Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

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    J

    ALBERTO SOGGIN

    D S KÖNIGTUM IN ISR EL

    URSPRÜNGE

    SPANNUNGEN ENTWICKLUNG

    VERLAG

    ALFRED TÖPELMANN

    BERLIN

    967

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    I:

    I

    I

    Vorwort

    Bevor ich diese Abhandlung dem Herausgeber der Reihe übergebe,

    ist es mir eine angenehme Pflicht, in Dankbarkeit derjenigen zu geden

    ken, die mir bei ihrer Fertigstellung behilflich gewesen sind. Ich erwähne

    besonders die Herren

    Kollegen G. Bucellati (Los Angeles), G. R. Castel

    lino (Roma), K. H. Deller (Roma),

    O.

    Eissfeldt (Halle), G. Garbini

    (Roma-Napoli),

    I.

    J

    Gelb (Chicago), S.

    Herrmann

    (Leipzig-Berlin),

    H. Klengel (Berlin), H. Kosmala (Jerusalem), S.

    N.

    Kramer (Phila

    delphia), A. Malamat (Jerusalem), M. Noth (Bonn-Jerusalem), A. L.

    Oppenheim (Chicago), H.M.Orlinsky (New York), G.Rinaldi (Trieste),

    H.-J.

    Stoebe (Basel), R. de Vaux (Jerusalem), G. Wallis (Halle) und

    G. E. Wright (Harvard). Einige unter ihnen haben freundlicherweise

    Teile der Arb eit durchgesehen oder mit mir besprochen. Natürl ich sind sie

    keinesfalls verantwortlich für meine eigenen Stellungnahmen, eventuelle

    Fehler oder Ahnliches, vielmehr anerkenne ich gerne ihren Beitrag zu

    dem, was in diesem Buche gültig ist.

    Ein Wort des Dankes gebührt auch den Teilnehmern des »Graduate

    Seminar« des Princeton Theological Seminary, Princeton, N. J. (Sommer

    semester 1966), mit denen ich manche der hier im I. Teil vorgetragenen

    Thesen einer eingehenden Nachprüfung unterziehen konnte. Ich nenne

    die Herren

    B.

    L. Brenner (Kap. I, 6), W. L. Hufham (über n gzd und

    Charismatikertum), A.

    Marx

    (Kap. I,

    3-4

    und C. E. Williams ( Kap. I, 2).

    Ihre Seminararbeiten haben oft dazu beigetragen, noch umstrittene

    Punkte zu klären oder zu vervollständigen.

    Müßte ich die Institute und Bibliotheken aufzählen, die

    mir

    groß

    zügig entgegengekommen sind, so würde diese Liste länger, als die Leser

    es

    ertragen könnten. Es sei mir also erlaubt, auch ihnen einen kurzen,

    doch deswegen nicht weniger herzlichen Dank auszusprechen

    Diese Arbeit befaßt sich nur nebenbei mit dem sogenannten »sakra

    len Königtum«. Dies geschieht nicht, um irgendeine Opposition gegen die

    Thesen der Uppsalienser oder der »Myth and Ritual«-Schule zu äußern

    (ein gar merkwürdiges, wenn auch nicht unbekanntes Verfahren wäre

    es

    durch Schweigen eine Opposition sozusagen lautwerden zu lassen), son

    dern weil ich das ursprünglich nicht zur israelitischen Monarchie gehörige

    und erst später aufkommende sakrale Element als einen Teil der Festi

    gung der königlichen Institution in Israel nach kanaanäischem Muster

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    . _ 1_

    , , : r ~

    ••f.. t;

    VIII Vorwort

    betrachte. Die Sache ist so wichtig, daß sie eine Arbeit für sich und nicht

    nur eine Marginalerwähnung verdient.

    Das Buch wird der hochwürdigen Theologischen Fakultät der Uni

    versität

    Basel

    als Dissertation vorgelegt, und das

    1.

    Kap. des 1. Teiles

    wird als Sonderdruck herausgegeben. Den Herren Referenten, Prof. Dr.

    E.

    Jenni und H. J. Stoebe, danke ich nicht nur für ihre Ratschläge, son

    dern

    auch

    für die Entgegennahme eines in italienischer Sprache verfaßten

    Originalmanuskriptes, was ihnen die Lektüre bestimmt nicht erleichtert,

    mir aber das Arbeitstempo und das sonstige Verfahren erheblich ver

    einfacht und verkürzt hat.

