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Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Schriftenreihe Staatlicher Hochbau

Diskette LB-H: ATS 660,- I Diskette LB-E, LB-HT: je ATS 550,­Normdatenträgerformat gemäß ÖNORM 8 2062, August 1986,

daher nur mit einem AVA-Programm und nicht mit herkömmlicher Textverarbeitung verwendbar.

Heft-Nr. Heft-Titel Heft-Preis öS Heft-Nr. Heft-Titel Heft-Preis öS

2

3a

4a

Katalog für empfohlene Wärmeschutzrechenwerte von Baustoffen und Baukonstruktionen Ausgabe 1. Juli 1979

Betriebs-Wartungskatalog f. haustechnische Anlagen Ausgabe September 1987

Erhöhter Wärmeschutz, Richtlinien f. d. staatl. Hochbau 1. Teil Ausgabe 23. Jänner 1980

LB-H Baumeisterarbeiten Version 07, Dezember 1995 inkl. LG 59

250,-

150,-

200,-

550,-

4b-4z

Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff Version 07. Dezember 1995 Fenster und Fenstertüren aus Holz-Alu Version 07, Dezember 1995 Sanierung von Holzfenstern 1. Fassung vom 1. September 1993 Bewegl iche Abschlüsse von Fenstern 1. Fassung vom 1. September 1993 Gartengestaltung und Landschaftsbau 1. Fassung vom 1. Jänner 1991

Sportanlagen im Freien Version 07, Dezember 1995 Schutzraumeinbauteile und Einrichtungen 1. Fassung vom 27. Juli 1987

Komplett (2 Ordner)

4a+4b-z Komplett

4 b- 4 z LB-H 4y-4z Einzelhefte extra

A2

Professionistenarbeiten Schwarzdeckerarbeiten 1. Fassung vom 17. Jänner 1984 Dachdeckerarbeiten 2. Fassung vom 28. Juni 1991 Bauspenglerarbeiten 1. Fassung vom 17. Jänner 1984 Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten 1. Fassung vom 27. Juli 1987

Asphaltbelagsarbeiten 1. Fassung vom 1. Jänner 1991 Terrazzoarbeiten 1. Fassung vom 27. Juli 1987

Natursteinarbeiten 1. Fassung vom 1. Jänner 1991

Kunststeinarbeiten 1. Fassung vom 27. Juli 1987

Schlosserarbeiten 1. Fassung vom 1. Jänner 1991

Konstruktiver Stahlbau 1. Fassung vom 1. September 1993 Schlosserarbeiten Leichtmetall Kunststoffkonstruktionen Zimmermeisterarbeiten 1. Fassung vom 17. Jänner 1984

Tischlerarbeiten 1. Fassung vom 1. Jänner 1991

Holzfußböden 1. Fassung vom 27. Juli 1987

Trockenbauarbeiten 1. Fassung vom 27. Juli 1987

Glaserarbeiten 1. Fassung vom 1. Jänner 1991 Beschichtungen auf Holz und Metal l 1. Fassung vom 17. Jänner 1984

Anstriche auf Mauerwerk, Putz und Beton 1. Fassung vom 17. Jänner 1984

Tapeziererarbeiten Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge 1. Fassung vom 27. Juli 1987 Fenster und Fenstertüren aus Holz Version 07. Dezember 1995 Fenster und Fenstertüren aus Alu Version 07, Dezember 1995

4b-4z Einzelhefte (a)

5a, b, c Klimadatenkatalog Ausgabe Mai 1984

6 Heizerfibel Anleitung für energiesparendes Heizen Ausgabe Juni 1984

7 Empfehlungen zur Ausbildung von Arbeitsfugen beim Bau von Schutzräumen Ausgabe März 1986

Ba Musterprojekt f. d. Gewerke d. Installationstechnik und für d ie Gesundheitstechnik Ausgabe August 1987

8 b Allg. u. besondere techn. Vorbemerkungen zu Leistungsverzeichnissen f. d. Gewerke d. Installationstechnik und für die Gesundheitstechnik Ausgabe August 1987

9 Standardisierte Leistungsbeschreibung für Elektrotechnik (LB-E) Ausgabe 21 . Mai 1986 + Neuerungen 1. Jänner 1991, 1. September 1993 + Mai 1995

LG 00/01/09 zu LB-E - Ausgabe 1. Jänner 1991

LG 00/ 11 - Ausgabe 1. September 1993

LG 00/06 - Ausgabe Mai 1995

9 b Standardisierte Leistungsbeschreibung für Haustechnik (LB-HT)

LB-MSRL

1 . Ausgabe 1. Jänner 1991 + LG 84-88, 91 + 94-Ausgabe 1. September 1993

LG 84-88, 91 + 94 (extra)

220,-

Leitfaden zur Anwendung der standardisierten Leistungsbeschreibung

(Fachverband d er Elektro- und Elektroindustrie)

Erhält lich im Kommissionsverlag des Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vere ines

Eschenbachgasse 9, A-1010 Wien, Tel. (0222) 587 35 36 Serie, Fax (0222) 587 35 36-5

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1.100,-

1.600,-

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7. Zusammenfassung

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Hochbauten und Tiefbauten liegen darin, daß

- größere Tiefbauvorhaben immer aus einer Vielzahl unter­schiedlicher Objekte bestehen,

- die Kostenbezüge für die einzelnen Objekte unterschiedlich sind (m3

, m2, lfm),

- die Bauverfahren einen erheblichen Einfluß auf die Bauko­sten haben.

Mit der hier vorgeschlagenen Objektgliederung und Kosten­gliederung wird eine Systematik vorgestellt, die diese Beson­derheiten berücksichtigt, die vier Genauigkeitsstufen der Kostenermittlung der ÖNORM B 1801-1, 1. Teil, auch im

Der begehbare Infrastrukturkanal

Ein Beitrag zur Kostengliederung im Tiefbau

Tiefbau ermöglicht und die Durchgängigkeit zu den in Öster­reich existierenden Standardleistungsbeschreibungen des Tiefbaues gewährleistet.

Literatur

H ö n in g er, G.: Kostenplanung und Kosten-Controlling bei Tiefbauprojekten. Dissertation an der TU Wien , 1994.

Dipl.-lng . Dr. techn. Gerald Hön i nge r, Dr. Matthias-Lai reiter-Straße 6/12 ,

A-5071 Salzburg/ Wals

0. Univ.-Prof. Dipl.-lng . Dr. techn. Wolfgang Oberndorfer, Institut für Baubetrieb und Sauwirtschaft, TU Wien,

Karlsplatz 13, A-1 040 Wien

Ein altes Thema für einen neuen Anfang? Von Hans Georg Jodl, Wien

Mit 6 Abbildungen und 6 Tabellen

Kurzfassung

Die unterirdische Führung mehrerer unterschiedlicher Infrastrukturleitun­gen in einem eigenen, kanalartigen Bauwerk ist eine seit mehr als hun­dert Jahren bekannte Form der Lei­tungsverlegung. Den leicht erkennba­ren Vorteilen, wie zum Beispiel der dauernden Begehbarkeit, dem Schutz des Leitungskollektivs vor äußeren Einwirkungen oder der einfachen Instandhaltung, stehen jedoch eine

Dipl.·lng. or. techn . Reihe von technischen, rechtlichen Hans Georg Jod I und organisatorischen Fragen gegen-

