Bezirkstagswahlprogramm Allgemeine Anträge · 118 · Die Bezirksverwaltung sowie das kbo-KU...
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Inhaltsverzeichnis
Bezirkstagswahlprogramm
001 Bezirkstagswahlprogramm 2018-2023: Freiheit, Selbstbestimmung,
Toleranz, Teilhabe
Bezirkstagsfraktion Oberbayern, Bezirksvorstand FDP Oberbayern
Allgemeine Anträge
002 Kein Import von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten wie bspw. dem
Afrikanischen Elefanten
Tobias Thalhammer, Ursula Lex, Dr. Gabriela Berg, Stefanie Wagner-Schroiff, Ralph-Peter
Rauchfuss, Thomas Jännert, Ilona Below, Daniel Below
003 Zum Erhalt und zur Rückgewinnung der Biodiversität
Ursula Lex, Dr. Claus Fahrer, Martin Eberhard, OV Miesbach, Tobias Thalhammer, Gabriela Berg,
Ralph-Peter Rauchfuss, Ludwig Huber, Daniel Sorcik, Guido Lex, Albert Duin, Peter Corticelli, Thomas
Jännert, KV BadTölz/Wolfratshausen, Fritz Haugg,OV Planegg, Heinz Hilgendorfer, Jörg Scholler,
Antje Helmers, Alexander Reich, Sigrid Friedl-Lausenmeyer, Rainer Sobek
004 Das Verantwortungsprinzip in einer „digitalisierten“ Sozialen
Marktwirtschaft erhalten
Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Gerhard Dieterle,
Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang Mutter, Sven Gossel
005 Digitalministerium
Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Axel Schmidt,
Tobias Talhammer, Ralph Peter Rauchfuss Gerhard Dieterle, Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang
Mutter
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Antrag 001
Betr.: Bezirkstagswahlprogramm 2018-2023: Freiheit, Selbstbestimmung, Toleranz, Teilhabe
Antragsteller: Bezirkstagsfraktion Oberbayern, Bezirksvorstand FDP Oberbayern
Präambel 1
Oberbayern ist der größte der bayerischen Bezirke und bekannt durch seine 2
landschaftliche Schönheit und Vielfalt. Hier leben mehr als 4,5 Millionen 3
Menschen. In Deutschland ist Oberbayern die Region mit dem zweithöchsten 4
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und eine der dynamischsten 5
Wirtschaftsregionen Europas. 6
Der Bezirk Oberbayern nimmt als dritte kommunale Ebene Aufgaben für 7
Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte wahr, die deren Finanzkraft und 8
Einzugsgebiet übersteigen. Die wichtigste Aufgabe des Bezirks Oberbayern liegt 9
im Sozialwesen. Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist er Ansprechpartner 10
für junge und alte Menschen, für Menschen mit Behinderung und für von 11
Behinderung bedrohter Menschen, wie auch für pflegebedürftige Menschen aller 12
Altersgruppen. Im Bereich der Teilhabe für behinderte Menschen ist der Bezirk 13
Partner vom Kindesalter bis zum Lebensabend. Hierbei unterstützt der Bezirk 14
mittels eines Berufsbildungswerks für Jugendliche mit Hörbehinderung deren 15
Einstieg in das Berufsleben auf den ersten Arbeitsmarkt und zeigt hier erprobte 16
Expertise in der inklusiven Bildung. 17
Er trägt die Gesamtverantwortung in der psychiatrischen und neurologischen 18
Versorgung und ist für Ausbildung und Schulung qualifizierten Pflegepersonals 19
zuständig. Hierfür unterhält der Bezirk entsprechende Fachkliniken und 20
Berufsschulen. Daneben unterhält der Bezirk im Bereich beruflichen Bildung 21
weitere Fachschulen. Er fördert die Kultur-, Denkmal- und Heimatpflege, womit er 22
dazu beiträgt, ein lebendiges, soziales und der Region verbundenes 23
Gemeinschaftsleben zu gestalten. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Natur- und 24
Landschaftspflege, in welchem zum Beispiel Fachberatungen für Fischerei und 25
Imkerei angesiedelt sind. 26
Inhaltsverzeichnis 27
Präambel 1 28
Fit für die Zukunft – Bezirke werden stärker 3 29
Finanzierung und Finanzen. 3 30
Inklusion im Bezirk Oberbayern. 4 31
Seite 3
Konzept zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. 5 32
Gesundheit im Bezirk Oberbayern. 8 33
Runder Tisch gegen Gewalt 8 34
Versorgung und Pflege im Alter im Bezirk Oberbayern. 9 35
Ambulant vor stationär 9 36
Reha vor Heimunterbringung. 9 37
Betreuung von Demenzkranken - Alternative Wohnformen. 9 38
Unterstützung der Angehörigen. 9 39
Palliativversorgung. 10 40
Kostentransparenz und Bürokratieabbau. 10 41
Psychiatrie. 10 42
Kliniken des Bezirks Oberbayern. 10 43
Reform des Verwaltungsrat 11 44
Rahmenbedingungen der klinischen psychiatrischen Versorgung. 11 45
Jugendpsychiatrie. 11 46
Flächendeckende Versorgungsstrukturen. 12 47
Suchtprävention. 12 48
Entstigmatisierung. 12 49
Präventives Angebot 13 50
Gesetzliche Regelungen. 13 51
Trennung zwischen Maßregelvollzug und Strafvollzug. 13 52
Jugend und Bildung im Bezirk Oberbayern. 14 53
Bezirksjugendring. 14 54
„Tag der Begegnung“ 14 55
Begleitung durch die Medienwelt 14 56
Kultur- und Denkmalschutz, Volksmusik- und Heimatpflege im Bezirk Oberbayern. 57
15 58
Bewahren und Fördern. 15 59
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Menschen haben Vorrang vor Steinen. 15 60
Natur- und Landschaftsschutz im Bezirk Oberbayern. 15 61
Naturparke in Oberbayern. 16 62
Freier Zugang zur Natur für Alle. 16 63
Hochwasserschutz für Gewässer 2. Ordnung. 16 64
Fit für die Zukunft – Bezirke werden stärker 65
Die Liberalen sehen in der dritten kommunalen Ebene in Bayern eine besondere 66
Verankerung der Demokratie, die mit den jüngsten Aufgabenzuweisungen eine 67
besondere Stärkung erfahren hat. 68
So setzt sich die FDP dafür ein, dass bei Aufgabenzuweisungen weiterhin die 69
Selbstverwaltungsebene Vorrang haben muss, wenn die Erfüllung dadurch 70
effektiver und zielgerichteter an den regionalen Gegebenheiten ausgerichtet 71
werden kann. 72
Die FDP im Bezirkstag Oberbayern will weiterhin Demokratie und Transparenz im 73
Bezirk Oberbayern stärken und die demokratische Legitimation des Bezirks auf 74
eine breitere Basis stellen: 75
· Das Bezirkswahlrecht muss ermöglichen, dass – wie bei anderen 76
Kommunalwahlen auch – hier lebende EU-Bürger wahlberechtigt sind. 77
· Der Bezirkstagspräsident muss wie auf Gemeinde- und Kreisebene direkt 78
gewählt werden. 79
· Beschlüsse und Haushaltsplan müssen in einem ersten Schritt u.a. in neuen 80
Medien veröffentlicht werden. Das schafft Transparenz, damit die Bürger die 81
Entscheidungen, die in den Bezirkstagen getroffen werden, auch verstehen und 82
nachvollziehen können. Wir fordern in einem weiteren Schritt volle Transparenz 83
durch Internetübertragung und Akteneinsichtsrecht und Auskunftspflicht der 84
Verwaltung. 85
· Es muss ein transparenter Kosten- und Leistungsvergleich (Benchmark) der 86
Aufgabenerfüllung zwischen den Bezirken in Bayern geschaffen werden, um 87
sicher zu stellen, dass die Angebote und Leistungen des Bezirks für die 88
oberbayerischen Bürger bestmöglich und kostengünstig sind und Steuergelder 89
optimal eingesetzt werden. 90
· Doppelstrukturen zwischen Bezirksregierung, Staatsregierung, Landkreisen und 91
Gemeinden und Bezirk müssen analysiert und aufgelöst werden zu Gunsten von 92
mehr Transparenz und Vereinfachung für die Leistungserbringer, wie etwa die 93
Träger von Einrichtungen sowie für die Bürgerinnen und Bürger selbst. 94
Finanzierung und Finanzen 95
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Die FDP will, dass die Finanzierung der Bezirksaufgaben grundsätzlich neu 96
