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B EKENNENDE K IRCHE Zeitschrift für den Aufbau rechtlich eigenständiger biblisch-reformatorischer Gemeinden in Zusammenarbeit mit ZEITSPIEGEL August 2001 Nr. 8 Aus dem Inhalt: Begrüßung – Bernhard Kaiser Biblische Besinnung über Jakobus 3,1-12 – Jörg Wehrenberg Mein Weg in die Bekennende Evangelische Gemeinde (II) – Jakob Tscharntke Eine bekennende Gemeinde gründen (II) – Bernhard Kaiser Zeitspiegel Adressen und regelmäßige Veranstaltungen der Bekennenden Gemeinden Neues von der Akademie für Reformatorische Theologie Veranstaltungen im Bereich der Bekennenden Gemeinden

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BEKENNENDE KIRCHEZeitschrift für den Aufbau rechtlich eigenständiger

biblisch-reformatorischer Gemeinden

in Zusammenarbeit mit

ZEITSPIEGEL

August 2001Nr. 8

Aus dem Inhalt:

Begrüßung– Bernhard Kaiser

Biblische Besinnung über Jakobus 3,1-12– Jörg Wehrenberg

Mein Weg in die Bekennende Evangelische Gemeinde (II)– Jakob Tscharntke

Eine bekennende Gemeinde gründen (II)– Bernhard Kaiser

Zeitspiegel

Adressen und regelmäßige Veranstaltungen derBekennenden Gemeinden

Neues von der Akademie für Reformatorische Theologie

Veranstaltungen im Bereich der Bekennenden Gemeinden

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Impressum:

Bekennende Kirche - Zeitschrift für den Aufbau rechtlich ei-genständiger biblisch-reformatorischer Gemeinden

Herausgeber:

Verein für reformatorische Publizistik e.V.GeschäftsstelleFriedrichstr. 7

D-35713 EschenburgTel: (02774) 6784; Fax: (02774) 912223

Der Verein für reformatorische Publizistik wurde im Dezem-ber 1998 in Hannover gegründet und ist im Vereinsregister beimAmtsgericht in Gießen eingetragen. Er ist vom Finanzamt Gie-ßen als gemeinnützig anerkannt. Eine Spendenquittung erhal-ten Sie automatisch nach Jahresende.

Diese Zeitschrift wird kostenlos versandt. Wer sie mit einerSpende unterstützen möchte, sei auf die angegebene Konto-nummer hingewiesen. Wer sie künftig nicht weiter beziehenmöchte, wird gebeten, sie an der Geschäftsstelle abzubestel-len.

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Redaktion:

Bernhard Kaiser D.Th. (Univ. Stellenbosch)(verantwortlich)c/o ARTLahnstr. 235037 MarburgTel: (06421) 59 08 63-0; Fax: 59 08 63-9E-Mail:[email protected]

Dr. Jürgen-Burkhard KlautkeDreihäuser Platz 135633 LahnauTel: (06441) 96 26 11Fax: (06441) 96 26 09E-Mail: [email protected]

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Druck:

Dönges Druck + MedienDillenburg

Prediger Jörg WehrenbergModemannskamp 449082 Osnabrück

Pfarrer Jakob TscharntkeIm Felster 1056567 Neuwied

Folgende Autoren haben an dieser Ausgabe mitgewirkt:

Bernhard Kaiser D.Th.Narzissenweg 1135447 Reiskirchen

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BEGRÜSSUNG

Verehrte Leserin, verehrter Leser,

der Protestantismus in Deutschland ist bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Die „Evan-gelischen Landeskirchen“ sind als Organisationen weder Kirchen noch evangelisch. Siehaben seit Jahrzehnten Bibelkritik betrieben und dem Zeitgeist den Weg bereitet. Sühne-tod, Auferstehung und Himmelfahrt Jesu werden seit langem geleugnet. Seit einigenMonaten fordert Bischöfin Kässmann Scheidungsrituale. Propst Eibach, Mitglied desleitenden geistlichen Amtes der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, ließ vor kurzem ver-lauten, daß bei der „Segnung“ homosexueller Partnerschaften die Glocken läuten soll-ten. Begründung: Die Bibel sei nicht prinzipiell gegen Homosexualität. - Die bewährtePraxis, der Bibel das Wort im Mund herumzudrehen, findet ungebremst Anwendung.Ansonsten viele zeitgeistkonforme Belanglosigkeiten aus dem Munde von Kirchen-männern und -frauen.

Große Teile der evangelikalen Welt verkünden: Jesus will, daß wir uns wohlfühlen!Gemeinden werden zu Wohlfühlgesellschaften und Eventveranstaltern. Spaß, Sport,Kreativität, Mitmachen und natürlich auch biblische Lebensbewältigung kennzeichnenihr Interesse, ihre Büchertische und ihre Programme. Daß die Bibel Gottes Wort ist, istdoch klar; man will ja nicht gleich liberal sein. Doch daß Rechtfertigung und Heiligungdie zentralen biblischen Themen sind, wird nicht mehr erkennbar.

Nicht wenige lutherische Christen verhehlen ihre Nähe zum Katholizismus nicht mehr.Sie haben die Gemeinsame Erklärung, die inhaltliche Preisgabe der reformatorischenRechtfertigungslehre, im Prinzip gutgeheißen und lassen prominente römische Kirchen-männer in ihren Veröffentlichungen zu Wort kommen. Kirchlich sind die meisten durchdie Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen an die römische und andere nicht-reformatorische Kirchen gebunden. Ihr Bekenntnis hat dort keinen Wert.

Gesellschaftliche Bedeutung wie in den USA haben die deutschen Protestanten nichtmehr. Unter dem Stichwort „Christentum“ wird in der Öffentlichkeit praktisch nur dieRömische Kirche wahrgenommen.

Gibt es überhaupt noch Protestanten in Deutschland? Die das Evangelium kennen undseinen Zusagen glauben, seine Wahrheit lieben, für seine Verkündigung einstehen, denProtest für eine schriftgegründete evangelische Kirche wagen und es nicht bei bloßenAppellen belassen? Es gibt sie. Viele leben irgendwo verstreut. Ihre Zahl ist unbekannt,ihre Mittel sind begrenzt und ihre Lobby nicht vorhanden. Aber was, wenn der dreieini-ge Gott trotz allem ihre feste Burg ist?! - Die Bekennende Kirche ist ihre Zeitschrift. Sieruft zur Bildung Bekennender Gemeinden auf. Wann protestieren Sie mit für die rechteVerkündigung des Evangeliums und die rechtmäßige Gestalt der Kirche?

Freundlich grüßt Sie

in Christus

Bernhard Kaiser

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BIBLISCHE BESINNUNG ÜBERJAKOBUS 3,1-12

Jörg Wehrenberg

Die Zunge hat nach Jakobus eine beson-dere Stellung unter den menschlichenOrganen. Sie hat direkten Anschluß andas Innere des Menschen, sein Herz, sei-ne innere Schaltzentrale. Sie ist dasjeni-ge Organ, welches die inneren Gedan-ken in Gestalt von Worten nach außenläßt. Sie bringt geheime Gedanken nachaußen und macht sie für andere Men-schen hörbar und offenkundig. Jakobushilft uns, die Bedeutung unserer Zunge,das heißt, die Tragweite dessen, was wirsagen, einmal in den Blick zu bekom-men. Er geht darauf ein in 3,1-12. Ermacht darin zunächst das Ausmaß derWirksamkeit deutlich, die die Zunge hat:

1. Die Zunge hat eine große Wirksam-keit.

Das stellt uns Jakobus in den Versen 2-4vor Augen:

2 Wir alle sind in vieler Hinsicht sündi-ge Menschen. Wer nie ein verkehrtesWort redet, ist ein herangereifterMensch. Er ist fähig, auch seinen gan-zen Leib im Zaum zu halten. 3 Wir legenden Pferden das Zaumzeug ins Maul,damit sie uns gehorchen. So lenken wirdas ganze Tier. 4 Oder denkt an einSchiff: Es ist groß und wird von starkenWinden getrieben. Trotzdem wird es miteinem verhältnismäßig winzigen Ruderdahin gesteuert, wohin der Steuermannes haben will.

Daß die Zunge eine große Wirksamkeithat, macht Jakobus zunächst an einempositiven Beispiel fest: Wer seine Zun-ge im Zaum halten kann, von dem kann

man sagen, daß er sich selbst ganz imGriff hat. Das heißt, wenn es darum geht,sich selbst und sein Temperament unterKontrolle zu bringen, dann muß man beiseiner Zunge anfangen. Wer die Gedan-ken, die in seinem Inneren umherkreisen,zügeln will, der muß das Organ zähmen,welches die Gedanken von innen nachdraußen läßt: die Zunge.

Die Bedeutung, die die Zunge bei derSteuerung des ganzen Menschen hat,verdeutlicht Jakobus an zwei Beispielen:an einem Pferd und einem Schiff. DasPferd wird vom Reiter vor allem über denZaum kontrolliert. Der Zaum liegt demPferd im Maul und wird über die Zügelvom Reiter geführt. Soll das Pferd lau-fen, läßt der Reiter die Zügel locker undgibt dem Pferd die Sporen. Soll das Pferdanhalten, zieht der Reiter an den Zügelnund am Zaum. Das Pferd spürt den Druckdes Zaumes im Maul und hält an. EineKontrolle an der richtigen Stelle, näm-lich vorne am Maul, bewirkt eine Kon-trolle des ganzen Pferdes. Es gilt derGrundsatz: „Kleines Organ, das kontrol-liert wird - große Wirkung!“

So ist es auch beim Menschen: eine Kon-trolle seines Mundwerkes, seines „Mau-les“, bewirkt eine Kontrolle des ganzenMenschen. Beim Schiff ist es ähnlich.Die Kontrolle eines kleinen Gerätes,nämlich des Steuerruders, bestimmt dieRichtung des ganzen Schiffes. Es genügtein einziger Steuermann, um ein Schiffmit Tausenden Tonnen Gewicht zu len-ken. Er muß nur das Steuerruder betäti-gen: „Kleines Gerät - große Wirkung!“

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Die Wirkung, die Jakobus hier aufgezeigthat, ist eine gute. Welch gute Wirkungkönnte die Kontrolle der Zunge beimMenschen nach sich ziehen! WievielPorzellan bliebe erhalten, wenn ein bö-ses Wort, das einem schon auf der Zun-ge liegt, nicht ausgesprochen, sondernruntergeschluckt würde! Und wievielSegen kann ein gutes Wort bewirken,welches ausgesprochen wird undVersöhnungsbereitschaft signalisiert! Eskönnte so schön sein, aber die Realitätsieht unter den Menschen leider andersaus, denn:

2. Die Zunge ist vom Menschen nichtzu kontrollieren.

Jakobus macht dies im zweiten Abschnittdeutlich. Er spricht hier aus der Beob-achtung des Menschen allgemein. Dernormale Mensch kann seine Zunge nichtim Zaum halten. Aber das Gesetz „klei-nes Organ - große Wirksamkeit“ bleibtleider erhalten. Die unkontrollierte Zun-ge produziert eine Menge böser Dinge.Jakobus nennt einige in den Versen 5-9:

5 Ebenso ist es mit der Zunge: Sie ist nurein relativ kleines Körperteil und vermagdoch groß zu prahlen. Denkt daran, wieklein die Flamme sein kann, die einengroßen Wald in Brand setzt! 6 Auch dieZunge ist ein Feuer. Sie ist ein Ausbundan Unrecht und beschmutzt den ganzenMenschen. Sie setzt unser Leben von derGeburt bis zum Tod in Brand mit einemFeuer, das aus der Hölle selbst kommt.7 Der Mensch hat es fertiggebracht, alleArten von Tieren unter Kontrolle zu brin-gen: Wilde Tiere, Vögel, Schlangen, Fi-sche. 8 Aber die Zunge hat er noch niebändigen können, sie ist ein unkontrol-lierbares Übel. Sie ist voll von tödlichemGift. 9 Mit ihr loben wir Gott, unserenHerrn und Vater, und mit ihr verfluchen

wir unsere Mitmenschen, die Gott alsseine Abbilder geschaffen hat.

