Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den...
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ReihePalliativeCare
M.Kern,D.Müller,H.Melching,F.Nauck
Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung
für Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater
derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
16Unterrichtseinheitenund
4UnterrichtseinheitenPraxiseinsatz
gekürzteFassung
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©2017PalliaMedVerlag,Bonn©AlleRechtevorbehalten
ISBN:978-3-933154-82-8
DievollständigeAusgabedesCurriculumsistzubeziehenüber:
VereinzurBetreuungvonSchwerstkrankenundTumorpatientene.V.PalliaMedVerlagVon-Hompesch-Straße1,53123BonnTel.:0228/64819206Fax:0228/[email protected]
ReihePalliativeCare
M.Kern,D.Müller,H.Melching,F.Nauck
Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung
fürSozial-undPflegeberaterinnenund-berater
derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
16Unterrichtseinheitenund4UnterrichtseinheitenPraxiseinsatz
INHALT
Vorwort 1
AusgangssituationHospizarbeitundPalliativversorgung 4
InterdisziplinäreKernkompetenzenderPalliativversorgungnachEAPC 6
Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatungfürSozial-undPflegeberaterinnenund-beraterderKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte 12
Zielgruppe 13
ZielsetZung 13
Methoden 14
Rahmenbedingungen 15
DarstellungundBeschreibungderKernkompetenzen,LernergebnisseundInhaltedesCurriculums 19
1. Grundlagen 19
1.1. GrundlagenvonPalliativversorgungundHospizarbeit 20
1.2. OrganisationsformenvonHospizarbeitundPalliativversorgung 21
1.3. AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativversorgung 21
1.4. Vernetzung 22
2. Ethische/RechtlicheAspekte 23
2.1. EthischeGrundlageninHospizarbeitundPalliativ-versorgung 23
2.2. SterbebegleitungundSterbehilfe 23
2.3. Patientenvorsorge:Patientenverfügung,Vorsorge-vollmacht,Betreuungsverfügung 24
3. PsychischeundsozialeAspekte 26
3.1 PsychischeReaktionen 26
3.2 WahrnehmungundKommunikation 27
3.3 FamilieundsozialesUmfeld 27
4. SelbstreflexionzurAuseinandersetzungmitdenThemenSterben,TodundTrauer 29
Stundenverteilung 31
Abkürzungsverzeichnis
APV AllgemeinePalliativversorgung
BÄK Bundesärztekammer
BMBF BundesministeriumfürBildungundForschung
DGP DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizin
DHPV DeutscherHospiz-undPalliativVerband
DQR DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen
EAPC EuropeanAssociationforPalliativeCare
SAPV SpezialisierteambulantePalliativversorgung
UE Unterrichtseinheiten
1
VORWORT
Mit dem 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz
(HPG)habenKrankenkasseneinenBeratungsauftragzurhospiz-
lich-palliativen Sorge ihrer Versicherten (nachfolgend Klientin-
nenundKlienten)erhalten.Sie sollenKlientinnenundKlienten
unter Berücksichtigung der regionalen Hospiz- und Palliativ-
strukturen dabei unterstützen, ein passendes ambulantes, teil-
stationäresbzw.stationäresAngebotzurBegleitungundBetreu-
ungamLebensendezufinden.Damitübernehmensieeinewich-
tigeLotsenfunktionimGesundheits-undSozialbereich,auchfür
sterbendeundtrauerndeMenschensowiederenAngehörigeund
Nahestehende.DerZugangzudenKlientinnenundKlientenüber
die Pflege-/Sozialberatung der Kranken-/Pflegekassen sowie
insbesonderederPflegestützpunkteeröffnetinderKombination
derpflege-undhospizlich-palliativenBeratungneueMöglichkei-
ten,Menschenfrühzeitigundpräventivzuerreichen.Sozial-und
Pflegeberaterinnen und -berater tragen damit zu einer umfas-
sendenBehandlungundBetreuungvonMenschenamEndedes
Lebens bei, ohne dass eine neue Beratungsstruktur geschaffen
wird.Durch vernetztesArbeitenunddasEinbinden etablierter,
auf das Themenfeld fokussierter Beratungseinrichtungen (z. B.
kommunale Anlaufstellen) können Schnittstellen überwunden
undregionalzeitnahpassgenaueAngeboteerschlossenwerden.
2
§39bHospiz-undPalliativberatungdurchdieKrankenkassen
(1)VersichertehabenAnspruchauf individuelleBeratungundHil-festellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz-undPalliativversorgung.DerAnspruchumfasstauchdieErstellungeinerÜbersichtderAnsprechpartnerderregionalverfügbarenBera-tungs- undVersorgungsangebote. Die Krankenkasse leistet bei Be-darf Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Leistungsinan-spruchnahme. Die Beratung sollmit der Pflegeberatung nach § 7ades Elften Buches und anderen bereits in Anspruch genommenenBeratungsangebotenabgestimmtwerden.AufVerlangendesVersi-cherten sind Angehörige und andere Vertrauenspersonen an derBeratung zubeteiligen. ImAuftragdesVersicherten informiert dieKrankenkassedieLeistungserbringerundEinrichtungen,dieanderVersorgung des Versicherten mitwirken, über die wesentlichenBeratungsinhalte undHilfestellungen oder händigt demVersicher-ten zu diesem Zweck ein entsprechendes Begleitschreiben aus.Maßnahmen nach dieser Vorschrift und die dazu erforderliche Er-hebung,VerarbeitungundNutzungpersonenbezogenerDatendür-fennurmitschriftlicherEinwilligungundnachvorherigerschriftli-cher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kannjederzeit schriftlichwiderrufenwerden.DieKrankenkassendürfenihre Aufgaben nach dieser Vorschrift an andere Krankenkassen,derenVerbändeoderArbeitsgemeinschaftenübertragen.
