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1 Prüfungsordnung (BPO) für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Bielefeld (University of Applied Sciences) vom 28.08.2007 in der Fassung der Änderung vom 20.07.2009 und vom 08.08.2011 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG -) vom 31.10.2006 (GV. NRW S. 474) hat der Fachbe- reich Ingenieurwissenschaften und Mathematik der Fachhochschule Bielefeld die folgende Ordnung erlassen: I n h a l t s ü b e r s i c h t I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung § 2 Ziel des Studiums; Zweck der Prüfung; Akademischer Grad § 3 Eignung für das Studium § 4 Studienvoraussetzungen § 5 Studienumfang; Lehrangebot § 6 Formen der Lehrveranstaltungen § 7 Umfang und Gliederung der Prüfungen § 8 Organisation der Prüfungen; Prüfungsausschuss § 9 Prüfende und Beisitzende § 10 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen § 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen § 13 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß II. Studienbegleitende Prüfungen § 14 Ziel, Umfang und Form der studienbegleitenden Prüfungen, Testate § 15 Zulassung zu studienbegleitenden Prüfungen § 16 Durchführung von Prüfungen § 17 Klausurarbeiten § 18 Mündliche Prüfungen III. Studium § 19 Prüfungen und Testate § 20 Auslandsstudiensemester IV. Praxisphase § 21 Inhalt der Praxisphase § 22 Praxisstelle § 23 Betreuung der Studierenden während der Praxisphase V. Abschluss des Bachelorstudiums § 24 Beendigung des Bachelorstudiums § 25 Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) § 26 Zulassung zur Bachelorarbeit § 27 Ausgabe und Bearbeitung der Bachelorarbeit § 28 Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit § 29 Kolloquium VI. Ergebnis der Bachelorprüfung § 30 Ergebnis der Bachelorprüfung § 31 Zeugnis, Gesamtnote, Bachelorurkunde, Diploma Supplement

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Prüfungsordnung (BPO) für den Bachelorstudiengang

Maschinenbau an der Fachhochschule Bielefeld (University of Applied Sciences)

vom 28.08.2007 in der Fassung der Änderung vom 20.07.2009 und vom 08.08.2011

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG -) vom 31.10.2006 (GV. NRW S. 474) hat der Fachbe-reich Ingenieurwissenschaften und Mathematik der Fachhochschule Bielefeld die folgende Ordnung erlassen:

I n h a l t s ü b e r s i c h t

I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung § 2 Ziel des Studiums; Zweck der Prüfung; Akademischer Grad § 3 Eignung für das Studium § 4 Studienvoraussetzungen § 5 Studienumfang; Lehrangebot § 6 Formen der Lehrveranstaltungen § 7 Umfang und Gliederung der Prüfungen § 8 Organisation der Prüfungen; Prüfungsausschuss § 9 Prüfende und Beisitzende § 10 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen § 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen § 13 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß

II. Studienbegleitende Prüfungen § 14 Ziel, Umfang und Form der studienbegleitenden Prüfungen, Testate § 15 Zulassung zu studienbegleitenden Prüfungen § 16 Durchführung von Prüfungen § 17 Klausurarbeiten § 18 Mündliche Prüfungen

III. Studium § 19 Prüfungen und Testate § 20 Auslandsstudiensemester

IV. Praxisphase § 21 Inhalt der Praxisphase § 22 Praxisstelle § 23 Betreuung der Studierenden während der Praxisphase

V. Abschluss des Bachelorstudiums § 24 Beendigung des Bachelorstudiums § 25 Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) § 26 Zulassung zur Bachelorarbeit § 27 Ausgabe und Bearbeitung der Bachelorarbeit § 28 Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit § 29 Kolloquium

VI. Ergebnis der Bachelorprüfung § 30 Ergebnis der Bachelorprüfung § 31 Zeugnis, Gesamtnote, Bachelorurkunde, Diploma Supplement

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VII. Schlussbestimmungen

§ 32 Einsicht in die Prüfungsakten § 33 Ungültigkeit von Prüfungen § 34 Inkrafttreten; Veröffentlichung

Anlage 1: Studienverlaufspläne Anlage 2: Modulverzeichnis

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I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich der Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung gilt für den Abschluss des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Maschinen-bau an der Fachhochschule Bielefeld. Sie regelt die Prüfungen in diesem Studiengang.

§ 2

Ziel des Studiums; Zweck der Prüfung; Akademischer Grad (1) Die Bachelorprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudi-

ums und dient des Weiteren der Qualifizierung für ein Masterstudium an einer Fachhochschule oder an einer Universität.

(2) Das Studium, welches zur Bachelorprüfung führt, soll unter Beachtung der allgemeinen interna-tionalen Studienziele den Studierenden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere neben den anwendungsbezogenen, auch theoriebezogene Inhalte ihres Studien-fachs vermitteln und sie befähigen, ingenieurmäßige Methoden international anzuwenden, pra-xisgerechte Problemlösungen zu erarbeiten und dabei auch außerfachliche Bezüge zu beach-ten. Dies betrifft insbesondere den immer stärker werdenden Einsatz von rechnergestützten Prozessen und Dienstleistungen im Maschinenbau.

(3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Studierenden die für eine selbstän-dige Tätigkeit im Beruf notwendigen wissenschaftlichen Fachkenntnisse erworben haben.

(4) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird im Bachelor-Studiengang Maschinenbau der Grad "Bachelor of Engineering" (Kurzform: „B.Eng.") verliehen.

§ 3

Eignung für das Studium Es wird erwartet, dass die Studienbewerber ausreichende mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse sowie praktische Fähigkeiten mitbringen und dass das Realisieren technischer Aufga-benstellungen ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Da die Möglichkeit vorgesehen ist, dass wegen des gewünschten Auslandsaufenthaltes Teile der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten werden, sind gute Englischkenntnisse sehr wünschenswert.

§ 4

Studienvoraussetzungen (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder durch

eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Das Nähere ergibt sich aus § 49 Abs. 1 bis 3 HG und der Verordnung über die Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife (Qualifikationsverordnung Fachhochschule – QVO-FH vom 20.06.2002, SGV. NRW. 223, in der jeweils geltenden Fassung). Trotz Vorliegens der all-gemeinen Zulassungsvoraussetzungen kann die Einschreibung bzw. der Studiengangwechsel versagt werden, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang endgültig nicht bestanden hat.

(2) Als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums wird neben der Fachhochschulreife der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert.

(3) Das Praktikum dauert drei Monate. Es ist spätestens bis zum Beginn des vierten Semesters nachzuweisen.

(4) Der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Qualifikation für das Studi-um durch das Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule für Technik, Fachrichtung Metalltechnik, erworben wurde.

(5) Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf die praktische Tätigkeit angerech-net. Entsprechendes gilt für einschlägige Tätigkeiten in der Bundeswehr sowie im Zivil- und Entwicklungsdienst.

(6) Das Praktikum soll Tätigkeiten umfassen, die aus folgenden Bereichen gewählt werden: a) Fertigungsverfahren; b) Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau;

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c) Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen; d) Qualitätskontrolle (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung); e) Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs.

(7) Studienbewerberinnen und -bewerber ohne den Nachweis der Qualifikation durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) können gemäß § 49 Abs. 6 HG in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Prüfung zum Hoch-schulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung) vom 24.01.2005 (GV. NRW. S. 223) zu einer Zugangsprüfung zugelassen werden, soweit sie das 22. Lebensjahr vollendet, eine Berufsausbildung abgeschlossen und eine mindestens dreijähri-ge berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Das Nähere regelt die Zugangsprüfungsordnung.

(8) Studienbewerberinnen und -bewerber, die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kennt-nisse und Fähigkeiten auf andere Weise als durch ein Studium erworben haben, sind gem. § 49 Abs. 11 HG nach dem Ergebnis einer Einstufungsprüfung berechtigt, das Studium in einem dem Ergebnis entsprechenden Abschnitt des Studiengangs aufzunehmen, soweit nicht Rege-lungen über die Vergabe von Studienplätzen entgegenstehen. Die Regelungen des Zulas-sungsrechts bleiben unberührt.

(9) Nach dem Ergebnis der Einstufungsprüfung können eine praktische Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 2 bis 4, die Praxisphase gemäß § 20, die Teilnahme an Pflicht- und Wahlveranstaltungen und die entsprechenden Modulprüfungen ganz oder teilweise erlassen werden; dies gilt nicht für die Modulprüfungen, die in der Regel in den letzten beiden Semestern stattfinden. Über die Ent-scheidung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

(10) Das Nähere über Art, Form und Umfang der Einstufungsprüfung regelt die Einstufungsprü-fungsordnung für die Studiengänge der Fachhochschule Bielefeld in der jeweils geltenden Fas-sung.

§ 5

Studienbeginn; Studienumfang; Lehrangebot (1) Die Erstimmatrikulation ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. (2) Das Studium umfasst sieben Semester, in denen die Studierenden an Lehrveranstaltungen der

Fachhochschule Bielefeld, die für den Bachelorstudiengang angeboten werden, teilnehmen. Es gliedert sich in einen Vorlesungsteil (sechs Fachsemester) und eine Praxisphase und ein Ab-schlusssemester, in dem auch die Bachelorarbeit (§§ 25 bis 29) angefertigt wird.

(3) Der Studienumfang beträgt insgesamt 210 ECTS. Eine vollständige Aufzählung der Module ist in der Anlage 2 (Modulverzeichnis) gelistet.

(4) Der Studienplan legt fest, welche Pflicht- und welche Wahlpflichtmodule mit einer Prüfung ab-zuschließen sind. Er ordnet auch die entsprechenden Credits zu. Für Module mit Praktikum oder Hausarbeit werden die im Studienplan ausgewiesenen Credits nach erfolgtem Testat dem bestandenen Modul zugewiesen.

§ 6

Formen der Lehrveranstaltungen Folgende Formen der Lehrveranstaltung werden angeboten: (1) Vorlesung (V): Zusammenhängendes Darstellen eines Lehrstoffes, Vermitteln von Fakten und

Methoden durch die Lehrenden. (2) Seminaristischer Unterricht (SU): Systematisches Durcharbeiten von Lehrstoffen und Zusam-

menhängen, Anwenden auf Fälle aus der Praxis. Die Lehrenden leiten die Veranstaltungen, führen in die Thematik ein, stellen Aufgaben, geben Lösungshilfen.

(3) Übungen (Ü): Die Studierenden arbeiten einzeln oder in Gruppen mit, lösen in enger Rückkopp-lung mit den Lehrenden Aufgaben teilweise selbstständig.

(4) Praktikum (P): Erwerben und Vertiefen von Kenntnissen durch Bearbeiten praktischer oder ex-perimenteller Aufgaben. Die Lehrenden leiten die Studierenden an und überwachen die Veran-staltung. Die Studierenden führen praktische Arbeiten und Versuche durch.

(5) Projekte: Bearbeiten eines fachspezifischen oder fachübergreifenden Projektes in einer kleinen Gruppe (Studienarbeit), Präsentation der Ergebnisse in Form eines technischen Berichtes und durch einen Vortrag. Einsatz verschiedener Medien; Übungen in Präsentationstechniken. Ziel: Teamfähigkeit, wesentliche Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift, strukturiertes Vorgehen.

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§ 7 Umfang und Gliederung der Prüfungen

(1) Das Studium wird mit der Bachelorprüfung abgeschlossen. Die Bachelorprüfung gliedert sich in studienbegleitende Prüfungen und einen abschließenden Prüfungsteil.

(2) Die studienbegleitenden Prüfungen sollen zu dem Zeitpunkt stattfinden, an dem das jeweilige Fach im Studium abgeschlossen wird. Sie bestehen aus den Prüfungen gemäß § 19.

(3) Für den erfolgreichen Studienabschuss ist eine Bachelorarbeit anzufertigen. Das Thema der Bachelorarbeit wird in der Regel im sechsten Semester so rechtzeitig ausgegeben, dass das Kolloquium am Ende des siebten Semesters abgelegt werden kann. Das Kolloquium (§ 29) soll innerhalb eines Monats nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden.

(4) Das Studium sowie das Prüfungsverfahren sind so zu gestalten, dass das Studium einschließ-lich der Bachelorprüfung mit Ablauf des siebten Semesters abgeschlossen sein kann. Die Prü-fungsverfahren müssen die Inanspruchnahme von Schutzbestimmungen entsprechend den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes sowie entsprechend den Fristen des Bundeserzie-hungsgeldgesetzes über die Elternzeit und die Ausfallzeiten durch die Pflege von Personen nach § 48 Abs. 5 HG berücksichtigen (§ 64 Abs. 2 Nr. 5 HG).

§ 8

Organisation der Prüfungen, Prüfungsausschuss (1) Für die Prüfungsorganisation ist die Dekanin oder der Dekan des Fachbereiches Ingenieurwis-

senschaften und Mathematik verantwortlich. (2) Für die übrigen durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben ist ein Prüfungsaus-

schuss zu bilden. Der Prüfungsausschuss besteht aus 1. drei Mitgliedern der Professorenschaft, darunter einem vorsitzenden Mitglied und einem stellvertretend vorsitzenden Mitglied, 2. einem Mitglied der Mitarbeiterschaft in Lehre und Forschung mit Hochschulabschluss, 3. zwei Studierenden. Die Mitglieder werden vom Fachbereichsrat gewählt. Entsprechend wird durch die Wahl be-stimmt, wer die Mitglieder mit Ausnahme des vorsitzenden Mitgliedes und des stellvertretend vorsitzenden Mitglieds im Verhinderungsfall vertreten soll. Die Amtszeit der hauptberuflich an der Hochschule tätigen Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. Dies gilt auch für die Vertretungsmitglieder.

(3) Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung. Er entscheidet insbe-sondere über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Er gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Studienpläne. Der Prüfungsausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf das vorsitzende Mitglied, bzw. das stellvertretend vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses übertragen; dies gilt nicht für die Entscheidung über Widersprüche.

(4) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn das vorsitzende Mitglied (oder Stellvertre-tung), ein weiteres Mitglied der Professorenschaft und ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Mitglieds.

(5) Die studentischen Mitglieder wirken bei pädagogisch-wissenschaftlichen Entscheidungen, ins-besondere bei der Anrechnung oder sonstigen Beurteilung von Studien- und Prüfungsleistun-gen und der Bestellung von Prüfenden und Beisitzenden, nicht mit. Darüber hinaus nehmen sie auch nicht an der Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, welche die Festle-gung von Prüfungsaufgaben oder die ihre eigene Prüfung betreffen, teil.

(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme von Prüfungen zugegen zu sein. Ausgenommen sind studentische Mitglieder, die sich im gleichen Prüfungs-zeitraum der gleichen Prüfung unterziehen.

(7) Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Prüfenden und die Beisitzenden unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch das vorsit-zende Mitglied des Prüfungsausschusses zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

§ 9

Prüfende und Beisitzende

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6 (1) Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfenden und die Beisitzenden. Zum Prüfenden darf nur

bestellt werden, wer mindestens die Bachelorprüfung an einer Hochschule oder eine vergleich-bare Prüfung abgelegt oder eine vergleichbare Qualifikation erworben hat und, sofern nicht zwingende Gründe eine Abweichung erfordern, in dem Studienabschnitt, auf den sich die Prü-fung bezieht, eine einschlägige selbständige Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Sind mehrere Prüfende zu bestellen, so soll mindestens eine prüfende Person in dem betreffenden Prüfungsfach ge-lehrt haben. Zu Beisitzenden dürfen nur Personen bestellt werden, die mindestens die Bache-lorprüfung an einer Hochschule oder eine vergleichbare Prüfung abgelegt oder eine vergleich-bare Qualifikation erworben haben (sachkundige Beisitzende). Die Prüfenden sind in ihrer Prü-fungstätigkeit unabhängig. Die Prüfenden und Beisitzenden unterliegen der Amtsverschwie-genheit.

(2) Der Prüfling kann für mündliche Fachprüfungen sowie zum Betreuen der Bachelorarbeit einen oder mehrere Prüfer vorschlagen. Auf den Vorschlag des Prüflings ist nach Möglichkeit Rück-sicht zu nehmen. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Prüfungsverpflichtung mög-lichst gleichmäßig auf die Prüfenden verteilt wird.

(3) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses sorgt dafür, dass dem Prüfling die Namen der Prüfenden rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe soll zugleich mit der Zu-lassung zur Prüfung, in der Regel mindestens zwei Wochen vor der Prüfung oder der Ausgabe der Bachelorarbeit, erfolgen. Die Bekanntmachung durch Aushang ist ausreichend.

§ 10

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studiengang mit vergleichbaren Lehr-

inhalten an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet.

(2) Gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen außerhalb des Geltungsberei-ches des Grundgesetzes werden auf Antrag angerechnet. Für die Gleichwertigkeit sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzverein-barungen maßgebend. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet in der Regel der Prüfungsausschuss über die Anrechnung. Bei Zweifeln in Fragen der Gleichwertig-keit werden die Lehrenden des Fachbereiches oder die Zentralstelle für ausländisches Bil-dungswesen beteiligt.

(3) Sonstige Kenntnisse und Qualifikationen werden auf Antrag auf der Grundlage vorgelegter Un-terlagen angerechnet, sofern sie nicht bereits Voraussetzung für die Zulassung waren.

