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Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit

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Brandschutz an der LFUIDienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit

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Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität

Bundesgesetze und Verordnungen: ASchG (ArbeitnehmerInnenschutz), AStV (Arbeitsstättenverordnung), Acetylenverordnung, VbF (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten), FGV (Flüssiggasverordnung), Gasregulativ→ z. B.: Brandschutz- und Explosionsschutz, Anforderungen an Fluchtwege u. a.

Landesgesetze:TBO (Tiroler Bauordnung), OIB-Richtlinien (Bautechnikgesetze), Tiroler Feuerpolizeiverordnung → z. B.: Brandschutzkonzepte, Brandschutzpläne u. a.

Regeln der Technik:TRVB (Technische Regeln für den vorbeugenden Brandschutz), ÖNORMEN, ÖBFV-Richtlinien (Österreichische Bundesfeuerwehrverband)→ z. B.: F3070 – BMA-Kontrollen

Brandschutzordnung der LFUI:Allgemein, Vorbeugende Brandverhütung, Brandfall, Brandbekämpfung

Jänner 2017

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Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität

Behörde → genehmigt und kontrolliert (z. B.: Baugenehmigungen, Bescheide nach Feuerbeschau)

Arbeitgeber → ist verantwortlich für den Brandschutz (baulich, technisch und organisatorisch)Unterstützender Organe: Brandschutzbeauftragte (BSB) / Brandschutzwarte (BSW) (siehe Homepage: https://www.uibk.ac.at/arbeitssicherheit/brandschutz.index/brandschutz-startseite.html)

Feuerwehr → hilft im Brandfall

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Vorbeugender Brandschutz

Bauliche (z. B.: Bildung von Brandabschnitten, Flucht- und Rettungswege), technische (z. B.: Alarmierungsanlagen, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung, Löscheinrichtungen) und organisatorische (z. B.: Brandschutzorgane, Brandschutzordnung, Brandschutzpläne) Maßnahmen

Sicherung der Fluchtweg- und Notausgänge zum gefahrenlosen Verlassen der Gebäude (z. B.: Fluchtwege freihalten, Brandschutztüren nicht außer Betrieb setzen bzw. aufkeilen, Zugänglichkeit von Löscheinrichtungen)

Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz (z. B.: Freihalten der Feuerwehrzonen)

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Brandursachen

Hauptursachen für Brände sind:• Unsachgemäßer Umgang bzw. mangelndes Gefahrenbewusstsein mit Einrichtungen,

Elektrogeräten und Arbeitsstoffen• Fehlende Unterweisung der MitarbeiterInnen im Bezug auf Brandschutz

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Voraussetzung für Brände

Sauerstoff Brennbarer Stoff (z. B.: Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe) Zündquelle (z. B.: offenes Feuer, Funkenschlag, Selbstentzündung)

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Quelle: www.provinz.bz.it

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SicherheitstechnischeKennzahlen

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Formen der Verbrennung

Brandklassen

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www.feuerwehr‐blons.at

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Brandschutzeinrichtungen

Fernmeldeeinrichtungen (BMA- Brandmeldeanlage)

Einrichtungen für die Feuerwehr (BMZ- Brandmeldezentrale)

Brandbekämpfungseinrichtungen

Brandmeldeeinrichtungen (z. B.: automatische Brandmelder, Druckknopfmelder)

automatische Löschanlagen (Sprinkler)

Löscheinrichtungen (z. B.: Feuerlöscher, Wandhydranten)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung (z. B.: Brandschutztüren)

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Schaumlöscher (Aufladelöscher)

• Tragbarer Feuerlöscher• Aufbau und Funktionsweise

① Abzugslasche entfernen.Das Gerät ist entsichert.

② SchlagknopfDurch Betätigen des Schlagknopfes wird die Treibmittelflasche geöffnet. Das CO₂ strömt in die Kolbenkartusche und drückt das Schaummittel-konzentrat heraus.

③ Treibmittelflasche mit CO₂④ Blasrohr⑤ Steigrohr

Der Schaum strömt durch das Steigrohr zur Schlauchleitung.⑥ Löschpistole

Durch die abstellbare Löschpistole ist ein dosierter Einsatz möglich.