(2) Die Krankenkasse informiert ihre Versicherten in allgemeinerForm über die Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzteLebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevoll-macht und Betreuungsverfügung. Der Spitzenverband Bund derKrankenkassenregelterstmalsbiszum30.Juni2016fürseineMit-gliederdasNähere zuFormund Inhalt der Informationenundbe-rücksichtigt dabei das Informationsmaterial und die Formulie-rungshilfenandereröffentlicherStellen.
3
Dasvorliegende„CurriculumfürSozial-undPflegeberaterinnen
und -berater derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
zu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung“dientderVermitt-
lung von Basiswissen imKontext vonHospiz- und Palliativver-
sorgung und soll im Interesse der zu informierenden und zu
beratendenKlientinnenundKlientendreiwesentlicheLernziele
beschreiben:
1. SensibilisierungderSozial-undPflegeberaterinnenund
-beraterfürdieThemenSterben,TodundTrauer
2. Vermittlung von Kenntnissen über die Verfügbarkeit
undInhalteregionalerHospiz-undPalliativstrukturen
3. Erweiterung der Kommunikationskompetenz mit dem
Schwerpunkt Information und Beratung zu Fragen am
EndedesLebensundbeiBedarfWeitervermittlungvon
Klientinnen und Klienten in die passende hospizlich-
palliativeEinrichtung/Initiative
Eswirddavonausgegangen,dassbeidenSozial-undPflegebera-
terinnen und -beratern grundsätzliche Beratungskompetenz
vorliegt. Jedoch bestehen in Bezug auf spezifische Fragen am
LebensendeoftmalsDefizite.InderRegelfandbisherkeinefach-
lich spezifische Auseinandersetzung mit den Themen Sterben,
Tod und Trauer statt. Dies führt häufig zu Sprachlosigkeit und
Unsicherheit,dieeinerbesonderenBeachtungbedarf.Aufbauend
4
aufdiesemCurriculumbietensich fürSozial-undPflegeberate-
rinnenund-beratereinBesuchweitererKurseundderErwerb
vonZusatzqualifikationen imKontextderHospiz-undPalliativ-
versorgungan.
DasvorliegendeCurriculum integriertErfahrungswerteausder
langjährigen Zusammenarbeit zwischen hospizlich-palliativen
BeratungsinstitutionenundPflegestützpunktenundausangebo-
tenen Schulungen für Beraterinnen und Berater aus Kranken-
/Pflegekassen und Pflegestützpunkten rund um die Themen
Sterben,TodundTrauer1.DasvorliegendeCurriculumorientiert
sichamCurriculumzurQualifizierungvonMitarbeitendeninPfle-
geeinrichtungen – Einmehrstufiges Bildungskonzept im Rahmen
derPalliative-Care-Weiterbildung[1].
AUSGANGSSITUATIONHOSPIZARBEITUNDPALLIATIVVERSORGUNG
DasPalliativeCareKonzept(imDeutschen:KonzeptderHospiz-
und Palliativversorgung) bezeichnet eine grundlegende Über-
zeugungundPhilosophie.HervorzuhebenistindieserKonzepti-
on,dasspsychosozialeundspirituelleBedürfnisseaufeinerEbe-
nemitkörperlichenProblemenstehen.
1z.B.ZusammenarbeitzwischenderFach-undSpezialberatungsstelleZentraleAnlaufstelleHospizunddenBerlinerPflegestützpunktenunterEinbeziehungdesLandesBerlin
5
WesentlicheGrundlagedesKonzeptesPalliativeCare istdieDe-
finition,welchedieWHO2002erarbeitethat:
„PalliativeCare ist einAnsatz zurVerbesserungder
LebensqualitätvonPatientenundihrenFamilien,die
mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer
lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies
geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden
durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschät-
zungundBehandlungvonSchmerzensowieanderen
Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritu-
ellerArt.“[2]
DashöchsteZielderBegleitungundBehandlungvonMenschen
am Lebensende ist die Erhaltung und/oder die Wiederherstel-
lungderLebensqualität.DieserforderteineganzheitlicheBeglei-
tung, Behandlung und Betreuung, die auf die Lebensumstände
der Betroffenen und ihrer Nahestehenden abgestimmt ist, und
physische, psychische, soziale und spirituelle Aspekte berück-
sichtigt.Zudemsinddieregionalenambulantenundstationären
Versorgungsstrukturenzuvernetzen[3].
DieHospiz-undPalliativversorgung ist inzwischen imSozialge-
setzbuch verankert. 1997wurde eine gesetzliche Regelung zur
FinanzierungvonstationärenHospizengeschaffen(§39a,SGBV
Abs. 1); seit 2002 werden ambulante Hospizdienste durch die
Krankenkassen gefördert (§39a SGBV Abs. 2). Ein gesetzlicher
6
AnspruchaufspezialisierteambulantePalliativversorgungSAPV
besteht seit 2007 (§37b, SGB V). Durch das Patientenverfü-
gungsgesetzwurdendiePatientenrechtegestärkt(2009,§1901,
BGB)unddurchdasneueHospiz-undPalliativgesetz(2015)soll
die Hospiz- und Palliativversorgung in allen Bereichen weiter
entwickelt und nachhaltig umgesetzt werden (Bundesgesetz-
blatt:2015).
INTERDISZIPLINÄREKERNKOMPETENZENDERPALLIATIVVERSORGUNGNACHEAPC
Um aktuellen Bewertungskriterien zu entsprechen, orientiert
sichdasvorliegendeCurriculumandenzehn interdisziplinären
Kernkompetenzen inderPalliativversorgungderEAPC[4].Diese
beschreibendieGrundkompetenzen,die ineinermedizinischen
Grundversorgung nötig sind, um sterbendeMenschen und ihre
Angehörigenangemessenund ihrenBedürfnissenentsprechend
zuversorgen.
