BUNDESGRENZSCHUTZ-VERBAND · BUNDESGRENZSCHUTZ-VERBAND e. V. Lieber Kamerad! BONN, den 19. J u1i...

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BUNDESGRENZSCHUTZ- VERBAND e. V.

Lieber Kamerad!

BON N, den 19. J u 1 i 1960Beethovenstraße 34Tel. 38590

Der Gesamtvorstand hat nach eingehender Erörterung in der Sitzungam 15. Juni beschlossen, ab 1. Oktober 1960 den Mitgliedsbeitrageinheitlich auf 2,- DM monatlich festzusetzen.

Dieser Beschluß war notwendig,

weil im Verband jedes Mitglied, gleichgültig ob General oderrenzjäger, dieselben Rechte hat und daher eine Staffelung

der Beiträge nach Dienstgraden nicht berechtigt erscheint,

weil die Beiträge seit der Gründung unserer Berufsorganisationim Jahre 1951 im wesentlichen unverändert geblieben sind.während alle Ausgaben des Verbandes für soziale Leistungen,Druckschriften und Geschäftsunkosten beträchtlich gestiegensind,

weil die auf dem letzten Verbandstag beschlossene großzügigeGewährung von Rechtsschutz sowie andere im Interesse der Mit­glieder geplanten Maßnahmen wie: Ausbau der Zeitschrift, Er­werb eines Erholungsheims und die kostenlose Belieferung derMitglieder mit den Nachträgen zu dem ..Beruflichen Ratgeber fürGrenzschutzbeamte" erhebliche Mehrausgaben verursachen,

weil bei der jetzigen Beitragsstaffelung der Durchschnitts-ei rag monatlich 1,60 DM beträgt und durch die Einführung

des Einheitsbeitrages von 2,- DM der Verband die nötigen Mehr­einnahmen erhalten wird, um den vielseitigen Anforderungen imInteresse der Mitglieder zu entsprechen,

weil durch die Einführung des Einheitsbeitrages viel Abrech­nungs- und Verwaltungsarbeit fortfällt, was eine wesentlicheErleichterung für die Untergliederungen des Verbandes bedeutet.

Ich hoffe daher. lieber Kamerad, daß Sie dem Beschluß des Gesamt­vorstandes, ab 1. Oktober 1960 den Mitgliedsbeitrag auf 2,- DMmonatlich festzusetzen, Verständnis entgegenbringen werden. FallsSie innerhalb von 4 Wochen keine schriftlichen Einwendungen erheben,darf ich Ihre Zustimmung voraussetzen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

gez. :

Vorsitzender des BGS-Verbandes e.V.

Jahrgang 10 Augusl1960

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Nr. 8

Die Sonderstufe der Grenzschutzbeamten

Die Sonderstufe der Grenzschutzfachschule wurde im Oktober1954 gegründet. Sie öffnet hervorragend befähigten Grenzschutz­beamten den Weg zur Offizierslaufbahn durch Ablegung derReifeprüfung. Die Zulassung zur Sonderstufe erfolgt auf Vor­schlag des Einheitsführers und nach Ablegung einer Zulassungs­prüfung beim Kommando der Grenzschutzschulen in Lübeck-St.Hubertus. Sie ist nicht an eine bestimmte schulische Vorbildunggebunden.

für

In der Zulassungsprüfung werdenBildungsfähigkeit und Bildungsstrebenfestgestellt, und der ehemalige Volks­schüler hat nicht nurgrundsätzllCh, son­dern auch praktisch die gleichen Chan­cen wie der ehemalige Mittelschülerund der Gymnasiast.

Durch dendrlElijiiihlrigenBesm:h der Sonderstufeerlangt der Offiziersbewerber die volleHochschulreife, mit der ihm jedes Hoch­schulstudium offenstehen würde. Es istjedoch nicht der Sinn der Sonderstufe,ihre Angehörigen auf das Studium derMedizin, der Jurisprudenz oder derTheologie vorzubereiten, sondern siezu befähigen, Grenzschutzoffiziere zuwerden.

"Das B i 1dun g s z i eIder Sonder­stufe ist, die Bewerber zu der Höhegeistiger und sittlicher Reife zu füh­ren, die sie befähigt, sich mit den gei­stigen und politischen Kräften der Ver­gangenheit und vor allem der Gegen­wart auseinanderzusetzen, und es ihnenermöglicht, ihre zukünftigen Führungs­aufgaben als Grenzschutzoffiziere zuerfüllen. Der Aufstieg zum Offiziers­beruf erschließt einen Lebenskreis, derein besonders hohes Bildungsniveauerfordert. Fundiertes und solides Sach­wissen soll dabei die Grundlage sein."(Lehrplan.)

Das Bewußtsein der letzten Ausrich­tung der Bildungsarbeit im Unterrichtauf das Ziel der Erfüllung von Füh­rungsaufgaben als Grenzschutzoffiziererfährt eine zusätzliche Festigung durchdas Zusammenwirken der Sonderstufemit der Offiziersschule.

Die Teilnehmer der Sonderstufehaben gegenüber dem Schüler der nor­malen höheren Schule den Vorteil,älter und reifer als die anderen Ober-

stufenschüler zu sein und auf Grundeigener Lebenserfahrung und der kla­ren Zielsetzung ihres Berufs den Stof­fen und Problemen des Unterrichts we­sentlich ernster und bewußter gegen­überzustehen.

Die menschliche Reife der Angehöri­gen der Sonderstufe gibt den Lehrerndie Möglichkeit, sowohl vorn literari­schen Kunstwerk und von der Ge­schichte als auch von den Naturwissen­schaften her universale Zusammen­hänge sichtbar zu machen und zu denletzten Fragen des Menschen nach demWesen des Lebens und dem Sinn derExistenz vorzudringen. Ohne. Gewis­sens- und Denkzwang zu üben, stelltder Unterricht besonders in den ethi­schen Fächern in einer Atmosphärewahrer geistiger Freiheit den Men­schen bewußt als ein geschichtlichesund religiöses Wesen dar und bemühtsich durch die Erschließung der We­senszüge des Christentums, der großenphilosophischen Systeme, und durchdie Darstellung der großen schöpfe­risdien Gestalten der Menschheit inGeschichte und Kunst den Männern derSonderstufe zu helfen, einen festenStandort im Ringen der Weltanschau­ungen und der politischen Systeme zugewinnen.

Die weise Beschränkung des Stoffesim Lehrplan und die Paarung einzelnerFächer, z, B. Geschichte/Staatsbürger­kunde und Erdkunde/Wirtschaftskunde,ermöglichen die Konzentration des Un­terrichts auf das wesentliche und dasschnelle Vorstoßen zum Kern derDinge. Nur 'derjenige kann verantwort­lich führen, Menschen und Erscheinun­gen beurteilen und werten, der einenStandpunkt besitzt und ein Ziel klarvor Augen sieht.

Die Sonderstufe bemüht sichin einer erfreulich konstruktiven Zu­sammenarbeit mit den Kommandopfar­rern beider Konfessionen um die Erzie­hung zu religiöser Toleranz als einemintegrierenden Wesenszug christlicherHumanität. Sie bekennt sich zu denIdeen und Idealen des Humanismus,wie er sich in Geschichte und Kunstoffenbart. Sie versteht nnter Bildungdie Lebensgestaltung aus dem Geisti­gen, das Streben nach und das Lebenaus der Wahrheit. Sie stellt die Erfül­lung der freiwillig übernommenenPflicht, den Dienst an der Gemein­schaft und die Treue gegenüber demStaat über die Ansprüche und 'Forde­rungen des Individuums. Sie erziehtihre Angehörigen zu einer aufrech­ten- klaren und mannhaften Haltungnach "oben" und zur Hilfsbereitschaftund Fürsorge für Schwache, Arme undUnterdrückte. Sie begreift Kamerad­schaft als das Zusammenhalten undZusammenstehen in der Erfüllung desvon Volk und Staat gestellten Auf­trags. Sie fordert Gehorsam gegenüberdem sittlichen wie dem geschriebenenGesetz, Wachsamkeit, Strenge undHärte geqen das Böse, auch in dereigenen Brust. Sie zeigt, daß Autorität,besonders gegenüber der skeptischenjungen Generation, auf vorbildlicherpersönlicher Haltung, auf fundiertemWissen und Können, auf einem festenreligiös- und weltanschaulichen Stand­punkt, auf einem klaren, sicheren Ur­teil, auf dem Willen zur Entscheidung,auf Mut und VerantwortungsfreUdeund auf einer unerschöpflichen Geduldund Güte gegenüber allen denen be­ruht, die guten Willens sind.

