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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter www.kreis-hz.de 18. Juli 2015 | Nr. 7/2015 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 119.000 Exemplare Kies-Sandgrube Schüttguttransporte Erdbewegungen Containerdienst 039483/9779-0 Große Gasse 366a 06493 Badeborn Aus dem Inhalt: Seite 5 Spannende Zukunft in den Energie- und Elektroberufen Seite 16 Grundsteinlegung am Harzklinikum Seite 17 Deutsch-französischer Jugendaustausch Seite 19 Energetische Sanierung der Sekundarschule Thale/Nord Seite 22 Erfolgreiches Harzer Landwirtschaftsfest Blankenburg. Rund 200 Schüler und Lehrer der Blankenburger Grund- schule strahlten am 30. Juni mit der Sonne um die Wette, als sie ihre neue Grundschule in Besitz nehmen konnten. Für rund 5,6 Millionen Euro entstand im Wohngebiet Am Regenstein eine völlig neue und sehr farben- frohe Schule. Aus Mitteln des Förderprogramms STARK III als Passivhaus erbaut, ermöglicht sie eine besonders effiziente Energienutzung und setzt landesweit als Modellprojekt neue Maßstäbe. Quedlinburg. Mit dem obligatorischen Scherenschnitt wurde am 6. Juli der neu gebaute Wipertikreisel in der Welterbestadt für den Verkehr freige- geben. Im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße K 1360 war in der Ortsdurch- fahrt Quedlinburg die Beseitigung der alten unübersichtlichen Kreuzung Wipertistraße/Kaiser-Otto-Straße notwendig geworden, um den Verkehrs- fluss an diesem wichtigen Knotenpunkt zu verbessern. mehr auf Seite 3 Offizielle Verkehrsfreigabe für neuen Wipertikreisel in Quedlinburg Neubau der Blankenburger Grundschule „Am Regenstein“ wurde eingeweiht www.LIVA-Küchen.de · [email protected] KNAPPE Küchen Dornbergsweg 19 38855 Wernigerode Tel. 03943/260 811 Fax 03943/260 676 MEHR ALS SIE ERWARTEN! Erfüllen Sie sich Ihren Küchentraum. Top Angebote, individuelle Aus- stattung, Beratung, Planung und Mon- tage – alles inklusive.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZim Internet unter www.kreis-hz.de

18. Juli 2015 | Nr. 7/2015 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 119.000 Exemplare

Kies-SandgrubeSchüttguttransporte

Erdbewegungen

Containerdienst 039483/9779-0

Große Gasse 366a06493 Badeborn

Aus dem Inhalt:

Seite 5Spannende Zukunft in den Energie- und Elektroberufen

Seite 16Grundsteinlegung am Harzklinikum

Seite 17Deutsch-französischer Jugendaustausch

Seite 19Energetische Sanierung der Sekundarschule Thale/Nord

Seite 22Erfolgreiches Harzer Landwirtschaftsfest

Blankenburg. Rund 200 Schüler und Lehrer der Blankenburger Grund-schule strahlten am 30. Juni mit der Sonne um die Wette, als sie ihre neue Grundschule in Besitz nehmen konnten. Für rund 5,6 Millionen Euro entstand im Wohngebiet Am Regenstein eine völlig neue und sehr farben-frohe Schule. Aus Mitteln des Förderprogramms STARK III als Passivhaus erbaut, ermöglicht sie eine besonders effiziente Energienutzung und setzt landesweit als Modellprojekt neue Maßstäbe.

Quedlinburg. Mit dem obligatorischen Scherenschnitt wurde am 6. Juli der neu gebaute Wipertikreisel in der Welterbestadt für den Verkehr freige-geben. Im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße K 1360 war in der Ortsdurch-fahrt Quedlinburg die Beseitigung der alten unübersichtlichen Kreuzung Wipertistraße/Kaiser-Otto-Straße notwendig geworden, um den Verkehrs-fluss an diesem wichtigen Knotenpunkt zu verbessern. mehr auf Seite 3

Offizielle Verkehrsfreigabe für neuen Wipertikreisel in Quedlinburg

Neubau der Blankenburger Grundschule „Am Regenstein“ wurde eingeweiht

www.LIVA-Küchen.de · [email protected]

KNAPPE KüchenDornbergsweg 1938855 Wernigerode

Tel. 03943/260 811Fax 03943/260 676

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Ausgabe 7 | 2015

Fred Schönefeld erhielt Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt

Reinstedt. Das 18. Harzer Landwirtschaftsfest in Reinstedt war ein würdi-ger Rahmen für die Ver-leihung der Ehrennadel des Landes Sachsen-An-halt, die Umweltminister Herrmann Onko Aikens im Gepäck hatte. Verlie-hen wurde diese an Fred Schönefeld vom Ermsle-bener Verein der Rasse-kaninchenzüchter. Minister Aikens würdigte damit die jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit des Züchters und Zuchtwartes, der auch über vie-le Jahre als aktiver Preisrichter und Vorsitzender des Ehrengerichtes im Verband tätig war. Noch heute gibt er sein umfangreiches Wissen und Können mit großer Begeisterung an die nachfolgenden Züchtergene-rationen weiter.

Quedlinburg. Aufatmen in der Welterbestadt: Mit dem Abschluss der Bau-arbeiten am neu entstandenen Wipertikreisel und der offiziellen Freigabe am 6. Juli gehört ein bisheriges „Nadelöhr“ in der Verkehrsführung nun-mehr endgültig der Vergangenheit an.

Für insgesamt 1,4 Millionen Euro entstand im Zuge der Ortsdurchfahrt an der Kreisstraße 1360 aus der ehemaligen Kreuzung Wipertistraße/Kaiser-Otto-Straße ein Kreisel, der nunmehr einen zügigen Verkehr an dem wich-tigen Knotenpunkt ermöglicht. Finanziert wurde die Baumaßnahme aus Fördermitteln des Bundes und des Landes sowie durch den Landkreis, die Stadt und die beteiligten Entsorgungsträger. Im ersten Teilabschnitt wurde die vorhandene Stützmauer versetzt. Aus 90 Pfählen mit einer Länge von bis zu 9,20 Metern entstand eine neue, 56 Me-ter lange Stützwand, deren Ansicht an die gegenüber liegende Stützmauer zum Münzenberg angepasst wurde.Der eigentliche Kreuzungsausbau wurde als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Landkreis Harz, Welterbestadt Quedlinburg, dem Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz sowie den Stadtwerken Quedlinburg realisiert. So wurden neben dem Straßenausbau und der Schaffung der Nebenanlagen auch die Trinkwasserleitung, Regen- und Schmutzwasserkanalisation erneuert und Gasleitungen sowie ein 15 kV-Erdkabel verlegt.Ebenfalls erneuert wurden die Gehwege und die Bushaltestelle wurde be-hindertengerecht ausgebaut. n

ImpressumHerausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42,

38820 Halberstadt

Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon: 03941/59 70 42 09, E-Mail: [email protected]

Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

Gestaltungskonzept: TASHA BYNZ kommunikationsdesign

Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode, Telefon: 03943/54 24 0, Fax: 03943/54 24 99, E-Mail: [email protected], Internet: www.harzdruck.de

Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon: 03943/54 24 26 Ralf Harms, Telefon: 03943/54 24 27

Verteilung: Medien-Service-Harz-Börde GmbH Westendorf 6, 38820 Halberstadt, Telefon: 03941/69 92 42, Fax: 03941/69 92 44

Sie haben kein Kreisblatt bekommen? Rufen Sie an! Frau Beutler: 03941/69 92 45

Der Landkreis Harz legt großen Wert auf Gleichberechtigung. Die im Harzer Kreisblatt verwendete männliche Form dient ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Texte und schließt selbstverständlich das weibliche Geschlecht mit ein.

Halberstadt. Ein neuer Wertstoffhof der Entsor-gungswirtschaft des Land-kreises Harz AöR (enwi) entsteht gegenwärtig im Gewerbegebiet Am Sülze-graben in der Kreisstadt.Er soll mehr Platz und da-mit auch verbesserte An-lieferungsbedingungen bieten. So werden die An-lieferer über eine Auffahrt (Rampe) direkt an die Con-tainer heranfahren können, um diese dann von oben zu befüllen. Damit entfällt das bisherige Treppensteigen. Zudem wird es eine Tren-nung von Anliefer- und Be-wirtschaftungsverkehr ge-ben. Der Wertstoffhof soll zu Beginn des Jahres 2016 fertiggestellt und eröffnet werden. n

Thale. Mit einem gemeinsamen Scherenschnitt wurde am 18. Juni die Wolfsburgstraße in Thale wieder für den Verkehr freigegeben. Der Ausbau der K 1350 in der Ortsdurchfahrt der Bodestadt war aufgrund des insge-samt desolaten Zustandes und dem mit der Erschließung des neuen In-dustriegebietes erwarteten zunehmenden Schwerlastverkehr notwendig geworden.Seit Oktober 2014 wurde die Fahrbahn auf einer Länge von circa 351 Me-tern mit einer Fahrbahnbreite von sechs Metern ausgebaut und ein neuer Gehweg angelegt. Durch die neu angelegte Parkfläche wird dort zukünftig das „Wilde Parken“ vermieden. Gleichzeitig wurden der Niederschlagswas-serkanal erneuert, eine neue Straßenbeleuchtung gebaut und einige Ver-sorgungsleitungen neu trassiert.Insgesamt 775 000 Euro flossen aus Fördermitteln von Bund und Land so-wie Mitteln des Landkreises, der Stadt und der Versorgungsträger in den als Gemeinschaftsprojekt realisierten Ausbau der Wolfsburgstraße. n

enwi baut neuen Wertstoffhof

Ausbau Wolfsburgstraße abgeschlossen

Neuer Wipertikreisel offiziell freigegebenVerkehr rollt wieder über Quedlinburger „Nadelöhr“

Michael Dietze (enwi), Olaf Herbst (HERBST PLAN-CONSULT GMBH), Markus Focke (enwi), Bernd Ehrholdt (BEFER GmbH), Marco Düringer (PARTNER BAU Quedlinburg GmbH), Stefan Ka-labuch (BEFER GmbH), Beatrice Fischer-Liebzeit (HERBST PLAN-CONSULT GMBH), Norbert Jakob (S+T Fassaden GmbH) und Ingo Ziemann (enwi) (v. l. n. r.) präsentierten entsprechende Pläne un-längst der Öffentlichkeit. Foto: enwi

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Ausgabe 7 | 2015

Spannende Zukunft in den Energie- und ElektroberufenFrau Hahne, die Elektrobranche ist im Landkreis Harz recht vielseitig. Wie viele Unternehmen gibt es konkret und was wird dort hergestellt?

Hahne: Insgesamt haben wir im Harz-kreis mehr als 630 verschiedene Firmen in dieser Branche. Die Bandbreite reicht dabei von der Herstellung von elektri-schen Bauteilen, Motoren, Generatoren oder Transformatoren sowie Energie-anlagen über die Stromversorgung bis hin zu vielen Handwerksunternehmen, die in der Installation und Wartung tätig sind. Die Mehrzahl der Unternehmen ist klein- und mittelständisch, aber auch im Landkreis Harz gibt es einige grö-ßere Unternehmen, die sogar weltweit tätig sind. Auch auf dem Land gibt es in dieser Branche mehr Beschäftigungsmöglichkeiten als man vermutet.

Wie viele Menschen arbeiten bei uns im Landkreis in dieser Branche?

Hahne: Allein in der Energie- und Elektrobranche sind knapp 2 200 sozi-alversicherungspflichtig Beschäftigte tätig. Das sind mehr als drei Prozent aller Beschäftigten. Dazu kommen die Arbeitsnehmer sowohl in der Pro-duktion als auch in der Energieversorgung und im Bauhandwerk, sodass die Zahl deutlich höher liegt. Laut unserer aktuellen Beschäftigtenstatistik stieg die Beschäftigtenzahl in den letzten Jahren erfreulicherweise konti-nuierlich an.Bislang ist diese Branche allerdings eine klassische Männerdomäne, in der 94 Prozent der Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten.

