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COVID-19-Schutzkonzept für Fitness- und Trainingscenter April 2020

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COVID-19-Schutzkonzept

für

Fitness- und Trainingscenter

April 2020

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Vorwort Dieses Schutzkonzept enthält die Rahmenvorgaben für den sicheren Betrieb von Fitness- und Trainingscen-tern auch während der Corona-Pandemie. Auf der Basis der Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte bei Trai-ningsaktivitäten des Bundesamtes für Sport (BASPO) betriebliche Anforderungen für Fitness- und Trai-ningscenter formuliert, welche das Gefährdungspotential für eine Virusübertragung beim Training auf ein Niveau senken, das die Wiedereröffnung der Center rechtfertigt.

Dieses Dokument wurde zur Senkung des Infektionsrisikos mit Sars-CoV-2 (Covid-19) beim Training in Fit-ness- und Trainingscentern entwickelt. Bewegung und Training haben – auch in Fitness- und Trainingscen-tern – wissenschaftlich gut belegt eine äusserst positive Wirkung auf die Gesundheit und stärken unter an-derem auch das Immunsystem. Körperliche Aktivität und Training senken Morbidität und Mortalität. Ge-rade für ältere Menschen ist spezifisches Krafttraining in Fitness- und Trainingscentern zur Erhaltung ihrer Mobilität wichtig.

Andererseits herrschen in Fitness- und Trainingscentern, die nach dem üblichen, global angewendeten Grundkonzept betrieben werden, folgende Bedingungen, die Tröpfchen- und Kontaktinfektionen begünsti-gen, denn…

a) …mit der gesteigerten Atmung der Trainierenden kommt es insbesondere beim Herz-Kreislauftraining zu grösseren Atemvolumina, die bei infektiösen Personen auch Viren mit sich tragen und dadurch die Wahrscheinlichkeit von Tröpfchen-Infektionen erhöhen, wenn die Mindestdistanz zu den Trainieren-den nicht eingehalten wird.

b) …gerade beim Krafttraining werden sowohl bei sog. Kurz- und Langhanteln als auch bei stationären Krafttrainingsgeräten häufig mit grosser Kraft und Dauer die Griffe und Haltevorrichtungen angefasst. Ausserdem ist es zur individualisierten Vorbereitung der Trainingsgeräte oft nötig, Sitzverstellungs-vorrichtungen, Pins zur Einstellung des Widerstandes bei Gewichtsstapeln, Hantelscheiben und Fest-stellringe anzufassen. Das sind Tatsachen, die ohne Vorkehrungen zu einem erhöhten Risiko für die Übertragung von COVID-19 über Kontaktinfektionen führt.

c) …ohne besondere Vorkehrungen kann im Rahmen des Normalbetriebs eines Fitnesscenters die zur Vermeidung einer Tröpfcheninfektion nötige Mindestdistanz zur nächsten Person nicht immer gewähr-leistet werden.

Dass die Fitness- und Trainingscenter dank diesem Schutzkonzept wieder öffnen können, ist insbesondere auch deshalb erfreulich, weil Kraft-, Koordinations- und Herz-Kreislauftraining in Fitness- und Trai-ningscentern die körperliche und psychische Gesundheit steigern und eine wichtige Ergänzung zu körper-licher Aktivität im Freien sind. Insgesamt entspricht körperliche Aktivität einem Grundbedürfnis eines we-sentlichen Teils der Bevölkerung. Bewegung und Training tragen damit erheblich zu Gesundheit sowie Wohlbefinden bei und können bei der Überwindung der Pandemie einen wichtigen Beitrag leisten.

Die vorliegenden Anforderungen des Schutzkonzeptes sollen, solange es die Situation verlangt, ein sicheres Training in Fitness- und Trainingscentern ermöglichen. Paul Eigenmann VR QualiCert AG

