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BTGA-Tagebuch Nr. 40 Juni - September 2014 Kurzberichte aus der Geschäftsstelle des BTGA Verantwortlich für den Inhalt: Günther Mertz M.A.; Redaktion: Dipl.-Angl. Harald Talarczyk BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. Hinter Hoben 149, 53129 Bonn; Tel. 0228 94917-0; Fax -17; www.btga.de; [email protected] 1 Am 27. August trafen Vertreter der Allianz für Gebäude-Energie-Effi- zienz (geea) den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Kommissar für Energie Günther Oettinger zu einem Gespräch über die Perspektiven der EU-Energiepolitik im Gebäudebereich. In der Diskussion über den neu festzulegenden EU-Energie- und Klima- rahmen sprach sich Vizepräsident Oettinger für die verbindliche Ein- führung eines 30-prozentigen, EU-weiten Energieeffizienzzieles aus. Zudem befürwortete er die Einführung einer steuerlichen Förde- rung der energetischen Gebäudesanierung. Günther Oettinger sagte zu, den Dialog im Winter unter Einbeziehung des dann amtierenden Energiekommissars fortzusetzen. geea im Gespräch mit Günther Oettinger Klimaschutzziele in Frage gestellt Auf dem Bild v.l.n.r.: Karl-Sebastian Schulte (ZDH), Christian Stolte (dena), Günther Mertz (BTGA/FGK), Dr. Norbert Verweyen (RWE Effizi- enz), Stephan Kohler (dena), Marianne Tritz (GDI), EU-Vizepräsident Günter Oettinger, Manfred Greis (Viessmann/BDH), Peter Hohaus (e.on), Andreas Lücke (BDH), Mark Van Stiphout (EU-Kommission). Die Ergebnisse einer Prognos-Studie weisen aus, dass die „Klima- schutzziele 2020“ der Bundesregierung nur erreicht werden können, wenn zusätzliche und umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen eingeleitet werden. Die verschiedenen von BMUB und BMWi initiierten Anhörungen hat der BTGA zum Anlass genommen, auf die vorhandenen und bislang ungenutzten Potenziale zur CO 2 - Reduzierung im Bereich der TGA hinzuweisen. Diese liegen insbeson- dere bei Nichtwohngebäuden und können durch die Erweiterung der Inspektionspflicht von Klimaanlagen auch auf Lüftungsanlagen und die Einführung einer Inspektionspflicht für Heizungsanlagen aufge- zeigt werden. In verschiedenen Studien wurden Minderungspotenzi- ale insbesondere im Bereich von Lüftungs- und Heizungssystemen bereits nachgewiesen. Außerdem setzt sich der BTGA für die Verbes- serung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Contracting- Projekten und für die Einführung von Energiemanagementsystemen ein.

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BTGA-Tagebuch

Nr. 40 Juni - September 2014

Kurzberichte aus der Geschäftsstelle des BTGAVerantwortlich für den Inhalt: Günther Mertz M.A.; Redaktion: Dipl.-Angl. Harald Talarczyk

BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.Hinter Hoben 149, 53129 Bonn; Tel. 0228 94917-0; Fax -17; www.btga.de; [email protected]

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Am 27. August trafen Vertreter der Allianz für Gebäude-Energie-Effi-zienz (geea) den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Kommissar für Energie Günther Oettinger zu einem Gespräch über die Perspektiven der EU-Energiepolitik im Gebäudebereich. In der Diskussion über den neu festzulegenden EU-Energie- und Klima-rahmen sprach sich Vizepräsident Oettinger für die verbindliche Ein-führung eines 30-prozentigen, EU-weiten Energieeffizienzzieles aus. Zudem befürwortete er die Einführung einer steuerlichen Förde-rung der energetischen Gebäudesanierung. Günther Oettinger sagte zu, den Dialog im Winter unter Einbeziehung des dann amtierenden Energiekommissars fortzusetzen.

geea im Gespräch mit Günther Oettinger

Klimaschutzziele in Frage gestellt

Auf dem Bild v.l.n.r.: Karl-Sebastian Schulte (ZDH),

Christian Stolte (dena), Günther Mertz (BTGA/FGK),

Dr. Norbert Verweyen (RWE Effizi-enz), Stephan Kohler (dena),

Marianne Tritz (GDI), EU-Vizepräsident Günter Oettinger,

Manfred Greis (Viessmann/BDH), Peter Hohaus (e.on),

Andreas Lücke (BDH), Mark Van Stiphout (EU-Kommission).

