € - 102 € = 565 €

Gesamtkosten 318.134 € - 9.427 € = 308.706 €

davon HOZ-Gemeinkosten 277.911 € (ohne Röntgen)

davon Röntgen-Gemeinkosten 7.870 €

davon GOÄ-Gemeinkosten 22.925 €

Für die Durchschnittspraxis ergibt sich damit eine Gesamtsumme der jährlichen Kosten inklusive der kalkulatorischen Kosten in Hö-he von rund 318 T€. Diese Summe muss über die Behandlungs-leistungen erwirtschaftet werden, um die Durchschnittspraxis kos-tendeckend und mit einem marküblichen Unternehmerlohn zu füh-ren (= Sollumsatz, ohne Laborerlöse, gesondert berechnungsfähi-ge Materialien und sonstige Erlöse).

13%

37%

28%

8%

5%

6%3%

Finanzierungskosten

Raumkosten

Materialkosten

Abschreibungen

ÜbrigeBetriebskosten

KalkulatorischeKosten

Personalkosten

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Die Kostenstruktur zeigt, dass erwartungsgemäß die kalkulatori-schen Kosten und die Personalkosten die größten Kostenpositio-nen einer Privatpraxis darstellen. Der Unternehmerlohn, mit 115.000 € größte kalkulatorische Kostenposition wurde durch ein Referenzverfahren (Opportunitätskostenvergleich mit einem ange-stellten Oberarzt einer kommunalen Zahnklinik) und einkommens-statistischen Daten selbständiger Ärzte anderer Fachrichtungen plausibilisiert.

Leistungsstruktur und Leistungsbewertung

Als wichtigster Datenpool für die Ermittlung der Beanspruchungs-dauer für jede einzelne Leistung einer neuen HOZ standen die empirischen Werte der BAZ-II-Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte zur Verfügung. In dieser Studie wurde in 56 allgemein-zahnärztlichen Praxen für jeweils eine Woche das Arbeitsgesche-hen systematisch dokumentiert. Das entspricht rechnerisch einem Arbeitszeitvolumen von ca. 1,3 Jahren zahnärztlicher Arbeitswirk-lichkeit. Als weitere Datenquelle stand das „Handbuch Zahnheil-kunde“ der Zahnärztekammer Nordrhein (2006) zur Verfügung. Konnten aus den beiden angegebenen Quellen keine Daten extra-hiert werden, so erfolgte die Zuweisung von Zeiten zu den neuen HOZ-Leistungen mittels eines Expertenratings unter den Mitglie-dern der Kernarbeitsgruppe des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer.

Für die Bewertung der Behandlungsleistungen werden von den Gesamtkosten die Einzelkosten für das (digitale) Röntgen (9.427 €) abgezogen, da die Kosten der „Röntgenleistungen“ dem Kostenträger direkt zurechenbar sind. Der verbleibende Betrag in Höhe von 308.706 € ist als Gemeinkosten zu verteilen. Auf alle HOZ-Leistungen ohne Röntgen werden mittels der Minutenwerte der Leistungen die HOZ-Gemeinkosten in Höhe von 277.911 € geschlüsselt. Es ergibt sich der Sollumsatz je Behandlungsminute HOZ von 3,38 €.

Es verbleiben die Gemeinkosten der Röntgenleistungen in Höhe von 7.870 € und die der GOÄ-Leistungen in Höhe von 22.925 €. Für die Gesamtkosten Röntgen (17.297 €) ist eine Schlüsselung der Kosten nicht exakt möglich, da keine eindeutigen Frequenzen für die Ermittlung des Zuschlagssatzes vorliegen. Daher werden die Röntgenleistungen mit den entsprechenden 1,8 fachen GOÄ-Sätzen bewertet und gehen in dieser Form in die HOZ ein.

Mit den auf diese Weise ermittelten Minutenwerten kann das neue Leistungsverzeichnis einer präventionsorientierten Zahnmedizin auf Basis einer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch-geführten Kostenstrukturanalyse bewertet werden, die der Kosten- und Erlössituation einer bundesdurchschnittlichen Privatpraxis ge-recht wird.

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1 Aufgabenstellung

Die für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde derzeit gültige Ge-bührenordnung (GOZ) aus dem Jahre 1988 entspricht in weiten Teilen nicht mehr dem heutigen Stand wissenschaftlicher Erkennt-nisse. Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat in den vergange-nen Jahren eine intensive Weiterentwicklung erfahren, die sowohl aus neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch aus neuen und verbesserten medizinischen Techniken resultiert.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat daher in Zusammenar-beit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kiefer-heilkunde einen neuen Leistungskatalog erstellt, der den Anforde-rungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorien-tierte Zahnheilkunde gerecht werden soll. Ziel der Neubeschrei-bung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheil-kunde ist es, eine umfassende präventionsorientierte, ursachenge-rechte und Zahnsubstanz schonende Behandlung zu ermöglichen, die weit über die Förderung reiner primär-prophylaktischer Leis-tungen, etwa bei Karies oder Parodontitis, hinaus reicht. Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer bildet das neue Leistungsverzeich-nis die Grundlage für eine zu novellierende Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. für die neue "Honorarordnung für Zahnärzte" (HOZ).

Vor diesem Hintergrund hat die Bundeszahnärztekammer die Prognos AG beauftragt, die neubeschriebenen Leistungen auf der Basis betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu bewerten. Diese Be-wertung wird hiermit vorgelegt. Sie basiert auf den folgenden Eck-pfeilern:

• Auf der Kostenstruktur zahnärztlicher Leistungserbringung für Privatpatienten,

• auf einem angemessenen Unternehmerlohn für die zahnärztli-che Leistungserbringung,

• auf empirisch gestützten Annahmen über die jährliche zahn-ärztliche Behandlungszeit,

• auf vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Ex-pertenschätzungen zur zeitlichen Dauer zahnärztlicher Thera-pieschritte bzw. Einzelleistungen.

Die von diesen vier Eckpfeilern ausgehende Bewertung der ein-zelnen neubeschriebenen Leistungen wird im Folgenden en détail erläutert. Das abschließende Ergebnis findet sich in Kapitel 6.2 dieses Gutachtens.

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2 Methodische Vorgehensweise

Überblick

Die vorliegende betriebswirtschaftliche Bewertung einer neuen HOZ geht davon aus, dass mit den bewerteten Leistungen eine reine Privatpraxis mit marktüblicher Rentabilität geführt werden kann. Sie soll die folgenden Merkmale erfüllen:

• Einzelpraxis ohne angestellten Zahnarzt und ohne Praxis-labor,

• überwiegend fremdfinanzierte Neugründung des Inhabers,

• Vollauslastung der durchschnittlichen empirischen Behand-lungszeiten.

Darüber hinaus besteht eine Vorgabe der Bundeszahnärztekam-mer darin, bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation davon aus-zugehen, dass der Zahnarzt alle Leistungen (Therapieschritte) selbst erbringt.

Mit der Struktur wird sichergestellt, dass mit den kalkulierten HOZ-Werten die Neugründung einer privatzahnärztlichen Einzelpraxis betriebswirtschaftlich möglich ist.

Auf Basis dieser Rahmendaten und weiteren empirischen Kenn-zahlen wird eine Durchschnittspraxis konzipiert, die eine durch-schnittliche, betriebswirtschaftlich geführte Privatpraxis abbildet. Anhand dieser Durchschnittspraxis kann eine durchschnittliche Kostenstruktur ermittelt werden von der dann mittels einer empi-risch ermittelten Leistungsstruktur und durchschnittlichen Behand-lungszeiten die Kosten der einzelnen Behandlungsleistungen ab-geleitet werden können.

Kostenrechnerischer Ansatz

Für die Kostenermittlung und Bewertung der HOZ stehen grund-sätzlich zwei Modelle der Kostenrechnung zur Verfügung: die Voll-kosten- und die Teilkostenrechnung:

Das wesentliche Merkmal der Teilkostenrechnung besteht darin, nur Teile der Gesamtkosten auf die Kostenträger zu verrechnen und mit Deckungsbeiträgen zu arbeiten. Ziel einer Teilkostenrech-nung ist es beispielsweise, auslastungsabhängige Preise kalkulie-ren zu können, indem bei der Preiskalkulation auf eine vollständige Deckung aller Fixkosten verzichtet wird. Dem hier verfolgten Ziel, einer langfristig kosten- und gewinndeckenden Bewertung privat-zahnärztlicher Leistungen einer betriebswirtschaftlich geführten Durchschnittspraxis wird der Teilkostenansatz nicht gerecht. Die

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Teilkostenrechnung ist daher als Kalkulationsansatz im vorliegen-den Fall nicht geeignet.

Die Kostenermittlung und Leistungsbewertung erfolgt daher mit Hilfe einer betriebswirtschaftlichen Kostenträgerrechnung auf Vollkostenbasis. Dies bedeutet, dass auf den Kostenträger, hier die Behandlungsminute, alle zurechenbaren Kosten (Vollkosten-ansatz) heruntergerechnet werden: sowohl Betriebskosten als auch kalkulatorische Kosten, sowohl fixe als auch variable Kosten. In die Vollkosten fließen die folgenden Kostenbestandteile ein:

• Betriebskosten: Ordentliche Kosten des Praxisbetriebs mit den Kostenarten Personalkosten, Miet- und Raumkosten, Materialkosten, Abschreibungen, Finanzierungskosten, üb-rige Betriebskosten.

• Kalkulatorische Kosten: Kosten entgangener alternativer Optionen1 und Anderskosten2, mit den Kostenarten kalku-latorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Eigenkapital-kosten, kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Mieten.

Durch-schn.

Kosten-struktur

Durch-schn.

Lstgs-struktur

Kalkulatorische Kosten• Kalk. Unternehmerlohn• Kalk. Eigenkapitalkosten• Kalk. Mieten• Kalk. Abschreibungen

Ko

ste

nart

en

Betriebskosten• Personalkosten• Miet- und Raumkosten• Materialkosten• Abschreibungen• Finanzierungskosten• Übrige Betriebskosten

Einzelkosten Gemeinkosten

Schlüsselung

GOÄ-LeistungenHOZ-Leistungen HOZ-Röntgenlstg.

Ko

ste

ntr

äg

er

Kosten je Behandlungs-minute HOZ Lstg.

Bewertung mit GOÄ-Sätzen (1,8 facher Satz)

Kosten je Behandlungs-minute GOÄ Lstg.

Einzelkosten

1 Diese Kosten werden auch als Opportunitätskosten oder Zusatzkosten bezeichnet. 2 Kosten, die in der Kostenrechnung in anderer Höhe angesetzt werden, als in der handels- und steuerrechtlichen

Rechnungslegung, z.B. kalk. Abschreibungen.

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Die Kostenarten werden

• entweder direkt auf den Kostenträger verrechnet (Einzel-kosten),

• oder auf einer Kostenstelle gesammelt (Gemeinkosten) und dann verursachungsgerecht mittels eines Schlüssels auf die Kostenträger verteilt.

Es werden drei Kostenträger unterschieden:

• die HOZ-Leistungen (ohne Röntgen),

• die Röntgenleistungen,

• die GOÄ-Leistungen.

Die Kostenarten der Zahnarztpraxis werden überwiegend als Ge-meinkosten auf die Kostenträger verrechnet. Eine Ausnahme bil-det der Kostenträger Röntgen. Aufgrund der hohen Kapitalintensi-tät der Röntgenleistungen werden diese separat bewertet. Unmit-telbar zurechenbare Kosten, bspw. Kosten der Finanzierung und Abschreibung der Röntgengeräte, wurden als Einzelkosten des Kostenträgers Röntgen direkt ermittelt.

Da sowohl die Einzel- als auch Gemeinkosten des Röntgens über die Abrechnung der Röntgenleistungen erwirtschaftet werden müssen, werden diese aus den Gesamtkosten der Durchschnitts-praxis herausgerechnet.

In Verbindung mit Minutenwerten (Kapitel 5) können die Leistun-gen dann mit ihren betriebswirtschaftlich ermittelten Vollkosten bewertet werden.

Daten zur Kostenstruktur

Die Daten zur Kostenstruktur der Durchschnittspraxis speisen sich aus verschiedenen Quellen. Die wesentlichen Datengrundla-gen sind:

• eine Primärerhebung (im Folgenden auch „Befragung“ ge-nannt) bei rund 800 Zahnarztpraxen:

Wesentlich für die zu entwickelnde Durchschnittspraxis ist eine valide und belastbare empirische Datengrundlage. Um neben den Werten des KZBV Jahrbuchs 2005 eine weitere umfassende Datenquelle zur Verfügung zu haben, wurde an ca. 800 Zahnarztpraxen ein detaillierter Fragebogen versand. Die Fragen dieser Erhebung orientierten sich da-bei an dem Schema der „Erhebung der Praxiskosten 2004“ der KZBV. Zur gezielten Abfrage der für die Durchschnitts-praxis relevanten Größen wurde der Fragebogen der KZBV

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an einigen Stellen ergänzt bzw. modifiziert. Abgefragt wur-den Daten aus 2005. Vor Versand an die Zahnärzte durch-lief der Fragebogen einen Pretest durch die BZÄK.

Der Rücklauf betrug insgesamt 249 Fragebögen, was einer Rücklaufquote von 31 % entspricht. Unter den 249 Zahn-ärzten, die sich an der Befragung beteiligt haben, befanden sich fast ausschließlich Allgemeinzahnärzte (98 %). Ledig-lich 2 % der Befragten waren Oralchirurgen. Die Praxen werden überwiegend (ca. 75 % aller Praxen) als Einzelpra-xen betrieben. Ca. 25 % aller Rückläufe sind als Gemein-schaftspraxis oder Praxisgemeinschaft organisiert.

Alle weiteren Daten der Befragung, die von Bedeutung für die Konzipierung der Durchschnittspraxis sind, befinden sich an den entsprechenden Stellen in der Studie und sind dort als Befragungsdaten gekennzeichnet.

• IDZ-Studie „Investition bei der zahnärtzlichen Existenz-gründung 2005“,

• IDZ-Information Nr. 1/2004 „Ökonomische Analyse der Ausgangsbedingungen, Verlaufsmuster und Erfolgsfakto-ren von zahnärztlichen Existenzgründungen (AVE-Z),

• das KZBV Jahrbuch 2005.

Daten zur Leistungsstruktur

Bezüglich der Leistungsstruktur standen folgende Sekundärda-ten zur Verfügung:

• die Daten der GOZ-Analyse für das Jahr 2005 (im wesent-lichen Anzahl der jeweils abgerechneten GOZ-Positionen und dahinter stehendes Honorarvolumen),

• Daten zur zeitlichen Dauer der Leistungserbringung für je-de einzelne Position des neuen Leistungsverzeichnisses: Die Daten wurden den Gutachtern von der Bundeszahnärz-tekammer zur Verfügung gestellt und basieren auf vorlie-genden wissenschaftlichen Untersuchungen (BAZ-II-Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte), Materialien der Landeszahnärztekammer Nordrhein sowie Schätzungen eines Expertengremiums bei der Bundeszahnärztekammer.

Die im Text und in den Abbildungen aufgeführten Werte sind in vielen Fällen zwecks Übersichtlichkeit auf- bzw. abgerundet wor-den. Den Berechnungen dieses Berichts liegen allerdings die exakten Werte – mit oftmals mehreren Dezimalstellen – zu Grun-de.

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3 Modellierung der Durchschnittspraxis

Die Eckpunkte für die Modellierung der Durchschnittspraxis wer-den durch die Prämissen gesetzt:

• Es handelt sich um eine Einzelpraxis (keine Gemein-schaftspraxis oder Praxisgemeinschaft).

• Der Praxisinhaber hat keinen zusätzlichen Zahnarzt ange-stellt.

• alle HOZ-Leistungen (inkl. aller Therapieschritte) werden vom Praxisinhaber eigenhändig erbracht.

• Die Praxis ist mit 2 Behandlungszimmern und entspre-chend 2 Behandlungsstühlen ausgestattet (Dies korres-pondiert mit den ersten drei Prämissen).

• Die Praxis verfügt über kein Praxislabor (Eigenlabor).

• Es handelt sich um eine überwiegend fremdfinanzierte, neu gegründete Praxis.

• Bezogen auf durchschnittliche empirische Behandlungszei-ten ist die Praxis ausgelastet.

Ausgehend von diesem Steckbrief werden im Folgenden sukzes-sive Personalausstattung, Raumbedarf, Ausstattung, Material-verbrauch und Arbeitszeiten des Praxisinhabers bemessen. Zum Ende dieses Arbeitsschrittes ist eine Durchschnittspraxis be-schrieben, deren Struktur und Rahmenbedingungen als Basis für die Kostenbewertung in Kapitel 4 herangezogen werden.

3.1 Personalausstattung

Die im Rahmen des Gutachtens durchgeführte Kostenstrukturer-hebung (Befragung) ergibt für eine Praxis mit zwei Behandlungs-stühlen eine durchschnittliche Personalausstattung von 2,83 Be-schäftigten (Vollzeitäquivalente). Damit die Werte der Befragung mit denen des KZBV Jahrbuchs 2005 vergleichbar sind, wurden die Angestelltengruppen

• Zahnarzthelfer/in,

• Zahnmedizinische/r Fachassistent/in und

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• Zahnmedizinische/r Verwaltungs-Assistent/in

zu einem Wert zusammengefasst. 3

Es zeigt sich, dass die jeweiligen Mittelwerte der Befragung über-wiegend unter den Werten des KZBV Jahrbuchs 2005 sowohl für Westdeutschland als auch für Ostdeutschland liegen und auch un-terhalb der Werte der ökonomischen Analyse des IDZ. Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass in diesen Erhebungen nicht nach Praxisgröße oder Anzahl der Behandlungsstühle differenziert wird und entsprechend große Praxen und Praxisgemeinschaften die durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach oben treiben.4

Abbildung 1: Personalausstattung

KZBV KZBVIDZ

Information Nr. 1/2004

Durchschnitts-praxis

Mittel West 2004 Ost 2004 bei Praxisgründ.

Angest. Zahnärzte (AZA) 0,06 0,14 0,07 0,20 0

ZAH 1,30 1,0

ZMF 0,60 0,5

ZMV 0,20 1,0

Zahntechniker (ZT) 0,06 0,24 0,12 0,10 0

Auszubildende 0,73 0,86 0,35 0,50 1,0

Sonstige 0,28 0,93 0,65 0,50 0

Unentg. tätige Fam.-angeh. 0,03 0,14 0,12 0,20 0

Summe 2,83 5,33 3,72 3,60 3,5

Summe ohne AZA u. ZT 2,71 5,0 3,5 3,3 3,5

2,413,02

Personalausstattung

1,67

Befragung gefiltert 2

Beh.-Stühle(38,5Std=1,0)

Für die Personalstruktur der Durchschnittspraxis werden im Hin-blick auf die Angestelltengruppen

• Zahnarzthelfer/in,

• Zahnmedizinische/r Fachassistent/in und

• Zahnmedizinische/r Verwaltungs-Assistent/in

insgesamt 2,5 Beschäftigte kalkuliert. Die Zahl liegt damit über der Befragung, jedoch unterhalb des Niveaus des KZBV Jahrbuchs

3 Um eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Stellenumfänge herzustellen, wurde die Summe der Arbeitszeit pro

Angestelltengruppe (angestellter Zahnarzt, Zahnarzthelfer/in, Zahnmedizinische/r Fachassistent/in, Zahnmedizini-

sche/r Verwaltungs-Assistent/in, Zahntechniker/in, Auszubildende/r, sonstige, unentgeltlich tätige Familienangehörige)

gebildet und diese durch 38,5 Wochenstunden geteilt. Dadurch ergeben sich sog. Vollzeitäquivalente (VZÄ).

4 Bspw. steht hinter der Werten der IDZ-Befragung eine durchschnittliche Praxisgröße von 139,5 qm und eine Ausstat-

tung mit 2,6 Behandlungsstühlen.

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2005 für westdeutsche Praxen. Überdies beschäftigt die Durch-schnittspraxis eine Auszubildende.

Zahnärzte oder Zahntechniker sind entsprechend den Prämissen der Studie in der Durchschnittspraxis nicht angestellt. Auch sonsti-ges Personal wird nicht beschäftigt. Bei diesem Personal handelt es sich in der Regel um Reinigungskräfte, die im Falle der Durch-schnittspraxis über einen externen Dienstleister eingekauft werden sollen. Die entsprechenden Kosten finden sich in den übrigen Be-triebskosten wieder (s. Kapitel 4.4).

Unentgeltlich tätige Familienangehörige sind, da auch empirisch eher ein Sonderfall, in der Durchschnittspraxis ebenfalls nicht be-schäftigt. Sämtliche Arbeiten (ausgenommen Praxisreinigung) werden von regulär angestelltem Personal geleistet.

In der Summe beschäftigt die Durchschnittspraxis damit 3,5 Ange-stellte (VZÄ).

3.2 Räume und Einrichtung

Räume

Die Durchschnittspraxis wird mit zwei Behandlungsstühlen und entsprechend zwei Behandlungszimmern ausgestattet.