(4) Fehlversuche in verwandten oder vergleichbaren Prüfungsleistungen sind anzurechnen. (5) Über die Anrechnung nach den Absätzen 1 bis 2 entscheidet der Prüfungsausschuss nach den

Richtlinien des ECTS (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen), im Zwei-felsfall nach Anhörung von für die Fächer zuständigen Prüfenden.

§ 11

Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Prüfungsleistungen sind durch Noten differenziert zu beurteilen. Die Noten für die einzelnen

Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfenden festgesetzt. (2) Sind mehrere Prüfende an einer Prüfung beteiligt, so bewerten sie die gesamte Prüfungsleis-

tung gemeinsam, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Bei nicht übereinstim-mender Beurteilung ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen.

(3) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;

2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht

mehr genügt. Zur weiteren Differenzierung der Bewertung können um 0,3 verminderte oder erhöhte Notenzif-

fern verwendet werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. (4) Bei der Bildung von Noten und Zwischenwerten ergibt ein rechnerischer Wert bis 1,5 die Note "sehr gut" über 1,5 bis 2,5 die Note "gut"

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7 über 2,5 bis 3,5 die Note "befriedigend" über 3,5 bis 4,0 die Note "ausreichend" über 4,0 die Note "nicht ausreichend". Hierbei werden Zwischenwerte nur mit der ersten Dezimalstelle berücksichtigt; alle weiteren

Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen. (5) Den Studierenden ist die Bewertung von Prüfungen und der Bachelorarbeit nach spätestens

sechs Wochen mitzuteilen. Die Bekanntmachung durch Aushang ist ausreichend.

§ 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Studienbegleitende Prüfungen, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, kön-nen zweimal wiederholt werden.

(2) Projektarbeiten, Bachelorarbeit und Kolloquium können je einmal wiederholt werden. (3) Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul aus einem Pflichtwahlkatalog kann

einmalig durch das Bestehen der Prüfung in einem weiteren Modul aus dem zugehörigen Pflichtwahlkatalog kompensiert und ersetzt werden.

§ 13

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Eine Prüfungsleistung gilt als "nicht bestanden" (5,0) bewertet, wenn der Prüfling zu einem Prü-

fungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt oder die Prüfungsleistung nicht vor Ablauf der Prüfung er-bringt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert wird. Wird die gestellte Prüfungsarbeit nicht bearbeitet, steht dies der Säumnis nach Satz 1 gleich.

(2) Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungs-ausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Prüfungsunfähigkeit entsprechend der Prüfungsform bescheinigt. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, so kann die Zulassung zu der ent-sprechenden Prüfungsleistung erneut beantragt werden.

(3) Versucht ein Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als "nicht bestanden" (5,0) bewertet. Wer als Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von der jeweiligen Aufsicht in der Regel nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prü-fungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als "nicht bestanden" (5,0) bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen. Erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Erbringung einer Prüfungsleistung, kann verlangt wer-den, dass diese Entscheidung vom Prüfungsausschuss unverzüglich überprüft wird. Dies gilt entsprechend bei Feststellungen gemäß Satz 1.

II. Studienbegleitende Prüfungen

§ 14 Ziel, Umfang und Form der studienbegleitenden Prüfu ngen, Testate

(1) In den studienbegleitenden Prüfungen soll festgestellt werden, ob die Studierenden Inhalt und Methoden der Prüfungsfächer in den wesentlichen Zusammenhängen beherrschen und die er-worbenen Kenntnisse und Fähigkeiten selbständig anwenden können.

(2) Die Prüfungsanforderungen sind an dem Inhalt der Lehrveranstaltungen zu orientieren, die für das betreffende Prüfungsfach vorgesehen sind. Die studienbegleitenden Modulprüfungen sol-len zu dem Zeitpunkt stattfinden, an dem das jeweilige Modul im Studium abgeschlossen wird.

(3) Die Prüfung besteht in einer schriftlichen Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von mindes-tens einer Stunde (60 Minuten) und höchstens zwei Stunden (120 Minuten) Dauer oder in einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten und höchstens 45 Minuten Dauer. Beide Prü-fungsformen können auch praktische Prüfungsanteile enthalten. Der Prüfungsausschuss legt in der Regel mindestens zwei Monate vor einem Prüfungstermin die Prüfungsform und im Fall ei-ner Klausurarbeit deren Bearbeitungszeit im Benehmen mit den Prüfenden für alle Kandidatin-nen und Kandidaten der jeweiligen Prüfung einheitlich und verbindlich fest.

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8 (4) In Fächern, in denen ein Teil des Lehrstoffes in Praktika oder Hausarbeiten vermittelt wird, ist

zur ordnungsgemäßen Durchführung des Studiums die Teilnahme durch Testat nachzuweisen. Ein Testat wird erteilt, wenn eine regelmäßige und aktive Teilnahme an den dafür vorgesehe-nen Lehrveranstaltungen bescheinigt werden kann oder die Hausarbeit durch den entspre-chenden Dozenten der die Aufgabe gestellt hat, akzeptiert wird.

(5) Eine Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mindestens als ausreichend bewertet worden ist.

(6) Die Projektarbeit erhält das gleiche Gewicht wie eine studienbegleitende Prüfung.

§ 15 Zulassung zu studienbegleitenden Prüfungen

(1) Zu einer studienbegleitenden Prüfung kann nur zugelassen werden, wer 1. gem. § 48 HG bzw. § 52 Abs. 1 HG immatrikuliert ist, 2. die gem. § 14 Abs. 4 geforderten Testate erbracht hat.

(2) Der Antrag auf Zulassung ist bis zu dem vom Prüfungsausschuss festgesetzten Termin schrift-lich an den Prüfungsausschuss zu richten. Der Antrag kann für mehrere Prüfungen zugleich gestellt werden, wenn diese Prüfungen innerhalb desselben Prüfungszeitraums oder die dafür vorgesehenen Prüfungstermine spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Se-mesters stattfinden sollen.

(3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen oder bis zu einem vom Prüfungsausschuss festgesetzten Termin nachzureichen, sofern sie nicht bereits früher vorgelegt worden ist: 1. die Nachweise über die in den Abs. 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen, 2. eine Erklärung über bisherige Versuche zur Ablegung entsprechender Prüfungen und einer

Bachelorprüfung im gleichen Studiengang, 3. eine Erklärung darüber, ob bei mündlichen Prüfungen einer Zulassung von Zuhörenden wi-

dersprochen wird. Ist es nicht möglich, eine nach Satz 1 erforderliche Unterlage in der vorgeschriebenen Weise beizubringen, kann der Prüfungsausschuss gestatten, den Nachweis auf andere Art zu führen.

(4) Der Antrag auf Zulassung zu einer Prüfung kann schriftlich beim Prüfungsausschuss bis eine Woche vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Nennung von Gründen und ohne Anrech-nung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche zurückgenommen werden.

(5) Über die Zulassung entscheidet das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses und im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.

(6) Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die in dem Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder 2. die Unterlagen unvollständig sind und nicht bis zu dem vom Prüfungsausschuss festgesetz-

ten Termin ergänzt werden.

§ 16 Durchführung von Prüfungen

(1) Die studienbegleitenden Prüfungen finden in deutscher Sprache statt. (2) Für jedes Prüfungsfach sind drei Prüfungstermine je Studienjahr anzusetzen. Die studienbe-

gleitenden Prüfungen sollen innerhalb eines Prüfungszeitraums stattfinden, der vom Prü-fungsausschuss festgesetzt und bei Semesterbeginn bekannt gegeben wird. Die Prüfungs-termine sollen so angesetzt werden, dass dadurch nach Möglichkeit keine Lehrveranstaltun-gen ausfallen.

(3) Die Prüfungstermine werden dem Prüfling mindestens zwei Wochen vor der betreffenden Prü-fung bekannt gegeben. Die Bekanntmachung durch Aushang ist ausreichend.

(4) Der Prüfling hat sich auf Verlangen der aufsichtsführenden Person mit einem amtlichen Aus-weis auszuweisen.

(5) Macht der Prüfling durch ein ärztliches Zeugnis oder auf andere Weise glaubhaft, dass er wegen ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilwei-se in der vorgesehenen Form abzulegen, kann gestattet werden, gleichwertige Prüfungsleis-tungen in einer anderen Form zu erbringen. Im Zweifel können Nachweise über die körperli-che Behinderung gefordert werden. Die Prüfungsbedingungen sind so zu gestalten, dass be-hinderte Personen nach Möglichkeit keine Nachteile erleiden.

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§ 17 Klausurarbeiten

(1) In den Klausurarbeiten sollen Studierende nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit und mit beschränkten Hilfsmitteln Probleme aus Gebieten des jeweiligen Prüfungsfachs mit geläufi-gen Methoden der Fachrichtung erkennen und auf richtigem Wege zu einer Lösung finden können. Problemstellung und Beantwortung erfolgen in deutscher Sprache.

(2) Eine Klausurarbeit findet unter Aufsicht statt. Über die Zulassung von Hilfsmitteln entscheiden die Prüfenden.

(3) Die Prüfungsaufgaben einer Klausurarbeit werden in der Regel von nur einer prüfenden Per-son gestellt. In fachlich begründeten Fällen, insbesondere wenn in einem Prüfungsfach meh-rere Fachgebiete zusammenfassend geprüft werden, kann die Prüfungsaufgabe auch von mehreren Prüfenden gestellt werden. In diesem Fall legen die Prüfenden die Gewichtung der Anteile an der Prüfungsaufgabe vorher gemeinsam fest; ungeachtet der Anteile und ihrer Ge-wichtung beurteilt jede prüfende Person die gesamte Klausurarbeit. Abweichend von Satz 3 zweiter Halbsatz kann der Prüfungsausschuss wegen der Besonderheit eines Fachgebiets bestimmen, dass die Prüfenden nur die Teile der Klausurarbeit beurteilen, die ihrem Fachge-biet entsprechen.

(4) Klausurarbeiten sind in der Regel von zwei Prüfenden zu bewerten. Sofern der Prüfungsaus-schuss aus zwingenden Gründen eine Abweichung zulässt, sind die Gründe aktenkundig zu machen. Bei nicht übereinstimmender Bewertung einer Klausurarbeit ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wenn die Differenz der beiden Noten nicht mehr als eine Note beträgt. Beträgt die Differenz mehr als eine Note, wird vom Prüfungsaus-schuss eine dritte prüfende Person bestimmt. In diesem Fall ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der drei Einzelbewertungen. Eine Klausur kann jedoch nur dann als mit der Note 4,0 oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei der Noten 4,0 oder besser sind. In den Fällen des Abs. 3 Satz 2 bewerten die Prüfenden die Klausurarbeit gemäß § 9 Abs. 1 gemeinsam; liegt der Fall des Abs. 3 Satz 4 vor, wird die Bewertung für den Teil der Klausurarbeit vorgenommen, der dem Fachgebiet entspricht, entsprechend der vorher festge-legten Gewichtung der Anteile.

§ 18

Mündliche Prüfungen (1) Mündliche Prüfungen werden in der Regel vor einer prüfenden Person in Gegenwart eines

sachkundigen Beisitzenden (§ 9 Abs. 2) oder von mehreren Prüfenden (Kollegialprüfung) als Einzelprüfung abgelegt. Hierbei wird jeder Prüfling in einem Prüfungsfach grundsätzlich nur von einer Person geprüft. Beisitzende dürfen keine Prüfungsfragen stellen. Vor der Festset-zung der Note hat die prüfende Person die Beisitzenden oder die anderen Prüfenden zu hö-ren.

(2) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung, insbesondere die für die Beno-tung maßgeblichen Tatsachen, sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prü-fung ist dem Prüfling im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zugeben. Die Bekannt-gabe und Erläuterung des Ergebnisses ist vom Prüfling schriftlich zu bestätigen.

(3) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungszeitraum der gleichen Prüfung unterziehen wollen, werden nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörende zugelassen, sofern nicht bei der Meldung zur Prüfung widersprochen wird. Die Zulassung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

III. Studium

§ 19 Prüfungen und Testate

(1) Die angegebenen Fächer werden Module genannt und die zugehörigen Prüfungen Modulprü-fungen. Die ausführliche Beschreibung der Module ist in Anlage 2 enthalten. Module, die aus einem Katalog gewählt werden müssen, werden als Pflichtwahlmodule bezeichnet.

In folgenden Pflichtmodulen sind Modulprüfungen abzulegen: 1. Einführung Maschinenbau - Ingenieurmäßige Projektbearbeitung

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2. Höhere Mathematik a 3. Höhere Mathematik b 4. Höhere Mathematik c 5. Werkstoffkunde a 6. Werkstoffkunde b 7. Experimentalphysik a 8. Experimentalphysik b 9. Technische Mechanik a 10. Technische Mechanik b 11. Technische Mechanik c 12. Maschinenelemente a 13. Maschinenelemente b 14. Maschinenelemente c 15. Maschinenbau-Informatik 16. Betriebswirtschaft 17. Fertigungsverfahren 18. Thermodynamik 1 19. Thermodynamik 2 20. Konstruktionssystematik 21. Numerische Mathematik 22. Finite Elemente 1 23. Strömungsmechanik 24. Elektrische Maschinen 25. Regelungstechnik 26. Messtechnik 27. Projektarbeit-Maschinenlabor 28. Technisches Englisch 29. Maschinendynamik 30. Qualitätswesen (K)/ Systementwicklung

(2) In folgenden Pflichtmodulen ist vor Ableistung der Modulprüfung ein Testat zu erbringen: 1. Werkstoffkunde a 2. Werkstoffkunde b 3. Experimentalphysik a 4. Experimentalphysik b 5. Maschinenelemente a 6. Maschinenelemente b 7. Maschinenelemente c 8. Einführung Maschinenbau - Ingenieurmäßige Projektbearbeitung 9. Maschinenbauinformatik 10. Konstruktionssystematik 11. Finite Elemente 1 12. Maschinenlabor

(3) Je nach gewählter Studienrichtung müssen zwei Pflichtmodule studiert werden Studienrichtung Konstruktion 1 A1 Energietechnik 1 A2 Strömungsmaschinen Studienrichtung Konstruktion 2 A1 Materialflusssysteme 1 A2 Transporttechnik 1 (4) Aus dem B-Katalog sind nach Studienberatung durch den Sprecher der Vertiefungsrichtung 3

Module auszuwählen: 1. Energietechnik 2 2. Materialflusssysteme 2 3. Transporttechnik 2 4. Kolbenmaschinen 5. Finite Elemente 2 6. Hydraulik und Pneumatik 7. Antriebssysteme

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8. Maschinendynamik 2 9. Produktinnovation 10. Maschinenakustik 11. Produktdatenmanagement

(5) Darüber hinaus muss ein weiteres Modul im Umfang von mindestens 5 ECTS studiert werden, dass auch aus einem anderen Studiengang oder Fachbereich gewählt werden kann.

(6) Aus den Modulkatalogen B darf nach eingehender Studienberatung durch den beratenden Hochschullehrer maximal jeweils ein Modul gegen ein anderes Modul ausgewechselt werden.

(7) Zusätzlich zu den bisher aufgeführten Modulen sind insgesamt sechs Exkursionen zu absol-vieren, von denen mindestens vier in Begleitung eines Hochschullehrers stattfinden müssen. Die Teilnahme ist durch Testat nachzuweisen.

§ 20

Auslandsstudiensemester Zur Erweiterung der Sprachkenntnisse und des Fachwissens kann auch ein Studiensemester in einer ausländischen Hochschule absolviert werden. Die dort erfolgreich abgeschlossenen Module können auf Antrag anerkannt werden. Wird ein Auslandstudiensemester von mindesten 3 Monaten Dauer und gemäß den wie folgt genann-ten Bedingungen vorab beantragt und absolviert, dann wird dieser Sachverhalt im Zeugnis beschei-nigt. Zum Auslandsstudiensemester wird zugelassen, wer die Modulprüfungen des Kernstudiums, die bis zum 4. Studiensemester abzuleisten sind, bis auf eine Modulprüfung abgeleistet hat. Über die Zulassung entscheidet das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. Voraussetzung ist außer-dem der Nachweis eines Studienplatzes an einer ausländischen Hochschule. Zur Anerkennung des Studiensemesters an einer ausländischen Hochschule sind nachzuweisen:

1. 16 Semesterwochenstunden Studium, 2. zwei anerkannte Modulprüfungen/Studienleistungen in Fächern nach Wahl.

IV. Praxisphase

§ 21 Inhalt der Praxisphase

Der siebensemestrige Studiengang Maschinenbau beinhaltet eine berufspraktische Tätigkeit von 12 Wochen, deren Arbeitsaufwand 14 ECTS-Punkte beträgt. Die Praxisphase soll zu Beginn des siebten Semesters (Abschlusssemester) durchgeführt werden. Die Durchführung der Praxisphase soll die Studierenden an die berufliche ingenieurmäßige Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellung und praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erwor-benen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Nach Möglichkeit soll sich aus der Praxisphase die Abschlussarbeit ergeben.

