BID.dossier Netzpolitik - Wahlprüfsteine 2013

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Wahlprüfsteine der Verbände ZUR BUNDESTAGSWAHL 2013 NETZPOLITIK BERLINER INFORMATIONSDIENST

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Finden Sie hier das BID.dossier des Berliner Informationsdienstes zur Verkehrspolitik mit einer Zusammenstellung der Forderungen der Verbände zur Bundestagswahl 2013. Weitere Informationen unter: www.bid.ag

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Wahlprüfsteine der Verbändezur Bundestagswahl 2013

netzpolitik

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Bid wahlprüfsteine //netzpolitik s. 2www.netzpolitik.Bid.ag

Liebe Leser,am 22. september wurden die karten zur Bundes-tagswahl neu gemischt. in den sich anschließenden Koalitionsverhandlungen loten die künftigen Regie-rungsparteien ihre gestaltungsspielräume aus und legen gemeinsam den Fahrplan für die nächsten vier Jahre fest. Dies ist eine spannende Zeit für alle, die von politischen Entscheidungen ganz unmittelbar betroffen sind, denn jetzt wird festgelegt, welche Themen die Politik in der nächsten Legislatur in An-griff nehmen will.

Um die Agenda der Politik mitzugestalten haben auch die Verbände gemeinsam mit ihren Mitgliedern for-derungen und Vorschläge für die Politikgestaltung in den nächsten Jahren erarbeitet und bereits im Vorfeld der Bundestagswahl an die künftige Bundesregierung adressiert. Eine Auswahl der verschiedenen netz- politischen Positionen haben wir in den BID-Wahl-prüfsteinen für Sie aufbereitet.

Auch nach der Wahl bieten die Prüfsteine eine gute Möglichkeit, die Positionen der Akteure nachzuvoll-ziehen und auf diese Weise, die in den politischen Prozess eingebrachten Argumente, zu antizipie-ren. Sollten Ihnen an dieser Stelle Verbandspositio-nen fehlen, freuen wir uns über eine Nachricht an [email protected].

ihre

aylin ünal

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Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM): Weichen für die digitale Wirtschaft stellen

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der BitkoM for-dert die parteien im Bundestags-wahljahr auf,

die Digitalisierung der Wirtschaft politisch noch stärker zu unterstützen. „die wahlprogramme der parteien zei-gen, dass sich das Bewusstsein in der Politik für den digitalen Wandel in Wirt-schaft und Gesellschaft seit der letzten Bundestagswahl deutlich erhöht hat. al-lerdings fehle den programmen immer noch ein ganzheitlicher Ansatz für eine digitale Wirtschaftspolitik“, sagte BIT-koM-präsident prof. dieter kempf. in der kommenden Legislaturperiode müsse die wirtschaftliche Bedeutung der Digi-talisierung für die Zukunft Deutschlands herausgestellt werden.

Bislang wird Netzpolitik primär als Gesell-schaftspolitik verstanden, Netzpolitik ist aber auch Wirtschaftspolitik. Dies sollten die parteien in ihren wahlprogrammen zum Ausdruck bringen. In der kommen-den Legislaturperiode muss die wirtschaft-liche Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunft Deutschlands herausgestellt werden. Mit mehr als 900.000 Beschäf-tigten und einem Umsatz von 153 Milliar-den euro ist die it- und internet-Branche Deutschlands stärkster Wachstumsmotor.

Um diese starke Position angesichts eines immer schnelleren Innovationstempos zu halten und auszubauen, fordert der BITKOM für die kommende Legislaturpe-riode die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Von dieser unbüro-

kratischen Innovationsförderung würden alle Unternehmen, vor allem aber auch Mittelständler profitieren.

Zur Unterstützung der regen Start-up-Sze-ne müssten die steuerlichen Rahmenbe-dingungen für privates Wagniskapital ver-bessert sowie ein staatlich unterstützter it-fonds eingerichtet werden. deutsch-land braucht aber auch eine neue unter-nehmer- und Gründerkultur, die bereits in der schule gelehrt und erlernt werde. Dazu gehöre, dass Informatik als Quer-schnittsdisziplin und Teil der Allgemein-bildung verstanden und Pflichtfach in der Sekundarstufe I werde.

Der BITKOM fordert darüber hinaus unter anderem:

• Die zentralen Infrastrukturen für Verkehr, Energie, Gesundheit, Verwaltung und Bildung müssen schnellstmöglich digitalisiert wer-den. Gleichzeitig ist der weitere Aus-bau der Breitbandnetze durch eine investitionsfördernde Regulierung zu flankieren. Intelligente Netze sind die Voraussetzung, um drängende gesellschaftliche Herausforderungen wie die energiewende zu meistern.

• Deutschland soll zum weltweit füh-renden Standort für Industrie 4.0 ausgebaut werden. Für dieses Zu-sammenwachsen von IT und Ferti-gungsindustrie ist eine konzentrierte forschung ebenso notwendig wie eine einschlägige Qualifizierung der

Beschäftigten und eine leistungsfä-hige, sichere Breitbandinfrastruktur.

• Dem Fachkräftemangel als stärkste wachstumsbremse der itk-Branche mit aktuell 43.000 fehlenden IT-Spe-zialisten muss durch eine breite Bil-dungsoffensive begegnet werden. neben einem durchlässigeren Bil-dungssystem können intelligente Bildungsnetze individuelle Studi-enangebote und effiziente Res-sourcennutzung ermöglichen. um Zuwanderung von ausländischen Fachkräften soll nach der Einfüh-rung der Blauen karte eu weiter aktiv geworben werden.

• die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine zu-kunftsfähige und innovationsfreund-liche Datenschutz-Grundverordnung einsetzen. dabei soll sichergestellt werden, dass eine sinnvolle Nutzung von Daten weiterhin möglich ist und Innovationen nicht unnötig ausge-bremst werden.

der BitkoM hat zu zahlreichen themen-feldern – von Cloud Computing bis Wirt-schaftspolitik – Fakten zusammengestellt und die notwendigen Schritte beschrie-ben, damit Deutschland seine gute Aus-gangsposition im internationalen Wettbe-werb weiter ausbauen kann.

