Bikepark Waldbahn - Projekt der Fisser Bergbahn-GmbH

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Innstraße 5, 6500 Landeck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-landeck Bitte Geschäftszahl immer anführen! Bezirkshauptmannschaft Landeck Natur & Umwelt MMag. Julia Habicher Telefon +43(0)5442/6996-5404 Fax +43(0)5442/6996-5525 [email protected] DVR:0016110 UID: ATU36970505 Fisser-Bergbahnen-GmbH & Seilbahn Komperdell GmbH Personenbeförderungs OHG, Serfaus Projekt „Bikepark Waldbahn“ Verfahren nach dem Tiroler Naturschutzgesetz und dem Forstgesetz Geschäftszahl Landeck, 4u-11545/7 18.02.2013 KUNDMACHUNG Mit schriftlicher Eingabe vom 05.09.2012, Zl. 4u-11545/1, hat die Fisser-Bergbahnen-Gesellschaft m.b.H. & Seilbahn Komperdell Gesellschaft m.b.H. (OHG), vertreten durch die Herrn Geschäftsführer Bernhard Pregenzer, Hubert Pale, Mag. Georg Geiger und Ing. Stefan Mangott, bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck um die Erteilung der naturschutz-, wasser- und forstrechtlichen Bewilligung für die Errichtung des „Bikeparkes Waldbahn“ auf den Gst. Nr. 1899, 1900, 1901, 1902, 1903 und 1907, alle im GB KG 84113 Serfaus, und den Gst. Nr. 1971, 1982, 1983/1, 1983/4, 1986 und 1987, alle im GB der KG 84103 Fiss, angesucht. Im Zuge einer Besprechung am 20.12.2012 in der Bezirkshauptmannschaft Landeck wurde eine Projektsabänderung von den vertretungsbefugten Geschäftsführern der Antragstellerin dahingehend vorgenommen, dass sowohl der Einstiegsbereich in die Trails als auch der Verlauf der Bikerouten anders ausgestaltet wurden, und zwar aus dem wesentlichen Grund, eine Entflechtung des Zusammentreffens von Wanderern und Bikeparkbenutzern zu erreichen. ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3M## Amtssigniert. SID2013021058121 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at

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"Zur Belebung des Sommertourismus und zur Attraktivierung des Freizeitangebotes in der nahenUmgebung der Waldbahn wird die Einrichtung eines Mountainbikeparks mit Singletrails in dreiverschiedenen Schwierigkeitsstufen geplant:a) „Easy Trail“ (für Einsteiger, leicht, blaue Linie im Lageplan) / -415 Hm, ~2.5 kmb) „Medium Trail“ (leicht Fortgeschrittene/Fortgeschrittene, rote Linie im Lageplan) / -415 Hm, ~3 kmc) „Expert Trail“ (für Experten, schwarze Linie im Lageplan) / -415 Hm, ~2.5 km

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Innstraße 5, 6500 Landeck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-landeck

Bitte Geschäftszahl immer anführen!

Bezirkshauptmannschaft Landeck

Natur & Umwelt

MMag. Julia Habicher

Telefon +43(0)5442/6996-5404

Fax +43(0)5442/6996-5525

[email protected]

DVR:0016110

UID: ATU36970505

Fisser-Bergbahnen-GmbH & Seilbahn Komperdell GmbH Personenbeförderungs OHG, Serfaus

Projekt „Bikepark Waldbahn“

Verfahren nach dem Tiroler Naturschutzgesetz und dem Forstgesetz

Geschäftszahl

Landeck,

4u-11545/7

18.02.2013

K U N D M A C H U N G

Mit schriftlicher Eingabe vom 05.09.2012, Zl. 4u-11545/1, hat die Fisser-Bergbahnen-Gesellschaft m.b.H. &

Seilbahn Komperdell Gesellschaft m.b.H. (OHG), vertreten durch die Herrn Geschäftsführer Bernhard

Pregenzer, Hubert Pale, Mag. Georg Geiger und Ing. Stefan Mangott, bei der Bezirkshauptmannschaft

Landeck um die Erteilung der naturschutz-, wasser- und forstrechtlichen Bewilligung für die Errichtung des

„Bikeparkes Waldbahn“ auf den Gst. Nr. 1899, 1900, 1901, 1902, 1903 und 1907, alle im GB KG 84113

Serfaus, und den Gst. Nr. 1971, 1982, 1983/1, 1983/4, 1986 und 1987, alle im GB der KG 84103 Fiss,

angesucht.

