BODENRICHTWERTE 2016 · 1. Einleitung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den...
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BODENRICHTWERTE 2016
Entwicklungen der Bodenrichtwerte im Bereich Osteifel-Hunsrück
Abb.: Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich
Osteifel-Hunsrück
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Überblick - Bereich Osteifel-Hunsrück
1.2. Landkreis Ahrweiler
1.3. Landkreis Mayen-Koblenz
1.4. Landkreis Cochem-Zell
1.5. Rhein-Hunsrück-Kreis
2. Bodenrichtwerte im Internet
Impressum
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 3
1. Einleitung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück hat zum 01.01.2016
für seinen Zuständigkeitsbereich neue Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht. Mehr als 3200
ausgewertete Kaufverträge der Kaufpreissammlung bildeten die Datengrundlage für die Ermittlung der
neuen Bodenrichtwerte. In 12 Bodenrichtwertsitzungen brachten die ehrenamtlichen Mitglieder des
Gutachterausschusses ihre örtlichen Marktkenntnisse zur Fortschreibung der Richtwerte ein. Die
nachfolgenden Tabellen und Grafiken vermitteln einen Überblick über die Entwicklungen im Bereich
Osteifel-Hunsrück.
1.1. Überblick - Osteifel-Hunsrück
Die angegebenen durchschnittlichen (Ø) prozentualen Veränderungen ergeben sich aus den
Unterschieden der Bodenrichtwerte 2014 zu 2016. Neben dem reinen Prozentsatz ist auch das
durchschnittliche Bodenrichtwertniveau (vgl. Abb.1) von Bedeutung. Sicher ist eine Steigerung von
30 % bei 250 €/m² anders zu werten als die gleiche Steigerung bei 50 €/m².
Abb. 1: Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau 2016 im Bereich Osteifel-Hunsrück für Wohnbauland,
bezogen auf das Gebiet der Verbandsgemeinden/Städte
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 4
Die Entwicklungen im Bereich Osteifel-Hunsrück entsprechen weitgehend dem allgemeinen Trend in
Rheinland-Pfalz. Während die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen (Ø 1,2 %), für Gemischte
Bauflächen (Ø 0,4 %) und für Gewerbebauflächen (Ø 1,1 %) nur sehr moderat gestiegen sind (vgl.
Abb. 2 u. 3), ergeben sich für Ackerland (Ø 14,0 %), Grünland (Ø 16,1 %) und Weingarten (Ø 8,4 %)
wesentlich deutlichere Steigerungen (vgl. Abb. 4 u. 5).
Abb. 2: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen
Abb. 3: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 5
Abb. 4: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der Land- und
Forstwirtschaft
Abb. 5: Vergleich der Landkreise - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Regionale Besonderheiten beeinflussen zwangsläufig den Grundstücksmarkt und führen zu
abweichenden Entwicklungen. In den nachfolgenden Grafiken sind die Entwicklungen in den
einzelnen Landkreisen dargestellt.
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 6
1.2. Landkreis Ahrweiler
Gegenüber den anderen Landkreisen im Bereich Osteifel-Hunsrück haben die Bodenrichtwerte für
Bauflächen im Landkreis Ahrweiler mit Ø 3 % die größte Steigerung erfahren, wobei es innerhalb des
Landkreises durchaus unterschiedliche Entwicklungen gibt. Während in der Stadt
Bad Neuenahr-Ahrweiler die Bodenrichtwerte auf höchstem Niveau (Wohnbauflächen Ø 210 €/m² und
Gemischte Bauflächen Ø 280 €/m²) weitestgehend unverändert blieben, sind in der Gemeinde
Grafschaft die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen um Ø 12 % und für Gemischte Bauflächen um
Ø 10 % gestiegen. Das Bodenrichtwertniveau nähert sich hier weiter den vergleichbaren Bauflächen
im angrenzenden Nordrhein-Westfalen an.
Abb. 6: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen
Abb. 7: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 7
Die Nachfrage nach Weingartenflächen in Deutschlands größtem zusammenhängendem Anbaugebiet
für Rotwein besteht nach wie vor. Hier haben sich die Bodenrichtwerte um Ø 18 %-20 % erhöht. Auch
die Bodenrichtwerte für Ackerland und Grünland sind in Teilbereichen deutlich gestiegen. Die höchsten
Steigerungen verzeichneten die Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Adenau mit Ø 19 % für
Ackerland und Ø 18 % für Grünland. Bei den beiden zuletzt genannten Steigerungen ist das sehr
niedrige Bodenrichtwertniveau von Ø 0,60 €/m² zu beachten. Im Landkreis Ahrweiler gilt für
Waldflächen der unveränderte Bodenrichtwert von 0,40 €/m².