Die Ergebnisse einer Prognos-Studie weisen aus, dass die „Klima-schutzziele 2020“ der Bundesregierung nur erreicht werden können, wenn zusätzliche und umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen eingeleitet werden. Die verschiedenen von BMUB und BMWi initiierten Anhörungen hat der BTGA zum Anlass genommen, auf die vorhandenen und bislang ungenutzten Potenziale zur CO2- Reduzierung im Bereich der TGA hinzuweisen. Diese liegen insbeson-dere bei Nichtwohngebäuden und können durch die Erweiterung der Inspektionspflicht von Klimaanlagen auch auf Lüftungs anlagen und die Einführung einer Inspektionspflicht für Heizungsanlagen aufge-zeigt werden. In verschiedenen Studien wurden Minderungspotenzi-ale insbesondere im Bereich von Lüftungs- und Heizungssystemen bereits nachgewiesen. Außerdem setzt sich der BTGA für die Verbes-serung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Contracting-Projekten und für die Einführung von Energiemanagementsystemen ein.

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Kurzberichte aus der Geschäftsstelle des BTGAVerantwortlich für den Inhalt: Günther Mertz M.A.; Redaktion: Dipl.-Angl. Harald Talarczyk

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BTGA-Immobilienforum in Vorbereitung

Unter dem Mandat der Europäischen Kommission hat das Nor-mungsgremium CEN TC 156 WG 23 in seiner vorerst letzten Sitzung in Lyon unter Mitwirkung des Technischen Referates des BTGA die Überarbeitung der Normung zur energetischen Inspektion von Kli-maanlagen abgeschlossen. Die beiden noch geltenden Normen EN 15239 „Inspektion von Lüftungsanlagen“ und EN 15240 „Inspek- tion von Klimaanlagen“ konnten in einem Papier, dem Entwurf zur neuen EN 15240, zusammengefasst werden. Dabei sind auch die Inhalte der DIN SPEC 15240, die das Vorgehen zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen in Deutschland beschreibt, berücksich-tigt worden. Mit der Herausgabe des Gründruckes des europäischen Normenentwurfs wird zum Oktober 2014, nach der Übersetzung des Textes in die deutsche Sprache, gerechnet. Die Einspruchsfrist zu dem Papier beträgt 6 Monate.

Europäische Norm zur Inspektion von

Klimaanlagen verabschiedet

Mehr als 10 Unternehmen der BTGA-Organisation werden sich auf dem BTGA-Immobilienforum während der ISH 2015 präsentieren (10. bis 14. März 2015, Frankfurt/Main). Die weitere Planung wurde am 15. September 2014 auf dem 2. Treffen des Arbeitskreises "BTGA-Immobilienforum" unter Leitung von Hermann Sperber abgestimmt. Erstmals wird die Veranstaltung in Halle 10 gemeinsam mit den Kooperationspartnern BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Na-turschutz, Bau und Reaktorsicherheit) und VDMA AMG (Fachver-band Automation + Management für Haus + Gebäude) organisiert. Dr. Peter Hug, Geschäftsführer VDMA AMG, präsentierte erste Vor-schläge für das geplante Vortragsprogramm. Die Messe Frankfurt stellte ihre aktuelle Planung für die Ausstellung und den Vortrags-bereich vor. Damit sind wichtige Grundlagen für einen erfolgreichen Verlauf der Veranstaltung gelegt.

Foto rechts: 2. Treffen des

Arbeitskreises „BTGA-Immobilien-forum“ bei der Messe Frankfurt

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In einem Gespräch mit Dr. Jürgen Stock, Leiter des Referates „Ge-bäudebezogenes Baurecht, Bauordnungsrecht“ im BMUB, konnten Prof. Rüdiger Detzer und Fritz Nüßle die Problemstellung bei der Nachweisführung zur Umsetzung der EnEV-Anforderungen deutlich machen. Ein Thema war die Anforderung transparenter, nachvoll-ziehbarer Energieausweise, mit denen auch bei Bestandsgebäuden die Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen einfach darzustellen sind. Außerdem wurde thematisiert, dass ökologisch und ökonomisch sinnvolle Nebenangebote im Rahmen von Ausschreibungsverfahren nicht durch bürokratische Anforderungen der EnEV verhindert wer-den sollten. Dr. Jürgen Stock sagte zu, praktikable Vorschläge des Verbandes zur Vereinfachung des EnEV-Nachweises zu unterstützen.

