Bildung. Erziehung. - kitab-hannover.de · Warum die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreicht...
Transcript of Bildung. Erziehung. - kitab-hannover.de · Warum die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreicht...
BUNDESVERBAND FÜR KINDERTAGESPFLEGEBildung. Erziehung.
Oktober 2015
nfo Kindertagespf/ege
A L T E R S A R M U T I N DER K I N D E R T A G E S P F L E G E
Vorsicht Falle! - Warum die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichtVon Marion von zur Gathen und Dr. Rudolf MartensEs gehört für viele Menschen zur jährlich wiederkehrenden Erfahrung: Im Briefkasten liegt ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Informationen über die Elöhe ihrer Altersrente. Nicht wenigen dürfte dabei deutlich werden, dass die zu erwartende Rente kaum für die Sicherung des Lebensunterhalts oder gar für den Erhalt des Lebensstandards reichen wird.Frauen und Männer, die als Selbstständige in der Kindertagespflege tätig sind, bekommen ebenfalls eine entsprechende Renteninformation, weil sie in der Regel - anders als viele Selbstständige - der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Hintergrund für die Versicherungspflicht ist die Tatsache, dass die Tätigkeit in der Kindertagespflege der Berufsgruppe der Erzieher/- innen zugeordnet wird und ihnen damit eine vergleichbare Schutzbedürftigkeit attestiert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass auch selbstständig tätige Tagesmütter und -väter einen gesetzlichen Rentenanspruch erwerben. Ob dieser allerdings ausreicht, um vor Altersarmut zu schützen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist - dies sei hier vorweggenommen - mehr als fraglich.
Beiträge für RentenversicherungMit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren wuchs auch die Anzahl der Tagespflegepersonen. Sie stieg zwischen 2008 und 2014 von rund 36.400 auf 44.900 und damit um fast ein Viertel. Von diesen Tagespflegepersonen waren 97
Prozent Frauen. Auch das Qualifikationsniveau der Tagespflegepersonen ist kontinuierlich gestiegen. Anfang 2014 verfügten 75 Prozent über eine pädagogische Ausbildung und/oder einen Qualifizierungskurs mit mindestens 160 Stunden. 2008 lag diese Quote lediglich bei 47 Prozent1. Unterm Strich lässt sich festhalten: Zukünftig sollte man nicht mehr von Tagespflegepersonen, sondern von Fachkräften in der Kindertagespflege sprechen.Die laufenden Geldleistungen für Fachkräfte in der Kindertagespflege setzen sich im Wesentlichen aus dem Förderanteil und den Sachkosten zusammen. Die Höhe der laufenden Geldleistungen variiert stark von Bundesland zu Bundesland und selbst von Kommune zu Kommune. Die gezahlten Stundensätze liegen im Durchschnitt bei 4,50 Euro pro Kind2. Laut amtlicher Statistik betreuen Fachkräfte in der Kindertagespflege durchschnittlich 3,3 Kinder in Vollzeit. Sofern das Landesrecht nicht anderes bestimmt, können Fachkräfte in der Kindertagespflege bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Von der Annahme ausgehend, dass eine Fachkraft in der Kindertagespflege einen Stundensatz von 4,50 Euro pro Kind bekommt und fünf Kinder in Vollzeit betreut, erhält sie aus dieser Tätigkeit ein Bruttoeinkommen von 3.600 Euro im Monat. Davon können 1.500 Euro für die Betriebsausgaben abgezogen werden. Bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 2.100 Euro. Bei drei in Vollzeit betreuten Kindern beläuft sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen auf 1.260 Euro. Auf der Basis dieser Annahmen und keiner weiteren steuerpflichtigen Einkünfte ergeben sich