Die menschliche Zunge ist so klein, abersie kann, wenn sie nicht kontrolliert wird,ein wahres Inferno auslösen. Jakobus ge-braucht hier das Bild von der unkontrol-lierten Zunge als einem Feuer. Sie ist einFeuer, das von der eigenen Sündhaftig-keit und Bosheit angefacht wird. Zusätz-lich nährt der Teufel höchstpersönlichdieses Feuer, indem er böse Gedankenin das menschliche Herz sät. Die unkon-trollierte Zunge ist wie ein kleines Feu-er. Sie streut nur kleine Gerüchte, wasmit einem kleinen Feuer im Wald ver-glichen werden kann. Sie redet nur leisehinter dem Rücken des anderen. Aber ausdem kleinen Feuer entsteht ein Wald-brand. Aus dem kleinen Gerücht entstehteine Gerüchteküche, und aus derGerüchteküche handfeste Verleumdung.Oder: Am Anfang mag nur ein einzigesabfälliges Wort zum Nächsten stehen.Daraus entwickelt sich ein Wortgefecht.Am Ende bleiben Streit, Haß und zer-rüttete Beziehungen, ein wahrer Wald-brand.

Jakobus beschreibt hier, daß es bei denMenschen so ist: sie können ihre Zungeeinfach nicht bändigen. Zu groß ist dieSündhaftigkeit im Herzen, zu mächtigdas Wirken des Teufels. Aber Jakobuswill den Mißbrauch der Zunge keines-falls rechtfertigen. Aus der Unkontrol-lierbarkeit der Zunge, wie Jakobus sieunter den Menschen allgemein feststellt,folgt für die Christen nicht, daß sie soreden können, wie ihnen der Schnabelgewachsen ist. Sie sollen sich nicht demallgemeinen Trend anschließen.

Auch wenn die Christen von Natur ausnoch genauso Sünder sind wie die ande-ren Menschen, haben sie doch durch denGlauben Christus und sein Wort empfan-

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gen. Im Blick auf Christus, im Blick aufdas Heil, das er ihnen erworben hat, sol-len sie im Glauben leben und ihre Zun-ge zügeln. Sie sollen angesichts der ei-genen Bosheit und der Anfälligkeit fürböse Worte um so mehr darum kämpfen,daß ihr Mundwerk nicht dem kleinenFeuer gleicht, welches einen Wald inBrand setzt. Das gilt besonders für denUmgang von Christen untereinander ineiner Ortsgemeinde. Das ist der dritteGesichtspunkt, unter dem Jakobus, nach-dem er die Wirksamkeit und allgemeineUnkontrollierbarkeit der Zunge verdeut-licht hat, auf den rechten Umgang mitdem eigenen Mundwerk zu sprechenkommt:

3. Die Zunge darf unter Geschwisternnicht mißbraucht werden.

Dies schreibt Jakobus den Christen mitden Versen 1 und 10-12 ins Stammbuch.Das war bei seinen Adressaten bitter nö-tig. Denn unter ihnen richtete die unkon-trollierte Zunge viel Unheil an. Es gabunter ihnen Eifersucht, Streit und jegli-che Art von Gemeinheit, es gab Graben-kämpfe, es wurde verleumdet (3,14-16;4,1.11). Trotzdem redet Jakobus sie inseinem Brief immer wieder als seine lie-ben Geschwister an, so auch in den fol-genden Versen zweimal. Er möchte siefür seine Ermahnung gewinnen:

1 Meine lieben Brüder, nicht zu viele voneuch sollten Lehrer der Gemeinde wer-den wollen. Ihr wißt ja, daß wir Lehrervon Gott strenger beurteilt werden alsdie anderen. ... 10 Aus demselben Mundkommen Segen und Fluch. Meine liebenBrüder, das darf nicht sein! 11 Eine Quel-le läßt doch nicht aus der gleichen Öff-nung genießbares und ungenießbaresWasser fließen. 12 Liebe Brüder, auf ei-nem Feigenbaum wachsen doch keineOliven, an einem Weinstock hängen kei-

ne Feigen, und eine versalzene Quellekann niemals Süßwasser hervorbringen!

Die Zunge darf unter den Geschwisterneiner Gemeinde nicht mißbraucht wer-den. Das hat vor allem für diejenigen Re-levanz, die in der Gemeinde damit be-auftragt sind, zu predigen und zu lehren.Jakobus geht darauf in Vers 1 ein. EinPrediger oder Lehrer muß entsprechendseiner Aufgabe naturgemäß viel reden.Die Zunge ist für ihn so wichtig wie füreinen Klavierspieler die Finger. Weil erseine Zunge häufig gebraucht, muß er sieauch bändigen können. Er soll sie benut-zen, um Gottes Wort zu verkündigen. Mitbösen, lügenhaften und heuchlerischenWorten, die seinem eigenen bösen Her-zen entspringen, soll er die Gemeindeverschonen.

Kann ein christlicher Mann sich und sei-ne Zunge aber nicht beherrschen, so kanner nicht Lehrer und Prediger einer Ge-meinde sein. Drängt er sich dennoch indiese Aufgabe, so wird er es einmal be-reuen, da Gott ihn besonders streng be-urteilen wird. Jakobus stellt es ihm war-nend vor Augen. Es sollen also diejeni-gen Lehrer werden, die viel reden kön-nen, ohne etwas Böses dabei zu sagen.Wer nicht viel reden kann, ohne Schlech-tes und Unwahres zu reden, soll nichtLehrer werden, ganz einfach. Das ist einGrundsatz, der sich aus der großen Wirk-samkeit und der allgemein schierenUnbändigkeit der menschlichen Zungeergibt.

Aber alle Christen einer Gemeinde ste-hen in der Verantwortung, ihre Zungenicht für böse Worte zu gebrauchen.Wenn sie etwas sagen und miteinanderreden, dann sollen sie dabei ihre Zungekontrollieren. Jeder einzelne ist hier ge-fragt, sich notfalls einen Zaum aufzuer-legen, bevor er einem Glied der Gemein-

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de, und damit der ganzen Gemeinde,schadet. Jakobus benutzt in den Versen11 und 12 zur Verdeutlichung seinesAnliegens das Bild von einer Wasser-quelle:

Eine Quelle läßt doch nicht aus der glei-chen Öffnung genießbares und ungenieß-bares Wasser fließen. ... Eine versalzeneQuelle kann niemals Süßwasser hervor-bringen!

Wenn jemand Christ ist, dann, soJakobus, kann nicht auf Dauer gleich vielGutes und Böses aus seinem Mund her-vorgehen. Das, was aus seinem Mundhervorgeht, sollten für seine Mitmen-schen genießbare Worte sein. Wenn je-mand kein Christ ist, dann sieht es frei-lich anders aus. Er ist wie eine versalze-ne Wasserquelle, bei der das Wasser, be-vor es an die Öffnung gelangt, über sal-ziges Gestein fließt und sich so mit Sal-zen anreichert. Von dieser Quelle kannman kein genießbares Süßwasser erwar-ten. Ebenso kann man von einen Nicht-christen nicht erwarten, daß er gleich ei-nem Christ seine Zunge kontrolliert. Erlebt nämlich nicht aus der Zusage Got-tes. Sondern er lebt im Unglauben. Beiihm ist nicht Gottes Wort die Quelle sei-ner Gesinnung und seines Redens, son-dern allein sein ungläubiges sündigesHerz. Ein Christ soll sich im Gebrauchseiner Zunge nicht den Nichtchristengleichstellen. Er darf sich nicht an ihrenselbstgesetzten Maßstäben orientieren,sondern er soll Christus, seinem Herrn,gehorchen. Um seinetwillen soll er sei-ne Zunge bezähmen und auf das, was ersagt, achten.

Denken Sie daran: Mit Ihrer Zunge kön-nen Sie viel Böses, aber auch viel Gutestun! Halten Sie sich vor Augen, wasJakobus über dieses kleine, zappelige Or-gan an unserem Leib zu sagen hat: Es ist

klein und unscheinbar, entfaltet aber einegroße Wirksamkeit. Und da die Zungedazu noch kaum zu bändigen ist, bringtsie viele böse Worte hervor, die aus demHerzen des Menschen emporsteigen. AlsMenschen, die Christus gehören, stehenwir aber in der Verantwortung, sie zu be-zähmen.

Denken Sie daran, daß Gott ihnen einenMund gegeben hat, dazu ein Herz mitVerstand. Gott will nicht, daß wir aufandere böse Worte wie Giftpfeile ab-schießen und sie damit verletzen. Diemeisten von Ihnen haben es sicher schonselbst erfahren, wie weh es tut, be-schimpft und verleumdet zu werden. Somancher hat es auch schon schmerzhafterlebt, wie er selber an der Entstehungeines bösen Gerüchtes beteiligt gewesenist, ohne das er es vielleicht ahnte.Schnell kann man die Folgen, die die ei-gene Zunge wie eine Lawine ins Rollenbringt, unterschätzen. Wenn man dengroßen Waldbrand sieht, mag man gernden Tag verfluchen, an dem man mit ei-genen Worten der Bosheit und der Ver-leumdung ein kleines Feuer gelegt hat.Deshalb sollten wir um so mehr darauf,achten, was wir sagen. Jeder einzelnevon uns möge mit seine Zunge dazu bei-tragen, daß der Umgang miteinander vonWahrhaftigkeit geprägt ist. Jeder mögesein Reden in den Dienst für andereGemeindeglieder stellen, so daß friedvol-le Beziehungen geknüpft und gepflegtwerden.

Das erfordert von jedem einzelnen dieAufmerksamkeit und Geduld einesDompteurs, der seine Raubtiere nicht ausdem Blick läßt. Er lenkt ihre Aktionenund kontrolliert ihre Reaktionen, undbald gehorchen sie ihm. Möge jeder ein-zelne von uns ein Dompteur sein, einDompteur seiner eigenen Zunge! Amen.❏

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Zugespitzt hat sich die Lage für uns imLaufe des Jahres 1995. Zur Kirchenge-meinderatswahl hatte sich ein Mann auf-stellen lassen, der von Beginn unseresDienstes in unerträglicher Weise aktiv ge-wesen war. Er wiegelte schon im erstenHerbst Konfirmandeneltern gegen denUnterricht auf, obwohl er selbst gar keinKind im Unterricht hatte. In den Klassender Grundschule, in denen er Kinder hatteund seine Frau Elternsprecherin war, wur-de ein Klima erzeugt, das das Erteilen desUnterrichts nahezu unmöglich machte.Dies hielt der Kirchengemeinderat in ei-nem Schreiben zur Zwischenvisitationschon im Sommer 1993 mit Nennung sei-nes Namens fest. Am Leben der Gemein-de beteiligte er sich in den knapp 5 Jahrenmeiner Dienstzeit nicht. Auch zur Zeitmeines Vorgängers war er nach Aussagevon Kirchengemeinderäten vielleicht 4xpro Jahr im Gottesdienst. In verschiede-nen Gesprächen mit ihm hatte sich wie-derholt gezeigt, daß er in zentralen Fragen(andere Religionen - Gottes Wort - Homo-sexualität) eindeutig nicht auf dem Fun-dament von Schrift und Bekenntnis stand.Unsere Gemeinde bezeichnete er die gan-zen Jahre über als „Sekte“. Mit mir hatteer bereits Anfang 1992 das Gespräch ver-weigert mit der schriftlich vorgetragenenBegründung, daß er mich aufgrund mei-nes „radikal-fundamentalistischen Bibel-verständnisses nicht als adäquaten Ge-sprächspartner akzeptiere“. (Man beach-te diese Toleranz!) Mein „radikal-fundamentalistisches Bibelverständnis“bestand darin, daß ich in vorausgegange-nen Gesprächen Wert darauf gelegt hatte,

daß die Bibel als Wort Gottes verbindlicheGrundlage theologischer Gespräche seinmüsse. Damals schon teilte ihm derKirchengemeinderat schriftlich mit, daß esnicht ohne Konsequenzen bleiben könne,wenn er sein Verhalten nicht ändernwürde.