Unter solchen Gesichtspunkten ge­winnt die Beschäftiqung mit den Stof­fen und Problemen des Unterrichts inallen Fächern einen immer erkennbarenund gegenwärtigen tieferen Sinn, unddie diesen Offiziersanwärtern zu­erkannte "Reife" bedeutet die Fähig­keit, das Leben und den Dienst auch inden elementaren Erscheim;mgsformenvorn Geistigen her zu gestalten, vonder Wahrheit, von der Gerechtigkeitund von der Achtunq vor dem Men­schen als der Verkörperung eines über­materiellen Seins her zu durchdringen.

F. W. Eng e 1h a r d t

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Besoldungsgruppe A 5erhält eine ent­

hszulage, so daßnicht verringern.

, sondern die An­BGS verbrachten

t wi daseine D" taUer

auf den Zeitpunkt festgesetzt, zu demder Beamte in die Bundesfinanzver­waltung eingetreten ist, also mit derEntlassung aus dem BGS. Das bedeutet,daß ein BG öriger, der z. B.eine nstzei eim Bun-desg leis nachden örd stim-mungen beim oll vielleicht noch 10Jahre warten muß, r einmal zumSekretär befördert n. Diesist eine Härte, w BGS-Jahre beförd als verloreneJahre anzus er sollten sichdie veran llen des BGSeinschalte ersuchen, mit demBundesfinan erium zu r bes-seren Lösun commen: Aderen Seite re bei einer objektivenBetrachtung ie volle Anerkennungder BGS-Zeit eine Ungerechtigkeit fürdie Beamten des Grenzaufsichtsdien­stes, die bereits jahrelang diesenschweren und unregelmäßigen Dienstleisten. Um beiden Seiten gerecht zuwerden, wäre ein Komprorniß notwen-dig, der dara uslaufen könnte,das ADA der . GS-Beamtenauf de Beförderungzum Wa festzusetzen,weil zu t der GS-Be-amte erstmals i esoldungs-gruppe des mittl tes aufge-rückt ist.

Ich st habe auch schon einmalbezüglichen Vorstoß unter-

, er über das K-Süd, dieMünchen zum B finanzmini-

sterium führte. Mir teilt,daß der Herr Bundesfinan r essich vorbehält, zur gegebe eit dieim BGS abgeleisteten Die re an-zuerkennen.

Käme es beisp lsweise zu der ge-kennzeichneten L g, dann wäre dieBeförderung zum . i. BGS auch fürden späteren Zolldienst von entschei­dender Bedeutung. Bei guter Führungund entsprechenden Leistungen dürftesie für jeden Kameraden währendeiner sechs- bis htjährigen Dienst-zeit zu erreichen n:

Zusammenfasse öchte ich sagen:Der Zollqrenzd ist ein schöner

Beruf, es ist ei t, der den gan-zen Kerl de ine utePortion Id n istnicht [edei oft

egenen Grenzge ieten, aneiertagen, bei Tage und bei

Dienst zu tun. Vifer nur unterkommenmöchte, der sollte diesen Schritt zumZoll nicht unternehmen, denn er würdeihn sicher nur zu Enttäuschung und.Verbitterung führen und vielleicht ineiner lebenslangen Unzufriedenheitenden.

Wer aber die entsprechende Einstel­lung mitbringt der wird seinen Schrittsicher nicht b n. .

skar Reichelt

e Prüfunwas

, dieserSchulter zu nehmen. Bereits hier wudüber den Stoff unterrichtet, der bei demspäter folgenden Zollassistentenprü­fungslehrgang ausführlich behandeltwird. Danach beginnt die praktischeAusbildung, die in der Regel an einerAusbildungs-GASt erfolgt und 4-5Monate dauert.

Der nun folgende ZAss-Prüfungslehr­gang stellt hohe Anforderungen. DerStoff ist sehr umfangreich. Dennochsollte niemand vor dieser plötzlich aufihn einstürmenden Stoffülle kapitulie­ren. Bei entsprechendem Fleiß, plan­mäßiger Arbeitsweise und Konzentra­tion ist die Prüfung ohne Schwierig­keit zu bestehen.

Uber dieZoUschule

selbst ist folgendes zu sagen:Sie ist eine Lehranstalt, die von sach­

verständigen und erfahrenen Persön­lichkeiten geleitet wird und an derhervorragende Lehrkräfte den ehr­lichen Willen haben, jedem das not­wendige Wissen beizubringen. DasVerhältnis zwischen Lehrer undgangsteilnehmer ist ausgezeichnwenn letzterer eine saubere Einstel­lung und den guten Willen zum Lernenmitbringt. Zur Schulleitung und zu denLehrern kann man nur volles Ver­trauen haben.

Anschließend an diesen Lehrgangvon etwa 10 Wochen folgt die Zoll­assistentenprüfung, die eine Wochedauert. Die Prüfung gliedert sich ineine schriftliche (3 Arbeiten) und einemündliche Prüfung. An der mündlichenPrüfung muß jeder teilnehmen, auchder, der die schriftliche Prüfung erfolg­reich hinter sich gebmcht hat. Mit derdann folgenden Aushändigung der Ent­lassungsurkunde des BGS und der Er­nennungsurkunde zum Beamten aufProbe in der Bundesfinanzverwaltungist sozusagen die "Grundausbildung"beendet. Die Amtsbezeichnung lautet"Zollassistent zur Anstellung", diedann bei entsprechender Führung nacheiner zweijährigen Probezeit erfolgt.

Dies wäre also in großen Zügen das,was über die Ausbil szeit zu sagenist, bis zu deren Abs der Anwär-ter Grenzschutzbeam er leibt.

Ferner möchte ich es nicht versäu­men auf etwas hinzuweisen, was viel­leicht zu Bedenken Anlaß gebenkönnte. Es ist nicht di ldung,denn da tritt keine Ver terungein, auch nicht für den up wacht-meister. Der Besitzstand bleibt ge­wahrt. Wohl wird der Hauptwacht-

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Grenz­te ich heute

hmen und michan alle ameraden wenden, die dieAbsicht haben, im Rahmen der Berufs­förderung in den Dienst der B und e s ­finanzverwaltung (Zoll) über-zutret n großen Zügen möchte ichdas tliche einer solchen Uber-füln hildern, damit die Kamera-den itig wissen, was sie erwar-tet, rn sie diese Berufsrichtung ein-schIa wollen.

Der Dienst imrenzdienst

ist nicht Dies möchte ich gleichan den Anfang stellen. Er erfordert

um Beruf und ein gewisses Maßrzicht. Aber es ist ein schöner

Dienst für den, der etwas naturver-b ist. Schon der Einzeldienst er-f eine gewisse Umstellung, dade Beamte für jeden Schritt und fürjede Han allein die volle Ver-antwortun t. Während im Trup-

r Regel der Gruppen­rer, der Zug- undrer die Verantwor­

t sie im Einzeldienstbei jedem Beamten, was eine genaueKenntnis der Befugnisse und ein gro­ßes Wissen im Zoll- und Finanzwesenvoraussetzt. Gemäß § 56 BBG trägt derBeamte für die Rechtmäßigkeit seiner

ichen Handlungen die volle per-s e Verantwortung.

Die Ausbildungszeit für den Zoll-g dienst dauert 1 Jahr. Sie beginnt

einem Uberleitungslehrgang, an.ch eine Prüfung anschließt. Dieser

gang wird vom BGS durchgeführtu dient der Auffrischung des Wis­sens auf Gebieten, die bereits in derGS-Fachschule gelehrt wurden. Uber

Zweckmäßigkeit dieses Lehrgangses nichts zu sagen, jedoch könnteüber die Art seiner Durchführung

geteilter Meinung sein. Bitte, nehmtdiesen Lehrgang recht ernst, denn dieAnforderungen die hinsichtlich Sach­kenntnis und FaChwissen in der Bundes­finanzverwaltung gestellt werden, sindsehr hoch.

Nach diesem Lehrgang erfolgt dieAbordnung zu einem Einführungslehr­gang an einer Zollschule, der in derRegel an der Zollschule Bad Ganders­heim stattfindet. Schwerpunkte in die­sem Lehrgang sind: Zollgrenzdienst­lehre, Zollrecht, Beamtenrecht, Staats­kunde, Sport. Bei GS-Beamten wird1 ei ein gewisses Wissen in derSt bürgerkunde und im Beamten-re ausgesetzt und in der Stunden-v g berücksichtigt. Auch beimWaffenunterricht ist dies der Fall.

denz in der Lohn- und Preisentwicklung weiter fortge­setzt.

