Curriculum AEB ted

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Curriculum des AEB Arbeitskreis Eltern Behinderter Aus dem Bedürfnis heraus, die Selbstsicherheit und das Selbstvertrauen der Eltern von behinderten Menschen zu stärken, die bestmöglichste Informationsvermittlung an alle Interessierten landesweit zu garantieren, eine bessere Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen (Kindergarten, Schulen) anzubahnen und Lösungen für die Schul- und Arbeitseingliederung sowie Förderung und Betreuung von behinderten Menschen zu finden, wurde in Bozen am 25. September 1979 unter dem Vorsitz von Frau Gertrud Calenzani (betroffene Mutter) der AEB-Arbeitskreis Eltern Behinderter gegründet. Die Gründungsmitglieder bestanden aus Eltern von Kindern mit Behinderung und Fachleuten, die sich beruflich mit diesem Problem befassen mussten (Arzt, Therapeut, Psychologe, Sozialassistentin, Kindergärtnerin, Lehrperson, Mittelschuldirektor). Als freier, politisch unabhängiger Verband, der seit jeher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und somit keine Gewinnabsichten hat, erfüllt er den Zweck des Zusammenschlusses und der Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung, deren Eltern und Angehörigen und Unterstützern. Die Tätigkeit des AEB war und ist darauf ausgerichtet, die Probleme und Interessen oben genannter Personen zu erfassen, sie bekannt zu machen, sich für deren Lösung und Umsetzung im privaten und öffentlichen Leben und bei allen Instanzen tatkräftig einzusetzen. Dies erfolgt vorrangig durch Erarbeiten von Vorschlägen, Forderungen an Institutionen/Gesetzgebern, Aufbau von Selbsthilfegruppen, Beratung, Information und Weiterbildung der betroffenen Eltern. Zudem bietet der AEB seit nunmehr 25 Jahren drei Turnusse von Familienerholungswochen für Familien mit einem behinderten Menschen in Cavallino (VE) und Caorle (VE) an. Bis heute haben daran ca. 650 Familien teilgenommen. Auflistung der wichtigsten Errungenschaften des AEB seit dessen Gründung: 1979-1980 - Aufbau der Selbsthilfegruppen „Eltern helfen Eltern“ in Bozen, Meran, Passeiertal, Lana, Schlanders, Kaltern, Neumarkt, Brixen, Villnöss, Gröden, Sterzing, Bruneck, Gadertal Um die lebenslange gesetzliche Betreuung für behinderte Menschen durch die Landesverwaltung zu erwirken, wurde 1980 in Zusammenarbeit mit den A.I.A.S. (Spastikerverband) ein Volksbegehrensantrag mit über 10.000 Unterschriften dem damaligen LH Dr. Magnago überreicht. Dieser Antrag wurde dann am 15. Dezember 1981 (Jahr des Behinderten) durch eine Protestkundgebung gefestigt. 1.500 Eltern, Behinderte und ihre Mitstreiter zogen dabei vor das Landhaus, um auf ihre Rechte zu beharren. Dank dieser massiven Großkundgebung wurde dann 1983 das LG 20/83 verabschiedet, das heute noch in vielen Teilen angewandt wird. Der spätere Aufbau der Sozialzentren, sowie viele andere Maßnahmen des Behindertengesetzes von 1983 erfolgten unter erleichterten Bedingungen. Inkrafttreten des neuen Sozialplanes 1992 – Gründung der Sprengel und der Sprengelbeiräte. Der AEB passte sich diesen politischen Gegebenheiten an und änderte somit seine Statuten. In jedem Sprengel sollte für die Mitglieder ein Ansprechpartner sein, der aus den Reihen der Mitglieder des Sprengels gewählt wird und vor Ort im Sprengelbeirat bzw. in den Bezirksgemeinschaften die Anliegen der Menschen mit Behinderung und deren Eltern vertritt. 104/92 Gesetz – Der AEB hat sich dafür eingesetzt, dass das Land Südtirol die Maßnahmen des 20er Gesetz jenem des 104er Gesetzes anpasst, da dieses in vielerlei Hinsicht inhaltlich ausführlicher und besser war, so z. B. dass die Integration in allen Schulstufen vom Kindergarten bis zur Universität vorsieht.

