ComCulJuz - Soziale StadtraumGenossenschaft
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ComCulJuzComCulJuz
Soziale Stadtraum-
Genossenschaft
Ein Projektmodell zur Finanzierbarkeit der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit der Freien Träger in
Neumünster in Kooperation mit der Kommune
Erarbeitet durch das
Konzept: Stefan HelmersKontakt: [email protected]
Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Administratives
Projekttitel: ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Idee: Stefan Helmers | Initiativbüro Kultur (2010)
Konzept: Stefan Helmers | Initiativbüro Kultur (2011)
Leadpartner: Initiativbüro Kultur GbR, Stadt Neumünster, [bis Genossenschaftsgründung]
Partner: Aktion Jugendzentrum e.V. Neumünster [AJZ], Straßenpiraten e.V., Vicelin-Event GmbH,
Ausbildungsverbund Neumünster [AVN], Freiwilligenbüro, Wirtschaftsverbände
Projektbeginn: offen
Projektzeitraum: offen
Projektstatus: Entwurf | Sondierung | Planung
Stand: 04.02.2012
Gesprächspartner: Dr. Olaf Tauras | OB Neumünster [27.01.2011]
Günther Humpe-Waßmuth | 1.Stadtrat Neumünster [27.01.2011]
Sabine Schilf | Bauamt Neumünster [28.04.2011]
Vorentwurf schriftlich im Druck an Tauras | Humpe-Waßmuth | Schilf | Wittje [06.10.2011]
Thomas Wittje | Kinder- und Jugendbüro Stadt Neumünster [26.10.2011]
Exemplar für ________________________________________________
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Inhalt
Zum Geleit:
Das vorliegende, erweiterte Projektpapier 'ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft' ist ein auf
Langfristigkeit ausgelegtes Konzept zur Alternativfinanzierung von Offener Kinder- und Jugendarbeit,
berufsheranführender Maßnahmen, Stadtteilarbeit und Quartiersentwicklung mit eigenwirtschaftlichem
Hintergrund.
Die Konzeption ist in 17 Abschnitte gegliedert. Die ersten Abschnitte befassen sich mit Hintergrund und
allgemeiner Struktur des Projektes. Die restlichen Abschnitte dringen tiefer in die Materie ein und gehen auf
spezielle Felder des Event- und Kulturmanagements ein, welche aber für den Gesamtbetrieb relevant sind.
Diese Abschnitte sind teils sehr ausführlich – teils angerissen – und sollen den späteren Nutzern als
Orientierung bei Fragen zu KSK, GEMA, Marketing u.ä. dienen. Hier wird bewußt von der heterogenen
Anteilszeichnerstruktur ausgegangen, die eher aus sozialen als aus eventmarketingbedingten Hintergründen
stammen. Aus diesen Abschnitten können jeweils Einsparpotentiale abgeleitet werden.
Es wurde aus Gründen der Lesbarkeit auf eine Genderung verzichtet; alle Formen gelten sowohl für Männer als
auch für Frauen.
Ich wünsche anregende Gedanken^^
Stefan Helmers
Januar 2012 | Kahleby
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Administratives Verkauf von Altimmobilien
Inhaltsverzeichnis Jugendpauschale
Vorwort/Zum Geleit Betriebskosten [VI]
Kurzfassung [I] Allgemeine Betriebskosten
Hintergrund [II] Kosten im Veranstaltungsbereich
Ausgangssituation Kosten Kino
Problematik Kosten Gastronomie
Subproblematik Kosten Kulturlounge
Objektfindung Kosten Werkstattbereiche
Idee [III] Kosten Jugendarbeit
Konzept [IV] Kosten Bürgerbereich
Bereiche [a] Personalkosten [VII]
Eventbereich Baukosten / Inventarkosten [VIII]
Jugendbereich Kostenreduktion durch bauliche Maßnahmen [IX]
Berufsvorbereitender Bereich Marketing [X]
Bürgerbereich Werbemittel und [Außen~] Kommunikation [XI]
Gastronomiebereich Web_2.0 | Social Media | Virales Marketing
Kulturbereich | Kulturlounge Guerilla-Marketing
Beratungsbereich Pressearbeit
FSJler Lobby-Arbeit
Struktur [b]
Allgemeine Struktur - Genossenschaft Einbindung von ehrenamtlichen Helfern [XII]
Geschäftsführung Künstlersozialkasse | KSK [XIII]
Anteilszeichnung GEMA und Filmlizenzen [XIV]
Steuerung
Finanzierung [V] Filmlizenzen
Einlage/Stammkapital GEZ [XV]
Fördermitgliedschaft Versicherungen [XVI]
Fundraising (Spenden|Sponsoring|Fördergelder) Rechtliches [XVII]
Profitbereich Ticketverkauf
Projektanteile der Genossenschaftszeichner Persönlichkeitsrechte
Öffentliche Gelder Vertragsrecht
Restfinanzen aus LOS-Topf Steuerrecht
Medien-Kooperation Abschlußbemerkung
Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
I.) Kurzfassung:
Das Projekt 'ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft' [Arbeitstitel] vereint die Arbeitsfelder 'Offene
Kinder- und Jugendarbeit' [OKJA], 'Berufsvorbereitung', 'Beratung', 'ehrenamtliches Engagement (im Alter)',
'Kulturarbeit', 'kulturelle Kinder- und Jugendbildung', 'Eventwesen', 'Gastronomie' und Quartiersozialraum
miteinander, so daß allen Akteuren ihre Eigenständigkeit erhalten bleibt, jedoch Freiraum zur unkonventionellen
und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit gelassen wird. Dabei liegt das Hauptaugenmerk der
Genossenschaft auf Kommunikation [Com], Kultur [Cul] und Jugendarbeit [Juz]; es steht damit für ein
Kommunikations-, Kultur- und Jugendzentrum.
Wichtig ist hierfür die monetäre Absicherung der Gebäudekosten über mindestens einen Wirtschaftszweig
[Profit-Bereich].
II.) Hintergrund:
Ausgangssituation:
Die Ausgangslage seit Herbst 2010 ist dreigeteilt: zum Einen braucht die Aktion Jugendzentrum e.V.
Neumünster [AJZ] ein neues Gebäude, da die alten Räumlichkeiten im höchsten Grade marode sind, aber
auch der neuen, veränderten Angebotsstruktur der AJZ nicht ausreichend Platz bieten. Des Weiteren wird die
(von kommunaler Seite bestätigte gute) Arbeit der AJZ ausschließlich aus kommunalen Mitteln bestritten.
Zum Anderen steht die Stadt Neumünster (mit einer Rekordverschuldung von ca. 100 Mio €) vor der
Problematik, den desolaten Haushalt konsolidieren zu müssen. Es werden in diesem Zuge Zuschüsse reduziert
oder gestrichen. Damit ist es der Stadt Neumünster unmöglich, zusätzlichen Ausgaben tätigen zu können, um
angemessene und ganzheitliche Kinder- und Jugendarbeit u.a. unter zukunftsaspektierten Kriterien [vgl.
demografisches Szenario des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für
Arbeit] zu unterstützen.
Zusätzlich gibt es seit Jahren – trotz vielen Bemühungen der Verwaltung – eine stagnierende
Quartiersentwicklung im Vicelin-Viertel [Innenstadtnähe].
Problematik:
Die Grundproblematik für die AJZ als raumsuchende Partei, sowie der Stadt Neumünster als (vertragsbedingte)
raumgebende Partei, liegt schlicht und ergreifend auf beiden Seiten beim Geld; beide haben keines.
Für einen Non-Profit-Betrieb (wie es die AJZ ist), ist es schwer, eigenwirtschaftlich Kapital zu generieren.
Möglichkeiten hierzu wären sich Angebote im Eventbereich (Konzerte, Parties, Diskoveranstaltungen) oder im
Förderbereich durch Großprojekte der Arbeitsförderung [XENOS (ESF), IB – Zukunftsprogramm Arbeit, usw.]
o.ä. zu eröffnen. Beides ist durch a) den zu knappen Raumbestand der AJZ und b) durch fehlende
Refinanzierungsmöglichkeiten nahezu unmöglich.
Subproblematik:
Die interne Struktur des Vereins Aktion Jugendzentrum e.V. Neumünster [Selbstverwaltung durch Jugendliche
und Heranwachsende mit starker, altersbedingter Fluktuation] gibt es nicht her, einen auf Mittel- und
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Langfristigkeit ausgelegten Profit-Bereich zur Eigenfinanzierung aufzubauen.
Suboptimal ist darüber hinaus, die bauliche Einfügung des momentanen Standortes in ein Gebäudeensemble,
welches regelmäßig zu Lärmbelästigungen der Nachbarn und wiederholt des Herbeirufens der Polizei führte.
Zum anderen kann ein dazu benötigter Umsatz dazu führen, daß die Gemeinnützigkeit nach §52AO dem Verein
aberkannt würde.
Objektfindung:
Auf der Suche nach geeigneten, neuen Räumlichkeiten, stellte sich das Objekt Anscharstraße 8 als geeignet
heraus. Es ist freistehend, hat keine direkten Nachbarn, liegt zentral und nicht all zu weit vom momentanen
Standort entfernt, hat eine gute Verkehrsanbindung und ist bahnhofsnah, verfügt über Parkplatzfläche, die auch
zum Skaten genutzt werden könnte, ist ausbaufähig und vor allem steht es leer.
Darüber hinaus würde das Areal auf der Nord-Süd-Achse von Vicelin-Schule und Kindergarten komplettieren.
III.) Idee:
Um ein größeres Gebäude sinnvoll und ökonomisch nutzen zu können, ohne daß sich die Kommune noch
weiter verschuldet, ist die Mehrfachnutzung des Objektes durch diverse Träger in genossenschaftlicher
Rechtsform angedacht. Hierbei soll ein Profit-Bereich den Gebäudeunterhalt für alle Anteilszeichner
erwirtschaften, so daß für den Einzelnen keine Gebäudenebenkosten anfallen.
Die Genossenschaft hat mehrere Vorteile:
• die anteilzeichnenden Träger behalten ihre Eigenständigkeit
• die Kommune hat durch Anteilseinlage nominell keine Ausgabe in ihrer Kasse
[Rechnungsprüfungsamt!]
• die anteilszeichnenden Träger können so völlig neue Synergien erzeugen.
• die anteilszeichnenden Träger stehen auf einmal in einem 'gemeinschaftlichen' Kontext zueinander
• der Genossenschaftszweck kann sehr individuell gefaßt werden.
• die Genossenschaft hat viel mehr Möglichkeiten, finanzielle Mittel einzuwerben, da sie nicht der
Gemeinnützigkeitsregelungen unterliegt.
• die Genossenschaft kann als Gesamtes wirtschaften!
Durch die Größe des Objektes und die Option, andere Träger mit einzubinden, eröffnet sich u.a. die Möglichkeit
für z.B. den AVN, ihr Klientel über die AJZ in einem geschützten – nicht repressiven Rahmen – subtil
anzusprechen und über gemeinschaftliche Werkstätten, die von Altmeistern- /Gesellen in Rente [GRANDPAten]
'nebenbei' betreut werden, latent an Arbeitsprozesse heranzuführen.
IV.) Konzept:
Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche weitesgehenst in Aufbau und Funktionsweise vorgestellt.
Speziellere Betrachtungen wie KSK, Gema, usw. werden zur besseren Übersicht in gesonderten Punkten
beleuchtet und mit dem aktuellen Bereich verknüpft.
a) Bereiche:
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
1) Eventbereich
Der Eventbereich wird von der – noch zu gründenden – Vicelin-Event GmbH [auch hier können sich mehrere
Anteilszeichner in Kooperation zusammenschließen] betreut.
Dieser Bereich muß professionell geführt werden. Hier gibt es Anstellungen, wie sie in dem Arbeitsfeld üblich
sind.
Es ist davon Abstand zu nehmen, den Bereich an Nichtanteilszeichner in Pacht abzugeben, da dadurch das
'Sozialgefühl' nicht bedient wird und somit auch kein Verantwortungsbewußtsein für die Genossenschaft
vorhanden ist. Ein Unternehmer denkt zuerst an sein Unternehmen! [Sozialromantische Vorstellungen sind hier
fehl am Platze]. So wird er sich nach etwas anderem umsehen, wenn er nicht den kalkulierten Gewinn erzielt.
Da aber der Eventbereich für das Gesamtprojekt existentiell wichtig ist, kann ein solches Risiko nicht
eingegangen werden.
Die Aufgabe der Vicelin-Event GmbH liegt im Betreiben einer Eventlocation im Gebäubekomplex zur
Erwirtschaftung von Gewinnen zur Finanzierung des Gebäudes mit allen Fix- und Nebenkosten.
Die Eventfläche sollte (abzüglich der Serviceflächen) bis zu 600 Gäste fassen.
Der Betrieb soll u.a. Bands nach Neumünster holen, die ansonsten in Kiel oder Hamburg spielen würden. Es ist
nicht nachzuvollziehen, daß sich eine Stadt wie Neumünster mit so exponierter, zentraler Lage in Schleswig-
Holstein nicht als Eventstadt etabliert.
Anzudenken sind auch 'Undercover-Concerts' [indem berühmte Bands ohne Werbung auf Break-Even 70:30
spielen].
Eine hauseigene PA, Lichtanlage und Bühne wird durch Genossenschaft für die Vicelin-Event GmbH
angeschafft. Dieses sichert die Ausstattung im Falle unvorhergesehener Umstände, die die Event-GmbH zur
Auflösung zwingt. Des Weiteren erhöht es das Eigenkapital der Genossenschaft [Was auch für größere Anträge
von Vorteil sein kann].
Anmerkungen zum Aufbau:
Der Aufbau des Innenraumes sollte über den Dancefloor mit umliegenden Serviceflächen (z.B.
Tresenbereiche) und kleineren 'Ruhezonen' für die Gäste ausgestattet werden. Wichtig ist die gute
Einsehbarkeit des gesamten Aktivbereiches (Dancefloor / Stage) sowohl für die Angestellten als auch
für die Gäste.
Es sollte den Gästen ermöglicht werden aus verschiedenen Ebenen das Getümmel zu beobachten.
Deshalb ist es anzuraten, eine breite, die Tanzfläche in U-Form umlaufende zweite [und ggf. dritte]
Galerie-Ebene einzubauen. Diese sollte auf einer Flanke die zweite Ebene des Gastro-Bereiches
aufnehmen und mittels einer Scheibe vom Eventbereich getrennt sein. Es wird jeweils ein Zugang zum
Gastro-Bereich auf beiden Ebenen geschaffen.
Auch hier könnten diverse kleinere Ebenen/Erhöhungen zur besseren Übersicht platz finden. Sie
bieten weiter den Vorteil, diese Flächen als Serviceflächen zu benennen und so die zur GEMA-
Berechnung notwendigen Quadratmeterzahl zu senken.
Die dritte Ebene könnte bis mittig über den Dancefloor reichen und durch einen Glasboden die Sicht
nach unten frei geben. Dieser Bereich sollte – im Falle eines Baues, als V.I.P.-Bereich aufgebaut und
entsprechend ausgebaut werden.
Es werden Gästezimmer für Bands und Roadcrew für den Eventbereich bereitgestellt. Dieses spart Kosten für
die Hotelunterbringung. Ausgenommen sind die Bands selbst, da diese einen anderen Standard gewohnt sind.
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Hierzu sollte eine Kooperation mit einem ansässigen Hotel vereinbart werden. Bei einer mittleren Auslastung
des Eventbetriebes könnten hierfür bis zu 50.000€ p.a. anfallen. Daher ist die Unterbringung der Roadcrew im
ComCulJuz, sowie einiger Kleinacts zur Einsparung notwendig.
2) Jugendbereich
Die Jugendarbeit übernimmt die AJZ. Dem Verein werden dazu Räume in ausreichender Größe und Anzahl zur
Verfügung gestellt. Über die Ausgestaltung der inhaltlichen Arbeit, sowie der Gestaltung der eigenen Räume
entscheidet allein der Verein. Dieses gilt für alle Beteiligten.
Benötigt werden ein größerer Saal für kleine Jugendkulturkonzerte/ Verabstaltungen sowie die offene
Jugendarbeit [Tischtennis, Kicker, Billard], ein Mädchenraum, zwei Mehrzweck-Konferenzzimmer, eine Küche,
sanitäre Einrichtungen [Damen, Herren, Barrierefrei], Kunstraum, Werkstatt, Übungsraum, Tonstudio,
Internetcafé, Multimediraum, Lagerraum, Materialraum, Büro.
Ziel ist es u.a. durch Angebote in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung [Musik, Kunst, Kulturarbeit], aber
auch im Bereich Multuimedia- Kreativwirtschaft [Radio, Video, Handy, Web_2.0, Web-Design, Layout/Druck],
Jugendlichen eine sanfte Alltagsqualifikation im Umgang mit diesen Bereichen zu ermöglichen, und sie sogar
für weitere Berufsfelder zu interessieren.
Es werden dem Jugendbereich zwei Gästezimmer zur Verfügung gestellt.
3) berufsvorbereitender Bereich
Hier werden kleine Werkstätten [Metall/Elektro, Holz, Textil, Druck] eingerichtet, die unter der Federführung des
AVN mit GRANDPAten arbeiten, um – wie Eingangs erwähnt – die Jugendlichen durch Weckung von
Neugierde an Arbeitsfelder und Arbeitsprozesse subtil heranzuführen.