Die Angaben der Kostenstrukturerhebung wurden nach Einzelpra-xen mit zwei Behandlungsstühlen gefiltert, für die sich eine durch-schnittliche Praxisgröße von 112 m² (ohne Labor) ergibt. Es wird angenommen, dass in diesem Wert ein ca. 6 m² großer Röntgen-raum enthalten ist, sodass sich ohne Röntgenraum eine Praxis-größe von 106 m² ergibt.

Abbildung 2: Raumgröße

RaumgrößeBefragung

(alle Fragebögen)Befragung(2 Stühle)

IDZ Information Nr. 1/2004

bei Gründung

Durchschnitts-praxis

Praxis m² ohne Labor 137 112 140 106

Röntgen m² 6

Gesamt 137 112 140 112

Der deutlich höher liegende Wert der IDZ-Studie wurde für die Durchschnittspraxis nicht gewählt, da die dort befragten Praxen im Durchschnitt 2,6 Behandlungsstühle hatten.

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Ausstattung Durchschnittspraxis

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine reine Privatpraxis über die gleiche Ausstattung verfügt wie eine kassen-ärztlich tätige Praxis.

Die Durchschnittspraxis wird mit einer zeitgemäßen Standardaus-stattung versehen. Sie verfügt über

• zwei gleichwertig ausgestattete Behandlungszimmer, eines mit ergänzender Prophylaxeausstattung,

• digitale Röntgengeräte, da diese mittlerweile zum Standard bei einer Praxisneugründung gehören5 sowie

• eine Ausstattung des Aufbereitungsbereichs für Medizin-produkte, die den Hygienevorschriften6 entspricht.

5 Die Vorgehensweise bei der Berücksichtigung der Kosten für digitales Röntgen werden in Kapitel 4.5 ausführlich er-

läutert.

6 Aufstellung der vom Zahnarzt zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung sind zu berücksichtigen: Röntgenverordnung mit insgesamt 7 Richt-

linien; Medizinproduktegesetz; Medizinproduktebetreiberverordnung; Medizinprodukteverordnung; Medizinprodukte-

Sicherheitsplanverordnung; Infektionsschutzgesetz; Anforderungen an die Hygiene in der Zahnmedizin (Robert Koch-

Institut); Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten); Trinkwasserver-

ordnung; Arzneimittelgesetz; Betäubungsmittelverschreibungsverordnung; Zahnheilkundegesetz; Heilberufsgesetz;

Berufsordnungen der Länder; Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung.

Im Zusammenhang mit dem Personal sind zu berücksichtigen: Biostoffverordnung; Technische Regel Biologische Ar-

beitsstoffe; Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung; Diverse Unfallverhütungsvorschriften; Diverse

Technische Regeln der Berufsgenossenschaft; Gefahrstoffverordnung; Mutterschutzgesetz; Jugendarbeitsschutzge-

setz; Arbeitszeitgesetz; Arbeitsstättenverordnung; Gerätesicherheitsgesetz

Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Zahnarztpraxis sind zu berücksichtigen: Gewerbeabfallverordnung; Bun-

desdatenschutzgesetz; Richtlinien der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (Entsorgung) ; Abwasserverordnung; Indi-

rekteinleiterverordnung

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Normen, die den Stand der Technik darstellen und insofern in zunehmendem

Maße Einzug in gesetzliche Bestimmungen halten.

Als qualitätssichernde Maßnahmen sind die entsprechenden Verpflichtungen zur Dokumentation zu nennen. Eine

Dokumentation ist insbesondere in den folgenden Bereichen gefordert: Anwendung von Röntgenstrahlen am

Menschen (Röntgenpass); Verwendete Materialien ( für Zahnersatz, Implantate und Füllungen); Allgemeine Doku-

mentation der durchgeführten Therapie in der Patientenakte; Dokumentation der durchgeführten Instrumentenaufbe-

reitung (Desinfektion und Sterilisation); Dokumentation der regelmäßig durchgeführten Unterweisungen des Personals

Weiterhin sind Maßnahmen im Bereich der Geräteüberwachung zu nennen. So z.B. die wiederkehrende Sachverstän-

digenprüfung der Röntgengeräte und Überprüfungen und messtechnische Kontrollen bestimmter Medizinprodukte

(Geräte).

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Weiterhin gehören zur Basisausstattung:

• Geräte im Bereich Praxisversorgung (z. B. Kompressor, Absaugung, EDV-Netzwerk),

• Einrichtungsgegenstände und Geräte in den Bereichen Empfang und Wartezimmer (z. B. Rezeption, PC-Anlage, Praxissoftware, Wartezimmermobiliar),

• Einrichtung eines Personalaufenthaltsraumes sowie

• sonstige Einrichtungsgegenstände (z. B. Dekorationsge-genstände, Sicherheitseinrichtung).

3.3 Materialverbrauch

Beim Materialverbrauch wird zunächst zwischen

• Büromaterial und

• Material, das im Behandlungsprozess eingesetzt wird (Pra-xisbedarf),

unterschieden.

Der Praxisbedarf wiederum setzt sich zusammen aus gesondert berechnungsfähigen Materialien und solchen Materialien, die in die Bewertung der HOZ-Leistungen einbezogen werden.

Praxisbedarf, der den Patienten gesondert in Rechnung gestellt werden kann, spielt für die Bewertung der einzelnen HOZ-Positionen keine Rolle und wird daher als durchlaufender Posten behandelt. Alle übrigen Materialien werden als Gemeinkosten auf die Kostenträger (HOZ-Leistungen) umgelegt.

3.4 Arbeitszeit

3.4.1 Wochenarbeitszeit

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Praxisinhaber wird im Rahmen der Primärerhebung mit 49,7 Wochenstunden für Be-handlung, Verwaltung und sonstige Tätigkeiten (Fortbildung, Mit-arbeiterführung u. a.) angegeben. Der Wert liegt damit leicht über

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dem Durchschnitt des KZBV Jahrbuchs 2005 (47,9 Std.) für west-deutsche Zahnärzte.

Abbildung 3: Wöchentliche Arbeitszeit

KZBV

Mittel West 2004 %

Behandlungszeit 36,0 35,0 73% 35,1

Verwaltungszeit 8,8 7,9 16% 7,9

Sonstige Zeit 4,9 5,0 10% 5,0

Summe 49,7 47,9 100% 48,0

BefragungWöchentliche Arbeitszeit

Durchschnitts-praxis

Aufgrund der größeren empirischen Basis der KZBV-Befragung werden für die Durchschnittspraxis 48 Wochenstunden zu Grunde gelegt. Analog zur prozentualen Aufteilung der Stunden im KZBV Jahrbuch ergeben sich für den Inhaber der Durchschnittspraxis 35,1 Wochenstunden Behandlungszeit, 7,9 Wochenstunden Ver-waltungszeit und 5,0 Wochenstunden Zeit für sonstige Tätigkeiten.

3.4.2 Jahresarbeitszeit

Bereinigt um Wochenenden und Feiertage sowie durchschnittliche Urlaubs- und Krankheitstage ergeben sich 217 effektive Arbeitsta-ge pro Jahr.7

Abbildung 4: Jahresarbeitstage

Arbeitstage p.a. 251,3

- Urlaubstage 30

- Krankheitstage 4,2

= effektive Jahresarbeitstage 217

Jahresarbeitstage Tage

Zur Berechnung der Arbeits- bzw. Behandlungsminuten pro Jahr werden die zuvor berechneten Wochenstunden durch 5 (Tage pro Woche) dividiert und anschließend mit 60 (Minuten/Stunde) und 217 (effektive Jahresarbeitstage) multipliziert.

7 Mit 251,3 Arbeitstagen wird ein Mittelwert der Arbeitstage über alle Bundesländer angesetzt. 4,2 Krankheitstage ent-

sprechend dem Durchschnittswert freiwillig gesetzlich versicherter Zahnärzte gemäß dem BKK-Gesundheitsreport

2005. Der Wert ist einer der niedrigsten der erfassten freiwillig gesetzlich versicherten Berufsgruppen und reflektiert

das vergleichsweise geringe Krankheitsniveau selbständig bzw. freiberuflicher Erwerbstätiger.

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Abbildung 5: Jahresarbeitszeit

Gesamtarbeitszeit 48 100% 2.084 125.024

Behandlungszeit 35,1 73% 1.523 91.354

davon HOZ-Leistungen 31,6 66% 1.371 82.241 (ohne Röntgen)

davon Röntgen-Leistungen 0,9 2% 38,8 2.329

davon GOÄ-Leistungen 2,6 5% 113 6.784

Verwaltungszeit 7,9 16% 344 20.620

Sonstige Arb.-Zeit (u.a. Fortbild.) 5,0 10% 218 13.051

Minuten p.a.

ArbeitszeitStunden/ Woche

Relat.zu Ges.arb.z.

Stunden p.a.

Nach dieser Rechnung ergeben sich 91.354 Behandlungsminuten pro Jahr. Dieser Wert bezieht sich sowohl auf HOZ- als auch auf Röntgen und GOÄ-Leistungen. Gemessen an der Verteilung des zahnärztlichen Honorarvolumens zwischen GOZ- und GOÄ-Lei-stungen sind davon ca. 90 % HOZ-Behandlungsminuten (ohne Röntgen). Dies entspricht einem Jahreswert von 82.241 Minuten. Mit Hilfe dieses Wertes wird der Sollumsatz je HOZ-Behandlungs-minute errechnet.

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3.5 Überblick über die Annahmen

Abbildung 6: Annahmen der Durchschnittspraxis

Annahmen Anmerkungen

Einzelpraxis ohne ange-stellten Zahnarzt

Die Unterstellung einer Einzelpraxis mit einem Vollzeit arbeitenden Zahnarzt ermöglicht eine konsistente Ab-leitung von Kosten- und Leistungsstrukturen.

Der Zahnarzt erbringt alle Leistungen selbst

Vorgabe der Bundeszahnärztekammer.

Kein eigenes Praxislabor Die Durchschnittspraxis wird ohne Praxislabor konzi-piert. Sämtliche laborbezogenen Kosten werden elimi-niert (kein angestellter Zahntechniker, keine Labor-räume etc.).

Praxisneugründung, über-wiegend fremdfinanziert

Die Praxiserlöse müssen eine Neugründung finanzier-bar machen. G

r u

n d

a n

n a

h m

e n

Vollauslastung der empi-risch durchschnittlichen Behandlungszeit

Das betriebswirtschaftliche Risiko der Unterauslastung wird nicht berücksichtigt.

2 Behandlungsstühle Kostenminimale Grundausstattung unter den Annah-men: Einzelpraxis, kein angestellter Zahnarzt, keine Delegation.

Personalausstattung mit 2,5 ausgebildeten Kräften und einer Auszubildenden

Keine unentgeltlich tätigen Familienangehörigen, Pra-xisreinigung durch externen Dienstleister.

Praxisgröße: 112 m² (da-von 6 m² Röntgenraum)

Durchschnittswert der Befragung für eine Praxis mit 2 Behandlungsstühlen.

Zeitgemäße Standardaus-stattung

• zwei gleichwertig ausgestattete Behandlungszim-mer, eines mit ergänzender Prophylaxeausstat-tung

• digitale Röntgengeräte, da diese mittlerweile zum Standard bei einer Praxisneugründung gehören

• CEREC 3D • Ausstattung des Aufbereitungsbereichs, die die

neuen Hygienevorschriften berücksichtigt

48 Stunden Wochenar-beitszeit, davon: 35,1 Std. Behandlungszeit 7,9 Std. Verwaltungszeit 5,0 Std. Sonstige Zeit

48 Stunden, orientiert am Wert des KZBV Jahrbuchs 2005. Verteilung ebenfalls aus dem KZBV Jahrbuch abgelei-tet.

A b

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i t

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e

A n

n a

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e n

Jahresarbeitszeit (HOZ und GOÄ): 217 Tage HOZ-Behandlungsminuten: 82.241 Min.

Landesdurchschnittliche Arbeitstage (5 Arbeitstage pro Woche, bereinigt um Feiertage) abzgl. 30 Urlaubs- und 4 Krankheitstage.

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4 Kostenstruktur der Durchschnittspraxis

Mit den Rahmendaten für die Durchschnittspraxis wurde in Kapi-tel 3 die erforderliche Grundlage für die Darstellung der Kosten-struktur gelegt.

Die Kosten werden nach folgenden wesentlichen Kostenarten ge-gliedert:

• Personalkosten

• Raumkosten

• Materialkosten

• Übrige Betriebskosten

• Finanzierungskosten

• Abschreibungen

• Kalkulatorische Kosten

Besonderes Augenmerk wird auf solche Einzelkosten gerichtet, die einem Kostenträger (d. h. einer Leistung) direkt zugerechnet wer-den können. Dies trifft im Falle der Durchschnittspraxis auf Einzel-kosten zu, die im Zusammenhang mit Röntgenleistungen entste-hen. Hier werden Raumkosten (für den Röntgenraum), Finanzie-rungskosten (für die Investitionen in Röntgengeräte), kalkulatori-sche Zinsen, Abschreibungen sowie spezifische Wartungs- und Fortbildungskosten als Einzelkosten des Kostenträgers „Röntgen-leistung“ verursachungsgerecht separat erfasst. Alle übrigen Kos-ten, die im Zusammenhang mit dem Röntgen entstehen (z. B. Per-sonalkosten) werden als Gemeinkosten (mit Hilfe des Anteils der Röntgenleistungen am Gesamthonorarvolumen) erfasst und von den Gesamtkosten der Durchschnittspraxis abgezogen.

Die Kostenstruktur der Durchschnittspraxis wird aus der Kosten-strukturerhebung, dem KZBV Jahrbuch 2005 und der IDZ-Analyse „Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2005“ ab-geleitet.

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4.1 Personalkosten

Die Durchschnittspraxis beschäftigt annahmegemäß 2,5 ausgebil-dete Kräfte und eine Auszubildende. Zur Ermittlung der Personal-kosten werden zwei Quellen herangezogen:

• die im Rahmen des Gutachtens durchgeführte Praxisbefra-gung und

• die Tarifverträge für Baden-Württemberg8 und Westfalen-Lippe9 (auch gültig für Berlin, Hamburg und Hessen).

Personalentgelte

Abbildung 7: Personalentgelte

Personalentgelte (Arbeitnehmer-Brutto p.a.)

Befragung

Tarifverträge Baden-Württ. +

Westfalen-Lippe Mrz. 2002

Durchschnitts-praxis

ZAH 20.729 € 23.484 € 23.484 €

ZMF 24.531 € 28.018 € 28.018 €

ZMV 25.557 € 28.018 € 28.018 €

Auszubildende 7.916 € 7.085 € 7.085 €

Bei der Auswertung der Befragung werden nur solche Fragebögen berücksichtigt, die Vollzeitbeschäftigte abbilden oder die aufgrund von Pensenangaben eine Berechnung des Vollzeiteinkommens zulassen. Die dadurch begrenzte Datengrundlage der Befragung bietet somit nur eine eingeschränkte empirische Basis. Als Grund-lage für die Entgeltstruktur der Durchschnittspraxis werden daher die o.a. Tarifverträge für Baden-Württemberg und für Westfalen-Lippe herangezogen.

Die Tarifverträge umfassen vier für die Durchschnittspraxis rele-vante Tätigkeitsgruppen. Tätigkeitsgruppe I und II umfassen die Vergütung der Zahnarzthelfer/innen, wobei in Gruppe II die Vergü-

8 Berücksichtigt wird der „Vergütungstarifvertrag für Zahnarzthelferinnen / Zahnmedizinische Fachangestellte“ (2002) zwi-

schen der „Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fach-

angestellte, Zahnmedizinische Fachhelferinnen/ Zahnmedizinische Fachassistentinnen, Zahnmedizinische Verwaltungs-

helferinnen/ Zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen und Dentalhygienikerinnen“, Stuttgart und dem „Verband medi-

zinischer Fachberufe e.V.“, Dortmund (ehemals Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V. (BdA)),

Dortmund sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. 9 Berücksichtigt wird der „Vergütungstarifvertrag für Zahnarzthelferinnen / Zahnmedizinische Fachangestellte“ (2002) zwi-

schen der „Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZahnarzthelferInnen / Zahnmedizinischen

Fachangestellten“, Wiesbaden und dem „Verband medizinischer Fachberufe e.V.“, Dortmund (ehemals Berufsverband der

Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V. (BdA)), Dortmund sowie dem ver.di – Bundesvorstand, Berlin.

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tung für den Fall spezieller Fortbildungen geregelt ist. Tätigkeits-gruppe III gibt Auskunft über die Vergütung von Zahnmedizini-schen Fachassistenten/innen und Zahnmedizinischen Verwal-tungs-Assistenten/innen. Des Weiteren sind auch die Entgelte für Auszubildende angegeben. Für alle Angestelltentypen wird in der Durchschnittspraxis von 13 Monatsgehältern ausgegangen. Eine Ausnahme bilden die Auszubildenden, die mit 12 Gehältern vergü-tet werden. Zur Ermittlung eines passenden Mittelwertes aus den beiden Tarifverträgen wurden zunächst für jede der drei Tätig-keitsgruppen und für jeden Vertrag die Mittelwerte – unter Berück-sichtigung der vorgesehenen Gehaltssteigerungen – über das ers-te bis zum 30. Berufsjahr ermittelt. Aus den zwei unterschiedlichen Gesamtwerten (pro Tätigkeitsgruppe) der beiden Tarifverträge wurde sodann in einem weiteren Schritt das arithmetische Mittel gebildet. Abbildung 7 gibt die so ermittelten durchschnittlichen Ar-beitnehmerbruttoentgelte wieder, die der Durchschnittspraxis zugrunde gelegt werden. 10

Personalkosten

Um im nächsten Schritt die tatsächlichen Personalkosten der Durchschnittspraxis zu bestimmen, muss der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslo-senversicherung) berücksichtigt werden. Dazu wurden die jeweili-gen Gehälter der Angestellten mit einem Aufschlag11 von 20,85 % versehen. Im Ergebnis ergibt sich das Arbeitgeberbrutto, das die tatsächlich anfallenden Personalkosten widerspiegelt (s. Abbildung 8).

10 Im Falle von Gruppe I u. II wurden die Werte vor der Mittelwertbildung addiert, da beide Gruppen für Zahnarzthel-

fer/innen in Frage kommen. Dies multipliziert mit 13 Monaten ergibt die jeweiligen Personalentgelte pro Vollzeitbeschäf-

tigtem (= Arbeitnehmer brutto; ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung). Zur Bestimmung der Entgelte für Auszu-

bildende wurde analog vorgegangen, mit dem Unterschied, dass hier nur drei (Ausbildungs-)Jahre in Betracht gezogen

werden mussten und bei der Berechnung des Jahresarbeitnehmerbruttoeinkommens nur 12 Gehälter zu berücksichtigen

waren. Dem folgend ergeben sich die in Abbildung 7 in der Spalte „Durchschnittspraxis“ aufgeführten Entgelte pro Voll-

zeitstelle.

11 Beiträge: Rentenversicherung 9,75 %, Krankenversicherung 7 %, Pflegeversicherung 0,85 %, Arbeitslosenversicherung

3,25 %.

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Abbildung 8: Personalkosten

Personalkosten

Anzahl Angestellte

Durchschnitts-praxis

GehälterDurchschnitts-

praxis

SummeAN brutto

Durchschnitts-praxis

SummeAG brutto

Durchschnitts-praxis

Angest. Zahnärzte (AZA) –

ZAH 1,0 23.484 € 23.484 € 28.380 €

ZMF 0,5 28.018 € 14.009 € 16.930 €

ZMV 1,0 28.018 € 28.018 € 33.860 €

Zahntechniker (ZT) –

Auszubildende 1,0 7.085 € 7.085 € 8.562 €

Sonstige –

Unentg. tätige Fam.-angeh. –Summe 3,50 87.732 €

Insgesamt belaufen sich die Personalkosten für die 2,5 Angestell-ten und die Auszubildende auf rund 88 T€.

4.2 Raumkosten

Für die Raumkosten werden der Durchschnittspraxis ausschließ-lich die Werte der Kostenstrukturerhebung zu Grunde gelegt, da das KZBV Jahrbuch 2005 keine Angaben zur m²-Größe der Pra-xen enthält. Mit seiner Angabe der durchschnittlichen Gesamt-mietkosten liefert das Jahrbuch jedoch einen validen Vergleichs-wert.

Aus der Kostenstrukturerhebung ergibt sich eine durchschnittliche Kaltmiete von 10,47 € pro m².12

Bei der Ermittlung der Nebenkosten werden nur Praxen mit zwei bis drei Behandlungsstühlen berücksichtigt, da die Nebenkosten positiv mit der Praxisgröße bzw. der Anzahl der Behandlungs-stühle korrelieren (z. B. Stromverbrauch, Heizung). Dementspre-chend ergab sich ein Wert von 3,65 € pro m².

Unter Zugrundelegung der zuvor bestimmten Praxisgröße belau-fen sich die Mietkosten demnach auf 14.120 € (13.366 € Praxis plus 754 € Röntgenraum) und die Nebenkosten auf 4.925 € (4.662 € Praxis plus 263 € Röntgenraum).

