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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 1/33 Kooperationsprojekt In diesem Dokument sind die Änderungen, die im „Curriculum Master Chemical and Pharmaceutical Engineering, Fassung 02.07.2013“ im Vergleich zum derzeit gültigen Curriculum Master Chemical and Pharmaceutical Engineering (Curriculum 2008 in der Fassung 2009, veröffentlicht am 28.05.09 im Mitteilungsblatt der KFU) durchgeführt wurden, markiert: In schwarz: Curriculum Master Chemical and Pharmaceutical Engineering, Fassung 02.07.2013 In rot, mit DERZEIT gekennzeichnet: Angaben in der derzeit gültigen Curriculum- Version, die am 28.05.2009 im Mitteilungsblatt der KFU veröffentlicht wurde (Curriculum 2008 in der Fassung 2009) Gelbe Markierungen im schwarzen Text bedeuten, dass die Angaben geändert bzw. neu hinzugefügt wurden. Curriculum für das Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Curriculum 2008 in der Fassung 2014 DERZEIT: Curriculum 2008 in der Fassung 2009 Dieses Curriculum wurde vom Senat der Karl-Franzens-Universität Graz in der Sitzung vom xx. xx 20xx und vom Senat der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom xx. xx 2014 genehmigt. Das Studium ist als gemeinsames Studium (§ 54 Abs. 9 UG 2002) der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) und der Technischen Universität Graz (TUG) im Rahmen von „NAWI Graz“ eingerichtet. Rechts- grundlagen für dieses Studium sind das UG 2002 sowie die Studienrechtlichen Bestimmungen der Sat- zungen der KFUG und der TUG in der jeweils geltenden Fassung. DERZEIT: Das Studium wird als gemeinsames Studium (§ 54 Abs. 9 UG 2002) der Technischen Universität Graz und der Karl-Franzens-Universität Graz im Rahmen des NAWI Graz Projektes angeboten. § 1 Allgemeines Das ingenieurwissenschaftliche Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ umfasst vier Semester und besteht aus einem Studienabschnitt. Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS- Credits/-Anrechnungspunkte gem. § 51 Abs 2 Z 26 UG 2002.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 1/33

Kooperationsprojekt

In diesem Dokument sind die Änderungen, die im „Curriculum Master Chemical and Pharmaceutical Engineering, Fassung 02.07.2013“ im Vergleich zum derzeit gültigen Curriculum Master Chemical and Pharmaceutical Engineering (Curriculum 2008 in der Fassung 2009, veröffentlicht am 28.05.09 im Mitteilungsblatt der KFU) durchgeführt wurden, markiert:

• In schwarz: Curriculum Master Chemical and Pharmaceutical Engineering, Fassung 02.07.2013

• In rot, mit DERZEIT gekennzeichnet: Angaben in der derzeit gültigen Curriculum-Version, die am 28.05.2009 im Mitteilungsblatt der KFU veröffentlicht wurde (Curriculum 2008 in der Fassung 2009)

• Gelbe Markierungen im schwarzen Text bedeuten, dass die Angaben geändert bzw. neu hinzugefügt wurden.

Curriculum für das Masterstudium

Chemical and Pharmaceutical Engineering

Curriculum 2008 in der Fassung 2014

DERZEIT: Curriculum 2008 in der Fassung 2009 Dieses Curriculum wurde vom Senat der Karl-Franzens-Universität Graz in der Sitzung vom xx. xx 20xx und vom Senat der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom xx. xx 2014 genehmigt.

Das Studium ist als gemeinsames Studium (§ 54 Abs. 9 UG 2002) der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) und der Technischen Universität Graz (TUG) im Rahmen von „NAWI Graz“ eingerichtet. Rechts-grundlagen für dieses Studium sind das UG 2002 sowie die Studienrechtlichen Bestimmungen der Sat-zungen der KFUG und der TUG in der jeweils geltenden Fassung. DERZEIT: Das Studium wird als gemeinsames Studium (§ 54 Abs. 9 UG 2002) der Technischen Universität Graz und der Karl-Franzens-Universität Graz im Rahmen des NAWI Graz Projektes angeboten.

§ 1 Allgemeines

Das ingenieurwissenschaftliche Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ umfasst vier Semester und besteht aus einem Studienabschnitt. Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte gem. § 51 Abs 2 Z 26 UG 2002.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 2/33

Absolventinnen und Absolventen dieses Studiums wird der akademische Grad „Diplom-Ingenieurin“ bzw. „Diplom-Ingenieur“, abgekürzt: „Dipl.-Ing.“ oder „DI“ verliehen. Dieser akademische Grad entspricht international dem „Master of Science“, abgekürzt: „MSc“. Der Inhalt dieses Studiums baut auf dem Inhalt eines Bachelorstudiums mit geeigneter fachlicher Ausrichtung oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung auf (§ 64 Abs 5 UG 2002).

Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.

Den Abschluss des Studiums bilden eine • Masterarbeit und eine • abschließende kommissionelle Prüfung, in der die oder der Studierende auch die

ordnungsgemäß verfasste Masterarbeit präsentiert und verteidigt. DERZEIT: Das ingenieurwissenschaftliche Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ umfasst vier Semester und besteht aus einem Studienabschnitt. Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte.

Der Inhalt dieses Studiums baut auf dem Inhalt eines Bachelorstudiums mit geeigneter fachlicher Ausrichtung gem. § 64 Abs. 5 UG 2002 auf, zum Beispiel auf dem Bachelorstudium Chemie oder dem Bachelorstudium Verfahrenstechnik. Dieses Bachelorstudium muss einen Umfang von zumindest 180 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten aufweisen. Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.

Den Abschluss des Studiums bilden eine • Masterarbeit und eine • abschließende kommissionelle Prüfung, in der die oder der Studierende auch die ord-

nungsgemäß verfasste Masterarbeit präsentiert und verteidigt.

Absolventinnen und Absolventen wird der akademische Grad „Diplomingenieurin“ bzw. „Diplomingenieur“, abgekürzt „Dipl.-Ing.“, verliehen. Dieser akademische Grad entspricht international dem „Master of Science“ (MSc).

§ 1a Wissenschaftliche Ausbildung

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ vermittelt den Studierenden ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der chemischen und pharmazeutischen Prozesstechnik. Dies befähigt zu qualitativ hochwertiger und strukturierter Forschungsarbeit in diesem Fachgebiet sowie zur Entwicklung innovativer chemischer und pharmazeutischer Produktionssysteme auf wissenschaftlicher Basis.

DERZEIT:

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ vermittelt den Studierenden ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Dies befähigt zu qualitativ hochwertiger und strukturierter Forschungsarbeit sowie zur Entwicklung innovativer Systeme auf wissenschaftlicher Basis in diesem Fachgebiet.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 3/33

Internationalität Zu einer erfolgreichen Tätigkeit in der beruflichen Praxis ist die Verwendung der englischen Sprache in Wort und Schrift als "Lingua Franca" in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Dieser Umstand wird durch die Förderung von Auslandsaufenthalten und weitere Maßnahmen berücksichtigt.

Soziale Kompetenz und „Soft Skills“ Projekte, Vortragstätigkeit, schriftliche Ausarbeitungen, Teamarbeit in Gruppen dienen der Entwick-lung sogenannter „Soft Skills“.

§ 2 Qualifikationsprofil

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ ist das Bindeglied zwischen den Naturwissenschaften Chemie und Pharmazie und der Ingenieurswissenschaft Verfahrenstechnik. Das erforderliche Qualifikationsprofil der Komplementärwissenschaft für die Ausbildung im Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ wird in Pflichtfachmodulen vermittelt. Das Qualifikationsprofil dieses Masterstudiums ermöglicht Absolventinnen und Absolventen integrativ in Forschungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Produktionsabläufen der chemischen und pharmazeutischen Industrie Aufgabenstellungen der jeweiligen Disziplin aufzubereiten und zu bearbeiten, und spezielle fachbezogene Aufgaben für die vertiefende wissenschaftliche Bearbeitung zu analysieren und zu spezifizieren.

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ liefert die Voraussetzungen zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten, für ein eventuell im Anschluss betriebenes Doktoratsstudium, wie auch die erweiterten Fachkenntnisse für wissenschaftliche Tätigkeiten im Be-reich von Industrie, Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Lehre. Aufbauend auf unterschiedlichen Bachelorstudien bildet das vollendete Masterstudium einen berufsqualifizierenden Abschluss.

Im Rahmen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ erfolgt die Ausbildung der Studierenden nicht nur durch Vorlesungen, sondern auch durch interaktive Lehrveranstaltungen wie Seminare und Laborübungen. Dadurch wird integratives Denken in einem interdisziplinären Umfeld gefördert. Gelehrt wird in Englisch. Besonderer Wert wird auf eine solide praktische Ausbildung, technologisches Verständnis, und forschungsorientierte, selbstständige Arbeit gelegt.

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ zielt darauf ab, den Studierenden folgende Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln:

Kenntnisse Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ verfügen über:

• Fachwissen in den Bereichen Chemie, Pharmazie und Verfahrenstechnik • Basisfachwissen in den Komplementärdisziplinen • je nach Ausbildungsschwerpunkt vertieftes Fachwissen entweder in der Technischen

Chemie, Chemieingenieurtechnik oder in der Pharmazeutischen Prozesstechnik

Fähigkeiten Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ sind in der Lage, ihr theoretisches und praktisches Wissen in der Forschung, Entwicklung und Produktion anzuwenden. Konkret sind sie fähig:

• für komplexe chemische oder pharmazeutische Prozesse fachlich fundierte und interdisziplinäre Systemkonzepte, durch Kombination von chemischen oder pharmazeutischen mit verfahrenstechnischen Lösungsansätzen, zu entwickeln und abzuarbeiten

• in der Forschung, Entwicklung und Planung durch die fachlich interdisziplinären Voraussetzungen die Effizienz von Projekten und Prozessen signifikant zu erhöhen

• in der Produktion, Produktionsüberwachung und Qualitätskontrolle integrativ Fragen und Probleme zu erkennen, zu bearbeiten und/oder Faktoren für Lösungsansätze zu vernetzen

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 4/33

• durch einen adäquaten Anteil der Wahllehrveranstaltungen sich einen individuellen Schwerpunkt für einen breiten Fachbereich zu erarbeiten

Allgemeine Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ sollen über nachstehende Qualifikationen verfügen:

• Generelle wissenschaftliche und technologische Methoden und Modelle anwenden zu können.