geregelt wird. Eine Neuordnung des nach der Bezirksordnung geforderten 97
Finanzmittelausgleichs für die übertragene Aufgabe ist dringend erforderlich. 98
Die FDP sieht in der jüngsten Aufgabenübertragung zwar eine Stärkung der 99
demokratisch begleiteten Aufgabenerfüllung der bayerischen dritten 100
Kommunalebene, jedoch folgt die Finanzierung dieser Aufgaben gerade nicht 101
dem Drittelprinzip (Bund-Land-Kommunen). Dieses von der FDP schon lange 102
geforderte gerechte Finanzierungskonzept im Föderalen System ist 103
bedauerlicherweise im neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht verankert. 104
Damit hätte der Haushalt des Bezirks Oberbayern zu weit über 90 % neu 105
finanziert und die Belastungen der Kommunen durch das Umlagesystem deutlich 106
gemindert werden können. 107
Daher fordert die FDP: 108
· Das Finanzierungskonzept der überörtlichen Sozialhilfe, insbs. des BTHG ist 109
auf eine stabile und nicht der aktuellen Kassenlage angepasste Drittellösung 110
zwischen Bund, Ländern und Kommunen umzustellen. Dabei sind die Gelder 111
der tatsächlich zuständigen Bezirks-Ebene zuzuführen. 112
· Die Umlagesysteme im Kommunalen Finanzierungssystem sind nach Meinung 113
der FDP mittelfristig durch ein eigenes System von Steuerzuweisungen an die 114
Bezirke zu ersetzen. Dies führt zu einer Verstetigung der Einnahmen bei 115
gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden sowie mehr Unabhängigkeit von 116
konjunkturellen Zyklen. 117
· Die Bezirksverwaltung sowie das kbo-KU (Kliniken des Bezirks Oberbayern 118
Kommunalunternehmen) legen vor allen Investitionsentscheidungen über 119
1.000.000 € mittel- und langfristige Folgenkostenpläne vor. 120
· Die Verwaltung soll zur Steigerung der Transparenz und der Kostenkontrolle 121
die Kostenkalkulation vor Investitionsentscheidungen veröffentlichen. Die 122
Digitalisierung der Verwaltung des Bezirks, letztlich das „papierlose Büro“ ist 123
logische Konsequenz im Sinne von Effizienz und Effektivität. 124
· Abrechnung und Verhandlung mit den Leistungserbringern insbesondere bei der 125
Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe muss von der Soll-Kosten-Rechnung 126
auf Ist-Kosten-Basis umgestellt werden. Dem Bezirk Oberbayern ist ein 127
nachträgliches Recht auf Kontrolle der tatsächlichen Ist-Kosten wie auch zur 128
Qualitätskontrolle eingeräumt. Die FDP fordert hierzu die bayerischen Bezirke 129
auf ein angemessenes Managementsystem zur Ausübung diese von der FDP 130
lange geforderten Prüfungsrechtes zu erarbeiten und umzusetzen. 131
Inklusion im Bezirk Oberbayern 132
„Inklusion ist für Menschen mit Behinderung ein anderes Wort für Freiheit“ 133
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Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 durch die 134
Bundesrepublik Deutschland hat Rechtsansprüche für Menschen mit 135
Behinderung geschaffen, die Politik und Gesellschaft vor neue Aufgaben stellen. 136
Der Begriff Inklusion ist in vieler Munde, ruft jedoch immer noch viel Unsicherheit 137
hervor und wirft Fragen auf. Der richtige Umgang damit, den vernünftigen Weg 138
zur Umsetzung sowie die gesellschaftliche Akzeptanz für Inklusion zu finden, 139
stellt die Politik insgesamt vor große Herausforderungen. Inklusion ist eine 140
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die konsequent, zielstrebig und unter 141
Berücksichtigung vieler Überlegungen auf allen politischen Ebenen 142
wahrgenommen werden muss. 143
Konzept zur Umsetzung der 144
Behindertenrechtskonvention 145
Die UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt das klare Ziel, 146
Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre 147
Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Sie gibt auch einen klaren 148
Auftrag für ein inklusives Schulwesen, welches gemeinsamen Unterricht von 149
Schülerinnen und Schülern mit und ohne besonderen Förder- und/oder 150
Unterstützungsbedarf ermöglicht. 151
Liberale sehen Inklusion als eine Notwendigkeit, für Menschen mit Behinderung 152
ein Stück mehr Freiheit und Selbstverantwortung, aber auch 153
Selbstbestimmung zu erlangen. Die bisherige Umsetzung durch das 154
Bundesteilhabegesetz wird nach Meinung der FDP nicht den hier 155
beschriebenen Anforderungen gerecht. Die Umsetzung in Bayern spiegelt 156
diesen Mangel und verschlechtert ihn sogar teilweise noch. 157
So steht der Gedanke der Rundum-Versorgung weiter im Vordergrund, wenn die 158
eigentlich selbstverständliche Einbindung von Menschen mit Behinderung in 159
unser gesellschaftliches Leben, sowie die Verbesserung der Möglichkeiten, im 160
ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden und für Kinder mit Behinderung 161
eine Regelschule besuchen zu können aus vorgeschobenen Kostengründen 162
abgelehnt wird. Inklusion im Sinne von Freiheit darf die Gesellschaft auch etwas 163
kosten. Dazu muss aber auch gegenseitiger Respekt und Akzeptanz wachsen, 164
indem unter anderem alle Lebensbereiche barrierefrei gestaltet werden. 165
Die FDP fordert, 166
· dass die konkrete Umsetzung der Inklusion in Bayern nicht nur für, sondern 167
gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Familien zu betreiben 168
ist nach dem Motto: „Nicht über uns ohne uns“. 169
· dass den Betroffenen in allen Bereichen stets ein echtes Wahlrecht ohne 170
Finanzierungsvorbehalt an die Hand gegeben werden soll, selbst zu 171
entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen, also wo und wie sie wohnen, 172
leben und arbeiten wollen. Es gilt soweit wie möglich der Grundsatz „ambulant 173
vor stationär“. 174
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· dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im BTHG dergestalt abgeändert 175
werden, dass langfristig die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung 176
ein echtes Leistungsrecht darstellt. Auf diese Leistungen haben Menschen 177
gegenüber dem Staat einen Anspruch, um die durch Behinderung bestehenden 178
Nachteile im gesellschaftlichen Leben möglichst ausgleichen zu können und 179
damit die Behinderung keine „Armutsfalle“ mehr darstellt. In Orientierung an der 180
künftigen gesetzlich vorgesehen Höhe des Schonvermögens soll für die 181
Übergangszeit bis 2023 eine Härtefallregelung erarbeitet werden. 182
· dass die nach dem neuen SGB IX definierten Voraussetzungen und Verfahren 183
der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Rehabilitationsträgern 184
vereinfacht werden und eine Mehrfachbegutachtung ohne Anlass aus dem Kreis 185
des Berechtigten nicht erfolgen dürfen. Die umfassende, trägerübergreifende 186
Bedarfsfeststellung ist konsequent zu etablieren um unnötige Streitigkeiten 187
hinsichtlich möglicher Trägerzuständigkeiten zu Lasten der Berechtigten zu 188
vermeiden. Dies führt zu einer serviceorientierten Hilfe für die Bürgerinnen und 189
Bürger. 190
· Dass das gesamte Kommunikationswesen insb. das Formularwesen des 191
Bezirks auf eine barrierefreie Handhabung umzustellen ist, so dass einerseits 192
eine vereinfachte Antragstellungmöglich wird und andererseits Kapazitäten für 193
eine zügige Umsetzung des Fallmanagements für Erwachsene frei werden. 194
