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v.Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Stiftungsbereich Behindertenhilfe Liebe Angehörige, bei Interesse können Sie Einsicht in die Anschreiben der Angehörigenvertretung des Stiftungsbereiches Behindertenhilfe und die vorliegenden Antwortschreiben nehmen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Vorsitzenden der Angehörigenvertretung, Herrn Winkelmann, der Ihnen gerne eine Kopie der von Ihnen benannten Schreiben per E-Mail zu kommen lässt. Ihre Interessenbekundung wenden Sie bitte an: Rolf Winkelmann Jahnstrasse 6 33659 Bielefeld Telefon: 0521-401120 E-Mail: [email protected] Anschreiben der Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe an die Akteure im Gesundheitswesen und ihre Reaktionen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel Antwortschreiben von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Herrn Wolfgang Zöller Antwortschreiben von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe Antwortschreiben von Frau Bundeskanzlerin Merkel (Bundeskanzleramt) Deutscher Bundestag, Gesundheitsausschuss, Vorsitzende Frau Dr. Carola Reimann Antwortschreiben von Frau Dr. Carola Reimann Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW, Frau Ministerin Barbara Steffen Antwortschreiben von LMR Dr. Julius Siebertz

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v.Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Stiftungsbereich Behindertenhilfe

Liebe Angehörige, bei Interesse können Sie Einsicht in die Anschreiben der Angehörigenvertretung des Stiftungsbereiches Behindertenhilfe und die vorliegenden Antwortschreiben nehmen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Vorsitzenden der Angehörigenvertretung, Herrn Winkelmann, der Ihnen gerne eine Kopie der von Ihnen benannten Schreiben per E-Mail zu kommen lässt. Ihre Interessenbekundung wenden Sie bitte an: Rolf Winkelmann Jahnstrasse 6 33659 Bielefeld Telefon: 0521-401120 E-Mail: [email protected] Anschreiben der Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe an die Akteure im Gesundheitswesen und ihre Reaktionen • Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel

Antwortschreiben von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Herrn Wolfgang Zöller

Antwortschreiben von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe

Antwortschreiben von Frau Bundeskanzlerin Merkel (Bundeskanzleramt)

• Deutscher Bundestag, Gesundheitsausschuss, Vorsitzende Frau Dr. Carola

Reimann Antwortschreiben von Frau Dr. Carola Reimann

• Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes

NRW, Frau Ministerin Barbara Steffen Antwortschreiben von LMR Dr. Julius Siebertz

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v.Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Stiftungsbereich Behindertenhilfe

• Bundesministerium Für Gesundheit, Herrn Minister Dr. Philipp Rösler Antwortschreiben von Herrn Dr. Philipp Rösler

• Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen

und Minister der Länder Antwortschreiben von Staatssekretärin Melanie Huml MdL,

Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit • Landtag NRW

Antwortschreiben von der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags NRW, Frau Inge Howe, MdL

• Bundesärztekammer, Hauptgeschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christoph

Fuchs Antwortschreiben von Leiterin Dezernat 1, Frau Dr. med. Justina

Engelbrecht • Ärztekammer Westfalen-Lippe, Herrn Dr. med. Theodor Windhorst

Antwortschreiben von Präsident Dr. med. Theodor Windhorst • GKV-Spitzenverbund, Vorsitzende des Vorstandes, Frau Dr. Doris Pfeiffer

Antwortschreiben von Frau Dr. Doris Pfeiffer • Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herr Dr. Andreas Köhler

Antwortschreiben von Herrn Dipl. Geogr. Klaus Balke, Leiter der Stabsstelle Patientenorientierung der KBV

• Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Herrn Dr. Ulrich Thamer

Antwortschreiben von dem 1. Vorsitzenden Herrn Dr. Ulrich Thamer • Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe

Keine Antwort • Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Herrn Georg Baum

Antwortschreiben von Herrn Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H., Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft

• Krankenhausgesellschaft NRW, Herrn Rechtsanwalt Matthias Blum

Keine Antwort • Gemeinsamer Bundesausschuss, Herrn Dr. Rainer Hess

Keine Antwort

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Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe

der vBS Bethel Forderungen zur Überwindung der Mängel in der gesundheitlichen Versorgung von Men-

schen mit geistiger und mehrfacher Behinderung

Vorbemerkungen

• Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung haben einen erhöhten Bedarf an ge-sundheitlichen Leistungen.

• Wegen der Abhängigkeit von Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) sind Ihre wirtschaftlichen

Möglichkeiten, finanzielle und andere Eigenleistungen aufzubringen, begrenzt. Deshalb kommt es oft zum Leistungsausschluss und zum Leistungsverzicht.

• Das UN-Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen – in

Deutschland unmittelbar geltendes Recht – verlangt zweierlei:

1) Menschen mit Behinderungen sollen die Leistungen der Gesundheitsversorgung wie andere Bürger auch erhalten 2) Menschen mit Behinderungen sollen außerdem diejenigen Leistungen erhalten, die sie wegen ihrer Behinderung benötigen.

• Um die Erfüllung dieser Forderungen ist es in Deutschland schlecht bestellt.

Forderungen 1. Leistungsanspruch Es muss gewährleistet sein, dass jeder behinderte Mensch uneingeschränkt alle notwendigen Maßnahmen (kurative, präventive, rehabilitative, palliative Versorgung) erhält. Es dürfen keine Ausgrenzungen entstehen, weil der Betreffende bestimmte finanzielle Eigenleistungen für Zuzah-lungen, Aufzahlungen usw. nicht aufbringen kann. 2. Zuzahlungen Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Hilfsmitteln, Heilmitteln, Krankentransporten, Praxis- oder Re-zeptgebühren, Narkose bei Zahnbehandlungen usw. sollten für alle behinderten Sozialhilfeemp-fänger entfallen. Nicht verschreibungspflichtige, aber ärztlich verordnete, Medikamente sollen, auch wenn sie nicht auf der Ausnahmeliste stehen, kostenlos sein.

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3. Barrierefreiheit Arztpraxen und Krankenhäuser müssen durch alle Menschen mit Behinderung nutzbar sein. Bar-rieren – im umfassenden Sinne – sind abzubauen. Barrierefreiheit heißt auch, dass Menschen mit Hör-, Seh- oder kognitiven Einschränkungen sich gut verständigen und orientieren können. Not-wendige Hilfen durch Personal und Technik müssen gegeben sein. Das Personal muss für den Umgang mit behinderten Menschen gut geschult sein. 4. Assistenz in Krankenhäusern Es muss Assistenz durch begleitende Angehörige, professionelle Betreuer und Dolmetscher mög-lich sein und finanziert werden, soweit durch das Krankenhaus die notwendige personelle Beglei-tung nicht sichergestellt werden kann und Hilfe von dritter Seite erforderlich ist. 5. Mehraufwand Der behinderungsbedingte Mehraufwand für Sehhilfen, Zahnersatz, Hilfsmittel, Zahnprophylaxe muss durch die Krankenkassen geleistet werden. Eigenleistungen können Menschen mit Behin-derungen oft nicht aufbringen. Fehlen die Hilfsmittel oder sind sie nicht mehr angemessen (z. B. Brille, Rollstühle) wird die Teilhabe an der Gemeinschaft und die Lebensqualität eingeschränkt. 6. Vergütung von Mehraufwand Der sachlich begründete Mehraufwand der ärztlichen, pflegerischen Versorgung usw. muss den Arztpraxen und Krankenhäusern angemessen vergütet werden, damit sie nicht – wie leider nach-weisbar – aufwändige, behinderte Patienten ablehnen, vorzeitig entlassen usw. 7. Ambulante und stationäre Spezialangebote Auch wenn das normale Gesundheitssystem immer der erste Ansprechpartner sein soll, wird es immer Problemlagen geben, wo spezielle Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen erforder-lich sind. Für behinderte Kinder gibt es die Sozialpädiatrischen Zentren, für behinderte Erwach-sene gibt es noch nichts Vergleichbares. Es ist deshalb notwendig, Spezialambulanzen für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Be-hinderung als Bestandteil des regionalen ambulanten Versorgungssektors einzurichten. Solche interdisziplinär arbeitenden Spezialambulanzen sollen der Diagnostik und Therapie, der Informa-tion und Beratung, Fort- und Weiterbildung dienen. Außerdem muss es für jede größere Region spezialisierte Krankenhausabteilungen geben, wo behinderte Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf versorgt werden können. 8. Gesundheitspolitischen Forderungen des BeB Die „Gesundheitspolitischen Forderungen des BeB“ (März 2010) müssen von der Politik ernst genommen und umgehend umgesetzt werden. Rolf Winkelmann, Jahnstraße 6, 33659 Bielefeld, Tel.: 0521/401120, E-Mail: [email protected], Sprecher der Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

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Angehörigenvertretungim Stiftungsbereich Behindertenhilfe

der vBS Bethel

Herrn Minister Dr. Philipp Rösler Bundesministerium für GesundheitFriedrichstraße 108

11017 Berlin

Bielefeld, 16. August 2010

Gesundheitspolitische Initiative der Angehörigenvertretung des Stiftungsbereichs Behinder­tenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Sehr geehrter Herr Minister,

als die Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel treten wir für die Rechte unserer behinderten Angehörigen ein, soweit diese auf­grund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich ausreichend selbst zu vertreten. Dabei arbeiten wir mit den Leitungsebenen des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe zusammen.

Seit Jahren beobachten wir, dass sich die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinde­rungen, die von Sozialhilfe abhängig sind – darunter unsere eigenen behinderten Angehörigen – nicht verbessert, sondern verschlechtert. Dies steht im groben Gegensatz zu dem oft hohen Bedarf an gesundheitlichen Leistungen.

Dieses Thema gezielt anzugehen haben wir uns vorgenommen, weil wir uns in dieser Beobachtung und Sorge verbunden wissen mit anderen Angehörigen, die behinderte Angehörige außerhalb von Einrichtungen oder in anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe begleiten.

Wir haben uns in den letzten Jahren auch mit den Fachleuten in Bethel immer wieder zum Thema der Gesundheitsversorgung ausgetauscht. Darüber hinaus haben wir als Angehörige an Symposien, Foren und Parlamentarierabenden teilgenommen und unsere Anliegen eingebracht. Wir wissen, dass nicht nur die Vertreter Bethels, sondern auch die Fachverbände der Behindertenhilfe verschie­dene Anstrengungen unternommen haben, um die Mängel der Gesundheitsversorgung für Men­schen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) zu beheben. Dass leider sehr wenig Wirksames geschehen ist, bestürzt uns. Dieses steht im groben Widerspruch zu den For­derungen, die sich aus der Unterzeichnung des UN-Übereinkommens über die Rechte der Men­schen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben.

Wir werden den diesjährigen Angehörigentag am 30. Oktober 2010 gezielt dem Thema der gesund­heitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen widmen. Wir werden Gesprächspartner aus der Politik und natürlich auch aus dem Stiftungsbereich Behindertenhilfe bei uns haben.

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In Vorbereitung auf diesen Angehörigentag möchten wir Ihnen unsere gesundheitspolitischen For­derungen vorlegen (s. Anhang) und außerdem diejenigen Anliegen gezielt vortragen, von denen wir glauben, dass Sie für die Lösung verantwortlich sind oder aber zur Lösung maßgeblich beitra­gen können.

Nun unsere konkreten Anliegen an Sie:

1. Zuzahlungen und Selbstbehalte für ausgeschlossene LeistungenMenschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung), zumeist abhängig von Eingliederungshilfe, können häufig die finanziellen Eigenleistungen für Zuzahlungen und Selbstbehalte nicht aufbringen. Es wäre dringend nötig, Menschen mit Sozialhilfebezug von Zuzah­lung, Selbstbehalt bei von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossenen Leistungen und bestimmten Aufzahlungen vollständig zu befreien. Das erfordert eine Änderung des SGB V.

Wir bitten Sie als zuständigen Minister um eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative.

2. Beseitigung von Barrieren der GesundheitsversorgungDas System der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist voller Barrieren für Menschen mit Be­hinderung, nicht nur bauliche, sondern auch mentale, fachliche, organisatorische usw. Der Bundes­gesetzgeber sollte deshalb alle Gesetze, die sich auf die Gesundheitsversorgung auswirken, darauf untersuchen, wie sie sich auf die Gesundheitsversorgung von Menschen mit geistiger und mehrfa­cher Behinderung (komplexe Behinderung) auswirken. Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, alle Barrieren zu beseitigen. Nur so kann er seinen Ver­pflichtungen aus der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde­rung gerecht werden.