Örtliche Wahlgremien lehnenKirchengemeinderatskandidaten ab

Dieser Mann hatte sich nun also zur Wahlzum Kirchengemeinderat vorschlagenlassen. Wie er auf einer öffentlichenWahlveranstaltung vor ca. 100 Menschenbekanntgab, nicht ohne sich vorher beimDekan zu versichern, daß dieser seineKandidatur unterstützen und durchsetzenwürde, da er mit einer Ablehnung seinerBewerbung gerechnet hatte und „sichnicht ohne Rückendeckung des Dekansden Notzinger Gremien aussetzen woll-te“. Aus dem Umfeld dieses Manneshörte man, daß die ausdrückliche Ermu-tigung des Dekans geradezu ausschlag-gebend für diese Kandidatur gewesensein soll. Pikant daran ist: dieser Dekangehört zur „Lebendigen Gemeinde“ undzum Vorstand der „EvangelischenSammlung“. Dieser Vertreter zweier„bibeltreuer“ Gruppen in Württemberghätte demnach bewußt die Wahl diesesMannes lanciert, um die geistliche Ar-beit in Notzingen zu zerstören. Letztlichist dies dann auch geschehen.

Der Ortswahlausschuß lehnte ohne Ent-haltungen und Gegenstimmen die Kan-didatur ab - also das passive Wahlrecht,da dieser Mann nicht am geistlichen Le-

MEIN WEG IN DIE BEKENNENDEEVANGELISCHE GEMEINDE (II)

Jakob Tscharntke

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ben der Gemeinde teilnahm, und damitdem kirchlichen Recht entsprechendnicht zur Wahl zugelassen werden konn-te. § 3 der Wahlordnung besagt: Abs. 1:„Wählbar sind Kirchengemeindeglieder,die im geistlichen Leben der Gemeindestehen...“. Das war, wie weiter obenschon ausgeführt, mitnichten der Fall.

Auch der Kirchengemeinderat sprachihm die Wahlberechtigung ab - also dasaktive Wahlrecht, da dieser Mann, wieaus verschiedenen Gesprächen deutlichgeworden war, nicht auf dem Fundamentvon Schrift und Bekenntnis stand undaußerdem seit Jahren ein fortwährendesÄrgernis in der Gemeinde darstellte. Erberief sich dabei auf § 2 Abs. 3 der Wahl-ordnung: „Von der Wahl kann ausge-schlossen werden, wer durch sein Ver-halten offenkundig und beharrlich JesusChristus als alleinigen Herrn der Kir-che leugnet, die Verkündigung Christigrob mißachtet, der Ordnung im Zusam-menleben der Gemeinde entgegenwirktund damit ihr Zeugnis unglaubwürdigmacht.“

Dieser §2 der Wahlordnung hat eine in-teressante und für unsere kirchliche Si-tuation sehr aufschlußreiche Vorge-schichte. Er war in seiner ursprünglichenFassung von 1964 eine Muß-Bestim-mung, lautete also: „Von der Wahl mußausgeschlossen werden, wer....“ Bei derÜberarbeitung der Wahlordnung 5 Jahrespäter, also 1969, wurde diese Muß-Be-stimmung in eine Kann-Bestimmungumgewandelt. Der damalige Vorsitzen-de des Rechtsausschusses der württem-bergischen Landessynode begründetediese Entscheidung so - ich zitiere ausdem Protokoll der Landessynode vom12.November 1969: „Aus einer Muß-Vorschrift wurde eine Kann-Vorschrift.Damit ist ... die Diskrepanz zwischen der

volkskirchlichen Wirklichkeit und demunaufhebbaren geistlichen Anspruch ge-mildert worden.“

Das kirchliche Recht wurde bewußtvon der biblischen Norm gelöst

Es ist zutiefst erschütternd für den Wegunserer Kirchen, was hier offiziell gesagtund getan wurde, im vollen Bewußtseindessen, was man hier tut und warum manes tut.

Verstehen Sie, was da passiert ist?! Manstellt fest: Was unsere kirchliche Ord-nung hier sagt, ist biblisch gültig, nichtnur gültig, sondern „ein unaufhebbarergeistlicher Anspruch.“ Aber unserevolkskirchliche Wirklichkeit sieht leiderradikal anders aus. Liebe Geschwister,welchen Weg kann es da geistlich nurgeben? Richtig! Aber genau diesen Weghat man nicht gewählt. Man hat nichtüberlegt: Wie können wir die volks-kirchliche Wirklichkeit wieder mehr inÜbereinstimmung mit dem Wort Gottes- dem unaufhebbaren geistlichen An-spruch - bringen? Man hat ganz bewußtdas kirchliche Recht von der biblischenNorm gelöst. Hier ist eine entscheiden-de Weichenstellung unserer Volkskirchensichtbar. Recht ist nicht mehr, was dieBibel sagt. Recht ist, was in der Kircheüblich ist. Wahrscheinlich hat hier auchder Druck der wilden 60er seine Spurenhinterlassen. Ganz ähnlich ist das in derFrauenfrage nachzuweisen. Damit hatsich die württembergische Synode 1967und 1968 befaßt. Es ist ein einziges Dra-ma, wie man bewußt, erkanntermaßenund ausgesprochenermaßen sich zweiSynodensitzungen lang nicht mit dem bi-blischen Befund befaßt, sondern einevom Zeitgeist diktierte Entscheidunggetroffen hat. Das wäre ein höchst span-nendes Thema, dem wir uns aber hiernicht weiter zuwenden können.

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Zurück zur Kirchenwahl 1995: DerKirchengemeinderat hatte also dem ge-nannten Kandidaten das aktive Wahl-recht aberkannt, da er alle im § 2 derWahlordnung genannten Negativpunktebei diesem Kandidaten für gegeben an-sah. Die Gemeindeleitung war der Über-zeugung: Hier steht die Glaubwürdigkeitunserer ganzen geistlichen Arbeit aufdem Spiel. Schon vor meiner Amtszeitwar vom Kirchengemeinderat beschlos-sen worden, daß nur gläubige Christengeistliche Verantwortung in der Gemein-de wahrnehmen können. Wie sollten wirbei der Mitarbeiterberufung diesenGrundsatz aufgeben und diesen Mann,der allen biblischen Grundsätzen unse-rer Gemeinde Hohn und Spott sprach, inshöchste gemeindeleitende Amt wählenlassen? Das war undenkbar!

Kirchenleitende Personen und Gremi-en mißachten kirchliche Ordnungen

Damit der Beschluß rechtskräftig gewor-den wäre, hätte der Dekan sein Einver-ständnis geben müssen. Dies tat er jedochnicht. Vielmehr berief er eine außeror-dentliche Sitzung des Kirchengemeinde-rats und des Ortswahlausschusses ein.Anwesend waren außer dem Dekan derzuständige Prälat (der von vielen als demPietismus nahestehend betrachtet wird)und der Leiter der Rechtsabteilung desOberkirchenrats. Beide Gremien,Kirchengemeinderat und Orts-wahlausschuß, blieben bei ihren Be-schlüssen. Dennoch wurde der Orts-wahlausschuß verpflichtet, den Mann zurWahl zuzulassen. Ich sagte in dieser Sit-zung zum Prälaten: „Sie haben vielleichtdie Macht zu dieser Entscheidung. DasRecht dazu haben Sie nicht. Weder nachder Heiligen Schrift, noch nach den Be-kenntnissen der Reformation, noch nachden Ordnungen unserer Kirche!“ Zur

später vom Dekan schriftlich vorgeleg-ten Begründung für seine Entscheidungerklärte mir gegenüber ein Amtsgerichts-direktor a.D., der außerdem jahrelangPräsident der württembergischenLandessynode gewesen war, daß die Be-gründung des Dekans kirchenrechtlichunhaltbar sei und eindeutig gegen kirch-liches Recht verstoße. Entsprechendeshat er später auch in idea-spektrum ver-öffentlicht.

Der Kandidat wurde gewählt. Nun hätteich ihn ins Amt als Kirchengemeinderateinführen müssen. Als weitestgehendenKompromiß bat ich, es möge doch derDekan die Einführung vornehmen. Erhätte mit seiner Entscheidung ja auch zuverantworten, daß dieser Mann gewähltwerden konnte. Ich selbst könne die Ein-setzung nicht vornehmen. Daraufhinwurde ich suspendiert. Mir wurde vor-gehalten, daß unter diesen Umständeneine gedeihliche Zusammenarbeit mitdiesem Mann nicht möglich sei.

Wie angesichts des anhaltend geäußer-ten Vorwurfs dieses Mannes, daß unsereGemeinde eine Sekte sei, seine Zusam-menarbeit mit mir, einem Großteil desKirchengemeinderats, der vielen Mitar-beiter und nicht zuletzt der von ihm alsSekte diffamierten Gemeinde aussehensollte, das schien die Herren der Kirchen-leitung nicht im Geringsten zu interes-sieren.

Ein noch nicht erwähntes Problem lagdarin, daß dieser Mann am Pädagogisch-Theologischen Zentrum der württember-gischen Landeskirche Religions-pädagogen ausbildet. Ein Oberkirchen-rat sagte dann auch zu mir: „Sie könnendoch nicht einen Mann für die Wahl zumKirchengemeinderat ablehnen, der imDienste unserer Landeskirche Vikare undReligionslehrer ausbildet. Damit erwek-

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ken Sie ja den Eindruck, daß die Kircheeinen Mann für diese Dienste beschäf-tigt, der nicht auf dem Fundament vonSchrift und Bekenntnis steht.“ Das gingnatürlich nicht. Ob das wirklich so war,das interessierte keinen. Aber sagen durf-te man das eben nicht oder auch nur die-sen Eindruck erwecken.

Brachialgewalt der Kirchenleitung

Der theologische Dezernent des OKRließ nach meiner Suspendierung über einFernsehinterview die Öffentlichkeit wis-sen, daß ich suspendiert worden sei, weilich mehrfach kirchliche Ordnungen miß-achtet hätte.

Ich habe die Kirchenleitung mündlichund schriftlich vielfach und dringlichgebeten, mir doch mitzuteilen, gegenwelche kirchlichen Ordnungen ich inwelcher Weise verstoßen hätte. Ich war-te bis heute vergeblich auf Antwort. Auchin Gesprächen beim Oberkirchenrat, zudenen mich ein Amtsbruder begleitethatte, wurden auf wiederholte Nachfra-ge keine konkreten Verstöße gegen kirch-liche Ordnungen benannt. Die Kirchen-leitung mußte die Antwort schuldig blei-ben. Denn nach Aussage des schon ge-nannten, im Kirchenrecht außerordent-lich bewanderten Juristen, der selbstschon der Kirchenleitung in juristischenFragen Beistand geleistet hatte, konntedie Kirchenleitung mir und denNotzinger Gremien nichts anderes vor-werfen, als daß wir uns an kirchlicheOrdnungen gehalten hätten, die außeruns schon lange niemand mehr beachtethatte. Dieser Jurist hatte sich sehr ein-gehend mit allen Dokumenten diesenFall betreffend vertraut gemacht. Es waralso kein Urteil auf Grund eines münd-lichen Berichts, sondern auf Grund ex-akter Kenntnis der Sachlage.

