BÜRGERSCHAFT 19/7116 DER FREIEN UND HANSESTADT … · gebietes verlaufende BAB 7 und die am...

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1 1. Anlass 2. Ausgangslage 2.1 Städtebauliche Zielsetzung 2.2 Wilhelmsburger Reichsstraße im Bestand 3. Variantenvergleich 3.1 Ausbau im Bestand 3.2 Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße an die Bahnanlagen 3.3 Weitere untersuchte Varianten 4. Vorzugsvariante: Verlegung der B4/75 an die Bahnanlagen 4.1 Entwurfsplanung 4.2 Bahnmaßnahmen 4.3 Lärmschutz 4.4 Umweltbelange 4.5 Grunderwerb 4.6 Beteiligungsprozess/Verkehrskonzept 4.7 IBA/igs Kooperation 5. Kosten und Finanzierung 5.1 Gesamtkosten 5.2 Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund 5.3 Sonstige Kosten 5.4 Planungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit DB Netz AG 5.5 Wirtschaftlichkeit 5.6 Auswirkungen auf die Vermögenslage 6. Rechtsverfahren Bahn/Straße 7. Zeitplan 8. Petitum BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/7116 31. 08. 10 19. Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Verlegung der B 4/75 „Wilhelmsburger Reichsstraße“ 1. Bericht an die Bürgerschaft über den Sachstand zur geplanten Verlegung der B 4/75 und Antrag auf Zustimmung zum Finanzierungskonzept sowie der Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund vom 7. Oktober 2009, 2. Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Juni 2009 „Den Sprung über die Elbe gestalten: Wilhelmsburg vor zusätzlichem Verkehr und Lärm schützen“ – Drucksache 19/3384 3. Nachforderung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2009/2010 für das Haushaltsjahr 2010 beim Titel 6300.881.05 „Kostenanteile zum Um-, Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen“ von 10,4 Mio. Euro Gliederung

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1

1. Anlass

2. Ausgangslage

2.1 Städtebauliche Zielsetzung

2.2 Wilhelmsburger Reichsstraße im Bestand

3. Variantenvergleich

3.1 Ausbau im Bestand

3.2 Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraßean die Bahnanlagen

3.3 Weitere untersuchte Varianten

4. Vorzugsvariante: Verlegung der B 4/75 an die Bahnanlagen

4.1 Entwurfsplanung

4.2 Bahnmaßnahmen

4.3 Lärmschutz

4.4 Umweltbelange

4.5 Grunderwerb

4.6 Beteiligungsprozess/Verkehrskonzept

4.7 IBA/igs Kooperation

5. Kosten und Finanzierung

5.1 Gesamtkosten

5.2 Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund

5.3 Sonstige Kosten

5.4 Planungs- und Finanzierungsvereinbarungenmit DB Netz AG

5.5 Wirtschaftlichkeit

5.6 Auswirkungen auf die Vermögenslage

6. Rechtsverfahren Bahn/Straße

7. Zeitplan

8. Petitum

BÜRGERSCHAFTDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/7116

31.08.1019. Wahlperiode

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Verlegung der B 4/75 „Wilhelmsburger Reichsstraße“

1. Bericht an die Bürgerschaft über den Sachstand zur geplanten Verlegung der B 4/75 und Antrag auf Zustimmung zum Finanzierungskonzept sowieder Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund vom 7. Oktober 2009,

2. Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Juni 2009„Den Sprung über die Elbe gestalten: Wilhelmsburg vor zusätzlichem Verkehr und Lärm schützen“ – Drucksache 19/3384

3. Nachforderung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2009/2010für das Haushaltsjahr 2010 beim Titel 6300.881.05 „Kostenanteile zum Um-, Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen“ von 10,4 Mio. Euro

G l i e d e r u n g

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/7116

1. Anlass

Die Wilhelmsburger Reichsstraße (B 4/75) ist eine Bundes-fernstraße in der Baulast des Bundes. Die heutige B 4/75verläuft in Nord-Süd-Richtung durch den HamburgerStadtteil Wilhelmsburg und verbindet die HamburgerInnenstadt mit Harburg. Die B 4/75 ist das Bindeglied derA 252 im Norden und der A 253 im Süden.

Der Planungsraum liegt in Hamburg südlich der Norder-elbe in den Bezirken Harburg und Hamburg-Mitte.

Rückgrat der überregionalen und der regionalen Verkehrs-infrastruktur sind die am westlichen Rand des Planungs-gebietes verlaufende BAB 7 und die am östlichen Rand desPlanungsgebietes verlaufenden BAB 1 und BAB 255. In-nerhalb des Planungsgebietes liegt die Bundesstraße 4/75.

Alle drei Achsen sind in Nord-Süd-Richtung ausgerichtetund werden im Prognosehorizont 2025 hoch belastet: InSumme stehen für zukünftig über 340.000 Kfz/24 h inNord-Süd-Relation ausgerichtete Fahrten drei Fern-straßenabschnitte im Hamburger Süden zur Verfügung.Zur Bewältigung dieses Verkehrsaufkommens sind diesedrei Verkehrsachsen aus heutiger Sicht und künftig erfor-derlich.

Ziel der Mitteilung ist es, der Bürgerschaft einen Sach-standsbericht über diese Maßnahme zu geben und dieZustimmung zum Finanzierungskonzept sowie der Mit-finanzierungsvereinbarung mit dem Bund sowie die Be-willigung einer Verpflichtungsermächtigung zu beantra-gen. Weiter wird die Beauftragung der Behörde für Stadt-entwicklung und Umwelt zur Aufnahme von Verhand-lungen mit dem Bund über die Alttrasse und zur Vorlageeines Nutzungskonzeptes beantragt.

Zudem hat die Bürgerschaft den Senat am 24. Juni 2009(Drucksache 19/3384) ersucht, einen Masterplan „Verkehr“für die über- und untergeordneten Straßen im Bereich dessogenannten „Sprunggebietes“ zwischen HafenCity undHarburger Binnenhafen zu entwickeln, der den besonde-ren Anforderungen dieses Gebietes gerecht wird.

Hierbei sollen u. a. die folgenden Punkte Berücksichti-gung finden:

1. Die zukünftige Hafenquerspange im Bereich Korn-weide darf keinen Anschluss nach Norden an die Wil-helmsburger Reichsstraße erhalten,

2. Im nördlichen Bereich einer verlegten WilhelmsburgerReichsstraße darf es keine Überquerung des Jaffe-David-Kanals geben,

3. Eine Entlastung der Wilhelmsburger Mitte durch einenVerzicht auf die bisherigen Auf- und Abfahrten der Wil-helmsburger Reichsstraße in diesem Bereich bei gleich-zeitiger Prüfung einer neuen Auf- und Abfahrt im Be-reich Rotenhäuser End mit sogenannten HolländischenRampen ist zu verfolgen,

4. Für die zu verlagernde Wilhelmsburger Reichsstraßesind so weit wie möglich und vorhanden bestehendeVerkehrsflächen der Deutschen Bahn zu nutzen,

5. Eine mögliche Hafenquerspange im Bereich Kornweideist zumindest bis zur Otto-Brenner-Straße als Tunnel-lösung beziehungsweise anschließend in Tieflage vorzu-sehen,

6. Es ist eine Verbesserung der sogenannten Umfahrungs-strecken, wie zum Beispiel der Schmidts Breite und desPollhorner Bogens anzustreben, um so die Lkw-Ver-kehre aus den Wohngebieten herauszuhalten,

7. Es sind innere Lösungen zur Optimierung der Stadtteil-verkehre unter besonderer Berücksichtigung des „Her-aushaltens“ von unnötigen Lkw-Verkehren in diesenQuartiersbereichen zu entwickeln,

8. Es sind Lärmschutzkonzepte entlang der geplantenTrassen der Hafenquerspange und der WilhelmsburgerReichsstraße zu entwickeln, die zu einer Entlastung derWohngebiete östlich der heutigen Bahnlinie führen,

9. Es sind Gespräche mit dem Bund über einen vorgezoge-nen Bau des Lärmschutzes entlang der BundesautobahnBAB 1 zu führen und diesen gegebenenfalls unter ande-rem aus den Sanden der RückdeichungsmaßnahmeKreetsand zu realisieren.

In Verbindung mit der Drucksache 19/5475 „Hafenquer-spange“ vom 23. Februar 2010 soll mit dieser Mitteilungdes Senats an die Bürgerschaft insoweit dem Ersuchen derBürgerschaft entsprochen werden. Soweit die Ersuchendarüber hinaus gehen, werden sie im Weiteren bei derErstellung des Gesamtmobilitätskonzeptes für den Süde-relberaum berücksichtigt, das im November 2010 vorlie-gen soll.