Die Werkstattbereiche sollten mittels direkter und offener Verbindung zum Jugendbereich den Jugendlichen
leicht zugänglich sein.
Gleichzeitig soll die Zielgruppe die Möglichkeit bekommen, an den sicheren Umgang mit neuen Medien und
weiterführend mit dem Gesamtbereich Multimedia und Mediendesign geschult werden. Hier sind
Vorausbildungen in Segmenten der Mediengestaltung vorgesehen. Diese Befähigungen sollen dann im
Alltagsbetrieb praktisch mit eingebunden werden [Werbung, Flyer-Druck, etc...].
Des Weiteren liegen Konzepte für diverse HelferInnen-Ausbildungen vor, die sich in dem Gesamtrahmen gut
umsetzen lassen könnten.
4) Bürgerbereich
Da das ComCulJuz auch ein Kommunikationszentrum ist und einen Beitrag zur Nachbarschaftsarbeit im Viertel
liefern soll, ist es wichtig, auch dem Bürger einen Zugang zu dem Gesamtkomplex zu ermöglichen. So ist ein
Bereich als Begegnungsstätte für die Bewohner des Quartiers zu gestalten. Hier könnte ein Bürgercafé mit
moderaten Preisen vom Freiwilligenbüro und AVN [Ausbildungsküche] betrieben werden, das aber auch den
Besuchern gestattet, ihre eigene Verpflegung mitzubringen.
Eine Kooperation mit der, in unmittelbarer Nähe gelegenen, 'Tafel Neumünster e.V.' gilt es zu überlegen, so daß
z.B. die Verpflegung mit warmen Mahlzeiten (Kindertafel) nicht die Betroffenen als solche nach außen erkennen
läßt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ [Art.1 Abs.1 GG]
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
5) Gastronomiebereich
Der Gastronomiebereich ist ein weiteres, wirtschaftliches Standbein des ComCulJuz. Der Bereich soll gerade
die Veranstaltungsbereiche sozusagen zusammenführen, Interessierte hineinlocken, Schwellenängste
überwinden helfen, Ambiente schaffen, auch außerhalb von Veranstaltungen ins ComCulJuz zu gehen, als
kulinarische Werbetafel zu fungieren und zusätzlich Umsatz zu generieren.
Der Gastrobereich soll keine überladenen Speisekarte besitzen; wenige, leichte Gerichte in verschiedenen
Preissegmenten auf qualitativ höherem Niveau.
Hier könnte unter Anleitung mehrere gut ausgebildeter Köche, auch der AVN seine Auszubildenden bei
fortgeschrittenem Ausbildungsstand mit einbinden.
Der Bereich sollte sich über zwei Ebenen erstrecken, die jeweils nach innen zum Veranstaltungsbereich
zugänglich sind. Ebenfalls muß eine einladende Zugangsmöglichkeit von Außen geschaffen werden. Ein
Terrassenbereich bzw. Biergarten ist für die Sommermonate anzugliedern.
Zusätzlich benötigt die Gastronomie Küche, Lager- und Kühlräume, sowie den Sanitär- und Umkleidebereich für
das Personal.
6) Kulturbereich / Kulturlounge
Die Kulturlounge umfaßt diverse Bereiche der Kultur. So soll ihr ein eigener kleiner Saal gewidmet werden, in
dem Kleinkunst und Kulturveranstaltungen möglich sind. Es sollte hier die Nähe zur Gastronomie geschaffen
werden. Diese könnte durch AVN und ggf. Vicelin-Event GmbH übernommen werden.
Für die Kulturabteilung ergibt sich dann die direkte Bindung an die Geschäftsführung bzw. der Genossenschaft,
da sie kein eigenständiger Träger im Sinne des Vereinsrechts ist. Dieses ist dem offenen Charakter des
Bereiches und dem Statut der Sozialen Stadtraum-Genossenschaft geschuldet.
In dem Bereich werden Poetry-Slams, Kammerkonzerte, Liederabende, Chortreffen, Lesezirkel,
Literaturworkshops, Schauspiel, Laientheater, Off-Kino, usw... angeboten. Es steht jedem Bürger frei, sich an
den Planungen und Angeboten zu beteiligen – es ist jedoch in hohem Maße erwünscht! [siehe Einbindung
Ehrenamtlicher]
Hier ist eine enge Vernetzung mit dem Kulturbüro der Stadt Neumünster ratsam.
Dieser Bereich soll durch eine gemütliche Raumatmosphäre die Gäste zum Verweilen und Wiederkommen
einladen. Daher ist die Bezeichnung Kulturlounge bewußt gewählt. Die Einrichtung sollte einen Wohlfühl-
Lounge-Carakter haben. Hier soll Kultur positiv, entspannt und ganzheitlich wahrgenommen und erlebt werden
und nicht als bloße Konsumveranstaltung. Es ist explizit erwünscht, daß die Besucher nach der Vorstellung
nicht fluchtartig den Spielort verlassen, sondern gemütlich zusammen sitzen können. Getränke könnten dann
von der Gastronomie in die Kulturlounge geliefert werden.
7) Beratungsbereich
Der Beratungsbereich sollte mehrere kleine, gemütliche Büros beinhalten, die von allen Anteilszeichnern
genutzt werden können, um dort in ihrer arbeitsfeldspezifische Beratung tätigen zu können.
Einige Büros sollten zweckgebunden bleiben [z.B. HuS, Schuldnerberatung, Profilpass®, usw]
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
8) FSJ-ler
Bei der Größe und der Komplexität der Arbeitsfelder ist es möglich mehrere FSJ-Stellen anzubieten. Darunter
fielen das FSJ und das FSJ-Kultur. Es sollten maximal 4 FSJ-ler gleichzeitig in der Gesamteinrichtung tätig sein.
Sie könnten in allen Bereichen eingesetz werden – ganz nach Bedarf und FSJ-Ausrichtung. [ein FSJ-Kultur-ler
könnte so bei Kulturveranstaltungen im AJZ mithelfen, aber auch beim Poetry-Slam im Eventbereich].
Außerdem sollte das ComCulJuz zur europäischen Entsende- und Aufnahmestelle für den Europäischen
Freiwilligendienst [EVS – European Voluntary Service] werden. [siehe V.3a1.1.4]
Für jeden FSJ-ler und EVS-ler wird eine Kleinstwohnung [ein Zimmer, Kochnische, Bad] bereitgestellt.
b) Struktur
1) Allgemeine Struktur
Die Genossenschaft wird durch ihre Anteilszeichner in einer Gründertreffen gegründet. Hier werden die
rechtlichen Vorgaben sowie das Genossenschaftsstatut [Zweck, Ausrichtung, usw.] verabschiedet, protokolliert,
und zur Eintragung beim Amtsgericht vorbereitet. Zur näheren Abgrenzung ein Auszug aus dem Beck-
Rechtsratgeber 'Vereine und Gesellschaften'1:
„[...] Die im Genossenschaftsregister e.Gen ist Vollkaufmann mit einer Firma und juristische
Person (§ 17 GenG), die als Erwerbbs- und Wirtschaftsgenossenschaft dem Verein
nahesteht, da ihre Mitgliederzahl nicht geschlossen ist. Ziel ist es, den Erwerb oder
Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern (§ 1 GenG).
[…] Nicht die kapitalmäßige, sondern die persönliche Beteiligung der Mitglieder steht bei
dieser körperschaftlich organisierten Vereinigung im Vordergrund. Kennzeichnend ist die
Beitrags- und Haftpflicht der Genossenschaftsmitglieder.
Jeder Genosse ist mit einer Einlage (Geschäftsanteil, § 7 GenG) beteiligt. Seine
Einzahlungen darauf sowie die gutgeschriebenen Gewinnanteile bilden das
Geschäftsguthaben. Nur dieses haftet den Gläubigern der Genossenschaft (§ 2 GenG).“
Der Vorstand der Genossenschaft wird durch die Anteilszeichner in einer Vollversammlung gewählt.
Hierbei ist anzuraten, den Vorstand aus den Hauptnutzern des ComCulJuz zu wählen [AVN, AJZ, Vicelin-Event
GmbH, usw...]. Näheres soll die Satzung/das Statut regeln.
Die Kommune bekommt einen ständigen Sitz im Aufsichtsrat. Damit soll gewährleistet werden, daß
a) die Kommune jederzeit Kontroll- und Regulierungsfunktion er-/behält und
b) die Genossenschaft nicht den inhaltlichen Schwankungen durch politische Machtwechsel (Wahlen)
ausgesetzt wird.
Gleichfalls wäre es wünschenswert einen Vertreter [Vorstand] der betreuenden Genossenschaftsbank , sowie
Großanteilszeichner in dieses Gremium [durch Wahl] aufzunehmen. Dieses dient der Vertrauensbildung auch
mit Hinblick auf zukünftige Investitionen.
Kleinere Anteilszeichner können in Beiräten eingebunden werden, deren Befugnisse lediglich beratende
Funktion haben. So z.B. ein Kulturbeirat für den weitläufigen Kulturbereich, einen Jugendbeirat, einen
Berufsbildungsbeirat, usw...
1 Friedrich, Vereine und Gesellschaften, C-H Beck, München 1994; 7.Auflage,
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
2) Geschäftsführung [GF]
Der Vorstand stellt eine Geschäftsführung zur Umsetzung des Statutzweckes ein.
Ihr Aufgabengebiet umfaßt das Management des Gesamtbetriebes, die Koordination der einzelnen Bereiche,
das Controling sowie die Qualitätssicherung. Wichtiger Bestandteil ist die interne und externe Kommunikation
und die Verhandlungsführung nach außen.
Die Stelle wird als Anstellung in Vollzeit ausgeschrieben. BWL- und Kulturmarketing-Kenntnisse werden
vorausgesetzt. Ein abgeschlossenes Studium in einem dieser Felder wäre wünschenswert.
3) Anteilszeichnung
Es steht jedem voll geschäftsfähigen Bürger, sowie Unternehmen und Träger, die als juristische Person gelten,
frei, Genossenschaftsanteile zu zeichnen [zu erwerben].
Jeder Anteilszeichner ist damit Genossenschaftsmitglied und hat aktives wie passives Wahlrecht.
Die Mitgliedschaft ist personengebunden (auch juristische Personen), d.h. daß jeder Anteilszeichner –
unabhängig von der Höhe seiner Einlagen – immer nur eine Stimme hat. Es ist auch nicht zuläßig, seine
Stimme zu übertragen
Beispiel: Herr X ist Anteilszeichner als Person und ist zugleich Vorstand von Verein Y, welcher
auch Anteile gezeichnet hat. So kann Herr X bei einer Vollversammlung lediglich für sich
sprechen und abstimmen, nicht aber für den Verein Y, dessen Vertreter er theoretisch wäre.
Hier müßte der Verein Y einen anderen, legitimierten Vertreter zur Vollversammlung
delegieren.
Jeder Anteilszeichner darf maximal 10 Anteile zeichnen. Ein Anteil kostet 1.500 €.
4) Steuerung
Die Genossenschaft
Anteilszeichner
↓
Vollversammlung ← Teilbereiche
↓
Vorstand → Geschäftsführung [GF]
↓
Bereichsverantwortliche
Leitungstreffen
Die Genossenschaft wird durch den Geschäftsführer in allen internen und externen Geschäftsfeldern vertreten.
Die jeweiligen Teilbereiche werden durch die jeweilige Teilbereichsleitung vertreten. Es sollte ein wöchentliches
Leitungstreffen stattfinden, auf dem die sich informiert und koordiniert wird. Entscheidungsbefugt ist der
Geschäftsführer.
ACHTUNG!!! Die Teilbereichsleiter sind nicht die Vorstände der jeweiligen Teilbereichsorganisationen (wie z.B.
AJZ oder AVN)!!!
Die Vorstände der einzelnen Organisationen haben dort keinen Einfluß!!! Den können sie nur in der
Vollversammlung versuchen geltend zu machen.
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
V.) Finanzierung
Die Finanzierung wird durch mehrere Bereiche gesichert:
• Einlage
• Fördermitgliedschaft
• Fundraising
• Profit-Bereich
• Projektanteile der Genossenschaftszeichner
• Öffentliche Gelder
• Resttopf LOS [70,000 €]
• Verkauf von Altimmobilien
• Medienkooperation
• Jugendpauschale / Kulturtaxe durch Einzelhandel
V.1) Genossenschaft – Einlage | Stammkapital [siehe Ivb2]
V.2) Fördermitgliedschaft
Da die Genossenschaft nicht gemeinnützig ist und daher keine Spenden annehmen darf, ist es notwendig,
dieses über die Gründung eines gemeinnützigen 'Fördervereins ComCulJuz e.V.' [mit satzungsmäßigem Zweck
der Förderung der Arbeit des ComCulJuz] zu kompensieren.
Daraus ergibt sich zum anderen auch die Möglichkeit für Nicht-Anteilszeichner, deren das Aufbringen der
Einlage unmöglich ist, die Option, auf diesem Wege dem sozialen Stadtraumprojekt beizutreten.
Der Förderverein erhält die Aufgabe, Gelder, Spenden, Ehrenamtliche ein- und anzuwerben, diese zu verwalten
und dem ComCulJuz – mit Ausnahme der wirtschaftlichen Zweige – zukommen zu lassen.
Vertreter des Fördervereins könnten auf der Vollversammlung der e.G. ein Anwesenheits- und Sprechrecht
bekommen.
Darüber hinaus macht es Sinn auch den Förderverein in die Bußgeldliste der Gerichte eintragen zu lassen
[siehe e) Sonstige Mittelakquise | Mittel aus Strafgeldern].
V.3) Fundraising: a) Drittmittel und öffentliche Förderung [ÖF] b)Sponsoring c) Spender (Dauer-Spender |
Einmal-Spender)
a) Drittmittel und öffentliche Förderung [ÖF]:
1) EU-Förderprogramme
Grundlegend ist zu den europäischen Förderungen vorausschauend anzumerken, daß die Europäische
Kommission bei all ihren Programmen den sog. 'europäischen Mehrwert' generieren möchte. D.h. die
Programme, fallen – direkt oder indirekt – unter den weitläufigen Begriff der Völkerverständigung; des
Austausches von Know-how, von Wirtschaft, von Fähigkeiten und Kultur. Daher ist ein Programm in den
meisten Fällen mit direkter Zusammenarbeit mehrere Partner aus der EU, Israel und/oder Weißrußland
gekoppelt. Ausnahme bildet der ESF [Europäische Sozialfond] sowie einige Aktionsprogramme. Dennoch
muß sich jedes Programm gesondert angesehen werden, da jedes Programm seine eigene zuständige
Generaldirektion hat [die sich dann noch in Agenturen aufteilt], mit eigenen Richtlinien und eigener
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Homepage, was die schnelle Suche für Laien nahezu unmöglich macht. Auf Seiten wie
www.euroconsults.eu o.ä. kann relativ gut der Förderdschungel gesichtet werden. Hier bietet es sich an,
regelmäßig die 'Call for Proposals' [Aufforderungen zur Einreichung von Vorsch für Projektförderungen] zu
beobachten, um bei Ähnlichkeit mit einem eigenen Projekt sich dort mit anderen zu vernetzen und ein
europäisches Projekt, mit den dafür nötigen Mitteln zu beantragen. Es ist ratsam nicht gleich Leadpartner
zu sein, sondern erst einmal Partner.
Des Weiteren liegt der EU sehr daran, daß die Projekte bekannt werden. D.h. es sollten im Budget
mindestens 10% - besser jedoch 15% - an Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit eingeplant werden.
Mit Ausnahme von den Aktionsprogrammen – insbesondere 'Jugend in Aktion' – ist die Antragsstellung,
Projektverwaltung sowie die Abrechnung sehr arbeits- und zeitintensiv.
1.1) ESF
1.1.1) Xenos
1.1.2) Aufgrund der nicht festgelegten Umsetzung ist es durch Laufzeiten von ESF-Programmen
nicht möglich zu diesem Zeitpunkt ein bzw. mehrere Programme aufzulisten.
1.2) Jugend in Aktion | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014
1.3) Euopa für Bürgerinnen und Bürger | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014
1.4) EVS – European Volontary Service | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014
In diesem Programm , welches wie das Bundesdeutsche FSJ aufgebaut ist, können Junge Europäer
ein Jahr in einer gemeinnützigen Einrichtung [Aufnahmestelle] arbeiten. Die Einrichtung muß lediglich
Unterbringung und Verpflegung stellen, welches aber – neben dem Taschengeld und anderen
anfallenden Kosten – von dem EVS-Programm komplett übernommen wird!2
Des Weiteren kann eine zertifizierte Stelle auch zur Entsendestelle werden. D.h. sie koordiniert
Anfragen von potentiellen EVSlern und vermittelt diese an europäische Aufnahmestellen. Hierbei fällt
pro Vermittlung ein Verwaltungsanteil an, welcher durch das EVS-Projekt vergolten wird. D.h. es kann
zusätzlich durch die Entsendetätigkeit Umsatz aus der Verwaltungspauschale pro Entsandten
erwirtschaftet werden. Es gibt Entsendestellen, die nur durch diese Tätigkeit eine volle Stelle
finanzieren.