Dabei sind die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung insbesondere bei 195
der barrierefreien Ausgestaltung von Kommunikation zu nutzen. Gleichzeitig 196
muss die Kommunikation den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung 197
im Hinblick auf die Datensicherheit genügen. 198
· dass die Bezirke auf dem Weg in eine gelebte Inklusion die Verankerung des 199
Inklusionsgedankens in der kommunalen Familie z.B. mit Barrierefreiheit in 200
allen öffentlichen und privaten, aber öffentlich zugänglichen Gebäuden noch 201
stärker vorantreiben, um die gesellschaftlichen Anpassungen in der Umsetzung 202
meistern und Lösungen finden zu können. 203
· dass die Bezirke, bei denen und in deren Einrichtungen das gesamte 204
Fachwissen über Menschen mit Behinderung angesiedelt ist, die Meilensteine 205
für gelebte Inklusion setzen. In den im bayerischen Bezirketag entwickelten 206
Umsetzungsrichtlinien zum bayerischen Teilhabegesetz müssen Konzepte zur 207
Umsetzung für die Forderung nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, im 208
Bildungsbereich und im Arbeitsleben laufend weiter erarbeitet und an dem 209
Selbstbestimmungsgedanken ausgerichtet fortentwickelt werden. Die Bezirke 210
als dritte kommunale Ebene müssen sich dieser Verantwortung stellen und diese 211
Herausforderung als einen Prozess gestalten, der nicht ausschließlich dem 212
Kostenvorbehalt unterstellt werden darf. Die Bezirke haben seit Jahrzehnten das 213
Fachwissen aufgebaut, welches nun neue, dezentrale Strukturen steuern muss, 214
um dem Anspruch auf selbstbestimmtes Leben nach der Behindertenkonvention 215
gerecht zu werden. 216
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· Dazu müssen die Bezirke stärker als bisher politischen Gestaltungswillenaufbringen. 217
Der Weg, sich gemeinsam mit den anderen Rehabilitationsträgern 218
und Leistungserbringern wie auch den Betroffenen am Runden Tisch 219
auszutauschen und abzusprechen, wie in Oberbayern über das Gremium 220
„Gesundheits-, Versorgungs- und Sozialplanung“ (GSV) etabliert und bewährt, 221
und über innovative Projekte neue, auch unkonventionelle Wege zu gehen, ist 222
fortzusetzen. Die FDP ist der Überzeugung, dass dies nur gemeinsam im 223
Austausch auf Augenhöhe zusammen mit den Leistungserbringern, wie etwa 224
den freien Wohlfahrtsverbänden und privaten Trägern, und den Betroffenen 225
möglich ist. 226
· dass sich der Bezirk mittelfristig fortentwickelt als Know-How-Träger und als 227
der erste Ansprechpartner für Inklusion. Der Bezirk soll im Rahmen seiner neuen 228
Zuständigkeiten eine Beratungsstelle einrichten, die für Menschen mit 229
Behinderung und die Eltern von behinderten Kindern Anlaufstelle ist, um für 230
Fragen der Teilhabe wie nach der richtigen Schulart für ein Kind, die 231
Möglichkeiten zur Wahrnehmung eines Arbeitsplatzes im Ersten Arbeitsmarkt, in 232
den Bereichen Mobilität, Wohnen sowie zu rechtlichen Fragen zu besprechen 233
und zu klären. In dieser Funktion soll er den betroffenen Bürgern als der 234
Ansprechpartner die neuen Instrumente der trägerübergreifenden 235
Bedarfsermittlung als Grundsatzinstrument der ebenfalls trägerübergreifenden 236
Teilhabeplanung nach dem neuen SGB IX umsetzen. 237
· dass bei der Frage nach Inklusion im Bildungs- und Schulbereich die Rolle 238
der Förderschulen in einer sich wandelnden Schullandschaft auf den Prüfstand 239
gestellt wird. Dabei ist das erklärte Ziel der FDP, das gemeinsame Lernen von 240
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern. Daher muss 241
das Know-How der Förderschulen und ihre Rolle als KompetenzzentrenRegelschulen 242
vermittelt bzw. vor Ort vertieft werden. Der Besuch einer 243
Förderschule ist auf Wunsch weiterhin zu ermöglichen, ebenso die Öffnung der 244
Förderschulen für alle Kinder, die vereinzelt schon stattfindet. Aus diesen 245
Erfahrungen ist ein Konzept der landesweiten Eingliederung von beeinträchtigten 246
Schulkindern in den Regelunterricht zu entwickeln. 247
· Um den schulischen Sachaufwandsträgern ausreichenden Spielraum zu geben, 248
damit die notwendigen Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung 249
geschaffen werden können, wollen wir eine Inklusionspauschale nach dem 250
Vorbild des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Diese gewährt zum Beispiel 251
bei Umbaumaßnahmen, bei der Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder 252
bei Personalkosten unbürokratisch und zügig die erforderliche Unterstützung. 253
· Die Regelschulen werden durch den Besuch von Schülerinnen und Schülern 254
mit Behinderung vor große Herausforderungen gestellt, die sie nur mit genügend gut 255
ausgebildetem Personal - lt. einer Studie können dies in den 256
nächsten 10 Jahren bis zu rund 10.000 zusätzlicher Lehrkräfte sein - bewältigen 257
könnten. Für den Zeitraum bis zur noch nicht absehbaren Umsetzung dieser 258
Forderung benötigen wir pragmatische und unideologische Lösungen, die die 259
Schulfamilie Lehrer, Eltern und Schüler einschließlich der Betroffenen nicht 260
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überfordert. Die notwendigen Schulbegleiter sind mittelfristig unter die Verantwortung 261
des Schulministeriums zu stellen. 262
· dass Inklusion mit dem neu geschaffenen Budget für Arbeit verstärkt im 263
Arbeitsleben Einzug hält. Der Bezirk muss sich gemeinsam mit dem 264
Inklusionsamt dafür einsetzen, dass dieses neue Instrument zu einer 265
Erfolgsgeschichte der Arbeitsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt für 266
Menschen mit Beeinträchtigungen wird. Modellprojekte und bestehende 267
Förderungen in das neue System des Budgets für Arbeit zu überführen, sowie 268
mögliche Schwächen der neuen gesetzliche Rahmenbedingungen auszuloten 269
und ggf. fortzuentwickeln, ist Uraufgabe des Bezirks als Partner in der 270
Eingliederungshilfe. z.B. indem bisherige Grenzen zwischen den Systemen des 271
ersten Arbeitsmarktes und den Förderungen etwa im Bereich der 272
Behindertenwerkstätten zu flexibilisieren und durchlässiger zu gestalten 273
sind. Besonderes Augenmerk muss vom Bezirk auf die Umsetzung der neuen 274
Instrumentarien des Inklusionsbetriebs (ges. anderer Leistungsanbieter) richten. 275
Ergebnis orientierte Anreizsysteme in der Entlohnung auch in Werkstätten 276
dienen der Motivation der Mitarbeiter und helfen bei der Eingliederung in den 277
ersten Arbeitsmarkt. 278
· dass das bewährte Instrument der Hinzuverdienstarbeitsplätze für psychisch 279
Kranke in die neuen Regularien des Bundesteilhaberechtes überführt und damit 280
einer sicheren Grundlage zugeführt werden. 281
· dass der begonnene Paradigmenwechsel weg von der pauschalierten 282
institutionellen Förderung hin zur individuellen, an den subjektiven Bedarfen des 283
Einzelnen ausgerichteten Förderung durch eine konsequente Umsetzung des 284
Teilhabeplanverfahrens oder ggf. des Gesamtplanverfahren weiter verfolgt wird. 285
Das neu geschaffene Gremium der Arbeitsgruppe zum Instrument der 286
Bedarfsermittlung ist fachlich und organisatorisch zu begleiten, um eine 287
möglichst unbürokratische Handhabung zu erarbeiten und fortzuentwickeln. 288
Gesundheit im Bezirk Oberbayern 289
Die Bezirke sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für 290
