Das Karriereforum für Mitteldeutschland - 24. Karrieremesse an … · 2018-12-05 · Anmeldung zur...
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24. Karrieremesse an der TU Ilmenau
22. & 23. Oktober 2019
Werden Sie Aussteller beim größten Karriereforum Mitteldeutschlands
Anmeldung ab sofort über das beigefügte Anmeldeformular möglich
www.inova-ilmenau.de /inovailmenau [email protected]@inovailmenau
2019
Das Team der inova2018
Von Studierenden für Studierende
5600 Studierende aus ingenieur-, natur-, wirtschafts- und medienwissenschaftlichen Fachrichtungen
ca. 200 Unternehmen schätzen unsere langjährige
Messeerfahrung und persönliche Betreuung vor,
während und nach der Messe23 Jahre Erfahrung1996 wurde die inovailmenau als Projekt des SWING an der TU Ilmenau e.V. ins Leben gerufen
ca. 50 Teammitgliederengagieren sich über ein Jahr,
um die inovailmenau immerwieder zu einem besonderen
Erlebnis zu machen
2%Mathematik &
Naturwissenschaften
78%Ingenieurwissenschaften
7%Rechts-, Wirtschafts-, & Sozialwissenschaften
13%Geisteswissenschaften
Eine Liste aller Studiengänge an der TU Ilmenau finden Sie unter: https://inova-ilmenau.de/fuer-aussteller/studiengaenge/
Studierende an der TU Ilmenau
Preise & Leistungen
Unsere Unternehmen melden sich verbindlich für die inova2019 mit einer der folgenden Standflächen an:
Kleiner Stand3m x 2m
Preis: 738,00€ Mittlerer Stand4m x 2m
Preis: 926,00€Großer Stand
4m x 3mPreis: 1302,00€
Hinzu kommen unsere Servicekosten, die von der Anzahl der Unternehmensvertreter abhängen.
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150,00€ 225,00€
300,00€ 360,00€
414,00€ 462,00€504,00€ 540,00€
2019
2019
2019
2019
2019
2019
In den jeweiligen Buchungsposten sind folgende Leistungen enthalten:
- Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich - zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.- Die Preise der Standflächen beinhalten die Standgebühr sowie - die Werbegebühr von 150,00 € netto. Diese ist für jeden Stand - gleich und beinhaltet Ihren Auftritt im Messekatalog, der App - sowie auf unserer Internetseite, einer möglichen Präsenz auf - unseren Social Media Kanälen und auf unserer Job Wall (2 Stel-- lenanzeigen).- In den Kosten sind ebenfalls Mobiliar, Stromanschluss und Inter-- net enthalten.
Standfläche:
- Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich - zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.- Eine individuelle Betreuung vor und während der Messe durch - unsere Standbetreuer.- Catering für alle angemeldeten Unternehmensvertreter während - des Messebetriebs.
Servicekosten:
- Änderungen bei der Anzahl der angemeldeten Unternehmens-- vertreter ist möglich bis zum 20.09.2019.- Kostenloser Shuttle Dienst für die Unternehmensvertreter.- Kostenlose Parkmöglichkeiten vor Ort.- Teilnahme inkl. Verpflegung an der Vorabendveranstaltung.
- In der Rechnung werden die einzelnen Posten separat aufgelistet. -- Hierbei gelten die gesetzlich vorgegebenen Steuersätze.- Der Posten Standfläche setzt sich in der Rechnung zusammen - aus der Standgebühr und der Werbegebühr.- Werden Leistungen von nicht angemeldeten Unternehmensver-- tretern in Anspruch genommen, werden diese nachträglich bei - der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Rechnung:
Anmeldung zur inova2019
Veranstalter
SWING an der TU Ilmenau e.V.Professor-Philippow-Straße 4b98693 Ilmenau
Email: [email protected].: +49 3677 799 655 4
Kontaktdetails der Projektleitung 2019
Dominik Pfahler & Leopold WeinzierlEmail: [email protected].: +49 3677 799 655 4
Haben wir Ihr Interesse für die inova2019 wecken können? Dann senden Sie uns einfach die beigefügten Anmeldeunterlagen postalisch, via Mail oder Fax unter der Nummer +49 3677 799 655 4 bis zum 14. Juni 2019 zu.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
• Unser Unternehmen meldet sich verbindlich für die Karrieremesse inova2019 mit einer der folgendenStandflächen (inkl. Werbekosten) an:
Kleiner Stand 3m x 2m (Preis: 738,00 €)
Mittlerer Stand 4m x 2m (Preis: 926,00 €)
Großer Stand 4m x 3m (Preis: 1302,00 €)
Hinzu kommen unsere Servicekosten, die von der Anzahl der Unternehmensvertreter
abhängig sind. (siehe Seite 5 & 6 in der Broschüre)
Wir melden uns verbindlich mit ______ Unternehmensvertretern an.