über. Im Rahmen einer an der Techni­schen Universität Wien jüngst abgeschlossenen Dissertation über das Thema Infrastrukturkanal wird versucht, auf viele offene Fragen Antworten zu finden {1}. Der vorliegende Beitrag soll die wesentlichsten Aspekte auszugsweise darlegen. Bisher standen diese Probleme der Materialwahl, der Sicher­heitsproblematik, der Haftung im Schadensfall und nicht zuletzt der Kosten einer breiteren Anwendung entgegen. Die zwischenzeitlich erfolgten technologischen Entwicklungen erlauben nunmehr eine den Erfordernissen der Leitungsträger anzupassende Optimierung sowohl der äußeren Hülle als auch der inneren Sicherheit der Leitungen. Moderne Organisation und Managementmethoden ermöglichen eine den gestiege­nen Sicherheitsanforderungen entsprechende Betriebsform. Die hohen Anforderungen der Gesellschaft an umweltscho­nende Bauweisen und Betriebsformen erschweren im städti­schen Siedlungsgebiet in vielen Fällen auch die Anwendung der konventionellen Erdverlegung einzelner Leitungen mit wiederkehrenden Aufgrabungskampagnen. Der im ersten Ver­gleich hinsichtlich der Investitionskosten meist wirtschaftlich ungünstigere Infrastrukturkanal kann unter Berücksichtigung der langfristigen Betriebskosten auf Lebensdauer durchaus eine ähnliche bis günstigere Kostenstruktur als die offene Bauweise aufweisen.

(Eingelangt am 18. Juni 1996)

1. Einleitung

Der Wunsch nach der aufg rabungsfreien Stadt ist alt . Fast jeder Verkehrsteil nehmer wi rd von den lästigen Baustellen und Behinderungen durch Umleitungen betroffen. Auf die Frage nach der Ideallösung kann auch der Infrastrukturkanal keine allseits zufriedenstellende Antwort bieten. Er stel lt jedoch in vielen Fällen eine w irtschaftlich int eressante und betriebstechnisch vo rteilhafte Al ternative dar. Die begriffliche Eingrenzung der kollekti ven Führung von unterirdischen Infrast rukturleitungen ist nicht eindeutig nach­zuvollziehen. Im allgemeinen können folgende Anlagen der Bezeichnung nach unterschieden werden [2]:

- Sammelkanäle (lnfrast rukturkanäle) für den städt ischen Bereich

- Begehbare Leitungsgänge außerhalb von Gebäuden - Leitungsgänge innerhalb von Gebäuden - Sammelkanäle in Industrieanlagen - Einzweckkanäle von Versorgungsunternehmen - Leitungsstollen in geschlossener Bauweise.

Dem Hauptanwendungsgebiet der Sammelkanäle entspre­chend wird der allgemeine Begriff Sammelkanal du rch den auf den städtischen, gewerbl ichen oder industriellen Bedarf der gemeinsamen Führung von Infrastrukturleitungen abge­stimmten Begriff Infrastrukt urkanal ersetzt. Infrastrukturkanäle sind begehbare, in sich abgeschlossene baul iche Anlagen für die gemeinsame Unterbringung von Ver- und Entsorgungslei­tungen mit unterschiedlicher Zweckbest immung. Der lnf ra ­st rukturkanal kann als Oberbegriff für al le Arten von unterirdi­schen, linienförmigen Infrastrukturbauwerken zur gebündelten Au fnahme von Leitungskollekt iven herangezogen werden.

2. Geschichtliche Entwicklung

Infrastrukturkanäle sind seit etwas mehr als 100 Jahren bekannt. in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand in London 1866 der erste bekannte, der Zeit entsp rechend gemauerte Leitungskanal (Abbildung 1 ). Anfang der ersten

Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ}, 141. Jg., Heft 10/1996 429

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Der begehbare InfrastrukturkanaL Ein altes Thema für einen neuen Anfang?

Hälfte des 20. Jahrhunderts erfolgte mit der Entwicklung des revolutionären Baustoffes Stahlbeton der Übergang vom gewölbten Querschnitt zum Rechtecksquerschnitt

Abb. 1. London 1866, Düker Holborn Viaduct, Hülle Mauerwerk

Der Ausbau der städtischen Infrastruktur mit zentraler unterir­discher Leitungsführung erfolgte schwerpunktartig in den ehemaligen Ostblockländern. Die dortigen Voraussetzungen der zentra listischen Einheit staatlicher Versorgungsunterneh­mungen und Planungsinstitutionen erleichterte die in den westlichen Kommunen schwierige Koordination der Leitungs­träger erheblich. Aber auch in Tokio, Paris und Madrid wurden jeweils erhebliche Längen an Infrastrukturkanälen errichtet [3]. Weltweit wurden in diesem Jahrhundert die meisten Universitätsneubauten mit dieser Technik ausgestat­tet, eine breite öffentliche Anwendung konnte sich jedoch nicht durchsetzen (Abbildung 2). in Österreich sind nur wenige Anwendungen im öffentlichen Bereich bekannt, zum Beispiel in Wien die Wiedner Haupt­straße, die neue Reichsbrücke und als jüngstes Beispiel die Donau City. Einige Neuplanungen von Gewerbe- und Sied­lungsgebieten sehen den Infrastrukturkanal als grundsätzliche Baumaßnahme zur ausbaufähigen Erschließung zwar vor, jedoch ist deren Verwirklichung entweder verzögert bzw. politisch abgelehnt (Krems) oder wegen veränderter Prioritä­ten auf unbestimmte Zeit verschoben worden (Aspern).

3. Anforderungen an das Bauwerk als Träger eines Leitungskollektivs

Jedes Bauwerk wird hinsichtlich seiner Nachhaltigkeil und Wartungsintensität von Art und Beschaffenheit der Baumate­rialien geprägt. Beim Infrastrukturkanal ist die Wahl des optimalen Baustoffes wie für jedes unterirdische Bauwerk von besonderer Bedeutung. Zum Unterschied von Tunnelbauten, für die zum Baustoff Beton keine brauchbaren Alternativen

bekannt sind, kann das Baumaterial für den lnfrastrukturka­nal, die sogenannte Hülle, sehr wohl von unterschiedlicher Beschaffenheit sein. Bei diesem Bauwerk, das vielerlei Anfor­derungen mit verschiedenen Betriebs- und Gefährdungssze­narien genügen muß, ist auch der Einfluß der Materialwahl auf die Kosten von großer Bedeutung. Die Einflüsse des Baugrundes hinsichtlich Bodenbeschaffen­heit, Belastungsannahmen, Überschüttungshöhe, Grund- und Oberflächenwassereinwirkung und vor allem die geplante Leitungsführung im Inneren des Infrastrukturkanales erfordern eine gezielte Optimierung der Hüllenmaterial ien. in den bisher ausgeführten Infrastrukturkanalbauwerken sei t etwa 120 Jah­ren wurden nahezu alle üblichen Baumaterialien verwendet: Mauerwerk, Stahlbeton, Asbestzement, Stahl, Kunststoff. Die baulichen Anforderungen an d ie Hülle lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Als absolute Anforderungen gelten jene, die jedes Infrastrukturkanalbauwerk weitgehend objektunab­hängig erfüllen muß:

- Die dauernde Stabilität der Hülle, die eine nachhaltige Dauerhaftigkeit gewährleistet

- Die hydrostatische Dichtheit der Hülle gegen Ein- und Austritt von Flüssigkeiten

- Das Verhalten der Hülle hinsichtlich Aufnahme und Abgabe von Wärmeenergie

- Das elektrische Verhalten der Hülle bei internen und externen elektrischen Entladungen

Abb. 2. Stuttgart- Vaihingen 1965, Universitätskampus Pfaffen wald­ring, Hülle Fertigteil Betonrohre 0 ON 2000

Als besondere objektspezifische Anforderungen, die projekts­abhängig von Fall zu Fall variieren können, gelten jene, die von den jeweils ört lichen Gegebenheiten der hydro-geologi­schen Situation und/oder der Nutzung bzw. dem eingebauten Leitungskollektiv bestimmt werden. Dies können beispielhaft sein:

430 Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ), 141. Jg., Heft 10/1996

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Der begehbare InfrastrukturkanaL Ein altes Thema für einen neuen Anfang?

- Die besondere Stabilität der Hülle, die von externen realen und möglichen Lastfällen vorgegeben wird

- Die chemische Beständigkeit gegen externe und interne aggressive Flüssigkeiten

- Die chemische Beständigkeit gegenüber kontaminierten Böden

- Die besonderen Anforderungen an die Lebensdauer

Die Optimierung der Hüllenwahl muß jedoch auch eine Reihe von konstruktiven Anforderungen berücksichtigen, die sowohl von der Art und Beschaffenheit des geplanten Leitungskollek­tivs als auch von den bautechnischen Rahmenbedingungen der Herstellung vorgegeben werden (Abbildung 3). Diese Überlegungen gelten insbesondere für die kostenrelevanten Herstellungsverfahren vor Ort oder mit vorgefertigten Bauele­menten. Wesentliche konstruktive Anforderungen seien bei­spielhaft genannt:

- Wahl der geometrischen Hüllenform und deren Variations­möglichkeiten

- Wahl des Einbauquerschnittes in Abhängigkeit vom äuße-ren Platzangebot

- Steifigkeit der Hülle - Einbauverfahren in offener oder geschlossener Bauweise - Überlegungen zur Sanierung der Hülle von innen oder

außen sowie deren späterer Rückbau - Art und Dimension des Leitungskollektivs samt späterer

Erweiterungsmöglichkeiten - Häufigkeit und Verlegeart bzw. -erfordernis der Anschlüsse

Diese grundlegenden planerischen Überlegungen entspre­chen einem komplexen Auswahlprozeß, der vor der eigent li­chen Detailplanung ablaufen muß. Eine nachträgliche Ände­rung grundlegender Anforderungen ist für jedes Bauwerk mit erheblichen Kosten verbunden, dies gilt auch für den lnfra­strukturkanal mit seiner speziellen Nutzungsausrichtung. Dies setzt höchste Anforderungen an die Kooperation von Bau­herrn, Planer und Setreiber voraus, die frühzeitig wesentliche Planungsgrundlagen im Detail festzulegen haben. Der Bau­herr muß zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Planung ganz genau wissen, was er will, eine nicht von vornherein selbst­verständliche Ausgangsposition. Diese unabdingbare planerische Voraussetzung für die wirt­schaftl iche Erstellung und den Betrieb von Infrastrukturkanä-

Abb. 3. U/m 1985, Universitätskampus Oberer Eselsberg, Hülle Stahlbeton

stems für Infrastrukturleitungen in dicht verbauten Gebieten angesehen. Durch die Vielfalt der mög lichen Hüllenmaterial ien ist die Wahl der Querschnittsform nahezu frei auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen (Abbildung 4). Neben der Festlegung der Leitungssysteme und des gewünschten Innenausbaus ist auch die Frage der Platzreserven für zukünftige Erweiterun­gen maßgebend für die Wah l der Querschnittsform. Bisherige Erfahrungen zeigen, daß vollständig ausgenützte Querschnitte zu einem späteren Zeitpunkt mit hohen Kosten an zusätzliche Anforderungen angepaßt werden mußten [1].

len wird daher häufig als ernsthaftes Hindernis für die Wahl Abb. 4. Lauchheim 1995, Wohngebiet Hardtsteige II, Hülle PEHD 0 dieses aus technischen Gründen naheliegenden Führungssy- ON 2200

Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ), 141. Jg., Heft 10/1996 431

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Der begehbare InfrastrukturkanaL Ein altes Thema für einen neuen Anfang?

Ein wesentlicher übergeordneter Grundgedanke zur Errich­tung von Infrastruktu rkanälen ist die langfristige Vermeidung von nachträglichen Absperrungen und Aufgrabungen der bebauten, dicht besiedelten Oberfläche. Instandhaltung, Reparaturen, Anpassungen, Nachrüstungen und Erweiterun­gen der installierten Leitungssysteme sollen weitgehend ohne äußere Baumaßnahmen möglich sein . Erste Voraussetzung sind ausreichende, vorerst ungenützte, in jedem Falle objektspezifische Platzreserven im Kanalquerschnitt in der Größenordnung von 10 - 20% der geplanten Erstbelegung. Großzügige, vorausschauende Planung und strategische Inve­stitionsbereitschaft des Setreibers sind daher erforderlich. Dieser zweifellos sinnvolle Weitblick und diese letztlich äußerst wirtschaftliche Überlegung überfordern häufig den Handlungsspielraum öffentlicher Hände und Budgets. Zusätzlich zur allfälligen Nachrüstung und Erweiterung ist auf die Möglichkeit zur nachträglichen Herstellung von Abzwei­gungen und Abgängen zu achten. Auch in diesem Fall sollte die spätere Bebauung von Freiflächen oder geänderte Nut­zung von bestehenden Gebäuden berücksichtigt werden. Ausreichende Tragfähigkeit der Hülle und entsprechende Platzreserven vorausgesetzt, kann ein nachträglicher Anschluß zumeist von innen heraus mit Kernbohrung und grabenlosen Leitungsbauverfahren hergestellt werden. Nach­trägliche Querschnittserweiterungen erfordern oberflächige Aufgrabungen und bedingen im Vergleich zur Kanalherstel­lung unverhältnismäßig höhere Kosten.

4. Umweltauswirkungen im städtischen Lebensraum

Die nachhaltige Unterbringung eines für die Infrastruktur der städtischen Bebauung erforderlichen Kollektivs von Ver- und Entsorgungsleitungen in einem dauerhaft zugänglichen unter­irdischen Infrastrukturkanal bringt für Bewohner, Anrainer und die weitere Entwicklung des betroffenen Gebietes eine Reihe von Vorteilen mit sich. Am vordergründigsten auffällig erscheint der langfristige Verzicht bzw. weitgehende Entfall von Aufgrabungen. Übli­cherweise wird der städtische Lebensraum unregelmäßig, in für den unkundigen Durchschnittsbürger nicht nachvollzieh­baren zeitlichen Abständen, mit wiederkehrenden Aufgra­bungskampagnen gestört. Einschränkungen der Bewegungs­freiheit, Behinderungen des öffentlichen und privaten Ver­kehrs, Entfall von knappem Parkraum sind jedem Bürger nur zu gut bekannt.