§ 22 Praxisstelle

(1) Als Praxisstelle kommen alle Einrichtungen in Betracht, deren Aufgaben den ständigen Einsatz von ingenieurmäßig ausgebildeten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern erlaubt. Die Betriebe müssen über Personal verfügen, das von seiner Qualifikation her geeignet ist, die Studierenden während des Praxissemesters zu betreuen. Die Betriebe müssen in der Lage sein, eine dem Ziel des Praxissemesters entsprechende innerbetriebliche Tätigkeit sicherzustellen.

(2) Die Eignung einer Praxisstelle wird nach Möglichkeit von der betreuenden Lehrkraft des Fachbe-reichs vor Antritt des Praxissemesters und mit Abschluss eines Praxisvertrages der Studierenden mit dem Betrieb festgestellt und dem Prüfungsausschuss mitgeteilt. Anerkannte Praxisstellen können in eine im Fachbereich geführte Liste aufgenommen werden.

(3) Über die Durchführung der Praxisphase wird zwischen Betrieb und Studierenden ein Vertrag geschlossen. Der Fachbereich hält hierfür den vom Ministerium empfohlenen Mustervertrag be-

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reit. (4) Die Studierenden können von sich aus eine Praxisstelle vorschlagen, deren Eignung dann von

einer Lehrkraft des Fachbereiches nach Möglichkeit festgestellt werden soll. (5) Den Abschluss eines Vertrages haben die Studierenden unverzüglich dem Prüfungsamt mitzutei-

len und diesen der betreuenden Lehrkraft vorzulegen.

§ 23 Betreuung der Studierenden während der Praxisphase

(1) Die Studierenden werden während der Praxisphase einer betreuenden Lehrkraft zugewiesen. Wenigstens einmal während der Praxisphase sollte sich diese nach Absprache mit den Studie-renden im Betrieb einen Eindruck in die von ihnen ausgeübte Tätigkeit verschaffen.

(2) Die betreuende Lehrkraft bescheinigt die Anerkennung der Praxisphase, wenn die Studierenden nach dem Zeugnis der Ausbildungsstätte die ihnen übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt haben und ein Bericht, der 15 Seiten Umfang nicht überschreiten soll, innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Praxisphase vorgelegt worden ist.

(3) Bei Nichtanerkennung der Praxisphase kann die Praxisphase einmal wiederholt werden.

V. Abschluss des Bachelorstudiums

§ 24 Beendigung des Bachelorstudiums

Das Bachelorstudium Maschinenbau wird durch die Erstellung einer Bachelorarbeit und das sich da-ran anschließende Kolloquium beendet.

§ 25

Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Prüfling befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen

Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus seinem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzel-heiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen, fach-praktischen, und nach den Erfordernissen des Studiengangs, gestalterischen Methoden selb-ständig zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit mit einer ingenieurmäßigen Aufgabenstellung und einer Beschreibung und Erläuterung ihrer Lö-sung.

(2) Die Bachelorarbeit kann von jeder prüfenden Person, welche die Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 erfüllt, ausgegeben und betreut werden. Auf Antrag des Prüflings kann der Prüfungs-ausschuss auch eine Honorarprofessorin oder einen Honorarprofessor oder mit entsprechen-den Aufgaben betraute Lehrbeauftragte gemäß § 9 Abs. 1 mit der Betreuung beauftragen, wenn feststeht, dass das vorgesehene Thema der Bachelorarbeit nicht durch eine fachlich zu-ständige Professorin oder einen fachlich zuständigen Professor betreut werden kann. Die Ba-chelorarbeit darf mit Zustimmung des vorsitzenden Mitgliedes des Prüfungsausschusses in ei-ner Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, wenn sie dort ausreichend be-treut werden kann und dies vorher angezeigt wird.

(3) Für die Themenstellung hat die Kandidatin oder der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Auf Antrag sorgt das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses dafür, dass der Prüfling rechtzeitig ein Thema für die Bachelorarbeit erhält.

§ 26

Zulassung zur Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer

1. die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 erfüllt, 2. die studienbegleitenden Prüfungen bis auf zwei Pflichtwahlmodule bestanden hat.

(2) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie nicht bereits früher vorgelegt worden sind: 1. die Nachweise über die in Absatz 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen, 2. eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Bachelorarbeit und zur Able-gung der Bachelorprüfung im gleichen Studiengang.

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Dem Antrag soll eine Erklärung darüber beigefügt werden, welche prüfende Person zur Ausga-be und Betreuung der Bachelorarbeit bereit ist.

(3) Der Antrag auf Zulassung kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den An-trag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche zurückgenommen wer-den.

(4) Über die Zulassung entscheidet das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses und im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss. Die Zulassung ist zu versagen, wenn

1. die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder 2. die Unterlagen unvollständig sind.

§ 27

Ausgabe und Bearbeitung der Bachelorarbeit (1) Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit und die Festlegung der Bearbeitungszeit erfolgen

durch den Prüfungsausschuss. Als Zeitpunkt der Ausgabe gilt der Tag, an dem das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses das von der betreuenden Person gestellte Thema der Ba-chelorarbeit der Kandidatin oder dem Kandidaten bekannt gibt. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit ist aktenkundig zu machen.

(2) Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorar-beit) beträgt mindestens zwei und höchstens drei Monate. Das Thema und die Aufgabenstel-lung müssen so beschaffen sein, dass die Bachelorarbeit innerhalb der vorgesehenen Frist ab-geschlossen werden kann. Im Ausnahmefall kann das vorsitzende Mitglied des Prüfungsaus-schusses auf einen vor Ablauf der Frist gestellten und begründeten Antrag die Bearbeitungszeit einmalig um bis zu vier Wochen verlängern. Die die Bachelorarbeit betreuende Person soll zu dem Antrag gehört werden.

(3) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Im Fall der Wiederholung gemäß § 12 Abs. 3 ist die Rückgabe nur zulässig, wenn bei der Anfertigung der ersten Bache-lorarbeit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht worden ist.

(4) § 16 Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

§ 28 Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei dem zuständigen Prüfungsamt, frühestens zwei Monate nach der Ausgabe abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen; bei Zu-stellung der Arbeit durch ein Beförderungsunternehmen ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei dem Unternehmen maßgebend. Bei der Abgabe der Bachelorarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit - selbständig angefertigt worden ist und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und bei Zitaten die Quellen kenntlich gemacht worden sind.

(2) Die Bachelorarbeit ist von zwei Personen zu bewerten, von denen eine die Bachelorarbeit be-treut haben soll. Die zweite prüfende Person wird vom Prüfungsausschuss bestimmt; im Fall des § 25 Abs. 2 Satz 3 muss sie der Professorenschaft angehören. Bei nicht übereinstimmen-der Bewertung durch die Prüfenden wird die Note der Bachelorarbeit aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, wenn die Differenz der beiden Noten nicht mehr als eine Note beträgt. Beträgt die Differenz mehr als eine Note, wird vom Prüfungsausschuss eine dritte prüfende Person bestimmt. In diesem Fall ergibt sich die Note der Bachelorarbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Einzelbewertungen. Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann mit der Note 4,0 oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei der Noten 4,0 oder besser sind. Alle Bewertungen sind zu begründen.

§ 29

Kolloquium (1) Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und ist selbständig zu bewerten. Es dient der Fest-

stellung, ob der Prüfling befähigt ist, die Ergebnisse der Bachelorarbeit, ihre fachlichen Grund-lagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen und selbständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.

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Dabei soll auch die Bearbeitung des Themas der Bachelorarbeit mit dem Prüfling erörtert wer-den.

(2) Zu Beginn des Kolloquiums soll die Bachelorarbeit in einem mündlichen Vortrag präsentiert werden.

(3) Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt nur, wenn 1. die in § 26 Abs. 1 genannten Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit nach-

gewiesen sind, 2. alle studienbegleitenden Prüfungen bestanden und alle Testate erbracht sind, 3. die Bachelorarbeit mindestens mit der Note 4,0 bewertet worden ist. Der Antrag auf Zulassung ist an den Prüfungsausschuss zu richten. Dem Antrag sind die Nachweise über die in Satz 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen beizufügen, sofern sie dem Prüfungsausschuss nicht bereits vorliegen; ferner ist eine Erklärung über bisherige Versu-che zur Ablegung entsprechender Prüfungen sowie darüber, ob einer Zulassung von Zuhören-den widersprochen wird, beizufügen. Die Zulassung zum Kolloquium kann auch bereits bei der Meldung zur Bachelorarbeit (§ 26 Abs. 2) beantragt werden; in diesem Fall erfolgt die Zulas-sung zum Kolloquium, sobald alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen dem Prüfungsaus-schuss vorliegen. Für die Zulassung zum Kolloquium und ihre Versagung gilt im übrigen § 26 Abs. 4 entsprechend.

(4) Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung (§ 18) innerhalb von einem Monat nach Abgabe der Bachelorarbeit durchgeführt. Im Falle der Verhinderung des Prüflings ist unverzüglich ein begründeter schriftlicher Antrag an das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses zu stel-len, das über eine Fristverlängerung entscheidet.

(5) Das Kolloquium wird von den Prüfenden der Bachelorarbeit gemeinsam abgenommen und be-wertet.

(6) Das Kolloquium dauert zusammen mit dem Vortrag mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten. Für die Durchführung des Kolloquiums finden im übrigen die für die mündlichen Prü-fungen geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung.

(7) Personen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Bachelorarbeit stehen (z.B. als externer Mitbetreuer), können vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zum Kolloquium auf Antrag zugelassen werden.

VI. Ergebnis der Bachelorprüfung

§ 30 Ergebnis der Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfun-gen bestanden sowie das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, sowie die Bachelorarbeit und das Kolloquium jeweils mindestens mit der Note 4,0 bewertet worden sind.

(2) Die Bachelorprüfung ist nicht bestanden, wenn eine der in Absatz 1 genannten Prüfungsleis-tungen mit der Note 5,0 bewertet worden ist oder als mit der Note 5,0 bewertet gilt.

(3) Über die nicht bestandene Bachelorprüfung wird ein Bescheid erteilt, der mit einer Rechtsbe-helfsbelehrung zu versehen ist.

(4) Studierende, welche die Hochschule ohne Studienabschluss verlassen, erhalten auf Antrag ein Zeugnis über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen gemäß § 66 Abs. 4 HG.

§ 31

Zeugnis, Gesamtnote, Bachelorurkunde, Diploma Suppl ement (1) Über die bestandene Bachelorprüfung wird, möglichst innerhalb von vier Wochen nach der letz-

ten Prüfungsleistung, ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis enthält die Noten der Modulprüfun-gen, das Thema und die Note der Bachelorarbeit, die Note des Kolloquiums, sowie die Ge-samtnote der Bachelorprüfung.

(2) Zur Ermittlung der Gesamtnote für das Bachelorstudium werden die Noten für die einzelnen benoteten Prüfungsleistungen mit den jeweiligen ausgewiesenen Credits multipliziert. Die Summe der gewichteten Noten wird anschließend durch die Gesamtzahl der einbezogenen Credits dividiert.

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15 (3) Das Zeugnis ist von dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen

und trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. (4) Gleichzeitig mit dem Zeugnis erhält der Kandidat die Bachelorurkunde mit dem Datum des

Zeugnisses. Darin wird die Verleihung des Bachelorgrades gemäß § 2 Abs. 4 beurkundet. Die Bachelorurkunde wird von der Rektorin bzw. dem Rektor der Fachhochschule Bielefeld unter-zeichnet und mit deren Siegel versehen.

(5) Zusätzlich erhält der Kandidat ein wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache ausge-stelltes Diploma Supplement mit dem Datum des Zeugnisses. In dieser Zeugnisergänzung werden alle absolvierten Module und die ihnen zugeordneten Studienleistungen einschließlich der dafür vergebenen Credits und Prüfungsnoten aufgenommen. Das Diploma Supplement wird vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Für die Umrechnung von Noten in ECTS-Grades bei Abschlussnoten wird, sobald eine ausreichende Zahl von Ab-solventinnen und Absolventen vorhanden ist, die folgende Tabelle zugrunde gelegt:

A = die besten 10% B = die nächsten 25% C = die nächsten 30% D = die nächsten 25% E = die nächsten 10% FX/F= nicht bestanden – es sind (erhebliche) Verbesserungen erforderlich.

(6) Urkunden über Hochschulgrade können mehrsprachig ausgestellt werden (§ 66 Abs. 3 HG).

VII. Schlussbestimmungen

§ 32

Einsicht in die Prüfungsakten (1) Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Studierenden auf Antrag Einsicht in seine

schriftlichen Prüfungsarbeiten, in die darauf bezogenen Gutachten der Prüfenden und in die Prüfungsprotokolle gewährt.

(2) Die Einsichtnahme ist binnen eines Jahres nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder des Bescheides über die nicht bestandene Bachelorprüfung zu beantragen. § 32 des Verwal-tungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt entsprechend. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme.

(3) Die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen, die sich auf eine Prüfung oder eine ergänzende Studienleistung beziehen, wird auf Antrag bereits nach Ablegung der jeweiligen Prüfung gestat-tet. Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen. Im Übrigen gilt Absatz 2 entsprechend.

§ 33

Ungültigkeit von Prüfungen (1) Hat der Prüfling bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der Bekannt-

gabe der Noten oder nach dem Aushändigung des Zeugnisses oder der Bescheinigung nach § 30 bekannt, so kann der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten für diejenigen Prüfungs-leistungen, bei deren Erbringung getäuscht worden ist, entsprechend berichtigen und die Ba-chelorprüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.

(2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass der Prüfling hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeug-nisses oder der Bescheinigung nach § 30 bekannt, wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Prüfling die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Beachtung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen über die Rechtsfolgen.

(3) Den Betroffenen ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. (4) Das unrichtige Prüfungszeugnis oder die unrichtige Bescheinigung ist einzuziehen und gege-

benenfalls neu zu erteilen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung aus-geschlossen.

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§ 34 Inkrafttreten, Veröffentlichung

Diese Bachelorprüfungsordnung wird im Verkündungsblatt der Fachhochschule Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - veröffentlicht. Sie tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereiches Ingenieurwissen-schaften und Mathematik vom 13.01.2009 und 02.07.2009. Bielefeld, den 20.07.2009 Rektorin der Fachhochschule Bielefeld i.V. Prof. Dr. Biegler-König

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Studienplan Maschinenbau Praxis/Abschlusss.

SWS V SU Ü P V SU Ü P T MP C V SU Ü P T MP C V SU Ü P T MP C V SU Ü P T MP C V SU Ü P T MP C V SU Ü P T MP C T C

1 Einführung MAB/ Ingenieurm. Projektbearb. (IPB) 4 2 2 1 1 x 1 1 x 52 Höhere Mathematik a (HM a) 4 2 2 2 2 x 53 Höhere Mathematik b (HM b) 4 2 2 2 2 x 54 Höhere Mathematik c (HM c) 4 2 2 2 2 x 55 Werkstoffkunde a (WK a) 4 2 1 1 2 1 1 x x 56 Werkstoffkunde b (WK b) 4 2 1 1 2 1 1 x x 57 Experimentalphysik a (EP a) 4 2 1 1 2 1 1 x x 58 Experimentalphysik b (EP b) 4 2 1 1 2 1 1 x x 59 Technische Mechanik a (TM a) 4 2 2 2 2 x 510 Technische Mechanik b (TM b) 4 2 2 2 2 x 511 Technische Mechanik c (TM c) 4 2 2 2 2 x 512 Maschinenelemente a (ME a) 4 2 1 1 2 1 1 x x 513 Maschinenelemente b (ME b) 4 2 1 1 2 1 1 x x 514 Maschinenelemente c (ME c) 4 2 1 1 2 1 1 x x 515 MB-Informatik (MBI) 4 2 1 1 2 1 1 x x 516 Betriebswirtschaft (BWL) 4 2 2 2 2 x 517 Fertigungsverfahren (FV) 4 3 1 3 1 x 518 Thermodynamik 1 (TD 1) 4 2 2 2 2 x 519 Thermodynamik 2 (TD 2) 4 2 2 2 2 x 520 Konstruktionssystematik (KS) 4 2 2 2 2 x x 521 Num. Mathe. Comp. Anw. (NM) 4 2 2 2 2 x 522 Finite Elemente 1 (FE 1) 4 2 1 1 2 1 1 x x 523 Strömungsmechanik (SM) 4 2 2 2 2 x 524 Elektrische Maschinen 4 2 2 2 2 x 525 Regelungstechnik 4 2 2 2 2 x 526 Messtechnik 4 2 2 2 2 x 527 Projektarbeit-Maschinenlabor (PML) 4 4 1 x 3 x 528 Technisches Englisch (TE) 4 2 2 1 1 1 1 x 529 Maschinendynamik 1 (MD 1) 4 2 2 2 2 x 530a Qualitätswesen Konstruktion (QK) 2 1 1 1 1 x 330b Systementwicklung (SYS) 2 1 1 1 1 x 231 Vertiefung (A1) 4 2 2 2 2 x 532 Vertiefung (A2) 4 2 2 2 2 x 533 Wahl (B1) 4 2 2 2 2 x 534 Wahl (B2) 4 2 2 2 2 x 535 Wahl (B3) 4 2 2 2 2 x 536 Wahl ( C ) 4 2 2 2 2 x 537 Exkursionen (EX) 6 Exkursionen: 4 begleitet, 2 unbegleitet x 138 Praxisphase (PP) Dauer 12 Wochen x 1439 Bachelor-Thesis Dauer 8 Wochen 1241 Kolloquium 3 Ges.ΣΣΣΣ

Summe 71 58 7 8 13 9 2 2 30 11 7 2 2 30 13 9 2 0 30 12 12 0 0 30 11 10 1 1 25 11 11 0 3 35 30 210Präsenzstunden 144 26 22 24 24 23 25 144

Studienrichtung Konstruktion 1 SWS V SU Studienrichtung Konstruktion 2 SWS V SUA1 ENT 1 4 2 2 MAT 1 4 2 2A2 SMA 4 2 2 TRA 1 4 2 2 A-Module stellen die Basis der Vertiefung dar.