Die allgemeine Aufwärtsentwicklung in der Wirt­schaft scheint sich seit Anfang 1960 sogar noch schnel­ler fortzusetzen als im Vorjahre. Dies ergibt sich ausden Steigerungen der Steuereinnahmen, die in den ein­zelnen Monaten dieses Jahres erheblich höher liegenals in den Vergleichsmonaten 1959. Die Gewinnaus­schüttungen, wie sie in den Dividenden der Aktienge­sellschaften zum Ausdruck kommen, sind ebenfallsdurchweg höher als im Vorjahr, und die hohen Inve­stitionen in fast allen Industriezweigen lassen weitereUmsatzsteigerungen und damit auch höhere Steuerein­nahmen des Staates erwarten. Die von der Bundesbankangeordneten Kreditbeschränkungen haben sich kaumals wirksame Bremse der Entwicklung zur "überhitz­ten" Konjunktur erwiesen, der höchstens durch denMangel an Arbeitskräften gewisse Grenzen gesetzt zusein scheinen.

Der Beamte steht durch seinen Beruf außerhalb deswirtschaftlichen Geschehens, er bezieht sein Gehalt ausder Staatskasse und ist zu uneigennützigem Dienst fürdie Gemeinschaft verpflichtet. Im Gegensatz zu der ge­werkschaftlichen Auffassung lehnen wir daher einewirtschaftliche Betrachtungsweise für das Gebiet der Be­amtenbesoldung ab. Die Beamtenbezüge bilden eineUnterhaltsrente, die nach Aufgaben und Verantwortungdes Amtes, das der einzelne Beamte wahrzunehmen hat,gestaffelt ist. Wir weisen daher auf die sprunghafteAufWärtsentwicklung in der Wirtschaft nur hin, um zuzeigen, daß sich hieraus für den Staat die besondere Ver­pflichtung ergibt, das Besoldungsniveau zu heben. Ne­ben den Bemühungen um die Anpassung der Beamten­bezüge an die Entwicklung des Einkommensniveausdarf man aber nicht vergessen, daß es der Eigenart desBeamtentums in besonderem Maße entsprechen würde,wenn man durch Ver be s s er u n gen der S teI­I e n p I ä n e auch Verbesserungen des Einkommens er­reichen könnte.

Der letztere Weg würde dem VOll uns stets vertrete­nen Leistungsprinzip entsprechen. Insofern hat die Aus­einandersetzung in Mainz etwas Gutes gehabt. In denVerwaltungen der Länder und Gemeinden sind in denletzten Jahren zahlreiche Stellenhebungen erfolgt,woraus sich erhebliche Einkommenssteigerungen undbessere Beförderungsmöglichkeiten ergeben haben. Inder Bundesverwaltung war man in den letzten Jahrenmit Stellenhebungen sehr zurückhaltend.

Für den BGS erkennen wir gerne an, daß 1954/55 eineWelle von Planstellenhebungen eintrat, der dann aberin den folgenden Jahren nur noch wenige Verbesserun­gen gefolgt sind. Eine durch entsprechende Stellen­hebungen bewirkte Verbesserung der Beförderungs­chancen würde sicherlich auch die Anziehungskraft desöffentlichen Dienstes für die jungen Menschen verstärken.

Anpassung der BeamtenbezügeVerbesserung der Stellenpläne

Außergewöhnlich war die Auseinan etzung überdie Beamtenbesoldung, die zwischen de undesfinanz-minister Dr. ETZEL und dem Vorsitze n des Deut-schen Beamtenbundes KRAUSE Mitte Juni auf der Ta­gung des Bundes Deutscher Zollbeamten in Mainz statt­fand.

Auf beiden Seiten fielen harte Worte. Krause warfder Bundesregierung vor, daß sie bei der letzten Be­soldungsregelung ka m die seit 1957 eingetretene Er-höhung der Leben skosten berücksichtigt habe

die dringen twendige Anpassung der Be-an die allgemeine Einkommensentwick­t gelassen wurde.

wiegt aber wohl der andere Vorwurf desen, wonach die Bundesregierung keinelitik treibe, die als Bestandteil derin einer wirklichen Fürsorge für die

Beamten zeigen müsse. Die Beamtenpolitik dürfe sichnicht darin erschöpfen, daß man die reChtlichen Grund­lagen des Beamtentums schafft und gelegentlich auf An­trag der Verbände, aber niemals aus eigenem Antrieb,die Beamtenbezüge mit "Mühe und Not" der Preisent­wicklung anpasse. Hierin sei aber nur das äußere Zei­chen des Fehlens einer Beamtenpolitik zu sehen, dieleider nicht als primäre und besondere Aufgabe derStaatspolitik gesehen werde. Die Organisationen derberufsbewußten Beamten werden hierdurch in das Heerder Interessenverbände eingereiht, worunter wieder diespezifische teIlung des Beamten zum Staat leidenmüsse und ellierungstendenzen begünstigt würden.

In seiner Antwort ging Finanzminister Dr. Etzel lei­der nicht auf die Grundsatzfrage des Fehlens einer rich­tungweisenden Beamtenpolitik ein, meinte aber, daßsich seit 1950 die Beamtengehälter um 100 Prozent ver­bessert hätten. Selbst wenn man berücksichtige, daß dieKaufkraft der DM sich infolge der gestiegenen Preiseseit 1950 um 23 Prozent verringert habe, so hätte sichtrotzdem die Kaufkraft der Beamtengehälter noch ummehr als 60 Prozent erhöht. Durch die letzte Besol­dungsaufbesserung, die praktisch 7 bis 12 Prozent be­tragen habe, seien nidit nur die Preissteigerungen aus­geglichen worden, sondern die Beamtenschaft habe da­mit auch einen gewissen Anteil an der allgemeinenAUfwärtsentwiddung des Volkseinkommens erhalten.

Hierzu ist zu sagen, daß der Ausgangspunkt des Bun­desfinanzministers, nämlich die Besoldung des Jahres1950, für die Beamten sehr ungünstig gewählt ist. ZweiJahre vorher war die Währungsreform und es wurdendamals, abgesehen von einer kleinen Korrektur, NOCHDIE AUSSERGEWOHNLICHEN NIEDRIGEN Gehälteraus der Zeit vor 1945 gezahlt. Die Arbeiterlöhne habensich seit 1950 in vielen Wirtschaftszweigen mehr alsverdoppelt, und inzwischen hat sich die steigende Ten-

170 ausl.ändischeOffizie1J'e an dC1J'

ZonengrenzeDie Offiziere nahmen als Gäste

des Grenzschutzkommandos Mittean einer Besichtigung des "Eiser­nen Vorhangs" bei Asbach, Wahl­hausen und Werralinden teil. Siegehörten zu 16 zum Teil außer­europäischen Nationen, darunterArgentinien und Israel. Die auslän­dischen Offiziere, die an Lehrgän­gen der Kriegsakademie in Paristeilnehmen, waren sehr beeindrucktvon der Tragik der deutschen Spal­tung.

~ Von Manfred Michler

Der boshaft-geistreiche PhilosophLichtenberg bemerkte einmal: ,Eine

seltsamere Ware als Bücher gibt eswohl schwerlich in der Welt" und einandermal: "Wer zwei Hosen hat, ver­kaufe eine und schaffe sich dafür einBuch an." Da er von vielen Leuten, diemit Büchern zu tun haben, nicht allzu­viel hielt, hat er sicher nicht die Schmö­ker gemeint, die als Gespenster in somancher Stube stehen. Er hat an jenegedacht, die zu den Dingen gehören,die uns ein Leben lang begleiten unddie unser Leben erst vertiefen. Ichdenke nicht nur an die Begleiter inschweren Stunden, wie an die Bibel,die das meistgelesene Buch der Weltist. Nicht nur an die Bücher, die derFrontsoldat mit sich schleppte, umKraft und Lebensmut aus ihnen zuschöpfen. Ich denke gerade auch an jeneWerke echten Humors, die so manchegebrochene Seele wieder aufzurichtenvermögen.