Wo bestehen besondere Engpässe? Hahne: Bei den Elektro- und insbesondere bei den Energietechnikberufen liegt die Zeit zwischen dem gewünschten Besetzungstermin einer gemel-deten Stelle und der tatsächlichen Besetzung deutlich über dem Durch-schnitt aller Stellen. Und diese sogenannte Vakanzzeit ist gegenüber den Vorjahren nochmals um über 60 Prozent gestiegen. Aktuell haben wir bei den Elektroberufen weniger als fünf gemeldete Bewerber und bei den Energieberufen sogar weniger als einen Bewerber auf eine freie Stelle. Wir dürfen auch nicht die Augen vor der demografischen Entwicklung verschließen. Denn knapp ein Viertel aller Beschäftigten sind älter als 55 Jahre und scheiden somit in den kommenden Jahren aus Altersgründen aus. Hierfür wird dringend Ersatz benötigt. Und da sprechen wir noch nicht von geplanten Erweiterungen oder Investitionen, wofür dann zusätzliches Personal benötigt wird. Hier geht es also vor allem um die Gewinnung von passenden Fachkräften, die im Landkreis Harz eine gute berufliche Pers-pektive haben.

Und wie sieht es beim Fachkräftenachwuchs aus?

Hahne: Aufgrund der gerade beschriebenen Situation wollen viele Unter-nehmen für ihre Zukunft vorsorgen und melden uns seit Jahren kontinuier-lich ihre freien Ausbildungsstellen. Leider stoßen technische Berufe bei der Mehrzahl der Jugendlichen immer noch auf wenig Interesse. Und wenn es sich um Handwerksberufe handelt, wird es deutlich schwieriger, die Stellen

zu besetzen. So haben wir aktuell für beide Berufsgruppen fast zwei freie Stellen auf einen gemeldeten Bewerber.Wer sich also für eine Tätigkeit in diesem Bereich interessiert, der hat bes-te Chancen auf eine Ausbildung und nach bestandener Prüfung auch gute Übernahmemöglichkeiten. Da es sich insgesamt jedoch um eine an-spruchsvolle dreieinhalbjährige Ausbildung handelt, sollte man sich vorab gut informieren. Am besten geht dies über Praktika. Aber auch diejenigen, die bei sich Defizite feststellen und denken, dass sie die Ausbildung nicht schaffen, sollten nicht vorzeitig die Flinte ins Korn werfen. Sie können sich bei uns beraten und beispielsweise mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützen lassen.Übrigens kann sich auch die Ausbildungsvergütung sehen lassen. Sie liegt im ersten Ausbildungsjahr brutto zwischen 500 Euro im Handwerksunter-nehmen bis 800 Euro in Industrieunternehmen und bei knapp 1000 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

Welche Berufe können Interessenten für eine Ausbildung in der Ener-gie- und Elektrobranche nun speziell im Landkreis Harz erlernen?

Hahne: Wer eine Ausbildung als Elektriker sucht, der wird leider nichts mehr finden. Die dualen Ausbildungsberufe heißen heute Elektroniker und umfassen verschiedene Fachrichtungen. So gibt es unter anderem die Energie- und Gebäudetechnik, das ist der ehemalige Elektriker. Daneben gibt es auch noch Betriebstechnik, Maschinen- und Antriebstechnik und Automatisierungstechnik. Hierbei unterscheidet sich jeweils der Industrie- vom Handwerksberuf. Aber auch die schulische Ausbildungsmöglichkeit als Technologe und diverse Studienberufe als Ingenieur ermöglichen in dieser Branche einen Berufseinstieg.Ausführliche Informationen hierzu gibt es kostenfrei im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder bei den Beratungs- und Vermittlungsfach-kräften der Arbeitsagentur.

Frau Hahne, zum Schluss noch eine Frage: Wie kann man sich in dieser Branche weiterbilden?

Hahne: Nach einem Berufsabschluss und einer einschlägigen Berufspraxis bieten sich verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten an, sodass man später mehr Verantwortung übernehmen und gleichzeitig höhere Löhne erzielen kann. So kann man sich beispielsweise zum Techniker qualifizieren oder einen Meisterabschluss erwerben. Darüber hinaus gibt es im KURSNET, der bundesweiten Aus- und Weiter-bildungsdatenbank, umfangreiche Kurs- und Seminarangebote. Diese Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen immer mehr Unternehmen für ihre Beschäftigten. Interessierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich gern von uns be-raten lassen.

Weiterführende und ausführliche Informationen: BERUFENET: www.berufenet.arbeitsagentur.deHier findet man Beschreibungen zu allen Ausbildungs- und vielen Weiterbildungs- sowie Studienberufen. KURSNET: www.kursnet.arbeitsagentur.de Hier kann man Adressen von Bildungsanbietern recherchieren. BEN: www.ben.arbeitsagentur.deUnsere Online-Plattform für Ihren Sprung nach oben.

Liebe Leser,Deutschlands moderne Energie- und Elektrotechnologie − einer der weltweit führenden Industriezweige − ist aus unserem Arbeitsalltag mittlerweile nicht mehr wegzudenken und entwickelt sich ständig weiter. Auch in den Unter-nehmen der Metall- und Elektroindustrie im Landkreis Harz wird Hightech gelebt. Ob in modernsten Produktionsstätten oder in den zahlreichen klein- und mittelständischen Handwerksunternehmen, überall stehen qualifizierte Mitarbeiter mit ihrer ganz eigenen Faszination für die Technik ihren Mann. Die Elektrobranche wächst stark, es gibt eigentlich nur ein Hemmnis: den Mangel an Nachwuchs und Fachkräften, denn immer mehr Betriebe suchen händeringend nach Bewerbern.

Über Arbeits- und Ausbil-dungsmöglichkeiten im Elek-tro-Handwerk, weiterführen-de Qualifikationen oder ein duales Studium vor Ort und Zukunftschancen für diese Be-rufe im Landkreis Harz informiert Alexandra Hahne, Teamleiterin des Arbeitgeber-Service der Agentur für Ar-beit Halberstadt, im nachfolgenden Interview.

Berufliche Zukunft im Landkreis Harz

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Ausgabe 7 | 2015

RUNDFUNK GERNRODE bietet weltweit anerkannte, innovative Lösungen für die Elektronikindustrie

Gernrode. Die Unternehmensgruppe RUNDFUNK GERNRODE ist eine leis-tungsstarke Firmengruppe, die anspruchsvollste Lösungen für die Elektro-technologie und Elektronik mit hoher Kompetenz realisiert. Ständige Inves-titionen und das Aufgreifen innovativer Trends machen das Unternehmen zu einem anerkannten Partner von namhaften Konzernen, Mittelstand, kommunalen Auftraggebern und Privatkunden.Im Fokus der Firmengruppe RUNDFUNK GERNRODE und der zur Firmen-gruppe gehörenden RG Elektrotechnologie GmbH stehen innovative For-schungs- und Technologieprojekte. Leistungsschwerpunkte sind die Be-reiche Elektronikproduktion sowie der Spezial- und Sondermaschinenbau.Klaus-Dieter Weber, der geschäftsführende Gesellschafter der Firmengrup-pe, setzt zielgerichtet auf nachhaltige Forschungs- und Entwicklungspro-jekte. Die Wissenschaftler und Ingenieure des Geschäftsbereiches RG Elekt-rotechnologie entwickeln kontinuierlich umweltfreundliche und effiziente Verfahren und Produkte für die Elektronikindustrie, die sich erfolgreich auf regionalen, nationalen und globalen Märkten etablieren. Das Know-How und die Erfahrung aus 45 Jahren RUNDFUNK GERNRODE sowie die stetig wachsenden wirtschaftlichen Erfolge unterstreichen die Leistungsfähigkeit der Firmengruppe.

Foto: RUNDFUNK GERNRODE

Innovativer MaschinenbauSo umfasst ein Unternehmensbereich der RG Elektrotechnologie GmbH den Entwurf und die Realisierung von Spezial- und Sondermaschinen. Die Gernröder Unternehmensgruppe entwickelt und vertreibt ein Standard-programm an Leiterplatten-Handling-Systemen für die durchgängige Au-tomatisierung von Fertigungslinien. Darüber hinaus gehören Komplettlö-sungen für anwenderspezifische Aufgaben im Sondermaschinenbau zum Portfolio. Regelmäßig werden eigene Entwicklungen zur Produktionsreife geführt und erfolgreich am Markt etabliert.

Leistungsfähige ElektronikproduktionAuch auf dem Gebiet der Fertigung elektronischer Baugruppen und Geräte gehört die RG Elektrotechnologie zu den Pionieren der Branche. Die Elect-ronics Manufacturing Services (EMS) umfassen sämtliche Leistungen vom Prototypenbau über die Serienfertigung bis zu komplett montierten Bau-gruppen und Geräten. Produkte, die beispielsweise in der Antriebstechnik, Regenerativen Energietechnik, Medizintechnik, Messtechnik sowie Auto-matisierungs- und Steuerungstechnik zum Einsatz kommen.

Zukunftsfähigkeit durch Wachstum und InnovationMit dem Neubau eines zweistöckigen Produktions- und Bürokomplexes (Foto) im zurückliegenden Jahr wurden optimale Bedingungen für ein weiteres erfolgreiches Wachstum und die konsequente Optimierung und weitere Automatisierung der Produktionsabläufe geschaffen. Qualität und Zuverlässigkeit sind Firmenphilosophie des Unternehmens, das bereits mit dem „Großen Preis des Mittelstandes“ ausgezeichnet wurde. Ein regelmä-ßig weiterentwickeltes Qualitätsmanagement, das Umweltmanagement-system und zertifizierte Prozesse untersetzen die Leistungsfähigkeit.

Praktisch unschlagbar – Ausbildung innerhalb der Firmengruppe Wesentliche Grundlagen einer dauerhaft positiven Unternehmensentwick-lung sind zahlreiche Investitionen in die Erweiterung der Produktionska-pazitäten, ein hochmoderner Maschinenpark und vor allem überdurch-schnittlich motivierte Mitarbeiter. Unter den ausbildenden Betrieben des Harzkreises nimmt RUNDFUNK GERNRODE eine Spitzenposition ein. Acht bis zehn junge Menschen werden schwerpunktmäßig in den Berufen Elekt-roniker für Geräte und Systeme, Mechatroniker, IT-Systemkaufmann, IT-Sys-temelektroniker und Informatikkaufmann ausgebildet. Selbstverständlich stehen all diese Berufe Mädchen wie Jungen gleichermaßen offen. Auch ein duales Studium in der Fachrichtung Mechatronik-Automatisierungssys-teme ist im Rahmen der Ausbildung möglich. Hierbei wird die Praxis im Unternehmen mit einem Studiengang einer Fachhochschule inhaltlich und organisatorisch verzahnt. Dem Studiengang einer Hochschule wird eine 14-monatige Berufsausbildung zum Mechatroniker vorgeschaltet. In den vorlesungsfreien Zeiten lernen die Werksstudenten in der Firmengruppe an praxisorientierten Themen und schreiben im Unternehmen im letzten Semester ihre Bachelorarbeit.

Wer bei RUNDFUNK GERNRODE ausgebildet wird, genießt nicht nur eine überdurchschnittlich qualifizierte Ausbildung, sondern kann als zukünftige Fachkraft auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt bestehen. Unterneh-mensphilosophie ist es aber, dem eigenen Nachwuchs im Unternehmen eine Perspektive zu geben.

Die überdurchschnittlich großen Anstrengungen der Unternehmensgrup-pe im Ausbildungsbereich wurden bereits mit dem Zertifikat für Nach-wuchsförderung der Agentur für Arbeit ausgezeichnet.Viele der ehemaligen Auszubildenden und Studenten bekleiden inzwi-schen Schlüsselpositionen innerhalb der Firmengruppe. Attraktive Rah-menbedingungen wie unbefristete Arbeitsverträge, permanente Weiter-bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, leistungsgerechte Bezahlung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeichnen den Arbeitgeber RUNDFUNK GERNRODE aus. Nicht zuletzt leistet die Firmengruppe damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfes und hat großen Anteil an der Zukunftssicherung unserer Region.

Kontakt:Rundfunk GmbH & Co. KG GernrodeGeschäftsführender Gesellschafter: Dipl.-Ing. Klaus-Dieter WeberQuedlinburger Straße 1706485 QuedlinburgTelefon: 039485/58 00Fax: 039485/58 02 5E-Mail: [email protected]: www.rundfunk-gernrode.de

„Azubis finden – Fachkräfte binden“Gut qualifizierte und ausreichend verfügbare Fachkräfte sind auch in un-serem Landkreis ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandor-tes.Sie vor Ort zu gewinnen, ist eine Herausforderung mit vielen Facetten. Dabei spielen demografische Aspekte ebenso eine Rolle wie die Qualifi-kation der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, die Rückkehrwilligkeit von ehemaligen Bewohnern des Landkreises oder die Anwerbung von Fachkräften aus anderen Ländern und Regionen.