Hintergrund: http://goo.gl/9CKSCp

BID WAHLPRüFSTEINE //NETZPOLITIK S. 4www.netzpolitik.Bid.ag

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): Thesen zur Telekommunikationspolitik 2013

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Um die Wettbe-werbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der Breitband-

ausbau durch Nut-zung aller verfügbaren Investiti-

onsmittel vorangetrieben werden.

forderungen:

1. Investitionswettbewerb statt Investitionsbeschränkung durch remonopolisierung

2. Investitionsfördernde Frequenzpolitik

3. Investitionsverstärkung insbesondere im ländlichen Bereich

4. Investitionsfördernde preisregulierung

5. synergien zur kostenminimierung nutzbar machen

6. Mit hilfe gezielter förderprogram-me können in Ausnahmefällen letzte Versorgungslücken effizient geschlossen werden

7. Universaldienst schadet dem Breitbandausbau

Damit die Energiewende gelingt, brau-chen wir zuverlässige Kommunikations-infrastrukturen und innovative Technik.

forderungen:

1. Um vorhandenes Synergiepotenzial

optimal zu nutzen, sollte bei Net-zausbauprojekten im Zusammen-hang mit der energiewende immer auch die Möglichkeit des gleichzeiti-gen ausbaus moderner Breitbandin-frastrukturen geprüft werden.

2. Wettbewerb an allen Schlüsselele-menten von Smart-Grid-Infrastruk-turen absichern. Dies reicht von den Datentransportinfrastrukturen („Machine-to-Machine“) bis hin zu sicheren, aber gleichzeitig für Diensteanbieter des Endkunden- zugänglichen „Datendrehscheiben“, insbesondere was die auf daten des smart Metering aufsetzenden zukünftigen Energiemanagement-dienstleistungen betrifft.

3. Bei Anbindung von Smart Grid und Gateway die leistungsstarken Inf-rastrukturen und Technologien der Wettbewerbsunternehmen berück-sichtigen (Festnetz, Mobilfunk)

4. konsequente einbindung der te-lekommunikationswirtschaft und -verbände im Zusammenhang mit der planung und standardisierung neuer Schnittstellen

5. klare gesetzliche und untergesetz-liche Rahmenbedingungen für den Einsatz intelligenter Netztechnik, z. B. im Hinblick auf Datenschutz und datensicherheit

6. Kundenwechselprozesse in Telekom-munikations- und Energiewirtschaft verbessern und vereinheitlichen

Nachhaltige Impulse für zukunftssiche-re Arbeitsplätze, Green IT und Energie-effizienz setzen.

forderung:

Bei der anstehenden überarbeitung der regeln des erneuerbare-energien-geset-zes (EEG) sollte für Rechenzentren eine Entlastung von Energie-Sonderabgaben geschaffen werden. Gesamtwirtschaft-lich würde eine solche Entlastung von einer Sonderabgabe keinesfalls zu einer Belastung des staatshaushaltes oder der Bürger führen, sondern vielmehr zu ganz erheblichen positiven Beschäf-tigungs- und Steuereinnahme-Effekten. Zu überlegen ist weiterhin, ob die Kos-ten der Energiewende zukünftig nicht allen energieträgern in gleicher weise zugerechnet werden sollten. durch die ausschließliche Belastung des energie-trägers Elektrizität werden gerade die Innovations- und Wachstumsmotoren unserer Volkswirtschaft im Vergleich zu ihren europäischen und internationalen Wettbewerbern wesentlich stärker be-lastet.

Enormer Nutzen telefonischer Mehr-wertdienste darf nicht weiter durch unseriöse Geschäftspraktiken zerstört werden.

forderung:

die regelungen zum kundenschutz soll-ten im rahmen der europäischen har-monisierungsbestrebungen so konkre-

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tisiert sein, dass gezielt Missbräuchen entgegengewirkt werden kann ohne aus Verbrauchersicht wichtige und kommer-ziell erfolgreiche Geschäftsmodelle ab-zuwürgen. Verbraucherschutzrechtliche und Wirtschaftswachstum können und müssen wieder in ein ausgeglichenes Ver-hältnis gebracht werden. staatliche ein-griffe müssen effizient und gezielt vorge-nommen werden, sie müssen technisch sinnvoll umsetzbar sein und so definiert werden, dass hinreichende Planungssi-cherheit für den Verbraucher und Markt sichergestellt ist.

Nationale Interessen bei EU-Rechtset-zung stärker berücksichtigen.

forderungen:

1. Weitreichende Vorgaben für den Rechtsrahmen und für die Regulie-rung des Telekommunikationsmark-tes werden in Brüssel vorgenommen.

2. daneben muss auch bei der umset-zung von EU-Richtlinien stärker auf die Chancen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Un-ternehmen geachtet werden.

3. Die künftige Bundesregierung muss sich für einen praktikablen Daten-schutz einsetzen, der die Interessen von Nutzern wie auch Wirtschaft gleichermaßen berücksichtigt.

Hintergrund: http://goo.gl/bvxGMt

Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Kommunalwirtschaft stärken - Infrastrukturen sichernaufgabe der nächsten Bundesregierung wird es sein, verlässliche Entwicklungs-möglichkeiten und dazu passende wirt-schaftspolitische und rechtliche Rahmen-bedingungen für eine leistungsfähige und investitionsstarke Kommunalwirt-schaft zu schaffen. Dazu zählt ein zeitgemäßer gemeinde-wirtschaftsrechtlicher Rahmen ebenso wie die angemessene Politik für die einzelnen Sparten.

Schnelles Internet, überall - Breitband-versorgung durch kommunale Unterneh-men unterstützen!

kommunale unterneh-men treiben den flä-chendeckenden Breit-bandausbau als teil der Daseinsvorsorge im

Wettbewerb voran und nutzen synergien mit ihren anderen

Infrastrukturen.

Dafür müssen die Finanzierungs- und In-vestitionsbedingungen und die regulato-rischen Möglichkeiten der Kostenanrech-nung weiter verbessert werden.