2. Ausgangslage

2.1 Städtebauliche Zielsetzung

Das Gelände zwischen Bahntrasse und Bundesstraße (B 4/75) dokumentiert die seit Jahrzehnten bestehenderäumliche Trennung der Elbinsel. Mit der InternationalenBauausstellung (IBA) und der internationalen Garten-schau (igs) im Jahr 2013 soll ein wesentlicher Beitraggeleistet werden, diese Trennwirkung zu überwinden.

Der Senat hat in seinem politischen Leitbild „Hamburg:Wachsen mit Weitsicht“ den „Sprung über die Elbe“ alseines von fünf Leitprojekten im Februar 2010 erneutbestätigt und sich zu den mit diesem Schritt verbundenenZielen für die räumliche Stadtentwicklung bekannt.

Die beiden Großveranstaltungen IBA und igs 2013 in die-sem Stadtraum verleihen der angestrebten Entwicklungmaßgebliche Schubkräfte.

Die für den zentralen Bereich von IBA und igs 2013 vorge-sehenen Flächen in der Mitte von Wilhelmsburg könnenjedoch wegen ihrer Lage zwischen zwei Hauptverkehrs-adern, geprägt von Straßen- und Schienenlärm, bisher nursehr eingeschränkt einer nachhaltigen Entwicklung zuge-führt werden. Dies gilt insbesondere auch für den neuenVolkspark Wilhelmsburg, der auch nach der Veranstaltungim Jahr 2013 den Ansprüchen Erholungssuchender ge-recht werden und Anziehungspunkt über die GrenzenWilhelmsburgs hinaus sein soll.

Mit der Bündelung der Verkehrswege werden hier völligneue Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklungin Wilhelmsburg initiiert und mit der Aufhebung der bis-herigen Trasse Entwicklungspotenziale über die gesamteNord-Süd Ausdehnung der Elbinsel in großem Umfangund in lärmgeschützter Qualität generiert.

Die Planung zielt darauf ab, durch Bündelung der Wil-helmsburger Reichsstraße mit der Bahntrasse diegroßflächige Verlärmung in Wilhelmsburg erheblich zureduzieren und den zentralen Stadtraum durch umfassen-den Lärmschutz zu entlasten.

Die Verlegung der B 4/75 im Zuge der anstehenden Sanie-rung hat neben der großen Bedeutung für Wilhelmsburggleichzeitig eine gesamtstädtische Dimension.

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2.2 Wilhelmsburger Reichsstraße im Bestand

Die B 4/75 ist eine anbaufreie Bundesstraße und liegt alsfreie Strecke in der Ortslage Hamburgs in der Baulast desBundes. Der Ortsteil Wilhelmsburg ist über die An-schlussstellen HH-Wilhelmsburg und HH-Wilhelmsburg-Süd angebunden. Die 4-streifige Bundesstraße B 4/75 hatgetrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr, ist freivon höhengleichen Kreuzungen, für Zu- und Abfahrtensind besondere Anschlussstellen vorhanden.

Bild 1: Übersichtskarte

Während die Querschnitte der Bundesautobahnen 1 und 7weitgehend bedarfsgerecht vorhanden sind bzw. ausgebautwerden, ist die B 4/75 bereits heute in einem durchgehendsanierungsbedürftigen Zustand.

Die 1951 fertiggestellte Wilhelmsburger Reichsstraße (B 4/75) hat heute einen Ausbaustandard, der erheblichschlechter ist als der aller sonstigen Hauptverkehrsstraßenin Hamburg. Die Fahrbahnbreiten sind unterdimensio-niert und entsprechen unter Sicherheitsaspekten keinemgeltenden Regelwerk.

Die 4-streifige Straße hat die unzureichende Breite von ca.14,20 m und keinen Standstreifen. Der vorhandene Quer-schnitt ist wie folgt aufgeteilt:

– beidseitig Bankett einschl. Schutzplanken,

– beidseitig 0,35 m Randstreifen,

– 3,10 m Fahrstreifen,

– 3,00 m Fahrstreifen,

– 1,30 m Mitteltrennung durch Betongleitwand,

– 3,00 m Fahrstreifen,

– 3,10 m Fahrstreifen.

Neben den Dammböschungen sind beidseitig Entwässe-rungsgräben angeordnet. Die Böschungsbereiche weiseneinen markanten dichten Bewuchs mit Bäumen und Sträu-chern auf.

Bild 2: Heutiger Querschnitt im Bestand

Die Verkehrsbelastung liegt zurzeit bei ca. 55.000 Kfz/24 hmit einem LKW-Anteil von 10 % (DTVw 2007). AufGrund der eng bemessenen Fahrstreifen ist als zulässigeHöchstgeschwindigkeit 70 km/h angeordnet. In den Jah-ren 2000 bis 2003 haben sich auf der relativ kurzen Streckepro Jahr bis zu 65 Verkehrsunfälle ereignet. Nach dem Ein-bau einer Betongleitwand ist die Unfallrate bis zum Jahr2006 auf 40 Unfälle pro Jahr gesunken: Darüber hinauswurden in den Ausfahrten in den Jahren 2000 bis 2006durchschnittlich 27 Unfälle pro Jahr aufgenommen. In sie-ben Jahren sind insgesamt 232 Personen zu Schadengekommen, zwölf davon wurden schwer verletzt. Wesent-liche Unfallursachen sind neben Geschwindigkeitsüber-schreitungen und Abstandsunterschreitungen vor allemseitliche Berührungen.

Die Ostrampe der Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg ent-spricht nach den heute gültigen Richtlinien nicht demgeforderten Ausbaustandard. Die Ein- und Ausfahrtradienund die Entwicklungslängen der Beschleunigungs- undVerzögerungsspuren sind für diese Straßenkategorie nichtverkehrsgerecht.

Die Warnwerte der Zustandsmerkmale des Straßenober-baus sind überschritten. Die vorhandenen Straßenschädensind dermaßen ausgeprägt, dass ein dauerhaft verkehrs-sicherer Zustand nur mit einem grundhaften Straßenneu-bau hergestellt werden kann.

Aus den oben genannten Gründen ergibt sich ein Sanie-rungsbedarf der B 4/75, um dieses für den Verkehrsablaufim Süden Hamburgs wichtige Streckenelement bedarfsge-recht und sicher anbieten zu können.

Sanierungsbedürftige Bauwerke:

Auf Grund des schlechten Zustandes der Bestandsbau-werke und wegen der Notwendigkeit der Verbreiterung zurHerstellung eines verkehrsgerechten Querschnittes wirdder Abbruch und Neubau von fünf Straßenbrücken undeiner Fußgängerbrücke erforderlich.

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Bild 3: Brücke B 4/75 über den Ernst-August-Kanalund Vogelhüttendeich

3. Variantenvergleich

3.1 Ausbau im Bestand

Die B 4/75 entspricht weder hinsichtlich ihrer verkehr-lichen Funktion noch hinsichtlich der Sicherheitsanforde-rungen dem geltenden Regelwerk. Da die Netzfunktionder B 4/75 auch zukünftig beibehalten werden muss, ist ein bedarfsgerechter und verkehrssicherer Ausbau desStraßenquerschnitts erforderlich. Ein kleinerer Quer-schnitt käme auf Grund o. g. Verkehrssicherheitsaspektenicht in Frage.

Die vorhandene B 4/75 ist mit einer Verkehrsbelastung vonüber 55.000 Kfz/24 h überlastet bzw. unterdimensioniert.Für die derzeit nutzbare Verkehrsfläche bedeutet dies, dassschon leichte Auffahrunfälle und größere Unterhaltungs-arbeiten eine Vollsperrung der jeweiligen Richtungsfahr-bahn erforderlich machen. Notwendige Grundinstandset-zungen können nur bei längeren Vollsperrungen und mitgroßräumigen Umleitungen durchgeführt werden. EinAusbau der B 4/75 im Bestand, beispielsweise eine beidsei-tige Verbreiterung, ist prinzipiell möglich, würde für diegesamte Bauzeit jedoch zu großen Verkehrsbehinderungenin Nord-Süd-Richtung führen. Die Aufnahme der groß-räumigen Umleitungsverkehre durch die A 1 und die A 7erzeugt auf diesen, selbst hoch belasteten Autobahnen wei-tere massive Verkehrsbehinderungen. Der kleinräumigeUmleitungsverkehr würde die Lebensqualität in der Orts-lage Wilhelmsburg über die gesamte Bauzeit verschlech-tern.