Kongress „Building in Progress“

Öffentliche Bauprojekte dauern in Deutschland oft viel länger und werden häufig um ein Vielfaches teurer als veranschlagt. Was sich hierzulande ändern müsste, damit Bauzeit und Baukosten nicht aus-ufern, erläutern Jürgen Lauber, Hans Kranz und Bernd Hanke in

ihrem Sachbuch „BauWesen/BauUnwesen“. Einen Hauptgrund für Fehlentwicklungen sehen die Autoren darin, dass Manipulationen im Rahmen von Bauprojekten verschleiert werden können („Schönrechnen von Baubudgets“). Die Autoren fordern eine integrale Betrachtung der Vollkosten vom Start eines Bauprojektes bis zum Abriss und vereinfachte Regelun-gen und Gesetze, damit Bauherren in Zukunft transparenter planen und Kosten sparen können. Das Buch ist für 49,90 Euro bestellbar unter www.bauunwesen.de.

Dem „BauUnwesen“ auf der Spur

Mit einem eigenen Informationsstand hat der BTGA den Kongress „Building in Progress“ am 24. und 25. Juni 2014 in Würzburg begleitet. Günther Mertz informierte die Kongressteilnehmer über die Rolle der Technischen Gebäudeausrüstung im Kontext der aktuellen politi-schen Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung brachte Entschei-der, Praktiker und Fachleute des Planens, Bauens und Betreibens zusammen. Thematisiert wurden unter anderem Herausforderun-gen und Lösungen rund um inte-grale Planung und BIM (Building Information Modeling).

Foto: Günther Mertz während seines Vortrags auf dem

Kongress des Bauverlags

Vereinfachung der EnEV

Foto: Bauverlag BV GmbH

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Am 13. Juni 2014 traten durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Ver-braucherrechterichtlinie zahlreiche bedeutende Änderungen in Kraft, die künftig bei Fernabsatzverträgen und vor allem bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, zu beachten sind. Das Gesetz enthält unter anderem Neuregelungen zum Widerrufsrecht und führt neue von Unternehmern gegenüber Verbrauchern zu beachtende Informationspflichten ein.

Neue Regeln für Vertragsabschlüsse

mit Verbrauchern

Die TGA-Repräsentanz Berlin veranstaltete am 15. September 2014 einen TGA-Pressestammtisch, in dessen Rahmen ein Besuch des Flughafens BER stattfand. Vor Ort konnten sich die Fachjournalis-ten und Verbandsvertreter über die großen Probleme und kleinen Fortschritte auf der Baustelle des zukünftigen Hauptstadtflugha-fens informieren. Zuvor begrüßten Andreas Lücke, Hauptgeschäfts-führer BDH, und Günther Mertz die Journalisten in der TGA- Repräsentanz im Haus der Bundespressekonferenz. Vorgestellt wurde dort das gemeinsam von BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband und BDH beschlossene Positionspapier „Energieeffiziente Gebäude und Technische Gebäudeausrüstung“. Darin formulieren die Verbän-de ihre gemeinsamen Kernforderungen an die Politik. Demnach müs-se die Bundesregierung engagierter als bisher dazu beitragen, die Energieeinsparpotenziale in Gebäuden auszuschöpfen. Hierzu gehö-re neben der Zusammenfassung von EnEV und EEWärmeG auch eine Förderung energetischer Sanierungen nach bundeseinheitlichen Standards. Gefordert werden auch verbesserte Rahmenbedingungen für das Energiespar-Contracting, mit dem der in vielen öffentlichen Gebäuden bestehende Sanierungsstau bewältigt werden könne. Das Positionspapier kann hier abgerufen werden: www.tga-repraesen-tanz.de. Aus Anlass der Pressetour berichtet SHK TV über die TGA-Repräsentanz: www.youtube.com/watch?v=Rll3H93ld1o.