Bei den B-Fächer: Auswahl von 3 Modulen aus Katalog B Bei den C-Fächern kann ein Modul (Modulhandbuch) freier Wahl genommen werden

B: ENT 2 4 2 2 ASY 4 2 2 SWS SemesterwochenstundenKMA 4 2 2 MD 2 4 2 2 V VorlesungenMAT 2 4 2 2 PIN 4 2 2 SU Seminaristischer UnterrichtTRA 2 4 2 2 MKT 4 2 2 Ü ÜbungenFE 2 4 2 2 PDM 4 2 2 P PraktikumHYP 4 2 2 MP Modulprüfung

C ECTS / Credits / Kredit-PunkteT Testat

Modul

144

Vertiefungsstudium1 2 3 4 5 6

Grundstudium Kernstudium

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Inhalt ASY, Antriebssysteme 19

BWL, Betriebswirtschaft 20

CFD, Numerische Strömungsmechanik 21

EMS, Elektrische Maschinen 22

ENT1, Energietechnik 1 23

ENT2, Energietechnik 2 24

EP a, Experimentalphysik a 25

EP b, Experimentalphysik b 26

FE1, Finite Emenente 1 27

FE2, Finite Elemente 2 28

FV, Fertigungsverfahren 29

HM a, Höhere Mathematik a 30

HM b, Höhere Mathematik b 31

HM c, Höhere Mathematik c 32

HYP, Hydraulik und Pneumatik 33

IPB, Einführung in MAB - Ingenieurmäßige Projektbearbeitung 35

KMA, Kolbenmaschinen 36

KS, Konstruktionssystematik 37

MAT 1, Materialflusssysteme 1 38

MAT 2, Materialflusssysteme 2 39

MBI, Maschinenbau-Informatik 40

ME a, Maschinenelemente a 41

ME b, Maschinenelemente b 42

ME c, Maschinenelemente c 43

MD1, Maschinendynamik 1 44

MD2, Maschinendynamik 2 45

MKT, Maschinenakustik 46

MT, Messtechnik 47

MW, Methodik der Werkstoffauswahl 48

NM, Num. Mathe. Comp. Anw. 49

PDM, Produktdatenmanagement 50

PIN, Produktinnovation 51

PJM, Projektmanagement- Einarbeitung in die Methode „Logical Framework“ 52

PML, Projektarbeit - Maschinenlabor 53

QK, Qualitätswesen Konstruktion 54

RT, Regelungstechnik 55

SM, Strömungsmechanik 56

SMA, Strömungsmaschinen 57

SYS, Systementwicklung 58

TD 1, Thermodynamik 1 59

TD 2, Thermodynamik 2 60

TE 1, Technisches Englisch 61

TM a, Techn. Mechanik a 62

TM b, Techn. Mechanik b 63

TM c, Techn. Mechanik c 64

TRA 1, Transporttechnik 1 65

TRA 2, Transporttechnik 2 66

WK a, Werkstoffkunde a 67

WK b, Werkstoffkunde b 68

WÜT, Wärmeübertragung 69

Exkursion 70

Praxisphase 71

Bachelorarbeit 72

Kolloquium 73

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ASY, Antriebssysteme Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Westerholz Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Eigenschaften antriebstechnischer Komponenten (Motor, Kupplung,

Getriebe) - Beanspruchungen in Antriebssystemen:

- Berechnungsansätze - Modellbildung / Modellreduzierung

- Beanspruchungsverläufe unter stationären und instationären Betriebsbedingungen

- Bewertung der ermittelten Beanspruchungen: - Dauerfestigkeitsberechnung - Vergleich der Ergebnisse mit formalisierten Verfahren

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage Antriebssysteme anforderungsgerecht auszu-legen, indem sie

- Kenntnisse erwerben über die Eigenschaften antriebstechnischer Kom-ponenten

- Fertigkeiten entwickeln, Beanspruchungen in Antriebssystemen zu be-rechnen

- Kompetenzen bilden, Beanspruchungsanalysen in vorhandenen An-triebssystemen durchzuführen und neue Antriebssysteme funktions- und beanspruchungsorientiert auszulegen.

Literaturhinweise: - Laschet, Simulation von Antriebssystemen, Springer

- Dresig, Schwingungen mechanischer Antriebssysteme, Springer

- Schlottmann, Auslegung von Konstruktionselementen, Springer

- Linke, Stirnradverzahnung, Hanser

Testat:

- -

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BWL, Betriebswirtschaft Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 3. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Zenke Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Grundbegriffe der BWL / Grundprinzipien ökonomischen Handelns

- Überblick über die ökonomischen Funktionsbereiche sowie über Querschnittsbereiche, Aufbauorganisation

- Unternehmensziele, Managementaufgaben und Unternehmenskennzahlen - Unternehmensrechtsformen und Unternehmensverbindungen - Produktplanung und Auftragsabwicklung - Kostenrechnung und Kalkulation

Voraussetzungen: - keine

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lager Unternehmensstrukturen zu erfassen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, indem Sie:

- Kenntnisse erwerben über Optimierungsprinzipien und Erfolgskennzahlen wirtschaftlichen Handelns

- Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse durch die geeignete Auswahl von Kostenrechnungssystemen, Kalkulationen und Auftragsplanungen in gege-benen betrieblichen Situationen anzuwenden

- Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Abläufe erfolgs- und zielorien-tiert gestalten

- Kompetenz bilden, betriebswirtschaftliche Untersuchungen und Entschei-dungen in ihr ingenieurmäßiges Umfeld zu integrieren und somit ingenieur-wissenschaftliche mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz kombinieren und so unternehmensoptimale Arbeitsergebnisse erzielen

Literaturhinweise: - Thommen, Jean-Paul, Achleitner, Ann-Kristin: Allgemeine Betriebswirt-schaftslehre, Verlag Wiesbaden 2003

- Kormnndörfer, Wolfgang: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Gasbler Verlag Wiesbaden 2003

- Vorlesungsmanuskript

Testat:

- -

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CFD, Numerische Strömungsmechanik Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU Curriculum* Wahl-fach*

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Petry Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Jan. 2011 Inhalt: Grundlagen der Strömungsmechanik

- Dynamische Grundlagen

- Navier-Stokes-Gleichung

- Kontinuitätsgleichung Grundlagen der numerischen Strömungsmechanik

- Diskretisierung der Grundgleichungen mit finiten Differenzen

- Algorithmen zur Bestimmung von Lösungen der diskreten Gleichungen

- Implementierung eines einfachen 2D-Simulationsprogramms in einer Hoch-sprache

Strömungssimulation mit einem kommerziellen Werkzeug

- Allgemeiner Ablauf einer numerischen Strömungssimulation

- Aufbau einfacher 3D-Simulationsmodelle

- Durchführung und Auswertung von 3D-Strömungssimulationen

Voraussetzungen: - Inhalte der Mathematikvorlesungen HMa, HMb, HMc, NM - Inhalte der Vorlesung Strömungsmechanik

Lernziele: - Verständnis der Grundlagen der numerischen Strömungsmechanik

- Fähigkeit zur Implementierung einfacher Simulationsprogramme in einer Hochsprache

- Verständnis der Strömungssimulation mit kommerziellen Werkzeugen

Literaturhinweise: - „Strömungsmechanik“, Hendrik Kuhlmann (Pearson Studium)

- „Numerische Strömungsmechanik“, J.H. Ferziger, M. Peric (Springer)

Testat: - -

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EMS, Elektrische Maschinen Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 4. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Hoffmann Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt:

- Magnetisches Feld, Feldgrößen, Kraftwirkungen im magnetischen Feld, Mate-rie im magnetischen Feld, Induktionswirkungen, Induktivität, Idealer Trans-formator, Wirbelströme, Energie im magnetischen Feld, Wechselstrom Grundbegriffe, Grundschaltelemente im Wechselstromkreis,

- Spannung, Strom, Leistung, Leistungsfaktor, Wechselstromrechnung mit Zeigern und komplexen Zahlen,

- Drehstrom, - Übersicht elektrische Maschinen, - Stromwendermaschine (Fremderregter Gleichstrommotor), Aufbau, Schalt-

bild, Wirkungsweise, elektrische und mechanische Leistung, Drehmoment, Betriebskennlinie,

- Drehzahlsteuerung, Anlassen, - Motoren (Gleichstromnebenschlussmotor, Gleichstromreihenschlussmotor,

Drehstromasynchronmotor, Drehfeld, Aufbau, Wirkungsweise und Betriebs-verhalten, Anlassen, Drehzahlsteuerung, Drehrichtung, Betrieb am Wechsel-stromnetz, Wechselstromasynchronmotoren)

Voraussetzungen: - keine

Lernziel: Die Studierenden sollen in der Lage sein, für ein Antriebsproblem - einen geeigneten elektrischen Antrieb auszuwählen, - die elektrischen Anschlusswerte zu bestimmen, - die elektrische Energieversorgung zu planen und - Antriebsaufgabenstellung zu lösen nach technisch/ökonomischer Machbarkeit

Literaturhinweise: - Linse, H.: "Elektrotechnik für Maschinenbauer", Stuttgart: Teubner

Testat:

- -

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ENT1, Energietechnik 1 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Weber Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Grundlagen

- Kreisprozesse (Wiederholung TD) - Nutzung fossiler Brennstoffe - Nutzung der Kernspaltung - Kraftwerkskonzepte - Rationelle Energienutzung - Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung - Praktikum

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

- Kenntnisse in „Technischer Thermodynamik“ empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, thermische energietechnische Prozesse zu konzipieren, zu entwickeln, zu beurteilen und Anlagen zu betreiben indem sie

- Kenntnisse erwerben über die physikalisch-technischen, die ökologi-schen und die ökonomischen Grundlagen energietechnischer Sys-teme und

- Fähigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse auf energietechnische Aufgabenstellungen zu übertragen und damit die

- Kompetenz erwerben, systemische Lösungen unter Berücksichti-gung der vielfältigen, oft widersprüchlichen technisch-physikalischen, der ökonomischen und der ökologischen Forderun-gen darzustellen.

Literaturhinweise: - Die entsprechende aktuelle Literatur wird im Laufe der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Testat:

- -

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ENT2, Energietechnik 2 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Weber Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Grundlagen

- Windkraftanlagen - Solarthermie - Photovoltaik - Biomasse - Wasserkraftanlagen - Geothermie - Anwendungen - Wärmepumpen - Praktikum - Exkursionen

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

- mathematische und physikalische Grundlagen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, Prozesse zu Nutzung regenerativer Energien zu konzipieren, zu entwickeln, zu beurteilen und Anlagen zu betreiben indem sie

o Kenntnisse erwerben über die physikalisch-technischen, die ökologischen und die ökonomischen Grundlagen energietechni-scher Systeme und

o Fähigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse auf energietechnische Aufgabenstellungen zu übertragen und damit die

o Kompetenz erwerben, systemische Lösungen unter Berücksich-tigung der vielfältigen, oft widersprüchlichen technisch-physikalischen, der ökonomischen und der ökologischen Forde-rungen darzustellen.

Literaturhinweise: - Die entsprechende aktuelle Literatur wird im Laufe der Lehrveranstaltung bekannt gegeben

Testat:

- -

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EP a, Experimentalphysik a Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 1. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Karger Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt:

- Einführung in die Struktur der Physik - Schreibweisen, Regeln, Vereinbarungen - Mechanik - Kinematik eines Massenpunktes

o mehrdimensionale Bewegung o Kreisbewegung

- Dynamik o Masse - Kraft- Impuls o Trägheitsmoment - Drehmoment - Drehimpuls o Arbeit und Energie o Erhaltungssätze o Stoßgesetze

Voraussetzungen: - mathematische Grundkenntnisse

Lernziel: Die Studierenden erlangen grundlegende physikalische Sichtweisen besonders auf dem Gebiet der Mechanik indem sie:

o Kenntnisse erwerben über den Aufbau und die Methodik der Phy-sik sowie über Fakten und Strukturen der Kerndisziplin Mechanik,

o Fertigkeiten entwickeln, Probleme analytisch auf ihren physikali-schen Kern zurückzuführen und Strategien für deren Lösung er-halten und damit die

o Kompetenz bilden für die Beurteilung und Bewertung ingenieur-wissenschaftlicher Fragestellungen im Hinblick auf ihren physika-lischen Inhalt.

Literaturhinweise: - Vorlesungsskript - Hering / Martin / Stohrer, PHYSIK FÜR INGENIEURE, Springer-Verlag - Halliday / Resnick / Walker, PHYSIK, Wiley-VCH

Testat:

- erfolgreiche Teilnahme am Praktikum

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EP b, Experimentalphysik b Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 2. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Karger Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Elektrizität und Magnetismus

o Elektrisches Feld � Spannung und Strom � Schaltelemente � elektrische Leistung

o Magnetisches Feld � Feldstärke und Flussdichte � Kraftwirkungen im Magnetfeld

o Induktion - Schwingungen

o Grundbegriffe o freie ungedämpfte Schwingung o freie gedämpfte Schwingung o erzwungene Schwingung o gekoppelte Schwingungen

Voraussetzungen: - mathematische Grundkenntnisse

Lernziel: Die Studierenden erlangen grundlegende physikalische Sichtweisen besonders auf dem Gebiet der Elektrik indem sie:

o Kenntnisse erwerben über elektrische und magnetische Phäno-mene sowie über Eigenschaften und Handhabung von Schwin-gungsphänomenen,

o Fertigkeiten entwickeln, diese physikalischen Grundlagenkennt-nisse anzuwenden auf Erkennen und lösen physikalischer Prob-leme und damit die

o Kompetenz bilden für die Beurteilung und Bewertung ingenieur-wissenschaftlicher Fragestellungen im Hinblick auf ihren physika-lischen Inhalt.

Literaturhinweise: - Vorlesungsskript - Hering / Martin / Stohrer, PHYSIK FÜR INGENIEURE, Springer-Verlag - Halliday / Resnick / Walker, PHYSIK, Wiley-VCH

Testat: Vorleistung:

- erfolgreiche Teilnahme am Praktikum

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FE1, Finite Emenente 1 Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 Ü Curriculum* Pflichtfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Diekmann Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung: Pre- und Postprocessing, Analyse, Aufbau eines FE-Modells

- Rodelement: Formfunktionsansatz, Steifigkeitsmatrix, Gleichungslösung - Beamelement: Formfunktion, Shapegenerator - Netzgenerator: lokale Netzverfeinerung, - Symmetrieeigenschaften - Planeelement: Formfunktion, - Geometrieunterstützte Netzgenerierung, Fehlerabschätzung - Lineare und quadratische Formfunktionen im Vergleich - Belastung: Einzel- Linien- Flächen-, Volumenlasten, Beschleunigung, - Temperaturlasten, Randbedingungen, - Plate-element: Formfunktion, Offset - Solid-element: geometrieunterstützte Netzgenerieng, - CAD--Kopplung und Ergebnisaufbereitung

Voraussetzungen: - Kenntnisse der Inhalte des Moduls TM a (Statik), - des Moduls TM b (Festigkeitslehre), - des Moduls NM (Numerische Mathematik) empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage mechanische Bauteile zu modellieren und zu analysieren indem sie

o Grundkenntnisse zur Anwendung numerischer Simulationsver-fahren zur Gestaltung und Optimierung erlernen,

o Fertigkeiten entwickeln komplexe Geometrien mechanisch zu modellieren und damit die

o Kompetenz erlangen komplexe Maschinen hinsichtlich ihrer Be-lastung und Bewegung zu analysieren und zu optimieren.

Literaturhinweise: - Peter Steinke, Finite-Elemente-Methode, ISBN-10: 354044226X

Testat: - Testat auf eine selbständig zu lösende komplexe Berechnungsaufgabe

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FE2, Finite Elemente 2 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Diekmann Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Instabilität (Knicken/Beulen)

- nichtlinear (Werkstoff, Geometrie) - iterative und inkrementelle Lösungsverfahren - dynamische Bewegungsvorgänge (transient und modal) - Potentialprobleme (stationär und instationär, Wärmeleitung und Ausbrei-

tung) - Designoptimierung

Voraussetzungen: - Kenntnisse der Inhalte des Moduls FE1, - des Moduls TM a (Statik), - des Moduls TM b (Festigkeitslehre), - des Moduls NM (Numerische Mathematik)

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage technische Prozesse zu modellieren und zu analysieren und zu optimieren indem sie

- Kenntnisse numerischer Simulationsverfahren erlernen,

- Fertigkeiten entwickeln diese Simulationsverfahren in der Praxis anzuwenden und damit die

- Kompetenz erlangen die Fragestellung bei einem Entwicklungs-prozess nachzubilden und eine Optimierung einzuleiten.

