Covid 19 Schutzmassnahmen Turnsport · 2020. 10. 30. · Enge Kontakte zwischen Personen müssen...

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Version 6.0 Verfasser: Jérôme Hübscher und Jasmin Steinacher Datum: 29.10.2020 COVID-19 SCHUTZMASSNAHMEN IM TURNSPORT (T rainingsbetrieb) Gilt für folgende Sportarten: Aerobic, Gymnastik, Geräteturnen, Korbball, Leichtathletik, Indiaca, Nationalturnen, Rhönrad, Trampolin, Volleyball, Kunsttu rnen, Rhythmische Gymnastik Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica

Transcript of Covid 19 Schutzmassnahmen Turnsport · 2020. 10. 30. · Enge Kontakte zwischen Personen müssen...

  • Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica

    Version 6.0 Verfasser: Jérôme Hübscher und Jasmin Steinacher Datum: 29.10.2020

    COVID-19 SCHUTZMASSNAHMEN IM TURNSPORT (Trainingsbetrieb) Gilt für folgende Sportarten: Aerobic, Gymnastik, Geräteturnen, Korbball, Leichtathletik, Indiaca, Nationalturnen, Rhönrad, Trampolin, Volleyball, Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik

    Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica

  • Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 1 von 5

    1 Allgemeines

    1.1 Ausgangslage Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 28. Okto-ber 2020 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann. Vereine welche Sportarten ausüben, welche nicht zu den Turnsportarten gehören, müssen auch die Schutzkonzepte der jeweiligen Fachverbände beachten. (Bsp. Volleyball, Unihockey, Handball etc.). Auf Basis des vorliegenden Schutzkonzeptes muss von jedem Verein das bestehende Schutz-konzept entsprechend angepasst werden, welches mit den Schutzkonzepten der Betreiber der Sportanlagen abgeglichen werden muss. Das individuelle Konzept muss nicht von einer Behör-de genehmigt werden. Die zuständigen Behörden können jedoch eine Sportaktivität verbieten oder eine Anlage schliessen, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vorliegt. Achtung: In bestimmten Kantonen gelten strengere Regeln.

    1.2 Zielsetzungen Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter der Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen bei den einzelnen Organisa-tionen, Vorstand, J+S-Coaches, Leiter sowie den Turnerinnen und Turnern.

    2 Übergeordnete Grundsätze im Sport Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhin-derung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind: A Symptomfrei ins Training B Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand) C Einhaltung der Hygieneregeln des BAG D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. E Schutzmaskenpflicht F Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

    A B C

    D E F Die im Dokument verwendeten männlichen Formen gelten immer auch für weibliche Personen.

  • Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 2 von 5

    3 Erläuterungen

    A I Symptomfrei ins Training Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheits-symptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hau-se, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren. B I Distanz und Gruppengrösse einhalten Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all die-sen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und es gilt Maskenplicht (siehe Punkt E). Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) pro Halle sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt (Bsp. Kraft- und Haltungstraining für Gymnastik, Aerobic, Leichtathletik) sind erlaubt. Alle Kontaktsportarten (z.B. Spielsportarten) sind verboten. In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird (z.B. Geräteturnen, Gym-nastik, Aerobic, Leichtathletik usw.) Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehal-ten wird (wie etwa beim Wandern oder Joggen). Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr gelten keine neuen Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum. Helfen/Sichern: Das Helfen und Sichern ist nur bei Jugendlichen bis 16 Jahren und mit Maske erlaubt. Bei Erwachsenen ist jeglicher Körperkontakt untersagt. Gruppengrösse Muki-Turnen Im Muki-Turnen sind 15 Erwachsene (inkl. Leiterpersonen) plus die Kinder erlaubt. Gemischte Trainingsgruppen In Trainingsgruppen mit Personen unter 16 Jahren und Teilnehmer über 16 Jahren, gilt die Gruppengrösse von max. 15 Personen (inkl. Leiter). Beständige Gruppen Die Trainingsgruppen sollen beständig sein, daher in möglichst gleicher Konstellation trainieren. Die Gruppeneinteilung ist von den entsprechen-den Leitern vorzunehmen und umzusetzen. C I Einhalten der Hygieneregeln Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

  • Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 3 von 5

    D I Protokollierung der Teilnehmenden Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Ge-sundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Ver-fügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt. Zutrittsbeschränkungen: • In der Trainingsinfrastruktur halten sich nur die für den Turnbetrieb notwendigen Personen

    auf. Während der Trainingszeiten haben nur die folgenden Personen Zugang zur Trainings-halle (= Gebäudekomplex) Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner, Funktionäre, Reinigungspersonal und Lieferanten.