Der Ausbau der B 4/75 im Bestand hätte im Weiteren auchkostenintensive Lärmschutzmaßnahmen zur Folge. EinePrüfung durch die Behörde für Stadtentwicklung undUmwelt (BSU) ergab, dass ohne Lärmschutz die Immis-sionsgrenzwerte in Wohngebieten entlang der B 4/75 über-schritten würden.

Darüber hinaus würden städtebauliche Entwicklungsper-spektiven für den Stadtteil Wilhelmsburg stark einge-schränkt bzw. dauerhaft ausgeschlossen.

Auf der Grundlage eines Referenzentwurfes wurden dieKosten für den Ausbau der B 4/75 auf einen regelgerechtenQuerschnitt in Höhe von 57 Mio. Euro ermittelt. Nebendem grundhaften Straßen- und Brückenausbau fandenhierbei vor allem die problematischen Gründungsverhält-nisse einer Dammverbreiterung sowie für die Herstellungder regelkonformen Breite der Fahrspuren und den Lärm-

schutz Aufwendungen zur wenigstens teilweisen Aufrecht-erhaltung des Verkehrs Berücksichtigung.

Vor diesem Hintergrund ist von der „Deutsche EinheitFernstraßenplanungs- und -bau GmbH“ (DEGES) im Rah-men einer Projektstudie eine vergleichende Prüfung undBewertung möglicher Varianten vorgenommen worden.

3.2 Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße an die Bahn-anlagen

In dieser Variante wird die Bundesstraße nach Osten auffreiwerdendes Bahngelände verlegt und im Norden an dieA 252 angeschlossen.

Die Studie und die Planungen der DEGES wurden von derBSU u. a. mit der Deutschen Bahn AG (DB), HamburgPort Authority (HPA), IBA und igs 2013 abgestimmt:– Eine Trassenverlegung auf die Westseite des Bahnkorri-

dors ist technisch möglich. Die vorhandenen Brücken-bauwerke können weitgehend beibehalten werden.

– Grundvoraussetzung ist die Vorhaltung von ausreichen-den Ersatzflächen für Bahnzwecke als Kompensations-maßnahme (Abstellgleise für Ganzzüge im Hafenvor-und -nachlauf, Lokabstellplätze, Unterwerfungsbau-werk Wilhelmsburg, Verlegung eines Gütergleises).

– Im Norden der Trasse muss am Vogelhüttendeich inWohn- und Gewerbebebauung eingegriffen werden; derJaffe-David-Kanal wird jedoch nicht überquert. Diedargestellte Trasse verläuft im Norden auch durchKleingartenflächen am Ernst-August-Kanal; im Südenbefindet sich die Trasse am Rande des igs-Geländes.

– Umfassender Lärmschutz an Straße und Bahn wirderforderlich.

– Verkehrlich wird ein weitgehender Rückbau der heuti-gen Trasse der B 4/75 möglich.

– Der Anschluss einer Hafenquerspange ist im Südenohne Anbindung an die B 4/75 und somit ohne zusätz-liche Verkehrsbelastung für den Stadtteil Wilhelmsburgmöglich. Der Abzweig HH-Wilhelmsburg-Süd siehtnur eine Verknüpfung der Hafenquerspange in West-Süd-Relation mit der A 253 als Autobahndreieck vor. Esist keine Anschlussstelle (AS), d. h. kein Übergang zumnachgeordneten Netz bzw. zur verlegten B 4/75 vorgese-hen. Die vorhandene AS HH-Wilhelmsburg-Süd bleibt

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für die durchgehende A 253/verlegte B 4/75 in allen Re-lationen erhalten.

– Als Zu- und Abfahrten dienen die AS HH- Wilhelms-burg-Süd und HH-Rotenhäuser Straße. Die neue ASHH-Rotenhäuser Straße ist mit „Holländischen Ram-pen“ vorgesehen.

Die Kosten für den Um- und Ausbau der B 4/75 in neuerTrassenlage wurden mit 67,4 Mio. Euro im Rahmen derProjektstudie (Stand: Oktober 2008) geschätzt. Sie berück-sichtigen neben dem Neubau der Straße und der Anpas-sung der Anschlussstellen den gesetzlich vorgeschriebe-nen Lärmschutz, Folgemaßnahmen an den Bahnanlagensowie Entschädigungen für die Inanspruchnahme vonGewerbe- und Privatflächen einschließlich Kleingärten.Kostenrisiken bestehen noch hinsichtlich der Kampfmit-telsondierung und der Höhe der Gesamtkosten für Aus-gleichsmaßnahmen.

3.3 Weitere untersuchte Varianten

– Bündelung mit A 1 über Kornweide:

Vorteile: Rückbau der B 4/75 möglich, Nutzung städte-baulicher Entwicklungspotenziale.

Nachteile: hohe Baukosten, Eingriff in BausubstanzKornweide, in Deutschland einmalig hohe Verkehrsbe-lastung auf A 1 mit bis zu 200.000 Kfz/d mit erforder-lichem Ausbaubedarf von 6 auf 10 Fahrstreifen, negativeEffekte für Hafenverkehre.

– Westliche Umfahrung:

Vorteile: Rückbau der B 4/75 möglich, keine zusätzlicheTrasse in Wilhelmsburg, Nutzung städtebaulicher Ent-wicklungspotenziale, zusätzliche Infrastruktur fürHafenverkehre.

Nachteile: Signifikant höhere Baukosten schon beieiner Stadtstraßenlösung (von Hamburg zu finanzie-ren), ca. 10fache Baukosten bei einer Autobahnlösung,ca. 50 % längere Streckenführung/Fahrzeit nach Ostenund in die Innenstadt, zusätzliche Verkehrsbelastungim Hafenstraßennetz, schlechte Erschließung der„Neuen Mitte Wilhelmsburg“, sehr hohe Verkehrsbelas-tung auf der A 1 (Ausbau auf 8 Fahrstreifen erforder-lich), hohe Verkehrsbelastung auf Kornweide undNeuländer Straße, bei Autobahnlösung wird der Ver-kehrswert erst sehr spät erreicht.

4. Vorzugsvariante: Verlegung der B 4/75 an die Bahnanlagen

Im Ergebnis der Projektstudie lässt sich eindeutig feststel-len, dass eine Verlegung der B 4/75 auf freiwerdendesBahngelände realisierbar und angesichts der damit einher-gehenden Vorteile vorzugswürdig ist. Vor dem Hinter-grund raumordnerischer, verkehrs- und umweltpolitischerZielsetzungen ist eine Verlegung der Bundesstraße sinn-voll, da Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit sowiestädtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten nachhaltigverbessert werden.

Im Rahmen der geplanten städtebaulichen Entwicklungendes Stadtraumes Wilhelmsburg bietet sich mit der Bünde-lung der Verkehrswege die Chance,

– einen Ersatz für die vorhandene B 4/75 zu realisierenund einen regelgerechten, verkehrssicheren Quer-schnitt sowie qualifizierten Lärmschutz herzustellenund gleichzeitig aufwändige Brücken- und Sanierungs-arbeiten in der alten Trassenlage zu vermeiden,

– ein innovatives und integratives Gemeinschaftsprojektvon Straße und Schiene mit hohen Synergien durchgemeinsamen Lärmschutz und nachhaltige Angebots-planung auch für wachsenden Schienenverkehr imHafenzu- und -ablauf zu schaffen,

– völlig neue Voraussetzungen für städtebauliche Ent-wicklungen in der Mitte Wilhelmsburgs mit langfristi-gen nachhaltigen Tendenzen zu schaffen.

Eine Verlegung der B 4/75 auf weitgehend freiwerdendesBahngelände erfüllt alle Zielsetzungen; die Kosten stehenin einem günstigen Verhältnis zum erreichbaren Nutzen.Die mögliche Bündelung mit der Bahn stellt eine idealeVoraussetzung dar, um Lärmemissionen deutlich zu redu-zieren und Raum zu schaffen für eine positive städtebau-liche Entwicklung. Darüber hinaus gewährleistet ein adä-quater Querschnitt ein hohes Maß an Verkehrssicherheit.

Während des Neubaus der Straße könnten alle drei Nord-Süd-Relationen durchgängig aufrechterhalten und somitmassive Verkehrsbehinderungen auf den BAB 1 und 7 ver-mieden werden.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung (BMVBS) hat dem Konzept im Dezember 2008grundsätzlich zugestimmt.

4.1 Entwurfsplanung

Derzeit werden die Haushaltsunterlagen gem. § 24/54 Bun-deshaushaltsordnung, der Vorentwurf, erarbeitet, die demBMVBS zur Erteilung des „Gesehenvermerkes“ vorgelegtwerden müssen. Der Gesehenvermerk ist Voraussetzungfür die Finanzierung und Ausführung des Vorhabens.

