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Brandschutz in der Elektrotechnik ein Leitfaden für die brandsichere Gebäudeinstallation

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Brandschutz in der Elektrotechnik – ein Leitfaden für die brandsichere Gebäudeinstallation

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Zu diesem Leitfaden

Leben schützen. Werte bewahren.

Brandschutz stellt in der heutigen Zeit viele Planer und Installateure fürgebäudetechnische Ausrüstung vor scheinbar unüberwindbare Hindernis-se. Installationen ziehen sich wie Netzwerke durch komplexe Gebäude-strukturen. Die Kunst des Planers besteht darin, die verschiedenen Ge-werke, wie Ver- und Entsorgung, Heizung, Lüftung und Klima, mit derElektroinstallation in Einklang zu bringen. Das allein ist schon schwieriggenug. Zusätzlich tritt seit einigen Jahren der Gedanke an die Gebäude-sicherheit in den Vordergrund. Die Sensibilisierung für den Brandschutzin Gebäuden wächst.

Sobald der erste Schritt der brandschutztechnischen Planung abge-schlossen ist, kommt es zur Installation der entsprechenden Systemeund Komponenten. Auch hier werden Installateure mit Anforderungenkonfrontiert, die nicht ohne weiteres umsetzbar sind.

Nach der Errichtung muss die brandschutztechnische Gebäudeausrü-stung abnahmefähig sein. Alle Installationen müssen fachgerecht ausge-führt worden sein und die entsprechenden Brandschutz-Nachweise müs-sen vorliegen.

Mit dieser kleinen Broschüre wollen wir Ihnen ein wenig die Zusammen-hänge des Brandschutzes in der technischen Gebäudeausrüstung erläu-tern. Vielleicht finden Sie auch einige neue Aspekte, die Ihnen bei derPlanung oder auch in der Ausführung von Brandschutz-Systemen helfenkönnen.

Ihr Stefan Ring Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) Produktmanager Brandschutz-Systeme

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Einführung 4

2. Erhalt der Brandabschnitte - Schutzziel 1 24

3. Sicherung von Fluchtwegen - Schutzziel 2 40

4. Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Schutzziel 3 56

5. Weitergehende Schutzziele 88

6. Brandschutz von OBO Bettermann 96

7. Impressum 114

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Kapitel 1 Allgemeine Einführung

Das Feuer

Wohltätig ist des Feuers Macht,wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht,und was er bildet, was er schafft,das dankt er dieser Himmelskraft.Doch furchtbar wird die Himmelskraft,wenn sie der Fessel sich entrafft,einhertritt auf der eignen Spur,die freie Tochter der Natur.

Friedrich Schiller, 1799

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

1.1 Baurecht 6

1.2 Was ist Brandschutz? 10

1.3 Brandschutzkonzepte 12

1.4 Gebäudetypen 14

1.5 Was passiert bei einem Brand? 16

1.6 Baurechtliche Schutzziele 22

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

1.1 Baurecht

Stadtbrand von Hamburg 1842

Die verheerenden Stadtbrände im Mittelalter haben schon frühzeitig dafürgesorgt, dass sich Menschen Gedanken zur Art der Bebauung ihrerStädte gemacht haben. Die enge Bauweise verschwand allmählich undes wurden sogenannte Raumordnungsgesetze eingeführt. Diese definie-ren bis heute unter anderem den erforderlichen Abstand zwischen Ge-bäuden, um eine direkte Brandübertragung zu verhindern. Auch aus die-sem Grund kommen heutzutage ausschließlich nicht brennbare Baustoffefür die Gebäudegrundstruktur und die Bedachungen zum Einsatz.

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

BauordnungenIn Deutschland dient die Musterbauordnung als Basis für das Errichtenvon baulichen Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten. Da Bau-recht Ländersache ist, wurde diese Grundlage in den deutschen Bundes-ländern in das geltende Recht bauaufsichtlich als Landesbauordnungeingeführt. Eine europäische Regelung gibt es derzeit noch nicht. Hiersind die nationalen Vorschriften zu beachten. Eins ist jedoch sicher: Esbrennt in Spanien genauso wie in Deutschland.

Allgemeine AnforderungenBauordnungen stellen grundsätzliche Forderungen an bauliche Anlagen.Demnach ist eine bauliche Anlage so „anzuordnen, zu errichten, zu än-dern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnungsowie Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nichtgefährdet werden.“[1] Damit sind sowohl Menschen und Sachwerte alsauch deren Umwelt gemeint. Die Verantwortlichkeiten liegen je nach Be-reich beim Planer, Fachhandwerker oder Betreiber.

Brandschutz in den BauordnungenErste brandschutztechnische Forderungen werden zum Beispiel in §14der deutschen Musterbauordnung definiert. Wie bereits in den allgemei-nen Anforderungen beschrieben, muss das Gebäude dementsprechenderrichtet werden, damit einer „Brandentstehung und der Ausbreitung vonFeuer und Rauch vorgebeugt wird, die Rettung von Menschen und Tie-ren sowie wirksame Löschmaßnahmen möglich sind.“[2] Damit werdendrei wichtige Schutzziele festgelegt.

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Richtlinien für die ElektroinstallationNeben den nationalen Grundanforderungen aus dem Baurecht gibt esnatürlich auch Anforderungen aus dem Bereich der Elektrotechnik. Diesewerden zum Beispiel durch VDE, ÖVE, KEMA-KEUR und andere Institu-tionen festgelegt. Brandschutztechnisch werden hier aber nur die techni-schen Anlagen beschrieben. Welche baulichen Maßnahmen ergriffenwerden müssen, regeln zusätzliche Bauverordnungen. In Deutschlandwurde die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR [3] als technischeBaubestimmung in das geltende Baurecht der Länder eingeführt. DieseRichtlinie legt die Brandschutz-Anforderungen an Installationen in Gebäu-den fest. Sie gilt für Leitungsanlagen von Elektro, Sanitär und Heizung,aber nicht für Lüftungsanlagen. Die MLAR wird angewendet bei Installa-tionen in Rettungswegen, beim Führen von Leitungen durch raumab-schließende Wände und Decken sowie bei Anlagen mit elektrischemFunktionserhalt im Brandfall. Die Schutzziele gemäß der Bauordnungwerden hiermit in der Praxis umgesetzt. In weiteren europäischen Län-dern existieren ähnliche Bestimmungen oder Richtlinien, die sich demThema Brandschutz in der Gebäudetechnik widmen.

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

1.2 Was ist Brandschutz?

Der allgemeine Brandschutz besteht aus vier tragenden Säulen: aus dembaulichen, dem anlagentechnischen, dem betrieblich-organisatorischenund dem abwehrenden Brandschutz. Diese Unterteilung erlaubt es, dieverschiedenen Bereiche und ihre Ziele genauer zu definieren.

Baulicher BrandschutzAbhängig von der Nutzungsart von Gebäuden, stellen die Bauordnungenund Sonderbauordnungen der Länder unterschiedliche Anforderungenan deren Brandschutz. Baulich werden z. B. Brandabschnitte gebildet,feuerwiderstandsfähige Bauteile definiert oder die Lage und Länge vonRettungswegen festgelegt.

Vier Säulen für umfas-senden Brandschutz

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Anlagentechnischer BrandschutzDurch den Einsatz spezieller Anlagen werden Brandrisiken minimiert,Flucht- und Rettungswege gesichert und Funktionen aufrechterhalten.Diese Anlagen, z. B. Sprinkler-, Brandmelde- oder Sicherheitsbeleuch-tungsanlagen, werden entweder baurechtlich gefordert oder aus privat-wirtschaftlichem Interesse errichtet.

Vorbeugender und ab-wehrender Brandschutz

Betrieblich-organisatorischer BrandschutzZu diesem Bereich zählen die bekannten Fluchtwegepläne, Brandschutz-ordnungen oder Verhaltensanweisungen für Personen im Brandfall. Manwill damit erreichen, dass im Falle eines Falles geregelte Abläufe durch-laufen werden, um die Gefahren für Personal und meist ortsunkundigeBesucher möglichst zu minimieren. Auch die Aufstellung einer Betriebs-oder Werksfeuerwehr gehört zu den organisatorischen Maßnahmen. DieAufgaben zählen dort natürlich zum abwehrenden Brandschutz.

Abwehrender BrandschutzDas Aufstellen, Organisieren und Unterhalten einer Feuerwehr ist im Be-reich des abwehrenden Brandschutzes angesiedelt. Alle Fahrzeuge undGeräte sowie die Funktionen und die Einsatztaktik des eingesetzten Per-sonals sind festgelegt. Die Aufgaben der Feuerwehr bestehen in ersterLinie aus der Brandbekämpfung und der technischen Hilfe. Feuerwehrenkönnen sowohl öffentlich als auch privat aufgestellt werden. Jede Stadtist verpflichtet, eine Feuerwehr zu unterhalten. In der freien Wirtschaftkönnen Werks- oder Betriebsfeuerwehren vorhanden sein, welche meistinnerbetrieblich den vorbeugenden Brandschutz übernehmen.

Alle vier Bereiche müssen die gesteckten Schutzziele in einem bestimm-ten Rahmen erreichen. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen. Hun-dertprozentige Sicherheit lässt sich jedoch nicht erreichen, nicht zuletztdeswegen, weil alle Brandschutzmaßnahmen auch wirtschaftlich vertret-bar sein müssen.

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

1.3 Brandschutzkonzepte

Bei der Planung eines Bauvorhabens muss man sich die Frage stellen,welche Schutzziele eigentlich angestrebt werden. Geht es in erster Linieum Personenschutz, zum Beispiel bei Versammlungsstätten, oder um rei-nen Sachwerteschutz? Die möglichen Risiken und Gefahren sind dabeigenau abzuwägen.

Brandschutz bereits inder Planungsphase be-achten

Wirtschaftliche AspekteSinnvoll ist die Kombination von maximaler Risikoreduzierung bei mini-malem wirtschaftlichem Aufwand. Eine Produktionsanlage in der chemi-schen Industrie muss vor Ausfall im Sinne des Betreibers geschützt wer-den, ein öffentliches Interesse besteht hier nicht grundsätzlich. Allerdingskönnen Auflagen der Sachversicherer besondere Brandschutzmaßnah-men erforderlich machen.

PlanungsgrundsätzeDas Brandschutzkonzept dient dazu, ein Objekt gesamtheitlich zu be-trachten und alle Risiken und Gefahren zu erfassen. Anhand des Brand-schutzkonzepts werden die Schutzziele für das Gebäude festgelegt so-wie spezielle und allgemeine Brandschutzmaßnahmen definiert und fürden Betrieb des Objekts umgesetzt. Wichtigster Grundsatz ist, dass einsicherer und gefahrloser Betrieb möglich sein muss.

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Ganzheitliche Betrachtung

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Ganzheitliche Betrachtung

Nutzungsspezifische Brandrisiken Schutzziele

• Brandgefahren• Brandauswirkung

• AllgemeineSchutzziele• BesondereSchutzziele

allgemeine und besondere Brandschutzmaßnahmen

Brandschutzkonzept

festgelegte Schutzziele müssen erreicht werden

Erstellen und Betreiben muß wirtschaftlich sein

Nutzungsspezifische Brandrisiken• Brandgefahren• Brandauswirkung

Schutzziele• Allgemeine Schutzziele• Besondere Schutzziele

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen. Bei der Verbrennung von PVC-Kabelisolie-rungen beispielsweise entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwas-ser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greift Stahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestruktur un-ter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähnliche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

Korrosive Brandgas-Produkte• Salzsäure• Blausäure• Schwefeldioxid• Kohlendioxid• Ammoniak• Kohlenmonoxid• Ruß

1 kg PVC verqualmt 500 m3 Raumvolumen mit dichtem, schwarzen Rauch

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Ca. 160 Liter verdünnte Salzsäure

Feuer

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Bildung von korrosiven Brandgasen

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen. Bei der Verbrennung von PVC-Kabelisolie-rungen beispielsweise entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwas-ser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greift Stahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestruktur un-ter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähnliche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

Korrosive Brandgas-Produkte• Salzsäure• Blausäure• Schwefeldioxid• Kohlendioxid• Ammoniak• Kohlenmonoxid• Ruß

1 kg PVC verqualmt 500 m3 Raumvolumen mit dichtem, schwarzen Rauch

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Ca. 160 Liter verdünnte Salzsäure

Feuer

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Bildung von korrosiven Brandgasen

Allgemeine und besondere Brandschutzmaßnahmen

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen. Bei der Verbrennung von PVC-Kabelisolie-rungen beispielsweise entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwas-ser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greift Stahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestruktur un-ter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähnliche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

Korrosive Brandgas-Produkte• Salzsäure• Blausäure• Schwefeldioxid• Kohlendioxid• Ammoniak• Kohlenmonoxid• Ruß

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Bildung von korrosiven Brandgasen

Brandschutzkonzept

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen. Bei der Verbrennung von PVC-Kabelisolie-rungen beispielsweise entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwas-ser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greift Stahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestruktur un-ter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähnliche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

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Ca. 160 Liter verdünnte Salzsäure

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Bildung von korrosiven Brandgasen

Festgelegte Schutzziele müssen erreicht werden.

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen. Bei der Verbrennung von PVC-Kabelisolie-rungen beispielsweise entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwas-ser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greift Stahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestruktur un-ter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähnliche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

Korrosive Brandgas-Produkte• Salzsäure• Blausäure• Schwefeldioxid• Kohlendioxid• Ammoniak• Kohlenmonoxid• Ruß

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Ca. 360 Liter Chlorwasserstoffgas

Ca. 160 Liter verdünnte Salzsäure

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Erstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein.

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

1.4 Gebäudetypen

Nicht bei allen Gebäuden werden hohe Anforderungen an den Brand-schutz gestellt. Daher werden in Deutschland gemäß der Musterbauord-nung verschiedene Gebäudeklassen unterschieden, an die unterschiedli-che Brandschutzanforderungen gestellt werden. In den Klassen 1 bis 3sind hauptsächlich kleinere Gebäude zu finden, in denen sich normaler-weise wenige Personen aufhalten. Höhere Gebäude, unterhalb der Hoch-hausgrenze von 22 Metern, sind in den Klassen 4 und 5 zu finden.