12 Bei der Auswertung der Befragung wurden zur Ermittlung eines validen Mittelwertes Ausreißer – sowohl nach oben

(>23 €/m²) als auch nach unten (< 6€/m²) – eliminiert. Mit Ausnahme dieser Restriktion wurden alle Bögen zugelas-

sen, da die Miete pro m² in keinem engen Zusammenhang mit der Praxisgröße oder der Anzahl der Behandlungsstüh-

le steht.

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Abbildung 9: Räume und Miete

Raumkosten BefragungKZBV

(West 2004)Durchschnitts-

praxis

Praxisgröße insgesamt in m² 112

ohne Röntgenraum 106

Röntgenraum 6

Miete € je m² pro Monat 10,47 € 10,47 €

Mietkosten p.a. insgesamt 14.120 €

ohne Röntgenraum 13.366 €

Röntgenraum 754 €

Nebenkosten je m² pro Monat(inkl. Hzg., Strom, Gas, Wasser)

3,65 € 3,65 €

Nebenkosten p.a. insgesamt 4.925 €

ohne Röntgenraum 4.662 €

Röntgenraum 263 €

Gesamtmietkosten p.a. 21.515 € 19.045 €

ohne Röntgenraum 18.028 €

Röntgenraum 1.017 €

Der Vergleich mit den Werten aus dem KZBV Jahrbuch 2005 zeigt, dass der Wert der Durchschnittspraxis deutlich über dem Wert für Ostdeutschland und leicht unter dem für Westdeutschland liegt. Ein Grund für die Differenz: Aus dem KZBV Jahrbuch geht nicht die durchschnittliche Praxisgröße hervor. Diese wird jedoch über dem Wert der Durchschnittspraxis liegen, da der KZBV-Wert Gemeinschaftspraxen umfasst und die Praxen i.d.R. mehr als zwei Behandlungsstühle besitzen.13 Berücksichtigt man, dass die Mehr-zahl der Praxen in Westdeutschland liegt, kann der aus der Befra-gung ermittelte Durchschnittwert als realistischer Mittelwert für Ge-samtdeutschland betrachtet werden.

13 Durchschnittliche Jahresraumkosten (Miete, Strom, Gas, Wasser, usw.) über alle befragten Praxen in den alten Bun-

desländern in 2004. KZBV-Wert je Praxis (West): 21.515 €. In Ostdeutschland liegt der Wert mit 13.972 € je Praxis

deutlich niedriger. Vgl. KZBV Jahrbuch 2005, S. 116 ff.

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4.3 Materialkosten

Abbildung 10: Materialkosten

MaterialkostenBefragung

(alle Fragebögen)

Befragung(Einzelpraxis, ohne

angest. ZA)

Durchschnitts-praxis

Praxisbedarf 19.272 € 16.749 € 16.749 €

Bürobedarf 2.256 € 2.054 € 2.054 €

Materialkosten 18.803 €

davon Materialgemeinkosten 15.453 €

davon ges. berechn.fähig. Mat. 3.350 €

Zur Abschätzung der Materialkosten wurden die Ergebnisse der Befragung herangezogen. Die Werte des KZBV Jahrbuchs (Anga-ben je Praxis; Kosten für Material für Praxis und Labor), die signifi-kant über denen der Befragung liegen, können wegen der inklu-dierten Laborkosten lediglich als Referenzwert herangezogen wer-den.

Da der Materialverbrauch positiv mit der Anzahl der behandelnden Zahnärzte korreliert, wurden zur Bestimmung der Materialkosten nur Einzelpraxen ohne angestellten Zahnarzt herangezogen. Hier ergab sich ein Mittelwert von ca. 19 T€.

Praxisbedarf, der den Patienten gesondert in Rechnung gestellt wird, darf in die Bewertung der einzelnen HOZ-Positionen nicht eingehen und muss daher aus den gesamten Materialkosten her-ausgerechnet werden. Hier wurde auf Basis der Erhebung in den reinen Privatpraxen der Anteil der gesondert berechnungsfähigen Materialkosten an den Gesamtmaterialkosten mit 20 % festge-setzt. Dementsprechend wurde der Praxisbedarf (16.749 €) um 3.350 € gekürzt (s. Abbildung 10).

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4.4 Übrige Betriebskosten

Die übrigen Betriebskosten14 beinhalten Telefon, Praxisversiche-rungen, Steuer- und Rechtsberatungskosten, Gebühren und Bei-träge, PKW-Abschreibungen und weitere Kostenpositionen, die nicht den anderen Kostenarten-Blöcken zugeordnet werden kön-nen. Des Weiteren ist in den übrigen Betriebskosten die Praxisrei-nigung enthalten, die annahmegemäß durch einen externen Dienstleister erbracht wird (s. Kap. 3.1). Für die Praxisreinigung wird eine behandlungstägliche Reinigung von ca. 2 Stunden sowie Kosten pro Stunde in Höhe von 25 € angenommen. Somit ergeben sich bei 217 Behandlungstagen zusätzlich rund 11 T€ Reinigungs-kosten im Jahr.

Abbildung 11: Übrige Betriebskosten

ÜbrigeBetriebskosten

Befragung(alle

Fragebögen)

KZBV(West 2004)

Durchschnitts-praxis

zzgl. Reinigung

Gesamt

davon Wartungs-

kosten Röntgen

Gesamt(ohne

Wartung Röntgen)

Kosten 29.409 €

40.553 €(je Praxis)

33.082 €(je Pr.inh.)

29.409 € 10.853 € 40.262 € 350 € 39.912 €

Aus der Kostenstrukturerhebung ergibt sich ein Durchschnittswert der übrigen Betriebskosten (ohne Praxisreinigung) in Höhe von 29.409 € über alle Einzelpraxen. Im KZBV Jahrbuch 2005 wird für 2004 ein Wert von 40.553 € je Praxis bzw. 33.082 € je Praxisinha-ber (Westdeutschland, ohne Praxisreinigung) angeben. Wird das rund 30 % niedrigere Niveau in Ostdeutschland berücksichtigt, kann der Wert aus der Kostenstrukturerhebung als realistische Größe für die Durchschnittspraxis angesetzt werden.15

Inklusive der Reinigungskosten belaufen sich die übrigen Be-triebskosten der Praxis auf insgesamt 40.262 €. Hiervon werden 350 € Wartungs-/Instandhaltungskosten als Einzelkosten auf die Röntgenleistungen verrechnet und daher separat ausgewiesen.

14 Die übrigen Betriebskosten korrelieren in der Regel nicht mit der Anzahl der Behandlungsstühle, daher wurden bei der

Auswertung der Befragung alle Einzelpraxen zugelassen und der resultierende Wert der Durchschnittspraxis zu Grun-

de gelegt. 15 Werte des KZBV Jahrbuchs 2005 für Ostdeutschland: 25.970 € je Praxis; 23.155 € je Praxisinhaber.

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4.5 Finanzierungskosten

Einen repräsentativen Wert für die Anschaffungskosten einer Praxisausstattung liefert die IDZ-Analyse „Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2005“. Für das Jahr 2005 wird das durchschnittliche Investitionsvolumen der Praxisgründer (Ein-zelpraxis, alte Bundesländer) in medizinisch-technische Geräte und Einrichtungen mit 233.000 € angegeben.

Die gesamten Investitionskosten belaufen sich auf 355.000 €, be-stehend aus:

• medizinisch-technische Geräte u. Einrichtungen: 233.000 €

• Bau- und Umbaukosten: 40.000 €

• Betriebsmittelkredit: 82.000 €

Abbildung 12: Entwicklung des Finanzierungsvolumens

Entwicklung Finanzierungsvolumen2002 - 2005

2000 2001 2002 2003 2004 2005

med.-tech. Geräte u. Einrichtungen 196.000 € 208.000 € 209.000 € 210.000 € 216.000 € 233.000 €

Bau und Umbaukosten 45.000 € 39.000 € 43.000 € 46.000 € 48.000 € 40.000 €

Betriebsmittelkredit 69.000 € 75.000 € 75.000 € 73.000 € 71.000 € 82.000 €

Investitionssumme 310.000 € 322.000 € 327.000 € 329.000 € 335.000 € 355.000 €

Wie Abbildung 12 zu entnehmen ist, hat sich das Finanzierungsvo-lumen laut IDZ-Analyse vom Jahr 2000 (310 T€) bis zum Jahr 2005 (355 T€) um rund 15 % erhöht, was auch auf die gestiege-nen Hygieneanforderungen einer Zahnarztpraxis zurückzuführen ist.16

Der für die Durchschnittspraxis gewählte Wert stammt aus der IDZ-Analyse (insgesamt 355 T€) und bezieht sich auf Neugrün-dungen, bei denen digitales Röntgen zum Standard gehört. Im Rahmen der Finanzierungskosten werden die Investitionen für di-gitales Röntgen (54.390 €) separat ausgewiesen, da diese von den Gesamtkosten der Durchschnittspraxis abgezogen werden müssen (s. Abbildung 13).

16 Parallel zu den empirischen Werten der IDZ-Analyse wurden die Finanzierungskosten auf der Basis einer detaillierten

Ausstattungsliste eines Dentalgroßhandels berechnet. Diese Plausibilisierungsrechnung ergab ein Investitionsvolu-

men in vergleichbarer Höhe. Hier wird auf die repräsentativeren IDZ-Werte zurückgegriffen. Aktuelle Gerätepreise

werden jedoch bei der Kalkulation der Investitionen für eine digitale Röntgenausstattung zugrunde gelegt.

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Abbildung 13: Finanzierungsvolumen

FinanzierungskostenDurchschnitts-praxis Gesamt-

investition

Durchschnitts-praxis ohne

Röntgen

RöntgenDigital

med.-tech. Geräte u. Einrichtungen 233.000 € 178.610 € 54.390 €

Bau und Umbaukosten 40.000 € 40.000 € -

Betriebsmittelkredit 82.000 € 82.000 € -

Investitionssumme 355.000 € 300.610 € 54.390 €

Fremdfinanzierungsquote 95,3% 95,3% 95,3%

Finanzierungssumme 338.315 € 286.481 € 51.834 €

Kreditlaufzeit 12 12 12

FK-Zinssatz p.a. 5,0% 5,0% 5,0%

Zinsaufwand p.a. (Mittelwert) 9.356 € 7.922 € 1.433 €

Tilgung p.a. (Mittelwert) 28.193 € 23.873 € 4.319 €

Die Berechnung der Finanzierungskosten wird dementsprechend parallel für drei Investitionsfälle durchgeführt:

• für die Gesamtinvestition inklusive digitaler Röntgenaus-stattung,

• für die Investition in das Praxisinventar und Betriebsmittel ohne Röntgenausstattung und

• für die digitale Röntgenausstattungen. (Hintergrund ist die separate Bewertung der Röntgenleistungen und somit die Notwendigkeit, die gesamten Finanzierungskosten um die der Röntgenausstattung zu kürzen)

Gemäß einer IDZ-Befragung beträgt die durchschnittliche Eigen-kapitalquote bei Gründung eine neuen bzw. Übernahme einer be-stehenden Zahnarztpraxis 4,7 %.17 Zur Berechnung des jährlichen Zinsaufwandes wird daher von der jeweils erforderlichen Finanzie-rungssumme ein Eigenkapitalanteil in dieser Größenordnung ab-gezogen. Somit liegt die Fremd-Finanzierungsquote bei 95,3 % der jeweiligen Investitionssumme. Die Finanzierung erfolgt über 12 Jahre; dabei wird ein marktüblicher Zins von 5 % p.a. zu Grunde gelegt.

Bezogen auf die Gesamtinvestition liegt die durchschnittliche jähr-liche Zinsbelastung der Durchschnittspraxis bei 9.356 €. Zahlungswirksam, jedoch nicht kostenwirksam, und daher nur aus Liquiditätssicht relevant sind die durchschnittlichen jährlichen Til-gungsraten, die in Höhe von 28.193 € geleistet werden müssen.

17 Ökonomische Analyse der Ausgangsbedingungen, Verlaufsmuster und Erfolgsfaktoren von zahnärztlichen Existenz-

gründungen (AVE-Z 1), IDZ-Information 1/2004, Seite 18.

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4.6 Abschreibungen

Der Abschreibungsaufwand (d. h. der bewertete Wertverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung) hängt maßgeblich von zwei Größen ab: den Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer des Anlagevermögens.

Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Mobiliar und Geräten ei-ner Zahnarztpraxis wurde über eine Detailkalkulation anhand einer Ausstattungsliste und steuerrechtlichen Abschreibungstabellen ermittelt. Für das gesamte Anlagevermögen errechnet sich eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8,34 Jahren. Dies entspricht einer Abschreibungsrate von 12 % p.a., die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände des Anlagevermögens angesetzt wird. Eine Ausnahme bilden Investitionen in Bau und Umbau der Praxis. Derartige Maßnahmen können über 15 Jahre abgeschrieben werden. Sie werden aufgrund der langen Abschrei-bungsdauer separat betrachtet.

Ebenfalls separat ausgewiesen sind die Abschreibungsaufwen-dungen für die Röntgenausstattung, da diese Aufwendungen als Einzelkosten von den Gesamtkosten der Durchschnittspraxis ab-gezogen werden.

Abbildung 14: Abschreibungsaufwand

Investitionssumme und Abschreibungen

Anschaffungs-kosten

Nutzungsdauer in Jahren

Abschreibungs-rate p.a.

Abschreibung p.a.

med.-tech. Geräte u. Einrichtungen 233.000 € 8,34 12% 27.952 €

Bau- und Umbaukosten 40.000 € 15 7% 2.667 €

Betriebsmittelkredit 82.000 € - - -

Gesamtinvestition 355.000 € - - 30.619 €

davon Röntgen digital 54.390 € 8,34 12% 6.525 €

4.7 Kalkulatorische Kosten

Als kalkulatorische Kosten werden der Unternehmerlohn und Zin-sen auf das eingesetzte Eigenkapital berücksichtigt.

4.7.1 Unternehmerlohn

Für die Durchschnittspraxis wird ein kalkulatorischer Unternehmer-lohn von 115.000 € zugrunde gelegt. Referenzberechnungen und Vergleichswerte, die belegen, dass es sich hierbei um eine realis-tische und angemessene Größe handelt, finden sich im Anhang zu diesem Gutachten.

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4.7.2 Kalkulatorische Zinsen

Durch den Einsatz von Eigenkapital in Höhe von 4,7 % der Investi-tionssumme entgehen dem Praxisinhaber kalkulatorische Eigen-kapitalzinsen, die er erhalten hätte, wenn er den eingesetzten Be-trag zu marktüblichen Zinsen angelegt hätte.

Abbildung 15: Kalkulatorische Zinsen

Kalkulatorische ZinsenDurchschnitts-praxis Gesamt-

investition

Durchschnitts-praxis ohne

Röntgen

RöntgenDigital

Finanzierungsbetrag 355.000 € 300.610 € 54.390 €

Eigenkapitalquote 4,7% 4,7% 4,7%

Eigenkapital 16.685 € 14.129 € 2.556 €

Opportunitätszinssatz EK p.a. 4,0% 4,0% 4,0%

Opportunitätszinsen EK p.a. 667 € 565 € 102 €

Die entgangenen Zinsen für das investierte Eigenkapital werden zum Zins von 4 % p.a. als kalkulatorische Kosten in die Kosten-struktur der Durchschnittspraxis aufgenommen.

Bezogen auf die Gesamtinvestition für eine Praxis mit digitalem Röntgen entgehen dem Inhaber der Durchschnittspraxis jährliche Zinserträge in Höhe von 667 € (für 16.685 € investiertes Eigenka-pital).

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4.8 Übersicht Kostenstruktur der Durch-schnittspraxis

Abbildung 16: Kostenstruktur Durchschnittspraxis

Kostenstruktur DurchschnittspraxisGesamt-kosten

davon Einzelkosten

Röntgen Digital

zu verteilende Gemeinkosten

HOZ + GOÄ

Personalkosten 87.732 € = 87.732 €

Raumkosten 19.045 € - 1.017 € = 18.028 €

Kaltmieten/kalk. Mieten 14.120 € - 754 € = 13.366 €

Nebenkosten 4.925 € - 263 € = 4.662 €

Materialkosten 15.453 € = 15.453 €

Praxisbedarf (ohne ges. abr. Mat.) 13.399 € = 13.399 €

Bürobedarf 2.054 € = 2.054 €

Übrige Betriebskosten 40.262 € - 350 € = 39.912 €

Finanzierungskosten 9.356 € - 1.433 € = 7.922 €

Abschreibungen 30.619 € - 6.525 € = 24.094 €

Abschreibungen Anlagevermögen 27.952 € - 6.525 € = 21.427 €

Abschreibungen Bau und Umbau 2.667 € = 2.667 €

Betriebsausgaben 202.466 € - 9.325 € = 193.141 €

Kalkulatorische Kosten 115.667 € - 102 € = 115.565 €

Unternehmerlohn 115.000 € = 115.000 €

Kalkulatorische Zinsen 667 € - 102 € = 565 €

Gesamtkosten 318.134 € - 9.427 € = 308.706 €

davon HOZ-Gemeinkosten 277.911 € (ohne Röntgen)

davon Röntgen-Gemeinkosten 7.870 €

davon GOÄ-Gemeinkosten 22.925 €

Für die Durchschnittspraxis ergibt sich eine Gesamtsumme der jährlichen Kosten inklusive der kalkulatorischen Kosten in Höhe von rund 318 T€. Diese Summe muss über die Behandlungsleis-tungen erwirtschaftet werden, um die Durchschnittspraxis kosten-deckend und mit einem marküblichen Unternehmerlohn zu führen (= Sollumsatz, ohne Laborerlöse, weiterberechnete Materialien und sonstige Erlöse). Für die Bewertung der Behandlungsleistun-gen werden von diesem Wert die Einzelkosten für das (digitale) Röntgen (9.427 €) abgezogen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 308.706 € ist als Gemeinkosten auf die drei Kostenträger18 HOZ-Leistungen ohne Röntgen, Röntgenleistungen und GOÄ-Leistungen zu verteilen.

18 Die Gewichtung der Kosträger wird aus der GOZ-Analyse 2005 abgeleitet. Der Anteil der GOÄ-Leistungen (7,43 %),

der Röntgenleistungen (2,55 %) und der sonstige HOZ Leistung (90,02 %) am Gesamthonorarvolumen wird als Ge-

wichtungsfaktor angesetzt. Dies folgt der Annahme, dass das Honorarvolumen die Verteilung der Behandlungszeit wi-

derspiegelt.

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5 Zeitaufwand für zahnärztliche Leistungen einer „Honorarordnung für Zahnärzte“ (HOZ)

5.1 Methoden zur Ermittlung des Zeitaufwands für Leistungen einer HOZ

Die Beanspruchungsdauer für jede einzelne Leistung einer neuen HOZ wurde Prognos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Als wichtigster Datenpool für die Ermittlung des Zeitaufwandes standen die empirischen Werte der BAZ-II-Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte zur Verfügung (vgl. Micheelis u. Meyer 2002). In dieser Studie wurde in 56 allgemeinzahnärztlichen Pra-xen für jeweils eine Woche das Arbeitsgeschehen systematisch dokumentiert. Das entspricht rechnerisch einem Arbeitszeitvolu-men von ca. 1,3 Jahren zahnärztlicher Arbeitswirklichkeit. Die Er-fassung der Daten erfolgte unabhängig vom Versichertenstatus, es wurde also die Leistungserbringung bei GKV- und PKV-Patienten beobachtet. Die in der Publikation enthaltenen Zeitcluster für Leis-tungen im Bereich Kieferorthopädie basieren auf einer Studie, die BASYS im Auftrag des BDK durchgeführt hat.

Als weitere Datenquelle stand das „Handbuch Zahnheilkunde“ der Zahnärztekammer Nordrhein (Loseblattsammlung Stand 2006) zur Verfügung. Für die darin aufgelisteten Leistungen wird jeweils ein unterer und ein oberer Zeitwert, sowie der Median-Wert angege-ben. An der Zeitabschätzung waren niedergelassene Zahnärzte sowie Zahnärzte (Professoren) aus dem Hochschulbereich betei-ligt. Im Zusammenhang mit dieser Untersuchung wurde der Medi-an-Wert berücksichtigt und mit einem 15-prozentigen Abschlag be-legt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass im Hochschulbe-reich unter einer anderen zeitlichen Routine gearbeitet wird als in einer niedergelassenen Zahnarztpraxis.

Konnten aus den beiden angegebenen Quellen keine Daten extra-hiert werden, so erfolgte die Zuweisung einer Zeit zu der Leistung der Honorarordnung aufgrund eines Expertenratings unter den Mitgliedern der Kernarbeitsgruppe des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer.

Ermittelt wurden die Zeitcluster für eine Leistung nach folgendem hierarchischen Prinzip und methodischen Vorgehen:

1. Die Zeit für eine Leistung wurde anhand von Therapie-schrittzeiten (einem oder mehreren Therapieschritten) aus dem empirischen Datenmaterial der BAZ-II-Studie ermittelt.

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Dabei bildet die Gesamtheit der Therapieschrittinhalte den Inhalt der Leistung ab.

2. Standen für die Zeitermittlung keine inhaltsgleichen Thera-pieschritte in der BAZ-II-Studie zur Verfügung, so wurde auf Therapieschritte zurückgegriffen, die als analog, also ähnlich im Vergleich zu der Leistung angesehen werden konnten.