Etwa 40 Mitarbeiter schrieben einenBrief an den zuständigen Prälaten. Sieäußerten ihre Sorge und ihre Bedenken,wie sie mit einem Kirchengemeinderatleben sollten, der sie und ihre Arbeit alssektiererisch bezeichnet, und ob sie un-ter diesen Umständen in der Gemeindeund in der Kirche verbleiben könnten.Die Antwort des Prälaten lautete: „Nie-mand wird Sie daran hindern könneneine freie evangelische Gemeinde zugründen und die Kirche zu verlassen.“Das war ja wohl nichts anderes als derStiefel ins Kreuz.

Die Art und Weise, wie die Kirchen-leitung reagierte, hat mich dann dochüberrascht. Ich hatte mich intensiv aufdiesen Konflikt vorbereitet: biblischtheologisch, bekenntnismäßig und kir-chenrechtlich. Daß die Kirchenleitungdabei die geistliche und theologischeEbene der Auseinandersetzung strikt ver-meiden würde, war durchaus zu erwar-ten gewesen. Durch das Akzeptieren derhistorisch kritischen Theologie sind dieKirchenleitungen zu habhafter biblischtheologischer Argumentation nicht mehrin der Lage und haben daraus auch dieKonsequenzen gezogen. Ich hatte aberdoch erwartet, daß die Kirchenleitungwenigstens ansatzweise das kirchlicheRecht noch ernst nehmen würde. Daß siesich statt dessen mit derartiger Brachi-algewalt über Pfarrer, Kirchengemeinde-rat, Ortswahlausschuß und 70-80 Mitar-beiter hinwegsetzen würde, das hatte ichnicht vorhergesehen.

Da der ganze Konflikt bei allen lokalenAnlässen ein Verhalten der Kirchen-leitung offenbarte, das zu gegebener Zeitan jedem andern Ort in dieser Landes-kirche so wieder zu erwarten war, wur-de uns bewußt, daß unser Weg in derKirche hier zu Ende gehen mußte. Der

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theologische Dezernent des Oberkir-chenrats hatte mir auch gesagt: „WennSie Ihr Gemeindeverständnis nichtgrundlegend ändern, werden Sie auf dieDauer nicht Pfarrer dieser Kirche blei-ben können.“ Darum ging die Auseinan-dersetzung im letzten ja auch. Ist „Kir-che“ der Ort, wo Christus der Herr ist,oder da „wo jeder seine Nähe zur Ge-meinde selbst bestimmt“ und seinenPflichten als Gemeindeglied vollauf Ge-nüge tut, wenn er alle 6 Jahre zurKirchenwahl geht? Letztere Überzeu-gung vertraten der theologische Dezer-nent und der zuständige Prälat im Ge-spräch mit mir am 16.11.1995. Fazit:Pfarrer in einer Landeskirche kann heu-te nur noch sein, wer das unbiblischevolkskirchliche Verständnis von Kircheakzeptiert, mindestens nach außen hin,und auch praktiziert!

Die Sicht der frommen Brüder

Das Schmerzlichste war in alledem aberbei weitem nicht das Verhalten derKirchenleitung. Viel mehr schmerzte dasVerhalten leitender evangelikaler Brüder.Zwar hatte ich nicht mit deren Unterstüt-zung gerechnet, denn ich bin den Wegnicht im Vertrauen auf menschliche Hil-fe gegangen, sondern weil ich der Über-zeugung war und bin, aus Treue zu Chri-stus und seinem Wort nicht anders zukönnen. Daß mir aber die Brüder in per-sönlichen Rückmeldungen und in öffent-lichen Verlautbarungen noch in den Rük-ken gefallen sind, uns wegenungeistlichen Verhaltens gerügt und öf-fentlich Verständnis für das Vorgehen derKirchenleitung geäußert haben, hat wehgetan.

Ein führender Vertreter der bibeltreuenGruppen in Württemberg rief mich anund warf mir vor: „Du handelstungeistlich, weil du eine geistliche Ent-

scheidung mit dem Kirchenrecht herbei-führen willst.“ Die Logik scheint zu sein:Wer eine kirchliche Ordnung anwendet,die in Übereinstimmung mit der Heili-gen Schrift und den Bekenntnissen derReformation von der Synode beschlos-sen wurde, um Schaden von der Gemein-de Jesu abzuwenden, der handeltungeistlich. Warum sollten Synodendann überhaupt irgendwelche Ordnun-gen beschließen? Warum sollte Paulus inder Bibel Anweisungen für den Umgangmiteinander in der Gemeinde Jesu gege-ben haben, wenn deren Anwendungungeistlich ist?

Ein zweiter höchster Vertreter der Bibel-treuen rief mich nach meiner Suspendie-rung an. Zunächst versicherte er mir, daßer sich für mich in einem Schreiben anden Bischof eingesetzt habe. Dann kriti-sierte er mich, daß wir im Kirchenge-meinderat und Ortswahlausschuß dieseEntscheidungen getroffen hatten. SeineBegründung war weder theologischer,noch geistlicher noch kirchenrechtlicherNatur und verdient es, hier erwähnt zuwerden. Ich zitiere wörtlich: „Diese Kir-che ist nicht mehr Kirche.“ Das war seinKernsatz. Und dann führte er aus, wasich inhaltlich in eigenen Worten, aber inAnlehnung an seine Formulierungenwiedergebe: Die Bibel, die Bekenntnis-schriften und die Ordnungen unsererKirche setzen eine Kirche voraus, diewirklich Kirche Jesu Christi ist und seinwill. Da unsere Kirche nicht mehr Kir-che ist, können diese Ordnungen in ihrnicht mehr angewandt werden. Vielmehrmüssen wir die Kirche als heidnischesGebiet betrachten, in dem wir missiona-risch wirken.

Ich brachte den vorsichtigen Einwand,daß das Ordinationsgelübde, auf das ichals Pfarrer der württembergischen Kir-

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che doch verpflichtet sei, etwas ganzanderes sage. Dem entgegnete er: Siesind in ihrem Gewissen ja „salviert“ (=gerettet; diesen Ausdruck hat er wörtlichverwendet, denn den kannte ich vorhernicht), wenn Sie die kirchlichen Ordnun-gen und das Ordinationsgelübde nichteinhalten, denn die Kirchenleitung willja gar nicht, daß Sie das tun. Daraufkonnte ich ihm nur antworten: „LieberHerr ..., auf dieser Grundlage bin ichnicht Pfarrer dieser Kirche geworden undwäre dazu auch nie bereit gewesen.“Dabei dürfte seine Meinung nahezu re-präsentativ sein für den Pietismus unddie Evangelikalen innerhalb der Landes-kirchen. Sie haben sich damit abgefun-den, daß unsere Kirchen nicht mehr Kir-che sind. Sie haben sogar den Anspruchan unsere Kirchen aufgegeben, Kirchezu sein.

Bibeltreues Selbstverständnis undvolkskirchliche Zwänge

Liebe Geschwister, wir müssen dabei be-denken: das waren keine Außenseiter derpietistisch-evangelikalen Szene. Keinearmen, schwach begabten Gestalten, diesich in ihrer Not nicht mehr anders zuhelfen wußten als mit derart verquerenGedanken. Das waren zwei der aller-höchsten Repräsentanten der Bibeltreuenin Württemberg. Ich kann dabei gut mit-fühlen. Denn als landeskirchlicher Pfar-rer habe ich in einer ganz ähnlichenGedankenfalle gesteckt. Wir - ich schlie-ße mich in diesen Prozeß bewußt mit ein- sind ja Pfarrer in dieser Kirche gewor-den mit dem Selbstverständnis „bibel-treu“ zu sein. Faule Kompromisse woll-ten wir nicht machen. Keiner! Jetztkommt aber der kirchliche Alltag mitseiner ganz anderen Wirklichkeit. Leh-nen Sie einmal eine Taufe, einKonfirmationsbegehren oder eine kirch-

liche Trauung aus noch so guten bibli-schen Gründen und in völliger Überein-stimmung mit den kirchlichen Ordnun-gen ab. Dann ist was los! Dann kommtdie volkskirchliche Seele zum Kochen.Das heißt: im Normalfall ist das unmög-lich, wenn Sie Ihre Amtszeit nicht vonvorneweg auf wenige Monate begrenzenwollen. Ich habe es selbst nur in denextremsten Fällen praktiziert, aber schondas war in dieser sogenannten Kirchezuviel. Das heißt: ein landeskirchlicherPfarrer ist am laufenden Band zur Vor-nahme von Amtshandlungen genötigt,die er biblisch nicht verantworten kann.Aber wir sind doch bibeltreu! FauleKompromisse oder gar unbiblischesgemeindeleitendes Handeln sind von un-serem Selbstverständnis und Anspruchan uns selbst von vornherein ausge-schlossen. Als - natürlich in aller Regelunbewußter - Ausweg bleibt nur, für dasoffensichtlich unbiblische Handeln dochnoch eine biblisch und geistlich klingen-de Begründung zu finden. Wer in derKirche bleiben und dabei sein bibeltreuesSelbstverständnis nicht preisgeben will,muß in seinen Gedanken die Quadraturdes Kreises schaffen. Wenn wir das ein-mal begriffen haben, verwundern dieobigen Aussagen nicht mehr gar so sehr.

Missionarischer Pragmatismus

Eines dieser biblisch-geistlichen Haupt-argumente heißt: missionarische Mög-lichkeit. Das heißt, wir handeln in derKirche mehr oder weniger bewußt undfortlaufend gegen Gottes Wort, weil wirhier so großartige missionarische Mög-lichkeiten haben. Der Zweck heiligt dieMittel. Doch wer für den pragmatischenErfolg die biblischen Grundlagen ver-nachlässigt, der versenkt langfristig dasSchiff, auf dem er steht, und in das hin-ein er Gemeinde Jesu sammeln will.

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Wir wollen immer wieder bedenken: Washeißt das für Theorie und Praxis unsererGemeindearbeit? Kirche als heidnischesMissionsgebiet? Wohin sammeln wirdann die Menschen, die wir missiona-risch erreichen? Wir ziehen sie aus demHaifischbecken mit dem Etikett „Welt“und werfen sie in das nächste Haifisch-becken mit dem Etikett „Kirche“? Ist dasdie missionarische Arbeit, zu der unsChristus berufen hat? Ist das zu brutalgesagt? Denken Sie bitte darüber einmalintensiv nach. Und wie prägen wir da-mit unsere Gemeindeglieder - auch dieKerngemeinde?

Was mir neben der Reaktion erwähnterBrüder besonders schmerzlich war, wardas Unverständnis einiger Mitarbeiteraus unserer Gemeinde. Sie verstandenunsere Entscheidung nicht. Ihr Argumenthieß: Natürlich ist uns klar, daß dieserMann in einer bibeltreuen Freikirche niein die Gemeindeleitung kommen dürfte.Aber in der Volkskirche muß das dochmöglich sein. Ich schlug innerlich dieHände über dem Kopf zusammen. Aberbeim weiteren Nachdenken wurde mirdeutlich: Daran bin auch ich selberschuld. Als bibeltreue Pfarrer verkündi-gen wir biblisch. Am Sonntag im Got-tesdienst, am Montag im Hauskreis und

am Donnerstag im Bibelabend erzählenwir unseren Mitarbeitern, daß die Bibelverbindliche Richtschnur für unser Le-ben im Glauben, in der Familie und imberuflichen Alltag ist. Und wir führenihnen Tag für Tag und Woche für Wochevor Augen, daß wir uns im gemeinde-leitenden Alltag nach allem möglichenrichten, nur nicht nach dem Wort Got-tes. Und zur Erklärung sagen wir: Dassind eben die volkskirchlichen Umstän-de.