gegenwärtig Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung von aktuell 393 Euro bzw. 236 Euro pro M onat
Absicherung durch gesetzliche AltersrenteUm eine Altersrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus von ca. 700 Euro im Monat zu erreichen, müssen derzeit 30 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht werden. Ein Entgeltpunkt erbringt 2015 in Ostdeutschland 26,72 Euro und in Westdeutschland 29,01 Euro Rente monatlich. Damit erreichen heute Versicherte mit 30 Entgeltpunkten eine Altersrente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung von rund 775 Euro (West) im Monat. Ein Entgeltpunkt bemisst sich aus dem durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten, der als vorläufiger Wert für das jeweilige Jahr festgelegt wird. Für 2015 beträgt dieser Wert 34.999 Euro. Vereinfacht ausgedrückt: Ein abhängig Beschäftigter muss 34.999 Euro brutto im Jahr verdienen, um über seine gesetzliche Rentenversicherung einen Entgeltpunkt zu erzielen3. Bei dieser Betrachtung sind der aktuelle Rentenwert und dessen künftige Entwicklung nicht einbezogen.Eine Fachkraft in der Kindertagespflege erwirbt nach 30 Jahren (bei fünf in Vollzeit betreuten Kindern und einem Stundensatz von 4,50 Euro pro Kind) einen gesetzlichen Rentenanspruch nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, der zwischen 560 und 605 Euro pro Monat liegt. Bei nur drei in Vollzeit betreuten Kindern errechnet sich entsprechend nach 30 Jahren eine Rente zwi-
INHALT
Altersarmut in derKindertagespflege ...................................1
Kommentar zum Leitartikel ................2
Fachpolitischer Dialog ......................... 2
Online-Vermittlungsportalefür Kinderbetreuung .............................3
Tipps und Infos ......................................4
3 Fragen a n ......................... 4
Itr • 1
Warum die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichtVon Inge Losch-Engler, stellv. BundesvorstandIn dem Artikel von Marion von zur Gathen und Dr. Rudolf Martens wird deutlich dargestellt, dass die momentane Praxis der Altersvorsorge für Tagespflegepersonen („Fachkräfte in der Kindertagespflege“) nicht ausreichend ist.
Es kann nicht sein, dass eine Tagespflegeperson im Schnitt 393 Euro bzw. 236 Euro pro Monat Rente erwirtschaftet, wenn sie regelmäßig ihren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Bei einem Durchschnittseinkommen von 4,50 Euro pro Stunde/Kind1 und bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden sowie der Betreuung von drei Kindern ist eine ausreichende Altersvorsorge über die Deutsche Rentenversicherung nicht gegeben.
Nur wenn die „Fachkräfte in der Kindertagespflege“ (Tagespflegepersonen) ein existenz- sichemdes Einkommen erhalten, kann eine ausreichende Altersvorsorge erzielt werden. Es kann nicht angehen, dass Frauen, die einer beruflichen Tätigkeit in der Kindertagespflege nachgehen, im Rentenalter auf eine Grundsicherung angewiesen sind.
Dennoch gibt es meines Erachtens Möglichkeiten, der Frauen-Altersarmut zu begegnen.
1. Die Tagespflegepersonen bekommen die Möglichkeit zu wählen, ob sie in die gesetzliche oder private Altersvorsorge einzahlen.
2. Der öffentliche Jugendhilfeträger erkennt die privaten Zahlungen in eine Altersvorsorge mit einem Nachweis (dies erfolgt auch bei der Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge).
3. Die Geldleistung muss bundesweit angeglichen werden und eine zusätzliche private Altersvorsorge ermöglichen.
Dieses kann der Altersarmut, insbesondere der Frauen-Altersarmut, entgegen wirken.