Neben diesen oft langdauernden Einschränkungen sind mit der Bautätigkeit zwangsläufig auch Lärm-, Staub- und Schad­stoffemissionen verbunden. Dazu kommt der Ärger und das Unverständnis, wenn in derselben Straße in relativ kurzen Zeitabständen unbegreiflicherweise mehrmals hintereinander Aufgrabungen erfolgen. Das scheinbare Unvermögen der Stadtverwaltung, ihre Versorgungsaufgaben intern zu koordi­nieren und eine einmalige Aufgrabung mit allen notwendigen Leitungsarbeiten konzentriert abzuwickeln, wird allzuoft auf­fällig sichtbar. Bei Anwendung eines Infrastrukturkanals wer­den Lärm- und Staubbelastung lediglich einmalig auf die Herstellung des Bauwerkes konzentriert. Die Problematik der Koordination von Aufgrabungen hat viele Ursachen.

Unterschiedlicher Status der Versorgungsträger hinsichtlich - Gesellschaftsform öffentlich oder privat

rechtlicher Status der Leitungsführung eigentständige Budgetierung politische, ökonomische und ökologische Prioritäten angestrebter Versorgungsgrad Gebührenpolitik und Amortisationsrechnung

Unterschiedliche Art und Beschaffenheit der Leitungen hin­sichtlich - Zeitpunkt der Erstverlegung - tatsächliche und erwartete Lebensdauer - Wartungsintervalle und Reparaturanfälligkeit - Gefährdungspotentiale und Toleranzschwellen - Belastungsreserven - Versorgungsdichte und Nachfrage

Die beispielhafte Aufzählung kann keinen Anspruch auf Wertigkeit oder Vollständigkeit erheben, sie soll led iglich die Komplexität der Zusammenhänge aufzeigen. Für den einzel­nen Bürger ist dies ohne Bedeutung , es mangelt ihm naturgemäß am Verständnis. Eine Untersuchung der verkehrsbelastenden Auswirkungen von Infrastrukturbaustellen in Wien im Rahmen einer Diplom­arbeit (4] am Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der Technischen Universität Wien ergab, daß in den Jahren 1990 bis 1993 je nach Leitungsart rund 5 - 6 Baumaßnahmen pro Jahr und Straßenkilometer den Wiener Verkehrsraum belasten (Tabelle 1). Davon waren 87,5% der Baustellen für den Bau und die Aufrechterhaltung des Betriebes der Ver­und Entsorgungsleitungen erforderlich.

Tabelle 1. Bau- und Wartungsmaßnahmen im Straßenraum der Stadt Wien 1990 - 1993 [1]

Großbau- Kleinbau- Tätigkeiten mittlerer Gesamtbetrachtung Gebrechen Tätigkeiten prozentualer Abstand 1990 - 1993

stellen stellen 90 - 93 90 - 93 Anteil je km zwischen 2

90 - 93 90- 93 Straße Tätigkeiten

Verursach er Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl % Anzahl km

Kanalisation 684 90 8 782 1,13 0,07 13,95 Heizbetriebe 648 294 64 1.006 1,46 0 ,09 10,92 Diverse 1.105 185 65 1.343 1,95 0,12 7,97 Straßenbau 2.015 671 0 2.689 3,90 0 ,24 3,97 Telekabel 2.722 300 247 3.269 4,74 0,30 3,30 Private 95 4.695 140 4.930 7 ,15 0 ,45 2,21 Kabelbauamt ÖPT 4.664 2.957 316 7.937 11 ,5 1 0,72 1,29 Wienstrom 3.979 5.358 2.132 11.469 16,64 1,04 0 ,91 Wiengas 2.701 8.694 3.990 15.385 22,32 1,39 0,67 Wasserwerke 1.392 12.317 6.421 20.130 29,20 1,82 0 ,52

Summe 20.005 35.561 13.383 68.940 100,0 6 ,24 0,10

Baustellen pro km Straßenlänge 1,81 3,22 1,21 6,24

432 Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ), 141 . Jg., Heft 10/1996

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Der begehbare InfrastrukturkanaL Ein altes Thema für einen neuen Anfang?

Den größten Anteil aller Baumaßnahmen nahmen Wasser (29,2%), Gas (22,3%), Strom (16,6%) und Post (11 ,5%) ein. Der Straßenbau belegte mit 3,9% einen verhältnismäßig geringen Anteil an Baustellen. Die Gesamtlänge der betrach­teten Baumaßnahmen betrug mit 100% rund 4.000 km, davon jene der Leitungsbauten mit 80% rund 3.200 km. Eine wesentliche Größe in diesen Überlegungen stellt die Lebensdauer einer Leitung dar, wobei diese in Abhängigkeit der Leitungsart, der Belastung und der Materialkomponente recht unterschiedlich sein kann, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. Im Durchschnitt über alle Leitungsträger ergibt die Untersuchung eine unberührte Lebensdauer der städtischen Straßenoberflächen von rund 2 3/4 Jahren (Tabelle 2).

Der Infrastrukturkanal kann in vielen Fällen die Belastungen für Öffentlichkeit und Private verringern. Einen besonderen Stellenwert nimmt hierbei die mit dem Infrastrukturkanal verbundene Entlastung der Umwelt ein. Ein unterirdischer Leitungskanal bringt mehrfache Sicherheiten. Die Hülle des begehbaren Kanals schützt einerseits das Leitungskollektiv gegenüber schädlichen äußeren Einflüssen, andererseits wird die Umwelt gegenüber schädlichen Einf lüssen durch das Leitungskollektiv geschützt. Die Korrosion von Leitungen und Verbindungen, aber auch Schäden durch Alterungsprozesse werden vermieden bzw. deutlich verringert. Die wesentlich längere Lebensdauer der Leitu ngsmaterialien im geschützten , g leichmäßigen Kanalklima kann zu einer

Tabelle 2. Lebensdaueranalyse erdverlegter Leitungstrassen in öffentlichen Straßen [1)

Gesamt-Systemtras-

Mittlere Mittlere länge: von Mittlere sen längen:

Gesamtbetrachtung Länge der Länge der 1990- 1993 Groß bau- Klein bau-

Länge der Tätigkeit

belasteter Trassen im

Lebens-dauer

System­verluste:

inkl.

stellen stellen Gebrechen

Straßen-Straßen- Eigen­

bedarf

Verursacher m m

Kanalisation 188,2844 24,75 Heizbetriebe 76,4013 24,75 Diverse 185,6673 24,75 Straßenbau 170,8311 24,75 Telekabel 94,8210 24,75 Private 79,6949 24,75 Kabelbauamt ÖPT POST 158,9950 24,75 Wienstrom 116,9101 24,75 Wiengas 216,1098 24,75 Wasserwerke 164,9658 24,75

Gesamtsystem Straße 144,6802 24,75

Eine Untersuchung aus Leipzig [5] zeigt einen Verlauf der Schadenshäufigkeit an Leitungen unter Straßen, der mit den in Wien untersuchten Werten unter ZugrundelegunQ der Schadenshäufigkeit bei 75% der angegebenen Lebensdauer korreliert (Tabelle 3).