Als direkte Ansprechpartner vor Ort sind die Unternehmen in unserem Landkreis attraktive Arbeitgeber mit vielfältigen Aus- und Weiterbil-dungsmöglichkeiten für Auszubildende und Fachkräfte, die in vielen Be-reichen zukunftsfähige Arbeitsplätze bieten.

Unter der Rubrik „Azubis finden – Fachkräfte binden“ stellen wir im „Har-zer Kreisblatt“ solche Firmen und Unternehmen vor und geben diesen die Möglichkeit, auf ihre Aus- und Weiterbildungsangebote aufmerksam zu machen.

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Ausgabe 7 | 2015

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

INHALTA. LANDKREIS HARZ

1. Satzungen und Verordnungen

2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Seite 9 Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit

Seite 13 Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Seite 13 Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN

C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN

D. SONSTIGE MITTEILUNGENSeite 14 Stellenausschreibung

E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN

A. LANDKREIS HARZ2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen

Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Harz

1. AllgemeinesDer Zweck dieser Richtlinie ist die Förderung von Leistungen und Maßnah-men der freien Jugendhilfe. Sie soll die Grundlage für eine stabile Ange-botsvielfalt bilden. Die Richtlinie bildet den Rahmen für die Förderung, der in ihr aufgeführten Zuwendungsbereiche und schränkt damit den gege-benen Ermessensspielraum ein. Diese Richtlinie begründet keinen Rechts-anspruch auf Förderung. Alle Aktivitäten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit sind in die Projekt- oder in die Aktionsförderung einzuord-nen. Sie regelt die Verwendung der Jugendpauschale und die Vergabe der Mittel des Landkreises Harz. Bei der Ausgestaltung von Projekten und Maßnahmen, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind die Vorschriften in § 9 SGB VIII durch die Antragsteller einzuhalten.Das Jugendamt des Landkreises Harz nimmt seine Verantwortung wahr, indem es insbesondere– die Jugendhilfeplanung fortschreibt und Qualitätsstandards entwi-

ckelt und dabei steuernd und beratend auf eine Optimierung der Ju-gendhilfe einwirkt,

– die freien und kommunalen Träger fördert,– die Vernetzung der Träger der Jugendhilfe und die Erhöhung der Qua-

lität ihrer Arbeit unterstützt und– Rahmenbedingungen für die Inklusion schafft.Funktionsbezeichnungen und ähnliche Begriffe in dieser Richtlinie gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

2. RechtsgrundlagenDie Gewährung von Fördermitteln nach dieser Richtlinie basiert auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches – SGB VIII (Kinder- und Jugend-hilfegesetz) insbesondere die §§ 1; 11; 12; 13 und 14 SGB VIII i. V. m. § 74 SGB VIII. Die Förderung durch den Landkreis Harz nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehen-den finanziellen Mittel, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

3. Gegenstand der FörderungGefördert werden gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII:a) Kinder- und Jugendfreizeitenb) außerschulische Kinder- und Jugendbildung c) Aus- und Fortbildung für Jugendleiterd) internationale Jugendbegegnungene) Sach- und Personalkosten f ) Anschaffungen g) Projekteh) Investitioneni) der Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e. V. j) der Kreissportbund Harz e. V. Sportjugend

4. Zuwendungsempfänger4.1. Zuwendungsempfänger für die Förderbereiche Punkt 7.1. bis 7.8. sind

die Träger der freien Jugendhilfe und Gemeinden.

4.2. Eine auf Dauer angelegte Förderung und die Förderung von Investitio-nen setzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII voraus.

4.3. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

5. Zuwendungsvoraussetzungen5.1. Die zu fördernden Maßnahmen müssen sich an Kinder, Jugendliche

und junge Volljährige wenden, die ihren Hauptwohnsitz im Sinne des § 8 Abs. 1 Meldegesetz LSA im Landkreis Harz haben und dürfen nicht ausschließlich oder überwiegend berufsbezogenen, parteilichen, schulischen, sportlichen und religiösen Zwecken dienen. Des Weiteren können Personen über 27 Jahren gefördert werden, wenn sie als eh-ren-, haupt- und oder nebenamtliche Kräfte in der Kinder- und Jugend-arbeit tätig sind. (§ 74 Abs. 6 SGB VIII).

5.2. Zuwendungen nach dieser Richtlinie müssen beantragt werden. Für die Antragstellung ist das von der Verwaltung des Jugendamtes vor-gegebene Formular zu verwenden. Die entsprechend zu erbringenden Nachweise im Rahmen der Antragstellung richten sich nach der bean-tragten Maßnahme/dem beantragten Projekt.

Die Träger sind verpflichtet, die öffentliche Zugänglichkeit geförderter Veranstaltungen abzusichern und eine angemessene Öffentlichkeits-arbeit zu betreiben. Dabei hat der Träger auf die Mitfinanzierung durch das Jugendamt des Landkreises Harz entsprechend hinzuweisen.

Perspektivisch soll eine behindertengerechte Zugänglichkeit bei Ver-anstaltungen ermöglicht werden.

5.3. Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass in der geförder-ten Maßnahme keine Person beschäftigt wird, für die eine Eignung im Sinne des § 72 a SGB VIII ausgeschlossen ist.

Zur Feststellung der persönlichen Eignung ist vor Aufnahme der haupt-amtlichen Tätigkeit das Führungszeugnis gemäß § 30 Abs.1Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei freien Trägern und gemäß § 30 Abs. 5 BZRG bei öffentlichen Trägern einzuholen und zu den Personalunterla-gen zu nehmen. Im Einzelfall kann auf eine Vorlage des Führungszeug-nisses verzichtet werden. Dann ist jedoch eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass keine entsprechenden Ermittlungen gegen diese Person laufen oder keine rechtskräftigen Verurteilungen vorliegen.

Die Personen, welche die Maßnahmen durchführen sollen, müssen dazu geeignet sein.

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen/Zuständigkeiten6.1. Zuwendungsart Der Zuschuss wird den Trägern als Projektförderung für die Förderbe-

reiche gemäß Nr. 7 - 9 gewährt.

6.2. Finanzierungsart Der Landkreis Harz gewährt Zuschüsse nach Maßgabe dieser Richtlinie

und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form einer Festbetragsfinanzierung.

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Ausgabe 7 | 2015

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

6.3. Form der Förderung und Prüfung Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von zweckge-

bundenen nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nachzuweisen (siehe 8.2.) und wird vom Landkreis Harz geprüft.

6.4. Umfang der Förderung Der Landkreis Harz gewährt einmalige und/oder ständig laufende

Zuschüsse nach den vom Jugendhilfeausschuss festgelegten Förder-sätzen oder entsprechender Einzelfallentscheidung.

6.5. Zuständigkeiten Über Anträge zu den Punkten 7.1., 7.2., 7.3., 7.6., 7.7. und 8. entschei-

det die Verwaltung des Jugendamtes. Die Verwaltung informiert fort-laufend über diese Anträge im Jugendhilfeausschuss. Über Anträge Punkt 7.4., 7.5. und 7.8. entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

7. Förderbereiche

7.1. Kinder- und Jugendfreizeiten mit Übernachtung Kinder- und Jugendfreizeiten mit Übernachtung können mit 5,00 EUR

pro Tag und Teilnehmer gefördert werden. Kinder- und Jugendfreizei-ten mit Übernachtung sind pädagogisch begleitete Kinder- und Ju-gendfreizeitmaßnahmen mit einer Dauer von 2 bis zu 14 Tagen. Sie haben das Ziel, junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen sowie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialen Engage-ment anzuregen.

Eine Gruppe soll mindestens aus 7 Teilnehmern im Alter von 6 Jahren bis 27 Jahren bestehen. Je 7 Teilnehmer werden 1 Jugendgruppen-leiter, darüber hinaus wird pro angefangene 8 Teilnehmer ein weite-rer Jugendgruppenleiter bezuschusst. In begründeten Ausnahmen ist ein höherer Betreuerschlüssel möglich. Die Maßnahme ist nur förderfähig, wenn die Jugendgruppenleiter im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleitercard sind. Bei mehrtägigen Maßnahmen gelten der An- und Abreisetag in der Regel als 1 Tag.

Die Antragstellung hat spätestens 8 Wochen vor der Maßnahme zu erfolgen.

7.2. Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung und Aus- und Fortbildung

7.2.1 Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung kön-

nen mit 8,00 EUR pro Tag und Teilnehmer gefördert werden. Die Maß-nahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung müssen allgemeine politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkund-liche und technische Bildungsangebote umfassen (Vorträge, Kurse, Seminare, Lehrgänge, Workshops, Gespräche, Diskussionen).

Bei Veranstaltungen im Landkreis Harz können 25 % der Honorar-kosten, jedoch max. 200,00 EUR je Veranstaltung als Zuwendung ge-währt werden. Die abzuschließenden Honorarverträge sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.

Die Teilnehmerzahl pro Maßnahme sollte 10 Teilnehmer nicht unter-schreiten und 30 Teilnehmer nicht überschreiten. An Kinder- und Ju-gendbildungsmaßnahmen können Kinder in der Regel ab 12 Jahre, Jugendliche und junge Volljährige im Sinne des SGB VIII teilnehmen.

Die Förderung umfasst Veranstaltungen mit einem festen Teilneh-merkreis.

Pro Seminartag müssen 6 Seminarstunden (1 Seminarstunde = 45 Mi-nuten) nachgewiesen und das ausführliche Programm muss mit dem Antrag eingereicht werden.

Je 7 Teilnehmer werden 1 Jugendgruppenleiter, darüber hinaus wird pro angefangene 8 Teilnehmer ein weiterer Jugendgruppenleiter bezuschusst. In begründeten Ausnahmen ist ein höherer Betreu-erschlüssel möglich. Die Maßnahme ist nur förderfähig, wenn die Jugendgruppenleiter im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleiter-card sind. Bei mehrtägigen Maßnahmen gelten der An- und Abreise-tag in der Regel als 1 Tag.

Die Antragstellung hat spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnah-me zu erfolgen.

7.2.2 Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbei-tern der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Maßnahmen der Aus- und Fortbildung können mit 8,00 EUR pro Tag und Teilnehmer gefördert werden.

Bei Veranstaltungen im Landkreis Harz können 25 % der Honorar-kosten, jedoch max. 200,00 EUR je Veranstaltung als Zuwendung ge-währt werden. Die abzuschließenden Honorarverträge sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.

Die Teilnehmerzahl pro Maßnahme sollte 10 Teilnehmer nicht unter-schreiten und 30 Teilnehmer nicht überschreiten. An Maßnahmen der Aus- und Fortbildung können Jugendliche ab mindestens 15 Jahren teilnehmen. Die Förderung umfasst Veranstaltungen mit einem fes-ten Teilnehmerkreis. Pro Seminartag müssen 6 Seminarstunden (1 Seminarstunde = 45 Minuten) nachgewiesen und das ausführliche Programm muss mit dem Antrag eingereicht werden.

Je 7 Teilnehmer werden 1 Jugendgruppenleiter, darüber hinaus wird pro angefangene 8 Teilnehmer ein weiterer Jugendgruppenleiter bezuschusst. In begründeten Ausnahmen ist ein höherer Betreu-erschlüssel möglich. Die Maßnahme ist nur förderfähig, wenn die Jugendgruppenleiter im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleiter-card sind. Bei mehrtägigen Maßnahmen gelten der An- und Abreise-tag in der Regel als 1 Tag.

Die Antragstellung hat spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnah-me zu erfolgen.

7.3 Internationale Kinder- und Jugendbegegnungen Internationale Jugendbegegnungen können mit 8,00 EUR pro Tag

und Teilnehmer gefördert werden. Eine Gruppe soll mindestens aus 7 Teilnehmern im Alter von 12 Jah-

ren bis 27 Jahren bestehen. Je 7 Teilnehmer werden 1 Jugendgrup-penleiter, darüber hinaus wird pro angefangene 8 Teilnehmer ein weiterer Jugendgruppenleiter bezuschusst. In begründeten Ausnah-men ist ein höherer Betreuerschlüssel möglich. Die Maßnahme ist nur förderfähig, wenn die Jugendgruppenleiter im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleitercard sind. Bei mehrtägigen Maßnahmen gelten der An- und Abreisetag in der Regel als 1 Tag.