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Inhalt Seite

1 Methode 4 2 Die primären Massnahmen 4 2.1 Einleitende Bemerkungen 4 2.2 Abklärungsfragen an Trainierende 4 2.2.1 Frage zu COVID-19-Symptomen 4 2.2.2 Konsequenzen aus Frage 2.2.1 4 2.2.3 Frage zu einer Ansteckungsvermutung 5 2.2.4 Konsequenzen aus Frage 2.2.3 5 2.2.5 Frage zu einer besonderen Gefährdungssituation 5 2.2.6 Konsequenzen aus Frage 2.2.5 5 2.2.7 Übersichtsgraphik «prophylaktische Abklärungen» 5 2.2.8 Kundenhinweise 5 3 Allgemeine Massnahmen 6 3.1 Grundsatz 6 3.2 Basisvorschriften 6 3.2.1 Personenansammlungen (Social Distancing) 6 3.2.2 Sicherstellung des Mindestabstandes (Social Distancing) 6 3.2.3 Reduktion des Risikos von Kontaktübertragungen 7 3.3 Die trainingsspezifischen Massnahmen 7 3.3.1 Grundsätzliches 7 3.3.2 Allgemeine Trainingsregeln 7 3.3.3 Krafttraining 8 3.3.4 Herz-Kreislauftraining 8 3.4 Gruppenfitness 8 3.4.1 Gruppengrösse 8 3.4.2 Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregel beim Gruppenfitness 8 3.4.3 Gestaffeltes Eintreffen und Entlassen der Teilnehmer/innen 8 3.5 Trainingsberatung / Einweisung 8 3.5.1 Trainingsberatung / Einweisungen ohne Körperkontakt 8 3.5.2 Trainingsberatung / Einweisungen mit möglichem Körperkontakt 9 3.6 Reinigung der stationären Trainingsgeräte 9 3.6.1 Grundsatz 9 3.6.2 Desinfektion der stationären Trainingsgeräte 9 4 Ergänzende Massnahmen 9 4.1 Allgemein 9 4.2 Toilettenregelung 9 4.2.1 Zugänglichkeit der Toilette/n 9 4.2.2 Kennzeichnung von Toilette/n 9 4.2.3 Hygieneartikel in der/den Toilette/n 9 4.3 Unnötige Gegenstände / Utensilien 10 5 Personal 10 5.1 Bestimmungen der COVID-19-Verordung 10 5.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 10 5.2.1 Unterweisung / Instruktion 10 5.2.2 Erkennbarkeit, Ausrüstung und Verhalten 10 6 Kommunikation 10 6.1 Grundsatz 10 6.2 Information der Fitness- und Trainingscenter 10 6.3 Information der Kunden der Fitness- und Trainingscenter 11 6.3.1 Information vor der Wiedereröffnung 11 6.3.2 Information im Center 11 Anhang A 12 Anhang B 15 Anhang C 16

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Anforderungen 1 Methode

Die vorliegenden Richtlinien des Schutzkonzeptes für ein SARS-CoV-2-geschütztes Training in Fitness- und Trainingscentern wurden unter Anwendung eines abgestuften Ansatzes ver-fasst:

• Primäre Massnahmen Mit den primären Massnahmen wird versucht, dass innerhalb von Fitness- oder Trainingscentern keine SARS-CoV-2-Viren vorkommen, obwohl aktuell solche Viren ausserhalb vorhanden sind. Mit den primären Massnahmen sollen infektiöse Trainingswillige identifiziert und vom Zugang zum Fitness- oder Trai-ningscenter ausgeschlossen werden.

• Allgemeine Massnahmen Weil sowohl asymptomatische als auch auch präsymptomatische Personen bereits infektiös sein können, ist durch die primären Massnahmen deren erklärtes Ziel nicht gesichert erreichbar, auch wenn der Ausschluss von symptomatischen bzw. infektiösen Personen die Gesamtvirenlast senkt. Mit den allgemeinen Massnah-men soll erreicht werden, dass angesichts der möglicherweise vorhandenen «Rest-Virenlast» nicht schon unmittelbar vor und generell nach dem Eintritt in das Fitness- und Trainingscenter potentielle Übertra-gungssituationen für SARS-CoV-2-Viren entstehen.

• Trainingsspezifische Massnahmen Die trainingsspezifischen Massnahmen betreffen das Training sowie die direkte Trainingsumgebung. Sie sorgen dafür, dass für jeden einzelnen Trainierenden in der Trainingssituation «Fitness- und Trainingscen-ter» die Übertragung von SARS-CoV-2-Viren, d.h. die Ansteckung mit COVID-19 trotz der möglicherweise vorhandenen Rest-Virenlast auf ein tiefst mögliches Niveau gesenkt wird.

• Zusätzliche Massnahmen Mit den zusätzlichen Massnahmen wird das Risiko von Gefährdungspotentialen, die in einem Center existie-ren können, aber mit dem Training direkt nichts zu tun, ebenfalls auf ein tolerierbares Niveau gesenkt.

Nr. Inhalt BASPO SECO

2 Die primären Massnahmen 2.1 Einleitende Bemerkungen

Jedem Trainingswilligen werden vor der Zulassung zum Fitness- oder Trai-ningscenter Fragen zum Gesundheitszustand und zur besonderen Gefähr-dung gestellt. Graphik 1 zeigt eine Übersicht über diese Fragen.

1.

2.2 Abklärungsfragen an Trainierende 2.2.1 Frage zu COVID-19-Symptomen

Jede/r Trainingswillige wird gefragt, ob sie/er ein oder mehrere der folgen-den Symptome wie (meist trockener) Husten, Halsschmerzen, Kurzatmig-keit, Fieber oder Fiebergefühl oder Muskelschmerzen aufweist.