    Zuletzt gilt mein

    Dank

    Fräulein Monika Sutter vom »German

    Department« der Princeton University, die sich um die Korrektur

    meiner eigenen übersetzung ins Deutsche bemüht hat,

    und

    Herrn Kolle

    gen G. Fohrer für die Aufnahme der Arbeit in die Beihefte zur ZAW,

    und für die Mithilfe bei der endgültigen Anfertigung des Manuskriptes

    zum Druck.

    Roma, Dezember 1965

    Princeton, April 1966

    J.A.S.

    I

    J:

    11 ' i

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort

    ...............................................

    EINLEITUNG:

    Fragestellung

    und

    Vorbemerkungen .............

    Kap. I Fragestellung und Vorbemerkungen ...............

    1.

    Königtum und Götterwelt .

    2.

    Grundlagen des israelitischen Königtums .

    3.

    Notwendi gkeit seiner institutionellen Entwicklung .

    Kap. 11 Erste Versuche einer monarchischen Verfassung .

    1. Die Richter als Vorläuf er des Königtums .

    2. Die Wahl Gideons, Jdc 6-8 .

    3. Das Königreich Abimrelreks in Sichem, Jdc 9 .

    4. Jephta, Führer von Gilead .

     

    .

    I TEIL: Das Königtum in Israel nach den biblischen und inschrift-

    lichen Quellen .......................................

    Kap. I Die Episode des Königtums Sauls

    .................

    1. Sachlage .

    2. Die erste überlieferung (I Sam 8 1017-27; 12; vgl. 7 und 15 .

    3. Die zweite überlieferung (I Sam 91-1016 und

    13

    5-15 .

    4.

    Die dritte überlieferung (I Sam 11 13 1-4. 16 ff. 14) .

    5. Das Königtum Sauls .

    6. Das Zerwürf nis zwischen Saul und Samuel .

    Kap.

    11

    David

    König von

    Juda und

    Israel

    .................

    1. David und Saul (I Sam 16

    ff.)

    2. David König von Juda .

    3. Die Lage im Nord en .

    4.David König von Juda und Israel .

    5. Merkmale des Reiches Davids .

    Kap. 111 Das Königreich Salomos .......................

    1.

    Das Problem der Thronnachfolge .

    2.

    Die Anfänge  des Königtums Salomos .

    3. Der Tempelbau .

    4.

    Entwicklungen im Salomonischen Reiche .

    VII

    1

    3

    3

    6

    7

    11

    11

    15

    20

    25

    27

    29

    29

    31

    39

    41

    45

    53

    58

    58

    63

    66

    70

    73

    77

    77

    79

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    85

    .

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    111

    x

    Inhaltsverzeichnis

    Kap. IV Das getrennte Königtum: Israel .

    1 Die Auflösung der Personalunion(I Reg 12//I ehr 10) .

    2 Der König Jerobeam I . ..   .

    3. N adab, Baasa, Elah, Zimri und T ibni .   . .

    4 Das "Haus Omri" .   .

    5 Das "Haus Jehu" und die letzten Jahre Israels ..   .

    Kap. V Das getrennte Reich: Juda .

     

    .

    1 Die neue Lage im Süden ..   .

    2 Die Könige bis zur Mitte des 8 Jahrhun.derts .. ..   .

    3. Juda bis zum Exil . .   ..   .

    H TEIL: Das Königtum in Israel und bei den benachbarten Völkern

    90

    90

    95

    98

    1

    1 2

    1 4

    1 4

    1 8

    1 9

    des Alten Orients . . . . . . . . 113

    Kap. I Das Königtum in Syrien-Palästina .

    1

    Einleitung .   .

    2 Das Königtum in Ugarit .

    3.

    Alalab und die EI-'Amarna-Briefe ..   .

    4 Texte vom Ende des 2. J . und des 1 J . . .

    5

    Das israelitische und das syro-palästinische Königtum .

     

    .

    Kap. II Das Königtum in Ägypten und bei den Hethitern .

    1. Einleitung .   .

     

    .. .

    2 Die hethitische Monarchie .   .   .

    3.

    Für unsere Untersuchung wichtige hethitische Könige .. .

    4 Hethitisches und syro-palästinisches Staatswesen .

    5 Ägypten .

     

    .

    Kap.

    III

    Die "primitive Demokratie" im prähistorischen Meso-

    potamien

    1 Einleitung

    2 Die "primitive Demokratie" .

    3.

    Fragen zur "primitiven Demokratie" .

     

    .

    ..

     

    .

    4.

    Die "primitive Demokratie" und das Alte Testament .

