chermcke Hadmersleben...

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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 4 Freitag, den 2. Mai 2008 Nummer 5 · Stadt Oschersleben (Bode) mit allen Ortsteilen · Stadt Hadmersleben · Gemeinde Hornhausen · Gemeinde Schermcke · Gemeinde Peseckendorf · Gemeinde Altbrandsleben Oschersleben Oschersleben (Bode) Oschersleben (Bode) Hornhausen Altbrands- leben Schermcke Peseckendorf Hadmersleben In dieser Ausgabe finden Sie Verwaltungsgemeinschaft Mitteilungen Seite: 3 Veranstaltungs- kalender Seite: 4 Stadt Oschersleben (Bode) Amtliche Bekanntmachungen Seite: 6 Mitteilungen Seite: 14 Ortsteile Mitteilungen Seite: 16 Stadt Hadmersleben Amtliche Bekanntmachungen Seite: 17 Mitteilungen Seite: 21 Gemeinde Hornhausen Amtliche Bekanntmachungen Seite: 21 Mitteilungen Seite: 23 Gemeinde Schermcke Amtliche Bekanntmachungen Seite: 23 Mitteilungen Seite: 23 Gemeinde Altbrandsleben Amtliche Bekanntmachung Seite: 24 Gemeinde Peseckendorf Amtliche Bekanntmachung Seite: 24 Maiglöckchen und die Blümelein Maiglöckchen läutet in dem Tal, das klingt so hell und fein, so kommt zum Reigen allzumal, ihr lieben Blümelein! Die Blümchen, blau und gelb und weiß; sie kommen all herbei, Vergissmeinnicht und Ehrenpreis und Veilchen sind dabei. Maiglöckchen spielt zum Tanz im Nu und alle tanzen dann. Der Mond sieht ihnen freundlich zu, hat seine Freude dran. Den Junker Reif verdross das sehr, Er kommt ins Tal hinein; Maiglöckchen spielt zum Tanz nicht mehr. Fort sind die Blümelein. Doch kaum der Reif das Tal verlässt, da rufet wieder schnell. Maiglöckchen auf zum Frühlingsfest und leuchtet doppelt hell. Nun hält’s auch mich nicht mehr zu Haus; Maiglöckchen ruft auch mich. Die Blümchen gehn zum Tanze aus, zum Tanzen geh auch ich! Hoffmann von Fallersleben (1798 - 1874)

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Amtliches Mitteilungsblatt derVerwaltungsgemeinschaft

Jahrgang 4 Freitag, den 2. Mai 2008 Nummer 5

· Stadt Oschersleben (Bode) mit allen Ortsteilen· Stadt Hadmersleben· Gemeinde Hornhausen· Gemeinde Schermcke· Gemeinde Peseckendorf· Gemeinde Altbrandsleben

OscherslebenOschersleben(Bode)

Oschersleben (Bode)

Hornhausen

Altbrands-leben Scherm

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Hadmersleben

In dieser Ausgabefinden Sie

VerwaltungsgemeinschaftMitteilungen Seite: 3Veranstaltungs-kalender Seite: 4

Stadt Oschersleben (Bode)AmtlicheBekanntmachungen Seite: 6Mitteilungen Seite: 14

OrtsteileMitteilungen Seite: 16

Stadt HadmerslebenAmtlicheBekanntmachungen Seite: 17Mitteilungen Seite: 21

Gemeinde HornhausenAmtlicheBekanntmachungen Seite: 21Mitteilungen Seite: 23

Gemeinde SchermckeAmtlicheBekanntmachungen Seite: 23Mitteilungen Seite: 23

Gemeinde AltbrandslebenAmtlicheBekanntmachung Seite: 24

Gemeinde PeseckendorfAmtlicheBekanntmachung Seite: 24

Maiglöckchen und dieBlümeleinMaiglöckchen läutet indemTal,dasklingtsohellundfein,

sokommtzumReigenallzumal, ihr liebenBlümelein!DieBlümchen, blauundgelbundweiß;sie kommenall herbei,VergissmeinnichtundEhrenpreisundVeilchensinddabei.

Maiglöckchenspielt zumTanzimNuundalle tanzendann.DerMondsieht ihnenfreundlichzu,hatseineFreudedran.DenJunkerReifverdrossdassehr,ErkommtinsTalhinein;

Maiglöckchenspielt zumTanznichtmehr.FortsinddieBlümelein.DochkaumderReifdasTalverlässt,darufetwiederschnell.MaiglöckchenaufzumFrühlingsfestundleuchtetdoppelthell.

Nunhält’sauchmichnichtmehrzuHaus;Maiglöckchenruftauchmich.DieBlümchengehnzumTanzeaus,zumTanzengehauch ich!

Hoffmann vonFallersleben (1798 - 1874)

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 3 -

Beschlüsse der politischen Gremien derMitgliedsgemeinden der Verwaltungs-gemeinschaft Oschersleben (Bode) fürden Zeitraum vom 22.03.2008 - 18.04.2008

Stadt Oschersleben (Bode)

Sitzung des Stadtrates am 26.03.2008in öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:- Zulassung der Bewerber für die Stichwahl am 06.04.2008Vorlagen-Nummer: OC/473/2008- Bebauungsplan Nr. 2/2008 „Am Forsthaus/OT Neindorf“ der

Stadt OschersIeben (Bode)hier: Aufstellungsbeschluss

Vorlagen-Nummer: OC/471/2008- Bebauungsplan Nr. 1/2008 „Am Emmersberg/OT Emmerin-

gen“ der Stadt Oschersleben (Bode)hier: Aufstellungsbeschluss

Vorlagen-Nummer: OC/472/2008

Sitzung des Stadtrates am 16.04.2008in öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:- Bestätigung der Wahl des Wehrleiters der Freiwilligen Feuer-

wehr Oschersleben und Ernennung des Stadtwehrleiters zumEhrenbeamten auf Zeit

Vorlagen-Nummer: OC/478/2008- Bestätigung der Wahl des stellv. Wehrleiters der Freiwilligen

Feuerwehr OscherslebenVorlagen-Nummer: OC/479/2008- 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufnahme und

Unterbringung von Kindern und die Erhebung von Gebührenin den Kindereinrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode)und ihrer Ortsteile

Vorlagen-Nummer: OC/458/2008

Verwaltungsgemeinschaft

Sonstige Mitteilungen

Termineder öffentlichen Sitzungender politischen Gremien der Mitgliedsgemeindender Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben(Bode) vom 03.05.2008 - 04.06.2008

� Stadt Oschersleben (Bode)Bauausschuss Oschersleben (Bode)am 07.05.2008, 17.00 Uhr, Sitzungssaal Rathaus, Markt 1Hauptausschuss Oschersleben (Bode)am 28.05.2008, 17.00 Uhr, Sitzungssaal Rathaus, Markt 1______________________________________________________

� Gemeinde HornhausenHauptausschussam 06.05.2008, 19.00 Uhr, GemeindebüroHauptausschussam 03.06.2008, 19.00 Uhr, Gemeindebüro______________________________________________________

� VerwaltungsgemeinschaftVerwaltungsgemeinschaftsausschussam 06.05.2008, 16.00 Uhr, Sitzungssaal Rathaus, Markt 1______________________________________________________

� Gemeinde PeseckendorfGemeinderatam 27.05.2008, 19.30 Uhr, Gemeindesaal

- 3. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Oschers-leben (Bode)

Vorlagen-Nummer: OC/449/2008- Vorschlagsliste der Stadt Oschersleben (Bode) für die Wahl der

Schöffen für die im Jahr 2009 beginnende SchöffenperiodeVorlagen-Nummer: OC/481/2008- Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Oschersleben

(Bode) und ihrer Ortsteile (Straßenreinigungssatzung)Vorlagen-Nummer: OC/453/2008- 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Straßen-

reinigung der Stadt Oschersleben (Bode)Vorlagen-Nummer: OC/454/2008- Satzung über die Feststellung des Beitragssatzes zur Erhe-

bung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für dasAbrechnungsjahr 2003

Vorlagen-Nummer: OC/474/2008- Satzung über die Feststellung des Beitragssatzes zur Erhe-

bung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für dasAbrechnungsjahr 2004

Vorlagen-Nummer: OC/475/2008

Sitzung des Hauptausschusses am 02.04.2008in nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:- Verkauf von Grund und Boden im OT HordorfVorlagen-Nummer: OC/457/2008- Verkauf der Hoffläche zu dem Wohngrundstück Alte Emme-

ringer Straße 9Vorlagen-Nummer: OC/462/2008- Verkauf des Grundstücks Hornhäuser Straße 60 mit angren-

zender ParkplatzflächeVorlagen-Nummer: OC/463/2008

Gemeinde Hornhausen

Sitzung des Hauptausschusses am 08.04.2008in nichtöffentlicher Sitzung wurde folgender Beschlussgefasst:- Niederschlagungen von MietschuldenVorlagen-Nummer: HH/107/2008

Stadtrat Hadmersleben

Sitzung des Stadtrates am 01.04.2008in öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:- 1. Haushaltssatzung der Stadt Hadmersleben für das Haus-

haltsjahr 20082. Ergebnisplan und Finanzplan für die Jahre 2008 - 2011

Vorlagen-Nummer: HDM/100/2008- Friedhofsgebührensatzung der Stadt HadmerslebenVorlagen-Nummer: HDM/103/2008- Erneuerung der westlichen Nebenanlagen und Straßenbe-

leuchtungsanlage im südlichen Abschnitt der Perlstraße imBereich zwischen der Thiestraße und der Heerstraße in derStadt Hadmersleben

Vorlagen-Nummer: HDM/101/2008- Vorschlagsliste der Stadt Hadmersleben für die Wahl der

Schöffen für die im Jahr 2009 beginnende SchöffenperiodeVorlagen-Nummer: HDM/104/2008

Gemeinderat Altbrandsleben

Sitzung des Stadtrates am 15.04.2008in öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:- Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom

16.03.2008Vorlagen-Nummer: AL/065/2008- Vorschlagsliste der Gemeinde Altbrandsleben für die Wahl der

Schöffen für die im Jahr 2009 beginnende SchöffenperiodeVorlagen-Nummer: AL/064/2008

Page 4: chermcke Hadmersleben Oscherslebendaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/mai2008.pdfHoffmannvonFallersleben(1798-1874) Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG

Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 4 -

Fortsetzung der Förderung der ländlichenEntwicklung bis zum Jahr 2013Aufgerufen sind die politischen Träger unserer Gemeinden und der Orts-teile, ansässige Unternehmen und Privatpersonen, gemeinnützige Ver-eine und Gesellschaften der Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben(Bode), sich in den kommenden Jahren an der Entwicklung unserer Regi-on durch neue Initiativen und Maßnahmen zu beteiligen.Das Land Sachsen-Anhalt hat mit aktuellem Beschluss zur Richtlinie überdie Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländli-chen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE); RdErl. des MLU v.30.01.2008- 55 - 60100 die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen,um neue investive Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung und Dorf-entwicklung auch in den nächsten Jahren mit Fördermitteln zu begleiten.Zielstellung ist es, mit der einhergehenden Förderung die Wirtschafts-kraft im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken. Im Rahmen integrierterländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele derLandesplanung sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erho-lungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden. Die Maß-nahmen haben außerdem zur Verbesserung der Agrarstruktur und zumErhalt der Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvorsorge beizutragen.Nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie werden Zuwendungen in fünfAufgabenbereiche gewährt:1. Erarbeitung integrierter Entwicklungskonzepte (ILEK) und Durch-

führung des Regionalen- und Leadermanagements.2. Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, frei-

williger Landtausch, Flurbereinigung.3. Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung land-

wirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotenziale.4. Dorferneuerung und Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher

Betriebe zur Diversifizierung.5. Dorfentwicklung und ländlicher Tourismus.Die gesamte Richtlinie mit den genannten Förderschwerpunkten istim Internetauftritt der Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)unter www.vg-oscherslebenbode.de abrufbar.In Vorbereitung und Umsetzung der neuen Förderperiode werdenbei der Vorbereitung, Planung und Ausführung der Dorferneuerungdie Bürger in geeigneter Weise beteiligt.In allen Gemeinden und den Ortsteilen der VerwaltungsgemeinschaftOschersleben (Bode) werden Informationsveranstaltungen zu die-sem Thema durchgeführt. Die entsprechenden Termine werden kurz-fristig öffentlich bekannt gegeben.Als Ansprechpartner für erste Auskünfte an investitionswillige Unter-nehmer, private Grundstückseigentümer und gemeinnütziger Verei-ne und Gesellschaften stehen ab sofort die Mitarbeiter der Pla-nungsabteilung der Stadt Oschersleben (Bode), Peseckendorfer Weg 3in 39387 Oschersleben (Bode) zur Verfügung.Zu erreichen sind wir unter:Herr Hoppe Tel.-Nr. 0 39 49/91 21 58 bzw.per E-Mail unter [email protected],Frau Sander Tel.-Nr. 0 39 49/91 22 23 bzw.per E-Mail unter [email protected] Jiranek Tel.-Nr. 0 39 49/91 21 52 bzw.per E-Mail unter [email protected] der Planungsabteilung

Frühjahrsdeichschau 2008an der „Espenlake“ im BereichOschersleben/B. und HadmerslebenZur Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Deiche undder wasserwirtschaftlichen Anlagen führt der Flussbereich Halber-stadt des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirt-schaft Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2008 eine Deichschau an der„Espenlake“ durch.Die Deichschau an der „Espenlake“ findet am 13.05.2008 statt.Hinweise zur Deichschau können an die Tiefbauabteilung der VGOschersleben, Tel.-Nr. 0 39 49/91 21 50, gerichtet werden.A. StertzTiefbauabteilung

Schließzeiten für die Friedhöfein Oschersleben (Bode) und HornhausenSeitens der Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode) wirddarauf hingewiesen, dass für die Friedhöfe Oschersleben (Bode)und Hornhausen ab 1. April 2008 wieder die Sommeröffnungszei-ten gelten.Friedhof Oschersleben (Bode)1. April bis 30. September 7.30 Uhr - 20.00 UhrFriedhof Hornhausen1. April bis 30. September 6.30 Uhr - 20.00 UhrAlle Besucher dieser Einrichtungen werden gebeten, sich daraufeinzustellen.GildemeisterBaubetriebsamtsleiter

Termine Art der Veranstaltung

06.05.2008 bis Muttertagsfeier in den Gruppen07.05.2008 Hornhausen

Kindertagesstätte „Anne Frank“ Neindorfer Straße07.05.2008 „Literatur im Lese-Café“ mit Peter Rehfeld14:30 Uhr Oschersleben (Bode)09.05.2008 bis ADAC Westfalen Pokal11.05.2008 Oschersleben (Bode)

Motorsport Arena14.05.2008 Fahrt der Tourist-Information nach Flechtingen11:00 Uhr Oschersleben (Bode)

Mindestteilnehmerzahl: 1517.05.2008 bis Int. Deutsche Motorradmeisterschaft18.05.2008 Oschersleben (Bode)

Motorsport Arena17.05.2008 Oscherslebener Radwandertag10:00 Uhr Oschersleben (Bode)

Mindestteilnehmerzahl: 1028.05.2008 Bummisportfest Hornhausen

Kindertagesstätte „Anne Frank“29.05.2008 bis 13. Opel Treffen 200801.06.2008 Oschersleben (Bode)

Motorsport Arena31.05.2008 Hähnekrähen

HornhausenVeranstalter: RGV Hornhausen

31.05.2008 bis Flohmarkt01.06.2008 Oschersleben (Bode)

Festplatz OscherslebenAnsprechpartner: H & H

02.06.2008 KindertagsfeierHornhausenKindertagesstätte „Anne Frank“ Neindorfer Straße

04.06.2008 „Literatur im Lese-Café“14:30 Uhr mit Diana Kokott & Andreas Marquard

Oschersleben (Bode)„Im inneren der Sanduhr“

06.06.2008 Laut gegen Nazis - 42.000 Schüler besuchen dasRock the Race Festival Oschersleben (Bode)6. Juni 2008 Motorsport Arena Oschersleben

06.06.2008 bis Rock the Race!08.06.2008 Oschersleben (Bode)

der Event-Sommer hat einen neuen Namen: Rock theRace vom 6. bis 8. Juni.

07.06.2008 bis Oldtimer-Treffen08.06.2008 Oldtimertreffen in Hornhausen08.06.2008 Pokalkampf 200809.00 - 17.00 Uhr des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundesport-

vereine Veranstaltungsort: Sportanlagen des VfB Oschers-leben am Schützenplatz

Veranstaltungen Mai/Juni 2008

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 5 -

„Treff“ Oschersleben

Veranstaltungsplan Mai 2008

Do., 01.05.2008 Feiertag!Fr., 02.05.200815.00 Uhr Bastelnachmittag:

„Lasst die Blume sprechen“zum Muttertag.Anmeldung bis: 25.04.2008Unkostenbeitrag: 0,50 Cent

Mo., 05.05.2008Alle Angebote der Einrichtung stehen unserenBesuchern zur Verfügung.

Di., 06.05.2008Jeden Di. bietet die Sportjugend des Bördekreiseseinen Aerobic-Kurs ab 15.00 Uhr in der Puschkin-halle an.Auskunft hier bei uns.

16.00 Uhr Der Schachkurs geht weiter.Mi., 07.05.200815.00 Uhr „Kopf sucht Bauch.“

Geschichten, die die Hände erzählen.Wollt ihr es ausprobieren?Anmeldung bis: 30.04.2008, Kap.: 8 Kinder

Do., 08.05.200816.00 Uhr „Schachkurs“ geht weiter für alle.

Wie immer - Di. und Do. bei uns.Fr., 09.05.200815.00 Uhr Das große „Büchsenzielwerfen“

in unserem Treffgarten für „Groß und Klein“.Die Sieger werden prämiert.Anmeldung bis: 02.05.2008

Mo., 12.05.2008Feiertag - Pfingsten!

Ferien vom 13.05.2008 bis 23.05.2008

Di., 13.05.200810.00 Uhr Kreativvormittag!

Frühlingserwachen mit zauberhaften Angeboten.Anmeldung bis: 06.05.2008Unkostenbeitrag: 0,50 Cent

Mi., 14.05.200815.00 Uhr „Wir lernen Kochen.“ - Cheeseburger,

die anschließend auf den Grill kommen.Anmeldung bis: 07.05.2008Unkostenbeitrag: 0,50 Cent

Do., 15.05.200810.00 Uhr „Spiel- und Spaßwettbewerb“ im Treffgarten.

Kämpft, spielt und lacht - alles ist möglich.Die besten werden belohnt.Unkostenbeitrag: 0,50 Cent

16.00 Uhr „Schach“ - für jedermann.Wie immer Di. und Do. bei uns.

Fr., 16.05.200815.00 Uhr Wer ist der beste am Kicker?

Ein Ausscheid für 2 Altersgr. Die Sieger werden prä-miert. Anmeldung bis: 09.05.2008

Mo., 19.05.2008Alle Angebote der Einrichtung stehen unserenBesuchern zur Verfügung.

Di., 20.05.200815.00 Uhr Aerobic-Kurs in der Puschkinhalle und16.00 Uhr Schachkurs im Treff.Mi., 21.05.200815.00 Uhr „Mach mal deine Augen zu“ sind fantast. Übungen

für Kinder aller Altersgruppen unter dem Motto:Bewegen und Entspannen.Anmeldung bis: 14.05.2008Kapazität: 12 Kinder

Do., 22.05.200810.00 Uhr Ein Besuch beim Imker mit seinem Bienenvolk ist

eine spann. und stachlige Angelegenheit. Anmel-dung bis: 15.05.2008Kapazität: 12 Kinder

16.00 Uhr „Schach“ - für jedermann, immer Di. und Do. beiuns.

Fr., 23.05.200816.00 Uhr Ein Volleyballturnier für unsere Jgdl. ab 14 Jahren.

Die Siegermannschaft erhält Treffgutscheine.Anschließendes Grillen ist angesagt.

Mo., 26.05.2008Alle Angebote der Einrichtung stehen unserenBesuchern zur Verfügung.

Di., 27.05.200815.00 Uhr Aerobic-Kurs in der Puschkinhalle mit den Mitar-

beitern der Sportjugend und Schach bei uns.Mi., 28.05.200815.00 Uhr „Wir lernen Kochen“

Zu einer frühlingshaften, fröhlichen Stunde gehörtein Erdbeersandwiches dazu. Wie man es zube-reitet? Wir zeigen es euch. Anmeldung bis:21.05.2008Unkostenbeitrag: 0,50 Cent

Do., 29.05.200816.00 Uhr Schachkurs bei uns, jeden Di. und Do. im Treff.Fr., 30.05.200815.00 Uhr Ein Nachmittag mit viel Spaß, Spiel und Leckerei-

en zum Kindertag bei uns im Treffgarten.

Änderungen in der Ausführung des Planes möglich.

Öffnungszeiten:Montag - Sonnabend: 14.00 - 21.00 Uhr

In den Ferien ist die Einrichtung wie folgt geöffnet:Montagvormittag geschlossenDi. - Fr. von 10.00 bis 12.00 UhrMo. - Sa. von 14.00 bis 21.00 Uhr

Für Jugendliche bis 14 Jahren ist der Aufenthalt nur bis 18.00 Uhrgestattet.

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft„Oschersleben (Bode)“

Das Amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oschersleben(Bode) erscheint in der Regel jeden 1. Freitag im Monat für alle Haushaltekostenlos.

Herausgeber:Stadt Oschersleben (Bode) als Trägergemeinschaft Oschersleben (Bode)Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil:der BürgermeisterRedaktion:Frau Klare, Telefon (0 39 49) 91 22 20Druck und Verlag:VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster)Telefon (0 35 35) 4 89 -0, Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15Verantwortlich für den Anzeigenteil:VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzbergvertreten durch den Geschäftsführer: Marco MüllerAnzeigenberaterin:Jacqueline Becksmann,Telefon und Fax (03 47 43) 6 20 10, Handy 01 70/2 82 86 81E-Mail: [email protected]

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere AllgemeinenGeschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Preisliste.

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignissekann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei-tergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausdrücklich aus-geschlossen.IM

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 6 -

Amtliche Bekanntmachungdes Wahlergebnisses der Stichwahlzur Bürgermeisterwahl in derStadt Oschersleben (Bode) vom 06.04.2008Der Wahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben(Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 07.04.2008folgendes Wahlergebnis der Stichwahl zur Bürgermeisterwahlin der Stadt Oschersleben (Bode) festgestellt:Zahl der Wahlberechtigten: 15.012Zahl der Wählerinnen und Wähler: 5.345Ungültige Stimmzettel: 37Gültige Stimmzettel: 5.308Die Wahlbeteiligung betrug 35,60 %.Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:Dieter Klenke 3.486 StimmenMathias Pfützner 1.822 StimmenGewählter Bewerber: Herr Dieter KlenkeOschersleben, den 02.05.2008GildemeisterWahlleiter der VG Oschersleben (Bode)

Amtliche Bekanntmachung

über die Auflegung der Vorschlagslisteder Stadt Oschersleben (Bode) für die im Jahre 2009beginnende neue Schöffenperiode

Gemäß § 36 (3) des Gerichtsverfassungsgesetzes erfolgt die Aufle-gung der vom Stadtrat Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am16.04.2008 bestätigten Vorschlagsliste der Stadt Oschersleben (Bode)für die im Jahre 2009 beginnende neue Schöffenperiodein der Zeit vom 05.05.2008 - 13.05.2008im Schaukasten der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1 in39387 Oschersleben (Bode).Entsprechend § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann in die-ser Zeit schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begrün-dung erhoben werden, dass in dieser Vorschlagsliste Personenaufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenom-men werden durften oder die nach den §§ 33, 34 GVG nicht auf-genommen werden sollten.Eventuelle Einsprüche werden im Hauptamt der Stadt Oschersle-ben (Bode), Haus 2 im Peseckendorfer Weg 3 in 39387 Oschers-leben (Bode) im Zimmer 26 entgegen genommen.Oschersleben, den 02.05.2008KlenkeBürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Außenbereichssatzung Nr. 1/2007der Stadt Oschersleben (Bode) Mühlenberg,Stadt Oschersleben (Bode), OT Klein Oschersleben

Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentli-chen Sitzung am 06.02.2008 die Aufstellung der Außenbereichs-satzung Nr. 1/2007 der Stadt Oschersleben „Mühlenberg“, StadtOschersleben (Bode), OT Klein Oschersleben, beschlossen.Gem. § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntma-chung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. IS. 3316), gem. § 6 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt vom5. Oktober 1993 (GVBI. LSA S. 568) zuletzt geändert durch Gesetzvom 7. November 2007 (GVBI. LSA S. 352) und des § 13 der Haupt-satzung der Stadt Oschersleben (Bode) wird der Beschluss derAußenbereichssatzung Nr. 1 /2007 der Stadt Oschersleben(Bode) „Mühlenberg“, Stadt Oschersleben (Bode), OT KleinOschersleben,hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gem. § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Außenbereichssatzung Nr. 1/2007der Stadt Oschersleben „Mühlenberg“, Stadt Oschersleben (Bode),OT Klein Oschersleben, mit dieser Bekanntmachung in Kraft undkann auf Dauer in der Stadtverwaltung Oschersleben (Bode), Haus2, Peseckendorfer Weg 3, Planungsabteilung, während der Dienst-stunden eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes wird aufVerlangen Auskunft erteilt.Die Dienststunden sind:Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 15.00 UhrDienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 18.00 UhrMittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 15.00 UhrDonnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 15.00 UhrFreitag von 09.00 Uhr bis 12.00 UhrEine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvor-ganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einemJahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt-verwaltung geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachver-halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzu-legen (§ 215 Abs. 1 BauGB).gez. KlenkeBürgermeister

3. Änderung der Geschäftsordnungdes Stadtrates Oschersleben (Bode)Gemäß § 44 Absatz 3 (2) in Verbindung mit dem § 27 Abs. 2 derderzeit gültigen Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhaltbeschließt der Stadtrat Oschersleben (Bode) in der Sitzung am16.04.2008 folgende Änderung der Geschäftsordnung:

§ 1

Der § 5 erhält folgende Fassung:§ 5Sitzungsverlauf(1) Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich in folgenderReihenfolge durchzuführen:A Öffentliche Sitzung:1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit

der Einladung und der Beschlussfähigkeit,2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der

Tagesordnung,3. Genehmigung der Niederschrift(en) der letzten öffentlichen Sit-

zung(en) des Stadtrates,4. Bekanntgabe der Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung5. Fragestunde der Einwohner6. Abwicklung der Tagesordnungspunkte,7. Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus der letzten

öffentlichen Sitzung8. Anfragen und Anregungen (öffentlicher Teil),9. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB Nichtöffentliche Sitzung:1. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der

Tagesordnung,2. Genehmigung der Niederschrift(en) der letzten nichtöffentlichen

Sitzung(en) des Stadtrates,3. Abwicklung der Tagesordnungspunkte,4. Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus der letzten

nichtöffentlichen Sitzung5. Anfragen und Anregungen (nichtöffentlicher Teil)6. Schließung der Sitzung.(2) Während der Fragestunde der Einwohner wird für die einzelnenRedner eine Redezeit von 3 Minuten festgelegt.

Stadt Oschersleben (Bode)mit allen Ortsteilen

Amtliche Bekanntmachungen

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 7 -

(3) Den Einwohnern wird maximal zum selben Thema 2-mal dasWort erteilt.

§ 2Inkrafttreten

Die 3. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Oschers-leben (Bode) tritt nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.Oschersleben (Bode), den 17.04.2008KlenkeBürgermeister

1. Satzung zur Änderung der Satzungüber die Aufnahme und Unterbringung vonKindern und die Erhebung von Gebührenin den Kindereinrichtungen der StadtOschersleben (Bode) und ihrer OrtsteileAufgrund der §§ 6 und 44 (3) der Gemeindeordnung des LandesSachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 in der derzeit gültigen Fas-sung der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 in der derzeit gültigenFassung beschließt der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode)auf seiner Sitzung am 16.04.2008 entsprechend dem Kinderför-derungsgesetz vom 05. März 2003 in der derzeit gültigen Fassungfolgende 1. Änderungssatzung:

§ 1Der § 2 (1) der Satzung erhält folgende Fassung

(1) Für jedes Kind mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt Oschersle-ben (Bode) und ihren Ortsteilen besteht bis zur Versetzung in den7. Schuljahrgang Anspruch1. auf einen ganztägigen Platz nach § 17 (2) Kinderförderungs-

gesetz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einerkombinierten Einrichtung mit einer täglichen Betreuungszeitvon 10 Stundena) bis zum Schuleintritt, wenn aus Gründen der Erwerbstätig-

keit, der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder der Teilnahmeder Eltern an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ein Bedarf für eine sol-che Förderung besteht, (Nachweispflicht gemäß § 16 dieserSatzung)

b) vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgangauf eine maximale Betreuungszeit von 6 Stunden täglich imHortbereich

2. auf einen Halbtagsplatz von fünf Stunden täglich oder 25 Wochen-stunden in allen anderen Fällen.

§ 2Der § 8 (2) erhält folgende Fassung

(2) Die Aufnahme von Gastkindern/Tageskindern kann auf Antragbeim Hauptamt in der Abteilung für Schulen, Kindertagesstättenund Soziales der Stadt Oschersleben (Bode), im Rahmen der Kapa-zität der jeweiligen Einrichtung gewährt werden.

§ 3Der § 9 (4) erhält folgende Fassung

(4) Gebührenpflichtig sind grundsätzlich die Eltern. Die Gebühren-pflicht beginnt bei Aufnahme eines Kindes taggenau und endetbeim Ausscheiden mit Ablauf des betreffenden Monats. Im Auf-nahmemonat wird für die Betreuung ein täglicher Betreuungsbei-trag in Höhe des zwanzigsten Teiles des jeweils geltenden Monats-beitrages festgelegt.

§ 4Der § 10 erhält folgenden neuen Absatz

(4) Anträge auf Übernahme des Elternbeitrages können an daszuständige Jugendamt des Landkreises Börde gerichtet werden.Das Jugendamt entscheidet eigenverantwortlich ob und in welcherHöhe Elternbeiträge übernommen werden. Die Zahlung der über-nommenen Beiträge erfolgt direkt an die Eltern.

§ 5Der § 11 erhält folgende neue Fassung

Stellt die Erhebung der Elternbeiträge im Einzelfall eine unbilligeHärte dar, so kann die Stadt Oschersleben (Bode) Stundung, Erlassoder Teilerlass auf Antrag gewähren.

§ 6Der § 15 erhält folgende neue Fassung

Der Schadensersatz wird durch den Träger der Einrichtung gewährt.

§ 7Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufnahme undUnterbringung von Kindern und die Erhebung von Gebühren in denKindereinrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Orts-teile tritt nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.Oschersleben (Bode), den 17.04.2008KlenkeBürgermeister

Satzung über die Straßenreinigung der StadtOschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile(Straßenreinigungssatzung)

Präambel

Aufgrund §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung (GO) für das LandSachsen-Anhalt vom 03.10.1993 (GVBI. LSA 1993 S. 568) in derzurzeit geltenden Fassung und § 5 des Slraßengesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 in der zurzeitgeltender Fassung hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode)in seiner Sitzung am 16.04.2008 folgende Satzung beschlossen:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1Übertragung der Reinigungspflicht

(1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach§ 47 (1) bis (3) StrG LSA wird nach Maßgabe der folgenden Bestim-mungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Stra-ßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke über-tragen.(2) Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur wöchentlichen Reini-gung der in der Anlage 1 aufgeführten Straßenfahrbahnen, (Stra-ßenfahrbahnabschnitte) zu den auf den Zusatzzeichen nach StVONr. 1042-33 ausgewiesenen Kehrzeiten und den öffentlich ausge-wiesenen selbstständigen Parkplätzen.(3) Soweit die Stadt nach Absatz 2 verpflichtet bleibt, übt sie dieReinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus.

§ 2Gegenstand der Reinigungspflicht

(1) Zu reinigen sind:a) innerhalb der geschlossenen Ortslage alle katasteramtlich

bezeichneten und gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächengemäß der im § 2 Abs. 1 StrG LSA benannten, zu den öffent-lichen Straßen gehörenden Flächen.

b) außerhalb der geschlossenen Orlslage die öffentlichen Stra-ßen/Straßenabschnitte, an die bebaute Grundstücke angren-zen (§ 50 (1) Ziffer 4 StrG LSA)

(2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Verkehrsflächen vonder Grundstücksgrenze bis einschließlich Gossenbereich der Fahr-bahn in der Breite von 0,5 m gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung ins-besondere:- der Fahrbahngossenbereiche in der Breite von 0,5 m- Parkplätze- Parknischen- Gehwege- Fahrradwege- Überwege

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 8 -

- Böschungen, Gräben und Stützmauern- die Einflussöffnungen der Straßenkanäle- das Straßenbegleitgrün(3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerver-kehr ausdrücklich und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teileder Straßen, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Brei-te der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstrei-fen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbstständige Fuß-wege. Soweit in den Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO) und inverkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vor-handen sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang derGrundstücksgrenze mit Ausnahme des im § 9 (1) ausgewiesenen Fuß-gängerbereiches. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, so genannte Schramm-borde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung.(4) Überwege sind als solche besonders gekennzeichneten Über-wege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßen-kreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege.

§ 3Verpflichtete

(1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die im § 1 bezeichne-ten Grundstücke und Hinterliegergrundstücke sind Eigentümer,Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach§§ 1030 ff. BGB. Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB.Hinterliegergrundstücke sind solche Grundstücke, die nicht selbstan die öffentliche Straßen angrenzen, aber über einen öffentlichenWeg oder einer Grunddienstbarkeit bzw. Wegerechtseintrag imöffentlichen Baulastenverzeichnis, von der öffentlichen Straße auszu erreichen sind.(2) Die Reinigungspflicht obliegt auch den Eigentümern solcherGrundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen, eineMauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von den Gehwegenund Straßen getrennt sind.

§ 4Umfang der Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht umfasst:a) die allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 und 6)b) den Winterdienst (§§ 7 und 8).

II. Allgemeine Straßenreinigung

§ 5Umfang der allgemeinen Straßenreinigung

(1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sindmindestens 1 x wöchentlich so zu reinigen, dass eine Störung deröffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesund-heitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benut-zung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenab-schnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt,Beton, Pflaster, Platten, Bitumen oder einem in ihrer Wirkung ähn-lichen Material) versehen sind.(2) Die nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßentei-le) oder Straßen mit wassergebundener Decke sind mindestens1 x wöchentlich so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichenSicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefähr-dung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oderdurch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Die Rei-nigung umfasst nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Ver-unreinigungen, Laub, Schlamm oder Ähnlichem.(3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die dieStraße nicht beschädigen.(4) Der Straßenkehricht ist sofort zu eigenen Lasten zu beseitigen.Er darf weder Nachbarn, noch Oberflächeneinläufen, sonstigenEntwässerungsanlagen, offenen Abwassergräben, öffentlich unter-haltenen Anlagen (z. B. Gruben, Gewässer usw.) sowie den Gos-senbereichen, der von der Stadt nach § 1 (2) zu reinigenden Fahr-bahnen, zugeführt werden.(5) Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigungvon Schmutz, Unrat, Tierexkrementen, Laub und wild wachsendenPflanzen. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen.

(6) Tritt eine besondere Verunreinigung wie zum Beispiel durch An-und Abfuhr von Brennstoffen, Stroh, Müll, Abfall und dergleichen,durch Bauarbeiten, Unfälle, Tiere, Verkauf von Waren u. a. ein, sohat der Verpflichtete die Reinigung unverzüglich vorzunehmen.Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtungeines Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unver-züglich zu beseitigen, bleibt unberührt.

§ 6Reinigungszeiten

(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalenRahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen not-wendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpflichteteneinmal pro Woche werktags vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen.(2) Darüber hinaus kann die Stadt bestimmen, dass in besonderenFällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfest, Umzüge und Ähn-liches) einzelne Straßenflächen zusätzlich gereinigt werden müs-sen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu machen.(3) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 (1) des StrGLSA bleibt unberührt.

III. Winterdienst

§ 7Schneeräumung

(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Ver-pflichteten bei Schneefall die Gehwege, Radwege und Zugängezu Überwegen vor ihren Grundstücken in ihrer Breite so von Schneezu räumen, dass der Straßenverkehr nicht mehr als unvermeidbarbeeinträchtigt wird.Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrs-beruhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhandensind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang derGrundstücksgrenze.(2) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zwischen der Fahr-bahn und dem Grundstückseingang in einer erforderlichen Breitezu räumen.(3) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigendenSchnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrs-raumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee und das Eisauf Straßen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vorallem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt wer-den. Die Funktionsfähigkeit von Hydranten darf nicht durch Abla-gerungen von Schnee und Eis beeinträchtigt werden. Die Abfluss-rinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.(4) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungengelten für die Zeit von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr.(5) Bei erneutem Schneefall (nach 9.00 Uhr) ist zusätzlich bis20.00 Uhr der Räumpflicht nachzukommen.

§ 8Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Geh-wege, Radwege, die Zugänge zu Überwegen, die Überwege zurFahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitigzu bestreuen bzw. abzustumpfen, dass Gefahren nach allgemei-ner Erfahrung nicht entstehen können. In Fußgängerzonen und ver-kehrsberuhigten Bereichen findet § 7 (1) Satz 2 Anwendung.Bei Eisglätte sind Gehwege, Radwege, Zugänge zur Fahrbahn undzu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. Noch nichtvollständig ausgebaute/fertiggestellte Gehwege müssen analogdes Satzes 1 abgestumpft werden.Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 7 (Abs. 1) zu räumendeFläche abgestumpft werden.(2) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlichesabstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringenMengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstän-de verwendet werden. Der Einsatz von umweltschädigenden Stof-fen zur Beseitigung von Eis und Schnee ist verboten.(3) Auftauendes Eis auf den im Absatz 1 bezeichneten Flächen istaufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 7 (3) zu besei-

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tigen. Dabei sind nur solche Hilfsmittel zu verwenden, welche dieStraßen und Gehwege nicht beschädigen.(4) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungengelten für die Zeit von 06.00 Uhr bis 9.00 Uhr.(5) Bei erneuter Schnee- und Eisglätte (nach 9.00 Uhr) ist zusätz-lich bis 20.00 Uhr der Streupflicht nachzukommen.

IV. Schlussvorschriften

§ 9Ausnahmen und Befreiungen

(1) Eine Ausnahme im Sinne dieser Satzung bildet der mit Pollernabgegrenzte Fußgängerbereich der Magdeburger Straße, Horn-häuser Straße, Halberstädter Straße und der Markt (Boulevard).In diesem Bereich erstreckt sich die Reinigungspflicht der Anlie-ger, auf den die farblich (gelb und rotbraun) bzw. erhöht angeord-neten an den Grundstücken angrenzenden Teilflächen, in ihrergesamten Breite.(2) Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straßenkönnen ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteiltwerden, wenn auch unter Berücksichtigung des Wohles der Allge-meinheit die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nichtzugemutet werden kann.

§ 10Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 6 (7) der GO LSA handelt, wervorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Satzung verstößt, insbe-sondere:a) entgegen § 5 (1) und (2) die Straßen und Gehwege nicht mindes-

tens 1 x in der Woche und entsprechend der Vorschriften reinigtb) entgegen § 5 (3) bei der Reinigung solche Geräte verwendet,

die die zu reinigenden Flächen beschädigenc) entgegen § 5 (4) den Straßenkehricht nicht zu eigenen Lasten

beseitigtd) entgegen § 5 (5) nicht die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Tier-

exkrementen, Laub und wild wachsende Pflanzen vornimmtund nicht die Gefahrenquellen unverzüglich beseitigt

e) entgegen § 5 (6) nicht bei besonderer Verunreinigung unver-züglich reinigt

f) die in § 6 (1) und (2) festgelegten Reinigungen nicht durchführtg) entgegen § 7 (1) den Verpflichtungen bei Schneefall nicht nach-

kommth) entgegen § 7 (2) den Verpflichtungen bei Schneefall nicht nach-

kommti) entgegen § 7 (3) den Verpflichtungen zur Ablagerung von

Schnee, zur Freihaltung von Hydranten und Abflussrinnen nichtnachkommt

j) die im § 7 (4) festgelegten Zeilen nicht einhältk) entgegen § 7 (5) den Verpflichtungen bei erneuten Schneefall

nicht nachkommtl) entgegen § 8 (1) nicht seiner Streu- und Beseitigungspflicht

nachkommtm) entgegen § 8 (2) die nicht erlaubten Streumaterialien verwendetn) entgegen § 8 (3) nicht den diesbezüglichen Vorschriften Folge

leisteto) die in § 8 (4) festgelegten Räum- und Streuzeiten nicht einhältp) der in § 8 (5) festgelegten erneuten Streupflicht nicht nachkommt(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu2.500,00 Euro geahndet werden.

§ 11Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachungin Kraft. Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der StadtOschersleben (Bode) vom 21.11.2003 außer Kraft. Das gilt auchfür die 1. Änderung vom 23.12.2003 sowie die 2. Änderung vom05.04.2006 der Straßenreinigungssatzung.Oschersleben (Bode), den 17.04.2008KlenkeBürgermeister

Anlage 1 zur StraßenreinigungssatzungKirchstraßeHalberstädter Straße (ab Berliner Straße bis Lüneburger Straße)Busbahnhof (Schnittstelle)Albert-Schweitzer-RingBreidscheidstraße (bis Schöninger Straße)Fußgängerzone (Boulevard)Albert-Einstein-StraßeAn der WasserrenneHermann-Duncker-StraßeHumboldtstraßeMax-Planck-RingRobert-Koch-StraßeSchöninger StraßeSeehäuser WegDiesterwegringPestalozzistraßeOesenweg (bis Gartensparte)Hermann-Krebs-StraßeFriedrichstraßeWilhelm-Heine-StraßeNeindorfer StraßeHornhäuser Straße (bis Friedhof)Peseckendorfer WegDamaschkewegThälmannstraßeAlte PostLindenstraße mit KreisverkehrGartenstraßeSeiler WegBurgbreiteNickelkulkHalberstädter Straße (ab Nickelkulk stadtauswärts)Großalslebener Straße (einseitig links stadtauswärts)Magdeburger StraßeBerliner StraßePuschkinstraßeBodestraßeFriedensstraßeSchermcker StraßeInnsbrucker StraßeAnderslebener Straße (bis Einfahrt WILO)HopfenwegZum LehnertsgrabenAnderslebener Straße (Gew. Süd/Ost)Am PfefferbachAm Neuen TeichAm Pappelwald (einseitig Südseite)HackelberstraßeFabrikstraßeFriedhofstraßePienestraßeObere MauerstraßeBrauwinkelSteintreppeMittelstraßeRitterstraßeBarbierstraßeKornstraßeLüneburger StraßeWindthorststraße (bis Clara-Zetkin-Straße)TriftstraßeRosa-Luxemburg-StraßeHalberstädter Straße (Nickelkulk bis Kornstraße)BismarckstraßeBruchstraßeHuystraßeKleine WeinbergstraßeAlte DorfstraßeWaisenhausstraßeWeinbergstraße

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 10 -

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzungfür die Straßenreinigungder Stadt Oschersleben (Bode)Aufgrund der §§ 6, 8 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen-Anhalt vom 05.10.1993 in der zurzeit geltenden Fassung, des§ 47 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 5 des Kommu-nalabgabengesetzes vom 11.06.1991 in der zurzeit geltenden Fas-sung hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzungam 16.04.2008 folgende 1. Satzung zur Änderung Straßenreini-gungsgebührensatzung der Stadt Oschersleben (Bode) beschlossen:

§ 1

Die im § 1 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der StadtOschersleben (Bode) aufgeführte Anlage 1 erhält folgende Fassung:

Anlage 1 zur StraßenreinigungsgebührensatzungKirchstraßeHalberstädter Straße (ab Berliner Straße bis Lüneburger Straße)Busbahnhof (Schnittstelle)Albert-Schweitzer-RingBreidscheidstraße (bis Schöninger Straße)Fußgängerzone (Boulevard)Albert-Einstein-StraßeAn der WasserrenneHermann-Duncker-StraßeHumboldtstraßeMax-Planck-RingRobert-Koch-StraßeSchöninger StraßeSeehäuser WegDiesterwegringPestalozzistraßeOesenweg (bis Gartensparte)Hermann-Krebs-StraßeFriedrichstraßeWilhelm-Heine-StraßeNeindorfer StraßeHornhäuser Straße (bis Friedhof)Peseckendorfer WegDamaschkewegThälmannstraßeAlte PostLindenstraße mit KreisverkehrGartenstraßeSeiler WegBurgbreiteNickelkulkHalberstädter Straße (ab Nickelkulk stadtauswärts)Großalslebener Straße (einseitig links stadtauswärts)Magdeburger StraßeBerliner StraßePuschkinstraßeBodestraßeFriedensstraßeSchermcker StraßeInnsbrucker StraßeAnderslebener Straße (bis Einfahrt WILO)HopfenwegZum LehnertsgrabenAnderslebener Straße (Gew. Süd/Ost)Am PfefferbachAm Neuen TeichAm Pappelwald (einseitig Südseite)HackelberstraßeFabrikstraßeFriedhofstraßePienestraßeObere MauerstraßeBrauwinkelSteintreppe

MittelstraßeRitterstraßeBarbierstraßeKornstraßeLüneburger StraßeWindthorststraße (bis Clara-Zetkin-Straße)TriftstraßeRosa-Luxemburg-StraßeHalberstädter Straße (Nickelkulk bis Kornstraße)BismarckstraßeBruchstraßeHuystraßeKleine WeinbergstraßeAlte DorfstraßeWaisenhausstraßeWeinbergstraße

§ 2Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensat-zung der Stadt Oschersleben (Bode) tritt am Tage nach ihrer amt-lichen Bekanntmachung in Kraft.Oschersleben (Bode), den 17.04.2008KlenkeBürgermeister

Satzung über die Festlegungdes Beitragssatzes bei der Erhebungwiederkehrender Beiträge für die Vorhaltungöffentlicher Verkehrsanlagenin Oschersleben (Bode) für den OT AmpfurthAufgrund der §§ 4, 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI.LSA S. 568), in der derzeit gültigen Fassung i. V. mit § 6a Abs. 5des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung derBekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405) in der der-zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben(Bode) in seiner Sitzung am 16.04.2008 folgende Satzung zur Fest-legung des Beitragssatzes beschlossen:

§ 1Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt im Abrechnungsgebiet bzw. in der Abrech-nungseinheit (gesamter Ortsteil Ampfurth) für das Jahr 2003 jeBerechnungsquadratmeter 0,214434 Euro.

§ 2Berechnungsgrundlagen

Grundlage für die Ermittlung dieses Beitragssatzes ist der Investi-tionsaufwand im Haushaltsjahr 2003 für die Maßnahmen an derVerkehrsanlage „Zu den Teichen“.Der umlagefähige Aufwand beträgt 42.075,85 Euro und die Summealler Berechnungsquadratmeter beträgt 196.218,26 m2.

§ 3Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2003 in Kraft.Oschersleben (Bode), den 17.04.2008KlenkeBürgermeister

Satzung über die Festlegungdes Beitragssatzes bei der Erhebungwiederkehrender Beiträge für die Vorhaltungöffentlicher Verkehrsanlagenin Oschersleben (Bode) für den OT AmpfurthAufgrund der §§ 4, 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI.

Page 11: chermcke Hadmersleben Oscherslebendaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/mai2008.pdfHoffmannvonFallersleben(1798-1874) Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG

Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 11 -

LSA S. 568), in der derzeit gültigen Fassung i. V. mit § 6a Abs. 5des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung derBekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405) in der der-zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben(Bode) in seiner Sitzung am 16.04.2008 folgende Satzung zur Fest-legung des Beitragssatzes beschlossen:

§ 1Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt im Abrechnungsgebiet bzw. in der Abrech-nungseinheit (gesamter Ortsteil Ampfurth) für das Jahr 2004 jeBerechnungsquadratmeter 0,020588 Euro.

§ 2Berechnungsgrundlagen

Grundlage für die Ermittlung dieses Beitragssatzes ist der Investi-tionsaufwand im Haushaltsjahr 2004 für die Maßnahmen an derVerkehrsanlage „Zu den Teichen“.Der umlagefähige Aufwand beträgt 4.039,82 Euro und die Summealler Berechnungsquadratmeter beträgt 196.218,26 m2.

§ 3Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2004 in Kraft.Oschersleben (Bode), den 17.04.2008KlenkeBürgermeister

Bekanntmachung

Anhörungsverfahren im Rahmendes Planfeststellungsverfahrens für den geplantenNeubau eines Radweges an der B 246in den Gemarkungen Oschersleben (Bode)und Hornhausen (Landkreis Börde)

Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers, Lan-desbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Niederlassung Mitte, das Planfest-stellungsverfahren gem. § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. d. F.vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206) sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 des Ver-waltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom18.11.2005 (GVBI. LSA S. 698, 699) i. V. m. den §§ 72 bis 75 des Ver-waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. d. F. der Bekanntmachungvom 23.1.2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch Artikel 4 Abs. 8 desGesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718, 833) durchgeführt. Für dasVorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeit (UVPG) i. d. F. vom 25.06.2005 (BGBl. I. S. 1757, 2797)zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. IS. 2470). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflege-rischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke inden Gemarkungen Oschersleben und Hornhausen beansprucht. DerPlan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungser-heblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeitvom 5. Mai 2008 bis 4. Juni 2008während der Dienststunden:montags von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.45 Uhrdienstags von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhrmittwochs von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.45 Uhrdonnerstags von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.45 Uhrfreitags von: 7.00 Uhr bis 13.00 Uhrin der Stadt Oschersleben (Bode), als Trägergemeinde der Ver-waltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode), Dienstgebäude Haus 2,Peseckendorfer Weg 3 im Bereich der Planungsabteilung im Flur desObergeschosses zwischen den Zimmern 24 und 25 in 39387 Oschers-leben (Bode) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-

legungsfrist, das ist bis zum 18. Juni 2008, bei der Stadt

Oschersleben (Bode), als Trägergemeinde der Verwaltungsge-meinschaft Oschersleben (Bode), im Rathaus, Markt 1 bzw. imDienstgebäude Haus 2, Peseckendorfer Weg 3 (Abteilung Pla-nung) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.Die Einwendungen können auch beim Landesverwaltungsamt,Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zurNiederschrift erhoben werden.Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und dasMaß der Beeinträchtigung erkennen lassen.Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen von Privaten sowieEinwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen ausge-schlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 u. 2 FStrG).Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unter-schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich-lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter derübrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinemBeruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweiter nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Ver-treter kann nur eine natürliche Person sein.Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nichtdeutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenenSeite enthalten, können unberücksichtigt bleiben (§ 1 Abs. 1VwVfG LSA i. V. m. § 17 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG).Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behör-de die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer ange-messenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behördedie Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird der Auffor-derung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde vonAmts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen (§ 1 Abs. 1VwVfG LSA i. V. m § 17 Abs. 4 VwVfG).

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benach-richtigung dera) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 des

Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereineb) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den

Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichenVorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umwelt-angelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind(Vereinigungen), von der Auslegung des Plans.

3. Die Anhörungsbehörde, das Landesverwaltungsamt, kann aufeine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen undEinwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 FStrG).Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekanntgemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwen-dungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendun-gen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrich-tigt (§ 17 VwVfG).Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so kön-nen sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. DieBevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzu-weisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungsterminkann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsver-fahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. DerErörterungstermin ist nichtöffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein-wendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreter-bestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan-feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nichtin dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Ent-schädigungsverfahren behandelt.

6. Über Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsver-fahrens ggf. durch die Planfeststellungsbehörde, das Landes-verwaltungsamt, entschieden. Die Zustellung der Entscheidung(Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durchöffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50Zustellungen vorzunehmen sind.

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 12 -

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaube-schränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach§ 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunktdem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an dem vomPlan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).

8. Die Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dasseine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für daso. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben

keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwar-ten sind.Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gem. § 3aSatz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

9. Die vorgenannten Punkte gelten für die Anhörung der Öffent-lichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach§ 9 Abs. 1 UVPG entsprechend.

KlenkeBürgermeister

Bebauungsplan Nr. 1/2008 „Am Emmersberg/OT Emmeringen“ der Stadt Oschersleben (Bode)Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 26.03.2008 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den o. g. Bebauungsplanaufzustellen.Der Geltungsbereich befindet sich in der Flur 67 auf dem Flurstück 15 und auf einer Teilfläche des Flurstückes 14 der GemarkungOschersleben (Bode) und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 2.100 m2. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan dargestellt.Ziel und Zweck der PlanungStädtebauliche Zielstellung dieses Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Bauland für o. g. Flurstücke.Oschersleben (Bode), den 02.05.2008gez. KlenkeBürgermeister

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 13 -

Bebauungsplan Nr. 2/2008 „Sieben-Linden-Berg (Birkenweg)/OT Neindorf“der Stadt Oschersleben (Bode)(vorherigerTitel „Am Forsthaus/OT Neindorf“)

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 26.03.2008 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den o. g. Bebauungsplanaufzustellen.

Der Geltungsbereich befindet sich in der Flur 6 auf dem Flurstück 95/19 der Gemarkung Neindorf-Beckendorf und erstreckt sich übereine Fläche von ca. 4.950 m2.

Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan dargestellt.

Ziel und Zweck der PlanungStädtebauliche Zielstellung dieses Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Bauland für o. g. Flurstück.

Oschersleben (Bode), den 02.05.2008gez. KlenkeBürgermeister

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Lies mal wieder -Lesen verbindet!

Buchtipps aus Ihrer BibliothekOschersleben

Lese-Tipp aus der Kinderbibliothek„Wer will eine kleine Katze haben?“ so heißt das Kinderbuch fürdas Erstlesealter, erschienen in der Reihe „Sonne, Mond und Ster-ne“ im Oetinger Verlag. Die Katze Mimili hat Junge gekriegt undgleich vier auf einmal. Seitdem hat Katrin nur noch Katzen imKopf. Sie bekommen die Namen Max und Moritz, die dicke Bellaund Polly Plüsch. Als alle vier dann acht Wochen alt sind, gebenPapa und Mama eine Anzeige in der Zeitung auf: „Wer will einekleine Katze haben?“ Dabei würde Katrin sie so gern behalten.Wenigstens Polly Plüsch ...

Lese-Tipp aus der ErwachsenenbibliothekUnser Lese-Tipp ist mal kein Roman-Bestseller, sondern ein Sach-buch, das sich an jene richtet, die schon immer mal wissen woll-ten, wie die Germanen wirklich lebten. „So falsch die Vorstellungvon den Germanen als einem Volk ist, so real sind die Spuren, diesie in vielerlei Hinsicht hinterließen. Aber wie sah das alltäglicheLeben unserer Vorfahren aus? Wie bauten und wohnten sie? Wieernährten sie sich? Woran glaubten sie? und: Wie schafften siees, sich erfolgreich gegen das Imperium der Römer aufzulehnen?Diese und noch andere Fragen beantwortet das Autorenteam...Sie greifen dabei auf neuestes Bildmaterial aus der gleichnami-gen TV-Produktion zurück und füllen so ... die Zeit der Germanenmit Leben. Mit dem Buch „Die Germanen - Neues, Interessantes& Überraschendes von den Stämmen des Nordens“ wird der Leserauf eine spannende und erkenntnisreiche Zeitreise geschickt.

Leser für LeserAls Krimi-Leserin habe ich unter den Neuerscheinungen der Stadt-bibliothek Oschersleben eine neue Thriller-Autorin gefunden - Alli-son Brennan mit dem Buchtitel: „Leichte Beute“. Nach denBeschreibungen einer Krimiautorin werden Morde begangen -drei Frauen müssen sterben und die Polizei tappt im Dunkeln.Doch die Autorin hält wichtige Informationen zurück bis ihr dannder Killer weiße Lilien und die abgeschnittenen Zöpfe eines Mäd-chens schickt. Da erst begreift sie, alle anderen mussten sterben,weil sie noch am Leben ist. Ein herausragender psychologischaufgebauter Thriller, dessen erbarmungslose Spannung mich somanche Nacht um den Schlaf brachte...

Veranstaltungs-Tipp aus der Bibliothek7. Mai 2008, um 14.30 Uhr in der Reihe: „Literatur im Lese-Café“liest, interpretiert und diskutiert Peter Rehfeld aus Gröningen seineLyrik, passend zur Jahreszeit heißt eines seiner Gedichte „DerFrühling“

Angebot für die UnterrichtsgestaltungDie Kinderbibliothek und die Erwachsenenbibliothek bieten stän-dig „Einführungen in die Bibliotheksbenutzung“ für die Klassen-stufen 1 bis 12 sowie unterschiedliche Programmangebote, Ver-anstaltungsangebote, Buchvorstellungen u. Ä. zu den unter-schiedlichsten Schwerpunkten und Themen für alle Altersgrup-pen.(Voranmeldungen und Absprachen unter Tel.: 0 39 49/91 22 77)

Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 14 -

Stadt Oschersleben (Bode)als Trägergemeinde derVerwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)

Allgemeinverfügung

der Stadt Oschersleben (Bode) zur Verlängerung der Ladenöff-nungszeiten des Hagebaumarktes Oschersleben GmbH & Co.KG, Schermcker Str. 17, 39387 Oschersleben (Bode) am Sonn-tag, 04.05.2008. Aufgrund des § 7 Absatz 1 des Ladenöffnungs-zeitengesetzes Sachsen-Anhalt (LÖffG LSA) vom 22. November2006 (GVBI. LSA Nr. 33/2006), ausgegeben am 27.11.2006 wirdfür die Stadt Oschersleben (Bode) Folgendes verordnet:

§ 1

In dem in § 2 dieser Allgemeinverfügung festgesetzten Gebiet derStadt Oschersleben (Bode) darf die Verkaufsstelle am 04.05.2008in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den geschäftlichenVerkehr geöffnet werden.

§ 2

Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten gilt für HagebaumarktOschersleben GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Oschersle-ben (Bode), Schermcker Str. 17, 39387 Oschersleben (Bode).

§ 3

Die Arbeitnehmer dürfen entsprechend § 9 Abs. 2 LÖffG LSA wäh-rend der im § 1 zugelassenen Öffnungszeiten höchstens 30 Minu-ten zur Vor- und Nachbereitung beschäftigt werden.Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeits-schutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen nichtbeschäftigt werden.

§ 4

Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntma-chung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben(Bode) verkündet und tritt am 03.05.2008 mit der Veröffentlichungin Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt OschersIeben(Bode) als Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oschers-leben (Bode), Markt 1 in 39387 Oschersleben (Bode) schriftlichoder zur Niederschrift eingelegt werden.Oschersleben (Bode), den 08.04.2008KlenkeBürgermeister der StadtOschersleben (Bode)

500 Euro Belohnung

Die Stadt Oschersleben (Bode) setzt 500 Euro Belohnung aus,die zur Ergreifung der Täter führt, welche seit Monaten in derStadt Oschersleben (Bode) an privaten und öffentlichen Gebäu-den und Einrichtungen Graffiti-Schmierereien hinterlassen.

Sachdienliche Hinweise, welche zur Ergreifung der Täter füh-ren, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, nimmtsowohl das Revierkommissariat in Oschersleben (Bode) alsauch die Stadt Oschersleben (Bode) - Ordnungsabteilung -entgegen.KlenkeBürgermeister

Sonstige Mitteilungen

Nächster Erscheinungstermin:

Freitag, der 6. Juni 2008

Nächster Redaktionsschluss:

Freitag, der 23. Mai 2008

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 15 -

Angebote der Tourist-Information

Oscherslebener Radwandertag

Am Samstag, dem 17.05.2008, wird mitUnterstützung der KreisverkehrswachtOschersleben der nächste Radwander-tag durchgeführt.Strecke: Oschersleben - Hordorf - Krot-torf - Gröningen - Heynburg - Kroppenstedt - Hadmersleben -Oschersleben.Stationen sind u. a. das Kindergästehaus Kroppenstedt (Mit-tagsimbiss), die Heimatstube Hadmersleben und die MotorsportArena (Kaffeetafel).Die Kreisverkehrswacht begleitet die Radler mit einem Pannen-wagen, der im Notfall auch 2 Personen und Räder aufnehmenkann.Treffpunkt: 10.00 Uhr Busbahnhof OscherslebenPreis incl. aller Leistungen: 12,00 €Der Radwandertag wird ab 10 Teilnehmern durchgeführt. AusSicherheitsgründen ist die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt.Anmeldeschluss: 05.05.08

Fahrt nach Badersleben

Mittwoch, 11. Juni 2008In Badersleben befindet sich das erste Tierarztmuseum Deutsch-lands.Es wurde eingerichtet vom dort ansässigen Tierarzt DietmarKüchenmeister.Es ist interessant zu sehen, wie sich die tiermedizinische Tech-nik im Laufe der Zeit entwickelt hat.Das Museum ist einzigartig und es wurde sogar im MDR-Fern-sehen darüber berichtet.Neben dem Museum befindet sich noch eine funktionstüchtigeWassermühle, die ebenfalls besichtigt wird.Abfahrt: 14.00 Uhr Friedrichstraße und 14.05 Uhr am Busbahn-hof.Nach den Besichtigungen erwartet die Teilnehmer der Fahrt eineKaffeetafel in der Gaststätte „Vor dem Sudertor“.Die Rückfahrt nach Oschersleben erfolgt gegen 17.15 UhrPreis incl. aller Leistungen: 18,00 €Die Fahrt kann ab 15 Teilnehmerndurchgeführt werden.Anmeldeschluss: 28.05.08

Fahrt nach Seehausen

Mittwoch, 18. Juni 2008In Seehausen gibt es seit einiger Zeit einen Apothekergarten, derauf Initiative der dortigen Adler-Apotheke errichtet wurde.Es wurden hier Themenbeete gestaltet, auf denen Pflanzen ent-sprechend ihrer Heilwirkung angebaut wurden.Arzneigärten haben in Europa eine große Tradition. Schon im Jahre800 wurde auf der Insel Reichenau im Bodensee ein Garten ange-legt.Nach der Führung durch den Apothekergarten, die um 14.00 Uhrbeginnt, fahren wir zum Eis-Café Jordan in Schermcke, wo sichdie Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen (alternativ Eis) stärken kön-nen. Die Fahrt beginnt um 13.40 Uhr am Busbahnhof und 5 Minu-ten später in der Friedrichstraße.Die Rückfahrt ab Schermcke erfolgt gegen 16.15 Uhr. Preis incl.aller Leistungen: 13,00 €Die Fahrt kann ab 10 Teilnehmern durchgeführt werden.Anmeldeschluss: 04.06.08

Vorschau:

Mittwoch, 02.07.08Besichtigung der ZKW (Rübenzüchtungsbetrieb) Klein Wanzle-ben mit Kremserfahrt zu den Versuchsfeldern incl. Mittagessenim Hotel Casino

Mittwoch, 16.07.08Besichtigung der Bodeta Süßwaren GmbH und der MotorsportArena Oschersleben GmbH incl. Mittagsimbiss im Hotel der Motor-sport ArenaMittwoch, 06.08.08Besichtigung des Reiterhofes Behrens mit Kremserfahrt undRodeo-Show incl. KaffeetafelMittwoch, 03.09.08Besichtigung des Ostalgie-Kabinetts in Langenweddingen incl.Kaffeetafel im „Weißen Schwan“Samstag, 06.09.08Mit dem Fahrrad durch die BördeRadwanderung von Oschersleben über Ottleben, Neuwegersle-ben, Wulferstedt, Krottorf nach Oschersleben mit der Kreisver-kehrswacht incl. Mittagessen in der Landgaststätte Kobbe, Neu-wegerslebenMittwoch, 01.10.08Wanderung durch das Hohe Holz mit demRevierförster Strebe incl. Mittagessen imNeindorfer KrugMittwoch, 15.10.08Besichtigung der Zuckerfabrik Klein Wanz-leben incl. Mittagessen im Hotel CasinoMittwoch, 10.12.08Fahrt zum Fährhaus Neuwegersleben/Neudamm incl. Kaffeeta-fel mit Geschichten zur Weihnachtszeit sowie Adventsmusik mitSolisten des Lehrerchores Oschersleben.

Nähere Informationen und Anmeldungen bei der Tourist-Informa-tion in der Hornhäuser Str. 5 oder telefonisch 0 39 49 /91 22 05.

Letzter Aufruf der Organisatorenzum Tag der Regionen

Alle Händler, Dienstleister und sonstige Einrichtungen in derInnenstadt von Oschersleben, die sich am „Tag der Regio-nen“ am 5. Oktober 08 beteiligen möchten, sich aber nochnicht angemeldet haben, sollten dies schnellstmöglich tun.Letzter Anmeldetermin ist der 16.05.2008 bei der Tourist-Information in der Hornhäuser Str. 5 oder per Fax 91 22 99.Bei allen, die sich nicht melden, gehen wir davon aus, dasssie nicht teilnehmen möchten.Hier behalten wir uns vor, die Geschäfte am 5. Oktober mitStänden zuzustellen.

„Rock the Race“

Grönemeyer, 2Raumwohnung, Die Fantastischen 4,HBlockx, Smudo, Revolverheldlive in Oschersleben (Bode)

06.06.08 - 07.06.08

Tickets gibt es noch bis Ende des Monats in Ihrer Tou-ristinformation Hornhäuser Str. 5, 39387 Oschersleben(Bode)/oder unter 0 39 49/91 22 05

Page 16: chermcke Hadmersleben Oscherslebendaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/mai2008.pdfHoffmannvonFallersleben(1798-1874) Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG

Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 16 -

Reit- u. Fahrverein Oschersleben/Bode e. V.,Fabrikstraße 9 - 11, 39387 Oschersleben

An alle Pferdesportfreundeund alle die es werden wollen,

bitte den 11.07. - 13.07.2008 vormerken für die Landes-meisterschaften im Dressur- und SpringreitenSachsen-Anhalt 2008 in Oschersleben/Bode

Sehr geehrte Damen und Herren,der Reitverein hat sich innerhalb der vergangenen Jahre im Feldder Turnierveranstaltungen so entwickeln können, dass wir in die-sem Jahr erstmals die Landesmeisterschaften im Dressur- undSpringreiten 2008 durchführen dürfen.Dazu werden wir die besten Reiter und Reiterinnen aus ganz Sach-sen-Anhalt begrüßen, welche an drei Tagen um Siege und Pla-zierungen kämpfen werden, um Oschersleben mit Schärpe unddem Titel Landesmeister 2008 verlassen zu können.Zu diesen besonderen Ereignissen möchten wir Sie schon im Vor-feld recht herzlich einladen.Zu dieser Veranstaltung haben wir Dressur- und Springprüfungenbis zur Schweren Klasse, verbunden mit der Grenzlandtour, inunserem Programm. Die Grenzlandtour ist eine Turnierserie fürSpringreiter mit Qualifikationen der Klasse S, welche freundli-cherweise die Unterstützung von Schubert Motors GmbH findet.Das Finale dieser Tour findet dann auf dem internationalen Tur-nier „Löwen Classics“ in Braunschweig statt.Erstmals ist ein Dressurfördercup ausgelobt, in welchem jungeNachwuchsdressurreiter mit entsprechender Qualifikation in einerDressurprüfung der Klasse S die ersten Punkte zu einer Dreier-serie sammeln können, an dessen Ende ein Gesamtsieger ermit-telt wird. Diese Serie wurde erst auf Initiative des Taxiunterneh-men Barbara Schulze, der Familie Völzke und der Familie Dammmöglich.Der Nachwuchssport wird hier in Oschersleben ebenso seineBeachtung finden. Unsere jüngsten Reitschüler haben ihren Auf-tritt beim Voltigieren, Führzügelwettbewerb und Stilspringwett-bewerb eingefasst im Rahmen der großen Springsportler undDressurreiter, welche auch irgendwann einmal begonnen haben.Manuela Behrens(Reit- und Fahrverein, 01 70/9 20 46 62)

Deutscher Verbandder Gebrauchshundesportvereine e. V.

Sportverband für das Polizei- und SchutzhundesportwesenMitglied des VDH der FCI und des DHV LandesverbandSachsen-Anhalt

Pokalkampf 2008

Bei diesem Pokalkampf handelt es sich um einen 3-Länder-Pokalkampf, der im Jahr 2000 zum 1. Mal durchgeführt wurde.Daran beteiligen sich die DVG Landesverbände Berlin-Branden-burg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Es ist ein Vergleichs-kampf zwischen diesen 3 Landesverbänden. Dabei stellt jederLandesverband eine Mannschaft von 5 Hundeführern mit ihrenHunden. Gestartet wird in der Schutzhundstufe 3 (höchste Stufe)in den Kategorien Unterordnung und Schutzdienst.Wir erwarten wieder Schutzhundesport auf sehr hohem Niveau.Es gehen von jedem Landesverband die besten Hundeführer anden Start. Der Landesverband Sachsen-Anhalt konnte bisher die-sen Vergleichskampf 3-mal gewinnen und 5-mal belegte er den2. Platz. Die Veranstaltung findet am 8. Juni 2008 in Oschersle-ben statt.Beginn: 9.00 Uhr, Ende: ca. 17.00 UhrOrt: Ausgetragen wird die Veranstaltung auf den Sportanla-gen des VfB Oschersleben am Schützenplatz.Der Eintritt ist frei.

Der Kleingartenverein „Zur Erholung“ e. V.Oschersleben

hat die Mitgliedschaft zum Regionalverband „Börde“ Der Gar-tenfreunde e. V. termingemäß gekündigt.Ebenso erfolgte die Kündigung der Mitgliedschaft zum neugegründeten Kleingärtnerverband „Börde/Süd“ Der Gartenfreundee. V. mit sofortiger Wirkung.Foto zeigt den persönlichen Einwurf der Kündigung in den Brief-kasten des Regionalverbandes durch die Vorsitzende, Hannelo-re Jarosch und einer Zeugin (kein Gartenmitglied).

400 Jahre ChristuskircheZu den einzigartigsten und ältesten Bauwerken unserer Regiongehört die Ampfurther Christuskirche. Ihre jetzige Gestalt erhieltsie jedoch im Laufe der Jahrhunderte durch unterschiedliche An-und Umbauten. Ursprünglich war sie wohl eine kleine Schloss-kapelle, die etwa den heutigen Altarraum umfasste und nanntesich Kirche „Zu den 11.000 Jungfrauen“.1390 kamen die Herren von der Asseburg nach Ampfurth und über-nahmen das Ampfurther Schloss mit seiner Kapelle. Heinrich III. v.d. Asseburg, auch Heinrich der Reiche oder der Fromme genannt,holte 1563 den ersten evangelischen Pfarrer, den Hofprediger Magis-ter Timotheus Kirchner, nach Ampfurth. Ampfurth wurde zum Mit-telpunkt der asseburgischen Bördeherrschaft: Heinrich richtete hiereine asseburgische Superintendentur und eine höhere Schule zumVorbereiten auf die Universitäten ein und gründete bei der Kircheein Hospital für die Einwohner des Ortes. Heinrichs Neffe, ChristophJohann v. d. Asseburg und seine Frau Elisabeth v. Münschhausenlassen 1608 die kleine Schlosskirche umbauen und erweitern.Dabei verschmelzen die älteren und neueren Teile unterschieds-los miteinander. Der Bauherr ließ im Süden eine Patronatslogeanbauen und Vorhangbogenfenster im Kirchenschiff und im Chor-bereich einsetzen. Diese Fenster waren typisch für die Schloss-baukunst der Wendezeit von der späten Gotik zur frühen Renais-sance. Sie „verklammern“ als Leitmotive die spät- und die nach-gotischen Bauteile der Kirche. Diese Umbauten nimmt ChristophJohann zum Anlass, der Kirche einen neuen Namen zu geben,sie wird zur Christuskirche geweiht.Eine noch teilweise erhaltene Inschrift über der Kirchentür nenntden Erbauer, das Jahr des Umbaues und die Weihe zur Chris-tuskirche. Nach der Chronik lautet sie:

Anno 1608Christoph Johann Elisabeth von Münschhausenvon der Asseburgk Seine ehelich HausfrauAschen seligen Sohne (Wappen der v. Münschhausen)(Wappen d. v. d. Asseburg)„Dieses einst 11.000 Mädchen geweihte Haus ist jetzt dir, höchs-ter Christus, (dir Christus als höchste Instanz) zugesprochen. Und

Page 17: chermcke Hadmersleben Oscherslebendaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/mai2008.pdfHoffmannvonFallersleben(1798-1874) Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG

Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 17 -

(2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Verkehrsflächenvon der Grundstücksgrenze bis einschließlich Gossenbereich derFahrbahn in der Breite von 0,5 m gemäß § 2 Abs. 1 dieser Sat-zung insbesondere:- der Fahrbahngossenbereiche in der Breite von 0,5 m- Parkplätze- Parknischen- Gehwege- Fahrradwege- Überwege- Böschungen, Gräben und Stützmauern- die Einflussöffnungen der Straßenkanäle- das Straßenbegleitgrün(3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgän-gerverkehr ausdrücklich und äußerlich von der Fahrbahn abge-grenzten Teile der Straßen, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzu-stand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefes-tigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahngetrennte selbstständige Fußwege.Soweit in den Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO) und in ver-kehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vor-handen sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlangder Grundstücksgrenze mit Ausnahme des im § 9 (1) ausgewiese-nen Fußgängerbereiches. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, so genann-te Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung.(4) Überwege sind als solche besonders gekennzeichneten Über-wege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Stra-ßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Geh-wege.

§ 3Verpflichtete

(1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die im § 1 bezeich-neten Grundstücke und Hinterliegergrundstücke sind Eigentü-mer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbrauchernach §§ 1030 ff. BGB. Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB.Hinterliegergrundstücke sind solche Grundstücke, die nicht selbstan die öffentliche Straßen angrenzen, aber über einen öffentli-chen Weg oder einer Grunddienstbarkeit bzw. Wegerechtseintragim öffentlichen Baulastenverzeichnis, von der öffentlichen Stra-ße aus zu erreichen sind.(2) Die Reinigungspflicht obliegt auch den Eigentümern solcherGrundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen, eineMauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von den Gehwe-gen und Straßen getrennt sind.

§ 4Umfang der Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht umfasst:a) die allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 und 6)b) den Winterdienst (§§ 7 und 8).

II. Allgemeine Straßenreinigung

§ 5Umfang der allgemeinen Straßenreinigung

(1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile)sind mindestens 1 x wöchentlich so zu reinigen, dass eine Stö-rung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eineGesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße ausihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oderbeseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen(Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke(Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Bitumen oder einem in ihrer Wir-kung ähnlichen Material) versehen sind.(2) Die nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßen-teile) oder Straßen mit wassergebundener Decke sind mindestens1 x wöchentlich so zu reinigen, dass eine Störung der öffentli-chen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheits-

schon erschallen Deine Lobreden in Tempeln und Schulen. Werauch immer das liest, sage: Leite Tempel und Schulen, Christus,und schütze das Haus der Asseburger.“Anmerkung: Die Grammatik ist nicht immer die des ursprüngli-chen Lateins und daher in manchen Teilen schwer zu übersetzen.Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Christuskirche sehr beschädigt.So soll alten Aufzeichnungen zufolge das gesamte Dach zerstört,die Fenster zum größten Teil zerschlagen, das Gestühl herausge-nommen und verbrannt worden sein. Nach dem Krieg ging mandaran die Kirche allmählich wieder in Stand zu setzen. 1675 erhieltdie Christuskirche ein neues Dach, dabei entstanden der so genann-te „Laubenumgang“ um den Chor und die so genannte „Gesin-deempore“, eine laufgangartige, sehr niedrige Empore über demChor, die ihren eigenen Zugang durch das „Butterfass“, eine holz-umschalte Wendeltreppe an der Nordostkante des Chores, hat.Diese Holzarchitektur ist einmalig und einzigartig in unserer Region.Aus derselben Zeit stammen auch der Turm und die zweigeschos-sigen Emporen an der West- und Nordseite des Kirchenschiffes. Mitder Errichtung des Nordanbaus 1705 vollendet sich die unge-wöhnliche, vielgliedrige Gestalt der Ampfurther Christuskirche.Auch die Ausstattung der Christuskirche ist einzigartig. Nebeneinem wunderschönen Altar aus dem Jahre 1570 gibt es zahl-reiche Prunkepitaphien der Familie von der Asseburg in der Chris-tuskirche. Am Außenchor befinden sich die Epitaphien des Asse-burgischen Hauptmanns Valten Hortleder und seiner Frau, derenEnkeltochter die Frau des bekannten Liederdichters und Theolo-gen Paul Gerhardt war.Helga Pötzsch

Satzung über die Straßenreinigungder Stadt Hadmersleben(Straßenreinigungssatzung)

Präambel

Aufgrund §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung (GO) für das LandSachsen-Anhalt vom 03.10.1993 (GVBI. LSA 1993 S. 568) in derzurzeit geltenden Fassung und § 5 des Straßengesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 in der zurzeitgeltender Fassung hat der Stadtrat der Stadt Hadmersleben inseiner Sitzung am 04.03.2008 folgende Satzung beschlossen:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1Übertragung der Reinigungspflicht

Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach§ 47 (1) bis (3) StrG LSA wird nach Maßgabe der folgendenBestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffent-liche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grund-stücke übertragen.

§ 2Gegenstand der Reinigungspflicht

(1) Zu reinigen sind:a) innerhalb der geschlossenen Ortslage alle katasteramtlich

bezeichneten und gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächengemäß der im § 2 Abs. 1 StrG LSA benannten, zu den öffent-lichen Straßen gehörenden Flächen.

b) außerhalb der geschlossenen Ortslage die öffentlichen Stra-ßen/Straßenabschnitte, an die bebaute Grundstücke angren-zen (§ 50 (1) Ziffer 4 StrG LSA)

Amtliche Bekanntmachungen

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 18 -

gefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benut-zung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigtwird. Die Reinigung umfasst nur das Beseitigen von Fremdkör-pern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder Ähnlichem.(3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die dieStraße nicht beschädigen.(4) Der Straßenkehricht ist sofort zu eigenen Lasten zu beseiti-gen. Er darf weder Nachbarn, noch Oberflächeneinläufen, sons-tigen Entwässerungsanlagen, offenen Abwassergräben, öffent-lich unterhaltenen Anlagen (z. B. Gruben, Gewässer usw.) sowieden Gossenbereichen, der von der Stadt nach § 1 (2) zu reini-genden Fahrbahnen, zugeführt werden.(5) Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigungvon Schmutz, Unrat, Tierexkrementen, Laub und wild wachsen-den Pflanzen. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen.(6) Tritt eine besondere Verunreinigung wie zum Beispiel durch An-und Abfuhr von Brennstoffen, Stroh, Müll, Abfall und dergleichen,durch Bauarbeiten, Unfälle, Tiere, Verkauf von Waren u. a. ein, sohat der Verpflichtete die Reinigung unverzüglich vorzunehmen.Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtungeines Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unver-züglich zu beseitigen, bleibt unberührt.

§ 6Reinigungszeiten

(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den nor-malen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räu-men notwendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Ver-pflichteten einmal pro Woche werktags vor Sonn- und Feierta-gen zu reinigen.(2) Darüber hinaus kann die Stadt bestimmen, dass in besonderenFällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfest, Umzüge und Ähn-liches) einzelne Straßenflächen zusätzlich gereinigt werden müs-sen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu machen.(3) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 (1) des StrGLSA bleibt unberührt.

III. Winterdienst

§ 7Schneeräumung

(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben dieVerpflichteten bei Schneefall die Gehwege, Radwege und Zugän-ge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in ihrer Breite so vonSchnee zu räumen, dass der Straßenverkehr nicht mehr als unver-meidbar beeinträchtigt wird.Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrs-beruhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhan-den sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlangder Grundstücksgrenze.(2) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zwischen der Fahr-bahn und dem Grundstückseingang in einer erforderlichen Brei-te zu räumen.(3) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigendenSchnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrs-raumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee und das Eisauf Straßen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vorallem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt wer-den. Die Funktionsfähigkeit von Hydranten darf nicht durch Abla-gerungen von Schnee und Eis beeinträchtigt werden. Die Abfluss-rinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.(4) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtun-gen gelten für die Zeit bis 9.00 Uhr.(5) Bei erneutem Schneefall (nach 9.00 Uhr) ist zusätzlich bis20.00 Uhr der Räumpflicht nachzukommen.

§ 8Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwe-ge, Radwege, die Zugänge zu Überwegen, die Überwege zur Fahr-

bahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zubestreuen bzw. abzustumpfen, dass Gefahren nach allgemeinerErfahrung nicht entstehen können. In Fußgängerzonen und ver-kehrsberuhigten Bereichen findet § 7 (1) Satz 2 Anwendung.Bei Eisglätte sind Gehwege, Radwege, Zugänge zur Fahrbahnund zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. Nochnicht vollständig ausgebaute/fertig gestellte Gehwege müssenanalog des Satzes 1 abgestumpft werden.Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 7 (Abs. 1) zu räumendeFläche abgestumpft werden.(2) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlichesabstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringenMengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerück-stände verwendet werden. Der Einsatz von umweltschädigendenStoffen zur Beseitigung von Eis und Schnee ist verboten.(3) Auftauendes Eis auf den im Absatz 1 bezeichneten Flächenist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 7 (3) zubeseitigen. Dabei sind nur solche Hilfsmittel zu verwenden, wel-che die Straßen und Gehwege nicht beschädigen.(4) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtun-gen gelten für die Zeit bis 9.00 Uhr.(5) Bei erneuter Schnee- und Eisglätte (nach 9.00 Uhr) ist zusätz-lich bis 20.00 Uhr der Streupflicht nachzukommen.

IV. Schlussvorschriften

§ 9Ausnahmen und Befreiungen

Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straßen kön-nen ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteiltwerden, wenn auch unter Berücksichtigung des Wohles der All-gemeinheit die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nichtzugemutet werden kann.

§ 10Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 6 (7) der GO LSA handelt, wervorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Satzung verstößt, insbe-sondere:a) entgegen § 5 (1) und (2) die Straßen und Gehwege nicht min-

destens 1 x in der Woche und entsprechend der Vorschriftenreinigt

b) entgegen § 5 (3) bei der Reinigung solche Geräte verwendet,die die zu reinigenden Flächen beschädigen

c) entgegen § 5 (4) den Straßenkehricht nicht zu eigenen Lastenbeseitigt

d) entgegen § 5 (5) nicht die Beseitigung von Schmutz, Unrat,Tierexkrementen, Laub und wild wachsende Pflanzen vor-nimmt und nicht die Gefahrenquellen unverzüglich beseitigt

e) entgegen § 5 (6) nicht bei besonderer Verunreinigung unver-züglich reinigt

f) die in § 6 (1) und (2) festgelegten Reinigungen nicht durchführtg) entgegen § 7 (1) den Verpflichtungen bei Schneefall nicht nach-

kommth) entgegen § 7 (2) den Verpflichtungen bei Schneefall nicht nach-

kommti) entgegen § 7 (3) den Verpflichtungen zur Ablagerung von

Schnee, zur Freihaltung von Hydranten und Abflussrinnennicht nachkommt

j) die im § 7 (4) festgelegten Zeiten nicht einhältk) entgegen § 7 (5) den Verpflichtungen bei erneuten Schneefall

nicht nachkommtI) entgegen § 8 (1) nicht seiner Streu- und Beseitigungspflicht

nachkommtm) entgegen § 8 (2) die nicht erlaubten Streumaterialien verwendetn) entgegen § 8 (3) nicht den diesbezüglichen Vorschriften Folge

leisteto) die in § 8 (4) festgelegten Räum- und Streuzeiten nicht ein-

hält

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p) der in § 8 (5) festgelegten erneuten Streupflicht nicht nach-kommt

(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu2.500,00 Euro geahndet werden.

§ 11Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntma-chung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Had-mersleben vom 17.06.2002 außer Kraft.Hadmersleben, den 04.03.2008GöllnerBürgermeister

Friedhofsgebührensatzungder Stadt Hadmersleben

Auf der Grundlage der §§ 4, 6 Abs. 1 i. V. m. § 44 Abs. 3 Nr.1 derGemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung sowie § 1, § 2 Abs. 1und § 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 in der derzeit geltenden Fas-sung und des § 31 der Friedhofssatzung der Stadt Hadmersle-ben beschließt der Stadtrat der Stadt Hadmersleben in seiner Sit-zung am 01.04.2008 folgende Gebührensatzung:

§ 1Geltungsbereich

Diese Friedhofsgebührensatzung gilt für den Friedhof der StadtHadmersleben.

§ 2Gegenstand und Höhe der Gebühren

Für die Benutzung des Friedhofes der Stadt Hadmersleben sowiedessen Einrichtungen und Geräte werden Gebühren gemäß Anla-ge 1, die Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben.

§ 3Gebührenschuldner und Fälligkeit

Gebührenschuldner sind die Erben oder die zum Unterhalt derVerstorbenen gesetzlich verpflichteten Personen, der jeweiligeAuftraggeber für die Errichtung von Grabmalen, Einfassungenund sonst. Grabaufbauten und diejenigen, die ein Nutzungsrechtan einer Grabstätte erwerben.Die Gebührenschuld entsteht zum Zeitpunkt des Erwerbs des Nut-zungsrechtes bzw. mit Inanspruchnahme der übrigen Leistungen.Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabedes Gebührenbescheides zu entrichten. Die Gebühren könnenim Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden.

§ 4Billigkeitsmaßnahmen

Ansprüche aus der Friedhofsgebührensatzung können ganz oderteilweise gestundet werden, wenn die Einziehung der Fälligkeiteine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und derAnspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist derenEinziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganzoder zum Teil erlassen werden.

§ 5Inkrafttreten

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hadmersleben tritt amTage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Zu diesem Zeitpunkt tritt die bis dahin geltende Gebührensat-zung für die Benutzung des Friedhofes der Stadt Hadmerslebenvom 05.04.2001 außer Kraft.Hadmersleben, den 01.04.2008GöllnerBürgermeister

Anlage 1

GebührenI. Grabstellengebühr für Reihengräber1. Reihengrab für Erdbestattung 300,00 €2. Kinderreihengrab für Erdbestattung 200,00 €

(Verstorbene vor Vollendung des 10. Lebensjahres)3. Reihengrab für Feuerbestattung 200,00 €4. Anonymes Reihengrab für Feuerbestattung 300,00 €II. Grabstellengebühr für Wahlgräber1. Einzelwahlgrab für Erdbestattung 500,00 €2. Doppelwahlgrab für Erdbestattung 700,00 €3. Dreifachwahlgrab für Erdbestattung 900,00 €4. Kinderwahlgrab für Erdbestattung

(Verstorbene vor Vollendung des10. Lebensjahres) 300,00 €

5. Wahlgrab für Feuerbestattung 300,00 €III. Verlängerungsgebühr

des Nutzungsrechte für Wahlgrabstättenpro Jahr und Grabstelle

1. Einzelwahlgrab für Erdbestattung 20,00 €2. Doppelwahlgrab für Erdbestattung 28,00 €3. Dreifachwahlgrab für Erdbestattung 36,00 €4. Kinderwahlgrab für Erdbestattung

(Verstorbenen vor Vollendung des10. Lebensjahres) 12,00 €

5. Wahlgrab für Feuerbestattung 12,00 €IV. Unterhaltungsgebühr für Grabstätten

pro Jahr und Grabstelle 9,00 €V. Benutzungsgebühr für Friedhofseinrichtungen1. Benutzungsgebühr für die Trauerhalle

für Trauerfeiern 200,00 €VI. Bestattungsgebühr1. Ausheben und Verschließen einer

Urnengruft für eine Bestattung bzw.Umbettung 80,00 €

VII. Gebühren für die Beräumung von Grabstätten1. Einzelwahlgrab ohne Einfassung

und Denkmal 80,00 €2. Einzelwahlgrab nur mit Einfassung 100,00 €3. Einzelwahlgrab nur mit Denkmal 100,00 €4. Einzelwahlgrab mit Einfassung

und Denkmal 120,00 €5. Doppelwahlgrab ohne Einfassung

und Denkmal 130,00 €6. Doppelwahlgrab nur mit Einfassung 150,00 €7. Doppelwahlgrab nur mit Denkmal 150,00 €8. Doppelwahlgrab mit Einfassung

und Denkmal 200,00 €9. Dreifachwahlgrab ohne Einfassung

und Denkmal 220,00 €10. Dreifachwahlgrab nur mit Einfassung 230,00 €11. Dreifachwahlgrab nur mit Denkmal 230,00 €12. Dreifachwahlgrab mit Einfassung

und Denkmal 280,00 €13. Wahlgrab für Feuerbestattungen ohne

Einfassung und Denkmal 50,00 €14. Wahlgrab für Feuerbestattungen

nur mit Einfassung 80,00 €15. Wahlgrab für Feuerbestattungen

nur mit Denkmal 80,00 €16. Wahlgrab für Feuerbestattungen mit

Einfassung und Denkmal 100,00 €Für Kinderwahlgräber für Erdbestattungen gelten die Gebührenentsprechend der Punkte 1 bis 4.VIII. sonstige Gebühren

(Verwaltungsgebühren)1. Grabmalgenehmigung einschließlich

Befahren des Friedhofes 20,00 €2. Zweitausstellung 10,00 €

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Coburg, im Februar 2008Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land und hinterlassen Schnei-sen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abge-deckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Dochwer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf?Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät dieHUK-COBURG, ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.Mindestens Windstärke achtFür alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Dasentspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stun-de. Versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht wer-den.KaskoversicherungTiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herab-fallende Äste verursacht werden. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallenin den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Wind-stärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherungzuständig.HausratversicherungGar nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindrin-gende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen übri-gens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel,Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile - wie beispielsweise Fernseh- undRundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen - sind unter bestimm-ten Umständen mitversichert.WohngebäudeversicherungWenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt: Versichert ist hier nebendem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder imHaus befindet.Um genau zu wissen, was darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Ver-sicherer nachfragen.Das Eigentum DritterDoch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum beschä-digen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft gezo-gen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft und zumSchluss landen sie auf demAuto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigen-tümer eines selbstbewohnten Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handeltes sich bei diesem Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fallfür die Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung.Höhere GewaltWenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also mit mindestens120 Kilometern pro Stunde unterwegs ist, kann nach Auffassung der Rechts-sprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden.Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wenn hierbei das persönliche Hab undGut beschädigt wird, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Haus-ratversicherung.

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Amtliche Bekanntmachung

über die Auflegung der Vorschlagslisteder Stadt Hadmersleben für die im Jahre 2009beginnende neue Schöffenperiode

Gemäß § 36 (3) des Gerichtsverfassungsgesetzes erfolgt die Auf-legung der vom Stadtrat Hadmersleben in seiner Sitzung am01.04.2008 bestätigten Vorschlagsliste der Stadt Hadmerslebenfür die im Jahre 2009 beginnende neue Schöffenperiodein der Zeit vom 05.05.2008 - 13.05.2008in den Schaukasten der Stadt Hadmersleben Am Stadtberg undam Verwaltungsgebäude Heerstr. 45 in 39398 Hadmersleben.Entsprechend § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann in die-ser Zeit schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begrün-dung erhoben werden, dass in dieser Vorschlagsliste Personenaufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufge-nommen werden durften oder die nach den §§ 33, 34 GVG nichtaufgenommen werden sollten.Eventuelle Einsprüche werden im Hauptamt der Stadt Oschers-leben, Haus 2 im Peseckendorfer Weg 3 in 39387 Oschersleben(Bode) im Zimmer 26 entgegen genommen.Hadmersleben, den 02.05.2008GöllnerBürgermeister

Textile KunstUnter dem Motto „Textile Zeichen“ wird am Sonntag, dem04.05.2008 um 14.30 Uhr in der Heimatstube von Hadmerslebeneine neue Ausstellung eröffnet.Sie wird von der Hobby-Künstlerin Erika Koch aus Wanzlebengestaltet, und zeigt eine große Anzahl verschiedener Patchwork-arbeiten, Applikationen sowie Collagen.Frau Koch ist eine gefragte Textilgestalterin und stellte ihre Arbei-ten schon vielen großen Ausstellungshäusern zur Verfügung.Deshalb freue ich mich besonders, dass die mit viel Liebe her-gestellten, wertvollen Textilarbeiten auch in unserer Heimatstubeausgestellt werden können.Zur Eröffnung ist eine kleine Überraschung geplant. Danach wirdFrau Koch die Gäste begrüßen, durch die Ausstellung führen undFragen beantworten.Die Ausstellung kann voraussichtlich bis zum 17. Juli zu folgen-den Öffnungszeiten besichtigt werden:Mo. 8.30 bis 12.00 UhrDi. 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 UhrMi. 8.30 bis 12.00 UhrDo. 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 UhrGäste sind nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten herzlichwillkommen.

Einladung zum „Tag der offenen Tür“

Hiermit lädt die Kindertagesstätte „Märchenland“ alle Interes-sierten zum „Tag der offenen Tür“ am 28.05.2008 ab 08.00 Uhrrecht herzlich ein.Besonderer Höhepunkt des Tages wird um 10.00 Uhr die Ein-weihung unseres Weidentippis zusammen mit Herrn Vogler, demVertreter der Jagdgenossenschaft Hadmersleben sein.Bestaunen Sie außerdem, was die Kinder unse-rer Einrichtung schon alles können und voll-bringen und lassen Sie sich dabei den Kinder-gartenalltag etwas näher bringen.Unser Kindercafé sorgt währenddessen für dasleibliche Wohl. Über einen großen Ansturm wür-den wir uns sehr freuen.Das Kitateam „Märchenland“

Die Stadtbibliothek Hadmersleben teilt mit

Im Mai findet in der Grundschule wieder derdiesjährige Vorlesewettbewerb statt. Den ichwie jedes Jahr unterstütze.Dieses Mal haben wir zusätzliche Unterstützung durch Materia-lien, die uns vom Loewe-Verlag zur Verfügung gestellt wurden.Ich wünsche allen Teilnehmern viel Spaß und viel Erfolg!

Wichtig!!!Ab sofort ist für den Besuch in der Bibliothek der Benutzeraus-weis mitzubringen. Bei Ersatz oder Neuausstellung des Ausweises sind 0,50 € zuentrichten. Bitte beachten Sie, dass ohne den Biboausweis keine Ausleihemöglich ist!!!

Urlaub!Vom 13. bis 16. Mai 2008 ist die Stadtbibliothek Hadmerslebenwegen Urlaub geschlossen!

Bitte versorgen Sie sich rechtzeitig mit neuer Literatur!Buchliebhaber gehen nie alleine ins Bett!M. Glötzl

Bekanntmachung

Anhörungsverfahren im Rahmendes Planfeststellungsverfahrens für den geplantenNeubau eines Radweges an der B 246 in den Gemarkungen Oschersleben (Bode) und Hornhausen (Landkreis Börde)

Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers,Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Niederlassung Mitte, dasPlanfeststellungsverfahren gem. § 17 Bundesfernstraßengesetz(FStrG) i. d. F. vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206) sowie § 1 Abs. 1Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt(VwVfG LSA) vom 18.11.2005 (GVBI. LSA S. 698, 699) i. V. m. den§§ 72 bis 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. d. F.der Bekanntmachung vom 23.1.2003 (BGBl. I S. 102), geändertdurch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. IS. 718, 833) durchgeführt. Für das Vorhaben besteht keine Ver-pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfunggem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG)i. d. F. vom 25.06.2005 (BGBl. I. S. 1757, 2797) zuletzt geändertdurch Art. 2 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470). Fürdas Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischenAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in denGemarkungen Oschersleben und Hornhausen beansprucht. DerPlan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungs-erheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt inder Zeitvom 5. Mai 2008 bis 4. Juni 2008während der Dienststunden:montags von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.45 Uhrdienstags von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sonstige Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachungen

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 22 -

mittwochs von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und13.00 Uhr bis 15.45 Uhr

donnerstags von: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und13.00 Uhr bis 15.45 Uhr

freitags von: 7.00 Uhr bis 13.00 Uhrin der Stadt Oschersleben (Bode), als Trägergemeinde der Ver-waltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode), DienstgebäudeHaus 2, Peseckendorfer Weg 3 im Bereich der Planungsabtei-lung im Flur des Obergeschosses zwischen den Zimmern 24 und25 in 39387 Oschersleben (Bode) zur allgemeinen Einsichtnah-me aus.

1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-legungsfrist, das ist bis zum 18. Juni 2008, bei der StadtOschersleben (Bode), als Trägergemeinde der Verwaltungs-gemeinschaft Oschersleben (Bode), im Rathaus, Markt 1 bzw.im Dienstgebäude Haus 2, Peseckendorfer Weg 3 (AbteilungPlanung) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrifterheben.Die Einwendungen können auch beim Landesverwaltungs-amt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oderzur Niederschrift erhoben werden.Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang unddas Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen von Privatensowie Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigun-gen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 u. 2 FStrG). Bei Ein-wendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unter-schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfälligter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreterder übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, sei-nem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist,soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt wor-den ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nichtdeutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenenSeite enthalten, können unberücksichtigt bleiben (§ 1 Abs. 1VwVfG LSA i. V. m. § 17 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2VwVfG).Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann dieBehörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalbeiner angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zubestellen.Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behör-de die Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird derAufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann dieBehörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreterbestellen (§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 17 Abs. 4 VwVfG).

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benach-richtigung dera) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60

des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereineb) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für

den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetz-lichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen inUmweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren aner-kannt sind (Vereinigungen),

von der Auslegung des Plans.3. Die Anhörungsbehörde, das Landesverwaltungsamt, kann

auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnah-men und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 FStrG).Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekanntgemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwen-dungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwen-dungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benach-richtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, sokönnen sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wer-den.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. DieBevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nach-zuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu gebenist.Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungsterminkann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsver-fahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung vonEinwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Ver-treterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan-feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werdennicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem geson-derten Entschädigungsverfahren behandelt.

6. Über Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungs-verfahrens ggf. durch die Planfeststellungsbehörde, das Lan-desverwaltungsamt, entschieden. Die Zustellung der Ent-scheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwenderkann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaube-schränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperrenach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesemZeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrechtan dem vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).

8. Die Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dasseine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für daso. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhabenkeine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwar-ten sind.Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gem. § 3aSatz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

9. Die vorgenannten Punkte gelten für die Anhörung der Öffent-lichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach§ 9 Abs. 1 UVPG entsprechend.

LortzBürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Hornhausen für die im Jahre 2009beginnende neue Schöffenperiode

Gemäß § 36 (3) des Gerichtsverfassungsgesetzes erfolgt die Auf-legung der vom Gemeinderat Hornhausen in seiner Sitzung am22.04.2008 bestätigten Vorschlagsliste der Gemeinde Hornhau-sen für die im Jahre 2009 beginnende neue Schöffenperiode

in der Zeit vom 05.05.2008 - 13.05.2008

in den Schaukästen der Gemeinde Hornhausen Str. Einheit 56und Wulferstedter Str. 13 in 39387 Hornhausen.

Entsprechend § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann in die-ser Zeil schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begrün-dung erhoben werden, dass in dieser Vorschlagsliste Personenaufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufge-nommen werden durften oder die nach den §§ 33, 34 GVG nichtaufgenommen werden sollten.

Eventuelle Einsprüche werden im Hauptamt der Stadt Oschers-leben (Bode), Haus 2 im Peseckendorfer Weg 3 in 39387 Oschers-leben (Bode) im Zimmer 26 entgegengenommen.Hornhausen, den 02.05.2008LortzBürgermeister

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 23 -

Oldtimertreffenin Hornhausen

Liebe Oldtimer-Freunde!

Traditionell findet auch in diesem Jahr wieder ein „Tag deroffenen Tür“ des Oldie-Clubs Hornhausen auf dem Geländeder ehemaligen Meliorationsgenossenschaft statt. In der Zeitvom 7. bis 8. Juni 2008 haben Sie jeweils ab 08:00 Uhr dieMöglichkeit, historische Fahrzeuge zu besichtigen. Am Sonn-tag, dem 8. Juni findet außerdem ein Umzug mit den ausge-stellten Oldtimern durch Hornhausen statt. Für das leiblicheWohl an beiden Tagen ist gesorgt.Die Organisation erfolgt stellvertretend für den Oldie-Clubdurch: Willi Kruse, Jürgen Wrege, Siegfried Achilles/Tel. 0 39 49/9 76 66.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zah-lungsfähigkeit im Haushaltsplanjahr 2008 zur rechtzeitigen Leis-tung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,wird auf 140.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind in der Hebe-satzsatzung wie folgt festgesetzt:1. für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) auf 270 v. H.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H.3. Gewerbesteuer auf 315 v. H.Schermcke, den 28.02.2008gez. PredelBürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.Gemäß § 136 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Sach-sen-Anhalt hat die Aufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit desBeschlusses über die Haushaltssatzung 2008 bestätigt unter derVoraussetzung, dass der Gemeinderat bis zum 30.06.2008 überein Haushaltskonsolidierungskonzept beschließt.Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs. 3 Satz 1 GO LSA vom06.05.2008 bis 06.06.2008 zur Einsichtnahme in der StadtOschersleben (Bode) im Rathaus, Zimmer 47 öffentlich aus.Schermcke, den 14.04.2008gez. PredelBürgermeister

Sonstige Mitteilungen

Spider

Haushaltssatzung der Gemeinde Schermckefür das Haushaltsjahr 2008

1. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 92 GO LSA in der derzeit geltenden Fassung hatder Gemeinderat in der Sitzung am 28.02.2008 folgende Haus-haltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für dieErfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallen-den Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehen-den Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wirdfestgesetzt:1. im Ergebnisplan mit dem

a) Gesamtbetrag der Erträge auf 691.100,00 €b) Gesamtbedarf der Aufwendungen 725.900,00 €Defizit Gesamtergebnisplan 34.800,00 €

2. im Finanzplan mit dema) Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit 636.400,00 €b) Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit 630.200,00 €Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 6.200,00 €

c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 38.600,00 €

d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 291.400,00 €Saldo aus Investitionstätigkeit - 252.800,00 €

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus derFinanzierungstätigkeit 0,00 €

f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus derFinanzierungstätigkeit 16.900,00 €Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 16.900,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmenwerden nicht veranschlagt.

Amtliche Bekanntmachungen

Sonstige Mitteilungen

Gartensparte „Waldblick“ Schermcke

Gartenfreunde werden gesucht!

In unserer Gartensparte „Waldblick“sind einige Gärten liegen geblieben.Aus Altersgründen mussten einigeGartenfreunde ihre Gärten aufgeben.Wer möchte in Zukunft frischesGemüse und Obst aus seinem Gar-ten essen und nicht das gespritzteZeug aus dem Supermarkt. Oder aufder Terrasse seiner neuen Laube sit-zen, Kaffee und Kuchen genießen,dabei die Vögel betrachten, man hat jedes WochenendeUrlaub.Bei uns in der Anlage ist auch auf 30 m2 Kleintierhaltungerlaubt.

Die Gärten sind 300 m2 groß, die Pacht beträgt ca. 30,00 €im Jahr, sie haben keinen Wasseranschluss, Strom kanngelegt werden, wenn noch nicht vorhanden.

Interessenten melden sich beim Vorsitzenden Kurt Grabow,Siedlung Bastian 17, 39387 Schermcke (Tel. 03 94 07/64 53).Der VorstandGartensparte „Waldblick“

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode) - 24 -

Vereinsnachrichten

SV 1879 Schermcke e. V. Monat Mai 2008

Ansetzungen der 1. MännermannschaftSonnabend, den 3. Mai 2008 15.00 UhrSV Ummendorf II - SV 1879 SchermckeSonnabend, den 17. Mai 2008 15.00 UhrSV 1879 Schermcke - Germania Wulferstedt IISonnabend, den 24. Mai 2008 15.00 UhrSV Neubau - SV 1879 SchermckeSonnabend, den 31. Mai 2008 15.00 UhrSV 1879 Schermcke - SV Klein RodenslebenSonnabend, den 7. Juni 2008 15.00 UhrSV Großalsleben - SV 1879 Schermcke

Der SV 1879 Schermcke e. V. gratuliert im Monat Mai folgenden Mitgliedern zum GeburtstagSigrid Germer und Udo Straube

Nachträglich den Geburtstagskindern vom AprilMarco Wierig, Heino Lessmann, Florian Wesemeier, Marcel Ott,Hartmut Krohs, Hubert Trzewik und Christian Jordan.

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Der Schützenverein Schermcke 1872 e. V.gratuliert folgende Schützen

zum Geburtstag - nachträglich- für den Monat April

Günter Haberland und Bastian Brieger

- für den Monat Mai

Rudi Kraftund unserem ehemals Aktiven Klaus Mroß.

Der Vorstand

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

über die Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Altbrandsleben für die im Jahre 2009beginnende neue Schöffenperiode

Gemäß § 36 (3) des Gerichtsverfassungsgesetzes erfolgt die Auf-legung der vom Gemeinderat Altbrandsleben in seiner Sitzung am15.04.2008 bestätigten Vorschlagsliste der Gemeinde Altbrandsle-ben für die im Jahre 2009 beginnende neue Schöffenperiodein der Zeit vom 05.05.2008 - 13.05.2008im Schaukasten der Gemeinde Altbrandsleben An der Schmie-debreite 7 in 39387 Altbrandsleben.Entsprechend § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann in die-ser Zeit schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begrün-dung erhoben werden, dass in dieser Vorschlagsliste Personenaufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufge-nommen werden durften oder die nach den §§ 33, 34 GVG nichtaufgenommen werden sollten.Eventuelle Einsprüche werden im Hauptamt der Stadt Oschers-leben (Bode), Haus 2 im Peseckendorfer Weg 3 in 39387 Oschers-leben (Bode) im Zimmer 26 entgegengenommen.Altbrandsleben, den 02.05.2008WilkeBürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die Zulassung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl am 18.05.2008 gemäß § 30 (3)des KWG LSA sowie § 39 (2) der KWO LSA

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat Peseckendorfin seiner Sitzung am 29.04.2008 ist folgender Bewerber für dieWahl um das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemein-de Peseckendorf am 18.05.2008 zugelassen:

Herr Hilmar TiemannFahrlehrergeb. am: 17.05.1956wohnhaft: Lindenallee 7 in 39398 Peseckendorf

SchleeStellv. Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

Am 18.05.2008 findet die Direktwahl zum ehrenamtlichen Bür-germeister der Gemeinde Peseckendorf statt. Die Wahl dau-ert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Die Gemeinde Peseckendorf ist in einen Wahlbezirk eingeteilt.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten biszum 23.04.2008 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk unddas Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zuwählen hat.

Amtliche Bekanntmachungen

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Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG Oschersleben (Bode)- 25 -

1. In Gemeinden werden die Bürgermeister nach den Grund-sätzen der Mehrheitswahl von den Wahlberechtigten infreier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarerWahl gewählt.

2. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis einge-tragen ist oder einen Wahlschein hat.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem für siezuständigen Wahllokal wählen.

4. Auf Verlangen hat der Wähler sich auszuweisen.

5. Bei der Wahl des Bürgermeisters- hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme;- muss der Bewerber, dem die wahlberechtigte Person ihre

Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstigerWeise eindeutig gekennzeichnet sein;

6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbe-reich, für den der Wahlschein gilt,a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die-

ses Wahlbereiches oderb) durch Briefwahlteilnehmen.

7. Wer durch Briefwahl wählen will,- muss sich von der Einwohnermeldeabteilung der Stadt

Oschersleben (Bode) die entsprechenden Briefwahlun-terlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahl-briefumschlag, Merkblatt für die Briefwahl) beschaffenund

- diese in dem verschlossenen Wahlbriefumschlag sorechtzeitig an die jeweils darauf angegebene Anschriftabgeben oder versenden, dass er spätestens am Wahl-tage bis 18.00 Uhr eingeht;

- kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben, wenn dieBriefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden;

- wegen einer körperlichen Behinderung jedoch nicht in derLage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen und nichtlesen kann, kann sich der Hilfe einer Person seines Ver-trauens (Hilfsperson) bedienen; auf dem Wahlschein hatder Wähler oder die Hilfsperson an Eides statt zu versi-chern, dass die Stimmzettel persönlich oder nach demerklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden sind;

- sich in einem Krankenhaus, Altenheim, Altenwohnheim,Pflegeheim, Erholungsheim, in einer sozialtherapeuti-schen Anstalt oder Justizvollzugsanstalt oder in einerGemeinschaftsunterkunft aufhält, muss Gelegenheithaben, die Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnenund in den entsprechenden Wahlumschlag zu legen,

8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnis-ses sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutrittzum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlge-schäfts möglich ist. Jede wahlberechtigte Person kanndas Wahlrecht nur einmal ausüben.

9. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebniseiner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wirdnach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft.

10. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, indem sich das Wahllokal befindet, jede Beeinflussung derWähler durch Wort, Ton, Schrift und Bild sowie jede Unter-schriftensammlung verboten.

Wahl mit StimmzettelnGewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereit-liegen. Die amtlichen Stimmzettel enthalten die im Wahlbereichzugelassenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl. Jede wahlbe-rechtigte Person erhält beim Betreten des Wahllokals den amtlichenStimmzettel. Sie begibt sich mit dem Stimmzettel in die Wahlkabi-ne. Dort kennzeichnet sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzenoder in sonstiger Weise zweifelsfrei, welcher Bewerberin oder wel-chem Bewerber sie ihre Stimmen gibt. Ein Stimmzettel ist ungültig,

- wenn er nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahl-bereich gültig ist,

- wenn er bei der Bürgermeisterwahl mehr als eine Kennzeich-nung enthält,

- wenn er, weil der Wille des Wählers aus der Art der Kenn-zeichnung nicht zweifelsfrei erkennbar ist, keine gültige Stim-me enthält,

- wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,- wenn er keine Kennzeichnung enthält.

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Page 26: chermcke Hadmersleben Oscherslebendaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/mai2008.pdfHoffmannvonFallersleben(1798-1874) Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG

Vorschau Schützen- und Bodefest 2008 13. - 15. Juni

Freitag, 13.06.0809:30 Uhr Kindermusiktheater im Festzelt

„Wir sind die Waldmusikanten“Eintritt: 2,50 €

10:00 Uhr Eröffnung „Bunter Markt“14:00 Uhr Kinderfest am Sämann„Kinderolympia-

de“ mit Rodeoreiten,Kinderschminken, Kissenschlacht…

14:00 Uhr „Musik, die Ihnen Freude bringt“mit Dagmar Frederic, Harry Wuchtig,Tino, dem flotten Ober, Marvin,Tanzmusik mit Heide und KalleKarten nur im Vorverkauf!/Festzelt

20:00 Uhr „1-Euro-Party“ Jugendveranstaltungim Festzelt, Eintritt & Getränke 1 €Musik

Sonnabend, 14.06.0808:00 Uhr „Bodeangeln“ (Hegefischen)

Ort: Rundes Loch/Gröningen09:30 Uhr Bodeskat-Turnier im Rathaussaal

Einsatz: 10 €Die Stadt lobt 300 € zusätzlich aus!!!

10:00 Uhr Bodelauf, Treffpunkt Freibad10:00 Uhr Eröffnung „Flohmarkt“ Marktplatz10:00 Uhr Bücherflohmarkt in der Bibliothek

Das Museum öffnet …14:00 Uhr Eröffnung des Jahrmarktes14:00 Uhr Kuchenbasar der Damenabteilung des

Bürgerschützenvereins im Festzelt14:30 Uhr „Die Vogelhochzeit“ Kindermusical

d. Tanzgruppe Hortes der GS „A. S.Puschkin“ im Festzelt

15:00 Uhr „Musik liegt in der Luft“ - Konzertd. Blasorchesters Oschersleben e. V.und der Pipes & Drums of Brunswiek,einem Dudelsackorchester aus Braunschweig (im Festzelt)

18:10 Uhr Krönung d. Schützenkönige des Jahres 2008, anschließend Umzugmit d. Blasorchester zum Festplatz Ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen

erhalten Sie in der nächsten Ausgabe am 06.06.2008!!!

Aufruf!An alle Boderenner und diejenigen,

die es noch werden wollen! Denkt daran, euch bis zum 31.05.2008 in der Kulturabteilung zu bewerben.

Page 27: chermcke Hadmersleben Oscherslebendaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/mai2008.pdfHoffmannvonFallersleben(1798-1874) Nr. 5 vom 02.05.2008 - Amtliches Mitteilungsblatt der VG

Vorschau Schützen- und Bodefest 2008 13. - 15. Juni

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungenerhalten Sie in der nächsten Ausgabe am 06.06.2008!!!

Aufruf!An alle Boderenner und diejenigen,

die es noch werden wollen! Denkt daran, euch bis zum 31.05.2008 in der Kulturabteilung zu bewerben.

Aufruf 20:00 Uhr „Schützenball 2008“ im FestzeltMotto: 345 Jahre BSV 1663 e. V.Einmarsch d. Schützenkönige,Volkskönig(in) Auswertung & Ehrungder Sieger beim FirmenschießenMusik: Die DobersteineVVK: Reisebüro HolidayEintritt: 5,00 €

Sonntag, 15.06.0809:00 Uhr Treff vor dem Rathaus zum

„Großen Umzug der Bürgerschützen“mit Gastvereinen und Gästen zum Festplatz

10:00 Uhr Frühschoppen & Freibier der KönigeMusik mit Franki und Maikel

10:00 Uhr Eröffnung des Jahrmarktes13:45 Uhr 9. Entenrennen

Bodebrücke in Richtung Halberstadt14:00 Uhr 26. Boderennen

Bodebrücke in Richtung Halberstadt15:15 Uhr Bodefestparty mit Musik, Tanz-

und Showeinlagen, Unterhaltung für die ganze Familie

17:30 Uhr Siegerehrungen

SCHIEßVERANSTALTUNGEN DES BSVTontaubenkönig (vereinsintern)Sa., 31. Mai 08 17:00 - 19:00 UhrAusschießen der Könige d. BürgerschützenvereinsAusschießen des Volkskönigs/FirmencupDo & Fr, 12. & 13. Juni 08 17:00 - 19:00 UhrSa., 14. Juni 08 09:00 - 11:00 UhrInformationen zu den Veranstaltungen der Stadterhalten Sie in der Kulturabteilung, Hornhäuser Straße 5, 39387 Oschersleben (Bode)0 39 49/91 21 56 oder unter www.oscherslebenbode.deInformationen zu den Veranstaltungen des BSVerhalten Sie vom Bürgerschützenverein, ZeremonienmeisterW. Herbert, Beethovenstraße 4, Oschersleben (Bode)0 39 49/35 45