DieEAPCKernkompetenzen(Infobox1)beschreibendiejenigen
Kompetenzen,dieineinerallgemeinenGesundheitsversorgung
füralleBerufsgruppenerforderlichsind.Kompetenzenwerden
alsClustervonzueinanderinBeziehungstehendemWissen,
FertigkeitenundHaltungenbeschrieben.
7
1. Die Kernbestandteile der Palliativversorgung im Setting, indemPatientundAn-undZugehörigeleben,anwenden.
2. DaskörperlicheWohlbefindenwährenddesKrankheitsver-laufsfördern.
3. Den psychischen2 Bedürfnissen des Patienten gerechtwer-den.
4. DensozialenBedürfnissendesPatientengerechtwerden.5. DenspirituellenBedürfnissendesPatientengerechtwerden.6. AufdieBedürfnissederpflegendenAn-undZugehörigendes
PatienteninBezugaufkurz-,mittel-undlangfristigePflege-zielereagieren.
7. Auf die Herausforderungen von klinischer und ethischerEntscheidungsfindunginderPalliativversorgungreagieren.
8. UmfassendeVersorgungskoordinationund interdisziplinäreTeamarbeitumsetzen,durchalleSettingshindurch,indenenPalliativeCareangebotenwird.
9. AngemesseneinterpersonelleundkommunikativeFertigkei-teninBezugaufPalliativeCareentwickeln.
10. Selbstwahrnehmungübenundkontinuierlicheprofessionel-leWeiterbildungpraktizieren.
Infobox1:InterdisziplinäreKernkompetenzenderPalliativversorgungnachEAPC[4]
DasvorliegendeCurriculumberücksichtigtdieobenbeschriebe-
nen Kernkompetenzen mit Ausnahme der Kernkompetenzen 2
und5.DiesePriorisierungerfolgtemitBlickaufdieSchwerpunk-
2 DieimOriginaltextverwendeteBezeichnung„psychologicalneeds“wurdemitpsychischenBedürfnissenübersetzt.
8
tederZielgruppe(Lotsenfunktion)sowiedenverfügbarenZeit-
rahmen. Die Kernkompetenz 5 ist zudem in einzelnen Themen
inbegriffen.EineVertiefungderKernkompetenzen2und5kann
inweiterenAufbaumodulenerfolgen.
9
DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen
(DQR)
Der deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
(DQR)isteinInstrumentzurEinstufungunterschiedlicherQuali-
fikationen; seine Entwicklung erfolgte unter gemeinsamer Ver-
antwortungdesBundesministeriumsfürBildungundForschung
undderKultusministerkonferenz[5].
Der DQR bietet einen Orientierungsrahmen innerhalb des Bil-
dungssystems,indemerQualifikationensystematischbeschreibt
undachtvorbestimmtenQualifikationsniveau-Stufenzugeordnet
(siehe Tabelle 2). Ziel ist es, Übereinstimmungen und Unter-
schiede von Qualifikationen zu verdeutlichen. Um die unter-
schiedlichen Qualifikationsstufen des Bildungssystems transpa-
rent abzubilden, werden acht Qualifikationsniveaus zur allge-
meinen Beschreibung der Kompetenzen unterschieden, die er-
worben werden können. Diese werden durch Lernergebnisse
beschrieben. Lernergebnisse sind Aussagen darüber, was Ler-
nendewissen, verstehenund inderLage sindzu tun,nachdem
ein Lernprozess abgeschlossen ist. Das vorliegende Curriculum
kann nach den Kategorien des DQR dem Niveau 3 zugeordnet
werden. Laut DQR beschreibt Niveau 3 die „Kompetenzen zur
selbständigenErfüllungfachlicherAnforderungenineinemnoch
überschaubaren und zumTeil offen strukturierten Lernbereich
oderberuflichenTätigkeitsfeld.“[5]
10
LernergebnissenachdemDQR
KompetenzbeschreibtdieFähigkeitundBereitschaftdesEinzelnen,KenntnisseundFertigkeitensowiepersönliche,sozialeundmethodi-scheFähigkeitenzunutzenundsichdurchdachtsowieindividuellundsozialverantwortlichzuverhalten.KompetenzwirdindiesemSinnealsumfassendeHandlungskompetenzverstanden.KompetenzwirdindenDimensionenFachkompetenzundpersonaleKompetenzdargestellt.
Fachkompetenz PersonaleKompetenzWissen Fertigkei-
tenSozialkompetenz Selbstkompetenz
BezeichnetdieGesamtheitderFakten,Grundsätze,TheorienundPraxisinei-nemLern-oderArbeits-bereichalsErgebnisvonLernenundVerstehen.
Bezeich-nendieFähigkeit,Kenntnis-seanzu-wendenundein-zusetzen,umAuf-gabenauszufüh-renundProblemezulösen.
BezeichnetdieFä-higkeitundBereit-schaft,zielorientiertmitanderenzusam-menzuarbeiten,ihreInteressenundsozi-alenSituationenzuerfassen,sichmitihnenrationalundverantwortungsbe-wusstauseinander-zusetzenundzuverständigensowiedieArbeits-undLebensweltmitzuge-stalten.
BezeichnetdieFähigkeitundBereitschaft,eigenständigundverantwortlichzuhandeln,eigenesunddasHandelnandererzureflektierenunddieeigeneHandlungsfähig-keitweiterzu-entwickeln.
Tabelle2:LernergebnissenachdemdeutschenQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen(DQR)[5]
DieLernergebnissenachdemDQRwerdennachWissen,Fertig-
keiten und den beiden Personalkompetenzen Sozialkompetenz
undSelbstkompetenzdifferenziert.
Mithilfe des DQRwerden die Qualifikationen der Allgemeinbil-
dung, der beruflichen Bildung, der Hochschulbildung und der
Weiterbildungen bewertet. Der DQR hat keinen regulierenden
11
CharakterunddientausschließlichderOrientierung.