    Kap. I V Die alte halbnomadische und nomadische Gesellschaft

    1 Einleitung .

    2 Die Nomaden zur Zeit des Königreiches Mari . .

    3.

    Die beduinische Gesellschaft und ihre Regierungsformen .

    4 Die alte nomadische Gesellschaft und das Alte Testament .

    Register

    A. Texte

    B Gegenstände, Namen und Verfasser .   . .. .

    C. Wörter .

    115

    115

    117

    118

    122

    124

    127

    127

    127

    129

    131

    133

    136

    136

    138

    143

    146

    149

    149

    153

    156

    159

    163

    164

    166

    EINLEITUNG

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    »Der Idee nach ein Gott unter Menschen,

    allwissend und gewaltig, ist der König in

    der Praxis nur all zuoft ein eingeschüchter

    ter

    Mann, der Volksstimmung zuliebe das

    Gottesrecht preisgebend, in sinnloser Trun

    kenheit wehrlos den Großen und den

    Prätorianern ausgeliefert oder in Furcht

    vor ihnen zitternd.«

    J

    HEMPEL Das Ethos des Alten Testa

    ments (BZA W Nr. 67), 2. Aufl. Berlin

    1964,

    S

    3

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    KAPITEL I

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    1.

    a) In allen Ländern des sogenannten »Fruchtbaren Halbmondes«,

    mit der einzigen, beachtenswerten Ausnahme Israels, w ird das Königtum

    in der einen oder anderen Weise als göttlichen Ursprungs betrachtetl.

    Als typisch für diese Anschauung darf wohl der Anfangssatz der Sume

    rischen Königsliste gelten: »Als das Königtum vom Himmel herab

    stieg . In ihm finden wir, in knappen Worten zusammengefaßt, die

    über den Ursprung des Königtums herrschende Meinung.

    Sei

    es

    nun, daß die Person des Herrschers grundsätzlich als mensch

    lich angesehen wurde, wie

    es

    mit wenigen Ausnahmen im sumerischen

    und semitischen Zweistromland geschah

    2

    ; sei es daß der Monarch, der

    als irdischer Abglanz und Vertreter der Gottheit galt, selbst als

    Gott

    1

    Für die sumerische Königsliste vgl.

    ANET

    S. 265 b; zuletzt S.

    N. KRAMER

    The

    Sumerians, 1963, S.328-331, und N. J NISSEN Eine neue Version der sumerismen

    Königsliste,

    ZA

    57 (1965), S. 1-5. Für das Konzept des Königtums vgl.

    C. J.

    GADD

    Ideas of divine rule in the Ancient Near East, 1948, S. 33 ff.: »God and King are two

    conceptions so nearly complete in the Oriental mind,

    that

    the distinction is con

    stantly blurred«. Dieser Satz soll aber nach dem Aufsatz von T. H. GASTER Divine

    Kingship in the Ancient

    Near

    East, Review

    of

    Religion 9 (1944-45), S.267-281,

    so aufgefaßt werden: Er warnt den heutigen Leser davor, sim für den Alten Orient

    solcher

    Kategorien wie »Gottheit« u nd »Menschheit« im modernen Sinn dieser Wör

    ter zu bedienen: das alte ilu (hebr. ei) umfaßt ein viel weiteres semantismes Feld,

    als wir

    es

    heute auf Grund unseres jüdisch-mristlimen Hintergrundes im gewöhn

    lichen Gebrauch voraussetzen. U. a. smließt es besonders im kultismen Raum, den

    Begriff des Königtums ein. Man muß also ständig mit Nuancen rechnen, die wir

    heute ni

    mt

    immer zu erfassen vermögen. Vgl. ferner

    H.

    FRANKFORT

    The

    Problem

    of similarity in ancient

    Oriental

    Religion, 1951, passim. Es ist dabei unerheblim,

    aus welchem Grunde (z.

    B.

    zur Speisung der Götter usw.) das Königtum vom Him

    mel aus errimtet wurde.

    2

    T.

    FISH

    Some ancient Mesopotamian traditions concerning man and society, BJRL

    30 (1946-47),

    S.41-56;

    Ders., Some aspects

    of

    Kingship in the Sumerian city and

    kingdom of Ur ibid. 34 (1951-52), S.37-43; H. FRANKFORT Kingship and the

    Gods, 1948, S. 237 ff ;

    C.

    J. GADD a.

    a.

    O. S.

    34

    ff.; A. SCHARFF - A.