Im Zuge einer Besprechung am 20.12.2012 in der Bezirkshauptmannschaft Landeck wurde eine

Projektsabänderung von den vertretungsbefugten Geschäftsführern der Antragstellerin dahingehend

vorgenommen, dass sowohl der Einstiegsbereich in die Trails als auch der Verlauf der Bikerouten anders

ausgestaltet wurden, und zwar aus dem wesentlichen Grund, eine Entflechtung des Zusammentreffens von

Wanderern und Bikeparkbenutzern zu erreichen.

##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3M##

Amtssigniert. SID2013021058121Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at

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Beschreibung des Projekts:

I. Allgemeines:

Das Schigebiet der Fisser-Bergbahnen-GmbH & Seilbahn Komperdell GmbH (OHG) besticht nicht nur im

Winter, sondern auch im Sommer mit einem reichhaltigen Angebot an Freizeitmöglichkeiten.

Nunmehr soll das Angebot im Bereich der bestehenden 8 EUB Waldbahn mittels Singletrail- Mountainbike-

Routen, welche gemeinsam den „Bikepark Waldbahn“ bilden, erweitert werden. Die Singletrails sollen von

leicht über mittel bis hin zu einer schwierigen Route reichen und so einem breiten sportlichen

Gästespektrum entsprechen. Die geplanten Maßnahmen betreffen die Gemeinden Serfaus und Fiss.

II. Klimatische Verhältnisse:

Das Klima kann als kontinental beschrieben werden, da das Projektsgebiet bereits im inneralpinen Raum

liegt. Die dem Projektsgebiet am nächsten gelegene Klimamessstation befindet sich in Fendels (1.356 m).

Diese ist die mit dem Projektgebiet am ehesten zu vergleichende Klimastation, wobei weitere

Messstationen in Ladis-Neuegg (1.350 m), Ried im Oberinntal (880 m) und Pfunds (995 m) bestehen. Die

Messstation in Fendels ergab einen mittleren Jahresniederschlag im Ausmaß von 836 mm.

III. Geologische Verhältnisse:

Im Projektsgebiet findet man Unterengadiner Flysch, Schotterablagerungen eiszeitlicher Gletscher sowie

Bündner Schiefer, welcher Kalk enthält.

Ein geologisch- geotechnisches Gutachten wurde von Mag. Wolfram Mostler, welches dem Projekt beiliegt,

erstellt.

IV. Tierökologische Verhältnisse:

Von Seiten des Büros BLU–TB für Biologie und Landschaftsökologie, HR Dr. Manfred Föger, wurde eine

tierökologische Stellungnahme, welche einen Bestandteil des vorliegenden Projektes bildet, erstellt.

V. Erholungseinrichtungen, Erholungsnutzung:

Das Gebiet wird sowohl im Sommer (Wandern, Mountainbiken, Spezial-Freizeitanlagen, wie

Sommerrodelbahn oder „Serfauser Sauser“) als auch im Winter touristisch intensiv genutzt.

VI. Quellen:

Durch das geplante Projekt werden keine Quellen beeinträchtigt. Es befinden sich auch keine im

Nahbereich.

VII. Forstliche Belange:

Bei den durch das Projekt betroffenen Flächen handelt es sich größtenteils um bestockte Flächen, sodass

eine Entfernung des forstlichen Bewuchses in den Teilbereichen notwendig ist.

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Das gesamte Projektsgebiet befindet sich im Wuchsgebiet 1.1 Inneralpines Fichtenwaldgebiet. Das

Wuchsgebiet ist ein Zentrum der Lärchen-Zirbenwälder. Zentralalpine Kiefernwälder und andere

Trockenvegetationen sind verbreitet. In der montanen Stufe ist vor allem der Fichtenwald mit Lärche

(Leitgesellschaft) vorherrschend.