• Erlernte Methoden und Technologien zu überprüfen, zu verbessern, sowie Probleme zu lösen und wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen.

• Argumente, Annahmen, abstrakte Konzepte und Daten im Hinblick auf die Problemlösung einer komplexen Fragestellung gegeneinander abwägen zu können.

• Sich der Interpretationsspielräume und Grenzen des aktuellen Wissensstandes bewusst zu sein.

• Zur stetigen Aktualisierung ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten bereit sein. • Teamfähigkeit • Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen vor Publikum kommunizieren zu können

und zwar vor Spezialistinnen und Spezialisten wie auch Nichtspezialistinnen und Nichtspezialisten.

• Sich möglicher ethischer, gesellschaftlicher, ökonomischer, umwelt- und sicherheits-bezogener Auswirkungen ihrer Disziplin bewusst zu sein.

• Selbstständig zu arbeiten und sich und andere motivieren zu können.

Bedarf und Relevanz für den Arbeitsmarkt

Berufsbilder/Tätigkeitsprofile

• Chemische und pharmazeutische Forschung und Lehre • Chemische und petrochemische Betriebe und Industrie • Pharmazeutische und biopharmazeutische Industrie • Ernährungswissenschaften • Umweltschutz • Behörden • Fachjournalismus

DERZEIT:

§ 2 Qualifikationsprofil

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ ist das Bindeglied zwischen den Naturwissenschaften Chemie und Pharmazie und der Ingenieurswissenschaft Verfahrenstechnik. Das erforderliche Qualifikationsprofil der Komplementärwissenschaft für die Ausbildung im Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ wird in Pflichtfachmodulen vermittelt. Das Qualifikationsprofil dieses Masterstudiums ermöglicht Absolventinnen und Absolventen integrativ in Forschungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Produktionsabläufen Aufgabenstellungen der jeweiligen Disziplin aufzubereiten und zu bearbeiten, und spezielle fachbezogene Aufgaben für die vertiefende wissenschaftliche Bearbeitung zu analysieren und zu spezifizieren, um ressourcenoptimierte Detailbearbeitung durch die Spezialistin/den Spezialisten zu ermöglichen.

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ liefert die Voraussetzungen zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten, für ein eventuell im Anschluss betriebenes Doktoratsstudium, wie auch die erweiterten Fachkenntnisse für wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich von Industrie, Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Lehre. Aufbauend auf dem Bachelorstudium bildet das vollendete Masterstudium einen berufsqualifizierenden Abschluss.

Im Rahmen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ erfolgt die Ausbildung der Studierenden nicht nur durch Vorlesungen, sondern auch durch interaktive Lehrveranstaltungen wie Seminare und Laborübungen. Dadurch wird integratives Denken in

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 5/33

einem interdisziplinären Umfeld gefördert. Gelehrt wird in Deutsch und/oder Englisch. Besonderer Wert wird auf eine solide praktische Ausbildung, technologisches Verständnis, und forschungsorientierte selbstständige Arbeit gelegt.

Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ zielt darauf ab, den Studierenden folgende Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln:

Kenntnisse Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ verfügen über: • die fachliche Qualifikation, die im Curriculum des Bachelorstudiums Chemie oder

Verfahrenstechnik spezifiziert ist • Basisfachwissen in der Komplementärdisziplin • je nach Ausbildungsschwerpunkt vertieftes Fachwissen entweder in der

Chemieingenieurtechnik oder in der Pharmazeutischen Technologie und Prozesstechnik

Fähigkeiten Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ sollen in der Lage sein, ihr theoretisches und praktisches Wissen anzuwenden. Konkret sollen sie fähig sein: • für komplexe chemische oder pharmazeutische Prozesse fachlich fundierte und

interdisziplinäre Systemkonzepte durch Kombination von chemischen oder pharmazeutischen mit verfahrenstechnischen Lösungsansätzen zu entwickeln und abzuarbeiten

• in der Forschung, Entwicklung und Planung durch die fachlich interdisziplinären Voraussetzungen die Effizienz von Projekten signifikant zu erhöhen

• in der Produktion, Produktionsüberwachung und Qualitätskontrolle integrativ Fragen und Probleme zu erkennen, zu bearbeiten oder Faktoren für Lösungsansätze zu vernetzen

• durch einen adäquaten Anteil der Wahllehrveranstaltungen sich einen individuellen Schwerpunkt für einen breiten Fachbereich zu erarbeiten

Allgemeine Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ sollen über nachstehende Qualifikationen verfügen: • Generelle wissenschaftliche und technologische Methoden und Modelle anwenden zu

können. • Erlernte Methoden und Technologien zu überprüfen, zu verbessern sowie Probleme zu

lösen und wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen. • Argumente, Annahmen, abstrakte Konzepte und Daten gegeneinander abwägen zu

können, im Hinblick auf die Problemlösung einer komplexen Fragestellung. • Sich der Interpretationsspielräume und Grenzen des aktuellen Wissensstandes bewusst

zu sein. • Zur stetigen Aktualisierung ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten bereit zu sein. • Teamfähig zu sein. • Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen vor Publikum kommunizieren zu können

und zwar vor Spezialistinnen und Spezialisten wie auch Nichtspezialistinnen und Nichtspezialisten.

• Sich möglicher ethischer, gesellschaftlicher, ökonomischer, umwelt- und sicherheits-bezogener Auswirkungen ihrer Disziplin bewusst zu sein.

• Selbstständig zu arbeiten und sich und andere motivieren zu können.

§ 3 Dauer und Gliederung des Studiums

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 6/33

(1) Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ umfasst einen Studienabschnitt. Für die Lehrveranstaltungen sind insgesamt 90 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte vorgesehen, für die Masterarbeit werden 30 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte veranschlagt.

(2) Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Semesterstunden/ Kontaktstunden. Eine Semesterstunde/Kontaktstunde entspricht 45 Minuten. (3) Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ besteht aus:

1. a. dem Pflichtfach Chemical and Pharmaceutical Engineering (33 ECTS- Anrechnungspunkte), b. der Vertiefungsrichtung I, Chemical Engineering, oder der Vertiefungsrichtung II,

Pharmaceutical Engineering, von denen eine zur Gänze zu absolvieren ist (26 ECTS-Anrechnungspunkte),

2. einem Wahlfach im Gesamtumfang von 18 ECTS-Anrechnungspunkten, für das Lehrveranstaltungen aus einem oder aus zwei der Wahlfachkataloge Technische Chemie, Chemical Engineering und Pharmaceutical Engineering zu wählen sind, wobei aus einem der gewählten Wahlfachkataloge Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren sind,

3. Freien Wahlfächern/Freien Wahllehrveranstaltungen im Umfang von 8 ECTS-Anrechnungspunkten

4. Soft Skills im Umfang von 5 ECTS-Anrechnungspunkten und 5. einer Masterarbeit (30 ECTS-Anrechnungspunkte). Das Thema der Masterarbeit muss einem

Pflichtfach oder einer Vertiefungsrichtung oder einem Wahlfach zuzuordnen sein.

Chemical and Pharmaceutical Engineering 120*

Pflichtfach 33

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26

Wahlfachkataloge

Chemical Engineering

18

Pharmaceutical Engineering

18

Technische Chemie

18

Freie Wahlfächer/Freie Wahllehrveranstaltungen 8

Soft Skills 5

Masterarbeit 30

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 7/33

Studierende, die die Vertiefungsrichtung I Chemical Engineering gewählt haben, dürfen im Wahlfachkatalog auch Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsrichtung II (Pharmaceutical Engineering) wählen. Studierende, die die Vertiefungsrichtung II (Pharmaceutical Engineering) gewählt haben, dürfen im Wahlfachkatalog auch Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsrichtung I (Chemical Engineering) wählen. In § 5 sind die einzelnen Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums und deren Zuordnung zu den Fächern aufgelistet. Die Semesterzuordnung ist eine Empfehlung und stellt sicher, dass die Abfolge der Lehrveranstaltungen optimal auf Vorwissen aufbaut und das Arbeitspensum des Studienjahres 60 ECTS-Anrechnungspunkte nicht überschreitet. Lehrveranstaltungen, die zum Abschluss des zur Zulassung zu diesem Studium berechtigenden Bachelorstudiums absolviert wurden, sind nicht Bestandteil dieses Masterstudiums. Wurden Pflichtlehrveranstaltungen, die in diesem Curriculum vorgesehen sind, bereits im Rahmen des zuvor beschriebenen Bachelorstudiums verwendet, so sind diese, sofern in den Übergangsbestimmungen nicht anders geregelt, durch zusätzliche Lehrveranstaltungen aus den Wahlfachkatalogen im selben Umfang zu ersetzen.

(4) In § 4 sind die Lehrveranstaltungsarten sowie die jeweilige Teilnehmerinnen- bzw. Teilnehmerhöchstzahl bzw. das Betreuungsverhältnis und in § 5 die einzelnen Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums aufgelistet. Die Zuordnung zur Semesterfolge stellt sicher, dass die Abfolge der Lehrveranstaltungen optimal auf Vorwissen aufbaut und den Jahresarbeitsaufwand von 60 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten nicht überschreitet.

DERZEIT:

§ 3 Dauer und Gliederung des Studiums

(1) Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ umfasst einen Studienabschnitt. Für die Lehrveranstaltungen sind insgesamt 90 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte vorgesehen, für die Masterarbeit werden 30 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte veranschlagt.

(2) In § 4 sind die Lehrveranstaltungsarten sowie die jeweilige Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl bzw. das Betreuungsverhältnis und in § 5 die einzelnen Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums aufgelistet. Die Zuordnung zur Semesterfolge stellt sicher, dass die Abfolge der Lehrveranstaltungen optimal auf Vorwissen aufbaut und den Jahresarbeitsaufwand von 60 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten nicht überschreitet.

§ 4 Arten der Lehrveranstaltungen

(1) Vorlesungen (VO): Sie dienen der Einführung in die Methoden des Faches und der Vermittlung von Überblicks- und Spezialkenntnissen aus dem traditionell gesicherten Wissensstand, aus dem aktuellen Forschungsstand und aus besonderen Forschungs-bereichen des Faches.