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Aufladelöscher mit SchaumkartuscheVorgesehene Füllmenge: 6 l und 9 l

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Kohlendioxidlöscher

• Tragbarer Feuerlöscher• Aufbau und Funktionsweise

① Sicherungsstift abziehenDas Gerät ist entsichert.

② Auslösehebel niederdrücken③ Steigrohr

Durch das Steigrohr strömt das CO₂ zur Schlauchleitung.④ Schneerohr mit Düse

Das Schneerohr gewährleistet eine flächendeckende Schneeausbeute.⑤ Düse

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Vorgesehene Füllmenge: 2 kg und 5 kg.

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Feuerlöschübung (Theorie und Praxis)

2,5 Stunden Lernspaß kann Leben retten ...

Brandschäden können durch engagiertes und schnelles Einschreiten innerhalb der ersten zwei Minuten wesentlich abgemindert werden:• Kenntnis und Handhabung von Löschhilfen• gezielte Feuerlöschkurse (Labor, Werkstätten, Büros)

Kursangebot: Theorie und Praxis (ca. 2,5 Stunden)Kursinhalt: Brandbekämpfung, Vermittlung wichtiger Kennzeichnungs- und Handhabungsdetails

Für eine Gruppe Interessenten organisieren wir gerne eine Feuerlöschübung in Ihrem Arbeitsumfeld. Auskünfte erteilt unser Sekretariat (DW 21001; [email protected]).

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Kennzeichnung (KennV, ISO 7010)

Verbotszeichen

Warnzeichen

Gebotszeichen

Rettungszeichen

Löscheinrichtungen

Brandschutzeinrichtungen (nach ÖNORM F 2030)

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Kennzeichnung der Räume (Laborbereiche/Werkstätten)

Richtige Kennzeichnung für den Brandschutz laut ISO 7010 bzw. ADR / RID: Warnzeichen für MitarbeiterInnen, Fremdfirmen bzw. Feuerwehr

In den Brandschutzplänen wird die Kennzeichnung laut TRVB O 121/2014 nur unterteilt in:- Explosionsgefahr - Gefahr durch Chemikalien- Elektrizität - Gase- Radioaktive Stoffe - Magnetfeld- Ansteckgefahr gemäß Gentechnikgesetz - Biogefährdung

Die Warnzeichen informieren zusätzlich u.a. auch über Hindernisse und Gefahrstellen, an denen Gefährdungen z. B.: Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr besteht.

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Verhalten im Brandfall

Keine Panik – Ruhe bewahrenA larmieren – Brand melden

(Druckknopfmelder, Notruf 122)R etten (Personenschutz geht vor Sachschutz:

Personen warnen, Verletzte bergen,Erste Hilfe leisten)

L öschen (Entstehungsbrände bekämpfen ohne das eigene Leben zu gefährden)

• Gas- und Stromversorgung unterbrechen (Hauptschalter bzw. NOT-Aus-Schalter)

• Fenster schließen und Türen versperren• Keine Aufzüge benützen• Aufsuchen des Sammelplatzes• Überprüfung der Vollzähligkeit

Jänner 2017

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Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten

Brand in Windrichtung angreifen!

Flächenbrände vorn beginnend ablöschen!

Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!

Wandbrände von unten nach oben löschen!

Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander!

Rückzündung beachten!

Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder anden Haken hängen. Neu füllen lassen!

Jänner 2017

FALSCH

Brand in Wind-richtung an-greifen

Flächenbrändevorn beginnendablöschen !

Tropf- und Fließ-brände von obennach untenlöschen !

Ausreichend Feuer-löscher gleichzeitigeinsetzen, nichtnacheinander !

Rückzündungbeachten !

Nach GebrauchFeuerlöscher nichtwieder an denHalter hängen.Neu füllen lassen !

Wandbrände vonunten nachoben löschen !