Zerstören wir da nicht selbst aktiv diegeistlichen Maßstäbe? Erzeugen wirnicht letztlich geistliche Schizophrenie?Ich will diesen Teil nicht abschließenohne eigenes Verschulden zu bekennen.In manchen Reaktionen war ich unan-gemessen in der Form, haben die Liebeund die Demut gefehlt. Daß ich es denBrüdern damit nicht leichter gemachthabe, auch öffentlich an meine Seite zutreten, ist mir bewußt.

Im Dauerstreit mit der Kirchenleitungkonnten wir zu keinem Zeitpunkt unse-re Berufung sehen. Da ein biblisch ori-entierter Dienst in der Landeskirche nichtmehr möglich war, würde Gott anders-wo eine Aufgabe für uns haben. ❏

EINE BEKENNENDE GEMEINDEGRÜNDEN (II)

Bernhard Kaiser

In meinem ersten Aufsatz (s. Bekennen-de Kirche 6, S. 13-19) habe ich über diezivilrechtliche Seite einer Gemeinde-

gründung gesprochen. Hier möchte ichdie Seite des geistlichen Rechts behan-deln, also die Frage nach einer an der

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Bibel orientierten Gemeinde- oderKirchenordnung stellen. Da die Kirchein der Gemeinde lebt, spreche ich voneiner Gemeindeordnung ( = GO). Ichgehe bei meinen Ausführungen davonaus, daß gemäß der heiligen Schrift einGremium von Ältesten (Presbytern) dieGemeinde leiten und daß ein PastorGlied dieses Leitungsgremiums ist. Ichgehe nicht davon aus, daß ein überregio-naler Bischof oder ein „leitendes geist-liches Amt“ landeskirchlicher Art überder lokalen Gemeinde steht und über sieverfügt. Daß Älteste einer Gemeinde sichim Rahmen einer Synode mit Ältestenanderer Gemeinden treffen und die siegemeinsam betreffenden Angelegenhei-ten regeln, sei hier erwähnt; es ist nichtGegenstand einer GO, aber die GO mußdafür Freiräume offenhalten.

1. Erweckungschristentum und Kir-chenrecht

In dem aus der Erweckungsbewegungdes 19. Jahrhunderts kommenden Neu-pietismus und besonders in derGemeinschaftswelt ist kaum bekannt,daß eine an der Bibel orientierte GO, alsoein geistliches Recht, für die Gemeindevonnöten ist. Kirchenrecht hielt man so-wieso für eine Sache der Amtskirchen.So mancher hat gedacht, die Paragraphenseien ohnehin nur für Streitfälle vonBedeutung, und solche mochten in dengottlosen Amtskirchen häufiger vorkom-men als in der frommen Gemeinschaft.In der Gemeinschaft schien sich eine GOzu erübrigen, weil man ja eine Vereins-satzung hatte und sich im übrigen alsVerein von Brüdern und Schwestern ver-stand, in dem die Brüderlichkeit an dieStelle des Rechts trat - im positiven wieim negativen Sinn: Tatsächlich hat einbrüderlicher Umgang manches Vertrau-en geschaffen, so daß man auf rechtli-

che Regelungen verzichten konnte. Aberebenso führte der Mangel an rechtlichenRegelungen zur Bildung von Machtpo-sitionen einschließlich deren Mißbrauch,zu Kungelei, Mauschelei und unerquick-lichen und die Gemeinde oft spaltendenStreitigkeiten. Wenn die Bibel Anwei-sungen gibt, wie es in der Gemeinde zu-gehen soll, dann sind diese ebenso ver-bindlich wie die Inhalte, die in ihr ge-lehrt und verkündigt werden sollen. Dieörtliche Gemeinde oder auch ein Ge-meindeverband tun gut daran, diese An-weisungen zu beherzigen und sie in ihreGO zu übernehmen.

2. Ist eine Gemeindeordnung über-haupt nötig?

Bibeltreue Menschen mögen nun argu-mentieren: Wenn die Bibel Anweisungengibt, wie es in der Gemeinde zuzugehenhabe, dann brauche man keine zusätzli-chen Gemeindeordnungen. Die Bibelgenüge doch - sola scriptura! Doch die-se Meinung übersieht, daß die Bibel kei-ne Gemeindeordnung ist. Ebensowenigwie uns die Bibel die biblische Lehre alseinen in sich geschlossenen dogmati-schen Text liefert, bietet sie uns auchnicht eine in einzelnen Paragraphen ko-difizierte GO. Gott hat im Alten wie imNeuen Testament zu unterschiedlichenZeiten und in unterschiedlichen Situatio-nen offenbart, was sein Wille ist. Diebiblischen Daten, die für eine GO vonBedeutung sind, finden sich vornehmlichin den neutestamentlichen Briefen, dieanhand von konkreten Gemeinde-situationen generell verbindliche Anwei-sungen erteilen. Doch die Bibel läßt auchmanche Fragen unbeantwortet, die dannvon der örtlichen Gemeinde oder einerSynode beantwortet werden müssen. Siesagt zum Beispiel nicht, wie die Ältesteneiner Gemeinde zu ihrem Amt kommen

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sollen: Treten sie einfach auf mit demAnspruch „Ich bin Gemeindeältester“?Werden sie von der Gemeinde gewählt,oder von den Ältesten anderer Gemein-den, einem Pfarrer oder gar einem Bi-schof dazu berufen? Läßt man die Frageoffen, wie eine Gemeinde zu ihren Lei-tern kommt, wird es schnell einKompetenzgerangel geben, das erfah-rungsgemäß zu Streit und Spaltungenführt. Von daher ist es geboten, im Ein-klang mit den biblischen Aussagen eineGO zusammenzustellen, die solche Din-ge regelt. So werden die biblischen Prin-zipien auf das Miteinander in der Ge-meinde angewendet.

3. Die Aufgabe einer Gemeindeord-nung

Eine Gemeinde ist von Gott gewirkt. Sieist christliche Gemeinde, weil sie anChristus glaubt und Vergebung der Sün-den hat. In ihr werden Gaben betätigt,die vom Heiligen Geist kommen. Siewird von Christus regiert. Doch alle die-se Gegenstände haben eine sichtbare,weltliche Gestalt. Der Heilige Geistwirkt den Glauben durch das gepredigteWort und der Glaube wird von leibhafti-gen Menschen betätigt. Die Vergebungder Sünden ist nicht nur eine Sache zwi-schen Gott und dem Christen, sondernsie geschieht, indem die Kirche GottesWort verkündigt. Wer dem Wort glaubt,gehört zur Kirche, zum sichtbaren LeibChristi. Die Dienste in der Gemeindegeschehen im konkreten menschlichenMiteinander und der Dienst der Leitungliegt in den Händen wirklicher Men-schen.

Da die Gemeinde in der weltlichen Di-mension steht, hat sie die Frage zu be-antworten, welche Gestalt die geistlicheSeite ihrer Existenz findet: Wer auf wel-

che Weise Mitglied der Gemeinde wird,welche Rechte und Pflichten die Mitglie-der haben, wer in ihr predigen undLeitungsverantwortung wahrnehmenkann, wie man diese Männer findet, wel-che Formen des gemeinsamen Dienstesvorgesehen sind und wie der gemeinsa-me Glaube bekannt wird. Zur weltlichenSeite der Gemeinde gehört leider auchdie Tatsache, daß Gemeindeglieder sün-digen. Also muß sie sagen, wie sie da-mit umgeht. Eine schriftgemäße GO ein-zufordern ist also weder Gesetzes-fanatismus noch Regelungswut. Es istauch nicht Ausdruck der Herrschaft vonMenschen über Menschen. Eine schrift-gemäße GO ist wie ein Gefäß, das einenwertvollen Inhalt sowohl von außenschützt als auch vor dem Zerfließen be-wahrt. Sie schützt von außen: Sie gebie-tet, keine Lehren oder Praktiken in dieGemeinde hineinzutragen, die ihr we-sensfremd sind, und sie hält Menschenoder Institutionen davon ab, unberufenin die Gemeinde hineinzuwirken. Sieschützt den Inhalt vor dem Zerfließen,indem sie das Miteinander der Christenin biblische Bahnen lenkt und zeigt, wel-che Formen der gelebte Glaube in derGemeinschaft der Christen findet. Einegute GO ist ein wesentliches Instrumentfür die rechtliche Selbständigkeit einerGemeinde.

4. Was eine Gemeindeordnung nichtkann

Leider ist es so, daß in zahlreichen Kir-chen die GO durchaus stimmt, daß sieschriftgemäße Vorgaben für dasGemeindeleben macht, aber daß sie nichtmit einem Leben im Glauben gefülltwird. Hier zeigt sich, daß eine GO dengeistlichen Charakter der Gemeindenicht sichern kann. Eine GO ist kein In-

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strument, um das Geistliche zu managen.Hier liegt ihre Grenze. Sie ist ja ihremWesen nach eine Verhaltensvorschrift.Sie begründet und nährt keinen Glauben.Sie beschreibt nur, welche Gestalt derGlaube im Miteinander der Gemeindefindet. Sie ist nicht Evangelium, sondernsteht im Dienst des Evangeliums. Neh-men wir an, alle Mitglieder einer Ge-meinde würden die GO auf Punkt undKomma genau halten und mit den Be-kenntnissen, die die GO vorsieht, dog-matisch korrekt ihren Glauben bekennen.Die Gemeinde wäre ein Vorbild fürRechtgläubigkeit und innere Ordnung.Aber wenn der Glaube tot ist, kann ihndie GO nicht aufwecken. Den Glaubenschafft Gott selbst durch sein Wort. Hierzeigt sich, daß auch eine noch so schrift-gemäße GO keine Garantie bietet für denFortbestand des Glaubens und einer Ge-meinde. Oder anderes ausgedrückt: Gottist auch gegenüber einer Gemeinde odereiner Gemeindeleitung, die sich auf eineGO berufen, frei, den Glauben zu gebenoder auch nicht. Das gilt vor allem fürdie zweite und dritte Generation einerGemeinde. Es mag sein, daß Christen,die im lebendigen Glauben stehen, heu-te eine Bekennende Gemeinde gründenund sich dabei eine GO geben. Diese er-weist sich als ein hervorragendes Instru-ment, um den Glauben gemeinsam zu le-ben. Doch wie in allen Kirchen und Frei-kirchen droht in der nächsten Generati-on die Gefahr des Traditionschristen-tums, des Festhaltens an überkommenenFormen, möglicherweise sogar die derParagraphenreiterei - nur ohne den leben-digen Glauben.

In den sog. Landeskirchen sind dieüberkommenen Kirchenordnungenlängst durch eine schriftwidrige Verkün-digung und Praxis ausgehöhlt. Die

Kirchenordnungen existieren zwar undgelten formal-rechtlich, etwa, wenn esum die Frage geht, wie eine Wahl durch-zuführen ist, aber was die Inhalte, dieBindung an Schrift und Bekenntnis an-geht, tragen sie das Gemeindeleben nurnoch in Teilen oder überhaupt nichtmehr. Hier besteht nicht die Gefahr derParagraphenreiterei, sondern derParagraphenvergessenheit. Man hält sichnicht mehr an die Schrift und die Be-kenntnisse, die die Schrift bezeugen,oder setzt sich bewußt über sie hinweg.