Steigende Anforderun-gen je nach Gebäudeartund Nutzung

SonderbautenBei größeren baulichen Anlagen steigen die Anforderungen. Sonderbau-ten wie Industriegebäude, Hochhäuser oder Versammlungsstätten unter-liegen besonders hohen Anforderungen, die durch spezielle Verordnun-gen geregelt werden. Es kann durchaus sein, dass ein Gebäudekomplexin verschiedene Bauabschnitte eingeteilt wird, die je nach Nutzungsartbrandschutztechnisch unterschiedlich betrachtet und beurteilt werden.Gibt es keine spezielle Verordnung für ein Objekt, gelten automatisch dieMindestanforderungen der jeweiligen Landesbauordnung.

Unterschiedliche Schwerpunkte: Personen oder Sachwerteschutz

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Baurecht – Landesrecht – Europäisches Recht?Die einzuhaltenden Bauordnungen und Vorschriften können von Land zuLand variieren und unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutzvon Gebäuden stellen. Das gilt auch für die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR): Die Länder können selbst entscheiden, ob sie Ände-rungen vornehmen oder den Vorschlag aus der MLAR vollständig über-nehmen. Aus diesem Grund müssen bei der Planung eines Bauvorha-bens immer die am jeweiligen Standort gültigen Vorschriften beachtetwerden. Ein einheitliches europäisches Baurecht ist derzeit nicht in Sicht,obwohl es viele Bestrebungen zur Harmonisierung von Bauproduktengibt.

Schematische Darstellung: Anforderungen an den Brandschutz

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

1.5 Was passiert bei einem Brand?

Oft reicht schon eine kleine Unachtsamkeit, um eine Katastrophe auszu-lösen: eine vergessene Kerze, ein Rest Zigarettenglut oder ein techni-scher Defekt. Von der Flamme bis zum Feuer, vom ersten Auflackern biszum Großbrand, vergeht oft nur eine kurze Zeitspanne. Von Elektroinstal-lationen geht dabei ein besonders hohes Gefahrenpotential aus, denndie verwendeten Materialien sind oft brennbar und der elektrische Stromist eine potentielle Zündquelle. Daher sind Elektroinstallationen auch dieBrandursache Nr. 1.

Rund 200.000 Brände richten allein in Deutschland pro Jahr Sachschä-den in Milliardenhöhe an. Jedes Jahr sterben ca. 600 Menschen an denFolgen von Bränden, 60.000 werden verletzt, zehn Prozent von ihnen le-bensbedrohlich.

Personenschäden undSachschäden

Elektrizität ist mit Abstand die Brandursache Nummer 1!

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Die verheerende Wirkung von hochgiftigen und aggressiven Brandgasenwird oft unterschätzt. Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 95 Pro-zent der Brandopfer nicht durch die unmittelbare Einwirkung von Feuer,sondern durch Rauchvergiftungen zu Tode kommen. Zusätzlich verursa-chen die bei Feuern entstehenden korrosiven Brandgase immense Sach-schäden und können die Struktur eines Gebäudes nachhaltig schädigen.

Ca. 95 Prozent aller Brandopfer sterben infolge einer Rauchvergiftung!

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 1: Schnelle Ausbreitung des BrandesIst erst einmal ein Brand entstanden, gerät er schnell außer Kontrolle. InWindeseile entzünden die Flammen alle brennbaren Materialien, die Tem-peraturen steigen und der Brand breitet sich explosionsartig immer wei-ter aus. Die Feuerwehr muss deshalb bei einem Brand nicht nur die be-reits lodernden Flammen bekämpfen. Die Hauptaufgabe der Feuerwehrbesteht vielmehr darin, den Schaden zu begrenzen, indem verhindertwird, dass sich die Flammen auf angrenzende Gebäude oder Gebäude-teile ausbreiten. Bauliche Komponenten wie Brandwände, feuerbeständige Decken, feuer-hemmende Türen, Kabelabschottungen und weitere Maßnahmen desvorbeugenden Brandschutzes helfen dabei, die Ausbreitung eines Bran-des zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

Gefahr 2: Starke RauchentwicklungRauch- und Rußentwicklung sind eine oft unterschätzte Gefahrenquelle.Je nachdem, welche Materialien in Brand geraten, entstehen währenddes Verbrennungsprozesses unter anderem folgende giftige Gase: • Kohlenmonoxid• Kohlendioxid• Schwefeldioxid• Wasserdampf und Ruß

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Starke Rauchentwicklung in einem brennenden Gebäude ist nicht nur ei-ne Gefahr für Leben und Gesundheit der betroffenen Opfer. Der Raucherschwert darüber hinaus die Brandbekämpfung, weil er der Feuerwehrdas Lokalisieren des Brandherdes erschwert. Ein Ziel des vorbeugenden Brandschutzes muss deshalb auch sein, dieRauchentwicklung auf den unmittelbar betroffenen Bereich zu begrenzen.

In Deutschland sind 95 Prozent aller Kabelisolierungen in der Gebäud-einstallation aus PVC. Baurechtlich besteht keine Forderung nach ha-logenfreien Isolierwerkstoffen. Abweichend davon werden zum Bei-spiel in Luxemburg halogenfreie Kabel für öffentliche Gebäude gefor-dert.

Gefahr durch PVC als Iso-lierstoff

Relative Rauchmenge verschiedener Isolierstoffe pro Minute

Polyvinylchlorid

Polyurethan

Gummi

Polyamid

Polyethylen

Halogenfreies Material

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel-und Leitungsbrände nach sich ziehen. Wenn z. B. PVC-Kabelisolierungenverbrennen, dann entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwasseraggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greiftStahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestrukturunter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähn-liche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

Korrosive Brandgasprodukte:• Salzsäure• Blausäure• Schwefeldioxid• Kohlendioxid• Ammoniak• Kohlenmonoxid• Ruß

1 kg PVC verqualmt 500 m³ Raumvolumen mit dichtem, schwarzenRauch!

1 kg PVC

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Verdünnte Salzsäure

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen. Bei der Verbrennung von PVC-Kabelisolie-rungen beispielsweise entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwas-ser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greift Stahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestruktur un-ter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähnliche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

Korrosive Brandgas-Produkte• Salzsäure• Blausäure• Schwefeldioxid• Kohlendioxid• Ammoniak• Kohlenmonoxid• Ruß

1 kg PVC verqualmt 500 m3 Raumvolumen mit dichtem, schwarzen Rauch

1 kg PVC

Ca. 360 Liter Chlorwasserstoffgas

Ca. 160 Liter verdünnte Salzsäure

Feuer

Löschwasser

Bildung von korrosiven Brandgasen

Löschwasser

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Kapitel 1 | Allgemeine EinführungKapitel 1 | Allgemeine Einführung

Gefahr 3: Entstehung korrosiver BrandgaseNicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen. Bei der Verbrennung von PVC-Kabelisolie-rungen beispielsweise entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwas-ser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein, greift Stahlarmierungen an und schädigt auf diese Weise die Gebäudestruktur un-ter Umständen in erheblichem Umfang. Oft übersteigen diese und ähnliche Folgeschäden den eigentlichen Brandschaden um ein Vielfaches.

Korrosive Brandgas-Produkte• Salzsäure• Blausäure• Schwefeldioxid• Kohlendioxid• Ammoniak• Kohlenmonoxid• Ruß

1 kg PVC verqualmt 500 m3 Raumvolumen mit dichtem, schwarzen Rauch

1 kg PVC

Ca. 360 Liter Chlorwasserstoffgas

Ca. 160 Liter verdünnte Salzsäure

Feuer

Löschwasser

Bildung von korrosiven Brandgasen

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Durch Salzsäure zerstörte Bauteile

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

1.6 Baurechtliche Schutzziele

Drei SchutzzieleFür Gebäude, in denen sich im Regelfall sehr viele Menschen aufhalten,müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit im Brandfall niemanddurch Feuer und Rauch zu Schaden kommt. Es muss sichergestellt sein,dass das Gebäude schnell und gefahrlos verlassen werden kann. Gera-de ortsfremden Personen fällt es in einer solchen Ausnahmesituationsehr schwer, die Gefahren richtig einzuschätzen und das Gebäude aufdem direkten Weg zu verlassen. Daher müssen die drei baurechtlichenSchutzziele für den effektiven Brandschutz von baulichen Anlagen zwin-gend beachtet werden.

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Kapitel 1 | Allgemeine Einführung

Erstes SchutzzielAusbreitung des Feuers begrenzen

Zweites SchutzzielFlucht- und Rettungswege sichern

Drittes SchutzzielFunktionserhalt – wichtige elektrische Anlagen müssen weiterhin funktio-nieren

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Kapitel 2 Erhalt der Brandabschnitte –Erstes Schutzziel

Das Einteilen von Gebäuden in Brandabschnitte schützt nicht direktbetroffene Gebäudeteile für einen gewissen Zeitraum vor dem Über-greifen eines Brandes. Abschottungen erhalten die Brandabschnitteund begrenzen die Ausbreitung von Feuer und Rauch.Diese baulichen Maßnahmen schützen Menschen und Sachwerte undermöglichen Feuerwehren, durch Löschmaßnahmen das Übergreifendes Brandes auf weitere Gebäudeteile zu verhindern.

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.1 Raumabschließende Bauteile, Brandwände 26

2.2 Anforderungen an Leitungsdurchführungen 27

2.3 Verwendbarkeitsnachweise2.3.1 Prüfungen2.3.2 Klassifizierungen und Zertifikate2.3.3 Kennzeichnungspflicht

28

2.4 Abschottungssysteme, Bauarten 36

2.5 Anwendungsfälle und Sonderanwendungen 38

2.6 Bauen im Bestand 39

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.1 Raumabschließende Bauteile, Brandwände

Funktion von BrandwändenBrandwände sollen sicherstellen, dass ein Feuer nicht auf angrenzendeGebäude oder Gebäudeteile übergreifen kann. Auf diese Weise werdensogenannte Brandabschnitte gebildet. Die bauliche Ausführung dieserBrandwände (Baustoffe, Feuerwiderstandsklassen, Beanspruchungswer-te) ist durch Bauordnungen und Normen geregelt.

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.2 Anforderungen an Leitungsdurchführungen

Elektrische Leitungen und Rohre dürfen durch raumabschließende Wän-de und Decken nur dann hindurchgeführt werden, wenn sichergestellt ist,dass dadurch keine Übertragung von Feuer und Rauch stattfinden kann.Abschottungssysteme versiegeln die für Installationen benötigten Dek-ken- und Wanddurchbrüche zuverlässig gegen Feuer und Rauch.

Verhindern der Brand-weiterleitung

Spezielle AnforderungenFür Leitungsdurchführungen in Verbindung mit Abschottungen gelten u.a. folgende Anforderungen: • Der Durchtritt von Feuer und Rauch muss verhindert werden.• Der Raumabschluss muss gewährleistet sein. • Auf der brandabgewandten Seite der Abschottung dürfen sich die

Oberflächen von Kabeln, Leitungen, Rohren, Kabeltrag-Systemen unddie Schottoberfläche nicht unzulässig erwärmen.

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.3 Verwendbarkeitsnachweise

2.3.1 PrüfungenBevor Abschottungssysteme als Bauprodukt eingesetzt werden dürfen,muss ihre per Gesetz geforderte Wirkung durch Brandprüfungen nachge-wiesen werden. Diese Brandprüfungen werden auf der Grundlage vonPrüfnormen von amtlichen Materialprüfanstalten und akkreditierten Prüfin-stituten in ganz Europa durchgeführt. Neben der im Jahr 2009 eingeführ-ten Prüfnorm EN 1366 „Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen,Teil 3 – Abschottungen“ [4] existieren noch weitere nationale Normen,nach denen solche System geprüft und zugelassen werden.

Natürlicher Brandverlauf – Entwicklung der Prüftemperaturkurve: 1 = Brandbeginn, 2 =Brandentstehungsphase, 3 = Feuerübersprung (Flash-over), 4 = voll entwickelterBrand, 5 = Beginn der Abkühlungsphase

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Strenge PrüfkriterienKabelabschottungen werden in einem speziellen Prüfofen geprüft, in demdie zu prüfende Musterinstallation nach der Einheits-Temperaturzeitkurve(ETK) aufgeheizt wird. Diese Kurve ist international nach ISO 834-1 [5]genormt und wird weltweit für Brandversuche genutzt. Sie bildet den sogenannten Feuerübersprung „Flash-over“ ab, der die kritischste Phase ei-nes Brandes darstellt.

Nach der Schwelbrandphase entzünden sich schlagartig alle im Brand-raum befindlichen brennbaren Gase, so dass die Temperatur sehrschnell ansteigt. Diesen Vollbrand müssen die eingebauten Installationenüberstehen. Je nach angestrebter Klassifizierung beträgt die Prüfdauer15 bis 120 Minuten, meist in 15-Minuten-Schritten. Geprüft wird insbe-sondere, • ob das Austreten von Feuer und Rauch aus dem Brandraum verhin-

dert wird.• ob die Oberflächentemperatur auf der feuerabgewandten Seite der

Abschottung nicht mehr als 180 Kelvin über die Ausgangstemperaturansteigt.

Diese Prüfung erfolgt grundsätzlich unter ungünstigsten Einbaubedingun-gen (z. B. geringste Schottdicke, größte Schotthöhe bzw. -breite). Nebender Temperatur werden auch noch die Druckverhältnisse im Ofen nachNorm festgelegt.

Einheits-Temperatur-Zeit-Kurve (ETK) nach ISO834-1 und DIN 4102 Teil 2

Zeit in Minuten Temperaturerhö-hung in Kelvin

5 556

10 658

20 761

30 822

60 925

90 986

120 1029

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2.3.2 Klassifizierungen und ZertifikateErfolgreich absolvierte Prüfungen werden durch die Prüfinstitute doku-mentiert und die Systeme in Abhängigkeit von den Ergebnissen nach EN13501 [6] klassifiziert. Dieser Klassifizierungsbericht kann in den meisteneuropäischen Ländern in Verbindung mit einer Montageanleitung desHerstellers als Verwendbarkeitsnachweis genutzt werden. Einige Länderverlangen jedoch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Diesekann auf Basis der Prüfdokumentation und des Klassifizierungsberichtsbei einer von der Europäischen Organisation für technische Zulassungen(EOTA) akkreditierten Zulassungsstelle beantragt werden.