RICHTIG

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Verhalten im Brandfall von RollstuhlbenützerInnen, erheblich seheingeschränkten oder blinden MitarbeiterInnen

• Aufgabe des Leiters/der Leiterin des Institutes/der Organisationseinheit:mind. 4 MitarbeiterInnen schriftlich namhaft zu machen

• Sicherer Bereich: eigenes Büro/Arbeitsplatz bzw. nächstgelegener Rauch- bzw. Brandabschnitt (horizontale Evakuierung) in Anwesenheit einer o.a. Person

• Kontakt mit der Feuerwehr bzw. den Brandschutzbeauftragten der Universität Innsbruck aufnehmen (Notruf Feuerwehr: 122 bzw. vom Fenster aus um Hilfe rufen)

• Vertikale Evakuierung nur mit Hilfe der Einsatzkräfte

Bitte versuchen Sie nicht, mit Hilfe von anderen MitarbeiterInnen den/die RollstuhlfahrerInvom gegenwärtigen Stockwerk in ein anderes zu bringen! (Problem Versicherungsschutz)

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Das Fluchtwegkonzept

Gesetzliche Basis (ASchG und AStV)

• Notausgänge müssen nach der Personenanzahl nutzbare Mindestbreite aufweisen

• Fluchtwegbreite und Fluchtweglänge• Art der Fluchtwegtüren (EN 1125, EN 179)• Fluchtwege dienen zur Gewährleistung eines

raschen und sicheren Verlassen der Betriebsräume bzw. des Gebäudes im Gefahrenfall

• Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: Beleuchtung die den Verlauf des Fluchtweges bei Stromausfall kennzeichnet

Jänner 2017

Fluchtwegkonzept NATWI 5. OG

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Allgemeine Verhaltensregeln (Haus- und Benützungsordnung Brandschutzordnung)

Ordnung und Reinlichkeit Rauchverbot, Verwendung von offenem Licht und Feuer ist nicht gestattet Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben, zu erhalten und bei Brand auszuschalten Lagerung: brennbar oder nicht brennbar an geeigneten und dafür vorgesehenen Orten

(z. B.: Lagerraum, Sicherheitsschränke) Gänge, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege sind freizuhalten Auslösevorrichtungen, Löschgeräte (Feuerlöscher und Wandhydranten) dürfen nicht verstellt,

der Sicht entzogen, noch missbräuchlich entfernt oder zweckwidrig verwendet werden Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, Sicherheitseinrichtungen bzw.

Leuchten und Auslöseeinrichtungen für brandschutztechnische Anlagen (BMZ) dürfen nicht verstellt, nicht verdeckt, nicht abmontiert und nicht beschädigt werden

Feuerwehrzonen müssen freigehalten werden (Parkverbot) Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten u.a.) dürfen nur nach erhaltener Genehmigung

(Freigabeschein) durch die Betriebsleitung oder Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden

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Brandalarm und Evakuierungsalarm

• Ernstfall: Dauerton länger als 10 Sekunden (Testalarm: einmalig und weniger als 10 Sekunden bzw. vorangekündigt)

• gekennzeichnete Fluchtwege benützen (grüne Piktogramme / Fluchtwegleuchten)• Sammelplätze aufsuchen (Informationen dazu finden Sie unter:

http://www.uibk.ac.at/arbeitssicherheit/brandschutz.index/brandschutz-startseite.html• Überprüfung der Anwesenheit Ihrer KollegInnen• fehlt jemand: Information an die Brandschutzorgane der Universität bzw. an die Feuerwehr

weitergeben • Ende des Brandalarmes: Freigabe durch die Feuerwehr oder durch das Erlöschen der Sirenen im

Gebäude → erst dann darf das Gebäude wieder betreten werden

Sie sind verpflichtet bei Brandalarm Ihren Arbeitsplatz immer zu verlassen und sich an den Sammelplätzen einzufinden. Es ist nicht erlaubt, die Sammelplätze vor Beendigung des Brandalarmes zu verlassen.

Bei Auslösung eines Fehlalarmes durch z. B.: Rauchen, Handhabung mit offenem Feuer (Kerzen, Feuerzeug, etc.) muss der/die Verursacher/in persönlich die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen (derzeit € 240,--).

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Wichtige Telefonnummern

Notrufnummern• Feuerwehr 122

• Polizei 133

• Rettung 144

• Euro-Notruf 112

Auskunftsnummer• Vergiftungszentrale 01 406 4343 bzw. Festnetz 97166

Brandschutzbeauftragte• DI Christoph Genser 0676 8725 21380• Mag. Otto Defranceschi 0676 8725 21004• Christian Hupfauf 0676 8725 21005

Jänner 2017

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Das Team der Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit