Das Grüne Blatt I

8
Kreisjägerschaft Kleve • März 2014 Das Grüne Blatt Das Grüne Blatt 1 I 15. März 2014 60. Jahrgang 2014 Mitteilungen der Kreisjägerschaft Kleve e.V. im Landesjagdverband NW e.V. mit den Hegeringen Emmerich-Rees • Geldern-Issum • Goch • Kalkar • Kevelaer-Weeze • Kleve • Kranenburg • Süd-Ost • Uedem Hegering Geldern-Issum Terminübersicht Wemmer & Janssen GmbH Kleve, Kalkarer Straße 63 Telefon (02821) 89948-0 Kalkar, Kastellstraße 5-7 Telefon (02824) 9255-0 [email protected] www.wemmer-janssen.de 18.03.14 Aufsicht beim Schützen, KJS 21.03.14 HV, Hegering Süd-Ost 25.03.14 HV, Hegering Kalkar 28.03.14 HV, Hegering Goch 31.03.14 HV, Hegering Kranenburg 03.04.14 HV, Hegering Emmerich-Rees 10.04.14 HV, Hegering Kevelaer-Weeze 19.04.14 Juniorenschießen, LJV 25.u.26.4.14 Nadelschießen, LJV 26.04.14 VJP, JGV Kleve 28.04.14 HV, Hegering Geldern-Issum 28.04.14 schr. Jägerprüfung, UJB Kreis Kleve 29.04.14 Schießprüfung, UJB Kreis Kleve 01.05.14 VJP, JGV Gelderland 5.u.6.5.14 mdl. prakt. Jägerprüfung, UJB Kreis Kleve 09.05.14 Abschlussabend, KJS/Lehrgang 10.05.14 Landesjägertag Köln, LJV 17.05.14 Kreismeisterschaft, KJS 21.05.14 „Spargelschießen“, Verein Schießstand 13.u.14.6.14 Bezirksmeisterschaft, LJV 14.u.15.6.14 Landesbläsertreffen Brühl, LJV 26.-28.6.14 Bundesjägertag Berlin, DJV 01.07.14 HV Uedem, KJS 9.-12.7.14 Landesmeisterschaft, LJV 02.08.14 Nachbarschaftsfest Schießstand, Verein Schießstand 29.08.14 Keilernadel-u. Drückjagdschießen, KJS 31.08.14 Kreistierschau Riswick, KJS 31.08.14 Hubertusmesse 125 Jahre HR Kalkar, Hegering Kalkar 05.09.14 Nachprüfung, UJB Kreis Kleve 06.09.14 HZP o. Hasenspur, JGV Kleve 06.09.14 BP / NW, JGV Kleve 20.09.14 BP / NW / SW, JGV Gelderland 21.09.14 HZP o. Hasenspur, JGV Gelderland 26.u.27.9.14 VGP/VPS, JGV Kleve 4.u.5.10.14 VGP / VPS, JGV Gelderland 11.10.14 BP/ Nachs. NW / SW, JGV Kleve 19.10.14 Bringtreueprüfung, JGV Gelderland Wie bereits angekündigt, steht nun die Ein- schießbahn zum Ein- und Kontrollschießen mit bleifreier Büchsenmunition zur Verfügung. Die Umrüstung und die Änderung der Betriebs- erlaubnis ist erfolgt. Die Änderung der Betriebserlaubnis gilt ausschließlich für die Anschießbahn. Auf den anderen Schießbahnen – einschließlich lau- fender Keiler – darf mit bleifreier Büchsenmu- nition noch nicht geschossen werden. Ich bitte um Beachtung! Der Ausgabe I. / 2014 des Mitteilungsblattes liegt der Flyer „Aktion Eichhörnchen“ bei. Bei der Mitgliederversammlung des Vereins „Schießstand Grunewald“ am 14. Januar 2014 haben die Mitglieder einvernehmlich beschlos- sen, dass es möglich sein müsste, den Eigenan- teil von 20% zur Ertüchtigung unseres Schieß- standes auf dem Wege der freiwilligen Beteili- gung zu stemmen. Erfreulicher Weise sind bereits zahlreiche Spen- den eingegangen, wofür der Verein herzlich dankt. Spenden können als Werbungskosten oder Son- derabgaben steuerlich abgesetzt werden. Ich bitte um Unterstüzung! Einladung zur Jahres- hauptversammlung 28. April 2014, um 19.30 Uhr in den Lindenstuben, Stauffenberg- straße 37 in Geldern Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung, um- rahmt von Jagdsignalen des Bläsercorps 2. Vortrag: Umbau und Renovierung des Schießstandes Grunewald Redner: Anton van den Boom. 3. Berichterstattung der Obmänner für: • Brauchtum • Schießwesen • Jagdgebrauchshundewesen • Öffentlichkeitsarbeit • Landschafts- und Naturschutz 4. Bericht des Hegeringleiters 5. Genehmigung der Niederschrift der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013 6. Rechnungslegung 7. Rechnungsprüfungsbericht der Kassen- prüfer 8. Entlastung des Vorstandes 9. Neuwahl des Kassenprüfers 10. Ehrungen 11. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Waidmannsheil (Freitag) Geschäftsführer Schießstand Grunewald

Transcript of Das Grüne Blatt I

Page 1: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 2014

Das Grüne BlattDas Grüne Blatt

1

I15. März 201460. Jahrgang • 2014

Mitteilungen der Kreisjägerschaft Kleve e.V. im Landesjagdverband NW e.V.mit den Hegeringen

Emmerich-Rees • Geldern-Issum • Goch • Kalkar • Kevelaer-Weeze • Kleve • Kranenburg • Süd-Ost • Uedem

Hegering Geldern-Issum Terminübersicht

Wemmer & Janssen GmbHKleve, Kalkarer Straße 63Telefon (02821) 89948-0Kalkar, Kastellstraße 5-7Telefon (02824) [email protected]

18.03.14 Aufsicht beim Schützen, KJS21.03.14 HV, Hegering Süd-Ost25.03.14 HV, Hegering Kalkar28.03.14 HV, Hegering Goch31.03.14 HV, Hegering Kranenburg

03.04.14 HV, Hegering Emmerich-Rees10.04.14 HV, Hegering Kevelaer-Weeze19.04.14 Juniorenschießen, LJV25.u.26.4.14 Nadelschießen, LJV26.04.14 VJP, JGV Kleve28.04.14 HV, Hegering Geldern-Issum28.04.14 schr. Jägerprüfung, UJB Kreis Kleve29.04.14 Schießprüfung, UJB Kreis Kleve

01.05.14 VJP, JGV Gelderland5.u.6.5.14 mdl. prakt. Jägerprüfung, UJB Kreis Kleve09.05.14 Abschlussabend, KJS/Lehrgang10.05.14 Landesjägertag Köln, LJV17.05.14 Kreismeisterschaft, KJS21.05.14 „Spargelschießen“, Verein Schießstand