    • Begleitperson und Ausstehende (Eltern, Freunde, …) haben nur sofern nötig Zutritt. • Beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern, warten die Eltern vor der Sporthalle.

    E I Schutzmaskenpflicht In den Innenräumen der Sporthalle gilt allgemeine Maskenpflicht. In grossen Räumlichkeiten (z.B. Tennishallen, Sporthallen) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person). Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 16. Geburtstag. Trainer*in: Für Trainer und Trainerinnen gilt Maskenpflicht für alle Alterskategorien. Muki-Turnen: Für alle Begleitpersonen, Leiter und Leiterinnen gilt Maskenpflicht.

    F I Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Max Mustermann. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 79 XXX XX XX oder [email protected]). Corona-Beauftragter: Hat die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts. Informiert die betroffenen Personen (Funktionäre, Trainer, Athleten, Eltern, …) über die

    getroffenen Massnahmen und definierten Abläufe. Ist die Ansprechperson gegen innen und aussen. Stellt sicher, dass Im Eingangsbereich sowie an weiteren Orten im Gebäude die Verhal-

    tensregeln von Swiss Olympic (Plakat) aufgehängt werden. Leiterinnen und Leiter: Unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter Einhaltung der

    fünf Punkte A – E. Aktives Eingreifen/Hilfestellung erfolgt nur, wenn es zwingend notwendig ist.

    mailto:[email protected]

  • Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 4 von 5

    Alle: Halten sich an die geltenden Abstandsegeln und Hygienevorschriften. Zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverant-

    wortung ein.

    4 Ergänzungen

    Organisation Beim Wechsel zwischen Trainingsgruppen warten die Personen der nachfolgenden Trainings-gruppe in der Regel vor der Infrastruktur in einem definierten Warteraum unter Einhaltung der Distanzregeln von 1.5 m, bis die vorhergehende Gruppe das Gebäude verlassen hat. Sollte die Infrastruktur über genügend grosse Innenräume/Vorräume verfügen, kann der Warte-raum auch im Gebäudeinnern vorgesehen werden. Die entsprechenden Warteräume sind zu kennzeichnen. Ein direkter Kontakt zwischen den verschiedenen Gruppen ist zu vermeiden. Allenfalls ist beim Einlass eine Art Schleuse vorzusehen, welche alle Personen einzeln durch-schreiten müssen.

    Information Im Eingangsbereich sowie an weiteren Allgemeine Bestimmungen gültig ab 28.10.2020 Orten im Gebäude ist das neuste Plakat vom BAG anzubringen.

    5 Vorgehen bei einem Coronafall innerhalb der Trainingsgruppe Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in angeordne-te Quarantäne. Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Behörde bei Ihnen melden und Sie zum weiteren Vorgehen informieren. Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Distanz von weniger als 1,5 Metern) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz (Hygienemaske oder physische Barriere wie Plexiglasscheibe) aufgehalten haben. Weitere Infos auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit.

    https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/isolation-und-quarantaene.html

  • Schutzkonzept Breitensport COVID 19, jh/js 5 von 5

    6 Kommunikation des Schutzkonzeptes Der Schweizerische Turnverband kommuniziert das Schutzkonzept in schriftlicher Form gegen-über seinen Mitgliederverbänden, Vereinen und Funktionären. Dabei erfolgt die primäre Kom-munikation per E-Mail und umfasst folgende Verteiler:

    Präsidien der Mitgliederverbände und Vereine Infoverantwortliche der Mitgliederverbände Sekretariate der Mitgliederverbände Trägerschaften der verschiedenen Sportarten Trägerschaften der Nachwuchsförderung Funktionäre und Ressort-/Fachgruppenmitglieder des STV Leiterinnen und Leiter/J+S-Coaches

    Das Konzept wird zudem auf folgenden Kanälen publiziert:

    Website STV Info-Post auf den sozialen Medien (Facebook / Twitter) mit Verlinkung zur Website Vereinsversand (Informationsbrief / E-Mail an die Vereinspräsidenten)

    Die Mitgliederverbände informieren die Vereine in ihrem Verbandsgebiet über das Schutzkon-zept. Die Vereinsführungen kommunizieren das Schutzkonzept bzw. wie dieses bei ihnen um-gesetzt gegenüber ihren Funktionären, Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner sowie Eltern.

    1 Allgemeines1.1 Ausgangslage1.2 Zielsetzungen2 Übergeordnete Grundsätze im Sport

    3 ErläuterungenA I Symptomfrei ins Training

    4 ErgänzungenOrganisationInformation

    5 Vorgehen bei einem Coronafall innerhalb der Trainingsgruppe6 Kommunikation des Schutzkonzeptes