BMU-Haushalt 2020 Haushalts-Querschnitt und …2019 2020 Mehr / Weniger in Mio. €...

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BMU-Haushalt 2020 Haushalts-Querschnitt und Ergänzende Erläuterungen Einzelplan 16 (Stand: Reg.-Entwurf)

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BMU-Haushalt

2020

Haushalts-Querschnitt

und

Ergänzende Erläuterungen

Einzelplan 16

(Stand: Reg.-Entwurf)

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Z II 1 - 03020/2 (2020)

Gesamtinhalt

1. Haushalts-Querschnitt

zum BMU-Haushalt 2020 und

zum Finanzplan bis 2023

- Einzelplan 16 -

2. Ergänzende Erläuterungen

_____________________ Stand: Regierungsentwurf

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BMU - Haushaltsreferat Bonn, den 8. August 2019 Z II 1 – 0302/001 (2020)

Haushalts-Querschnitt

zum BMU-Haushalt 2020 und zum Finanzplan bis 2023

– Einzelplan 16 –

Inhalt Seite

1. Überblick zur Entwicklung des Haushalts (Einzelplan 16) ...................................... 3

1.1 Allgemeine Entwicklung des Haushaltsvolumens ..................................................... 3

1.2 Haushaltsvolumen des BMU im Vergleich zum Gesamthaushalt ........................... 4

1.3 Verteilung des Haushaltsvolumens auf Programm- und Verwaltungshaushalt .................................................................................................... 4

1.4 Umweltschutzausgaben innerhalb und außerhalb des Bundeshaushaltes .............. 4

2. Verwaltungshaushalt – Gliederung und wesentliche Änderungen .......................... 6

3. Programmhaushalt ....................................................................................................... 7

3.1 Gliederung des Programmhaushaltes und Verteilung des Ausgabevolumens ....... 7

3.2 Schwerpunkte im Umweltschutz ................................................................................. 8

3.3 Schwerpunkte im Klimaschutz ................................................................................... 9

3.4 Schwerpunkte im Bereich Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle .......................................................................................................................... 11

3.5 Schwerpunkte im Naturschutz .................................................................................. 12

3.6 Schwerpunkte im Bereich Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz .................... 13

4. Wesentliche Änderungen im Programmhaushalt ................................................... 14

5. Verteilung der Ausgaben nach Kapiteln .................................................................. 15

6. Investitionen ................................................................................................................ 16

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Haushaltsquerschnitt

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7. Mittel für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches im Programmhaushalt ..................................................................................................... 17

8. Demonstrationsvorhaben auf den Gebieten Umweltschutz und Naturschutz, Förderung von Investitionen auf den Gebieten Umweltschutz, Klimaschutz und Naturschutz ........................................................................................................ 17

9. Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger (gemäß § 26 Abs. 3 BHO) ....... 18

10. Personalhaushalt......................................................................................................... 19

10.1 Überblick ..................................................................................................................... 19

10.2 Im Einzelnen ............................................................................................................... 21

10.2.1 Ministerium (BMU) .................................................................................................... 21

10.2.2 Umweltbundesamt (UBA) .......................................................................................... 24

10.2.3 Bundesamt für Naturschutz (BfN) ............................................................................ 29

10.2.4 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ................................ 32

10.2.5 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ........................................................................ 39

10.3 Sonstige Veränderungen im Stellenplan .................................................................. 43

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Haushaltsquerschnitt

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1. Überblick zur Entwicklung des Haushalts (Einzelplan 16)

1.1 Allgemeine Entwicklung des Haushaltsvolumens

Das Gesamtvolumen des BMU-Haushalts beträgt im Jahr 2020 rd. 2.625 Mio. €. Es ist

damit um 338 Mio. € (+ 14,8 %) höher als im Vorjahr (2.287 Mio. €).

Die folgende Tabelle enthält einen Überblick der wesentlichen Änderungen:

Kap. Titel Zweckbestimmung Soll 2020

(T€)

Änderung ggü. 2019

(T€)

1601 532 05 Internationale Zusammenarbeit 23.361 + 18.411

1601 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 67.283 + 7.016

1601 883 03 Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Struktur-wandelregionen

7.000 + 4.500

1602 812 03 Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung

100.000 + 100.000

1602 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

466.828 + 10.000

1603 891 01 Endlagerung und Standortauswahlverfahren 717.883 + 139.490

1603 891 02 Zwischenlagerung 415.700 + 13.985

1604 685 01 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

42.300 + 10.200

1604 893 01 Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)

6.800 + 2.800

1605 632 01 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Atomgesetzes und des Strahlen-schutzvorsorgegesetzes

34.992 + 25.167

1611 972 01 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag - 5.254 - 5.254

1611 972 02 Globale Minderausgabe - 14.906 + 5.374

1611 972 06 Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016

- 4.922 + 17.245

1615 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungs-ausgaben (ohne IT)

7.920 + 3.520

1615 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Be-reich Informationstechnik

1.450 + 1.020

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Haushaltsquerschnitt

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1.2 Haushaltsvolumen des BMU im Vergleich zum Gesamthaushalt

2019 2020 2021 2022 2023

Einzelplan 16 in Mio. € * 2.287,10 2.624,68 2.532,57 2.501,99 2.292,42

Mehr/Weniger (gegenüber Vorjahr in %) Einzelplan 16 + 14,8 - 3,5 - 1,2 - 8,4

Mehr/Weniger (gegenüber Vorjahr in %) Gesamthaushalt + 1,0 + 1,8 + 1,7 + 0,9

Anteil BMU-Haushalt am Gesamthaushalt in %

0,6 0,7 0,7 0,7 0,6

*) Verfügbares Soll unter Abzug der globalen Minderausgaben bei Kapitel 1611 Titel 972 01, 972 02 und 976 06 (2019: 42,447 Mio. €, 2020: 25,082 Mio. €, 2021: 22,721 Mio. €, 2022: 21,091 Mio. €, 2023: 20,657 Mio. €).

1.3 Verteilung des Haushaltsvolumens auf Programm- und Verwaltungshaushalt

2019 2020 Mehr / Weniger

in Mio. €

Verwaltungshaushalt*) 509,1 497,4 - 11,7

Programmhaushalt*) 1.820,5 2.152,4 + 331,9

*) jeweils ohne Abzug der Globalen Minderausgaben bei Kapitel 1611 Titel 972 01, 972 02

und 972 06

1.4 Umweltschutzausgaben innerhalb und außerhalb des Bundeshaushaltes

Die im BMU-Haushalt veranschlagten Umweltschutzausgaben sind nur ein Teil der ge-

samten Umweltschutzausgaben des Bundes. Umweltschutz ist eine Querschnittsauf-

gabe. Deshalb sind auch in den Haushalten der anderen Bundesministerien (z. B. BMBF,

BMZ, BMVI, BMF und BMWi) Umweltschutzausgaben veranschlagt.

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Haushaltsquerschnitt

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Die Vorbemerkung zum Kapitel 1601 des Bundeshaushaltes enthält eine Übersicht der in

den Einzelplänen veranschlagten Ausgaben für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit

umweltverbessernder Wirkung.

Außerhalb des Bundeshaushaltes sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie-

und Klimafonds“ Umweltschutzausgaben veranschlagt. Der Bund vergibt außerdem in

erheblichem Umfang zinsgünstige Umweltschutzkredite bzw. gewährt Zinszuschüsse zu

Umweltschutzkrediten, die im Bundeshaushalt nicht erfasst werden.

Über die Wirksamkeit der Umweltschutzmaßnahmen geben die Haushaltsansätze des Bun-

des keinen Aufschluss. Nach der Aufgabenverteilung im Grundgesetz ist der Bund vor-

rangig für die Gesetzgebung im Bereich des Umweltschutzes zuständig. Der Vollzug und

die Finanzierung umweltpolitischer Maßnahmen ist im Wesentlichen Aufgabe der Län-

der. Soweit der Staat Umweltschutzinvestitionen finanziert, z. B. den Bau von Anlagen zur

Abfallentsorgung, fallen diese Ausgaben bei den Ländern und Gemeinden und nicht beim

Bund an. Aufgabe des Bundes ist es, hierfür den notwendigen gesetzlichen Rahmen zu

schaffen und fort zu entwickeln.

Grundlage der umweltpolitischen Maßnahmen ist das Verursacherprinzip. Die Kosten

der vorsorgenden Vermeidung von Umweltbelastungen und der Beseitigung von Umwelt-

schäden sind grundsätzlich von den dafür Verantwortlichen zu tragen. Aufgabe des Staates

ist es, das notwendige gesetzliche Instrumentarium für wirksamen Umweltschutz bereit zu

stellen und den marktwirtschaftlichen Rahmen für das umweltgerechte Verhalten von

Wirtschaft und Verbrauchern zu schaffen. Insofern sind nicht die Umweltschutzausgaben

des Bundes, sondern die Umweltschutzinvestitionen der Verursacher entscheidend.

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Haushaltsquerschnitt

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2. Verwaltungshaushalt – Gliederung und wesentliche Änderungen

Der Verwaltungshaushalt des BMU umfasst die in den Kapiteln 1611 bis 1616 veran-

schlagten Ausgaben für Personal und Infrastruktur des Ministeriums und seine vier

nachgeordneten Behörden:

Kapitel 1611: Zentralkapitel (insbes. Versorgung, Öffentlichkeitsarbeit, Sachverständige, Gerichtskosten)

Kapitel 1612: Ministerium Kapitel 1613: Umweltbundesamt Kapitel 1614: Bundesamt für Naturschutz Kapitel 1615: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Kapitel 1616: Bundesamt für Strahlenschutz

Rund zwei Drittel des Verwaltungshaushalts entfallen auf Personalausgaben. Der Ver-

waltungshaushalt ist die Basis dafür, dass das BMU seine Hauptaufgaben im Bereich

Umweltschutz wahrnehmen kann.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts (ohne die spezifisch endlagerbezogenen Ausga-

ben bei Kapitel 1616 Titelgruppe 02) sinkt gegenüber 2019 um 9,8 Mio. € *) (- 2 %). Trotz

Ausgabenzuwächsen durch die Erhöhung der Personal- und Versorgungsausgaben auf-

grund der Tarif- und Besoldungsrunde 2018 bis 2020 und aufgrund neuer (teilweise bereits

2019 ausgebrachter) Stellen sowie geringfügiger Erhöhungen bei Sachausgabenansätzen

kommt es zu dieser Reduzierung, da der Haushalt 2020 die Umsetzungen nach § 50 BHO

von Mitteln vom Haushalt des BMU zum Haushalt des BMI in Folge des Ressortneuzu-

schnitts (Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018) nachvollzieht.

*) Ohne Abzug der globalen Minderausgaben bei Kapitel 1611 Titel 972 01, 972 02 und 976 06

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Haushaltsquerschnitt

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3. Programmhaushalt

3.1 Gliederung des Programmhaushaltes und Verteilung des Ausgabevolumens

Im Programmhaushalt, der die Kapitel 1601 bis 1605 umfasst, sind insbesondere Ausgaben

für Investitionen, die Förderung von Projekten, Forschung, Finanzierung externer Un-

terstützung sowie internationale Zusammenarbeit veranschlagt.

Der Programmhaushalt umfasst ein Ausgabevolumen von 2.152,4 Mio. € **).

Dieses verteilt sich wie folgt:

Umweltschutz: 184,9 Mio. € (Kapitel 1601) (9 %)

Klimaschutz: 648,4 Mio. € (Kapitel 1602) (30 %)

Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle: 1.137,3 Mio. € (Kapitel 1603) (53 %)

Naturschutz: 110,3 Mio. € (Kapitel 1604) (5 %)

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz: 71,5 Mio. € (Kapitel 1605) (3 %)

**) Soll ohne Abzug der globalen Minderausgabe bei Kapitel 1611 Titel 972 01, 972 02 und 976 06

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Haushaltsquerschnitt

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3.2 Schwerpunkte im Umweltschutz

- Forschung, Untersuchungen und Ähnliches: 67,283 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 544 01)

Hinweis:

Für die Förderung der Forschung im Umweltbereich ist das BMBF

zuständig. Im Kapitel 3004 Titelgruppe 40 sind 554,784 Mio. € für

Projektförderung im Bereich der Umweltforschung (Nachhaltig-

keit, Klima und Energie) vorgesehen.

- Umweltschutzpilotprojekte Inland: 26,951 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 892 01)

- Umwelt- und Naturschutzverbände: 10,742 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 685 04)

- Internationale Zusammenarbeit: 23,361 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 532 05)

- Beiträge an internationale Organisationen: 23,871 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 687 01)

- Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur: 5,000 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 687 04)

- Beratungshilfe für den Umweltschutz in

Mittel- und Osteuropa: 2,740 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 687 87)

- Umweltprobenbank: 4,116 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 533 03, 812 03)

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Haushaltsquerschnitt

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- Überwachung deutscher und grenzüberschreitender

Fluss- und Küstengewässer: 4,095 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 533 02)

- Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020

zur Luftreinhaltung durch nachhaltige Mobilität

in Städten (Modellstädte): 3,450 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 883 02)

- Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung

der ökologischen Nachhaltigkeitsziele

in Strukturwandelregionen: 7,000 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 883 03)

- Internationales Kompetenzzentrum Nachhaltige Chemie

sowie Zentrum für Ressourceneffizienz: 5,900 Mio. €

(Kapitel 1601 Titel 532 02)

3.3 Schwerpunkte im Klimaschutz

- Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im

Ausland - Internationale Klimaschutzinitiative (IKI): 466,828 Mio. €

(Kapitel 1602 Titel 896 05)

- Nationale Klimaschutzinitiative (NKI): 55,693 Mio. €

(Kapitel 1602 Titel 686 05)

- Internationale Zusammenarbeit

(einschließlich Europäische Klimaschutzinitiative): 17,000 Mio. €

(Kapitel 1602 Titel 532 05)

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Haushaltsquerschnitt

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- Kompetenzzentrum Klimaschutz 2,000 Mio. €

in energieintensiven Unternehmen (KEI)

sowie Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“

(Kapitel 1602 Titel 532 02)

- Klimaschutzkampagne: 2,656 Mio. €

(Kapitel 1602 Titel 531 01)

- Nationale Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms

„Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung“: 2,200 Mio. €

(Kapitel 1602 Titel 686 06)

- Ankauf von Emissionsrechten nach der

EU-Lastenteilungsentscheidung: 100,000 Mio. €

(Kapitel 1602 Titel 812 03)

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Haushaltsquerschnitt

- 11 -

3.4 Schwerpunkte im Bereich Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Ausgabeansätze in den Bereichen Zwi-

schenlagerung und Endlagerung sowie Standortauswahlverfahren und deren Entwicklung

im Finanzplan:

Kapitel 1603 sowie (Teile der) Kapitel 1615 und 1616

2019 2020 2021 2022 2023

in Mio. €

Endlagerung und Standortauswahlverfahren Kap. 1603 Titel 891 01

578,393 717,883 722,723 728,635 632,901

Projekt Konrad 300,000 399,954 429,964 445,857 323,889 Stilllegung Schachtanlage Asse 160,000 195,972 157,162 153,317 182,337

Stilllegung des Endlagers Morsleben 49,800 67,888 77,434 64,346 58,632 Standortauswahlverfahren 43,199 24,434 28,717 34,766 36,637

Projekt Gorleben 15,000 15,340 11,856 11,894 12,195 Produktkontrollmaßnahmen) 10,394 14,295 17,590 18,455 19,211

Zuweisungen zum Salzgitterfonds Kap. 1603 Titel 686 01

0,700 0,700 0,700 0,700 0,700

Zuweisungen zum Assefonds Kap. 1603 Titel 686 03

3,000 3,000 3,000 3,000 3,000

Spezifische Personalausgaben Kapitel 1616 Tgr. 02

16,532 14,666 14,666 14,666 14,666

Verwaltungsausgaben des BfE Kapitel 1615

34,651 41,629 44,196 41,471 39,599

Endlagerbereich und Standortauswahl-verfahren (einschl. spez. Verwaltungs-ausgaben und Zuweisungen) insgesamt:

633,276 777,878 785,285 788,472 690,866

Zwischenlagerung Kap. 1603 Titel 891 02 401,715 415,700 317,116 352,386 359,385

Zwischenlagerung, Endlagerung und Standortauswahlverfahren insgesamt: 1.034,991 1.193,578 1.102,401 1.140,858 1.050,251

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Haushaltsquerschnitt

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3.5 Schwerpunkte im Naturschutz

- Bundesprogramm Biologische Vielfalt:

(Kapitel 1604 Titel 685 01) 42,300 Mio. €

- Naturschutzgroßprojekte: 14,000 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 882 01)

- Wildnisfonds: 10,000 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 893 02)

- Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

für das Nationale Naturerbe: 4,000 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 671 01)

- Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben: 2,945 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 892 01)

- Forschung, Untersuchungen und Ähnliches: 17,650 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 544 01)

- Internationale Zusammenarbeit: 5,500 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 532 05)

- Beiträge an internationale Organisationen: 4,619 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 687 01)

- Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band): 6,800 Mio. €

(Kapitel 1604 Titel 893 01)

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Haushaltsquerschnitt

- 13 -

3.6 Schwerpunkte im Bereich Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

- Forschung, Untersuchungen und Ähnliches: 32,212 Mio. €

(Kapitel 1605 Titel 544 01)

- Erstattung von Zweckausgaben der Länder

beim Vollzug des AtG und des StrlSchG: 34,992 Mio. €

(Kapitel 1605 Titel 632 01)

- Internationale Zusammenarbeit: 3,950 Mio. €

(Kapitel 1605 Titel 532 05 und 687 03)

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Haushaltsquerschnitt

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4. Wesentliche Änderungen im Programmhaushalt

Das Volumen des Programmhaushaltes des BMU (einschl. Kap. 1616 Titelgruppe 02)

steigt gegenüber 2019 (1.837,0 Mio. €) um rd. 330,0 Mio. € (+ 18 %) auf rd.

2.167,0 Mio. €.

Die in der folgenden Tabelle dargestellten Änderungen sind hervorzuheben:

Kap. Titel Zweckbestimmung Soll 2020 Veränderung

gegenüber 2019 Soll 2019

(T€) (T€) (in %) (T€)

1601 532 05 Internationale Zusammenarbeit 23.361 + 18.411 + 372 4.950

1601 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 67.283 + 7.016 + 12 60.267

1601 883 03 Kommunale Modellvorhaben zur Um-setzung der ökologischen Nachhaltig-keitsziele in Strukturwandelregionen

7.000 + 4.500 + 180 2.500

1602 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative 55.693 + 1.893 + 4 53.800

1602 812 03 Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung 100.000 100.000 [neuer

Titel] -

1602 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland 466.828 + 10.000 + 2 456.828

1603 891 01 Endlagerung und Standortauswahlver-fahren 717.883 + 139.490 + 24 578.393

1603 891 02 Zwischenlagerung 415.700 + 13.985 + 3 401.715

1604 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 17.650 + 1.700 + 11 15.950

1604 685 01 Bundesprogramm Biologische Vielfalt 42.300 + 10.200 + 32 32.100

1604 893 01 Auenrenaturierung an Bundeswasser-straßen (Blaues Band) 6.800 + 2.800 + 70 4.000

1605 632 01 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Atomgesetzes und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes

34.992 + 25.167 + 256 9.825

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Haushaltsquerschnitt

- 15 -

5. Verteilung der Ausgaben nach Kapiteln

Einzelplan 16 2019 2020 2021 2022 2023

Kap. Fachgebiet/Dienststelle in Mio. €*)

1601 Umweltschutz 154,010 184,909 163,729 149,236 144,836

1602 Klimaschutz 540,634 648,377 668,377 618,377 518,377

1603 Zwischenlagerung und Endlage-rung radioaktiver Abfälle 983,808 1.137,283 1.043,539 1.084,721 995,986

1604 Naturschutz 95,706 110,314 105,078 107,987 90,887

1605 Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz 46,317 71,484 70,972 63,972 60,472

1611 Zentralkapitel 83,504 80,604 80,439 80,638 80,638

1612 Ministerium 145,297 123,417 123,652 122,361 122,361

1613 Umweltbundesamt 138,599 144,822 146,009 146,009 146,009

1614 Bundesamt für Naturschutz 39,587 43,108 46,927 45,927 45,927

1615 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit 34,651 41,629 44,196 41,471 39,599

1616 Bundesamt für Strahlenschutz 67,434 63,811 62,377 62,377 67,982

Insgesamt**) 2.287,100 2.624,676 2.532,574 2.501,985 2.292,417

*) Bei allen kapitelbezogenen Soll-/Eckwerten handelt es sich um Werte ohne Abzug der globalen

Minderausgaben bei Kap. 1611 Tit. 972 01, 972 02 und 976 06 **) Bei den Gesamtbeträgen des Einzelplans 16 handelt es sich um Werte nach Abzug der globalen

Minderausgaben bei Kap. 1611 Tit. 972 01, 972 02 und 976 06.

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Haushaltsquerschnitt

- 16 -

6. Investitionen

Vom Gesamtvolumen des BMU-Haushaltes (rd. 2,6 Mrd. €) entfallen 1,8 Mrd. € (68 %)

auf Investitionen (Hauptgruppen 7 und 8). Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung

wichtiger bzw. großer (ab 2 Mio. €) Ansätze im Finanzplan:

Kap. / Titel Zweckbestimmung

2019 2020 2021 2022 2023

in Mio. €

1601 / 883 02

Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 zur Luftreinhaltung durch nachhaltige Mo-bilität in Städten (Modellstädte)

2,550 3,450 0,075 - -

1601 / 883 03

Kommunale Modellvorhaben zur Umset-zung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen

2,500 7,000 - - -

1601 / 892 01

Investitionen zur Verminderung von Um-weltbelastungen (Pilotprojekte Inland)

25,351 26,951 25,351 25,351 25,351

1602 / 812 03

Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung

- 100,000 100,000 100,000 -

1602 / 896 05

Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

456,828 466,828 486,828 436,828 436,828

1603 / 891 01

Endlagerung und Standortauswahlverfahren (nur Investitionen)

578,393 717,883 722,723 728,635 632,901

1603 / 891 02

Zwischenlagerung 401,715 415,700 317,116 352,386 359,385

1604 / 882 01

Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Land-schaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung

14,000 14,000 14,000 14,000 14,000

1604 / 892 01

Zuschüsse für Erprobungs- und Entwick-lungsvorhaben auf dem Gebiet des Natur-schutzes

2,945 2,945 2,945 2,945 2,945

1604 / 893 01

Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)

4,000 6,800 6,000 5,200 -

1604 / 893 02

Wildnisfonds 10,000 10,000 10,000 10,000 10,000

1613 / 812 01

Erwerb von Geräten, (…) für Verwaltungs-zwecke (ohne IT)

2,104 2,104 2,104 2,104 2,104

1616 / 812 02

Erwerb von Anlagen, Geräten, (…) sowie Software im Bereich Informationstechnik

2,367 4,002 2,483 1,092 1,092

Insgesamt 1.502,753 1.777,663 1.689,625 1.678,541 1.484,606

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Haushaltsquerschnitt

- 17 -

7. Mittel für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches im Programmhaushalt

Einzelplan 16 2019 2020 2021 2022 2023

in Mio. €

Umwelt (Kap. 1601 Tit. 544 01) 60,267 67,283 71,283 58,774 54,374

Naturschutz (Kap. 1604 Tit. 544 01)

15,950 17,650 17,650 17,650 17,650

Nukleare Sicherheit und Strahlen-schutz (Kap. 1605 Tit. 544 01)

32,212 32,212 32,212 32,212 32,212

Insgesamt 108,429 117,145 121,145 108,636 104,236 Der Anteil dieser Ausgaben am Programmhaushalt des BMU beträgt im Jahr 2020:

5,4 %. 8. Demonstrationsvorhaben auf den Gebieten Umweltschutz und Naturschutz,

Förderung von Investitionen auf den Gebieten Umweltschutz, Klimaschutz und Naturschutz

Einzelplan 16 2019 2020 2021 2022 2023

in Mio. €

Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 zur Luftreinhal-tung durch nachhaltige Mobili-tät in Städten (Modellstädte) (Kap. 1601 Tit. 883 02)

2,550 3,450 0,075 - -

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologi-schen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (Kap. 1601 Tit. 883 03)

2,500 7,000 - - -

Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen: Pilot-projekte Inland (Kap. 1601 Tit. 892 01)

25,351 26,951 25,351 25,351 25,351

Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland (Kap. 1602 Tit. 896 05)

456,828 466,828 486,828 436,828 436,828

Naturschutz-Großprojekte (Kap. 1604 Tit. 882 01)

14,000 14,000 14,000 14,000 14,000

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Haushaltsquerschnitt

- 18 -

Erprobungs- und Entwicklungs-vorhaben Naturschutz (Kap. 1604 Tit. 892 01)

2,945 2,945 2,945 2,945 2,945

Insgesamt 504,174 521,174 529,199 479,124 479,124

Der Anteil dieser Ausgaben am Programmhaushalt des BMU beträgt im Jahr 2019: 24 %. 9. Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger (gemäß § 26 Abs. 3 BHO)

Kapitel 1601 Titel 685 04

Institutionelle Zu-wendung des Bundes

- in T€ -

Bundesan-teil am Zu-wendungs-

bedarf

Zahl der Stellen

2019 2020 2019 2020

Deutscher Naturschutzring (DNR) 1.908 1.908 100 % 14,75 14,75

Verein Deutscher Ingenieure (VDI) für die Kommissionen „Reinhal-tung der Luft im VDI und DIN“

1.547 1.547 100 % 18,0 18,0

Insgesamt 3.455 3.455 32,75 32,75

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Haushaltsquerschnitt

- 19 -

10. Personalhaushalt 10.1 Überblick

Einzelplan 16

Stellen

2019

Zugang 2020

1) Stellen

2) Umsetzung

3) Ersatzstellen

Wegfall 2020

1) Stellen

2) Umsetzung

3) Ersatzstellen

Stellen

2020

insgesamt

Verände-

rung

gegenüber

2019

1 2 3 4 5 6 Ministerium (Kap. 1612)

1.286,9 - 2) - 234,0

1.052,9 - 234,0

Umweltbundesamt (Kap. 1613) davon:

1.371,4 1) + 32,0 - 1.403,4 + 32,0

- Rat von Sachver-ständigen für Umweltfragen

- Deutsche Emissi-onshandelsstelle

12,0

160,0

- -

- -

12,0

160,0

-

-

Bundesamt für Naturschutz (Kap. 1614)

295,1 1) + 20,0 - 315,1 + 20,0

Bundesamt für kern-technische Entsor-gungssicherheit (Kap. 1615)

321,9 1) + 78,0 1) - 10 389,9 + 68,0

Bundesamt für Strahlenschutz (Kap. 1616)

652,2 1) + 17,0 1) - 28,5 2) - 1,5

639,2 - 13,0

Insgesamt

3.927,5 + 147,0 - 274,0 3.800,5 - 127,0

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Haushaltsquerschnitt

- 20 -

Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 weist für den Einzelplan 16 formal 147,0

neue Planstellen/Stellen aus. Diese sind wie folgt verteilt und begründet:

Keine Plan-/Stellen für BMU.

114,0 refinanzierte Plan-/Stellen für die Geschäftsbereichsbehörden, hiervon

• 98,0 Plan-/Stellen zur Erfüllung neuer oder intensiver wahrzunehmender, gesetzlich

vorgeschriebener Aufgaben, von denen 50 v.H. mit einem kw-Vermerk (kw Ende

2022) versehen sind.

• 16,0 Plan-/Stellen BfE / BfS (ehedem kw 31.12.2019), bei denen der Bedarf zur An-

passung konsentiert war, die Umsetzung der Anpassung im Zuge der umfassenden

Neuordnung des Endlagerbereichs 2018 aber unterblieben ist.

23,0 Plan-/Stellen Strukturwandel Geschäftsbereichsbehörden

• 8,0 Plan-/Stellen BfS - EMF-Kompetenzzentrum (Cottbus)

• 15,0 Plan-/Stellen BfN - Biodiversitätsmonitoringzentrum (Leipzig)

10,0 Plan-/Stellen Geschäftsbereichsbehörden für Sonderbedarfe

• 6,0 Planstellen UBA (1 x A 14, 3 x A 13h, 2 x A 13g)

• 1,0 Planstelle BfN (1 x A 16)

• 1,0 Planstelle BfE (1 x A 14)

• 2,0 Planstellen BfS (1 x A 15, 1 x A 12)

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Haushaltsquerschnitt

- 21 -

10.2 Im Einzelnen

10.2.1 Ministerium (BMU)

Keine neuen Plan-/Stellen für Aufgaben des BMU.

Hinweise zur aktuellen Aufgabenwahrnehmung

Das BMU hat in den vergangenen Jahren konsequent einen Prozess der Konsolidierung

im Bereich des Personalhaushaltes betrieben. Zum Teil unter Verzicht auf einen Netto-

Zuwachs bei den Beschäftigtenzahlen hat das BMU als erstes Ressort gänzlich auf den

Abschluss sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge verzichtet, die Anzahl entsprechender

Verträge auf null zurückgeführt und einen Großteil der bis dahin befristet Beschäftigten

in Dauerbeschäftigungsverhältnisse überführt. Parallel dazu ist es zum Beispiel gelungen,

durch entsprechende Hebungen im Personalhaushalt einen großen Teil insbesondere von

Referatsleitungspositionen mit Plan-/Stellen adäquater Wertigkeit zu unterlegen. Auch

eine Stärkung im mittleren Dienst konnte auf diese Weise erreicht werden. Seit 2014

machte das BMU – anders als in den Vorjahren – im Ergebnis seiner eigenen Konsolidie-

rungsbemühungen kein strukturelles Stellendefizit geltend, sondern meldet Bedarfe nur

noch punktuell dort an, wo neue oder intensiver wahrzunehmende Aufgaben dies erfor-

dern und im Zuge fortgeführter aufgabenkritischer Betrachtungen keine Möglichkeiten

bestehen, diese Bedarfe mithilfe des Personalbestands zu decken.

Unterstützt wurde diese Entwicklung durch das BMF und insbesondere durch den Haus-

haltsgesetzgeber. Einen weiteren Baustein für diese positive Entwicklung bildete 2014

die Zuordnung der Aufgaben für Bau und Stadtentwicklung zum BMU und die damit ver-

bundenen Plan-/Stellenumsetzungen in den Personalhaushalt des BMU, die vor allem

durch Verstärkungen in den Querschnittsbereichen dazu beitrug, dass die dort vorhande-

nen Aufgaben in erforderlichem Umfang wahrgenommen werden konnten. Durch den

Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode hat sich diese bis dahin positive Situation des

BMU verändert.

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Haushaltsquerschnitt

- 22 -

In Folge der erneuten Ressortumbildung im Jahr 2018 sind zwischenzeitlich die Zustän-

digkeiten für die Aufgaben Bau und Stadtentwicklung vom BMU zum Bundesministe-

rium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gewechselt. Einzelheiten zu der Übertragung

von Personal sowie dem Umfang umzusetzender Haushaltsmittel konnten nach intensiven

Verhandlungen zwischen BMU und BMI mit Verwaltungsvereinbarung vom 6.12.2018

geregelt werden. Im Ergebnis mussten zum 1. Januar 2019 statt der 219 2014 vom BMVI

erhaltenen Planstellen/Stellen insgesamt 241 Plan-/Stellen (davon 7 vorab mit dem Haus-

halt 2018) umgesetzt werden. Hierdurch wurden u.a. die bereits vor 2014 notleidenden

Bereiche „Grundsatz“, „Internationales“ und „Zentralabteilung“ im BMU erneut erheb-

lich geschwächt. Gleichzeitig hat die Wahrnehmungsintensität der Aufgaben in diesen

Arbeitsbereichen wegen der nach dem Koalitionsvertrag neu oder intensiver wahrzuneh-

menden Aufgaben von besonderer politischer Bedeutung nicht abgenommen. Hierdurch

sind erneut Lücken entstanden, die vor allem die Umsetzung der im Koalitionsvertrag

verabredeten Ziele durch die Fachabteilungen des BMU erheblich erschweren.

Der Koalitionsvertrag stellt dazu fest, dass die globalen Umweltbedrohungen eine starke

internationale Umweltpolitik brauchen. Insbesondere sollen – in besonderer und enger

Zusammenarbeit mit Frankreich – die Anstrengungen für eine Stärkung der internationa-

len Umweltinstitutionen intensiviert werden. Auch die Herausforderungen, vor denen die

EU mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (BREXIT) gestellt ist, sind enorm. Die

inhaltlichen Aufgabenschwerpunkte tangieren nahezu sämtliche Fachpolitiken des BMU.

Nach dem Koalitionsvertrag sollen im internationalen und EU-Kontext insbesondere auch

umweltpolitische Maßnahmen folgender Schwerpunktthemen konzipiert und umgesetzt

werden:

- Schutz der Biodiversität

- Einsatz gegen die Zerstörung von Wäldern und den Verlust an fruchtbaren Böden

- Engagement im internationalen Artenschutz und gegen Wilderei sowie illegalen

Wildtierhandel

- Einsatz für sauberes Wasser als wichtigste Lebensgrundlage aller Menschen

- Krisenprävention und Bekämpfung der Fluchtursachen insbesondere in Afrika

- Steigerung des Ambitionsniveaus des europäischen Umweltschutzes

- Stärkung des europäischen Vorsorgeprinzips und des nachhaltigen Wirtschaftens

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Haushaltsquerschnitt

- 23 -

- Verbesserung des internationalen Meeresschutzes

- Einsatz für den internationalen Klimaschutz

- Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs auf EU-Ebene im Rahmen der bestehenden

Chemikalienverordnung REACH durch Regelungen für Erzeugnisse, die besonders

besorgniserregende Stoffe enthalten und freisetzen können

Zu den nach dem Koalitionsvertrag neu bzw. intensiver wahrzunehmenden Aufgaben ge-

hören neben den internationalen und EU-Bezügen – einschließlich Formen der bi- und

multilateralen Zusammenarbeit – vor allem auch die Themenbereiche Klima, Digitalisie-

rung, Mobilität und Chemikaliensicherheit.

Mit großer Dynamik verändert die Digitalisierung Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

Digitalisierungsprozesse wandeln Konsummuster, Arbeitswelten und Lebensstile und

auch den Umweltschutz.

Entsprechende neue Aufgabenstellungen aus dem Digitalisierungskontext können in den

Fachabteilungen des BMU lediglich reaktiv wahrgenommen werden. In der aktiven The-

menbearbeitung liegen jedoch erhebliche Potenziale, wie z.B. der erste „Hackathon“ zu

Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Jahr 2018 eindrucksvoll demonstriert hat. Um diese

zu bergen, bedarf es einer intensiven Verknüpfung des Themenfeldes Digitalisierung mit

den jeweiligen fachlichen Umweltthemen. Die Digitalisierung ist, wie die Umweltpolitik

selbst, ein Querschnittsthema. Sinnvolle Beiträge können daher nicht isoliert in einer

zentralen Organisationseinheit oder Abteilung geleistet werden. Zur Nutzung der Potenzi-

ale bedarf es vielmehr einer intensiven Einbeziehung digitalen Knowhows bereits in ei-

nem möglichst frühen Stadium der fachpolitischen Planungen und Konzeptionierungen.

Hierzu ist ein Aufbau von Digitalisierungsexpertise in sämtlichen Fachabteilungen sowie

im Bereich zentraler, grundsätzlicher, nationaler wie internationaler Koordination unab-

dingbar. Die aktuell umzusetzenden gesetzlichen Verpflichtungen nach dem EGovG so-

wie dem OZG und die damit u.a. einhergehende flächendeckende Digitalisierung von

Verwaltungsleistungen belegen diesen Bedarf. Für die mit der Digitalisierung verbunde-

nen Transformationsaufgaben war BMU bisher nicht in diesem Umfang zuständig, insbe-

sondere in Bereichen des Vollzugs von Bundesgesetzen durch die Länder. Gleiches gilt

für ihre Einbringung in internationale, insbesondere EU-Prozesse.

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Haushaltsquerschnitt

- 24 -

10.2.2 Umweltbundesamt (UBA) 26 neue Planstellen/Stellen refinanzierter Art sowie 6 Planstellen/Stellen nicht refinan-

zierter Art, die den Schwerpunktthemen I - III zugeordnet sind:

Klima- und Ressourcenschutz (I), Umwelt und Gesundheit / Chemikalienpolitik (II)

und Verbesserung des ökologischen Zustands der Industriepolitik (III)

Refinanziert: 14 x A 14, 3 x A 13h, 2 x A 9m, 7 x E 13

Nicht refinanziert: 1 x A 14, 3 x A 13h, 2 x A 13g,

Davon sind 17 neue Planstellen/Stellen refinanzierter Art sowie 2 Planstellen/Stellen

nicht refinanzierter Art dem Schwerpunktthema I zugeordnet:

Klima- und Ressourcenschutz

Refinanziert: 5 x A 14, 3 x A 13h, 2 x A 9m, 7 x E 13

Nicht refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 13g

Weitere 9 neue Planstellen refinanzierter Art (mit kw-Vermerk 2022) sowie 2 Planstel-

len nicht refinanzierter Art sind dem Schwerpunktthema II zugeordnet:

Umwelt und Gesundheit / Chemikaliensicherheit

Refinanziert: 9 x A 14 (mit kw-Vermerk 2022)

Nicht refinanziert: 1 x A 13h, 1 x A 13g

Weitere 2 neue Planstellen nicht refinanzierter Art sind dem Schwerpunktthema III zu-

geordnet: Verbesserung des ökologischen Zustands der Industriegesellschaft

Nicht refinanziert: 2 x A 13h

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Haushaltsquerschnitt

- 25 -

Begründung im Einzelnen

Schwerpunktthema I: Klima- und Ressourcenschutz

Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, sind regelmäßige Überprüfun-

gen des gemeinsamen Fortschritts und die Verbesserung der nationalen Klimabeiträge

(NDCs) erforderlich. Voraussetzung dafür ist ein für alle Staaten geltendes System, wel-

ches die Anstrengungen zum Klimaschutz und die Verringerungen des Treibhausgas-

Ausstoßes der Vertragsstaaten transparent, nachvollziehbar und vergleichbar macht.

Der im November 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete „Klimaschutzplan 2050“

sieht vor, dass Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts weitgehend treib-hausgasneutral

wird. Diesen Plan in den verschiedenen Sektoren – etwa in der Energiewirtschaft, dem

Bauen und Wohnen, dem Verkehr, der Landwirtschaft und der Industrie – mit Leben zu

füllen, wird in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt der Umweltpolitik in Deutsch-

land sein. Verstärkt werden müssen auch die Anstrengungen der Bundesverwaltung zum

Klima- und Ressourcenschutz bei Beschaffung und Betrieb von Informations- und Kom-

munikationstechnik (GreenIT). Die Begleitung der weiteren internationalen Verhandlun-

gen braucht wissenschaftliche Unterfütterung durch das Umweltbundesamt.

Ebenso wichtig ist es, sich auf den schon beobachtbaren sowie fortschreitenden Klima-

wandel einzustellen. Das Umweltbundesamt spielt dabei eine wichtige Rolle mit seinen

Aktivitäten von KomPass, dem Kompetenzzentrum für Klimafolgen und Anpassung und

dem Aufbau von Diensten zur Klimawandelanpassung, KlimAdapt.

Ein nicht minder wichtiges und ebenso langfristiges Thema wie der Klimaschutz ist der

Ressourcenschutz. Das Umweltbundesamt unterstützt bei der Entwicklung von Strate-

gien, Konzepten und konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltstandards bei

der Gewinnung von Primärrohstoffen in den Förderländern und der Weiterentwicklung

des Recyclings von Materialien in Deutschland und Europa, zum Beispiel im Bereich der

Kunststoffe. Das Ziel ist es, die Abfallwirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft

zu entwickeln. Das Umweltbundesamt legt auch Modelle für die Entwicklungen im Res-

sourcensektor vor, die neben ökologischen auch ökonomische und soziale Aspekte be-

rücksichtigt. Erforderlich sind auch Arbeiten zu der rechtlichen und ökonomischen Aus-

gestaltung der Instrumente und Schätzungen zu den Wirkungen von Ressourcenpolitik.

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Haushaltsquerschnitt

- 26 -

Hierfür werden Plan-/Stellen folgender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 5 x A 14, 3 x A 13h, 2 x A 9m, 7 x E 13

Nicht refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 13g

Schwerpunktthema II: Umwelt und Gesundheit / Chemikalienpolitik

Angesichts der rasanten Entwicklung unserer technisierten Gesellschaft kommt einer fun-

dierten Risikoanalyse eine hohe Bedeutung zu.

Die aktuellen öffentlichen Diskussionen zu Stickstoffdioxid, Feinstaubbelastungen und

perforierten Chemikalien zeigen die hohe Bedeutung des Themas Umwelt und Gesund-

heit.

Verschiedene Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes sind mit umwelthygieni-

schen Fragestellungen befasst und stellen für verschiedene gesellschaftliche Bereiche ei-

nen wichtigen Schnitt- und Knotenpunkt für die Informationsübermittlung und Beratung

zu Umwelt und Gesundheit dar. Für politische Entscheidungsträger, für Gesundheits- und

Umweltämter, Ärztinnen und Ärzte und die allgemeine Öffentlichkeit sind verlässliche

Informationen über gesundheitlich relevante Umweltbedingungen und besonders für die

Prävention umweltbedingter Erkrankungen notwendig.

In Innenstädten, in denen sich oftmals hohe Umweltbelastungen und soziale Problemla-

gen konzentrieren, werden negative gesundheitliche Auswirkungen, unter anderem durch

längere und intensivere Hitzeperioden, zunehmen. Diese Zusammenhänge zwischen Um-

welt, Gesundheit und sozialen Faktoren müssen genauer untersucht werden und es gilt

daraus Handlungsempfehlungen ableiten, insbesondere für die Kommunen.

Mit der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (German Environmental Survey, Ge-

rES) untersucht das Umweltbundesamt, welche möglicherweise schädlichen Chemika-

lien, biogenen Agenzien und Umwelteinflüsse die Menschen in Deutschland belasten.

Aus den gewonnenen Daten können Referenzwerte abgeleitet werden, die die Grundlage

für eine bundesweit einheitliche Beurteilung von Umweltschadstoffen bilden und auch in

EU-weiten Studien wie HBM4EU als europäischer Maßstab genutzt werden. Des Weite-

ren können mit den GerES-Daten auch umweltbedingte Krankheitslasten ermittelt und

Zusammenhänge zwischen sozioökonomischen Faktoren und Umweltbelastungen be-

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Haushaltsquerschnitt

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stimmt werden. Hinsichtlich gesundheitsbezogener Umweltindikatoren kommt dem En-

vironmental Burden of Disease (kurz: EBD) Konzept eine wichtige Rolle zu. Für

Deutschland führt das Umweltbundesamt EBD-Analysen durch, um zu ermitteln, welche

Umwelteinflüsse mit besonders hohen Krankheitslasten einhergehen und wann Maßnah-

men für den Umweltschutz besonders wichtig für unsere Gesundheit sind. Die Kommuni-

kation der Ergebnisse solcher Studien kann eine Herausforderung darstellen, insbeson-

dere, wenn diese in politischen Diskursen Anwendung finden.

Viele der oben beschriebenen Risiken für die Gesundheit des Menschen stehen in Zusam-

menhang mit der Herstellung, Nutzung und Wirkung von Chemikalien. Das „Internatio-

nale Kompetenzzentrum für nachhaltige Chemie“, fachlich vom Umweltbundesamt be-

gleitet, soll eine zentrale Rolle im globalen Informationsaustausch und Wissensaufbau

übernehmen.

Mit gesetzlichen Vollzugsaufgaben hat der Staat dafür Sorge zu tragen, dass die Umwelt-

wirkungen der Chemikalien, die auf den Markt kommen, möglichst gering und beherrsch-

bar sind, etwa bei Pflanzenschutzmitteln und Bioziden mit ihren vielfältigen Wirkungen

auf Tiere, Pflanzen und die Biodiversität. Hierfür werden Planstellen folgender Wertig-

keit benötigt:

Refinanziert: 9 x A 14

Nicht refinanziert: 1 x A 13h, 1 x A 13g

Schwerpunktthema III: Verbesserung des ökologischen Zustands der Industriege-

sellschaft

Wasser, Böden und Luft werden zum Teil so stark belastet, dass sie an die Grenzen der

Aufnahmefähigkeit kommen oder sie gar überschreiten. Es ist politischer und wissen-

schaftlicher Konsens, dass ein ungebremstes „weiter so“ die ökologischen Probleme und

Belastungen der menschlichen Gesundheit verschärft. Diskutiert werden Ansätze einer

grundsätzlichen Transformation der Industriegesellschaft und neue ökonomische An-

sätze, die Umwelt und menschliche Gesundheit stärker berücksichtigen und die soziale

Dimension nicht aus den Augen verliert. Das Umweltbundesamt beteiligt sich an diesen

Diskussionen.

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Haushaltsquerschnitt

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Beobachtet und bewertet werden müssen auch neue gesellschaftliche Entwicklungen mit

ihren Folgen für die Umwelt. Gegenwärtig vor allem beim Thema Digitalisierung. Das

Ziel der Umweltpolitik muss es sein, Digitalisierung so zu gestalten, dass im Saldo deren

Nutzen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz größer ist als der Schaden. Das Umwelt-

bundesamt hat bereits zu verschiedenen Aspekten der Digitalisierung geforscht. Diese

Forschung soll weiter verstärkt werden. Dabei gilt es, die Chancen der Digitalisierung

besser zu nutzen als bisher, zum Beispiel für die Gewinnung und Verteilung von Daten

und Informationen. Stichworte sind hier Open Data und die Satellitenfernerkundung.

Umweltpolitik braucht Daten und Informationen, um zu wissen, wo Umweltbelastungen

entstehen, um einschätzen zu können, wie groß diese sind und um handeln zu können.

Das Umweltbundesamt verfügt über einen sehr großen Fundus an Daten, die jedoch noch

besser vernetzt, aufbereitet und verbreitet werden sollen.

Maßgeblich für eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Industriegesellschaft

sind Veränderungen im Finanzsystem. Das Umweltbundesamt kann hier seine Expertise

einbringen, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Hierfür werden Planstellen folgen-

der Wertigkeit benötigt:

Nicht refinanziert: 2 x A 13h

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Haushaltsquerschnitt

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10.2.3 Bundesamt für Naturschutz (BfN)

4 neue Planstellen/Stellen refinanzierter Art sowie 16 Planstellen/Stellen nicht refinan-

zierter Art, die den Schwerpunktthema I Vollzug und Umsetzung von Naturschutz-

recht sowie dem Sondersachverhalt Biodiversitätsmonitoringzentrum Leipzig zuge-

ordnet sind.

Refinanziert: 1 x A 14, 1x A 13h, 1 x A 10, 1 x A 8

Nicht refinanziert: 1 x A 16, 2 x A 15, 2 x A 14, 4 x A 13h, 1 x A 12, 3 x A 11,

2 x A 9m, 1 x A 7

Davon sind 4 neue Planstellen/Stellen refinanzierter Art sowie 1 Planstelle nicht refi-

nanzierter Art dem Schwerpunktthema I zugeordnet:

Vollzug und Umsetzung von Naturschutzrecht

Refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 13h, 1 x A 10, 1 x A8

Nicht refinanziert: 1 x A 16

Weitere 15 neue Planstellen/Stellen nicht refinanzierter Art sind dem Sondersachverhalt

zugeordnet: Biodiversitätsmonitoringzentrum in Leipzig

Nicht refinanziert: 2 x A 15, 2 x A 14, 4 x A 13h, 1 x A 12, 3 x A 11, 2 x A 9m,

1 x A 7

Begründung im Einzelnen

Schwerpunktthema I: Vollzug und Umsetzung von Naturschutzrecht

Das Schwerpunktthema I „Vollzug und Umsetzung von Naturschutzrecht“ umfasst neue

Vollzugsaufgaben des BfN, die bislang über vorhandenes Personal oder Personalzuwachs

noch nicht hinterlegt werden konnten. Hierzu zählen die Handlungsfelder:

1.1 Artenschutz/Brexit,

1.2 Mariner Vollzug,

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Haushaltsquerschnitt

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1.3 Internationale Naturschutzakademie auf Vilm (keine Stellenforderungen für den

Haushalt 2020) und

1.4 Vollzug des Nagoya Protokolls (keine Stellenforderungen für den Haushalt 2020)

Insbesondere der gesetzlich dem BfN obliegende Vollzug für die Schutzgebietsverord-

nungen in der AWZ und das „Windenergie-auf-See“-Gesetz sowie der Artenschutzvoll-

zug vor dem Hintergrund des anstehenden Brexits bedürfen der personellen Verstärkung,

da es sich hier um neue bzw. zusätzliche Vollzugsaufgaben handelt.

Hierfür werden Planstellen folgender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 13h, 1 x A 10, 1 x A 8

Nicht refinanziert: 1 x A 16

Sondersachverhalt: Biodiversitätsmonitoringzentrum in Leipzig

Als Grundlage für die Herleitung und Begründung effektiver Maßnahmen zum Erhalt der

Biodiversität ist ein umfassendes bundesweites Biodiversitätsmonitoring erforderlich

(Handlungsziel der Naturschutzoffensive 2020). Als Beschluss der letzten Umweltminis-

terkonferenz im November 2017 wurde an den Bund und das BfN der Auftrag formuliert,

ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland

zu installieren. Aus dieser Erkenntnis heraus fordert auch der Wissenschaftsrat in seinem

Evaluierungsbericht zum BfN die Einrichtung eines nationalen Zentrums für das Monito-

ring ausdrücklich. Das BfN hat die Aufgabe, die konzeptionellen Grundlagen für ein um-

fassendes Biodiversitätsmonitoring zu entwickeln, seine Umsetzung zu begleiten und Be-

obachtungsdaten für die aktuellen politischen Entscheidungsprozesse bereitzustellen. Der

Kabinettbeschluss zur Einrichtung der Koordinierungsstelle Bundesweites Biodiversiäts-

zentrum beim BfN soll Mitte 2019 erfolgen. Ein Ausbau dieses Handlungsfeldes ist drin-

gend notwendig und eine Voraussetzung für die Entwicklung zielgerichteter politischer

Maßnahmen.

Die Organisationsuntersuchung 2018 beim BfN hat ergeben, dass es für eine zielgerich-

tete Erledigung der Aufgaben bei der Koordinierung eines Bundesweiten Biodiversitäts-

monitorings der Einrichtung eines eigenen Fachgebietes bedarf. Deshalb ist hierfür eine

A 15-Planstelle für eine Fachgebietsleitung in 2020 vorgesehen.

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Haushaltsquerschnitt

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Eine weitere Fachgebietsleitung wird erforderlich für den Aufbau eines eigenen Fachge-

bietes zum Waldnaturschutz. Der Waldnaturschutz wurde bislang gemeinsam mit den

Agrarthemen behandelt.

Hierfür werden Planstellen folgender Wertigkeit benötigt:

Nicht refinanziert: 2 x A 15, 2 x A 14, 4 x A 13h, 1 x A 12, 3 x A 11, 2 x A 9m,

1 x A 7

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Haushaltsquerschnitt

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10.2.4 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

77 neue Planstellen/Stellen refinanzierter Art sowie 1 Planstelle nicht refinanzierter

Art, die den Schwerpunktthemen I-IV sowie dem Sondersachverhalt zugeordnet sind:

Standortauswahlverfahren (I), Nukleare Sicherheit (II), Genehmigungsverfahren

(III), Kompetenzerhalt nukleare Sicherheit (IV) und Daueraufgabe Zwischenlager-

genehmigungen (Neuordnung Endlagerbereich - kw 2019).

Davon sind 52 neue Plan-/Stellen refinanzierter Art (hiervon 33 mit kw-Vermerk 2022)

dem Schwerpunktthema I zugeordnet: Standortauswahlverfahren

Refinanziert: 34 x A 14 (davon 23 mit kw-Vermerk 2022), 1 x A 13g,

9 x A 12 (davon 6 mit kw-Vermerk 2022), 1 x A 11,

1 x A 9g, 4 x A 9m (alle mit kw-Vermerk 2022), 1 x A 8,

1 x A 6m

Weitere 11 neue Plan-/Stellen refinanzierter Art sind dem Schwerpunktthema II zuge-

ordnet: Nukleare Sicherheit

Refinanziert: 1 x A 15, 9 x A 14 (davon 6 mit kw-Vermerk 2022), 1 x E 4

Weitere 2 neue Planstellen refinanzierter Art sind dem Schwerpunktthema III zugeord-

net: Genehmigungsverfahren

Refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 12

Weitere 2 neue Planstellen refinanzierter Art und 1 Planstelle nicht refinanzierter Art

sind dem Schwerpunktthema IV zugeordnet: Kompetenzerhalt nukleare Sicherheit

Refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 12

Nicht refinanziert: 1 x A 14

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Haushaltsquerschnitt

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Weitere 10 neue Stellen refinanzierter Art sind dem Sondersachverhalt zugeordnet:

Daueraufgabe Zwischenlagergenehmigungen (Neuordnung Endlagerbereich – kw

2019)

Refinanziert: 1 x E 15, 4 x E 14, 1 x E 13, 1 x E 12, 3 x E 6

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Haushaltsquerschnitt

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Begründung im Einzelnen

Schwerpunktthema I: Standortauswahlverfahren

Das BfE ist die nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) zuständige Behörde. Im

Rahmen des Standortauswahlverfahrens ist das BfE für die Überwachung des Suchpro-

zesses für ein Endlager zuständig.

Das Arbeitsprogramm des BfE wird dabei durch das StandAG vorgegeben. Der Koaliti-

onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 bekräftigt ausdrücklich

das Ziel des Standortauswahlverfahrens, bis zum Jahr 2031 einen Standort für ein Endla-

ger festzulegen. Das BfE muss damit frühzeitig die erforderliche Kompetenz aufbauen,

um den Vollzug des Auswahlverfahrens durch den Vorhabenträger bewerten zu können.

Bereits seit Sommer 2017 obliegt dem BfE die Aufgabe der Standortsicherung. Im Zuge

dessen hat das BfE seit 2017 bereits 766 (Stand: 07.01.2019) Verfahren der Behörden der

Länder zur Prüfung möglicher Auswirkungen auf die Standortsuche begleitet.

Zu Beginn wird die BGE mbH in einem Zwischenberichts Teilgebiete mit günstigen geo-

logischen Voraussetzungen ausweisen. Anschließend prüft das BfE den Vorschlag des

Vorhabenträgers für Standortregionen und erarbeitet eine Empfehlung auf Grundlage

weiterer Berichte bzw. Vorschläge des Vorhabenträgers über die übertägig zu erkunden-

den Standorte. Außerdem legt es die Erkundungsprogramme für die übertägige Erkun-

dung fest.

Zugleich verpflichtet das StandAG das BfE zu einer frühzeitigen und umfassenden Öf-

fentlichkeitsbeteiligung und -Arbeit. Verschiedene Maßnahmen der Information der Öf-

fentlichkeit hat das BfE bereits eingeleitet; darüber hinaus sind konzeptionelle Aufgaben

zu erledigen. Insbesondere ist die Fachkonferenz „Teilgebiete“ als erstes förmliches Be-

teiligungsgremium vorzubereiten. Der Vorhabenträger BGE mbH hat den Zwischenbe-

richt „Teilgebiete“ für 2020 angekündigt.

Diese Aufgaben nach dem StandAG erfordern eine personelle Stärkung des Amtes in den

folgenden Handlungsfeldern:

• Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in der gesamten Bundesrepublik,

• Standortauswahlverfahren und Langzeitdokumentation,

• Forschung.

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Haushaltsquerschnitt

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Nach den § 28 StandAG sind Ausgaben, die zur Aufgabenerledigung nach dem StandAG

entstehen, umlagefähige Kosten und damit refinanzierbar. Hierfür werden Planstellen fol-

gender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 34 x A 14 (davon 23 mit kw-Vermerk 2022), 1 x A 13g,

9 x A 12 (davon 6 mit kw-Vermerk 2022), 1 x A 11,

1 x A 9g, 4 x A 9m (alle mit kw-Vermerk 2022), 1 x A 8,

1 x A 6m

Schwerpunktthema II: Nukleare Sicherheit

Dem BfE obliegt insbesondere die Aufgabe der atomrechtlichen Aufsicht über die Anla-

gen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (Endlager Konrad, Endlager für radioaktive

Abfälle Morsleben (ERAM) sowie die Schachtanlage Asse II). Für alle drei Projekte

schreibt der Koalitionsvertrag schnellstmögliches Handeln vor. Hierfür werden Plan-

/Stellen folgender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 1 x A 15, 9 x A 14 (davon 6 mit kw-Vermerk), 1 x E4

Schwerpunktthema III: Genehmigungsverfahren

Das BfE wird in Anlagen des Bundes nach der neuen Aufgabenverteilung des Atomge-

setzes (AtG) auch genehmigungsrechtliche Zuständigkeiten nach Atom-, Berg- und Was-

serrecht übernehmen. Diese Aufgaben wurden bisher von den Bundesländern wahrge-

nommen, werden jedoch nach den Regelungen des AtG und mit Blick auf das StandAG

zukünftig verstärkt vom BfE wahrzunehmen sein. Hierzu ist die erforderliche fachliche

Kompetenz im BfE zeitnah aufzubauen.

Der tatsächliche Beginn der Zuständigkeiten bzgl. bereits bestehender Betriebe ist von

externen, möglicherweise kurzfristig eintretenden Ereignissen abhängig, die durch das

BfE nicht unmittelbar beeinflussbar sind. Ferner sind die zu bewältigenden, komplexen

Aufgaben von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bewältigen, die am

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Haushaltsquerschnitt

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Markt nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen und im Übrigen auch durch anderer Ar-

beitgeber angeworben werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, mit dem Auf-

bau personeller Kapazitäten rechtzeitig zu beginnen.

Die zu beaufsichtigenden Bergbaubetriebe sind bzw. werden sehr komplex sein, so dass

anhand der derzeit (noch) unter der Aufsicht der Landesbehörden stehenden Betriebe be-

reits frühzeitig und im Vorfeld eine umfangreiche Einarbeitung in die rechtlichen und

technischen Sachverhalte und Gegebenheiten sowie eine möglichst umfassende Kennt-

niserlangung der Betriebsstrukturen geboten ist. Dies dient auch dazu, eine Kontinuität

bei der Betriebsaufsicht, die erforderliche Kooperation der abgebenden Landesbehörden

sowie die öffentliche als auch die betriebliche Akzeptanz des BfE als fachkompetente

und zuverlässig arbeitende Behörde zu erwirken. Hierfür werden Planstellen folgender

Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 12

Schwerpunktthema IV: Kompetenzerhalt nukleare Sicherheit

Mit der Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung muss sicherge-

stellt werden, dass die jeweils den Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende

kerntechnische Expertise weiterhin vorhanden ist. Der dafür erforderliche Erwerb und Er-

halt von Fachwissen im Bereich der Endlagerung sowie der kerntechnischen Sicherheit

stellt für das BfE eine prioritäre Aufgabe insbesondere in den nachfolgend genannten Be-

reichen dar.

Auch in der Stilllegungs- und Rückbauphase ist über die kerntechnischen Einrichtungen

Aufsicht zu führen und die Bundesaufsicht zu gewährleisten. Zum fachlichen Unterstüt-

zungsbedarf des BMU gehört nach Erkenntnissen der vergangenen Jahre auch zuneh-

mend das Feld der IT-Sicherheit. Durch ein erhöhtes Maß an Einsatz von Informations-

technologie auch in Kernkraftwerken und einer Vernetzung entsprechender Systeme

kommt dem Schutz der Kernkraftwerke vor Manipulationen an den IT-Systemen eine

stark steigende Bedeutung zu. Diese Bedeutung manifestiert sich darin, dass nationale

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und internationale Gremien ihre Beratungen zu entsprechenden Regelwerken stark inten-

siviert haben. Diese Gremien sind durch fachlich qualifizierte deutsche Teilnehmerinnen

und Teilnehmer zu besetzen.

Die internationale Zusammenarbeit ist als Querschnittsaufgabe für Fragen der Sicherheit

in der Kerntechnik und insbesondere für die Endlagerung radioaktiver Abfälle von zuneh-

mender Bedeutung. Das BfE muss unabhängig von der Beendigung der Nutzung der

Kernenergie in Deutschland möglichst detaillierte technische Kenntnisse über die Reakto-

ren und anderen kerntechnischen Anlagen in den benachbarten Ländern haben, die bei

Unfällen zu Auswirkungen auf Deutschland führen können.

Die Entsorgungspläne für radioaktiven Abfall schreiten im angrenzenden europäischen

Ausland weiter voran. Das BfE muss in der Lage sein, die unter unterschiedlichsten Be-

dingungen ablaufenden Projekte bewerten zu können. Im Bereich der Entsorgung muss

das BfE daher in den relevanten Gremien der OECD-NEA (Nuclear Energy Agency der

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) vertreten sein. Diese

Gremien dienen dem internationalen Erfahrungsaustausch und damit der Weiterentwick-

lung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kern-

technischen Entsorgung. Hierfür werden Planstellen folgender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 1 x A 14, 1 x A 12

Nicht refinanziert: 1 x A 14

Sondersachverhalt: Daueraufgabe Zwischenlagergenehmigungen

(Neuordnung Endlagerbereich (kw 2019))

Der Aufgabenbereich Zwischenlagergenehmigungen nach § 6 Atomgesetz (AtG) erfor-

dert einen dauerhaften Erhalt vorhandener Stellen, die mit Wirksamwerden von kw-Ver-

merken zum 31.12.2019 wegfallen (Titel 428 01, lfd.-Nr. 1.1.1).

Für den Haushalt 2019 wurde zwar der Wegfall der kw-Vermerke beantragt, jedoch im

Zuge der Neuorganisation im Endlagerbereich nicht mehr verwirklicht, obgleich der den

dauerhaften Bedarf begründende Sachverhalt seitdem grundsätzlich unstreitig ist.

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Hintergrund ist, dass der Personalaufwand für die notwendigen Arbeiten und Verfahren

bis auf weiteres in etwa gleichbleibend sein wird. Im Bereich der Zwischenlagerung

(Verfahren nach § 6 AtG) ist in den kommenden fünf Jahren zwar mit abnehmenden An-

tragszahlen zur Genehmigung neuer Behälterbauarten und neuer Inventare zu rechnen.

Die aktuelle Bewertung von Fragen der Sicherheit und Sicherung von Zwischenlagern

und Transporten wird aber unverändert zu leisten sein. Hinzu kommt, dass im Nachgang

des (gesetzlich geregelten) Übergangs der Standort-Zwischenlager auf die Gesellschaft

für Zwischenlagerung mbH (BGZ mbH) neue und umfangreiche Verfahren zur Genehmi-

gung von Veränderungen der bestehenden Aufbewahrung erwartet werden. Im Ergebnis

ergibt sich ein für die kommenden zehn Jahre unveränderter Stellenbedarf. Ab ca. 2030

ist wiederum mit einer Verschiebung des Fokus der Genehmigungsanträge zu rechnen, da

dann bestehende Genehmigungen auslaufen.

Hierfür werden Stellen folgender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 1 x E 15, 4 x E 14, 1 x E 13, 1 x E 12, 3 x E 6

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10.2.5 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

7 neue Planstellen/Stellen refinanzierter Art sowie 10 Planstellen nicht refinanzierter

Art, die den Schwerpunktthemen I und III sowie den Sondersachverhalten zugeordnet

sind: Notfallschutz (I), Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) [III],

Kompetenzzentrum EMF / Stromnetzausbau und Daueraufgabe medizinische For-

schung (Neuordnung Endlagerbereich – kw 2019)

Davon sind 2 neue Planstellen/Stellen nicht refinanzierter Art dem Schwerpunktthema I

zugeordnet: Notfallschutz

Nicht refinanziert: 1 x A 15, 1 x A 12

Weiterhin ist 1 neue Planstelle refinanzierter Art dem Schwerpunktthema III zugeord-

net: Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Refinanziert: 1 x A 14

Weitere 8 neue Planstellen/Stellen nicht refinanzierter Art sind dem Sondersachverhalt

zugeordnet: Kompetenzzentrum EMF

Nicht refinanziert: 5 x A 14, 1 x A 12, 1 x A 10, 1 x A 9m

Weitere 6 neue Stellen refinanzierter Art sind dem Sondersachverhalt „Daueraufgabe

medizinische Forschung (Neuordnung Endlagerbereich – kw 2019)“ zugeordnet:

Refinanziert: 2 x E 14, 1 x E 10, 2 x E 9a, 1 x E 8

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Haushaltsquerschnitt

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Begründung im Einzelnen:

Schwerpunktthema I: Notfallschutz

Die Neuordnung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland bringt für das BfS

eine Reihe neuer Aufgaben mit sich, die im neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) recht-

lich verankert wurden.

Eine zentrale Rolle im neuen Notfallmanagementsystem spielt das Radiologische Lage-

zentrum des Bundes (RLZ), dessen Aufgaben im Wesentlichen vom BfS wahrgenommen

werden sollen. Zu den neuen Aufgaben zählen insbesondere:

1. Dosisabschätzung und Dosisrekonstruktion für die Bevölkerung

2. Information von Bundes-, Länder- und Katastrophenschutzbehörden über die

radiologische Lage

3. Information der Bevölkerung über die radiologische Lage

4. Koordinierung der Messungen des Bundes und der Länder

Das zentrale Produkt des RLZ des BfS ist künftig die permanente Einsatzfähigkeit unter

den erhöhten Anforderungen des Katastrophenschutzes. Das RLZ sollte die Fähigkeit be-

sitzen, nach einer Stunde in Kernbereichen (RODOS-Ausbreitungsrechnungen) operatio-

nell zu sein. Eine weitere Herausforderung ist die Aufrechterhaltung eines Mehrschicht-

betriebes ggf. über Wochen. Die Einsatzfähigkeit wird durch regelmäßige Übungen, Er-

stellung und Umsetzung fachlicher Rollen- und Übungskonzepte der Einsatzkräfte sowie

enge Vernetzung mit externen Partnern und Adressaten gewährleistet. Für die genannten

Aufgaben sind zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich.

Über das RLZ hinaus bedürfen zur sachgerechten Umsetzung bereits bestehender und neu

hinzukommender Aufgaben im Bereich Notfallschutz (einschließlich der Nuklearspezifi-

schen Gefahrenabwehr) weitere Bereiche dringend der personellen Verstärkung. Dazu

zählen zum Beispiel Aufgaben im Bereich der Umweltmessung (Aerogammaspektromet-

rie), der methodischen Weiterentwicklung (z.B. von Entscheidungshilfesystemen) sowie

unterstützende Aufgaben (wie Qualitätssicherung, Weiterentwicklung spezieller Fach-IT

Verfahren). Zur Wahrnehmung von Aufgaben im Notfall bzw. zur adäquaten Vorberei-

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Haushaltsquerschnitt

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tung auf einen Notfall sind außerdem die Bereiche der Ermittlung von Aktivität und Do-

sis (Betroffene / Einsatzkräfte) durch Biologische Dosimetrie, Inkorporationsüberwa-

chung derzeit nicht ausreichend entwickelt bzw. ausgestattet. Vergleichbares gilt für das

Medizinische Notfallschutzmanagement und den Bereich der Risikokommunikation/Kri-

senkommunikation. Hierfür werden Planstellen folgender Wertigkeit benötigt:

Nicht refinanziert: 1 x A 15, 1 x A 12

Schwerpunktthema III: Aufgaben nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

In Umsetzung der europäischen Grundnormenrichtlinie 2013/59/Euratom überträgt das

StrlSchG dem BfS vielfältige neue Aufgaben. Wie im Folgenden detaillierter ausgeführt,

betrifft dies schwerpunktmäßig Regelungen zur Strahlenexposition durch Quellen natürli-

chen Ursprungs (u.a. Radon) sowie zum medizinischen und beruflichen Strahlenschutz.

Diese Aufgaben sind ab dem 31.12.2018 verbindlich durch das BfS zu erfüllen, was be-

reits im Laufe des Jahres 2018 umfangreiche Vorarbeiten erforderlich machte – angefan-

gen von der fachlichen Ausgestaltung und Strukturierung der neuen Aufgaben, über die

Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zur Konzeption und Imple-

mentierung neuer IT-Systeme. Hierfür wird eine Planstelle folgender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 1 x A 14

Sondersachverhalt: Kompetenzzentrum EMF / Stromnetzausbau

Die zunehmende Digitalisierung geht mit rasanten technischen Veränderungen einher, die

den Strahlenschutz zentral betreffen: Stromnetzausbau, Elektromobilität, 5G-Standard,

„Internet der Dinge“, induktives Laden, Smart home. All diesen Entwicklungen gemein-

sam ist eine Zunahme der elektromagnetischen Felder (EMF) und damit eine mögliche

Auswirkung auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt. Das BfS muss hier frühzeitig Wis-

senslücken identifizieren, Forschung initiieren, strategisch und proaktiv im Sinne des

Strahlenschutzes Konzepte zum Schutz und zur Vorsorge erarbeiten und diese etablieren

sowie eine zentrale Rolle bei der Information und Beratung wissenschaftlicher Institutio-

nen, der Bevölkerung und der Politik spielen.

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Haushaltsquerschnitt

- 42 -

Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Bündelung von Kompetenzen zur Erfassung und

Bewertung der Wirkung von elektromagnetischen Feldern auf Mensch und Umwelt im

BfS erforderlich. Das Thema Stromnetzausbau ist mit dem begleitenden Forschungspro-

gramm „Strahlenschutz im Stromnetzausbau“ dabei ein erster Schritt und betrifft nieder-

frequente Magnetfelder. Im Zuge der Digitalisierung wird es aber auch zu einer Zunahme

an drahtloser Datenübertragung und damit einer Zunahme an Exposition des Menschen

gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern kommen. In diesem Bereich lie-

gen zum Teil nur begrenzte Kenntnisse über die Höhe der Exposition und die gesundheit-

lichen Wirkungen vor. Entsprechend ist die Risikobewertung mit Unsicherheiten behaf-

tet. Diese Unsicherheiten müssen durch Forschung reduziert werden. Es ist zudem mit

einem erhöhten Informationsbedarf von Seiten der Bevölkerung, Politik und Behörden zu

rechnen.

Hierfür werden Planstellen folgender Wertigkeit benötigt:

Nicht refinanziert: 5 x A 14, 1 x A 12, 1 x A 10, 1 x A 9m

Sondersachverhalt: Daueraufgabe medizinische Forschung

(Neuordnung Endlagerbereich – kw 2019)

Es handelt sich um Stellen in der medizinischen Forschung, die erstmalig mit dem Haus-

halt 2006 und dem Vermerk "kw 31.12.2007" ausgebracht wurden und deren Wegfall-

zeitpunkte jeweils, zuletzt mit Haushalt 2014 bis zum 31.12.2019, verschoben wurden

(Titel 428 01, lfd.-Nr. 1.2.1). Von den Stelleninhabern werden seit Jahren Daueraufgaben

wahrgenommen.

Für den Haushalt 2019 wurde zwar der Wegfall der kw-Vermerke beantragt, jedoch im

Zuge der Neuorganisation im Endlagerbereich nicht mehr verwirklicht, obgleich der den

dauerhaften Bedarf begründende Sachverhalt seitdem grundsätzlich unstreitig ist. Hierfür

werden Stellen folgender Wertigkeit benötigt:

Refinanziert: 2,0 x E 14, 1,0 x E 10, 2,0 x E 9a, 1,0 x E 8

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Haushaltsquerschnitt

- 43 -

10.3 Sonstige Veränderungen im Stellenplan

Ministerium (BMU)

31,0 Hebungen im Bereich des mittleren Dienstes, die formal als neue Planstellen im

Rahmen der strukturellen Anpassung des Stellenplans bei gleichzeitigem Wegfall der

Stellen zu betrachten sind:

5,0 x von E 6 nach A 6m

10,0 x von E 6 nach A 7

5,0 x von E 7 nach A 7

16,0 x von E 8 nach A 8

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS

2,0 Umwandlungen zur strukturellen Verbesserung im Bereich des mittleren Dienstes

1,0 x von A 10 nach A 9m

1,0 x von A 11 nach A 9m

1,5 Umsetzungen nach Kapitel 0913 Titel 422 01 (PTB)

1,0 x A 13h

0,5 x E 10

10,0 Umsetzungen für die Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus

Atomkraftwerken von der Titelgruppe 01 in den Stammhaushalt des BfS

1,0 x E 14

1,0 x E 13

1,0 E 12

1,0 x E 11

3,0 x E 9b

2,0 x E 9a

1,0 x E 5

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Haushaltsquerschnitt

- 44 -

22,5 Wegfall von Plan-/Stellen aufgrund des Wirksamwerdens von kw-Vermerken

3 x A 14

1 x ATB

3 x E 15

5 x E 14

3 x E 13

2 x E 12

1 x E 11

3 x E 10

1 x E 8

0,5 x E 6

Wegfall des kw-Vermerks „kw 31.12.2020“ (medizinische Forschung)

2,0 x A 14

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. . .

Ergänzende Erläuterungen zum BMU-Haushalt 2020

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1601 - Umweltschutz ............................................................................ 10

Übersicht......................................................................................................................... 10

Titel 532 02 ..................................................................................................................... 12 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Titel 532 05 ..................................................................................................................... 15 Internationale Zusammenarbeit

Titel 533 02 ..................................................................................................................... 22

Programm zur Überwachung deutscher und grenzüberschreitender Fluss-

und Küstengewässer

Titel 533 03 ..................................................................................................................... 24

Betrieb der Umweltprobenbank

Titel 544 01 ..................................................................................................................... 25

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Titel 685 04 ..................................................................................................................... 55

Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des

Umweltschutzes und des Naturschutzes

Titel 687 01 ..................................................................................................................... 59 Beiträge an internationale Organisationen

Titel 687 04 ..................................................................................................................... 66

Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

Titel 687 87 ..................................................................................................................... 71

Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten

Titel 812 03 ..................................................................................................................... 74 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen zum Betrieb der Umweltprobenbank

Titel 883 02 ..................................................................................................................... 75 Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 zur Luftreinhaltung durch nachhaltige Mobilität in Städten (Modellstädte)

Titel 883 03 ..................................................................................................................... 76

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- 2 -

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen

Nachhaltigkeit in Strukturwandelregionen

Titel 892 01 ..................................................................................................................... 78 Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Pilotprojekte

Inland)

Titel 893 01 ..................................................................................................................... 82 Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND-Umwelthaus

Neustädter Bucht

Kapitel 1602 - Klimaschutz .............................................................................. 84

Übersicht......................................................................................................................... 84

Ausgabenschwerpunkte im Kapitel 1602 .................................................................... 84

Titel 531 01 ..................................................................................................................... 85 Klimaschutzkampagne

Titel 531 02 ..................................................................................................................... 87 Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten

der Bundesregierung und der Bundesverwaltung

Titel 532 02 ..................................................................................................................... 88 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Titel 532 05 ..................................................................................................................... 90 Internationale Zusammenarbeit

Titel 686 05 ..................................................................................................................... 97 Nationale Klimaschutzinitiative

Titel 686 06 ................................................................................................................... 104 Nationale Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms "Berufliche Bildung

für nachhaltige Entwicklung - BBNE"

Titel 812 03 ................................................................................................................... 105 Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung

Titel 896 05 ................................................................................................................... 106 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle ...................................................................................... 115

Übersicht....................................................................................................................... 115

Titel 111 01 ................................................................................................................... 119 Gebühren, sonstige Entgelte

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- 3 -

Titel 341 01 ................................................................................................................... 120 Einnahmen für die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 686 01 ................................................................................................................... 122 Zuweisung zum Salzgitterfonds

Titel 686 03 ................................................................................................................... 123

Zuweisung zum Assefonds

Titel 891 01 ................................................................................................................... 124 Endlagerung und Standortauswahlverfahren

Titel 891 01 ................................................................................................................... 125 Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

Titel 891 01 ................................................................................................................... 131 Erl.-Nr. 2: Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Titel 891 01 ................................................................................................................... 140

Erl.-Nr. 3: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

Titel 891 01 ................................................................................................................... 146 Erl.-Nr. 4: Standortauswahlverfahren

Titel 891 01 ................................................................................................................... 150

Erl.-Nr. 5: Projekt Gorleben

Titel 891 01 ................................................................................................................... 153 Erl.-Nr. 6: Produktkontrollmaßnahmen

Titel 891 02 ................................................................................................................... 155 Zwischenlagerung

Kapitel 1604 - Naturschutz ............................................................................. 160

Übersicht....................................................................................................................... 160

Titel 532 02 ................................................................................................................... 162 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaufgaben (ohne IT)

Titel 532 05 ................................................................................................................... 163 Internationale Zusammenarbeit

Titel 544 01 ................................................................................................................... 166

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Titel 671 01 ................................................................................................................... 168 Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das Nationale

Naturerbe

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Titel 685 01 ................................................................................................................... 169 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische

Vielfalt

Titel 687 01 ................................................................................................................... 172 Beiträge an internationale Organisationen

Titel 882 01 ................................................................................................................... 175 Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur

und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung

(chance.natur)

Titel 892 01 ................................................................................................................... 178 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des

Naturschutzes

Titel 893 01 ................................................................................................................... 190 Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)

Titel 893 02 ................................................................................................................... 193 Wildnisfonds

Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz ............................. 196

Übersicht....................................................................................................................... 196

Titel 532 05 ................................................................................................................... 198 Internationale Zusammenarbeit

Titel 544 01 ................................................................................................................... 203 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Titel 632 01 ................................................................................................................... 217 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Atomgesetzes

und des Strahlenschutzgesetzes

Titel 681 01 ................................................................................................................... 221 Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Absatz 2 Atomgesetz in Folge

des Reaktorunfalls von Tschernobyl

Titel 687 03 ................................................................................................................... 222

Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der globalen Partnerschaft

Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ................................................................................... 224

Übersicht....................................................................................................................... 224

Titelgruppe 57 .............................................................................................................. 225

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- 5 -

Titel 526 01 ................................................................................................................... 226 Gerichts- und ähnliche Kosten

Titel 526 02 ................................................................................................................... 228 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen

Ausschüssen

Titel 543 01 ................................................................................................................... 236 Veröffentlichungen und Fachinformationen

Titel 545 01 ................................................................................................................... 242 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

Kapitel 1612 - Ministerium ............................................................................. 246

Übersicht....................................................................................................................... 246

Unterbringungskonzept des BMU für Bonn und Berlin .......................................... 247

Titel 518 02 ................................................................................................................... 248

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement

Titel 532 01 ................................................................................................................... 249 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Titel 539 99 ................................................................................................................... 250

Vermischte Verwaltungsausgaben

Titel 712 01 ................................................................................................................... 252

Baumaßnahmen von mehr als 2.000.000 € im Einzelfall

Titel 812 01 ................................................................................................................... 253

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für

Verwaltungszwecke (ohne IT)

Titel 812 02 ................................................................................................................... 255 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

sowie Software im Bereich Informationstechnik

Kapitel 1613 - Umweltbundesamt .................................................................. 258

Übersicht....................................................................................................................... 258

Titel 518 02 ................................................................................................................... 259 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement

Titel 532 01 ................................................................................................................... 260 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

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- 6 -

Titel 532 02 ................................................................................................................... 261 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Titel 812 01 ................................................................................................................... 266 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

Titel 812 02 ................................................................................................................... 268 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

Allgemeine Informationen zu SRU, DEHSt, NBG ................................................... 269

Ausgabenübersicht SRU, DEHSt, NBG

Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN) ....................................... 279

Übersicht....................................................................................................................... 279

Titel 518 02 ................................................................................................................... 280

Mieten und Pachten / Liegenschaftsmanagement

Titel 532 01 ................................................................................................................... 281 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Titel 532 02 ................................................................................................................... 282

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Titel 812 02 ................................................................................................................... 293 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

sowie Software im Bereich Informationstechnik

Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ...... 295

Übersicht....................................................................................................................... 295

Titel 111 01 ................................................................................................................... 298

Gebühren, sonstige Entgelte

Titel 518 02 ................................................................................................................... 302

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement

Titel 525 01 ................................................................................................................... 303 Aus- und Fortbildung

Titel 532 01 ................................................................................................................... 304

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Titel 532 02 ................................................................................................................... 306 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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Titel 544 01 ................................................................................................................... 311 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Titel 686 09 ................................................................................................................... 314 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

geringeren Umfangs

Titel 812 01 ................................................................................................................... 315 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

ständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

Titel 812 02 ................................................................................................................... 316

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz .............................................. 319

Übersicht....................................................................................................................... 319

Titel 111 01 ................................................................................................................... 322 Gebühren, sonstige Entgelte

Titel 518 02 ................................................................................................................... 324 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement (ELM)

Titelgruppe 01 .............................................................................................................. 326 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

Titelgruppe 02 .............................................................................................................. 329 Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 511 01 ................................................................................................................... 330 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und

Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,

Wartung

Titel 532 01 ................................................................................................................... 332

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Titel 532 02 (Neu) ......................................................................................................... 337

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Titel 812 01 ................................................................................................................... 338 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für

Verwaltungszwecke (ohne IT)

Titel 812 02 ................................................................................................................... 342 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie

Software im Bereich der Informationstechnik

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Kap. 1601 (Seite 5 Reg.-Entwurf)

Kap. 1601

Umweltschutz

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Übersicht

- 10 -

Kapitel 1601 - Umweltschutz Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 154.010 T€ Regierungsentwurf 2020 184.909 T€ Mehr (30.899 T€)

Grundsätzliche Bemerkungen zu den Ressortforschungsmitteln des BMU (Kapitel 1601, 1604, 1605 Titel 544 01)

1. Abgrenzung der Ressortforschungsmittel des BMU zur BMBF-Forschungsförde-rung im Umweltbereich

Die ressortakzessorische Forschung des BMU hat nicht die Förderung der Umweltfor-schung zum Ziel. Sie wird vielmehr durch die Prioritäten und Zielsetzungen z. B. der Umweltpolitik bestimmt (aufgabengebundene Forschung). Forschung ist dabei nach der Zweckbestimmung der Haushaltstitel in einem weiten Sinn zu verstehen als „ex-terne Zuarbeit“ zur Deckung des wissenschaftlichen Unterstützungs- und For-schungsbedarfs des BMU. Zur ressortakzessorischen Forschung gehört auch die prak-tische Erprobung von Ergebnissen der Forschung und Entwicklung.

Durch diesen direkten Bezug zu den Fachaufgaben des Ministeriums unterscheidet sich die ressortakzessorische Forschung von der Forschungsförderung, für die (im Bereich der Umweltforschung, der Naturschutzforschung, der Strahlenschutzforschung und Re-aktorsicherheitsforschung) innerhalb der Bundesregierung andere Ressorts, im Wesent-lichen das BMBF, zuständig sind. Das BMU und das BMBF stimmen sich bei der For-schungsplanung und -durchführung miteinander ab.

2. Forschungsplanung und Forschungsdurchführung (Ressortforschungsplan)

Der Forschungsbedarf, der sich aus den Fachaufgaben des BMU ergibt, wird jährlich im Ressortforschungsplan des BMU erfasst und veröffentlicht. Die Ausführung des Ressortforschungsplans, d. h. die Vergabe und Fachbegleitung der darin aufgeführten Forschungsvorhaben, erfolgt grundsätzlich durch die nachgeordneten Fachbehörden des BMU (UBA, BfN, BfS, BfE). Von diesen werden in der Regel auch die For-schungsmittel des BMU bewirtschaftet.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Übersicht

- 11 -

3. Bewirtschaftung der Ressortforschungsmittel, Vorhabendatenbank

Nach langjähriger Erfahrung sind bei der Bewirtschaftung der Forschungsmittel regel-mäßig Verzögerungen bei der Projektabwicklung zu erwarten, die zu Minderausgaben führen. Das Volumen der bewilligungsreifen Projekte liegt stets höher als der verfüg-bare Ansatz. Zur Verbesserung des Mittelabflussergebnisses wird daher eine „Überbe-willigungsquote“ (Überplanung derzeit von bis zu 25 % des Ansatzes) im Einverneh-men mit dem BMF zugelassen. Insgesamt können damit aktuell bis zu 125 % des Sollansatzes in rechtlich verbindlicher Form bewilligt werden.

Informationen über die Vorhaben sind in der Datenbank „UFORDAT“ des UBA unter http://www.umweltbundesamt.de/service/dokufabib/ufordat.htm der allgemeinen Öf-fentlichkeit zugänglich.

Erläuterungen zu den einzelnen Titeln:

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 12 -

Titel 532 02 (Seite 7 Reg.-Entwurf) Titel 532 02

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

2.900 4.650 5.900 1.250

1. Internationales Kompetenzzentrum Nachhaltige Chemie 2.900 T€

Das „Internationales Kompetenzzentrum Nachhaltige Chemie“ wurde im Mai 2017 in Betrieb genommen. Nachhaltige Chemie setzt auf Vorsorge, vermeidet Schädigungen, Beein-trächtigungen von Mensch und Ökosystemen. Ressourcen werden effizient genutzt unter Be-achtung der gesamten Stoff- und Materialströme bei gleichzeitiger Förderung der ökonomi-schen und gesellschaftlichen Entwicklung.

Das Kompetenzzentraum soll Wissen, Aktivitäten und Kompetenzen der nachhaltigen Che-mie bündeln und zu ihrer Weiterentwicklung beitragen, international vernetzen und Grund-strategien der nachhaltigen Chemie mit Industrie- und Wirtschaftsaktivitäten in Schwellen- und Entwicklungsländern verknüpfen. Damit wird das ISC3 vielversprechende Anwendungen identifizieren, zukünftige Innovationen der Forschung und Entwicklung anregen sowie Schwellen- und Entwicklungsländer unterstützen.

Die Aufgaben des Kompetenzzentrums sind:

• Begleitung des Verständigungsprozesses über „Nachhaltige Chemie“,

• Weiterentwicklung von „Qualitätskriterien“ für Prozesse, Stoffe und Ressourcenbedarf,

• Herstellung von wesentlichen Bezügen zu anderen Politikfeldern (Ressourcenschutz, Kli-maschutz, Erhaltung der Biodiversität, Gesundheitsschutz),

• Etablierung nachhaltiger Chemie in Abstimmung mit politischen Akteuren und ihren be-ratenden Behörden als wesentliches Element der globalen Nachhaltigkeitsagenda 2030,

• Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern an der Implementierung nach-haltiger Chemie,

• Verbreitung von Wissen zu Synthesestrategien und guten fachlichen Standards,

• Aufbereitung des Wissens zu nachhaltiger Chemie für die Nutzung in Studiengängen, Schul- und Berufsschulunterricht,

• Darstellung und Förderung der Vorteile der nachhaltigen Chemie durch Best Practice-Beispiele.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 13 -

Der Bedarf umfasst u. a. die Finanzierung der Infrastruktur (Geschäftsbedarf und Kommuni-kation Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände), der Ausgaben für Personal sowie für Öffentlichkeitsarbeit.

2. Zentrum für Ressourceneffizienz 3.000 T€

Die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen ist eine zentrale Zukunftsaufgabe des Um-welt- und Klimaschutzes. Sie ist eine Schlüsselfrage für eine nachhaltige Wirtschaftsentwick-lung und der damit verbundenen Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und wirtschaft-lichem Erfolg. Die Ressourceneffizienz entwickelte sich zu einem zentralen Wettbewerbsfak-tor der deutschen Wirtschaft. Aus der effizienten Nutzung von Ressourcen resultiert eine effiziente Nutzung von Energie. Somit sind die nachhaltige Nutzung und der Schutz der natürlichen Ressourcen ein unabding-barer Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit auch ein wesentlicher Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Deutsche Kernkompetenzen des vorausschauenden, verantwor-tungsvollen sowie unternehmerischen Handelns und des ingenieurtechnischen Könnens tragen erheblich zur Verringerung des Materialbedarfs bei. Dies hat eine wachsende Bedeutung auch im internationalen Kontext. Durch die Steigerung der Ressourceneffizienz werden gleichzeitig negative Umweltauswir-kungen reduziert, der Umweltschutz entscheidend vorangetrieben, Ressourcenverschwendung gesenkt sowie mit Innovationen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt. Beson-ders ganzheitliche Konzepte beim Umwelt- und Klimaschutz mit ihren umfassenden techno-logischen, ökonomischen und sozialen Lösungen – von der Ressourcen- und Energieeffizienz über erneuerbare Energien bis hin zu Technologien zur Vermeidung von Abfall, Abwasser und sonstigen Emissionen – leisten einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige Wohl-standssicherung. Deutschland soll seine Vorreiterrolle bei Technologien zur Steigerung der Ressourceneffizienz halten und ausbauen. Für die Realisierung dieser Aufgaben wurde 2009 das Zentrum für Ressourceneffizienz als Beratungs- und Informationseinrichtung geschaffen. Im Deutschen Ressourceneffizienzpro-gramm II, das am 2. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird im Handlungs-feld 7.2.2 explizit auf den Beitrag des Zentrums für Ressourceneffizienz Bezug genommen. In den letzten Jahren hat es sich zum wichtigsten nationalen Kompetenzzentrum für Ressour-ceneffizienz entwickelt und ist ebenfalls im europäischen Raum seit dem 1. Januar 2017 als Konsortialpartner des von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen Exzellenzzent-rums für Ressourceneffizienz etabliert. Gerade die europäische und internationale Vernetzung und Einbringung des Zentrums in entsprechende Aktivitäten und Prozesse gewinnt zuneh-mend an Bedeutung. So erhält das Zentrum für Ressourceneffizienz immer öfter Anfragen aus dem europäischen sowie außereuropäischen Ausland zur Intensivierung der Zusammenarbeit. Die Bundesregierung hat in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“ aus dem Jahr 2002 das Ziel, die Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, formuliert und mit dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm I und II be-kräftigt. Der Betrieb des Zentrums für Ressourceneffizienz wird als öffentlicher Auftrag nach den Bestimmungen des Vergaberechts vergeben. Durch den Auftragnehmer sind insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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• Erarbeitung und Umsetzung von Wissen zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffi-zienz, Identifikation und Aufbereitung technologischer Trends verbunden mit einem res-sourceneffizienten Produktdesign, Schließen von Stoffkreisläufen in der Wertschöpfungs-kette sowie Entwicklung von übergreifenden Strategien und Maßnahmen für Unterneh-men;

• Beratung, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zur Um-setzung von Maßnahmen zur Ressourceneffizienz mit Nutzung der Potentiale der Digita-lisierung im Rahmen von Industrie 4.0;

• Pflege einer inhaltlich umfassenden Internetplattform zum Thema Ressourceneffizienz, auf der insbesondere die Aufbereitung sowie eine weite Verbreitung von Informationen, Arbeitsmitteln und Anwendungsmöglichkeiten von Klima-, Umwelt- und Ressourceneffi-zienztechnologien erfolgt (Innovationsradar für integrierte Klima-, Umwelt- und Ressour-ceneffizienztechnologien). Die Plattform stellt sowohl auf nationale als auch europäische und internationale Akteure ab; Konzeption und Durchführung von nationalen, europäi-schen und internationalen Veranstaltungen, insbesondere für den Mittelstand, um die Po-tenziale und Umsetzungsmöglichkeiten für mehr Ressourceneffizienz zu verbreiten;

• Fachöffentlichkeitsarbeit und Pflege von Netzwerken zur Ressourceneffizienz auf natio-naler, europäischer und internationaler Ebene;

• Initiierung und Unterstützung einer stärkeren Verankerung des Aspekts der Ressour-ceneffizienz in relevanten Richtlinien und Normen durch Einbringung von Expertenwis-sen;

• Unterstützung der Weiterbildung im Bereich der Ressourceneffizienz;

• Zusammenführung von Akteuren, Koordination und Unterstützung des Netzwerks Res-sourceneffizienz (www.netzwerk-ressourceneffizienz.de) des BMU sowie Mitwirkung bei europäischen und internationalen Vernetzungen und Prozessen;

• Fachliche Unterstützung des BMU zur Verbesserung der Ressourceneffizienz.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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Titel 532 05 (Seite 8 Reg.-Entwurf) Titel 532 05

Internationale Zusammenarbeit

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

6.790 4.950 23.361 18.411

Zum Ansatz 2020

Der Ansatz ist erforderlich, um die internationalen Prozesse im Umweltschutz unterstützen zu kön-nen und dem wachsenden Bedarf anderer Länder an Deutschlands umweltspezifischem Know-how gerecht werden zu können. Im 2. Halbjahr 2020 übernimmt Deutschland turnusgemäß die EU-Rats-präsidentschaft. 2020 findet auch die Abschlusskonferenz der deutschen SAICM-Präsidentschaft statt.

Insgesamt werden Ausgaben wie folgt veranschlagt:

EU-Ratspräsidentschaft 11.000 T€

SAICM-Konferenz 6.371 T€

Umschichtung aus Kapitel 1601 Titel 896 04 (Auflösung des Titels)

1.040 T€

Basisansatz für die ständige Internationale Zusammenarbeit 4.950 T€

23.361 T€

Soweit der Bedarf den Ansatz übersteigt, erfolgt die Anpassung an die verfügbaren Mittel im Rah-men der Haushaltsführung durch Verschiebung von Maßnahmen sowie Prioritätensetzung oder durch Inanspruchnahme des neu ausgebrachten Haushaltsvermerks, wonach im Interesse einer hö-heren Flexibilität im Bereich der Internationalen Zusammenarbeit eine gegenseitige Deckungsfähig-keit mit dem entsprechenden Titel in den Kapiteln 1602, 1604 und 1605 ermöglicht wird.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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1. Prioritäre Vorhaben

1.1 „EU-Ratspräsidentschaft“ 2020 11.000 T€

Das mit der im Rahmen des Vorsitzes der EU-Ratspräsidentschaft einhergehende Pflichtpro-gramm bedeutet einen signifikanten Mehraufwand für zahlreiche Bereiche des BMU – von der Organisation eines informellen Umweltministertreffens und mehrerer Direktorentreffen über die Leitung der Ratsarbeitsgruppen in Brüssel bis zur Koordinierung der EU-Mitglied-staaten auf internationaler Ebene, so zum Beispiel bei der Klima-COP. Gleichzeitig stellt die Präsidentschaft eine einzigartige Chance dar, um politische Ziele im Zuständigkeitsbereich des BMU im Rahmen laufender Prozesse auf EU-Ebene voranzutreiben und eigene Prioritäten auf die EU-Agenda zu setzen. Impulse in der Umweltpolitik als stark vergemeinschaftetem Bereich sind auch im Vergleich mit anderen Ressorts von besonderer Relevanz.

Während des relativ kurzen Zeitraums von einem halben Jahr wird die Sichtbarkeit des BMU außerordentlich hoch sein. Gerade von DEU erhoffen sich auch nationale und internationale Umweltverbände große Fortschritte und kommunizieren ihre Erwartungen sowie ihre Kritik öffentlichkeitswirksam. Daher ist eine intensivierte Verbändebegleitung auch notwendig, um diese Herausforderung beispielsweise durch gezieltes Erwartungs- und Informationsmanage-ment erfolgreich zu gestalten. Neben dem erhöhten internen Koordinierungsbedarf ist somit auch die Interaktion mit externen Stakeholdern während der Präsidentschaft unerlässlich.

Laut Koalitionsvertrag soll die Präsidentschaft 2020 dazu genutzt werden, das Ambitionsni-veau des europäischen Umweltschutzes weiter zu steigern und Europa auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaften voranzubringen. Für eine Weichenstellung im Interesse von Nach-haltigkeit und Dekarbonisierung liegt die Präsidentschaft günstig, da verschiedene EU-Strate-gien 2020 auslaufen und BMU die Neufassungen mitprägen kann: voraussichtlich den nächs-ten Mehrjährigen Finanzrahmen mit einzelnen Fonds inklusive LIFE und Agrarfonds, eine Nachfolgestrategie zur Europa-2020-Strategie sowie insbesondere das 8. EU-Umweltaktions-programm.

1.2 Fortentwicklung des internationalen Klimaregimes 1.200 T€

Ziel der internationalen Klimapolitik ist es, den gefährlichen Klimawandel zu vermeiden und den globalen Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 Grad Celsius, gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen. Das Pariser Übereinkommen von Dezember 2015 nimmt beim Klima-schutz nun erstmals alle Staaten in die Pflicht: Alle Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, einen nationalen Klimaschutzbeitrag ("nationally determined contribution", NDC) zu erarbei-ten. Und sie müssen Maßnahmen beschließen, um ihn umzusetzen. Es geht aber nicht nur um die Minderung von Emissionen. In Paris wurde auch beschlossen, dass Staaten ihre Wider-standskraft gegen die Folgen des Klimawandels erhöhen sollen und dass die Finanzströme kli-mafreundlich umgelenkt werden sollen.