ANMERKUNG Die Symptome sind nicht immer gleich und können auch nur leicht sein.

1. Abson-derung

2.2.2 Konsequenzen aus Frage 2.2.1 Die Antwort auf die Frage 2.2.1 hat folgende Konsequenzen:

a) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit NEIN, wird sie/er zum Training im Fitness- oder Trainingscenter zugelassen.

b) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit JA, wird sie/er nicht zum Training im Fitness- oder Trainingscenter zugelassen.

und

c) Die/der Trainingswillige wird aufgefordert, sich gemäss den Weisun-gen des BAG in Selbst-Isolation zu begeben.

1. Abson-derung

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Nr. Inhalt BASPO SECO 2.2.3 Frage zu einer Ansteckungsvermutung

Jede/r Trainingswillige wird gefragt, ob sie/er auch nur den leisesten Ver-dacht hegt, dass sie/er corona-infiziert sein könnte?

1. Abson-derung

2.2.4 Konsequenzen aus Frage 2.2.3 Die Antwort auf die Frage 2.2.3 hat folgende Konsequenzen:

a) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit NEIN, wird sie/er zum Training im Fitness- oder Trainingscenter zugelassen.

b) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit JA, wird sie/er nicht zum Training im Fitness- oder Trainingscenter zugelassen.

und

c) und aufgefordert, sich gemäss den Weisungen des BAG in Selbst-Isola-tion zu begeben.

1. Abson-derung

2.2.5 Frage zu einer besonderen Gefährdungssituation Jede/r Trainingswillige wird gefragt, ob sie/er ≥ 65 Jahre alt ist oder/und eine oder mehrere der folgenden Erkrankungen aufweist: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankun-gen sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen und Krebs.

1

Schutz bes.

Gefähr-deter

2.2.6 Konsequenzen aus Frage 2.2.5 Die Antwort auf die Frage 2.2.5 hat folgende Konsequenzen:

a) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit NEIN, wird sie/er zum Training im Fitness- oder Trainingscenter zugelassen.

b) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit JA, wird sie/er nicht zum Training im Fitness- oder Trainingscenter zugelassen.

und

c) auf die entsprechenden Weisungen und Empfehlungen des BAG hinge-wiesen.

1

Schutz bes.

Gefähr-deter

2.2.7 Übersichtsgraphik «prophylaktische Abklärungen»

2.2.8 Kundenhinweise Die Kunden werden vor der Wiederöffnung des Centers auf den speziellen Betrieb hingewiesen und ersucht wenn möglich nicht mit dem ÖV zum Cen-ter anzureisen

2.a. Distanz Hygiene

JA

NEIN

kein Virus

YES

NO

nach BAG

JA kein Virus

NEIN

Weisen Sie ein oder mehrere der folgenden Symptome wie (meist trocke-nen) Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber oder Fiebergefühl und /oder Muskelschmerzen auf?

Hegen Sie auch nur den leisesten Verdacht, dass Sie corona-infiziert sein könnten?

Sind Sie ≥ 65 alt oder/und leiden Sie an einer oder mehreren der folgen-den Erkrankungen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankun-gen, chronische Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen und Thera-pien, die das Immunsystem schwächen oder/und Krebs?

Graphik 1: Prophylaktische Abklärungen

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Nr. Inhalt BASPO SECO

3 Allgemeine Massnahmen 3.1 Grundsatz

Es muss angenommen werden, dass durch asymptomatische und präsymp-tomatische, aber infektiöse Personen im Center trotz der primären Mass-nahme weiterhin eine Übertragungsgefahr von COVID-19 besteht.

3.

4.

3.2 Basisvorschriften Konkret muss mit allgemeinen Massnahmen das Rest-Risiko einer Übertra-gung von COVID-19 auf ein tolerierbares Niveau gesenkt werden. Dies heisst nichts anderes, als dass im Center die gleichen Regeln eingehalten und kommuniziert werden müssen, wie sie in der Öffentlichkeit gelten.

3.

4.

Hygiene

Distanz

3.2.1 Personenansammlungen (Social Distancing) Eine wichtige Voraussetzung für das «Social Distancing» ist die Vermeidung von Personenansammlungen. Deshalb muss der Betreiber

a) eine centerspezifische, maximale Trainingszeit1 festlegen;

b) die Maximalzahl an Personen/Trainierenden2, die sich gleichzeitig im Trainingsbereich aufhalten dürfen, centerspezifisch festgelegen;

c) sicherstellen, dass der Eintritt der Trainerenden ins Center durch ge-eignete Massnahmen einerseits zeitlich sequentiell3 und andererseits nicht in grösserer Zahl als der Maximalzahl an Personen/Trainieren-den, die sich gleichzeitig im Trainingsbereich aufhalten dürfen, erfolgt.

