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GöGebS Hinweise für den Tätigkeitsbereich mobiles Arbeiten – Home- Office (Corona Krise) Einrichtung/Bereich: Evtl. Raum-Nummer/n: Datum: An der Erstellung/Aktualisierung dieses Dokumentes beteiligte Personen: Name Funktion Name Funktion Einleitung: Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten z.T. auch mit privaten Geräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten, handelt es sich also - in der Regel - nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht. In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. GöGebS Stand: 01.04.2020 document.docx Erstellt von Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst und Stabsstelle Sicherheit/Umweltschutz Seite 1 von 13

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GöGebSHinweise für den Tätigkeitsbereich mobiles Arbeiten – Home-Office

(Corona Krise)

Einrichtung/Bereich:Evtl. Raum-Nummer/n:

Datum:

An der Erstellung/Aktualisierung dieses Dokumentes beteiligte Personen:

Name Funktion Name Funktion

Einleitung:

Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten z.T. auch mit privaten Geräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten, handelt es sich also - in der Regel - nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht.In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.

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Darüber hinaus unterstützen sie auch folgende Dokumente:

Linkliste

Home-Office: So bleibt die Arbeit sicher und gesundhttps://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_385472.jsp

Tipps zum Homeoffice mit Kindernhttps://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_386442.jsp

Homeoffice: Kurz-Check Telefonkonferenzhttps://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_386727.jsp

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Die nachfolgenden Empfehlungen sind dazu gedacht, das Arbeiten im Home-Office während der Corona-Krise möglichst ergonomisch und unfallfrei zu gestalten. Berücksichtigt werden soll auch die Anwesenheit von Kindern durch Schließen von Schulen und KITAs.

Nr. Grundlegende AnforderungenHinweis: Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Bei Beantwortung mit „nein“ besteht Handlungsbedarf.

erfüllt Bemerkungen/MaßnahmenHinweis: Maßnahmen, die nicht umgehend umgesetzt werden können, sollten zur besseren Nachverfolgung in die Tabelle „Maßnahmenverfolgung“ eingetragen werden.

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1 Allgemeines - Unfallversicherung1.1 Grundsätzlich gilt: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen

Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht.Für den Versicherungsschutz muss zwischen beruflichen und eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten unterscheiden werden. Fällt eine versicherte Person die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, zur Toilette oder zur Küche will, wäre dies nicht versichert.

1.2 Jeder Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Home-Office muss umgehend dem/der Vorgesetzten gemeldet werden. Ist ein Arztbesuch notwendig, so ist der Unfall – unabhängig von der Ausfallzeit über die Unfallanzeige der Landesunfallkasse anzuzeigen, da die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit im Home-Office nicht ganz einfach ist.Das Formular der Unfallanzeige ist auf den Fomularseiten der jeweiligen Personalabteilung herunterladbar.

2 Unfallverhütung – auch in Anwesenheit von Kindern2.1 Achten Sie darauf, dass Kabel von PC, Laptop und Drucker

so verstaut sind, dass Sie nicht darüber fallen oder sich einfädeln können. Kleben Sie lose Kabel mit breitem Klebeband auf dem Fußboden fest.

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Nr. Grundlegende AnforderungenHinweis: Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Bei Beantwortung mit „nein“ besteht Handlungsbedarf.

erfüllt Bemerkungen/MaßnahmenHinweis: Maßnahmen, die nicht umgehend umgesetzt werden können, sollten zur besseren Nachverfolgung in die Tabelle „Maßnahmenverfolgung“ eingetragen werden.

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2.2 Herumliegendes Spielzeug wird schnell zur Stolperfalle. Halten Sie Ihre Kinder dazu an, möglichst nur im eigenen Zimmer zu spielen. ☐ ☐ ☐

2.3 Beenden Sie Ihre Arbeit im Homeoffice, wenn Sie kochen wollen und kleine Kinder im Haushalt leben. Heiße Speisen, die unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen, sind eine ernst zu nehmende Gefahrenquelle.

☐ ☐ ☐

3 Arbeitsmittel3.1 Vor Benutzung von Arbeitsmitteln wird eine Sicht- und

Funktionskontrolle auf Schäden/Mängel durchgeführt. ☐ ☐ ☐3.2 Hardware – anzustreben!

3.3 Laptops sollen nur zur kurzzeitigen Bildschirmarbeit eingesetzt werden, insbesondere bei Tätigkeiten mit wechselnden Aufenthaltsorten.

☐ ☐ ☐

3.4 Bei länger dauernder „Bildschirmarbeit“ sollte eine externe Tastatur und ein externer Bildschirm zur Verfügung gestellt werden, auch kombiniert als „Docking-station“ für das Laptop

☐ ☐ ☐

4 Software ☐ ☐ ☐4.1 Möglichkeiten zur Ergänzung der mobilen Arbeit: über die

GWDG:https://info.gwdg.de/dokuwiki/doku.php?id=de:services:mobile_working:start ☐ ☐ ☐

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Nr. Grundlegende AnforderungenHinweis: Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Bei Beantwortung mit „nein“ besteht Handlungsbedarf.

erfüllt Bemerkungen/MaßnahmenHinweis: Maßnahmen, die nicht umgehend umgesetzt werden können, sollten zur besseren Nachverfolgung in die Tabelle „Maßnahmenverfolgung“ eingetragen werden.

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4.2 Online Schulung für Software über die Personalentwicklung:http://www.uni-goettingen.de/de/623404.html ☐ ☐ ☐

4.3 Telefonkonferenz:Teilnehmende der Telefonkonferenz sind pünktlich und wählen sich zwei bis drei Minuten vor dem vereinbarten Termin ein. Notizen sind eine wichtige Gedankenstütze – doch Tippgeräusche können stören. Das kann vermieden werden, indem das Mikrofon stumm geschaltet wird. Auch sollten alle beachten: In einer Telefonkonferenz ist kein Blickkontakt möglich. Personen, die direkt angesprochen werden, müssen also beim Namen genannt werden.

Weitere Informationen:https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_386727.jsp

☐ ☐ ☐

5 Ergonomie ☐ ☐ ☐5.1 Schauen Sie entspannt von oben auf den Bildschirm herab,

so als würden Sie ein Buch lesen. Der Abstand zwischen Bildschirmunterkante und Tischoberfläche sollte so gering wie möglich sein. Für optimales Sehen sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft.

☐ ☐ ☐

5.2 Halten Sie 50 bis 70 Zentimeter Sehabstand. ☐ ☐ ☐5.3 Fenster und Lichtquellen sollten sich nicht spiegeln.

Tageslicht kommt am besten von der Seite, Gegenlicht strengt die Augen an.

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5.4 Öfters die Sitzposition ändern und z.B. zum Telefonieren aufstehen. ☐ ☐ ☐

5.5 Sitzplatz (nach Möglichkeit): Die Oberarme bleiben locker und bilden mit den Unterarmen einen rechten Winkel, ebenso Ober- und Unterschenkel. Unterarme waagerecht auf den Tisch, Füße ganz auf den Boden. Schultern möglichst entspannen.

☐ ☐ ☐

5.6 Gelegentlich Dehn- und Bewegungsübungen durchführen.Übungen unter:https://my.sport.uni-goettingen.de ☐ ☐ ☐

6 Psychische Probleme – auch in Anwesenheit von Kindern

6.1 Haben Sie nicht den Anspruch, im Homeoffice genauso effektiv arbeiten zu können, wie in Ihrer gewohnten Arbeitsumgebung! Versuchen Sie sich mit der neuen Situation zu arrangieren.

Information aus der Personalentwicklung:http://www.uni-goettingen.de/de/623404.html

☐ ☐ ☐

6.2 Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Kollegen/Kolleginnen über Telefon und Video.Möglichkeiten hierzu über die GWDG:https://info.gwdg.de/dokuwiki/doku.php?id=de:services:mobile_working:start

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Nr. Grundlegende AnforderungenHinweis: Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Bei Beantwortung mit „nein“ besteht Handlungsbedarf.

erfüllt Bemerkungen/MaßnahmenHinweis: Maßnahmen, die nicht umgehend umgesetzt werden können, sollten zur besseren Nachverfolgung in die Tabelle „Maßnahmenverfolgung“ eingetragen werden.

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6.3 Versuchen Sie einen festen Zeitraum zu definieren, an dem Sie im Homeoffice arbeiten. Besprechen Sie ggf. mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten, ob Sie einige Arbeiten zum Beispiel auch am Abend erledigen können, wenn die Kinder im Bett sind.

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6.4 Falls Sie im Homeoffice kein eigenes Büro zur Verfügung haben, richten Sie eine „Bannmeile" ein. Das signalisiert anderen: "Bitte nicht stören, hier wird gearbeitet." Als Barriere eignen sich zum Beispiel Klebeband oder Kissen auf dem Fußboden.

☐ ☐ ☐

6.5 Falls Sie zu zweit im Homeoffice sind, definieren Sie klare Zeiten für die jeweilige Kinderbetreuung. Bei schönem Wetter: Draußen spazieren gehen mit Kindern ist noch möglich.

☐ ☐ ☐

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge:7.1 Regelmäßiges Angebot einer betriebsärztlichen Vorsorge

für Nutzer von Bildschirmarbeitsplätzen (Mitarbeiter werden jeweils durch den Betriebsärztlichen Dienst zur ersten Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und zu weiteren Vorsorgen in regelmäßigen Abständen eingeladen). Außerdem ist allen Beschäftigten bekannt, dass bei akuten Problemen am Bildschirmarbeitsplatz eine betriebsärztliche Beratung jederzeit möglich ist

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7.2 Mitarbeiter mit Fragen zu speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz werden auf Informationen des Betriebsärztlichen Dienstes hingewiesen(www.betriebsarzt.med.uni-goettingen.de > Informationen).

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Bemerkungen:

ÄnderungsverfolgungStand Wesentliche Änderungen01.04.2020

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