Literaturhinweise: -

Testat: - -

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FV, Fertigungsverfahren Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 3 V, 1 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 3. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Vucetic Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Grundlagen der Fertigungsverfahren Metall

o Urformen (Gießen: u.a. Sandguss, Kokillen- Druck-, Feinguss, Lost-Foam-Gießen, Formenbau, Schmelzöfen, Gusswerkst. )

o Pulvermetallurgie o Umformen (Walzen, Schmieden, Strangpresen) o Trennen (thermisch, mechanisch, Erodieren) o Fügen (insb. Schweißen) o Beschichten (z.B. Galvanisieren, Feuerverzinken, Einsetzen) o Stoffeigenschaftsändern, insb. Wärmerbehandlung o Fertigungsplanung

- Fertigen mit Kunststoffen o Urformen (Spritzgießen, Extrudieren, Blasformen) o Umformen (Warmumformen) o Verbinden (Kleben, Schweißen)

Voraussetzungen: Empfohlen werden Kenntnisse in folgenden Bereichen:

- Module Werkstoffkunde – o Grundlagen (WK a) o Anwendungen (WK a)

- Maschinenelemente (ME a und ME b) Lernziel: Lernziele: Die Studierenden erwerben einen Überblick über die Breite der Ferti-

gungsverfahren in dem sie die

- Kenntnisse über die Möglichkeiten und Grenzen der Fertigungs-verfahren für die Metall- und Kunststoffverarbeitung darstellen können

- Fertigkeiten entwickeln, um über die Grundlinien der Fertigungs-gestaltung zu einem technisch realisierbaren, ökonomisch und Konkurrenzfähigem Bauteil gelangen

- Kompetenz zur sach- und anwendungsgerechten Auswahl von Fertigungsprozessen erwerben und so in der Lage sind Konstruk-tionen fertigungstechnisch zu planen.

Literaturhinweise:

- Foliensammlung, Unterlagen sowie diverse Bücher zu Fertigungsverfahren

Testat: - -

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HM a, Höhere Mathematik a Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 1. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Petry Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Sept. 2011 Inhalt: Grundlagen der Analysis

- Mengen, Zahlensysteme

- Gleichungen, Ungleichungen

- Relationen, Funktionen, Stetigkeit

- Folgen, Reihen, Grenzwerte Differenzialrechnung

- Begriff der Ableitung einer Funktion

- Ableitungsregeln Anwendungen der Differenzialrechnung

- Kurvendiskussion

- Taylorreihen Einführung in eine Software zur Lösung mathematischer Probleme wie Maple oder MATLAB

Voraussetzungen: Gute mathematische Kenntnisse auf Fachoberschulniveau

Lernziel: Die Studierenden kennen die Grundbegriffe der Differenzialrechnung und sind in der Lage, einfache technische Probleme mit Hilfe der Methoden der Differenzial-rechnung, auch durch Einsatz geeigneter Software, zu lösen.

Literaturhinweise: Mathematik für Ingenieure und Naturwissenschaftler, Band 1“, Lothar Papula (Vieweg und Teubner)

Testat: - -

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HM b, Höhere Mathematik b Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 2. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Petry Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Sept. 2011 Inhalt: Lineare Algebra

- Vektoren, Matrizen

- Determinanten, Gleichungssysteme Komplexe Zahlen

- Darstellungsformen, Rechenoperationen

- Komplexe Gleichungen Integralrechnung

- Bestimmtes und unbestimmtes Integral

- Integrationsregeln und -methoden Anwendungen der Integralrechnung

- Berechnung von Flächen, Volumina, Bogenlängen und Schwerpunkten Einsatz einer geeigneten Software, wie Maple oder MATLAB, für Probleme aus der linearen Algebra und der Integralrechnung

Voraussetzungen: Inhalt der Vorlesung HM a.

Lernziel: Die Studierenden kennen die Grundbegriffe der Linearen Algebra, der komplexen Zahlen und der Integralrechnung. Sie sind in der Lage, einfache technische Prob-leme mit Hilfe der Methoden der genannten Gebiete, auch durch Einsatz geeigne-ter Software, zu lösen.

Literaturhinweise: Mathematik für Ingenieure und Naturwissenschaftler, Band 1“, Lothar Papula (Vieweg und Teubner) „Mathematik für Ingenieure und Naturwissenschaftler, Band 2“, Lothar Papula (Vieweg und Teubner)

Testat: - -

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HM c, Höhere Mathematik c Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 3. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Petry Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Sept. 2011 Inhalt: Differenzialgleichungen

- Grundbegriffe, Klassifizierung von Differenzialgleichungen

- Gewöhnliche Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung

- Systeme linearer Differenzialgleichungen mit konstanten Koeffizienten

- Einfache partielle Differenzialgleichungen Vektoranalysis

- Ableitung eines Vektors, Divergenz, Rotation, Gradient

- Linien-, Flächen- und Volumenintegrale

- Integralsätze von Gauß und Stokes Einsatz einer geeigneten Software, wie Maple oder MATLAB, für Probleme aus den Bereichen Differenzialgleichungen und Vektoranalysis

Voraussetzungen: Inhalt der Vorlesungen HM a und HM b.

Lernziel: Die Studierenden kennen die grundsätzliche Bedeutung der Differenzialglei-chungen und der Vektoranalysis für Problemstellungen aus dem Bereich des Maschinenbaus. Die Studierenden sind in der Lage, einfache Differenzialglei-chungen analytisch sowie mit Hilfe einer geeigneten Software zu lösen und beherrschen die Grundoperationen der Vektoranalysis.

Literaturhinweise: „Mathematik für Ingenieure und Naturwissenschaftler, Band 3“, Lothar Papula (Vieweg und Teubner)

Testat: - -

Page 33: BPO BCN 2.Änd 08.08.2011 redak 10.11.11Modulhandbuch...in der Fassung der Änderung vom 20.07.2009 und vom 08.08.2011 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über

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HYP, Hydraulik und Pneumatik Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5.o. 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Jäckel Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Grundlagen zur Hydraulik und Pneumatik, Begriffe, Schaltbilder

- Eigenschaften und Anwendungsgebiete hydrostatischer Antrie-be

- Strömungsmechanische Grundlagen in der Fluidtechnik

- Grundlagen aus Thermodynamik und Wärmeübertragung, Wirkungsgr.

- Ungleichförmigkeitsgrad, Druckstöße, Werkstoffe

- Funktion und Berechnung von hydraulischen Kolbenmaschinen

- Zahnrad- und Zahnringmaschinen, Zellenradmaschinen, Schraubenmasch.

- Kennfelder von Verdrängermaschinen, Hydraulikzylinder, Dicht-elemente

- Wegeventile: konstruktive Bauarten, Schieberventile, Sitzventi-le, Servov.

- Sperrventile, Druckventile, Stromventile, Stromteilerventile

- Verbindungs- und Hilfselemente, Ölbehälter, Wärmetauscher

- Hydrospeicher, Filter, Hydraulikanlage Pumpe/Motor mit Wir-kungsgrad

- Elektronische Steuerung und Regelung in Hydraulik und Pneu-matik

- Schaltungstechnik für stationäre Hydraulikanlagen mit Beispie-len

- Schaltungstechnik mobiler Hydraulikanlagen (Bau- und Land-maschinen)

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: - Fachliche Inhalte: Bauelemente und Funktionsweisen hydraulischer und elektrischer Antriebe, charakteristische Schaltungen

- Fertigkeiten: Erstellen von Schaltplänen, Berechnung und Auswahl der wich-tigsten Komponenten hydraulischer und pneumatischer Antriebe

- Kompetenzen: Auswahl, Auslegung und Dimensionierung der wichtigsten hydraulischen und pneumatischen Antriebslösungen, Kostenvergleich

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34 Literaturhinweise: - Matthies: Einführung in die Ölhydraulik

- Backé: Grundlagen der Ölhydraulik - Bauer: Ölhydraulik - Bosch-Rexroth: Der Hydrauliktrainer Bände 1 - 3

Testat: - -

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IPB, Einführung in MAB - Ingenieurmäßige Projektbe arbeitung Prüfungsleistung: benotetes Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 0 SU, 2 Ü Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 1. u. 2. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Hüsgen Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Überblick über maschinenbauliche Fragestellungen und Darstellung von Lö-

sungsansätzen über ausgewählte Fachthemen des Basisstudiums. - Strukturierung eines Konstruktionsprozess - Anwendung der Grundkenntnisse aus anderen ingenieurtechnischen Fächern - Gestaltung von Teamarbeit - Erstellung eines technischen Berichts - Erlernen von Präsentationstechniken - Vermittlung von Kenntnissen über Schlüsselqualifikationen mit Integration von

Fachwissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen. - Selbständige Umsetzung des Erlernten im Rahmen eines umfangreichen,

betreuten Teamprojektes. Vorbereitung zur eigenständigen Bearbeitung der Abschlussarbeit und sicherer Umgang mit Projektpartnern. Vermittlung von theoretischen Grundlagen und Umsetzung durch Bearbeitung eines konkreten Projektes im Team. Die Inhalte sind gegliedert in :

o Startphase, o Projektbearbeitung, o Dokumentation, o Projektpräsentation.

Voraussetzungen: - keine

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage technische Projekte zu bearbeiten indem sie

- Grundkenntnisse erwerben über Projektmanagement und Präsentationstech-niken erwerben,

- Fertigkeiten entwickeln bei der Anwendung der Grundkenntnisse auf ein ein-faches Projekt und damit die

- soziale Kompetenz erlangen auf allen Ebenen der Projektbearbeitung, insbe-sondere in der Gruppenarbeit.

Literaturhinweise: - Dubbel (Band 1 und 2) - Norbert : Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens, akt. Ausg. - Hering, Lutz : Technische Berichte, aktuelle Ausgabe. - Kürsteiner, Peter : Reden, Vortragen, Überzeugen. Vorträge und Reden effek-

tiv vorbereiten und erfolgreich präsentieren, aktuelle Ausgabe.

Testat: - erfolgreiche Teilnahme an den Übungen

- benotete Projektarbeit

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KMA, Kolbenmaschinen Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Albrecht Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einteilung der Kolbenmaschinen

- Kinematik des Kurbeltriebs / Kräfte am Kurbeltrieb - Massenausgleich / Leistungs- und Drehmomentenausgleich - Bauteile, Komponenten, Auslegung - Hubkolbenpumpen: Förderhöhe, max. Saughöhe, usw. - - Kolbenverdichter: Thermodynamische Grundlagen

o Mehrstufige Verdichtung, Liefergrad, Leistung,Wirkungsgrade - Verbrennungskraftmaschinen: Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse

o Gemischbildung Ottomotor, Dieselmotor o Zündung und Verbrennung, Aufladun

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage Kolbenmaschinen hinsichtlich ihres Einsatz-bereiches einzuordnen, zu bewerten und einfache Auslegungen durchzuführen, indem sie

- Kenntnisse über die maschinendynamischen und thermodynamischen Grundlagen der Kolbenmaschinen erwerben,

- Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse in Auslegungskonzepten und Aus-legungsrechnungen anzuwenden und damit die

- Kompetenzen bilden, Eigenschaften unterschiedlicher Bauweisen zu analy-sieren sowie das Betriebsverhalten zu bewerten.

Literaturhinweise: - Skript - Kalide, W., Kolben- und Strömungsmaschinen. - Urlaub, A., Verbrennungsmotoren Band 1,2,3. - Bosch, Kraftfahrtechnisches Handbuch 22. Aufl. - Küttner, K,-H., Kolbenmaschinen.

Testat: - -

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KS, Konstruktionssystematik Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 4. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Jäckel Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung in methodische Vorgehensweisen im Konstruktionsprozess

- Ablauf beim methodischen Konstruieren: Modellbildung - Teilfunktionen, physikalische Effekte für Teilfunktionen, Funktionsträger - Die drei Allgemeinen Größen der Konstruktionslehre - Methoden zur Unterstützung des Konstruierens: Kreativitätsverfahren - Aufgabenformulierungs-Phase; Aufbau von Anforderungslisten - Die Allgemeine Funktionsstruktur und ihr Ablaufplan - Vertiefung Allgemeine Funktionsstruktur und Anforderungslisten - Variationsoperationen in der AFS; Physikalische Funktionsstruktur - Zusammengesetzte Funktionen in der Prinzipiellen Funktionsstruktur - Produktmodelle und Konstruktionsmethoden, Wirkstruktur - Gestaltende Phase: Geometrisch-stoffliche Produktentwicklung - Baureihen und Baukästen - Technisch-Wirtschaftliches Konstruieren - Wertanalyse

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, ein breites Spektrum von Konstruktions- und Entwicklungsaufgaben zu bearbeiten, indem sie - Kenntnisse über systematische Vorgehensweisen in Konstruktion und Ent-

wicklung erwerben, - Fertigkeiten entwickeln, um diese Kenntnisse umzusetzen in konstruktive

Ergebnisse durch Einsatz von Kreativitätstechniken, systematischen Abläufen kostengünstiges Konstruieren,

- Kompetenzen herausbilden, die innovatives Bearbeiten von Konstruktions- und Entwicklungsaufgaben auch unbekannter Art und in neuartigen Bereichen ermöglichen.

Literaturhinweise: - Roth: Konstruieren mit Konstruktionskatalogen - Pahl/Beitz: Konstruktionslehre - Koller/Kastrup: Prinziplösungen zur Konstruktion technischer Produkte

Testat: - Konstruktionsaufgabe

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MAT 1, Materialflusssysteme 1 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Hörstmeier Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung in Materialflusssysteme

- Verteil- und Umschlagzentren, Wareneingang, Pufferlager, FTS, Kommis-sionierung, Systemstrukturen, Sensorik, Komponenten

- Sortiersysteme, Informationsfluss - Verfügbarkeiten, Leistungszahlen - Schnittstellensystematik - Fallbeispiele aus realen Unternehmensabläufen stärken die Praxisfähigkeit.

Fachreferate von Experten und gezielte Veranstaltungen in und mit Unter-nehmen werden eingebunden. Kommunikationsmittel Tafel/Flipchart, PPT-Charts mit elektronischem Schreibtableau kommen zum Einsatz. Unterlagen werden den Studierenden auch auf der Easy-Learning-Plattform bereitge-stellt.

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Ingenieurwissenschaftliches Vorgehen in einer exemplarischen Vertiefung durch: - Kenntnisse über die wesentlichen Grundsätze von Materialflussprozessen

und über die beteiligten Prozesse in Unternehmen werden vermittelt - Fertigkeiten zur Einschätzung von Schnittstellen, Verfügbarkeiten in automa-

tisierten Systemen sowie im Umgang mit Planungsstrukturen und Kennzah-len

- Kompetenzen in der Umsetzung in reale Abläufe unabhängig von Branchen und damit Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit

Literaturhinweise: - Arnold, Dieter: Materialflusslehre, Aktuelle Ausgabe. - Jünemann, Reinhardt und Torsten Schmidt: Materialflusssysteme, Aktuelle

Ausgabe. - Torke, Hans-Joachim und Hans-Jürgen Zebisch: Innerbetriebliche

Materialflusstechnik, Aktuelle Ausgabe. - Weitere Unterlagen aus aktuellen VDI-Richtlinien - Downloads über : www.fh-bielefeld.de/fb3/hoerstmeier

Testat: - -

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MAT 2, Materialflusssysteme 2 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Hörstmeier Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung in die Intralogistik

- Zulieferungen in der Serien- und Fließfertigung, Fertigungsabläufe, Monta-geprozesse, Strategien, Steuerungen, Kanban

- Planungsinstrumente, Berechnungsansätze - Spezielle Lager- und Logistiksysteme - Aktuelle Trends - Fallbeispiele aus realen Unternehmensabläufen stärken die Praxisfähigkeit.

Fachreferate von Experten und gezielte Veranstaltungen in und mit Unter-nehmen werden eingebunden. Kommunikationsmittel Tafel/Flipchart, PPT-Charts mit elektronischem Schreibtableau kommen zum Einsatz. Unterlagen werden den Studierenden auch auf der Easy-Learning-Plattform bereitge-stellt.

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Ingenieurwissenschaftliches Vorgehen in einer exemplarischen Vertiefung durch:

o Kenntnisse über die wesentlichen Grundsätze und Technologien der Intralogistik,

o Fertigkeiten in der Analyse von Prozessabläufen und in der Auswahl von Strategien,

o Kompetenzen in der strukturierten Umsetzung im Betrieb und damit Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit.

Literaturhinweise: - Arnold, D., Heinz Isermann; Axel Kuhn: Logistik, Aktuelle Ausgabe. - Gudehus, T., Logistik, Aktuelle Ausgabe. - Heinrich, M., Handbuch der innerbetrieblichen Logistik, Aktuelle Ausgabe. - Weitere Unterlagen aus aktuellen VDI-Richtlinien - Downloads über : www.fh-bielefeld.de/fb3/hoerstmeier

Testat: - -

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MBI, Maschinenbau-Informatik Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 Ü Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 3. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Kettner Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführungskurs in die Programmierung mit Delphi

- Die Bedieneroberdache mit Formular Editorfenster - Komponentenpalette und Objektinspektor - Aufbau eines Programmes - Datentypen Deklaration. Variablen und Speicher - Aufbau eine Anweisung - die grundlegenden Strukturelemente der Programmierung - Struktogrammerstellung - Typenum„andlungen, mathematische Berechnungen - Benutzung des Debuggers zur Fehleranalyse und -behebung - Dateizugriffe Records, Objekte - Stringmanipulatonen - Bildbearbeitung - Klassen. 00P Komponentenerstellung

Voraussetzungen: - logisches Denken, strukturierte Vorgehensweise, Eigeninitiative

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, eine gestellte Aufgabe zu analysieren und informationstechnisch in ein Programm umzusetzen, indem er

- grundlegende Kenntnisse erwirbt zu den wichtigen Programmierelementen, die objektorientierte Programmierung

- die Fähigkeiten erwirbt zur Umsetzung mathematischer Formeln in Algorith-men, in der Zeichenkettenverarbeitung, in einfacher grafischer Aufbereitung von Daten und der Erstellung Kontext-sensitiver Benutzeroberflächen in der Programmiersprache Pascal (Delphi).