1,5) Kultur 2007 | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014
1.6) Programm zur Städtepartnerschaft | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014
1.7) [etc]
2) Bundesmittel [ÖF]
Im Bereich Bundesmittel sind vor allem Mittel aus der Städtebauförderung interessant. Das zuständige
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung [BMVBS] fährt z.Zt. diese Programmen zurück,
gibt diese aber nicht gänzlich auf.
Ebenso finden sich auch von Zeit zu Zeit Ausschreibungen für den Jugendbereich mit dem Motto 'Jugend
entdeckt seine Stadt' o.ä.
Weitere Bundesmittel lassen sich gut im Bereich Klimaschutz und Förderung der Energiesparmaßnahmen
für das Gebäude einwerben.
3) Landesmittel [ÖF]
Bei der Bezuschussung aus Landesmitteln muß der Baubeginn festgelegt sein, da diese Mittel an den
jeweiligen Haushalt gekoppelt sind. Ebenso verhält es sich mit Förderprogrammen, die teils jedes Jahr neu
aufgelegt werden, teils aber den aktuellen Entwicklungen geschuldet sind.
Dabei ist es sinnvoll alle Bereiche des ComCulJuz mit den 'dazugehörigen' Ministerien abzugleichen.
2 http://www.euroconsults.eu/service/eu-foerdernavigator.html?task=detail&id=13
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
4) IB-Mittel
Die Förderprogramme der Investitionsbank Schleswig-Holstein [IB-S-H] sind gerade im Bereich
Berufsvorbereitung und Alternativkonzeption von Interesse, da große projektbezogene Geldsummen
eingeworben werden können.
5) Kommunale Mittelakquise [ÖF]
Hier finden sich Projektmittel im kommunalen Haushalt. Diese sind über die Fachbereiche der Stadt relativ
einfach zu beantragen und abzurechnen. So würde der Fachdienst Kinder und Jugendbüro [Sachgebiet III]
u.a. kleine Projekte im Kinder- und Jugendbereich fördern können.
Andere Projektförderungen müssen dann bei den jeweiligen Fachdiensten beantragt werden.
Hier ist es ratsam den Gesamtbetrieb den Mitarbeitern der Stadt vorzustellen und Netzwerke aufzubauen.
6) Sonstige Fördermittel
6.1) LKJ- Mittel : Ideenschmiede
Die Ideenschmiede des LKJ Schleswig-Holstein e.V. wird jedes Jahr neu ausgelobt. Das
Antragsverfahren ist einfach und unkompliziert. Ebenso verhält es sich mit den
Verwendungsnachweisen.
6.2) BKJ-Mittel
6.3) Fonds Soziokultur
Beim Fonds Soziokultur ist zu beachten, daß 50% refinanziert werden müssen! Ebenso ist die
Förderung über mehrere Jahre nahezu aussichtslos. Jedes Projekt wird für ein Jahr gefördert.
6.4) [etc]
b) Stiftungen
Stiftungen sind zweckgebundene steuerbegünstigte Körperschaften, welche durch das Stiftungskapital erzielte
Erlöse zur Erfüllung des Stiftungszweckes eingesetz/ausgeschüttet werden.
Stiftungen wollen ihr Geld gut verwendet wissen und fördern u.a. daher über einen kurzfristigen Zeitraum von
ein bis drei Jahre ein Projekt als 'Anschubförderung'. D.h. das geförderte Projekt sollte dann auch nach Ablauf
der Förderzeit eine gewisse Nachhaltigkeit belegen können. [Tipp: es ist vorteilhaft, wenn diese bereits bei
Antragsstellung mittels eines kleinen Finanzplanes über drei Jahre vorgestellt werden kann!]
Stiftungen beschäftigt in erster Linie zwei Fragen, wenn es um Projektunterstützung geht: 1. Paßt das Projekt
zu unserem Stiftungszweck und 2. Kann ich dem Nehmer vertrauen? Daher kommt Verläßlichkeit
[Vollständigkeit der Antragsunterlagen, seriöses Auftreten, usw.] und klare Projekt-Kommunikation [Ziel des
Projektes, Buzz-Words (Geberlyrik), Aufbau, Methoden, Evalution, etc.] eine zentrale Stellung zu.
Durch die zeitliche Begrenzung eines Projektes, sollte geschaut werden, welche bleibenden Teile (Inventar)
direkt oder indirekt durch einen Antrag bei einer Stiftung erworben werden können. Häufig gibt es
Ausschlußklauseln in Richtlinien zu Förderungen (auch in anderen Drittmittelsektoren), die sogenannte
Institutionelle Förderungen [die den Gesamtbetrieb erhalten] untersagen. Hier sollte 'kreativ' gedacht werden.
So könnte z.B. durch die Dr. Hans Hoch-Stiftung Equipment für einen Übungsraum oder ein Mischpult besorgt
werden, wenn der Projektantrag ein Musikunterrichtprojekt für Jugendliche Bands vorsieht oder ein
Aufnahmestudio zum Anlernen der Jugendlichen im Recording-Sektor vorgesehen ist. …
Weiterhin muß bedacht werden, daß die meisten Stiftungen gemeinnützige Träger bevorzugen. Hier könnten
die Teilbereich in freier Trägerschaft die Anträge stellen, während die Genossenschaft für die Refinanzierungs-
bzw. Eigenmittel sorgt. Auch ist der Förderverein als Antragssteller oder Kooperationspartner geeignet.
1) lokale Stiftungen:
Lokale Stiftungen haben den Vorteil, daß sie eine starke Beziehung zu ihrer Stadt haben und so eher bereit
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
sind, Mittel für ein Projekt, daß annähernd zu ihnen paßt zur Verfügung zu stellen. Hieraus können sich bei
guter Pflege auch langfristige Beziehungen entwickeln, so daß es unter Umständen zu einer
Dauerbegünstigung des Projektes kommen könnte.
1.1) Dr. Hans Hoch- Stiftung
1.2) Hinrichsen-Stiftung
1.3) Gerisch-Stiftung
2) landesweit operierende Stiftungen:
Landesweit operierende Stiftungen haben den Vorteil, daß sie meistens mehr Mittel für ein Projekt
bereitstellen können – im Gegensatz zu den meisten lokalen Stiftungen. Auch hier ist eine überregionale
Beziehung für den Geber attraktiv.
2.1)
3) bundesweit operierende Stiftungen:
Bundesweit operierende Stiftungen haben den Vorteil, daß sie größere Geldsummen für ein Projekt
bereitstellen können. Diese sind – wie Eingangs erwähnt – stets zeitlich begrenzt (1-3 Jahre).
c) Spenden
Spenden zu generieren obliegt dem Förderverein und/oder den gemeinnützigen Teilbereichen. Spenden sind
zur Co-Finanzierung kleinere, zeitnaher Projekte geeignet. Sie bieten dem Spender u.a. das Gefühl etwas
Gutes getan zu haben und Teil zu einer Sache beigetragen zu haben. Spenden sind relativ kurzfristig
einzuwerben.
Steuerlich sind sie für den Spender bedingt von der Steuer absetzbar. Hier muß aber von Privatspender und
Unternehmensspender unterschieden werden. Für Unternehmen ist eine Spende – vor allem eine Sachspende
– nicht immer günstig, da das gespendete Gut mit dem im Verkauf stehenden Wert und die daraus
resultierende Umsatzsteuer belastet werden könnte.
Auf der anderen Seite können nur Sachspenden steuerfrei angenommen werden, die ein gemeinnütziger
Träger auch hätte aus eigenen Mitteln bezahlen können!
Daher verzichten viele Unternehmen auf Spendenbescheinigungen bei Sachspenden.
Auch beim Einwerben von Spenden gilt, die genaue Vorbereitung zur Spendenerhebung bzw.
Spendenkampagne. Dazu zählt:
1. Wer (welcher Bereich) benötigt die Spende?
2. Wozu benötige ich die Spende? [Verwendungszweck]
3. Wieviel Spenden werden benötigt? [Zielvorgabe]
4. Welche Spendermotive könnten angesprochen werden?
5. Wer könnte als Spender in Frage kommen?
6. Gibt/gab es bereits Spender? [Spenderdatenbank]
7. Wie sollen die Spender angesprochen werden? [Kommunikationswege]
8. Welcher Nutzen kann beim Spender generiert werden?
9. Wird die Kampagne (individuell) auf verschiedene Spendergruppen zugeschnitten oder wird ein
einheitlicher Text u.ä. erarbeitet?
10. Wie wird sich beim Spender bedankt?
11. Gibt es zukünftig eine Pflege des Spenders?
12. Werden die Ergebnisse des Projektes dem Spender und der Öffentlichkeit mitgeteilt? Wenn ja über
welche Wege?
13. Wird die Kampagne und die Durchführung reflektiert und intern ausgewertet?
Es macht Sinn, solche und weiterführende Überlegungen anzustellen. Je präziser die Vorbereitung auch
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
mit Hinblick auf die Zielgruppenbestimmung, desto höher ist die Erfolgschance.
d) Sponsoring
Bei allen Überlegungen zum Sponsoring ist eine von zentraler Bedeutung: Sponsoring ist ein rein
wirtschaftlicher Akt. D.h. es wird ein realer Wert (z.B. Geld / Güter / etc.) gegen einen abstrakten Wert (z.B.
Imagegewinn / Werbung / usw.) handelsrechtlich getauscht. Hier fällt auch Umsatzsteuer an!
Warum dieser Hinweis auf den Wirtschaftsakt? Es soll so an dieser Stelle herausgestellt werden, daß der
Sponsorsuchende nicht Bittsteller ist, sondern gleichberechtigter Handelspartner, der eine Dienstleistung an
einen Kunden (Sponsor) zu verkaufen versucht.
Dieser Kundengedanke ist hilfreich, wenn es um den Aufbau eines Sponsoring-Konzeptes geht: hier wirken die
gleichen Mechanismen wie im normalen Geschäfts- und Marketingbetrieb.
Festsetzung des anzubietenden Produktes, Mission Statement (i.d.F. 'Produktbeschreibung'), Vertriebswege
(i.d.F. Wie erreiche ich meinen Sponsor?), Welche Nutzen könnte Kunden haben?, Zielgruppenanalyse
(Welcher Sponsor ist mit meiner Zielgruppe am ehesten kompatibel?), Kommunikationswege (Wie spreche ich
meinen Sponsor an?, Wie mache ich auf mein Produkt aufmerksam?, usw.), Publikationswege, Wie hoch sind
Brutto- und Nettokontakte der einzelnen, genutzten Medien?, Welche Sponsorenpakete für welchen Preis sind
zusammenzustellen?; Gibt es ggf. Ausschlußkriterien von oder für Sponsoren?, usw...
Das seien nur einige Überlegungen, die hier angerissen, zu beachten sind.
Wichtig ist, daß jeder Bereich, jede Veranstaltung, jedes Einzelprojekt seine eigenen Sponsoring-Konzepte
hervorbringen sollte. So verschieden wie die Motivation der Mitarbeiter in dem Projekt ComCulJuz, so
verschieden sind auch die Motive, weswegen ein Sponsor Geld investiert. ABER er investiert! D.h. er erwartet
in irgendeiner Form eine Rendite! Das ist der große Unterschied zur Spende, die aus [wirtschaftlich]
'uneigennützigen' Motiven gegeben wird.
Bei Fragen zu Sponsoring-Konzepten o.ä. hilft das Initiativbüro Kultur gerne weiter.
Eine kleine Randbemerkung sei noch gestattet: Sponsoring kommt – auf den Kulturbereich bezogen – von
Unternehmen, die Lebensstil in ihrem Marketing brauchten und auf Kultur setzten. Dies begann Mitte der
1980er Jahre. Oder um es mit Armin Klein zu sagen: „Die brauchen Kultur!!!“3 Diesen Hintergrund sollte sich
auch die Kulturlounge nutzbar machen.
e) Sonstige Mittelakquise
Mittel aus Strafgeldern
Nach § 56 des Strafgesetzbuches und § 153 der Strafprozessordnung kann ein Richter Angeklagte in
Strafverfahren zu Geldauflagen in Form von Spenden verurteilen. Dafür muß sich der gemeinnützige
Verein in die Bußgeldliste des jeweiligen Oberlandesgerichtes eintragen lassen.
Es ist ratsam gut aufgearbeitetes und speziell auf die Zielgruppe 'Richter' zugeschnittenes Werbe- und
Informationsmaterial mit beizulegen. Nach Bestätigung der Eintragung ist es nützlich Richter im Lande mit
diesen Informationsmaterialien zu versorgen. Das ist zeitaufwendig. Ebenso sollte nach der
'Kontaktaufnahme' ein regelmäßiger Informationszufluß erfolgen.
Für das ComCulJuz im Ganzen wird es schwer, als nicht gemeinnütziger Träger, in die Bußgeldliste
aufgenommen zu werden. Jedoch kann für die gemeinnützigen Teilhabeträger dieses zentral vorbereitet
und gesteuert werden. So fließt indirekt Geld in die Gesamteinrichtung.
3 Prof.Dr. Armin Klein während eines Seminars im Nordkolleg Rendsburg am 02.04.2011
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
V.4) Profit-Bereich
V.5) Projektanteile der Genossenschaftszeichner [nur Anteilszeichner mit Teilbereichsnutzung]
Hiermit sind nicht die Einlagen, sondern ihre Teilprojekte mit samt Inventar und Personal bezeichnet.
Dieses kann als Eigenanteil zu Refinanzierungen bei Anträgen mit eingerechnet werden.
V.6) Öffentliche Gelder
Mit öffentliche Gelder ist keine Förderung wie im Bereich 'Drittmittel und ÖF' gemeint. Hier geht es um
Gelder, die direkt als Haushaltsposition in das Gesamtprojekt z.B. durch Lohn-/Gehaltskosten fließen.
Da die Stadtkasse leer ist, werden kaum Gelder in Betracht kommen; sollten aber der Form wegen
aufgenommen werden.
V.7) Restfinanzen aus LOS-Topf
[Gespräch 27.01.2011 | Dr. Olaf Tauras / Günther Humpe-Waßmuth]
Resttopf LOS = 70,000 €
V.8) Medienkooperation
Baufinanzierung durch Medienvertrag über 3 Jahre mit einem Privatfernsehsender, der innerhalb eines
Sendeformates, die kompletten Umbaumaßnahmen trägt und dafür seine Doku-Soap erhält. [Tine Wittler,
Bauen nach Wunsch, SOS die Heimwerker, Haus im Glück, usw...]
V.9) Verkauf von Altimmobilien
Verkauf der Immobilie Friedrichstraße 24 (AJZ) an die Moschee zu Höchstpreis (10-fache über Wert)[Die
islamischen Gemeinden haben Geld! Für jeden Gläubigen ist der Dienst an Allah der höchste Dienst. Der
Bau oder Ausbau einer Moschee ist ein solcher Dienst!]
V.10) Jugendpauschale / Kulturtaxe durch Einzelhandel
Die Verhandlungen seitens der Stadt über das geplante Einkaufzentrum Innenstadt sollte bei den
Investoren mit einer jährlichen 'Jugendpauschale' von 30.000€ [wird als Sponsoring getarnt] verbunden.
[Es ist den Unternehmen doch bestimmt etwas Wert, a) die Jugend 'betreut' zu wissen und b) eine
mögliche ausbildungsfähige Jugend und damit potentielle Kunden zu haben.]
Zudem hätte das geplante Einkaufszentrum in unmittelbarer Bahnhofs- und ComCulJuz-Nähe durch die
möglichen Besucher des ComCulJuz weitere potentielle Kunden.
VI.) Betriebskosten
VI.1) Allgemeine Betriebskosten
Da eine Baubegehung noch nicht statt fand, ist es schwer über die Betriebskosten eine verbindliche Aussage
zu treffen. ABER: nach Größe des Objektes ohne Sonderbereiche [Event, Gasrtro, Werkstätten] zu schätzen,
würde es das fünffache der jährlichen Betriebskosten der Aktion Jugendzentrum verschlingen; das waren in
2011 ca. 20.000€. Damit würden allein an Betriebskosten 100.000 € p.a. anfallen. Hierbei handelt es sich aber
nicht nur um Abgaben von Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll, usw., sondern auch um Bürokosten,
Versicherungen, u.ä.
Im laufenden Betrieb [inklusive Event-Betrieb, Kultur-Lounge, berufsvorbereitender Bereich, Gastronomie] ist
mit Betriebskosten um die 250.000€ p.a. zu rechnen. Dieses ist in Deckung mit vergleichbaren Projekten wie
z.B. der Pumpe e.V. in Kiel zu bringen.
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Zusätzliche Kosten entstehen in den einzelnen Bereichen durch spezifische Rahmenbedingungen. Dies sind
Kosten, die nicht durch einen Warenaustausch/Umsatz gedeckt sind:
VI.2) Kosten im Veranstaltungsbereich (zusätzlich)
Dieser Posten beschränkt sich hier lediglich auf die Kosten für die GEMA [20.000€ p.a.] und für die KSK [7.000€
p.a.]. Damit fällt auf den Veranstaltungsbetrieb (Disko/Konzert) jährlich ein Posten von ca. 27.000€.