Die Antragstellung hat spätestens 8 Wochen vor der Maßnahme zu erfolgen.

Die Zahl der Begegnungen im Ausland soll eine vergleichbare Zahl von Begegnungen in Deutschland entsprechen. Das Prinzip der Ge-genseitigkeit soll so weit wie möglich beachtet werden. Bilaterale Hin- und Rückbegegnungen sollen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren stattfinden.

Zur Antragstellung werden benötigt: · ausführlicher Bericht über die Vorbereitung, · Einladungsschreiben der ausländischen Partnergruppe, · genaues Begegnungsprogramm, · Termin der letzten Rückbegegnung, · Gesamtkosten- und Finanzierungsplan.

Bei der Programmgestaltung wird darauf Wert gelegt, dass es wäh-rend der Gesamtdauer des Aufenthaltes zu ständigen Kontakten mit der Partnergruppe kommt. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 10 und höchsten 25 Personen und soll eine Dauer von mindestens 5 bis höchstens 14 Tagen betragen.

Begegnungen, die vorwiegend der Erholung und der Besichtigung dienen oder im Wesentlichen wissenschaftlichen, parteipolitischen, religiösen oder wettkampfartigen Charakter haben oder der Berufs-ausbildung bzw. der beruflichen Weiterbildung dienen, werden nicht bezuschusst.

Die Inanspruchnahme aller sonstigen Zuschussmöglichkeiten hat Vorrang und ist nachzuweisen.

7.4. Personalkosten

7.4.1. Träger und Mitarbeiter Zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des

erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes können Festbeträge für Zuschüsse zu Personalkosten übernommen werden.

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Ausgabe 7 | 2015

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Die geförderte Einrichtung muss grundsätzlich für alle Kinder und Jugendliche des in der Jugendhilfeplanung genannten Einzugs-bereiches offen stehen. Nicht gefördert werden Einrichtungen mit überregionalem Charakter (z. B. Schullandheime, Jugendbegeg-nungsstätten, Jugendbildungsstätten, Kindererholungszentren). Die Förderung von Personalkosten setzt voraus, dass es sich um eine Auf-gabenerfüllung im Sinne der §§ 11 bis 14 SGB VIII handelt.

Antragsberechtigt sind Träger der Jugendhilfe, welche in der Jugend-hilfeplanung des Landkreises Harz aufgenommen wurden sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden.

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Förderung von Personal-kosten erfüllt sein:

Die gesamte Finanzierung der Personal- kosten ist gesichert. Die Personalstelle ist bzw. wird mit qualifiziertem Fachpersonal be-

setzt. Der Träger gewährleistet eine fachliche Anleitung der sozialpädago-

gischen Fachkraft und überwacht die Umsetzung der vereinbarten Inhalte.

Unter einer qualifizierten Fachkraft im Sinne der Richtlinie werden Personen mit einem Abschluss

– Diplompädagoge, – staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge, – staatlich anerkannter Diplom-Sozialarbeiter, – staatlich anerkannter Master/Bachelor im Fachbereich Sozialwesen

oder Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt der Sozia-len Arbeit,

– Sozialpädagoge FS, – staatlich anerkannter Sozialarbeiter / FS, – staatliche anerkannter Erzieher, – staatlich anerkannte Fachkraft für soziale Arbeit anerkannt. Des Weiteren werden Personen, die bereits eine Bescheinigung des

Ministerium über die Feststellung gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit/Sozialpädagogik ge-mäß RdErl. des MS vom 23.04.1993 sowie gemäß RdErl. des MS vom 26.02.1999 besitzen, anerkannt.

Einzelfallentscheidungen sind gemäß Punkt 6.4. möglich. Zuwendungsfähig sind die tatsächlichen Personalausgaben bis

zur Höhe einer vergleichbaren Vergütung nach TVÖD/TV- Land Be-schäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, in Bezug auf die Tätig-keitsmerkmale und die Qualifikation. Gemessen an den Eingruppie-rungsmerkmalen der Tätigkeiten im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß TVÖD gilt als Obergrenze eine S8 für Erzieher und eine S11 für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen.

Zu beachten ist die Einhaltung des Besserstellungsverbotes gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Pro-jektförderung (Anbest-P). D. h. der Zuwendungsempfänger darf sei-ne Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare kom-munale Angestellte mit entsprechenden Tarifen.

Vor einem Personalwechsel ist die Zustimmung des Zuwendungsge-bers einzuholen.

7.4.2. Personalkostenförderung Jugendzentrum Die Zuwendung beträgt für ein Jugendzentrum für Personalkosten

bis zu 20.000,00 EUR.

Einrichtungsvoraussetzungen: Öffnungszeiten: – Die Einrichtung soll wöchentlich mindestens 30 Stunden an 5 Ta-

gen in der Woche und mindestens 2 Wochenendangeboten im Monat zur Verfügung stehen.

Mitarbeiter: – Die Einrichtung soll mindestens mit zwei hauptamtlichen Mitarbei-

tern (Fachkräfte 7.4.) mit einer Wochenarbeitszeit von insgesamt mindestens 60 Stunden besetzt werden.

Weitere Mitarbeiter mit besonderen Berufsqualifikationen können zusätzlich zur Unterstützung eingesetzt werden.

Raumangebot: Das Raumangebot (genutzte Fläche) soll 250 m² für die offene Ju-

gendarbeit nicht unterschreiten. Die gesetzlichen Anforderungen an öffentlich genutzten Gebäuden

sind einzuhalten.

Inhaltliche Angebote: Neben den offenen Bereichen sollten mindestens 2 Standardange-

bote (wie bedarfsorientierte Projektarbeit, Zielgruppenarbeit und ge-meinwesensorientierte Arbeit) und 2 Wahlangebote (wie öffentliche Veranstaltungen, Bildungsangebote, Freizeitmaßnahmen, Ferienak-tivitäten, Integrationsarbeit, internationale Arbeit, Medienarbeit u. v. m. vorgehalten werden. Ein Konzept muss vorhanden sein und ist bei Bedarf fortzuschreiben.

Einzelfallentscheidungen sind gemäß Punkt 6.4. möglich.

7.4.3. Personalkostenförderung Jugendclub, Jugendpfleger und Streetworker Die Zuwendung beträgt für einen Jugendclub, kommunalen Jugend-

pfleger und Streetworker für Personalkosten bis zu 10.000,00 EUR.

Einrichtungsvoraussetzungen: Jugendclub Öffnungszeiten: – Die Einrichtung soll mindestens 25 Stunden an 5 Tagen in der Wo-

che und mindestens 1 Wochenendangebot im Monat zur Verfü-gung stehen.

Mitarbeiter: – Die Einrichtung soll mindestens einen hauptamtlichen Mitarbei-

ter (Fachkräfte 7.4.) mit einer Wochenarbeitszeit von insgesamt mindestens 40 Stunden besetzt werden. In Ausnahmefällen ist bei weniger Stunden eine Reduzierung des Zuschusses und eine Split-tung auf mehrere Einrichtungen möglich.

Weitere Mitarbeiter mit besonderen Berufsqualifikationen können zusätzlich zur Unterstützung eingesetzt werden.

Raumangebot: Das Raumangebot soll 100 m² für die offene Jugendarbeit nicht un-

terschreiten. Die gesetzlichen Anforderungen an öffentlich genutzten Gebäuden

sind einzuhalten.

Inhaltliche Angebote: Neben den offenen Bereichen sollten mindestens 1 Standardangebot

und 1 Wahlangebot vorgehalten werden. Ein Konzept muss vorhan-den sein und ist bei Bedarf fortzuschreiben.

Kommunaler Jugendpfleger: sind hauptamtliche Fachkräfte der Ju-gendarbeit, die umfassend für die Planung und Entwicklung der Rah-menbedingungen und für die Förderung der Jugendarbeit in Städten und Gemeinden zuständig sind.

Streetworker: sind hauptamtliche Fachkräfte, deren Aufgabe darin besteht, spezifische ressourcen- und sozialraumorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche, für die der öffentliche Raum zur signifi-kanten Lebenswelt wird, zu entwickeln.

Einzelfallentscheidungen sind gemäß Punkt 6.4. möglich.

7.4.4. Sonderförderung Mit der Sonderförderung soll der Erhalt der flächendeckenden Ver-

sorgung mit qualifiziertem Fachpersonal in offenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet werden.

Dazu können Personalkostenförderungen ab 01.01.2016 für Per-sonen, welche bis zum 31.12.2015 aus Mitteln des Fachkräftepro-gramms des Landes Sachsen Anhalt gefördert wurden, erfolgen.

Träger von offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen erhalten mit dieser personenbezogenen Förderung einen Festbetrag in Höhe von

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

– 90 % der Gesamtpersonalkosten 2015 für freie Träger – und 70% der Gesamtpersonalkosten 2015 für kommunale Träger.

Folgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein: Antragstellung bis 30.06. des Vorjahres Scheidet ein Stelleninhaber aus, erlischt der Anspruch auf die Son-

derförderung. Über eine weitere Förderung entscheidet der JHA nach dieser Richtlinie.

7.5. Betriebs- und Sachkostenförderung Zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des er-

zieherischen Kinder- und Jugendschutzes können Zuschüsse zu den Betriebs- und Sachkosten in offenen Kinder- Jugendeinrichtungen übernommen werden.

Die geförderte Einrichtung muss grundsätzlich für alle Kinder und Jugendliche des in der Jugendhilfeplanung genannten Einzugsberei-ches offen stehen.

Die Förderung erhalten Städte und Gemeinden des Landkreises Harz. Es kann ein Gesamtantrag für alle in die Jugendhilfeplanung aufge-nommenen Einrichtungen gestellt werden.

250,00 EUR Jugendraum 500,00 EUR Jugendclub 1.000,00 EUR Jugendzentrum Des Weiteren erhält jede Stadt oder Gemeinde einen jährlich festzule-

genden Sockelbetrag für die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 – 27 Jahren.

Die Stadt oder Gemeinde muss für alle Einrichtungen bis zum 30.06. des Vorjahres den Antrag beim Jugendamt stellen. Mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Förderung von Sachkos-ten erfüllt sein:

Einrichtungen von freien Trägern sind vorrangig zu fördern. Die Sachkosten richten sich nach den zu erbringenden Leistungen

und können Elektroenergieversorgungskosten, Heiz- und Wasserkos-ten, Miete und Raummietkosten, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Fahrkosten – maximal nach dem Bundesreisekostengesetz –, Miet- und Ausleihgebühren, Gema, GEZ, Gebühren, Material für Öffent-lichkeitsarbeit, Telefon, Fax, Kommunikationskosten, Materialkosten bis zu einem Anschaffungswert von 150,00 EUR ohne Umsatzsteuer, Versicherungen, Weiterbildungskosten und Fachliteratur beinhalten. Lebensmittel jeglicher Art sind nicht förderfähig.

Alle Einrichtungen, die in der Jugendhilfeplanung des Landkreises Harz aufgenommen wurden (Planungsbericht zur Förderung der Ju-gendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes) und auf Dauer gefördert wurden, erfüllen auch wei-terhin die Fördervoraussetzung dieser Richtlinie.

Einzelfallentscheidungen sind gemäß Punkt 6.4. möglich.

7.6. Anschaffungen Für die Durchführung von Maßnahmen nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII

kann eine Förderung für die Beschaffung von Material mit geringem Anschaffungswert erfolgen.

Der Anschaffungswert darf nicht höher als bis 410,00 EUR ohne Um-satzsteuer betragen.

Anschaffungskosten sind insbesondere pädagogisches Material, Ge-räte der Medienarbeit, Zelte und Zubehör und Ausstattungsgegen-stände. Alle Anschaffungen sind im Bereich der Kinder- und Jugend-arbeit einzusetzen und dürfen eine maximale Förderung von 300,00 EUR nicht überschreiten.

Die Antragstellung hat spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnah-me zu erfolgen.

7.7. Einzelprojekte Der Landkreis Harz fördert Projekte und Maßnahmen die durch die Be-

teiligung von jungen Menschen wirken und somit dazu beitragen, die aktive Mitgestaltung positiver Lebensbedingungen zu unterstützen.