3. Standen keine Zeiten aus der BAZ-II-Studie zur Verfügung, so wurde auf das Datenmaterial aus dem Handbuch Zahn-heilkunde zurückgegriffen. Therapieschrittzeiten standen hier allerdings nicht zur Verfügung, sondern nur Zeiten für eine gesamte Leistung. Bei inhaltsgleicher Übereinstim-mung wurde der Zeitwert aus dem Handbuch Zahnheilkun-de (wie oben erläutert) der Leistung zugeordnet.

4. Konnte keine inhaltsgleiche Zuordnung nach dem Hand-buch Zahnheilkunde vorgenommen werden, wurde eine analoge, also inhaltsähnliche Zuordnung verwendet.

5. Konnte anhand der Verfahren erstens bis viertens keine Zeit zugeordnet werden, erfolgte eine Zuordnung über ein Expertenrating unter den Mitgliedern der Kernarbeitsgrup-pe vor dem Hintergrund der bereits abgeleiteten Zeitc-luster.

Auf die oben beschriebene Weise wurden alle Leistungen der Ho-norarordnung für Zahnärzte mit Zeiten belegt.

Die folgende Abbildung stellt den Prozess schematisch dar.

Abbildung 17: Zeitclusterbildung für die HOZ-Leistungen

Zeitclusterbildung für die HOZ-Leistungen

Verfahren

Hie

rarc

hisc

hes

Vor

gehe

n

HOZDatenpool

BAZ-II 1bis

BAZ-II n----------------------

BAZ-II 1bis

BAZ-II n

Leistung c

Leistung e

Leistung a

Leistung b

Leistung d

HandbuchZahnheilkunde

----------------------Handbuch

Zahnheilkunde

Expertengruppe

direkte Zuordnung

direkte Zuordnung

analoge Zuordnung

analoge Zuordnung

Ratingverfahren

© V.P.Meyer/IDZ 2006

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5.2 Zahnärztlicher Zeitaufwand nach HOZ- Einzelleistungen

01 Diagnostische Leistungen Zeiten 100 Basisuntersuchung/Feststellung erforderlicher Initialtherapien und weiterer Dia-

gnostik 5,4 min

101 Symptomorientierte Untersuchung/Notfalluntersuchung 4,1 min 140 Erweiterte Untersuchung einschließlich Dokumentation und Befundauswertung,

auch kieferorthopädischer Zwischenbefund 9,0 min

141 Erweiterte Untersuchung einschließlich Dokumentation und Befundauswertung in einem besonders zeitaufwändigen Fall, auch kieferorthopädischer Zwischen-befund, mindestens 15 Minuten

21,1 min

150 Röntgendiagnostik, je Projektion 1,6 min 151 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 12,5 min 152 Fernröntgenseitenaufnahme (FRS) 12,5 min 153 Röntgenaufnahme der ganzen Hand 11,2 min 154 Digitale Volumentomographie 75,9 min 199 Kontroll- oder Zwischenuntersuchung mit Dokumentation 4,7 min

02 Gebietsübergreifende Leistungen Zeiten 200 Erstellung eines schriftlichen Therapie- und Kostenplanes nach Befundaufnah-

me 9,1 min

201 Therapiesimulation und Planung mittels dreidimensionaler Datensätze 13,1 min 202 Individueller Setup, auch Waxup etc., einschließlich Dokumentation 16,4 min 203 Modellanalyse einschließlich Dokumentation 9,1 min 204 Kephalometrische Analyse einer Schädelprojektion oder Ebene 8,1 min 210 Vitalitäts-/Sensibilitätsprüfung der Zähne, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 0,8 min

220 Intraorale Schmerzausschaltung, je Kieferhälfte 5,0 min 240 Bilddokumentation eines Befundes 3,3 min 241 Metrische Auswertung einer En-Face- oder Profilfotografie, inklusiv Aufnahme 4,6 min

250 Abformung eines Kiefers 7,7 min 251 Einfache Kieferrelationsbestimmung 3,4 min 260 Einfache Einschleifmaßnahmen, je Kieferhälfte 3,9 min 261 Oberflächenbearbeitung eines Zahnes oder einer vorhandenen Restaurati-

on/Rekonstruktion und anderer Behandlungsapparaturen 4,1 min

262 Besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit Restaurationen, Rekonstruktio-nen und kieferorthopädischen Behandlungen, je Maßnahme

2,0 min

263 Absolute Trockenlegung 3,1 min 270 Medikamentöse Lokalbehandlung, je Kieferhälfte 2,1 min 290 Zuschlag bei Anwendung digitaler Radiovisiografie - 25 v. H. des Eingangswer-

tes der Gebührenspanne für die betreffende Leistung 0,1 min

291 Zuschlag bei Anwendung eines Operationsmikroskopes - 25 v. H. des Ein-gangswertes der Gebührenspanne für die betreffende Leistung

-

292 Zuschlag bei Anwendung eines Lasers - 25 v. H. des Eingangswertes der Ge-bührenspanne für die betreffende Leistung

-

293 Zuschlag für nicht-medikamentöse Verhaltenssteuerung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr - 25 v. H. des Eingangswertes der Gebührenspanne für die betref-fende Leistung

-

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03 Leistungen der Früherkennung und Prophylaxe Zeiten 300 Individuelle Mundhygieneaufklärung, inklusive Mundhygieneindex, Motivation

und Anleitung zu Übungen 20,3 min

301 Kontrolle des Erfolges, inklusive Mundhygieneindex, Remotivation, Anleitung zu Übungen

16,5 min

310 Kariesrisikobestimmung 7,9 min 311 Kariesmonitoring 4,0 min 312 Ernährungs- und Mundgesundheitsberatung 3,6 min 340 Prophylaktische Fissurenversiegelung, je Zahn, einschließlich Fluoridierung 5,9 min 341 Lokale Fluoridierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte 1,2 min 342 Lokale Desensibilisierung, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn 2,7 min 360 Professionelle Zahnreinigung, je Zahn 1,6 min 362 CHX-Therapie mit Schiene, je Kiefer 3,3 min 363 Unterstützende keimreduzierende und entzündungshemmende Maßnahme, je

Parodontium 2,1 min

04 Zahnerhaltend-restaurative Leistungen/Endodontie Allgemeine Bestimmungen zum Abschnitt 04: Enden zahnerhaltend restaurative Leistungen der Gebühren-ziffern 0406

und 0407 vor der Eingliederung, so ist ein dem Behanldungsfortschritt angemessenes Honorar berechnungsfähig.

401 Restauration mit plastischem Material ohne Formgebungshilfe 10,0 min 402 Restauration mit plastischem Material mit Formgebungshilfe 13,9 min 403 Restauration einer Schneidekante, Ecken-/Höckeraufbau 27,8 min 404 Einlagerestauration einflächig im direkten Verfahren 35,3 min 405 Einlagerestauration mehrflächig im direkten Verfahren 72,3 min 406 Einlagerestauration einflächig im indirekten Verfahren 37,1 min 407 Einlagerestauration mehrflächig im indirekten Verfahren 74,2 min 408 Umformung eines Zahnes im direkten Verfahren 27,8 min 410 Reparatur einer Restauration 5,0 min 412 Überkappung bei Karies profunda oder freiliegender Pulpa 7,5 min 413 Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung 2,5 min 414 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung 14,0 min 416 Konfektionierte Milchzahnkrone 13,1 min 417 Internes Bleichen, je Zahn und Sitzung 18,6 min 418 Externes Bleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, je Sitzung 13,9 min 424 Adhäsive Befestigung einer Restauration, Mehrschichttechnik 9,3 min 425 Restauration mit intrakanalärer Verankerung im direkten Verfahren, je Zahn 20,9 min 426 Aufbaurestauration aus plastischem Material im direkten Verfahren 5,2 min 430 Trepanation eines Zahnes 2,3 min 431 Amputation und Versorgung der Pulpa 14,9 min 433 Vitalexstirpation, je Wurzelkanal 2,2 min 434 Längenbestimmung eines Wurzelkanals 2,8 min 435 Aufbereiten eines Wurzelkanals 15,2 min 436 Medikamentöse Einlage, je Wurzelkanal 5,1 min 437 Füllung eines Wurzelkanals 9,1 min 440 Retrograde/endodontische Versorgung des apikalen Wurzelkanals/einer Wur-

zelkanalresorption 10,0 min

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05 Kieferorthopädische Leistungen Zeiten

505 Kephalometrische Vorhersage wachstums-/therapiebedingter Veränderungen 10,5 min

506 Bestimmung des skelettalen Alters, in Verbindung mit Nr. 153 4,9 min 510 Einfügen eines abnehmbaren eines Gerätes, je Kiefer 12,6 min 511 Therapeutische Konstruktionsbissnahme zur Herstellung eines funktionskieferor-

thopädischen Gerätes 6,6 min

514 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Umformung eines Kiefers oder beider Kiefer, geringer Umfang

138,2 min

515 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Umformung eines Kiefers oder beider Kiefer, mittlerer Umfang

162,6 min

516 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Umformung eines Kiefers oder beider Kiefer, hoher Umfang

187,0 min

518 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Einstellung der Verzahnung, geringer Umfang

160,7 min

519 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Einstellung der Verzahnung, mittlerer Umfang

189,0 min

520 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Einstellung der Verzahnung, hoher Umfang

217,3 min

521 Eingliederung eines adhäsiv befestigten Retainers 9,3 min 522 Einfügen eines Bandes 18,7 min 523 Entfernung eines Bandes/Brackets/Hilfsteils 6,7 min 524 Einfügen eines direkt positionierten, Brackets/Hilfsteils 7,9 min 525 Einfügen eines indirekt positionierten, Brackets/Hilfsteils 6,8 min 526 Einfügen eines Vollbogens 14,4 min 527 Einfügen eines Teilbogens 10,8 min 528 Individualisierung eines Bogens 12,6 min 530 Einfügen einer intra-/extraoralen Verankerungsapparatur bzw. einer ergänzen-

den festsitzenden Apparatur (z.B. Nance, Palatinalbogen, Headgear, Lip bum-per, Lingualbogen, Quadhelix, Kopf-Kinn-Kappe, Gaumennahterweiterungsap-paratur, eines intermaxillären Führungselementes, Gesichtsmaske

24,2 min

06 Parodontologische Leistungen

601 Erstellen von Gingival-Indices 7,9 min 602 Hämatologische, serologische, genetische Diagnostik 2,8 min 603 Subgingivale mikrobiologische Diagnostik, je Kieferhälfte 7,5 min 611 Zahnsteinentfernung an einem einwurzeligen Zahn 0,9 min 612 Zahnsteinentfernung an einem mehrwurzeligen Zahn 1,1 min 616 Subgingivale Reinigung an einem einwurzeligen Zahn 2,0 min 617 Subgingivale Reinigung an einem mehrwurzeligen Zahn 5,2 min 618 Kontrolle/Nachbehandlung nach Zahnsteinentfernung oder subgingivaler Reini-

gung, je Zahn 0,2 min

621 Gingivoplastische Korrekturen, je Parodontium 3,5 min 622 Verschiebeplastik zur Deckung einer parodontalen Rezessionen 27,6 min 623 Transplantation von Schleimhaut zur Gingivaextension 40,1 min 624 Transplantation von Bindegewebe zur Deckung eines Parodontaldefekts, je Pa-

rodontium 46,4 min

625 Weichteilunterfütterung durch Einbringen von Aufbaumaterial,je Parodontium 15,9 min

626 Resektive Maßnahmen an einem Parodontium 4,7 min 631 Lappenoperation an einem einwurzeligen Zahn 13,9 min

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06 Parodontologische Leistungen Zeiten

632 Lappenoperation an einem mehrwurzeligen Zahn 16,7 min 633 Odontoplastische/osteoplastische Maßnahmen, je Zahn 5,6 min 634 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten an einem Zahn 4,4 min 635 Geweberegeneration an einem Parodontium oder Implantat durch Einbringen

regenerativ wirksamer Substanzen 4,4 min

636 Geweberegeneration an einem Parodontium oder Implantat durch Einbringen einer Membran einschließlich Fixierung

19,7 min

637 Kontrolle oder Nachbehandlung nach parodontal-chirurgischen Maßnahmen, je Parodontium

0,3 min

641 Anlegen oder Erneuerung eines Parodontalverbands, je Kiefer 2,4 min 645 Adhäsive Schienung gelockerter Zähne, je Zahn 4,7 min 647 Entfernung einer adhäsiven Schienung, je Zahn 6,7 min 650 Reparatur-/Ergänzungsmaßnahme an einer adhäsivenSchienung 2,4 min 701 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungsbogens

zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator 9,3 min

702 Kinematische Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungs-bogens zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator

23,2 min

703 Elektronische Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungs-bogens zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator

27,3 min

704 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des UK einschließlich Kontroll-registrat auch

13,9 min

705 Mechanische Registrierung der UK-Bewegungen zur Einstellung eines Artikula-tors

27,8 min

706 Elektronische Registrierung der UK-Bewegungen 41,7 min 707 Mechanische oder elektronische Modellanalyse der Kondylenposition mit statio-

närem Messinstrument 10,9 min

708 Elektronische Kondylenpositionsanalyse am Patienten 16,4 min 709 Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator inklusive subtraktiver o-

der additiver Korrekturen 23,2 min

710 Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am festsit-zenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz

27,8 min

711 Anleitung zu speziellen Übungen bei orofacialen Dyskinesien, cranio-mandibulären Dysfunktionen oder schädlicher Gewohnheiten, je Sitzung

18,6 min

712 Eingliederung einer Aufbissschiene, eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Okklusalfläche, auch Mundvorhofplatte o.ä.

9,3 min

713 Eingliederung einer Aufbissschiene mit adjustierter Okklusalfläche 23,2 min 714 Umarbeitung eines vorhandenen Zahnersatzes zum Aufbissbehelf 27,8 min 715 Kontrolle einer Aufbissschiene/Aufbissbehelfs/Mundvorhofplatte o.ä. 3,3 min 716 Kontrolle einer Aufbissschiene/Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche ein-

schließlich subtraktiver Maßnahmen, je Sitzung 13,9 min

717 Kontrolle einer Aufbissschiene/Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche ein-schließlich additiver Maßnahmen, je Sitzung

27,8 min

718 Wiederherstellen der Funktion einer Aufbissschiene/ eines Aufbissbehelfs/ einer Mundvohofplatte o.ä.

6,3 min

719 Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzen-den und/oder herausnehmbaren Zahnersatz als funktionstherapeutische Leis-tung, je Zahnpaar

2,7 min

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07 Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen Zeiten

720 Elektronische Analyse ätiologischer Faktoren mittels mehrdimensional kontrol-lierter Manipulationen bei multikausal verursachten Funktionsstörungen

35,0 min

721 Diagnostische Elektromyographie 19,0 min

722 Elektromyographische Kontrolle der Unterkieferposition beim Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers und/oder der Anpassung oder der Kontrolle einer Okklusionsschiene mit adjustierter Okklusionsfläche

17,3 min

08 Chirurgische Leistungen/Implantologische Leistungen

801 Versorgung einer Weichteilwunde als selbständige Leistung 6,8 min 802 Nachbehandlung, z. B. Wundkontrolle,Nahtentfernung, etc. als selbständige

Leistung, je Kieferhälfte 3,4 min

803 Stillung einer Blutung als selbständige Leistung 5,9 min 804 Anpassung/Eingliederung einer Verbandplatte, Röntgen- oder CT-Schablone 9,3 min

805 Intraorale Behandlung eines oberflächlich unter der Schleimhaut liegenden Abs-zesses

5,6 min

806 Intraorale Behandlung eines tiefliegenden Abszesses 17,5 min 807 Excision kleineren Umfangs 3,8 min 808 Excision größeren Umfangs, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (z. B. Schlot-

terkamm, echtes Diastema, etc.) 19,7 min

809 Probeexcision als selbständige Leistung in Verbindung mit präoperativer intrao-raler fotografischer Befunddokumentation

3,8 min

810 Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien als selbständige Leis-tung, je operativem Zugang

2,8 min

811 Entfernung im Knochen liegender Materialien als selbständige Leistung, je ope-rativem Zugang

9,9 min

812 Lippen- oder Zungen- oder Wangenbandkorrektur 10,9 min 813 Vestibulumplastik je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich ohne Schleimhaut- oder

Bindegewebsabdeckung 27,7 min

814 Vestibulumplastik je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich mit Schleimhaut- oder Bindegewebstransplantation inklusive Fixierung am Transplantatlager

46,4 min

815 Intraorale Schleimhaut- oder Bindegewebsentnahme, je Entnahmestelle 18,1 min 816 Plastische Deckung mit lokalem Verschiebelappen 18,6 min 817 Modellierende Osteotomie als selbständige Leistung 23,2 min 820 Sequestrotomie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 26,2 min 821 Intraorale Knochenentnahme, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 32,7 min 822 Augmentation von Hart- oder Weichgewebe ohne zusätzliche Stabilisierungs-

maßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 32,7 min

823 Augmentation von Hart- oder Weichgewebe mit zusätzlichen Stabilisierungs-maßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

49,1 min

824 Externer Sinuslift 81,8 min 825 Interner Sinuslift 38,2 min 831 Operation der Kieferhöhle bei dentogener Ursache 27,8 min 832 Reposition und Stabilisierung eines teilluxierten Zahnes 16,4 min 833 Replantation und Stabilisierung eines Zahnes ohne endodontische Maßnahmen 41,7 min

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08 Chirurgische Leistungen/Implantologische Leistungen Zeiten

834 Reposition und Stabilisierung nach Alveolarfortsatzfraktur, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

27,3 min

835 Reposition und Stabilisierung nach Alveolarfortsatzfraktur mittels Osteosynthe-se, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

40,4 min

836 Wurzelspitzenresektion eines einwurzeligen Zahnes ohne endodontische Maß-nahme

21,8 min

837 Wurzelspitzenresektion eine mehrwurzeligen Zahnes ohne endodontische Maß-nahme, je operativem Zugang

26,1 min

838 Operation einer Zyste (Zystektomie/Zystostomie) als selbständige Leistung 20,8 min

839 Operation einer Zyste (Zystektomie/Zystostomie) in Verbindung mit der Entfer-nung retinierter oder verlagerter Zähne oder einer Wurzelspitzenresektion

12,5 min

840 Operative Freilegung eines Zahnes ohne Anbringen von therapeutischen Hilfs-teilen

28,3 min

841 Osteotomie und Transplantation eines Zahnes 55,6 min 842 Hemisektion eines Zahnes / Amputation einer Zahnwurzel 20,9 min 843 Entfernung eines einwurzeligen Zahnes, der Zahnwurzel, eines Implantates 4,7 min

844 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes, der Zahnwurzeln 5,4 min 845 Operative Entfernung eines Zahnes, einer Zahnwurzel, eines Implantates 23,6 min 846 Operative Entfernung eines retinierten oder impaktierten Zahnes, einer Zahn-

wurzel, eines Zahnkeimes 35,3 min

890 Eingliedern einer Bohrschablone 9,3 min 891 Intraossäre Interims-Implantation, je Implantat 20,2 min 892 Intraossäre Implantation, je Implantat 28,8 min 893 Knochenentnahme im Implantationsgebiet 13,7 min 894 Gewinnung von Knochenspänen 8,8 min 895 Chirurgisches Freilegen eines Implantats 6,6 min

09 Prothetisch – rekonstruktive Leistungen Allgemeine Bestimmungen zum Abschnitt 09: Enden prothetisch-rekonstruktive Leistungen vor der Ein-

gliederung, so ist ein dem Behandlungsfortschritt angemessenes Honorar berechnungsfähig. 901 Krone/Teilkrone oder Brückenanker in Metall 57,9 min 902 Krone oder Brückenanker mit Teilverblendung 62,2 min 903 Krone, Brückenanker auf natürlichem Zahn/Implantat mit Vollverblendung 65,4 min 904 Krone/Teilkrone, Brückenanker auf natürlichem Zahn/Implantat in Vollkeramik

oder 76,3 min

905 Veneer/Aufbau einer Funktionsfläche im indirekten Verfahren (Vollkeramik) 76,3 min

906 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker in Metall 65,4 min 907 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker mit Teilverblendung 65,4 min 908 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker mit Vollverblendung 76,3 min 909 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker in Vollkeramik und Galvano-

technik 89,1 min

910 Intraorale elektronische Datenaquisition (CAD-CAM-Verfahren) 16,4 min 911 Brückenglied in Metall 18,6 min 912 Brückenglied mit Teilverblendung 16,4 min 913 Brückenglied mit Vollverblendung 19,7 min 914 Brückenglied in Vollkeramik 21,8 min

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09 Prothetisch – rekonstruktive Leistungen Zeiten

915 Remontage von Kronen, Teilkronen, Brücken oder Einlagerestaurationen 55,6 min 916 Adhäsivbrücke inklusive Präparation und Befestigung 98,1 min 920 Intrakanaläre Verankerung eines Stiftes im direkten Verfahren (z.B. Metall-, Ke-

ramik-, faserverstärkter Stift), je Kanal 24,3 min

921 Intrakanaläre Verankerung eines Stiftes mit Aufbau im indirekten Verfahren (z B Metall Keramik) je Kanal

38,2 min

922 Wurzelkappe mit Stiftverankerung 43,6 min 923 Entfernung einer Krone/Teilkrone, eines Brücken- oder Prothesenankers, einer