4.2 Bahnmaßnahmen

Die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße machtden Umbau bestehender Gleisanlagen erforderlich, da dieTrasse insbesondere im Bereich der Neuenfelder StraßeRaum beansprucht, der heute noch von in Betrieb befind-lichen Gleisanlagen genutzt wird. Diese Gleisanlagen wer-den weiterhin langfristig benötigt und sollen im Zuge derMaßnahmen zur Verbesserung des Seehafenhinterlandver-kehrs auch mittelfristig ausgebaut werden:– Bau eines kreuzungsfreien Unterwerfungsbauwerkes

für Verkehre aus Hohe Schaar in Richtung Rothen-burgsort

– Ausbau der Verbindung Hohe-Schaar in Richtung Wil-helmsburg auf zwei Gleise

Da hier zwei Projekte denselben bzw. angrenzenden Raumbeanspruchen, wurde unter Berücksichtigung der Verle-gung der B 4/75 von der DB Netz die heutigen und zukünf-tigen Anforderungen der DB formuliert.

Bei der Planung der verlegten B 4/75 sind diese betrieb-lichen Forderungen umzusetzen. In einem engen Abstim-mungsprozess Straße/Schiene wurde für beide Verkehrs-wege eine optimierte Lösung entwickelt. Nach der an-schließenden Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagenist vorgesehen, gemeinsam für die B 4/75 und das Gleispro-jekt das Planfeststellungsverfahren durchzuführen undBaurecht zu erlangen.

4.3 Lärmschutz

Eine Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße bietetdie Möglichkeit, die Lärmbelastungen für alle Wohnge-biete in Wilhelmsburg deutlich zu reduzieren und erfülltso die Anforderungen an den Lärmschutz durch Planungim Sinne des § 50 BImSchG.

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Wilhelmsburg ist heute durch die B 4/75 und Bahnanlagenstadträumlich zerschnitten. An vielen Orten schränktLärm die Lebensqualität der Bewohner erheblich ein. InSpitzenzeiten erzeugt allein der S-Bahn-Verkehr alle zwei-einhalb Minuten Lärmpegel von mehr als 70 dB(A). Güter-züge können diese Pegel sogar noch übertreffen.

Durch eine Verlegung der B 4/75 kann auch dieser Schie-nenlärm deutlich reduziert werden. Die Verlegung derB 4/75 ist ein Neubau einer Straße im Sinne des § 41Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die dadurchbedingte Verlegung eines Gütergleises ist eine wesentlicheÄnderung eines Schienenweges im Sinne des § 41 BImSchG. Sowohl die Verlegung der B 4/75 als auch dieGleisverlegung lösen Lärmvorsorge gemäß § 41 BImSchGin Verbindung mit der 16. Bundesimmissionsschutzver-ordnung (16. BImSchV) aus und führen bei den betroffe-nen Anliegern zu einem Anspruch auf umfassenden Lärm-schutz. Grundsätzlich ist dabei durch aktive Lärmschutz-maßnahmen die Einhaltung der Immissionsgrenzwertesicherzustellen.

Die Immissionen der beiden Verkehrswege werden imEinklang mit der 16. BImSchV je getrennt ermittelt undbewertet. Die Bündelung der Verkehrswege bietet aber dieChance, für beide Verkehrswege ein gemeinsames Lärm-schutzkonzept zu erarbeiten, das auch berücksichtigt, wieder Bahnverkehr bis zum Jahr 2025 zunimmt. Im Ergebniswird die neue B 4/75 vollständig und lückenlos mit Lärm-schutzbauwerken versehen, die begrünt und stadtverträg-lich gestaltet werden. Dadurch wird die neue Straße auchoptisch weniger wahrgenommen werden als die alte B 4/75.Darüber hinaus werden Lärmschutzwände zwischen denGleisen sowie an der Ostseite der S-Bahn-Trasse errichtet.Durch die mittlerweile erfolgte Aufnahme Wilhelmsburgsin das Lärmsanierungsprogramm der Bahn können dieseLärmschutzmaßnahmen im nördlichen und südlichenAnschlussbereich sinnvoll ergänzt werden.

Die Bewohner des Stadtteils Wilhelmsburg gewinnen anLebensqualität, da sich die Lärmsituation deutlich verbes-sert, eine nachhaltigere Nutzung des igs-Geländes alsParkanlage sichergestellt und neuer Stadtraum gestaltetwerden kann.

Bild 4: Lärmbelastung nachts ohne Verlegung der B 4/75

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Nachdem die Trasse der neuen B 4/75 im Rahmen derDetailbearbeitung in Lage und Höhe festgelegt wurde,wird die lärmschutztechnische Berechnung unter Berück-sichtigung aktueller Verkehrsprognosen durchgeführt.Dabei müssen Lärmimmissionswerte an mehr als zehntau-send Wohneinheiten in Wilhelmsburg ermittelt werden.Die Berechnungen bilden auch die Grundlage für weiterepassive Schutzmaßnahmen, falls solche erforderlich sind.

Alle Maßnahmen werden rechtlich verbindlich festge-schrieben.

4.4 Umweltbelange

Zur weiteren Vervollständigung der Detailbearbeitung wirdin Abstimmung mit den Naturschutzbehörden der Land-schaftspflegerische Begleitplan (LBP) fortentwickelt. DerRückbau sowie die Renaturierung der alten B 4/75 gehenhier ebenso ein wie Maßnahmen östlich der Bahnanlagen.

Als Grundlage zur Prüfung der Umweltverträglichkeit derVerlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (B 4/75) wirdeine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Unter-suchungsrahmen und die für die Umweltverträglichkeit-sprüfung vorzulegenden Unterlagen wurden seitens derzuständigen Behörde mit den Trägern der öffentlichenBelange und den Verbänden abgestimmt.

Im Rahmen der Raumanalyse der UVS werden die Auswir-kungen der geplanten Verlegung der WilhelmsburgerReichstraße auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG (Men-schen, menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biolo-gische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft,Kultur- und sonstige Sachgüter) sowie die Wechselwirkun-gen zwischen den Schutzgütern ermittelt, beschrieben undbewertet. Als Bereiche von besonderer Bedeutung werdendabei die Wohn- und Erholungsfunktionen in Wilhelms-burg herausgestellt. Der Wilhelmsburger Park und dieFreiraumachse Ernst-August-Kanal bilden die Schwer-punkte für die Erholungsnutzung und haben auf Grundihrer Biotopausstattung auch für Tiere und Pflanzen undweitere Schutzgüter bedeutende Funktionen. Trotz un-vermeidbarer Umweltauswirkungen der geplanten Verle-gung (z. B. Flächeninanspruchnahmen, Biotoptypenver-

luste, Betroffenheit einzelner Arten) kommt es insgesamtzu einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltsituationin Wilhelmsburg. Da mit der Verlegung umfangreicheLärmschutzmaßnahmen verbunden sind, verringern sichbetriebsbedingte Belastungen (Lärm, Schadstoffe undvisuelle Reize) für Tiere und Pflanzen und auch bezüglichder Erholungsfunktionen. Zerschneidungswirkungen imWilhelmsburger Park werden aufgehoben, was sich nichtnur auf die Erholungsnutzung, sondern auch auf andereSchutzgüter positiv auswirken wird.

Neben der UVS werden ein Landschaftspflegerischer Be-gleitplan sowie ein Artenschutzbeitrag erarbeitet. In demLandschaftspflegerischen Begleitplan werden die Ein-griffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ermit-telt und bewertet. Durch die Anlage von Ausgleichs- undErsatzmaßnahmen sind diese Beeinträchtigungen auszu-gleichen.

Da die verlegte B 4/75 im Wesentlichen auf frei werdendenBahnanlagen verläuft, werden größtenteils bereits vorbe-lastete Lebensräume durch die neue B 4/75 in Anspruchgenommen. Durch die zu erwartende Entsiegelung derbestehenden B 4/75 wird hier ein Ausgleich geschaffen.

Nördlich der Kornweide wird eine Röhrichtfläche gequert,welche gemäß § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführungdes Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom11. Mai 2010 ein besonders geschütztes Biotop darstelltund Lebensraum u. a. für den Feldschwirl bietet. Für die-sen Eingriff werden durch Wiedervernässung und Extensi-vierung artenreiche Feuchtgrünlandflächen als Ersatzgeschaffen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in derbisherigen Kostenschätzung berücksichtigt.

