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Jagd- und Fischereiverwaltung
Wasserbau mit dem Biber
Michael Vogel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Jagd- und Fischereiverwaltung JFV
Wasserbautagung 2019
Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
Weinfelden, 14. März 2019
Jagd- und Fischereiverwaltung
Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
Inhalt
• Aktueller Biberbestand TG
• Rechtsgrundlagen Biber (Infrastrukturschäden und –Prävention)
• Umgang mit Konflikten
• Bibertaugliche Gewässer: Wichtigste Punkte im Wasserbau
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Jagd- und Fischereiverwaltung
Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
Ziele des Konzepts Biber Thurgau (2013)
• Sicherung der Biberpopulation
• Minimierung der Biberschäden und Konflikte
• Regelmässige Erhebung des Biberbestands
• Information und Beratung der Öffentlichkeit
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Jagd- und Fischereiverwaltung
Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
Biberbestand im Kanton Thurgau
• Aktuell ca. 550-600 Tiere (CH 3’000 Tiere)
• Aktuell gut 150 besetzte Reviere
• Hinweise auf Dichteregulation; Zuwachsrate flacht ab
• Zunehmende Besiedlung von Kleingewässern
• Fast alle geeigneten Gewässer sind besiedelt oder werden es in
Kürze sein
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Jagd- und Fischereiverwaltung
Änderung Jagdrechtsgrundlagen Kanton TG
• Grosser Rat hat Revision JG am 16. Mai 2017 verabschiedet
• Revidiertes Jagdgesetz (JG) und neue Jagdverordnung (JGRV)
werden am 6. Juli 2018 in Kraft gesetzt
5 Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
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Änderung JG Kanton TG 2018
§ 32 Abs. 2
• An die Kosten notwendiger und geeigneter Schutzmassnahmen hat
die Gemeinde, zum Schutz vor Biberschäden der Kanton, einen
angemessenen Beitrag zu leisten. Der Regierungsrat erlässt die
erforderlichen Weisungen.
§ 34 Abs. 1
• Der Kanton haftet für Schäden an Wald, landwirtschaftlichen
Kulturen, Nutztieren oder Infrastrukturanlagen, die durch geschützte
Tiere gemäss Artikel 13 Abs. 4 JSG oder durch Hirsche,
Wildschweine, Dachse, Krähen oder durch kantonal geschützte
Tierarten verursacht werden.
6 Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
Jagd- und Fischereiverwaltung
Änderung JGRV Kanton TG 2018
6. Wildschaden
§ 39 Meldung von Wildschäden
• …
• Ein durch Biber verursachter Wildschaden an Infrastrukturanlagen ist
vom Geschädigten oder der Geschädigten unverzüglich der Jagd-
und Fischereiverwaltung zu melden.
7 Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
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Änderung JGRV Kanton TG 2018
7.2 Massnahmen bei geschützten Tieren
§ 48 Begriff der Wildschadenverhütungsmassnahmen bei Schäden
durch geschützte Wildarten
• Als Wildschadenverhütungsmassnahmen im Sinne dieser Verordnung
gelten Massnahmen zur Abwehr von Schäden durch Biber an Wald
und an Infrastrukturanlagen.
8 Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
Jagd- und Fischereiverwaltung
Änderung JGRV Kanton TG 2018
§ 49 Zuständigkeit bei Schäden durch geschützte Wildarten
• Für die Abwicklung von Wildschadenverhütungsmassnahmen gemäss § 48 dieser Verordnung ist die Jagd- und Fischereiverwaltung zuständig.
§ 50 Beitragsberechtigung bei Schäden durch geschützte Wildarten
• Für notwendige und zweckmässige Wildschadenverhütungsmassnahmen
zur Verhinderung von Schäden durch Biber sind Beiträge durch den Kanton auszurichten.
• Beitragsberechtigt sind bei Infrastrukturanlagen die Gewässerunterhaltspflichtigen, im Wald die Grundeigentümer oder Grundeigentümerinnen.
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Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
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Änderung JGRV Kanton TG 2018
7. Wildschadenverhütungsmassnahmen
§ 51 Verfahren bei Schäden durch geschützte Wildarten
• Beitragsgesuche sind vor Durchführung der Massnahmen der Jagd- und Fischereiverwaltung schriftlich einzureichen.
• (…)
• Beitragsgesuche für Massnahmen an Infrastrukturen sind vor Einreichung des Gesuches von der Abteilung Wasserbau und Hydrometrie des Amts für Umwelt überprüfen und bestätigen zu lassen.
• (…) Die Politischen Gemeinden erstellen zuhanden der Jagd- und Fischereiverwaltung die Bestätigung über durchgeführte Wildschadenverhütungsmassnahmen.
10 Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
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Änderung JGRV Kanton TG 2018
§ 52 Technische Massnahmen bei Schäden durch geschützte Wildarten
1. (…)
2. an Infrastrukturanlagen:
• das Verlegen oder der Rückbau von Infrastrukturanlagen
• die Vergitterung oder das Verfüllen von Biberlöchern in Uferböschungen und Hochwasserschutzbauten
• die Anpassung von Entwässerungseinleitungen;
• weitere, durch die Jagd- und Fischereiverwaltung als geeignet beurteilte Massnahmen.
• die Entfernung oder der Rückbau von Biberdämmen;
• der Einbau von Drainagen in Biberdämme;
• die Installation von elektrischen Zäunen an Biberdämmen
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Wasserbau mit dem Biber – Grundlagen, Herausforderungen, Perspektiven
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• Der einfach umzusetzende Ansatz, Aber…
• Für arbeitsaufwändige Betreuung von Präventionsmassnahmen
fehlen oft Ressourcen
• Lösen Probleme nur punktuell und nicht langfristig
• Die Massnahmen vermindern Schäden aber auch, dass der Biber sein
ökologisches Potential als Wasserbauer entfalten kann
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Umgang mit Konflikten: Technische (Einzel-) Massnahmen an Biberbauten
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Mensch: Max. 10’000 Jahre Biber: Mind. 7’000’000 Jahre
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Viel Erfahrung im Wasserbau
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• Der nachhaltigste Ansatz! Aber…
• Wo grosse Probleme mit Infrastrukturschäden bestehen, ist Schaffung von Gewässeraum nicht immer realisierbar
• Bäche sind im Kanton TG Gemeindesache und sie müssen Revitalisierungsprojekte initiieren
• Teure Massnahmen sind politisch schwierig aber sachlich und langfristig finanziell sinnvoll
• Biber nehmen den Wasserbauern die Arbeit weg
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Umgang mit Konflikten: Gewässerraum und Revitalisierung
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• Biber: In der Planung so relevant wie HQ 100
• «Gutmütige» Gewässer mit Platz für Dynamik
• Genügend Freibord
• Flache Böschungen oder Gitter, wo Grabungen kritisch
• Überdimensionierte Durchlässe (>3.5 m)
• Steuerung von Grabaktivitäten durch Geländegestaltung
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Wir bauen bibertaugliche Gewässer!
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