Cottbus Am Seegraben - Immobilien Gesellschaft mbH · • politisches und kulturelles Zentrum der...
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Kontakt: Herr Udo Teschner Tel: 030 25441 -1050 Fax: 030 25441 -1060 E-Mail: [email protected]
Etabliertes Multiplex-Kinocenter am Lausitz Park
Am Seegraben 22, 03058 Cottbus/OT Groß Gaglow
Eckdaten
Bundesland: Brandenburg
Landkreis Kreisfreie Stadt
Ort: Cottbus
Grundstücksfläche: 20.001 m²
Mietfläche ca. 5.737 m²
Vergabeart: Bieterverfahren
Provision: provisionsfrei
Ansprechpartner: Udo Teschner
Telefon: +49 30 25441 -1050
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Makroökonomische Daten
Einwohnerzahl (31.12.2014) 99.491
Fläche (ca.) 165 km²
BIP je Einwohner (2012) 27.162 €
Kaufkraft pro Kopf (2014) 19.233 €
Kaufkraftindex (2014) 87,9
Zentralitätskennziffer 137,6
Arbeitslosenquote (09/2015) 8,5 %
Realsteuer-Hebesätze für 2015
Gewerbesteuerhebesatz 400 %
Grundsteuer A 400 %
Grundsteuer B 480 %
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Makrostandort
Stadt Cottbus:
• mit rund 99.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt in Brandenburg nach Potsdam und
eines der vier Oberzentren des Landes
• Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Verwaltungszentrum
• politisches und kulturelles Zentrum der Sorben in der Niederlausitz
• umfasst 19 Ortsteile, erstreckt sich über eine Fläche von 165 km²
Lage:
• im Südosten Brandenburgs
• an der mittleren Spree zwischen dem Lausitzer Grenzwall im Süden und dem
Spreewald im Norden
• nächstgelegene Großstädte sind Dresden, ca. 90 km südwestlich, Zielona Góra in
Polen, ca. 100 km nordöstlich, und Berlin, ca. 110 km nordwestlich von Cottbus
Wirtschaftliche Struktur:
• Wirtschafts-, Wissenschafts- und Technologiestandort
• wirtschaftliche Entwicklung basiert auf dem Technologie- u. Dienstleistungssektor
• Drehscheibe im Güterhandel mit Osteuropa
• mit der Technischen Universität Cottbus-Senftenberg verfügt Cottbus über ein hohes Wis-
senschafts-, Bildungs- und Forschungspotenzial
Verkehrsinfrastruktur:
• sehr gute Verkehrsanbindung, da Lage unweit der Bundesautobahn A 15
• weitere direkte Anbindungen über die B 168 und B 169
• am Bahnhof Cottbus verkehren zehn Zugverbindungen in Richtung Berlin, Emden, Dresden,
Leipzig, Görlitz, etc.
• der ÖPNV wird durch Buslinien innerhalb der Stadt sichergestellt
• nächstgelegener Flughafen: Dresden liegt ca. 96 km entfernt
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Umgebungskarte
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Mikrostandort
Lage:
• im Cottbusser Ortsteil Groß Gaglow
• ca. 5 km südlich der Innenstadt
• im multifunktionalen Gewerbepark Seegraben
Verkehrsinfrastruktur:
• optimale Verkehrsanbindung für den Individualverkehr
• in rund 2 km bzw. 2,5 km Entfernung zu den Bundesstraßen B 169 und B 168
(Zubringer zur Bundesautobahn A 15)
• nächstgelegene Anschlussstellen an die A 15 befinden sich nur 3 km (AS 4 Cottbus-West)
bzw. rund 4 km (AS 5-Cottbus-Süd) entfernt
• gute ÖPNV-Anbindung: nächstgelegene Bushaltestelle (Haltepunkt: Groß Gaglow Seegra-
ben Handelshof; Buslinien 13 und 4 N (Nachtlinie)) ca. 150 m entfernt
• Hauptbahnhof in ca. 4,5 km Entfernung
Umfeld:
• Einkaufszentrum Lausitz Park in direkter Nachbarschaft (ca. 400 m entfernt)
• Fortbildungsakademie der Wirtschaft, 4-Sterne Hotel „Am Seegraben“ und weitere stark
frequentierte Einrichtungen in näherer Umgebung (ca. 1 km Umkreis)
• Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg in ca. 1,3 km Entfernung