TGA-Repräsentanz veranstaltet

TGA-Pressestammtisch

Foto rechts: TGA-Pressestammtisch

beim Besuch des BER

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat im Einver-nehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt, den Entwurf einer neuen Ausbildungsordnung zum „Anlagenmechaniker/zur An-lagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ zu erarbeiten. Die erste konstituierende Sitzung mit anschließender Arbeitssitzung fand am 9. und 10. Juli 2014 beim BIBB in Bonn statt. Für die Industrieseite nehmen aus dem Mitgliederkreis des BTGA Matthias Haas (HEAG Südhessische Energie AG) und Michael Henning (Erfurt Bildungszentrum gGmbH) als Sachverständige an dem Ver-fahren teil. Beide wurden als Sachverständige des Bundes benannt. Ziel der Fach- und Spitzenverbände ist es, dass der neugeordnete Ausbildungsberuf des Anlagenmechanikers SHK zum 1. August 2015 in Kraft tritt.

Sitzungsauftakt zur Neuordnung des

Berufsbildes „Anlagen-mechaniker/in SHK“

Bereits zum dritten Mal fand die Infoveranstaltung des BTGA zum Thema „Novellierung der TrinkwV“ in Frankfurt am Main statt. Der Einladung folgten rund 50 Fachleute. Die Gesamtzahl der Teilneh-mer liegt somit derzeit bei rund 270 Personen. Erstmalig wurde das Thema „Gefährdungsanalyse“ mit einem Einzelvortrag in die Veran-staltung integriert. Die „Gefährdungsanalyse“ muss bei Überschrei-tung des von der Trink-w a s s e r v e ro rd n u n g festgelegten techni-schen Maßnahmen-wertes für Legionellen durchgeführt werden. Eine weitere Veranstal-tung ist noch für das Kalenderjahr 2014 ge-plant.

BTGA-Infoveranstaltung zur TrinkwV bereits

zum dritten Mal in Frankfurt am Main

Am 29. Juli 2014 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft. Nach den Neuregelungen sind vertrag-liche Vereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten. Für Unternehmen bedeutet das die Notwendigkeit, ihre AGB, Einkauf- und Lieferbedingungen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den neuen Regelungen und Fristen zu überprüfen.

Neues Gesetz zur Bekämpfung von

Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Foto rechts: Teilnehmer an einer

Infoveranstaltung zur Trinkwasserverordnung

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Auf der diesjährigen Herbstsitzung des Fachbereiches Sanitär am 15. September 2014 in Goslar stand neben der aktuellen Normungs- und Richtlinienarbeit auch wieder das Thema BTGA-Regeln auf der Tagesordnung. So arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe an der Neu-fassung der BTGA-Regel 3.001 „Wartung heiztechnischer Anlagen – Richtzeiten für die Durchführung“ (Stand 1999), um diese dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. In einer ersten Arbeitsgrup-pensitzung am 27. August 2014 in Gross-Umstadt erfolgte eine erste Neustrukturierung des Papieres. Der entstandene Entwurf unterteilt die entsprechenden Wartungspositionen nach Wärmeerzeugung, -verteilung und –übergabe. Neu hinzugekommen sind Wärmeerzeu-ger wie Festbrennstoffkessel und Wärmepumpen. Erste Arbeitsergebnisse wurden auf der Fachbereichssitzung be-sprochen. Abgerundet wurde die Sitzung durch einen Fachvortrag von Dr. Thomas Gigowski (Geberit Mapress GmbH) zum Thema „UBA-Bewertungsgrundlage - Elastomere im Kontakt mit Trinkwasser“. Demnach wird diese Bewertungsgrundlage ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend, sodass nur noch Elastomere verwendet werden dürfen, deren Ausgangsstoffe in Teil 1 der Positivliste aufgeführt sind.

Sitzung des Fachbereichs Sanitär

Der Fachausschuss für Rechtsfragen des BTGA kam am 25. Septem-ber 2014 erstmalig im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin zusammen. Am Sitz der TGA-Repräsentanz erörterten die Mitglie-der des FAR unter anderem Fortentwicklungen der Teile A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die Auswirkungen jüngster Gesetze zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtli-nie und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie Änderungen in Bezug auf die Steuerschuld-nerschaft bei Bauleistungen.

Sitzung des Fachausschusses für

Rechtsfragen (FAR)