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Bitte tragen Sie Ihre Anschrift in Blockschrift ein:
Firmenname:
Ihr Messeverantwortlicher:Straße/Postfach:
PLZ/Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Bitte per Post, Mail oder Fax unter (03677) 799-655-49, [email protected] zurücksenden
Anmeldung SWING an der TU Ilmenau e.V. – inova2019-Projektteam–
Prof.-Philippow-Straße 4b98693 Ilmenau
Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Felder an.
Bitte beachten Sie auch Seite 3 des Anmeldeformulars - Rechnungsadresse
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• Sie möchten Ihr Unternehmen separat bei einer Unternehmenspräsentation (max. 30min.) vorstellen?Pro Tag werden max. 5 Präsentationen stattfinden. Ihre Anmeldung dafür erfolgt unter Vorbehalt.
ja (Preis: 300,- €) Ihr Präsentationsthema:
nein
Hiermit melden wir uns zur inova2019 an und akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ort, Datum Unterschrift & Firmenstempel
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist bis zum 14. Juni 2019. Nachfolgende Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung werden auf unserer Onlineplattform ausstehende Messedetails abgefragt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der Telefonnummer (03677) 799-655-4 oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung!Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.inova-ilmenau.de
Ihr Projektteam der inova2019 Dominik Pfahler und Leopold Weinzierl
• Ihr präferierter Ausstellungstag:22.10.2019 (Dienstag) oder23.10.2019 (Mittwoch) beliebiger Tag möglich
• Sie haben konkrete freie Stellen und möchten diese direkt auf der Messe bei Einzelgesprächen mit Studierenden der TU Ilmenau in speziell dafür vorgesehenen Gesprächskabinen führen?(Eine Auswahl der Interessenten wird Ihnen vorab per anonymisierten Lebensläufen zugesendet.)Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bis zum 14. Juni 2019 unter der Email-Adresse: [email protected]
• Spezielle Wünsche/Anmerkungen:
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Rechnungsadresse
Vielen Dank!
Bitte tragen Sie Ihre Rechnungsanschrift vollständig in Blockschrift ein:
Firmenname:
Kostenstelle:
Ansprechpartner:
Straße/Postfach:
PLZ / Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
(Hinweis: Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail.)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des SWING an der TU Ilmenau e.V. Prof.-Philippow-Straße 4b 98693 Ilmenau nachfolgend Veranstalter genannt
§ 1 Anmeldung1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich unter Verwendung
des Anmeldeformulars „Anmeldung“, durch den Aussteller.2. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot
an den Veranstalter, an das der Aussteller bis zum Beginnder Veranstaltung gebunden ist.
3. Mit der Anmeldung erkennt der Austeller die „AllgemeinenGeschäftsbedingungen“ der Veranstalter der Messe unddie „Hausordnung“ des Veranstaltungsortes als verbindlichfür sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten an.
§ 2 Vertragsschluss1. Über die Zulassung der Anmelder entscheidet der
Veranstalter. Der Veranstalter kann aus sachlichgerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zurVerfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelneAussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen.
2. Mit schriftlicher Bestätigung der Zulassung kommt derVertrag zwischen dem Anmelder als Aussteller und demVeranstalter zustande. Die Zulassung kann widerrufenwerden, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilungnicht vorlagen oder später weggefallen sind.
§ 3 Standeinteilung1. Die Standeinteilung erfolgt durch die Messeleitung nach
Gesichtspunkten, die durch das Konzept gegeben sind. Biszum Anmeldeschluss ist die zeitliche Reihenfolge desEingangsdatums der Anmeldung für die Zuteilung ohneBelang.
2. Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.3. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Ein- und
Ausgänge zum Messe-/Ausstellungsgelände sowie dieNotausgänge und Durchgänge in den Hallen undFreigeländen aus zwingenden Gründen zu verlegen.