VI.3) Kosten Kino (zusätzlich)
Diese Position wird durch die Posten GEMA [24,36€ p.a.] und Filmverleihgebühren [1240€ p.a.] auf 1.300€ p.a.
bei einer Filmauslastung von 1,5 Filmen pro Woche kalkuliert.
VI.4) Kosten Gastronomie (zusätzlich)
Die Kosten für die Gastronomie werden sich erst nach genauer Absprache mit allen Beteiligten finden. Hier
spielen verschiedene Faktoren mit hinein. Es werden Kosten für Weiterleitungsgebühren [GEMA] anfallen.
Des Weiteren muß aber davon ausgegangen werden, daß gerade der Gasdtrobereich Finanzmittel in nicht
geringem Maße einträgt.
VI.5) Kosten Kultur-Lounge (zusätzlich)
Diese Kosten sind aufgrund der nicht profitorientierten Auslegung dieses Bereiches und der nicht im Ansatz
feststehenden Veranstaltungen zu diesem Zeitpunkt nicht kalkulierbar. Es wird aber eine – aus
Vergleichszahlen soziokultureller Träger vorliegende – Gesamtkostenschätzung von 50.000€ p.a.
angenommen. In diesen sind aber sämtliche Kosten von Raummiete (im ComCulJuz nicht erforderlich), Strom,
Wasser, Technik, Personal, Verwaltung, KSK, GEMA, Gagen, Unterbringung, Catering, etc... enthalten. Da das
meiste über das ComCulJuz selbst erbracht wird, ist mit Kosten von 10.000 € zu rechnen..
VI.6) Kosten Werkstattbereiche (zusätzlich)
Kosten hierfür liegen in den Bereichen GEZ, GEMA und Betriebs- und Berufshaftpflicht.
VI.7) Kosten Jugendarbeit (zusätzlich)
Diese Kosten richten sich nach der zukünftigen Ausrichtung dieses Sektors und stehen daher noch nicht fest.
Eine Einschätzung – ohne trägerlastige Kosten – liegt bei rund 2.500 € p.a.
VI.8) Kosten Bürgerbereich (zusätzlich)
Der Bürgerbereich wird auf Jahr betrachtet die geringsten Kosten verursachen. Hier gäbe es lediglich GEZ und
GEMA zu beachten. Diese wird mit maximal 500€ zu Buche schlagen.
Damit belaufen sich die Betriebs- und Sachkosten gesamt aufgerundet auf ca. 300.000 € p.a.
VII.) Personalkosten
Personalkosten sind nicht eingerechnet, da dieser Bereich der Stadtraum-Genossenschaft unterliegt.
Eine Vorsichtige Schätzung würde bei 1,5 Stellen ca. 55.000 € jährlich ergeben.
Hierbei handelt es sich lediglich, um Kosten für die Verwaltung des ComCulJuz. Die Personalkosten der Träger
der einzelnen Teilbereiche obliegt deren Trägern!
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
VIII.) Baukosten / Inventarkosten
Über die möglichen Baukosten zu diesem Zeitpunkt noch keine Angabe zu machen. Jedwede Spekulation wäre
unseriös.
Ebenfalls ist es zum jetztigen Zeitpunkt schwer über die Anschaffungskosten des Inventars im Bereich Event-
GmbH, Gastronomie und Kulturlounge zuverläßige Aussagen zu treffen. Dieses steht im direkten
Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen und der Ausrichtung der Genossenschft zusammen.
Sehr grob überschlagen würde der Eventbereich und die Kulturlounge von der ersten technischen Ausstattung
gemeinsam ca. 120.000 € kosten – ohne Sponsoring und günstige Beschaffungswege! Das klingt erst einmal
viel, reduziert sich letztendlich aber, wenn gezielt und geschickt finanziert wird.
IX.) Kostenreduktion durch bauliche Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen sind zwar in ihrer Anschaffung mehrkostig, zahlen sich aber kurz-, mittel- und
langfristig aus. Hierzu sollten Zuschüsse aus Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsförderung [z.B http://www.kfw-
foerderbank.de/ oder http://www.foerderdata.de/], beantragt werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, welche
EU-Mittel direkt oder indirekt aus Maßnahmen zum Zeitpunkt der Umsetzung noch aktuell geöffnet sind.
[http://www.bfn.de/0205_foerderprogramm.html]
a) Dämmung
Das Gebäude sollte bei Umbau auf den neusten Stand der Wärmedämmung gebracht werden. Hierdurch
könnten bis zu 30% der anfallenden Energie- / Heizkosten gesenkt werden.
b) Lichtanlage
Die Umstellung der Lichtanlage im Event- und Kulturbereich auf LED-Spots bringt eine Energieeinsparung von
ca. 90% mit sich!!! [in Relation zu herkömmlichen Spots]. Außerdem sind die Leuchtmittel nicht so
schadensanfällig wie herkömmliche Leuchtmittel.
Die Installation von Bewegungsmeldern in Kopplung mit der allgemeinen Ausleuchtung der Korridore und
Toiletten hat eine weitere Energieersparnis von 20 - 95% zur Folge; je nach Frequentierung der
Beleuchtungszonen. Bei Nutzung von Energiesparleuchtmitteln kann bis zu 80% des daraus resultierenden
Stromverbrauches gesenkt werden; bei einer Einschaltdauer von mindestens einer Stunde. Im
Kurzbeleutungssektor (Treppenhaus, Toilette, …) sind herkömmliche Leuchtmittel einzusetzen.
c) Wasser
Für die Wasserversorgung sollte im Vorfeld geprüft werden, zwei Brauchwasserzisternen einzubauen, in denen
auf der einen Seite Regenwasser für die Brauchwasserhähne und auf der anderen Seite zusätzlich Abwasser
aus Waschbecken für die Toilettenspülung verwendet werden kann. Ein Sparpotential von ca. 60% des
Wasserverbrauches würde dadurch ausgeschöpft werden.
Eine weitere Reduktion des Wasserverbrauches von ca. 90% [laut Hersteller ERNST®] kann durch die
Verwendung von annäherungsmelder-gesteuerten Mischwasserarmaturen auf sämtlichen Toiletten erzielt
werden. Werden dann noch zusätzlich Perlstrahler (eine besondere Pilatorart) eingesetzt, erhöht sich diese
Ersparnis ebenfalls noch einmal.
d) Lüftung
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Da der Event-Bereich, Kultur-Bereich sowie der Mehrzwecksaal des Jugendbereichs über eine Lüftungsanlage
verfügen müssen, um nicht nur die Versorgung mit Frischluft zu gewährleisten, sondern auch die durch
Menschen und Lichtanlage entstehende Wärme abzuleiten, ist es gerade im Veranstaltungssektor interessant,
sich diese Wärme nutzbar zu machen und via Wärmetauscher u.ä. diese wieder dem Gesamtkomplex als
Energie zur Verfügung zu stellen. Eine geschätzte Energiekostenersparnis von 30% ist hierfür anzunehmen.
e) Solartechnik
Da das Objekt über ein ausreichend großes Dach verfügt, ist es ratsam – auch in Anbetracht des hohen
Energiebedarfs – eine Solaranlage dort zu installieren, die zusätzlich Strom liefert.
f) Blockkraftwerk
Blockheizkraftwerke machen im Bereich der Wärme- und Stromversorgung bei größeren Ensembeln Sinn. Hier
könnten nicht nur Energiekosten gesenkt werden, es könnte zusätzlich überschüssiger Strom ins Netz für 10
Cent pro KW/h eingespeist werden. Die Anschaffungskosten liegen zwischen 16.000 und 35.000 €.
Durch diese anfangs kostenintensiven Maßnahmen, könnten aber die allgemeinen Betriebskosten im
laufenden Betrieb von ca. 250.000 € p.a. auf ca. 30.000 € bis 50.000 € p.a. reduziert werden. Hierbei wird
kurzzeitig die Finanzierung und Kreditzinsen zur Baufinanzierung außer Acht gelassen, um das Sparpotential
zu verdeutlichen.
X.) Marketing
Einführend sei hier nur kurz erwähnt, daß Marketing nicht bloß Werbung ist. Marketing kommt von Markt und
läßt schon daraus auf die Gesamtheit von Käufer, Käufermotivation, Umgebung, Präsentation, Käufernutzen,
aber auch Emotionen, Wohlfühlgefühl, sozialer Austausch usw. schließen. Im Marketing laufen Prozesse ab, die
viele vom Einkaufen oder Verkaufen kennen: Einschätzungen zum Kundenverhalten, zum eigenen Angebot, zur
Kauf- oder Verkaufsnotwendigkeit, zum geforderten, zum notwendigen und zum bereit zu zahlenden Preis, zur
Lage und Erreichbarkeit usw... Daraus ergeben sich dann die notwendigen Schritte, um den Kunden – also den
Besucher oder auch Klientel – zur Nutzung der Angebote und darüber hinaus (z.B. ehrenamtliches
Engagement, Spenden, Mitgliedschaft) zu motivieren. Im folgenden einige dezidiert zu betrachtenden
Maßnahmen, die auf die Besonderheiten des ComCulJuz ausgelegt sind.
Es sind Anregungen, die im späteren Betrieb von den Verantwortlichen angenommen werden können. Das
eigentliche Marketingkonzept – oder vielmehr die diversen Marketingkonzepte – können nur in und aus dem
Betrieb selbst erstellt werden, da zu diesem Zeitpunkt weder Rechtsform, noch Organisationsstruktur, noch
inhaltliche und ökonomische Ausrichtung verläßlich geklärt sind. Dieses entscheidet sich mit Gründung der
Sozialraumgenossenschaft.
Zunächst muß festgestellt werden, daß das ComCulJuz als Gesamtbetrieb etabliert werden soll.
Dazu ist zunächst die Positionierung der eigenen Identität wichtig.
Daraus resultierend sollte unbedingt ein Mission Statement entwickelt werden: kurz, knackig, präzise. Dieses
ist dann universell einsetzbar und definiert klar das Ziel der Genossenschaft.
Auch für die interne Kommunikation – gerade bei so vielen unterschiedlichen Akteuren – ist es hilfreich, durch
das Mission Statement die gemeinsame Linie herauszustellen; es sollte alle fünf Jahre überprüft werden. Das
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Mission Statement kann auch bei jeder Art von Eigenwerbung angeführt werden sowie bei Anträgen. Hier ist es
besonders wertvoll, wenn Geber ein über längere Zeit gleichbleibendes Mission Statement wiederfinden; das
zeugt von Professionalität und Kontinuität. Hierfür sollten maximal drei Sätze ausreichen, die nicht mehr als 140
Zeichen umfassen. Eine Anlehnung an Twitter ist hierbei nicht verkehrt. Noch besser sind 75 Zeichen, denn
gerade bei Online-Suchmaschinen wie Google, bing, Yahoo, etc ist es gut, wenn der Hauptteil des Mission
Statements in der Suchergebnisvorschau zu finden ist. Gleiches gilt auch für Textvorschauen auf
Netzwerkplattformen (Facebook, Kulturserver.de, Meine Stadt.de, etc...). [Anmerkung: normal werden ca. 300
Zeichen für ein Mission Statement veranschlagt]
Bereits der Name 'ComCulJuz' ist ein Marketinginstrument. Er ist dreisilbig und bildet einen Dreiklang. So kann
er auch ohne Probleme in ein Gingle eingebaut werden. Die Bedeutung der drei Hauptbereiche leitet sich wie
Eingangs erklärt ab. Sollte es einen Alternativvorschlag geben, der ähnlich wirkt und besser klingt, sollte dieser
übernommen werden.
Der Claim 'Soziale Stadtraum-Genossenschaft' erklärt die Ausrichtung und stellt den sozialen, wie regionalen
Bezug her.
Mit der Einbindung von regional starken Partnern [AJZ, AVN, …] ist eine fachspezifische Kernkompetenz subtil
nach außen kommuniziert.
Das Hauptaugenmerk des ComCulJuz liegt in seiner Ausrichtung als Kommunikations- und Kulturzentrum mit
starker, eventlastiger Tätigkeit (zur Finanzierung).
In den Sektor Kommunikation fallen primär die Bereiche Gastronomie, Bürgerbereich sowie der
Beratungsbereich. Sekundär Kulturlounge, Eventbetrieb und Jugendzentrum.
In den Sektor Kultur fallen primär die Bereiche Kulturlounge und Eventbetrieb; sekundär das Jugendzentrum.
In den Sektor Jugendzentrum fällt primär das Jugendzentrum und sekundär der berufsvorbereitende Bereich ,
die FSJler sowie der Beratungsbereich.
Jeder dieser Sektoren muß für sich betrachtet 'vermarktet' werden.
Dazu ist eine, in regelmäßig wiederholten Abständen durchgeführte, SWOT-Analyse geeignet [Strengths
(Stärken) | Weaknesses (Schwächen) | Opportunities (Chancen)| Threats (Risiken)]. Diese wird sowohl für den
Gesamtbetrieb (ComCulJuz) als auch für die einzelnen Segmente erarbeitet. Diese Aufgabe wird durch die
Geschäftsführung (zur Einheitlichkeit der Vorgehensweise) unter Heranziehung der Bereichsverantwortlichen
übernommen.
Die PEST-Analyse [ political (politische) | economical (ökonomische) | social (soziale/kulturelle) | technical
(technische)] beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen des Unternehmens in seiner Umwelt. Dieses sollte
in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um nicht ggf. von veränderten Rahmenbedingungen (wie z.B.
Neuausrichtung der Kommunalpolitik) überrascht zu werden.
Allen Bereichen gemein wird die Darstellung auf der Homepage, sowie die Übersicht im Web_2.0. [siehe S.22]
Grundsätzlich ist ein Corporate-Design für ALLE zu entwickeln, in dessen Rahmen sich auch ALLE
wiederfinden können. Dieses könnte eine Grundfarbe sein, eine genormte Schrift und Schriftgröße,
vorgegebener Zeilenabstand, das einheitliche Logo – mit individuellem Logozusatz – Rahmengebung für
Plakate, Flyer, usw... Aber Achtung! Hier ist viel Fingerspitzengefühl notwendig, denn es muß für alle
Veranstaltungen Gültigkeit haben: für das Filmprogramm über das Metall-Konzert bis hin zum 0-8-15-
Nachwuchs-Schraddel-Punk-Jugendzentrums-Gig. [Aktuelles Negativbeispiel wären die Plakate der Räucherei
in Kiel, die eine unansprechende und aufdringliche AWO-Werbung ziert.]
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Jeder Sektor – hier vor allem die des Eventbereiches und der Kulturlounge – haben zielgruppenorientiert zu
arbeiten. D.h. daß im Programm ein gesunder Angebotsmix für jeweils verschiedene Besuchergruppen
erstellt wird. Hierzu ist vorab jeweils eine Sinus-Milieu-Analyse zu erstellen, um seine Zielgruppe näher
kennenzulernen – sie zu verorten. Da diese event- und kulturausgelegten Angebote von langer Hand geplant
sind, ist ein Jahresausblick ausreichend. Weiterhin darf nicht übersehen werden, daß der 'Lebensstil' [Sinus-
Millieu-Analyse] der Zielgruppe auch mit dem Angebot übereinstimmt.
Jede Teilbereich sollte davon ausgehend seine jeweilige Basisstrategie bzgl. seines [fach~] spezifischen
Marketings mittels des sog. S-T-P- Marketings [Segmenting (Segmentierung) | Targeting (Auswahl der
Zielgruppe) | Positioning (Entwickeln eines Positionskonzeptes)] überprüfen bzw. strukturieren.
Exkurs: Für das ComCulJuz ist ein Segment, das Umlandes Richtung Segeberg, da dort für
Jugendliche, Heranwachsende und jugendlich gebliebene Mittdreißiger nach Schließung des
Lindenhofes und aktuell des HAKs nichts geboten wird.
Anschließend sollten mehrere Zusatzfaktoren mit einfließen, bzw. separat erstellt und im Abschluß
übereingebracht werden, um zu beurteilen, wo es die größten Überschneidungen gibt. Dazu zählen die
einzelnen Einzugsgebiete der Besucher, die An- und Abfahrtsmöglichkeiten [Fahren noch Züge nach z.B.
Segeberg nach Vorstellungsschluß? Fahren dann dort auch noch die öffentlichen Verkehrsmittel? Ist der Beginn
einer Vorstellung mit den Ankuftszeiten des Fernverkehrs z.B. aus Segeberg vereinbar? Ist der letztmögliche
Abfahrtstermin mit der durchschnittlichen Arbeitszeit eines Besuchers vereinbar? Usw...]; aber auch ihr
durchschnittlicher Verdienst, die Mobilität, die prozentuale Verläßlichkeit zu einer Veranstaltung zu kommen
oder eher spontan sich umzuentscheiden, usw...
Hieraus ergeben sich u.a. die Werbemaßnahmen bis hin zur 'virtuellen' Einzelbetreuung. Viel entscheidender ist
jedoch das Abschätzen der möglichen Besucher und der gezielte Angebotszuschnitt.