Wir bitten Sie als zuständigen Minister um eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative.

3. Bedarfsgerechte Versorgung mit Heil- und HilfsmittelnMenschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) haben häufig einen überdurchschnittlichen Bedarf an Heil- und Hilfsmitteln. Die Versorgung von Heil- und Hilfsmit­teln gestaltet sich oft schwierig, das liegt nicht zuletzt an den Bestimmungen innerhalb der Kassen­ärztlichen Vereinigung, die Ärzte dann mit Regressen bestrafen, wenn sie bedarfsgerechte Versor­gung leisten, aber aufgrund der Zusammensetzung ihrer Patienten über dem Durchschnitt der jewei­ligen Fachgruppe liegen. Die Anerkennung von Praxisbesonderheiten erweist sich für viele verord­nende Ärzte als großes Problem. Sie wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen oft nicht ge­währt. Der Gesetzgeber muss im Sozialgesetzbuch V Bestimmungen einfügen, die sicherstellen, dass Men­schen mit mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) die bedarfsgerechte Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln erhalten.

Wir bitten Sie als zuständigen Minister um eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative.

4. Spezialambulanzen für Menschen mit geistiger und mehrfacher BehinderungDie Fachverbände der Behindertenhilfe haben seit vielen Jahren die Forderung vorgetragen, in Ana­logie zu den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) für behinderte Kinder, auch für Erwachsene mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen (komplexe Behinderung) Ambulanzen zu schaffen, in denen sie spezialisierte Versorgung erhalten können. Solche Zentren müssen in der Lage sein, in enger Kooperation mit den anderen Akteuren im Ge­sundheitssystem zeitweise oder langfristig für besondere Aufgaben diagnostisch, behandelnd und beratend tätig zu sein. Solche Zentren müssen interdisziplinär ausgestattet sein und auch als Zentren der Fort- und Weiterbildung, vielleicht auch der Forschung, dienen.

Die Fachverbände der Behindertenhilfe waren mit ihren wiederholten Vorschlägen nicht erfolg­reich. Seinerzeit als Kompromiss herausgekommen ist der § 119a SGB V, der sich als wenig wirk-

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sam erweist, zumal die Vergütung der Leistungen nach den Vergütungskatalogen der Kassenärzte erfolgt und damit nicht auskömmlich ist. Deshalb sind bisher kaum Anträge auf Ermächtigung nach § 119a SGB V gestellt worden. An die Stelle des § 119a SGB V muss ein Paragraph treten, nach dem interdisziplinär arbeitende Spezialambulanzen für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) eingerichtet werden und gemäß ihrem überdurchschnittli­chen Versorgungsaufwand angemessen vergütet werden können.

Wir bitten Sie als zuständigen Minister um eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative.

5. Ausbildung der Ärzte und der anderen GesundheitsberufeÄrztinnen und Ärzte, aber auch alle anderen Gesundheitsberufe müssen frühzeitig, beginnend in ih­rer Ausbildung, an das Thema Behinderung und an die besonderen Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen herangeführt werden. Deswegen sollte in der Approbationsordnung für das Medi­zinstudium unbedingt die Thematik Behinderung und behinderungsbedingter Bedarf verankert wer­den.

Wir bitten Sie als zuständigen Minister um eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative.

Wir bitten Sie dringend, unsere Anliegen und Vorschläge im Interesse der Menschen mit Behinde­rungen ernst zu nehmen, sich damit zu beschäftigen und geeignete Aktivitäten zu entwickeln. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für erläuternde Gespräche zur Verfügung. Wir würden uns besonders freuen, wenn wir zum erwähnten Angehörigentag am 30. Oktober 2010 bereits eine erste Rückmeldung von Ihnen weiter geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

AnlagenForderungen zur Überwindung der Mängel in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacherBehinderungGesundheitspolitischen Forderungen des BeB

KopienHerrn Zöller, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und PatientenHerrn Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderrungen Pastor Pohl, Vorsitzender des Vorstands der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel Geschäftsführung des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Rolf Winkelmann, Jahnstraße 6, 33659 Bielefeld, Tel.: 0521/401120, E-Mail: [email protected],Sprecher der Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

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Angehörigenvertretung imStiftungsbereich Behindertenhilfe derv. Bodelschwinghschen Stiftung BethelHerrn Rolf WinkelmannJahnstraße 633659 Bielefeld

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Dr. Philipp RöslerBundesminister

HAUSANScHRTFT Rochusstraße 1, 53123 BonnPoSTANScHRTFT 53107 Bonn

rrL +49 (0)228 99 441-1003rrx +49 (0)228 99 441-1193

E-MAIL [email protected]

^Bonn, $. Oktober 2010

Sehr geehrter Herr Winkelmann,

vielen Dank für lhr Schreiben vom 16. August 2010, in dem Sie im Namen der Angehöri-genvertretung der im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stif-

tungen Bethel auf den oft hohen Bedarf an gesundheitlichen Leistungen für Menschen mitBehinderungen hinweisen und Gesetzgebungsinitiativen in verschiedenen Gebieten for-

dern.

Ziel der Gesundheitspolit ik der Bundesregierung ist, dass alle Menschen in Deutschland

unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko die not-wendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten. Die so-ziale Ausgewogenheit ist mir bei den anstehenden Reformmaßnahmen im Gesundheits-

wesen ein besonderes Anliegen. So sieht der am22. September 2010 vom Bundeskabinett

beschlossene Entwurf eines GKV-F|nanzierungsgesetzes im Zusammenhang mit der Wei-

terentwicklung der Zusatzbeiträge einen gerechten Sozialausgleich vor. Bestimmte Perso-

nengruppen, wie behinderte Menschen in Werkstätten, sind von der Erhebung der Zusatz-

beiträge vollständig ausgenommen.

Bezüglich lhrer einzelnen Forderungen verweise ich auf die Stellungnahme der Fachab-

teilungen des Bundesministeriums für Gesundheit hin.

Mit freundlichen Grüßen I

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Anlage

Stellungnahme

zum Schreiben der Angehörigenvertretung derv. Bodelschwinghschen Stiftung Bethel vom 16. August 2010

1. Zuzahlungen und Selbstbehalte für ausgeschlossene Leistungen

Es wird die Forderung erhoben, dass bei auf Sozialleistungen angewiesenen behinderten Men-schen Zusatzkosten für die gesundheitliche Versorgung übernommen werden sollen.

Stellunonahme

Bei Zuzahlungen und Eigenanteilen sind die Versicherten vor finanzieller Überforderung ge-

schützt. Jeder Versicherte hat pro Kalenderjahr Zuzahlungen höchstens bis zur Belastungs-grenze von 2 o/o der zu berücksichtigenden Bruttohaushaltseinnahmen zum Lebensunterhalt zuzahlen. Für chronisch Kranke gilt eine geringere Belastungsgrenze von 1o/o der jährlichen

Bruttohaushaltseinnahmen zum Lebensunterhalt.

Leistungsausschlüsse im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gelten für alle Versicherten.Menschen, die selber nur geringe oder auch keine Beiträge in die GKV einzahlen, partizipieren

in gleicher Weise an der Versorgung im Krankheitsfall wie Menschen, die den vollen Beitrag

zahlen. Sie unterliegen damit jedoch den selben gesetzlichen Regelungen, auch wenn diese mitmehr finanzieller Eigenverantwortung verbunden sind. Finanzielle Belastungen für Bezieherniedriger Einkommen können nicht durch Regelungen im SGB V ausgeschlossen werden, dadie Frage der wirtschaftlichen Bedürftigkeit für die Ausgestaltung des Leistungskataloges derGKV nicht maßgeblich sein kann. Es müssten vielmehr die Sozialleistungsträger insbesondere

nach dem SGB ll und SGB Xll die angesprochenen Zusatzkosten übernehmen.

2. Beseitigung von Barrieren der Gesundheitsversorgung

Es wird gefordert, bauliche, mentale, fachliche und organisatorische Barrieren für Menschen mitBehinderungen abzubauen. Dementsprechend sollen alle Gesetze, die sich auf die Gesund-heitsversorgung auswirken, daraufhin untersucht werden, inwieweit sie sich auf die Gesund-heitsversorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung auswirken.

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Stellunonahme

a) Barrierefreie Einrichtungen

Die Herstellung von Barrierefreiheit in Aztpraxen ist in erster Linie eine Fr:age des Gebäudebe-standes und der Nutzung von (bestehenden) Möglichkeiten zum barrierefreien Umbau von Ge-bäuden. lm Kern geht es dabei um bauliche und weniger um sozialversicherungsrechtliche Fra-gestellungen. Vor diesem Hintergrund scheint die Schaffung einer gesetzlichen Pflicht für Kas-senäztliche Vereinigungen und Krankenkassen, im Rahmen von Zulassungsentscheidungenund der Bedarfsplanung für den barrierefreien Praxiszugang Sorge zu tragen, nicht sachge-recht. Die entsprechenden Gremien dürften fachlich kaum in der Lage sein, die baulichen Ge-bäudevoraussetzungen zuverlässig zu beurleilen.

Zielführender scheinen deshalb Projekte, die auf freiwilliger Basis die Barrierefreiheit von Arzt-praxen fördern und hierfür geeignete Anreize setzen. In verschiedenen Bundesländern gibt esbereits lnitiativen, um dieses Thema voranzubringen. Beispielsweise haben die (Zahn-)Arzte-kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe und die Lan-desarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. im September 2009 eine gemeinsame Erklä-rung untezeichnet, die lmpulse dafür geben soll, die Zahl der barrierefreien Arztpraxen undEinrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung zu erhöhen. Die KV Nordrhein stelltauf ihrer Internetseite eine Datenbank zur Verfügung, in der etwa 2.000 barrierefreie Aztpraxengelistet sind. Es wäre zu begrüßen, wenn es in den Bundesländern verstärkt zu derartigen Initi-ativen oder den Abschluss von entsprechenden Zielvereinbarungen kommen würde.

b) Gesetzliche Sicherstellung barrierefreier Information en zu Gesundheitsleistungen

Vor jeder medizinischen Behandlung muss der jeweil ige Arzt den Patienten individuell über Artund Umfang der geplanten Maßnahmen sowie die damit verbundenen gesundheitl ichen Risikenaufklären. Der Patient muss dadurch in die Lage versetzt werden, beurteilen zu können, wasdie vorgesehene Behandlung für ihn bedeutet.

Um Patienten darüber hinaus gesicherte, aktuelle und verständliche medizinische Fachinforma-tionen zugänglich zu machen, ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits-wesen (lOW|G) unter anderem zur Bereitstellung von für alle Bürger verständlichen allgemeinenInformationen gesetzlich verpflichtet. Diese Informationen stellt das IQW|G barrierefrei allen In-teressierten zur Veffügung.

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3. Bedarfsgerechte Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

Es wird gefordert, dass der Gesetzgeber sicherstellt, dass Menschen mit mehrfacher Behinde-rung eine bedarfsgerechte Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln erhalten. Hierbei wird insbe-sondere darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Regelungen zur Vermeidung von Regressendurch die Anerkennung von Praxisbesonderheiten sich für Arzte als problematisch enrveisen.

Stellunqnahme

Der Gesetzgeber hatzur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung umfassende Leis-tungsansprüche für die Versorgung der Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln im SGB V festge-schrieben. Welche l-leil- und Hilfsmittel bei einer konkret vorliegenden Indikation verordnet wer-den können, ist jedoch nicht im Gesetz selbst geregelt. Gemäß S 92 SGB V entscheidet derGemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber in Richtlinien, die für Vertragsäzte, Versi-cherte, Krankenkassen und Leistungserbringer verbindlich sind. Hierbei werden die Belangebehinderter Menschen weitestgehend berücksichtigt. lm Laufe des Jahres ist mit einer Neufas-sung der Heilmittel-Richtl inie zu rechnen, die eine Vielzahl von Leistungsverbesserungen vor-sieht, welche insbesondere auch Menschen mit mehrfachen Behinderungen zugute kommendürfte.

Soweit Regressbefürchtungen verordnender Arzte angesprochen werden, ist darauf hinzuwei-sen, dass gemäß den o.g. Richtlinien die behandelnden Arzte in jedem Einzelfall nach pflicht-gemäßem Ermessen über die Notwendigkeit einer Verordnung entscheiden müssen. Eine Ver-weigerung medizinisch notwendiger Heilmittelverordnungen mit dem Hinweis auf Richtgrößenund drohende Regresse ist mit den vertragsärztlichen Pflichten nicht vereinbar. Richtgrößensind grundsätzlich als Orientierungswerte zur Erleichterung ärztlicher Entscheidungen zu be-trachten. Die jeweiligen Kassenäztlichen Vereinigungen und die Verbände der Krankenkassenauf Landesebene vereinbaren die Details zu lnhalt und Durchführung der Wirtschaftlichkeits-prüfungen und können zu berücksichtigende Praxisbesonderheiten für Patienten mit überdurch-schnittlichem Bedarf an Heilmitteln auch vorab vertraglich anerkennen.

Ob und in welchem Umfang beiVerordnungen außerhalb des Regelfalles weitere Heilmittelbe-handlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigungsfähig sind, ent-scheiden die Krankenkassen nach Prüfung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalles.Versicherte, die der Auffassung sind, dass ihnen medizinisch notwendige Heilmittel nicht ver-ordnet werden, können sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann ihrerseits bei der Kas-senärztlichen Vereinigung eine Überprüfung des Verordnungsverhaltens des Vertragsarztes imEinzelfall veranlassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen unterliegen als öffentlich-rechtliche

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Körperschaften der Aufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes (i.d.R. das je-

weil ige Ministerium für Soziales/Gesundheit).

Auch wenn Vereinbarungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit teilweise zu Problemen und zu-sätzlichem Aufiruand für die Beteiligten führen können, so sind diese grundsätzlich unverzicht-bar, um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu gewährleisten. Damit die solidarischeFinanzierung medizinisch notwendiger Behandlungen auf hohem Niveau auch in Zukunft er-halten werden kann, müssen Wege gefunden werden, um effektive Wirtschaftlichkeitsprüfun-gen, die im Übrigen auch vom Bundessozialgericht bestätigt worden sind, durchzuführen. ObRichtgrößen auch künftig als Instrumente zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit bei der Verord-nung von Heilmitteln erhalten bleiben, ist offen. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertragfestgelegt, dass deren Notwendigkeit überprüft werden soll. Insoweit bleibt die weitere politische

Diskussion abzuwarten.

4. Spezialambulanzen für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung

Geforded wird, interdisziplinär ausgestattete und entsprechend arbeitende ambulant tätigeZentren für Eruvachsene mit schweren geistigen und komplexen Behinderungen einzurichten, indenen sie spezialisierte Versorgung, die zeitweise oder langfristig angelegt sein soll (Diagnos-tik, Behandlung und Beratung), erhalten können. Die Zentren sollen mit den anderen Akteurenim Gesundheitssystem kooperieren und auch der Fort- und Weiterbildung, ggf. auch der For-schung dienen. Hierfür müssen die Zentren gemäß ihrem überdurchschnittlichen Versorgungs-aufwand angemessen vergütet werden. Auf Basis der gesetzlichen Regelungen zur besonderenambulanten ärztlichen Behandlung von Versicherten mit geistiger Behinderung in zu ermächti-genden Einrichtungen der Behindertenhilfe gemäß $ 1 19a SGB V seien bisher kaum Anträgeauf Ermächtigung gestellt worden, da die Vergütung nicht auskömmlich sei.

Stellunqnahme

Auch der 1 13. Deutsche Arztetag hat sich für die Etablierung medizinischer Zentren für Er-wachsene mit Behinderung ausgesprochen - analog zu den bewährten sozialpädiatrischenZentren (SPZ), die Behinderte bis zum 18. Lebensjahr versorgen. Eine bedarfsgerechte medizi-nische Versorgung von Menschen mit Behinderungen könne nicht allein durch die Azteschaftgewährleistet werden. Der erhöhte Aufwand an Zeit und Ressourcen müsse durch organisatori-sche und strukturelle Anpassungen im Gesundheitswesen entsprechend flankiert und finanziertwerden.

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Soweit die Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe die Einrichtung von ,,in-terdisziplinär ausgestatteten Zentren" fordert, ist klärungsbedürftig, wie die Interdisziplinaritätund die personelle Ausstattung solcher Zentren konkret aussehen soll. Richtig ist, dass einederartig hohe personell-organisatorische Anforderung an ein Zentrum nach $ 1 19a SGB V vonden zur ambulanten Behandlung von Versicherten mit geistiger Behinderung ermächtigten Ein-richtungen der Behindertenhilfe nicht gestellt wird. Vielmehr reicht es nach geltendem Rechtaus, dass die Einrichtung der Behindertenhilfe über eine ärztlich geleitete Einrichtung verfügt,dass die ambulante Behandlung ohne die besonderen Untersuchungs- und Behandlungsme-thoden oder Kenntnisse der Azte in den Einrichtungen durch die niedergelassenen Arzte nichtsichergestellt ist und dass die ärztlich geleiteten Abteilungen mit den übrigen Leistungserbrin-gern eng zusammenarbeiten sollen. Bei der Forderung der Angehörigenvertretung im Stiftungs-bereich Behindertenhilfe besteht die Gefahr, dass der Gesetzgeber unbegründet die Vorausset-zungen für die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung von Versicherten mit geistiger Behin-derung deutlich über das bereits vorgegebene Anforderungsniveau erhöht und zugleich denZugang für die zusätzlichen ambulanten Versorgungsmöglichkeiten der betrotfenen Patientenerschwert. Diese Intention verfolgt der Gesetzgeber mit $ 1 19a SGB V otfensichtlich jedoch

nicht.

Richtig ist, dass die ambulanten ärztl ichen Leistungen, die in nach $ 1 19a SGB V ermächtigtenEinrichtungen der Behindertenhilfe erbracht werden, nach den für Vertragsärzte geltendenGrundsätzen aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung vergütet werden (S 120 Abs. 1SGB V). Soweit dargelegt wird, dass die aktuelle Vergütung nicht auskömmlich sei, wäre zuklä-ren, welcher zusätzliche äztliche Leistungsauf,ruand in den ermächtigten Einrichtungen der Be-hindertenhilfe bei der Versorgung geistig Behinderter anfällt und ob dieser im geltenden Einheit-lichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet werden kann. Hiezu ist zudem darauf hinzuwei-sen, dass die gesetzlichen Regelungen zurVergütung der ärztl ichen Leistungen im EBM, die imRahmen der Vergütungsreform des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes geschaffen wurden,bereits darauf ausgerichtet sind, mit fachärztlichen Zusatzpauschalen den ,,besonderen Leis-tungsaufwand in bestimmten Behandlungsfällen" zu vergüten und künftig für die Behandlungvon Versichertengruppen, die mit einem erheblichen therapeutischen Leistungsaufwand undüberpropottionalen Kosten verbunden ist, arztgruppenspezifische diagnosebezogene Fallpau-schalen vorzusehen (vgl. S 87 Abs. 2c Satz 3 und 4 SGB V). Verantwortlich für die Umsetzungdieser Vorgaben ist der Bewertungsausschuss, der aus Vertretern der Kassenäztlichen Bun-desvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen besetzt ist. Damit ist eseigenverantwortliche Aufgabe des Bewertungsausschusses (also der Selbstvenrualtung), imEBM eine angemessene Vergütung für die o.a. Leistungsfälle vorzusehen.

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5. Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals

Gefordert wird, das Thema Behinderung und die besonderen Bedarfslagen von Menschen mitBehinderungen in der Ausbildung der Gesundheitsberufe, insbesondere der Arztinnen undArzte, stärker zu berücksichtigen.

Stellunonahme

Die Ausbildungen in den Heilberufen sind grundsätzlich darauf angelegt, die Belange unter-schiedlicher Patientengruppen bzw. Lebenssituationen zu berücksichtigen und geben diesdementsprechend allgemein vor. Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungen in Bezug aufdie unterschiedlichen Personen und Lebenssituationen wie die besonderen Bedarfslagen vonMenschen mit Behinderungen ist dann Aufgabe der Ausbildungscurricula, die die Länder bzw.Schulen/Hochschulen erstellen. Entsprechende Forderungen müssten daher an diese gerichtetwerden.

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Angehörigenvertretungim Stiftungsbereich Behindertenhilfe

der vBS Bethel

Frau Dr. Doris Pfeiffer GKV-SpitzenverbandMittelstr. 51

10117 Berlin

Bielefeld, 16. August 2010

Gesundheitspolitische Initiative der Angehörigenvertretung des Stiftungsbereichs Behinder­tenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Sehr geehrte Frau Dr. Pfeifer ,

als die Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel treten wir für die Rechte unserer behinderten Angehörigen ein, soweit diese auf­grund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich ausreichend selbst zu vertreten. Dabei arbeiten wir mit den Leitungsebenen des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe zusammen.

Seit Jahren beobachten wir, dass sich die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinde­rungen, die von Sozialhilfe abhängig sind – darunter unsere eigenen behinderten Angehörigen – nicht verbessert, sondern verschlechtert. Dies steht im groben Gegensatz zu dem oft hohen Bedarf an gesundheitlichen Leistungen.

Dieses Thema gezielt anzugehen haben wir uns vorgenommen, weil wir uns in dieser Beobachtung und Sorge verbunden wissen mit anderen Angehörigen, die behinderte Angehörige außerhalb von Einrichtungen oder in anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe begleiten.

Wir haben uns in den letzten Jahren auch mit den Fachleuten in Bethel immer wieder zum Thema der Gesundheitsversorgung ausgetauscht. Darüber hinaus haben wir als Angehörige an Symposien, Foren und Parlamentarierabenden teilgenommen und unsere Anliegen eingebracht. Wir wissen, dass nicht nur die Vertreter Bethels, sondern auch die Fachverbände der Behindertenhilfe verschie­dene Anstrengungen unternommen haben, um die Mängel der Gesundheitsversorgung für Men­schen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) zu beheben. Dass leider sehr wenig Wirksames geschehen ist, bestürzt uns. Dieses steht im groben Widerspruch zu den For­derungen, die sich aus der Unterzeichnung des UN-Übereinkommens über die Rechte der Men­schen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben.

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Wir werden den diesjährigen Angehörigentag am 30. Oktober 2010 gezielt dem Thema der gesund­heitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen widmen. Wir werden Gesprächspartner aus der Politik und natürlich auch aus dem Stiftungsbereich Behindertenhilfe bei uns haben. In Vor­bereitung auf diesen Angehörigentag möchten wir Ihnen unsere gesundheitspolitischen Forderun­gen vorlegen (s. Anhang) und außerdem diejenigen Anliegen gezielt vortragen, von denen wir glauben, dass Sie für die Lösung verantwortlich sind oder aber zur Lösung maßgeblich beitragen können.

Nun unsere konkreten Anliegen an Sie:

1. Ausnahme von Zuzahlungen und SelbstbehaltenMenschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind als Sozialhilfeempfänger (Eingliede­rungshilfe) in der Regel nicht in der Lage, in einem größeren Umfang finanzielle Eigenleistungen für Zuzahlungen, Selbstbehalte usw. aufzubringen. Deshalb sind sie oft von gesundheitlichen Leis­tungen ausgeschlossen oder verzichten darauf, oft mit schweren Folgeschäden.

Wir bitten deshalb den GKB-Spitzenverband, auf die Gesundheitspolitiker hinzuwirken, dass diese Probleme erkannt und in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.

2. Beseitigung von Barrieren der GesundheitsversorgungDas deutsche Gesundheitssystem ist voller Barrieren für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung). Dabei gibt es neben den baulichen Barrieren jede Menge mentale, fachliche u. a. Barrieren. Häufig erweisen sich bürokratische, umständliche und ausgespro­chen formalistische Verfahren bei den Krankenkassen als Hindernisse bei Menschen mit Behinde­rung, zeitnah zu bedarfsgerechten Leistungen zu kommen.

Wir bitten den GKV-Spitzenverband, auf seine Mitgliedsverbände hinzuwirken, dass namentlich für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) zeitnah die Leistun­gen bewilligt werden und diesen Menschen nicht besondere Hürden in den Weg gelegt werden.

3. Bedarfsgerechte Versorgung mit Heil- und HilfsmittelnMenschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung)sind oft in einem überdurchschnittlichen Umfang von Heil- und Hilfsmitteln abhängig. Auch wenn die Rahmenbe­dingungen durch die Gesetzgebung und im Rahmen der Selbstverwaltung durch den GBA gesetzt werden, ist es doch wichtig, dass die Krankenkassen in der Bewilligung von Leistungen den ihnen möglichen Spielraum ausnutzen und bei Anträgen auf Leistungen keine hartherzige, bürokratische Haltung zeigen.

Wir bitten den GKV-Spitzenverband, in diesem Sinne auf seine Mitgliedsverbände einzuwirken.