Nur zugelassene Baupro-dukte dürfen verwendetwerden!

Brandschutzklassifizierungen und Kurzzeichen nach EN 13501

Kurzzei-chen Beschreibung Anwendungsbeispiele

R Tragfähigkeit (Resistance)Beschreiben die Feuerwiderstandsfä-higkeit von Bauteilen und Installationen

ERaumabschluss (É-tanchéité)

Beschreiben die Feuerwiderstandsfä-higkeit von Bauteilen und Installationen

IWärmedämmung (Isolati-on)

Beschreiben die Feuerwiderstandsfä-higkeit von Bauteilen und Installationen

PElektrischer Funktionser-halt (Power)

Kabelanlagen

15,20…120Feuerwiderstandsdauer inMinuten

 

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In-di-zes

Beschreibung Anwendungsbeispiele

veho

Vertikaler/horizontaler Einbau möglichLüftungsklappen, Instal-lationskanäle

-S Begrenzung der Rauchleckrate (Smoke) Türen, Lüftungsklappen

i→oWirkrichtung der Feuerwiderstandsdauer (insi-de/outside)

Lüftungsklappen, Instal-lationskanäle

i←oWirkrichtung der Feuerwiderstandsdauer (insi-de/outside)

Lüftungsklappen, Instal-lationskanäle

i↔oWirkrichtung der Feuerwiderstandsdauer (insi-de/outside)

Lüftungsklappen, Instal-lationskanäle

U/U Verschluss von Rohrenden (uncapped/capped) Rohrabschottungen

U/C Verschluss von Rohrenden (uncapped/capped) Rohrabschottungen

C/U Verschluss von Rohrenden (uncapped/capped) Rohrabschottungen

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Bei der Kennzeichnung ist es wichtig darauf zu achten, nach welcherKlassifizierungsnorm das Bauteil klassifiziert wurde. Missverständnissesind sonst vorprogrammiert.

Die Kurzzeichen nach EN stehen für die brandschutztechnischen Eigen-schaften (Klassifizierung) eines Bauteils. Im Gegensatz dazu benennendie deutschen Kurzzeichen nach DIN das Bauteil direkt.

Inhalt der ZulassungenIn den Zulassungsbescheiden werden für Anwendungsbereich und Ein-bau unter anderem folgende Kriterien festgelegt: • Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI90)• allgemeine Einbaubedingungen (z. B. Einbau in Betonwände)• maximale Schottabmessungen• Mindestdicke der Kabelabschottungen• Mindestdicke der Wände/Decken• zum Aufbau der Schottung zugelassene Materialien• durchführbare Installationen (z. B. Kabel oder Kabeltrag-Systeme)• Reihenfolge und Art des Einbaus• Ausführung einer Nachinstallation• Angaben zur Schulungspflicht der Verarbeiter durch den Hersteller

Tabelle 1: Vergleich der Kennzeichen nach EN und DIN

Installation Klassifizierung nach EN 13501 Klassifizierungnach DIN 4102

Kabel-/Kombiabschottung EI90 S90

Rohrabschottung EI90 U/U R90

Installationskanäle EI90 (ve ho i↔o) I90

Lüftungsklappe EI90 (ve ho i↔o)-S K90

Elektrischer Funktionserhalt P90 E90

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

Als Verwendbarkeitsnachweise sind derzeit noch verschiedene Doku-mente gültig: nationale Nachweise wie die deutsche „allgemeine bauauf-sichtliche Zulassung“ nach DIN 4102 Teil 9 [7] oder Zulassungen derVereinigung der kantonalen Feuerversicherer VKF in der Schweiz. In denkommenden Jahren werden die Europäisch Technischen Zulassungen(ETA) auf Basis der EN-Prüfungen immer mehr nationale Zulassungenverdrängen. Systeme, die nach Europanorm geprüft wurden, können inallen 30 Mitgliedsstaaten der Europäischen Normungsorganisation imBauwesen CEN und in anderen Ländern, die diese Norm akzeptieren, an-gewendet werden.

Europäische Zulassun-gen ersetzen nationaleZulassungen!

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.3.3 KennzeichnungspflichtJede Abschottung muss mit einem Schild dauerhaft gekennzeichnet wer-den. Diese Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten: • Name des Errichters der Schottung (Installateur)• Firmensitz des Installateurs• Bezeichnung der Schottung• Zulassungsnummer, die von der akkreditierten Prüfstelle ausgegeben

wurde• Feuerwiderstandsklasse• Herstellungsjahr

Die Kennzeichnung hat den Hintergrund, dass die Systeme mit unter-schiedlichen Materialien aufgebaut und geprüft wurden. Diese Material-kombinationen wurden also von ihrer Funktion her nachgewiesen. Wer-den Systeme mit anderen Komponenten kombiniert, die nicht zum Sy-stem gehören, kann dies einen negativen Einfluss auf das Systemverhal-ten im Brandfall haben. Das ist zu vermeiden. Daraus leitet sich die For-derung der Zulassungstellen nach Schulungen für Verarbeiter ab. Esmuss sichergestellt sein, dass die Verarbeiter die baurechtlichen Grund-lagen kennen und den Umgang mit den Abschottungsmaterialien beherr-schen.

Identifikation des instal-lierten Systems

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

ÜbereinstimmungsbestätigungGemäß Verwendbarkeitsnachweis muss für jede eingebaute Abschottungeine Übereinstimmungserklärung ausgefüllt werden. Mit dieser Bescheini-gung wird bestätigt, dass das eingebaute System den Bestimmungender Zulassung entspricht und der Installateur alle Vorgaben eingehaltenhat. Die Bestätigung ist dem Bauherrn zur Vorlage bei der Bauaufsichts-behörde zu übergeben.

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.4 Abschottungssysteme, Bauarten

Massive Wände und Decken aus Mauerwerk und Beton sowie leichteTrennwände in Trockenbauweise erfordern entsprechend geeignete Ab-schottungsmaßnahmen. Die durchführbaren Installationen können ausKabeln und Kabeltragsystemen, brennbaren und nicht brennbaren Roh-ren oder einer Kombination aus beiden bestehen. Anforderungen beste-hen beispielsweise bezüglich einer staub- und faserfreien Installation, derzerstörungsfreien Nachinstallation und gewissen Gasdruckdichtigkeiten.

Typische Abschottungssysteme bestehen aus: Mörtel, Mineralfaserplattenmit Beschichtung, Kissen, Vor-Ort-Schaum, 1-Komponenten-Massen,Schaumstoffen und Formteilen, Kästen, Silikonen und Modulschotts. AlleSysteme besitzen spezielle Brandschutzbestandteile, die eine sichereFunktion gemäß Prüfnorm im Brandfall erfüllen.

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.5 Anwendungsfälle und Sonderanwendungen

Die Prüfnorm für Abschottungssysteme definiert Standardanwendungsfäl-le in Wänden und Decken. In den meisten Fällen werden die möglichenElektro- und Sanitärinstallationen über die Normvorgaben abgedeckt. Je-doch ist kein Gebäude wie das andere, sodass sich Anwendungsfälle er-geben, die nicht in der Norm definiert sind. Solche Abweichungen vomStandard, aber auch Sonderfälle, können nur über Gutachten interpretiertwerden. Sehr oft reicht hier eine Stellungnahme des Herstellers, da die-ser beurteilen kann, ob eine Abschottungsmaßnahme auch mit der vorlie-genden Abweichung funktionieren kann. In manchen Situationen kann esaber vorkommen, dass aufgrund des baulichen Umfelds ein Gutachteneiner unabhängigen Materialprüfanstalt erforderlich ist. Diese stellen beipositiven Maßnahmen eine gutachterliche Stellungnahme für die entspre-chenden Bauvorhaben aus. Damit sind sowohl der Errichter als auch derBetreiber des Gebäudes auf der rechtlich sicheren Seite.

Gutachten für Sonder-anwendungen

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Kapitel 2 | Erhalt der Brandabschnitte - Erstes Schutzziel

2.6 Bauen im Bestand

Für alle Altbaudecken und Wandkonstruktionen aus Sonderbauteilen(Sandwichelemente) gilt: Eine Montage von Abschottungssystemen istzulässig, wenn diese Art der Anwendung in der Zulassung enthalten ist.In Absprache mit den Baubehörden können auch Systeme eingesetztwerden, die für einen ähnlichen Anwendungsfall zugelassen sind, z. B. in-nerhalb einer Laibung aus nicht brennbaren Baustoffen. Wichtig ist, dassvor der Montage in jedem Fall die Zustimmung der abnehmenden Stelleeingeholt werden muss, z. B. der unteren Bauaufsicht oder der Feuer-wehr!

Wichtig: Zustimmungeinholen!

Holzbalkendecke mit Laibung aus nichtbrennbaren Baustoffen

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Kapitel 3 Sicherung von Fluchtwegen– Zweites Schutzziel

Bei ca. 95 Prozent aller Brandopfer ist eine Rauchvergiftung die Todesur-sache! Flucht- und Rettungswege sind im Brandfall die zentrale Lebensa-der des Gebäudes und müssen daher unter allen Umständen benutzbarbleiben!

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Kapitel 3 | Sicherung von Fluchtwegen - Zweites Schutzziel

3.1 Was ist ein Flucht- und Rettungsweg? 42

3.2 Problem: Brandlasten 43

3.3 Sichere Verlegemöglichkeiten3.3.1 Installationen im Zwischendeckenbereich3.3.2 Verkleidungen mit Plattenmaterial3.3.3 Kabelverlegung in Brandschutzkanälen

44

3.3.4 Bandagieren von Kabeltrag-Systemen

3.4 Verwendbarkeitsnachweise3.4.1 Prüfungen3.4.2 Klassifizierungen und Zertifikate

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3.1 Was ist ein Flucht- und Rettungsweg?

Nach den Bauordnungen müssen in Gebäuden Wege vorhanden sein,die nicht nur zur Erschließung des Gebäudes in vertikaler und horizonta-ler Richtung im Normalfall dienen, sondern auch im Brandfall eine Mög-lichkeit zur Rettung bieten. Es ist daher Pflicht, Gebäude mit mindestenseinem baulichen Flucht- und Rettungsweg auszustatten. Je nach Gebäu-deart können auch weitere bauliche Flucht- und Rettungswege erforder-lich sein. Zu diesen zählen: • notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung)• Verbindungsräume zwischen notwendigen Treppenräumen und Aus-

gängen ins Freie• notwendige Flure (horizontale Erschließung)Es muss sichergestellt sein, dass diese Wege im Falle eines Brandes ge-fahrlos benutzt werden können, um ein Gebäude zu verlassen. Über dieEvakuierung hinaus dienen die Flucht- und Rettungswege den örtlichenFeuerwehren auch als Angriffsweg.

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3.2 Problem: Brandlasten

Grundsätzlich gilt im Bereich von Flucht- und Rettungswegen, dass eineInstallation keine zusätzliche Brandlast darstellen darf. Diese Forderungist durch eine entsprechende Installationsart zu erfüllen: • Unterputzinstallation• Installation in Brandschutzkanal-Systemen• Installation oberhalb abgehängter Brandschutzdecken• Verwendung nicht brennbarer Materialien• Verlegung von Leitungen mit verbessertem Verhalten im Brandfall

Schutzziel: Verhindernder Brandweiterleitungin Fluchtrichtung!

Brandlasten durch Installationen in Flucht- und Rettungswegen sindnicht zulässig!Hier gibt es jedoch Ausnahmen: die zum Betrieb eines Flucht- und Ret-tungsweges erforderlichen Kabel und Leitungen dürfen offen verlegt wer-den. Das ist darauf begründet, dass z. B. in einem Flur aus brennbaremKunststoff das Risiko eines Brandes durch eine kurze Stichleitung zurVersorgung einer Leuchte kaum erhöht wird. Ein massives Kabelaufkom-men in einem Flur zur Versorgung weiterer Gebäudebereiche wird in offe-ner Verlegung jedoch nicht akzeptiert. Hier müssen brandschutztech-nisch zugelassene Systeme installiert werden.

Verhalten von Kabeln im Brandfall: PVC-isoliert, raucharm, halogenfrei (von links)

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3.3 Sichere Verlegemöglichkeiten

Die Möglichkeit der offenen Verlegung ist z. B. bei nicht brennbaren Sani-tärrohren unproblematisch. Problematisch wird es erst dann, wenn dieSanitärrohre mit brennbaren Isolierungen verkleidet werden. In den mei-sten Fluren treffen die Installationen aller Gewerke aufeinander: Elektro,Sanitär, Lüftung und Klima. Dabei stellt die Elektroinstallation einen Son-derfall dar, denn Elektrizität kann brennbare Materialien enzünden, z. B.Kabelisolierungen und Dämmschichten von Rohren.

Von einer ordnungsgemäßen Elektroinstallation mit richtig gewähltemAderquerschnitt, richtiger Absicherung und Kabeln, die während des Ein-zugs nicht beschädigt wurden, geht im Normalfall keine Gefahr aus. DieGefahr, dass ein Brand ausgelöst wird, besteht erst dann, wenn sich dieKabel und Leitungen aufgrund fehlerhafter Auslegung und Dimensionie-rung zu stark erwärmen oder die Isolation beschädigt wurde.

Elektroinstallation alspotentielle Zündquelle

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3.3.1 Installationen im ZwischendeckenbereichWerden die Flure für die Verlegung der gesamten Gebäudetechnik ge-nutzt, kommen nicht selten abgehängte Brandschutzdecken zum Einsatz.Die für Brandbelastungen von oben und unten geprüften Systeme schir-men den durch die Abhängung entstehenden Zwischendeckenbereichmit allen Installationen brandsicher ab.

Auch bei einem Brand der dort installierten Kabel kann der Flucht- undRettungsweg weiterhin genutzt werden. Allerdings muss sichergestelltsein, dass die abgehängte Brandschutzdecke nicht zusätzlich mecha-nisch belastet wird, z. B. durch herabfallende Kabel oder Teile des Trag-systems. Darüber hinaus schützt die Brandschutzdecke die brennbarenInstallationen vor einem Feuer von unten und verhindert so die Brandwei-terleitung in Längsrichtung des Flures.

Keine mechanische Be-lastung im Brandfall!