(2) Vorlesung mit Übungen (VU): Dabei erfolgt sowohl die Vermittlung von Überblicks- und Spezialkenntnissen als auch die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl: 40 (Übungsteil)

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 8/33

DERZEIT:

Vorlesung mit Übungen (VU): Dabei erfolgt sowohl die Vermittlung von Überblicks- und Spezialkenntnissen als auch die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten. Die Lehrveran-staltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl: 30 (Übungsteil)

(3) Übung (UE): Übungen haben den praktischberuflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl: 25

DERZEIT:

Übung (UE): Übungen haben den praktischberuflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl 30

(4) Seminare (SE): Sie dienen der eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und der wissen-schaftlichen Diskussion darüber, wobei eine schriftliche Ausarbeitung eines Themas und dessen mündliche Präsentation geboten werden soll. Darüber ist eine Diskussion abzuhalten. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl: 25

DERZEIT:

Seminare (SE): Sie dienen der eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und der wissen-schaftlichen Diskussion darüber, wobei eine schriftliche Ausarbeitung eines Themas und dessen mündliche Präsentation geboten werden soll. Darüber ist eine Diskussion abzuhalten. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl 15

(5) Konstruktionsübungen (KU): In Konstruktionsübungen werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Lehrveranstaltungen gebrachten Stoffs in einer eigenständigen Projektarbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt. Teilnehmerinnen- und Teilnehmerhöchstzahl: 25

(6) Laborübungen (LU): In Laborübungen werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit besonders intensiver Betreuung vermittelt. Laborübungen enthalten als wesentlichen Bestandteil die Anfertigung von Protokollen über die durchgeführten Arbeiten. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Betreuungsverhältnis Lehrende zu Studierende = 1:5

(7) Projekte (PR): In Projekten (Projektlabors) werden experimentelle, theoretische und/oder

konstruktive angewandte Arbeiten bzw. kleine Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt. Projekte werden mit einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen, die einen Teil der Beurteilung bildet. Projekte können als Teamarbeit oder als Einzelarbeiten durchgeführt werden, bei Teamarbeit muss die individuelle Leistung beurteilbar bleiben. Betreuungsverhältnis Lehrende zu Studierende = 1:5

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 9/33

Ergänzende Bestimmungen

(1) Melden sich mehr Studierende zu einer Lehrveranstaltung an als verfügbare Plätze vorhanden sind, sind parallele Lehrveranstaltungen vorzusehen, im Bedarfsfall nach Möglichkeit auch in der vorlesungsfreien Zeit.

(2) Können nicht im ausreichenden Maß parallele Lehrveranstaltungen (Gruppen) angeboten werden, sind Studierende nach folgender Prioritätsordnung in die Lehrveranstaltung aufzunehmen:

a) Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende(n) verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben.

b) Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS Anrechnungspunkte)

c) Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung. d) Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden oder die Lehr-

veranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen.

e) Die Note der Prüfung- bzw. der Notendurchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTS-Anrechnungspunkten) - über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevoraussetzung

f) Studierende, für die solche Lehrveranstaltungen zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

(3) An Studierende, die im Rahmen von Mobilitätsprogrammen einen Teil ihres Studiums an den an NAWI Graz beteiligten Universitäten absolvieren, werden vorrangig bis zu 10% der vorhandenen Plätze vergeben.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 10/33

§ 5 Aufbau des Studiums, Studieninhalt und Semester plan

(1) Die einzelnen Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiums und deren Zuordnung zu den Prüfungsfächern werden nachfolgend angeführt; die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universitäten wird im Anhang I vorgenommen. Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zur Semesterfolge ist eine Empfehlung und stellt sicher, dass die Abfolge der Lehrveranstaltungen optimal auf Vorwissen aufbaut und das Arbeitspensum des Studienjahres 60 ECTS-Anrechnungspunkte nicht überschreitet.

Pflichtfach Chemical and Pharmaceutical Engineering

Lehrveranstaltung LV Semester mit ECTS -

Anrechnungspunkten

SSt Art ECTS I II III IV

Reaktionstechnik I 3 VU 4 4

Thermische Trennverfahren 3 VO 4,5 4,5

Thermische Trennverfahren 2 UE 2 2 Stoff- und Energiebilanzen 2 VU 3 3 Transportprozesse I 2 VU 3 3 Transportprozesse II 2 VU 3 3

Partikelverfahrenstechnik I 3 VO 4,5 4,5

Partikelverfahrenstechnik I 2 UE 2 2 Labor Reaktionstechnik I 1 LU 1 1 Labor Thermische Trennverfahren I 1 LU 1 1 Labor Partikelverfahrenstechnik I 1 LU 1 1 Chemische Thermodynamik I 2 VO 3 3 Chemische Thermodynamik I 1 UE 1 1

Summe Pflichtfach 25 33 10 23

Vertiefungsrichtung I: Chemical Engineering

Lehrveranstaltung LV Semester mit ECTS -Anrechnungspunkten

SSt Art ECTS I II III IV

Partikelverfahrenstechnik II 3 VU 4 4

Prozessintensivierung und Hybridverfahren 2 VO 3 3

Prozessintensivierung und Hybridverfahren 1 UE 1 1

Reaktionstechnik II 2 VU 3 3

Einführung in die Prozesssimulation Anlagentechnik 1 VO 2 2

Einführung in die Prozesssimulation Anlagentechnik 2 UE 2 2

Thermodynamik 4 VO 6 6

Thermodynamik 3 UE 5 5

Summe Vertiefungsrichtung I 24 26 11 7 8

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 11/33

Wahlfachkataloge

§ 5a: Chemical Engineering

Lehrveranstaltung LV

Art ECTS Eigenschaften von Gemischen und Grenzflächen VU 3

Labor Thermische Trennverfahren II LU 2

Reaktionstechnik VA VU 4

Labor Reaktionstechnik II LU 2

Labor Reaktionstechnik VA LU 2

Labor Partikelverfahrenstechnik II LU 2

Anlagen- und Prozesstechnik VO 4

Systemdynamik und Grundlagen der Prozesstechnik VU 3

Anlagengenehmigungsverfahren SE 3

Modellbildung und Simulation VU 5

Sicherheit und Umweltschutz in der Anlagentechnik VO 3

Projektarbeit KU 6

Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre VO 4

Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre UE 3

Projektmanagement VU 4

Vertiefungsrichtung II: Pharmaceutical Engineering

Lehrveranstaltung LV Semester mit ECTS -Anrechnungspunkten

SSt Art ECTS I II III IV

Pharmaceutical Engineering I 3 VU 4 4

Pharmaceutical Engineering II 3 VU 4 4

Pharm.Anl & Prozesstechnik 2 VO 3 3

Quality by Design 1,33 VO 2 2

Synthetische Arzneistoffe 2 VO 3 3

Biogene Arzneistoffe 2 VO 3 3

Grundlagen der Arzneimittelherstellung 5,33 LU 4 4

Präformulierung 2 VO 3 3

Summe Vertiefungsrichtung II 24,66 26 10 7 9

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 12/33

§ 5b: Pharmaceutical Engineering

Lehrveranstaltung LV

Art ECTS

Partikelverfahrenstechnik II VU 4

Qualitätssicherung in Pharma-, Lebensmittel- und Biotechnologie VO 3

Moderne Verfahren der online Prozessüberwachung und Steuerung VO 3

Projektlabor LU 6

Biopharmazeutika VO 3

Design von Arzneiformen VO 4

Pharmazeutische Multiphasenreaktoren VU 3

Drug Delivery VO 3

Einführung in die Dermopharmazie VO 3

Kolloidale Drug Delivery Systeme VO 1.5

Modellbildung und Simulation VU 5

Labor PVT II LU 2

Pharmazeutische Nanotechnologie VO 3

Ausgewählte Aspekte der pharmazeutischen Technologien und ihre biopharmazeutische Relevanz

VO 3

Labor – Pharmazeutisches Engineering I LU 3

Pharmazeutisches Engineering und Design AK VO 3

Reinraumtechnik I VO 3

Reinraumtechnik II VO 3

Kontinuierliche Prozesstechnik VO 3

Laborübung Pharma- und Spezialchemikalien LU 3

Projektmanagement VU 4

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 13/33

§ 5c: Technische Chemie

Lehrveranstaltung LV

Art ECTS

Environmental Chemistry and Technology VO 4

Introduction to Solid State Chemistry VO 3

Materials and –technolgies I VO 3

Materials and –technolgies II VO 3

Physical Chemistry for Technical Chemists VO 2

Applied Catalysis VO 3

Material Science II – Characterisation and Testing VO 3

Renewable Resources –Chemistry and Technology VO 2

Liquid Biofuels SE 1

Advanced Polymer Characterisation VO 3

Chemosensors VO 2

Electrosynthesis in Industry and Laboratory VO 4

Organische Chemie II VO 4

Analytische Chemie VO 4

Food Biotechnology VO 2

Enzyme technology and biocatalysis VO 3

Enzymatic and Microbial Food Processing VO 3

Bio-Processoptimization and Process Controlling VO 3

Sustainable Process Technology VO 3

Projektlabor LU 6

Projektmanagement VU 4

Hinweis: Eventuelle Ergänzungen zu den Wahlfachkatalogen werden im Mitteilungsblatt der TU Graz bzw. der KFU verlautbart. § 5d Wahlfachkatalog „Soft Skills“ Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten müssen gewählt werden. Unter "Soft Skills" werden fachübergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten verstanden, wie z.B. Kommunikation, Organisation, Präsentation, Fremdsprachen, Informatik, Rechtsfragen. Damit wird die facheinschlägige Ausbildung der Studierenden mit der Vermittlung wichtiger zusätzlicher Kenntnisse für ihr Berufsleben ergänzt werden. Eine von der interuniversitären Arbeitsgruppe „Studienkommission Chemie und chemische Technologien“ erstellte Liste empfohlener Lehrveranstaltungen wird in den Dekanaten aufgelegt. § 5e Freie Wahlfächer (KFU)/Freie Wahllehrveranstal tungen (TU Graz)

Freie Wahlfächer/Freie Wahllehrveranstaltungen im Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering im Ausmaß von 8 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten können frei aus dem Lehrveran-staltungsangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie den durch die jeweiligen Satzungsteile „Studienrechtliche Bestimmungen“ definierten Bildungseinrichtungen gewählt werden.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 14/33

