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Titel: Durchführung von Arbeiten mit schriftlichen Arbeitsfreigabe IMS–Dokument: IMS-Verfahrensanweisung Standort: Deutschland Dokumenten Nr.: 08-01-03-CER 1.1 Seite 1 von 11 Datei: 08-01-03-CER_1.1.docx Version: 03 Ein ausgedrucktes Dokument dient nur als Referenz und nicht als kontrolliertes Exemplar. Dieses Dokument wurde gedruckt am: 01.07.201301.07.2013 11:04:00 Celanese EHS - Richtlinie 1.1 (CER 1.1) Durchführung von Arbeiten mit schriftlichen Arbeitsfreigaben Erstellt durch: Blumenstein, May, Rockmann, Wörner, Gutwein Erstellt am: 25.10.2010 Freigegeben durch: Dickner, Hofmann, Rockmann Aktualisiert und freigegeben am:22.04.2013 Gültig ab: 01.05.2013

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Titel: Durchführung von Arbeiten mit schriftlichen Arbeitsfreigabe IMS–Dokument: IMS-Verfahrensanweisung Standort: Deutschland

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Celanese EHS - Richtlinie 1.1

(CER 1.1)

Durchführung von Arbeiten mit

schriftlichen Arbeitsfreigaben

Erstellt durch: Blumenstein, May, Rockmann, Wörner, Gutwein

Erstellt am: 25.10.2010

Freigegeben durch: Dickner, Hofmann, Rockmann Aktualisiert und freigegeben am:22.04.2013

Gültig ab: 01.05.2013

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Inhaltsverzeichnis

1 Zweck ................................................................................................................................ 3

2 Geltungsbereich ............................................................................................................... 3

3 Begriffe .............................................................................................................................. 3

4 Aufgaben und Verantwortlichkeiten .............................................................................. 4

5 Verfahrensbeschreibung................................................................................................. 5

5.1 Festlegen der Arbeiten, die eine Arbeitsfreigabe erfordern .............................................. 5

5.2 Aufbau des Allgemeinen Arbeitsfreigabe Formulars ......................................................... 5

5.3 Erstellen von Arbeitsfreigaben............................................................................................. 6

5.4 Unterweisen der Arbeitsgruppe über die Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen .......... 7

5.5 Personelle Änderungen während der Ausführung ............................................................ 7

5.6 Durchführen der Arbeit und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen ........................ 8

5.7 Arbeitsunterbrechung ........................................................................................................... 8

5.8 Verlängern einer Arbeitsfreigabe ......................................................................................... 8

5.9 Abschließen der Arbeiten ..................................................................................................... 9

6 Dokumentation ................................................................................................................. 9

6.1 Aufzeichnungen ..................................................................................................................... 9

6.2 Mitgeltende Unterlagen ....................................................................................................... 10

6.3 Versionshistorie .................................................................................................................. 10

7 Training ........................................................................................................................... 10

8 Anhänge .......................................................................................................................... 10

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1 Zweck

Diese Verfahrensanweisung beschreibt die Vorgehensweise zur Durchführung von Arbeiten, die einer schriftlichen Arbeitsfreigabe bedürfen. Sie dient dem Schutz von Arbeits-Ausführenden, unbeteiligten Dritten sowie der Umwelt und gilt für Arbeiten, die nicht durch eine Betriebsanweisung geregelt sind. Die Verfahrensanweisung regelt:

für welche Arbeiten schriftliche Arbeitsfreigaben auszustellen sind,

welche Funktionen verantwortlich einzubinden sind,

wie der zeitliche Ablauf der Arbeitsfreigaben zu erfolgen hat und

welche Informationen zur Erteilung einer schriftlichen Arbeitsfreigabe notwendig sind.

Diese Verfahrensanweisung erfüllt die globalen Vorgaben der Celanese und die Vorgaben der Si-cherheitsrichtlinie 1 des Industrieparks Höchst.

2 Geltungsbereich

Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Funktionen der

Celanese GmbH,

Celanese Deutschland Holding GmbH,

Celanese Chemicals Europe GmbH,

Celanese Emulsions GmbH,

Ticona GmbH

Celstran GmbH und

Nutrinova Nutrition Specialties & Food Ingredients GmbH.

an ihren Standorten in Deutschland.

3 Begriffe

Begriff Erläuterung

Anlagenverantwortlicher Der Anlagenverantwortliche (i.d.R. der Leiter OE) ist verantwortlich für die Anla-gen und Gebäude in seinem Zuständigkeitsbereich.

Aussteller Der Aussteller im Sinne dieser Verfahrensanweisung legt die Sicherheitsmaß-nahmen für die durchzuführenden Arbeiten fest, weist die Arbeit an und kontrol-liert die Einhaltung der Maßnahmen.

Arbeitsfreigabe Arbeiten sind vor der Durchführung durch den jeweiligen Betrieb zu genehmigen. Eine Arbeitsgenehmigung umfasst die Allgemeine Arbeitsfreigabe und ggf. wei-tere spezifische Arbeitserlaubnisscheine bei Arbeiten mit besonderen Gefahren. Die Arbeitsfreigabe ist eine systematische Sicherheits-Checkliste für sicheres Arbeiten von Betriebsfremden in einem Betrieb oder Arbeiten, die nicht über eine Betriebsanweisung abgedeckt sind.

Bevollmächtigter Vertreter Vom Leiter OE benannte Person mit entsprechender schriftlicher Delegation für das Verfahren mit schriftlichen Arbeitsgenehmigungen, z.B. Betriebsassistenten, Meister oder Teilbereichsmeister.

Empfänger / Ausführender

Er nimmt die ausgefüllte Arbeitsgenehmigung zur Ausführung der Arbeit entge-gen. Der Empfänger/Ausführende kann ein Verantwortlicher einer Celanese-Arbeitsgruppe oder ein Beauftragter einer Fremdfirma sein.

Sicherheitskoordinator Ein Sicherheitskoordinator ist zu benennen, wenn für die Ausführenden der Ar-beit eine Gefährdung durch andere Arbeitsgruppen oder einzelne Personen möglich ist.

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Begriff Erläuterung

Sicherungsposten / Schweißposten / Brandwa-che

Sicherungsposten werden eingesetzt bei Einsteigen in Behälter und enge Räu-me.

Bei Arbeiten mit Zündgefahren sichern Schweißposten die Entstehung und Ausbreitung von Bränden während und Brandwachen nach der Arbeit.

UEG Untere Explosionsgrenze

4 Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Tätigkeiten / Aufgaben SL EHS

OE AS BM FF /

AG AF SK SP

5.1 Festlegen der Arbeiten, die eine Ar-beitsfreigabe erfordern

V A M I I

5.2 Aufbau des Allgemeinen Arbeits-freigabe Formulars

V A M I I

5.3 Erstellen von Arbeitsfreigaben V A I/M M M I/M I

5.4 Unterweisen der Arbeitsgruppe über die Gefahren und Sicherheits-maßnahmen gemäß Arbeitsfreigabe

I V I

5.5 Festlegen von Maßnahmen bei personellen Änderungen während der Ausführung

V A I A M M M

5.6 Durchführen der Arbeit und über-wachen der Sicherheitsmaßnahmen

V A I A A A A

5.7 Durchführen von Maßnahmen bei Arbeitsunterbrechung

I V I M M

5.8 Verlängern einer Arbeitsfreigabe V A I M M I I

5.9 Abschließen der Arbeiten I V I M M I I

Legende

V = Verantwortung M = Mitwirkung

A = Ausführung I = Information

(X) = Kannregelung

SL = Standortleitung AS = Aussteller der Arbeitsfreigabe

OE = Leiter Org.-Einheit AF = Aufsichtsführender

BM = Betriebsmeister der Org.-Einheit SP = Sicherungsposten

FF / AG

= Bevollmächtigter der Fremdfirmen / Verantwortlicher der Arbeitsgruppe

SK

= Sicherheitskoordinator

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5 Verfahrensbeschreibung

5.1 Festlegen der Arbeiten, die eine Arbeitsfreigabe erfordern

Eine Arbeitsfreigabe ist erforderlich bei

Arbeiten, die eine Übergabe der Anlage vom Anlagenverantwortlichen (z.B. Betrieb) an eine Ar-beitsgruppe bzw. von der Arbeitsgruppe zurück an den Anlagenverantwortlichen beinhalten,

Durchführung von Arbeiten durch Mitarbeiter des Betriebs, die nicht von einer Betriebsanweisung abgedeckt sind,

möglicher Einwirkung von Gefahrstoffen oder von Kondensat und Wasser > 50°C,

möglicher Einwirkung von oder Kontakt mit Extremtemperaturen; heiß (> 50°C) oder kalt (< 0°C),

Arbeiten, die eine Arbeitserlaubnis erfordern.

Arbeitsfreigabe für Arbeiten mit Zündgefahren

Für „Arbeiten mit Zündgefahren“ ist grundsätzlich neben der Arbeitsfreigabe eine Arbeitserlaubnis zu erstellen. Ausnahme: Bei

Zufahrt von Fahrzeugen

Benutzung einer Kamera

Routinearbeiten durch Elektriker wie z.B. das Anschließen oder Trennen von Kabeln

in Ex-Zone 2 / 22 ist eine Allgemeine Arbeitsfreigaben ausreichend, wenn die Überwachung und Aufzeichnung der Atmosphäre (UEG + O2) sichergestellt ist.

Arbeitsfreigabe für Arbeiten mit Absturzgefahr / Erhöhter Arbeitsplatz

Für „Arbeiten mit Absturzgefahr / Erhöhter Arbeitsplatz“, die den Einsatz von PSA gegen Absturz erforderlich machen, ist grundsätzlich neben der Arbeitsfreigabe eine Arbeitserlaubnis zu erstellen. Ausnahme: Bei

Aufbau von Gerüsten, bei dem Nutzung von PSA gegen Absturz erforderlich ist

Nutzung von PSA gegen Absturz bei Arbeiten in Körben von Hubsteigern bzw. Scherenbühnen

5.2 Aufbau des Allgemeinen Arbeitsfreigabe Formulars

Das Formular für die Arbeitsfreigabe ist als Checkliste für Gefahren und zugehörige Schutzmaß-nahmen angelegt. Das Formular ist unterteilt in die Abschnitte:

A Vorbereitende Sicherheitsmaßnahmen

B Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeiten und

C Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitsunterbrechung bzw. nach der Arbeit und besteht aus den Seiten: 1/2: mit Angaben zu Betrieb, Gebäude, Anlagenteil, Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten

und Gefahrstoffe sowie die o.g. Abschnitte A, B und C,

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3: mit weiteren Angaben zu Ergänzungen, Verlängerung, Ablösung/Schichtwechsel, Übergabe und Beendigung der Arbeit sowie Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen,

4: mit Dokumentation der Messungen der Atmosphäre sowie der Kenntnisnahme der Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen durch die Mitarbeiter der ausführenden Arbeitsgruppe.

Weitere Einzelheiten sind in der Erläuterung des Formulars in Anhang 2 beschrieben.