Brandbeanspruchung von unten

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Die deutsche MLAR-Richtlinie genehmigt deshalb ausschließlich folgendeSysteme für die Elektroinstallation oberhalb abgehängter Brandschutz-decken im Bereich von Flucht- und Rettungswegen: • nach DIN 4102 Teil 12 [8] geprüfte Verlegesysteme für den Funkti-

onserhalt• für diesen Anwendungsfall brandschutztechnisch geprüfte spezielle

VerlegesystemeFunktionserhalt-Systeme sind über die streng reglementierten System-grenzen jedoch nur mit Einschränkungen für diese Form der Elektroin-stallation nutzbar. Um dennoch praxisgerechte Installationsmöglichkeitenfür die Zwischendeckenmontage anbieten zu können, sind Nachweise fürspezielle Verlegesysteme mit hohen Belastbarkeiten und deren Verfor-mungsverhalten im Brandfall verfügbar.

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3.3.2 Verkleidungen mit PlattenmaterialEine weitere Möglichkeit zur brandsicheren Kapselung der Brandlastenist das Verkleiden der Installationen mit speziellem Plattenmaterial. Dazuwerden z. B. die gesamten Kabeltrag-Systeme mit Brandschutzplatteneingehüllt. In alten Gebäuden greift man recht häufig auf diese Art derMontage zurück. Die Platten dürfen jedoch mechanisch nicht belastetwerden, sodass die Installationen brandsicher befestigt sein müssen.Diese Verkleidungen werden von Trockenbauern und Isolierern mit gro-ßem Aufwand auf der Baustelle hergestellt. Zusätzlich müssen dieseKonstruktionen über einen Verwendbarkeitsnachweis verfügen. Meisthandelt es sich dabei um ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugniseiner Materialprüfanstalt.

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3.3.3 Kabelverlegung in BrandschutzkanälenBrandschutzkanäle verhindern im Falle eines Kabelbrandes, dass dich-ter, schwarzer Rauch in Flucht- und Rettungswege eindringt. Zudem las-sen sie sich leicht installieren und sind in verschiedenen Bauformen er-hältlich: als Metallkanal mit Auskleidungen aus Kalziumsilikat- oder Mine-ralwolleplatten, als vorgefertigter Leichtbetonkanal oder auch als Selbst-baukanal aus nicht tragenden, beschichteten Mineralfaserplatten. Die Di-mensionierung der Brandschutzkanäle ist abhängig von der eingesetztenBauform und der zu erreichenden Feuerwiderstandsklasse.

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3.3.4 Bandagieren von KabeltragsystemenAls letzte Möglichkeit zum Schutz eines Rettungsweges können die vor-handenen Kabeltrag-Systeme mit Kabelbandagen aus beschichtetem Ge-webe umhüllt werden. Dadurch wird ein Kabelbrand auf den lokalen Be-reich beschränkt und seine Weiterleitung verhindert. Diese Maßnahmewird ergriffen, wenn die Montage einer brandschutztechnisch klassifizier-ten Zwischendecke, die Verkleidung mit Platten oder die Installation ei-nes Brandschutzkanals aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder Platzman-gels nicht möglich ist. Allerdings handelt es sich bei den Kabelbandagenum brennbares, wenn auch schwer entflammbares, Material. Aufgrund ih-rer Brennbarkeit dürfen sie formell nicht im Fluchtweg eingesetzt werden.Das Stichwort lautet: Brandlast 0 kWh/m²! Kabelbandagen sind trotz al-lem aufgrund ihrer Funktion und des Nachweises des Brandverhaltensoft die letzte wirtschaftliche Möglichkeit Fluchtwege zu sichern. Vor derMontage muss jedoch in jedem Fall die Zustimmung der unteren Bauauf-sicht eingeholt werden. Mehr zum Thema Brandschutz-Kabelbandagenim Kapitel 5.

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3.4 Verwendbarkeitsnachweise

Brandschutzplatten-Konstruktionen und Zwischendeckensysteme mitBrandschutzeigenschaften verfügen meist über allgemeine bauaufsichtli-che Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte nach einschlägigen Prüf-und Klassifizierungsnormen. Hier gibt es diverse Hersteller und Anbieter.Auch Brandschutzkanäle besitzen diese Art des Nachweises. Bei Tragsy-stemen oberhalb von Brandschutzdecken ist die Situation jedoch etwasanders. Die Anforderungen und Prüfungen werden nachfolgend erläutert.

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3.4.1 PrüfungenBrandschutzkanäle werden von einer unabhängigen Materialprüfanstaltgemäß DIN 4102 Teil 11 [10] geprüft. Die elektrischen Leitungen werdendabei innerhalb des Kanals beflammt. Über die gesamte klassifizierteZeit dürfen weder Feuer noch Rauch aus dem Kanalsystem austreten.Damit wird ein wirksamer und sicherer Schutz eines Flucht- und Ret-tungsweges vor einem Kabelbrand nachgewiesen. Die Brandlast im Ka-nal wird wirkungsvoll gekapselt.

Eine Europäische Prüfnorm für Brandschutzkanäle befindet sich derzeitin Arbeit. Die Norm unterscheidet zwischen vor Ort hergestellten Kanälenaus Plattenmaterial und vorgefertigten Kanälen. In welche Prüfnormreihedie jeweiligen Kanäle fallen, steht noch nicht fest.

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Um im Sinne der Richtlinien praxisgerechte Lösungen für die Elektroin-stallation oberhalb abgehängter Brandschutzdecken zu beurteilen, wer-den Brandprüfungen in Anlehnung an DIN 4102 Teil 12 und Teil 4 [10]durchgeführt. Geprüft werden z. B. folgende Lösungen: • Kabeltrag-Systeme für die Wand- und Deckenmontage• Sammelhalterungen für die Wand- und Deckenmontage• Kabelklammern aus Metall für die Deckenmontage

In der Brandprüfung werden folgende Anforderungen geprüft: • hohe mechanische Belastung• Standsicherheit des Verlegesystems• Verformung des Verlegesystems

Anforderungen an Zwi-schendeckensysteme

Messeinrichtungen auf dem Prüfofen Stahlketten als Ersatzgewichte

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Die Prüfungen werden mithilfe der Einheits-Temperatur-Zeit-Kurve (ETK)durchgeführt, indem ein Vollbrand im Zwischendeckenbereich simuliertwird. In den meisten Fällen wird auf eine Feuerwiderstandsdauer von 30Minuten geprüft, in Sonderfällen wird jedoch auch eine 90-minütige Prü-fung durchgeführt. Anhand der Prüfergebnisse können Aussagen zurpraktischen Ausführung gemacht werden, z. B. zur Einhaltung von Ab-ständen zur Zwischendecke.

Brandschutzbandagen werden an einem vertikal angebrachten Prüfkör-per einer Kabelbündelprüfung unterzogen. Diese Prüfung ist in der Prüf-norm IEC 60332-3-22, Cat. A:2000 [11] bzw. der identischen EN 50266-2-2:2001 [12] hinterlegt. Dabei darf eine definierte, zulässige Abbrandhö-he im Zeitraum von 40 Minuten nicht überschritten werden.

Beflammung Brandschutzbandage

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3.4.2 Klassifizierungen und ZertifikateBrandschutzkanäle für die Anwendung in Flucht- und Rettungswegenwerden nach DIN 4102 Teil 11 als I-Kanal klassifiziert. Es gibt die Aus-führungen I30 (feuerhemmend) bis I120 (feuerbeständig). Nach der Eu-ropäischen Klassifizierungsnorm EN 13501 können die Kanäle die Ei-genschaften EI90 (veho i↔o) aufweisen (siehe Kapitel 2.3.2). „veho i↔o“steht hier für die Einbaumöglichkeiten: vertikal und horizontal; geprüftund bestanden mit einer Brandbeanspruchung von innen nach außenund von außen nach innen. Die Verwendbarkeit wird in einem Prüfzeug-nis einer Materialprüfanstalt dokumentiert.

Für Installationen oberhalb von Brandschutzdecken gibt es keine Prüf-norm, daher ist auch keine Klassifizierung möglich. Hier geben die Prüf-berichte über die Ergebnisse Auskunft. Die Prüfungen unterliegen nichtder Akkreditierung, können somit prinzipiell selbst vom Hersteller durch-geführt und dokumentiert werden. Die Dokumentationen sollten alle rele-vanten Parameter wie maximale mechanische Belastungen, Stützabstän-de, Sicherungsmaßnahmen und Verformungsverhalten enthalten. Damiterfüllt ein solches System baurechtliche Anforderungen, z. B. die der Lei-tungsanlagenrichtlinie.

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Kapitel 3 | Sicherung von Fluchtwegen - Zweites Schutzziel

Kabelbandagen verfügen neben einer Baustoffzulassung auch über eineAnwendungszulassung. Weitere Nachweise können z. B. Berichte auf Ba-sis einer IEC-Prüfung sein. In diesen Dokumenten wird die nachgewiese-ne Funktion beschrieben.

Brandschutzbandagen wurden entwickelt, um zu verhindern, dass Brän-de innerhalb von Brandabschnitten weitergeleitet werden. Der Vergleichmit einem I-Kanal für die Anwendung im Flucht- und Rettungsweg istnicht möglich!

Wichtig! Kabelbandagenerfüllen niemals die An-forderungen an einen I-Kanal!

Logos der Prüfinstitute und Zulassungstellen: DIBt, iBMB, BET, IEC, GL, DIN

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Kapitel 4 Funktionserhalt für elektrische Anlagen – Drittes Schutzziel Im Falle eines Brandes müssen Flucht- und Rettungswege nutzbar blei-ben und wichtige technische Einrichtungen wie Notbeleuchtungen,Brandmeldesysteme, Rauchabzugsanlagen weiterhin funktionieren. Da-her ist es zwingend erforderlich, die Stromversorgung für diese Systemebesonders abzusichern. Darüber hinaus sollen gewisse technische Anla-gen die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung über einen ausreichendlangen Zeitraum unterstützen.

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

4.1 Was ist elektrischer Funktionserhalt? 58

4.2 Aufgaben des Funktionserhalts 60

4.3 Verwendbarkeitsnachweise4.3.1 Prüfungen4.3.2 Definition Kabelanlage4.3.3 Kabel und Leitungen

61

4.3.4 Klassifizierungen und Zertifikate

4.4 Installationsarten4.4.1 Normtragekonstruktionen4.4.2 Kabelspezifische Verlegearten4.4.3 Einbausituationen

67

4.5 Besonderheiten senkrechter Verlegung 76

4.6 Funktionserhalt mit Brandschutzkanälen 80

4.7 Grenzen des Funktionserhalts4.7.1 Ungeeignete Bauteile4.7.2 Lösungsmöglichkeiten

81

4.8 Befestigungen 85

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

4.1 Was ist elektrischer Funktionserhalt?

Spezielle Leitungen und Verlegesysteme ermöglichen es, auch im Brand-fall die Versorgung mit elektrischem Strom aufrecht zu erhalten und ge-währleisten so den Funktionserhalt. Jedoch gibt es hier sehr viele Miss-verständnisse, die z. B. durch verschiedene Kurzzeichen ausgelöst wer-den. Folgende falsche Begriffe werden immer wieder mit dem Funktions-erhalt in Verbindung gebracht: • FE180• nicht brennbare Kabel• feuersicher• feuerfeste Installation• Isolationserhalt• keine Rauchentwicklung

Vor allem das Kurzzeichen „FE180“ führt immer wieder zu Verwirrung.Anders als man vermuten könnte, steht es nicht für „Funktionserhalt über180 Minuten“, sondern für die „Flammeinwirkungszeit“. Die „Flammein-wirkungszeit“ ist ein Prüfkriterium nach DIN VDE 0472-814 [13] bzw. IEC60331-11, -12 und -13 [14]. In dieser Prüfung werden Kabelproben übereinen Zeitraum von 90 Minuten (IEC) oder 180 Minuten (VDE) einer di-rekten Beflammung bei einer konstanten Temperatur von 750 °C ausge-setzt. Während dieser Zeit darf keine der Sicherung zur Überwachungder einzelnen Adern fallen. Diese Prüfung des „Isolationserhalts“ darf aufkeinen Fall mit der Prüfung des elektrischen Funktionserhalts an Kabel-anlagen verwechselt werden.

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Wo ist der Funktionserhalt notwendig?Für folgende Gebäude und Anlagen werden technische Einrichtungenmit Funktionserhalt gefordert: • Krankenhäuser• Hotels und Gaststätten• Hochhäuser• Versammlungsstätten• Geschäftshäuser• geschlossene Großgaragen• U-Bahn-Anlagen• chemische Industrie• Kraftwerke• TunnelDas liegt daran, dass diese Bauten regelmäßig von vielen Menschen fre-quentiert werden. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko fürMenschenansammlungen. Aber auch der Sach- und Umweltschutz mussbei gewissen Anlagen beachtet werden.

Funktionserhalt in den BauordnungenDie Forderung nach einer Elektroinstallation mit Funktionserhalt ist Be-standteil der Bauordnungen. Dabei bezieht sich der Funktionserhalt aus-schließlich auf die Bereiche, die der Stromversorgung sicherheitsrelevan-ter Anlagen wie Notbeleuchtung, Alarmsysteme, Brandmeldeanlagen,Rauchabzugseinrichtungen dienen. Hier verlangen die Vorschriften, dassdie Energieversorgung auch im Falle eines Brandes für einen bestimm-ten Zeitraum sichergestellt sein muss.

Baurechtlich vorge-schriebene Sicherheits-einrichtungen

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

4.2 Aufgaben des Funktionserhalts

30 Minuten: Funktionserhalt für eine sichere Evakuierung und RettungDie ersten 30 Minuten nach Ausbruch eines Feuers spielen eine wichtigeRolle. Damit das betroffene Gebäude zügig geräumt werden kann, mussder Funktionserhalt in dieser Zeit für folgende Einrichtungen sicherge-stellt sein: • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen• Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung• Brandmeldeanlagen• Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen• Rauchabzugsanlagen

90 Minuten: Funktionserhalt zur wirksamen BrandbekämpfungZur Unterstützung der Brandbekämpfung müssen bestimmte technischeEinrichtungen auch 90 Minuten nach Ausbruch eines Feuers in einemGebäude noch ausreichend mit Strom versorgt werden. Zu diesen Ein-richtungen zählen: • Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung• Maschinelle Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen• Feuerwehraufzüge• Bettenaufzüge in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

4.3 Verwendbarkeitsnachweise

4.3.1 Prüfungen

BrandprüfungDer Nachweis des Funktionserhalts von Elektroinstallationsmaterial mussdurch eine Brandprüfung an einer unabhängigen Materialprüfanstalt er-bracht werden. Derzeit gibt es noch keine Europäische Norm zum Funkti-onserhalt, jedoch einige nationale Prüfvorschriften. Am weitesten verbrei-tet und akzeptiert ist die Prüfung nach DIN 4102 Teil 12.