Wie oft kann man den Satz hören,daß Bücher zu teuer seien. Wagt

man schüchtern einzuwerfen, daß dieVerteuerung beim Buch doch nicht sogroß wie bei anderen Dingen sei, dannhat man wieder andere Ausreden zurHand. Leider kann man sich das Bücher­lesen leichter abgewöhnen als dasRauchen. Zugegeben, daß uns alles zurSparsamkeit zwingt, aber müssen wirdamit gerade bei den Büchern begin­nen'? Abgesehen davon, daß es heuteschon für 1,90 bis 2,20 DM bei Rowohlt,Fischer, Goldmann oder Ullstein u. a.sehr gute, klassische und moderne Bü­cher gibt, werfen wir doch das Geldfür so manchen Schund zum Fensterraus. Kaufe dir an Stelle von dreioder vier Romanheftchen ein gutesBuch, und du hast mehr davonl

Nach den Untersuchungen lesen dieMenschen in ihrer Freizeit am lieb­

sten Bücher. Wenn dem wirklich sowäre, hätten die in einer deutschenGroßstadt lebenden Dichter nicht einenEsel spazierengehen lassen müssen,dem ein Schild umgehängt war mit derAufschrift: "Ich bin ein Esel und lesekeine Bücher." Die rechten Buchlieb­haber sind wirklich selten geworden,von den echten Bücherlesern ganz zuschweigen.

würden uns freuen, wennnicht nur Geschmack am Bü­

cherlesen, sondern auch am Büchersam-meln gefunden hast. Willst du inebesonders wertvolle kleine ereizulegen, dann laß dich durch ermannHesses Schrift "Eine Bibliothek derWeltliteratur" (Reclam) beraten. Wirsollten die Liebe zum wertvollen Buchdurch nichts verdrängen lassen. Wirbleiben daheim, und unserer Phantasiewerden Flügel angetan, wir erleben sounendlich viel •.. durch das Buch. EinBündel Papier und welche Weltl

zu

vielleicht, warum alle Anstrengungenunternommen werden müssen, damitdie Menschen im Westen und erst rechtdie Menschen, die unsere Welt vertei­digen sollen, nicht verkümmern. Drü­ben tritt an die Stelle Gottes die kom­munistische Gesellschaft. Lenin hat ver­kündet: "Der Materialist wirft Gottmitsamt dem ihn verteidigenden Philo­sophenpack in die Mistgrube. u Wiraber haben in der Achtung der Gegen­ständlichkeit der Welt und der natür­lichen Ordnung des menschlichen Le­bens, in dieser Verkündigung des Na­turrechts, die Freiheit und Würde desMenschen zu verteidigen.

Mancher glaubt an seine Ideale, aberer vergißt dabei, daß Ideale Sche­

men bleiben, wenn man nicht bereitist, sie an der Wirklichkeit zu erpro­ben. Und diese Wirklichkeit ist das Le­ben. Um es meistern zu können, be­darf man eines Kraftreservoirs. Einesdavon ist die Freizeit. Sie ist sinnlosvertan, wenn es mit dir soweit gekom­men ist, daß es dir gleichgültig ist, inwelcher Kneipe du dein Bier hinunter­schüttest und mit wem du zusammen­sitzest. Es ist durchaus verständlich,wenn du mal völlig abschalten und"ausgehen" möchtest. Aber darüberdarfst du nie verqessen, daß es ebensonotwendiq ist, daß du nicht allzu sel­ten in dich gehst und dich selbst för­derst.

Dazu verhilft dir ein gutes Buch. Fin-dest du es nicht traurig, daß in der

Bundesrepublik nach einer Umfrage30 v. H. der Einwohner nicht ein ein­ziges Buch besitzen'? Und das in einemVolke, das einmal als das Volk derDichter und Denker gerühmt wurde.Ich möchte eine Begebenheit aus mei­ner Kindheit erzählen. Meine Mutterunterhielt sich bei einem Kaffeekränz­chen über Bücher. Wir hatten nämlicheinen ganz großen Schrank, in dem nurBücher standen. Leider war er ver­schlossen, und ich durfte mir nie einBuch herausnehmen. Mutter las sehrviel, und so wurde sie immer nach denneuesten Erscheinungen gefragt. Dasaate Tante Frieda einmal: "MeineLiebe - das war meine Mutter -, dumachst mir zuviel Tamtam um die Bü­cher. Ist das nicht altmodisch'? Ich binzufrieden, wenn ich etwas habe, wasmir fürs Wochenende reicht. Weißt du,ich verdanke meine alückliche Ehe vorallem zwei Büchern." Mutter fragte:"Welchen denn?" Tante Frieda antwor­tete: "Dem Kochbuch, das du mir ge­schenkt hast, und dem Scheckbuch mei­nes Mannes." Ich wurde also schon sehrfrüh mit Büchern bekannt. Aber ich willhier nicht von Koch- und erst recht nichtvon Scheckbüchern reden, sondern vonjenen Büchern, die es in der heutigenForm erst seit Erfindung der Buchdruk­kerkunst im 15. Jahrhundert gibt.

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Wir haben uns bisher mit der Not-wendigkeit, sich selbst zu verste­

hen und zu bilden, die freie Zeit selbstzu gestalten und mit der Betreuung alseinem Mittel der Heranführung an Ge­biete, die dem Interessenten unbe­kannt oder gleichgültig waren, befaßt.Wir unterscheiden zwischen Selbstbe­schäftigung und Betreuung, ferner zwi­schen dem "Steckenpferd" und demHobby. Während das "Steckenpferd"einen mehr spielerischen Zug hat, hatdas Hobby fast den Charakter einerArbeit nach der Arbeit angenommen.Uber die Hobby gibt es bereits eineeigene, umfangreiche Literatur, die sichmit Tätigkeiten befaßt, die andereMenschen als Beruf ausüben. Hobbybedeutet im Englischen auch Pferd.Und ein Pferd ist eben etwas anderesals ein Steckenpferd, das nur in derPhantasie zum Pferd wird. Ohne daßes ihnen bewußt ist, dient das Hobbyvielen Menschen als Ausgleich dafür,daß sie in ihrer Berufsausübung keineBefriediqung finden. Das Hobby trägtalso nicht so sehr wie das Steckenpferdzur Entspannung bei.

aber müssen nach Mitteln su­die uns helfen, unser Privat­

leben selbständig zu entwickeln. Ob­wohl es heute mehr Freizeit denn jegibt, haben wir weniger denn je dieFähigkeit, unsere Freizeit sinnvollselbst zu gestalten. Feierabend bedeu­tete ehedem "Vorabend des Festes".Warum empfinden wir ihn heute nichtmehr so? Weil wir die Arbeit, den Be­ruf, "erleiden" ,das heißt, 'als etwas Pas­sives hinnehmen und deshalb auch inder Freizeit passiv sind. Nur wenn wirim Beruf, im Dienst, aktiv sind, wer­den wir auch in der Freizeit keine pas­siven Verbraucher sein und nur zu demgreifen, was uns "geboten" wird. Einesinnvolle Gestaltung der Arbeit, desBerufes, des Dienstes führt am bestenauch zu einer sinnvollen Verwendungder Freizeit.

E" kann nicht eindringlich genug be-tont werden, daß es ein großes An­

lieqen bleiben muß, der Verkümmerungdes Menschen - einer der größten Ge­fahren unserer Zeit - entqeqenzuwir­ken. Diese Dinge, die auch an das in­nere Gefüge unserer Truppe rühren,können aar nicht ernst cenuc genom­men werden. Weil das Schwerqewichtder kommunistischen Ideologie imhistorischen Materialismus liegt, dasheißt in der Lehre, daß die menschlich­qeschichtliche Welt eindeutig von ihrermateriellen Grundlage bestimmt sei,müßte uns aufqehen, welchen Wert wirdem Menschlichen und Seelischen bei­zumessen haben. \Aler weiß, wie sehrdie Menschen drüben im materialisti­schen Sinne erzogen werden, der ahnt

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Die Voraussetzungeneiner polizeilichen Vedügung:

a) Sie muß von einem örtlich und sach­Iidi zuständigen Beamten erlassen-sein.

:b;) Sie muß der Beseitigung einer Stö­rung der öffentlichen Sicherheit undOrdnung oder der Abwehr einer imeinzelnen Falle bevorstehendenGefahr für die öffentliche Sicherheitund Ordnung dienen.

.c) Sie muß in ihrem Inhalt ein be­stimmtes Handeln verlangen.

d) Es dürfen nur wirklich notwendigeMaßnahmen gefordert werden.

,e) Die Maßnahmen müssen zweck­maßig sein.

f) Sie dürfen nicht dem Zweck dienen,der Polizei die Arbeit zu erleich­tern.

Die Bedingungen zu b) bis f) sind er­füllt, Wie steht es aber mit der Be­dingung zu a)?

Uber die örtliche Zuständigkeit be­.steht kein Zweifel. Die sachliche Zu­ständigkeit· ist immer dann gegeben,wenn eine Tat eine die Sicherheit derGrenzen gefährdende Störung deröffentlichen Ordnung darstellt. Manwird das vorliegende Geschehen nichtals solche Störung ansehen können,genau so weniq, wie man etwa einenDiebstahl oder ein Sittlichkeltsdeliktnicht von vornherei als Grenzstörungbetrachten kann, nur weil sie zufälligin Grenznähe geschehen sind, ihremganzen Charakter nach aber eben sogut an jedem anderen Ort der Bundes­republik begangen sein könnten. Esmüssen doch wohl besondere Tat­bestände hinzukommen, um die sach­liche Zuständigkeit gem. § 2 BGS-Ge­setz zu rechtfertigen, wie etwa: Aus­nutzung der Grenzverhältnisse beider Tat,

des neuen Wagens. Daß der Auto-. besitzer eine wichtige Verabredungnicht pünktlich einhalten kann, ist keinGrund der Ablehnung etwa "wegenVerletzung anderer wichtiger Pflich­ten". Das Gesetz sieht übrigens nicht

. vor, daß Strafbarkeit erst eintritt, wenndie Hilfeleistung nach Aufforderungdes Polizeibeamten verweigert wird.Bei Unglücksfällen, gemeiner Not, undGefahr ist jeder von sich aus in zumut­baren Grenzen zur Hilfeleistung ver­pflichtet.

