ComCulJuz - Soziale StadtraumGenossenschaft

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ComCulJuz ComCulJuz Soziale Stadtraum- Genossenschaft Ein Projektmodell zur Finanzierbarkeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Freien Träger in Neumünster in Kooperation mit der Kommune Erarbeitet durch das Konzept: Stefan Helmers Kontakt: [email protected]

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Projektentwurf zur Eigenfinanzierung eines Kommunikations, - Kultur- und Jugendzentrums mit niederschwelligen arbeitsaktivierenden Maßnahmen

Transcript of ComCulJuz - Soziale StadtraumGenossenschaft

ComCulJuzComCulJuz

Soziale Stadtraum-

Genossenschaft

Ein Projektmodell zur Finanzierbarkeit der Offenen

Kinder- und Jugendarbeit der Freien Träger in

Neumünster in Kooperation mit der Kommune

Erarbeitet durch das

Konzept: Stefan HelmersKontakt: [email protected]

Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Administratives

Projekttitel: ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Idee: Stefan Helmers | Initiativbüro Kultur (2010)

Konzept: Stefan Helmers | Initiativbüro Kultur (2011)

Leadpartner: Initiativbüro Kultur GbR, Stadt Neumünster, [bis Genossenschaftsgründung]

Partner: Aktion Jugendzentrum e.V. Neumünster [AJZ], Straßenpiraten e.V., Vicelin-Event GmbH,

Ausbildungsverbund Neumünster [AVN], Freiwilligenbüro, Wirtschaftsverbände

Projektbeginn: offen

Projektzeitraum: offen

Projektstatus: Entwurf | Sondierung | Planung

Stand: 04.02.2012

Gesprächspartner: Dr. Olaf Tauras | OB Neumünster [27.01.2011]

Günther Humpe-Waßmuth | 1.Stadtrat Neumünster [27.01.2011]

Sabine Schilf | Bauamt Neumünster [28.04.2011]

Vorentwurf schriftlich im Druck an Tauras | Humpe-Waßmuth | Schilf | Wittje [06.10.2011]

Thomas Wittje | Kinder- und Jugendbüro Stadt Neumünster [26.10.2011]

Exemplar für ________________________________________________

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Inhalt

Zum Geleit:

Das vorliegende, erweiterte Projektpapier 'ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft' ist ein auf

Langfristigkeit ausgelegtes Konzept zur Alternativfinanzierung von Offener Kinder- und Jugendarbeit,

berufsheranführender Maßnahmen, Stadtteilarbeit und Quartiersentwicklung mit eigenwirtschaftlichem

Hintergrund.

Die Konzeption ist in 17 Abschnitte gegliedert. Die ersten Abschnitte befassen sich mit Hintergrund und

allgemeiner Struktur des Projektes. Die restlichen Abschnitte dringen tiefer in die Materie ein und gehen auf

spezielle Felder des Event- und Kulturmanagements ein, welche aber für den Gesamtbetrieb relevant sind.

Diese Abschnitte sind teils sehr ausführlich – teils angerissen – und sollen den späteren Nutzern als

Orientierung bei Fragen zu KSK, GEMA, Marketing u.ä. dienen. Hier wird bewußt von der heterogenen

Anteilszeichnerstruktur ausgegangen, die eher aus sozialen als aus eventmarketingbedingten Hintergründen

stammen. Aus diesen Abschnitten können jeweils Einsparpotentiale abgeleitet werden.

Es wurde aus Gründen der Lesbarkeit auf eine Genderung verzichtet; alle Formen gelten sowohl für Männer als

auch für Frauen.

Ich wünsche anregende Gedanken^^

Stefan Helmers

Januar 2012 | Kahleby

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Administratives Verkauf von Altimmobilien

Inhaltsverzeichnis Jugendpauschale

Vorwort/Zum Geleit Betriebskosten [VI]

Kurzfassung [I] Allgemeine Betriebskosten

Hintergrund [II] Kosten im Veranstaltungsbereich

Ausgangssituation Kosten Kino

Problematik Kosten Gastronomie

Subproblematik Kosten Kulturlounge

Objektfindung Kosten Werkstattbereiche

Idee [III] Kosten Jugendarbeit

Konzept [IV] Kosten Bürgerbereich

Bereiche [a] Personalkosten [VII]

Eventbereich Baukosten / Inventarkosten [VIII]

Jugendbereich Kostenreduktion durch bauliche Maßnahmen [IX]

Berufsvorbereitender Bereich Marketing [X]

Bürgerbereich Werbemittel und [Außen~] Kommunikation [XI]

Gastronomiebereich Web_2.0 | Social Media | Virales Marketing

Kulturbereich | Kulturlounge Guerilla-Marketing

Beratungsbereich Pressearbeit

FSJler Lobby-Arbeit

Struktur [b]

Allgemeine Struktur - Genossenschaft Einbindung von ehrenamtlichen Helfern [XII]

Geschäftsführung Künstlersozialkasse | KSK [XIII]

Anteilszeichnung GEMA und Filmlizenzen [XIV]

Steuerung

Finanzierung [V] Filmlizenzen

Einlage/Stammkapital GEZ [XV]

Fördermitgliedschaft Versicherungen [XVI]

Fundraising (Spenden|Sponsoring|Fördergelder) Rechtliches [XVII]

Profitbereich Ticketverkauf

Projektanteile der Genossenschaftszeichner Persönlichkeitsrechte

Öffentliche Gelder Vertragsrecht

Restfinanzen aus LOS-Topf Steuerrecht

Medien-Kooperation Abschlußbemerkung

Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

I.) Kurzfassung:

Das Projekt 'ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft' [Arbeitstitel] vereint die Arbeitsfelder 'Offene

Kinder- und Jugendarbeit' [OKJA], 'Berufsvorbereitung', 'Beratung', 'ehrenamtliches Engagement (im Alter)',

'Kulturarbeit', 'kulturelle Kinder- und Jugendbildung', 'Eventwesen', 'Gastronomie' und Quartiersozialraum

miteinander, so daß allen Akteuren ihre Eigenständigkeit erhalten bleibt, jedoch Freiraum zur unkonventionellen

und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit gelassen wird. Dabei liegt das Hauptaugenmerk der

Genossenschaft auf Kommunikation [Com], Kultur [Cul] und Jugendarbeit [Juz]; es steht damit für ein

Kommunikations-, Kultur- und Jugendzentrum.

Wichtig ist hierfür die monetäre Absicherung der Gebäudekosten über mindestens einen Wirtschaftszweig

[Profit-Bereich].

II.) Hintergrund:

Ausgangssituation:

Die Ausgangslage seit Herbst 2010 ist dreigeteilt: zum Einen braucht die Aktion Jugendzentrum e.V.

Neumünster [AJZ] ein neues Gebäude, da die alten Räumlichkeiten im höchsten Grade marode sind, aber

auch der neuen, veränderten Angebotsstruktur der AJZ nicht ausreichend Platz bieten. Des Weiteren wird die

(von kommunaler Seite bestätigte gute) Arbeit der AJZ ausschließlich aus kommunalen Mitteln bestritten.

Zum Anderen steht die Stadt Neumünster (mit einer Rekordverschuldung von ca. 100 Mio €) vor der

Problematik, den desolaten Haushalt konsolidieren zu müssen. Es werden in diesem Zuge Zuschüsse reduziert

oder gestrichen. Damit ist es der Stadt Neumünster unmöglich, zusätzlichen Ausgaben tätigen zu können, um

angemessene und ganzheitliche Kinder- und Jugendarbeit u.a. unter zukunftsaspektierten Kriterien [vgl.

demografisches Szenario des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für

Arbeit] zu unterstützen.

Zusätzlich gibt es seit Jahren – trotz vielen Bemühungen der Verwaltung – eine stagnierende

Quartiersentwicklung im Vicelin-Viertel [Innenstadtnähe].

Problematik:

Die Grundproblematik für die AJZ als raumsuchende Partei, sowie der Stadt Neumünster als (vertragsbedingte)

raumgebende Partei, liegt schlicht und ergreifend auf beiden Seiten beim Geld; beide haben keines.

Für einen Non-Profit-Betrieb (wie es die AJZ ist), ist es schwer, eigenwirtschaftlich Kapital zu generieren.

Möglichkeiten hierzu wären sich Angebote im Eventbereich (Konzerte, Parties, Diskoveranstaltungen) oder im

Förderbereich durch Großprojekte der Arbeitsförderung [XENOS (ESF), IB – Zukunftsprogramm Arbeit, usw.]

o.ä. zu eröffnen. Beides ist durch a) den zu knappen Raumbestand der AJZ und b) durch fehlende

Refinanzierungsmöglichkeiten nahezu unmöglich.

Subproblematik:

Die interne Struktur des Vereins Aktion Jugendzentrum e.V. Neumünster [Selbstverwaltung durch Jugendliche

und Heranwachsende mit starker, altersbedingter Fluktuation] gibt es nicht her, einen auf Mittel- und

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Langfristigkeit ausgelegten Profit-Bereich zur Eigenfinanzierung aufzubauen.

Suboptimal ist darüber hinaus, die bauliche Einfügung des momentanen Standortes in ein Gebäudeensemble,

welches regelmäßig zu Lärmbelästigungen der Nachbarn und wiederholt des Herbeirufens der Polizei führte.

Zum anderen kann ein dazu benötigter Umsatz dazu führen, daß die Gemeinnützigkeit nach §52AO dem Verein

aberkannt würde.

Objektfindung:

Auf der Suche nach geeigneten, neuen Räumlichkeiten, stellte sich das Objekt Anscharstraße 8 als geeignet

heraus. Es ist freistehend, hat keine direkten Nachbarn, liegt zentral und nicht all zu weit vom momentanen

Standort entfernt, hat eine gute Verkehrsanbindung und ist bahnhofsnah, verfügt über Parkplatzfläche, die auch

zum Skaten genutzt werden könnte, ist ausbaufähig und vor allem steht es leer.

Darüber hinaus würde das Areal auf der Nord-Süd-Achse von Vicelin-Schule und Kindergarten komplettieren.

III.) Idee:

Um ein größeres Gebäude sinnvoll und ökonomisch nutzen zu können, ohne daß sich die Kommune noch

weiter verschuldet, ist die Mehrfachnutzung des Objektes durch diverse Träger in genossenschaftlicher

Rechtsform angedacht. Hierbei soll ein Profit-Bereich den Gebäudeunterhalt für alle Anteilszeichner

erwirtschaften, so daß für den Einzelnen keine Gebäudenebenkosten anfallen.

Die Genossenschaft hat mehrere Vorteile:

• die anteilzeichnenden Träger behalten ihre Eigenständigkeit

• die Kommune hat durch Anteilseinlage nominell keine Ausgabe in ihrer Kasse

[Rechnungsprüfungsamt!]

• die anteilszeichnenden Träger können so völlig neue Synergien erzeugen.

• die anteilszeichnenden Träger stehen auf einmal in einem 'gemeinschaftlichen' Kontext zueinander

• der Genossenschaftszweck kann sehr individuell gefaßt werden.

• die Genossenschaft hat viel mehr Möglichkeiten, finanzielle Mittel einzuwerben, da sie nicht der

Gemeinnützigkeitsregelungen unterliegt.

• die Genossenschaft kann als Gesamtes wirtschaften!

Durch die Größe des Objektes und die Option, andere Träger mit einzubinden, eröffnet sich u.a. die Möglichkeit

für z.B. den AVN, ihr Klientel über die AJZ in einem geschützten – nicht repressiven Rahmen – subtil

anzusprechen und über gemeinschaftliche Werkstätten, die von Altmeistern- /Gesellen in Rente [GRANDPAten]

'nebenbei' betreut werden, latent an Arbeitsprozesse heranzuführen.

IV.) Konzept:

Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche weitesgehenst in Aufbau und Funktionsweise vorgestellt.

Speziellere Betrachtungen wie KSK, Gema, usw. werden zur besseren Übersicht in gesonderten Punkten

beleuchtet und mit dem aktuellen Bereich verknüpft.

a) Bereiche:

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1) Eventbereich

Der Eventbereich wird von der – noch zu gründenden – Vicelin-Event GmbH [auch hier können sich mehrere

Anteilszeichner in Kooperation zusammenschließen] betreut.

Dieser Bereich muß professionell geführt werden. Hier gibt es Anstellungen, wie sie in dem Arbeitsfeld üblich

sind.

Es ist davon Abstand zu nehmen, den Bereich an Nichtanteilszeichner in Pacht abzugeben, da dadurch das

'Sozialgefühl' nicht bedient wird und somit auch kein Verantwortungsbewußtsein für die Genossenschaft

vorhanden ist. Ein Unternehmer denkt zuerst an sein Unternehmen! [Sozialromantische Vorstellungen sind hier

fehl am Platze]. So wird er sich nach etwas anderem umsehen, wenn er nicht den kalkulierten Gewinn erzielt.

Da aber der Eventbereich für das Gesamtprojekt existentiell wichtig ist, kann ein solches Risiko nicht

eingegangen werden.

Die Aufgabe der Vicelin-Event GmbH liegt im Betreiben einer Eventlocation im Gebäubekomplex zur

Erwirtschaftung von Gewinnen zur Finanzierung des Gebäudes mit allen Fix- und Nebenkosten.

Die Eventfläche sollte (abzüglich der Serviceflächen) bis zu 600 Gäste fassen.

Der Betrieb soll u.a. Bands nach Neumünster holen, die ansonsten in Kiel oder Hamburg spielen würden. Es ist

nicht nachzuvollziehen, daß sich eine Stadt wie Neumünster mit so exponierter, zentraler Lage in Schleswig-

Holstein nicht als Eventstadt etabliert.

Anzudenken sind auch 'Undercover-Concerts' [indem berühmte Bands ohne Werbung auf Break-Even 70:30

spielen].

Eine hauseigene PA, Lichtanlage und Bühne wird durch Genossenschaft für die Vicelin-Event GmbH

angeschafft. Dieses sichert die Ausstattung im Falle unvorhergesehener Umstände, die die Event-GmbH zur

Auflösung zwingt. Des Weiteren erhöht es das Eigenkapital der Genossenschaft [Was auch für größere Anträge

von Vorteil sein kann].

Anmerkungen zum Aufbau:

Der Aufbau des Innenraumes sollte über den Dancefloor mit umliegenden Serviceflächen (z.B.

Tresenbereiche) und kleineren 'Ruhezonen' für die Gäste ausgestattet werden. Wichtig ist die gute

Einsehbarkeit des gesamten Aktivbereiches (Dancefloor / Stage) sowohl für die Angestellten als auch

für die Gäste.

Es sollte den Gästen ermöglicht werden aus verschiedenen Ebenen das Getümmel zu beobachten.

Deshalb ist es anzuraten, eine breite, die Tanzfläche in U-Form umlaufende zweite [und ggf. dritte]

Galerie-Ebene einzubauen. Diese sollte auf einer Flanke die zweite Ebene des Gastro-Bereiches

aufnehmen und mittels einer Scheibe vom Eventbereich getrennt sein. Es wird jeweils ein Zugang zum

Gastro-Bereich auf beiden Ebenen geschaffen.

Auch hier könnten diverse kleinere Ebenen/Erhöhungen zur besseren Übersicht platz finden. Sie

bieten weiter den Vorteil, diese Flächen als Serviceflächen zu benennen und so die zur GEMA-

Berechnung notwendigen Quadratmeterzahl zu senken.

Die dritte Ebene könnte bis mittig über den Dancefloor reichen und durch einen Glasboden die Sicht

nach unten frei geben. Dieser Bereich sollte – im Falle eines Baues, als V.I.P.-Bereich aufgebaut und

entsprechend ausgebaut werden.

Es werden Gästezimmer für Bands und Roadcrew für den Eventbereich bereitgestellt. Dieses spart Kosten für

die Hotelunterbringung. Ausgenommen sind die Bands selbst, da diese einen anderen Standard gewohnt sind.

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Hierzu sollte eine Kooperation mit einem ansässigen Hotel vereinbart werden. Bei einer mittleren Auslastung

des Eventbetriebes könnten hierfür bis zu 50.000€ p.a. anfallen. Daher ist die Unterbringung der Roadcrew im

ComCulJuz, sowie einiger Kleinacts zur Einsparung notwendig.

2) Jugendbereich

Die Jugendarbeit übernimmt die AJZ. Dem Verein werden dazu Räume in ausreichender Größe und Anzahl zur

Verfügung gestellt. Über die Ausgestaltung der inhaltlichen Arbeit, sowie der Gestaltung der eigenen Räume

entscheidet allein der Verein. Dieses gilt für alle Beteiligten.

Benötigt werden ein größerer Saal für kleine Jugendkulturkonzerte/ Verabstaltungen sowie die offene

Jugendarbeit [Tischtennis, Kicker, Billard], ein Mädchenraum, zwei Mehrzweck-Konferenzzimmer, eine Küche,

sanitäre Einrichtungen [Damen, Herren, Barrierefrei], Kunstraum, Werkstatt, Übungsraum, Tonstudio,

Internetcafé, Multimediraum, Lagerraum, Materialraum, Büro.

Ziel ist es u.a. durch Angebote in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung [Musik, Kunst, Kulturarbeit], aber

auch im Bereich Multuimedia- Kreativwirtschaft [Radio, Video, Handy, Web_2.0, Web-Design, Layout/Druck],

Jugendlichen eine sanfte Alltagsqualifikation im Umgang mit diesen Bereichen zu ermöglichen, und sie sogar

für weitere Berufsfelder zu interessieren.

Es werden dem Jugendbereich zwei Gästezimmer zur Verfügung gestellt.

3) berufsvorbereitender Bereich

Hier werden kleine Werkstätten [Metall/Elektro, Holz, Textil, Druck] eingerichtet, die unter der Federführung des

AVN mit GRANDPAten arbeiten, um – wie Eingangs erwähnt – die Jugendlichen durch Weckung von

Neugierde an Arbeitsfelder und Arbeitsprozesse subtil heranzuführen.

Die Werkstattbereiche sollten mittels direkter und offener Verbindung zum Jugendbereich den Jugendlichen

leicht zugänglich sein.

Gleichzeitig soll die Zielgruppe die Möglichkeit bekommen, an den sicheren Umgang mit neuen Medien und

weiterführend mit dem Gesamtbereich Multimedia und Mediendesign geschult werden. Hier sind

Vorausbildungen in Segmenten der Mediengestaltung vorgesehen. Diese Befähigungen sollen dann im

Alltagsbetrieb praktisch mit eingebunden werden [Werbung, Flyer-Druck, etc...].

Des Weiteren liegen Konzepte für diverse HelferInnen-Ausbildungen vor, die sich in dem Gesamtrahmen gut

umsetzen lassen könnten.

4) Bürgerbereich

Da das ComCulJuz auch ein Kommunikationszentrum ist und einen Beitrag zur Nachbarschaftsarbeit im Viertel

liefern soll, ist es wichtig, auch dem Bürger einen Zugang zu dem Gesamtkomplex zu ermöglichen. So ist ein

Bereich als Begegnungsstätte für die Bewohner des Quartiers zu gestalten. Hier könnte ein Bürgercafé mit

moderaten Preisen vom Freiwilligenbüro und AVN [Ausbildungsküche] betrieben werden, das aber auch den

Besuchern gestattet, ihre eigene Verpflegung mitzubringen.

Eine Kooperation mit der, in unmittelbarer Nähe gelegenen, 'Tafel Neumünster e.V.' gilt es zu überlegen, so daß

z.B. die Verpflegung mit warmen Mahlzeiten (Kindertafel) nicht die Betroffenen als solche nach außen erkennen

läßt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ [Art.1 Abs.1 GG]

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5) Gastronomiebereich

Der Gastronomiebereich ist ein weiteres, wirtschaftliches Standbein des ComCulJuz. Der Bereich soll gerade

die Veranstaltungsbereiche sozusagen zusammenführen, Interessierte hineinlocken, Schwellenängste

überwinden helfen, Ambiente schaffen, auch außerhalb von Veranstaltungen ins ComCulJuz zu gehen, als

kulinarische Werbetafel zu fungieren und zusätzlich Umsatz zu generieren.

Der Gastrobereich soll keine überladenen Speisekarte besitzen; wenige, leichte Gerichte in verschiedenen

Preissegmenten auf qualitativ höherem Niveau.

Hier könnte unter Anleitung mehrere gut ausgebildeter Köche, auch der AVN seine Auszubildenden bei

fortgeschrittenem Ausbildungsstand mit einbinden.

Der Bereich sollte sich über zwei Ebenen erstrecken, die jeweils nach innen zum Veranstaltungsbereich

zugänglich sind. Ebenfalls muß eine einladende Zugangsmöglichkeit von Außen geschaffen werden. Ein

Terrassenbereich bzw. Biergarten ist für die Sommermonate anzugliedern.

Zusätzlich benötigt die Gastronomie Küche, Lager- und Kühlräume, sowie den Sanitär- und Umkleidebereich für

das Personal.

6) Kulturbereich / Kulturlounge

Die Kulturlounge umfaßt diverse Bereiche der Kultur. So soll ihr ein eigener kleiner Saal gewidmet werden, in

dem Kleinkunst und Kulturveranstaltungen möglich sind. Es sollte hier die Nähe zur Gastronomie geschaffen

werden. Diese könnte durch AVN und ggf. Vicelin-Event GmbH übernommen werden.

Für die Kulturabteilung ergibt sich dann die direkte Bindung an die Geschäftsführung bzw. der Genossenschaft,

da sie kein eigenständiger Träger im Sinne des Vereinsrechts ist. Dieses ist dem offenen Charakter des

Bereiches und dem Statut der Sozialen Stadtraum-Genossenschaft geschuldet.

In dem Bereich werden Poetry-Slams, Kammerkonzerte, Liederabende, Chortreffen, Lesezirkel,

Literaturworkshops, Schauspiel, Laientheater, Off-Kino, usw... angeboten. Es steht jedem Bürger frei, sich an

den Planungen und Angeboten zu beteiligen – es ist jedoch in hohem Maße erwünscht! [siehe Einbindung

Ehrenamtlicher]

Hier ist eine enge Vernetzung mit dem Kulturbüro der Stadt Neumünster ratsam.

Dieser Bereich soll durch eine gemütliche Raumatmosphäre die Gäste zum Verweilen und Wiederkommen

einladen. Daher ist die Bezeichnung Kulturlounge bewußt gewählt. Die Einrichtung sollte einen Wohlfühl-

Lounge-Carakter haben. Hier soll Kultur positiv, entspannt und ganzheitlich wahrgenommen und erlebt werden

und nicht als bloße Konsumveranstaltung. Es ist explizit erwünscht, daß die Besucher nach der Vorstellung

nicht fluchtartig den Spielort verlassen, sondern gemütlich zusammen sitzen können. Getränke könnten dann

von der Gastronomie in die Kulturlounge geliefert werden.

7) Beratungsbereich

Der Beratungsbereich sollte mehrere kleine, gemütliche Büros beinhalten, die von allen Anteilszeichnern

genutzt werden können, um dort in ihrer arbeitsfeldspezifische Beratung tätigen zu können.

Einige Büros sollten zweckgebunden bleiben [z.B. HuS, Schuldnerberatung, Profilpass®, usw]

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8) FSJ-ler

Bei der Größe und der Komplexität der Arbeitsfelder ist es möglich mehrere FSJ-Stellen anzubieten. Darunter

fielen das FSJ und das FSJ-Kultur. Es sollten maximal 4 FSJ-ler gleichzeitig in der Gesamteinrichtung tätig sein.

Sie könnten in allen Bereichen eingesetz werden – ganz nach Bedarf und FSJ-Ausrichtung. [ein FSJ-Kultur-ler

könnte so bei Kulturveranstaltungen im AJZ mithelfen, aber auch beim Poetry-Slam im Eventbereich].

Außerdem sollte das ComCulJuz zur europäischen Entsende- und Aufnahmestelle für den Europäischen

Freiwilligendienst [EVS – European Voluntary Service] werden. [siehe V.3a1.1.4]

Für jeden FSJ-ler und EVS-ler wird eine Kleinstwohnung [ein Zimmer, Kochnische, Bad] bereitgestellt.

b) Struktur

1) Allgemeine Struktur

Die Genossenschaft wird durch ihre Anteilszeichner in einer Gründertreffen gegründet. Hier werden die

rechtlichen Vorgaben sowie das Genossenschaftsstatut [Zweck, Ausrichtung, usw.] verabschiedet, protokolliert,

und zur Eintragung beim Amtsgericht vorbereitet. Zur näheren Abgrenzung ein Auszug aus dem Beck-

Rechtsratgeber 'Vereine und Gesellschaften'1:

„[...] Die im Genossenschaftsregister e.Gen ist Vollkaufmann mit einer Firma und juristische

Person (§ 17 GenG), die als Erwerbbs- und Wirtschaftsgenossenschaft dem Verein

nahesteht, da ihre Mitgliederzahl nicht geschlossen ist. Ziel ist es, den Erwerb oder

Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern (§ 1 GenG).

[…] Nicht die kapitalmäßige, sondern die persönliche Beteiligung der Mitglieder steht bei

dieser körperschaftlich organisierten Vereinigung im Vordergrund. Kennzeichnend ist die

Beitrags- und Haftpflicht der Genossenschaftsmitglieder.

Jeder Genosse ist mit einer Einlage (Geschäftsanteil, § 7 GenG) beteiligt. Seine

Einzahlungen darauf sowie die gutgeschriebenen Gewinnanteile bilden das

Geschäftsguthaben. Nur dieses haftet den Gläubigern der Genossenschaft (§ 2 GenG).“

Der Vorstand der Genossenschaft wird durch die Anteilszeichner in einer Vollversammlung gewählt.

Hierbei ist anzuraten, den Vorstand aus den Hauptnutzern des ComCulJuz zu wählen [AVN, AJZ, Vicelin-Event

GmbH, usw...]. Näheres soll die Satzung/das Statut regeln.

Die Kommune bekommt einen ständigen Sitz im Aufsichtsrat. Damit soll gewährleistet werden, daß

a) die Kommune jederzeit Kontroll- und Regulierungsfunktion er-/behält und

b) die Genossenschaft nicht den inhaltlichen Schwankungen durch politische Machtwechsel (Wahlen)

ausgesetzt wird.

Gleichfalls wäre es wünschenswert einen Vertreter [Vorstand] der betreuenden Genossenschaftsbank , sowie

Großanteilszeichner in dieses Gremium [durch Wahl] aufzunehmen. Dieses dient der Vertrauensbildung auch

mit Hinblick auf zukünftige Investitionen.

Kleinere Anteilszeichner können in Beiräten eingebunden werden, deren Befugnisse lediglich beratende

Funktion haben. So z.B. ein Kulturbeirat für den weitläufigen Kulturbereich, einen Jugendbeirat, einen

Berufsbildungsbeirat, usw...

1 Friedrich, Vereine und Gesellschaften, C-H Beck, München 1994; 7.Auflage,

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2) Geschäftsführung [GF]

Der Vorstand stellt eine Geschäftsführung zur Umsetzung des Statutzweckes ein.

Ihr Aufgabengebiet umfaßt das Management des Gesamtbetriebes, die Koordination der einzelnen Bereiche,

das Controling sowie die Qualitätssicherung. Wichtiger Bestandteil ist die interne und externe Kommunikation

und die Verhandlungsführung nach außen.

Die Stelle wird als Anstellung in Vollzeit ausgeschrieben. BWL- und Kulturmarketing-Kenntnisse werden

vorausgesetzt. Ein abgeschlossenes Studium in einem dieser Felder wäre wünschenswert.

3) Anteilszeichnung

Es steht jedem voll geschäftsfähigen Bürger, sowie Unternehmen und Träger, die als juristische Person gelten,

frei, Genossenschaftsanteile zu zeichnen [zu erwerben].

Jeder Anteilszeichner ist damit Genossenschaftsmitglied und hat aktives wie passives Wahlrecht.

Die Mitgliedschaft ist personengebunden (auch juristische Personen), d.h. daß jeder Anteilszeichner –

unabhängig von der Höhe seiner Einlagen – immer nur eine Stimme hat. Es ist auch nicht zuläßig, seine

Stimme zu übertragen

Beispiel: Herr X ist Anteilszeichner als Person und ist zugleich Vorstand von Verein Y, welcher

auch Anteile gezeichnet hat. So kann Herr X bei einer Vollversammlung lediglich für sich

sprechen und abstimmen, nicht aber für den Verein Y, dessen Vertreter er theoretisch wäre.

Hier müßte der Verein Y einen anderen, legitimierten Vertreter zur Vollversammlung

delegieren.

Jeder Anteilszeichner darf maximal 10 Anteile zeichnen. Ein Anteil kostet 1.500 €.

4) Steuerung

Die Genossenschaft

Anteilszeichner

Vollversammlung ← Teilbereiche

Vorstand → Geschäftsführung [GF]

Bereichsverantwortliche

Leitungstreffen

Die Genossenschaft wird durch den Geschäftsführer in allen internen und externen Geschäftsfeldern vertreten.

Die jeweiligen Teilbereiche werden durch die jeweilige Teilbereichsleitung vertreten. Es sollte ein wöchentliches

Leitungstreffen stattfinden, auf dem die sich informiert und koordiniert wird. Entscheidungsbefugt ist der

Geschäftsführer.

ACHTUNG!!! Die Teilbereichsleiter sind nicht die Vorstände der jeweiligen Teilbereichsorganisationen (wie z.B.

AJZ oder AVN)!!!

Die Vorstände der einzelnen Organisationen haben dort keinen Einfluß!!! Den können sie nur in der

Vollversammlung versuchen geltend zu machen.

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V.) Finanzierung

Die Finanzierung wird durch mehrere Bereiche gesichert:

• Einlage

• Fördermitgliedschaft

• Fundraising

• Profit-Bereich

• Projektanteile der Genossenschaftszeichner

• Öffentliche Gelder

• Resttopf LOS [70,000 €]

• Verkauf von Altimmobilien

• Medienkooperation

• Jugendpauschale / Kulturtaxe durch Einzelhandel

V.1) Genossenschaft – Einlage | Stammkapital [siehe Ivb2]

V.2) Fördermitgliedschaft

Da die Genossenschaft nicht gemeinnützig ist und daher keine Spenden annehmen darf, ist es notwendig,

dieses über die Gründung eines gemeinnützigen 'Fördervereins ComCulJuz e.V.' [mit satzungsmäßigem Zweck

der Förderung der Arbeit des ComCulJuz] zu kompensieren.

Daraus ergibt sich zum anderen auch die Möglichkeit für Nicht-Anteilszeichner, deren das Aufbringen der

Einlage unmöglich ist, die Option, auf diesem Wege dem sozialen Stadtraumprojekt beizutreten.

Der Förderverein erhält die Aufgabe, Gelder, Spenden, Ehrenamtliche ein- und anzuwerben, diese zu verwalten

und dem ComCulJuz – mit Ausnahme der wirtschaftlichen Zweige – zukommen zu lassen.

Vertreter des Fördervereins könnten auf der Vollversammlung der e.G. ein Anwesenheits- und Sprechrecht

bekommen.

Darüber hinaus macht es Sinn auch den Förderverein in die Bußgeldliste der Gerichte eintragen zu lassen

[siehe e) Sonstige Mittelakquise | Mittel aus Strafgeldern].

V.3) Fundraising: a) Drittmittel und öffentliche Förderung [ÖF] b)Sponsoring c) Spender (Dauer-Spender |

Einmal-Spender)

a) Drittmittel und öffentliche Förderung [ÖF]:

1) EU-Förderprogramme

Grundlegend ist zu den europäischen Förderungen vorausschauend anzumerken, daß die Europäische

Kommission bei all ihren Programmen den sog. 'europäischen Mehrwert' generieren möchte. D.h. die

Programme, fallen – direkt oder indirekt – unter den weitläufigen Begriff der Völkerverständigung; des

Austausches von Know-how, von Wirtschaft, von Fähigkeiten und Kultur. Daher ist ein Programm in den

meisten Fällen mit direkter Zusammenarbeit mehrere Partner aus der EU, Israel und/oder Weißrußland

gekoppelt. Ausnahme bildet der ESF [Europäische Sozialfond] sowie einige Aktionsprogramme. Dennoch

muß sich jedes Programm gesondert angesehen werden, da jedes Programm seine eigene zuständige

Generaldirektion hat [die sich dann noch in Agenturen aufteilt], mit eigenen Richtlinien und eigener

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Homepage, was die schnelle Suche für Laien nahezu unmöglich macht. Auf Seiten wie

www.euroconsults.eu o.ä. kann relativ gut der Förderdschungel gesichtet werden. Hier bietet es sich an,

regelmäßig die 'Call for Proposals' [Aufforderungen zur Einreichung von Vorsch für Projektförderungen] zu

beobachten, um bei Ähnlichkeit mit einem eigenen Projekt sich dort mit anderen zu vernetzen und ein

europäisches Projekt, mit den dafür nötigen Mitteln zu beantragen. Es ist ratsam nicht gleich Leadpartner

zu sein, sondern erst einmal Partner.

Des Weiteren liegt der EU sehr daran, daß die Projekte bekannt werden. D.h. es sollten im Budget

mindestens 10% - besser jedoch 15% - an Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit eingeplant werden.

Mit Ausnahme von den Aktionsprogrammen – insbesondere 'Jugend in Aktion' – ist die Antragsstellung,

Projektverwaltung sowie die Abrechnung sehr arbeits- und zeitintensiv.

1.1) ESF

1.1.1) Xenos

1.1.2) Aufgrund der nicht festgelegten Umsetzung ist es durch Laufzeiten von ESF-Programmen

nicht möglich zu diesem Zeitpunkt ein bzw. mehrere Programme aufzulisten.

1.2) Jugend in Aktion | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014

1.3) Euopa für Bürgerinnen und Bürger | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014

1.4) EVS – European Volontary Service | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014

In diesem Programm , welches wie das Bundesdeutsche FSJ aufgebaut ist, können Junge Europäer

ein Jahr in einer gemeinnützigen Einrichtung [Aufnahmestelle] arbeiten. Die Einrichtung muß lediglich

Unterbringung und Verpflegung stellen, welches aber – neben dem Taschengeld und anderen

anfallenden Kosten – von dem EVS-Programm komplett übernommen wird!2

Des Weiteren kann eine zertifizierte Stelle auch zur Entsendestelle werden. D.h. sie koordiniert

Anfragen von potentiellen EVSlern und vermittelt diese an europäische Aufnahmestellen. Hierbei fällt

pro Vermittlung ein Verwaltungsanteil an, welcher durch das EVS-Projekt vergolten wird. D.h. es kann

zusätzlich durch die Entsendetätigkeit Umsatz aus der Verwaltungspauschale pro Entsandten

erwirtschaftet werden. Es gibt Entsendestellen, die nur durch diese Tätigkeit eine volle Stelle

finanzieren.

1,5) Kultur 2007 | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014

1.6) Programm zur Städtepartnerschaft | bzw. Nachfolgeprogramm ab 2014

1.7) [etc]

2) Bundesmittel [ÖF]

Im Bereich Bundesmittel sind vor allem Mittel aus der Städtebauförderung interessant. Das zuständige

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung [BMVBS] fährt z.Zt. diese Programmen zurück,

gibt diese aber nicht gänzlich auf.

Ebenso finden sich auch von Zeit zu Zeit Ausschreibungen für den Jugendbereich mit dem Motto 'Jugend

entdeckt seine Stadt' o.ä.

Weitere Bundesmittel lassen sich gut im Bereich Klimaschutz und Förderung der Energiesparmaßnahmen

für das Gebäude einwerben.

3) Landesmittel [ÖF]

Bei der Bezuschussung aus Landesmitteln muß der Baubeginn festgelegt sein, da diese Mittel an den

jeweiligen Haushalt gekoppelt sind. Ebenso verhält es sich mit Förderprogrammen, die teils jedes Jahr neu

aufgelegt werden, teils aber den aktuellen Entwicklungen geschuldet sind.

Dabei ist es sinnvoll alle Bereiche des ComCulJuz mit den 'dazugehörigen' Ministerien abzugleichen.

2 http://www.euroconsults.eu/service/eu-foerdernavigator.html?task=detail&id=13

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

4) IB-Mittel

Die Förderprogramme der Investitionsbank Schleswig-Holstein [IB-S-H] sind gerade im Bereich

Berufsvorbereitung und Alternativkonzeption von Interesse, da große projektbezogene Geldsummen

eingeworben werden können.

5) Kommunale Mittelakquise [ÖF]

Hier finden sich Projektmittel im kommunalen Haushalt. Diese sind über die Fachbereiche der Stadt relativ

einfach zu beantragen und abzurechnen. So würde der Fachdienst Kinder und Jugendbüro [Sachgebiet III]

u.a. kleine Projekte im Kinder- und Jugendbereich fördern können.

Andere Projektförderungen müssen dann bei den jeweiligen Fachdiensten beantragt werden.

Hier ist es ratsam den Gesamtbetrieb den Mitarbeitern der Stadt vorzustellen und Netzwerke aufzubauen.

6) Sonstige Fördermittel

6.1) LKJ- Mittel : Ideenschmiede

Die Ideenschmiede des LKJ Schleswig-Holstein e.V. wird jedes Jahr neu ausgelobt. Das

Antragsverfahren ist einfach und unkompliziert. Ebenso verhält es sich mit den

Verwendungsnachweisen.

6.2) BKJ-Mittel

6.3) Fonds Soziokultur

Beim Fonds Soziokultur ist zu beachten, daß 50% refinanziert werden müssen! Ebenso ist die

Förderung über mehrere Jahre nahezu aussichtslos. Jedes Projekt wird für ein Jahr gefördert.

6.4) [etc]

b) Stiftungen

Stiftungen sind zweckgebundene steuerbegünstigte Körperschaften, welche durch das Stiftungskapital erzielte

Erlöse zur Erfüllung des Stiftungszweckes eingesetz/ausgeschüttet werden.

Stiftungen wollen ihr Geld gut verwendet wissen und fördern u.a. daher über einen kurzfristigen Zeitraum von

ein bis drei Jahre ein Projekt als 'Anschubförderung'. D.h. das geförderte Projekt sollte dann auch nach Ablauf

der Förderzeit eine gewisse Nachhaltigkeit belegen können. [Tipp: es ist vorteilhaft, wenn diese bereits bei

Antragsstellung mittels eines kleinen Finanzplanes über drei Jahre vorgestellt werden kann!]

Stiftungen beschäftigt in erster Linie zwei Fragen, wenn es um Projektunterstützung geht: 1. Paßt das Projekt

zu unserem Stiftungszweck und 2. Kann ich dem Nehmer vertrauen? Daher kommt Verläßlichkeit

[Vollständigkeit der Antragsunterlagen, seriöses Auftreten, usw.] und klare Projekt-Kommunikation [Ziel des

Projektes, Buzz-Words (Geberlyrik), Aufbau, Methoden, Evalution, etc.] eine zentrale Stellung zu.

Durch die zeitliche Begrenzung eines Projektes, sollte geschaut werden, welche bleibenden Teile (Inventar)

direkt oder indirekt durch einen Antrag bei einer Stiftung erworben werden können. Häufig gibt es

Ausschlußklauseln in Richtlinien zu Förderungen (auch in anderen Drittmittelsektoren), die sogenannte

Institutionelle Förderungen [die den Gesamtbetrieb erhalten] untersagen. Hier sollte 'kreativ' gedacht werden.

So könnte z.B. durch die Dr. Hans Hoch-Stiftung Equipment für einen Übungsraum oder ein Mischpult besorgt

werden, wenn der Projektantrag ein Musikunterrichtprojekt für Jugendliche Bands vorsieht oder ein

Aufnahmestudio zum Anlernen der Jugendlichen im Recording-Sektor vorgesehen ist. …

Weiterhin muß bedacht werden, daß die meisten Stiftungen gemeinnützige Träger bevorzugen. Hier könnten

die Teilbereich in freier Trägerschaft die Anträge stellen, während die Genossenschaft für die Refinanzierungs-

bzw. Eigenmittel sorgt. Auch ist der Förderverein als Antragssteller oder Kooperationspartner geeignet.

1) lokale Stiftungen:

Lokale Stiftungen haben den Vorteil, daß sie eine starke Beziehung zu ihrer Stadt haben und so eher bereit

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

sind, Mittel für ein Projekt, daß annähernd zu ihnen paßt zur Verfügung zu stellen. Hieraus können sich bei

guter Pflege auch langfristige Beziehungen entwickeln, so daß es unter Umständen zu einer

Dauerbegünstigung des Projektes kommen könnte.

1.1) Dr. Hans Hoch- Stiftung

1.2) Hinrichsen-Stiftung

1.3) Gerisch-Stiftung

2) landesweit operierende Stiftungen:

Landesweit operierende Stiftungen haben den Vorteil, daß sie meistens mehr Mittel für ein Projekt

bereitstellen können – im Gegensatz zu den meisten lokalen Stiftungen. Auch hier ist eine überregionale

Beziehung für den Geber attraktiv.

2.1)

3) bundesweit operierende Stiftungen:

Bundesweit operierende Stiftungen haben den Vorteil, daß sie größere Geldsummen für ein Projekt

bereitstellen können. Diese sind – wie Eingangs erwähnt – stets zeitlich begrenzt (1-3 Jahre).

c) Spenden

Spenden zu generieren obliegt dem Förderverein und/oder den gemeinnützigen Teilbereichen. Spenden sind

zur Co-Finanzierung kleinere, zeitnaher Projekte geeignet. Sie bieten dem Spender u.a. das Gefühl etwas

Gutes getan zu haben und Teil zu einer Sache beigetragen zu haben. Spenden sind relativ kurzfristig

einzuwerben.

Steuerlich sind sie für den Spender bedingt von der Steuer absetzbar. Hier muß aber von Privatspender und

Unternehmensspender unterschieden werden. Für Unternehmen ist eine Spende – vor allem eine Sachspende

– nicht immer günstig, da das gespendete Gut mit dem im Verkauf stehenden Wert und die daraus

resultierende Umsatzsteuer belastet werden könnte.

Auf der anderen Seite können nur Sachspenden steuerfrei angenommen werden, die ein gemeinnütziger

Träger auch hätte aus eigenen Mitteln bezahlen können!

Daher verzichten viele Unternehmen auf Spendenbescheinigungen bei Sachspenden.

Auch beim Einwerben von Spenden gilt, die genaue Vorbereitung zur Spendenerhebung bzw.

Spendenkampagne. Dazu zählt:

1. Wer (welcher Bereich) benötigt die Spende?

2. Wozu benötige ich die Spende? [Verwendungszweck]

3. Wieviel Spenden werden benötigt? [Zielvorgabe]

4. Welche Spendermotive könnten angesprochen werden?

5. Wer könnte als Spender in Frage kommen?

6. Gibt/gab es bereits Spender? [Spenderdatenbank]

7. Wie sollen die Spender angesprochen werden? [Kommunikationswege]

8. Welcher Nutzen kann beim Spender generiert werden?

9. Wird die Kampagne (individuell) auf verschiedene Spendergruppen zugeschnitten oder wird ein

einheitlicher Text u.ä. erarbeitet?

10. Wie wird sich beim Spender bedankt?

11. Gibt es zukünftig eine Pflege des Spenders?

12. Werden die Ergebnisse des Projektes dem Spender und der Öffentlichkeit mitgeteilt? Wenn ja über

welche Wege?

13. Wird die Kampagne und die Durchführung reflektiert und intern ausgewertet?

Es macht Sinn, solche und weiterführende Überlegungen anzustellen. Je präziser die Vorbereitung auch

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

mit Hinblick auf die Zielgruppenbestimmung, desto höher ist die Erfolgschance.

d) Sponsoring

Bei allen Überlegungen zum Sponsoring ist eine von zentraler Bedeutung: Sponsoring ist ein rein

wirtschaftlicher Akt. D.h. es wird ein realer Wert (z.B. Geld / Güter / etc.) gegen einen abstrakten Wert (z.B.

Imagegewinn / Werbung / usw.) handelsrechtlich getauscht. Hier fällt auch Umsatzsteuer an!

Warum dieser Hinweis auf den Wirtschaftsakt? Es soll so an dieser Stelle herausgestellt werden, daß der

Sponsorsuchende nicht Bittsteller ist, sondern gleichberechtigter Handelspartner, der eine Dienstleistung an

einen Kunden (Sponsor) zu verkaufen versucht.

Dieser Kundengedanke ist hilfreich, wenn es um den Aufbau eines Sponsoring-Konzeptes geht: hier wirken die

gleichen Mechanismen wie im normalen Geschäfts- und Marketingbetrieb.

Festsetzung des anzubietenden Produktes, Mission Statement (i.d.F. 'Produktbeschreibung'), Vertriebswege

(i.d.F. Wie erreiche ich meinen Sponsor?), Welche Nutzen könnte Kunden haben?, Zielgruppenanalyse

(Welcher Sponsor ist mit meiner Zielgruppe am ehesten kompatibel?), Kommunikationswege (Wie spreche ich

meinen Sponsor an?, Wie mache ich auf mein Produkt aufmerksam?, usw.), Publikationswege, Wie hoch sind

Brutto- und Nettokontakte der einzelnen, genutzten Medien?, Welche Sponsorenpakete für welchen Preis sind

zusammenzustellen?; Gibt es ggf. Ausschlußkriterien von oder für Sponsoren?, usw...

Das seien nur einige Überlegungen, die hier angerissen, zu beachten sind.

Wichtig ist, daß jeder Bereich, jede Veranstaltung, jedes Einzelprojekt seine eigenen Sponsoring-Konzepte

hervorbringen sollte. So verschieden wie die Motivation der Mitarbeiter in dem Projekt ComCulJuz, so

verschieden sind auch die Motive, weswegen ein Sponsor Geld investiert. ABER er investiert! D.h. er erwartet

in irgendeiner Form eine Rendite! Das ist der große Unterschied zur Spende, die aus [wirtschaftlich]

'uneigennützigen' Motiven gegeben wird.

Bei Fragen zu Sponsoring-Konzepten o.ä. hilft das Initiativbüro Kultur gerne weiter.

Eine kleine Randbemerkung sei noch gestattet: Sponsoring kommt – auf den Kulturbereich bezogen – von

Unternehmen, die Lebensstil in ihrem Marketing brauchten und auf Kultur setzten. Dies begann Mitte der

1980er Jahre. Oder um es mit Armin Klein zu sagen: „Die brauchen Kultur!!!“3 Diesen Hintergrund sollte sich

auch die Kulturlounge nutzbar machen.

e) Sonstige Mittelakquise

Mittel aus Strafgeldern

Nach § 56 des Strafgesetzbuches und § 153 der Strafprozessordnung kann ein Richter Angeklagte in

Strafverfahren zu Geldauflagen in Form von Spenden verurteilen. Dafür muß sich der gemeinnützige

Verein in die Bußgeldliste des jeweiligen Oberlandesgerichtes eintragen lassen.

Es ist ratsam gut aufgearbeitetes und speziell auf die Zielgruppe 'Richter' zugeschnittenes Werbe- und

Informationsmaterial mit beizulegen. Nach Bestätigung der Eintragung ist es nützlich Richter im Lande mit

diesen Informationsmaterialien zu versorgen. Das ist zeitaufwendig. Ebenso sollte nach der

'Kontaktaufnahme' ein regelmäßiger Informationszufluß erfolgen.

Für das ComCulJuz im Ganzen wird es schwer, als nicht gemeinnütziger Träger, in die Bußgeldliste

aufgenommen zu werden. Jedoch kann für die gemeinnützigen Teilhabeträger dieses zentral vorbereitet

und gesteuert werden. So fließt indirekt Geld in die Gesamteinrichtung.

3 Prof.Dr. Armin Klein während eines Seminars im Nordkolleg Rendsburg am 02.04.2011

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

V.4) Profit-Bereich

V.5) Projektanteile der Genossenschaftszeichner [nur Anteilszeichner mit Teilbereichsnutzung]

Hiermit sind nicht die Einlagen, sondern ihre Teilprojekte mit samt Inventar und Personal bezeichnet.

Dieses kann als Eigenanteil zu Refinanzierungen bei Anträgen mit eingerechnet werden.

V.6) Öffentliche Gelder

Mit öffentliche Gelder ist keine Förderung wie im Bereich 'Drittmittel und ÖF' gemeint. Hier geht es um

Gelder, die direkt als Haushaltsposition in das Gesamtprojekt z.B. durch Lohn-/Gehaltskosten fließen.

Da die Stadtkasse leer ist, werden kaum Gelder in Betracht kommen; sollten aber der Form wegen

aufgenommen werden.

V.7) Restfinanzen aus LOS-Topf

[Gespräch 27.01.2011 | Dr. Olaf Tauras / Günther Humpe-Waßmuth]

Resttopf LOS = 70,000 €

V.8) Medienkooperation

Baufinanzierung durch Medienvertrag über 3 Jahre mit einem Privatfernsehsender, der innerhalb eines

Sendeformates, die kompletten Umbaumaßnahmen trägt und dafür seine Doku-Soap erhält. [Tine Wittler,

Bauen nach Wunsch, SOS die Heimwerker, Haus im Glück, usw...]

V.9) Verkauf von Altimmobilien

Verkauf der Immobilie Friedrichstraße 24 (AJZ) an die Moschee zu Höchstpreis (10-fache über Wert)[Die

islamischen Gemeinden haben Geld! Für jeden Gläubigen ist der Dienst an Allah der höchste Dienst. Der

Bau oder Ausbau einer Moschee ist ein solcher Dienst!]

V.10) Jugendpauschale / Kulturtaxe durch Einzelhandel

Die Verhandlungen seitens der Stadt über das geplante Einkaufzentrum Innenstadt sollte bei den

Investoren mit einer jährlichen 'Jugendpauschale' von 30.000€ [wird als Sponsoring getarnt] verbunden.

[Es ist den Unternehmen doch bestimmt etwas Wert, a) die Jugend 'betreut' zu wissen und b) eine

mögliche ausbildungsfähige Jugend und damit potentielle Kunden zu haben.]

Zudem hätte das geplante Einkaufszentrum in unmittelbarer Bahnhofs- und ComCulJuz-Nähe durch die

möglichen Besucher des ComCulJuz weitere potentielle Kunden.

VI.) Betriebskosten

VI.1) Allgemeine Betriebskosten

Da eine Baubegehung noch nicht statt fand, ist es schwer über die Betriebskosten eine verbindliche Aussage

zu treffen. ABER: nach Größe des Objektes ohne Sonderbereiche [Event, Gasrtro, Werkstätten] zu schätzen,

würde es das fünffache der jährlichen Betriebskosten der Aktion Jugendzentrum verschlingen; das waren in

2011 ca. 20.000€. Damit würden allein an Betriebskosten 100.000 € p.a. anfallen. Hierbei handelt es sich aber

nicht nur um Abgaben von Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll, usw., sondern auch um Bürokosten,

Versicherungen, u.ä.

Im laufenden Betrieb [inklusive Event-Betrieb, Kultur-Lounge, berufsvorbereitender Bereich, Gastronomie] ist

mit Betriebskosten um die 250.000€ p.a. zu rechnen. Dieses ist in Deckung mit vergleichbaren Projekten wie

z.B. der Pumpe e.V. in Kiel zu bringen.

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Zusätzliche Kosten entstehen in den einzelnen Bereichen durch spezifische Rahmenbedingungen. Dies sind

Kosten, die nicht durch einen Warenaustausch/Umsatz gedeckt sind:

VI.2) Kosten im Veranstaltungsbereich (zusätzlich)

Dieser Posten beschränkt sich hier lediglich auf die Kosten für die GEMA [20.000€ p.a.] und für die KSK [7.000€

p.a.]. Damit fällt auf den Veranstaltungsbetrieb (Disko/Konzert) jährlich ein Posten von ca. 27.000€.

VI.3) Kosten Kino (zusätzlich)

Diese Position wird durch die Posten GEMA [24,36€ p.a.] und Filmverleihgebühren [1240€ p.a.] auf 1.300€ p.a.

bei einer Filmauslastung von 1,5 Filmen pro Woche kalkuliert.

VI.4) Kosten Gastronomie (zusätzlich)

Die Kosten für die Gastronomie werden sich erst nach genauer Absprache mit allen Beteiligten finden. Hier

spielen verschiedene Faktoren mit hinein. Es werden Kosten für Weiterleitungsgebühren [GEMA] anfallen.

Des Weiteren muß aber davon ausgegangen werden, daß gerade der Gasdtrobereich Finanzmittel in nicht

geringem Maße einträgt.

VI.5) Kosten Kultur-Lounge (zusätzlich)

Diese Kosten sind aufgrund der nicht profitorientierten Auslegung dieses Bereiches und der nicht im Ansatz

feststehenden Veranstaltungen zu diesem Zeitpunkt nicht kalkulierbar. Es wird aber eine – aus

Vergleichszahlen soziokultureller Träger vorliegende – Gesamtkostenschätzung von 50.000€ p.a.

angenommen. In diesen sind aber sämtliche Kosten von Raummiete (im ComCulJuz nicht erforderlich), Strom,

Wasser, Technik, Personal, Verwaltung, KSK, GEMA, Gagen, Unterbringung, Catering, etc... enthalten. Da das

meiste über das ComCulJuz selbst erbracht wird, ist mit Kosten von 10.000 € zu rechnen..

VI.6) Kosten Werkstattbereiche (zusätzlich)

Kosten hierfür liegen in den Bereichen GEZ, GEMA und Betriebs- und Berufshaftpflicht.

VI.7) Kosten Jugendarbeit (zusätzlich)

Diese Kosten richten sich nach der zukünftigen Ausrichtung dieses Sektors und stehen daher noch nicht fest.

Eine Einschätzung – ohne trägerlastige Kosten – liegt bei rund 2.500 € p.a.

VI.8) Kosten Bürgerbereich (zusätzlich)

Der Bürgerbereich wird auf Jahr betrachtet die geringsten Kosten verursachen. Hier gäbe es lediglich GEZ und

GEMA zu beachten. Diese wird mit maximal 500€ zu Buche schlagen.

Damit belaufen sich die Betriebs- und Sachkosten gesamt aufgerundet auf ca. 300.000 € p.a.

VII.) Personalkosten

Personalkosten sind nicht eingerechnet, da dieser Bereich der Stadtraum-Genossenschaft unterliegt.

Eine Vorsichtige Schätzung würde bei 1,5 Stellen ca. 55.000 € jährlich ergeben.

Hierbei handelt es sich lediglich, um Kosten für die Verwaltung des ComCulJuz. Die Personalkosten der Träger

der einzelnen Teilbereiche obliegt deren Trägern!

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VIII.) Baukosten / Inventarkosten

Über die möglichen Baukosten zu diesem Zeitpunkt noch keine Angabe zu machen. Jedwede Spekulation wäre

unseriös.

Ebenfalls ist es zum jetztigen Zeitpunkt schwer über die Anschaffungskosten des Inventars im Bereich Event-

GmbH, Gastronomie und Kulturlounge zuverläßige Aussagen zu treffen. Dieses steht im direkten

Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen und der Ausrichtung der Genossenschft zusammen.

Sehr grob überschlagen würde der Eventbereich und die Kulturlounge von der ersten technischen Ausstattung

gemeinsam ca. 120.000 € kosten – ohne Sponsoring und günstige Beschaffungswege! Das klingt erst einmal

viel, reduziert sich letztendlich aber, wenn gezielt und geschickt finanziert wird.

IX.) Kostenreduktion durch bauliche Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen sind zwar in ihrer Anschaffung mehrkostig, zahlen sich aber kurz-, mittel- und

langfristig aus. Hierzu sollten Zuschüsse aus Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsförderung [z.B http://www.kfw-

foerderbank.de/ oder http://www.foerderdata.de/], beantragt werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, welche

EU-Mittel direkt oder indirekt aus Maßnahmen zum Zeitpunkt der Umsetzung noch aktuell geöffnet sind.

[http://www.bfn.de/0205_foerderprogramm.html]

a) Dämmung

Das Gebäude sollte bei Umbau auf den neusten Stand der Wärmedämmung gebracht werden. Hierdurch

könnten bis zu 30% der anfallenden Energie- / Heizkosten gesenkt werden.

b) Lichtanlage

Die Umstellung der Lichtanlage im Event- und Kulturbereich auf LED-Spots bringt eine Energieeinsparung von

ca. 90% mit sich!!! [in Relation zu herkömmlichen Spots]. Außerdem sind die Leuchtmittel nicht so

schadensanfällig wie herkömmliche Leuchtmittel.

Die Installation von Bewegungsmeldern in Kopplung mit der allgemeinen Ausleuchtung der Korridore und

Toiletten hat eine weitere Energieersparnis von 20 - 95% zur Folge; je nach Frequentierung der

Beleuchtungszonen. Bei Nutzung von Energiesparleuchtmitteln kann bis zu 80% des daraus resultierenden

Stromverbrauches gesenkt werden; bei einer Einschaltdauer von mindestens einer Stunde. Im

Kurzbeleutungssektor (Treppenhaus, Toilette, …) sind herkömmliche Leuchtmittel einzusetzen.

c) Wasser

Für die Wasserversorgung sollte im Vorfeld geprüft werden, zwei Brauchwasserzisternen einzubauen, in denen

auf der einen Seite Regenwasser für die Brauchwasserhähne und auf der anderen Seite zusätzlich Abwasser

aus Waschbecken für die Toilettenspülung verwendet werden kann. Ein Sparpotential von ca. 60% des

Wasserverbrauches würde dadurch ausgeschöpft werden.

Eine weitere Reduktion des Wasserverbrauches von ca. 90% [laut Hersteller ERNST®] kann durch die

Verwendung von annäherungsmelder-gesteuerten Mischwasserarmaturen auf sämtlichen Toiletten erzielt

werden. Werden dann noch zusätzlich Perlstrahler (eine besondere Pilatorart) eingesetzt, erhöht sich diese

Ersparnis ebenfalls noch einmal.

d) Lüftung

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Da der Event-Bereich, Kultur-Bereich sowie der Mehrzwecksaal des Jugendbereichs über eine Lüftungsanlage

verfügen müssen, um nicht nur die Versorgung mit Frischluft zu gewährleisten, sondern auch die durch

Menschen und Lichtanlage entstehende Wärme abzuleiten, ist es gerade im Veranstaltungssektor interessant,

sich diese Wärme nutzbar zu machen und via Wärmetauscher u.ä. diese wieder dem Gesamtkomplex als

Energie zur Verfügung zu stellen. Eine geschätzte Energiekostenersparnis von 30% ist hierfür anzunehmen.

e) Solartechnik

Da das Objekt über ein ausreichend großes Dach verfügt, ist es ratsam – auch in Anbetracht des hohen

Energiebedarfs – eine Solaranlage dort zu installieren, die zusätzlich Strom liefert.

f) Blockkraftwerk

Blockheizkraftwerke machen im Bereich der Wärme- und Stromversorgung bei größeren Ensembeln Sinn. Hier

könnten nicht nur Energiekosten gesenkt werden, es könnte zusätzlich überschüssiger Strom ins Netz für 10

Cent pro KW/h eingespeist werden. Die Anschaffungskosten liegen zwischen 16.000 und 35.000 €.

Durch diese anfangs kostenintensiven Maßnahmen, könnten aber die allgemeinen Betriebskosten im

laufenden Betrieb von ca. 250.000 € p.a. auf ca. 30.000 € bis 50.000 € p.a. reduziert werden. Hierbei wird

kurzzeitig die Finanzierung und Kreditzinsen zur Baufinanzierung außer Acht gelassen, um das Sparpotential

zu verdeutlichen.

X.) Marketing

Einführend sei hier nur kurz erwähnt, daß Marketing nicht bloß Werbung ist. Marketing kommt von Markt und

läßt schon daraus auf die Gesamtheit von Käufer, Käufermotivation, Umgebung, Präsentation, Käufernutzen,

aber auch Emotionen, Wohlfühlgefühl, sozialer Austausch usw. schließen. Im Marketing laufen Prozesse ab, die

viele vom Einkaufen oder Verkaufen kennen: Einschätzungen zum Kundenverhalten, zum eigenen Angebot, zur

Kauf- oder Verkaufsnotwendigkeit, zum geforderten, zum notwendigen und zum bereit zu zahlenden Preis, zur

Lage und Erreichbarkeit usw... Daraus ergeben sich dann die notwendigen Schritte, um den Kunden – also den

Besucher oder auch Klientel – zur Nutzung der Angebote und darüber hinaus (z.B. ehrenamtliches

Engagement, Spenden, Mitgliedschaft) zu motivieren. Im folgenden einige dezidiert zu betrachtenden

Maßnahmen, die auf die Besonderheiten des ComCulJuz ausgelegt sind.

Es sind Anregungen, die im späteren Betrieb von den Verantwortlichen angenommen werden können. Das

eigentliche Marketingkonzept – oder vielmehr die diversen Marketingkonzepte – können nur in und aus dem

Betrieb selbst erstellt werden, da zu diesem Zeitpunkt weder Rechtsform, noch Organisationsstruktur, noch

inhaltliche und ökonomische Ausrichtung verläßlich geklärt sind. Dieses entscheidet sich mit Gründung der

Sozialraumgenossenschaft.

Zunächst muß festgestellt werden, daß das ComCulJuz als Gesamtbetrieb etabliert werden soll.

Dazu ist zunächst die Positionierung der eigenen Identität wichtig.

Daraus resultierend sollte unbedingt ein Mission Statement entwickelt werden: kurz, knackig, präzise. Dieses

ist dann universell einsetzbar und definiert klar das Ziel der Genossenschaft.

Auch für die interne Kommunikation – gerade bei so vielen unterschiedlichen Akteuren – ist es hilfreich, durch

das Mission Statement die gemeinsame Linie herauszustellen; es sollte alle fünf Jahre überprüft werden. Das

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Mission Statement kann auch bei jeder Art von Eigenwerbung angeführt werden sowie bei Anträgen. Hier ist es

besonders wertvoll, wenn Geber ein über längere Zeit gleichbleibendes Mission Statement wiederfinden; das

zeugt von Professionalität und Kontinuität. Hierfür sollten maximal drei Sätze ausreichen, die nicht mehr als 140

Zeichen umfassen. Eine Anlehnung an Twitter ist hierbei nicht verkehrt. Noch besser sind 75 Zeichen, denn

gerade bei Online-Suchmaschinen wie Google, bing, Yahoo, etc ist es gut, wenn der Hauptteil des Mission

Statements in der Suchergebnisvorschau zu finden ist. Gleiches gilt auch für Textvorschauen auf

Netzwerkplattformen (Facebook, Kulturserver.de, Meine Stadt.de, etc...). [Anmerkung: normal werden ca. 300

Zeichen für ein Mission Statement veranschlagt]

Bereits der Name 'ComCulJuz' ist ein Marketinginstrument. Er ist dreisilbig und bildet einen Dreiklang. So kann

er auch ohne Probleme in ein Gingle eingebaut werden. Die Bedeutung der drei Hauptbereiche leitet sich wie

Eingangs erklärt ab. Sollte es einen Alternativvorschlag geben, der ähnlich wirkt und besser klingt, sollte dieser

übernommen werden.

Der Claim 'Soziale Stadtraum-Genossenschaft' erklärt die Ausrichtung und stellt den sozialen, wie regionalen

Bezug her.

Mit der Einbindung von regional starken Partnern [AJZ, AVN, …] ist eine fachspezifische Kernkompetenz subtil

nach außen kommuniziert.

Das Hauptaugenmerk des ComCulJuz liegt in seiner Ausrichtung als Kommunikations- und Kulturzentrum mit

starker, eventlastiger Tätigkeit (zur Finanzierung).

In den Sektor Kommunikation fallen primär die Bereiche Gastronomie, Bürgerbereich sowie der

Beratungsbereich. Sekundär Kulturlounge, Eventbetrieb und Jugendzentrum.

In den Sektor Kultur fallen primär die Bereiche Kulturlounge und Eventbetrieb; sekundär das Jugendzentrum.

In den Sektor Jugendzentrum fällt primär das Jugendzentrum und sekundär der berufsvorbereitende Bereich ,

die FSJler sowie der Beratungsbereich.

Jeder dieser Sektoren muß für sich betrachtet 'vermarktet' werden.

Dazu ist eine, in regelmäßig wiederholten Abständen durchgeführte, SWOT-Analyse geeignet [Strengths

(Stärken) | Weaknesses (Schwächen) | Opportunities (Chancen)| Threats (Risiken)]. Diese wird sowohl für den

Gesamtbetrieb (ComCulJuz) als auch für die einzelnen Segmente erarbeitet. Diese Aufgabe wird durch die

Geschäftsführung (zur Einheitlichkeit der Vorgehensweise) unter Heranziehung der Bereichsverantwortlichen

übernommen.

Die PEST-Analyse [ political (politische) | economical (ökonomische) | social (soziale/kulturelle) | technical

(technische)] beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen des Unternehmens in seiner Umwelt. Dieses sollte

in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um nicht ggf. von veränderten Rahmenbedingungen (wie z.B.

Neuausrichtung der Kommunalpolitik) überrascht zu werden.

Allen Bereichen gemein wird die Darstellung auf der Homepage, sowie die Übersicht im Web_2.0. [siehe S.22]

Grundsätzlich ist ein Corporate-Design für ALLE zu entwickeln, in dessen Rahmen sich auch ALLE

wiederfinden können. Dieses könnte eine Grundfarbe sein, eine genormte Schrift und Schriftgröße,

vorgegebener Zeilenabstand, das einheitliche Logo – mit individuellem Logozusatz – Rahmengebung für

Plakate, Flyer, usw... Aber Achtung! Hier ist viel Fingerspitzengefühl notwendig, denn es muß für alle

Veranstaltungen Gültigkeit haben: für das Filmprogramm über das Metall-Konzert bis hin zum 0-8-15-

Nachwuchs-Schraddel-Punk-Jugendzentrums-Gig. [Aktuelles Negativbeispiel wären die Plakate der Räucherei

in Kiel, die eine unansprechende und aufdringliche AWO-Werbung ziert.]

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Jeder Sektor – hier vor allem die des Eventbereiches und der Kulturlounge – haben zielgruppenorientiert zu

arbeiten. D.h. daß im Programm ein gesunder Angebotsmix für jeweils verschiedene Besuchergruppen

erstellt wird. Hierzu ist vorab jeweils eine Sinus-Milieu-Analyse zu erstellen, um seine Zielgruppe näher

kennenzulernen – sie zu verorten. Da diese event- und kulturausgelegten Angebote von langer Hand geplant

sind, ist ein Jahresausblick ausreichend. Weiterhin darf nicht übersehen werden, daß der 'Lebensstil' [Sinus-

Millieu-Analyse] der Zielgruppe auch mit dem Angebot übereinstimmt.

Jede Teilbereich sollte davon ausgehend seine jeweilige Basisstrategie bzgl. seines [fach~] spezifischen

Marketings mittels des sog. S-T-P- Marketings [Segmenting (Segmentierung) | Targeting (Auswahl der

Zielgruppe) | Positioning (Entwickeln eines Positionskonzeptes)] überprüfen bzw. strukturieren.

Exkurs: Für das ComCulJuz ist ein Segment, das Umlandes Richtung Segeberg, da dort für

Jugendliche, Heranwachsende und jugendlich gebliebene Mittdreißiger nach Schließung des

Lindenhofes und aktuell des HAKs nichts geboten wird.

Anschließend sollten mehrere Zusatzfaktoren mit einfließen, bzw. separat erstellt und im Abschluß

übereingebracht werden, um zu beurteilen, wo es die größten Überschneidungen gibt. Dazu zählen die

einzelnen Einzugsgebiete der Besucher, die An- und Abfahrtsmöglichkeiten [Fahren noch Züge nach z.B.

Segeberg nach Vorstellungsschluß? Fahren dann dort auch noch die öffentlichen Verkehrsmittel? Ist der Beginn

einer Vorstellung mit den Ankuftszeiten des Fernverkehrs z.B. aus Segeberg vereinbar? Ist der letztmögliche

Abfahrtstermin mit der durchschnittlichen Arbeitszeit eines Besuchers vereinbar? Usw...]; aber auch ihr

durchschnittlicher Verdienst, die Mobilität, die prozentuale Verläßlichkeit zu einer Veranstaltung zu kommen

oder eher spontan sich umzuentscheiden, usw...

Hieraus ergeben sich u.a. die Werbemaßnahmen bis hin zur 'virtuellen' Einzelbetreuung. Viel entscheidender ist

jedoch das Abschätzen der möglichen Besucher und der gezielte Angebotszuschnitt.

Grundsätzlich ist der Besucher die Hauptperson! Er zahlt – er empfiehlt weiter – er kommt wieder. Oder auch

nicht... Dann hat man etwas falsch gemacht. Daher ist es wichtig, den Besucher mit einzubeziehen. In der

Kulturlounge ist es über persönliche Ansprache bei Stammgästen sehr gut möglich. Hierdurch wird der

Besucher wertgeschätzt: man erinnert sich an ihn! Auch bei Gästen, die das zweite Mal zu einer Veranstaltung

kommen, ist es 'smart' diese kurz persönlich zu mit einen „Schön das sie wieder hier sind“ begrüßen und sich

auch auf einen kleinen Plausch einzulassen [Dieses Wissen könnte sogar auf kleinen 'Karteikarten' festgehalten

werden...]. Zu diesem Zweck täte die Kulturlounge gut daran, eine Art Concierge zur persönlichen

Publikumsbetreuung abzustellen. Dieses läßt sich sehr gut über ehrenamtliche, kulturaffine, Mitarbeiter

bewerkstelligen.

Die Kulturlounge soll die Veranstaltungen mit einem Plus in der Kasse abschließen; soweit dieses möglich ist.

Im Vergleich mit einer Kieler Kultureinrichtung4, die bei jährlich 50.000 € Kosten im Veranstaltungsbetrieb nur

ca. 35.000 € mit diesen erwirtschaftet, sollte die Kulturlounge ernsthaft bemüht sein, auf +- Null zu kommen.

Im Eventbereich liegt das Hauptaugenmerk auf Masse [statt Klasse]. Hier ist es 'egal', wer kommt; es zählt nur,

das jemand kommt. Dieser Bereich muß die Betriebskosten des gesamten Betriebes einspielen! Hierbei sollte

es ersteinmal keine Rolle spielen, woher der Gast kommt und ob er sich ein Konzert leisten kann. Wenn das

Angebot stimmt, kommt auch der Gast. Dazu muß aber das Angebot vorhanden sein.

Natürlich heißt das nicht, daß die Zielgruppe irrelevant sei und auch nicht, daß Anregungen und Kritik ignoriert

4 Die Einrichtung ist hier aus Gründen der Verschwiegenheit nicht genannt.

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werden dürfen; auf keinen Fall!!! Der Gast ist der Brötchengeber! Aber es ist einfacher, sich der Zielgruppe zu

nähern, da die aktuellen Strömungen die Programmgestaltung bestimmt; sozusagen bestimmt die Nachfrage

das Angebot. Und wenn eine Band wie die Beatstakes gebucht werden konnte, dann ist die Sinus-Milieu-Frage

einfach unnötig: der Laden wird voll sein – vorausgesetzt man macht anständig Werbung! Und genau darin liegt

die Aufgabe der Event-GmbH: Gute, solide, angesagte Bands zu engagieren, die nicht im nächsten halben Jahr

in Hamburg oder Kiel auftreten.

Hier muß jede Musikrichtung mit inbegriffen sein. Alles was gut geht, wird versucht zu buchen.

Es hat auch 'Charme' Musikrichtungen und Interpreten zu buchen, die einem größeren, speziellen Kreis

bekannt sind, die dort 'Kultstatus' besitzen und zu deren Konzerte auch in der Woche genügend Besucher

kämen.

Dies sollte sich nach dem Bedarf der Besucher richten. Um diesen zu ermitteln, wären regelmäßige

Besucherbefragungen am Kassen-/Einlaßbereich (z.B. während die Security beim Einlaß prüft, geht eine gut

aussehende Mitarbeiterin zu den Besuchern und befragt diese, z.B. welche Bands sie gerne mal wieder sehen

würden).

Auch ein ständiger Online-Fragebogen mit einem Feld 'Welche Band würdest Du gerne hier sehen?' oder

'Welche Musikrichtung hättest Du hier gerne mehr vertreten?' oder 'Welche 10 Songs würdest Du gerne bei der

nächsten Metall-Disco hören?'...

Interessant ist auch eine Online-Song-Wunsch-Bestellung, die dann via Beamer an das DJ-Pult geworfen wird

und dann zeitnah gespielt würde. Daraus könnte eine Themen-Disco-Veranstaltung werden mit dem Titel: 'Laß

sie tanzen!' etc…

Es ist grundlegend nicht ratsam zunächst mit mittelmäßigen oder lokalen Acts anzufangen, da sich das

ComCulJuz von Beginn an einen Namen als Veranstaltungsort im Zentrum Schleswig-Holsteins machen muß.

Hier sollte von vornherein aggressive Verdrängungspolitik gegenüber anderen Mitbewerbern geübt werden.

Das heißt auch, daß mit dem Management der einzelnen größeren Bands, die reell in die

Auslastungskathegorie der Halle passen, Kontakt aufgenommen werden muß. Ebenso mit Labels und

Bookingagenturen. Hier würde ein extra 'CD-Relese-Paket' (mit Catering, Pressearbeit, Extra-Event usw...) eine

interessante Erinnerungsoption geben. Persönliche Kontakte sind die besten Garanten für gute Konditionen. An

dieser Stelle sollte Großzügigkeit kein Fremdwort sein [Bestechungsgelder ausgenommen!].

Der Bedarf an Konzerten und subkulturellen Musikveranstaltungen ist im Einzugsgebiet Neumünster gegeben.

Der Gastronomiebereich wird ebenfalls klar zielorientiert arbeiten. D.h. es wird u.a. keine überladene Karte

geben. Dafür werden die Snacks auf hohem Niveau zu relativ kleinem Geld zubereitet. Hier spielt die Mund-zu-

Mund-Proaganda der Gäste eine entscheidende Rolle. Diesbezüglich muß auch das Ambiente und vor allem

die Bedienung stimmen. [Freundliche, zügige, gut aussehende Bedienungen machen mehr Umsatz. Hier sollte

auch in die Überlegung einfließen, Tische mit überwiegend männlichen Gästen durch Frauen bedienen zu

lassen und Tische mit überwiegend weiblichen Gästen durch Männer]. Da über den Getränkeverkauf im Event-

Bereich das Geschäft gemacht wird, sollten die Speisen nicht wuchtig und füllend sein (keine schweren

Hefeteige oder Käse-Sahne-Soßen). Auch die Auswahl an Speisen sollte reduziert sein z.B. maximal fünf

verschiedene Pizza-Sorten, mit leichten Belegen, Fingerfood, Pommes, etc... Und sehr gute Salate – gerade für

die weibliche Kundschaft interessant.

In allen Bereichen ist es das Wichtigste, daß sich der Gast wohl und aufgehoben fühlt. Hier wird ein Stück

Lebensgefühl – Lebensqualität – verkauft. Das ist der Grund, warum die Gäste wiederkommen UND ihre

Freunde mitbringen!

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XI.) Werbemittel und [Außen~] Kommunikation

Die Wahl und Zusammenstellung der Werbemittel ist nicht nur für die naheliegenden Teilbereiche wie Event-

GmbH und Kulturlounge gedacht, sondern läßt sich auch in allen anderen Teilbereiche anwenden.

Letztendlich wirken überall die gleichen Prinzipien – ob Werbung für ein Event oder Antragstellung bei Aktion

Mensch: es geht um Heraustreten aus der Masse, um Aufmerksamkeit, um die Suggestion des größten Nutzen

für den 'Kunden'.

Es sollte, wie im 'Abschnitt X.) Marketing' [S.18] angerissen, ein Corporate Design geschaffen werden, um nach

außen wie nach innen eine Wiedererkennung zu erreichen.

Auch ist es sinnvoll sich auf eine gemeinsame 'Sprache' zu einigen, sowie wer zu was im Bereich

Außenkommunikation autorisiert ist.

Hilfreich könnte die Lektüre von Kommunikationsmodellen sein. Hier gäbe es Möglichkeiten zur internen

Schulung durch die Sozialpädagogen in den entsprechenden Teilbereichen. Dieses führt alle Beteiligten auf der

Kompetenzebene zusammen.

Nicht außer Acht gelassen werden soll die Schulung und Vorbildung von jungen Menschen in den Bereichen

Mediengestaltung. D.h. daß dort die Anleitungen unterstützend tätig werden können.

Es geht um die optimale Ressourcenausnutzung.

Im Folgenden nun einige möglichen Felder und einige, wichtige Anmerkungen dazu:

Web_2.0 | Social Media | Virales Marketing

Das Web_2.0 [auch Social-Media oder Mit-mach-Web genannt] spielt für die Außenkommunikation – und

hier liegt die Betonung auf Kommunikation – eine gewichtige Rolle: zum Einen wird mit dem potentiellen

Kunden direkt Kontakt aufgenommen, zum Anderen kann der Kunde direkt Kontakt zum Unternehmen

aufnehmen.

Es darf dabei aber nicht um plumpe Werbung und Angebote gehen, sondern es müssen interessante,

witzige und zur Weiterempfehlung geeignete Contents [Inhalte] geliefert werden, so daß dem Kunden die

Grenze zwischen profitorientierten Dienstleister und einem guten Kumpel verwischt bis gänzlich

entschwindet.

D.h. es können auch gerne Dinge gepostet werden, die schon hart an manchen Grenzen sind. Wichtig ist

aber immer der Spaß-Charakter. Wer lacht und so durch einen Post Freude empfindet, ist einem emotional

positiv näher, als würde er er mit blöder Werbung zugespamt werden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit

höher, daß dieser 'Kunde' auch tatsächlich einmal die Location besucht.

Darüber hinaus können spätere Posts zu Veranstaltungen schneller an eine größere Gruppe von potentiell

Interessierten gebracht werden, wenn 'Freunde des Freundes' ebenfalls 'Freund' werden. Hier ist die

Verbreitung sehr groß, schnell und unkontrollierbar. Daher wird in so einem Zusammenhang auch von

'viralem Marketing' gesprochen. Bei vielen Social-Media-Plattformen [Communities] wie facebook,

MySpace, YouTube, etc, werden sämtliche Einträge, die auf der eigenen Pinwand gepostet werden, den

(virtuellen) 'Freunden' übermittelt. Bei einigen Plattformen ist es sogar einstellbar, daß auch deren

'Freunde' diese Information bekommen. Damit ist ein Kaskadensystem – ähnlich einer Kernreaktion oder

der 'Telefonlawine' der Drei Fragezeichen – dem Marketing zur Verfügung gestellt. Es muß nur intelligent

genutzt werden.

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Zum Aufbau eines Freundes-Systems ist es ratsam zunächst eine normale Personenseite auf der

jeweiligen Plattform anzumelden. Gewerbliche Profile unterliegen meistens starken Einschränkungen. So

ist seit Dezember 2011 bei facebook für Fan-Seiten [Organisationen, Institutionen, Firmen...] die

Möglichkeit genommen die Fans direkt anzuschreiben. Die nach außen gerichtete Kommunikation findet

nur noch via eigener Pinnwand statt. Daher macht es Sinn, zunächst den 'Normal-Profil-Weg' zu

beschreiten, um möglichst viele Fans zu sich einzuladen. Später kann dann diese Seite in eine Fan-Seite

umgewandelt werden. Hierbei ist darauf zu achten, ab welchem Zeitpunkt, der Anbieter ggf. das Profil

schließt.

Zu empfehlen ist die gezielte Freundschaftsanfrage zu Beginn bei Multiplikatoren – also 'Freunde' die eine

weite Streuung durch viele und qualitativ hochwertige Kontakte erzielen. Denn deren Fans sehen mit wem

diese gerade befreundet sind. Für den Eventbereich böten sich in erster Linie, die Konkurrenten in Kiel,

Hamburg, und im Umland an; aber auch Jugendzentren.

Generell ist mit dem Veröffentlichen im Web_2.0 eine hohe Verantwortung für das Unternehmen

verbunden. Nichts ist schädlicher, als würden private Konflikte, Verspottungen oder vulgäres Geläster via

Unternehmensseite in die Welt entlassen werden. Denn auch der Gute Ton ist auch in dieser

Kommunikation nicht zu vernachlässigen. Seriösität spielt hier eine zentrale Rolle, so suggeriert sie

Professionalität und Verläßlichkeit. Gerade in Bezug auf zukünftige Förderer |Sponsoren | Projekte ist ein

'sauberer' Auftritt wichtig. Es ist illosorisch davon auszugehen, daß ein künftiger 'Partner' sich nicht über

die Online-Selbstdarstellungen eines Unternehmens informiert. Das ist im Allgemeinen der erste Weg.

Hier beginnt der schwierige Spagat zwischen gewünschtem User-Content und Firmenidentität.

Werkzeuge für die Arbeit im Web_2.0 sind die eigene Homepage [Web_1.0] als Visitenkarte und als Platz

möglicher Sponsoreneinbindung, Social-Media-Plattformen wie facebook, MySpace, YouTube, StudiVZ,

usw., Blogs, Flickr, Soundcloud, Twitter, etc...

D.h. von vornherein viele Anmeldungen, Einrichtungen, Contentstellung, Pflege, usw... Hier gibt es

praktische Einbindungsmöglichkeiten, so, daß die jeweiligen [Uploads] Einzeleinspeisungen der eigenen

Inhalts [Contents] auf wenige Arbeitsschritte verkürzt werden können. So ist Flickr als Foto-Plattform u.a.

mit Facebook direkt verknüpft (vorausgesetzt, es wurde aktiviert), ebenso wie YouTube, Soundcloud und

einige Blog-Plattformen. Dieses ermöglicht den einmaligen Upload auf die jeweilige spezielle Plattform für

Fotos, Film oder Musik, welcher dann mit den jeweiligen Social-Media-Communities verknüpft bzw. auf

ihnen eingebettet werden kann.

Ebenso schnell lassen sich Blog-Inhalte auf die jeweiligen Social-Media-Communities verteilen. Das spart

sehr viel Zeit.

Und Zeit wird für die tägliche Pflege der Communities benötigt. Denn nur, wenn man spannende Contents

liefert, ist man interessant. Das bedeutet auch, daß im Vorfeld bereits nach geeigneten Inhalten gesucht

werden kann. Hier ist der Rückgriff auf privat gesammelte Links ratsam – vorausgesetzt sie bewegen sich

im definierten Rahmen.

Es sollte auch genau überlegt werden, wo und mit welchem Online-Dienstleister was auf welche Plattform

gestellt werden soll. Hier gibt es urheberrechtliche Eigenarten, die in den jeweiligen AGB's nachzulesen

sind. Soundclud z.B. läßt nur Content zu, welches versicherter Maßen durch den User mit seinen eigenen

Urheberrechten versehen ist. Ebenso verhält es sich bei Vimeo [ähnlich YouTube]. Das hat den Vorteil,

daß Materiial, was dann extern auf eine Social-Media-Plattform darüber verlinkt/eingebettet wird, von

dieser urheberrechtlich als unbedenklich angesehen wird. Der Content gilt als juristisch sicher.

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An dieser Stelle ist der Hinweis auf die Impressum-Pflicht inklusive Disclaimer angebracht. D.h., daß

jeder Betreiber einer Internetseite [auch einer Fan-Seite bei facebook!] ein Impressum einzubetten hat,

daß mit maximal zwei Klicks einzusehen ist. Neben den üblichen Impressum-Angaben, hat spätenstes

dort der Disclaimer [Haftungsausschluß für externe Links] auffindig zu sein.

Guerilla-Marketing:

Diese Art des Marketing setzt auf unkonventionelle und kostenniedrige Maßnahmen der Außendarstellung

und ist meistens mit Aktionen im öffentlichen Raum verbunden, die grundsätzlich spontan wirken. Der

Vorteil ist, daß der Rezipient durch das 'Ungewohnte' eine stärkere Aufnahmefähigkeit für die [Werbe~]

Botschaft zeigt.

Weiterhin gibt es gerade in dem Bereich Möglichkeiten, seine eigene Werbung auf anderen

Veranstaltungen zu platzieren, daß im besten Fall die Besucher dieser Veranstaltung denken, es gehöre

dazu. Diese Art des 'Ambush-Marketing' muß jedoch gut überlegt sein, da man sich nicht unbedingt

Freunde damit schafft. Jedoch wird ein Veranstalter es schwer haben jemanden mit einer T-Shirt-Werbung

für eine Veranstaltung im ComCulJuz vor die Tür zu setzen. Denn das könnte – wie zufällig via Social

Media – schlechte Mund-zu-Mund-Propaganda geben.

Nichtsdestotrotz läßt sich mit wenig Aufwand eine breite, zielgruppenorientierte Aufmerksamkeit schaffen.

So könnten z.B. regelmäßig Sprühschablonen zu speziellen Events erstellt und bei Nacht-und-Nebel

mittels Sprühkreide (Baumarkt → Straßenbau) auf die Gehsteige der Stadt platziert werden

[Streetbranding] . Besonders sinnvoll erscheint dieses bei den 'Undercover-Konzerten'.

Aber auch Projektionen an Hauswänden auf verkaufsoffenen Sonntagen usw. können spannend sein.

Durchgeführt von ehrenamtlichen Mitarbeitern, kann so etwas das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die

Zugehörigkeit zu der Einrichtung stärken.

Da Guerilla-Marketing halb- oder vollillegal ist, muß der Betreiber grundsätzlich die Verantwortung für die

Aktivisten und mögliche Kosten (Prozeß-/Anwaltskosten | Ordnungsgelder) übernehmen....

Dennoch ist gerade dieser Sektor äußerst spannend und könnte eine gewisse Dynamik innerhalb des

Gesamtmarketings nach sich ziehen.

Pressearbeit

Die Pressearbeit ist der traditionell am Nächsten mit PR-Arbeit in Verbindung gebrachte Bereich.

Einige Anregungen:

Es sollten einheitlich gestaltete Pressemitteilungen [PM] erarbeitet werden. D.h. daß die Gliederung einer

solchen PM gleich bleiben sollte, um so a) das Corporate Design zu unterstreichen und b) der Redaktion

Arbeit abzunehmen, in die die Redakteure nach einiger Zeit wissen, in welchem Teil, welche Information

ist.

Letzteres sollte von vornherein gegliedert werden.

Die wichtigsten Daten en bloc (Was findet statt | Wann findet es statt | Wo findet es Statt | Durch wen findet

es statt | Wie viel kostet es)

Der erste Teil der PM sollte alle wichtigen Informationen enthalten. Kurz und präzise. In wenigen Sätzen

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so, daß die Redaktion ggf. den Text so in ihre Ausgabe übernehmen kann.

Unterstützend sind dabei auch Zitate von vermeintlichen Interviewpartnern.

Es sollte ein objektiv-berichtender Schreibstil gefunden werden.

Für Online-Redaktionen sind auch Link-Angaben interessant, die so zusätzlich auf den Veranstaltungsort

bzw. den Inhalt der Veranstaltung mittels Promo-Video-Link / Musik-Link verweisen könnten.

Unablässig ist das Führen einer Liste mit den Redaktionsschlüßen. Nichts ist unangenehmer, als wenn die

Veranstaltung aufgrund eigener planerischer Unbedachtheit nicht rechtzeitig in der Presse erscheint. Hier

empfiehlt sich genau zu recherchieren.

Bevor dieses geschehen kann muß jedoch zuerst in Erfahrung gebracht werden, welche Medien in der

Umgebung angesiedelt sind und welche auch überregional in Betracht kommen. Natürlich schließt das

auch z.B. die Segeberger Zeitungen und kleinen Dorfpostillen mit ein.

Veranstaltungsmagazine wie After Dark, Station to Station, Max, usw. sind ebenfalls rechtzeitig

mitumfangreichen Material zu versorgen.

Ebenso die diversen Online-Stadtmagazine und andere Online-Veranstaltungskalender.

Im Bereich PR und Radio sollte sich an alle Sender gewandt werden. Delta Radio z.B. läßt auch

regelmäßig Veranstaltungstips durch die Veranstalter über den Ether gehen. Auch RSH bringt interessante

Kurzbeiträge zu Veranstaltungen.

Im Bereich TV ist zu beachten, daß dort - mit Ausnahme von Katastrophen und tagesaktuelle Nachrichten -

nichts kurzfristig gesendet wird. Hier bieten sich jedoch Sonderaktionen mit Kuriositätenfaktor an. Diese

werden dann 'auf Halde' produziert und in den passenden Senderaum eingebracht. Leider sind Sendezeit

und -termin nicht vorauszusehen.

Gut ist es jedoch immer, wenn der persönliche Kontakt zu einzelnen Redakteuren - gleich welchem

Mediums - gepflegt und ausgebaut wird.

Um alle zusammen zu kriegen, könnte auch einmal im Jahr zum 'kleinen Presseball'

persönlich geladen werden. Wenn das richtig aufgezogen wird, sollte sogar ein Abhol- und

Bring-Service eingerichtet werden. das ist zwar etwas kostspielig [es sei denn, ein

Taxiunternehmen ist als Sponsor zu gewinnen], aber die Resonanz durch Umfang der

folgenden Veröffentlichungen wird diese Maßnahme legitimieren.

Ungeachtet solcher Überlegungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit, muß festgehalten werden, daß

es bei Veröffentlichung auf unternehmenseigenen Medien ausdrücklich der Freigabe [am besten in

schriftlicher Form] durch den Redakteur UND den Fotografen [bei Bildmaterial] bedarf, da es sich um

Urheberrechte dieser handelt.

Es steht jedoch eine Vervielfältigung in sechsfacher Ausführung zu. Das heißt aber nicht Publikation im

Internet o.ä.! Auch Verschickungen via Mail gelten hier als jeweils eine Vervielfältigung.

Es kann sich aber mit Zitatieren aus dem entsprechenden Artikel beholfen werden. Dieses bietet den

Vorteil, eine kurzweilige, auf das Wesentliche reduzierte Zusammenfassung zu erhalten.

Verlinkungen der Presseartikel von deren, der Öffentlichkeit zugänglichen, Homepage [nicht e-Paper!!!] auf

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die eigenen Internet-Seiten ist zwar im Grunde nicht untersagt, macht aber bei größeren Artikel wenig sinn,

da diese Links nach Ablauf einer gewissen Zeit nicht mehr zugänglich sind, da der Artikel im Archiv

abgelegt wurde.

Weiteres Mittel der Verbreitung wären könnten u.a. Newsletter und RSS-Feeds sein. Jedoch ist bei

Newslettern, wie auch bei Mailing-Aktionen [postalisch oder via E-Mail] damit zu rechnen, daß bei

Überschreitung einer Zusendunganzahl pro Woche oder gar Tag [beim elektronischen Mailing möglich] den

Empfänger eher verärgert. Abgesehen davon ist es nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Empfängers als

Unternehmen solche Aktionen durchzuführen. Das ComCulJuz ist de facto ein Wirtschaftsbetrieb!

Bei weiterführenden Fragen oder Schulungen in diesem Sektor hilft das Initiativbüro Kultur gerne weiter.

Lobby-Arbeit

Dieser Sektor wird all zu oft – insbesondere bei alternativen Projekten - unterschlagen oder bewußt

ausgelassen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Personalmangel [denn diese Arbeit ist zeitintensiv],

Überheblichkeit ['Die brauchen wir doch nicht!'], Aversion gegen Lobbyisten und die daraus folgende

Angst, selbst in 'diese Ecke' gestellt zu werden, oder, oder, oder...

Hierbei ist zu bedenken, daß grundsätzlich jeder in der einen oder anderen Form Lobbyarbeit betreibt; für

sich, im Beruf gegenüber dem Chef, gegenüber Vereinsvorständen bzw. Personen, die diesen nahe

stehen, wenn persönliches Empfinden die Notwendigkeit nach neuen Anschaffungen für den Verein

gegeben ist, usw...

Es sollte gerade bei solch einem Projekt wie das ComCulJuz ein ständiger Austausch mit

Kommunalpolitikern aller Fraktionen, zu Unternehmensverbänden, Gewerkschaften, dem

Stadtmarketing/City-Manager, Schulen, und anderen Organisationen – auch auf Landeseben – geflegt

werden. Die Grenzen zur Netzwerkarbeit sind hier fließend.

Ein probates Mittel, ist das Trainieren des 'Elevator Talks / Elevator Pitch', also die Vorstellung eines

Projektes innerhalb einer Fahrstuhlfahrt: 30 Sekunden, um schnell und präzise sein Anliegen vortragen zu

können.

Helmut Schmidt entließ während der Großen Flut 1962 [Hamburg] jemanden aus dem Krisenstab, da

dieser nicht auf den Punkt kam.

Auf der anderen Seite sollten sich die Personen, die diese Aufgabe übernehmen, sich im

Geschichtenerzählen [Storytelling] üben, um auch uninteressante Bereiche, anschaulich und spannend zu

präsentieren.

Storytelling

Storytelling ist ein für alle Bereiche interessantes Instrument, um langanhaltende Aufmerksamkeit und

emotionale Einbindung des Gegenüber [des potentiellen Kunden/Partners] zu erzeugen. Eine gute,

spannende Geschichte ist hundertmal kurzweiliger, als eine dreißigminütige Powerpoint-Präsentation.

Storytelling eignet sich für alle Promotion-Aktivitäten, Pressearbeit, Homepages; aber auch für

Projektanträge, Sponsoren-Anschreibe, Spender-Akquise usw... auch für die Lobby-Arbeit.

Beim Storitelling kommt es auf den Aufbau und den damit verbundenen Spannungsbogen an. Auch hier

gilt das gleiche wie für alle guten Geschichten: es muß eine Notsituation/ein unüberwindbar scheinendes

Problem vorhanden sein, handelnde Personen, ein Held/Helden und schwierige Situationen, die zu

meistern sind. Bis es zum Happy End durch ggf. sogar die Zuhörer (als Sponsoren o.ä.) kommt.

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Eine Geschichte kann noch so gut sein, wenn der Vorträger sie nicht zu erzählen vermag, ist sie unnütz.

Daher ist es von großem Nutzen, zu schauen, wer innerhalb der Mitarbeiter in diesem Bereich Talent

besitzt.

Dieser Mitarbeiter sollte dann ruhig auf Betriebskosten im erzählerischen Sektor weitergebildet werden.

Es lohnt sich.

XII.) Einbindung von ehrenamtlichen Helfern

Der Gesamte Betrieb der Kulturlounge wird (wie V.a.6 Kulturbereich) erwähnt durch ehrenamtliches Engagemet

– unter verwaltender Wirkung des Geschäftsführers [GF] und der sich 'einbringenden', kulturellen Institutionen

der Stadt Neumünster – geführt.

▪ Die Ehrenamtlichen werden einen Ansprechpartner haben müssen, der nur für ihre Belange

zuständig ist.

▪ Sie werden innerhalb des Arbeitsfeldes 'Kulturlounge' ausführlich über alle Entscheidungen

und aktuellen Schwierigkeiten durch die Ansprechpartner unterrichtet. [ggf. kommen

Anregungen]

▪ Ihre Ideen, Kritiken, Wahrnehmungen [das sind die Menschen, die an der Front stehen]

werden dem GF laufend mitgeteilt und zusätzlich zur internen Kommunikation einer

geschlossenen Wiki dokumentiert. Dieses dient der internen Transparenz, der Wertschätzung

der Ehrenamtlichen, sowie dem 'Daran-arbeiten-können' [innerhalb der Wiki]. Die

ehrenamtlichen bekommen einen Zugangscode.

▪ Engagierte Ehrenamtliche sollen, je nach Neigung, die Möglichkeit bekommen,

Schulungen/Seminare in ihren Fachbereichen zu erhalten. Dieses stärkt die Bindung zum

Träger und nutzt dem Projekt durch hochqualifizierte, ehrenamtliche (und damit 'kostenlose')

Mitarbeiter. Zum Anderen kann es dazu führen, daß neue Ehrenamtliche in diesem Bereich

mitwirken möchten, 'da ihnen etwas geboten wird'. [→Ökonomisierung des Ehrenamtes].

▪ Bei der gezielten Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeiter darf nicht willkürlich gehandelt

werden. Es muß offen kommuniziert werden, warum dieser und jener Ehrenamtliche auf

Fortbildung geschickt wird. Es sollte in diesem Zusammenhang auch stets das Angebot an

die anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter gemacht werden, sich ggf. zu überlegen, in welchem

Sektor sie sich weiterbilden möchten bzw. es sich vorstellen könnten, noch mehr Teilhabe zu

bekommen.

▪ Es sollte alle halbe Jahr eine Veranstaltung [Event] nur für die ehrenamtlichen Helfer

ausgerichtet werden. Es sollte dann verpflichtend sein, daß dann die Hauptamtlichen –

inklusive GF – die 'niederen Arbeiten' übernehmen. Das hat zwei Vorteile: 1) die

Ehrenamtlichen fühlen sich wertgeschätzt und 2) die Hauptamtlichen und der GF bekommen

wieder 'Bodenhaftung'. Darüber hinaus löst es ggf. verhärtete Strukturen auf. Ein GF, der

selbst Karten abreißt und die Toiletten putzt, ist authentischer als eine delegierender Chef.

XIII.) Künstlersozialkasse [KSK]

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

Im Folgenden werden einige grundlegende Regelungen zur Künstlersozialkasse festgelegt. Da diese auf (fast)

alle Bereiche der SozialenStadtraum-Genossenschaft Auswirkung haben, werden sie in diesem Punkt

gesammelt erörtert.

Grundlegendes:

Was ist die KSK?

Die KSK ist kurz gesagt die Kranken- und Rentenversicherungskasse von selbstständigen/freiberuflichen

Kreativen, damit diese im Krankheits- und Rentenfall abgesichert sind. Die Beiträge sind sehr niedrig.

Wieso betrifft es die Genossenschaft?

Das 'ComCulJuz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft' gilt als abgabepflichtiges Unternehmen, da es in den

Teilbereichen mit Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit [da jährlich mindestens zwei bis drei Veranstaltungen]

sowie einer Einnahmeerzielungsabsicht [„...Eintrittsgelder, Verkaufserlöse, Merchandise, Zuschüsse,

Mitgliedesbeiträge oder Spenden...“]5 Veranstaltungen durchführt.

Ist das nötig?

Die Abgabe zur Künstlersozialkasse [KSK] wird häufig von Non-Profit-Unternehmen vergessen. Aktuell [Stand

2011] flattern vielen soziokulturellen Zentren Zahlungsaufforderungen und Strafen in bis zu 5-stelliger Höhe ins

Haus.

In den meisten Fällen vergessen die Veranstalter schlichtweg die Frage nach der KSK.

Unverständlicher wird es für solche, die zwar der Meinung sind (in Treu und Glauben) jeden Künstler, der von

ihnen engagiert wurde und in der KSK ist, ordentlich abgeführt zu haben, aber dennoch

Zahlungsaufforderungen erhalten.

Der Grund dafür liegt darin, das – anders als bei der GEMA, wo nur dann (landläufig) gezahlt wird, wenn der

Künstler oder sein Repertoire auch dort vertreten ist – die KSK auch dann fällig wird, wenn der Gebuchte gar

nicht in der KSK Mitglied ist.

Es reicht, daß dieser lediglich a) selbstständig ist und b) einer Berufsgruppe angehört, die zu den 'ksk-fähigen'

Berufsgruppen zählen. [Berufsgruppenkatalog im Anhang]

D.h. ein selbstständiger Web-Designer oder ein freischaffender Fotograf fallen ebenso darunter wie ein

Opernsänger (der sich selbst vermarktet!) oder ein Puppenspieler.

Gerade im pädagogischen Bereich wird häufig vergessen die engagierten Künstler – soweit selbstständig –

abzuführen, denn auch diese kunst- /kulturpädagogischen Felder fallen mit unter die Rubrik der KSK.

Die aktuelle Abgabe [Stand 2011] für Veranstalter/Unternehmen beträgt 3,9% der Gage. Auslagen wie

Fahrtkostenerstattung und Unterbringung, usw. sind voll abzugfähig, soweit dies in die Gesamtgage mit

eingerechnet wurde. Hier sollte bereits bei Vertragsabschluß darauf geachtet werden, daß die Abgabe gut

berechenbar ist. UND: eine Klausel, die besagt, daß der Künstler für das Abführen der Abgabe an die KSK

selbst verantwortlich ist, ist rechtswidrig!!!

3,9% sind nicht viel, jedoch wird die Summe der Einzelabgaben aller KSKpflichtigen (in einem Betrieb) für ein

Jahr ermittelt, durch 12 geteilt und als Vorabbeitrag in einem Feststellungsbescheid für die folgenden Jahre

erhoben.

5 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.337

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D.h. sollten in 2011 4 Künstler,1 Web-Designer, 1 Fotograf und eine Journalistin unter Vertrag genommen

worden sein, die zusammen 5.000 € bezogen (alle in selbstständiger Tätigkeit), würde die KSK für die

folgenden Jahre 16,25 €/Monat6 vorab verlangen. Selbst dann, wenn nicht einmal eine Veranstaltung geplant

wäre.

Die Meldepflicht zur KSK ist immer zum 31.März des Folgejahres! Ab diesem Zeitpunkt wird dann der

Feststellungsbescheid datiert.

Sollte die Anzahl der Künstler [und/ihre Entgelte] im Folgejahr darunterliegen, so kann „...gemäß § 27 Abs.5

KSVG die Vorauszahlung auf Antrag des Abgabepflichtigen herabsetzen, wenn dieser die Gründe für die

Verringerung der Entgeltzahlungen an selbstständige Künstler im laufenden Kalenderjahr glaubhaft darlegt.“7

Überzahlungen und Fehlbeträge werden mit der Jahresmeldung ausgeglichen.

Die KSK erwartet die Abgabenzahlungen stets bis zum 10. des Monats. Bei verspäteter Zahlung wird ein

Säumniszuschlag von 1% der Zahlung fällig.

Ab wann wird die KSK fällig?

Ab dem 4. KSK-pflichtigen (selbstständig aus Berufsgruppenkatalog der KSK) im Jahr in einem

abgabepflichtigen Unternehmen. Dann gilt diese Zahlung auch für alle vorherigen 3 Engagements.

Künstler, die im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben, sind ebenfalls abgabepflichtig.8

Praktisches:

Die folgenden Überlegungen sind absichtlich ausführlich zur besseren Nachvollziehbarkeit gehalten, da im

wesentlichen Personengruppen aus dem Non-Profit- sowie kulturfernen Tätigkeitsbereichen das ComCulJuz

gestalten werden.