VIII. Geplante Maßnahmen:

1. Allgemeines über den „Bikepark Waldbahn“:

Zur Belebung des Sommertourismus und zur Attraktivierung des Freizeitangebotes in der nahen

Umgebung der Waldbahn wird die Einrichtung eines Mountainbikeparks mit Singletrails in drei

verschiedenen Schwierigkeitsstufen geplant:

a) „Easy Trail“ (für Einsteiger, leicht, blaue Linie im Lageplan)

b) „Medium Trail“ (leicht Fortgeschrittene/Fortgeschrittene, rote Linie im Lageplan)

c) „Expert Trail“ (für Experten, schwarze Linie im Lageplan)

Es sollen folgende dauernde Rodungsmaßnahmen durchgeführt werden:

R O D U N G S F L Ä C H E

Grundstück Katastralgemeinde Gesamtfläche vorübergehende

Rodungsfläche im m²

dauernde

Rodungsfläche in m²

1899 84113 Serfaus 446.631 - 1.311

1900 84113 Serfaus 15.040 - 1.079

1971 84103 Fiss 540.906 - 9.873

1985 84103 Fiss 14.431 - 33

Gesamtfläche - 12.296

Geplant ist die Trassierung/Errichtung von durchgehenden Mountainbike-Singletrails („easy“, „medium“,

„expert“) zwischen der Bergstation der Waldbahn (1.830 m Seehöhe) und dem Talstationsbereich der

Waldbahn (ca. 1.430 m Seehöhe), wobei abschnittsweise zusätzlich zur jeweiligen Hauptstrecke kurze

Ausweich- und Überholstrecken vorgesehen sind.

Durch die Errichtung der Ausweich- bzw. Überholabschnitte wird gleichzeitig unkontrollierten

„Wegabschneidern“ entgegen gewirkt. Die geplanten Trails queren dabei mehrfach den bestehenden

Fahrweg zwischen Tal- und Bergstation der Waldbahn.

Bei der Anlage der Singletrails wurde auf eine Entflechtung zwischen Mountainbikern und Wanderern

besonderen Wert gelegt.

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Die Trassen der Singletrails werden geländeangepasst angelegt und mit möglichst fließenden Übergängen

im Gelände ausgeführt.

Für die Streckenplanung der Singletrails wurden erfahrene Vertreter der Mountainbike-Szene (Mag.

Christian Piccolruaz, Firma Trail Solutions GmbH) eingebunden, um den höchsten Ansprüchen gerecht zu

werden.

Zur Errichtung der Trails sind generell keine aufwendigen Erdbauarbeiten notwendig. Im oberen Singletrail

im Wiesengelände oberhalb des Waldbereiches wird der schmale Bikeweg mit ca. 0,8 m bis 3,0 m Breite

durch das Wenden der Grassoden hergestellt. Eine ebene Wegfläche ist für die Freerider bzw. die

Downhillstrecke nicht notwendig bzw. vom Gast auch nicht gewünscht.

Die für den Verlauf der Strecke vorgesehenen North-Shore Elemente (Ramps/Holzrampen,

Drops/Sprünge, Wallrides/Steilkurven,…) werden alle aus natürlichen Materialien wie Holz, Erde und

Steinen angefertigt. Die Bauarbeiten dafür werden an fachkundige Unternehmen vergeben und unter

Aufsicht des Betreibers umgesetzt. Insgesamt werden rund siebzig Elemente im Verlauf der projektierten

Singletrails installiert. Die Trails werden vor jeder Saison generalsaniert und während der laufenden Saison

ständig gewartet.