Die Staatengemeinschaft unterstützt Entwicklungsländer finanziell und technologisch, hilft beim Aufbau von Wissen und Know-how und beim Umgang mit klimawandelbedingten Schäden. Sie hilft den Verantwortlichen in diesen Ländern außerdem dabei, ordnungsgemäß über Klimaschutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen zu berichten. In Paris wurde hierzu ein umfangreiches Arbeitsprogramm beschlossen, mit dem das Paris Abkommen wei-

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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ter detailliert wird und die Staaten bei dessen Umsetzung unterstützt werden. Seit 2015 wur-den wichtige Fortschritte bei der Ausgestaltung der Detailregelungen erreicht. So haben sich alle Staaten bei der Vertragsstaatenkonferenz in Kattowitz 2018 nach dreijährigen Verhand-lungen auf ein umfassendes Regelbuch zur Umsetzung des Übereinkommens geeinigt. Durch die angenommenen Regeln wird in Zukunft nachvollziehbar sein, wie sich die Emissionen al-ler Mitglieder des Übereinkommens entwickeln, wie sich die selbstgesteckten Klima-Ziele zusammensetzen und welche Maßnahmen umgesetzt werden. Auch Klimafinanzierung wird vorhersehbarer und detaillierter berichtet. Die noch ausstehenden Elemente des Regelwerks sollen 2019 grundsätzlich beschlossen werden. Die noch weitere Detaillierung der Regeln, z.B. die Erstellung der Berichtstabellen, und die Überwachung der Einhaltung der Regeln wird in den nächsten Jahren den Schwerpunkt der Verhandlungen bilden.

Das Klimasekretariat hat neue Aufgaben in der Umsetzung des Paris Abkommens zugewiesen bekommen. Mit der Marrakesh Partnership on Global Climate Action ist ein neues umset-zungsorientiertes Themenfeld für das Sekretariat entstanden. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die bisherigen Beiträge nicht ausreichen werden, die zusätzlichen Aufgaben zu finanzieren. Das Budget 2020-2021 wird daher im Vergleich zu dem für das letzte Biennium höher ausfal-len. Die USA haben angekündigt, ihre Beiträge für UNFCCC zu reduzieren.

Deutschland leistet u.a. mit dem Petersberger Klimadialog einen Beitrag zur Umsetzung am-bitionierter Klimapolitik in den Verhandlungen und in der nationalen Umsetzung. Bundes-kanzlerin Merkel hatte den I. Petersberger Klimadialog noch während der UN-Klimakonfe-renz in Kopenhagen im Dezember 2009 angekündigt. Sie wollte die Verantwortung Deutsch-lands mit dessen führender Rolle im internationalen Klimaschutz aufgreifen und die internati-onalen Klimaverhandlungen nach dem enttäuschenden Gipfel von Kopenhagen umfassend unterstützen und voranbringen. Der Petersberger Klimadialog findet 2020 zum 11. Mal statt. Er hat sich als wichtiger Meilenstein auf Ministerebene zwischen zwei Klimakonferenzen etabliert und wird jeweils gemeinsam mit dem Gastland der nächsten Klimakonferenz durch-geführt. Er bereitet die Klimakonferenz am Jahresende strategisch-politisch vor und bietet den Staaten zugleich die Gelegenheit, sich über ihre tatsächlichen Klimaschutzaktivitäten auszu-tauschen.

Auch im Jahr 2020 wird es eine hohe Verhandlungsaktivität geben, um die Fortentwicklung der Beschlüsse des internationalen Klimaschutzregimes, welche in Paris und im Rahmen der folgenden UN-Klimakonferenzen getroffen wurden, umzusetzen und weiter zu entwickeln. Diese beinhaltet neben den regelmäßigen förmlichen Sitzungen (Vertragsstaatenkonferenz und Nebenorgantagung) auch weitere außerordentliche Sitzungen (Expertentreffen) sowie Sit-zungen außerhalb des VN-Rahmens. Der Ansatz des Titels 532 05 dient dabei auch der Finan-zierung der erforderlichen Ausgaben zur aktiven Gestaltung des intensiven Umsetzungspro-zesses, sei es inhaltlich oder organisatorisch. Insbesondere sind auf den Vertragsstaatenkonfe-renzen und Nebenorgantagungen Logistik und Organisation für die gesamte deutsche Delega-tion (z. B. Anmietung und Ausstattung von Delegationsräumen und Delegationsfahrzeugen, Catering, Side Events) zu finanzieren.

Zur Vorbereitung und Untermauerung von Positionen in den Verhandlungen werden wissen-schaftliche Arbeiten an den IPCC-Sachstands- und Sonderberichten unterstützt, Workshops und Strategiegespräche durchgeführt und Studien vergeben. Die Unterstützung von Think Tanks wie z. B. der Annex-I-Expertengruppe zur Klimarahmenkonvention bei der OECD/IEA dient der Vernetzung von technischer Analyse und politischem Prozess.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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Voraussetzung für den Erfolg der Fortentwicklung des Klimaregimes ist es zunächst, beste-hende Minderungsverpflichtungen einzuhalten, aber auch Klimaschutzanstrengungen anderer Länder zu unterstützen, u.a. durch die Allianz zur Minderung kurzfristiger Klimagase (CCAC). Reisekosten für Experten und Vertreter von Entwicklungsländern, die an den ver-schiedenen Verhandlungssitzungen teilnehmen, werden anteilig getragen, um diese Staaten aktiv an der Debatte zu beteiligen. Für die inhaltliche Vorbereitung der außerordentlichen Verhandlungsrunden sind insbesondere die Erstellung von Studien, Durchführung von Work-shops und bilaterale Treffen mit politisch wichtigen Akteuren unterschiedlicher Länder erfor-derlich.

1.3 SAICM Präsidentschaft ICCM5 6.371 T€

Der Strategic Approach to International Chemicals Management (SAICM) stellt die einzige internationale Plattform zur Bearbeitung übergreifender Fragen der Chemikaliensicherheit dar, die nicht durch die UN Chemikalien- und Abfall-Konventionen (Basel, Rotterdam, Stockholm, Minamata und Montreal) abgedeckt sind. SAICM soll zur Erreichung der auf dem Weltumweltgipfel der Vereinten Nationen (Johannesburg, 2002) vereinbarten Ziele beitragen. Danach sollen Chemikalien bis zum Jahr 2020 weltweit so produziert und eingesetzt werden, dass signifikante negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermieden oder weitestgehend minimiert werden. Seit Oktober 2015 nimmt Deutschland als Vertreter der Industrieländer im Bureau der International Conference on Chemicals Manage-ment (ICCM) deren Interessen wahr und hat gleichzeitig den Vorsitz/die Präsidentschaft der Konferenz inne.

Die unter deutscher Präsidentschaft abschließende fünfte Konferenz zu ICCM findet im Jahr 2020 statt. Die fünfte internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) muss auch über die Gestaltung der künftigen internationalen Chemikalienpolitik entscheiden. Um die Beschlussfassung auf der ICCM5 vorzubereiten, wurde der sogenannte „intersessional process“ eingerichtet. Deutschland hat als einer der weltweit bedeutendsten Chemiestandorte ein herausragendes Interesse und eine besondere Verantwortung für das Gelingen des inter-sessional processes und die erfolgreiche Verabschiedung einer Folgevereinbarung für die Zeit nach 2020 auf der ICCM5.

Die bisherigen Erfahrungen aus der SAICM-Präsidentschaft haben gezeigt, dass es insbeson-dere abseits der Industriestaaten noch größerer Anstrengungen bedarf, um ein Chemikalien-management-Mandat für die Zeit nach 2020 auf den Weg zu bringen. Um über die laufenden Entwicklungen zu informieren, Bedarf und Forderungen an ein zukünftiges Chemikalienma-nagement abzufragen, bedarf es im Vorfeld der Abschlusskonferenz im Jahr 2020 der Organi-sation und Durchführung von Treffen mit Schwellen- und Entwicklungsländern und den für die Vorbereitung der Beschlüsse eines internationales Chemikalien- und Chemikalienabfall-managements zuständigen Gremien, einschließlich der Übernahme von Reisekosten.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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2. Weitere Maßnahmen, die im Rahmen der ständigen internationalen Zusammenarbeit im Jahr 2020 voraussichtlich zu finanzieren sind:

Internationale Konferenzen und Seminare 90 T€

- Förderung von internationalen Seminaren und Konferenzen, sofern nicht vom BMU selbst organisiert und/oder einem der nachfolgend genannten Fachthemen zuzuordnen.

Übersetzungs- und Dolmetscherarbeiten 400 T€

- Übersetzung von Informationsmaterial zu globalen Umweltthemen;

- Einsatz von Dolmetschern, insbesondere zur Durchführung der Umweltabkommen mit OECD-Staaten, MOE-Staaten, NUS, China, BRA und MENA-Region.

Allgemeine multilaterale Zusammenarbeit 700 T€

- EU, OECD, UNEP und UN-ECE und i. R. von Umweltkonventionen (z. B. Aarhuskonvention, Espoo-Konvention, Luftreinhaltekonvention).

Allgemeine bilaterale Zusammenarbeit mit NUS-, MOE-, EU- und OECD-Mitgliedstaaten 250 T€

- Abstimmungsgespräche, Beauftragtentreffen, Austausch von Umweltexperten und Treffen der gemischten Kommissionen bzw. Leitgruppen.

Allgemeine Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern 300 T€

- Durchführung von Umweltforen und Workshops mit u. a. Argentinien, Brasilien, China, Indonesien, Indien und Südafrika;

- Abstimmungsgespräche mit und Umweltprojekte in Indien, Brasilien und Südafrika so-wie mit anderen Entwicklungsländern.

Wasserwirtschaft 650 T€

- Veranstaltungen zur Umsetzung der wasser- und gewässerrelevanten Zielsetzungen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung;

- Veranstaltungen und Projekte der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Wasser-wirtschaft;

- Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der internationalen Flussgebietszusammenar-beit;

- Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Meeresumweltschutzes (einschließ-lich Umsetzung von SDG 14 sowie im Rahmen von HELCOM und OSPAR).

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 20 -

Kreislaufwirtschaft 200 T€

- Sitzungen und Workshops auf UN-, EU-Ebene und der OECD-Abfallgruppe;

- Internationaler Expertenworkshop zur Kreislaufführung von Kunststoffen.

Ressourceneffizienz 120 T€

- Internationaler Austausch/Dialog zur Förderung der Ressourceneffizienz auf globaler Ebene.

Bodenschutz und Altlastenbearbeitung 50 T€

Immissionsschutz 200 T€

- UNECE-Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung;

- Förderung von Aktivitäten zur Minderung von Schadstoffemissionen;

- Zusammenarbeit mit EU-Staaten auf den Gebieten Luft, Verkehr, Brenn- und Treibstoffe und neue Antriebssysteme.

Anlagensicherheit 150 T€

Verkehr 200 T€

- Förderung von Aktivitäten int. Umweltverbände zum Umwelt- und Klimaschutz im Flug- und Seeverkehr;

- Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (z.B. EU/UNECE) bei der Weiter-entwicklung von Emissionsvorschriften und Schadstofffragen des internationalen Seever-kehrs.

Umwelt und Gesundheit 100 T€

Chemikaliensicherheit 510 T€

- Sitzungen, Gremien und Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls, Projekte mit UNEP und Zusammenarbeit mit europäischen Experten;

- Förderung von Aktivitäten im Rahmen der Rotterdamer und der Stockholmer Konventionen;

- deutscher Vorsitz der „International Conference on Chemicals Management (SAICM/ICCM 5);

- Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Risikobewertung bei der Europäischen Chemikalienagentur;

- Workshops zur Harmonisierung des EU-Rechts auf den Gebieten der Pflanzenschutzmittel und Biozide;

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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- Zusammenarbeit mit der EU und der OECD zu Nanomaterialien.

Allgemeine Nachhaltigkeit 270 T€

- U.a. Unterstützung des europäischen Netzwerkes für Nachhaltige Entwicklung (ESDN).

Internationale Zusammenarbeit mit sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NRO) 250 T€

Wirtschaft und Verbraucherschutz mit Umweltbezug 220 T€

- VN-Programm zur Verbraucherinformation;

- Unterstützung des in Rio 2012 beschlossenen 10 Jahres-Rahmens für Programme für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster in Umsetzung von Ziel 12 der 2030-Agenda;

- Förderung des Global Ecolabelling Network (GEN);

- Dialoge mit int. Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften und NGOs zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft.

Digitalisierung und Umweltpolitik 130 T€

- Workshops zu aktuellen Themen der Digitalisierung (v. a. künstliche Intelligenz (KI), Big Data und Blockchain-Technologie).

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 533 02 Programm zur Überwachung deutscher und

grenzüberschreitender Fluss- und Küstengewässer

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Titel 533 02 (Seite 8 Reg.-Entwurf) Titel 533 02

Programm zur Überwachung deutscher und

grenzüberschreitender Fluss- und Küstengewässer

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

-*) 3.850 4.095 245

*) 3.820 T€ wurden über Kapitel 1612 Titel 981 01 (Beauftragung der BfG) ausgezahlt. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) erfüllt seit Jahrzehnten Aufgaben im Bereich des Ge-wässerschutzes im Auftrag des BMU zur Unterstützung der Umsetzung von EU-Recht sowie der Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Die Aufgabenstel-lungen der BfG für das BMU haben sich in dieser Zeit erheblich gewandelt. So hat die BfG in den letzten Jahren die Aufgabe der zentralen Schnittstelle für die elektronische Berichterstattung zu den EU-Gewässerschutzrichtlinien an die Europäische Kommission übernommen. Die BfG unterstützt darüber hinaus die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikoma-nagement-Richtlinie, etwa durch Mitwirkung in den Arbeitsgruppen der Flussgebietsgemeinschaf-ten und der internationalen Flussgebietskommissionen.

Die Ergebnisse der Messungen bzw. Untersuchungen der BfG dienen insbesondere der Erfüllung der Verpflichtungen Deutschlands aus regionalen und internationalen völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen, wie z. B. den Übereinkommen zum Schutz des Rheins, der Mosel und der Saar, der Elbe, der Oder und der Donau, zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) und der Ostsee (HELCOM) sowie der Umsetzung der EG-WRRL und der EU-Meeresstrategie-Rah-menrichtlinie. Sie fließen als deutscher Beitrag in die Arbeit von UNESCO und WMO sowie auch europäischer thematischer Netzwerke wie SedNet ein.

Daneben leistet die BfG wichtige fachlich-wissenschaftliche Grundlagenarbeiten, etwa bei der Ent-wicklung von Bewertungsmethoden bzw. der Analyse und Bewertung von Belastungen der Flüsse und Küstengewässer.

Vor dem Hintergrund der veränderten und sich weiter verändernden Aufgaben wurde zwischen BMU und BMVI eine neue Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die zum 01.01.2018 in Kraft ge-treten ist und die bisherigen Vereinbarungen ablöst. Die Umstellung auf die neue Vereinbarung dient insbesondere dazu, eine langfristige Aufgabenwahrnehmung und Unterstützung des BMU durch die BfG unter Berücksichtigung aktualisierter Anforderungen und Bedingungen zu sichern.

Die BfG übernimmt mit dem Beratungs- und Modellierungsdienst zum Nationalen Hochwasser-schutzprogramm eine wesentliche Aufgabe im Hinblick auf die Begleitung des Nationalen Hoch-

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 533 02 Programm zur Überwachung deutscher und

grenzüberschreitender Fluss- und Küstengewässer

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wasserschutzprogramms (NHWSP). Mit dem Beratungs- und Modellierungsdienst wird die Grund-lage für die Beurteilung der überregionalen Wirksamkeit von Maßnahmen des NHWSP sowie für eine Priorisierung künftiger Maßnahmenoptionen bei der Fortschreibung des NHWSP geschaffen. Die Ansatzerhöhung auf 4.095 T€ begründet sich im Umfang von 215 T€ daraus, dass die BfG dau-erhaft die Aufgabe „Durchführung der Routineprobenahme Schwebstoff für die Umweltprobenbank des Bundes (UPB)“ übernimmt. Die entsprechende Erhöhung des Ausgabenansatzes erfolgt Plafond neutral durch Absenkung der Ausgaben bei Kapitel 1601 - UmweltschutzTitel 533 023 „Betrieb der Umweltprobenbank“.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 533 03 Betrieb der Umweltprobenbank

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Titel 533 03 (Seite 9 Reg.-Entwurf) Titel 533 03

Betrieb der Umweltprobenbank

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

4.034 4.131 3.916 215

Zum Ansatz 2020

Der Betrieb, die Fortschreibung sowie der Ausbau der Umweltprobenbank sind Daueraufgaben des Bundes, zu deren Erfüllung er sich der Mithilfe Dritter durch Vergabe entsprechender Aufträge be-dient.

Grundlage der Vergabe der vertraglichen Leistungen ist die verbindliche Konzeption der Umwelt-probenbank des Bundes. Diese regelt nicht nur den Umfang der im Einzelnen zu erbringenden Leis-tungen, sondern gibt durch detaillierte Arbeitsanweisungen für die einzelnen Teilleistungen den je-weiligen Qualitätsstandard vor. Die strikte kontinuierliche Umsetzung dieses Arbeitsprogramms und der aufgestellten Qualitätsmaßstäbe ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Umwelt-probenbank die an sie gestellten Aufgaben und Erwartungen als wesentliches Instrument der inte-grierten Langzeitbeobachtung von Stoffen im menschlichen Organismus und der Umwelt erfüllen kann.

Die gemäß Konzeption durchzuführenden Arbeiten umfassen die Probenahme von Human- und Umweltproben, deren Aufarbeitung, die dauerhafte veränderungsfreie Kryoarchivierung sowie che-mische Charakterisierung.

Die Umweltprobenbank arbeitet seit 2005 trotz allgemeiner Preissteigerungen (z. B. bei den Univer-sitäten 3 % jährlich) und anderen finanziell nachteiligen Veränderungen wie dem zunehmend grö-ßeren Lagerbestand mit einem gleichbleibenden Budget von insgesamt 4.331 T€ (zusammen mit dem Ansatz bei Kap. 1601 Tit. 812 03). Ab 2020 wird die Routineprobenahme Schwebstoffe für die Umweltprobenbank im Rahmen des Messprogramms für Gewässergüte durch die BfG ausgeführt. Die bestehende Verwaltungsvereinba-rung zwischen BMU und BMVI zum Messprogramm vom 01.01.2018 wird entsprechend ergänzt. Deshalb werden 215 T€ aus dem Ansatz zu Kapitel 1601 Titel 533 02 verlagert.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

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Titel 544 01 (Seite 9 Reg.-Entwurf) Titel 544 01

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

44.753* 60.267 67.283 7.016

* Tatsächlich (einschl. Interner Verrechnung 47.822T€) Zum Ansatz 2020 1. Ressortforschung Umweltschutz

1.1. Umweltpolitische Grundsatzfragen und übergreifende Fragen des

Umweltschutzes 15.883 T€

1.2. Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Meeresschutz 4.000 T€

1.3. Ressourceneffizienz, Rohstoffpolitik, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, nachhaltige Produktpolitik 6000 T€

1.4. Umweltaspekte der Energiewende 2.500 T€

1.5. Luftreinhaltung, umweltfreundliche Technologien, Lärmschutz, nachhaltige Mobilität 8.000 T€

1.6. Umweltwirkungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme, Chemikaliensicherheit 12.000 T€

1.7. Bodenschutz, nachhaltiges Flächenmanagement, Altlasten 1.500 T€

1.8. Klimaschutz 5.500 T€

1.9. Anpassung an den Klimawandel 3.900 T€

2. Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz 8.000 T€

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Ressortforschungsplan

Der Ansatz dient dazu, den Ressortforschungsbedarf im Rahmen der Prioritäten und Zielset-zungen der Umweltpolitik zu decken. Umweltpolitisches Handeln, die Erarbeitung von Strate-gien und Konzepten, aber auch die Bewertung von Umweltwirkungen und stofflichen Risiken sowie die Beobachtung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Trends und die Abschätzung ihrer Umweltwirkungen bedürfen solider, wissenschaftsbasierter Entscheidungs-grundlagen; umweltrechtliche Regelungen müssen überprüft und weiterentwickelt, laufende Umweltprogramme und Konzeptionen durch Forschung begleitet werden.

Die Ressortforschung des BMU deckt die gesamte Breite der zur Zielerreichung erforderlichen Forschungsaktivitäten und Fragestellungen ab. Dazu gehören derzeit die Themenbereiche Kli-maschutz, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, Umweltaspekte der Energie-wende, Ressourceneffizienz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, nachhaltige Produkt- und Ver-braucherpolitik, Umwelt und Wirtschaft, Grundwasser-, Gewässer-, Boden- und Meeresschutz sowie im urbanen Umweltschutz. Ebenso gehören übergeordnete Fragen sowie Fragen der Di-gitalisierung und der sozialen Ausgestaltung des Umweltschutzes, der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes, der Umweltanforderungen an die Verkehrswende, der nachhaltigen Landwirt-schaft wie auch der Bereich Umwelt und Gesundheit sowie die Chemikaliensicherheit dazu.

Die Erhöhung des Ansatzes resultiert aus der Verteilung von zusätzlich 2 Mrd. Euro für For-schung in der 19. Legislaturperiode für prioritäre Maßnahmen des Koalitionsvertrages. Dem BMU werden daraus in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 zusätzliche FuE-Mittel zur Verfü-gung gestellt. Diese zusätzlichen FuE-Mittel sollen – nach der inzwischen sehr positiv abge-schlossenen internationalen Evaluierung des Forschungsdesigns - für die Durchführung der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES – German Environmental Survey) eingesetzt werden. Die Gesamtausgaben des Titels sind für 9 Bereiche bestimmt, die im Folgenden unter Tz. 1 näher erläutert werden.

Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz

Der Teilansatz dient dazu, einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Strategie „Künst-liche Intelligenz“ der Bundesregierung zu leisten. Die KI-Strategie verfolgt das Ziel, Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für KI-Technologien zu machen. Da-bei soll eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI vorangebracht werden.

Mit dem Bundeshaushalt 2019 hat der Bund in einem ersten Schritt insgesamt 500 Mio. Euro zur Verstärkung von Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung gestellt. Das BMU hat im Rahmen der Umsetzung Haushaltsmittel im Umfang von insgesamt 27,2 Mio. Euro für die Förderung von KI-Leuchtturmanwendungen zum Schutz von Umwelt, Klima und Ressourcen erhalten (2,8 Mio. Euro Ausgaben in 2019 sowie eine Verpflich-tungsermächtigung von 24,4 Mio. Euro.

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1. Ressortforschung 1.1. Umweltpolitische Grundsatzfragen und übergreifende Fragen des

Umweltschutzes ("Querschnittsthemen") 15.833 T€

Eine zentrale Aufgabe des BMU ist die Fortentwicklung der Grundlagen und Instru-mente der Umweltpolitik. Wissenschaft und Forschung leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

1.1.1. Grundlagen der Umweltpolitik, Umweltstrategien, Digitalisierung, Bürgerbeteiligung 3.000T€

Ein wichtiges Ziel der Umweltpolitik ist es, eine ökologische und sozial gerechte Modernisierung in Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben.

Eine zentrale Aufgabe des BMU wird in den nächsten Jahren darin bestehen, die an-stehenden Strukturwandelprozesse, die immer mehr von digitalen Veränderungspro-zessen in Wirtschaft und Gesellschaft geprägt sein werden, und die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit systematisch und in ihren Wechselbeziehungen und ihrer Komplexität aktiv mitzugestalten.

Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung soll unter diesen Prämissen weiterentwi-ckelt werden. Megatrends, wie der weltweit steigende Ressourcenverbrauch, der Kli-mawandel oder der Verlust an Biodiversität und intakten Ökosystemen zeigen, dass die derzeitige Wirtschaftsweise nicht ausreichend nachhaltig ist und langfristig die Grundlagen unseres Wohlstandes zerstören kann. Die Diskussion über die Green Economy folgt dem Leitbild einer nachhaltigen Wirtschaft, verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Eine nachhaltige Wirtschaftsweise ist ein wesentlicher Hebel für umweltverträgli-ches Wachstum, z. B. durch Öko-Innovationen, indem die ökologischen Grenzen an-erkannt und ökonomische Knappheiten und Kosten antizipiert werden. Sie sichert auf diese Weise auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und schafft neue zukunftsfähige Beschäftigungschancen.

Für die politische Gestaltung der notwendigen gesellschaftlichen Transformations-prozesse gilt es, integrierte Lösungsansätze für die einzelnen Umweltpolitikfelder zu entwickeln. Hierfür benötigt das BMU konkretes, interdisziplinäres Handlungswis-sen, das ökonomisch vernünftige sowie sozial und ökologisch verträgliche Antwor-ten ermöglicht. Ferner sind auch Szenarien zur Entwicklung von Rahmenbedingun-gen und Kontexten ökologischer Trends zu entwickeln, mit deren Hilfe Fachstudien in einzelnen Umweltpolitikfeldern aufeinander bezogen und kohärenter gestaltet werden können und Entscheidungen für eine ökologisch tragfähige nachhaltige Ent-wicklung belastbarer werden. Die Auswertung innovativer Politikinstrumente soll die Konzeption einer transformativen Umweltpolitik konkret untersetzen helfen.

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Interdisziplinär angelegte Untersuchungen sollen die Frage klären helfen, mit wel-chen rechtlichen, technologischen, ökonomischen, planerischen und informatori-schen Mitteln sich das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und ein ökologisch trag-fähiges Wohlfahrtskonzept am wirksamsten erreichen lässt, unter Einbeziehung ins-besondere auch der internationalen Umweltauswirkungen unseres Handelns und zentraler Stoff- und Wertschöpfungsströme. Mit dem Beschluss „Transformation un-serer Welt: die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung“ haben die Vereinten Nationen im Jahr 2015 deutlich gemacht, dass künftig ein starker Wandel unserer Produktions- und Konsumweisen nötig ist, um unseren Planeten für heutige und nachfolgende Generationen zu erhalten.

Auch Deutschland hat sich zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele, der so-genannten „Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (UN), verpflichtet: Die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie legt Ziele und Maßnahmen für die Umsetzung der SDGs dar. Die Umsetzung auf kommunaler Ebene steht dabei im Fokus.

Die Umweltpolitik ist erheblich von der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesell-schaft betroffen. Die Digitalisierung bietet große Potenziale für eine klimagerechte Umgestaltung der Energie- und Mobilitätssysteme, für die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz oder den Schutz von Ökosystemen. Gleichzeitig bestehen Her-ausforderungen und Risiken in Form von wachsendem Energie- und Ressourcenver-brauch durch neue digitale Infrastrukturen, Produkte und Dienstleistungen, dazu Um-welt- und Gesundheitsrisiken durch Abfälle und langlebige Schadstoffe.

Die zentrale Aufgabe des BMU im Kontext der Digitalisierung ist demnach, die posi-tiven Effekte der Digitalisierung auf Ressourcennutzung und Umweltschutz systema-tisch zu befördern und Risiken zu begrenzen. Dazu sollen umweltspezifische Grund-satzfragen der Digitalisierung in einem Forschungs- und Dialogprozess untersucht, strukturiert und kommuniziert werden.

Die weitere Forschungsagenda reicht von der Integration von Fragen der Nachhaltig-keit mit Blick auf die Digitalisierung von Mobilität, Produktion, Energiewende etc. über die Verbesserung der Datengrundlagen und ihrer Bereitstellung bis hin zu den ökologischen Potenzialen digitaler Anwendungen und Geschäftsmodelle, Big Data und Datenvisualisierung.

Die Gestaltung dieser Veränderungsprozesse gelingt nur gemeinsam mit den Bürge-rinnen und Bürgern. Bürgerbeteiligung ist ein zentrales Instrument zur gesellschaftli-chen Vermittlung von und zur Partizipation an Weichenstellungen für eine intakte Natur, nachhaltige Mobilität, zukunftsfähige Landwirtschaft und weiteren wichtigen Themen des BMU und trägt zur Verwaltungsmodernisierung bei. Dazu muss ge-währleistet sein, dass Bürgerbeteiligung auf hohem Niveau durchgeführt werden kann, z. B. durch Evaluierung sowie Forschung zur Fortentwicklung und Optimie-rung von Bürgerbeteiligungsprozessen.

Zunehmend werden die sozialen und gesellschaftlichen Aspekte von Umweltpolitik im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit sowie die Erfolgsfaktoren für den anstehenden Wandel adressiert. Umweltpolitik und soziale Fragestellungen sind eng miteinander

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verknüpft. Eine wirksame und auf langfristige Akzeptanz angelegte Umweltpolitik steht vor der Herausforderung, die sozialpolitischen und sozioökonomischen Wir-kungen von Maßnahmen und Instrumenten stärker als bisher zu berücksichtigen. Gleichzeitig gilt es zu beobachten, wie soziale Entwicklungen auf Umweltpolitik zu-rückwirken. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte müssen parallel dazu aber auch in anderen Politikfeldern eine größere Rolle spielen.

1.1.2. Umweltindikatoren, Daten zur Umwelt, Umweltbeobachtung,

Umweltprobenbank, Geoinformation, Umweltstatistik 1.500 T€

Indikatorensysteme sind ein wichtiges Instrument zur Überprüfung von Fortschritten in Richtung auf eine nachhaltige Entwicklung und zur Umsetzung dieses Leitbildes.

Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes von 2004 sowie der Maßgaben der sich wandelnden europäischen und internationalen Anforderungen an die Form der Umweltberichterstattung - unter Beachtung der Anforderungen der Europäischen Umweltagentur - sollen Methoden und Datengrundlagen für die Bereitstellung von Informationen des Bundes zum Zustand der Umwelt mit Bewertung des Umweltzu-standes und Prognosen der Umweltsituation u. a. in Umweltinformationssystemen erarbeitet bzw. verbessert werden. Die Umweltinformationen und darauf aufbauende Informationsmedien dienen als Grundlage für umweltpolitische Prioritätensetzungen, der Erfüllung von Berichtspflichten sowie der Information der Bevölkerung. Für ef-fektives politisches Handeln angesichts der Fülle und Komplexität von Daten sind neuartige Trendabschätzungen und Prognosemethoden umweltpolitisch relevant.

Die Beobachtung der Veränderungen in der Umwelt und ihre Prüfung auf plausible Zusammenhänge zwischen Belastungen und Wirkungen ist nach wie vor ein wichti-ger Forschungsschwerpunkt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einem hohen finanziellen Beitrag an der Entwicklung des europäischen Erdbeobachtungspro-gramms Copernicus beteiligt und bringt sich aktiv in die Initiative zur Schaffung ei-nes globalen Erdbeobachtungssystems ein (Global Earth Observation System of Sys-tems – GEOSS). Copernicus stellt alle Satellitendaten, Produkte und Dienste kosten-los zur Verfügung. Die Möglichkeiten der teilweise schon operationellen Kern-dienste werden im Hinblick auf Umwelt- und Naturschutzbelange durch nationale Projekte genutzt. Damit sollen auch Umweltanforderungen an künftige Missionen und Produkte genauer spezifiziert werden.

Die Rolle von Umweltinformationen bzw. Daten über den Zustand von Umweltbe-standteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft sowie die Wech-selwirkungen der einzelnen Umweltmedien untereinander müssen künftig stärker im Kontext der Digitalisierung beleuchtet werden, um Chancen und Herausforderungen zu beschreiben und Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Damit wird nicht zuletzt ein Beitrag zur Umsetzung der digitalen Agenda der Bundesregierung geleis-tet, um Deutschland als nachhaltige, innovative und leistungsstarke Volkswirtschaft zu stärken.

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1.1.3. Umweltqualitäts-, Umwelthandlungsziele, Umweltverträglichkeitsprüfung 600 T€

Die Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung verlangt die Ablei-tung konkreter Umweltqualitäts- und Handlungsziele, die im Diskurs zwischen Poli-tik und Wissenschaft zu entwickeln sind. Hierfür müssen geeignete Methoden und Verfahren untersucht und modellhaft entsprechende Ziele für bestimmte Themenbe-reiche erarbeitet werden.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte und die strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme sind wichtige Instrumente der Umweltvorsorgepolitik. In diesem Zusammenhang müssen aktuelle Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die geplante Änderung der UVP-Richtlinie, geprüft und die Instrumente in Bezug auf Verfahren, Kriterien und Methoden ggf. weiterentwickelt werden.

1.1.4. Gesamt- und betriebswirtschaftliche Umweltfragen 2.000 T€

Schwerpunkte der Umweltforschung im Bereich Umwelt und Wirtschaft / nachhalti-ges Wirtschaften / nachhaltiges Haushalts- und Finanzsystem / Umwelt-Innovation-Beschäftigung liegen in folgenden Themenbereichen:

- mikro- und makroökonomische Fragestellungen und Analyse im Bereich Um-welt und Wirtschaft,

- Erfassung gesamtwirtschaftlicher Effekte der Umweltwirtschaft,

- Erschließung der Potenziale von Umwelt- und Effizienztechnologien auf Bun-des- und Länderebene,

- Analyse und Weiterentwicklung ökologischer Anforderungen öffentlicher Haus-halte,

- Analyse und Weiterentwicklung ökologischer Anforderungen an das private Fi-nanzsystem und an Kriterien nachhaltiger Geldanlagen, auch unter Berücksichti-gung internationaler Entwicklungen,

- ökologische Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft,

- inhaltliche und prozessuale Ausgestaltung der Transformation zu einer Green Economy auch unter Einbeziehung des Digitalen Wandels,

- Weiterentwicklung der EU-EMAS-Verordnung und deren nationaler Umsetzung sowie Förderung der Verzahnung von EMAS mit dem umwelt- und wirtschafts-politischen Instrumentarium, Optionen für eine flächendeckende Implementie-rung von Umweltmanagementsystemen,

- Anwendung und Weiterentwicklung systematischer Ansätze zur Übernahme ge-sellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen (CSR-Corporate Social Responsibility),

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- Verbesserung der Methoden der Technikfolgenabschätzung,

- Identifikation der fördernden und hemmenden Einflüsse auf und Verbesserung der rechtlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für systemtechnische Öko-Innovationen,

- Identifikation der Bedingungen und Erschließung der Potenziale für den Trans-fer z. B. von öko-innovativen Technologien und Systemen,

- Bezüge des internationalen Handels inkl. Freihandelsabkommen zu Umweltstan-dards, ökologischen Modernisierungsprozessen etc.,

- Stärkung des Umweltschutzes in der Umsetzung der EU-Strukturfonds (EFRE).

1.1.5. Urbaner Umweltschutz, Umweltplanung 2.000 T€

Die raumbezogene Umweltplanung als Entwicklungsplanung muss verstärkt als In-strument einer vorsorgenden Umweltpolitik in Richtung Nachhaltigkeit genutzt wer-den. Methodische und inhaltliche Kriterien für die stärkere Berücksichtigung von Umweltauswirkungen sowie die Konzipierung umweltfreundlicher Lösungen in der Raumordnung, der Stadtplanung und in sonstigen Fachplanungen sind weiter zu ent-wickeln. Ein Umweltschwerpunkt liegt beim integrierten Management des Küsten-raumes und bei der Raumordnung auf See.

In Deutschland, aber auch weltweit, leben inzwischen die meisten Menschen in Städ-ten – mit steigender Tendenz. Dies hat zur Folge, dass urbaner Umweltschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt. Schwerpunkte bilden hier klima- und umweltrelevante Herausforderungen, wie z. B. Abfallverwertung, Ressourcen- und Energieverbrauch, Lärmschutz, Abwasseraufbereitung, Luftreinhaltung, Flächen- und Bodenschutz. In Deutschland wurden in den letzten Jahrzehnten technische, ordnungs- und planungs-rechtliche sowie organisatorische Lösungen entwickelt, um Umweltbelastungen in Städten zu reduzieren, sodass sich die urbane Umweltqualität allmählich verbessert hat.

1.1.6. Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, gesellschaftlicher und

(jugend-)kultureller Wandel; Umwelt, Tourismus und Sport 2.500 T€

Mit dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung sind neue gesellschaftliche Heraus-forderungen an die Zivilgesellschaft, aber auch an jedes einzelne Mitglied dieser Ge-sellschaft, verbunden. Die sozialwissenschaftliche Umweltforschung fragt nach den hemmenden und fördernden Bedingungen für die erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen. Schwerpunkte hierbei sind:

- Erforschung der Bedingungen und Möglichkeiten verhaltensbeeinflussender Maßnahmen (u. a. im Bereich des nachhaltigen Konsums),

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- Förderung umweltschonenden Verhaltens durch die Entwicklung von Konzepten für die Bereiche Umweltkommunikation und Bildung für nachhaltige Entwick-lung,

- Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements und der Verankerung von Kulturen der Nachhaltigkeit im Alltag sowie Untersuchungen zu gesellschaftli-chen und (jugend-)kulturellen Wandlungsprozessen,

- Sensibilisierung und Information von Natursportlerinnen und -Sportlern zu Aus-wirkungen von Sport- und Freizeitaktivitäten auf Natur und Landschaft,

- Weiterentwicklung des nachhaltigen Tourismus auf der Grundlage bestehender institutioneller Strukturen und Akteurskonstellationen, konkret in den Bereichen Digitalisierung und Reisemobilität sowie durch die Evaluierung bisheriger Akti-vitäten.

1.1.7. Umweltrecht, rechtswissenschaftliche Umweltfragen 700 T€

Wichtige Forschungsthemen sind insbesondere:

- Geltendmachung umweltpolitischer Interessen Deutschlands bei der Umsetzung der Leitlinien der EU für staatliche Umweltschutzbeihilfen,

- Vereinheitlichung und Vereinfachung des Umweltrechts, Effektuierung des Ord-nungsrechts durch Kombination mit ökonomischen Instrumenten (z. B. Selbst-verpflichtungen), Umweltinformation,

- Evaluation und Fortentwicklung ausgewählter Instrumente des Ressourcen-schutzrechts,

- Erarbeitung von Rechtsgrundlagen zur besseren Steuerung von Stoffströmen,

- Rechtstatsachenuntersuchungen zur Wirkung einzelner umweltrechtlicher Rege-lungen und Instrumente,

- inter-/supranationale Umweltregelungen, insbesondere Umsetzung/Vollzug so-wie rechtsvergleichende Untersuchungen des materiellen Umweltrechts einzelner Staa-ten sowie zur Regelung grenzüberschreitender Umweltbelastungen.

1.1.8. Grenzübergreifende/internationale Umweltfragen,

Globale Umweltveränderungen 3.033 T€

Wichtige Forschungsthemen von grundlegender Bedeutung für die internationale Zu-sammenarbeit sind u. a.:

- Entwicklung eines kohärenten globalen ökologischen Ordnungsrahmens von multilateralen Abkommen und Institutionen,

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- Fortentwicklung ökologischer Mindeststandards.

Grenzüberschreitende Umweltprobleme werfen auch rechtliche Fragen auf, deren Er-örterung auf internationaler Ebene zunehmend Raum einnimmt. Hier ist es erforder-lich, mit Hilfe von Gutachten

- zunächst das relevante Recht anderer Staaten zu ermitteln und darzustellen und dabei auch auf die tatsächliche Rechtspraxis einzugehen und

- auf dieser Grundlage Lösungsvorschläge vorzubereiten, die dem Rechtssystem aller betroffenen Staaten gerecht werden können.

Zahlreiche Bereiche der internationalen Umweltpolitik werden durch völkerrechtliche Ver-träge geregelt. Es besteht insbesondere Forschungsbedarf zum Verhältnis des Umweltvöl-kerrechts zum allgemeinen Völkerrecht sowie zu rechtlichen Strategien für die Verbesserung der Vertragseinhaltung.

Die Polarregionen Antarktis und Arktis rücken im Kontext Klimawandel zunehmend in den Mittelpunkt von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.

Das Umweltbundesamt (UBA) ist nach dem Ausführungsgesetz zum Umweltschutzproto-koll des Antarktisvertrages (AUG) Genehmigungsbehörde für alle Tätigkeiten in der Ant-arktis, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen. Fragen des Meeresnaturschutzes fallen in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Für den Vollzug des AUG hat das UBA die Umweltauswirkungen zu bewerten. Um über angezeigte Aktivitäten fachgerecht entscheiden zu können, benötigen UBA und BfN belast-bare wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Folgen von Klimawandel, Forschung und Tou-rismus auf die Schutzgüter in der Antarktis. Darüber hinaus fließen Forschungsergebnisse als deutscher Beitrag in den internationalen Rahmen zur Umsetzung des Umweltschutzpro-tokolls, insbesondere in die internationalen Arbeitsgruppen des Umweltausschusses des Ant-arktisvertrags ein.

Im Zuge des mit der Klimaerwärmung der letzten Jahrzehnte einhergehenden Rückgangs des arktischen Polareises wächst die geopolitische und geoökonomische Bedeutung der Ark-tis für Deutschland, die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft insgesamt.

Zugleich ist für die Arktispolitik eine friedliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Arktis unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips von großer Bedeutung. Dazu gehört aus deut-scher Sicht eine ökologisch verträgliche Erschließung arktischer Bodenschätze.

Globale Umweltveränderungen

Im April 1992 wurde der Wissenschaftliche Beirat "Globale Umweltveränderungen" der Bundesregierung eingesetzt (gemeinsame Federführung und Finanzierung durch BMU/BMBF). Der Beirat hat seither verschiedene Gutachten zu Fragen der Globalen Umweltveränderungen vorgelegt. Die Finanzierung der Ausgaben für den Beirat ein-schließlich der Geschäftsstelle erfolgt auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinba-rung zwischen dem BMBF und dem BMU.

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1.1.9. Übergreifende Themen der Ressortforschung 500 T€

Im Rahmen der inzwischen regelmäßig durchzuführenden Evaluierungen der Bun-deseinrichtungen mit FuE-Aufgaben hat der Wissenschaftsrat seit dem Jahr 2006 in seinen wissenschaftspolitischen Stellungnahmen die Umsetzung von Maßnahmen empfohlen, die die Qualitätssicherung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen der Ämter sowie deren Vernetzung mit dem übrigen Wissenschaftssystem unterstüt-zen sollen. Der Deutsche Bundestag hat mit einer Entschließung im Jahr 2012 die Bundesregierung aufgefordert, die Empfehlungen des Wissenschaftsrats umzusetzen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit unter-stützt die Bundesämter in seinem Geschäftsbereich dabei.

1.2. Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Meeresschutz 4.000 T€

Mit der zum 1. März 2010 in Kraft getretenen Neufassung des Wasserhaushaltsgeset-zes (WHG) und den seither erfolgten Änderungen wurden die rechtlichen Instru-mente zum Präventivschutz der oberirdischen Gewässer, der Meeresgewässer und des Grundwassers sowie zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Hochwasser-schutz der geänderten verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung (konkurrierende Gesetzgebung) angepasst und inhaltlich weiterentwickelt. Die zukünftige Forschung ist vor allem darauf ausgerichtet, Wirkungen von Belastungen, insbesondere von stofflichen Einträgen auf die aquatische Umwelt abzuschätzen, weitere Schadstoffe-inträge in Gewässer zu vermeiden sowie die Anforderungen zur Verminderung von Schadstoffeinleitungen an der Quelle ihres Entstehens zu verschärfen sowie die Energie- und Ressourceneffizienz in der Abwasserbehandlung zu verbessern.

Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung geleistet. Mit Blick auf die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stellen sich Fragen zur künftigen Vorgehensweise bei der Weiterentwicklung von gewässer-bezogenen Qualitätsnormen sowie die Beurteilung der Relevanz natürlicher Gege-benheiten für die Erreichung der Umweltziele auf der Zeitachse. Weiterer For-schungsbedarf besteht auch bezüglich der Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gewässerschutzziele in anderen Politikfeldern, ins-besondere der Landwirtschaftspolitik. Weiterentwicklungen und Effizienzverbesse-rungen bei der Erhebung und Auswertung zur Unterstützung gewässerpolitischer und wasserwirtschaftlicher Entscheidungen, für die Berichterstattung gegenüber EU und internationalen Organisationen sowie für die Bereitstellung von Diensten für unter-schiedliche Nutzergruppen ebenso in der Wasserwirtschaft und darüber hinaus sind weitere Forschungsthemen.

1.2.1. Wasserhaushalt, wasserwirtschaftliche Planung, Hochwasserschutz 900 T€

Forschungsbedarf besteht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ende 2000 in Kraft getretenen EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Mit ihr wird ein Bewirtschaf-tungskonzept zur Erreichung anspruchsvoller Gewässerschutzziele (guter Zustand) innerhalb bestimmter Fristen vorgegeben. Es besteht ein laufender Forschungsbedarf

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zur Evaluierung, Wirkungsanalyse und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Er-reichung der Ziele, u. a. zur Integration wasserwirtschaftlicher Zielsetzungen in Maß-nahmen anderer Politikbereiche. Aus dem laufenden strategischen Dialogprozess für eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft resultieren weitere Forschungsfragen.

Auch bei der Wassermengenwirtschaft und beim Umgang mit Extremereignissen wie Hoch- und Niedrigwasser besteht Forschungsbedarf. So soll das von Bund und Län-dern erarbeitete Nationale Hochwasserschutzprogramm, dessen Umsetzung der Bund mit jährlich 100 Mio. Euro fördert, weiterhin wissenschaftlich begleitet werden. Die Ergebnisse dienen auch der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.

Auch das Niedrigwasserrisikomanagement hat sich vor dem Hintergrund des Klima-wandels zu einer stetig wachsenden, Sektor übergreifenden Herausforderung entwi-ckelt. Die notwendige bundesweite Koordinierung bedarf der wissenschaftlichen Be-gleitung.

1.2.2. Gewässerqualität, Messverfahren, Wasseranalytik 1.000 T€

Die systematische Weiterentwicklung von Überwachungs- und Probenahmeverfah-ren und Analytik sind unerlässliche Voraussetzungen für einen effektiven wirkungs- und stoffbezogenen Gewässerschutz (Binnengewässer und Meeresgewässer). Ziel der Forschungsaktivitäten ist es vor allem, die Modellierungs- und Messmethoden zur Gewässergüte, z.B. zu Spurenstoffen in den Gewässern zu verbessern. Zudem besteht Forschungsbedarf zur Entwicklung und Testung neuer Überwachungs- und Analysemethoden z.B. in Bezug auf Mikroplastik oder Umwelt-DNA.

1.2.3. Grundwasser- und Oberflächengewässerschutz 1.000 T€

Für den Gewässerschutz und die Erreichung des guten Zustands nach WRRL sind Einträge aus der Landwirtschaft ein wichtiger Faktor. Die Auswirkungen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind daher zu evaluieren und bezüglich der Umweltkosten nicht nachhaltiger Produktionssysteme methodisch zu unterlegen. Ferner besteht Forschungsbedarf zu Spurenstoffen und Einträgen von Kunststoffen. Im derzeitigen Fokus stehen u.a. Untersuchungen zur Belastung von fluororgani-schen Verbindungen sowie die Analyse von Transformationsprozessen für Phosphor.

1.2.4. Meeresschutz 1.100 T€

Bis zum Jahr 2020 soll gem. EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der gute Umwelt-zustand in den europäischen Meeresgewässern erreicht werden. Die Kriterien für den guten Umweltzustand wurden u.a. über einen 2017 verabschiedeten Kommissionsbe-schluss revidiert. Nach ihrer weiteren Spezifizierung, u. a. auch mit anderen Küsten-staaten im Rahmen der regionalen Kooperationen gilt es, im nächsten Berichtszyklus maßgeschneiderte Fachprodukte zu erarbeiten, um die Aktualisierung der nationalen

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Meeresstrategien für die deutschen Meeresgewässer der Nord- und Ostsee in den Fel-dern Bewertung, Monitoring und Maßnahmen zu unterstützen.

Für die weitere Identifizierung und Quantifizierung der Belastungen von marinen Ökosystemen sowie zur Einleitung von Maßnahmen zu deren Reduktion soll die Da-tengrundlage durch Operationalisierung der verabschiedeten Indikatoren angepasst und verbessert werden. Auch diese wird direkte Anwendung im dritten Zyklus der MSRL finden. Da die Erreichung des Richtlinienziels bis 2020 absehbar nicht mög-lich sein wird, bedarf es der Intensivierung der Anstrengungen.

Die Weltgemeinschaft steht in diesen Jahren vor der Aufgabe, unter Beachtung des rechtlichen Rahmens, den das Seerechtsübereinkommen stellt, Regeln für einen po-tentiellen zukünftigen Bergbau in der Tiefsee in Gebieten außerhalb nationaler Rechtsprechung zu entwickeln. Insbesondere die hohe Geschwindigkeit dieses Pro-zesses auf internationaler Ebene stellt die Bundesrepublik im nationalen wie interna-tionalen Kontext vor eine Reihe von Entscheidungen, die interdisziplinärer Untersu-chungen und Gutachten bedürfen, welche sowohl die potentiellen Umweltauswirkun-gen eines Bergbaus in der Tiefsee berücksichtigen, wie auch ökonomische, soziale und juristische Aspekte.

1.3. Ressourceneffizienz, Rohstoffpolitik, Kreislauf- und Abfallwirtschaft,

nachhaltige Produktpolitik 6.000 T€

Mit der Verabschiedung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) hat sich Deutschland im Februar 2012 als einer der ersten Staaten auf Ziele, Leit-ideen und Handlungsansätze zum Schutz der natürlichen Ressourcen festgelegt. Zur Bewertung der Fortschritte in diesem Bereich berichtet die Bundesregierung alle vier Jahre über die Entwicklung der Ressourceneffizienz in Deutschland und entwickelt das Programm fort. Seit März 2016 liegt eine erste Fortschreibung vor (ProgRess II). ProgRess II betrachtet die Steigerung der Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette bei der Nutzung abiotischer und biotischer Rohstoffe. Zudem sollen Energie- und Materialeffizienz, dort wo dies sinnvoll ist, verstärkt gemeinsam betrachtet werden. Die Indikatoren und Ziele wurden überprüft und ergänzt: Mit der „Gesamtrohstoffproduktivität“ wurde ein Indikator entwickelt, der störungssicherer als der bisherige Indikator „Rohstoffproduktivität“ die Entwicklung der Ressour-ceneffizienz in Deutschland abbilden kann. Darüber hinaus werden die Aspekte „Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Stadtentwicklung“ sowie die „Ressourceneffi-zienz von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)“ durch eigenständige Kapitel stärker einbezogen. Im ersten Quartal 2020 soll das Bundeska-binett die zweite Fortschreibung ProgRess III verabschieden.

Die vorrangigen Zielsetzungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Um-welt- und Klimaschutz, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Einen wesentli-chen Eckpunkt stellt hierbei eine umfassende abfallwirtschaftliche Produktverant-wortung bei bestimmten Abfallströmen dar. Entsprechende rechtliche Regelungen sind in Verordnungen auf Grundlage des KrWG oder in eigenständigen Gesetzen ge-troffen. Abfälle sind zu vermeiden und, soweit dies nicht möglich ist, stofflich oder

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energetisch zu verwerten und erst dann, wenn die Verwertung technisch nicht mög-lich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Hierbei kommt der sicheren Entsorgung von gefahrstoffhaltigen Produkten eine be-sondere Bedeutung zu, um gefährliche Substanzen zu zerstören oder aus dem Stoff-kreislauf auszuschleusen. Der Klimaschutz durch energieeffiziente Nutzungsverfah-ren ist als Ziel hinzugekommen. Die in Verbindung mit der Umsetzung des novellier-ten EU-Abfallrechts durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, weiteren gesetzlichen Re-gelungen im Zusammenhang mit der Produktverantwortung sowie zur Realisierung untergesetzlicher Regelungen erforderlichen Untersuchungen stellen einen Schwer-punkt der Ressortforschung im Bereich der Abfallwirtschaft dar. Daneben ist die nachhaltige Produktpolitik ein wesentliches Forschungsfeld. Hier werden von der Festsetzung von Kriterien für nachhaltige Produkte bis zu Hinweisen für nachhalti-ges Konsumverhalten breite Forschungsfelder mit einer Vielzahl von politischen In-strumenten adressiert. Diese reichen von Produktmindeststandards über die öffentli-che Beschaffung bis hin zu Anreizinstrumenten wie dem Kennzeichensystem Blauer Engel. Durch das vom Bundeskabinett im Februar 2016 beschlossene Nationale Pro-gramm für nachhaltigen Konsum ergeben sich zudem weitere Anknüpfungspunkte in den wesentlichen Bedürfnisfeldern und politische Umsetzungserfordernisse.

1.3.1. Ressourcenhaushalt und -effizienz, Ressourcenschonung 1.500 T€

Der sparsame und intelligente Umgang mit Rohstoffen und Abfällen ist nicht nur ein Gebot des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, sondern auch eine Schlüssel-frage im Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und wirt-schaftlichen Erfolg (Ressourceneffizienz als zentraler Wettbewerbsfaktor). Ziel ist die Entkopplung des wirtschaftlichen Wachstums vom Rohstoffverbrauch bei verrin-gertem Rohstoffeinsatz.

Dafür müssen Stoffkreisläufe geschlossen und optimiert, alternative Rohstoffquellen unter-sucht, ökonomische und ordnungsrechtliche Instrumente z. B. mit Hilfe von Modellen und Szenarien auf ihre Potenziale und ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Verträg-lichkeit und Akzeptanz hin geprüft und moderne, ressourcensparende Produkte und Produk-tionsverfahren erforscht und vorangebracht werden.

1.3.2. Ökologische und Ressourceneffizienzaspekte der Rohstoffpolitik 800 T€

Die zentralen Themen in diesem Bereich sind:

- Verbesserung des Kenntnisstands zu aktuellen und zukünftigen ökologischen Ri-siken der Rohstoffgewinnung,

- Entwicklung von Politikempfehlungen für die Weiterentwicklung und Ausge-staltung von strategischen Ansätzen einer nachhaltigen und effizienten Ressour-cennutzung,

- Erarbeiten von Ansätzen zur Reduzierung von Umweltbelastungen und negati-ven sozialen Auswirkungen bei der Gewinnung von Rohstoffen,

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- Unterstützung für konkrete politische Handlungsansätze zur Umsetzung, Weiter-entwicklung und globalen Verbreitung von international anerkannten Umwelt-, Effizienz- und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung.

1.3.3. Wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Kreislauf- und

Abfallwirtschaft 800 T€

Mit der novellierten Abfallrahmenrichtlinie und den weiteren EU-rechtlichen Ände-rungen ergeben sich eine Reihe von Umsetzungsfragen. Darüber hinaus gibt es be-sondere Herausforderungen bezüglich der weiteren Steigerung des Recyclings. Für die Erarbeitung und Anpassung von Rechtsvorschriften zur Produktverantwortung sowie von konkretisierenden Regelungen zur Verwertung von Abfällen sind rechtli-che, betriebs- und volkswirtschaftliche Fragen zum Umfang der Produktverantwor-tung, zur Kennzeichnung, zur Getrennthaltung und zur Rückführung bestimmter Ab-fälle zu analysieren. Angesichts der EU-rechtlichen Vorgaben zu Sammelquoten bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Sammelmenge zukünftig deutlich steigern und damit die entsprechen-den Vorgaben erfüllen zu können.

Die Umsetzung des KrWG sowie der novellierten Abfallrahmenrichtlinie wirft eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen auf. Durch die Einbeziehung der Kreislaufwirt-schaft wurden der Anwendungsbereich des Abfallrechts und damit auch der Rege-lungsbereich erheblich ausgeweitet. Die Reichweite dieser Anforderungen ist - insbe-sondere im Hinblick auf den Novellierungsbedarf durch die Abfallrahmenrichtlinie - noch nicht umfassend geklärt. Für eine Fülle von Abfällen fehlen konkrete Vorga-ben, wie die Verwertung zu erfolgen hat. Die fachlichen und gesetzlichen Anforde-rungen sollen näher untersucht werden.

Des Weiteren erfordern die Einführung neuer Instrumente zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft sowie die Bindung des nationalen Abfallrechts an die EU-rechtli-chen Vorgaben die Klärung komplexer Rechtsfragen. Zugleich stellt die Vereinbar-keit konkretisierender Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft mit einschlägigem EU-Recht ein besonderes Problem dar, das angesichts der dynamischen Entwicklung des EU-Rechts, u. a. durch die einschlägige Rechtsprechung des EuGHs und die No-vellierung der Abfallrahmenrichtlinie, immer neue Fragestellungen aufwirft.

Der Bundestag hat anlässlich der Verabschiedung des KrWG die Bundesregierung mit einer Entschließung gebeten, die neuen, erheblich erweiterten Möglichkeiten zur elektronischen Abwicklung der Verfahren, insbesondere zur Überwachung, nach dem KrWG sowie dem untergesetzlichen Regelwerk effizient im Sinne des Bürokra-tieabbaus zu nutzen. Insoweit stellt sich neben rechtlichen Fragen, etwa zum Signa-tur- oder Datenschutzrecht, parallel auch eine Fülle fachlich-technischer Fragen, die in diesem Zusammenhang geklärt werden müssen.

Ferner fordert die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie in Bezug auf Bau- und Ab-bruchabfälle die Förderung von Maßnahmen zum selektiven Abbruch, damit gefähr-liche Stoffe, insbesondere Asbest, entfernt und sicher gehandhabt werden, um die Wiederverwendung und das hochwertige Recycling durch eine selektive Entfernung

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einzelner Materialien zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang stellen sich viele fachlich-technische Fragen u. a. zur Früherkennung von Asbest, zum Mengengerüst der Bau- und Abbruchabfälle, zu Verfahren zur nachträglichen Separierung von Bau- und Abbruchabfällen, die zu klären sind.

In der 91. Umweltministerkonferenz im November 2018 in Bremen wurde das Vo-ranbringen der EU-Kunststoffstrategie thematisiert und festgestellt, dass ohne ein konsequentes und tatsächliches Recycling und eine umweltverträgliche Entsorgung am Ende des Lebenszyklus bestimmter Kunststoffprodukte massive Umweltprob-leme entstehen können. Die zu klärenden Fragen bei der Vielzahl an Additiven, die bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet werden, sind sehr komplex und be-dürfen einer tieferen Auseinandersetzung. Die UMK hat den Bund in einem Be-schluss gebeten, über den Sachstand von Schadstoffen in Kunststoffen wie beispiels-weise Weichmachern und deren Auswirkungen auf ihre umweltverträgliche Entsor-gung zu berichten.

1.3.4. Vermeidung und Verwertung von Abfällen 800 T€

Wichtige Forschungsthemen sind insbesondere:

- Kommunikationsstrategie bei der Erstellung des Abfallvermeidungsprogramms, - Handlungspotentiale; Instrumente und Maßnahmen zur Reduzierung des Lit-

terings, - Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der kon-

kretisierenden Hinweise gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV im Rahmen der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft,

- Evaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fort-

entwicklung der Kreislaufwirtschaft sowie Grundlagen für die Evaluierung der GewerbeabfallV,

- Konzepte zum Umgang mit nicht rechts-konformem Verhalten von Herstellern aus Drittländern im Rahmen der abfallrechtlichen Produktverantwortung zum Beispiel von Elektro(alt)geräten, (Alt-)Batterien und Verpackungen,

- Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vor-schlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung,

- Prüfung konkreter Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Mehrwegsyste-

men zur Verpackungsvermeidung,

- Stärkung des Recyclings technischer Kunststoffe vor dem Hintergrund steigender stoffrechtlicher Anforderungen am Beispiel Elektroaltgeräte und Altfahrzeuge (KUREA),

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- Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoff-rezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten,

- Sachstand über die Schadstoffe in Kunststoffen und ihre Auswirkungen auf die Entsorgung sowie Untersuchungen zur Verwertung komplexer faserverstärkter Kunststoffe,

- Förderung einer hochwertigen Verwertung von Kunststoffen aus Bauabfällen so-wie die Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäi-schen Kunststoffstrategie,

- Nutzungsmöglichkeiten und Potentiale der Sektorenkopplung bei Abfallbehand-lungsanlagen.

1.3.5. Stoffstrommanagement, Ökobilanzen 200 T€

Angesichts der Knappheit der verfügbaren Energien und Ressourcen ist die Optimie-rung der Stoffströme ein zentrales Gebot der Umweltvorsorge. Es werden daher Me-thoden zur Analyse der Stoffströme und Möglichkeiten zu ihrer Optimierung (z. B. durch ein effizientes Stoffstrommanagement) untersucht. Dies gilt insbesondere für die Produktgestaltung und die Abfallwirtschaft. Dazu gehört auch die Berücksichti-gung des produktbezogenen Energieverbrauchs während des gesamten Lebenszyklus (Ökobilanzierung). Ökobilanzen leisten einen wichtigen Beitrag zur Konkretisierung des Nachhaltigkeitsaspektes und zur Entwicklung eines Wirtschaftens in Kreisläufen. Die internationalen und nationalen Bemühungen um die Entwicklung allgemein an-erkannter Methoden im Rahmen der Normungsgremien (ISO und DIN/NAGUS) ha-ben dazu beigetragen, dass dieses Instrument zunehmend zum Einsatz kommt. So-wohl zur Klärung methodischer Fragen als auch mit Blick auf die Aktualität vorlie-gender Erkenntnisse aus Ökobilanzen besteht Forschungsbedarf.

1.3.6. Umweltverträgliche Produktionsverfahren und Dienstleistungen,

Konsummuster 500 T€

Einen zentralen Schwerpunkt der nächsten Jahre stellt die Umsetzung des Nationalen Programms zum nachhaltigen Konsum dar. Vorgesehen sind u. a. Untersuchungen, die die einzelnen Bestandteile des Programms analysieren und deren Umsetzung be-fördern sollen, wie z. B. die Analyse nachhaltiger Konsumstrukturen vor dem Hinter-grund der globalen Belastungsgrenzen der Umwelt und der soziokulturellen Kontexte und Werthaltungen.

Für eine stärkere Verbreitung umweltverträglicherer Konsummuster ist die Kommu-nikation von Inhalten einer nachhaltigeren Lebensweise von großer Bedeutung. For-schung zu Methoden, Verbraucherverhalten und Organisationsstrukturen, insbeson-dere hinsichtlich der Zielgruppe der Jugendlichen, ist hierfür erforderlich.

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1.3.7. Umweltverträgliche Produkte, Umweltzeichen 1.400 T€

Die Herstellung und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen sollen so um-weltverträglich und ressourcensparend wie möglich gestaltet werden. Hierfür müssen einerseits - zum Teil in Kooperation mit Produzenten und Einzelhandel - geeignete Instrumente zur Analyse, Entwicklung, Herstellung und Darstellung umweltfreundli-cher Produkte sowie Informationen zu den Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen über den gesamten Produktlebenszyklus entwickelt werden. Ande-rerseits sollen die Verbraucher für den Umweltschutz sensibilisiert werden. Um ent-sprechende Anreize zu schaffen, benötigen Verbraucher Informationen über umwelt-freundliche Produkte und Dienstleistungen in verständlicher und vertrauenswürdiger Form z. B. durch den Blauen Engel. Auch Einsatzmöglichkeiten innovativer Ansätze der Verbraucherbeeinflussung sollen eruiert werden, um zu erreichen, dass Verbrau-cher verstärkt umweltfreundliche Produkte nachfragen und die negativen Umwelt-wirkungen des Konsums insgesamt abnehmen. Auch auf europäischer Ebene spielen Maßnahmen der nachhaltigen Produktion und des Konsums eine immer stärkere Rolle. Um die Vertretung nationaler Interessen in Europa ausreichend sicherzustel-len, z. B. für die Umsetzung der EG-Ökodesign-Richtlinie und der Rahmenverord-nung zur Energieverbrauchskennzeichnung sowie zur Begleitung der Arbeiten zum Product Environmental Footprint ist Forschung erforderlich.

1.4. Umweltaspekte der Energiewende 2.500 T€

In Deutschland entstehen derzeit etwa 80 Prozent aller Treibhausgasemissionen ener-giebedingt. Mit dem Energiekonzept vom September 2010, den Energiewendebe-schlüssen vom Sommer 2011 und dem Klimaschutzplan 2050 vom November 2016 hat die Bundesregierung die Weichen für einen grundlegenden Umbau der Energie-versorgung und –Nutzung hin zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz gelegt. Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Durch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und den schrittweisen Rückgang der fossilen Energieversorgung sollen die Emissionen des Energiesektors bis 2030 zunächst um 61 bis 62 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Versor-gungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit sind dabei gleichrangige Ziele.

Darüber hinaus ist die Erhöhung der Energieeffizienz eine Schlüsselfrage für eine umwelt- und klimaschonende Energieversorgung in Deutschland. Ziel des Energie-konzepts der Bundesregierung ist es, den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 %, den Stromverbrauch bis 2050 gegenüber 2008 um 25 % zu ver-mindern und die Energieproduktivität jährlich um 2,1 % zu steigern. Des Weiteren wurde beschlossen, den Primärenergiebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu ha-ben.

Aufgabe des BMU ist es, bei der Umsetzung der Energiewende für die Berück- sichtigung von Aspekten der Umweltverträglichkeit mit ihren Elementen Klima-, Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz Sorge zu tragen.

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Forschungsbedarfe bestehen insbesondere zu - Entwicklung und Optimierung der zum Erreichen der Klimaschutz- und Effizi-

enzziele strategisch wichtigen Maßnahmen, - Adressieren von strategisch bedeutsamen Hemmnissen,

- Vereinbarkeit von Maßnahmen der Energiewende mit Aspekten des Umwelt-

und Gesundheitsschutzes,

- soziale und wirtschaftliche Wirkungen von Klimaschutzmaßnahmen im Strom- und Wärmebereich,

- Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Aktivitäten auf Bundesebene zur Erhöhung der Energieeffizienz in allen Sektoren, z.B. Entwicklung und Umsetzung der Energieeffizienzstrategie des Bundes, systematischen Einführung von Energiemanagement-Systemen und der Weiterentwicklung von entspre-chenden Normen,

- Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Klimaschutz- und Effizienztechnolo-gien / Systemintegration.

Darüber hinaus gibt es Forschungsbedarf zu sonstigen Umwelt- und Klimaaspekten im Zu-sammenhang mit der Ausgestaltung und Umsetzung der Energiepolitik auf europäischer und internationaler Ebene.

1.5. Luftreinhaltung, umweltfreundliche Technologien, Lärmschutz, nachhaltige Mobilität 8.000 T€

1.5.1. Eintrag von Schadstoffen über den Luftpfad 500 T€

Mit der Richtlinie 2016/84 des Europäischen Parlaments und des Rates (neue NEC-RL) verpflichtet sich Deutschland, die Nationale Emissionshöchstmengen für be-stimmte Luftschadstoffe bis 2030 ff. um festgesetzte Mengen zu reduzieren. Das Konzept der Richtlinie zielt u.a. darauf, den Zusammenhang zwischen den Emissio-nen und der Belastung des Menschen sowie von Ökosystemen besser zu erfassen, um Maßnahmen besser zu fokussieren. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, ein Nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen, turnusmäßig zu aktuali-sieren, und hierbei die Öffentlichkeit zu konsultieren. Zur Umsetzung der Richtlinie ist eine Kosten-Nutzen-Analyse von Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich. Im Vorfeld einer möglichen Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie sollen die Rele-vanz von Ultrafeinen Partikeln, die aktuellen Ursachen hoher Ozonbelastung in

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Deutschland sowie die Eignung des oxidativen Potentials von Feinstaub als verbes-serter Metrik untersucht werden. Zudem ist die Unsicherheit von Modellrechnungen abzuschätzen, da diesen zukünftig mehr Bedeutung zugemessen wird. Grundlagen zur Bewertung der Belastung von Ökosystemen durch Luftschadstoffe werden unter folgenden Gesichtspunkten evaluiert: - Eignung der Bioindikation anhand von Moosen auch zur Untersuchung von

Kunststoffen in der Umwelt, - Ermittlung der nassen Quecksilberdeposition in Wäldern, - Überprüfung der Ableitung der Belastungsgrenzen hinsichtlich Versauerung und

Eutrophierung durch Stickstoff.

1.5.2. Verminderung von Schadstoffemissionen, Luftreinhaltetechnik 1.500 T€

Untersuchungen werden in folgenden Bereichen durchgeführt:

- Ermittlung von Daten insbesondere zur Erarbeitung der Merkblätter über „Beste verfügbare Techniken“ im Rahmen der europäischen Industrie-Emissions-Richt-linie,

- Auswirkungen von Emissionsminderungsmaßnahmen auf die Emissionen von

Biomassekleinfeuerungsanlagen. Auf der Basis der Bewertung sind Emissionsvermeidungs- und Minderungstechniken als materielle Grundlagen zur Durchführung einer konsequenten Vorsorgepolitik zu entwickeln. Die Ergebnisse werden für Fragen der Initiierung bzw. Überprüfung na-tionaler und internationaler Vereinbarungen zur Luftreinhaltung benötigt.

1.5.3. Schadstoffminderung im Verkehr 1.700 T€

Obwohl die Luftreinhaltung in Deutschland bereits ein hohes Niveau erreicht hat, besteht weiterhin Bedarf zur Verminderung der Schadstoffemissionen im Verkehr. So belief sich z. B. der Anteil des gesamten Verkehrs an den nationalen CO2-Emissionen auf rund 20 Pro-zent. Der größte Teil dieser Emissionen - über 90 % - ist dem Straßenverkehr zuzurechnen, der wesentlich für die Belastung mit Stickstoffdioxid in verkehrsbelasteten Gebieten verant-wortlich ist. Auch im Seeverkehr tragen Stickoxide, Schwefeloxide und andere Schadstoffe aus motorischen Emissionen von Seeschiffen in nicht unerheblichem Maße zur Luftver-schmutzung bei.

Es besteht Forschungsbedarf in Bezug auf die - Möglichkeiten der Emissionsmessung von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen,

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- Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Abgasgesetzgebung, - Fortentwicklung der Maßnahmen zur Schadstoffminderung bei nicht für den Straßen-

verkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, - Rußemissionen sowie Umweltaspekte von Abgasreinigungs- und nachbehandlungsanla-

gen von Seeschiffen, - Ermittlung der Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von Remote Sensing zur Emissions-

messung von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen, - nationalen Umsetzungsprozesse zur Erneuerbaren Energie Richtlinie 2018/2001 (RED

II) im Kraftstoffbereich, - Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraft-

stoffen auf dem Weg zu einem Treibhausgasneutralen Verkehr, - Erhebung und/oder Grenzwertgesetzgebung bzgl. Reifen- und Bremsenabrieb bei Stra-

ßenfahrzeugen.

1.5.4. Lärmschutz 2.000 T€

In der dicht besiedelten, hoch industrialisierten und verkehrsreichen Bundesrepublik Deutschland ist Lärm nach wie vor ein bedeutendes Umweltproblem. Lärm wird nicht nur häufig als belästigend wahrgenommen, er birgt auch erhebliche gesundheitliche Risiken. Die nachhaltige Minderung der Lärmbelastungen ist daher ein wichtiges Ziel der Bundesregie-rung.

Um Lärm effizient mindern zu können, müssen die Lärmbelastungen erhoben, die nachteili-gen Wirkungen von Umgebungslärm auf den Menschen erforscht und die Wirksamkeit von Maßnahmen bewertet werden. Einzelne Geräuschquellen werden analysiert und Lärmminde-rungspotenziale identifiziert. Betrachtet werden die unterschiedlichsten Geräuschquellen: Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, Industrie und Gewerbe, Geräte und Maschinen, Bau-stellen und Sportanlagen. Es werden sowohl einzelne als auch das Zusammenwirken mehre-rer Quellen betrachtet.

Gewerbelärm entwickelt sich zunehmend zu einem größeren Umweltproblem in Städten. Das Problem wird durch die Nachverdichtung noch verstärkt. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen bieten jedoch Spielraum, eine umweltverträgliche Mischnutzung zwi-schen Gewerbe und Wohnen zu ermöglichen.

1.5.5. Nachhaltige Mobilitätskonzepte/Anforderungen an die Verkehrswende 2.000 T€

Mobilität soll dauerhaft in nutzerfreundlicher, wirtschaftlicher, Klima- und Ressour-cen schonender Weise ermöglicht werden. Im Hinblick auf zunehmende bzw. verän-derte Mobilitätsansprüche des Einzelnen, stark wachsende Gütertransporte und eine

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fortschreitende Globalisierung reichen Effizienzsteigerungen bei bestehenden Ver-kehrstechnologien alleine nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen.

Für eine nachhaltige und klimaverträgliche Gestaltung der Mobilität müssen daher die vorhandenen technischen, operationellen und infrastrukturellen Effizienzpotenzi-ale so weit wie möglich genutzt werden. Zusätzlich sind eingesetzte Energieträger schrittweise von fossiler auf erneuerbare Basis umzustellen. Darüber hinaus sind ge-gebenenfalls weitergehende Maßnahmen und Instrumente hinsichtlich der einzelnen Verkehrsträger und bezogen auf ihre Verknüpfung notwendig. Die Digitalisierung im Verkehr bietet hierbei sowohl Chancen als auch Risiken, die es zu identifizieren gilt.

Zur Erreichung der Klimaschutzziele muss der Verkehr seine Treibhausgasemissio-nen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 40 bis 42 % mindern und bis spätestens 2050 treibhausgasneutral werden. Auch die internationalen Verkehrsträger Flug- und See-verkehr müssen eine Minderung ihrer Emissionen entsprechend den Zielen des Pari-ser Klimaschutzabkommens leisten, d. h. bis zur zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreichen. Vor diesem Hintergrund sind Vorhaben zu Instru-menten und Wirkungen der Verkehrswende und des Wechsels der Energieträger im Verkehr dringend erforderlich.

1.5.6. Anlagensicherheit, Störfallvorsorge 300 T€

Für die Fortentwicklung der Vorschriften zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge sind Untersuchungen zu Kreislauf und Schwachstellen des Umgangs mit gefährli-chen Stoffen, zur Handhabung dieser in Produktionsabläufen, zur Entstehung und Freisetzung bei Störfällen sowie zur Störfallvermeidung und Schadensbegrenzung erforderlich.

Damit die Behörden ihren aus der Störfall-VO erwachsenden Pflichten zur Vorsorge bei Eintritt eines Ereignisses und zur Ereignisanalyse gerecht werden, ist es notwen-dig, dem Stand der Technik entsprechende Verfahren zur Risikoanalyse, zur Ereig-nis- und Ausbreitungsmodellierung fortzuentwickeln.

1.6. Umweltwirkungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme,

Chemikaliensicherheit 12.000 T€

Mit geeigneten Methoden der Epidemiologie und der Toxikologie sowie klinischen Untersuchungen werden Wirkungen von Umweltbelastungen auf Mensch und Um-welt untersucht, u. a. um etwaige Gesundheitsgefahren zu erkennen und wissen-schaftliche Grundlagen für politische Entscheidungen zu erarbeiten.

Im Bereich der Forschung zur Chemikaliensicherheit werden entsprechend der Res-sortzuständigkeit Industriechemikalien, verbrauchernahe chemische Produkte, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel sowie Arzneimittel betrachtet. Das strategische Ziel ist die Minderung der von Chemikalienwirkungen ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt, auch durch Verbot, Verzicht oder Substitution durch weniger bedenkliche Produkte.

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1.6.1. Wirkungen von Umweltbelastungen auf die menschliche

Gesundheit: Risiken, Grenzwerte 3.000 T€

Die Forschung zu Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Fremdstoffeinwirkun-gen auf den Menschen wird fortgesetzt. Hierzu gehören Verfahren zur Früherfassung der Humanbelastung mit bestimmten Chemikalien und Maßnahmen der gesundheits-bezogenen Umweltbeobachtung, zu denen vor allem die Deutschen Umweltstudien zur Gesundheit/GerES, aber auch Untersuchungen von Humanproben der Umwelt-probenbank gehören. Ziel ist eine wissensbasierte Politikberatung.

Die Methoden der Expositionsabschätzung müssen weiterentwickelt werden, um die Grundlagen für die Festlegung von Grenz- und Richtwerten zu verbessern. Außer-dem geht es um die Identifikation besonders belasteter Bevölkerungsgruppen und eventueller Abhilfemaßnahmen.

1.6.2. Wirkung von Umweltbelastungen auf die menschliche Gesundheit:

Wirkung von Stoffen, Organismen und Verfahren 3.500 T€

Schwerpunkte der Forschung sind u. a. VOC, (Ultra-)Feinstäube, mikrobielle und chemische Belastungen und ihre Wirkungen auf den menschlichen Organismus. Hierbei sind u. a. methodische Fragestellungen, zu bearbeiten.

1.6.3. Wirkung von Umweltbelastungen auf Ökosysteme:

Risiken, Grenzwerte 1.000 T€

Es wird die Wirkung insbesondere von Luftschadstoffen auf Ökosysteme und die Biodiversität untersucht. Darüber hinaus wird auch die eutrophierende Wirkung von Stickstoffeinträgen und den wichtigsten Schwermetallen (Cd, Pb, Hg) betrachtet. Die Vorhaben werden in der Regel arbeitsteilig mit anderen Staaten durchgeführt. Sie dienen der Ergänzung der Dokumentation der aktuellen nationalen Beiträge Deutsch-lands zu UN/ECE - Umweltbeobachtungsprogrammen.

1.6.4. Chemikaliensicherheit, Bewertungskriterien für chemische Produkte 2.200 T€

Die Ziele dieses Forschungsschwerpunktes bestehen darin, die Risiken von chemi-schen Stoffen und Gemischen (inkl. Nanomaterialien und weiteren neuartigen Mate-rialien und Werkstoffen) durch die Identifizierung ihrer inhärenten Eigenschaften zu erkennen und dadurch eine angemessene Bewertung potenzieller Risiken zu ermögli-chen. Adressiert werden Stoffe, die unter REACH (Chemikalienrecht), das Biozid-, Pflanzenschutz- und Arzneimittelrecht fallen und Stoffe, die durch internationale Verträge reguliert werden (sollen). Hierzu gehört auch die nachhaltige Produktion und Verwendung von Chemikalien. Des Weiteren gilt es, Erkenntnisse über reale Be-lastungen der Umwelt besser für die Durchsetzung von Risikominderungsmaßnah-men zu nutzen.

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Forschungsfelder sind die Expositionsbeurteilung nach REACH-Anforderungen, der Verbleib und das Verhalten potenzieller PBT-Stoffe (persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe), die Schnittstellen zu anderen produktbezogenen Stoffregularien und eine systematische Früherkennung rohwasserrelevanter Stoffe. Ferner gehören dazu die Aggregierung von Daten zu POPs (persistente, organische Schadstoffe), die Weiterentwicklung eines Inventars zu POP-Emissionen und die Entwicklung von Leitfäden zur Qualitätssicherung nach REACH-Anforderungen. Besonders wichtig ist die Bewertung von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, da diese Produkte bestimmungsgemäß auf lebende Organismen wirken sollen.

1.6.5. Bewertungskriterien für biotechnische Verfahren und Produkte 800 T€

Die Untersuchungen verfolgen zwei Zielrichtungen: Zum einen werden Nutzungs- und Einsatzmöglichkeiten biotechnischer Verfahren bei industriellen Produktions-prozessen geprüft. Wichtiges Kriterium ist - neben der Wirtschaftlichkeit des jeweili-gen Verfahrens - sein umwelt- und ressourcenschonender Effekt. Zum anderen wer-den Untersuchungen durchgeführt, die die Abschätzung eventueller Risiken für Na-tur und Umwelt ermöglichen und einen Beitrag zur sicheren Handhabung der Gen-technik und ihrer Produkte leisten sollen. Diese Untersuchungen stehen im Zusam-menhang mit den Vollzugsaufgaben im Bereich der Gentechnik.

1.6.6. Vollzugsunterstützung zum Stoffrecht 1.500 T€

Die Chemikalienpolitik soll zunehmend darauf ausgerichtet werden, die strengen Kontrollverfahren, die das Stoffrecht (Zulassungsverfahren nach REACH, Zulas-sungsverfahren für Biozide/Pflanzenschutzmittel/Arzneimittel) vorgibt, dahingehend nutzbar zu machen, dass Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften fortschreitend durch weniger bedenkliche Stoffe ersetzt werden oder dass deren Risi-ken durch effektive, gut überwachbare und EU-weit harmonisierte Risikominde-rungsmaßnahmen besser als bisher eingedämmt werden.

1.7. Bodenschutz, nachhaltiges Flächenmanagement, Altlasten 1.500 T€

1.7.1. Internationaler und europäischer Bodenschutz, Informationsgrundlagen

Nationale Vorschriften zum Bodenschutz ergeben sich aus zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Von besonderer Bedeutung sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Regelungen und Wertefestlegungen des Bodenschutzes sind laufend auf Konsistenz mit anderen den Boden tangierenden Re-gelungen zu überprüfen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, an der im Mai 2017 vom Kabinett beschlossenen und im September 2017 vom Bundesrat vertagten Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz festzuhalten. Die Einführung und die Evaluation der Mantelverord-nung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz bedarf einer wissenschaftlichen Begleitung.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

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1.7.2. Internationaler und Europäischer Bodenschutz

Die Weiterentwicklung der internationalen und europäischen Ziele zum Bodenschutz und zur Landdegradationsneutralität bedarf der wissenschaftlichen Begleitung. Die Vernetzung der deutschen Bodenschutzforschung mit europäischen und internationa-len Forschungseinrichtungen, die auf diesem Feld tätig sind, soll weiter gestärkt wer-den.

1.7.3. Vorsorgender Bodenschutz – Bodenfunktionen und Bodenqualitätsziele

Durch vorsorgenden Bodenschutz sollen schädliche Einwirkungen auf Böden ent-sprechend den Zielen des Bundes-Bodenschutzgesetzes frühzeitig erkannt und ihnen entgegengewirkt werden. Die Forschung zum vorsorgenden Bodenschutz ist daher darauf ausgerichtet, die Erfassung der Bodenfunktionen, des Bodenzustands sowie der Folgen potenzieller schädlicher Einwirkungen zu verbessern, Gegenmaßnahmen zu entwickeln und zum Erreichen der mit Bodenschutz verbundenen Nachhaltigkeits-ziele beizutragen.

Die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Bodenfunktionen sol-len erforscht und geeignete Maßnahmenvorschläge zur Anpassung der Bodenbewirt-schaftung an den Klimawandel entwickelt werden. Auch die Rolle von Böden als Quelle und Senke von Treibhausgasen sowie die Abschätzung der Potenziale verän-derter Bewirtschaftungsformen für den Klimaschutz bedürfen weiterer Forschung.

Die Kenntnisse im Bereich der Biodiversität in Böden sind auszubauen und geeig-nete Maßnahmenvorschläge für den Erhalt der Biodiversität unter Berücksichtigung verschiedener Ausprägungen von Böden abzuleiten.

Es sind bundesweite aussagefähige Informationsgrundlagen über Böden, deren Be-lastung und Schutzbedürftigkeit bereitzustellen und Verfahren für die Übermittlung von Daten der Länder an den Bund zu bodenschutzrelevanten Fragestellungen zu op-timieren.

1.7.4. Nachsorgender Bodenschutz -- Altlasten und nachhaltiges Bodenmanagement

Ziel der Forschung ist das Finden von Lösungen zu einer weitgehenden Wiederher-stellung von beeinträchtigten Bodenfunktionen. Methoden zur Untersuchung, Bewer-tung, Sanierung und Nachsorge von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, insbesondere für „neue“ Kontaminanten, aber auch bei diffusen bzw. flächenhaften Schadstoffeinträgen sollen weiterentwickelt werden. Verfahren zur bundesweiten Auswertung und Darstellung von Bodendaten sind zu optimieren.

Dazu sind Kriterien für die Auswahl von wirksamen Sanierungsmaßnahmen bzw. sonstigen geeigneten Ansätzen von Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen insbe-sondere für das Management von emerging pollutants (u.a. für PFC) zu entwickeln.

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Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

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Deutschland hat sich zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele verpflichtet. Eines dieser Ziele ist, bis 2030 eine bodendegradationsneutrale Entwicklung (eine Entwicklung, in der sich die Verschlechterungen und die Verbesserung der Bodenqualität die Waage halten, land degra-dation neutrality - LDN) anzustreben. In diesem Zusammenhang bedarf es geeigneter Kon-zepte, wie Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Bodenbeeinträchtigungen aus-gestaltet werden können.

Die Entsiegelung von Böden soll vorangebracht werden, da unversiegelte Böden in Städten die Biodiversität erhalten, bei der Versickerung von Regenwasser helfen, Grundwasservorräte auffüllen und die Verdunstung unterstützen. Sie tragen damit zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas und zur Klimaanpassung bei. Durch eine Entsiegelung und anschließende Wiederherstellungsmaßnahmen kann der Bo-den zumindest teilweise wieder seine vielfältigen Funktionen erfüllen.

1.8. Klimaschutz 5.500 T€

1.8.1. Klimapolitik und Klimaschutzrecht 4.000 T€

Der nationale, europäische und internationale Klimaschutz - die Minderung der anth-ropogen bedingten Treibhausgasemissionen - ist eine zentrale Aufgabe des Bundes-umweltministeriums. Diesbezügliche Forschungsvorhaben betreffen z. B. die Umset-zung und Fortentwicklung der Klimarahmenkonvention und des Pariser Abkom-mens, des Kigali-Amendments zum Montrealer Protokoll, die Umsetzung und Wei-terentwicklung der Klimaschutzprogramme der Bundesregierung und des EU-Klima-schutzrahmens sowie die Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoff-markts mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den Artikel 6 des Paris Abkommens und seiner Voraussetzungen.

Schwerpunkte im Bereich Klimaschutz sind

- Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaschutzprogramms der Bundesre-gierung und Einschätzung der ökologischen und gesamtwirtschaftlichen Effekte,

- Entwicklung von Strategien und Maßnahmen, um mittel- und langfristige Ziele des nationalen Klimaschutzes erreichen zu können,

- Beurteilung der Klimawirkung von Technologien und Infrastrukturen, unter be-sonderer Berücksichtigung des Beitrags zur absoluten Minderung des Energie-einsatzes, Beurteilung der Rolle von Treibhausgasen und Spurenstoffen,

- Begleitforschung zur Umsetzung von Klimaschutzgesetzgebung und Klima-schutzprogrammen auf nationaler und europäischer Ebene, übergreifend und auf einzelne Sektoren/Maßnahmen/Instrumente bezogen sowie zur Umsetzung und Weiterentwicklung von sektoralen Klimaschutzzielen auf nationaler und europä-ischer Ebene,

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- Entwicklung von Strategien und Maßnahmen, um mittel- und langfristige Ziele des nationalen Klimaschutzes in bi- und multilateraler Kooperation mit den ver-schiedenen Entwicklungsländergruppen, insbesondere den sog. „emerging eco-nomies“, erreichen zu können,

- Fortentwicklung und Umsetzung des internationalen Klimaschutzregimes (Klimarahmenkonvention und des Abkommens von Paris) und der europäischen Klimaschutzpolitik (mit Zeithorizont 2020, 2030 und 2050),

- wirtschaftliche Aspekte des nationalen, europäischen und internationalen Klima-schutzes,

Untersuchung des Beitrags der nationalen Klimaschutzziele zur Erfüllung der Lang-fristziele des Pariser Abkommens,Entwicklung von Klimaschutz-Potenzialen zur Nutzung des fünfjährigen Ambitionsmechanismus,

- Begleitung und Nutzung der Globalen Bestandsaufnahme des Pariser Abkom-mens zur Prüfung der nationalen Klimaschutzziele,

- Erarbeitung von Grundlagen und Instrumentarien für die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit Drittländern zur Abstimmung von Klimaschutzinstrumen-ten auf internationaler Ebene sowie mit den nationalen Politikmaßnahmen der Partnerländer,

- Entwicklung und Überprüfung von Politiken und Maßnahmen zum Klimaschutz sowie konkrete Ausgestaltung des klimapolitischen Instrumentariums auf natio-naler und EU-Ebene, um anspruchsvolle langfristige Klimaschutzziele zu errei-chen,

- Erarbeitung von Grundlagen für die nationale Emissionsberichterstattung im Rahmen der europäischen und internationalen Klimaschutzvereinbarung und Überprüfung von Inventaren,

- Untersuchung des Gefährdungspotenzials und der Reduzierungsmöglichkeiten von Treibhausgasemissionen aus dem energetischen und dem nichtenergetischen Bereich,

- Untersuchung und Bewertung der Vorteile von neuen Anlagen und Verfahren zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen,

- Weiterentwicklung des Handels mit Treibhausgasemissionsrechten in Deutsch-land, der EU und international unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene, auch aus ökono-mischer Perspektive.

Zu den Forschungsbedarfen im Hinblick auf die Umweltaspekte der Energiewende wird auf Abschnitt 1.4 verwiesen.

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1.8.2. EU-Emissionshandelssystem, internationaler Kohlenstoffmarkt 1.500 T€

Der nationale, europäische und internationale Klimaschutz - die Minderung der anth-ropogen bedingten Treibhausgasemissionen - ist eine zentrale Aufgabe des Bundes-umweltministeriums. Diesbezügliche Forschungsvorhaben betreffen mit dem Inter-nationalen Kohlenstoffmarkt und dem EU-Emissionshandelssystem einen wesentli-chen Strang der europäischen und globalen Klimaschutzpolitik. Insbesondere müssen die wirtschaftlichen Grundlagen und die Wirkung der Marktmechanismen aufgear-beitet und instrumentell aufgefangen werden. Bezugspunkte sind die Europäische Klimapolitik, die internationalen Klimaverhandlungen sowie die in Drittstaaten ent-stehenden Kohlenstoffmärkte und ihre potenzielle Verknüpfung.

Schwerpunkte sind

- Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Integration der deutschen Aus-landsaktivitäten zum Klimaschutz mit den Ansätzen zu Low Carbon Economy, Low Emission Development und Green Growth sowie den internationalen Ko-operationsinstrumenten unter der UNFCCC mit Schwerpunkt auf den Marktme-chanismen,

- Unterstützung und Pilotierung neuer Marktmechanismen zur Steigerung des Ambitionsniveaus der Entwicklungsländer,

- Verankerung neuer Marktmechanismen zur Steigerung des Ambitionsniveaus der Entwicklungsländer, insbesondere im Hinblick auf die national bestimmten Beiträge, den NDCs und der unter ihnen entwickelten nationalen Klimastrate-gien, respektive der hieraus folgenden nationalen Politiken und Programme,

- Erarbeitung von Grundlagen und Instrumentarien für die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit Drittländern zur Abstimmung internationaler Klimaschutz-instrumente mit den nationalen Politikmaßnahmen der Partnerländer, sowie Bil-dung von längerfristigen Minderungskooperationen mit allen Vertragsparteien des Paris Abkommens,

- Unterstützung der Entwicklung von nationalen Kohlenstoffmärkten in Entwick-lungsländern durch Nutzung und Anpassung der projektbezogenen Mechanis-men des Kyoto-Protokolls in der Übergangszeit zum Paris Abkommen sowie neuer Mechanismen unter Artikel 6 des Paris Abkommens im Hinblick auf das neue Klimaschutzabkommen,

- Unterstützung und Umsetzung einer anspruchsvollen Ausgestaltung der globalen marktbasierten Maßnahme unter ICAO,

- Bilanzierung der Klimawirkung außenwirtschaftlicher Tätigkeiten und Verflech-tungen Deutschlands, um die Mechanismen des Kohlenstoffmarktes in den au-ßenwirtschaftlichen Zielen berücksichtigen und angemessene Instrumente und Maßnahmen entwickeln zu können,

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- Verknüpfung der Entwicklung globaler, regionaler und nationaler Kohlenstoff-marktansätze mit den außenwirtschaftlichen Tätigkeiten Deutschlands und der EU,

- Entwicklung, Begleitung der Nutzung der verschiedenen projektbezogenen Me-chanismen unter der Konvention, dem Kyoto-Protokoll, dem Pariser Abkommen sowie im Rahmen der europäischen Klimaschutzpolitik,

- Weiterentwicklung der innereuropäischen und nationalen Mechanismen des Kohlenstoffmarkts mit Schwerpunkt auf Sektoren außerhalb des Emissionshan-dels,

- Auswirkungen der ICAO-Beschlüsse und weiteres Vorgehen zur Einbeziehung des Flugverkehrs in die globale und europäische Klimaschutzpolitik,

- Weiterentwicklung des EU-Emissionshandelssystems zur Umsetzung der EU-Klimaziele und im Lichte des Abkommens von Paris sowie des Handels mit Treibhausgasemissionsrechten in Deutschland, der EU und international unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene,

- Untersuchung von Wirkungen auf und Potenzialen in Sektoren, die dem ETS un-terliegen, auch aus ökonomischer Perspektive,

- Verknüpfung von Emissionshandelssystemen: rechtliche, institutionelle und technische Aspekte, Fragen zum Prozess der Angleichung von Emissionshan-delssystemen im Vorfeld zu bilateralen Verknüpfungen,

- vergleichende Untersuchungen von Emissionshandelssystemen, Modellierung von Preisentwicklungen, Vergleich der Auswirkungen auf einbezogene Sekto-ren, insbesondere in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit,

- Untersuchungen zur zukünftigen Einbeziehung neuer Tätigkeiten (z. B. Schiffs-verkehr, Gebäude) und weiterer Gase in den Internationalen Kohlenstoffmarkt, einschließlich Emissionshandel, Konzept und Rechtsrahmen,

- Konzepte zur Weiterentwicklung des Emissionshandels in zukünftigen Handels-perioden und Zusammenwirken des Emissionshandels mit anderen Instrumen-ten.

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1.9. Anpassung an den Klimawandel 3.900 T€

Die Bundesregierung hat im Dezember 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen und damit erstmalig einen Rahmen zur Anpas-sung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland geschaffen. Im Dezember 2015 wurde der erste Fortschrittsbericht zur DAS von der Bundesregierung vorge-legt, mit dem die DAS Strategie fortgeschrieben und der Aktionsplan II verabschie-det wurde. Insbesondere sind Querschnittsvorhaben durchzuführen, welche direkt der Weiterentwicklung und Umsetzung der DAS und des Aktionsplanes Anpassung die-nen bzw. grundlegende Methoden, Instrumente bzw. Dienstleistungen für den natio-nalen Anpassungsprozess entwickeln. Dies schließt im Einzelfall auch Vorhaben im Kontext europäischer und internationaler Fragestellungen zum Thema Anpassung an den Klimawandel ein.

Forschungsschwerpunkte sind daher:

- Umsetzung und Weiterentwicklung der DAS einschließlich des Aktionsplanes Anpassung, Weiterentwicklung der Evaluierung,

- Fortschreibung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der 2015 vorgelegten Analyse der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel,

- Aktualisierung und Weiterentwicklung des Monitoringberichts zur Anpassung an den Klimawandel inkl. Verbindung zu Fernerkundungsdaten/Copernicus zur Verbesserung des Umsetzungsmonitoring,

- Entwicklung, Optimierung und Bereitstellung von Diensten und Produkten für das deutsche Klimavorsorgeportal,

- Spezifische Themen der Anpassung in den Handlungsfeldern der DAS, bei-spielsweise verstärkte Extremereignisse wie Starkregen und Meeresspiegelan-stieg; Wasserhaushalt, Böden, Tourismus, Stadtentwicklung, Regionalplanung; Infrastrukturentwicklung, Gesundheit, sowie Untersuchungen zu handlungsfeld-übergreifenden Fragen und Erprobung von Vernetzungsaktivitäten und verbes-serte Eigenvorsorge,

- Rolle von Normen und Standards beim Mainstreaming von Aspekten der Anpas-sung an den Klimawandel,

- Untersuchungen zur Ökonomie des Klimawandels und Finanzierung von Klima- und Naturkatastrophenrisiken (Klimarisikoversicherungen und andere Risikofi-nanzierungsinstrumente),

- Entwicklung und Ausgestaltung von Methoden und Maßnahmen auf EU-Ebene, um Kompatibilität mit der nationalen Politik zu gewährleisten.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

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2. Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz

Um die Potenziale der Digitalisierung für den Umwelt-, Klima-, Natur- und Ressour-censchutz zu erschließen und ihre ökologischen und sozialen Risiken eindämmen, bedarf es der gezielten, ökologisch orientierten Innovationsförderung. Insbesondere der Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz (KI) kommt hierbei eine grundle-gende Bedeutung zu. Künstliche Intelligenz birgt erhebliche Chancen für Umwelt, Klima und Ressourcen, den Erhalt der Artenvielfalt sowie für sauberere Luft, Böden und Wasser. Beispielsweise ermöglicht KI, durch Modellierung präzise Aussagen über den Klimawandel zu treffen, eine optimierte Überwachung von Ökosystemen zu schaffen (bspw. für den Kampf gegen Meeresverschmutzung), mittels Kombination verschiedener Daten die Verkehrssteuerung zu optimieren oder Stahl und Zement mit weniger Energie herzustellen.