Einlagefüllung, Trennen verblockter Kronen, abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle

4,6 min

924 Entfernung einer intrakanalären Verankerung 7,7 min 925 Abutmenttransfer pro Implantat, je Transfer 7,7 min 926 Wiedereingliedern einer Krone/Teilkrone, einer Einlagerestauration, eines Brü-

ckenankers, ggf. nach Wiederherstellung der Funktion 9,7 min

927 Adhäsive Befestigung einer Rekonstruktion, intrakanalären Verankerung etc. 4,7 min

928 Reparatur/ Erneuerung einer Verblendung bei festsitzendem Ersatz je Krone, Brückenglied

23,7 min

929 Reparatur/Erneuerung einer Verblendung bei herausnehmbarem Ersatz je Dop-pelkrone, Brückenglied

10,7 min

930 Anatomische Abformung mit individuellem Löffel, pro Kiefer 10,0 min 931 Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer 14,5 min 932 Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer 17,5 min 940 Provisorische Krone, je Zahn, je Implantat im direkten Verfahren mit Abformung 16,6 min

941 Provisorisches Brückenglied, je ersetztem Zahn, im direkten Verfahren mit Ab-formung

11,4 min

942 Laborgefertigte provisorische Krone im indirekten Verfahren auf Modell je Zahn, je Implantat

17,1 min

943 Laborgefertigtes provisorisches Brückenglied im indirekten Verfahren auf Modell, je ersetztem Zahn

10,3 min

944 Immediatprothese einschließlich anatomischer Abformung 37,1 min 945 Interimsprothese mit einfachen Halteelementen (z. B. gebogene Klammern) ein-

schließlich anatomischer Abformung 39,6 min

951 Partielle Prothese im Einstückgussverfahren mit gegossenen Halte und Stütz-elementen einschließlich Einschleifen der Auflagen

47,6 min

952 Partielle Prothese im Einstückgussverfahren in Verbindung mit Doppelkronen, Geschiebe, Steg, Anker, Riegel etc.

55,6 min

953 Verbindungselement bei kombiniert festsitzend-abnehmbarem Zahnersatz und geteilten Brücken (z. B.: Geschiebe, Steg, Anker je Zahn, je Implantat oder Stegspanne)

16,4 min

954 Versorgung eines Oberkiefers mit einer Totalprothese/Deckprothese 60,1 min 955 Versorgung eines Unterkiefers mit einer Totalprothese/Deckprothese 66,1 min 956 Versorgung eines Kiefers mit einer Prothesenbasis im Einstückgussverfahren in

Ergänzung zu 0954 und/oder 0955 7,5 min

957 Remontage einer Total-/ Deck- oder Teilprothese 55,6 min 960 Reparatur einer partiellen/totalen Prothese, eines KFO Gerätes (auch Erweite-

rung) ohne Abformung, einschl. Wiedereingliederung, je Kiefer 11,3 min

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09 Prothetisch – rekonstruktive Leistungen Zeiten

961 Reparatur/Erweiterung einer partiellen/totalen Prothese, eines KFO Gerätes (auch Erweiterung) mit Abformung, einschl. Wiedereingliederung, je Kiefer

18,6 min

963 Reparatur/ Einarbeitung eines gegossenen Halte- und Stützelementes 20,5 min 964 Erneuerung und Einarbeitung einer Sekundärkrone bei doppelkronenveranker-

tem Zahnersatz 26,2 min

965 Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselementes 2,8 min 966 Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone oder Brü-

ckenglied 9,9 min

970 Direkte Unterfütterung/Teilunterfütterung einer partiellen/totalen Prothese zur temporären Wiederherstellung der Funktion

12,2 min

971 Indirekte Unterfütterung/Teilunterfütterung einer partiellen/totalen Prothese, ggf. in Verbindung mit funktioneller Abformung

25,7 min

972 Indirekte Unterfütterung einer Defektprothese einschließlich funktioneller Rand-gestaltung

33,4 min

980 Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten 72,1 min 981 Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und Ausgleich von De-

fekten 90,1 min

982 Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weich-teildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen

240,2 min

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6 Monetäre Bewertung der HOZ Leistungen

6.1 Vorgehen zur Schlüsselung der Kosten je Leistung

In Kapitel 4 wurden die jährlichen Gesamtkosten für eine Durch-schnittspraxis berechnet. Diese Größe ist der Ausgangspunkt für die Bewertung der einzelnen Leistungspositionen, die in den fol-genden Kapiteln vorgenommen wird. Ziel ist, die Gesamtkosten auf die Kostenträger (d. h. die Leistungen) zu verteilen.

6.1.1 Abgrenzung zu „verwandten“ Leistungspositionen

Das Tätigkeitsfeld des Zahnarztes ist in § 1 Abs. 3 ZHG beschrie-ben. Danach ist Ausübung der Zahnheilkunde die berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Fest-stellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Der Eingriffs- und Behandlungsbereich des Zahnarztes wird damit auf Zähne, Mund und Kiefer beschränkt. Unter Einbeziehung der Regelungen in Art. 5 Abs. 1 der EG-Richtlinie 78/687 EWG und der Entscheidung des OLG Zweibrücken (Az. 2 U 29/97 vom 21. August 1998) hat sich die Bundeszahnärztekammer daher auf fol-gende Definition verständigt:

Zur Ausübung der Zahnheilkunde gehören alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen zur Verhütung, Feststellung und Behand-lung von Krankheiten der Zähne, des Mundes, der Kiefer und der dazugehörigen Gewebe.

Ausgehend von dieser Definition des rechtlichen Dürfens sind im Verzeichnis der zahnärztlichen Leistungen der Bundeszahnärzte-kammer diejenigen Leistungen erfasst, die üblicherweise in der zahnärztlichen Praxis erbracht werden. Leistungen, die dem Zahnarzt nach § 1 Abs. 3 ZHG eröffnet sind, aber in nur wenigen Fällen Gegenstand zahnärztlicher Behandlung sind, werden weiter in der Gebührenordnung für Ärzte beschrieben.

Des Weiteren betreibt die Durchschnittspraxis gemäß den ge-machten Grundannahmen kein eigenes Praxislabor. Somit werden die laborbezogenen Leistungen nicht bewertet, sondern die bezo-genen Fremdleistungen werden als durchlaufender Posten behan-delt und haben somit keinen Effekt auf die Kosten pro Leistungs-minute.

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6.1.2 GOÄ-Leistungen (ohne Röntgen)

Da in Zahnarztpraxen sowohl HOZ- als auch in geringerem Um-fang GOÄ-Leistungen erbracht werden, muss davon ausgegangen werden, dass ein – wenn auch kleiner – Teil der ermittelten Ge-samtkosten durch GOÄ-Leistungen verursacht wird und über die Abrechnung von GOÄ-Positionen auch erwirtschaftet wird. Dieser Anteil muss bestimmt werden, und er muss anschließend von den Gesamtkosten abgezogen werden. Die danach verbleibenden Ge-samtkosten müssen über die neue HOZ erwirtschaftet und dazu auf ihre einzelnen Leistungspositionen verteilt werden.

Aus der GOZ-Analyse 2005 kann der Anteil der GOÄ-Leistungen am Gesamthonorarvolumen (GOZ und GOÄ) herausgerechnet werden. Hierbei wird unterstellt, dass das Honorarvolumen die Verteilung der Behandlungszeit in etwa widerspiegelt.

Danach beträgt der Anteil der GOÄ-Leistungen 9,98 %, wobei in diesem Wert auch Röntgenleistungen enthalten sind. Letztere müssen herausgerechnet werden, da für sie eine gesonderte Be-wertung vorgenommen wird (s. u.). Somit beträgt der Anteil der GOÄ-Leistungen ohne Röntgen 7,43 %; die GOZ-Leistungen ohne Röntgen machen 90,02 % aus und die Röntgenleistungen 2,55 %.

Abbildung 18: Anteil der Kostenträger an der Behandlungszeit

Leistungen Anteil an Gesamthono-rarvolumen 2005

Behandlungszeit (Stunden/Woche)

Behandlungszeit (Minuten/Jahr)

Gesamt 100 % 35,1 91.354

GOÄ-Leistungen (ohne Röntgen)

7,43 % 2,6 6.784

Röntgenleistungen 2,55 % 0,9 2.329

GOZ-Leistungen (ohne Röntgen)

90,02 % 31,6 82.241

GOZ-Leistungen (mit Röntgen)

92,57 % 32,5 84.570

Um ausschließlich die auf die HOZ-Leistungen entfallenden Ge-meinkosten zu erhalten (ohne Röntgen), werden die gesamten Gemeinkosten in Höhe von 308.706 € um 7,43 % (22.925 €) sowie um 2,55 % (7.870 €) gekürzt. Der verbleibende Betrag von 277.911 € entspricht den Gemeinkosten, die über die Abrechnung von HOZ-Leistungen (ohne Röntgen) zu erwirtschaften sind. Dafür stehen 82.241 Behandlungsminuten im Jahr zur Verfügung.

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6.1.3 HOZ-Leistungen

Die auf die neue HOZ (ohne Röntgen) entfallenden Gemeinkosten werden über den Schlüssel „Zeitaufwand“ auf die einzelnen Positi-onen verteilt. Sie belaufen sich auf 277.911 € (ca. 90 % der ge-samten Gemeinkosten, s. o.). Wird dieser Wert durch die Jahres-behandlungsminuten für HOZ-Leistungen geteilt, resultiert der Sollumsatz je HOZ-Leistungsminute. Er beträgt rund 3,38 €.

Abbildung 19: Sollumsatz pro Leistungsminute

HOZ-Gemeinkosten p.a. 277.911 €

HOZ-Behandlungsminuten p.a. 82.241

= Sollumsatz pro Leistungsminute HOZ 3,38 €

Sollumsatz pro Leistungsstunde 202,75 €

Sollumsatz pro LeistungsminuteHOZ

Mit Hilfe des Sollumsatzes pro Minute und des Zeitaufwandes für die einzelnen HOZ-Positionen können die Leistungen der HOZ bewertet werden.

Im „Sollumsatz pro Leistungsminute HOZ“ sind sämtliche Praxis-kosten enthalten, ausgenommen:

• Gemeinkosten, die auf GOÄ-Leistungen entfallen (s. o.)

• Kosten von Laborleistungen (durchlaufender Posten)

• Kosten für gesondert berechnungsfähige Materialien

• Einzel- und Gemeinkosten von Röntgenleistungen (s. u.)

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Abbildung 20:Liquidation pro Behandlungsminute (in %)

13%

37%

28%

8%

5%

6%3%

Finanzierungskosten

Raumkosten

Materialkosten

Abschreibungen

ÜbrigeBetriebskosten

KalkulatorischeKosten

Personalkosten

6.1.4 Röntgenleistungen

Röntgenleistungen gehen zwar in die HOZ ein, werden jedoch an-ders behandelt als die übrigen Positionen der HOZ. In den voran-gegangenen Kapiteln wurden sowohl die Einzelkosten (9.427 €) des Röntgens direkt, als auch die Gemeinkosten (7.870 €) indirekt (über die GOZ-Analyse 2005; Anteil Röntgenleistungen an Ge-meinkosten: 2,55 %) bestimmt und aus den Gesamtkosten der Durchschnittspraxis herausgerechnet, da diese Kosten über die Abrechnung der Röntgenleistungen erwirtschaftet werden müssen.

Eine Schlüsselung der Kosten des Röntgens ist nicht exakt mög-lich, da keine Frequenzen für die Ermittlung des Zuschlagssatzes vorliegen. Die Röntgenleistungen werden daher analog den ent-sprechenden 1,8 fachen GOÄ-Sätzen für Röntgenleistungen be-wertet. Der Nachweis der Kostendeckung könnte dadurch jedoch nicht erbracht werden.

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6.2 Bewertung der einzelnen HOZ-Positionen

01 Diagnostische Leistungen Wert

100 Basisuntersuchung/Feststellung erforderlicher Initialtherapien und weiterer Dia-gnostik

18,26 €

101 Symptomorientierte Untersuchung/Notfalluntersuchung 13,86 € 140 Erweiterte Untersuchung einschließlich Dokumentation und Befundauswertung,

auch kieferorthopädischer Zwischenbefund 30,42 €

141 Erweiterte Untersuchung einschließlich Dokumentation und Befundauswertung in einem besonders zeitaufwändigen Fall, auch kieferorthopädischer Zwischen-befund, mindestens 15 Minuten

71,32 €

150 Röntgendiagnostik, je Projektion 5,41 € 151 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 42,25 € 152 Fernröntgenseitenaufnahme (FRS) 42,25 € 153 Röntgenaufnahme der ganzen Hand 37,86 € 154 Digitale Volumentomographie 256,55 € 199 Kontroll- oder Zwischenuntersuchung mit Dokumentation 15,89 €

02 Gebietsübergreifende Leistungen

200 Erstellung eines schriftlichen Therapie- und Kostenplanes nach Befundaufnah-me

30,76 €

201 Therapiesimulation und Planung mittels dreidimensionaler Datensätze 44,28 € 202 Individueller Setup, auch Waxup etc., einschließlich Dokumentation 55,44 € 203 Modellanalyse einschließlich Dokumentation 30,76 € 204 Kephalometrische Analyse einer Schädelprojektion oder Ebene 27,38 € 210 Vitalitäts-/Sensibilitätsprüfung der Zähne, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2,71 €

220 Intraorale Schmerzausschaltung, je Kieferhälfte 16,90 € 240 Bilddokumentation eines Befundes 11,16 € 241 Metrische Auswertung einer En-Face- oder Profilfotografie, inklusiv Aufnahme 15,55 €

250 Abformung eines Kiefers 26,03 € 251 Einfache Kieferrelationsbestimmung 11,50 € 260 Einfache Einschleifmaßnahmen, je Kieferhälfte 13,19 € 261 Oberflächenbearbeitung eines Zahnes oder einer vorhandenen Restaurati-

on/Rekonstruktion und anderer Behandlungsapparaturen 13,86 €

262 Besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit Restaurationen, Rekonstruktio-nen und kieferorthopädischen Behandlungen, je Maßnahme

6,76 €

263 Absolute Trockenlegung 10,48 € 270 Medikamentöse Lokalbehandlung, je Kieferhälfte 7,10 € 290 Zuschlag bei Anwendung digitaler Radiovisiografie - 25 v. H. des Eingangswer-

tes der Gebührenspanne für die betreffende Leistung 0,34 €

291 Zuschlag bei Anwendung eines Operationsmikroskopes - 25 v. H. des Ein-gangswertes der Gebührenspanne für die betreffende Leistung

-

292 Zuschlag bei Anwendung eines Lasers - 25 v. H. des Eingangswertes der Ge-bührenspanne für die betreffende Leistung

-

293 Zuschlag für nicht-medikamentöse Verhaltenssteuerung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr - 25 v. H. des Eingangswertes der Gebührenspanne für die betref-fende Leistung

-

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03 Leistungen der Früherkennung und Prophylaxe Wert

300 Individuelle Mundhygieneaufklärung, inklusive Mundhygieneindex, Motivation und Anleitung zu Übungen

68,62 €

301 Kontrolle des Erfolges, inklusive Mundhygieneindex, Remotivation, Anleitung zu Übungen

55,77 €

310 Kariesrisikobestimmung 26,71 € 311 Kariesmonitoring 13,52 € 312 Ernährungs- und Mundgesundheitsberatung 12,17 € 340 Prophylaktische Fissurenversiegelung, je Zahn, einschließlich Fluoridierung 19,95 € 341 Lokale Fluoridierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte 4,06 € 342 Lokale Desensibilisierung, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn 9,13 € 360 Professionelle Zahnreinigung, je Zahn 5,41 € 362 CHX-Therapie mit Schiene, je Kiefer 11,16 € 363 Unterstützende keimreduzierende und entzündungshemmende Maßnahme, je

Parodontium 7,10 €

04 Zahnerhaltend-restaurative Leistungen/Endodontie Allgemeine Bestimmungen zum Abschnitt 04: Enden zahnerhaltend restaurative Leistungen der Gebühren-ziffern 0406

und 0407 vor der Eingliederung, so ist ein dem Behanldungsfortschritt angemessenes Honorar berechnungsfähig.

401 Restauration mit plastischem Material ohne Formgebungshilfe 33,80 € 402 Restauration mit plastischem Material mit Formgebungshilfe 46,99 € 403 Restauration einer Schneidekante, Ecken-/Höckeraufbau 93,97 € 404 Einlagerestauration einflächig im direkten Verfahren 119,32 € 405 Einlagerestauration mehrflächig im direkten Verfahren 244,38 € 406 Einlagerestauration einflächig im indirekten Verfahren 125,40 € 407 Einlagerestauration mehrflächig im indirekten Verfahren 250,80 € 408 Umformung eines Zahnes im direkten Verfahren 93,97 € 410 Reparatur einer Restauration 16,90 € 412 Überkappung bei Karies profunda oder freiliegender Pulpa 25,35 € 413 Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung 8,45 € 414 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung 47,32 € 416 Konfektionierte Milchzahnkrone 44,28 € 417 Internes Bleichen, je Zahn und Sitzung 62,87 € 418 Externes Bleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, je Sitzung 46,99 € 424 Adhäsive Befestigung einer Restauration, Mehrschichttechnik 31,44 € 425 Restauration mit intrakanalärer Verankerung im direkten Verfahren, je Zahn 70,65 € 426 Aufbaurestauration aus plastischem Material im direkten Verfahren 17,58 € 430 Trepanation eines Zahnes 7,78 € 431 Amputation und Versorgung der Pulpa 50,37 € 433 Vitalexstirpation, je Wurzelkanal 7,44 € 434 Längenbestimmung eines Wurzelkanals 9,47 € 435 Aufbereiten eines Wurzelkanals 51,38 € 436 Medikamentöse Einlage, je Wurzelkanal 17,24 € 437 Füllung eines Wurzelkanals 30,76 € 440 Retrograde/endodontische Versorgung des apikalen Wurzelkanals/einer Wur-

zelkanalresorption 33,80 €

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05 Kieferorthopädische Leistungen Wert

505 Kephalometrische Vorhersage wachstums-/therapiebedingter Veränderungen 35,49 €

506 Bestimmung des skelettalen Alters, in Verbindung mit Nr. 153 16,57 € 510 Einfügen eines abnehmbaren eines Gerätes, je Kiefer 42,59 € 511 Therapeutische Konstruktionsbissnahme zur Herstellung eines funktionskieferor-

thopädischen Gerätes 22,31 €

514 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Umformung eines Kiefers oder beider Kiefer, geringer Umfang

467,12 €

515 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Umformung eines Kiefers oder beider Kiefer, mittlerer Umfang

549,59 €

516 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Umformung eines Kiefers oder beider Kiefer, hoher Umfang

632,06 €

518 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Einstellung der Verzahnung, geringer Umfang

543,17 €

519 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Einstellung der Verzahnung, mittlerer Umfang

638,82 €

520 Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Einstellung der Verzahnung, hoher Umfang

734,48 €

521 Eingliederung eines adhäsiv befestigten Retainers 31,44 € 522 Einfügen eines Bandes 63,21 € 523 Entfernung eines Bandes/Brackets/Hilfsteils 22,65 € 524 Einfügen eines direkt positionierten, Brackets/Hilfsteils 26,71 € 525 Einfügen eines indirekt positionierten, Brackets/Hilfsteils 22,99 € 526 Einfügen eines Vollbogens 48,68 € 527 Einfügen eines Teilbogens 36,51 € 528 Individualisierung eines Bogens 42,59 € 530 Einfügen einer intra-/extraoralen Verankerungsapparatur bzw. einer ergänzen-

den festsitzenden Apparatur (z.B. Nance, Palatinalbogen, Headgear, Lip bum-per, Lingualbogen, Quadhelix, Kopf-Kinn-Kappe, Gaumennahterweiterungsap-paratur, eines intermaxillären Führungselementes, Gesichtsmaske

81,80 €

06 Parodontologische Leistungen 601 Erstellen von Gingival-Indices 26,71 € 602 Hämatologische, serologische, genetische Diagnostik 9,47 € 603 Subgingivale mikrobiologische Diagnostik, je Kieferhälfte 25,35 € 611 Zahnsteinentfernung an einem einwurzeligen Zahn 3,05 € 612 Zahnsteinentfernung an einem mehrwurzeligen Zahn 3,72 € 616 Subgingivale Reinigung an einem einwurzeligen Zahn 6,76 € 617 Subgingivale Reinigung an einem mehrwurzeligen Zahn 17,58 € 618 Kontrolle/Nachbehandlung nach Zahnsteinentfernung oder subgingivaler Reini-

gung, je Zahn 0,68 €

621 Gingivoplastische Korrekturen, je Parodontium 11,83 € 622 Verschiebeplastik zur Deckung einer parodontalen Rezessionen 93,29 € 623 Transplantation von Schleimhaut zur Gingivaextension 135,54 € 624 Transplantation von Bindegewebe zur Deckung eines Parodontaldefekts, je Pa-

rodontium 156,84 €

625 Weichteilunterfütterung durch Einbringen von Aufbaumaterial,je Parodontium 53,75 €

626 Resektive Maßnahmen an einem Parodontium 15,89 € 631 Lappenoperation an einem einwurzeligen Zahn 46,99 €

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06 Parodontologische Leistungen Wert

632 Lappenoperation an einem mehrwurzeligen Zahn 56,45 € 633 Odontoplastische/osteoplastische Maßnahmen, je Zahn 18,93 € 634 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten an einem Zahn 14,88 € 635 Geweberegeneration an einem Parodontium oder Implantat durch Einbringen

regenerativ wirksamer Substanzen 14,88 €

636 Geweberegeneration an einem Parodontium oder Implantat durch Einbringen einer Membran einschließlich Fixierung

66,59 €

637 Kontrolle oder Nachbehandlung nach parodontal-chirurgischen Maßnahmen, je Parodontium

1,02 €

641 Anlegen oder Erneuerung eines Parodontalverbands, je Kiefer 8,12 € 645 Adhäsive Schienung gelockerter Zähne, je Zahn 15,89 € 647 Entfernung einer adhäsiven Schienung, je Zahn 22,65 € 650 Reparatur-/Ergänzungsmaßnahme an einer adhäsivenSchienung 8,12 €

07 Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen 701 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungsbogens

zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator 31,44 €

702 Kinematische Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungs-bogens zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator

78,42 €

703 Elektronische Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungs-bogens zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator

92,28 €

704 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des UK einschließlich Kontroll-registrat auch

46,99 €

705 Mechanische Registrierung der UK-Bewegungen zur Einstellung eines Artikula-tors

93,97 €

706 Elektronische Registrierung der UK-Bewegungen 140,95 € 707 Mechanische oder elektronische Modellanalyse der Kondylenposition mit statio-

närem Messinstrument 36,85 €

708 Elektronische Kondylenpositionsanalyse am Patienten 55,44 € 709 Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator inklusive subtraktiver o-

der additiver Korrekturen 78,42 €

710 Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am festsit-zenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz

93,97 €

711 Anleitung zu speziellen Übungen bei orofacialen Dyskinesien, cranio-mandibulären Dysfunktionen oder schädlicher Gewohnheiten, je Sitzung

62,87 €

712 Eingliederung einer Aufbissschiene, eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Okklusalfläche, auch Mundvorhofplatte o.ä.