Tabelle 3. Schadenshäufigkeit an Le itungen unter Straßen in Leipzig [1]

I Schadenshäufigkeit an Leitungen unter Straßen I 5

Aufgrabungen 4 [Sti</Jahr und km]

~

3

2

1

--- Alter [Jahre]

0

0 10 20 30 40 50 60 70 80

Kleinbaumaßnahmen zur Instandhaltung werden allerdings längenmäßig kaum erfaßt und können daher in der Lebens­dauerbetrachtung nur unvollständig berücksichtigt werden. Für den betroffenen Bürger und den Verkehr stellt jedoch jede Baustelle eine Behinderung dar, wobei die Intensität der subjektiven Störung hinsichtlich unterschiedlicher Längenaus­dehnung der Baumaßnahme nur unwesentliche Unterschiede ausmacht.

raum

m km

7,00 131,01 7,00 56,78 7,00 337,89 7,00 360,83 7,00 265,53 7,00 123,77 7,00 814,74 7,00 597,80 7,00 798,89 7,00 534,48

7,00 4.021,72

raum

km

8. 112,66 1.450,00

46.068,50 11 .042,20 11.042,20 4.416,88

11.042,20 11.042,20 12.182,17 12.704,00

11.042,20

Jahre

61,92 25,54

136,34 30,60 41,59 35,69 13,55 18,47 15,25 23,77

2,75

%

k. A.

7 ,74 2,54

11,83

beachtlichen Schonung der Werkstoffressourcen beitragen. Am Ende ihrer Lebensdauer oder Funktionsfähigkeit stehen die Leitungsmaterialien weitgehend sortenrein und mit gerin­gem Verschmutzungsgrad für eine Reststoffwiederverwertung zur Verfügung. Im konventionellen Leitungsbau werden die Leitungsmaterialien bei der Bergung verschmutzt und beschädigt, sie fallen zumeist als unverwertbarer Abfall an . Der Infrastrukturkanal kann keinesfalls als versorgungstechni­sche Ideallösung verstanden werden, er stellt v ielmehr eine technische Erschließungsform von Bebauungsgebieten dar, die in vielen Fällen ein Optimum zwischen Langlebigkeit, Sicherheit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit insbesondere neuer Aufschließungsflächen sein kann.

5. Risikoanalyse

Eine wichtige Randbed ingung fü r eine weitergehende Anwen­dung der Technologie des Infrastrukturkanals im öffentlichen Bereich ist die innere und äußere Sicherheit. Wesentliche Voraussetzung für einen d ie Normallebensdauer von erdver­legten Leitungen übertreffenden langfristigen Betrieb ist ein den technischen Anforderungen entsprechendes Sicherheits­konzept. Die angestrebte Betriebsdauer b is zu einer General­sanierung liegt dabei zwischen 80 und 120 Jahren. Je nach Art des Leitungskollektivs können unterschiedliche Risiken aus dem Betrieb eines ISK unterschieden werden:

- Austritt von transportierten Medien durch Versagen von Dichtungs- und Verb indungselementen

- Austritt von transportierten Medien durch Versagen des Leitungsmateria ls (Bruch, Überlastung, Korrosion, Abnüt­zung)

Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ), 141. Jg., Heft 10/1996 433

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Der begehbare InfrastrukturkanaL Ein altes Thema für einen neuen Anfang?

- Gefährdung des Leitungskollektivs durch Folgeschäden bei Versagen einzelner Leitungen

- Gefährdung des Wartungspersonals durch Funktionsmän­gel der Betriebsanlage (Beleuchtung, Belüftung, Flucht­wege, Sicherheitseinrichtungen)

- Gefährdung des Leitungskollektivs durch fehlerhafte Fremdeinwirkung (Montagen, Wartung, Reparaturen, Erwei­terungen)

- Brandgefahr - Gefährdungspotentiale aus organisatorischen Mängeln

(Fehlhand lungen in Notfällen, Ausfall von Notfallseinrich­tungen)

- Äußere Einwirkungen (Unfälle, Schäden am Bauwerk, Van-dalismus, Terrorakte).

Die häufigsten Ursachen einer Gefahrensituation können im wesentlichen drei Risikobereichen zugeordnet werden, wobei hier nur auf die wichtigsten Versagensszenarien eingegangen werden kann:

- Materialversagen - Abnormale Betriebszustände - Äußere Einwirkungen

Materialversagen einer Rohrleitung durch Bruch oder Riß verursacht einen unkontrollierten Austritt des transportierten Mediums in Abhängigkeit von den Druckverhältnissen. Der Infrastrukturkanal muß in der Lage sein, die maximal austre­tenden Flüssigkeiten (in der Regel Wasser) in der Sohle ohne wesentliche Folgeschäden für das Leitungskollektiv abzulei­ten. Hierzu sind Sensoren und Absperrarmaturen in geeigne­ten Abständen vorzusehen. Der ISK muß über ein Gefälle und Pumpensümpfe in den Tiefpunkten bzw. über Einläufe in die Kanalisation verfügen. Gasleitungen unterliegen höheren Gefährdungspotentialen. Ein plötzlicher Bruch einer Gasleitung wird im Leitungskanal ohne äußere Einwirkung nicht zu erwarten sein. Hingegen ist mit dem schleichenden Austreten von Gas zu rechnen. Hierbei gilt es, die Bi ldung explosiver Gasgemische ebenso zu vermeiden wie die Ansammlung von für den Menschen gefährlichen Gaskonzentrationen. Da die Beherrschung einer Explosion mit technischen Mitteln nicht gewährleistet ist, muß der sicherheitstechnische Schwerpunkt in einer Strategie der Vermeidung und Verhinderung explosiver Zustände liegen. Dies wird neben Be- und Entlüftungsvorrichtungen vor allem durch mehrstufige redundante Warn- und Abschaltvorrichtun­gen erreicht, verbunden mit einer explosionssicheren Elek­troinstallation (Abbildung 5). Abnormale Betriebszustände müssen jeder Leitung routine­mäßig hinsichtlich ausreichender Bemessung zugrundege­legt werden. Insbesondere Über- und Unterdrucksituatio­nen bei Schwankungen des Betriebszustandes sind durch Ausgleichseinrichtungen abzufangen. Elektromagnetische Blitzeinwirkung ist durch elektrischen Potentialausgleich zwischen allen metallischen Bauteilen und dem Erdreich abzuführen. Überhitzung durch schadhafte Hochtempera­turmedienleitungen kann durch entsprechende Leitungsan­ordnung und Materialwahl beherrscht werden. Die größte und problematischste Gruppe von Gefährdungs­potentialen geht von äußeren Einwirkungen auf das Leitungs­kollektiv und den Infrastrukturkanal als Bauwerk aus. Bei­spielhaft seien ein ige Risken aufgezeigt:

- Unbeabsichtigte Schäden durch Montagearbeiten - Mutwillige Beschädigung - Gefahren aus dem Verkehr - Gefahren aus Natur und Umwelt

Montage- und Reparaturarbeiten im unter Betrieb stehen-

Abb. 5. Leipzig 1992, Gewerbegebiet Wachau-Nord, Hülle Weilstahl 0 ON 2770

den ISK stellen ein nicht zu unterschätzendes Gefähr­dungspotential dar. Der Risikofaktor Mensch kann niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Einerseits gilt dies für jede Betriebseinrichtung in öffentlichen und privaten Gebäuden, andererseits kann bzw. muß d ieses Risiko mit einer straff gehandhabten und vor allem ständ ig überprüften Betriebs­und Nutzungsordnung mit klar definierten Verhaltensregeln auf eine vernachlässigbare Größe reduziert werden. Hier kommt einer auf die Anlage abgestimmten Organisations­struktur große Bedeutung bei. Eine latente Gefährdung stellen Fremdeinwirkungen durch mutwillige Beschädigung durch Vandalismus, unberechtigtes Eindringen und Sabotage dar. Absoluter Schutz w ird nicht erzielbar sein, jedoch ist es Sache einer umfassenden Pla­nung, die Anlage an deren notwendigen Zugängen und Lüftungsöffnungen so abzusichern , daß jedes unberechtigte Eindringen erheblich erschwert wird (Abbildung 6). Dies gilt auch für die Absicherung gegen Eindringen von Tieren. Mit einem gewissen Erhaltungsaufwand an den oberird isch sicht­baren Anlagenteilen wird daher zu rechnen sein. Aus dem Verkehrsgeschehen ist immer mit Unfällen zu rechnen. Die oberirdischen Lüftungsöffnungen, Materialein­führungsstutzen und Notausstiege sind derart zu gestalten, daß einerseits äußere Beschädigungen durch Kollisionen abgewehrt oder erschwert werden, andererseits ein niveau­gleiches Eindringen von brennbaren Flüssigkeiten vermieden wird. Dies kann durch entsprechende Situierung und Gestal­tung der oberflächendurchstoßenden Bautei le erreicht wer­den. Ein besonders häufig diskutiertes Gefährdungspotential ist die Brandgefahr. Statistisch stellt der Brandfall ein seltenes Risiko dar. Die Auswi rkungen eines Brandes im geschlos­senen Infrastrukturkanal mit einem sehr unterschiedlichen Leitungskollektiv bedürfen allerdings einer gesonderten

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Betrachtung. Einige Besonderheiten seien fakultativ aufge­zählt:

- Es sind mehrere Leitungen zugleich betroffen - Ein Übergreifen nach außen ist unwahrscheinlich - Brandbekämpfungseinrichtungen sind eventuell direkt

betroffen - Unterschiedliche Gefährdungspotentiale im Leitungskollek-

tiv - Problematik der Haftung für Brandfolgen - Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit

Wesentlich erscheint auch für den Brandfall die Priorität der frühzeitigen Branderkennungs- und Warneinrichtungen. Hin­sichtlich der Brandursachen muß zwischen äußerer Brandein­wirkung auf das Bauwerk (z. B. äußere Brandherde, Brand­herde durch Tätigkeiten im ISK, Brandstiftung) und innerer Fehlfunktionen der einzelnen Leitungen (z. B. Lichtbogen, thermische Kabelüberlastung, Gasausbreitung , Entstehen entzündlicher Gas- Luftgemische) unterschieden werden. Neben funktionellen Frühwarneinrichtungen, die derartige Brandherde im Frühstadium melden, kommt der Begrenzung allfälliger Brandschäden und der Verhinderung des Übergrei­fens auf benachbarte Leitungen innerhalb des Bauwerkes

Abb. 6. Berlin 1993, Wohnsiedlungsgebiet Fahrland, Hülle Weilstahl 0 ON 235012770

große Bedeutung zu. Die hierbei zu treffende Auswahl brandhemmender Maßnahmen wird von der Wirtschaftlichkeit des gesamten Infrastrukturkanals begrenzt. Diesbezüglich lassen sich folgende Szenarien unterscheiden:

- Brandbekämpfung - vorrangig organisatorische Vorsorge und Eingrenzung der Brandschäden

- Brandschutz - planerische Problemlösung am Bauwerk - Sicherheitseinrichtungen - aktive und passive technische

Schutzmaßnahmen - Sicherheitsmanagement - Betriebs- und Nutzungsordnung

ln wirtschaftlicher Hinsicht wird eine vorsorgende Schadens­begrenzung durch Abschluß einer Brandschadenversicherung zweckmäßig sei n. Zum Unterschied von erdverlegten Leitun­gen handelte es sich beim Infrast rukturkanal um ein begehba­res, kontrollierbares Gebäude mit stark eingegrenztem Risiko, womit die versicherungstechnische Beurteilbarkeil eine reali­stische Prämiengestaltung erlaubt. Eine absolute Absicherung gegen Gefahren ist naturgemäß nicht möglich und kann daher auch kein sinnvoll anzustreben­des Ziel im Rahmen eines umfassenden Sicherheitskonzeptes sein. Vielmehr sollte ein nach modernsten technischen Erkenntnissen wirtschaftlich optimiertes Betriebs-, Nutzungs­und Sicherheitsmanagement mit realistischer Einschätzung der prioritären Gefahrenpotentiale zugrundegelegt werden.

6. Rechtliche Randbedingungen

Vom gestalterischen Grundgedanken abgeleitet, stellt sich ein Infrastrukturkanal in erster Linie als Raumordnungsproblem dar. Eine übergeordnete Planung im Sinne einer häufigeren Anwendung dieser Technologie würde legistisch klare und verfassungsrechtlich geordnete Rechtskompetenzen fü r die betroffenen Handlungsträger innerhalb der Raumordnung erfordern. Dies ist in Österreich derzeit nicht Rechtslage. Aufgrund der Zersplitterung der Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden ist bei der Planung und Erstellung eines Infrastrukturkanals immer eine Konsensbildung aller beteiligten Leitungsträger unbedingte Voraussetzung. ln Österreich gilt als zentralistisches Prinzip die übergeord­nete Kompetenz der Landes- und Regionalraumordnung der Landesregierungen vor der örtlichen Raumordnung der Gemeinden. Das zur Verfügung stehende rechtliche Instru­mentarium unterscheidet sich in den einzelnen Ländern erheblich und stellt daher einen erheblichen Spielraum dar. Eine unakkordierte Entscheidung, mit einem ISK-Objekt in die Genehmigungsverfahren zu gehen, kann zwar erfolgen, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Einsprüche seitens der betroffenen Landes- und Bundesbehörden wegen Kom pe­tenzüberschreitung hervorrufen. Diese juristisch komplexe Situation stellt eine nicht unerhebliche Belastung der planen­den Ingenieure und Architekten dar. Ziel sollte es sein, d ie relevanten Gesetze für eine föderal eigenständige, bundes­weit koordinierte, moderne Stadt- und Raumentwicklung zu schaffen. Hinsichtlich der Baugesetzgebung in Form der Bauordnungen der Länder ist der Infrastrukturkanal grundsätzlich als geneh­migungspflichtiges Bauwerk bzw. bauliches Vorhaben anzu­sehen. Allerdings existiert bislang keine einheitliche Standar­disierung, ausgenommen allenfalls die Schweizer SIA 205. Die ÖNORM B 2533 "Unterirdische Einbauten in Straßen -Planungsrichtlinien für deren Koordinierung" regelt die Sicherheitsabstände unterschiedlicher erdverlegter Versor­gungsleitungen, sie ist jedoch für das Bauwerk Infrastruktur­kanal nur bedingt anwendbar. Die einzelnen Leitungsträger verfügen über technische Regelwerke einer bestimmten Lei­tungsart Die gleichberechtigte Verlegung verschi edener Leitungen in einem gemeinsamen Bauwerk als Träger eines Leitungskollek­tivs wird derzeit nicht geregelt. Hier könnte eine eigene Norm als Ergänzung zur ÖNORM B 2533 unter Einbindung und Adaptierung existierender Verlegerichtlinien, mit Bezug auf das Bauwerk, dessen Inneneinrichtung und das Leitungskol ­lektiv einschließlich entsprechender Prüfmechanismen, Abhilfe schaffen. Eine wesentliche rechtliche Problematik bzw. Voraussetzung für die Durchsetzung eines wirtschaftlichen Projektes ist einerseits ein Benutzungszwang für Leitungsträger und ein

