Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit ......TRVB (Technische Regeln für den...
Transcript of Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit ......TRVB (Technische Regeln für den...
Brandschutz an der LFUIDienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit
Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität
Bundesgesetze und Verordnungen: ASchG (ArbeitnehmerInnenschutz), AStV (Arbeitsstättenverordnung), Acetylenverordnung, VbF (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten), FGV (Flüssiggasverordnung), Gasregulativ→ z. B.: Brandschutz- und Explosionsschutz, Anforderungen an Fluchtwege u. a.
Landesgesetze:TBO (Tiroler Bauordnung), OIB-Richtlinien (Bautechnikgesetze), Tiroler Feuerpolizeiverordnung → z. B.: Brandschutzkonzepte, Brandschutzpläne u. a.
Regeln der Technik:TRVB (Technische Regeln für den vorbeugenden Brandschutz), ÖNORMEN, ÖBFV-Richtlinien (Österreichische Bundesfeuerwehrverband)→ z. B.: F3070 – BMA-Kontrollen
Brandschutzordnung der LFUI:Allgemein, Vorbeugende Brandverhütung, Brandfall, Brandbekämpfung
Jänner 2017
Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität
Behörde → genehmigt und kontrolliert (z. B.: Baugenehmigungen, Bescheide nach Feuerbeschau)
Arbeitgeber → ist verantwortlich für den Brandschutz (baulich, technisch und organisatorisch)Unterstützender Organe: Brandschutzbeauftragte (BSB) / Brandschutzwarte (BSW) (siehe Homepage: https://www.uibk.ac.at/arbeitssicherheit/brandschutz.index/brandschutz-startseite.html)
Feuerwehr → hilft im Brandfall
Jänner 2017
Vorbeugender Brandschutz
Bauliche (z. B.: Bildung von Brandabschnitten, Flucht- und Rettungswege), technische (z. B.: Alarmierungsanlagen, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung, Löscheinrichtungen) und organisatorische (z. B.: Brandschutzorgane, Brandschutzordnung, Brandschutzpläne) Maßnahmen
Sicherung der Fluchtweg- und Notausgänge zum gefahrenlosen Verlassen der Gebäude (z. B.: Fluchtwege freihalten, Brandschutztüren nicht außer Betrieb setzen bzw. aufkeilen, Zugänglichkeit von Löscheinrichtungen)
Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz (z. B.: Freihalten der Feuerwehrzonen)
Jänner 2017
Brandursachen
Hauptursachen für Brände sind:• Unsachgemäßer Umgang bzw. mangelndes Gefahrenbewusstsein mit Einrichtungen,
Elektrogeräten und Arbeitsstoffen• Fehlende Unterweisung der MitarbeiterInnen im Bezug auf Brandschutz
Jänner 2017
Voraussetzung für Brände
Sauerstoff Brennbarer Stoff (z. B.: Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe) Zündquelle (z. B.: offenes Feuer, Funkenschlag, Selbstentzündung)
Jänner 2017
Quelle: www.provinz.bz.it
SicherheitstechnischeKennzahlen
Jänner 2017
Formen der Verbrennung
Brandklassen
Jänner 2017
www.feuerwehr‐blons.at
Brandschutzeinrichtungen
Fernmeldeeinrichtungen (BMA- Brandmeldeanlage)
Einrichtungen für die Feuerwehr (BMZ- Brandmeldezentrale)
Brandbekämpfungseinrichtungen
Brandmeldeeinrichtungen (z. B.: automatische Brandmelder, Druckknopfmelder)
automatische Löschanlagen (Sprinkler)
Löscheinrichtungen (z. B.: Feuerlöscher, Wandhydranten)
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung (z. B.: Brandschutztüren)
Jänner 2017
Schaumlöscher (Aufladelöscher)
• Tragbarer Feuerlöscher• Aufbau und Funktionsweise
① Abzugslasche entfernen.Das Gerät ist entsichert.
② SchlagknopfDurch Betätigen des Schlagknopfes wird die Treibmittelflasche geöffnet. Das CO₂ strömt in die Kolbenkartusche und drückt das Schaummittel-konzentrat heraus.
③ Treibmittelflasche mit CO₂④ Blasrohr⑤ Steigrohr
Der Schaum strömt durch das Steigrohr zur Schlauchleitung.⑥ Löschpistole
Durch die abstellbare Löschpistole ist ein dosierter Einsatz möglich.