2. Ziele:

Die Ziele für die Errichtung des gegenständlichen Bikeparkes sind vielschichtig, vor allem geht es jedoch

um die Errichtung von Singletrails mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, damit Funparknutzer

unterschiedlicher Altersgruppen und mit unterschiedlichem Können angesprochen werden können. Zudem

spielt die gezielte Trennung von Wanderern und Bikern durch eine Beschilderung und somit die

Verhinderung einer Konfrontation zwischen Bikern und Wanderern sowie eine gezielte Streckenführung für

die Biker auf den beschilderten Trails d.h. eine Verhinderung von wilden Abfahrten im Gelände, eine

entscheidende Rolle.

3. Beschreibung der einzelnen Singletrailausgestaltungen:

3.1. Singletrail „Easy Trail“ für Einsteiger (blau, leicht)

Ausgehend von der Bergstation der 8 EUB Waldbahn verläuft der Singletrail zuerst mit leichtem Gefälle

Richtung Süden bzw. schwenkt nach ca. 60 m in Richtung Osten.

Der obere, steilere Wiesenabschnitt wird mittels drei Kehren durchfahren, nach ca. 350 m Streckenlänge

wird der bestehende Fahrweg bei rund 1.780 m Seehöhe gequert. Ab dem Fahrweg wird der „Easy Trail“

über mehrere Serpentinen durch das Waldgelände in Richtung Nord-Osten geführt.

Nach abermaliger Querung des Fahrweges wird eine zusätzliche rund 375 m lange Trailstrecke zum

Überholen angelegt. Danach verläuft der Singletrail südseitig im Nahbereich der Trasse der Waldbahn in

einer Linienführung in Richtung Osten. Im mittleren Streckenabschnitt zwischen 1.705 m Seehöhe und

1.580 m Seehöhe mit rund 480 m Abschnittslänge quert der „Easy Trail“ insgesamt dreimal den Fahrweg

und zweimal die Pistentrasse der Waldabfahrt. Der untere, rund 800 m lange Trassenabschnitt schwenkt

zunächst weiter in Richtung Süd-Osten und führt auf rund 1.540 m Seehöhe wieder in Richtung Nord-

Osten zum Talstationsbereich der Waldbahn. Das untere Ende des anzulegenden „Easy Trails“ endet

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(zusammen mit den beiden anderen Trails) an gleicher Stelle im bestehenden Pistenrandbereich der

Waldabfahrt auf rund 1.440 m Seehöhe.

Die letzten rund 100 m werden über die bestehende Schipiste geführt. Über den Trassenverlauf werden

Gelände angepasst die entsprechenden North-Shore Elemente, Walls und Drops/Rampen angelegt.

Kenndaten Singletrail „Easy Trail“ (blau):

Start: Bergstationsbereich der Waldbahn, 1.830 m SH

Ziel: Talstationsbereich der Waldbahn, 1.415 m SH

Gesamtlänge: Hauptast 2.230 m, + 375 m (1 Umfahrungsstrecke), ges. 2.605 m

Höhendifferenz: 415 m

Ø Gefälle: 18 %

Anzahl Elemente: ca. 25 (North-Shore Elemente, Wallrides, Drops)

3.2. Singletrail “Medium Trail” für Fortgeschrittene (rot, mittel):

Der „Medium Trail“ verläuft mit Start bei der Bergstation der 8 EUB Waldbahn in Richtung Süden. Der

obere, steilere Wiesenabschnitt wird ebenfalls mittels drei Kehren durchfahren, nach rund 330 m

Streckenlänge wird der bestehende Fahrweg bei rund 1.780 m Seehöhe gequert. Nordseitig der

Seilbahntrasse führt der „Medium Trail“ über mehrere Serpentinen durch das Waldgelände, wobei eine

rund 220 m lange Ausweich-/Überholstrecke parallel in Sichtweite angelegt wird (Umfahrungsmöglichkeit

von Elementen). Nach abermaliger Querung des Fahrweges sowie der Seilbahntrasse trifft die

gegenständliche Trasse mit der Trasse des bestehenden Fahrweges und dem „Easy Trail“ zusammen. Im

rund 530 m langen Mittelteil zwischen 1.690 m Seehöhe und der Querung des Fahrweges bei rund

1.580 m Seehöhe quert die Trasse des „Medium Trails“ zweimal die Piste der Waldabfahrt und zweimal

den bestehenden Fahrweg. Der untere, rund 650 m lange Trassenabschnitt zwischen 1.580 m Seehöhe

und dem Talstationsbereich der Waldbahn führt über viele Serpentinen in Richtung Nord-Osten bzw.

Osten, quert noch einmal den Fahrweg und wird im untersten Abschnitt im Bereich der Seilbahntrasse der

Waldbahn geführt. Das untere Ende des anzulegenden „Medium Trails“ endet (zusammen mit den beiden

anderen Trails) an gleicher Stelle im bestehenden Pistenrandbereich der Waldabfahrt auf rund 1.440 m

Seehöhe. Auch hier werden über den gesamten Trassenverlauf hin gesehen geländeangepasst

entsprechende Elemente eingebaut.

Kenndaten Singletrail „Medium Trail“(rot):

Start: Bergstationsbereich der Waldbahn, 1.830 m SH

Ziel: Talstationsbereich der Waldbahn, 1.415 m SH

Gesamtlänge: Hauptast 2.250 m, + 622 m (2 Umfahrungsstrecken), ges. 2.872 m

Höhendifferenz: 415 m

Ø Gefälle: 18 %

Anzahl Elemente: ca. 25 (North-Shore Elemente, Wallrides, Drops)

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3.3. Singletrail „Expert Trail“ für Experten (schwarz, schwierig):

Ebenso wie die beiden anderen Trails startet auch der „Expert Trail“ bei der Bergstation der 8 EUB

Waldbahn in Richtung Süden und verläuft im obersten Abschnitt südseitig im Nahbereich des „Easy Trails“

in einem etwas steileren Geländeabschnitt. Es sind bei diesem Trail als sportliche Herausforderung

mehrere enge Serpentinen vorgesehen. Nach Querung des Fahrweges auf rund 1.780 m Seehöhe zweigt

der „Expert Trail“ in zwei Trassenvarianten in den Waldabschnitt in Richtung Süd-Osten ab. Der Hauptast

des „Expert Trails“ verläuft südlicher in mehreren Serpentinen, der mittlere rund 1.600 m lange

Trassenabschnitt verläuft dabei durch den Waldbereich bis zur Querung der bestehenden Piste der

Waldabfahrt im unteren Abschnitt (zwischen 1.705 m Seehöhe und 1.495 m Seehöhe). Ab der

Pistenquerung der Waldabfahrt bei rund 1.495 m Seehöhe erfolgt die Anbindung zur Talstation der

Waldbahn über die Trasse des „Easy Trails“.

Im untersten Abschnitt zwischen 1.480 m Seehöhe und 1.440 m Seehöhe wird als zusätzliche Variante

zum „Medium Trail“ eine rund 220 m lange „Expert Trail-Route“ nordseitig des „Medium Trails“ angelegt.

Das untere Ende des anzulegenden Trails endet (zusammen mit den anderen zwei Trails) an gleicher

Stelle im bestehenden Pistenrandbereich der Waldabfahrt auf rund 1.440 m Seehöhe. Auch bei diesem

Trassenverlauf werden geländeangepasst entsprechende Elemente eingebaut.

Kenndaten Singletrail „Expert Trail“(schwarz, schwierig):

Start: Bergstationsbereich der Waldbahn, 1.830 m SH

Ziel: Talstationsbereich der Waldbahn, 1.415 m SH

Gesamtlänge: Hauptast 1.882 m, + 740 m (2 Varianten), ges. 2.622 m

Höhendifferenz: 415 m

Ø Gefälle: 21 %

Anzahl Elemente: ca. 20 (North-Shore Elemente, Wallrides, Drops)

4. Geplante Bauwerke/North-Shore Elemente:

Bei den geplanten Bauwerken handelt es sich um North-Shore Elemente, Drops, Sprünge und Wallrides,

welche alle aus natürlichen Materialien wie Holz, Erde und Steinen angefertigt werden. Die Bauarbeiten

dafür werden an fachkundige Unternehmen vergeben und unter Aufsicht des Betreibers umgesetzt.