KSK in der Sozialen Stadtraum-Genossenschaft

Für die Genossenschaft gilt es mehrere Überlegungen zum KSK-Umgang abzuwägen:

1) Soll die Genossenschaft als Überbau die KSK -Abgaben aller Teilbereiche tragen?

2) Sollen die Teilbereiche selbstständig die KSK-Abwicklung übernehmen?

3) Wie ist (aus Ersparnisgründen) ein anfänglicher, niedriger Feststellungsbetrag zu erreichen und wie...

4) ...ist dieses mit den ersten zwei Überlegungen in Einklang zu bringen, bzw. welche Folgen hätte es?

Zu 1) Soll die Genossenschaft als Überbau die KSK -Abgaben aller Teilbereiche tragen?

Aus Sicht der Gesamtkonzeption ist die Abgabe in mehrfacher Weise sinnvoll. Zum Einen stützt die

Genossenschaft alle Non-Profitbetriebe (so der Zweck), zum Anderen wird durch eine zentrale Übernahme der

administrativen Aufgaben für alle, das genossenschaftliche Gefühl unterstrichen.

Im folgenden einige aus dem Punkt ergebene Vor- [+] und Nachteile [-]

+ Weniger bürokratischer Aufwand durch zentrale Abrechnung

+ [dadurch] Freieres Handeln der Teilbereiche.

+ Kalkulierbarkeit der Kosten für KSK durch die Genossenschaft für das laufende und das kommende Jahr.

+ Säumigkeitsprävention. Die Abgaben werden nicht vergessen oder aus Unkenntnis nicht abgeführt. Somit

werden die Teilbereiche und Träger geschützt.

- Der Feststellungsbetrag steigt, da der Eventbereich die Summe der abgabepflichtigen Engagements deutlich

anschwellen lassen wird.

- Ggf. könnte es zu steuerrechtlichen Problemen kommen, wenn die Event-GmbH ihre Kosten via

Genossenschaft abwickelt. Die Buchführung könnte diesbezüglich verwirren.

6 5.000 € x 0,039 [3,9%] = 195 € : 12 [Monate] = 16,25 €/Monat7 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.3518 Vgl. Informationsschrift Nr.4 zur Künstlersozialabgabe der KSK, S. 3 Punkt 4

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- Die Event-GmbH könnte ihrerseits die KSK-Abgaben dann buchhalterisch nicht in ihre Aufwendungsseite

eintragen und so letztendlich eine Gewinnschmälerung erzielen. Dieses ist aber nicht gewollt! Die Event-GmbH

soll als [ausgegliederter] wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ein Maximum an Gewinn erwirtschaften, damit die

Genossenschaft ihren statutgemäßen [Haupt-] Zweck erfüllen kann.

Zu 2) Sollen die Teilbereiche selbstständig die KSK-Abwicklung übernehmen?

Für die Event-GmbH mag das Modell von Interesse sein, gerade in Bezug auf die Buchführung und die

Absatzfähigkeit diverser Posten. Hier muß genau hingeschaut werden was Sinn und was keinen Sinn machen

würde.

Anzudenken wäre eine interne Verrechnung.

Fakt ist, daß der Veranstalter die Abgabe zu KSK zu entrichten hat. Ausgleichszahlungen wären dann intern zu

regeln; was ein Buchungsmehraufwand zur Folge hätte.

Dennoch könnten von zentraler Stelle die Abrechnungen erstellt werden, die dann aufgegliedert in

Einzelposten [Event-GmbH, Kulturlounge, berufsvorbildender Bereich, Jugendbereich, usw.] abgeführt werden

könnte.

Eine elegantere Lösung könnte in einigen Fällen das vertragliche Veranstalterverhältnis darstellen. So würde

die Genossenschaft eine Art 'Geschäftsbesorgungsvertrag' / Agenturvertrag mit der EventGmbH schließen, die

dann als Dienstleister der genosschaftlichen Angebots dient. Damit würde Haftung, GEMA, KSK bei der

Genossenschaft liegen – wie auch die Umsätze. Allerdings macht das die Event-GmbH unnötig, da im Falle

eines Bankrotts, die Genossenschaft als eigentlicher Veranstalter gesehen würde.

Für den Fall, daß alle Teilbereiche ebenfalls autark in Vertrags,- Verwertungs- und Versicherungsfragen

handeln wollen, ist anzumerken, daß dann alle Träger voll verantwortlich sind. D.h. ein Jugendzentrum oder der

AVN, die Selbstständige/Freischaffende aus den KSK-Berufsgruppenkatalog engagieren (z.B.

kunstpädagogische Aufgaben), haben diese Abrechnungen allein zu tätigen und in ihr jeweiliges

Jahresbudget miteinzuplanen. Die Gefahr des Vergessens ist hierbei sehr groß!

Die Kulturlounge (da sie der Genossenschaft zuordnet ist) wird durch die Genossenschaft abgerechnet.

Zu 3) Wie ist (aus Ersparnisgründen) ein anfänglicher, niedriger Feststellungsbetrag zu erreichen und...

Da die Abgabepflicht erst ab dem 4. in einem Jahr gebuchten, selbständigen KSK-

Berufsgruppenkatalogzugehörigen entsteht, ist es ratsam im ersten Jahr der Genossenschaft nur 4

'Abgabenötige' zu engagieren!

Somit würde im Folgejahr lediglich eine geringere Summe im Feststellungsbescheid erhoben, die gut

kalkulierbar und 'verschmerzbar' ist.

Sollten im Folgejahr dann die Anzahl der KSK-versicherungspflichtigen Engagements steigen, ist es einfacher,

diese nachzumelden, als einen Antrag bzgl. Herabsetzung zu formulieren, der dann stets nur für den

beantragten Monat gilt!

Daher ist es ratsam, Aufgaben, die im ersten Jahr unter den Berufsgruppenkatalog KSK fallen würden,

weitesgehenst an affine, ehrenamtliche Helfer aus den gemeinnützigen Vereinen der Teilbereiche gegen

Aufwandsentschädigungen zu übertragen.

Das bedeutet ebenfalls, daß die Kulturlounge im ersten Jahr eher Laienspielgruppen überlassen würde. Dieses

hat zudem den Vorteil, daß sich der Name 'Soziale Stadtraum-Genossenschaft' in diesem Punkt gut

wiederspiegelt [Imagebestätigung] und zum Anderen könnten sich fühlen die Bürger mehr einbezogen fühlen

[Kundenbindung/Kundenpartizipation].

Zu 4) ...wie ist dieses mit den ersten zwei Überlegungen in Einklang zu bringen, bzw. welche Folgen hätte es?

Gerade aus Punkt 1) [zweiter Nachteil] ergebende Überlegung zur Gewinnorientierung der Event-GmbH, sollte

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Projekt: Com-Cul-Juz – Soziale Stadtraum-Genossenschaft

die Genossenschaft das Ausgliedern des Event-Betriebes präferieren. Damit verbunden würden auch die

Punkte GEMA dort ausgegliedert werden. Aber dazu später.

Zusammenfassend

Abwägung Gesamtabgabe vs. Teilbereichsabgaben

+ weniger bürokratischer Aufwand + Autonomie der Teilbereiche (Träger) bleibt gewahrt+ Kalkulierbarkeit der Kosten (schnelle) - höherer bürokratischer Aufwand+ Schulden-/Vergessensprävention - leichts Vergessen / Übersehen der notigen + freies Handeln der Teilbereiche Aufwendungen+ Fachlichkeit durch zentrale Stelle - weniger Kalkulierbarkeit der Kosten, für die die e.G. + Ein Ansprechpartner aufkommen soll+ Träger sind auf der sicheren Seite + explizite Stärkung der Kulturlounge durch die GF der

Genossenschaft zur rechtl. Absicherung der- Vorabzahlungen an KSK steigen Ehrenamtlichen dort- Eventbereich ggf. davon ausgegliedern - größeres Streitpotential zwischen Trägern und e.G. bei

nicht ordnungsgemäßer Abrechnung

XIV.) GEMA und Filmlizenzen

GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte [GEMA] nimmt zwei

Funktionen wahr: zum Einen ist sie Lizenzvergabestelle für musikalische Werke und nimmt dafür Gebühren,

zum Anderen ist sie Verwertungsgesellschaft und wahrt die Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte des die

Rechte ausübenden Künstlers – also dem, der diese urheberrechtlich (Text und Musik) angemeldet hat durch

die Gesellschaft für Verwertung von Leistungsschutzrechten [GVL].

Warum ist die GEMA sinnvoll?

Die GEMA sorgt dafür, daß ein Veranstalter nicht jeden Titel, der bei ihm gespielt wird, persönlich nach der

dazugehörigen Lizenz suchen und anschließende Lizenzverhandlungen mit Künstlern oder Lizenzinhabern

irgendwo auf der Welt führen zu müssen. Bei durchschnittlichen 15 Songs/h während einer Discoveranstaltung,

die von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr dauert, müßten Lizenzen von 8x15= 120 Songs von überall in der Welt vorher

eingekauft werden. Die Recherchen und Verhandlungen dafür würden sich auf Wochen hinaus strecken

können. Diese Arbeit erspart die GEMA dem Veranstalter!

Der andere Sektor ist die Weiterleitung der Anteile aus Lizenzen an den Urheber. In den meisten Fällen also an

den Künstler. Auch dieses ist zu begrüßen.

Im Umgang mit dem Ausfüllen der sogenannten Musikfolge, in der der Rahmen der Veranstaltung, das Datum,

die Raumgröße, usw. aber vor allem der Titel, der Interpret (Band) und der Texter und Komponist gefragt ist,

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KSK-Fälligkeit

• selbstständige Tätigkeit mit

• Berufsgruppenkatalogzugehörigkeit der KSK

• 3,9% (Stand 2011) der Reingage [Anreisekosten, usw. sind abziehbar]

• ab dem vierten Engagement (unabhängig vom Künstler) einer in 1 und 2

Zugehörigen in einem

• KSK-abgabepflichtigen Unternehmen

• Meldepflicht bis 31.März des Folgejahres

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sollte dieses bereits frühzeitig – am besten durch den Künstler oder durch den DJ – festgehalten werden, so

daß die Musikfolge rechtzeitig an die GEMA überstellt werden kann. Es ist aus organisatorischen Gründen

üblich, die Musikfolgen nach Abschluß der Veranstaltung zusammenzutragen [Im Diskobetrieb ist das während

des Auflegens möglich]. Hierbei darf das Nachreichen des Musikfolgebogens auf keinen Fall verwechselt

werden mit dem Beantragen der Veranstaltung!!!

Jede öffentliche Veranstaltung (dazu zählen auch Vereins- und Betriebsfeiern!), auf der GEMA-pflichtiges

Mateial gespielt wird, muß (mindestens eine Woche) vor der Veranstaltung bei der GEMA beantragt

werden. JEDE!!! Die GEMA darf dabei niemanden die Lizenz verweigern.

Bei Live-Konzerten gibt es zwar keine Meldepflicht für nicht-GEMA-pflichtiges Material, aber es „... gilt die

GEMA-Vermutung bei öffentlicher Wiedergabe von Musik. Diese muß dann anhand von Musikfolgen, Setlisten

und dem Konzertvertrag widerlegt werden.“9

Ein nicht zu unterschätzender Kostenbereich durch GEMA-pflichtiges Material, ist der durch

Nichtanmeldung entstehende, Die GEMA zieht vor Gericht!

Etwas, was gerade bei Non-Profit-Unternehmen gerne vergessen bzw. beizeiten sogar in Kauf genommen wird,

da diese sich aus ihrem sozialen oder kulturellen Selbstzweck heraus oftmals als – vorsichtig ausgedrückt –

'privilegiert' wahrnehmen. Jedoch nimmt die GEMA keine Rücksicht darauf – und sei der Zweck auch noch so

selbstlos. Letztendlich darf sie es auch nicht; vertritt sie doch die Interessen der Urheber!

Kontraproduktiv sind – beizeiten in Jugendzentren praktizierte - Verhaltensweisen, die GEMA als „den bösen

Feind“ oder als „Ausbeuter“ darzustellen und aus 'politischem Tatendrang' weder Veranstaltungen zu melden,

noch Musikfolgen einzureichen. Noch blöder wird die Sache, wenn in die Titelzeile Formulierungen wie „GEMA

kacken!“, „GEMA lieber arbeiten“ oder „Der Typ, der bei der GEMA die Songs aufschreibt ist scheiße“ [Wobei es

letzteren Titel tatsächlich gibt – natürlich nicht GEMA-pflichtig] Verwendung finden.

So ein Blödsinn kann teuer werden. Sehr teuer, da die GEMA neben den ursprünglich angefallenden Gebühr

auch noch einen Zuschlag von 100% erheben darf; und es tut. Damit steigen die GEMA-Kosten für eine nicht

gemeldete Veranstaltung auf 200%.

An dieser Stelle sein noch einmal eindringlich gewarnt, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen:

1. die GEMA schließt keine Vergleiche!

2. die GEMA hat in ihrer Geschichte noch keinen Prozeß verloren!

GEMA-Gebühren können aber leicht bei folgenden Situationen vergessen werden:

• öffentliche Filmvorführung: hier muß nicht nur eine Lizenz für den Film erworben werden, es muß

auch für die im Film verwendete Musikfolge GEMA entrichtet werden.

• Zweitverwertungen von Musik durch Einbindung in Mittel zur Eigenwerbung [z.B. Web_2.0-Live-

Stream]

• Weiterübertragung von Musik durch eine Verteileranlage [Lautsprecher in andere Räume] in andere

Bereiche. Z.B. Musikweiterleitung (leiser geregelt) aus dem Eventbereich an den Eingangsbereich

oder in den Gastrobereich oder auch Musik, die in der Küche via Radio in den Gastraum schallt oder

aus dem Backstagebereich nach außen dringt GEMA-pflichtig ist!!!10

Daraus ergibt sich, die Einplanung von Tarifen zur Weiterübertragung der Musik u.a. die Tarife W-T1 und W-S1.

Dieses ergibt sich aus dem gezielten Einsatz von Übertragungen aus dem Eventbereich in die Gastronomie.

Zur Einsparung sollte es der Küche untersagt werden, ein Radiogerät o.ä. zu betreiben. Gerade wenn es sich

9 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.33010 Vgl. Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.323 III

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um eine Lehrküche handelt, sollte die Konzentration auf der Arbeit liegen und nicht in der Unterhaltung.

Der Sozial- und Kulturtarif, der eine 20%ige Ermäßigung zur Folge hat, wird im ComCulJuz nicht zum Tragen

kommen, da es im Kultursektor üblich ist, daß auch Besucher ab 21 Jahren dort vertreten, der Eintritt 1€

übersteigt (übersteigen muß!) und auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Ähnlich verhält es sich

im Jugendbereich mit Konzertveranstaltungen.

Hier bietet sich ein Gesamtvertragsnachlaß [z.B. durch Mitgliedschaft in der LAG Soziokultur, der DEHOGA

(für die Gastronomie) oder den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (für den Eventbereich)] an,

der einen Nachlaß von 20% erwirkt.

In Verbindung mit einem Pauschalvertrag können weitere 10% Ersparnis p.a. hinzukommen.

Der Pauschalvertrag ist ein mit der GEMA geschlossener Vertrag über eine festgelegte Anzahl regelmäßiger

Musiknutzung (Konzert und Tonträger) pro Jahr innerhalb eines Tarifes. U und E-Tarif in einem geht nicht. Hier

können GEMA-Gebühren bis zu 50% p.a. gespart werden. Allerdings liegt die Anzahl der Musiknutzungen

dementsprechend hoch. Erst ab der 41. Veranstaltung in einem Tarifsektor 20% Nachlaß erbringt. Näheres zu

den Tarifen ist durch Vergleich der Tarife zu ersehen [www.gema.de] . Pauschalverträge gelten für ein Jahr und

bedürfen mindestens fünf Veranstaltungen aus einem Tarifbereich. Diese müssen dann im Vornherein

namentlich beantragt / genehmigt werden. Das setzt eine Jahresplanung voraus. Des Weiteren werden die

Pauschalen ebenfalls im Voraus fällig.

Es gibt auch für Weiterübertragungen, Hintergrundmusik Gastronomie usw. Pauschalvertäge.

Filmlizenzen

Wie auch bei der Vergabe von Lizenzen zur Musikwiedergabe/-aufführung und die Wahrung der Urheberrechte

durch die GEMA, ist auch das filmische Werk urheberrechtlich geschützt und durch Vorführungslizenziserung

geregelt.

Hier wird vereinfacht in zwei Kategorien unterschieden:

• öffentliche [kommerzielle] Filmvorführungen

• öffentliche, nicht-kommerzielle Filmvorführungen

• die private Filmvorführung fällt aus dieser Betrachtung heraus.

Die öffentliche, kommerzielle Filmvorführung wird durch den 'Verband der Filmverleiher e.V.' [VDF-Kino]

[www.vdfkino.de] lizensiert. Mit der Bestätigung der Filmbestellung wird diese automatisch erteilt. Die Lizenz

ermächtigt den Entleiher zur gewerblichen Nutzung, zum Erheben eines Eintritts, der Benennung des Titels

sowie der umfassenden Bewerbung des Filmes.