Der LBP und die für die Umweltverträglichkeitsprüfungvorzulegenden Unterlagen sind Bestandteil der Haushalts-unterlagen gemäß § 24/54 Bundeshaushaltsordnung, demVorentwurf, der zurzeit aufgestellt und anschließend demBund zur Genehmigung vorgelegt wird. Da sich Art undUmfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nur pla-nungsbegleitend ermitteln lassen, können die damit ver-bunden Kosten für Grunderwerb, Herrichtung und Unter-haltung noch nicht abschließend benannt werden.

Bild 5: Lärmdifferenzen nachts mit verlegter B 4/75 und Lärmschutzmaßnahmen

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4.5 Grunderwerb

Die geplante Neuordnung von Straßen und Gleisanlagensoll weitestgehend auf dem Gelände der DB realisiert wer-den. Ein Großteil der Gleisanlagen sowie Gebäude ist zur-zeit ungenutzt. Es wurden im Bereich der igs 2013, südlichder Neuenfelder Straße, bereits die notwendigen Flächenvom Bahnbetriebszweck freigestellt und durch die Freieund Hansestadt Hamburg erworben. In Teilbereichen ver-lässt die Straßentrasse das Bahngelände und nimmt privateWohn-, Gewerbe- und Erholungsflächen in Anspruch. Diegesamte B 4/75-Trasse hat eine Flächeninanspruchnahmevon etwa 20 Hektar (ha). Diese Fläche gliedert sich nachüberschlägiger graphischer Ermittlung etwa wie folgt:– Bahnflächen: ca. 8,3 ha,– Kleingartenflächen: ca. 1,4 ha,– private Wohnflächen: ca. 0,8 ha,– Gewerbeflächen: ca. 0,5 ha,– Sonstige (z.B. Verkehrsflächen etc.): ca. 9,0 ha.

Die Grunderwerbsverhandlungen zur vertraglichen Siche-rung der betroffenen Flächen werden von der von Ham-burg im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bundbeauftragten DEGES mit den Eigentümern und sonstigenNutzern unter Beachtung des Entschädigungsrechtesdurchgeführt. Alle hierfür erforderlichen Bewertungen,Entschädigungswertermittlungen und Wertgutachten wer-den erstellt. Die Anzahl der betroffenen Kleingärten wirdplanungsbegleitend spezifiziert.

Gemäß der Mitfinanzierungsvereinbarung vom 7. Oktober2009 (Anlage 2) wird die vorhandene B 4/75 zwischen denAnschlussstellen HH-Wilhelmsburg-Süd und HH-Georgs-werder nach Fertigstellung der verlegten Bundesfernstraßeabgestuft bzw. – soweit sie zurückgebaut werden soll – ent-widmet und aus der Baulast des Bundes entlassen. Es wer-den zuvor keine Erhaltungs- oder Rückbaumaßnahmen zuLasten des Bundes durchgeführt, sofern sie nicht ausGründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind.

Hamburg erwirbt die Grundstücksflächen der abzustufen-den bzw. einzuziehenden Bundesstraße B 4/75 auf Grundeines gesondert abzuschließenden Grundstückskaufvertra-ges. Hierzu sind Verhandlungen mit dem Bund über dieAlttrasse aufzunehmen und die Vorlage eines Nutzungs-konzeptes vorzubereiten.

Die mit diesem Grundstückgeschäft sowie einem künfti-gen Nutzungskonzept verbundenen Kosten können zur-zeit noch nicht benannt werden. Der Grundstückswert istnach Maßgabe der Richtlinien für die Ermittlung der Ver-kehrswerte von Grundstücken in der jeweils aktuellstenFassung zu ermitteln. Hierbei sind sowohl möglicheBodenbelastungen als auch etwaige Rückbaukosten zuberücksichtigen und in die Kaufpreisbildung einzubezie-hen. Über ein zukünftiges Nutzungskonzept wird geson-dert zu entscheiden sein.

4.6 Beteiligungsprozess/Verkehrskonzept

Der Beteiligungsprozess „Verkehrsplanung im HamburgerSüden“ ist von Juni bis November 2009 von der BSUdurchgeführt worden. Schwerpunktthemen waren die Pla-nungen zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße,zur südlichen Hafenquerspange sowie Überlegungen fürein Verkehrskonzept im Hamburger Süden.

Die Verkehrssituation südlich der Elbe ist gegenwärtiggeprägt von mehreren großen Verkehrsschneisen, die alsBarrieren die Elbinseln zerschneiden und durch Lärm und

andere Emissionen die Lebensqualität beeinträchtigen.Die Aufgabe für die Planung der künftigen Verkehrsinfra-struktur im Hamburger Süden wird sein, übergeordneteInteressen – wie die Bereitstellung von leistungsfähigenVerkehrsnetzen – mit den Interessen der Wohnbevölke-rung sowie den Anforderungen der Unternehmen auf denElbinseln in Einklang zu bringen.

Zentrale Aspekte und Forderungen aus dem Prozess sindin einem Meinungsbild zusammengefasst worden undwerden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Darüberhinaus wird das Meinungsbild in die Erarbeitung des inte-grierten Gesamtmobilitätskonzepts einfließen, das in die-sem Jahr erstellt wird. In die nächsten Planungsschrittesollen die Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen wei-terhin in unterschiedlichen Beteiligungsformen eingebun-den werden.

4.7 IBA/igs Kooperation

Mit der Verlegung der B 4/75 und der Bündelung der Ver-kehrswege von Bahn und Straße bieten sich vor allemMöglichkeiten für eine nachhaltige städtebauliche Ent-wicklung in der zentralen Nord-Süd-Achse von Wilhelms-burg, die es nachfolgend zu nutzen gilt. Erste Untersu-chungen im Rahmen der IBA lassen bei gleichzeitig hohenFreiflächenqualitäten und einer durchgehenden Grün-achse bis zum Spreehafen ein städtebauliches Entwick-lungspotenzial für Wohnen und Arbeiten in einem Korri-dor von 150.000 bis 400.000 m2 Bruttogeschossfläche er-warten. Für den Bereich südlich der Neuenfelder Straßewird es prioritär um die Weiterentwicklung des auch imgesamtstädtischen Kontext bedeutsamen neuen Volks-parks Wilhelmsburg gehen.

Die Entwicklung und Konkretisierung städtebaulicherKonzepte erfordert jedoch einen umfangreichen Pla-nungsprozess auf der Grundlage alternativer Szenariensowie die sorgfältige Ermittlung und Abwägung allerBelange, die zu gegebener Zeit erfolgen und durch Fort-schreibung des Flächennutzungsplans und des Land-schaftsprogramms sowie die Aufstellung von Bebauungs-plänen planungsrechtlich gesichert werden wird.

Ein wesentliches Projektziel der geplanten Verlegung derBundesstraße ist die Unterstützung des städtebaulichenLeitprojekts „Hamburgs Sprung über die Elbe“. DiesesProjekt wird durch die starke Bündelung des Verkehrs aufübergeordneten Straßen gefördert. Die Verstärkung vonBarrieren in der Stadtstruktur und die Beeinträchtigungvon Flächen mit städtebaulichen Entwicklungspotenzia-len werden vermieden. Weiterhin wird Raum für ergän-zende verkehrsberuhigende Strukturen geschaffen.

Alle städtebaulichen wie verkehrsplanerischen Aktivitätensetzen einen intensiven Kooperationsprozess zwischenallen Beteiligten voraus, um das gesamtstädtische Projekt„Hamburgs Sprung über die Elbe“ und die städtebau-lichen Ziele für die Mitte Wilhelmsburg sicherzustellen,den hohen Verkehrswert der Bundesstraße B 4/75 auchzukünftig zu gewährleisten und somit einer nachhaltigenEntwicklung für den Raum Wilhelmsburg auf Basis einerkorrespondierenden Gesamtkonzeption in vollem UmfangRechnung zu tragen. Hierzu finden neben der Öffentlich-keitsbeteiligung (IBA/igs-Beteiligungsgremium) kontinu-ierlich Besprechungsrunden und planungsbegleitendeAbstimmungen statt, um einen gegenseitigen Austauschvon Informationen aller am gesamten Prozess Beteiligtensowie den Planungserfolg für IBA, igs 2013 und das Bun-desfernstraßenprojekt sicherzustellen.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7116

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Bild 6: Luftbildvisualisierung der verlegten B 4/75 mit igs-Gelände

Bild 7: Visualisierung der verlegten B 4/75 mit IBA- Gelände und Perspektive nach 2013