Jeder Kontaktstunde (KStd)/Semesterstunde (SSt) eines Freien Wahlfaches/einer Freien Wahllehrveranstaltung wird 1 ECTS-Credit/-Anrechnungspunkt zugeordnet, wenn im Prüfungsnachweis keine Zuordnung von ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten ausgewiesen ist. Eine von der interuniversitären Arbeitsgruppe „Studienkommission Chemie und chemische Technologien“ erstellte Liste empfohlener Lehrveranstaltungen wird in den Dekanaten aufgelegt. Auf das Lehrveranstaltungsangebot zur Frauen- und Geschlechterforschung wird hingewiesen. DERZEIT: § 5 Aufbau des Studiums, Prüfungsfächer

Im Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ sind folgende Prüfungsfächer zu absolvieren:

Prüfungsfach ECTS-Credits*) Pflichtfächer gemäß § 5a 26 Wahlpflichtfächer gemäß § 5b 28 Wahlfächer gemäß § 5c 9 Wahlfächer gemäß § 5d 8 Wahlfächer „Soft Skills“ gemäß § 5e 5 Freie Wahlfächer/Freie Wahllehrveranstaltungen gemäß § 5f

12

Seminar für Masterarbeit 2 Masterarbeit 30 Summe 120

*) ECTS-Credits (TU Graz), ECTS-Anrechnungspunkte (KFU)

§ 5a Gesamtsemesterplan

Fachgebiet Semester mit ECTS -Credits*) Zuordnung

Lehrveranstaltung SSt**) Typ ECTS-Credits*) I II III IV KFU (1) TUG (1)

Pflichtfächer

Modul „Chemie“ (Für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums der Verfahrenstechnik)

Stoffchemie I VT (Anorganische Chemie)

1,33 VO 2 2 x Chemistry of Elements and Substances I VT (Inorganic Chemistry)

Stoffchemie II VT (Organische Chemie) Chemistry of Elements and Substances II VT (Organic Chemistry)

2 VO 3 3 x

Physikalische Chemie VT

2,66 VO 4 4

x

Physical Chemistry VT

Analytische Chemie VT

2 VO 3 3

x Analytical Chemistry VT

Industrielle Chemie II VT

1,33 VO 2

2

x Industrial Chemistry II VT

Laborübung Physik. Chemie und Analytik

6,66 LU 5 5

x Lab Course Physical and Analytical Chemistry

Einführung in die Biotechnologie VT

2 VO 3

3

x Introduction to Biotechnology VT

Labor Biochemie und Biotechnologie

5,33 LU 4 4

Lab Course Biochemistry and Biotechnology x Summe Pflichtfächer 26 14 12

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 15/33

Lehrveranstaltung SSt**) Typ ECTS-Credits*) I II III IV KFU (1) TUG (1)

Modul „Verfahrenstechnik“ (Für Absolventinnen und A bsolventen des Bachelorstudiums der Chemie)

Partikelverfahrenstechnik CI

3 VO 4 4

x Particle Process Engineering I

Transportprozesse I

2 VU 3 3

x Transport Phenomena I

Transportprozesse II

2 VU 3 3

x Transport Phenomena II

Stoff- und Energiebilanzen

2 VU 3 3

x Material and Energy Balances

Reaktionstechnik I

3 VU 3 3

x Chemical Reaction Engineering I

Chemische Thermodynamik CI

2 VU 3 3

x Chemical Engineering Thermodynamics CE

Thermische Verfahrenstechnik I

3 VO 4 4

x Mass Transfer Unit Operations I

Elemente des Anlagenbaus

2 VU 3 3

x Plant and Process Engineering Basics Summe Pflichtfächer 26 15 11 Wahlpflichtfächer

Wahlpflichtfächer aus dem Katalog „Chemical Engineering I” gemäß § 5b für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums der Chemie

3 8 17

Wahlpflichtfächer aus dem Katalog „Chemical Engineering I” gemäß § 5b für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums der Verfahrenstechnik

7 8 13

Wahlpflichtfächer aus dem Katalog “Pharmaceutical Engineering I“ gemäß § 5b für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums der Chemie oder der Verfahrenstechnik

10 14 4

Summe Wahlpflichtfächer aus den Katalogen „Chemical Engineering I” oder “Pharmaceutical Engineering I“ gemäß § 5b

28

Wahlfächer

Summe aus den Wahlfachkatalogen „Chemical Engineering II” oder “Pharmaceutical Engineering II“ gemäß § 5c

9

Wahlfächer gemäß § 5d 8

Summe aus den Wahlfachkatalogen „Soft Skills“ gemäß § 5e 5

Summe Wahlfächer 22 ***) Summe der Freien Wahlfächer/Freien Wahllehrveranstaltungen gemäß § 5f 12 ***)

Seminar für Masterarbeit 2 2 Masterarbeit 30 30 Summen Gesamt 120 30 30 28 32

*) ECTS-Credits (TU Graz), ECTS-Anrechnungspunkte (KFU) **) SSt (TU Graz), KStd (KFU) ***) Aufgrund der Wahlmöglichkeit im Bereich der Pflichtfächer 5a und das Wahlfachkataloges 5b erfolgt keine

Semesterzuordnung (1) Die Lehrveranstaltungen sind zu den beteiligten Universitäten zugeordnet. Wird eine Lehrveranstaltung von beiden

Universitäten gemeinsam, parallel oder alternativ angeboten, sind beide Universitäten angeführt.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 16/33

§ 5b Wahlfachkataloge „Chemical Engineering I“ und „Pharmaceutical Engineering I“ (für die Auswahl der Wahlpflichtfäch er)

1 aus 2 Modulen im Umfang von insgesamt 28 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten muss gewählt werden. Das Modul kann nur zur Gänze gewählt werden.

Modul ”Chemical Engineering I”

Lehrveranstaltung SSt**) Typ ECTS-Credits*) KFU (1) TUG (1)

Reaktionstechnik II 4 VU 5 x

Chemical Reaction Engineering II

Laborübung Reaktionstechnik 4 LU 3 x

Laboratory Chemical Reaction Engineering

Einführung in die Simulationsprogramme CI-PE 3 VU 4 x

Introduction to Process Simulation CE-PE

Partikelverfahrenstechnik II 3 VU 4 x

Particle Process Engineering II

Labor Partikelverfahrenstechnik 3 LU 2 x

Laboratory Particle Process Engineering

Qualitätssicherung in Pharma-, Lebensmittel- und Biotechnologie 2 VO 3 x Quality Assurance in Pharmaceutical-, Food- and Biotechnological

Processing Thermische Verfahrenstechnik II

3 VU 4 x Mass Transfer Unit Operations II

Labor Thermische Verfahrenstechnik 4 LU 3 x

Laboratory Mass Transfer Unit Operations

Summe 28

Modul ”Pharmaceutical Engineering I”

Lehrveranstaltung SSt**) Typ ECTS-Credits*) KFU (1) TUG (1)

Pharmazeutisches Engineering I: Wirkstoffe und Prozesse 3 VU 4 x

Pharmaceutical Engineering I: Active Ingredients and Processes Synthetische Arzneistoffe

2 VO 3 x Synthetic Drugs Biogene Arzneistoffe

2 VO 3 x Drugs of Biological Origin Pharmazeutisches Engineering II: Produktdesign und Herstellung

3 VU 4 x Pharmaceutical Engineering II: Drug Products and Manufacturing Science Grundlagen der Arzneimittelherstellung

5,33 LU 4 x Basics of Pharmaceutical Preparations Qualitätssicherung in Pharma-, Lebensmittel- und Biotechnologie

2 VO 3 x Quality Assurance in Pharmaceutical-, Food- and Biotechnological Processing Pharmazeutische Anlagen und Prozesstechnik

2,66 VO 4 x Pharmaceutical Process and Plant Engineering Präformulierung

2 VO 3 x Preformulation

Summe 28

*) ECTS-Credits (TU Graz), ECTS-Anrechnungspunkte (KFU) **) SSt (TU Graz), KStd (KFU) (1) Die Lehrveranstaltungen sind zu den beteiligten Universitäten zugeordnet. Wird eine Lehrveranstaltung von

beiden Universitäten gemeinsam, parallel oder alternativ angeboten, sind beide Universitäten angeführt.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 17/33

§ 5c Wahlfachkataloge „Chemical Engineering II” und “Pharmaceutical Engineering II“ (für die Auswahl der Wahlfächer)

9 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte müssen aus einem der nachfolgenden Wahlfach-kataloge gewählt werden. Studierende, die gemäß dem Wahlfachkatalog § 5b das Modul „Chemical Engineering I“ gewählt haben, müssen diese 9 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte aus dem Wahlfachkatalog „Chemical Engineering II“ wählen. Studierende, die gemäß dem Wahlfachkatalog § 5b das Modul „Pharmaceutical Engineering I“ gewählt haben, müssen diese 9 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte aus dem Wahlfach-katalog „Pharmaceutical Engineering II“ wählen.