unsere Bevölkerung. Sie gewährleisten, dass alle Menschen, die seelisch, geistig 291
oder körperlich beeinträchtigt sind, überall qualifiziert behandelt werden. 292
· Die FDP drängt darauf, das vom Bezirkstag von Oberbayern beschlossene 293
Konzept der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung weiter planmäßig 294
umzusetzen, so dass die noch fehlenden an Kreiskrankenhäusern geplanten 295
psychiatrischen Stationen bald entstehen. 296
· Ohne ambulante Vor- und Nachsorge für psychisch- oder suchtkranke 297
Menschen ist jede stationäre Therapie letztlich nur schwer Erfolg versprechend. 298
Die sozialpsychiatrischen Dienste (SpDI) in den Großstädten und den 299
Landkreisen leisten hier wertvolle Arbeit, wobei diese noch konsequenter in die 300
Pflicht zu nehmen sind. Die Beteiligung der SpDI´s bei der Einführung des 301
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psychiatrischen Krisendienstes wird von der FDP ausdrücklich wertgeschätzt. 302
Hier muss der Freistaat mit der Verankerung des psychiatrischen Krisendienstes 303
im neuen PsychKHG auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen und 304
die davon profitierenden Krankenkassen in die Pflicht der finanziellen Beteiligung 305
nehmen. Damit lässt sich einer Ausweitung des Dienstes auf ein 24/7- Angebot 306
besser einrichten. 307
· Die im neuen Unterbringungsrecht formulierte Priorisierung der 308
Gefahrenabwehr vor der krankheitsbedingten Hilfestellung in Sinne einer 309
Kriminalisierung lehnen wir strikt ab. In diesen Fällen liegt gerade keine 310
Vergleichbarkeit mit den straffällig gewordenen Patienten im Maßregelvollzug vor, 311
so dass sich jegliche gleichartige Behandlung von selbst verbietet. Eine 312
Unterbringung ohne strafrechtlich relevanten Hintergrund muss der Genesung 313
und nicht der „Gefahrenabwehr“ der Allgemeinheit dienen, zumal in den meisten 314
Fällen eher eine Selbst-, als eine Fremdgefährdung zu erfahren ist. 315
Runder Tisch gegen Gewalt 316
Auf Antrag der FDP Fraktion wurde im Bezirk ein Runder Tisch gegen Gewalt 317
geschaffen, der mit allen Beteiligten, insbesondere Trägern und Vertretern von 318
Selbsthilfeverbänden, den Gefahren des Missbrauchs und der Gewaltanwendung 319
in den vom Bezirk Oberbayern finanzierten Einrichtungen stärker vorbeugen soll. 320
Die gemeinsam erarbeiteten Leitlinien haben gezeigt, dass die 321
Auseinandersetzung mit diesem Thema für alle Beteiligten nicht einfach ist. Eine 322
nun konsequente Anwendung der Ergebnisse in allen oberbayerischen 323
Einrichtungen ist wünschenswert. 324
Zur weiteren Unterstützung in diesem Bereich fordert die FDP die Einrichtung 325
einer anonymisierten Hotline, um möglichen Betroffenen eine erste Anlaufstelle 326
für ihre Anliegen zu geben. 327
Versorgung und Pflege im Alter im Bezirk 328
Oberbayern 329
Ambulant vor stationär 330
· Die FDP setzt sich dafür ein, dass gemäß dem Prinzip „ambulant vor stationär“ 331
ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen 332
und leben können. 333
· Beratende und unterstützende Hilfen müssen mit Übernahme der ambulanten 334
Hilfe zur Pflege durch die Bezirke in der Fläche zum Beispiel durch die 335
Seniorenbeauftragten der Landkreise besser vernetzt und koordiniert werden. 336
Reha vor Heimunterbringung 337
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· Um ein möglichst eigenständiges Leben führen zu können, sind zur 338
Unterstützung in verstärktem Maße geeignete ReHa-Maßnahmen zu fördern. 339
· Auch fordert die FDP nach wie vor den weiteren Ausbau 340
gerontopsychiatrischer Rehabilitationseinrichtungen im ambulanten Bereich(etwa 341
gerontopsychiatrischen Diensten), sowie in den Krankenhäusern des 342
Bezirks bzw. den psychiatrischen Abteilungen an Kreiskrankenhäusern, um 343
altersbedingte Pflegeabhängigkeit zu verringern. 344
Betreuung von Demenzkranken - Alternative 345
Wohnformen 346
· Mit Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege und den Möglichkeiten der 347
neuen Pflegegrade für Demenzkranke aus dem Pflegestärkungsgesetz obliegt es 348
dem Bezirk eine wohnortnahe ambulante Versorgungsstruktur in der Fläche für 349
Demenzkranke zu errichten. Dabei sind Erkenntnisse aus den 350
Demenz-Wohngemeinschaften einzubeziehen und fortzuentwickeln, wie auch 351
neue Betreuungsformen zu suchen. Der FDP ist dabei sehr wohl bewusst, dass 352
die Problematik des bezahlbaren Wohnraums in unserer Region eine besondere 353
Herausforderung hierbei darstellt. Genossenschaftliche Ansätze zur Selbsthilfe 354
wie die der Maro Genossenschaft verdienen besondere Förderung. 355
Unterstützung der Angehörigen 356
· Mit der überörtlichen Sozialhilfe finanziert der Bezirk die Betreuung vornehmlich 357
älterer Menschen im ambulanten und stationären Bereich in den Fällen, in 358
welchen die eigenen Einkünfte wie etwa die Rente zusammen mit der 359
gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, die tatsächlichen Pflegekosten 360
abzudecken („Hilfe zur Pflege“). Die nunmehr zum 01.03.2018 erfolgte 361
Übernahme der Zuständigkeit bei ambulanter Hilfe zur Pflege eröffnet die 362
einmalige Möglichkeit, sowohl den Bereich Hilfe zur Pflege zwischen ambulanter 363
und stationärer Versorgung als auch mit den Instrumenten der zumeist ebenfalls 364
einhergehenden Eingliederungshilfe zu verbinden und zu kombinieren, um ein 365
optimiertes Gesamtpaket an Hilfen zu erreichen. Hierbei sich hat der Bezirk 366
möglichst an selbstbestimmten und an Teilhabe ausgerichteten Angeboten zu 367
orientieren, um endlich eine menschenwürdige Betreuung von Menschen im Alter 368
flächendeckend zu erreichen. Hier wollen wir uns für das ungebundene 369
Prüfungsrecht einsetzen und so Verbesserungen in der Versorgungsstruktur 370
erarbeiten. 371
Palliativversorgung 372
· Die FDP setzt sich für den weiteren Ausbau der Palliativversorgung in 373
Pflegeeinrichtungen ein, wie er vielerorts bereits begonnen wurde. Zudem ist 374
eine ärztliche Grundversorgung in jedem Heim sicherzustellen, damit 375
Pflegeaufgaben nicht an Krankenhäuser abgeschoben werden und Betroffenen 376
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zur Vermeidung von Krankentransporten möglichst schnell vor Ort ärztliche Hilfe 377
zukommen kann. 378
· Zusätzlich sollen „ Stille Räume“ zur Möglichkeit der Verabschiedung 379
geschaffen werden. 380
Kostentransparenz und Bürokratieabbau 381
· Bei der Schaffung neuer Plätze in den Einrichtungen sind Bedarf und 382
Betriebskosten sorgfältig zu prüfen. Ein Ziel muss es sein, das Kostengefüge der 383
Einrichtungen, ob in privater Hand, in anderen bayerischen Bezirken oder in 384
anderen Bundesländern für eine wünschenswerte echte Transparenz für 385
Betroffene und deren Angehörige vergleichbar zu machen. 386
· Die FDP fordert bei der Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege einen 387
pragmatischen Lösungsansatz. Das Rad muss hier nicht neu erfunden werden. 388
Bewährte Abläufe und Formulare, wie z.B. bei der LH München seit Jahren 389
etabliert, sind zu übernehmen. Wenn möglich sollte das so geschulte Personal 390
ebenfalls in den Überleitungsprozess einbezogen werden. 391
· Die FDP setzt sich für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine 392