13.u.14.6.14 Bezirksmeisterschaft, LJV14.u.15.6.14 Landesbläsertreffen Brühl, LJV26.-28.6.14 Bundesjägertag Berlin, DJV01.07.14 HV Uedem, KJS9.-12.7.14 Landesmeisterschaft, LJV02.08.14 Nachbarschaftsfest Schießstand, Verein Schießstand29.08.14 Keilernadel-u. Drückjagdschießen, KJS31.08.14 Kreistierschau Riswick, KJS31.08.14 Hubertusmesse 125 Jahre HR Kalkar, Hegering Kalkar05.09.14 Nachprüfung, UJB Kreis Kleve06.09.14 HZP o. Hasenspur, JGV Kleve06.09.14 BP / NW, JGV Kleve20.09.14 BP / NW / SW, JGV Gelderland21.09.14 HZP o. Hasenspur, JGV Gelderland26.u.27.9.14 VGP/VPS, JGV Kleve4.u.5.10.14 VGP / VPS, JGV Gelderland11.10.14 BP/ Nachs. NW / SW, JGV Kleve19.10.14 Bringtreueprüfung, JGV Gelderland

Wie bereits angekündigt, steht nun die Ein-schießbahn zum Ein- und Kontrollschießenmit bleifreier Büchsenmunition zur Verfügung.Die Umrüstung und die Änderung der Betriebs-erlaubnis ist erfolgt.Die Änderung der Betriebserlaubnis giltausschließlich für die Anschießbahn. Aufden anderen Schießbahnen – einschließlich lau-fender Keiler – darf mit bleifreier Büchsenmu-nition noch nicht geschossen werden.Ich bitte um Beachtung!

Der Ausgabe I. / 2014 des Mitteilungsblattesliegt der Flyer „Aktion Eichhörnchen“ bei.Bei der Mitgliederversammlung des Vereins„Schießstand Grunewald“ am 14. Januar 2014haben die Mitglieder einvernehmlich beschlos-sen, dass es möglich sein müsste, den Eigenan-teil von 20% zur Ertüchtigung unseres Schieß -standes auf dem Wege der freiwilligen Beteili-gung zu stemmen.Erfreulicher Weise sind bereits zahlreiche Spen-den eingegangen, wofür der Verein herzlichdankt.Spenden können als Werbungskosten oder Son-derabgaben steuerlich abgesetzt werden.Ich bitte um Unterstüzung!

Einladung zur Jahres-hauptversammlung28. April 2014, um 19.30 Uhrin den Lindenstuben, Stauffenberg-straße 37 in Geldern

Tagesordnung:1. Begrüßung und Totenehrung, um-rahmt von Jagdsignalen des Bläsercorps

2. Vortrag: Umbau und Renovierung desSchießstandes GrunewaldRedner: Anton van den Boom.

3. Berichterstattung der Obmänner für:• Brauchtum• Schießwesen• Jagdgebrauchshundewesen• Öffentlichkeitsarbeit• Landschafts- und Naturschutz

4. Bericht des Hegeringleiters5. Genehmigung der Niederschrift derHauptversammlung vom 5. Juni 2013

6. Rechnungslegung7. Rechnungsprüfungsbericht der Kassen-prüfer

8. Entlastung des Vorstandes9. Neuwahl des Kassenprüfers10. Ehrungen11. Verschiedenes

Mit freundlichen GrüßenWaidmannsheil(Freitag) Geschäftsführer

Schießstand Grunewald

Page 2: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 20142

Autohaus J. PetersWeststraße 2

Kevelaer-WinnekendonkTel. (02832) 8141, Fax 80754

Seit über 130 Jahren sind wir der kompetente und leistungsstarke Partner der Landwirtschaft rund umdas Thema Saatgut. Zusätzlich zu unserem Angebot an Ackerfruchtsaaten, insbesondere Getreide,bieten wir unseren Kunden ein hochwertiges Produktprogramm und fachkundige Beratung für die Bestellung von • Wildäckern, Wildwiesen • Stilllegungen • Ackerrandstreifen etc.

Johann Aengenvoort Nachf. GmbHMühlenweg 14 · 47608 Geldern · Tel. (02831) 12421 · Fax (02831) 12420 · [email protected]

47533 KLEVE · Querallee 19Tel. (02821) 4466 · Fax (02821) 47594

Wir liefern und überprüfen:l Feuerlöscher – Löschanlagenl Brandmeldeanlagenl Einbruchmeldeanlagenl Rauch- und Wärmeabzugsanlagenl Lüftungsanlagenl Lichtkuppeln – Lichtbänder

H.–J.van HeeschFeuerschutz · Brandmeldeanlagen · Rauchabzugsanlagen

Prüfungstermine 2014des JGV Gelderland e. V., 1. Mai 2014 Verbandsjugendsuche Nennschluss: 17. April 2014Nenngeld: 55,00 1 für Mitglieder, 70,00 1 Nichtmitglieder

20. September 2014: BP/NW/SW;Wildschweiß getropft 21. September 2014: HZP o. HasenspurNennschluss 30.08.2014 Nenngeld HZP: 70,00 1 für Mitglieder, 95,00 1 NichtmitgliederZusatzfächer nach bestandener HZP. 20,00 1

Hegering Kalkar Hegering Kleve

GebrauchshundvereinGelderland e.V.

Nachruf

Der Hegering Kleve trauert um

Heinz-Jupp Thißender am 11.12.2013 kurz vor Vollendungseines 85. Geburtstages verstorben ist.Heinz-Jupp Thißen war 52 Jahre Mitglieddes Hegerings Kleve.Schon seit seiner Jugend war er mit derNatur, mit der Landwirtschaft und Jagd ver-bunden. Viele Jahre war er Mitbeständerim Revier Düffelward.Auf Grund seiner geselligen und humorvol-len Art war er ein stets gern gesehenerGast auf vielen Niederwildjagden am Nie-derrhein. Bis ins hohe Alter hatte er stetsInteresse an der Jagd, war er ein treuer Be-sucher des Seniorenschiessens auf demSchießstand.Die Beisetzung fand unter großer Anteil-nahme statt, das letzte Halali erklang aufdem Friedhof in Düffelward.Wir werden ihm ein ehrendes Andenkenbewahren.

Nachruf

Die Jägerschaft des Hegering Kalkar trauertum

Paul van Bebber

Er wurde am 2.10.1938 in Bylerward ge-boren.Nach der Ausbildung zum Landwirt legteer die Jägerprüfung ab.Seine Fürsorge galt der Familie und demlandwirtschaftl. Betrieb, seine Passion galtder Jagd.Paul jagte im gemeinschaftl. Jagdbezirk Kal-kar 3a-Bylerward. Ein brauchbarer Hundwar stets sein Weggefährte.Sein außergewöhnliches, soziales Engage-ment für die Mitbewohner seiner Heimat-gemeinde machte ihn zu einem geachtetenund beliebten Menschen.Mit Rat und Tat war er im erweiterten Vor-stand des Hegering Kalkar tätig, dies mehrals 25 Jahre.Für seinen besonderen Einsatz erhielt erdie LJV-Verdienstnadel in Bronze.Für seine langjährige Mitgliedschaft (52Jahre) wurde er mit der Treuenadel in Sil-ber u. Gold ausgezeichnet.Paul verstarb, plötzlich und unerwartet, am8.02.2014 bei der Jagdausübung.Er wurde auf dem Friedhof in Huisberdenunter der Teilnahme zahlreicher,dankbarerMenschen zu Grabe getragen.Ihm zu Ehren erklangen die Signale Jagdvorbei und Halali.Wir werden Paul van Bbber in guter Erin-nerung behalten.

Nachruf

Am 1. Dezember 2013 verstarb das Ehren-mitglied der Kreisjägerschaft und des He-geringes KleveHerr Otl. a. D. Heinrich Lorz

im Alter von 96 Jahren in Eschweiler in derNähe seiner Familie.Heinrich Lorz kam erst im etwas fortge-schrittenen Alter zur Jagd; dies war sicher-lich auch eine Folge seines Berufes. AlsOffizier – oder Soldat überhaupt – sindhäufige Standortwechsel die Regel.Seine letzte Verwendung fand er als Kom-mandant des ehemaligen Gerätedepots inHommersum, von dort kam er dann zurJagd.Heinrich Lorz war ein bescheidener Jäger,der aber stets am Vereinsleben seines He-geringes interessiert teilnahm. Früh machteer sich Sorgen über die zunehmende Ver-änderung der Lebensräume. Ich erinneremich gerne an zahlreiche gute Gespräche.Wir werden Heinrich Lorz in unserer Erin-nerung bewahren. G.T.

Page 3: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 2014 3

Waffenschränke erhalten Sie inunseren Baumärkten.

Wir beraten Sie gerne:

Goch� (02823) 9294510

Kleve� (02821) 7159642

Xanten � (02801) 713412

Nenngeld BP-NW: 70,00 1, Nenngeld BP-SW: 40,00 1Nenngeld: 100,00 1,

Nichtmitglieder des LJV zahlen für die Brauch-barkeitsprüfungen doppeltes Nenngeld!

4. und 5. Oktober 2014: VGP/ VPS, Wildschweiß getropft, ÜFNennschluss 13.09.2014Nenngeld: VGP: 100,00 1Mitglieder, 125,00 1 Nichtmitglieder:Nenngeld: VPS: 100,00 1Mitglieder, 125,00 1 Nichtmitglieder

19. Oktober 2014 Bringtreueprüfung Nennschluss: 19. Oktober 2014Nenngeld: 30,00 1Mitglieder; 40,00 1 NichtmitgliederFüchse werden vom Verein gestellt!

Nennungen an: Gabriele Angenendt, Am Kingshof 9,47638 StraelenTel.: 02834 / 2614 (nach 18 Uhr)Fax: 02834 / 9430536E-Mail: [email protected]

Allgemeinverfügung RehwildLandesbetrieb Wald und HolzNordrhein-Westfalen

Die Obere Jagdbehörde erlässt folgendeAllgemeinverfügung

I. Gemäß § 22 Abs. 14 Landesjagdgesetz Nord-rhein-Westfalen (LJG-NRW) in der Fassung derBekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV.NRW. 1995, S. 2; 1997, S. 56), zuletzt geändertdurch Art. I des Gesetzes vom 17. Dezember2009 (GV. NRW. S. 876), werden die Jagdaus-übungsberechtigten im Gebiet des Kreises Klevefür die Zeit vom 01.04.2014 bis zum31.03.2016 von den Verpflichtungen des § 22Abs. 1 und Abs. 2 LJG-NRW entbunden. DieEntbindung gilt ausschließlich für die Abschuss-planung für Rehwild.

II. Diese Allgemeinverfügung erfolgt unter derBedingung, dass der Jagdausübungsberechtigteund bei verpachteten Jagdbezirken der Verpäch-ter der Entbindung nicht widerspricht. Ein Wi-derspruch ist schriftlich bei der zuständigenUnteren Jagdbehörde zu erheben.

III. Diese Verfügung wird hiermit gemäß § 41Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes fürdas Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Novem-ber 1999 (GV. NRW. 1999 S. 602), zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.Dezember 2009 (GV. NRW. S.861), öffentlichbekannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Be-kanntmachung im Amtsblatt des Regierungsbe-zirks Düsseldorf wirksam.

IV. Diese Verfügung kann beim LandesbetriebWald und Holz Nordrhein-Westfalen (ObereJagdbehörde), Schwannstraße 3, 40476 Düssel-dorf, während der allgemeinen Geschäftszeitenin Raum 127, 1. OG, eingesehen werden.

BegründungI. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotpro-jekts wurde über sechs Jagdjahre in den KreisenHöxter, Kleve, Warendorf, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Bonn und dem Hochsauerland-kreis untersucht, wie sich eine Bejagung desRehwildes ohne behördlichen Abschussplan aufden Rehwildbestand und die Wildschadenssi-tuation auswirkt.Im Rahmen dieses Pilotprojektes wurden dahergem. § 22 Abs. 14 LJG-NRW die Jagdaus-übungsberechtigten für die Zeit vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2014 von den Verpflich-tungen des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 LJG-NRWentbunden. Die Entbindung galt ausschließlichfür die Abschussplanung für Rehwild.

Hegering Goch

Untere Jagdbehörde

NachrufDer Hegering Goch trauert um sein lang-jähriges Mitglied

Fritz van der PostFritz wurde am 16.03.1933 in Pfalzdorf ge-boren und verstarb im Alter von 80 Jahrenam 22.12.2013. Am 07.01.2014 gab ihmeine große Trauergemeinde, darunter vieleseiner Jagdfreunde, das letzte Geleit. Er war ein sehr passionierter Jäger, Hunde-führer und er war Mitbeständer zuerst inParzelle 4 und danach in Parzeller 3 inPfalzdorf. Er hat in Bayern und im Sauer-land gejagt und war in seinem Heimatdorferster Ansprechpartner, wenn es um Präda-torenbejagung ging. Regen und Wind hiel-ten ihn nicht davon ab, sich bei der Erntean Mais- oder Rapsfeldern anzusetzen. MitFritz ist ein Pfalzdorfer Original von uns ge-gangen. Ein liebenswerter und netterMensch, der immer hilfsbereit war, weil eralles konnte und ihm nichts zuviel wurde.Der Hegering Goch trauert um ihn undwird ihm immer ein ehrendes Andenkenbewahren.