Wahlfachkatalog “Chemical Engineering II“

Lehrveranstaltung SSt**) Typ ECTS-Credits*) KFU (1) TUG (1)

Projektarbeit CI 2 KU 8 x x

Project CE

Stoffdaten 2 VO 3 x

Fluid Phase Properties

Thermische Verfahrenstechnik I 2 UE 2

Mass Transfer Unit Operations I

Partikelverfahrenstechnik I 2 UE 2 x

Particle Technology I

Elektrotechnik und MRT CI 3 VO 4 x

Electrical Engineering and Control CE

Anlagen- und Prozesstechnik 3 VO 4 x

Plant and Process Design

Modellbildung und Simulation 3 VU 3 x

Modelling and Simulation in Chemical Process Engineering

Sicherheit und Umweltschutz in der Anlagentechnik 2 VO 3 x Safety and Environmental Aspects in Chemical Process

Engineering

Simulationsrechnung VA 2 VO 3 x

Advanced Process Simulation

Thermische VT VA 2 VU 3 x

Mass Transfer Unit Operations – Advanced Course

Schnelle Messverfahren in der Anlagentechnik 1,33 VO 2 x

Rapid Technics for Process Control

Macromolecular Materials and Technologies I 2 VO 3 x x

Macromolecular Materials and Technologies II 1,33 VO 2 x

Material Science I, An Introduction 2 VO 3 x

Applied Catalysis 1,33 VO 2 x

Renewable Resources - Energy Storage and Conversion 2 VO 3 x

Advanced Electrochemistry 1,33 VO 2 x

Summe 52

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 18/33

Wahlfachkatalog “Pharmaceutical Engineering II“

Lehrveranstaltung SSt**) Typ ECTS-Credits*) KFU (1) TUG (1)

Projektarbeit PE 2 KU 8 x x

Project PE

Design von Arzneiformen 2,66 VO 4 x

Design of Drug Formulations

Biopharmazeutika 2 VO 3 x

Biopharmaceuticals

Einführung in die Simulationsprogramme CI-PE 3 VU 4 x

Introduction to Process Simulation CE-PE

Mehrzweckanlagen, Verpackungstechnik und Sicherheit 2 VO 3 x

Multiusage Facilities, Packaging and Safety

Pharmazeutische Nanotechnologie 2 VO 3 x

Pharmaceutical Nanotechnology

Pharmazeutische Multiphasenreaktoren 2 VU 3 x

Pharmaceutical Multiphase Reactors

Downstream Processing 2 VO 3 x

Downstream Processing

Drug Delivery 2 VO 3 x

Drug Delivery

Einführung in die Dermopharmazie 2 VO 3 x

Introduction to Dermopharmacy

Pharmazeutische Prozess-Steuerung und Kontrolle 2 VO 3 x

Pharmaceutical Process and Analytical Technology

Partikelverfahrenstechnik II 3 VU 4 x

Particle Process Engineering II

Biomaterialien 1,33 VO 2 x

Biomaterials

Kolloidale Drug Delivery Systeme 1 VO 1,5 x

Colloidal Drug Delivery Systems

Summe 47,5

*) ECTS-Credits (TU Graz), ECTS-Anrechnungspunkte (KFU) **) SSt (TU Graz), KStd (KFU) (1) Die Lehrveranstaltungen sind zu den beteiligten Universitäten zugeordnet. Wird eine Lehrveranstaltung von

beiden Universitäten gemeinsam, parallel oder alternativ angeboten, sind beide Universitäten angeführt.

§ 5d Weitere Wahlfächer aus Chemisch-Orientierten Studien

Es müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten gewählt werden. Alle Lehrveranstaltungen können frei aus allen chemischen Pflicht- und Wahlfachkatalogen der an der Technischen Universität Graz und an der Karl-Franzens-Universität Graz angebotenen Masterstudien „Chemie“, „Technische Chemie“, „Chemical and Pharmaceutical Engineering“, sowie des Diplomstudiums „Pharmazie“ (ab dem 2. Studienabschnitt) gewählt werden. Für diese 8 ECTS-Credits/-Anrechnungs-punkte darf keine Laborübung geltend gemacht werden.

§ 5e Wahlfächer aus dem Wahlfachkatalog „Soft Skill s“***)

Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten müssen gewählt werden.

Zuordnung

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 19/33

Lehrveranstaltung SSt**) Typ ECTS-

Credits*) KFU (1) TUG (1)

Arbeitsgruppen leiten, zielorientiert moderieren 2 VU 3 x

Einführung in Betriebswirtschaftslehre und WIPÄD 2 VO 3 x

Führen von MitarbeiterInnen und Teams 2 VU 3 x

Gesprächsführung 2 VU 3 x

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 2 VO 4 x

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 1 UE 2 x

Grundlagen der Rhetorik 2 VU 3 x

Innovationsmanagement in der industriellen Praxis 1 VO 1 x

Innovationsmanagement in der industriellen Praxis 1 SE 1 x

Investition und Finanzierung 2 VU 4 x

Kommunikation als Produktionsfaktor 2 VU 3 x

Kommunikationstraining 2 VU 3 x

Konfliktmanagement 2 VU 3 x

Marketing Management 2 VO 3 x

Marketing Management 1 UE 2 x

MATLAB: Ein Tool in CS 1 VU 2 x

Mitarbeiterführung 1 VO 1 x

Mitarbeiterführung 1 UE 1 x

Patentrecht 2 VO 3 x

Projektmanagement 3 VU 4 x

Rhetorik und Präsentation 1 VO 1 x

Rhetorik und Präsentation 1 UE 1 x

Umweltrecht und Anlagengenehmigung 2 VO 3 x

Unternehmensgründung 2 VO 3 x

Zeitmanagement 2 VU 3 x

*) ECTS-Credits (TU Graz), ECTS-Anrechnungspunkte (KFU) **) SSt (TU Graz), KStd (KFU) ***) Beinhaltet nicht fachspezifische aber wünschenswerte zusätzliche Qualifikationen für die Studierenden (1) Die Lehrveranstaltungen sind zu den beteiligten Universitäten zugeordnet. Wird eine Lehrveranstaltung von

beiden Universitäten gemeinsam, parallel oder alternativ angeboten, sind beide Universitäten angeführt.

§ 5f Freie Wahlfächer (KFU)/Freie Wahllehrveranstal tungen (TU Graz)

Freie Wahlfächer/Freie Wahllehrveranstaltungen im Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ im Ausmaß von 12 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten können frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie den durch die jeweiligen Satzungsteile „Studienrechtliche Bestimmungen“ definierten Bildungseinrichtungen gewählt werden. Jeder Kontaktstunde (KStd)/Semesterstunde (SSt) eines Freien Wahlfaches/einer Freien Wahllehrveranstaltung wird 1 ECTS-Credit/-Anrechnungspunkt zugeordnet, wenn im Prüfungsnachweis keine Zuordnung von ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten ausgewiesen ist. Eine Liste der empfohlenen Freien Wahlfächer/Freien Wahllehrveranstaltungen ist im Anhang A angeführt.

§ 6 Prüfungsordnung

§ 6a Allgemeine Bestimmungen

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 20/33

Jede Lehrveranstaltung wird einzeln beurteilt.

(1) Über Lehrveranstaltungen, die in Form von Vorlesungen (VO) abgehalten werden, hat die Prüfung über den gesamten Inhalt der Lehrveranstaltung zu erfolgen.

(2) Über Lehrveranstaltungen, die in Form von Vorlesungen mit Übungen (VU), Laborübungen (LU) und Seminaren (SE) abgehalten werden, erfolgt die Beurteilung laufend auf Grund von Beiträgen, die von den Studierenden geleistet werden und/oder durch begleitende Tests.

(3) Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind die Beurteilungskriterien und deren Gewichtung zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben.

(4) Der positive Erfolg von Lehrveranstaltungsprüfungen ist mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4) und der negative Erfolg ist mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Besonders ausgewiesene Lehrveranstaltungen werden mit "mit Erfolg teilgenommen" bzw. "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt.

(5) Prüfungswiederholungen: Die Studierenden sind berechtigt, im Rahmen eines Studiums negativ beurteilte Prüfungen insgesamt vier Mal zu wiederholen.

(6) Prüfungstermine: Es sind sechs Prüfungstermine pro Jahr anzubieten, wobei diese für den Anfang, die Mitte und für das Ende jedes Semesters anzusetzen sind.

DERZEIT:

Prüfungstermine: Bei Vorlesungen sind sechs Prüfungstermine pro Jahr anzubieten, wobei diese für den Anfang, die Mitte und für das Ende jedes Semesters anzusetzen sind.

§ 6b Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit muss sich aus den in §5 Pflichtfach, §5a Wahlfachkatalog „Chemical Engineering“, §5b Wahlfachkatalog „Pharmaceutical Engineering“ oder §5c Wahlfachkatalog „Technische Chemie“ definierten Prüfungsfächern des Masterstudiums Chemical and Pharmaceutical Engineering ableiten. Über Ausnahmen entscheidet das Studienrechtliche Organ der Universität des Anlassfalles nach Rücksprache mit dem zuständigen Studienrechtlichen Organ der beteiligten Universität und nach Möglichkeit mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Masterarbeit. Für die Durchführung der Masterarbeit ist das letzte Semester vorgesehen. DERZEIT: Das Thema der Masterarbeit muss sich aus den in § 5a Pflichtfächer und § 5b Wahlfachkataloge „Chemical Engineering I und II“ und „Pharmaceutical Engineering I und II“ definierten Prüfungsfächern

• Chemical Engineering • Pharmaceutical Engineering

des Masterstudiums “Chemical and Pharmaceutical Engineering” ableiten. Über Ausnahmen vom o.g. entscheidet das Studienrechtliche Organ der Universität des Anlassfalles nach Rücksprache mit dem zuständigen Studienrechtlichen Organ der beteiligten Universität und mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Masterarbeit. Für die Durchführung der Masterarbeit ist das letzte Semester vorgesehen.

§ 6c Masterprüfung

(1) Die Masterprüfung besteht aus: Punkt 1: dem Nachweis der positiven Beurteilung aller Prüfungsfächer gemäß § 5 Punkt 2: der positiv beurteilten Masterarbeit Punkt 3: der abschließenden kommissionellen Prüfung

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 21/33

(2) Die Zulassung zur abschließenden kommissionellen Prüfung setzt die Erfüllung

derVoraussetzungen gemäß Punkt 1 und Punkt 2 aus Absatz (1) voraus. Dem Prüfungssenat der abschließenden kommissionellen Prüfung gehören die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit und zwei weitere Mitglieder an, die nach Anhörung der Kandidatin oder des Kandidaten vom Studienrechtlichen Organ benannt werden. Den Vorsitz führt ein Mitglied des Prüfungssenats, welches nicht Betreuerin oder Betreuer der Masterarbeit ist.

(3) Die abschließende kommissionelle Prüfung (max. 60 Minuten) besteht aus • einer Präsentation der Masterarbeit (max. 20 Minuten) • der Verteidigung der Masterarbeit und einer Prüfung über ein Fachgebiet, welches in einem fachlichen Zusammenhang mit der Masterarbeit steht (gemäß § 5 Pflichtfach und §§ 5abc Wahlfachkataloge. Das Fachgebiet wird vom Studienrechtlichen Organ über Antrag der Kandidatin/des Kandidaten festgelegt. Die Gesamtnote dieser kommissionellen Prüfung wird vom Prüfungssenat festgelegt. (4) Das Zeugnis über die Masterprüfung beinhaltet • alle Prüfungsfächer gemäß § 5 und deren Beurteilungen. Die jeweilige Durchschnittsnote

ergibt sich aus dem Mittelwert der nach ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten gewichteten Beurteilungen aller Lehrveranstaltungen des Prüfungsfaches (bezogen auf Gesamt-ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte), gerundet auf ganze Zahlen (bei einem Ergebnis mit der ersten Nachkommastelle größer als 5 wird aufgerundet).

