Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau...

12

Transcript of Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau...

Page 1: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

Brandschutzkonzept für Hotel- und

Beherbergungsbetriebe

Richtlinien für die Planung und den Betrieb

Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

VdS 2

082 F

orm

02/0

3 (03)

Sta

nd: 01.1

2.2

006

Inhalt

INTER Allgemeine Versicherung AG

1

2 Brandgefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3 Verantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

4 Schutzziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

4.1

4.2

4.3

Baulicher Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anlagentechnischer Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Organisatorischer Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5 Brandschutz im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5.1

5.2

5.3

5.4

5.5

5.6

Rauchzeugreste und Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Lagerung brennbarer Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Koch- und Wärmegeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Fritteusen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Feuerschutzabschlüsse (Brandschutzabschlüsse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Instandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anhang A Literatur / Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anhang B Muster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

B1

B2

B3

B4

Brandschutzhinweise für die Geschäftsleitung (Management) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Muster einer Brandschutzordnung für Hotel- und Beherbungsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Orientierungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Brandschutzhinweise für Gäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2

2

2

2

3

4

4

5

6

6

6

6

6

6

7

9

9

9

11

12

Page 2: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG

1 Vorbemerkungen

Hotel- und Beherbergungsbetriebe sind wegen ihrer spezifischen betrieblichen Besonderheiten regel-mäßig sehr großen Brandgefahren ausgesetzt. Zu-dem bedroht ein Hotelbrand nicht nur Unterneh-mensexistenz und Sachvermögen sondern in star-kem Maße auch eine zumeist überdurchschnittlichhohe Anzahl von Menschenleben. Zahlreiche undfolgenschwere Brände in Hotel- und Beherbungs-betrieben haben dies in den letzten Jahren leidvollbewiesen.

" Der Gesamtverband der Deutschen Versiche-rungswirtschaft e.V. (GDV),das Institut für technische Sicherheit - SCHUTZ HAUS, Österreich, sowiedas Sicherheitsinstitut, Schweiz

"

"

rufen deshalb gemeinsam dazu auf, den Brand-schutz in Hotel- und Berherbergungsbetrieben er-gänzend zu den behördlichen Anforderungen zuaktivieren und zu intensivieren. Die Unterschied-lichkeit dieser Betriebe läßt es dabei nicht zu, einallgemein gültiges Muster für die jeweils im Detailerforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu konzi-pieren. Die im Folgenden dargestellten Maßnahmen,die auf aktuellen bzw. neuesten Erkenntnissen be-ruhen, müßen sich deshalb zwangsläufig darauf be-schränken, allgemeine Anregungen und Anleitungenfür einen wirksamen Brandschutz zu geben und er-fordern folglich eine Abstimmung auf die indivi-duellen Gegebenheiten.

Einschlägige gesetzliche Regelungen, behördlicheVorschriften sowie die Vereinbarungen im Versiche-rungsvertrag bleiben hiervon in ihrer Wirksamkeitunberührt. Ihre Lektüre samt sonstiger einschlägigerInformationsschriften und Richtlinien wird deshalbdringend empfohlen.

Einzelne Unternehmen lassen Ihre Gäste nur in den Hotels und Beherbungsstätten unterbringen, wennder Brandschutz in diesen Häusern als ein wichtigesQualitätsmerkmal der Dienstleistung von anerkann-ten Stellen zertifiziert ist, wie z.B. in der Schweizvom Sicherheitsinstitut.

Es wird dringend empfohlen, eine Zertifizierung alsMaßnahme zur Qualitätssicherung und Brandsicher-heit anzustreben.

2 Brandgefahren

Die Dienstleistungen, die in Hotel- und Beherbungs-betrieben angeboten werden, umfassen regelmäßigbesondere Nutzungsmöglichkeiten, in denen erfahr-ungsgemäß nicht nur häufig Brände entstehen, son-dern Brände auch katastrophale Folgen haben kön-nen. Dies ist insbesondere der Fall z.B. bei

" Küchen," Saunen und" Versammlungsräumen.

Deshalb müssen schon bei Planung und Errichtung samt Umbau bis hin zum täglichen Betrieb Überle-gungen angestellt werden, welche Schutzmaß-nahmen gegen welche häufigen Brandursachen getroffen werden müssen. Häufige Brandursachensind z.B.

" Mängel an elektrischen Betriebsmitteln," Feuerarbeiten," Sorgloser Umgang mit Rauchzeugen," aber auch Brandstiftung.

Hiergegen gilt es rechtzeitig Maßnahmen zu treffen,damit sich die in der Regel ortskundigen Gäste nichtnur wohl, sondern auch sicher fühlen können.

Insbesondere der Brandrauch fordert wegen seinerToxizität und der Tatsache, daß die Orientierung ver-loren geht, oft nicht nur die meisten Todesopfer; erverursacht auch erhebliche Sach- und Betriebsunter-brechungsschäden. Der Übertragung von Feuer so-wie vor allem von Rauch- und Brandgasen muß da-her unbedingt wirksam vorgebeugt werden - am wir-kungsvollsten läßt sich das auf der Grundlage einesumfassenden Brandschutzkonzeptes realisieren.

3 Verantwortung

Verantwortung für die Brandsicherheit in Hotel- undBeherbergungsbetrieben trägt zunächst in erster Linie die Geschäftsleitung bzw. das Management. Darüber hinaus ist aber sowohl die Arbeitnehmer-vertretung als auch jeder im Unternehmen beschäf-tigte Arbeitnehmer in der Pflicht.

Nach dem jeweiligen Baurecht muß der Entstehungeines Brandes grundsätzlich vorgebeugt werden. ImBrandfall selbst muß die Ausbreitung von Feuer undRauch begrenzt sowie die Rettung der Menschen ge-sichert werden und zugleich müssen wirksame Lösch-arbeiten möglich sein. Diese wichtigen Anforderungensind schon im Vorfeld bei Planung bis hin zur baulichenAusführung einer Hotel- und Beherbergungsstätte zuberücksichtigen und natürlich auch bei Betrieb bzw. bei Instandhaltungsarbeiten zu beachten.

Über die baurechtlichen Anforderungen hinaus ver-pflichten auch die Arbeitsschutzgesetze die Ge-schäftsleitung als Arbeitgeber, für den Fall einesBrandes entsprechende organisatorische Maßnahmenzu planen bzw. zu treffen, um die Sicherheit und dieGesundheit der beschäftigten Arbeitnehmer - unterBerücksichtigung der Umstände - zu gewährleisten.

Weiterhin ist das Unternehmen regelmäßig im Rah-men des Feuerversicherungsvertrages verpflichtet,bestimmte Obliegenheiten einzuhalten, z.B. konkreteMaßnahmen zu treffen, um Brandschäden abzuwen-den bzw. zu mindern. Im Übrigen haftet ein Unter-nehmen zivilrechtlich gemäß den jeweiligen Gesetzenfür Handlungen seiner Organe und der diesen gleich-gestellten Personen ohne Entlastungsmöglichkeit.Strafrechtlich kann darüber hinaus neben der Ge-schäftsleitung auch jeder einzelne Mitarbeiter zurVerantwortung gezogen werden, sofern der Bereich,in dem sich die Gefahr realisiert hat, zu seinem Tätigkeitsgebiet gehört.

Zur effektiven Umsetzung der zahlreichen Unterneh-menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter Aufgaben aufbestimmte Personen im Rahmen dieser Organisationbewährt (s.a. Abschnitt 4.3).

Seite 2

4 Schutzziele

Der Brandschutz in Hotel- und Beherbergungsbe-trieben zielt darauf ab,

den Ausbruch eines Brandes zu verhindernundim Brandfall

"

"

die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu be-grenzen,ein sicheres Verlassen der Gefahrenzone(Gebäude) für alle Anwesenden sowiedas wirksame Eingreifen der Rettungskräftezu ermöglichen.

-

-

-

Page 3: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG

" das Vermeiden eines erheblichen Imageverlusts,den Schutz von Sachwerten und Vermögen,die Begrenzung einer Betriebsunterbrechung.

"

"

Um diese Schutzziele zu erreichen, ist es notwendig,ein fundiertes Brandschutzkonzept aufzustellen, daseine risikogerechte Kombination von baulichen, an-lagetechnischen und organisatorischen Brandschutz-maßnahmen enthält. Hierzu gehören z.B. die Plan-ung, Einrichtung und Darstellung von

sicheren Flucht- und Rettungswegen, die nicht nureindeutig zu kennzeichnen, sondern auch offenund frei von Hindernissen zu halten sind;funktionssicheren technischen Anlagen und Ein-richtungen (geeignete Alarmsysteme, Strom-, Gas-, Heizungsanlage usw.);Brandschutzplänen, Ausbildung der Mitarbeiter.

"

"

"

Einzelne Maßnahmen können auf Grund ihrerFunktionsweise naturgemäß nur bestimmte Aufga-ben erfüllen.

4.1 Baulicher Brandschutz

Die Wirksamkeit der baulichen Brandschutz-maßnahmen wird wesentlich beeinflußt von

der Anordnung räumlicher bzw. baulicher Trennung,der Feuerwiderstandsfähigkeit der Trag-werke und baulichen Trennungen sowiedem Brandverhalten der verwendeten Baustoffe.

"

Auch die Anordnung und Ausführung der Ge-bäudetechnik selbst, die häufig Brandgefahrenbeinhaltet und bauliche Trennungen überbrückt,muß im Brandschutzkonzept berücksichtigt wer-den.

4.1.1 Flucht- und Rettungswege

Im Brandfall hat die Rettung der Hotelgästeund -mitarbeiter sowie wirksame Brandbe-kämpfung durch die Feuerwehr oberste Pri-orität. Jeder Gast- oder Aufenthaltsraum injedem Geschoß, in dem sich Menschenaufhalten können, muß deshalb über min-destens zwei voneinander unabhängigenRettungswegen erreichbar sein, die aus Fluren, Gängen, Treppen in einem eigenenTreppenhaus (notwendige Treppe) und sicheren Ausgängen ins Freie, z.B. zur Straße hin, bestehen können.

Für jeden nicht ebenerdigen Gast- oder sonstigen Aufenthaltsraum muß ein Ret-tungsweg mindestens über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg sollte eine weitere notwendige Treppe sein.In Ausnahmefällen kann dies auch eine Stelle sein, die mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist. Hierzu zählt einan der Gebäudeaußenseite festverlegtes Rettungswegsystem, bestehend aus Flucht-balkon und -leitern, das vom Zimmer unterUmgehung des Stockwerksgangsystems erreichbar ist.

Die Anordnung der Flucht- und Rettungs-wege, z.B. die Entfernung zum sicheren Ausgang, und ihre bautechnische Ausfüh-rung, z.B. Entrauchung des Treppenraums,hat jeweils gemäß den einschlägigen natio-nalen Vorschriften zu erfolgen. Insbeson-dere gilt es zu beachten, daß Türen von Gasträumen, Fluren, Treppenräumen undAusgängen in Fluchtrichtung öffnen und im geöffneten Zustand die erforderliche Lauf-breite nicht einengen.

Baustoffe, die unter der Hitzeeinwirkung brennend abfallen oder abtropfen sowie starken Rauch entwickeln, dürfen für Dek-ken- und Wandbekleidungen nicht verwen-det werden. Fußbodenbeläge müssen min-destens schwer entflammbar sein, was auch für Dekorationsmateralien gilt, z.B. auch bei Festveranstaltungen.

4.1.2

Hotel- und Beherbergungsbetriebe müssenüber eine elektrische Beleuchtungsanlage verfügen, besonders zur ausreichenden Be-leuchtung der Rettungswege.

Zur Beleuchtung der Flucht- und Rettungs-wege, einschließlich ihrer Kennzeichnung, muß eine Sicherheitsbeleuchtung vorhan-den sein, um Gäste und Mitarbeiter bei ei-nem vollständigen Versagen der allgemei-nen Beleuchtung zu den sicheren Aus-gängen ins Freie zu leiten.

Auch bei kleineren Betrieben, die z.B. auf-grund begrenzter Anzahl von Betten in ein-zelnen Ländern baurechtlich nicht als Hotel-oder Beherbergungsbetrieb gelten, kann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlichsein, insbesondere wenn die Rettungswege unübersichtlich sind.

4.1.3 Feuerstätten und Heizung

Einzelfeuerstätten sind in Räumen von Ho-tel- und Beherbergungsbetrieben unzulässig.Die zentrale Feuerstätte bzw. die Heizungmuß ortsfest aufgestellt sein und festverlegteAnschlußleitungen haben; glühende Teile dürfen auf keinen Fall offen liegen. In der un-mittelbaren Nähe von Heizgeräten dürfen weder brennbare Baustoffe noch überhauptbrennbare Stoffe vorhanden sein. Darüber hinaus muß der Abstand von brennbaren Stof-fen zu Heizgeräten mindestens 0,5 m, in Strah-lungsrichtung mindestens 1 m betragen. Nurso kann vermieden werden, daß es infolgeder Wärmestrahlung bzw. des Wärmestauszu einem Brand kommt.

4.1.4 Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen sind nach den anerkann-ten Regeln der Technik zu planen, auszufüh-ren, zu betreiben und zu unterhalten. Elek-trische Leuchten einschließlich ihrer Gehäusesind so anzuordnen und zu befestigen, daßbrennbare Materialien weder durch Wärme-strahlung in Brand geraten können. Für dieAuswahl, Installation und Wartung der Leuch-ten wird auf die einschlägigen Vorschriften hin-gewiesen.

4.1.5 Lüftungsanlagen

Lüftungsleitungen, durch die stark fetthal-tige Luft, z.B. von Koch- und Grilleinrichtun-gen, abgeführt wird, sind mit Aerosolab-scheider gegen Fettablagerungen zu schüt-zen. Sie sind außerdem so anzuordnen, daßsie für eine regelmäßige Reinigung leicht zu-gänglich sind, z.B. mit Hilfe von Reinigungs-öffnungen. Abzugsanlagen sind an feuerbe-ständige Schächte bzw. Abgasschornsteineanzuschließen. Die Abführung der fetthaltigenLuft ist von der allgemeinen Luft zu trennen.

4.1.6 Blitzschutzanlagen

Hotel und Beherbergungsstätten sind gemäßden betreffenden nationalen Vorschriften mitBlitz- und Überspannungsschutz zu versehen.

Seite 3

Im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmens-existenz bedeutet Brandschutz zudem

"

"

Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbe-leuchtung

Page 4: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG

4.2.2 Brandmeldung

Jeder Hotel- und Beherbergungsbetrieb muß mindestens über ein Telefon verfügen,um im Gefahrenfall die Feuerwehr benach-richtigen zu können. An diesem Telefon istdie Rufnummer der Feuermeldestelle, z.B.Feuerwehr, Hausmeister, Portier, deutlicherkennbar zu vermerken.

Alternativ kann eine Feuermeldung auch von Hand über nicht automatische Brand-melder (Druckknopfmelder) erfolgen. DieseMelder sind vorzugsweise im Verlauf vonRettungswegen, an Ausgängen ins Freieoder Zugängen zu Treppenräumen und inder Nähe besonders brandgefährlicher Be-reiche, z.B. Küchen, anzuordnen. In ihrertechnischen Ausführung müßen sie den an-erkannten Regeln der Technik entsprechen.

Eine zentrale betriebsinterne Meldestelle, z.B. Rezeption, muß ständig besetzt undüber Telefon oder Feuermelder jederzeitvon allen Betriebsbereichen aus erreichbarsein. Dort sollten auch detaillierte Brand-schutz- und Alarmpläne vorhanden undsofort verfügbar sein.

In Betriebsbereichen, in denen nicht stän-dig Personal anwesend ist, wie in Gast-räumen, besteht generell die Gefahr, daßein Brand über längere Zeit unentdecktbleibt oder ein Gast im Schlaf vom Feuerüberrascht wird. Deshalb sollten diese Be-reiche grundsätzlich immer überwacht wer-den; am besten kommt hier moderne An-lagentechnik zum Einsatz, wie z.B. eineautomatische Brandmeldeanlage.

4.2.3 Automatische Brandmeldeanlagen

Automatische Brandmeldeanlagen ent-decken und melden einen Entstehungsbrandschon im Anfangsstadium - und zwar un-abhängig davon, ob Personen anwesendsind. Auf diese Weise wird es möglich, daß ein Gebäude rechtzeitig verlassen bzw. eine rechtzeitige Evakuierung sowie Brand-bekämpfung veranlaßt werden kann.

Automatische Brandmeldeanlagen müssengemäß den betreffenden nationalen Vor-schriften geplant, errichtet und betriebenwerden. Nur so kann ihre Zuverlässigkeitweitgehend sichergestellt und können Fehl-alarme vermieden werden.

Das Betriebspersonal ist über die Handha-bung der Anlagen zu unterweisen. Alle Ein-richtungen der automatischen Brandmelde-anlagen sind regelmäßig von fachkundigenPersonen zu warten und zu überprüfen.

4.2.4 Automatische Feuerlöschanlagen

Die wichtigste automatische Feuerlöschan-lage ist die Sprinkleranlage: ein flächen-deckendes und räumlich verteiltes Rohrlei-tungsnetz, das in regelmäßigen Abständenmit Sprinklerdüsen versehen ist.

Die Öffnungen der Sprinklerdüsen sind mitGlasfäßchen verschlossen, die mit Flüssig-keit gefüllt sind und die ab einer bestimmtenTemperatur zerspringen. Mit Hilfe dieserthermischen Auslöseelemente öffnen folg-lich im Brandfall diejenigen Sprinkler, dieder Brandhitze unmittelbar ausgesetzt sind.Erfahrungsgemäß können die Sprinkleran-lagen im Brandfall insbesondere die Aus-breitung von Feuer auf diese Weise wirksambegrenzen und in den meisen Fällen dasSchadenfeuer auch löschen.

Die Installation einer Sprinkleranlage ist vorallem sinnvoll, wenn nicht nur mit einer schnellen Ausbreitung von Feuer und Rauchgerechnet werden muß, sondern eine wirk-same Rettung und Brandbekämpfung durchdie Feuerwehr infolge örtlicher Gegeben-heiten auch nur schwer möglich ist. Dies isthäufig bei älteren Gebäuden mit einem großen Anteil von brennbaren Baustoffen,bei exponierter Lage des Betriebs oder bei einem Hochhaus der Fall.

Andere Feuerlöschanlagen, wie z.B. Wasser-nebel-, Gas- und Schaumlöschanlagen, kön-nen für bestimmte besondere Anwendungsfäl-le geeignet sein. Ggf. sollten sie in Abstim-mung mit der zuständigen Brandschutz-situation eingesetzt werden.

Sprinkleranlagen sind - ebenso wie alle an-deren Feuerlöschanlagen - nach ihrem be-triebsfertigen Einbau von einer hierfür an-erkannten Stelle abzunehmen.

4.3 Organisatorischer Brandschutz

Mit Hilfe organisatorischer Brandschutzmaßnah-men können insbesondere " Gefahren einer betriebs- oder nutzungsbe-

dingten Brandentstehung minimiert werden(z.B. Schweißarbeiten oder Rauchen),

" bauliche und anlagetechnische Brandschutz-vorkehrungen funktionstüchtig und ständig be-triebsbereit gehalten werden (z.B. regelmäßigeInstandhaltung),

" Maßnahmen zur Rettung gefährdeter Perso-nen sowie zur Bekämpfung frühzeitig, rasch, geordnet und angemessen eingeleitet werden(z.B. gründliche Vorbereitung erforderlicherNotfallmaßnahmen im Rahmen einer Brand-schutzordnung).

4.3.1 Brandschutzbeauftragter

Zur Koordination und Durchführung von Brandschutzmaßnahmen und der umfang-reichen brandschutztechnischen Aufgabenhat sich die Bestellung eines Brandschutz-beauftragten vielfach bewährt und ist zu-dem in einzelnen Ländern gesetzlich gefor-dert. Er muß auf der Grundlage einer ent-sprechenden Ausbildung samt mehrjährigerErfahrung im vorbeugenden Brandschutz Gefahren nicht nur erkennen und beurteilen, sondern auch dafür sorgen können, daß siebeseitigt und Schäden möglichst gering ge-halten werden.

Der Brandschutzbeauftragte soll unmittel-bar der Betriebsleitung unterstellt sein; seine Aufgaben können auch von der Sicher-heitsfachkraft übernommen werden, zumaldiese im Rahmen der Arbeitssicherheitsge-setze ebenfalls für den Brandschutz zu-ständig ist.

Der Brandschutzbeauftragte soll zu allen Fragen, die den Brandschutz des Unter-nehmens samt der Planung betreffen, ge-hört werden. Ihm obliegen z.B. folgendeAufgaben:

Seite 4

4.2 Anlagentechnischer Brandschutz

Je früher ein Brand entdeckt und bei den hilfe-leistenden Stellen gemeldet wird, desto wir-kungsvoller kann er bekämpft werden und destogeringer wird auch der Schaden sein.

4.2.1 Hausalarmierung

Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen,damit die Gäste im Brandfall rechtzeitiggewarnt werden. Voraussetzung dafür ist,daß der Brand frühzeitig entdeckt wird.

Page 5: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG

Die Brandschutzordnung soll in Abstimmungmit der zuständigen Feuerwehr aufgestelltund ständig auf den neuesten Stand gehal-ten werden; insbesondere sind dabei Ände-rungen zu berücksichtigen, z.B. durch Er-weiterung der baulichen Anlagen.

Ihrer Bedeutung entsprechend soll die Brandschutzordnung von der Betriebsleitungin Kraft gesetzt, allen aufsichtsführendenBetriebsangehörigen nachweislich zur Kenntnis gebracht und im notwendigen Um-fang der Belegschaft sowie den Gästen be-kannt gegeben werden, z.B. in Form einesAushangs.

4.3.3 Brandschutzpläne

Brandschutzpläne zeigen die Gefahren-schwerpunkte sowie die für den Vorbeugen-den und Abwehrenden Brandschutz vor-handenen Sicherheitsanlagen und -einrich-tungen. Sie sollen in Abstimmung mit derFeuerwehr aufgestellt und aktualisiert wer-den. Es ist sicherzustellen, daß dem Einsatz-leiter der Feuerwehr im Brandfall ein Exem-plar des Brandschutzplanes zur Verfügungsteht (z.B. bei der zentralen Meldestelle).

Brandschutzpläne müßen, wenn sie auch als Feuerwehreinsatzpläne dienen sollen, den betreffenden Normen bzw. Richtlinienentsprechen.

4.3.4 Orientierungspläne

Orientierungspläne haben die Aufgabe, ins-besondere die aktuelle Lage der Gästezim-mer sowie der zugehörigen Flucht- und Rettungswege vereinfacht und deutlich dar-zustellen, und sind in jedem Gästezimmergut sichtbar anzubringen (s.a. Anhang B3).

4.3.5 Verhaltensweise

Regelungen über das Verhalten zur Begren-zung der Brandentstehungsgefahren, etwadas Unterlassen vom Rauchen im Bett, bishin zum Verhalten im Brandfall sind nicht nur in der Landes- sondern auch in den gän-gigen Fremdsprachen gut sichtbar auszu-hängen (s.a. Anhang B4).

4.3.6 Feuerarbeiten

Arbeiten mit Schweiß-, Schneid-, Trenn-schleif-, Löt-, Auftau- und Heißklebegerätenverursachen hohe Temperaturen und kön-nen daher in erheblichem Maße brandge-fährlich sein. Sie dürfen nur mit schriftlicherGenehmigung der Geschäftsführung oder deren Beauftragten durchgeführt werden. Diese muß entsprechende vorbeugendeBrandschutzmaßnahmen enthalten, wie z.B.

" Entfernung brennbarer Materialien an der Arbeitsstelle und in Ihrer Umgebung(etwa 10 m Umkreis) bzw. Abdecken nichtentfernbarer Materialien, etwa fest einge-bauter Teile),

" Bereithalten der unter Druck stehendenWasserschläuche bzw. geeigneter Feuer-löscher,Aufstellen einer Brandwache während derArbeiten und Überprüfen auf Glimmstel-len, kleine Brandnester sowie auf ver-dächtige Erwärmung und verdächtigen Geruch nach der Arbeit.

"

4.3.7 Brandschutzunterweisung

Seite 5

Alle Betriebsangehörigen sind in angemes-senen Zeitabständen, z.B. jährlich, über

die Brandgefahren,die Wirkungsweise vorhandener Brand-schutzanlagen und -einrichtungen (Brand-melde- und Feuerlöschanlagen) und ihreAuslösung,die Handhabung tragbarer Feuerlöscherund Wandhydranten (Löschwasserposten)einschließlich Löschübungen,das richtige Verhalten bei Ausbruch einesBrandes, wie z.B. Alarmierung und Ret-tung von Personen,

"

"

"

"

zu unterweisen. Dies gilt insbesondere fürAuszubildende und neu eingestellte Mitar-beiter.

Aufstellung der Brandschutzpläne undder Brandschutzordnung,Organisation von Übungen und Unter-weisungen,Zusammenarbeit mit Brandschutzinsti-tutionen wie Berufsgenossenschaften,Feuerwehren und Sachversicherern,Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb ein-schließlich der Mängelbeseitigung.

"

"

"

"

Der Brandschutzbeauftragte soll insbeson-dere bei unmittelbar drohender Gefahr undzur Wiederherstellung des vereinbartenBrandschutzstandards Weisungsbefugnishaben. Weiterhin empfiehlt sich ein Vor-schlagsrecht für Brandschutzinvestitionensowie ein Mitentscheidungsrecht über dieArt der durchzuführenden Brandschutz-maßnahmen.

4.3.2 Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist eine auf einbestimmtes Objekt zugeschnittene Zusam-menstellung von Regeln für die Brandver-hütung, wie z.B. Maßnahmen gegen Brand-ausbruch und Brandausweitung. Weiterhinumfasst die Brandschutzordnung das Ver-halten im Brandfall und nach Bränden, etwaBrandmeldung, Alarmierung, Personenret-tung, Brandbekämpfung und Zusammenar-beit mit der Feuerwehr sowie die Vermei-dung von Folgeschäden bis hin zur Siche-rung der Brandstelle.

Nach Möglichkeit ist in Abstimmung mit derzuständigen Feuerwehr eine Brandschutz-übung, z.B. mit Probealarm, Räumung beiungünstigen Bedingungen (z.B. Stromaus-fall in der Abendstunde), jährlich abzuhalten.

Zudem sollen soweit möglich Löschübungendurchgeführt werden, um die Angst davorzu nehmen, einen plötzlich entstandenenBrand sofort anzugreifen.

5 Brandschutz im Betrieb

Im betrieblichen Alltag muß durch Eigenkontrollensichergestellt werden, daß die im Brandschutzkon-zept verankerten vorbeugenden Maßnahmen richtigumgesetzt und dauerhaft eingehalten werden. Zieldieser Kontrollen ist das Erfassen und Beseitigenbrandschutztechnischer Mängel sowie das Erkennenund Korrigieren sicherheitswidrigen Verhaltens derMitarbeiter und Gäste.

Page 6: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 6

5.1 Rauchzeugreste und Abfälle

Alle brennbaren Abfälle sind im Freien mit siche-rem Abstand von Gebäuden oder in feuerbestän-dig abgetrennten Räumen zu lagern. Dies giltauch für die Lagerung brennbarer Abfälle in dichtschließenden Abfallbehältern.

Für die vorübergehende Aufbewahrung von Ab-fällen sind - abgesehen von den Papierkörben inGästezimmern - nichtbrennbare Abfallbehältermit selbstschließenden nichtbrennbaren Deckelnaufzustellen.

Aschenbecher sind nur in Metallbehältern mitselbstschließenden Metalldeckeln zu entleeren.Brennbare Sammelbehälter sind unzulässig; glä-serne oder keramische Behälter, ferner in Schank-tische eingebaute Behälter, auch wenn sie mitBlech ausgeschlagen sind, sind ungeeignet. Geeignete Aschenbecher, z.B. mit Schleuderver-schluß, sind in ausreichender Anzahl aufzustel-len.

5.2 Lagerung brennbarer Materialien

Abstell- und Lagerräume, auch Dachböden, in de-nen brennbare Materialien lagern, sind gegen Be-treten durch Unbefugte zu sichern und minde-stens einmal jährlich zu entrümpeln. In diesenfeuergefährdeten Räumen und an ihren Zugangs-türen sind Schilder etwa folgenden Wortlauts an-zubringen:

"Rauchen, offenes Licht und Umgang mit Feuerverboten!"

5.3 Koch- und Wärmegeräte

Ortsveränderliche Koch- und Wärmegeräte mitfesten, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffensowie Elektrogeräte müssen den anerkannten Re-geln der Technik entsprechen (Gesetz über tech-nische Arbeitsmittel).

Geräte, die mit flüssigen oder gasförmigenBrennstoffen betrieben werden, dürfen nur imKüchenbereich oder in zugehörigen Gasträumenbenutzt werden.

Alle Geräte sind so aufzustellen und zu betrei-ben, daß sie keine Brandgefahr bilden.

Die Betriebsanweisungen der Hersteller sind zubeachten. Alle Geräte sind nach Gebrauch außerBetrieb zu setzen.

5.4 Fritteusen

Fritteusen dürfen nur von Personen bedient wer-den, die im Umgang mit den Geräten unterwiesensind.

Um ein Herausspritzen von Fett und Öl zu verhin-dern, dürfen keine zu nassen Lebensmittel in dasheiße Fett/Öl eingebracht werden.

Stark braun verfärbtes Fett und Öl ist rechtzeitigauszuwechseln, um eine Brandentstehung zu ver-meiden.

5.5 Feuerschutzabschlüsse (Brandschutzabschlüsse)

Feuerschutzabschlüsse, z.B. Feuerschutztüren,müssen allgemein bauaufsichtlich zugelassen und als solche entsprechend gekennzeichnetsein. Müssen während der Betriebszeit solcheAbschlüsse offen gehalten werden, dürfen zurSicherstellung selbsttätiger Auslösung nur allge-mein bauaufsichtlich zugelassene Feststellan-lagen verwendet werden. Um ein Verkeilen oderFestbinden der Feuerschutzabschlüsse wirksamzu verhindern, wird dringend empfohlen, Feuer-schutz- und Rauchschutztüren in regelmäßig be-gangenen Erschließungs- und Versorgungswegenmit einer Feststellanlage zu versehen.

Es ist sicherzustellen, daß der Schließbereich derFeuerschutzabschlüsse frei gehalten wird.

5.6 Instandhaltung

Alle brandschutz- und sicherheitstechnischen An-lagen und Einrichtungen müssen wie diejenigender sonstigen Gebäudetechnik (Heizung, Lüftungetc.)

gemäß Angaben des Herstellers regelmäßigvon fachkundigen Personen gewartet,nach landesspezifischen Gesetzen und Rege-lungen regelmäßig geprüft undbei einer Feststellung von Mängeln umgehendvom Fachunternehmen instandgesetzt werden.

Müssen bei der Durchführung der Instandhal-tungsmaßnahmen brandschutz- und sicherheits-technische Einrichtungen abgeschaltet werden,sind geeignete Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.Die Mängelbeseitigung ist zu überprüfen.

Insbesondere sind Einrichtungen der Küchenab-luft in Verantwortung des Betreibers regelmäßigzu reinigen.

O1S01750

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) • Büro SchadenverhütungVerlag: VdS Schadenverhütung • Amsterdamer Str. 174 • 50735 Köln

VdS Schadenverhütung

Page 7: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 7

Anhang A Literatur / Quellen

Gesetze, Verordnungen, behördliche Richtlinienund Empfehlungen

86/666/EWG: Empfehlung des Rates vom 22. Dezem-ber 1986 über den Brandschutz in bestehenden Ho-tels Amtsblatt Nr. L 384 vom 31/12/1986 S. 0060 -0068

"

Verordnung über den Bau von Gast- und Beherber-gungsstätten (Gaststättenverordnung - GastBauV)

"

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbHPostfach 1320, 53003 BonnInternet: www.bundesanzeiger.de

Richtlinien für Feststellanlagen (Fassung Oktober1988) Mitteilung, Ausgabe 02/89

"

Deutsches Institut für BautechnikKolonnenstr. 30L, 10829 BerlinInternet: www.dibt.de

DIN EN 45004 Allgemeine Kriterien für den Betriebverschiedener Typen von Stellen, die Inspektionendurchführen; Ausgabe: 1995-06

"

DIN EN 45013 Allgemeine Kriterien für Stellen, diePersonal zertifizieren; Ausgabe: 1990-05

"

DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH,10772 BerlinInternet: www.beuth.de

Weitere Publikationen

GDV- und VdS-Publikationen"

VdS Schadenverhütung VerlagAmsterdamer Straße 174, 50735 KölnInternet: www.vds.de

Fire Safety in Hotels;Requirements for Europe

"

Confederation of Fire Protection Associations -Europe140 Aldersgate Street,London EC1A 4HX, U.K.

Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz(TRVB)

"

Österreicher Bundesfeuerwehrverband und dieösterreichischen Brandverhütungsstellenunter anderem beziehbar bei

Zentralstelle für BrandverhütungSiebenbrunnengasse 21, A-1050 Wien

Brandschutz in der Hotellerie"

Schweizer Hotelier-Verein, Vereinigung kantonalerFeuerversicherungen, Brand-Verhütungs-Dienstfür Industrie und Gewerbe, schweizerische Ver-einigung unabhängiger Sicherheitsingenieure und-berater(unter anderem beziehbar bei)

Vereinigung kantonaler FeuerversicherungenBundesgasse 20, CH-3001 Bern

Sicherheitsdokumentation"

Schweizerisches Institut zur Förderung der Si-cherheitNüschelerstrasse 45, CH-8001 Zürich

Page 8: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 8

Thema

Land BR Deutschland

VdS/GDV-Publikationen

Österreich

Technische RichtlinienVorbeugender Brand-schutz - TRVB

Schweiz

VKF-Brandschutz-Norm/-Richtlinien

Sicherheitsdokumentationdes Sicherheitsinstitut (SI)

-

-

Blitz- undÜberspannungsschutz

VdS 2031 Richtlinien zurSchadenverhütung

SI-Dok 1436

Brandmeldeanlagen VdS 2095 Richtlinien fürPlanung und Einbau

S 123 96 VKF-Brandschutznorm undRichtlinie SI-Dok 1806

Sprinkleranlagen VdS CEA 4001 Richtlinienfür Planung und Einbau

S 127 99 VKF-Brandschutznorm undRichtlinie SI-Dok AL 4

Brandschutz im Betrieb VdS 2000 Brandschutz imBetrieb; Leitfaden

VdS 2213 Brandschutzaus-bildung im Betrieb

O 117 00 Ausbildung

O 119 88 Organisation

O 120 88 Eigenkontrolle

Brandschutz im BetriebSI-Dok 1006

Eigenkontrolle SI-Dok 1116

Elektrische Leuchten VdS 2005 Elektrische Leuch-ten; Richtlinien zur Schaden-verhütung

VKF-Brandschutznorm undRichtlinie

Feststellanlagen Richtlinien für Feststellanla-gen, Deutsches Institut fürBautechnik (DIBt), Berlin

B 148 84

Feuerarbeiten

Schweiß-, Schneid-,Löt- und Trennschleif-arbeiten

Erlaubnisschein

Feuerarbeiten

-

-

-

VdS 2008 Richtlinien

VdS 2036 Richtlinien

VdS 2047 Sicherheitsvor-schriften

A 104 64 Brandgefahrenbeim Schweißen, Schnei-den, Löten und anderenFeuerarbeiten

SI-Dok NU 9 Brandschutzbeim Schweißen, Schneidenund verwandten Verfahren

Feuerlöscher

Ausstattung

Brandklassen

-

-

VdS 2001

DIN EN 2

VKF-Brandschutznorm undRichtlinie SI-Dok 1831

Hotel- undBeherbergungsstätten

VdS 2056 Sicherheitsvor-schriften

VdS 2083 Gastfreundlich-keit und Sicherheit(s.a. Anhang B)

N 143 95 Bauliche Maß-nahmen

N 144 82 BetrieblicheMaßnahmen

Brandschutz in der HotellerieVKF/SI/Hotelierverein

Brand- und Feuerwehrpläne

DIN 14 095 O 121 96 SI-Dok RB 3

Tabelle A1: Brandschutztechnische Normen/Richtlinien für Hotel- und Beherbergungsbetriebe

Page 9: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 9

Anhang B Muster

Nachfolgend werden jeweils die Muster einer Brand-schutzordnung und der Brandschutzhinweise für dieGeschäftsleitung sowie Gäste als Beispiel aufgeführt,die bei der Verwendung in der Praxis stets auf die Ge-gebenheiten des betreffenden Betriebs zuzuschneidensind.

B1 Brandschutzhinweise für die Geschäftsleitung(Management)

Was steht bei einem Brand in Ihrem Betrieb auf demSpiel?

Die Sicherheit Ihrer Gäste und Ihres Personals!Das Ansehen Ihres Hauses!Die Arbeitsplätze aller Beschäftigten!Die Existenz Ihres Betriebes!

"

"

"

"

Für die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten zusorgen, gehört zu den vorrangigen Aufgaben einerGeschäftsleitung. Besonders der Gast, der aus seinerprivaten Wohnung und Arbeitsumwelt heraustritt undsich der Gastlichkeit eines Beherbergungsbetriebesanvertraut, erwartet ein hohes Maß an Sicherheit.

Diesen Sicherheitsanspruch stellt er in erster Liniean den Raum, in dem er sich überwiegend aufhält- das Gastzimmer. Die Sicherheit des Gastzimmerszu gewährleisten, ist daher erstes Ziel aller Brand-schutzmaßnahmen.

Aber nicht nur in seinem Zimmer erwartet der Gast,vor Gefahren sicher zu sein. Er geht auch davon aus,bei Gefahr jederzeit seinen Aufenthaltsort im Hotelsicher verlassen zu können oder gerettet zu werden.Wenn Sie die Sicherheitsmaßnahmen durchführen,die in den Richtlinien aufgezeigt werden, haben SieIhren Teil dazu beigetragen,

die Sicherheit Ihrer Gäste und Ihres Personals zugewährleisten,das Ansehen Ihres Hauses zu erhalten,die Arbeitsplätze aller Beschäftigten zu sichernunddie Existenz Ihres Betriebes zu schützen.

"

"

"

"

B2 Muster einer Brandschutzordnung für Hotel-und Beherbergungsbetriebe

Maßnahmen zur Brandverhütung

Die Gäste sind ortsunkundig. Im Brandfall muß ihnendeshalb die Rettung so leicht und sicher wie möglichgemacht werden. Rettungswege (Flure, Treppen, Aus-gänge) müssen gut gekennzeichnet und beleuchtetsein. Auf die zugehörigen Rettungswege im Hausesind die Gäste durch Orientierungspläne in den Gast-zimmern aufmerksam zu machen.