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Curriculum des

AEB Arbeitskreis Eltern Behinderter

Aus dem Bedürfnis heraus, die Selbstsicherheit und das Selbstvertrauen der Eltern von behinderten Menschen zu stärken, die bestmöglichste Informationsvermittlung an alle Interessierten landesweit zu garantieren, eine bessere Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen (Kindergarten, Schulen) anzubahnen und Lösungen für die Schul- und Arbeitseingliederung sowie Förderung und Betreuung von behinderten Menschen zu finden, wurde in Bozen am 25. September 1979 unter dem Vorsitz von Frau Gertrud Calenzani (betroffene Mutter) der AEB-Arbeitskreis Eltern Behinderter gegründet. Die Gründungsmitglieder bestanden aus Eltern von Kindern mit Behinderung und Fachleuten, die sich beruflich mit diesem Problem befassen mussten (Arzt, Therapeut, Psychologe, Sozialassistentin, Kindergärtnerin, Lehrperson, Mittelschuldirektor). Als freier, politisch unabhängiger Verband, der seit jeher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und somit keine Gewinnabsichten hat, erfüllt er den Zweck des Zusammenschlusses und der Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung, deren Eltern und Angehörigen und Unterstützern. Die Tätigkeit des AEB war und ist darauf ausgerichtet, die Probleme und Interessen oben genannter Personen zu erfassen, sie bekannt zu machen, sich für deren Lösung und Umsetzung im privaten und öffentlichen Leben und bei allen Instanzen tatkräftig einzusetzen. Dies erfolgt vorrangig durch Erarbeiten von Vorschlägen, Forderungen an Institutionen/Gesetzgebern, Aufbau von Selbsthilfegruppen, Beratung, Information und Weiterbildung der betroffenen Eltern. Zudem bietet der AEB seit nunmehr 25 Jahren drei Turnusse von Familienerholungswochen für Familien mit einem behinderten Menschen in Cavallino (VE) und Caorle (VE) an. Bis heute haben daran ca. 650 Familien teilgenommen. Auflistung der wichtigsten Errungenschaften des AEB seit dessen Gründung:

• 1979-1980 - Aufbau der Selbsthilfegruppen „Eltern helfen Eltern“ in Bozen, Meran, Passeiertal, Lana, Schlanders, Kaltern, Neumarkt, Brixen, Villnöss, Gröden, Sterzing, Bruneck, Gadertal

• Um die lebenslange gesetzliche Betreuung für behinderte Menschen durch die

Landesverwaltung zu erwirken, wurde 1980 in Zusammenarbeit mit den A.I.A.S. (Spastikerverband) ein Volksbegehrensantrag mit über 10.000 Unterschriften dem damaligen LH Dr. Magnago überreicht. Dieser Antrag wurde dann am 15. Dezember 1981 (Jahr des Behinderten) durch eine Protestkundgebung gefestigt. 1.500 Eltern, Behinderte und ihre Mitstreiter zogen dabei vor das Landhaus, um auf ihre Rechte zu beharren. Dank dieser massiven Großkundgebung wurde dann 1983 das LG 20/83 verabschiedet, das heute noch in vielen Teilen angewandt wird. Der spätere Aufbau der Sozialzentren, sowie viele andere Maßnahmen des Behindertengesetzes von 1983 erfolgten unter erleichterten Bedingungen.

• Inkrafttreten des neuen Sozialplanes 1992 – Gründung der Sprengel und der

Sprengelbeiräte. Der AEB passte sich diesen politischen Gegebenheiten an und änderte somit seine Statuten. In jedem Sprengel sollte für die Mitglieder ein Ansprechpartner sein, der aus den Reihen der Mitglieder des Sprengels gewählt wird und vor Ort im Sprengelbeirat bzw. in den Bezirksgemeinschaften die Anliegen der Menschen mit Behinderung und deren Eltern vertritt.

• 104/92 Gesetz – Der AEB hat sich dafür eingesetzt, dass das Land Südtirol die Maßnahmen

des 20er Gesetz jenem des 104er Gesetzes anpasst, da dieses in vielerlei Hinsicht inhaltlich ausführlicher und besser war, so z. B. dass die Integration in allen Schulstufen vom Kindergarten bis zur Universität vorsieht.

• Frühbetreuung – das Projekt der Frühbetreuung für Eltern von Kindern mit Behinderung wurde auf Anregung einiger engagierter Eltern von Brixen vom Psychologischen Dienst und mit den Eltern des AEB entwickelt und im Jahr 2002 damit begonnen. Regelmäßige jährliche Nachbesprechungen über die Umsetzung des Projektes mit den Beteiligten tragen auch zum positiven erfolgreichen Verlauf bei, sodass der Sanitätsbezirk Brixen es weiterhin Personell trägt und unterstützt. Diese positiven Erfahrungen des Bezirkes Brixen wurden im laufe des Jahre 2009 auch anderen Bezirken vorgestellt mit dem Ziel dieses Konzept landesweit umzusetzen.