Hintergrund: http://goo.gl/gtp1Hz

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Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA): Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl

Berliner informationsdienst

der Breitbandausbau bleibt im be-ginnenden Bundestagswahlkampf ein wichtiges Thema. Ob Fernsehen auf abruf oder telemedizin – der zugang zu Dienstleistungen und Inhalten über das Internet ist eine Standortfrage, gerade im ländlichen Raum. Der flächendecken-de Ausbau von schnellem Internet ist ein Ziel, das die politischen Parteien teilen; intensiv diskutiert wird dagegen die Fra-ge, wie sich dieses Ziel am besten errei-chen lässt. Universaldienst, neue Förder-programme, symmetrische Regulierung und der Ausbau der Mobilfunknetze sind einige der Themen, die derzeit auf der Agenda stehen. Wichtig ist auch, einen Blick auf die Treiber des Breitbandbe-darfs zu werfen: welche anwendungen erzeugen künftig den Bedarf, der durch einen verstärkten Breitbandausbau ge-deckt werden soll? Eine wesentliche rolle dabei spielt das zusammenwach-sen von Fernsehen und Internet, das zu gesteigertem Abruf von Rundfunkinhal-ten über Breitbandverbindungen führt – eine sinnvolle Regulierung muss diese Entwicklungen aufnehmen. Eine Moder-nisierung des urheberrechts ist erfor-derlich, um das Gleichgewicht zwischen Infrastruktur und Rechteinhaber unter neuen Vorzeichen besser zu gestalten, denn inhalte und übertragungswege sind Partner bei der Verbreitung attrak-tiver Inhalte. Die ANGA hat zu diesen für die Kabelbranche wichtigen Themen ihre Positionen zusammengestellt und bittet um Berücksichtigung bei der erstellung der wahl-programme.

1. Breitbandpolitik

Breitbandinternetverbindungen gehören heute zu den zentralen Standortfakto-ren. Ob für geschäftliche Anwendungen oder als Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsinfrastruktur der Bür-gerinnen und Bürger: Die Verfügbarkeit und der Ausbau von schnellen Inter-netverbindungen sind von wachsender Bedeutung. Mit einer Abdeckung von ca. 60 prozent der haushalte leistet das Kabel einen wesentlichen Beitrag dazu, dass auch Haushalte außerhalb von Bal-lungsgebieten schnelles internet nutzen können. Der derzeit eingesetzte Stan-dard DOCSIS 3.0 erlaubt dabei schon heute übertragungsgeschwindigkeiten von weit mehr als 100 MBit/s. Nachfra-georientiert können die Kabelnetzbetrei-ber jederzeit Produkte mit noch höheren Bandbreiten anbieten.

Universaldienst ablehnen – wir setzen auf den Wettbewerb, denn darüber lässt sich Deutschland schneller, kostengüns-tiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen als mit einer staatlichen Ausbauverpflich-tung. Eine Universaldienstverpflichtung hemmt die Investitionsbereitschaft der alternativen Infrastrukturwettbewerber. Mitnahmeeffekte und das Zurückstellen von privatwirtschaftlichen Initiativen ge-rade im ländlichen raum wären die fol-ge – der weitere Breitbandausbau in der

Fläche würde erschwert.

Technologieneutrale und zielori-entierte Förderpolitik sicherstel-len – Bei der Ausgestaltung von Förderprojekten darf keine Tech-

nologie per se benachteiligt werden.

technologieneutralität bei der förder-fähigkeit ist erforderlich, um die Inves-titionsbereitschaft zu fördern und den weiteren Ausbau im Infrastrukturwett-bewerb zu beschleunigen. Eine flächen-deckende Breitbandversorgung lässt sich zeitnah nur durch einen Technologiemix aus kabelgebundenen und funkbasier-ten lösungen erreichen. gerade unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lehnen wir daher eine einseitige Ausrichtung auf eine bestimmte Technologie ab. För-derprogramme müssen strikt auf unter-versorgte Gebiete fokussiert werden, in denen durch keine der verfügbaren Technologien ein wirtschaftlicher Ausbau möglich ist. Der überbau von existieren-den Hochgeschwindigkeitsnetzen (z.B. Kabelnetzen) durch geförderte Infra-strukturen ist volkswirtschaftlich sinnlos.

Koexistenz zwischen Mobilfunk und ka-belgebundenen Diensten gewährleisten – Zum Schutz der Kabelkunden müssen bei künftigen Frequenzvergaben an den Mobilfunk potenzielle Störungen kabel-gebundener Anwendungen vorab berück-sichtigt und Lösungen zur Koexistenz im rahmen der zuteilungen festgelegt wer-den. Bereits heute für den Mobilfunk ver-wendetes Frequenzspektrum muss nach Neuvergabe durch den Einsatz moderns-ter technologie und ohne festlegung auf bestimmte Dienste so effizient wie mög-lich genutzt werden. Nur so kann der zu-künftige Frequenzbedarf gedeckt werden.

2. Telekommunikationspolitik

Der Wettbewerb verschiedener TK-In-frastrukturen ist ein Erfolgsmodell, gleichzeitig erfordert die zunehmende Konvergenz der Medien hohe Investi-tionen in Netze, Technik und Produk-te. In Deutschland treiben die Investi-

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tionen der Kabelnetzbetreiber in den netzausbau auch den Breitbandausbau der Wettbewerber. Hierbei hat sich der geltende rechtsrahmen grundsätzlich bewährt und Infrastrukturwettbewerb mit beträchtlichen Investitionen der Wettbewerber – gerade auch der Kabel-netzbetreiber – ermöglicht. die weiter-entwicklung des Rechtsrahmens sollte daher behutsam erfolgen; eine verstärk-te regulierung der kabelunternehmen ist weder zielführend noch gerechtfertigt und würde weitere Investitionen in den Breitbandausbau hemmen.

Regulierung abbauen statt ausweiten – eine ausdehnung der regulierung auf alle Wettbewerber (Stichwort: symmetrische Regulierung) lehnen wir ab, da sie den In-frastrukturwettbewerb bremsen und sich damit zum Nachteil der Kunden auswirken würde. Dort wo bereits selbsttragender, nachhaltiger Wettbewerb erreicht ist, kann die Regulierung schrittweise zurückgeführt werden. Die Regulierung von TK-Unter-nehmen erfolgt auch künftig nur dann, wenn ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt.

Verlässlichkeit der TK-Regulierung ge-währleisten – Eine Debatte um Neure-gelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir ab. insbesondere zugangs- und Mitnut-zungsregelungen müssen zunächst auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden, bevor neue Zugangspflichten diskutiert werden.