5.2.1 Umgang mit den Arbeitsfreigabescheinen

Original (gelb)

wird dem Empfänger/Ausführenden vom Aussteller ausgehändigt

ist vom Empfänger/Ausführenden ständig mitzuführen oder sichtbar an der Arbeitsstelle auszu-hängen

ist nach Beendigung der Arbeiten an den Aussteller zurückzugeben

wird nach Abschluss der Arbeitsgenehmigung archiviert

Anmerkung: Bei nachträglich erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen bereits genehmigter Arbeiten ist sicherzustellen, dass diese Eintragungen auf allen Ausfertigungen dokumentiert wer-den, vom Aussteller genehmigt und allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht werden. Blatt 2 (grau)

wird an zentraler Stelle im Betrieb (z.B. Messwarte oder Meisterbüro) während der Dauer der Ar-beiten sichtbar ausgelegt

Blatt 3 (blau)

verbleibt als Reserve im Formularblock

Blatt 4 (weiß)

Durchschlag für Verlängerung und Ablösung (Rückseite Blatt 1); verbleibt im Formularblock

5.3 Erstellen von Arbeitsfreigaben

5.3.1 Festlegen des Umfangs der Arbeitsfreigabe

Der Umfang der durchzuführenden Arbeiten ist nach Besichtigung vor Ort klar und eindeutig zu beschreiben, um die potentiellen Gefahren umfassend zu erkennen und entsprechende Schutz-maßnahmen festzulegen. Arbeitsfreigaben sind separat je Gewerk, Arbeitsgruppe und bei unterschiedlichen Gefahren zu veranlassen.

5.3.2 Durchführen des „Sicherheitschecks vor Arbeitsbeginn“

Der „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“ (Pre-Task Plan) ist vor Ausstellen einer Arbeitsfreigabe durch den Empfänger/Ausführenden durchzuführen bzw. auszufüllen. Dabei erfolgt eine Bewertung, welche potenziellen Gefahren von der Arbeitsgruppe bei Durchfüh-rung der Arbeitsaufgabe ausgehen wie z.B. offenes Feuer, Funkenflug, Schweißrauche etc. Der „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“ wird ggf. gemeinsam mit dem Aussteller vervollständigt und bildet eine wesentliche Grundlage für die Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen für die Ar-beitsdurchführung. Der ausgefüllte „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“ wird mit der zugehörigen Arbeitsfreigabe ab-gelegt.

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Der „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn für Hochdruck-Reinigung“ ist ein speziell zugeschnittenes Formular zur Verwendung bei HD-Reinigungsarbeiten, welches spezifische Prüfpunkte vor Beginn der eigentlichen HD-Reinigungsarbeiten beinhaltet wie Erdung der HD-Pumpe, ordnungsgemäße Verlegung der HD-Schläuche etc.

5.3.3 Erstellen der Arbeitsfreigabe

Der Aussteller und der Empfänger/Ausführende ermitteln gemeinsam die zu eliminierenden Gefah-ren und stimmen die Sicherheitsmaßnahmen ab. Folgende Punkte sind festzulegen und in der Ar-beitsfreigabe zu dokumentieren:

allgemeine Informationen (Gebäude, Datum, Empfänger, usw.)

Arbeitsbereich, Anlagenteile und Arbeitsumfang

zu eliminierende Gefahren, inkl. gewerkspezifische Gefahren, evtl. Beeinträchtigung durch mögli-che Anlagenstörungen oder andere Arbeitsgruppen

festgelegte Sicherheitsmaßnahmen

5.3.4 Vor-Ort-Einweisung und Freigabe der Arbeiten

Der Aussteller weist den Empfänger/Ausführenden vor Ort ein. Die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Arbeitsfreigabe müssen vor Arbeitsbeginn vom Aussteller und Empfänger/Ausführenden vor Ort überprüft und falls notwendig ergänzt werden. Der Aussteller weist die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen nach Einweisung vor Ort durch Un-terschrift an. Der Empfänger/Ausführende bestätigt durch Unterschrift, dass er die auf dem Ar-beitsfreigabeschein vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

5.4 Unterweisen der Arbeitsgruppe über die Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen

Der Empfänger/Ausführende ist dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder der Arbeitsgruppe, die an der Aufgabe mitwirken, in die Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen gemäß Arbeitsfreigabe ein-gewiesen werden. Er unterschreibt an erster Position auf der Rückseite Blatt 1 (gelb) der Arbeits-freigabe, dass er die Mitarbeiter unterwiesen hat. Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe bestätigen durch Unterschrift, dass sie die Gefahren und die Schutzmaßnahmen verstanden haben und die Sicherheitsmaßnahmen einhalten werden. Dies erfolgt ebenfalls auf der Rückseite Blatt 1 (gelb) der Arbeitsfreigabe.

Neue Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Der Empfänger/Ausführende ist dafür verantwortlich, dass jeder neue Mitarbeiter über die Gefah-ren und Schutzmaßnahmen unterwiesen wird und bestätigt dies wie oben bestätigt.

5.5 Personelle Änderungen während der Ausführung

Bei einem Wechsel der verantwortlichen Personen (z.B. Empfänger/Ausführender, Sicherungspos-ten) gehen die Rechte und Pflichten auf die neu benannte Person über. Sie bestätigen durch Un-terschrift, dass sie die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen haben und ihre Einhaltung umsetzen bzw. kontrollieren.

5.5.1 Ablösung des Empfänger/Ausführender

Verlässt der Empfänger/Ausführender den Arbeitsort, hat er die Aufsichtsführung an einen Mitar-beiter der Arbeitsgruppe mit Weisungsbefugnis zu übertragen. Dieser muss der deutschen Spra-che mächtig sein und die Kommunikation zur Gruppe und zum Aussteller zu gewährleisten. Der ablösende Empfänger/Ausführende bestätigt durch Unterschrift auf der Rückseite Blatt 1 (gelb) und Durchschrift Blatt 4 (weiß), dass er die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen hat und einhalten wird.

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5.5.2 Ablösung des Aufsichtsführenden

Bei Ablösung des Aufsichtsführenden bestätigt ablösende Aufsichtführende durch Unterschrift auf der Rückseite Blatt 1 (gelb) und Durchschrift Blatt 4 (weiß), dass er die vorgeschriebenen Sicher-heitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen und ihre Einhaltung kontrolliert wird.

5.5.3 Ablösung Sicherungsposten/Schweißposten/Brandwache

Bei Ablösung des Sicherungspostens/Schweißpostens/Brandwache bestätigt der ablösende Siche-rungsposten/Schweißposten/Brandwache durch Unterschrift auf der Rückseite Blatt 1 (gelb) und Durchschrift Blatt 4 (weiß), dass er die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis ge-nommen hat und sie einhalten wird. Der neue Sicherungspostens/Schweißpostens/Brandwache wird vom Aussteller vor Ort eingewie-sen.

5.6 Durchführen der Arbeit und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen

Bei Durchführung der Arbeit sind die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Bei Veränderungen des Umfelds ist zu überprüfen, ob die durchzuführenden Arbeiten mit den ge-troffenen Sicherheitsmaßnahmen weiter durchgeführt werden können. Bei Zweifeln an deren wei-teren sicheren Durchführung sind die Arbeiten einzustellen und der Aussteller zu verständigen.

Bei Wahrnehmungen wie z. B. auffälliger Geruch, Staub, Unwohlsein, im Alarmfall oder bei be-sonderen Schwierigkeiten ist die Arbeit unverzüglich einzustellen. Die Arbeitsfreigabe verliert ihre Gültigkeit. Der Aussteller ist zu verständigen.

Kann eine Arbeit nicht mehr sicher ausgeführt werden, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Die Arbeitsfreigabe verliert ihre Gültigkeit. Der Aussteller ist zu verständigen.

5.7 Arbeitsunterbrechung

Bei Arbeitsunterbrechung aus Gründen nach Abschnitt 5.6, d.h.

im Alarmfall,

weil die Arbeit nicht mehr sicher ausgeführt werden kann,

wegen Wahrnehmungen wie z. B. auffälliger Geruch, Staub, Unwohlsein,

oder weil die Arbeit für mehr als eine Stunde ausgesetzt wurde,

verliert die Arbeitsfreigabe ihre Gültigkeit. Der Aussteller ist zu verständigen.

5.8 Verlängern einer Arbeitsfreigabe

Wenn eine Arbeit aus o.g. Gründen einschl. Personalverfügbarkeit/Arbeitszeitregelungen für weni-ger als 24 Stunden unterbrochen wird, kann die Arbeitsgenehmigung nach erneuter Beurteilung des Arbeitsbereichs und Bedingungen gemäß Genehmigungsprocedere erneut genehmigt werden. (Verlängerung). Die Verlängerung ist durch Unterschrift des Ausstellers und Empfängers/Ausführenden auf der Rückseite Blatt 1 (gelb) und Durchschrift Blatt 4 (weiß) zu dokumentieren. Wenn eine Arbeit für mehr als 24 Stunden unterbrochen wird, wird die Arbeitsgenehmigung ungül-tig und muss komplett neu ausgestellt werden inkl. Beurteilung der Gefahren, Festlegung der Si-cherheitsmaßnahmen etc.

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5.9 Abschließen der Arbeiten

5.9.1 Beendigung der Arbeiten gemäß Arbeitsfreigabe

Der Empfänger/Ausführende bestätigt durch Unterschrift, dass die auf dem Arbeitsfreigabeschein angewiesenen Arbeiten ordnungsgemäß beendet und Ordnung und Sauberkeit an der Arbeitsstelle hergestellt wurden. Dazu gehört auch, dass die für die Arbeiten verwendeten Geräte und Materialien (z. B. Schweiß-gasflaschen, Schweißumformer, Rüstzeug und lose Teile) aus den betroffenen Bereichen entfernt werden. Die Arbeitsstelle ist aufgeräumt und sauber zu übergeben.

5.9.2 Übernahme durch den Anlagenverantwortlichen

Die Übernahme erfolgt nach der Vor-Ort-Inspektion (z. B. Zustand, Ordnung, Sauberkeit der Ar-beitsstelle, eventuell auch korrekter Anschluss von Leitungen etc.). Der Aussteller übernimmt die Arbeitsstelle und bestätigt die ordnungsgemäße Übernahme durch Unterschrift. Der Leiter OE ist zu verständigen, wenn bei dieser Kontrolle Abweichungen vom Sollzustand fest-gestellt werden. Zusätzliche Arbeiten, z. B. eine Kontrolle vor Inbetriebnahme oder Überprüfung durch eine befähig-te Person, sind durch die Arbeitsfreigabe nicht abgedeckt.

5.9.3 Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen

Erst nach Arbeitsbeendigung und erfolgter Übernahme durch den Anlagenverantwortlichen (z.B. Betrieb) dürfen die Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden, sofern keine weiteren Gefahren durch die ausgeführten Arbeiten bestehen und z.B. die Brandwache beendet wurde. Dazu gehört u.a. das Entfernen elektrischer Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugtes oder un-beabsichtigtes Ingangsetzen, Aktivieren von Strahlungsquellen, Montage von Rohrleitungen, Zie-hen von Steckscheiben (siehe auch EHS-Richtlinie „Trennen von Energien“) und soweit erforder-lich die Benachrichtigung von Nachbarbetrieben. Zur Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen ist nur der Aussteller berechtigt. In keinem Fall dürfen die durch den Aussteller festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durch den Empfänger/Ausführenden aufgehoben werden. Unabhängig davon kann der Empfänger/Ausführende, soweit für sein Gewerk besondere Sicher-heitsmaßnahmen festgelegt wurden, diese nach Beendigung der Arbeiten wieder aufheben.

6 Dokumentation

6.1 Aufzeichnungen

Aufzeichnung Archivierungsort Mindest-

Aufbewahrungsdauer

Arbeitsfreigabeschein Org.-Einheit 5 Jahre

Betriebsanweisungen Org.-Einheit 5 Jahre

Protokoll der Unterweisung zur Betriebsanweisung Org.-Einheit 1 Jahr

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6.2 Mitgeltende Unterlagen

Titel Standort

EHS – Richtlinie CER 1 „Durchführung von Arbeiten mit schriftlichen Arbeits-genehmigungen“

Intranet

EHS – Richtlinie CER 1.2 „Arbeitserlaubnis für Arbeiten in Behältern, und en-gen Räumen“

EHS – Richtlinie CER 1.3 „Arbeitserlaubnis für Arbeiten mit Zündgefahren“

EHS – Richtlinie CER 1.4 „Arbeitserlaubnis Hochdruckreinigung “

EHS – Richtlinie CER 1.5 „Arbeiten mit besonderen Gefahren“

EHS – Richtlinie CER 1.6 „Erhöhte Arbeitsplätze“

EHS – Richtlinie CER 1.7 „Arbeitserlaubnis Erdarbeiten“

EHS – Richtlinie CER 1.8 „Trennen von Energien“

EHS – Richtlinie CER 1.9 „Abgabe von Anlagenteilen“

EHS – Richtlinie CER 1.10 „Kennzeichnung und Absperrungen von Gefahren-stellen“

EHS – Richtlinie CER 1.11: Trennen von Anlagenteilen

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

Celanese Intranet - Regelwerke

GefStoffV Gefahrstoffverordnung

StrSchV Strahlenschutzverordnung

BGV A 1 Grundsätze der Prävention

BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

6.3 Versionshistorie

Version / Datum Änderungen

3.0 / 22.04.2013

Korrektur des Formulars des Sicherheitschecks (Anhang 1),

Aktualisierung der Erläuterung des Sicherheitschecks (Anhang 2),

Korrektur und Ergänzung des Formulars der Arbeitsfreigabe (Anhang 3), Aktualisierung der Erläuterung der Arbeitsfreigabe (Anhang 4)

2.0 / 07.09.2011

Korrektur des Formulars des Sicherheitschecks (Anhang 1),

Korrektur und Ergänzung des Formulars der Arbeitsfreigabe (Anhang 3), Aktualisierung der Erläuterung der Arbeitsfreigabe (Anhang 4)

1.0 / 24.11.2010 Neuausgabe.

7 Training

Alle Aussteller und Empfänger/Ausführenden von Arbeitsfreigaben müssen die Schulung entspre-chend Abschnitt 7 der EHS-Richtlinie CER 1.0 „Durchführung von Arbeiten mit schriftlichen Ar-beitsgenehmigungen“ absolvieren.

8 Anhänge

Titel Standort

Anhang 1: Formular „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“ 08-01-03-CER_1.1_

A1.docx

Anhang 2: Erläuterung „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“ 08-01-03-CER_1.1_

A2.docx

Anhang 3: Formular Arbeitsfreigabeschein 08-01-03-CER_1.1_

A3.docx

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Titel Standort

Anhang 4: Erläuterung Arbeitsfreigabeschein 08-01-03-CER_1.1_

A4.docx

Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn

Anhang zur Allgemeine Arbeitsfreigabe (AF) / Arbeitserlaubnisschein (AE)

08-01-03 CER 1.1 A1 Stand: 2013-01-31

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Betrieb: ______________________ AF / AE Nr.: ____________________________ Datum:______________

Gebäude: ______________________ Anlagenteil: ____________________________

1. Angaben zur ausführenden Firma 2. Welche Arbeiten sind durchzuführen?

Ausführender/ Firma:_______________/__________________

Gewerk: _______________

Sind Örtlichkeit und Arbeitsaufgabe bekannt? Ja Nein

Sicherheitspass vorhanden? Ja Nein

Sicherheitsunterweisung vorhanden? Ja Nein

Unterschriftsberechtigungskarte

vorhanden / gültig ? Rot Grün

Anmeldekarte(n) vorhanden? Ja Nein

Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter: _____________

Standard PSA vorhanden? Ja Nein (Helm, Schutzbrille, flammhemmende Arbeitskleidung,

Sicherheitsschuhe)

Einfahrt / Zugangsgenehmigung

zum Betrieb erforderlich? Ja Nein

Montage Demontage Prüfung Reinigung

Sonstiges: __________________________________

Arbeiten / Einsteigen in Behältern und engen Räumen

Arbeitsauftrag: __________________________________________________

____________________________________________________

Wie werde ich die Arbeiten durchführen? (Tätigkeits-, Arbeits- und Montagebeschreibung)

____________________________________________________

____________________________________________________

____________________________________________________

3. Welche Gefahren bringt meine Arbeit mit sich? 4. Welche Geräte / Werkzeuge plane ich einzusetzen?

wegfliegende Partikel / Teile

Staubentwicklung

Absturzgefahr

Rutsch- /Stolpergefahr

Quetschen, Schneiden

Herabfallende Teile / Unkontrolliert bewegte Teile

Lärm der durch die eigene Arbeit erzeugt wird

Freisetzung von Strahlung

Freisetzung von gefährlichen Stoffen (z.B.: Schweißrauche, Dämpfe, etc.)

Einsatz von mitgebrachten Chemikalien / Lösemitteln

Welche: _____________________________

Zündgefahren durch Betriebsmittel

Elektrische Gefahren

Verbrennungs- / Erfrierungsgefahr

Sonstiges (Beschreibung):___________________

Allg. Hand / Montagewerkzeug: _________________________

Leiter Hebebühne / Hubsteiger Kran

Gerüst Akku – Bohrmaschine Bohrmaschine

Säge Trennschleifer Schweißgerät

Explosionsgeschützte Ausführung:

NEIN JA

Lampe / Leuchte

Messgerät: _________________________________

Strahlungsquelle:_____________________________

Sonstiges:__________________________________

Einsatz von Verbrennungsmotoren:

Stromerzeuger Druckluftkompressor KFZ

Sonstige (Beschreibung): ____________________________

5. Wie schütze ich mich bei der Arbeit?

a. Technische Schutzmaßnahmen b. Organisatorische Schutzmaßnahmen c. Persönliche Schutzmaßnahmen

Arbeitsgerüst

Schutzgerüst

Geländer / feste Absperrung

Fangnetz

Gebläse (Belüftung)

Gebläse (Entlüftung)

Sonstiges (Beschreibung):

Absperrung des Gefahrenbereichs

Betriebs- / Arbeitsanweisung (z.B. Einsatz von Chemikalien…….)

Checkliste Arbeitsvorgang / -vorbereitung (z.B. Kran-Checkliste, ………)

Gefährdungsbeurteilung (z.B. Arbeiten in Höhen…)

Montageanweisung (z.B. für Gerüste….)

Einsatz von geprüften Betriebsmitteln (z.B. BGV A3, BGR 198, ….)

Gültige Vorsorgeuntersuchungen

Sonstiges (Beschreibung):

Gehörschutz

Korbschutzbrille Gesichtsschutzschild

Handschuhe: ______________________ (z.B. Schnitt-, Hitze-, Chemikalienschutz, etc.)

Schweißerschutzausrüstung

PSA gegen Absturz:

Auffanggurt Rückhalteeinrichtung

Falldämpfer _________________

Atemschutz:

Staubmaske Vollmaske

Gebläsehaube _________________

Filtertyp:_____________

Sonstiges (Beschreibung):

6. Kommunikation des Sicherheitschecks

Ausführender / Verantwortlicher Fremdfirma

Name: Unterschrift:

Kenntnisnahme Betrieb (Betriebsleiter / bevollmächtigter Vertreter / Meister / Aufsichtführender)

Name: Unterschrift:

Erläuterung „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“

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Allgemeiner Block

Der Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn ist vor Ausstellen der allgemeinen Arbeitsfreigabe durch den Empfänger/Ausführenden auszufüllen. Der Aussteller der Arbeitsfreigabe berücksichtigt ihn bei der Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen.

Ggf. unklare Angaben werden vor Ausstellung der allg. Freigabe gemeinsam (Ausführender / Aussteller der Freigabe) besprochen. Der ausgefüllte Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn wird mit der zugehörigen allgemeinen Arbeitsfreigabe abgelegt.

Betrieb: Hier ist der Betrieb einzutragen, in dem die Arbeiten durchzuführen sind.

Allgemeine Arbeitsfreigabe Nr: Hier ist Nummer der allgemeinen Freigabe einzutragen, welche die Grundfreigabe darstellt.

Datum: Das Datum, an dem die Arbeitsfreigabe gültig ist.

Gebäude: Das Gebäude des Betriebes und die Ebene wo die Arbeiten statt zu finden haben.

Anlagenteil: Genaue Bezeichnung der Teilanlage.

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

1. Angaben zur ausführenden Firma

Ausführender/Firma: ________/_______

Gewerk: _______________

Sind Örtlichkeit u. Arbeitsaufgabe bekannt? Ja Nein

Sicherheitspass vorhanden? Ja Nein

Sicherheitsunterweisung vorhanden? Ja Nein

Unterschriftsberechtigungskarte

vorhanden / gültig ? Rot Grün

Anmeldekarte(n) vorhanden? Ja Nein

Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter: _____________

Standard PSA vorhanden? Ja Nein (Helm, Schutzbrille, flammhemmende Arbeitskleidung,

Sicherheitsschuhe)

Einfahrt / Zugangsgenehmigung

zum Betrieb erforderlich? Ja Nein

Name des Ausführenden / der Firma. Unzutreffendes ist zu streichen.

Genaue Bezeichnung des Gewerkes.

Die nachfolgenden Abfragen dienen als Checkliste um einen reibungslosen Ablauf im Freigabeprozedere zu unterstützen und sind in der Regel selbsterklärend. Es müssen nicht zwingend alle Fragen mit JA beantwortet werden Nicht in allen Fällen ist es notwendig, dass ein Sicherheitspass oder Unterschriftsberechtigungskarte vorhanden sein muss. (siehe dazu Ausnahmeregelungen in der CER Fremdfirmenmanagement) Die Gültigkeit der Unterschriftsberechtigungskarte beträgt 1 Jahr nach Ausstellungsdatum Standard PSA beschreibt die in Celanese Betrieben standardmäßig vorgeschriebene Mindestausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung z.B.: Einfahren mit Fahrzeug (Nicht Ex) in ein Tanklager (Ex Bereich).

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

2. Welche Arbeiten sind durchzuführen?

Montage Demontage Prüfung Reinigung

Sonstiges: __________________________________

Arbeiten / Einsteigen in Behältern und engen Räumen

Arbeitsauftrag: ___________________________________________

Wie werde ich die Arbeiten durchführen? (Tätigkeits-, Arbeits- und Montagebeschreibung)

Angabe welche Art von Arbeiten grundsätzlich durchgeführt werden soll..

Besonders hervorgehoben wird das Arbeiten / Einsteigen in Behältern und engen Räumen.

Arbeitsauftrag genau definieren, z.B.: Einsteigen in D 1008 u. Rührwelle demontieren!