Das BMU fördert deshalb die Entwicklung und den Einsatz von KI-basierten Innova-tionen, die zur Lösung aktueller Herausforderungen für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen beitragen und damit einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl erbringen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, das große Potenzial der KI für die Umwelt zu erforschen, zu nutzen, auf breiter Basis in die Anwendung zu bringen sowie den gesellschaftlichen Diskurs zur KI zu stärken. Die Innovationen sollen u.a. die Industrie nicht nur wettbewerbsfähiger, sondern auch klimaschonender machen und damit Deutschland und Europa als Standort stärken. Konkret sollen 50 KI-Leuchtturmanwendungen zum Schutze von Umwelt, Klima und Ressourcen geför-dert werden.

Hierzu wird im Sommer 2019 eine Förderinformation veröffentlicht, die sich auf die Förderung von Projekten unterschiedlicher Art und Entwicklungsstufen richtet. Hier-bei sind insbesondere vorgesehen:

- Ausarbeitung von Konzepten/Projektvorschlägen inklusive Durchführbarkeits-studien,

- Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.

Die Förderung von KI-Leuchttürmen richtet sich an einen breiten Kreis potenzieller Förder-nehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Antragsberechtigt sind Unter-nehmen (gewerblich und gemeinnützig), staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außer-universitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, Organisationen (Stiftungen, Verbände, Vereine) und Einzelpersonen (inkl. Verbundprojekte).

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 685 04 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den

Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes

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Titel 685 04 (Seite 10 Reg.-Entwurf) Titel 685 04

Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den

Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

12.440 10.742 10.742 -

Zu Nr. 1 der Erläuterungen: Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI)

für die Kommission "Reinhaltung der Luft im VDI und DIN" 1.547 T€

Die Kommission „Reinhaltung der Luft im VDI und DIN“ unterstützt das BMU bei der Durchführung der Aufgaben der Luftreinhaltung nach dem Bundes-Immissionsschutz-ge-setz. Die Hauptaufgabe der Kommission liegt in der Erarbeitung von Richtlinien für die Bereiche

1. technische Möglichkeiten zur Emissionsminderung, insbesondere auch im Hinblick auf Abfallvermeidung und -verwertung, Wärmenutzung sowie Verfahren der Abgas-reinigung und Staubtechnik,

2. Ausbreitungsbedingungen von Luftverunreinigungen,

3. Wirkung Luft verunreinigender Stoffe auf Mensch, Tier, Boden, Pflanze und Sach-güter sowie

4. Messtechnik.

Die von der Kommission erarbeiteten Richtlinien bzw. Normen bilden u. a. die Grundlage für die Erstellung technischer Regelwerke durch das BMU, wie z. B. der TA Luft. Mit der Förderung der Kommission profitiert der Bund vom Sachverstand von rund 1.500 ehren-amtlichen Experten und erspart sich so die Erarbeitung eigener technischer Grundlagen.

Die Kommission bringt die Ergebnisse ihrer Arbeit als Normungsvorschläge in die europä-ische und die internationale Normung ein. Die Normungsarbeit auf europäischer und internationaler Ebene ist - vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung des europäi-schen Binnenmarktes - ein Schwerpunkt der Arbeit der Kommission „Reinhaltung der Luft im VDI und DIN“ geworden.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 685 04 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den

Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes

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Es liegt im besonderen Interesse des Bundes, wenn auf diese Weise dazu beigetragen wird, den in der Bundesrepublik Deutschland erreichten hohen Stand der Umwelttechnik auch international durchzusetzen.

Zu Nr. 1.3 der Erläuterungen: Deutscher Naturschutzring e. V. (DNR) 1.908 T€

Der DNR ist die Dachorganisation für ca. 100 Naturschutz- und Umweltschutzverbände. In Abstimmung mit seinen Mitgliedsverbänden vertritt der DNR gegenüber anderen Interes-senverbänden und der Politik auf Bundesebene Belange des Umwelt- und Naturschutzes. Auf europäischer und internationaler Ebene vertritt er seine Mitgliedsverbände. Im Auftrag der Bundesregierung erfüllt er die Aufgabe der nationalen Verbindungsstelle zur europäi-schen Informationszentrale für Naturschutz beim Europarat. Er integriert die in ihrer Aus-richtung unterschiedlichen Verbände und bündelt die fachpolitischen Positionen. Zusätz-lich versteht sich der DNR als Serviceeinrichtung für die ihm angeschlossenen Organisati-onen. Er bereitet Informationen auf und leitet sie an die Verbände weiter. Der DNR koordi-niert die Aktivitäten der Verbände, etwa in Form thematisch orientierter Arbeitskreise, und initiiert Meinungsbildungsprozesse. Ferner unterstützt er die Aktivitäten seiner Mitglieds-verbände und trägt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehren- und hauptamtli-ches Engagement im Natur- und Umweltschutz bei.

Mit dem Haushalt 2017 erfolgte eine seit langem notwendige Anhebung der finanziellen Ausstattung des DNR durch Erhöhung des Bundeszuschusses auf 1.831 T€. Die neue Fi-nanzlage ermöglicht es dem DNR, die anstehenden Koordinationsaufgaben, Tagungen und Veranstaltungen sowie die Funktion der DNR-Geschäftsstelle zukünftig professioneller und den originären Anforderungen an einen Dachverband entsprechend auszurichten. Auch die Finanzierung der EU-Koordination des DNR ist mit dieser neuen Ausstattung gesi-chert; die EU-Koordination als zentrale Informationsplattform bereitet durch politische Analysen der EU-Dossiers sowie Vernetzungs-, Informations- und Bildungsarbeit aktuelle Entwicklungen der EU-Umwelt, -Agrar-, Finanz- und Nachhaltigkeitspolitik für die Mit-gliedsverbände sowie die interessierte Öffentlichkeit auf und motiviert die deutschen Um-weltverbände, sich in das EU-Geschehen einzubringen.

Zum Tätigkeitsbereich des DNR gehört seit 1992 die Projektstelle des „Forum Umwelt und Entwicklung“. Das Forum, das im Grundsatz allen Umwelt-, Entwicklungs- und sonstigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) offensteht, hat sich im Laufe der Jahre unter dem Träger DNR zu einem kompetenten und anerkannten Koordinierungsgremium der deut-schen NRO in den wichtigen Fragen der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik entwickelt. Seit dem Haushaltsjahr 2004 ist die Projektstelle in die institutionelle Förde-rung des DNR integriert und im Wirtschaftsplan des DNR entsprechend gesondert darge-stellt.

Der DNR hat für 2020 einen Arbeitsplan vorgelegt, der als Hauptaufgabe des DNR defi-niert, den grundlegenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Gesellschaft innerhalb der planetaren Grenzen zu begleiten. Die Ar-beit des DNR im Jahr 2020 konzentriert sich daher auf seinen Beitrag zu

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 685 04 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den

Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes

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- einem Klimaschutz, der den Klimawandel deutlich unter zwei Grad bremst – ohne da-bei andere planetare Belastungsgrenzen, wie z.B. den Natur- und Artenschutz zu ge-fährden,

- einer konsequenten Umsetzung der Naturschutz-Offensive 2020 und das Erreichen der

Ziele der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt, - einer Agrarpolitik, die dem Leitbild einer bäuerlich-ökologischen Landwirtschaft folgt

und landschaftliche Vielfalt sowie Böden erhält, - einer Ordnungs- und Finanzpolitik, die eine nachhaltige Zukunft unterstützt und um-

weltschädigende Subventionen abbaut sowie - dem Einsatz für ein Europa, das eine Vorreiterrolle im Umwelt-, Natur- und Verbrau-

cherschutz sowie bei der nachhaltigen Nutzung endlicher Ressourcen übernimmt und seine Verantwortung in einer globalisierten Welt wahrnimmt.

Zu Nr. 2.2 der Erläuterungen: Projekte zur Ermittlung und Bewertung

regulierungsbedürftiger Chemikalien aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes 542 T€

- Nach der EU-Chemikalienverordnung REACH ist die Bearbeitung gefährlicher Stoffe mit be-sonders besorgniserregenden bzw. diesen gleichzustellenden Eigenschaften vorrangig.

- Bei der Priorisierung und Aktualisierung der ausgewählten Stoffe nach REACH, aber auch bei Projekten der Untersuchung von Umweltbelastungen auf die menschliche Gesundheit, bei Pro-jekten zur Risikominderung durch Biozide, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel sowie Nano-materialien ist die Einbeziehung und Beteiligung von Umwelt- und Verbraucherschutzverbän-den sowohl von grundsätzlicher politischer Bedeutung als auch fachlich wie kapazitiv erforder-lich.

- Der Schwerpunkt in 2020 und Folgejahr werden Verbändeprojekte zur Unterstützung der nächsten Steuerungskonferenz von SAICM – ICCM 5 – im Oktober 2020 in Bonn sein.

Zu Nr. 2.4 der Erläuterungen: Umweltschutzprojekte und Naturschutzprojekte

von Verbänden 4.546 T€

Um die existenziellen Herausforderungen wie Klimawandel, Verknappung der natürlichen Ressourcen oder Verlust an Artenvielfalt meistern zu können, braucht die Umweltpolitik die Umwelt- und Naturschutzverbände als Partner. Umwelt- und Naturschutzverbände in-formieren und sensibilisieren die Öffentlichkeit, erarbeiten neue politische Themenfelder und beraten und bilden in Umweltfragen fort. Sie können umweltpolitische Herausforde-rungen sowie auch mögliche Lösungsansätze in Form von z. B. technologischen oder ge-sellschaftlichen Innovationen besonders wirksam kommunizieren und viele Menschen zum

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 685 04 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den

Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes

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praktischen Umweltschutz motivieren, indem sie über die Umweltrelevanz individueller Entscheidungen aufklären und den Menschen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Da Um-welt- und Naturschutzverbände in der Öffentlichkeit ein hohes Vertrauen genießen, tragen sie mit ihrer Arbeit wesentlich dazu bei, die Akzeptanz für eine erfolgreiche Umwelt- und Naturschutzpolitik zu erhöhen.

Durch Zuwendungen sollen Projekte von Verbänden und sonstigen Vereinigungen geför-dert werden, die das Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutz stärken. Hierzu gehören unter anderem: - Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung,

- Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern,

- Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung,

- Projekte für eine ressourcenschonende und klimaverträgliche Ökonomie.

Die Möglichkeit der Förderung wird öffentlich im Internet bekannt gemacht. Das Antragsformular sowie weitere grundlegende Informationen im Zusammenhang mit der Förderung sind über die Homepages von BMU, BfN und UBA abrufbar. Bis zum jeweils dort veröffentlichten Termin kön-nen Anträge über easyonline für das Folgejahr gestellt werden.

Projekte, die mit Erlösen aus dem Verkauf von Sonderbriefmarken mit Zuschlag zu Gunsten des Umweltschutzes gefördert werden

Im Jahr 1992 wurde eine Sonderbriefmarkenserie „Für den Umweltschutz“ ins Leben geru-fen. Das BMF legt seitdem im Abstand von zwei Jahren eine Sondermarke mit dem „Plus“ zu Gunsten des Umweltschutzes auf, die in den ersten zwei Monaten nach dem Erscheinen in den Postfilialen und Postagenturen deutschlandweit verkauft wird. Die zusätzlich zum Porto geforderten 40 Eurocent (ab 2020) pro Briefmarke fließen in einen Fonds, aus dem Projekte - entsprechend der jeweiligen Thematik der Marke - von Verbänden und sonstigen Vereinigungen im In- und Ausland gefördert werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, das ökologische Bewusstsein sowie natur- und umweltverträgliches Verhalten zu fördern, aktives Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen und Lösungen für Um-weltprobleme gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erarbeiten.

Aus den Erlösen der 14. Sondermarke mit dem Titel „Biologische Vielfalt“ vom 13. Sep-tember 2018 werden Projekte finanziell unterstützt, die in unterschiedlicher Weise durch Bildung, Aufklärung oder konkrete Maßnahmen dem Schutz der biologischen Vielfalt die-nen. Die nächste Sondermarke aus der Serie „Für den Umweltschutz“ erscheint im Jahr 2020 zum Thema „Umwelt und Gesundheit“.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

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Titel 687 01 (Seite 12 Reg.-Entwurf) Titel 687 01

Beiträge an internationale Organisationen

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

21.524 22.487 23.871 1.384

Mehr wegen Auflösung des Titels 687 03 und Überführung aller projektbezogenen Beitragsleistun-gen in Titel 687 01 Zu Nr. 7 der Erläuterungen: Beitrag an den Intergovernmental Panel

on Climate Change (IPCC) 321 T€ Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Klimawandel (IPCC) fasst die wissenschaftlichen Grundla-gen zusammen und bereitet sie für die Verhandlungen zum Klimaschutz auf internationaler Ebene auf. Die Arbeit des IPCC hat zum breiteren Verständnis der komplexen Zusammenhänge beigetra-gen. Seine Stellungnahmen finden im Zuge der aktuellen Diskussionen zum Klimaschutz wach-sende Beachtung. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Erstellung international von Regierungen anerkannter Be-richte zum Thema Klimaänderungen, die der IPCC unter Beteiligung von Wissenschaftlern aus aller Welt erarbeitet. Die Arbeiten dienen als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Gremien der Klimarahmen-konvention. Sie liefern Entscheidungshilfen bei der Umsetzung und Fortentwicklung der Klimarah-menkonvention, des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens von Paris. Die Höhe des IPCC - Budgets hat einen gewissen zyklischen Charakter abhängig vom Aufwand für die Erstellung wissenschaftlicher Berichte zur Bewertung der Klimaveränderungen.

Zu Nr. 11 der Erläuterungen: Sekretariat der Klimarahmen- konvention (UNFCCC) 6.530 T€

Entsprechend dem Beschluss der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention vom 7. April 1995 hat das Sekretariat der Klimarahmenkonvention seinen Sitz in Bonn. Das Sekretariat hat den Dienstbetrieb in Bonn im VN-Gebäude Haus Carstanjen 1996 aufgenommen.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

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Neben dem Pflichtbeitrag der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem deutschen Angebot weitere Beiträge der Bundesrepublik Deutschland an das Sekretariat der Klimarahmenkonvention zu leisten. Seit dem Jahr 2008 ist außerdem ein Pflichtbeitrag zum International Transaction Log (ITL), einem Datenbank- und Registrierungssystem, das erforderlich ist, um den internationalen Emissionshandel vollziehen zu können, zu leisten. Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf: - Pflichtbeitrag zum Kernhaushalt UNFCCC 1.700 T€ - Pflichtbeitrag zum Kernhaushalt für das Kyoto-Protokoll 400 T€ - Freiwilliger Beitrag zu den Sekretariatskosten als allgemeine

Deckungsmittel 767 T€ - Freiwilliger Beitrag für Veranstaltungen des Sekretariats

in Bonn - „Bonn Fund“ 1.789 T€ - Deutsche Gebühren zur Nutzung des International Transaction Log 149 T€ (ITL) - Freiwilliger Beitrag zum Trust Fund for Supplementary Activity 1.725 T€

Zu Nr. 13 der Erläuterungen: Beitrag für Sekretariat des Strategischen

Ansatzes zum Internationalen Chemikalien- management (SAICM) 149 T€

Der strategische Ansatz für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM) wurde durch eine Ministererklärung 2006 angenommen, womit Deutschland dem SAICM-Prozess beigetreten ist. Deutschland ist verpflichtet, den Anforderungen der übergreifenden Strategie des SAICM (OPS - Overarching Policy Strategy) nachzukommen. Die OPS fordert u. a. Regierungen auf, dem Sekre-tariat Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglichen, seine Aufgaben zu erfüllen.

Die Funktionen des Sekretariats umfassen die Vorbereitung und Berichterstattung an die SAICM-Konferenz, die Bereitstellung einer Informations-Dokumentationsstelle sowie die Organisation regi-onaler Treffen unter Beteiligung der Interessengruppen. Bei der vierten SAICM-Verhandlungsrunde 2015 in Genf wurden wichtige Beschlüsse zur Implementierung von SAICM bis 2020, für die Bear-beitung von wichtigen Politikthemen im Chemikalienbereich und zur Vorbereitung eines Mandats für das internationale Chemikalienmanagement nach 2020 gefasst. Das sog. 2020-Ziel sieht vor, signifikante negative Wirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis zum Jahre 2020 weltweit zu minimieren.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

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Zu Nr. 14 der Erläuterungen: Beitrag zum Umweltfonds der Vereinten Nationen (UNEP) 8.130 T€

Der UN Umweltfonds wurde im Jahr 1972 gegründet und dient der Finanzierung der im Umwelt-programm der Vereinten Nationen (UNEP) festgelegten Aktivitäten. Seine finanzielle Ausstattung beruht auf freiwilligen Beitragsleistungen der Mitgliedsstaaten. Er wird verwaltet vom Exekutiv-direktor, kontrolliert vom UNEP-Verwaltungsrat und unterliegt der Rechnungsprüfung durch das zuständige UN-Organ.

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Gründung von UNEP eines der 58 gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates gewesen. Seit der UNEP-Reform von 2014 sind alle UNO-Mitgliedsstaaten Mitglieder der UN-Umweltversammlung. Gegenwärtig wird ein Beitrag in Höhe von 7.420 T€ jähr-lich geleistet. Für den Haushalt 2019 ist ein deutscher Beitrag in gleicher Höhe vorgesehen.

Das BMU finanziert darüber hinaus die gemeinsam mit UNEP und UNESCO beim Centre for Inter-national Postgraduate Studies of Environmental Management an der Technischen Universität Dres-den angebotenen BMU/UNEP/UNESCO-Kurse „Environmental Management for Developing Countries“. Hierbei handelt es sich um ein Umwelt- Fortbildungsprogramm für Experten aus Ent-wicklungs- und Schwellenländern. Hierfür sind 710 T€ vorgesehen.

Zielgruppe sind vor allem angehende Entscheidungsträger aus Verwaltung und Wissenschaft, die als Multiplikatoren zur Verbreitung von Kenntnissen über deutsche Umweltpolitik und deutsche Umwelttechnologie beitragen. Die Kurse genießen international hohes Ansehen. Von Januar bis Juli werden jeweils ein 6-monatiger Kurs „Integrated Environment Management“ und in den Monaten September bis Dezember Kurzkurse und Workshops von 10 Tagen bis 4 Wochen Dauer zu speziel-len Themen der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes natürlicher Ressourcen sowie zur Anpas-sung an den Klimawandel durchgeführt.

Zu Nr. 15 der Erläuterungen: Beitrag für das Europäische Zentrum für Umwelt und Gesundheit der WHO in Bonn 3.423 T€

Das Europäische Zentrum für Umwelt und Gesundheit der WHO in Bonn (ECEH) befasst sich mit den Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die menschliche Gesundheit. Hierzu gehören Themen wie: Wohnen und Gesundheit, Klimawandel und Gesundheit, Luftgüte, Chemikaliensicherheit, Um-welt- und Gesundheitsinformationssysteme, Lärm, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Das Zentrum empfiehlt in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus aller Welt Maßnahmen zur Prävention von Risiken und entwickelt internationale Leitlinien. Durch die Zusammenlegung der beiden Standorte werden auch fachliche Synergien genutzt. Gerade die aktuellen Debatten zum Klimawandel, der auch gesundheitliche Fol-gen haben kann, zeigen den Facettenreichtum der Thematik und die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Gesundheit.

Der Beitrag dient i. H. v. 2.673 T€ jährlich der Grundfinanzierung und weitere 750 T€ werden für die Finanzierung von Projekten, insbesondere zur Durchführung von Tagungen in Deutschland, auf-gewendet.

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Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

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Zu Nr. 19 der Erläuterungen: Beitrag für das Stockholmer Übereinkommen (POPs Übereinkommen) 430 T€

Mit der Stockholmer Konvention - UN-Konvention über persistent organische Stoffe, die 2004 in Kraft trat und 182 Vertragsstaaten (Stand: 02. Juli 2019) zählt, werden die Herstellung und der Ge-brauch von Pestiziden (u.a. Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen, Chlordecon, Endosulfan), Industriechemikalien (u.a. polychlorierte Biphenyle, Hexabromzyklododecan, Pentachlorphenol, Polybromierte Diphenylether, PFOS, PFOA) sowie un-erwünschten Nebenprodukten (u.a. polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, polychlo-rierte Naphthaline, Hexachlorbutadien) mit POP-Eigenschaften eingeschränkt bzw. verboten. Auf den vergangenen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) wurden fortlaufend weitere Stoffe in die An-hänge des Übereinkommens aufgenommen. Die Vertragsstaatenkonferenz (VSK) tritt im Zweijah-resrhythmus zusammen, überwacht die wirksame Durchführung des Übereinkommens und entwi-ckelt das Übereinkommen weiter.

Zu Nr. 20 der Erläuterungen: Beitrag für das Rotterdamer Übereinkommen 237 T€

Das Rotterdamer Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Chemikaliensicherheit im internationalen Handel mit gefährlichen Industriechemikalien und Pestiziden. Die Vertragsstaaten sollen Verantwortung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Stoffrisiken übernehmen. Dazu wurde ein Verfahren zur vorherigen Zustimmung eingerichtet, nach dem die Importländer von den Exportländern über die beabsichtigte Einfuhr eines betreffenden Stoffs informiert werden. Diese Regelung soll insbe-sondere die Entwicklungsländer vor der unkontrollierten Einfuhr von Stoffen schützen, da sie häu-fig nur über unzureichende Informationen bzw. Infrastruktur zum sicheren Umgang mit gefährli-chen Chemikalien verfügen. Das Übereinkommen wurde von Deutschland im Januar 2001 ratifi-ziert und ist am 24. Februar 2004 in Kraft getreten. Inzwischen sind dem Rotterdamer Übereinkom-men 161 Staaten (Stand: 2. Juli 2019) beigetreten. Die Vertragsstaatenkonferenz (VSK) zum Rotter-damer Übereinkommen tritt im Zweijahresrhythmus zusammen, überwacht die wirksame Durchfüh-rung des Übereinkommens und entwickelt es weiter.

Zu Nr. 23 der Erläuterungen: Climate and Clean Air Coalition (CCAC) 100 T€ Die Climate and Clean Air Coalition ist ein 2012 gegründetes, freiwilliges Bündnis zur Minderung von Short Lived Climate Pollutants (SLCPs), so genannter kurzlebiger klimawirksamer Schad-stoffe. Dazu zählen Methan, troposphärisches Ozon und viele Fluorkohlenwasserstoffe.

Das Bündnis besteht derzeit aus über 53 Partnerländern, der EU-Kommission sowie 63 nichtstaatli-chen Partnerorganisationen. Deutschland trat im Rahmen des G8-Gipfels 2012 der CCAC bei. Das Sekretariat der CCAC ist in Paris bei UN Environment (UNEP) angesiedelt und administrativ ange-bunden.

Um die globale Erwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken, kann die Minderung von SLCPs einen wesentlichen Beitrag leisten und dabei auch positive Nebeneffekte für Gesundheit und landwirtschaftliche Erträge erzielen. CCAC wirft ein Schlaglicht auf diese Tatsache, macht kli-maschutzwirksame Minderungspotentiale in den relevanten Sektoren weltweit bekannt und setzt sich für konkrete Umsetzungsprojekte ein.

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Zu Nr. 24 der Erläuterungen: Beitrag für das Übereinkommen von Minamata 422 T€

Das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber zielt darauf, Quecksilberemissionen - vom Erzab-bau über Produktion und Verbrauch von Quecksilber bis hin zu Lagerung und Entsorgung von Quecksilberabfällen – zu vermeiden oder zu minimieren und auch Entwicklungsländer und Länder mit Wirtschaften im Übergang zu unterstützen, die Anforderungen des Übereinkommens umzuset-zen. Das Übereinkommen ist seit August 2017 in Kraft. Deutschland ist dem Übereinkommen im Juli 2017 beigetreten. Deutschland muss damit die Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen und Entwicklungsländern für deren Umsetzung Unterstützung gewähren durch Kapazitätsaufbau und technische Hilfe. Die dritte Konferenz der Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber (COP2) findet vom 25.-29. November 2019 statt.

Zu Nr. 25 der Erläuterungen: Beitrag für das Ständige Sekretariat der

International Zero Emission Vehicle Alliance (IZEVA) 35 T€

Die International Zero Emission Vehicle Alliance (IZEVA) ist eine völkerrechtlich unverbindliche Initiative mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit bei der Elektromobilität im Besonderen und bei Klimaschutz im Verkehr sowie emissionsfreien Fahrzeugen im Allgemeinen zu stärken. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMU, ist seit November 2015 Mitglied in der IZEVA.

Die Zusammenarbeit innerhalb der IZEVA wird organisatorisch und inhaltlich durch den Internatio-nal Council on Clean Transportation (ICCT) als ständiges Sekretariat der IZEVA unterstützt. Als Mitglied der IZEVA ist Deutschland aufgefordert, dem Sekretariat Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die es dem Sekretariat ermöglichen, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Funktionen des Sekre-tariats umfassen die Organisation der monatlichen Telekonferenzen und der jährlichen Mitglieder-versammlung der IZEVA sowie die Koordinierung bzw. Erstellung der durch die Mitglieder be-schlossenen Arbeitspapiere. Im Jahr 2020 soll mit dem ICCT eine vertragliche Vereinbarung über die künftigen Beitragszahlungen Deutschlands ab dem Jahr 2020 abgeschlossen werden.

Zu Nr. 30 der Erläuterungen: GREEN Action Programme für Mittel- und

Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien bei der OECD 200 T€

Das Umweltaktionsprogramm geht zurück auf die Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ unter dem Mantel der UN-ECE und der OECD im Jahre 1993 in Luzern. Seit der Konferenz in Luzern wurde das Mandat des Umweltaktionsprogrammes bei den folgenden Ministerkonferenzen fortlau-fend fortgeschrieben. Bei der 8. Umweltministerkonferenz 2016 in Batumi/Georgien wurde das Programm in „GREEN Action Programme“ umbenannt (GREEN für „Green Economy and En-vironment“). Ebenso wurde das Mandat des Programmes bis zur nächsten Ministerkonferenz ver-längert.

Im Rahmen des GREEN Action Programme werden Projekte zur Reformierung von Umweltpolitik sowie des Wassersektors durchgeführt, außerdem unterstützt das Programm die Staaten der Region bei Entwicklung von Politikansätzen zur Förderung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

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Schwerpunktregionen der geförderten Projekte sind dabei vor allem Zentralasien, aber auch der Süd-Kaukasus und Osteuropa. Deutschland leistet mit diesem Anteil weiterhin einen aktiven Bei-trag zur Verbesserung der Umweltsituation in der Region und kommt seinen im Rahmen der UN-ECE und OECD eingegangenen Verpflichtungen nach.

Die sich in 2020 für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, des Südkaukasus und Zent-ralasiens im Rahmen der Umsetzung des GREEN Action Programme ergebenen Finanzierungs-schwerpunkte werden voraussichtlich in folgenden Bereichen liegen:

- Stärkung der Vollzugsstrukturen im Umweltbereich in den Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens und Unterstützung von Politikansätzen zur Förderung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum („Green Growth“),

- Unterstützung der Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens bei der Entwicklung ei-ner nachhaltigen Infrastruktur für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung unter Berück-sichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen sowie beim Aufbau eines integrierten grenzüber-schreitenden Flussgebietsmanagements.

Zu Nr. 31 der Erläuterungen: Special Programme zur Unterstützung des

Strategischen Ansatzes für ein internationales Chemikalienmanagement 180 T€

2014 beschloss die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA), einen neuen freiwilligen Fonds für die institutionelle Stärkung des Chemikalienmanagements in Schwellen- und Entwick-lungsländern einzurichten, der entsprechende Aktivitäten der Abfall- und Chemikalienkonventionen (Basel-, Stockholm-, Rotterdam- und Minamata-Konvention) sowie von SAICM auf nationaler Ebene unterstützen soll. Dieser Fonds wird durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet und ist auf sieben Jahre befristet. Umsetzungsdefizite sollen identifiziert werden, nationale Strategien, Programme und Pläne entwickelt und umgesetzt werden. Die Empfängerländer tragen mit einem Eigenanteil in Höhe von mind. 25 % der beantragten Summe bei. Ein Exekutivrat mit fünf Vertretern/innen aus den Geberländern und vier Vertretern/innen aus den Empfängerlän-dern entscheidet über die zu fördernden Projekte. Das BMU arbeitet in diesem Steuerungsgremium mit. Um eine starke Position Deutschlands darin sicher zu stellen, ist eine verlässliche Beteiligung an der Finanzierung unabdingbar.

Zu Nr. 33 der Erläuterungen: Beitrag zum PRTR-Protokoll 25 T€

Das PRTR-Protokoll (Register zur Erfassung der Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen (Protocol on Pollutant Release and Transfer Register)) wurde am 21. März 2003 als rechtlich ver-bindliches Protokoll unter der UNECE Aarhus-Konvention unterzeichnet und trat am 8. Oktober 2009 in Kraft.

Das Protokoll hat 33 Vertragsparteien, dazu gehören die EU-Mitgliedsstaaten, die EU sowie einige Staaten in Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien. Die Vertragsparteien des Protokolls sind zum Aufbau nationaler Register – sogenannten PRTRs – verpflichtet. Diese enthalten Informationen über die Freisetzung und Verbringung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden, die der

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

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Öffentlichkeit über eine elektronische Datenbank zugänglich sind. Außerdem ist über die Verbrin-gungen von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser zu berichten. Die Informationspflichten richten sich nach der Art der Anlage oder der Schadstoffe.

Deutschland ratifizierte das Protokoll am 28. August 2007. Damit verpflichtete sich Deutschland zur Unterstützung des Protokolls und zum Aufbau eines deutschen PRTRs. Das elektronische deut-sche PRTR ist seit dem 3. Juni 2009 der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich. Das Register wird vom Umweltbundesamt betrieben (www.thru.de).

Um die weitere Entwicklung des PRTR-Protokolls zu unterstützen, will sich Deutschland an der Umsetzung des Arbeitsprogramms des PRTR-Protokolls beteiligen. Dabei sollen ausgewählte Vor-haben des von der Vertragsstaatenkonferenz (VSK) im Juli 2014 beschlossenen Arbeitsprogramms durch Finanzierungsbeiträge gezielt unterstützt werden. Die deutschen Beiträge sind u.a. zum Wis-sensaufbau (capacity building) und zur Unterstützung von Sitzungen der Arbeitsgruppe der Ver-tragsstaaten vorgesehen. Durch den deutschen Beitrag soll auch die Einbindung sowohl von NGO-Vertretern als auch von Experten aus Zentral- und Osteuropäischen Ländern sichergestellt werden, deren Teilnahme ohne solche Unterstützung nicht möglich wäre. Damit wird eine wichtige Multi-plikatorfunktion durch diesen Personenkreis gerade in wirtschaftlich schwächeren Staaten gewähr-leistet.

Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse das PRTR-Protokoll zu unterstützen, da die vorgesehe-nen Arbeiten eine hohe politische Bedeutung insbesondere bezüglich der Information der Öffent-lichkeit haben und Kernaufgaben des BMU im internationalen Umweltschutz tangieren.

Die Bewilligung in Form eines projektbezogenen Beitrags dient auch zur Vermeidung eines deut-lich höheren Pflichtbeitrags bzw. Beitrags gemäß UN-Schlüssel.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 04 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

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Titel 687 04 (Seite 14 Reg.-Entwurf) Titel 687 04

Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

4.474 5.000 5.000 -

1. Aufbau und Hintergrund

Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ soll dazu beitragen, für eine gelungene Einfüh-rung und dauerhafte Anwendung von Umwelttechnologien, geeignete und nachhaltige (Um-welt-) Infrastrukturen in den Zielländern aufzubauen. Das insbesondere umweltpolitische Mit-telstandsförderprogramm des BMU arbeitet zum Einen über Zuwendungsprojekte mit Wirt-schaft (hauptsächlich KMU) und Wissenschaft zusammen und beauftragt zum Anderen deut-sche Partnerorganisationen, insbesondere die German RETech Partnership (German Recyc-ling Technologies and Waste Management Partnership e.V.), die German Water Partnership e.V. (GWP), den DIHK und das Netzwerk der Außenhandelskammern sowie die GIZ (Gesell-schaft für Internationale Zusammenarbeit) und die NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) für die Zielerreichung.

Moderne, effiziente und ressourcenschonende Technologien sind Wachstums- und Innovati-onstreiber. Die Bundesrepublik Deutschland ist Exportweltmeister bei Umweltschutztechno-logien: Der Weltmarktanteil der GreenTech-Produkte „Made in Germany“ lag 2016 bei 14 Prozent. Der Anteil der Branche am Bruttoinlandsprodukt lag 2016 bereits bei 15 Prozent. Bis 2025 – so die Prognose des GreenTech-Atlas für Deutschland – wird er auf 19 Prozent stei-gen. Unternehmen, die auf den Märkten Umwelttechnik und Ressourceneffizienz aktiv sind, setzen dabei auf die Zukunft, denn Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 6,9 % ein globaler Wachstumsmarkt.

Ein erfolgreicher Export von Umwelttechnologien unterstützt andere Länder beim Aufbau nachhaltiger Infrastrukturen und damit bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der 2030-Agenda der Vereinten Nationen.

Die Umweltwirtschaft in Deutschland ist stark mittelständisch geprägt. Dabei sehen sich ins-besondere kleine und mittelständische Unternehmen mit großen Herausforderungen und Hemmnissen bei der Auslandsmarkterschließung konfrontiert. Auf wichtigen Absatzmärkten bestehen beispielsweise Unkenntnis über die örtlichen bzw. regionalen Strukturen (insb. in den Sektoren Kreislauf- und Wasserwirtschaft), Schwierigkeiten bei der Kenntniserlangung örtlicher umweltrechtlicher Regelungen oder in Bezug auf Ausschreibungsmodalitäten bei öf-fentlichen Vergaben. Vielfach müssen auf den dortigen Märkten zunächst durch entspre-

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 04 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

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chende fachliche Beratung, Knowhow-Transfer und die Erarbeitung von nachhaltigen, inno-vativen und integralen Konzepten die Voraussetzungen zur Weiterentwicklung von Infra-strukturen und damit von nachhaltigen Investitionen geschaffen werden.

2. Inhalt und Zielsetzung

Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ ist das umweltpolitische Mittelstandsförderpro-gramm des BMU und unterstützt seit 2016 Projekte deutscher Unternehmen und Institutionen mit dem Ziel, Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technisches Knowhow insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern zu verbreiten. Damit verbindet das Förderprogramm Wirtschafts- und Mittelstandsförderung mit Umweltschutz, schließt Förderlücken für „Green-Tech made in Germany“ und trägt zur Stärkung deutscher KMU im globalen Wettbewerb bei. Die Initiative soll außerdem helfen, die Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Um-weltstandards zu befördern (z.B. Aufbau und Implementierung so genannter EPR-Systeme, erweiterte Produzentenverantwortung, in der Kreislaufwirtschaft). Im Kern geht es darum, in anderen Ländern die notwendigen Rahmenbedingungen und nachhaltige Marktstrukturen für den Export von Umwelttechnologie zu schaffen.

Vor allem in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge besteht international großer Hand-lungsbedarf und Interesse an deutschem Knowhow. Gefördert werden deshalb Projekte in den Kompetenzfeldern des BMU, wie Wasser- und Abwasserversorgung, Kreislaufwirtschaft so-wie Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz, umweltfreundliche Mobilität und nachhaltiges Konsumverhalten.

Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMU - im Internet unter www.exportinitiative-umweltschutz.de präsent -, schließt eine Lücke im vorhandenen Förder-instrumentarium: Die Schaffung von Strukturen, bzw. Infrastrukturen über marktvorberei-tende Aktivitäten wie Know-How-Transfer, Qualifizierung, Beratung und Konzeptentwick-lung im Zielland sind eine Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung und Erschließung von Auslandsmärkten und die Marktpositionierung deutscher Unternehmen im Ausland, die beispielsweise im Fokus der Außenwirtschaftsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und der dort verankerten Exportinitiativen stehen.

Das Förderprogramm ist nicht an eine Vorgabe zur ODA-Anrechenbarkeit gebunden, gleich-wohl liegt die ODA-Quote des Förderprogramms p. a. bei knapp 70 Prozent.

3. Programmstruktur

Das Förderprogramm wird überwiegend im Wege projektbezogener Zuwendungen durchge-führt. Daneben sind auch Auftragsvergaben möglich. Außerdem werden Ausgaben zur Finan-zierung der im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms erforderlichen Projektträ-gerkosten (inklusive Öffentlichkeitsarbeit und Internetseite) geleistet. Im Rahmen der Fort-schreibung des Programms sollen auch Ausgaben für die Weiterentwicklung und Evaluierung geleistet werden.

Die Exportinitiative Umwelttechnologien besteht aus folgenden Modulen:

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 04 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

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Bekanntmachung über die Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur (Förderrichtlinie)

Die Bewerbungen zum aktuellen Förderaufruf (Juni 2019) werden derzeit geprüft. Es zeichnet sich auf Grund des hohen Bedarfes, wie bereits in der vorangegangenen Förderperiode, eine deutliche Überzeichnung der vorhandenen Programmmittel ab. Die eingereichten Projektskiz-zen bilden eine große Bandbreite von Themen innerhalb des Kompetenzspektrums des BMU ab und sind auch regional divers.

Im Wege der Projektförderung werden Zuwendungen gewährt. Antragsberechtigt sind Orga-nisationen, dazu zählen insbesondere Vereine und Verbände, sowie Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland.

Gefördert werden Projekte, die zur Wissensvermittlung beitragen und die Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland betreffen:

• Informationsmanagement: Marktinformationen, Unternehmensprofile und Unterstüt-zungsleistungen besonders im Hinblick auf die Innovationsfähigkeit mittelständischer deutscher Unternehmen;

• Machbarkeitsstudien im Ausland: Machbarkeitsstudien als Nachweis der Geeignetheit deutscher Unternehmenstechnologien und -konzeptionen im Ausland;

• Länderstudien: Erstellung von Länderprofilen (u.a. mit nachfragerelevanter Umweltge-setzgebung) mit umweltpolitischer Kosten-Nutzen-Analyse; Erfassung von Schwerpunkt-regionen;

• Capacity Building: Aufbau von Beratungs-, Demonstrations- und Schulungsangeboten im Zusammenhang mit Umweltinfrastrukturmaßnahmen und Umweltinnovationen im Ausland;

• Ausländische Ausschreibungsverfahren: Fachliche Unterstützung im Kontext von Um-weltinfrastruktur- und Umweltinnovationsprojekten bei Ausschreibungsverfahren im Ausland;

• Pilot- und Modellvorhaben im Ausland: Bezuschussung von Pilotprojekten deutscher Unternehmen im Ausland, die ihren Schwerpunkt in Umweltinfrastrukturmaßnahmen ha-ben und umweltpolitische Relevanz mit Signalwirkung für den Export verbinden;

• Internationale Vernetzung: Aufbau von internationalen (Experten-)Netzwerken unter Einbeziehung öffentlicher und v.a. kommunaler Akteure, Wissens- und Erfahrungsaus-tausch, einschlägige Konferenzen (Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern).

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass im Zielland ein konkreter Unterstützungsbedarf besteht, Partner vor Ort eingebunden werden („local content“) und die Projekte einen Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung (SDG-Umsetzung) sowie Exportpoten-ziale beinhalten.

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Titel 687 04 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

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Auslandshandelskammer-Cluster

Die deutschen Auslandshandelskammern (AHK) sind zentrale Partner für die „Exportinitia-tive Umwelttechnologien“ des BMU, weshalb durch das Förderprogramm jährlich rund 10 AHK-Projekte in ausgewählten Ländern mittels Zuschüssen unterstützt werden. Als Vertre-tungen der Deutschen Wirtschaft im Ausland verfügen die AHKs über belastbare Netzwerke vor Ort, die notwendig sind, um stabile, regional angemessene und innovative, nachhaltige Kooperationen zum Aufbau von nachhaltigen Umweltinfrastrukturen in den jeweiligen Ziel-ländern zu schaffen. Gleichzeitig können sie – durch ihre Kontakte mit deutschen Unterneh-men – den Umweltnutzen in den Zielländern direkt mit deutschem Knowhow und deutscher Technologie begleiten und damit Exportpotenziale für die deutsche Wirtschaft erhöhen.

Das AHK-Cluster ist zur Qualitätssicherung, Multiplikatorenwirkung, Nutzung von Synergie-potenzialen, Vernetzung zwischen den AHKs und Öffentlichkeitsarbeit des Clusters in ein übergeordnetes Koordinations- und Steuerungskonzept eingebettet.

GIZ-Globalvorhaben

Über ein GIZ-Globalvorhaben werden „Länder-Cluster“ gebildet. Kernländer in 2019 werden Jordanien, Thailand, die Ukraine, Indien und Ägypten sein. Optional ist eine Ausweitung des Engagements auf weitere Regionalcluster geplant. Ziel des Globalvorhabens ist es, das BMU bei der Schaffung förderlicher Umweltbedingungen für den Einsatz von Umwelttechnologien in diesen Zielländern zu unterstützen. Die GIZ soll neben der Durchführung spezifischer Maßnahmen in den Zielländern auch die Vernetzung sowie den Wissens- und Erfahrungsaus-tausch ermöglichen.

Die Märkte dieser ausgewählten Länder sind für deutsche Umwelttechnologien insbesondere im Bereich der Wasser- und Kreislaufwirtschaft oder bei der Implementierung von Umwelt-standards für komplexe Dienstleistungen interessante Märkte, die allerdings ein hohes politi-sches und strukturelles Unsicherheitspotenzial aufweisen.

Portal „GreenTech made in Germany“

Im Rahmen der Exportinitiative werden die laufenden Hosting-Ausgaben für das Onlineportal „Greentech Made in Germany“ (www.greentech-made-in-germany.de) gedeckt. Das Portal bietet ein umfassendes Bild der Umwelttechnologien in Deutschland entlang der sechs Um-welttechnologie-Leitmärkte, das die wesentlichen Technologien, Systeme und Dienstleistun-gen sowie Unternehmensinformationen umfasst. Das Portal enthält Markinformationen und mehr als 2.000 Unternehmensprofile. Somit ergänzt und flankiert dieses Portal die Förderakti-vitäten im Rahmen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“.

Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Da innovative Umwelt- und Klimatechnologien, wie die Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologien, in der aktuellen Markteinführungsphase einerseits hohe Investitionskosten mit sich bringen, und andererseits Märkte für netzferne Systemlösungen zumeist nicht in Deutsch-land und der Europäischen Union liegen, besteht Bedarf, auch anderen Ländern den Zugang zu entsprechen Technologien zu ermöglichen. Durch die „Exportinitiative Umwelttechnolo-gien“ des BMU wird versucht, diese Lücke mit Hilfe eines deutsch-japanischen Pilotprojektes

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 04 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

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zu schließen. Dabei wird erprobt und aufgezeigt, inwiefern Anwendungen mit Wasserstoff auf Basis von erneuerbaren Energien wirtschaftlich betrieben werden und zum Klimaschutz bei-tragen können. In einem weiteren Arbeitspaket werden aufbauend auf die Erfahrungen des deutsch-japanischen Pilotprojektes weitere Projektschwerpunkte beispielsweise in Chile ge-setzt. Zwischen Chile und Deutschland besteht seit dem 08.04.2019 eine Energiepartner-schaft. Chile wird über die im Dezember 2019 stattfindende COP25 eine zusätzliche Möglich-keit bieten, die bilaterale Beziehung und die Themen der Exportinitiative insbesondere die Po-tentiale der Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Technologie hervorzuheben. Vor dem Hintergrund der geplanten Vorstellung der chilenischen Wasserstoffstrategie und der in diesem Zuge ge-planten Aktivitäten wird auch eine Veranstaltung im Rahmen der COP25 angestrebt.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 87 Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie

den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten

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Titel 687 87 (Seite 15 Reg.-Entwurf) Titel 687 87 Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

2.346 2.740 2.740 -

1. Zum Inhalt des BMU-Beratungshilfeprogramms

Mit der Einrichtung des Titels im Jahr 2000 wurde der Notwendigkeit eines eigenen Instru-ments des BMU für Beratungshilfe in Mittel- und Osteuropa im Umweltbereich Rechnung getragen. Der Bedarf an Beratungshilfe für die 2004 beziehungsweise 2007 beigetretenen EU-Mitglieder besteht angesichts der von der EU-Kommission in den Fortschrittsberichten ausge-wiesenen, teils noch fortbestehenden institutionellen und administrativen Defizite im Umwelt-bereich, die auf Deutschland erhebliche negative Auswirkungen haben können, fort. Dies gilt insbesondere für die Westbalkanstaaten und die EECCA-Länder (Eastern Europe, Caucasus and Central Asia), sowie die ebenfalls vom Programmraum des Beratungshilfeprogramms (BHP) erfassten, weiteren Staaten im südlichen und südöstlichen Nachbarschaftsraum der EU (Türkei, Länder der MENA-Region und Iran).

Hinsichtlich der EECCA-Länder (Eastern Europe, Caucasus and Central Asia-EECCA) und der Westbalkanstaaten besteht eine wichtige Aufgabe darin, den Abstand zwischen ihnen und der erweiterten EU nicht noch größer werden zu lassen und auf deren umweltpolitische Ent-wicklung konkreten Einfluss zu nehmen. Schließlich kann hiermit auf die Entwicklung der Umweltmärkte Mittel- und Osteuropas sowie der EECCA-Staaten, die über erhebliche Poten-ziale auch auf Grund der hohen EU-Förderung im Investitionsbereich verfügen, Einfluss ge-nommen werden.

An der Beteiligung an länderübergreifenden Kooperationsprojekten sowie im Zuge der Um-setzung anspruchsvoller umweltpolitischer Vorgaben besteht weiterhin erheblicher Bedarf. Regionale Zusammenarbeit unter Einschluss anderer Nachbarstaaten der EU gewinnt zuneh-mend an Bedeutung.

Der Mittelansatz von 2.740 T€ bleibt deshalb weiterhin erforderlich, um alle sachlich begrün-deten und politisch notwendigen Projekte durchführen zu können.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 87 Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie

den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten

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Der Schwerpunkt der BMU-Beratungshilfe liegt in der Unterstützung im weiterhin dringend erforderlichen Institutionenaufbau der neuen EU-Mitglieder sowie in der Angleichung der Umweltstandards in den EECCA- und Westbalkanstaaten.

Zudem erfolgt die Flankierung von aus dem EU-Haushalt (für die neuen EU-Mitgliedsländer aus der Übergangsfazilität, aus IPA für die Kandidatenländer und aus ENI im Rahmen der Nachbarschaftspolitik) finanzierten Twinning-Projekten.

Durch die Verknüpfung von bilateraler Hilfe mit dem Twinning können fachspezifische Er-fahrungen und Know-how aus dem Twinning für eine bedarfsgerechte Aufbauhilfe genutzt und die Projektergebnisse wiederum über die Twinning-Strukturen breit gestreut werden. Da-bei sind Twinning-Projekte kein Ersatz für die erforderliche (bilaterale) Beratungshilfe durch das BMU. Die bilateralen Projekte decken vielmehr den aktuellen Bedarf zur Ergänzung und Vertiefung von Twinning-Projekten, die als langfristige Vorhaben zur Erreichung der EU-Standards angelegt sind und nur einen Teil der aktuellen Themen abdecken.

Entsprechend den Vereinbarungen in den Leitgruppensitzungen und zur Umsetzung der im Rahmen der bilateralen Umweltabkommen gebildeten Arbeitsgruppen wird bilaterale Projekt-unterstützung angeboten, die der Umsetzung der Ergebnisse der Leitgruppen dient und flexi-bel auf den aktuellen Beratungsbedarf der Länder reagiert.

Mit dem Beratungshilfeinstrument des BMU werden nicht nur die neuen Mitglied- und Bei-trittsstaaten unterstützt. In den Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens bedarf es der Einbeziehung von Umweltgesichtspunkten in den gesellschaftlichen Umstrukturierungs-prozess. Den Rahmen dafür bilden die „Östliche Partnerschaft“ sowie die „Zentralasienstrate-gie“ der EU und der Beitrag der Bundesregierung zu deren Umsetzung. Durch konkrete Bera-tungsleistungen soll erreicht werden, dass das Gefälle im Vergleich zu den geltenden EU-Standards nicht noch größer wird. Gleichzeitig soll eine grenzüberschreitende Kooperation gefördert werden. Dies ist auch zutreffend für die Länder der MENA-Region.

2. Fachliche Schwerpunkte

Umsetzung von Beschlüssen der Leitgruppen zu den bilateralen Umweltabkommen 1.240 T€

• Durchführung von eigenständigen Beratungsprojekten, die im Rahmen von bilateralen Umweltabkommen vereinbart werden,

• Transfer von umwelttechnischem Know-how, Übertragung, Umsetzung, Implementie-rung und Vollzug von Rechtsvorschriften, Erarbeitung von umweltpolitischen Program-men sowie Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Klima- und Umweltpolitik.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 687 87 Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie

den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten

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Länderübergreifende Kooperationsprojekte und „Umwelt für Europa“ 600 T€

• Regionale Umweltzentren, insbesondere die sogenannten Neuen Regionalen Umweltzen-tren (Kaukasus, Russland, Ukraine, Moldawien, Zentralasien) auf Projektbasis,

• Unterstützung der Arbeit der EAP-Task Force,

• Länderübergreifende Projekte in der MENA-Region.

Bilaterale und regionale Kooperation mit der MENA-Region 500 T€

• Transfer von umwelttechnischem Know-how; Beratung bei Gestaltung, Übertragung, Umsetzung, Implementierung und Vollzug von Rechtsvorschriften; Erarbeitung von um-weltpolitischen Programmen; Kapazitätsaufbau; Stärkung zivilgesellschaftlicher Struktu-ren,

• Länderübergreifende Projekte (seit 2017 auch mit Jordanien und dem Iran).

Flankierung von Twinning-Projekten aus EU-Programmen 400 T€

• Insbesondere ergänzende Beratungsmaßnahmen, Seminare und Trainingsprogramme, Fallstudien, best-practice-Studien

Gesamt 2.740 T€

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 812 03 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

zum Betrieb der Umweltprobenbank

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Kap. 1601 Tit. 812 03 (Seite 15 Reg.-Entwurf) Titel 812 03 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen zum Betrieb der Umweltprobenbank

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

124 200 200 -

Aus dem Ansatz werden die investiven Ausgaben der Umweltprobenbank bestritten, darunter die Anschaffungskosten für bewegliche Güter wie z. B. Kryobehälter oder Spezialkühltruhen für die Lagerung der Umwelt- und Humanproben der Umweltprobenbank sowie für Fahrzeuge und andere Anschaffungen für die Probennahme.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 883 02 Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 zur Luftreinhaltung durch nachhaltige Mobilität

in Städten (Modellstädte)

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Titel 883 02 (Seite 15 Reg.-Entwurf) Titel 883 02 Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 zur Luftreinhaltung durch nachhaltige Mobilität in Städten (Modellstädte)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

- 2.550 3.450 900

Vor dem Hintergrund der in einer Reihe von Städten noch immer zu hohen Stickstoffdioxidbelas-tung hat die Bundesregierung beschlossen, weitere Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbe-dingten NO2-Belastung zu ergreifen. In diesem Zusammenhang werden ergänzend zum „Sofortpro-gramm Saubere Luft 2017-2020“ aus den bei dem Titel veranschlagten Mitteln Modellvorhaben zur Luftreinhaltung durch nachhaltige Mobilität in ausgewählten Modellstädten (Bonn, Essen, Herren-berg, Mannheim, Reutlingen) gefördert. In der Stadt Bonn wird ein Programm zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement für Beschäftigte von Arbeitgebern in der Bundesstadt Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis gefördert. In der Stadt Essen unterstützt das BMU die Einrichtung von Fahrradstraßen und in der Stadt Reutlingen den Bau eines Radschnellweges auf der Alten Honauer Bahntrasse. Zudem wird ein Micro-Hub zur emissionsar-men Paketzulieferung in der Mannheimer Innenstadt gefördert. Darüber hinaus werden Ausgaben für die Evaluierung der Fördermaßnahmen geleistet. Das BMVI unterstützt mit Mitteln aus einem eigenen Titel ebenfalls Projekte in den Modellstädten, vor allem ÖPNV-Maßnahmen.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 883 03 Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeit in

Strukturwandelregionen

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Kap. 1601 Tit. 883 03 (Seite 16 Reg.-Entwurf) Titel 883 03

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeit in Struktur-

wandelregionen

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

- 2.500 7.000 4.500

1. Hintergrund

Die Bundesregierung ist nach dem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zum Maßstab ihres Regierungshandelns zu machen. Die kommu-nale Ebene hat dabei eine herausragende Bedeutung. Städte, Gemeinden und Landkreise sind Schlüsselakteure zur Umsetzung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Mit dem neuen Förderprogramm KoMoNa rea-giert das BMU auf Umsetzungsprobleme der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, insbeson-dere in den Regionen, die durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung absehbar vor gro-ßen Strukturbrüchen stehen. Zugleich eröffnet das Investivprogramm neue, umweltbezogene Handlungsoptionen auf kommunaler Ebene.

2. Zielsetzung und Inhalt Für Landkreise, Kommunen und kommunale Verbünde aus den von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in den Blick genommenen Kohleregionen des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers, des Helmstedter Reviers und des Rhei-nischen Reviers sollen Anreize gesetzt werden, die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstra-tegie (DNS) auf lokaler und regionaler Ebene zu realisieren. Die Förderung wird mittels projektbezogener Zuwendungen durchgeführt und umfasst drei Module, die miteinander kombiniert werden können: - Die investive Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit.

Hier liegt der Schwerpunkt des Programms.

- Die Erarbeitung von Konzepten zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwick-lung, die im Sinne des integrierten Ansatzes der DNS alle Nachhaltigkeitsdimensionen beinhalten.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 883 03 Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeit in

Strukturwandelregionen

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- Die personelle Unterstützung der Kommunen durch eine befristete Anschubförderung einer „Nachhaltigkeitsmanagerin“ bzw. eines „Nachhaltigkeitsmanagers“, die bzw. der Prozesse zur Generierung, Diskussion und Bewertung von Ideen für Nachhaltigkeitsin-novationen organisiert, koordiniert und konzeptioniert, die der Erstellung von Konzep-ten zur Erschließung, Umsetzung und Finanzierung von Nachhaltigkeitsinnovationen in der Region dienen. Hierbei sollen die relevanten Akteure und Interessengruppen einge-bunden werden.

Es ist vorgesehen, in 2019 eine Pilotphase zum Förderprogramm zu starten, in welcher aus-gewählte Modellpilotprojekte gefördert werden. Die Module können dabei flexibel eingesetzt werden (beispielsweise sofortige investive För-derung bei Vorliegen eines kommunalen Nachhaltigkeitskonzepts oder zunächst Einstellung eines Nachhaltigkeitskoordinators zur Erarbeitung entsprechender Konzepte und Maßnah-men). Unterstützt werden investive Maßnahmen mit Modellcharakter in folgenden Bereichen: - Investitionen zur maßgeblichen Verbesserung der Gewässer- bzw. Wasserqualität sowie

Renaturierung von Gewässern mit naturverträglicher touristischer Nutzung und zur At-traktivitätssteigerung der Region,

- Investitionen und Maßnahmen, die zur maßgeblichen Steigerung, Erhalt und Aufwer-

tung von Biodiversität beitragen, - Investitionen und Maßnahmen zur Schaffung und Erhalt von Biotopen, Heiden und ver-

gleichbaren Flächen, - Investitionen zur Herstellung, zum Schutz sowie zur Qualifizierung und Vernetzung

von nachhaltigen, biodiversitätsfördernden Frei- und Grünflächen, Straßenbegleitgrün sowie Dach- und Fassadenbegrünung,

- Investitionen zur Entsiegelung/Sanierung von städtebaulichen Brachen und brachgefal-

lenen Industrieflächen (ausgeschlossen sind Altlastenflächen, Altlastenverdachtsflä-chen),

- Investitionen, die der Schaffung bzw. Weiterentwicklung einer nachhaltigen touristi-

schen Angebotsgestaltung dienen, - Investive Maßnahmen zur Umwelt- und Naturschutzbildung, - Investive Maßnahmen zur Entwicklung und Anwendung digitaler Dienste zur Umset-

zung datengetriebener Optimierungsprozesse zur Unterstützung der umweltbezogenen Ziele.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 892 01 Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Pilotprojekte Inland)

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Titel 892 01 (Seite 16 Reg.-Entwurf) Titel 892 01

Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Pilotprojekte Inland)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

16.253 25.351 26.951 1.600

1. Zum Ist-Ergebnis 2018

Bei 36 Vorhaben wurden die in 2018 eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 11,83 Mio. € auf Antrag der Zuwendungsempfänger in die künftigen Haushaltsjahre übertra-gen. Allein von 2018 nach 2019 wurden Mittelbedarfe in Höhe von 6,07 Mio. € verschoben, was rund 23,93 % des Haushaltsansatzes entspricht.

Grund für die vielen Mittelübertragungen ist der innovative Charakter der erstmalig umge-setzten Projekte, die grundsätzlich mit einem höheren technischen und planerischen Risiko behaftet sind als andere Investitionen. Zudem ist die Umsetzung der Projekte fast ausschließ-lich mehrjährig geplant. Hinsichtlich des Grades der Mittelausschöpfung (rd. 64 % des Ansat-zes) müssen allerdings auch Effekte der langen vorläufigen Haushaltsführung berücksichtigt werden.

2. Zum Ansatz 2020

Der in 2020 zu finanzierende Mittelbedarf stellt sich nach derzeitigem Stand wie folgt dar:

Mittelbedarf für bereits bewilligte Projekte 8.573 T€

Mittelbedarf für zur Bewilligung anstehende Projekte 24.321 T€

Mittelbedarf für Projektbetreuung 1.000 T€

Mittelbedarf Ausfinanzierung Pilotprojekte Ausland (siehe Nr. 7) 1.500 T€

Summe 35.394 T€

Der über den Ansatz hinausgehende Bedarf wird durch Inanspruchnahme des Ausgaberestes gedeckt.

Um den Ansatz möglichst weitgehend ausschöpfen zu können, soll auch in 2020 wieder mit einer Überbewilligungsquote von bis zu 25 % des Ansatzes gearbeitet werden.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 892 01 Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Pilotprojekte Inland)

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3. Auswirkungen des Pilotcharakters der Demonstrationsvorhaben auf den Mittelbedarf

Eine termingerechte Durchführung von Pilotprojekten ist oftmals auf Grund von nichtvorher-sehbaren technischen Problemen, die mit dem geforderten hohen Innovationsgrad zusammen-hängen, nicht möglich. Auch Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen sowie der Lieferung notwendiger, spezieller Anlagenteile führen zu zeitlichen Veränderungen im Pro-jektverlauf. Projektverzögerungen bewirken eine spätere Inanspruchnahme bereitgestellter (festgelegter) Mittel und bei Projekten mit Zinszuschüssen, die nach der pro-rata-temporis-Methode ausgezahlt werden, evtl. auch eine Erhöhung der benötigten Mittel. Derartige Prob-leme werden auch in 2020 nicht völlig auszuschließen sein.

4. Förderziele

Durch die Förderung von Umweltinnovationsprojekten mit Demonstrationscharakter im groß-technischen Maßstab sollen die praktische Eignung und die Leistungsfähigkeit neuer Produk-tionsanlagen, von Verfahrenstechniken zur Verminderung von Umweltbelastungen sowie um-weltverträglicher Produkte nachgewiesen werden. Aus den Vorhaben werden wichtige Er-kenntnisse für die Fortschreibung des Umweltrechts gewonnen, Impulse für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik gegeben sowie ein Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet. Die Umweltinnovationsprojekte sind somit ein zentrales Instru-ment zur Fortentwicklung der Umweltpolitik. Darüber hinaus tragen innovative, umwelt-freundliche Technologien zu mehr Wettbewerbsfähigkeit deutscher, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, bei. Praxiserprobte, innovative Techniken eröffnen Chancen am Markt und sichern Arbeitsplätze.

Neben der Förderung von innovativen Pilotprojekten im technischen Sinne wird auf Vorhaben Wert gelegt, bei denen der Schwerpunkt auf der Demonstrationswirkung der Maßnahmen und der damit einhergehenden Multiplikatorwirkung liegt.

5. Schwerpunkte der Förderung

Die Schwerpunkte der Förderung werden regelmäßig unter umweltpolitischen Gesichtspunk-ten überprüft. Während Anfang der 90er Jahre der Förderschwerpunkt der Wasserreinhaltung dominierte, ging die Entwicklung später über zu den Bereichen der Luftreinhaltung und Ener-gie. Seit einigen Jahren stehen zunehmend Projekte zum integrierten Umweltschutz im Mittel-punkt der Förderung. Klimaschutz, Material- und Ressourceneffizienz werden dabei weiterhin im Fokus des Programms stehen.

Natürliche Ressourcen, insbesondere Rohstoffe, sind wesentliche Produktionsfaktoren. Deutschland ist als rohstoffimportabhängiges Land von den steigenden Rohstoffpreisen stark betroffen. Der Einsatz von Rohstoffen in der Produktion steht auch in einem engen Zusam-menhang mit der Inanspruchnahme anderer Ressourcen. So können die Freisetzung von Treibhausgasen, Schadstoffeinträge in Luft, Wasser und Boden sowie die Beeinträchtigung von Ökosystemen und Biodiversität damit einhergehen. Diese Umweltbelastungen treten nicht nur in der Produktion selbst, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette, d.h. bei der Gewinnung, Herstellung und Verarbeitung von Rohstoffen, Halbzeugen und Endpro-dukten sowie bei der Nutzung von Produkten und der Entsorgung von Abfällen, auf.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 892 01 Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Pilotprojekte Inland)

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Das am 02.03.2016 von der Bundesregierung verabschiedete zweite Deutsche Ressourceneffi-zienzprogramm „ProgRess II“1 zeigt wichtige Maßnahmen auf, mit denen die Rohstoffgewin-nung und der Materialeinsatz effizienter und umweltverträglicher gestaltet werden sollen. Ziel ist es, eine nachhaltige Rohstoffversorgung zu sichern, die Ressourceneffizienz in der Produk-tion zu steigern, Produkte und Konsum ressourcenschonender zu gestalten und eine ressour-ceneffiziente Kreislaufwirtschaft zu generieren. Eine wesentliche Weiterentwicklung gegen-über ProgRess I ist, dass Material- und Energieströme gemeinsam betrachtet werden, um Sy-nergieeffekte zu nutzen und Zielkonflikte rechtzeitig zu erkennen und zu reduzieren.

Um diese Potentiale ausschöpfen zu können, wurde im Umweltinnovationsprogramm im Ap-ril 2013 der Förderschwerpunkt „Materialeffizienz in der Produktion“ eingerichtet. Unter dem Förderschwerpunkt werden Projekte zur Umsetzung materialeffizienter Produktionsprozesse, zur Substitution von materialintensiven Herstellungsverfahren sowie zum Einsatz von Rest- und Abfallstoffen als Sekundärrohstoffe gefördert.

Einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz hat der in 2010 ausgerufene Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ geleistet. Ziel des Förderschwerpunkt war es die Ener-gieeffizienz und die Eigenenergieerzeugung in der Abwasserbehandlung zu heben. Es besteht weiterhin ein großes Interesse und ein deutliches Potential, Abwasseranlagen energetisch zu optimieren und den Stand der Technik in diesem Bereich voranzubringen.

Daher wurde im Oktober 2018 der Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ ausge-rufen. Der Förderschwerpunkt hat das Ziel, Umwelt entlastende, technische Innovationen in den Bereichen Ressourcenschutz durch Rückgewinnung und Nutzbarmachung von Sekundär-rohstoffen, Entfernung von Spurenstoffen und Klimaschutz im Rahmen der effizienten Nut-zung der Energie in der Abwasserbehandlung voran zu treiben.

6. Finanzierungsform

Die Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse und durch Zinszuschüsse. Bei den Zinszu-schüssen wird die pro-rata-temporis-Methode zu Grunde gelegt.

7. Wegfall des Titels 896 04 - Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen im Ausland (Pilotprojekte Ausland) - Ausfinanzierung begonnener Vorhaben

Das „Umweltinnovationsprogramm Ausland“ zur finanziellen Unterstützung von investiven Umweltschutzpilotprojekten in den Staaten Mittel-und Osteuropas sowie den weiteren an die EU angrenzenden Staaten wurde eingestellt. Die Ausgaben waren bisher bei Kapitel 1601 Ti-tel 896 04 veranschlagt. Der Titel entfällt ab dem Haushaltsjahr 2020. Aufgrund des Be-schlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seiner 34. Sitzung am 20.03.2019 (TOP 17) wurden keine neuen Vorhaben mehr bewilligt.

1 https://www.bmu.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-ii-programm-zur-nachhaltigen-nutzung-und-zum-schutz-der-natue/

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 892 01 Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Pilotprojekte Inland)

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Zur Ausfinanzierung des einzigen noch laufenden Projekts „Errichtung eines Strohheizkraft-werks“ in der Gemeinde Daszyna (Polen) besteht einschließlich der Ausgaben für die Projekt-betreuung im Haushaltsjahr 2020 ein Mittelbedarf in Höhe von 1.600 T€. Der Abschluss des Vorhabens ist im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.

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Kapitel 1601 - Umweltschutz

Titel 893 01 Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND-Umwelthaus

Neustädter Bucht

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Titel 893 01 (Seite 16 Reg.-Entwurf) Titel 893 01

Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND-Umwelthaus

Neustädter Bucht

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

- 450 400 50

Zum Ansatz 2020 Der BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. betreibt das Umwelthaus Neustädter Bucht als umweltpädagogische Einrichtung, die in erster Linie als außerschulischer Lernort von Schulklassen der Grundschule und Sekundarstufe I als Umweltbildungsstätte und Umweltinformationszentrum genutzt wird. Auch Vereine, Verbände, Neustädter Bürger und Urlauber können das Bildungs- und Informationsangebot nutzen. Das Umwelthaus verfügt neben Speise- und Gemeinschaftsräumen auch über 12 Zimmer, kann aber wegen der zu geringen Bettenzahl nicht wirtschaftlich geführt werden Mit den Ausgaben zur „Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND-Umwelthaus Neustädter Bucht“ wird eine Zuwendungsbaumaßnahme (gemäß den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 BHO) realisiert. Das BMU ist bei dieser Maßnahme die Bewilligungsbehörde des koordinierenden Zuwendungsgebers. Mit der Baumaßnahme soll für die Zukunft ein wirtschaftlicher Betrieb der Bildungseinrichtung er-reicht werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für 2020 geplant.

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. . .

Kap. 1602 (Seite 17 Reg.-Entwurf)

Kap. 1602

Klimaschutz

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Übersicht

- 84 -

Kapitel 1602 - Klimaschutz

Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 540.634 Regierungsentwurf 2020 648.377 Mehr + 107.743 (= + 19,93 %) Das Kapitel 1602 enthält die Programmausgaben für Klimaschutz. Ausgabenschwerpunkte im Kapitel 1602

- Internationale Zusammenarbeit (Titel 532 05): 17.000 T€ - Nationale Klimaschutzinitiative (Titel 686 05): 55.693 T€ - Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung

(Titel 812 03): 100.000 T€ - Investitionen zum Schutz des Klimas und der

Biodiversität im Ausland (Titel 896 05): 466.828 T€ Beseitigung von Doppelveranschlagungen im Haushalt und im EKF: Der Titel „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ (Kapitel 1602 Titel 685 05) entfällt ab 2020. Die bislang dort veranschlagten Ausgaben werden ab 2020 vollständig bei dem entsprechenden Titel des EKF (Kapitel 6092 Titel 686 07) veran-schlagt. Hierzu werden entsprechende Umschichtungen vorgenommen. Erläuterungen zu einzelnen Titeln des Kapitels Klimaschutz:

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 531 01 Klimaschutzkampagne

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Titel 531 01 (Seite 18 Reg.-Entwurf) Titel 531 01

Klimaschutzkampagne

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr / Weniger

1.000 €

2.656 2.656 -

Der Ansatz dient der Erfüllung der Verpflichtung nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i sowie Artikel 6 der Klimarahmenkonvention (Bildung, Ausbildung und öffentliches Be-wusstsein auf dem Gebiet der Klimaänderungen fördern). Bis zum Jahr 2018 wurden die Ausgaben bei Kap. 1601 Tit. 685 04, Erl-Nr. 2.4 veranschlagt. Das Ist 2018 belief sich hier auf 2.255 T€. Kampagne: „Mein Klimaschutz“ Ziel der Kampagne ist es, sektorübergreifend in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobili-tät und nachhaltiger Konsum über die Folgen des Klimawandels zu informieren und die Zielgruppen zu motivieren, zur Minderung von Treibhausgasen durch eigene Maßnah-men in Unternehmen und im Wohnumfeld beizutragen. Die Handlungsbereitschaft der Bürger soll durch konkrete Maßnahmen und Aktionen befördert werden. Die Kampagne soll die Zielgruppen mit innovativen Instrumenten über moderne Kommunikationswege (vor allem webbasierte Angebote sowie Social Media) ansprechen. Bestehende Informa-tions-, Beratungs- und Förderangebote von Ministerien, Institutionen sowie regionalen Akteuren und Kommunen sollen gebündelt sowie im Bereich Information und Beratung ergänzt werden. Know-how-Transfer für Energiekampagnen Auf der Grundlage der sehr erfolgreich durchgeführten Energiekampagne des DEHOGA-Bundesverbandes für das Hotel- und Gaststättengewerbe sollen weitere Klimaschutz- und Energiekampagnen in anderen Bereichen aufgebaut und etabliert werden. Ziel ist es, ei-nen Know How-Transfer aus dem DEHOGA-Modellprojekt zu organisieren. Dabei wer-den Informationen und Erfahrungen des DEHOGA aktiv weitergegeben und Synergien genutzt. „Jugend forscht“ Sonderpreis Klimaschutz Die Initiative „Jugend forscht“ ist bundesweit bekannt und genießt hohe (auch mediale) Aufmerksamkeit. Sie ist damit bestens geeignet, für ein verstärktes Klimaschutzengage-ment zu werben und zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung beizutragen. Durch den Sonderpreis Klimaschutz besteht ein besonderer Anreiz für Schulen (Schüler, Eltern, Lehrkräfte), sich mit Klimathemen auseinanderzusetzen, neues Wissen zu erwerben und

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 531 01 Klimaschutzkampagne

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Ideen und Projekte umzusetzen. Die Teilnehmer/Preisträger sind zugleich Multiplikatoren für entsprechende Klimathemen. Die PerspektivForen als Angebot für alle Preisträger dienen als berufsorientierende Maßnahme insbesondere für Schüler, junge Auszubildende und Studenten und beugen dem Nachwuchsmangel vor, der auch in den klimabezogenen Studienrichtungen droht. Als Instrumente setzt das BMU Projektförderungen nach den Bestimmungen des Zuwendungs-rechts oder Auftragsvergaben nach den Bestimmungen des Vergaberechts ein.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 531 02 Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten der

Bundesregierung und der Bundesverwaltung

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Titel 531 02 (Seite 19 Reg.-Entwurf) Titel 531 02

Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten der Bundesregie-

rung und der Bundesverwaltung

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr / Weniger

1.000 €

1.911 2.000 2.000 -

Zum Ist 2018 Im Jahr 2018 konnte die Kompensation von Dienstreisen aus dem Jahr 2017 kassenwirksam gestellt werden, so dass der Kauf und die Stilllegung von 298.040 Gutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) veranlasst werden konnte. Des Weiteren wurde im Haus-haltsjahr 2018 die Umsatzsteuer von Rechnungen des Haushaltsjahres 2017 abgeführt. Zum Ansatz 2020 Die Klimaschutzpolitik ist eines der Schwerpunktthemen der Koalition. Vor dem Hintergrund der Minderungsziele, als Vorbild für andere Akteure und zur Stützung der deutschen Position bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen wurde die Klimaneutralisierung der dienstreisebeding-ten Emissionen, die bereits von 2008 - 2012 stattgefunden hatte, wiederaufgenommen. Die Kom-pensation erfolgt rückwirkend mit Beginn der 18. Legislaturperiode. Zur Umsetzung wurde für die Legislaturperiode ein Programm aufgelegt, mit dem die Kompensation durch die Finanzierung hochwertiger, neuer UN-zertifizierter Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern umgesetzt wird. Die Projekte werden nach strengen Kriterien ausgewählt, die auf der Projektebene, der Integrität des Instrumentariums sowie der Einbindung in die nationale Klimaschutzpolitik eines Landes ansetzen, so dass eine nachhaltige Klimaschutzwirkung der Förderung erzielt wird. Die Bearbeitung der Kompensation von Dienstreisen aus dem Jahr 2019 wird im Jahr 2020 aufge-nommen und kassenwirksam gestellt. Das BMU hat bei den Verfahren stets sowohl die Berech-nungsmethode der Emissionen verbessert, als auch den Erwerb besonders hochwertiger Zertifikate forciert.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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Titel 532 02 (Seite 19 Reg.-Entwurf) Titel 532 02

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

- - 2.000 2.000

Bei diesem – erstmals ausgebrachten – Titel werden die Ansätze der bisherigen Titel 546 01 (Betei-ligung an den Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung) und 683 07 (Entwicklung von Leitlinien zur Dekarbonisierung der Industrie) zusammengeführt. Unter der Erl.-Nr. 1 werden die bisher bei Titel 683 07 veranschlagten Mittel ausgewiesen. Die bisher bei Titel 546 01 veranschlagten Mittel sind unter der Erl.-Nr. 2 aufgeführt. Zu Nr. 1 der Erläuterungen: Kompetenzzentrum Klimaschutz in

energieintensiven Unternehmen (KEI) 1.750 T€ Ausgehend vom Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, der die Minderung treibhausrelevan-ter, industrieller Prozessemissionen vorsieht, baut das BMU ein Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus auf. Es ist geplant, das KEI im Herbst 2019 zu eröff-nen. Der Aufbau des KEI wird jedoch in 2019 noch nicht abgeschlossen sein. Das KEI wird zwei zentrale Aufgaben haben: 1. Es soll als Thinktank in engem Austausch mit Forschungseinrichtungen, Industrie, nationalen und internationalen Institutionen technologische Pfade für die Dekarbonisierung energieintensiver Prozesse voranbringen. Dazu soll es den Forschungsbedarf ermitteln, Finanzierungsmöglichkeiten identifizieren, Wissensplattformen und Erfahrungsaustausche national und international organisie-ren. Weiterhin soll durch Vernetzung der Übergang von der Forschung zur Markteinführung inno-vativer Verfahren und Technologien beschleunigt werden. Dazu ist vorgesehen mit der BTU Cott-bus-Senftenberg und anderen Forschungseinrichtungen am Standort Cottbus ein Cluster „Dekarbo-nisierung in der Industrie“ aufzubauen. 2. Das KEI soll mit der Durchführung des Förderprogramms Dekarbonisierung in der Industrie des BMU beauftragt werden. Die Mittel zur Finanzierung des Programms sind im EKF veranschlagt (Kapitel 6092 Titel 892 01). Die besondere klimapolitische Herausforderung für die energieinten-sive Industrie ist die Reduzierung der prozessbedingten Emissionen – vor allem mit Blick auf die angestrebte Treibhausgasneutralität 2050. Dies ist ein vergleichsweise neuer Themenkomplex, in dem erheblicher Forschungs- und Umsetzungsbedarf besteht. Das Kompetenzzentrum soll beste-hendes Wissen zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie bündeln und zentraler An-sprechpartner für Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft sein.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung entsprechender Projekte sollen gesammelt und der inte-ressierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Zu Nr. 2 der Erläuterungen: Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“

(NPM) 250 T€ Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 19. September 2018 wurde die Nationale Plattform „Zu-kunft der Mobilität“ (NPM) eingesetzt. Mit der Einrichtung der NPM wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, der in den Bereichen Verkehr und Klimaschutz die Einrichtung von Kommissionen und die Weiterentwicklung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) vorsieht. Mit der Grün-dung der NPM wurde die bestehende Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität (GGEMO) auf-gelöst. Zur Steuerung der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) ist ein Lenkungskreis ein-gesetzt, dem insgesamt sechs Arbeitsgruppen zuarbeiten. Die AG 1 „Klimaschutz im Verkehr“ setzt die Arbeiten der GGEMO in einem anderen Format weiter fort und unterstützt die NPM sowie die Bundesregierung dabei, den Klimaschutzplan 2050 umzusetzen und in diesem Zusammenhang Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln und umzusetzen, mit denen die Klimaschutzziele im Verkehr erreicht werden können. Die AG 1 wird in gemeinsamer Verantwortung von BMVI und BMU betreut. Zudem hat die Bundesregierung mit Beschluss im März 2019 eine Konzertierte Aktion Mobilität gestartet, um die Veränderungen im Verkehr auf höchster Ebene eng und aktiv zu begleiten. Hier werden in regelmäßigen Abständen hochrangige Treffen zu bestimmten Fachthemen rund um das Thema Verkehr/Klimaschutz/Mobilität stattfinden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 20. März 2019 das Klimakabinett zur Vorbereitung der rechtlich verbindlichen Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und der darin enthaltenen Klima-schutzziele für das Jahr 2030 gegründet. Im Klimakabinett wird insbesondere auch das Thema Kli-maschutz im Verkehr eine wichtige Rolle spielen. Auch hierzu ist intensive Zuarbeit durch das BMU zu leisten. Zur fachlichen Unterstützung der zuvor genannten Gremien bei den Herausforderungen des Klima-schutzes im Verkehrsbereich sollen im Umfang der bisherigen Finanzierung der GGEMO Arbeits-aufträge und Studien sowie Fachveranstaltungen und allgemeine Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der Klimaschutzziele der Bundesregierung, wie sie im Klimaschutzplan 2050 skizziert sind, finanziert werden.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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Titel 532 05 (Seite 19 Reg.-Entwurf) Titel 532 05

Internationale Zusammenarbeit

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr / Weniger

1.000 €

15.638 17.000 17.000 -

Zu Nr. 1 der Erläuterungen: Maßnahmen zur Entwicklung der

Marktmechanismen des Kohlenstoffmarkts 5.000 T€ Der Ansatz 2020 ist für folgende Maßnahmen erforderlich: - Information und Kommunikation, internetbasierte Angebote, Broschüren,

Publikationen, Präsentationsmaterialien, Teilnahme Veranstaltungen / Messen 500 T€ - Machbarkeitsstudien zur Qualitätssicherung, zu Methodologien, Projektportfolios,

Qualitätskontrolle konkreter Projekte und Maßnahmen im Hinblick auf den CDM und die Art. 6 Mechanismen des Übereinkommens von Paris sowie des Übergangs bestehender Einrichtungen und Projekte in das neue Abkommen 700 T€

- Konzepte zur Weiterentwicklung des Kohlenstoffmarktes, Unterstützung der

internationalen Klimaverhandlungen sowie Unterstützung von Pilotmaßnahmen in Gastländern mit dem Schwerpunkt Neue Marktmechanismen und nationale Mechanismen der Gastländer mit dem Schwerpunkt der Ambitions- steigerung über die NDC und darauf aufbauender nationaler Politiken und Maßnahmen 1.500 T€

- Eigenständige Workshops, Seminare und andere Mittel des Know-how-Transfers;

Delegationsreisen, Austauschmaßnahmen, Twinning, Qualifikationsmaßnahmen 300 T€ - Innovate4Climate, Carbon Foren (v. a. in Afrika und Lateinamerika) und

gleichwertige Foren zur Unterstützung des Übereinkommens von Paris inklusive der Zusammenarbeit mit anderen Gastgeberstaaten 400 T€

- Fachliche Unterstützung zur inhaltlichen Vorbereitung und Auswertung der

internationalen Fachkongresse und Fachmessen (z. B. die Carbon Foren) inklusive des institutionellen Networkings zwischen den Sitzungen 200 T€

- Methodologische Arbeiten; Aufbau Berichterstattungssysteme, Monitoring,

Verifizierung von Treibhausgasemissionen 300 T€

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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- Nationale Vorbereitungen inkl. der Beteiligung an internationalen Programmen und Fazilitäten zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris im Bereich des Artikels 6 sowie korrespondierender UN-relevanter Vereinbarungen wie z. B. CORSIA unter ICAO 600 T€ - Finanzierung von Kleinstprojekten, u.a. durch den Ankauf von Zertifikaten,

insbesondere für Pilotierungen 500 T€ Insgesamt: 5.000 T€ Die übergeordneten Ziele der Maßnahmen bestehen in der Steigerung der klimapolitischen Effizi-enz des Einsatzes der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes, der Verbesserung der Qualität der Maßnahmen und Instrumente, der Sicherstellung eines Beitrags zur Ambitionssteigerung der teil-nehmenden Vertragsparteien ihrer Qualitätssteigerung sowie der Sicherstellung ihrer ökologischen Integrität. Auf der Grundlage des Übereinkommens von Paris (Artikel 6) findet ein Richtungswech-sel der Marktmechanismen statt. Die Zusammenarbeit mit den Gastländern zur Ambitionssteige-rung, die über den jeweiligen Eigenbeitrag hinausgeht, steht hierbei im Mittelpunkt der Aufgaben. Der Kohlenstoffmarkt dient im Übereinkommen von Paris vorrangig der Ambitionssteigerung der NDCs. Der Markt soll einen erheblichen Teil der angestrebten internationalen Klimafinanzierung in einem Umfang von 100 Mrd. US-Dollar jährlich ab 2020 leisten, die nicht allein aus öffentlichen Mitteln aufgebracht werden können. Das Übereinkommen von Paris sieht vor, dass alle Vertrags-parteien und zunehmend auch die Entwicklungsländer einen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten. Der Artikel 4 des Übereinkommens von Paris erlaubt den Entwicklungsländern einen länge-ren Zeitraum, um zu vergleichbaren Eigenbeträgen wie die Industrieländer zu kommen. Die Mecha-nismen des Kohlenstoffmarktes bieten an vielen Stellen Möglichkeiten, eine Beteiligung der Ent-wicklungsländer anzustoßen. Neben den im Übergang zum Übereinkommen von Paris auslaufenden Kyoto-Mechanismen CDM (Clean Development Mechanism) und JI (Joint Implementation) steht nun die zügige Ausgestaltung des Artikel 6 im Vordergrund, der verschiedene Handlungsoptionen für Vertragsparteien und Kohlenstoffmärkte enthält. Konkret liegen die Schwerpunkte der Förderung im Bereich des CDM auf der Frage des Übergangs zum Übereinkommen von Paris, insbesondere mit Blick auf Pilotierungsmaßnahmen, sowie die ei-genständige Förderung des programmatischen Ansatzes (Programme of Activities, PoA), der unter allen Unterartikeln des Artikels 6 des Übereinkommens von Paris sowie in den NDCs der Vertrags-parteien Anwendung finden kann. Ein weiteres Ziel ist die Ermöglichung der Teilnahme möglichst vieler Entwicklungsländer, insbesondere auch der am wenigsten entwickelten Länder / (Least Deve-loped Countries, LDCs). Insgesamt kommt es darauf an, eine regionale Ungleichverteilung von Pro-jekten und Programmen unter dem Artikel 6 zu vermeiden und auch die großen Emittenten unter den Vertragsparteien einzubeziehen. Im Bereich der Neuen Marktmechanismen liegt ein Schwerpunkt auf der Entwicklung diesbezügli-cher Pilotaktivitäten. Deutschland kann hierzu eigene Pilotaktivitäten (Beispiel Nitric Acid Climate Action Group, NACAG) und gemeinsam mit anderen Gebern Pilotaktivitäten entwickeln. Als Trä-ger der Pilotaktivitäten eignen sich die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken wie die Asian Development Bank (ADB) oder die African Development Bank (AfDB). Bei den Klimaver-handlungen steht zunächst die Ausgestaltung der Aufgaben (Paris Rule Book und Folgebeschlüsse),

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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die im Übereinkommen von Paris bzw. in den sonstigen Beschlüssen der Pariser Klimakonferenz enthalten sind, im Vordergrund. Entsprechend sollen die Ausgaben auch zur Unterstützung der in-ternationalen Klimaverhandlungen im Bereich der Neuen Marktmechanismen eingesetzt werden. Bei den so genannten Nicht-Marktmechanismen bedarf es ebenfalls der Unterstützung in den inter-nationalen Klimaverhandlungen. Darüber hinaus soll hier das Ziel verfolgt werden, dass ergebnis-orientierte Ansätze und die Berechnung und Kontrolle der Minderungsleistung in der Umsetzung des Artikels akzeptiert werden. Insgesamt wird der UNFCCC-Verhandlungsprozess seit der COP24 in Kattowitz mit gleichen Fra-gestellungen weitergeführt, um eine Einigung bei den nächsten Vertragsstaatenkonferenzen herbei-zuführen. Fortschritte, die in Kattowitz zu den Artikeln 4 und 13 (Transparenz/Accounting) erzielt wurden, müssen nun in Detailregeln des Artikels 6 überführt werden. Das Ziel für die COP 25 be-steht nun darin, die wesentlichen und generellen Regeln des Artikels 6 zu beschließen sowie ausge-wählte technische Spezialfragestellungen, wie z. B. der Umgang mit Risikosektoren, in ein Arbeits-programm zu überführen. Seit September 2016 ist mit dem Beschluss der Vollversammlung der Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Einrichtung eines eigenen Kompensationssystems, dem sog. CORSIA (Carbon Offset-ting and Reduction Scheme for International Aviation) vorgesehen. Das Kompensationssystem folgt eigenen Auswahlkriterien, soll aber insbesondere auf den Mechanismen der Klimarahmenkonven-tion (UNFCCC) aufbauen. Hierbei ist es das Anliegen des BMU, die Schnittstellen zwischen UN-FCCC und ICAO in mehrfacher Hinsicht gut zu definieren, um die ökologische Integrität des neuen Kompensationssystems zu gewährleisten. Neue Anforderungen ergeben sich aus dem beabsichtig-ten Einbezug von freiwilligen UNFCCC-unabhängigen Mechanismen und von REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Degradation). Dies betrifft v. a. die Vermeidung von Doppelzäh-lung, den Ausschluss nichtnachhaltiger Projekte und die Frage der Zusätzlichkeit der zertifizierten Minderungsleistung. Wichtige Marktakteure sind in diesem Umfeld v. a. die Flugverkehrsgesell-schaften, aber auch die Verbände. Ein weiteres neu entstehendes Handlungsfeld für Marktmechanismen stellen die klimapolitischen Beschlüsse im Bereich der internationalen Schifffahrt (IMO) dar. Allerdings liegen diese bislang nur für das globale Zielsystem (2050) vor. Ungeklärt sind alle Fragen der politischen Instrumente und der Lastenteilung. Seit 2018 nimmt auch die Frage der marktbasierten Mechanismen einen hö-heren Stellenwert bei der Entwicklung der Emissionsminderungsmaßnahmen für die 2050er Ziele ein. Die Entwicklung von Marktmechanismen beginnt mit konzeptionellen Fragen und soll 2020 auf der Sitzung des Umweltkomitees (MEPC) weiterverhandelt werden. Die Beschlussfassung ist derzeit für 2023 vorgesehen. Im Vordergrund der konzeptionellen Überlegungen steht die Frage, welche Ansätze mit welcher Ausgestaltung geeignet sind, die sektorale Transformation anzustoßen. Der Kohlenstoffmarkt, nicht nur Marktmechanismen, sondern grundsätzlich auch alle Instrumente des „Carbon Pricing“ können hier, wie als Option vorgesehen, einen Beitrag leisten. In der aktuel-len Situation kommt es darauf an, die Verhandlungen in der IMO zu unterstützen und die Entwick-lung geeigneter Instrumente voranzubringen. Dabei soll die Transformation des Schiffsverkehrssek-tors als globale Sektor Strategie zu einer Low Carbon Economy verstanden werden. Die Maßnahmen sollen zudem der Sicherung der Position Deutschlands als einer der wichtigsten Akteure des Kohlenstoffmarkts auf internationaler Ebene im Schnittfeld Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung dienen. Ein besonderes Anliegen ist die weitere Platzierung der Carbon Ex-

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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po in Deutschland, ihre fachliche und klimastrategische Weiterentwicklung sowie die Nutzung der regionalen Carbon Foren insbesondere in Asien, Afrika und Lateinamerika. Die Kongressmessen dienen auch der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Weltbank und der Internationalen Emissionshandelsorganisation (IETA). Mit diesem Engagement wird Deutschland ein wichtiger Teilhaber in der strategischen Diskussion um die Ausgestaltung des Kohlenstoffmarkts mit den glo-bal entscheidenden Partnern außerhalb der UN-Strukturen, die jedoch die UNFCCC eng einbinden. Grundlage für die Aktivitäten im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels ist die 2018 neu aufge-setzte neue „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Artikel 6“ des BMU, die die in 2018 ausgelaufene Joint Implementation Koordinierungsstelle des BMU (JIKO) ersetzt, die seinerzeit von der Bundesregierung auf der Basis der Beschlüsse der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klima-rahmenkonvention 1995 in Berlin eingerichtet wurde. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle wer-den durch Projekte zu den beschriebenen Themenfeldern unterstützt. Das BMU trägt mit diesen Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes bei. Die Koordinierungsstelle unterstützt zudem das BMU bei den internationalen Klimaverhandlungen sowie bei der Umsetzung der in diesem Rahmen eingegangenen Verpflichtungen und Aufgaben Deutschlands im Kohlenstoffmarkt. Zu Nr. 2 der Erläuterungen: Maßnahmen zur Schaffung eines

internationalen Kohlenstoffmarktes 2.000 T€ Zum Ist-Ergebnis 2018 (1.412 T€) Die Finanzierung des ICAP-Sekretariats (ICAP: International Carbon Action Partnership, s.u.) so-wie die wissenschaftliche und administrative Unterstützung wurden weitergeführt. Im Bereich bila-terale Zusammenarbeit wurden im Rahmen der Expertenberatung weitere Workshops in Kasachstan durchgeführt. Weitere Schwerpunkte lagen in der Finanzierung eines Workshops der auf Initiative der deutschen G7-Präsidentschaft gegründeten Carbon Market Platform sowie in der Finanzierung von wissenschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Weiterentwicklung des europäischen und in-ternationalen Emissionshandels und der Unterstützung der AG Emissionshandel (AGE). Zum Ansatz 2020 Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien weltweit durch Kooperationen und Programme mit anderen Staaten, insb. Schwellen- und Entwicklungslän-dern, voranzubringen. Der Einführung von Emissionshandelssystemen (EHS) oder anderen CO2-Bepreisungssystemen und deren Verknüpfung hat sich auch die neue Bundesregierung verschrie-ben, um langfristig zur Entstehung eines globalen Kohlenstoffmarktes beizutragen. Dies wird bi- und multilateral unterstützt. Mit ICAP (International Carbon Action Partnership) hat Deutschland 2007 eine Initiative zur Annäherung und Verknüpfung des EU-EHS mit anderen EHS angestoßen, welche mittlerweile 31 Mitglieder und 5 Beobachter umfasst. Der Titel dient u. a. der Finanzierung des ICAP-Sekretariats. In den vergangenen Jahren hat sich ICAP sowohl als Informationsplattform als auch als multilaterales Forum in der öffentlichen Wahrnehmung etablieren können. Der Be-schluss der ICAP-Mitglieder in 2014, den Arbeitsfokus auf das Thema „Linking“ (Verknüpfung von EHS) zu legen, spiegelt Deutschlands Hauptmotivation zur Gründung von ICAP wider. Ein kontinuierlicher Dialog auf technischer Ebene ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines globalen Kohlenstoffmarkts. Deshalb wird die Arbeit von ICAP über die nächsten Jahre konti-nuierlich fortgesetzt und durch Deutschland unterstützt.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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Gleichzeitig werden weitere Aktivitäten zur Weiterentwicklung des globalen Kohlenstoffmarktes unterstützt (bi- und multilaterale Kooperationen und Initiativen). Vor allem die bilaterale Arbeit wird im Rahmen des Übereinkommens von Paris zunehmend wichtiger. Eine Vielzahl von Staaten setzt innerhalb ihrer „National Determined Contributions“ (NDCs) auf die Nutzung ökonomischer Instrumente zur effektiven aber auch kosteneffizienten Erfüllung der gemeinsamen Anstrengungen unter dem Übereinkommen von Paris. Hier ist es von großer Bedeutung, darauf hinzuwirken, dass die zur Umsetzung genutzten Instrumente und Maßnahmen global anschlussfähig sind. Insbeson-dere EHS bieten hier gute Möglichkeiten, da diese schrittweise in ein internationales System über-führt werden können. Das BMU stellt eine deutliche Belebung der Nachfrage nach Kapazitätsauf-baumaßnahmen fest. Schwerpunkte der bilateralen Zusammenarbeit werden etwa in Asien (u.a. Thailand, Taiwan, Vietnam, Singapur) und Lateinamerika (Chile sowie weitere Staaten der „Pacific Alliance“ bzw. der im Jahr 2017 gegründeten Initiative „Carbon Pricing in the Americas“) gesetzt. Ferner ergeben sich eine Reihe rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen aus der Entwicklung neuer Marktmechanismen auf UN-Ebene sowie aus der Weiterentwicklung des EU-EHS und der Einfüh-rung von EHS in anderen Staaten und Regionen. Dies wirft Fragen auf hinsichtlich der Abgrenzung und des Zusammenwirkens der klimapolitischen Instrumentarien, so dass externe wissenschaftliche Unterstützungsleistungen erforderlich sind. Um das EU-EHS international anschlussfähig zu machen, muss es im Lichte der Entwicklungen in anderen Ländern und Regionen überprüft, angepasst und ggf. verbessert werden. Nachdem mit der geänderten ETS-Richtlinie und der TEHG-Novelle 2018 die grundlegenden Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung der vierten Handelsperiode des EU-EHS festgelegt wurden, müssen noch zahlrei-che untergesetzliche Rechtsakte auf europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden, wobei viele Fragen geklärt werden müssen. Hier ist eine kontinuierliche Beteiligung verschiedener Interes-sengruppen erforderlich. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2000 die Arbeitsgruppe Emissionshandel (AGE) gegründet: ein Expertenforum bestehend aus Vertretern aus Politik und Verwaltung, Wirt-schaftsverbänden sowie NGOs, das vor allem die weitere Entwicklung des EU-EHS kritisch beglei-tet. Bei Drittstaaten ist der Aufbau eines solchen Stakeholderprozesses von großem Interesse. Die AGE wird zudem gefragt sein, wenn konkrete Linking-Verhandlungen die Verbesserung der globa-len Anschlussfähigkeit des EU-EHS erforderlich machen sollten. Für derartige Fragen sind auch Mittel für die Übersetzung von Unterlagen der AGE vorgesehen. Im Einzelnen umfassen die zu finanzierenden Maßnahmen folgende Bereiche: - Bereitstellung von Sachmitteln zur wissenschaftlichen und administrativen

Unterstützung des ICAP-Sekretariats 850 T€ - Internationales Capacity Building zum Emissionshandel sowie Outreach-

Aktivitäten zur Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit innerhalb von ICAP sowie Unterstützung von multilateralen Initiativen 750 T€

- Unterstützungsleistungen zur Weiterentwicklung des internationalen

Emissionshandels 300 T€

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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- Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels zur internationalen Anschlussfähigkeit 100 T€

Insgesamt: 2.000 T€ Zu Nr. 3 der Erläuterungen: Maßnahmen zur Unterstützung der

Europäischen Klimaschutzinitiative 10.000 T€ Der Teilansatz ist zur Deckung des Bedarfs für die folgenden Maßnahmen erforderlich: - Information und Kommunikation, wissenschaftliche Begleitung: 2.000 T€ - Unterstützung von Partnerländern, Kapazitätsaufbau, Wissens- und

Erfahrungsaustausch: 2.100 T€ - Dialoge, Workshops, Seminare: 2.500 T€ - grenzüberschreitende Bildungsarbeit: 1.500 T€ - Unterstützung von Transformationsprozessen: 1.900 T€ Insgesamt: 10.000 T€ Mit dem Übereinkommen von Paris bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. In der zweiten Hälfte des Jahrhun-derts soll eine Balance zwischen anthropogenen Treibhausgasemissionen und Senken erreicht wer-den. Nach Inkrafttreten des Übereinkommens am 21. September 2016 gibt es nun die klare Erwar-tung an die EU, dass sie den Klima- und Energierahmen 2030 ambitioniert und anspruchsvoll um-setzt und eine Kohärenz zwischen der europäischen Klimapolitik und den Beschlüssen von Paris herstellt. Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Übereinkommens von Paris dazu verpflichtet die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen in den Mitgliedstaaten der EU zeitnah zusätzliche Klimaschutz-maßnahmen mit transformativer Wirkung eingeführt werden. Der Teilansatz zur Umsetzung der Eu-ropäischen Klimaschutzinitiative des BMU leistet einen Beitrag zur Zielerreichung der EU in 2030. Vor dem Hintergrund einer sehr heterogenen Interessenlage in der europäischen Klima- und Ener-giepolitik unter den EU-Mitgliedstaaten und der politischen Krise der EU, manifestiert durch das britische BREXIT-Referendum und EU-skeptischer Strömungen, besteht eine besondere Verant-wortung, integrative europäische Ansätze zu entwickeln. Dabei ist Deutschland in besonderem Maße gefragt. Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen ist die Förderung der innereuropäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Klimaschutzes durch eine Intensivierung des bi- und multilateralen Dialogs, Wis-sens- und Erfahrungstransfer sowie Austausch von guten Praktiken und erfolgreichen Instrumenten

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatlichen sowie nichtstaatlichen Akteuren aus Deutsch-land und anderen europäischen Staaten, Kapazitätsaufbau in EU-Mitgliedstaaten zur verbesserten Implementierung des EU-Klima- und Energierahmens, Unterstützung von Transformationsprozes-sen im Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft und Gesellschaft in europäischen Staaten, grenzüberschreitende klimapolitische Bildungsarbeit auch zum besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europäischen Ausland. Mittelfristig sollen die Maßnahmen – auch mit Blick auf größere europäische Zusammenhänge – dazu beitragen, Klimaschutz als verbindendes und solidarisches Element in Europa zu etablieren und damit einen Beitrag zur europäischen Integration leisten. Insbesondere sollen Aktivitäten geför-dert werden, die auf mindestens eines der folgenden Ziele hinwirken: - Netzwerkbildung für staatliche und nichtstaatliche Schlüsselakteure zur Unterstützung von trans-

formativen Prozessen in anderen EU-Mitgliedstaaten, - Austausch und Transfer von guten Praktiken auf dem Gebiet des Klimaschutzes sowohl auf na-

tionaler als auch auf lokaler Ebene zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten und das Voneinan-der-Lernen,

- Bewusstseinsbildung für Co-Benefits von Klimaschutz schaffen und im Diskurs anderer EU-

Mitgliedstaaten verankern, - Kapazitätsaufbau in anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützen, um auch eine Brücke zu EU-För-

derprogrammen zu bilden und in nicht unerheblichem Umfang zur Verfügung stehende Mittel in klimapolitisch zielführende Projekte zu lenken.