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

1 Die Berechnung der maximalen Anzahl von trainierenden Personen erfolgt nach der Anzahl benutzbarer4 Trainingsstationen und beträgt [(benutzbare Trainingsstationen) * (0.8)]

Die Bestimmung der maximalen Anzahl Trainierender, die gleichzeitig im Center sein dürfen, kann nicht wie bei Läden nach der Fläche in Quadratmetern bestimmt werden; denn die an-gebotene Dienstleistung ist völlig anders. In Fitness- und Trainingscentern wird während ei-ner gewissen Zeit – kaum weniger als eine halbe Stunde – an einzelnen stationären Trainings-stationen trainiert. Es können grundsätzlich nicht mehr Leute trainieren als Trainingsstatio-nen zur Verfügung stehen – vollständig unabhängig von der Fläche.

Zusätzlich kommt eine weitere Tatsache dazu: Wenn gleich viele Personen wie benutzbare Trainingsstationen im Trainingsbereich anwesend sind kommt es zu Wartezeiten, weil nicht alle Trainierenden an jeder Trainingsstation gleich lang trainieren. Aus diesem Grund regu-lieren sich die Maximalfrequenzen automatisch. Auf Grund ihrer eigenen Erfahrung besuchen die Mitglieder ihre Fitness- und Trainingscentern zu Zeiten, zu denen sie auf freie Trainings-stationen warten mussten, nicht mehr. Untersuchungen zur prozentualen Auslastung des Ge-räteparks haben ergeben, dass sich die maximale Auslastung der zur Verfügung stehenden Trainingsstationen bei 75% plafoniert.

2 Das Center legt die maximale Trainingsdauer (= Verweildauer auf der Trainingsfläche) fest.

3 Ein einsetzbares digitales Dosierungssystem mit QR-Code-Nutzung ist bereits entwickelt.

4 Eine Trainingsstation ist benutzbar, wenn der Mindestabstand von 2 Metern zu den Trai-nierenden auf allen benachbarten Geräten eingehalten ist.

3.a.

4.a.

3.e.

Distanz

3.2.2 Sicherstellung des Mindestabstandes (Social Distancing) Die Massnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes sind:

a) Die Einhaltung des Mindestabstandes in den anderen Räumlichkeiten des Centers als im Trainingsbereich muss durch Abstandmarkierungen am Boden sichergestellt werden.

b) Empfangs- und Bedienungstheken dürfen nicht betrieben werden.

c) Es darf keine aktive Restauration betrieben werden / Take away mög-lich.

d) Die Trainierenden müssen umgekleidet zum Training erscheinen. Das Center kann in angezeigten Fällen Ausnahmen bewilligen.

3.b.

3.d. Distanz

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Nr. Inhalt BASPO SECO 3.2.2 Sicherstellung des Mindestabstandes (Social Distancing) ff.

Die Massnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes sind ff.:

e) Umkleideräumlichkeiten und Garderoben dürfen unter Einhaltung ei-ner Mengenbegrenzung nur zum Wechseln des Schuhwerks, dem Able-gen zusätzlicher Bekleidungsstücke und zum sicheren deponieren von Wertsachen (abschliessbare Kästen) benutzt werden.

f) Die Duschen sollten nur in Ausnahmefällen auf Genehmigung des Cen-ters und unter Wahrung eines Abstandes von zwei Metern zwischen den Personen benützt werden.

ANMERKUNG Wenn offene Duschbereiche vorhanden sind, kann durch die Sperrung einzelner Dusch-köpfe der 2m-Abstand auch in den Duschen sichergestellt werden.

h) Eine gegebenenfalls vorhandene Sauna sowie andere Bäder- und Was-serangebote können nur geöffnet bleiben, wenn die Bestimmungen der entsprechenden Schutzkonzepte eingehalten sind.

i) Ein ggf. vorhandener Kinderhort darf nur unter Einhaltung der Vor-schriften des entsprechenden Schutzkonzeptes betrieben werden.

3.b. Distanz

3.2.3 Reduktion des Risikos von Kontaktübertragungen Zur Reduktion des Risikos von Kontaktübertragungen in den anderen Räumlichkeiten des Centers als im Trainingsbereich sind folgende Mass-nahmen zu ergreifen:

a) Beim Eintritt ins Center bzw. in den Trainingsbereich muss jede/r Trai-nierende seine/ihre Hände viruzid wirksam desinfizieren.

b) Die Türen zu Räumlichkeiten, die nicht benutzt werden dürfen, müssen abgeschlossen werden.

c) Die Tatsache, dass eine Türe geschlossen ist, muss auf der Türe zusam-men mit der Aufforderung kommuniziert werden, die Klinke oder an-dere Teile, welche der Öffnung der Türe dienen, nicht zu berühren.

d) Türen, die für den Betrieb regelmässig geöffnet werden, müssen in ge-öffnetem Zustand fixiert werden.