Diese können z. B. sein: Medienprojekte, geschlechtsspezifische Maßnahmen, Konzerte, Er-

lebnispädagogik, integrative Maßnahme, Ferienpässe, Jugendkultur-arbeit, Projekte des Kinder- und Jugendschutzes, Ausstellungen.

Einzelne Maßnahmen können eine max. Förderung von 1.000,00 EUR erhalten.

Nicht gefördert werden: Märkte, Stadt-, Dorf- oder Jubiläumsfeste, Werbeveranstaltungen, Demonstrationen.

Zuwendungsfähige Ausgaben können sein: Sachkosten, anteilige Betriebskosten, Verpflegungskosten, Kosten

für projektbezogene Anschaffungen, Materialkosten und Kosten für die Ausgestaltung von Veranstaltungen wie z. B. Treibstoff, Literatur, Fachbücher, pädagogisches Material, Öffentlichkeitsarbeit, Honorar-kosten und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche.

Förderungsmöglichkeiten und Zuwendungen Dritter sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Die Antragstellung hat spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnah-me zu erfolgen.

7.8. Investitionen Mit Mitteln des Landkreises werden Räume der offenen Jugendarbeit

und Anschaffungen von beweglichen Anlagevermögen gefördert. Die zu fördernde Einrichtung muss in der Kinder- und Jugendhilfe-planung des Landkreises aufgenommen sein.

Ziel der Förderung ist die Bezuschussung von Neubauten, Erweite-rungen, Erneuerungen, Verbesserung der betreffenden Einrichtung.

Über die Förderung wird im Einzelfall entschieden. Die Förderung für Investitionen kommunaler Träger soll in Höhe von

maximal 30 % und für freie Träger maximal 50 % der Gesamtkosten erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann eine Förderung bis zu 80 % der anerkannten Gesamtkosten erfolgen.

Die Antragstellung hat spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres zu er-folgen.

Bei Neubauten/grundlegenden Umbauten ist auf Barrierefreiheit zu achten.

8. Förderung des Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e. V. KKJR Harz e. V.) und des KreisSportBundes Harz e.V. Sportjugend

Der KKJR Harz e. V. und die Sportjugend erhalten jährlich eine Zu-wendung für Personal-, Betriebs- und Sachkosten zur Erfüllung ihrer laufenden Geschäfte, zur Durchführung eigener Maßnahmen und Veranstaltungen und zur Unterhaltung der Geschäftsstelle.

Für die Personalkosten gelten die Regelungen unter Punkt 7.4.4. Zuwendungen von anderen Stellen müssen vorrangig in Anspruch

genommen werden. Für Maßnahmen und Veranstaltungen sind an-gemessene Teilnehmerbeiträge zu fordern.

Die Höhe der Zuwendung wird durch den Haushaltsplan des Land-kreises Harz für jedes Haushaltsjahr festgelegt.

Der Zuschuss darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als er innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.

Bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres sind dem Jugendamt des Landkreises Harz ein Nachweis mit Originalbelegen über die Ver-wendung der Mittel, ein Tätigkeitsbericht sowie die Protokolle der satzungsgemäßen Durchführung der Gesamtmitgliederversamm-lung einzureichen.

9. Verfahrensbestimmungen

9.1. Antragstellung Eine Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt nur, wenn ein schriftli-

cher Antrag vorliegt. Sofern in den einzelnen Punkten nicht anders geregelt, sind die Anträge spätestens vor Maßnahmebeginn unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes an das Jugendamt des Landkreises Harz, Jugendamt, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halber-stadt zu stellen.

Zur Antragstellung gehören: · Konzeption/Beschreibung der Maßnahme, · Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme, · bei außerschulischer Jugendbildung und Aus- und Fortbildung das

ausführliche Programm als Nachweis der zu erbringenden Semi-narstundenzahl und Inhalte,

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

· bei Investitionen in der Regel 3 Kostenvoranschläge (bei Investi-tionen bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 EUR), notwendige behördliche Genehmigungen, schriftliche Nachweise über die Ei-gentumsverhältnisse bzw. ein 15-jähriges Nutzungsrecht und eine Zweckbindung für Aufgaben nach SGB VIII.

Bei erstmaliger Antragstellung beim LK Harz haben Vereine weiterhin folgende Unterlagen einzureichen:

– Vereinssatzung, – Vereinsregisterauszug, – Liste der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, – Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Die Vorlage weiterer Unterlagen kann vom Jugendamt gefordert wer-den.

9.2. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist spätestens 2 Monate nach Beendi-

gung der Maßnahme gemäß den Anforderungen im Zuwendungs-bescheid einzureichen.

Nicht in Anspruch genommene oder zu Unrecht gezahlte Beträge sind nach Aufforderung zu erstatten. Es gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Zehntes Buch (SGB X).

Die ANBest-P zu § 44 LHO sind zu beachten und der einfache Verwen-dungsnachweis wird zugelassen.

Die Originalbelege sind vom Antragsteller mindestens 5 Jahre für eventuelle Prüfungszwecke aufzubewahren.

9.3. Sonstiges Zuwendungen sind grundsätzlich auf das jeweilige Kalenderjahr be-

schränkt. Das Bemühen des Antragstellers um andere Finanzierungsquellen

sollte aus der Antragstellung deutlich werden. Der Antragsteller ist zu einer angemessenen Eigenbeteiligung, min-

destens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben im Sinne des SGB VIII verpflichtet.

Als Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben kom-men Geldleistungen in Betracht, die der Träger aus eigenen Mitteln (Mitgliedsbeiträge) bzw. Eigenersatzmitteln (Spenden, Stiftungsmit-tel) bereitstellt. Eigenleistungen werden als Eigenanteil gewertet, da-bei werden für eine Arbeitsstunde höchstens 8,50 Euro für maximal 10 Stunden pro Tag, abzüglich der gezahlten Aufwandsentschädi-gung, anerkannt.

Leistungen, die von hauptamtlichen Mitarbeitern des Trägers er-bracht werden, können nicht als Eigenleistung ausgewiesen werden.

9.4. Vorzeitiger Maßnahmebeginn Nach § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen

Anhalts i. V. m. den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO dürfen Zu-wendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Ausnahmere-gelung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns bedarf der Schriftform und ist per Antrag oder formlos mit Begründung zu be-antragen.

10. Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Halberstadt, 23.06.2015

gez. SkiebeLandrat

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz auf Erteilung

einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

Trinkwasserleitung DN 300 St und 100 AZ in der Gemarkung Ballenstedt (Am Stahlsberg, Am Riederschen Weg).

Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (Lindenstr. 8b, 06484 Quedlinburg) beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde für die o. g. Leitung eine Lei-tungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneue-rung der Anlage zu nutzen sowie die Grundstücke zu betreten.

Trinkwasserleitung BallenstedtAmtsgericht: Quedlinburg Grundbuchamt: Quedlinburg Gemarkung: Ballenstedt

Flur: 13Flurstücke: 476, 388, 457, 370/1Flur: 6Flurstück: 20/1

Der Antrag wird hiermit gem. § 7 Abs. 1 der SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht.Der Antrag einschließlich den dazugehörigen Unterlagen und Beschrei-bungen kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Harz in der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus I, Zimmer 327 in 38820 Halberstadt zu fol-genden Sprechzeiten eingesehen werden:montags 8.30 bis 12.00 Uhr dienstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhrdonnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhrfreitags 8.30 bis 12.00 Uhr.

Widerspruch kann innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie-derschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halber-stadt erhoben werden.

Halberstadt, 30.07.2015

gez. Skiebe

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Antrages des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz auf Erteilung

einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für

Schmutzwasserkanal DN 200 PP und Niederschlagswasserkanal DN 300 B, 100 Stz., 150 Stz. und 400 Stz.

in der Gemarkung Güntersberge (Winkel, Siptenfelderstr.).

Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (Lindenstr. 8b, 06484 Quedlinburg) beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde für die o. g. Kanäle eine Lei-tungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneue-rung der Anlage zu nutzen sowie die Grundstücke zu betreten.

Schmutzwasserkanal und Niederschlagswasserkanal in GüntersbergeAmtsgericht: Quedlinburg Grundbuchamt: Quedlinburg Gemarkung: Güntersberge

Flur: 5Flurstücke: 461, 249, 254/2Flur: 10 Flurstück: 1

Der Antrag wird hiermit gem. § 7 Abs. 1 der SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag einschließlich den dazugehörigen Unterlagen und Beschrei-bungen kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Harz in der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus I, Zimmer 327 in 38820 Halberstadt zu fol-genden Sprechzeiten eingesehen werden:montags 8.30 bis 12.00 Uhr dienstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhrdonnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhrfreitags 8.30 bis 12.00 Uhr.

Widerspruch kann innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie-derschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halber-stadt erhoben werden.

Halberstadt, 30.07.2015

gez. Skiebe

D. Sonstige Mitteilungen

StellenausschreibungenBeim Landkreis Harz sind zum schnellstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen im Jugendamt zu besetzen:

Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter Sozialpädagogischer Fachdienst,

EG S 15 TVöD, es handelt sich um eine Vollzeitstelle, befristet im Rah-men einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung bis voraussichtlich Juli 2016

Bezirkssozialarbeiterin/Bezirkssozialarbeiter,

EG S 14 TVöD, es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle

Zwei Stellen Bezirkssozialarbeiterin/Bezirkssozialarbeiter,

EG S 14 TVöD, es handelt sich um befristete Stellen– Vollzeitarbeit im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertre-

tung bis voraussichtlich Oktober 2016 – Teilzeitarbeit mit 32 Wochenstunden befristet bis 30.06.2017

Vorausgesetzt wird ein erfolgreich abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (FH) mit staatlicher Anerken-nung oder Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder Master of Arts.

Nähere Informationen sowie den vollständigen Text der Stellenaus-schreibungen finden Sie im Internet unter www.kreis-hz.de/Job & Kar-riere.de.Ihre Bewerbung mit den aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis einschließlich 01.08.2015 an den Landkreis Harz, Amt für Organisa-tion und Personal, SG Personalangelegenheiten, Friedrich-Ebert-Str. 42 38820 Halberstadt.

Der Landrat

Ende Amtlicher Teil

Interessenten für FÖJ

Neuer Entsorgungsvertrag der enwi im Bereich der Schadstoffentsorgung

Das Umweltamt sucht

Landkreis. Der Landkreis Harz bietet jungen Menschen, die an Natur- und Umweltschutz interessiert sind, auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit an, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in der Unteren Naturschutzbe-hörde im Zeitraum vom 1. September 2015 bis 31. August 2016 durchzufüh-ren. Dieses besondere Angebot richtet sich an junge Menschen, die nicht nur über Naturschutz lesen oder sprechen wollen, sondern ihn in Zusam-menarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises auch um-setzen wollen. An einem FÖJ Interessierte sollten zwischen 18 und 26 Jahren alt sein und eine Fahrerlaubnis zum Führen eines Pkw der Klasse B bezie-hungsweise 3, besser noch 3b besitzen. Der zukünftige FÖJ`ler wird in der Landschaftspflegegruppe zum Einsatz kommen. Weiterführende Informa-tionen, unter anderem zu Fragen der Sozialversicherung, des monatlichen Taschengeldes, des Zuschusses für Unterkunft und Verpflegung, gibt es in der Geschäftsstelle Halberstadt der Internationalen Jugendgemeinschafts-dienste (ijgd), Westendorf 26 in 38820 Halberstadt (Telefon: 03941/56 52 0), beziehungsweise unter www.ijgd.de. Ansprechpartner im Umweltamt des Landkreises ist Axel Schmidt von der Unteren Naturschutzbehörde (Telefon: 03941/59 70 57 44). Bewerbungen sind entweder an die Geschäftsstelle der Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) Sachsen-Anhalt e. V., Westendorf 26 in 38820 Halberstadt oder an den Landkreis Harz, Dezer-nat II/Umweltamt/Abteilung Untere Naturschutzbehörde, Friedrich-Ebert- Straße 42 in 38820 Halberstadt zu richten. n

Landkreis. Schadstoffe fallen in jedem Haushalt an – ob leere Batterien, überlagerte Medikamente oder nicht mehr benötigte Farben und Lacke von der letzten Renovierung. Die kostenfreie Abgabe dieser Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen ist im Landkreis Harz am Schadstoffmobil mög-lich. In besonderen Fällen ist auch außerhalb der Tour eine gebührenpflich-tige Abholung von Schadstoffabfällen am Grundstück möglich. Mit dem aktuellen Abfallwirtschaftskonzept 2014 bis 2018 für den Land-kreis Harz erfolgte eine Neuausrichtung der Schadstoffsammlung, um den Bedürfnissen der Bevölkerung und Unternehmen des Landkreises noch besser gerecht zu werden. Im Ergebnis eines europaweiten Ausschrei-bungsverfahrens wurde der Zuschlag der Fehr Umwelt Ost GmbH aus Halle (Saale) erteilt. Der unlängst unterzeichnete Vertrag beginnt am 1. Januar 2016 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Er beinhaltet neben den bereits seit einigen Jahren von der enwi angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten für Schadstoffe auch einige Neuerungen. Nach wie vor wird es die jährli-chen bewährten Straßensammlungen im Frühjahr und Herbst geben, bei der die Bürger ihre Schadstoffe zum Mobil bringen können. Die zusätzlich angebotenen Termine an 13 Samstagen im Jahr werden besonders stark frequentiert. Deshalb wird ab dem Jahr 2016 die Anzahl der Stellplätze von derzeit 25 auf insgesamt 37 Stellplätze erhöht. Um ab 2016 eine ganzjährige Abgabe von Schadstoffen zu ermöglichen, ist außerdem die Errichtung einer stationären Annahmestelle auf dem neuen Wertstoffhof in Halberstadt geplant. n

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Ausgabe 7 | 2015

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Zuständigkeiten in der Unterhaltssicherung geändert

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPers-Bw) möchte Sie darüber informieren, dass zum 1. November das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft tritt und hiermit einige Ver-änderungen verbunden sind.