Grundsätzlich ist der Besucher die Hauptperson! Er zahlt – er empfiehlt weiter – er kommt wieder. Oder auch
nicht... Dann hat man etwas falsch gemacht. Daher ist es wichtig, den Besucher mit einzubeziehen. In der
Kulturlounge ist es über persönliche Ansprache bei Stammgästen sehr gut möglich. Hierdurch wird der
Besucher wertgeschätzt: man erinnert sich an ihn! Auch bei Gästen, die das zweite Mal zu einer Veranstaltung
kommen, ist es 'smart' diese kurz persönlich zu mit einen „Schön das sie wieder hier sind“ begrüßen und sich
auch auf einen kleinen Plausch einzulassen [Dieses Wissen könnte sogar auf kleinen 'Karteikarten' festgehalten
werden...]. Zu diesem Zweck täte die Kulturlounge gut daran, eine Art Concierge zur persönlichen
Publikumsbetreuung abzustellen. Dieses läßt sich sehr gut über ehrenamtliche, kulturaffine, Mitarbeiter
bewerkstelligen.
Die Kulturlounge soll die Veranstaltungen mit einem Plus in der Kasse abschließen; soweit dieses möglich ist.
Im Vergleich mit einer Kieler Kultureinrichtung4, die bei jährlich 50.000 € Kosten im Veranstaltungsbetrieb nur
ca. 35.000 € mit diesen erwirtschaftet, sollte die Kulturlounge ernsthaft bemüht sein, auf +- Null zu kommen.
Im Eventbereich liegt das Hauptaugenmerk auf Masse [statt Klasse]. Hier ist es 'egal', wer kommt; es zählt nur,
das jemand kommt. Dieser Bereich muß die Betriebskosten des gesamten Betriebes einspielen! Hierbei sollte
es ersteinmal keine Rolle spielen, woher der Gast kommt und ob er sich ein Konzert leisten kann. Wenn das
Angebot stimmt, kommt auch der Gast. Dazu muß aber das Angebot vorhanden sein.
Natürlich heißt das nicht, daß die Zielgruppe irrelevant sei und auch nicht, daß Anregungen und Kritik ignoriert
4 Die Einrichtung ist hier aus Gründen der Verschwiegenheit nicht genannt.
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werden dürfen; auf keinen Fall!!! Der Gast ist der Brötchengeber! Aber es ist einfacher, sich der Zielgruppe zu
nähern, da die aktuellen Strömungen die Programmgestaltung bestimmt; sozusagen bestimmt die Nachfrage
das Angebot. Und wenn eine Band wie die Beatstakes gebucht werden konnte, dann ist die Sinus-Milieu-Frage
einfach unnötig: der Laden wird voll sein – vorausgesetzt man macht anständig Werbung! Und genau darin liegt
die Aufgabe der Event-GmbH: Gute, solide, angesagte Bands zu engagieren, die nicht im nächsten halben Jahr
in Hamburg oder Kiel auftreten.
Hier muß jede Musikrichtung mit inbegriffen sein. Alles was gut geht, wird versucht zu buchen.
Es hat auch 'Charme' Musikrichtungen und Interpreten zu buchen, die einem größeren, speziellen Kreis
bekannt sind, die dort 'Kultstatus' besitzen und zu deren Konzerte auch in der Woche genügend Besucher
kämen.
Dies sollte sich nach dem Bedarf der Besucher richten. Um diesen zu ermitteln, wären regelmäßige
Besucherbefragungen am Kassen-/Einlaßbereich (z.B. während die Security beim Einlaß prüft, geht eine gut
aussehende Mitarbeiterin zu den Besuchern und befragt diese, z.B. welche Bands sie gerne mal wieder sehen
würden).
Auch ein ständiger Online-Fragebogen mit einem Feld 'Welche Band würdest Du gerne hier sehen?' oder
'Welche Musikrichtung hättest Du hier gerne mehr vertreten?' oder 'Welche 10 Songs würdest Du gerne bei der
nächsten Metall-Disco hören?'...
Interessant ist auch eine Online-Song-Wunsch-Bestellung, die dann via Beamer an das DJ-Pult geworfen wird
und dann zeitnah gespielt würde. Daraus könnte eine Themen-Disco-Veranstaltung werden mit dem Titel: 'Laß
sie tanzen!' etc…
Es ist grundlegend nicht ratsam zunächst mit mittelmäßigen oder lokalen Acts anzufangen, da sich das
ComCulJuz von Beginn an einen Namen als Veranstaltungsort im Zentrum Schleswig-Holsteins machen muß.
Hier sollte von vornherein aggressive Verdrängungspolitik gegenüber anderen Mitbewerbern geübt werden.
Das heißt auch, daß mit dem Management der einzelnen größeren Bands, die reell in die
Auslastungskathegorie der Halle passen, Kontakt aufgenommen werden muß. Ebenso mit Labels und
Bookingagenturen. Hier würde ein extra 'CD-Relese-Paket' (mit Catering, Pressearbeit, Extra-Event usw...) eine
interessante Erinnerungsoption geben. Persönliche Kontakte sind die besten Garanten für gute Konditionen. An
dieser Stelle sollte Großzügigkeit kein Fremdwort sein [Bestechungsgelder ausgenommen!].
Der Bedarf an Konzerten und subkulturellen Musikveranstaltungen ist im Einzugsgebiet Neumünster gegeben.
Der Gastronomiebereich wird ebenfalls klar zielorientiert arbeiten. D.h. es wird u.a. keine überladene Karte
geben. Dafür werden die Snacks auf hohem Niveau zu relativ kleinem Geld zubereitet. Hier spielt die Mund-zu-
Mund-Proaganda der Gäste eine entscheidende Rolle. Diesbezüglich muß auch das Ambiente und vor allem
die Bedienung stimmen. [Freundliche, zügige, gut aussehende Bedienungen machen mehr Umsatz. Hier sollte
auch in die Überlegung einfließen, Tische mit überwiegend männlichen Gästen durch Frauen bedienen zu
lassen und Tische mit überwiegend weiblichen Gästen durch Männer]. Da über den Getränkeverkauf im Event-
Bereich das Geschäft gemacht wird, sollten die Speisen nicht wuchtig und füllend sein (keine schweren
Hefeteige oder Käse-Sahne-Soßen). Auch die Auswahl an Speisen sollte reduziert sein z.B. maximal fünf
verschiedene Pizza-Sorten, mit leichten Belegen, Fingerfood, Pommes, etc... Und sehr gute Salate – gerade für
die weibliche Kundschaft interessant.
In allen Bereichen ist es das Wichtigste, daß sich der Gast wohl und aufgehoben fühlt. Hier wird ein Stück
Lebensgefühl – Lebensqualität – verkauft. Das ist der Grund, warum die Gäste wiederkommen UND ihre
Freunde mitbringen!
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XI.) Werbemittel und [Außen~] Kommunikation
Die Wahl und Zusammenstellung der Werbemittel ist nicht nur für die naheliegenden Teilbereiche wie Event-
GmbH und Kulturlounge gedacht, sondern läßt sich auch in allen anderen Teilbereiche anwenden.
Letztendlich wirken überall die gleichen Prinzipien – ob Werbung für ein Event oder Antragstellung bei Aktion
Mensch: es geht um Heraustreten aus der Masse, um Aufmerksamkeit, um die Suggestion des größten Nutzen
für den 'Kunden'.
Es sollte, wie im 'Abschnitt X.) Marketing' [S.18] angerissen, ein Corporate Design geschaffen werden, um nach
außen wie nach innen eine Wiedererkennung zu erreichen.
Auch ist es sinnvoll sich auf eine gemeinsame 'Sprache' zu einigen, sowie wer zu was im Bereich
Außenkommunikation autorisiert ist.
Hilfreich könnte die Lektüre von Kommunikationsmodellen sein. Hier gäbe es Möglichkeiten zur internen
Schulung durch die Sozialpädagogen in den entsprechenden Teilbereichen. Dieses führt alle Beteiligten auf der
Kompetenzebene zusammen.
Nicht außer Acht gelassen werden soll die Schulung und Vorbildung von jungen Menschen in den Bereichen
Mediengestaltung. D.h. daß dort die Anleitungen unterstützend tätig werden können.
Es geht um die optimale Ressourcenausnutzung.
Im Folgenden nun einige möglichen Felder und einige, wichtige Anmerkungen dazu:
Web_2.0 | Social Media | Virales Marketing
Das Web_2.0 [auch Social-Media oder Mit-mach-Web genannt] spielt für die Außenkommunikation – und
hier liegt die Betonung auf Kommunikation – eine gewichtige Rolle: zum Einen wird mit dem potentiellen
Kunden direkt Kontakt aufgenommen, zum Anderen kann der Kunde direkt Kontakt zum Unternehmen
aufnehmen.
Es darf dabei aber nicht um plumpe Werbung und Angebote gehen, sondern es müssen interessante,
witzige und zur Weiterempfehlung geeignete Contents [Inhalte] geliefert werden, so daß dem Kunden die
Grenze zwischen profitorientierten Dienstleister und einem guten Kumpel verwischt bis gänzlich
entschwindet.
D.h. es können auch gerne Dinge gepostet werden, die schon hart an manchen Grenzen sind. Wichtig ist
aber immer der Spaß-Charakter. Wer lacht und so durch einen Post Freude empfindet, ist einem emotional
positiv näher, als würde er er mit blöder Werbung zugespamt werden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit
höher, daß dieser 'Kunde' auch tatsächlich einmal die Location besucht.
Darüber hinaus können spätere Posts zu Veranstaltungen schneller an eine größere Gruppe von potentiell
Interessierten gebracht werden, wenn 'Freunde des Freundes' ebenfalls 'Freund' werden. Hier ist die
Verbreitung sehr groß, schnell und unkontrollierbar. Daher wird in so einem Zusammenhang auch von
'viralem Marketing' gesprochen. Bei vielen Social-Media-Plattformen [Communities] wie facebook,
MySpace, YouTube, etc, werden sämtliche Einträge, die auf der eigenen Pinwand gepostet werden, den
(virtuellen) 'Freunden' übermittelt. Bei einigen Plattformen ist es sogar einstellbar, daß auch deren
'Freunde' diese Information bekommen. Damit ist ein Kaskadensystem – ähnlich einer Kernreaktion oder
der 'Telefonlawine' der Drei Fragezeichen – dem Marketing zur Verfügung gestellt. Es muß nur intelligent
genutzt werden.
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Zum Aufbau eines Freundes-Systems ist es ratsam zunächst eine normale Personenseite auf der
jeweiligen Plattform anzumelden. Gewerbliche Profile unterliegen meistens starken Einschränkungen. So
ist seit Dezember 2011 bei facebook für Fan-Seiten [Organisationen, Institutionen, Firmen...] die
Möglichkeit genommen die Fans direkt anzuschreiben. Die nach außen gerichtete Kommunikation findet
nur noch via eigener Pinnwand statt. Daher macht es Sinn, zunächst den 'Normal-Profil-Weg' zu
beschreiten, um möglichst viele Fans zu sich einzuladen. Später kann dann diese Seite in eine Fan-Seite
umgewandelt werden. Hierbei ist darauf zu achten, ab welchem Zeitpunkt, der Anbieter ggf. das Profil
schließt.
Zu empfehlen ist die gezielte Freundschaftsanfrage zu Beginn bei Multiplikatoren – also 'Freunde' die eine
weite Streuung durch viele und qualitativ hochwertige Kontakte erzielen. Denn deren Fans sehen mit wem
diese gerade befreundet sind. Für den Eventbereich böten sich in erster Linie, die Konkurrenten in Kiel,
Hamburg, und im Umland an; aber auch Jugendzentren.
Generell ist mit dem Veröffentlichen im Web_2.0 eine hohe Verantwortung für das Unternehmen
verbunden. Nichts ist schädlicher, als würden private Konflikte, Verspottungen oder vulgäres Geläster via
Unternehmensseite in die Welt entlassen werden. Denn auch der Gute Ton ist auch in dieser
Kommunikation nicht zu vernachlässigen. Seriösität spielt hier eine zentrale Rolle, so suggeriert sie
Professionalität und Verläßlichkeit. Gerade in Bezug auf zukünftige Förderer |Sponsoren | Projekte ist ein
'sauberer' Auftritt wichtig. Es ist illosorisch davon auszugehen, daß ein künftiger 'Partner' sich nicht über
die Online-Selbstdarstellungen eines Unternehmens informiert. Das ist im Allgemeinen der erste Weg.
Hier beginnt der schwierige Spagat zwischen gewünschtem User-Content und Firmenidentität.
Werkzeuge für die Arbeit im Web_2.0 sind die eigene Homepage [Web_1.0] als Visitenkarte und als Platz
möglicher Sponsoreneinbindung, Social-Media-Plattformen wie facebook, MySpace, YouTube, StudiVZ,
usw., Blogs, Flickr, Soundcloud, Twitter, etc...
D.h. von vornherein viele Anmeldungen, Einrichtungen, Contentstellung, Pflege, usw... Hier gibt es
praktische Einbindungsmöglichkeiten, so, daß die jeweiligen [Uploads] Einzeleinspeisungen der eigenen
Inhalts [Contents] auf wenige Arbeitsschritte verkürzt werden können. So ist Flickr als Foto-Plattform u.a.
mit Facebook direkt verknüpft (vorausgesetzt, es wurde aktiviert), ebenso wie YouTube, Soundcloud und
einige Blog-Plattformen. Dieses ermöglicht den einmaligen Upload auf die jeweilige spezielle Plattform für
Fotos, Film oder Musik, welcher dann mit den jeweiligen Social-Media-Communities verknüpft bzw. auf
ihnen eingebettet werden kann.
Ebenso schnell lassen sich Blog-Inhalte auf die jeweiligen Social-Media-Communities verteilen. Das spart
sehr viel Zeit.
Und Zeit wird für die tägliche Pflege der Communities benötigt. Denn nur, wenn man spannende Contents
liefert, ist man interessant. Das bedeutet auch, daß im Vorfeld bereits nach geeigneten Inhalten gesucht
werden kann. Hier ist der Rückgriff auf privat gesammelte Links ratsam – vorausgesetzt sie bewegen sich
im definierten Rahmen.
Es sollte auch genau überlegt werden, wo und mit welchem Online-Dienstleister was auf welche Plattform
gestellt werden soll. Hier gibt es urheberrechtliche Eigenarten, die in den jeweiligen AGB's nachzulesen
sind. Soundclud z.B. läßt nur Content zu, welches versicherter Maßen durch den User mit seinen eigenen
Urheberrechten versehen ist. Ebenso verhält es sich bei Vimeo [ähnlich YouTube]. Das hat den Vorteil,
daß Materiial, was dann extern auf eine Social-Media-Plattform darüber verlinkt/eingebettet wird, von
dieser urheberrechtlich als unbedenklich angesehen wird. Der Content gilt als juristisch sicher.
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An dieser Stelle ist der Hinweis auf die Impressum-Pflicht inklusive Disclaimer angebracht. D.h., daß
jeder Betreiber einer Internetseite [auch einer Fan-Seite bei facebook!] ein Impressum einzubetten hat,
daß mit maximal zwei Klicks einzusehen ist. Neben den üblichen Impressum-Angaben, hat spätenstes
dort der Disclaimer [Haftungsausschluß für externe Links] auffindig zu sein.
Guerilla-Marketing:
Diese Art des Marketing setzt auf unkonventionelle und kostenniedrige Maßnahmen der Außendarstellung
und ist meistens mit Aktionen im öffentlichen Raum verbunden, die grundsätzlich spontan wirken. Der
Vorteil ist, daß der Rezipient durch das 'Ungewohnte' eine stärkere Aufnahmefähigkeit für die [Werbe~]
Botschaft zeigt.
Weiterhin gibt es gerade in dem Bereich Möglichkeiten, seine eigene Werbung auf anderen
Veranstaltungen zu platzieren, daß im besten Fall die Besucher dieser Veranstaltung denken, es gehöre
dazu. Diese Art des 'Ambush-Marketing' muß jedoch gut überlegt sein, da man sich nicht unbedingt
Freunde damit schafft. Jedoch wird ein Veranstalter es schwer haben jemanden mit einer T-Shirt-Werbung
für eine Veranstaltung im ComCulJuz vor die Tür zu setzen. Denn das könnte – wie zufällig via Social
Media – schlechte Mund-zu-Mund-Propaganda geben.
Nichtsdestotrotz läßt sich mit wenig Aufwand eine breite, zielgruppenorientierte Aufmerksamkeit schaffen.
So könnten z.B. regelmäßig Sprühschablonen zu speziellen Events erstellt und bei Nacht-und-Nebel
mittels Sprühkreide (Baumarkt → Straßenbau) auf die Gehsteige der Stadt platziert werden
[Streetbranding] . Besonders sinnvoll erscheint dieses bei den 'Undercover-Konzerten'.
Aber auch Projektionen an Hauswänden auf verkaufsoffenen Sonntagen usw. können spannend sein.
Durchgeführt von ehrenamtlichen Mitarbeitern, kann so etwas das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die
Zugehörigkeit zu der Einrichtung stärken.
Da Guerilla-Marketing halb- oder vollillegal ist, muß der Betreiber grundsätzlich die Verantwortung für die
Aktivisten und mögliche Kosten (Prozeß-/Anwaltskosten | Ordnungsgelder) übernehmen....
Dennoch ist gerade dieser Sektor äußerst spannend und könnte eine gewisse Dynamik innerhalb des
Gesamtmarketings nach sich ziehen.