• den Titel der Masterarbeit und deren Beurteilung, • die Beurteilung der abschließenden kommissionellen Prüfung.

Die Gesamtbeurteilung über das Masterstudium erfolgt gemäß § 73 Abs. 3 UG 2002. Die positive Absolvierung der Freien Wahlfächer (KFU)/der Freien Wahllehrveranstaltungen (TU Graz) gemäß § 5e ist ohne Auflistung der Lehrveranstaltungen, aber im Umfang der ECTS-Credits/-Anrechnungs-punkte, im Zeugnis über die Masterprüfung zu vermerken. DERZEIT: § 6c Abschließende kommissionelle Prüfung (Masterp rüfung)

(1) Die Zulassung zur abschließenden kommissionellen Prüfung setzt den Nachweis der positiven Beurteilung aller Prüfungsfächer gemäß § 5 und die positiv beurteilte Masterarbeit voraus.

(2) Dem Prüfungssenat der abschließenden kommissionellen Prüfung gehören die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit und zwei weitere Mitglieder an, die nach Anhörung der Kandidatin oder des Kandidaten vom Studienrechtlichen Organ benannt werden. Den Vorsitz führt jenes Mitglied des Prüfungssenats, welches nicht Betreuerin oder Betreuer der Masterarbeit ist.

(3) Die abschließende kommissionelle Prüfung besteht aus • einer Präsentation der Masterarbeit (max. 20 Minuten) • der Verteidigung der Masterarbeit und • einer Prüfung über ein Fachgebiet, welches in einem fachlichen Zusammenhang mit der Masterarbeit steht (gemäß § 5a Pflichtfächer und § 5b Wahlfachkataloge).

Das Fachgebiet wird vom Studienrechtlichen Organ über Antrag der Kandidatin/des Kandidaten festgelegt. Die Gesamtzeit der abschließenden kommissionellen Prüfung hat 60 Minuten nicht zu überschreiten. Die Gesamtnote dieser kommissionellen Prüfung wird vom Prüfungssenat festgelegt.

(4) Das Zeugnis über die Masterprüfung beinhaltet

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 22/33

• alle Prüfungsfächer gemäß § 5 und deren Beurteilungen. Die jeweilige Durchschnittsnote ergibt sich aus dem Mittelwert der nach ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten gewichteten Beurteilungen aller Lehrveranstaltungen des Prüfungsfaches (bezogen auf Gesamt-ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte), gerundet auf ganze Zahlen (bei einem Ergebnis mit der ersten Nachkommastelle größer als 5 wird aufgerundet).

• den Titel der Masterarbeit und deren Beurteilung, • die Beurteilung der abschließenden kommissionellen Prüfung. Die Gesamtbeurteilung über das Masterstudium erfolgt gemäß § 73 Abs. 3 UG 2002. Die positive Absolvierung der Freien Wahlfächer (KFU)/der Freien Wahllehrveranstaltungen (TU Graz) gemäß § 5f ist ohne Auflistung der Lehrveranstaltungen, aber im Umfang der ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte, im Zeugnis über die Masterprüfung zu vermerken.

§ 7 Aufnahmebedingungen

§ 7a Studium

(1) Studierende, die ein Diplomstudium Pharmazie oder ein Bachelorstudium der Chemie, der Technischen Chemie oder der Pharmazie im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten abgeschlossen haben, sind jedenfalls berechtigt, das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ aufzunehmen.

DERZEIT:

Studierende, die ein Diplomstudium Pharmazie oder ein Bakkalaureats- bzw. Bachelorstudium der Chemie, der Technischen Chemie oder der Verfahrenstechnik im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten abgeschlossen haben, sind berechtigt, das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ aufzunehmen.

(2) Studierende, die ein anderes Studium mit einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkten abgeschlossen haben, können ebenfalls zum Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft ausschließlich das Rektorat auf Empfehlung des Studienrechtlichen Organes der Universität des Anlassfalles nach Rücksprache mit dem zuständigen Studienrechtlichen Organ der beteiligten Universität. Dazu wird die Anhörung der interuniversitären Arbeitsgruppe „Studienkommission Chemie und chemische Technologien“ empfohlen.

§ 7b Übergangsbestimmungen

Studierende, die ihr Studium Chemical and Pharmaceutical Engineering vor dem 1. Oktober 2014 begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Curriculum bis zum Ende des Sommersemesters 2017 fortzusetzen und abzuschließen. Wird das Studium nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium diesem Curriculum unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen dem neuen Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an das zuständige Studienrechtliche Organ zu richten.

DERZEIT: § 7b Hinweise für Studierende der auslaufenden Dipl omstudien Technische

Chemie bzw. Verfahrenstechnik

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 23/33

Studierende, die vor dem Inkrafttreten der Bachelorstudien Chemie bzw. Verfahrenstechnik (= 1. Oktober 2006) an der TU Graz begonnen haben, sind berechtigt, ihr Diplomstudium bis längstens Ende des Sommersemesters 2012 abzuschließen. Wird das Diplomstudium bis zu diesem Datum nicht abgeschlossen, werden sie dem entsprechenden Bachelorstudium unterstellt. Sie sind aber jederzeit berechtigt, sich freiwillig dem Curriculum des Bachelorstudiums Chemie bzw. Verfahrenstechnik zu unterstellen.

§ 8 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte

Im Sinne des europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System) sind den einzelnen Leistungen ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte zugeordnet, welche den Arbeitsaufwand der Studierenden widerspiegeln. Das Arbeitspensum eines Studienjahres beträgt 60 ECTS-Credits/-Anrechnungspunkte.

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Curriculum ist erstmals mit 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Die Änderungen des Curriculums in der Fassung 2014 treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. DERZEIT: Dieses Curriculum ist erstmals mit 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Die Änderungen des Curriculums in der Fassung 2009 treten mit 1. Oktober 2009 in Kraft.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 24/33

Anhang I

zum Curriculum für das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering”

Studienablauf Pflichtfach und Vertiefungsrichtung C hemical Engineering

1. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Reaktionstechnik I 3 VU 4 x

Transportprozesse I 2 VU 3 x

Transportprozesse II 2 VU 3 x

Thermodynamik 4 VO 6 x

Thermodynamik 3 UE 5 x

2. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Thermische Trennverfahren 3 VO 4,5

x

Thermische Trennverfahren 2 UE 2 x

Stoff- und Energiebilanzen 2 VU 3 x

Partikelverfahrenstechnik I 3 VO 4,5 x

Partikelverfahrenstechnik I 2 UE 2 x

Labor Reaktionstechnik I 1 LU 1 x

Labor Thermische Trennverfahren I 1 LU 1 x

Labor Partikelverfahrenstechnik I 1 LU 1 x

Chemische Thermodynamik I 2 VO 3 x

Chemische Thermodynamik I 1 UE 1 x

Reaktionstechnik II 2 VU 3 x

Einführung in die Prozesssimulation Anlagentechnik 1 VO 2 x

Einführung in die Prozesssimulation Anlagentechnik 2 UE 2 x

3. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Partikelverfahrenstechnik II 3 VU 4 x

Prozessintensivierung und Hybridverfahren 2 VO 3 x

Prozessintensivierung und Hybridverfahren 1 UE 1 x

4. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Masterarbeit 30 x x

Summe ECTS Lehrveranstaltungen Pflichtfächer und Wahlfachkataloge

77

Summe ECTS Freifach / Freie Wahlfächer 8

Soft Skills 5

Masterarbeit 30

Summe ECTS gesamt 120

1: Kontaktstunden (KStd) = Semesterstunden (SSt) 2: Die Lehrveranstaltungen sind zu den beteiligten Universitäten zuzuordnen; wird eine LV von beiden Universitäten gemein-sam, parallel oder alternativ angeboten, sind beide Universitäten anzuführen.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 25/33

Studienablauf Pflichtfach und Vertiefungsrichtung P harmaceutical Engineering

1. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Reaktionstechnik I 3 VU 4 x

Transportprozesse I 2 VU 3 x

Transportprozesse II 2 VU 3 x

Pharmaceutical Eng. I 3 VU 4 x

Pharm. Anl. & Prozesstechnik 2 VO 3 x

Synthetische Arzneistoffe 2 VO 3 x

2. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Thermische Trennverfahren 3 VO 4,5 x

Thermische Trennverfahren 2 UE 2 x

Stoff- und Energiebilanzen 2 VU 3 x

Partikelverfahrenstechnik I 3 VO 4,5 x

Partikelverfahrenstechnik I 2 UE 2 x

Labor Reaktionstechnik I 1 LU 1 x

Labor Thermische Trennverfahren I 1 LU 1 x

Labor Partikelverfahrenstechnik I 1 LU 1 x

Chemische Thermodynamik I 2 VO 3 x

Chemische Thermodynamik I 1 UE 1 x

Pharmaceutical Eng. II 3 VU 4 x

Biogene Arzneistoffe 2 VO 3 x

3. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Grundlagen der Arzneimittelherstellung 5,33 LU 4 x

Quality by Design 1,33 VO 2 x

Präformulierung 2 VO 3 x

4. Semester SSt/KStd 1 Typ ECTS KFU2 TUG2

Masterarbeit 30 x x

Summe ECTS Lehrveranstaltungen Pflichtfächer und Wahlfachkataloge 77

Summe ECTS Freifach / Freie Wahlfächer 8

Soft skills 5

Masterarbeit 30

Summe ECTS gesamt 120

1: Kontaktstunden (KStd) = Semesterstunden (SSt) 2: Die Lehrveranstaltungen sind zu den beteiligten Universitäten zuzuordnen; wird eine LV von beiden Universitäten gemein-sam, parallel oder alternativ angeboten, sind beide Universitäten anzuführen.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 26/33

Anhang II zum Curriculum für das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering”

Modulbeschreibungen (KFU Graz) Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ liefert die Voraussetzungen zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten, für ein eventuell im Anschluss betriebenes Doktoratsstudium, wie auch die erweiterten Fachkenntnisse für wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich von Industrie, Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Lehre. Aufbauend auf einem Bachelorstudium der Chemie, Technische Chemie oder Pharmazie bietet das Masterstudium einen berufsqualifizierenden Abschluss. Das Studium ist in drei Module gegliedert.