• Standort aufgrund der Vielzahl von Angeboten an Handel, Dienstleistungen und Freizeit
(Diskothek) für diverse Altersschichten attraktiv
� kultureller Anziehungspunkt der Region
Wettbewerb:
• gute Wettbewerbsposition, da einziges Multiplex-Kino in Südbrandenburg
• in der Innenstadt befinden sich weitere kleinere Kinostandorte („Weltspiegel" und „Oben-
kino“), die in der Ausstattung nicht mit dem Verkaufsobjekt vergleichbar sind (insbes. in
Hinsicht auf Saalkapazität: nur 1 bis 3 Säle mit insges. 60 bzw. 660 Plätzen)
• nächste Multiplex-Kinos erst in rund 100 km Entfernung („CineStar“ in Wildau bzw. „Cine-
maxX“ in Dresden)
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Lageplan
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Objektbeschreibung
Mietverhältnisse
Das Verkaufsobjekt ist vollständig vermietet.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie nach Abgabe der als Anlage zu diesem Informati-
onsmemorandum beigefügten Vertraulichkeitserklärung.
Verkaufsobjekt: UCI-Multiplex-Kinocenter mit Gastronomiebereich
• freistehendes, ein- bis zweigeschossiges Gebäude
• 1997 in Stahlbetonfertigteilkonstruktion mit Flachdach errichtet
• Dachtragekonstruktion zwischen den Dachdeckenelementen der Kinos, Foyers
und Restaurants aus Stahltrapezblech; Dachträger aus Stahl
• Außenwände: mehrschichtiges Wärmedämmsystem mit mineralischem Außenputz;
Kinoeingangswand: Alublechverkleidung als Sinuswelle, horizontal verlegt
• Grundstücksgröße: 20.001 m²
• Gesamtmietfläche: 5.737m², davon
� ca. 4.975 m² Kino
� ca. 762 m² Gastronomiebereich
• beinhaltet 9 Kinosäle mit ca. 2.210 Sitzplätzen
� komfortabel ausgestattet (Komfortsessel mit 1,20 m Reihenabstand, behinderten-
gerecht, Stadium Seating, große Leinwand, modernste Tonsysteme)
� Saalkapazität: 6 Säle mit je 189, sowie 2 weitere Säle mit je 311 Sitzplätzen; der
größte Saal mit der größten Leinwand bietet 476 Sitzplätze
• verfügt über eine Eistheke und ein Lounge Café im Foyer (teilweise separierbar) sowie
2 separate Gastronomieflächen am Haupteingang
• weist eine für ein Kinocenter übliche technische Ausstattung auf (eigene Heizungsanlage,
Anschlüsse für Elektroenergie und ein zentrales Wasser-/Abwassersystem), Sprinkleran-
lage, RWA und BMA vorhanden)
• Parkplatz mit ca. 364 Stellplätzen unmittelbar vor dem Objekt
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Stärken und Chancen der Immobilie
• etabliertes Multiplex-Kinocenter
• besitzt sowohl innerhalb der Stadt als auch regional ein positives Standortimage
• attraktive Lage in unmittelbarer Nähe zum Einkaufszentrum Lausitz Park
• kultureller Anziehungspunkt der Region aufgrund einer Vielzahl von unterschiedlichen
Angeboten an Handel, Dienstleistungen und Freizeit (Diskothek/Tanzcafé) im näheren
Umfeld
• hervorragende Verkehrsanbindung insbesondere für den Individualverkehr
• in rund 2 km bzw. 2,5 km Entfernung zu den Bundesstraßen B 169 und B 168
(Zubringer zur Bundesautobahn A 15)
• Bushaltestelle fußläufig innerhalb von nur 2 Min. zu erreichen
• gepflegter Zustand des Gebäudes
• moderner und attraktiv gestalteter Innenausbau
� mehrere unterschiedlich große Kinosäle
� großes Foyer mit Eis-Theke und Lounge Cafe
• neben aktuellsten Filmen locken Spezialvorstellungen wie Sneak Preview, Film im Originalton
und "Der besondere Film" Besucher aller Altersschichten an
• sehr gutes Angebot an Stellplätzen
• Mietvertrag mit einem bonitätsstarken Unternehmen
• keine Restriktionen bezüglich Altlasten, WEG, Erbbaurechten etc.