4. allgem. Hygiene

3.3 Die trainingsspezifischen Massnahmen 3.3.1 Grundsätzliches

Die trainingsspezifischen Massnahmen dienen der Einhaltung der auch in der Öffentlichkeit geltenden Regeln des Zweimeter-Abstandes sowie der Reduktion des Risikos für Kontaktübertragungen von SARS-CoV-2.

Dabei «profitieren» die trainingsspezifischen Massnahmen von günstigen Voraussetzungen durch das Kraft- sowie Herzkreislauftraining auf statio-nären Trainingsgeräten.

4. allgem. Distanz

3.3.2 Allgemeine Trainingsregeln Es gelten folgende allgemeinen Trainingsregeln:

a) Jede/r Trainierende bringt zur Abdeckung der Trainingsgeräte ein sau-beres Bade- oder Handtuch mit.

b) Jede/r Trainierende hält die gegebenenfalls centerspezifisch festge-legte maximale Trainingszeit, d.h. Verweildauer im Trainingsbereich ein.

c) Jede/r Trainierende hält auch die gegebenenfalls centerspezifisch fest-gelegte Maximalzeit für das Training an den einzelnen Kraft- und Herz-Kreislauftrainingsstationen ein.

4. allgem. Distanz

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Nr. Inhalt BASPO SECO 3.3.3 Krafttraining

Die benutzbaren4 stationären Trainingsstationen müssen so platziert sein, dass beim gleichzeitigen Training auf allen benutzbaren4 stationären Trai-ningsstationen der Abstand zwischen den Köpfen der Trainierenden stets mindestens zwei Meter beträgt.

ANMERKUNG Illustrierte Beispiele sind in Anhang A aufgezeigt. ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

4 Eine Trainingsstation ist benutzbar, wenn der Mindestabstand von 2 Metern zu den Trainie-renden auf allen benachbarten Geräten eingehalten ist.

4.a. Distanz

3.3.4 Herz-Kreislauftraining Bei der Positionierung bzw. der Beurteilung der Benutzbarkeit4 von Herz-Kreislauftrainingsgeräten muss auf Grund der signifikant höheren Atemvo-lumina5 als beim Krafttraining auch die Atemrichtung und nicht nur die Po-sition des Kopfes berücksichtigt werden.

ANMERKUNG Illustrierte Beispiele sind in Anhang A aufgezeigt. ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

4 Eine Trainingsstation ist benutzbar, wenn der Mindestabstand von 2 Metern zu den Trainie-renden auf allen benachbarten Geräten eingehalten ist.

5 Die im Vergleich zum Krafttraining deutlich höheren Atemminutenvolumina erhöhen auch das Risiko von Tröpfcheninfektionen sowie für eine zwar noch nicht belastbar belegten, aber doch möglichen Übertragung von SARS-CoV-2 auch über Aerosole

4.a Distanz

3.4 Gruppenfitness 3.4.1 Gruppengrösse

Gruppenfitness mit maximal 5 Teilnehmer/innen kann angeboten werden. 4.a. Distanz

3.4.2 Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregel beim Gruppenfitness Die Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregel orientiert sich am 10-m2-Prin-zip und werden durch die Markierung entsprechender Bereiche in der/den Gruppenfitnessräumlichkeit/en durchgesetzt.

ANMERKUNG 1 10m2 entsprechen einem Quadrat von 3.16m Seitenlänge oder einem Kreis mit 3.55m Durch-messer.

ANMERKUNG 2 Ob die Markierungen als Quadrate oder Kreise gezeichnet werden, ist unerheblich. Für 5 Teil-nehmer/innen wird ein Raum von ca. 80m2 benötigt.

4.a. Distanz

3.4.3 Gestaffeltes Eintreffen und Entlassen der Teilnehmer/innen Der Betreiber sorgt für ein System, das sicherstellt, dass die Einhaltung der 2m-Abstandsregel nicht nur während des Gruppenfitnessanlasses, sondern auch bei Ankunft und nach der Entlassung der Teilnehmer/innen sicherge-stellt ist.

4.a. Distanz

3.5 Trainingsberatung / Einweisung 3.5.1 Trainingsberatung / Einweisungen ohne Körperkontakt

Trainingsberatung und Einweisungen sind ohne Körperkontakt unter Ein-haltung der Verhaltensregeln möglich.

4.a Distanz Hygiene

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Nr. Inhalt BASPO SECO 3.5.2 Trainingsberatung/Einweisung mit möglichem Körperkontakt

Trainingsberatung und Einweisungen mit möglichem Körperkontakt sind unter Einhaltung der anwendbaren Grundregeln des Rahmenschutzkon-zeptes des SECO zulässig.