Page 4: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 20144

Die wildbiologische Auswertung erfolgte durchdie Forschungsstelle für Jagdkunde und Wild-schadenverhütung.

II. Gem. § 22 Abs. 1 LJG-NRW hat der Jagdaus-übungsberechtigte der Unteren Jagdbehördeeinen Abschussplan für Schalenwild, ausgenom-men Schwarzwild, zahlenmäßig getrennt nachWildarten und Geschlecht, bei männlichemSchalenwild auch nach Klassen, einzureichen.Der Abschussplan ist jeweils zum 1. April desJahres, in dem der bisherige Abschussplan aus-läuft, einzureichen.Nach § 22 Abs. 2 LJG-NRW wird der Abschuss-plan für Rehwild mit einer Geltungsdauer vondrei Jagdjahren bestätigt oder festgesetzt. BeimAbschussplan für Rehwild ist in der Regel einDrittel des Gesamtabschusses jährlich zu erfül-len. Abweichungen bis zu 30 v.H. im einzelnenJahr sind zulässig, jedoch im Rahmen des Ge-samtabschusses auszugleichen.Nach § 22 Abs. 14 LJG-NRW kann die ObereJagdbehörde zu wissenschaftlichen, Lehr- undForschungszwecken für bestimmte Gebieteoder einzelne Jagdbezirke befristete Ausnah-men von den Verpflichtungen nach den Absät-zen 1 und 2 zulassen, wenn dadurch eineStörung des biologischen Gleichgewichts odereine Schädigung der Landeskultur nicht zu be-fürchten ist und die Jagdausübungsberechtigtenund bei verpachteten Jagdbezirken die Verpäch-ter zugestimmt haben.Die Entscheidung zu einem landesweiten Ver-zicht auf den behördlichen Abschussplan istnoch nicht getroffen. Zur Vervollständigung derDatenerfassung und auch zur Erbringung desNachweises, dass die Jägerschaft auch nach Ab-schluss des Versuches die Konzeption eigenver-antwortlich weiterführt, in den Kreisen Höxter,Kleve, Warendorf, im Rhein-Sieg-Kreis, in derStadt Bonn und im Hochsauerlandkreis das Pi-lotprojekt in einer Anwendungsphase bis zumJagdjahr 2015/16 fortgeführt.Hierzu ist es erforderlich, dass die Obere Jagd-behörde die Jagdausübungsberechtigten vonden Verpflichtungen des § 22 Abs. 1 und 2 LJG-NRW entbindet. Eine Störung des biologischenGleichgewichts oder eine Schädigung der Lan-deskultur ist nicht zu befürchten, zumal einerübermäßigen Vermehrung oder einer zu starkenReduktion des Rehwildes durch Anordnungender Unteren Jagdbehörde nach § 27 oder nach§ 21 Abs. 3 Bundesjagdgesetz entgegengetretenwerden kann.Die Entbindung von der Verpflichtung, das Reh-wild nach behördlichem Abschussplan zujagen, gilt, solange der Jagdausübungsberech-tigte oder Verpächter des Jagdbezirks/Reviersnicht widersprochen hat. Diese Regelung ist er-forderlich, da die Entbindung das Vertragsver-

hältnis zwischen Jagdausübungsberechtigtemund Verpächter berühren kann.Auf die Anlage zur Allgemeinverfügung derOberen Jagdbehörde vom 15.02.2008 wird in-haltlich verwiesen. Insbesondere ist die Forstli-che Stellungnahme 2016 zu erstellen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kann inner-halb eines Monats nach Bekanntgabe Klagebeim Verwaltungsgericht in Düsseldorf, Basti-onstraße 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich oderzur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-schäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist zurichten gegen das Land Nordrhein-Westfalen,vertreten durch den Leiter des LandesbetriebesWald und Holz NRW, Schwannstraße 3, 40476Düsseldorf.Falls die Frist durch das Verschulden eines Be-vollmächtigten versäumt werden sollte, sowürde dessen Verschulden dem Vollmachtgeberzugerechnet werden.

Düsseldorf, den 28.02.2014Landesbetrieb Wald und HolzNordrhein-Westfalen - Obere Jagdbehörde -Im AuftragEgbers

Allgemeinverfügung RingeltaubenLandesbetrieb Wald und HolzNordrhein-Westfalen

Die Obere Jagdbehörde erlässt folgendeAllgemeinverfügung

I. Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vom29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Mai 2013(BGBl. I S. 1386), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landes-jagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassungder Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994(GV. NRW. 1995, S. 2; 1997, S. 56), zuletzt ge-ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. De-zember 2009 (GV. NRW. S. 876), wird die in §1 Abs. 1 Nr. 17 der Bundesjagdzeitenverord-nung vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), zu-letzt geändert durch Artikel 1 der Verordnungvom 25. April 2002 (BGBl. I S. 1487), festge-legte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermei-dung übermäßiger Wildschäden an landwirt-schaftlichen Kulturen im Regierungsbezirk Düs-seldorf in der Zeit vom 21.02.2014 bis zum31.10.2014 wie folgt aufgehoben:

Gefährdete Kulturen Gemüse, Bohnen, Erbsen, ObstZeitraum: 21. Februar bis 31. OktoberGetreideZeitraum: 21. Februar bis 31. März

15. Juni bis 31. Oktober

ZuckerrübenZeitraum: 15. März bis 31. Mai

MaisZeitraum: 15. April bis 15. Juli

RapsZeitraum: 21. Februar bis 31. März

15. Juni bis 31. Oktober

Die Jagd darf nur an oder auf den gefährdetenFlächen sowie an Orten, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu diesen Flächenstehen, und in den angegebenen Zeiträumenausgeübt werden.Es dürfen nur Ringeltauben aus Schwärmen be-jagt werden.

II. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigtenwird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom21. Februar bis 31. Oktober erlegten Ringeltau-ben spätestens bis zum 15. November 2014den Unteren Jagdbehörden zu melden. DieMeldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr2013/2014 zum 15. April 2014 bleibt hiervonunberührt.

III. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wir-kung für die Zukunft widerrufen werden, wenndie Voraussetzungen für die Aufhebung derSchonzeit entfallen.

IV. Diese Allgemeinverfügung ist befristet biszum 31.10.2014.

V. Diese Verfügung wird hiermit gemäß § 41Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes fürdas Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Novem-ber 1999 (GV. NRW. 1999 S. 602), zuletzt ge-ändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.Oktober 2013 (GV. NRW. S. 566), öffentlich be-kannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Be-kanntmachung im Amtsblatt des Regierungs-bezirks Düsseldorf wirksam.

VI. Diese Verfügung kann bei der Oberen Jagd-behörde, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf,während der allgemeinen Geschäftszeiten inRaum 127, 1. OG, eingesehen werden.