Modul 1, Pflichtfach

Aufbauend auf einem Bachelorstudium Chemie oder einem äquivalenten Studium werden in diesem Modul die theoretischen Grundlagen zur wissenschaftlichen Vertiefung auf den Gebieten der technisch relevanten Fachrichtungen wie Transportprozesse und Trennverfahren, Partikeltechnik, Reaktionstechnik und Chemische Thermodynamik vermittelt. Es sollen dabei Kenntnisse zu wichtigen praxisrelevanten verfahrenstechnischen Fragestellungen erlangt werden.

Modul 2-I, Vertiefungsrichtung Chemical Engineering

Chemical Engineering ist das Bindeglied zwischen den Disziplinen der Chemie und der Verfahrenstechnik. Dieses interdisziplinäre Studium, das eine fundierte Ausbildung in der Chemie mit der Ausbildung in den verfahrenstechnischen Fächern Partikelverfahrenstechnik, Thermische Trennverfahren und Reaktionstechnik kombiniert, vermittelt ein in der chemischen Industrie ein anerkanntes Qualifikationsprofil.

Studierende, die die Vertiefungsrichtung Chemical Engineering belegen, sollen Fachkenntnisse in der chemischen Produkt- und Prozesstechnik erwerben. Dieser Zielsetzung wird durch die Vermittlung der Lehrinhalte der Verfahrenstechnik und der Chemie in den Wahlfachkatalogen entsprochen.

Absolventinnen und Absolventen der Vertiefungsrichtung Chemical Engineering werden in der chemischen Industrie, in der Forschung, in der gesamten Prozessentwicklung und Anlagenplanung, in der Produktion benötigt. Die duale Ausbildung fördert und unterstützt die Vertiefung der fachlichen Voraussetzung für die Diskussion sicherheitstechnischer Aspekte des Betriebes von Anlagen.

Modul 2-II: Vertiefungsrichtung Pharmaceutical Engi neering

Studierende, die die Vertiefungsrichtung Pharmaceutical Engineering belegen, sollen Kenntnisse der pharmazeutischen Produkt- und Prozesstechnik erwerben. Im speziellen sollen Lehrinhalte aus den Bereichen Verfahrenstechnik, Prozesstechnik, Anlagentechnik, Reaktionstechnik, Partikeltechnologie, Biotechnologie und der Herstellung von Arzneiformen und Qualitätssicherung vermittelt werden. Weiters wird Studierenden die Möglichkeiten geboten, in verschiedenen Bereichen wie Biomaterialien, Drug Delivery, Downstream Processing etc. ihre Kenntnisse zu vertiefen.

Absolventinnen und Absolventen der Vertiefungsrichtung Pharmaceutical Engineering werden in verschiedenen Bereichen der Pharmazeutischen Industrie eingesetzt und stellen ein dringend benötigtes Bindeglied zwischen Arzneimittelentwicklung und Produktion dar. Weitere Einsatzbereiche sind pharmazeutische Prozessentwicklung, Technikum und Scale-Up, Qualitätssicherung im Produktionsbereich sowie die Einführung neuer Produktionsverfahren. Sie beraten das Management bei der Umsetzung von Zielvereinbarungen zur kosteneffizienten Prozessgestaltung und Optimierung bestehender Verfahren in Hinsicht auf Umweltverträglichkeit und Produktqualität. Im Forschungsbereich sollen die Absolventinnen und Absolventen aus Pharmazeutischer Verfahrenstechnik neue Methoden zur Arzneimittelproduktion entwickeln und dabei helfen, moderne Methoden wie z.B. Nanotechnologie und Prozessüberwachung industriell umzusetzen.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Fassung vom 02.07.2013 27/33

Modul 3 Wahlfachkataloge:

Aus dem Wahlfachkatalog müssen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS-Anrechnungspunkten gewählt werden. Dieses Modul beinhaltet vor allem Lehrveranstaltungen, die mit aktuellen verfahrenstechnischen, pharmazeutischen und chemischen Forschungsgebieten in Zusammenhang stehen. Dieses Modul dient zur wissenschaftlichen Vertiefung, wobei vor allem unterschiedliche Denk- und Betrachtungsweisen erlernt werden sollen. Insbesondere durch das Projektlabor bzw. die Konstruktionsübung soll die wissenschaftliche Bearbeitung einer aktuellen technologischen Fragestellung erlernt werden.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Curriculum 2008 in der Fassung vom 01.10.2009 28/33

Anhang III zum Curriculum für das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering”

Äquivalenzliste Masterstudium Chemical and Pharmace utical Engineering

Die entsprechende Äquivalenzliste wird nachgereicht.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Curriculum 2008 in der Fassung vom 01.10.2009 29/33

DERZEIT:

Anhang A zum Curriculum für das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering”

Liste der empfohlenen Freien Wahlfächer/Freien Wahl lehrveranstaltungen

Zuordnung Lehrveranstaltung KFU (1) TUG (1)

Mathematik III *) x Mathematik IV *) x Nomenklatur chemischer Verbindungen *) x EF in die Technikfolgenabschätzung *) Interuniversitäres Forschungszentrum (IFZ) Frauen- und Geschlechterforschung x Toxikologie x Ökotechnik und Umweltchemie x x

*) nur anrechenbar, wenn nicht bereits im Bachelorstudium Chemie absolviert (1) Die Lehrveranstaltungen sind zu den beteiligten Universitäten zugeordnet. Wird eine Lehrveranstaltung von

beiden Universitäten gemeinsam, parallel oder alternativ angeboten, sind beide Universitäten angeführt.

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Curriculum 2008 in der Fassung vom 01.10.2009 30/33

Anhang B zum Curriculum für das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering”

1. Äquivalenzliste (TU Graz)

Die nachfolgende Äquivalenzliste ist sowohl vom Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ in das Diplomstudium „Technische Chemie“ als auch vom Diplomstudium „Technische Chemie“ in das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ gültig.

Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Technische Chemie

(Studienzweig: Chemieingenieurwesen) SSt**) Typ ECTS-

Credits*)

Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Chemical and Pharmaceutical

Engineering SSt**) Typ ECTS-

Credits*)

635.016 635.017

Phasengleichgewichte und Phasengleichgewichte

1 1

VO UE

2 3 CHE.721 Chemische Thermodynamik CI 2 VU 3

663.003 Thermische Verfahrenstechnik 4 VO 7 CHE.725 667.451

Thermische Verfahrenstechnik I und Thermische Verfahrenstechnik

3 2

VO UE

4 2

663.023 Thermische Verfahrenstechnik CE 3 LU 6 CHE.756 Labor Thermische Verfahrenstechnik 4 LU 3

639.270 639.271

Mechanische Verfahrenstechnik und Mechanische Verfahrenstechnik

1 1

VO UE

2 3

CHE.716

665.401

Partikelverfahrenstechnik I und Partikelverfahrenstechnik CI

3 2

VO

UE

4 2

663.117 663.118

Reaktionstechnik CI und Reaktionstechnik CI

1 1

VO UE

2 3 CHE.720 Reaktionstechnik I 3 VU 3

665.040 665.041

Elemente des Anlagenbaues und Elemente des Anlagenbaues

3 2

VO UE

6 4

CHE.722 Elemente des Anlagenbaus 2 VU 3

663.201 663.202

EF in die Simulationsprogramme CI und EF in die Simulationsprogramme CI

1 2

VO RU

2 4

CHE.752 Einführung in die Simulationsprogramme 3 VU 4

667.011 Sicherheit und Umweltschutz in der Anlagentechnik 2 VO 4 CHE.762

Sicherheit und Umweltschutz in der Anlagentechnik 2 VO 3

637.102 Meß- und Regeltechnik CI 2 VO 4 CHE.759 Elektrotechnik und MRT CI 3 VO 4

663.014 EDV-Programmiersprache 3 SE 3 307.075 Angewandte und prozessorientierte Informationstechnologie

3 SE 3

663.017 663.016

Computer Aided Thermodynamics und Computer Aided Thermodynamics

2 1

RU VO

2 1

CHE.763 Simulationsrechnung VA 2 VO 3

669.004 669.003

Prozessanalyse und –bewertung und Prozessanalyse und –bewertung

1 1

UE VO

1 1 CHE.765

Schnelle Messverfahren in der Anlagentechnik 1,33 VO 2

669.018 Technologie nachwachsender Rohstoffe 2 VO 2 CHE.524 Renewable Resources - Energy Storage and Conversion

2 VO 3

667.008 667.007

Thermische VT VA und Thermische VT VA

1 2

UE VO

1 2

CHE.764 Thermische VT VA 2 VU 3

667.105 667.104

Modellbildung und Simulation und Modellbildung und Simulation

1 2

RU VO

1 2 CHE.761 Modellbildung und Simulation 3 VU 3

373.305 373.306 371.302 371.301 372.236

372.235 373.310 373.308 373.336

373.381 373.380 373.386 434.375

635.056

635.055

637.095

Rhetorik und Präsentation Rhetorik und Präsentation Industriebetriebslehre Industriebetreibslehre Unternehmensf. u. Organisation Produktionstechnik Unternehmensführung und Organisation Kosten- und Erfolgsrechnung Kosten- und Erfolgsrechnung Bürgerliches Recht und Unternemens-recht Buchhaltung und Bilanzierung Buchhaltung und Bilanzierung Arbeitsrecht Umweltschutzgesetzgebung und Umweltschutzverträglichkeitsprüfung Mathematische Methoden in der Chemie Mathematische Methoden in der Chemie Patentrecht und Erfindungsschutz

1 1 3 3 2 2 2 1 3 1 1 2 2 2 2 2

VO UE UE VO UE

VO UE VO VO

UE VO VO VO

RU

VO

VO

1 1 3 3 2 2 2 1 3 1 1 2 2 2 2 2

920.011***) 920.003***) 639.290

639.291

920.012***) 920.001***) 920.008***) 373.341 373.342

920.004***)

373.356 373.357 373.347

920.007***)