Wann ändert sich die Zuständigkeit?Ab dem 1. November wird das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ih-rer Unterhaltssicherung. Zukünftig betreuen wir Sie und bearbeiten Ihre Anträge zentral in Düsseldorf. In den kommenden Monaten werden Sie weitergehende Informationen wie Kontaktdaten, Zeitpunkt der Erreich-barkeit und Antragsformulare auf unserer Internetseite www.bundes-wehr.de finden.

Wohin senden Sie Ihre Anträge?Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst, der noch vor dem 1. November beginnt, rei-chen Sie bitte wie gewohnt bei Ihren bisherigen Ansprechpartnern ein. Alle Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst, der ab dem 1. November beginnt, richten Sie bitte ausschließlich an das:Bundesamt für das Personalmanagement der BundeswehrReferat I 2.3.7Postfach 30 10 5440410 Düsseldorf.

Ein Tipp: Beantragen Sie, falls Ihr Reservistendienst beziehungsweise freiwilliger Wehrdienst vor dem 1. November begonnen hat und Sie USG-Leistungen über den 1. November hinaus beziehen, erneut Ihre Leistungen bei uns. Dadurch können unsere Sachbearbeiter alle Ihnen ab dem 1. November zustehenden Ansprüche – im Falle einer Besser-stellung durch das neue USG – neu bescheiden.

Achtung! Wichtig für Reservistendienst Leistende: Der Wehrsold und das bisher gezahlte Dienstgeld werden zum 1. November durch die Re-servistendienstleistungsprämie und das neue Dienstgeld ersetzt. Bitte beantragen Sie diese USG-Leistungen rechtzeitig vor diesem Stichtag, wenn sich Ihr Reservistendienst über den 1. November hinaus erstreckt.

Landrat begrüßte fünf neue Kreisbürger

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Harz stellt sich vor

Halberstadt. Im Rahmen einer Feierstunde begrüßte Landrat Martin Skie-be unlängst neben Ly Thảo Trân aus Wernigerode (Foto) vier weitere neue Kreisbürger und übergab ihnen ihre Einbürgerungsurkunden. Die drei Frauen und zwei Männer stammen ursprünglich aus der Slowakai, Nepal, Vietnam und Korea oder waren staatenlos. Sie leben in Halberstadt, Drü-beck, Quedlinburg und Wernigerode.In seinen Begrüßungsworten zeigte sich Landrat Martin Skiebe erfreut über die Entscheidung der Ehrengäste, im Landkreis Harz leben zu wollen und diesen mit ihren verschiedenen Kulturen zu bereichern. Er ermutig-te sie, als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sowohl die damit verbundenen Rechte als auch Pflichten wahrzunehmen und sich als Teil der Gemeinschaft im Harzkreis einzubringen. n

Landkreis. In der Mitte unserer Gesellschaft lebt eine Vielzahl an Men-schen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, einer krankhaf-ten seelischen oder geistigen Störung oder einer seelischen Behinderung, welche das Leben der Betroffenen sowie Angehörigen und Bezugsperso-nen mehr oder minder stark beeinflussen. Für eben diese Personen bietet der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes im Landkreis Harz Beratung und Hilfestellung bei der Rückgewinnung oder dem Erhalt der Lebensqualität an. Hierfür unterstüt-zen Sie die Sozialpädagogen und auch eine Psychologin der Beratungsstel-len bei folgenden Schritten: – Krisenintervention („Ich weiß weder ein noch aus.“)– Vernetzung („Zu welchem Arzt oder Therapeuten, welcher Selbsthilfe-

gruppe kann ich gehen?“)– Koordination („Bei welchem Amt kann ich welchen Antrag stellen?)– Entlastung („Ich kann einfach zum Reden zu Ihnen kommen.“)

Das Angebot des SpDi ist für jeden Bürger zugänglich. Es können sich die Betroffenen selbst, deren Angehörige sowie Freunde und Bekannte aber auch Arbeitskollegen an die Fachkräfte in den Beratungsstellen des Land-kreises wenden, um sich unverbindlich auszutauschen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Sie können den SpDi während der Sprechzeiten auch ohne Anmeldung aufsuchen. Gern wird auch ein Haus-besuch bei Ihnen durchgeführt. Sämtliche Auskünfte werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Sprechzeiten: Montag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 UhrDonnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrFreitag: 8.30 bis 12 Uhr

Auch außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung Termine mög-lich.

So erreichen Sie den SpDi:

Schwanebecker Straße 1438820 HalberstadtTelefon: 03941/59 70

-44 84, -44 92, -44 91Fax: 03941/59 70 23 00

Harzstraße 338889 BlankenburgTelefon: 03941/59 70 -29 31, -2932Fax: 03941/59 70 29 33

Mummental 206484 QuedlinburgTelefon: 03941/59 70

-66 28, -66 23, -66 01Fax: 03941/59 70 61 93

Kurtsstraße 1338855 WernigerodeTelefon: 03941/59 70

-23 29, -23 27Fax: 03941/59 70 23 00

Stephanikirchhof 11 (Stephanischule)38835 OsterwieckTelefon: 03941/59 70

-44 84, -44 92, -44 91Die Sprechstunde ist jeden letzten Montag im Monat.

E-Mail: [email protected]

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Tag des offenen Denkmals 2015 „Handwerk, Technik, Industrie“

Landkreis. Unter diesem Motto wird am 13. September der diesjährige „Tag des offenen Denkmals“ wieder in vielen Städten und Gemeinden unseres Landkreises interessierte Besucher anlocken. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz beteiligt sich damit an der eu-ropaweiten Kampagne „European Industrial and Technical Heritage Year 2015“. Ziel ist es, auf die Bedeutung dieser industriellen und tech-nischen Denkmale für die Denkmallandschaft in Europa hinzuweisen. Bezüge zum Jahresmotto „Handwerk, Technik, Industrie“ lassen sich auch in unserem Landkreis überall herstellen: Von der Mühle über den Ringofen, von der Dampfturbine bis zur alten Maschinen- oder Fer-tigungshalle, Kanalisationen und Brücken, Bahnhöfe und Stellwerke, Stollen der Montanindustrie sowie historische Bauten, Werkstätten und Handwerksbetriebe aller Art sind genauso interessant wie die Präsen-tation von handwerklichen oder industriellen Verfahren. Die Liste der Ideen und Vorschläge lässt sich bei diesem sehr breit angelegten Jah-resmotto beinahe unendlich weiterspinnen.Eigentümer von selten oder nie zugänglichen Kulturdenkmalen können ihre Objekte, die zum Tag des offenen Denkmals präsentiert werden können, in den Städten und Gemeinden anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tag-des-offenen-denkmals.de.

Thalenser Jungschweißer erfolgreich Grundsteinlegung am Harzklinikum

Neue Agentur der Harzer Schmalspur-bahnen in der Welterbestadt Quedlinburg eröffnet

Thale. Fünf Jungschweißer, die in der Schweißtechnischen Kursstätte Tha-le ihre Schweißausbildung erhalten hatten, traten unlängst in Magdeburg beim Wettkampf „Jugend schweißt 2015“ an. Mit zwei ersten und zwei zweiten Plätzen konnten die Thalenser Teilnehmer eine Superplatzierung aufweisen. Die beiden Erstplatzierten Timmy Bollmann und Tobias Frenzel hatten sich damit automatisch für den Schweiß-Wettbewerb auf Landes-ebene qualifiziert.Dass die beiden Jungschweißer mit einem ausgiebigen Training durch die Schweißlehrer in der Kursstätte des BTZ Thale optimal auf den Landeswett-bewerb vorbereitet wurden, zeigten sie mit sehr guten und guten prak-tischen sowie theoretischen Ergebnissen. So siegte Timmy Bollmann von der TCT Thale GmbH im Schweißverfahren MAG mit einem sehr starken Er-gebnis. Beim Verfahren Gasschweißen musste sich Tobias Frenzel von der Thaletec GmbH nur knapp auf den zweiten Platz verweisen lassen.

Den Gesamtsieg über alle Teilnehmer der Bezirke Anhalt, Halle und Magde-burg sicherte sich Timmy Bollmann mit hervorragenden 90,88 Prozent. Er hat sich somit für den Bundeswettkampf „Jugend schweißt 2015“ im Sep-tember in Cottbus qualifiziert. Hier werden die bundesweit Besten aller Schweißverfahren aufeinander treffen. Danke sagen möchten die Thalenser Starter und auch die Verant-wortlichen der BTZ-Stiftung allen Sponsoren und den Firmen, die Ihre Schweißer für diesen Wettkampf freigestellt haben. n

Quedlinburg. Eine bedeutsame Zukunftsinvestition für das Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben wird in Quedlinburg gestartet. Am 31. Juli findet die feierliche Grundsteinlegung für den Neubau des Geriatischen Zentrums statt. Daran wird auch der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts und Schirmherr für das Dorothea Christiane Erxleben-Festjahr am kommu-nalen Harzklinikum, Dr. Reiner Haseloff, teilnehmen. Als weitere Ehrengäste werden unter anderem Dr. Gösta Heelemann, Geschäftsführer der Kran-kenhausgesellschaft Sachsen-Anhalts, und Landrat Martin Skiebe erwartet. Rund 26 Millionen Euro werden im Klinikum Quedlinburg investiert, um ein medizinisches Zentrum zu errichten, das sich auf die Behandlung von Alterserkrankungen spezialisiert hat. Der Bauplan sieht vor, dass dieser Neubau in rund zweieinhalb Jahren von den Ärzten, Krankenschwestern und -pflegern sowie weiteren Kranken-hausmitarbeitern genutzt werden kann. Mit diesem wichtigen Bauprojekt wird die sogenannte Zielplanung zur Entwicklung des Harzklinikums wei-ter erfolgreich fortgesetzt. n� Grafik: Harzklinikum

Quedlinburg. Einwohner und Besucher Quedlinburgs können auch wei-terhin Fahrausweise, Souvenirs und Informationen rund um die Harzer Schmalspurbahnen (HSB) direkt im Zentrum der Welterbestadt bekom-men. Im Beisein von Oberbürgermeister Frank Ruch wurde Anfang Juli in der Tourist-Information der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH (QTM) der offizielle Startschuss für die Kooperation zwischen HSB und QTM gegeben. HSB-Geschäftsführer Matthias Wagener übergab dabei das Agenturschild an QTM-Geschäftsfüh-rer Thomas Bracht. „Wir freuen uns sehr auf die zukünftige Z u s a m m e n a r b e i t und darüber, dass damit der Service für Einheimische und Gäste der Stadt auch weiterhin auf einem hohen Niveau gehal-ten wird“, waren sich beide Partner einig. Die neue HSB-Agentur ist die mittlerweile siebente in der Harzregion. Wei-tere Agenturen befinden sich im Quedlinburger Bahnhof sowie zwischen Alexisbad im Norden und Niedersachwerfen im Süden des Mittelgebirges. Darüber hinaus betreibt die HSB einschließlich der Dampfläden in Werni-gerode, Gernrode und Nordhausen an insgesamt acht Standorten entlang ihres 140,4 Kilometer umfassenden Streckennetzes eigene Verkaufsbü-ros. Hier sind neben Fahrkarten auch alle Souvenirartikel der Bahn sowie Tickets für das umfangreiche HSB-Sonderfahrtenangebot und das beliebte Rockmusical „Faust – Die Rockoper auf dem Brocken“ erhältlich. n

v. l. n. r.: Schweißlehrer Rolf Junge (BTZ Thale), die beiden Teilnehmer Tim-my Bollmann (TCT Thale GmbH) und Tobias Frenzel (Thaletec GmbH) sowie Schweißfachingenieur Ingo Loske (BTZ Thale) freuten sich über die erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb. Foto: BTZ

