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CHAIN OF CUSTODY STANDARD Version 1.1 Dezember 2015 +CHAIN OF CUSTODY KAKAO ANNEX Version 1.2 Januar 2018

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CHAIN OF CUSTODY STANDARD Version 1.1 Dezember 2015

+CHAIN OF CUSTODY KAKAO ANNEX

Version 1.2 Januar 2018

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www.utz.org 1

Inhalt 1. EINLEITUNG .................................................................................................................................... 2

1.1. Worum handelt es sich bei dem UTZ Chain of Custody Standard? ................................................... 2

1.2. Weshalb eine aktualisierte Version? ................................................................................................. 2

1.3. Ab wann gilt der UTZ Chain of Custody Standard Version 1.1 Dezember 2015? ................................ 3

1.4. Ziel des UTZ Chain of Custody Standards ........................................................................................ 3

1.5. Weitere wichtige Dokumente .......................................................................................................... 3

1.6. Labeling und Trademark Policy ........................................................................................................ 4

1.7. Abkürzungen ................................................................................................................................... 4

1.8. Definitionen..................................................................................................................................... 5

1.9. Rückverfolgbarkeitslevel ................................................................................................................. 7

2. Die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards ............................................................... 8

Chain of Custody Kakao Annex ........................................................................................................... 14

1. Einleitung zum Chain of Custody Kakao Annex .................................................................................. 14

2. Kontaktinformationen UTZ ............................................................................................................... 14

3. Definitionen ....................................................................................................................................... 14

4. Aktivitäten der physischen Handhabung ............................................................................................ 15

5. Lieferkette ......................................................................................................................................... 16

6. Massenbilanz ......................................................................................................................................17

7. Konversionsraten ............................................................................................................................... 19

8. Anforderungen prozentualer Mindestgehalt ...................................................................................... 19

9. GIP-Transaktionen und Bestandsaktivitäten ...................................................................................... 20

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1. EINLEITUNG UTZ ist ein Programm und Gütesiegel für die nachhaltige Landwirtschaft weltweit. Unser Anliegen ist es, eine Welt zu schaffen, in der nachhaltiger Anbau die Norm ist. Nachhaltiger Anbau unterstützt Bauern, Arbeiter und deren Familien dabei, ihre Ziele zu erreichen und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen – jetzt und in der Zukunft. Eine Welt, in der Bauern gute landwirtschaftliche Praktiken anwenden und ihre landwirtschaftlichen Betriebe mit Rücksicht auf Mensch und Umwelt gewinnbringend führen. Eine Welt, in der die Industrie in nachhaltige Landwirtschaft investiert, diese wertschätzt und in der Verbraucher die Produkte, die sie kaufen, mit gutem Gewissen genießen können.

1.1. Worum handelt es sich bei dem UTZ Chain of Custody Standard? Der UTZ Chain of Custody Standard besteht aus einer Reihe von Anforderungen, die entwickelt wurden, um ein hohes Maß an Vertrauen dafür zu schaffen, dass UTZ-zertifizierte Produkte physisch und administrativ (bei Massenbilanz) in enger Beziehung zu UTZ-zertifizierten Produzenten/Produzentengruppen stehen und um die Rückverfolgbarkeit von UTZ-zertifizierten Produkten zu gewährleisten. Die Zertifizierung gemäß des UTZ Chain of Custody Standards stellt sicher, dass die von einem zertifizierten Akteur der Lieferkette (SCA) verkauften Produkte UTZ-zertifiziert sind und gemäß den von UTZ festgelegten Kriterien gehandelt und verarbeitet werden. Zur Anwendung des UTZ Chain of Custody Standards sollte im produktspezifischen Anhang des jeweiligen Produktes, das Sie handeln und/oder verarbeiten, nachgeschlagen werden. Der produktspezifische Anhang enthält keinerlei Anforderungen in Form von Kontrollpunkten, legt jedoch Regeln und Vorschriften hinsichtlich Verarbeitung, Rückverfolgbarkeitsleveln, Konversionsraten, Good Inside Portal-Transaktionen und Bestandsaktivitäten des Produkts fest, die beachtet werden müssen, um die Zertifizierung gemäß des Chain of Custody Standards zu erhalten. Anmerk.: Die Versionsnummer des Produktanhangs kann von der Versionsnummer des UTZ Chain of Custody Standards abweichen, da Dokumente ggf. einzeln geprüft werden. UTZ besitzt die alleinige Berechtigung zur Veröffentlichung und Änderung der in diesem Dokument genannten Bestimmungen.

1.2. Weshalb eine aktualisierte Version?

Die Anforderungen des Chain of Custody Standards werden in regelmäßigen Abständen auf Grundlage von Änderungen im UTZ Programm, Erfahrungen mit den Standards in der Vergangenheit und Rückmeldungen von Beteiligten überarbeitet, verbessert und aktualisiert. Die bisherigen Versionen des Chain of Custody Standards (Kaffee, Version 5.0 Mai 2013; Tee und Rooibos, Version 2.0, November 2011; Kakao, Version 3.1, Juni 2012) wurden überarbeitet, um:

- einen allgemeinen Chain of Custody Standard aufzustellen, der dieselben Bestimmungen für alle Produkte beinhaltet;

- klarere Anforderungen im UTZ Chain of Custody Standard aufzustellen;

- eine Anpassung an die aktuelle Version des UTZ Zertifizierungsprotokolls vorzunehmen.

Darüber hinaus wird die Entwicklung eines allgemeinen UTZ Chain of Custody Standards die Aufnahme neuer Produkte in das UTZ Programm erleichtern.

Der Chain of Custody Standard 1.1 ersetzt ab sofort die Version 1.0 und beinhaltet kleine Änderungen, um Folgendes deutlicher zu definieren: Produkt Claim, Minimumanforderungen zur Auslobung von UTZ Produkten sowie die Verwendung der „remove“ Funktion im Good Inside Portal.

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1.3. Ab wann gilt der UTZ Chain of Custody Standard Version 1.1 Dezember 2015?

Alle Audits die nach dem 1. Januar 2016 durchgeführt werden, müssen gemäß des Chain of Custody Standards Version 1.1, Dezember 2015 und dem zutreffenden produktspezifischen Anhang erfolgen. Nach dem 1. Januar 2016 ersetzt der Chain of Custody Standard Version 1.1, Dezember 2015 alle bisherigen Versionen des UTZ Chain of Custody Standards (Kaffee, Version 5.0, Mai 2013; Tee und Rooibos, Version 2.0, November 2011; Kakao, Version 3.1, Juni 2012). Zwischen dem 1. Dezember 2015 und dem 1. Januar 2016 kann ein Audit entweder auf Grundlage der aktuellsten früheren Version des Chain of Custody Standards (Kaffee, Version 5.0, Mai 2013; Tee und Rooibos, Version 2.0, November 2011; Kakao, Version 3.1, Juni 2012) oder auf Grundlage des Chain of Custody Standards Version 1.1, Dezember 2015 durchgeführt werden. Ist das Audit allerdings für ein neues Produkt im UTZ-Zertifizierungsprogramm (Haselnuss oder Kräutertee), dann kann nur der Chain of Custody Standard Version 1.1, Dezember 2015 angewendet werden. SCAs, die mit einem zertifizierten Produkt, das neu im UTZ-Programm ist (Haselnuss oder Kräutertee), handeln oder es verarbeiten möchten und die bereits ein Audit hatten, das zu einer Zertifizierung (basierend auf einer vorigen Version einer der oben genannten Versionen für Kakao, Kaffee, Tee oder Rooibos) vor dem 1. Juli 2015 geführt hat, müssen kein gesondertes Audit für das neue Produkt durchlaufen. Sie können stattdessen eine „Chain of Custody Audit Exemption Declaration“ für das Produkt, das sie in ihre Produktpalette aufnehmen möchten, unterschreiben. Sie erhalten dann eine Lizenz für das neue Produkt. Bitte kontaktieren Sie [email protected], wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Das Produkt kann nur als UTZ verkauft werden, wenn der Akteur der Lieferkette im Besitz eines gültigen Zertifikats/Lizenz oder einer Genehmigung von UTZ ist.