patientengerechte und unbürokratische Abrechnung der Pflegeleistungen ein. Die 393
Kosteneinsparung auf dem Rücken der Betroffenen durch den weiteren Abbau 394
von qualifizierten Pflegekräften muss gestoppt werden. 395
Psychiatrie 396
Kliniken des Bezirks Oberbayern 397
· Die FDP begrüßt ausdrücklich die 2007 von ihr mitbegleitete Überführung der 398
Kliniken und ambulanten Einrichtungen für Psychiatrie, Psychotherapie und 399
Psychosomatik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Neurologie und 400
Sozialpädiatrie des Bezirks Oberbayern in die Rechtsform eines selbstständigen 401
Kommunalunternehmens des öffentlichen Rechts (Kliniken des Bezirks 402
Oberbayern Kommunalunternehmen, kbo-KU) und die dadurch weitgehende 403
Unabhängigkeit der operativen Geschäftsführung von politischer Einflussnahme. 404
· Das kbo-KU sichert eine gute und flächendeckende psychiatrische und 405
psychosomatische Gesundheitsversorgung für über 4,5 Millionen Menschen in 406
Oberbayern. Der im Klinikkonzern erzielte Überschuss schafft Freiräume für 407
schnelle und unbürokratische Versorgungsinvestitionen und ermöglicht 408
notwendige Verbesserungen der Gesundheitsversorgung in Oberbayern. 409
· Wir oberbayerischen Liberalen sorgen im Bezirkstag und im Verwaltungsrat des 410
kbo-KU für die benötigten zusätzlichen Investitionen in Therapie und 411
Prävention und sichern so den besten Nutzen für die Patienten. 412
Reform des Verwaltungsrat 413
Seite 13
· Die FDP Oberbayern will den Verwaltungsrat des Kliniken des Bezirks 414
Oberbayern Kommunalunternehmen reformieren. Oft waren ausschließlich mit 415
Politikern besetzte Aufsichts- und Verwaltungsräte nicht in der Lage, 416
Unternehmen aus schwierigen Situationen zu führen oder entstandene Probleme 417
zu lösen. Die jüngsten Erfahrungen im Zweckverband Klinikum Ingolstadt, an 418
dem der Bezirk ebenfalls beteiligt ist, haben gezeigt, wie rein politisch besetzte 419
Aufsichtsgremien aufgrund von Interessenskonflikten in Bedrängnis geraten. 420
· Wir wollen die eine Hälfte der Verwaltungsratsposten mit Experten aus dem 421
Gesundheitswesen und der Wirtschaft besetzen. Um sicher zu stellen, dass 422
das kbo-KU den politischen Aufgaben gerecht wird, wird die andere Hälfte des 423
Verwaltungsrates wie bisher mit politischen Vertretern besetzt. Den Vorsitz soll 424
der Bezirkstagspräsident übernehmen. 425
Rahmenbedingungen der klinischen psychiatrischen 426
Versorgung 427
· Die FDP in Oberbayern sieht trotz einzelner Verbesserungen immer noch 428
Nachbesserungsbedarf beim neuen Pauschalierenden Entgeltsystem (PEPP), 429
da durch den daraus resultierenden Anreiz zu einer Verkürzung der 430
Verweildauern sich aus unserer Sicht das Risiko einer „Drehtürpsychiatrie“ eher 431
bestätigt hat. 432
· Die neu eingeführten Regelungen zur Kostenübernahme der Personalkosten 433
führt in einer derart spezialisierten Klinik mit entsprechend spezialisierten aber 434
auch extrem beanspruchten Personal zu unhaltbaren Kostenrisiken. Hier ist eine 435
Anpassung der Dokumentation und Wertung nach dem 436
Gesamtbetrachtungszeitraum, und nicht nur nach einem Stichtagsprinzip 437
dringend geboten. 438
Jugendpsychiatrie 439
· Aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen an die kinder- und 440
jungendpsychiatrische Versorgung fordert die FDP einen verstärkten Ausbau 441
dieser Versorgung in der Fläche. Neben den geplanten Institutsambulanzen des 442
Kbo ist eine bessere ambulante und wohnortnahe Versorgung durch passende 443
niederschwellige Angebote in der Jugendhilfe zu unterstützen. Hierbei ist eine 444
enge Vernetzung auch mit den Schulpsychologischen Diensten anzustreben. 445
Die Einrichtung des psychiatrischen Krisendienstes auch für diese 446
Patientengruppe ist ein erfolgreicher erster Schritt, der jedoch mit passenden 447
ambulanten Angeboten begleitet und ergänzt werden muss. 448
Flächendeckende Versorgungsstrukturen 449
· Der Ausbau des gemeindepsychiatrischen Verbundes, d.h. die Vernetzung 450
aller Dienste und Einrichtungen trägt dazu bei, den Patienten die bestmögliche 451
Behandlung zu sichern und überflüssige Kosten zu vermeiden. Der Weg der 452
Seite 14
Vernetzung der einzelnen Einrichtungen (etwa zwischen Krankenaus und 453
Sozialpsychiatrischen Diensten) ist zu Gunsten der Patienten fortzusetzen. 454
· Nach dem Vorbild skandinavischer Länder ist ein individuelles 455
Fallmanagement einzuführen, um die Betroffenen besser und gesamtheitlich 456
begleiten zu können, damit sie möglichst ohne Einschränkungen am 457
gesellschaftlichen Leben (Wohnen, Arbeiten, Freizeit) teilhaben können. 458
Suchtprävention 459
· Die FDP setzt sich für eine Stärkung der Suchtprävention sowie für besondere 460
Präventionsprogramme für Risikogruppen ein. 461
Entstigmatisierung 462
Psychische Erkrankungen sind nach wie vor ein Tabu in unserer Gesellschaft, 463
psychisch Kranke haben oft gegen Vorurteile zu kämpfen. Oft verlieren sie die 464
Unterstützung von Familie und Freunden und werden aus der Gesellschaft 465
ausgegrenzt. Obwohl fast jeder dritte Deutsche im Laufe seines Lebens an einer 466
psychischen Störung erkrankt, wird zu psychisch erkrankten Menschen oft 467
Distanz aufgebaut. In der gesellschaftlichen Debatte gewinnt das Thema 468
seelische Gesundheit jedoch zunehmend an Bedeutung. Dennoch ist die 469
Diagnose „psychisch krank“ noch immer mit einem Stigma versehen, das 470
unabsehbare Folgen für die Betroffenen hat. 471
· Die FDP fordert, dass der Bezirk unter Einbeziehung der Grundlagen- und 472
Interventionsforschung wirksame Entstigmatisierungsmaßnahmen umsetzt. 473
Dazu gehört auch die Unterstützung von Modellvorhaben zum Abbau von 474
Barrieren im Bereich Menschen mit psychischer Behinderung unter Einbeziehung 475
des Knowhows der Betroffenen und ihrer Angehörigen. 476
Präventives Angebot 477
Studien haben bewiesen, dass bei Menschen, insbesondere Kindern aus 478
Familien mit Fällen psychischer und psychiatrischer Erkrankungen eine deutlich 479
höhere Gefahr besteht, ebenfalls daran zu erkranken. 480
· Die FDP Oberbayern fordert dafür eine gesondertes, präventives Angebot der 481
Kliniken des Bezirks Oberbayern. Dieses Sonderprogramm soll mit Angeboten 482
der Kinder- und Jugendhilfe und anderen relevanten Versorgungsbereichen 483
vernetzt werden und wird nach drei Jahren validiert. 484
Gesetzliche Regelungen 485
Die Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur zivilrechtlichen 486
Zwangsbehandlung sowie das Patientenrechtegesetz stellen wichtige und richtige 487
Anpassungen an die Erfordernisse eines modernen Klinikbetriebs dar. Sie 488
wahren das Gebot der Bürgerrechte auch und gerade von Menschen unter 489
gesundheitsfürsorglicher Betreuung. 490
Seite 15
· Das vom Freistaat Bayern entwickelte neue Unterbringungsrecht in Form des 491
PsychKHG klittert seinen Namen nicht, da es eben gerade nicht den erkrankten 492
Menschen in den Mittelpunkt stellt und stattdessen Bürgerrechte mit Füßen tritt. 493
· Die bayerischen FDP Bezirksräte werden die Weiterentwicklung aus diesem 494
Trauerspiel an Missachtung von Grundrechten sehr kritisch beobachten und im 495
Zweifel mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. 496
