Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den...

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Reihe Palliative Care M. Kern, D. Müller, H. Melching, F. Nauck Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung für Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater der Kranken-/Pflegekassen und Pflegestützpunkte 16 Unterrichtseinheiten und 4 Unterrichtseinheiten Praxiseinsatz gekürzte Fassung

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ReihePalliativeCare

M.Kern,D.Müller,H.Melching,F.Nauck

Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung

für Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater

derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte

16Unterrichtseinheitenund

4UnterrichtseinheitenPraxiseinsatz

gekürzteFassung

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ReihePalliativeCare

M.Kern,D.Müller,H.Melching,F.Nauck

Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung

fürSozial-undPflegeberaterinnenund-berater

derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte

16Unterrichtseinheitenund4UnterrichtseinheitenPraxiseinsatz

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INHALT

Vorwort 1

AusgangssituationHospizarbeitundPalliativversorgung 4

InterdisziplinäreKernkompetenzenderPalliativversorgungnachEAPC 6

Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatungfürSozial-undPflegeberaterinnenund-beraterderKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte 12

Zielgruppe 13

ZielsetZung 13

Methoden 14

Rahmenbedingungen 15

DarstellungundBeschreibungderKernkompetenzen,LernergebnisseundInhaltedesCurriculums 19

1. Grundlagen 19

1.1. GrundlagenvonPalliativversorgungundHospizarbeit 20

1.2. OrganisationsformenvonHospizarbeitundPalliativversorgung 21

1.3. AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativversorgung 21

1.4. Vernetzung 22

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2. Ethische/RechtlicheAspekte 23

2.1. EthischeGrundlageninHospizarbeitundPalliativ-versorgung 23

2.2. SterbebegleitungundSterbehilfe 23

2.3. Patientenvorsorge:Patientenverfügung,Vorsorge-vollmacht,Betreuungsverfügung 24

3. PsychischeundsozialeAspekte 26

3.1 PsychischeReaktionen 26

3.2 WahrnehmungundKommunikation 27

3.3 FamilieundsozialesUmfeld 27

4. SelbstreflexionzurAuseinandersetzungmitdenThemenSterben,TodundTrauer 29

Stundenverteilung 31

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Abkürzungsverzeichnis

APV AllgemeinePalliativversorgung

BÄK Bundesärztekammer

BMBF BundesministeriumfürBildungundForschung

DGP DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizin

DHPV DeutscherHospiz-undPalliativVerband

DQR DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen

EAPC EuropeanAssociationforPalliativeCare

SAPV SpezialisierteambulantePalliativversorgung

UE Unterrichtseinheiten

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VORWORT

Mit dem 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz

(HPG)habenKrankenkasseneinenBeratungsauftragzurhospiz-

lich-palliativen Sorge ihrer Versicherten (nachfolgend Klientin-

nenundKlienten)erhalten.Sie sollenKlientinnenundKlienten

unter Berücksichtigung der regionalen Hospiz- und Palliativ-

strukturen dabei unterstützen, ein passendes ambulantes, teil-

stationäresbzw.stationäresAngebotzurBegleitungundBetreu-

ungamLebensendezufinden.Damitübernehmensieeinewich-

tigeLotsenfunktionimGesundheits-undSozialbereich,auchfür

sterbendeundtrauerndeMenschensowiederenAngehörigeund

Nahestehende.DerZugangzudenKlientinnenundKlientenüber

die Pflege-/Sozialberatung der Kranken-/Pflegekassen sowie

insbesonderederPflegestützpunkteeröffnetinderKombination

derpflege-undhospizlich-palliativenBeratungneueMöglichkei-

ten,Menschenfrühzeitigundpräventivzuerreichen.Sozial-und

Pflegeberaterinnen und -berater tragen damit zu einer umfas-

sendenBehandlungundBetreuungvonMenschenamEndedes

Lebens bei, ohne dass eine neue Beratungsstruktur geschaffen

wird.Durch vernetztesArbeitenunddasEinbinden etablierter,

auf das Themenfeld fokussierter Beratungseinrichtungen (z. B.

kommunale Anlaufstellen) können Schnittstellen überwunden

undregionalzeitnahpassgenaueAngeboteerschlossenwerden.

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§39bHospiz-undPalliativberatungdurchdieKrankenkassen

(1)VersichertehabenAnspruchauf individuelleBeratungundHil-festellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz-undPalliativversorgung.DerAnspruchumfasstauchdieErstellungeinerÜbersichtderAnsprechpartnerderregionalverfügbarenBera-tungs- undVersorgungsangebote. Die Krankenkasse leistet bei Be-darf Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Leistungsinan-spruchnahme. Die Beratung sollmit der Pflegeberatung nach § 7ades Elften Buches und anderen bereits in Anspruch genommenenBeratungsangebotenabgestimmtwerden.AufVerlangendesVersi-cherten sind Angehörige und andere Vertrauenspersonen an derBeratung zubeteiligen. ImAuftragdesVersicherten informiert dieKrankenkassedieLeistungserbringerundEinrichtungen,dieanderVersorgung des Versicherten mitwirken, über die wesentlichenBeratungsinhalte undHilfestellungen oder händigt demVersicher-ten zu diesem Zweck ein entsprechendes Begleitschreiben aus.Maßnahmen nach dieser Vorschrift und die dazu erforderliche Er-hebung,VerarbeitungundNutzungpersonenbezogenerDatendür-fennurmitschriftlicherEinwilligungundnachvorherigerschriftli-cher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kannjederzeit schriftlichwiderrufenwerden.DieKrankenkassendürfenihre Aufgaben nach dieser Vorschrift an andere Krankenkassen,derenVerbändeoderArbeitsgemeinschaftenübertragen.

(2) Die Krankenkasse informiert ihre Versicherten in allgemeinerForm über die Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzteLebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevoll-macht und Betreuungsverfügung. Der Spitzenverband Bund derKrankenkassenregelterstmalsbiszum30.Juni2016fürseineMit-gliederdasNähere zuFormund Inhalt der Informationenundbe-rücksichtigt dabei das Informationsmaterial und die Formulie-rungshilfenandereröffentlicherStellen.

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Dasvorliegende„CurriculumfürSozial-undPflegeberaterinnen

und -berater derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte

zu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung“dientderVermitt-

lung von Basiswissen imKontext vonHospiz- und Palliativver-

sorgung und soll im Interesse der zu informierenden und zu

beratendenKlientinnenundKlientendreiwesentlicheLernziele

beschreiben:

1. SensibilisierungderSozial-undPflegeberaterinnenund

-beraterfürdieThemenSterben,TodundTrauer

2. Vermittlung von Kenntnissen über die Verfügbarkeit

undInhalteregionalerHospiz-undPalliativstrukturen

3. Erweiterung der Kommunikationskompetenz mit dem

Schwerpunkt Information und Beratung zu Fragen am

EndedesLebensundbeiBedarfWeitervermittlungvon

Klientinnen und Klienten in die passende hospizlich-

palliativeEinrichtung/Initiative

Eswirddavonausgegangen,dassbeidenSozial-undPflegebera-

terinnen und -beratern grundsätzliche Beratungskompetenz

vorliegt. Jedoch bestehen in Bezug auf spezifische Fragen am

LebensendeoftmalsDefizite.InderRegelfandbisherkeinefach-

lich spezifische Auseinandersetzung mit den Themen Sterben,

Tod und Trauer statt. Dies führt häufig zu Sprachlosigkeit und

Unsicherheit,dieeinerbesonderenBeachtungbedarf.Aufbauend

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aufdiesemCurriculumbietensich fürSozial-undPflegeberate-

rinnenund-beratereinBesuchweitererKurseundderErwerb

vonZusatzqualifikationen imKontextderHospiz-undPalliativ-

versorgungan.

DasvorliegendeCurriculum integriertErfahrungswerteausder

langjährigen Zusammenarbeit zwischen hospizlich-palliativen

BeratungsinstitutionenundPflegestützpunktenundausangebo-

tenen Schulungen für Beraterinnen und Berater aus Kranken-

/Pflegekassen und Pflegestützpunkten rund um die Themen

Sterben,TodundTrauer1.DasvorliegendeCurriculumorientiert

sichamCurriculumzurQualifizierungvonMitarbeitendeninPfle-

geeinrichtungen – Einmehrstufiges Bildungskonzept im Rahmen

derPalliative-Care-Weiterbildung[1].

AUSGANGSSITUATIONHOSPIZARBEITUNDPALLIATIVVERSORGUNG

DasPalliativeCareKonzept(imDeutschen:KonzeptderHospiz-

und Palliativversorgung) bezeichnet eine grundlegende Über-

zeugungundPhilosophie.HervorzuhebenistindieserKonzepti-

on,dasspsychosozialeundspirituelleBedürfnisseaufeinerEbe-

nemitkörperlichenProblemenstehen.

1z.B.ZusammenarbeitzwischenderFach-undSpezialberatungsstelleZentraleAnlaufstelleHospizunddenBerlinerPflegestützpunktenunterEinbeziehungdesLandesBerlin

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WesentlicheGrundlagedesKonzeptesPalliativeCare istdieDe-

finition,welchedieWHO2002erarbeitethat:

„PalliativeCare ist einAnsatz zurVerbesserungder

LebensqualitätvonPatientenundihrenFamilien,die

mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer

lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies

geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden

durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschät-

zungundBehandlungvonSchmerzensowieanderen

Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritu-

ellerArt.“[2]

DashöchsteZielderBegleitungundBehandlungvonMenschen

am Lebensende ist die Erhaltung und/oder die Wiederherstel-

lungderLebensqualität.DieserforderteineganzheitlicheBeglei-

tung, Behandlung und Betreuung, die auf die Lebensumstände

der Betroffenen und ihrer Nahestehenden abgestimmt ist, und

physische, psychische, soziale und spirituelle Aspekte berück-

sichtigt.Zudemsinddieregionalenambulantenundstationären

Versorgungsstrukturenzuvernetzen[3].

DieHospiz-undPalliativversorgung ist inzwischen imSozialge-

setzbuch verankert. 1997wurde eine gesetzliche Regelung zur

FinanzierungvonstationärenHospizengeschaffen(§39a,SGBV

Abs. 1); seit 2002 werden ambulante Hospizdienste durch die

Krankenkassen gefördert (§39a SGBV Abs. 2). Ein gesetzlicher

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AnspruchaufspezialisierteambulantePalliativversorgungSAPV

besteht seit 2007 (§37b, SGB V). Durch das Patientenverfü-

gungsgesetzwurdendiePatientenrechtegestärkt(2009,§1901,

BGB)unddurchdasneueHospiz-undPalliativgesetz(2015)soll

die Hospiz- und Palliativversorgung in allen Bereichen weiter

entwickelt und nachhaltig umgesetzt werden (Bundesgesetz-

blatt:2015).

INTERDISZIPLINÄREKERNKOMPETENZENDERPALLIATIVVERSORGUNGNACHEAPC

Um aktuellen Bewertungskriterien zu entsprechen, orientiert

sichdasvorliegendeCurriculumandenzehn interdisziplinären

Kernkompetenzen inderPalliativversorgungderEAPC[4].Diese

beschreibendieGrundkompetenzen,die ineinermedizinischen

Grundversorgung nötig sind, um sterbendeMenschen und ihre

Angehörigenangemessenund ihrenBedürfnissenentsprechend

zuversorgen.