Ob der Grenzjäger bei einer Weige­rung unmittelbaren Zwang gern. derDuZ hätte anwenden können, hängtdavon ab, ob er sachlich und örtlichzuständig ist. Dann handelt es sichnämlich bei der Aufforderung um einepolizeiliche Verfügung, die wegen derNotwendigkeit der sofortigen Ausfüh­rung notfalls mit den Mitteln des Un­mittelbaren Zwanges durchgesetztwerden kann. Unter einer polizeilichenVerfügung versteht man einen Polizei­befehl, der in einem bestimmten Fallean eine bestimmte Person gerichtetist und ein Handeln oder Unterlassenerfordert. Im Gegensatz hierzu steht

.die Polizeiverordnung, die schriftlich

.erlasssn, öffentlich bekannt gemachtwird und Gebote oder Verbote für.einen unbestimmten Personenkreis undfür eine unbestimmte Anzahl von Fäl­len enthält.

weis auf die gesetzliche Verpflichtunglädt er den Verletzten ein. A selbstnimmt ebenfalls Platz, um im nächstenOrt den Polizeiposten von dem Uber­fall zu benachrichtigen.

In der nunmehr einsetzenden Such-·aktion, an der sich auf Bitten der ört-.lich zuständigen Polizeibehörde auch.Einheiten einer in der Nähe statio­nierten BGS-Abteilung beteiligen, wird,von Wm. Bund Grenzjäger C an einemHeuhafen lagernd ein Mann aufgestö­bert, auf den die an alle Beamten aus-.gegebene Personenbeschreibung zu.passen scheint. Er weist sich ordnunqs-.mäßig als der im nächsten Ort wohn­hafte Maurer X aus. Eine Durchsuchungseiner Person, die er freiwillig anbietet..verläuft ergebnislos. Als Wm. B noch,überlegt, ob er unter diesen Umstän­den die Berechtigung zu einer Fest­nahme habe, findet C beim Absuchendes Heuhaufens eine Pistole, die eraufhebt und B Übergibt, der sie in seineTasche steckt, nicht ohne vorher X zubefragen, ob die Pistole von ihm weg­geworfen sei. Als X leugnet, schlägt Bihm mehrfach ins Gesicht, Dann er­klärt er ihn für vorläufig festgenom­men.

Die späteren Ermittlungen ergeben,daß X der Täter ist.

den Staatsbürgers steht höher als dieVerfolgung des Verbrechers. Gj. Ahandelt also polizeimäßig zweckmäßig,wenn er seine Tätigkeit zuerst demOpfer des Straftäters zuwendet. Daßer in einer derartigen Situation rich­tigerweise seinen Beobachtungspostenaufgibt und sich dem Hilfesuchendenzuwendet, sei nur am Rande vermerkt.

Der Autofahrer ist verpflichtet, demAnsinnen des Grenzjägers, den Ver­wundeten zum Arzt zu bringen, Folgezu leisten. Was jeder anständig emp­findende Mensch von sich aus tunwürde, hat der Gesetzgeber als Pflichtverankert und im § 330 c StGB fest­gelegt, daß sich eines Vergehens straf­bar macht, wer bei Unglücksfällen, ge­meiner Gefahr oder Not nicht Hilfeleistet, obwohl dies erforderlich undden Umständen nach zuzumuten ist,insbesondere ohne erhebliche eigeneGefahr oder Verletzung anderer wich­tiger Pflichten. Die Verletzung desUberfallenen ist ein solcher Unglücks­fall. Hierunter fällt jedes plötzliche Er­eignis, durch das Personen oder Sachenin erheblichem Umfang gefährdet wer­den. Die Hilfeleistung ist nicht nurwegen der Schwere der Verletzungerforderlich, sondern auch deshalb,weil der Grenzjäger keine andereMöglichkeit der Hilfeleistung hat. DerTransport ist auch zumutbar, weil dieRettung eines Menschenlebens höhersteht als die mögliche Verschrnutzung

Bei dem Überfall handelt es sichoffensichtlich um ein Verbrechen, wo­bei dahingestellt sein mag, ob es sichum einen vollendeten Raub oderTötungs- bzw. Mordversuch handelt.In Verfolg der Verpflichtung jedesPolizeibeamten, gem. § 163 StPO straf­bare Handlungen zu erforschen undalle keinen Aufschub gestattenden An­ordnungen zu treffen, um die Ver­dunkelung einer Sache zu verhüten,liegt der Gedanke nahe, dem flüchtigenTäter nachzusetzen, sein Entkommenzu verhindern und ihn festzunehmen.Die Strafverfolgung ist jedoch nur eineSeite polizeilicher Tätigkeit. Die ur­eigenste polizeiliche Aufgabe ist imehem. § 14 PVG und den neuerenPolizeigesetzen der Länder dahin fest­gelegt, daß von der Allgemeinheit oderdem Einzelnen Gefahren abgewehrtwerden durch die die öffentliche Ord­nung und Sicherheit bedroht wird.Diese Aufgabe hat Vorrang vor jederanderen Tätigkeit. Im vorliegendenBeispiel liegt eine Störung der öffent­lichen Sicherheit dadurch vor, daßdurch die Begehung einer strafbarenHandlung eine Person in Lebens­gefahr geraten ist. Diese Lebensgefahrzu beseitigen ist vordringlichste Poli­zeiaufgabe, in jedem Fall vordring­licher, als die Verfolgung' des Täters.Daran darf auch die Tatsache nichtsändern, daß möglicherweise der Täterentkommt. Das Leben des zu schützen-

Aufgabe:

Grenzjäger A, während einer Strei­fenfahrt für längere Zeit auf einerHöhenkuppe ca. 500 m von der Zonen­grenze entfernt zur Beobachtung ein­gesetzt, hört plötzlich aus der derGrenzzone ab gewandten Seite lauteHilferufe einer männlichen Person,denen kurz darauf ein Schuß folgt. A,der auf die Hilferufe hin sofort seinenBeobachtungsstand verlassen hat, siehtgerade noch, wie ein mit langer Hoseund grauem Wollpullover bekleideterMann von mittlerer Größe sich übereine am Boden liegende Person beugt,offenlichtlich ihr etwas fortnimmt unddann in ein unübersichtliches Geländeübergeht. Vor die Entscheidung ge­stellt, dem Flüchtigen nachzusetzenoder sich der am Boden liegenden undoffensichtlich verletzten Person zuzu­wenden, entschließt sich A für dasLetztere. Dabei stellt er fest, daß derUberfallene infolge einer Schußver­letzung in der Brustgegend stark blu­tet. Während er erste Hilfe leistet,nähert sich ein Personenwagen. AlsA den Fahrer auffordert, den Verletz­ten zum nächsten ca. 10 km entferntenArzt zu fahren, weigert sich dieser zu­nächst mit dem Hinweis, daß sein neuerWagen verschmutzt würde und er einewichtige geschäftliche Verabredungeinhalten müsse. Erst nach dem Hin-

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auf sich alldiVderBundEinzeldenen des ruppend'schieden, Diezialgebiet grendienstes, das z igdann beginnen sollte, sobazeit in der Truppe zu Endes diee dienstlichen Erfgendwie zulass sollte daherDienst im en Truhörigen ndurwerden, was auch den früherungen auf dem Gebiet derZivilversor ehlizei ents irdekrafttretenpol amtTr ngDienstzelt zuaussetzungBeamte aufHälfte es 1Verstärumtigrungkönnte man berechtigten Anfor­derungen entsprechen, Der GS-Beamteals ungskraft hat nach t Jah-ren PKD nötige Berufs-und ebense hrung, Reife und Um­sicht. Der dienst im BPKD würdesich harmomsch a Truppendienstanschließen und zwischendurchgeleistet werden, was wegen der ver­schiedenartigen Anfor'derungen im Ein­zel- und im Truppendienst leicht zuSchwierigkeiten führen kann, derDienstvorgesetzte in der Tru annsich dann icht auf diese ungeinstellen.

25:24 Tore16:16 Tore25:26 Tore

Nordrhein-Westfalen entscheiden, welchezwei Mannschaften der Gruppe I an denZwischenrundenspielen teilnehmen würden.Genügte für die Mannschaft von Nordrhein­Westfalen bereits ein Unentschieden, sowar für die BGS-Vertretung unbedingt einSieg, und zwar mit einer Tordifferenz vonmindestens vier Toren, erforderlich, in die­sem Falle wären wir Gruppenzweiter undbei einer Tordifferenz von fünf Toren so­gar noch Gruppensieger geworden, währendNordrhein-Westfalen nur noch um denfünften und sechsten Platz gegen den Grup­pendritten der Gruppe II gespielt hätte.