1.4. Ziel des UTZ Chain of Custody Standards Der UTZ Chain of Custody Standard gilt für alle SCAs, die mit UTZ-zertifizierten Produkten handeln und/oder solche verarbeiten. Einige dieser SCAs müssen zwar nicht auditiert und zertifiziert werden, aber dennoch die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards erfüllen und benötigen daher ggf. eine Lizenz für den Handel mit UTZ-zertifizierten Produkten im Good Inside Portal1. Weitere Informationen darüber, welche SCAs zertifiziert werden müssen und welche nicht, finden Sie in Kapitel 2 des Zertifizierungsprotokolls. Die in der UTZ Chain of Custody enthalten Bestimmungen gelten nur für den Handel mit und/oder die Verarbeitung von UTZ-zertifizierten Produkten, nicht aber für anderweitige Produkte oder Zutaten. Die Originalunterlagen sind in englischer Sprache verfasst. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben in übersetzten Versionen dieses Dokuments, verweisen wir auf die offizielle und verbindliche Fassung in englischer Sprache.

1.5. Weitere wichtige Dokumente Übersetzungen des UTZ Chain of Custody Standards und der Produktanhänge finden Sie auf der Website von UTZ2. Weitere wichtige Unterlagen zum Chain of Custody Standard sind ebenfalls auf der Website verfügbar. Diese Unterlagen umfassen:

1 Die Online-Zertifizierungsanwendung und das Rückverfolgbarkeitssystem von UTZ sind verfügbar unter www.goodinsideportal.org 2 www.utz.org/

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- Zertifizierungsprotokoll: Beschreibt die Vorgehensweise und die Bedingungen für Akteure, die eine UTZ Chain of Custody Standard Zertifizierung benötigen, und wie man zertifiziertes Mitglied von UTZ wird. Es beschreibt außerdem Verfahrensweisen und Anforderungen für Zertifizierungsstellen, um von UTZ anerkannt zu werden (Certification Body/CB).

- Liste der anerkannten CBs: Liste der von UTZ anerkannten CBs für die Durchführung von UTZ Chain

of Custody Standard Audits. Hinweise zu den Regionen/Ländern, in denen Zertifizierungsstellen Audits durchführen, werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.

- UZT Chain of Custody-Checkliste: Komprimierte Liste der Chain of Custody-Anforderungen (mit einem zusätzlichen Bereich für das Hinzufügen von Kommentaren). Dieses Dokument verwendet der SCA bei der Durchführung der Selbstbeurteilung. Die Checkliste kann auch von den Auditoren der CBs bei externen Audits verwendet werden.

- Code of Conduct: Standard für Produzenten/Produzentengruppen, der bessere Anbaumethoden und Arbeitsbedingungen sowie besseren Schutz für die Natur und zukünftige Generationen umfasst. Wenn ein Produzent/eine Produzentengruppe die Bestimmungen des Code of Conducts implementiert und ein Audit durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle mit anschließender Zertifizierung durchgeführt wird, können sie ihre Produkte als UTZ-zertifiziert verkaufen und müssen den Verkauf im UTZ Rückverfolgbarkeitssystem registrieren.

1.6. Labeling und Trademark Policy Dieses Dokument stellt die Kommunikationsrichtlinien für die Auslobung von UTZ-zertifizierten Produkten dar und definiert folgende Anforderungen:

• Die Kennzeichnung auf Verpackungen mit UTZ-Logo für Einzelhandels- und Foodservice-Produkte, bspw. UTZ-Logos auf Kaffeeverpackungen für den Einzelhandel oder auf Verpackungen mit Kaffeebohnen für den Out-of-home-Markt. • Anderweitige Verwendung des UTZ-Gütesiegels, bspw. der Einsatz des UTZ- Logos auf Webseiten, in der Werbung oder in Unternehmensberichten.

Die Kennzeichnung umfasst alle Angaben zu UTZ-zertifizierten Zutaten mit und ohne Logo. Sowohl die korrekte Formulierung (Text-Claims) als auch die Einzelheiten der korrekten Logoverwendung (Farbe, Position, Größe) sind Teil dieses Dokuments. Die Labeling und Trademark Policy steht auf der Internetseite von UTZ und ist auch über das Member Support-Team erhältlich.

1.7. Abkürzungen Im Folgenden sind die in diesem Dokument verwendeten Abkürzungen aufgeführt: CB Zertifizierungsstelle, anerkannt durch UTZ CP Kontrollpunkt ERP Enterprise Resource Planning GIP Good Inside Portal IP Identity Preserved/Identitätswahrung (Rückverfolgbarkeitslevel) MB Massenbilanz (Rückverfolgbarkeitslevel) SCA Akteur der Lieferkette SG Segregation/Trennmodell SKU Stock Keeping Unit TL Traceability Level/Rückverfolgbarkeitslevel

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1.8. Definitionen

Akteure der Lieferkette (SCA)

Eine Organisation, die innerhalb der UTZ-Lieferkette tätig ist und kein Erzeuger/keine Erzeugergruppe ist. Beispiele von SCAs sind weiterverarbeitende Betriebe (einschließlich Subunternehmern) und Händler.

Bestandsaktivitäten Alle Aktivitäten, mit Ausnahme von Verkaufs- oder Kaufmeldungen und Käuferbestätigungen, die für das UTZ-zertifizierte Produkt eines Mitgliedsbestands ausgeführt werden. Bestandsaktivitäten umfassen "Konvertieren", "Herabstufen", "Mischen", "Entfernen" und "Trace".

Endverbraucherprodukt Ein Produkt, für das keine weiteren Veränderungen in Bezug auf Verarbeitung oder Verpackung vor dem Verbrauch erforderlich sind und für Einzelhandel oder Foodservice bestimmt ist.

Erstkäufer Akteur der Lieferkette, der als Erster in der Kette ein UTZ-zertifiziertes Produkt kauft. Der Erstkäufer kauft ein Produkt von einem Produzenten/einer Produzentengruppe, der gemäß des UTZ Code of Conduct zertifiziert ist.

Foodservice (auch Out-of-home genannt)

Ein Unternehmen, das ein Endverbraucherprodukt kauft und das Produkt vor dem Servieren oder Verkaufen an Verbraucher verarbeitet.

Freigabebenachrichtigung Eine Freigabe von UTZ für Endverbraucherverpackungen mit UTZ Auslobung für Einzelhandel und Foodservice

„On Behalf User Authorization“

Eine von einem Lieferanten (Produzenten/Produzentengruppe) und einem Erstkäufer unterschriebene Genehmigung, die den Erstkäufer berechtigt, Transaktionen im GIP im Namen des Produzent/der Produzentengruppe zu registrieren.