In derAusbildung für hospizlichesArbeitenwird zur Beschrei-
bungderpersonalenKompetenzderBegriffHaltungverwendet.
Der Begriff beschreibt eine innere und äußere Einstellung, der
einMenschenbildvonAkzeptanz,WertschätzungsowiedieAch-
tungderWürdezugrundeliegt.Imvorliegendenmultiprofessio-
nellenCurriculumsinddieLernergebnissenachWissen,Haltung
undFertigkeitenbeschrieben.DieHaltungwirddarüberhinaus
inSozialkompetenzundSelbstkompetenzdifferenziert.
12
CURRICULUM ZU §39B SGB V HOSPIZ- UND PALLIATIVBERATUNG FÜRSOZIAL- UND PFLEGEBERATERINNEN UND -BERATER DER KRANKEN-/PFLEGEKASSENUNDPFLEGESTÜTZPUNKTE
Der Schwerpunkt des vorliegenden Curriculums liegt in der
Vermittlung allgemeiner Basiskompetenzen zur Hospiz- und
Palliativversorgung für Sozial- und Pflegeberaterinnen
und -berater derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
imKontextdesgesetzlichenBeratungsauftrageszudenLeistun-
genderHospiz-undPalliativversorgung.ImCurriculumwurden
die Kernkompetenzen und Kompetenzebenen des DQR ausge-
führt,diefürdenBeratungskontextprimärerforderlichsind.Das
KonzeptbieteteineEmpfehlungundeinenOrientierungsrahmen
fürLehrende,dieKursegestaltenwollen,undauchfürEntschei-
dungsträger.
DasCurriculumbasiertauf
• den langjährigen eigenen Erfahrungen der Autorinnen
undAutoren imBereichderHospizarbeitundPalliativ-
versorgunginunterschiedlichenVersorgungssettings,
• demWissenerfahrenerExpertinnenundExperten,
• derRechercheundEinbeziehungaktueller
Fachliteratur.
13
Zielgruppe
Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater der Kranken-
/Pflegekassen und Pflegestützpunkte sowieweitereMitarbeite-
rinnenundMitarbeiter,dieindiesemBereichtätigsind.
ZielsetZung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaß-
nahmeerhaltendieMöglichkeit,sichineinemgeschütztenRah-
menmitdenThemenbereichenSterben,TodundTrauerausei-
nanderzusetzen sowie Grundkompetenzen für die Beratung im
Kontext der regionalenHospiz- und Palliativversorgung für ihr
Tätigkeitsfeldzuerwerbenbzw.zuerweitern.SieerhaltenHilfe-
stellungen,umdiekomplexenProblemfelderderRatsuchenden
(Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörige) zu erken-
nen, ihnen angemessen zu begegnen und bei Bedarf stationäre
und ambulante Unterstützungsangebote im Rahmen ihrer Lot-
senfunktionzuvermitteln.DarüberhinauserhaltendieTeilneh-
menden die Möglichkeit, ihre eigene Haltung und Bereitschaft
zur Thematisierung der Anliegen zu reflektieren und sich mit
ethischenThemenauseinanderzusetzen.DieseZielsetzungwird
auch in derCharta zurBetreuung schwerstkranker und sterben-
derMenscheninDeutschland[6]zumAusdruckgebracht.
14
Methoden
ZurDurchführungderKurseinheitenwerdenfolgendeMethoden
empfohlen:
• Vortrag(mitHandouts)
• Plenumsgespräch/Plenumsdiskussion
• Rollenspiel
• Storyline-Methode
• Einzelarbeit/Partnerarbeit/Kleingruppenarbeit
• Internetrecherche
• Film-/Tonmaterial(Interviews,Berichte,O-Töne)
• ErgänzendeLiteraturzumEigenstudium
• ReflektierterPraxisbesuch
Hilfreich fürdenLernerfolg istes,dieUnterrichtsmethodenab-
zuwechseln.DerKursleitungobliegtdieAuswahlderMethoden.
Um die Kurseinheiten zu vertiefen und nachzuarbeiten, wird
ergänzendeLiteraturempfohlen.
15
Rahmenbedingungen
ZeitundUmsetzung
DerKursistals20StundenModul(16UEtheoretischeWissens-
vermittlungundReflexionund4UEangeleiteterPraxisbesuch)
geplant.
UmsetzungsformenderQualifizierungsmaßnahme
Umsetzungsformen
Variante120UE
Tag1:8UEimKursverbundTag2:4UEimKursverbund,4UEreflektierterPraxisbesuchTag3:4UEimKursverbund
Variante220UE
2x8UEimKursverbund
4UEPraxiseinsatzimAnschlussandenKurs
Ort/Setting
Um den regionalen Gegebenheiten in der konkreten Ausgestal-
tungvonHospizarbeitundPalliativversorgungsowiederEinbet-
tungindenjeweiligenVersorgungskontextRechnungzutragen,
solltendieVeranstaltungenvorOrt inder jeweiligenKommune
stattfinden.
16
Empfohlenwird,denKurs ineinerBildungsstättemitPraxisan-
bindung an die Hospizarbeit oder Palliativversorgung bzw. in
deren Nähe durchzuführen. Darüber hinaus bieten sich auch
geeignete Räumlichkeiten z. B. in Hospizen, Palliativstationen
oder palliativ(geriatrisch) ausgerichteten Pflegeeinrichtungen
an.SoentstehtfürdieTeilnehmendenvonAnfanganeinauthen-
tischer Bezug zur Praxiswirklichkeit der Hospiz- und Palliativ-
versorgung, der fürdenBeratungskontextwesentlich ist. Alter-
nativwerden z. B. auch Räume der Kranken-/Pflegekassen zur
Verfügunggestellt.
ErforderlichisteinausreichendgroßerSeminarraum,indemin
einer Runde oder in einem Stuhlkreis gearbeitet werden kann.