• Projekt Kids – Pflege zu Hause - Einige Mütter von Schwerstbehinderten

Kindern/Jugendlichen im Raum Pustertal waren Initiatorinnen dieses innovativen Projektes für deren Umsetzung sich der AEB bei der zuständigen Landesverwaltung eingesetzt hat. Familien mit einem schwerstbehinderten Kind/Jugendlichen konnten dank dieses Projektes durch den Hauspflegedienst wesentlich entlastet und in ihrer oft schwierigen Lebenssituation unterstützt werden. Nach einer anfänglichen Testfase von einem Jahr wurde dieses Projekt auch auf andere Bezirke im Lande ausgedehnt. Gleiche Projekte wurden immer in engster Zusammenarbeit mit betroffenen Eltern aufgebaut.

• Schulintegration – das Staatsgesetz 517/1977 zur Integration von Menschen mit

Behinderung wurde in Südtirol nur sehr zögerlich umgesetzt. Der AEB setzte sich auch vehement auf alle Ebenen für die Integration im Kindergarten und allen Schulstufen ein. Es mussten viele Gespräche sei es mit Eltern, als auch mit Fachleuten geführt werden, ja es musste für die Umsetzung gekämpft werden; bis es selbstverständlich war, dass Schüler mit Behinderung den Kindergarten und die Grundschule sowie die Mittelschule besuchen konnten. Dass Schüler mit kognitiver Behinderung auch zur Mittelschulabschlussprüfung antreten und das Diplom erhalten konnten erforderte auch einen großen Einsatz von Seiten des AEB und auch für das neue Abkommen zwischen Kindergarten, Schule und territorialen Diensten im Jahr 2004, sowie dass Schüler mit mentaler Behinderung Zutritt zu den Berufsschulen – Oberschulen haben.

• Sensibilisierungskampagne über ADS – ADHS - Der AEB hat im Jahr 2005 in gut überlegter Klein- und Feinarbeit durch Vorträge zum Thema „Spielerische Körperarbeit bei Verhaltensstörungen“ viel Information über das Sydrom ADS – ADHS nicht nur den Eltern und dem Lehr- bzw. Fachpersonal vermittelt, aber auch die Öffentlichkeit auf die Verzweiflung betroffener Familien aufmerksam gemacht. Bei verschiedenen Elterntreffen wurde diesen Familien Solidarität, Aufmerksamkeit und Hilfe geboten.

• Projekt „Pedagogia dei Genitori“ - Ziel dieses Projektes, das im Jahr 2006 von einer

Selbsthilfegruppe im AEB und in enger Zusammenarbeit mit dem „Comitato per l’integrazione di Torino (Prof. R. Zucchi und A. Moletto) und der Zeitschrift „Handicap – Scuola“ ins Leben gerufen wurde, ist ein Bildungsabkommen zwischen Schule, Familie und Gesellschaft zu realisieren, um die Qualität der Integration zu verbessern. Im Jahr 2009 konnte Teil des experimentellen Projektes mit dem Schulsprengel Bozen II abgeschlossen werden. Zudem wurden drei Veröffentlichungen der Narrationen/Erzählungen als Zeugnis der geleisteten Arbeit und aktiven Bürgerschaft von Seiten unseres Verbandes der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese vom italienischen Schulamt anerkannte Methode hat dazu beigetragen, dass dieses Projekt ausgeweitet und weitere Schulsprengel und Oberschulen miteinbezogen wurden.

• Teilqualifizierung – Der AEB war bei der Ausarbeitung der Teilqualifizierung für Menschen

mit Behinderung und für die Festschreibung im neuen Lehrlingsgesetz vom Jahre 2006 maßgebend beteiligt (siehe auch Studie des Instituts Apollis zur Umsetzung der Teilqualifikation). Sein ständiges Hinweisen und Mahnen zur Umsetzung der Teilqualifikation hat schlussendlich zu deren konkreten Einführung im Schuljahr 2008/2009 in den Landwirtschaftsschulen und Berufsschulen geführt. Für Schüler und Lehrlinge mit Funktionsdiagnose an den Berufs- und Fachschulen des Landes wurden die Voraussetzungen zu Ausbildungswegen geschaffen. die zu einer individuellen Qualifikation führen. Diplom- oder die Lehrabschlussprüfung können nach individuell festgelegten Maßstäben absolviert werden. Allerdings muss die Wirtschaft diese Qualifikation noch anerkennen und anwenden.