Foto: HSB

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Bildband zur HalberstädterTheatergeschichte erschienen

Fotowände und weitere Holztiere für den Tiergarten Halberstadt

Kinderheim freut sich über Theaterausstattung

Deutsch-französischer Jugendaustausch geht ins vierte Jahr

Halberstadt. Die Kreisstadt ist seit langem Heimat für Theaterbühnen. Fo-tografische Einblicke in die Geschichte der Halberstädter Theaterstandorte gibt nun ein ausführlicher Bildband, der mit Förderung der KoBa Harz in der Kreativwerkstatt der AFU GmbH Halberstadt entstand. Aufbauend auf den drei Bänden der Theater-Chronik des Historikers Werner Hartmann ha-ben sich zwei Projektmitarbeiter auf Spurensuche begeben und sind unter anderem im Bauarchiv, Stadtarchiv, Museum und Halberstadts Volksthe-ater, aber auch im Internet und privaten Sammlungen fündig geworden. Nach sechs Monaten intensiver Recherchen, Texttranskriptionen und der Zusammenstellung der Inhalte wurde der geschichtliche Fotoband nun vorgestellt.

„Das Buch zeigt die lebendige Theatertradition der Stadt“, zeigte sich Jo-hannes Rieger, Intendant des Nordharzer Städtebundtheaters, begeistert. „Es sind viele Fotos darin, die ich vorher auch nicht kannte und es macht Spaß, darin zu blättern.“ Auch Halberstadts Bürgermeister Andreas Henke sparte nicht mit Lob für die engagierte Arbeit der Projektteilnehmer: „Es freut mich immer, dass die KoBa solche Maßnahmen fördert und Men-schen, die Schwierigkeiten haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fas-sen, solche beachtlichen Projekte schaffen lässt. Das ist für die Menschen und für alle geschichtsbewussten Halberstädter eine gute Sache“.Klaus Rupprich, Vorsitzender des Theater-Fördervereins, ist überzeugt, dass das Buch bei den Halberstädtern Anklang finden wird: „Es ist ein Kleinod, das sich auch gut verschenken lässt. Wir sind sehr daran interessiert, dass dieser Wissensschatz publik gemacht wird“. Daran wird aktuell gearbeitet. Der Fotoband ist zunächst im Stadtarchiv verfügbar. Eine Druckauflage, die dann zum Produktionspreis erhältlich sein soll, ist in Kürze geplant. n

Halberstadt. Seit über 50 Jahren ist der Tiergarten Halberstadt als Teil des reizvollen Landschaftsparks Spiegelsberge  ein Anziehungspunkt für zahlreiche Besucher. 75 verschiedene Tierarten  präsentieren sich  auf ei-ner Fläche von zehn Hektar. Als Zoo im Zoo finden sich zudem zahlreiche kunstvoll geschnitzte Holzfiguren auf dem Gelände, die im Rahmen von KoBa-Projekten in der Halberstädter Kreativwerkstatt der AFU GmbH ent-standen.Seit kurzem können sich Besucher zudem mit ei-nem munteren Rudel Affen oder Luchsen fotografieren lassen. Pünktlich zum dies-jährigen Kindertag am 1. Juni wurden die massiven Holzreliefwände an den Halberstädter Tiergarten-chef Michael Bussenius übergeben. Hinzu kamen neue Schnitzmodelle vom beliebten Tiergartenmas-kottchen Hund Tinchen, dem am 4. Mai 2014 geborenen Kamelfohlen Laila und weiteren Bewohnern wie Pampashasen und Erdmännchen. Insgesamt sind damit nun mehr als 35 kunstvoll gestaltete Holzfiguren auf dem Spie-gelsberger Zoogelände zu entdecken. n

Friedrichsbrunn. Das DRK-Kinder- und Jugendheim „Zur Tannenspitze“ in Friedrichsbrunn bietet aktuell 31 Bewohnern ein Heim. Von den Kleinsten bis zur jungen Mutti sind alle Altersklassen vertreten.

Um auf dem 7 500 Quadratmeter großen Gelände der Einrichtung weitere Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen, entstehen im Rahmen eines KoBa-Projektes bei der Oskar Kämmer Schule Quedlinburg aktuell verschiedene Gestaltungselemente für den Außenbereich. Im Juni konn-ten sich die Kinder bereits über eine neue Freilichtbühne und zahlreiche Bühnenaccessoires freuen. Eine Waldschule soll bald folgen. n

Wernigerode. Im Juni bekamen die Teilnehmer eines Jugendprojektes von KoBa Harz und der VHS-Bildungswerk GmbH eine Woche lang Unterstüt-zung von zwölf Altersgenossen aus dem französischen Belfort. Der erfolg-reiche deutsch-französische Jugendaustausch mit der Partnerregion des Landkreises geht dank zahlreicher Akteure und Sponsoren bereits ins vier-te Jahr. Gemeinsam gestalteten die Jugendlichen den Zick-Zack-Garten (Foto) im Wernigeröder Bürgerpark neu, ersetzten die marode gewordene Wegbegrenzung und gaben auch dem Vogelgehege im Tierbereich einen frischen Anstrich. Die deutschen Teilnehmer hatten in den Wochen zuvor schon einen neuen Ziegenturm im Bürgerpark errichtet und einen Info-Pavillon für die Kinderstadt Andershausen gebaut.

Im Rahmen des einwöchigen Austausches vermittelte Johannes Fischbach, der noch bis September ein Jahr lang die Regionalverwaltung in Belfort im Rahmen des europäischen Freiwilligendienstes unterstützt, als Dolmet-scher und stellte den Franzosen schon vor der Reise den Harzkreis vor. In der Austauschwoche konnten sich die Gäste dann auch vor Ort ein Bild machen, denn neben der Arbeit im Bürgerpark standen zahlreiche Besich-tigungen und Freizeitaktivitäten auf dem Programm. Deutsche und fran-zösische Jugendliche besuchten gemeinsam den Miniaturenpark „Kleiner Harz“ und das Wernigeröder Flugzeugmuseum, erwanderten die Teufels-mauer und besichtigten die Barocken Gärten in Blankenburg. Ein Highlight war auch der Besuch der Regensteinmühle im Heers, welche im Rahmen des Austausches im vergangenen Jahr restauriert wurde. Dazu gab es Grill- und Lagerfeuerabende, eine Stadtführung durch Wernigerode und die schon zur Tradition gewordene gemeinsame Kranzniederlegung an der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge in Halberstadt. Der deutsche Gegen-besuch in Belfort wird im September erfolgen. n

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Foto: Detlef Valtink

Drei Annen Hohne. Freude über die bestandene Jägerprüfung gab es Ende Juni bei insgesamt 35 Frauen und Männern, als ihnen Kreisjägermeister Dr. Holger Piegert die Urkunden für den erfolgreichen Abschluss aushändigte. Zuvor hatten die angehenden Jungjäger an verschiedenen Stationen ihr praktisches Wissen unter Beweis gestellt.Die Jägerprüfung besteht aus der Schieß-prüfung, einer schriftlichen Prüfung und einer mündlich-praktischen Prüfung, die gemeinsam vom Landkreis Harz und der Jä-gerschaft durchgeführt wurde. „Die geringe Durchfallquote von zehn Prozent zeugt von einem hohen Niveau der Jägerausbildung im Landkreis Harz“, freute sich Kreisjäger-meister Dr. Holger Piegert. Lediglich vier der insgesamt 39 Lehrgangsteilnehmer scheiter-ten beim Schießen. n

Thale. Eine Auszeit vom Alltag zu ermöglichen und die Kinder fernab von Schule und sonstigen Verpflichtungen zu erleben – das war ein Ansatz für die Einladung der Mitarbeiter der Kompetenzagentur Harz an ihre Schütz-linge zu einer Wanderung durch das Bodetal. Mit dabei waren zehn Mädchen und Jungen, die aufgrund von schulver-weigernden Verhaltensweisen gegenwärtig eine besondere Unterstüt-zung durch das Jugendamt erhalten. Gemeinsam starteten sie ihre Tour am Bahnhof in Thale. Der Weg führte zunächst entlang der Bode, dann steil bergauf, vorbei an dem Aussichtsturm „Prinzensicht“ zum He-xentanzplatz. Von dort aus hatten alle ei-nen eindrucksvollen Blick in die Schlucht und auf die Felsformationen. Für einige war der Aufstieg eine sehr große Her-ausforderung, die aber mit gegenseiti-ger Unterstützung im Team gemeistert wurde. Oben angelangt, gab es zur Stär-kung ein Picknick im Grünen. Kurz vor dem Abstieg bildete eine Fahrt mit dem „Harzbob“, eine der längsten Allwetterro-delbahnen Deutschlands, noch einmal ein Highlight an diesem Tag.Auch in den kommenden Sommerferien wollen die Mitarbeiterinnen der Kompetenzagentur, die dem Jugendamt des Landkreises angegliedert ist, unterschiedliche Freizeitaktivitäten für die von ihnen betreuten Mädchen und Jungen anbieten. Ihr Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Familien und weiteren Partnern, Jugendliche langfristig zu einem Schulabschluss zu führen. n Foto: L. Heyer

Thale. Lange hat es gedauert, doch kurz vor den Sommerferien konnte die energetische Sanierung der Sekundarschule Nord/Thale nun endlich ab-geschlossen werden.

Für 1,2 Millionen Euro, darunter 643 000 Euro Fördermittel aus dem STARK III-Programm, war die Fassade der 1986 erbauten Schule seit Mai 2014 mit einem neuen Wärmedämmverbundsystem versehen worden. Neben dem Austausch von Türen und Fenstern wurden auch Stromanlagen sowie die Beleuchtungs- und Wärmetechnik erneuert. Auch die Fensterlaibungen und die Kellerdecke erhielten eine zusätzliche Dämmung. Darüber hinaus wurde die Wärmedämmung durch eine moderne Fernwärmeleitung mit Leckwarnsystem sowie Aluminiumjalousien für den Außenbereich ver-bessert. Für die Anpassung von Heizungs-, Wasser und Abwasserleitungen sowie die Erneuerung des Hausanschlusses hat der Landkreis zusätzlich 200 000 Euro aus seinem Haushalt zur Verfügung gestellt. n

Blankenburg. Als die Kollegen des Jugendwaldheimes im Jahr 2008 ge-meinsam mit dem Landesverband der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald das Projekt „Waldfüchse“ ins Leben riefen, konnte keiner den Erfolg ahnen. Heute beteiligen sich mehr als 145 Kindergärten mit 1 850 Vorschulkin-dern landesweit an dem Projekt. Fünf Kindergartengruppen aus der Region um Blankenburg gehören dazu und werden dabei vom Jungendwaldheim „Lindenberg“ unterstützt. Mindestens acht thematische Naturtage erleben sie gemeinsam mit den Lindenberg-Mitarbeitern, die sich unterschiedliche Partner mit ins Boot holen. So gehen Imker, Tischler und Naturfreunde mit den Kindern in die Natur. Dabei geht es um die Wahrnehmung der Natur mit allen Sinnen. Den Kindern machen die Walderlebnistage viel Spaß: Mal in die Haut einer Fledermaus schlüpfen und im Winter so abhängen wie sie, nasse Füße bekommen, wenn das Wasser mit kleinen Becherlupen näher untersucht wird, Frühlingsboten sehen und im Bärlauch liegen, was die El-tern am Abend noch riechen. Gemeinsam mit den Erzieherinnen werden die Themen ausgewählt und im Kindergarten vor- beziehungsweise nach-bereitet.Wie die Kinder der K inder tagesstätte „Am Westend“ aus Blankenburg (Foto) erhalten insgesamt 72 Vorschulkinder in den nächsten Wochen ihr eigenes kleines Waldfuchs-zertifikat. Das Team des Jugendwaldhei-mes „Lindenberg“ wünscht ihnen einen guten Start in ihren Schulalltag und hofft, dass sie immer daran denken, wie toll die Natur als Lehrmeister ist. n Foto: Karin Klinghardt

35 Prüflinge bestehen „Grünes Abitur“Wanderung durch das Bodetal

Energetische Sanierung der Sekundar-schule Thale/Nord abgeschlossen

Jugendwaldheim „Lindenberg“ unterstützt Waldfuchsprojekt der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Freude zum Schuljahresabschluss

Kompetenzagentur Harz

Bei der Abschlussveranstaltung am 6. Juli überzeugte sich neben Landrat Martin Skiebe und Bürgermeister Thomas Balcerowski auch Kultusminister Stephan Dorgerloh bei einem Rundgang durch die Schule von der gelungenen Investition.