Zusätzlich werden weitere Rückzugsmöglichkeiten für Einzel-
undKleingruppenarbeitbenötigt.Vorausgesetztwirdaucheine
entsprechende technische Ausstattung, wie Leinwand, Beamer,
Laptop, Pinnwand, Flipchart,Moderationsmaterial, Zugang zum
Internet,ggf.W-LAN-ZugrifffüralleTeilnehmendenetc..
Praxisbesuch
Im Kontext der räumlichen Nähe der Veranstaltung zu einer
hospizlich-palliativen Einrichtung kann auch der Praxisbesuch
imRahmendesKurses gestaltetwerden.Hierzubietet sichder
Nachmittag des zweiten Tages an, so dass die Erlebnisse und
Eindrücke am Folgetag unmittelbar reflektiert werden können.
AlternativwirdderBesucheinerEinrichtungseparatorganisiert.
17
Gruppengröße
Maximal20Teilnehmende
Kursleitung,ReferentinnenundReferenten
DieUmsetzungderBildungsmaßnahmenachvorliegendemCur-
riculum sollte durch einen zertifizierten Kursleiter/eine zertifi-
zierte Kursleiterin Palliative Care oder einen Moderator/eine
Moderatorin „Palliative Praxis“ der DGP/DHPV erfolgen. Dann
kann der Kurs durch die DGP zertifiziert werden. Es werden
umfassendesWissenundFertigkeitenindenBereichenderMe-
thodik,derDidaktik,derhaltungsförderndenSozial-undSelbst-
kompetenzsowieeigeneErfahrungeninHospizarbeitundPallia-
tive Care bei der Kursleitung vorausgesetzt. Die Vorgaben zur
Anwesenheit und den Aufgaben einer Kursleitung entsprechen
denaktuellenAnforderungenderDGPausdemBereichBildung3.
AufgabederKursleitungistes,denKurskontinuierlichzubeglei-
ten, die inhaltliche und organisatorische Feinabstimmung der
Unterrichtseinheiten mit Co-Referenten zu gewährleisten und
den strukturierten Austausch- und Reflexionsprozess der Teil-
nehmenden zu unterstützen. Da die Bildungsmaßnahme die
BeratunginderRegionindenFokusnimmtunddamitdieVer-
netzungmitdenAkteurenundAkteurinnenvorOrteinzentrales
Anliegen ist, müssen Co-Referenten und -Referentinnen einen
3www.dgpalliativmedizin.de
18
regionalen Bezug zur Hospizarbeit/Palliativversorgung haben,
wennderBezugnichtbereitsdurchdieKursleitunggegebenist.
Abschlusszertifikat
ErfolgtdieUmsetzungdesCurriculumsnachdenZertifizierungs-
regeln,erhaltendieTeilnehmendeneinZertifikat,ausgestelltvon
derDGPunddemDHPV,aufWunschmitdemLogoundderUn-
terschriftdesjeweiligenVeranstalters.
19
DARSTELLUNGUNDBESCHREIBUNGDERKERNKOMPETENZEN,LERNERGEB-NISSEUNDINHALTEDESCURRICULUMS
ZujedemThemawerdendieLernzielenachWissen,Haltungund
Fertigkeiten dargestellt. Die Haltung wird in Sozialkompetenz
und Selbstkompetenz differenziert. Die Kernkompetenzenwer-
dendenThemenzugeordnet,beidenenihreRelevanzamgröß-
tenist.
1. GRUNDLAGEN
Hospiz-undPalliativversorgungsollprimärandemOrtstattfin-
den,denbetroffeneMenschenund ihreAngehörigealsLebens-
ort gewählt haben. Gegebenenfalls muss dazu eine Beratung
stattfinden und eine Anpassung der Umgebung vorgenommen
werden.Die Sozial- undPflegeberaterinnenund -berater sollen
denInformations-und/oderBeratungsbedarfeinesschwerkran-
kenMenschen und dessen Angehörigen/Nahestehenden erken-
nenunddieBedeutungderlebensbegrenzendenSituationfürdie
Beteiligten verstehen. In Anlehnung an das Hospiz- und Pallia-
tivkonzept sollen im Beratungskontext sowohl die Lebensbeja-
hung und die Lebensqualität als auch dieWerte und Überzeu-
gungendesbetroffenenMenschenanersterStellestehen[vgl.4:
158]. Dabei sollen pflegerische Unterstützungsbedarfe identifi-
ziert und daraus resultierende Handlungen initiiert werden.