Jänner 2017
Aufladelöscher mit SchaumkartuscheVorgesehene Füllmenge: 6 l und 9 l
Kohlendioxidlöscher
• Tragbarer Feuerlöscher• Aufbau und Funktionsweise
① Sicherungsstift abziehenDas Gerät ist entsichert.
② Auslösehebel niederdrücken③ Steigrohr
Durch das Steigrohr strömt das CO₂ zur Schlauchleitung.④ Schneerohr mit Düse
Das Schneerohr gewährleistet eine flächendeckende Schneeausbeute.⑤ Düse
Jänner 2017
Vorgesehene Füllmenge: 2 kg und 5 kg.
Feuerlöschübung (Theorie und Praxis)
2,5 Stunden Lernspaß kann Leben retten ...
Brandschäden können durch engagiertes und schnelles Einschreiten innerhalb der ersten zwei Minuten wesentlich abgemindert werden:• Kenntnis und Handhabung von Löschhilfen• gezielte Feuerlöschkurse (Labor, Werkstätten, Büros)
Kursangebot: Theorie und Praxis (ca. 2,5 Stunden)Kursinhalt: Brandbekämpfung, Vermittlung wichtiger Kennzeichnungs- und Handhabungsdetails
Für eine Gruppe Interessenten organisieren wir gerne eine Feuerlöschübung in Ihrem Arbeitsumfeld. Auskünfte erteilt unser Sekretariat (DW 21001; [email protected]).
Jänner 2017
Kennzeichnung (KennV, ISO 7010)
Verbotszeichen
Warnzeichen
Gebotszeichen
Rettungszeichen
Löscheinrichtungen
Brandschutzeinrichtungen (nach ÖNORM F 2030)
Jänner 2017
Jänner 2017
Kennzeichnung der Räume (Laborbereiche/Werkstätten)
Richtige Kennzeichnung für den Brandschutz laut ISO 7010 bzw. ADR / RID: Warnzeichen für MitarbeiterInnen, Fremdfirmen bzw. Feuerwehr
In den Brandschutzplänen wird die Kennzeichnung laut TRVB O 121/2014 nur unterteilt in:- Explosionsgefahr - Gefahr durch Chemikalien- Elektrizität - Gase- Radioaktive Stoffe - Magnetfeld- Ansteckgefahr gemäß Gentechnikgesetz - Biogefährdung
Die Warnzeichen informieren zusätzlich u.a. auch über Hindernisse und Gefahrstellen, an denen Gefährdungen z. B.: Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr besteht.
Verhalten im Brandfall
Keine Panik – Ruhe bewahrenA larmieren – Brand melden
(Druckknopfmelder, Notruf 122)R etten (Personenschutz geht vor Sachschutz:
Personen warnen, Verletzte bergen,Erste Hilfe leisten)
L öschen (Entstehungsbrände bekämpfen ohne das eigene Leben zu gefährden)
• Gas- und Stromversorgung unterbrechen (Hauptschalter bzw. NOT-Aus-Schalter)
• Fenster schließen und Türen versperren• Keine Aufzüge benützen• Aufsuchen des Sammelplatzes• Überprüfung der Vollzähligkeit
Jänner 2017
Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten
Brand in Windrichtung angreifen!
Flächenbrände vorn beginnend ablöschen!
Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!
Wandbrände von unten nach oben löschen!
Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander!
Rückzündung beachten!
Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder anden Haken hängen. Neu füllen lassen!
Jänner 2017
FALSCH
Brand in Wind-richtung an-greifen
Flächenbrändevorn beginnendablöschen !
Tropf- und Fließ-brände von obennach untenlöschen !
Ausreichend Feuer-löscher gleichzeitigeinsetzen, nichtnacheinander !
Rückzündungbeachten !
Nach GebrauchFeuerlöscher nichtwieder an denHalter hängen.Neu füllen lassen !
Wandbrände vonunten nachoben löschen !