4. Spezialisierte Kliniken bzw. KlinikabteilungenDie Erfahrung lehrt, dass manche Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) nicht im notwendigen Umfang im normalen Krankenhaus versorgt werden können. Es gibt gute Erfahrungen mit den wenigen spezialisierten Kliniken in Deutschland. Beispiel: Klinik Mara II in Bethel.

Wir bitten den GKV-Spitzenverband, im Interesse einer guten Patientenversorgung und wohl auch im Interesse einer sinnvollen ökonomischen Mittelverwendung sich für die Erhaltung und den Aus­bau des Systems der spezialisierten Kliniken bzw. Klinikabteilungen einzusetzen. Selbstverständ-lich müssten dort geeignete Vergütungen etabliert sein, damit der besondere Aufwand refinanziert wird.

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5. Schaffung von SpezialambulanzenDie Erfahrung lehrt, dass manche Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komple­xe Behinderung) im ambulanten Regelversorgungssystem nicht richtig versorgt werden können. Während es für behinderte Kinder die Sozialpädiatrischen Zentren gibt, gibt es keine vergleichbaren Strukturen für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung). Es ist dringend notwendig, dass die Forderung der Fachverbände der Behindertenhilfe aufgegriffen wird und endlich die gesetzgeberischen Grundlagen für die Schaffung von Spezialambulanzen für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) hergestellt wer­den. Von den Krankenkassen ist zu erwarten, dass sie für solche Spezialambulanzen eine Vergütung zur Verfügung stellen, die auch den besonderen Aufwand berücksichtigt, der in den üblichen ver­tragsärztlichen Vergütungen nicht abgedeckt ist.

Wir bitten Sie, Frau Dr. Pfeiffer, herzlich, unsere Anliegen und Vorschläge im Interesse der Men­schen mit Behinderungen ernst zu nehmen, sich damit zu beschäftigen und geeignete Aktivitäten zu entwickeln. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für erläuternde Gespräche zur Verfügung. Wir würden uns besonders freuen, wenn wir zum erwähnten Angehörigentag am 30. Oktober 2010 bereits eine erste Rückmeldung von Ihnen weiter geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

AnlagenForderungen zur Überwindung der Mängel in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacherBehinderungGesundheitspolitischen Forderungen des BeB

KopienHerrn Zöller, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und PatientenHerrn Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderrungen Pastor Pohl, Vorsitzender des Vorstands der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel Geschäftsführung des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Rolf Winkelmann, Jahnstraße 6, 33659 Bielefeld, Tel.: 0521/401120, E-Mail: [email protected],Sprecher der Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

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CKV-Sp i tzenverband, Mi t te ls t raße 5 l . l0 l l7 Ber l in

HerrnRol f WinkelmannSprecher der Angehörigenvertretungim Stif tungsbereich Behi ndertenhil feJahnstr . 633659 Bie lefe ld

Spitzenverbandd*n l(ra ä'! l{efi t<asse,ri

Dr. Doris PfeifferVorsitzende des Vorstandes

Tel . : 030 206288- l 000Fax : 030 206288 -81001

doris,pfeiffer@gkv-spl tzenverband,de

CKV-SpitzenverbandPostfach 04 05 65 . 10063 Ber l inMit te lst raße 5l . l0 l I 7 Ber l inwww.gkv-spitzenverband.de

Ber l i n , 3 . Sep tember 2010

Gesundheitspolitische Initiative

Sehr geehr ter Herr Winkelmann,

vorab möchte ich mich für d ie Zusendung lhrer gesundhei tspol i t ischen Forderungen bedanken.Die besonderen Fragen der seel ischen, psychosozia len und körper l ichen Cesundhei t von Men-schen mi t ge is t iger und mehrfacher Behinderung werden b isher nur wenig wahrgenommen. Siemachen daher mi t lhren Forderungen und der In i t ia t ive der Angehör igenver t retung des St i f tungs-bere iches Behinder tenhi l fe der von Bodelschwinghschen St i f tungen Bethel auf e in wicht iges gesel l -schaft l iches Thema aufmerksam.

Zu lhren Anl iegen im Einzelnen:

1 ' lm Rahmen des CKV-Modern is ierungsgesetzes hat der Cesetzgeber bewusst geregel t , dassauch d ie b is zum 31 . Dezember 2003 vol ls tändig bef re i ten Empfänger von Fürsorgele is tungen abdem l. Januar 2004 Zuzahlungen nach ihrer wirtschaft l ichen Leistungsfähigkeit enrichten.Zugleich hat der Cesetzgeber dieZuzahlungsverpfl ichtung auf weitere Leistungen ausgedehnt.Dies auch vor dem Hintergrund einer erhofften steuernden Wirkung. Darüber hinaus hat der Ge-setzgeber für chronisch kranke Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit inDauerbehandlung s ind, e ine Reduzierung der jähr l ichen Bel [s tungsgrenze von 2 % auf 1 % derjähr l ichen Brut toe innahmen zum Lebensunterhal t vorgesehfn, um einer über forderung enrgegen-zuwirken ' Die Herausnahme e iner Personengruppe von der luzahlungspf l icht dür f te wei tere per-sonengruppen dazu veranlassen, ebenfal ls eine Ausnahme Von der Zuzahlungspfl icht zu fordern.Dies würde jedoch den dargeste l l ten In tent ionen des Geset{gebers und mögl icherweise auch denver fassungsrecht l ichen Gesichtspunkten e iner Cle ichbehandlung entgegenstehen, so dass wi r e i -ner so lchen Forderung wenig Aussicht auf Er fo lg beimessen.

Der GKv-Spl tzenverband ist der Spi tzenverband Bund der Krankenkassen gemäß g2l 7a ScB V . Inst i tut ionskennzeichen f lK) I 0991 I I l4Dresdner Bank BLZ t20 800 00 Konto 4102 030 405 . sEB Bank BLZ 100 l0 l I I Konto 1702 863 200

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Sei te 2 / 4 des Schre ibens vom 3. September 2010

, f Ritzgnverband{.;Ji:: l ' ' Xi} ' i t r l ; i{ ;:tr * it, i l :;:; l l I x

2' Die im Bereich der gesetzl ichen Krankenversicherung erforderl ichen Antragsverfahren zur Ge-währung von Leistungen wurden für Versicherte möglichst einfach gestaltet. Es werden ledigl ichdie für d ie Leis tungsgewährung und -s teuerung notwendigen In format ionen erhoben. Dabei s indverschiedene Anträge bereits in das Verordnungsverfahren der Vertragsärzte integriert, so dassdiese Leis tungen durch d ie Verordnung des behandelnden Arztes bere i ts veranlasst werden kön-nen. Zu d iesen Leis tungen gehören beisp ie lsweise Arznei - und Verbandmit te l , Hei lmi t te l oderHi l fsmi t te l . Die Verordnungsvordrucke h ierzu sehen derzei t bere i ts wei testgehend led ig l ich e ineUnterschrif t leistung des Versicherten vor.

Bei den darüber h inaus bestehenden Leis tungen, d ie derVers icher te gesonder t beantragen mussund d ie n icht unmi t te lbar aus der ärz t l ichen Therapie mi t te ls Verordnung veranlasst werden, is te in Verz icht auf d ie Antragste l lung n icht mögl ich, da zumindest jewei ls e in ers ter lmpuls von denVers icher ten ausgehen muss. Die Krankenkasse benöt ig t d ie notwendigen Angaben, bevor s ie ihreLeis tungsverpf l ichtung prüfen kann. Zu d iesen Leis tungen gehören u.a. Krankengeld, Haushal ts-hilfe sowie Zuzahlungsbefreiung und -erstattung.

Als Bei t rag zurVere infachung haben d ie Krankenkassen für besondere Personenkre ise das Inst ru-ment der sogenannten Vorab-Zuzahlungsbefre iung entwickel t . Hier er fo lg t gegen Entr ichtungeines Betrages in Höhe dervoraussicht l ichen Belastungsgrenze bere i ts e ine Befre iung zu Beginndes Kalender jahres. Für Heimbewohner , deren Unterbr ingungskosten ganz oder te i lweise vomTräger der Sozia lh i l fe übernommen werden, is t e in spezie l les Ver fahren geregel t . Danach über-n immt der Träger der Sozia lh i l fe für Le is tungsberecht ig te d ie jewei ls b is zur Belastungsg renze zuleistenden Zuzahlungen in Form eines ergänzenden Darlehens, sofern der Heimbewohner nichtwiderspricht. Der Träger der Sozialhi l fe zahlt die für das ganze Kalenderjahr zu leistend eZuzah-lung unmi t te lbar an d ie Krankenkasse. Der Heimbewohner zahl t das Dar lehen in g le ichen Tei lbe-t rägen über das ganze Kalender jahr zurück,

3 ' lm Hei lmi t te lbere ich werden im Rahmen der Richt l in ien-überarbei tung im Cemeinsamen Bun-desausschuss derzeit Regelungen beraten, die eine bedarfsgerechte Heilmittelversorgung für be-h inder te Menschen in besonderem Maße gewähr le is ten so l len. Zum einen wurden d ie Vorausset-zungen an e ine Hei lmi t te lverordnung um die besonderen Anforderungen bei behinder ten und vonBehinderung bedrohten Menschen ergänzt . Hierzu wurde d ie Nomenklatur der Hei lmi t te l -Richt l in ie an d ie von der Wel tgesundhei tsorganisat ion verabschiedete ICF ( ln ternat ionale Klass i f i -kat ion der Funkt ionsfähigkei t , Behinderung und Gesundhei t ) - Systemat ik angepasst . Die ICF-Systemat ik d ient a ls länder- und fachübergre i fende e inhei t l iche Sprache zur Beschre ibung desfunkt ionalen Cesundhei tszustandes, der Behinderung, der soz ia len Beeint rächt igung und der re le-vanten Umgebungsfaktoren e iner Person. Durch d iese Anpassung werden n icht mehr nur Schädi -gungen und Funkt ionsstörungen im Al lgemeinen, sondern auch Schädigungen der Körperst rukturund Körper funkt ion, d ie Beeint rächt igungen der Akt iv i tä ten sowie d ie personen- und umwel tbe-zogenen Kontext faktoren berücks icht ig t . Diese Neuregelung t rägt dazu bei , d ie ind iv iduel len Be-

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Spitzenverband( ! t : : ' | ! . ; ' ; I i ; i { i . l * ? $* ' : i ' r ; t ; r i t i ' }

lange der betroffenen Versicherten besser zu berücksichtigen und das Bewusstsein bei Vertrags-ärzten, Le is tungserbr ingern und Krankenkassenmitarbei tern für behinder te Menschen zu s tärken.

Wei terh in is t beabsicht ig t , das Cenehmigungsver fahren bei Hei lmi t te l -Verordnungen außerhalbdes Regel fa l les für behinder te Menschen dahingehend zu vere infachen, dass d ie Hei lmi t te l le is tun-gen künf t ig langfr is t ig , d . h . b is zu e inemJahr im Voraus von den Krankenkassen genehmigtwer_den können. Durch diese Neuregelung wird der bürokratische Aufwand für die betroffenen Versi-cher ten und deren Angehör ige deut l ich verr inger t .

In der Hi l fsmi t te lversorgung steht e in bre i tes Leis tungsspektrum an mediz in isch- technischen bzw.therapeut ischen Produkten zur Ver fügung, von denen b isher ca. 23.000 im Hi l fsmi t te lverze ichnisgel is te t s ind. Damit is t e ine umfassende Versorgung gesicher t . Der CKV-Spi tzenverband setz t s ichstets dafür e in , mögl ichst wei tgehende Informat ionen, d ie auf e inen unbürokrat ischen und schnel -len Zugang derVers icher ten zu den mediz in isch benöt ig ten Hi l fsmi t te ln ger ichtet s ind, in demvom CKV-Spitzenverband zu erstel lenden Hilfsmittelverzeichnis bekannt zu geben. Weiterhin wirktder GKV-Spi tzenverband durch Empfehlungen, Richt l in ien und andere Ver lautbarungen darauf h in ,dass s ich bezogen auf d ie jewei l ige Einzels i tuat ion posi t ive Entwick lungen für d ie Versorgungssi -tuation ergeben.

4 ' In der s tat ionären Versorgung stehen über d ie Regelvergütung (DRG) h inaus, zusätz l iche F inan-zierungsoptionen für die Versorgung von Patienten mit schweren Behinderun gen zur Verfügung.Voraussetzung h ier für is t , dass zusätz l iche Kosten ents tehen, d ie durch d ie reguläre Vergütungnicht abgedeckt werden. So kann zusätzl ich zur DRC ein Zusatzentgelt , ,Versorgung von Schwerst-behinderten" abgerechnet werden, sofern dies zwischen den Vertragspartnern auf Krankenhaus-ebene vere inbar t is t . Von d ieser Opt ion haben im vergangenenJahr bundeswei t 57 Krankenhäusermi t mehr a ls 6 '600 Fäl len Gebrauch gemacht . AIs wei tere Mögl ichkei t können ganze Krankenhäu-ser oder e inzelne Abte i lungen aufgrund besonderer Sachverhal te a ls , ,besondere Einr ichtungen, ,gelten' Dieser Status wird zwischen Krankenhaus und Krankenkasse dann vergeben, wenn Kran-kenhäuser oder Abte i lungen von Krankenhäusern, deren Leis tungen insbesondere aus mediz in i -schen Gründen, wegen e iner Häufung von schwerkranken Pat ienten, oder aus Gründen derVer-sorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden können. Dar-über h inaus können ind iv iduel le Zusatzentgel te für e inzelne hochspezia l is ier te Leis tungen mi tüberregionaler Bedeutung vere inbar t werden. Über d ies obl iegt es den Bundesländern d ie Struktu-ren für e ine zusätz l iche Spezia l is ierung der Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausplanungfestzu legen.

5 ' Der Sicherste l lungsauf t rag für d ie ambulante ärzt l iche Versorgung l iegt grundsätz l ich bei denKassenärzt l ichen Vere in igungen, d ie gemäß Bedar fsp lanung Haus- und Fachärzte in ausre ichenderZahl zur umfassenden mediz in ischen Versorgung der Bevölkerung zutassen müssen. Damit so l ld ie ärz t l iche und n ichtärzt l iche Behandlung und Betreuung von Pat ienten mi t ge is t iger und mehr-facher Behinderung garant ier t werden. lm Rahmen des GKV-Modern is ierungsgesetzes wurde 2004

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Sei te 4 / 4 des Schre ibens vom 2. September 2010

Spitzenverbanddsr f(nanlqenf<assen

mit S l l9a SGB V e ine Regelung zur , ,Ambulanten Behandlung in Einr ichtungen der Behinder ten-h i l fe" aufgenommen' Zum Erbr ingen d ieser Le is tung bedar f es e iner Ermächt igung des jewei l igenZulassungsausschusses. lm Rahmen von regional zu vere inbarenden Ver t rägen gemäß S 73 c ScBV (Besondere ambulante ärztl iche Versorgung) oder S 140 a SCB V (lntegrierte Versorgung) oderweiteren Struktur- bzw. Selektiwerträgen sind zusätzl iche Vergütungen möglich. Diese sind ver-t rag l ich jewei ls mi t den Landesverbänden der Krankenkassen, den Kassenärzt l ichen Vere in igungenbzw. den e ingebundenen regionalen Berufsverbänden zu verhandeln.

Wie dargestel l t , r ichtet sich das Handeln und die Entscheidungen der gesetzl ichen Krankenkassenu' a. nach dem Sqzialge-setzbuch (scB) V, den verschiedenen Krankenhausgesetzen und den sichdaraus ergebenden Verträgen, Beschlüssen, Richtl inien etc. Es ist dem GKV-Spitzenverband stetse in Anl iegen, d ie besonderen Belange von behinder ten Menschen gerade auch in se inen zu las-sungs- und Rahmenempfehlungen zu berücks icht igen, Sofern e in Ermessensspie l raum vorgese-hen ist, wird dieser nach entsprechender Prüfung von den gesetzl ichen Krankenkassen genutzt.Die von lhnen formul ier ten, darüber h inausgehenden Forderungen, bedür fen e iner wei ter re ichen-den crundsatzentscheidung des Cesetzgebers und e iner dami t e inhergehenden entsprechendengesetzgeber ischen Anderung.

Mi t f reundl ichen Grüßen

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Angehörigenvertretungim Stiftungsbereich Behindertenhilfe

der vBS Bethel

BundesärztekammerHerrn Prof. Dr. Christoph FuchsHauptgeschäftsführerHerbert-Lewin-Platz 1

10623 Berlin

Bielefeld, 16. August 2010

Gesundheitspolitische Initiative der Angehörigenvertretung des Stiftungsbereichs Behinder­tenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Sehr geehrter Herr Prof. Fuchs ,

als die Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel treten wir für die Rechte unserer behinderten Angehörigen ein, soweit diese auf­grund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich ausreichend selbst zu vertreten. Dabei arbeiten wir mit den Leitungsebenen des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe zusammen.

Seit Jahren beobachten wir, dass sich die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinde­rungen, die von Sozialhilfe abhängig sind – darunter unsere eigenen behinderten Angehörigen – nicht verbessert, sondern verschlechtert. Dies steht im groben Gegensatz zu dem oft hohen Bedarf an gesundheitlichen Leistungen.

Dieses Thema gezielt anzugehen haben wir uns vorgenommen, weil wir uns in dieser Beobachtung und Sorge verbunden wissen mit anderen Angehörigen, die behinderte Angehörige außerhalb von Einrichtungen oder in anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe begleiten.

Wir haben uns in den letzten Jahren auch mit den Fachleuten in Bethel immer wieder zum Thema der Gesundheitsversorgung ausgetauscht. Darüber hinaus haben wir als Angehörige an Symposien, Foren und Parlamentarierabenden teilgenommen und unsere Anliegen eingebracht. Wir wissen, dass nicht nur die Vertreter Bethels, sondern auch die Fachverbände der Behindertenhilfe verschie­dene Anstrengungen unternommen haben, um die Mängel der Gesundheitsversorgung für Men­schen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) zu beheben. Dass leider sehr wenig Wirksames geschehen ist, bestürzt uns. Dieses steht im groben Widerspruch zu den For­derungen, die sich aus der Unterzeichnung des UN-Übereinkommens über die Rechte der Men­schen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben.

Wir werden den diesjährigen Angehörigentag am 30. Oktober 2010 gezielt dem Thema der gesund­heitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen widmen. Wir werden Gesprächspartner aus der Politik und natürlich auch aus dem Stiftungsbereich Behindertenhilfe bei uns haben. In Vor­

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bereitung auf diesen Angehörigentag möchten wir Ihnen unsere gesundheitspolitischen Forderun­gen vorlegen (s. Anhang) und außerdem diejenigen Anliegen gezielt vortragen, von denen wir glauben, dass Sie für die Lösung verantwortlich sind oder aber zur Lösung maßgeblich beitragen können.

Nun unsere konkreten Anliegen an Sie:

1. Schaffung von SpezialambulanzenFür behinderte Kinder gibt es Sozialpädiatrische Zentren. Für Erwachsene mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen (komplexe Behinderungen) gibt es nichts dergleichen, deshalb wer­den sie häufig nicht angemessen versorgt, wenn das ambulante Regelversorgungssystem mit ihnen nicht zurechtkommt.

Die Fachverbände der Behindertenhilfe haben wiederholt die Forderung an den Gesetzgeber heran­getragen, im SGB V Grundlagen für Spezialambulanzen für Erwachsene mit geistiger und mehrfa­cher Behinderung (komplexe Behinderung) zu schaffen. Diese interdisziplinären Ambulanzen sol­len nicht das Regelversorgungssystem ersetzen, aber jenen Fällen offen stehen, wo spezielles Wis­sen unentbehrlich ist.

Von der Bundesärztekammer erbitten wir als Angehörige die Unterstützung dieses Anliegens und vor allem die Unterstützung für eine auskömmliche Finanzierung einer solchen Arbeit, die immer­hin eine besondere aufwändige Patientengruppe versorgen würde. Wir sind uns sicher, dass damit auch manche kostenträchtige Fehlversorgung unterbleibt, wenn die spezialisierte Versorgung sach- und fachgerecht erfolgen würde.

2. Vergütung von MehraufwandÄrztinnen und Ärzte, die Interesse und Engagement für die ärztliche Versorgung schwieriger Pati­enten mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) zeigen, schneiden sich wirtschaftlich ins eigene Fleisch, wenn sie besonders viele dieser Patienten versorgen. Denn der Versorgungsaufwand, der im Durchschnitt weit über dem für den Durchschnittspatienten liegt, ist im EBM-System nicht kostendeckend vergütet.

Wir bitten deshalb die Bundesärztekammer dringend, die Frage der aufwandsgerechten Vergütung für jene Ärzte regeln zu helfen, die in einem besonderen Umfang Menschen mit geistiger und mehr­facher Behinderung (komplexe Behinderung) versorgen. Wir wissen, dass die Fachverbände der Behindertenhilfe dazu schon Vorschläge unterbreitet haben.

3. FortbildungEine gute und angemessene ärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) setzt u. a. eine akzeptierende Grundhaltung, vor allem aber auch Fachwissen und Handlungskompetenzen voraus. Wir bitten die Bundesärztekam­mer, auf ihren Wegen die Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten zum Thema geistiger und mehrfa­cher Behinderung (komplexe Behinderung) zu unterstützen.

4. WeiterbildungGleiches gilt sinngemäß für die Weiterbildung. Es ist wichtig, dass vor allem in den Musterweiter­bildungsordnungen der Fächer Neurologie, Orthopädie, Allgemeinmedizin und Innere Medizin das Thema geistiger und mehrfacher Behinderung (komplexe Behinderung) integriert wird. Die psych­iatrische Musterweiterbildungsordnung ist hier mit einem guten Beispiel vorangegangen. Wir bitten die Bundesärztekammer, hier um Unterstützung.

5. ApprobationsordnungAngehende Ärztinnen und Ärzte sollten so früh wie möglich an das Thema geistige und mehrfache Behinderung (komplexe Behinderung), überhaupt an das Thema Behinderung herangeführt werden.

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Deshalb bitten wir die Bundesärztekammer, ihren Einfluss geltend zu machen, damit mittelfristig diese Themen in die Approbationsordnung der Ärzte aufgenommen werden.

Wir bitten Sie dringend, unsere Anliegen und Vorschläge im Interesse der Menschen mit Behinde­rungen ernst zu nehmen, sich damit zu beschäftigen und geeignete Aktivitäten zu entwickeln. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für erläuternde Gespräche zur Verfügung. Wir würden uns besonders freuen, wenn wir zum erwähnten Angehörigentag am 30. Oktober 2010 bereits eine erste Rückmeldung von Ihnen weiter geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

AnlagenForderungen zur Überwindung der Mängel in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacherBehinderungGesundheitspolitischen Forderungen des BeB

KopienHerrn Zöller, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und PatientenHerrn Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderrungen Pastor Pohl, Vorsitzender des Vorstands der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel Geschäftsführung des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Rolf Winkelmann, Jahnstraße 6, 33659 Bielefeld, Tel.: 0521/401120, E-Mail: [email protected],Sprecher der Angehörigenvertretung im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

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BundesärztekammerArbeitseemeinschaft der deutschen Arztekammern

Bundesärztekammer . Postfach 12 08 64 , 10598 Berlin

HerrnRolf WinkelmannSprecher der Angehörigenvertretung imStiftungsbereich Beh i nderten hi lfe der vBS BethelJahnstr. 633659 Bielefeld

f hr Schreiben vom 16. August20'| '0Gesundheitspolit ische Init iative der Angehörigenvertretung desStiftungsbereichs Behindertenhilfe der v. BodelschwinghschenStiftungen Bethel

Sehr geehder Herr Winkelmann,

vielen Dank für das o. g. Schreiben, das wir in allen Punkten unterstützen.Sicher ist es lhnen bekannt, dass sich der Deutsche Aztetag 2008, 2009und 20'10 mit der Situation von Menschen mit mehrfacher und geistiger Be-hinderung befasst hat. In der Anlage senden wir lhnen die entsprechendenBeschlüsse zu. lm letzten Jahr war dies ein Schwerpunktthema, zu demProf. Seidel und Dr. Peters, Mainz, referiert haben. In den Arztetagsbe-schlüssen sind alle Aspekte angesprochen worden, die auch Sie in lhremSchreiben enrvähnen, so dass Sie zu lhrem Angehörigentag am 30. Okto-ber 2010 nicht nur die Unterstützung einzelner Personen, sondern des ge-samten Deutschen Aztetages haben.