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Tabelle 4. Hochgerechnete Gesamtinvestitionskosten von sieben ausgewählten Modellfällen [1]

10.000.000.000,00 s Betrag [8]109

1.000.000.000,00 s

100.000.000,00 s

10.000.000,00 s

1.000.000,00 s

• Konventionelle Verlegung

Infrastrukturkanal

Wachau Fahrland Krems

Tabelle 5. Durchschnittliche Laufmeterkosten von Infrastrukturkanälen [1]

50000,00 Betrag [S]

45000,00

40000,00

35000,00

30000,00

25000,00

20000,00

15000,00

10000,00

5000,00

0,00 Laufmeterpreise der vollausgerüsteten Infrastrukturkanäle

Lauchheim

46948,72

Wien/Aspern

436 Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ), 141. Jg., Heft 10/1996

St. Wolfgang

Projekt

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Anschlußzwang für Endabnehmer. Die individuellen Freiheits­grade der Versorgungsunternehmen und der Genehmigungs­behörden stehen einer vereinheitlichten Vorgangsweise ent­gegen. Es verbleibt daher derzeit nur der Weg über privat­rechtliche Vereinbarungen. Diese können von Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften und öffentlichen Betrieben abgeschlossen werden. Innerhalb der privatrechtliehen Strukturen muß zwischem dem Eigentum und den Nutzungsrechten hinsichtlich eines anzu­strebenden wirtschaftlichen und betrieblichen Erfolges eines ISK Projektes unterschieden werden. in diesem Zusammen­hang ist die Steuerpflicht des Eigentümers zur Lukrierung von Steuervorteilen in bezug auf die Abschreibung der Investi­tionskosten von größter Bedeutung. Die nach derzeitigen Erkenntnissen zweckmäßigste Eigentümerstruktur ist die Eigentümerschaft am Infrastrukturkanal durch ein Konsortium aus den Versorgungsunternehmen im betreffenden Aufschluß­gebiet. Die erforderliche privatrechtliche Struktur aus Grün­den ihres Betriebszwecks erlaubt einen Verzicht auf kompli­zierte Nutzungsverträge zwischen Eigentümer und Versor­gungsunternehmen, darüberhinaus ist erforderliches Know­how und Personal für den Betrieb und dessen Überwachung vorhanden.

7. Wirtschaftliche Überlegungen

Dem Infrastrukturkanal haftet im allgemeinen der Nymbus der Unwirtschaftlichkeit an, jedenfa lls gilt seine Errichtung als teuer. Die Gründe für dieses, in den meisten Fällen unge­rechtfertigte Vorurtei l liegt in der Problematik einer Gesamt­kostenbetrachtung. Naturgemäß schlägt zu Beginn einer JSK Realisierung vorerst die Errichtung eines statisch tragfähigen, in der Erde versenkten Leitungsbauwerkes relativ kostenin­tensiv zu Buche. Eine Hauptursache für eine kostenmäßige Fehleinschätzung kann die teilweise oder gänzliche "Unterschlagung" der entfallenden Folgekosten für die laufende Wartung, Repara­tur- und Erweiterungsarbeiten im direkten Vergleich mit den adäquaten Kosten der offenen Bauweise sein. in einer seriösen Vergleichsrechnung muß bei einem Projekt ein Vergleich der hochgerechneten Gesamtkosten zwischen der konventionellen Bauweise und dem Infrastrukturkanal erfol­gen. Die zugrundegelegten Ausgangsdaten unterliegen in der Einschätzung auf die Lebensdauer, der Schadensart und -häufigkeit sowie der daraus abgeleiteten Finanzierungsko­sten einer großen Bandbreite objektiver und subjektiver Interpretationen. Da der Betrieb eines ISK mehrere Leitungen unterschiedlicher Leitungsträger, eben ein sogenanntes Leitungskollektiv, ent­hält, sollte sowohl die Errichtung als auch die Betriebsfüh­rung von Versorgungsunternehmen geführt werden und nicht von der Standortgemeinde. Die oft vordergründig auf Kom-

munen verlagerte Verantwort lichkeit für den langfristigen Anlagenbetrieb entspricht weder der realen Risi kogewich­tung noch dem erforderlichen Erfahrungspotential für den Betrieb von komplexen Leitungssystemen. Die Finanzierung bzw. Kostenrechnung kann bei feh lgeleiteten Verantwortlich­keiten keine Rol le spielen, da diese wertneutral in die Gesamtbetrachtung eingehen sollte. Für sieben ausgewählte Modellfälle von Infrastrukturkanalan­lagen wurden die Investitionskosten untersucht und gegen­übergestellt (Tabelle 4). Der Vergleich zeigt wei tgehende Kostenähnlichkeit in einer Bandbreite von -5% bis + 8% zwischen konventioneller Erschließung und InfrastrukturkanaL Die Herstellkosten je Laufmeter der vo ll ausgerüsteten lnfra­strukturkanäle ergeben eine relativ enge Bandbreite zwischen 39.000,- öS und 4 7.000,- öS. Eine wesent liche Größenord­nung in den Laufmeterkosten stellen die Kosten für die Sicherheitstechn ik und das Zugangsbauwerk dar, d ie sich mit zunehmender Bauwerkslänge des ISK Objektes günstiger umlegen. Geringe Längen unter 500 m und geringe Ansch luß­dichte wirken sich naturgemäß ungünstig aus. Die ausgewie­senen Laufmeterkosten können jedoch als tendenzie lle Richt ­werte angesehen werden (Tabelle 5). Ein weiteres wesentliches Element für die Gesamtkostenbe­trachtung ist der zeitliche Ablauf der Projektreal isierung. Verzögerungen in der Gebietsvermarktung nach Abschluß der Herstellarbeiten ziehen in jedem Falle Kosten nach sich. Die frühestmögliche Schaffung von Teilnutzungen ermöglicht eine erhebliche Senkung der Finanzierungskosten hinsichtlich der Zinsbelastung. Grundsätzlich sind jedoch generelle verglei­chende Aussagen über den wirtschaftlichen Erfolg kaum seriös möglich, da jeder einzelne Infrastrukturkanal ein eigen­ständiges Projekt mit einer Vielzahl von unterschiedl ichen, individuellen und kostenrelevanten Einflüssen ist. Ausschlaggebend fü r die Entscheidung für oder gegen ei n ISK Projekt wird die Einbeziehung der Betriebskosten auf Lebensdauer sein . Diese Überlegungen lassen sich jedoch ohne die in der Regel vertraulichen, betriebsinternen Kosten­rechnungen der Leitungsbetreiber nur übersichtsmäßig anstellen. Der kostensenkende Einfluß auf die Betriebskosten eines Infrastrukturkanals gegenüber der konven tionellen Erd­verlegung kann folgenden günstigen Faktoren zugeordnet werden:

- Dauernde leichte Zugänglichkeit der Leitungssysteme - Verminderung des Aufwandes zur Fehlerstellensuche - Verminderung des Aufwandes zur Fehlerbeseitigung - Entfall von direkten äußeren Einflüssen auf die Leitungen - Verminderung von Medienverlusten durch Leckagen - Temperaturverlustverringerung durch höhere Umgebungs-

temperatur - Entfall von Schäden durch Dritte bei Grabungen

Tabelle 6. Gegenüberstellung der Systemlebensdauer von Leitungen (1)