Der Prüfkörper, also die Kabelanlage, muss mindestens 3.000 mm Prüf-länge besitzen und wird in einen speziellen Ofen eingebaut. Die Kabelund Leitungen werden auf den Tragesystemen verlegt. Nach Norm wer-den je zwei Prüfkabel des gleichen Typs eingesetzt. Um einen Quer-schnittsbereich über eine Prüfung abzudecken, werden jeweils der klein-ste und der gewünschte größte Aderquerschnitt geprüft. In den meistenFällen wird für den größten Querschnitt 50 mm² Kupfer gewählt, womitnach Abstimmung aller Prüfinstitute untereinander auch alle darüber lie-genden Querschnitte mit hinreichender Sicherheit abgedeckt sind.

Die Prüfspannungen liegen bei 400 V für die Leistungskabeltypen (z. B.NHXH) und bei 110 V für Daten- und Fernmeldekabel (z. B. der TypenJE-H(St)H). Das Prüfkriterium ist: kein Ausfall der Kabel und Leitungendurch Kurzschluss oder Leiterunterbrechung über die angestrebte Prüf-zeit.

Prüfaufbau Funktionserhalt Prüfofen einer Materialprüfanstalt (MPA)

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

4.3.2 Definition KabelanlageAls Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12versteht man die Kombination aus Verlegesystem (Kabelleiter, Kabelrinneetc.) und Kabeln bzw. Leitungen mit integriertem Funktionserhalt.

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Kennzeichnung der Anlage durch den ErrichterJede Kabelanlage muss mit einem Schild dauerhaft gekennzeichnet wer-den. Diese Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten: • Name des Errichters der Kabelanlage (Installateur) • Funktionserhaltklasse „E“ oder „P“• Nummer des Prüfzeugnisses• Inhaber des Prüfzeugnisses• Herstellungsjahr

Kennzeichnung Kabelanlage

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4.3.3 Kabel und Leitungen

Extreme Belastungen für Kabel und LeitungenIm Brandfall sind Kabel und Leitungen extremen Belastungen durchFlammen und Hitze ausgesetzt. In einer Funktionserhaltinstallation einge-setzte Kabel müssen in der Lage sein, für einen gewissen Zeitraum Tem-peraturen bis 1.000 °C und mehr auszuhalten, ohne dass es zu einemKurzschluss der Kupferleiter kommt. Da die Kupferleiter bei diesen extre-men Temperaturen anfangen zu glühen und dabei ihre eigene mechani-sche Stabilität einbüßen, kommt dem Tragsystem als „Stützkorsett“ einebesondere Bedeutung zu.

Kabel und Leitungen mit integriertem FunktionserhaltBei Kabeln und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt spielt deshalbdie Isolierung eine besondere Rolle. Dabei werden zwei unterschiedlicheKonstruktionsarten unterschieden: einerseits spezielle Bewicklungen derKupferleiter aus Glasseide oder Glimmerband, andererseits spezielle ke-ramisierende Kunststoffisolierungen. Bei Kabeln mit speziellen Bewicklungen aus Glasseide oder Glimmer-band verbrennt die Isolierung der Kabel im Brandfall vollständig und bil-det eine isolierende Ascheschicht. Diese wird von den Bewicklungen zu-sammengehalten und sorgt dafür, dass die Kupferleiter voneinander ge-trennt bleiben und kein Kurzschluss mit dem Tragsystem stattfindet. Die neueren Kabeltypen setzen statt auf Bewicklungen auf spezielle, ke-ramisierende Kunststoffisolierungen. Der Hauptbestandteil der Isolierungist Aluminiumhydroxid, das bei der Verbrennung eine weiche Keramikhül-le bildet. Diese sorgt für die gewünschte Isolierung der stromführendenAdern untereinander und zum Tragesystem.

Funktionserhaltkabel mit isolierender Asche-schicht

Die Kupferleiter bleiben voneinander getrennt,ein Kurzschluss findet nicht statt.

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Halogenfreier KunststoffZur Herstellung von Kabeln mit integriertem Funktionserhalt wird grund-sätzlich halogenfreier Kunststoff verwendet. Dieser Kunststoff enthält keinChlor, Brom oder Fluor und bildet bei der Verbrennung keine korrosivenBrandgase. Dies wird durch Verbrennung des Isolierstoffs und der Mes-sung des pH-Werts bzw. der Leitfähigkeit nach EN 50267-2, -3 [15] bzw.IEC 60754-2 [16] nachgewiesen.

Raucharm und verminderte BrandfortleitungZusätzlich verfügen Kabel mit integriertem Funktionserhalt über weiterepositive Eigenschaften im Brandfall. Dazu gehören unter anderem: • raucharme Verbrennung • verminderte BrandfortleitungDiese zusätzlichen Eigenschaften werden ebenfalls durch Brandprüfun-gen an Kabelproben erbracht. Die Rauchdichtemessung erfolgt nach IEC61034-1, -2 [17] bzw. EN 61034-1, -2 [18]. Die Lichtintensität wird pho-toelektrisch gemessen, wobei der minimale Wert 60 Prozent der Nennlei-stung der Lichtquelle durch den entstehenden Rauch nicht unterschrittendarf.

Auch Kabel helfen beimBrandschutz!

Die Brandfortleitung wird in einer senkrechten Anordnung nach EN50266-2-4 [19] bzw. IEC 60332-3-24 Cat. C [20] geprüft. Kabelbündelwerden auf einer Steigetrasse beflammt. Nach der vorgeschriebenenDauer von 20 Minuten müssen die Flammen von selbst erlöschen und esdürfen 2,5  m oberhalb der Brenner keine Beschädigungen entstandensein.

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4.3.4 Klassifizierungen und ZertifikateDas Ergebnis der Brandprüfung wird in einem bauaufsichtlichen Prüf-zeugnis dokumentiert. Dieses Prüfzeugnis gilt bei Kabelanlagen mit ka-belspezifischen Tragekonstruktionen als Nachweis des Funktionserhalts.Bei Normtragekonstruktionen wird für den Nachweis des Funktionser-halts zusätzlich zu dem Prüfzeugnis eine gutachterliche Stellungnahmebenötigt.

Je nach bestandener Dauer werden die Kabelanlagen in die KlassenE30 bis E90 nach DIN eingestuft. Nach Europäischer Klassifizierungs-norm EN 13501 erhält eine Kabelanlage das Kurzzeichen „P“ mit derentsprechenden Zeit in Minuten nach bestandener Prüfung.

Kabel und Verlegesy-stem bilden eine Ein-heit.

Funktionserhaltklassen gem. DIN 4102 Teil 12

Prüfdauer Kurzzeichen Einteilung in Funktionserhaltklassen

30 Minuten E30 Funktionserhalt mindestens 30 Minuten

60 Minuten E60 Funktionserhalt mindestens 60 Minuten

90 Minuten E90 Funktionserhalt mindestens 90 Minuten

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4.4 Installationsarten

Für die Verlegung von Kabeln mit integriertem Funktionserhalt existierendiverse Verlegemöglichkeiten. Neben Art und Anzahl der zu verlegendenKabel stehen natürlich auch wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Vonder bewährten Normtragekonstruktion, mit der man völlig unabhängigvom Kabeltyp planen kann, bis zur wirtschaftlichen kabelspezifischen Lö-sung, gibt es viele Variationen.

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4.4.1 NormtragekonstruktionenIn der Norm ist festgelegt, dass zum Funktionserhalt einer elektrischenKabelanlage nicht nur die Kabel und Leitungen selbst, sondern auch dieVerlegesysteme gehören. Bei Normtragekonstruktionen ist es möglich,die für die Installation benötigten Kabel frei zu wählen. Dies ist möglich,da alle Kabelhersteller den Funktionserhalt ihrer Kabel und Leitungen fürdie Normtragesysteme nachgewiesen haben.

DIN 4102 Teil 12 definiert drei Standardverlege-Systeme: • Verlegung auf Kabelleitern• Verlegung auf Kabelrinnen• Einzelverlegung der Kabel unter der Decke

Die Einzelverlegung der Kabel unter der Decke umfasst folgende Verle-gearten: • Einzelschellen• Profilschienen• Bügelschellen, mit und ohne Langwannen.

Die Parameter der horizontalen Verlegearten wurden auf die vertikale In-stallation übertragen, sodass damit Steigetrassen möglich werden.

Festgelegte Verlegear-ten

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Tabelle 3: Parameter der Normtragekonstruktionen: Kabelrinnen und -leitern

Kabelrinnen Kabelleitern Steigetrassen

Befestigungsabstände [m] 1,2 1,2 1,2

maximale Breite [mm] 300 400 600

maximale Kabellast [kg/m] 10 20 20

maximale Lagenanzahl 6 3 1

Gewindestangensicherung Ja Ja -

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Vorteile:• Freie Kabelwahl, da die Kombinationen aus Kabeln und Normtrage-

konstruktionen den Verwendbarkeitsnachweis haben.• Keine Bindung an bestimmte Kabeltypen.• Die Konstruktionen sind ideal für kleinere Projekte.• Zahlreiche Installationsvarianten sind durch die Prüfung für viele Jah-

re zugelassen.

Fazit: Hier geht der Installateur auf „Nummer sicher“.

Tabelle 4: Parameter der Normtragekonstruktionen:Einzelverlegung mit Schellen

Einzel-schellen

Bügelschel-len ohneLangwannen

Bügelschel-len mitLangwannen

horizontale Befestigungsabstände [cm] 30 30 60

vertikale Befestigungsabstände [cm] 30 30 -

maximaler Kabeldurchmesser [mm]unbe-grenzt

unbegrenzt unbegrenzt

maximaler Bündeldurchmesser [mm] 3 x 25 3 x 25 3 x 25

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4.4.2 Kabelspezifische TragesystemeBei kabelspezifischen Tragesystemen sind bestimmte Kabel vorgegeben.Der jeweilige Nachweis gilt nur für die tatsächlich geprüfte Kombinationaus Verlegevariante und Kabel. Es existieren sehr viele geprüfte Kombi-nationen. Die wirtschaftliche Verlegung steht bei diesen Systemen imVordergrund. Daher unterscheiden sie sich auch deutlich von den Norm-tragekonstruktionen. Kabelspezifische Systeme weichen z. B. bei den Be-festigungsabständen der Schellen von der Norm ab. So sind Befesti-gungsabstände von 80 cm keine Seltenheit bei bestimmten Kabeltypenmehr.

Wirtschaftlicher verle-gen

Bei der Verlegung der Kabel auf Kabelrinnen haben sich die Stützabstän-de und Belastbarkeiten vergrößert. Bei einigen Systemen kann zudemauf das Anbringen einer Gewindestangensicherung in der Nähe der Aus-legerspitze verzichtet werden. Das hat den großen Vorteil, dass Kabel beider Nachinstallation nicht mehr durchgefädelt werden müssen.

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Vorteile: • Geringerer Material- und Montageaufwand.• Durchgeplante Systeme: Tragsysteme sind definierten Kabeltypen

eindeutig zugeordnet.• Große Auswahl an zugelassenen Kabeltypen. • Ideal für größere Objekte (Projektgeschäft).

Fazit: Hier werden die Möglichkeiten der Kombination aus Kabel undTragesystem voll ausgeschöpft – die Systeme sind für die jeweiligeAnwendung optimiert.

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Für eine wirtschaftliche Elektroinstallation mit Funktionserhalt kommenfolgende kabelspezifische Tragesysteme in Betracht: • Kabelrinnen mit und ohne Gewindestangensicherung• Gitterrinnen• Kabelleitern• Einzelschellen• Sammelhalterungen• Kabelklammern• Elektroinstallationsrohre in nachgewiesenen Varianten

Hinweis:Bei der Auswahl der für den Funktionserhalt zugelassenen Produktemüssen die Vorgaben des Planers und die Angaben in den Prüfzeugnis-sen beachtet werden. Die Prüfzeugnisse enthalten alle Parameter überdie Montage und die verwendbaren Bauteile. Es muss sichergestellt sein,dass die Kabel für die Verwendung mit dem Tragesystem geprüft und zu-gelassen wurden. Daten für Kabelquerschnitte, Abstände und maximale Lasten können jenach Kabeltyp und Kabelhersteller variieren! Die maximal zulässige Ka-bellast darf bei der Installation nicht überschritten werden. Auch beiNachinstallationen in kabelspezifischen Verlegearten muss auf zulässigeKabeltypen geachtet werden!

Kabelrinnen RKSM Sammelhalterungen Grip M 

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4.4.3 EinbausituationenÖrtliche Gegebenheiten auf der Baustelle erfordern manchmal bestimmteAnpassungen, um zu verhindern oder zu kompensieren, dass die Kabel-anlage durch umgebende Bauteile negativ beeinflusst wird.

Örtliche Gegebenheitenbeachten!

Raum mit vielen UnterzügenBei Höhenversprüngen müssen die installierten Kabel unterstützt werden.Das kann erforderlich sein, wenn Kabel mit großen Querschnitten nichtmehr auf dem Tragsystem aufliegen. Hier können z. B. zusätzliche Profil-schienen oder Ausleger montiert werden, um die Kabellast abzufangen.

Kombination mit anderen GewerkenLüftungsanlagen, Rohre usw. dürfen nicht oberhalb der Elektroinstallationmit Funktionserhalt montiert werden, da Teile im Brandfall herunterfallenund die Funktionserhaltkabel beschädigen können. Daher müssen Funk-tionserhaltkabel direkt unter der Decke oder an der Wand platziert wer-den.