3. Urheberrecht

über das tV-kabel beziehen ca. 18 Mio. deutsche haushalte ihr fernsehen. damit sind sie unverzichtbarer Partner der Sen-der, wenn es darum geht, die bestmögliche Verbreitung ihrer inhalte sicherzustellen. Das derzeitige Urheberrecht überdehnt jedoch den Schutz der Rechteinhaber auf Kosten der Infrastruktur: Kabelnetzbetrei-ber müssen für die Einspeisung von Free tV-programmen nutzungsrechte bei bis zu

zehn Verwertungsgesellschaften und zahl-reichen programmanbietern erwerben. hohe kosten und Verzögerungen bei der nutzung neuer netze sind die folge.

Definition der Kabelweitersendung an-passen – Wir setzen uns dafür ein, dass Lizenzgebühren für die Verbreitung von Inhalten im Kabel künftig nur dann zu zah-len sind, wenn die Verbreitung einen eigen-ständigen Sendevorgang darstellt. Die un-veränderte Weiterleitung soll gebührenfrei ermöglicht werden.

Vorschriften zum Rechteerwerb verein-fachen – Bei Uneinigkeit über die Vergü-tungshöhe soll der zu hinterlegende Betrag auf die Höhe bisher gezahlter Vergütungen beschränkt werden.

Hindernisse für die Verbreitung von HDTV im Kabel abbauen – Es ist klarzustellen, dass kabelnetzbetreiber hd-programme entschlüsseln dürfen, wenn die Rechte zur nutzung der programme erworben wur-den. Doppelte Zahlungen für Rechteer-werb und Entschlüsselung belasten zusätz-lich und unangemessen den Endkunden und sind abzulehnen.

Erweiterte Haftung von ISPs entgegentre-ten – Die derzeit geltende Beschränkung der Haftung von Internet Service Providern (ISPs) bei der bloßen Durchleitung von In-formationen hat sich bewährt und soll bei-behalten werden. eine ausdehnung der Pflichten von ISPs auf die übermittlung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverlet-zungen wäre sachlich nicht gerechtfertigt und mit dem geltenden datenschutzrecht unvereinbar.

4. Medienpolitik

Inhalte und Infrastrukturen können nur zusammen die herausforderungen der Zukunft meistern. Voraussetzung für eine große Medienvielfalt ist eine florierende und attraktive Inhalte finanzierende TV-In-dustrie. Gleichzeitig müssen die TV-Sender

über möglichst viele und möglichst große übertragungsplattformen verbreitet wer-den. die kabelnetze mit ihrer reichweite von knapp 50% der deutschen TV-Haushal-te sind dabei ein wesentlicher partner. der Wert der Infrastruktur muss daher auch in der Medienpolitik berücksichtigt werden. Die große Herausforderung für die Medi-enpolitik liegt im Zusammenwachsen von Rundfunk und Internet. Nutzer konsumie-ren zunehmend klassische Rundfunkinhal-te über das Internet, gleichzeitig bieten auch klassische Plattformen Inhalte auf Ab-ruf an. weltweit entstehen neue anbieter ohne eigene übertragungswege, die mit zusätzlichen angeboten auf den hiesigen Markt drängen. Rechtlich sind jedoch Inter-net und Rundfunk unterschiedlichen Rege-lungen unterworfen – damit stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser Kon-vergenz auf die künftige Regulierung.

Regulierung an geänderte Rahmenbedin-gungen anpassen – Angesichts der Wett-bewerbsentwicklung ist zu prüfen, ob eine strengere Regulierung von TV-Plattformen gegenüber Internetplattformen (sog. Over-the-Top-Anbietern) oder Video-on-De-mand-portalen noch erforderlich ist oder ob ein allgemeines Diskriminierungsverbot ausreicht. Einheitliches Regulierungsniveau für Anbieter von Navigatoren und EPGs gewährleisten – Die Frage der Auffindbar-keit von Inhalten muss unabhängig von der übertragungstechnik und der verwende-ten Plattform gelöst werden.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche und ausländische Plattformen schaffen – Das Ziel sollte sein, ein Le-vel-Playing-Field zwischen deutschen und ausländischen Plattformbetreibern zu ermöglichen. das darf allerdings nicht zu neuen Regeln führen, die im Ergebnis nur gegenüber nationalen Anbietern durchge-setzt werden und diese im Wettbewerb behindern.

Hintergrund: http://goo.gl/SuTcF0

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Bundesverband Breitbandunternehmen (BREKO): Positionen zur Bundestagswahl

Standortfaktor Flächen-deckendes Breitband

der anschluss ans breitbandige inter-net ist zentraler Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbe-werb der gemeinden bzw. regionen um unternehmensansiedlungen: das daten-volumen für nahezu alle Unternehmens-prozesse steigt ständig - sowohl in klas-sischen Wirtschaftszweigen wie auch in jungen, innovativen Dienstleistungsbran-chen. (...) Auch bei der Gestaltung der zentralen gesellschaftlichen Herausfor-derungen der nächsten Jahre spielt die flächendeckende Breitbandversorgung eine zentrale rolle: der demographische wandel erfordert neue Vernetzungs- und Kommunikationsmöglichkeiten. Moderne digitale anwendungen zur Gesundheitsversorgung und Pflege er-lauben Patienten und Pflegebedürftigen mehr Unabhängigkeit, eLearning macht die individuelle Aus- und Weiterbildung möglich. Nicht zuletzt wird von Politik und Verwaltung erwartet, dass Partizi-pationsmöglichkeiten und Dienstleis-tungen online angeboten werden. (...) Für eine erfolgreiche Energiewende ist ein intelligentes Energiemanagement, mit dem Verfügbarkeit, Bedarf und Ver-brauch gesteuert werden können, ein Er-folgsfaktor. Instrumente wie Smart Grid und Smart Metering erfordern eine ver-lässliche, leistungsfähige Breitbandan-bindung. energiewende und Breitband-ausbau ist gemeinsam, dass sie hohe Investitionen in Infrastruktur erfordern. Wo immer möglich, müssen deshalb Sy-nergien beim Ausbau gehoben werden, z. B. durch gemeinsame Verlegung oder Mitnutzung von Infrastruktur.