Haben Sie Problememit Ihrem Dach?

Ihr Dachspezialist fürDachumdeckungen

DachreparaturenDachrinnensanierung

KaminverkleidungenDachfenster

Karl-Heinz JohannInh. Dirk JohannDachdeckermeister

Fachgemäße Ausführungaller Dachbedeckungen

47551 SchneppenbaumAlte Bahn 95Telefon (02821) 6329

35Meisterbetriebfür handwerksgerechte Dächer

Waffen

Verkauf von Waffen, Munition und Treibladungspulver nur gegen gültiger Erwerbsberechtigung

Unsere Geschäftszeitensind dienstags bis freitagsvon 15 bis 19 Uhr,samstags von 9 bis 12 UhrWaffen

47533 Kleve-Materborn · Kirchweg 12 · Tel. (02821) 23260 · Fax13693E-mail: [email protected] · Internet: www.waffen-jansen.de

Unser Verkaufssortiment:• BLEIFREIE Büchsen- u. Flintenpatronen• BLEIFREIE Langwaffengeschosse• Großes Nitro- u. Schwarzpulver-Lager• Luftgewehr- und KK-Patronen sowie

Schießscheiben für Schützenvereine

• Wiederladebedarf: Pressen, Waagen, Ma-trizen, Hülsen, Zündhütchen, viele Kurz- u.Langwaffen-Geschosse diverser Hersteller

• Preiswerte Kurz- und Langwaffen immerauf Lager

• Sowie gute Sammlerwaffen• Ersatzteile für Erma, Springfields 1903,

Schweden-Mauser, M 1 Carbine, Garand M 1, K 31 und P 17 immer günstig vorrätig.

Page 5: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 2014 5

Gründe:Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforder-lich, um erhebliche Schäden an landwirtschaft-lichen Kulturen abzuwenden, weil es keineandere zufrieden stellende Lösung und insbe-sondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmengibt. Die Bejagung während der Brut- und Auf-zuchtzeit ist deshalb unter arten- und tier-schutzrechtlichen Gesichtspunkten ausnahms -weise vertretbar, zumal die Bejagung auf die tat-sächlich gefährdeten Kulturen in den kritischenZeiträumen beschränkt wird. Da erheblicheSchäden nur durch Schwärme verursacht wer-den, dürfen nur Schwarmtauben bejagt wer-den. Mit dieser Beschränkung wird auch denBelangen des Tierschutzes entsprochen, daSchwarmtauben regelmäßig nicht am Brutge-schäft beteiligt sind.Die Frist unter Ziffer IV ist auf den 31.10.2014festzusetzen, da in der gesamten Schonzeit ge-fährdete Kulturen vorhanden sind.

Düsseldorf, den 05.02.2014Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen - Obere Jagdbehörde -

Im AuftragKaiser

Afrikanische Schweinepest in LitauenSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,der Bericht über den Nachweis des Virus derAfrikanischen Schweinepest (ASP) bei zweiWildschweinen im südlichen Teil Litauens imJanuar d. J. gibt ernsten Anlass, die Situationmit erhöhter Aufmerksamkeit zu beobachten,um eine Einschleppung dieser hoch anstecken-den und tödlich verlaufenden Krankheit beiHausschweinen und Wildschweinen nachDeutschland zu verhindern. Sie werden meine

Auffassung teilen, dass ein Auftreten der ASP inDeutschland enorme wirtschaftliche Folgen füralle betroffenen Wirtschaftszweige hätte.Vor diesem Hintergrund stehen meine Mitarbei-ter in engem Kontakt mit der Arbeitsebene inIhren Abteilungen und informieren regelmäßig,zuletzt am 3. Februar 2014, über die neuestenEntwicklungen und getroffene Maßnahmen dieinsbesondere bei den Beratungen des StändigenAusschusses für die Lebensmittelkette und dieTiergesundheit gemeinsam mit den Dienststel-len der Europäischen Kommission und den Mit-gliedstaaten erörtert und verabschiedet werden.Auch über die nächste Beratung am 6./7. Fe-bruar wird zeitnah berichtet werden. Die Wirt-schaftsverbände einschließlich der Touristik-verbände sind gleichfalls in den Informations-fluss eingebunden.Mir kommt es darauf an, gemeinsam mit Ihnenalle Möglichkeiten auszuschöpfen um Deutsch-land weiterhin frei von ASP zu halten. Aus mei-ner Sicht bietet es sich bereits jetzt schon an,Proben von Wildschweinen, die ohnehin aufdas Virus der Klassischen Schweinepest (KSP)untersucht werden (um den Status „KSP-frei“aufrecht zu erhalten), auch auf das ASP-Viruszu untersuchen. Für weitere Anregungen ver-weise ich auf die vom Sprachendienst desBMEL angefertigte Übersetzung des Arbeitsdo-kumentes SANCO/7138/2013 der Dienststel-len der Europäischen Kommission, die ich mitSchreiben vom 3. Februar 2014 auf Arbeits-ebene versandt hatte.Zudem liegt mir viel daran, Reisende über dieGefahr der ASP aufzuklären. Ich wäre daherdankbar, wenn Sie insbesondere Reisende, die,die von der ASP betroffenen Gebiete in Litauenund der Ukraine, sowie Russland und Weißruss-land bereisen, auf die Gefahr der Einschleppungder Afrikanischen Schweinepest durch Lebens-mittel tierischen Ursprungs hinweisen könnten,verbunden mit der Bitte, aus diesem Grundkeine solchen Lebensmittel nach Deutschlandmitzubringen. Ich werde mich mit dem Bun-

desministerium für Verkehr und digitale Infra-struktur in Verbindung setzen, um Möglich-keiten der Information von Fernfahrern an denAutobahnraststätten zu prüfen.

Mit freundlichen GrüßenIm AuftragBernhard Kühnle

Afrikanische SchweinepestEUROPÄISCHE KOMMISSIONGENERALDIREKTION GESUNDHEIT UNDVERBRAUCHERSCHUTZDirektion G - Vetehnäungelgenheiten und in-ternationale BeziehungenReferat G2 - TiergesundheitBrüssel / SANCO G2/SB (14.01.2014)SANCO/7138/2013

ARBEITSPAPIERLeitlinien für die Überwachung undBekämpfung der Afrikanischen Schweine-pest bei Wildschweinen und vorbeugendeMaßnahmen für Schweinehaltungs-betriebe

Dieses Dokument gibt nicht zwangsläufigdie Meinung der Kommissionsdienststel-len wieder.

Auszug:- Überwachung der WildschweineEs sollten besondere Anstrengungen zur Ermitt-lung des Umfangs der Infektion bei der Wild-schweinpopulation durch die Untersuchungvon Wildschweinen, die krank oder verendetaufgefunden wurden und durch die Beprobungund Untersuchung auf ASP-Viren und ASP-An-tikörper unternommen werden. Verendet auf-gefundene Wildschweine sind ein wichtigesAlarmsignal, insbesondere wenn sie gehäuft (inGruppen) aufgefunden werden.