Darüber hinaus dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Administration und fachlichen Begleitung sowie Evaluierung ge-leistet werden. Im geografischen Fokus der Maßnahmen, die aus diesem Teilansatz finanziert werden, stehen die mittel-, ost- und südeuropäischen Mitgliedstaaten, die gegenüber der europäischen Klimapolitik ten-denziell skeptisch eingestellt sind. Das Anliegen der Bundesregierung ist es, diese Mitgliedstaaten nicht zu isolieren, sondern durch aktive Unterstützungs- und Dialogangebote mitzunehmen. Im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative werden sowohl Vorhaben entlang der politi-schen Prioritäten der Bundesregierung als auch Projekte gemeinnütziger Organisationen über einen Ideenwettbewerb gefördert.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative

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Titel 686 05 (Seite 21 Reg.-Entwurf) Titel 686 05

Nationale Klimaschutzinitiative

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

44.061 53.800 55.693 1.893

1. Ausgangslage

Am 14. November 2016 hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 be-schlossen. Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treib-hausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegen-über 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren herun-tergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.

2. Weiterentwicklung des Titels

Der Haushaltstitel der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) soll ab 2020 sukzes-sive zu einem Globaltitel „Nationaler Klimaschutz“ weiterentwickelt werden und in den kommenden Jahren auch Bedarfe für den Klimaschutz durch Moorboden-schutz, für Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms (UIP) und anderer Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, decken. Ziel ist es, Handlungsspielräume des BMU im Bereich Klimaschutz zu vergrößern, Transparenz und Haushaltsklarheit zu erhöhen und die Doppelveranschlagung der NKI im Haushalt und im EKF perspektivisch zu beseitigen. In einem ersten Schritt wurden hierzu im Regierungsentwurf 2020 unter Beibehal-tung der Zweckbestimmung „Nationale Klimaschutzinitiative“ die Erläuterungen erweitert (Aufnahme der Finanzierung von Pilotvorhaben und Technologien zum Moorbodenschutz). Neue Maßnahmen der NKI sollen nicht mehr aus diesem Titel finanziert werden, eingegangene Verpflichtungen werden ausfinanziert. Perspekti-visch sollen Maßnahmen der NKI ausschließlich aus dem entsprechenden Titel im EKF (Kapitel 6092 Titel 686 05) finanziert werden.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative

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3. Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Ziele Die NKI leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klima-

schutzziele. Sie fördert und initiiert Projekte, die zur Senkung der Treibhaus-gasemissionen beitragen. Investive Klimaschutzmaßnahmen und Modellprojekte für den Klimaschutz werden durch die Förderung ermöglicht und so Klimaschutz vor allem in den Kommunen vor Ort umgesetzt und verankert. Innovative Konzepte werden erprobt, weiterentwickelt und in die Breite getragen. Die vorhandenen gro-ßen Potenziale für Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz sollen so kosten-günstig und in der Breite erschlossen werden.

Förderprogramme

Im Fokus der NKI steht die Förderung des Klimaschutzes in Kommunen, dem kommunalen Umfeld und in der Wirtschaft sowie die Förderung innovativer Klima-schutz-Ansätze für die Bereiche Verbraucher und Bildung.

Die Förderprogramme und Projekte sollen: - Treibhausgasminderungen erzielen, - verfügbare klimafreundliche Technologien gezielt unterstützen, - Investitionen in Klimaschutztechnologien fördern, - zukunftsweisende Klimaschutztechnologien und -innovationen demonstrieren

und öffentlichkeitswirksam verbreiten sowie - Hemmnisse, Informations- und Qualifikationsdefizite identifizieren und ab-

bauen, beraten, aufklären und informieren.

Die Programme, Projekte und Maßnahmen der NKI wurden bisher sowohl aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 1602 Titel 686 05) als auch aus dem Energie- und Klima-fonds (Kapitel 6092 Titel 686 05) finanziert. Es werden seit Juni 2019 jedoch keine neuen NKI-Projekte mehr aus dem Haushaltstitel finanziert, sondern nur eingegan-gene Verpflichtungen ausfinanziert. Die Umsetzung der Ziele der NKI erfolgte im Bundeshaushalt insbesondere durch folgende Förderprogramme:

- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-

Klima-Richtlinie), - Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtli-

nie),

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative

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- Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten

(Kleinserien-Richtlinie), - Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

(Kommunalrichtlinie); hier insbes. investive Maßnahmen, Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen Bei der Kälte- und Klimatechnik sind hohe Einsparungen an Treibhausgas-Emissio-nen, Energie sowie Kosten möglich. Eine Hebung dieser Potenziale trägt deshalb zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Die Förderung von Klimaschutz-Technologien in Kälte- und Klimaanlagen erfolgt durch Investitionszuschüsse. Gefördert werden energieeffiziente Kälte- und Klima-anlagen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden sowie Wärme- und Kältespeicher und Freikühler. Die aktuelle Richtlinie ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die durchschnittliche Fördermitteleffektivität betrug im Zeitraum 2015 bis 2017 16 Kilogramm CO2-Äquivalente (brutto, gerechnet über die Wirkdauer) pro Euro För-dermittel. Mit der Förderung im Zeitraum 2008 bis 2017 konnten durch die Kälte-Klima-Richtlinie zusätzliche Treibhausgasminderungen in Höhe von rund 108.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr (Stand 2017) realisiert werden. Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können durch hohe Brennstoffausnutzung sowie flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung signifikant zur Primärenergieein-sparung und zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen. Ihre Anwen-dung ist in allen Leistungsbereichen möglich. Um den Einsatz solcher Anlagen auch im kleinen Leistungsbereich voranzubringen werden hocheffiziente KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 kW elektrischer Leistung (kWel) (mini-KWK-Anlagen) mit Zuschüssen gefördert. Eine Bonusförderung erfolgt für Anlagen mit besonderer Wärme- bzw. Stromeffizienz. Die Förderung trägt so zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele bei. Die Fördermitteleffektivität betrug im Zeitraum 2015 bis 2017 durchschnittlich 58 Kilogramm CO2-Äquivalente (brutto, gerechnet über die Wirkdauer) pro Euro För-dermittel. Mit der Förderung im Zeitraum 2008 bis 2017 konnten durch die Mini-KWK-Richtlinie zusätzliche Treibhausgasminderungen in Höhe von etwa 215.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr (Stand 2017) realisiert werden. Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten Bei innovativen Produkten und Technologien fällt der Schritt von einem kleinseri-enreifen Produkt bis hin zu einer breiten Marktdurchdringung oftmals schwer. Da-her werden innovative marktreife Klimaschutzprodukte bzw. -technologien, die bis-her erst im Kleinserien-Maßstab produziert werden, gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass sich die geförderten Produkte bzw. Technologien nachhaltig und jenseits

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative

- 100 -

des Kleinserien-Maßstabs im Markt etablieren können und dass ihr Klimaschutz-beitrag auf diese Weise ansteigt. Die Förderung umfasst fünf Module: Kleinstwas-serkraftanlagen bis 30 Kilowatt elektrischer Leistung (30 kWel) bei Einsatz in tech-nischen Installationen, Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion, dezentrale Ein-heiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden, Bohrgeräte für inno-vative Erdwärmespeichersonden sowie Schwerlastfahrräder mit elektrischer An-triebsunterstützung. Die Richtlinie trat zum 1. März 2018 in Kraft. Bisher wurden 267 Vorhaben mit Fördermitteln i. H. v. rund 845.000 Euro bewilligt (Stand Mai 2019). Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) Städte, Gemeinden und Landkreise, Kirchen, Hochschulen und Träger von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Unternehmen, die zu mindestens 25 Prozent in kommunalem Eigentum sind, stehen im Mittelpunkt der Kommunalrichtlinie. Die Richtlinie umfasst zwei Bereiche: die strategische und die investive Förderung. - Die strategische Förderung umfasst u. a. eine Fokusberatung für Klimaschutz,

Energiemanagementsysteme, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanage-ment, Klimaschutz- und Energieeffizienz-Netzwerke sowie die Erstellung von fachspezifischen Potenzialstudien.

- Die Förderung investiver Maßnahmen umfasst u. a. die Sanierung der Innen-

und Außenbeleuchtung im kommunalen Umfeld, die Sanierung raumlufttechni-scher Anlagen, die Verbesserung des Radverkehrs (z. B. Bau neuer Radwege), klimafreundliche Maßnahmen in Abwasser- und Trinkwasseranlagen, die ver-besserte Erfassung von Deponiegasen und in situ-Stabilisierungen von Sied-lungsabfalldeponien.

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Förderschwerpunkte werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und ggf. erweitert. Die durchschnittliche Fördermitteleffektivität betrug im Zeitraum 2015 bis 2017 für die Außenbeleuchtung 43 Kilogramm CO2-Äquivalente (brutto, gerechnet über die Wirkdauer) pro Euro Fördermittel, für die Innenbeleuchtung 27 kg CO2e/€ und für raumlufttechnische Anlagen 24 kg CO2e/€. Bei den ausgewählten Klimaschutzmaß-nahmen betrug der Wert rund 13 kg CO2e/€. Mit der investiven Förderung im Zeit-raum 2008 bis 2017 konnten im Rahmen der Kommunalrichtlinie zusätzliche Treib-hausgasminderungen in Höhe von rund 400.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr (Stand 2017) realisiert werden.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative

- 101 -

4. Pilotvorhaben und Technologien zum Moorbodenschutz

Für den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft, in dem die CO2-Emissionen aus Moorböden angerechnet werden, ist im Klimaschutzplan 2050 festgehalten, dass der Sektor eine Netto-Senke ist, die mit weiteren Maßnahmen gesichert werden soll. Der Projektionsbericht der Bundesregierung zur Klimaberichterstattung zeigt, dass der Sektor sich jedoch innerhalb der nächsten Jahre zu einer Quelle entwickeln wird, wenn nicht erhebliche Anstrengungen zur Eindämmung der Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Moorböden ergriffen werden. Die Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Moorböden beruhen auf der stetigen Zersetzung des kohlenstoffhaltigen Torfes in den entwässerten Moorböden und stellen derzeit 37 % der gesamten Treibhausgas (THG)-Emissionen aus der Landwirtschaft dar (für die Sektoren Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirtschaft gemeinsam be-trachtet). Der IPCC-Bericht zum 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris hat ebenfalls gezeigt, dass die Ziele dieses Übereinkommens nur eingehalten werden können, wenn auch die Potenziale der natürlichen Senken für Treibhausgase genutzt und die bestehenden Kohlenstoffvorräte geschützt werden. Eine Senkung der Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Moorböden ist daher sowohl erforderlich um die nationalen Emissionsziele einzuhalten, als auch um von deutscher Seite auf interna-tionaler Ebene glaubhaft verstärkte Anstrengungen anderer Staaten für den Schutz von Moorböden einfordern zu können. Die für den Klimaschutz erforderlichen Moorbodenschutzmaßnahmen zielen auf eine Wiedervernässung weiter Teile der derzeit landwirtschaftlich genutzten Moor-böden und die Etablierung angepasster wirtschaftlicher Nutzungsformen für diese Flächen. Die Pilotvorhaben sollen den Klimaschutz (Minderung oder Vermeidung der Frei-setzung von THG aus entwässerten Moorböden) mit einer ökonomisch sinnvollen und nachhaltigen Bewirtschaftung dieser Moorböden verbinden. Hierzu liegen je-doch bisher keine ökonomisch tragfähigen Konzepte vor. Es ist die Aufgabe und das Ziel der Pilotvorhaben hier Erfahrungen zu sammeln und diese für eine breitere Nutzung verfügbar und vorzeigbar zu machen bzw. Erkenntnisse darüber zu gewin-nen, ob die Maßnahme für eine breite Umsetzung geeignet ist. Erst die breite flä-chenhafte Anwendung der nassen Bewirtschaftungsformen in Deutschland wird signifikant zu einer Reduktion der THG aus Moorböden beitragen können.

Kriterien an die Pilotgebiete: - Gebiete mit hoher Realisierungschance für moorbodenerhaltende Maßnahmen, - Geeignet als Demonstrationsvorhaben.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative

- 102 -

Vorrangige Ziele in den Pilotvorhaben: - Vernässungsmaßnahmen des Moorbodens auf der Basis der Einbeziehung ei-

nes gesamten hydrologischen Systems, - Entwicklung und Erprobung von ökonomisch tragfähigen klimaschonenden

Nutzungskonzepten und Technologien, - Methodenerprobung und Datenerhebung, Öffentlichkeitsarbeit, - Identifizierung von Optimierungsmöglichkeiten für die großflächigen Umset-

zungsmaßnahmen einschließlich der Identifizierung und möglichst weitrei-chenden Beseitigung rechtlicher und administrativer Hürden und Hemmnisse.

5. Dem Klimaschutz dienende Maßnahmen im Rahmen des UIP

Im Umweltinnovationsprogramm (UIP) werden großtechnische Umsetzungen neu-artiger, innovativer, umweltfreundlicher Verfahren oder Verfahrenskombinationen bzw. die Herstellung oder Anwendung neuartiger, innovativer und umweltfreundli-cher Produkte gefördert. Dabei sollen die praktische Eignung und die Leistungsfä-higkeit neuer Produktionsanlagen, von Verfahrenstechniken zur Minderung und Vermeidung von Umweltbelastungen sowie umweltverträglicher Produkte nachge-wiesen werden. Aus den Projekten werden wichtige Erkenntnisse für die Fort-schreibung des Umweltrechts gewonnen, ein Beitrag zur Erfüllung der Klima-schutzziele der Bundesregierung geleistet sowie Impulse für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik gegeben. Vorrang bei der Förderung haben im Bereich der Förderung gewerblicher Unter-nehmen kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Daneben tragen auch Gemein-den, Zweckverbände oder sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit der Implementierung innovativer, klima- und umweltfreundlicher Tech-nologien und Verfahren mit Unterstützung des UIP zum technischen Fortschritt ins-besondere im Bereich der Daseinsvorsorge bei. Neben der Förderung von innovativen Pilotprojekten im technischen Sinne, die nach Abschluss der FuE-Phase erstmalig im großen Maßstab in Deutschland am Markt umgesetzt werden, wird zugleich auf Projekte Wert gelegt, bei denen der Schwerpunkt auf der Demonstrationswirkung der Maßnahmen und der damit ein-hergehenden Multiplikatorwirkung liegt. Zentrale Themen des Koalitionsvertrags vom 12. März 2018 für die 19. Legislatur-periode sind Innovation, Umwelt und Klima. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels werden im UIP insbesondere Projekte mit einem wesentlichen Umwelt-entlastungspotential im Klimaschutz und in der Energieeffizienz gefördert. Die För-derung dieser Klimaschutzvorhaben des UIP über den Bundeshaushaltstitel „Natio-nale Klimaschutzinitiative“ unterstützt somit die Umsetzung wichtiger politischer

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative

- 103 -

Anliegen, sie schafft Förderungsflexibilität und stärkt neben der Innovationsfähig-keit der deutschen Wirtschaft zugleich die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 686 06 Nationale Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms "Berufliche Bildung für nachhaltige

Entwicklung - BBNE"

- 104 -

Titel 686 06 (Seite 21 Reg.-Entwurf) Titel 686 06

Nationale Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms "Berufliche Bildung für nachhaltige

Entwicklung - BBNE"

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr / Weniger

1.000 €

4.694 2.200 2.200 -

Zum Ist 2018 In 2018 betrug das Ist 4.694 T€ (davon 1.461 T€ Bundesmittel bei einem Soll von 2.600 T€ und 3.233 T€ ESF-Mittel). Zum Ansatz 2020 Der Ansatz in Höhe von 2.200 T€ wird für die Abwicklung der auslaufenden Projekte der ersten BBNE-Förderrunde und die Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunika-tion der aktuellen BBNE II-Förderrunde (2019 - 2022) eingesetzt. ESF-Bundesprogramm „Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung - BBNE“ Die dauerhaft erfolgreiche Umsetzung einer CO2-armen, dem Klimawandel standhaltenden, res-sourceneffizienten und umweltverträglichen Wirtschaftsweise erfordert neue Produktionsprozesse, Arbeitsabläufe und Kompetenzen. Berufsbilder verändern sich ebenso wie die Anforderungen an Qualifikationen. Zukünftig werden viele gut ausgebildete Personen mit zusätzlichen Qualifikationen benötigt. Vor diesem Hintergrund fördert das ESF-Bundesprogramm BBNE in der ESF-Förderperiode 2014 -2020 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Bundesmitteln bundesweit Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung und beruflichen Qualifizierung, die durch die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln im Beruf befähigen sollen. Die BBNE-Projekte wurden in zwei Förderrunden bewilligt. In der ersten BBNE I-Förderrunde 2015 bis 2018, deren Projekte teilweise in 2019 abschließen, haben 14 Projekte eine Förderung er-halten. In der zweiten Förderrunde BBNE II werden aktuell 13 Projekte gefördert mit einer Laufzeit von 2019 bis 2022. Grundlagen für die Projektförderungen sind die beiden Förderrichtlinien des BMU zum ESF-Bun-desprogramm „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern. Über grüne Schlüsselkompe-tenzen zu klima‐ und ressourcenschonendem Handeln im Beruf (BBNE)“. Für die erste Förderrunde 2015 bis 2018 erfolgte die Veröffentlichung am 27. Mai 2015 und für die aktuelle Förderrunde 2019 bis 2022 am 18. Dezember 2017.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 812 03 Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung

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Titel 812 03 (Seite 22 Reg.-Entwurf) Titel 812 03

Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

- - 100.000 100.000

Im Regierungsentwurf des Haushalts 2020 sind erstmalig Ausgaben i. H. v. 100 Mio. € für den An-kauf von Emissionszuweisungen zur Deckung des Defizits unter der Lastenteilungsentscheidung der EU veranschlagt. Damit soll die Einhaltung der europarechtlichen Verpflichtungen sicherge-stellt werden. Die Lastenteilungsentscheidung der EU (Nr. 406/2009/EG – Effort Sharing Decision) legt für die Mitgliedstaaten verbindliche Jahresziele für die Treibhausgasminderung in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels fest. Im Rahmen der ESD ist Deutschland verpflichtet, seine relevanten Emissionen bis 2020 um 14 % gegenüber 2005 zu senken. Deutschland hat seine Ziele für die Jahre 2016 bis 2018 aus der ESD nicht erfüllt und ist nunmehr rechtlich dazu verpflichtet, die Überschrei-tung des Emissionsbudgets, die nicht durch ungenutzte Emissionszuweisungen aus früheren Jahren ausgeglichen werden kann, mit dem Ankauf von Emissionszuweisungen auszugleichen. Die ange-sparten Emissionsrechte aus den Jahren 2013 bis 2015 werden voraussichtlich nicht ausreichen, um das Defizit der Jahre 2018 bis 2020 auszugleichen. Daher wird Deutschland zusätzliche Emissions-zuweisungen benötigen, um die Vorgaben der ESD zu erfüllen. Hierfür sind überschüssige Emissi-onszuweisungen (Annual Emission Allocations, AEA) aus anderen Mitgliedstaaten oder internatio-nale Minderungszertifikate aus Marktmechanismen, die auch im europäischen Emissionshandel zu-lässig sind, zu erwerben.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

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Titel 896 05 (Seite 22 Reg.-Entwurf) Titel 896 05

Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

410.114 456.828 466.828 10.000

Internationale Klimaschutzinitiative Eile und gemeinsames Handeln sind geboten, damit der Klimawandel noch auf ein verträgliches Maß begrenzt und der andauernde Verlust der biologischen Vielfalt aufgehalten werden können. Die großen globalen Aufgaben dieses Jahrhunderts, die Bekämpfung von Armut, Hunger, Krankheit und Ungleichheit, sind nur lösbar, wenn die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad, mög-lichst auf 1,5 °C, gegenüber der vorindustriellen Zeit, begrenzt wird und Ökosysteme funktions- und leistungsfähig bleiben. Weltweit bedarf es verstärkter Anstrengungen zum Schutz der natürli-chen Lebensgrundlagen, um die mit der globalen 2030-Agenda beschlossenen Nachhaltigkeitsziele erreichen zu können. Klima- und Biodiversitätsschutz sind im 21. Jahrhundert zentrale Beiträge für soziale Gerechtigkeit und den Frieden in der Welt. 2008 hat die Bundesregierung die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ins Leben gerufen. Das Förderprogramm des BMU unterstützt konkrete Maßnahmen, die zur Umsetzung der Klimarahmen-konvention (UNFCCC) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in Entwick-lungsländern beitragen. Mit dem Ansatz „Handeln und Verhandeln“ leistet die IKI einen wichti-gen Beitrag, damit Deutschland heute und auch künftig seinen internationalen Verpflichtungen zur Klima- und Biodiversitätsfinanzierung nachkommt. Politische Grundlage der Klimaschutzinitiative ist das am 5. Dezember 2007 vom Kabinett beschlossene Integrierte Energie- und Klimaschutzpro-gramm (IEKP) der Bundesregierung. Die IKI fördert Projekte, die eine am Bedarf der Partnerländer orientierte Unterstützung beim Klima- und Biodiversitätsschutz leisten. Durch die IKI werden Projekte zum Klima- und Biodiversitätsschutz in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern („Partnerländern“) in Kohärenz zur bestehenden inter-nationalen sowie multi- und bilateralen Zusammenarbeit der Bundesregierung gefördert. Dabei ori-entieren sich die Projekte am Bedarf der Partnerländer. Die IKI hat den Anspruch qualitativ hoch-wertige Vorhaben zu fördern, die durch ihren Innovationsgehalt oder ihre Ambition den transforma-tiven Wandel unterstützen. Die UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 hat mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) (http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf. pdf) den multilateralen Rahmen für die klimafreundliche Transformation der Weltwirtschaft verab-

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

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schiedet. Minderung und Anpassung werden als gleichermaßen wichtige Ziele verfolgt; für Anpas-sung wird erstmals ein globales Langfristziel gesetzt. Nahezu alle Staaten der Erde haben nationale Klimaschutzbeiträge definiert und sich verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu ergrei-fen. Die Vertragsparteien müssen alle 5 Jahre neue, ambitioniertere Beiträge vorlegen, die durch Transparenz- und Überprüfungsmechanismen zu einer kontinuierlichen Steigerung des weltweiten Ambitionsniveaus führen. Damit ist der Rahmen gesetzt, um auf einen Emissionspfad zu gelangen, der die Erderwärmung auf unter 2°C beschränkt und es ermöglicht auch unter 1,5°C zu bleiben. An einem damit konsistenten Pfad müssen sich auch die globalen Finanzflüsse ausrichten. Zugleich si-chert das ÜvP Ländern mit geringeren Kapazitäten Unterstützung in finanzieller Form, durch Kapa-zitätsaufbau sowie Technologieentwicklung und -transfer zu, um Maßnahmen zur Minderung und zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Nach der UN-Klimakonferenz von Paris steht in der IKI daher die Umsetzung im Vordergrund: die IKI unterstützt Partnerländer bei der Implementierung und Weiterentwicklung ihrer national festgelegten Klimaschutzbeiträge (NDCs), die Bestandteil des ÜvP sind, sowie bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Strategien für kohlenstoffarme, klimaresiliente Entwicklung. Ein weiteres Hauptanliegen der IKI ist es, Partnerländer bei der Erreichung der Aichi-Ziele des Strategischen Plans für biologische Vielfalt 2011 - 2020 des Übereinkommens über die biologi-sche Vielfalt (CBD) (https://www.cbd.int/sp/) effektiv und bedarfsgerecht zu unterstützen, um dem anhaltenden Verlust biologischer Vielfalt zu begegnen. Die Vorhaben sollen sich dabei in die Bio-diversitätsstrategien der Partnerländer wirkungsvoll integrieren und bestehende, andere nationale und internationale Aktivitäten komplementär ergänzen. Der im Mai 2019 erschienene globale Be-richt zum Zustand der Natur des Weltbiodiversitätsrates IPBES zeigt auf, dass es schlecht um die biologische Vielfalt und die Leistungen der Ökosysteme bestellt ist. Es ist dringend notwendig, die direkten und indirekten Treiber für den schlechten Zustand anzugehen. Hierzu zählen neben Nut-zungsänderungen an Land und im Meer vor allem die zunehmende Umweltverschmutzung und der Klimawandel. Im Fokus standen bei der 14. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Sharm El-Sheikh, Ägypten, Ende 2018 u. a. die Sektoren Energie, Bergbau, Infrastruktur, Industrie und Ge-sundheit. Die 15. Vertragsstaatenkonferenz im Herbst 2020 in Kunming, China, wird einen neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 verabschieden, der auch die o. g. Treiber adressiert und eine verbesserte Umsetzung voranbringen soll. Die auf dem UN-Gipfel im September 2015 verabschiedete 2030-Agenda für Nachhaltige Ent-wicklung „Transforming our World“ mit ihren Zielen für eine Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bildet einen Rahmen für das wirksame kohärente Zusam-menwirken der Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsagenda. Damit ist sie eine wesentliche Orientierung für die IKI. Die Umsetzung der 2030-Agenda zielt auf den überfälligen Kurswechsel zu nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweisen in Industrie- und Entwicklungsländern, die die öko-logischen Belastungsgrenzen unseres Planeten respektieren. Förderbereiche der IKI Die IKI unterstützt Maßnahmen in vier Förderbereichen: - Minderung von Treibhausgasemissionen (Minderung),

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

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- Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Anpassung), - Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken/REDD+ und - Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität). Förderbereich Minderung (Förderbereich I): Eine Beschränkung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C oder sogar unter 1,5 °C setzt eine grundlegende Umstrukturierung wesentlicher Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft voraus. Dazu gehören unter anderem der Einsatz erneuerbarer Energien, die Erhöhung der Energieeffizienz, die Reduzierung extrem klimaschädlicher fluorierten Treibhausgase (F-Gase) sowie die nachhaltige Mobilitäts- und Stadtplanung. Übersektoral trägt die Entwicklung einer klima- und ressourcenscho-nenden Kreislauf- und Abfallwirtschaft in Verbindung mit nachhaltigen Produktions- sowie Kon-sumweisen (SCP) zur Erreichung der Klimaziele speziell im Minderungskontext bei. Die IKI unterstützt im Minderungskontext Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung inno-vativer Instrumente zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen. Das Ziel ist eine Transforma-tion hin zu einer nachhaltigen und emissionsarmen Wirtschafts- und Versorgungsstruktur. Von gro-ßer Relevanz dafür sind die nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs), in denen die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris unter anderem ihre Minde-rungsziele formulieren. Darüber hinaus werden Niedrigemissionsstrategien (Low Carbon Develop-ment Strategies, LCDS), national angemessene Klimaschutzmaßnahmen (Nationally Appropriate Mitigation Actions, NAMAs) und Systeme zur Messung, Berichterstattung und Verifizierung (Mea-surement, Reporting and Verification, MRV) von THG-Emissionen sowie Minderungsaktivitäten entwickelt. Zahlreiche Projekte verfolgen weiterhin das Ziel, zusätzlich öffentliches und privates Kapital für den Klimaschutz zu mobilisieren. Konzeptionell stehen im Bereich Minderung die politische Beratung, der Kapazitätsaufbau und ge-eignete Trainingsmaßnahmen sowie Technologiekooperationen im Mittelpunkt. Dabei fokussieren sich die Projekte der IKI bei ihrer Umsetzung zunehmend auf die immer wichtiger werdende regio-nale Ebene. Förderbereich Anpassung (Förderbereich II): Der Förderbereich Anpassung an den Klimawandel zielt auf die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung in Ländern und Regionen mit einem hohen Grad an Vulnerabilität gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels ab. Bereits heute stellt die Anpassung an den Klimawandel für Entwicklungsländer eine Herausforderung dar, und es ist mit weiter steigenden Klimarisiken zu rechnen. Wirksame Anpassungsmaßnahmen können ein wichtiger Beitrag sein, um die Bevölkerung vor Ort gegen die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen und so auch als eine Ur-sache von Flucht und Migration einzudämmen. Die Schwerpunkte der Förderung sind Ökosystem-basierte Anpassung (Ecosystem-based Adaptation – EbA) und die Umsetzung nationaler Anpas-sungsstrategien. EbA stellt die Erhöhung der Anpassungskapazität lokaler Bevölkerungsgruppen durch die nachhaltige Nutzung von Ökosystemen und deren Dienstleistungen in den Vordergrund. Nationale Anpassungspläne (NAPs) mit einem Maßnahmenkatalog bieten die Grundlage für eine

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

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koordinierte Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen in relevanten Themenfeldern auf nationaler sowie ggf. lokaler Ebene. Im Fokus der IKI-Förderung stehen dabei die Optimierung von Landnut-zungskonzepten und Wassermanagement, die Verknüpfung von Anpassungsstrategien mit Umset-zungs- und Finanzierungsplänen sowie mit Klima-Risikomanagement-Mechanismen und die In-tegration von Anpassungsaspekten bei sektorübergreifenden Strategien. Im Förderbereich Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken/REDD+ (Förderbereich III) unterstützt die IKI Partnerländer insbesondere dabei, den internationalen Mechanismus zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung in Entwicklungsländern (REDD+) sowie Vor-haben zur Unterstützung des Ansatzes von Wald- und Landschaftsrestaurierung, (Forest and Lands-cape Restoration, FLR) im Rahmen der Bonn-Challenge, umzusetzen. Dabei konzentriert sich die IKI auf die Umsetzung nationaler Strategien zu REDD+ und FLR, spe-ziell im Rahmen der Umsetzung von NDCs. Sie fokussiert sich dabei besonders auf die Unterstüt-zung nachhaltiger Geschäftsmodelle sowie die Mobilisierung privater Investitionen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Synergien zwischen Waldschutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zwischen Emissionsminderung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Erkenntnisse aus IKI-Projekten geben Impulse für die internationalen Verhandlungen unter der Klimarahmenkonven-tion (UNFCCC) und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) sowie für internati-onale Initiativen wie die REDD+ Partnerschaft. Auch bei multilateralen REDD+ Initiativen wie bei-spielsweise der von Deutschland mitfinanzierten Forest Carbon Partnership Facility (FCPF) und dem BioCarbon Fund der Weltbank fließen Erfahrungen aus IKI-Projekten ein. Mehr und mehr von Bedeutung wird die Unterstützung der Länder bei der Vorbereitung von Pro-jektpipelines im Bereich Forest and Landscape Restoration / REDD+ für den Green Climate Fund (GCF). Neben REDD+ finanziert die IKI auch Maßnahmen zur Emissionsreduktion und Kohlenstoffspei-cherung in anderen Ökosystemen, die nicht unter den REDD+ Mechanismus fallen, wie zum Bei-spiel Moore, boreale Wälder oder Savannen. Im Förderbereich Schutz der biologischen Vielfalt (Förderbereich IV) setzt sich die IKI für die Umsetzung der Ziele des Strategischen Plans 2011-2020 (Aichi-Ziele) des Internationalen Überein-kommens über die biologische Vielfalt (CBD) in den Partnerländern ein. Dabei befassen sich Pro-jekte der IKI oft mit Herausforderungen, die neben dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung biolo-gischer Vielfalt auch Klimaschutz oder Anpassung an die Folgen des Klimawandels betreffen, und erarbeiten übergreifende Lösungen. Umgekehrt spielt der Erhalt der biologischen Vielfalt ebenfalls eine wichtige Rolle bei IKI-Projekten zu ökosystembasierter Anpassung und natürlichen Kohlen-stoffsenken. Die IKI finanziert einerseits Vorhaben, die direkt Maßnahmen zum Erhalt, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung von Naturschutzgebieten und Ökosystemen durchführen. Anderer-seits können IKI-Projekte aber auch einen indirekten Beitrag leisten, indem sie die Leistungsfähig-keit der Regierungen und der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Aichi-Ziele aufbauen und stär-ken. Gefördert werden außerdem investive Maßnahmen, Politikberatung, Technologietransfer und Forschungskooperationen. Inhaltlich unterstützen IKI-Projekte insbesondere die Entwicklung und Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (NBSAPs). Ein weiterer Schwer-

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

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punkt liegt auf Maßnahmen zum CBD-Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten und auf der Zusam-menarbeit mit lokalen und indigenen Gemeinschaften für den Erhalt und der Wiederherstellung von Ökosystemen. Außerdem tragen IKI-Projekte zum Aufbau von Know-how und Leistungsfähigkeit des wissenschaftlichen Beratungsgremiums zur biologischen Vielfalt (IPBES) bei. Querschnittsthema Finanzierungsinstrumente: Das Übereinkommen von Paris gibt das Ziel vor, die globalen Finanzflüsse mit einem Ziel einer treibhausgasneutralen und klimaresilienten, nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Das Ziel gilt sowohl für öffentliche Mittel als auch für private Investitionen und Finanzflüsse („shifting the trillions“). Die IKI trägt zur Umsetzung dieses Auftrags der Staatengemeinschaft als katalyti-sches Klimafinanzierungsinstrument bei. Dabei sollen die IKI-Mittel so eingesetzt werden, dass sie zusätzliche private und öffentliche Investitionen mit einer transformativen Wirkung mobilisieren (z. B. über Klimafonds, sektorspezifische Kapitalfonds, PPP-Modelle, Bürgerbeteiligungen). Förderfä-hig sind auch Ansätze, die zu einem Umlenken privater und öffentlicher Finanzströme führen (u. a.: klimafreundliche Fiskalpolitik, Abbau von Subventionen, Schaffung von CO2-Bepreisungsinstru-menten und anderer Politikanreize, öffentliches Beschaffungswesen, transparente Einpreisung von Klimarisiken, klimafreundliche Investitionskriterien). Ein Kernelement des Übereinkommens von Paris sind die national bestimmten Klimaschutzbeiträge der einzelnen Mitgliedsländer, die sogenannten Nationally Determined Contributions (NDCs), von deren Umsetzung die Erreichung des 2-Grad-Ziels abhängt. Bei der Definition ihrer Beiträge haben viele Staaten erstmals in ihrer Geschichte Klimaziele festgesetzt – ein ehrgeiziger Prozess, der auch eine solide institutionelle Basis voraussetzt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die betreffenden Länder rasch ihre Strukturen stärken, Finanzinstrumente entwickeln und Transparenz- und Evaluationsmöglichkeiten schaffen. Die Vorhaben der IKI bedienen von Politikberatung über technische Unterstützung bei der Emissi-onsberechnung bis hin zu Begleitung im gesamten Erstellungsprozess die Nachfragen der Partner-länder. Dabei werden die extrem unterschiedlichen Möglichkeiten und Bedarfe der Länder berück-sichtigt. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung von Szenarien, länderspezifische Bedarfsana-lysen, Kostenabschätzungen und die Formulierung von konkreten Minderungs- sowie Anpassungs-zielen in verschiedenen Sektoren. Es entstehen Leitfäden, Webinare werden organisiert und intermi-nisterielle Arbeitsgruppen werden dabei beraten, wichtige Akteure zu identifizieren und einzubezie-hen. Programmstruktur In einem Wettbewerb der besten Ideen ist die Internationale Klimaschutzinitiative offen für unter-schiedliche Akteure aus dem In- und Ausland. Gefördert werden Vorhaben von Durchführungsor-ganisationen des Bundes, von Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschu-len und Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland, von Institutionen in den Partnerländern (u. a. akkreditierten nationalen Umsetzungsorganisationen) sowie von internationalen und multilate-ralen Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Entwicklungsbanken, Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen, die in Partnerländern durchgeführt werden.

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

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Über die IKI können Maßnahmen zu Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Technologiekooperation und Investitionen sowie die konkrete Implementierung von Politiken, Strategien und Konzepten un-terstützt werden. Die geförderten Projekte sollen die Strukturen und Kapazitäten in den Zielregio-nen verbessern und als gute Praxisbeispiele dienen, deren Ergebnisse übertragbar und für andere nutzbar sind. Die IKI erreicht eine große Wirksamkeit durch die Förderung innovativer Projekte mit Modellcharakter und Potenzial für Übertragbarkeit und Breitenanwendung. 2017 wurde ein Reformprozess der IKI begonnen, um ihrer gewachsenen Bedeutung Rechnung zu tragen und auf aktuelle klimapolitische Herausforderungen zu reagieren. Die Neuerungen haben be-gonnen, die IKI zu verändern, perspektivisch zu entlasten und stellen sie inhaltlich und verfahrens-technisch zum Teil neu auf. Diese Weiterentwicklungen dienen dazu, dem Vorreiteranspruch als Innovator in der Klimafinanzierung nicht nur gerecht zu bleiben, sondern unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vergangenen elf Jahre auszubauen und den stark steigenden Herausforderungen zu begegnen. Insbesondere gilt es, mit der IKI-Programmatik noch mehr Ambition und Zielgenau-igkeit zu erreichen und in den IKI-Verfahren mehr Transparenz und Verfahrenseindeutigkeit zu schaffen. Hierzu ist die IKI in zwei Säulen gegliedert: - eine thematische Säule, die in einem jährlichen Wettbewerb („Themen-Call“) spezifische kli-

mapolitische, jährlich neu festzulegende Themen/Sektoren bedient. - eine Länder-Säule, die für Schwerpunktländer jeweils eigene Wettbewerbe („Länder-Call“) zu

Themen vorsieht, die mit den Ländern vorabgestimmt werden. Säule Eins – Themen-Call Im Rahmen des Themen-Calls werden zentrale klimapolitische Themen festgelegt, in welchen die IKI integrierte Konsortialprogramme mit einem Fördervolumen von 15 - 20 Mio. € fördert. Die An-zahl der Themen im Themen-Call wird jährlich den haushaltspolitischen und fachlichen Anforde-rungen angepasst. Säule Zwei – Länder-Call Seit 2017 sind Länder-Calls Bestandteil des IKI-Verfahrens, die die Unterstützung von Partnerlän-dern bei ihrer NDC-Umsetzung plus Biodiversität zum Ziel haben. An die Länder werden sog. Aide Memoires übermittelt, in welchen die Erwartungen des BMU und die Eckpunkte des Verfahrens festgelegt sind. Die Länder werden eingeladen, ihre fachlichen Prioritäten für Unterstützungsbedarf durch die IKI bei der Umsetzung ihrer Klimapolitik / NDC zu formulieren und im Weiteren mit BMU zu diskutieren. Nach Abschluss der bilateralen Gespräche werden die jeweiligen Länder-Calls veröffentlicht. Das Verfahren für Länder-Calls verfolgt die primäre Zielsetzung, flexibler als bisher verschiedene und wechselnde Länder fördern zu können, die die von BMU definierten Kriterien treffen, wie insb. z. B. ambitionierte klima- und biodiversitätspolitische Vision, hohe klimapolitische Relevanz, hohe Vulnerabilität, ambitionierte Haltung in den Verhandlungen, hohe politische und strukturelle Bereit-schaft zu ambitionierter NDC-Umsetzung. Jährlich wird auf der Grundlage aktueller politischer

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

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Entwicklungen, bilateraler politischer Gespräche des BMU und der Aktivitäten der NDC-Partner-schaft, bestehender Beziehungen und neuer Opportunitäten neu ausgewählt, mit welchen Ländern Länder-Calls entwickelt werden. Die Auswahl der Kooperationsländer erfolgt mit Blick auf die o. g. Kriterien und in Abstimmung mit AA und BMZ. Das trägt dazu bei, dass die Bündelung der Res-sortkräfte durch Abstimmung die Effektivität der klimapolitischen Arbeit der Bundesregierung ins-gesamt erhöht. Insbesondere die Aktivitäten von Ländern im Rahmen der NDC-Partnerschaft sollen bei der Auswahl berücksichtigt werden. IKI als wichtiger Beitrag zu internationalen Finanzierungszusagen Deutschlands Das Vertrauen, das in den vergangenen Jahren durch bereit gestellte Klimafinanzierungsmittel aufgebaut wurde, war ein wichtiger Faktor für den erfolgreichen Abschluss der Klimaverhandlun-gen. Deutschland ist ein wichtiger Partner in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und zählt zu den größten Gebern für den internationalen Klimaschutz und die internationale Klimaan-passung. Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen verpflichtet die Industrieländer, Ent-wicklungsländer in finanzieller Form durch Kapazitätsaufbau und Technologieentwicklung bei Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Auf der Weltklimakonferenz 2009 in Kopenhagen haben die Industrieländer zugesagt, langfristig ab 2020 gemeinsam 100 Milliarden US$ pro Jahr aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen (öffentli-chen und privaten, bilateralen und multilateralen – einschließlich alternativer Finanzierungsquellen) für die notwendigen Reform- und Transformationsprozesse zu einer kohlenstoffarmen und klimaan-gepassten Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern zu mobilisieren. Beim Klimagipfel 2015 in Paris wurde diese Zusage zur Langfristfinanzierung bestätigt und bis 2025 fortgeschrieben. Zur Umsetzung dieser internationalen Zusagen der Industrieländer ist es erforderlich, dass die Mit-tel für internationale Klimafinanzierung weiter ansteigen. Die auf der UNFCCC-Website veröffent-lichte Liste der aktuellen Zusagen und Ankündigungen der Geberstaaten verdeutlichte den Willen zum weiteren Aufwuchs der internationalen Klimafinanzierung. Mit der Ankündigung im Mai 2015, dass Deutschland anstrebt, die jährliche deutsche Klimafinanzierung bis 2020 gegenüber 2014 zu verdoppeln, hat Deutschland einen entscheidenden Impuls für Paris gegeben. Durch die deutschen Beiträge schaffen wir Vertrauen bei den Entwicklungsländern, unterstützen diese in der Umsetzung der nationalen Klimaschutzbeiträge und leisten somit einen Beitrag, dass das ÜvP zügig umgesetzt wird. BMU trägt mit etwa 1/6 zum deutschen Beitrag in der internationalen Klimafinanzierung bei (2018: 539 Mio. € von 3.335 Mio. € Klimaleistung). Die IKI hat mit 532 Mio. € nahezu den gesamten An-teil an der Klimafinanzierung des BMU. Als zur Entwicklungszusammenarbeit komplementäres In-strument hat sich die IKI seit 2008 bewährt und mit der zielgerichteten Förderung von Klimaschutz und Biodiversität international wirksame Akzente gesetzt. Das BMU hat mit der IKI von Anfang an auf Transparenz bei den Förderaktivitäten (u. a. Internetseite mit Informationen zu Einzelprojekten: www.international-climate-initiative.com) gesetzt. Internationale Klimafinanzierung ist ein Teil der Entwicklungsfinanzierung (ODA-Anrechenbarkeit), verfolgt aber mit der Ausrichtung auf Klima-schutz (Minderung, Anpassung, Walderhalt) und Biodiversität einen eigenständigen Primärzweck. Bis Ende 2018 konnten im Rahmen der IKI insgesamt ca. 3,3 Milliarden € für den Klima- und Bio-diversitätsschutz in Schwellen-, Entwicklungs- und Transformationsländer ausgegeben bzw. vorge-bunden werden. Eine kontinuierliche transparente Berichterstattung findet hierzu im Rahmen der Erhebung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) der OECD, der Berichterstattung

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Kapitel 1602 - Klimaschutz

Titel 896 05 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland

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über die Treibhausgasemissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union an das UNFCCC-Sekretariat statt. IKI als Beitrag zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung Deutschlands Auch im Rahmen der CBD gibt es weitreichende Finanzzusagen: Auf der 12. Vertragsstaatenkon-ferenz im Herbst 2014 in Pyeongchang in Südkorea einigten sich die Vertragsstaaten darauf, wie die Umsetzung des Strategischen Plans für biologische Vielfalt 2011 - 2020 finanziert werden soll. Die internationalen Mittel sollten bis 2015 im Vergleich zu den durchschnittlich von 2006 bis 2010 bereitgestellten Mitteln verdoppelt und dieses Niveau anschließend bis 2020 gehalten werden. Die-ses Ziel wurde bei der 13. Vertragsstaatenkonferenz im Dezember 2016 in Cancún/Mexiko erneut bekräftigt. Die Mobilisierung finanzieller Mittel unterstützt direkt die Erreichung des im Aichi-Ziel 20 des Strategischen Plans angesprochenen Ziels der Ressourcenmobilisierung. Deutschland kommt seinen Verpflichtungen zur internationalen Finanzierung der biologischen Vielfalt zuverlässig nach. Gemäß seiner Zusage von 2008 hat Deutschland von 2009 bis 2012 ins-gesamt 500 Millionen € und ab 2013 jährlich 500 Millionen € für den weltweiten Schutz der biolo-gischen Vielfalt bereitgestellt. Die IKI ist ein komplementärer Bestandteil des gesteigerten Engage-ments der Bundesregierung: Insgesamt wurden von 2008 bis 2018 über 987 Millionen € aus IKI-Mitteln zugesagt, die entweder unmittelbar dem Erhalt der Biodiversität dienen oder in Projekte mit Biodiversitätsrelevanz fließen.

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Kap. 1603 (Seite 24 Reg.-Entwurf)

Kap. 1603

Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Übersicht

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 983.808 T€ Regierungsentwurf 2020 1.137.283 T€ Mehr 153.475 T€ 1. Grundsätzliche Bemerkungen Während den Betreibern der Atomkraftwerke auch zukünftig die gesamte Abwicklung und

Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioakti-ven Abfälle obliegt, steht der Bund in der Verantwortung für die Finanzierung der Zwi-schenlagerung radioaktiver Abfälle aus Errichtung, Betrieb und Stilllegung der Atomkraft-werke (Leistungsreaktoren), die in den Regelungsbereich des Entsorgungsfonds- und Ent-sorgungsübergangsgesetzes fallen, und der Endlagerung aller radioaktiven Abfälle. Die Fi-nanzierungslast für die radioaktiven Abfälle aus Leistungsreaktoren ist von den Betreibern auf den Bund übergegangen. Hierzu haben die Betreiber im Jahr 2017 den gemäß Entsor-gungsfondsgesetz festgesetzten Betrag in den “Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ eingezahlt.

1.1 Endlagerung radioaktiver Abfälle und Standortauswahlverfahren Mit Wirkung vom 25. April 2017 hat der Bund der Bundesgesellschaft für Endlagerung

mbH (BGE) die Wahrnehmung folgender Aufgaben nach Atomgesetz übertragen:

- die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad, - die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) sowie - den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II.

Mit Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des

Atomgesetzes ist die BGE zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes geworden. Als solche hat sie die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren durchzuführen und die Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von ihr vorgenomme-nen Maßnahmen zu informieren. Die Aufgabe umfasst auch die Offenhaltung und im Fall des Ausschlusses den Rückbau des Bergwerks Gorleben.

Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten,

transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Übersicht

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Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutsch-land ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen des Standortauswahlgesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jah-ren gewährleistet.

1.1.1 Refinanzierung nach der Endlagervorausleistungsverordnung sowie dem Standortaus-

wahlgesetz Die dem Bund im Zusammenhang mit der Errichtung von Endlagern bzw. dem Standortaus-

wahlverfahren entstehenden Kosten sind nach Maßgabe des Standortauswahlgesetzes (Stan-dAG) und der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) refinanzierbar. Die in Form von Vorausleistungen auf Beiträge bzw. in Form von Umlagen erhobenen Einnahmen werden bei Kapitel 1603 Titel 341 01 vereinnahmt.

Refinanzierung nach der Endlagervorausleistungsverordnung Zur Deckung des notwendigen Aufwandes für die Planung, den Erwerb von Grundstücken

und Rechten, die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung, die Erkundung, die Unter-haltung von Grundstücken und Einrichtungen sowie die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Ab-fälle nach § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG werden Vorausleistungen auf die nach § 21b AtG zu ent-richtenden kostendeckenden Beiträge nach der Endlagervorausleistungsverordnung (Endla-gerVlV) erhoben.

Vorausleistungspflichtig sind nach § 2 EndlagerVlV diejenigen, denen eine Genehmigung

nach den §§ 6, 7 oder 9 AtG oder nach dem Strahlenschutzrecht erteilt worden ist, wenn auf Grund der genehmigten Tätigkeit mit einem Anfall von radioaktiven Abfällen, die an ein Endlager abgeliefert werden müssen, zu rechnen ist. Landessammelstellen sind nicht endla-gervorausleistungspflichtig. Soweit die Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 1 des Entsorgungsübergangsgesetzes auf den Fonds nach § 1 Absatz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes übergegangen ist, ist der Fonds anstelle des Geneh-migungsinhabers vorausleistungspflichtig.

Der notwendige Aufwand nach § 21b AtG umfasst die berücksichtigungsfähigen Ausgaben aus Kapitel 1603 sowie Personal-, Sach- und Gemeinkosten des Bundesamtes für kerntech-nische Entsorgungssicherheit (BfE) und der anderen beteiligten Behörden (z. B. BGR). Die Vorausleistungen werden mit Beiträgen verrechnet, die nach Erlass einer Beitragsverord-nung gem. § 21b Abs. 1 und 3 AtG erhoben werden. Derzeit wird der notwendige Aufwand für die Errichtung des Endlagers Konrad refinanziert.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Übersicht

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Refinanzierung nach dem Standortauswahlgesetz Die bei der BGE und dem BfE anfallenden umlagefähigen Kosten für die Umsetzung des

Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die Offenhaltung und im Falle des Ausschlusses des Rückbaus des Bergwerkes Gorleben werden nach dem StandAG antei-lig auf die Umlagepflichtigen umgelegt.

Umlagepflichtig sind diejenigen, denen eine Genehmigung nach §§ 6, 7 oder 9 AtG oder

nach Strahlenschutzrechterteilt worden ist oder war, wenn aufgrund der genehmigten Tätig-keit radioaktive Abfälle, die an ein Endlager nach § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG abgeliefert werden müssen, angefallen sind oder damit zu rechnen ist. Der zu entrichtende Teil eines Umlage-pflichtigen bemisst sich aufwandsgerecht nach § 6 der Endlagervorausleistungsverordnung. Landessammelstellen sind nicht umlagepflichtig.

Soweit die Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf den

Fonds im Sinne von § 1 Entsorgungsübergangsgesetz übergegangen ist, ist der Fonds an-stelle des Genehmigungsinhabers umlagepflichtig.

1.1.2 Ausnahmen von der Refinanzierbarkeit Die Kosten der Offenhaltung bis zum Planfeststellungsbeschluss, die Kosten des Planfest-

stellungsverfahrens und die Kosten für die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Ab-fälle Morsleben sind nicht refinanzierbar, da es sich zum einen um eine Anlage der ehema-ligen DDR handelt und zum anderen in diesem Fall eine rückwirkende Erhebung von Kos-ten rechtlich unzulässig ist.

Die Kosten der Stilllegung der Schachtanlage Asse II sind ebenfalls nicht refinanzierbar. Vor der Stilllegung sollen gemäß § 57b AtG die eingelagerten radioaktiven Abfälle zurück-geholt werden. Die Umsetzung aller Maßnahmen im Rahmen der Notfallvorsorge werden voraussichtlich 2029 vollständig abgeschlossen sein. Nach § 57b AtG trägt der Bund die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung.

Die projektübergreifenden Maßnahmen und nicht aufteilbaren Verwaltungsausgaben unter-

liegen je nach Projektbezug der Refinanzierbarkeit. 1.2 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, Refinanzierung der Kosten für Zwischenlage-

rung nach dem Entsorgungsübergangsgesetz Nach § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz können die Energieversorgungsunternehmen

nach Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen radioaktive Abfälle an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten abgeben. Der Bund hat auf dieser Grundlage in 2017 die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH als bundes-eigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) gegründet. Der Bund ist alleiniger Gesellschafter. Die BGZ muss bis zum Jahr 2020 in Stufen den Betrieb der zentralen und dezentralen Zwischenlager der Atomkraftwerksbetreiber, die unter die Regelungen des Ent-sorgungsfonds- und des Entsorgungsübergangsgesetzes fallen, übernehmen. Zum 1. Januar 2019 wurden der BGZ die genehmigten dezentralen Zwischenlager für hochradioaktive Ab-fälle übertragen.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Übersicht

- 118 -

Die dem Bund entstehenden Kosten sind nach § 4 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz voll-

umfänglich refinanzierbar. Entsprechend den Maßgaben nach § 3 Abs. 5 und 6 Entsorgungs-übergangsgesetz erstattet die BGZ den Atomkraftwerksbetreibern die Kosten der Zwischen-lagerung (Errichtung, Nachrüstung und Betrieb), die den Betreibern ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Grundbetrags an den Entsorgungsfonds bis zur Übertragung der Zwischenla-ger auf die BGZ entstehen. Auch diese Kosten des Bundes werden dann über den Entsor-gungsfonds refinanziert.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte

- 119 -

Titel 111 01 (Seite 26 Reg.-Entwurf) Titel 111 01

Gebühren, sonstige Entgelte

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

6.951 10.394 14.295 3.901

Einnahmen aus Produktkontrollmaßnahmen Nach § 3 Absatz 1 Satz 2 AtEV (§ 74 Absatz 1 Satz 2 Strahlenschutzverordnung a. F.) und der „Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nicht an eine Landessammelstelle abgeliefert werden“, werden im Planungsjahr von der BGZ voraus-sichtlich Produktkontrollmaßnahmen nach den Endlagerungsbedingungen Konrad durchgeführt. . Die Ausgaben für die Durchführung der Produktkontrolle i.H.v. 14.295 T€ sind bei Titel 891 01 (Nr. 6 der Erläuterungen) veranschlagt. Die Refinanzierung dieser Kosten einschließlich eines zu erhebenden Verwaltungskostenzuschlags von 7 %, 9 % bzw. 11 % (abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung) wird aufgrund von Kostenübernahmeerklärungen bzw. Verträgen mit den ein-zelnen Abfallverursachern sichergestellt. Die Erhöhung der Einnahmen ist auf einen Mehrbedarf im Rahmen der Produktkontrollmaßnahmen (Titel 891 01 Erl.-Nr. 6) zurückzuführen.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 341 01 Einnahmen für die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

- 120 -

Titel 341 01 (Seite 26 Reg.-Entwurf) Titel 341 01

Einnahmen für die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

263.196 765.373 864.448 99.075

Zum Ansatz 2020 Bei Titel 341 01 werden sämtliche Einnahmen veranschlagt, die aus der Festsetzung von - Vorausleistungen und Abschlägen auf Vorausleistungen nach der EndlagerVlV, - Umlagen und Umlagevorauszahlungen nach dem Standortauswahlgesetz, - Abführung von Kosten durch die Landessammelstellen und - Aufwendungen nach dem Entsorgungsübergangsgesetz entstehen. Bestandteile sind die refinanzierten Kosten und Aufwendungen von BfE, BfS, BGE und BGZ sowie die zu erstattenden Kosten der sonstigen beteiligten Behörden (z.B. BGR). Die Ansatzerhöhung resultiert aus dem höheren refinanzierten Ausgabenbedarf bei den Titeln 891 01 und 891 02. Die dort veranschlagten Mehrausgaben sind vollständig refinanzierbar.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 341 01 Einnahmen für die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

- 121 -

Grundlage für die veranschlagten Einnahmen ist folgende Berechnung:

Aufgabenbereich Vorausleistun-gen nach EndlagerVlV

Umlage nach StandAG

Aufwand nach Entsorgungs- übergangsge-setz

Sonstiges

Endlagerung (Refinanzierung

Projekt Konrad)

(Erl. Nr. 1 bei Titel 891 01)

399.954 T€

Standortauswahlverfahren

(Erl. Nr. 4 +5 bei Titel 891 01

sowie refinanzierte Ausgaben

des BfE)

48.175 T€

Abführung von Gebühren durch

die Landessammelstellen

619 T€

Zwischenlagerung

(Ausgaben 891 02)

415.700 T€

Gesamteinnahmen: 864.448 T€

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 686 01 Zuweisung zum Salzgitterfonds

- 122 -

Titel 686 01 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 686 01

Zuweisung zum Salzgitterfonds

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

700 700 700 -

In Salzgitter wird das Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeent-wicklung errichtet und danach betrieben. Für die Übernahme der gesamtstaatlichen besonderen Ver-antwortung, die vor allem die Stadt, aber auch benachbarte Gemeinden tragen, erhalten diese, insbe-sondere die Stadt Salzgitter, einen finanziellen Ausgleich. Hierzu leisten die hauptsächlichen Nutzer des Endlagers, die Ablieferungspflichtigen der Privat-wirtschaft und die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Beiträge an die mit Vertrag vom 27.05.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Niedersachsen und der Stadt Salzgitter gegründete gemeinnützige „Endlager Konrad Stiftungsgesellschaft mbH“. Zweck der Stiftungsgesellschaft ist die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet - der Bildung und Erziehung, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatge-

dankens, der Kunst und Kultur, - der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens

und des Sports, der Wissenschaft und Forschung, - von mildtätigen Zwecken und der weiteren in § 52 der Abgabenordnung genannten Zwecke. Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung nach dem Entsorgungsfondsgesetz übernimmt die finanziellen Beiträge, zu denen sich die vom Entsorgungsfondsgesetz und vom Ent-sorgungsübergangsgesetz betroffenen Betreiber von Atomkraftwerken verpflichtet haben. Die Be-treiber von Atomkraftwerken gemäß Entsorgungsfondsgesetz haben 2016 eine einmalige Zahlung von 21 Mio. € geleistet. Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit 2011 einen jährlichen Betrag in Höhe von 700 T€ bis zum 35. Jahr nach Inbetriebnahme zur Verfügung.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 686 03 Zuweisung zum Assefonds

- 123 -

Titel 686 03 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 686 03

Zuweisung zum Assefonds

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

3.000 3.000 3.000 -

Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 24. März 2009 (BGBl. I S. 556 ff.) wurden der Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II den Regelungen des Atomgeset-zes über Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle unterstellt und die Betreiberver-antwortung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) begründet. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843 ff.) wurde der Betrieb der Schachtanlage Asse II einem Dritten, der BGE mbH, übertragen, die seit dem 25. April 2017 die Aufgabe wahrnimmt. Die Neufassung des § 57b des Atomgesetzes („Lex Asse“) enthält das Ziel der Abfall-Rückholung. Die Situation um die Schachtanlage Asse II wird in der Region als konkrete Belastung empfunden. Für die Übernahme dieser besonderen Belastung in den benachbarten Gemeinden der Schachtan-lage Asse soll zum Ausgleich eine finanzielle Leistung des Bundes an den Assefonds erbracht wer-den. Aus den Mitteln des Assefonds sollen im Allgemeininteresse liegende Projekte finanziell ge-fördert werden. Die Bundesrepublik Deutschland wird bis zum Abschluss der Rückholung der durch Gesetz des Landes Niedersachsen gegründeten öffentlich-rechtlichen Landesstiftung (Stiftung Zukunftsfonds Asse) einen jährlichen Betrag in Höhe von 3.000 T€ zur Verfügung stellen, mit dem Projekte in der Region gefördert werden.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Endlagerung und Standortauswahlverfahren

- 124 -

Titel 891 01 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 891 01

Endlagerung und Standortauswahlverfahren

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

420.031 578.393 717.883 139.490

Aufteilung der veranschlagten Ausgaben 2020:

Erl.-Nr.

Haushaltsjahr 2020

Teilansatz 2020

Refinanzier-barkeit

Endlagerung

1. Projekt Konrad

399.954 T€ EndlagerVlV

2. Stilllegung Schachtanlage Asse II

195.972 T€ -

3. Stilllegung des Endlagers Morsleben

67.888 T€ -

6. Produktkontrollmaßnahmen (Konrad)

14.295 T€ AtG

Standortauswahlverfahren

4. Standortauswahlverfahren

24.434 T€ StandAG

5. Offenhaltung Gorleben

15.340 T€ StandAG

Gesamtausgaben: 717.883 T€

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

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Titel 891 01 Erl.-Nr. 1 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 891 01

Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

237.673 300.000 399.954 99.954

Die Planungen für das Geschäftsjahr 2020 setzen sich wie folgt zusammen: T€

Herstellkosten gemäß Planung Konrad 306.076

Verteilung aus Projektübergreifendes 30.020

Gesamt netto 336.096

zzgl. 19 % USt. 63.858

Brutto-Mittelbedarf 399.954

Sofern der Bedarf den Ansatz übersteigen sollte, wird der Mehrbedarf im Rahmen der Bewirtschaf-tung durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bzw. die Inanspruchnahme von Ausgaberesten ausgeglichen. 1. Darstellung des Endlagers Konrad In der Bundesrepublik Deutschland fallen insbesondere beim Betrieb und Rückbau von

Atomkraftwerken, aber auch in Forschungseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen und in der technischen Industrie große Mengen an radioaktivem Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung an. Bereits heute lagern in Zwischenlagern und Landessammelstellen große Mengen an radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Für die Endlagerung dieser Abfälle ist das Endlager Konrad, ein ehemaliges Eisenerzbergwerk in Salzgitter im Land Niedersachsen, vorgesehen. Dieses, Anfang der 1960er Jahre errichtete, Bergwerk wird seit 2007 zu einem Endlager umgerüstet. Die wesentlichen Elemente des Endlagers sind die beiden Schachtgelände Konrad 1 und Konrad 2, die jeweils zur Lage der Schachtgelände korrespondierenden Schächte Konrad 1 und Konrad 2 als Verbindung nach unter Tage und die von Schacht 2 abzweigende Einlagerungstransportstrecke in Richtung der Einlagerungsfelder mit den einzelnen Einlagerungskammern sowie weitere Grubenne-benräume der Infrastruktur.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

- 126 -

Schacht Konrad 1 dient der Ein- und Ausfahrt der Bergleute, dem Materialtransport und dem Transport von Haufwerk nach über Tage. Schacht Konrad 2 dient zukünftig der Beför-derung der Abfallgebinde nach unter Tage. Gemäß Planfeststellungsbeschluss wurde das Einlagerungsvolumen auf maximal 303.000 Kubikmeter Abfallgebindevolumen begrenzt.

2. Terminsituation Endlager Konrad Die Errichtung des Endlagers Konrad ist mit besonderen Herausforderungen und Risiken

verbunden. Diese liegen in der Erstmaligkeit der Aufgabe und der Tatsache begründet, dass die Errichtung eines Endlagers nach aktuellen atomrechtlichen Maßstäben erfolgt.

Derzeit wird der Abschluss der Inbetriebnahmephase B auf das 2. Quartal des Jahres 2027 datiert. Dieser Termin resultiert aus einem von der BGE beauftragten Gutachten, in dem die zeitlich bewertbaren Risiken für die zügige und wirtschaftliche Errichtung des Endlagers er-mittelt wurden. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Gesamtkostenprognose wider.

3. Zum Ansatz 2020

Der Gesamtansatz für das Projekt Konrad beträgt rd. 399.954 T€ und gliedert sich in die nachfolgend dargestellten Teilprojekte. Die Gebühren und Auslagen der Genehmigungsbehörden sind berücksichtigt. TP 1 Projektmanagement Errichtung Konrad 14.893 T€ Das Teilprojekt 1 „Projektmanagement Errichtung Konrad“ umfasst alle Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mittel für die Umsetzung des Projektes. Das Vertrags- und Claim-Management in Bezug auf die Auftragsverhältnisse zu Auftragnehmern sind ebenfalls Gegenstand dieses Teilprojektes. TP 2 Genehmigungs- / Änderungsverfahren / sonstige Aufgaben 121.615 T€ Das Teilprojekt 2 „Genehmigungs-/Änderungsverfahren/sonstige Aufgaben“ umfasst alle verfahrensbezogenen Zuarbeiten für atomrechtliche, baurechtliche, bergrechtliche und was-serrechtliche Verfahren. Weiterhin sind die Beantragung bergrechtlicher Genehmigungen, begleitende Untersuchungen und die Vollzugsbegleitung für alle Maßnahmen am Schacht 1 und Schacht 2 sowie unter Tage Bestandteil dieses Teilprojektes. Das Teilprojekt 2 beinhaltet zudem den Betrieb während der Errichtung mit • routinemäßiger Instandhaltung und ggf. Ersatzbeschaffungen aller Anlagen, Komponen-

ten und Systeme über und unter Tage, dazu gehört das vollständige Grubengebäude und damit auch die Instandsetzung der Strecken unter Tage und der Fahrzeuge,

• Entsorgung des anfallenden Haufwerks der Auffahrung der neuen Grubenräume des End-lagers unter Tage und Versatz von nicht mehr benötigten Grubenräumen,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

- 127 -

• Logistik der Personen- und Materialtransporte im und am Schacht 1 und unter Tage,

• Bewachung der Schachtanlagen, Bauunterhaltungs- und Sicherungsarbeiten,

• Durchführung von Instandsetzungsaufgaben mit dem Ziel des sicheren Betriebes,

• Geologische, markscheiderische und geotechnische Dokumentations- und Beweissiche-

rungsaufgaben,

• Anlagenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Infostelle. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die erforderlichen Tätigkeiten zur Überprüfung der si-cherheitstechnischen Anforderungen. Die betriebliche Unterstützung der anlagenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit rundet das Leis-tungsspektrum ab. TP 3 Vorbereitung der Umrüstung 21.221 T€ Das Teilprojekt 3 „Vorbereitung der Umrüstung“ umfasst alle Aufgaben der Planung und der sonstigen notwendigen Vorbereitung zur Umrüstung der Schachtanlage Konrad zum Endlager. Wesentliche Leistungen sind die Aktualisierung und Fortschreibung der Baukos-ten, der Ausführungsplanungen unter Berücksichtigung der Prüf- und Abweichungsberichte, des Planfeststellungsbeschlusses, der Nebenbestimmungen und des aktuellen technischen Regelwerks. Zusätzlich sind die Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistun-gen, die Begleitung und Koordination der Auftragnehmer und die Durchführung der Ab-nahme der erbrachten Planungsleistungen erforderlich. Die aktualisierte Terminplanung der BGE sieht für das Jahr 2020 folgende Maßnahmen vor: • Am Schacht Konrad 1:

o Durchführung des Vergabeverfahrens für das Werkstattgebäude mit Tankstelle und

die Heizzentrale,

o Fortsetzung der Planungsleistungen für die Band- und Verladeanlage sowie Beginn der für die Errichtung erforderlichen Verwaltungsverfahren in den notwendigen Rechtsgebieten (u. a. Baurecht),

o Einbau der technischen Ausrüstung für die Schachtförderanlage Nord im Schacht Konrad 1.

• Am Schacht Konrad 2:

o Fortsetzung der erforderlichen Verwaltungsakte im Atomrecht und Baurecht sowie

Beginn der Vergabeverfahren für die Umladeanlage (Umladehalle, Pufferhalle, Büro- und Sozialgebäude, Heizzentrale),

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

- 128 -

o Fortsetzung der Planung und der erforderlichen Verwaltungsakte im Atomrecht und

Baurecht für die Schachthalle, den Förderturm und die Schachtförderanlage,

o Planungsleistungen für das Wachgebäude. • Unter Tage:

o die Fortführung der Planungen der Grubennebenräume,

o Erlangung der erforderlichen Verwaltungsakte im Atomrecht,

o Vergabeverfahren für diverse Leistungen unter Tage (Brandschutz),

o die Fortführung der Planungen für diverse Leistungen unter Tage (Bewetterung).

• Übergreifend:

o Fortsetzung der Planung von maschinellen Ausrüstungen, wie z. B. Einlagerungs-

technik (Portalhubwagen im Füllort 2. Sohle, Transportwagen für den Gebin-detransport unter Tage, Spritzmanipulatorfahrzeuge, Flurförderanlage in der Umla-dehalle, Krananlagen in der Umladehalle etc.),

o Fortsetzung der Planung der Maßnahmen des Endlagerbetriebes (Personalplanung, Betriebsablaufplanung, Erstellung Betriebshandbuch, Inbetriebnahmeplanung etc.).

TP 4 Umrüstung 239.108 T€ Das Teilprojekt 4 fasst alle Aufgaben im Rahmen der Durchführung der Umrüstung der Schachtanlage Konrad zum Endlager zusammen. Wesentliche Leistungen sind die Durch-führung von Baumaßnahmen, die Bauüberwachung, die Objektüberwachung, die Prüfungen sowie die Dokumentation der Anlagen. Die aktualisierte Terminplanung der BGE sieht für das Jahr 2020 folgende Maßnahmen vor: • Am Schacht Konrad 1:

o Beginn der Errichtung des Wachgebäudes,

o Abschluss der Baumaßnahme Verwaltungs- und Sozialgebäude und Fördermaschi-

nengebäude Nord,

o Fortsetzung der Maßnahmen zur Errichtung der Schachtförderanlage Konrad 1 Nord inklusive der Sanierung des Schachtes.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

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• Am Schacht Konrad 2:

o Beginn der Errichtung des Lüftergebäudes und der Grubenwasserübergabestation, o Fortsetzung der Bautätigkeiten des Betriebshofes,

o Fertigstellung der Auffahrung des Füllortes 2. Sohle im Schacht und Beginn der Er-

weiterung des Schachtbereiches Füllort 3. Sohle,

o Inbetriebnahme des Prototyps des Seitenstapelfahrzeuges,

o Fertigung der Flurförderanlage (Umladehalle) und des Plateauwagens. • Unter Tage:

o Fortsetzung der Sanierung der Rampe 350,

o Beginn der Erstellung und Sanierung der Wetterbohrungen in den Einlagerungs-

kammern,

o Einbringung der Innenschale in den Grubenräumen (Werkstätten, Versatzanlage),

o Beginn des Einbaus der erforderlichen Wetterbauwerke,

o Fertigung des Portalhubwagens, des Versatztransportfahrzeuges, des Prototyps des Spritzmanipulatorfahrzeuges und des 2-ten Stapelfahrzeuges.

• Übergreifend:

o Fortsetzung der Fertigung und Montage von maschinellen Ausrüstungen,

o Fortsetzung der Umsetzung der Maßnahmen des Endlagerbetriebes (Personalpla-

nung, Betriebsablaufplanung, Erstellung Betriebshandbuch, Inbetriebnahmeplanung etc.).

TP 5 Besucherkonzept und Informationspavillon 565 T€ Das Teilprojekt 5 umfasst die Planungen zur Öffentlichkeitsarbeit nach Inbetriebnahme des Endlagers Konrad. Die BGE informiert im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Bürgerin-nen und Bürger transparent, verständlich, nachvollziehbar, umfassend und dialogorientiert. Zentrale Ziele sind Vertrauensbildung und Verfahrensakzeptanz sowie die Schaffung eines Verantwortungsbewusstseins für die Endlagerung radioaktiver Abfälle bei den beteiligten Akteuren. Das Besucherkonzept sieht den Bau einer Besuchergalerie mit Blick in die Umladehalle auf Konrad 2 vor.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 1: Projekt Konrad

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Neben den Planungsarbeiten sind Genehmigungs- und Änderungsverfahren durchzuführen. Die Umsetzung des Besucherkonzepts ist Aufgabe in 2020. Weiter sind die Zuarbeiten für die Informationsstelle (Schnittstellenplanung), deren Errichtung auf Konrad 1 frühestens ein Jahr vor Inbetriebnahme des Endlagers abgeschlossen werden soll, zu planen. TP 6 Radioaktive Abfälle/Produktkontrolle 2.552 T€ Das Teilprojekt 6 umfasst alle Aufgaben zur Umsetzung der Nebenbestimmungen der geho-benen wasserrechtlichen Erlaubnis insbesondere im Hinblick auf die Stoff- und Behälter-liste.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 2: Stilllegung der Schachtanlage Asse II

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Titel 891 01 Erl.-Nr. 2 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 891 01

Erl.-Nr. 2: Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

104.637 160.000 195.972 35.972

Die Planungen für das Geschäftsjahr 2020 setzen sich wie folgt zusammen: T€

Herstellkosten gemäß Planung Asse 149.592

Verteilung aus Projektübergreifendes 15.090

Gesamt netto 164.682

zzgl. 19 % USt. 31.290

Brutto-Mittelbedarf 195.972

Sofern der Bedarf den Ansatz übersteigen sollte, wird der Mehrbedarf im Rahmen der Bewirtschaf-tung durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bzw. die Inanspruchnahme von Ausgaberesten ausgeglichen. 1. Darstellung des Betriebes und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Ausgangslage und Randbedingungen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle Die Schachtanlage Asse II befindet sich auf dem Asse-Heeseberg-Höhenzug im Landkreis Wolfenbüttel des Landes Niedersachsen. Im Zeitraum zwischen 1967 bis 1978 wurden etwa 47.000 m³ radioaktive Abfälle eingelagert. Die Schachtanlage Asse II unterliegt seit dem 1. Januar 2009 den Regelungen des Atom-rechts und ging zu diesem Zeitpunkt in die Verantwortung des Bundesamtes für Strahlen-schutz (BfS) über. Infolge des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Be-reich der Endlagerung vom 26. Juli 2016 wurde zum 25. April 2017 der Betrieb der Schacht-anlage Asse II der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen. Vor der Stilllegung sollen gemäß § 57b AtG („Lex Asse“) die eingelagerten radioaktiven Abfälle zurückgeholt werden. Nach derzeitigem Planungsstand kann die Rückholung im Jahr 2033 beginnen. Für die Rückholung von radioaktiven Abfällen aus einem Bergwerk existieren keinerlei Erfahrungswerte. Ein solches Vorhaben ist bisher weltweit einmalig.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01

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Darüber hinaus sind aufgrund der gegebenen hydrogeologischen (Lösungszutritt), gebirgs-mechanischen (mangelnde Stabilität) und strahlenschutz-technischen Randbedingungen be-sondere Herausforderungen zu bewältigen, um die Rückholung erfolgreich und sicher durch-führen zu können. Derzeit werden Konzepte für die Rückholung der Abfälle aus den 13 Ein-lagerungskammern entwickelt. Eine Rückholungsplanung (Skizze) soll 2019 vorgelegt wer-den. Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten Zum Zeitpunkt des Übergangs der Betreiberverantwortung auf das BfS befand sich die Schachtanlage Asse II im bergrechtlichen Schließungsprozess. Daher war kaum in Gebäude, in Anlagenteile und in den Erhalt des Grubengebäudes investiert worden. Folglich sind um-fangreiche Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten notwendig, um die Schachtanlage für die Rückholung der Abfälle offenhalten zu können. So wurden beispielsweise die Wendelstre-cke und die Anbindung an den Personen- und Beförderungsschacht (Schacht 2) aufwendig saniert. Untertägige Infrastrukturräume müssen zunehmend aufgegeben und ersetzt werden. Solche Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die Gebrauchstauglichkeit des Gruben-gebäudes aufrechterhalten und die Arbeitssicherheit gewährleisten zu können. Die in der Schachtanlage Asse II einsetzbaren Ressourcen sind derzeit durch die Anlagen-auslegung und die vorhandenen Schächte begrenzt. So ist z.B. die Anzahl der Mitarbeiter, welche sich zur selben Zeit unter Tage aufhalten dürfen, auf maximal 120 Personen be-schränkt. Die Wettermengen (Luftzufuhr) sind auf maximal 4.500 m³/min begrenzt, was auch die nutzbare Maschinentechnik limitiert. Erst mit Inbetriebnahme des neuen Rückho-lungsbergwerks und dem neuen Bergungsschacht werden sich die Randbedingungen für den Grubenbetrieb maßgeblich verbessern. Lösungsmanagement und Notfallvorsorge Seit mindestens 1988 erfolgt im Bereich der Südflanke ein Zutritt von salzhaltigen Lösun-gen aus dem Deckgebirge in das Grubengebäude. Derzeit werden täglich ca. 12,5 m³ Lösung aufgefangen - überwiegend auf der 658-m-Sohle. Anlagentechnische Verbesserungen an der Förderanlage (Pumpen, Rohrleitungen, Becken) sind abgeschlossen. Zukünftig findet ein kontinuierlicher Anpassungsprozess der Anlage an die betrieblichen Belange statt. In 2020 wird deshalb eine neue Laugensammelstelle auf der 490-m-Sohle in Betrieb genommen, die den Bereich Abbau 3/490 (Folienbecken) ersetzen soll. Weiterhin werden ab 2020 auf der 825-m-Sohle neue Notfallspeicher als Kavernen angelegt und in das Lösungsmanagement eingebunden. Die vorhandenen Notfallspeicher werden nach Inbetriebnahme der neuen Ka-vernen verfüllt. Infolge der auch weiterhin anhaltenden Konvergenzbewegungen besteht das Risko, dass sich der Lösungszutritt im Grubengebäude verlagern oder sich sogar bis zu einem unbeherrsch-baren Lösungszutritt entwickeln kann. Mögliche Veränderungen beim Lösungszutritt lassen sich nicht prognostizieren und der auslegungsüberschreitende Lösungszutritt (AÜL) kann eintreten.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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Um mögliche radiologische Konsequenzen in solch einem Notfall zu minimieren, wurde sei-tens des BfS eine Notfallplanung entwickelt. Die Notfallplanung zielt neben anlagentechni-schen Verbesserungen auf eine Verformungsreduzierung durch Stabilisierung und die best-mögliche Isolation der Abfälle in den Einlagerungskammern. Im Zuge der Stabilisierung werden noch vorhandene Hohlräume (Firstspalte) verfüllt, die durch Setzungsprozesse in den von 1995 bis 2004 mit Salzgrus verfüllten Steinsalzabbauen der Südflanke entstanden sind. Hierdurch wird die Südflanke der Schachtanlage stabilisiert und der Verformungsprozess verlangsamt. Die Firstspaltverfüllung wird noch die nächsten Jahre andauern (bis ca. 2022). Die Umsetzung der Notfallplanung, die Vorsorge- und Notfallmaßnahmen beinhaltet, und die Stabilisierung des Grubengebäudes sind wesentliche Voraussetzungen für die Durchfüh-rung der Rückholung. Nach vollständiger Umsetzung der Notfallplanung bietet die Schacht-anlage Asse II den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung gegenüber möglichen radiologi-schen Konsequenzen bei einem AÜL. Voraussetzung für den Beginn einer Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist u.a. die vollständige Umsetzung aller Notfallvorsorgemaßnahmen. Rückholungsbergwerk, Bergungsschacht und Zwischenlager Das heutige Grubengebäude der Schachtanlage Asse II bietet nicht die notwendigen sicher-heitstechnischen Randbedingungen und Voraussetzungen für eine Rückholung der radioakti-ven Abfälle. Insbesondere können die ehemaligen Streckensysteme entlang der Einlage-rungskammern für die Rückholung nicht genutzt werden, da diese stark geschädigt und da-mit für die Einrichtung von Kammerzugängen ungeeignet sind. Im Weiteren fehlen ein zweiter vollwertiger und leistungsfähiger Schacht (Bergungs-schacht), der den kerntechnischen Sicherheitsanforderungen insbesondere im Hinblick auf die Störfallvorsorge und die Ableitung radioaktiver Stoffe in die Umgebung genügt, sowie dauerhaft nutzbare Infrastrukturräume, die ebenfalls in den Salzformationen aufgefahren werden müssen. Um die optimale Lage des Rückholungsbergwerks mit dem Bergungs-schacht , den Verlauf der Anschlussstrecken und mögliche Räume für die Infrastrukturberei-che zu identifizieren, werden über- und untertägige Erkundungsmaßnahmen durchgeführt. Die bisher vorliegenden Ergebnisse zeigen eine geologische Situation, die stark von der prognostizierten abweicht und weitere Erkundungsmaßnahmen erfordert. So hat sich der Be-darf für untertägige Erkundungsbohrungen im Vergleich zur ursprünglichen Planung nahezu verdoppelt. Erst nach Vorliegen aller Erkundungsergebnisse kann eine abschließende Aus-sage über die Lage des Rückholungsbergwerks, die Möglichkeit der Anbindung des bisheri-gen Bergwerks oder die Lage der Infrastrukturräume für die Rückholung erfolgen. Damit die rückgeholten Abfälle sicher verarbeitet, verpackt und gelagert werden können, müssen über Tage eine Konditionierungsanlage sowie Puffer- bzw. Zwischenlager für die rückgeholten Abfälle vorhanden sein. Erste Vorplanungen für ein standortnahes Puffer- bzw. Zwischenlager und eine Konditionierungsanlage sind abgeschlossen.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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Die für die Schachtanlage Asse II benötigten Finanzmittel in den nächsten fünf Jahren wer-den sich überwiegend auf die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten der Rückholung, die über- und untertägige Erkundung sowie auf die Maßnahmen der Instandhaltung, der Offen-haltung und der Umsetzung der Notfallplanung verteilen. Ein Risikomanagement, dass Risiken zur termingerechten Umsetzung der Ablaufplanung ausweist oder im Fall eines außerordentlichen hohen Schadensausmaß und/oder einer sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit zu Planungsanpassung führt, konnte etabliert werden.

2. Zum Ansatz 2020 Nach der derzeitigen Bedarfsabschätzung werden 2020 Ausgaben in Höhe von rd. 195,972 Mio. € erforderlich sein. Die Höhe kann sich jedoch auf Grund aktueller Ereignisse ändern. Der Mittelbedarf ist ggf. an die sich verändernden Gegebenheiten im Bergwerk in Folge der sich weiter verschlechternden Gebrauchstauglichkeit anzupassen. Risiken und Handlungsnotwendigkeiten für die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäu-des bei fortschreitenden Gebirgsbewegungen und anhaltendem Sicherheitsverzehr bestehen weiterhin. Der Gesamtansatz für das Projekt Asse beträgt 195.972 T€ und gliedert sich wie folgt: Betrieb der Schachtanlage Asse II 68.726 T€ Unter der Aufgabe „Betrieb" werden alle Standardarbeiten eines Bergwerkes zur Aufrecht-erhaltung der Betriebsbereitschaft und der Gewährleistung des Strahlenschutzes zum Zwe-cke der Rückholung der Abfälle sowie der anschließenden Stilllegung gemäß § 57b AtG zu-sammengefasst. Durch die gesetzliche Regelung, die Schachtanlage nach Rückholung der Abfälle gemäß Atomgesetz stillzulegen und durch den mit der Rückholung verbundenen längeren Offenhaltungsbetrieb ergibt sich weiterhin ein erhöhter Finanzmittelbedarf für Er-satz- und Neuinvestitionen sowie Instandhaltungsarbeiten sowohl über als auch unter Tage. Um die Schachtanlage für den für die Rückholung erforderlichen Zeitraum offenhalten zu können, werden nachfolgende Aufwendungen erforderlich: • Betrieb der Schachtanlage Asse II nach den für die Anlagen des Bundes nach § 9a Ab-

satz 3 geltenden Vorschriften nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7,

• Aufrechterhaltung und Anpassung des Strahlenschutzbetriebs an die Randbedingungen der Schachtanlage Asse II,

• Erneuerung und Aufbau/Erweiterung elektrotechnischer Anlagen und Ausrüstungen,

• Aufwand bei Abgabe von Abfällen/Ausrüstungen durch Freigabeverfahren (z. B. Ab-gabe der Zutrittslösung),

• Dokumentation und Überwachung von Lösungszutritts- und Sammelstellen,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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• Genehmigungsverfahren zur Umsetzung von betrieblichen und Sondermaßnahmen (z. B. Arbeitsfreigabeverfahren, bergrechtliche Zulassungsverfahren, atomrechtliche Änderungsverfahren, Zustimmungsverfahren bei der atomrechtlichen Aufsicht des BfE, Genehmigungsverfahren beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz),

• hoher Instandhaltungsaufwand am Grubengebäude aufgrund der spezifischen gebirgs-mechanischen Situation,

• Sperrung und Abwerfen sowie ggf. Neuerstellung von Grubenbauen in Folge der zuneh-menden Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit des Bergwerks,

• sicherheitsgerichtete Untersuchungen und Arbeiten an den Schächten Asse 1 und 3, • Öffentlichkeitsarbeit Infostelle Asse, Besucherbegleitung. Rückholung der Abfälle und Stilllegung 72.813 T€ a) Maßnahmen zur Standorterkundung

• Planung und Durchführung von Erkundungsmaßnahmen (z. B. übertägigen geologi-

schen- und untertägigen Erkundungsbohrungen, 3D-Seismik),

• Dokumentation der Erkundungsergebnisse sowie deren Darstellung, Auswertung und Interpretation,

• Fortschreibung geologischer und hydrogeologischer Modelle u.a. auf Basis der Er-kundungsbohrungen und der 3D-Seismik,

• Bergschadens- und Senkungsprognosen,

• seismologische Untersuchungen,

• radiologische Standortcharakterisierung,

• Sicherheitsbetrachtungen. b) Faktenerhebung/Einlagerungskammerspezifische Erkundung

Mit der Novellierung des § 57b AtG („Lex Asse“) wurde die Rückholung als die zu verfolgende Stilllegungsoption als gesetzlicher Auftrag festgeschrieben. Ziel der Erkun-dungsarbeiten im Rahmen der Faktenerhebung ist die Feststellung von wesentlichen Pa-rametern, die zur Planung und Genehmigung der Rückholung notwendig sind. Eine Evaluierung der Faktenerhebung hat die Vorgehensweise und die Zielstellung der Fak-tenerhebung aufgrund der Novellierung des §57b AtG („Lex Asse“) angepasst. Demnach wird die Faktenerhebung mit Abschluss des Schrittes 1 geordnet beendet. An-schließend wird es ein einlagerungskammerspezifisches Erkundungsprogramm geben.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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Das Erkundungsprogramm wird im Rahmen der Konzeptplanung Rückholung erarbei-tet. Die Erkundung der Einlagerungskammern beinhaltet die Ermittlung von wesentli-chen Parametern (lokaler Gebirgszustand, Kammeratmosphäre einschließlich der radio-logischen Parameter) für die Planung und Genehmigungserlangung der Rückholung. Im Rahmen der Faktenerhebung/einlagerungskammerspezifischen Erkundung wird der-zeitig die Erkundung der Einlagerungskammer 12/750 geplant und vorbereitet. Die Pla-nung und Durchführung der Erkundung der weiteren Einlagerungskammern unter Be-rücksichtigung der zur Verfügung stehenden Erkundungsorte und Ressourcen sowie der Erlangung der hierfür benötigten Genehmigung ist in der Finanzplanung bisher nicht berücksichtigt.

c) Rückholung und Stilllegung

Zur Vorbereitung der Rückholung sind folgende Arbeiten vorgesehen: • Konzept- und Entwurfsplanung für die Rückholung der Abfälle von der 750- und

725-m-Sohle, inkl. Prozesse und Anlagen für das Anfahren der Einlagerungskam-mern, dem Herausholen der Abfälle, der Handhabung, Messung, Verpackung und dem Transport der Abfälle bis zur Übergabe auf die Schachtförderanlage sowie de-ren Entnahme über Tage,

• Beginn Entwurfsplanung der Rückholung der mittelradioaktiven Abfälle ( MAW) von der 511-m-Sohle,

• Beginn von Erkundungsarbeiten an den Einlagerungskammern (511- & 725-m-Sohle) zur Evaluierung der Annahmen aus den Konzeptplanungen,

• Beschaffung und Koordination von externen Expertisen für die Rückholung,

• Planung und Durchführung der geowissenschaftlichen Erkundung (unter/über Tage) für das neue Rückholungsbergwerk, den neuen Schacht und die untertägigen Infrastrukturmaßnahmen zur Rückholung der Abfälle (z. B. Erstellen einer abge-lenkten Bohrung aus der Erkundungsbohrung Remlingen 15), sowie deren Auswer-tung,

• Entwurfs-und Genehmigungsplanung des neuen Schachts (Schacht 5) einschließ-lich Anlagen zur Bewetterung und Seilfahrt,

• Entwurfs- und Genehmigungsplanung aller über- und untertägigen Infrastruktur-maßnahmen zur Rückholung der Abfälle auf dem Anlagengelände (Sicherung, Transportbereitstellung, Notstromversorgung, Gebäude),

• nach der Standortfestlegung erfolgende standortspezifische Fortführung der Kon-zept- und Genehmigungsplanung eines Pufferlagers- und einer Konditionierungsan-lage über Tage,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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• Überprüfung/Aktualisierung des Abfallinventars und Erstellung von Inventarbe-richten und einer Datenbank,

• Erstellung von Sicherheitskonzepten und Durchführung von radiologischen Sicher-heitsanalysen sowie gebirgsmechanische Betrachtungen für die Rückholung,

• Planung und Entwicklung der Rückholtechniken (Bergungsgeräte),

• Erstellung eines auf die Rückholung ausgerichteten Gebäudekonzeptes (Verwal-tungsgebäude, Verkehrs- und Lagerflächen),

• Erstellen der notwendigen Verfahrens- und Nachweisunterlagen für die durchzu-führenden Genehmigungsverfahren für die Rückholung/Stilllegung (Atomrecht, Bergrecht, sonstige Rechtsgebiete),

• Entwicklung eines Gesamtstilllegungskonzepts für die Schachtanlage Asse nach Rückholung,

• Eintritt in die Genehmigungsphase auf Grundlage der Gesamtlösungsskizze,

• Aufbau von Personal für die Rückholung,

• Beginn Grundstückserwerb für Schacht 5, Lager- und Konditionierungsanlagen. Sondermaßnahmen 13.967 T€ Die geplanten Sondermaßnahmen beinhalten im Wesentlichen: • Gebäude und Infrastrukturmaßnahmen:

o Medienversorgung Nord/West, die der Elektro-, Wasser- und Abwasserversorgung

sowie Druckluftversorgung, zur Anbindung verschiedener, im westlichen Teil der Schachtanlage gelegenen Technik und Funktionsgebäude dient (z.B. Strahlen-schutzlabor, Notfallbaustoffanlage etc.),

o Zentrale Wärmeversorgung, die der Sicherstellung und Erweiterung der Wärme-versorgung für Bestandsgebäude- und Neubaumaßnahmen dient (z.B. Multifunkti-onsgebäude, Strahlenschutzlabor, Notfallbaustoffanlage etc.),

o Neubau Strahlenschutzlabor, welches das temporäre Labor ablöst. Das neue Labor wird tlw. im westlichen Teil der Schachthalle integriert,

o Erneuerung der Schmutzwasserleitung nach Remlingen; nach Begutachtung der Schmutzwasserhaltung werden entsprechende Maßnahmen (Erneuerung einzelner Haltungen, Neubau von Schächten etc.) vorgenommen,

o Erweiterung des Kauengebäudes 11 (Zwischengebäude inkl. Querung), die Bau-maßnahme wird in 2020 weitestgehend fertiggestellt,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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o Bau Gasflaschenlager, welches der konzentrierten Lagerung sämtlicher Gasfla-

schen auf der Schachtanlage dient,

o Erstellen der Parkpalette (Parkplatz Süd).),

o Sanierung von Gebäuden auf der Anlage (Gebäude 6 und 12). • Modernisierung der maschinellen Einrichtungen ); (Tausch der Schachtförderanlage,

der Einbau einer Notfahranlage und die Ertüchtigung anhängender Elektrotechnik),

• Bau einer Netzersatzanlage); die Anlage wird nördlich der Schachthalle errichtet und dient der Stromversorgung bei einem Stromnetzausfall,

• Umbau der Salzverlade-/-förderanlage, Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Opti-mierung der Übergabe von LKW auf die Salzförderanlage,

• Bau einer Notfallbaustoffanlage nördlich der Schachthalle, welche den Notfallvorsor-gemaßnahmen dient.

Notfallplanung und Vorsorgemaßnahmen 40.466 T€ Für die Notfallplanung und Vorsorgemaßnahmen sind die folgenden Aufgaben geplant: • Prüfung bzw. Bearbeitung der Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung der Not-

fallplanung, • Arbeiten an technischen/organisatorischen Vorsorgemaßnahmen - Auslegungsverbesse-

rungen der Schachtanlage, • Stabilisierung und Abdichtung des MAW-Bereiches, • Resthohlraumverfüllung in nicht benötigten Grubenbauen, Stabilisierung und Abdich-

tung von Blindschächten und Gesenken, • Durchführung von Abdichtungsmaßnahmen/geotechnische Bauwerke, • Fluideinleitung/pneumatische Stabilisierung im Notfall; im Zuge der Evaluierung der

Notfallplanung wird die Lage der Bohrungen und die Vorgehensweise im Notfall opti-miert,

• Planung und Bevorratung von MgCl2-Lösung für den Notfall; Speicherung der Lösung

in Kavernen, • Inbetriebnahme der Einleitstelle für radiologisch unbedenkliche Wässer aus der

Schachtanlage Asse II in ein stillgelegtes Bergwerk bei Sehnde,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01

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• Planung und Untersuchung weiterer Entsorgungsmöglichkeiten für die radiologisch un-bedenklichen Wässer, die in die Asse zutreten.

• Untersuchung und Sicherstellung einer möglichst langfristig wirksamen Funktion der

Hauptfassungsstelle der Lösungszutritte im Abbau 3/658, • Die Planungen zu den Vorsorge- und Notfallmaßnahmen sowie der Faktenerhebung be-

ruhen auf dem derzeitigen Kenntnisstand zum Zustand des Grubengebäudes, zu Art und Ort des Hauptlösungszutritts unter Berücksichtigung der Migrationspfade und der Hauptfassungsstelle, der darauf aufbauenden Bewertung der Gefährdungssituation und den daraus resultierenden Sanierungsarbeiten. Sollten sich zur bis bzw. bei der Umset-zung der einzelnen Maßnahmen relevante Veränderungen ergeben, sind die Maßnahmen entsprechend anzupassen, was zu fachlichen Umplanungen und damit auch zu Änderun-gen der Kosten und Termine führen kann.