Breitbandausbau im Wettbe-werb der Technologien und

Anbieter

Klar ist, dass das bestehende Kupfernetz den derzeitigen und

künftigen Bandbreitenbedarf nicht decken kann. Der Breitbandaus-bau erfolgt im Mix der verschiedenen Technologien wie Fernsehkabel, Satellit, Richtfunk und v. a. Mobilfunk - die Nut-zung der lte-frequenzen aus der digita-len Dividende hatte wesentlichen Anteil an einer kurzfristigen Realisierung einer flächendeckenden Breitband-Grundver-sorgung. die sicherste und leistungsfä-higste technologie sowohl im up- als auch im downloadbereich ist die glasfa-ser. der Breitbandausbau ist nicht durch ein einzelnes unternehmen zu leisten. (...) Hinzu kommt, dass nach wie vor nicht ausreichend geeignete finanzierungs-möglichkeiten für Glasfasernetze zur Verfügung stehen. Der Breitbandausbau erfolgt hier oft am Rande der Wirtschaft-lichkeit und ist nur mit individuellen Lö-sungen für die Situation vor Ort möglich, die Faktoren wie Bedarf, Topographie und vorhandene Technologien berück-sichtigen. Der Ausbau vollzieht sich hier nicht „in einem Rutsch“, sondern schritt-weise und bedarfsgerecht, vornehmlich durch regionale Anbieter, die mit der Si-tuation vor Ort vertraut sind. (...)

Attraktive Geschäftsmodelle durch Ma-naged Services – Netzneutralität sicher-stellen

der Breitbandausbau erfordert seitens der Netzbetreiber Investitionen in Mil-liardenhöhe, die sie im Markt zurück-verdienen müssen – beispielsweise mit einer Tarifgestaltung, die das tatsächlich

genutzte Datenvolumen berücksichtigt, in der also diejenigen Kunden mehr be-zahlen, die mehr Datenvolumen verbrau-chen. eine solche tarifgestaltung ist im Mobilfunk üblich und auch im Festnetz nicht neu. (...) Der Endkunde wird an-hand seiner individuellen Bedürfnisse entscheiden, welche übertragungsquali-tät für welche Dienste zu welchem Preis für ihn richtig ist. Voraussetzung ist, dass er vor Vertragsschluss transparent infor-miert wird und dass er eine wahlmöglich-keit zwischen verschiedenen Anbietern hat. Um fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern zu gewährleisten, muss je-der Diensteanbieter diskriminierungsfrei vom jeweiligen Netzbetreiber die glei-che Qualität bzw. den gleichen Managed Service erwerben bzw. nutzen können. (...) Eine so verstandene Netzneutralität ermöglicht die sinnvolle Nutzung von IP- Netzen, ohne dass Dienste, Kunden oder gar Inhalte diskriminiert werden bzw. der Wettbewerb verzerrt wird.

Breitbandausbau durch die richtigen po-litischen Rahmenbedingungen forcieren

Für den Erfolg eines derart langfristi-gen und wegweisenden Infrastruktur-projektes wie dem flächendeckenden Breitbandausbau ist politische Unter-stützung unabdingbar. Für die weitere Entwicklung der Marktdynamik beim Breitbandausbau ist zuallererst ein kla-res politisches Bekenntnis zum fairen Wettbewerb notwendig. Der Staat soll-te dabei lediglich die entsprechenden gesetzlichen und regulatorischen rah-menbedingungen setzen, denn die am besten geeigneten, ökonomisch sinn-vollsten und innovativsten Lösungen für den Breitbandausbau - auch in bislang unterversorgten Gebieten - erbringt der

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Wettbewerb, wie die äußerst dynami-sche Entwicklung der letzten Jahre zeigt. (...) Die im TKG 2012 enthaltenen Re-gelungen zu Mitnutzungsmöglichkeiten und ähnlichem Synergiepotentialen sind hingegen ein richtiger und wichtiger Schritt des Gesetzgebers, um den Breit-bandausbau zu fördern. ganz bewusst wird im tkg 2012 auf eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität verzich-tet. regulatorische Maßnahmen sollten nur als ultima ratio bei konkretem Markt-versagen erfolgen und dann so ausbalan-ciert sein, dass chancengleicher Wettbe-werb möglich ist. Unternehmen müssen ganz grundsätzlich die Möglichkeit ha-ben, Produkte und Dienste nach Qualität und Preis zu differenzieren. Andernfalls würde die technische Evolution stark behindert und innovative Dienste könn-ten nicht am Markt eingeführt werden. (...) Zum fairen Wettbewerb gehört, dass die Nutzung innovativer Techno-logien wie dem aktuell diskutierten Vectoring für alle Marktteilnehmer dis-kriminierungsfrei möglich ist und nicht zu einer remonopolisierung des netzes missbraucht wird. Die von der BNetzA zuletzt definierten Bedingungen zum Ein-

satz von Vectoring schaffen ein Umfeld, in denen die Telekom wie die Wettbe-werber Vectoring weitgehend chancen-gleich einsetzen können. Damit werden die richtigen Weichen für Investitionen in den Glasfaserausbau gestellt. (...) In dünn besiedelten gebieten wird der Breitband-ausbau vor allem durch alternative Anbie-ter vorangetrieben. Da der Ausbau hier aufgrund hoher Ausbaukosten oft schritt-weise erfolgt, sind angemessene Entgelte für Vorleistungsprodukte, also v. a. der teilnehmeranschlussleitung (tal / „letz-te Meile“) sowie eine gesicherte Qualität dieser Vorleistungsprodukte unabdingbar. Die BNetzA hat die Aufgabe, hier für ei-nen fairen Wettbewerb zwischen alter-nativen Netzbetreibern und der Telekom zu sorgen. Darüber hinaus sind dringend geeignete Finanzierungsmöglichkeiten für Glasfasernetze notwendig. Wo sich trotzdem keine Marktlösung findet, soll-ten Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden.

kernforderungen:

• Flächendeckendes Breitband als Zukunftsaufgabe begreifen: die Er-

haltung der Attraktivität als Wirt-schaftsstandort, die Gestaltung des demographischen wandels und die erfolgreiche energiewende sind die zentralen herausforderungen der nächsten Jahre. ihr gelingen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von hochleistungsfähigem internet ab.

• Klares Bekenntnis zum Infrastruk-turwettbewerb

• Verlässliche, investitionsfreundliche gesetzliche und regulatorische rah-menbedingungen setzen, die den Breitbandausbau durch alternati-ve Carrier und Deutsche Telekom gleichermaßen ermöglichen; keine Einschränkung von innovativen Ge-schäftsmodellen durch starre ge-setzliche Regelungen, wie aktuell zur Netzneutralität in der Diskussion.