Good Inside Portal (GIP) Online-Zertifizierungsanwendung und Rückverfolgbarkeitssystem von UTZ

Halbfabrikat Ein Produkt, das weder ein Endverbraucherprodukt noch ein Foodservice-Produkt ist und nicht im GIP gehandelt wird. Mengen von UTZ-zertifizierten Produkten, die für die Herstellung von halbfertigen Produkten im GIP zurückverfolgt werden müssen. Halbfertige Produkte enthalten Extrakte, Aromen, Farbe, etc., die nicht als Endverbraucherprodukte oder Foodservice-Produkte verkauft werden.

Käuferbestätigung Bestätigung für den Kauf eines UTZ-zertifizierten Produkts im GIP

Kaufmeldung Wenn ein Erstkäufer reine Kakaoerzeugnisse von einem Produzenten/einer Produzentengruppe erwirbt und er zum Registrieren von Transaktionen im GIP im Namen des Produzenten/der Produzentengruppe berechtigt ist. Es wird eine Genehmigung des Produzenten/der Produzentengruppe, die über das GIP bereitgestellt wird, oder eine von beiden Parteien unterzeichnete „On Behalf User Authorization" benötigt, um diese Transaktion im Bestand auszuführen.

Lizenz Eine Genehmigung seitens UTZ für Mitglieder, das UTZ Logo zu verwenden und Transaktionen im GIP einzutragen sowie Verpackungsfreigaben von UTZ-Produkten zu verwalten und zu speichern.

Mehrfach zertifiziert Produkt, das gemäß zwei oder mehr Zertifizierungsstandards zertifiziert ist

Mitglied Alle Produzenten, Produzentengruppen und SCAs, die erfolgreich bei UTZ registriert sind.

Physische Bearbeitung Alle Aktivitäten, die den physischen Kontakt mit ungesackten, unversiegelten oder unverpackten Produkten betreffen. Aktivitäten, die als physische Bearbeitung gelten, sind in den produktspezifischen Anhängen aufgeführt.

Produkt Claim Jede Bezugnahme auf UTZ oder die nachhaltige und verantwortungsbewusste Beschaffung von Produkten und Zutaten, die sich gänzlich oder teilweise auf den UTZ Ursprung oder Status beziehen, bzw. auf das Angebot oder den Verkauf der Ware. Ein Produkt Claim kann mit oder ohne der Verwendung des UTZ-Logos erfolgen. Dies gilt sowohl für den Business-to-Business als auch für den Business-to-Consumer Bereich. UTZ behält sich das Recht vor, die endgültige Entscheidung zu treffen, ob etwas als Produkt Claim gilt oder nicht. Die folgenden Beispiele gelten als Produkt Claims: • Falls Mitglieder UTZ oder die nachhaltige Beschaffung des Produkts/ der Zutaten auf einer Rechnung an ihre Kunden erwähnen; • Falls Mitglieder UTZ oder die nachhaltige Beschaffung des Produkts/ der Zutaten in der Kommunikation bezüglich einer Marke, bzw. eines Produkts erwähnen (wie z.B. online, in der Presse, Werbung, oder Point of Sale); • Falls Mitglieder sich auf UTZ oder die nachhaltige Beschaffung des Produkts/ der Zutaten in Bezug auf gelieferte Ware beziehen. Produkt Claims werden in der Labeling und Trademark Policy näher erläutert.

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Programmgebühr Die Programmgebühr ist ein volumenbasierter Beitrag an das UTZ-Programm. Die Programmgebühr ist die Haupteinnahmequelle von UTZ und ermöglicht eine nachhaltige Durchführung des Programms, es zu unterhalten und seinen Mitgliedern die folgenden Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen: -Unterstützung bei Umsetzung, Beschaffung und Vermarktung von UTZ-zertifizierten Produkten -Akzeptanz bei Interessenvertretern sowie die Verwaltung der Zertifizierungsstandards und des Qualitätssicherungssystems in Erzeuger- und Verbraucherländern -Qualitätskontrolle und Ausbildung im Zertifizierungsprozess -Verwaltung und Einführung von Erneuerungen im Rückverfolgbarkeitssystem -Schulung und Unterstützung für Anbieter von Trainingsmaßnahmen im Ursprung zur Sicherung der ordnungsgemäßen Umsetzung

Reines Produkt UTZ-zertifiziertes Produkt, das nicht mit einem oder mehreren Zutaten oder Produkten vermischt wurde, die vom UTZ-zertifizierten Produkt abweichen (z.B. Zucker, Milch, etc.).

Rückverfolgbarkeitslevel Definiert bis zu welchem Grad ein Produkt zu seiner zertifizierten Quelle zurückverfolgt werden kann. Im UTZ-Programm gibt es beim Rückverfolgbarkeitslevel drei Optionen (IP, SG, MB), die auf das zertifizierte Produkt und die damit verbundenen Prozesse anwendbar sind. Identitätswahrung (IP): Die Identität eines zertifizierten Produzenten/Produzentengruppe wird entlang der Lieferkette aufrechterhalten. Das Produkt kann den ganzen Weg bis zum Produzenten/zur Produzentengruppe zurückverfolgt werden. Gemischte Identitätswahrung (MixIP) ist eine Variante des IP-Rückverfolgbarkeitslevels. In diesem Level handelt es sich um ein gemischtes Produkt von mehreren Produzenten/Produzentengruppen, wobei das Produkt bis zu dieser Gruppe von Produzenten/Produzentengruppen zurückverfolgt werden kann. Für MixIP gelten dieselben Bestimmungen wie für den IP-Rückverfolgbarkeitslevel.

Trennmodell (SG): Ein UTZ-zertifiziertes Produkt von verschiedenen

Produzenten/Produzentengruppen wird gemischt. Das Produkt wurde von UTZ-zertifizierten Produzenten/Produzentengruppen produziert, die Identität der einzelnen Produzenten ist allerdings verloren gegangen. Massenbilanz (MB): ( Anmerk.: Die Option MB gibt es nur für UTZ-zertifizierte Kakao- und Haselnuss-SCAs): Administrative Rückverfolgbarkeit eines zertifizierten Produkts. Das Massenbilanz-Modell erlaubt, den Anteil der Outputs als UTZ MB zu verkaufen, welcher die Menge des eingekauften Inputs nicht übersteigt (unter Berücksichtigung der Konversionsrate).

„Retroactive claiming“ Wenn die UTZ-Zertifizierung für ein Produkt zu einem späteren Zeitpunkt als dem ersten Kauf/Verkauf des Produkts oder nach Ablauf einer Lizenz geltend gemacht wird. Für den Fall, dass der Lieferant oder der Käufer keine gültige Lizenz mehr besitzen, muss an UTZ ein Antrag auf „Retroactive claiming“ vorgelegt werden. Der „Retroactive claim“ wird ggf. nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. .

„Self-assessment“ Selbstbewertung eines Mitglieds anhand der UTZ Chain of Custody Checkliste um zu überprüfen, ob der jeweilige Standard gut umgesetzt wurde.

Stock Keeping Unit Eine bestimmte Produktposition für den Verkauf und alle Eigenschaften (bspw. Material, Zutaten, Größe, Verpackung, etc.), die zu diesem Produkt gehören und sich von anderen Produkten unterscheidet.

Subunternehmer Ein Akteur der Lieferkette (SCA), der vom Mitglied mit der Ausführung bestimmter Aktivitäten beauftragt wird. Normalerweise sind Subunternehmer nicht die rechtmäßigen Eigentümer des UTZ-zertifizierten Produkts.

Trace Hersteller von halbfertigen Endverbraucher- oder Foodservice-Produkten (bspw. Kaffeeröster, Teeverpacker, Schokoladenhersteller), die im Good Inside Portal tätig sind, müssen alle UTZ-zertifizierten Mengen tracen, für die sie den Eingang bestätigt haben und die sie nicht im GIP weiter verkaufen. Ihre Trace Reports können später in der Lieferkette als Nachweis der UTZ-Zertifizierung des Produkts verwendet werden.

Transactions (Transaktionen)

Gewerbliche Transaktionen von UTZ-zertifizierten Produkten, die im GIP gehandelt werden. Umfasst "Verkaufsmeldung", "Kaufmeldung" und "Käuferbestätigung".

UTZ-Prämie Ein zusätzlicher Betrag, der über dem Marktpreis für ein ähnliches konventionelles (nicht-zertifiziertes/nicht verifiziertes) Produkt bezahlt wird, da das Produkt nachhaltig produziert wurde und die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards erfüllt. Die UTZ-Prämie ist

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vorgeschrieben und zwischen dem nach dem Code of Conduct zertifizierten Produzent/ Produzentengruppe und dem Erstkäufer vereinbart, abzüglich aller Rückzahlungen oder vorfinanzierten Waren oder Dienstleistungen und wird im UTZ Good Inside Portal registriert.

UTZ-zertifiziertes Produkt

IP und SG: Produkt eines UTZ-zertifizierten Produzenten, das physisch von Produkten getrennt gelagert wird, die nicht UTZ-zertifiziert sind. MB: Produkt, das administrativ zu einem Produkt gleicher Menge gehört, das von einem UTZ-zertifizierten Produzenten produziert wurde.

Verkaufsmeldung Verkauf von UTZ-zertifizierten Produkten im GIP an einen SCA durch einen Produzent/eine Produzentengruppe oder einen SCA.

Vermischtes Produkt UTZ-zertifiziertes Produkt, das mit einem oder mehreren Zutaten oder Produkten gemischt wurde, die vom UTZ zertifizierten Produkt abweichen (z.B. Zucker, Milch, etc.)

Verpacken Die Tätigkeit oder das Verfahren, Produkte zu verpacken. Das Verpacken erfolgt an verschiedenen Stellen der Lieferkette und umfasst auch die Endverbraucherverpackung (endgültige Verpackung von Endverbraucherprodukten). Für Endverbraucherverpackungen ist eine Verpackungsfreigabe seitens UTZ erforderlich.

Zertifikat Bescheinigung ausgestellt durch einen der anerkannten UTZ-CBs, wenn ein Mitglied die entsprechenden Anforderungen eines oder mehrerer UTZ Chain of Custody Standards erfüllt. Mit dem Zertifikat kann für das zertifizierte Mitglied eine Lizenz im GIP für den Handel mit UTZ-zertifizierten Produkten beantragt werden.

1.9. Rückverfolgbarkeitslevel

Verschiedene Rückverfolgbarkeitslevel können innerhalb einer Lieferkette und bei einem Lieferkettenakteur angewendet werden. Die Auswahl hängt vom verwendeten Rückverfolgbarkeitslevel des liefernden SCA ab. In der gesamten Kette kann nur ein Rückverfolgbarkeitslevel mit einer physischen Verbindung gewählt werden, das gleichwertig oder niedriger als der gelieferte Input ist. Alle Rückverfolgbarkeitslevel sind mit unterschiedlichen Optionen für Produkt Claims und/oder Logoverwendung verbunden. Akteure der Lieferkette können zwischen den folgenden Rückverfolgbarkeitsleveln (von "sehr stark" bis "sehr schwach") wählen: - Identitätswahrung: Physische Rückverfolgbarkeit mit Erzeugerinformation - Trennmodell: Physische Rückverfolgbarkeit - Massenbilanz: Administrative Rückverfolgbarkeit Nach dem Code of Conduct können zertifizierte Produzenten/Produzentengruppen nur das Rückverfolgbarkeitslevel IP verwenden. Das Rückverfolgbarkeitslevel Massenbilanz gilt nur für Kakao und Haselnuss und ist nicht auf andere UTZ-zertifizierte Produkte anwendbar. Der Erstkäufer ist der erste Akteur in der UTZ-Lieferkette, der das Rückverfolgbarkeitslevel MB verwenden kann.

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Produzent

Identitätswahrung

Käufer A Käufer B

Identitätswahrung Identitätswahrung

Trennmodell Trennmodell

Massenbilanz Massenbilanz

Basierend auf der Risikobewertung der Zertifizierungsstelle werden die Standorte für ein physisches Audit vom CB bestimmt. SG/IP beinhaltet ein physisches Audit (Hauptsitz, alle Produktionsstandorte), während MB die vollständige Überprüfung der Dokumentation beinhaltet (Hauptsitz). In Kapitel 2 des Zertifizierungsprotokolls finden Sie weitere Informationen darüber, welche Standorte im Audit enthalten sind.

2. Die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards

Die Anforderungen des Chain of Custody Standards werden als „Kontrollpunkte“ aufgeführt. Für eine Zertifizierung muss der SCA alle Kontrollpunkte hinsichtlich seiner Aktivitäten und Produkte erfüllen. Die Anforderungen sind in vier Kapitel unterteilt: Management, Rückverfolgbarkeit, Produkttrennung und Identifizierung sowie Produkt Claims. Die Spalte mit der Überschrift "Rückverfolgbarkeitslevel (TL)" zeigt an, für welchen/welche Rückverfolgbarkeitslevel der Kontrollpunkt gilt. Ist bspw. MB angegeben, gilt der Kontrollpunkt nur für MB-Produkte. Lieferkettenakteure, die nicht auf MB-Rückverfolgbarkeitslevel arbeiten, können alle MB-Kontrollpunkte als nicht zutreffend angeben. Wird kein Rückverfolgbarkeitslevel angegeben, gilt der Kontrollpunkt für Produkte aller Rückverfolgbarkeitslevel. Wenn Sie ein Sternchen (*) im Text sehen, ist dies ein Hinweis auf weitere Angaben im Produktanhang.

Mögliche Kombinationen von Traceability Leveln in der Kette (die physische Verbindung kann bei einem Verkauf an den nächsten Käufer nur gleichwertig bleiben oder schwächer werden).

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CP# Kontrollpunkt TL Management

Allgemeines dokumentiertes Kontrollsystem

1

Der Akteur der Lieferkette verfügt über ein klar dokumentiertes Kontrollsystem, welches auf alle anwendbaren Kontrollpunkte des UTZ Chain of Custody Standards Bezug nimmt. Das dokumentierte Kontrollsystem muss folgende Anforderungen erfüllen: a) Bestimmung der Personen, die für die unterschiedlichen Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards verantwortlich sind. b) Bestimmung der Abläufe für die Umsetzung des UTZ Chain of Custody Standards. Gegenwärtige Abläufe: - Berücksichtigung der/des jeweiligen Rückverfolgbarkeitslevel(s); - Angaben, wie Aufzeichnungen archiviert werden. c) Bereitstellung von Vorlagen, Formularen, Aufzeichnungen und Unterlagen, die für die Einhaltung des Standards erforderlich sind. Hat der SCA hat ein computerbasiertes Tracking- und Rückverfolgbarkeitssystem, wie bspw. ERP, muss das System alle Elemente der Rückverfolgbarkeit des UTZ Chain of Custody Standards abdecken. Die gesamte Dokumentation muss lesbar, datiert und aktuell sein.

Selbstbeurteilung

2

Zur Beurteilung, ob alle anwendbaren Kontrollpunkte an jeglichen Standorten, die im UTZ Chain of Custody Standard-Zertifikat aufgenommen werden sollen, erfüllt werden, fertigt der SCA ein „Self-Assessment“ an. Das „Self- Assessment“ wird jährlich anhand der UTZ Chain of Custody-Checkliste durchgeführt.

Subunternehmer

3

Der SCA ist für die Einhaltung der entsprechenden Kontrollpunkte des Chain of Custody Standards seitens seiner Subunternehmer verantwortlich und verfügt über ein System, das die Einhaltung der Bestimmungen gewährleistet. Der SCA muss: a) (mindestens einmal jährlich) ein „Self-Assessment“ zur Überprüfung der Einhaltung des Chain of Custody Standards vom Subunternehmer anfordern oder in seinem Namen ausfüllen; oder b) überprüfen, dass der Subunternehmer im Besitz eines gültigen UTZ Chain of Custody Standard-Zertifikats für die zum jeweiligen Zeitpunkt ausgeführten Dienstleistungen an den SCA ist.

Rückverfolgbarkeit

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

4 Alle im Rahmen des UTZ Chain of Custody Standards erforderlichen Aufzeichnungen sind für mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

5

Der SCA bewahrt Aufzeichnungen und Rechnungen aller Käufe und Verkäufe von UTZ-zertifizierten Produkten und konventionellen Produkten auf. Bei den Aufzeichnungen kann es sich um schriftliche Unterlagen oder Abläufe und/oder ein automatisiertes System handeln. Es sind Aufzeichnungen aller GIP-Transaktionen verfügbar (erstellte Dokumente, wenn eine Transaktion registriert wurde oder eine Übersicht aller im GIP registrierten Transaktionen).

6 Die Berechnung der in den Verarbeitungsbetrieben verwendeten Konversionsraten sind in der Dokumentation, die sich auf die Umwandlung des Produkts bezieht, anzugeben und stets aktuell zu halten.

Identifizierung von zertifiziertem In- und Output

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CP# Kontrollpunkt TL

7

Der Akteur der Lieferkette verfügt über ein System zur Sicherstellung, Verifizierung und Überwachung, dass ein als UTZ-zertifiziert gekauftes Produkt tatsächlich UTZ-zertifiziert ist. Ein solches System umfasst: a) die Überprüfung der gültigen UTZ-Lizenz des Lieferanten. Alle Lieferanten müssen zum Zeitpunkt, an dem die UTZ-Zertifizierung für ein Produkt geltend gemacht wird, eine gültige UTZ-Lizenz besitzen. b) die Überprüfung von Rechnungen und/oder Unterlagen des Lieferanten. Die Dokumentation muss einen Verweis auf „UTZ“ und das entsprechende Rückverfolgbarkeitslevel beinhalten, damit eindeutig ist, welche Produkte als „UTZ“ gehandelt werden. c) eine Überprüfung, dass die erhaltenen Inputs über ein gleichwertiges oder „stärkeres“ Rückverfolgbarkeitslevel des zertifizierten SCA verfügen. d) die Gewährleistung, dass eine GIP-Transaktions ID für alle im GIP getätigten Käufe von UTZ-zertifizierten Produkten verfügbar ist. Diese ID wird bei jeder Transaktion von UTZ-zertifizierten Produkten im GIP generiert.

8

Die Dokumentation über den Verkauf von UTZ-zertifizierten Produkten enthält einen Verweis auf „UTZ“ und das entsprechende Rückverfolgbarkeitslevel. Verkaufsrechnungen für UTZ-zertifizierte Produkte, die im GIP gehandelt werden, haben eine entsprechende GIP-Transaktions-ID.

9

SCAs, die mit mehrfach zertifizierten Produkten handeln, halten alle Kauf- und Verkaufsunterlagen von Produkten bereit, die im Rahmen anderer Zertifizierungssysteme gehandelt werden. Wird ein mehrfach zertifiziertes Volumen im Rahmen eines Zertifizierungssystems, das nicht UTZ ist, verkauft, wird das Volumen aus dem GIP-Bestand des SCA „entfernt“ und kann nicht doppelt verkauft werden.

GIP (Anmerk.: 10-15 gelten noch nicht für SCAs, die bislang noch keine Lizenz hatten, da Transaktionen und Aktivitäten erst nach Erteilung der ersten Lizenz durchgeführt werden können. Diese Kontrollpunkte gelten darüber hinaus nur für reine Produkte, da vermischte Produkte oder halbfertige Produkte nicht im GIP registriert sind.)

10

Der SCA verwaltet seinen Bestand (Trading & Stock) im GIP für alle UTZ-zertifizierten Produkte und Rückverfolgbarkeitslevel, die im GIP gehandelt werden sollen. Der SCA muss alle Transaktionen und Bestandsaktivitäten für seine Produkte und Aktivitäten* durchführen. Transaktionen und Bestandsaktivitäten beinhalten: - Verkaufsmeldungen, - Kaufmeldungen, - Käuferbestätigungen, - Trace, - Entfernen, - Konvertieren, - Mischen, - Herabstufen. „Retroactive claiming“ Ansprüche sind ebenfalls im GIP registriert.

11

Erstkäufer, die über eine „On Behalf User Authorization“ für das GIP Konto eines Produzenten/ einer Produzentengruppe verfügen, informieren ihre Lieferanten über alle erfolgten Kaufmeldungen (einschließlich des Volumens) und lassen ihnen die Transaktionsbestätigung, die im GIP generiert wird, innerhalb von 2 Wochen nach Bestätigung der Transaktion zukommen.

12

SCAs, die Lagerdienstleistungen für Produzenten/Produzentengruppen anbieten, verwalten einen Lagerbestand im GIP. Der Lagerbestand des SCA wird spätestens alle drei Monate aktualisiert. SCAs, die Lagerdienstleistungen für andere SCAs anbieten, dokumentieren das Volumen, das sie für andere SCAs lagern, außerhalb des GIP. Der vom SCA physisch gelagerte Bestand entspricht dem Lagerbestand im GIP.

IP SG

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CP# Kontrollpunkt TL

13 Der Handelsbestand des SCA wird spätestens alle drei Monate aktualisiert. Das soll dazu führen, dass das im Handelsbestand des SCA verfügbare Volumen im GIP dem physischen Bestand an UTZ-zertifizierten Produkten in seinem Betrieb entspricht.

IP SG

14 Der Handelsbestand des SCA wird spätestens alle drei Monate aktualisiert. MB

15

Alle Kaufs- oder Verkaufsmeldungen und Käuferbestätigungen im GIP müssen eine oder mehrere physische Lieferungen abbilden. Die Informationen, die in der GIP-Transaktion des zugehörigen Produkts registriert sind (Volumen, Qualität, etc.), sind identisch mit denen in der Begleitdokumentation der physischen Lieferung.

UTZ-Prämie (Anmerk.: 16 und 17 gelten nur für Erstkäufer)

16

Produzent/Produzentengruppe und Erstkäufer vereinbaren ein Zahlungsverfahren (über Höhe und Zeitpunkt) der UTZ-Prämie für alle Produkte, für die eine UTZ-Zertifizierung geltend gemacht wird (oder nachträglich geltend gemacht wird). Die UTZ-Prämie versteht sich abzüglich aller Rückzahlungen von vorfinanzierten Waren oder Dienstleistungen. Ein Nachweis der Zahlung und der Empfangsbestätigung für die UTZ-Prämie seitens des Produzenten/der Produzentengruppe ist verfügbar.

17 Die UTZ-Prämie wird in der Kauf- oder Verkaufsmeldung im GIP angezeigt.

Jährliche Übersicht der Volumen und Kredite

18

Der SCA erstellt eine Übersicht für das ge- und verkaufte Gesamtjahresvolumen von UTZ-zertifizierten Produkten. Die Übersicht umfasst: - Bestand aus dem Vorjahr; - Erhaltene Inputs; - Noch im Bestand befindliche Inputs; - Noch im Bestand befindliche Outputs; - Verkaufte Outputs. Wenn alle Produkte vom SCA im GIP ge- und verkauft werden (der SCA handelt nur mit reinen Produkten), kann die Jahresübersicht aus dem GIP extrahiert werden. Das verkaufte Volumen übersteigt nicht das gekaufte Volumen.

IP SG

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CP# Kontrollpunkt TL

19

Der SCA erstellt eine Übersicht für das ge- und verkaufte Gesamtjahresvolumen von UTZ-zertifizierten Produkten. Die Übersicht umfasst: - Bestand aus dem Vorjahr; - Erhaltene Inputs; - Verkaufte Outputs. Wenn alle Produkte vom SCA im GIP ge- und verkauft werden (der SCA handelt nur mit reinen Produkten), kann die Jahresübersicht aus dem GIP extrahiert werden. Wenn der SCA schon vermischte UTZ-zertifizierte Produkte kauft oder verkauft, spiegelt sich die Jahresübersicht in einem Massenbilanzkonto wider. Dieses Konto muss genügend Informationen bereitstellen, um die Kredite von UTZ-Produkten (gekaufte UTZ-Produkte abzüglich verkaufter UTZ-Produkte) unter Berücksichtigung der Vorschrift für den MB-Kreditaustausch* zu berechnen und zu überprüfen. Der SCA hat ein funktionierendes System zum Überwachen und Aktualisieren des Guthabens. Das Massenbilanz-Konto muss Folgendes enthalten: - Kontostand aus dem Vorjahr; - Volumen gekaufter UTZ-Produkte ; - reiner Produktinhalt im gekauften UTZ-Produkt (% und/oder kg oder MT); - Menge verkaufter UTZ-Produkte; - reiner Produktinhalt im verkauften UTZ-Produkt (% und/oder kg oder MT); -„Rezept“ (verwendetes Volumen des UTZ-Produkts pro verkaufter UTZ-Produkteinheit). Um die Überprüfung zu erleichtern, kann das Konto auch Folgendes enthalten: - Kauf-/Liefertermine, Verkaufstermine; - Versandangaben (Auftragsnummer, Rechnungsnummer, etc.); - entsprechende GIP-Transaktions-IDs für alle Käufe von reinen UTZ-zertifizierten Produkten; - eindeutige GIP-Rückverfolgbarkeitsnummer, die zum verfolgten Produkt gehört; - Umrechnungskurse. SCAs müssen kein Massenbilanz-Konto pflegen, wenn sie für ihre gesamte Produktion nur UTZ-zertifizierte Produkte kaufen und dies nachweisen können. MB-Vorschriften und Beschränkungen hinsichtlich des Mischens, 100 % Mengenausgleich und Kreditenaustausch werden berücksichtigt.*

MB

20

Wenn Volumen von UTZ-Produkten überzogen wurden (d. h. der SCA hat mehr UTZ-Produkte verkauft als eingekauft), kann mit einer innerhalb von zwei Monaten erwarteten Lieferung des UTZ-zertifizierten Produkts (d. h. einer Bestellung), nachgewiesen werden, dass das negative Guthaben ausglichen wird.

MB

Produkttrennung und -identifizierung

21

Der Lieferkettenakteur verfügt über ein System das sicherstellt, dass ein UTZ zertifiziertes Produkt keinesfalls mit nicht UTZ zertifizierten Produkten vermischt wird (auch während des Transports und der Lagerung), es sei denn der produktspezifische Anhang gibt etwas anderes vor.*

IP SG

22

Der Akteur der Lieferkette ermöglicht die sichtbare Identifikation des UTZ-zertifizierten Produkts. Dies kann durch Hinweise auf Schildern oder auf Anhängern/Etiketten auf Säcken oder Paletten (mit und ohne UTZ-Logo) erfolgen.

IP SG

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CP# Kontrollpunkt TL

Produkt Claims

UTZ Claims (Anmerk.: 23-25 gelten nur für Hersteller von Endverbraucherprodukten)

23 Der SCA pflegt eine aktualisierte Liste mit allen als UTZ ausgelobten Endverbraucher-produkten, die verkauft wurden; diese kann nach Name, Artikelnummer oder Gruppierung von Produkten und SKUs angezeigt werden.

24

Der SCA betreibt ein System, welches gewährleistet, dass alle als UTZ ausgelobten und verkauften Chargen des Endverbraucherprodukts der aktuellen Version der UTZ Labeling und Trademark Policy entsprechen.

25 Vor dem Druck holt der SCA eine gültige Freigabenbenachrichtigung für alle als UTZ ausgelobten Endverbraucherprodukte ein, die verkauft werden.

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Chain of Custody Kakao Annex Version 1.2 Januar 2018

1. Einleitung zum Chain of Custody Kakao Annex Der Chain of Custody Kakao Annex gilt wie der Chain of Custody Standard für alle Akteure der Kakao-Lieferkette, die mit UTZ-zertifizierten Kakaoprodukten handeln und/oder diese verarbeiten. Der Kakao-Anhang enthält keine Anforderungen in Form von Kontrollpunkten, legt jedoch die Regeln und Einschränkungen fest, die von Akteuren eingehalten werden müssen, die mit UTZ-zertifizierten Kakaoprodukten handeln und/oder diese verarbeiten.

2. Kontaktinformationen UTZ Unternehmen, die Fragen oder Anmerkungen zur Chain of Custody-Zertifizierung haben, können diese richten an: [email protected]; Prüfstellen mit Fragen, Rückmeldungen oder Mitteilungen zu einzelnen Mitgliedern (z.B. Suspendierung, Aufhebung der Zertifizierung und/oder Lizenz) können ihre Anfragen richten an: [email protected];

Mitglieder und Prüfstellen mit technischen Problemen oder Fragen zum GIP können ihre Anfragen richten an: [email protected].

3. Definitionen

Compound als Bulkware

Ein Süßwarenprodukt, das aus einer Kombination von Kakao, Pflanzenfett und Süßungsmitteln hergestellt wird. Dieses Produkt wird nicht im GIP gehandelt.

Compoundzutaten Alle Zutaten (Kakao, Pflanzenfett, Süßungsmittel), die für die Herstellung von Compound als Bulkware verwendet werden.

Halbfertige Kakaoprodukte

Produkte, die Kakaozutaten enthalten, aber keine Endverbraucherprodukte sind.

Kakao-Kredite Kakao-Kredite entsprechen dem Volumen eines Kakaoprodukts, das zum Massenbilanz-Rückverfolgbarkeitslevel gehandelt wird. Kredite werden in der Regel in Form von purem Kakaoinhalt (Äquivalent von Kakaomasse, -butter oder -pulver) oder in Form von Kakaobohnen-Äquivalent berechnet.

Kakaomasse Synonym zum englischen 'Cacao liquor'. Kakaonibs Die Kakaobohne (geröstet oder ungeröstet), die von der Schale getrennt und in kleine

Stücke gebrochen wurde Kakaopresskuchen Synonym zu Kakaopulver. Presskuchen wird vermahlen, um dasselbe Gewicht an

Kakaopulver zu gewinnen. Reines Kakaoprodukt Kakaoprodukt, das keinerlei Zutaten/Produkte enthält, die nicht Kakao ist. Reine

Kakaoprodukte werden im GIP gehandelt. Reine Kakaoprodukte sind u.a. Kakaobohnen, Kakaonibs, Kakaomasse, Kakaobutter und Kakaopulver.

Schokolade als Bulkware

Schokolade als Großgebinde, Input für die Herstellung von Business-to-Business- oder Endverbraucherprodukten. Oft in Form von Talern/Tropfen. Dieses Produkt wird nicht im GIP gehandelt.

Schokoladenzutaten Zutaten, die für die Herstellung von Schokolade als Bulkware verwendet werden. Umfasst u.a. Kakaomasse, -butter, -pulver sowie nicht-kakaohaltige Zutaten, mit denen Schokolade als Bulkware hergestellt wird.

Vermischtes Kakaoprodukt

Produkt, das sowohl Kakao als auch eine oder mehrere Zutaten/Produkte enthält, die nicht Kakao sind. Vermischte Kakaoprodukte werden nicht im GIP gehandelt, die Rückverfolgbarkeit dieser Produkte wird hingegen durch die Führung eines Massenbilanzkontos gewährleistet.

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4. Aktivitäten der physischen Handhabung Aktivitäten der physischen Handhabung sind u.a.:

Reinigung, Sortierung, Trocknung oder Mischen,

Verpacken, Umpacken oder Herstellung von Bulkware,

Schmelzen, Veredelung oder Desodorieren,

Verarbeitung (Schälen, Mahlen oder Pressen),

Herstellung von Schokolade,

Herstellung von Compound,

Herstellung von Kakao-Extrakt ,

Herstellung von Endverbraucherprodukten von UTZ-zertifiziertem Kakao oder UTZ-zertifizierten Kakaoprodukten. Nur Aktivitäten, die an unverpackten oder unversiegelten Produkten ausgeführt werden, werden als Aktivitäten der physischen Handhabung betrachtet. Lagerhäuser, die Ware nicht umpacken und nur versiegelte oder verpackte Produkten handhaben, werden beispielsweise nicht als Akteure betrachtet, die Aktivitäten der physischen Handhabung durchführen.

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5. Lieferkette Das folgende Diagramm zeigt eine vereinfachte Version der UTZ-Kakao-Lieferkette, einschließlich der Hauptakteure und -produkte, die im GIP und außerhalb des GIP innerhalb der Kakao-Lieferkette gehandelt werden.

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6. Massenbilanz Das folgende Kapitel beschreibt die Massenbilanz (MB) ausführlicher, einschließlich der Regeln und Beschränkungen, die für MB-Kakaoprodukte gelten. Mischen

An jedem Punkt der Lieferkette, an dem der Chain of Custody Standard Anwendung findet, kann UTZ-zertifizierter Kakao mit konventionellem Kakao vermischt werden, so lange das Output-Volumen des Kakaos, der mit einer UTZ MB Auslobung verkauft wird, nicht das erworbene Volumen an UTZ-zertifiziertem Kakao übersteigt (unter Berücksichtigung der Konversionsraten) (Abbildung 1).

100% Mengenausgleich

Es gibt keinen prozentualen Mindestgehalt an UTZ-zertifiziertem Kakao der in einem UTZ-MB-Kakaoprodukt enthalten sein muss. Für jedes Produkt, das als UTZ MB verkauft wird, müssen jedoch 100% des Kakaogehalts, der für dieses Produkt benötigt wird, mit Einkäufen von UTZ-zertifiziertem Kakao abgedeckt werden. 100% des Kakaovolumens in einem Produkt, das als UTZ MB verkauft wird, müssen vom Massenbilanzkonto des SCAs abgezogen oder vom GIP-Bestand des SCAs verkauft/getraced werden. Ein Produkt kann nichts weniger als 100% UTZ MB verkauft werden (Abbildung 2).

Kreditaustausch

Kreditaustausch ist nur möglich für das gleiche Produkt oder in Vorwärtsrichtung der physischen Verarbeitung, d.h. dass UTZ-Kredite eines gekauften UTZ-zertifizierten Kakaoprodukts zu einem gleichen oder darauffolgenden, gekauften konventionellen Kakaoprodukt getauscht werden können (z.B. UTZ-Butter zu konventioneller Butter, UTZ-Bohnen zu konventioneller Masse oder UTZ-Bohnen zu konventioneller Butter) (Abbildung 3a und 3b).

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Kredite rückwärts auszutauschen (von Kakaomasse zu Kakaonibs, von Kakaobutter zu Kakaomasse, von Schokolade zu Butter usw.) ist nicht erlaubt. Dies impliziert auch, dass der Kreditaustausch zwischen Kakaobutter und Kakaopulver (und andersherum) nicht erlaubt ist. Kreditaustausch von vermischten UTZ Kakaoprodukten (Schokolade) zu konventionellen reinen Kakaoprodukten ist ebenfalls nicht erlaubt, da dies eine MB Konversion in Rückwärtsrichtung bedeutet (Abbildung 4). Abbildung 4 zeigt auch, dass der Kreditaustausch von reinen/vermischten UTZ Produkten zu konventionellen vermischten Produkten erlaubt ist, so lange das vermischte Produkt gekauft wird.

Um die Einhaltung nachzuweisen, muss das Massenbilanzkonto das Guthaben für jedes reine und vermischte Produkt einzeln aufführen. Darüber hinaus sollten UTZ-Produkte vom UTZ- Rückverfolgbarkeitssystem in ihrem letzten Stadium getraced werden, bevor sie mit nicht-kakaohaltigen Zutaten vermischt oder als Endverbraucherprodukt verpackt werden, und damit das physisch verwendete Produkt wiederspiegeln.

Konversionsrate für die Verarbeitung von Kakaomasse

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Konversionsrate von Kakaomasse zu Kakaomassenderivaten (Kakaopulver und Kakaobutter) 1:0,5:0,5 und ersetzt vollständig die Konversion 1:1, d.h. dass 100 kg Kakaomasse in die gleiche Menge von 50 kg Kakaobutter und 50 kg Kakaopulver konvertiert werden.

Full Premium Kakaobutter und -pulver Diese Produkte unterscheiden sich von den bestehenden Kakaobutter- und Kakaopulverprodukten aufgrund der angewandten Konversionsrate. Statt die Konversionsrate von 1:0,5:0,5 anzuwenden, werden die Full Premium Produkte unter Anwendung einer Konversionsrate von 1:0,5 gewonnen, also 100 Tonnen Kakaomasse = 50 Tonnen Kakaobutter Full Premium oder 50 Tonnen Kakaopulver Full Premium. Die verbleibenden 50 Tonnen an Output-Produkt (Butter oder Pulver, je nach gewählter Konversion) werden aus dem Rückverfolgbarkeitssystem entfernt. Auf diese Weise kann keine Auslobung auf das entfernte Produkt erhoben werden (das physische Volumen des entfernen Nebenprodukts wird als konventionell verkauft).

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Der Kreditaustausch von Kakaonibs zu Kakaomasse beträgt nach wie vor 1:1.

7. Konversionsraten Die folgende Tabelle stellt die Konversionsraten des UTZ Rückverfolgbarkeitssystems für die wichtigsten Verarbeitungsaktivitäten in der UTZ Kakao-Lieferkette dar:

Verfahren Rückverfolgbar-keitslevel

Input-Produkt Output-Produkt Art der Konversions-

rate

Konversions-rate*

Mahlen IP, SG, MB Kakaobohnen Kakaonibs oder -masse Festgelegt 0,82

Mahlen IP, SG, MB Kakaonibs Kakaomasse Festgelegt 1:1

Pressen IP, SG Kakaomasse Kakaopulver Bandbreite 1:0,51-0,55

Pressen IP, SG Kakaomasse Kakaobutter Bandbreite 1:0,44-0,49

Pressen MB Kakaomasse Kakaopulver und

Kakaobutter Festgelegt 1:0,5:0,5

Pressen MB Kakaomasse Kakaobutter Full Premium Festgelegt 1:0,5

Pressen MB Kakaomasse Kakaopulver Full Premium Festgelegt 1:0,5

*Konversionsraten basieren auf den in der Industrie akzeptierten Standards- und Durchschnittswerten.

8. Anforderungen prozentualer Mindestgehalt Die folgende Tabelle stellt die Anforderungen des prozentualen Mindestgehalts an UTZ-zertifiziertem Kakao in einem Kakaoprodukt dar, um ein das Produkt als UTZ auszuloben zu können.

Produkt Rückverfolgbarkeitslevel Min. % Gehalt an UTZ-Kakao

Kakaobohnen & -Nibs IP, SG 100%

MB 100% (Mengenausgleich)

Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver

IP, SG 90%

MB 100% (Mengenausgleich)

Kakaogehalt eines vermischten Kakaoprodukts

IP, SG 90%

MB 100% (Mengenausgleich)

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9. GIP-Transaktionen und Bestandsaktivitäten Im Folgenden finden sich die Transaktionen und Bestandsaktivitäten, die ein SCA für Volumen von reinen Kakaoprodukten (Kakaobohnen, Kakaonibs, Kakaomasse, Kakaobutter oder Kakaopulver) registrieren muss, je nach den Aktivitäten, die der SCA mit UTZ-zertifiziertem Kakao durchführt. Weitere Erläuterungen und Beispiele, wie das GIP genutzt wird, können im Quick Start Guide und Training Manual nachgeschlagen werden, die Sie im Downloadbereich3 des GIP finden. Transaktionen und Bestandsaktivitäten können nur mit reinen Kakaoprodukten durchgeführt werden, da vermischte Kakaoprodukte nicht im GIP registriert werden.

Verkauf/Verkaufsmeldung

Wenn ein Produzent/eine Produzentengruppe oder ein SCA ein reines Kakaoprodukt an einen anderen SCA verkauft, wird ein(e) Verkaufsmeldung/Verkauf (Sales/Sell announcement) durchgeführt.

Einkaufsmeldung

Wenn ein Erstkäufer reine Kakaoprodukte von einem Produzenten/einer Produzentengruppe kauft und er die Autorisierung bekommen hat, Transaktionen im GIP im Namen des Produzenten/der Produzenten-gruppe zu registrieren, führt der Erstkäufer eine Einkaufsmeldung (Purchase announcement) durch. Ein Formular für die stellvertretende Nutzer-Autorisierung, das von beiden Parteien unterzeichnet wird, ist erforderlich, um diese Transaktion durchzuführen.

Herabstufen

Wenn ein SCA das Rückverfolgbarkeitslevel eines Volumens an reinem Kakaoprodukt in seinem Bestand senkt (von IP zu SG oder MB, oder von SG zu MB), führt er die Transaktion Herabstufen (Downgrade) durch.

Konvertieren

IP/SG Wenn Kakaobohnen zu Kakaomasse verarbeitet werden oder Kakaomasse zu Kakaobutter und -pulver, führt der SCA die Bestandsaktivität Konvertieren (Convert) durch.

MB Wenn Kredite von MB Kakaobohnen, Kakaonibs, Kakaomasse, Kakaobutter oder Kakaopulver getauscht werden, führt der SCA die Bestandsaktivität Konvertieren (Convert) durch.

Bestände entfernen

IP/SG

Der SCA führt die Bestandsaktivität Entfernen (Remove) durch, wenn ein reines Kakaoprodukt

verdorben ist (aufgrund von Schimmel, Schädlingen, Feuer usw.) – und darum nicht verwendet

werden kann – ,

als konventionell verkauft wird oder

als multi-zertifiziert gekauft und unter einem Zertifizierungs-Schema, das nicht UTZ ist, verkauft

wird.

Bitte beachten Sie: Das reine Kakaoprodukt könnte auch zu MB herabgestuft werden. In diesem Fall findet der

folgende Abschnitt Anwendung.

3 https://www.goodinsideportal.org/web/utz/document-upload

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MB Wenn reines Kakaoprodukt als multi-zertifiziert gekauft und unter einem Zertifizierungs-Schema, das nicht UTZ ist, verkauft wird, muss der SCA die Bestandsaktivität Entfernen (Remove) durchführen.

Tracen

Tracen stellt das Ende des Online-Rückverfolgbarkeitssystems für UTZ-Kakaoprodukte dar. Diese Aktion wird durchgeführt, wenn reine Kakaoprodukte mit vermischten/nicht-kakaohaltigen Zutaten vermischt oder in Endverbraucherprodukte verarbeitet werden. Das Tracen ist entscheidend für die korrekte Verwaltung von Volumen und versichert ein akkurates Rückverfolgbarkeitssystem. IP/SG/MB

Wenn ein reines Kakaoprodukt als Endverbraucherprodukt mit UTZ-Auslobung verkauft wird, führt der SCA die Bestandsaktivität Trace durch.

Wenn ein reines Kakaoprodukt mit vermischten/nicht-kakaohaltigen Produkten vermischt und als UTZ ausgelobt wird, führt der SCA die Bestandsaktivität Trace durch.

Bitte beachten Sie: Unternehmen, die unter einer Ausnahme für Nicht-Auslobung operieren, dürfen keine Kredite ansammeln und führen die Bestandsaktivität Trace für jedwedes Volumen durch, das als UTZ gekauft und für die Produktion verwendet wird.