Begriffserklärung:

1) North-Shore Elemente sehen aus wie waagrecht gelegte Leitern, die mit einem Mountainbike bzw.

einem Freeridebike befahren werden können. Sie haben eine Breite von wenigen Zentimetern bis zu

3,0 m und führen über Hindernisse, z.B. umgestürzte Bäume (entrindet), Mulden, etc.

2) Ein Drop ist ein Sprung von einer höher gelegenen Ebene (z.B. Holzsprungschanze) auf eine tiefer

gelegene.

3) Sprünge können als Sprungschanzen z.B. über Erdhügel oder sonstige Hindernisse qualifiziert

werden.

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4) Wallrides können aus Holz gefertigte, schräg liegende Geländer sein. Als Wallride kann auch nur das

normale Befahren von bergseitigen Erdböschungen verstanden werden.

5. Der Biketransport:

Die Beförderung der Mountainbikes ist mit der 8 EUB Waldbahn problemlos möglich. An der Bergstation

der Waldbahn auf ca. 1.825 m Seehöhe angekommen, kann man von dort direkt zu den Singletrails fahren.

IX. Mögliche Auswirkungen:

Die Singletrails sind im Schigebiet von den umliegenden Berghängen bzw. vom Tal aus auf Grund der

relativ schmalen Wegführung im Freigelände und im Wald fast nicht einsehbar.

Die geplante Anlage befindet sich im Gebiet der Fisser-Bergbahnen-GmbH & Seilbahn Komperdell GmbH

(OHG) und stellt eine neue Belebung der Tourismusregion in den Sommermonaten dar.

Die Singletrailstrecken werden nicht als Wanderwege geführt und als solche ausgeschildert. Auch im

Kreuzungsbereichen zwischen den Singletrails und querenden Wegen erfolgt eine entsprechende

Beschilderung, damit es zu keiner Konfrontation zwischen Wanderern und Mountainbikerin kommen kann.

Durch das gegenständliche Projekt werden keine Lebensräume in ihrem Bestand gefährdet. Eine

Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes ist auch nicht zu erwarten. Da das Projektgebiet bereits zum

Großteil anthropogen überformt bzw. geprägt ist, ist kaum mit weiteren Auswirkungen auf den Naturaushalt

zu rechnen, als sie schon jetzt vorhanden sind.

X. Begleit- und Kompensationsmaßnahmen:

Zur Herstellung der Singletrails in den Wiesenabschnitten ist das Wenden von Rasenelementen auf einer

Breite von ca. 0,8 – 0,3 m vorgesehen. In den steileren Bereichen ist der Einsatz eines Schreitbaggers

vorgesehen. Es erfolgt in diesen Abschnitten keine Beschotterung. Böschungsflächen entstehen somit

durch den Trailbau keine. Im Bereich der Trailführung auf bestehenden Wegen bzw. Pisten, wird dieser mit

Bruchsand befestigt und als solcher gekennzeichnet.

Sollten im Zuge der Bauarbeiten Rekultivierungen notwendig sein, wird als Begrünungsverfahren Handsaat

mit Startdüngung (am besten trockener Stallmist) vorgeschlagen. Das Säen hat vorzugsweise unmittelbar

nach Erstellung der Erdbauarbeiten bei feuchter Witterung zu erfolgen. Als ungünstig erweist sich der

Zeitpunkt im Spätsommer, da hier die Gefahr des Abfrierens der bereits gekeimten Pflanzen besteht. Eine

mögliche Variante stellt sie Herstellung einer Schlafsaat dar.

Begrünungen sind im Regelfall nur im Zusammenspiel mit einer sachgemäßen Düngung und Pflege

erfolgreich. Planierte Flächen weisen in der Regel ein schlechtes Nachlieferungsvermögen von

pflanzenverfügbaren Mineralstoffen auf. Zur Anwendung sollten langsam und nachhaltig wirkende Dünger

kommen, wobei dabei auf ein ausgewogenes Nährstoffverhältnis zu achten ist.