- Alle während einer Jagdsaison im Seuchenge-biet erlegten oder krank oder verendet aufge-

Ideen in Glas und MetallKastellstr. 6 · 47546 Kalkar · Tel. (02824) 2206 · Fax 3250

� Türen, Fenster, Fassaden, Wintergärten in wärmegedämmter AL-Konstruktion� Stahlhallenbau� Balkonanlagen

� Haustüren und Vordächer� Formschön und individuell Stahltreppen für den Innenausbau� Schmiedearbeiten

Nähr-Engel GmbHWerk GochKlever Straße 48 · 47574 GochTel. (02823) 109-0 · Fax (02823) 109-939www.naehrengel.de

Sie sollten uns kennen lernen…Unser Unternehmen existiert seit 1932 und hat sich im Laufe seiner Geschichte zu einem führenden Hersteller von Kartoffeltrockenprodukten entwickelt. Wir sind in der Lage, Ihnen eineVielzahl von Problemlösungen in diesem Segment anbieten zu können.

Unser Know-how konzentriert sich im wesentlichen auf drei Bereiche:• Produkte für den Foodservice-Sektor• Problemlösungen für die weiterverarbeitende Industrie• Produktion von Handels- und ZweitmarkenQualität und Flexibilität sind die Garanten für die langjährige und erfolgreiche Beziehung zu unseren Kunden im In- und Ausland. Lernen Sie uns kennen und nutzen Sie unsere Stärken!

ELEKTROTECHNIK46446 EMMERICH · DEDERICHSTR. 15-17 · TEL. 5578

u PLANUNG + INSTALLATION

u UNTERHALTUNGSELEKTRONIK

u HAUSTECHNIK

Page 6: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 20146

Ihr Fachhändler

am Niederrhein

Büro-MarktDaimlerstr. 5-7 · 47533 Kleve

� (02821) 72550www.Derksen-Buero.de

Büroorganisation GmbH

Wachsfackeln,

lange Brennda

uer,

helles Licht 5

2,50

Ab 50 Stück 5 2

,20/Stück

Elektro • Heizung • Sanitär

Kleve-WarbeyenHahnenacker 18-20

Tel. (02821) 9018 · Fax 9010

fundenen Wildschweine, einschließlich derdurch Verkehrsunfälle getöteten Tiere, müssenvon einem Tierarzt konvoled und entsprechendden Bestimmungen des Diagnosehandbuchs aufASP untersucht werden. Hierbei sei daran erin-nert, dass das ASP-Virus ziemlich resistent istund die autolytischen Tierkörper ebenfalls ge-prüft werden können.

- JagdJedwede neue Infektion, die in eine neue Um-gebung gelangt ist, kann sich ausbreiten, wennes vor Ort genügend Wirte der seuchenemp-fänglichen Art gibt. Man könnte annehmen,dass die Anzahl der seuchenempfänglichenTiere durch die Wildschweinjagd auf einfacheund direkte Weise reguliert und dadurch die Be-kämpfung und Tilgung der AfrikanischenSchwei nepest erleichtert wird. Aber der Jagd-druck kann auch kontraproduktiv sein, da erdie Streifgebiete der Schwarzwild-Metapopula-tionen vergrößern kann, wodurch es leichter zuKonsten zwischen Metapopulationen kommtund einzelne Tiere häufiger längere Streckenzurücklegen. Außerdem kann die Jagd zusätz-liche Risiken bergen, und zwar im Zusammen-hang mit dem Umgang mit infizierten Tier -körpern und dem möglichen Verbreiten desVirus durch den Jäger in die Umgebung. FürStichprobenzwecke kann die Jagd jedoch not-wendig sein.

Die Wildschweinjagd wurde zur Bekämpfungvon KSP eingesetzt. Es gibt jedoch kaum Be-weise dafür, dass die Jagd ein wirksames Instru-ment bei der Bekämpfung dieser Krankheit ist.Dies kann darauf zurückzuführen sein, dasssich die Jagd in starkem Maße auf die Populati-onsdynamik auswirkt, je nach Alter und Ge-schlecht der Zieltiere. Nachfolgend werden dietheoretischen Auswirkungen von zwei mögli-chen gezielten Jagdszenarien beschrieben, diezur Bekämpfung von KSP eingesetzt wurden.- Es wird davon ausgegangen, dass die zielge-richtete Jagd (hauptsächlich Jungtiere unter

einem Jahr) die Anzahl der seuchenempfängli-chen Tiere vorübergehend verringert und damitdürfte sie das Ausschleichen der KSP-Infektionerleichtern. Trotz der Auslese bei den Jungtie-ren werden noch genügend weibliche Tiereübrig bleiben, die weiterhin für eine hohe Ge-burtenrate sorgen, wiederum mit seuchenemp-fänglichen Tieren, die die Fortdauer der Krank -heit ermöglichen.- Alternativ würde eine zielgerichtete Jagd aufweibliche Tiere die Population langfristig dezi-mieren. Vorübergehend könnte sie jedoch dieErneuerung der Population verstärken, wo-durch ideale Bedingungen für die weitere Ver-breitung der KSP geschaffen werden, wenn dieTiere, die bereits eine Immunität gegen KSPentwickelt haben, eliminiert werden. Dies kannin dichten Populationen die mit einer flexiblenEhöhung ihrer Reproduktionskapazität (Dichte-abhängigkeit) „reagieren“, besonders kritischsein.Die zielgerichtete Jagd wurde daher nicht alseinfaches Mittel zur Bekämpfung von KSP er-achtet, und sie könnte sich sogar als kontrapro-duktiv erweisen.Angesichts der epidemiologischen Merkmaleder Afrikanischen und der Klassischen Schwei-nepest bezüglich der seuchenempfänglichenArten und ihres ökologischen Verhaltens,könnte der Schwachpunkt beim Einsatz derJagd als Kontrollinstrument für KSP auch für dieBekämpfung von ASP gelten. Außerdem ist dar-auf hinzuweisen, dass bei KSP che Jagd zusam-men mit einer Impfung des Schwarzwildseingesetzt werden könnte, um die Größe derseuchenempfänglichen Population zu reduzie-ren. Letztere ist nicht auf ASP anwendbar dafür diese Krankheit kein Impfstoff zur Verfü-gung steht.Unter Berücksichtigung aller vorgenanntenAspekte kann nicht der Schluss gezogen wer-den, dass eine rasche Dezimierung der Popula-tionsdichte von Wildschweinen durch die Jagdeine wirksame Maßnahme ist, um die Ausrot-