Als wir eine halbe Stunde vor Spiel­beginn in Grömitz/Ostsee eintrafen, pras­selte ein Gewitterregen hernieder, der denlehmigen Untergrund des sonst hervor­ragenden Stadions in eine Rutschbahn ver­wandelte. Uberraschend fand sich unsereMannschaft mit den widrigen Bodenver­hältnissen gut ab und diktierte von derersten Spielminute an das Spielgeschehen.Bei ständiger Führung unserer Mannschaftging es mit 7:4 in die Pause, ein energischerZwischenspurt in der zweiten Hälfte derSpielzeit erweiterte unseren Vorsprung auf8:4, bis es dem Gegner gelang, durch einigeAnschlußtreffer das Endergebnis von 10:7herzustellen. Tro .eges mußte unsereMannschaft bei chheit aller Mann-schaften der Gru ausscheiden, weil imentscheidenden Spiel ein Tor zu weniggeschossen wurde. Daß dieser Sieg nocheine besondere Bedeutung durch die nunfolgenden Uberraschungen in der Zwischen­und Endrunde bekommen würde, ahnte zu­nächst wohl niemand. Neben der gutenkämpferischen Gesamtleistung der ganzenMannschaft in diesem für uns bedeutsam­sten Endrundenspiel soll an dieser Stellenicht unerwähnt bleiben, daß Torwart Pau­stian durch gute Leistungen, MittelläuferMüller durch aufmerksame Deckungsarbeitund Linksaußen Lange durch seine placier­ten Torwürfe maßgeblichen Anteil am Er­folg unserer Mannschaft hatten.

Das letzte Spiel bestritt die BGS-Mann­schaft am 4. Spieltag im Kampf um den5. und 6. Platz gegen die Mannschaft desSaarlandes, durch einen Sieg von 14:11Toren konnte sich unsere Mannschaft ab­schließend den 5. Platz erkämpfen.Tabellenstand Gruppe I:1. Berlin 2:2 Pkt.2. Nordrhein-Westf 2:2 Pkt.3. BGS 2:2 Pkt.Gruppe II:1. Niedersachsen 4:0 Pkt. 35:24 Tore2. Hamburg 2:2 Pkt. 25:18 Tore3. Saarland 0:4 Pkt. 22:40 Tore

In der Zwischenrunde gab es jetzt einigefaustdicke Uberraschungen; denn unsereGegner aus der Gruppe I besiegten dieMannschaften der Gruppe II und stießensomit in das Endspiel vor.

Berlin schlug Hamburg 11:10Nordrhein-Westfalen schlug Niedersach­

sen 11:8Im Spiel um den 3. und 4. Platz gewann

Hamburg gegen Niedersachsen 14:8 und imEndspiel um die Deutsche Polizeimeister­schaft 1960 schlug Nordrhein-Westfalen dieMannschaft von Berlin mit 8:1 Toren.Endstand.1. Deutscher Polizeimeister 1960 im Hand-

ball: No r d r h ein Wes t f ale n2. Berlin3. Hamburg4. Niedersachsen5. Bundesgrenzschutz6. Saarland

Erfolgreichste Torschützen:Otto Maychrczak - Hamburg 24 ToreManfred Peters - Niedersachsen - 21 T.Wolfgang Lange - Bundesgrenzschutz -

19 ToreNach den vorstehenden Ergebnissen muß

der 5. Platz unserer BGS-Mannschaft alsein guter Erfolg angesehen werden. DieLeistungen unserer Mannschaft erhaltendarüber hinaus noch eine besondere Be­deutung dadurch, daß der spätere DeutschePolizeimeister Nordrhein-Westfalen durchuns die einzige Niederlage der Endrunden­spiele hinnehmen mußte.

1zweiten Halbzeit herausgespielt wurde.Nach dem zweiten Spieltag stand Nieder­sachsen somit als erster Endrundenteilneh­mer fest, während Baden-Württembergdurch seine beiden Niederlagen praktischschon ausgeschieden war. Die Entschei­dung über den zweiten Endrundenteilneh­mer mußte daher im Kampf zwischen demBGS und Schleswig-Holstein fallen weilbeide Mannschaften mit 2:2 punktgleichwaren, dem Sieger winkte die Teilnahmean der Endrunde in Eutin, der Unterlegenewar ausgeschieden. '

Der dritte Spieltag begann mit dem er­warteten klaren Sieg von Niedersachsenüber Baden-Württemberg mit 26:10 Torender auch in dieser Höhe voll verdient war'Das Spiel der Niedersachsen war in kondi:tioneller, technischer und taktischer Hin­sicht ein wirkliches LehrspieL

Das entscheidende zweite Spiel beganndagegen zun~chst mit .einem Paukenschlag,denn Schleswiq-Holstein ging bereits in derertsen Spielminute mit 1:0 in Führung. Alsunsere Mannschaft jedoch schon im Gegen­zug ausgleichen konnte und nach fünf Miiiu­len bereits .mit 4:1 vorne lag, steigerten sichunsere Spieler zu einer imponierendenMannschaftsleistung und bauten ihre Füh­rung bis zur Halbzeit auf 12:4 aus. In derzweiten Halbzeit versuchte die als sehrstark eingeschätzte Kombination der beidenOberligavereine Polizei Eutin und PolizeiKiel noch einmal mit aller Kraft das Blattzu wenden, aber es gelang unserer Mann­schaft, einen knappen 16:15-Sieg zu bewah­ren. S 0 war e s zum er s t e n Maleiner BGS-Vertretung gelun­gen, bis in die Endrunde vor­zustoßen und damit automa­tisch den sechsten Platz zue r r i n gen. Der großen Freude unsererMannschaft über den Erfolg stand eine ver­ständllche große Enlläuschung bei den Hol­steinern gegenüber, die als Ausrichter derEndrunde um die Deutsche Polizeimeister­schaft im eigenen Lande nun nicht mehr mitvon der Partie waren.

Endstand der Vorentscheidungenin den drei Gruppen:

Gruppe A: 1. Berlin 4:2, 2, Saarland 4:2,3. Hessen 2:4, 4. Bayern 2:4' Punkte.

Gruppe B: 1. Niedersachsen 6':0, 2. Bun­desgrenzschutz 4:2, 3. Schleswig-Holstein2:4, 4. Baden-Württemberg 0:6 Punkte.

Gruppe C: 1. Nordrhein-Westfalen 4:0,2. Hamburg 2:2, 3. Rheinland-Pfalz 0:4Punkte.

Damit qualifizierten sich für die Haupt­veranstaltung folgende Polizei-Länderver­tretungen: Berlin, Bundesgrenzschutz Harn­burg, Niedersachsen, Nordrhein-W~stfalenund Saarland.

Endrunde um dieDeutsche Polizeimeisterschatt

Nach der Wettkampfordnung der Polizeiergab sich nachstehende Gruppeneinteilung :

G r u p p e I: Berlin, BundesgrenzschutzNordrhein-Westfalen. '

G r u p p e I I: Saarland, Niedersachsen,Hamburg,

Unsere Mannschaft traf gleich im erstenSpiel in Plön auf den Polizeimeister 1958,Berlin. Obwohl die Berliner keinen beson­ders guten Tag erwischt hatten, vermochteunsere Mannschaft eine 7:5-Führung nachetwa 25 Minuten Spielzeit nicht zu behaup­ten und verlor das Spiel in der zweitenHalbzeit durch einige krasse Deckungsfeh­ler mit 19:15 Toren.

Am zweiten Spieltag standen sich in Tim­mendorfer Strand Berlin und Nordrhein­Westfalen gegenüber, bei annähernd aus­geglichenem Spielverlauf gewannen dieWestfalen - gestützt auf eine sattelfesteDeckung und durch kraftvollereTorwürfe­verdient mit 9:6 Toren,

Am dritten Spieltag mußte sich nun imSpiel zwischen unserer Mannschaft und

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Gemäß der Wettkampfordnung der Poli­zei wurde die Polizeimeisterschaft im Hand­ball auch in diesem Jahr in einer Vorent­scheidung (Anfang Juni) und in einer End­runde vom 5. bis 11. Juli 1960 im RaumEulin/Holstein durchgeführt.

Für die Vorentscheidung wurden die be­teiligten Mannschaften in drei Gruppen zuje vier Mannschaften eingeteilt. Die Grup­peneinteilung ergibt sich zunächst aus denErgebnissen der Endrunde der letzten Mei­sterschaft. Die sechs Endrundenteilnehmerwerden "gesetzt", d. h. der Deutsche Poli­zeimeister 1958 kommt in die Gruppe A"der Vizemeister in die Gruppe B, der Dritt­placierte in die Gruppe C, der Viertpla­eierte in die Gruppe C. der Fünfte in dieGruppe B und der Sechste in die Gruppe A.Da die Vorentscheidungen an drei verschie­denen Orten zur Austragung kommen, wer­den die nichtqualifizierten Teilnehmer denfestgelegten Gruppen nach regionalen Ge­sidllspunkten zugeteilt, um unnötige Fahrt-kosten zu sparen. .