- Die Kompetenz der Studierenden besteht in der Einschätzung des Aufwandes für Programmierarbeiten auf dem Stand der Technik, Erarbeitung eines Las-tenheftes für ein (Software-) Projekt in Form eines natürlich sprachlichen Struktogrammes, sowie der Erarbeitung einer informationstechnischen Lö-sung (Methodik). Die Benutzung einer einheitlichen Terminologie führt zur Be-fähigung, sich mit fachübergreifend ohne Missverständnisse über informati-onstechnische Themen zu unterhalten.

Literaturhinweise: - Delphi für Kids (mit Vollversion D7) ISBN-13 3626615294 - Vorlesungsscript - Tutorials für Delphi im Internet

Testat: - erfolgreiche Teilname am Praktikum

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ME a, Maschinenelemente a Prüfungsleistung: Modulprüfung, Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 Ü Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 1. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Kisse , Dr. Westerholz Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Geometrische Grundlagen

- Technisches Zeichnen - Normung - Darstellung vollständiger Konstruktionen in Zusammenbauzeichnungen - Darstellung von Werkstücken in Einzelteilzeichnungen - Elastische Federn - Arten, Eigenschaften, Festigkeit - Schrauben

Voraussetzungen: - keine

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage konstruktive Darstellungen in technischen Zeichnungen mit Berücksichtigung der integrierten Maschinenelemente zu erstel-len, indem sie - Kenntnisse erwerben über Projektionsverfahren und Normen zum techni-

schen Zeichnen, - Fertigkeiten entwickeln, Konstruktionen fertigungsgerecht zeichnerisch darzu-

stellen, Auslegung, Entwurf und Konstruktion von Maschinen, - Kompetenzen bilden, mehrere Teile in eine Konstruktion zu integrieren und

darzustellen.

Literaturhinweise: - Labisch / Weber, Technisches Zeichen, Vieweg - Böttcher /Forberg, Technisches Zeichnen, Teubner - Roloff/Matek, Maschinenelmente, Vieweg - Decker, Maschinenelmente, Hanser

Testat: - Erstellen technischer Zeichnungen

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ME b, Maschinenelemente b Prüfungsleistung: Modulprüfung, Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 Ü Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 2. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Kisse / Westerholz Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Festigkeitsrechnung

- Vorhandende Spannungen, Zusammengesetzte Beanspruchung - Bolzenverbindungen - Gestaltung, Festigkeit - Schweißverbindungen - Schweißnahtberechnung - Niet-, Löt- und Klebeverbindungen - Wälzlager - Bauformen, Funktion, Berechnung

Voraussetzungen: - Teilnahme an ME a empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage Verbindungstechniken festzulegen, zu berech-nen und in technischen Zeichnungen mit Berücksichtigung der Maschinenelemen-te zu integrieren, indem sie - Kenntnisse erwerben über Verbindungstechniken, - Fertigkeiten entwickeln, Verbindungstechniken auszuwählen und zu berech-

nen, - Kompetenzen bilden, durch sachgerechten Einsatz von Verbindungstechni-

ken, Konstruktionen zu erstellen.

Literaturhinweise: - Roloff/Matek, Maschinenelmente, Vieweg - Decker, Maschinenelmente, Decker - Niemann, Maschinenelemente, Springer - Dubbel, Taschenbuch für den Maschinenbau, Springer

Testat: - Erstellen technischer Zeichnungen

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ME c, Maschinenelemente c Prüfungsleistung: Modulprüfung, Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 Ü Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 3. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Kisse / Westerholz Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Achsen und Wellen

- Funktion, Gestaltung - Entwurf und Festigkeitsrechnung - Welle-Nabe-Verbindungen - Arten, Funktion, Berechnung - Gleitlager - Arten, Bauformen, Funktion, Berechnung - Verzahnungen - Arten, geometrische Grundlagen - Geometrie der Stirnradverzahnung - Festigkeit der Stirnradverzahnung

Voraussetzungen: - Teilnahme an ME b empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage Antriebselemente festzulegen, zu berechnen und in technischen Zeichnungen zu integrieren, indem sie - Kenntnisse erwerben über Antriebselemente, - Fertigkeiten entwickeln, Antriebselemente auszuwählen und zu berechnen, - Kompetenzen bilden, durch sachgerechten Einsatz von Antriebselementen,

Konstruktionen zu erstellen.

Literaturhinweise: - Roloff/Matek, Maschinenelmente, Vieweg Verlag - Decker, Maschinenelmente, Decker Verlag - Niemann, Maschinenelemente, Springer Verlag - Dubbel, Taschenbuch für den Maschinenbau, Springer Verlag

Testat: - Erstellen technischer Zeichnungen

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MD1, Maschinendynamik 1 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Albrecht Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Allgem. Geschwindigkeits- und Beschleunigungszustand starrer Körper

- Impuls- und Drallsatz für starre Körper / Massen-Trägheitsmomente - Hauptträgheitsmomente / Hauptachsen - Rotation starrer Körper / Rotierende Koordinatensysteme - Mechanische Ersatzmodelle - d`Alembertschen Prinzip, Lagrangesche Gl'n 2. Art - Beschreibung von Schwingungen (reell / komplex) - Allgemeine periodische Schwingungen / Fourierreihen - Lineare Schwinger mit einem Freiheitsgrad (reell / komplex) - Lineare Schwinger mit mehreren Freiheitsgraden, Eigenwerte, Eigenvektoren - Schwingungen eindimensionaler Kontinua - Rotordynamik (Biegeschwingungen/Torsion) von Maschinenwellen

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage Maschinen hinsichtlich ihres dynamischen Verhaltens zu analysieren und einfache maschinendynamische Berechnungen auszuführen, indem sie

o Kenntnisse über mechanische und mathematische Methoden zur Analyse von Maschinen und Strukturen erwerben,

o Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse in einfachen Ausle-gungsrechnungen und Optimierungsaufgaben anzuwenden und damit die

o Kompetenzen bilden, maschinendynamische Probleme zu er-kennen und durch konstruktive Maßnahmen zu beseitigen sowie Messergebnisse zu analysieren und zu bewerten.

Literaturhinweise: - Skript - Maschinendynamik, U. Hollburg, Oldenbourg, München Wien 2002. - Lehrbuch der Maschinendynamik, Holzweißig/Dresig, Leipzig, 1994. - Aufgabensammlung Maschinendynamik, Dresig/Rockhausen, Leipzig - Maschinendynamik, R. Jürgler, VDI-Verlag 1995. - Maschinendynamik, G. Ziegler, Westarp-Verlag 1990.

Testat: - -

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MD2, Maschinendynamik 2 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Albrecht Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: Simulation maschinendynamischer Probleme mit Matlab-Skriptsprache

- Programmstrukturen - Fourier-Transformation / Frequenzanalyse (FFT) - Eigenwerte / Eigenvektoren - Harmonische Erregung / allgem. Erregung - Untersuchung elastischer Strukturen mittels FE-Ansätzen - Anfangswertprobleme (Integration von Mehrkörpersystemen) - Simulation maschinendynamischer Probleme mit Matlab-Simulink - Einarbeitung in die blockorientierte Lösung dynamischer Aufgaben - Einarbeitung in Sim-Mechanics zur blockorientierten Behandlung von Starr-

körpersystemen

Voraussetzungen: - Teilnahme an MD1(Maschinendynamik 1) empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage mit Hilfe geeigneter Simulationsprogramme Maschinen und Strukturen hinsichtlich ihres dynamischen Verhaltens zu analy-sieren, indem sie

o Kenntnisse über mechanische und mathematische Methoden zur Analyse von Maschinen und Strukturen vertiefen,

o Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse in mechanisch - ma-thematische Ersatzmodelle umzusetzen und damit die

o Kompetenzen bilden, maschinen- und strukturdynamische Auf-gaben mit Hilfe von Simulationsprogrammen zu analysieren so-wie die Simulationsergebnisse zu bewerten.

Literaturhinweise: - Skript - Matlab-Simulink Dokumentation

Testat: - -

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MKT, Maschinenakustik Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Karger Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Physikalische Grundlagen der Akustik

o Schallwellen / Schallspektren / Pegelrechnung - Gehör, Bewertungen, Beurteilungen - Schallausbreitung

o im Freien / in Räumen - Schallleistungsbestimmung - Schallentstehung

o direkt und indirekte - Schallminderung

Voraussetzungen: - mathematische Grundkenntnisse - Kenntnisse in Experimentalphysik

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage im Bereich Maschinenlärm

o Kenntnisse zu erwerben über Schallentstehung, Schallausbrei-tung und Schallminderung bei Maschinen,

o Fertigkeiten zu entwickeln, diese Kenntnisse bei der Bewertung und Lösung akustischer Probleme im Bereich von Maschinen und Anlagenlärm anzuwenden,

o Kompetenz für die Beurteilung und Bewertung von Schallminde-rungsmaßahmen sowohl in der Konstruktionsphase als auch bei bereits gefertigten Maschinen zu bilden.

Literaturhinweise: - Vorlesungsskript

Testat: - -

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MT, Messtechnik Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Panreck Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Definitionen und Normen, SI-Einheiten

- Aktive und passive Sensoren, Fehlerbetrachtung - Grundlagen zur Dehnungs- und Kraftmessung, Messbrücken - Messen nichtelektrischer Größen (Thermoelemente, - Widerstandsthermometer, Länge, Geschwindigkeit, Drehzahl) - Binäre Sensoren, Verknüpfung mit Steuerungsaufgaben - Messung und Sicherheit in elektrischen Anlagen - Einführung in die rechnerunterstützte Messtechnik - Merkmale digitaler Signalerfassung - Erweiterung des Rechners mit Messeinschüben - Schnittstellen Rechner - Prozess bzw. Messgrößen - SPS und PC als messtechnische Plattformen - Verarbeitung und Archivierung von Messdaten

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, messtechnische Aufgabenstellungen erfolgreich zu bearbeiten, indem sie - Kenntnisse erwerben über die methodische Vorgehensweise in der Lösung

von messtechnischen Problemstellungen, - Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse auf technische Aufgabenstellungen

anzuwenden und - Kompetenz bilden, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung

von technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen bei Experimenten lösungsorientiert anzuwenden.

Literaturhinweise: - Felderhof, R. Elektrische und elektronische Messtechnik, Hanser Verlag, 1990, München

- Weber, H.: Rechnergestützte Messverfahren, Vogel – Verlag, Würzburg, 1996

- Haug, A.; Haug, F.: Angewandte elektrische Messtechnik, Braunschweig: Vieweg Verlag, 1991

- Tränkler, H., Obermeier, E., Sensortechnik, Springer Verlag, Berlin, Heidel-berg, 1998

Testat: - -

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MW, Methodik der Werkstoffauswahl Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Busch Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Allgemeine Aspekte der Werkstoffauswahl

- Vorgehensweise zur Lösung der Materialanforderungen o Ermittlung der Materialanforderungen o Vorauswahl o Feinauswahl und Bewertung o Evaluierung, Validierung und Werkstoffentscheidung

- Halbzeug oder Vollformteil: Form und Eigenschaft o Rückwirkung der Fertigung auf die Eigenschaften o Vorgehensweise zur Wahl der Fertigungsverfahren o Validierung der Fertigung, Hinweise zur Qualitätssicherung

- Hinweise und Regeln zur Vermeidung von Schäden - Übungen zur beanspruchungsgerechten Werkstoffauswahl - Übungen zur Wahl geeigneter Fertigungsverfahren - Übungen zur Optimierung des Systems Werkstoff, Fertigung,

Beanspruchung

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: - Der Studierende kann an an einfachen Fällen die geeignete Auswahl von Werkstoff und Fertigung vornehmen, kritische Bereiche aufzeigen und Hinweise zur Vermeidung gravierender Fehler geben

Literaturhinweise: - diverse Normen, SEW's, Vorschriften - Datenblätter und INf-Material diverser Hersteller - Ashby, M.: Materials Selection in Mechanical Design, Spectrum Elsevier - G. Lange: Sytematische Beurteilung technischer Schadensfälle, WILEY-

VCH Verlag, Weinhe

Testat: - -

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NM, Num. Mathe. Comp. Anw. Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach

Zielgruppe 4. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Petry Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Sept. 2011 Inhalt: Grundlagen der Numerischen Mathematik

- Einsatzbereich und Grundkonzepte

- Maschinenzahlen, Maschinengenauigkeit, Datentypen Algorithmen zu folgenden Themen:

- Bestimmung von Nullstellen reeller Funktionen

- Differenzieren und Integrieren

- Lösen linearer Gleichungssysteme, direkte und iterative Verfahren

- Lösen von gewöhnlichen und partiellen Differenzialgleichungen

- Interpolation Implementierung von Algorithmen der Numerischen Mathematik in einer höheren Programmiersprache wie C, C++, FORTRAN oder MATLAB

Voraussetzungen: Inhalt der Module HM a, HM b, HM c.

Lernziel: Die Studierenden kennen die Grundkonzepte sowie den Einsatzbereich der Nu-merischen Mathematik im Bereich des Maschinenbaus. Die Studierenden sind in der Lage, einfache Algorithmen in einer höheren Programmiersprache auf einem Computer zu implementieren.

Literaturhinweise: „Numerische Mathematik“, Michael Knorrenschild (Hanser)

Testat: - -

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PDM, Produktdatenmanagement Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5.o. 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Jäckel Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Definition EDM/PDM; Begriff der Produktentstehung, Datenverbund

- CAx-Ansätze; Aufbau von Unternehmen, Daten in diesen Systemen

- Vorteile früher Produkteinführung, Kostenanteile

- Aufbau von EDM/PDM-Systemen; Produktentwicklungsprozess

- Metadaten, Planung von Projekten mit Projektmanagementsystemen

- Ziele EDM/PDM, Unterstützung vorhandener Abläufe, Datenmodelle

- Systemklassen

- Funktion einer Datenbank, Systemarchitektur und Funktionen

- Verteilte EDM/PDM-Systeme

- EDM/PDM Datenaustausch

- Föderierte EDM/PDM-Systeme

- EDM/PDM-Systeme im betrieblichen Umfeld

- Verbindung zu PPS-Systemen und BWL-Standardsoftware

- Einführung von EDM/PDM-Systemen, Organisation, Kosten

- EDM/PDM in Unternehmen des Maschinenbaus Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: - Fachliche Inhalte: Erstellung, Erfassung und Bereitstellung aller für die Produktentwicklung relevanten Daten im Unternehmen, insbe-sondere Geometriedaten aus CAD, Unterstützung des gesamten Produktentstehungsprozesses durch EDM/PDM-Systeme

- Fertigkeiten: Umgang mit höheren CAD-Systemen, grundsätzlicher Umgang mit EDM-PDM-Systemen

- Kompetenzen: Begleitung des gesamten Produktentstehungsprozesses durch umfassende Bereitstellung aller erforderlichen Informationen am Rechner, Beurteilung und Einsatz von EDM/PDM-Systemen

Literaturhinweise: - Eigner: Produktdatenmanagementsysteme - Sendler, Wawer: CAD und PDM, Prozessoptimierung durch Integration

Testat: -

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PIN, Produktinnovation Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Jäckel Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung in Produktplanung und –Entwicklung

- Rentabilität Marktleistungsangebot, Umfeld eines Unternehmens - Käufer-, Verkäufermarkt, Konjunkturindikatoren, Strukturwandel - Konfliktpartner; strategische Lückenplanung, Neuproduktpolitik - Situationsanalyse; Chancen/Risiken-Profil, Stärken-/Schwächen-Profil - Zielvorgaben, Entscheidungsalternativen, Abweichungen, Kontrolle - Strategie der Systemplanung und Systementwicklung - Grundsätze, strategische Erkenntnisse; Nutzenarten der Produkte - Sortimentsanalyse; Produkt/Marktmatrix, SGF- Planung und Risiken - Strategische Erfolgsfaktoren: ROI, laufendes Geschäft, Neuprodukte - Basisregeln Neuproduktpolitik; Kundennähe - Marktanteils- Marktwachstumsportfolio - Der Produktlebenszyklus - Vergleich erfolgreiche zu schrumpfenden Firmen, Portfoliotechniken - Planung der Eigenschaften neuer Produkte am Markt

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: - Fachliche Inhalte: Entwicklung marktfähiger neuer Systeme und Produkt-Innovationen zur langfristigen Sicherung des Geschäftserfolges von Unter-nehmen

- Fertigkeiten: Anwendung von Kreativitätsverfahren für neue Produkt-Ideen, Analyse der Marktumgebung, Neuproduktentwicklung, Produkteinführungs-planung

- Fähigkeiten: Strategische Planung und Entwicklung von Neuprodukten und -systemen auf der Grundlage von Marktanforderungen und -erkenntnissen

Literaturhinweise: - Kramer: Innovative Produktpolitik

Testat: - -

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PJM, Projektmanagement- Einarbeitung in die Method e „Logical Framework“ Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 1 V, 0 SU, 3 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Kettner Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Kenntnisse über Gruppendynamik

- Managementmodelle - Projektmanager und Projektmitarbeiter - Erlernen der Methodenschritte des Logical Framework auf Basis schriftlicher

Dokumentation - zielorientiertes Arbeiten statt lösungsorientiertem Handeln - Projektziel definieren, Mengengerüst, Aktionsplan, Meilensteinplan, Projekt-

strukturplan, Aufgabenverteilung, Terminplanung, Projektverfolgung- und Steuerung, Projektdokumentation mit Hilfe der

- Projektprozessdokumente - Welche Instrumente geben dem PJM Sicherheit im Handeln? - Durcharbeiten praktischer Fallbeispiele - Einüben kurzer und prägnanter Formulierungen - Präsentation

Voraussetzungen: -

Lernziel: - Die Studierenden erlernen die Methodik für ein stukturiertes Einarbeiten in ein unbekanntes Projektfeld.