Wir sehen, daß selbst bei der besten GOimmer noch die Frage bleibt, wie sie ge-handhabt wird, wie, mit welcher Einstel-lung und mit welchen Haupt- und Ne-benabsichten das in ihr kodifizierte Rechtpraktiziert wird. Eine gute Gemeinde-leitung wird deshalb dafür sorgen, daßdie Gemeindeglieder nicht bloß formalder GO entsprechen, sondern wirklichdem Evangelium glauben und im Glau-ben leben. Das aber kann nur dadurchgeschehen, daß in der Gemeinde schrift-gemäß gepredigt wird. Die Quelle, ausder die Gemeinde trinkt, muß rein erhal-ten werden. Nur so wird auch desGemeindeleben in rechter Weise gedei-hen. Weil aber diese Quelle keine ab-strakte Größe ist, sondern weil es sichum Menschen handelt, die anderen pre-digen, darum wird eine Gemeindeleitungdarauf achten müssen, nur solche Men-schen auf die Kanzel zu lassen, die Got-tes Wort wirklich rein verkündigen kön-nen. Indem sie solches tut, handhabt siedie GO recht. Doch auch das Gemeinde-leben soll im Glauben geschehen. Dar-um wird die Gemeindeleitung dafür Sor-ge tragen, daß das Gefäß der GO mitrechtem Glauben und einem Gemeinde-leben, das dem Glauben gemäß ist, ge-füllt wird. Diese Sorge wird sie auch der

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nächsten Generation einschärfen undGott bitten, daß er die Gemeinde und ihreHirten bei seinem Wort erhalte.

5. Was eine Gemeindeordnung regelnsollte

5.1. Die Mitgliedschaft

Kommt ein Mensch zum Glauben, dannist er eigentlich ein natürliches Glied derGemeinde, durch die er zum Glaubengekommen ist. So sollte es wohl sein,wenn er am selben Ort wie die Gemein-de wohnt. Ich gehe hier von dieser Vor-gabe aus, wohl wissend, daß es in derPraxis häufig anders ist. Wie ein Menschzum Glauben kommt, ist an sich unsicht-bar. Es ist das Wirken des Heiligen Gei-stes, durch das er in seinem Herzen dasgepredigte Wort verstehen und glaubenkann. Doch sein Glaube wird nicht ver-borgen bleiben. Er wird ihn bekennenund damit seine Zugehörigkeit zur Ge-meinde erkennen und vor anderen auf-weisen. Dieser Vorgang bedarf der Form-gebung durch die GO. Die GO regelt, wieein Mensch formal Mitglied der örtlichenGemeinde wird. Sie muß sagen, vor wemund in welcher Form der Betreffendeseinen Glauben bekennen und seine Mit-gliedschaft in der Gemeinde beantragensoll. Sinnvollerweise sind dies die Älte-sten der Gemeinde, denn sie müssen be-urteilen, ob der Betreffende im Glaubensteht und die Voraussetzung zur Mit-gliedschaft erfüllt. Das ist das Minimuman Regelung. Die GO kann darüber hin-aus vorschreiben, daß der Betreffendeseinen Glauben auch vor der Gemeindebekennt oder daß der Gemeinde Gele-genheit gegeben wird, sich zu demMitgliedschaftsantrag zu äußern. Siekann vorsehen, ob der Antrag schriftlichoder mündlich zu stellen ist und ob derBetreffende seinen Glauben auch schrift-

lich bekennen kann - etwa in dem er sei-ne schriftliche Zustimmung zu dem inder Gemeinde geltenden Bekenntnis er-klärt. Zu solchen Regelungen bestehtzwar die Freiheit, aber die Bibel schreibtsie nicht vor.

5.2. Der Gottesdienst

Ein Wesenselement der christlichen Kir-che ist die gottesdienstliche Versamm-lung, in der Gott angebetet und sein Wortverkündigt wird. Am Gottesdienst teil-zunehmen ist das natürliche Recht einesjeden Christen. Es ist nicht eine bloßePflicht, die er formal erfüllen müßte. DieGO aber wird sagen, was geschieht,wenn ein Gemeindeglied von seinemRecht keinen Gebrauch macht und demGottesdienst zum wiederholten Mal undohne erkennbaren Grund fernbleibt. Esliegt auf der Hand, daß hier die nötigeBalance zwischen Freiheit und Regelunggefunden werden muß, denn im letztenGrunde geht es nicht um ein äußeres Tun,sondern um den Glauben, der aus demWort lebt, aber in der Gefahr steht, esgering zu achten.

5.3. Die Sakramente

Ein weiteres Kennzeichen der Glied-schaft in der Kirche ist der Empfang vonTaufe und Abendmahl, also die Teilnah-me an den Sakramenten. Die GO mußdie Verwaltung derselben und die Teil-nahme an diesen regeln. Sie muß sagen,wer das Recht hat zu taufen und dasAbendmahl zu reichen - es ist dies zwei-fellos die Aufgabe der Ältesten. Die GOmuß ferner klären, wer am Abendmahlteilnehmen kann und wer nicht. Logi-scherweise steht das Abendmahl nurGemeindegliedern offen. Doch die ak-tuelle Situation der Bekennenden Ge-meinden wird es möglicherweise gebie-ten, auch für Glieder anderer Gemein-

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den, die sich als Christen vorstellen, of-fen zu sein. Auch dies sollte geregeltwerden und dabei im Auge behalten wer-den, daß der Tisch des Herrn vor Miß-brauch geschützt wird, sprich: daß Men-schen, die in offener Sünde leben oderoffen im Unglauben stehen, nicht amAbendmahl teilnehmen. Die GO darfaber andererseits das Abendmahl nichtzur Veranstaltung eines elitären geistli-chen Zirkels verkommen lassen, sondernsie muß es offen lassen für jeden Sün-der, der nach Vergebung im Blut Christiverlangt.

Auch der Empfang der Taufe wird ent-sprechend zu regeln sein. Unter welchenVoraussetzungen Erwachsene oder Kin-der getauft werden können, muß in derGO gesagt werden, um dem Mißbrauchvorzubeugen. Gleiches gilt für alle an-deren Amtshandlungen.

5.4. Das Leitungsamt

Die Bibel gebraucht die Begriffe Hirte(Pastor), Bischof (Aufseher), Lehrer undÄltester praktisch synonym. Mit diesenBegriffen werden die verschiedenenAspekte des Leitungsamtes in der Ge-meinde bezeichnet. Ich fasse demzufol-ge unter dem Begriff „Leitungsamt“ auchdas öffentliche Predigtamt. Es ist nachder Schrift eine Hauptaufgabe der Älte-sten, öffentlich zu predigen und zu leh-ren, also sowohl in der Öffentlichkeit derGemeinde, der Gemeindeversammlung,als auch namens der Gemeinde in derweltlichen Öffentlichkeit Gottes Wort zuverkündigen. Die Bibel gibt in 1Tim 3,1-7, Tit 1,5-9 und 1Petr 5,1-3 Kriterien an,die einen Menschen für das Leitungsamtqualifizieren. Bedenkt man die hohe Ver-antwortung, die Älteste haben, dann kön-nen diese Kriterien nicht ernst genuggenommen werden. Sie beziehen sichneben den bekannten ethischen und

lehrmäßigen Anforderungen auch auf„menschliche“ Eigenschaften, wie Takt,Diskretion, Verantwortungsbewußtsein,Mäßigkeit und guten Leumund, auf Ei-genschaften, die das Vertrauen, das manin einen Menschen setzt, rechtfertigen.An allen diesen Kriterien wird erkenn-bar, wem Gott die Gabe gegeben hat,Pastor oder Ältester zu sein. Eine GOwird darauf bezug nehmen. Sie wird fer-ner vorsehen, daß und wie die Amtsträ-ger von der Gemeinde berufen und in ihrAmt eingeführt werden. Sie wird dieKompetenzen der Ältesten nennen, sodaß jeder in der Gemeinde weiß, was sieim Rahmen ihres Amtes tun sollen undwas nicht. Schließlich wird sie auch sa-gen, wie und aus welchen Gründen Äl-teste aus Ihrem Amt entfernt werden kön-nen.

5.5. Die Zucht

Eine christliche Gemeinde ist nicht derHimmel auf Erden. Sowohl ihre Gliederals auch ihre Leiter sind fehlbare undsündige Menschen. Es darf daher nichtwundern, daß mitten in der GemeindeSünde zu finden ist. Das lesen wir be-reits von der Urgemeinde in der Apostel-geschichte, das zeigen die Gemeinden,die die Apostel auf ihren Missionsreisengegründet haben und das beweist die Kir-chengeschichte bis auf den heutigen Tag.Darum ist es, wie in jedem Staatswesenund in jeder Vereinigung notwendig,Regelungen zu finden, die dann Anwen-dung finden, wenn jemand in Sünde fällt:Regelungen für die Gemeindezucht. Nunmöchte man argumentieren, es seiendoch alle Sünder und jeder sündige täg-lich. Das ist leider wahr, aber die alltäg-lichen Sünden sind noch kein Grund fürein Gemeindezuchtverfahren. Ein sol-cher liegt dann vor, wenn jemand durchsein Verhalten der Gemeinde ein Ärger-

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nis bereitet. Wenn z.B. jemand dauerhaftdem Gottesdienst fernbleibt, dem Alko-hol verfällt, ein ehebrecherisches Ver-hältnis eingeht, dem Geiz, dem Glücks-spiel oder der Streitsucht frönt, derMarienanbetung verfällt oder ähnlicheDinge tut, dann wird die Gemeinde mitDingen in Verbindung gebracht, die nichtzu ihr gehören. Es wird erkennbar, daßein Mensch nicht mehr unter der Zuchtdes Heiligen Geistes steht, sondern in dieSünde einwilligt. Indem er in die Sündeeinwilligt, wird deutlich, daß er nichtmehr in Christus allein leben will, son-dern Christus mit Sünde oder Abgötte-rei verbindet. Dann sollte nach Matth18,15-20 vorgegangen werden. Beharrtder Betreffende auf seinem Irrweg, dannmuß er, so schmerzlich dies im Einzel-fall sein mag, aus der Gemeinde ausge-schlossen werden. Das kann nicht hei-ßen, ihn auf dem Scheiterhaufen zu ver-brennen, aber es muß festgestellt werden,daß er an Christus kein Anteil mehr hatund keinen Platz am Tisch des Herrn.

Wenn allerdings ein Mensch bei einerGelegenheit schwach wird und sich zumBeispiel betrinkt, der Versuchung zu ei-nen Seitensprung nicht widersteht oderetwa vor einer Marienstatue anbetet, aberdann wieder umkehrt und Gott seineSünde bekennt, besteht kein Anlaß, inSachen Gemeindezucht aktiv zu werden.Sollte aber seine Sünde anderenGemeindegliedern bekannt gewordensein oder Ärgernis erregt haben, so ist esnotwendig, daß er seinen Fehltritt voreinem Ältesten bekennt und dieser alsZeuge seiner Umkehr im Ältestenkreisseine Zulassung zum Abendmahl bestä-tigt. Alle diese Vorgänge muß die GOregeln, soweit es notwendig ist. Gleichesgilt auch für ein Lehrzuchtverfahren, dasim gegebenen Fall bei Pastoren und Äl-testen Anwendung findet.