Bebaubarkeit
Gemäß Auskunft der Stadt Cottbus vom 27.01.2009 ist der Bebauungsplan am 29.09.2003
aufgehoben worden.
Erschließung
Das Grundstück ist vollständig erschlossen und erschließungsbeitragsfrei.
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Flurkartenauszug
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Ansichten
Ansicht von Osten
Ansicht von Süden
Ansicht von Westen
Ansicht von Norden
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Objektfotos
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1050 1060
@berlinovo.de
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Datenblatt
Eigentümer Bavaria Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG –
LBB Fonds Acht–
Adresse 03058 Cottbus/OT Groß Gaglow, Am Seegraben 22
Verwaltung Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Grundstücksfläche 20.001 m²
Objekttyp Kino/Freizeitimmobilie
Baujahr 1997
Mietfläche 5.737 m²
Leerstand 0 %
Mieteinheiten 2 (Kino und Gastronomiebereich)
Stellplätze 364
Dach
• Flachdach (bekiest)
• Dachtragekonstruktion aus Stahltrapezblech
• Dachträger aus Stahl
Tragkonstruktion Stahlbetonfertigteilkonstruktion
Außenwände • mehrschichtiges Wärmedämmsystem mit mineralischem
Außenputz
• Kinoeingangswand: Alublechverkleidung als Sinuswelle
Art des Energieausweises Energiebedarfsausweis
Energiebedarf Wärme: 326,5 kWh/(m²·a); Strom: 62,8 kWh/(m²·a)
wesentl. Energieträger Erdgas H
Baurecht Bebauungsplan aufgehoben
WEG vorhanden nein
Sanierungsgebiet nein
Denkmalschutz keine Eintragung in der Denkmalliste, Bodendenkmale
sind nicht auszuschließen
Baulasten nein
Altlasten (bekannt) nein
Lage
• im Ortsteil Groß Gaglow, ca. 5 km südlich der Innenstadt
• im multifunktionalen Gewerbepark Seegraben
• in rund 2 km bzw. 2,5 km Entfernung zu den Bundes-
straßen B 169 und B 168 (Zubringer zur A 15)
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Informationsmemorandum
Die Bavaria Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG – LBB Fonds Acht– (nachfolgend Ver-
käuferin) als Eigentümerin der Kino-/Freizeitimmobilie hat die Berlinovo Immobilien Gesell-
schaft mbH exklusiv beauftragt, das Objekt im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens
zu veräußern. Der Verkauf des Objektes steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Gremien des Eigentümers.
Das vorliegende Informationsmemorandum soll möglichen Investoren zu Informationszwecken
über den Transaktionsgegenstand dienen. Eine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit
der in dem Memorandum dargestellten Informationen wird nicht gegeben. Es ist Sache des
Investors zu entscheiden, ob er einen eigenen Due Diligence-Prozess durchführen will. Durch
den Erhalt des Informationsmemorandums begründet sich kein Rechtsanspruch auf eine Be-
teiligung in den späteren Phasen des Bieterverfahrens. Es gelten ferner die ausgeführten Haf-
tungsbeschränkungen.
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Strukturiertes Bieterverfahren
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH („Beauftragte“) ist von der Eigentümerin („Verkäu-ferin“) exklusiv beauftragt, den Verkaufsprozess durchzuführen. Der Verkauf soll im Rahmen eines strukturierten offenen Bieterverfahrens erfolgen. Für dieses gilt nach dem derzeitigen Stand Folgendes:
A. Verfahrensablauf 1. Kommunikation
Die Korrespondenz und die Einreichung von Unterlagen in Bezug auf den Transaktions-prozess sollen ausschließlich an den Projektverantwortlichen
Udo Teschner Tel: + 49 30 25441 -1050 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441 -1060 Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Email: [email protected] Hallesches Ufer 74-76 D-10963 Berlin erfolgen. Fristwahrend sind nur Unterlagen, die an den Projektverantwortlichen adressiert und innerhalb der jeweiligen Frist dem Projektverantwortlichen zugegangen sind. Unterla-gen können im Original, per Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Die direkte Ansprache von Mitarbeitern oder Organen der Verkäuferin können zu einem Ausschluss vom Bieter-prozess führen. Angebote sind im Original mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ zu ver-senden.
