Cl Angestellter Zahnarzt

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  • 8/17/2019 Cl Angestellter Zahnarzt

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    Stand: November 2010 © KZV Sachsen Seite 1 von 1

    Kassenzahnärztliche Vereinigung SachsenSchützenhöhe 1101099 Dresden

    Geschäftsbereich MitgliederTel.: 03 51 – 805 34 16Fax: 03 51 – 805 34 17

    E-Mail: [email protected] 

    Checklis te Anstellungsmöglichkeit: angestellter Zahnarzt

    Eigene Bemerkungen

    Gesetzliche Bestimmung gem. Z-ZV § 32 

    Genehmigung als angestellter Zahnarzt 

    bei eigener Zulassung, max. 13 Stunden pro Woche Be-schäftigung als angestellter Zahnartzt möglich

    Vertragszahnarzt hat den angestellten Zahnarzt zur Erfül-

    lung der vertragszahnärztlichen Pflichten anzuhalten die Anstellung als angestellter Zahnarzt wird nach Antrag-

    stellung durch den Zulassungsausschuss auf Antrag ent-schieden

     Anträge über Download Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de

    Wann empfiehlt sich die Beschäftigung eines angestelltenZahnarztes?Wenn eine längerfristige Beschäftigung (Zusammenarbeit) ge-plant ist, welche über die befristete (einjährige) Beschäftigungals Entlastungsassistent hinausgeht. 

    Wie finde ich einen angestellten Zahnarzt / eine Beschäfti -

    gung als angestellter Zahnarzt?Stellenbörse auf der Internetseite der KZV Sachsen unterwww.zahnaerzte-in-sachsen.de“Gesuche“ und „Angebote“ können eingesehen und selbst eine Anzeige online aufgeben werden. 

    Welche Voraussetzungen muss ein angestellter Zahnarzterfüllen? Welche Unterlagen sind notwendig?Die vollständigen, dem Antrag beizulegenden Unterlagen, ent-nehmen Sie der Auflistung auf dem Antrag (Download unterwww.zahnaerzte-in-sachsen.de). 

    Pflicht zur fachlichen Fortbildung?

    Der angestellte Zahnarzt ist zur fachlichen Fortbildung verpflich-tet. Der Vertragszahnarzt muss seinen angestellten Zahnarztdazu anhalten und trägt auch die Nachweispflicht gegenüber derKZV. 

    Wo wird der angestellte Zahnarzt gemeldet?Vom Assistenten anzumelden bei:

    Landeszahnärztekammer

    VersorgungswerkVom Vertragszahnarzt anzumelden bei:

    Sozial- und RentenversicherungenGesetzlichkeiten und Bestimmungen für Mitarbeiter in einerZahnarztpraxis beachten (s. Praxishandbuch der LZKS) 

     Ansprechpartner der KZV Sachsen und der Landeszahnärztekammer finden Sie auf der o.g.gemeinsamen Internetseite.