• Finanzierungsbedingungen verbes-sern und wo notwendig, zielgerich-tet fördern

Hintergrund: http://goo.gl/sP8q7D

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„Wahlprüfsteine der Verbände zur Bundestagswahl 2013“ ist ein Informationsangebot des Monitoringservices „Berliner Informati-onsdienst“. Der „Berliner Informationsdienst“ reduziert die tägliche Informationsflut auf das Elementare – den politischen Prozess – und bietet ein intelligentes politisches Monitoring für Politikberatungen, Unternehmen, Verbände, NGOs. Wir übernehmen das zeitaufwendige Screening der politischen Prozesse und bieten einen überblick über die Top-Themen der Woche, den Stand aktuel-ler Gesetzgebungsprozesse sowie die parlamentarische Agenda, die Termine der Bundesregierung und ausgewählter Stakeholder.

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internet: www.bid.ag

herausgeberin:

dr. sandra Busch-Janser

Redaktion Netzpolitik:

aylin ünal

layout und satz:

Lena Lamp und Germaine Rankewitz

Registergericht Charlottenburg HRA 47754 B

Steuernummer 34/248/00629

Impressum

Berliner informationsdienst parliaMentary

Monitoring & POLITICAL INTELLIGENCE Nehmen Sie den Berliner Informationsdienst gerne wörtlich: wir bieten ihnen alle infor-mationen für das politische Berlin als pro-fessionelle dienstleistung. wir reduzieren die tägliche Informationsflut auf das Elemen-tare – den politischen Prozess – und bieten ein intelligentes politisches Monitoring für Politikberatungen, Unternehmen, Verbände, NGOs, aber auch politische Entscheidungs-träger. Pünktlich zu den Sitzungswochen des Bundestages und Bundesrates bietet der Bid branchenspezifisch die Positionen der politi-schen Akteure und Key Stakeholder zu den Top-Themen der Woche, detaillierte Informa-tionen über parlamentarische Initiativen und Prozesse der Parlamentswoche, den Stand aktueller Gesetzgebungsprozesse und einen Ausblick auf alle politikfeld-relevanten Ter-mine. Der BID informiert über die relevanten Entscheidungen in Bundestag, Bundesrat, Regierung und die Positionen der politischen Akteure und direkten Stakeholder. Der Ber-liner Informationsdienst erscheint für die Themenfelder Energiepolitik, Gesundheits-politik, Netzpolitik sowie Steuerpolitik und wird herausgegeben von dem think tank po-lisphere.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bid.ag

redaktionFür allgemeine Fragen zum Berliner Informationsdienst steht Ihnen die Herausgeberin zur Verfügung:

Dr. Sandra Busch-Janser [email protected], 030.20 45 41 -22

inhaltliche fragen beantwortet ihnen gerne ihr persönlicher ansprechpartner:

für Energiepolitik: Lillemor Ullrich, [email protected], -26

für Gesundheitspolitik: Roberta Wendt, [email protected], -27

für Netzpolitik: Aylin ünal, [email protected], -25

für Steuerpolitik: Dr. Tanja Wiebe, [email protected], -20

oder forMlos per Mail an [email protected]

→ BESTELLFAx AN 030. 20 45 41 -21

Maria Klein-SchMeinK, Sprecherin für Prävention und Patientenrech-

te der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Den notwendigen Paradigmenwechsel bei der Prävention wird es trotz

mehr Geld nicht geben. Wo Gesundheitsförderung und Prävention am

dringendsten gebraucht werden, wird weiterhin nicht genug ankommen.

Es fehlt eine Strategie für sozial Benachteiligte. Dabei läge gerade hier

das größte Potenzial, um Gesundheitsrisiken frühzeitig entgegen zu wir-

ken. Statt nachhaltiger Stärkung soll die „mediale Durchschlagskraft“ er-

höht werden. Flyer, Leitfäden und Plattformen gibt es bereits viele. Vor

Ort ist das aber zu wenig. (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 14.01.2013)

http://goo.gl/JT9KY

Dieter hunDt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen arbeit-

geberorganisationen

Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die allen zugutekom-

me und daher aus Steuermitteln bezahlt werden muss. Es ist höchst be-

denklich, wenn die Kassen auch für Menschen Präventionsangebote zahlen

sollten, die gar nicht bei ihnen versichert seien. (Der Westen, 23.01.2013)

http://goo.gl/r6QbD

published by polisphere – think tank for political consulting

→ zur Energiepolitik

→ zur Gesundheitspolitik→ zur Netzpolitik

www.bid.ag

→ TOP-iSSuES

REFERENTENENTWuRF zuM PRäVENTiONSGESETz

Das wahrscheinlich letzte große gesundheitspolitische Gesetzgebungsvorhaben

in dieser Legislatur nimmt Gestalt an, denn das Bundesgesundheitsministerium

(BMG) hat seinen Entwurf für das Präventionsgesetz am Dienstag, 22. Januar, an

die Ressorts zur Abstimmung versandt. Ein erstes Eckpunktepapier der Koalition

war bereits im Dezember von den Koalitionsfraktionen im Bundestag abgestimmt

worden (BiD update 14.12.2012). Der Referentenentwurf sieht – wie bereits das

Eckpunktepapier – vor, beim BMG eine „Ständige Präventionskonferenz“ einzu-

richten. Diese Konferenz soll die Aufgabe erhalten, über die Entwicklung von Ge-

sundheitsförderungs- und Präventionszielen und deren umsetzung zu berichten

sowie Möglichkeiten zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Ein entsprechender

Bericht soll alle vier Jahre erstellt werden. Mit dem Gesetz wird insbesondere

den Krankenkassen eine Hauptrolle bei der Präventionsförderung zugeteilt. um

die Erwartungen zu erfüllen, sollen sie die Ausgaben für die Primärprävention

jährlich auf sechs Euro je Versicherten erhöhen. (...)