Wir wünschen lhnen für lhre Veranstaltung viel Erfolg und verbleiben

mit fre ndlichen Grüßen

Dr. med.Leiterin

Anlaqen

Seite1 v o n 1

Ber l in , 20 .08 .2010

Fon+49 30 400 456-410

Fax+49 30 400 456-429

E-Mailjust [email protected]

DiktatzeichenEn/Kö

Aktenzeichen1 8 1 . 1 1 0

BundesärztekammerHerbert-Lewin-Platz 1'1 0623 Berlin

Postfach 12 08 6410598 Berl in

Fon +49 30 400 456-0Fax +49 30 400 456-388

[email protected]

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- ö z -

Zu Punkt lV der Taqesordnung:MEDIZINISCHE VERSORGUNG VON MENSCHEN MITBEHINDERUNG

1. Gesundheit und soziale Teilhabe von Menschen mit geistiger odermehrtacher Behinderung in unserer Gesellschaft

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache lV - 01) unterBerücksicht igung des Antrags von Herrn Prof. Dr. Schwantes (Drucksache lV - 01a) fasst der1 12. Deutsche Arztetag einst immig folgende Entschl ießung:

Menschen mit geist iger oder mehrfacher Behinderung jeden Alters leben alsBürgerinnen und Bürger in unserer Gesel lschaft . Für ihre Tei lhabe ist Akzeptanzvon großer Bedeutung, die als wechselsei t iger Prozess verstanden und vol lzogenwerden muss und die gleichberecht igte Betei l igung von Menschen mit Behinderungan al len gesel lschaft l ichen Bereichen zum Ziel hat.

Dies tr i f f t vor al lem auf die gesundheit l iche Versorgung von Menschen mit geist igeroder mehrfacher Behinderung zu, da hier of t ein besonderer Bedarf angesundheit l ichen Leistungen besteht. Dieser Bedarf beruht zum einen auf derNotwendigkeit , u. a. mit medizinischen Mit teln zur Linderung oder Übenruindung derBehinderung beizutragen, zum anderen auf viel fäl t igen Komorbidi täten bei geist igerBeh inderung.

Al le Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben das Recht auf einebedarfsgerechte gesundheit l iche Versorgung. Dieses Recht ist ein elementarerBestandtei l der Bürger- und Menschenrechte. Darüber hinaus müssen Menschenmit Behinderung - so Art ikel 25 des Übereinkommens der Vereinten Nat ionen überdie Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahre 2006 - diemedizinische Versorgung erhalten, die sie aufgrund ihrer Behinderung zusätzl ichbenötigen. Der Deutsche Bundestag hat diese Bestimmung Anfang 2009 zwarrat i f iz iert , dem spezif ischen und erhöhten Behandlungsbedarf von Menschen mitgeist iger oder mehrfacher Behinderung wird das deutsche Gesundheitssystem abernoch nicht gerecht.

Die Ursachen für die Def iz i te in der medizinischen Versorgung von Menschen mitBehinderung sind viel fäl t ig:

- Die Gesel lschaft nimmt Menschen mit Behinderung noch nicht alsgleich berechtigte Bürger wah r.

- Der behinderungsbedingte Versorgungsmehrbedarf ist f inanziel l n icht aus-reichend gedeckt.

- Die ausreichende und notwendige Versorgung von Menschen mit geist iger undmehrfacher Behinderung ist noch nicht im bedarfsgerechten Umfang sicher-gestellt.

Dabei s ind Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen von diesenNachtei len wesent l ich stärker betroffen als Menschen mit le ichter Behinderunq.Erwachsene mehr als Kinder und Jugendl iche.

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- 3 3 -

Die Ursachen der Versorgungsmängel lassen sich in fachliche und inorganisatorisch-strukturel le Mängel des Gesundheitssystems eintei len. Um diese zuüberwinden, müssen sowohl der Gesetzgeber als auch die gemeinsameSelbstverwaltung im Gesundheitswesen ihren Beitrag leisten.

Die deutsche Arzteschaft hat wiederholt ihre Verantwortung für einebedarfsgerechte gesundheit l iche Versorgung von Menschen mit Behinderungenbekräft igt. ln der Kontinuität dieser Posit ionen fordert der 112. Deutsche Arztetag,OASS

- Menschen mit geist iger und mehrfacher Behinderung nicht aufgrund einerBehinderung von gesundheitsbezogenen Versorgungsleistungen ausgegrenztwerden dürfen;

- Menschen mit geist iger und mehrfacher Behinderung die gesundheitsbezogenenLeistungen bekommen, die sie wegen der Behinderung und insbesondere zurFörderung ihrer sozialen Teilhabe dringend benötigen;

- gesetzl iche Grundlagen für Medizinische Zentren für Erwachsene mit geist igerund mehrfacher Behinderung (in Anlehnung an die Sozialpädiatr ischen Zentren)geschaffen werden;

- sektorübergreifende regionale Netzwerke von ambulanten und stationärenLeistungserbringern etabliert werden, die in arbeitstei l iger Zusammenarbeit undgegenseit iger fachlicher Beratung für die Lösung besonderer medizinischerProbleme von Menschen mit geist iger und mehrfacher Behinderung genutztwerden können. Die Medizinischen Zentren für Erwachsene mit geist iger undmehrfacher Behinderung (MZEP) soll ten in diesen Netzwerken eine zentraleRolle im Wissenstransfer einnehmen;

- sich die Arzteschaft für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung vonMenschen mit geist iger und mehrfacher Behinderung einsetzt und sich dafürzusätzl iches Wissen und Fähigkeiten aneignet;

- die Aus-, Fort- und Weiterbi ldung in behinderungsspezif ischen Belangengefördert wird, um die Arzteschaft und vor al lem diejenigen Arztinnen und Arzte,die sich in besonderer Weise um Menschen mit geist iger und mehrfacherBehinderung kümmern wollen, fachlich auf ihre Aufgabän vorzubereiten.

Die Versorgung von Menschen mit geist iger und mehrfacher Behinderung imErwachsenenalter ist die Aufgabe von Arztinnen und Arzten al ler Gebiete. Sieerfül len diese Aufgabe in hoher Kollegial i tät untereinander und gemeinsam mit denAngehörigen weiterer nichtärztl icher medizinischer und sozialer Berufe.

Medizinische Zentren für Enarachsene mit geist iger oder mehrfacher Behinderung(MZEB) konzentrieren die erforderl ichen Kompetenzen und das besondere Wissen.Sie ermöglichen als komplementäre Einrichtungen die gemeinsame Arbeit für diebetroffenen Menschen.

Um die medizinische Versorgung von Menschen mit geist iger und mehrfacherBehinderung weiterentwickeln zu können, müssen der erhöhte Ressourcenaufwandund die daran angepasste und angemessene Vergütung im ambulanten undstationären sektor (EBM, GoA, DRG) bei der planung berücksichtigt werden. Auchmüssen Lösungen erarbeitet werden, um die während einesKrankenhausaufenthaltes ggf. erforderl iche individuelle Assistenz durch vertrauteund erfahrene Personen zu organisieren und zu f inanzieren.

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Elementare Voraussetzung für die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung vonMenschen mit geist iger und mehrfacher Behinderung sind ihre respektvolle ärztl icheBehandlung und Betreuung sowie ihre gesellschaft l iche Anerkennung undlntegration. Dies schließt die unterstützenden Personen, insbesondere ihreFami l ien, mi t e in .

2. Berliner Papier zur medizinischen Versorgung von Menschen mitBehinderungen

Auf Antrag von Herrn Dr. Jonitz (Drucksache lV-02) fasst der 112. Deutsche Aztetagfolgende Entschließung :

Das Übereinkommen der Vereinten Nat ionen über die Rechte von Menschen mitBehinderungen von 2006 wurde im Januar 2009 von der Bundesregierung rat i f iz iertund ist sei t dem 26. März 2009 in Deutschland gült ig.

Die Vertragsparteien verpf l ichten sich nach Art ikel 26 (1) Maßnahmen zu tref fen, umMenschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß anunabhängigkeit , umfassende körperl iche, geist ige, soziale und beruf l icheFähigkeiten sowie die vol le Einbeziehung in al le Aspekte des Lebens zu bewahren.Um dies zu erreichen, wollen die Vertragsstaaten u. a. die Verfügbarkeit, dieKenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologie in derHabilitation und Rehabilitation fördern (Art. 26 t3l).

Nach Art ikel 25 a stel len die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eineGesundheitsversorgung in derselben Bandbrei te zur Verfügung wie anderenMenschen, einschl ießl ich sexual- und fortpf lanzungsmedizinischer Gesundheits-leistu ngen.

Nach Art ikel 25 b bieten die Vertragsparteien die Gesundheits leistungen an, die vonMenschen mit Behinderungen speziel l wegen ihrer Behinderung benöt igt werden,um weitere Behinderungen mögl ichst ger ing zu halten oder zu vermeiden.

Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 9, geeigneteMaßnahmen zu ergrei fen, damit Einr ichtungen und Dienste für die Öffent l ichkeit al leAspekte der Barr ierefreihei t berücksicht igen.

Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Menschen mit körperl ichen und geist igen Behinderungen sind häuf ig auf spezif ischgeschultes Assistenzpersonal angewiesen. Das Assistenzpersonal übernimmt nichtnur die spezif isch auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungenausgerichtete Unterstützung bei der Pf lege, die unter den besonderenBedingungen, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig gemacht haben,besondere Bedeutung gewinnt. Die vertrauten Assistenten können zudem zuGaranten für die weitestgehende Selbstbest immung des jewei l igen Pat ienten sein.Die Unterstützung dieser Assistenten gewinnt dadurch noch an besondererBedeutung, dass die Mögl ichkeit , mit den vorhandenen personel len Kapazitäten inden Krankenhäusern auf die spezif ischen Bedürfnisse behinderter Menschenangemessen zu reagieren, eingeschränkt ist .

Bisher ist die Finanzierung der Assistenten während des Krankenhausaufenthaltesnur in den seltensten Fäl len gesichert und/oder von hohen bürokrat ischenH indernissen verstellt.

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Der Deutsche Arztetag fordert den Gesekgeber auf, die finanziellenRahmenbedingungen für die Begleitung durch persönliche Assistenten währendeines Krankenhausaufenthaltes zu erweitern und eine unbürokratische Kosten-erstattung für das Assistenzpersonal sicher zu stellen.

Barrierefreie Kran ken häuser

Die baulichen Voraussetzungen sowie die Ausstattung mit technischen Hilfsmittelnentsprechen in der Mehrzahl der Häuser weitgehend den Anforderungen an dieBarrierefreiheit.

Ein deutl icher Verbesserungsbedarf besteht jedoch bei Hil fssystemen, die vor al lemMenschen mit Sinnesbehinderungen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit sowie dieBewahrung ihrer Eigenständigkeit und Selbstbestimmung während des Aufenthaltesim Krankenhaus ermöglichen. Die Forderungen von Behindertenverbändenbeinhal ten z . B. :

- barrierefreie Informationsmaterial ien - Informationen in Groß- oder Blindenschrif t ,Audioversionen wichtiger Informationen und Aufklärungsbögen etc., lnforma-tionen in leichter Sprache.

- Unterstützungssysteme für Sinnesbehinderte - takti le Leitsysteme, Einsetzenvon Gebärdensprachdolmetschern etc.

Der Deutsche Arztetag fordert die Krankenhausträger auf, die Maßnahmen zurBarrierefreiheit in ihren Häusern unter Betei l igung der Betroffenen und ihrerVerbände zu überprüfen und aktiv für die Verwendung und Weiterentwicklung vonunterstützenden Geräten und Technologie in der Habil i tat ion und Rehabil i tat ionSorge zu tragen.

Barrierefreiheit im ambulanten Bereich

Bundesweii ist der Antei l an Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unoAmbulanzen mit barrierefreiem Zugang (dies erfordert auch Behindertenparkplätze)sowie behindertengerechtem Mobil iar und sanitären Einrichtungen nichtausreichend

Dieser Umstand schränkt nicht nur die freie Arztwahl von Menschen mitBehinderungen stark ein. Das Fehlen von behindertengerechtem Mobil iar (2. B.höhenverstel lbare Untersuchungsliegen, gynäkologischen Stühle etc.) erschwertzudem die medizinische Diagnostik und Behandlung.

Damit ist Gesundheitsversorgung für viele Menschen mit Behinderungen inderselben Bandbreite wie für andere Menschen nicht gewährleistet (2. B. Vorsorge-u ntersuch u ngen).

Der Deutsche Arztetag fordert den Gesetzgeber auf, finanzielleRahmenbedingungen für die Einrichtung und den Unterhalt barrierefreier Praxen zuschaffen und damit seinem Anspruch nach Artikel 9 und Artikel 25 gerecht zuwerden.