Die Vorentscheidungen für die Polizei­meisterschaft 1960 wurden daher mit nach­stehender Gruppeneinteilung durchgeführt:

Gruppe A (in Wiesbaden): Berlin (Mei­ster 1958). Hessen (6). Saarland, Bayern.

Gruppe B (in Braunschweig): Niedersach­sen (2). Schleswig-Holstein (5). Baden­Württemberg, Bundesgrenzschutz.

GlUppe C (in WuppertaI): Nordrhein­Westfalen (3). Hamburg (4). Rheinland­Pfalz, Bremen.

Die Vorentscheidung in der Gruppe B:Erstmalig hatte das BMI auf eine Bitte

des Polizeisportkuratoriums (DPSK) dieAusrichtung einer Veranstaltung im Rah­men der Polizeimeisterschaften für denBundesgrenzschutz übernommen und dasGrenzschutzkommando Nord (Hannover)mit der Durchführung der Vorentscheidungin der Gruppe B beauftragt. Als Austni­gungs?rt wurde Braunschweig festgelegt.Als Gaste der GSA Hl5 waren die beteilig­ten Ländermannschaften hier zentral unte'r­gebracht, während die Spiele in drei ver­schiedenen Orten durchgeführt wurden.

Am ersten Spieltag (8. Juni 1960) standensich in Bad Harzburg im ersten Spiel so­gleich die Favoriten der Gruppe B - Nie­dersachsen und Schleswig-Holstein - ge­genüber. In einem sehr schnellen unddurchweg ausgeglichenen Spiel unterlagSchleswig-Holstein schließlich mit 19:20Toren. Herausragender Spieler war derMittelstürmer Peters (Hallen-Nationalspie­ler) von Niedersachsen mit 13 Toren, sein

,Gegenspieler Delfs (Hallen-Nationalspieler- Torwart -) zeigte dagegen erheblicheSchwächen bei der Abwehr von Bällen indie lange Ecke,

Im zweiten Spiel traf unsere BGS-Mann­schaft auf die Mannschaft von Baden­Württemberg. Nach einem Blitzstart führteunsere Elf bereits nach 15 Minuten mit 10:2Toren, gestützt auf ein weiträumiges, flüs­srges Kombinationsspiel in Verbindung mitkonzentrierten Torwürfen, und hielt diesenVorsprung bis zum Schlußpfiff - 22:14 -.

Am zweiten Spieltag (9. Juni 1960) mußteunsere Mannschaft gleich im ersten Spielgegen die starke Mannschaft von Nieder­sachsen antreten. Es begann sehr verhei­ßunqsvoll, unser Mittelläufer Müller decktesehr aufmerksam und Torwart Paustfanglänzte durch prächtige Paraden, so war dasSpiel bis zur zehnten Minute mit 3:3 Torennoch völlig offen. Als zu diesem Zeitpunktjedoch durch zwei nicht verwandelte 14-m­Strafwürfe eine mögliche 5:3-Führung ver­geben wurde, nutzte Niedersachsen dieVerwirrung in den eigenen Reihen ent­schlossen, ging bis zur Halbzeit mit 9:3Toren in Führung und siegte unangefochten20:8.

Im zweiten Spiel kam Schleswig-Holsteinzu einem klaren Sieg mit 15:7 über Baden­Württemberg, der allerdings erst in der

Nur 3000Die Zahl d

tung beschäfn, Angedil. Verte ung, ohne Sol )

hat sich von insgesamt 186973 im Rech-nungsjahr 1959 51130 auf insgesamt238 103 erhl n dieser Erhöh gsind die B n nur 1.Die Zahl d gestelltüber dem ahr um 14Zahl der Ar eiter sogar um 3 185.1950 hat sich die Zahl der Arbeiter undAngestellten in der Bundesverwaltungwesentlich stärker erhöht als die Zahlder Beamten. (dbb)

Durchschnittsringe1957 1958 1959/60

InspBGS mit unter- 38,47 38,16 39,15stellten Einheiten (einschl. d. Kdo. d. GS-Sch.)GSK Süd 35,00 38,33 40,57GSK Mitte 33,50 34,49 37,55GSK Nord 36,65 36,21 39,35GSK Küste 33,21 36,44Kdo. d. GS-Schulen 34,74

Gesamter BGS 35,11 36,10 38,85

Aber nicht allein die Gesam ungenwurden gesteigert, auch die Einz ützentraten von Jahr zu Jahr mit besser Lei­stungen hervor.

Kamen die besten Schützen1956 mit 55 uncl54 von 60 erreichbaren Rin­

gen zur Auszeidinuriq,so v\laren es1957 56 und 55 Ringe,1958 57 Ringe und1959/60 59 und 57 Ringe,die im überwiegenden Teil von jungen GS­Angehörigen geschossen und ausgezeichnetwurden.

Auffallend ist, daß es weder den Einzel-sieg den jährlichen Siegereinheitenbis , zum zweiten Male ausge-

Iden. Be swert ist je-wiesen wer­

Verglestes z

ben -, daß zur Ermittlung der .Siegerfolge der besten Einzelschützen sOWIeauch der GS-Einheiten beim diesjährigenVergleichsschießen erstmalig ein Stechenange en mußte.

Di er Skalaschni enger gläßt Zunoch as 5.1961 zeigen, ob estere Fortschritte in der Schießmachen.

Jahr Teilnehmer Durchschnittsringepro Schütze

1956 34,861957 6650 35,111958 10 166 36,101959/60 11 028 38,85

Der spekteur des BGS beim BMI, Gene-ral der sen, hat gute Gesamt-er nis sowie die Man s- und Einzel-leistungen Anerkennung der nochimmer be n Ausbildungsschwierig-keiten durc er eihung von Preisen undUrkunden nders gewürdigt. Den weni-ger erfol en Einheiten des BGS galtder Aufru, 1 re Leistungen zu steigern, da­durch den Anschluß an die Spitzengruppezu gewinnen und die Skala der Durch­schnittsringzahlen noch enger zusammen­rücken zu lassen.

er Ausbildungsschwierigkeiten, dienis des Vergleichsschießens be-

abe gt aber ein Rückblickeichss en der vergangenen

Jahre, wie sehr sich das Ergebnis der Ver­gleichsschießen von Jahr zu Jahr verbesserthat.

Diese tungen konnten erreicht wer-den, ob zahlreiche Neuein ngen,Umglied n und das Bemühen einevielseiti. bildung auf allen Gebietendie Steigerung der rgebnisse starkbeeinflußten. Die n Teilnehmer-zahlen von Jahr zu und die Steigerungder Durchschnittsringza len geben aberZeugnis von der unermüdlichen Arbeit, diein den GS-Einheiten geleistet wurde.

Wie sehr die seit 1956 bestehenden GS­Einheiten durch Aufstellung immer neuerEinheiten personell belastet waren, und wieviel mehr Einheiten von Jahr zu Jahr anVergleichsschießen teilnahmen, mag diefolgende Aufstellung zeigen:

1. Vergleichsschießen 1956 55 GS-Einheiten2. Vergleichsschießen 1957 88 GS-Einheiten3. Vergleichsschießen 1958 118 GS-Einheiten4. Vergleichsschießen59/60 119 GS-Einheiten

sich diese Belastung in den Kom­en auswirkte und wie dieer Durchschnittsringzahlen zu

Platz bungen führten, geht aus die-ser Gegenüberstellung hervor:

gleich die Hände reinigen: Jawohl - mit Atomocoll!

48,5248,3347,8947,6047,1947,10

Rangfolge­zahl

des BGS:

mit 59 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringen

44,3242,6342,8943,8542,7442,25

ab. Bei Lehrgängen, die mehrere Mo­nate dauern, ist es dem Beamten zu­zumuten, das Zimmer zu kündigen. Ererhält die Auslagen dann nur bis zudem Zeitpunkt, in dem er frühestensdas Zimmer hätte aufgeben können.Hierbei wäre die gesetzliche Kündi­gungsfrist bei monatlicher Mietzah­lung zu beachten.