1) Vgl. Sell/Kukula; 2013¡Laufende Geldleistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege - Ergebnisse einer Follow up-Studie 2015, Institut fü r Bildungs- und Sozial
ac :poi,i :her d og
Einsatz für Kinder -Das SGB VIII gestern, heute, morgen
sehen 335 Euro und 365 Euro pro Monat4. Unberücksichtigt bleiben bei diesen Status quo-Berechnungen künftige „Reformen“ der gesetzlichen Rentenversicherung.Wenn verschiedene Faktoren wie Kindererziehungszeiten, Zuschläge und weitere Einkünfte, Zusatzversicherungen oder private Vorsorge sowie Grundsicherungsleistungen unbeachtet bleiben, wird also mehr als deutlich: Die Fachkräfte in der Kindertagespflege werden sich in Altersarmut wiederfinden. Sie können für ihre Alterssicherung nicht allein auf die gesetzliche Altersrente setzten. Angesichts der derzeitigen Einkommen in der Kindertagespflege dürfte es oft nicht leicht sein, zusätzlich noch eine private Altersvorsorge zu treffen. Es bleibt festzuhalten: Die Gefahr der Altersarmut von Fachkräften in der Kindertagespflege ist eine Tatsache und: Es ist eine Gefahr, vor der hauptsächlich Frauen stehen!Marion von zur Gathen ist beim Paritätischen Gesamtverband Abteilungsleiterin und u. a. zuständig fü r Kindertagesbetreuung, Familienpolitik und Frauenpolitik. Dr. Rudolf Martens ist Leiter der Paritätischen Forschungsstelle. Kontakt: [email protected]
1) Vgl. BMFSFJ 2015; Fünfter Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, Berlin 2015
2) Vgl. Sell/Kukula; 2013¡Laufende Geldleistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege - Ergebnisse einer Follow up-Studie 2015, Institut fü r Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (Hrsg.) 2015, Seite 13
3) M it einem Aufwertungsfaktor (1,1717 fü r 2015) soll die Differenz der niedrigeren Verdienste in Ostdeutschland gegenüber Westdeutschland kompensiert werden. Dies wird aber teilweise durch die niedrigeren Rentenwerte Ost zurückgenommen. In der Summe der Effekte ergibt sich bei gleich hohen Bruttoverdiensten West bzw. Ost eine höhere Rente in Ostdeutschland.
4) Eigene Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle (bezogen auf Status quo-Bedingungen 2015), August 2015
A Staatssekretär Dr. Ralf Kitindiek (BMFSFJ) und Hedi Wegener (Bundesvorsitzende BVKTP)
Der 2. Fachpolitische Dialog am 10. September 2015 stand unter dem Motto „25 Jahre SGB VIII aus Sicht der Kindertagespflege - Rückblick, Ausblick, Durchblick“. Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) sparte bei der Eröffnung in der Saarländischen Landesvertretung nicht mit Lob für den Bundesverband für Kindertagespflege. Hedi Wegener, Vorsitzende des Bundesverbandes, bedankte sich im Gegenzug für die Wertschätzung, die die Kindertagespflege im BMFSFJ genießt.
Für den „Rückblick“ sorgten Marlene Rup- precht, langjährige SPD-Bundestagsabge- ordnete, und Prof. Dr. Reinhard Wiesner, der 1990 zuständige Ministerialbeamte und „Vater“ des SGB VIII. Den „Ausblick“ wagten Vertreter der vier Bundestagsfraktionen: Nadine Schön (CDU/CSU), Sönke Rix (SPD), Norbert Müller (Linke) und Dr. Franziska Brantner (Grüne); unterstützt und herausgefordert durch Inputs von Prof. Dr. Jörg Maywald (Deutsche Liga für das Kind),
Angelika Sauermann (Tagespflegeperson) und Dr. Eveline Gerszonowicz (Bundesverband für Kindertagespflege). Dabei gab es Konsens, aber auch unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Rolle und Möglichkeiten des Bundes.
Die Veranstaltung wurde au f Video aufgezeichnet und wird zeitnah au f unserer Homepage www.hvktp.de zu betrachten sein.
ANFO ID U J N < N A N ONLI ERMIT UNGSPORTALE F ? CINDERBET ' . .
Mit drei Klicks zur guten Betreuung?Von Heiko KrauseBundesgeschäftsführer des Bundesverbandes für Kindertagespflege
Im Internet-Zeitalter entspricht die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz per Computer der Lebenswirklichkeit der Menschen. Allerdings: Ein großer Teil ist nicht empfehlenswert. Der Bundesverband für Kindertagespflege stellt folgende Anforderungen an Online-Vormerk- und Vermittlungssysteme:1. Online-Vermittlungssysteme können das
persönliche Gespräch mit den Tagespflegepersonen und den persönlichen Eindruck der Kindertagespflegestelle nicht ersetzen. Sie müssen deshalb eine „Stop-Funktion“ haben, bei der der Vermittlungsprozess erst dann fortgesetzt wird, wenn die Eltern sich die angebotene Tagespflegestelle persönlich angesehen haben.