2. Phase 1: Indikative Angebote
Interessenten, die am Bieterverfahren teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit auf Grundlage des Informationsmemorandums ein indikatives, nicht bindendes Kaufpreisgebot abzugeben. Dieses Angebot sollte Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
• Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) • Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder, sowie die Struktur des Konsortiums selbst) • Benennung der Ansprechpartner auf Bieterseite sowie der etwa beauftragten externen
Berater einschließlich deren vorgesehenen Funktion im Transaktionsprozess sowie Telefonnummern und E-Mail Adressen aller benannten Personen
• Nennung eines indikativen Kaufpreisangebotes für das schuldenfreie Objekt • Darlegung der Grundzüge der beabsichtigten Finanzierungsstruktur und Finanzierungs-
quellen • Darlegung, wie und in welchem Zeitraum die Finanzierung sichergestellt werden kann • Darstellung etwa notwendiger interner Gremienzustimmungen für den Abschluss und
die Erfüllung eines Kaufvertrages über das Objekt auf Seiten des Bieters und des dafür notwendigen Zeitraumes
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Es wird davon ausgegangen, dass die Informationen, die sich aus dem Verkaufsmemo-randum ergeben, ausreichen, um ein indikatives Angebot abgeben zu können. Sofern dies im Memorandum vermerkt ist, besteht die Möglichkeit der Überlassung weiterer Informati-onen (insbesondere zu wirtschaftlichen Rahmendaten) gegen Abgabe einer entsprechen-den Verschwiegenheitserklärung. Die entsprechenden Informationen können per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.
3. Phase 2: Due Diligence
Die Beauftragte wird die ihr ausreichend detailliert und attraktiv erscheinenden indikativen Angebote auswählen und den betreffenden Bietern die Teilnahme an der Phase 2 anbie-ten. Die Verkäuferin behält sich vor, die Teilnahme an der Phase 2 von der Abgabe einer Ver-traulichkeitserklärung abhängig zu machen. Es ist geplant, den an der Phase 2 teilnehmenden Bietern in einem Zeitraum von zwei Wochen einen detaillierten Einblick in die, für den Objekterwerb relevanten Unterlagen zu gewähren (Due Diligence). Diese Detailinformationen werden in geeigneter, von der Ver-käuferin festgelegter Weise (physischer Datenraum, elektronischer Datenraum oder Unter-lagen-versand) zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Due Diligence soll den Bietern Gelegenheit gegeben werden, in einem strukturierten Frage-und-Antwort-Prozess nach der Due Diligence etwa noch offenen Punkten weiter nachzugehen. Die Einzelheiten zum Verfahren des Frage-Antwort-Pro-zesses werden von der Beauftragten rechtzeitig festgelegt.
Auf Wunsch erhalten die Bieter während des Zeitraumes der Due Diligence Gelegenheit zu einer geführten Objektbesichtigung. Dazu wird die Beauftragte rechtzeitig Terminvor-schläge unterbreiten. Soweit möglich, wird dem jeweiligen Bieter die Gelegenheit gegeben, vorab individuelle Besichtigungsschwerpunkte festzulegen.