31,44 €

713 Eingliederung einer Aufbissschiene mit adjustierter Okklusalfläche 78,42 € 714 Umarbeitung eines vorhandenen Zahnersatzes zum Aufbissbehelf 93,97 € 715 Kontrolle einer Aufbissschiene/Aufbissbehelfs/Mundvorhofplatte o.ä. 11,16 € 716 Kontrolle einer Aufbissschiene/Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche ein-

schließlich subtraktiver Maßnahmen, je Sitzung 46,99 €

717 Kontrolle einer Aufbissschiene/Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche ein-schließlich additiver Maßnahmen, je Sitzung

93,97 €

718 Wiederherstellen der Funktion einer Aufbissschiene/ eines Aufbissbehelfs/ einer Mundvohofplatte o.ä.

21,30 €

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07 Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen

719 Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzen-den und/oder herausnehmbaren Zahnersatz als funktionstherapeutische Leis-tung, je Zahnpaar

9,13 €

720 Elektronische Analyse ätiologischer Faktoren mittels mehrdimensional kontrol-lierter Manipulationen bei multikausal verursachten Funktionsstörungen

118,30 €

721 Diagnostische Elektromyographie 64,22 € 722 Elektromyographische Kontrolle der Unterkieferposition beim Registrieren der

gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers und/oder der Anpassung oder der Kontrolle einer Okklusionsschiene mit adjustierter Okklusionsfläche

58,48 €

08 Chirurgische Leistungen/Implantologische Leistungen 801 Versorgung einer Weichteilwunde als selbständige Leistung 22,99 € 802 Nachbehandlung, z. B. Wundkontrolle,Nahtentfernung, etc. als selbständige

Leistung, je Kieferhälfte 11,50 €

803 Stillung einer Blutung als selbständige Leistung 19,95 € 804 Anpassung/Eingliederung einer Verbandplatte, Röntgen- oder CT-Schablone 31,44 €

805 Intraorale Behandlung eines oberflächlich unter der Schleimhaut liegenden Abs-zesses

18,93 €

806 Intraorale Behandlung eines tiefliegenden Abszesses 59,15 € 807 Excision kleineren Umfangs 12,85 € 808 Excision größeren Umfangs, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (z. B. Schlot-

terkamm, echtes Diastema, etc.) 66,59 €

809 Probeexcision als selbständige Leistung in Verbindung mit präoperativer intrao-raler fotografischer Befunddokumentation

12,85 €

810 Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien als selbständige Leis-tung, je operativem Zugang

9,47 €

811 Entfernung im Knochen liegender Materialien als selbständige Leistung, je ope-rativem Zugang

33,47 €

812 Lippen- oder Zungen- oder Wangenbandkorrektur 36,85 € 813 Vestibulumplastik je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich ohne Schleimhaut- oder

Bindegewebsabdeckung 93,63 €

814 Vestibulumplastik je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich mit Schleimhaut- oder Bindegewebstransplantation inklusive Fixierung am Transplantatlager

156,84 €

815 Intraorale Schleimhaut- oder Bindegewebsentnahme, je Entnahmestelle 61,18 € 816 Plastische Deckung mit lokalem Verschiebelappen 62,87 € 817 Modellierende Osteotomie als selbständige Leistung 78,42 € 820 Sequestrotomie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 88,56 € 821 Intraorale Knochenentnahme, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 110,53 € 822 Augmentation von Hart- oder Weichgewebe ohne zusätzliche Stabilisierungs-

maßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 110,53 €

823 Augmentation von Hart- oder Weichgewebe mit zusätzlichen Stabilisierungs-maßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

165,96 €

824 Externer Sinuslift 276,49 € 825 Interner Sinuslift 129,12 € 831 Operation der Kieferhöhle bei dentogener Ursache 93,97 € 832 Reposition und Stabilisierung eines teilluxierten Zahnes 55,44 € 833 Replantation und Stabilisierung eines Zahnes ohne endodontische Maßnahmen 140,95 €

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08 Chirurgische Leistungen/Implantologische Leistungen Wert

834 Reposition und Stabilisierung nach Alveolarfortsatzfraktur, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

92,28 €

835 Reposition und Stabilisierung nach Alveolarfortsatzfraktur mittels Osteosynthe-se, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

136,56 €

836 Wurzelspitzenresektion eines einwurzeligen Zahnes ohne endodontische Maß-nahme

73,69 €

837 Wurzelspitzenresektion eine mehrwurzeligen Zahnes ohne endodontische Maß-nahme, je operativem Zugang

88,22 €

838 Operation einer Zyste (Zystektomie/Zystostomie) als selbständige Leistung 70,31 €

839 Operation einer Zyste (Zystektomie/Zystostomie) in Verbindung mit der Entfer-nung retinierter oder verlagerter Zähne oder einer Wurzelspitzenresektion

42,25 €

840 Operative Freilegung eines Zahnes ohne Anbringen von therapeutischen Hilfs-teilen

95,66 €

841 Osteotomie und Transplantation eines Zahnes 187,93 € 842 Hemisektion eines Zahnes / Amputation einer Zahnwurzel 70,65 € 843 Entfernung eines einwurzeligen Zahnes, der Zahnwurzel, eines Implantates 15,89 €

844 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes, der Zahnwurzeln 18,26 € 845 Operative Entfernung eines Zahnes, einer Zahnwurzel, eines Implantates 79,77 € 846 Operative Entfernung eines retinierten oder impaktierten Zahnes, einer Zahn-

wurzel, eines Zahnkeimes 119,32 €

890 Eingliedern einer Bohrschablone 31,44 € 891 Intraossäre Interims-Implantation, je Implantat 68,28 € 892 Intraossäre Implantation, je Implantat 97,35 € 893 Knochenentnahme im Implantationsgebiet 46,31 € 894 Gewinnung von Knochenspänen 29,75 € 895 Chirurgisches Freilegen eines Implantats 22,31 €

09 Prothetisch – rekonstruktive Leistungen Allgemeine Bestimmungen zum Abschnitt 09: Enden prothetisch-rekonstruktive Leistungen vor der Ein-

gliederung, so ist ein dem Behandlungsfortschritt angemessenes Honorar berechnungsfähig. 901 Krone/Teilkrone oder Brückenanker in Metall 195,71 € 902 Krone oder Brückenanker mit Teilverblendung 210,24 € 903 Krone, Brückenanker auf natürlichem Zahn/Implantat mit Vollverblendung 221,06 € 904 Krone/Teilkrone, Brückenanker auf natürlichem Zahn/Implantat in Vollkeramik

oder 257,90 €

905 Veneer/Aufbau einer Funktionsfläche im indirekten Verfahren (Vollkeramik) 257,90 €

906 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker in Metall 221,06 € 907 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker mit Teilverblendung 221,06 € 908 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker mit Vollverblendung 257,90 € 909 Doppelkrone als Brücken- oder Prothesenanker in Vollkeramik und Galvano-

technik 301,16 €

910 Intraorale elektronische Datenaquisition (CAD-CAM-Verfahren) 55,44 € 911 Brückenglied in Metall 62,87 € 912 Brückenglied mit Teilverblendung 55,44 € 913 Brückenglied mit Vollverblendung 66,59 € 914 Brückenglied in Vollkeramik 73,69 € 915 Remontage von Kronen, Teilkronen, Brücken oder Einlagerestaurationen 187,93 €

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09 Prothetisch – rekonstruktive Leistungen Wert

916 Adhäsivbrücke inklusive Präparation und Befestigung 331,58 € 920 Intrakanaläre Verankerung eines Stiftes im direkten Verfahren (z.B. Metall-, Ke-

ramik-, faserverstärkter Stift), je Kanal 82,14 €

921 Intrakanaläre Verankerung eines Stiftes mit Aufbau im indirekten Verfahren (z B Metall Keramik) je Kanal

129,12 €

922 Wurzelkappe mit Stiftverankerung 147,37 € 923 Entfernung einer Krone/Teilkrone, eines Brücken- oder Prothesenankers, einer

Einlagefüllung, Trennen verblockter Kronen, abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle

15,55 €

924 Entfernung einer intrakanalären Verankerung 26,03 € 925 Abutmenttransfer pro Implantat, je Transfer 26,03 € 926 Wiedereingliedern einer Krone/Teilkrone, einer Einlagerestauration, eines Brü-

ckenankers, ggf. nach Wiederherstellung der Funktion 32,79 €

927 Adhäsive Befestigung einer Rekonstruktion, intrakanalären Verankerung etc. 15,89 €

928 Reparatur/ Erneuerung einer Verblendung bei festsitzendem Ersatz je Krone, Brückenglied

80,11 €

929 Reparatur/Erneuerung einer Verblendung bei herausnehmbarem Ersatz je Dop-pelkrone, Brückenglied

36,17 €

930 Anatomische Abformung mit individuellem Löffel, pro Kiefer 33,80 € 931 Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer 49,01 € 932 Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer 59,15 € 940 Provisorische Krone, je Zahn, je Implantat im direkten Verfahren mit Abformung 56,11 €

941 Provisorisches Brückenglied, je ersetztem Zahn, im direkten Verfahren mit Ab-formung

38,54 €

942 Laborgefertigte provisorische Krone im indirekten Verfahren auf Modell je Zahn, je Implantat

57,80 €

943 Laborgefertigtes provisorisches Brückenglied im indirekten Verfahren auf Modell, je ersetztem Zahn

34,82 €

944 Immediatprothese einschließlich anatomischer Abformung 125,40 € 945 Interimsprothese mit einfachen Halteelementen (z. B. gebogene Klammern) ein-

schließlich anatomischer Abformung 133,85 €

951 Partielle Prothese im Einstückgussverfahren mit gegossenen Halte und Stütz-elementen einschließlich Einschleifen der Auflagen

160,89 €

952 Partielle Prothese im Einstückgussverfahren in Verbindung mit Doppelkronen, Geschiebe, Steg, Anker, Riegel etc.

187,93 €

953 Verbindungselement bei kombiniert festsitzend-abnehmbarem Zahnersatz und geteilten Brücken (z. B.: Geschiebe, Steg, Anker je Zahn, je Implantat oder Stegspanne)

55,44 €

954 Versorgung eines Oberkiefers mit einer Totalprothese/Deckprothese 203,14 € 955 Versorgung eines Unterkiefers mit einer Totalprothese/Deckprothese 223,42 € 956 Versorgung eines Kiefers mit einer Prothesenbasis im Einstückgussverfahren in

Ergänzung zu 0954 und/oder 0955 25,35 €

957 Remontage einer Total-/ Deck- oder Teilprothese 187,93 € 960 Reparatur einer partiellen/totalen Prothese, eines KFO Gerätes (auch Erweite-

rung) ohne Abformung, einschl. Wiedereingliederung, je Kiefer 38,20 €

961 Reparatur/Erweiterung einer partiellen/totalen Prothese, eines KFO Gerätes (auch Erweiterung) mit Abformung, einschl. Wiedereingliederung, je Kiefer

62,87 €

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Seite 51

09 Prothetisch – rekonstruktive Leistungen Wert

963 Reparatur/ Einarbeitung eines gegossenen Halte- und Stützelementes 69,29 € 964 Erneuerung und Einarbeitung einer Sekundärkrone bei doppelkronenveranker-

tem Zahnersatz 88,56 €

965 Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselementes 9,47 € 966 Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone oder Brü-

ckenglied 33,47 €

970 Direkte Unterfütterung/Teilunterfütterung einer partiellen/totalen Prothese zur temporären Wiederherstellung der Funktion

41,24 €

971 Indirekte Unterfütterung/Teilunterfütterung einer partiellen/totalen Prothese, ggf. in Verbindung mit funktioneller Abformung

86,87 €

972 Indirekte Unterfütterung einer Defektprothese einschließlich funktioneller Rand-gestaltung

112,90 €

980 Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten 243,70 € 981 Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und Ausgleich von De-

fekten 304,54 €

982 Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weich-teildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen

811,88 €

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Anhang Seite 1

Anhang: Referenzberechnungen und Vergleichs-werte zur Höhe des Unternehmerlohns

Die Ermittlung des Unternehmerlohnes kann auf verschiedene Weise erfolgen:

• durch Anwendung der sog. Seifenformel (Umsatzverfahren)

• auf der Basis einer vergleichbaren Angestelltentätigkeit (Refe-renzverfahren)

• in Anlehnung an andere freie Berufsgruppen (Benchmarkver-fahren)

In den folgenden Kapiteln werden die einzelnen Verfahren näher dargestellt.

1. Das Umsatzverfahren

Bei Anwendung des Umsatzverfahrens (der sog. Seifenformel)1 wird der jährliche Unternehmerlohn folgendermaßen berechnet:

Jährlicher Unternehmerlohn = 18 × √ Jahresumsatz

Insbesondere für Unternehmen mit geringen Umsätzen (< 500.000 €) führt diese Berechnung zu sehr geringen und unangemessenen Unternehmerlöhnen. Insgesamt liefert das Verfahren eine Faust-formel, die sich argumentativ nicht belastbar herleiten lässt. Neben dieser prinzipiellen Schwäche des Verfahrens kann es auf Zahn-arztpraxen auch deshalb nicht angewandt werden, weil der Um-satz in der Regel unter 500.000 € liegt und damit der entsprechen-de Unternehmerlohn unrealistisch niedrig ausfallen würde.

1 Historischer Ansatz: Die Schwierigkeiten bei der praktischen Bestimmung der Höhe des kalkulatorischen Unterneh-

merlohns führten in der Vergangenheit zu schematischen Berechnungsansätzen. Für die seifenverarbeitende Industrie

wurde die am weitesten verbreitete Kalkulationsformel 1940 aufgenommen.

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Anhang Seite 2

3. Das Referenzverfahren

Das Referenzverfahren knüpft an einer Angestelltentätigkeit an, die ein ausgebildeter Zahnmediziner mit hoher Wahrscheinlichkeit alternativ zu seiner Selbständigkeit ausüben würde (Opportuni-tätsansatz).

Als Referenzgröße zur Ermittlung des kalkulatorischen Unterneh-merlohnes eines freiberuflichen Zahnarztes wird hier das Einkom-men eines angestellten Oberarztes einer Zahnklinik herangezo-gen. Grundsätzlich kann eine Anstellung als Oberarzt nicht mit der freiberuflichen Tätigkeit eines niedergelassenen Zahnarztes verglichen werden. Unter dem Gesichtspunkt der Opportunität bietet sich der Oberarzt aber als Näherungswert aus folgenden Gründen an:

• Karrierealternative für ausgebildete Zahnärzte

• vergleichbare fachliche Verantwortung

• Führungsverantwortung

• vergleichbare Ausbildungsdauer

• Fachspezialist

Das Ziel der folgenden Modellrechnung besteht darin, auf der Ba-sis des Einkommens eines Oberarztes ein vergleichbares Selb-ständigen-Einkommen abzuleiten. Die Berechnung beruht auf fol-genden Annahmen:

• Durchschnittsalter des Oberarztes: 45,4 Jahre2

• Familienstand des Oberarztes: verheiratet, 2 Kinder, Ehefrau nicht berufstätig

• Vergütung des Oberarztes gemäß den „Eckpunkten für einen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kranken-häusern“ vom 17. August 2006 (vereinbart zwischen dem Mar-burger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitge-berverbände)

• Privatliquidation des Oberarztes in Höhe von 10 % seines Brut-toeinkommens

• Ausklammerung etwaiger Einkünfte durch Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Begründung s. unten)

• Oberarzt und freiberuflich tätiger Zahnarzt setzen den gleichen Betrag für ihre soziale Absicherung ein.

Die Berechnung des Referenzlohns erfolgt in folgenden Schritten:

2 Bundeszahnärztekammer – Stand 31.12.2004.

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Anhang Seite 3

Im ersten Schritt wird der Bruttolohn des Oberarztes berechnet. Dieser wird im zweiten Schritt um spezifische Risiken und Nachtei-le des Freiberuflers erhöht: Dazu zählen der Steuernachteil im Be-reich der Vorsorgeaufwendungen, das unternehmerische Risiko und ein Aufschlag für Mehrarbeit durch Managementaufgaben.

Der so berechnete Unternehmerlohn bildet die Opportunitätskos-ten ab, die einem freiberuflichen Zahnarzt durch Verzicht auf die Angestelltentätigkeit und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit entstehen. Anders formuliert, mit einem betrieblichen Überschuss in Höhe des Referenzlohnes ist der Freiberufler dem angestellten Oberarzt finanziell gleichgestellt.

Arbeitgeber-Bruttolohn eines angestellten Oberarztes

Zugrunde gelegt wird der Verdienst eines Oberarztes der Entgelt-gruppe 3, Stufe 2 (s. Eckpunkte für einen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern vom 17. August 2006). Es handelt sich dabei um einen Arzt, dem die medizinische Ver-antwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung ausdrücklich übertragen worden ist. Sein Entgelt aus dem Tarifvertrag beträgt monatlich 6.000 € brutto. Wenn an-genommen wird, dass der Oberarzt 10 % seines Gesamteinkom-mens aus Privatliquidation generiert, so beträgt der Arbeitnehmer-bruttoverdienst 80.000 € pro Jahr.

Abbildung 1: Bruttolohn eines angestellten Oberarztes

Bruttolohn eines angestellten Oberarztes

Entgeltgruppe 3, Stufe 2 72.000,00 €

+ Einnahmen aus Privatliquidation 8.000,00 €

= Arbeitnehmer-Bruttolohn 80.000,00 €

+ Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung 11.545,88 €

+ Kommunale Zusatzversicherung 4.179,60 €

= Arbeitgeber-Bruttolohn 95.725,48 €

Um die Arbeitszeit des angestellten Oberarztes mit derjenigen des freiberuflich tätigen Zahnarztes zu vergleichen, werden die Ein-nahmen aus Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nicht in die Berechnung miteinbezogen. Auch der freiberuflich tätige Zahnarzt kann sein Einkommen durch längere Arbeitszeiten erhöhen.

Zum errechneten Arbeitnehmer-Bruttolohn werden die Arbeitge-berbeiträge zur Sozialversicherung und zur kommunalen Zusatz-versicherung addiert. Damit beträgt der Arbeitgeber-Bruttolohn 95.725 €.

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Anhang Seite 4

Nettolohn eines angestellten Oberarztes

Es wird unterstellt, dass der zum Vergleich herangezogene Ober-arzt ebenso wie der freiberuflich tätige Zahnarzt verheiratet ist und zwei Kinder hat. Die Ehefrau ist zur Vereinfachung der Vergleichs-rechnung in beiden Fällen nicht berufstätig.