tung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild-schweinen zu erleichtern. Außerdem solltedaran erinnert werden, dass aufgrund derMerkmale der ASP die durch die Krankheit ver-ursachte Sterblichkeit normalerweise höherliegt als die durch die Jagd erzielte Sterblichkeit.Bei Fällen, in denen die Krankheit in einer klei-nen Wildschweinpopulation festgestellt wird(wenige hundert Tiere in Gebieten mit einer be-grenzten Wildschweindichte), erscheint es ver-nünftiger, die Seuchenentwicklung zu beob -achten, ohne den Jagddruck zu erhöhen oderdie Jagd sogar auszusetzen, da es wahrschein-lich ist, das die Seuche nach einigen Monatenspontan verschwindet. Es sollte jedoch ein Ver-fahren geben, mit dem verendet aufgefundeneWildschweintierkörper unschädlich beseitigtwerden, da sie ein nicht unerheblicher Infekti-onsherd sein können.In Gebieten mit einer hohen Wildschwein-dichte könnte eine Reduzierung der Dichtedurch verstärkte Bejagung dazu beitragen, dieKrankheit langsam verschwinden zu lassen,Dies sollte jedoch erst nach eingehender Unter-suchung der betreffenden Populationsdynamikunter Einsatz aller Vorsichtsmaßnahmen erfol-gen, um Kontakte zwischen Wildschwein-Me-tapopulationen und das Zurücklegen längererStrecken durch einzelne Tiere möglichst zu ver-hindern.

In allen Fällen ist es von größter Bedeutung:- alle im Seuchengebiet und in der Nachbar-schaft verendet aufgefundenen oder erlegtenWildschweine auf ASP-Viren und ASP-Antikör-per zu untersuchen, damit die Maßnahmen aufder Grundige der Untersuchungsergebnisse an-gepasst werden können; und- den Kontakt zwischen Wild- und Hausschwei-nen dadurch zu verhindern, dass für die An-wendung aller sachgerechten Biosicherheits -maßnahmen gesorgt und dadurch die Seuchen-übertragung zwischen den beiden Populationenverhindert wird.

Page 7: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 2014 7

Rechtsanwalt Jan Theo Baumann Rechtsanwalt Steffen Mieszgl. Fachanwalt für Insolvenzrechtzgl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Jäger beraten wir Sie gerne zu allen Fragenrund um das Jagd-, Naturschutz-, Landwirtschafts-und Waffenrecht!

Arbeitsrecht Familienrecht Jagd-/Waffenrecht VerkehrsrechtHandels-/Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Landwirtschaftsrecht VerwaltungsrechtErbrecht Insolvenzrecht Strafrecht Wirtschaftsrecht

BAUMANN & KOLLEGENR E C H T S A N W Ä LT EBAUMANN-RECHT.DE

Nassauerallee 5747533 Kleve

Telefon: 0282189935 -00Telefax: 0282189935 -10E-Mail: [email protected]

Hinweise an die Jagdausübungs-berechtigten

Neuer LJV-Flyer

Was können Jäger für die Artenvielfalt und frei lebende Tierein der Offenlandschaft tun?Seite 6 RWJ 03./2014

Den LJV Wildretter setze ich seit Jahren mit Er-folg ein. Bei Bedarf steht die KJS bei der Be-schaffung der Bauteile und dem Zusammenbauzur Verfügung.

Streckenmeldung an die UJB KreisKleve zum 15.04.2014Ich bitte die Jagdausübungsberechtigten ihreStreckenmeldungen möglichst direkt nach Ablauf des Jagdjahres 31.03.2014

an die UJB des Kreises zu senden, damit früh-zeitig Aussagen über den Verlauf des abgelaufe-nen Jagdjahres getroffen werden können.

RebhuhnmonitoringDen Hegeringleitern liegen die Erfassungsbögenfür 2014 vor. Bitte beteiligen Sie sich auch in diesem Jahr an dem Rebhuhnmonitoring.

Bundesweite Erfassung vonNaturschutzleistungen der Jäger

Erfassung bis Juni 2014 verlängertJäger betreiben praktischen Naturschutz, vondem viele freilebende Tier- und Pflanzenartenprofitieren. – Dies wollen der Deutsche Jagd-verband e.V. (DJV) und der LJV NRW der Öf-fentlichkeit präsentieren. Um allen Revier-pächtern und Eigenjagdbesitzern die Gele-genheit zu bieten sich zu beteiligen, wurde diein 2013 begonnene bundesweite Aktion vomDJV bis Ende Juni 2014 verlängert.

Die ausgefüllten Fragebögen müssen bis zum30. Juni 2014 per Post, Fax oder E-Mail beimLJV NRW, Gabelsbergerstr. 2, 44141 Dortmund, Fax.: 02 31 – 28 68-666,E-Mail: [email protected] werden. Im Herbst 2014 sollen dieErgebnisse veröffentlicht werden.Der Erfassungsbogen ist auf der Homepagedes DJV (www.jagdverband.de) und desLJV NRW (www.ljv-nrw.de) mit Hinweisenzum Ausfüllen abrufbar.Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens:•Mit dem Fragebogen werden besonders Maß-nahmen zur Biotopgestaltung und -erhaltungerfasst.•Nicht berücksichtigt werden können Maßnah-men: - zur Wildschadenverhütung, - zur Wild- und Ablenkungsfütterung, - zur Anlage von Weihnachtbaumkulturen oder - zur Anlage jagdlicher Einrichtungen.•Pro Revier nur ein Fragebogen.•Flächenangaben ausschließlich in Quadratme-ter (m2).•Bei den Leistungsarten Summen aus 2011/2012 eintragen (exakte Summe unwichtig,gute Schätzung reicht).•Unter erbrachte Gesamtarbeitsleistung auchden ehrenamtlichen Einsatz von Mitjägernund Helfern berücksichtigen.•Unter finanzieller Aufwand geleistete Geld-zahlung (angekaufte Pflanzen, Saatgut, Mate-rial, Maschinenstunden und sonstige Lei -stungen) angeben und als Davon-Fremdzu-schuss finanzielle Zuschüsse Dritter (Jagdab-gabe, Jagdgenossenschaft, Gemeinde, Spende,Sponsoren) beziffern – dabei keine geleistetenArbeitsstunden in Geld umrechnen!•Angaben zur Prädatorenbejagung müssenüber das übliche Maß der Mitbejagung hin-ausgehen.•Beim Bau von Nisthilfen Zielgruppe angeben(Singvögel, Eulen, Fledermäuse).•Bei Fördermaßnahmen für Amphibien/Insek-ten ebenfalls spezifizieren.•Bei Betreuung von Schutzgebieten denSchutzgebietstyp angeben. LJV NRW

Erfasst werden neben Maßnahmen des Biotop-und Artenschutzes auch Angaben zur Prädato-renbejagung, zum Engagement im Wildtiermo-nitoring oder im Bereich Öffentlichkeitsarbeit,wie etwa Lernort Natur.Der DJV und LJV NRW bitten alle Revier-pächter und Eigenjagdbesitzer, die sichnoch nicht an der Erfassung beteiligthaben, um Unterstützung der bundesweitenErhebung. Sie ist, insbesondere aus verbands-politischer Sicht, von großer Bedeutung. Nurbei einer möglichst hohen Beteiligung erhaltenwir ein Ergebnis, das uns bei politischen Dis-kussionen als Naturschutzverband nutzenkann.