DurchdenZugangswegderSozial-/PflegeberatungderKranken-
20
/Pflegekassen und Pflegestützpunkte zu Menschen, die keine
Hilfe einfordern, wird ein niedrigschwelliger und frühzeitiger
WegindieUnterstützungsstrukturenerleichtert.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
1.1. GrundlagenvonPalliativversorgungund
Hospizarbeit
DiemoderneHospiz-undPalliativbewegunghatsichindenver-
gangenen50Jahrenweltweitentwickelt.Heutegibtesaufallen
Kontinenten und insgesamt in über 100 Ländern verschieden
organisierte und kulturell geprägte Initiativen vonHospiz- und
Palliativeinrichtungen. In Deutschland setzte die Bewegung in
den 1980er-Jahren ein. Seitdem engagieren sich Haupt- und
Ehrenamtliche sowieweitereBürgerinnenundBürgerkontinu-
ierlich für einen würdevollen Umgangmit schwerkranken und
sterbenden Menschen am Lebensende. In die Pflegeberatung
sind häufig die (pflegenden) Angehörigen/Nahestehenden ein-
gebunden,diealsBeteiligteeinenbesonderenStellenwerterhal-
ten.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
21
1.2. OrganisationsformenvonHospizarbeitundPalliativ-
versorgung
Hospizarbeit und Palliativversorgung haben in ihren verschie-
denenOrganisationsformengemeinsamzumZiel,diebestmögli-
chen Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung und
BegleitungunddiehöchstmöglicheLebensqualitätfürschwerst-
krankeundsterbendeMenschenundihreAngehörigenzuschaf-
fen. Palliativversorgung ist interdisziplinär angelegt: Unter-
schiedlicheEinrichtungen (ambulante, stationäreund teilstatio-
näre)mitverschiedenenAngebotsschwerpunkten(medizinisch-
pflegerischesowiepsychosoziale)arbeitenalsregionaleKoope-
rationspartner zusammen. Die Verteilung der regionalen Ange-
boteundVersorgungsstrukturenistdeutschlandweitheterogen.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
1.3. AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativ-
versorgung
Hospizarbeit und Palliativversorgung haben sich ursprünglich
ausder SorgeumsterbendeMenschenmitKrebserkrankungen
entwickelt. Es ist anerkannt, dass eine allgemeine Palliativver-
sorgung in allen Gesundheitsbereichen durchgeführt werden
kann und dass auch sterbende Menschen mit Nicht-
TumorerkrankungenmitähnlichenFragestellungenamLebens-
22
endekonfrontiertsindundvondenKonzeptenderHospizarbeit
und Palliativversorgung wesentlich profitieren können [vgl. 4:
152].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
1.4. Vernetzung
Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Handlungsfeld
vonHospizarbeitundPalliativversorgunghabensichinDeutsch-
land in den letzten Jahren differenziert entwickelt. Klientinnen
undKlientenhaben einen gesetzlichenAnspruch auf dieunter-
schiedlichenLeistungenundmüssenZugangzuihnenerhalten.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
ZuordnungzudenKernkompetenzen:
Kernkompetenz1:DieKernbestandteilederPalliativversorgung
im Setting, in dem Patient und An- und Zugehörige leben, an-
wenden(gesamt4UE)
Kernkompetenz 8: Umfassende Versorgungskoordination und
interdisziplinäre Teamarbeit umsetzen, durch alle Settings hin-
durch,indenenPalliativversorgungangebotenwird(1UE)
23
2. ETHISCHE/RECHTLICHEASPEKTE
2.1. EthischeGrundlageninHospizarbeitundPalliativver-
sorgung
Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater sind ggf. mit
ethischen Fragestellungen konfrontiert. Es geht beispielsweise
um Fragen der Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme am Le-
bensende,dasFortführenoderBeendenvonBehandlungenoder
einengeäußertenSterbewunsch.SiesolleninderLagesein,ethi-
scheFragestellungenzuerkennenundzukommunizieren.Klien-
tinnen, Klienten und deren Nahestehende sollen ermutigt wer-
den, ihre Bedürfnisse zu formulieren, um so an anstehenden
Entscheidungsprozessenteilhabenzukönnen[vgl.4:161].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
2.2. SterbebegleitungundSterbehilfe
UnwürdigsterbenzumüssenisteinedergroßenÄngste,mitder
man in der Hospizarbeit und Palliativversorgung konfrontiert
wird. Diese Angst umfasst aber nicht nur eine unerwünschte
technisch-medizinische Überversorgung, sondern ebenso die
Sorge, bei zunehmender Ressourcenknappheit nicht mehr auf
eineangemesseneundkompetenteVersorgungamLebensende
hoffen zu können.Weit verbreitet ist auch die Vorstellung, bei
24
einer unheilbaren Erkrankung unter Qualen und Schmerzen
sterbenzumüssen.DerGedankeandasSterbenwecktbeivielen
MenschendieAngst, hilf- undwehrlos zu sein,wertlos zuwer-
den, alltägliche Verrichtungen nichtmehr selbst vornehmen zu
können. Auch die Angst vor einemmöglichen Sinnverlust oder
gravierenderVeränderungdeseigenenErscheinungsbildesspie-
len eine zentrale Rolle. Solche Befürchtungen sind oftmals die
Motivation für den Ausdruck von Sterbewünschen und Forde-
rungen nach aktiver Sterbehilfe. Diesmacht eine Auseinander-
setzungmit demThemavor demHintergrundder historischen
Entwicklung,ethischerundreligiöserFragestellungenundjuris-
tischerProblemfeldernotwendig.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
2.3. Patientenvorsorge:Patientenverfügung,Vorsorge-
vollmacht,Betreuungsverfügung
26%derDeutschenhabeneinePatientenvorsorgegetroffen[7];
diese umfasst neben der eigentlichen Patientenverfügung
(schriftliche Erklärung an den zukünftigen behandelnden Arzt
über Beginn, Fortführung oder Abbruch individueller Behand-
lungsmaßnahmenamLebensende)oftmalsaucheineVorsorge-
vollmacht(BenennungeineskonkretenAnsprechpartners),eine
Niederschrift der eigenen Wertvorstellungen und die Betreu-
25
ungsverfügung (Benennung von Wünschen für/gegen eine ge-
setzlicheBetreuung).DaärztlicheMaßnahmensowohldermedi-
zinischen Indikation als auch der Einwilligung bedürfen, wird
dieseVorsorgewichtig,wenneinMenschdurchAlter,Krankheit
oderUnfallnichtmehreinwilligungs-undentscheidungsfähigist.
DieDokumentesindeinewichtigeHilfestellung fürAngehörige,
Ärzte undPflegende,wenn eine kritische Situation eintritt.Das
PatientenverfügungsgesetzausdemJahr2009hatdiePatienten-
rechtedeutlichgestärkt,dasHospiz-undPalliativgesetzsiehtim
Rahmen des § 132g eine gesundheitliche Versorgungsplanung
fürdieletzteLebensphase(BehandlungimVoraus)insbesonde-
reinPflegeeinrichtungenvor.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
ZuordnungzudenKernkompetenzen:
Kernkompetenz 7: Auf die Herausforderungen von klinischer
und ethischer Entscheidungsfindung in der Palliativversorgung
reagieren(3UE)
26
3. PSYCHISCHEUNDSOZIALEASPEKTE
SchwereKrankheit, verbundenmit demnahendenLebensende,
hatAuswirkungenaufdiesozialenBeziehungenallerBeteiligten.
Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater sollen in der
Lagesein,diemomentaneVerfassungderKlientinnenundKlien-
ten wahrzunehmen und anzuerkennen, Hilfestellung zur Bear-
beitung von persönlichenAngelegenheiten zu leisten sowie die
Notwendigkeit zu erkennen, zusätzliche soziale Beratung und
Unterstützungeinzubeziehen[4:160].
Alle Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater benötigen
GrundkenntnisseüberdiepsychischenundemotionalenBedürf-
nisse von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen. Dies
bedeutet, die Gefühle der Klientinnen und Klienten anzuerken-
nen,ihnenaufeinfühlsameArtundWeisezubegegnenundihre
Strategienzuunterstützen[vgl.4:160].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
3.1 PsychischeReaktionen
In derAuseinandersetzungmitAlter, Krankheit undnahendem
Tod durchlebt derMensch eine breite Palette an Gefühlen und
psychischenReaktionen.DieArtderEmotionistabhängigdavon,
wie er vorher gelebt und sein Leben erlebt hat. Der sterbende
Menschbewegtsich ineinemSpannungsbogenzwischenobjek-
27
tiver Todesbedrohung und subjektiv erlebter Gewissheit, ster-
ben zu müssen. Dies geht oft mit physischer und psychischer
Belastungeinher.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
3.2 WahrnehmungundKommunikation
Die Gestaltung vonHospizarbeit und Palliativversorgung erfor-
dertaufallenEbenenangemessenekommunikativeFähigkeiten.
DiesewerdenbesonderswichtigimUmgangmitstarkenEmoti-
onenundBelastungen,jedochauchbeischwierigenNachrichten
und Entscheidungen. Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -
berater sollen in der Lage sein, eine hilfreiche Beziehung zur
Klientinbzw.zumKlientenaufzubauen,individuelleBedürfnisse
wahrzunehmen und Sprache und Informationsgeschwindigkeit
denGegebenheitenanzupassen[vgl.4:162].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
3.3 FamilieundsozialesUmfeld
DieVersorgungsterbenderMenschenschließtauchAngehörige
mit ein. Sie sindwichtige Ansprechpartner für die Belange der
28
Sterbenden,dereneigeneBedürfnisseimProzessderAuseinan-
dersetzungmitdemLebensendeRaumbekommenmüssen.
In der täglichen Beratung kommt es oftmals zu einem Kontakt
derBetroffenenüberdieAngehörigen,dadiesedieVersorgung
und Verantwortung der Sterbenden übernommen haben. Die
Aufgaben,dieAngehörigeundNahestehendeübernehmen,sowie
Entscheidungen, die sie treffen, müssen anerkannt werden. Es
kann zu besonderenHerausforderungenund Spannungsfeldern
kommen,dadieBelastungen,diedieseinderVersorgungerfah-
ren,erheblichsind.Siesollenerkanntundthematisiertwerden–
verbundenmitdemHinweisaufzusätzlicheUnterstützungsmög-
lichkeiten[vgl.4:161].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
ZuordnungzudenKernkompetenzen
Kernkompetenz3und4:DenpsychischenundsozialenBedürf-
nissen derKlientinnenundKlienten gerechtwerden (gesamt 2
UE)
Kernkompetenz9:Angemessene interpersonelleundkommuni-
kative Fertigkeiten inBezug auf Palliative Care entwickeln (ge-
samt2UE)
29
Kernkompetenz6:AufdieBedürfnissederpflegendenAngehöri-
gen des Patienten in Bezug auf kurz-, mittel- und langfristige
Pflegezielereagieren(gesamt2UE)
4. SELBSTREFLEXION ZUR AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN THEMENSTERBEN,TODUNDTRAUER.
FürsichselbstSorgezutragen, isteinwichtigerAuftraganalle
Sozial-undPflegeberaterinnenund-berater.DieBegegnungmit
Sterbendenund ihrenAngehörigenundaucheigeneAnsprüche
können zu verschiedenen Belastungssymptomen führen. Eine
Auseinandersetzung mit den Ressourcen, Kompetenzen und
Grenzen imArbeitsalltagsowiedieEntwicklungvon individuel-
lenStrategiendesUmgangsmitderSituation liegen inderVer-
antwortung sowohl des Einzelnen als auch der Organisation.