Aus-, Fort- und Weiterbi ldung

Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen in stationären, ambulanten undRehabil i tat ionseinrichtungen bedarf besonderer Kenntnisse über Krankheitsrisiken,den spezif ischen Unterstützungsbedarf bei Behandlung und Pflege, Möglichkeitender Kommunikation (2. B. mit Menschen mit Sinnesbehinderung odei geist iger

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Behinderung) sowie über sozialrechtl iche Aspekte. In den Ausbildungsplänen derPflegeberufe, des medizinischen Assistenzpersonals sowie der Arztinnen und Arztesind diese Inhalte unzureichend abgebildet.

Der Deutsche Arztetag fordert alle lnstitutionen, die an der Aus-, Fort- undweiterbi ldung von ärztl ichem und Pflegepersonal betei l igt sind, auf, unterBetei l igung der Betroffenen und ihrer Verbände entspreihende Unterrichtseinheitenzu entwickeln und in die Lehrpläne aufzunehmen.

Der Deutsche Arztetag fordert die Arztekammern auf, dafür sorge zu tragen, dassFortbi ldungen mit dem Themenschwerpunkt ,,Menschen mit Behinderung" imjeweiligen Kammerbereich angeboten werden bzw. selbst entsprechendeFortbi ldu ngen durchzuführen.

3. Behindertengerechte Durchführung der Deutschen Antetage

Auf Antrag von Herrn Dr. Ramm, Herrn Stagge und Frau Dr. Clever (Drucksache lV - 03)beschließt der 1 12. Deutsche Arztetag:

Die Tagungen der Arztetage, insbesondere die Eröffnungsveranstaltungen, sol l tenbehindertengerecht gestaltet sein. Ein barrierefreier Zugang zu Podium undMikrofon ist sicherzustel len.

4. BarrierefreieArztpraxen

Auf Antrag von Herrn Dr. Fuchs (Drucksache lV- 10) beschließtder 112. DeutscheArztetag:

Der Deutsche Arztetag fordert die niedergelassene Arzteschaft auf, bei derVorhaltung behindertengerechter Einrichtungen mit gutem Beispielvoranzugehen.

5. Empirische Studien zu Diagnostik und Therapie bei Menschen mitg ei sti g er Beh i n deru n g u nterstützen

Auf Antrag von Frau Dr. Goesmann und Frau Dr. Wenker (Drucksache lV - 04) fasst der1 12. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Arztetag fordert, empirische Studien zur Diagnostik und Therapie beiMenschen mit geist iger Behinderung zu unterstützen, auch in nichtuniversitärenEinrichtungen und Insti tut ionen.

6. versorgungsforschung zu den Anforderungen zur Betreuung vonMehrtachbehinderten

Der Antrag von Frau Dr. Bunte, Frau Dr. Beiteke, Frau Frei und Frau Dr. Pfingsten-Würzburg(Drucksache lV- 13) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammerüberwiesen:

Der 112. Deutsche Arztetag setzt einen Schwerpunkt in der Versorgungsforschungauf die Anforderungen der Betreuung (Diagnostik, Therapie und Begleitung) vonmehrfach und geist ig behinderten Menschen.

7. Finanzierung SozialpädiatrischerZentren

Auf Antrag von Herrn Dr. Bolay, Frau Frei und Herrn Dr. Fischbach (Drucksache lV - 05)fasst der 112. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

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Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung inSozialpädiatr ischen Zentren unterl iegt seit Jahren einer Unterf inanzierung . Trotzsteigender Kosten wurden die Quartalspauschalen seit Jahren nicht mehrangepasst.

Die hochqualif izierte, mult idiszipl inäre, unter ärztl icher Leitung stehende Versorgungbehinderler Kinder und Jugendlicher in Sozialpädiatr ischen Zentren leistet einenbedeutsamen Beitrag zu deren Teilhabe.

Der Deutsche Arztetag fordert eine ausreichende Finanzierung derSozialpädiatr ischen Zentren, um deren Behandlungsauftrag dauerhaft zu sichern.

8' Ausreichende Finanzierung sozialpädiatrischer zentren

Auf Antrag von Herrn Dr. Kreischer und Herrn Dr. Handrock (Drucksache lV- 12) fasst der1 12. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Die Behandlung von Menschen mit Behinderung unterl iegt seit Jahren einerUnterf inanzierung. Trotz steigender Kosten wurden die Quartalspauschalen nichtausreichend angepasst. Darunter leiden insbesondere die Sozialpädiatr ischenZentren. Diese leisten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen einenwichtigen Beitrag.

Der Deutsche Arztetag fordert eine angemessene Finanzierung der Behandlungdieser Patienten.

9. Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren über das 18. Lebensjahrhinaus

Auf Antrag von Herrn Dr. Bolay, Herrn Dr. Fischbach und Frau Frei (Drucksache lV - 06)fasst der 112. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Arztetag befürwortet in begründeten Fällen die Möglichkeit, dieBehandlung junger Erwachsener mit Behinderung auch über das '18. Lebensjahrhinaus in -Sozialpädiatr ischen Zentren fortzusetzen, bis eine vergleichbarequali f izierte Übernahme der Behandlung an anderer Stel le gewährleistet ist.

1 0' Absch affu n g vo n Zuzah I u n gsregel u ngen u n d Leistu n gsaussc/rrüssen

Auf Antrag von Frau Dr. Goesmann und Frau Dr. Wenker (Drucksache lV - 07) fasst der1 12. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Arztetag fordert für Menschen mit geist iger oder mehrfacherBehinderung, die auf Eingliederungshil fen angewiesen sind, die Abschaffung derZuzahlungsregelungen und der derzeit bestehenden Leistungsausschlüsse fürMedikamente, Heit- und Hilfsmittet.

11' Medizinische Verso rgunE von Menschen mit seelischer Behinderung

Auf Antrag von Herrn Neitscher, Frau Löber-Kraemer und Frau Dr. Groß M.A. (DrucksachelV - 11) fasst der 112. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

ln konsequenter Fortsetzung der Beschlüsse der letztqn Jahre fordert der DeutscheArztetag die Umsetzung und Weiterentwicklung einer qualitativ hoch stehendenärztl ich-psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit psychischerErkrankung und Behinderung. Er lehnt al le Versuche und Forderungen einseit iger

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Zuzahlungsregelungen ab, die dazu führen, diese Menschen von notwendioerBehandlung auszuschließen.

1 2. Ftexibilisierung von "off-Label"-verordnungsmögtichkeiten

Auf Antrag von. Frau Dr. Goesmann und Frau Dr. Wenker (Drucksache lV - 0B) fasst der1 12. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Arztetag fordert eine Flexibilisierung der "Off-Label"-Verordnungsmöglichkeiten für Menschen mit geist iger Behinderung unter derVoraussetzung der Unwirksamkeit von Standardbehandlungen und mitpharmakologisch-rationaler Begrü ndung.

13. Menschen mit Behinderung verlängerte Anerkennungszeit in derRentenversicherung

Der Antrag von Frau Dr. Groß M.A., Herrn Dr. Berson und Herrn Dr. Hülskamp (DrucksachelV - 09) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Arztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, denGesetzgeber aufzufordern, Eltern, die behinderte Kinder aufziehen und oeswegennicht berufstätig sein können, mit einer längeren Anerkennungszeit zurRentenversicheru n g (Anwartszeit) zu versehen.

14. subventionierung von Arheitsplätzen für behinderte Menschen

Auf Antrag von Herrn Dr. von Knoblauch zu Hatzbach, Herrn Dr. Zürner, HerrnDr. Steininger, Herrn PD Dr. Scholz, Herrn Dr. Dr.- lng. Rudolph, Herrn Dr. Richter, HerrnDr. Dipl.-Chem. Nowak, Frau Dr. Mieke, Frau Prof. Dr. Krause-Girth, Herrn Knoll , FrauDr. Johna, Frau Dr. l l l ies, Herrn Dr. Hornke, Herrn Dr. Holfelder, Frau Prof. Dr. Henneberg,Herrn Dr. Heckmann, Herrn Dr. Glatzel, Herrn Dr. Conrad und Herrn Andor (DrucksachelV - 14) fasst der 112. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Arztetag fordert die Bundesregierung sowie die Landesregierungenauf, ausreichend Mittel zur Subventionierung von Arbeitsplätzen für behinderteMenschen zur Verfügung zu stel len.

Wertschätzung und gesellschaftliche Anerkennung sind eng mit der Erwerbstätigkeitverbunden. ln dem Maße, wie es gelingt, behinderte Menschen in den Arbeitsmarkteinzugliedern, erwerben sie eigenständige sozialrechtl iche Ansprüche und müssennicht als "Almosenempfänger" in Erscheinung treten.

Darüber hinaus trägt die Einrichtung behindertengerechter Arbeitspläte zu einemgesamtgesellschaft l ichen Gelingen bei.

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Eine engmaschige hausärztl iche und weniger dichte fachärztl iche Versorgungbedeutet eine Trennung dieser beiden ambulanten Versorgungswege in binähausärztl iche Primär- und eine fachärzfl iche sekundärebene.

Der Deutsche Arztetag lehnt jede Form von verpflichtenden Primärarztmodellen ab.Anspruch und Ziel muss ein ungehinderter räumlich und zeit l ich naher Zugang derPatienten sowohl zur hausärztlichen als auch zur fachärztlichen Versorgungsebenesein.

3. Neuordnung der vertragsärzflichen Vergürtung

Auf Antrag von Herrn Dr. med. Lipp (Drucksache Vl - 35) fasst der 111. Deutsche Arztetaqfolgende Entschließung :

Der Deutsche Arztetag widerspricht ausdrücklich der Darstel lung, dass dasMorbiditätsrisiko zu großen Teilen künftig nicht mehr von der Vertragsärzteschaftgetragen wird.

Begründung:

Die neue Systematik der vertragsärztlichen Vergütung durch dasGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) führt in keiner Weise dazu, dassdas Morbiditätsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird.

Die Pauschalierung vertragsärztlicher Leistungen führt dazu, dass dasMorbiditätsrisiko weiterhin von der Vertragsärzteschaft getragen wird. Dennunabhängig davon, wie viele Arzt-Patienten-Kontakte stattf indÄn, wird für dieBasisleistung ledigl ich die Versicherten- respektive die Grundpauschale vergütet.

Die Systematik der Regelleistungsvolumina (RLV) ist nicht vereinbar mit derAussage, ,,Das Morbiditätsrisiko wird von den gesetzl ichen Krankenkassengetragen". Zum einen sind vertragsärztl iche Leistungen nach demWirtschaft l ichkeitsgebot ($ 12 SGB V) zu erbringen, zum anoeren werden aberdiese Leistungen, die über die RLV hinaus erbracht werden, mit einemabgestaffelten Punktwert vergütet. Die Folge ist, dass auch mit Beibehaltung derRLV-Systematik das Morbiditätsrisiko weiterhin von der Arzteschaft getragen wird.

Basis für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und somit für die Festsetzungder Regelleistungsvolumina ab dem Jahr 20og ist die nochgrundlohnsummenorientierte Gesamtvergütung aus dem Jahr 2008, sofern derBehandlungsbedarf über den Leistungsbedarf abgebildet wird. Jedoch fehlen beider Gesamtvergütung 2008 f inanziel le Mittel in Höhe von etwa 30 Prozent, d. h. dietatsächliche Morbidität ist nicht gedeckt. Auf Basis dieser unterf inanziertenGesamtvergütung wird ledigl ich die Morbiditätsentwicklung gemessen und nicht dieMorbidität. Damit wird die Unterf inanzierung nicht aufgehoben, sonder fortgeführt.

4. Medizinische versorgung von Menschen mit Behinderungen

Auf Antrag von Herrn Dr. med. Peters (Drucksache Vl - 60) fasst der 111. Deutsche Arzietaofolgende Entschließung :

Der deutsche Arztetag fordert die Bundesregierung auf, das mitlenveiieverabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nätionen 1Utt l über die Rechtebehinderter Menschen zu rati f izieren und auf eine angemessene medizinischeVersorg ung hinzuwirken.

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Begründung:

Erwachsene Patienten mit schwerer geistiger, körperlicher und mehrfacherBehinderung erhalten oft nicht die erforderliche kurative, präventive undrehabil itative Versorgung. Für behinderte Kinder und Jugendliche gibt es mittlerweiledurch die Schaffung von 128 Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) eineflächendeckende ambulante Versorgung. Die SPZ konnten entstehen, weil 1g8gdurch Einführung des $ 119 im Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Voraussetzungendazu geschaffen worden sind.