→ POSiTiONEN

BiD Gesundheitspolitik 2013.05 vom 28.01.2013

EDiTORiAL

Lieber Herr Schneider,

der Bundesverband Managed Care zog auf sei-

nem Jahreskongress am 22. und 23. Januar in

Berlin Bilanz zu einem Jahr Versorgungsstruk-

turgesetz und stellte seinen Forderungskatalog

für die Bundestagswahl 2013 vor. ulrike Flach,

parlamentarische Staatssekretärin, nutzte die

Veranstaltung, um noch mehr Wettbewerb im

Gesundheitssektor anzumahnen. Gleichzeitig

war sie zuversichtlich, dass es zumindest das

Wettbewerbsrecht für die Krankenkassen (8.

GWB-Novelle) durch den Vermittlungsaus-

schuss schafft. Die Hamburger Gesundheitsse-

natorin Cornelia Prüfer-Storks (SPD) ist da weni-

ger optimistisch. Wir dürfen also gespannt sein,

wenn das Gesetz am 29. Januar wieder auf der

Agenda des Vermittlungsausschusses steht.

Neben dem Vermittlungsausschuss kommen

auch in dieser Woche Bundestag und Bundes-

rat zusammen. im Bundestag stehen gleich

drei öffentliche Anhörung des Gesundheitsaus-

schusses auf dem Programm. So werden ände-

rungsanträge zum Krebsfrüherkennungsgesetz,

ein „grüner“ Antrag zur Pandemiebekämpfung

und das Notfallsanitätergesetz beraten.

Dr. Sandra Busch-Janser

Vorsitzende polisphere e.V. & Herausgeberin BiD

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→ zur Energiepolitik → zur Gesundheitspolitik → zur Netzpolitik

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→ top-issuesRösleR foRdeRt schNelleReN NetzausbauMit einer Regierungserklärung eröffnete bundeswirtschaftsminister philipp Rösler am donnerstag, 14. März, die debatte zur beschleunigung des Netzausbaus. auf der tagesordnung standen neben dem Gesetzentwurf der bundesregierung auch anträge von spd und bündnis 90/die Grünen zur schaffung einer deutschen Netz-gesellschaft. die Grünen forderten zudem die finanzielle beteiligung der bürger am Netzausbau. Mit den „Maßnahmen zur beschleunigung des Netzausbaus elektri-zitätsnetze“ wird der bundesbedarfsplans in ein Gesetz überführt und für die ent-haltenen Netzausbauvorhaben der vordringliche bedarf festgestellt. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor höchstspannungsleitungen über eine länge von 2800 Kilo-metern zu errichten, um den transport von Nord- nach süddeutschland zu sichern, sowie das bestehende Netz auf 2900 Kilometer zu erneuern. des weiteren enthält das Gesetz eine Rechtswegverkürzung, die die Klagemöglichkeiten einschränkt. so soll es bei Rechtsstreitigkeiten rund um die planung neuer stromtrassen künftig mit dem bundesverwaltungsgericht nur noch eine instanz zur prüfung geben. als drittes werden länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbauvorha-ben identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes angewendet werden können. das Gesamtpaket soll nach Willen der Regierung dazu führen, dass sich die bisherigen planungs- und bauzeiten von derzeit zehn auf vier Jahre verkürzen. (...)

→ positioNeN

bid energiepolitik 2013.12 vom 18.03.2013

editoRialliebe leser,

nächste Woche steht der energiegipfel im Kanzleramt auf dem programm und es sieht tatsächlich so aus, als könnten sich alle be-teiligten auf einen Kompromiss verständi-gen. als einziger Verlierer wird vermutlich der bundesfinanzminister aus dem Gespräch hervorgehen, denn er wird voraussichtlich ein paar steuermilliarden rausrücken müs-sen, damit alle anderen sich zumindest bis zur bundestagswahl über „ihren“ sieg freuen. danach werden die Karten neu gemischt und die neue bundesregierung wird nicht nur von stromerzeugern und -verbrauchern, sondern auch von der eu in die pflicht genommen, das ganze fördersystem noch einmal von Grund auf zu überdenken. Vielleicht stehen ja ein paar gute ideen für die Neuausrichtung im angekündigten „green paper“ der eu? in der letzten sitzungswoche des bundestages vor der osterpause steht nur der antrag der lin-ken zur stromsteuer auf der tagesordnung. dafür ist der Veranstaltungskalender voll. die Grüne bundestagsfraktion diskutiert zur atomhaftungsregelungen, während die uni-ons-fraktion zum Rohstoffkongress lädt.

dr. sandra busch-Janser Vorsitzende polisphere e.V. & herausgeberin bid

GEorG NüSSlEiN, verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppeein beschleunigter Netzausbau ist eine entscheidende Voraussetzung da-für, dass der umbau der energieversorgung in deutschland gelingt. Mit dem bundesbedarfsplangesetz gehen wir einen wichtigen schritt in diese Richtung. (finanznachrichten, 14.03.2013) http://goo.gl/hbbgf

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PhiliPP röSlEr, Bundeswirtschaftsminister unser ziel ist es, die planung- und bauzeiten von derzeit zehn Jahre auf vier Jahre zu verkürzen. (deutschland Radio, 14.03.2013) http://goo.gl/i5iee

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→ zur Steuerpolitik

Berliner

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→ top-issues

Bundestag und Bundesrat: Besteuerung von

streuBesitzdividenden Beschlossen

der vermittlungsausschuss hat am 26.02.2013 in seiner Beschlussempfehlung

die künftige Besteuerung von streubesitzdividenden vorgeschlagen. auf grund-

lage dieses ergebnisses haben der Bundestag am 28.02.2013 und der Bundesrat

am heutigen Freitag, den 01.03.2013 das gesetz zur umsetzung des eugh-ur-

teils vom 20.10.2011 in der rechtssache c-284/09 (eughdivumsg) beschlossen.

nach neun Monate währenden auseinandersetzungen zwischen Bundestag und

Bundesrat konnte damit nunmehr das verfahren abgeschlossen werden.

die Körperschaftsteuerpflicht soll für dividenden aus Beteiligungen von weniger

als 10 % eingeführt und auf diese Weise als reaktion auf das eugh-urteil vom

20.10.2011 in der rs. c-284/09 ein unionsrechtskonformer zustand hergestellt

werden. der vorschlag sieht eine erstattung der einbehaltenen Kapitalertrag-

steuer für die vergangenheit und die Besteuerung von streubesitzdividenden für

die zukunft vor. (...)