Trennung zwischen Maßregelvollzug und 497
Strafvollzug 498
· Wir bestehen daher auf der Beibehaltung der strikten Trennung von 499
Maßregelvollzug und Strafvollzug. Darüber hinaus unterstützen wir eine Trennung 500
der süchtigen oder sonst psychisch kranken Straftäter hinsichtlich ihrer im 501
Maßregelvollzug zur Verfügung gestellten Behandlungen und therapeutischen 502
Maßnahmen, da diese beiden Tätergruppen ganz unterschiedliche 503
Voraussetzungen aufweisen. 504
· Die FDP lehnt eine Dezentralisierung der forensischen Abteilungen an den 505
Bezirkskliniken in Haar, Gabersee und Taufkirchen entschieden ab. Dies würde 506
die schon bestehenden Probleme noch erheblich verschärfen. Die FDP erwartet 507
vom bayerischen Staat, dass er bei der Unterbringung und Behandlung 508
psychisch kranker Rechtsbrecher seiner Verantwortung Rechnung trägt. Die 509
anhaltenden Überbelegungen der Stationen sind nicht hinnehmbar. Ebenfalls sind 510
die nach dem neuen Maßregelvollzugsgesetz eingeführten Überwachungen 511
kritisch zu begleiten und die Wahrung der Privatsphäre sicherzustellen. 512
· Die Behandlungsmöglichkeiten psychischer Störungen von Täterinnen und 513
Tätern, die nicht in schuldminderndem Zusammenhang mit Straftaten zu 514
sehen sind, müssen daher auch jenseits der forensischen Abteilungen der 515
Bezirkskliniken zur Verfügung stehen. 516
Jugend und Bildung im Bezirk Oberbayern 517
Mit seinen Fachschulen und einem Berufsbildungswerk leistet der Bezirk einen 518
wichtigen Beitrag zu einer guten Ausbildung junger Menschen in Oberbayern, 519
deren Qualität weit über die Grenzen des Bezirks hinaus bekannt ist. Die FDP 520
wird sich für eine kontinuierliche Förderung der Jugendbildungsstätten einsetzen. 521
Bezirksjugendring 522
· Die enge Partnerschaft zwischen dem Bezirksjugendring und dem Bezirkstag 523
Oberbayern hat sich bewährt und ihren Teil zu einer erfolgreichen Kinder- und 524
Jugendarbeit in Oberbayern beigetragen. Die FDP Oberbayern bekennt sich zu 525
dieser unverbrüchlichen Partnerschaft und möchte das Kinder- und 526
Jugendprogramm von 2004 aktualisieren und fortschreiben. 527
„Tag der Begegnung“ 528
Seite 16
In Zusammenarbeit mit dem Bezirksjugendring baut der Bezirk Oberbayern 529
europäische Jugendpartnerschaften aus und führt bestehende Programme wie 530
z.B. die des Schafhofes zusammen. 531
· Wir wollen, dass ein „Tag der Begegnung“ nach dem Vorbild der Stadt Xanten 532
eingerichtet wird. Dies ist das deutschlandweit größte Familienfest, bei dem 533
Menschen mit und ohne Behinderung zusammen feiern, sich austauschen und 534
gemeinsam für eine Gesellschaft werben, in der alle Menschen die gleichen 535
Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben haben. 536
· Ein hervorragendes Projekt in diesem Zusammenhang stellt seit einigen Jahren 537
das Kulturfestival ZAMMA des Bezirks Oberbayern dar. Hier werden gezielt 538
kulturelle Synergieeffekte zwischen Kultur und Inklusion erzielt. 539
Begleitung durch die Medienwelt 540
Die Medienwelt und insbesondere die Mediennutzung junger Menschen und 541
Kinder ändern sich. In der Nutzung von Internetangeboten liegen für Kinder und 542
Jugendliche Gefahren. 543
· Die FDP Oberbayern möchte einen weiteren Ausbau der pädagogischen 544
Medienfachberatung, die als Ansprechpartner für haupt- und ehrenamtliche 545
Multiplikatoren bei allen medienpädagogischen Fragestellungen fungiert und 546
Jugendmediengruppen bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützt. 547
· Zusätzlich zu den Angeboten in der außerschulischen Jugendarbeit kann der 548
Bezirk Elternverbänden und Eltern pädagogische Angebote und 549
Fortbildungenunterbreiten, damit sie ihre Kinder in der Mediengesellschaft begleiten 550
können. 551
Nach drei Jahren findet eine Validierung der Medienfachberatung statt. 552
Kultur- und Denkmalschutz, Volksmusik- und 553
Heimatpflege im Bezirk Oberbayern 554
Der Bezirk muss seinen bisherigen Standard in der Kultur- und Heimatpflege 555
ausbauen. Wir fordern einen zügigen, barrierefreien Ausbau der Bezirksmuseen. 556
Bewahren und Fördern 557
Die Liebe zur Bayerischen Heimat hat bereits in der Bayerischen Verfassung 558
ihren Ausdruck gefunden. 559
In der Denkmalpflege, zu der zukünftig auch die Bodendenkmalpflege gehören 560
muss, ist dies verkörpert. Die Arbeit der Fachberater für Heimatpflege, 561
Volksmusik, Fischerei und Imkerei sowie die Arbeit des Fachberaters für Medien, 562
wird die Pflege und Bewahrung oberbayerischen Brauchtums gefördert und der 563
wirtschaftliche Fortbestand traditioneller Berufe gesichert. Die Stelle des 564
Seite 17
Beauftragten für Popularmusik ermöglicht schließlich eine Weiterentwicklung von 565
Kulturschaffenden mit Hilfestellungen zur Selbsthilfe. 566
· Die FDP befürwortet insbesondere die Einbeziehung und Unterstützung 567
ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger in Oberbayern, wie 568
etwa durch die äußerst engagierte Arbeit des Volksmusikarchivs für die 569
zahlreichen Musikgruppen und Kreise in Oberbayern. 570
· Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Sparmaßnahmen 571
meistens zuerst Ausgaben für die Kulturpflege betreffen, plädiert die FDP hier 572
für besondere Aufmerksamkeit und besonderes Augenmaß. 573
Menschen haben Vorrang vor Steinen 574
· Ohne die Belange des Denkmalschutzes zu vernachlässigen, muss darauf 575
geachtet werden, dass die Bedürfnisse Behinderter, z.B. 576
Mobilitätseingeschränkter, berücksichtigt werden. Das Anbringen z.B. von 577
Handläufen an Treppen darf nicht an kleinlichen Auslegungen scheitern. 578
Natur- und Landschaftsschutz im Bezirk 579
Oberbayern 580
Oberbayern bietet vielfältige und einzigartige Naturschönheiten und -denkmäler, 581
die Lebensraum und Heimat zahlreicher geschützter Tiere und Pflanzenarten 582
sind. Die oberbayerischen Liberalen unterstützen die Anstrengungen, mit denen 583
der Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu beiträgt, diese Landschaftsteile, 584
insbesondere Feuchtbiotope, Trockenwiesen und Hochmoore, zu erhalten, 585
anzukaufen oder deren Schutz zu fördern. Unserer Vorstellung nach sollten 586
diese Anstrengungen eher verstärkt werden und nicht den haushaltsbedingten 587
Sparzwängen zum Opfer fallen. 588
Naturparke in Oberbayern 589
Der Bezirk ist für landkreisübergreifende Rechtsverordnungen zuständig. 590
Oberbayern ist der einzige Bezirk, in dem bisher noch keine Naturparke errichtet 591
sind, es gibt jedoch Bestrebungen seitens der Landkreise. Naturparke sind ein 592
Instrument zur Regionalentwicklung unter Bürgerbeteiligung, sie fördern 593
Umweltbewusstsein und die Identifikation der Bewohner mit ihrer Region. 594
· Der Bezirk soll den Landkreisen daher unterstützend und beratend zur Seite 595
stehen und mitwirken, diese Idee bei den Bürgerinnen und Bürgern zu 596
kommunizieren und umzusetzen. 597
· Die Zuständigkeit für die gebietsübergreifende Regelung von 598
Landschaftsschutzgebieten durch den Bezirk ist aktiv auszuüben, um der 599
Aufgabe der Heimat und-Naturschutzpflege aktiv nachzukommen. 600
Freier Zugang zur Natur für Alle 601
Seite 18
Artikel 141, Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern garantiert allen 602