Im Rahmen der „Notfallplanung zur Minimierung der Konsequenzen eines auslegungsüber-schreitenden Lösungszutrittes" (AÜL) wurden u. a. anlagentechnische und bauliche Vorsor-gemaßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Maßnahmen zur Gefahrenminimierung im Falle eines eingetretenen Notfalls durch einen drastisch erhöhten Lösungszutritt geplant. Für das Eintreten des auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts werden für den Notfall 46.158 T€ (netto) kalkuliert- diese Plankosten sind in den Planansätzen 2020 ff. nicht enthalten.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 3: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

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Titel 891 01 Erl.-Nr. 3 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 891 01

Erl.-Nr. 3: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

44.376 49.800 67.888 18.088

Die Planungen für das Geschäftsjahr 2020 setzen sich wie folgt zusammen: T€

Herstellkosten gemäß Planung Morsleben 51.950

Verteilung aus Projektübergreifendes 5.099

Gesamt netto 57.049

zzgl. 19 % USt. 10.839

Brutto-Mittelbedarf 67.888

Sofern der Bedarf den Ansatz übersteigen sollte, wird der Mehrbedarf im Rahmen der Bewirtschaf-tung durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bzw. die Inanspruchnahme von Ausgaberesten ausgeglichen. 1. Darstellung der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Ausgangslage, Zielsetzung und Randbedingungen Im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben bei Morsleben (Sachsen-Anhalt) hat die DDR 1971 ein Endlager für radioaktive Abfälle errichtet. Von 1971 bis 1991 und von 1994 bis 1998 wurden insgesamt 36.753 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert. Darüber hinaus wurden radioaktive Abfälle zwischengelagert (Strahlenquellen und Radium-Abfälle). Die Gesamtaktivität betrug Ende 2016 noch 2,3·1014 Bq. Zentrale Ziele des Vorhabens ERAM sind der sichere Offenhaltungsbetrieb und die Umset-zung der zur Genehmigung beantragten Maßnahmen zum sicheren Abschluss der zwischen- und endgelagerten radioaktiven Abfälle von der Biosphäre. Die Stilllegung wurde in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren beantragt. Durch die 2013 im Nachgang zur Erstellung der Antragsunterlagen und des Erörterungster-mins im Auftrag des BMU erstellte Stellungnahme der ESK wurde der bis dahin zugrunde gelegte regulatorische Rahmen um weitere Aspekte unter Berücksichtigung neuer Erkennt-

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 3: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

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nisse zum Stand von Wissenschaft und Technik erweitert. Darüber hinaus wurden bei Groß-versuchen zu Stilllegungsmaßnahmen neue Erkenntnisse erzielt, die bei der weiteren Pla-nung berücksichtigt werden müssen. Für die Phase der dafür erforderlichen Planungen und des Planfeststellungsverfahrens wird das ERAM betriebssicher offengehalten und die Stilllegungsfähigkeit gewährleistet. Parallel hierzu werden nicht planfeststellungsbedürftige Maßnahmen der Vorbereitung der Stillle-gung durchgeführt, um die Gesamtdauer der Stilllegung zu verkürzen bzw. Terminrisiken bei der Stilllegung zu verringern. Die BGE betreibt das ERAM und ist Antragsteller im laufenden Planfeststellungsverfahren der Stilllegung. Sie ist sowohl für die Entwicklung eines Stilllegungskonzeptes als auch für die Erstellung der für das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren benötigten Antragsun-terlagen zuständig. Arbeitsschwerpunkte der Planungen zur Stilllegung Die wichtigsten technischen Maßnahmen des Stilllegungskonzeptes zum langzeitsicheren Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre sind gemäß dem beantragten Stillle-gungskonzept: • die Verfüllung und Abdichtung der Schächte Marie und Bartensleben,

• eine weitgehende Vollverfüllung der noch vorhandenen Grubenhohlräume mit Salzbe-

ton,

• die Errichtung von Abdichtungsbauwerken an ausgesuchten Stellen, die die Einlage-rungsbereiche vom Rest des Grubengebäudes trennen, um für den Fall des Eindringens von Lösungen Grundwasser in das Bergwerk den Kontakt mit den radioaktiven Abfäl-len und eine nachfolgende Ausbreitung lange zu verzögern und zu begrenzen.

Wesentliche Inhalte der Stilllegungsplanung und des Planfeststellungsverfahrens zur Stillle-gung in 2020 sind: • Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung der Projektstrukturen und zur Beschleu-

nigung des Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM,

• Aufbau und Umsetzung eines Anforderungsmanagements für das Verfahren und zur Si-cherstellung konformer und konsistenter Antragsunterlagen,

• Fortsetzung der Arbeiten zur Aktualisierung der geologischen Basisdaten und zur Mo-dernisierung der geologischen und hydrogeologischen Modelle,

• Fortführung der fachlichen Arbeiten zur Szenarienanalyse,

• Verfolgung und Berücksichtigung von Veränderungen des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der Empfehlungen der ESK bei der Umsetzung des vorgesehenen Stilllegungskonzeptes,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 3: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

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• Fortführung der Planungen der Abdichtbauwerke im Steinsalz und im Anhydrit unter

Berücksichtigung lokationsspezifischer Randbedingungen, einschließlich Materialunter-suchungen, Bauwerkskonstruktionen und Fortsetzung von Messkampagnen an einem In-situ-Versuch im Steinsalz,

• Fortsetzung der Berechnungen zum Integritäts- und Standsicherheitsnachweis und der Erstellung von Unterlagen zur Bewertung der Prognosegüte,

• Berücksichtigung der Ergebnisse der gebirgsmechanischen Modellierung und der Kon-zeptplanung für die Streckenabdichtungen bei den Arbeiten zur Optimierung der Stillle-gungsplanungen,

• Durchführung von Arbeiten zur Aktualisierung von Langzeitsicherheitsbetrachtungen auf Basis der ESK-Stellungnahme zum Stand von Wissenschaft und Technik und verän-derter regulatorischer Vorgaben.

Arbeitsschwerpunkte des Betriebes zur Offenhaltung Das andauernde Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung erfordert einen andauernden Of-fenhaltungsbetrieb des ERAM. Der in 2003 gestellte umfassende Antrag auf Umrüstung der Anlage auf die Offenhaltung wurde aus Gründen der Verfahrensoptimierung in Absprache mit der Genehmigungsbehörde zurückgezogen. Aktuell werden zusätzlich zu den für die Of-fenhaltung notwendigen betrieblichen Arbeiten Einzelmaßnahmen zur Umstellung auf den Offenhaltungsbetrieb geplant und nach der Genehmigung der dafür eingereichten Einzelan-träge durchgeführt. Damit erfolgt sukzessive eine Umrüstung und Optimierung der Anlage (z. B. Entfall Kontrollbereich über Tage, Rückbau nicht mehr benötigter Strahlenschutzein-richtungen über Tage). Die in 2020 fortzusetzenden notwendigen betrieblichen Arbeiten für die Offenhaltung um-fassen insbesondere folgende Leistungen: • Leistungen zur Erfüllung der berg- und atomrechtlichen Forderungen und Auflagen,

• Routinemäßige Instandhaltung und Ersatzbeschaffungen über und unter Tage,

• Bewachung der Schachtanlagen, Bauunterhaltungs- und Sicherungsarbeiten,

• Weiterführung von begonnenen Sonder- und Instandsetzungsaufgaben mit dem Ziel des

sicheren Betriebes bis zur Stilllegung und der Gewährleistung der Stilllegungsfähigkeit,

• Geologische, markscheiderische und geotechnische Dokumentations- und Beweissiche-rungsaufgaben.

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2. Zum Ansatz 2020

Der Gesamtansatz für das Projekt Morsleben beträgt 67.888 T€ und gliedert sich in die nachfolgend dargestellten Teilbereiche. Betrieb Standardmaßnahmen 35.741 T€ Hierunter fallen alle Standardarbeiten des Bergwerkbetriebes zur Aufrechterhaltung der Be-triebsbereitschaft und der Gewährleistung des Strahlenschutzes zum Zwecke der Offenhal-tung und Sicherstellung der anschließenden Stilllegung. Die Standardarbeiten für den Betrieb lassen sich wie folgt gruppieren: • Werkleitung / Betriebsführung

Der Aufgabenbereich „Werkleitung/Betriebsführung“ umfasst die Betriebsleitung, die Einholung von behördlichen Genehmigungen, die Unterlagenverwaltung, die Qualitäts-sicherung sowie die Aufgaben der zentralen Warte.

• Über-/Untertagebetrieb Im „Über-/Untertagebetrieb“ sind alle Leistungen zusammengefasst, die erforderlich sind, um die Grubengebäude, die Schachtförderanlagen, die Tagesanlagen und die Schächte in einem genehmigungskonformen, betriebssicheren sowie stilllegungsfähigen Zustand zu erhalten.

• Instandhaltung Unter „Instandhaltung“ sind alle Leistungen zusammengefasst, die zur Instandhaltung der über- und untertägigen Gebäude, Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen und Geräte erforderlich sind.

• Strahlenschutz Diese Aufgabe umfasst alle Leistungen, die zur Gewährleistung des genehmigungskon-formen betrieblichen Strahlenschutzes erforderlich sind.

• Betriebssicherheit Hierunter sind alle Leistungen zusammengefasst, die zur Absicherung des Betriebes in Hinsicht auf den arbeitssicherheitlichen Dienst, den Brandschutz und den genehmi-gungskonformen Objektschutz erforderlich sind.

• Bauunterhaltung Der Komplex „Bauunterhaltung“ umfasst alle Maßnahmen, die nicht kontinuierlich (jährlich wiederkehrend) durchgeführt werden.

• Geoinformation Diese Aufgabe umfasst markscheiderische und geologische Arbeiten für gesetzliche und betriebliche Planungs-, Betriebssteuerungs-, Beweissicherungs-, Auswertungs-, Infor-mations- und Dokumentationsmaßnahmen sowie geotechnische Überwachungsmaßnah-men.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 3: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

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• Anlagenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und die Infostelle.

• Ersatz und Zusatzinvestitionen zur Durchführung von Standard- sowie Sonderaufgaben

und zum Erhalt der Infrastruktur. Betrieb Sondermaßnahmen 15.740 T€ Diese Maßnahmen ergeben sich aus der Erhaltung eines genehmigungskonformen, betriebs-sicheren Zustandes und der Notwendigkeit zur Erhaltung der Stilllegungsfähigkeit sowie der Vorbereitung auf die Stilllegung: • Erneuerung der Beleuchtung Bartensleben,

• Erneuerung der 400-V-NSHV,

• Zugang Nordfeld 1. Sohle,

• Visualisierung Zentrale Warte,

• Erneuerung Schmutz- u. Regenwasserleitung Bartensleben,

• Hilfsfahranlage Marie,

• Reduzierung Kontrollbereich und Anpassung Anlagensicherung,

• Abbruch Sozial- u. Produktionsgebäude Marie,

• Verbesserung Fluchtwegsituation 3. Sohle nach Marie,

• Errichtung Kontrollbereichsübergang auf der 4. Sohle. Planfeststellungsverfahren Stilllegung und übergreifende Maßnahmen 16.407 T€ Die Arbeiten und Aufwendungen in 2020 zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung umfassen die Fortsetzung der Arbeiten zu folgenden Positionen: • Aufbau und Umsetzung eines Anforderungs- und Änderungsmanagements zur Erfassung,

Prüfung und Berücksichtigung von Forderungen der Planfeststellungsbehörde und deren Gutachter im Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung,

• Fortsetzung der Arbeiten zu den aus den ESK-Empfehlungen resultierenden Aktualisie-rungen inkl. Neuerstellung der Integritätsnachweise,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 3: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

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• Fortsetzung der Untersuchungsreihen zu den für die Abdichtungsbauwerke vorgesehenen Baustoffmaterialien,

• Berücksichtigung aktueller Ergebnisse und Erkenntnisse zu Baustoffrezepturen und Ma-terialkomponenten bei den Arbeiten zur Konzeptanpassung und zum Sicherheits- und Nachweiskonzept für die horizontalen Abdichtungen,

• Durchführung von Planungen zu den gegenständlichen Nachweisen für die horizontalen Abdichtungsbauwerke,

• Weiterentwicklung und Pflege eines Dateninformationssystems zur Unterstützung bei der Erstellung konsistenter Antragsunterlagen,

• Fortführung der Arbeiten zur Anpassung des Langzeitsicherheitsnachweises,

• Verfolgung und Erfassung des veränderlichen Standes von Wissenschaft und Technik,

• Gebühren und Auslagen der Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren.

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sind folgende projektübergreifende Positionen in dem ausgewiesenen Finanzmittelbedarf berücksichtigt: • Auslagen und Gebühren der Zulassungsbehörde im Betriebsplanverfahren,

• Auslagen und Gebühren der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden in den atomrechtli-

chen Änderungsverfahren,

• Sicherheitsbewertung des ERAM,

• Radiologische Sicherheitsanalyse für die Betriebsführung.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 4: Standortauswahlverfahren

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Titel 891 01 Erl.-Nr. 4 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 891 01

Erl.-Nr. 4: Standortauswahlverfahren

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

3.196 43.199 24.434 18.765

Die Planungen für das Geschäftsjahr 2020 setzen sich wie folgt zusammen:

T€

Herstellkosten gemäß Planung Standortauswahl 18.727

Verteilung aus Projektübergreifendes 1.806

Gesamt netto 20.533

zzgl. 19 % USt. 3.901

Brutto-Mittelbedarf 24.434

1. Darstellung des Projektes Standortauswahl Zum 24. April 2017 erfolgte die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 Atomgesetz auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Damit ist die BGE Vorhabenträgerin nach § 3 des Gesetzes zur Suche und Aus-wahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahl-gesetz – StandAG) für das Standortauswahlverfahren. Das Standortauswahlverfahren startet mit der „weißen Landkarte“ Deutschlands. Die BGE wertet gem. § 13 StandAG zunächst alle verfügbaren Daten über den geologischen Unter-grund im Bundesgebiet aus, um auf dieser Grundlage in Anwendung der geowissenschaftli-chen Auswahlkriterien des Standortauswahlgesetzes Teilgebiete, die keine günstigen geolo-gischen Eigenschaften erwarten lassen, für das weitere Auswahlverfahren auszuschließen. Die Ergebnisse werden in einem Zwischenbericht veröffentlicht und unverzüglich an das BfE übermittelt. Für d ie Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung gem. § 14 StandAG werden anschließend repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchun-gen gem. § 27 StandAG durchgeführt, bevor durch die erneute Anwendung der geo-wissen-schaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG günstige Standortregionen er-mittelt werden. Die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien geschieht ge-mäß den Vorgaben in § 25 StandAG. Des Weiteren werden für die Standortregionen stand-

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 4: Standortauswahlverfahren

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ortbezogene Erkundungsprogramme für die übertägige Erkundung, nach Maßgabe der Krite-rien und Mindestanforderungen gem. §§ 22 bis 24 StandAG erarbeitet. Die BGE fasst den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen mit Be-gründung, den Ergeb-nissen aus der Fachkonferenz zu den Teilgebieten gem. § 13 StandAG und den standortbe-zogenen Erkundungsprogrammen in Form eines Berichtes zusammen und übermittelt diesen an das BfE. In der zweiten Phase werden seitens der BGE die übertägigen Erkundungen der gesetzlich festgelegten Standortregionen gemäß § 16 StandAG durch die festgelegten standortbezoge-nen Erkundungsprogramme durchgeführt. Auf Grundlage der Erkundungsergebnisse werden weiterentwickelte vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt. Für jede Standortre-gion werden sozioökonomische Potenzialanalysen durchgeführt. Des Weiteren erfolgt erneut die vergleichende Analyse und Abwägung nach Maßgabe der gesetzlich festgelegten Aus-schlusskriterien, Mindestanforderungen, geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien. Im Ergebnis werden potentielle Stand-orte zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle zur untertägigen Erkundung ausgewiesen und dem BfE vorgeschlagen. In der dritten Phase werden gem. §§ 18 bis 20 StandAG die durch Bundesgesetz festgelegten Standorte mit den dafür vorgesehenen Erkundungsprogrammen untertägig erkundet. Auf Grundlage der Ergebnisse der untertägigen Erkundung führt die BGE jeweils umfassende vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und erstellt die jeweiligen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG). Auf dieser Grundlage erfolgt die Ermittlung geeigneter Standorte durch erneute Anwendung der gesetzlich festgelegten Aus-schlusskriterien, Mindestanforderungen, geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien. Die BGE übergibt ihren Standortvor-schlag inkl. Begründung und vergleichender Bewertung dem BfE. Die Standortsuche endet mit der Festlegung des Endlagerstandortes durch den Deutschen Bundestag und den Bundes-rat. In allen oben genannten Phasen informiert die BGE umfassend die Öffentlichkeit über die vorgenommenen Maßnahmen.

2. Zum Ansatz 2020 Der Gesamtansatz für das Projekt Standortauswahl beträgt 24.434 T€ und gliedert sich in die nachfolgend dargestellten Teilprojekte. 1. Vorhabenmanagement 11.482 T€

Das Vorhabenmanagement bündelt neben den Aufgaben rund um das Projekt-, Risiko-, Sicherheits- und Prozessmanagement auch die Aufgaben zum Dokumentati-ons- und Wissensmanagement innerhalb des Bereiches Standortauswahl und dessen kommunikative Aufgaben sowie Gremienarbeit und Forschungsvorhaben. Im ersten Halbjahr 2020 wird von einer maßgeblichen Unterstützung zur Erstellung des Zwi-schenberichtes zu den Teilgebieten ausgegangen.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 4: Standortauswahlverfahren

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Im Hinblick auf die gestarteten Forschungsvorhaben aus dem Bereich Standortaus-wahl werden im Jahr 2020 erste Ergebnisse erwartet. Des Weiteren ist geplant weitere Forschungsvorhaben zum Thema Anpassung der Grenztemperatur, u. a. zum Thema Visualisierung von Ergebnissen aus den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und zur Vorbereitung für die weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen der übertägigen Erkundungen zu starten.

2. Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen (§§ 13,14 StandAG) 12.952 T€ Das Teilprojekt Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen (§§ 13, 14 Stan-dAG) bündelt alle Aufgaben zur Standortsuche, Erkundung und zu den Sicherheitsun-tersuchungen. Im Hinblick auf das Teilprojekt werden bei der Standortsuche Aufgaben zur Datenbe-schaffung und -aufbereitung sowie die Anwendung der Kriterien und Mindestanforde-rungen gemäß StandAG mit Bezug auf die Wirtsgesteine Steinsalz, Ton- und Kristal-lingestein bearbeitet. Des Weiteren finden Aufgaben zur Erstellung und Fortschrei-bung geologischer und hydrogeologischer 3D-Modelle unter Ausweisung sämtlicher genutzter Geodaten und Informationen (z. B. geologische Karten, Bohrungen, geophy-sikalische Messergebnisse) als Basis der Anwendung von Kriterien und Anforderun-gen sowie zur Umsetzung von Sicherheitsuntersuchungen statt. Die Arbeiten im ersten Halbjahr 2020 werden insbesondere durch die Erstellung des Zwischenberichtes Teilgebiete dominiert. Hierzu werden abschließende Arbeiten aus der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaft-lichen Abwägungskriterien für die Ermittlung der Teilgebiete gemäß § 13 StandAG durchgeführt. Die Zusammenführung der Ergebnisse in Form eines Zwischenberichtes erfolgt übergreifend durch den gesamten Bereich Standortauswahl. Anfang des zwei-ten Halbjahres 2020 wird der Zwischenbericht veröffentlicht und an das BfE überge-ben. Nach Veröffentlichung des Zwischenberichtes zu den Teilgebieten wird seitens des Bereiches Standortauswahl von einer maßgeblichen Beteiligung im Rahmen der Fachkonferenz zu den Teilgebieten, welche durch das BfE initiiert wird, ausgegangen. Je nach Ressourcenverfügbarkeit werden erste Arbeiten zur Ermittlung von Standort-regionen aufgenommen. In der Erkundung werden alle Aufgaben zur Erarbeitung der jeweiligen standortbezo-genen Erkundungsprogramme und der damit erforderlichen betrieblichen Planungen und Genehmigungen für das Teilprojekt Ermittlung von Teilgebieten und Standortre-gionen (§§ 13, 14 StandAG) gebündelt. Bei den Sicherheitsuntersuchungen werden alle Aufgaben zu den vorläufigen Sicher-heitsuntersuchungen im Verlauf des Standortauswahlverfahrens und die Weiterent-wicklung der Endlagerkonzepte gebündelt.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 4: Standortauswahlverfahren

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Des Weiteren werden die Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsun-tersuchungen vorbereitet und erste vorbereitende Arbeiten für die weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Zuge der übertägigen Erkundungen identi-fiziert. Der fortlaufende Betrieb und die Weiterentwicklung der thermodynamischen Refe-renzdatenbasis THEREDA laufen in 2020 weiter.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 5: Projekt Gorleben

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Titel 891 01 Erl.-Nr. 5 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 891 01

Erl.-Nr. 5: Projekt Gorleben

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

21.623 15.000 15.340 340

Die Planungen für das Geschäftsjahr 2020 setzen sich wie folgt zusammen: T€

Herstellkosten gemäß Planung Gorleben 11.739

Verteilung aus Projektübergreifendes 1.152

Gesamt netto 12.891

zzgl. 19 % USt. 2.449

Brutto-Mittelbedarf 15.340

Sofern der Bedarf den Ansatz übersteigen sollte, wird der Mehrbedarf im Rahmen der Bewirtschaf-tung durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bzw. die Inanspruchnahme von Ausgaberesten ausgeglichen. 1. Darstellung des Projektes Gorleben

Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) am 27. Juli 2013 wurde die berg-männische Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet. Das Bergwerk ist unter Gewähr-leistung aller rechtlichen Erfordernisse und der notwendigen Erhaltungsarbeiten offenzuhal-ten. Der Salzstock Gorleben wird wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Standortauswahlverfahren einbezogen. In einer Vereinbarung zwischen dem Bundesumwelt-ministerium und dem niedersächsischen Umweltministerium vom 29. Juli 2014 wurde das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren für erledigt erklärt. Zudem wurde der Umfang des Offenhaltungsbetriebs festgelegt, der auf ein Minimum reduziert werden soll. Der Abschluss der untertägigen Übergangsarbeiten inklusive Personalabbau erfolgte zum Ende des II. Quartals 2018. Der Abschluss der Übergangsarbeiten über Tage ist nach derzeitigen Planun-gen für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 5: Projekt Gorleben

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Verzögerungen resultieren im Wesentlichen aus aufgetretenen Problemen in den öffentli-chen Ausschreibungsverfahren der Baumaßnahmen. Mehrfach wurden zu wenige, unwirt-schaftliche oder gar keine Angebote abgegeben und die Vergabeverfahren mussten wieder-holt werden. Voraussichtlich werden in den nächsten Jahren Rückbauarbeiten durchgeführt werden, die Voraussetzung für die geplante Entlassung von Teilen des Bergwerksgeländes aus der Berg-aufsicht sind. Der Umfang dieser Arbeiten ist noch nicht bekannt, weil mögliche Nachnut-zungen von Gebäuden und Flächen noch nicht geklärt sind. Der aktuelle Hauptbetriebsplan mit Geltungszeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2020 umfasst auch die restlichen Rück- und Umbauarbeiten über Tage. Arbeitsschwerpunkte 2020: • Durchführung des reinen Offenhaltungsbetriebes;

• Durchführung von restlichen Rück- und Umbauarbeiten sowie Durchführung von Abnah-

men und Zahlung von Schlussrechnungen aus den Rück- und Umbaumaßnahmen.

2. Zum Ansatz 2020 Der Gesamtansatz für das Projekt Gorleben beträgt 15.340 T€ und gliedert sich in die nach-folgend dargestellten Teilprojekte. TP 1 Projektmanagement 2.099 T€

Die wesentlichen Aufgaben des Projektmanagements betreffen • die begleitenden Projektmanagement- und Bauherrenleistungen mit Termin-, Finanz- und

Kostenplanung und -verfolgung und die Projektsteuerung sowie anteilige übergeordnete Managementmaßnahmen und Projektdokumentation,

• die Durchführung der Genehmigungsverfahren,

• Steuerung des Teilprojektes zur Entlassung aus der Bergaufsicht.

TP 2 und 3 Daueraufgaben inkl. Rest- und Übergangsarbeiten 13.241 T€ In den Daueraufgaben ist für das Wirtschaftsjahr 2020 die reine Offenhaltung inkl. Rest- und Übergangsarbeiten geplant mit Fortführung des sicheren Betriebes mit den Schwer-punkten

• Betrieb und Instandhaltung inklusive Ersatzbeschaffungen der noch in Betrieb befindli-

chen Anlagen, Systeme und Komponenten über und unter Tage einschließlich der Salz-halde,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 5: Projekt Gorleben

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• Instandhaltung der außer Betrieb genommenen Anlagen, Systeme und Komponenten zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Erhalt der bestehenden Genehmigun-gen,

• Bewachung der Anlagen des Bundes, • Ausführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, • Geotechnische und hydrologische betriebliche Überwachungsmessungen und alle erfor-

derlichen markscheiderischen Arbeiten. • Sondermaßnahmen:

o Erneuerung der Steuerung der Mittleren Seilfahrtsanlage,

o Austausch des Antriebes der Bühnenwindenanlage Schacht Gorleben 2,

o Maßnahmen zur Sanierung Grundwasserverunreinigung Salzhalde.

• Rest- und Übergangsmaßnahmen: o dünenartige Gestaltung der Anschüttungen und Rückbau der Lauenburger Ton-Flä-

che,

o Errichtung eines Störmeldesystems unter Tage.

TP 4 Auswertung In der Offenhaltung keine Bearbeitung. TP 5 Entlassung aus der Bergaufsicht Das Teilprojekt 5 „Entlassung aus der Bergaufsicht“ wird im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 kalkuliert. Im TP 5 werden in den Jahren 2020 bis 2022 sukzessive die für die Entlassung von Teilbereichen des Bergwerkes aus der Bergaufsicht erforderlichen Leistungen eingeplant. Hierzu gehören die Vor-/Entwurfsplanung, Erstellung/Genehmigung der EW-Bau, die Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung und das Abschlussbe-triebsplanverfahren. Nachfolgend sind insbesondere Leistungen für die Bauausführung einzu-planen. Für TP 5 entstehende Kosten für Leistungen der Konzepterstellung und Genehmigungen sind bisher in TP 1 geplant und ausgewiesen.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 6: Produktkontrollmaßnahmen

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Titel 891 01 Erl.-Nr. 6 (Seite 27 Reg.-Entwurf) Titel 891 01

Erl.-Nr. 6: Produktkontrollmaßnahmen

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

8.725 10.394 14.295 3.901

Die Planungen für das Geschäftsjahr 2020 setzen sich wie folgt zusammen: T€

Herstellkosten gemäß Planung Produktkontrolle 10.939

Verteilung aus Projektübergreifendes 1.074

Gesamt netto 12.013

zzgl. 19 % USt. 2.282

Brutto-Mittelbedarf 14.295

1. Darstellung der Produktkontrolle

Im Hinblick auf die Sicherheit eines Endlagers in der Betriebs- und Nachbetriebsphase müs-sen die endzulagernden radioaktiven Abfälle spezifische Anforderungen an die konditionier-ten Abfallprodukte, die Abfallverpackung sowie das Abfallgebinde selbst erfüllen. Die Ein-haltung dieser Anforderungen ist im Rahmen der Produktkontrolle (PK) nachzuweisen. Die Verpflichtung zur Durchführung von Produktkontrollmaßnahmen ergibt sich insbesondere aus § 74 StrlSchV und der „Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle mit vernachlässig-barer Wärmeentwicklung, die nicht an eine Landessammelstelle abgeliefert werden“. Die Maßnahmen der Produktkontrolle für das Endlager Konrad beginnen bereits vor der Verarbeitung/Konditionierung der radioaktiven Abfälle und enden mit der Bewertung des endlagerfähig konditionierten Abfallgebindes. Die Bestätigung der Einhaltung der Endlage-rungsbedingungen Konrad durch die PK ist Voraussetzung für eine Anmeldung zur Anlie-ferung von qualifizierten Abfallgebinden an das Endlager Konrad. Folgende Hauptaufgaben werden durch die Produktkontrolle wahrgenommen: • Qualifizierung von Konditionierungsverfahren,

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 01 Erl.-Nr. 6: Produktkontrollmaßnahmen

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• Freigabe von Ablaufplänen und Änderungsanträgen zu bereits freigegebenen Ablaufplä-

nen,

• Bauartprüfung von Endlagerbehältern,

• Prüfung und Freigabe von Abfallgebinden (anhand der vorgelegten Abfallgebindedoku-mentation).

Durch das „Gesetz zur Neuorganisation der Verantwortung in der kerntechnischen Entsor-gung“ wurde für die Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit geschaffen, abschlie-ßend produktkontrollierte Abfallgebinde an die BGZ (Bundesgesellschaft für Zwischenlage-rung mbH) und damit in die Verantwortung des Bundes zu übergeben. Um die Vorausset-zungen für diesen Übergang zu schaffen, müssen alle derzeitig nicht abschließend produkt-kontrollierten Gebinde zunächst durch die PK geprüft und die Einhaltung der Anforderun-gen aus den Endlagerungsbedingungen bestätigt werden. In Kombination mit der Zunahme an neu zu konditionierenden radioaktiven Abfällen im Rahmen des voranschreitenden Rück-baus von Atomkraftwerken lässt sich ein generell steigendes Prüfaufkommen in der PK für die nächsten Jahre ableiten. Zur zügigen Bearbeitung der Antragsverfahren ist deshalb ein zeitnaher Aufbau der personellen Kapazitäten innerhalb der PK erforderlich. Dieserbefindet sich gerade in der Umsetzung.

2. Zum Ansatz 2020 Der Gesamtansatz für die Produktkontrollmaßnahmen beträgt 14.295 T€.

Der größte Anteil der Kosten entfällt auf die Prüftätigkeiten im Rahmen der Produktkon-trolle radioaktiver Abfälle (ohne Bauartprüfung). Weitere Leistungen betreffen Sachverstän-digenleistungen im Rahmen der Bauartprüfung. Zudem erfolgen in 2020 Arbeiten zu den Endlagerungsbedingungen sowie zur Erweiterung der Datenbank DORA I um Anforderun-gen aus dem wasserrechtlichen Aufsichtsverfahren. Der Umfang der durchzuführenden Produktkontrollmaßnahmen hängt von der Zahl der An-träge (Kampagnenanmeldungen, Verfahrensbeurteilungen, Einreichung von Abfallgebinde-dokumentationen, Bauartprüfung) durch die Ablieferungs-/Abführungspflichtigen und dem im Einzelfall notwendigen Prüfaufwand ab. Die Höhe der Kosten ist nicht direkt beeinfluss-bar und wird auf Basis von Erfahrungswerten abgeschätzt. Aufgrund des voranschreitenden Rückbaus der Atomkraftwerke sowie der für die EVU ge-setzlich vorgegebenen Möglichkeit abschließend produktkontrollierte Abfallgebinde an die BGZ zu übergeben (EntsorgÜG) wird für 2020 von einer Erhöhung des Antragsvolumens ausgegangen. Diese Entwicklung wird sich auch in 2021 und 2022 fortsetzen.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 02 Zwischenlagerung

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Titel 891 02 (Seite 28 Reg.-Entwurf) Titel 891 02

Zwischenlagerung

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

109.613 401.715 415.700 13.985

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsor-gung vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114) am 16. Juni 2017 wurde die BGZ Gesellschaft für Zwi-schenlagerung mbH (BGZ) durch Bescheid des BMU mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Zwischenlagerung beauftragt. Bislang wurden die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben sowie die elf nach § 6 des Atomgesetzes genehmigten dezentralen Zwischenlager auf die BGZ übertragen. Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach diesem Gesetz für die Stilllegung und den Rückbau der von ihnen betriebenen Anlagen sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes. Dritter im Sinne des Entsorgungsübergangsgesetzes für die Zwischen-lagerung ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) mit Sitz in Essen. Die Aufga-ben der Beteiligungsverwaltung für die BGZ werden im BMU wahrgenommen. Die BGZ gewähr-leistet derzeit als in privater Rechtsform organisierte bundeseigene Gesellschaft den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben und der auf sie übergegangenen nach § 6 des Atomgesetzes genehmigten dezentralen Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlager an den Standorten Gorleben und Ahaus sowie die Pilotkonditionierungsanlage am Standort Gorleben wurden von der bisherigen Genehmigungsinhaberin, der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), zum 1. August 2017 gesellschaftsrechtlich auf die BGZ übertra-gen und sind Gesellschaften/Betriebseinheiten der BGZ. Zum 1. Januar 2019 haben die Betreiber die nach § 6 des Atomgesetzes genehmigten, an den Atomkraftwerksstandorten befindlichen dezentralen Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe auf die BGZ (§ 3 Ab-satz 1 Satz 1 Entsorgungsübergangsgesetz) [EntsorgÜG] übertragen. Die BGZ betreibt somit 3 Zwi-schenlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle. Für das derzeit nicht nach § 6 des Atomgesetzes genehmigte dezentrale Zwischenlager in Brunsbüttel erstattet die BGZ weiterhin die Kosten der Zwischenlagerung gemäß § 3 Absatz 5 und 6 des EntsorgÜG. Zum 1. Januar 2020 übertragen die Betreiber die weiteren Zwischenlager für schwach- und mittel-radioaktive Abfälle aus dem Betrieb, dem Rückbau und der Stilllegung der Atomkraftwerke auf die BGZ (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Entsorgungsübergangsgesetz).

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 02 Zwischenlagerung

- 156 -

Mit der Übertragung der Zwischenlager gehen die Genehmigungen auf die BGZ über. Die Betreiber werden ihre radioaktiven Abfälle, sofern die in § 2 Abs. 5 des Entsorgungsübergangs-gesetzes genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sukzessive an die BGZ zur Zwischenlagerung und späteren Ablieferung an ein Endlager abgeben (§ 2 Entsorgungsübergangsgesetz). Nach § 4 Absatz 1 Entsorgungsübergangsgesetz erstattet der Fonds nach dem Entsorgungsfondsge-setz dem Bund die Aufwendungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Zwischenlagerung durch die BGZ nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Entsorgungsübergangsgesetz. Hierzu erstellt die BGZ gemäß § 4 Absatz 2 Entsorgungsübergangs-gesetz nach Ende des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben und lässt die Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Anschließend übermittelt die BGZ die Jahresrechnung und das Prüfungsergebnis jeweils zeitnah dem BMU. Das BMU prüft die Jahresrechnung und setzt den vom Fonds zu erstattenden Betrag durch Bescheid fest. § 4 des Entsorgungsübergangsgesetzes sieht die Erstattung der entstandenen Aufwendungen vom Fonds nach Abschluss eines Haushaltsjahres vor. Der geschätzte Liquiditätsbedarf spiegelt die er-warteten laufenden Kosten der BGZ und damit verbunden auch die zu erwartenden Einnahmen im Haushaltsjahr 2021 wider. Im Jahr 2020 fallen Ausgaben für die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben, die zum 1.1.2019 übergegangenen Standortzwischenlager (SZL) für hochradioaktive Abfälle und die zum 1.1.2020 zu übertragenden dezentralen Standortzwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Weiterhin werden die im Rahmen des Entsorgungsübergangsgesetzes zu tragenden not-wendigen Aufwendungen des Standortzwischenlagers für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel und der Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle gemäß Tabelle 3 EntsorgÜG erfasst. Insgesamt sieht der Wirtschaftsplan 2020 einen Mittelbedarf in Höhe von 415.700 T€ (Brutto) bzw. 349.328 T€ (Netto) vor. Der Mittelbedarf (im Folgenden Netto) bezieht sich auf - die Investitionstätigkeiten des Jahres 2020 inklusive Erstattungen für die Errichtung der Zwi-

schenlager sowie die Errichtung des Zentralen Bereitstellungslagers Konrad in Höhe von 140.941 T€ zuzüglich 17.299 T€ aus jahresübergreifenden Zahlungsverschiebungen und auf

- Betriebskosten in Höhe von 193.953 T€ abzüglich 2.866 T€ aus jahresübergreifenden Zah-

lungsverschiebungen. Investitionen, Zentrales Bereitstellungslager Konrad und Erstattungen für die Errichtung der Zwischenlager Der wesentliche Teil dieser Ausgaben betrifft mit 49.276 T€, zuzüglich zahlungswirksamer Ver-schiebungen von 12.898 T€, Investitionen in die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle. Bei den Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle fallen insbesondere Investitionsausgaben für Härtungsmaßnahmen an. Diese Härtungsmaßnahmen zum Schutz der Zwischenlager (SEWD Maß-nahmenabwehr - insbesondere auch gegen terroristische Angriffe) waren bereits vor Inkrafttreten

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 02 Zwischenlagerung

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des Entsorgungsübergangsgesetzes erforderlich. Konkret wurden die Härtungsmaßnahmen aufgrund einer Einigung zwischen den Aufsichtsbehörden und den vorherigen Betreibern der Zwischenlager festgelegt. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen wurden vom bisherigen Betreiber des Zwi-schenlagers entweder bereits abgeschlossen oder begonnen. Die noch nicht abgeschlossenen Maß-nahmen werden ab 2019 durch die BGZ fortgeführt. Des Weiteren sind Investitionen zur Herstellung der Autarkie der Standortzwischenlager erforder-lich. Mit der Übertragung der Zwischenlager zum 1. Januar 2019 sind Maßnahmen durchzuführen, die die Verzahnung zwischen Kernkraftwerk und Standortzwischenlager technisch, organisatorisch und personell aufheben. Da die Kraftwerksbetreiber den Rückbau ihrer kerntechnischen Anlagen zügig abschließen wollen und dies nach der Änderung des § 7 Absatz 3 Satz 4 AtG im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (siehe oben) auch gesetzlich vorgeschrieben ist, sind entsprechende Maßnahmen zur Entkopplung der Infrastruktur für einen späteren autarken Betrieb der Zwischenlager schnellstmöglich umzusetzen. Daher ist entsprechend des von BGZ entwickelten Referenzlagerkonzepts der Bau von Anlagensi-cherungszäunen, die Errichtung eines Durchfahrtschutzes, einer Sicherungszentrale sowie ggf. eines Funktionsgebäudes erforderlich. Mit 47.770 T€, zuzüglich jahresübergreifender Zahlungsverschiebungen in Höhe von 4.402 T€, sind Erstattungen für die Errichtung der Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ge-mäß § 3 Abs. 5 und 6 EntsorgÜG geplant. Während die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bereits gebaut und in Betrieb sind, werden an den Kraftwerksstandorten teilweise noch die Lagergebäude für die schwach- und mittelradioakti-ven Abfälle durch die Atomkraftwerksbetreiber errichtet. In welcher Höhe die Investitionsausgaben der Betreiber der Atomkraftwerke für den Bau von Zwi-schenlagern und für Nachrüstungen gegenüber diesen von der BGZ nach § 3 Abs. 6 Satz 1 Entsor-gungsübergangsgesetz erstattet werden müssen, hängt von der Ausgestaltung einer Rechtsverord-nung ab, die auf der Grundlage der in § 3 Abs. 6 geregelten Verordnungsermächtigung unter den dort genannten Voraussetzungen durch das BMWi im Einvernehmen mit BMF und BMU zu erlas-sen ist. In dieser Verordnung wird der Anteil der notwendigen Kosten für den Bau von Zwischenla-gern und für Nachrüstungen an den Einzahlungsbeträgen nach dem Entsorgungsfondsgesetz festge-setzt. Der Investitionsbedarf für die Zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben liegt bei 14.298 T€,; auf die vorgenannten Härtungsmaßnahmen entfallen 12.638T€. Des Weiteren sind Investitionsausgaben in Höhe von 22.992 T€ für das Zentrale Bereitstellungs-lager (ZBL) geplant. Das Entsorgungsübergangsgesetz sieht in § 3 Abs. 3 für die BGZ die Möglichkeit vor, ein ZBL für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Konrad zu errichten. Das BMU hat der BGZ den entsprechenden Auftrag erteilt. Vorlaufend sind in 2020 zunächst Ausgaben für die Planungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Mittel für den Er-werb eines Grundstücks geplant.

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Kapitel 1603 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

Titel 891 02 Zwischenlagerung

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Ziel des ZBL ist es, eine dem Planfeststellungsbeschluss Konrad entsprechende Zusammenstellung der einzulagernden Abfallchargen und deren Just-in-Time-Anlieferung zum Endlager sicher zu stel-len. Betrieb Die Betriebsausgaben in Höhe von T€ 193.953 teilen sich in Personalausgaben ( 41.986 T€) und Sachausgaben (151.967 T€) auf. Hiervon entfallen im Wesentlichen mit 133.385 T€ Ausgaben für den Betrieb der SZL, die sich ins-besondere auf Serviceleistungen der Kraftwerksbetreiber beziehen. Für den Standort Gorleben sind Betriebsausgaben von 18.203 T€ und für den Standort Ahaus von 8.339 T€ geplant. Des Weiteren fallen Ausgaben für Steuerzahlungen der BGZ mbH in Höhe von 12.800 T€ an. Die restlichen Aus-gaben entfallen auf zentrale Funktionen am Standort Essen und die Öffentlichkeitsarbeit am Stand-ort Berlin. Von den Sachausgaben verschieben sich Auszahlungen in Höhe von 2.866 T€ in das Folgejahr. Die Sachausgaben sind durch Erträge in Höhe von 5.196 T€ gemindert. Die Erträge resultieren im Wesentlichen aus Umsätzen aus der Lagerung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen für die Betreiber von Forschungsreaktoren.

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. . .

Kap. 1604 (Seite 31 Reg.-Entwurf)

Kap. 1604

Naturschutz

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Übersicht

- 160 -

Kapitel 1604 - Naturschutz Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 95.706 Regierungsentwurf 2020 110.314 Mehr + 14.608 (= + rd. 15,26 %) Die Erhöhung des Kapitelansatzes um 14.608 T€ ergibt sich aus den Veränderungen bei folgenden Positionen: Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) + 300 T€ Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit - 500 T€ Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches + 1.700 T€ Titel 685 01 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt + 10.200 T€ Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen + 108 T€ Titel 893 01 Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band) + 2.800 T€ Zum Inhalt des Kapitels Naturschutz In diesem Kapitel sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege zusammengefasst, die sich aus § 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) oder der Zuständigkeit des Bundes für die internationale Zusammenarbeit sowie für die gesamtstaatliche Reprä-sentation auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Übersicht

- 161 -

Die Ausgaben sind vorgesehen für: - Bundesprogramm Biologische Vielfalt, - Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaufgaben (Kompetenzzentrum Na-

turschutz und Energiewende, Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf, Maßnahmen aus den Ersatzzahlungen nach § 15 BNatSchG),

- Forschung, Untersuchungen und Ähnliches zu Fragen des Naturschutzes

(Ressortforschung), - Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das Nationale

Naturerbe, - internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Naturschutzes, - Beiträge an internationale Naturschutzorganisationen, - Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Land-

schaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung - Naturschutzgroßprojekte („chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“) einschließlich Gewässerrandstreifen-programm,

- Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Natur-

schutzes, - Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band),

- Wildnisfonds. Erläuterungen zu einzelnen Titeln des Kapitels Naturschutz:

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaufgaben (ohne IT)

- 162 -

Titel 532 02 (Seite 32 Reg.-Entwurf) Titel 532 02

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaufgaben (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

2.037 2.200 2.500 300

Zweckbestimmung und Höhe des Mittelbedarfs bei Nr. 2 der Erläuterungen: Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende, das im Frühjahr 2016 seinen Betrieb aufgenommen hat, soll dabei helfen, die Belange des Naturschutzes und der Energiewende in Ein-klang zu bringen und so den Ausbau der erneuerbaren Energien mit breiter Akzeptanz zu fördern. Die Aufgaben sind insbesondere: • adressatenbezogene Aufbereitung und Dokumentation des vorhandenen Wissens sowie der

technischen und planerischen Möglichkeiten zur Konfliktminderung, • Sammlung und Dokumentation von bestpractice-Beispielen, • Beiträge zur Konventionsbildung zu materiellen und prozeduralen Standards, • Befähigung und Qualifizierung der Akteure durch Beratungs- und Bildungsangebote, • Stakeholder-Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich zu diesen Kernaufgaben wurde im Rahmen des intensiven Konsultationsprozesses mit über 250 Kontakten (inkl. Befassung der Umweltministerkonferenz und der Bund/Länder-Arbeits-gemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA)) ein weiterer Aufgaben-schwerpunkt für die Konfliktberatung vor Ort in den Bereichen Naturschutz und Energiewende identifiziert. Vier Konfliktberater für Tätigkeiten vor Ort sowie ein neues Modul zur Ausbildung und Zertifizierung von externen Mediatorinnen und Mediatoren sowie Moderatorinnen und Mode-ratoren werden eingesetzt. Den Kern des Kompetenzzentrums bildet die Geschäftsstelle. Der Mittelbedarf ergibt sich hier schwerpunktmäßig aus den Ausgaben für Personal und die erforderliche Infrastruktur (Büroräume inkl. Büroausstattung, technische Ausrüstung, Fachliteratur, etc.). Der jährliche Finanzbedarf des Kompetenzzentrums hat sich gemäß den vertraglichen Vereinbarun-gen um 300 T€ auf insgesamt 2.200 T€ erhöht.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 163 -

Titel 532 05 (Seite 33 Reg.-Entwurf) Titel 532 05

Internationale Zusammenarbeit

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

5.152 6.000 5.500 500

Schwerpunkte für 2020 Unterstützt werden neben allgemeinen Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit insbesondere Maßnahmen und Projekte, die sich speziell gegen den illegalen Handel mit Elefanten- und Nashornprodukten in bedeutenden Ursprungs-, Transit- oder Abnehmerländern richten. Deutschland ist seit Jahren ein international führender Akteur in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich von Naturschutz und biologischer Vielfalt. Dies ist weithin anerkannt und mit hohen Erwartungen an Deutschland und zugleich Einflussmöglichkeiten für Deutschland verbunden, um im internationalen Naturschutz Fortschritte zu erreichen. Damit geht weiterhin ein hoher Finanzbedarf beim internationalen Naturschutztitel einher. Insbesondere sind geplant: - Entwicklung der Post 2020-Strategie der CBD sowie Follow up zu deutschen Schwerpunkten

bei der 14. Vertragsstaatenkonferenz der CBD (2018) und Vorbereitung der 15. Vertragsstaa-tenkonferenz der CBD im Jahr 2020,

- Nachbereitung der 18. Vertragsstaatenkonferenz vom Sommer 2019 sowie Stärkung des

Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES), - Follow up der 12. Vertragsstaatenkonferenz des „Bonner Übereinkommen zur Erhaltung wan-

dernder wildlebender Tierarten“ sowie Weiterentwicklung und Umsetzung der Regionalabkom-men unter dem Dach des „Bonner Übereinkommen“ und Vorbereitung/Durchführung der 13. Vertragsstaatenkonferenz im Jahre 2020,

- Verhandlungen und spätere Umsetzung für eine neues Durchführungsübereinkommen zum

Schutz der biologischen Vielfalt auf hoher See,

- Ausübung der deutschen Präsidentschaft der trilateralen Wattenmeerkooperation mit Dänemark und den Niederlanden sowie Wattenmeerzusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlan-den,

- Maßnahmen und Projekte, die der Bekämpfung der Wilderei dienen und die sich speziell gegen

den illegalen Handel mit Elefanten- und Nashornprodukten in bedeutenden Ursprungs-, Tran-sit- oder Abnehmerländern richten,

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 164 -

- Zusammenarbeit im Rahmen des UNESCO-Weltnaturerbes, Zusammenarbeit mit der Slowakei und der Ukraine hinsichtlich des gemeinsamen Welterbegebietes „Buchenwälder“,

- Unterstützung der Aktivitäten entlang des europäischen Grünen Bandes,

- Zusammenarbeit im Rahmen des MAB-Programms der UNESCO („Man and the biosphere“) und Zusammenarbeit im Weltnetzwerk der Biosphärenreservate,

- internationale Workshops und Konferenzen zum Wiederaufbau von Wäldern,

- Zusammenarbeit zum Schutz von Feuchtgebieten im Rahmen des Ramsar-Übereinkommen.

Jahresplanungsliste - Internationales 2020

Nr. Projekt T€

1 Zusammenarbeit im Rahmen des MAB-Programms der UNESCO und Zusammenar-beit im Weltnetz der Biosphärenreservate 150

2 Förderung von internationalen und gesamtstaatlich bedeutsamen die Nationalen Na-turlandschaften (NNL) betreffenden Vorhaben 50

3 Maßnahmen und Projekte, die sich speziell gegen den illegalen Handel mit Elefanten- und Nashornprodukten in bedeutenden Ursprungs-, Transit- oder Abnehmerländern richten

3.000

4 Ausgaben im Rahmen der europäischen Wolfszusammenarbeit 10

5

Zusammenarbeit mit Internationalen Naturschutzabkommen (CITES, CMS, AEWA, EUROBATS) in Artenschutzbelangen - Vor- und Nachbereitung sowie Unterstützung bei der Durchführung von Sitzun-

gen, Ausschüssen, Vertragsstaatenkonferenzen - Umsetzung von Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen - Förderung von Aktivitäten, Projekten, Workshops der Abkommen inkl. Sharks

MoU, Raptors MoU sowie GRASP

500

6 Umsetzung von internationalen Artenschutzprojekten zu invasiven Arten, zum Wolf, mit Nichtregierungsorganisationen, etc. 50

7 Ausgaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarstaaten im Bereich invasive Arten 10

8

Unterstützung des Weltbiodiversitätrates "Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services" (IPBES). Finanzielle Unterstützung: - der "Technical Support Unit" - verschiedener Expertengruppen - Reisekosten von Entwicklungsländern

150

9 Follow up der 14. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologi-sche Vielfalt" (Umsetzung der Beschlüsse) 50

10 Unterstützung des UNESCO-Weltnaturerbes Buchenwälder, RAMSAR-COP 13, etc. 50

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

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Jahresplanungsliste - Internationales 2020

Nr. Projekt T€

11 Reisekostenfinanzierung für Entwicklungsländer zur Teilnahme an multinationalen Konferenzen zum Thema Biologische Vielfalt 200

12 TEEB Russland 2: Entwicklung einer harmonisierten Herangehensweise für die wis-senschaftliche Behandlung und Anwendung der TEEB-Methode in Russland (Stu-dien, Workshops, Konferenz)

100

13

Aktivitäten zur Beförderung und Begleitung der Verhandlungen zur Verabschiedung eines neuen rechtsverbindlichen Instrumentes unter dem Seerechtsübereinkommen zum Schutz und nachhaltiger Nutzung der marinen Biodiversität in Gebieten jenseits nationaler Jurisdiktion (Hoher See)

100

14 CCAMLR: Fachliche Unterstützung des Prozesses zur Errichtung von marinen Schutzgebieten in der Antarktis (Umsetzung Koalitionsvereinbarung)

50

15

Trilaterale Wattenmeerkooperation: u.a. Internat. Kooperation, Flyway, MoU Mauretanien; Swimway Implementation, Quality Status Report, Trilateral Research Agenda, WS/WH Anniversary Celebration 10 Jahre Weltnaturerbe Wattenmeer, Zusammenarbeit mit UNESO, Projektstelle etc.

150

16 3. Regionale Bonn Challenge Süd-Ost-Asien (Indien) 70

17 4. Regionale Bonn Challenge Afrika (Westl. Afrika) 50

18 Internationale Konferenz zur "Umsetzung der Bonn Challenge Restoration Aktivitä-ten" IUFRO/GLF 150

19 Zukünftige EU-Naturschutzfinanzierung und Reform der EU-Agrarpolitik ab 2021 100

20 Agrarkongress Naturschutz, Neue Züchtungstechnologien 350

21 Ausgaben für internationale Konferenzen und Seminare: Veranstaltung zu NZT (Neue Züchtungstechnologien) in der StäV Brüssel 10

22 Internationale Zusammenarbeit zum Moor- und Bodenschutz 100

23 Internationale Zusammenarbeit zum vorsorgenden Bodenschutz 50

Summe 5.500

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

- 166 -

Titel 544 01 (Seite 33 Reg.-Entwurf) Titel 544 01

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

15.578 15.950 17.650 1.700

Schwerpunkte für 2020 • Insektenschutz zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung.

• Im Rahmen der Naturschutzbegleitforschung werden die Auswirkungen der Energiewende, ins-

besondere von Windenergie, Bioenergie, Wasserkraft, Photovoltaik und zukünftiger Energie-Netzinfrastruktur auf den Natur- und Landschaftshaushalt und Maßnahmen zu deren naturver-träglicher Ausgestaltung, untersucht. Dadurch soll die Umsetzung der Energiewende im Ein-klang mit den Zielen der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt unterstützt wer-den.

• Vernetzung der Natura 2000- und anderer Schutzgebiete (z.B. Gebiete der Naturschutzgroßpro-jekte) durch ein repräsentatives und funktionsfähiges Biotopverbundsystem.

• Etablierung eines funktionierenden Managementsystems für marine und terrestrische Natura-2000- und Großschutzgebiete zur Verbesserung des bzw. Erreichung eines günstigen Erhal-tungszustands für Arten und Lebensräume der FFH-RL und Etablierung von Monitoring und Berichterstattung nach Artikel 11 und 17 der FFH-RL; für Natura-2000-Gebiete in der deut-schen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gilt es insbesondere, die Nutzungen in Ein-klang mit den Schutz- und Erhaltungszielen zu bringen (z.B. Sand- und Kiesabbau, Fischerei, Belastung durch Unterwasserlärm).

• Im Bereich des Artenschutzes Erarbeitung effizienter Aktions- / Managementpläne, die mit den Aktionsplänen der EU harmonieren. Diese sollen auch als Modell geeignet sein, um den Schutz europäischer Vogelarten und FFH Anhang IV Arten zu verbessern.

• Forschung und Unterstützung an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Naturschutz bzw. biologischer Vielfalt, und zwar sowohl volkswirtschaftliche Fragen, insbesondere das hochaktu-elle Thema Ökosystemdienstleistungen, wie auch Aspekte der betrieblichen Ebene, wo es da-rum geht, das Thema „Biologische Vielfalt“ in das unternehmerische Handeln zu integrieren.

• Forschung zum Schutz und zur naturnahen Bewirtschaftung von Wäldern und zur Integration von Biodiversitätsaspekten in das Klimaregime.

• Forschung zum Thema naturverträgliche Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung ländli-cher Räume in Deutschland.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

- 167 -

• Entwicklung von Methoden und Verfahren, die geeignet sind, den Zustand von Natur und Land-

schaft in Deutschland zusammenhängend und zusammengefasst abzubilden und zu bewerten. Die weiteren Forschungsvorhaben dienen insbesondere dazu, die Funktionsfähigkeit des Naturhaus-haltes nachhaltig zu sichern, die biologische Vielfalt zu erhalten und die Sicherung des Naturerbes voranzutreiben. Damit werden zugleich wichtige Beiträge zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erbracht. Schwerpunktvorhaben dienen der Entwicklung von Methoden und Verfahren, die geeignet sind, den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zusam-menhängend und zusammengefasst abzubilden und zu bewerten. Diese und weitere Maßnahmen sollen dazu beitragen: • Anpassungsstrategien der Natur an das sich verändernde Klima zu entwickeln,

• die Datengrundlagen des Naturschutzes zu verbessern (z.B. „Daten zur Natur“),

• natürliche und naturnahe Flächen zu sichern,

• Impulse für eine naturverträgliche Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auszulösen,

• das nationale und europäische Naturerbe zu erhalten,

• eine Trendwende bei der Flächeninanspruchnahme zu erreichen (u.a. Flächensparen, Flächen-

haushaltspolitik, Regionalentwicklung),

• einen politischen Diskurs zu aktuellen Fragen der Akzeptanz des Naturschutzes zu führen,

• das UNESCO MAB-Programm effektiv umzusetzen,

• Datengrundlagen und Methoden für den Meeresnaturschutz in der Ausschließlichen Wirt-schaftszone zu erarbeiten,

• fachliche Unterstützung in naturschutzrechtlichen Fragen zu erhalten,

• Monitoring zur Überwachung gentechnisch modifizierter Organismen zu entwickeln und mo-dellhaft anzuwenden.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 671 01 Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das Nationale Naturerbe

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Titel 671 01 (Seite 34 Reg.-Entwurf) Titel 671 01

Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das Nationale Naturerbe

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

2.552 4.000 4.000 -

Zum Ist 2018 Durch den Erlös aus Holzeinschlägen konnten die Ausgaben in 2018 gesenkt werden. Durch massi-ven Borkenkäferbefall in Folge der großen Trockenheit ist es zu einem Preisverfall gekommen, so-dass künftig kaum Einsparungen zu erwarten sind. Zum Ansatz 2020 Die Koalitionsvereinbarung in der 18. Legislaturperiode sah eine Erweiterung des Nationalen Na-turerbes um 30.000 Hektar vor (sog. 3. Tranche). Die Umsetzung der 3. Tranche hat zu einer erheb-lichen Erweiterung der sog. Bundeslösung des Nationalen Naturerbes geführt, die der Haushaltsau-schuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 28.06.2017 gebilligt hat (Ausschussdruck-sache 18(8)4428). Die Bundeslösung umfasst nun rund 33.200 Hektar. Damit hat sich die Bundeslö-sungsfläche gegenüber der in die Bundeslösung überführten Fläche der 1./2. Tranche rund verdrei-facht.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 685 01 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

- 169 -

Titel 685 01 (Seite 35 Reg.-Entwurf) Titel 685 01

Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

17.670 32.100 42.300 10.200

Zum Ansatz 2020 Das Bundeskabinett hat am 20. Juni 2018 beschlossen, ein Aktionsprogramm Insektenschutz auf-zustellen. Mit dem Programm will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern, um dem Insektensterben entgegenzuwirken. Es zielt auf die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen ab, die eine Trendumkehr erwarten lassen. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist das zentrale Förderprogramm des BMU zur Verbes-serung der biologischen Vielfalt und zugleich das wichtigste Förderinstrument des BMU, um dem Insektensterben entgegenzuwirken. Zu den geförderten Maßnahmen gehören Insektenschutzpro-jekte insbesondere in den Bereichen Insektenschutz in der Stadt (Masterplan Stadtnatur), Insekten-schutz in Schutzgebieten (insbes. Biosphärenreservaten) und Unterstützung von Projekten zum Ausbau und zur Weitergabe von Insektenkenntnis. Die vom BMU bereits als Sofortmaßnahme für Insektenschutzprojekte reservierten Mittel des Bun-desprogramms im Jahr 2019 in Höhe von 5.000 T€ reichen für diese Maßnahmen nicht aus. Die Bundesregierung hat sich mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der Natur-schutz-Offensive ein anspruchsvolles Handlungsprogramm mit konkreten Zielen und Maßnahmen bis 2020 gegeben. Für die Umsetzung der Strategie stehen mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt neben dem Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen auch finanzielle Mittel des Bun-des bereit. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt stellt einen sehr wichtigen Beitrag des Bun-des zur Umsetzung der Strategie dar. Der Verlust der biologischen Vielfalt ist nach wie vor dramatisch. Trotz vielfältiger Anstrengungen geht die biologische Vielfalt in Deutschland weiter zurück. Im 2015 veröffentlichten Indikatorenbe-richt zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt liegen 11 von 13 Indikatoren mit einem kon-kreten Zielwert noch weit oder sogar sehr weit vom Zielbereich entfernt. Das Bundesumweltministerium hat deshalb mit der Naturschutz-Offensive 2020 ein fokussiertes Handlungsprogramm zur weiteren Umsetzung der Nationalen Strategie vorgelegt.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 685 01 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

- 170 -

Geförderte Maßnahmen müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Akzep-tanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesell-schaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern. Es soll Vorhaben zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt umfassen. Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten: 1. Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, 2. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, 3. Sichern von Ökosystemdienstleistungen und 4. weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Naturschutz. Es wird durch ein Programmbüro unter-stützt. Von 2011 bis 2018 wurden insgesamt 365 Skizzen begutachtet und 92 Aufforderungen zur Antragstellung verschickt. 72 Projekte (Stand Juni 2019) mit insgesamt 187 Teilprojekten (Beschei-den) wurden bewilligt. Die nachstehend aufgeführten Projekte werden gefördert bzw. sollen gefördert werden. Soweit der Bedarf den Ansatz überschreitet, erfolgt der Ausgleich im Rahmen der Bewirtschaftung.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 685 01 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

- 171 -

Bundesprogramm Biologische Vielfalt , Bewilligte Projekte inkl. UIA für 2020-2023 Stand 25.06.2019

Ausgaben in TEuro Basis Titelplanung Bewill igte Vorhaben und UIA

lfd. Nr. Skizze /Stichwort ZE 2020 2021 2022 2023

1 fachl. U. admin. Management Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt 3.268.513 3.084.512 3.745.470 3.569.3212 001_Luppe Verbund Stadt Leipzig 857.393 79.124 0 03 004 _Grünes Band BUND BY 101.551 76.505 04 006_DBV Dach Verbund DBV 432.661 295.497 95.784 05 015_Kiebitz Verbund NABU 44.146 0 0 06 017_Wasserbotschafter BUND RP 3.077 0 07 018_Auenverbund Burg Lenzen 269.357 0 08 021_Städte wagen Wildnis Verbund Stadt Frankfurt/M 893.265 697.666 284.0629 037_Feuersalamander Naturstiftung David 106.605 0 0

10 050_Rotmilanschutz Verbund DVL 679.433 0 0 011 073_Rotmilan Rhön LK Fulda 103.277 12.288 012 090_Obstbau Verbund Uni Hohenheim 645.107 637.848 617.152 264.57213 106_Grünland Stift. Naturschutz Schleswig-Holstein 543.761 92.297 014 112_Schalenwild Verbund ANW 274.309 291.472 202.076 015 135_Urbanität & Vielfalt Verbund Uni Potsdam 297.864 202.414 0 016 146_Wege zur Vielfalt Verbund Kreis Steinfurt 252.726 0 0 017 148_Schatz an der Küste Verbund OSTSEESTIFTUNG 885.018 295.405 0 018 149_Lebensader Oberrhein Verbund NABU 387.744 0 0 019 151_Alpenflusslandschaften Verbund WWF 763.310 391.301 0 20.24220 156_Stadtgrün Verbund Kommunen f. bio. Vielfalt 308.790 276.440 132.124 021 164_Inwertsetzung Verbund EUROPARC 120.499 0 0 022 166_GreenCut Gespa 107.890 106.970 42.99723 168_Scheckenfalter Verbund BUND BY 102.501 110.387 34.686 024 171_Gelbbauchunke Bayern LK Freising 105.239 118.540 33.89925 182_BienABest Verbund VDI 453.885 658.973 408.065 365.29026 192_Treffpunkt Vielfalt Verbund UfAZ Stiftung Mensch 353.151 220.449 18.173 027 205_WerBeo Verbund Uni Rostock 269.082 295.478 0 028 206_Leindotteröl DAW 142.000 142.000 135.000 145.00029 216_Fairpachten NABU Stiftung 236.924 226.669 267.373 212.72930 218_Gipskarst Südharz LPV Südharz 734.609 989.142 475.306 454.71431 ID008_Ökokult Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide 74.122 33.695 25.643 12.02932 ID017_Baggersee Landessportfischerverband Niedersachsen 100.123 46.795 45.040 14.81233 ID023_BioHolz Verbund F&U Forschung 29.628 0 0 034 ID041_Wildnis Naturerbe DBU Naturerbe 44.639 0 035 ID045_Wilde Mulde WWF 225.958 90.004 036 ID055_Städtische Grünstrukturen Verbund F&U Forschung 21.695 0 0 037 ID061_ AgoraNatura DUH 85.401 85.414 43.10838 ID070_Flora Incognita TU Ilmenau 32.391 0 039 ID086_KommKlima Hanseatische Naturentwicklung GmbH 231.931 110.215 106.502 14.73940 ID088_Arnica montana Uni Marburg 180.173 100.154 041 ID091_Flußperlmuschel Verbund F&U Forschung 437.752 422.452 101.634 042 ID105_Scheidiger Gelbstern Verbund F&U Forschung 23.748 0 0 0

Gesamtvolumen bewilligte Projekte inkl. Stabskosten (Vorbelastung) 15.231.245 10.190.106 6.814.093 5.073.447

Gesamtvolumen darüber hinaus zur Antragstellung aufgeforderter und erwarteter Projekte 15.306.650 18.895.492 18.445.482 16.306.721

Gesamtvolumen der im Insektenaufruf erwarteter Projekte 13.190.283 10.552.226 15.828.339 7.914.170

Gesamtbedarf 43.728.177 39.637.824 41.087.914 29.294.338

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

- 172 -

Titel 687 01 (Seite 35 Reg.-Entwurf) Titel 687 01

Beiträge an internationale Organisationen

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

4.543 4.511 4.619 108

1. Besondere Erläuterungen zu den Beiträgen

Zu Nrn. 1 bis 12 der Erläuterungen: Nach Maßgabe der bei in Fremdwährung zu leistenden Beiträgen anzuwendenden Kurse des EURO gegenüber dem Schweizer Franken einerseits und dem US-Dollar andererseits ergeben sich Pflichtbeiträge wie folgt:

Lfd. Nr. Titel 2019 2020

1 IUCN - Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen 422 438

2 CITES - Washingtoner Artenschutzübereinkommen 307 325

3 CMS – Übereinkommen zum Schutz der wandernden wildle-benden Tierarten (Bonner Übereinkommen) 352 402

4

RAMSAR-Konvention – Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung 305 317

5 CBD – Übereinkommen über die biologische Vielfalt 862 913

6 UNEO-ASCOBANS – Regionalabkommen Kleinwalte in Nord- und Ostsee 41 41

7 Wetlands – Wasservogelforschung 52 52 8 EUROBATS – Regionalabkommen Fledermäuse 78 75

9 UNEP-AEWA – Afrikanisch-eurasisches Wasservogelabkom-men 136 180

10 CWSS – Schutz des Wattenmeeres 273 280

11 IPBES - Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodi-versity and Ecosystem 1.000 1.000

12 Nagoya-Protokoll – Politikberatung zur biologischen Vielfalt 181 93 4.010 4.116

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

- 173 -

Zu Nr. 10 der Erläuterungen: Wattenmeersekretariat Der Beitrag wird von den Vertragsparteien Niederlande, Dänemark und Deutschland im Wad-den Sea Board beschlossen (Entscheidungs- und Aufsichtsgremium nach dem geänderten Verwaltungsübereinkommen vom März 2010). Zu Nr. 11 der Erläuterungen: IPBES-Anschubfinanzierung sowie Finanzierung

des Sekretariates Nach dem formalen Beschluss zur Einrichtung von IPBES – Intergovernmental Science-Po-licy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (UNEP-Sitzung Busan, Juni 2010, im Dezember 2010 durch die UN Generalversammlung bestätigt) und der Entscheidung für den Standort Bonn im April 2012 sind eine Anschubfinanzierung zum Aufbau der erforderlichen Strukturen in Bonn und deren Betrieb sowie ein jährlicher freiwilliger deutscher Beitrag zu IPBES vorgesehen. Der jährliche freiwillige Beitrag wird dauerhaft (für die Existenzdauer des Gremiums) in Höhe von 1 Mio. € veranschlagt. Zu Nr. 12 der Erläuterungen: Nagoya-Protokoll Die 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) 2010 hatte das sog. Nagoya Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und ge-rechtem Vorteilsausgleich (ABS) verabschiedet. Deutschland hat das Protokoll rechtsverbind-lich am 1. Januar 2015 unterzeichnet; die Ratifizierung wurde Ende 2016 abgeschlossen. An-lässlich der Budgetverhandlungen wurde beschlossen, dass 8 % des Budgets des CBD-Sekre-tariats als Beitrag für die Jahre 2017 und 2018 für das Nagoya-Protokoll zu zahlen sind. Durch den Beitritt weiterer Staaten sinkt der deutsche Beitrag.

2. Besondere Leistungen außerhalb der Mitgliedsbeiträge Zu Nr. 1 der Erläuterungen: Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der

natürlichen Hilfsquellen (IUCN) Als Ergebnis der Bleibeverhandlungen mit der IUCN über den dauerhaften Sitz des ELC in Bonn wurde der IUCN eine jährliche pauschale Summe in Höhe von 51,1 T€ garantiert, die als Ausgleich für die vom Sekretariat zu zahlende Mehrwertsteuer sowie für die von ihren entsandten Mitarbeitern abzuführende Einkommensteuer gewährt wird. Zu Nr. 3 der Erläuterungen: Bonner Übereinkommen Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereit erklärt, die Nebenkosten des CMS-Sekreta-riats einschließlich der Abkommenssekretariate in dem von der UN verwalteten Gebäude dau-erhaft zu übernehmen. Für das im ehemaligen Abgeordnetenhochhaus („Langer Eugen“) untergebrachte CMS-Sekre-tariat einschließlich EUROBATS, ASCOBANS und AEWA sind für laufende Nebenkosten 269 T€ zu veranschlagen.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 687 01 Beiträge an internationale Organisationen

- 174 -

Das Sekretariat erhält jährlich einen Betrag in Höhe von 51,1 T€ zur Durchführung von fach-bezogenen Projekten. Dies wurde von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der 5. Vertragsstaatenkonferenz im April 1997 auf Dauer zugesichert. Insgesamt sind 321 T€ zu veranschlagen. Zu Nr. 5 der Erläuterungen: Übereinkommen über die biologische Vielfalt Für die Durchführung notwendiger Konferenzen und Veranstaltungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Konvention ist es erforderlich, dass von den Mitgliedsländern Sonder-leistungen erbracht werden. Damit soll insbesondere die Mitwirkung von Entwicklungslän-dern, die erforderliche Ausgaben für ihre Teilnehmer nicht selbst tragen können, finanziert werden. Als notwendiger Beitrag ist eine Sonderleistung in Höhe von unverändert 51,1 T€ veranschlagt. Zu Nr. 6 der Erläuterungen: Regionalabkommen „Kleinwale“ Auf der 2. Vertragsstaatenkonferenz zum Regionalabkommen im November 1997 wurde das Angebot der Bundesrepublik Deutschland zur Verlagerung des Sekretariatssitzes nach Bonn von den Vertragsparteien angenommen. Mit dem Angebot war die Zusage der freiwilligen Zahlung eines Betrages von 26 T€ jährlich für zusätzliche Projekte ab dem Haushaltsjahr 1999 verbunden. Zu Nr. 8 der Erläuterungen: Regionalabkommen „Fledermäuse“ Die 2. Vertragsstaatenkonferenz im Juli 1998 hat die Eingliederung dieses Sekretariates in das der Bonner Konvention beschlossen. Um diese Entscheidung für Bonn zu forcieren und eine Gleichbehandlung mit dem Kleinwalsekretariat zu gewährleisten, wurde in Gleichbehandlung mit dem Kleinwalsekretariat auch dem Fledermaussekretariat ein jährlicher Betrag in Höhe von 26 T€ für zusätzliche Projekte zugesagt. Zu Nr. 9 der Erläuterungen: Afrikanisch-eurasisches Wasservogelabkommen Auf der 1. VSK zum Regionalabkommen im November 1999 in Kapstadt wurde das Angebot der Bundesrepublik Deutschland zur Verlagerung des Sekretariatssitzes nach Bonn von den Vertragsparteien angenommen. Mit dem Angebot war die Zusage der freiwilligen Zahlung eines Betrages von 26 T€ jährlich für zusätzliche Projekte ab dem Haushaltsjahr 2000 verbun-den.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 882 01 Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft

mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (chance.natur)

- 175 -

Titel 882 01 (Seite 36 Reg.-Entwurf) Titel 882 01

Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft

mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (chance.natur)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

11.035 14.000 14.000 -

Zum Ansatz 2020 1. Schwerpunkte der Förderung, Bedarf 2020 Für

- die laufenden Projekte und - die ab 2020 beabsichtigte Aufnahme der Neuvorhaben

- Thüringer Kuppenrhön“ (Thüringen), - Mittelerzgebirge“ (Sachsen), - „Klöden/Elbe“ (Sachsen-Anhalt), - „Randowniederung“ (Brandenburg)

bzw. beantragten Verlängerungen/Aufstockungen laufender Projekte besteht 2020 ein Mit-telbedarf in Höhe von 13,598 Mio. €. Darüber hinaus ist geplant, die Evaluierung abgeschlossener Vorhaben fortzuführen.

Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2020 für laufende und geplante Projekte (s.o.), die Evalu-ierung (200.000 €) sowie für einen Workshop Naturschutzgroßprojekte (30.000 €) nach der-zeitigem Sachstand ein Mittelbedarf in Höhe von 15,270 Mio. €. Soweit der Bedarf den An-satz übersteigt, erfolgt der Ausgleich im Rahmen der Bewirtschaftung. Ggf. werden Ausga-bereste in Anspruch genommen.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 882 01 Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft

mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (chance.natur)

- 176 -

2. Erläuterungen zur Optimierung des Förderinstrumentariums Im Jahr 2014 hat das BMU die Förderrichtlinien für Naturschutzgroßprojekte („chance.natur

– Bundesförderung Naturschutz“) novelliert. Die neue Förderrichtlinie vom 19. Dezember 2014 ist am 16. Januar 2015 in Kraft getreten. Mit der Novellierung wird der hohe Anspruch der Förderung gewahrt und das Programm so ausgerichtet, dass es den Ansprüchen gerecht wird, die an einen modernen Naturschutz gestellt werden. Dadurch hat die Bundesförderung an zusätzlicher Attraktivität gewonnen und wird auch in Zukunft einen entscheidenden Bei-trag zu Erhaltung der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes leisten können.

Die Förderung von Naturschutzgroßprojekten stößt auf anhaltend große Resonanz. Festzu-

stellen ist eine nach wie vor hohe Anzahl von Projektvorschlägen, die die Kriterien dieser Förderung aus fachlicher Sicht erfüllen können. Damit wird deutlich, dass für Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung und Sicherung gesamtstaatlich repräsentativer Landschaftsteile in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin großer Bedarf besteht.

Bei der Auswahl der Projekte wird ein besonders strenger Maßstab hinsichtlich der Beurtei-lung der gesamtstaatlichen Bedeutung und des beabsichtigten Projektergebnisses angelegt.

3. Finanzierungsanteil des Bundes Der Bund trägt in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Von den Pro-

jektträgern (Landkreise, Zweckverbände, Gemeinden, Naturschutzorganisationen) sind re-gelmäßig mindestens 10 % zu finanzieren, der verbleibende Finanzierungsanteil ist vom je-weiligen Land aufzubringen. Die Fördersätze variieren in Abhängigkeit vom naturschutz-fachlichen Handlungsbedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bezogen auf die Gesamtaus-gaben eines Projekts - einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Folgekosten – der Finan-zierungsanteil des Bundes deutlich unter der o. g. Bundesförderquote liegt.

4. Betreuung der Projekte

Die Projekte werden fachlich und verwaltungsmäßig durch das Bundesamt für Naturschutz betreut.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 882 01 Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft

mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (chance.natur)

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Liste der Naturschutzgroßprojekte Stand: 01.07.2019 Naturschutzgroßprojekte 2020 2021 2022 2023 € € € € I. Laufende Projekte

1 Senne und Teutoburger Wald II (NW) 98.588 2 Bienwald II (RP) 615.095 3 Allgäuer Moorallianz II (BY) 769.800 734.550 190.646 4 Industriekultur Nord II (SL) 1.005.334 877.728 607.583 475.414 5 Hohe Schrecke II (TH) 639.982 718.058 781.677 176.914 6 Untere Havelniederung II (BB,ST) 2.699.234 2.546.095 2.495.982 1.763.595 7 Nordvorp. Waldlandschaft II (MV) 738.164 716.733 668.651 537.252 8 Obere Ahr – Hocheifel II (RP) 616.330 134.561 9 Siebengebirge II (NW) 1.167.375 1.144.875 1.159.875 1.054.875 10 Vogelsberg II (HE) 634.282 616.017 593.804 610.487 11 Grünes Band Rodachtal II (BY, TH) 713.932 709.469 706.859 693.719

12 Neue Hirtenwege im Pfälzerwald I (RP) 618.291 13 Bänder des Lebens im Hunsrück I (RP) 261.011 14 Natürlich Hamburg I (HH) 613.858 368.761 15 Baar II (BW) 885.187 810.075 866.625 790.125 Bewilligung zweite Projektphase 16 Schwäbisches Donautal II (BY) 409.462 760.000 760.000 760.000 17 Grünes Band Eichsfeld II (TH, NI, HE) 828.953 814.703 815.500 18 Grünes Band Eichsfeld II (TH, NI, HE) 453.054 1.275.311 1.289.275 1.369.347

19 Bänder des Lebens im Hunsrück I (RP), beantragte Verlängerung 659.553 390.839 80.702

20 Bänder des Lebens im Hunsrück II (RP) 1.500.000 1.512.068 1.143.065 21 Natürlich Hamburg II (HH) 1.261.400 1.306.400 Zwischensumme I.. 13.598.532 13.997.464 13.789.850 11.496.693 II. Beabsichtigte Projekte 22 Randowniederung (BB) 50.000 200.000 300.000 350.000 23 Krautsand/Tideelbe (NI) 478.000 404.000 60.000 600.000 24 Wiesmet - Altmühltal (BY) 230.000 201.000 96.000 600.000 25 Klöden/Elbe (ST) 684.000 978.000 497.000 500.000 26 Evaluierung abgeschlossener Projekte 200.000 170.000 200.000 170.000 27 Workshop Naturschutzgroßprojekte 30.000 30.000 30.000 30.000

Zwischensumme II. 1.672.000 1.983.000 1.183.000 2.250.000 Gesamtsumme I. + II. 15.270.532 15.980.464 14.972.850 13.746.693

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

- 178 -

Titel 892 01 (Seite 36 Reg.-Entwurf) Titel 892 01

Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

2.288 2.945 2.945 -

Zum Ansatz 2020 Deutschland besitzt eine besondere nationale, europäische und globale Verantwortung für zahlrei-che gefährdete, vom Aussterben bedrohte oder in Deutschland bereits ausgestorbene Tier- und Pflanzenarten, für die Nutzung von Synergien zwischen Naturschutz und Klimaschutz (z.B. CO2-Senken), für die Einhaltung eingegangener inter-/nationaler Verpflichtungen und des nationa-len Naturerbe-Prozesses bzw. Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie etc. Von der modellhaften Umsetzung in die Praxis, z. B. zu naturschutzgerechten Nutzungskonzep-ten im Wald und in der Agrarlandschaft oder zu Naturschutz im urbanen Raum geht eine bundes-weite Anstoßwirkung aus. Der Bund hat dadurch die Möglichkeit, seine konzeptionellen Vorstel-lungen zur künftigen Naturschutzpolitik beispielhaft zu demonstrieren, durch praktische Erpro-bung weiterzuentwickeln, somit seine Entscheidungsgrundlagen zu verbessern sowie übertragbare und praxisorientierte Leitlinien und Handlungsempfehlungen bereitzustellen. Diese sollen Bundeseinrichtungen, Länder, Kommunen, Verbände und interessierte Privatpersonen in die Lage versetzen, diese Empfehlungen im jeweiligen Wirkungskreis zum Wohle der Natur ein-zusetzen; sie ermöglichen gleichfalls eine fundierte und wissenschaftsbasierte Politikberatung (so u. a. Empfehlung des Wissenschaftsrates zum E+E-Programm) und stellen einen wichtigen Bau-stein zur Erfüllung des 2020-Zieles der EU dar. Schwerpunkte bei Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben: - Bewahrung der Artenvielfalt durch Wiedereinbürgerung und Schutz hochgradig gefährdeter

Tiere und Pflanzen, - Nutzung und Weiterentwicklung von Synergien zwischen Naturschutz und Klimaschutz, - Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung wertvoller Lebensräume, - Anstoß naturschutzgerechter Regionalentwicklungen durch eine naturschutzgerechte Land-

und Forstwirtschaft sowie Fischerei,

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

- 179 -

- Entwicklung von Modellen für naturschutzgerechte Stadterneuerungen.

- Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Naturschutz durch Kommunikations-,

Informations- und Partizipationsmodelle. Von besonderer Bedeutung sind Vorhaben, die Schutz- und Nutzaspekte zusammenführen.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

- 180 -

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich

Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Vorbelastung aus Vorjahren 929 546 51 0

Geplante Vorhaben Bewahrung der Artenvielfalt Integrativer Artenschutz aquatischer Verantwor-tungsarten

250 300 210 150

(Rheinland-Pfalz)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Mit dem geplanten Vorhaben sollen an der Nister in Rheinland-Pfalz mo-dellhafte Maßnahmen zur Wiederherstellung von Habitaten aquatischer Tierarten, insbesondere der stark gefährdeten Arten Barbe und Flussperl-muschel, erprobt werden, für deren Erhaltung Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Gewässerausbau und Verschlammung der Gewässer-sohle führen in zahlreichen Gewässern bundesweit zu einem Verlust an Laichhabitaten und Rückzugsgebieten für aquatische Lebewesen. Das auf einer laufenden Voruntersuchung aufbauende Vorhaben soll nachhaltig wirksame Methoden entwickeln und erproben, die diesem Problem entge-genwirken.

Nachhaltige Renaturierung von Kalkmagerrasen: Artenschutz und Ökonomie im Einklang

470 430 190 220

(Nordrhein-Westfalen/Hessen)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Ein Problem bei der Renaturierung von Habitaten stellt oft die begrenzte Ausbreitungsfähigkeit von Arten dar. Während sich für Pflanzenarten zur Verbesserung der Situation die Methode der Mahdgutübertragung als er-folgreich herausgestellt hat, fehlen für Insekten zielgerichtete Ansätze bis-lang, zumal in Kalkmagerrasen z.T. hochspezialisierte und gefährdete In-sektenarten vorkommen. Ziel des auf einer abgeschlossenen Voruntersu-chung aufbauenden E+E-Vorhabens ist es daher, im Gebiet des Diemeltals neuartige Methoden für den nachhaltigen Artenschutz in Kalkmagerrasen zu erproben, die auf andere Regionen in Deutschland und Mitteleuropa übertragbar sind. Dabei soll eine wirksame Artenübertragung auf die Re-naturierungsflächen mittels Laubsaugeraufsammlung gleichzeitig mit ei-nem möglichst kostengünstigen Ansatz verbunden werden, indem das bei den Maßnahmen anfallende Gehölzmaterial energetisch genutzt wird.

Europäische Auster

370 400 400 300

(AWZ u. ggf. Hamburg)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

- 181 -

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Die heimische Europäische Auster bildete in der deutschen Nordsee bis ins 20. Jahrhundert zentrale Strukturelemente des marinen Ökosystems, sowohl in Küstengewässern als auch in tieferen Gebieten. Ihre ökologi-sche Schlüsselstellung als Habitatbildner und als zentrales Element der Lebensgemeinschaft Austernbank wird als sehr wertvoll eingestuft. Im Rahmen des Hauptvorhabens des Projektes sollen Empfehlungen und Vor-arbeiten aus den vorhergehenden Austern-Projekten (BfN-Machbarkeits-studie und laufende E+E-Voruntersuchung) zur nachhaltigen Wiederher-stellung des Ökosystems Austernriff in der Deutschen Bucht umgesetzt und wissenschaftlich begleitet werden. Gleichzeitig sollen damit Ver-pflichtungen aus der EU-FFH-Richtlinie (Lebensraumtyp „Riffe“) und der OSPAR-Empfehlung zum Schutz der Europäischen Auster erfüllt werden.

Robbenmanagement auf Helgoland

30 80 150 150

(Schleswig-Holstein)

(Voruntersuchung, Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Seit Jahren nimmt die Anzahl der Kegelrobbengeburten auf Helgoland zu und auch im Sommer werden es immer mehr Tiere am Strand und im Wasser direkt davor. Dieses dichte Beieinander von Mensch und Robbe ist vermutlich einzigartig auf der Welt. Schon jetzt haben viele Badegäste di-rekten Kontakt zu den Tieren, wenn sie ins Wasser gehen, die in mehreren Fällen auch in Verletzungen der Badenden resultierten. Damit steigt das Konfliktpotenzial, und die Gefahr schwerer Verletzungen durch Deutsch-lands größtes Raubtier bei badenden Urlaubern wird jährlich größer.

Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Grundlagen für eine allen Seiten gerecht werdende Regelung über ein Robbenmanagement zu entwickeln und zu erproben.

Ökosystemgerechte Fangmethoden in der deut-schen

80 200 250 150

AWZ der Ostsee und im Küstenmeer von MV und SH

(AWZ, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Hauptziel des geplanten Vorhabens ist die Entwicklung bzw. Weiterent-wicklung und die Erprobung ökosystemgerechter Fangmethoden, die eine Alternative darstellen können zu herkömmlichen Kiemen- und Verwickel-netzen („Stellnetzen“), die u.a. in der deutschen Küstenfischerei sehr ver-breitet und für erhebliche Beifänge von Seevögeln und Schweinswalen verantwortlich sind. Mögliche Alternativen könnten z.B. die Modifika-tion von Stellnetzen sein oder die Verwendung anderer ökosystemge-rechter Fanggeräte wie z.B. Netzfallen und Großreusen. Die modifizierten bzw. alternativen Fanggeräte sollen dabei gewährleisten, dass Beifänge von geschützten Arten wie marinen Säugetieren und Seevögeln verhindert bzw. minimiert werden. Gleichzeitig sollen die Fanggeräte eine möglichst hohe Fangeffizienz aufweisen, um die Akzeptanz in der Fischerei sicher zu stellen. Im Rahmen des Projektes sollen diese Fanggeräte in enger Ko-operation mit kommerziellen Fischereibetrieben entwickelt und erprobt werden, um insbesondere auch die Praxistauglichkeit der Fanggeräte si-cher zu stellen.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

- 182 -

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Nachhaltige Förderung der Insektendiversität und -abundanzen in Agrarökosystemen als Grundlage für den Schutz der Vogelwelt

100 80 300 350

(Nordrhein-Westfalen)

(Voruntersuchung, Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Vor allem in Agrarökosystemen ist bei Insektenarten ein erheblicher Rückgang sowohl hinsichtlich Artenanzahl als auch Individuenzahl inner-halb der Arten festzustellen. Auch bei den davon abhängigen Vogelarten des Offenlandes findet ein massiver Rückgang der Bestände statt. Daraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf, um den dramatischen Rück-gang der Biodiversität in den Agrarökosystemen aufzuhalten.

Im geplanten Vorhaben sollen in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft daher Agrarumweltmaßnahmen entwickelt und modellhaft erprobt wer-den, die den Bestandsrückgängen von Insektenarten und somit auch insek-tenfressenden Vogelarten entgegen wirken können.

Das vorgesehene Projektgebiet, das Europäische Vogelschutzgebiet Mede-bacher Bucht hat eine hohe Repräsentativität für artenreiche Agrarland-schaften in Deutschland, so dass übertragbare Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Damit kann das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag für die Verbesserung der Populationen und Entwicklungstrends der Vogelarten im Netz Natura 2000 und darüber hinaus leisten.

Förderung von Rebhuhnpopulationen in der Ag-rarlandschaft

70 70

(offen)

(Voruntersuchung)

Das Rebhuhn ist eine besonders stark gefährdete Art der Agrarlandschaft mit Bestandsrückgängen in Deutschland von über 90% von 1990 bis 2016. Trotz vielfältiger Bemühungen ist es bislang nicht gelungen, diesen nega-tiven Trend zu stoppen. Mit dem geplanten Vorhaben soll modellhaft in verschiedenen Naturräumen erprobt werden, in welcher Form, Größenord-nung und Dichte Maßnahmen erfolgen müssen, um eine wirksame und nachhaltige Förderung von Rebhuhnpopulationen zu erreichen. Von die-sen Maßnahmen mit dem Rebhuhn als Leitart können dabei gleichzeitig viele andere Arten der Agrarlandschaft profitieren. Aus den Ergebnissen sollen entsprechende Empfehlungen zur Ausgestaltung der Agrarförde-rung abgeleitet werden. Eine Einbindung von Landwirtschaft und Jäger-schaft insbesondere bei Beratung und Maßnahmendesign ist wichtiger Be-standteil dieses Vorhabens. In einer Voruntersuchung sollen zunächst die Rahmenbedingungen für eine spätere Umsetzung geklärt werden.

Naturschutz und Klimaschutz Wiedervernässung von Mooren auf der Bergi-schen Heideterrasse 70 (Nordrhein-Westfalen)

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

- 183 -

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

(Voruntersuchung)

Mit der geplanten Voruntersuchung soll im Naturraum Bergische Heideter-rasse das Potential für eine modellhafte Wiederherstellung von Kohlendio-xidsenken erkundet werden, um auch die Klimaschutzziele der Bundesre-gierung zu unterstützen. Dazu soll zunächst der aktuelle Zustand der Moor-standorte im Gebiet erfasst, die Realisierungschancen für mögliche Restitu-tionen ermittelt und eine Bilanzierung für die potenzielle CO2-Speicherung erstellt werden. Außerdem sollen aufbauend auf den in den norddeutschen Ländern bereits etablierten MoorFutures die Möglichkeiten für den Aufbau eines Pools von Klimaschutzzertifikaten untersucht werden, die gezielt in der Region ansässigen Akteuren zur Verfügung stehen und ihnen die Mög-lichkeit geben könnten, CO2 am Emissionsort zu binden. Zudem sollen Konzepte entwickelt werden, wie die Moore im Sinne des länderübergrei-fenden Biotopverbunds vernetzt werden können, und schließlich geeignete Flächen für die praktische Umsetzung ausgewählt werden. Die Voruntersu-chung soll auch dazu dienen, die Frage nach der geeigneten weiteren För-derung zu beantworten.

Schutz von Lebensräumen Internationale Wiedervernetzung am Hochrhein

320 390 350 150

(Baden-Württemberg)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Mit dem auf einer abgeschlossenen Voruntersuchung aufbauenden Vorha-ben soll am Beispiel des Hochrheins erprobt werden, wie die Vernetzung von Arten und Lebensräumen auch über Landesgrenzen hinweg erreicht und dauerhaft gesichert werden kann. Konkret sollen die Vernetzungsbe-ziehungen zwischen Schweizer Jura und Schwarzwald über eine Wasser-straße und geplante Infrastrukturvorhaben hinweg wiederhergestellt werden und damit ein Populationsverbund mobiler Tierarten innerhalb einer wich-tigen Süd-Nord-Achse (Verbund vom Alpenraum bis in die deutschen Mit-telgebirge) dauerhaft gewährleistet werden. Mit der Erprobung von abge-stimmten Maßnahmen für eine grenzüberschreitende Sicherung leistet das Vorhaben damit auch einen Beitrag zu der von der EU geforderten Entwick-lung einer Grünen Infrastruktur in Europa.

Wiederherstellung der Unterwasser-Vegetation kalkreicher Seen im nordostdeutschen Tiefland

150 200 200 200

(Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern)

(Wissenschaftliche Begleitung)

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Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

- 184 -

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Die nährstoffarmen kalkhaltigen Seen des nordostdeutschen Tieflands (Klarseen) zeichnen sich durch eine besondere Unterwasservegetation aus Armleuchteralgen (Characeen) aus, für die gemäß FFH-Richtlinie ein guter Erhaltungszustand herzustellen ist. Die Mehrheit dieser Characeengesell-schaften wird in Deutschland als gefährdet eingestuft. Trotz verschiedener Versuche, den Zustand der entsprechenden Seen zu verbessern, konnte bis-lang noch keine Verbesserung des Erhaltungszustandes der Characeenve-getation erreicht werden, sondern bundesweit ist weiterhin ein Trend zur Verschlechterung zu beobachten. In dem laufenden E+E-Hauptvorhaben sollen neuartige Methoden und Maßnahmenkombination erprobt werden, um diesem Trend effizient entgegenzuwirken bzw. ihn langfristig umzukeh-ren. Gleichzeitig kann das Vorhaben auch zur Erfüllung von Verpflichtun-gen beitragen, die sich im Zusammenhang mit der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes ergeben. Die wissenschaftliche Begleitung soll die Auswirkungen der praktischen Erprobung ermitteln und die Ableitung belastbarer Handlungsempfehlungen ermöglichen.

Kostensparende Aufwertung von Kompensati-onsgrünland und Straßenbegleitgrün

320 400 300 100

(Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg u./o. Sachsen-Anhalt)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Kompensationsgrünland und Straßenbegleitgrün können eine Vernetzungs- und Lebensraumfunktion für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten überneh-men und damit aufgrund ihrer nicht ganz unerheblichen Flächenanteile ei-nen relevanten Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten. Die Mehrzahl dieser Flächen umfasst jedoch von Obergräsern dominiertes, ar-tenarmes Grünland und bleibt daher erheblich hinter ihren diesbezüglichen Möglichkeiten zurück. In dem auf einer laufenden Voruntersuchung auf-bauenden Vorhaben soll daher eine kostensparende Methode erprobt wer-den, um die Dominanz der Obergräser zugunsten von Strukturmosaiken aus lichter und dichter wüchsigen Beständen mit einer hohen Kräutervielfalt zu verringern. Dazu sollen gezielt bestimmte Halbschmarotzer-Pflanzenarten eingesät werden, die besonders gut von Obergräsern leben und damit die Biomasseproduktion reduzieren und den Ausschluss konkurrenzschwäche-rer Arten durch die Obergräser verringern. Damit kann das Vorhaben einen relevanten Beitrag dazu leisten, die die Lebensraumqualität und damit auch die Vernetzungsfunktion von Straßenbegleitflächen und Kompensations-grünland zu erhöhen.

Dynamisierung der Donauauen 70 100 100 50 (Bayern)

(Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Begleitung)

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Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Flüsse und ihre Auen gehören zu den naturschutzfachlich bedeutendsten Ökosystemen Deutschlands und Mitteleuropas. Die Abkopplung der Fluss-auen von der natürlichen Hochwasserdynamik durch Flussbegradigung und Staustufenbau hat an vielen Flüssen zu einer Gefährdung der auentypischen Arten und Lebensräume und zu Problemen beim Hochwasserschutz ge-führt. In dem Vorhaben wurde zwischen 2009 und 2014 im staubeeinfluss-ten Bereich der Donau zwischen Neuburg und Ingolstadt erprobt, inwieweit durch gesteuerte Flutungen des noch großflächig vorhandenen Auenwaldes und Rückfluss in die Donau aueartige Bedingungen wiederhergestellt wer-den können. Nach den Flutungen der ersten Jahre hat sich die Auendynamik mit positiven Wirkungen auf Flora und Fauna teilweise wieder eingestellt. In einer Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Begleituntersuchung soll untersucht werden, ob sich die positiven Wirkungen verstetigen, welche Entwicklung die Biodiversität im Auenwald nimmt und welche Empfehlun-gen für die weitere Steuerung des Systems, z. B. im Hinblick auf eine Ver-größerung des Wirkraumes, sowie für die Ausgestaltung langfristiger Mo-nitoringprogramme in Auen gegeben werden können. Die Ergebnisse sollen für die Planung vergleichbarer Maßnahmen an größeren Flüssen in Deutschland (u. a. an Bundeswasserstraßen) verwendet werden.

Arrondierung und Verbund großflächiger Wild-nisgebiete

80 200 300 250

(offen)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

In der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung ist das Ziel formuliert, wonach sich bis zum Jahr 2020 die Natur auf mindestens 2 % der Landesfläche wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann. Die vom Bund bereitgestellten Flächen des Nationalen Naturerbes so-wie potenzielle Wildnisflächen der öffentlichen Hand können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Das Potenzial geeigneter Flächen kann dadurch erhöht werden, dass durch gezielte Flächenankäufe die fachlich geforderte Mindestgröße und Kompaktheit potenzieller Wildnisgebiete erreicht wird bzw. ihre Einbindung in einen überregionalen Biotopverbund erfolgen kann. Mit dem Vorhaben sollen wesentliche Voraussetzungen hierfür ge-schaffen werden. Im Rahmen einer laufenden Voruntersuchung werden der-zeit die Möglichkeiten für Arrondierung und Verbund großflächiger Wild-nisgebiete ermittelt, die dann modellhaft erprobt werden sollen. Das Vorha-ben kann damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des 2%-Zieles leis-ten.

Anstoß naturschutzgerechter Regionalentwicklungen Grüne Infrastruktur in der Region

100 50 250 350 (Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein)

(Voruntersuchung, Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Mit dem Bundeskonzept Grüne Infrastruktur liegt seit März 2017 ein bun-desweit räumlich übergreifendes Gesamtkonzept vor, mit dessen Hilfe die bestehenden Fachkonzepte und Leitbilder des Naturschutzes und der Land-schaftspflege in bundesrelevante Planungsprozesse berücksichtigt werden können. Die Europäische Kommission sieht in grüner Infrastruktur auch ei-nen wichtigen Beitrag zur Regionalpolitik. Daher soll sichergestellt werden, dass dieser Beitrag routinemäßig in Raumplanung und territoriale Entwick-lung einbezogen und bei der Durchführung dieser Maßnahmen umfassend berücksichtigt wird.

Das bedeutet für Deutschland, dass auf der regionalen Planungsebene die Landschaftsrahmenplanung und ihre Integration in die räumliche Gesamt- und Fachplanung für die inhaltliche Ausfüllung des Konzeptes der grünen Infrastruktur und seine konkrete Umsetzung eine besondere Verantwortung hat. In dem geplanten Vorhaben sollen daher parallel im Rahmen der Planaufstellung (in „Echtzeit“) von zwei bis drei Landschaftsrahmenplänen Konzepte der Etablierung grüner Infrastruktur begleitet und beispielhaft konkrete Projekte auf regionaler Ebene praktisch umgesetzt werden.