§ 4 Zahlungsbedingungen1. Die Grundgebühr gemäß Anmeldeformular wird mit Erhalt
der der schriftlichen Bestätigung der Zulassung fällig. DieSchlussrechnung erfolgt nach Ablauf der Veranstaltungund beinhaltet alle zusätzlich in Anspruch genommenenLeistungen.
2. Der Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzlichen MwSt. istentsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenenZahlungsziel fällig.
3. Beanstandungen der Rechnungen können nurberücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagennach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber demVeranstalter erfolgen.
4. Sofern sich der Aussteller mit seiner Zahlung in Verzugbefindet, wird für jedes erhobene Mahnschreiben eineBearbeitungsgebühr von EUR 5,00 erhoben. DieGeltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Haftung und Versicherung1. Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken
des Transports und während der Veranstaltung,insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, etc. istAngelegenheit des Ausstellers.
2. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seineAusstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursachtwerden, einschließlich Schäden, die an Gebäuden auf demAusstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände unddessen Einrichtungen entstehen.
3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- undPersonenschäden, es sei denn, ihm, seinen gesetzlichenVertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen kann Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
§ 6 Rücktritt des Ausstellers1. Der Rücktritt bedarf eines schriftlichen Antrages.2. Bei Absagen von Ausstellern berechnet der Veranstalter
dem Aussteller folgende Kosten:• Absage vom 28.06.2019 bis 06.09.2019
50% des erteilten Auftragsvolumens• Absage ab 09.09.2019
100% des erteilten Auftragsvolumens
§ 7 Höhere Gewalt1. Kann die Messe aufgrund eines Umstandes, den weder der
Veranstalter noch der Aussteller zu vertreten hat, nichtstattfinden, können dem Aussteller die bei dem Veranstalterin Auftrag gegeben Arbeiten in Höhe der entstandenenKosten in Rechnung gestellt werden.
2. Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltungzu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er dieAussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. DieAussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nachZugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu demveränderten Zeitpunkt abzusagen.
3. Muss die Messe aufgrund des Eintritts höherer Gewaltverkürzt, verlegt oder abgesagt werden, so hat derAussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlassder Standmiete.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen1. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen
sowie Film- und Videoaufnahmen vomAusstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und-ständen, sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zulassen.
2. Der Veranstalter ist berechtigt das Material für Werbungoder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dassder Aussteller aus irgendwelchen GründenEinwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch fürAufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmungdes Veranstalters anfertigen.
§ 9 Werbung1. Werbung aller Art, insbesondere die Verteilung von
Werbedrucksachen, aber auch die Ansprache vonBesuchern, ist nur innerhalb des vom Ausstellergemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellersund nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenenAusstellungsgüter erlaubt.
§ 10 Auf- und Abbau1. Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes
müssen vor Beginn des eigenen Aufbaus der Messeleitunggemeldet werden.
2. Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltungabgebaut werden. Die Dauer der Abbauzeit ist unbedingteinzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die Messeberechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und dieEinlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten desAusstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
3. Für Beschädigung des Fußbodens, der Wände und desmiet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materialshaftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist wiein dem übernommenen Zustand spätestens zu dem, für dieBeendigung des Abbaus festgesetzten Termin,zurückzugeben.
§ 11 Standgestaltung1. Am Stand ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung in
einer für jedermann erkennbaren Weise der Name desStandinhabers anzubringen.
2. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedemFalle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Messeleitung. Die Messeleitung kann verlangen, dass Messestände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Aufstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden.
§ 12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen1. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der
Veranstalter personenbezogene Daten gemäßBundesdatenschutzgesetz zu geschäftlichen Zweckenspeichert, verarbeitet oder weiterleitet.
2. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass derVeranstalter die Geschäftsdaten speichert, verarbeitet oderweiterleitet, soweit dies für die Zwecke der Messe oder dermit der Messe verbundenen Unternehmen erforderlich istoder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht.
§ 13 Schlussbestimmungen1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ilmenau.3. Ansprüche, die der Aussteller gegen die Veranstalter, die
nicht spätestens zwei Wochen nach Ende der Messeschriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages/Vertragsgestaltung einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Für die Erstellung der Rechnung wird die Buchung zum Anmeldeschluss als Berechnungsgrundlage herangezogen.
3.