2. Eine online-gestützte Vermittlung muss die bestehenden Beratungs- und Vermittlungsstellen einbeziehen. Die Fachberatungsebene darf nicht übergangen werden, sondern im System muss ein Prozessschritt „Gespräch mit der Fachberatung“ verbindlich vorgesehen sein.
3. Entscheidend für die Qualität von Online- Plattformen ist, ob die Anbieter selbst für die Inhalte verantwortlich sind oder die Richtigkeit der eingestellten Profile der einzelnen Betreuungsangebote von den zuständigen Behörden regelmäßig überprüft wird.
4. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die Informationen in verständlicher Sprache aufbereitet werden. Es wird empfohlen, barrierefreie bzw. niedrigschwellige Zugänge sicherzustellen.
5. Die Möglichkeiten für Kindertagespflegepersonen, ihr Profil auf der Internet-Seite des Online-Portals einzustellen, müssen bekannt gemacht werden. Die Einstellung des Angebots muss zu geringen Kosten, am besten kostenfrei, möglich sein.
6. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die Informationen des Portals richtig und zuverlässig sind und in definierten, angemessenen Zeitintervallen aktualisiert werden. Dies bedeutet, dass die Anbieter dafür geeignete Prozesse und Richtwerte beschreiben, z.B. im Rahmen eines Qualitätsmanagements.
7. Die Menge der dargebotenen Informationen muss sich nach den Erfordernissen der Kunden und Nutzer richten.
8. Für die Daten der Kinder und Eltern, aber auch der öffentlichen und privaten Träger sowie der Tagespflegepersonen muss ein strenger Datenschutz bestehen. Der Anbieter muss durch eine Datenschutzerklärung informieren, wie die Kunden- und Nutzerdaten verwendet werden. Die Weitergabe von Daten darf nur mit der Zustimmung der Kunden oder Nutzer erfolgen.
Beim Einsatz von Software-Programmen zur Unterstützung der Vermittlungstätigkeit richten wir an die öffentliche Verwaltung zusätzlich folgende Empfehlungen:1. Die Einführung eines online gestützten
Vermittlungssystems bedarf der Formulierung einer Zielvorstellung. Nur wenn Ziele klar benannt und von allen akzeptiert werden, wird die Einführung Akzeptanz finden.
2. Betreuungsangebote öffentlicher und freier Träger sowie Kindertagespflegestellen müssen gleichberechtigt auffindbar sein. Eine Diskriminierung der Kindertagespflege (z.B. durch Weglassen der Angebote, schlechtere Auffmdbarkeit etc.) ist nicht akzeptabel.
3. Die mit der Nutzung der Online-Vermittlung verbundenen Einsparungen in der Verwaltung dürfen nicht zum Abbau von Stellen in der Fachberatung genützt werden.
4. Online gestützte Vermittlungssysteme müssen eine transparente Darstellung aller Betreuungsangebote (trägerübergreifend) ermöglichen und eine revisionssichere automatisierte Dokumentation des Vergabeverfahrens gewährleisten.
5. Online gestützte Vermittlungssysteme bieten den Kommunen, den Fachberatungen und Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe die Möglichkeit, zu erkennen, welche Einrichtungen bzw. Tagespflegestellen angewählt werden.
6. Das online gestützte Vermittlungssystem kann aufzeigen, welche Eltern die Betreuungsstelle ihrer Kinder häufig wechseln bzw. sich nicht festlegen können. Wenn dies erkannt wird, muss es eine persönliche Beratung durch Mitarbeiter/-innen der Verwaltung bzw. der Fachberatung geben.
Der Bundesverband für Kindertagespflege wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Empfehlung für eine Firma oder einen Anbieter geben. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, mit dem zuständigen Jugendamt bzw. der Fachberatung zu sprechen und sich die Tagespflegestelle selbst anzuschauen.