Umgang mit Feuer, brandgefährlichen Geräten,Gegenständen und Stoffen

Jeder Betriebsangehörige ist verpflichtet, mit Feuer,Zündmitteln, brandgefährlichen Geräten, Gegen-ständen und Stoffen sorgfältig umzugehen, so daßBrände vermieden werden.

Feuerarbeiten, wie Trennschleifen, Schweißen oderLöten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung derHotelleitung und nur unter Aufsicht durchgeführtwerden. Brennbare Stoffe, sofern diese nicht aus dem

gefährdeten Umkreis entfernt werden können und Öff-nungen in Wänden und Decken zu anderen Räumenoder Schächten sind vor Beginn der Arbeiten mit Ab-deckungen aus nichtbrennbaren Stoffen zu sichern.Feuerlöscher oder sonstiges geeignetes Löschgerätsind bereitzuhalten. Die angrenzenden sowie die überund unter der Arbeitsstelle liegenden Räume müssenin die Überwachung während und nach der Feuer-arbeit einbezogen werden.

Rauchen

Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer istin Lager-, Abstell- und Vorratsräumen verboten. Inallen Räumen mit Rauchverbot sind entsprechendeHinweisschilder anzubringen. In Räumen, in denen geraucht werden darf (Aufenthaltsräume und Büros)sind ausreichend Aschenbecher bereitzustellen.

Koch-, Heiz- und Wärmegeräte

Ortsveränderliche Koch-, Heiz- und Wärmegerätesind so aufzustellen und zu betreiben, daß sie keineBrandgefahr bilden. Die Betriebsanweisungen derHersteller sind zu beachten.

Elektrische Anlagen und Elektrogeräte

Elektrowärmegeräte sind im Abstand von mindestens0,5 m von brennbaren Materialien, auch brennbarenBaustoffen, aufzustellen. In Strahlungsrichtung hatder Abstand mindestens 1 m zu betragen. Mängel anelektrischen Anlagen und Geräten sind sofort derHotelleitung zu melden. Reparaturen dürfen nur vonhierzu befugten Fachkräften ausgeführt werden. Pri-vate Elektrowärmegeräte dürfen nicht angeschlossenwerden.

Verwahrung von Aschenresten und brennbaremAbfall

Tabakreste und brennbare Abfälle sind nur in Metall-behältern mit selbstschließenden Metalldeckeln zuentleeren. Unzulässig ist die Aufbewahrung von Ta-bakresten und sonstigen brennbaren Abfällen in Gläsern, Kunststoff- und keramischen Behältern, so-wie in Schanktischen eingebauten Behältern, auchwenn diese mit Blech ausgeschlagen sind.

Umgang mit Backgeräten und Fritteusen

Tropfnasses Bratgut darf nicht in heißes Fett gelegtwerden. Herausspritzendes Fett kann zur offenenFlamme führen. Brat- und Backgeräte sind nach Ge-brauch auszuschalten. In nicht ausgeschalteten Ge-räten kann es nach Betriebsschluß durch Überhitzendes Fettes zu einer Herabsetzung des Brenn- undZündpunktes kommen. Es besteht die Gefahr derZündung. Die gleiche Gefahr besteht bei stark ge-alterten Fetten und bei Ablagerungen von Öl, Schlammund Bratgutresten an den Wandungen der Fritteusen.Stark braun verfärbtes Fett ist auszuwechseln. Schlammabsetzungen auf dem Boden und an denHeizwendeln sind restlos zu entfernen. Das dabei an-fallende unbrauchbare Fett und die zum Reinigen be-nutzte Lappen dürfen wegen der Gefahr der Selbst-entzündung nur kurzzeitig in nichtbrennbaren Be-hältern mit Deckeln aufbewahrt werden und sind nach Betriebsschluß aus dem Gebäude zu entfernen.

Brennendes Fett und Öl nie mit Wasser löschen.

Reinigung der Küchen-Betriebseinrichtungen

Abzugshauben und Leitungen sind regelmäßig zureinigen. In die Reinigung sind auch der Endauslass,der Ventilatorflügel und das Ventilatorgehäuse miteinzubeziehen. Tücher oder Papier nicht zum Auf-saugen des Fettes in die Abzugshaubenrinnen stopfen.

Page 10: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 10

Entfernen brennbarer Abfälle

Alle brennbaren Abfälle sind in die dafür vorgese-henen Behälter zu entleeren und nach dem Betriebs-schluß fachgerecht zu entsorgen, z.B. Aufbewahrenim Freien mit sicherem Abstand von Gebäuden oderin feuerbeständig abgetrennten Räumen.

Die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten und Gaseund der sichere Umgang hiermit hat gemäß den be-treffenden nationalen Vorschriften zu erfolgen.

Brennbare Flüssigkeiten und Gase

Dekorationen

Für Dekorationen, z.B. bei Festveranstaltungen, sindnur schwer entflammbare Materialien zulässig.

Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

Flure, Treppen und Ausgänge dürfen weder zuge-stellt noch mit Gegenständen eingeengt werden, weilGegenstände in Flucht- und Rettungswegen Stolper-gefahren verursachen und zudem auch zur Brandaus-breitung beitragen können. Notausgänge sind stetsfrei und benutzbar zu halten.

Feuerschutz- und Rauchschutztüren in Fluren und anTreppenräumen müssen stets geschlossen gehaltenwerden, damit nicht alle Rettungswege gleichzeitigverqualmen können und ausreichende Zeit für Eva-kuierungsmaßnahmen erhalten bleibt. Ausnahmensind bei Türen in Fluren nur dann zulässig, wenn siebeim Auftreten von Rauch automatisch geschlossenwerden.

Freihalten von Flächen für die Feuerwehr

Zufahrtswege und Flächen für die Feuerwehr sowieRettungswege im Freien sind ständig freizuhalten.Auch eine Aufstellung von Müllcontainern oder ein kurzzeitiges Parken von Fahrzeugen ist nicht zu-lässig.

Handhabung der Löschgeräte

Betriebsangehörige müssen mit der Wahl der rich-tigen Löschmittel (Brandklassen nach EN 2) und derHandhabung der Löschgeräte vertraut gemacht wer-den.

Meldung brandgefährlicher Zustände

Alle brandgefährlichen Zustände, insbesondere Män-gel an Einrichtungen, Geräten und Elektroinstallationen,sind dem Brandschutzbeauftragten oder der Geschäfts-leitung unverzüglich zu melden.

Brandschutzbeauftragte:

(Name)

Feuerwehr Ruf-Nr.