AufmerksameundgezielteUnterstützungsmaßnahmenentlasten
undförderndieSozial-undPflegeberaterinnenund-beraterund
tragendazubei,dasssie ihreKompetenzenerweiternundwei-
terhinmotiviertundengagiertsind.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
30
ZuordnungzudenKernkompetenzen:
Kernkompetenz10:Selbstwahrnehmungübenundkontinuierli-
cheprofessionelleWeiterbildungpraktizieren(2UE)
31
STUNDENVERTEILUNG
*Unterrichtseinheitenà45Minuten
4InfragekommendeOrte:stationäresHospiz,einerPalliativstation,Hospizdienst,SAPV-Leistungserbringer,Pflegeeinrichtungmitpallia-tiv(geriatrischer)Kompetenz
Kernkom-petenz
ThemenderKernkompetenzen UE*
1,8 GrundlagenOrganisationsformenHospizarbeitundPalli-ativversorgung(2)AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativversorgung(2)VernetzungundKoordination(1)
5
7 EthischeundrechtlicheAspekteGrundlagenEthik(1)SterbebegleitungundSterbehilfe(1)Patientenvorsorge(1)
3
3,4,6
PsychischeundsozialeAspektePsychischeReaktionen(2)FamilieundsozialesUmfeld(2)
4
9 WahrnehmungundKommunikation(2) 210 SelbstreflexionzurAuseinandersetzungmit
Sterben,TodundTrauer(2)2
BegleiteterPraxisbesuch4(4) 4 Stundenzahlgesamt 20
32
HinweiszudenAutorinnenundAutoren
MartinaKern
LeiterindesZentrumsfürPalliativmedizin,MalteserKranken-
hausSeligerGerhardBonn/Rhein-Sieg,LeiterinvonALPHA
Rheinland(AnsprechstelledesLandesNRWzurPalliativversor-
gung,HospizarbeitundAngehörigenbegleitung),Ausbilderinder
DGPfürKursleitungeninPalliativeCare/Palliativmedizin
DirkMüller,MAS(PalliativeCare)
ExaminierterAltenpfleger,FundraisingManager(FH),Projekt-
leiterdesKompetenzzentrumsPalliativeGeriat-
rie/UNIONHILFSWERK,VorsitzenderdesHospiz-undPalliativ-
VerbandsBerlin,VorstandDeutscherHospiz-undPalliativVer-
band,VorsitzenderderFachgesellschaftPalliativeGeriatrie
HeinerMelching,Dipl.-Soz.päd./Dipl.-Soz.Arb.
GeschäftsführerderDeutschenGesellschaftfür
Palliativmedizin(DGP)
Nauck,Friedemann,Prof.Dr.med.
DirektorderKlinikfürPalliativmedizinUniversitätsmedizin
Göttingen,MitglieddesZentrumsfürMedizinrechtderGeorg-
AugustUniversitätGöttingen,HerausgeberderZeitschriftfür
Palliativmedizin.Mitherausgeberdes„LehrbuchderPalliativme-
dizin“
33
Dank
WirdankenfürdieUnterstützungbeiderErarbeitungdieses
Curriculums:
Dr.KatharinaGraffmann-Weschke,MPH
(LeiterinAOKPflegeAkademie)
Anne-MariaJasing
(MitarbeiterinAOKPflegeAkademie)
AmönaLandrichter
(ZentraleAnlaufstelleHospiz/UNIONHILFSWERK)
AnnWenske
(InstitutfürSozialforschungundberuflicheWeiterbildung
gGmbHNeustrelitz)
SylvaFröhlich
(MalteserHospiz-undPalliativberatungsdienst/Palliativnetz-
werkBerlinNordost)
34
LITERATURVERZEICHNIS
1. Kern,M.;vonSchmude,A.(2016):CurriculumzurQualifi-zierungvonMitarbeitendeninPflegeeinrichtungen–EinmehrstufigesBildungskonzeptimRahmenderPalliative-Care-Weiterbildung.Bonn:PalliaMedVerlag.
2. WHO(2002):DefinitionofPalliativeCare.URL:www.who.int/cancer/palliative/definition/en/[7.2.2017]
3. DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizine.V.(DGP),Deut-scherHospiz-undPalliativVerbande.V.(DHPV),Bundes-ärztekammer(BÄK)(2016):HandlungsempfehlungenimRahmeneinerNationalenStrategie.URL:www.charta-zur-betreuungsterbender.de/files/bilder/neu2%20RZ_161004_Handlungsempfehlungen_ONLINE.pdf[7.2.2017]
4. Krumm,N.;Schmidlin,E.;Schulz,C.;Elsner,F.(2015):Kern-kompetenzeninderPalliativversorgung–einWeißbuchderEuropeanAssociationforPalliativeCarezurLehreinderPalliativversorgung.In:ZeitschriftfürPalliativmedizin.16.Jahrgang.4.Ausgabe.S.152-167.Stuttgart:ThiemeVer-lag.
5. BundesministeriumfürBildungundForschung(BMBF)undSekretariatderKultusministerkonferenz(Hrsg.)(2016):DQR–DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen.URL:www.dqr.de/content/2315.php[7.2.2017]
6. DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizine.V.(DGP),Deut-scherHospiz-undPalliativVerbande.V.(DHPV),Bundes-ärztekammer(BÄK)(2015):ChartazurBetreuungschwerstkrankerundsterbenderMenscheninDeutschland.8.Auflage.URL:http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/RZ_151124_char-ta_Einzelseiten_online.pdf[7.2.2017]
7. Klindtworth,K.;Schneider,N.;L.Radbruch,L.;Jünger,S.(2013):VersorgungamLebensende:HaltungenundEinstel-
35
lungeninderBevölkerung.In:ZeitschriftfürPalliativmedi-zin,14.Jahrgang.1.Ausgabe.Stuttgart:ThiemeVerlag.
36
GesetzeundRechtsverordnungen
BGB:§1896.RechtlicheBetreuung,Voraussetzungen.
BGB:§1901a.Patientenverfügung.
BGB:§1901bGesprächzurFeststellungdesPatientenwillens.
BGB:§1901c.SchriftlicheBetreuungswünsche,Vorsorgevoll-macht.
Bundesgesetzblatt(2015):GesetzzurVerbesserungderHospiz-undPalliativversorgunginDeutschland.Hospiz-undPalliativge-setz.HPG.TeilI.Nr.48vom8.Dezember2015.URL:www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2114.pdf%27%5D__1451686258240[7.2.2017]
Bundesgesetzblatt(2015):GesetzzurStrafbarkeitderge-schäftsmäßigenFörderungderSelbsttötung.TeilI.Nr.49vom9.Dezember2015.URL:http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2177.pdf%27%5D__1453065316848[7.2.2017]
SGBV:§37bSpezialisierteambulantePalliativversorgung.
SGBV:§39aStationäreundambulanteHospizleistungen.
StGB:§217GeschäftsmäßigeFörderungderSelbsttötung
UnterMitwirkungvon:
ISBN:978-3-933154-82-8