DieEAPCKernkompetenzen(Infobox1)beschreibendiejenigen

Kompetenzen,dieineinerallgemeinenGesundheitsversorgung

füralleBerufsgruppenerforderlichsind.Kompetenzenwerden

alsClustervonzueinanderinBeziehungstehendemWissen,

FertigkeitenundHaltungenbeschrieben.

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1. Die Kernbestandteile der Palliativversorgung im Setting, indemPatientundAn-undZugehörigeleben,anwenden.

2. DaskörperlicheWohlbefindenwährenddesKrankheitsver-laufsfördern.

3. Den psychischen2 Bedürfnissen des Patienten gerechtwer-den.

4. DensozialenBedürfnissendesPatientengerechtwerden.5. DenspirituellenBedürfnissendesPatientengerechtwerden.6. AufdieBedürfnissederpflegendenAn-undZugehörigendes

PatienteninBezugaufkurz-,mittel-undlangfristigePflege-zielereagieren.

7. Auf die Herausforderungen von klinischer und ethischerEntscheidungsfindunginderPalliativversorgungreagieren.

8. UmfassendeVersorgungskoordinationund interdisziplinäreTeamarbeitumsetzen,durchalleSettingshindurch,indenenPalliativeCareangebotenwird.

9. AngemesseneinterpersonelleundkommunikativeFertigkei-teninBezugaufPalliativeCareentwickeln.

10. Selbstwahrnehmungübenundkontinuierlicheprofessionel-leWeiterbildungpraktizieren.

Infobox1:InterdisziplinäreKernkompetenzenderPalliativversorgungnachEAPC[4]

DasvorliegendeCurriculumberücksichtigtdieobenbeschriebe-

nen Kernkompetenzen mit Ausnahme der Kernkompetenzen 2

und5.DiesePriorisierungerfolgtemitBlickaufdieSchwerpunk-

2 DieimOriginaltextverwendeteBezeichnung„psychologicalneeds“wurdemitpsychischenBedürfnissenübersetzt.

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tederZielgruppe(Lotsenfunktion)sowiedenverfügbarenZeit-

rahmen. Die Kernkompetenz 5 ist zudem in einzelnen Themen

inbegriffen.EineVertiefungderKernkompetenzen2und5kann

inweiterenAufbaumodulenerfolgen.

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DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen

(DQR)

Der deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen

(DQR)isteinInstrumentzurEinstufungunterschiedlicherQuali-

fikationen; seine Entwicklung erfolgte unter gemeinsamer Ver-

antwortungdesBundesministeriumsfürBildungundForschung

undderKultusministerkonferenz[5].

Der DQR bietet einen Orientierungsrahmen innerhalb des Bil-

dungssystems,indemerQualifikationensystematischbeschreibt

undachtvorbestimmtenQualifikationsniveau-Stufenzugeordnet

(siehe Tabelle 2). Ziel ist es, Übereinstimmungen und Unter-

schiede von Qualifikationen zu verdeutlichen. Um die unter-

schiedlichen Qualifikationsstufen des Bildungssystems transpa-

rent abzubilden, werden acht Qualifikationsniveaus zur allge-

meinen Beschreibung der Kompetenzen unterschieden, die er-

worben werden können. Diese werden durch Lernergebnisse

beschrieben. Lernergebnisse sind Aussagen darüber, was Ler-

nendewissen, verstehenund inderLage sindzu tun,nachdem

ein Lernprozess abgeschlossen ist. Das vorliegende Curriculum

kann nach den Kategorien des DQR dem Niveau 3 zugeordnet

werden. Laut DQR beschreibt Niveau 3 die „Kompetenzen zur

selbständigenErfüllungfachlicherAnforderungenineinemnoch

überschaubaren und zumTeil offen strukturierten Lernbereich

oderberuflichenTätigkeitsfeld.“[5]

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LernergebnissenachdemDQR

KompetenzbeschreibtdieFähigkeitundBereitschaftdesEinzelnen,KenntnisseundFertigkeitensowiepersönliche,sozialeundmethodi-scheFähigkeitenzunutzenundsichdurchdachtsowieindividuellundsozialverantwortlichzuverhalten.KompetenzwirdindiesemSinnealsumfassendeHandlungskompetenzverstanden.KompetenzwirdindenDimensionenFachkompetenzundpersonaleKompetenzdargestellt.

Fachkompetenz PersonaleKompetenzWissen Fertigkei-

tenSozialkompetenz Selbstkompetenz

BezeichnetdieGesamtheitderFakten,Grundsätze,TheorienundPraxisinei-nemLern-oderArbeits-bereichalsErgebnisvonLernenundVerstehen.

Bezeich-nendieFähigkeit,Kenntnis-seanzu-wendenundein-zusetzen,umAuf-gabenauszufüh-renundProblemezulösen.

BezeichnetdieFä-higkeitundBereit-schaft,zielorientiertmitanderenzusam-menzuarbeiten,ihreInteressenundsozi-alenSituationenzuerfassen,sichmitihnenrationalundverantwortungsbe-wusstauseinander-zusetzenundzuverständigensowiedieArbeits-undLebensweltmitzuge-stalten.

BezeichnetdieFähigkeitundBereitschaft,eigenständigundverantwortlichzuhandeln,eigenesunddasHandelnandererzureflektierenunddieeigeneHandlungsfähig-keitweiterzu-entwickeln.

Tabelle2:LernergebnissenachdemdeutschenQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen(DQR)[5]

DieLernergebnissenachdemDQRwerdennachWissen,Fertig-

keiten und den beiden Personalkompetenzen Sozialkompetenz

undSelbstkompetenzdifferenziert.

Mithilfe des DQRwerden die Qualifikationen der Allgemeinbil-

dung, der beruflichen Bildung, der Hochschulbildung und der

Weiterbildungen bewertet. Der DQR hat keinen regulierenden

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CharakterunddientausschließlichderOrientierung.

In derAusbildung für hospizlichesArbeitenwird zur Beschrei-

bungderpersonalenKompetenzderBegriffHaltungverwendet.

Der Begriff beschreibt eine innere und äußere Einstellung, der

einMenschenbildvonAkzeptanz,WertschätzungsowiedieAch-

tungderWürdezugrundeliegt.Imvorliegendenmultiprofessio-

nellenCurriculumsinddieLernergebnissenachWissen,Haltung

undFertigkeitenbeschrieben.DieHaltungwirddarüberhinaus

inSozialkompetenzundSelbstkompetenzdifferenziert.

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CURRICULUM ZU §39B SGB V HOSPIZ- UND PALLIATIVBERATUNG FÜRSOZIAL- UND PFLEGEBERATERINNEN UND -BERATER DER KRANKEN-/PFLEGEKASSENUNDPFLEGESTÜTZPUNKTE

Der Schwerpunkt des vorliegenden Curriculums liegt in der

Vermittlung allgemeiner Basiskompetenzen zur Hospiz- und

Palliativversorgung für Sozial- und Pflegeberaterinnen

und -berater derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte

imKontextdesgesetzlichenBeratungsauftrageszudenLeistun-

genderHospiz-undPalliativversorgung.ImCurriculumwurden

die Kernkompetenzen und Kompetenzebenen des DQR ausge-

führt,diefürdenBeratungskontextprimärerforderlichsind.Das

KonzeptbieteteineEmpfehlungundeinenOrientierungsrahmen

fürLehrende,dieKursegestaltenwollen,undauchfürEntschei-

dungsträger.

DasCurriculumbasiertauf

• den langjährigen eigenen Erfahrungen der Autorinnen

undAutoren imBereichderHospizarbeitundPalliativ-

versorgunginunterschiedlichenVersorgungssettings,

• demWissenerfahrenerExpertinnenundExperten,

• derRechercheundEinbeziehungaktueller

Fachliteratur.

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Zielgruppe

Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater der Kranken-

/Pflegekassen und Pflegestützpunkte sowieweitereMitarbeite-

rinnenundMitarbeiter,dieindiesemBereichtätigsind.

ZielsetZung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaß-

nahmeerhaltendieMöglichkeit,sichineinemgeschütztenRah-

menmitdenThemenbereichenSterben,TodundTrauerausei-

nanderzusetzen sowie Grundkompetenzen für die Beratung im

Kontext der regionalenHospiz- und Palliativversorgung für ihr

Tätigkeitsfeldzuerwerbenbzw.zuerweitern.SieerhaltenHilfe-

stellungen,umdiekomplexenProblemfelderderRatsuchenden

(Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörige) zu erken-

nen, ihnen angemessen zu begegnen und bei Bedarf stationäre

und ambulante Unterstützungsangebote im Rahmen ihrer Lot-

senfunktionzuvermitteln.DarüberhinauserhaltendieTeilneh-

menden die Möglichkeit, ihre eigene Haltung und Bereitschaft

zur Thematisierung der Anliegen zu reflektieren und sich mit

ethischenThemenauseinanderzusetzen.DieseZielsetzungwird

auch in derCharta zurBetreuung schwerstkranker und sterben-

derMenscheninDeutschland[6]zumAusdruckgebracht.

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Methoden

ZurDurchführungderKurseinheitenwerdenfolgendeMethoden

empfohlen:

• Vortrag(mitHandouts)

• Plenumsgespräch/Plenumsdiskussion

• Rollenspiel

• Storyline-Methode

• Einzelarbeit/Partnerarbeit/Kleingruppenarbeit

• Internetrecherche

• Film-/Tonmaterial(Interviews,Berichte,O-Töne)

• ErgänzendeLiteraturzumEigenstudium

• ReflektierterPraxisbesuch

Hilfreich fürdenLernerfolg istes,dieUnterrichtsmethodenab-

zuwechseln.DerKursleitungobliegtdieAuswahlderMethoden.

Um die Kurseinheiten zu vertiefen und nachzuarbeiten, wird

ergänzendeLiteraturempfohlen.

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Rahmenbedingungen

ZeitundUmsetzung

DerKursistals20StundenModul(16UEtheoretischeWissens-

vermittlungundReflexionund4UEangeleiteterPraxisbesuch)

geplant.

UmsetzungsformenderQualifizierungsmaßnahme

Umsetzungsformen

Variante120UE

Tag1:8UEimKursverbundTag2:4UEimKursverbund,4UEreflektierterPraxisbesuchTag3:4UEimKursverbund

Variante220UE

2x8UEimKursverbund

4UEPraxiseinsatzimAnschlussandenKurs

Ort/Setting

Um den regionalen Gegebenheiten in der konkreten Ausgestal-

tungvonHospizarbeitundPalliativversorgungsowiederEinbet-

tungindenjeweiligenVersorgungskontextRechnungzutragen,

solltendieVeranstaltungenvorOrt inder jeweiligenKommune

stattfinden.

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Empfohlenwird,denKurs ineinerBildungsstättemitPraxisan-

bindung an die Hospizarbeit oder Palliativversorgung bzw. in

deren Nähe durchzuführen. Darüber hinaus bieten sich auch

geeignete Räumlichkeiten z. B. in Hospizen, Palliativstationen

oder palliativ(geriatrisch) ausgerichteten Pflegeeinrichtungen

an.SoentstehtfürdieTeilnehmendenvonAnfanganeinauthen-

tischer Bezug zur Praxiswirklichkeit der Hospiz- und Palliativ-

versorgung, der fürdenBeratungskontextwesentlich ist. Alter-

nativwerden z. B. auch Räume der Kranken-/Pflegekassen zur

Verfügunggestellt.

ErforderlichisteinausreichendgroßerSeminarraum,indemin

einer Runde oder in einem Stuhlkreis gearbeitet werden kann.