- Sie sind fähig, aus dem Gedächtnis heraus die wesentlichen Punkte für die Zielfindung in einem Projekt herauszuarbeiten.

- Die Studierenden sind in der Lage, einen Projektstrukturplan zu erstellen, der zum einen das Mengengerüst enthält, sowie die Auflistung aller Aktivitä-ten, mit der Rückversicherung gegen zukünftige Regressansprüche.

- Die Studierenden üben und erlernen Sachverhalte und Inhalte kurz und tref-fend zu umreißen und zu formulieren.

- Präsentation der Ergebnisse vor einem Entscheidergremium.

Literaturhinweise: - Vorlesungsskript, Informationen aus dem Internet

Testat: - -

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PML, Projektarbeit - Maschinenlabor Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 0 V, 0 SU, 4 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 5.+ 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Vucetic Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Vermittlung von theoretischen Grundlagen und Umsetzung durch Bearbeitung

eines konkreten Projektes im Team (Inhalte: Lastenheft /- Zeitplan / Projekt-strukturierung / Protokollwesen / Kommunikation / Schnittstellen / Informati-onsbeschaffung / Normen / Variantenbildung / Bewertungskriterien / Bewer-tung / Meilensteine / Arbeitspakete / Gliederung der Dokumentation mit Nachweisen und Anhängen / Erstellen einer Dokumentation / Vorbereitung und Durchführung einer Präsentation /- Vortragsstrukturierung).

- ausgewählte Versuche (Betriebsverhalten Verbrennungsmotor: Otto-, Dieselmotor / Betriebsverhalten Radialgebläse / CNC-Technik (Fräsen) / Fertigungsverfahren: Scherschneiden - Maschinen und Werkzeuge / Fördertechnik: Versuch am Säulendrehkran / Materialfluss: Berechnung eines Transportsystems mit Praxistest / Kunststofftechnik: Warmumformung, Orientierung, Schrumpf / Elektrotechnik: Bestimmung von Trägheitsmomenten elektr. Maschinen / Gleichstrommaschine: Aufnahme von Betriebskennlinien / Drehstrom – Asynchronmaschine: Aufnahme von Betriebskennlinien / Drehzahl- und Lageregelung / MATLAB-Simulation von Regelkreisen)

- Bearbeitung eines jeweils aktuellen Projekts in einer Kleingruppe (Startphase: Festlegung der Aufgabenstellung, Projektbearbeitung, Dokumentation, Pro-jektpräsentation).

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage fachübergreifend Versuchsstände aufzubauen und zu betreuen indem Sie - Kenntnisse erwerben über spezielle Fragestellungen ausgewählter Fächer

des Kernstudiums, - Fertigkeiten entwickeln, diese Fragestellungen in Teilaufgaben zu zerlegen

und die - Kompetenz bilden, mittels geeigneter Versuche die gestellte Aufgabe zu lösen

und zu präsentieren.

Literaturhinweise: - Versuchsunterlagen und Vorlesungsunterlagen - Lernunterlagen werden auch auf der Easy-Learning-Plattform bereitgestellt.

Testat: - erfolgreiche Teilnahme am Praktikum - benotete betreute Hausarbeit

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QK, Qualitätswesen Konstruktion Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 3

Veranstaltungsart: 1 V, 1 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 4. Semester Lehrumfang 2 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Hörstmeier Präs.Zeit: 30h,

Eigenstud.: 60h Stand Dez. 2008 Inhalt: Qualitätswerkzeuge und -begriffe im Einflussbereich der Konstruktion wie zum

Beispiel: Benchmarking, Quality Function Deployment (QFD), Failure Modes and Effect Analysis (FMEA), Failure Tree Analysis (FTA), Poka Yoke . Instrumente und Prozesse zu Themen wie Q7, M7 werden beschrieben und mit Beispielen belegt. Praktika und ergänzende Workloads zu diesen Themen in kleinen Grup-pen von max. 15 Teilnehmern mit spezifischer CAQ-Software, Fallbeispiele aus realen Unternehmensabläufen stärken die Praxisfähigkeit. Fachreferate von Ex-perten und gezielte Veranstaltungen in und mit Unternehmen werden eingebun-den. Kommunikationsmittel Tafel/Flipchart, PPT-Charts mit elektronischem Schreibtableau kommen zum Einsatz. Unterlagen werden den Studierenden auch auf der Easy-Learning-Plattform bereitgestellt.

Voraussetzungen: - Teilnahme am Modul IPB und an Grundlagenfächern empfohlen

Lernziel: Die Studierenden können kreativ mit Qualitätszielen umgehen indem sie: - Kenntnisse erhalten über die wesentlichen Grundsätze des aktuellen Quali-

tätsgedankens - Fertigkeiten zum Beherrschen von DMAIC Struktur sowie zum Anwenden

ausgewählter Werkzeuge entwickeln und - die Kompetenz zur Integration vernetzter Prozesse in Unternehmen und die

Teamorientierung entwickeln – das steigert die Beschäftigungsfähigkeit im betrieblichen Alltag.

Literaturhinweise: - Hering, E.; Triemel, J.; Blank, H.-P., Qualitätsmanagement für Ingenieure, aktuelle Ausgabe.

- Pfeifer, T., Qualitätsmanagement, aktuelle Ausgabe. - DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität),FMEA - Fehlermöglichkeits- und

Einflussanalyse, DGQ-Band 13-11, aktuelle Ausgabe. - Weitere Unterlagen der DGQ und GFQ - Downloads: www.fh-bielefeld.de/fb3/qualitaet

Testat: - -

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RT, Regelungstechnik Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Panreck Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Regelungstechnische Begriffe und Aufgabenstellungen

- Beharrungsverhalten von Regelkreisen, Linearisierung - Dynamisches Verhalten von elementaren Übertragungsgliedern - Darstellung von Frequenzkennlinien im Bode-Diagramm - Standardregelkreis und Standardregler - Empirische Einstellregeln - Algebraische Stabilitätskriterien - Graphische Stabilitätskriterien - Stabilitätsprüfung und Reglerauslegung im Bode-Diagramm - Anwendung der Entwurfsverfahren (Temperatur- und Niveauregelung) - Beurteilung von Regelergebnissen - Schaltende Regler ohne und mit interner Rückführung - Digitale Regler, digitalisierter PID-Algorithmus - Reglerdimensionierung und Wahl der Abtastzeit bei digitalen PID-Reglern

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, regelungstechnische Aufgabenstellungen erfolgreich zu bearbeiten, indem sie - Kenntnisse erwerben über die methodische Vorgehensweise in der

Regelungstechnik, - Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse auf technische Aufgabenstellungen

anzuwenden und - Kompetenz bilden, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung

von technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen lösungsorientiert anzuwenden.

Literaturhinweise: - Reuter, M., Regelungstechnik für Ingenieure, Vieweg Verlag, 1986 - Dörrscheidt, F., Latzel, W., Grundlagen der Regelungstechnik,

B.G. Teubner Stuttgart, 1990 - Föllinger, O., Regelungstechnik – Einführung in die Methoden und ihre An-

wendung, Hüthing-Verlag Heidelberg, 1990

Testat: - -

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SM, Strömungsmechanik Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 4. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Weber Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung

- Hydro- und Aerostatik - Eigenschaften strömender Medien - Stationäre, reibungsfreie, eindimensionale und inkompressible Strömung - Reibungsbehaftete Strömung - Ähnlichkeitsgesetze - Reibungsbehaftete Rohrströmung - Umströmung von Körpern - Praktikum

Voraussetzungen: Mathematische und physikalische Grundlagen sowie abgeschlossenes Grundstu-dium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, strömungsmechanische Probleme zu verste-hen, zu berechnen und zu beurteilen indem sie

- Kenntnisse erwerben in den physikalischen Grundlagen der Strö-mungsmechanik und

- Fähigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse auf strömungstechnische Aufgabenstellungen zu übertragen und damit die

- Kompetenz erwerben, für gegebene technische Aufgaben eine geeig-nete Lösung zu finden unter Berücksichtigung der physikalischen Möglichkeiten und Grenzen.

Literaturhinweise: Für das Fach Strömungsmechanik steht eine umfangreiche Fachliteratur zur Ver-fügung. z.B.

- Böswirth, Technische Strömungsmechanik

- Bohl, Technische Strömungsmechanik

Testat: -

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SMA, Strömungsmaschinen Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Albrecht Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einordnung und Bedeutung von Strömungsmaschinen

- Aufbau und Wirkungsweise von Strömungsmaschinen - Axiale, radiale Strömungsmaschine - Geschwindigkeitsdreiecke - Strömungstechnische Grundgleichungen der Turbomaschinen

o Kontinuitätsgleichung, Leistungs- und Energiebilanzen o Eulersche Gleichung der Turbomaschinen

- Charakteristische Kennzahlen für Turbomaschinen - Ähnlichkeitsbeziehungen - Kavitation / Überschall - Kennlinien einfacher Anlagen - Zusammenwirken von Strömungsmaschine und Anlage - Turboverdichter, Turbopumpen - Dampfturbinen, Wasserturbinen, Gasturbinenanlagen

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage Strömungsmaschinen hinsichtlich ihres Ein-satzbereiches einzuordnen; zu bewerten und einfache Auslegungen durchzufüh-ren, indem sie

o Kenntnisse über die strömungsmechanischen und thermody-namischen Grundlagen der Strömungsmaschinen erwerben,

o Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse in Auslegungskonzep-ten und Auslegungsrechnungen anzuwenden und damit die

o Kompetenzen bilden, Eigenschaften unterschiedlicher Bauwei-sen zu analysieren sowie das Betriebsverhalten zu bewerten.

Literaturhinweise: - Skript - Kalide, W.: Energieumwandlung in Kraft- u. Arbeitsmaschinen. - Sigloch, H.: Strömungsmaschinen. - Menny, K.: Strömungsmaschinen.

Testat: - -

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SYS, Systementwicklung Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 2

Veranstaltungsart: 1 V, 1 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 4. Semester Lehrumfang 2 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Jäckel Präs.Zeit: 30h,

Eigenstud.: 30h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Definition technisches System, Ein- und Ausgangsgrößen., Systemgrenze

- Modellierung technischer Systeme (allgemein, Physik, Gestaltung) - Vorgehen in der Systemtechnik, systemtechnische Lebensphasen - Systemtechnik in der Entwicklung komplexer Maschinen und Anlagen - Vorgehensschritte in der Systemtechnik: Zielsystem, Optimierung - Modellbildung in der Konstruktion, Produktmerkmale - Arten von Systemen, technische Systeme, der Systemgedanke - Klassifikation TS nach Komplexität, Modellierungsbegriffen, Produktlogik - Optimierung des Vorgehens in der Systementwicklung, Konstruktionslog. - Produkt- und Organisationsstruktur, Lebenslauf technischer Systeme - Systementwicklung an Beispielen, Planung - Systementwicklung an einem Beispiel aus dem Anlagenbau - Beispiel Produktionsanlage: Hauptumsatz, Nebenumsätze, Fehler - Maßnahmen zur Lösung von Aufgaben und Problemen - 15. Der systematische Vorgehenszyklus, Hypothesen und TOTE-Schema

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, komplexe technische Systeme und Anlagen zu konzipieren, indem sie

• Kenntnisse erwerben über Methoden, Verfahren und Hilfsmittel zur Ana-lyse, Planung, Auswahl und optimalen Gestaltung anspruchsvoller Sys-teme und Anlagen

• Fertigkeiten entwickeln zur Integration von Systemkomponenten zu Ge-samtsystemen, organisatorische Methoden für die Integration, Konstrukti-onsmanagement, Entwicklung von Lösungsvarianten auf der Basis der in Systemstudien und dem Zielprogramm gewonnenen Informationen, Be-wertung und Entscheidung

• die Kompetenz herausbilden, die zur Analyse und Synthese komplexer technischer Systeme und Anlagen befähigt.

Literaturhinweise: - Ehrlenspiel: Integrierte Produktentwicklung

Testat: - -

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TD 1, Thermodynamik 1 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 3. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Albrecht Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Grundbegriffe der Technischen Thermodynamik:

- System, Gleichgewicht, Zustandsgrößen, -änderungen, Prozesse, Volumen, Stoffmenge, Mengenströme, Druck, Temperatur und Energie

- 1. Hauptsatz der Thermodynamik: o ruhende / bewegte geschlossene Systeme, stationäre

Fließprozesse - Ideale Gase: Thermische / Kalorische Zustandsgleichung idealer Gase

o Spezifische Wärmekapazität o Einfache Zustandsänderungen idealer Gase

- 2. Hauptsatz der Thermodynamik: Bedeutung, Entropie - Kreisprozesse / Vegleichsprozesse idealer Gase:

o Carnot-Prozess, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrade o Otto- und Diesel-Motor o Stirling-Prozess, Ericson-Prozess o Gasturbinen, Strahltriebwerke / Raketen o Verdichter

Voraussetzungen: abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage thermodynamische Fragestellungen einzuord-nen und einfache thermodynamische Prozesse für ideale Gase zu analysieren, indem sie

o Kenntnisse über die thermodynamischen Grundlagen der idealer Gase erwerben,

o Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse in Auslegungskonzep-ten und Auslegungsrechnungen anzuwenden und damit die

o Kompetenzen bilden, das Verhalten bei unterschiedlichen Pro-zessführungen zu analysieren sowie die Eigenschaften von einfa-chen Kreisprozessen zu bewerten.

Literaturhinweise: - Skript - Baehr H. D., Thermodynamik, 12. Auflage, Berlin: Springerverlag 2005 - Hahne E., Thechn. Thermodynamik, 1. Auflage, Addison-Wesley 1991 - Cerbe, G., Wilhelms G., Technische Thermodynamik, 14. Aufl., München,

Hanser Verlag 2005 - Wilhelms, G., Übungsaufgaben Technische Thermodynamik, München,

Hanser Verlag 2005 Testat: - -

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TD 2, Thermodynamik 2 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach

Zielgruppe 4. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Albrecht Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Dämpfe und Flüssigkeiten, Zustandsgrößen im 2-Phasengebiet

o Diagramme / Zahlentafeln im 2-Phasengebiet o Zustandsenderungen im 2-Phasengebiet

- Kreisprozesse mit Dämpfen: o Carnot-Prozess, Clausius-Rankine-Prozess, Kaltdampfprozesse

- Exergie und Anergie - Vergleichsprozesse mit Dämpfen - Prozessoptimierung: Zwischenüberhitzung, Speisewasservorwärmung - GUD – Prozesse, Kaltdampfprozesse - Gemische und Mischungsprozesse - Feuchte Luft (Luft – Wasserdampfgemische)

o Konzentration, Zustandsgrößen, h,x - Diagramm - Grundlagen der Wärmeübertragung:

o Wärmeleitung, Konvektion, Wärmedurchgang, -strahlung

Voraussetzungen: - Teilnahme am Modul TD1 (Technische Thermodynamik 1) empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage komplexere thermodynamische Prozesse für reale Gase zu analysieren und auszulegen, indem sie

o Kenntnisse über das thermodynamischen Verhalten realer Gase sowie Grundlagen der Wärmeübertragung erwerben,

o Fertigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse in Auslegungskonzep-ten und Auslegungsrechnungen anzuwenden und damit die

o Kompetenzen bilden, das Verhalten bei komplexen Prozessfüh-rungen zu analysieren sowie Optimierungsvorschläge zu erarbei-ten.

Literaturhinweise: - Skript - H. D. Baehr: Thermodynamik, 12. Auflage, Berlin: Springerverlag 2005 - E. Hahne: Thechn. Thermodynamik, 1. Auflage, Addison-Wesley 1991 - G. Cerbe, G. Wilhelms: Technische Thermodynamik, 14. Aufl., München,

Hanser Verlag 2005 - G. Wilhelms: Übungsaufgaben Technische Thermodynamik, München,

Hanser Verlag 2005 Testat: - -

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TE 1, Technisches Englisch Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 5.+6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Noetzel-Gray Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: Wiederholung und Vertiefung der Grammatikkenntisse, insbesondere der Verb-

formen; Grundwortschatz allgemeiner Art aber zugleich mit Schwerpunkt auf Be-griffe, die den Grundstock des technischen Vokabulars bilden; Höflichkeitsformen. Anhand von diesen gezielte Übungen im

- Beschreiben und Definieren von Gegenständen (Form, Dimensionen, Material, Funktion usw.)