5. Kosten und Finanzierung

5.1 Gesamtkosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme einschließlichGrunderwerb betragen nach derzeitigem Stand derKostenschätzung 67,4 Mio. Euro zuzüglich Planungsko-sten von 9,6 Mio. Euro (gesamt 77 Mio. Euro). Davon über-nimmt Hamburg einen Anteil von 10,4 Mio. Euro als Fest-betrag sowie die Planungskosten. Die Kosten in Höhe von77 Mio. Euro setzen sich wie folgt zusammen:– Grunderwerb: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,1 Mio. Euro– Untergrund, Unterbau, Entwässerung: . 1,7 Mio. Euro– Oberbau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20,0 Mio. Euro– Brücken: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18,5 Mio. Euro– Ausstattung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,9 Mio. Euro

– Sonstige besondere Anlagen: . . . . . . . . . . 8,2 Mio. Euro

– Planungskosten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,6 Mio. Euro

Die Planungskosten sind bereits im Haushalt veran-schlagt. Kosten in Höhe von 3,1 Mio. Euro für die imZusammenhang mit der igs 2013 geplante besondereGestaltung der Lärmschutzmaßnahmen werden von Ham-burg getragen (s. 5.3, Finanzierung aus igs-Haushaltsmit-teln). Die darüber hinaus zu erwartenden Kosten sind zumheutigen Planungsstand noch nicht abschließend zubenennen und daher in der Aufstellung der Gesamtkostenbisher nur zum Teil bzw. noch nicht aufgeführt:

– Kosten für Kampfmittelsondierung und -räumung

– Gesamthöhe der Kosten für Erwerb und Renaturierungvon naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/7116

– Gesamthöhe der Kosten für die Verlagerung Kleingär-ten (bis zu 30.000 Euro je Parzelle)

– Grunderwerb der bisherigen Trasse der B 4/75

Die bisher nicht ermittelten Kosten für Kampfmittelson-dierung etc. werden – soweit sie von Hamburg zu tragensind – aus verfügbaren Mitteln des Epl. 6 finanziert. DerErwerb der Flächen der alten Trasse wird vom Grundstockfür Grunderwerb abgewickelt. Im Übrigen sind die obengenannten, noch nicht vollständig bezifferbaren Kosten-positionen vom Bund zu tragen.

5.2 Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund

Der Bund trägt im Rahmen seiner Zuständigkeit für dieBundesfernstraßen grundsätzlich die Baukosten. EineMitfinanzierung durch ein Bundesland kommt im Bereichder Bundesfernstraßenverwaltung dann in Betracht, wenndas Land durch die jeweilige Maßnahme besondere wirt-schaftliche Vorteile hat. Bei frühzeitiger Fertigstellung desTeilstücks entfallen die ansonsten seitens Hamburgs er-forderlichen Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmenan der vorhandenen B 4/75 für die städtebaulich ge-wünschte Nutzung durch die IBA/igs 2013. Im Umfang

dieses erwarteten Vorteils beteiligt sich Hamburg an derMaßnahme.

Eine entsprechende Mitfinanzierungsvereinbarung wurdezwischen dem Bund und der Freien und Hansestadt Ham-burg am 7. Oktober 2009 unter dem Vorbehalt der Zustim-mung der Bürgerschaft abgeschlossen (Anlage 2). Mit derBewilligung der mit dieser Drucksache beantragten Ver-pflichtungsermächtigung (Petitum 2.) ist die Zustimmungder Bürgerschaft erteilt.

Die Mitfinanzierungsvereinbarung gilt für den Bau derverlegten Wilhelmsburger Reichsstraße zwischen denAnschlussstellen HH-Wilhelmsburg-Süd und HH-Georgs-werder entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Über-sichtskarte.

Der hamburgische Anteil von 10,4 Mio. Euro wird in denersten drei Haushaltsjahren ab Baubeginn der Maßnahmejeweils zu einem Drittel (3.466.667,00 Euro jährlich) zurVerfügung gestellt.

In der nachstehenden Tabelle sind die erforderlichen Inves-titionsaufwendungen für die geplante Verlegung der Bun-desstraße B 4/75 „Wilhelmsburger Reichsstraße“ zusam-mengestellt:

bis 2010 2011 2012 2013 2014 ff.

FHH1) 3.800 1.600 1.600 1.200 1.400 9.600

FHH2) 3.466 3.467 3.467 10.400

Bund2) 1.900 7.000 18.000 20.000 10.100 57.000

Gesamt 5.700 8.600 23.066 24.667 14.967 77.000

1) Planungskosten 2) Finanzierungsanteile Baukosten, Bundesanteil einschließlich Grunderwerb

Die anlaufenden grundstücksbezogenen bauvorbereiten-den Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2010 und 2011bis zur Höhe von 8,9 Mio. Euro werden durch den Bundfinanziert. Die Zustimmung des Bundesministeriums fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zum vorzei-tigen Grunderwerb für die Verlegung der B 4/75 liegt vor.

Für alle Bundesfernstraßenmaßnahmen sind die vonHamburg im Rahmen der Auftragsverwaltung zu tragen-den Planungsmittel beim Titel 6300.799.04 „Honorare,Ingenieur- und sonstige Dienstleistungen für Investitions-projekte in der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen“veranschlagt und in der Finanzplanung für die Folgejahreeingestellt. Die DEGES erbringt hierbei die Planungs-und Projektsteuerungsleistungen. Die Planungskostenentsprechen auf Grund langjähriger Erfahrungswerte rd.15 % der Baukosten und wurden vom Bundesrechnungs-hof geprüft und bestätigt.

Der hamburgische Anteil an den Baukosten wird aus demTitel 6300.881.05 „Kostenanteile zum Um-, Aus- und Neu-bau von Bundesfernstraßen“ finanziert und im Rahmender Aufstellung des Haushaltsplans 2011/2012 sowie beider Fortschreibung der Finanzplanung berücksichtigt.

5.3 Sonstige Kosten

An der Westseite der neuen Trasse der B 4/75 sind Lärm-schutzkonstruktionen zum Schutz der igs-Flächen als vor-

gezogene Baumaßnahme vorgesehen. Mit dieser vorgezo-genen Baumaßnahme soll der Lärmschutz für die igs 2013als besonderer Kulturveranstaltung rechtzeitig sicherge-stellt werden. Die igs 2013 beabsichtigt einen differenzier-ten Gartenbau mit umfangreichen Bodenaufhöhungen imBereich der ehemaligen Bahnflächen durchzuführen(„Welt der Bewegung“). Die Geländeaufhöhung wird durchSpundwände abgefangen. Der Bund wird die wegen derBodenmodellierung der igs 2013 induzierten Mehrkostenfür Lärmschutzmaßnahmen nicht tragen, sondern nur fürden Investitionsbedarf des gesetzlich notwendigen Lärm-schutzes aufkommen. Die Freie und Hansestadt Hamburgübernimmt die angesprochenen Mehrkosten, die vor allemaus den Stützwandkombinationen resultieren (Abstützungdes Erdkörpers „Welt der Bewegung“/igs und Erhöhungder LS-Wand von 3 auf 4,5 m Höhe abzüglich der Kostenfür den gesetzlichen Lärmschutz in Form von 3 m hohenLS-Wänden).

Die Gesamtbaukosten betragen 5,5 Mio. Euro (brutto,ohne Kampfmittelräumung). Sie werden einschließlichdes Bundesanteils von Hamburg aus dem Titel 6610.971.01„Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Realisierungdes Leitprojektes ‚Sprung über die Elbe (IBA/igs)‘ vorfi-nanziert. Nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen wird der Bundesanteil von 2,4 Mio. Euro vomBund erstattet. Der Bundesanteil ist in den oben genann-ten Gesamtkosten von 77 Mio. Euro enthalten.

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5.4 Planungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit DB Netz AG

Die geplante Verlegung der B 4/75 zwischen den Anschluss-stellen HH-Georgswerder und HH-Wilhelmsburg Süd andie Bahntrasse der DB Netz AG hat Anpassungen derInfrastruktur der DB Netz AG zur Folge. Ziel ist es, eineBaufreiheit für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichs-straße zu schaffen, soweit es die Bedürfnisse des Eisen-bahnbetriebes zulassen.

Die Planungsleistungen werden im Interesse der raschenUmsetzung dieses Vorhabens von Hamburg erbracht undvon der DB Netz AG fachlich begleitet. Zu diesem Zweckhaben die DB Netz AG und Hamburg eine Vereinbarungüber eine Planungsbegleitung geschlossen. Der Mittelbe-darf für die Planungsleistungen in Höhe von bisher 40.000Euro (netto) ist von Hamburg zu tragen und beim Titel6300.799.04 „Honorare, Ingenieur- und sonstige Dienst-leistungen für Investitionsprojekte in der Auftragsverwal-tung Bundesfernstraßen“ ausgewiesen.