von links nach rechts: Norbert Müller (Linke), Nadine Schön (CDU/CSU), Heiko Krause (Bundesgeschäftsführer BVKTP), Dr. Franziska
^ Brantner (Grüne) und Sänke Rix (SPD) - 0
Aus dem Bonner,, General-Anzeig er“ vom 22.9.2015
Tagesvater klagt erfolgreich gegen die StadtDie Tagespflege-Satzung, auf deren Basis die Stadt Bonn Tagesmüttem und -vätem einen einheitlichen Fördersatz von 4,50 Euro pro Stunde und Kind gewährt, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und entsprach damit der Klage eines Tagesvaters. Wie die Vorsitzende Richterin Rita Zimmermann- Rohde auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte, (...) „habe die Bonner Verwaltung „die gesetzlich vorgesehenen Bestandteile der laufenden Geldleistung nicht nachvollziehbar kalkuliert“, als da seien Sachaufwand und Anerkennungsbetrag für die Betreuung des Kindes. Sie sollte (...) „ihre Satzung neu fassen und die laufende Geldleistung nachvollziehbar kalkulieren.“ (Aktenzeichen: 19 K 5936/13 und 19 K 5419/14)Info in eigener Sache: Der Bundesverband arbeitet an einer Empfehlung zur Entgeltregelung als einem transparenten System au f der Grundlage einer nachvollziehbar zu kalkulierenden Leistungsstunde. Die Empfehlung wird 2016 veröffentlicht. 3
TIPPS INFOS
BUCH
Curriculum KindergesundheitDie Stiftung Kindergesundheit hat ein Curriculum zur Gesundheitsförderung in der Kinderbetreuung herausgegeben. Es heißt „Kinder gesund betreut“ und fasst den aktuellen Stand der Kenntnisse und Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten der Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder unter drei Jahren zusammen. Dabei werden u. a. die Themen Körperpflege und Hygiene, Ernährung, Bewegung und Ruhebedarf aufgegrif- fen. Darüber hinaus liefert es Ansätze und Empfehlungen für die Gesundheitsbildung mit Kindern sowie für die Elternarbeit.Das 333 Seiten starke Curriculum erläutert zahlreiche Aspekte für eine gesunde Betreuung in verständlicher Sprache. Zusätzlich enthält es Verweise zu Formularen und Infoblättern zum Download sowie Folien für Schulungsmodule in der Aus- und Fortbildung. (Quelle: Verlag)Info: Kinder gesund betreut, Friedrich Verlag, 2015, Preis: 59,95 EUR, ISBN: 978-3-7800- 4825-7
Stiftung Kindergesundhett fHrsg.)
Kinder gesund betreutCurriculum zur Gesundheitsförderung In der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren
B- SC
Mehr Informationen unter: www.kinder-gesund-betreut.de (siehe auch „3 Fragen an...“)
Herausgeber:Bundesverband für Kindertagespflege Baumschulenstraße 74 • 12437 Berlin Tel. (0 30) 78 09 70 69 Fax (0 30) 78 09 70 91 E-Mail: info@ bvktp.de Internet: www.bvktp.de
Redaktion und Inhalt:Klaus-Dieter Zühlke, Inge Michels,Heiko Krause
Layout, Gestaltung und Druck:Theodor Gruda GmbH, Meerbusch
Fotonachweis: fotolia, BVKTP, privat
Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
FACHTAG
Aktuelle EntwicklungenDer Deutsche Verein widmet sich auch in diesem Jahr wieder mit einer eigenen Veranstaltung den Perspektiven in der Kindertagespflege. Unter dem Titel „Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege - Herausforderungen und Zukunftsperspektiven“ diskutieren am 3. und 4. Dezember 2015 ausgewiesene Expertinnen und Experten miteinander im Bildungszentrum Erkner bei Berlin; darunter Astrid Sult, Dr. Eveline Gerszonowicz, Prof. Dr. Gabriel Schoyerer und Inge Losch-Engler vom Bundesverband. Zugesagt hat auch Marion Binder, Referatsleiterin im BMFSFJ. Sie informiert über Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht des Bundes.Hartmut Gerstein, freiberuflicher Aus- und Fortbildner, spricht über „25 Jahre SGB VIII - Die rechtliche Formierung der Kindertagespflege und ihre Folgen“. Ute Krüger, Geschäftsführerin Kindertagespflege Göttingen e.V, leitet einen Workshop zur Großtagespflege und Dr. Heike Wiemert vom Landschaftsverband Rheinland referiert zum Abschluss des Fachtages über das aktuelle Thema „Kinder und Familien mit Fluchterfahrungen - eine Herausforderung für die Kindertagespflege“.Onlineanmeldung über: www.deutscher- verein.de/veranstaltungen/f_2238-15
Q HB - BU S IN E S SP L AN
Selbstständig mit KonzeptSeparat zum Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) ist der Businessplan Kindertagespflege im Friedrich-Verlag als eigene Publikation erschienen. Das Handbuch dient als Leitfaden zur Erarbeitung eines Businessplans, der eine Grundlage für eine wirtschaftlich tragfähige Selbstständigkeit darstellt. Er richtet sieh an die Teilnehmerinnen des QHB-Qualifizierungskurses und andere interessierte Tagespflegepersonen, kann allerdings laut Verlag nur im Klassensatz zu zehn Exemplaren bestellt werden. Die Autorinnen sind: Anne Mader, Bettina Schwitzke, Darina Doubravovä und Cornelia Teichmann-Krauth.Hier zu bestellen: www.friedrich-verlag.de/ shop/fachbuecher/fruehkindliche-bildung/ businessplan-kindertagespßege; 29,95 EUR
FRAGEN AN...