4. Verbindliches Angebot
Bieter, die nach der Phase 2 ein verbindliches Angebot abgeben wollen, erhalten von der Verkäuferin einen Vorschlag für den Text eines Kaufvertrages. Das verbindliche Angebot sollte Folgendes beinhalten: • Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) • Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder,
sowie die Struktur des Konsortiums selbst) • Verbindliches Kaufpreisangebot (unter Berücksichtigung, dass der Bieter sämtliche
Transaktionsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuern, etc. trägt) • Finanzierungsnachweis • Kaufvertragsentwurf der Verkäuferin mit markierten Änderungswünschen des Bieters • Erklärung, dass etwa erforderliche interne Zustimmungen sämtlicher Gremien für den
Kaufvertragsabschluss erteilt wurden
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5. Phase 3: Vertragsverhandlungen und Abschluss des Vertrages Die Beauftragte wird die abgegebenen verbindlichen Angebote nach freiem Ermessen bewer-ten und ggf. mit einer geringen Anzahl von ausgewählten Bietern in abschließende Vertrags-verhandlungen eintreten. Bei der Bewertung der Angebote sind die Höhe des angebotenen Kaufpreises, die Finanzierungssicherheit und das Ausmaß an Änderungswünschen zum Kauf-vertragsentwurf der Verkäuferin von wesentlicher Bedeutung. B. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verkäuferin und die Beauftragte sind dazu berechtigt, die unter A. dargestellte Verfah-rensweise jederzeit in allen Punkten nach freiem Ermessen abzuändern - ohne dies begrün-den zu müssen - und den Bietern diese Änderungen durch einseitige Erklärung bekanntzuge-ben. Die Verkäuferin und die Beauftragte sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Bieterangebot anzunehmen, das Bieterverfahren mit bestimmten Bietern fortzusetzen oder das Bieterverfah-ren bis zum Abschluss eines Kaufvertrages durchzuführen. Verkäuferin und Beauftragte be-halten sich ausdrücklich vor, das weitere Verfahren zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem, mehreren oder allen Bietern abzubrechen sowie außerhalb dieses Bieterverfahrens mit ande-ren Parteien zu verhandeln und einen Kaufvertrag über das Objekt abzuschließen, unabhän-gig davon, ob die jeweilige Partei am Bieterverfahren teilgenommen hat oder nicht. Machen die Verkäuferin und die Beauftragte von den vorstehenden Rechten Gebrauch, so begründet dies unter keinem in Betracht kommenden rechtlichen Aspekt irgendwelche An-sprüche der Bieter, insbesondere keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die durch die Teil-nahme an diesem Bieterverfahren verursacht worden sind. Sämtliche während des Transaktionsprozesses an die Bieter erteilten Informationen − unabhängig davon, ob sie durch die Beauftragte oder die Verkäuferin, deren Mitarbeiter, Be-rater oder sonstige von ihnen betraute Personen erfolgen - dienen ausschließlich dem Zweck, den Bieter bei seiner eigenen und selbstständigen Prüfung des Objektes zu unterstützen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Informationen übernehmen daher weder die Beauftragte noch die Verkäuferin, noch ihre Mitarbeiter, Berater oder ihre sonstigen Beauftrag-ten irgendeine Haftung, Gewährleistung oder Garantie. Sollten sich irgendwelche erteilten Informationen als nicht vollständig und/oder nicht richtig herausstellen, so begründet dies für den Bieter unter keinem in Betracht kommenden Gesichtspunkt Rechtsansprüche. Die Ver-käuferin und die Beauftragte haften nur insoweit, wie sie eine solche im Rahmen von Zusiche-rungen, Gewährleistungen, Garantien oder durch sonstige Vereinbarungen im abgeschlosse-nen Kaufvertrag selbst übernehmen. Kontakt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Udo Teschner Tel: + 49 30 25441 -1050 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441 -1060 Hallesches Ufer 74-76 Email: [email protected] D-10963 Berlin www.berlinovo.de
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Kontakt: Herr Udo Teschner Tel: 030 25441 -1050 Fax: 030 25441 -1060 E-Mail: [email protected]
Anlage - Vertraulichkeitserklärung Der Interessent
_________________________________ (Firmen-)Name) _________________________________ (Adresse) _________________________________ (Land) - nachfolgend „Interessent “ genannt -
verpflichtet sich gegenüber der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Hallesches Ufer 74 - 76 10963 Berlin - nachfolgend „berlinovo “ genannt -
zur Verschwiegenheit. Vorbemerkung
Der Interessent ist grundsätzlich am Erwerb (unabhängig von der Struktur nachfolgend „Trans-aktion “ genannt) der Kino-/Freizeitimmobilie in 03058 Cottbus/OT Groß Gaglow, Am Seegraben 22 („Transaktionsobjekt“ ) von der Verkäuferin Bavaria Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG – LBB Fonds Acht– („Verkäuferin“ ) interessiert. Die Verkäuferin ist ein geschlossener Im-mobilienfonds und hat berlinovo exklusiv beauftragt, das Transaktionsobjekt im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens zu veräußern. Zur rechtlichen Absicherung der Vertraulichkeit aller dem Interessenten zugänglich gemachten Informationen gibt der Interessent folgende Er-klärung ab: Ziffer 1 – Vertrauliche Informationen (1) „Vertrauliche Informationen “ sind sämtliche Informationen mit Bezug zum Transaktions-
objekt und/oder zur Verkäuferin, welche dem Interessenten oder seinen Repräsentanten (Ziffer 1 Absatz 3) im Zusammenhang mit der Transaktion ausgehändigt, mitgeteilt oder auf andere Weise bekannt werden.