Stichpunktartige Aufzählung der Arbeitsschritte. Ggf. Verweis auf eine Montageanweisung möglich

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

3. Welche Gefahren bringt meine Arbeit mit sich?

wegfliegende Partikel / Teile Werden durch meine Arbeit Partikel / Teile in die Umgebung geschleudert?

z.B. Funken durch Trennarbeiten, Strahlsand bei Strahlarbeiten, Abgetragene Partikel bei HD-Reinigung, usw.

Staubentwicklung Wird durch meine Arbeit Staub freigesetzt?

z.B. Schleifarbeiten, Schneiden von Beton, etc.

Erläuterung „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“

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Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

Absturzgefahr Bringt meine Arbeit eine Absturzgefahr mit sich?

Werden technische Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen (z.B. Gerüste, Netze) als Schutzmaßnahme geplant und verwendet, ist keine weitere Arbeitserlaubnis „Erhöhter Arbeitsplatz“ erforderlich. Das Gleiche gilt auch für die gefahrlose Verwendung einer Leiter. Ist PSA gegen Absturz notwendig oder werden Tätigkeiten auf ungesicherten Dächern usw. durchgeführt oder ergeben sich durch Demontage Absturzrisiken, ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. -> zusätzliche Arbeitserlaubnis „Erhöhter Arbeitsplatz“

Rutsch- /Stolpergefahr Erzeuge ich durch die von mir ausgeführten Arbeiten Rutsch- und Stolperquellen?

Gefahren durch den Untergrund auf dem gelaufen werden muss z.B.: Glätte, Umherliegende Werkzeuge oder Bauteile, Auslaufen von Flüssigkeiten (Ölen…) -> Ordnung am Arbeitsplatz!

Quetschen, Schneiden Gibt es bei oder durch meine Arbeit Quetsch-, Schnitt- oder Scherstellen (Bewegliche Teile, die Gliedmaßen einklemmen können; scharfe Kanten an denen Schnittgefahr besteht; etc.)

Herabfallende Teile / Unkontrolliert bewegte Teile

Anzugeben, z.B.

Wenn auf mehreren Ebenen gleichzeitig gearbeitet wird und Teile von der oberen Ebene auf die untere durchfallen können.

Kippende Teile (Palette, Ladegut, Stapel)

Pendelnde Teile (Kranlasten)

Rollende oder gleitende Teile z.B. Fässer

Lärm der durch die eigene Arbeit erzeugt wird

Schaffe ich durch meine Arbeit einen temporären Lärmbereich, ggf. auch für andere Mitarbeiter?

z. B. Maschinengeräusche…

Freisetzung von Strahlung Wird durch meine Arbeit Strahlung freigesetzt?

Messungen (Röntgen, radioaktive Methoden)

Schweißarbeiten (UV-Strahlung)

etc.

Freisetzung von gefährlichen Stoffen (z.B.: Schweißrauche, Dämpfe, etc.)

Werden durch meine Arbeit / mein Arbeitsverfahren gefährliche Stoffe freigesetzt?

Schweißrauche (Schweißen von Stahl)

Dämpfe (Verwendung von flüchtigen Chemikalien, Beschichten, Gummieren

etc.

Einsatz von mitgebrachten Chemikalien / Lösemitteln

Welche: ______________________

Setze ich bei meiner Arbeit Chemikalien ein?

Lösemittel (Aceton, Benzin)

Sprühreiniger

Ist das Sicherheitsdatenblatt vorhanden?

Zündgefahren durch Betriebsmittel Führe ich Arbeiten mit Zündgefahren aus?

Arbeiten mit offener Flamme oder Lichtbogen

Arbeiten, bei denen Funken entstehen können

Arbeiten, bei denen erhöhte Oberflächentemperaturen entstehen können

Arbeiten mit Temperaturen oberhalb der Zündtemperatur oder Glimmtemperatur der an der Arbeitsstelle gehandhabten oder in der Umgebung vorhandenen Stoffen

Elektrische Gefahren Entstehen durch meine Arbeit Gefahren durch elektrischen Strom

Stromschlag

Lichtbogen

elektromagnetische Felder.

Erläuterung „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“

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Verbrennungs - / Erfrierungsgefahr

Verbrennungsgefahr

Erfrierungsgefahr

Ist bei meiner Arbeit mit gesundheitsgefährlichen hohen oder tiefen Temperaturen zu rechnen?

Kontakt mit heißen oder kalten Medien

Temperatur von Oberflächen

Art der Oberfläche (Material, Struktur, Beschichtung)

Größe der gefährdeten Körperoberfläche / gefährdetes Körperteil (z. B. Hände

Dauer des Kontaktes

Verbrennungsschwellen bei Kontaktzeiten (ungeschützte Haut)

Zeit Material

1 Minute 10 Minuten 8 Stunden und länger

Unbeschichtete Metalle

51°C 48°C 43°C

Beschichtete Metalle

51°C 48°C 43°C

Keramik, Glas, Stein

56°C 48°C 43°C

Kunststoffe 60°C 48°C 43°C

Erfrierung, genormte Grenzwerte existieren nicht. Die Tabelle liefert nur Anhaltswerte bei einer Kontaktzeit von 10 Sekunden.

Temperatur Material

Erfrierung Taubheit Schmerz

Aluminium -7,0 °C +3 °C 15‘°C

Stahl -12,5 °C -1 °C 15 °C

Stein -18,5 °C -15 °C 3,5 °C

Nylon - -40 °C -6 °C

Holz - - -10 °C

Sonstiges (Beschreibung):___________________

Raum für Gefährdungen die den oben genannten nicht zugeordnet werden können.

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

4. Welche Geräte / Werkzeuge plane ich einzusetzen?

Allg. Hand / Montagewerkzeug: _________________________

Leiter Hebebühne / Hubsteiger Kran

Gerüst Akku – Bohrmaschine

Bohrmaschine Säge

Säge Trennschleifer Schweißgerät

Explosionsgeschützte Ausführung:

NEIN JA

Lampe / Leuchte

Messgerät: _________________________________

Strahlungsquelle:_______________

Sonstiges:______________________________

Einsatz von Verbrennungsmotoren:

Stromerzeuger Druckluftkompressor

KFZ

Sonstige (Beschreibung): ____________________________

Genaue Angabe aller Werkzeuge und Geräte die eingesetzt werden sollen.

Bei den elektrischen Geräten auch immer angeben ob es sich um eine explosionsgeschützte Ausführung handelt oder nicht.

Die genaue Angabe ist wichtig da sich durch die Werkzeuge und Geräte unterschiedliche Gefahren ergeben und dadurch sich auch unterschiedliche Maßnahmen und Arbeitsfreigaben oder auch Arbeitserlaubnisscheine ableiten.

( z.B.: AE Zündgefahren, AE Absturzgefahren, usw. )

Angaben zur Absprache mit dem Betrieb zwecks Auswahl des genauen Aufstellungsortes bzw. Genehmigung für das Befahren an / in die Anlage.

Erläuterung „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“

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Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

5. Wie schütze ich mich bei der Arbeit?

Hier sind Maßnahmen zu benennen durch die die erkannten Gefährdungen ausgeschaltet oder so beeinflusst werden das sie nicht auf die Mitarbeiter einwirken können.

TOP Prinzip : Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen

a. Technische Schutzmaßnahme:

Arbeitsgerüst

Schutzgerüst

Geländer / feste Absperrung

Fangnetz

Gebläse (Belüftung)

Gebläse (Entlüftung)

Sonstiges (Beschreibung):

Technische Schutzmaßnahmen sind am wirkungsvollsten und deshalb zu

bevorzugen.

b. Organisatorische Schutzmaßnahme:

Absperrung des Gefahrenbereichs

Betriebs- / Arbeitsanweisung (z.B. Einsatz von Chemikalien…….)

Checkliste Arbeitsvorgang / -vorbereitung (z.B. Kran-Checkliste, ………)

Gefährdungsbeurteilung (z.B. Arbeiten in Höhen…)

Montageanweisung (z.B. für Gerüste….)

Einsatz von geprüften Betriebsmitteln (z.B. BGV A3, BGR 198, ….)

Gültige Vorsorgeuntersuchungen

Sonstiges (Beschreibung):

Organisatorische Schutzmaßnahmen verhindern das Mensch und Gefahr

zeitlich zusammen treffen.

Besonders spezielle Gefährdungsbeurteilungen, die im Vorfeld der geplanten Tätigkeit durchgeführt werden konnten, legen Schutzmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren fest.

Um einige Arbeiten durchführen zu dürfen, sind ggf. besondere Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen notwendig; z.B.:

G 20 Lärm

G 25 Fahr- und Steuertätikeiten

G 26 Atemschutz

G 39 Schweißen

G41 Arbeiten mit Absturzgefahr

c. Persönliche Schutzmaßnahme:

Gehörschutz

Korbschutzbrille Gesichtsschutzschild

Handschuhe: ______________________ (z.B. Schnitt-, Hitze-, Chemikalienschutz, etc.)

Schweißerschutzausrüstung

PSA gegen Absturz:

Auffanggurt Rückhalteeinrichtung

Falldämpfer _________________

Atemschutz:

Staubmaske Vollmaske

Gebläsehaube _________________

Filtertyp:_____________

Sonstiges (Beschreibung):

Persönliche Schutzmaßnahmen sollen erst angewendet werden, wenn es

keine technischen oder organisatorischen Möglichkeiten gibt die Gefahr unwirksam zu machen.

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

6. KOMMUNIKATION DES SICHERHEITSCHECKS

Ausführender / Verantwortlicher Fremdfirma

Name: Unterschrift:

Kenntnisnahme Betrieb (Betriebsleiter / bevollmächtigter Vertreter / Meister / Aufsichtführender)

Name: Unterschrift:

Der Verantwortliche der Fremdfirma oder der Ausführende bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben.

Der Betriebsleiter oder sein bevollmächtigter Vertreter nehmen mit ihrer Unterschrift den Sicherheitscheck zur Kenntnis.

Allgemeine Arbeitsfreigabe Nr.:

Seite 1 Version 3.0 von 31.01.2013 Seite 2

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Gültig am: Betrieb: Arbeitsgruppe / Fremdfirma:

Von: Uhr Gebäude / Ebene:

Bis: Uhr Anlagenteil/-Nr.:

Arbeitsaufgabe: Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn vorhanden

Trennstellenplan Nr. ________ / Lockbox-Nr.: _______

Zusätzliche Erlaubnisscheine erforderlich: Ja Nein

Arbeiten in Behältern und engen Räumen Arbeiten mit Zündgefahren Hochdruck- Reinigen Erdarbeiten

Absturzgefahren / Erhöhter Arbeitsplatz Elektroarbeiten unter Spannung Arbeiten mit besonderen Gefahren

Stoffe, die auf die Arbeitsstelle einwirken können (Name, Gefahrenmerkmale ankreuzen, ggf. spezielle Stoffe hervorheben, z.B. Asbest, CrVI, Blei)

Expl.

Entz.

Ox.

Ges.

Giftig

Ätzend

CMR

Umwelt

A Vorbereitende Sicherheitsmaßnahmen Ja Nein Ergänzungen

A.01 Arbeitsumfeld überprüfen keine weiteren Gefahren

Absturzgefahren

Technische Lösungen

Leiter Gerüstbau mit Absturzsicherung

Hebebühne / Hubsteiger

AE Absturzgefahren / erhöhter Arbeitsplatz erforderlich

Rutsch und Stolpergefahren

Gefahren durch herabfallende Gegenstände

Elektrostatische Aufladung

Erstickungsgefahr durch inerte Gase

Sicherheitseinrichtungen betroffen

Sicherheitsventil / Berstscheibe / __________

EzA / SIS (Außer-Wiederinbetriebnahme erforderlich)

Weitere Gefahren:________________________

Maßnahmen:

A.02 Erste Trennung (Gefährliche Chemikalien, Flüssigkeiten > 50 °C) notwendig?

Min. PSA: Chemikalienschutz, Korbschutzbrille, Visier Details siehe betriebl. PSA-Matrix Festlegen in B.01

A.03 Anlage, Anlagenteil außer Betrieb nehmen, reinigen und abtrennen

Gespült mit:

Entspannung / Entleerung offen und frei durchgängig

A.04 Bewegliche Teile sichern

A.05 Elektrische Anlagen sichern (Elektrofachkraft) Elektrofreigabe – Nr.:

Siehe Trennstellenplan

A.06 Radioaktive Strahlungsquellen sichern / ent-fernen

D.2 Name / Unterschrift:

A.07 Überprüfung Anlagenteile drucklos und ener-gielos (LOTO Test) durchgeführt

A.08 Im Arbeitsbereich heiße (> 50 °C) / kalte Oberflächen (< 0 °C) identifiziert, abgestellt oder geschützt

A Vorbereitende Sicherheitsmaßnahmen Ja Nein Ergänzungen

A.09 Arbeitsbereich /-platz absperren und kenn-zeichnen

Schild: Gefahr / Vorsicht

A.10 Gefährdungen durch andere Arbeitsgruppen Sicherheitskoordinator bestimmen

D.2 Name / Unterschrift:

A.11 Andere Betriebe informieren, Geb.Nr: Benachrichtigte Betriebe:

D.2 Zur Kenntnis genommen, Name / Unterschrift:

A.12 Umweltschutzmaßnahmen festlegen

A.13 Weitere Maßnahmen vornehmen

A.14 Einweisung vor Ort erforderlich Standorte: Notdusche, Augendusche, Feuerlöscher Fluchtwege, Sammelplatz, Sprechanlage / Telefon / Funkgerät:

A 15 Erste Überprüfung der Atmosphäre bei Arbei-ten mit verminderten Zündgefahren in Ex-Zone 2 / 22 durch

Zufahrt / Betrieb von Fahrzeugen

Benutzung einer Kamera

Routinearbeiten durch EMR-Handwerker

Sichtkontrolle und Gerätetest durchgeführt

Geräte-Nr.:

UEG 0 – 5 % Messwert:

O2 19,5 – 23,0 % Messwert:

__________________________________________

Datum / Uhrzeit / Unterschrift

bei einem Wert > 0 % UEG, O2 20,9 ± 0,2 % ist die Ursache zu ermitteln und eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

B Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit

B.01 Zusätzliche persönl. Schutzausrüstung tragen

Gewerksspezifische PSA

siehe Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn

siehe Arbeitserlaubnisschein

HD-Reinigung bzw. Absturzgefahren

Chemikalienschutz Flüssigkeitsdichter Schutz

Hitzeschutz/ Staubschutz

Visier Korbschutzbrille

Schutzhandschuhe – Typ:

Gehörschutz

Andere:

B 02 Atemschutz benutzen Staubmaske Vollmaske Gebläsehaube

Pressluftatmer Schlauchgerät Filter / Typ:

B.03 Atemschutzuntersuchung erforderlich G 26/I G 26/II G 26/III

B 04 UEG und O2 während der Arbeit ständig mes-sen

Und alle ____Std. (max.2 Std.) auf der Rückseite

bzw. auf dem Messprotokoll dokumentieren.

Siehe Arbeitserlaubnis

B.05 Weitere Maßnahmen

C Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitsunterbrechung bzw. nach der Arbeit

C.01 Hygiene-Maßnahmen

C.02 Weitere Maßnahmen

D.1 Wir versichern, dass die oben beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden.

Datum Uhrzeit Name und Unterschrift Ausführender / Fremd-

firma Datum Uhrzeit Name und Unterschrift

Arbeitsfreigabe: Betriebsleiter / bevollmächtigter Vertreter / Meister Arbeitserlaubnis: Aufsichtführender Abschnitt A

Bei auffallendem Geruch, Unwohlsein, im Alarmfall oder bei besonderen Schwierigkeiten ist die Arbeit unverzüg-lich einzustellen. Die Arbeitserlaubnis verliert ihre Gültigkeit! Der Betrieb ist zu verständigen!

Seite 3 Seite 4

Unterschrift

von jedem

Mitarbeiter

für jeden Tag

Raum für weitere Ergänzungen

D.3 Verlängerung

Der Arbeitsfreigabeschein und ggf. mitgeltende Arbeitserlaubnisscheine werden verlängert

Von (Datum / Uhrzeit)

Gültig bis (Datum / Uhrzeit)

Ausführender / Fremdfirma: (Name /

Unterschrift)

Betriebsleiter / bevollmächtigter Vertreter:

(Name / Unterschrift)

Ergebnis der Kontrolle vor Ort

Gleiche Bedingungen wie AF/AE Seite 1/2

Siehe Feld weitere Ergänzungen

Bei jeder Arbeitsunterbrechung ist vor Wiederaufnahme der Arbeit, zu überprüfen, ob die Arbeiten unter den vorliegenden Bedin-

gungen sicher durchgeführt werden können. Das ggf. erforderliche Freimessen ist unter D.8 zu dokumentieren.

D.4 Ablösung / Schichtwechsel

Ich habe die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen und werde ihre Einhaltung kontrollieren.

Ablösender Aufsichtsführen-der B & C

Name Datum Uhrzeit Unterschrift

Ich habe die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen und verpflichte mich zu deren Einhaltung.

Ablösender Sicherungsposten Name Datum Uhrzeit Unterschrift

Ablösender Ausführender / Fremdfirma

Name Datum Uhrzeit Unterschrift

D.5 Übernahme durch den Betrieb und Beendigung der Arbeit

Vor-Ort-Inspektion durchgeführt: Ja

Arbeit durchgeführt und beendet: Ja Nein

Arbeitsbereich sauber: Ja Nein

Besondere Vorkommnisse während der Arbeit:

Die Arbeitsstelle wurde ordnungsgemäß übernommen.

Datum Uhrzeit Name und Unterschrift Ausführender / Fremdfirma

Datum Uhrzeit Name und Unterschrift Betriebsleiter / bevollmächtig-

ter Vertreter / Aufsichtsführender Abschnitt B u. C

D.6 Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen

Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgehoben.

Datum Uhrzeit Name und Unterschrift Betriebsleiter / bevollmächtigter Vertreter / Aufsichtsführender Abschnitt B u. C

D.7 Überprüfung der Atmosphäre (Bei Verlängerung sowie Dokumentation kontinuierliche Messung)

Datum Uhrzeit

Sichtkontrolle und Gerätetest

durchgeführt / Geräte-Nr.

UEG O2

Name / Unterschrift 0 – 5 % 19,5 % – 23,0 %

/

/

/

/

/

/

/

/

Bei Ansprechen des Messgerätes ist die Arbeit unverzüglich einzustellen. Die Arbeitserlaubnis verliert ihre Gültigkeit! Der Betrieb ist zu verständigen!

D.8 Kenntnisnahme der Mitarbeiter der Arbeitsgruppe

Ich bin in die in der Arbeitsfreigabe und „Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn“ beschriebenen Sicherheitsinformati-onen von den Verantwortlichen Ausführender unterwiesen worden und habe diese verstanden.

Ich bin mir der möglichen Gefährdungen bewusst und werde die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und während der Durchführung der Tätigkeit einhalten.

Name, Vorname

* alle neuen Mitarbeiter sind zu ergänzen Datum:

1. Verantwortlicher Ausführender / Fremdfirma

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Fragen/Hinweise um die Arbeit sicher auszuführen und die Arbeitsgruppe zu sensibilisieren

Ist mir / jeden die Örtlichkeit und die Arbeitsaufgabe bekannt?

Ich / Wir nehme(n) mir / uns die Zeit, die Arbeit nach unseren Anweisungen sicher durchführen zu können und nicht …

Ich / Wir werden die richtigen Werkzeuge, Sicherheitseinrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen verwenden?

Habe(n) ich / wir die Arbeitsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand / Inspektion geprüft?

Es ist genügend Zeit für die Durchführung der Arbeit vorhanden.

Es ist bekannt, wo sich die Sicherheits- und Notfalleinrichtungen (Fluchtwege, Notfalldusche, Notfalltelefon, Augendusche) befinden?

Kann ich die Arbeit allein sicher durchführen?

Benötige ich Unterstützung von anderen?

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

Dokumenten Nr.: 08-01-03-CER_1.1_A4 Seite 1 von 8 Datei: 08-01-03-CER_1.1_A4.docx Version: 02

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Generelle Informationen

Allgemeine Arbeitsfreigabe Nr.: Nummer der Arbeitsfreigabe.

Gültig am Der Allgemeine Arbeitsfreigabeschein ist für eine eingegrenzte Arbeitsstel-le für einen begrenzten Zeitraum unter Angabe von Datum und Uhrzeit – für maximal 24 Stunden – auszustellen.

Wenn keine Verlängerung gewährt wird gilt die Allgemeine Arbeitsfreigabe ausschließlich an diesem Tag.

von __ bis __ Uhr

Betrieb: Der Betrieb in dem die Allgemeine Arbeitsfreigabe gilt. An dieser Stelle ist die Arbeitsstelle genau zu spezifizieren. Es sind Angaben zur Betriebs- und Gebäudebezeichnung zu machen. Das Anlagenteil, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, ist konkret zu bezeichnen.

Gebäude / Ebene:

Anlagenteil/-Nr.:

Arbeitsgruppe / Fremdfirma: Der verantwortliche Ausführende der eigenen Firma bzw. der ausgewiese-

ne Beauftragte der Fremdfirma (Inhaber der roten / grünen Karte)

Arbeitsaufgabe: Hier ist die Arbeitsaufgabe kurz zu beschreiben

Trennstellenplan Nr. __/Lockbox-Nr.: __ Die Nummern des Trennstellplans und der Lockbox werden einmal zentral

dokumentiert.

Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn vorhanden

Prüfung, ob Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn ausgefüllt wurde, inkl. Der Prüfung ob sich aus den gewerkspezifischen Arbeiten zusätzliche Gefähr-dungen ergeben.

Zusätzliche Erlaubnisscheine Ja / Nein: Arbeiten mit besonderen Gefahren für die eine zusätzliche Arbeitserlaubnis

erforderlich ist.

Arbeiten in Behältern und engen Räumen Enge Räume sind luftaustauscharme Bereiche, in denen auf Grund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen Stoffe oder Einrichtungen besondere Gefährdungen entstehen können, die über das übliche Gefah-renpotenzial hinausgehen. Auch Bereiche in denen sich Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume.

Bei Schweißarbeiten gilt auch ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit einem Luftvolumen unter 100 m³ oder einer Abmessung (Län-ge, Höhe, Breite, Durchmesser) unter 2 m als enger Raum.

Arbeiten mit Zündgefahren Zu den Arbeiten mit Zündgefahren gehören

Arbeiten mit hohen Zündgefahren (Feuerarbeiten)

Arbeiten mit offener Flamme oder Lichtbogen, Arbeiten bei denen Fun-ken entstehen können, Arbeiten mit Temperaturen oberhalb der Zünd-temperatur oder Glimmtemperaturen der an der Arbeitsstelle gehand-habten oder in der Umgebung vorhandenen Stoffe.

Arbeiten mit verminderten Zündgefahren:

Arbeiten, bei denen einzelne Funken oder erhöhte Oberflächentempe-raturen entstehen können.

Hochdruck- Reinigen Arbeiten mit Hochdruck unter Zuhilfenahme von Flüssigkeitsstrahlern, bei denen Wasser mit einer Betriebstemperatur von mehr als 50 °C zur An-wendung gelangen sollen oder der zulässige Betriebsüberdruck 25 bar und mehr beträgt oder bei denen das Druckförderprodukt (zulässiger Betriebs-überdruck in Bar mal Volumenstrom in l/min) die Zahl 10 000 erreicht oder übersteigt.

Erdarbeiten Unter genehmigungspflichtige Erdarbeiten fallen Rammungen und jede/r

durch Herausnehmen von Erde von Menschen gemachte Einschnitt, Aus-höhlung, Graben, Bohrung oder Vertiefung von mehr als 30 cm Tiefe.

Elektroarbeiten unter Spannung Bei sämtlichen Elektroarbeiten unter Spannung auszufüllen.

Absturzgefahren / Erhöhter Arbeitsplatz Unter erhöhter Arbeitsplatz, werden

o Arbeitsplätze, Verkehrswege an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, unabhängig von der Absturzhöhe,

o frei liegenden Treppenläufe und Treppenabsätze, Wandöffnungen sowie an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugängen bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe ,

o allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe,

o Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie Vertiefungen

verstanden, die nicht durch technische Maßnahmen wie Absturzsicherun-gen oder Auffangeinrichtungen gesichert sind. Einfache Tätigkeiten auf Leitern sind keine erhöhten Arbeitsplätze. Sind PSA gegen Absturz not-wendig oder werden durch die Demontage von Anlagenteilen Absturzrisi-

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

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ken erzeugt, ist eine Arbeitserlaubnis notwendig.

Arbeiten mit besonderen Gefahren Arbeiten mit besonderen Gefahren, die nicht in den anderen Erlaubnis-

scheinen erfasst sind.

Stoffe, die auf die Arbeitsstelle einwirken können

Über dem Abschnitt A sind die im Anlagenteil bzw. im Betrieb eingesetzte Stoffe mit ihren Gefährlichkeitsmerkmalen zu vermerken, die auf die Ar-beitsstelle einwirken können. Das sind in der Regel die im Herstellungs-prozess verwendeten Gefahrstoffe, aber z. B. auch Stickstoff oder Kon-densat.

Dazu zählen auch die bei Reinigung verwendeten Chemikalien bzw. die infolge einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes eventuell vor-liegenden Stoffe (z. B. Zwischenprodukte einer unvollständigen Reaktion, Brandprodukte). Die Gefahrenmerkmale sind durch Kreuz zu markieren.

Beschreibung der neuen Gefahrenmerkmale:

Brennbare Stoffe

Gesundheitsgefahr bei Krebserzeugende, mutage-ne, reproduktionstoxische Stoffen

Explosive Stoffe

Gesundheitsgefahr Akute Toxizität Hautreizend

Hautätzend, Korrosiv gegenüber Metallen

Umweltgefährdend (Gewässergefährdend)

Akute Toxizität

Entzündend (oxidierend) wirkend

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

A Vorbereitende Sicherheitsmaßnahmen

A.01 Arbeitsumfeld überprüfen Eine Überprüfung des Arbeitsumfeldes auf besondere Gefahren durch den Aussteller der Arbeitsfreigabe ist zwingend erforderlich.

Absturzgefahren / Technische Lösungen (z.B. Gerüst) für Absturzsicherung, wenn nicht Arbeitserlaubnis Erhöhter Arbeitsplatz

Für Arbeiten mit Absturzgefahren ist eine Gefährdungsbeurteilung not-wendig. Werden technische Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtun-gen (z.B. Gerüste, Netze) als Schutzmaßnahme geplant und verwendet, ist keine weitere Arbeitserlaubnis „Erhöhter Arbeitsplatz“ erforderlich. Das Gleiche gilt auch für die gefahrlose Verwendung einer Leiter (Siehe Krite-rien). Sind PSA gegen Absturz notwendig oder Tätigkeiten auf ungesicher-te Dächer usw. bzw. ergeben sich durch Demontage Absturzrisiken ist eine Arbeitserlaubnis „Erhöhter Arbeitsplatz“ notwendig.

Rutsch- und Stolpergefahren Glatte oder unebene Stand- und Laufflächen.

Gefahren durch herabfallende Gegen-stände:

Wenn andere Arbeiten oberhalb ausgeführt werden, birgt dies immer die Gefahr das Werkzeug oder Material herunter fällt. Maßnahmen hierzu sind z.B.: Netze, Abdecken, zu unterschiedlichen Zeiten arbeiten oder untere Bereiche absperren. Ein Sicherheitskoordinator ist zu bestimmen.

Gefahren durch elektrostatische Ladung Sind Anlagenteile oder Ausrüstungen zu erden. Besteht die Gefahr einer elektrostatischen Aufladung.

Erstickungsgefahr durch inerte Gase Maßnahmen beachten, wenn Stickstoff, Argon, Kohlendioxid in Umfeld sind oder verwendet werden.

Sicherheitseinrichtungen betroffen Insbesondere EzAs oder Sicherheitsventile. Beachten Sie, dass ggf. die Arbeiten nur von autorisierten Mitarbeitern durchgeführt werden dür-fen.

Weitere Gefahren: Sonstige Gefahren wie z.B. Lärm, Vibration, …

Maßnahmen: Maßnahmen die ergriffen werden um die Gefahren nicht wirksam werden zu lassen. z.B. Gerüste stellen und abnehmen, Leiter, usw.

A.02 Erste Trennung (Gefährliche Chemikalien, Flüssigkeiten > 50 °C) notwendig?

Details siehe PSA-Matrix / Festlegen in B.01

An die Arbeitsstelle führende Leitungen dürfen keine Gefahr für die Aus-führenden darstellen bzw. beinhalten (Druck, Gefährliche Chemikalien, erstickendes Gas etc.).

Min. PSA Anforderung: Korbschutzbrille, Visier, Chemikalienschutzanzug, - schuhe, -handschuhe.

In der betrieblichen PSA-Matrix sind die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen festgelegt. Diese erforderliche persönliche Schutz-ausrüstung ist in dem Formular unter dem Punkt B.01 anzugeben.

A.03 Anlage, Anlagenteil außer Betrieb neh-men, reinigen und abtrennen

Gespült mit:

Um Gefahren, die vom Betrieb einer Anlage auf die Ausführenden ausge-hen, auszuschließen, muss diese Anlage oder Teile der Anlage außer Betrieb genommen werden.

Es ist anzugeben, mit welchen Mitteln gespült werden.

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

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Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

Entspannung / Entleerung offen und

frei durchgängig

Betriebsanweisungen zu den Außerbetriebnahmen sind zu beachten.

Können durch die Außerbetriebnahme Auswirkungen auf andere Anlagen-teile nicht völlig ausgeschlossen werden und sind diese nicht einfach überschaubar, ist ein Sicherheitsgespräch zu führen.

Die Vorgehensweise beschreibt die Verfahrensanweisung „Trennen von Energien“.

Leitungen, die zur Zwischenentspannung offen stehen müssen, sind zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht verstopft sind.

A.04 Bewegliche Teile sichern Bewegliche Behälter- und Apparateeinrichtungen (z.B. Rührer, Knetarme, Schnecken, Zellradschleusen oder Becherwerke) müssen gegen unbefug-tes oder unbeabsichtigtes Ingang setzen wirksam und gut erkennbar gesichert werden.

Besteht eine Gefahr an Apparateteilen infolge gespeicherter Energie, sind diese ebenfalls zu sichern, z. B. durch

Stützen, Riegel oder zugelassene Sperreinrichtungen

Abtrennen von Energieleitungen und Speicherflaschen, z. B. bei Hyd-raulik- und Pneumatikantrieben.

Absenken oder bis zum Stillstand abbremsen der Systeme mit Lage- oder Bewegungsenergie.

A.05 Elektrische Anlagen sichern (Elektrofach-kraft)

Elektrofreigabe – Nr.:

Siehe Trennstellenplan

Von elektrisch betriebenen Anlagenteilen darf keine Gefahr für die Ausfüh-renden ausgehen.

Die ordnungsgemäße elektrische Freischaltung der Anlagenteile wird auf dem Trennstellenplan von der Elektrofachkraft durch Unterschrift bestätigt.

Hierfür kommen in Frage:

Allpolig abschließbare Sicherheitsschalter für Haupt- und Steuer-strom

Sichtbare Abtrennung des Motoranschlusskabels

Trennen der Kupplung

Entfernen der Sicherungen und Ersetzen durch Blindeinsätze und Anbringen eines zusätzlichen Verbotszeichens nach DIN VDE 0105 - 100 mit der Sachaussage „Nicht schalten“.

Das Entfernen von Sicherungen allein genügt nicht.

Die Schlüssel von abschließbaren Sicherheitseinrichtungen werden ent-spr. Der Verfahrensweisung „Trennen von Energien“ in der Lock-Box aufbewahrt.

Vor dem Trennen des Motoranschlusskabels, dem Abnehmen des An-triebsriemens/der Kette oder vor dem Trennen der Kupplung, muss der entsprechende Stromkreis von der zuständigen Elektrofachkraft frei ge-schaltet werden. Das Entfernen der Steuerstromsicherungen allein genügt nicht!

Zusätzlich sollte durch eine Kennzeichnung (Tag) an geeigneter Stelle, z.B. Schaltstelle oder Einstiegsstelle, darauf hingewiesen werden, dass das Anlagenteil außer betrieb genommen wurde.

A.06 Radioaktive Strahlungsquellen sichern / entfernen Name / Unterschrift:

Von radioaktiven Strahlungsquellen dürfen keine Gefahren für die Ausfüh-renden ausgehen.

Vor Beginn der Arbeiten sind radioaktive Strahlungsquellen durch eine dazu berechtigte Person (Strahlenschutzbeauftragter) zu entfernen oder gefahrlos zu machen.

Ausschließlich der Strahlenschutzbeauftragte oder der Umgangsberech-tigte im Beisein des Strahlenschutzbeauftragten ist zu Arbeiten an der radioaktiven Strahlungsquelle berechtigt, sofern keine anders lautenden Absprachen mit dem Strahlenschutzbeauftragten Gültigkeit haben. Er bestätigt durch Unterschrift auf dem Arbeitsfreigabeschein, dass die erfor-derlichen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

A.07 Anlagenteile sind drucklos und energielos (LOTO Test)

Der Ausführende bestätigt, dass die betreffenden Anlagenteile energielos sind.

Dies wird durch den so genannten Try-Step (z.B. sämtliche Schalter wer-den auf „AN“ gestellt) geprüft; es darf dabei kein Energiefluss stattfinden.

A.08 Im Arbeitsbereich heiße (>50°C) / kalte Oberflächen identifiziert, abgestellt oder geschützt

Heiße und Kalte Oberflächen sind so zu sichern dass die Mitarbeiter nicht mit ihnen in Berührung kommen.

Heiz- und Kühlanschlüsse sind ebenfalls zu sichern, wenn durch deren Oberflächentemperatur >50°C eine Gefährdung der Arbeitsausführenden möglich ist. Dies kann durch Abschalten (Zeit zum Aufwärmen /Abkühlen berücksichtigen) oder Absperren / Abschranken z. B. mit Schlössern, Ketten, Hinweisschildern geschehen.

A.09 Arbeitsbereich /-platz absperren und kennzeichnen

Wenn durch die Arbeiten Dritte gefährdet werden können ist der Arbeits-bereich abzusperren und mit einem Hinweisschild zu versehen. Je nach Gefährdung ist die passende Kennzeichnung auszuwählen.

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

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Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

Mitarbeiter und Fremdfirmen sind verantwortlich dafür:

Gefährliche Bereiche abzusperren und den Betrieb zu informieren.

Einen Warnhinweis mit allen erforderlichen Informationen anzubrin-gen.

Bereiche in denen Gefährdungen auftreten können gänzlich abzu-sperren.

Absperrungen zu beseitigen, wenn die Gefahr nicht mehr vorhanden ist.

Absperrband ist ausschließlich eine kurzzeitige Maßnahme um Personen aus gefährlichen Bereichen fern zu halten. Bei Absperrungen die länger wie eine Arbeitsschicht benötigt werden, sind Ketten, Bauzäune oder feste Absperrungen zu verwenden. Die Intaktheit von Absperrung muss ge-währleistet sein.

A.10 Gefährdungen durch andere Arbeitsgrup-pen / Sicherheitskoordinator bestimmen Name / Unterschrift:

Der Sicherheitskoordinator ist nicht mit dem in der Baustellenverordnung geforderten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu verwechseln.

Ist bei den Arbeiten für die Ausführenden eine Gefährdung durch andere Arbeitsgruppen oder einzelne Personen, dazu zählen auch zum Betrieb gehörende Personen, möglich, ist durch den Auftrag gebenden Betrieb ein Sicherheitskoordinator zu benennen. Die Benennung des Sicherheitsko-ordinators erfolgt namentlich mittels Formblatt per Aushang.

Auf der schriftlichen Arbeitsgenehmigung bestätigt der Sicherheitskoordi-nator durch Unterschrift dass er von den Sicherheitsmaßnahmen Kenntnis genommen hat.

Der Sicherheitskoordinator ist den eingesetzten Arbeitsgruppen (Mitarbei-ter der eigenen Firma und Fremdfirmenmitarbeitern sowie deren ausge-wiesenen Beauftragten) gegenüber in allen Sicherheitsbelangen wei-sungsbefugt. Er hat darauf zu achten, dass eine gegenseitige Gefährdung verschiedener Arbeitsgruppen (eigene, fremde, auch Einzelausführende) durch die Arbeitsausführungen ausgeschlossen wird. Er stimmt die Arbei-ten aufeinander ab.

A.11 Andere Betriebe informieren, Geb.Nr: Es muss sichergestellt werden, dass durch die Arbeiten unbeteiligte Dritte nicht gefährdet werden. Gleichzeitig müssen die Ausführenden vor Gefah-ren durch Dritte geschützt werden. Dieser zentralen Forderung muss gegebenenfalls durch die Information anderer Betriebe über die Arbeiten nachgekommen werden.

Können Arbeiten (z. B. an Rohrbrücken, Rohrtrassen sowie in Kanälen, Kanalschächten und in Baugruben) benachbarte Betriebe gefährden oder können die Arbeitsausführenden durch benachbarte Betriebe gefährdet werden, sind diese Betriebe durch das Benachrichtigungsformular zu informieren.

Die LeiterOE/bevollmächtigte Vertreter der zu informierenden Betriebe bestätigen durch Unterschrift auf dem Allgemeinen Arbeitsfreigabeschein, dass sie von den Arbeiten Kenntnis erhalten haben. Sie sind verpflichtet, bei Unregelmäßigkeiten und Betriebsstörungen gegebenenfalls die sofor-tige Einstellung der Arbeiten zu veranlassen und den Aufsichtführenden, z. B. über die Meldestelle, unverzüglich zu verständigen.

Geb. Nr.: Nummer des Gebäudes, welches von den Arbeiten beeinflusst wird.

A.12 Umweltschutzmaßnahmen festlegen Es muss sichergestellt werden, dass durch die Arbeiten keine Gefahren für die Umwelt entstehen.

In Abhängigkeit der Arbeiten können insbesondere folgende Maßnahmen notwendig sein:

- Dammbohlen setzen

- Gullyabdeckung auflegen

- Abwasserreinigungsanlage benachrichtigen

- Abfallbeauftragten, Sachkundigen für Entsorgung hinzuziehen.

A.13 Weitere Maßnahmen: Raum für weitere Maßnahmen, welche nicht in der Allgemeinen Arbeits-freigabe aufgeführt sind. Nicht für Maßnahmen, die schon in den Arbeits-erlaubnissen abgedeckt sind.

A.14 Einweisung vor Ort erforderlich Ausführende der eigenen Firma, Beauftragte einer Fremdfirma sowie der Sicherungsposten bzw. Brandposten müssen über alle betriebsbedingten Gefahren und über die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen sowie das Verhalten im Gefahrenfall eingewiesen werden.

Eine Einweisung vor Ort ist immer erforderlich.

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

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Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

Die nächstgelegene Notfalldusche, Augendusche, Fluchtwege / Sammel-platz und Feuerlöscher werden gezeigt. Die Notfallkommunikation (z.B. Funk, Sprechanlage,…) wird festgelegt.

Durch Unterschrift bestätigen sie, dass sie von den festgelegten Sicher-heitsmaßnahmen Kenntnis erhalten haben und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Das gleiche gilt vor Ablösung von Ausführenden, bei einer Fremdfirma des ausgewiesenen Beauftragten, und ggf. Aufsichtführenden und Sicherungsposten.

A.15 Erste Überprüfung der Atmosphäre bei Arbeiten mit verminderten Zündgefahren in Ex-Zone 2 / 22 durch

Zufahrt / Betrieb von Fahrzeugen

Benutzung einer Kamera

Routinearbeiten durch EMR-Handwerker

Sichtkontrolle und Gerätetest durchgeführt

Geräte-Nr.: _______________________

UEG 0 – 5 % Messwert: _____

O2 19,5 – 23,0 % Messwert: _____

Datum / Uhrzeit / Unterschrift

Die Allg. Arbeitsfreigabe kann bei Arbeiten mit Zündgefahren in Ex-Bereichen verwendet werden, bei

Einfahrt von Kraftfahrzeugen,

Benutzung einer Kamera,

Elektrische Mess- oder Prüfgeräten,

Routinearbeiten durch EMR-Handwerker

wenn die Überwachung der Atmosphäre (UEG) und Sauerstoff sicherge-stellt ist.

Für alle anderen Tätigkeiten mit Zündgefahren in Ex-Bereichen ist immer eine Arbeitserlaubnis “Arbeiten mit Zündgefahren” notwendig.

Um sicherzustellen, dass verwendete Messgeräte richtig arbeiten, müssen sie entsprechend einer Arbeitsanweisung täglich oder vor der Benutzung überprüft werden. Das diese Sichtkontrolle / Gerätetest durchgeführt worden ist, sowie die Gerätenummer, sind zu dokumentieren. Mit der Unterschrift bestätigt der Mitarbeiter die Richtigkeit des eingetragenen Messwertes.

Wenn die Grenzwerte über-/unterschritten sind, ist die Ursache zu ermit-teln und in Rahmen einer weiteren Gefährdungsbeurteilung die Gefähr-dungen und ggf. weitere Schutzmaßnahmen zu definieren.

Wenn AE „Zündgefahren“ mit ausgefüllt werden muss, hier „Nein“ ankreu-zen und Dokumentation auf AE Zündgefahren.

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

B Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit

B.01

Zusätzliche persönl. Schutzausrüstung tragen gemäß PSA-Matrix

Gewerksspezifische PSA siehe Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn

siehe Arbeitserlaubnisschein HD-Reinigung bzw. Absturzgefahren

In Abwägung der möglicherweise an der Arbeitsstelle auftretenden Ge-fahrstoffe und deren Wirkung auf die Ausführenden ist die zusätzliche persönliche Schutzausrüstung genau anzugeben. Allgemeine Hinweise wie z. B. geeignete Schutzkleidung sind generell nicht erlaubt. Im Zweifelsfall ist mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Rücksprache zu halten. Im Bedarfsfall ist zusätzlich zur oder anstelle der üblichen Arbeitskleidung Sonderschutzkleidung (z. B. Chemikalienschutzkleidung, Säureschutzan-zug) und/oder Körperschutzmittel (z. B. Korbschutzbrille, Handschuhe) zu tragen. Art und Typ müssen auf dem Allgemeinen Arbeitsfreigabeschein angegeben werden. Die Angaben sind aus der PSA-Matrix bzw. den Betriebsanweisungen zu entnehmen. Im Zweifelsfall sind der Betriebsleiter/bevollmächtigte Vertreter oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu befragen. Für den Fall eines möglichen Produktaustritts sind Sicherheitsmaßnahmen auf dem Allgemeinen Arbeitsfreigabeschein vorzuschreiben (z. B. Voll-schutzanzug, Fluchtmaske). Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des ausführenden Gewerkes liegen, sind über den Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn zu erfragen.

B.02

Atemschutz benutzen

Staubmaske Vollmaske

Gebläsehaube Pressluftatmer

Schlauchgerät Filter / Typ:

Kann das Auftreten von Gefahrstoffen in gefährlicher Konzentration oder Menge nicht verhindert werden, müssen die Mitarbeiter bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen umluftunabhängigen Atemschutz benutzen. Dies ist außerdem beim Schweißen, Schneiden oder Schleifen von Appa-raten aus Edelstahl oder anderen Legierungen in engen Räumen erforder-lich, insbesondere wenn Behälter, Kolonnen/Türme usw. aus solchen Metallen von innen bearbeitet werden. Es sei denn, geeignete technische Maßnahmen z.B. Absaugung werden ergriffen, oder die Ergebnisse vorhe-riger Expositionsmessungen unter vergleichbaren Bedingungen haben bewiesen, dass die Exposition unter der anerkannten Expositionsgrenze liegt.

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

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Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

Umluftunabhängiger Atemschutz ist beim Schutzgas-Schweißen in engen Räumen immer erforderlich. Die Notwendigkeit eines mit Luft belieferten Atemschutzgerätes muss beim Durchführen anderer Schweißarten in engen Räumen eingeschätzt werden. Liegt der Sauerstoffgehalt der sonst nicht belasteten Atemluft zwischen 19,5% und 20,9 %, soll umluftunabhängiger Atemschutz getragen werden. Bei Sauerstoffgehalt unter 19,5% muss umluftunabhängiger Atemschutz getragen werden. Die Sauerstoffkonzentration ist kontinuierlich zu messen und Sauerstoff-mangel durch optische oder akustische Warngeräte anzuzeigen. Es ist anzukreuzen, ob Schlauchgeräte oder Flaschensysteme genutzt werden. Achtung! Verboten ist Vollmaske, Halbmaske mit Filter. Bei der Verwendung von Saugschlauchgeräten ist darauf zu achten, dass die Schlauchlänge unter 20 m bleibt. Bei der Benutzung von Atemschutzgeräten, die unabhängig von der Um-gebungsluft wirken, müssen Einsteigende, Sicherungsposten und Aufsicht-führende an diesen Geräten ausgebildet sein. Die Funktionsfähigkeit ist vor Benutzung zu überprüfen. Sind im Betrieb keine Atemschutzgeräte vorhanden oder sind die Betriebsangehörigen nicht an diesen Geräten ausgebildet, ist zur Sicherstellung von Rettungsmaßnahmen z. B. die Werkfeuerwehr hinzu zu ziehen.