Lebendige Mulde

100 50 100 150

(Sachsen)

(Voruntersuchung, Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Hauptziel des geplanten Vorhabens ist die modellhafte Wiederherstellung natürlicher Überschwemmungsbereiche in der Muldeaue zwischen Eilen-burg und Bad Düben. Hierzu sollen Planungs- und Umsetzungsaspekte des Natur- und Artenschutzes mit denen des Hochwasserrisikomanagements und der Landnutzung auf nachhaltige und vorbildliche Art und Weise ver-knüpft werden. Die hinterdeichs liegende Flussaue an der Vereinigten Mulde zwischen Eilenburg und Bad Düben soll an den vorderdeichs wei-testgehend unverbauten Fluss mit seinen dynamischen Prozessen durch Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements und Biotopschutzes natur-näher und besser angebunden werden, um die große Vielfalt auetypischer Biotope, Arten und Prozesse unter Beachtung von Nährstoffströmen und Bodenschutzaspekten zu sichern, die Synergieeffekte zwischen natürlichem und technischem Hochwasserrisikomanagement zu optimieren und eine verstärkte nachhaltige Regionalentwicklung zu generieren. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine intensive Kommunikation, Planung und Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren u. a. aus Kommunen, Landwirtschaft, Tou-rismus und Wasserwirtschaft vorgesehen. Die Machbarkeit des Vorhabens soll im Rahmen einer Voruntersuchung grundsätzlich geprüft werden. Im Hauptvorhaben sollen dann die im Rahmen der Voruntersuchung als ziel-führend identifizierten Teilprojekte zur Realisierung kommen.

Konzeptionelle Entwicklung und modellhafte Er-probung von Kompensationsmaßnahmen im Wald 50 100 50 200 (Ort noch offen)

(Voruntersuchung, Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Bei der Planung und Umsetzung länderübergreifender und bundesrelevan-ter Projekte werden aufgrund von Flächenknappheit im Offenland sowie von Eingriffen in Waldgebiete zunehmend Kompensationsmaßnahmen im Forst diskutiert. Dabei sind zahlreiche Maßnahmentypen denkbar (z. B. Re-Etablierung von Lichtwaldstrukturen, Entwicklung einer ausreichenden Ha-bitatheterogenität und langfristigen Selbstorganisation), deren Effizienz und konkrete Umsetzbarkeit voraussichtlich jedoch große Unterschiede aufweisen. Mit dem geplanten E+E-Vorhaben soll daher eine Konzeption zur optimalen Kombination verschiedener Maßnahmentypen entwickelt und in einem repräsentativen Naturraum beispielhaft erprobt werden. Damit können fundierte Erkenntnisse zur Praktikabilität und Wirksamkeit gewon-nen und Empfehlungen für eine bundesweite Anwendung ermöglicht wer-den.

Naturschutzgerechte Stadterneuerungen

Erhöhung der Biologischen Vielfalt im (halb-)öf-fentlichen Wohnumfeld – Animal-Aided Design

70 150 200 350

(Bayern/Hessen)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Die Planung, Gestaltung und Pflege von halböffentlichen Außenanlagen größerer Wohnkomplexe im Siedlungsbereich findet bislang weitgehend ohne Berücksichtigung der Anforderungen von Natur- und Artenschutz statt. Durch eine frühzeitige Ausrichtung der Gestaltung und Pflege dieser Flächen an geeigneten Zielarten durch Pflanzenauswahl, Pflegemanage-ment sowie Habitatgestaltung, kann die Biologische Vielfalt und die Na-turerfahrung im urbanen Bereich verbessert werden. Die Kernidee der Me-thode „Animal-Aided Design“ ist es, das Vorkommen von Tierarten als Teil der Gestaltung eines Freiraums integrativ zu planen. Wenn Tiere so von vornherein Teil des Gestaltungsentwurfs werden, können sie die Ge-staltung inspirieren und so eine bessere Gestaltung ermöglichen. Diese praktische Umsetzbarkeit dieser Methode soll aufbauend auf einer laufen-den Voruntersuchung im Rahmen des geplanten Vorhabens erprobt wer-den.

Garten-Wald-Systeme in der nachhaltigen Stadt-entwicklung

30 150 250 250 (Brandenburg, Berlin)

(Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

So genannte Waldgärten haben sich bereits in einigen Ländern Europas (Großbritannien, Frankreich) und zum Beispiel in den USA zumindest in ländlichen Regionen durchgesetzt. Dieses Konzept wird nunmehr auch für innerstädtische und suburbane Räume als Form des Urban Gardening dis-kutiert. Im Kern geht es darum, dauerhafte Grünstrukturen in sub-/ urbanen Räumen zu entwickeln, die langfristige Strukturen schaffen und sich nicht auf Zwischennutzungen beschränken. Zum Beispiel zeichnen sich Wald-gärten durch eine strukturelle Ähnlichkeit zu naturnahen Wäldern aus, die durch eine Mehrschichtigkeit von vorwiegend obst- und nusstragenden Bäumen und Sträuchern, Bienenweide, sowie durch eine Gemüse- und Kräuterschicht erreicht wird. Eine hohe Artenvielfalt und dauerhafte Bo-denbedeckung sind explizite Ziele, um Synergien in Bezug auf die Produk-tivität von Nahrungsmitteln zu erreichen, die vor allem auf der Verbesse-rung ökologischer Funktionen und Kreisläufe basiert. Derartige Garten-Waldsysteme können an verschiedene Nutzungsanforderungen (bspw. Bio-logische Vielfalt, Naturschutz, Nahrungsproduktion, Erholung, Umweltbil-dung, „essbare Wildnis“) angepasst werden. Eine Erprobung in verschiede-nen urbanen Kontexten steht bislang aus.

Im Rahmen der geplanten Vorhabens sollen daher unterschiedliche und auch darüber hinaus gehende Formen (u.a. Stichwort Qualitätslandwirt-schaft) im sub/-urbanen Räumen konkretisiert und ihre Umsetzung beispiel-haft erprobt werden.

Bahntrassen – vernetzte urbane Lebensräume mit Zukunft für Pflanze, Mensch und Tier

120 100 100 250

(Thüringen)

(Voruntersuchung, Hauptvorhaben und wissenschaftliche Begleitung)

Innerstädtische Bahnbrachen sind mit der Umstrukturierung und Moderni-sierung der Bahninfrastruktur verstärkt Gegenstand der nachhaltigen Stadt-entwicklung und naturschutzfachlicher Bemühungen. Dabei weist die Re-vitalisierung von Bahnbrachen gegenüber anderen städtischen Brachen ei-nige Besonderheiten auf, betreffend u.a. die Entwidmung und Mobilisie-rung der Flächen in kommunales Eigentum, die Vielzahl der beteiligten Ak-teure, deren Lage und Größe sowie der Werte für Naturschutz und Vermin-derung klimatischer Beeinträchtigungen im städtischen Kontext. Es gab in der Vergangenheit zwar bereits Untersuchungen zum Thema; diese spiegeln aktuelle Stadtentwicklungsprozesse, Fragen des Natur- und Klimaschutzes, des Biotopverbundes sowie der Erholung und der Gesundheitsvorsorge je-doch nur unzureichend bzw. gar nicht wieder. In dem geplanten Vorhaben sollen in und mit der Stadt Erfurt beispielhaft Wege aufgezeigt werden, wie auf großen Bahnbrachen zielgerichtete Maßnahmen geplant und umgesetzt werden können, um multifunktionale Nachnutzungen im Sinne von Bio-topverbund, Naturschutz, Stadtentwicklung Klimaschutz, Gesundheitsvor-sorge und Erholung dauerhaft zu etablieren. Die Ergebnisse sollen in über-tragbare Handlungsleitfäden zur Nachnutzung einmünden. Das Vorhaben soll damit die übergeordneten Strategien des Bundes zur Qualifizierung der Innenentwicklung, zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und zum Klimaschutz flankieren und dient letztlich zur Validierung und praktischen Umsetzung wissenschaftlicher Untersuchungen des BfN und des BBSR.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 892 01 Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes

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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege

2020 2021 2022 2023 in T€ in T€ in T€ in T€

Summe geplanter Vorhaben 2.850 3.450 3.700 3.620

Gesamtbedarf 3.779 3.996 3.751 3.620

verfügbar lt. mittelfristiger Finanzplanung 2.945 2.945 2.945 2.945

Mehrbedarf 834 1.051 806 675 Der Mehrbedarf wird im Rahmen der Bewirtschaftung ausgeglichen.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 893 01 Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)

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Titel 893 01 (Seite 37 Reg.-Entwurf) Titel 893 01

Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

1.058 4.000 6.800 2.800

Zum Ist 2018 Bei einem Ansatz von 2.000 T€ in 2018 lag der Mittelabfluss bei 1.058 T€ (53 %). Grund für den unvollständigen Mittelabfluss war, dass sich Renaturierungsprojekte auf Grund zwingend erforder-licher Planfeststellungsverfahren verzögerten. Zum Ansatz 2020 Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ be-schlossen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 einen Entschließungsan-trag zu diesem Bundesprogramm angenommen, in dem ein „Förderprogramm Auen“ beim BMU ausdrücklich begrüßt wird. Auf diesen Grundlagen wurde ab dem Haushaltsjahr 2019 ein neues Förderprogramm „Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)“ gestartet. Die För-derrichtlinie vom 1. Februar 2019 wurde am 20. Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Finanziert werden sollen ab 2020:

• Förderung von Renaturierungsmaßnahmen durch Dritte (Förderprogramm Auen) Für die Förderung von Renaturierungsmaßnahmen durch Dritte werden in der Planungs-phase jährlich Mittel in Höhe von 200 bis 400 T€ pro Projekt angesetzt, in der Umsetzungs-phase jährlich im Durchschnitt 1 Mio. € pro Projekt.

• Ankauf von Flächen in den Auen durch die BImA Bei einem angenommenen Flächenkauf von 60 Hektar pro Jahr und einem Anteil von 80 zu 20 (Grünland zu Acker) wird daher von jährlich 1,2 Mio. € für den Ankauf von Flächen in den Auen von Bundeswasserstraßen durch die BImA ausgegangen.

• Betreuung von Flächen des Bundes in den Auen durch die BImA / Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen Es wird für die Betreuung von Flächen des Bundes überschlägig von Kosten in Höhe von 1 Mio. € ausgegangen. Es fallen Verwaltungs- und Betriebskosten an. Zusätzlich fallen Kos-ten für die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (Dauer 1-2 Jahre) und die Um-setzung von Pflegemaßnahmen an.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 893 01 Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)

- 191 -

Nach der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gibt es zukünftig ein Nebenwasserstra-ßennetz von ca. 2.800 km, das nicht mehr güterverkehrlich genutzt wird. Darüber hinaus befinden sich in den Hauptwasserstraßen Streckenabschnitte, die ebenfalls keine güterverkehrliche Bedeu-tung haben (z.B. ehemalige Altarme und abgeschnittene Flussschleifen). Auch diese Streckenab-schnitte eignen sich besonders für die Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen (ökologische Trittsteine). Bislang dient der Ansatz zur Finanzierung von fünf Modellprojekten, die im Rahmen der Aufstel-lung des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ bereits initiiert wurden. Die entsprechen-den Planungsverfahren führen allerdings zu deutlichen Verzögerungen, die die Realisierung der Modellprojekte verlängert. Folgende Modellprojekte wurden auf der Basis einer Ressortvereinba-rung zwischen BMU und BMVI auf den Weg gebracht. Sie werden durch die zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter Verden, Mannheim, und Bremen/Bremerhaven ausgeführt.

Modellprojekte Bundesprogramm Blaues Band Nr. Fluss

BW-km BL

Name Kurzbeschreibung der Maßnahme Zuständig-keitsbereich

WSA 1 Weser

km 213,5 - 224,1 km 231,4 - 238,8 NRW

Auenrena-turierung Weser-schleifen

Auenrenaturierung an den Weserschleifen: Auenentwicklung der Weser im Zusammenhang mit den umge-setzten und geplanten Abgrabungen bei Petershagen. Anbin-dung künstlicher Stillgewässer, Einbeziehung von Abgrabungen bei der Reaktivierung der Auendynamik. Anbindung der beste-henden Wasserflächen als Altarme oder Flutmulden aktivieren; Eigendynamik bis zu schlafenden Sicherungen zulassen; Hoch-wasserschutz; Entwicklung von Uferstrukturen zur biologischen Vielfalt

Verden

2 Rhein km 490,95 - 491,95 linkes Ufer RP

Ufer- und Auenrena-turierung Lauben-heim

Ufer- und Auenrenaturierung: Entwicklung naturnaher Uferstrukturen, Sukzession ehemaliger Ackerflächen, ggf. Flutmulden, Strukturierung des Ufers durch partielle Aufnahme und Abflachen der Böschung, fallweise An-legen von „Stummelbuhnen“, sukzessiver Rückbau der Pappeln, Verlagerung des Betriebsweges, Umwandlung der angrenzen-den Äcker in Sukzessionsflächen, ggf. kleine Flutmulden

Mannheim

3 Unterweser km 33,00 - 44,50 NI

Nebenarm Unterwe-ser

Reaktivierung des Rechten Nebenarms der Unterweser: Wiederherstellung von Flachwasserbereichen, einzigartige großräumige Maßnahme im tidebeeinflussten Bereich. Reakti-vierung des abgetrennten Nebenarmes als dauerhaft durchflos-senen Seitenarm der Tideweser durch Initialbaggerungen. Wie-derherstellung von eigendynamischen Prozessen. Entnahme aufgelandeter Sedimente, Sanierung von Schadstoffaltlasten in tieferen Sedimentschichten. Wiederherstellung von Flachwas-serbereichen und Auenstrukturen im Vorland.

Bremen, Bremerhaven

4 Rhein km 401,00 - 401,90 rechtes Ufer BW

Uferrena-turierung Monster-loch

Uferrenaturierung mit verbessertem Anschluss eines Alt-wassers: Entwicklung naturnaher Uferstrukturen und verbesserte Anbin-dung Altwasser, Abflachen der vorhandenen Böschung auf 1:5 ab Mittelwasserniveau; (Verlegung des Leinpfades um 10 m landeinwärts), Einbau von Störbuhnen und Baumstämmen, An-

Mannheim

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 893 01 Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen (Blaues Band)

- 192 -

Modellprojekte Bundesprogramm Blaues Band Nr. Fluss

BW-km BL

Name Kurzbeschreibung der Maßnahme Zuständig-keitsbereich

WSA bindung des Monsterlochs durch Vergrößerung des Quer-schnitts auf ca. 3 x 1m und Tieferlegung der Sohle auf GlW +50cm

5 Rhein km 474,00 - 476,50 rechtes Ufer HE

Uferrena-turierung Kühlkopf-Knob-lauchsaue

Uferentsicherung im Naturschutzgebiet: Entwicklung naturnaher Uferstrukturen und Anbindung Altwas-ser, Entfernung von Uferverbau oberhalb der MWLinie, Ent-wicklung der Ufervegetation, bereits 600m Naturufer und NSG Kühkopf-Knoblochsaue angrenzend

Mannheim

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 893 02 Wildnisfonds

- 193 -

Titel 893 02 (Seite 37 Reg.-Entwurf) Titel 893 02

Wildnisfonds

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

- 10.000 10.000 -

Zum Ansatz 2020 Der Koalitionsvertrag der 19. LP sieht vor, dass ein „Wildnisfonds“ zur Verfügung gestellt werden soll, mit dem Ziel, die Länder bei der Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels Wildnis zu unterstützen. Bislang sind lediglich 0,6 % der Landesfläche als großflächige Wildnisgebiete gesichert. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll hierdurch forciert werden. Als Bundesstrategie beinhaltet sie unter anderem das Ziel, dass sich bis 2020 die Natur auf mindestens 2% der Landesfläche Deutschlands wieder nach ihren Gesetzmäßigkeiten entwickeln können soll. Der Bund hat ein übergeordnetes Interesse daran, bundesweit in Wäldern, in Mooren, an Fließgewässern, an den Meeresküsten, im Hochgebirge, in Bergbaufolgelandschaften und auf ehemaligen Truppenübungsplätzen großflächige Wildnisgebiete zu sichern. Über den Wildnisfonds sollen die überregional bedeutsamen, gesamtstaatlich repräsentativen Anteile an der Umsetzung des 2%-Wildnisziels gefördert werden. Bund und Länder haben eine gemeinsame Verantwortung für den Erhalt von Natur und Landschaft, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Verpflichtungen der Agenda 2030 (Sustainable Deve-lopment Goal 15 fordert den Erhalt und die Wiederherstellung der terrestrischen und Binnengewäs-serökosysteme) sowie der Aichi-Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD, Ziel 5 legt einen besonderen Fokus auf die Reduzierung der Zerschneidung von Lebensräumen, Ziel 11 auf die Repräsentativität und die Vernetzung der Gebiete). Die genannten internationalen Ver-pflichtungen werden durch großflächige Wildnisentwicklung in besonderer Weise erfüllt. Um über die bislang gesicherten 0,6% der Landesfläche als großflächige Wildnisgebiete hinaus zu kommen, ist nun die Möglichkeit eröffnet, potenzielle Wildnisgebiete zu sichern bzw. bestehende Wildnisgebiete zu ergänzen und/oder zusammenzulegen (zu arrondieren). Auch die Arrondierung geeigneter Flächen des Nationalen Naturerbes soll ermöglicht werden. Als Maßnahmen kommen der Kauf geeigneter Flächen sowie der Erwerb der Nutzungsrechte von den Flächeneigentümern und deren Entschädigung für Nutzungsausfall in Betracht. Die Umsetzung des 2%-Wildnisziels und entsprechend die Förderung durch den Wildnisfonds basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

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Kapitel 1604 - Naturschutz

Titel 893 02 Wildnisfonds

- 194 -

Es sollen Maßnahmen von Stiftungen, Kommunen und Verbänden gefördert werden können, die nachweisen, dass sie die Sicherung der Wildnisgebiete gewährleisten können. Auch die BImA könnte unter Umständen Flächen übernehmen. Als potenzielle Flächen kommen insbesondere Kommunalwälder in Betracht sowie private Flächen, deren Bewirtschaftung aufgrund des hohen Anteils der Grenzertragsstandorte kaum wirtschaftliche Erträge erbringt.

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. . .

Kap. 1605 (Seite 38 Reg.-Entwurf)

Kap. 1605

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Übersicht

- 196 -

Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Übersicht Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 46.317 Regierungsentwurf 2020 71.484 Mehr + 25.167 (= + 54,34%) Grundsätzliche Bemerkungen zum Kapitel Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Das BMU übt die Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit des Gesetzesvollzugs durch die Länder und die Fachaufsicht über seine nachgeordneten Behörden, das Bundesamt für Strahlen-schutz (BfS) und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), aus. Gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat das BMU ein fachliches Weisungsrecht im Hinblick auf Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für radioaktive Stoffe. Zudem ist das BMU für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen und des untergesetzlichen Regelwerks zuständig. Aufgabe des BMU ist ferner, auf die Erfüllung internationaler Verpflichtungen auf den Gebieten der nuklearen Sicherheit hinzuwirken, einschließlich der Sicherheit bei der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, der Sicherung und des Strahlenschutzes. Auch sind dies-bezügliche deutsche Interessen gegenüber dem Ausland wahrzunehmen. Zur Erfüllung der genannten Aufgaben ergeben sich für das BMU auch unter Berücksichtigung ei-nes übergreifenden Ansatzes sowie einer längerfristigen Forschungsperspektive in Verbindung mit verwertbaren Zwischenergebnissen für den Haushalt 2020 die nachfolgend dargestellten Unterstüt-zungs- und Forschungsbedarfe. Um diese zu decken, sind einerseits die notwendige behördliche Fachkompetenz sicherzustellen und andererseits der Fortbestand von unabhängigen Sachverständi-geninstitutionen zu gewährleisten. Ausgabenschwerpunkte im Haushalt 2020 - Forschung, Untersuchungen und Ähnliches zur Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen,

nuklearen Sicherung und Entsorgung sowie zum Strahlenschutz mit insgesamt 32,212 Mio. €; - Internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-

gen, der nuklearen Sicherung und Entsorgung sowie des Strahlenschutzes mit 3,450 Mio. €; - Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der globalen Partnerschaft in Höhe von

0,500 Mio. €;

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Übersicht

- 197 -

- Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Absatz 2 Atomgesetz in Folge des Reaktorun-

falls von Tschernobyl in Höhe von 0,330 Mio. € und - Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Atomgesetzes und des Strahlen-

schutzgesetzes in Höhe von 34,992 Mio. €. Veranschlagung im Zentralkapitel 1611: Titel 526 02 (Zu 1. Geschäftsstellen, Sachverständige, Ausschüsse und Fachbeiräte im Bereich des BMU; Nrn. 14 bis 16 der Erläuterungen (BMU) - Reaktor-Sicherheitskommission, Strahlenschutzkommission, Entsorgungskommission) 0,750 Mio. € Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) und die Entsor-gungskommission (ESK) sowie deren Ausschüsse und Arbeitsgruppen beraten das BMU jeweils in Form einer Daueraufgabe schwerpunktmäßig in Fragen von grundlegender Bedeutung und bei der Initiierung weiterführender sicherheitstechnischer Entwicklungen. Die Beratungsergebnisse werden in allgemeine Empfehlungen und einzelfallbezogene Stellungnahmen gefasst. Die Notfallorganisation der SSK (SSK-Krisenstab) vertritt die SSK im Fall eines kerntechnischen Unfalls oder anderen radiologischen Notfalls oder entsprechender Übungen. Erläuterungen zu einzelnen Titeln des Kapitels 1605:

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 198 -

Titel 532 05 (Seite 39 Reg.-Entwurf) Titel 532 05

Internationale Zusammenarbeit

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

3.089 3.450 3.450 - Die vorgesehenen Ausgaben des Titels gliedern sich wie folgt auf: - Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit (Stammbereich) 2,350 Mio. € - Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

mit Osteuropa und anderen Regionen 1,100 Mio. € Gesamt 3,450 Mio. € 1. Darstellung der anfallenden Aufgaben

Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie werden in unmittelba-rer Nachbarschaft zu Deutschland und international kerntechnische Anlagen betrieben sowie teilweise neu geplant und gebaut. Daraus ergeben sich auch zukünftig Herausforderungen, de-nen nur entsprochen werden kann, wenn das BMU Einfluss auf die internationale Zusammenar-beit zum Schutz der deutschen Bevölkerung und der Umwelt nehmen kann (auch Auftrag aus dem KoaV für die 19. Legislaturperiode). Voraussetzung hierfür ist, dass in Deutschland die fachliche Kompetenz und das fachliche Wissen – auf dem Gebiet der nuklearen Sicherung, des Strahlenschutzes, der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie der Ver- und Entsorgung erhalten bleibt und durch eine weiterhin starke Präsenz in den internationalen Gremien bi- und multilateraler Art eingesetzt wird. Grenzüberschreitende Zusammenschlüsse von Betreibern, Herstellern und technischen Sach-verständigenorganisationen, wie auch die Beschlüsse zur Schaffung der Energieunion, u.a. mit Liberalisierung des europäischen Strommarktes bei zunehmendem Kostendruck, erfordern eine verstärkte und regelmäßige Zusammenarbeit der verantwortlichen Aufsichtsbehörden. Einer-seits kann dadurch verhindert werden, dass Harmonisierungen von Standards und Einsparungen auf Kosten der Sicherheit erfolgen. Andererseits ist Forschung zur Analyse und Bewertung ak-tueller und neu aufkommender Sicherheits- und Sicherungsfragen oft nur noch durch internati-onale Arbeitsteilung möglich.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 199 -

2020 sind im Bereich der internationalen Zusammenarbeit – neben der kontinuierlichen Wahr-nehmung sicherheitsgerichteter Verhandlungen und Aufarbeitung von Verhandlungsfortschrit-ten sowie der Mitarbeit an der Weiterentwicklung von Regelwerken – insbesondere folgende Fachaufgaben zu behandeln:

- Vorbereitung/Teilnahme an Peer-Review-Prozessen, Überprüfungs- und sonstigen maßgeb-lichen Konferenzen,

- Austausch und Auswertung internationaler Betriebserfahrungen sowie Bewertung von

Nachrüst- und Modernisierungsprogrammen insbesondere beim anlageninternen Notfall-schutz,

- Sicherheitsauswertung bestehender Anlagen und vertiefte Untersuchung von Sicherheitsfra-

gen, die international nicht zufriedenstellend gelöst sind (generische Sicherheitsfragen),

- Erhaltung und Erlangung umfangreicher Kenntnisse über ausländische Anlagen für den Ein-satz in der internationalen fachwissenschaftlichen Zusammenarbeit,

- Behandlung von Fragen der Sicherheitskultur und Weiterentwicklung integrierter Sicher-

heitsmanagementsysteme,

- Behandlung von Fragen zur effektiven behördlichen Aufsicht über kerntechnische Anlagen und zur behördlichen Sicherheitskultur,

- Mitwirkung in internationalen Organisationen bei Überarbeitungsprozessen zu Sicherheits-

anforderungen (u. a. Fragen der Alterung kerntechnischer Anlagen, Fragen zur Entwicklung und Erstellung von IEC-Standards für softwarebasierte Sicherheitsleittechnik),

- Fortsetzung der Mitgestaltung des internationalen Regelwerks zur nuklearen Sicherung

(Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter), insbesondere aktive Mitarbeit an der Nuclear Security Series der IAEO, Teilnahme als Reviewer an IPPAS-Mis-sionen in anderen Staaten, Mitgestaltung und Teilnahme an der Internationalen Konferenz für nukleare Sicherung mit Ministerteil in 2020 (ICONS 2020) sowie Mitgestaltung der Vor-bereitungen zur CPPNM/A Überprüfungskonferenz in 2021,

- Klärung von Fragen der sicheren Behandlung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver

Abfälle und deren geordneter Beseitigung,

- Behandlung gesellschaftlicher und wissenschaftlicher/technischer Fragestellungen hinsicht-lich der Auswahl und Erkundung von Endlagerstandorten, insbesondere hinsichtlich Stand-ortauswahlverfahren im benachbarten Ausland,

- internationale Zusammenarbeit zu grundsätzlichen Fragestellungen der Endlagerung (z. B.

Nachweis der Langzeitsicherheit, sicherer Betrieb von Endlagern),

- Diskussion der neuen Empfehlungen zum Strahlenschutz der International Commission on Radiological Protection (ICRP) im Zusammenwirken mit den anderen internationalen Orga-nisationen,

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 200 -

- Beratung und Neubewertung der aktuellen Erkenntnisse im Bereich der UV-Strahlung und

der elektromagnetischen Felder bei der International Commission on Non-Ionizing Radia-tion Protection (ICNIRP).

2. Internationale Institutionen/ Gremien/ Bilaterale Beziehungen

Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschut-zes wird in unterschiedlichen Institutionen und Gremien, in denen Deutschland durch das BMU vertreten wird, ausgeübt. Durch sie werden die einzelnen Handlungsfelder und -grundlagen in einem dynamischen Prozess fortentwickelt. Als maßgeblich zu nennen sind: - Ratsgremien der europäischen Institutionen/ European Nuclear Safety Regulators‘

Group (ENSREG) Durch die EU-Richtlinien zur nuklearen Sicherheit (Richtlinie 2009/71/Euratom, geändert durch Richtlinie 2014/87/Euratom) und zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Richtlinie 2011/70/Euratom) wurde ein Gesamtprozess angestoßen, der die Arbeiten in der ENSREG (Zusammenschluss der Leiter der Atomaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten) im Hinblick auf ein gemeinsames Verständnis der Richtlinienin-halte und deren rechtliche und praktische Umsetzung stetig intensiviert hat. ENSREG, und somit auch BMU, wird sich 2020 weiterhin an allen Folgeaktivitäten des EU-Stresstests beteiligen. Hierzu gehört insbesondere auch die weitere Gestaltung der Durchführung von „Topical Peer Reviews“ (TPR) auf Basis der Erfahrungen des ersten TPR 2017/ 2018 gemäß der geänderten Richtlinie 2009/71/Euratom. Im Rahmen von ENS-REG wird auch die Durchführung eines Benchmarks zur Umsetzung des Artikels 8a) der Richtlinie 2009/71/Euratom diskutiert. Dieser würde im Jahr 2020 stattfinden.

- Western European Nuclear Regulators‘ Association – WENRA Die WENRA als technische Vereinigung westeuropäischer nuklearer Aufsichtsbehörden hat sich zum Ziel gesetzt, europäische Anforderungen und Empfehlungen zur nuklearen Sicherheit sowie zur Sicherheit bei der Behandlung bestrahlter Brennelemente und radio-aktiver Abfälle einschließlich Zwischenlagerung, Stilllegung und Endlagerung zu entwi-ckeln und kontinuierlich an den Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Die Prüfung auf Aktualität bzw. Neuerstellung der WENRA-Referenzniveaus ist fortzu-führen und betrifft die Referenzniveaus, die aufgrund aktueller Entwicklungen Anpas-sungsbedarf aufweisen. Zusätzlich werden z. B. Anforderungen an passive Systeme, an den Nachweis des „Ausschlusses“ von Ereignissen/ Zuständen („practical elimination“) sowie Empfehlungen oder Berichte zu weiteren technischen Aspekten entwickelt. Darüber hinaus hat WENRA die technischen Spezifikationen für die TPR gemäß geänderter Richt-linie 2007/91/Euratom erarbeitet. Die Erfahrungen aus dem ersten TPR-Prozess 2017/2018 werden ausgewertet und fließen in die bereits beginnende Vorbereitung des nächsten Re-views 2023 ein. Die WENRA-Anforderungen werden auch in das deutsche Regelwerk ein-fließen, so dass die Prüfung der Übertragbarkeit auf deutsche Anlagen erforderlich wird.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 201 -

- European Nuclear Security Regulators‘ Association - ENSRA Die ENSRA befasst sich mit Fragen auf dem Gebiet des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) von ortsfesten Anlagen und von Kernbrenn-stofftransporten. Ziel ist ein Austausch über Fragen der nuklearen Sicherung und die För-derung eines europaweiten Verständnisses bestehender nationaler Regelungen einschließ-lich deren Anwendung im Falle grenzüberschreitender Vorgänge sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses zur Umsetzung internationaler Empfehlungen.

- Bilaterale Beziehungen

Auch nach dem deutschen Atom-Ausstieg werden in teilweise unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze Kernkraftwerke in Betrieb sein. Zur Wahrung der Sicherheit der deut-schen Bevölkerung und zum Schutz der Umwelt in Deutschland müssen die bilateralen Kontakte gepflegt, intensiviert und im Falle eines Ausstiegs Großbritanniens aus der EU neu aufgebaut werden. Die bilaterale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und ent-sprechende Abkommen über die frühzeitige Benachrichtigung über nukleare Unfälle, über Informations- und Erfahrungsaustausch und über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Si-cherheit kerntechnischer Anlagen, der nuklearen Sicherung, des Strahlenschutzes und der nuklearen Entsorgung sind daher von großer Bedeutung, und werden dies auch in Zukunft in hohem Maß bleiben. Fragestellungen im Zusammenhang mit grenznahen kerntechnischen Einrichtungen sind insbesondere im Rahmen der hierzu eingerichteten bilateralen Nuklearkommissionen zu erörtern. Dabei sind die Nachbarstaaten mit Kernkraftwerken (Belgien, Frankreich, Nieder-lande, Schweiz und Tschechien) von herausragender Bedeutung. Ebenso ist eine bilaterale Zusammenarbeit mit Staaten ohne Kernkraftwerke von großer Bedeutung, um die deutsche Position international zu stärken. Mit Österreich finden bereits regelmäßige Expertentref-fen statt. Mit anderen Staaten soll die Zusammenarbeit ausgebaut werden, u.a. mit Polen, das den Einstieg in die Kernenergienutzung plant. Dies gilt ebenso für die Beteiligung Deutschlands an grenzüberschreitenden strategischen Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen (Umweltvorsorgeinstrumente) bei ausländischen Projekten und Plänen, auch aus Transparenzgründen. Ein unverändert sicherheitsgerichtetes Anliegen ist auch die Verfolgung der Entwicklung des sicherheitstechnischen Niveaus der Kernkraftwerke im übrigen Europa, insbesondere der Kernkraftwerke sowjetischer/ russischer Baureihen in Osteuropa und die wissenschaft-lich-technische Zusammenarbeit mit dem Ziel weiterer sicherheitstechnischer Verbesse-rungen. Dazu gehört auch der auf eigenständige Analysen gestützte wissenschaftlich-tech-nische Erfahrungsaustausch.

Vor dem Hintergrund mehrerer geplanter Neubauprojekte in europäischen Nachbarstaaten mit asiatischer Beteiligung oder unter Verwendung von asiatischem Reaktordesign kommt auch dem Informationsaustausch mit den ostasiatischen Ländern China, Japan und der Re-publik Korea (Südkorea) eine besondere strategische Bedeutung zu. Der Austausch mit diesen Staaten ist entsprechend den sich dynamisch ändernden Randbedingungen strate-gisch fortzuentwickeln und anzupassen.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 532 05 Internationale Zusammenarbeit

- 202 -

Der Einsatz von Small Modular Reactors (SMR) wird international – auch in einigen euro-päischen Staaten – als mögliche, da mutmaßlich kostengünstigere, Alternative zu großen Kernkraftwerken diskutiert. Um das deutsche Sicherheits- und Sicherungsverständnis in die internationale Diskussion einbringen zu können, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den technischen, aber auch politisch-strategischen Herausforderungen, die mit SMR einhergehen, notwendig.

- Internationale Organisationen

In internationalen Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Nuclear Energy Agency innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung (OECD/NEA), der International Radiation Protection Association (IRPA), der World Health Organization (WHO), dem United Nations Scienti-fic Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR), der International Com-mission on Radiological Protection (ICRP) und der International Commission on Non-Io-nizing Radiation Protection (ICNIRP) wird bei der Aufstellung und Durchführung von Ar-beitsprogrammen weiterhin fachlich substantiiert mitgewirkt. An international durchge-führten Peer Reviews (z. B. im Rahmen des Integrated Regulatory Review Service (IRRS), des Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, De-commissioning and Remediation Programmes (ARTEMIS)) der IAEO nimmt Deutschland teil. Der Internationale Beratungsdienst zum Physischen Schutz (International Physical Protection Advisory Service (IPPAS)) der IAEO soll durch Teilnahme bzw. Entsendung von Experten unterstützt werden. Die Ergebnisse der 2017 in Deutschland durchgeführten IPPAS-Mission werden gemeinsam mit allen Beteiligten ausgewertet und ggf. sukzessive im nationalen Regelwerk umgesetzt.

Die G7- Nuclear Safety and Security Group (NSSG) stellt auch 2020 - in Abstimmung mit den relevanten internationalen Organisationen - für die Staatschefs direkt über die Sherpas technisch fundierte, strategische Ratschläge zu Fragen bereit, die Sicherheit und Sicherung der friedlichen Nutzung der Kernenergie betreffen.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

- 203 -

Titel 544 01 (Seite 40 Reg.-Entwurf) Titel 544 01

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

26.912 32.212 32.212 - Die Ausgaben werden auf der Grundlage des Ressortforschungsplans des BMU bewirtschaftet. Es werden hauptsächlich Untersuchungen finanziert, die zur Bestimmung der Anforderungen an die Sicherheit und Sicherung von Kernkraftwerken, Kernbrennstofftransporten, Transporten sonstiger radioaktiver Stoffe und anderen kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten sowie für die Wahrneh-mung der Bundesaufsicht nach Artikel 85 des Grundgesetzes über den Vollzug des Atomgesetzes durch die Länder und die Weiterentwicklung des Atom- und Strahlenschutzrechts notwendig sind. Hierzu muss der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik und im Bereich der Sicherung auch von der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden als Maßstab für erforderliche Bewertungen oftmals kurzfristig ermittelt werden. Daneben dienen langfristige Vorhaben der Weiterentwicklung von Si-cherheits- und Sicherungsanforderungen und Nachweisverfahren, der Gewährleistung eines gleich-wertig hohen Sicherheits- und Sicherungsniveaus, der weiteren Konkretisierung der Schadensvor-sorge und der Kontrolle und Verminderung des mit der Nutzung der Kernenergie verbundenen Risi-kos. Weitere Schwerpunktaufgaben des BMU sind die Entsorgung der bereits angefallenen und der bei Betrieb und Stilllegung von Kernkraftwerken noch anfallenden radioaktiven Abfälle, für deren Durchführung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung der Bund künftig nicht nur bei der Endlagerung, sondern aufgrund des Entsorgungs-übergangsgesetzes auch schon bei der Zwischenlagerung dieser radioaktiven Abfälle eine Durch-führungsverantwortung trägt. Zu den Schwerpunktaufgaben gehören außerdem Fragen der Stillle-gung kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen. Darüber hinaus werden wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet sowie technische Verfahren und Maßnahmen entwickelt, um Strahlenschutzvorschriften erstellen zu können und deren Durchfüh-rung zu ermöglichen. Die Gesamtausgaben des Titels verteilen sich auf folgende fachliche Schwerpunkte:

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1. Grundlagen, Strategien und Instrumente für das atomrechtliche Handeln des Bundes 2,132 Mio. € Um die erforderliche Leistungsfähigkeit und Kompetenz der atomrechtlichen Behörden des Bundes und der Länder zu erhalten und zu stärken, sind Maßnahmen notwendig, damit Sicher-heits- und Sicherungsfragen und Regelwerke nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik sowie im Bereich der Sicherung auch der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden bearbei-tet werden können. Gefahren aufgrund von Kompetenzverlusten etwa durch altersbedingtes Ausscheiden von erfahrenen Fachleuten ist - auch bei Sachverständigenorganisationen - entge-genzuwirken. Zum Aufbau und Erhalt der erforderlichen Kompetenzen der atomrechtlichen Behörden müs-sen anforderungsgerechte Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Eine mit spezifischen europaweiten Kursangeboten ausgestattete Datenbank ist fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten. Zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen und des maßgeblichen Fachwissens müs-sen fortschrittliche Systeme des Informations- und Wissensmanagements für das BMU, aber auch für die Zusammenarbeit aller an der Sicherheit und Sicherung von kerntechnischen Anla-gen und Einrichtungen beteiligten Stellen (atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehör-den des Bundes und der Länder, Gutachterorganisationen) weiterentwickelt und praktiziert werden. Den Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise nach-zukommen.

2. Weiterentwicklung des Atomrechts und des kerntechnischen

Regelwerkes sowie Rechts- und Verfahrensfragen 2,000 Mio. € (ausgenommen spezielle Fragen der Ver- und Entsorgung) Zur Weiterentwicklung des Atomrechts sind Gutachten insbesondere in den Bereichen der rechtlichen Regelungen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen, der nuklearen Sicherung und der atomrechtlichen Haftung notwendig. Daneben ist die Unterstützung zu Rechtsfragen im Rahmen von Verwaltungsverfahren sowie gerichtlicher und schiedsgerichtlicher Streitigkeiten im Einzelfall erforderlich. Zur fortlaufenden sicherheitstechnischen Bewertung der deutschen Kernkraftwerke ist ein voll-ständiger und einheitlicher Bewertungsmaßstab erforderlich, der dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt. Anhaltspunkte für neuere Erkenntnisse ergeben sich gemäß den Anforde-rungen des Atomgesetzes durch einen ständigen Vergleich mit dem Stand internationaler Re-gelwerke, durch Auswertung praktischer Erfahrungen bei der Anwendung des bestehenden kerntechnischen Regelwerks sowie aus Erkenntnissen aus der sicherheitstechnischen Bewer-tung von nationalen und internationalen Vorkommnissen und Betriebserfahrungen in Kern-kraftwerken. Das BMU setzt sich dafür ein, dass in Europa ein hohes Sicherheitsniveau bei Kernkraftwerken eingehalten und gemäß wissenschaftlich-technischem Fortschritt weiterentwickelt wird. Nach der Beteiligung an den vom Europäischen Rat als Konsequenz aus den Ereignissen in Fukushima beschlossenen Sicherheitsüberprüfungen (EU-Stresstest) wird sich das BMU auch

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an allen Folgeaktivitäten im Jahr 2020 und darüber hinaus beteiligen. Ferner beteiligt sich das BMU im Rahmen der Western European Nuclear Regulators‘ Association (WENRA) an der Überarbeitung der WENRA-Referenzniveaus und ihrer Umsetzung in Maßnahmen zur Verbes-serung und Erhaltung der Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland. Damit wird insgesamt das Ziel einer europäischen Harmonisierung der Ansätze und der kontinuierlichen Verbesse-rung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen in Deutschland und Europa verfolgt. Bei diesen Arbeiten müssen auch aktuelle Entwicklungen in anderen europäischen Staaten und bei interna-tionalen Organisationen berücksichtigt werden, was nur mit Unterstützung von externen Sach-verständigen möglich ist. Von zunehmender Bedeutung ist auch die Mitwirkung bei der euro-päischen und internationalen Normung, die eine ergänzende Basis für nationale Regelsetzungen bzw. -überprüfungen darstellen. Entsprechend dem Ergebnis der gesamtheitlichen Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik wird das nationale kerntechnische untergesetzliche Regelwerk weiterentwickelt und aktualisiert. Dies betrifft u. a. die Fachregeln des Kerntechni-schen Ausschusses (KTA) zur Konkretisierung des übergeordneten kerntechnischen Regel-werks („Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ und deren Interpretationen) einschließ-lich der Umsetzung bzw. Beachtung der WENRA Referenzniveaus. Der sichere Betrieb von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren hängt neben der zuverlässi-gen Funktionsweise technischer Komponenten und Systeme auch wesentlich von der Qualifika-tion des Betriebspersonals auf allen Ebenen ab. Hierzu sind die Anforderungen an die Ausbil-dung, den Fachkundeerwerb und –erhalt des verantwortlichen Kernkraftwerkspersonals sowie die notwendigen Kenntnisse der in Kernkraftwerken sonst tätigen Personen kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

3. Atomrechtliche Genehmigungen - Bundesaufsichtliche Stellungnahmen zu in Betrieb und Nachbetrieb befindlichen Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren 0,600 Mio. € Sicherheitsrelevante Änderungen von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren wie beispiels-weise Leistungserhöhungen, veränderter Brennstoffeinsatz, veränderte Betriebsführung oder reduzierter Personaleinsatz werden in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder geprüft. Bei besonderer Bedeutung ergänzt die Bundesaufsicht die behördliche Prüfung insbesondere im Hinblick auf übergeordnete As-pekte. Kommt es in einem Kernkraftwerk im Leistungs- oder Nachbetrieb oder in einem Forschungs-reaktor zu einem meldepflichtigen Ereignis von besonderer sicherheitstechnischer Bedeutung, kann es erforderlich sein, dass das BMU diesem Ereignis nachgeht, um mögliche Sicherheits-mängel aus bundesaufsichtlicher Sicht auf Übertragbarkeit für andere Anlagen zu überprüfen. In den jeweiligen Fällen bedarf das BMU der Unterstützung durch externe Sachverständige.

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4. Sicherheitsüberprüfungen und Bewertungen auf der Grundlage des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik 11,300 Mio. €

4.1 Überprüfung der sicherheitstechnischen Auslegung 4,600 Mio. € Im Rahmen der Bundesaufsicht wirkt das BMU auf ein einheitliches sicherheitsgerichtetes Vorgehen hin. Dazu werden die Sicherheitsüberprüfungen deutscher Kernkraftwerke und die Anwendung der grundlegenden deterministischen Sicherheitsanforderungen insbesondere im Hinblick auf generische Aspekte ausgewertet. Methoden für Sicherheitsanalysen werden im Lichte neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse überprüft und hinsichtlich Eignung und Zweckmäßigkeit bewertet. Hieraus ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben: - Um für die erforderlichen Sicherheitsaufgaben angemessen vorzusorgen, werden Untersu-

chungen zu Fachthemen grundlegender Bedeutung unabhängig von aktuellen Genehmi-gungs- und Aufsichtsverfahren vergeben. Sicherheitsfragen können sich neben dem Be-reich der Auslegung auch zu Fragestellungen der Robustheit aus dem laufenden Betrieb und der Nachbetriebsphase sowie während Stilllegung und Rückbau der deutschen Kern-kraftwerke und Forschungsreaktoren oder aus der internationalen Betriebserfahrung erge-ben. Abweichungen vorhandener Auslegungsmerkmale müssen auf der Grundlage des ak-tuellen Regelwerks frühzeitig untersucht und bewertet werden.

- Nach der endgültigen Außerbetriebnahme befinden sich die Anlagen zunächst im so ge-

nannten Nachbetrieb; der Nachbetrieb endet mit der Inanspruchnahme der ersten Stillle-gungsgenehmigung durch den Betreiber. Das hohe Aktivitätsinventar in Form der Brenn-elemente und die Gefahr einer Re-Kritikalität ist auch in der Nachbetriebsphase und zum Teil in der Stilllegungsphase noch über Jahre vorhanden. Bisherige Erfahrungen haben ge-zeigt, dass es etwa zahlreiche meldepflichtige Ereignisse gibt, deren Übertragbarkeit auf die Nachbetriebsanlagen selbst, aber auch auf die laufenden Anlagen und auf Anlagen in Stilllegung, in denen sich noch Brennelemente befinden, zu prüfen sind. Der hiermit ver-bundene Aufwand liegt teilweise sogar über dem für eine laufende Anlage. In den Nachbe-triebsanlagen sind in letzter Zeit auch nicht vorgedachte Phänomene und Probleme aufge-treten, welche auch in 2020 weiter und mit Unterstützung durch unabhängige wissenschaft-lich-technische Sachverständige ausgewertet werden müssen.

- Durch verschiedene EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich regelmäßi-

gen Überprüfungsmissionen zu unterziehen. Diese Verpflichtungen werden mittels des IAEO Integrated Regulatory Review Service (IRRS) und des IAEO Radioactive Waste Management Integrated Review Service (ARTEMIS) sowie durch gegenseitige Prüfungen der EU-Mitgliedstaaten zu ausgewählten technischen Aspekten kerntechnischer Anlagen (Topical Peer Reviews – TPR) erfüllt. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (einschließlich Durchführung von Folgemissionen zu IRRS, ARTEMIS sowie Workshops zu TPR) erfordern einen erheblichen Aufwand, der zusätzlicher externer Unterstützung durch Sachverständige bedarf. Der Übergang von einer Mission zur nächsten ist aufgrund des jeweiligen Umfanges der damit verbundenen Aufgaben nahtlos.

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Weitere fachliche Schwerpunkte sind u. a.: - Erfüllung der Verpflichtung aus den multilateralen Übereinkommen der internationalen

Staatengemeinschaft, Vorbereitung und Durchführung der achten Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety – CNS),

- Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik zur Untersuchung und Bewertung der Reaktorkernauslegung und des Brennelementeinsatzes auf das Betriebs- und Störfall-verhalten deutscher Kernkraftwerke,

- Weiterentwicklung der Erkenntnisse zum anlageninternen Notfallschutz, zu Unfallabläufen

und zur Bewertung von Notfallschutzmaßnahmen in deutschen Kernkraftwerken, - Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik bei der Durchführung und Bewer-

tung von Störfallanalysen und der Verwendung von Analysesimulatoren, - Erhaltung und Weiterentwicklung der Sicherheitskultur in Kernkraftwerken unter Berück-

sichtigung der aktuellen Randbedingungen der Kernenergienutzung in Deutschland, - Mitwirkung bei der Entwicklung von Bewertungsgrundlagen für rechnerbasierte und pro-

grammierbare Leittechniksysteme und Erforschung des Weiterentwicklungsbedarfs der da-zugehörigen Anforderungen in der Leittechnik.

4.2 Gewährleistung der Betriebssicherheit 3,850 Mio. €

Der Erfahrungsrückfluss aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren (nati-onal wie international) ist als wesentlicher Teil der Sicherheitsvorsorge weiterhin unverzichtbar für die Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus. Für den sicheren Anlagenbetrieb werden Methoden zur Analyse und Bewertung sicherheitsrele-vanter Personalhandlungen sowie die Bedeutung des Managements und die mögliche Rolle von Sicherheitskultur und Sicherheitsindikatoren hinsichtlich Eignung und Umsetzung in Anforde-rungen an den Betreiber untersucht. Soweit in den deutschen Kernkraftwerken werkstofftechni-sche Herstellungsfehler erkannt werden und Betriebsschäden auftreten, sind diese weiterhin re-gelmäßig zu erfassen, bei Bedarf vertieft zu untersuchen und hinsichtlich ihrer sicherheitstech-nischen Bedeutung für eine anlagenübergreifende Betrachtung zu bewerten. Darüber hinaus trägt das Befassen mit dem Erfahrungsrückfluss zum Kompetenzerhalt bei und sorgt somit unter anderem für eine fundierte Basis bei internationalen Diskussionen über Be-triebssicherheit.

4.3 Sicherheit von Kernkraftwerken außerhalb Deutschlands, insbesondere in Osteuropa 2,850 Mio. € Unfälle in Kernkraftwerken außerhalb des Bundesgebiets können direkte radiologische Auswir-kungen auf Deutschland haben. Für eine zuverlässige Bewertung des Risikos, das von diesen Anlagen ausgeht, sind eigene Untersuchungen und Bewertungen erforderlich. Im Fokus stehen nicht nur Altanlagen russischen bzw. sowjetischen Typs, sondern auch neuere Reaktortypen al-

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ler Hersteller. Die Fachkompetenz hierzu soll weiter aufgebaut werden. Mit den so gewonne-nen Erkenntnissen kann Deutschland einen maßgeblichen Beitrag zur Schaffung eines wirksa-men Sicherheitsregimes und damit eines hohen Vorsorgeniveaus insbesondere auch in den Staaten Mittel- und Osteuropas leisten. Dies gilt auch mit Blick auf die grenzüberschreitenden Umweltvorsorgeverfahren, die sowohl geographisch als auch der Intensität nach signifikant steigen. Vor diesem Hintergrund ist von einem zusätzlichen wissenschaftlich-technischen und rechtlichen Unterstützungsbedarf auszu-gehen. Auch Reaktoren im entfernteren Umfeld Deutschlands sind eigenständig zu betrachten, damit im internationalen Rahmen Einfluss auf die Sicherheit dieser Anlagen ausgeübt werden kann.

5. Stilllegung kerntechnischer Anlagen 1,150 Mio. €

Die Stilllegung von insgesamt 33 kerntechnischen Anlagen (24 Kernkraftwerke, sieben For-schungsreaktoren sowie zwei Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs) befindet sich in unter-schiedlichen Stadien. Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Stilllegung und Abbau kerntechnischer Anlagen sind weiter zu entwickeln und Grundsatzfragen der Entsorgung von Materialien mit geringfügiger Radioaktivität weiter zu bearbeiten. Hierzu muss die fachliche Unterstützung zur Gewährleistung des Standes von Wissenschaft und Technik unter Zusammenführung der Gesichtspunkte Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz, nukleare Entsorgung und Umweltverträglichkeit, zur Erfüllung völkerrecht-licher Verpflichtungen auf dem Sektor der Stilllegung (z. B. aus dem Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle), zur Analyse der Vorgehensweisen in anderen Staaten, zur fachlichen Bewertung von Störfällen und zur Dokumentation des Standes der verschiedenen Verfahren fortgesetzt werden. Zu verfolgende Schwerpunktaufgaben sind: - Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes durch die

Länder bei Stilllegung und Abbau kerntechnischer Anlagen, einschließlich bundesaufsichtliche Prüfungen von Stilllegungskonzepten im Rahmen von Genehmigungsverfahren,

- Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik, insbesondere Festlegung

von technischen Standards bei der Stilllegung, - Beantwortung rechtlicher Fragestellungen zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen, - Entwicklung von Anforderungen für den Übergang vom Betrieb kerntechnischer Anlagen

in die Stilllegung und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Stilllegung, - Auswertung internationaler Erfahrungen und Transfer zu den Vollzugsbehörden der

Länder,

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- Ermittlung von Reststoff- und Abfallströmen bei der Stilllegung, insbesondere von Massen mit geringfügiger Aktivität.

6. Nukleare Sicherung 1,170 Mio. € 6.1 Sicherung von kerntechnischen Anlagen, Tätigkeiten und Kernbrennstofftransporten

Die Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Tätigkei-ten sowie von Kernbrennstofftransporten einschließlich der IT-Systeme unterliegen einem steti-gen Prüf- und Entwicklungsprozess vor dem Hintergrund des sich entwickelnden Standes von Wissenschaft und Technik, der Gefährdungslage und den Erkenntnissen der Sicherheitsbehör-den. Die daraus erwachsenden Aufgaben sind insbesondere:

- Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes durch die Län-

der und Gewährleistung eines hohen Sicherungsniveaus im Wege der Bundesaufsicht, - fachaufsichtliche Begleitung des BfE bei der Erteilung von Genehmigungen in Bezug auf

den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD), - Fortschreibung des Regelwerks zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen sowie von

Kernbrennstofftransporten einschließlich des Schutzes der IT-Systeme gegen SEWD,

- Evaluation der aus den Bewertungen der Sicherheitsbehörden abzuleitenden Lastannahmen für die Sicherung sowie daraus ggf. resultierende Anpassungen des Regelwerks,

- Auswertung nationaler und internationaler Ereignisse bzw. Erfahrungen mit potentieller Sicherungs- oder IT-Sicherheitsrelevanz und potentieller Übertragbarkeit auf kerntechnische Anlagen, Tätigkeiten oder Kernbrennstofftransporte in Deutschland,

- Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Sicherungsmaßnahmen auf europäi-

scher Ebene - auf Basis des Regelwerks der IAEO im Rahmen der Nuclear Security Series.

Die Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen sind auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der in Deutschland im Herbst 2017 durchgeführten IPPAS-Mission zu beleuchten. Nach Bera-tung der Empfehlungen und Vorschläge zur Optimierung des deutschen Sicherungssystems in den Gremien wird ihre adäquate Umsetzung im Regelwerk erfolgen.

6.2 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA) ist vor dem Hintergrund anhaltender nuklear-terroristischer Bedrohungen wichtiger Teil der nuklearen Notfallvorsorge. Das Konzept für das gemeinsame Vorgehen von Bundes- und Landesbehörden in der NGA ist auf der Grundlage von Szenarien unter Berücksichtigung einschlägiger Erfahrungen und Hinweise westlicher Partnerstaaten umgesetzt.

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Eine Schwerpunktaufgabe ist dabei die Funktionsfähigkeit der von BMI und BMU gemeinsam etablierten „Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der Nuklearspe-zifischen Gefahrenabwehr“ (ZUB), an der auch das BfS beteiligt ist, zu erhalten und zu trainie-ren. Zur Erfüllung der dem BfS gesetzlich zugewiesenen Aufgabe auf dem Gebiet der NGA ist es erforderlich, für eine adäquate fachlich-personelle und technische Unterstützungskompetenz zu sorgen. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit der im Anforderungsfall benötigten perso-nellen Kapazitäten und auch die ständige Modernisierung und Anpassung der messtechnischen Ausrüstung zur Detektion radioaktiver Stoffe.

7. Nukleare Versorgung 0,500 Mio. € In Deutschland werden eine Anreicherungs- und eine Brennelementfabrikationsanlage betrie-ben. Die Vorhaltung von Kernbrennstoffen für den Einsatz in Kernkraftwerken erfolgt in priva-ten Lagern. Soweit im Einzelfall keine Berechtigung für den Besitz von Kernbrennstoffen be-steht, müssen diese nach § 5 des Atomgesetzes staatlich verwahrt werden. Grundlage für die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht des Bundes über den Vollzug des Atomgesetzes durch die Länder im Bereich der nuklearen Versorgung bilden einerseits sicher-heitstechnische Analysen, z. B. Erfassung und Auswertung von Betriebserfahrungen. Anderer-seits sind verfahrensbegleitende fachliche Untersuchungen erforderlich. Grundlage für die Fachaufsicht des BMU über das BfE im Bereich der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen sind sicherheitstechnische Untersuchungen von konzeptionellen Fragen.

8. Nukleare Entsorgung 5,470 Mio. € Die sichere und geordnete Beseitigung radioaktiver Abfälle aus dem Betrieb und der Stillle-gung kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen sowie aus den Bereichen Medizin, Forschung und Industrie sind von besonderer Bedeutung. Schwerpunkte bei der Umsetzung der verschiedenen Entsorgungsschritte sind beispielsweise

- die Schaffung von Rechtsverordnungen im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Sicher-

heitsuntersuchungen und Dokumentationspflichten in Umsetzung des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz),

- aufbauend auf den Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfall-

stoffe die Weiterentwicklung und Konkretisierung von Entscheidungsgrundlagen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen,

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- die fachaufsichtliche Begleitung des BfE bei der Überwachung des Vollzugs des Standort-auswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und bei der Erledigung der weiteren Aufgaben nach § 4 Standortauswahlgesetz sowie Vorbereitung der im Standort-auswahlgesetz vorgesehenen bundesgesetzlichen Entscheidungen,

- die endlagergerechte Konditionierung und Produktkontrolle radioaktiver Abfälle mit ver-

nachlässigbarer Wärmeentwicklung für das Endlager Konrad, - die zügige Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad, - die bundes- und fachaufsichtliche Begleitung des Verfahrens zur Rückholung radioaktiver

Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II ein-schließlich Abfallbehandlung und Zwischenlagerung,

- das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Mors-

leben (ERAM) sowie die Einzelanträge auf Plangenehmigung für die Arbeiten zur Umrüs-tung der Anlage,

- die Beantwortung rechtlicher Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung, Weiter-

entwicklung des Atomgesetzes (in den Bereichen der Ver- und Entsorgung) und der Kos-tenerhebung nach EndlagerVlV und Standortauswahlgesetz, Gebühren- und Beitragsver-ordnung, Unterstützung bei Rechtsfragen bei der bundes-und fachaufsichtlichen Beglei-tung zu Endlagerprojekten und zur Schachtanlage Asse II, zum Standortauswahlverfahren, zur Zwischenlagerung und zum Transport radioaktiver Stoffe, Unterstützung zu Rechtsfra-gen im Rahmen von Verwaltungsverfahren sowie gerichtlicher Streitigkeiten im Einzelfall,

- die Rückführung von Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich und Großbritannien und

ihre Aufbewahrung in Zwischenlagern, - die Sicherstellung, dass die Beförderungspraxis von radioaktiven Abfällen sowohl aus der

Stilllegung kerntechnischer Anlagen als auch aus der zwischenzeitlich beendeten Wieder-aufarbeitung im Ausland weiter optimiert wird,

- der Nachbetrieb und die anschließende Stilllegung der Verglasungseinrichtung Karlsruhe, - die Genehmigung und der Betrieb der standortnahen und zentralen Zwischenlager für be-

strahlte Brennelemente und verglaste hochradioaktive Abfälle, - die Begleitung der Übertragung von Standortzwischenlagern und Zwischenlagern für

schwach- und mittelradioaktive Abfälle von den Betreibern der nach dem Entsorgungs-fondsgesetz aufgeführten Anlagen auf die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ),

- die Aufsicht über die BGE als Beliehene im Hinblick auf die Produktkontrolle, - die Erfassung und Bewertung der gegenwärtigen Nutzung von Landessammelstellen, um

ggf. Konsequenzen mit Blick auf die noch längerfristige Gewährleistung der Sicherheit des Betriebs der Landessammelstellen in ihrer jetzigen Form ziehen zu können, da mit der In-betriebnahme des Endlagers Konrad nicht vor dem Jahr 2027 zu rechnen ist,

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- die Vorbereitung und Durchführung der siebten Überprüfungskonferenz des Gemeinsamen

Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle,

- die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 2011/70/Euratom.

9. Konzept zur Behandlung und Beseitigung geringfügig kontaminierter Stoffe und radioaktiver Abfälle 0,160 Mio. € Die Weiterentwicklung des Konzeptes für die Entsorgung geringfügig kontaminierter Stoffe steht weiterhin im Mittelpunkt der internationalen Diskussion. Auf dieser Ebene werden derzeit internationale Regelwerke angepasst, die sich zukünftig auch auf das deutsche Strahlenschutz-recht auswirken können. Diese Prozesse bedürfen der fachlichen Begleitung. Angesichts der absehbar im Rahmen der Stilllegung und des Rückbaus von Kernkraftwerken anfallenden Mas-sen radioaktiver Stoffe und insbesondere der Schwierigkeiten bei der Beseitigung geringfügig kontaminierter Stoffe ist das Thema in Deutschland von hoher Bedeutung. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Euratom-Grundnormen müssen daher Möglichkeiten zur Entsor-gung von Stoffen unter Einhaltung des „10 Mikro-Sievert-Konzept“ existieren, die bestehenden Optionen vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen und nationaler Vollzugserfahrun-gen weiterentwickelt und langzeitliche Effekte über 200 - 500 Jahre bei langlebigen Nukliden bewertet werden.

10. Analyse der natürlichen und zivilisatorischen Strahlenexposition 0,750 Mio. € - Zur Unterstützung der Umsetzung der Regelungen aus dem neuen Strahlenschutzrecht zum

Schutz vor Radon sind weiterhin methodische Untersuchungen, insbesondere zur Erfas-sung der Radonsituation in Deutschland und zur Durchführung der Maßnahmen des Ra-donmaßnahmenplans erforderlich. Aus den Auswertungen der Gesundheitsdaten der Mitar-beiter der früheren Wismut werden weitere Erkenntnisse über die Wirkungen ionisierender Strahlen erwartet.

- Untersuchungen zu natürlichen radioaktiven Stoffen in der Umwelt, etwa bei industriellen

Anlagen oder in baulichen Stoffen, sind für die Unterstützung des Vollzugs des neuen Strahlenschutzrechts erforderlich.

- Vor dem Hintergrund der jährlichen Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung

aufgrund von Ableitungen kerntechnischer Anlagen und deren Direktstrahlung sind die da-bei zum Einsatz kommenden Methoden und Verfahren weiterzuentwickeln, u. a. in Zusam-menhang mit dem Rückbau von Anlagen und um auch Spezialfälle adäquat behandeln zu können.

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11. Messtechnik und Dosisermittlung 0,500 Mio. €

- Zur Überwachung der gesetzlichen Grenzwerte müssen Messgeräte und die Methodik bei der Dosimetrie weiterentwickelt werden. Hierbei stehen messtechnische Herausforderun-gen wie die Dosisermittlung bei der Exposition durch niederenergetische Röntgenstrahlung (< 30 keV) oder in gepulsten Feldern im Zentrum; die Verfügbarkeit von Messgeräten soll durch die Untersuchungen verbessert werden.

- Die projektbezogene Förderung verschiedener Normenausschüsse und Gremien des DIN

e. V., die sich mit der Entwicklung technischer Normen zum Schutz der Beschäftigten, der Bevölkerung oder der Umwelt sowie zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung strahlenmedizinischer Geräte befassen, liegt im Interesse des BMU. Diese Normen gehen in die Rechtsetzung und/oder die Exekutive ein und ersparen dem Bund kosten- und zeit-aufwändige Erhebungen und Festlegung des Standes von Wissenschaft und Technik bzw. des Standes der Technik beim Vollzug des Strahlenschutzrechts. Durch die Mitgliedschaft des DIN e. V. in europäischen und internationalen Normungsorganisationen wird zugleich frühzeitig Einfluss auf die europäische und internationale Normung genommen. Dies ist wichtig, da EU-Recht als Konkretisierung der Schutzregelungen, insbesondere soweit es sich um Produktanforderungen handelt, zunehmend auf europäische technische Normen Bezug nimmt.

- Zur Sicherstellung des Strahlenschutzes an Beschleuniger-Anlagen sowie zur Prüfung und

Kalibrierung von Messgeräten für gepulste Felder in Medizin und Forschung ist ein Strah-lenschutz-Referenzfeld aufzubauen und zu charakterisieren.

12. Umweltradioaktivität, radioökologische Daten und Modelle 0,550 Mio. €

- Zur Sicherstellung der Qualität der Überwachung radioaktiver Emissionen und der Um-weltradioaktivität ist die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung vorhandener Ver-fahren nötig, insbesondere vor dem Hintergrund des Abbaus von kerntechnischen Anlagen.

- Durch die Weiterentwicklung von Messtechnik und Messstrategien soll eine Verbesserung

der Beschreibung der radiologischen Lage, insbesondere bei regionalen und überregionalen Notfällen, erreicht werden, für die nach dem Strahlenschutzgesetz ein für alle Bundes- und Landesbehörden maßgebliches radiologisches Lagebild zu erstellen ist. Es besteht weiter-hin Forschungsbedarf zu einigen spezifischen Fragestellungen hinsichtlich der Gültigkeit und Anwendbarkeit radioökologischer Modelle, etwa im Zusammenhang mit der Endla-gerthematik.

- Die bisherigen konservativen Berechnungsmethoden bedürfen zur Verbesserung ihrer Rea-

litätsnähe umfassender radiologischer Untersuchungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Strahlenschutzgesetzes und die Überprüfung und Verbesserung von adäquaten Werten für die Entlassung radioaktiver Stoffe aus der atom- und strahlen-schutzrechtlichen Überwachung.

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- Verfahren zur Modellierung des Verhaltens von Radon, welches am Baugrund in Gebäude gelangt, sollen vor dem Hintergrund des Schutzes vor Radon und der Optimierung des Strahlenschutzes an Arbeitsplätzen weiterentwickelt werden.

13. Somatische und genetische Wirkungen von Strahlenexpositionen 1,400 Mio. € Untersuchungen über die genetischen und somatischen Wirkungen der Strahlung im Hinblick auf genetische Prädisposition und somatische Suszeptibilität sind für den praktischen Strahlen-schutz von hoher Bedeutung. Hieraus ergeben sich Anforderungen für die Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen. Es können mit großer Wahrscheinlichkeit wesentliche Erkenntnisse zur Identifizierung spezifischer Strahlenwirkungseffekte erlangt werden.

14. Vorsorge gegen Störfälle und Unfälle, Notfallschutz 1,100 Mio. € Am 01.10.2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes über das Notfallmanagement-system des Bundes und der Länder, den Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität in Kraft getreten. Hiernach sind BMU, BfS, BfE und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH nicht nur für radiologische Fachfragen zustän-dig, sondern auch für die ressortübergreifende Koordinierung auf Basis abgestimmter optimier-ter Schutzstrategien.

Das Strahlenschutzgesetz sieht die Aufstellung ressortübergreifend aufeinander abgestimmter Notfallpläne des Bundes und der Länder vor. BMU muss die hierbei zu klärenden radiologi-schen Fragestellungen, z.B. die Auswirkungen möglicher Notfälle auf die unterschiedliche Le-bens- und Wirtschaftsbereiche, erforschen und auf dieser Basis bereichsübergreifende opti-mierte Schutzstrategien mit Grenz- oder Richtwerten oder anderen Auslösekriterien für ca. zehn verschiedene Notfallszenarien entwickeln. Bei überregionalen Notfällen wird das maßgebliche radiologische Lagebild vom radiologischen Lagezentrum des Bundes erstellt, bei regionalen Notfällen in der Regel vom Land. Weitere Aufgaben des radiologischen Lagezentrums sind unter anderem die ressortübergreifende Koor-dinierung der Schutzmaßnahmen und der Information der Öffentlichkeit auf nationaler und in-ternationaler Ebene sowie die Erstellung von Verhaltensempfehlungen. Fachlich ergeben sich hieraus folgende Aufgabenschwerpunkte: - Entwicklung von Schutzstrategien für die Bevölkerung für verschiedene Szenarien und

ihre Fortschreibung auch im Hinblick auf Ganzheitlichkeit (all-hazards-approach), - Analysen von Modellannahmen und -parametern, die den international bestehenden Ent-

scheidungshilfesystemen zugrunde liegen, sowie deren Anpassung, - Entwicklung von Verfahren für die retrospektive Dosisabschätzung zur Abschätzung der

tatsächlich erhaltenen Dosis in einem radiologischen Notfall,

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

- 215 -

- Entwicklung und Umsetzung in der EU abgestimmter technischer Konzepte für die interne Kommunikation, die externe Öffentlichkeitsarbeit und das grenzüberschreitende Notfall-management,

- Schaffung der fachlichen Grundlagen für den resilienten Betrieb des radiologischen Lage-

zentrums des Bundes, - Verstärkter Einsatz von spektrometrierenden Sonden im Ortsdosisleistungsmessnetz des

BfS zur Optimierung des radiologischen Notfallschutzes; Durchführung weiterer Untersu-chungen zur Festlegung geeigneter Standorte sowie der Abschluss der Entwicklung eines robusten automatischen Analyseverfahrens, so dass quasi online eine Erstellung von nuk-lidspezifischen Kontaminationskarten für das gesamte Bundesgebiet möglich ist.

15. Strahlenrisiken durch Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung einschließlich der Anwendung am Menschen sowie Verfahren zur Optimierung des Strahlenschutzes einschließlich strahlenschutzrecht- licher Regelungen 1,050 Mio. €

- Eine Quantifizierung der Strahlenrisiken insbesondere im Hinblick auf die bildgebenden

diagnostischen Untersuchungen und die Altersverteilung der Patienten soll Gegenstand von weiteren Untersuchungen sein. Hierbei sollen auch alternative diagnostische Untersu-chungsmethoden auf ihre Risiken untersucht werden.

- Erhebungen zu Häufigkeit und Dosis von medizinischen Untersuchungsverfahren sollen

durchgeführt werden. - Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie zum Mammographie-Screening wurde 2017 mit

der auf mehrere Jahre angelegten Hauptstudie begonnen. - Als Grundlage für Optimierungsverfahren im Strahlenschutz sind tätigkeitsbezogene Strah-

lenbelastungen zu analysieren und die Ergebnisse zu bewerten. - Die Sicherung von sonstigen radioaktiven Stoffen, insbesondere der Schutz vor miss-

bräuchlicher Verwendung von Strahlenquellen aus Technik und Medizin ist weiterzuentwi-ckeln. Zur Unterstützung des Vollzugs im Hinblick auf die Sicherung sonstiger radioakti-ver Stoffe werden Behördenseminare zur Anwendung der Richtlinie zur Sicherung sonsti-ger radioaktiver Stoffe durchgeführt.

- Zur Reduzierung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen sind alternative Technologien not-

wendig. Es sind die Rahmenbedingungen für eine nationale Kampagne zum Einsatz alter-nativer Technologien als Ersatz für hochradioaktive Strahlenquellen zu erarbeiten.

- Bei der Anwendung von Ultrakurzpulslasern kann in Abhängigkeit von Laserparametern

ionisierende Strahlung entstehen, die Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich macht. Zur Beurteilung des radiologischen Gefährdungspotentials sind Untersuchungen und Messun-gen durchzuführen, auf deren Grundlage adäquate Maßnahmen des Strahlenschutzes und der regulatorischen Kontrolle abgeleitet werden.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

- 216 -

- Methoden und Vorgehensweisen für die Aufsicht nach Strahlenschutzrecht sind weiterzu-

entwickeln; die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Aufsichtsbehörden ist zu erhalten und zu stärken. Hierbei sind die Änderungen durch die Neuordnung des Strah-lenschutzrechts zu berücksichtigen.

16. Strahlenschutz bei der Behandlung und Beseitigung geringfügig kontaminierter Stoffe und radioaktiver Abfälle 0,200 Mio. € Da nach den neuen Euratom-Grundnormen die Freigrenzen und die Werte für die uneinge-schränkte Freigabe nunmehr identisch sind, sind die Werte der uneingeschränkten Frei-gabe/Freigrenzen zu überprüfen bzw. neu zu erarbeiten.

17. Biologische Indikatoren, Pathogenese von Strahlenschäden einschließlich Diagnose und Therapie 0,430 Mio. € Ungelöst ist weiterhin die Frage der Wirkung ionisierender Strahlen im Bereich niedriger Do-sen. Dazu sollen u. a. biologische Indikatoren entwickelt werden, um die Schäden klar identifi-zieren zu können und daraus Dosis-Wirkungs-Beziehungen zu entwickeln.

18. Wirkungen und Risiken nichtionisierender Strahlung 1,750 Mio. €

- Mit der Einführung der neuen Mobilfunktechnologie 5 G und der zunehmenden Digitali-sierung in vielen Bereichen des täglichen Lebens wird die Diskussion um die gesundheitli-chen Auswirkungen elektromagnetischer Felder in der Bevölkerung anhalten. Hier besteht insbesondere Forschungsbedarf sowohl hinsichtlich der biologischen Wirkungen der Fel-der im GHz-Bereich als auch hinsichtlich neuer Messverfahren. Daneben stellen sich weiterhin Fragen nach möglichen Langzeitrisiken für Nutzungszeiten von Mobiltelefonen von mehr als zehn Jahren und ob Kinder stärker durch hochfrequente elektromagnetische Felder exponiert sind oder empfindlicher reagieren als Erwachsene. Die gesundheitlichen Belastungen durch niederfrequente und statische elektrische und magnetische Felder aufgrund des verstärkten Ausbaus der Stromnetze sind vertieft zu un-tersuchen. Dies erfolgt im Rahmen des Forschungsprogramms „Stromnetzausbau“ des BfS.

- Forschungsbedarf besteht darüber hinaus bei gezielten Anwendungen von Feldern auf den Menschen hinsichtlich deren Wirkungen sowie bei der Wirkung von UV-Strahlung und an-derer nichtionisierender Strahlung auf den Menschen wie Infrarot, Laser oder Ultraschall.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 632 01 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des

Atomgesetzes und des Strahlenschutzgesetzes

- 217 -

Titel 632 01 (Seite 41 Reg.-Entwurf) Titel 632 01

Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des

Atomgesetzes und des Strahlenschutzgesetzes

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

18.091 9.825 34.992 25.167 1. Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des

Strahlenschutzgesetzes (Nr. 1 bis 3 der Erläuterungen) 18,052 Mio. € Das integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) ist als bundesweites Messnetz zur Durchführung des Strahlenschutzgesetzes aufgebaut. Auf der Basis flächendeckender Messungen gewährleistet das IMIS einen laufenden Überblick über die Umweltradioaktivität in Deutschland und stellt sicher, dass bei einem Ereignis mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen die benötigten Informationen den zuständi-gen Behörden unmittelbar zur Verfügung stehen, damit die zum Schutz der Bevölkerung erfor-derlichen Maßnahmen unverzüglich und koordiniert eingeleitet werden können. Nach Strahlenschutzgesetz ist der Bund für die Messungen zuständig, die für eine schnelle Übersicht und Prognose benötigt werden (insbesondere Messungen der Radioaktivität in der Luft, im Niederschlag und in Gewässern sowie die Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung). Die Länder führen im Wege der Bundesauftragsverwaltung ergänzende Messungen vor allem bei Lebensmitteln, Futtermitteln und Abfällen durch.

1.1 Veranschlagung der Ausgaben für den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes

Soweit die Aufgaben von Bundesbehörden wahrgenommen werden, sind die Ausgaben in den jeweiligen Einzelplänen der Ressorts (BMVI, BMEL, BMF, BMWi) veranschlagt. Die beim BfS im Rahmen von IMIS anfallenden Ausgaben sind im Haushalt des BfS (Kapitel 1616) ver-anschlagt. Soweit die Länder die ihnen zugewiesenen Aufgaben nach § 184 des Strahlenschutzgesetzes im Auftrag des Bundes vollziehen, hat der Bund nach Artikel 104a Absatz 2 des Grundgesetzes die Zweckausgaben zu erstatten. Diese Ausgaben sind im Haushalt des BMU veranschlagt.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 632 01 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des

Atomgesetzes und des Strahlenschutzgesetzes

- 218 -

1.2 Umfang und Höhe der Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Strahlenschutzge-

setzes Zur Vermeidung eines umfangreichen Verwaltungsaufwandes bei der Berechnung der erstat-tungsfähigen Ausgaben wurde im Jahr 1988 zwischen Bund und Ländern für die Erstattung von Messkosten eine Pauschalierung vereinbart, mit der die laufenden jährlichen Messkosten sowie Ersatzbeschaffungen abgegolten wurden. Diese Pauschale wurde – nach 23 Jahren Geltung ohne Änderungen – im Jahr 2018 an die Kos-ten- und Preisentwicklung der Investitions- und Betriebskosten für Radioaktivitätsmessungen angepasst. Die bisher einzeln aufgeführten Kosten für Übungen, Beschaffungen von Ersatz-hardware und Geschäftsbedarf wurden in die Pauschale aufgenommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind den Ländern im Rahmen der Zweckausgabenerstattung bei Bundesauftragsverwaltung auch Personalkosten zu erstatten. Nach der positiv beschiedenen juristischen Prüfung einer auf die Erstattung der Personalkosten gerichteten Anfrage eines Landes soll die endgültige Höhe in 2019 durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe berechnet und in die Zweckausgabenpauschale einbezogen werden. Der zusätzli-che Ansatz in Höhe von 12.700 T€ stellt eine Schätzung auf Grundlage einer Empfehlung des Bund-Länder-Arbeitskreises Umweltradioaktivität des Fachausschusses Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie zur Mindestausstattung von Landesmessstellen sowie der standardisierten Jahrespersonalkosten eines Landes dar. Weitere Ausgaben entfallen auf Betriebskosten und Schulungen. Begründung des Bedarfs im Einzelnen: Zu Erl.-Nr. 1: Messkosten Die Pauschale enthält die Kosten für Probennahme, Probenaufbereitung, Durchführung der Messung und Lieferung der Daten gem. § 162 des Strahlenschutzgesetzes (Routineprogramm zuzüglich der Sondermessungen für das weitmaschige Netz der EU), für Reparaturen der Mess-geräte und Ersatzbeschaffungen sowie für die den Ländern in Ausführung des Gesetzes entste-henden Personalkosten. Der geschätzte Ansatz für die Berücksichtigung der Personalkosten soll in 2019 durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe spezifiziert werden. Messkosten für 16 Länder 17,492 Mio. € Zu Erl-Nr. 2: Betriebskosten IMIS Pflege der IMIS-Anwendungssoftware 0,500 Mio. € Zu Erl.-Nr. 3: Schulung Kosten für den Gesamtbereich Landesmessstellen für die Schulung am migrierten IMIS 0,060 Mio. €

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 632 01 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des

Atomgesetzes und des Strahlenschutzgesetzes

- 219 -

2. Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug

des Atomgesetzes und des Strahlenschutzgesetzes außer Bereich IMIS (Nr. 4 bis 6 der Erläuterungen) 16,958 Mio. € Die Erstattung von Zweckausgaben im Sinne von Artikel 104a Absatz 2 des Grundgesetzes beim Vollzug des Atomgesetzes betrifft Ausgaben für die Lagerung und erneute Konditionie-rung von Altabfällen, für die keine Gebühren mehr erhoben werden können bzw. nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckte Ausgaben der Landessammelstellen. Beim Vollzug des Strah-lenschutzgesetzes außerhalb des Bereiches IMIS entstehen Ausgaben für Messstellen für die Überwachung der Inkorporationen beruflich exponierter Personen (Inkorporationsmessstellen), Ausgaben für die Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen sowie ab 2020 Ausgaben für die Festlegung von Gebieten mit potenziell erhöhtem Radonvorkom-men gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes in Verbindung mit § 153 der Strahlenschutzver-ordnung (Erläuterungsnummer 6). Um eine bessere Transparenz zu erzielen, wurde die bisherige Nummer 4 der Erläuterungen in die Nummern 4 und 5 aufgeteilt. Begründung des Bedarfs im Einzelnen: Zu Erl.-Nr. 4: Zweckausgaben beim Vollzug des Atomgesetzes 7,849 Mio. € Die Aufgabe umfasst die Einrichtung und den Betrieb von Landessammelstellen. Die diesbe-züglichen Forderungen der Länder sind seit 2013 um durchschnittlich 1,6 Mio. € auf jährlich ca. 3 Mio. € gestiegen. Zu den Ursachen gehören verlängerte Zwischenlagerzeiten, die zu ei-nem steigenden Bedarf an Lagerkapazitäten und dadurch erhöhten Lagerungskosten führen und gegebenenfalls erneute Konditionierungen von Altabfällen erforderlich machen, um eine si-chere Lagerung bis zur Abführung an ein Endlager zu ermöglichen. Darüber hinaus beginnen immer mehr Länder mit der Produktkontrolle der radioaktiven Abfälle, um die Voraussetzun-gen für die Einlagerung in das künftige Endlager Konrad zu erfüllen. Hinzu kommen zunehmend Forderungen für strukturell bedingte Defizite der Landessammel-stellen, wenn die erzielten Einnahmen einer Anlage regelmäßig nicht ausreichen, um die lau-fenden Ausgaben zu decken. Zu erheblichen Unsicherheiten (z. B. anstehende umfangreiche Konditionierungsmaßnahmen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, deren zeitlicher Ab-lauf derzeit nicht absehbar ist) kommen mögliche Zusatzforderungen, die einzelne Länder z. B. für nicht vorhergesehene erneute Konditionierungsmaßnahmen oder für Reparaturen kurzfristig erheben. Zusätzlich besteht ein einmaliger Mehrbedarf in Höhe von 4,849 Mio. € aus offenen Forderun-gen für Landessammelstellen aus Vorjahren. Die Rückstände beruhten teilweise auf erstmali-gen Forderungen für strukturell bedingte Defizite von Landessammelstellen auch für zurücklie-gende Zeiträume sowie dem Abschluss eines Erstattungsverfahrens aus der Vergangenheit.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 632 01 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des

Atomgesetzes und des Strahlenschutzgesetzes

- 220 -

Zu Erl.-Nr. 5: Betrieb von Inkorporationsmessstellen und Umgebungs- überwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen 3,091 Mio. €

Im Bereich der Inkorporationsmessstellen und bei der Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen war in den vergangenen Jahren ein moderater Anstieg der Ausga-ben um ca. 0,155 Mio. € auf jährlich ca. 1,428 Mio.€ zu verzeichnen. Darüber hinaus besteht auch hier ein einmaliger Mehrbedarf, da aufgrund fehlender Haushalts-mittel in 2018 und 2019 Forderungen in Höhe von ca. 1,663 Mio. € nicht erstattet werden konnten. Zu Erl.-Nr. 6: Festlegung von Gebieten mit potenziell erhöhtem

Radonvorkommen 6,000 Mio. € Mit Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung am 31.12.2018 sind die Länder ver-pflichtet, innerhalb von zwei Jahren die Gebiete festzulegen, für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen einen festgelegten Referenz-wert überschreitet (§ 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes). § 153 der Strahlen-schutzverordnung konkretisiert die zu beachtenden Anforderungen. Als Basis für die Auswei-sung der Gebiete sollen Messdaten dienen, die die Länder erheben. Die Art der Daten ist nicht vorgeschrieben. Unter anderem gelten Messungen der Radonkonzentration in der Bodenluft und Messungen der Radonkonzentration in Innenräumen nach § 153 Absatz 1 der Strahlen-schutzverordnung als geeignet. Die Aufgabe ist von den Ländern im Auftrag des Bundes durch-zuführen (§ 184 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 des Strahlenschutzgesetzes), so dass der Bund zur Erstattung der entstehenden Zweckausgaben verpflichtet ist (Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes). Forderungen der Länder sind insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 zu erwarten. Für die Erhebung der Messdaten durch die Länder in 2019 werden in 2020 Erstattungsforderungen in Höhe von ca. 6,0 Mio. € erwartet. Summe Ziffer 1 18,052 Mio. € Summe Ziffer 2 16,940 Mio. € Insgesamt 34,992 Mio. €

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 681 01 Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Absatz 2 Atomgesetz

in Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl

- 221 -

Titel 681 01 (Seite 42 Reg.-Entwurf) Titel 681 01

Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Absatz 2 Atomgesetz

in Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

1.444 330 330 - Die veranschlagten Ausgaben dienen der Abgeltung von Rechtsansprüchen auf Entschädigung nach § 38 Absatz 2 des Atomgesetzes. Es handelt sich um Ausgleichszahlungen an Jäger/-innen auf Grund der Vernichtung von in Folge des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl kontaminiertem Wildbret. Der Bund hat dazu gegenüber den betroffenen Ländern eine Empfehlung im Sinne der Ausgleichsrichtlinie vom 21.05.1986 ausgesprochen, wonach - in Übereinstimmung mit EU-Recht - Wildbret aus belasteten Regionen mit einer höheren Kontamination als 600 Bq/kg (Gesamtcaesium) nicht in den Verkehr gebracht werden soll. Aktuell sind durch die Nahrungsgewohnheiten der Tiere im Wesentlichen noch Wildschweine be-troffen (Aufnahme von mit Caesium belasteten Hirschtrüffeln). Die Entwicklung der Höhe der Aus-gleichsforderungen leitet sich daher primär aus dem Wildschweinbestand und der jeweiligen Jagd-strecke ab, die in den vergangenen Jahren infolge milder Winter und einem steigenden Nahrungsan-gebot (Mais-Monokulturen) deutlich angestiegen sind. Witterungsbedingte Schwankungen z. B. in kälteren Jahren sind möglich. Insgesamt zeichnen sich auch künftig noch hohe Ausgleichsforderungen ab.

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Kapitel 1605 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Titel 687 03 Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der globalen Partnerschaft

- 222 -

Titel 687 03 (Seite 42 Reg.-Entwurf) Titel 687 03

Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der globalen Partnerschaft

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

498 500 500 - Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet den Fonds NDEP (Northern Dimension Environmental Partnership) zur Beseitigung von Umweltgefahren in Nord-westrussland. Aus dem Fonds werden auch Maßnahmen im nuklearen Bereich (z. B. Entsorgung von U-Boot-Reaktoren und Sanierung kontaminierter Einrichtungen) finanziert. Deutschland ist Mitglied des Fonds. Zur bestmöglichen Erreichung der Leitziele der Globalen Part-nerschaft ist aktive und kompetente Mitarbeit in den Gremien erforderlich. Die Aktivitäten des NDEP können voraussichtlich erst 2022 abgeschlossen werden. Deutschland leistet gemeinsam mit seinen Partnern umfangreiche finanzielle Unterstützung für die Überführung des Standortes Tschernobyl in ein ökologisch sicheres Umfeld. Die zugehörigen Chernobyl Shelter Fund (CSF) und Nuclear Safety Account Ukraine (NSA-UKR) werden ebenfalls von der EBWE verwaltet. Zur Begleitung und Unterstützung der Projekte sind Informationen und Daten zu ermitteln, die es ermöglichen, belastbare Aussagen zu sicherheitstechnischen Fragestellun-gen und auch zu radioökologischen Aspekten am Standort zu machen und die getroffenen Maßnah-men im Projekt angemessen zu bewerten. Darüber hinaus können diese Erkenntnisse Deutschland und der Ukraine beim späteren Rückbau des Kernkraftwerks dienen. Seit 2014 werden Ausgaben i. H. v. 500 T€ jährlich zur Fortführung der weiteren Kooperations-maßnahmen benötigt, solange die Phase der G7/GP-Partnerschaft anhält.

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. . .

Kap. 1611 (Seite 43 Reg.-Entwurf)

Kap. 1611

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Übersicht

- 224 -

Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 41.057 Regierungsentwurf 2020 55.522 Mehr 14.465 (= + 35,23 %) Ausgabenschwerpunkte im Kapitel 1611 - Versorgung (Titelgruppe 57): 39.131 T€ - Zuweisungen an den Versorgungsfonds (Titel 634 03): 15.095 T€ - Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und

ähnlichen Ausschüssen (Titel 526 02): 6.789 T€ - Veröffentlichungen und Fachinformationen (Titel 543 01): 6.502 T€

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titelgruppe 57

- 225 -

Titelgruppe 57

Die Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger (einschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Hinterbliebenenversorgung) hat sich wie folgt entwickelt: am 01. Januar 2018: 719 am 01. Januar 2019: 755 Der Bedarf für 2020 ergibt sich aus der nachstehenden Berechnung: Titel Ist 2018 Soll 2019 Versorgungsempfänger Erhöhung der Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Zu-/Abgänge 2020 Versorgungs- 2020 20201 2022 2023

Zugang = 43 bezüge 2020/

Abgang = 15

Mehrbedarf

Beihilfe

in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€

431 57 245 360 - - 250 260 270 280

432 57

33.180

32.366 Zugang-Abgang 215 32.581 32.606 32.596 32.586

434 57

1.006

1.200 - - 1.200 1.200 1.200 1.200

443 57 2 - - - - - - -

446 57

4.887

4.850 Zugang-Abgang

- - 4.850 4.850 4.850 4.850

453 57 - - - - - - - -

632 57

1.139

250 - - 250 250 250 250

Summe

40.459

39.026

215

39.131

39.166 39.166 39.166

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten

- 226 -

Titel 526 01 (Seite 48 Reg.-Entwurf) Titel 526 01

Gerichts- und ähnliche Kosten

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

-1.051 645 632 13

Zum Ansatz 2020:

Behörde Betrag in T€

1. BMU 39

2. UBA 354

3. BfE 220

4. BfS 19

Summe 632

Zu Nr. 1 (BMU) 39 T€ Die Verwendung der Mittel erfolgt für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsangelegenheiten und Rechtsanwaltskosten des Personalrats. Zu Nr. 2 (UBA) 354 T€ 1. Gerichtskosten und ähnliche Kosten des Justitiariats 10 T€ 2. Rechtsanwaltskosten des Personalrats 8 T€ 3. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Elektro- und Elektronikgerätegesetz

(ElektroG) und Batteriegesetz (BattG) 20 T€ 4. Widerspruchsverfahren ElektroG und Fach- und Rechtsaufsicht 10 T€ 5. Gerichts-, gegnerische Anwalts- und ähnliche Kosten der DEHSt 306 T€

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten

- 227 -

Zu Nr. 3 (BfE) 220 T€ Für Rechtsstreitigkeiten - im Zusammenhang mit zu erteilenden Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen

(§ 4 AtG) - im Zusammenhang mit der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen (§ 5 AtG) - im Zusammenhang mit zu erteilenden Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstof-

fen und radioaktiven Abfällen außerhalb der staatlichen Verwahrung (§ 6 AtG) - im Zusammenhang mit Personalrechtsfragen sowie rechtliche Beratung zu diesen und anderen

Rechtsthemen aus dem Bereich „Justiziariat“ Zu Nr. 4 (BfS) 19 T€ Die Verwendung der Mittel erfolgt für verwaltungs- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten und Rechtsanwaltskosten des Personalrats. Für die mit großer Wahrscheinlichkeit anstehenden Gerichts-verfahren sind Haushaltsmittel vorzuhalten. Die Höhe der in diesem Fall benötigten Ausgaben ist nicht belastbar vorherzusehen. Für sämtliche sonstigen Rechtsstreitigkeiten werden erfahrungsge-mäß Ausgaben in Höhe von 19 T€ pro Jahr benötigt.

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 526 02 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

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Titel 526 02 (Seite 48 Reg.-Entwurf) Titel 526 02

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

7.608 7.729 6.789 940

Zum Ansatz 2020:

Behörde Betrag in T€

1. BMU 2.070

2. UBA 4.177

3. BfN 305

4. BfE 200

5. BfS 37

Summe 6.789

Zu Nr. 1 (BMU) 2.070T€ Zu Nr. 1 der Erläuterungen: Geschäftsstelle der Kommission

für Anlagensicherheit 690 T€ Zur Gewährleistung der Sicherheit industrieller Anlagen wurden im Jahre 1992 der Technische Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) und die Störfall-Kommission (SFK) eingerichtet. Beide Gremien wurden mit Wirkung vom November 2005 durch Änderung des § 51a BImSchG zu einem Beratungsgremium der Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministeriums, der Kommis-sion für Anlagensicherheit (KAS), zusammengelegt. Deren Geschäftsstelle hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Organisatorische und technische Unterstützung der Gremientätigkeit, 2. Aufbereitung wichtiger Entscheidungsprobleme nach den Vorgaben des Gremiums,

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3. Sammlung und Auswertung von Daten und Materialien zur Anlagensicherheit und eingetrete-

ner Störfälle, 4. Verbindung zu Anlagenherstellern und -betreibern, technischen Überwachungsgremien, sons-

tigen Sachverständigen, Wissenschaftlern sowie Behörden auf allen Ebenen. Als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2016 wurde die Gesellschaft für Infrastruk-tur und Umwelt mbH (GFI Umwelt) Bonn für die Zeit vom 01.10.2017 bis 31.12.2020 (mit Verlän-gerungsoption bis einschließlich 2022) erneut mit der Wahrnehmung der Geschäftsstellentätigkeit beauftragt. Auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Verlängerungsoption wurde seitens der GFI Umwelt fristgerecht ein Angebot für eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bis 31.12.2022 unter-breitet. Auf Basis dieses Angebots wird die Laufzeit des Vertrages über die Geschäftsstellentätig-keit mit der GFI Umwelt bis zum 31.12.2022 verlängert. Eine weitere Verlängerungsoption ist nicht gegeben. Die Geschäftsstelle ist neben der Leitung mit drei wissenschaftlich-technischen Mitar-beiterinnen/Mitarbeitern und einer Bürokraft ausgestattet. Für die Geschäftsstellentätigkeit sind in 2020 Ausgaben in Höhe von 640 T€ erforderlich. Hinzu kommen Ausgaben für die Vergabe von Gutachten i. H. v. 50 T€. Die jährlichen Ausgaben für die Mitglieder der KAS belaufen sich auf ca. 46 T€ und sind unter Nr. 5 der Erläuterungen veranschlagt. Zu Nr. 2 der Erläuterungen: Geschäftsstelle des Umweltgutachter-

ausschusses und Aufwendungen im Widerspruchsverfahren 415 T€

1. Rechtsgrundlagen

Das Umweltauditgesetz (UAG) trifft zur wirksamen Durchführung der EG-Öko-Audit-Ver-ordnung Regelungen über die Konkretisierung der materiellen Anforderungen zur Zulas-sung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen, über das Zulassungs-verfahren, über die diesbezüglichen Organisationsstrukturen sowie die Registrierung ge-prüfter Betriebsstandorte. Mit der Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern und Umweltgutachteror-ganisationen wurde die "Deutsche Akkreditierungs- und Umweltgutachterzulassungsge-sellschaft mbH (DAU)" beauftragt, die mit Sitz in Bonn vom Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Industrie- und Handelstag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und vom Bundesverband Freier Berufe für diese Aufgaben errichtet wurde. Die Registrierung geprüfter Organisationsstandorte ist nach § 32 Abs. 1 UAG den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern übertragen. Beim BMU wurde nach § 21 UAG ein Umweltgutachterausschuss eingerichtet, der mit 25 ehrenamtlich tätigen Experten aus der Wirtschaft, dem Kreis der Umweltgutachter, Bund und Ländern sowie Gewerkschaften und Umweltverbänden besetzt ist. Zu den gesetzlichen Auf-

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gaben des Umweltgutachterausschusses gehört u. a. der Erlass von Richtlinien für die Ausle-gung und Anwendung der Zulassungs- und Aufsichtsvorschriften des Umweltauditgesetzes. Diese sind für die Zulassungsstelle verbindliche allgemeine Verwaltungsvorschriften. Damit nimmt der Umweltgutachterausschuss unmittelbar Aufgaben im Kernbereich staatlicher Tä-tigkeit wahr. Der Umfang dieser Arbeiten erfordert die Einrichtung einer Geschäftsstelle (§ 26 UAG). Deren Aufgaben orientieren sich fachlich eng an den Aufgaben des Umweltgut-achterausschusses. Die Zulassungsentscheidungen der DAU unterliegen der Überprüfung ihrer Recht- und Zweckmäßigkeit in einem Widerspruchsverfahren. Für die Entscheidungen über Widersprü-che gegen Verwaltungsakte der DAU ist das Bundesverwaltungsamt als Widerspruchsbe-hörde zuständig, dem auch die Zuständigkeit zur Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkei-ten nach dem UAG obliegt.

2. Kosten Das Zulassungs-, Aufsichts- und Registrierungssystem verursacht für den Bund und die in das System einbezogene Wirtschaft Verwaltungsaufwand durch die Einrichtung und Unterhaltung der Zulassungsstelle sowie der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses. Darüber hinaus entsteht Verwaltungsaufwand auf Grund der Durchführung von Zulassungs- und Bescheinigungsverfahren (§ 11 UAG), Aufsichtsverfahren (§ 20 UAG), Widerspruchs-verfahren (§ 25 UAG) sowie der Registrierung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorga-nisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen (§ 14 UAG) und von geprüften Organisationen (§§ 32 ff. UAG). Dieser Verwaltungsaufwand wird insgesamt wie folgt finan-ziert: Die DAU trägt den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand für die Einrichtung und Unterhaltung der Zulassungsstelle, für die Einberufung der Prüfungsausschüsse sowie die Registrierung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen selbst. Sie deckt den Verwaltungsaufwand aus dem Gebühren-aufkommen (§ 36 Abs. 2 UAG), das den Kosten der Verfahren entspricht. Der Verwaltungsaufwand für die Registrierung von geprüften Organisationsstandorten ist von den Kammern zu tragen. Die Kammern finanzieren den Verwaltungsaufwand für diese Aufgaben aus Gebühren, deren Höhe durch Satzung bestimmt wird (§ 36 Abs. 3 UAG). Die Kosten der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses trägt der Bund. Die Bun-desregierung hat unter Berücksichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 geprüft, ob und inwieweit eine finanzielle Beteiligung der im Umweltgutachterausschuss vertretenen Gruppen vorgesehen werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass die Notwendigkeit der Finanzierung der Geschäftsstelle aus dem Bundeshaushalt unter verfassungsrechtlichen und europa-rechtlichen Gesichtspunkten geboten ist. Die Geschäftsstelle wird seit dem 1. Januar 2008 von einem privaten Betreiber in Berlin (Adelphi Consult GmbH) geführt. Der Betrieb durch eine private Organisation entspricht dem zwischen dem BMU und den Wirtschaftsverbänden erzielten Kompromiss über das Zulas-sungs-, Aufsichts- und Registrierungssystem zur Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung.