Portier Ruf-Nr.

Brandschutzbeauftragter Ruf-Nr.

Geschäftsleitung Ruf-Nr.

Personal Ruf-Nr.

...................................

...................................

...................................

...................................

...................................

Alarmierung, Rettung, Brandbekämpfung

Die Gäste sind zu warnen und aufzufordern, sich überdie Treppen oder den gekennzeichneten Flucht- undRettungswegen in Sicherheit zu bringen. Dabei sindRuhe und Besonnenheit zu wahren.

Aufzüge sind nicht mehr zu benutzen.

Zimmertüren und Fenster sind zu schließen.

Rauch- und Wärmeabzugsvorrichtungen sind zu öffnen.

Bei Eintreffen der Feuerwehr ist der Einsatzleiter ein-zuweisen. Ihm ist unter anderem der Zentralschlüsselaus der Rezeption auszuhändigen.

Klimaanlagen mit Umluftbetrieb sind abzuschalten.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sind eigene erfolg-versprechende Löschmaßnahmen durchzuführen.

Jeder Betriebsangehörige hat sich in zumutbarem Umfang an den Bergungs- und Löschmaßnahmen zubeteiligen.

Alle nicht zu Bergungs- und Löschmaßnahmen hinzu-gezogene Betriebsangehörige haben sich für anderezumutbare Hilfeleistungen bereitzuhalten.

Die Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehrsind vom Bergungsgut freizuhalten.

Geborgene Gegenstände sind zu beaufsichtigen.

Maßnahmen zur Ersten Hilfe

Die Geschäftsleitung oder der Brandschutzbeauftragtehat für geeignete Maßnahmen der Ersten Hilfe zu sor-gen.

Schlussbemerkung

Diese Brandschutzordnung ist jedem Betriebsange-hörigen auszuhändigen. Der Empfang ist zu bestätigen.Eine Ausfertigung ist in jedem Personalraum gut sicht-bar auszuhängen.

Die Brandschutzordnung für Hotel- und Beherbergungsbetriebe habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.

Ort/Datum Unterschrift

Bestätigung

Maßnahmen im Brandfall

Bei Ausbruch eines Brandes ist unverzüglich dieFeuerwehr zu alarmieren und von der Lage und demUmfang des Schadenfeuers zu verständigen. FolgendeStellen sind zu benachrichtigen:

Page 11: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 11

B3 Orientierungsplan

RETTUNGSWEGE UND ALARMZEICHEN

Escape route and alarm signal

Voie de secours et signal d'alarme

Feuerlöscher

fire-extinguisher

extincteur

Rettungswege

escape route

voie de secours

:

:

:

grün

green

vert

Standort

station

station

:

:

:

rot

red

rouge

Alarmzeichen bei Gefahr

alarm signal

signal d'alarme

:

:

:

.....................................................................................

.....................................................................................

.....................................................................................

Dieser Aushang kann (ohne Mustereindruck) bei VdS Schadenverhütung Verlag bezogen werden.

VdS 2084 : 1997-12 (03)

Page 12: Brandschutzkonzept für Hotel- und … · menspflichten hat sich in der Praxis der Aufbau ent-sprechender betrieblicher Organisation samt aus-drücklicher Übertragung bestimmter

INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 12

B4 Brandschutzhinweise für Gäste

Gastfreundlichkeit

und Sicherheit

Hospitality

and safety

L'hospitalité

et la sécurité

finden Sie überall in unseremHause vor. Wir sind davonüberzeugt, daß es bei unsnicht zu einem Brandausbruchkommen kann. Trotzdemhaben wir uns auf diesen Fall vorbereitet.Bitte, beachten Sie folgendeHinweise:

go hand in hand all over ourHouse, and we are con-vinced that an outbreak offire can be ruled out.Still, we are prepared foreven such an unlikely even-tuality.Kindly heed thefollowing remarks:

sont omniprésentes dans notreétablissement.Bien qu'étant persuadés qu'unincendie ne peut pas se décla-rer chez nous, nous avonscependant prévue les mesurespour répondre à cette èventualité.Nous vous invitons à respecterles consignes suivantes:

Informieren Sie sich bitteüber die Lage der Treppen,Notausgänge, Feuermelde-möglichkeit und Lösch-geräte.

Acquaint yourself with thelocation of staircases, emer-gency exits, fire alarmfacilities and fire extin-guishers.

Renseignez-vous surl'emplacement des:- escaliers, sorties de secours, avertisseurs d'incendie et extincteurs.

--

Im Brandfall werden sie alar-miert! Folgen Sie bitte denAnweisungen des Personals.Bewahren Sie Ruhe.Wenn Sie einen Brand ent-decken, Tür schließen.Brand sofort melden.

Telefon:

In case of fire, you will bewarned. Please comply withthe instructions of our staff.Keep calm.Should you discover a fire,close the door and report thefire at once.

Telephone:

En cas d'incendie vous serezalerté! Conformez-vous auxinstructions du personnel.Gardez votre sang-froid.Si vous découvrez un débutd'incendie, fermez la porte etdonnez l'alarme en composantle numéro de

téléphone:

Sollte der Fluchtweg durchRauch versperrt sein, Türschließen, im Zimmer blei-ben. Am Fenster bemerk-bar machen.Feuerwehr abwarten.

Should the escape route beobstructed by smoke, closethe door and stay in the room.Attract attention at windowand await fire brigade.

Si le chemin d'évacuation estenvahi par la fumée:- fermez la porte et restez dans votre chambre,- signalez votre présence par la fenêtre,- attendez l'arrivée des secours.

In keinem Fall Aufzügebenutzen.

In no case should lifts beused.

N'utilisez en aucun cas lesascenseurs.

So helfen Sie Brände ver-meiden:Rauchen Sie bitte nicht imBett. Aschenreste nicht inPapierkörbe entleeren.Keine eigenen Koch- undWärmegeräte benutzen.

Kindly help us to avoid fires:By NOT smoking in bed.By NOT emptying ash intowaste-paper baskets.By NOT using your owncooking and heatingappliances.

Contribuez à éviter la déclarationd'incendies: en vousABSTENANT de fumer au lit;en vous ABSTENANT de vider lescendres dans les corbeilles apapier; en vous ABSTENANT devous servir de vos propresappareils de chauffage etde cuisson.

Wir danken Ihnen für dieBeachtung dieser Hinweise.

Thank you for your attentionand assistance.

Nous vous saurions gré de bienvouloir respecter ces consignes.

VdS 2083 : 2003-04 (02)

Dieser Aushang kann bei VdS Schadenverhütung Verlag bezogen werden.