• Arbeitseingliederung – Durch aktive Mitarbeit in der Landesarbeitskommission wurden

entsprechende Forderungen zur gesicherten Umsetzung des Staatsgesetzes Nr. 68/99 eingebracht. Auf heftiges Drängen von Seiten der internen Arbeitsgruppe Berufsausbildung/Arbeitsintegration setzte LR Dr. Theiner eine Arbeitsgruppe ein, um ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Arbeitsintegration der Menschen mit Behinderung

auszuarbeiten. Neben dem Arbeitsamt, Amt für Menschen mit Behinderung usw. war auch der AEB in dieser Arbeitsgruppe vertreten und setzte sich mit Eingaben und mit Nachdruck ein, die Maßnahmen zur Arbeitsintegration zu verbessern. Dieses Konzept wird demnächst von LR Dr. Theiner in die Landesregierung eingebracht.

• Projekte zur Arbeitseingliederung über ESF- Gelder und anderes. Nach dem Modell

„Spagat“ aus dem Vorarlberg wurde auch hier in Südtirol in Zusammenarbeit mit GRAIN Bruneck ein dreijähriges ESF-Projekt zur Arbeitseingliederung durchgeführt.

• Projekt „Zukunft schenken“ – Durch eine Spendenaktion der RAIKA Südtirol (Weihnachten

2008) konnte mit einem UNI-Dozenten eine landesweite Erhebung zur Arbeitseingliederung von Menschen mit mentaler Beeinträchtigung in Kleinbetrieben (5 bis 15 Personen) durchgeführt werden mit dem Ziel, neue Möglichkeiten der Integration am Arbeitsplatz schaffen zu können.

• Projekt Plus + 35 - Auf ständiges Hinweisen und Mahnen, dass die öffentlichen Ämter

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bereitstellen muss hat LR Dr. Theiner im Jahr 2005 das Projekt Plus + 35 eingeführt das nun auf 65 erhöht worden ist. Ebenso wurde heuer im Frühjahr auf Bestreben des AEB vom LR Dr. Theiner eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Gesamtkonzept zur Arbeitsintegration ausgearbeitet hat und zwar sollte der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt strukturiert und nahtlos erfolgen.

• Freitagsclub – Für junge Menschen mit Behinderung gab es vor der Gründung des

Freitagsclubs im November 1991 kaum Freizeitangebote. Jeden Freitag Abend trafen sich deshalb Jugendliche mit Behinderung aus verschiedenen Landesteilen im Kolpinghaus – Bozen um zu Tanzen, Singen, Kegeln, Basteln, Fotografieren, Kartenspielen oder andere Gesellschaftsspiele aber auch um viele nützliche Informationen zu erfahren die im Alltag nützlich sein können wie z. B. Erste Hilfe, Hausapotheke, Kochen und Ausflüge organisieren. Der Freitagsclub wurde ab dem Jahr 2001 von der Lebenshilfe weitergeführt.

• Projekt Heidi – Bergwelt ohne Hindernisse – Ein Wanderführer - Dieser Wanderführer

(nicht im Handel erhältliche Publikation), der in erster Auflage 2001 und in zweiter Auflage in Zusammenarbeit mit dem A.I.A.S. herausgegeben wurde, gab Menschen mit einer Gehbehinderung die Möglichkeit, die Natur und die alpine Umwelt zu erfahren und zu genießen.

• Harmonisierungsdekret – Die finanziellen Forderungen von Seiten des Landes an die Eltern durch das Harmonisierungsdekret (2000-2002) wurden durch massiven Einsatz des AEB verringert vor allem durch einen gerichtlichen Vergleich zwischen Land und einer Elterngruppe aus dem Pustertal noch gesenkt.

• Dopo di Noi – Die ehemalige Vorsitzende Frau Calenzani hatte mit ihrem Weitblick die

Genossenschaft Casa-Haus mitgegründet, um Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen und damit Eltern zu entlasten. Der AEB hat auch in der Arbeitsgruppe des Landes „Dopo di Noi“ mitgearbeitet, bei der allerdings das Problem aufgeschoben wurde. Hierfür muss sich der AEB noch massiv einsetzen, dass diesbezügliche Maßnahmen erfolgen sollen.

• Mit der Einführung der Pflegesicherung im Juli 2007 galt Südtirol als Vorreiter für Italien.