Die öffentliche, nicht-kommerzielle Filmvorführung hingegen wird als Schirmlizenz bei der 'Motion Picture

Licensing Cooperation' [MPLC] beantragt [www.mplc-gmbh.de]. Sie kostet 100€ pro Filmlizenz oder 188€ für

das gesamte Jahr. Diese Schirmlizenz ist ausschließlich für Jugendzentren und andere karitative Non-Profit-

Einrichtungen vorgesehen. Trotz Lizenz ist folgendes untersagt:

• es darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden [gewerblich wäre u.a. eine Filmvorführung im

Kreise von (zukünftigen) Sponsoren]

• es darf kein Eintritt erhoben werden

• es darf keine Werbung gemacht – weder Titelnennung, noch Filmplakate in irgendeiner Form

Zusätzlich zu den Lizenzabgaben an den VDF-Kino oder die MPLC muß jeden Musikfolge, die im Film gespielt

wird, an die GEMA abgeführt werden. Im Falle der Schirmlizenz ist die Voraussetzung für sogen.

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Vergütungsfreie Veranstaltungen nach §52 UrhG gegeben, die aber dennoch zur Meldung gebracht werden

muß!!!

XV.) GEZ

Wie Privathaushalte müssen auch gewerbliche und nicht-gewerbliche Betriebe GEZ zahlen, wenn sie ein

empfangstaugliche Gerät besitzen. Mit dem 01.01.2013 gilt darüber hinaus eine grundsätzliche Gebürenabgabe

für alle Haushalte. Damit wird diese auch mittelfristig für Betriebe Geltung haben werden. Im Fall des

ComCulJuz mit seperaten Wohnungen für die FSJler würde es so oder so zur Gebührenzahlung kommen.

Auch hier ist es ratsam die Genossenschaft als Gesamtbetrieb dafür aufkommen zu lassen.

Der aktuelle Gebührensatz liegt bei 17,98€ im Monat und sollte vierteljährlig abgebucht werden.

Eine Möglichkeit zur Befreiung von der GEZ gibt es für das ComCulJuz nicht.

Von der GEZ-Homepage (31.12.2011):

„Was müssen eine Firma, ein Selbständiger oder eine Behörde beachten?

Im nicht ausschließlich privaten Bereich müssen für alle herkömmlichen Rundfunkgeräte (Hörfunk- und Fernsehgeräte) jeweils gesondert Rundfunkgebühren gezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich eine Zweitgerätefreiheit.

Werden keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, sondern ausschließlich neuartige Geräte auf ein und demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten, so besteht hierfür unabhängig von der Anzahl lediglich für ein neuartiges Rundfunkgerät Anmelde- und Gebührenpflicht.

Unternehmen mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Handys (Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung), die von Unternehmen den Mitarbeitern dauerhaft (mehr als drei Monate) zur Verfügung gestellt werden, sind der Privatsphäre der Mitarbeiter zuzuordnen und daher für das Unternehmen nicht gebührenpflichtig. Aber auch die Mitarbeiter müssen das Handy nur dann anmelden, wenn bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte im privaten Bereich angemeldet sind.“11

XVI.) Versicherungen

Der Bereich der Versicherungen ist unumgänglich, schließlich kann es ohne teuer werden. Dabei muß nicht

einmal ein Unglück geschehen: es reicht eine fehlerhafte Bedienung von Technik und schon sind ein paar

tausend Euro verlustig.

Zunächst einmal sollte zugesehen werden, daß der Umfang der gesamten Genossenschaft versichert wird. Im

Event-Bereich könnte dieses ggf. zu Haftungsproblemen führen, wenn nicht explizit mit der

Versicherungsgesellschaft verhandelt wurde.

Hierzu empfiehlt es sich, die Genossenschaft permanent als Träger zu benennen. Daraus ergibt sich dann auch

die Inventarfrage: Wem gehört was? Hier sollte der Grundsatz gelten: der Genossenschaft gehört sämtliches

Inventar, wenn es nicht anders vermerkt wurde.

Etwas, was für den Event- und Konzertbetrieb in doppelter Hinsicht, sinnvoll ist. Zum Einen ist das Equipment

und die Einrichtung versichert, zum anderen bleibt das Inventar im Besitz der Genossenschaft, auch wenn die

Event GmbH insolvent gehen sollte.

11 GEZ-HOMEPAGE vom 31.12.2011 http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html

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Welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden?

1) Betriebshaftpflicht

2) Berufshaftpflicht-Versicherung [muß für jede Berufsgruppe überprüft werden]

3) Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung12

4) Gebäudeversicherung

5) Elektronik-Versicherung [bei mobiler P.A. zwecks Verleih sollte auch über eine Transportdeckung nachgedacht werden]

6) Veranstaltungsausfall-Versicherung13

7) Glasbruchversicherung [ggf.]

8) Rechtschutzversicherung [abzuwägen]

9) Ggf. sonstige auflagenbedingte Versicherungen durch die Kommune o.ä.

Allem sollte aber eine genaue Abwägung der Risikowahrscheinlichkeit vorangehen.

Ein Einsparpotential kann durch die Ausweitung der Berufshaftpflicht-Versicherungen durch die jeweiligen,

einzelnen Partner erzielt werden. So kann die Berufshaftpflicht für den OKJA-Bereich durch die AJZ abgedeckt

werden, die der Gewerke (Handwerk) durch den AVN, usw...

Alle Versicherungspolicen sollten im Vorfeld durch einen Fachanwalt geprüft werden. Hier ist ein Anwalt mit

Fachbereich 'Event-/Veranstaltungsrecht' in Anspruch zu nehmen.

XVII.) Rechtliches

a) Ticketverkauf:

Bei den kostenpflichtigen Veranstaltungen muß dafür Sorge getragen werden, daß die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen [AGB's] gut lesbar aushängen, so daß sie für die Veranstaltung ihre Gültigkeit haben.

Die AGB's müssen dem Kunden VOR Abschluß des Geschäftes direkt zugänglich sein. Abdrucke auf

Kartenrückseiten sind nicht zulässig – auch wenn dieses gängige Praxis ist. Diese Fläche sollte für Werbung

oder Literatur genutzt werden! Das bringt dann zusätzliche Einnahmen oder aber einen Imagegewinn, der nicht

zu unterschätzen ist, da sich dieses als Sammelobjekt vermarkten ließe [der Kieler Dichter Klavki suchte häufig

solch ungewöhnlichen Wege der Literarisierung].

Zur Platzierung der AGB's ist es ausreichend ein größeres Plakat o.ä. zu drucken, daß in einem Rahmen oder

anderweitig 'stylisch' im Wartebereich des Einganges präsentiert wird. Es sollte sich in der Nähe der Kasse

befinden – jedoch nicht direkt davor, so daß Besucher die Gelegenheit haben, es zu lesen und nicht den

Kassenfluß oder gar den Weg versperren.

Allgemein sollten die AGB's auf der Homepage im Extrareiter auffindbar sein.

Aus kalkulatorischen Gründen ist es ratsam, einen Vorverkauf zu organisieren. Dieser sollte hauptsächlich

Online geschehen. So werden Kosten für die Vorverkaufstelle gespart. Die Karten würden dann zugeschickt, im

Nahbereich persönlich geliefert (Kundenbindung) [Aufgabe der FSJler, da günstigste Arbeitskräfte], zur

Abholung an der Abendkasse hinterlegt oder mittels eigen entwickelten Ticket-App via Zugangscode eine

Stunde vor Einlaß automatisch aktiviert, so daß der Besucher lediglich sein Handy vorzeigt, um eingelassen zu

werden [nach Einlaß des Besuchers wird diese via Sendeschranke entwertet].

Beim Online-Ticketing sollte vor der abschließenden Buchungsbestätigung ein Häkchen mit der Bestätigung der

Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB's gesetzt werden, ohne das die Buchung nicht vollzogen werden kann.

12 Für die Bereiche: Event | Kulturlounge | Jugendbereich13 Ist von Fall zu Fall abzuwägen. Betrifft lediglich die Bereiche Event und Kulturlounge

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b) Persönlichkeitsrechte – Recht am eigenen Bild:

Ebenfalls sollte im Eingangsbereich (und im Online-Ticketing) darauf aufmerksam gemacht werden, daß die

Veranstaltung gefilmt und als Stream ins Netz gestellt wird; je nach Umfang der vertraglichen Absprache mit

den auftretenden Künstlern bzw. deren juristischen Vertreter; bzw. daß Fotos [keine Potraits] gemacht und ins

Netz gestellt werden. Auch der Hinweis, daß Personen, die sich bei späterer Draufsicht glauben zu erkennen,

die Möglichkeit haben, sich aus diesem Bild entfernen zu lassen, durch Angabe einer Kontakt@dresse bzw.

Telefonnummer oder eines Ansprechpartners vor Ort.

Es ist deshalb sinnvoll bereits im Vorfeld einer Veranstaltung, die Besucher – z.B. an der Kasse – auf diesen

Umstand nett und freundlich hinzuweisen. Es ist – auch wenn juristisch sinnvoll – davon abzuraten, die

Besucher Einverständniserklärungen unterzeichnen zu lassen. Das hat den Beigeschmack von

Vertragsabschlüssen und schmälert das Eventerlebnis nachhaltig, da kein Gast in einer solchen Konstellation

davon ausgeht, noch 'juristisches Zeug' sich durchzulesen. Also: Finger weg!

Schwieriger wird es, wenn Besucher dazu aufgerufen werden, mit ihren Handys Fotos der Veranstaltung auf die

hauseigenen Web-Dienste (Homepage, Facebook, etc) zu stellen. Hier ist der Veranstalter – bzw. Besitzer der

Seite – verantwortlich. Ebenso hat dieser das Problem der Richtigkeit und Sorgfaltspflicht bzgl. externer,

verlinkter Inhalte, da dieser zugeführte Content (Fotos durch Besucher) nicht im Sinne des Gesetzgebers

geprüft werden kann. Es sein denn, die Bilder werden vorher durch einen Mitarbeiter gesichtet und dann erst

eingespeist. Dieses ist aufwendig und damit teuer. Hier müßte für die Dauer eines Events, ein Mitarbeiter

abgestellt bzw. nur zu diesem Zweck eingestellt werden.

c) Vertragsrecht

Neben den normalen Klauseln eines Gastspiel-/Künstlervertrages, eines Agenturvertrages oder

Konzert-/Aufführungsvertrages sollte darauf geschaut werden, daß eine Gebietsschutzklausel eingebaut ist.

Diese sorgt dafür, daß ein Künstler nicht in einem bestimmten Radius um den Veranstaltungsort in einem

bestimmten Zeitraum wiederholt auftritt. Auch bei kleineren Bands sollte auf soetwas geachtet werden, denn

wenn die Band X innerhalb von 6 Wochen in einem Umkreis von 70km auftritt, ist damit zu rechnen, da das

Konzert ein Minusgeschäft wird.

Im Vertragswerk sollte unbedingt der Zeitpunkt des Auftritts gereget sein sowie Konventionalstrafen, da es bei

Verspätungen, die durch den Künstler verantwortet wird, die Gage gekürzt werden kann. Bei

Nichtzustandekommen des Events durch den Künstler, muß der Veranstalter regressfähig sein, da Unkosten

auf ihn zukamen [Personal, Betriebskosten, Catering, Ticketing, Unterbringung, usw.] und mit Rücknahme der

Tickets zukommen. Auch dieses sollte dem Künstler bei selbstverschuldetem Ausfall in Rechnung gestellt

werden.

Ein Beispiel: als in den frühen 1990er Jahren, die noch unbekannte Band 'The Offspring' im AJZ

Neumünster auftreten sollte, bekam der Veranstalter drei Stunden vor Beginn den Anruf des

Managements, daß die Band sich weigere aufzutreten, da sie am Vortag in den Niederlanden spielte

und am Tag drauf in Norwegen sein sollte. Die Band hatte zwei Wochen vor Termin ihren großen

Durchbruch und wurde in der Folge vom Management überall hinverfrachtet. Die AJZ ging leer aus,

hatte die Unkosten für das Catering, die PA und die unangenehme Aufgabe den in Scharen

kommenden Fans den Ausfall des Konzerts zu erklären.

Der Veranstalter muß sich im Vorfeld vertraglich die Nutzung von Foto,- Video- und Audiomaterial zu

Werbzwecken [Eigenwerbung] zusichern lassen. Dieses gilt insbesondere für die Live-Streams. Gerade hier ist

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die Gema-Frage zu behandeln.

Klauseln, die einen Künstler – egal ob Musiker oder dem KSK-Berufskatalog zugehörig – verpflichten, selbst

für die Entrichtung der KSK- Abgaben oder sogar der Gema-Abführung zu sorgen sind rechtswidrig!!!

Es sollte in jedem Vertrag eine Verpflichtungsklausel mit Angabe zur Mitgliedschaft in der KSK bzw. einer unter

den Berufsgruppenkatalog fallenden, selbstständigen Tätigkeit vorhanden sein.

Bei Angaben zur Gage sollte die Netto- von der Bruttogage explizit separat aufgeführt werden. Das macht es

bei der Berechnung der KSK-Abgabe einfacher, die abzugsfähigen Aufwädungen zu differenzieren.

Ebenso die Bestätigung bei kleinen – GEMA-freien Konzerten – daß ausschließlich gema-freies Repertoire

gespielt wird.

Bei solchen Konzerten ist auch darauf zu achten, daß externe Mischer, vertraglich zusichern, keinerlei

gemaflichtiges Material in Pausen zu spielen, da ansonsten die gema-freie Veranstaltung gemapflichtig würde.

Bei Aufführungsverträgen ist es ratsam eine Klausel zur Angabe des gespielten Repertoires mit

Kenntlichmachung des Urhebers/Komponisten/Texters zu vereinbaren. Dieses sollte zwei Wochen vor

Aufführungstermin dem Veranstalter vorliegen [zwecks Anmeldung bei der Gema]. Hier ist es empfehlenswert

diese Playlist an die Auszahlung der Gage zu koppeln.

Dieses gilt auch für einen externgemieteten Mischer!

Allgemein ist es ratsam die verschiedenen Vertragsarten – gerade im Eventbereich und im Kulturbetrieb durch

einen Fachanwalt prüfen bzw. aufsetzen zu lassen. Hierdurch kann langfristig viel Geld gespart werden,

nämlich dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Um hierbei Kosten zu sparen, könnte versucht werden, dem

Fachanwalt eine Art 'Dienstleistungssponsoring' schmackhaft zu machen.

d) Steuerrecht

Allgemein betrachtet, gibt es im Konstrukt 'ComCulJuz' mehrere steuerliche Überlegungen, die verwirrend

scheinen können. Zum Einen gibt es die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht der Genossenschaft als

Wirtschaftsträger – speziell die Event-GmbH – der zum Anderen kulturelle, bildungsrelevante, und

sozialpädagogische Projekte gegenüberstehen. Für alle Teilbereiche bzw. Projekte gibt es unterschiedliche

steuerliche Bemessungssätze; bis hin zur Umsatzsteuerbefreiung. Hier ist es ratsam mit dem Finanzamt einen

Steuerkatalog für die einzelnen Teilbereiche und Projekte zu erstellen. Interessant hierbei wird u.a. die Frage

nach der Vergnügungssteuer.

Welche Steuer nicht vergessen werden darf ist die sogenannte Bauabzugssteuer. Zitat:

„ Unternehmen der Eventbranche, die Bauleistungen in Auftrag geben, müssen seit dem 1.1.2002 nach § 48

EStG eine sog. Bauabzugssteuer einbehalten und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt abführen.

Sie beträgt 15% des in Rechnung gestellten Entgeltes zuzüglich der Umsatzsteuer. Auch Abschlagszahlungen

fallen darunter.

Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung

oder Beseitigung von Bauwerken dienen. […]“14

Diese bedeutet u.a., daß der Eventbetrieb bzw. die Genossenschaft zusehen muß, welchen Handwerker sie

beauftragt haben, welches Finanzamt für diesen zuständig ist, bis 10. des Folgemonats nach

Rechnungseingang dieses dem jeweiligen Finanzamt mittels Vordruck mitgeteilt UND überwiesen wird.

Ausnahmen gelten hiervon, wenn der Leistende (Handwerker) dem Eventbetrieb bzw. der Genossenschaft eine

14 Risch/Kerst | Eventrecht kompakt | 2.Auflage | Springer-Verlag | Heidelberg 2011 | S.474

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gültige Freistellungsbescheinigung [nach § 48b EStG] vorlegt UND die Gegenleistung nicht 5.000€ p.a.

übersteigt. Ergo sollten nur Aufträge an Handwerker vergeben werden, die über Letztgenanntes verfügen.

Abschlußbemerkung

Alle Rechte – in Teilen oder in Gänze der vorliegenden Konzeption – verbleiben beim Urheber [Stefan Helmers]

und dem Initiativbüro Kultur GbR. Diese haben bei Zitierung oder Bezugnahme auf das Konzept in Gänze

oder in Teilen, genannt zu werden.

Das Kopieren, Vervielfältigen und/oder Veröffentlichen in Auszügen oder Gänze ist nur nach Autorisierung

durch den Verfasser oder das Initiativbüro Kultur GbR erlaubt.

Raum für Notizen

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Raum für Notizen

Kontakt: In Vollmacht für

Initiativbüro Kultur Aktion Jugendzentrum e.V.

Stefan Helmers Geschäftsführender Vorstand

Lutherstraße 18 | 24114 Kiel Friedrichstraße 24 | 24534 Neumünster

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