Das Einzelunternehmen
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DEFINITION&
EIGENSCHAFTEN
DAS EINZELUNTERNEHMEN
Über den Autor
Sascha Tams ist seit 2016 selbstständiger Berater bei der Tams & Lutsch Gbr. Er berät Unternehmen und Einzelunternehmer zu den Themen Social Media und Community Management. Er kann auf eine 8jährige Erfahrung im Community Management und Online Projekten zurückgreifen.
Mehr über Sascha Tams unter about.me/sascha.tams
INHALT• Allgemeine Informationen• Unternehmensbezeichnung• Gesetzliche Vertretung• Umsatz und Gewinn• Steuern in DE• Vor- und Nachteile• Fazit
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
• Selbstständige Betätigung einer einzelnen, natürlichen Person• Das Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns (HGB)• Kann ohne große finanzielle Rücklagen gegründet werden• Möglichkeit als Form einer „stillen Gesellschaft“• Auflösung durch Verkauf oder Überführung der Betriebsgrundlagen• 2013: 2.293.444 Einzelunternehmen in DE (Quelle: Statista)
UNTERNEHMENSBEZEICHNUNG
• § 29 HGB “Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.“
• Betrifft das Führen einer „Firma“ („Istkaufmann nach §1 HGB“)• Ausnahmen „Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB“
• Istkaufmann nach §1 HGB• Führen einer „Firma“ mit Eintrag ins Handelsregister rechtlich erforderlich• Ergänzung des Unternehmensnamens um „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“• Name und Zusatz ergeben rechtsverbindliche Bezeichnung im Geschäftsverkehr• Unterliegt dem HGB, BGB subsidiär
• Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB• Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag• Bezeichnung im GV i.d.R. mit persönlichen, bürgerlichen Namen und mindestens
einem ausgeschriebenen Vornamen• Hinweise auf Tätigkeit / Branche sind zulässig („Nagelstudio Maria Mustermann“)• Unterliegt dem BGB
GESETZLICHE VERTRETUNG
• Geschäftsführung auf eigene Rechnung und eigenes Risiko• Umfassende Rechtsfähigkeit• Haftung mit eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens
UMSATZ UND GEWINN
• Kannkaufmann nach §2 und §3 HGB = § 141 AO• EÜR bis 60k Gewinn oder 600k Umsatz• Nach einmaliger Überschreitung = § 141 AO i. V. m. § 4 Absatz 1 EStG
• = Bilanzierung
• Istkaufmann nach §1 HGB • § 241a HGB ermöglicht EÜR wie Kannkaufmann• Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
• = Bilanzierung
STEUERN IN DE
• Gewerbesteuer (GewSt)• Einkommensteuer (Est)• Umsatzsteuer (Ust)• Erbschaftsteuer (ErbSt)
VOR- UND NACHTEILE
Volle Entscheidungsfreiheit und Verfügungsgewalt Schnelle, günstige und unkomplizierte Gründung Gewinne gehören dem Geschäftsinhaber
- Geschäftsrisiko liegt allein beim Inhaber
FAZIT
Die Rechtsform Einzelunternehmer eignet sich im Besonderen für Personen, welche schnell ein Unternehmen gründen wollen und bereit sind ein höheres Eigenrisiko zu tragen.
VIELEN DANK!
Zum ausführlichen Artikel: http://saschatams.de/einzelunternehmer-information-und-gruendung/