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Danach ist die Geschäftsstelle außerhalb der Bundesverwaltung von einer geeigneten pri-vaten Organisation auf vertraglicher Grundlage mit dem BMU zu führen. Um eine möglichst wirtschaftliche Lösung zu erreichen, wurde auch die derzeitige private Trägerorganisation durch ein förmliches Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden teilweise aus dem Aufkommen der Ge-bühren (§ 36 Abs. 2 UAG) gedeckt. Darüber hinaus entstehen dem Bund derzeit keine Kos-ten. Die Kosten der ehrenamtlichen Mitglieder des Umweltgutachterausschusses werden von den entsendenden Institutionen getragen. In besonderen Einzelfällen, insbesondere wenn die Teilnahme einer gesamten Mitgliedergruppe mangels eigener finanzieller Möglichkeiten nicht mehr sichergestellt ist, können Reisekosten gegebenenfalls erstattet werden.

Zu Nrn. 14 bis 16 der Erläuterungen: Aufgaben der Reaktor-Sicherheits-

kommission (RSK), der Strahlen- schutzkommission (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK): 750 T€

Die Beratung durch die RSK, die SSK und die ESK sowie deren Ausschüsse und Arbeitsgruppen ist für das BMU eine der fachlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Sicherheit und der Sicherung kerntechnischer Anlagen, des Strahlenschutzes und der nuklearen Ver- und Entsorgung. Die Notfallorganisation der SSK (SSK-Krisenstab) vertritt die SSK im Fall eines kerntechnischen oder radiologischen Ereignisses oder entsprechender Übun-gen. Den Arbeiten liegen jeweils die RSK - Satzung vom 22. Dezember 1998, die SSK - Satzung vom 08. August 2012 und die ESK - Satzung vom 17. Juli 2008 zugrunde. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit der RSK im Jahr 2020: - Feststellung des Standes von Wissenschaft und Technik zur regelmäßigen Überprüfung der An-

gemessenheit von sicherheitstechnischen Anforderungen sowie sicherheitstechnische Bewer-tung von Betriebserfahrungen und des Erfahrungsrückflusses aufgrund meldepflichtiger Ereig-nisse, Bewertung von technischen Komponenten;

- Beratungen im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen in der

EU; - Bewertung der Fortschreibung der Fachregeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) sowie

im Vergleich zum internationalen Stand sowie Bewertung der Ergebnisse periodischer Sicher-heitsüberprüfungen von deutschen Atomkraftwerken;

- Erörterung von Fragen beim Übergang vom Leistungsbetrieb zur Stilllegung, solange Brenn-

elemente in der Anlage sind.

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Schwerpunkte der Beratungstätigkeit der SSK im Jahr 2020: - Bewertung strahlenbiologischer Effekte speziell im Bereich niedriger Dosen, insbesondere vor

dem Hintergrund der immer noch ungeklärten erhöhten Leukämieraten in der Umgebung von Atomkraftwerken und den neueren Krebsstatistiken aus der Samtgemeinde Asse;

- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Fragen des Strahlenschutzes im Hinblick auf die Umset-

zung der Richtlinie 2013/59/Euratom (Euratom-Grundnormen) in das deutsche Strahlenschutz-recht;

- Auswertung der wissenschaftlichen Daten der United Nations Scientific Committee on the

Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) sowie neuer Konzepte zum Strahlenschutz der Inter-nationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), inkl. Diskussion über nationale Regelungen zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung und von Fragen zum Strahlenschutz bei der Endlagerung;

- Bewertungen zu Dosis und Strahlenrisiko bei Exposition durch Radon; - Bewertung der verstärkten Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, einschl. der

Erarbeitung von Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung vor elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, speziell im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromver-sorgung sowie der Nutzung neuer Frequenzbereiche in der Telekommunikation;

- Stellungnahmen zu Beschlussvorlagen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 92

Absatz 7d Satz 2 SGB V. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit der ESK im Jahr 2020: - Weiteres Vorgehen bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle (z. B. Planfeststellungsverfahren

für die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben - ERAM, endlagergerechte Konditionierung für das Endlager Konrad, Mitwirkung bei der Entwicklung von konkretisierten Anforderungen für die Endlagerung insbesondere hoch radioaktiver Abfälle, Vorbereitung von Leitlinien zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung sowie Unterstützung bei der Forschungsplanung);

- Bewertung der Leitlinie zur Durchführung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen ein-

schließlich Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle vor dem Hintergrund der durchgeführten periodischen Über-prüfungen der Zwischenlager sowie Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der mögli-chen längerfristigen Zwischenlagerung von Brennelementen;

- Erörterung von Fragen zu Stilllegung und Abbau von Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren)

und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung (z. B. Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, Verglasungseinrichtung Karlsruhe), einschließlich der Entsorgung sonstiger radioaktiver Ab-fälle und geringfügig kontaminierter Stoffe aus dem Rückbau und der Freigabe der rückgebau-

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ten Anlagenteile, Gebäude und Bodenflächen nach § 29 der Strahlenschutzverordnung, ein-schließlich Beteiligung bei RSK-Beratungen zu Fragen in Bezug auf vorbereitende Maßnah-men für die Stilllegung während der Nachbetriebsphase;

- Beteiligung bei Prüfung der Stilllegungskonzepte in Genehmigungsverfahren nach § 7 Absatz 3

des Atomgesetzes; - Beratungen/Vorbereitung von Leitlinien zur Behandlung radioaktiver Abfälle (processing/pre-

disposal waste management). Zu Nr. 17 der Erläuterungen: Geschäftsstelle Meeresschutz 80 T€ Für die Zusammenarbeit im Meeresschutz, insbesondere zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rah-menrichtlinie (MSRL), wurde die Geschäftsstelle Meeresschutz, als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der 5 Küstenbundesländer, auf Grundlage von § 9 des Verwaltungsabkommen Meeres-schutz vom 15. Juni 2018 eingerichtet. Die Geschäftsstelle hat insbesondere folgende Aufgaben: - Koordinierende Geschäftsführung und die fachliche Unterstützung der Bund-Länder Arbeitsge-

meinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) und deren Organe, - Aufbau und Betrieb einer internetbasierten Kommunikationsplattform mit der Möglichkeit ei-

ner gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten, - Unterstützung bei der elektronischen Berichterstattung an die EU Kommission zur Umsetzung

der MSRL. Die Geschäftsstelle wurde in Hamburg eingerichtet und wird zu je zu 50 % vom Bund und den Küs-tenbundesländern finanziert. Für die Geschäftsstellentätigkeit sind aus dem BMU Haushalt im Haushaltsjahr 2020 Ausgaben in Höhe von 80 T€ erforderlich. Zu Nr. 2 (UBA) 4.177 T€ Davon entfallen: - auf den Stammhaushalt: 2.594 T€ - auf die DEHSt: 496 T€ - auf den SRU: 339 T€ - auf das Nationale Begleitgremium: 748 T€ Schwerpunkt der Ausgaben ist die Inanspruchnahme externen Sachverstandes im Zusammen-hang mit der Wahrnehmung gesetzlicher Vollzugsaufgaben des Umweltbundesamtes. Vor allem er-fordern die auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinien und die damit erforderliche Harmonisierung

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der deutschen Umweltgesetzgebung externe Zuarbeit. Der Bedarf an externem Sachverstand be-steht insbesondere bei Fachgesprächen, der Bearbeitung prioritärer Fragestellungen und der Erstel-lung von Gutachten zur Unterstützung der nationalen und internationalen Regelsetzung. Zu Nr. 3 (BfN) 305 T€ Zu Nr. 2 der Erläuterungen: Sonstige Ausgaben für Sachverständige 300 T€ Die Ausgaben sind für folgende Aufgabenschwerpunkte vorgesehen: - rechtliche Prüfungen und Begutachtungen, auch bei Rechtsstreitigkeiten, - Einsatz von Sachverständigen und Beauftragung von Gutachten zur Unterstützung beim Geset-

zesvollzug, - wissenschaftliche Vorbereitung und Entwicklung von Tagungen, Seminaren, Workshops, Ex-

pertentreffen sowie Beiziehung naturschutzfachlicher Expertise zu aktuellen fachlichen Schwerpunkten,

- Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten, Analysen, Publikationen zur Identifizierung und

Aufarbeitung aktueller Handlungsfelder von besonderer Naturschutzrelevanz, - Erarbeitung von Ansätzen und Vorschlägen für die (Weiter-) Entwicklung von Politikbereichen

unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes. Zu Nr. 4 (BfE) 200 T€ Für unterschiedliche Aufgabenfelder (z.B. Endlagerung) sind Gutachten und Studien zu erstellen und juristische Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Gem. § 5 AtG ist bei der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen stets der Stand von Wissen-schaft und Technik einzuhalten sowie im Rahmen der Anlagensicherung der erforderliche Schutz gegen Einwirkungen und Störmaßnahmen Dritter zu gewährleisten. Zur Überprüfung einer anforde-rungsgerechten staatlichen Verwahrung bedarf es gutachtlicher Aussagen und ggf. Fachbeiträgen zu folgenden Sachverhalten: - Überprüfung des Standes von Wissenschaft und Technik im Rahmen des Strahlenschutzes und

der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen, - Konditionierungs- und Verpackungsmaßnahmen für eventuell zu übernehmende Kernbrenn-

stoffe, die in einer chemischen oder physikalischen Form vorliegen, die im Rahmen der Kondi-tionierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht betrachtet wurde,

- Sicherungseinrichtungen z.B. bei Ersatzbeschaffungen, die nicht den ursprünglichen Anlagen-

teilen entsprechen,

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 526 02 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

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- überarbeitete Sicherungskonzepte (infolge der im Rahmen der Anpassung an neue Erkenntnisse

sich ändernder Sicherungsanforderungen bedarf es laufender Sicherungsüberprüfungen).

Außerdem sind Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen, in denen Belange der staatlichen Verwahrung betroffen sind, erforderlich.

Zu Nr. 5 (BfS) 37 T€ Zu Nr. 2 der Erläuterungen: Sonstige Ausgaben für Sachverständige 32 T€ Der Ansatz dient der Finanzierung von Gutachten, die nicht als Auslagen refinanzierbar sind. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um: - Verträge zur Erbringung gutachterlicher Leistungen mit der TU München (RCM Institut für

Radiochemie) und dem ITU Karlsruhe (ITU Institute for Transuranium Elements) für Aufga-ben der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr,

- Gutachterleistungen von Sachverständigen, die vom BfS zur wissenschaftlichen Bewertung von

Früherkennungsuntersuchungen nach § 84 Abs. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) beizuziehen sind (neue Amtsaufgabe des BfS).

Ausgaben für refinanzierbare Sachverständigengutachten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Anwendung von Röntgenstrahlen sowie von radioaktiven Stoffen am Men-schen in der medizinischen Forschung, sind bei Kap. 1616 Tit. 526 04 veranschlagt.

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen

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Titel 543 01 (Seite 50 Reg.-Entwurf) Titel 543 01

Veröffentlichungen und Fachinformationen

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

5.098 7.962 6.502 1.460

Zum Ansatz 2020:

Behörde Betrag in T€ 1. BMU 5.274 2. UBA 469 3. BfN 150 4. BfE 187 5. BfS 422 Summe 6.502

Zu Nr. 1 (BMU) 5.274 T€ Finanziert werden Maßnahmen zur Aufklärung und Information der Bevölkerung auf den Ge-bieten Umwelt, Naturschutz und der nuklearen Sicherheit. Diese Aufklärungsarbeit erfolgt so-wohl durch das Ministerium als auch durch die nachgeordneten Behörden. Im Jahr 2020 vorgesehene Maßnahmen: 1. Aufklärungsmaßnahmen / Informationsreihen und -materialien

zu verschiedenen aktuellen Themen aus den Bereichen des BMU 3.400 T€

1.1 Aktualisierung bestehender Materialien, Neuauflage von zielgruppenspezifischen Broschü-ren, Faltblättern und weiteren Informationsangeboten, sonstigen Print-Materialien und An-zeigen zu den Schwerpunktthemen:

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen

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- Klimaschutz, Emissionshandel, - effiziente Ressourcennutzung und Ressourcenschonung,

Kreislauf- und Wasserwirtschaft, Bodenschutz, - Naturschutz und nachhaltige Nutzung der Natur, biologische Vielfalt, - Verkehr/nachhaltige Mobilität einschließlich Elektromobilität, - Umwelt und Gesundheit (Strahlenschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung,

Chemikaliensicherheit), - Wirtschaft und Umwelt, nachhaltige Entwicklung, - europäische und internationale Umwelt- und Klimapolitik.

1.2 Informationsreihen

Bildungsservice des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. 2. Herstellung und Einsatz von audiovisuellen Medien sowie von Anwendungen für mobile Endgeräte 120 T€ Zur Information von

- Bürgerinnen und Bürgern, - Schulen und Bildungseinrichtungen, - Medienvertretern und Multiplikatoren.

3. Informationsarbeit im internationalen Bereich 350 T€

Dies umfasst vor allem - Informationsarbeit zu internationalen Fachkonferenzen, insbesondere Vertragsstaaten-

konferenzen zu bedeutenden Umweltabkommen (z. B. Klimarahmenkonvention oder zum Nagoya-Protokoll), 5. Internationale Chemikalien-Management-Konferenz (ICCM5), 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt),

- Informationsmaßnahmen zu wichtigen Themen der europäischen und internationalen

Zusammenarbeit vorrangig auf den Gebieten der Nachhaltigkeit und Entwicklung sowie der EU-Ratspräsidentschaft,

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen

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- Produktion von Begleitmaterialien zum Arbeitsprogramm der UN-Kommission für

nachhaltige Entwicklung (CSD) sowie zu sonstigen Themen der bi- und multilateralen Zusammenarbeit im Umweltbereich.

4. Wettbewerbe, Aktionen 500 T€

- Aktionen zu aktuellen sowie Schwerpunkt-Themen, - Wettbewerbe für spezielle Zielgruppen (z. B. Kinder und Jugendliche) zu Schwerpunkt-

themen.

5. Internet / Soziale Medien 904 T€ - Aufbereitung (einschließlich Maßnahmen nach BITV 2.0) und Bereitstellung im

Internetauftritt sowie den Social-Media-Kanälen des BMU von:

• Ergebnissen der unter den Punkten 1. bis 4. genannten Maßnahmen, • weiteren Informationen aus aktuellem Anlass, • veröffentlichungspflichtigen Ergebnissen und Dokumentationen aus den

Fachabteilungen.

- Pflege und Weiterentwicklung des BMU-Internetauftritts einschließlich der Microsites des BMU,

- flankierende Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Inhalte des BMU-Internetauf-

tritts z. B. auf externen Portalen sowie über Newsletter und anderweitige elektronische Verteiler,

- Ausbau der Präsenz des BMU in den sozialen Medien.

Zu Nr. 2 (UBA) 469 T€ Zu Nr. 2.1 Publikationen 339 T€ 1. Versand von UBA-Publikationen 120 T€ 2. Layouterstellung für UBA-Publikationen 120 T€ 3. Veröffentlichung im Open Access 30 T€ 4. Jahrespublikation des UBA „Schwerpunkte“ 30 T€ 5. Übersetzungskosten 10 T€

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen

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6. Druckaufträge Hausdruckerei 9 T€ 7. Publikationen zur multimedialen Baudokumentation 20 T€ Zu Nr. 3 (BfN) 150 T€ 1. Nachdrucke von Heften der BfN-Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische

Vielfalt" (NaBiV); Neuauflage von Broschüren 14 T€ 2. Druckkostenzuschüsse (für BfN-Autoren in anderen als den BfN-Veröffentlichungen

und für Externe); Fotohonorare und Bildrechte; Versandkosten; Herstellung von Projektdarstellungen und Postern zum internationalen Naturschutz 20 T€

3. Rückkauf verschiedener Rote Liste Bände (gemäß Vereinbarung müssen pro Band

800 Exemplare für die Mitarbeiter an den Roten Listen gekauft werden) 8 T€ 4. Aufbereitung und Publikation aktueller Ergebnisse von Forschungsprojekten und

wissenschaftlichen Studien sowie von wissenschaftlichen Tagungen 67 T€ 5. Sonderheft der Zeitschrift Natur und Landschaft 41 T€ Zu Nr. 4 (BfE) 187 T€ Mit dem gesetzlichen Auftrag zur Koordinierung und Durchführung von Forschungsprojekten wird das BfE vermehrt Zwischen- und Abschlussberichte zu einzelnen Vorhaben veröffentlichen und drucken. Zu den zu veröffentlichenden Fachinformationen gehören ebenfalls Berichte, die im Rahmen der verschiedenen Aktivitäten zur nuklearen Sicherheit erstellt werden. Zu Nr. 5 (BfS) 422 T€ 1. Veröffentlichung und Fachinformationen

52 T€

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten der BfS-Mitarbeiter/-innen werden im Allge-meinen in Fachzeitschriften publiziert und auf Kongressen und Tagungen vorgetragen. Dane-ben werden sie als Berichte des BfS veröffentlicht, sofern sie wegen ihres Umfangs nicht zur Publikation in Fachzeitschriften geeignet sind oder ihr Inhalt nur für einen begrenzten Fach-kreis von Interesse ist. Tagungsberichte, Publikationen fremder Autoren und Übersetzungen von ausländischen Schriften und Regeln, die für das BfS von Bedeutung sind, erscheinen als BfS-Schriften.

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen

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Gegen Entgelt werden die SSK-Veröffentlichungen und SSK-Berichte abgegeben. Die restli-chen Publikationen werden unentgeltlich über das Internet vertrieben (Haushaltsvermerk Nr. 4).

Das BfS gibt zurzeit folgende wissenschaftliche Publikationen heraus: Bezeichnung Druck durch

BfS Verlag

Vertrieb gegen Entgelt zu Gunsten BfS 1)

in Eigenregie durch Ver-lag

Vertrieb unentgelt- lich in Eigenregie EEigeneeEigenregie

Vertrieb gegen Ent-gelt durch Verlag

BfS Ex. Druck in Eigenregie durch Verlag und über Internet 3) - BfS-Berichte X - - - BfS-SW-Berichte X - BfS-Schriften X - SSK-Veröffentlichungsreihe X X - SSK-Berichte X X 2) - Radon-Handbuch X - BfS-KIKK Studie X

1) Die Einnahmen werden bei Kap. 1616 Titel 119 01 vereinnahmt. 2) BfS erhält als Entgelt 25 % vom Abgabepreis an den Einzelhandel. 3) Mit der Herausgabe der wissenschaftlichen Publikationen werden keine Einnahmen erzielt. 2. Relaunch des BfS-Internetauftritts 50 T€

Für das Jahr 2020 ist der Relaunch des BfS-Internetauftritts geplant. Für die Gestaltungskos-ten (Texte, Inhalte, Bilder etc.) sowie die redaktionelle Ausarbeitung werden 50 T€ benötigt.

3. Strahlenbiologie und Biologische Dosimetrie 50 T€

Um die Öffentlichkeit über die vielfältigen gesundheitlichen Schäden ionisierender Strahlung aufzuklären, muss entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Diese ist besonders wirksam und nachhaltig, wenn konkrete Auswirkungen visualisiert werden können. Daher ist zusätzlich zu Info-Flyern, Broschüren und Poster für wiederkehrende Veranstaltungen auch ein Kurzvideo zur Nutzung im Infomobil und im Internet geplant.

4. Ultraviolette und optische Strahlung 150 T€

Die steigenden Zahlen von Hautkrebserkrankungen sowie die – auch infolge des Klimawan-dels – steigenden UV-Indexwerte verdeutlichen, dass es weiterhin einer kontinuierlichen und umfassenden Information der Öffentlichkeit zu den Auswirkungen der UV-Strahlung bedarf. Um dieser Anforderung nachzukommen und um möglichst viele Bevölkerungsgruppen zu er-reichen, müssen die bisher genutzten Materialien kontinuierlich aktualisiert und um digitale Versionen einschließlich interaktiver Elemente ergänzt werden.

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen

- 241 -

5. Radioaktivität/Notfallschutz 50 T€

Krisenkommunikation im Bereich Notfallschutz/Radioaktivität ist durch den Ausstieg aus der Kernenergie in den Hintergrund getreten, aber weiterhin ein wichtiger Aspekt in der Arbeit des BfS. Neben der fachlichen Arbeit ist es notwendig, auch junge Menschen über das Thema informiert zu halten, da die junge Generation nach dem Atomausstiegsbeschluss das Thema Radioaktivität nicht mehr als gesellschaftliches Diskussionsthema kennenlernt. Daher ist die Entwicklung und Erstellung von Unterrichtsmaterial inkl. digitalen und interaktiven Elemen-ten zur Nutzung durch Lehrer*innen und Schüler*innen geplant.

6. Radon und NORM 70 T€

Das natürliche Edelgas Radon gewinnt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BfS zuneh-mend an Bedeutung. Insbesondere durch die Verabschiedung der Strahlenschutzverordnung und die neuen Aufgaben des BfS in diesem Zusammenhang steigt die Notwendigkeit, die Öf-fentlichkeit über erhöhte Radonvorkommen in Gebäuden sowie bei der Gewinnung von rege-nerativer Energie zu informieren.

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

- 242 -

Titel 545 01 (Seite 51 Reg.-Entwurf) Titel 545 01

Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

2.078 1.995 1.641 354

Zum Ansatz 2020:

Behörde Betrag in T€

1. BMU 841

2. UBA 370

3. BfN 170

4. BfE 45

5. BfS 215

Summe 1.641

Zu Nr. 1 (BMU) 841 T€ 1. Beteiligung an nationalen und internationalen Verbraucher- und Fachmessen

zu Schwerpunktthemen des Ministeriums 351 T€ 2. Bürgerveranstaltungen wie z. B. internationaler „Tag der Umwelt“,

„Tag der offenen Tür der Bundesregierung“ und „Tag der Deutschen Einheit“ 400 T€ 3. Durchführung von Kongressen, Tagungen und Ausstellungen 50 T€ 4. Präsenz auf nationalen und internationalen Konferenzen, insbesondere

Vertragsstaatenkonferenzen zu bedeutenden Umweltabkommen, nationalen und internationalen Sonderveranstaltungen mit Bezug zu Umweltthemen 40 T€

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

- 243 -

Zu Nr. 2 (UBA) 370 T€ 1. Gastausstellungen im UBA mit fachlichem Begleitprogramm 35 T€ 2. Fachveranstaltungen der Fachbereiche 58 T€ 3. Nationale Konferenzen mit internationaler Beteiligung 67 T€ 4. Präsentation und Inbetriebnahme ökologischer Modellbauten und 10 T€ Präsentation der IT-Infrastruktur des UBA 5. Symposien im internationalen Kontext 20 T€ 6. Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen der DEHSt 75 T€ 7. Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen des SRU 25 T€ 8. Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen des NBG 80 T€ Zu Nr. 3 (BfN) 170 T€ 1. Fachseminare und Vilmer Sommerakademie 26 T€ 2. Kooperationsveranstaltungen mit Hochschulen und Akademien 5 T€ 3. Vorhaben zum MAB-Programm der UNESCO 18T€ 4. Expertenveranstaltungen, Arbeitstreffen und Fachtagungen (auch Strategie-

workshops mit den Verbänden) zu aktuellen naturschutz-fachlichen und -politischen Schwerpunkten sowie zu naturwissenschaftlichen Methoden 98 T€

5. Sitzungen des wissenschaftlichen Beirates von „Natur und Landschaft“ und

des Beirats der INA 6 T€ 6. Treffen von Gremien, Arbeitsgruppen und Experten im Rahmen internationaler und regionaler Abkommen sowie der Umsetzung des nationalen und europäischen Naturschutzrechts (z.B. Bund/Länder-Gesprächskreis „Meeres- und Küstennaturschutz“) 17 T€ Zu Nr. 4 (BfE) 45 T€ Für die Beteiligung des BfE an nationalen und internationalen Tagungen, Konferenzen und Messen sowie für eigene Konferenzen und Fachworkshops werden 40 T € angesetzt. Für die Teilnahme des BfE an Recruting- und Karrieremessen sind 5 T €eingeplant.

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Kapitel 1611 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Titel 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

- 244 -

Zu Nr. 5 (BfS) 215 T€ Die Mittel dienen insbesondere dem wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch mit Universitäten, an-deren Forschungseinrichtungen und mit Organisationen im Rahmen der internationalen Zusammen-arbeit. Folgende Arten von Veranstaltungen bzw. Instrumenten sind vorgesehen: Expertengespräche, Workshops, nationale und – zunehmend – internationale Konferenzen, Tagungen, Messen und Aus-stellungen sowie Multiplikatorenschulungen mit Behördenmitarbeitern und Mandatsträgern auf Landes- und Kommunalebene sowie Medizinern in den betroffenen Regionen. Das BfS führt künf-tig auch eine Jahreskonferenz zum Strahlenschutz sowie verschiedene themenspezifische Konferen-zen (Notfallschutz, NiSV etc.) durch. Für das Jahr 2020 sind u. a. Workshops zu der Abschätzung gesundheitlicher Risiken durch Strah- lung und der daraus resultierenden Anerkennung strahlungsbedingter Berufskrankheiten geplant.

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. . .

Kap. 1612 (Seite 53 Reg.-Entwurf)

Kap. 1612

Bundesministerium

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Kapitel 1612 - Ministerium

Übersicht

- 246 -

Kapitel 1612 - Ministerium Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 145.297 Regierungsentwurf 2020 123.417 Weniger 21.880 (= - 15,06 %) Die Veränderung gegenüber 2019 beruht im Wesentlichen auf der Umsetzung des Organisations-erlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018. Die erforderliche Aufteilung der Mittel aus Kapi-tel 1612 zwischen BMU und BMI erfolgte mittels Umsetzungen nach § 50 BHO und wird nun im Haushalt 2020 nachvollzogen. Dauerhafte Mehrbedarfe ergeben sich im Zuge der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wie folgt: - Mehrbedarf bei Aufträgen und Dienstleistungen im

Bereich Informationstechnik (Titel 532 01) + 500 T€ - Mehrbedarf bei Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und

Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik (Titel 812 02) + 525 T€

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Kapitel 1612 - Ministerium

Unterbringungskonzept des BMU für Bonn und Berlin

- 247 -

Unterbringungskonzept des BMU für Bonn und Berlin

Das BMU gehört zu den Ministerien, die ihren ersten Dienstsitz in Bonn haben. Das BMU verfügt über insgesamt 1.367 Arbeitsplätze (einschließlich Arbeitsplätze für abgeordnete Beschäftigte, be-fristet Beschäftigte, im BMU tätige Auftragnehmer, Teilzeit- und Pendlerarbeitsplätze). - 658 Arbeitsplätze in Bonn (erster Dienstsitz), - 709 Arbeitsplätze in Berlin (zweiter Dienstsitz). Unterbringung in Bonn (erster Dienstsitz) Am ersten Dienstsitz des BMU in Bonn, Liegenschaft Robert-Schuman-Platz 3, sind 658 Arbeits-plätze unterzubringen. Darüber hinaus befinden sich in dieser Liegenschaft die Geschäftsstellen der RSK, SSK und ESK sowie ein Messknoten des ODL-Messnetzes, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die Or-ganisation IRENA, Dienststellen des Streitkräfteamtes (SKA), die Museumsstiftung Post und Tele-kommunikation (MusStiftPT) und die ZUG GmbH. Unterbringung in Berlin (zweiter Dienstsitz) Maßgebend für die Zahl der Arbeitsplätze des BMU in Berlin sind der Beschluss des Bundeskabi-netts vom 16. Dezember 1998 sowie die Vorgaben des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-destages zum Haushalt 1999. In Vorbereitung des Regierungsumzuges wurde entschieden, ge-schlossene Organisationseinheiten mit leitungsnahen Querschnittsaufgaben nach Berlin zu verla-gern. Unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Beschäftigten sind in Berlin 709 Arbeits-plätze unterzubringen. Im Juni 2011 wurde die bundeseigene Liegenschaft Stresemannstr. 128 als Dienstgebäude für die dauerhafte Unterbringung des zweiten Dienstsitzes des BMU bezogen. Zusätzliche Büroflächen wurden im Objekt Köthener Straße 2 bis 3 und Köthener Straße 4 angemietet. Diese Gebäude liegen in direkter Nachbarschaft zum Dienstgebäude Stresemannstraße. Das bisher genutzte Objekt Krau-senstr. 17 bis 20 wird mit Umzug der dort noch verbliebenen – von der Umsetzung des Organisati-onserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 nicht betroffenen - BMU-Arbeitsplätze in die Köthener Str. 4 aufgegeben. Erläuterungen zu den einzelnen Titeln des Kapitels 1612:

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

- 248 -

Titel 518 02 (Seite 54 Reg.-Entwurf) Titel 518 02

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

Ist 2018 Soll 2019* Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

22.556 22.556 21.266 1.290

* ohne Berücksichtigung der Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14.

März 2018 Erläuterungen: Folgende Liegenschaften sind zu berücksichtigen:

Liegenschaft Miete in Euro

Robert-Schuman-Platz 3 (RSP) 11.396.168

Stresemannstraße 128 - 130 (STR) 5.529.510

Köthener Straße 2 – 3 / 4 (KTR) 4.090.358

Godesberger Allee 108 - 112 (GA) 249.964

Summe 21.266.000

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 249 -

Titel 532 01 (Seite 56 Reg.-Entwurf) Titel 532 01

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

2.637 2.778 3.178 400

Zum Ansatz 2020:

Projekt-nummer IT-Projekt

Entwurf 2020 in T€

0010 IT-Steuerung 150

0015 IT-Konsolidierung Vor- und Begleitprojekt 27

0020

IT-Services Betrieb der zentralen Dienste (inkl. Server, aktive Netzkomponen-ten, Betriebssysteme, systemnahe Software, Datenbankmanage-mentsysteme, Infrastruktur, Basisdienste, Anwendungen), des Ser-vice Desk (inkl. Ticketsystem) und der Clients NEU: Umsetzung Digitalisierungsprojekte

2.730

0025 Green IT, Projektbüro und Geschäftsstelle 80

0040 Bürokommunikation (Verlängerung Wartungsverträge), Konfiguration der IP-TK-Anlage im BMU 15

0050 Intranet (Betrieb) 10 0070 Extranet GB (Betrieb) 10 0115 EPOS 2 1210 Sprachendienst 1

1405 Notifizierung 1 1410 IT-gestützter Geschäftsgang, Volllizensierung 150 2045 Presseinformationssystem (Anpassungsarbeiten) 1 2080 Förderanträge DBU (Anpassungsarbeiten) 1

3.178

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben

- 250 -

Titel 539 99 (Seite 56 Reg.-Entwurf) Titel 539 99

Vermischte Verwaltungsausgaben

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

297 288 1.188 900

Gegenüber dem geltenden Finanzplan besteht im Haushaltsjahr 2020 ein Mehrbedarf in Höhe von 900 T€, welcher sich auf die Erl.-Nrn. 4 (500 T€) und 5 (400 T€) aufteilt. Zu Nr. 4 der Erläuterungen: Maßnahmen zur Klimaneutralisierung im

Rahmen der internationalen Zusammenarbeit 500 T€ Die Klimaschutzpolitik ist eines der Schwerpunktthemen der Bundesregierung. Vor dem Hinter-grund der Minderungsziele, als Vorbild für andere Akteure und zur Stützung der deutschen Position bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen, wird Deutschland die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 verursachten Treibhausgasemissionen kompen-sieren. Dies betrifft insbesondere die Flugreisen von Teilnehmern zu Veranstaltungen nach Deutschland, soweit Reisen nicht bereits durch die Heimatstaaten kompensiert werden. Für die Kompensation sind 500 T€ veranschlagt. Mit dem Umweltbundesamt soll analog zur Kompensation der Flugreisen der Bundesregierung ein Verfahren entwickelt werden, mit dem die zu kompensierenden Mengen geschätzt und die Kom-pensation zentral für alle Ressorts administrativ abgewickelt wird. Diese Maßnahme ist einer nachhaltigen Veranstaltungsorganisation zuträglich. Mit diesem Verfahren wird die deutsche EU-Ratspräsidentschaft klimaneutral gestellt. Deutschland wird damit seiner Vorbildfunktion während der EU-Ratspräsidentschaft gerecht und setzt auf diese Weise ein wichtiges, auch international wahrzunehmendes, klimapolitisches Zeichen. Zu Nr. 5 der Erläuterungen: Maßnahmen zur Förderung des UN-Standortes /

des internationalen Konferenzstandortes Bonn 400 T€ BMU ist als Nutzervertreter für die UN für die Bedarfsplanung der UN und die Übernahme der Ausgaben für die Planung von Baumaßnahmen zuständig. Für die Bedarfsplanung sind zwei große Baumaßnahmen für den UN-Campus zu berücksichtigen:

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben

- 251 -

Erneuerung der technischen Anlagen Altes Wasserwerk / ggf. Pumpenhaus Aufgrund des in den vergangenen zwei Jahren verstärkt auftretenden Ausfalls der technischen Anla-gen des Alten Wasserwerks (Wärme-/ Kältetechnik, Elektrik) wurde es notwendig, die Teilbaumaß-nahmen „Altes Wasserwerk“ und ggf. auch Pumpenhaus aus der Gesamtbaumaßnahme „Campus Phase III“ herauszunehmen, die Schnittstellen zu definieren und als eigenständige bisher nicht ver-anschlagte Große Baumaßnahme durchzuführen. Die Belange des historischen Gebäudes (denkmal-gerechte Sanierung, Schadstoffsanierung etc.) sind dabei zu berücksichtigen. Catering-Zentrale UN Campus Durch die positiv festzustellende zunehmende Konferenztätigkeit und ansteigende Zahl der Be-schäftigten auf dem UN-Campus (zusätzliche 330 Arbeitsplätze durch den Erweiterungsbau), haben die UN einen zwingend notwendigen weiteren Bedarf zur Anpassung der Versorgung auf dem Campus angemeldet. Die Versorgung über die bestehende Kantine im „Langen Eugen“ im 29. Obergeschoss ist zukünftig nicht mehr ausreichend. Es sollen der konkrete zukünftige Bedarf und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Umsetzung eines Gesamt-Cateringkonzeptes für den Campus ausgelotet werden. Hierfür ist vorgesehen, eine Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung (Neubau, Bauen im Bestand etc.) zu erstellen. Im Zusammenspiel mit der Umsetzung des neuen Catering-Konzepts und aufgrund der zunehmen-den Anzahl internationaler Konferenzen wird auch eine Teilöffnung des UN-Campus für die Öf-fentlichkeit angestrebt. Daraus ergibt sich voraussichtlich sukzessive ab 2022 eine notwendige An-passung / Ergänzung der Sicherheitslinie und Logistik auf dem Campus, die in der Finanzplanung zu berücksichtigen ist.

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2.000.000 € im Einzelfall

- 252 -

Titel 712 01 (Seite 57 Reg.-Entwurf) Titel 712 01

Baumaßnahmen von mehr als 2.000.000 € im Einzelfall

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

1.841 1.471 - 1.471

Erläuterung: 1. Brandschutzsanierung des Dienstgebäudes Robert-Schuman-Platz 3

Ursprünglich waren für die Baumaßnahme 12.128 T€ veranschlagt. Ausgaben i. H. v. 4.971

T€ für die Sanierung des Foyers, die der Brandschutzsanierung zuzurechnen ist, waren in der Planung bisher nicht enthalten. Veranschlagt wurden hierfür 3.971 T€ in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019. Aus Ausgaberesten der für die Baumaßnahme Dachsanierung und Einbau ei-ner Photovoltaikanlage veranschlagten Ausgaben stehen 1.000 T€ zur Verfügung.

2. Dachsanierung und Einbau einer Photovoltaikanlage im Dienstgebäude Robert-Schu-

man-Platz 3 (Hinweis: Die Anmeldung beinhaltet nur das bei Kap. 1612 veranschlagte Soll)

*) zzgl. 2.458 T€, die aus dem 120 Mio.-Programm bewilligt wurden; mithin stehen

Gesamtausgaben in Höhe von 4.648 T€ für die Maßnahme zur Verfügung.

Ausgaben des

BMU T€

Verausgabt bis

2018 T€

Bewilligt 2019 T€

Nach 2019 über-

tragene Ausgabe-

reste T€

Veran-schlagt 2020 T€

Vorbe-halten

für 2021 T€

Vorbe-halten

für 2022 T€

17.099 11.578 1.471 4.050 - - -

Ausgaben des

BMU T€

Verausgabt bis

2018 T€

Bewilligt 2019 T€

Nach 2019 über-

tragene Ausgabe-

reste T€

Veran- schlagt 2020 T€

Vorbe- halten

für 2021 T€

Vorbe- halten

für 2022 T€

2.190 *) 1.557 - 633 - - -

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

- 253 -

Titel 812 01 (Seite 57 Reg.-Entwurf) Titel 812 01

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

235 565 880 315

Zum Ansatz 2020: Für die Ausstattung und Möblierung des Erweiterungsbaus auf dem UN-Campus in Bonn wur-den insgesamt 700 T€ veranschlagt. Nach den vorliegenden Planungen wird mit Ausgaben in den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von jeweils 350 T€ gerechnet. Durch die Umstellung der Telefonan-lagen an den Dienstsitzen des BMU auf VoIP werden die bisher veranschlagten Ausgaben für Tele-kommunikation in Höhe von 25 T€ in den Titel 812 02 überführt. Folgende Erst- / Ergänzungs- sowie Ersatzbeschaffungen sind in 2020 an den Dienstsitzen des BMU Bonn und Berlin vorgesehen:

1. Erst- und Ergänzungsbeschaffungen

1.1 Dienstsitz Bonn

1.1.1 6 orthopädische Bürodrehstühle 7.200 €

1.1.2 15 elektrisch höhenverstellbare Tische 18.200 €

1.1.3 6 x Ausstattung mobile Arbeitsplätze 7.800 €

Summe 1.1 33.200 €

1.2 Dienstsitz Berlin

1.2.1 12 orthopädische Bürodrehstühle 14.400 €

1.2.2 24 elektrisch höhenverstellbare Tische 28.800 €

1.2.3 5 x Ausstattung mobile Arbeitsplätze 6.500 €

1.2.4 Einrichtung von Funktions- und Mehrzweckbüros 35.000 €

Summe 1.2 84.700 €

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

- 254 -

2. Ersatzbeschaffungen

2.1 Dienstsitz Bonn

2.1.1 Einrichtung Dienstzimmer (1 RL, 2 SB/4 BSB) 24.600 €

2.1.2 Ersatzbeschaffung für defektes Mobiliar 32.800 €

2.1.4 Grundausstattung für 1 UAL und 1 AL 14.600 €

2.1.5 Erneuerung Küchengeräte 18.000 €

2.1.6 Druckmaschinen Druckerei 170.000 €

2.1.7 Durchleuchtungsanlage Poststelle 50.000 €

2.1.8 Sondermobiliar für Inklusion von Schwerbehinderten 16.000 €

Summe 2.1 326.000 €

2.2 Dienstsitz Berlin

2.2.1 Ersatz für defektes und abgeschriebenes Mobiliar 25.800 €

2.2.2 Sondermobiliar für Inklusion von Schwerbehinderten 20.300 €

2.2.4 Ersatz Sitzungsraumausstattung 25.000 €

2.2.5 Ersatz Veranstaltungsequipment 15.000 €

Summe 2.2 86.100 €

Gesamtsumme: 530.000 €

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

sowie Software im Bereich Informationstechnik

- 255 -

Titel 812 02 (Seite 57 Reg.-Entwurf) Titel 812 02

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

sowie Software im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

1.102 900 1.425 525

1. IT-Ausstattung im BMU

Insgesamt sind derzeit 1.672 Thin-Clients, 292 APC sowie 250 Notebooks eingesetzt. Die Notebooks sind in der Regel jeweils sowohl am festen Arbeitsplatz im Einsatz als auch mo-bil („Mitnahme durch Beschäftigten“). Darüber hinaus sind im BMU 260 Notebooks (Lang-fristiges Mobiles Arbeiten, Kurzausleihe, und teilweise als Ergänzung zu einem Thin-Client) und 170 Tablet-PCs (ab Referatsleitung aufwärts) im Einsatz, 10 davon werden für Konfe-renzen vorgehalten.

2. Maßnahmen in 2019

• IKT-Betrieb zzgl. Weiterentwicklung, insbesondere Finalisierung der Umstellung der TK-Anlage auf IP und Umstellung der Endgeräte auf VoIP,

• Fortführung der Konzeption und Implementierung von Anwendungen und Systemen im

Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetzes, • Beschaffung von Hardware (Router, Kryptierer, Firewalls) für den Ausbau der Anbin-

dungsredundanzen, DMZen und Einrichtung Managementnetze im BMU in Bonn und Berlin,

• Austausch von Hardware (Smartphones, Tablets, Endgeräte für Telearbeitsplätze, u. a.)

im Rahmen der Einführung BSI-zertifizierter Lösungen für mobiles Arbeiten, • Ausweitung des Einsatzes von mobilen Endgeräten für sichere mobile Kommunikation

im Rahmen von Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Mobilem Arbeiten inkl. Ausweitung BSI-zertifizierter Systemlösungen (iOS, SecuTAblet, ECOS-Stick),

• Umstellungen in der IT-Landschaft des BMU zur Erhöhung der Konformität zur IT des

Bundes im Vorfeld des Übergangs des IT-Betriebs zum ITZBund; Grundlage der Maß-nahmen ist u. a. die 2017 erlassene Architekturrichtlinie.

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Kapitel 1612 - Ministerium

Titel 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

sowie Software im Bereich Informationstechnik

- 256 -

3. Maßnahmen in 2020

Folgende Schwerpunkte sind geplant: • IKT-Betrieb zzgl. Weiterentwicklung, • Fortführung der Konzeption und Implementierung von Anwendungen und Systemen

im Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetzes, • Ausweitung des Dokumentenmanagement- und Workflow-Systems auf weitere

Geschäftsprozesse, • Ausweitung der Anzahl von Videokonferenzendgeräten, • Konzeption und Umsetzung weiterer Lösungen für ein papierreduziertes Büro.

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Kap. 1613 (Seite 58 Reg.-Entwurf)

Kap. 1613

Umweltbundesamt

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Übersicht

- 258 -

Kapitel 1613 - Umweltbundesamt Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 138.599 Regierungsentwurf 2020 144.822 Mehr + 6.223 (= + 4,49 %) Die Veränderung gegenüber dem Ansatz 2019 beruht im Wesentlichen auf folgenden Sachverhalten: - Personalausgaben für 92 neue mit dem Haushalt 2019 bewilligte

refinanzierte Plan-/Stellen (nunmehr mit 100% des Jahresbedarfs zu veranschlagen) + 3.892 T€

- Personalausgaben für 7 neue mit dem Haushalt 2019 bewilligte

Plan-/Stellen (nunmehr mit 100% des Jahresbedarfs zu veranschlagen) + 298 T€ - Personalausgaben für 10 neue mit dem Haushalt 2019 bewilligte

(Plan-/Stellen (nunmehr mit 100% des Jahresbedarfs zu veranschlagen) + 878 T€ - Personalausgaben für 26 neue mit dem Haushalt 2020 bewilligte

refinanzierte (mit 50% des Jahresbedarfs veranschlagte) Plan-/Stellen + 1.189 T€ - Personalausgaben für 6 neue mit dem Haushalt 2020 bewilligte

(mit 100% des Jahresbedarfs veranschlagte) Plan-/Stellen + 566 T€ - Umschichtung von Titel 422 01 zu Kapitel 1611 Titel 634 03

(Zuweisungen an den Versorgungsfonds) - 600 T€ Erläuterungen zu einzelnen Titeln des Kapitels 1613:

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

- 259 -

Titel 518 02 (Seite 60 Reg.-Entwurf) Titel 518 02

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

9.980 13.275 13.275 -

Zum Ansatz 2020 Die Mietzahlungen sind gemäß den mit der BImA verhandelten Mietverträgen veranschlagt. Für die Liegenschaften Dessau Fürst-Leopold-Carré, Wolbeck, Zugspitze, Waldhof (Grundstück) und Ber-lin Luisenstraße liegen diesen Mietverträgen auch Pacht- und Mietverträge Dritter zugrunde.

Liegenschaft Miete Berlin, Corrensplatz / Boetticherstrasse 792 T€ Berlin Bismarckplatz inklusive Zwischenunterbringung Labor und Büro

3.622 T€

Berlin, Thielallee 88-92 zusätzlich Haus 19,21 u. 27 u. ggf. Haus 10 und 11 (Interimslösung)

512 T€

Berlin, Schichauweg 2.570 T€ Bad Elster 345 T€ Langen 332 T€ Dessau, Wörlitzer Platz 1 Bestandsgebäude 2.471 T€ Dessau, Wörlitzer Platz 1 Erweiterungsbau 1.837 T€ Dessau Fürst-Leopold-Carré 49 T€ Neuglobsow 35 T€ Schauinsland 57 T€ Waldhof 38 T€ Schmücke 41 T€ Westerland 47 T€ Zingst 94 T€ GAW-Station/Zugspitze Bergstation 224 T€ Zugspitze Talstation 4 T€ Wolbeck 62 T€ Berlin, Luisenstrasse (SRU) 143 T€ Gesamt 13.275 T€ davon Stammhaushalt 12.002 T€ davon DEHSt 1.136 T€ davon SRU 137 T€

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 260 -

Titel 532 01 (Seite 63 Reg.-Entwurf) Titel 532 01

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

3.076 4.814 4.814 -

Zum Ansatz 2020 Der Ansatz setzt sich wie folgt zusammen: 1. IT Stammhaushalt 3.192 T€ 2. IT DEHSt 1.604 T€ 3. IT Nationales Begleitgremium 18 T€

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 261 -

Titel 532 02 (Seite 63 Reg.-Entwurf) Titel 532 02

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

6.869 8.658 9.308 650 Zu Nrn. 1 und 2 der Erläuterungen: Informations- und Dokumentationssystem Umwelt

(UMPLIS) Zum Ansatz 2020 Grundsätzliche Erläuterungen zu UMPLIS UMPLIS vereinigt eine Vielzahl von Umweltdatenbanken, in denen themenbezogene Daten zu ei-nem Schwerpunkt gesammelt und gespeichert werden. Es gliedert sich in ein Umweltinformationssystem (UIS) in Form eines Netzwerkes, welches den Zugriff auf externe und interne Fachinformationssysteme /-Datenbanken (z. B. Stoff-, Technik- und Zustands- sowie Literatur-, Rechts- und Forschungsdatenbanken) gewährleistet und in Planungs-werkzeuge mit IT-Unterstützung (Umweltmodelle, Expertensysteme). Die Beschaffung, Überprüfung und Aufbereitung der Daten sowie die laufende inhaltliche Überar-beitung und Anpassung von UMPLIS an die fortschreitenden Anforderungen der Benutzer erfolgen sowohl im Rahmen des Dokumentationsverbundes Umwelt (Leistungs- und Nutzungsverbund zwi-schen Bund und Ländern) als auch im Rahmen von Aufträgen an fachkundige Institutionen und Wissenschaftler. Ein Finanzierungsschwerpunkt sind die Ausgaben für den Gesetzesvollzug (Treibhausgasemissions-handelsgesetz, Projektmechanismengesetz, Chemikaliengesetz, Wasch- und Reinigungsmittelge-setz, Pflanzenschutzgesetz, Gentechnikgesetz, Basler Übereinkommen sowie Antarktis Umwelt-schutzprotokoll), der Bundesanteil für den Gemeinsamen Stoffdatenpool des Bundes und der Län-der (GSBL) mit der Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) und den Umweltdatenkatalog (UDK). UMPLIS Stammhaushalt 3.861 T€ UMPLIS Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) 3.400 T€

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 262 -

Zu Nr. 3 der Erläuterungen: Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes zum

Schutz gegen Fluglärm Zum Ansatz 2020 Der Teilansatz in Höhe von 75 T€ für den Vollzug des Fluglärmgesetzes ist für folgende Ausgaben erforderlich:

Zweck Erläuterung Ausgaben

Gutachten zur Fluglärm-bezogenen Sied-lungssteuerung im Verhältnis zum Kon-zept der Lärmkontingentierung

Aufbauend auf dem Gutachten zur Fluglärmbezogenen Siedlungsteuerung von 2019 soll hier im Speziellen unter-sucht werden, inwiefern eine Siedlungssteuerung sich mit dem Konzept einer Lärmkontingentierung an einem Flug-hafen kombinieren lässt.

75 T€

Summe: 75 T€

Für den effizienten, einheitlichen und zeitnahen Vollzug des Gesetzes, der den Ländern obliegt, ist die umfangreiche Unterstützung durch das UBA von großer Hilfe, da das UBA über langjährige Er-fahrungen bei der lärmschutzfachlichen und technischen Vorbereitung des Vollzugs des FluLärmG von 1971 verfügt und die Novellierung 2007 maßgeblich mitgestaltet hat. Daneben hat das UBA die Aufgabe, den bundeseinheitlichen Gesetzesvollzug durch die Qualitätssicherung der Fluglärmberech-nungsprogramme zu gewährleisten und weitere fachliche Vorarbeiten am untergesetzlichen Regel-werk zur Durchführung des novellierten FluLärmG durchzuführen. Insbesondere im Falle einer erneuten Novellierung des FluLärmG, kann davon ausgegangen werden, dass das UBA mit intensiven Zuarbeitsanforderungen eingebunden wird. Zu Nr. 4 der Erläuterungen: Betrieb eines Messstellennetzes zur Messung der weiträumi-

gen grenzüberschreitenden Luftverschmutzung 1. Zum Ansatz 2020

Der Teilansatz in Höhe von 1.172 T€ für den Betrieb des Messstellennetzes ist für folgende Ausgaben erforderlich:

1.1 Maßnahmen in Weiterführung der Entwicklung und Analytik für das UBA-Luftmessnetz 334 T€

Zu den Aufgaben und Messverpflichtungen des UBA-Luftmessnetzes, die nicht aus perso-

nellen Ressourcen des UBA bestritten werden können und deshalb extern vergeben werden müssen, gehören:

- Sammlung und Analytik von Regenwasserproben (UBA-Depositionsmessnetz). Aus

dem UN/ECE-Protokoll für die weitere Verringerung der Schwefel-/Stickstoffemissio-

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 263 -

nen sowie aus dem Schwermetallprotokoll ergeben sich Pflichten zur Messung, Berech-nung und Bewertung der Stoffeinträge von versauernd und eutrophierend wirkenden Stoffen sowie von Schwermetallen. Die Daten dienen u.a. der Prüfung auf Überschrei-tungen kritischer Belastungswerte. Besonderer Untersuchungsbedarf besteht für Queck-silber und dessen Spezies.

- Differenzierte Charakterisierung von Feinstaub und Ultrafeinstaub: Die Untersuchung

durch Ferntransport grenzüberschreitend nach Deutschland gelangender Teilchen dient der Erfüllung von Messaufgaben gemäß EMEP (Level 3).

- Durchführung von befristeten Intensivmesskampagnen gemäß EMEP-Monitoring-Stra-

tegie 2009 bzw. der bis 2019 erwarteten Nachfolge-Monitoring-Strategie. - Weiterentwicklung des Prozessverständnisses von Ferntransport sowie Entwicklung und

Erprobung neuer Messmethoden, z.B. von Levoglucosan mittels Ionenchromatographie. - Weiterentwicklung des Verständnisses zum Treibhausgas-Austausch zwischen Atmo-

sphäre, Ozean und Ökosystem. 1.2 Maßnahmen in Weiterführung der Messungen klimawirksamer

Luftverunreinigungen an der GAW-Station Zugspitze sowie in den Betrieb eines Qualitätssicherungszentrums (QA SAC) für GAW 260 T€

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gegenüber der UN-Organisation WMO (World

Meteorological Organisation) verpflichtet, am GAW-Programm (Global Atmosphere Watch) zur weltweiten Überwachung klimawirksamer Luftverunreinigungen aktiv teilzu-nehmen. Hierfür betreibt das UBA u. a. die GAW-Globalstation Zugspitze.

In Abstimmung mit der WMO hat die Bundesrepublik Deutschland in weltweiter Verant-

wortung die Qualitätssicherung für ausgewählte Komponenten (Aerosole, VOC, N2O) über-nommen. Die Aufgabe "Einrichtung des QA/SAC (Qualitätssicherungszentrum) Deutsch-land" kann nicht aus personellen Ressourcen des UBA bestritten werden und wird deshalb extern an, von der WMO akzeptierte "World Calibration Centres" vergeben, die die GAW-Stationen weltweit auditieren und kalibrieren. Ein wesentlicher Teil der Aufgaben eines QA/SAC ist zudem die Aus- und Weiterbildung von Personal der GAW-Stationen, vorwie-gend aus Ländern mit begrenzten Mitteln (GAW – TEC).

1.3 Maßnahmen in Weiterführung der Messungen zum Integrated

Monitoring an den Messflächen Forellenbach (Bayerischer Wald) und Neuglobsow (Stechlinsee) 307 T€

Das Integrated Monitoring (IM) ist eines von sechs Internationalen Kooperationsprogram-

men (ICP) der Genfer Luftreinhaltekonvention der UN ECE. Mit dem IM-Programm wer-den Veränderungen des Ist-Zustandes von Flora, Fauna, Böden sowie Gewässern untersucht und der Einfluss von weiträumig transportierten Luftverunreinigungen auf Ökosysteme ab-geschätzt und bewertet.

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 264 -

Der derzeitige Auftragnehmer für den Betrieb der Messstation Forellenbach (Probenahme,

Sammlung, Auswertung von Messwerten usw.) ist die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald. Der um biologische Untersuchungsprogramme erweiterte Messbetrieb an der zweiten deutschen IM-Station (Neuglobsow, Stechlinsee) sowie die gesamte Analytik des Messpro-gramms werden ebenfalls extern vergeben.

1.4 Erfassung von POPs in der Gas- und Partikelphase sowie im

Niederschlag 131 T€ Die Stoffgruppe der Persistenten Organischen Stoffe (= POP, z. B. PAH, Chlorpestizide,

PCB) spielen aufgrund ihrer physikalischen und toxikologischen Eigenschaften in biotischen und aquatischen Medien eine besondere Rolle. Die Ausbreitung erfolgt zum großen Teil über den Luftpfad, weshalb in den Abkommen zum Schutz der Randmeere (OSPAR, HEL-COM), in der Genfer Luftreinhaltekonvention und in der EU-Luftreinhaltepolitik dieser Ver-bindungsgruppe eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Aus dem POP-Protokoll der UN/ECE und den Randmeerabkommen sowie der 4. EU-Tochterrichtlinie leiten sich für das UBA-Luftmessnetz gesetzliche Monitoring-Aufgaben ab, die von UBA-Laboren nicht er-füllt werden können. Um die deutschen Berichtspflichten erfüllen zu können, werden die Messungen extern vergeben.

1.5 Messungen von Feinstaub (PM2,5) und dessen Zusammensetzung

für EU-Richtlinie 2008/50/EG (bzw. 39. BImSchV) 140 T€ Die EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Eu-

ropa (EU-Luftqualitätsrichtlinie), deren Umsetzung in nationales Recht (39. BImSchV) und der Durchführungserlass des BMU vom 13.08.2010 verpflichten das UBA ab 2010 zur zu-sätzlichen Messung von Feinstaub < 2,5 µm (PM2,5) und dessen chemischer Zusammenset-zung an vier Hintergrundstationen des UBA-Luftmessnetzes. Für die Erfüllung dieser ge-setzlichen Aufgaben müssen Werkverträge vergeben werden.

Gesamt: 1.172 T€ Zu Nr. 5 der Erläuterungen: Nationales Begleitgremium 150 T€ Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, insbesondere der Öffent-lichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Zu Nr. 6 der Erläuterungen: Sonstiges 650 T€ Zum Ansatz 2020 Der dauerhafte Mehrbedarf ab dem Jahr 2020 besteht aufgrund folgender neuer Aufgaben:

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 265 -

Ausgaben für die Messung und Bewertung von Kraftfahrzeug- 500 T€ emissionen Die Bundesregierung ist aufgrund internationaler Verträge verpflichtet, die Klimagas- und Luft-schadstoffemissionen regelmäßig in hoher Qualität zu erfassen, zu dokumentieren und zu berichten. Dafür ist es notwendig, unabhängige Messungen der Emissionen an verschiedenen Fahrzeugen der verschiedenen Verkehrsträger durchzuführen, um unabhängig von Herstellern und Betreibern be-lastbare Daten zu erheben. Die Datenbank „Handbuch für Emissionsfaktoren im Straßenverkehr- HBEFA“ wird genutzt, um Emissionsfaktoren von Kraftfahrzeugen für die wichtigsten Luftschad-stoffe und den Kraftstoffverbrauch für verschiedenste Fahrsituationen detailliert abzubilden. Eine der Hauptverwendungen des HBEFA ist die Aufbereitung der vorhandenen Emissionsfaktoren durch Programme wie TREMOD (Transport Emission Model), die die Emissionsfaktoren für Fahr-zeugflotten aggregieren, um Aussagen auf Basis der Emissionen der vergangenen Jahre bzw. zu-künftig zu erwarteten Emissionen treffen zu können. Das UBA verwendet TREMOD für die Be-richterstattung zum Emissionsinventar und ist damit auf Aktualität der Daten angewiesen. Mit der aktuellen politischen Lage insbesondere zu Stickoxidemissionen von Diesel-Pkw wurden zahlreiche Messungen zur Real-Emissionen von Kraftfahrzeugen, insbesondere Euro 6 Diesel-Pkw, durchge-führt. Ausgaben für die Geschäftsstelle Meeresschutz 150 T€ Zur Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie ist im Jahr 2012 der Bund-Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee gegründet worden. Die bislang beim UBA und BfN angesiedelten Sekretariate wurden aufgelöst und durch eine gemeinsame Bund-Länder-Geschäftsstelle ersetzt, wobei UBA und BfN jeweils 150 T€ zur Finanzierung der Geschäftsstelle bereitstellen.

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

für Verwaltungszwecke (ohne IT)

- 266 -

Titel 812 01 (Seite 64 Reg.-Entwurf) Titel 812 01

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

2.494 2.104 2.104 -

Zum Ansatz 2020 Der Ansatz für den Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen (ohne IT) setzt sich wie folgt zusammen: - für den Stammhaushalt des UBA 2.071 T€ - für den SRU 5 T€ - für die DEHSt 20 T€ - für das Nationale Begleitgremium 8 T€ Gesamt 2.104 T€ Erstbeschaffungen (Stammhaushalt):

Lfd. Nr.

Bezeichnung der Cluster zu den Geräten bzw. den Einrichtungen

Anschaffungspreis in T€

1 Laborgeräte zur Probengewinnung, z.B. Staubprobennehmer, Quecksilbermessgerät, Kläranlagegeräte 295

2

Analysegeräte, z.B. Außenlärm-Monitoringsystem, Zellkultur Ex-positionsanlage für Luftschadstoffe, Durchflusszytrometrie, Kalib-riereinrichtungen, Magnetschwebewaage mit Permationsofen, Na-nofiltrationsanlage, Quecksilber-Analysator

365

3 Laborausstattung und -ausrüstung, z.B. Mikroskope, Ultraschall-bad, Membranfütterungsanlage, Weißlichtinterferometer 156

4 Möbel- und Ausstattungsgegenstände 32

Gesamt 848

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

für Verwaltungszwecke (ohne IT)

- 267 -

Ersatzbeschaffungen (Stammhaushalt):

Lfd. Nr.

Bezeichnung der Cluster zu den Geräten bzw. den Einrichtungen

Anschaffungspreis in T€

1 Laborgeräte zur Probengewinnung, z.B. Stickoxidanalysator, trag-bare Messgeräte für die Partikelanzahl, Festphasen-Extraktions-System, Teleskop-Windmast

180

2 Analysegeräte, z.B. Analysegerät für Ionen, Messplatz zur Bestim-mung von Ionen, Umkehrosmoseanlage, Aufschlusssystem für Feinstaubproben

678

3 Laborausstattung und -ausrüstung, darunter Mikroskope, Ultra-schallbad, Membranfütterungsanlage, Weißlichtinterferometer 335

4 Möbel- und Ausstattungsgegenstände 30

Gesamt 1.223

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Titel 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

sowie Software im Bereich Informationstechnik

- 268 -

Titel 812 02 (Seite 64 Reg.-Entwurf) Titel 812 02

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

1.712 1.723 1.723 -

Zum Ansatz 2020 1. Aufteilung nach Erstbeschaffungen / Ersatzbeschaffungen 1.1 Erstbeschaffungen 396 T€ 1.2 Ersatzbeschaffungen 1.327 T€ Gesamt 1.723 T€ 2. Aufteilung nach Stammhaushalt, DEHSt und Nationales Begleitgremium 2.1 IT Stammhaushalt 1.656 T€ 2.2 IT DEHSt 50 T€ 2.3 IT Nationales Begleitgremium 17 T€ Gesamt 1.723 T€

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Allgemeine Informationen zu SRU, DEHSt, NBG

- 269 -

Allgemeine Informationen zu SRU, DEHSt, NBG

1 Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) 1.1 Zur Aufgabenstellung des SRU

Der SRU ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung mit dem Auftrag, die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Ent-wicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie umweltpolitische Fehlentwicklun-gen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen. Alle vier Jahre ist – entsprechend dem Auftrag – ein Gutachten zu erstellen und der Bundesre-gierung zu übergeben. Das Gutachten beschreibt und kommentiert aktuelle umweltpolitische Entwicklungen und behandelt vertieft zumeist einige Schwerpunkthemen. Darüber hinaus er-arbeitet der SRU Sondergutachten, in denen spezielle Umweltprobleme ausgewählt und um-fassend untersucht werden. Um die Bundesregierung zeitgerecht vor wichtigen umweltpoliti-schen Entscheidungen beraten zu können, formuliert der SRU in Stellungnahmen und Kom-mentaren zur Umweltpolitik Empfehlungen zu aktuellen Fragen der Umweltpolitik, wie zum Beispiel zu laufenden Gesetzesvorhaben. Der SRU ist nur an den im Erlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit un-abhängig. Dies bedeutet, dass er über die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen selbst entscheidet und in der Begutachtung der Umweltsituation und Umweltpolitik sowie in seinen Empfehlungen an keine Vorgaben gebunden ist.

1.2 Rechtliche Grundlagen

Der SRU wurde von der Bundesregierung durch den Einrichtungserlass des Bundesministers des Inneren vom 28.12.1971 (GMBl. 1972, Nr. 3, Seite 27) eingerichtet. Die Einrichtung des SRU war Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1971. Im Frühjahr 1972 hat der SRU sich erstmalig konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. In den Jahren 1990 (GMBl. 1990, Nr. 32, Seite 831 f. vom 10.08.1990) und 2005 (GMBl. 2005, Nr. 31, Seite 662 f. vom 01.03.2005) wurde der Erlass durch das BMU geändert.

1.3 Mitgliedschaft und Arbeitsweise Der SRU setzt sich aus sieben Universitätsprofessorinnen und -professoren verschiedener Fachdisziplinen zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrun-gen im Umweltschutz verfügen müssen. Die Zusammensetzung gewährleistet eine interdis-ziplinäre Arbeitsweise, insbesondere unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher, techni-scher und sozialwissenschaftlicher Gesichtspunkte. Die Ratsmitglieder werden vom BMU nach Zustimmung durch die Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen; Wiederberufung ist möglich. Die laufende Berufungsperiode endet im Juni des Jahres 2020.

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Allgemeine Informationen zu SRU, DEHSt, NBG

- 270 -

Der SRU wird bei der Durchführung seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt. Die fachliche und administrative Leitung der Geschäftsstelle obliegt dem Generalsekretär bzw. der Generalsekretärin. In ihrer fachlichen Arbeit unterliegt die Geschäftsstelle nur den Wei-sungen des Rates. Die Dienstaufsicht wird vom Umweltbundesamt wahrgenommen. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin.

2. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

2.1 Allgemeines / Grundlagen Die EU-Emissionshandels-Richtlinie wird in Deutschland durch das Treibhausgas-Emissions-handelsgesetz (TEHG) umgesetzt (letzte Novelle am 25.01.2019 in Kraft getreten). Die im UBA als eigene Verwaltungseinheit mit Dienstsitz Berlin eingerichtete DEHSt nimmt seit 2004 alle dem Bund nach dem TEHG obliegenden administrativen Aufgaben im Emissions-handel wahr. Basierend auf der Emissionshandels-Richtlinie und dem TEHG existieren eine Reihe weiterer Rechtsgrundlagen, aus denen Aufgaben für die DEHSt folgen. Das sind unter anderem die Zuteilungsverordnung (ZuV 2020), das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMe-chG) und die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation. Die der DEHSt übertragenen Auf-gaben sind heute im Kern die folgenden:

- Prüfung und Bescheidung von Zuteilungsanträgen für stationäre Anlagen und Luftfahr-

zeugbetreiber,

- Prüfung und Genehmigung von Überwachungsplänen sowie Prüfung von Emissionsbe-richten für stationäre Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber,

- Durchsetzung der Abgabepflichten ggf. mit Sanktionierung für stationäre Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber,

- Überprüfung der Arbeit der unabhängigen Prüfstellen im Zusammenhang mit der Emissi-onsberichterstattung, der Zuteilung und den Mitteilungen zum Betrieb,

- Nationale Verwaltung der Konten im Europäischen Emissionshandelsregister,

- Berichterstattung über die Versteigerungen von Emissionsberechtigungen,

- Prüfung und ggf. Genehmigung von Klimaschutzprojekten,

- Gewährung von Beihilfen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompen-sation) auf Antrag von stromintensiven Unternehmen bestimmter Sektoren,

- Arbeiten zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung.

Beim Aufbau der DEHSt wurde – teilweise aufgrund konkreter gesetzlicher Erfordernisse – konsequent das Prinzip des „E-Government“ im Einklang mit der Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung umgesetzt. Die zu bewältigenden großen Datenmengen und die Komple-

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Allgemeine Informationen zu SRU, DEHSt, NBG

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xität der erforderlichen Datenverarbeitung erfordern eine umfassende IT-gestützte elektroni-sche Verwaltung, z. B. die Berechnung und Kontrolle der Zuteilungen, Genehmigung der Überwachungspläne sowie die Überprüfung der Emissionsberichte und Abgabepflichten in einer Anlagendatenbank, die Versendung von Bescheiden über eine „virtuelle Poststelle“ und die Abwicklung der Register- und Kontenführung im Unionsregister.

2.2 Finanzierung

Die Finanzierung der Ausgaben, die dem Bund durch die Wahrnehmung der ihm im Rahmen des Emissionshandels zugewiesenen Aufgaben entstehen, ist in § 8 Abs. 3 TEHG geregelt. Danach werden auch in der Handelsperiode 2013 bis 2020 die Ausgaben, soweit sie nicht durch Gebühreneinnahmen nach § 22 TEHG gedeckt werden, durch Versteigerungen von Emissionsberechtigungen refinanziert. Bei den zu finanzierenden Systemkosten der DEHSt handelt es sich neben den Kosten des Vollzuges des TEHG, der ZuV 2020 und der Förder-richtlinie zur Strompreiskompensation um die Vollzugskosten der projektbasierten flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (CDM) im Rahmen des ProMechG. Im Vergleich zu den Versteigerungserlösen (bei Kapitel 1602 Titel 132 04 in der zur Refinan-zierung der DEHSt-Ausgaben erforderlichen Höhe veranschlagt) werden Gebühreneinnahmen (Kapitel 1613 Titel 111 01) auf der Grundlage des TEHG und der ProMechGebV nur in ge-ringer Höhe erzielt. Ausgehend vom Grundsatz der vollen Refinanzierung der DEHSt werden die Einnahmen grundsätzlich in Höhe der Ausgaben anteilig bei den vorgenannten Titeln veranschlagt.

2.3 Sachstand/Ausblick

Die durch die DEHSt wahrzunehmenden sonstigen Vollzugsaufgaben wurden in der dritten Handelsperiode weiter ausgedehnt. Mit der Überwachungsplangenehmigung, der EU-Auktio-nierungsverordnung, der EU-Monitoringverordnung, der EU-Akkreditierungs- und Verifizie-rungsverordnung und der Strompreiskompensation sind zahlreiche neue Vollzugsaufgaben auf die DEHSt übertragen worden. Weitere neue Aufgaben sind in Vorbereitung oder schon implementiert. Mit Erlass des BMU vom6. Mai 2015 sind dem UBA Aufgaben zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung übertragen worden. Seitdem laufen die Arbeiten. Deren Umfang wird durch das vom Staatssekretärsausschuss Nachhaltige Entwicklung beschlossene Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln“ noch erweitert. Die Aufgabe Klimaneutralisierung gehört allerdings nicht zu den Systemkosten der DEHSt. Sie ist generell nicht durch den Vollzug des Emissionshandelssystems veranlasst, sondern besteht unabhängig davon. Die Aufgabe wird dementsprechend nicht aus Versteigerungserlösen refinanziert, son-dern ist haushaltsfinanziert. Dies stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der vollen Refinanzie-rung der DEHSt dar (siehe oben „Finanzierung“). Am 1. Juli 2015 ist die EU-Verordnung (EU) 2015/757 über die Überwachung von Kohlendi-oxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

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Emissionen (MRV-System) in Kraft getreten. Dies ist ein erster Schritt auf dem Weg zur For-mulierung europäischer CO2-Reduktionsziele und -instrumente, die somit auf einer fundierten Datenbasis aufbauen können. Die DEHSt ist im TEHG vom 19. Juli 2017 als zuständige Be-hörde für die Aufgaben in Zusammenhang mit der Überwachung von Schiffen unter deutscher Flagge und außerdem als Bußgeldbehörde für die nationale Durchsetzung der MRV-Seever-kehrsverordnung für deutsch- und fremdflaggige Schiffe benannt worden. Somit ahndet die DEHSt ab 2019 Verstöße von Schifffahrtsunternehmen, die für ihre unter die Verordnung fal-lenden Schiffe einen Emissionsbericht nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt haben. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben auf ihrer Versammlung vom 27.09. bis 07.10.2016 eine globale marktbasierte Maßnahme (GMBM) zur Begrenzung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs unter dem Namen COR-SIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) beschlossen. Es ist vorgesehen, dem Umweltbundesamt – DEHSt – die Zuständigkeit für den Vollzug der globa-len ICAO-Klimaschutzmaßnahme für den europäischen und internationalen Luftverkehr im TEHG zuzuweisen. Dies umfasst – gemäß BMU-Erlass vom 17. Januar 2018 – den Vollzug entsprechend den jeweils geltenden Regelungen zum Europäischen Emissionshandel sowie den jeweils geltenden europäischen und nationalen Regularien zur Umsetzung von CORSIA im Hinblick auf deutsche Luftverkehrsbetreiber. Entsprechend der Resolution werden Luft-fahrzeugbetreiber seit dem Jahr 2018 Überwachungspläne zur Genehmigung bei der zuständi-gen nationalen Behörde einreichen müssen. Der Vollzug soll daher entsprechend der Erlass-lage nach Vorliegen der EU ETS- RL für das Monitoring, die Berichterstattung und die Veri-fizierung der Emissionen – möglichst ab dem 1. Januar 2019 – sichergestellt werden. Zur Schaffung von weltweiter Akzeptanz für die MRV-Implementierung wird die DEHSt weiter-hin intensiv in den technischen Arbeitsgruppen der ICAO mitarbeiten. Fragen der Fachaufsicht (BMVI und/oder BMU) sowie der Finanzierung im Zusammenhang mit der internationalen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern sind noch nicht endgültig geklärt. Zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/652 hat das BMU eine Verordnung (Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung – UERV) zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die in der Richtlinie 98/70/EG festgelegten Treibhausgasminde-rungsziele für In-Verkehr-Bringer von Kraftstoffen (Raffinerien, Einlagerer) seit Februar 2018 in Kraft gesetzt. Die Regelungen orientieren sich aufgrund der inhaltlichen Nähe sowie eines teilweise überschneidenden Adressatenkreises in weiten Bereichen am Projekt-Mecha-nismen-Gesetz. Der Entwurf der Verordnung sieht das Umweltbundesamt neben dem Haupt-zollamt Frankfurt/Oder als zuständige Behörde vor.

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

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Gesamtübersicht der Einnahmen und Ausgaben der DEHSt (Vollzug TEHG und ProMechG)

Kapitel 1613 (DEHSt) 2019

(Soll) T€

2020

T€

2021

T€

2022

T€

2023

T€

Personalausgaben (HGr. 4) und Zuweisungen an den Versorgungsfonds (Kapitel 1611 Titel 634 03)

11.600 12.049 12.498 12.498 12.498

Ausgaben Sachhaushalt (HGr. 5 u. 8)

8.044 8.044 8.044 8.044 8.044

Gesamtausgaben

19.644 20.093 20.542 20.542 20.542

Gesamteinnahmebedarf

19.644 20.093 20.542 20.542 20.542

davon

Gebühreneinnahmen (Titel 111 01)

16 16 16 16 16

Veräußerungserlöse (Kapitel 1602 Titel 132 04) 1)

19.628 20.077 20.526 20.526 20.526

1) Ausgehend vom Grundsatz der Refinanzierung des FB E erfolgt die Veranschlagung der

Einnahmen sowohl beim UBA-Kapitel 1613 Titel 111 01 (Gebühren) als auch im Einzelplan 16 Kapitel 1602 Titel 132 04 – Erlöse aus der Veräußerung von Emissionsberechtigungen zur Refinanzierung der DEHSt in Höhe der insgesamt anzumeldenden Ausgaben. Über- oder Unterdeckungen sind im Rahmen der Saldierungspflicht gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TEHG i.V. mit § 30 Abs. 2 Satz 2 ZuV 2020 auf den zukünftigen Refinanzierungsbedarf anzurechnen.

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

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3. Nationales Begleitgremium für die atomare Endlagersuche in Deutschland (NBG) 3.1 Zur Aufgabenstellung des Nationalen Begleitgremiums

Das Nationale Begleitgremium ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium. Seine Auf-gabe ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Begleitgremium kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen, die das Standortaus-wahlverfahren betreffen, befassen. Es kann die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben. Es kann dem Deutschen Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.

3.2 Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage der Arbeit des Nationalen Begleitgremiums ist das Standortauswahlge-setz. Der zuletzt im Mai 2017 geänderte Paragraph 8 des Gesetzes definiert Aufgaben, Rechte und Pflichten des Nationalen Begleitgremiums.

3.3 Mitgliedschaft und Arbeitsweise

Das Nationale Begleitgremium besteht derzeit aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder sind anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Diese sind von Bundestag und Bundes-rat auf Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt worden. Zudem sind sechs Bürger/innen, davon zwei Vertreter/in der jungen Generation, in einem dafür geeigneten Ver-fahren der Bürgerbeteiligung ausgewählt und von der Bundesumweltministerin ernannt wor-den. Dem Gremium sollen, so ist es im novellierten Standortauswahlgesetz festgelegt, insge-samt 18 Mitglieder angehören. Zu den jetzt zwölf Mitgliedern sollen noch weitere sechs aner-kannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens von Bundestag und Bundesrat gewählt wer-den. Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Lan-des noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören; sie dürfen keine wirtschaftli-chen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, des Vorhabenträgers, der Bun-desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der geologischen Dienste. Die Bera-tungsergebnisse werden veröffentlicht. Abweichende Voten sind bei der Veröffentlichung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu dokumentieren.

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Allgemeine Informationen zu SRU, DEHSt, NBG

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Das Nationale Begleitgremium hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Das Begleitgremium kann sich wissenschaftlich durch Dritte unterstützen lassen. Dem Nationalen Begleitgremium steht zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Geschäftsstelle zur Verfügung. Diese wurde vom BMU zum 1. Oktober 2016 beim UBA mit Sitz in Berlin einge-setzt. Die Geschäftsstelle unterliegt in ihrer fachlichen Arbeit nur den Weisungen des Natio-nalen Begleitgremiums. Die Dienstaufsicht wird vom UBA wahrgenommen.

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Ausgabenübersicht SRU, DEHSt, NBG

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Ausgabenübersicht SRU, DEHSt, NBG Kapitel Ansatz davon davon davon 1613 Stammhaushalt SRU DEHSt NBG T€ T€ T€ T€ F 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 37.718 167 4.694 796

F 427 09 Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte mit befristeten 5.294 407 1.510 110 Arbeitsverträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte und Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 57.296 654 4.962 157

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse 260 6 33 0 sowie Umzugskostenvergütungen

F 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie 3.021 53 195 30 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen- stände, sonstige Gebrauchsgegenstände

F 514 01 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 930 0 0 0

F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 4.872 42 303 0

F 518 01 Mieten und Pachten 350 9 24 6

518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein- 13.275 137 1.136 0 heitlichen Liegenschaftsmanagement F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 600 0 0 0

F 525 01 Aus- und Fortbildung, Umschulung 688 24 105 0

F 527 01 Dienstreisen 2.111 93 170 9

F 532 01

Aufträge u. Dienstleistungen im Bereich IT

4.814

0

1.604

18

F 532 02

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben ohne IT

9.308

0

3.400

150

Informations- und Dokumentationssystem Umwelt UMPLIS 7.261 0 3.400 0

Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

75 0 0 0

Betrieb eines Messstellennetzes zur Messung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverschmutzung

1.172 0 0 0

Sonstiges 800 0 0 150

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben 363 10 110 0 F 547 01 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0 0 0 0 F 684 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, 41 2 0 0 Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs F 711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 0 0 0 0

F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2.000.000 € im Einzelfall 0 0 0 0 F 811 01 Erwerb von Fahrzeugen 54 0 0 0

F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und 2.104 5 20 8 Ausrüstungsgegenständen F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und

Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich IT 1.723 0 50 17

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Kapitel 1613 - Umweltbundesamt

Ausgabenübersicht SRU, DEHSt, NBG

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Kapitel Ansatz davon davon davon 1613 Stammhaushalt SRU DEHSt NBG T€ T€ T€ T€ Summe: 144.822 1.609 18.316 1.301

Kapitel Ansatz davon davon davon 1611 Zentralkapitel SRU DEHSt NBG T€ T€ T€ T€ F 526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten 354 0 306 0

F 526 02 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

4.177 339 496 748

F 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen 469 30 50 50

F 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 370 25 75 80

F 634 03 Zuweisungen an den Versorgungsfonds 3.600 0 850 0 Summe: 9.570 394 1.777 878 Gesamtsumme: 154.392 2.003 20.093 2.179

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. . .

Kap. 1614 (Seite 65 Reg.-Entwurf)

Kap. 1614

Bundesamt für Naturschutz

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Übersicht

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN) Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 39.587 Regierungsentwurf 2020 43.108 Mehr + 3.521 (= + 8,17 %) Die Änderungen gegenüber 2019 beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten: - Ansatzerhöhungen für neue Plan-/Stellen sowie Besoldungs- und

Tariferhöhung: + 871 T€ Davon Umschichtungen von Kap. 1614 zu Kap. 1611: - 137 T€ - Erhöhung des Ansatzes bei Titel 518 02 für die Anmietung einer neuen

Liegenschaft des BfN in Leipzig: + 216 T€ - Erhöhung des Ansatzes bei Titel 517 01 für Betriebskosten

(Neuanmietung Außenstelle Leipzig): + 71 T€

- Mehrbedarfe im Bereich der flexibilisierten Ausgaben (insbes. bei Titel 532 02, 812 01 und 812 02) für die Überwachung und Verwaltung der Schutzgebiete in der deutschen AWZ aufgrund des Inkrafttretens von sechs Naturschutzgebiets- Verordnungen (BGBl. I, S. 3395 f.) in der AWZ. + 2.500 T€ Erläuterungen zu einzelnen Titeln:

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Titel 518 02 Mieten und Pachten / Liegenschaftsmanagement

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Titel 518 02 (Seite 67 Reg.-Entwurf) Titel 518 02

Mieten und Pachten / Liegenschaftsmanagement

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

2.800 2.996 3.262 266

Zum Ansatz 2020 Der Mehrbedarf (266 T€) resultiert aus der erforderlichen Anmietung einer neuen Liegenschaft für die Außenstelle in Leipzig (216 T€) und der geplanten Anmietung zusätzlicher Räume für die Au-ßenstelle Vilm (50 T€). Der Ansatz teilt sich wie folgt auf: Liegenschaft Bonn 2.024 T€ Hiervon beziehen sich 1.633 T€ auf die Miete und der darüber hinausgehende Betrag auf Betriebskosten und Aufwendungen für sonstige Leistungen. Liegenschaft Leipzig 529 T€ Die bisher von der Außenstelle genutzte Mietliegenschaft wird künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Zum ersten Quartal 2020 wird der notwendige Umzug in die neue Liegenschaft erfolgen. Die Anmietung führt zu einem Mehrbedarf in Höhe von 216 T€ gegenüber dem bisherigen Finanzplan und zu einem Gesamtbedarf von 529 T€. Außenstelle Vilm 709 T€ Hiervon beziehen sich 482 T€ auf die Miete und 105 T€ auf Aufwendungen für sonstige Leistungen. Die restlichen 122 T€ entfallen auf die geplante Erweiterung der Außenstelle Vilm. Hierfür waren in der bisherigen Finanzplanung bereits 72 T€ berücksichtigt. In Höhe der Differenz von 50 T€ besteht ein Mehrbedarf. Die Raumausstattung der Liegenschaft der BfN-Außenstelle Insel Vilm reicht für die Unterbringung von zusätzlichem Personal aufgrund der Erweiterung des Fachgebietes II 5.2 „Meeresschutzgebiete, Monitoring, Management“ voraussichtlich nicht mehr aus. Entsprechende Büro-, Besprechungs-, Versorgungs-, Technik-, IT- und Lagerräume so-wie Garagen müssen daher zusätzlich angemietet werden. Insgesamt: 3.262 T€

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

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Titel 532 01 (Seite 70 Reg.-Entwurf) Titel 532 01

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

1.200 1.240 1.240 -

Zum Ansatz 2020 Vorgesehen sind für - Administration und Wartung des Netzwerks 700 T€ - Umsetzung nationaler Gesetze und europäischer Richtlinien 240 T€ - IT-Sicherheit (Erstellung von Notfallplänen) 100 T€ Weitere Dienstleistungen und Auftragsarbeiten werden im Bereich internetgestützter Verfahren und online-Dienstleistungen benötigt. - Hosting, Housing, technische und redaktionelle Unterstützung für das allge-

meine Webangebot des Amtes sowie für die fachspezifischen Internetanwen-dungen; Entwicklungs- und Beratungsleistungen für interne IT-Verfahren 170 T€

- Entwicklung von externen GIS-Diensten sowie Rahmenvertrag interne

GIS-Unterstützung 30 T€ Insgesamt: 1.240 T€

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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Titel 532 02 (Seite 70 Reg.-Entwurf) Titel 532 02

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

6.883 8.855 9.355 500

Erläuterungen 1. Vollzug des Naturschutzes in der deutschen AWZ der

Nord- und Ostsee 5.050 T€ 2. Naturschutzinformationssysteme (NATIS) 1.155 T€ 3. Rote-Liste-Zentrum 3.150 T€ Gesamt: 9.355 T€ Zu Erl.-Nr. 1: Vollzug des Naturschutzes in der deutschen AWZ der

Nord- und Ostsee 5.050 T€ Zum Ist 2018 Das Ist-Ergebnis bei Erl.-Nr. 1 in Höhe von 4.600 T€ überschreitet das anteilige Soll (4.000 T€) um 600 T€. Zu berücksichtigen sind hierbei zusätzlich 623 T€, die bei Kapitel 1614 Titel 981 01 und 33 T€, die bei Kapitel 1612 Titel 981 01 verausgabt wurden. Diese Beträge beziehen sich auf Auf-träge an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und die Bundesanstalt für Wasserbau. Die Gesamtmehrausgabe in Höhe von 1.256 T€ beruht unter anderem darauf, dass sich die Kosten des Monitorings durch die notwendige Umstellung auf eine digitale Erfassung erhöht haben und dass sich der Prozess der Erarbeitung der Gebietsmanagementpläne für die Naturschutzgebiete in der AWZ verzögert hat, welches zu zusätzlichen Ausgaben führte. Zum Ansatz 2020 Das BfN ist die für Naturschutz und Landschaftspflege in der AWZ der deutschen Nord- und Ost-see zuständige Behörde (§ 58 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Mit den Novellen des BNatSchG in den Jahren 2010 und 2017 wurden über die nationale Umsetzung der Vogelschutz-richtlinie (VRL - Richtlinie 2009/147/EG) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL - Richtlinie 92/43/EWG) hinaus alle Naturschutzinstrumente mit Ausnahme der Landschaftsplanung

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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auf die AWZ erstreckt. Hierzu zählt auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, deren Voll-zug an die besonderen rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der AWZ anzupassen ist. Die FFH-RL schreibt im Rahmen der Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten ein Monitoring aller Schutzgüter in den jeweiligen biogeografischen Regionen (hier die gesamte deutsche Nord- bzw. Ostsee) vor. Durch das Inkrafttreten von sechs Naturschutzgebiets-Verordnungen (BGBl. I, S. 3395 f.) in der AWZ im September 2017 ist das Management und die Verwaltung der insgesamt ca. 1.000.000 ha großen Naturschutzgebiete (NSG) eine neue Daueraufgabe des BfN in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee. Diese NSG sind die ersten und einzigen Meeresschutzgebiete unter Verwaltung des Bundes. Gemäß den NSG-VO (s. § 7 NSGBrGV) ist das BfN ebenfalls zuständig für die Erstel-lung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne (Managementpläne). Hinzu kommen Aufgaben zur Regulierung der Fischerei in europäischen Schutzgebieten in der AWZ gemäß den Vorgaben der gemeinsamen Fischereipolitik. Hierzu sind die wissenschaftlichen Grundlagen zu erheben und Maßnahmen zur Verminderung der Fischereieffekte zu entwickeln und die Effekte der Umsetzung zu bewerten. Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL - Richtlinie 2008/56/EG) schreibt eine Bewer-tung des Zustands der Meere alle sechs Jahre vor. Diese Verpflichtung bedarf gemäß dem Be-schluss der Kommission (EU) 2017/848 vom 17.05.2017 eines breit angelegten, dauerhaften mari-nen Biodiversitätsmonitorings und einer Kartierung mariner Biotope als Grundlagen für die Über-wachung des Umweltzustands und zur Überwachung des Erfolgs der von Deutschland gemeldeten Maßnahmen. Das übergeordnete Ziel der MSRL ist das Erreichen des „guten Umweltzustands“ der europäischen Meere bis 2020 und dessen dauerhafter Erhalt. Dies muss vom BfN durch ein adäquates Vollzugs-programm für den Bereich Biodiversität umgesetzt werden. Um alle Vollzugs- und Überwachungsaufgaben sowie die zur Umsetzung der Richtlinien notwendi-gen wissenschaftlichen Monitoring-, Untersuchungs- und Entwicklungsaufgaben effektiv und voll-ständig erfüllen zu können, werden im Haushaltsjahr 2020 Ausgaben in Höhe von 4.000 T€ für die Aufgabenschwerpunkte des BfN in der AWZ sowie weitere 1.050 T€ für die zusätzlichen Aufgaben für das Management der NSG in der AWZ benötigt (Nrn. 1-15 und 1-2 der nachstehenden Tabelle Teil A und B).

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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A) Arbeitsschwerpunkte AWZ T€

1. Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) einschließlich der Beitragszahlungen für die Geschäftsstelle der Bund-Länder Arbeitsgemein-schaft Nord- und Ostsee (BLANO) Die MSRL stellt auf das Erreichen eines „guten Umweltzustandes“ der europäischen Meere bis 2020 ab. Das BfN unterstützt das federführende BMU bei der Umsetzung in allen Aufgaben zur marinen Biodiversität. Es nimmt dabei Koordinierungs- und Fachaufgaben im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) in Bezug auf das Monitoring und die Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee sowie die Festlegung und Einhaltung von Umweltzielen wahr.

300

2. Monitoring und Bewertung von marinen Wirbeltieren in der AWZ sowie Über-arbeitung der Bewertungsschemata für marine Wirbeltiere (Wale, Seevögel, Fi-sche) zur Erfüllung europäischer und internationaler Berichtspflichten Zur Erfüllung der Natura 2000 Berichtspflichten ist eine Bewertung der Zustände al-ler FFH-Anhang II-Arten (Meeressäugetiere und Fische) in den jeweiligen biogeo-grafischen Regionen und Arten der Vogelschutzrichtlinie (Seevögel) in der gesam-ten Nord- und Ostsee erforderlich. Das Projekt ermittelt die Verteilungsmuster, Ha-bitatansprüche, Bestände und Bestandstrends und bildet damit die Voraussetzung für einen effektiven Schutz sowie die Entwicklung und Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen.

850

3. Erfassung und Bewertung benthischer Arten und Lebensräume in der AWZ Das BfN ist gemäß § 6 Abs. 5 BNatSchG zuständig für die Erfassung und Bewer-tung benthischer Arten (inkl. gebietsfremder Arten) und Biotope, die gemäß FFH-RL und MSRL sowie HELCOM und OSPAR in der deutschen AWZ geschützt sind. Neben dem Monitoring der benthischen Arten und Biotope sind die biologischen Probenahmen und Auswertungen für die marine Biotopkartierung und das Effekt-monitoring im Rahmen des Fischereimanagements im Erfassungs- und Bewertungs-programm integriert, um unter Nutzung von Synergieeffekten eine Erfüllung weite-rer Vollzugsaufgaben wie z. B. die Verwaltung der Schutzgebiete und die Bewer-tung von Eingriffen in der AWZ sicher zu stellen.

650

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A) Arbeitsschwerpunkte AWZ T€

4. Konsolidierung und weiterer Aufbau des Datenmanagements für marine Bio-diversitätsdaten am BfN Die vom BfN erfassten meeresökologischen Daten sind gemäß nationalen und euro-päischen gesetzlichen Vorgaben (UIG, INSPIRE) in Datenbankstrukturen einzubin-den und darzustellen. Das Vorhaben bildet die technische und wissenschaftliche Ba-sis für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben des BfN in der deutschen AWZ und ist Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten im Meeresnaturschutz, die auf-grund der Vogelschutzrichtlinie (VRL), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU bestehen.

200

5. Verpflichtungen aus regionalen Meeresschutzübereinkommen Im Rahmen der regionalen Meeresschutzabkommen (OSPAR- und Helsinki-Über-einkommen) sind biodiversitätsbezogene Fachthemen mit unmittelbarer Relevanz für den Vollzug des Naturschutzes in der deutschen AWZ zu bearbeiten. Hierzu be-nötigt das BfN unmittelbar aktuelle und grundlegende wissenschaftliche Hinter-grundinformationen zur Erarbeitung von Naturschutzpositionen und für eine strin-gente fachliche Argumentation zur Umsetzung fachlicher Erfordernisse. Deutsch-land verwendet im Rahmen der regionalen Meeresschutzabkommen erarbeitete Er-gebnisse für die Bewertung der nationalen periodischen Umsetzungsberichte für die EU, wie z. B. bzgl. MSRL, FFH-RL und VRL.

80

6. Rechtliche Bewertungen Die Erstellung von Rechtsgutachten sowie juristische Ad-hoc-Beratungen sind not-wendig zu aktuellen Fragen im Vollzug des marinen Naturschutzrechts, insbeson-dere im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des Artenschutzes und gesetzlichen Biotopschutzes, der Kompensation mariner Eingriffe sowie im Hinblick auf den Vollzug des Umweltschadensgesetzes.

40

7. Entwicklung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnah-men für den deutschen Meeresnaturschutz Die öffentliche Präsenz der Themen des Meeresnaturschutzes soll mit Hilfe umfang-reicher Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und unterschiedlicher Me-dien fortgeführt und gestärkt werden, u. a. durch eine professionelle Dokumentation von Forschungstätigkeiten in der AWZ. Zielgruppen sind insbesondere Entschei-dungsträger in Genehmigungsbehörden für maritime Angelegenheiten und die Fachöffentlichkeit. Alle Maßnahmen zielen auch in Verbindung mit der Durchfüh-rung relevanter Tagungen, Workshops oder internationalen Konferenzen darauf ab, die Zielgruppen mit fachlich fundierten und zugleich allgemeinverständlichen Hin-tergrundmaterialien über die naturschutzfachlichen Erfordernisse zu versorgen.

120

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A) Arbeitsschwerpunkte AWZ T€

8. Weiterentwicklung bzw. Neuentwicklung von Biodiversitätsindikatoren zur Umsetzung der MSRL Die Vollzugsaufgaben in der deutschen AWZ zur Umsetzung der MSRL erfordern wissenschaftliche Arbeiten zur Weiterentwicklung bzw. Neuentwicklung von Bio-diversitätsindikatoren. Diese Indikatoren dienen mit zu entwickelnden Schwellen-werten einer Bewertung der marinen Biodiversität gemäß bei OSPAR, HELCOM und MSRL entwickelter Vorgaben. Werden Schwellenwerte für einen guten Um-weltzustand nicht erreicht, müssen erforderliche Schutzmaßnahmen für bestimmte Arten und Biotope ergriffen werden, um den guten Zustand zu erreichen.

120

9. Erfassung und Charakterisierung der Riffassoziierten vagilen Fauna, insbeson-dere der Fischbiozönose, in ausgewählten Hartsubstratarealen in der deutschen AWZ der Ostsee Der Schwerpunkt des Vorhabens ist die Charakterisierung der Riffassoziierten Bio-zönosen in der deutschen AWZ der Ostsee unter Fokussierung auf die vagile Fauna insgesamt bei besonderer Berücksichtigung der an den Riffen vorkommenden Fisch-gemeinschaften. Im Rahmen des Projekts sollen Daten und Rückschlüsse zur Bedeu-tung der Riffe für die lokalen Gemeinschaften und die deutschen Ostseegewässer er-bracht werden, welche zukünftig beispielsweise für die Evaluierung eines gesteiger-ten Schutzbedarfes dieser Lebensräume herangezogen werden könnten. Die Unter-suchungen sollen darauf abzielen, die generelle Zusammensetzung der Gemein-schaften (Biodiversität) sowie grundlegende trophodynamische Zusammenhänge (Nahrungsnetze) zu charakterisieren. Dabei sollen auch saisonale Unterschiede in der Nutzung der Riffe durch vagile Organismen berücksichtigt werden.

150

10. Erarbeitung, Weiterentwicklung und Harmonisierung von Bewertungsansätzen im Rahmen der MSRL (regional und national) und FFH-Richtlinie Ziel des Projektes ist die Entwicklung wesentlicher fachlicher Beiträge zur Umset-zung der Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL) sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene. Dies soll vor allem durch Mitwirkung an der Weiterentwicklung und Harmonisierung von Ansätzen zur Bewertung der marinen Biodiversität im Rahmen der Zusammenarbeit in nationalen, regionalen und internationalen Gremien geschehen. Einen themati-schen Schwerpunkt bildet die Weiterentwicklung von Indikatoren zur Zustandsbe-wertung der Säugetierpopulationen von Nord- und Ostsee.

120

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A) Arbeitsschwerpunkte AWZ T€

11. Erfassung von marinen Wirbeltieren (Säugetiere und Seevögel) in der deut-schen AWZ mit Hilfe digitaler Erfassungsmethoden (Video- und Fotoerfassun-gen) Das frühere Monitoringkonzept musste in 2018 durch eine neue, flugzeugbasierte, digitale Erfassungsmethode ersetzt werden. Damit erfolgt eine notwendige Anpas-sung an aktuelle Erfordernisse (Erhöhung der Mindestflughöhe wegen Offshore-Windkraftanlagen). Das BfN kommt mit der Durchführung der digitalen Erfassun-gen den Verpflichtungen nach FFH-RL, VRL und MSRL nach.

400

12. Auswirkungen von Fischerei auf Arten und Lebensräume und ökosystem-ge-rechtes Fischereimanagement in der deutschen AWZ Im Rahmen der Umsetzung der FFH-RL und VRL sowie MSRL müssen Manage-mentmaßnahmen in Schutzgebieten, die das Erreichen des günstigen Erhaltungszu-standes von Arten und Lebensräumen gewährleisten sollen, entwickelt und ihre Wirksamkeit bewertet werden. Ziel ist, dass fischereibezogene Managementmaß-nahmen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und fischereiliche Re-gulierungen im Sinne der FFH-Richtlinie für die deutschen Meeresschutzgebiete in der AWZ umgesetzt und bewertet werden. Hierfür müssen wissenschaftlich belast-bare Grundlagen erarbeitet werden.