Hygiene Schutz

3.6 Reinigung der stationären Trainingsgeräte 3.6.1 Grundsatz

Die spezielle «COVID-Reinigung» der Trainingsgeräte erfolgt zusätzlich zu den üblichen Reinigungs- und Wartungsverfahren als Desinfektion zur Sen-kung des Risikos für Kontaktübertragungen

3.c.

4.b. Hygiene

3.6.2 Desinfektion der stationären Trainingsgeräte Zur Reduktion des Risikos für Kontaktübertragungen von SARS-CoV-2 stellt der Betreiber des Centers sicher, dass

a) die stationären Trainingsgeräte an allen Stellen, an welchen sie trai-ningsbedingt berührt werden müssen, mindestens einmal täglich, ent-weder nach Betriebsende oder vor Betriebsbeginn viruzid wirksam desinfiziert werden;

ANMERKUNG In Anhang B findest sich ein Beispiel einer illustrierten Detailanleitung.

b) im Trainingsbereich mindestens eine Möglichkeit zur Desinfizierung der Hände mit einer viruzid wirksamen Desinfektionsflüssigkeit in ei-nem geeigneten Spender sowie Abwischmaterial vorhanden ist;

c) für das Entsorgen des Wischmaterials ein Eimer vorhanden ist, der ge-leert werden muss, bevor er randvoll ist.

3.c.

4.b. Hygiene

4 Ergänzende Massnahmen 4.1 Allgemein

Die ergänzenden Massnahmen dienen der Reduzierung des Rest-Risikos für alle Übertragungsarten von COVID 19, die nichts direkt mit dem Trai-ning zu tun haben.

Hygiene

4.2 Toilettenregelung 4.2.1 Zugänglichkeit der Toilette/n

Der Betreiber sorgt für die Zugänglichkeit mindestens einer Toilette. 3.b. Hygiene

4.2.2 Kennzeichnung der Toilette/n Die Kennzeichnung muss gemäss a) oder b) erfolgen:

a) Die Toilette/n müssen geschlechtsspezifisch gekennzeichnet sein.

b) Wenn es sich um eine einzige Toilette handelt, muss diese als «gender-neutral» gekennzeichnet sein.

3.b. Hygiene

4.2.3 Hygieneartikel in der/den Toilette/n Der Betreiber sorgt dafür, dass

a) auf der Toilette oder den Toiletten stets Flüssigseife vorhanden ist;

b) auf der Toilette oder den Toiletten die Hände nach dem Waschen mit Einweg-Trocknungspapier getrocknet werden können;

c) Abfalleimer zur Verfügung stehen, falls zum Trocknen der Hände Ein-weg-Trocknungspapier verwendet wird;

d) Die zur Verfügung stehenden Abfalleimer geleert werden, bevor sie randvoll sind.

3.b. Hygiene

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Nr. Inhalt BASPO SECO 4.3 Unnötige Gegenstände/Utensilien

Nicht für das Training benötigtes Kleinmaterial, das berührt, angefasst und/oder bewegt und/oder mitgetragen werden kann, ist zu entfernen.

ANMERKUNG Bei solchem Kleinmaterial handelt sich zum Beispiel um Zeitungen und Magazine. Persönliche Gegenstände wie Trinkflaschen dürfen mitgenommen werden.

4.b. Hygiene

5 Personal 5.1 Bestimmungen der COVID-19-Verordnung

Der Betreiber stellt sicher, dass die Bestimmungen im 5. Kapitel, Artikel 10c1 der COVID-19-Verordnung 2 eingehalten sind.

Arbeit

5.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 5.2.1 Unterweisung / Instruktion

Der Betreiber stellt sicher, dass

a) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort über die relevanten In-halte dieses Schutzkonzeptes in Kenntnis gesetzt werden;

b) für die in Zusammenhang mit dem Betrieb während COVID-19 zusätz-lich nötigen Vorkehrungen und Aufgaben schriftliche Handlungsanwei-sungen vorhanden sind;

c) die unter Punkt b) aufgeführten, zusätzlich nötigen Vorkehrungen und Aufgaben vor der Wiedereröffnung im Center besprochen und geübt wurden.

5. Arbeit

5.2.2 Erkennbarkeit, Ausrüstung und Verhalten Bezüglich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Center gilt, dass

a) sie als solche für die Kunden erkennbar sind;

ANMERKUNG Dies könnte durch beispielsweise durch einheitliche Kleidung und/oder Namenschilder erreicht werden.

b) sie je nach Situation und Aufgabe oder nach Weisungen des BAGs Schutzmasken tragen;

ANMERKUNG Dies könnte beispielsweise bei der Durchführung von Einweisungen der Fall sein.

c) sie die Hygieneregeln und die Einhaltung der 2-Meter-Distanz (Social Distancing) besonders genau und für Kunden sichtbar einhalten.