Zusätzlich werden weitere Rückzugsmöglichkeiten für Einzel-

undKleingruppenarbeitbenötigt.Vorausgesetztwirdaucheine

entsprechende technische Ausstattung, wie Leinwand, Beamer,

Laptop, Pinnwand, Flipchart,Moderationsmaterial, Zugang zum

Internet,ggf.W-LAN-ZugrifffüralleTeilnehmendenetc..

Praxisbesuch

Im Kontext der räumlichen Nähe der Veranstaltung zu einer

hospizlich-palliativen Einrichtung kann auch der Praxisbesuch

imRahmendesKurses gestaltetwerden.Hierzubietet sichder

Nachmittag des zweiten Tages an, so dass die Erlebnisse und

Eindrücke am Folgetag unmittelbar reflektiert werden können.

AlternativwirdderBesucheinerEinrichtungseparatorganisiert.

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Gruppengröße

Maximal20Teilnehmende

Kursleitung,ReferentinnenundReferenten

DieUmsetzungderBildungsmaßnahmenachvorliegendemCur-

riculum sollte durch einen zertifizierten Kursleiter/eine zertifi-

zierte Kursleiterin Palliative Care oder einen Moderator/eine

Moderatorin „Palliative Praxis“ der DGP/DHPV erfolgen. Dann

kann der Kurs durch die DGP zertifiziert werden. Es werden

umfassendesWissenundFertigkeitenindenBereichenderMe-

thodik,derDidaktik,derhaltungsförderndenSozial-undSelbst-

kompetenzsowieeigeneErfahrungeninHospizarbeitundPallia-

tive Care bei der Kursleitung vorausgesetzt. Die Vorgaben zur

Anwesenheit und den Aufgaben einer Kursleitung entsprechen

denaktuellenAnforderungenderDGPausdemBereichBildung3.

AufgabederKursleitungistes,denKurskontinuierlichzubeglei-

ten, die inhaltliche und organisatorische Feinabstimmung der

Unterrichtseinheiten mit Co-Referenten zu gewährleisten und

den strukturierten Austausch- und Reflexionsprozess der Teil-

nehmenden zu unterstützen. Da die Bildungsmaßnahme die

BeratunginderRegionindenFokusnimmtunddamitdieVer-

netzungmitdenAkteurenundAkteurinnenvorOrteinzentrales

Anliegen ist, müssen Co-Referenten und -Referentinnen einen

3www.dgpalliativmedizin.de

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regionalen Bezug zur Hospizarbeit/Palliativversorgung haben,

wennderBezugnichtbereitsdurchdieKursleitunggegebenist.

Abschlusszertifikat

ErfolgtdieUmsetzungdesCurriculumsnachdenZertifizierungs-

regeln,erhaltendieTeilnehmendeneinZertifikat,ausgestelltvon

derDGPunddemDHPV,aufWunschmitdemLogoundderUn-

terschriftdesjeweiligenVeranstalters.

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DARSTELLUNGUNDBESCHREIBUNGDERKERNKOMPETENZEN,LERNERGEB-NISSEUNDINHALTEDESCURRICULUMS

ZujedemThemawerdendieLernzielenachWissen,Haltungund

Fertigkeiten dargestellt. Die Haltung wird in Sozialkompetenz

und Selbstkompetenz differenziert. Die Kernkompetenzenwer-

dendenThemenzugeordnet,beidenenihreRelevanzamgröß-

tenist.

1. GRUNDLAGEN

Hospiz-undPalliativversorgungsollprimärandemOrtstattfin-

den,denbetroffeneMenschenund ihreAngehörigealsLebens-

ort gewählt haben. Gegebenenfalls muss dazu eine Beratung

stattfinden und eine Anpassung der Umgebung vorgenommen

werden.Die Sozial- undPflegeberaterinnenund -berater sollen

denInformations-und/oderBeratungsbedarfeinesschwerkran-

kenMenschen und dessen Angehörigen/Nahestehenden erken-

nenunddieBedeutungderlebensbegrenzendenSituationfürdie

Beteiligten verstehen. In Anlehnung an das Hospiz- und Pallia-

tivkonzept sollen im Beratungskontext sowohl die Lebensbeja-

hung und die Lebensqualität als auch dieWerte und Überzeu-

gungendesbetroffenenMenschenanersterStellestehen[vgl.4:

158]. Dabei sollen pflegerische Unterstützungsbedarfe identifi-

ziert und daraus resultierende Handlungen initiiert werden.

DurchdenZugangswegderSozial-/PflegeberatungderKranken-

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/Pflegekassen und Pflegestützpunkte zu Menschen, die keine

Hilfe einfordern, wird ein niedrigschwelliger und frühzeitiger

WegindieUnterstützungsstrukturenerleichtert.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

1.1. GrundlagenvonPalliativversorgungund

Hospizarbeit

DiemoderneHospiz-undPalliativbewegunghatsichindenver-

gangenen50Jahrenweltweitentwickelt.Heutegibtesaufallen

Kontinenten und insgesamt in über 100 Ländern verschieden

organisierte und kulturell geprägte Initiativen vonHospiz- und

Palliativeinrichtungen. In Deutschland setzte die Bewegung in

den 1980er-Jahren ein. Seitdem engagieren sich Haupt- und

Ehrenamtliche sowieweitereBürgerinnenundBürgerkontinu-

ierlich für einen würdevollen Umgangmit schwerkranken und

sterbenden Menschen am Lebensende. In die Pflegeberatung

sind häufig die (pflegenden) Angehörigen/Nahestehenden ein-

gebunden,diealsBeteiligteeinenbesonderenStellenwerterhal-

ten.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

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1.2. OrganisationsformenvonHospizarbeitundPalliativ-

versorgung

Hospizarbeit und Palliativversorgung haben in ihren verschie-

denenOrganisationsformengemeinsamzumZiel,diebestmögli-

chen Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung und

BegleitungunddiehöchstmöglicheLebensqualitätfürschwerst-

krankeundsterbendeMenschenundihreAngehörigenzuschaf-

fen. Palliativversorgung ist interdisziplinär angelegt: Unter-

schiedlicheEinrichtungen (ambulante, stationäreund teilstatio-

näre)mitverschiedenenAngebotsschwerpunkten(medizinisch-

pflegerischesowiepsychosoziale)arbeitenalsregionaleKoope-

rationspartner zusammen. Die Verteilung der regionalen Ange-

boteundVersorgungsstrukturenistdeutschlandweitheterogen.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