Abbildung 2: Berechnung des verfügbaren Jahreseinkommens des Oberarztes

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Arbeitnehmer-Bruttolohn des Oberarztes 80.000,00 €

- Arbeitnehmerfreibetrag 920,00 €

- Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 4.228,50 €

- Sonderausgabenpauschbetrag 72,00 €

= zu versteuerndes Einkommen 74.779,50 €

Berechnung des verfügbaren Jahreseinkommens

Arbeitnehmer-Bruttolohn des Oberarztes 80.000,00 €

- Einkommensteuer (bei einem zu versteu-ernden Einkommen von 74.779,50 €)

16.898,00 €

- Solidaritätsbeitrag 711,37 €

- Kirchensteuer 1.164,06 €

- Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversiche-rung

11.930,63 €

= verfügbares Jahreseinkommen des Ober-arztes

49.295,94 €

Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom zu versteuernden Einkommen verfügt der angestellte Oberarzt ü-ber ein Netto-Jahreseinkommen in Höhe von 49.295,94 €.

Dieses verfügbare Netto-Jahreseinkommen stellt die Referenzgrö-ße dar für das verfügbare Netto-Einkommen des Freiberuflers und bildet die Basis für die Herleitung eines kalkulatorischen Unter-nehmerlohns.

Berechnung des erforderlichen Bruttoeinkommens des Frei-beruflers

Auf Seiten des Freiberuflers wird unterstellt, dass er für seine so-ziale Absicherung den gleichen Euro-Betrag aufwendet wie der angestellte Oberarzt (s. Abbildung 3).

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Anhang Seite 5

Abbildung 3: Soziale Absicherung des angestellten Oberarztes

Soziale Absicherung des angestellten Oberarztes

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung 11.545,88 €

+ Kommunale Zusatzversicherung 4.179,60 €

+ Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung 11.930,63 €

Soziale Absicherung insgesamt 27.656,11 €

Im Bereich der sozialen Absicherung entsteht dem freiberuflich tä-tigen Zahnarzt ein Steuernachteil gegenüber dem angestellten Oberarzt, da die Vorsorgeaufwendungen steuerrechtlich unter-schiedlich behandelt werden. Bei der Ableitung eines kalkulatori-schen Unternehmerlohns muss dies berücksichtigt werden. In der folgenden Abbildung 4 wird dieser Steuernachteil durch eine Rück-rechnung ermittelt.

Abbildung 4: Herleitung des Referenzeinkommens für den freibe-ruflich tätigen Zahnarzt zum Ausgleich des Steuer-nachteils

Netto-Brutto-Rechnung zum Ausgleich des Steuernachteils

Verfügbares Jahreseinkommen (identisch mit dem des Oberarztes)

49.295,94 €

+ Soziale Absicherung 27.656,11 €

+ Kirchensteuer 1.465,52 €

+ Solidaritätsbeitrag 898,04 €

+ Einkommensteuer (bei einem zu versteu-ernden Einkommen von 85.697,61 €)

20.558,00 €

= Brutto-Referenzeinkommen des freiberuf-lich tätigen Zahnarztes

99.873,61 €

Herleitung des zu versteuernden Einkommens in Abbildung 4

Referenzeinkommen 99.873,61 €

- Sonderausgabenpauschbetrag 72,00 €

- Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 14.103,00 €

- Arbeitnehmerfreibetrag 0 €

= zu versteuerndes Einkommen 85.697,61 €

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Anhang Seite 6

Die Rückrechnung zeigt, dass der freiberuflich tätige Zahnarzt brutto 4,33 % mehr verdienen muss als der angestellte Oberarzt, um nach Steuern über ein Netto-Jahreseinkommen in gleicher Hö-he zu verfügen.

Abbildung 5: Ermittlung des Ausgleichs „Steuernachteil“

Freiberuflich angepasstes Bruttoeinkommen 99.873,61 €

- Arbeitgeber-Bruttolohn des Oberarztes 95.725,48 €

= Steuernachteil 4.148,13 €

Prozentualer Steuernachteil 4,33 %

Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos

Im Gegensatz zum angestellten Oberarzt übernimmt der freiberuf-lich tätige Zahnarzt als selbständig Erwerbstätiger ein unternehme-risches Risiko. Selbst wenn von einem geringen unternehmeri-schen Risiko ausgegangen wird, kann dieser Aspekt nicht unbe-achtet bleiben.

Gemäß einer Untersuchung des Verbandes der Vereine Creditre-form e. V. lag die Insolvenzrate von Zahnarztpraxen im Jahre 2005 bei 0,24 %. Dieser Wert enthält diejenigen Praxen, die Insolvenz anmelden, d. h. ihre Praxis schließen mussten, da sie die Gläubi-ger nicht mehr befriedigen konnten. Diese Rate kann jedoch das unternehmerische Risiko nicht vollständig abbilden, da unwirt-schaftliche, nicht mehr existenzfähige Praxen auch ohne formelle Insolvenzanmeldung geschlossen werden. Die Gläubiger werden dann beispielsweise aus dem Privatvermögen befriedigt. Zur Ab-bildung des unternehmerischen Risikos müssen auch diese Fälle miteinbezogen werden.

Das Investitionsvolumen bei Zahnarztpraxen liegt im Vergleich zu anderen Fachärzten im oberen Bereich und wird in Zukunft auf-grund von neuen Hygienevorschriften und fortschreitender techno-logischer Entwicklung vermutlich weiter anwachsen. Zugleich ist der empirisch ermittelte Eigenkapitalanteil der Praxisgründer mit 4,7 % sehr gering.3 Der erforderliche Kapitaldienst für Kreditzinsen und -tilgung stellt gerade für Praxisneugründungen eine hohe Li-quiditätsbelastung dar. Als Fixkostenbestandteil kann er im Falle von Unterlastung sehr rasch zu existenzgefährdenden Liquiditäts-engpässen führen.

3 Ökonomische Analyse der Ausgangsbedingungen, Verlaufsmuster und Erfolgsfaktoren von zahnärztlichen Existenz-

gründungen (AVE-Z), IDZ-Information 1/2004, Seite 18.

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Anhang Seite 7

Das Risiko einer ungenügenden Auslastung ist schwer zu quantifi-zieren, da zu dieser Frage keine empirischen Daten vorliegen. Ei-ne Orientierungsgröße liefern die Daten zu den Einnahmenüber-schüssen aus dem KZBV Jahrbuch 2005. Danach haben 7 % der Praxen in den alten Bundesländern einen Einnahmenüberschuss von unter 25.000 €.

Die Höhe des unternehmerischen Risikos wird daher wie folgt be-rechnet:

Abbildung 6: Zuschlag für unternehmerisches Risiko

Insolvenzrisiko (abgeleitet aus den formellen Insolvenz-anmeldungen)

0,24 %

Unterauslastungsrisiko (abgeleitet aus der Anzahl Praxen die unter 25.000 €/a erwirtschaften)

7,00 %

Risikozuschlag 7,24 %

Berücksichtigung des zeitlichen Mehraufwandes

Im Gegensatz zum angestellten Oberarzt, dessen Entgelt formal an 40 Wochenstunden ausgerichtet ist (siehe Eckpunkte für einen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäu-sern vom 17. August 2006), wird bei dem freiberuflich tätigen Zahnarzt eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden unterstellt. Für diesen zeitlichen Mehraufwand ist ein monetärer Ausgleich vorzusehen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch im Bereich der abhängig Beschäftigten – wenngleich in geringerem Ausmaß – (informelle) Überstunden anfallen, soll sich dieser Aus-gleich auf 4 Stunden beschränken. Er ist damit rechnerisch auf 10 % zu veranschlagen.

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Anhang Seite 8

Zusammenfassende Bestimmung des Referenzeinkommens für einen freiberuflich tätigen Zahnarzt

Abbildung 7: Referenzeinkommens für einen freiberuflich tätigen Zahnarzt

AG-Bruttoeinkommen des Oberarz-tes

100,00 % 95.725,48 €

+ Steuernachteil 4,33 % 4.144,91 €

+ Risikozuschlag 7,24 % 6.930,52 €

+ Zuschlag für Mehrarbeit 10,00 % 9.572,55 €

= Zuschlag Gesamt 21,57 % 20.647,98 €

Referenzeinkommens für einen frei-beruflich tätigen Zahnarzt

121,57 % 116.373,46 €

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Anhang Seite 9

4. Das Benchmarkverfahren

Im Rahmen des Benchmarkverfahrens werden Einkommensver-gleichswerte anderer freier Berufsgruppen herangezogen. Sie die-nen als Orientierungsgrößen zur Ermittlung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns für freiberuflich tätige Zahnärzte.

Reinertrag niedergelassener Ärzte gemäß Statistischem Bun-desamt

Das Statistische Bundesamt erhebt die Kostenstruktur von Arzt-, Zahn- und Tierarztpraxen und weist in diesem Zusammenhang auch die Größe „Reinertrag“ aus.4 Die Daten von 2003 lassen er-kennen, dass Radiologen und Nuklearmediziner mit 209.000 € im Vergleich zu anderen Facharztgruppen den höchsten und Allge-meinärzte resp. Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten mit 104.000 € den niedrigsten Reinertrag erzielten. Für die nieder-gelassenen Zahnärzte wird mit 112.000 € der drittniedrigste Rein-ertrag ausgewiesen.

Abbildung 8: Reinertrag niedergelassener Ärzte, 2003

Quelle: Statistisches Bundesamt, Unternehmen und Arbeitsstätten – Kostenstruktur bei Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen 2003.

4 Reinertrag = Erträge - Aufwendungen.

104T€

104T€

112T€

115T€

119T€

119T€

137T€

209T€

160T€

141T€

126T€

124T€

124T€

Allgemeinärzte

Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie

Zahnarzt

Kinderheilkunde

Frauenheilkunde

Haut- und Geschlechtskrankheiten

Augenheilkunde

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Internisten

Chirurgie

Urologie

Orthopädie

Radiologie und Nuklearmedizin

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Anhang Seite 10

Einkommenssituation niedergelassener Ärzte gemäß Zentral-institut für die Kassenärztliche Versorgung

Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung erstellt je-des Jahr auf der Basis einer Erhebung in Arztpraxen eine Kosten-strukturanalyse. Die Stichprobe der befragten Ärzte wird hierbei in drei Umsatzklassen aus vertragsärztlicher Tätigkeit eingeteilt. Jede Umsatzklasse enthält 1/3 der Stichprobe.

Die Ergebnisse zeigen, dass in der mittleren Umsatzklasse die Or-thopäden mit 127.000 € das höchste und die Psychotherapeuten mit 31.000 € das niedrigste Einkommen5 erzielen.

Abbildung 9: Einkommenssituation niedergelassener Ärzte

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Berlin, Kostenstrukturanalyse 2001.

Zwischen den Daten des Zentralinstituts und des Statistischen Bundesamtes bestehen Unterschiede,

• weil das Statistische Bundesamt nur Angaben eines Jahres (2003) verwendet, das Zentralinstitut dagegen die Daten dreier Jahre mittelt und

5 Einkommen = Umsatz – Kosten (Mittelwert über drei Jahre).

127T€

127T€

110T€

105T€

101T€

98T€

96T€

92T€

90T€

86T€

86T€

71T€

31T€Psychotherapeuten

Radiologen

Nervenärzte

Chirurgen

Allgemeineärzte

Hautärzte

Augenärzte

Kinderärzte

Internisten

Urologen

Gynäkologen

HNO-Ärzte

Orthopäden

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Anhang Seite 11

• weil die Daten des Zentralinstituts nur die mittleren Umsatz-klassen abbilden.

Die Reinerträge gemäß des Statistischen Bundesamtes liegen (außer bei den HNO-Ärzten) immer über den Einkommen gemäß den Berechnungen des Zentralinstituts. Die teilweise großen Un-terschiede zwischen den beiden Auswertungen zeigen, dass die Einteilung in drei Umsatzklassen und die davon abgeleiteten Durchschnittswerte nicht den Durchschnitt über alle Ärzte abbil-den, da die Streuung der Einkommen sehr groß ist.

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Zusatzinfo. 1 Seite 1

Zusatzinformation 1: Kostenstruktur für eine Durchschnittspraxis mit drei Behandlungsstühlen

Annahmen

Die Durchschnittspraxis mit zusätzlichem Prophylaxeraum (3. Be-handlungsstuhl) folgt im Wesentlichen den Erläuterungen zur Durchschnittspraxis mit zwei Behandlungsstühlen, weist allerdings an einigen Stellen signifikante Unterschiede auf. Diese werden im Folgenden erläutert.

1. Personalausstattung

Die in Abbildung dargestellte Personalstruktur der Durchschnitts-praxis mit drei Behandlungsstühlen unterscheidet sich von derjeni-gen mit zwei Behandlungsstühlen darin, dass

• die Stelle des/der Zahnmedizinischen Fachassistenten/in nunmehr mit einer Vollzeitkraft besetzt ist und

• die Stelle der Zahnarzthelferin um 0,5 erhöht wurde.

Dies ist notwendig, um für den zusätzlichen Prophylaxeraum aus-reichend Personal zur Verfügung zu haben.

Abbildung 1: Personalausstattung (Durchschnittspraxis mit Prophylaxeraum)

Personalausstattung3 Behandlungsstühle

Durchschnitts-praxis

3 Stühle

Angest. Zahnärzte –

ZAH 1,5

ZMF 1,0

ZMV 1,0

Zahntechniker –

Auszubildende 1,0

Sonstige –

Unentg. tätige Fam.-angeh. –Summe 4,5

In der Summe beschäftigt die Durchschnittspraxis damit 4,5 Ange-stellte, eine Vollzeitkraft mehr als zuvor.

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Zusatzinfo. 1 Seite 2

2. Räume und Einrichtung

Für die Durchschnittspraxis mit Prophylaxeraum wurden die Anga-ben der Kostenstrukturerhebung nach Einzelpraxen mit drei Be-handlungsstühlen gefiltert, für die sich eine durchschnittliche Pra-xisgröße von 137 m² (ohne Labor) ergibt. Auch hier wird ange-nommen, dass in diesem Wert ein ca. 6 m² großer Röntgenraum enthalten ist, sodass sich ohne Röntgenraum eine Praxisgröße von 131 m² ergibt. Der zusätzliche Prophylaxeraum vergrößert die Praxis somit um 25 m².

Abbildung 2: Raumgröße (Durchschnittspraxis mit Prophylaxe-raum)

Raumgröße3 Behandlungsstühle

Befragung(gefiltert 3

Stühle)

Durchschnitts-praxis

3 Stühle

Praxis m² ohne Labor 137 131

Röntgen m² 6

Gesamt 137 137

Zu den Ausstattungskosten kommt die Einrichtung des Prophyla-xeraums hinzu. Die zusätzlichen Anschaffungskosten für Prophy-laxegeräte erhöhen das Investitionsvolumen um 26.670 €.1

1 Der Wert entstammt einer detaillierten Ausstattungsliste.

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Zusatzinfo. 1 Seite 3

Kostenstruktur

1. Wesentliche Veränderungen

Die Personalkosten erhöhen sich um 31.120 € und belaufen sich damit insgesamt auf ca. 119 T€ (s. Abbildung 3).

Abbildung 3: Personalkosten (Durchschnittspraxis mit Prophylaxe-raum)

Personalkosten3 Behandlungsstühle

Durchschnitts-praxis

3 Stühle

GehälterDurchschnitts-

praxis

SummeAN brutto

Durchschnitts-praxis

SummeAG brutto

Durchschnitts-praxis

Angest. Zahnärzte –

ZAH 1,5 23.484 € 35.226 € 42.571 €

ZMF 1,0 28.018 € 28.018 € 33.860 €

ZMV 1,0 28.018 € 28.018 € 33.860 €

Zahntechniker –

Auszubildende 1,0 7.085 € 7.085 € 8.562 €

Sonstige –

Unentg. tätige Fam.-angeh. –Summe 4,5 118.852 €

Die Miet- und Mietnebenkosten pro Quadratmeter entsprechen denjenigen der Durchschnittspraxis mit zwei Behandlungsstühlen. Aufgrund des zusätzlichen Prophylaxeraums (25 m²) erhöhen sich die Raumkosten (Miet- und Mietnebenkosten) um 4.197 € pro Jahr (s. Abbildung 4).

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Zusatzinfo. 1 Seite 4

Abbildung 4: Raumkosten (Durchschnittspraxis mit Prophylaxe-raum)

Raumkosten3 Behandlungsstühle

Durchschnitts-praxis

3 Stühle

Praxisgröße insgesamt in m² 137

ohne Röntgenraum 131

Röntgenraum 6

Miete € je m² pro Monat 10,47 €

Mietkosten p.a. insgesamt 17.231 €

ohne Röntgenraum 16.477 €

Röntgenraum 754 €

Nebenkosten je m² pro Monat(inkl. Hzg., Strom, Gas, Wasser)

3,65 €

Nebenkosten p.a. insgesamt 6.010 €

ohne Röntgenraum 5.747 €

Röntgenraum 263 €

Gesamtmietkosten p.a. 23.241 €

ohne Röntgenraum 22.225 €

Röntgenraum 1.017 €

Bei den Materialkosten (s. Abbildung 5) ändern sich die Kosten für den Bürobedarf nicht, da dieser durch einen zusätzlichen Behand-lungsstuhl kaum tangiert wird.

Der Praxisbedarf hingegen ist positiv mit der Anzahl der Behand-lungsstühle korreliert. Daher wurden die Angaben der Kostenstruk-turerhebung nach Einzelpraxen mit drei und mehr Behandlungs-stühlen gefiltert. Dabei ergab sich ein Betrag von ca. 21.000 € bzw. nach Abzug der gesondert berechnungsfähigen Materialien ein Betrag von rund 17 T€.

Abbildung 5: Materialkosten (Durchschnittspraxis mit Prophylaxe-raum)

Materialakosten3 Behandlungsstühle

Befragung(Einzelp., ohne

ang. ZA, ≥ 3 Stühle)

Durchschnitts-praxis

3 Stühle

Praxisbedarf 20.843 € 20.843 €

Bürobedarf 2.493 € 2.054 €

Materialkosten 22.897 €

davon Materialgemeinkosten 18.729 €

davon ges. berechn.fähig. Mat. 4.169 €

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Zusatzinfo. 1 Seite 5

Die übrigen Betriebskosten unterliegen keinen Veränderungen, da sie als weitgehend unabhängig von der Anzahl der Behandlungs-stühle betrachtet werden. Sie werden unverändert mit einem Be-trag von ca. 40 T€ angesetzt.

Abbildung 6: Finanzierungskosten

Finanzierungskosten3 Behandlungsstühle

Durchschnitts-praxis Gesamt-

investition

Durchschnitts-praxis ohne

Röntgen

RöntgenDigital

med.-tech. Geräte u. Einrichtungen 259.670 € 205.280 € 54.390 €

Bau und Umbaukosten 40.000 € 40.000 € -

Betriebsmittelkredit 82.000 € 82.000 € -

Investitionssumme 381.670 € 327.280 € 54.390 €

Fremdfinanzierungsquote 95,3% 95,3% 95,3%

Finanzierungssumme 363.732 € 311.898 € 51.834 €

Kreditlaufzeit 12 12 12

FK-Zinssatz p.a. 5,0% 5,0% 5,0%

Zinsaufwand p.a. (Mittelwert) 10.058 € 8.625 € 1.433 €

Tilgung p.a. (Mittelwert) 30.311 € 25.991 € 4.319 €

Hervorgerufen durch die zusätzliche Ausstattung des Prophylaxe-raums in Höhe von rund 27 T€ erhöhen sich die Investitionskosten auf 381.670 € und der fremd zu finanzierende Betrag auf ca. 364.000 €. Die jährliche Zinsbelastung steigt auf über 10.000 € - ein Zuwachs um ca. 700 € pro Jahr (s. Abbildung 6).

Durch die zusätzlichen Investitionen werden auch die Abschrei-bungen beeinflusst; sie steigen auf rund 34 T€ jährlich. Der Ab-schreibungsaufwand für die Röntgenausstattung bleibt dabei un-berührt (s. Abbildung 7).

Abbildung 7: Abschreibungsaufwand (Durchschnittspraxis mit Pro-phylaxeraum)

Investitionssumme und Abschreibungen3 Behandlungsstühle

Anschaffungs-kosten

Nutzungsdauer in Jahren

Abschreibungs-rate p.a.

Abschreibung p.a.

med.-tech. Geräte u. Einrichtungen 259.670 € 8,34 12% 31.151 €

Bau- und Umbaukosten 40.000 € 15 7% 2.667 €

Betriebsmittelkredit 82.000 € - -

Gesamtinvestition 381.670 € - - 33.818 €

davon Röntgen digital 54.390 € 8,34 12% 6.525 €

Die kalkulatorischen Kosten erhöhen sich um 50 € pro Jahr, da sich das gestiegene Investitionsvolumen auch auf das eingesetzte Eigenkapital und dementsprechend auf die Opportunitätszinsen auswirkt (s. Abbildung 8). Der kalkulatorische Unternehmerlohn bleibt von den Veränderungen unberührt.