Hildegard DebertinDipl. Oecotrophologin
Generalsekretärin der Stiftung Kindergesundheit
Was waren die Beweggründe, ein Curriculum zur Gesundheitsförderung für Kinder unter drei Jahren in der Tagesbetreuung herauszugeben?
Der Impuls zu den Leitlinien kam vom Bundesfamilienministerium, das ein großes Interesse daran hat, die Qualität in der Betreuung der 0 bis 3-jährigen weiter zu verbessern und auch die Gesundheitsförderung an einheitlichen Standards zu orientieren. Im Rahmen unserer Umfrage unter pädagogischen Fachkräften in Kita und Kindertagespflege zeigte sich dann, dass in der gesundheitlichen Betreuung Unsicherheiten bestehen. Ebenso wurde der Wunsch nach mehr Unterstützung und Orientierung formuliert. Für das Curriculum „Kinder gesund betreut“ arbeiteten wir mit vielen Experten zusammen, u.a. aus dem Staatsinstitut für Frühpädagogik, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Dr. von Haunerschen Kinderspital der Universität München.
Welche Unsicherheiten stellten Sie bei der Umfrage fest?
Insgesamt ist nicht allen pädagogischen Fachkräften bewusst, welche besonderen Anforderungen ganz kleine Kinder bis 3 Jahren an eine Tagesbetreuung stellen. In den ersten Lebensjahren wird die Basis für ein gesundes Ess- und Ernährungsverhalten gelegt. Für eine gesunde Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder ist eine ausgewogene Ernährung in altersgerechten Portionen und viel Bewegung entscheidend. Da kleine Kinder zuallererst durch Nachahmen lernen, spielt das Vorbild von Eltern und pädagogischen Fachkräften eine große Rolle; dies ist eine große Chance, aber auch eine große Verantwortung. Im Rahmen unserer Umfrage stellten wir auch z.B. gewisse Unsicherheiten beim Betten von Säuglingen fest. Für einen gesunden Babyschlaf im ersten Lebensjahr ist es z. B. wichtig, dass keine Kuscheltiere oder Decken ins Bettchen gehören. Weitere Fragen tauchten im Umgang mit Medikamenten-Abgaben an Kleinkinder oder auch mit Impfungen auf.
Ist das Curriculum ein Handbuch für pädagogische Fachkräfte oder ein Leitfaden für die Ausbildung?
Es ist beides: Die Lehrpläne zur Ausbildung von Fachkräften variieren innerhalb Deutschlands. Es gibt hier keine einheitlichen Empfehlungen zur Gesundheitsprävention. Deshalb bieten die Unterrichtsmodule im Handbuch kompetenzorientierte Leitlinien zur Gesundheitsförderung und -bildung an. Wir wünschen uns, dass das Curriculum sowohl als wissenschaftsbasiertes und praxistaugliches Nachschlagewerk in jeder Kita und Kindertagespflegestelle seinen Platz findet als auch Einzug hält in die Aus- und Weiterbildung.
Die Antworten a u f die Fragen geben nicht immer die M einung des Herausgebers wieder.
4