1.3. AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativ-

versorgung

Hospizarbeit und Palliativversorgung haben sich ursprünglich

ausder SorgeumsterbendeMenschenmitKrebserkrankungen

entwickelt. Es ist anerkannt, dass eine allgemeine Palliativver-

sorgung in allen Gesundheitsbereichen durchgeführt werden

kann und dass auch sterbende Menschen mit Nicht-

TumorerkrankungenmitähnlichenFragestellungenamLebens-

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endekonfrontiertsindundvondenKonzeptenderHospizarbeit

und Palliativversorgung wesentlich profitieren können [vgl. 4:

152].

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

1.4. Vernetzung

Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Handlungsfeld

vonHospizarbeitundPalliativversorgunghabensichinDeutsch-

land in den letzten Jahren differenziert entwickelt. Klientinnen

undKlientenhaben einen gesetzlichenAnspruch auf dieunter-

schiedlichenLeistungenundmüssenZugangzuihnenerhalten.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

ZuordnungzudenKernkompetenzen:

Kernkompetenz1:DieKernbestandteilederPalliativversorgung

im Setting, in dem Patient und An- und Zugehörige leben, an-

wenden(gesamt4UE)

Kernkompetenz 8: Umfassende Versorgungskoordination und

interdisziplinäre Teamarbeit umsetzen, durch alle Settings hin-

durch,indenenPalliativversorgungangebotenwird(1UE)

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2. ETHISCHE/RECHTLICHEASPEKTE

2.1. EthischeGrundlageninHospizarbeitundPalliativver-

sorgung

Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater sind ggf. mit

ethischen Fragestellungen konfrontiert. Es geht beispielsweise

um Fragen der Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme am Le-

bensende,dasFortführenoderBeendenvonBehandlungenoder

einengeäußertenSterbewunsch.SiesolleninderLagesein,ethi-

scheFragestellungenzuerkennenundzukommunizieren.Klien-

tinnen, Klienten und deren Nahestehende sollen ermutigt wer-

den, ihre Bedürfnisse zu formulieren, um so an anstehenden

Entscheidungsprozessenteilhabenzukönnen[vgl.4:161].

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

2.2. SterbebegleitungundSterbehilfe

UnwürdigsterbenzumüssenisteinedergroßenÄngste,mitder

man in der Hospizarbeit und Palliativversorgung konfrontiert

wird. Diese Angst umfasst aber nicht nur eine unerwünschte

technisch-medizinische Überversorgung, sondern ebenso die

Sorge, bei zunehmender Ressourcenknappheit nicht mehr auf

eineangemesseneundkompetenteVersorgungamLebensende

hoffen zu können.Weit verbreitet ist auch die Vorstellung, bei

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einer unheilbaren Erkrankung unter Qualen und Schmerzen

sterbenzumüssen.DerGedankeandasSterbenwecktbeivielen

MenschendieAngst, hilf- undwehrlos zu sein,wertlos zuwer-

den, alltägliche Verrichtungen nichtmehr selbst vornehmen zu

können. Auch die Angst vor einemmöglichen Sinnverlust oder

gravierenderVeränderungdeseigenenErscheinungsbildesspie-

len eine zentrale Rolle. Solche Befürchtungen sind oftmals die

Motivation für den Ausdruck von Sterbewünschen und Forde-

rungen nach aktiver Sterbehilfe. Diesmacht eine Auseinander-

setzungmit demThemavor demHintergrundder historischen

Entwicklung,ethischerundreligiöserFragestellungenundjuris-

tischerProblemfeldernotwendig.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

2.3. Patientenvorsorge:Patientenverfügung,Vorsorge-

vollmacht,Betreuungsverfügung

26%derDeutschenhabeneinePatientenvorsorgegetroffen[7];

diese umfasst neben der eigentlichen Patientenverfügung

(schriftliche Erklärung an den zukünftigen behandelnden Arzt

über Beginn, Fortführung oder Abbruch individueller Behand-

lungsmaßnahmenamLebensende)oftmalsaucheineVorsorge-

vollmacht(BenennungeineskonkretenAnsprechpartners),eine

Niederschrift der eigenen Wertvorstellungen und die Betreu-

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ungsverfügung (Benennung von Wünschen für/gegen eine ge-

setzlicheBetreuung).DaärztlicheMaßnahmensowohldermedi-

zinischen Indikation als auch der Einwilligung bedürfen, wird

dieseVorsorgewichtig,wenneinMenschdurchAlter,Krankheit

oderUnfallnichtmehreinwilligungs-undentscheidungsfähigist.

DieDokumentesindeinewichtigeHilfestellung fürAngehörige,

Ärzte undPflegende,wenn eine kritische Situation eintritt.Das

PatientenverfügungsgesetzausdemJahr2009hatdiePatienten-

rechtedeutlichgestärkt,dasHospiz-undPalliativgesetzsiehtim

Rahmen des § 132g eine gesundheitliche Versorgungsplanung

fürdieletzteLebensphase(BehandlungimVoraus)insbesonde-

reinPflegeeinrichtungenvor.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

ZuordnungzudenKernkompetenzen:

Kernkompetenz 7: Auf die Herausforderungen von klinischer

und ethischer Entscheidungsfindung in der Palliativversorgung

reagieren(3UE)

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3. PSYCHISCHEUNDSOZIALEASPEKTE

SchwereKrankheit, verbundenmit demnahendenLebensende,

hatAuswirkungenaufdiesozialenBeziehungenallerBeteiligten.

Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater sollen in der

Lagesein,diemomentaneVerfassungderKlientinnenundKlien-

ten wahrzunehmen und anzuerkennen, Hilfestellung zur Bear-

beitung von persönlichenAngelegenheiten zu leisten sowie die

Notwendigkeit zu erkennen, zusätzliche soziale Beratung und

Unterstützungeinzubeziehen[4:160].

Alle Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater benötigen

GrundkenntnisseüberdiepsychischenundemotionalenBedürf-

nisse von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen. Dies

bedeutet, die Gefühle der Klientinnen und Klienten anzuerken-

nen,ihnenaufeinfühlsameArtundWeisezubegegnenundihre

Strategienzuunterstützen[vgl.4:160].

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

3.1 PsychischeReaktionen

In derAuseinandersetzungmitAlter, Krankheit undnahendem

Tod durchlebt derMensch eine breite Palette an Gefühlen und

psychischenReaktionen.DieArtderEmotionistabhängigdavon,

wie er vorher gelebt und sein Leben erlebt hat. Der sterbende

Menschbewegtsich ineinemSpannungsbogenzwischenobjek-

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tiver Todesbedrohung und subjektiv erlebter Gewissheit, ster-

ben zu müssen. Dies geht oft mit physischer und psychischer

Belastungeinher.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

3.2 WahrnehmungundKommunikation

Die Gestaltung vonHospizarbeit und Palliativversorgung erfor-

dertaufallenEbenenangemessenekommunikativeFähigkeiten.

DiesewerdenbesonderswichtigimUmgangmitstarkenEmoti-

onenundBelastungen,jedochauchbeischwierigenNachrichten

und Entscheidungen. Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -

berater sollen in der Lage sein, eine hilfreiche Beziehung zur

Klientinbzw.zumKlientenaufzubauen,individuelleBedürfnisse

wahrzunehmen und Sprache und Informationsgeschwindigkeit

denGegebenheitenanzupassen[vgl.4:162].

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

3.3 FamilieundsozialesUmfeld

DieVersorgungsterbenderMenschenschließtauchAngehörige

mit ein. Sie sindwichtige Ansprechpartner für die Belange der

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Sterbenden,dereneigeneBedürfnisseimProzessderAuseinan-

dersetzungmitdemLebensendeRaumbekommenmüssen.

In der täglichen Beratung kommt es oftmals zu einem Kontakt

derBetroffenenüberdieAngehörigen,dadiesedieVersorgung

und Verantwortung der Sterbenden übernommen haben. Die

Aufgaben,dieAngehörigeundNahestehendeübernehmen,sowie

Entscheidungen, die sie treffen, müssen anerkannt werden. Es

kann zu besonderenHerausforderungenund Spannungsfeldern

kommen,dadieBelastungen,diedieseinderVersorgungerfah-

ren,erheblichsind.Siesollenerkanntundthematisiertwerden–

verbundenmitdemHinweisaufzusätzlicheUnterstützungsmög-

lichkeiten[vgl.4:161].

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

ZuordnungzudenKernkompetenzen

Kernkompetenz3und4:DenpsychischenundsozialenBedürf-

nissen derKlientinnenundKlienten gerechtwerden (gesamt 2

UE)

Kernkompetenz9:Angemessene interpersonelleundkommuni-

kative Fertigkeiten inBezug auf Palliative Care entwickeln (ge-

samt2UE)

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Kernkompetenz6:AufdieBedürfnissederpflegendenAngehöri-

gen des Patienten in Bezug auf kurz-, mittel- und langfristige

Pflegezielereagieren(gesamt2UE)

4. SELBSTREFLEXION ZUR AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN THEMENSTERBEN,TODUNDTRAUER.

FürsichselbstSorgezutragen, isteinwichtigerAuftraganalle

Sozial-undPflegeberaterinnenund-berater.DieBegegnungmit

Sterbendenund ihrenAngehörigenundaucheigeneAnsprüche

können zu verschiedenen Belastungssymptomen führen. Eine

Auseinandersetzung mit den Ressourcen, Kompetenzen und

Grenzen imArbeitsalltagsowiedieEntwicklungvon individuel-

lenStrategiendesUmgangsmitderSituation liegen inderVer-

antwortung sowohl des Einzelnen als auch der Organisation.

AufmerksameundgezielteUnterstützungsmaßnahmenentlasten

undförderndieSozial-undPflegeberaterinnenund-beraterund

tragendazubei,dasssie ihreKompetenzenerweiternundwei-

terhinmotiviertundengagiertsind.

DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion

ausdifferenziert.

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ZuordnungzudenKernkompetenzen:

Kernkompetenz10:Selbstwahrnehmungübenundkontinuierli-

cheprofessionelleWeiterbildungpraktizieren(2UE)

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STUNDENVERTEILUNG

*Unterrichtseinheitenà45Minuten

4InfragekommendeOrte:stationäresHospiz,einerPalliativstation,Hospizdienst,SAPV-Leistungserbringer,Pflegeeinrichtungmitpallia-tiv(geriatrischer)Kompetenz

Kernkom-petenz

ThemenderKernkompetenzen UE*

1,8 GrundlagenOrganisationsformenHospizarbeitundPalli-ativversorgung(2)AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativversorgung(2)VernetzungundKoordination(1)

5

7 EthischeundrechtlicheAspekteGrundlagenEthik(1)SterbebegleitungundSterbehilfe(1)Patientenvorsorge(1)

3

3,4,6

PsychischeundsozialeAspektePsychischeReaktionen(2)FamilieundsozialesUmfeld(2)