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aKtuelles zu den einKoMMensteuer-

Änderungsrichtlinien 2012

nachdem die einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (estÄr 2012) im ok-

tober 2012 von der Bundesregierung beschlossen wurden, hat der Bundesrat

ihnen am 14.12.2012 zugestimmt, dies allerdings nur unter dem vorbehalt einer

Modifikation im Bereich der rückstellungsbewertung. aufgrund dieses Ände-

rungsbegehrens muss sich das Bundeskabinett erneut mit den estÄr 2012 be-

fassen, um diese endgültig zu verabschieden. die von der Bundesregierung im

oktober 2012 beschlossenen estÄr 2012 hatten die aussagen einer verfügung

der oberfinanzdirektion Münster vom 13.07.2012 zum ansatz niedriger handels-

rechtlicher Bilanzwerte im rahmen der steuerlichen rückstellungsbewertung

übernommen. Mit ausnahme der pensionsrückstellungen sollte der rückstel-

lungswert in der steuerbilanz auf den zulässigen Wert in der handelsbilanz be-

grenzt werden. (...)

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Bid steuerpolitik 2013.10 vom 01.03.2013

editorial

liebe leser,

am gestrigen donnerstag hat der Bundestag

das amtshilferichtlinien-umsetzungsgesetz in

2. und 3. lesung beschlossen. gleichwohl steht

der weitere verlauf in den sternen, denn die

länder haben bereits erkennen lassen, dass sie

dem entwurf ihre zustimmung versagen wol-

len. stattdessen haben sie einen eigenen ent-

wurf eines Jahressteuergesetzes auf den Weg

gebracht, der am heutigen Freitag erstmals

im Bundesrat beraten wurde. im dezember

2012 scheiterte ein einigungsversuch im ver-

mittlungsausschuss an der von der opposition

überraschend mit dem Jahressteuergesetz ver-

knüpften steuerlichen gleichstellung homo-

sexueller lebenspartnerschaften. zwar haben

zahlreiche abgeordnete der cdu nach der ent-

scheidung des Bundesverfassungsgerichts zum

adoptionsrecht für homosexuelle erkennen

lassen, dass sie auch eine steuerliche gleich-

stellung befürworten, die debatte hierzu ist je-

doch noch nicht abgeschlossen. dagegen ist die

lange umstrittene Besteuerung von streube-

sitzdividenden für die zukunft beschlossen. am

donnerstag und Freitag stimmten Bundestag

und Bundesrat dem gesetz zu. die einzelhei-

ten sind in dieser ausgabe dargestellt, ebenso

wie die aktuellen entwicklungen bei den ein-

kommensteuer-Änderungsrichtlinien und die

abweisung der Klage deutschland durch den

eugh zur sanierungsklausel.

dr. tanja Wiebe, ll.M.

Managing director Fintax policy advice

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→ top-issues

schleswiG-holsteiN: Vorreiter bei bürGerdiVideNde uNd ccs-Verbotschleswig-holstein hat mit dem regierungswechsel im Mai 2005 als erstes bundesland ein energiewendeministerium geschaffen. unter der Führung des stellvertretenden Ministerpräsidenten robert habeck (bündnis 90/die Grünen) besetzt das land derzeit verschiedene energiethemen. in dieser woche stand im bundesrat eine initiative gegen „Fracking“ auf der Agenda, die das land ge-meinsam mit Nrw eingebracht hat (bid 2013.05). Nun hat schleswig-holstein auch das thema ccs auf die politische Agenda gehoben und am dienstag, 29. Januar 2013, als erstes bundesland eine Gesetzesinitiative zum Verbot von car-bon capture and storage (ccs) verabschiedet. Zudem wurde in dieser woche bekanntgegeben, dass der übertragungsnetzbetreiber tennet in schleswig-hol-stein ein pilotprojekt zur bürgerbeteiligung starten wird. Gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten torsten Albig (spd) stellte lex hartmann, Geschäftsführer von tennet, der zuletzt häufig wegen Verzögerun-gen beim Netzanschluss von offshore-windparks kritisiert wurde, die pläne am 30. Januar vor. Ganz im sinne der von bundesumweltminister peter Altmaier im rahmen des 10-punkte-plans vorgestellten „bürgerdividende“ sollen sich insbe-sondere Anrainer mit einer Mindestsumme von 1.000 euro am bau der geplan-ten 380-Kilovolt-leitung an der westküste beteiligen können. (...)

→ positioNeN

bid energiepolitik 2013.06 vom 04.02.2013

editoriAlliebe leser,

lange hatte bundeswirtschaftsminister rös-ler gebetsmühlenartig wiederholt, dass beim eeG endlich etwas passieren müsse, nun hat ihn sein Amtskollege Altmaier (offensichtlich freudig) mit einem Vorschlag zur „strompreis-sicherung“ überrascht. Aber nur damit keine Missverständnisse auftreten, dadurch soll „die grundlegende reform des eeG“ nicht er-setzt werden. Für den großen wurf brauche man jedoch mehr Zeit – und eine andere bun-desratsmehrheit. das werden die Freunde im bMwi nicht gerne hören, denn die arbeiten intensiv an einem Konzept für ein zukünftiges strommarkt-design, das natürlich wesentlich von den erneuerbaren energien mitgeprägt werden wird. Klar ist aber schon jetzt, dass der „energy only“-Markt um leistungsbe-standteile ergänzt werden soll, die die Ver-sorgungssicherheit gewährleisten. Vielleicht bietet ja der für ende März angekündigte energiegipfel bereits die Gelegenheit zur Vor-stellung konkreter Vorschläge. Jedenfalls hat der Koalitionsgipfel den Ministern rösler und Altmaier am donnerstag einige hausaufga-ben mitgegeben.

dr. sandra busch-Janser Vorsitzende polisphere e.V. & herausgeberin bid

Olaf Schulze, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein erneuerbare energien brauchen keine co2-speicher. (Ndr, 29.01.2013)http://goo.gl/jlQrZ

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Lex Hartman, Geschäftsführer von tennet wir wollen den Menschen an der westküste die Möglichkeit bieten, sich an ihrer leitung auch finanziell zu beteiligen. hierdurch und durch den breiten dialogprozess zur trassenfindung wollen wir für Akzeptanz wer-ben, damit eines der wichtigsten projekte für die energiewende gelingt. (schleswig-holstein, 29.01.2013) http://goo.gl/5eszA

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