Menschen den freien Zugang zur Natur. 603
· Um diesen Grundsatz tatsächlich zu verwirklichen, soll es Mobilitätsbehinderten 604
mit Schwerbehindertenausweis gestattet werden, die für die Land- und 605
Forstwirtschaft gewidmeten Wege zu befahren. 606
Hochwasserschutz für Gewässer 2. Ordnung 607
2007 hat der Freistaat diese Aufgabe den Bezirken abgenommen und mit der 608
Begründung der besseren Abstimmbarkeit in die eigenen Zuständigkeit 609
übernommen. Seitdem ist, abgesehen von den noch vom Bezirk Oberbayern 610
abzuschließenden Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung keine einem 611
Gesamtplanverfahren unterzogene Maßnahme mehr erfolgt. Vielmehr sind die 612
Gemeinden und Landkreise sich selbst überlassen worden, ob und wie 613
Hochwasserschutzmaßnahmen an einem überregionalen Gewässer erfolgen. 614
Dieses Vorgehen ist in Zeiten des Klimawandels mit stetig steigenden Risiken 615
von Hochwasserszenarien nicht hinnehmbar und zeigt die klassische 616
Zuständigkeit für die Bezirke um Landkreisübergreifend ein schlüssiges 617
Hochwasserkonzept für diese Gewässer zu entwickeln und umzusetzen. 618
Daher fordert die FDP die Rückübertragung der Zuständigkeit für Gewässer 2. 619
Ordnung im Gewässerschutz an die Bezirke. 620
Öffentlichkeitsarbeit 621
Die FDP Oberbayern fordert eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks, 622
um die sozialen und kulturellen Aufgaben und Angebote der dritten kommunalen 623
Ebene einem größeren Publikum in seiner Breite bekannt zu machen und den 624
Gedanken der Inklusion in der Bevölkerung nachhaltig zu verankern. Frühzeitige 625
Vermittlung von Bezirksaufgaben schon an Schulkinder, wie in dem Programm 626
"Bezirk zum Anfassen" ursprünglich angedacht, muss wieder konsequent in den 627
Vordergrund gestellt werden. Dabei sind insbesondere die kostenintensiven 628
Museen stärker zu bewerben. 629
630
Begründung:
Erfolgt mündlich
Seite 19
Antrag 002
Betr.: Kein Import von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten wie bspw. dem Afrikanischen Elefanten
Antragsteller: Tobias Thalhammer, Ursula Lex, Dr. Gabriela Berg, Stefanie Wagner-Schroiff, Ralph-Peter Rauchfuss, Thomas Jännert, Ilona Below, Daniel Below
Antrag: 1
Die Einfuhrgenehmigungspflicht für Jagdtrophäen streng geschützter Tierarten 2
(Verordnung EU 338/97 Anhang A) wird auf die ebenso bedrohten Tierarten bzw. 3
Populationen des so genannten Anhanges B ausgeweitet. Hierunter fällt dann 4
nicht nur bspw. die Art des Afrikanischen Elefanten aus Tansania (Anhang A), 5
sondern auch aus Simbabwe (Anhang B). 6
Das Vermarktungsverbot bedrohter Tierarten des Anhanges A wird ebenso auf 7
die Arten des Anhanges B ausgeweitet. 8
Ab sofort ist ein in Deutschland anerkannter und gültiger Jagdschein formale 9
Grundvoraussetzung um überhaupt einen Antrag auf eine Sondergenehmigung 10
für den Import stellen zu können. 11
Mittelfristig soll in Deutschland generell der Import jeglicher Trophäen der 12
Anhänge A und B untersagt werden. Ferner ist hierfür auf europäischer Ebene 13
zu werben. 14
Begründung: 15
Die Verordnung (EG) 338/97 setzt das international anerkannte Washingtoner 16
Artenschutzübereinkommen (CITES) in der EU um. Je nach Gefährdungsgrad 17
werden die bedrohten Arten in vier unterschiedlichen Anhängen (A bis D) 18
aufgeführt. Eine Einfuhrgenehmigungspflicht von Jagdtrophäen existiert lediglich 19
für die streng geschützten Tierarten des Anhangs A, ein Import ist folglich 20
möglich, lediglich die Vermarktung ausgeschlossen. Laut Bundesregierung 21
(Drucksache 18/6317) wurden zwischen 2005 und 2014 insgesamt 1.225 22
Genehmigungen für die Einfuhr streng geschützter Arten nach Deutschland 23
erteilt, beispielsweise für den afrikanischen Elefanten 52 Stoßzähne. Hierunter 24
sind auch Elefanten aus den vom Aussterben bedrohten Populationen in 25
Mosambik oder Tansania. 26
Die Genehmigung auf Einfuhrt bedrohter Arten des Anhangs B ist behördlich 27
derzeit zu erteilen, wenn eine Ausfuhrgenehmigung des jeweiligen Landes 28
vorliegt. Unter welchen Bedingungen diese zustande kommt, wird nicht geprüft. 29
Hierzu gehören beispielsweise Populationen des afrikanischen Elefanten in 30
Seite 20
politisch unstabilen Ländern wie Simbabwe. Insgesamt wurden zwischen 2005 31
und 2014 laut Auskunft der Bundesregierung 646 Stoßzähne und zusätzlich 87 32
Trophäen (Zusammenfassung einzelner Teile eines Tieres wie Ohr oder Schwanz 33
zu einer Trophäe) nach Deutschland eingeführt. 34
Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die von der EU empfohlenen 35
Kategorisierungen abzuändern. Wie Trump nun Obamas Einstufung des 36
afrikanischen Elefanten in Simbabwe von Kategorie A beabsichtigt 37
heruntersetzen auf Kategorie B, soll die Bundesregierung entgegen reagieren 38
und beispielgebend den afrikanischen Elefanten von Kategorie B auf A 39
höherstufen, ihm also mehr Schutz gewähren. 40
Eine Ausfuhrbescheinigung des Herkunftslandes ist somit ausreichend, auch 41
wenn dieses politisch instabil oder korrupt ist. In vielen Ländern wird auch kein 42
Jagd- oder Waffenschein benötigt. Manchmal reichen für Touristen wenige 43
Probeschüsse aus, ein Erlebnisurlaub der ethisch befremdlichen Art. 44
Nach massiver Kritik aus Tierschutzreihen hat Trump vier Tage nach der 45
Bekanntgabe angekündigt, die Einfuhrerlaubnis von Elefantenstoßzähnen aus 46
Gründen des Artenschutzes erneut zu hinterfragen. Deutschland sollte Obamas 47
einstiger Einstufung zum Schutze des Afrikanischen Elefanten folgen. 48
49
Seite 21
Antrag 003
Betr.: Zum Erhalt und zur Rückgewinnung der Biodiversität
Antragsteller: UrsulaLex, Dr. Claus Fahrer,Martin Eberhard, OV Miesbach, Tobias Thalhammer, Gabriela Berg, Ralp Peter Rauchfuss, Ludwig Huber, Daniel Sorcik, Guido Lex, Albert Duin, Peter Corticelli, Thomas Jännert, KV BadTölz/Wolfratshausen,Fritz Haugg,OVPlanegg, Heinz Hilgendorfer, Jörg Scholler, Antje Helmers, Alexander Reich, Sigrid Friedl-Lausenmeyer, Rainer Sobek
Wir fordern, dass dem Erhalt und der Rückgewinnung der Artenvielfalt 1
(Biodiversität) auf allen Ebenen Aufmerksamkeit und Priorität eingeräumt wird. 2
Diese Priorität soll der dem Thema dienlichen Arbeit der Ausschüsse und 3
Foren, auf Bezirks- Landes- und Bundesebene eingeräumt werden, in Presse- 4
und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden und letztlich im Parteiprogramm, in 5
Form von Gesetzesvorschlägen, ihren Niederschlag finden. 6
Durch die Erarbeitung von Maßnahmen, wie zum Beispiel einem 7
Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft (in Bund und EU), weg von der 8
Subvention des Produkts hin zur Subvention bzw. Förderung des Landwirts, als 9
Hüter und Förderer der Biodiversität, soll durch die FDP ein wegweisender 10
Politikwechsel angestoßen werden. Diese Federführung muss, durch 11
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auch dementsprechend vom Bürger 12
wahrgenommen werden. 13
14
Begründung:
Begründung:
das erschreckende und bedrohliche Ausmaß des Rückgangs der Insekten und
Vogelpopulation (zuletzt in Frankreich, Deutschland, England mit zum Teil 80 Prozent in
einem Zeitraum von 20-30 Jahren) wurde inzwischen ausreichend und mehrfach durch
verifizierte, unabhängige Studien belegt.