Bestehende LV’s werden anerkannt bzw. können fehlende ECTS/SWS(SSt) durch folgende LV’s erbracht werden: Führen von MitarbeiterInnen und Teams Gesprächsführung Innovationsmanagement in der industriellen Praxis Innovationsmanagement in der industriellen Praxis Kommunikation als Produktionsfaktor Kommunikationstraining Konfliktmanagement Marketingmanagement Marketingmanagement Arbeitsgruppen leiten, zielorientiert moderieren Mitarbeiterführung Mitarbeiterführung Patentrecht Projektmanagement

2 2 1 1 2 2 2 2 1 2 1 1 2 3

VU VU VO

SE

VU VU VU VO UE VU

VO UE VO VU

3 3 1 1 3 3 3 2 2 3 1 1 3

4,5 639.260

639.291

639.290

641.281 645.294

Umweltprobleme organisch technologischer Prozesse oder Innovationsmanagement in der industriellen Praxis oder Innovationsmanagement in der industriellen Praxis oder Chemie und Gesellschaft oder Qualitätsmanagement

2 1 1 2 3

VO

SE

VO

SE SE

2 1 1 2 3

646.802***) MATLAB: Ein Tool in CS 1 VU 2

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Curriculum 2008 in der Fassung vom 01.10.2009 31/33

667.042 667.024 665.042 651.274 651.275 637.216

637.217

639.230

639.231

655.019

669.025

Projekt KÜ Therm. VT + UT oder Projektlabor Therm. VT + UT oder Projekt-Labor AMFT_C oder Projekt-Labor Biotechnologie oder Projekt-Labor Biotechnologie oder Projektlabor Chemische Technologie anorganischer Stoffe CI oder Projektlabor Chemische Technologie anorganischer Stoffe CI oder Projekt-Labor Chemische Technologie organischer Stoffe oder Projekt-Labor Chemische Technologie organischer Stoffe oder Projekt-Labor Molekulare Biotechnologie oder Projektlabor RNS

8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8

KU LU LU LU LU LU

LU

LU

LU

LU

LU

8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8

CHE.757 Projektarbeit CI 2

KU

8

*) ECTS-Credits (TU Graz), ECTS-Anrechnungspunkte (KFU) **) SSt (TU Graz), KStd (KFU) ***) Lehrveranstaltungen, die an der KFU angeboten werden

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Curriculum 2008 in der Fassung vom 01.10.2009 32/33

2. Äquivalenzliste Masterstudium “Chemical and Phar maceutical Engineering”

Die nachfolgende Äquivalenzliste ist sowohl vom Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ in der Fassung 2008 (1) in das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ in der Fassung 2009, als auch vom Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ in der Fassung 2009 in das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ in der Fassung 2008 (1) gültig.

Lehrveranstaltungen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“

in der Fassung 2008 SSt**) Typ ECTS-

Credits*)

Lehrveranstaltungen des Masterstudiums „Chemical and Pharmaceutical Engineering“

in der Fassung 2009 SSt**) Typ ECTS-

Credits*)

CHE.723 Einführung in die Biotechnologie VT Introduction to Biotechnology VT 2,66 VO 4 CHE.723

Einführung in die Biotechnologie VT Introduction to Biotechnology VT 2 VO 3

CHE.724 Labor Biochemie und Biotechnologie Lab Course Biochemistry and Biotechnology

4 LU 3 CHE.724 Labor Biochemie und Biotechnologie Lab Course Biochemistry and Biotechnology

5,33 LU 4

CHE.716 Partikelverfahrenstechnik CI Particle Technology CE 2,66 VO 4 CHE.716

Partikelverfahrenstechnik I Particle Process Engineering I 3 VO 4

CHE.725 Thermische Verfahrenstechnik I Unit Operations I 3 VO 4 CHE.725

Thermische Verfahrenstechnik I Mass Transfer Unit Operations I 3 VO 4

CHE.751 Laborübung Reaktionstechnik II Laboratory Chemical Reaction Engineering II

4 LU 3 CHE.751 Laborübung Reaktionstechnik Laboratory Chemical Reaction Engineering

4 LU 3

CHE.752 Einführung in die Simulationsprogramme Introduction to Process Simulation

2,66 VU 4 CHE.752 Einführung in die Simulationsprogramme CI-PE Introduction to Process Simulation CE-PE

3 VU 4

CHE.753 Partikelverfahrenstechnik II, CI-PE Particle Technology II, CI-PE

2,66 VU 4 CHE.753 Partikelverfahrenstechnik II Particle Process Engineering II

3 VU 4

CHE.754 Laborübung Mechanische Verfahrenstechnik Laboratory Particle Technology

2,66 LU 2 Labor Partikelverfahrenstechnik Laboratory Particle Process Engineering 3 LU 2

CHE.755 Thermische Verfahrenstechnik II Unit Operations II 3 VU 4 CHE.755

Thermische Verfahrenstechnik II Mass Transfer Unit Operations II 3 VU 4

CHE.756 Laborübung Thermische Verfahrenstechnik II Laboratory Unit Operations II

4 LU 3 CHE.756 Labor Thermische Verfahrenstechnik Laboratory Mass Transfer Unit Operations

4 LU 3

CHE.770

Pharmazeutisches Engineering I: Wirkstoffe und Prozesse Pharmaceutical Engineering I: Active Ingredients and Processes

2,66 VO 4 CHE.770

Pharmazeutisches Engineering I: Wirkstoffe und Prozesse Pharmaceutical Engineering I: Active Ingredients and Processes

3 VU 4

CHE.773

Pharmazeutisches Engineering II: Produktdesign und Herstellung Pharmaceutical Engineering II: Drug Products and Manufacturing Science

2,66 VU 4 CHE.773

Pharmazeutisches Engineering II: Produktdesign und Herstellung Pharmaceutical Engineering II: Drug Products and Manufacturing Science

3 VU 4

CHE.759 Elektrotechnik und MRT CI Electrical Engineering and Control CE

2,66 VO 4 CHE.759 Elektrotechnik und MRT CI Electrical Engineering and Control CE

3 VO 4

667.751 Anlagen- und Prozesstechnik Plant and Process Engineering 3 VO 4 667.751

Anlagen- und Prozesstechnik Plant and Process Design 3 VO 4

CHE.761 Modellbildung und Simulation Modelling and Simulation 3 VU 3 CHE.761

Modellbildung und Simulation Modelling and Simulation in Chemical Process Engineering

3 VU 3

CHE.763 Simulationsrechnung VA Advanced Simulation Methods

2 VU 3 CHE.763 Simulationsrechnung VA Advanced Process Simulation

2 VO 3

CHE.764 Thermische VT VA Unit Operations – Advanced Course

2 VU 3 CHE.764 Thermische VT VA Mass Transfer Unit Operations – Advanced Course

2 VU 3

*) ECTS-Credits (TU Graz), ECTS-Anrechnungspunkte (KFU) **) SSt (TU Graz), KStd (KFU) (1) veröffentlicht an der KFU in der 65. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 41.d vom 18.7.2008 und an der

TUG in der 29. Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 18j vom 30. Juni 2008

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Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering Curriculum 2008 in der Fassung vom 01.10.2009 33/33

Anhang C zum Curriculum für das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering”

Modulbeschreibungen (KFU Graz) Das Masterstudium „Chemical and Pharmaceutical Engineering“ liefert die Voraussetzungen zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten, für ein eventuell im Anschluss betriebenes Doktoratsstudium, wie auch die erweiterten Fachkenntnisse für wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich von Industrie, Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Lehre. Aufbauend auf einem Bachelorstudium der Chemie, Verfahrenstechnik oder Pharmazie bietet das Masterstudium einen berufsqualifizierenden Abschluss.

Modul Pharmaceutical Engineering

Studierende, die das Modul Pharmaceutical Engineering belegen, sollen Kenntnisse der pharmazeutischen Produkt- und Prozesstechnik erwerben. Im speziellen sollen Lehrinhalte aus den Bereichen Verfahrenstechnik, Anlagentechnik, Reaktionstechnik, Katalyse, Partikeltechnologie, Biotechnologie, Herstellung von Arzneiformen und Qualitätssicherung vermittelt werden. Weiters wird Studierenden die Möglichkeiten geboten, in verschiedenen Bereichen wie Biomaterialien, Drug Delivery, Downstream Processing etc. ihre Kenntnisse zu vertiefen.

Absolventinnen und Absolventen des Moduls Pharmaceutical Engineerings werden in verschiedenen Bereichen der Pharmazeutischen Industrie eingesetzt und stellen ein dringend benötigtes Bindeglied zwischen Arzneimittelentwicklung und Produktion dar. Weitere Einsatzbereiche sind pharmazeutische Prozessentwicklung, Technikum und Scale-Up, Qualitätssicherung im Produktionsbereich sowie die Einführung neuer Produktionsverfahren. Sie beraten das Management bei der Umsetzung von Zielvereinbarungen zur kosteneffizienten Prozessgestaltung und Optimierung bestehender Verfahren in Hinsicht auf Umweltverträglichkeit und Produktqualität. Im Forschungsbereich sollen die Absolventinnen und Absolventen aus Pharmazeutischer Verfahrenstechnik neue Methoden zur Arzneimittelproduktion entwickeln und dabei helfen, moderne Methoden wie z.B. Nanotechnologie und Prozessüberwachung industriell umzusetzen.

Modul Chemical Engineering

Chemical Engineering ist das Bindeglied zwischen den Disziplinen der Chemie und der Verfahrenstechnik. Dieses interdisziplinäre Studium, das eine fundierte Ausbildung in der Chemie mit der Ausbildung in den verfahrenstechnischen Fächern Partikelverfahrenstechnik, Thermische Trennverfahren und Reaktionstechnik kombiniert, ist in der chemischen Industrie ein anerkanntes Qualifikationsprofil.

Studierende, die das Modul Chemical Engineering belegen, sollen Fachkenntnisse in der chemischen Produkt- und Prozesstechnik erwerben. Dieser Zielsetzung wird durch die Vermittlung der Lehrinhalte der Verfahrenstechnik und der Chemie in den Wahlfachkatalogen entsprochen.

Absolventinnen und Absolventen des Moduls Chemical Engineering werden in der chemischen Industrie in der Forschung, in der gesamten Prozessentwicklung und Anlagenplanung, in der Produktion benötigt. Die duale Ausbildung fördert und unterstützt die Vertiefung der fachlichen Voraussetzung für die Diskussion sicherheitstechnischer Aspekte des Betriebes von Anlagen.