Der AEB wird als Betroffenenverband von der Landesverwaltung laufend eingeladen die Anliegen und Bedenken betroffener Eltern zu übermitteln und im Einklang mit der Politik und den zuständigen Ämtern nach passenden Wegen der Verbesserung unter Wahrung der notwendigen kritischen Distanz zu suchen.

• EU-Projekt „Yes, we can …!” Mathematik für Menschen mit Down Syndrom

Bei diesem Grundtvig-Programm handelt es sich um ein EU-Programm für allgemeine Erwachsenenbildung mit dem Ziel der Bildungsanforderungen, die sich aus einer Überalterung der Bevölkerung ergeben und der Unterstützung von Erwachsenen bei der Erweiterung und Vertiefung ihres Wissens und ihrer Kompetenzen. Unter dem Motto „Lebenslanges Lernen“ für alle EU- Bürger ist mit Beginn dieses Jahres der Startschuss zu einer multilateralen Zusammenarbeit von sechs Ländern (Deutschland, Rumänien, Tschechien, AEB für Italien und Dänemark) gefallen, die Erkenntnisse über die mathematischen Fähigkeiten von Menschen mit Down-Syndrom und deren Entwicklung zum Inhalt hat. Das EU Projekt „Yes we can“ ist auf die Dauer von zwei Jahren ausgelegt und will europaweit auf die Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen mit Down Syndrom aufmerksam machen.

In den letzten 12 Jahren wurden im AEB vier interne Arbeitsgruppen (AG – Schule, AG – Berufsausbildung und Arbeitsintegration, AG – Schwerstbehinderte, AG – Down) gebildet. Mitglieder dieser Arbeitsgruppen sind vor allem betroffene Eltern, die Lösungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung und deren Familien den verschiedenen Institutionen unterbreiten. Bei Bedarf werden auch Fachleute zu den Sitzungen der Arbeitsgruppen eingeladen. Im AEB gibt es zurzeit nachstehende Selbsthilfegruppen, die sich in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen treffen um sich Erfahrungen auszutauschen, Bedürfnisse zu bündeln, aber sich vor allem gegenseitig zu unterstützen. SELBSTHILFEGRUPPE „FÜR MENSCHEN MIT AUTISMUS SPECTRUM SYNDROM“ (ASS) SELBSTHILFEGRUPPE „VINSCHGAU“ Mals und Schlanders SELBSTHILFEGRUPPE „LABYRINTH“- Meran SELBSTHILFEGRUPPE „DOWN-SYNDROM PUSTERTAL“ für Kleinkinder SELBSTHILFEGRUPPE „DOWN-SYNDROM PUSTERTAL“ für Jugendliche SELBSTHILFEGRUPPE „DOWN-SYNDROM BRIXEN“ für Kleinkinder SELBSTHILFEGRUPPE „REGENBOGEN - DOWN-SYNDROM“ – GADERTAL für Kleinkinder SELBSTHILFEGRUPPE „REGENBOGEN - DOWN-SYNDROM“ – GADERTAL für Jugendliche SELBSTHILFEGRUPPE „DIE ROLLER KID’S“ – SCHWERSTBEHINDERTE PUSTERTAL SELBSTHILFEGRUPPE „STARKE FRAUEN“ – Mütter von Kindern/Jugendlichen mit Behinderung vom Raum Burggrafenamt SELBSTHILFEGRUPPE „INTEGRAZIONE SCOLASTICA – PEDAGOGIA DEI GENITORI“ für italienische Eltern von Kindern/Jugendlichen mit Behinderung im Schulalter Der AEB wird außerdem zu verschiedenen Initiativen (Tagungen, Workshops, Arbeitsgruppetreffen) betreffend architektonische Barrieren eingeladen. um die wertvollen Hinweise aus der Betroffenensicht zu übermitteln. Erwähnenswert sind ebenso die vielen Hinweise zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit betreffend Menschen mit Behinderung, die in den 30 Jahren seiner Tätigkeit in den verschiedenen Medien hervorgehoben wurden. Zurzeit betreut und unterstützt der AEB 798 Mitglieder aller drei Sprachgruppen. Obwohl der Hauptsitz des AEB sich in Bozen befindet (Büroteam mit drei Mitarbeiterinnen) werden unsere Mitglieder in den verschiedenen Sprengel von dem/der jeweiligen Ansprechpartner/in und deren Stellvertreter/in betreut und unterstützt. Diese Ansprechpartner/innen und Stellvertreter/innen (31) bilden auch den Vorstand des AEB. Aus dem Vorstand bildet sich der Ausschuss (4 Mitglieder samt Präsident).

Dezember, 2010 AEB2010/Arbeitskreis