4

9 WahrnehmungundKommunikation(2) 210 SelbstreflexionzurAuseinandersetzungmit

Sterben,TodundTrauer(2)2

BegleiteterPraxisbesuch4(4) 4 Stundenzahlgesamt 20

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HinweiszudenAutorinnenundAutoren

MartinaKern

LeiterindesZentrumsfürPalliativmedizin,MalteserKranken-

hausSeligerGerhardBonn/Rhein-Sieg,LeiterinvonALPHA

Rheinland(AnsprechstelledesLandesNRWzurPalliativversor-

gung,HospizarbeitundAngehörigenbegleitung),Ausbilderinder

DGPfürKursleitungeninPalliativeCare/Palliativmedizin

DirkMüller,MAS(PalliativeCare)

ExaminierterAltenpfleger,FundraisingManager(FH),Projekt-

leiterdesKompetenzzentrumsPalliativeGeriat-

rie/UNIONHILFSWERK,VorsitzenderdesHospiz-undPalliativ-

VerbandsBerlin,VorstandDeutscherHospiz-undPalliativVer-

band,VorsitzenderderFachgesellschaftPalliativeGeriatrie

HeinerMelching,Dipl.-Soz.päd./Dipl.-Soz.Arb.

GeschäftsführerderDeutschenGesellschaftfür

Palliativmedizin(DGP)

Nauck,Friedemann,Prof.Dr.med.

DirektorderKlinikfürPalliativmedizinUniversitätsmedizin

Göttingen,MitglieddesZentrumsfürMedizinrechtderGeorg-

AugustUniversitätGöttingen,HerausgeberderZeitschriftfür

Palliativmedizin.Mitherausgeberdes„LehrbuchderPalliativme-

dizin“

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Dank

WirdankenfürdieUnterstützungbeiderErarbeitungdieses

Curriculums:

Dr.KatharinaGraffmann-Weschke,MPH

(LeiterinAOKPflegeAkademie)

Anne-MariaJasing

(MitarbeiterinAOKPflegeAkademie)

AmönaLandrichter

(ZentraleAnlaufstelleHospiz/UNIONHILFSWERK)

AnnWenske

(InstitutfürSozialforschungundberuflicheWeiterbildung

gGmbHNeustrelitz)

SylvaFröhlich

(MalteserHospiz-undPalliativberatungsdienst/Palliativnetz-

werkBerlinNordost)

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LITERATURVERZEICHNIS

1. Kern,M.;vonSchmude,A.(2016):CurriculumzurQualifi-zierungvonMitarbeitendeninPflegeeinrichtungen–EinmehrstufigesBildungskonzeptimRahmenderPalliative-Care-Weiterbildung.Bonn:PalliaMedVerlag.

2. WHO(2002):DefinitionofPalliativeCare.URL:www.who.int/cancer/palliative/definition/en/[7.2.2017]

3. DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizine.V.(DGP),Deut-scherHospiz-undPalliativVerbande.V.(DHPV),Bundes-ärztekammer(BÄK)(2016):HandlungsempfehlungenimRahmeneinerNationalenStrategie.URL:www.charta-zur-betreuungsterbender.de/files/bilder/neu2%20RZ_161004_Handlungsempfehlungen_ONLINE.pdf[7.2.2017]

4. Krumm,N.;Schmidlin,E.;Schulz,C.;Elsner,F.(2015):Kern-kompetenzeninderPalliativversorgung–einWeißbuchderEuropeanAssociationforPalliativeCarezurLehreinderPalliativversorgung.In:ZeitschriftfürPalliativmedizin.16.Jahrgang.4.Ausgabe.S.152-167.Stuttgart:ThiemeVer-lag.

5. BundesministeriumfürBildungundForschung(BMBF)undSekretariatderKultusministerkonferenz(Hrsg.)(2016):DQR–DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen.URL:www.dqr.de/content/2315.php[7.2.2017]

6. DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizine.V.(DGP),Deut-scherHospiz-undPalliativVerbande.V.(DHPV),Bundes-ärztekammer(BÄK)(2015):ChartazurBetreuungschwerstkrankerundsterbenderMenscheninDeutschland.8.Auflage.URL:http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/RZ_151124_char-ta_Einzelseiten_online.pdf[7.2.2017]

7. Klindtworth,K.;Schneider,N.;L.Radbruch,L.;Jünger,S.(2013):VersorgungamLebensende:HaltungenundEinstel-

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lungeninderBevölkerung.In:ZeitschriftfürPalliativmedi-zin,14.Jahrgang.1.Ausgabe.Stuttgart:ThiemeVerlag.

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GesetzeundRechtsverordnungen

BGB:§1896.RechtlicheBetreuung,Voraussetzungen.

BGB:§1901a.Patientenverfügung.

BGB:§1901bGesprächzurFeststellungdesPatientenwillens.

BGB:§1901c.SchriftlicheBetreuungswünsche,Vorsorgevoll-macht.

Bundesgesetzblatt(2015):GesetzzurVerbesserungderHospiz-undPalliativversorgunginDeutschland.Hospiz-undPalliativge-setz.HPG.TeilI.Nr.48vom8.Dezember2015.URL:www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2114.pdf%27%5D__1451686258240[7.2.2017]

Bundesgesetzblatt(2015):GesetzzurStrafbarkeitderge-schäftsmäßigenFörderungderSelbsttötung.TeilI.Nr.49vom9.Dezember2015.URL:http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2177.pdf%27%5D__1453065316848[7.2.2017]

SGBV:§37bSpezialisierteambulantePalliativversorgung.

SGBV:§39aStationäreundambulanteHospizleistungen.

StGB:§217GeschäftsmäßigeFörderungderSelbsttötung

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UnterMitwirkungvon:

ISBN:978-3-933154-82-8