Abb. 8: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 9: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und
Forstwirtschaft
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 8
1.3. Landkreis Mayen-Koblenz
Die Bodenrichtwerte für Bauflächen blieben im Durchschnitt annähernd gleich, wobei für
Wohnbauflächen eine sehr geringe Steigerung von Ø 1 % zu verzeichnen ist. Die Bodenrichtwerte für
Wohnbauflächen stagnieren zum Teil auf sehr hohem Niveau, so z. B. in der Verbandsgemeinde
Vallendar (Ø 190 €/m²) oder in der Verbandsgemeinde Weißenthurm (Ø 180 €/m²). Eine leicht
abweichende Entwicklung gilt für Wohnbauflächen im Bereich der Stadt Andernach mit einer
Steigerung von Ø 4 %.
Abb. 10: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen
Abb. 11: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 9
Im Vergleich zum übrigen Bereich Osteifel-Hunsrück mit einer Steigerung von Ø 14 % sind die
Bodenrichtwerte für Ackerland im Landkreis Mayen-Koblenz mit Ø 3 % nur gering gestiegen. Ursache
könnte das im Landkreis Mayen-Koblenz bereits hohe Bodenrichtwertniveau für Ackerland sein. Die
Bodenrichtwerte für Ackerland liegen z. B. im Bereich der Verbandsgemeinde Pellenz bei
Ø 2,40 €/m², während im Bereich Osteifel-Hunsrück der Bodenrichtwert für Ackerland bei Ø 1,10 €/m²
liegt. Für den Landkreis Mayen-Koblenz hat der Gutachterausschuss den kreisweit geltenden
Bodenrichtwert für Waldflächen von 0,40 €/m² bestätigt.
Abb. 12: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 13: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und
Forstwirtschaft
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 10
1.4. Landkreis Cochem-Zell
Die Bodenrichtwerte für Bauflächen im Landkreis Cochem-Zell zeigen eine, mit ähnlich ländlich
geprägten Landkreisen in Rheinland-Pfalz vergleichbare, stagnierende bis leicht fallende Tendenz. In
diesen eher ländlichen Bereichen scheint sich der demografische Wandel verstärkt bemerkbar zu
machen.
Abb. 14: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen
Abb. 15: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 11
Die Entwicklung der Flächen der Land- und Forstwirtschaft im Landkreis Cochem-Zell entspricht dem
allgemeinen Landestrend. Die Bodenrichtwerte haben sich hier für Ackerland um Ø 12 % und für
Grünland um Ø 13 % erhöht. In der Verbandsgemeinde Ulmen beträgt die Steigerung für Ackerland
Ø 20 %, die Erhöhung des Bodenrichtwerts somit rund 0,20 €/m². Für den Bereich des Landkreises
Cochem-Zell wurde erstmals ein einheitlicher Bodenrichtwert von 0,30 €/m² für Waldflächen
beschlossen.
Abb. 16: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der Land- und
Forstwirtschaft
Abb. 17: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und
Forstwirtschaft
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 12
1.5. Rhein-Hunsrück-Kreis
Für die Bauflächen im Rhein-Hunsrück-Kreis gelten weitestgehend die Anmerkungen zu der
Entwicklung im Landkreis Cochem-Zell (vgl. 1.4).
Abb. 18: Vergleich der Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Bauflächen
Abb. 19: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Bauflächen
Die Bodenrichtwerte für Ackerland und Grünland weisen im Rhein-Hunsrück-Kreis die höchsten
prozentualen Steigerungen des gesamten Bereichs Osteifel-Hunsrück auf. In der Verbandsgemeinde
Kirchberg (Hunsrück) sind die Bodenrichtwerte für Grünland um Ø 40 % gestiegen. Den höchsten
Anstieg der Bodenrichtwerte für Ackerland gab es in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit
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Ø 36 %. Zu Beachten ist auch hier das sehr niedrige Ausgangsniveau der Bodenrichtwerte. Die
starken Anstiege könnten in dem zunehmenden Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für Zwecke der
Energiegewinnung (Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen und insbesondere Flächen für den
Anbau von Pflanzen zur Biogasproduktion) liegen. Für Waldflächen hat der Gutachterausschuss
erstmalig einen einheitlichen Bodenrichtwert von 0,30 €/m² beschlossen.
Abb. 20: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliche Entwicklungen der Bodenrichtwerte für Flächen der
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 21: Vergleich der Städte und Verbandsgemeinden - Durchschnittliches Bodenrichtwertniveau für Flächen der Land- und
Forstwirtschaft
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück 14
2. Bodenrichtwerte im Internet
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte veröffentlichen alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte und
schaffen eine wichtige Grundlage für mehr Transparenz am Grundstücksmarkt. Die Bodenrichtwerte
sind für Jedermann im GeoPortal.rlp (Basisidienst) kostenfrei zugänglich www.geoportal.rlp.de.
Neben dem Basisdienst der Bodenrichtwerte beinhaltet der kostenpflichtige Premiumdienst sämtliche
vom Gutachterausschuss angegebenen wertbeeinflussenden Merkmale des
Bodenrichtwertgrundstücks, wie beispielsweise die Grundstücksgröße oder die Anzahl der
Geschosse.
Eine weitere kostenfreie Möglichkeit auf die Bodenrichtwerte zu zugreifen bietet der neue, erstmals für
die Bodenrichtwerte 2016, konzipierte Basisviewer www.boris.rlp.de.
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