- Vergleichen von Gegenständen und Begründung einer Wahl; - Beschreiben von mathematischen Vorgehensweisen; - angemessenen Ausdruck von Wünschen, Bedauern, Ablehnung usw.

Voraussetzungen: - Bestandener Einstufungstest (Sem. 1) bzw. erfolgreiche Teilnahme am Vor-bereitungskurs.

- Nach einem Sprachtest im 1. Semester muss bei nicht ausreichender Sprachkompetenz (B1) der eigenständige Erwerb im Sprachlabor unter Anlei-tung von Tutoren erfolgen.

Lernziel: Die Studierenden werden in die Lage versetzt, in einem englischsprachigen Ar-beitsumfeld erfolgreich zu kommunizieren, indem sie

o Kenntnisse erwerben über sprachliche Strukturen sowie den für den Ingenieurberuf besonders relevanten Wortschatz,

o Fertigkeiten entwickeln, sich schlicht und präzise im Englischen auszudrücken und angemessene Umgangsformen zu gebrau-chen und damit die

o auch die soziale Kompetenz bilden, die englische Sprache beruf-lich einzusetzen und interkulturell sensibel zu kommunizieren.

Literaturhinweise: - Empfohlen: Raymond Murphy: English Grammar in Use (with answers)

Testat: - -

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TM a, Techn. Mechanik a Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 1. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Diekmann Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung: Statik im Maschinenbau, Wirkung und Definition einer Kraft,

Idealisierung - Mechanische Symbole wie Körper, Lager, Belastung, Schwerpunkt - Kraftsysteme: Addition mehrerer Kräfte, Zentrales Kraftsystem, Resultierende

Kraft, Kraft- und Momentengleichgewicht - Freischneiden: Statische Bestimmtheit, Sonderfälle, Mehrteilige Systeme,

Fachwerk Äußere und innere statische Bestimmtheit - Stabkräfte nach dem Ritter-Schnitt und dem Knotenpunktverfahren - Schwerpunkt: Masse-, Volumen-, Flächen-, Linienschwerpunkt, Stabilität,

Kippsicherheit - Schnittlasten: nach dem Schnittprinzip und dem Integrationsverfahren - Reibung: Coulombsches Gesetz für trockene Reibung, Physikalische

Vorgänge der Reibung, Reibung an der Schraube (Flach- und Spitzgewinde), Wirkungsgrad des Schneckengetriebes, Seilreibung, Reibung in Gleitlagern, Rollwiderstand

Voraussetzungen: - Mathematik (lösen linearer Gleichungen, Vektorrechnung) - Kurvendiskussion: Integrieren und differenzieren einfacher Polynome und

trigonometrischer Funktionen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage mechanische Tragwerke zu analysieren, ge-stalten und dimensionieren, indem sie

o Grundkenntnisse erlernen zur Berechnung gebräuchlicher stati-scher Systeme,

o Fertigkeiten einüben, die erlernten Verfahren anzuwenden und damit die

o soziale Kompetenz erlangen, verschiedene Problemstellungen jeweils geeigneten Lösungsverfahren zuzuordnen und in der Pra-xis anzuwenden.

Literaturhinweise: - Berger Joachim, Statik, ISBN-10: 3528046708 - Russell C. Hibbeler, Statik, ISBN-10: 3827371015

Testat: - -

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TM b, Techn. Mechanik b Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 1. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Kisse Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - HOOKE'-sches Gesetz

- Zug- bzw. Druckbeanspruchung - ein- bzw. mehrachsige Spannungszustände - ein- bzw. zweiachsige Biegung - Schubbeanspruchung - Torsionsbeanspruchung - Zusammengesetzte Beanspruchung - Festigkeitshypothesen - Knickung

Voraussetzungen: - mathematisch-naturwissenschaftliches Grundwissen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage die mechanische Beanspruchung von Bautei-len zu erkennen und zu berechnen, indem sie

o Kenntnisse erwerben über die grundlegenden Belastungs-, Spannungs- und Verformungsarten,

o Fertigkeiten entwickeln, Spannungen und Verformungen zu be-rechnen,

o Kompetenzen bilden, die Werkstofffestigkeiten auszunutzen und Überlastungen zu vermeiden.

Literaturhinweise: - Berger, Technische Mechanik - Weitere aktuelle Literatur - Werkstoff- und Profildatenblätter - einschlägige Formelsammlungen und Nachschlagewerke

Testat: - -

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TM c, Techn. Mechanik c Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 2. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Diekmann Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einführung: Idealisierung als Partikel bzw. starrer Körper, freie und

gezwungene Bewegung, Kinematik des Partikels - Weg, Geschwindigkeit, Beschleunigung als Funktion der Zeit - kinematische Abhängigkeit, DGL der Bewegung - Relativbewegung: Teilweise unterdrückte Bewegung verbundener Partikel - Kinetik des Partikels: Kraft-Masse-Beschleunigungs-Methode - Zweites Newtonsches Axiom, Prinzip von D’Alembert, Inertialsystem - linearer Impuls, Drehimpuls, Drehimpulssatz - Arbeit und Energie, Leistung, Wirkungsgrad - Ebene Kinematik starrer Körper, Translat., Rotation um eine feste Achse - Geschwindigkeits- und Beschleunigungspol - Absolut- und Relativbewegung (5-achsiger Knickarmroboter) - Kinetik starrer Körper: Generelle Bewegungsgleichungen - Massenträgheitsmoment, Verschiebungssatz, Hauptachsentransformation - Kinetische Energie, Leistung, Wirkungsgrad

Voraussetzungen: - Teilnahme am Modul TM a (Technische Mechanik - Statik) empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage mechanische Bewegungsvorgänge zu analy-sieren, zu gestalten und zu dimensionieren indem sie

o Grundkenntnisse und Verfahren zur Berechnung mechanischer Bewegungsabläufe mehrteiliger starrer Körper erlernen,

o Fertigkeiten entwickeln, die geeigneten Verfahren den verschie-denen Problemen zuzuordnen und anzuwenden und damit die

o soziale Kompetenz erlangen kompetent Bewegungsvorgänge mechanischer Systeme zu entwickeln und auszulegen.

Literaturhinweise: - Berger Joachim, Bd.3, Dynamik, ISBN-10: 3528049316 - Russell C. Hibbeler, Dynamik (ISBN 3-8273-7135-X)

Testat: - -

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TRA 1, Transporttechnik 1 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Barbey Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Fördergüter

- Bauelemente der Fördertechnik (Seile, Ketten, Bremsen, Antriebe und Ge-triebe, Lastaufnahmemittel)

- Maschinensätze (Hubwerk, Drehwerk, Wippwerk, Fahrwerk) - Krane (Systematik und Normung, Beispiele) - Gleislose Flurförderzeuge - Praktikum: Simulation fördertechnischer Anlagen

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage fördertechnische Systeme im Bereich der Stückgutförderung auszulegen, indem sie

o Kenntnisse erwerben in der Berechnung fördertechnischer Bau-elemente,

o Fertigkeiten entwickeln, Fördertechnische Geräte zu gestalten und damit die

o Kompetenz bilden, produktions- und fördertechnische Systeme zu simulieren und optimal auszulegen.

Literaturhinweise: - Martin, H.: Transport- und Lagerlogistik, 5. Auflage, Friedr. Vieweg& Sohn, Wiesbaden, 2004.

- Martin, H., u. P. Römisch, u. A. Weidlich: Materialflusstechnik, 8. Auflage, Friedr. Vieweg&Sohn, Wiesbaden 2004

Testat: - -

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TRA 2, Transporttechnik 2 Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 6. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Barbey Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Einteilung der Stetigförderer

- Gurtförderanlagen (Konstruktiver Aufbau, Gurte und Gurtverbindungen, Antrieb, Traggerüst und Rollen, Übergaben und Abgaben, Auslegung von Gurtförderanlagen, Sonderkonstruktionen)

- Becherwerke (Konstruktiver Aufbau, Auslegung von Becherwerken) - Schwingförderer, Schneckenförderer, Pneumatische Förderer, Rollenbah-

nen und Rutschen - Praktikum: Simulation von Materialflusssystemen

Voraussetzungen: - abgeschlossenes Grundstudium empfohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, im Bereich der Schüttgüterförderung Syste-me mit Stetigförderern auszulegen, indem sie

o Kenntnisse über die Berechnung von Stetigförderern erwerben,

o Fertigkeiten entwickeln Stetigförderer zu gestalten und damit die

o Kompetenz bilden, Gesamtsysteme der Schüttförderung auszu-legen.

Literaturhinweise: - Martin, H.: Transport- und Lagerlogistik, 5. Auflage, Friedr. Vieweg & Sohn, Wiesbaden, 2004.

- Martin, H., u. P. Römisch, u. A. Weidlich: Materialflusstechnik, 8. Auflage, Friedr. Vieweg&Sohn, Wiesbaden 2004

Testat: - -

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WK a, Werkstoffkunde a Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 1. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Busch Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Aufbau der Materie, Bindungsbildung, Metalle im Periodensystem

- Kristalle: Bezeichnungen, Benennungen, Eigenschaften - Gitterfehler und ihre Wirkung - Verformung und Bruch: Festigkeit, Zähigkeit, Verformbarkeit - Festigkeit: statisch, dynamisch, Einfluss von Temperatur und

Verformungsgeschwindigkeit - Legieren: Zustandsdiagramme - Eisen: Eisen-Kohlenstoff-Diagramm (EKD), ZTA, ZTU - Legierungs- und Spurenelemente - Stahlbezeichnungen - Wärmebehandlungen: Glühen, Vergüten - Chemie: Stoffmengen, Ionenprodukt des Wassers, pH-Wert - Elektrochemnie: Korrosion und Korrosionsschutz - Organische Chemie, Kohlenwasserstoffe, Kunststoffe - Verbundwerkstoffe

Voraussetzungen: - keine

Lernziel: Die Studierenden verstehen die Zusammenhänge zwischen Werkstoffaufbau und Eigenschaften indem sie

o Kenntnisse erwerben über die kristalline Struktur, das Umwand-lungsverhalten und die Phasenreaktionen von Metallen und Le-gierungen,

o Fertigkeiten entwickeln um aus diesen Kenntnissen Material-kennwerte abzuleiten für die unterschiedlichen Einsatzbedingun-gen, statisch oder dynamisch, ka,lt oder warm

o Kompetenz bilden, Werkstoffeigenschaften zu messen und zu bewerten, Änderungen des Werkstoffverhaltens durch Wärme-behandlungen oder mechanische Verformung gezielt herbeizu-führen und eine Folgenabschätzung vorzunehmen.

Literaturhinweise: - Skript, diverse Bücher zur Werkstoffkunde

Testat: - erfolgreiche Teilnahme am Praktikum

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WK b, Werkstoffkunde b Prüfungsleistung: Modulprüfung und Testat Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 1 SU, 1 P Curriculum* Pflichtfach*

Zielgruppe 2. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Busch Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Stahlherstellung

- Stahlgruppen und ihre Anwendung o Baustahl, Schweißen von Baustahl o Vergütungsstahl o Oberflächentechnik bei Stählen o warmfeste Stähle und Werkstoffe o Werkzeugstähle o nicht rostende Stähle o sonstige Stähle

- Kupfer und seine Legierungen - Aluminium und andere Leichtmetalle - technische Keramik - Anwendung von ZFP

Voraussetzungen: - Teilnahme am Modul WK a (Werkstoffkunde – Grundlagen) empfohlen

Lernziel: Die Studierenden können Werkstoffe zielgenau auswählen, indem sie

o Kenntnisse über die verschiedenen Werkstoffgruppen erwerben,

o Fertigkeiten entwickeln um die Werkstoffe entsprechend den Bauteilanforderungen auszuwählen und geeignete zerstörungs-freie Prüfverfahren zur Qualitätssicherung einzusetzen,

o Kompetenz bilden um in Konstruktion und Fertigung geeignete Werkstoffe vorzuschlagen, Behandlungsanweisungen zu schrei-ben und auf ihre Einhaltung zu überprüfen.

Literaturhinweise: - Skript, diverse Bücher zur Werkstoffkunde

Testat: - erfolgreiche Teilnahme am Praktikum

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WÜT, Wärmeübertragung Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 5

Veranstaltungsart: 2 V, 2 SU, 0 P Curriculum* Wahlfach

Zielgruppe 5. Semester Lehrumfang 4 SWS Verantwortlicher Prof. Dr. Weber Präs.Zeit: 60h,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Grundlagen

- Stationäre, eindimensionale Wärmeleitung

- Wärmedurchgang

- Wärmestrahlung

- Wärmeübertrager – Wärmetauscher

- Rippen

- Anwendungsbeispiele

- Wärmeübergang mit Phasenumwandlung

Voraussetzungen: - Kenntnisse in „technischer Thermodynamik“ und Strömungsmechanik emp-fohlen

Lernziel: Die Studierenden sind in der Lage, Fragestellungen der Wärmeübertragung einzuordnen, Abläufe zu analysieren und Anlagen auszulegen, indem sie

- Kenntnisse über die Mechanismen der Wärmeübertragung erlangen und damit

- Fähigkeiten entwickeln, diese Kenntnisse in Auslegungskonzepten und Aus-legungsrechnungen anzuwenden und damit die

- Kompetenzen bilden, das Verhalten bei unterschiedlichen Entwürfen zu ana-lysieren, zu berechnen und zu bewerten.

Literaturhinweise: - Jan Kopitz, Wolfgang Polifke: Wärmeübertragung, Person Studium 2009 Heinz Herwig, Andreas Moschallski: Wärmeübertragung, Physikalische Grundlagen, Vieweg + Teubner 2006 Rudi Marek, Klaus Nitsche: Praxis der Wärmeübertragung, Hanser Fach-buch 2007

Testat: - -

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Exkursion Prüfungsleistung: Testat Credit-Punkte 1

Veranstaltungsart: Curriculum* Pflicht

Zielgruppe ab 3. Semester Lehrumfang -- Verantwortlicher Präs.Zeit:,

Eigenstud.: 30h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Entsprechend Ausrichtung des besuchten Betriebs

- Anerkannt werden auch Besuche von Fachmessen

Voraussetzungen: - keine

Lernziel: Die Exkursionen werden im Rahmen ausgewählter Module (vorzugsweise Ver-tiefungsstudium) angeboten und ermöglichen eine Verknüpfung zwischen Theo-rie (Vorlesung) und betrieblicher Praxis.

Literaturhinweise: -

Testat: Die Teilnahme an Exkursionen wird durch den betreuenden Dozenten per Un-terschrift an das Prüfungsamt bestätigt.

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Praxisphase Prüfungsleistung: Testat Credit-Punkte 14

Veranstaltungsart: Praxisphase Curriculum* Pflicht

Zielgruppe 7. Semester Lehrumfang -- Verantwortlicher -- Präs.Zeit: ,

Eigenstud.: 420 h Stand Dez. 2008 Inhalt: Die Inhalte ergeben sich aus dem Tätigkeitsfeld des jeweils gewählten Betriebs.

Voraussetzungen: Vorlesungen des gesamten Studiums incl. des Vertiefungsstudiums

Lernziel: Der Studierende soll praxisgerechte Ingenieurtätigkeit kennenlernen

Literaturhinweise: --

Testat: Der Studierende erstellt einen Abschlussbericht und legt einen Tätigkeitsnach-weis des betreuenden Betriebs dem Prüfungsamt vor

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Bachelorarbeit Prüfungsleistung: Credit-Punkte 12

Veranstaltungsart: Curriculum* Pflicht

Zielgruppe 7. Semester Lehrumfang -- Verantwortlicher -- Präs.Zeit:

Eigenstud.: 360h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Abschlussarbeit gemäß Themenstellung

- Schriftliche Ausarbeitung

Voraussetzungen: -

Lernziel: Mit der Bachelorarbeit soll der Prüfling zeigen, dass er befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus seinem Fachgebiet, sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zu-sammenhängen nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.

Literaturhinweise: -

Testat: --

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Kolloquium Prüfungsleistung: Modulprüfung Credit-Punkte 3

Veranstaltungsart: Curriculum* Pflicht

Zielgruppe 7. Semester Lehrumfang -- Verantwortlicher Präs.Zeit:,

Eigenstud.: 90h Stand Dez. 2008 Inhalt: - Inhalt der Abschlussarbeit gemäß Themenstellung

- Disputation über die Vorgehensweise bei der Erstellung der Abschlussarbeit und dabei aufgetretenen Fragestellungen im Umfeld der Arbeit

Voraussetzungen: -

Lernziel: - Das Kolloquium ist als eigenständige Prüfung zu bewerten. Es dient der Feststellung, ob die Kandidatin oder der Kandidat befähigt ist, die wissen-schaftliche Themenstellung der Bachelorarbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen und selbständig zu begründen sowie ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.

Literaturhinweise: -

Testat: --