(2) Nicht zu den Vertraulichen Informationen gehört eine Information, für die der Interessent nachweisen kann, dass sie (a) vor Offenlegung im Zusammenhang mit der Transaktion öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt war oder (b) dem Interessenten bereits vor diesem Zeitpunkt bekannt war und keiner Vertraulichkeitsbindung unterlag.
(3) „Repräsentanten “ im Sinne dieser Erklärung sind die Mitglieder der Organe des Interes-
senten, seine Mitarbeiter, Berater und sonstigen Beauftragten.
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Ziffer 2 – Verschwiegenheitspflicht (1) Die Vertraulichen Informationen werden von dem Interessenten streng vertraulich behan-
delt und ausschließlich zur Evaluierung einer möglichen Transaktion verwendet. Der Inte-ressent verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von Vertraulichen Informatio-nen keine Kenntnis erlangen.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt unabhängig davon, ob der Interessent ein indikatives Angebot abgibt und gilt auch für den Fall fort, dass er an den sich anschließenden Phasen des Verkaufsprozesses nicht teilnehmen sollte oder es nicht zu einem Vertragsschluss über das Transaktionsobjekt kommt.
(3) Die Weitergabe von Vertraulichen Informationen ist nur gestattet, wenn die berlinovo der
Weitergabe unter konkreter Bezeichnung der zur Weitergabe bestimmten Angaben und Unterlagen zuvor schriftlich zugestimmt hat.
(4) Die etwaige Verpflichtung des Interessenten zur Offenlegung einer Vertraulichen Informa-
tion aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung bleibt unberührt. Im Falle einer solchen Verpflichtung wird der Interessent unverzüglich die berlinovo informieren und sämtliche rechtlich zulässigen Maßnahmen vornehmen, um eine Veröffentlichung der be-treffenden Information zu verhindern oder sicherzustellen, dass sie so vertraulich wie möglich behandelt wird.
Ziffer 3 - Durchführung der Einsichtnahme (1) Die Vertraulichen Informationen dürfen nur solchen Repräsentanten zugänglich gemacht
werden, die in die Beurteilung und Durchführung der Transaktion eingebunden werden müssen und für die der Interessent sicher stellt, dass sie die Bestimmungen dieser Ver-traulichkeitsvereinbarung einhalten, als wären sie diesen selbst unmittelbar unterworfen.
(2) Alle schriftlich übermittelten Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien der Vertrauli-chen Informationen werden von dem Interessent gesondert aufbewahrt und gegen den Zugang von nicht mit der Evaluierung befassten Repräsentanten gesichert. Nach Beendi-gung der Evaluierung werden diese Unterlagen auf Verlangen der berlinovo dieser un-verzüglich zurückgegeben oder vernichtet. Das gleiche gilt, wenn der Interessent sein In-teresse an der Verfolgung der Transaktion aufgibt, die berlinovo die Transaktion mit dem Interessent abbricht oder diese aus anderen Gründen nicht weiter durchgeführt wird.
(3) Soweit der Interessent personenbezogene Daten erhält oder im Zusammenhang mit der
Transaktion erhebt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten und das Datengeheimnis zu wahren.
Ort/Datum ______________________ Interessent ______________________