B.03 Atemschutzuntersuchung erforderlich

Die Benutzung von Atemschutzgeräten, wie z. B. Staubmasken oder umluftunabhängige Atemschutzgeräte, ist nur nach einer Tauglichkeitsun-tersuchung nach den BG-Grundsätzen (G 26/I, G 26/II oder G 26/III) zu-lässig. Zum Einsteigen und zur Durchführung von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen dürfen nur körperlich geeignete Personen herangezogen werden. Die Eignung ist durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festzustellen. Eine Untersuchung von Fremdfirmenmitarbeitern ist mit der Fremdfirma abzustimmen.

B.04

UEG und O2 während der Arbeit ständig mes-sen

Und alle ____Std. (max.2 Std.) auf der Rückseite bzw. auf dem Messprotokoll dokumentieren.

Siehe Arbeitserlaubnis

Während der Arbeit mit verminderten Zündgefahren ist ständig zu prüfen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden. Der Intervall wie häufig der Messwert dokumentiert werden muss, ist festzulegen. Die Messwerte sind auf der Rückseite des Formulars zu dokumentieren.

Wenn AE „Zündgefahren“ mit ausgefüllt werden muss, hier „Nein“ ankreu-zen und Dokumentation auf AE Zündgefahren.

B.05 Weitere Maßnahmen:

Raum für weitere Maßnahmen, welche nicht in der Allgemeinen Arbeits-freigabe aufgeführt sind.

Nicht für Maßnahmen, die schon in den Arbeitserlaubnissen abgedeckt sind.

Abs. Punkt auf dem Formular Erläuterung

C Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitsunterbrechung bzw. nach der Arbeit

C.01 Hygiene- Maßnahmen

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Ausführenden nach Kontamination mit gefährlichen Arbeitsstoffen die richtigen Maßnahmen zu Reinigung und Körperpflege ergreifen.

Besteht die Gefahr, dass die Ausführenden im Verlauf ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen in Berührung kommen oder kommen könnten, ist nach Beendigung der Arbeit Kleiderwechsel und eventuell Duschen erforderlich. Dies ist auf dem Allgemeinen Arbeitsfreigabeschein zu vermerken.

C.02 Weitere Maßnahmen:

Unter diesem Punkt sind weitere Maßnahmen einzutragen, die den vorge-nannten Punkten nicht eindeutig zuzuordnen sind. Nicht für Maßnahmen, die schon in den Arbeitserlaubnissen abgedeckt sind.

Abs. Organisatorische Maßnahmen

D.1 Wir versichern dass die oben beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden.

Der Ausführende und der Betriebsleiter bzw. sein Bevollmächtigter versi-chern sich an die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu halten.

D.2 Unterschriften der Ausführenden der Ab-Die Ausführenden bestätigten mit ihrer Unterschrift, dass die entsprechen-den Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

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Abs. Organisatorische Maßnahmen

schnitte A.06, A.10, A.11, A.15

D.3 Verlängerung

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein damit eine Allgemeinen Ar-beitsfreigabe verlängert wird:

Die Arbeit muss an aufeinander folgenden Arbeitsschichten stattfin-den.

Der Gültigkeitsbereich der Arbeit hat sich nicht geändert. Dies bein-haltet auch den Arbeitsplatz.

Genehmigungen, die nicht wenigstens aller 24 Stunden verlängert wurden, werden ungültig.

Arbeiten mit einer ungültigen oder abgelaufenen Genehmigung ist untersagt.

Vor Wiederaufnahme der Arbeit nach Arbeitsunterbrechung ist zu überprüfen, ob die Arbeiten unter den vorliegenden Bedingungen si-cher durchgeführt werden können.

Die Verlängerung ist auf den Schein im Block zu verlängern.

Die neuerliche Beurteilung ist zu dokumentieren.

D.4 Ablösung / Schichtwechsel

Bei Schichtwechsel oder Wechsel der Aufsichtführung bestätigt der be-nannte ablösende Aufsichtführende (i.d.R. für Abschnitt B und C) durch Unterschrift, dass er die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen hat und ihre Einhaltung kontrolliert. Damit gehen die Rechte und Pflichten, auch gegenüber den während seiner Aufsichtfüh-rung wechselnden Besetzungen des Sicherungspostens sowie des Aus-führenden der eigenen Firma bzw. des ausgewiesenen Beauftragten der Fremdfirma, auf ihn über.

Bei Schichtwechsel oder Wechsel der Funktion des Sicherungspos-tens/Schweißpostens bestätigt der benannte ablösende Sicherungsposten durch Unterschrift, dass er die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen hat und sie einhalten wird.

Bei Schichtwechsel oder Übertragung der Arbeiten auf die ablösenden Ausführenden (bei Fremdfirmen auf den ablösenden ausgewiesenen Beauftragten) bestätigen diese durch Unterschrift, dass sie die vorge-schriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis genommen haben und sie einhalten werden.

D.5 Arbeitsbeendigung (Arbeit gemäß Arbeits-freigabe) und Übernahme durch den Betrieb

Der Ausführende der eigenen Firma bzw. der ausgewiesene Beauftragte der Fremdfirma bestätigt durch Unterschrift, dass die auf dem Arbeitsfrei-gabeschein angewiesenen Arbeiten ordnungsgemäß beendet wurden und Ordnung und Sauberkeit an der Arbeitstelle wieder hergestellt sind.

Auf Anweisung des Betriebes werden z. B. die Einsteigeöffnungen ver-schlossen.

Dazu gehört auch, dass die für die Arbeiten verwendeten Geräte und Materialien (z. B. Schweißgasflaschen, Schweißumformer, Schweißgeräte und Rüstzeug), aus den betroffenen Bereichen entfernt werden. Dies ist nicht erforderlich bei Neubaustellen und bei längeren Betriebsstillständen in Produktionsbetrieben.

Die Arbeitsstelle ist aufgeräumt und sauber zu übergeben.

Die Übernahme erfolgt durch eine einfache Vor-Ort-Inspektion (z. B. Zu-stand, Ordnung, Sauberkeit der Arbeitsstelle, eventuell auch korrekter Anschluss von Leitungen etc.).

Der LeiterOE/bevollmächtigte Vertreter muss verständigt werden, wenn bei dieser Kontrolle Abweichungen vom Sollzustand der ausgeführten Arbeiten festgestellt werden und diese nicht durch den zur Übernahme berechtigten Mitarbeiter behoben werden können.

Der Betriebsleiter/bevollmächtigte Vertreter bzw. der durch den Leiter OE/bevollmächtigten Vertreter berechtigte Mitarbeiter bestätigt durch Unterschrift, dass im Anschluss an die durchzuführenden Arbeiten gemäß „Allgemeine Arbeitsfreigabe“, für die in den Abschnitten B und C Sicher-heitsmaßnahmen festgelegt wurden, die Arbeitsstelle wieder in den aus-schließlichen Verantwortungsbereich des Betriebes übergegangen ist.

Eine notwendige, über die Kontrolle der Arbeitsstelle hinausgehende Überprüfung ist durch den Schein nicht mehr abzudecken. Das ist z. B. eine Kontrolle vor Inbetriebnahme, die sich nicht direkt in Folge der Arbei-ten gemäß „Allgemeiner Arbeitsfreigabe“ ergibt bzw. nicht in direktem Zusammenhang mit den Arbeiten steht oder eine Überprüfung vor Inbe-triebnahme durch die befähigte Person (siehe Kontrolle vor Inbetriebnah-me).

D.6 Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen

Erst nach Arbeitsbeendigung und erfolgter Übernahme durch den Betrieb dürfen die Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgehoben werden, sofern keine weiteren Gefahren durch die ausgeführten Arbeiten bestehen und z.B. die Brandwache beendet wurde.

Dazu gehört z.B. das Entfernen elektrischer Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugtes oder unbeabsichtigtes Ingangsetzen, Wirksammachen

Erläuterung „Allgemeine Arbeitsfreigabe“

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Ein ausgedrucktes Dokument dient nur als Referenz und nicht als kontrolliertes Exemplar. Dieses Dokument wurde gedruckt am: 01.07.2013

Abs. Organisatorische Maßnahmen von Strahlungsquellen, Montage von Rohrleitungen, Ziehen von Steck-scheiben, das Ende der Brandwache (Abschnitt C) und soweit erforderlich Benachrichtigung von Nachbarbetrieben.

Zur Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen sind berechtigt:

• der Betriebsleiter/bevollmächtigte Vertreter,

• der Aufsichtsführende zu den Abschnitten B und C.

In keinem Fall dürfen die durch den Betrieb festgelegten Sicherheitsmaß-nahmen von der ausführenden Fremdfirma aufgehoben werden.

Unabhängig vom Arbeitsfreigabeschein kann der ausgewiesene Beauf-tragte der Fremdfirma, soweit durch die Fremdfirma für ihr Gewerk beson-dere Sicherheitsmaßnahmen festgelegt wurden, diese nach Beendigung der Arbeiten wieder aufheben.

D.7 Überprüfung der Atmosphäre (Verlängerung sowie Dokumentation kontinuierliche Mes-sung)

Dokumentation der gemessenen Werte.

D.8 Kenntnisnahme der Mitarbeiter der Arbeits-gruppe

Die Mitarbeiter bestätigen dass sie über die vorhandenen und möglichen Gefahren aufgeklärt wurden.

Unter „Name, Unterschrift“ wird der Name in Druckbuchstaben eingetra-gen. Auf der rechten Seite bestätigt der Mitarbeiter die Ein-/Unterweisung mit seiner Unterschrift.

Die Unterweisung erfolgt durch den verantwortlichen Ausführenden.

Fragen/Hinweise um die Arbeit sicher aus-zuführen und die Arbeitsgruppe zu sensibili-sieren

Ist mir / jeden die Örtlichkeit und die Arbeitsaufgabe bekannt?

Ich / Wir nehme(n) mir / uns die Zeit, die Arbeit nach unseren Anweisungen sicher durchführen zu können und nicht …

Ich / Wir werden die richtigen Werkzeu-ge, Sicherheitseinrichtungen und Per-sönliche Schutzausrüstungen verwen-den?

Habe(n) ich / wir die Arbeitsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand / Inspektion geprüft?

Es ist genügend Zeit für die Durchfüh-rung der Arbeit vorhanden.

Es ist bekannt, wo sich die Sicherheits- und Notfalleinrichtungen (Fluchtwege, Notfalldusche, Notfalltele-fon, Augendusche) befinden?

Kann ich die Arbeit allein sicher durch-führen?

Benötige ich Unterstützung von ande-ren?

Zur Vorbereitung der Arbeit soll der Vorgesetzte der Arbeitsgruppe, die Gefahren und Schutzmaßnahmen diskutieren.

Hierzu sollen diese Frage an alle Mitarbeiter der Arbeitsgruppe gerichtet werden, damit ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht wird.