5. Arbeit

Einwei-

sung

6 Kommunikation des Schutzkonzeptes 6.1 Grundsatz

Die Kommunikation des Schutzkonzeptes erfolgt in zwei zeitlich nachei-nander folgenden Schritten:

a) Die Verbände und gegebenenfalls weitere Institutionen mit einem brei-ten Branchenzugang kommunizieren das Schutzkonzept an die Betrei-ber der einzelnen Fitness-und Trainingscenter.

b) Die einzelnen Fitness- und Trainingscenter kommunizieren die durch das Schutzkonzept geprägten und für die Kunden spür- und sichtbaren Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb an ihre Kunden.

6.

Kommu-nikation

Infor-mation

6.2 Information der Fitness- und Trainingscenter Die Trägerverbände des Schutzkonzeptes informieren gemeinsam und ge-gebenenfalls in Absprache mit weiteren Institutionen via direkte und indi-rekte Kommunikation möglichst alle Fitness- und Trainingscenter.

6.

Kom-munika-

tion/ Infor-

mation

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Nr. Inhalt BASPO SECO 6.3 Information der Kunden der Fitness- und Trainingscenter 6.3.1 Information vor der Wiedereröffnung

Die Betreiber wenden sich vor der Wiedereröffnung über die geeigneten Kommunikationsmittel an die Centerkunden und informieren zusätzlich zur Tatsache, dass das Center den Betrieb wieder aufnimmt, über die für den Kunden auf Grund der COVID-Situation spür- und sichtbaren Verände-rungen im Vergleich zum früheren Betrieb.

6.

Kommu-nikation

Infor-mation

6.3.2 Information im Center Der Betreiber platziert gut sichtbar in den Centern selbst und/oder auf an-deren Kommunikationsplattformen Informationen über die wichtigsten Punkte und Änderungen des Betriebs.

ANMERKUNG Diese Information kann gemäss Muster im Anhang C beispielsweise in Form eines Plakates oder Posters erfolgen.

6.

Kommu-nikation

Infor-mation

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Anhang A

Platzierungs- bzw. Positionierungsregeln für die Trainingsgeräte

Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen basieren auf folgenden Prinzipien:

a) Der Mindestabstand von 2 Metern muss grundsätzlich eingehalten werden.

b) Weil die Tröpfchen-Infektion auch auf Grund des selbst bei Krafttraining erhöhten Atemvolumens die Hauptgefährdung darstellt, ist die Position des Kopfs einer trainierenden Person und deren Blickrich-tung (= Atmungsrichtung) der massgebende Referenzpunkt für die Bestimmung der 2 Meter Distanz.

c) Weil die stationären Trainingsgeräte zwischen den Übungen gewechselt werden und der Mindestab-stand auch beim Einstieg ins neue Gerät gewährleistet bleiben soll, hat die Position des Zugangs zu einem stationären Trainingsgerät ebenfalls einen Einfluss auf die Positionierung.

ANMERKUNG 1 Bei der Positionierung der Trainingsgeräte sind die in der SN EN ISO 20957:Teil 1 enthaltenen Anforderungen einzuhalten.

ANMERKUNG 2 Die Positionierungsanforderungen der stationären Trainingsgeräte für ein infektionssicheres Training führen in der Regel dazu, dass die Anforderungen der SN EN ISO 20957:Teil 1 ohnehin und bei weitem erfüllt sind.

d) Weil beim Wechseln der stationären Krafttrainingsgeräte meistens auch die Belastung geändert wer-den muss, ist bei der Prüfung, ob der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet bleibt, auch jene Po-sition von Bedeutung, die der Trainierende zum Ändern der Belastung einnehmen muss.

Die Regeln In Krafttrainingsbereichen sind folgende Regeln einzuhalten:

a) Der 2m-Abstand muss beim Ausführen der Trainingsübungen gewährleistet sein. Wenn das mit der aktuell im Center gegebenen Platzierung nicht der Fall ist, dann müssen (benachbarte) Geräte entweder klar erkennbar gesperrt oder umplatziert werden.

ANMERKUNG Eine gegebenenfalls vorgenommene Sperrung muss für die Trainierenden klar erkennbar sein, beispielsweise indem das fragli-che Gerät mit einem Tuch abgedeckt wird.

b) Auch beim Einstieg/Zugang zu den stationären Trainingsgeräten muss der 2m-Abstand gewährleistet sein. Ist dies wegen der Nähe eines auf einem benachbarten Gerät Trainierenden nicht möglich, muss mit dem Einstieg gewartet werden, bis das benachbarte Gerät während des Zugangs unbenutzt ist.

c) Bei der Einstellung des individuellen Widerstandes muss der 2m-Abstand ebenfalls gewahrt werden. Ist dies wegen der Nähe eines auf einem benachbarten Gerät Trainierenden nicht möglich, muss mit der individuellen Einstellung des Widerstandes gewartet werden, bis das benachbarte Gerät während des Zugangs unbenutzt ist.