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Wernigerode. Insgesamt 137 Teams mit 548 Läufern gingen am 24. Juni beim ersten Harzer Firmenlauf im Wernigeröder Bürgerpark an den Start. Rechtzeitig zum Start ließ sich die Sonne blicken und so erlebten die Akti-ven und Zuschauer eine stimmungsvolle Erstauflage des bereits in anderen Städten beliebten Firmenlaufes.Gelaufen wurde ein 2,2 Kilometer langer Rundkurs durch das ehemalige Landesgartenschaugelände. Jeder der vier Läufer im Team hatte die Stre-cke einmal zu absolvieren. Bei den Männerteams gewann das Team „SNP Consulting GmbH Thale“. Bei den Frauen lag am Ende das Team „Gerhard-Hauptmann-Gymnasium Wernigerode“ vorn und bei den Mixedteams war die Katronic AG & Co. KG am schnellsten unterwegs. Die meisten Anmeldungen erfolgten durch die ThyssenKrupp Presta/Ilsenburg mit neun Teams. Das Team „Helden der Kindheit“ belegte den ersten Platz in der Kategorie „Bestes Kostüm“. n

Blankenburg. Zu den 4. Harzer Sportspielen und dem 20. Seniorensport-fest hatten der KreisSportBund Harz und der Landkreis Harz am 20. Juni in das Blankenburger Sportforum eingeladen.

Unter dem Motto „Bewegung hält gesund und fit, wir machen mit“ trafen sich dort Bewe gungsfreudige und Freizeitsportler und beteiligten sich am bunten Rahmen- und Bühnenprogramm und absolvierten spannende Wettkämpfe im Kegeln, Tischtennis, Volleyball oder der Leichtathletik. n

Quedlinburg. Traditionell richtete die Pestalozzi-Förderschule Quedlin-burg am 17. Juni das Sportfest der Förderschulen aus und lud die Schüler der umliegenden Förderschulen sowie des Bördekreises und des Harzvor-landes zu einem aktiven Sporttag ein.

Landrat Martin Skiebe eröffnete die Wettkämpfe und schickte die ersten Schü-lerinnen – ganz traditionell mit Starterklappe – auf die Sprintstrecke.

Rund 160 Sportler aus Aschersleben, Halberstadt, Hornhausen, Quedlin-burg, Staßfurt, Wernigerode und Wienrode folgten der Einladung zur inzwi-schen 58. Auflage des Sportfestes auf den Quedlinburger Moorberg und maßen sich bei bestem Wetter in verschiedenen Disziplinen der Leichtath-letik. Höhepunkt des Sportfestes war wie in jedem Jahr der Staffellauf um den Pokal des Landrates. Diesen sicherte sich die gastgebende Pestalozzi-Förderschule Quedlinburg.Simone Ernst, Schulleiterin der Pestalozzi-Förderschule, freute sich über die vielen Teilnehmer und dankte den zahlreichen Partnern, die das Sportfest seit Jahren zuverlässig unterstützen und fördern. Dazu zählen die Welt- erbestadt Quedlinburg, die die moderne Sportanlage auf dem Moorberg zur Verfügung stellte ebenso wie die Harzsparkasse, die das Preisgeld für den Pokal zur Verfügung stellte. n

Böhnshausen. Mit jeder Menge Sport wurde die neue Sportanlage der Berufsbildenden Schule in Böhnshausen am 16. Juni eingeweiht. So stan-den Zumba zur Erwärmung sowie Turniere im Fußball, Volleyball und Zwei-felderball für die Berufsschüler auf dem Programm. Höhepunkt war sicher-lich der Volleyball-Vergleich zwischen Lehrern und Schülern. Schulleiter Klaus-Dieter Ahrend erinnerte in seiner Ansprache an den Zu-stand von vor drei Jahren und gab einen kurzen Abriss zur Entstehung der neuen Anlage. Im Jahr 2013 rollten die Bagger und Planierraupen an. Im ersten Bauabschnitt wurden die Entwässerungseinrichtungen eingebaut und der als „Hasenspielfeld“ bezeichnete Rasenplatz durch ein 60 mal 40 Meter großes Kunststoffrasen-Spielfeld ersetzt. Im zweiten Bauabschnitt entstanden zwei Rundlaufbahnen mit je 250 Metern Länge, drei 100 Me-ter-Sprintgeraden, zwei Kugelstoßanlagen, eine Weitsprunganlage und ein Volleyballfeld sowie zum Verweilen einladende Nebenflächen.

„Sportmuffel erschreckt das, aber das Sportlerherz hüpft höher“, zeigte sich der Schulleiter stolz angesichts der neuen Sportanlage, für die der Land-kreis Harz als Schulträger rund 480 000 Euro investiert hat. Alle Klassen erhalten mehr oder weniger ununterbrochen Sport während ihrer Ausbil-dung, was nicht selbstverständlich an Berufsbildenden Schulen ist. n

Harzer Firmenlauf war ein voller Erfolg

Harzer Sportspiele in Blankenburg

Traditionelles Sportfest der Förderschulen

Neuer Sportplatz für Berufsbildende Schule in Böhnshausen eingeweiht

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Hessen. Eine Idee aus dem ersten Teil der ZukunftsWerkStadt war, etwas für den Schutz der Bienen und gleichzeitig für die Nachwuchswerbung für die Imkerei zu tun. Entstanden sind Einstiegsseminare für Hobbyimker mit dem Ziel, die Menschen zu informieren und für das wichtige Thema zu sen-sibilisieren. Geplant war ein dreitägiger Lehrgang, entstanden sind aufgrund der gro-ßen Nachfrage drei und es hätten noch mehr Lehrgänge werden können, würde die Bienensaison nicht dem Ende zugehen. Fast 60 Interessierte aus verschiedenen Orten des Landkreises Harz erwar-ben nicht nur theoretisches Grundlagenwissen, sie konnten direkt am Bie-

nenstand in Hessen erfahren, wie die Auf-gabenteilung im Bie-nenvolk funktioniert, wie eine neue Köni-gin entsteht, woran man erkennt, ob ein Bienenvolk gesund ist, welchen Bedro-hungen die Bienen ausgesetzt sind und wie viele verschie-dene Arbeitsschritte notwendig sind, um ein Glas Honig zu produzieren. Auf ei-ner nahegelegenen Fläche mit Bienenfut-terpflanzen konnten sich die Teilnehmer von der Schönheit und Blütenpracht von Phacelia und Co. überzeugen. Das hohe Aufkommen

von Bienen, Wespen, Hummeln, Schmetterlingen und anderen Insekten auf dieser Fläche bot ein überzeugendes und gleichzeitig sehr seltenes Bild.Alle Teilnehmer konnten neben dem selbstgeschleuderten Honig ganz neue Erfahrungen von den Lehrgängen mitnehmen. Dazu zählte auch die Erkenntnis, dass jeder einzelne etwas zum Bienenschutz beitragen kann: Der eine hat ein passendes Grundstück und Zeit und Lust, selbst Imker zu werden. Ein anderer pflanzt Bienenfutterpflanzen an und der dritte kauft seinen Honig beim regionalen Imker. All das unterstützt die Bienen.Erste Teilnehmer haben bereits eigene Bienen erworben und mit Hilfe des Seminarleiters Enrico Kretschmar auf ihren Grundstücken angesiedelt. Ge-rade bei den ersten Schritten als Hobbyimker erweist es sich als hilfreich, wenn ein erfahrener Imker an der Seite steht.Parallel zu den drei Imkerlehrgängen fanden ein Bienenwandertag mit vie-len neuen Eindrücken für Grundschüler in Hessen sowie Vorträge am Land-schulheim Grovesmühle und der Sekundarschule Dardesheim statt. An einer Weiterführung und Weiterentwicklung des Projektes wird gearbeitet.Für weitere Informationen steht Elke Selke telefonisch: 03941/59 70 63 13 zur Verfügung. n

Reinstedt. Traditionell fand am letzten Sonntag im Juni die größte Leis-tungsschau der Landwirtschaft im südlichen Sachsen-Anhalt im Falken-steiner Ortsteil Reinstedt statt. Damit wurde das Harzer Landwirtschafts-fest unter Schirmherrschaft des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Hermann Onko Aeikens, auf dem Gelände des Reitclubs Reinstedt bereits zum 18. Mal ausgerichtet.

Mehr als 10 000 Besucher erleb-ten bei bestem Wetter ein bun-tes Programm aus Tierschau-en, Technik und Bauernmarkt. Zu den Höhepunk-ten zählten die Tierschauen der Landestierzucht-verbände Sach-s e n - A n h a l t s , die traditionelle

Fohlenschau des Pferdezuchtvereins Ostharz, die große Fleischrinderschau des Rinderzuchtverbandes, der 22. Haflingertag der Interessengemein-schaft Haflinger sowie die 13. Selketalschau der Rassekaninchen- und Ras-segeflügelzüchter.Da Landwirtschaft nicht nur Arbeit mit Tieren ist, präsentier-te die Landtechnik-ausstellung Neuhei-ten der modernsten Erntetechnik, wäh-rend die „Schlepper-freunde Mehringen“ mit ihren historischen Fahrzeugen die Land-technik der guten al-ten Zeit zeigten. Die Erzeugnisse der landwirtschaftlichen Produktion von rund 100 regionalen Anbietern konnten die Besucher auf einem Bauernmarkt verkosten und kaufen. Vereine, Verbände und In-stitutionen informierten über die Themen Landwirtschaft und ländlicher Raum.Nach der Musikshow des Hettstedter Spielmannszuges „Blau-Weiß 1919“ und dem Großen Schaubild mit Auszeichnung der Siegertiere startete das mehrstündige Schauprogramm, welches traditionell mit der historischen Schlepperparade endete. n

Riesiger Andrang bei Einsteiger- seminaren für Hobbyimker

Großer Besucherandrang beim Landwirtschaftsfest in Reinstedt

8. Ehrenamtsgala des Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e. V.

Musiker, Tänzer und Artisten gesucht

Der Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e. V. möchte feiern und plant derzeit die 8. Ehrenamtsgala für den Landkreis Harz. Stattfinden soll die Veranstaltung, bei der Ehrenamtliche aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ausgezeichnet werden sollen, am 15. November im Klub-haus Thale. Für das kulturelle Rahmenprogramm wird Unterstützung von Groß und Klein gesucht. Wer die Chance nutzen möchte, sich einem großen Pub-likum vorzustellen kann sich bis zum 15. August beim Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e. V. unter der Telefonnummer 03946/70 35 93 oder per E-Mail: [email protected] anmelden.

Preisgekrönte Fohlen an der Gröpertor-Schule

Landkreis. In diesem Jahr gab es gleich doppelten Nachwuchs bei den Haf-lingerstuten an der Hal-berstädter Sekundarschu-le „Am Gröpertor“: „Magic Moment“ und „Honey-moon“. Beide Pferde wur-den bei der Fohlenschau in Wegeleben am 14. Juni ausgezeichnet. „Magic Moment“ erreichte dabei den ersten Platz und durfte sich beim Haflingertag in Reinstedt (Foto) präsentieren, während „Honeymoon“ den dritten Platz belegte.Seit über 50 Jahren besteht der lebendige Biologieunterricht an der Gröpertor-Schule. In der Arbeitsgemeinschaft Pferdezucht kümmern sich die Schüler um die Haflinger.