Rege Vm·bandsU'k'beiiCObtU'g

Eine gut besuchte Mitgliederver­sammlung in Coburg diente haupt­sächlich der Aufklärunq der neuein­gestelIten jungen Kameraden, brachteaber auch den älteren Mitgliedernmanches Wissenswerte aus der Ver­bandsarbeit. Nach der Begrüßung durchden Untergruppenvorsitzenden, Kame­rad Zum k I e y, berichtete KameradRod r i an über "Die Arbeit des Ver­bandes von 1951 bis heute". Ausgehendvon dem Sprichwort, die eigene Wäscheselbst zu waschen und sie nicht außerHaus zu geben, überzeugte er alleZuhörer, daß unser Beruf eine eigeneBerufsvertretung nötig habe, die sichdie Grenzschutzbeamten im BGS-Ver­band geschaffen haben. Der Verbandsetzt sich seit seiner Gründung für dieSchaffung eines Bundespolizeibeamten­gesetzes, einer Laufbahnverordnungsowie ein den Erfordernissen des Trup­pendienstes entsprechendes Personal­vertretungsgesetz ein und habe vieleVerbesserungen in dienstlichen An­gelegenheiten wie Bekleidung undAusrüstung, hinsichtlich der Beförde­rungsbestimmungen und der Hebungvon Stellen nach dem Or9..- und Stel­lenplan erreicht. Zur Wahrnehmun9der Interessen der Beamten auf demwichtigen Gebiet der Berufsförderungwurde ein Vorstandsmitglied als stän­diger Vertreter des Verbandes in denBeirat für Berufsförderun9 beim Bun­desministerium des Innern berufen.

An Hand einer Gegenüberstellungder Bestimmungen des bisher gelten­den vorläufigenBundespolizeibeamten­gesetzes und des endgültigen BPolBG,das am 1. 9. 60 in Kraft treten wird, er­läuterte der Redner die erheblichenVerbesserungen, die sich aus diesemGesetz für die Rechtsstellung der Be­amten des Vollzugsdienstes ergebenwerden.

Kamerad Zen k e r sprach über wirt­schaftliche Selbsthilfe und sozialeLeistungen, wobei er besonders her­vorhob, daß in den letzten 4 Jahren21 000',- DM als zinslose Darlehenan Mitglieder gegeben wurden, dieunverschuldet in eine wirtschaftlicheNotlage geraten sind.

An die Vorträge schloß sich einerege Diskussion, durch die mancheZweifelsfragen behoben werden konn-ten. .

ener in den Wohnort seiner Ehefrau ab­geordnet wird?

An t w 0 r t : Beschäftigungsvergü-tung steht zu, wenn der Beamte zueiner Stelle außerhalb seines dienstli­chen Wohnsitzes abgeordnet wird undder auswärtige Beschäftigungsortnicht zugleich tatsächlicherW 0 h n 0 r t des B e a mt e n ist.

Bei s pie I : Grenzoberjäger Z.,dienstlicher und tatsächlicher WohnsitzCoburg, hat geheiratet. Da er vorläufigin Coburg infolge Wohnungsmangelskeinen Hausstand einrichten kann,wohnt seine Ehefrau weiterhin beiihren Eltern in Bayreuth. Wird Z. nundorthin abgeordnet, so ist ihm Beschäf­tiqunqsverqütunq zu zahlen. Daß seineEhefrau in diesem Falle in Bayreuthwohnt, ist ohne Belang.

Fra g e: Kann ein Empfänger vonTrennungsentschädigung oder Besehäf­tigungsvergi'itung gegen desBenutzunqsentqeltes Unterkunttswehn;raum in einer Gemeinschaftsunterkunftin Anspruch nehmen?

An t wo r t: Nach dem Erlaß überdie freiwillige Benutzung von Gemein­schaftsunterkünften des Bundesgrenz­schutzes (MBlBGS 22/58) sind Empfän­ger von Trennunqsentschädiqunq oderBeschäftigungsvergütung, wenn sieamtliche Unterkunft in Anspruch neh­men wollen, unentgeltlich unterzubrin­gen. Dafür sind die Trennungsentschä­diqunq oder die Beschäftigungsver­gütung um 25 v. H. zu kürzen. EineUberlassung von Wohnraum gegen daswesentlich gerinerere Benutzungsentgelt(Miete) ist in diesen Fällen nicht mög­lich.

Fra g e: Können bei Abordnungenzu Lehrgängen an den GS-Schulen Aus­lagen für das Beibehalten der Woh­nung (möbliertes Zimmer) am Grenz­schutzstandort erstattet werden?

An t w 0 r t: Die Erstattung derarti­ger Auslagen hängt davon ab, ob ausden qlcidien Bezügen doppelt Miete zuzahlen ist.

Bei s pie I 1 : Der ledige, über 26Jahre alte Obwm. i. BGS A. hat in sei­nem Grenzschutzstandort ein möblier­tes Zimmer gemietet. Er wird für 6 Wo­chen zu einem Lehrgang an die GS­Schulen abgeordnet und behält dasZimmer bei. Die Auslagen hierfür kön­nen nie h t erstattet werden, da A. dieMiete an seinem dienstlichen Wohn­sitz (Standort seiner Einheit) aus sei­nen Dienstbezügen (Gehalt) bestrei­ten muß.

Bei s pie I 2 : Anders liegt der Fallwenn A. verheiratet ist und in seinemGrenzschutzstandort Trennungsent­schädi9ung bezieht. Diese hört, wenner abgeordnet wird, auf. Er muß alsoaus seinem Gehalt doppelt Miete zah­len, und zwar für die Wohnung amFamilienwohnort und für das Beibehal­ten des möblierten Zimmers am Stand­ort seiner Einheit. In diesem Fallesind die Auslagen für das Beibehaltendes möblierten Zimmers zu erstatten.Die Frage, wie lange eine solche Er­stattung der Auslagen möglich ist,hängt von der Dauer des Lehrgangs

r

Fra ge: Welche Auslagen sind zuerstatten, wenn ein Beamter aus dienst­lichen Gründen seinen Urlaub' abbre­chen muß?

An t w 0 r t : Nach den Ausführungs­bestimmungen NI. 15 zum Reisekosten­gesetz erhält der Beamte etwaige Mehr­auslagen, die durch das Abbrechen desUrlaubs verursacht werden, ersetzt.

Bei s pie I : Ein Beamter hat am Ur­laubsort für vier Wochen ein Zimmergemietet. Nach drei Wochen wird eraus dienstlichen Gründen aus seinemUrlaub zurückberufeu, muß aber fürvier Wochen die Miete zahlen. DieZimmermiete für die Zeit der Nicht­benutzung, also für eine Woche, istihm zu erstatten. Die Auslagen für dieRückfahrt werden nicht ersetzt. Dage­gen können die Fahrkosten der 2. Wa­genklasse für die Reise zum späterenUrlaubsort und zurück erstattet wer­den, jedoch höchstens bis zu dem Be­trage, der für die Fahrt zum ersten Ur­laubsort und zurück entstanden ist. Eskönnen auch die notwendigen Mehr­auslagen für die Familienangehörigenerstattet werden, die mit dem Beamtenzusammen den Urlaub abbrechen.

Fra g e : Kann die Reisebedie Reise zum Besuch der Fmilienhetmfahrt] zu jedem beliebiqenOrt gewährt werden, an demFamilie gerade aufhält?

An t wo r t : Ja, jedoch gemäß NI. 13Abordungsbestimmungen mit der Ein­schränkung, daß die Fahrtauslagen nurbis zur Höhe der Kosten erstattet wer­den können, die für die Fahrt zumdienstlichen Wohnsitz oder tatsächli­chen Wohnort und zurück entstandenwären.

Bei s pie I 1: Der verheirateteHwm. i. BGS X., dienstlicher und tat­sächlicher Wohnsitz Eschwege, wird fürmehr als 3 Monate nach Lübeck abgeord­net. Er führt die erste Besuchsreisenach Hannover aus, weil sich seine Ehe­frau gerade dort aufhält. Es könnenihm die Fahrkosten einer R ü c k ­fahrkarte Lübeck - Hanno­ver erstattet werden. Falls diese Fahr­kosten den Betrag der A r bei t e r ­rückfahrkarte Lübeck Esch­weg e übersteigen, ist nur der Betragdieser Arbeiterrückfahrkarte zu zahlen.

Bei s pie 12: Wie vor, jedoch wird,weil sich die Ehefrau in Ulm aufhält,die Besuchsreise dorthin ausgeführt.Zu erstatten ist der Betrag der Arbei­terrückfahrkarte Lübeck-Eschwege.

Bei s pie I 3: Würde der Beamteaus dienstlichen oder persönlichenGründen (z. B. Krankheit) verhindertsein, selbst zu reisen und deshalb dieEhefrau von Hannover bzw. Ulm zusich kommen lassen, so wären zu er­statten: im Beispiel 1 die Kosten einerRückfahrkarte Hannover-Lübeck, imBeispiel 2 die Kosten einer Rückfahr­karte Eschwege-Lübeck.

Fra 9 e: Erhält ein Beamter, dernach seiner Heirat wegen Wohnungs­mangel seinen Hausstand noch nicht anseinem Grenzschutzstandort einrichtenkann, Beschäftigungsvergütung, wenn

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