250

13. Umsetzung der MSRL Lärmminderungsmaßnahmen (6-01 und 6-04) Es besteht die Verpflichtung, die von Deutschland an die Europäische Kommission gemeldeten Maßnahmen des MSRL Maßnahmenprogramms zu erarbeiten. Dies soll im Rahmen des Projekts umgesetzt werden (Ableitung und Anwendung von biologi-schen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten sowie Entwicklung und Anwendung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee).

350

14. Fertigstellung der Managementpläne für die Meeresschutzgebiete in der AWZ (Pflege- und Entwicklungspläne) und Artenmanagementpläne für Schweins-wale In Bezug auf das Gebiets- und Artenmanagement muss das BfN zur Umsetzung der FFH-RL und des BNatSchG die Vorbereitung und Umsetzung von erforderlichen Regelungen, deren Überwachung sowie die Erfolgskontrolle in der AWZ als Dauer-aufgabe sicherstellen. Die rechtliche bzw. fachliche Arbeitsgrundlage sind dabei die Schutzgebietsverordnungen sowie die zu erstellenden und abzustimmenden Gebiets- und Artenmanagementpläne.

250

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A) Arbeitsschwerpunkte AWZ T€

15. Erprobung der Eignung telemetrischer Untersuchungen an marinen Topprädatoren als Monitoringinstrument für die Bewertung des marinen Öko-systems Die Erfassung und Bewertung ihrer Bestände und genaue Kenntnisse über ihre Ver-teilungsmuster und Habitatansprüche und das Wissen über das Verhalten der Tiere und den Einfluss anthropogener Aktivitäten auf Vorkommen und Populationszu-stand sind die Voraussetzung für ihren effektiven Schutz und ein sinnvolles Schutz-gebietsmanagement. Die Ergebnisse liefern Daten und Informationen zu Raum-Zeit-Mustern und zur Raumnutzung von Seevögeln und marinen Säugetieren im Ökosys-tem der Nord- und Ostsee und dienen der Entwicklung geeigneter Indikatoren von Seevogel- und Meeressäugerpopulationen im Rahmen von MSRL, VRL bzw. FFH-RL, OSPAR, HELCOM und ICES.

120

Summe Erl.-Nr. 1 A 4.000

B) Schutzgebietsverwaltung T€

1. „Schutzgebietsmonitoring“ Ergänzung des AWZ-Monitorings (A2 und A3) um die gezielte Beobachtung der Entwicklungen des Zustands der geschützten Arten und Lebensräume im Hinblick auf die Schutzziele der AWZ NSG-Verordnungen (Kontrolle des Erfolgs der Maß-nahmen u. a. in § 6 Abs. 1 NSGBRgV). Erfasst werden der Zustand der geschützten Meeresbodenbiotope, der Meeressäugetiere und der Seevögel. Zudem werden Art und Umfang wesentlicher Belastungen, wie die der grundberührenden Fischerei, der Stellnetzfischerei und des Unterwasserlärms erfasst. Dazu wird die Anzahl schiffs-gestützten Greiferstationen, der Flug- und Schiffstransekte gemäß den o. g. Aufga-ben gezielt in den NSG verdichtet.

750

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B) Schutzgebietsverwaltung T€

2. „Überwachung“ Die Überwachung umfasst die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften aus den NSG-Verordnungen (z. B. § 4 NSGBRgV) und der für die Erreichung der Schutzziele nötigen Überwachung der allgemeinen Umweltvorschriften. Dazu wird ein schiffs- und satellitengestütztes Monitoring der Intensität der Nutzungen aufge-baut. Ebenfalls werden in Kooperationen (§ 58 BNatSchG) mit weiteren Institutio-nen des Bundes und der Länder (u. a. Havariekommando, Maritimes Sicherheitsze-ntrum) technische Systeme aufgebaut und mit bestehenden technischen Systemen zur Überwachung von Tätigkeiten zur Einhaltung von Umweltschutz- (in der AWZ) und Naturschutz-Vorschriften (in den NSG) kombiniert. Zur Umsetzung werden zu-nächst auf Projektbasis Konzepte entwickelt, die mit den zuständigen Bundes- und Länderstellen im Rahmen der Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Managementpläne der NSG besprochen und anschließend vor Ort aufgebaut und aktiviert werden. Mit dem Erreichen weiterer Aufbauschritte ist auch eine Erhöhung der Mittel vorgese-hen.

300

Summe Erl.-Nr. 1 B 1.050 Gesamtsumme Erl.-Nr. 1 A und B: 5.050

Zu Erl.-Nr. 2: Naturschutzinformationssysteme (NATIS) 1.155 T€ Zum Ist 2018 Das Ist-Ergebnis bei Erl.-Nr. 2 in Höhe von 1.883 T€ überschreitet das anteilige Soll (1.155 T€) um 728 T€. Die Mehrausgabe entstand ganz überwiegend im Bereich „Naturschutzinformationssysteme (NA-TIS)“ und beruht im Wesentlichen auf den fachlich notwendigen und teilweise erst während der Entwicklung aufgetretenen zusätzlichen Anforderungen im Projekt „Datenmanagement zum Upload und zur Verarbeitung von Berichtsdaten der FFH-Richtlinie“. Hier entstand ein Mehrbedarf in Höhe von ca. 400 T€. Weiterhin mussten zusätzliche konzeptionelle Vorarbeiten (einschließlich Prototyp) zur Migration des BfN-Internetangebotes erbracht werden, die einen Mehrbedarf in Höhe von ca. 260 T€ verursachten. Zum Ansatz 2020 Naturschutzinformationssysteme (NATIS) 725 T€ Der Anteil „Naturschutzinformationssysteme (NATIS)“ des Titels dient dem Auf- und Ausbau sowie der Pflege der Naturschutzinformationssysteme des BfN. Neben der inhaltlichen Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Informationssysteme, die der Unterrichtung sowohl der allge-meinen Öffentlichkeit nach UIG und GeoZG als auch der Fachexperten dient, stehen dienstebasierte Anwendungen im Fokus, die den neu entstehenden Strukturen gerecht werden.

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Als strategischer Grundgedanke wird beim Ausbau der Anwendungen angestrebt, Daten und Dienste nur einmal zu entwickeln und vorzuhalten und sowohl für die – auf die Liegenschaften des BfN verteilte – interne als auch für die externe Nutzung zu verwenden. Dienstebasierte Anwendun-gen (wie Kartendienste) setzen die gesetzlichen Forderungen der europäischen INSPIRE-Richtlinie um. Der Ausbau interaktiver Kommunikationskomponenten unterstützt die eGovernment-Aktivitäten und die Open Data-Initiative der Bunderegierung. Die Relevanz der internetgestützten Informati-onssysteme, die zunehmend auch auf mobile Endgeräte portiert werden müssen, ist weiterhin deut-lich steigend. Neben dem technischen Ausbau und der Weiterentwicklung der Naturschutzinformationssysteme stehen deren fachliche Ausgestaltung und Pflege im Fokus der Arbeiten. Die fachwissenschaftli-chen Datengrundlagen des internen wie auch externen Informationsmanagements des BfN werden fortlaufend entwickelt. Die gesetzlichen Vorgaben aus europäischer (INSPIRE) wie nationaler Sicht (GeoZG, UIG, BITV, eGovG) stellen dabei die Randbedingungen. Sonstige amtsspezifische Fachaufgaben 430 T€ Mit den Ausgaben unter „Sonstige amtsspezifische Fachaufgaben“ werden nach außen gerichtete Amtsaufgaben erfüllt und im Folgenden genannte Unterstützungsleistungen erbracht. - Erhebung, Systematisierung und Auswertung von Daten, um BfN-Positi-

onen fachlich abzusichern, Berichtspflichten zu erfüllen, Beiträge im Rahmen von Kooperationen zu leisten oder Entwicklungen begleiten zu können (115 T€)

Im Einzelnen fallen hierunter beispielsweise die Sammlung und Auswertung von Fledermausdaten, tierökologische Gutachten zur Einschätzung der Be-standssituation ausgewählter Arten sowie zur Erhaltung von CITES-Arten, Umsetzung Natura 2000 und Weiterentwicklung der Berichtspflichten, Über-prüfung von Beobachtungs- und Verbreitungsdaten taxonomisch schwieriger Artengruppen.

- Analyse, Beschreibung und Umsetzung des Bedarfs für Ergänzungen o-der Weiterentwicklungen von naturschutzfachlichen Kriterien, Model-len, Konzepten, Fachinformationssystemen, Instrumenten und Maßnah-men (277 T€)

Dies sind beispielsweise die Erarbeitung von Handlungsleitlinien für den Schutz von Insekten, Erarbeitung von Verantwortungsanalysen für Tierarten-gruppen, Aktualisierung taxonomischer Artenreferenzen / taxonomischer Re-ferenzlistenabgleich für WISIA, FloraWeb, Rote-Liste-Datenbank und ge-setzliche Regelwerke für verschiedene faunistische Artengruppen.

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Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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- Fachliche Begutachtung von Manuskripten, Zusammenstellung/Koordi-

nierung von Fachbeiträgen mit internationalen Experten und Herstel-lung der Druckreife für Publikationen (38 T€)

Hierunter fallen z. B. Unterstützungsleistungen bei der Beitragseinreichung und im Begutachtungsverfahren der Zeitschrift Natur und Landschaft sowie bei der Erstellung von Druckfassungen für die Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt.

Summe Erl.-Nr. 2: 1.155 T€ Zu Erl.-Nr. 3: Rote-Liste-Zentrum 3.150 T€ Zum Ist 2018 Das Ist-Ergebnis in Höhe von 400 T€ unterschreitet das anteilige Soll (1.500 T€) um 1.100 T€. Diese Minderausgabe ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung erst spät mit dem Vergabeverfahren begonnen werden konnte und der Vertragsschluss mit dem Trä-ger des Rote-Liste-Zentrums demzufolge erst Ende 2018 erfolgt ist. Zum Ansatz 2020 Das BfN gibt die bundesweiten Roten Listen heraus, welche ein zentrales Instrument des Natur-schutzes sind. Die Erarbeitung der Roten Listen in Deutschland dient der Inventarisierung und Be-wertung der biologischen Vielfalt und als fachliche Grundlage zu deren Schutz. Sie stellt eine un-verzichtbare Grundlage für die Wahrnehmung von Aufgaben des BfN dar. Rote Listen sind Verzeichnisse gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe. Das BfN nimmt gemäß § 6 Abs. 5 des Bundesnaturschutz-gesetzes (BNatSchG) die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Beobachtung von Natur und Landschaft (Monitoring) wahr. Das Monitoring dient gemäß § 6 Abs. 2 BNatSchG u. a. der Erfül-lung zahlreicher unions- und völkerrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere der Fauna-Flora-Ha-bitat-Richtlinie (FFH-RL), Vogelschutzrichtlinie (VRL) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sowie verschiedener internationaler Naturschutzübereinkommen. Die Roten Listen sind zudem wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist, und damit die fachliche Grundlage für viele behördli-che Anordnungen sowie Zulassungs-, Ausnahme- und Befreiungsentscheidungen (z. B. nach § 19 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 45 Abs. 7 S. 2 sowie § 71 Abs. 4 BNatSchG, vgl. auch § 44 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 S. 1 BNatSchG).

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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Das Rote-Liste-Zentrum dient dazu, die Zukunft der Roten Listen durch bedarfsgerechte, logisti-sche und finanzielle Unterstützung der Expertenkreise zu sichern. Das Rote-Liste-Zentrum ist mit Wirkung zum 1. Dezember 2018 über einen Vertrag mit dem DLR-Projektträger in Bonn eingerich-tet worden. Das Zentrum übernimmt im Auftrag des BfN zentrale Dienstleistungen (Koordination, Beratung und fachliche Begleitung des Ehrenamtes, grundlegende Qualitätssicherung des Erstel-lungsprozesses der Roten Listen) und baut die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt auf diese Weise aus. Der Mittelbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

Gesamtkalkulation

Personalkosten 1.596 T€ zentrumsspezifische Sachkosten 1.051 T€

Summe p.a. netto 2.647 T€ Umsatzsteuer 503 T€

Summe p.a. brutto 3.150 T€

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Kapitel 1614 - Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Titel 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software

im Bereich Informationstechnik

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Titel 812 02 (Seite 71 Reg.-Entwurf) Titel 812 02

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software

im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

1.153 1.160 1.320 160

Zum Ansatz 2020: Die Erhöhung ist ausschließlich auf den Mehrbedarf aufgrund der „Überwachung und Verwaltung der Schutzgebiete in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee“ zurück zu führen. Dieser Mehrbedarf begründet sich wie folgt: Für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 entstehen Einmalkosten für die IT-Erstausstattung sowie dau-erhafte Kosten für die jeweiligen Haushaltsjahre aufgrund erforderlicher IT-Lizenzen. In 2020 entsteht hinsichtlich der Einmalkosten ein Mehrbedarf in Höhe von 100 T€ für IT-Erstaus-stattung von Büroarbeitsplätzen sowie eine mobile Videokonferenzanlage. Zum Neuaufbau einer entsprechenden Überwachungskapazität sind Arbeitsstellen komplett neu auszustatten. Hierzu sind Lizenzen zu beschaffen. In 2020 entsteht hinsichtlich dieser IT-Lizenzen ein Mehrbedarf in Höhe von 60 T€.

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. . .

Kap. 1615 (Seite 72 Reg.-Entwurf)

Kap. 1615

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

(BfE)

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Übersicht

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 34.651 T€ Regierungsentwurf 2020 41.629 T€ Mehr + 6.978 T€ Grundsätzliche Bemerkungen zum BfE und zum Kapitel 1615 a) Errichtung, gesetzliche Aufgabenzuweisung

Das BfE wurde gemäß § 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechni-sche Entsorgungssicherheit (BfkEG) im Geschäftsbereich des BMU errichtet. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 30. Juli 2016 wurde mit dem BfE erstmalig eine Atomaufsicht für die Endlagerung radioaktiver Abfälle implementiert. Dem BfE wurden darüber hinaus u.a. die Zuständigkeiten für Genehmi-gungen im Bereich der Zwischenlagerung und Transporte und Fachaufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit übertragen, die zuvor vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wahrgenommen wurden. Dem BfE wurden Aufgaben im Rahmen des Verfahrens zur Suche und Auswahl eines Standor-tes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlverfahren) übertragen, insbesondere die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsu-che sowie die Durchführung und Koordination von Forschungsvorhaben. Die Dienstsitze des BfE befinden sich in Berlin, Salzgitter und Bonn.

b) Aufgabengebiete

Gemäß § 2 BfkEG erledigt das BfE Verwaltungsaufgaben des Bundes auf den Gebieten der Planfeststellung, Genehmigung und Überwachung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Beförde-rung und Aufbewahrung radioaktiver Stoffe sowie der kerntechnischen Sicherheit, die ihm durch das Atomgesetz (AtG), das Standortauswahlgesetz (StandAG) oder andere Bundesge-setze oder aufgrund dieser Gesetze zugewiesen werden. Das Bundesamt unterstützt das BMU

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Übersicht

- 296 -

fachlich und wissenschaftlich auf den genannten Gebieten, betreibt zur Erfüllung seiner Aufga-ben wissenschaftliche Forschung und erledigt Aufgaben des Bundes, mit deren Durchführung es vom BMU beauftragt wurde. Das BfE ist die Fachbehörde des Bundes für alle Fragen in Zusammenhang mit der Sicherheit der Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Es • übt die staatliche Aufsicht über das Standortauswahlverfahren nach dem Standortauswahl-

gesetz (StandAG) aus und beteiligt die Öffentlichkeit,

• führt die atomrechtliche sowie zukünftig die berg- und wasserrechtliche Aufsicht über Endlager,

• ist zukünftig Genehmigungsbehörde für Endlagerprojekte,

• ist Zulassungs- und Genehmigungsbehörde für die Beförderung und die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und Großquellen,

• unterstützt das BMU auf dem Feld der kerntechnischen Sicherheit durch fachliche Expertise,

• betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben wissenschaftliche Forschung. Das BfE betritt insbesondere als Aufsichts- und Beteiligungsinstanz im Standortauswahlver-fahren nach dem StandAG in vielfacher Hinsicht Neuland. Erstmals wurde auf der Bundes-ebene eine Atomaufsicht für die Endlagerung eingeführt. Die fachliche Überwachung wird ver-bessert und konzentriert. Das BfE ist zudem die erste Bergbehörde des Bundes im Bereich der nuklearen Entsorgung. Gleichzeitig trägt das BfE die Verantwortung für einen in dieser Form einzigartigen Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sowie die interes-sierte Fachwelt sollen sich frühzeitig und umfassend in die Endlagersuche einbringen können. Dafür stehen definierte, umfangreiche Beteiligungsverfahren zur Verfügung. Diese Partizipa-tion wird flankiert und optimiert durch die Informationsplattform des BfE, auf der das behördli-che Handeln des BfE und anderer staatlicher Akteure nach außen abgebildet wird. Eine wichtige Aufgabe besteht schließlich in der Dokumentation aller aktuellen und histori-schen Prozesse und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem geeigneten Endlager.

c) Refinanzierbarkeit der Ausgaben des BfE Das StandAG definiert mit wenigen Ausnahmen die bei der Aufgabenwahrnehmung des BfE im Zusammenhang mit der Standortauswahl anfallenden Ausgaben als umlagefähige und da-mit refinanzierbare Kosten. Die tatsächliche Höhe der entstandenen umlagefähigen Kosten wird nach Abschluss eines je-weiligen Haushaltsjahres durch Erstellung einer Jahresrechnung ermittelt.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Übersicht

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Die durch die Umlagepflichtigen zu entrichtenden Umlagen für das vergangene Jahr und Umla-gevorauszahlungen für das laufende Jahr werden bei Kapitel 1603 Titel 341 01 vereinnahmt. Weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Aufsichts- und Genehmigungsverfahren werden über Kosten-/Gebührenbescheide nach AtG refinanziert.

Erläuterungen zu einzelnen Titeln des Kapitels 1615:

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte

- 298 -

Titel 111 01 (Seite 73 Reg.-Entwurf) Titel 111 01

Gebühren, sonstige Entgelte

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

2.431 6.236 6.971 735

Zum Ansatz 2020 1. Kosten für Genehmigungen des Transports von radioaktiven

Stoffen ( § 4 AtG)

a) Gebühren

b) Auslagen

320 T€

10 T€

2. Kosten für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außer-

halb staatlicher Verwahrung (§ 6 AtG)

a) Gebühren

b) Auslagen

3.806 T€

4 T€

3. Einnahmen für die Wahrnehmung der atomrechtlichen Aufsicht 2.716 T€

4. Kosten für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen

(§ 5 Abs.4 AtG)

0 T€

5. Gebühren und Auslagen für Zuverlässigkeitsprüfungen/Fachkunde zum

Schutz gegen Entwendungen oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe

nach §§ 4 (2) Nr. 2 und 12 b AtG

15 T€

6. Kosten für die Entgegennahme und Bekanntmachung von ermittelten Strom-

mengen nach § 7 (1c) AtG

a) Gebühren

b) Auslagen

4 T€

1 T€

7. Sonstige Gebühren und Entgelte 95 T€

Zusammen

6.971 T€

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte

- 299 -

Zu Nr. 1 - Kosten für Genehmigungen und Zulassungen des Transports von radioaktiven

Stoffen Für entsprechende Genehmigungsanträge werden kostendeckende Gebühren nach dem jeweiligen Zeitaufwand und Auslagen (Reisekosten) erhoben. Folgende Einnahmen werden erwartet: a) Gebühren 320 T€ b) Auslagenersatz (Reisekosten) 10 T€ Gesamt 330 T€ Zu Nr. 2 - Kosten für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außer-

halb staatlicher Verwahrung Für Anträge auf Genehmigung zur Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente (zentrale und dezentrale Zwischenlager) werden kostendeckende Gebühren nach dem jeweiligen Zeitaufwand und Auslagen (Reisekosten) erhoben. Folgende Einnahmen werden erwartet: a) Gebühren 3.806 T€ b) Auslagenersatz (Reisekosten) 4 T€ Gesamt 3.810 T€ Die Kosten der Bearbeitung von Klageverfahren, die in Angelegenheiten des § 6 AtG anhängig sind, sind nicht refinanzierbar, sondern richten sich nach anderen gesetzlichen Regelungen. Daneben werden Erstattungen Dritter für bei Durchführung von Genehmigungsverfahren veraus-lagte Sachverständigenkosten (Titel 526 04 - Kosten für Sachverständigengutachten und für Öffent-lichkeitsbeteiligungen bei Genehmigungsverfahren) bei Titel 119 99 - Vermischte Einnahmen (UT 2) vereinnahmt. Zu Nr. 3 - Einnahmen für die Prüfung der atomrechtlichen Aufsicht Hier sind die Einnahmen aus der Kostenerhebung der atomrechtlichen Aufsicht nach § 21 AtG i.V.m. AtSKostV aufgeführt. Dabei beinhalten die veranschlagten 2.716 T€ den Ansatz für Sach-verständigenauslagen aus dem insoweit korrespondierenden Titel 532 02 (1.600 T€). Weitere 179 T€ werden als Kosten für Prüfungen nach der AtZüV in den Projekten Asse, Konrad und Mors-leben erhoben. Zu Nr. 4 - Kosten für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen Für die Wahrnehmung der dem BfE obliegenden Aufgabe der staatlichen Verwahrung von Kern-brennstoffen werden die notwendigen laufenden Ausgaben insbesondere zur Vorhaltung der erfor-derlichen Infrastruktur/Ausstattung im Stammhaushalt veranschlagt. Die anfallenden Ausgaben werden grundsätzlich über Gebühren und Auslagen durch die Ablieferungspflichtigen nach Ablauf

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte

- 300 -

eines Kalenderjahres erstattet, soweit es sich um gegenleistungsbezogene Ausgaben handelt. Ge-genleistungsbezogen sind solche Ausgaben, die dem jeweils verwahrten Kernbrennstoff und dem abgerechneten Verwahrzeitraum zuzuordnen sind. Als Folge der vollständigen Räumung des ehemaligen staatlichen Verwahrlagers in Hanau können - mangels verantwortlicher Kostenschuldner - keine Gebühren und Auslagen erhoben werden. Zu Nr. 5 - Gebühren und Auslagen für Zuverlässigkeitsprüfungen/Fachkunde zum Schutz

gegen Entwendungen oder erheblicher Freisetzung radioaktiver Stoffe Zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder einer erheblichen Freiset-zung von radioaktiven Stoffen führen können, hat das BfE nach § 12b AtG i.V. m. der Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freiset-zung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (AtZüV) eine Überprüfung der erforderlichen Zu-verlässigkeit der Personen, die beim Umgang oder bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen tätig sind, mit deren Einverständnis durchzuführen. Die Überprüfungen sind regelmäßig alle 5 Jahre zu wiederholen. Hinzu kommen Einnahmen für Zuverlässigkeitsprüfungen im Rahmen der bestehenden Endlager-projekte Morsleben und Konrad sowie der Schachtanlage Asse II. Hierbei wird aufgrund der Vor-jahreszahlen von ca. 2.500 Entscheidungen pro Jahr à 110,20 € je Entscheidung ausgegangen. Zu Nr. 6 - Kosten für die Entgegennahme und Bekanntmachung von ermittelten

Strommengen Nach § 23d Absatz 1 Nr. 9 AtG i. V. m. § 7 Absatz 1c AtG ist das BfE zuständig für die Entgegen-nahme und Bekanntmachung von Informationen zur Erfassung und Veröffentlichung von erzeugten Elektrizitätsmengen der deutschen Kernkraftwerke (ehemals Reststrommengen). Hierfür erhebt das BfE Gebühren und Auslagen mit kostendeckend kalkulierten Stundensätzen. a) Gebühren 4 T€ b) Auslagenersatz (Kosten der Veröffentlichung im Bundesanzeiger) 1 T€ Gesamt 5 T€ Zu Nr. 7 - Sonstige Gebühren und Entgelte Sonstige Gebühren werden erhoben für - die Festsetzung der Deckungsvorsorge für die Beförderung von Kernmaterialien in besonderen

Fällen nach § 4b Abs. 1 Satz 2 AtG, - die Festsetzung der Deckungsvorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflich-

tungen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 AtG, - nachträgliche Auflagen, Rücknahmen oder Widerrufe von Genehmigungen und allgemeine Zu-

lassungen nach § 17 Abs. 1 Satz 3, Absätze 2 bis 5 AtG,

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte

- 301 -

- sonstige Amtshandlungen einschließlich Prüfungen und Untersuchungen des BfE nach § 23d AtG und Haftungsübertragungen nach § 25 Abs. 2 Satz 2 AtG,

- die Erteilung von Auskünften und Bereitstellung von Informationen nach dem Umweltinforma-

tionsgesetz, - den Widerruf oder die Rücknahme einer in § 21 Abs. 1 AtG bezeichneten Amtshandlung, so-

fern der Betroffene dies zu vertreten hat und nicht bereits nach § 21 Abs. 1 AtG Kosten erho-ben werden,

- die Ablehnung eines Antrages auf Vornahme einer in § 21 Abs. 1 AtG bezeichneten Amtshand-

lung aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit der Behörde, - die Zurücknahme eines Antrages auf Vornahme einer in § 21 Abs. 1 AtG bezeichneten Amts-

handlung nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung, - die vollständige oder teilweise Zurückweisung oder Zurücknahme eines Widerspruchs gegen

eine in § 21 Abs. 1 AtG bezeichnete Amtshandlung.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

- 302 -

Titel 518 02 (Seite 75 Reg.-Entwurf) Titel 518 02

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

248 3.900 3.823 77

Das BfE hat derzeit 212 Beschäftigte an den Standorten Berlin, Salzgitter und Bonn. Mit Besetzung der neuen Planstellen und Stellen aus 2018 und 2019 wird das BfE auf rund 315 Beschäftigte an-wachsen. Mit Blick auf diesen Aufwuchs wurde in 2019 die Anmietung einer Liegenschaft in Berlin notwendig. Es wurde ein auf 15 Jahre befristeter Mietvertrag geschlossen. Das Gebäude wird - entsprechend dem gesetzlichen Auftrag des BfE zur systematischen und umfang-reichen Information der Öffentlichkeit (§ 5 StandAG) - ein Infozentrum für das Standortauswahlver-fahren am Standort Berlin enthalten. Ermittlung der Jahresmiete: Büroflächen 1.704 T€ Lagerflächen 31 T€ Abstellflächen 37 T€ 1.772 T€ Anteil BImA von 12% gem. ELM Konzept: 213 T€ Gesamt 1.985 T€ Investitionsanteil 1.838 T€ Gesamtjahresmiete 3.823 T€

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 525 01 Aus- und Fortbildung

- 303 -

Titel 525 01 (Seite 77 Reg.-Entwurf) Titel 525 01

Aus- und Fortbildung

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

106 348 500 152

Fortbildung Das Expertenwissen zu Fachthemen für die Amtsaufgaben des BFE nimmt deutschlandweit auf-grund des Atomausstiegs kontinuierlich ab. Es ist daher eine vorrangige Aufgabe, vorhandenes Per-sonal zu schulen und das notwendige Wissen intern aufzubauen, zu erhalten und dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Das BfE ist eine wissenschaftlich-technische Behörde, für deren Personal neben den aus den gene-rellen Personalentwicklungszielen abzuleitenden Bedarfen besonders ausgeprägte fachspezifische Fort- und Weiterbildungsbedarfe zu berücksichtigen sind. Zumeist handelt es sich dabei um kosten-intensive Einzelmaßnahmen externer Bildungsträger. Folgende Bereiche werden den Schwerpunkt der fachbezogenen Fortbildungen darstellen: - Als Aufsicht führende Behörde muss das Personal des BfE über eine hohe Qualifikation verfü-

gen. Hierzu sind höhere Wissensstandards zum Stand von Wissenschaft und Technik zu etab-lieren. Zudem ist für das Standortauswahlverfahren ein enger Zeitplan vorgegeben. Daher ist es zwingend notwendig, vorhandene und neue Beschäftigte binnen kurzer Zeit fachlich so zu qua-lifizieren, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

- Besonderes für den Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Beschäftigten umfangreich

zu schulen. Gesetzlicher Handlungsauftrag des BfE ist es u. a., die Bürgerinnen und Bürger umfassend zur Endlagersuche zu informieren und einzubinden. Vergleichbare Beteiligungen der Öffentlichkeit erfolgen auch in den Bereichen Zwischenlagerung, Transporte und For-schung. Die mit diesen Aufgaben befassten Beschäftigten des BfE müssen entsprechend quali-fiziert werden.

- Im Bereich der kerntechnischen Sicherheit ist es weiterhin eine Herausforderung, ausreichend

qualifiziertes Personal zu erhalten. Insbesondere bei Neueinstellungen ist daher von einem ho-hen fachlichen Weiterbildungsbedarf auszugehen.

Ausbildung Das BfE baut einen Ausbildungsbereich auf und wird ab 2020 berufliche Ausbildungen anbieten. Hierfür werden Ausgaben in Höhe von 50 T€ veranschlagt.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 304 -

Titel 532 01 (Seite 77 Reg.-Entwurf) Titel 532 01

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

63 423 523 100

Die Ausgaben dienen der Aufrechterhaltung des IT-Betriebs sowie der Umsetzung von Richtlinien und Gesetzen auf Bundes- und europäischer Ebene. Sie umfassen Dienstleistungen für den Betrieb, die Administration und die Pflege des Netzwerks und der IT-Verfahren. Weiterhin stellt die Absi-cherung der Netze und Leitungen eine prioritäre Daueraufgabe dar. 1. Dienstleistungen bei Betrieb und Erneuerung zentraler Systeme und Verfahren:410 T€

- Implementierungsarbeiten neuer Netzwerkkomponenten, - Implementierungs- und Konfigurationsarbeiten zentraler Server- und Storagesysteme, - Maßnahmen, die die elektronische Vorgangsbearbeitung betreffen, - Teileinführung (Standort Berlin), Betrieb und Erneuerung des Personalverwaltungssys-

tems (EPOS bzw. PVSplus), - Betrieb und Erneuerung des Haushaltsmanagementsystems, - Maßnahmen für die Weiterentwicklung des BfE-Internets, BfE-Intranets und BfE-

Extranets auf Basis von Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA) und unter Einsatz des durch das Bundesverwaltungsamt im Rahmen der eGovernment-Initiative BundOnline bereitgestellten Government Site Builder (GSB),

- Aufbau einer behördlichen IT, insbesondere für Unterstützungsleistungen im Zusam-

menhang mit der Einrichtung einer eigenen Windows-Domäne und eines eigenen IT-Netzes

- Umstellung sämtlicher Arbeitsplatzsysteme auf Windows 10, - Bereitstellung einer GIS-Infrastruktur.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 305 -

2. Weiterentwicklung von Fachverfahren: 113 T€

- Aktualisierungen und Weiterentwicklungen von BE-VOR/VIBS, KLR/ZA und weiteren Fachverfahren, die vom BfS entwickelt und an das BfE übergeben wurden,

- Entwicklungsleistungen in Verbindung mit der Informationsplattform des BfE.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 306 -

Titel 532 02 (Seite 77 Reg.-Entwurf) Titel 532 02

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

1.258 4.400 7.920 3.520

Zum Ist 2018 Wegen der Herausforderungen der Neuorganisation der Behördenstruktur (Suche nach einem dauer-haften Dienstsitz des BfE in Berlin) und auf Grund des notwendigen personellen Aufbaus des zu-ständigen Fachgebietes im BfE konnten noch nicht alle geplanten Maßnahmen der Öffentlichkeits-beteiligung im Bereich des Standortauswahlverfahrens umgesetzt werden. Zum Ansatz 2020: Der tatsächliche Bedarf beträgt rund 11,5 Mio. Euro. Der den Ansatz übersteigende Mehrbedarf wird durch Inanspruchnahme der Ausgabereste gedeckt. Für folgende Vollzugsaufgaben nach StandAG werden Ausgaben benötigt: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 9.630 T€ 2. Behördenbeteiligung 100 T€ 3. Atomrechtliche Aufsicht 1.600 T€ 4. Maßnahmen nach § 23d Nr. 8 AtG 250 T€ Zu 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Das BfE hat als zuständige Behörde und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Standortaus-wahlverfahren für das Endlager für hochradioaktive Abfälle nach § 5 Abs. 2 StandAG die Aufgabe, die Öffentlichkeit frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft über Ziele, Mittel, Stand und Auswirkungen des Standortauswahlverfahrens zu informieren und dadurch die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der im StandAG vorgesehenen Beteiligungsformate zu schaffen. Ziel ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens hinsichtlich der Lösung der Endlagerfrage sowie deren Tolerierung durch die Betroffenen.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 307 -

Nach § 6 StandAG ist es Aufgabe des BfE, eine internetbasierte Informationsplattform einzurichten und bis zur Ermittlung der Teilgebiete durch die Vorhabenträgerin bundesweite, breit angelegte und auf verschiedene Zielgruppen zugeschnittene Informationsangebote zum Standortauswahlverfahren bereitzustellen. Bereits im Vorfeld der Ermittlung der Teilgebiete durch die Vorhabenträgerin gehört es zu den Auf-gaben des BfE, die (im StandAG vorgeschriebenen) Formate der Öffentlichkeits- und Behördenbe-teiligung sowie darüber hinausgehende informelle Formate zu konzipieren, mit den anderen an der Standortauswahl beteiligten Institutionen zu diskutieren und umzusetzen. Darüber hinaus zeigen be-reits die aktuellen Erfahrungen, dass von den Beteiligten wie etwa dem Nationalen Begleitgremium eingefordert wird, dass das BfE in dieser Phase bereits informelle Beteiligungsformate (im Stan-dAG nicht vorgeschriebene Formate) anbietet. Für die Zeit ab 2020 ergeben sich besonders hohe Anforderungen an die Aktivitäten des BfE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald die Vorhabenträgerin ihren Zwischenbericht Teilge-biete vorlegt, werden in verschiedenen Gebieten gleichzeitig und unmittelbar eine starke öffentliche Aufmerksamkeit und eine hohe Betroffenheit entstehen, in denen emotionale Debatten geführt wer-den müssen. Es wird Fragen, Missverständnisse und den Bedarf, sich in das Verfahren einzubrin-gen, geben. Das BfE als Aufsicht und Trägerin der Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit verstärkten Informations- und Dialogangeboten besonders gefordert sein. Bereits jetzt zeigen Diskussionen um vermeintliche Betroffenheit in verschiedenen Regionen, welche emotional geführten Debattenlagen spätestens mit der Ermittlung der Teilgebiete in unterschiedlichen Regionen zu erwarten sind. Un-zureichende Angebote des Bundes würden dazu führen, dass das Standortauswahlverfahren von der Öffentlichkeit nicht mitgetragen und dadurch insgesamt gefährdet wird. Die Vorhabenträgerin hat den Zwischenbericht Teilgebiete für Mitte 2020 angekündigt. Zum jetzi-gen Zeitpunkt ist ungewiss, wie viele Teilgebiete der Bericht benennen wird und wie groß diese Teilgebiete sein werden. Daraus ergibt sich für das BfE die Notwendigkeit, insbesondere einen Etat für externe Beauftragungen bereit zu halten, der den Informationsbedarf auch abseits der formalen Beteiligungsformate (insbesondere der Fachkonferenz Teilgebiete gem. § 9 StandAG) abdeckt und der unmittelbar zur Verfügung steht. Die Veranschlagung beruht aufgrund der oben genannten Un-gewissheiten auf einer Abschätzung des Mindestbedarfs. Der Etat beinhaltet insbesondere Maßnahmen für notwendige Informationskampagnen flächende-ckend in ganz Deutschland über digitale und analoge Medien. Ziel ist es, Interesse und Akzeptanz für die Diskussion zu erzeugen und gleichzeitig die Verantwortung für eines der zentralen umwelt-politischen Vorhaben Deutschlands zu vermitteln. Dazu ist es erforderlich, die zur Verfügung ste-henden Medien wie Zeitungen, Funk und Fernsehen und neue Soziale Medien für entsprechende Kampagnen zu nutzen. Der Aufwand für übergreifende nationale Kampagnen, bei denen der Staat das Bewusstsein für die gesellschaftliche Relevanz eines Themas sowie die vom Staat wahrgenom-mene gesetzliche Aufgabe vermitteln soll, liegt nach Recherchen des BfE bei rund fünf Millionen Euro. Zudem wird das BfE mit eigenem Personal, Auftragnehmern und Informationsmaterial in unter-schiedlichen Regionen Deutschlands teilweise gleichzeitig präsent sein müssen, etwa bei eigenen Veranstaltungen, Terminen der Länder, der Kommunen und weiterer Institutionen.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 308 -

Darüber hinaus ist das BfE zuständig für die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung im Bereich der Endlagerung. Nachfolgend werden die ausgabenwirksamen Bestandteile der Maßnahmen näher erläutert. Materialien zur Information der Öffentlichkeit über das Standortauswahlverfahren und die Entsorgung radioaktiver Abfälle Entwicklung und Produktion von zielgruppenspezifischen Informationsmedien (Publikationen, Ani-mationen, Filme, Modelle, Grafiken, Fotoarbeiten) zum Standortauswahlverfahren und zur Endla-gerung radioaktiver Abfälle. Regelmäßige Kommunikationsmaßnahmen zum Standortauswahlverfahren Konzeptionierung, Produktion bzw. Durchführung von bundesweiten Kommunikationsmaßnahmen zum aktuellen Stand des Standortauswahlverfahrens, die über soziale Medien, das Internet oder Ta-geszeitungen verbreitet werden. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Basis für eine erfolg-reiche Beteiligung der Öffentlichkeit zu schaffen. Sie verfolgen in erster Linie das Ziel, das Be-wusstsein für die Notwendigkeit der Endlagersuche zu vermitteln sowie Aufmerksamkeit und Inte-resse für das Thema zu wecken. Es ist von zentraler Bedeutung, über entsprechende Bilder und Nar-rative das Bewusstsein möglichst in der Breite zu verankern. Ziel ist es, für das gemeinwohlorien-tierte Vorhaben eine starke Stimme zu erhalten. Informationsveranstaltungen und Tagungen im gesamten Bundesgebiet zum Standortaus-wahlverfahren Um die Öffentlichkeit gemäß dem gesetzlichen Auftrag frühzeitig, umfassend und systematisch über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Standortauswahlverfahrens zu informieren, sind Infor-mations- und Diskussionsveranstaltungen im Rahmen der informellen Beteiligung zum Standort-auswahlverfahren im gesamten Bundesgebiet zu organisieren und durchzuführen. Besondere Her-ausforderung ist dabei, dass der Schwerpunkt in den Regionen liegen wird, in denen durch den Zwi-schenbericht Teilgebiete eine Betroffenheit und damit der Bedarf entsteht, gezielt vom BfE als Re-gulierungsbehörde und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert zu werden und mit ihm in den Dialog zu treten. Wird der Bund hier nicht ausreichend aktiv, drohen weitreichende Konflikte, die das Verfahren verzögern oder als Ganzes gefährden. Es ist erforderlich, an mehreren Orten gleichzeitig präsent zu sein. Hierzu wird eine Unterstützung durch Auftragnehmer zusätzlich zu ei-genem Personal benötigt. Bundesweite mobile Informationsangebote zum Standortauswahlverfahren Seit 2017 informiert das BfE mit mobilen Informationsangeboten (Infofahrzeug/ Ausstellung) bun-desweit zum Thema Standortauswahlverfahren und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Um dem ge-setzlichen Informationsauftrag als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfah-ren gerecht zu werden und das Bewusstsein für die gesamtgesellschaftliche Verantwortung bei der Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle zu stärken, sind 20 bis 30 Einsätze mit den mobilen Infor-mationsangeboten im gesamten Bundesgebiet geplant. Sobald die Vorhabenträgerin Teilgebiete er-mittelt hat, werden dort neben den o.g. Informationsveranstaltungen verstärkt mobile Informations-angebote zum Einsatz kommen.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

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Weiterentwicklung der Dauerausstellung zum Standortauswahlverfahren im Infozentrum des BfE am Dienstsitz Berlin Am Dienstsitz Berlin wird 2019 eine Dauerausstellung zum Standortauswahlverfahren eingerichtet, die als zentraler Ort der Information und Diskussion zu Fragen der Standortauswahl, der Zwischen-lagerung und der Entsorgung radioaktiver Abfälle konzipiert wird, deren Inhalte (Grafiken, Anima-tionen, Modelle) kontinuierlich dem aktuellen Stand des Standortauswahlverfahrens angepasst und weiterentwickelt werden müssen. Planung, Konzeptionierung und Realisierung von Beteiligungsformaten im Rahmen des Standortauswahlverfahren und der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Be-reich der Endlagerung Das BfE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung muss bereits in der Frühphase des Auswahlver-fahrens die gesetzlich vorgeschriebenen Formate der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach StandAG vorbereiten und durchführen. Darüber hinaus muss das BfE weitere Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedener Zielgruppen entwickeln, diskutieren und umsetzen, um die Beteiligungsbereitschaft der Bevölkerung bis zur Benennung der Teilgebiete zu erhalten und zu för-dern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei aufgrund der langen Verfahrensdauer auf Beteiligungs-formaten für die junge Generation. Für die Konzeption und Durchführung der Beteiligungsformate ist es notwendig, externen Sachverstand einzubinden. Um die Zielgruppe „junge Generation“ ge-zielt ansprechen zu können, soll ein spezifisches Netzwerk aufgebaut werden. Dazu werden neue Formen der Ansprache zu konzipieren und weiter zu entwickeln sein. Sobald die Vorhabenträgerin die Teilgebiete ermittelt hat, richtet das BfE nach § 9 StandAG die Fachkonferenz Teilgebiete ein, die den Zwischenbericht der Vorhabenträgerin in drei Sitzungen in-nerhalb von sechs Monaten erörtert und ihre Beratungsergebnisse an den Vorhabenträger übermit-telt. Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim BfE einge-richtet wird. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit bei ausländischen Endlagerprojekten (nicht refinanziert) Das BfE ist zuständig für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Deutschland bei auslän-dischen Endlagerprojekten. Hierzu sind Informationsmaterialien bereitzustellen und Informations-veranstaltungen durchzuführen. Zu 3. Atomrechtliche Aufsicht Das BfE übt eine kontinuierliche atomrechtliche Aufsicht nach § 19 AtG für die Projekte Konrad, Schachtanlage Asse II und ERAM aus. Die Kalkulation des anfallenden Aufwands für Unterstüt-zungsleistungen durch Sachverständige richtet sich nach Erfahrungswerten und der Kommunikation zum geplanten Projektfortschritt des Betreibers. Bezüglich Konrad ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2027 seitens des Betreibers kommuniziert wor-den. Diese Zielstellung kann nur erreicht werden, wenn bis dahin alle notwendigen Prüfverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Es ist daher absehbar, dass es zu einem sehr starken Aufwuchs in

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 310 -

den Verfahren kommen muss, die der atomrechtlichen Aufsicht eingereicht und von dieser begleitet und geprüft werden müssen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass nicht absehbare Termin-lagen für die teilweise sehr umfangreichen Verfahren abgefedert werden können. Es ist ebenfalls zu erwarten, dass sich ein Mehrbedarf im Projekt ERAM ergeben wird. Die BGE hat den Antrag zum Plan Offenhaltung zurückgezogen und entschieden, die dort beschriebenen Umrüstmaßnahmen in mehreren Schritten zu realisieren. In einem ersten Schritt hat das zuständige MULE die Genehmigung zum Rückbau des aktiven Labors erteilt. Weitere Anträge auf Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung sind geplant. Der Arbeitsaufwand bei der atomrechtlichen Aufsicht hat sich hierdurch erhöht und wird sich in Zukunft noch weiter erhöhen, da im Zusammen-hang mit den erteilten Genehmigungen umfangreiche Prüfungen und Kontrollen durchzuführen sind. Hierfür sind ebenfalls Unterstützungsleistungen durch Sachverständige erforderlich. Gleiches gilt für die Schachtanlage Asse II. Auch hier ist von einem vermehrten Prüfaufwand der atomrechtlichen Aufsicht im Zuge der Maßnahmen zur Faktenerhebung an der Kammer 12/750-m-Sohle, der Stabilisierungsarbeiten in der Grube, der Errichtung des Schachts 5 sowie der Rückho-lung allgemein in den kommenden Jahren auszugehen, der entsprechende Unterstützungsleistungen durch Sachverständige erforderlich macht. Zu 4. Maßnahmen nach § 23d Nr. 8 AtG Gemäß § 5 Abs. 4 AtG sind Kernbrennstoffe, bei denen ein zum Besitz Berechtigter nicht feststell-bar oder nicht heranziehbar ist, staatlich zu verwahren. Für die staatliche Verwahrung ist gemäß § 23d Nr. 8 AtG das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zuständig. Am Standort des BfS in Berlin erfolgt derzeit vom BfE die staatliche Verwahrung einer Neutronen-quelle, die als Altlast von der ehemaligen DDR in die staatliche Verwahrung übernommen worden ist. Aufgrund des beabsichtigten Neubaus und der damit verbundenen notwendigen Räumung der Außenstelle des BfS ist ein Abtransport der Quelle bis ca. spätestens Ende 2023 erforderlich. Die Kosten für die Entsorgung der Neutronenquelle wurden erstmals bei den Haushaltsplanungen 2019 berücksichtigt. Für die Realisierung des Abtransports der Quelle bedarf es der Beauftragung eines Unternehmens, welches die erforderlichen Transportvorbereitungen (wie z.B. Bereitstellung eines geeigneten Be-hälters, Einholung der erforderlichen Genehmigungen) sowie den Abtransport vornimmt. Insbeson-dere mit Blick auf den voraussichtlichen Zeitaufwand der Transportvorbereitungen ist es im Hin-blick auf die Sicherstellung des Abtransports der Quelle bis Ende 2023 erforderlich, ein entspre-chendes Unternehmen hiermit bereits 2019/2020 zu beauftragen.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

- 311 -

Titel 544 01 (Seite 78 Reg.-Entwurf) Titel 544 01

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

297 3.000 3.000 -

Zum Ist 2018 In 2018 wurde der Schwerpunkt der Forschung im BfE zunächst auf konzeptionelle Fragestellungen gelegt. So wurden die Grundlagen für eine langfristige Forschungsstrategie des BfE erstellt und eine mittelfristige Forschungsagenda erarbeitet. Beides konnte zwischenzeitlich vom BfE veröffentlicht und mit einer breiten Öffentlichkeit und im Expertenkreis diskutiert werden. Die Abwicklung der Vorhaben wurde durch schwierige vergaberechtliche Fragestellungen er-schwert. So musste im Hinblick auf die Notwendigkeit des Ausschlusses von Interessenskonflikten bei Auftragnehmern eine Rechtsprüfung eingeholt werden (vgl. hierzu die Anforderungen des Art. 6 der RL 2011/70/EURATOM). Insgesamt führte dies zu einem geringeren Mittelabfluss als geplant, so dass nur ein kleiner Teil des Haushaltsansatzes 2018 (800 T€) . Zum Ansatz 2020 Zur nachhaltigen Aufstellung der Forschungsplanung (dies umfasst sowohl Forschungs- als auch Entwicklungsaktivitäten – nachfolgend wird dies unter dem Begriff Forschung subsumiert) wurde im Jahr 2018 vom BfE eine Forschungsstrategie und –agenda verfasst, welche die langfristigen For-schungsziele sowie die mittelfristigen Forschungsbedarfe beschreiben. Von den übergeordneten Forschungsfeldern (in der Strategie) wurden die aufgabenbezogenen Forschungsfragestellungen in den Themenbereichen Reaktorsicherheit, Zwischenlagerung und Transporte, Standortauswahlver-fahren, Endlagersicherheit sowie in weiteren methodischen und übergreifenden Fragestellungen ab-geleitet. Die Umsetzung des Forschungsbedarfs erfolgt mit der Ausführung des jährlichen For-schungsplans in konkreten Vorhaben. Im Rahmen der Forschungsplanung für die Jahre 2019/20 wurden die aufgabenbezogenen For-schungsbedarfe des BfE identifiziert. Die neuen Erkenntnisse zur Deckung der aufgabenbezogenen Bedarfe werden einerseits in Forschungs- und Entwicklungsprojekten behandelt. Andererseits wer-den aber auch vorbereitende Arbeiten und Studien beauftragt, von denen der Forschungsbedarf ab-geleitet wird. Zusätzlich wird die Beteiligung an internationalen Forschungsverbünden, welche ei-nen Beitrag zur wissenschaftlichen Arbeit des BfE liefern, über den BfE-Haushaltstitel „Forschun-gen, Untersuchungen und Ähnliches“ finanziert. Hierdurch wird sowohl die Grundlage (wie bspw.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

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experimentelle Daten) für die eigenen, von BfE-Mitarbeitern durchgeführten, Forschungs- und Ent-wicklungsarbeiten geliefert, als auch der wissenschaftliche Austausch und damit die Qualitätssiche-rung der Ergebnisse gefördert. Der dargestellte Mittelbedarf ergibt sich insbesondere für Themen mit Bezug zum Standortauswahl-verfahren. § 28 Absatz 2 Nummer 6 StandAG definiert Forschung und Entwicklung des BfE im Zu-sammenhang mit der Standortauswahl als umlagefähige und damit refinanzierbare Kosten. Die im BfE-Forschungsplan enthaltenen Vorhaben liegen übergeordnet im Bereich der nuklearen Sicherheit (Standortauswahlverfahren, kerntechnische Sicherheit und nukleare Ver- und Entsor-gung) und lassen sich in folgende 5 Kategorien einteilen: - Analysen und Methoden zur Sicherheitsbewertung von

kerntechnischen Einrichtungen und von Endlagern: 1.200 T€ Das StandAG definiert verschiedene Vorgaben und Anforderungen, wie zum Beispiel den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre und die Rückholbarkeit sowie die Ermöglichung einer Bergung, welche Untersuchungen zur Langzeitentwicklung von Endlagern erfordern. In diese Betrachtungen sind auch Themen zur (verlängerten) Zwischenlagerung mit einzubeziehen. Mit steigender Dauer der Zwischenlagerung ändert sich der Zustand des in den Transport- und La-gerbehältern befindlichen Inventars.

- Analysen zur Umsetzung des Standortauswahlverfahren: 400 T€ Das Standortauswahlverfahren ist nicht nur national ein Einzelfall, sondern ein derartiges Ver-fahren ist auch international in dieser Form noch nicht vergleichbar umgesetzt worden. In vie-len Punkten kann daher nicht auf Erfahrungswerte Dritter zurückgegriffen werden. Die Umset-zung des Standortauswahlverfahrens stellt das BfE vor neue Herausforderungen. Allerdings bleiben im StandAG fachliche Fragen zur spezifischen Anwendung offen, die dringend und frühzeitig geklärt werden müssen.

- Methoden der Öffentlichkeitsbeteiligung / Historisch- sozialwissenschaftliche Forschung: 500 T€ Das BfE ist der Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren und muss zu diesem Zweck neue Verfahren und Möglichkeiten der Partizipation entwickeln und bewer-ten sowie den Anspruch eines generationenübergreifenden, selbsthinterfragenden und lernen-den Verfahrens umsetzen.

- Langzeitdokumentation: 400 T€ Um die Aufgabe des BfE gem. § 38 StandAG dauerhaft wahrnehmen zu können und eine Langzeitdokumentation gewährleisten zu können, bedarf es der wissenschaftlichen Bearbeitung offener Fragestellungen zur Langzeitbeständigkeit analoger und digitaler Speichermedien.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

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- Sicherheitskultur und (Sicherheits-)Managementsysteme: 500 T€

Analysen und Instrumente zur Erfassung und Bewertung der Sicherheitskultur auf nationaler und internationaler Ebene richten sich schwerpunktmäßig an den Betreiber kerntechnischer An-lagen. Gleichzeitig wird durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) eine sinn-volle Übertragung des Konzepts und der Anforderungen von regulatorisch tätigen Behörden erwartet. Was eine sinnvolle Übertragung bestehender Erkenntnisse zur Sicherheitskultur für Betreiber auf die regulatorisch tätige Behörde und deren Verwaltungshandeln bedeutet, ist bis-her kaum bzw. nicht untersucht worden. Das BfE als neu gegründete Regulierungsbehörde baut deshalb Organisations- und Managementstrukturen auf, die geeignet sind, die Aufgabenwahr-nehmung bei Aufsichts- und Genehmigungstätigkeiten in optimaler Weise und insbesondere unter Beachtung von Sicherheitsaspekten zu unterstützen, wobei begleitende Forschungsvorha-ben initiiert werden.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 686 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

geringeren Umfangs

- 314 -

Titel 686 09 (Seite 78 Reg.-Entwurf) Titel 686 09

Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

geringeren Umfangs

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

- 5 5 -

Ansatz 2020 Folgende Mitgliedschaften sind geplant bzw. werden fortgeführt: - Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Normung e.V. 2,0 T€ - Mitgliedschaft im VDI/VDE 2,0 T€ - Mitgliedschaft im Deutschen Institut f. interne Revision e.V. 0,5 T€ - Mitgliedschaft im Deutsche Gesellschaft f. Qualität e.V. 0,5 T€

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 812 01 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

ständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

- 315 -

Titel 812 01 (Seite 78 Reg.-Entwurf) Titel 812 01

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

ständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

15 407 433 26

Der Ansatz ist für folgende Maßnahmen erforderlich: Möbel, Lagerausstattungen, sonstige Ausstattungsgegenstände 1. Fortsetzung der Umsetzung des Ergonomie Konzeptes zur Büroausstattung an den Standor-

ten Salzgitter und Berlin durch Neubeschaffung. 2. Erstbeschaffung / Ersatzbeschaffung von übernommenen Ausrüstungsgegenständen zum

Betrieb am Dienstsitz Berlin in der neu angemieteten Liegenschaft (Konferenzmöbel, Funk-tionsmöbel, Lagerausstattung).

3. Übernommene Einbau- und Ausrüstungsgegenstände in der neu angemieteten Liegenschaft

in Berlin sind nach Erreichen einer Vornutzungsdauer von 10 Jahren sukzessive zu ersetzen. Staatliche Verwahrung Für die anforderungsgerechte Verwahrung der Neutronenquelle in Berlin verfügt das BfE über eine umfangreiche Ausstattung an notwendigen Messgeräten wie Gamma- und Neutronendosisleistungs-messgeräten, Luftüberwachungsfiltermessplatz etc., die funktionsfähig gehalten werden müssen bzw. deren Ersatzbeschaffung notwendig ist im Hinblick auf die Einhaltung des Standes von Wis-senschaft und Technik.

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

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Titel 812 02 (Seite 78 Reg.-Entwurf) Titel 812 02

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

199 430 1.450 1.020

Der Mehrbedarf in Höhe von 1.020 T€ resultiert aus der Neuanschaffung eines ERP-Systems sowie der Erweiterung des Software Portfolios für u.a. GIS-Software, Modellierungs- / Simulationssoft-ware, Software zum Wissensmanagement sowie zur Langzeitarchivierung von digitalen Daten. Erstbeschaffungen Hardware 52 T€ Neubeschaffung von Hardware, zur Erhöhung der Verfügbarkeiten und zur Deckung des IT-Bedarfs bei neuen Arbeitsprozessen. Dies umfasst die Speicherkapazität für digitale Langzeitarchivierung. Ebenso enthalten ist ein Großformat-Plotter für Karten, Poster und weitere großformatige Drucke. Erstbeschaffungen Software 702 T€ Erweiterung des Software Portfolios hinsichtlich folgender Produkte: - Management und Langzeitarchivierung von digitalen Daten, - GIS-Software, - Software zum Wissensmanagement, - Modellierungs-/Simulationssoftware für gekoppelte

T(hermisch)H(ydraulisch)M(echanisch)C(hemische) Modellierung,

- Entwicklungstools, Utilities, Administrationstools, - ERP-System. Erweiterungsbeschaffungen Hardware 42 T€ Systemausbau mittels Erweiterung der Server- u. Storage-Systeme sowie Modernisierung der Net-zinfrastruktur in Berlin und Salzgitter

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Kapitel 1615 - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Titel 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

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Erweiterungsbeschaffungen Software 288 T€ Softwareerweiterungen im Rahmen des Release Managements: Im Rahmen des Release Managements werden Anwendungen, wie z.B. Citavi, Microsoft Visio und Project, auf neue Versionen aktualisiert sowie Erweiterungsprogrammierung der neu zu beschaffen-den Haushaltsmanagement-Software Ersatzbeschaffungen Hardware 46 T€ Modernisierung der APC im Rahmen der Ressourcenplanung insbesondere für Modernisierung wis-senschaftlicher Arbeitsplätze Gesicherte Notebooks und mobile Endgeräte 294 T€ Nach BSI-Standard zur Netzadministration, zum Ausleihen für Dienstreisen, Besprechungen sowie bedingt als Arbeitsplatzsysteme im Rahmen der Ressourcenplanung Ersatzbeschaffungen Software 26 T€ Modernisierung von Software (z. B. in den Bereichen Netzwerkmanagement, Virtualisierung und Fachverfahren)

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Kap. 1616 (Seite 79 Reg.-Entwurf)

Kap. 1616

Bundesamt für Strahlenschutz

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Übersicht

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz Übersicht

Gesamtausgaben in T€ Soll 2019 67.434 T€ Regierungsentwurf 2020 63.811 T€ Weniger - 3.623 T€ 1. Die Änderung des Kapitelansatzes ergibt sich insbesondere aus folgenden Faktoren:

- Titel 422 21 und 428 21:

Minderbedarf insbesondere infolge von bei 10,5 Plan-/Stellen realisierten kw-Vermerken - 898 T€

- Titel 428 21: Bereits im Finanzplan 2019-2022 angelegte Reduzierung des Ansatzes - 965 T€

- Titel 422 01: Mehrbedarf auf Grund neuer, mit dem HH 2020 bewilligter, Plan-/Stellen + 231T€

- Titel 428 01

Umsetzung nach Kap. 1611 - 1.249 T€

- Titel 518 02 Minderbedarf wegen Anpassung der Mieten an den tatsächlichen Bedarf - 223 T€

- Titel 811 01 Minderbedarf infolge Rückgang von Dienst-Kfz Ersatzbeschaffungen - 228 T€

2. Zusammenfassung aller strahlenschutzrechtlichen Vorschriften aus StrlSchV, RöV und

StrVG in einem neuen Strahlenschutzgesetz Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung und

des Strahlenschutzes vom 26. Juli 2016 und dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 wurde das Errichtungsgesetz für das BfS geändert. Das BfS steht nun vor der Herausforderung, als ein-zige Strahlenschutzbehörde des Bundes auch künftig einen effizienten Strahlenschutz für Be-völkerung, Beschäftigte, Patienten und Umwelt zu gewährleisten.

Im neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) mit zugehörigen Verordnungen wurden strahlen-

schutzrechtliche Vorschriften aus dem Atomgesetz (AtG), dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG), der Strahlenschutz- (StrlSchV) und Röntgen-Verordnung (RöV) zusammengeführt.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Übersicht

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Das neue StrlSchG mit zugehörigen Verordnungen dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicher-heitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strah-lung und der Neubestimmung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland nach den Erfahrungen aus dem kerntechnischen Unfall in Fukushima.

Die Umsetzung bringt neue Aufgaben und eine Erweiterung bestehender Aufgaben für das

BfS in den Bereichen des medizinischen und beruflichen Strahlenschutzes, des Schutzes der Bevölkerung im Zusammenhang mit natürlichen radioaktiven Quellen, insbesondere Radon, und des Notfallschutzes mit sich.

2.1 Aufgaben des BfS

- Überwachung der Umweltradioaktivität im Rahmen des integrierten Mess- und Informa-

tionssystems (IMIS), - Betrieb des Gamma-Ortsdosisleistungs-Messnetzes (ODL-Messnetz), - Aus- und Aufbau der Bereiche Notfallschutz und Nuklearspezifische Gefahrenabwehr ein-

schließlich der Unterstützung des Aufbaus eines Radiologischen Lagezentrum des Bundes (RLZ),

- Erstellung des Lagebildes und Koordination der Messaufgaben des Bundes und der Län-

der im RLZ, - Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlung, - Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums „Strahlenschutz und Stromnetzausbau“, - Betrieb einer Messstation für Spuren von Radioaktivität in der Atmosphäre, insbesondere

als Beitrag zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens, - Unterstützung der zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der

nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, - Führung des Dosisregisters zum Schutz der beruflich strahlenexponierten Personen, - Führung des Registers für die Erfassung hochradioaktiver Quellen, - Anzeige und Genehmigung der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strah-

lung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung unter Wahrung von festen Fristen,

- Informations- und Meldesystem für bedeutsame Vorkommnisse bei der Anwendung radi-

oaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen, - radiologische Früherkennungsuntersuchungen,

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Übersicht

- 321 -

- Erteilung der Bauartzulassung von Geräten und anderen Vorrichtungen, in die sonstige radioaktive Stoffe eingefügt sind,

- Stärkung des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes im medizinischen Bereich (kosmeti-

sche Anwendungen) sowie hinsichtlich des Schutzes vor Radon (Aufbau eines Radon-Netzwerkes).

Darüber hinaus unterstützt das BfS das BMU fachlich und administrativ in allen Angelegen-

heiten des Strahlenschutzes. Es initiiert zur Erfüllung seiner Aufgaben wissenschaftliche For-schung dadurch, dass wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse Dritter (sogenannte extramurale Forschung) ermittelt, bewertet und genutzt werden.

2.2 Organisationsstruktur des BfS Das BfS gliedert sich wie folgt:

- Präsidialbereich nebst Stabsstellen, - Zentralabteilung Z (Verwaltung), - Abteilung RN (Radiologischer Notfallschutz), - Abteilung UR (Umweltradioaktivität), - Abteilung WR (Wirkungen und Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung),

- Abteilung MB (Medizinischer und beruflicher Strahlenschutz).

2.3 Standorte und Unterbringung des BfS Sitz des BfS ist Salzgitter. Außenstellen des Amtes sind:

- in Berlin-Karlshorst, - in Oberschleißheim bei München, - in Freiburg, - in Bonn (samt organisatorisch an das BfS angebundener

Geschäftsstelle der SSK), - in Rendsburg.

3. Erläuterung zu einzelnen Titeln des Kapitels 1616:

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte

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Titel 111 01 (Seite 80 Reg.-Entwurf) Titel 111 01

Gebühren, sonstige Entgelte

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

586 794 2.290 1.496

1. Gebühren für die Erteilung von Auskünften aus dem

Strahlenschutzregister nach § 170 StrlSchG

1 T€

2. Gebühren für Genehmigungen und Prüfung von Anzeigen für die Anwen-dung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung nach §§ 31 und 32 StrlSchG

1.200 T€

3. Gebühren für die Erteilung von Bauartzulassungen nach § 45 StrlSchG

8 T€

4. Gebühren für die Registrierung von Ethikkommissionen nach § 36 StrlSchG

3 T€

5. Gebühren für Kontrollmessungen zur Überprüfung der Eigenüberwa-chung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken

1.051 T€

6. Sonstige Gebühren und Entgelte 27 T€

Zusammen 2.290 T€ Zu Nr. 1 - Gebühren für die Erteilung von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister Die Einrichtung und Führung des Strahlenschutzregisters obliegt nach § 185 Abs. Nr. 8 StrlSchG dem BfS. Im Strahlenschutzregister werden gem. § 170 StrSchG Daten über die Strahlenexposition beruflich strahlenexponierter Personen zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfasst. Zu Nr. 2 - Gebühren für Genehmigungen und Prüfung von Anzeigen für die

Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung

Die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizi-nischen Forschung ist nach § 31 StrlSchG genehmigungspflichtig. Wer beabsichtigt, radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung anzuwenden, hat dies dem BfS nach § 32 StrlSchG anzuzeigen.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte

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Die Genehmigungen und Prüfungen von Anzeigen sind gebühren- und auslagenpflichtig. Der Auf-wand des BfS wird durch Erhebung von Gebühren und Auslagen nach § 183 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG auf der Basis kalkulierter Stundensätze refinanziert. Zu Nr. 3 - Erteilung von Bauartzulassungen Die Zulassung der Bauart von Vorrichtungen, die sonstige radioaktive Stoffe enthalten, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder eines Störstrahlers obliegt nach § 45 Abs. 1 i.V.m. § 185 StrlSchG dem BfS als Amtsaufgabe. Zu Nr. 4 - Gebühren für die Registrierung von Ethikkommissionen nach

§ 36 StrlSchG Das BfS ist seit dem 01.08.2002 zuständig für die Registrierung und den Widerruf der Registrierung von Ethikkommissionen. Ethikkommissionen im Rahmen der medizinischen Forschung sind zu-ständig für die Beratung des jeweiligen Studienplans mit den diesbezüglichen Unterlagen nach ethi-schen und rechtlichen Gesichtspunkten und sind gehalten, hierüber eine Stellungnahme abzugeben. Neu: Zu Nr. 5 - Gebühren für Kontrollmessungen zur Überprüfung der Eigenüberwachung

radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken Bisher führte das BfS Kontrollmessungen zur Überprüfung der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken auf Grundlage von Verträgen mit den Bundesländern durch. Hier-für wurden kostendeckende Entgelte erhoben und bei Tit. 119 99 verbucht. Diese Aufgabe erhält im Zuge der Novellierung des Strahlenschutzrechts eine bundesgesetzliche Zuordnung (§ 81 Satz 3 StrlSchG, § 103 Abs. 1 und Abs. 4 StrlSchV i.V.m. § 183 Abs. 2 StrlSchG, § 1 Satz 2 AtKostV und § 2 Abs. 2 Nr. 1 AtKostV). Die Aufgabe wird ab dem 1. Januar 2019 vom BfS als Amtsaufgabe durchgeführt. Damit entfällt die Erhebung von vertraglichen Entgelten. Zur Finanzierung der Kontrollmessungen im Rahmen der BfS-Amtsaufgabe werden kostendeckende Gebühren erhoben und bei Tit. 111 01 verbucht. Zu Nr. 6 - Sonstige Gebühren und Entgelte Sonstige Gebühren werden u.a. erhoben für die Erteilung von Auskünften und Bereitstellung von Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement (ELM)

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Titel 518 02 (Seite 81 Reg.-Entwurf) Titel 518 02

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement (ELM)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

5.416 5.767 5.544 223

Weniger infolge der Anpassung an den tatsächlichen Mietbedarf. Zusätzlich zu den jeweiligen Mieten werden von der BImA Verwaltungskosten für sämtliche Dienst- und Mietliegenschaften, Versicherungsanteile für sämtliche Dienstliegenschaften sowie Zu-schläge für den Bauunterhalt für einige Dienst- bzw. Mietliegenschaften erhoben. Die Dienstliegenschaften in Salzgitter werden vom BfS, dem Bundesamt für kerntechnische Entsor-gungssicherheit (BfE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) genutzt. Entsprechend der Vereinbarung über die Erbringung von Verwaltungsleistungen obliegt die Anmie-tung und Bewirtschaftung von Liegenschaften für das BfE und die BGE am Standort Salzgitter dem BfS.

Liegenschaft

Miete in €

Messstelle Schauinsland (einschl. Messstation RN 33) 51.486,09

Neuherberg/München, Ingolstädter Landstraße 1 894.433,80

Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee 120-130 1.148.278,56

Rendsburg, Graf-von-Stauffenberg-Straße 13 55.212,86

Freiburg, Rosastraße 9 115.852,46

Salzgitter, Willy-Brandt-Straße 5 (genutzt von BfS, BfE, BGE) 3.036.281,32

Salzgitter, Albert-Schweitzer-Straße 18 (genutzt von BfE, BGE) 53.094,48

Salzgitter, Chemnitzer Str. 42 c (genutzt von BGE) 98.163,24

Salzgitter, Chemnitzer Str. 38c (genutzt von BGE) 31.449,60

Salzgitter, Chemnitzer Str. 27 (Infostelle Konrad, genutzt von

BGE)

59.498,88

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen

Liegenschaftsmanagement (ELM)

- 325 -

Hinweise zu den von der BImA vorgesehenen Eigenbaumaßnahmen für das BfS Neubau Dienstgebäude Neuherberg Das BfS ist in Neuherberg in einem Altbau aus dem Jahr 1979 und einem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1996 untergebracht. Die Gebäudeteile beherbergen Labor- und Büroräume sowie Lager- und Technikbereiche. Aufgrund des Alters der Gebäudeteile und der veralteten installierten Technik ergab das Sanierungskonzept des Bauamtes Freising, dass die Betriebssicherheit der Anlagen ge-fährdet und ein Weiterbetrieb unwirtschaftlich ist. In ihrem Erkundungsergebnis hat die BImA alle Aspekte einer bedarfsgerechten Unterbringung un-tersucht. Danach soll ein Gesamtneubau als Eigenbau auf dem Gelände in Oberschleißheim-Neu-herberg entstehen. Die von der BImA zu finanzierenden Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 100.847.556 €; die vom BfS nach Bezug des neuen Dienstgebäudes an die BImA zu zahlende mo-natliche Kostenmiete (einschließlich Versicherungskosten) wird 518.141,95 € betragen. Durch Verzögerungen in den Genehmigungsprozessen der Bauverwaltung/BImA verschiebt sich der Ter-min der Übernahme. Mit der Fertigstellung des Neubaus und der Übergabe durch die BImA an den Nutzer wird derzeit ab 2023 gerechnet. Ersatzgebäude Hochhaus Berlin-Karlshorst Im Stadtteil Karlshorst befindet sich der Berliner Sitz des BfS. Die für die derzeitigen Aufgaben zu große Liegenschaft soll neugeordnet und für die Nutzung des BfS optimiert werden. Für das stark sanierungsbedürftige Verwaltungshochhaus (K 12) soll ein Ersatzgebäude errichtet werden. Vergleichsbetrachtungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben ergeben, dass eine Eigenbau-maßnahme die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Der Baubeginn war für Oktober 2015 geplant, verzögert sich jedoch wegen anhaltender fehlender Personalressourcen beim BBR sowie techni-scher Besonderheiten in der Planung. Mit einer voraussichtlichen Übergabe des Gebäudes und Be-ginn des Mietverhältnisses wird derzeit Ende 2023 gerechnet. Die Miete beträgt nach derzeitiger Berechnung der BImA 1.090.405,22 €.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titelgruppe 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

- 326 -

Titelgruppe 01 (Seite 82 Reg.-Entwurf) Titelgruppe 01

Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Weniger

1.000 €

5.811 1.393 342 1.051

In der Tgr. 01 sind die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter entsprechend Nr. 13 der Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes (HRB) veranschlagt. 1. Plafondneutrale Umsetzung von Haushaltsmitteln für die BfS Kontrollmessungen

zur Überprüfung der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraft-werken von Tgr. 01 in den BfS-Stammhaushalt Bisher führte das BfS Kontrollmessungen zur Überprüfung der Eigenüberwachung radioak-tiver Emissionen aus Kernkraftwerken auf Grundlage von Verträgen mit den Bundesländern durch. Diese Aufgabe erhält im Zuge der Novellierung des Strahlenschutzrechts eine bundesgesetz-liche Zuordnung (§ 81 Satz 3 StrlSchG, § 103 Abs. 1 und Abs. 4 StrlSchV i.V.m. § 183 Abs. 2 StrlSchG, § 1 Satz 2 AtKostV und § 2 Abs. 2 Nr. 1 AtKostV). Die Aufgabe wird infolgedessen ab dem 1. Januar2019 vom BfS als Amtsaufgabe durch-geführt. Entsprechend sind die hierfür bislang in der Tgr. 01 veranschlagten Haushaltsmittel (Ausgaben, Einnahmen, Stellen) finanzneutral wie folgt in den BfS-Stammhaushalt umzu-setzen: Ausgaben Titel Bisheri-

ger An-satz in Tgr. 01

Umsetzun-gen

Neuer Ansatz in Tgr.01

Bemerkungen

- T€ - 427 19 Umset-zung nach: 427 09

269 Entfällt 269 Unveränderter Ansatz für befristet Beschäftigte zur Erfüllung von Auf-trägen Dritter

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titelgruppe 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

- 327 -

Titel Bisheri-ger An-satz in Tgr. 01

Umsetzun-gen

Neuer Ansatz in Tgr.01

Bemerkungen

- T€ - 428 11 Umset-zung nach: 428 01

733 - 660

+ 660

73 Umsetzung der bisher in Tgr. 01 ver-anschlagten Personalausgaben für Dauerpersonal (10 Stellen, die in den Stammhaushalt umgesetzt werden) für die Kontrollmessungen nach Tit. 428 01. In Tgr. 01 verbleiben ausschließlich die Personalausgaben für die in der Tgr. 01 veranschlagte Stelle nach E 11 für den unbefristet übernommenen Messauftrag der CTBTO.

547 11 Umset-zung nach: 511 01 514 01

344 - 344

+ 200 + 144

0 Umsetzung der bisher in der Tgr.01 veranschlagten sächlichen Verwal-tungsausgaben für die Kontrollmes-sungen in den Stammhaushalt nach Tit. 511 01 bzw. 514 01.

812 11 Umset-zung nach: 812 01

47 - 47

+ 47

0 Umsetzung der bisher in der Tgr. 01 veranschlagten Ausgaben für wissen-schaftliche Großgeräte für die Kon-trollmessungen in den Stammhaus-halt nach Titel 812 01.

Gesamt 1.393 - 1.051 + 1.051

342 Umsetzung der bisher in der Tgr. 01 veranschlagten Ausgaben i.H.v. 1.051 T€ für die Kontrollmessungen in den Stammhaushalt

Einnahmen Titel Bisheri-

ger An-satz

Umsetzun-gen

Neuer Ansatz

Bemerkungen

- T€ - 119 99 Umset-zung nach: 111 01

1.162 - 820

+ 820

342 Entgelte für die Kontrollmessungen entfallen. Zur Finanzierung der Kon-trollmessungen im Rahmen der BfS-Amtsaufgabe werden kostende-ckende Gebühren erhoben und bei Tit. 111 01 vereinnahmt.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titelgruppe 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

- 328 -

Titel Bisheri-ger An-satz

Umsetzun-gen

Neuer Ansatz

Bemerkungen

- T€ - Veranschlagt bleiben bei Tit. 119 99 Entgelte für den unbefristet übernom-menen Messauftrag der CTBTO so-wie für andere erwartete Aufträge Dritter.

261 01 Umset-zung nach: 111 01

231 - 231

+ 231

0 Mit der Erhebung von kostendecken-den Gebühren für die Kontrollmes-sungen entfällt die Abführung und Verbuchung von Verwaltungsge-meinkosten bei Tit. 261 01. Entspre-chende Verwaltungsgemeinkosten sind in den im Rahmen der BfS-Amtsaufgabe erhobenen und bei Tit. 111 01 vereinnahmten kostendecken-den Gebühren enthalten.

Gesamt 1.393 - 1.051 + 1.051

342

2. Weiterhin zu berücksichtigende Aufträge anderer Bundesbehörden und Dritter

Bei den zukünftig weiterhin über die Tgr. 01 finanztechnisch abzuwickelnden Aufträgen handelt es sich im Einzelnen um folgende Aufträge: - Wissenschaftliche Symposien, - Wahrnehmung der Aufgabe einer Inkorporationsmessstelle nach

§ 169 Abs. 1 Nr. 2 (StrlSchG), - Messauftrag der Organisation zur Überwachung des Verbots von Nuklearversuchen

(CTBTO), - Durchführung von durch Bundesbehörden oder anderen Dritten vergebenen For-

schungsvorhaben, Messaufträgen sowie Aufträgen zur Kalibrierung von Messgeräten.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titelgruppe 02 Endlagerung radioaktiver Abfälle

- 329 -

Titelgruppe 02 (Seite 83 Reg.-Entwurf) Titelgruppe 02

Endlagerung radioaktiver Abfälle

Erläuterungen zu Titelgruppe 02 Das am 30. Juli 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im End-lagerbereich hat die Zuständigkeit der Behörden neu geordnet und dabei die staatlichen Genehmi-gungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes im BfE konzentriert. Der Bund ist außerdem nach dem Atomgesetz verpflichtet, einen privatrechtlich organisierten Dritten, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist, mit der eigenständigen Wahrnehmung der Aufgaben zur Errichtung von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle zu betrauen. Zu diesem Zweck wurde die BGE mbH gegründet. Der BGE wurden alle Beschäftigten des BfS gestellt bzw. zugewiesen, die bis zur Übertragung der Aufgabe der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung von Endlagern radioaktiver Abfälle vom BfS auf die BGE diese Aufgabe wahrgenommen haben. Das BfS bleibt allerdings Arbeitge-ber/Dienstherr dieser Beschäftigten. Daher bleiben in der Titelgruppe 02 weiterhin Ausgaben sowie Planstellen und Stellen mit der Zweckbestimmung „Endlagerung radioaktiver Abfälle“ in den Aus-gabentiteln der Hauptgruppen 4 und 6 veranschlagt.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und

Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

- 330 -

Titel 511 01 (Seite 84 Reg.-Entwurf) Titel 511 01

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-

stände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

2.074 3.015 4.356 1.341

Der tatsächliche Ausgabebedarf beträgt 5.396 T€. Der den Ansatz übersteigende Bedarf (1.040 T€) wird durch die Inanspruchnahme von Ausgaberesten gedeckt. Insbesondere besteht ein erhöhter Bedarf - im Bereich der Allgemein-IT durch Wartung und Ersatzbeschaffungen, Anschlüsse der Netze

des Bundes (NdB) Typ 3 u. 5 sowie Standortvernetzung über das deutsche Forschungsnetz (DFN) (655 T€),

- im Bereich des IMIS durch den Betrieb des Radiologischen Lagezentrums, insbesondere durch

Anschaffung und Einrichtung neuer Software und Datenbanken sowie Durchführung entspre-chender Übungen (1.444 T€),

- für die Kommunikation im ODL-Messnetz (129 T€), - infolge der finanzneutralen Umsetzung von Tit. 547 11 für Kontrollmessungen zu Überprüfung

der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken (200 T€).

Zweckbestimmung

UT 1 - Allgemeiner Geschäftsbedarf

101 T€

UT 2 - Kommunikation

226 T€

UT 3 - Bücher, Zeitschriften, u. Inanspruchnahme von elektronischen Fachinformationszentren

240 T€

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und

Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

- 331 -

Zweckbestimmung

UT 4 - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

988 T€

UT 5 - Geschäftsbedarf für die Informationstechnik

3.841T€

Insgesamt

5.396 T€

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 332 -

Titel 532 01 (Seite 85 Reg.-Entwurf) Titel 532 01

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr/Weniger

1.000 €

371 887 887 -

Der tatsächliche Ausgabebedarf beträgt 2.230 T€. Der den Ansatz übersteigende Bedarf wird durch die Inanspruchnahme von Ausgaberesten gedeckt. Insbesondere besteht ein erhöhter Bedarf für den Relaunch des Internetauftritts des BfS (200 T€) sowie für die Weiterentwicklung und den Betrieb des Radiologischen Lagezentrums (1.143 T€). Die Ausgaben werden für folgende IT-Aufträge und Dienstleistungen benötigt: 1. Aufträge und Dienstleistungen für die Allgemeine IT 826 T€ 1.1 Dienstleistungen bei dem Betrieb und der Weiterentwicklung der

zentralen Systeme: 380 T€ - Implementierungsarbeiten neuer Netzwerkkomponenten, - Implementierungs- und Konfigurationsarbeiten zentraler Server- und

Storagesysteme, - Anpassungen am Zeiterfassungssystem, - Weiterentwicklung des elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems

- Maßnahmen für die Weiterentwicklung des BfS-Internets, -Intranets und -Extranets.

1.2 Weiterentwicklung von Fachverfahren: 286 T€

- Ergänzungen und Weiterentwicklungen der BfS-Fachanwendungen, - Fehlersuche und Fehlerbehebung,

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 333 -

- Anpassungen der Anwendungen an Änderungen der technischen Infrastruktur (Sicherheitsmechanismen, Benutzerverwaltung u. ä.),

- Übernahme der Anwendungen in neue Versionen der Systemsoftware - Realisierung von Schnittstellen zwischen verschiedenen Anwendungen

1.3 Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur des BfS,

insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen für den Betrieb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes 100 T€

1.4 Dienstleistungen zur Standardisierung der IT-Prozesse im Hinblick

auf die IT-Konsolidierung Bund, insbesondere externe Dienstleistungen zum Aufbau eines Servicekatalogs (IT-Dienste, z. B. Mail und Speicher- bereitstellung) nach anerkannten Standards (z. B. IT Infrastructure Library V3) 60 T€

2. Aufträge und Dienstleistungen als Beitrag zur Digitalisierung für

das Radiologische Lagezentrum und das Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) 1.340 T€

2.1 Kosten für Sachverständige sowie für Systemanalysen (insbesondere

Amtsaufgaben gemäß IMIS und REI), die RODOS-Zentrale und die IT-Sicherheit und für den Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (476 T€)

- Ausgaben zur Entwicklung von Verfahren zur bestmöglichen Kombination

von Mess- und Prognosedaten (Datenassimilation), um eine möglichst schnelle und realistische Abschätzung von Kontaminationen, Strahlen- exposition und Maßnahmengebieten zu erreichen; diese Verfahren werden als Modelle in das RODOS-System integriert. 48 T€

- Umsetzung der Handlungsempfehlungen der SSK zum Notfallschutz sowie zahlreicher weiterer Einzelempfehlungen unter Federführung des BfS; insbesondere zur Weiterentwicklung der Modellierung von Unfall- folgen, z. B. in den Bereichen Ausbreitungsmodellierung, Quellterm- und Dosisrekonstruktion. Um die IT-Architektur von RODOS mit der IMIS/KOALA-Notfallschutz-Architektur zu harmonisieren, muss weiter- hin eine RODOS-Web-Oberfläche entwickelt und in RODOS integriert werden, die die Sicherheitsanforderungen für Behördenzugänge zum RODOS-System erfüllt. 8 T€

- Weiterentwicklung des IMIS durch regelmäßige unabhängige Unter-

suchungen zum IT-Design und zu wirtschaftlichen Architekturlösungen auf allen Ebenen der IT, Überprüfung der Aktualität des IMIS in IT- Hinsicht, Erstellung von Weiterentwicklungsstrategien, regelmäßige

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 334 -

IT-Sicherheitsüberprüfung mit entsprechenden Untersuchungen bzw. Konzeptionen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in IMIS, Entwick- lungen in Messtechnik, Messstrategien, Dosismodellierung, Ausbrei- tungsprognosen und Datenassimilation zur Neuausrichtung des BfS für die Notfallschutzaufgaben, Einbeziehung der notwendigen Ausgaben aufgrund des internen Entwicklungskonzeptes KOALA (Komponentenorientierte Architektur mit langfristiger Ausrichtung für die IT im Notfallschutz des BfS) 220 T€

- Radiologisches Lagezentrum (RLZ) – Aufbauunterstützung Entsprechend den neuen Anforderungen des RLZ muss die gesamte

IT-Infrastruktur bezüglich Ausfallsicherheit und Schutz gegen Schadenslagen ausfallsicher gestaltet werden. Die im BfS geplanten Stabskonferenzräume an den Standorten Neuherberg, Freiburg und Berlin müssen mit geeigneten technischen Kommunikationsmitteln (zusammenschaltbare Medienwand auch für Verbindung mit externen Stellen BMU, Bonn, GRS, Köln, ggf. BBK u. a.) ausgerüstet werden. Für Alarmierungen und Kommunikation über eine ertüchtigte Telefon- anlage und die gerichtsfeste Einsatzdokumentation bedarf es der Ent- wicklung oder Beschaffung neuer technischer Lösungen. Die Pläne der Neubauten in Berlin und München müssen mit den neuen Anforderungen in Einklang gebracht werden. In den bereits bestehenden Freiburger Räum- lichkeiten sind Anpassungen vorzunehmen. Für alle erforderlichen Maß- nahmen sind technische Expertise und Unterstützungsleistungen notwendig. 200 T€

2.2 Dienstleistungsverträge für den operativen Betrieb des radiologischen Lagezentrums (700 T€)

- Regelmäßige Durchführung von externen Evaluierungen bezüglich

der Übungsplanung und Übungsdurchführung durch Unterstützungs- leistungen 130 T€

- Kritische Infrastruktur:

Unterstützungsleistung und Moderation sowie Konzepterstellung für das RLZ unter Einbeziehung der Akteure und ihrer Schnittstellen 190 T€

- RLZ-Schulungsplattform:

Unterstützungsleistung und Moderation sowie Konzepterstellung unter Einbeziehung der Akteure und ihrer Schnittstellen. Erstellung von Webinaren mit Videotutorials für wiederkehrende fachliche Schulungen (IMIS, NGA) 135 T€

- Trainings und Unterstützung für die Stabsarbeit im RLZ, insbesondere auch

Konzeption von Prozessmodellierungen bei der Informationssteuerung und beim Führen des gerichtsfesten Einsatztagebuches 115 T€

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 335 -

- Zertifizierung des Radiologischen Lagezentrums nach DIN ISO 9001

(Kosten für Überwachungsaudits) 15 T€ - Erstellung eines individuellen computersimulierten Planspiels zur

Stabsarbeit im RLZ 115 T€ 2.3 Datenerfassung durch Dritte, Kosten für Lizenzprogramme 64 T€ 2.4 Gesetzlich verpflichtende Bereitstellung von Umweltmessdaten 100 T€

- Entwicklung, Betrieb und Pflege der WebServices zur Bereitstellung von

Geoinformationen, - Wartung und Pflege von Schnittstellen zu bundesweiten und internationalen

Katalogdiensten (geoportal.de/govdata.de etc.), - Aufbereitung und Präsentation von Informationen aus IMIS sowie weiterer

Datenquellen für die nationale und internationale Öffentlichkeit, - Bereitstellung von Kartenservices BKG/ZKI sowie Kopernikus für GIS, - Bereitstellung des Geoportals durch Dienstleister.

3. Aufträge und Dienstleistungen für das ODL-Messsystem 64 T€

3.1 Kosten für Sachverständige sowie für Systemanalysen 12 T€ Aufgrund der Anforderungen nach StrlSchG in Bezug auf die Aufrechterhaltung einer ständigen Funktions- und Einsatzbereitschaft unterliegen die Komponenten des ODL-Messnetzes der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Pflege. Während für die Wartung der Hardware keine Verträge abgeschlossen sind, müssen bei der Software kontinuierlich Anpassungen an veränderte systemspezifische Gege-benheiten (z. B. in der Telekommunikationstechnik) vorgenommen werden. Da notwendige Änderungen in bestehende Programm-Module eingepasst werden müssen, ist auf externe Spezialisten der Software-Hersteller zurückzugreifen. Dies betrifft 2020 u.a. die Erweiterung der GIS-Komponenten in der zentralen Software des ODL-Messnetzes analog den IMIS3-Entwicklungen und die Aktu-alisierung des Kernels der Messdatenlogger der ODL-Sonden vor Ort (Firm-ware).

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 336 -

3.2 Datenerfassung durch Dritte, Kosten für Lizenzprogramme 52 T€

Insbesondere ist die Weiterentwicklung der Anwendungssoftware der mobilen ODL-, In-situ- und NBR- („Nuclear Background Rejection“ zur Feststellung des Verhältnisses natürlicher und künstlicher Radioaktivität) Mess- und Analyse-rechner erforderlich. Zusätzlich sind Ausgaben für externe Dienstleistungen im Rahmen der Quali-tätssicherung und Erstellung von Dokumentationen und zur Weiterentwicklung von Verfahren für die Darstellung von Messergebnissen und der Einsatzplanung im Rahmen des Radiologischen Lagezentrums sowie der Anpassung an die Er-fordernisse der Dosisrekonstruktion erforderlich. Der operationelle Einsatz weiterer Expertensysteme für die automatische Ana-lyse von Spektren aus In-situ-Messungen und anderen spektrometrierenden Sys-temen wird 2020 fortgesetzt. Im Praxiseinsatz entstehen jährlich Aufwendungen für Updates und Lizenzen.

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 532 02 (Neu) Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

- 337 -

Titel 532 02 (Seite 85 Reg.-Entwurf) Titel 532 02 (Neu)

Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

- - 305 305

Folgende fachbezogene spezifische Verwaltungsausgaben (ohne IT) sind im Rahmen des Vollzugs des Strahlenschutzgesetzes vorgesehen: 1. Elektromagnetische Felder (u. a. Kompetenzzentrum EMF) 205 T€

Neben der Energiewende geht auch die zunehmende Digitalisierung mit techni-schen und gesellschaftlichen Veränderungen einher, die den Strahlenschutz zentral betreffen. Stromnetzausbau, Elektromobilität, 5G-Netze und -Anwendungen, Inter-net der Dinge – all diesen Entwicklungen gemeinsam ist eine Zunahme an elektro-magnetischen Feldern (EMF) und damit eine mögliche Auswirkung auf die Schutz-güter Mensch und Umwelt. Durch eine dauerhafte Bündelung der am BfS vorhan-denen Kompetenzen – nicht nur zu Stromnetzausbau, sondern allen EMF-Quellen – in einem „Kompetenzzentrum EMF“ kann das BfS zukünftig proaktiv neue Ent-wicklungen im Bereich EMF aus Strahlenschutzsicht begleiten. Das BfS greift u.a. Sorgen der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Risiken z.B. des Stromnetzausbaus oder 5G auf, kommuniziert aktiv den Stand des Wissens zu möglichen Risiken, arbeitet dort, wo Wissenslücken bestehen, aktiv an der Klärung offener Fragen, steht als kompetenter Ansprechpartner für die Bewertung von Ex-positionen und Risiken zur Verfügung und trägt durch neutrale Informationsange-bote zu einer Versachlichung der Debatte bei. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Beauftragung Dritter z.B. mit der Erstellung entsprechender Informationsma-terialien oder der Bearbeitung fachlicher Fragestellungen, die an das EMF herange-tragen werden, erforderlich.

2. Sonstige Maßnahmen des Vollzugs des Strahlenschutzgesetzes 100 T€

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

- 338 -

Titel 812 01 (Seite 86 Reg.-Entwurf) Titel 812 01

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

960 723 1.618 895

Der tatsächliche Ausgabebedarf für 2020 beträgt 4.251 T€. Der den Ansatz übersteigende Bedarf (2.633 T€) wird im Rahmen des Haushaltsvollzugs durch Ausgabereste gedeckt. Begründung des tatsächlichen Bedarfs: 1. Erstbeschaffungen mit einem Preis von 125 T€ und mehr (1.298 T€)

- Rn-Kalibrierlabor Labor-Datenbank bzw. LIMS-Erweiterung 125 T€ - Thoronfolgeproduktkammer 449 T€ - Erweiterung SAR-Messsystem DASY5 für 5G-Mobilfunknetz 194 T€ - Färbeautomat (Foci-Analyse) 250 T€ - Mobile Messausstattung für Schilddrüsenmessfahrzeug 280 T€

2. Ersatzbeschaffungen mit einem Preis von 125 T€ und mehr (1.485 T€)

- Elektrisch gekühlter HPGe Detektor für den mobilen Einsatz ("Handheld") 200 T€

- Messtechnik für NGA Messfahrzeug 250 T€ - Mobiles dosimetrisches SAR-Schnell-Messsystem 363 T€ - Beta-Sekundärnormal zur Kalibrierung von Thermolumineszenz-

Detektoren 139 T€

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

- 339 -

- Röntgenanlage inklusiv Röntgenröhre, Hochspannungs-

generator, Kühlung und Kontrolleinheit 131 T€ - Fission-Meter FM-P3 für den Bereich der Nuklearspezifische

Gefahrenabwehr (NGA) 402 T€

3. Sonstige Beschaffungen 3.1 Erstbeschaffungen mit einem Preis von unter 125 T€ im Einzelfall (755 T€)

- Radon-Thoron-Folgeprodukt-Messgerät 18 T€ - Spektroskop Handmessgerät 14 T€ - LIMS 46 T€ - Gamma Pager RadEye 40 T€ - 2 EPD-Koffer mit insgesamt 10 direkt ablesbaren elektronischen

Personendosimetern EPD-N2 16 T€ - Radiologischer Portalmonitor mit Zubehör zur messtechnischen

Unterstützung der Gefahrenabwehrbehörde 30 T€ - Mobiles Detektorsystem zur radiologischen Fernerkundung 40 T€ - Array-Radiometer für sichtbaren Spektralbereich als Outdoor-

version 27 T€ - Wolkenkamera (Outdoor-Version) 12 T€ - Durchstimmbares LED-Bestrahlungsstärke-Normal 30 T€ - Diodenarray-Spektralradiometer für den infraroten Spektralbereich 42 T€ - Strahldichte-/Leuchtdichtekamera 48 T€ - Array-Radiometer als Outdoorversion (inkl. Sloarscan-Software) 78 T€ - Single Cell Westernblot/Microarray Scanner 111 T€ - 3 Ultraschall-Messsysteme 64 T€ - Messsystem für statische u. niederfrequente elektr. u. magn. Felder 53 T€

Page 386: BMU-Haushalt 2020 Haushalts-Querschnitt und …2019 2020 Mehr / Weniger in Mio. € Verwaltungshaushalt*) 509,1 497,4 - 11,7 Programmhaushalt*) 1.820,5 2.152,4 + 331,9 *) jeweils ohne

Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

- 340 -

- Simulations- u. Berechnungssoftware f. NF elektr. u. magn. Felder 26 T€ - Portables frequenzselektives Messsystem zur isotropen Messung

mittel- und hochfrequenter EMF bis 6GHz 60 T€ 3.2 Ersatzbeschaffungen mit einem Preis von unter 125 T€ im Einzelfall (575 T€)

- Bildauswertesystem für Festkörperspurdetektoren 15 T€ - Rn-Kalibrierlabor Bohrloch-Detektor 29 T€ - Radon-Gas-Messgerät mit hoher Messempfindlichkeit 15 T€ - Radon-Thoron-Gas-Messgerät 12 T€ - Sechs Radon-Gas-Messgeräte mit mittlerer Messempfindlichkeit 15 T€ - Partikelanalysator 63 T€ - HPGe-Detektor 71 T€ - Präzisionswaage 11 T€ - Vielkanalanalysator 17 T€ - Coaxial N-type-HpGe-Detektor 36 T€ - ODL-Handmessgerät 11 T€ - Laborcontainer zur Probenaufbereitung 15 T€ - Vier Vielkanalanalysatoren ("Multi-Channel-Analysator", MCA 60 T€ - Spaltneutronen-Sonden zur Suche von Neutronen 20 T€ - 3 x Brutschränke (je ca. 17 T€) 51 T€ - Hybridisierungssystem 9 T€ - METASystems Aktualisierungs-Anforderung 20 T€ - 5 x Personendosimeter 50 T€ - SAR-Messkopf-Nachfolger 36 T€ - Papierschneidemaschine 19 T€

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

(ohne IT)

- 341 -

3.3 Ergänzungsbeschaffungen (138 T€)

- Rn-Kalibrierlabor Erweiterung Referenz-Messsystem 29 T€ - Erweiterung LIMS 57 T€ - Materialschleuse zum Ausschleusen von kontaminierten Gegen-

ständen aus einem Kontrollbereich (Tatort) 35 T€ - xyz-Verschiebetisch 17 T€

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Kapitel 1616 - Bundesamt für Strahlenschutz

Titel 812 02 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software

im Bereich der Informationstechnik

- 342 -

Titel 812 02 (Seite 86 Reg.-Entwurf) Titel 812 02

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software

im Bereich der Informationstechnik

Ist 2018 Soll 2019 Entwurf 2020 Mehr

1.000 €

2.309 2.367 4.002 1.635

Der erhöhte Bedarf betrifft insbesondere - IT-Allgemein für den Systemausbau mittels Erweiterung der Server- und Storage-Systeme so-

wie Modernisierung der Netzinfrastruktur in Berlin, Salzgitter, Oberschleißheim, Freiburg, Bonn und Rendsburg (120 T€),

- IT-IMIS für die IT-mäßige Ertüchtigung von BfS-Infrastruktur, einschließlich der Energiever-

sorgung für das Radiologische Lagezentrum sowie für Softwarebeschaffungen (1.275 T€),

- IT-ODL für zusätzliche Erst- und Ersatzbeschaffungen von Hardware sowie Erneuerung von

ODL-Sonden im Rahmen der qualitativen Neuausrichtung des BfS im Notfallschutz (240 T€). Der Ausgabebedarf insgesamt verteilt sich wie folgt: 1. IT - Allgemein 855 T€ 2. IT - IMIS 2.005 T€ 3. IT - ODL 1.142 T€ Insgesamt 4.002 T€