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Beengte PlatzverhältnisseBei beengten Platzverhältnissen bieten sich zwei Lösungen an. Kabelkönnen zum Beispiel mit Schellen oder Kabelklammern direkt unter derDecke montiert werden. Alternativ ist es möglich, anstatt einer breitenTrasse mehrere schmale Kabeltrassen übereinander zu installieren.

Problematischer UntergrundBei alten Deckenkonstruktionen kann die Tragkraft nicht zuverlässig er-mittelt werden. Daher empfiehlt sich vor allem die Wandmontage (z. B.bei Sanierungsprojekten).

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4.5 Besonderheiten senkrechter Verlegung

Kabel auf Steigetrassen müssen im Übergangsbereich von der senkrech-ten zur waagerechten Verlegung wirksam unterstützt werden, um ein Ab-knicken oder Abrutschen zu verhindern. Durchgehende Kabelanlagen er-halten die jeweilige Funktionserhaltklassifizierung nur dann, wenn sie ineinem Abstand von maximal 3,5 m wirksam unterstützt werden.

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Zugentlastung durch SchlaufenDamit Kabel aufgrund ihres Eigengewichts im Brandfall nicht reißen,müssen sie nach DIN 4102 Teil 12 in Schlaufen verlegt werden. Der ma-ximal zulässige Abstand zwischen den einzelnen Schlaufen beträgt 3,5m. Die Mindestlänge der waagerecht verlegten Kabel beträgt 0,3 m. Diewaagerechten Befestigungsschellen müssen, wie bei der senkrechtenMontage, ebenfalls mindestens alle 0,3  m montiert werden. Zusätzlichmüssen bei der Installation die zulässigen Biegeradien der Kabel berück-sichtigt werden. In der Praxis kann diese Variante allerdings aufgrunddes großen seitlichen Platzbedarfs meistens nicht eingesetzt werden.

Die Kabel bilden im Brandfall eine isolierende Ascheschicht und legensich auf den Seiten der Schellenkörper ab. Daduch wird verhindert, dassdie Kabel aufgrund des Kupfergewichts reißen.

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Zugentlastung durch KabelabschottungenEine weitere Möglichkeit zur Zugentlastung ist der Einbau von zugelasse-nen Kabelabschottungen in Deckenöffnungen. Die Feuerwiderstandsdau-er des Schottsystems muss dabei der Funktionserhaltklasse der instal-lierten Kabelanlage entsprechen. Die Geschosshöhe darf in diesem Fall3,5 m nicht überschreiten. Das Kupfergewicht wird im Brandfall von derdirekt über der Abschottung befindlichen Schellenreihe abgefangen, dadiese aufgrund der Schottfunktion ausreichend kühl bleibt. Die Kabelwerden vorschriftsmäßig geklemmt und tragen bei einer Geschoßhöhevon maximal 3,5 m „nur“ das zulässige Gewicht von 3,5 m Kupfer.

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Wirksame Unterstützung durch nachgewiesene SchellenausbildungAls praktische Lösung haben sich Kästen aus nicht brennbarem Materialmit integriertem Mineralfaserschott bewährt, die direkt über einer Schel-lenreihe montiert werden. Damit lassen sich die aufwendigen Schlaufengemäß DIN 4102 Teil 12 vermeiden. Das Wirkprinzip ähnelt dem der Kabelabschottung in der Geschoßdecke:Im Brandfall bleibt die Schellenreihe im Kasten relativ kalt, die Klemmungder Kabel bleibt erhalten und das Durchreißen wird verhindert. Diese Lö-sung ist zugelassen für alle Steigeleiterarten sowie für Einzelschellen, diesenkrecht Kabel führen. Da Leiterholme durchgeführt werden können, istdie Montage auch bei bestehenden, durchgängigen Steigetrassen mög-lich. Aufgrund der Unabhängigkeit von bestimmten Kabeltypen oder -herstel-lern, kann die DIN-konforme und wirksame Unterstützung der senkrechtinstallierten Funktionserhaltkabel äußerst wirtschaftlich und platzsparendhergestellt werden.

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4.6 Funktionserhalt mit Brandschutzkanälen

Elektrischer Funktionserhalt kann nicht nur durch Kabelanlagen nach DIN4102 Teil 12, sondern auch durch Kabelkanäle erreicht werden. Die ver-schiedenen Konstruktionsarten der Kanäle sorgen dafür, dass bei einemBrand von außen die im Innenraum verlegten Kabel und Leitungen weiterfunktionieren. Dies wird mithilfe von verschiedenen Isoliermaterialien si-chergestellt.

Der Vorteil von Brandschutzkanälen ist, dass anstatt spezieller Funktions-erhaltkabel handelsübliche PVC-isolierte Kabel verlegt werden können.Da Kabel mit integriertem Funktionserhalt in der Regel mit einer Nenn-spannung von 0,6/1 kV hergestellt werden, gibt es im Bereich der Kabel-anlagen keine Möglichkeit z. B. Mittelspannungskabel mit Funktionserhaltzu verlegen. In Brandschutzkanälen können diese Kabeltypen jedoch ver-legt werden, ohne das Schutzziel der sicheren Versorgung einer sicher-heitsrelevanten Anlage zu gefährden.

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4.7 Grenzen des Funktionserhalts

Nicht nur umgebende Installationen können den elektrischen Funktions-erhalt negativ beeinflussen. Auch unzureichende Kenntnisse der örtlichenBegebenheiten oder sogar Fehlplanungen können der zulassungsge-rechten Umsetzung des Funktionserhalts sehr schnell Grenzen setzen.Einen Fachbauleiter, der die Brandschutzmaßnahmen koordiniert, findetman auf den Baustellen relativ selten. Dementsprechend oft werden dieGewerke von verschiedenen Planern und Installateuren betreut und nurmangelhaft aufeinander abgestimmt. Wenn Architekten bzw. Bauingenieure keinen Fachbauleiter einsetzen,müssen sie die Koordination der Brandschutzmaßnahmen stattdessenselbst übernehmen. Aber auch die Planer der technischen Gebäudeaus-rüstung müssen in Zukunft ihre Kenntnisse über den baulichen und anla-gentechnischen Brandschutz erweitern.

4.7.1 Ungeeignete BauteileIn vielen Fällen lässt die Gebäudestruktur eine zulassungskonformeFunktionserhaltverlegung gar nicht zu. Raumabschließende Bauteile wieWände oder Decken, die aber keine tragende Funktion im Brandfall ha-ben, sind für die Befestigung von Kabelanlagen mit integriertem Funkti-onserhalt nach DIN 4102 Teil 12 nicht geeignet. Trockenbauwände mitMetallständerkonstruktion in brandschutzklassifizierter Ausführung sindhierfür das beste Beispiel. Aufgrund der Struktur dieser Wände kann eineStreckenlast, wie eine Kabelrinne, nicht montiert werden. Im Brandfallwird das Gefüge der meist gipsgebundenen Platten mürbe und brichtvon der Unterkonstruktion ab. Ähnlich verhalten sich so genannte Sand-wichelemente, das sind Wände aus Stahlblechen mit einer Isolierung ausPolyurethanschaum. Diese besitzen keine Feuerwiderstandsdauer undsind deshalb als Befestigungsuntergrund für den Funktionserhalt nichtgeeignet.

Nur tragende Bauteileermöglichen den Funkti-onserhalt!

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Die größten Probleme bereiten jedoch Gebäude oder Hallen mit einerStahlträgerkonstruktion, einer Verkleidung mit Sandwichelementen (wieoben beschrieben) und einem Dach aus Trapezblechen. UngeschützterStahl hat keine Feuerwiderstandsdauer. Bei einer Temperatur von 500°C, die im Vollbrand sehr schnell erreicht wird, besitzt er nur noch dieHälfte seiner Festigkeit. Somit ist eine Befestigung von Funktionserhalt-verlegung an Stahl nicht möglich. Um die Gebäudestruktur zumindest vor dem vorzeitigen Versagen imBrandfall zu schützen, wird Stahlbrandschutz meist in Form von Platten-verkleidungen oder Beschichtungen erstellt. Wenn an diesen geschütztenStahlträgern etwas befestigt werden soll, dann müssen die Verkleidungenoder Beschichtungen zwangsläufig zerstört werden. Die erforderlichenNacharbeiten sind meist sehr aufwendig.

Noch schlechter als Stahlträger verhalten sich Dächer aus Trapezble-chen. Im Brandfall steigen heiße Brandgase auf und erzeugen so einen„Ceiling Jet“, der den Brandrauch mit hoher Geschwindigkeit im gesam-ten Gebäude verteilt. Gleichzeitig zieht die Thermik der Brandgase sehrviel Sauerstoff aus der Umgebung in den Brandherd und facht durch denLuftzug das Feuer weiter an. Durch diese Vorgänge steigen die Tempera-turen unter der Decke sehr schnell stark an. Dies führt rasch zum Verlustder Festigkeit der dünnen Trapezbleche. An der Decke angebrachte In-stallationen würden somit in einem frühen Brandstadium herunterfallen.

Temperaturerhöhung durch Rauchausbreitung

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

4.7.2 LösungsmöglichkeitenDie einfachste Lösung, um Funktionserhalt zulassungsgerecht zu montie-ren, ist die Anordnung der Systeme oberhalb von anderen Bauteilen. Aufsicherheitsrelevante Einrichtungen, die an der Rohdecke oder an höch-ster Stelle an der Wand befestigt wurden, können im Brandfall keine um-gebenden Bauteile fallen. Der Funktionserhalt wird somit vor negativenEinflüssen geschützt.

Falls andere brandschutztechnischen Problemstellen eines Gebäudesbekannt sind, kann die Sicherheit der Anlage für Personen und Umweltmithilfe von Kompensationsmaßnahmen erreicht werden. Zunächst müs-sen die zu erreichenden Schutzziele bestimmt werden. Je höher die Zie-le, desto umfangreicher werden die erforderlichen Brandschutzmaßnah-men. Eine einfache Möglichkeit den Funktionserhalt umzusetzen ist zum Bei-spiel die Kabelverlegung durch ungefährdete Bereiche. Wenn an einemStahlträger keine Funktionserhalt-Kabelrinne befestigt werden kann, dannmuss dieser Bereich umgangen und ein anderer Weg zur Installation ge-funden werden. Das kann beispielsweise durch das Verlegen im Erdreichaußerhalb des Gebäudes geschehen.

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

Trotz der Abstimmung mit allen am Bau beteiligten Stellen kann die Befe-stigung an Stahlträgern die einzige Möglichkeit sein, den Funktionserhaltzu montieren. Diese Abweichung vom zulässigen Montageuntergrundkann durch technische Maßnahmen kompensiert werden. Dazu zählenRauch-Wärme-Abzüge (RWA), Sprinkleranlagen oder auch die flächen-deckende Überwachung durch eine Brandmeldeanlage.

Wenn diese technische Maßnahmen genutzt werden, dann ist es erfor-derlich, das im Brandschutzkonzept der baulichen Anlage zu dokumen-tieren. Bei größeren Objekten ist das Brandschutzkonzept Bestandteil derBaugenehmigung und somit Pflichtsache. Es ist wichtig, dass die Schutz-ziele für das Gebäude auch bei Abweichungen von baulichen und anla-gentechnischen Anforderungen erreicht werden.

Abweichende Lösungenmüssen dokumentiertwerden!

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

4.8 Befestigungen

Metallspreizdübel Schraubanker

Ebenso wichtig wie die Wahl des Tragesystems ist die Entscheidung fürdie am besten geeigneten Befestigungssysteme. Auch hier gilt es, die in-dividuellen Gegebenheiten auf der Baustelle zu berücksichtigen. Abhän-gig vom Untergrund sind viele verschiedene Verankerungssysteme mitbrandschutztechnischer Eignung verfügbar.

Die Zulassungen der Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nachDIN 4102 Teil 12 fordern zur Befestigung der Systeme Metalldübel miteiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Im Gegensatz zur norma-len „kalten" Befestigung müssen diese Dübel für eine Brandschutzanwen-dung aber mindestens doppelt so tief gesetzt werden. Alternativ werdenDübel eingesetzt, die durch eine Brandprüfung ihre Tragfähigkeit undFeuerwiderstandsdauer nachgewiesen haben. Beim Einsatz dieser Lö-sungen sind die erforderlichen Setztiefen abhängig von der Last in denZulassungsdokumenten oder in entsprechenden Brandprüfberichten do-kumentiert. Hier muss beachtet werden, für welche Untergründe und Fe-stigkeitsklassen die Anker und Dübel zugelassen wurden.

Folgende Standard-Befestigungssysteme sind verfügbar: • Metallspreizdübel• Injektionsanker• Schraubanker

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Kapitel 4 | Funktionserhalt für elektrische Anlagen - Drittes Schutzziel

Holzbalkendecke im Bestand

Die Hauptunterschiede zwischen den Befestigungen liegen in den geeig-neten Befestigungsuntergründen und den Lastklassen. Während die mei-sten Dübel für die Verwendung in Beton geeignet und zugelassen sind,gibt es auch Speziallösungen für diverse Mauerwerksarten, sogar fürHochlochziegel oder Porenbeton. Bei Metallspreizdübeln muss auf ge-wisse Abstände geachtet werden, z. B. zum Rand eines Bauteils. Da Me-tallspreizdübel bei Belastung seitliche Kräfte entwickeln, kann es zu Aus-brüchen kommen, wenn die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehal-ten werden. Im Gegensatz dazu lassen sich Schraubanker sehr randnahsetzen, da sie keine seitlichen Kräfte erzeugen.

Trockenbauwände sind, wie bereits beschrieben, besonders problema-tisch. Aufgrund ihrer Struktur ist es physikalisch nicht möglich, Installatio-nen brandschutztechnisch sicher auf ihnen zu befestigen. Wände undDecken in alten Bestandsgebäuden sind eine weitere Hürde. Diese las-sen sich wegen ihrer Bauweise oft nicht in Feuerwiderstandsklassen ein-ordnen. In solchen Fällen sind oft sogenannte Auszugsversuche nötig,um die Festigkeit und die Belastbarkeit der Konstruktion zu ermitteln.

Trockenbau ist nichttragfähig!