Der Einsatz von Jauche oder Gülle ist zu vermeiden. Auch ein Einsatz von mineralischen Düngern ist

möglich, insbesondere als Startdünger.

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XI. Maßnahmenfläche:

Die UVP-relevanten Flächen beziehen sich auf betroffene Flächen außerhalb bestehender Schipisten oder

Wegtrassen, bei der Rodungsfläche wurde auch die bestehende Seilbahntrasse berücksichtigt.

Zur Ermittlung der Fläche wurde mit einer durchschnittlichen Trassenbreite der Singletrails von rund 2 m

gerechnet, wobei dies auch für die zu ermittelnde Rodungsfläche gilt. Somit ergibt sich eine UVP-relevante

Gesamtfläche im Ausmaß von 14.775 m².

KG geplante Maßnahmen

[m²]

Rodung

[m²]

davon UVP-relevant

[m²]

84113 Serfaus 4.904 2.390 4.849

84103 Fiss 10.898 9.906 9.906

Summe 15.802 12.296 14.755

Hierüber wird gemäß §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 die mündliche

Verhandlung auf den

Donnerstag, den 14.03.2013, um 09:00 Uhr

mit dem Treffpunkt Besprechungszimmer der Fisser-Bergbahnen-GmbH und Seilbahn Komperdell

GmbH Personenbeförderungs (OHG), Dorfbahnstraße 75, in 6534 Serfaus anberaumt.

Als Antragstellerin beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder

auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese

versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise – nicht

kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der

Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben

oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig

Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft,

können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von

Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der

Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben.

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Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares

Ereignis darstellt.

Die für das Verfahren eingereichten Projektsunterlagen und Behelfe liegen bis zum Tage der Verhandlung

bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck und beim Gemeindeamt in Serfaus zur öffentlichen Einsicht auf.

ERGEHT AN:

1. Gemeinde Serfaus, zur Kenntnis;

A) Eine der beiliegenden Kundmachungen ist ortsüblich an der Amtstafel zu verlautbaren.

B) Die ebenfalls beiliegenden Projektsunterlagen sind während der Amtszeit aufzulegen.

C) Etwaige dem Amt nicht namentlich bekannte Parteien und Beteiligte sind sogleich vom Stattfinden

der Verhandlung gegen eigenhändig unterschriebenen Zustellnachweis zu verständigen.

D) Ein Vertreter der Gemeinde möge an der Verhandlung teilnehmen und dem Verhandlungsleiter

übergeben:

• die mit dem Anschlage- und Abnahmevermerk versehene Kundmachung;

• die mit der Auflagebestätigung versehenen Projektsunterlagen „B“;

2. Fisser Bergbahnen GmbH & Seilbahn Komperdell GmbH Personenbeförderungs (OHG), z. H. den

Herrn Geschäftsführern Bernhard Pregenzer, Hubert Pale, Mag. Georg Geiger und Ing. Stefan

Mangott, Dorfbahnstraße 75, 6434 Serfaus;

3. Klenkhart & Partner Consulting ZT GmbH, z. H. Herrn DI Klenkhart, 6067 Absam, Salzbergstraße 15,

als Projektantin – per E-Mail;

4. Gemeinde Fiss, z. H. Herrn Bürgermeister Mag. Markus Pale, Via-Claudia-Augusta 35, 6533 Fiss

– per E-Mail;

5. an nachfolgend angeführte Amtssachverständige:

a) Herrn Mag. Albert Sturm, als naturkundlicher Amtssachverständiger, im Hause, mit der Bitte um

Teilnahme an der mündlichen Verhandlung; hinsichtlich der Projektsausfertigung „A“ wird gebeten,

sich mit der Bezirksforstinspektion Landeck in Verbindung zu setzen– per E-Mail;

b) Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Sport, z. H. Herrn Ing. Johannes Steindl, Eduard-Wallnöfer-

Platz 3, 6020 Innsbruck, mit der Bitte um Teilnahme an der mündlichen Verhandlung; unter

Anschluss der Projektsausfertigung „C“ gg. Rs.;

c) Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Allg. Bauangelegenheiten, z. H. Herrn Dr. Gunther Heißel,

Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck, als geologischer Amtssachverständiger, mit der Bitte um

Teilnahme an der mündlichen Verhandlung; hinsichtlich der Projektsausfertigung „C“ wird gebeten,

mit dem ATL, Abt. Sport (Ing. Steindl) Kontakt aufzunehmen – per E-Mail;

d) Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Oberes Inntal, z. H. Herrn DI Marcus

Berwanger, Langgasse 88, 6460 Imst, mit der Bitte um Teilnahme an der mündlichen Verhandlung;

hinsichtlich der Projektsausfertigung „A“ wird gebeten, sich mit der Bezirksforstinspektion Landeck

in Verbindung zu setzen– per E-Mail;

e) Bezirksforstinspektion Landeck, Innstraße 15, 6500 Landeck, mit der Bitte um Entsendung eines

forstfachlichen Amtssachverständigen zur mündlichen Verhandlung; unter Anschluss der

Projektsausfertigung „A“ gg. Rs. – per E-Mail;

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6. an nachfolgend angeführte Grundeigentümer:

a) Agrargemeinschaft Serfaus, z. H. Herrn Obmann Fidelis Althaler, Dorfbahnstraße 77, 6534

Serfaus, als Eigentümerin des Gst. Nr. 1899, KG Serfaus, sowie als benachbarte

Waldeigentümerin des Gst. Nr. 1915, KG Serfaus;

b) Frau Anna Geiger, geb. am 18.02.1936, Archleweg 3/1, 6534 Serfaus, als Eigentümerin des

Gst. Nr. 1900, KG Serfaus;

c) Herrn Josef Waldner, geb. am 31.08.1932, Serfauser-Feld 1a/1, 6534 Serfaus, als Eigentümer des

Gst. Nr. 1901, KG Serfaus;

d) Herrn Franz Waldner, geb. am 23.07.1975, Serfauser-Feld 1/1, 6534 Serfaus, als Eigentümer des

Gst. Nr. 1903, KG Serfaus;

e) Herrn Martin Monz, geb. am 28.06.1965, Dorfbahnstraße 16/1, 6534 Serfaus, als Eigentümer des

Gst. Nr. 1904, KG Serfaus;

f) Herrn Johann Georg Trenker, geb. am 29.12.1966, Gatterweg 2/1, 6534 Serfaus, als Eigentümer

des Gst. Nr. 1905, KG Serfaus;

g) Gemeinde Fiss, z. H. Herrn Bürgermeister Mag. Markus Pale, Via-Claudia-Augusta 35, 6533 Fiss,

als Eigentümerin des Gst. Nr. 1971, KG Fiss – per E-Mail;

h) Herrn Alois Pale, geb. am 13.11.1928, p. A. Hotel Fisser Hof, Fisser Straße 24/1, 6533 Fiss, als

Eigentümer des Gst. Nr. 1985, KG Fiss;

7. an nachfolgend angeführte dinglich Berechtigte:

a) Gemeinde Ladis, z. H. Herrn Bürgermeister Anton Netzer, Dorfstraße 8, 6532 Ladis, als

Dienstbarkeitsberechtigte der Gst. Nr. 1971, KG Fiss, und Nr. 1899, KG Serfaus – per E-Mail;

b) Gemeinde Fiss, z. H. Herrn Bürgermeister Mag. Markus Pale, Via-Claudia-Augusta 365, 6533

Fiss, als Dienstbarkeitsberechtigte des Gst. Nr. 1899, KG Serfaus - per E-Mail;

8. Büro Landesumweltanwalt, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck – per E-Mail;

9. Herrn Otmar Siegele, Langesthei 56, 6553 See, als Naturschutzbeauftragter für den Bezirk Landeck –

per E-Mail;

10. Internetredaktion, im Hause, mit dem Ersuchen die gegenständliche Kundmachung auf der

Internetseite der Bezirkshauptmannschaft Landeck zu veröffentlichen – per E-Mail;

Für den Bezirkshauptmann

MMag. Julia Habicher