Wenn diese Patienten aber über 18 Jahre alt werden, bricht diese Versorgung ao.

Das deutsche Gesundheitssystem ist strukturell wie organisatorisch nicht auf dieVersorgung schwer behinderler Erwachsener eingerichtet. Die Qualif ikation oerArzte (und anderer Gesundheitsberufe), die organisatorischenRahmenbedingungen, die Vergütungssystematik (im ambulanten wie im stationärenSektor) und die alltägliche Behandlungspraxis werden in Deutschland den legitimenAnforderungen von Menschen mit Behinderungen nicht durchgehend gerecht.

Die Forderungen des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mitBehinderungen aus dem Jahre 20Q6, das seit kurzem internationale Gültigkeiterlangt hat und zur Ratif izierung in Deutschland ansteht, werden in Deutschland aufdem Gebiet der Gesundheitsversorgung nicht durchgehend erfüilt.

Menschen mit Behinderung, die im Sozialhilfebezug oder die sonst in Armut leben,sind seit dem GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahre 2004 von manchenGesundheitsleistungen ausgeschlossen, weil sie die notwendigen finanziellen Mitteldafür nicht aufbringen können.

Trotz einschlägiger Berichte vieler Arztinnen und Arzte in Klinik und Praxis, trotzvieler Stellungnahmen der Fachverbände der Behindertenhilfe auch an oasBundesministerium für Gesundheit bekennt die Bundesregierung in derBeantwortung der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.05.2008, über keinerelevanten Informationen zum Gesundheitszustand der Menschen mit geistigerBehinderung bzw. über Schwierigkeiten in der äztl ichen Versorgung zu verfügen.

Es ist zu prüfen, ob die Forderungen des UN-Übereinkommens, speziell in Artikel 25(Gesundheit) und Arlikel 26 (Habil itation und Rehabil itation), in der BundesrepublikDeutschland umgesetzt sind bzw. welche Schritte zur Umsetzung aus Sicht derArzteschaft zur Realisierung zu unternehmen sind.

Essentiell für eine behindertengerechte Versorgung sind:

- Arztinnen und Arzte mit entsprechenden eualif ikailonen

- Barrierefreiheit der medizinischen Einrichtungen

- 9in niedrigschwelliger Zugang zu geeigneten lnstitutionen (analog zu densozialpädiatrischen Zentren) mit zielg ruppenspezifischen Leistungen

- Krankenhäuser, die Patienten mit komplexen Behinderungen angemessenversorgen können

- Sicherstellung der bedar-fsgerechten Versorgung mit Medikamenten, Heil- undHilfsmitteln auch bei überdurchschnitf l ichem Bedar-f unterBudgetierungsbedingungen in der alltäglichen praxis

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- Finanzierung des Mehraufwandes bei der Betreuung vonBehinderung im ambulanten und stationären Sektor

Die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung von Menschen miteinschließlich pflegebedürftiger Menschen ist ein besonderesdeutschen Arzteschaft.

5. Ambulante Ethikheratung

Menschen mit

BehinderungenAnliegen der

Auf Antrag von Herrn Dr. med. Lipp (Drucksache Vl - 61) beschließt der 111. DeutscheArztetag:

Der 111. Deutsche Arztetag fordert die Bundesärztekammer sowie dieLandesärztekammern auf, geeignete, aber auch berufsrechtskonforme MaßnahmenfÜr eine ambulante Ethikberatung in Deutschland zu entwickeln, um Hausärzten beiethischen Grenzfäl len eine Unterstützung zur Einholung einer fachlichenZweitmeinung oder eines Ethikvotums anbieten zu können.

Begründung:

In Deutschland konzentrieden sich die Bemühungen der Ethikberatung bisherhauptsächlich auf stationäre Einrichtungen. In jüngster Zeit hat jedoch der Bedar-f anEthik-Beratung aufgrund der medizinischen Möglichkeiten und der jurist ischenUnsicherheiten gerade für moralische All tagsprobleme im Hausarztbereichzugenommen. Eine vernetzte ambulante Ethikberatung sowie eine speziel le Fort-und Weiterbi ldung dazu exist iert nur in Ansätzen.

Mit Bl ick auf die gesundheitspoli t ischen Entwicklungen ist mit einer Zunahme derproblematischen Grenzfäl le in der ambulanten medizinischen Versorgung zt)rechnen. Deshalb müssen Hausärzte auf Wunsch die Möglichkeit einerprofessionellen, interdiszipl inären ambulanten Ethikberatung bekommen.

Trotz der grundsätzl ich anderen Rahmenbedingungen und inhalt l ichenFragestel lungen stimmen die Aufgaben von ambulanter Ethikberatung mit denen imKrankenhaus überein und soll ten sich auf die:

- Beratung bei medizinischen Problemfällen und ethischen Konfl ikten im Einzelfal l(fachliche Zweitmeinung oder Ethikvotum durch Ethikkonsil bzw. -komitee),

- Veröffentl ichung von ethischen Entscheidungen im Arzteblatt,

- Koordination von Fort- und Weiterbi ldung zu ethischen Themen

konzentrieren.

Eine Beratung könnte in ambulanten Problemsituationen zum einen durch dieEinholung einer standesrechtl ich autorisierten fachlichen Zweitmeinung erfolgen, wodie Behandlungsentscheidung eigentl ich klar, aber der Wunsch nach AbsiCherungbeim Hausarzt vorhanden ist. Die Verantwortung bleibt dabei beim behandelndenHausarzt.

In ethisch schwierigen Fällen könnte die Beratung durch ein Ethik-Komitee oderKonsil iar- oder Liaisondienste erfolgen. Sie könnten die Entscheidungskultur in derambulanten Versorgung auf unterschiedlichen Ebenen verbinden.

Die ambulante Ethikberatung kann einen wichtigen Beitrag zur moralischenWeiterentwicklung leisten und die moralische Integrität des Hausarztes bei

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Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung entspr icht jahrelangen Forderungen derArzteschaft.

In der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvent ion, die am 6. März 1992gegenüber den Vereinten Nat ionen abgegeben wurde, behiel t s ich dieBundesrepubl ik Deutschland trotz der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvent ionu. a. ausdrückl ich vor, Inländer und Ausländer recht l ich verschieden zu behandeln.Daher haben insbesondere minderjähr ige Asylbewerber, aber auch Kinder vonEltern ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinderund Jugendl iche zum Beispiel hinsicht l ich der Schulpf l icht oder beiSozial leistungen. Die effekt ive Umsetzung der Rechte der Kinder im Asyl- undAusländerrecht ist dr ingend geboten.

Angesichts der Rücknahme der Vorbehaltserklärung bi t tet der 113. DeutscheArztetag die Gesetzgeber auf Bundes- und Länderebene, die Gesetzesanwendungkri t isch zu überprüfeh sowie entsprechende Anpassungen im Asyl- , Aufenthalts- undSozialrecht vorzunehmen.

3. Konsequente Umsetzung der IJN-Behindertenrechtskonvention alswichtige Aufgabe für Änteschaft und Gesettschaft

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V - 17) unterBerücksichtigung des Antrags von Herrn Dr. Peters (Drucksache V - 17a) fasst der1 1 3. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

lm Jahr 2006 haben die Vereinten Nat ionen das Übereinkommen über die Rechtevon Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Die Konvent ion versteht s ich alsKonkret is ierung der al lgemeinen Menschenrechte angesichts der besonderenLebenssituat ion von Menschen mit Behinderung; sie wurde im Januar 2009 von derBundesregierung ratifiziert und ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraftgetreten.

Der 113. Deutsche Arztetag 2010 sieht die Notwendigkeit einer konsequentenUmsetzung der Konvent ion durch die Arzteschaft und unterstützt uneingeschränktdie Forderung der Konvent ion nach einer bedarfsgerechten medizinischenVersorgung von Menschen mit Behinderungen, die der Qual i tät und dem Standardder Versorgung von Menschen ohne Behinderungen entspr icht. Sie ist einewesent l iche Voraussetzung für ein selbstbest immtes Leben und die vol le undgleichberecht igte Tei lhabe.

Ein wicht iger Schri t t dazu ist die von der Zentralen Ethikkommission zur Wahrungethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (ZentraleEthikkommission) bei der Bundesärztekammer erstel l te und im Deutschen Arzteblattvom 19. Februar 2010 veröffent l ichte Stel lungnahme ,,Die neue UN-Konvent ion fürdie Rechte von Menschen mit Behinderung als Herausforderung für das ärzt l icheHandeln und das Gesundheitswesen".

Die Umsetzung der Konvention erfordert eine dauerhafte öffentlicheAuseinandersetzung und Reflekt ion, Berei ts auf dem 112. Deutschen Aztetag 2009wurden die Verantwortung der Arzteschaft bei der Umsetzung der Konventionhervorgehoben und die viel fäl t igen Ursachen für die Def iz i te in der medizinischenVersorgung von Menschen mit Behinderung aufgezeigt.

Auf dem Weg zu einer konsequenten Umsetzung der Konvent ion imGesundheitswesen müssen konkrete Vorschläge real is ierbarer Maßnahmenaufgezeigt werden, die sich insbesondere an den in der stel lungnahme der

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Zentralen Ethikkommission herausgehobenen Bereichen, wie z. B. Aus-, Weiter-und Fortbi ldung der Arzte, Anreize für eine behindertengerechte Ausstattung vonPraxen und Klin iken, assist ive Technologien und spezif ische Versorg u n gsforsch ung,orientieren. Vor diesem Hintergrund unterstützt und begrüßt der Deutsche Arztetagden Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer zur Erarbeitung einesPosit ionspapiers ,,Medizinische Behandlung und Betreuung von Menschen mitBehinderung" .

Dabei spricht sich der Deutsche Arztetag zugleich nachdrücklich dafür aus, dass dieUmseizung der Konvention durch die Arzteschaft unter Wahrung des notwendigenAugenmaßes erfolgen muss: Eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung vonMenschen mit Behinderungen kann nicht al lein durch die Arzteschaft gewährleistetwerden. Der erhöhte Aufwand anZeit und Ressourcen muss durch organisatorischeund strukturel le Anpassungen im Gesundheitswesen entsprechend f lankiert undfinanziert werden.

Der Deutsche Arztetag begrüßt in diesem Zusammenhang das Vorhaben derBundesregierung, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zu erarbeitenund sich mit den Organisationen und lnsti tut ionen, die am Prozess der Umsetzungbetei l igt sind, auszutauschen. In Analogie zu den bewährten sozialpädiatr ischenZentren (SPZ) die Behinderte bis zum 18. Lebensjahr versorgen, sol l tenmedizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) etablief i werden.

4. Altersfestlegung bei minderjährigen Jugendlichen

Auf Antrag von Herrn Prof. Dr. Dr. habil . Dietr ich und Herrn Dr. Scholze (Drucksache V - 93)fasst der 113. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Aufgrund mehrfacher, weiterer Altersfeststel lungen bei minderjährigen Flüchtl ingendurch Röntgen der Handwurzelknochen wird nochmals an die Arztetagsbeschlüssevon 1995 und 2007 erinnert.

Danach ist die Betei l igung von Arztinnen und Arzten zur Feststel lung des Alters mita l ler Entschiedenhei t abzulehnen.

5. Abschiebehaft und Abschiebung

Auf Antrag von Herrn Prof. Dr. Dr. habil . Dietr ich und Herrn Dr. Scholze (Drucksache V - g4)fasst der 113. Deutsche Arztetag folgende Entschließung:

Freiheitsentzug und Abschiebehaft bedeuten eine hohe psychische Belastung, diestr i f f t insbesondere auf Flüchtl inge zrr, die als Kinder und unbegleitete minderjährigeFlüchtl inge nach Deutschland kommen und einen Asylantrag stel len.

Flüchtl ingskinder und unbegleitete minderjährige Jugendliche (UMF) haben alsbesonders schutzbedürft ige Personen (EU-Richtl inien 1 und 2) und nach der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) Anrecht auf Schutz und Betreuung, sie dürfen nichtin Abschiebungshaft genommen und abgeschoben werden.

Die Psyche eines Kindes ist besonders verletzl ich, da sein noch ungefestigtes Welt-und Selbstbi ld sich an der Traumaerfahrung orientiert und folgl ich geprägt ist vontraumabezogenen Erwartungen (vgl. Fischer, G., Riedesser, p., 2003).

Diese erneuten Belastungen vertiefen Traumafolgestörungen wie Angste,Hoffnungslosigkeit, Depressionen und ggf. Suizidali tät.