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Kapitel 5 Weitergehende Schutzziele

Ein Gebäude oder eine bauliche Anlage muss nicht nur die baurechtli-chen Anforderungen der Standfestigkeit und der Verkehrssicherheit erfül-len. Aus verschiedenen Bereichen kommen weitergehende Forderungenhinzu. Anlagenbetreiber haben ein verständlicherweise großes Interessedaran, dass die Sicherheit und die Verfügbarkeit ihrer Anlage gewährlei-stet ist. Das deckt sich mit den Interessen der Versicherungswirtschaft:Je mehr Maßnahmen in Bezug auf sichere Nutzung realisiert werden, de-sto günstiger sind regelmäßig die Konditionen zur Risikoabsicherung.

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Kapitel 5 | Weitergehende Schutzziele

5.1 Sachwerte- und Umweltschutz 90

5.2 Industrieller Brandschutz5.2.1 Brandmeldeanlagen5.2.2 Löschanlagen5.2.3 Verhinderung der Brandweiterleitung

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Kapitel 5 | Weitergehende Schutzziele

5.1 Sachwerte- und Umweltschutz

Zum Sachwertschutz gehört nicht nur der Schutz des Gebäudes oder derAnlage, sondern auch der Schutz von Kulturgütern und unwiederbringli-chen Daten. In Bezug auf den Umweltschutz schreibt die deutsche Mu-sterbauordnung ein spezielles Schutzziel vor: „die öffentliche Sicherheitund Ordnung sowie Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrund-lagen [dürfen] nicht gefährdet werden.“ Beim Umsetzen von Brand-schutzmaßnahmen muss also auch der Umweltschutz beachtet werden.Es gilt eine Anlage so zu gestalten, dass auch im Brandfall weder derMensch noch die Natur unnötig gefährdet werden.

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Kapitel 5 | Weitergehende Schutzziele

5.2 Industrieller Brandschutz

In Industrieanlagen müssen baurechtliche Brandschutzforderungen natür-lich ebenfalls umgesetzt werden. Darüber hinaus erfordern solche Anla-gen in den meisten Fällen ein Brandschutzkonzept, ohne das die Anlagenicht genehmigungsfähig ist. Für den Betreiber steht neben den Sicher-heitsaspekten für die in der Anlage arbeitenden Menschen auch derSchutz der Maschinen, Produktions- und Lagerstätten im Fokus. Auch beider Energieerzeugung stehen diese Punkte im Vordergrund. Der Schutzder zumeist sehr hohen Investitionen in Anlagenwerte ist das Hauptargu-ment.

5.2.1 BrandmeldeanlagenDie Risikobewertung und die Gefährdungsanalyse einer Anlage könnendazu führen, dass die Baubehörden zur Genehmigung die Einrichtung ei-ner flächendeckenden Brandmeldeanlage fordern. Diese Brandmeldean-lage muss auf die betrieblichen Risiken abgestimmt sein: Die auslösen-den Elemente sollten abhängig von der zu erwartenden Gefahr ausge-wählt werden. Ist also mit einer Rauchentwicklung zu rechnen, so heißtdie Kenngröße für den Brandmelder „Rauch“. Weitere Auslösecharakteri-stika wie Flammen oder Aerosole sind ebenfalls verfügbar.

Technische Anlagen zurBrandfrüherkennung

Die vernetzten Brandmeldesysteme, die baurechtlich mindestens 30 Mi-nuten lang funktionieren müssen, können mithilfe verschiedener Techno-logien errichtet werden. Allen gemein ist jedoch, dass über diese Melde-systeme weitere technische Anlagen gesteuert und in einen für Men-schen ungefährlichen Zustand gefahren werden können. Dazu zählenBrandfallsteuerungen für Aufzüge, Sprachalarmierungsanlagen sowie dasAuslösen von Löschanlagen.

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5.2.2 LöschanlagenNicht nur die Brandmeldeanlage als Detektor und Auslöseeinrichtung,sondern auch die technischen Löschanlagen sind ein wichtiger Bestand-teil des vorbeugenden Brandschutzes. Aufgrund der Gefährdungsanalysekommen diverse Anlagen in Abhängigkeit von den brennbaren Stoffenzum Einsatz. Diese bestimmen die Art des Löschmittels und somit dieBauart der Löschanlage. So unterscheidet man Wasserlöschanlagen wieSprinkler- oder Sprühnebelanlagen, Schaumlöschanlagen und Gaslösch-anlagen. In elektrischen Anlagen werden häufig Gaslöschanlagen ver-wendet, da elektrischer Strom in Kombination mit der Leitfähigkeit desLöschwassers die Beschäftigten und die Einsatzkräfte erheblich gefähr-den würde. Jedoch muss man darauf hinweisen, dass auch „kleinere Lösungen” alsLöschanlagen beachtliche Effekte erzielen können. Selbst Wandhydran-ten und Handfeuerlöscher (die zur pflichtgemäßen Ausstattung von bauli-chen Anlagen gehören) können bei Entstehungsbränden zur Selbsthilfevon Beschäftigten und auch von Feuerwehren genutzt werden.

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5.2.3 Verhinderung der BrandweiterleitungIm baulichen Bereich wird sehr viel Wert auf den Einsatz von nicht brenn-baren Baustoffen und Bauteilen gelegt. Darüber hinaus werden Anlagenso angeordnet, dass Brandabschnitte mit überschaubaren Maßen, jenach Risiko, gebildet werden. Die räumliche Trennung durch Baumaß-nahmen ist eine sehr wirkungsvolle Maßnahme zur Verhinderung derBrandweiterleitung und -übertragung auf andere Gebäude- und Anlagen-bereiche. Wenn die bauliche Trennung nicht möglich ist, kommen andere Maßnah-men zum Einsatz. So werden z. B. Installationen mit Plattenmaterialbrandsicher verkleidet oder in Brandschutzkanälen verlegt. Träger oderStützen können mit Anstrichen versehen werden, die im Brandfall eineDämmschicht oder eine Isolierschicht bilden. Auf diese Weise erhöhtman die Feuerwiderstandsfähigkeit dieser Bauteile.

Geschützte Überbrückung der Brandwand mittels Brandschutzbandage

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Kapitel 5 | Weitergehende Schutzziele

Auch Kabelanlagen können brandschutztechnisch ausgerüstet werden.Statt der Beschichtung der Kabel mit Anstrichen bieten sich hier Kabel-bandagen zur Umhüllung an. Diese schützen die Umgebung vor einemKabelbrand, da bei einem Kurzschluss die Beschichtung aufschäumt undden Brand erstickt. Bei einer Beflammung von außen nehmen die so geschützten Kabelanla-gen ebenfalls nicht mehr am Brandgeschehen teil, da die brennbarenIsolierungen der Kabel von der Umgebung abgeschirmt werden. DieseFunktion zur Verhinderung der Brandweiterleitung wird durch eine Brand-prüfung nach IEC 60332-3-22 Cat. A [21] an einer vertikalen Anordnungvon bandagierten Kabelbündeln geprüft. Es stehen verschiedene Banda-gentypen zur Verfügung, z. B. zur trockenen Verwendung im Innenbe-reich oder zur Außenanwendung in aggressiveren Atmosphären. So können, z. B. in der Photovoltaik, Brandwände mit brennbaren Kabelnüberbrückt werden. Auch in Windkraftanlagen, selbst im Offshore-Be-reich, kommen Kabelbandagen zum Einsatz, da sie bei einem Brand dengefürchteten Kamineffekt mildern und somit die Schäden begrenzen kön-nen. Die Brandbekämpfung in der Gondel einer Windkraftanlage mit ei-ner durchschnittlichen Höhe von 90 bis 100 Metern ist für Feuerwehrenkaum möglich.

Beschichtungen undKabelbandagen

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Kapitel 6 Brandschutz von OBO Bettermann

OBO Bettermann ist der richtige Ansprechpartner für alle baurechtlichgeforderten Brandschutzmaßnahmen. Das Brandschutzprogramm vonOBO umfasst praxisgerechte und bewährte Systeme, die allen Anforde-rungen an eine brandsichere Elektroinstallation standhalten. So könnendie drei Schutzziele zuverlässig erreicht werden: Brandausbreitung ver-hindern, Fluchtwege sichern und Funktionen aufrecht erhalten. Darüber hinaus bietet OBO Komplettlösungen für die gesamte elektro-technische Infrastruktur aus einer Hand an – von Wohngebäuden bis hinzu Industriekomplexen. Alle Systeme des Cable-Managements und derBuilding-Technology können bei OBO Bettermann bezogen werden: Ver-bindungs- und Befestigungstechnik, Kabeltrag- und Leitungsführungssy-steme, Unterflur-Systeme sowie Transienten- und Blitzschutz.

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Kapitel 6 | Brandschutz von OBO Bettermann

6.1 Abschottungssysteme 98

6.2 Fluchtweg-Installationssysteme6.2.1 Zwischendeckenmontage6.2.2 Brandschutzkanäle

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6.3 Funktionserhaltsysteme 105

6.4 Industrielle Brandschutzsysteme 109

6.5 Engineering und Support 111

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Kapitel 6 | Brandschutz von OBO Bettermann

6.1 Abschottungssysteme

Zum Verschließen von Öffnungen in Decken und Wänden mit Brand-schutzklassifizierung stehen diverse Kabel-, Rohr- und Kombiabschottun-gen zur Verfügung. Diese erfüllen die erforderlichen Normen und besit-zen die entsprechenden Zulassungen. Darüber hinaus wächst auch dieAnzahl der nach Europanorm EN 1366-3 geprüften Systeme. OBO bietetdamit ein nahezu lückenloses Programm für die Abschottung von Elek-troinstallationen. Die OBO Abschottungs-Systeme sind im Einzelnen:

Geprüft und zugelassen

PYROMIX®DIN-geprüftes Kombischott-Systemaus speziellem Brandschutzmörtel,Feuerwiderstandsklasse S90

PYROPLATE® FibreDIN-geprüftes Kombischott-Systemmit beschichteten Mineralfaserplat-ten, Feuerwiderstandsklasse S90

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Kapitel 6 | Brandschutz von OBO Bettermann

PYROSIT® NGEN-geprüftes Kombischott-Systemaus 2-Komponenten-Brandschutz-schaum aus der Kartusche, Feuer-widerstandsklassen bis EI120

PYROBAG®DIN-geprüftes Kabelschott ausBrandschutzkissen mit spezieller,faserfreier Füllung, Feuerwider-standsklasse S90

PYROPLUG® Block 220EN-geprüftes Kabelschott ausSchaumstoffblöcken, Feuerwider-standsklassen bis EI120

PYROPLUG® Block 200DIN-geprüftes Kombischott ausSchaumstoffblöcken, Feuerwider-standsklasse S90

PYROPLUG® PegDIN-geprüftes Kabelschott mitSchaumstopfen, Feuerwiderstands-klassen S30 bis S90

PYROPLUG® ShellDIN-geprüfte Systeme zur Abschot-tung von Kabeln mit Rohrschalen,Feuerwiderstandsklassen S30 bisS90

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Kapitel 6 | Brandschutz von OBO Bettermann

PYROCOMB® TubesDIN-geprüftes Kabelschott mitRohrmanschetten PYROCOMB®zur Abschottung von Elektroinstal-lationsrohren, Feuerwiderstands-klasse S90

PYROCOMB®DIN-geprüfte Rohrmanschetten zurAbschottung von brennbaren Roh-ren in den Systemen PYROMIX®,PYROPLATE® Fibre und als Stan-dalone-Lösung, Feuerwiderstands-klasse S90

PYROPLUG® MiniDIN-geprüftes System zur Abschot-tung von Kabeln mit 1-Komponen-ten-Spachtelmasse, Feuerwider-standsklasse S90

PYROMIX® ScreedDIN-geprüftes System zur Abschot-tung von Kabeln mit 1-Komponen-ten-Spachtelmasse und Mineral-wolle, FeuerwiderstandsklasseS90

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Kapitel 6 | Brandschutz von OBO Bettermann

Abschottungen können auch als Sonderlösungen umgesetzt werden: • in Leitungsführungskanälen aus Kunststoff und Metall• in Unterflur-Systemen, estrichüberdeckt oder offen• in eingegossenen Schalungsrohren aus Kunststoff

Zu diesen Themen liegen OBO Bettermann diverse gutachterliche Stel-lungnahmen und Zulassungen der amtlichen Materialprüfanstalten vor.Des Weiteren werden die Anforderungen der Leitungsanlagenrichtliniebei Durchführungen von einzelnen Kabeln mit dämmschichtbildendenBaustoffen von OBO erfüllt.

Zur Unterstützung bietet OBO eine Berechnungssoftware zur Materialer-mittlung für Abschottungs-Systeme an. Der Nutzer wird über wenige Fra-gen an die Lösung seines brandschutztechnischen Problems und dasgeeignete System herangeführt. Das Excel-basierte Programm kann ko-stenlos auf der Internetseite www.obo.de heruntergeladen werden.

Abbildung: Screenshot BSSpro

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6.2 Fluchtweg-Installationssysteme

Zwei Systeme finden sich im Bereich der Fluchtweg-Installationen: Dievon OBO Bettermann geprüften Zwischendeckensysteme für den Einsatzoberhalb abgehängter Brandschutzdecken und die bewährten Brand-schutzkanäle aus glasfaserverstärktem Leichtbeton. Die Kabelbandage stellt hier einen Sonderfall dar, da die Funktion zurVerhinderung der Brandweiterleitung zwar eindeutig bewiesen ist, jedochdie formelle Zulassung für den Einsatz im Flucht- und Rettungsweg nichterteilt werden kann. Es ist immer eine Abstimmung mit der Bauaufsichts-behörde nötig (siehe Abschnitt 6.4).

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6.2.1 ZwischendeckenmontageOBO Bettermann hat folgende Verlegearten in Anlehnung an DIN 4102Teil 12 für die mechanische Standfestigkeit oberhalb von Brandschutz-decken mit Aufnahme des Verformungsverhaltens geprüft: • Kabelrinnen RKSM, SKS, MKS mit maximalen Kabellasten von 90

kg/m bei einem Stützabstand von 1,5 m für eine Brandbelastung von30 Minuten

• Gitterrinnen GRM mit maximalen Kabellasten bis 40 kg/m bei einemStützabstand von 1,5 m für eine Brandbelastung von 30 Minuten

• Gitterrinnen G-GRM mit maximalen Kabellasten bis 15 kg/m bei ei-nem Stützabstand von 1,2 m für eine Brandbelastung von 30 Minu-ten

• Kabelklammern 2033M und 2034M für eine Brandbelastung von 30Minuten

• Sammelhalterungen 2031 M15, 2031 M30 und 2031 M70 für Brand-belastungen von 30 und 90 Minuten

Brandprüfberichte der Materialprüfanstalt Braunschweig und BET-Berich-te von OBO Bettermann dokumentieren die Standfestigkeit und das Ver-formungsverhalten der Verlegevarianten und belegen eindeutig die Ver-wendbarkeit der oben genannten Systeme.