Pressearbeit
Die Pressearbeit ist der traditionell am Nächsten mit PR-Arbeit in Verbindung gebrachte Bereich.
Einige Anregungen:
Es sollten einheitlich gestaltete Pressemitteilungen [PM] erarbeitet werden. D.h. daß die Gliederung einer
solchen PM gleich bleiben sollte, um so a) das Corporate Design zu unterstreichen und b) der Redaktion
Arbeit abzunehmen, in die die Redakteure nach einiger Zeit wissen, in welchem Teil, welche Information
ist.
Letzteres sollte von vornherein gegliedert werden.
Die wichtigsten Daten en bloc (Was findet statt | Wann findet es statt | Wo findet es Statt | Durch wen findet
es statt | Wie viel kostet es)
Der erste Teil der PM sollte alle wichtigen Informationen enthalten. Kurz und präzise. In wenigen Sätzen
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so, daß die Redaktion ggf. den Text so in ihre Ausgabe übernehmen kann.
Unterstützend sind dabei auch Zitate von vermeintlichen Interviewpartnern.
Es sollte ein objektiv-berichtender Schreibstil gefunden werden.
Für Online-Redaktionen sind auch Link-Angaben interessant, die so zusätzlich auf den Veranstaltungsort
bzw. den Inhalt der Veranstaltung mittels Promo-Video-Link / Musik-Link verweisen könnten.
Unablässig ist das Führen einer Liste mit den Redaktionsschlüßen. Nichts ist unangenehmer, als wenn die
Veranstaltung aufgrund eigener planerischer Unbedachtheit nicht rechtzeitig in der Presse erscheint. Hier
empfiehlt sich genau zu recherchieren.
Bevor dieses geschehen kann muß jedoch zuerst in Erfahrung gebracht werden, welche Medien in der
Umgebung angesiedelt sind und welche auch überregional in Betracht kommen. Natürlich schließt das
auch z.B. die Segeberger Zeitungen und kleinen Dorfpostillen mit ein.
Veranstaltungsmagazine wie After Dark, Station to Station, Max, usw. sind ebenfalls rechtzeitig
mitumfangreichen Material zu versorgen.
Ebenso die diversen Online-Stadtmagazine und andere Online-Veranstaltungskalender.
Im Bereich PR und Radio sollte sich an alle Sender gewandt werden. Delta Radio z.B. läßt auch
regelmäßig Veranstaltungstips durch die Veranstalter über den Ether gehen. Auch RSH bringt interessante
Kurzbeiträge zu Veranstaltungen.
Im Bereich TV ist zu beachten, daß dort - mit Ausnahme von Katastrophen und tagesaktuelle Nachrichten -
nichts kurzfristig gesendet wird. Hier bieten sich jedoch Sonderaktionen mit Kuriositätenfaktor an. Diese
werden dann 'auf Halde' produziert und in den passenden Senderaum eingebracht. Leider sind Sendezeit
und -termin nicht vorauszusehen.
Gut ist es jedoch immer, wenn der persönliche Kontakt zu einzelnen Redakteuren - gleich welchem
Mediums - gepflegt und ausgebaut wird.
Um alle zusammen zu kriegen, könnte auch einmal im Jahr zum 'kleinen Presseball'
persönlich geladen werden. Wenn das richtig aufgezogen wird, sollte sogar ein Abhol- und
Bring-Service eingerichtet werden. das ist zwar etwas kostspielig [es sei denn, ein
Taxiunternehmen ist als Sponsor zu gewinnen], aber die Resonanz durch Umfang der
folgenden Veröffentlichungen wird diese Maßnahme legitimieren.
Ungeachtet solcher Überlegungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit, muß festgehalten werden, daß
es bei Veröffentlichung auf unternehmenseigenen Medien ausdrücklich der Freigabe [am besten in
schriftlicher Form] durch den Redakteur UND den Fotografen [bei Bildmaterial] bedarf, da es sich um
Urheberrechte dieser handelt.
Es steht jedoch eine Vervielfältigung in sechsfacher Ausführung zu. Das heißt aber nicht Publikation im
Internet o.ä.! Auch Verschickungen via Mail gelten hier als jeweils eine Vervielfältigung.
Es kann sich aber mit Zitatieren aus dem entsprechenden Artikel beholfen werden. Dieses bietet den
Vorteil, eine kurzweilige, auf das Wesentliche reduzierte Zusammenfassung zu erhalten.
Verlinkungen der Presseartikel von deren, der Öffentlichkeit zugänglichen, Homepage [nicht e-Paper!!!] auf
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die eigenen Internet-Seiten ist zwar im Grunde nicht untersagt, macht aber bei größeren Artikel wenig sinn,
da diese Links nach Ablauf einer gewissen Zeit nicht mehr zugänglich sind, da der Artikel im Archiv
abgelegt wurde.
Weiteres Mittel der Verbreitung wären könnten u.a. Newsletter und RSS-Feeds sein. Jedoch ist bei
Newslettern, wie auch bei Mailing-Aktionen [postalisch oder via E-Mail] damit zu rechnen, daß bei
Überschreitung einer Zusendunganzahl pro Woche oder gar Tag [beim elektronischen Mailing möglich] den
Empfänger eher verärgert. Abgesehen davon ist es nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Empfängers als
Unternehmen solche Aktionen durchzuführen. Das ComCulJuz ist de facto ein Wirtschaftsbetrieb!
Bei weiterführenden Fragen oder Schulungen in diesem Sektor hilft das Initiativbüro Kultur gerne weiter.
Lobby-Arbeit
Dieser Sektor wird all zu oft – insbesondere bei alternativen Projekten - unterschlagen oder bewußt
ausgelassen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Personalmangel [denn diese Arbeit ist zeitintensiv],
Überheblichkeit ['Die brauchen wir doch nicht!'], Aversion gegen Lobbyisten und die daraus folgende
Angst, selbst in 'diese Ecke' gestellt zu werden, oder, oder, oder...
Hierbei ist zu bedenken, daß grundsätzlich jeder in der einen oder anderen Form Lobbyarbeit betreibt; für
sich, im Beruf gegenüber dem Chef, gegenüber Vereinsvorständen bzw. Personen, die diesen nahe
stehen, wenn persönliches Empfinden die Notwendigkeit nach neuen Anschaffungen für den Verein
gegeben ist, usw...
Es sollte gerade bei solch einem Projekt wie das ComCulJuz ein ständiger Austausch mit
Kommunalpolitikern aller Fraktionen, zu Unternehmensverbänden, Gewerkschaften, dem
Stadtmarketing/City-Manager, Schulen, und anderen Organisationen – auch auf Landeseben – geflegt
werden. Die Grenzen zur Netzwerkarbeit sind hier fließend.
Ein probates Mittel, ist das Trainieren des 'Elevator Talks / Elevator Pitch', also die Vorstellung eines
Projektes innerhalb einer Fahrstuhlfahrt: 30 Sekunden, um schnell und präzise sein Anliegen vortragen zu
können.
Helmut Schmidt entließ während der Großen Flut 1962 [Hamburg] jemanden aus dem Krisenstab, da
dieser nicht auf den Punkt kam.
Auf der anderen Seite sollten sich die Personen, die diese Aufgabe übernehmen, sich im
Geschichtenerzählen [Storytelling] üben, um auch uninteressante Bereiche, anschaulich und spannend zu
präsentieren.
Storytelling
Storytelling ist ein für alle Bereiche interessantes Instrument, um langanhaltende Aufmerksamkeit und
emotionale Einbindung des Gegenüber [des potentiellen Kunden/Partners] zu erzeugen. Eine gute,
spannende Geschichte ist hundertmal kurzweiliger, als eine dreißigminütige Powerpoint-Präsentation.
Storytelling eignet sich für alle Promotion-Aktivitäten, Pressearbeit, Homepages; aber auch für
Projektanträge, Sponsoren-Anschreibe, Spender-Akquise usw... auch für die Lobby-Arbeit.
Beim Storitelling kommt es auf den Aufbau und den damit verbundenen Spannungsbogen an. Auch hier
gilt das gleiche wie für alle guten Geschichten: es muß eine Notsituation/ein unüberwindbar scheinendes
Problem vorhanden sein, handelnde Personen, ein Held/Helden und schwierige Situationen, die zu
meistern sind. Bis es zum Happy End durch ggf. sogar die Zuhörer (als Sponsoren o.ä.) kommt.
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Eine Geschichte kann noch so gut sein, wenn der Vorträger sie nicht zu erzählen vermag, ist sie unnütz.
Daher ist es von großem Nutzen, zu schauen, wer innerhalb der Mitarbeiter in diesem Bereich Talent
besitzt.
Dieser Mitarbeiter sollte dann ruhig auf Betriebskosten im erzählerischen Sektor weitergebildet werden.
Es lohnt sich.
XII.) Einbindung von ehrenamtlichen Helfern
Der Gesamte Betrieb der Kulturlounge wird (wie V.a.6 Kulturbereich) erwähnt durch ehrenamtliches Engagemet
– unter verwaltender Wirkung des Geschäftsführers [GF] und der sich 'einbringenden', kulturellen Institutionen
der Stadt Neumünster – geführt.
▪ Die Ehrenamtlichen werden einen Ansprechpartner haben müssen, der nur für ihre Belange
zuständig ist.
▪ Sie werden innerhalb des Arbeitsfeldes 'Kulturlounge' ausführlich über alle Entscheidungen
und aktuellen Schwierigkeiten durch die Ansprechpartner unterrichtet. [ggf. kommen
Anregungen]
▪ Ihre Ideen, Kritiken, Wahrnehmungen [das sind die Menschen, die an der Front stehen]
werden dem GF laufend mitgeteilt und zusätzlich zur internen Kommunikation einer
geschlossenen Wiki dokumentiert. Dieses dient der internen Transparenz, der Wertschätzung
der Ehrenamtlichen, sowie dem 'Daran-arbeiten-können' [innerhalb der Wiki]. Die
ehrenamtlichen bekommen einen Zugangscode.
▪ Engagierte Ehrenamtliche sollen, je nach Neigung, die Möglichkeit bekommen,
Schulungen/Seminare in ihren Fachbereichen zu erhalten. Dieses stärkt die Bindung zum
Träger und nutzt dem Projekt durch hochqualifizierte, ehrenamtliche (und damit 'kostenlose')
Mitarbeiter. Zum Anderen kann es dazu führen, daß neue Ehrenamtliche in diesem Bereich
mitwirken möchten, 'da ihnen etwas geboten wird'. [→Ökonomisierung des Ehrenamtes].
▪ Bei der gezielten Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeiter darf nicht willkürlich gehandelt
werden. Es muß offen kommuniziert werden, warum dieser und jener Ehrenamtliche auf
Fortbildung geschickt wird. Es sollte in diesem Zusammenhang auch stets das Angebot an
die anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter gemacht werden, sich ggf. zu überlegen, in welchem
Sektor sie sich weiterbilden möchten bzw. es sich vorstellen könnten, noch mehr Teilhabe zu
bekommen.
▪ Es sollte alle halbe Jahr eine Veranstaltung [Event] nur für die ehrenamtlichen Helfer
ausgerichtet werden. Es sollte dann verpflichtend sein, daß dann die Hauptamtlichen –
inklusive GF – die 'niederen Arbeiten' übernehmen. Das hat zwei Vorteile: 1) die
Ehrenamtlichen fühlen sich wertgeschätzt und 2) die Hauptamtlichen und der GF bekommen
wieder 'Bodenhaftung'. Darüber hinaus löst es ggf. verhärtete Strukturen auf. Ein GF, der
selbst Karten abreißt und die Toiletten putzt, ist authentischer als eine delegierender Chef.
XIII.) Künstlersozialkasse [KSK]
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
Im Folgenden werden einige grundlegende Regelungen zur Künstlersozialkasse festgelegt. Da diese auf (fast)
alle Bereiche der SozialenStadtraum-Genossenschaft Auswirkung haben, werden sie in diesem Punkt
gesammelt erörtert.
Grundlegendes:
Was ist die KSK?
Die KSK ist kurz gesagt die Kranken- und Rentenversicherungskasse von selbstständigen/freiberuflichen
Kreativen, damit diese im Krankheits- und Rentenfall abgesichert sind. Die Beiträge sind sehr niedrig.
Wieso betrifft es die Genossenschaft?
Das 'ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft' gilt als abgabepflichtiges Unternehmen, da es in den
Teilbereichen mit Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit [da jährlich mindestens zwei bis drei Veranstaltungen]
sowie einer Einnahmeerzielungsabsicht [„...Eintrittsgelder, Verkaufserlöse, Merchandise, Zuschüsse,
Mitgliedesbeiträge oder Spenden...“]5 Veranstaltungen durchführt.
Ist das nötig?
Die Abgabe zur Künstlersozialkasse [KSK] wird häufig von Non-Profit-Unternehmen vergessen. Aktuell [Stand
2011] flattern vielen soziokulturellen Zentren Zahlungsaufforderungen und Strafen in bis zu 5-stelliger Höhe ins
Haus.
In den meisten Fällen vergessen die Veranstalter schlichtweg die Frage nach der KSK.
Unverständlicher wird es für solche, die zwar der Meinung sind (in Treu und Glauben) jeden Künstler, der von
ihnen engagiert wurde und in der KSK ist, ordentlich abgeführt zu haben, aber dennoch
Zahlungsaufforderungen erhalten.
Der Grund dafür liegt darin, das – anders als bei der GEMA, wo nur dann (landläufig) gezahlt wird, wenn der
Künstler oder sein Repertoire auch dort vertreten ist – die KSK auch dann fällig wird, wenn der Gebuchte gar
nicht in der KSK Mitglied ist.
Es reicht, daß dieser lediglich a) selbstständig ist und b) einer Berufsgruppe angehört, die zu den 'ksk-fähigen'
Berufsgruppen zählen. [Berufsgruppenkatalog im Anhang]
D.h. ein selbstständiger Web-Designer oder ein freischaffender Fotograf fallen ebenso darunter wie ein
Opernsänger (der sich selbst vermarktet!) oder ein Puppenspieler.
Gerade im pädagogischen Bereich wird häufig vergessen die engagierten Künstler – soweit selbstständig –
abzuführen, denn auch diese kunst- /kulturpädagogischen Felder fallen mit unter die Rubrik der KSK.
Die aktuelle Abgabe [Stand 2011] für Veranstalter/Unternehmen beträgt 3,9% der Gage. Auslagen wie
Fahrtkostenerstattung und Unterbringung, usw. sind voll abzugfähig, soweit dies in die Gesamtgage mit
eingerechnet wurde. Hier sollte bereits bei Vertragsabschluß darauf geachtet werden, daß die Abgabe gut
berechenbar ist. UND: eine Klausel, die besagt, daß der Künstler für das Abführen der Abgabe an die KSK
selbst verantwortlich ist, ist rechtswidrig!!!
3,9% sind nicht viel, jedoch wird die Summe der Einzelabgaben aller KSKpflichtigen (in einem Betrieb) für ein
Jahr ermittelt, durch 12 geteilt und als Vorabbeitrag in einem Feststellungsbescheid für die folgenden Jahre
erhoben.
5 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.337
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
D.h. sollten in 2011 4 Künstler,1 Web-Designer, 1 Fotograf und eine Journalistin unter Vertrag genommen
worden sein, die zusammen 5.000 € bezogen (alle in selbstständiger Tätigkeit), würde die KSK für die
folgenden Jahre 16,25 €/Monat6 vorab verlangen. Selbst dann, wenn nicht einmal eine Veranstaltung geplant
wäre.
Die Meldepflicht zur KSK ist immer zum 31.März des Folgejahres! Ab diesem Zeitpunkt wird dann der
Feststellungsbescheid datiert.
Sollte die Anzahl der Künstler [und/ihre Entgelte] im Folgejahr darunterliegen, so kann „...gemäß § 27 Abs.5
KSVG die Vorauszahlung auf Antrag des Abgabepflichtigen herabsetzen, wenn dieser die Gründe für die
Verringerung der Entgeltzahlungen an selbstständige Künstler im laufenden Kalenderjahr glaubhaft darlegt.“7
Überzahlungen und Fehlbeträge werden mit der Jahresmeldung ausgeglichen.
Die KSK erwartet die Abgabenzahlungen stets bis zum 10. des Monats. Bei verspäteter Zahlung wird ein
Säumniszuschlag von 1% der Zahlung fällig.
Ab wann wird die KSK fällig?
Ab dem 4. KSK-pflichtigen (selbstständig aus Berufsgruppenkatalog der KSK) im Jahr in einem
abgabepflichtigen Unternehmen. Dann gilt diese Zahlung auch für alle vorherigen 3 Engagements.
Künstler, die im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben, sind ebenfalls abgabepflichtig.8
Praktisches:
Die folgenden Überlegungen sind absichtlich ausführlich zur besseren Nachvollziehbarkeit gehalten, da im
wesentlichen Personengruppen aus dem Non-Profit- sowie kulturfernen Tätigkeitsbereichen das ComCulJuz
gestalten werden.
KSK in der Sozialen Stadtraum-Genossenschaft
Für die Genossenschaft gilt es mehrere Überlegungen zum KSK-Umgang abzuwägen:
1) Soll die Genossenschaft als Überbau die KSK -Abgaben aller Teilbereiche tragen?
2) Sollen die Teilbereiche selbstständig die KSK-Abwicklung übernehmen?
3) Wie ist (aus Ersparnisgründen) ein anfänglicher, niedriger Feststellungsbetrag zu erreichen und wie...
4) ...ist dieses mit den ersten zwei Überlegungen in Einklang zu bringen, bzw. welche Folgen hätte es?
Zu 1) Soll die Genossenschaft als Überbau die KSK -Abgaben aller Teilbereiche tragen?
Aus Sicht der Gesamtkonzeption ist die Abgabe in mehrfacher Weise sinnvoll. Zum Einen stützt die
Genossenschaft alle Non-Profitbetriebe (so der Zweck), zum Anderen wird durch eine zentrale Übernahme der
administrativen Aufgaben für alle, das genossenschaftliche Gefühl unterstrichen.
Im folgenden einige aus dem Punkt ergebene Vor- [+] und Nachteile [-]
+ Weniger bürokratischer Aufwand durch zentrale Abrechnung
+ [dadurch] Freieres Handeln der Teilbereiche.
+ Kalkulierbarkeit der Kosten für KSK durch die Genossenschaft für das laufende und das kommende Jahr.
+ Säumigkeitsprävention. Die Abgaben werden nicht vergessen oder aus Unkenntnis nicht abgeführt. Somit
werden die Teilbereiche und Träger geschützt.
- Der Feststellungsbetrag steigt, da der Eventbereich die Summe der abgabepflichtigen Engagements deutlich
anschwellen lassen wird.
- Ggf. könnte es zu steuerrechtlichen Problemen kommen, wenn die Event-GmbH ihre Kosten via
Genossenschaft abwickelt. Die Buchführung könnte diesbezüglich verwirren.
6 5.000 € x 0,039 [3,9%] = 195 € : 12 [Monate] = 16,25 €/Monat7 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.3518 Vgl. Informationsschrift Nr.4 zur Künstlersozialabgabe der KSK, S. 3 Punkt 4
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- Die Event-GmbH könnte ihrerseits die KSK-Abgaben dann buchhalterisch nicht in ihre Aufwendungsseite
eintragen und so letztendlich eine Gewinnschmälerung erzielen. Dieses ist aber nicht gewollt! Die Event-GmbH
soll als [ausgegliederter] wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ein Maximum an Gewinn erwirtschaften, damit die
Genossenschaft ihren statutgemäßen [Haupt-] Zweck erfüllen kann.
Zu 2) Sollen die Teilbereiche selbstständig die KSK-Abwicklung übernehmen?
Für die Event-GmbH mag das Modell von Interesse sein, gerade in Bezug auf die Buchführung und die
Absatzfähigkeit diverser Posten. Hier muß genau hingeschaut werden was Sinn und was keinen Sinn machen
würde.
Anzudenken wäre eine interne Verrechnung.
Fakt ist, daß der Veranstalter die Abgabe zu KSK zu entrichten hat. Ausgleichszahlungen wären dann intern zu
regeln; was ein Buchungsmehraufwand zur Folge hätte.
Dennoch könnten von zentraler Stelle die Abrechnungen erstellt werden, die dann aufgegliedert in
Einzelposten [Event-GmbH, Kulturlounge, berufsvorbildender Bereich, Jugendbereich, usw.] abgeführt werden
könnte.
Eine elegantere Lösung könnte in einigen Fällen das vertragliche Veranstalterverhältnis darstellen. So würde
die Genossenschaft eine Art 'Geschäftsbesorgungsvertrag' / Agenturvertrag mit der EventGmbH schließen, die
dann als Dienstleister der genosschaftlichen Angebots dient. Damit würde Haftung, GEMA, KSK bei der
Genossenschaft liegen – wie auch die Umsätze. Allerdings macht das die Event-GmbH unnötig, da im Falle
eines Bankrotts, die Genossenschaft als eigentlicher Veranstalter gesehen würde.
Für den Fall, daß alle Teilbereiche ebenfalls autark in Vertrags,- Verwertungs- und Versicherungsfragen
handeln wollen, ist anzumerken, daß dann alle Träger voll verantwortlich sind. D.h. ein Jugendzentrum oder der
AVN, die Selbstständige/Freischaffende aus den KSK-Berufsgruppenkatalog engagieren (z.B.
kunstpädagogische Aufgaben), haben diese Abrechnungen allein zu tätigen und in ihr jeweiliges
Jahresbudget miteinzuplanen. Die Gefahr des Vergessens ist hierbei sehr groß!
Die Kulturlounge (da sie der Genossenschaft zuordnet ist) wird durch die Genossenschaft abgerechnet.
Zu 3) Wie ist (aus Ersparnisgründen) ein anfänglicher, niedriger Feststellungsbetrag zu erreichen und...
Da die Abgabepflicht erst ab dem 4. in einem Jahr gebuchten, selbständigen KSK-
Berufsgruppenkatalogzugehörigen entsteht, ist es ratsam im ersten Jahr der Genossenschaft nur 4
'Abgabenötige' zu engagieren!
Somit würde im Folgejahr lediglich eine geringere Summe im Feststellungsbescheid erhoben, die gut
kalkulierbar und 'verschmerzbar' ist.
Sollten im Folgejahr dann die Anzahl der KSK-versicherungspflichtigen Engagements steigen, ist es einfacher,
diese nachzumelden, als einen Antrag bzgl. Herabsetzung zu formulieren, der dann stets nur für den
beantragten Monat gilt!
Daher ist es ratsam, Aufgaben, die im ersten Jahr unter den Berufsgruppenkatalog KSK fallen würden,
weitesgehenst an affine, ehrenamtliche Helfer aus den gemeinnützigen Vereinen der Teilbereiche gegen
Aufwandsentschädigungen zu übertragen.
Das bedeutet ebenfalls, daß die Kulturlounge im ersten Jahr eher Laienspielgruppen überlassen würde. Dieses
hat zudem den Vorteil, daß sich der Name 'Soziale Stadtraum-Genossenschaft' in diesem Punkt gut
wiederspiegelt [Imagebestätigung] und zum Anderen könnten sich fühlen die Bürger mehr einbezogen fühlen
[Kundenbindung/Kundenpartizipation].
Zu 4) ...wie ist dieses mit den ersten zwei Überlegungen in Einklang zu bringen, bzw. welche Folgen hätte es?
Gerade aus Punkt 1) [zweiter Nachteil] ergebende Überlegung zur Gewinnorientierung der Event-GmbH, sollte
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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft
die Genossenschaft das Ausgliedern des Event-Betriebes präferieren. Damit verbunden würden auch die
Punkte GEMA dort ausgegliedert werden. Aber dazu später.
Zusammenfassend
Abwägung Gesamtabgabe vs. Teilbereichsabgaben
+ weniger bürokratischer Aufwand + Autonomie der Teilbereiche (Träger) bleibt gewahrt+ Kalkulierbarkeit der Kosten (schnelle) - höherer bürokratischer Aufwand+ Schulden-/Vergessensprävention - leichts Vergessen / Übersehen der notigen + freies Handeln der Teilbereiche Aufwendungen+ Fachlichkeit durch zentrale Stelle - weniger Kalkulierbarkeit der Kosten, für die die e.G. + Ein Ansprechpartner aufkommen soll+ Träger sind auf der sicheren Seite + explizite Stärkung der Kulturlounge durch die GF der
Genossenschaft zur rechtl. Absicherung der- Vorabzahlungen an KSK steigen Ehrenamtlichen dort- Eventbereich ggf. davon ausgegliedern - größeres Streitpotential zwischen Trägern und e.G. bei
nicht ordnungsgemäßer Abrechnung
XIV.) GEMA und Filmlizenzen
GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte [GEMA] nimmt zwei
Funktionen wahr: zum Einen ist sie Lizenzvergabestelle für musikalische Werke und nimmt dafür Gebühren,
zum Anderen ist sie Verwertungsgesellschaft und wahrt die Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte des die
Rechte ausübenden Künstlers – also dem, der diese urheberrechtlich (Text und Musik) angemeldet hat durch
die Gesellschaft für Verwertung von Leistungsschutzrechten [GVL].
Warum ist die GEMA sinnvoll?
Die GEMA sorgt dafür, daß ein Veranstalter nicht jeden Titel, der bei ihm gespielt wird, persönlich nach der
dazugehörigen Lizenz suchen und anschließende Lizenzverhandlungen mit Künstlern oder Lizenzinhabern
irgendwo auf der Welt führen zu müssen. Bei durchschnittlichen 15 Songs/h während einer Discoveranstaltung,
die von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr dauert, müßten Lizenzen von 8x15= 120 Songs von überall in der Welt vorher
eingekauft werden. Die Recherchen und Verhandlungen dafür würden sich auf Wochen hinaus strecken
können. Diese Arbeit erspart die GEMA dem Veranstalter!
Der andere Sektor ist die Weiterleitung der Anteile aus Lizenzen an den Urheber. In den meisten Fällen also an
den Künstler. Auch dieses ist zu begrüßen.
Im Umgang mit dem Ausfüllen der sogenannten Musikfolge, in der der Rahmen der Veranstaltung, das Datum,
die Raumgröße, usw. aber vor allem der Titel, der Interpret (Band) und der Texter und Komponist gefragt ist,
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KSK-Fälligkeit
• selbstständige Tätigkeit mit
• Berufsgruppenkatalogzugehörigkeit der KSK
• 3,9% (Stand 2011) der Reingage [Anreisekosten, usw. sind abziehbar]
• ab dem vierten Engagement (unabhängig vom Künstler) einer in 1 und 2
Zugehörigen in einem
• KSK-abgabepflichtigen Unternehmen
• Meldepflicht bis 31.März des Folgejahres
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sollte dieses bereits frühzeitig – am besten durch den Künstler oder durch den DJ – festgehalten werden, so
daß die Musikfolge rechtzeitig an die GEMA überstellt werden kann. Es ist aus organisatorischen Gründen
üblich, die Musikfolgen nach Abschluß der Veranstaltung zusammenzutragen [Im Diskobetrieb ist das während
des Auflegens möglich]. Hierbei darf das Nachreichen des Musikfolgebogens auf keinen Fall verwechselt
werden mit dem Beantragen der Veranstaltung!!!
Jede öffentliche Veranstaltung (dazu zählen auch Vereins- und Betriebsfeiern!), auf der GEMA-pflichtiges
Mateial gespielt wird, muß (mindestens eine Woche) vor der Veranstaltung bei der GEMA beantragt
werden. JEDE!!! Die GEMA darf dabei niemanden die Lizenz verweigern.
Bei Live-Konzerten gibt es zwar keine Meldepflicht für nicht-GEMA-pflichtiges Material, aber es „... gilt die
GEMA-Vermutung bei öffentlicher Wiedergabe von Musik. Diese muß dann anhand von Musikfolgen, Setlisten
und dem Konzertvertrag widerlegt werden.“9
Ein nicht zu unterschätzender Kostenbereich durch GEMA-pflichtiges Material, ist der durch
Nichtanmeldung entstehende, Die GEMA zieht vor Gericht!
Etwas, was gerade bei Non-Profit-Unternehmen gerne vergessen bzw. beizeiten sogar in Kauf genommen wird,
da diese sich aus ihrem sozialen oder kulturellen Selbstzweck heraus oftmals als – vorsichtig ausgedrückt –
'privilegiert' wahrnehmen. Jedoch nimmt die GEMA keine Rücksicht darauf – und sei der Zweck auch noch so
selbstlos. Letztendlich darf sie es auch nicht; vertritt sie doch die Interessen der Urheber!
Kontraproduktiv sind – beizeiten in Jugendzentren praktizierte - Verhaltensweisen, die GEMA als „den bösen
Feind“ oder als „Ausbeuter“ darzustellen und aus 'politischem Tatendrang' weder Veranstaltungen zu melden,
noch Musikfolgen einzureichen. Noch blöder wird die Sache, wenn in die Titelzeile Formulierungen wie „GEMA
kacken!“, „GEMA lieber arbeiten“ oder „Der Typ, der bei der GEMA die Songs aufschreibt ist scheiße“ [Wobei es
letzteren Titel tatsächlich gibt – natürlich nicht GEMA-pflichtig] Verwendung finden.
So ein Blödsinn kann teuer werden. Sehr teuer, da die GEMA neben den ursprünglich angefallenden Gebühr
auch noch einen Zuschlag von 100% erheben darf; und es tut. Damit steigen die GEMA-Kosten für eine nicht
gemeldete Veranstaltung auf 200%.
An dieser Stelle sein noch einmal eindringlich gewarnt, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen:
1. die GEMA schließt keine Vergleiche!
2. die GEMA hat in ihrer Geschichte noch keinen Prozeß verloren!
GEMA-Gebühren können aber leicht bei folgenden Situationen vergessen werden:
• öffentliche Filmvorführung: hier muß nicht nur eine Lizenz für den Film erworben werden, es muß
auch für die im Film verwendete Musikfolge GEMA entrichtet werden.
• Zweitverwertungen von Musik durch Einbindung in Mittel zur Eigenwerbung [z.B. Web_2.0-Live-
Stream]
• Weiterübertragung von Musik durch eine Verteileranlage [Lautsprecher in andere Räume] in andere
Bereiche. Z.B. Musikweiterleitung (leiser geregelt) aus dem Eventbereich an den Eingangsbereich
oder in den Gastrobereich oder auch Musik, die in der Küche via Radio in den Gastraum schallt oder
aus dem Backstagebereich nach außen dringt GEMA-pflichtig ist!!!10
Daraus ergibt sich, die Einplanung von Tarifen zur Weiterübertragung der Musik u.a. die Tarife W-T1 und W-S1.
Dieses ergibt sich aus dem gezielten Einsatz von Übertragungen aus dem Eventbereich in die Gastronomie.
Zur Einsparung sollte es der Küche untersagt werden, ein Radiogerät o.ä. zu betreiben. Gerade wenn es sich
9 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.33010 Vgl. Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.323 III
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um eine Lehrküche handelt, sollte die Konzentration auf der Arbeit liegen und nicht in der Unterhaltung.
Der Sozial- und Kulturtarif, der eine 20%ige Ermäßigung zur Folge hat, wird im ComCulJuz nicht zum Tragen
kommen, da es im Kultursektor üblich ist, daß auch Besucher ab 21 Jahren dort vertreten, der Eintritt 1€
übersteigt (übersteigen muß!) und auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Ähnlich verhält es sich
im Jugendbereich mit Konzertveranstaltungen.
Hier bietet sich ein Gesamtvertragsnachlaß [z.B. durch Mitgliedschaft in der LAG Soziokultur, der DEHOGA
(für die Gastronomie) oder den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (für den Eventbereich)] an,
der einen Nachlaß von 20% erwirkt.
In Verbindung mit einem Pauschalvertrag können weitere 10% Ersparnis p.a. hinzukommen.
Der Pauschalvertrag ist ein mit der GEMA geschlossener Vertrag über eine festgelegte Anzahl regelmäßiger
Musiknutzung (Konzert und Tonträger) pro Jahr innerhalb eines Tarifes. U und E-Tarif in einem geht nicht. Hier
können GEMA-Gebühren bis zu 50% p.a. gespart werden. Allerdings liegt die Anzahl der Musiknutzungen
dementsprechend hoch. Erst ab der 41. Veranstaltung in einem Tarifsektor 20% Nachlaß erbringt. Näheres zu
den Tarifen ist durch Vergleich der Tarife zu ersehen [www.gema.de] . Pauschalverträge gelten für ein Jahr und
bedürfen mindestens fünf Veranstaltungen aus einem Tarifbereich. Diese müssen dann im Vornherein
namentlich beantragt / genehmigt werden. Das setzt eine Jahresplanung voraus. Des Weiteren werden die
Pauschalen ebenfalls im Voraus fällig.
Es gibt auch für Weiterübertragungen, Hintergrundmusik Gastronomie usw. Pauschalvertäge.
Filmlizenzen
Wie auch bei der Vergabe von Lizenzen zur Musikwiedergabe/-aufführung und die Wahrung der Urheberrechte
durch die GEMA, ist auch das filmische Werk urheberrechtlich geschützt und durch Vorführungslizenziserung
geregelt.
Hier wird vereinfacht in zwei Kategorien unterschieden:
• öffentliche [kommerzielle] Filmvorführungen
• öffentliche, nicht-kommerzielle Filmvorführungen
• die private Filmvorführung fällt aus dieser Betrachtung heraus.
Die öffentliche, kommerzielle Filmvorführung wird durch den 'Verband der Filmverleiher e.V.' [VDF-Kino]
[www.vdfkino.de] lizensiert. Mit der Bestätigung der Filmbestellung wird diese automatisch erteilt. Die Lizenz
ermächtigt den Entleiher zur gewerblichen Nutzung, zum Erheben eines Eintritts, der Benennung des Titels
sowie der umfassenden Bewerbung des Filmes.