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Zusatzinfo. 1 Seite 6

Abbildung 8: Kalkulatorische Zinsen (Durchschnittspraxis mit Prophylaxeraum)

Kalkulatorische Zinsen3 Behandlungsstühle

Durchschnitts-praxis Gesamt-

investition

Durchschnitts-praxis ohne

Röntgen

RöntgenDigital

Finanzierungsbetrag 381.670 € 327.280 € 54.390 €

Eigenkapitalquote 4,7% 4,7% 4,7%

Eigenkapital 17.938 € 15.382 € 2.556 €

Opportunitätszinssatz EK p.a. 4,0% 4,0% 4,0%

Opportunitätszinsen EK p.a. 718 € 615 € 102 €

2. Gesamtübersicht

In Abbildung 9 sind die wichtigsten Positionen der Kostenstruktur einer Durchschnittspraxis mit Prophylaxeraum dargestellt.

Abbildung 9: Kostenstruktur einer Durchschnittspraxis mit Prophy-laxeraum (3 Behandlungsstühle)

Kostenstruktur Durchschnittspraxis3 Behandlungsstühle

Gesamt-kosten

Personalkosten 118.852 €

Raumkosten 23.241 €

Kaltmieten/kalk. Mieten 17.231 €

Nebenkosten 6.010 €

Materialkosten 18.729 €

Praxisbedarf (ohne ges. abr. Mat.) 16.675 €

Bürobedarf 2.054 €

Übrige Betriebskosten 40.262 €

Finanzierungskosten 10.058 €

Abschreibungen 33.818 €

Abschreibungen Anlagevermögen 31.151 €

Abschreibungen Bau und Umbau 2.667 €

Betriebsausgaben 244.961 €

Kalkulatorische Kosten 115.718 €

Unternehmerlohn 115.000 €

Kalkulatorische Zinsen 718 €

Gesamtkosten 360.678 €

Zur Verdeutlichung der Abweichungen gegenüber der Kosten-struktur bei zwei Behandlungsstühlen stellt Abbildung 10 die wich-tigsten Positionen beider Durchschnittspraxen gegenüber.

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Zusatzinfo. 1 Seite 7

Abbildung 10: Veränderung der Kostenstruktur

Veränderungen d. Kostenstruktur2 zu 3 Behandlungsstühlen

Durchschnitts-praxis

2 Stühle

Durchschnitts-praxis

3 Stühle

Delta2 zu 3 Stühle

Personalkosten 87.732 € 118.852 € + 31.120 €

Raumkosten 19.045 € 23.241 € + 4.197 €

Materialkosten 15.453 € 18.729 € + 3.276 €

Übrige Betriebskosten 40.262 € 40.262 € + 0 €

Finanzierungskosten 9.356 € 10.058 € + 703 €

Abschreibungen 30.619 € 33.818 € + 3.199 €

Betriebsausgaben 202.466 € 244.961 € + 42.495 €

Kalkulatorische Kosten 115.667 € 115.718 € + 50 €

Gesamtkosten 318.134 € 360.678 € + 42.545 €

Es zeigt sich, dass der zusätzliche Prophylaxeraum die Personal-kosten, den Materialkosten, die Raumkosten, die Abschreibungen, die Finanzierungskosten und die kalkulatorischen Kosten beein-flusst. Lediglich die übrigen Betriebskosten bleiben unberührt. Ins-gesamt erhöhen sich die jährlichen Kosten der Durchschnittspraxis um 42.545 €. Davon entfallen 31.120 € auf die Personalkosten.

Werden von den Gesamtkosten der Praxis mit Prophylaxeraum (360.678 €) die Einzelkosten des digitalen Röntgens subtrahiert (9.427 €) und die so berechneten Gemeinkosten (351.251 €) um den Anteil der GOÄ-Leistungen in Höhe von 7,43 % (26.084 €) und der Röntgenleistungen in Höhe von 2,55 % (8.955 €) gekürzt, erhält man im Ergebnis die zu verteilenden HOZ-Gemeinkosten der Durchschnittspraxis mit 3 Behandlungsstühlen (316.212 €).

Werden diese durch die HOZ-Behandlungsminuten dividiert (s. Abbildung 11), so ergibt sich ein Sollumsatz pro Leistungsminute von 3,84 €.

Dementsprechend erhöht sich der Sollumsatz durch den zusätzli-chen Prophylaxeraum um rund 0,47 € pro Minute.

Abbildung 11: Sollumsatz pro Leitungsminute (Durchschnittspraxis mit Prophylaxeraum)

HOZ-Gemeinkosten p.a./ 316.212 €

HOZ-Behandlungsminuten p.a. 82.241

= Sollumsatz pro Leistungsminute HOZ 3,84 €

Sollumsatz pro Leistungsstunde 230,70 €

Sollumsatz pro Leistungsminute3 Behandlungsstühle

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Zusatzinfo. 2 Seite 1

Zusatzinformation 2: Plausibilitätsrechnung

Validierung der Bewertung auf Basis der Frequenzen der GOZ-Leistungen

Erläuterung der zu Grunde liegenden Frequenzen der GOZ Leis-tungen, mit denen wir die unter Kapitel 7 vorzunehmende Beprei-sung plausibilisieren „....bei gleicher Frequenz wie 2005 ergibt sich ein Umsatz der Durchschnittspraxis von X Euro“

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Zusatzinfo. 3 Seite 1

Zusatzinformation 3: Röntgenleistungen

Ermittlung der Zahl der Röntgenleistungen pro Jahr

Zur Ermittlung der durchschnittlichen Röntgenleistungen der Durch-schnittspraxis werden auf Basis der Auswertungen im KZBV Jahr-buch folgende Berechnungen durchgeführt.

Die Anzahl der Orthopantomogramme (Übersichtsröntgenaufnah-men) pro Jahr ist die Summe der Abrechnungsziffern Ä935d und Ä935a. Gemäß KZBV-Jahrbuch 2005 (S. 100) ergibt dies 4.929.200 Abrechnungsfälle bzw. Röntgenvorgänge.

Hinzu kommen sonstige Röntgenleistungen. Hier besteht jedoch ein entscheidender Unterschied bei der Abrechnung von Röntgenleistun-gen im privatzahnärztlichen und im kassenzahnärztlichen Bereich. Die Röntgenleistungen im privatzahnärztlichen Bereich werden grundsätzlich je Zahn abgerechnet, die Leistungen im kassenzahn-ärztlichen Bereich hingegen kennen mit den Ziffern Rö 2, Rö 5, Rö 8 und Status auch Abrechnungen für mehrere Zähne. Um nun die An-zahl der Röntgenleistungen pro Zahn zu ermitteln, müssen diese Zif-fern bewertet werden. Hier werden von den Experten der BZÄK fol-gende Annahmen getroffen:

• Bei der Abrechnung nach Rö 2 wurde in der Regel ein Zahn geröntgt. 25 % der Abrechnungsfälle waren zwei Zähne. Dem-entsprechend werden die 1.755.400 Abrechnungsfälle mit dem Faktor 1,25 multipliziert.

• Bei der Abrechnung nach Rö 5 werden 3-5 Zähne geröntgt. Hier wird von einer Gleichverteilung und daher dem Durch-schnitt ausgegangen. Demzufolge werden die 816.300 Ab-rechnungsfälle mit dem Faktor 4 multipliziert.

• Bei der Abrechnung nach Rö 8 werden 6-8 Zähne geröntgt. Hier wird auch von einer Gleichverteilung und daher dem Durchschnitt ausgegangen. Dementsprechend werden die 816.300 Abrechnungsfälle mit dem Faktor 7 multipliziert.

• Bei der Abrechnung nach Status wird nach Einschätzungen der Experten der BZÄK davon ausgegangen, dass 10 Zähne geröntgt werden. Dementsprechend werden die 175.200 Ab-rechnungsfälle mit dem Faktor 10 multipliziert.

Die so ermittelte Gesamtsumme der Orthopantomogramme und sonstigen Röntgenleistungen je Zahn wird dann durch die Zahl der Zahnärzte in Deutschland dividiert (55.441 Zahnärzte; KZBV Jahr-buch 2005, S. 33)

Diese Rechnung ergibt 88,8 Orthopantomogramme und 501,5 sonsti-ge Röntgenleistungen pro Jahr und Zahnarzt. Werden die beiden

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Zusatzinfo. 3 Seite 2

Werte addiert, ergeben sich rund 590 Röntgenleistungen pro Jahr und Zahnarzt.

Dieser Wert wird aufgrund zusätzlicher privatzahnärztlicher Röntgen-leistungen je Zahnarzt um 146 Leistungen erhöht. Diese Zahl der Röntgenleistungen ergibt sich aus der GOZ-Analyse 2005.

Grundlage für die Ermittlung des Einzelkostenzuschlags Röntgen sind demnach 736 Röntgenleistungen pro Jahr und Zahnarzt.

Einzelkostenzuschlag Röntgen

Röntgenleistungen werden wie die übrigen Positionen der HOZ be-handelt. Auch auf sie werden die Gemeinkosten über den Schlüssel „Zeitaufwand“ verteilt. Sie werden allerdings nicht nur über die Ge-meinkosten bewertet; hinzukommen dem Röntgen eindeutig zure-chenbare Einzelkosten.

Im Rahmen der Berechnung des Einzelkostenzuschlags wird zu-nächst eine analoge Standardausstattung unterstellt, mittels derer die Einzelkosten des Röntgens berechnet wurden.

Abbildung 1: Einzelkosten Röntgen (analog)

Röntgen analog Einzelkosten

Raumkosten 1.017 €

Kaltmieten/ kalk. Mieten 754 €

Nebenkosten 263 €

Übrige Betriebskosten 350 €

Wartung Röntgen 350 €

Finanzierungskosten 742 €

Abschreibungen 3.376 €

Betriebsausgaben 5.484 €

Kalkulatorische Kosten 53 €

kalkulatorische Zinsen 53 €

Einzelkosten Röntgen analog 5.537 €

Digitale Röntgenleistungen werden in Anlehnung an die GOÄ mit ei-nem pauschalen Zuschlag in Höhe von 25 % abgerechnet.

Werden die Einzelkosten der Standard-Röntgenausstattung der Durchschnittspraxis (5.537 €) durch die Anzahl der jährlichen Rönt-genleistungen (eigene Berechnung; s.o.) dividiert, resultiert ein Zu-schlag pro Röntgenleistung in Höhe von 7,52 €.

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Zusatzinfo. 3 Seite 3

Abbildung 2: Einzelkostenzuschlag Röntgen

Einzelkosten Röntgen p.a./ 5.537 €

Anzahl Röntgenleistunge p.a. 736

= Zuschlag pro Röntgenleistung 7,52 €

Einzelkostenzuschlag Röntgen

Dieser Zuschlag wird der mit dem Sollumsatz je Leistungsminute (3,38 €) bewerteten Röntgenleistung hinzugerechnet (Beispiel s. Abbildung 3).

Abbildung 3: Bewertung einer analogen Röntgenleistung

Beispiel für die Bewertung einer Röntgenleistung

HOZ 150:Röntgendiagnostik (je Projektion)

Behandlungsdauer (Min.) 14,58Sollumsaz pro Leistungsminute 3,38 € Gemeinkostenumlage 49,27 € Kostenzuschlag Röntgen 7,52 € Gesamtkosten 56,79 €

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Glossar Seite 1

Glossar

Abschreibungen

Abschreibung ist der Überbegriff für Wertabsetzungen. Diese umfassen die Absetzung für Abnutzung (AfA), die Absetzung für Substanzverrin-gerung (AfS), Absetzung wegen außergewöhnlicher technischer Abnut-zung, Absetzung wegen außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung sowie Teilwert- und Sonderabschreibungen. Die Abschreibung erfolgt buchtechnisch, d.h., sie hat Aufwandscharakter ohne zum Zeitpunkt des Aufwandes mit einem Geldabfluss verbunden zu sein. Der Wert eines Wirtschaftsgutes, beispielsweise einer Maschine oder eines Fahrzeuges wird auf die Dauer seiner voraussichtlichen Nutzung (Nutzungsdauer = Abschreibungsdauer) aufwandsmäßig verteilt. I.d.R. erfolgen die Ab-schreibungen zu Anschaffungskosten.

Anlagevermögen Summe aller Wirtschaftsgüter, die in einer Firma oder einer Praxis benötigt werden, um den Geschäfts- oder Praxisbetrieb dauerhaft aufrechtzuerhal-ten.

Aufwand Geldwert der in einer Rechnungsperiode verbrauchten Güter und Leistun-gen einer Organisation oder einer Organisationseinheit, unabhängig von Zahlungsvorgängen und Ausgaben. Kosten sind Aufwand der Rechnungs-periode, in der sie erfolgswirksam werden

Ausgaben

Ausgaben entstehen einerseits im Zusammenhang mit Auszahlungen beim Erwerb und direkter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen (Ausgabe = Auszahlung), andererseits wenn bei Erwerb von Waren oder Dienstleistungen Verbindlichkeiten eingegangen werden. Ausgaben wer-den erst im Zuge ihrer Tilgung zu Auszahlungen.

Auszahlungen Auszahlung ist eine Minderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Kasse sowie Sichtguthaben bei Banken). Kurzformel: Auszahlung gleich Liquidi-tätsabgang.

Betriebskosten Ordentliche Kosten (des Praxisbetriebs) mit den Kostenarten Personalkos-ten, Miet- und Raumkosten, Materialkosten, Abschreibungen, Finanzie-rungskosten, übrige Betriebskosten.

Cash-flow

Absolute Kennzahl, insbes. zur Beurteilung der Finanzlage aber auch der Ertragslage einer Unternehmung. Wörtlich übersetzt stellt der Cash-flow den Zahlungsstrom einer Periode dar, der sich aus der Differenz der Ein-zahlungen (Cash inflow) und Auszahlungen (Cash outflow) ergibt. Der Cash-flow gibt ferner Auskunft über die Liquidität bzw. Innenfinanzierungs-kraft des Unternehmens.

Deckungsbeitrag Der Betrag, der sich nach Abzug der variablen Kosten von den Verkaufs-nettoerlösen ergibt und der zur Deckung der Fixkosten dient.

Durchlaufender Posten Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Be-triebes vereinnahmt oder verausgabt werden, sind bei der Gewinnermitt-lung steuerlich neutral zu behandeln.

Eigenfinanzierung Einbringung und Bereitstellung von Geldmitteln durch die Inhaber und Ei-gentümer eines Unternehmens. Dafür erhalten sie z.B. Beteiligungstitel wie eine Aktie.

Eigenkapital Finanzielle Mittel, die der Unternehmung von den rechtlichen Eigentümern zur Verfügung gestellt werden.

Eigenkapitalquote Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital.

Einzahlungen Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Kasse sowie Sichtguthaben bei Banken). Kurzformel: Einzahlung gleich Liquiditätszugang (Grundbeg-riffe des Rechnungswesens).

Einzelkosten Kosten, die sich unmittelbar einem Kostenträger (z. B. Erzeugnis- oder Leistungseinheit, Produkt) zurechnen lassen.

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Glossar Seite 2

Erlöse In Geldeinheiten ausgedrückter Wert abgesetzter Sach- oder Dienstleis-tungen bezogen auf eine Periode oder auch ein bestimmtes Produkt bzw. einen Auftrag.

Ertrag In Geld bewerteter Wertzuwachs einer Organisation oder einer Organisati-onseinheit innerhalb einer Abrechnungsperiode.

Finanzierung Alle Aktivitäten der Kapitalbeschaffung, die letztlich der Durchführung und Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dienen. Bei der Beschaffung wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden.

Finanzierungskosten Alle Aufwendungen, die notwendig sind, um einen Kredit aufzunehmen.

Fixkosten Im Gegensatz zu variablen Kosten von einer kurzfristigen Beschäftigungs-änderung bzw. der Änderung der Ausbringungsmenge unabhängige Kos-ten.

Fremdfinanzierung Beschaffung von Fremdkapital von Banken oder auf Finanzmärkten.

Fremdkapital Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen - im Gegensatz zum Eigenkapital - zeitlich befristet überlassen werden.

Fremdkapitalquote Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital.

Gemeinkosten Kosten, die nicht direkt zurechenbar sind. Sie werden daher im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch Verrechnungssätze bzw. Schlüsselgrö-ßen den Kostenträgern zugeordnet.

Gewinn

Positiver Unterschiedsbetrag zwischen positiven und negativen Erfolgs-komponenten. Dabei können die Erfolgskomponenten als Bestandsgrößen oder als Stromgrößen gemessen werden. Bei der Messung der Bestands-größen kommt es wesentlich auf die der Messung zugrunde liegender Bi-lanz- bzw. Kapitalerhaltungstheorie an, wie die Gewinngröße ausfällt. Bei den Stromgrößen kommt es wesentlich darauf an, ob durch Saldierung von Zahlungsströmen (Einzahlungen/Einnahmen, Auszahlungen/ Ausga-ben) oder Aufwands- und Ertragsgrößen (Aufwand/Aufwendungen, Ertrag) oder Kosten- und Leistungskategorien der Gewinn ermittelt wird.

Kalkulatorische Kosten

Kosten entgangener alternativer Optionen (auch: Opportunitätskosten oder Zusatzkosten) und Anderskosten (Kosten, die in der Kostenrechnung in anderer Höhe angesetzt werden, als in der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung, z.B. kalk. Abschreibungen), mit den Kostenarten kalku-latorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Eigenkapitalkosten, kalkula-torische Abschreibungen, kalkulatorische Mieten.

Kapitalintensität Gibt die Kapitalausstattung je Arbeitsplatz wieder.

Kennzahlen

Zahlen, die im Hinblick auf das Unternehmen hohen Aussage- und Er-kenntniswert besitzen. Sie dienen in erster Linie der Analyse betrieblicher Zustände und Entwicklungen. Sie lassen sich sowohl unternehmensintern als auch -extern ermitteln. Die wichtigsten Kennzahlen für ein Unterneh-men sind Cash-Flow und Return on Investment.

Kosten

Kosten beziffern den in Geld bewerteten Verzehr von Gütern und Leistun-gen zum Zweck der betrieblichen Leistungserstellung und zur Schaffung und Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsbereitschaft. Kosten ent-stehen durch Herstellung und Kauf von Sach- und Dienstleistungen zur be-trieblichen Leistungserstellung.

Kostenarten "Welche" Kosten sind angefallen, gegliedert insbesondere nach Personal- und nach Sachkosten mit weiteren Untergliederungen, insbesondere kal-kulatorische Kosten.

Page 80: Bewertung einer Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) · PDF fileGutachten Bewertung einer Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) Kalkulation auf der Basis betriebs-wirtschaftlicher Grundsätze

Glossar Seite 3

Kostenartenrechnung

Erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie erfasst systematisch alle im Betrieb anfallenden Kostenarten, die bei der Erstellung und Verwer-tung der Kostenträger (Leistungen) entstehen. Die in ihrer Höhe ermittelten Kostenarten werden dann auf die Kostenstellen und/oder Kostenträger weiterverrechnet. Dazu werden die Kosten zunächst nach unterschiedli-chen Kriterien wie Verrechnungsmöglichkeit, Herkunft, Beschäftigungsver-halten, Kostenbereich gegliedert.

Kostenstelle Im Rahmen der Kostenstellenrechnung vorgenommene Verteilung von Kosten auf Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen. Hauptkostenstellen sind Unternehmensteile, die für die Erstellung von Hauptprodukten des Unter-nehmens zuständig sind.

Kostenstellen-rechnung

Teil der Kostenrechnung, die nach der Ermittlung der angefallenen Kosten im Rahmen der Kostenartenrechnung die Kosten auf die Betriebsbereiche bzw. Unternehmenseinheiten verteilt, in denen sie angefallen sind.

Kostenträger Verursacher der Kosten, d. h. das Produkt bzw. Teilprodukt oder eine Leis-tung. Kostenträger können nicht nur Produkte und Dienstleistungen für den Absatzmarkt, sondern auch innerbetriebliche Leistungen darstellen.

Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist die dritte und letzte Stufe der Kostenrech-nung. Sie baut auf der Kostenartenrechnung und der Kostenstellenrech-nung auf. Die Kostenträgerrechnung ermittelt die entstandenen Herstel-lungs- und Selbstkosten und rechnet sie den Produkten und Leistungsein-heiten, also den Kostenträgern zu.

Liquidität Schuldrechtlich: Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können. Bilanziell: Bestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz ausgewiesen wird.

Rendite Mit der Rendite wird die Verzinsung einer Anlage in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Investmentfonds, Immobilienfonds und anderen An-lageformen ermittelt.

Rentabilität Kennzahl zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unterneh-mens, in dem der Gewinn in Relation zum eingesetzten gesetzt wird.

Teilkostenrechnung Rechnung, in deren Verlauf nur ein Teil der Kosten dem Kostenträger zu-gerechnet wird (z. B. in der Deckungsbeitragsrechnung die variable Kos-ten). Für die Preiserstellung ist ein - der erforderlichen Abdeckung der Fix-kosten entsprechender - Deckungsbeitrag zu berücksichtigen.

Variable Kosten Im Gegensatz zu Fixen Kosten in Abhängigkeit von der Beschäftigung des Unternehmens sich verändernde Kosten. Neben der Beschäftigung kön-nen auch andere Bezugsgrößen für die Veränderbarkeit der variablen Kos-ten ursächlich sein.

Vollkostenrechnung Kostenrechnungssystem, bei dem sämtliche Kosten, d. h. alle Einzelkos-ten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger (Leistungseinheiten) zugerechnet wird.