(Studie Entomologischer Verein Krefeld, Statistische Neuauswertung Universität
Radboud, Studie PLOS one „total flying insect biomass”, Studie des Weltrats für
Biodiversität | ipbes,
Studie des Umweltbundesamtes | bmub.bund, Studie des Museum National d‘ Histoire
Naturelle zum Vogelsterben und viele mehr)
Seite 22
Aber anstatt dem Thema den entsprechenden Stellenwert einzuräumen herrscht in den
Führungsetagen der Politik Windstille. Leider auch in der FDP.
Das Zeitfenster in den wirkungsvolle Maßnahmen möglicherweise greifen, zählt nicht
nach Dekaden sondern nach wenigen Jahren .
Anstatt das Thema den Grünen oder Verbänden zu überlassen die in der Wahrnehmung
eher als weltverbessernd und weltfremd gelten, hätte die Positionierung unserer Partei als
pragmatisch an- packende Kraft sicherlich mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit mit
entsprechenden Verhalten der Wähler.
Insbesondere im Hinblick auf das Artensterben in Europa, dem wir als europäische Partei
entgegenwirken können, sollten wir dem Thema oberste Priorität beimessen und
schnellstens wirksame Maßnahmen ausarbeiten und fordern.
Subventionen sind in unserer Partei, berechtigter Weise, seit jeher höchst umstritten.
Unbestritten ist jedoch das die deutsche, Beziehungsweise die europäische
Landwirtschaft nur durch Subventionen Welt -wirtschaftlich konkurrenzfähig ist. Allein die
Art der Subvention, nämlich die Subvention des Produkts fördert die industrielle
Landwirtschaft. Die industrielle Landwirtschaft ist aber nachweisbar, durch ihre extensive
Bearbeitung der Flächen einer der Hauptgründe für den Rückgang der Lebensgrundlage
von Vögeln und ihrer Nahrungsgrundlage den Insekten.
Neuere Studien zeigen dass die Größe der Äcker mit ihren wichtigen Rändern sowie die
Art der Pflanzen einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensgrundlage von Insekten
und Vögel und aller beteiligten Wildtiere haben.
Es ist daher von größter Wichtigkeit dass ein Paradigmenwechsel in der
Subventionspolitik unserer Agrarwirtschaft stattfindet.
Dieser Paradigmenwechsel sollte beinhalten dass der Landwirt nicht mehr für sein
Produkt subventioniert wird sondern für den Erhalt der Biodiversität. Der Landwirt sollte
die Subvention für die Pflege der natürlichen Umwelt mit ihren Pflanzen und Tieren
erhalten. Die hochwertigen Bioprodukte können (lokal) sicherlich bestens vermarktet
werden
Seite 23
Antrag 004
Betr.: Das Verantwortungsprinzip in einer „digitalisierten“ Sozialen Marktwirtschaft erhalten
Antragsteller: LFA Wirtschaft und Technologie
Die Digitalisierung führt in ihrer Fortentwicklung zu immer autonomeren, auch 1
lernenden Systemen – 2
Beispiel künstliche Intelligenz (KI)/Machine Learning/Blockchain. So können z.B. 3
Verträge oder staatliche Verordnungen zukünftig durch autonome Systeme 4
geschlossen bzw. veranlasst werden, ohne dass ein Mensch direkt in diese 5
Prozesse eingreift. 6
Durch solche „autonom“ geschlossenen Verträge können Unternehmen und 7
Personen enorme Verpflichtungen, Konsequenzen und/oder Einschränkungen 8
erwachsen. Insbesondere im Bereich staatlicher/halbstaatlicher Einrichtungen - 9
Verwaltung, Behörden, Bildungseinrichtungen, Kliniken – 10
in denen der Kostendruck eine besondere Rolle spielt – werden diese 11
Entwicklungen Eingang finden. 12
Daher fordert die FDP: 13
· Verantwortungsträger können sich zwar durch ein KI-System beraten 14
lassen oder an diese bestimmte Aufgaben delegieren. Die rechtliche und 15
ethische Verantwortung verbleibt aber immer beim menschlichen 16
Entscheider (Manager, Beamter). Dieser Entscheider ist formal auch der 17
Kommunikationspartner für die betroffenen Institutionen bzw. Individuen. Der 18
Entscheidungsbefugte darf auch die kommunikativen Beziehungen nicht 19
endgültig an ein System, einen „Algorithmus“, abgeben. 20
Aus liberaler Sicht darf kein Entscheidungsbefugter eines Unternehmens 21
oder einer Organisation, speziell des Staates, sich der Verantwortung für 22
eine Entscheidung mit individueller Konsequenz durch Verweis auf ein 23
autonom arbeitendes System entziehen. Verantwortung und Haftung für die 24
Entscheidungen autonomer Systeme verbleiben in der rechtlichen Sphäre 25
desjenigen, der die diese Systeme betreibt oder in dessen Auftrag diese 26
Systeme betrieben werden. 27
· Verantwortung und Haftung sind auch in einer digitalisierten SMW nicht an 28
Maschinen abdingbar 29
30
Begründung:
Seite 24
Der Text ist weitgehend selbsterklärend. Wir Liberale wollen die Chancen der
Digitalisierung umfassend nutzen. Deshalb ist es wichtig, dass die Prinzipien der
staatlichen Ordnung, von Privatrecht und Verwaltungsrecht und des Zusammenlebens
zwischen Bürgern nicht ausgehöhlt werden unter Verweis auf einen fehlerhaften
Algorithmus oder ähnliches. Wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine
bessere Gesellschaft ergreifen, aber nicht die liberalen Grundlagen der
Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Haftung abschaffen.
Weitere Begründung mündlich.
Seite 25
Antrag 005
Betr.: Digitalministerium
Antragsteller: Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Axel Schmidt, Tobias Talhammer, Ralph Peter Rauchfuss Gerhard Dieterle, Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang Mutter
Digitalisierung first! Das gilt für die Freien Demokraten in allen Bereichen. Auch 1
im politischen Institutionengeflecht. Die Strukturen in den Ministerien müssen fit 2
für die Zukunft gemacht werden. Wir fordern ein eine „Digitale Transformation“ 3
der Politik, nicht nur der Wirtschaft und der Gesellschaft. 4
Konkret bedeutet dies ein eigenständiges Ministerium, dass als Think Tank und 5
Vordenker agiert. Wir wollen neue Strukturen und neue Arten von 6
Zusammenarbeit in einem Digitalministerium haben. 7
Ein neues Digitalisierungsministerium muss nach Ansicht der Freien Demokraten 8
Tempo machen, um den rechtlichen Rahmen für neue Formen des Arbeitens, 9
neue Geschäftsmodelle und neue Technologien zu verbessern. Die Gründung 10
von Start-ups soll durch den Abbau von Bürokratie und attraktivere Bedingungen 11
für die Investition von privatem Kapital forciert werden – denn dort entstehen die 12
Arbeitsplätze der Zukunft. 13
Selbstverständlich ist eine der vordringlichsten Aufgaben die zügige Umsetzung 14
und der flächen-deckende Ausbau der Digitalen Infrastruktur in Bayern, 15
insbesondere auch in den ländlichen Regionen. 16
Ein Digitalministerium wird Projekte im Bereich Digitalisierung erarbeiten und 17
abschließen. Neben der gemeinsamen Federführung ist auch die Koordinierung 18
mit anderen Ressorts ein wichtiger Punkt, um diesen Anspruch umsetzen zu 19
können. So kann sichergestellt werden, dass Deutschland die Chancen des 20
digitalen Fortschritts ergreifen kann. 21
Wir stellen uns vor, dass dieses Digitalministerium mit digitalen Profis statt 22
Politprofis besetzt wird. 23
Begründung:
Begründung erfolgt mündlich.