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6.2.2 BrandschutzkanäleOBO Brandschutzkanäle sind in zwei Ausführungen lieferbar: erstens Ka-näle vom Typ BSK zur direkten Wand- und Deckenmontage und zweitensKanäle vom Typ BSKH zur Montage auf Tragesystemen. Beide Ausfüh-rungen sind gemäß DIN 4102 Teil 11 und 12 geprüft und zugelassen.Somit eignen sie sich nicht nur für den Einsatz als Flucht- und Rettungs-weg-Kanäle zur Kapselung der Brandlast, sondern auch für den elektri-schen Funktionserhalt. Es sind jeweils fünf verschiedene Innenabmessun-gen der Kanäle verfügbar. Formteile werden bei den BSK-Typen aus ge-raden Kanalstücken selbst hergestellt, für die BSKH-Varianten gibt esvorgefertigte 90°-Bögen und T-Abzweige. Entsprechend angepasstes Zu-behör rundet das Produktspektrum ab.

Folgende Klassifizierungskombinationen sind erhältlich: • BSK 09… - Feuerwiderstandsklassen I90 und E30 nach DIN• BSK 12… - Feuerwiderstandsklassen I120 und E90 nach DIN• BSKH 09… - Feuerwiderstandsklassen I90 und E30 nach DIN

Ein Kanal - zwei Klassen

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6.3 Funktionserhaltsysteme

OBO Bettermann ist mit den geprüften Verlegearten nach DIN 4102 Teil12 ein Pionier auf dem Gebiet des Funktionerhalts. Bei OBO wurdeschon frühzeitig die Notwendigkeit erkannt, das Thema „Versorgung si-cherheitsrelevanter Anlagen mit elektrischem Strom auch im Brandfall“einheitlich zu betrachten. Dementsprechend tatkräftig wurde an der Ent-wicklung einer entsprechenden Prüfnorm mitgearbeitet. Noch heute sindOBO Mitarbeiter in den Normungsgremien vertreten, sowohl im DIN-Aus-schuss als auch in der Europäischen Normungskommission und werdenaufgrund ihrer großen Erfahrung als Gesprächspartner sehr geschätzt.Die Funktionserhaltsysteme wurden in Zusammenarbeit mit namhaftenHerstellern von Sicherheitskabeln, wie Dätwyler Cables, Kabelwerk Eu-pen, Leoni Studer, Nexans und Prysmian, an deutschen Prüfinstituten ge-prüft. Des Weiteren wurden bestimmte Verlegearten mit Herstellern ausanderen Ländern nach DIN 4102 Teil 12 bei lokalen Prüfstellen entspre-chend geprüft und zugelassen.

OBO Bettermann bietet folgende Systeme als Normtragekonstruktionenmit den Funktionserhaltklassen E30 bis E90 nach DIN an: • Kabelrinnen SKS• Kabelleitern LG• Steigetrassen in leichter und schwerer Ausführung• Einzel- und Bügelschellen Typen 732/733 und 2056(U)M• Zugentlastung ZSE90 als wirksame Unterstützung bei senkrechter

Verlegung

Systeme für alle Anfor-derungen

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Folgende kabelspezifische Tragekonstruktionen und Verlegearten stehenzur Verfügung: • Kabelrinnen RKSM• Gitterrinnen GRM und G-GRM• Leitungsführungskanäle LKM• Kabelleitern SL• Sammelhalterungen Grip M• Kabelklammern 2033M/2034M• Stahlpanzerrohre • Tunnelsysteme aus VA

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Sehr viele Kombinationen mit Kabelabstandschellen und Bügelschellenmit größeren Befestigungsabständen wurden durch die diversen Kabel-hersteller geprüft und nachgewiesen. Auch die Verlegung von Funktions-erhaltkabeln in Rohren wurde abgedeckt. OBO stellt zum Zweck der bes-seren Übersichtlichkeit in regelmäßigen Abständen eine so genannte Ka-belliste mit den geprüften und zugelassenen Verlegesystem-Kabel-Kom-binationen zur Verfügung.

Verbindungstechnik mit FunktionserhaltZur Verbindung und zum Abzweigen von Sicherheitskabeln stehen dieKabelabzweigkästen der Typenreihe FireBox bereit. Diese sind mit einerhochtemperaturbeständigen Anschlusseinheit mit Klemmen aus Keramikausgestattet und bieten Klemmbereiche von 0,5 mm² bis zu 16 mm²Kupferquerschnitt.

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Abgerundet wird dieser große Bereich durch die brandschutztechnischgeprüften und zugelassenen Verankerungssysteme. OBO bietet folgendeBefestigunglösungen zum Verankern von kleinen bis sehr großen Lastenin den meisten tragenden Untergründen: • Metallspreizdübel für den Einsatz in Beton (Schwerlastanker, Nage-

lanker, Innengewindedübel, Hohldeckenanker)• Injektionsanker für den Einsatz in Beton, Hochlochziegeln und Poren-

beton (Ankerstangen eingesetzt in Kunststoff- oder Metallsiebhülsenmit Spezialmörtel)

• Schraubanker für den Einsatz in Beton und diversen Mauerwerksar-ten (selbstschneidende Betonschrauben mit diversen Kopfformen)

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6.4 Industrielle Brandschutzsysteme

Alle oben genannten Brandschutzsysteme von OBO Bettermann werdennatürlich auch eingesetzt, um baurechtliche Schutzziele in Industriege-bäuden und -anlagen zu erfüllen. Die Anforderungen an Bauteile in Ge-bäuden anderer Art unterscheiden sich nicht von den Anforderungen anBauteile in Industrieanlagen.

Ergänzend bietet OBO zur Verhinderung der Brandweiterleitung die nachEN und IEC geprüften Kabelbandagen an. Diese Bandagen haben die si-chere Funktion anhand der vertikalen Kabelbündelprüfungen nachgewie-sen und sind in zwei Ausführungen verfügbar: • Kabelbandage FSB-BS, anwendbar in trockenen Innenbereichen, Far-

be: innen weiß, außen grau• Kabelbandage FSB-WB, anwendbar im Außenbereich, beständig ge-

gen Chemikalien wie Benzin, Heizöl, Butanol, Hydrauliköl, Farbe: in-nen rot, außen grau

Verhindern der Brand-weiterleitung - innenund außen

Industrielle Anwendung der Kabelbandagen

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Die Kabelbandagen besitzen folgende Vorteile: • garantierte Trockenschichtdicke des Brandschutzanstrichs durch ma-

schinelle Produktion• trockene Verlegung• einfaches Spannbandprinzip zur Befestigung und Sicherung• einfache Nachinstallation durch Öffnen der Spannbänder (wiederver-

wendbar)• eindeutig zu montieren: außen immer grau• Oberfläche abwaschbar durch PU-Beschichtung• Baustoffzulassung nach DIN• Anwendungszulassung nach IEC• Verhinderung der Brandweiterleitung nachgewiesen für 120 Minuten• FSB-WB zugelassen nach GL (Germanischer Lloyd) für Offshore-An-

wendungen

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6.5 Engineering und Support

Die Brandschutzexperten von OBO Bettermann helfen auch bei Proble-men und Abweichungen bei der Ausführung von Brandschutzmaßnah-men. Für die individuelle Beratung und den Baustellensupport stehenkompetente OBO Außendienstmitarbeiter zur Verfügung. Diese unterstüt-zen bei der Aufnahme der Problemstellung und bieten erste Lösungsan-sätze an. Wenn die Anforderungen komplexer werden, bietet das Brand-schutz-Produktmanagement im Stammhaus in Menden weitergehendeUnterstützung.

Unterstützung durchOBO

Durch die große Erfahrung und den direkten Kontakt mit Sachverständi-gen und den Materialprüfinstituten können sehr oft Abweichungen vonZulassungen und Prüfzeugnissen durch Kompensationsmaßnahmen ge-löst werden. OBO hat auf diesem Gebiet schon sehr viele Sonderlösun-gen umgesetzt, besonders bei Bestandsbauten und bei der Sanierungvon Gebäuden.

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Mit einem umfangreichen Seminar- und Workshop-Programm zum The-ma Brandschutz in der Elektrotechnik unterstützt OBO Bettermann An-wender aus allen Bereichen der Elektroinstallation: Installateure, Planer,Mitarbeiter des Elektrogroßhandels, Architekten und Bauingenieure. Dasvermittelte Fachwissen umfasst aktuelle Trends und Entwicklungen sowieInformationen über die wichtigsten Normen und Vorschriften. Die theoreti-schen Grundlagen werden aufgezeigt und die praktische Umsetzung imAlltag erklärt. Kunden- oder projektspezifische Seminarinhalt sind eben-falls möglich.

Von Experten - für Ex-perten!

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Kapitel 7 | Impressum

Impressum

7.1 Zum Autor

Stefan Ring, Jahrgang 1968, hat zunächst die Ausbildung zum Energie-geräteelektroniker absolviert. Im Anschluss hat er an der Fachhochschu-le Dortmund Elektrotechnik in der Fachrichtung Elektrische Energietech-nik studiert und im Oktober 1994 mit dem Diplom-Ingenieur (FH) abge-schlossen. Seit 2005 arbeitet er als Produktmanager für Brandschutz-Sy-steme bei der OBO Bettermann GmbH & Co. KG in Menden, Sauerland.Hier betreut er das Produktportfolio des baulichen Brandschutzes für dieElektroinstallationstechnik, führt Marktanalysen durch und unterstützt dievertrieblichen Aktivitäten des Unternehmens durch Schulungen, Seminareund Messedienste im In- und Ausland. Während seiner Tätigkeit hat er an der Fortbildung zum Fachplaner fürgebäudetechnischen Brandschutz am Europäischen Institut für postgra-duale Bildung, EIPOS e. V. in Dresden teilgenommen und mit Erfolg ab-geschlossen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Stefan Ring seit über 25 Jahren beider Freiwilligen Feuerwehr seiner Heimatstadt Bergkamen im LöschzugWeddinghofen aktiv. Als Hauptbrandmeister ist er dort auch als Sicher-heitsbeauftragter eingesetzt. Außerdem ist er als Gastdozent am Institutder Feuerwehr IdF in Münster im Bereich Vorbeugender Brandschutz tä-tig.

7.2 Herstellung, Konzept, Layout

Texte und Fotos: OBO Bettermann GmbH & Co. KG, Menden Satz und Layout: Kröger Kommunikation, Lünen Grafiken: Keweloh Konstruktion und Design, Arnsberg Außer: Kapitel 2.1 – Foto Brandschaden aus dem Brandschutz-Atlas, mitfreundlicher Genehmigung des Feuertrutz-Verlags, Köln

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7.3 Quellennachweise• [1] Musterbauordnung MBO 2002, §3 Absatz (1) „Allgemeine Anfor-

derungen“• [2] Musterbauordnung MBO 2002, §14 „Brandschutz“• [3] Muster-Leitungsanlagenrichtlinie MLAR 2005• [4] EN 1366-3:2009 Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen -

Teil 3: Abschottungen• [5] ISO 834-1:1999 Feuerwiderstandsprüfungen - Bauteile - Teil 1:

Allgemeine Anforderungen• [6] EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ih-

rem Brandverhalten, mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstands-prüfungen

• [7] DIN 4102-9:1990 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Kabelabschottungen

• [8] DIN 4102-12:1998 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen:Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen

• [9] DIN 4102-11:1985 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen:Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle

• [10] DIN 4102-4:1994 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteileund Sonderbauteile

• [11] IEC 60332-3-22:2008 Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungenund Glasfaserkabeln im Brandfall - Teil 3-22: Prüfung der vertikalenFlammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündeln von Kabelnund isolierten Leitungen - Prüfart A

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• [12] EN 50266-2-2:2001 siehe [11]• [13] DIN VDE 0472-814:1991 Prüfung an Kabeln und isolierten Lei-

tungen:Isolationserhalt bei Flammeneinwirkung• [14] IEC 60331-11, -12, -13 siehe [13]• [15] EN 50267-2, -3:1999 Allgemeine Prüfverfahren für das Verhal-

ten von Kabeln und isolierten Leitungen im Brandfall - Prüfung derbei der Verbrennung der Werkstoffe von Kabeln und isolierten Leitun-gen entstehenden Gase - Teil 2-1: Prüfverfahren; Bestimmung desGehaltes an Halogenwasserstoffsäure; Teil 3-1: Bestimmung desGrades der Azidität der wesentlichen Werkstoffe von Kabeln durchdie Bestimmung eines gewichteten Mittelwertes von pH-Wert undLeitfähigkeit

• [16] IEC 60574-2 siehe [15]• [17] IEC 61034-1, -2:2005 Messung der Rauchdichte von Kabeln

und isolierten Leitungen beim Brennen unter definierten Bedingungen- Teil 1: Prüfeinrichtung; Teil 2: Prüfverfahren und Anforderungen

• [18] EN 61034-1, -2 siehe [17]• [19] EN 50266-2-4:2001 Allgemeine Prüfverfahren für Kabel und iso-

lierte Leitungen im Brandfall - Prüfung der senkrechten Flammenaus-breitung von senkrecht angeordne-ten Bündeln von Kabeln und iso-lierten Leitungen - Teil 2-4: Prüfverfahren; Prüfart C

• [20] IEC 60332-3-24 Cat. C:2008 Prüfungen an Kabeln, isoliertenLeitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall - Teil 3-24: Prüfung dervertikalen Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündelnvon Kabeln und isolierten Leitungen - Prüfart C

• [21] IEC 60332-3-22 Cat. A:2008 Prüfungen an Kabeln, isoliertenLeitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall - Teil 3-22: Prüfung dervertikalen Flammenausbreitung von vertikal angeordneten Bündelnvon Kabeln und isolierten Leitungen - Prüfart A

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