5.5 Wirtschaftlichkeit

Mit der Erstellung eines regelgerechten und verkehrssi-cheren Querschnitts in neuer Lage mit qualifiziertem Lärm-schutz, unter Vermeidung aufwändiger Brücken- und Sa-nierungsarbeiten in der alten Trasse, wird ein hoher wirt-schaftlicher Nutzen erzielt. Durch die Verlegung der B 4/75entstehen im Vergleich zum „Ausbau im Bestand“ erheb-liche Vorteile für die Freie und Hansestadt Hamburg wie

– die Schaffung städtebaulicher Entwicklungspotenzialefür die zentralen Stadt- und Volksparkbereiche,

– die nachhaltige Sicherstellung des igs-Geländes alsParkgelände sowie

– die flächenhafte Verbesserung der Lärmsituation imgesamten Korridor und damit eine Steigerung derWohn- und Lebenssituation,

die sich monetär nicht bewerten lassen.

5.6 Auswirkungen auf die Vermögenslage

Bei der „Wilhelmsburger Reichsstraße“ (B 4/75) handelt essich um eine Bundesfernstraße, die durch die Freie undHansestadt Hamburg im Rahmen der Auftragsverwaltungfür den Bund hergestellt wird. Eigentümer des dadurchentstehenden Wirtschaftsgutes ist der Bund. Eine Aktivie-rung der von der Freien und Hansestadt Hamburg zuerbringenden Leistungen ist ausgeschlossen, da bei derFreien und Hansestadt Hamburg kein bilanzierungsfähi-ges Wirtschaftsgut entsteht.

Die Kostenbeteiligung im Rahmen der Mitfinanzierungs-vereinbarung in Höhe von 10,4 Mio. Euro wird in drei Jah-resraten gezahlt und stellt in den Jahren 2012 bis 2014 jähr-lichen Aufwand in Höhe von 3.466.667 Euro dar, der überdie Ergebnisrechnung das Eigenkapital der Freien undHansestadt Hamburg mindert.

Aus den gleichen Gründen stellen die im Rahmen der Auf-tragsverwaltung zu erbringenden Planungsleistungen inHöhe von 9,6 Mio. Euro Aufwand in den Jahren 2010 bis2014 dar, der im Jahr der Entstehung über die Ergebnis-rechnung das Eigenkapital der Freien und HansestadtHamburg mindert.

Die vom Bund erstatteten Planungskosten in Höhe von 3 % der Baukosten im Rahmen der UA III-Mittel werdenbaubegleitend ausbezahlt und stellen Erträge dar, welcheüber die Ergebnisrechnung, im Jahr ihrer Entstehung, dasEigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg erhöhen.

6. Rechtsverfahren Bahn/Straße

Bei der Verlegung der B 4/75 zwischen den Anschlussstel-len HH-Wilhelmsburg-Süd und HH-Georgswerder sollenauch Flächen in Anspruch genommen werden, die einereisenbahnrechtlichen Zweckbindung unterliegen.

Rechtlich notwendig sind daher Entscheidungen über dieÄnderung der Eisenbahnbetriebsanlagen sowie Verlage-rung Landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen (§ 18 ff.Allgemeines Eisenbahngesetz, AEG), über die Freistellungder notwendigen Flächen von Bahnbetriebszwecken(§ 23 AEG) und über die Verlegung der Bundesfernstraße(§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz, FStrG).

Zwischen Hamburg, dem BMVBS und dem Eisenbahn-Bundesamt wird erörtert, in welcher Abfolge und durchwelche Behörden diese Entscheidungen getroffen werdenmüssen oder können. Ziel ist es, die notwendigen Ent-scheidungen zügig, in wenigen Verfahren durch möglichstwenige Behörden zu treffen, auch um eine transparenteÖffentlichkeitsdarstellung der Verfahren zu erreichen.Vorstellbar ist ein „gemeinsames Planfeststellungsverfah-ren“ nach § 78 VwVfG, in dem zumindest über die Ände-rung der Straßen- und Bahnanlagen sowie über eingemeinsames Lärmschutzkonzept durch die BSU ent-schieden würde.

7. Zeitplan

– Aufstellung der RE-Entwürfe Straße und Schiene (in2010),

– Gesehenvermerk des BMVBS (anschließend),

– Einleitung der Planfeststellung noch in 2010,

– Rechtsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss nochin 2011,

– Baubeginn ab Anfang 2012,

– Inbetriebnahme Anfang 2013.

Dieser Zeitplan bietet angesichts der fachlichen und recht-lichen Komplexität des Vorhabens wenig Spielraum. Soll-ten sich Zeitverzögerungen ergeben, die eine rechtzeitigeFertigstellung nicht ermöglichen, sind Alternativlösungenzu entwickeln. Nähere Einzelheiten zu möglichen Szena-rien werden planungsbegleitend erarbeitet.

8. Petitum

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von dem in der vorgelegten Mitteilung dargestelltenSachstand zur geplanten Verlegung der B 4/75 „Wil-helmsburger Reichsstraße“ Kenntnis nehmen und demFinanzierungskonzept zustimmen,

2. die im anliegenden Zahlenprotokoll (Anlage 3) dar-gestellten Änderungen des Haushaltsplans 2010 be-schließen.

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Drucksache 19/7116

Anlage 1

Übersicht: Verlegte B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße auf Bahngelände)mit Darstellung der Anschlussstellen

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Anlage 2

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noch Anlage 2

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noch Anlage 2

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noch Anlage 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7116

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Anlage 3

Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0

SENATSKANZLEI 4. Januar 2011

Geschäftsstelle des Senats Zu 19/7116

Ergänzung / Berichtigung Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 31.08.2010, betreffend Verlegung der B 4/75 „Wilhelmsburger Reichsstraße“

1. Bericht an die Bürgerschaft über den Sachstand zur geplanten Verlegung der B 4/75 und Antrag auf Zustimmung zum Finanzierungskonzept sowie der Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund vom 7. Oktober 2009

2. Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Juni 2009 „Den Sprung über die Elbe gestalten: Wilhelmsburg vor zusätzli-chem Verkehr und Lärm schützen“ – Drucksache 19/3384

3. Nachforderung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2009/2010 für das Haushaltsjahr 2010 beim Titel 6300.881.05 „Kostenan-teile zum Um-, Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen“ von 10,4 Mio. Euro

(Drucksache 19/7116)

Es hat sich ein neuer Sachstand ergeben, der aus zwei Gründen die nachfolgende Ergän-zung (A.) und Berichtigung (B.) der Mitteilung erfordert:

1. Der Bund hat sich bereit erklärt, deutlich weitergehende umfassende Lärmschutz-maßnahmen durchzuführen als in der Drucksache 19/7116 dargestellt. Dadurch er-höhen sich auch die von Hamburg zu tragenden Planungskosten von bisher 9,6 Mio. Euro um 10,3 Mio. Euro auf 19,9 Mio. Euro, die nach wie vor aus vorhandenen Mit-teln gedeckt werden können.

2. Durch den Zeitablauf wird die in der Drs. 19/7116 beim Titel 6300.881.05 „Kostenan-teile zum Um-, Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen“ für das Haushaltsjahr 2010 nachgeforderte Verpflichtungsermächtigung von 10,4 Mio. Euro nunmehr im Haus-haltsjahr 2011 benötigt.

A. Die Mitteilung wird durch folgende Ausführungen ergänzt: Bereitschaft des Bundes zu weitergehenden umfassenden Lärmschutzmaßnahmen bei der Verlegung der B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße)

1. Bisheriger Sachstand Mit der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Drucksache 19/7116 vom 31. August 2010 hat der Senat über den Sachstand zur geplanten Verlegung der B 4/75 berichtet und beantragt, dem Finanzierungskonzept sowie der Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund vom 7. Oktober 2009 zuzustimmen. Wesentlicher finanzieller Bestandteil der Mitteilung an die Bürgerschaft war, dass Hamburg sich an den investiven Baukosten der Baumaßnahme des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 67,4 Mio. Euro mit einem Festpreis von 10,4 Mio. Euro beteiligt. Die als Auftragsverwaltung von Hamburg stets zu tragenden Planungs-kosten wurden dabei in Höhe von 9,6 Mio. Euro, die in den Jahren bis 2014 ff. bereitzustellen sind, ermittelt.

2. Neuer Sachstand Im Rahmen der Detailbearbeitung des Projektes und ergänzender Verhandlungen des Bun-des mit der Deutschen Bahn AG hat sich der Bund entschlossen, die bisher geplanten Lärmschutzmaßen erheblich aufzuwerten und zusätzliche Investitionen in die Schieneninfra-struktur zu leisten und darüber hinaus den vollständigen Grunderwerb in die Mittelbereitstel-lung mit einzubeziehen. Der RE-Vorentwurf für die Baumaßnahme weist nunmehr investive Gesamtkosten von 136,3 Mio. Euro aus. Nach Gesprächen Hamburgs mit dem Bund bleibt es für Hamburg bei der im Rahmen der Mitfinanzierung vom 7. Oktober 2009 vereinbarten Beteiligung an den investiven Baukosten bei einem Festpreis von 10,4 Mio. Euro. Die Kostenveränderungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Nr. Kostengruppen

Projektstudie (DEGES, Oktober 2008)

RE-Vorentwurf Kosten AKS Gesamt, 19.10.2010

1 Grunderwerb (und Entschädigun-gen) 9,1 Mio. € 17,1 Mio. €

2 Oberbau (Rückbau/Neubau Stra-ßen) 20,0 Mio. € 20,7 Mio. €

3

Untergrund, Unterbau, Entwässe-rung und sonstige besondere Anla-gen (Bahnfolgemaßnahmen inkl. Rückbau) 9,9 Mio. € 25,1 Mio. €

4 Brücken (Neubau Bauwerke) 18,5 Mio. € 34,8 Mio. € 5 Ausstattung (Lärmschutz) 9,9 Mio. € 35,8 Mio. € 6 Sonstige 0 € 2,7 Mio. € Gesamtsummen (brutto): 67,4 Mio. € 136,3 Mio. €

Quelle: DEGES (Oktober 2010) Veränderungen ergeben sich allerdings hinsichtlich der von Hamburg als Auftragsverwaltung des Bundes zu tragenden Planungskosten, da sich die Höhe der Planungskosten an der Höhe der ermittelten Baukosten orientiert. Bisher waren Planungskosten in Höhe von 9,6 Mio. Euro vorgesehen. Nach Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund be-laufen sich die Planungskosten neu auf 19,9 Mio. Euro. Derzeit prüft der Bund mögliche Kos-tenteilungen zwischen den Fachressorts Straßenbau und Eisenbahnen, die zu einer weiteren Reduzierung der von Hamburg zu tragenden Planungskosten führen könnten.

Für alle Bundesfernstraßenmaßnahmen sind die von Hamburg zu tragenden Planungsmittel beim Titel 6300.799.04 „Honorare, Ingenieur- und sonstige Dienstleistungen für Investitions-projekte in der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen“ veranschlagt und in der Finanzpla-nung auch für vorlaufende Planungskosten eingestellt. Die sich aus dem gestiegenen Projektumfang ergebenden höheren Planungskosten können aufgrund von Planungsverzögerungen im Rahmen des betreffenden Haushaltstitels durch Umschichtung gedeckt werden. Insbesondere bei den Projekten A 26, Hafenquerspange und Ausbau A 7 südlich des Elbtunnels ergeben sich bei den Bundesmaßnahmen zeitliche Ver-änderungen, die im Rahmen des Titels 6300.799.04 zur Abdeckung der Mehraufwendungen bei der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße herangezogen werden können. 3. Zeitplan Der RE-Entwurf liegt seit November 2010 beim BMVBS zur Einholung des Gesehen-Vermerkes vor. Der Bund hat die Erteilung des Gesehenvermerkes für Ende Januar 2011 in Aussicht gestellt. Es ist vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren Anfang Februar 2011 einzuleiten. Auf der Basis von Plangenehmigungen des Eisenbahnbundesamtes (EBA) sol-len erste (zum Teil vorbereitende) Baumaßnahmen im Schienenbereich ab 2011 durchge-führt werden. Zudem wurden bereits Grunderwerbs-/ Entschädigungsvereinbarungen getrof-fen. Je nach Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ist eine (Teil-) Inbetriebnahme bis zur Eröff-nung der igs in 2013 möglich. Anderenfalls werden rechtzeitig provisorische Zwischenlösun-gen ermöglicht. 4. Zusammenfassung Mit der Bereitschaft des Bundes auch noch weitergehende umfassende Lärmschutzmaß-nahmen insbesondere im Schienenbereich zu finanzieren, kann ein modellhaftes Verkehrs-projekt kurzfristig eingeleitet werden, das durch die noch engere Bündelung von Straße und Schiene eine umfassende Verbesserung des Lärmschutzes in dem gesamten Korridor er-reicht. Die Bürgerschaft wird gebeten, vom fortgeschriebenen Stand der Maßnahmenplanung und der finanziellen Auswirkungen auf Hamburg Kenntnis zu nehmen.

B. In der Mitteilung sind folgende Änderungen vorzunehmen: a. Das Rubrum der Mitteilung ist durch folgende Fassung zu ersetzen:

Verlegung der B 4/75 „Wilhelmsburger Reichsstraße“ 1. Bericht an die Bürgerschaft über den Sachstand zur geplanten Verlegung

der B 4/75 und Antrag auf Zustimmung zum Finanzierungskonzept sowie der Mitfinanzierungsvereinbarung mit dem Bund vom 7. Oktober 2009

2. Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Juni 2009 „Den Sprung über die Elbe gestalten: Wilhelmsburg vor zusätzli-chem Verkehr und Lärm schützen“ – Drucksache 19/3384

3. Nachforderung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2011/2012 für das Haushaltsjahr 2011 beim Titel 6300.881.05 „Kostenan-teile zum Um-, Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen“ von 3,468 Mio. Euro

b. Durch den Zeitablauf wird die ursprünglich im Haushaltsjahr 2010 vorgesehene erhöhte

Verpflichtungsermächtigung nunmehr im Haushaltsjahr 2011 benötigt. Daher lautet das Petitum zu 2. und 3. (neu; Seite 11) wie folgt:

„Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

2. die im anliegenden Zahlenprotokoll (Anlage 3) dargestellten Änderungen ihren Be-ratungen des Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 zu Grunde legen,“ 3. den Senat ermächtigen, im Rahmen der Vorläufigen Haushaltsführung die im er-gänzten Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 für die Verlegung der B 4/75 „Wilhelms-burger Reichsstraße“ (Titel 6300.881.05) im Haushaltsjahr 2011 veranschlagte Ver-pflichtungsermächtigung in Höhe von 10,4 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen

c. Die Anlage 3 (Zahlenprotokoll) ist durch die an den Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012

angepasste Fassung zu ersetzen.

- Ansatzänderungen -

Seite 1 / 2

NeuerAnsatz

BisherigerAnsatz

NeueGrundbew.

BisherigeGrundbew.

NeueVE

BisherigeVE

2011 2011 2011 2011 2011 2011

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Einzelplan 6 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Ausgaben

Kapitel 6300 Verkehr und Straßenwesen

06.0.6300.881.05 60.0.00000 2.294 2.294 0 0 0 0 10.400 6.932 3.468

übertragbar

Deckungsfähig im Einzeldeckungskreis EDK-060-20

Gesamtausgaben 2.294 2.294 0 0 0 0

Gesamt-VE 10.400 VE 6.932 VE 3.468 VE

2011

Kostenanteile zum Um-, Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen

Zweckbestimmung(zum Teil gekürzt) Titel / Finanzposition Finanzstelle

(Top Fistel)Sonder-

kennzeichen

Sp. 4 - Sp. 5mehr (k.Vorz.)

weniger (-)

Beträge in Tsd. Euro

Sp. 7 - Sp. 8mehr (k.Vorz.)

weniger (-)

Sp.10 - Sp.11mehr (k.Vorz.)

weniger (-)

- Ansatzänderungen -

Seite 2 / 2

1

Einzelplan 6 Behörde für Stadtentwicklung un

Ausgaben

Kapitel 6300 Verkehr und Straßenwesen

übertragbar

Deckungsfähig im Einzeldeckungskreis EDK-060-20

Gesamtausgaben

Gesamt-VE

Kostenanteile zum Um-, Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen

Zweckbestimmung(zum Teil gekürzt)

NeuerAnsatz

BisherigerAnsatz

NeueGrundbew.

BisherigeGrundbew.

NeueVE

BisherigeVE

2012 2012 2012 2012 2012 2012

13 14 15 16 17 18 19 20 21 40

0

3.466 3.466 0 0 0 0 0 6.932 -6.932

3.466 3.466 0 0 0 0

0 VE 6.932 VE -6.932 VE

BemerkungenSp.13 - Sp.14mehr (k.Vorz.)

weniger (-)

Sp.16 - Sp.17mehr (k.Vorz.)

weniger (-)

Sp.19- Sp.20mehr (k.Vorz.)

weniger (-)

Beträge in Tsd.EUR

2012