Systemlebensdauer konventionell Zeitverlängerungsfaktor Infrastrukturkanal

Systembezeichnung Jahre statis tisch ermittelt/FL~79/ angenommen - entsprechend der Erfahrungen, d ie von Betreibern Jahre erwartet m itgeteilt wurd en und Literatur

ISK-Bauwerk 85 Schmutzwasser I Kanal 61,92 1,3 80,5 Trinkwasser 23,77 2 47,5 Gas 15,25 3 45,8 Fernwärme 25,54 2 51 ' 1 Elektrizitätswerk 18,47 2 37 Telekommunikation 13,55 2 27,1 Straßenbau 30,60 1,3 40

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Eine kostenintensive Zukunftsoption zugunsten des ISK stellt der in absehbarer Zeit zu erwartende gesetzliche Zwang zum Entfernen vorhandener Alteinbauten bei Erstellung einer neuen konventionellen Leitung dar. Ein wesentliches Argu ­ment für günstigere Betriebskosten ist die höhere Lebens­dauer der geschützten Leitungen. Um die schützenden und betriebsfreundlichen Effekte des Infrastrukturkanals in den zu erwartenden Lebensdauerzyklen möglichst realitätsnahe zu berücksichtigen, wurden aus statistischen Angaben der Stadt Wien, den von den Leitungsbetreibern erhobenen Betriebsan­gaben und aus Literaturberichten Zeitverlängerungsfaktoren für die einzelnen Leitungsarten angenommen (1). Die resultie­renden Systemlebensdauerperioden der im Infrastrukturkanal verlegten Leitungen werden in der nachfolgenden Tabelle jenen dokumentierten oder konventionell erdverlegten Lei­tungssysteme gegenübergestellt (Tabelle 6). Abschließend sei angemerkt, daß die höhere Investition der Erstellung gemeinsam mit den wesentlich geringeren Betriebskosten eines ISK eine grundsätzlich positive Ent­scheidung darstellt. Es wird in bezug auf den Schadensfall nicht die Wirkung, sondern die Ursache an der Wurzel verhindert bzw. minimiert und insgesamt in die Nachhaltigkeil der Infrastruktur investiert.

8. Zusammenfassung und Ausblick

Ein Infrastrukturkanal kann keine generelle Lösung aller Probleme der Ver- und Entsorgung sein. Er wird jedoch in vielen Fällen der Neuerschließung von wirtschaftlichen Wachstumszonen, wie Gewerbe- und Stadterweiterungsge­bieten, eine interessante Alternative zur konventionellen Lei­tungsverlegung sein. Die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßig­keit für Stadtsanierungs- und Stadterneuerungsgebiete ist für den Einzelfall zu prüfen. Traditionelle Bedenken und koordina­tive Hemmschwellen sollten durch sachliche Gegenüberstel­lung technischer Fakten und wirtschaftlicher Kostenrechnung ersetzt werden. Generell sollte jedoch auch eine Änderung der planungsrecht­lichen Grundlagen erwogen werden. ln einer landesweit

einheitlichen Änderung der Rechtsstruktur sollte hinsichtlich der Kompetenzproblematik dem bedarfsorientierten föderali­stischen System der Vorzug vor zentralistischen Regelungen gegeben werden. Für die Bebauungspläne könnte auch im Privatrecht ein "Untergrabungsrecht", ähnlich dem Überflug­rechi im Flugverkehr, verankert werden. Dies würde gemein­sam mit einer durchgängigen Adaptierung der Landesraum­ordnungsgesetze und der Landesbauordnungen erhebliche Erleichterungen in der Trassenführung und damit eine Verbes­serung der Wirtschaftlichkeit ermöglichen. Die verfügbaren hochwertigen Materialien, zukunftsorientierte Technologien, zeitgemäßes Betriebs- und Qualitätsmanage­ment, bedarfsgerechte Rechtsstrukturen und moderne Finan­zierungsmodelle können, gemeinsam mit dem wesentlich gesteigerten Sicherheitsaspekt und der Versicherbarkeit kal­kulierbarer Ris iken im jederzeit zugänglichen lnfrastrukturka­nal, einen wertvollen Beitrag zur Lösung von Problemen der Stadtentwicklung in Zukunft liefern.

Literatur

[1] Laistner, A.: Einsatz begehbarer Leitungsgänge/ Infrastrukturkanäle in der öffentlichen Ver- und Entsorgung. Dissertation Technische Universität Wien 1996.

[2] Wink l er, M.: Komplexnchtlinie Sammelkanäle. Autorenkollektiv; Schrif­tenreihe der Bauforschung, Sonderheft 1; Bauinformation Bauakademie der DDR, Berlin 1976.

[3] G•rnau, G.: Begehbare Sammetkanäle für Versorgungsleitungen. For­schung und Praxis - U-Verkehr und unterirdisches Bauen; Albis Verlag Düsseldorf 1968.

[4] Rohowetz, H.: Untersuchung der verkehrsbelastenden Auswirkungen von Baustellen auf Grund von Ver- und Entsorgungssystemen in der Stadt Wien. Diplomarbeit am Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der TU Wien 1995.

[5] Poet GmbH.; Detailprojekt Le1pzig Kiebitzmarkt I Ost; Lauchheim 1995.

Dipl.-lng. Dr. techn. Hans Georg Jodl, 0. Univ.-Prof. für Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik,

Institut für Baubetrieb und Sauwirtschaft, Technische Universität Wien,

Karlsplatz 13, A-1040 Wien

Neue Organisationsformen bei Infrastrukturprojekten Von Wilhelm A. Reismann, Wien

Mit 8 Abbildungen und 1 Tabelle

Dipl. -lng. Dr. techn. Wilhelm A. Reismann

Kurzfassung

"Public-Private-Partnership" (PPP) oder "öffentlich-private Partner-schaft" ist eine in den letzten Jahren weltweit immer häufiger zum Einsatz gelangende Form der Finanzierung von Infrastrukturprojekten als Betrei­bermodelle. Dabei wirken die öffent­liche Hand und Private in unter­schiedlichen Organisationsformen zusammen, jedoch immer mit dem gleichen Grundmuster und der glei­chen Zielsetzung. Dieses Grundmuster ist, daß der Staat, das Land oder die Gemeinde

(Eingelangt am 2. Juli 1996)

an einen Privaten eine Konzession für die Planung, die Finanzierung, den Bau und den Betrieb einer Infrastrukturein­richtung vergibt und damit den Einsatz öffentlicher Budget­mittel vermeidet oder reduziert, je nachdem ob 100% der Anlage oder nur Teile privat finanziert werden.

Build-Operate-Transfer (BOT) ist die derzeit häufigste Organi­sationsform solcher öffentlich-privater Partnerschaften und bedeutet, daß der Private die Anlage baut, betreibt und nach Ablauf der vereinbarten Konzessionsfrist an die öffentliche Hand zum weiteren Betrieb zurückgibt.

Für den privaten Investor ergibt sich daraus die zwingende Bedingung, daß sich seine Investition bis zum Zeitpunkt des Transfers refinanziert und ausreichend rentiert haben muß, ansonsten sein Engagement ein betriebswirtschaftlicher Feh­ler war.

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