RICHTIG
Verhalten im Brandfall von RollstuhlbenützerInnen, erheblich seheingeschränkten oder blinden MitarbeiterInnen
• Aufgabe des Leiters/der Leiterin des Institutes/der Organisationseinheit:mind. 4 MitarbeiterInnen schriftlich namhaft zu machen
• Sicherer Bereich: eigenes Büro/Arbeitsplatz bzw. nächstgelegener Rauch- bzw. Brandabschnitt (horizontale Evakuierung) in Anwesenheit einer o.a. Person
• Kontakt mit der Feuerwehr bzw. den Brandschutzbeauftragten der Universität Innsbruck aufnehmen (Notruf Feuerwehr: 122 bzw. vom Fenster aus um Hilfe rufen)
• Vertikale Evakuierung nur mit Hilfe der Einsatzkräfte
Bitte versuchen Sie nicht, mit Hilfe von anderen MitarbeiterInnen den/die RollstuhlfahrerInvom gegenwärtigen Stockwerk in ein anderes zu bringen! (Problem Versicherungsschutz)
Jänner 2017
Das Fluchtwegkonzept
Gesetzliche Basis (ASchG und AStV)
• Notausgänge müssen nach der Personenanzahl nutzbare Mindestbreite aufweisen
• Fluchtwegbreite und Fluchtweglänge• Art der Fluchtwegtüren (EN 1125, EN 179)• Fluchtwege dienen zur Gewährleistung eines
raschen und sicheren Verlassen der Betriebsräume bzw. des Gebäudes im Gefahrenfall
• Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: Beleuchtung die den Verlauf des Fluchtweges bei Stromausfall kennzeichnet
Jänner 2017
Fluchtwegkonzept NATWI 5. OG
Allgemeine Verhaltensregeln (Haus- und Benützungsordnung Brandschutzordnung)
Ordnung und Reinlichkeit Rauchverbot, Verwendung von offenem Licht und Feuer ist nicht gestattet Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben, zu erhalten und bei Brand auszuschalten Lagerung: brennbar oder nicht brennbar an geeigneten und dafür vorgesehenen Orten
(z. B.: Lagerraum, Sicherheitsschränke) Gänge, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege sind freizuhalten Auslösevorrichtungen, Löschgeräte (Feuerlöscher und Wandhydranten) dürfen nicht verstellt,
der Sicht entzogen, noch missbräuchlich entfernt oder zweckwidrig verwendet werden Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, Sicherheitseinrichtungen bzw.
Leuchten und Auslöseeinrichtungen für brandschutztechnische Anlagen (BMZ) dürfen nicht verstellt, nicht verdeckt, nicht abmontiert und nicht beschädigt werden
Feuerwehrzonen müssen freigehalten werden (Parkverbot) Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten u.a.) dürfen nur nach erhaltener Genehmigung
(Freigabeschein) durch die Betriebsleitung oder Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden
Jänner 2017
Brandalarm und Evakuierungsalarm
• Ernstfall: Dauerton länger als 10 Sekunden (Testalarm: einmalig und weniger als 10 Sekunden bzw. vorangekündigt)
• gekennzeichnete Fluchtwege benützen (grüne Piktogramme / Fluchtwegleuchten)• Sammelplätze aufsuchen (Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.uibk.ac.at/arbeitssicherheit/brandschutz.index/brandschutz-startseite.html• Überprüfung der Anwesenheit Ihrer KollegInnen• fehlt jemand: Information an die Brandschutzorgane der Universität bzw. an die Feuerwehr
weitergeben • Ende des Brandalarmes: Freigabe durch die Feuerwehr oder durch das Erlöschen der Sirenen im
Gebäude → erst dann darf das Gebäude wieder betreten werden
Sie sind verpflichtet bei Brandalarm Ihren Arbeitsplatz immer zu verlassen und sich an den Sammelplätzen einzufinden. Es ist nicht erlaubt, die Sammelplätze vor Beendigung des Brandalarmes zu verlassen.
Bei Auslösung eines Fehlalarmes durch z. B.: Rauchen, Handhabung mit offenem Feuer (Kerzen, Feuerzeug, etc.) muss der/die Verursacher/in persönlich die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen (derzeit € 240,--).
Jänner 2017
Wichtige Telefonnummern
Notrufnummern• Feuerwehr 122
• Polizei 133
• Rettung 144
• Euro-Notruf 112
Auskunftsnummer• Vergiftungszentrale 01 406 4343 bzw. Festnetz 97166
Brandschutzbeauftragte• DI Christoph Genser 0676 8725 21380• Mag. Otto Defranceschi 0676 8725 21004• Christian Hupfauf 0676 8725 21005
Jänner 2017
Jänner 2017
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Das Team der Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit