Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die...

10
1 Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm (DMP) Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation zwischen der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK) (handelnd als Landesverband) den nachfolgend benannten Ersatzkassen - BARMER GEK - Techniker Krankenkasse (TK) - DAK-Gesundheit - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK - Hanseatische Krankenkasse - hkk gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V (vdek), vertreten durch die Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg dem BKK Landesverband Mitte (BKK) Siebstraße 4 30171 Hannover der IKK Brandenburg und Berlin (IKK) (handelnd als Landesverband) der Knappschaft Regionaldirektion Cottbus und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Hoppegarten (nachfolgend Verbände der Krankenkassen genannt) und der Rehabilitationseinrichtung auf der Grundlage des § 137 f SGB V in Verbindung mit § 137 g Abs. 1 SGB V

Transcript of Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die...

Page 1: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

1

Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm (DMP)

Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation

zwischen der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK)

(handelnd als Landesverband)

den nachfolgend benannten Ersatzkassen

- BARMER GEK - Techniker Krankenkasse (TK) - DAK-Gesundheit - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK - Hanseatische Krankenkasse - hkk

gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:

Verband der Ersatzkassen e.V (vdek), vertreten durch die Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg

dem

BKK Landesverband Mitte (BKK) Siebstraße 4

30171 Hannover

der IKK Brandenburg und Berlin (IKK)

(handelnd als Landesverband)

der Knappschaft

Regionaldirektion Cottbus

und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Hoppegarten

(nachfolgend Verbände der Krankenkassen genannt)

und der

Rehabilitationseinrichtung

auf der Grundlage des § 137 f SGB V in Verbindung mit § 137 g Abs. 1 SGB V

Page 2: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

2

Präambel

Die Behandlung der Chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (im Folgenden COPD genannt) soll durch strukturierte Behandlungsprogramme (nachfolgend Disease-Management-Programme – DMP genannt) nach § 137f SGB V, die auf der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137f Absatz 2 SGB V (DMP-Richtlinie) in der jeweils gültigen Fassung beruhen, optimiert werden. Die Betreuung der COPD-Patienten erfordert die Zusammenarbeit aller Sektoren (ambulanter und stationärer Bereich) und Einrichtungen (z.B. Rehabilitationseinrichtungen). Nach Auffassung des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen ist die Struktur der pneumologischen Versorgung zur Prävention, Kuration und Rehabilitation COPD -kranken Patienten in Deutschland verbesserungsbedürftig. COPD stellt wegen der in vielen Fällen im Rahmen eines längeren Behandlungsablaufes notwendig werdenden stationären Behandlungsepisoden insbesondere in ihrer chronischen Verlaufsform Erkrankungen dar, bei der ein sektorübergreifender Behandlungs- und Koordinationsbedarf besteht. Bei der COPD vermag die Patientin oder der Patient durch Selbstmanagement und eine Verhaltensänderung bei lebensstilassoziierten Risikofaktoren, die Vermeidung von auslösenden Faktoren und durch körperliches Training, den Krankheitsverlauf erheblich zu beeinflussen. Diesem Umstand wird im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme Rechnung getragen.

Bei Vorliegen der unter Teil B Ziffer III 1.6.4 der DMP-Richtlinie (Versorgungsinhalte) genannten Indikationen muss eine stationäre Einweisung von am DMP teilnehmenden Versicherten in eine am DMP teilnehmende Rehabilitationseinrichtung unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstruktur erfolgen.

§ 1 - Ziel und Gegenstand

(1) Ziel der Vereinbarung ist die Optimierung der Koordination und der Kooperation aller am Behandlungs- und Betreuungsprozess von Patienten mit COPD Beteiligten.

(2) Im rehabilitativen Behandlungs- und Betreuungsprozess von Patienten mit COPD

sind die Ziele und Anforderungen an der in der jeweils gültigen Fassung mit den entsprechenden medizinischen Grundlagen auszurichten. Generell geht es dabei um die Steigerung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung und der Verbesserung der COPD- bezogenen Lebensqualität. Entsprechend Teil B Ziffer III 1 der DMP-Richtlinie sind folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patienten auch im Rahmen der Reha – Maßnahme anzustreben.

1. Vermeidung/Reduktion von:

- Akuten und chronischen Krankheits-Beeinträchtigungen (z. B. Exazerbationen,

Begleit- und Folgeerkrankungen), - einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, - einer raschen Progredienz der Erkrankung bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der unerwünschten Wirkungen der Therapie;

2. Reduktion der COPD- bedingten Letalität

Page 3: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

3

§ 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende strukturierten Behandlungsprogramme der Krankenkassen in Brandenburg eingeschrieben haben bzw. für Versicherte von Krankenkassen außerhalb des Landes Brandenburg, die im Rahmen dieser Behandlungsprogramme durch eine an diesem Vertrag teilnehmende Krankenkasse betreut werden.

§ 3 – Strukturvoraussetzungen (1) Durch die Reha-Einrichtung werden die in der Anlage ”Strukturqualität” aufgeführten personellen,

technischen und räumlichen Anforderungen erfüllt. (2) Änderungen insbesondere hinsichtlich der in der Anlage ”Strukturqualität” aufgeführten

personellen Voraussetzungen sind den Verbänden der Krankenkassen unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 - Aufgaben (1) Durch die Reha-Einrichtung ist sicherzustellen, dass

1. bei der individuellen Planung der Reha-Maßnahme auch die zwischen dem koordinierenden Arzt und dem am DMP teilnehmenden Versicherten vereinbarten Ziele zu beachten sind,

2. sofern diese vereinbarten Ziele von den allgemeinen Therapiezielen abweichen, der betreuende Arzt der Reha-Einrichtung Kontakt mit dem koordinierenden Arzt aufnimmt und gemeinsam mit diesem und dem Patienten das Ziel der Reha- Maßnahme festlegt,

3. im medizinischen Behandlungsprozess im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme die Versorgungsinhalte gemäß Teil B Ziffer III 1 der DMP-Richtlinie, insbesondere bzgl. der nicht-medikamentösen Maßnahmen (Ziff. III 1.5.1) und medikamentösen Maßnahmen (Ziff. III 1.5.7) beachtet werden. (Soweit die Vorgaben von Teil B Ziffer III 1 der DMP-Richtlinie Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.),

4. der koordinierende Arzt therapierelevante oder für die DMP-Dokumentation erforderlichen Informationen mit dem vorläufigen Entlassungsbericht, der dem Patienten mitzugeben ist, erhält, spätestens aber zusammen mit dem Entlassungsbericht, der 10 Tage nach Entlassung zu versenden ist,

5. in dem Reha-Entlassungsbericht bzgl. der medikamentösen Weiterbehandlung grundsätzlich die Wirkstoffe anzugeben sind.

(2) Die medizinischen Anforderungen an das DMP COPD sind in Teil B Ziffer III 1 der DMP-Richtlinie definiert. Die Rehabilitationseinrichtung verpflichtet sich mit diesem Vertrag, diese Versorgungsinhalte zu beachten. Die Anforderungen an die Behandlung nach Teil B Ziffer III 1 der DMP-Richtlinie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Rehabilitationseinrichtung ist nach dem Inkrafttreten einer Änderung in Teil B Ziffer III 1 der DMP-Richtlinie unverzüglich über die nach Satz 3 eingetretenen Änderungen der Anforderungen an die Behandlung durch die Krankenkassen schriftlich zu unterrichten. Bei einer Änderung der o. g. Anforderungen der DMP Richtlinie verpflichtet sich die Rehabilitationseinrichtung, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen.

Page 4: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

4

(3) Darüber hinaus sollen COPD- Patienten, die bei einer Krankenkasse der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Verbände der Krankenkassen versichert sind und noch nicht am DMP-COPD teilnehmen, durch gezielte Informationen zur Teilnahme am DMP-COPD motiviert werden. Dazu stellen die Verbände der Krankenkassen der Reha-einrichtung entsprechende Exemplare der Patienteninformation (Anlage ”Patienteninformation”) zur Verfügung.

(4) Gemäß § 135 a SGB V verpflichtet sich die Reha-Einrichtung zur Sicherung und

Weiterentwicklung der Qualität der von ihr erbrachten Leistungen. Insbesondere verpflichtet sie sich zur Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung sofern die entsprechenden Maßnahmen nach § 137 d Abs. 1 SGB V vereinbart sind.

(5) Ungeachtet der Regelung nach Satz 1 und Satz 2 sind durch die Reha-Einrichtung im 14-tägigen

Intervall einzelfallbezogene Teamberatungen zur Qualitätssicherung sicherzustellen.

Einmal jährlich erstellt die Reha-Einrichtung einen zusammenfassenden Bericht über die gemäß Abs. 4 durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen und stellt diesen den Verbänden der Krankenkassen zur Verfügung.

§ 5 - Regulierung von Vertragsverstößen Verletzt die Reha-Einrichtung sich aus dieser Vereinbarung ergebende Pflichten, wird die Reha-Einrichtung durch die Verbände der Krankenkassen aufgefordert, die vertraglichen Pflichten einzuhalten. Sofern dieser Vertragsverstoß andauert, kann die Teilnahme der Reha-Einrichtung am DMP- gemäß § 9 Abs. 3 widerrufen werden.

§ 6 Vergütung Die Vergütung (inkl. Kurtaxe) für die stationäre Rehabilitationsmaßnahme erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des § 8 des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V und in der Höhe der nach § 111 Abs. 5 SGB V vereinbarten Kostensätze.

§ 7 - Leistungserbringerverzeichnisse (1) Die Reha-Einrichtung ist mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der am DMP COPD teilnehmenden

Einrichtungen und mit der entsprechenden Information der anderen am DMP COPD teilnehmenden Leistungserbringer, insbesondere der koordinierenden DMP-Ärzte, einverstanden.

(2) Die Verbände der Krankenkassen stellen der Reha-Einrichtung quartalsweise ein Verzeichnis der

am DMP teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser zur Verfügung.

§ 8 - Ärztliche Schweigepflicht Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der ärztlichen Berufsordnung und dem Strafgesetzbuch muss gewährleistet sein.

Page 5: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

5

§ 9 - Inkrafttreten und Kündigung

(1) Diese Rahmenvereinbarung tritt am 01.04.2006 in Kraft. Sie kann mit einer

dreimonatigen Frist zum Jahresende gekündigt werden. (2) Kündigt innerhalb der Laufzeit gemäß Absatz (1) nur ein Verband der Krankenkassen diese

Vereinbarung, gilt sie für die anderen teilnehmenden Verbände der Krankenkassen fort. (3) Die Verbände der Krankenkassen behalten sich ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer

Frist von 6 Wochen zum Quartalsende vor, wenn die Reha-Einrichtung ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung durch die Verbände der Krankenkassen nicht einhält.

(4) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass erforderliche Vertragsänderungen oder

Anpassungen dieses DMP, die infolge einer Änderung der DMP-Richtlinie, der RSAV oder aufgrund sonstiger gesetzlicher, vertraglicher oder behördlicher Maßnahmen notwendig werden, unverzüglich gemäß den in § 137g Abs. 2 SGB V genannten Fristen vorgenommen werden.

§ 10 - Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 11 - Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem Willen der Partner der Vereinbarung sowie dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht.

Page 6: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

6

Kremmen/OT Sommerfeld, Potsdam, Berlin, Cottbus, Hoppegarten, den......... ..................................................................

.....................................................................

Rehabilitationseinrichtung

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse handelnd als Landesverband

..................................................................

.....................................................................

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Die Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg

BKK Landesverband Mitte Landesvertretung Berlin-Brandenburg

..................................................................

.....................................................................

IKK Brandenburg und Berlin handelnd als Landesverband

Knappschaft Regionaldirektion Cottbus

..................................................................

SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse

Page 7: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

7

Anlage Strukturqualität Rehabilitation zur Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm (DMP)

COPD teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation

1. Fachliche Voraussetzungen

Zulassung als Rehabilitationseinrichtung für die Rehabilitationsindikation „Pulmologie“

Mindestens 2 Fachärzte für Innere Medizin

Leitung durch einen Facharzt für Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie

Ständige Anwesenheit eines approbierten Arztes

Ständige Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung eines Facharztes für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Physiotherapieabteilung mit atemtherapeutischer Qualifikation

Sporttherapieabteilung

Ergotherapieabteilung

Psychotherapie

Ernährungstherapie

Raucherentwöhnung 2. Organisatorische Voraussetzungen

Zusammenarbeit mit Haus – und Fachärzten der Region

Qualifiziertes Assistenz – und Pflegepersonal

Möglichkeit der qualitätsgesicherten Durchführung folgender Untersuchungen: 1. Ganzkörper-Plethysmografie 2. Bestimmung der Blutgase (kapillär) 3. Röntgenaufnahme Thorax 4. Ergooxytensiometrie/ggf. Spiroergometrie 5. Messung der Diffusionskapazität 6. Durchführung von Provokationstesten 7. Bronchoskopie 8. Polygrafie

3. Fortbildung Mindestens jährliche Teilnahme des zuständigen ärztlichen Personals an COPD – spezifischer Fortbildung

4. Qualitätssicherung Beteiligung an Maßnahmen der Qualitätssicherung gemäß § 135a Absatz 2 Nummer 1 SGB V (einrichtungsübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung) mit dem Ziel die Ergebnisqualität zu verbessern.

Page 8: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

8

Anlage Patienteninformation zur Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm (DMP) COPD teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation

Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen ggf. qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krankheit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele bei COPD sind: 1. Vermeidung/Reduktion von

akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z. B. Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen)

einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag und

eines raschen Voranschreitens der Erkrankung bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der unerwünschten Nebenwirkungen der Therapie. 2. Reduktion der COPD-bedingten Sterblichkeit Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme im gesetzlichen Auftrag gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und deren Sicherheit erwiesen sind und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Bei COPD gehören zu den vorrangig zu verwendenden Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffen:

Medikamente zur Dauertherapie:

lang wirksames Anticholinergikum

lang wirksames Beta-2-Sympathomimetikum

und in begründeten Fällen:

Theophyllin (Darreichungsform mit verzögerter Wirkstofffreisetzung)

inhalative Glukokortikosteroide (bei schwerer und sehr schwerer COPD)

mukoaktive Substanzen (bei häufigen Exazerbationen)

Page 9: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

9

Medikamente der Bedarfstherapie:

kurz wirksames Beta-2-Sympathomimetikum

kurz wirksames Anticholinergikum

Kombination aus kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikum und Anticholinergikum und in begründeten Fällen:

Theophyllin (Darreichungsform mit rascher Wirkstofffreisetzung)

Inhalation von Salzlösungen (bei Schleimretention)

mukoaktive Substanzen (bei Schleimretention) Medikamente der Bedarfstherapie werden nur dann eingenommen, wenn Beschwerden bestehen oder aufgrund der Umstände zu erwarten sind.

Weitere wichtige Behandlungsbestandteile sind u. a. Schulungen und Informationen, wodurch Sie besser über Ihre individuelle Behandlung mitentscheiden können, die Aufklärung über die Vermeidung von auslösenden Faktoren Ihrer Erkrankung und die Förderung des körperlichen Trainings.

Der von Ihnen gewählte Arzt ist Ihr Koordinator im Programm Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist, dass dieser Arzt selbst am Programm teilnimmt. Wenn Sie mehrere chronische Krankheiten (z.B. COPD und Diabetes mellitus) haben, können Sie auch an mehreren angebotenen Programmen gleichzeitig teilnehmen. Das Programm sieht vor, dass Ihr Arzt Sie über Nutzen und Risiken der jeweiligen Therapie aufklärt, damit Sie gemeinsam mit ihm den weiteren Behandlungsverlauf und die Ziele der Behandlung festlegen können. Er wird mit Ihnen regelmäßige Untersuchungstermine vereinbaren. Außerdem prüft Ihr Arzt immer wieder, ob und welche Spezialisten hinzugezogen werden sollen. Er übernimmt die nötige Abstimmung mit anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass diese reibungslos zu Ihrem Wohl zusammenarbeiten.

Dokumentationen verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre Behandlung Im Rahmen des Behandlungsprogramms erstellt Ihr koordinierender Arzt regelmäßig eine ausführliche Dokumentation mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten. Eine ausführliche Information über die Weitergabe und den Schutz Ihrer Daten erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmeerklärung („Information zum Datenschutz“). Sofern Sie an einem Programm außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Krankenkasse teilnehmen wollen, z.B. wenn Ihr Wohnort oder Ihre Arztpraxis in einem anderen Bundesland liegt, erfolgt die Betreuung gegebenenfalls durch eine regionale Krankenkasse. Wie können Sie aktiv mitwirken? Nehmen Sie die mit Ihrem koordinierenden Arzt vereinbarten regelmäßigen Wiedervorstellungstermine wahr und tragen Sie aktiv dazu bei, dass Sie Ihre vereinbarten Behandlungsziele erreichen. Ihr Arzt kann für Sie eine qualifizierte Schulung veranlassen. Ihre Teilnahme an diesen Schulungsprogrammen ermöglicht es Ihnen, Ihren Lebensalltag und Ihre Erkrankung besser aufeinander abzustimmen. Ihr Arzt wird Sie über den Umgang mit weiteren gesundheitsgefährdenden Einflüssen aufklären und mit Ihnen zusammen eine gemeinsame Handlungsstrategie zu deren Vermeidung abstimmen. Was Ihre Krankenkasse für Sie tut Ihre Krankenkasse unterstützt Sie mit Informationen zu Ihrer Erkrankung und zum Programm. Wenn Sie es wünschen, erklären Ihnen die Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse dies auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Darüber hinaus bietet Ihnen Ihre Krankenkasse spezielle Serviceangebote an. Auf Wunsch können Ihnen alle Ärzte und Krankenhäuser in Ihrer Umgebung, die am Programm teilnehmen, genannt werden.

Page 10: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) · PDF file3 § 2 - Geltungsbereich Die Regelungen dieses Vertrages gelten für Patienten, die an COPD erkrankt sind und die sich in entsprechende

10

Teilnahmevoraussetzungen

Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet,

die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert,

Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken,

Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und

Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt empfohlene Schulungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumentationen hintereinander nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingegangen sind, weil beispielweise die mit Ihrem Arzt vereinbarten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Ihre Krankenkasse und Ihr koordinierender Arzt möchten Sie aktiv bei der Behandlung Ihrer Erkrankung unterstützen.