Wofür machen wir diese Befragung?Die Jäger leisten seit jeher in ihrer Freizeit undzumeist auf eigene Kosten beispielhafte Natur-schutzarbeit und tragen damit wesentlich zurSicherung der heimischen Tier- und Pflanzen-arten bei. Dieser Einsatz ist gerade in der offe-nen Feldflur, wo derzeit ein erheblicher Arten -rückgang festzustellen ist, von besonderer Be-deutung. Da viele Maßnahmen häufig im Stillenund ohne großes Aufsehen durchgeführt wer-den, ist das Engagement der Jäger in Teilen derBevölkerung nicht so präsent. Das wollen wirändern und dazu dient die aktuelle Erfassung.

Was macht der DJV mit den Daten?Die zurück kommenden Erfassungsbögen wer-den zentral vom Waldkunde-Institut in Ebers-walde ausgewertet. Die Ergebnisse sollen ineiner neuen Broschüre dargestellt und für dieweitere Öffentlichkeitsarbeit von DJV und LJVNRW eingesetzt werden.

Warum sollte ich als Jäger daranteilnehmen?Die Liebe zur Natur ist die mit stärkste Motiva-tion Jäger zu werden. Biotophege und aktiveNaturschutzarbeit haben bei den Jägern einenhohen Stellenwert. Je eindrucksvoller wir un-sere Leistungen im Dienste der Gesellschaftnachweisen können, desto stärker werden un-sere Argumente auch in den politischen Diskus-sionen. Jeder Jäger sollte mit der derzeitlaufenden Erfassung seinen Teil dazu beitragen.Machen Sie mit!

Krisjägerschjaft Kleve

Page 8: Das Grüne Blatt I

Kreisjägerschaft Kleve • März 20148

Impressum

„Das Grüne Blatt” ist das Mitteilungsblatt der Kreis-jägerschaft Kleve e.V.Es erscheint 4 Mal im Jahr.

Es wird durch die Werbung finanziert und ist somitkostenfrei.Verantwortlich:• Inhalt:Gerhard Thomas,Vorsitzender der Kreisjägerschaft,47533 Kleve-Reichswalde, Dorfanger 28,Telefon (02821) 976495, Fax (02821) 976852e-mail: [email protected]

• Geschäftsstelle:Geschäftsführer Karl-HeinzWeitkamp, 47574 Goch,Kiefernstraße 74,Telefon (02823) 4379, Fax (02823) 976258e-mail: [email protected]

• Internet:www.jaeger-in-kleve.de• Layout und Druck:Karl-Hans Stevens, Layout & Druck, Luciaweg 3,46459 Rees-Bienen, [email protected]

• Auflage: 1.800Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Bilderdruck

• Redaktionsschluss:16. 5.; 15. 8.; 14.11.14; 9. 1. 15

•Drucksachen jeder Art•Kalender•Papierveredelung•Digitaldruck•Fahrzeugbeschriftungen•Entwurf

Layout & Druck

• Lassen Sie sich

unverbindlich beraten

46459 Rees-BienenLuciaweg 3 Tel. (02851) 961981Fax (02851) 9616844Mobil 0177-28788 [email protected]

Karl-Hans

Naturpädagogin (DJV) Sigrid RußSigrid Ruß vom HR Emmerich-Rees ist vomDeutschen Jagdverband(DJV) im Bereich der In-itiative LERNORT NATUR nach qualifiziertenWeiterbildungsveranstaltungen zum „Natur-pädagogen (DJV)“ ernannt worden. Mit demZertifikat „Naturpädagoge“ bestätigt der DJVder Obfau für „LERNORT NATUR“ eine quali-fizierte Ausbildung, welche durch die Teil-nahme an den umfangreichen Weiterbildungs -angebote des DJV’s auf einem hohen Niveaudurchgeführt wurde und durch Fortbildungenaufrecht gehalten wird.

Der DJV definiert die jagdlichen „Naturpädago-gen“ als• Botschafter der Jäger für Wild, Wald undNatur

• sich dem Begriff der Nachhaltigkeit verpflich-tet fühlend

• ausgebildete und staatlich geprüfte Fachleute,welche sich ständig weiterbilden

• Wissensvermittler über Jagd und Natur• Jägerinnen und Jäger, die mit ihrer Qualifika-tion für besonderes Engagement stehen

Das Zertifikat bescheinigt die Teilnahme an fol-genden Modulen:• Pädagogisches Grundwissen für unterschied-liche Altersstufen

• Konzept und Inhalte einer „Bildung für nach-haltige Entwicklung“ (BNE)

• Bedeutung von Lehrplänen und Zusammen-arbeit mit Schulen

• Praktische Wald- und Naturpädagogik• Vermittlung jagdlicher Themen• Verhalten in der Natur und Umgang mitGroßgruppen

• Praktisches Training mit Schulklassen• Projektmanagement• Aufsichtspflicht und Versicherungsfragen• Medien- und Materialeinsatz• Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitSigrid Ruß führt nicht nur in ihrem Hegeringzahlreiche Veranstaltungen durch, sondern un-

Molkereiweg 8547533 Kleve-Rindern

terstützt als Obfrau „LERNORT NATUR“ auchandere Hegeringe der Kreisjägerschaft Kleve. In2014 kann Sigrid Ruß auf ein kleines Jubiläumschauen, dann engagiert sie sich seit 15 Jahremit der „Rollende Waldschule“ für „LERNORTNATUR“ innerhalb der Kreisjägerschaft.

Afrikanische Schweinepest erreicht LitauenIch weise ausdrücklich darauf hin, dass – be-sonders nach Jagdreisen in osteuropäischeNachbarländer – äußerste Hygiene bei Kleidungund weitere Jagdausrüstung einzuhalten ist.Weitere Hinweise im RWJ 03./2014 Seite 6(Beitrag von Frau Dr. Susanne Diekmann,Wesel)

HINWEIS! – HINWEIS! Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheines

Gültigkeit der JagdscheineBitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Jagd-scheine und stellen Sie ggf. rechtzeitig vordem 1. April einen Antrag auf Verlängerung(Bearbeitungszeit!)

Ein abgelaufener Jagdschein hat ggf. denVerlust der Jagdpachtfähigkeit und den un-erlaubten Besitz von Waffen und Munitionzur Folge.