6. Das Maß der Gemeindeordnung

Gerade weil das freie Handeln Gottesund der Glaube nicht in Paragraphen ein-gefangen werden können, sollte man eineGO verfassen nach dem Grundsatz: Soviel wie nötig, so wenig wie möglich.Man bedenke, daß das Leben einer Ge-meinde „aus Glauben“ (Röm 1,17) ist.Es ist nicht von der Absicht getragen,irgendwelche Sollordnungen zu erfüllen.Das wäre nichts anderes als Gesetzlich-keit. Es ist aber getragen von der Er-kenntnis Christi und der Liebe zu Gottund zum Nächsten. Und doch hat dasGemeindeleben eine Form, die dem Wortund dem Willen Gottes gemäß sein muß.Die GO wird dieser Spannung Rechnungtragen und so viel wie nötig an Formenvorschreiben und gegebenenfalls be-stimmte Formen ausschließen, aber siewird zugleich Freiheit lassen für unter-schiedliche Formen. Wie im weltlichenRecht besteht die Gefahr der Über-regulierung, die zur Gängelei führt, unddie der Unterregulierung, die zum Cha-os führt. An der rechten Stelle zu regu-lieren und an der rechten Stelle Freiheitzu lassen ist das Kennzeichen einer gu-ten GO. Darüber hinaus muß die GO dieFreiheit widerspiegeln, die der Christunter dem Evangelium hat. Ich halte esdeshalb für verfehlt, über den Gottes-dienst hinaus die Teilnahme an weiterenGemeindeveranstaltungen verpflichtendzu machen. Es ist wenig sinnvoll, diekonkreten und variablen Formen der Ge-meinschaft festzulegen und sie im Na-men des geistlichen Rechts einzufordern.

Warnen möchte ich auch vor der Versu-chung, die neutestamentlichen Paränesen(Ermahnungen, bestimmte Dinge zu tunoder zu lassen) in die Gemeindeordnungaufzunehmen. Damit würde das, was dasNeue Testament als Frucht des Glaubens

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darstellt, zum Gesetz verkehrt, das un-bedingt eingehalten werden müßte undbei jeglicher Zuwiderhandlung Sanktio-nen forderte. Ebenso warnen möchte ich,menschlich-psychologische Elementewie Liebe, Ernst, Eifer, Einsatz und Hin-gabe per GO zu fordern. Eine solche GOwürde zwar hohe Ansprüche formulie-ren, aber von keiner Gemeinde und wohlkaum einem Ältesten eingehalten wer-den können. Eine GO muß aber wie eineVereinssatzung eingehalten werden. Sieist für alle verbindlich, und die Liebe,die die Gemeindeglieder einander entge-genbringen, findet zunächst darin ihrenAusdruck, daß die festgelegte Ordnungeingehalten wird. Das aber heißt auch:Diese muß so beschaffen sein, daß sieeingehalten werden kann. Es muß auchmöglich sein, daß die Ältesten ihre Ein-haltung überwachen und durchsetzenkönnen. Damit meine ich, daß die Pflich-ten der Gemeindeglieder und der Älte-sten realistisch gesehen werden müssen.Wer zuviel fordert, gängelt und erschöpftdie Gemeindeglieder und frustet die Äl-testen, weil sie den Überwachung-aufwand nicht leisten können und lau-

fend mit Übertretungen der GO zu schaf-fen haben. Wenn diese dann Abstrichemachen und Ausnahmeregelungen tref-fen, nehmen sie ihre GO nicht mehr ernstund die Willkür reißt ein.

7. Weltliches und geistliches Recht

Es dürfte deutlich geworden sein, daßeine Vereinssatzung schwerlich alle die-se Details regeln kann. Das weltlicheRecht - in unserem Falle das Vereinsrecht- deckt eine ganze Reihe von Sachver-halten und Verhaltensweisen, die für dieKirche verbindlich sind, nicht ab. Es isteben in seinem Wesen demokratisch: alleGewalt geht vom Volke aus. Das geistli-che Recht ist presbyterial: die Ältestenhaben die Leitungsbefugnis. Es sieht vor,daß nur Männer mit dem Leitungsamtbeauftragt werden können. Es hat dieAufgabe, geistliche, von Gott gewirkteund vor Gott gültige Sachverhalte zu re-geln. Trotzdem verkündet es keine uner-reichbaren Ideale, sondern zeigt, welcheGestalt die Kirche, der Glaube und dieim Glauben gegebene Gliedschaft derchristlichen Kirche finden. ❏

ZEITSPIEGEL

EVANGELISATION

„Missionarische Inkompetenz“ ist vor-programmiert

„Das Evangelium unter die Leute brin-gen“ ist der Titel eines Papiers, das vonder Ad-hoc-Kommission für Evangelisa-tion erarbeitet und vom Rat der EKD ein-hellig gebilligt wurde. Es regt u.a. an, in

der Theologenausbildung ’missionari-sche Kompetenz auf professionellemNiveau’ zu vermitteln. Außerdem sollenEvangelisation und Gemeindeaufbau beiVisitationen zur Sprache kommen.

Diesem Papier wird in der Ev. Kirchen-zeitung für Hessen und Nassau „schlud-rige Theologie“ vorgeworfen. Laut Re-dakteur Achim Müller ist die evangeli-

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sche Kirche schlecht beraten, den Rezep-ten der Evangelikalen zu folgen, wennes um die Zukunft der Kirche geht. DieVerfasser des EKD-Papiers nähmen zuwenig ernst. daß das Christentum vonAnfang an eine Religion mit vielen Ge-sichtern (d.h. „pluralistisch“ - Red.) ge-wesen sei. Müller moniert, daß Men-schen, die nur bei Wendepunkten desLebens von kirchlichen Angeboten Ge-brauch machten, nicht als „richtige Chri-sten“ betrachtet würden. „Seelsorgerlichunverantwortlich und theologisch unbe-holfen bis falsch“ sei, wie die Situationdes säkularisierten Menschen analysiertwerde. Die Perspektivlosigkeit vielerZeitgenossen werde lediglich als „Le-bensgefühl“ dargestellt, das mit einer„schuldhaften Vergangenheit“ zu erklä-ren sei. Den Zusammenhang mit Arbeits-losigkeit und sozialer Chancenlosigkeitsähen die Verfasser nicht - „ein Schlagins Gesicht von Millionen Menschen inDeutschland.“ -

Der von OKR Kl. Baschang geleitetenKommission gehörten u.a. U. Parzany(CVJM), Th. Schneider (Gnadau) und H.Bärend (AMD) an. n. IDEA 65’01/5f.(Sp. 24’01/6)

Die Absichtserklärungen der EKD für„missionarische Kompetenz“ kehren inAbständen wieder. Solange jedoch dasHaupt-Hindernis unangetastet bleibt - dasMonopol der bibelkritischen Theologen-ausbildung - wird die Verwahrlosung derLandeskirchen ungebremst weitergehen.Alle bibelkritischen Theologien zerstörenden Glauben derer, die dazu berufen wä-ren, Glauben zu wecken. Wie aufrichtig derWunsch nach „missionarischer Kompe-

tenz“ wirklich ist, muß nach wie vor dar-an gemessen werden, ob die bibelkritischenTheologien tatsächlich abgeschafft undbibeltreue Akademien anerkannt werden..gku

Warnung vor Zusammenarbeit

Seit dem Kirchentag in Leipzig (1999)versuchen die Landeskirchen den An-schein zu erwecken, Mission und Evan-gelisation zu unterstützen. EtlicheEvangelikale, deren Hauptanliegen Mis-sion und Evangelisation sind, nehmendiese Parolen für bare Münze. Pfr. Chr.Morgner, der Präses des GnadauerGemeinschaftsverbandes, hat auf demFrankfurter Kirchentag (2001) befürwor-tet, bei einer kirchlichen Offensive fürMission mitzumachen. P. Strauch, derVorsitzende der Dt. Ev. Allianz, fordertgar eine gemeinsame Missionsstragievon Landes- und Freikirchen sowiechristlichen Werken.

Laut Pfr. K.-J. Diehl, Dortmund, hat je-doch der jüngste Kirchentag gezeigt, daßman eine Evangelisationspraxis ablehne,die von der Verlorenheit des Menschenund der Einzigartigkeit Jesu Christi aus-gehe. Evangelisten, die hier Klartext re-den, würden als „Fundamentalisten“ aus-gegrenzt. Gerade der letzte Kirchentagbelege, daß die Landeskirchen als Part-ner in der Mission nach biblischen Maß-stäben nicht nur ungeeignet sind, sonderndaß vor ihnen gewarnt werden muß.Diehl leitet das Volksmissionarische Amtder Ev. Kirche von Westfalen. (u.a.TOPIC VIII’01/1).

Mit der vorherrschenden bibelkritischenTheologie kann es keine Mission im Sin-ne von Jesu Missionsbefehl geben. - gku

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GEMEINSCHAFTEN

Württemberg: GG sind ein Problem

Gemeinschaftsgemeinden (GG / „Modell3“) können seit April 2000 von der würt-tembergischen Landeskirche als Ausnah-me neben den Ortsgemeinden (Parochi-en) anerkannt werden, wenn sie „für ihreFrömmigkeitsformen“ weder unausge-sprochen noch erklärtermaßen „einenAusschließlichkeitsanspruch erhebenund damit anderen Gemeinden abspre-chen, auf dem Boden von Schrift undBekenntnis zu stehen“, wie es in den mitden Gemeinschaftsverbänden vereinbar-ten „Grundsätzen“ heißt. Diese Bedin-gung wird wiederholt: GG seien nur danntheologisch verantwortbar, wenn sie„nicht eine Unterscheidung beispielswei-se von ‘biblischen’ Gemeinden einerseitsund volkskirchlichen Gemeinden ande-rerseits machen.“ (BAK: ZS 98, S. 3f.)

Klartext: 1. Bisher haben sich Gemein-schaften nicht nur als Pflegestätten beson-derer Frömmigkeitsformen verstanden,sondern wollten der bibeltreuen Kern-gemeinde eine geistliche Heimat bieten. 2.Bibeltreue Gemeinden können der Mehr-heit bibelkritischer Gemeinden nicht be-stätigen, daß auch diese „auf dem Bodenvon Schrift und Bekenntnis“ stehen. 3. GGwerden auf einen bibelwidrigen Pluralis-mus verpflichtet. Der EKD-Ratsvorsitzen-de Bischof Dietzfelbinger hat schon 1971nachgewiesen, daß „Pluralismus“ nur einTarnwort ist. Da es z.B. keine einzige bibel-treue Synode, keine einzige landeskirchlichanerkannte bibeltreue theologische Fakul-tät gibt, können sich bibeltreue Gemein-den nur außerhalb der Landeskirchen sam-meln - in eigenständigen „BekennendenGemeinden“. - gku

Westfalen: Gemeinschaften unter derKirche

Der Kirchenleitung der Ev. Kirche vonWestfalen ist es gelungen, „Verabredun-gen“ mit dem WestfälischenGemeinschaftsverband (WGV) zu tref-fen, die auch seine „Gliederungen“ bin-den. „Die Predigerinnen und Predigerdes WGV mit seinem ihm angeschlos-senen Gliederungen gehören der EKvWan. Nach einer Zurüstung voziert (= be-ruft, red.) die Landeskirche diese zumDienst ...“ und zwar durch den Superin-tendenten/-tin. Trotzdem müssen fürAmtshandlungen Einzelgenehmigungeneingeholt werden. Im Streitfall entschei-det der Superintendent/-tin. „Die Predi-gerinnen oder Prediger sollen zu denPfarrkonferenzen und Fortbildungsver-anstaltungen ... eingeladen werden.“ ZurTaufe heben die Verabredungen hervor,sie begründe die Mitgliedschaft in derLandeskirche. (n. Gemeinsam unterwegsin Westfalen VI’01)

Eingedenk der bisherigen Parole „nichtunter der Kirche“ bleibt unerfindlich, war-um der WGV seine Gemeinschaften in Ab-hängigkeit von der bibelkritisch dominier-ten Landeskirche bringt, was seinem mis-sionarischen Auftrag nur schaden kann. -gku

VEREINIGTE STAATEN

Bekennende gegen Kompromisse

Um dem Verlust geistlicher Substanz mitbiblischer Lehre zu begegnen, hat sichin den USA die „Alliance of ConfessingEvangelicals“ (Vereinigung Bekennen-der Evangelikaler) gebildet. Ihr gehörenso bekannte Theologen wie R. C. Sproul,John MacArthur, John A. Armstrong undAlbert Mohler an. Die „Bekennenden

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Evangelikalen“ sehen einen entscheiden-den Grund für die geistliche Oberfläch-lichkeit in den theologischen Kompro-missen, die von vielen evangelikalenFührern eingegangen worden seien. DenKurs der Nationalen Vereinigung derEvangelikalen (NAE) beobachten sie mitSorge. Dessen stärkere Öffnung gegen-über Charismatikern, Liberalen und Ka-tholiken, die u.a. von Billy Graham ein-geleitet worden war, habe unter denEvangelikalen zu Verwirrung und demVerlust biblischer Grundlagen geführt.Es gebe inzwischen einen wachsendenTrend hin zu einem verkürzten und ver-wässerten Evangelium. Deshalb seiengemeinsame Anstrengungen der beken-nenden Christen nötig, um die zentralenbiblischen Lehrinhalte wieder bekannt zumachen.