Die öffentliche, nicht-kommerzielle Filmvorführung hingegen wird als Schirmlizenz bei der 'Motion Picture
Licensing Cooperation' [MPLC] beantragt [www.mplc-gmbh.de]. Sie kostet 100€ pro Filmlizenz oder 188€ für
das gesamte Jahr. Diese Schirmlizenz ist ausschließlich für Jugendzentren und andere karitative Non-Profit-
Einrichtungen vorgesehen. Trotz Lizenz ist folgendes untersagt:
• es darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden [gewerblich wäre u.a. eine Filmvorführung im
Kreise von (zukünftigen) Sponsoren]
• es darf kein Eintritt erhoben werden
• es darf keine Werbung gemacht – weder Titelnennung, noch Filmplakate in irgendeiner Form
Zusätzlich zu den Lizenzabgaben an den VDF-Kino oder die MPLC muß jeden Musikfolge, die im Film gespielt
wird, an die GEMA abgeführt werden. Im Falle der Schirmlizenz ist die Voraussetzung für sogen.
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Vergütungsfreie Veranstaltungen nach §52 UrhG gegeben, die aber dennoch zur Meldung gebracht werden
muß!!!
XV.) GEZ
Wie Privathaushalte müssen auch gewerbliche und nicht-gewerbliche Betriebe GEZ zahlen, wenn sie ein
empfangstaugliche Gerät besitzen. Mit dem 01.01.2013 gilt darüber hinaus eine grundsätzliche Gebürenabgabe
für alle Haushalte. Damit wird diese auch mittelfristig für Betriebe Geltung haben werden. Im Fall des
ComCulJuz mit seperaten Wohnungen für die FSJler würde es so oder so zur Gebührenzahlung kommen.
Auch hier ist es ratsam die Genossenschaft als Gesamtbetrieb dafür aufkommen zu lassen.
Der aktuelle Gebührensatz liegt bei 17,98€ im Monat und sollte vierteljährlig abgebucht werden.
Eine Möglichkeit zur Befreiung von der GEZ gibt es für das ComCulJuz nicht.
Von der GEZ-Homepage (31.12.2011):
„Was müssen eine Firma, ein Selbständiger oder eine Behörde beachten?
Im nicht ausschließlich privaten Bereich müssen für alle herkömmlichen Rundfunkgeräte (Hörfunk- und Fernsehgeräte) jeweils gesondert Rundfunkgebühren gezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich eine Zweitgerätefreiheit.
Werden keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, sondern ausschließlich neuartige Geräte auf ein und demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten, so besteht hierfür unabhängig von der Anzahl lediglich für ein neuartiges Rundfunkgerät Anmelde- und Gebührenpflicht.
Unternehmen mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Handys (Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung), die von Unternehmen den Mitarbeitern dauerhaft (mehr als drei Monate) zur Verfügung gestellt werden, sind der Privatsphäre der Mitarbeiter zuzuordnen und daher für das Unternehmen nicht gebührenpflichtig. Aber auch die Mitarbeiter müssen das Handy nur dann anmelden, wenn bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte im privaten Bereich angemeldet sind.“11
XVI.) Versicherungen
Der Bereich der Versicherungen ist unumgänglich, schließlich kann es ohne teuer werden. Dabei muß nicht
einmal ein Unglück geschehen: es reicht eine fehlerhafte Bedienung von Technik und schon sind ein paar
tausend Euro verlustig.
Zunächst einmal sollte zugesehen werden, daß der Umfang der gesamten Genossenschaft versichert wird. Im
Event-Bereich könnte dieses ggf. zu Haftungsproblemen führen, wenn nicht explizit mit der
Versicherungsgesellschaft verhandelt wurde.
Hierzu empfiehlt es sich, die Genossenschaft permanent als Träger zu benennen. Daraus ergibt sich dann auch
die Inventarfrage: Wem gehört was? Hier sollte der Grundsatz gelten: der Genossenschaft gehört sämtliches
Inventar, wenn es nicht anders vermerkt wurde.
Etwas, was für den Event- und Konzertbetrieb in doppelter Hinsicht, sinnvoll ist. Zum Einen ist das Equipment
und die Einrichtung versichert, zum anderen bleibt das Inventar im Besitz der Genossenschaft, auch wenn die
Event GmbH insolvent gehen sollte.
11 GEZ-HOMEPAGE vom 31.12.2011 http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html
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Welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden?
1) Betriebshaftpflicht
2) Berufshaftpflicht-Versicherung [muß für jede Berufsgruppe überprüft werden]
3) Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung12
4) Gebäudeversicherung
5) Elektronik-Versicherung [bei mobiler P.A. zwecks Verleih sollte auch über eine Transportdeckung nachgedacht werden]
6) Veranstaltungsausfall-Versicherung13
7) Glasbruchversicherung [ggf.]
8) Rechtschutzversicherung [abzuwägen]
9) Ggf. sonstige auflagenbedingte Versicherungen durch die Kommune o.ä.
Allem sollte aber eine genaue Abwägung der Risikowahrscheinlichkeit vorangehen.
Ein Einsparpotential kann durch die Ausweitung der Berufshaftpflicht-Versicherungen durch die jeweiligen,
einzelnen Partner erzielt werden. So kann die Berufshaftpflicht für den OKJA-Bereich durch die AJZ abgedeckt
werden, die der Gewerke (Handwerk) durch den AVN, usw...
Alle Versicherungspolicen sollten im Vorfeld durch einen Fachanwalt geprüft werden. Hier ist ein Anwalt mit
Fachbereich 'Event-/Veranstaltungsrecht' in Anspruch zu nehmen.
XVII.) Rechtliches
a) Ticketverkauf:
Bei den kostenpflichtigen Veranstaltungen muß dafür Sorge getragen werden, daß die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen [AGB's] gut lesbar aushängen, so daß sie für die Veranstaltung ihre Gültigkeit haben.
Die AGB's müssen dem Kunden VOR Abschluß des Geschäftes direkt zugänglich sein. Abdrucke auf
Kartenrückseiten sind nicht zulässig – auch wenn dieses gängige Praxis ist. Diese Fläche sollte für Werbung
oder Literatur genutzt werden! Das bringt dann zusätzliche Einnahmen oder aber einen Imagegewinn, der nicht
zu unterschätzen ist, da sich dieses als Sammelobjekt vermarkten ließe [der Kieler Dichter Klavki suchte häufig
solch ungewöhnlichen Wege der Literarisierung].
Zur Platzierung der AGB's ist es ausreichend ein größeres Plakat o.ä. zu drucken, daß in einem Rahmen oder
anderweitig 'stylisch' im Wartebereich des Einganges präsentiert wird. Es sollte sich in der Nähe der Kasse
befinden – jedoch nicht direkt davor, so daß Besucher die Gelegenheit haben, es zu lesen und nicht den
Kassenfluß oder gar den Weg versperren.
Allgemein sollten die AGB's auf der Homepage im Extrareiter auffindbar sein.
Aus kalkulatorischen Gründen ist es ratsam, einen Vorverkauf zu organisieren. Dieser sollte hauptsächlich
Online geschehen. So werden Kosten für die Vorverkaufstelle gespart. Die Karten würden dann zugeschickt, im
Nahbereich persönlich geliefert (Kundenbindung) [Aufgabe der FSJler, da günstigste Arbeitskräfte], zur
Abholung an der Abendkasse hinterlegt oder mittels eigen entwickelten Ticket-App via Zugangscode eine
Stunde vor Einlaß automatisch aktiviert, so daß der Besucher lediglich sein Handy vorzeigt, um eingelassen zu
werden [nach Einlaß des Besuchers wird diese via Sendeschranke entwertet].
Beim Online-Ticketing sollte vor der abschließenden Buchungsbestätigung ein Häkchen mit der Bestätigung der
Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB's gesetzt werden, ohne das die Buchung nicht vollzogen werden kann.
12 Für die Bereiche: Event | Kulturlounge | Jugendbereich13 Ist von Fall zu Fall abzuwägen. Betrifft lediglich die Bereiche Event und Kulturlounge
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b) Persönlichkeitsrechte – Recht am eigenen Bild:
Ebenfalls sollte im Eingangsbereich (und im Online-Ticketing) darauf aufmerksam gemacht werden, daß die
Veranstaltung gefilmt und als Stream ins Netz gestellt wird; je nach Umfang der vertraglichen Absprache mit
den auftretenden Künstlern bzw. deren juristischen Vertreter; bzw. daß Fotos [keine Potraits] gemacht und ins
Netz gestellt werden. Auch der Hinweis, daß Personen, die sich bei späterer Draufsicht glauben zu erkennen,
die Möglichkeit haben, sich aus diesem Bild entfernen zu lassen, durch Angabe einer Kontakt@dresse bzw.
Telefonnummer oder eines Ansprechpartners vor Ort.
Es ist deshalb sinnvoll bereits im Vorfeld einer Veranstaltung, die Besucher – z.B. an der Kasse – auf diesen
Umstand nett und freundlich hinzuweisen. Es ist – auch wenn juristisch sinnvoll – davon abzuraten, die
Besucher Einverständniserklärungen unterzeichnen zu lassen. Das hat den Beigeschmack von
Vertragsabschlüssen und schmälert das Eventerlebnis nachhaltig, da kein Gast in einer solchen Konstellation
davon ausgeht, noch 'juristisches Zeug' sich durchzulesen. Also: Finger weg!
Schwieriger wird es, wenn Besucher dazu aufgerufen werden, mit ihren Handys Fotos der Veranstaltung auf die
hauseigenen Web-Dienste (Homepage, Facebook, etc) zu stellen. Hier ist der Veranstalter – bzw. Besitzer der
Seite – verantwortlich. Ebenso hat dieser das Problem der Richtigkeit und Sorgfaltspflicht bzgl. externer,
verlinkter Inhalte, da dieser zugeführte Content (Fotos durch Besucher) nicht im Sinne des Gesetzgebers
geprüft werden kann. Es sein denn, die Bilder werden vorher durch einen Mitarbeiter gesichtet und dann erst
eingespeist. Dieses ist aufwendig und damit teuer. Hier müßte für die Dauer eines Events, ein Mitarbeiter
abgestellt bzw. nur zu diesem Zweck eingestellt werden.
c) Vertragsrecht
Neben den normalen Klauseln eines Gastspiel-/Künstlervertrages, eines Agenturvertrages oder
Konzert-/Aufführungsvertrages sollte darauf geschaut werden, daß eine Gebietsschutzklausel eingebaut ist.
Diese sorgt dafür, daß ein Künstler nicht in einem bestimmten Radius um den Veranstaltungsort in einem
bestimmten Zeitraum wiederholt auftritt. Auch bei kleineren Bands sollte auf soetwas geachtet werden, denn
wenn die Band X innerhalb von 6 Wochen in einem Umkreis von 70km auftritt, ist damit zu rechnen, da das
Konzert ein Minusgeschäft wird.
Im Vertragswerk sollte unbedingt der Zeitpunkt des Auftritts gereget sein sowie Konventionalstrafen, da es bei
Verspätungen, die durch den Künstler verantwortet wird, die Gage gekürzt werden kann. Bei
Nichtzustandekommen des Events durch den Künstler, muß der Veranstalter regressfähig sein, da Unkosten
auf ihn zukamen [Personal, Betriebskosten, Catering, Ticketing, Unterbringung, usw.] und mit Rücknahme der
Tickets zukommen. Auch dieses sollte dem Künstler bei selbstverschuldetem Ausfall in Rechnung gestellt
werden.
Ein Beispiel: als in den frühen 1990er Jahren, die noch unbekannte Band 'The Offspring' im AJZ
Neumünster auftreten sollte, bekam der Veranstalter drei Stunden vor Beginn den Anruf des
Managements, daß die Band sich weigere aufzutreten, da sie am Vortag in den Niederlanden spielte
und am Tag drauf in Norwegen sein sollte. Die Band hatte zwei Wochen vor Termin ihren großen
Durchbruch und wurde in der Folge vom Management überall hinverfrachtet. Die AJZ ging leer aus,
hatte die Unkosten für das Catering, die PA und die unangenehme Aufgabe den in Scharen
kommenden Fans den Ausfall des Konzerts zu erklären.
Der Veranstalter muß sich im Vorfeld vertraglich die Nutzung von Foto,- Video- und Audiomaterial zu
Werbzwecken [Eigenwerbung] zusichern lassen. Dieses gilt insbesondere für die Live-Streams. Gerade hier ist
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die Gema-Frage zu behandeln.
Klauseln, die einen Künstler – egal ob Musiker oder dem KSK-Berufskatalog zugehörig – verpflichten, selbst
für die Entrichtung der KSK- Abgaben oder sogar der Gema-Abführung zu sorgen sind rechtswidrig!!!
Es sollte in jedem Vertrag eine Verpflichtungsklausel mit Angabe zur Mitgliedschaft in der KSK bzw. einer unter
den Berufsgruppenkatalog fallenden, selbstständigen Tätigkeit vorhanden sein.
Bei Angaben zur Gage sollte die Netto- von der Bruttogage explizit separat aufgeführt werden. Das macht es
bei der Berechnung der KSK-Abgabe einfacher, die abzugsfähigen Aufwädungen zu differenzieren.
Ebenso die Bestätigung bei kleinen – GEMA-freien Konzerten – daß ausschließlich gema-freies Repertoire
gespielt wird.
Bei solchen Konzerten ist auch darauf zu achten, daß externe Mischer, vertraglich zusichern, keinerlei
gemaflichtiges Material in Pausen zu spielen, da ansonsten die gema-freie Veranstaltung gemapflichtig würde.
Bei Aufführungsverträgen ist es ratsam eine Klausel zur Angabe des gespielten Repertoires mit
Kenntlichmachung des Urhebers/Komponisten/Texters zu vereinbaren. Dieses sollte zwei Wochen vor
Aufführungstermin dem Veranstalter vorliegen [zwecks Anmeldung bei der Gema]. Hier ist es empfehlenswert
diese Playlist an die Auszahlung der Gage zu koppeln.
Dieses gilt auch für einen externgemieteten Mischer!
Allgemein ist es ratsam die verschiedenen Vertragsarten – gerade im Eventbereich und im Kulturbetrieb durch
einen Fachanwalt prüfen bzw. aufsetzen zu lassen. Hierdurch kann langfristig viel Geld gespart werden,
nämlich dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Um hierbei Kosten zu sparen, könnte versucht werden, dem
Fachanwalt eine Art 'Dienstleistungssponsoring' schmackhaft zu machen.
d) Steuerrecht
Allgemein betrachtet, gibt es im Konstrukt 'ComCulJuz' mehrere steuerliche Überlegungen, die verwirrend
scheinen können. Zum Einen gibt es die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht der Genossenschaft als
Wirtschaftsträger – speziell die Event-GmbH – der zum Anderen kulturelle, bildungsrelevante, und
sozialpädagogische Projekte gegenüberstehen. Für alle Teilbereiche bzw. Projekte gibt es unterschiedliche
steuerliche Bemessungssätze; bis hin zur Umsatzsteuerbefreiung. Hier ist es ratsam mit dem Finanzamt einen
Steuerkatalog für die einzelnen Teilbereiche und Projekte zu erstellen. Interessant hierbei wird u.a. die Frage
nach der Vergnügungssteuer.
Welche Steuer nicht vergessen werden darf ist die sogenannte Bauabzugssteuer. Zitat:
„ Unternehmen der Eventbranche, die Bauleistungen in Auftrag geben, müssen seit dem 1.1.2002 nach § 48
EStG eine sog. Bauabzugssteuer einbehalten und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt abführen.
Sie beträgt 15% des in Rechnung gestellten Entgeltes zuzüglich der Umsatzsteuer. Auch Abschlagszahlungen
fallen darunter.
Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung
oder Beseitigung von Bauwerken dienen. […]“14
Diese bedeutet u.a., daß der Eventbetrieb bzw. die Genossenschaft zusehen muß, welchen Handwerker sie
beauftragt haben, welches Finanzamt für diesen zuständig ist, bis 10. des Folgemonats nach
Rechnungseingang dieses dem jeweiligen Finanzamt mittels Vordruck mitgeteilt UND überwiesen wird.
Ausnahmen gelten hiervon, wenn der Leistende (Handwerker) dem Eventbetrieb bzw. der Genossenschaft eine
14 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.474
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gültige Freistellungsbescheinigung [nach § 48b EStG] vorlegt UND die Gegenleistung nicht 5.000€ p.a.
übersteigt. Ergo sollten nur Aufträge an Handwerker vergeben werden, die über Letztgenanntes verfügen.
Abschlußbemerkung
Alle Rechte – in Teilen oder in Gänze der vorliegenden Konzeption – verbleiben beim Urheber [Stefan Helmers]
und dem Initiativbüro Kultur GbR. Diese haben bei Zitierung oder Bezugnahme auf das Konzept in Gänze
oder in Teilen, genannt zu werden.
Das Kopieren, Vervielfältigen und/oder Veröffentlichen in Auszügen oder Gänze ist nur nach Autorisierung
durch den Verfasser oder das Initiativbüro Kultur GbR erlaubt.
Raum für Notizen
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Raum für Notizen
Kontakt: In Vollmacht für
Initiativbüro Kultur Aktion Jugendzentrum e.V.
Stefan Helmers Geschäftsführender Vorstand
Lutherstraße 18 | 24114 Kiel Friedrichstraße 24 | 24534 Neumünster
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24124 Kiel 24501 Neumünster
(+49) 0162 - 33 790 71 04321 – 1 22 44
(+49) 0431 – 90 88 97 81
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