Im Workoutbereich mit freien Gewichten und stationären plateloaded Geräten gilt zusätzlich folgendes:

Bereiche mit freien Gewichten und verschiebbaren Bänken müssen in Sektoren unterteilt werden, in wel-chen sich jeweils nur eine Person aufhalten darf und ausserdem der 2m-Abstand gewährleistet bleibt. Die Sektoren müssen am Boden markiert werden.

Es muss gut sichtbar eine Hinweistafel angebracht sein, dass der 2m-Abstand auch beim Be- und Entladen von Hantelscheiben gewahrt werden muss. Im Herz-Kreislauftrainingsbereich gelten die Regeln a) bis c) für den Krafttrainingsbereich sinngemäss. Auf den folgenden Seiten finden sich illustrierte Beispiele für die Positionierung von stationären Trainings-geräten.

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Krafttrainingsbereich mit stationären Trainingsgeräte und sog. Steckgewichten

Workout-Bereich mit sog. stationären plateloaded Geräten und freien Gewichten (Hanteln)

Zugang

Atmungsrichtung

Gewicht ändern

Abstände einhalten bezüglich der Position des Kopfes, der Atmungsrichtung und der Gerätebedienung

Platzierung in einer Ecke mit wandnaher Position des Kopfes

spart Raum!

Optimale Positionierung durch Nutzung Wandnähe.

Alle Punkte erfüllt

Suboptimale Positionierung, weil der 2m-Abstand knapp nicht eingehal-ten ist. Auf Grund verschiedener Atmungsrichtungen aber tolerierbar

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Herz-Kreislauftrainingsbereich

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Auf 20.9m2 können 5 Personen unter Wahrung der Abstände von 2 Metern und entgegengesetzter Atmungsrichtung auf 3 Laufbändern

und 2 Bikes trainieren. (1 Herz-Kreislauftrainingsgerät pro 4.2m2)

Ein Laufband muss gesperrt werden, weil der 2m-Abstand nicht gewährleistet ist.

Auf 12.2m2 können nur 2 Personen unter Wahrung des 2m-Abstands trainieren.

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Zugang Atmungsrichtung

Intensität ändern

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Anhang B

Beispiel für eine illustrierte Information zu Gerätedesinfektion

Bei den nachfolgend dargestellten Trainingsgeräten sind jene Stellen und Teile blau markiert, die von den Trainierenden berührt bzw. gehalten werden. Mit derartigen Vorlagen kann die vorgeschriebene tägliche Desinfektion standardisiert durchgeführt werden.

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Anhang C

Beispiel für eine Information zu den Verhaltensregeln

Präambel Wir freuen uns sehr, Sie wieder bei uns zum Training zu begrüssen dürfen. So sehr wir über diese Wende glücklich sind, müssen wir Sie doch darauf hinweisen, dass das Training nicht einfach so wie vor der Pan-demie stattfinden kann.

Wir müssen, dürfen und wollen die Vorgaben des BAG einhalten. Dazu wurden für die Center unter Anleh-nung und Orientierung an der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates Richtlinien festgelegt, die unter Berücksichtigung der speziellen Situation bei Centertraining die Einhaltung der BAG-Vorgaben garantie-ren. Aber ohne Ihre Mithilfe geht es nicht!

Individuelle Verantwortung In der individuellen Verantwortung der Trainierenden steht die Einhaltung der «Alltagsregeln» des BAG auch während des ganzen Aufenthalts im Center:

• Abstand halten auch während des Wechselns von einer Trainingsstation zur nächsten

• Häufig gründlich (20-30’’) die Hände waschen

• Kein Händeschütteln

• In Taschentuch oder Armbeuge Husten und Niesen

• Nicht ins Gesicht fassen!

Gemeinsame Verantwortung von Center und Trainierenden Trainierende und Center sorgen gemeinsam für die Einhaltung der BAG-Vorgaben:

• Die dem Center gemeldete Ankunftszeit einhalten!

• Keine Gruppenbildung!

• Die vom Center festgelegte maximale Trainingszeit einhalten!

• Die vom Center für das Training an jedem Trainingsgerät festgelegte Maximalzeit einhalten!

• Die vom Center für die Trainingsübungen festgelegte Methodik (beispielweise keine Super-sätze / Herz-Kreislauftraining immer am Schluss) einhalten!

Wir danken Ihnen, dass Sie mit Ihrer Disziplin das Trainieren auch in diesen schwierigen Zeiten möglich machen!

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