Bereits 1993 hatte der evangelikaleTheologe David F. Wells aufgezeigt, daßsich weite Teile des Evangelikalismuskaum noch für theologische Wahrheitund biblische Lehre interessieren undeinsetzen würden. In seinem vielbeach-teten Buch Kein Platz für die Wahrheitsetzt er sich mit dem Pragmatismus undder Anpassung der Christen an die säku-lare Kultur auseinander. In vielenevangelikalen Vereinigungen würdennicht mehr Theologen und Prediger denTon angeben, sondern Manager undMedienexperten.

nvg in Infobrf. d. BB 206/30 (VI’01) ❏

ADRESSEN UND REGELMÄSSIGEVERANSTALTUNGEN

DER BEKENNENDEN GEMEINDEN

Aachen: Bekennende Evangelisch-Re-formierte Gemeinde Aachen

Gottesdienst: Sonntag: 10:00 Uhr

Versammlungsort: Freunder Landstr. 56,52078 Aachen-Brand

Bibelstunde: Mittwoch 20:00 Uhr,Kirchfeldstr. 6, 52080 Aachen

Kontaktadressen: Thomas Kuckartz,Tel.: 0241-553605; Ralf Pettke, Tel.:0241-542405, Fax: 0241-542402 E-Mail: [email protected]

Bad Salzuflen: Bekennende evangeli-sche Kirche Bad Salzuflen -Wüsten

Gottesdienst: Sonntag: 10:00 Uhr

Versammlungsort: Salzufler Str. 37 (beiG. Niewald), 32108 Bad Salzuflen

Bibelstunde: Donnerstag: 20:00 Uhr (14-tägig)

Gebetsstunde: Montag: 20:00 Uhr,Torfkuhle 12, 32107 Bad Salzuflen

Kontaktadressen: Paul Rosin, Tel.:05222-20346; Gerhard Niewald, Tel:05222 - 61304

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Duisburg: Bekennende EvangelischeGemeinde unter dem Wort Duisburg-Marxloh

Gottesdienst: Sonntag: 10:00 Uhr

Versammlungsort: Johannismarkt 7,47169 Duisburg-Marxloh

Bibelkreis: jeden 2. und 4. Dienstag imMonat: 15.00 Uhr; jeden 2. und 4. Mitt-woch im Monat: 19:30 Uhr

Kontaktadressen: Pastor Peter Splitt,Tel.: 02831-132650; Fax: 02831-132651; Helmut Böllerschen, Tel.:02842-41500

Gießen: Bekennende Evangelisch-Re-formierte Gemeinde in Gießen

Gottesdienst: Sonntag: 10:00 Uhr

Versammlungsort: Wingert 18, 35396Gießen-Wieseck

Bibel- u. Gebetsstd.: Freitag: 19:30 Uhr(14-tägig)

Jugendbibelstunde: Freitag: 19:00 Uhr(14-tägig)

Biblischer Unterricht: Mittwoch: 15:00Uhr

Kontaktadresse: Dr. Jürgen-BurkhardKlautke, Tel.: 06441-962611; Fax:06441-962609; E-Mail:[email protected]

Hannover: Bekennende EvangelischeGemeinde Hannover

Gottesdienst: Sonntag: 10,30 Uhr

Versammlungsort: Universität Hannover,Raum 302 (Haupteingang!)

Bibelstunde: Donnerstag: 19:00 Uhr,Freizeitheim Vahrenwald, Raum 15

Kontaktadresse: Ralf Wienekamp, Tel.:04276-94027; E-Mail:[email protected]

Neuwied: Bekennende EvangelischeGemeinde Neuwied

Gottesdienst: Sonntag: 10:00 Uhr

Versammlungsort: Heimathaus (Schloß-straße), 56564 Neuwied

Jungschar: Montag: 16:00 Uhr,Beringstr. 63

Katech.-unterricht: Donnerstag: 16:00Uhr, Beringstr. 63

Bibelabend: Donnerstag: 19:30 Uhr,Beringstr. 63

Kontaktadresse: Pfr. Jakob Tscharntke,Tel.: 02631-779294; Fax: 779295;E-Mail: Jakob. [email protected]

Osnabrück: Bekennende EvangelischeGemeinde Osnabrück

Gottesdienst: Sonntag 10:00 Uhr

Versammlungsort: Kollegienwall 19(Sprachschule Eilert), 49074 Osnabrück

Bibelkreis: Donnerstag 19:30 Uhr

Kontaktadresse: Prediger Jörg Wehren-berg, Tel: 0541-9587015; E-Mail:Joerg.Wehrenberg @gmx.de

Wuppertal: Bekennende EvangelischeGemeinde Bergisches Land

Gottesdienst: Sonntag (14-tägig) 17:00Uhr

Versammlungsort: Vogelsangstraße 50(Altenheim), 43109 Wuppertal

Bibelkreis: Donnerstag (14-tägig) 19.30Uhr, Bremerstr. 2, 43109 Wuppertal

Kontaktadressen: Hans-Martin Radoch,Tel.: 02336-83257; Lothar Jesinghausvon Jesinghausen, Tel.: 0212-811547 ❏

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Die beiden letzten Wochen des Sommer-semesters bildeten vom Programm herden Höhepunkt der Arbeit des ersten Stu-dienjahres: Dr. R. Junker von der Studi-engemeinschaft Wort und Wissen e.V.brachte in drei Tagen einen gründlichdurchdachten Stoff zu Fragen vonSchöpfung und Evolution. Obwohl dieVorlesungen nur für unsren Studenten imHauptstudium geplant waren, saßen dieStudenten im Grundstudium ebenfallsdabei. Die Thematik rechtfertigte das In-teresse, das mit fundierten Auskünftenbelohnt wurde. Aber nicht weniger Hö-hepunkt waren die Vorlesungen von Prof.Dr. R. Gamble aus Orlando/Florida. InBasel promoviert und daher deutschsprechend bot er den Stoff der Kirchen-geschichte der Neuzeit. Sowohl mit sei-ner theologischen Position und seinerfachlichen Kenntnis als auch seinem zu-vorkommenden Umgang zog er die Sym-pathien von Studenten und Kollegen aufsich. Die Planungen für seine Tätigkeitim Wintersemester - diesmal auch imFach Neues Testament - stehen. Wir hof-fen und beten, daß wir auch die finanzi-ellen Mittel für ihre Verwirklichung fin-den.

Vor uns steht das Wintersemester. Fürden erstmals stattfindenden Griechisch-unterricht konnten wir Herrn Y. Ozawagewinnen, der nach einem Ökonomie-studium in Japan in Deutschland Theo-logie und Altphilologie studiert hat. Erwird als Honorarkraft den Kurs, an demwenigstens fünf Studenten teilnehmenwerden, unterrichten. Ansonsten sitzenwir drei „Ständigen“ an der Vorbereitungder neuen Vorlesungen, an literarischenProjekten - oder sind zu Vorträgen undPredigten unterwegs.

Die ART sollte finanziell ganz aus deut-schen Quellen gespeist werden. Darumunsere Bitte: Empfehlen Sie die ART inIhrem Freundeskreis oder Ihrer Gemein-de. Weisen Sie auf die Möglichkeit hin,ihr auch größere Beträge als Stiftungs-kapital zuzuwenden! Machen Sie jungeMenschen auf die Möglichkeit aufmerk-sam, Theologie mit biblisch-reformato-rischer Prägung zu studieren!

Schließlich laden wir Sie ein zur Eröff-nung des Wintersemesters: Samstag, den6. Oktober 2001 von 14:00 bis 17:00 Uhrin der Aula der Martin-Luther-Schule,Savignystr. 2, 35037 Marburg.

Programm:

Samstag, den 6. Oktober

14:00 Gottesdienst: Predigt: Dr. J.-B.Klautke

14:50 Pause: Begegnungen, Gespräche,Kaffee

15:30 Bericht des Rektors

16:00 Vortrag von Prof. Dr. J.W. Maris,NL-Apeldoorn

Ab 13:00 h sowie zum Abschluß desNachmittags stehen Kaffee mit Kuchenund andere Getränke bereit. Seien Sieherzlich willkommen, Freunde der ARTkennenzulernen und mit den Dozentenzu sprechen, die Räume der ART anzu-sehen und sich ein Bild von der Arbeitzu machen. Marburg ist immer eine Rei-se wert.

Das Buch Dynamisch evangelisieren vonden Dozenten der ART erscheint in die-sen Wochen und kann unter ISBN 3-87857-307-3 im Buchhandel bestelltwerden. - bk ❏

NEUES VON DER ART

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Senden Sie bitte die Bekennende Kirche auch an folgende Adresse(n):

Name, Vorname ___________________________________________________

Straße, Hausnummer _______________________________________________

PLZ/Wohnort _____________________________________________________

ggf.: E-Post-Adresse _______________________________________________

Name, Vorname ____________________________________________________

Straße, Hausnummer _______________________________________________

PLZ/Wohnort ____________________________________________________

ggf.: E-Post-Adresse ______________________________________________

Bitte per Fax an 02774- 912223 oder per Post an VRP e.V., Friedrichstr. 7, D-35712Eschenburg

VERANSTALTUNGEN IM BEREICHDER BEKENNENDEN GEMEINDEN

Bibeltage Hannover 15.-16. Septem-ber; Thema: 1. Timotheusbrief

Paulus hat mit seinem Schüler Timotheusalle für uns gegenwärtigen Gemeindennotwendigen Erfordernisse und Erfah-rungen in seinen Briefen behandelt. Die-se Thematik wird auf den BibeltagenHannover ausführlich behandelt werden.So erhalten Christen überall in Deutsch-land die Möglichkeit, hilfreiche Unter-weisung bei der Gründung neuer Ge-meinden zu erhalten.

Programm:

Samstag, 15. September

10:15 1.Tim.1,1-17 (incls. Einleitungs-fragen) - Vanheiden

14:30 1.Tim.1,18-2,15 - Nestvogel

18:30 1.Tim.3,1-16 - Kaiser

Sonntag, 16. September

10:00 1.Tim.4,1-16 (Predigt) Nestvogel

Ort: Universität HannoverWelfenschloss, Hörsaal E 001

Melden Sie Sich bitte rechtzeitig an bei:

Ilsemarie Lorenz, An der Wietze 12, 30657Hannover; Tel: 0511-650610; Fax: 05211-651020

Internet: www.bibeltage.de (dort auch An-meldeformular)

Bekenntnistag in Neuwied am Sonn-tag, 4. November 2001

Informationen bei Pfr. Jakob Tscharntke,Neuwied (s.o.). ❏

Deutsche Post AGPostvertriebsstückD 51041Entgelt bezahltBekennende KircheVRP e.V.Narzissenweg 1135447 Reiskirchen