    MOORTGAT

    Ägypten und Vorderasien im Altertum, 1950, S. 234 ff.; A. MOORTGAT Rez. zu

    Frankfort

    a.

    a. 0. ZA

    49

    (1950), S.314-319;

    S. MOSCATI

    -

    S.

    BOSTIcco, L Oriente

    antico, 1952,

    S.17ff.; H.

    SCHMÖKEL Kulturgeschimte des Alten Orient, 1961,

    S. 85 ff. usw. Die Unt ers miede zwismen babyl onischem, syrischem und hethitis mem

    1 t 1

    , \ , \

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    11

    4

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    verehrt wurde, wie dies in Agypten der Fall gewesen ist

    3

    ;

    s

    ei

    es, daß

    er n ~ c h seinem

    T o ~ e

    zur Apotheose gelangte, wie dies im späteren

    Hethiterturn belegt lst

    4

    ; das Königtum blieb immer irgendwie mit der

    göttlichen Sphäre verbunden, indem es den Himmel mit der Erde ver

    ein.te

    und also vermittelnde Funktion zwischen diesen sonst getrennten

    T:llen d.es Kosmos ausübte5. Was den syrisch-palästinischen Raum be

    tnfft,

    WIe

    er uns aus den Texten von Ugarit und den Briefen von El

    'Amarna

    e n t g e g e ~ t r i t t ,

    so

    werden die Quellen oft noch als ungenügend

    e ~ p f ~ n d e n , um el?e Gesamtwertung des dortigen Königtums zu erlauben,

    ';le ~ l e : schon bel

    d e ~ a n d e r e ~ ,

    e r w ä h n ~ e n

    V . ö l k e ~ n

    einigermaßen mög

    hch 1st. Dennoch konnen

    WIr auch

    hIer eme Interessante Dialektik

    f e ~ t s t e l l e n z w ~ s c h e n dem heiligen, sakralen Charakter der von den

    G ? t t e r ~ adoptIerten und gesäugten Königsperson einerseits und anderer

    s e l ~ s semer

    g r u n ~ s ä t z l i c h e n

    Menschlichkeit, wodurch ihm die Unsterbli

    ch

    keIt verwehrt b.h.eb. Dies führt uns (und ich rede hier hauptsächlich auf

    G r u ~ d

    d.er u ~ a n . ~ l s c h ~ n

    Z e ~ g n i s ~ e , was das Königtum in Syrien-Palästina

    betnfft, m eme ahnhche SItUatIOn, wie wir sie

    bei

    den anderen Völkern

    beobachten konnten

    7

    Kaum anders erscheint uns endl'ch b

    d l N h

    1 ,

    el a er

    wegen er

    re

    atlven eu elt

    des uns

    zur Verfügung stehenden Mat erials

    Konzept d

    K' .

    . . es . . omgtums emerselts und ägyptischem anderseits, dürfen natürlich

    mcht zu emseltlg betont werden (vgl Anm

    1)

    oh d'

    hi

    d

    ch

    '

    b . " ne le vers e enen S at tlerun-

    gen zu eachten, vgl. A. BENTZEN, King ideolo _ »Urm ch ..

    gingsfecst«, Stud. Theol. 3 (1949),

    S.

    143-157. gy ens « - »TroonbesuJ-

    3 H. FRANKFORT, The birth of civilization 1951

    K

    · h' , , S. 30 f., 78

    f.

    und 84 ff. ,  Ders.,

    mgs lp, S. 148 ff.;

    Gadd

    a. a. O. S. 33 ff.

    4 SCHARFF-MoORTGAT S. 356 ff. und SCHMÖKEL S. 366 ff.

    :

    S.

    M O S C A ~ I , ~ e antiche civild. semitiche, 1958, S. 92 ff.

    Es

    fehlt

    bIs

    Jetzt eine Studie welche die zur V f"

    nen und klären würde Ich I b . er ugung stehenden Materialien

    ord-

    . er au e mIr proVIsorisch auf . A f h ' d

    ten: Osservazioni all'istituto m o n a r c h i c ~

    S

    d

    m e l ~ e n u. satz mzu eu -

    av. Cr., in den bald erscheinenden Studi in onnolnad.eE

    IV

    n

    Palestma nel secoli

    XV

    - XI

    7 D' re I . OLTERRA

    le sogen. »Uppsala-Schule« und l'hr Lehrer I E .

    . . NGNELL St

    d'

    . D" K h'

    In the ancient

    Near

    East 1943 S 97

    ff

    E'

    '.

    u

    les

    In

    IVIne

    mgs lp

    einer kritischen doch

    ge:echte'

    . h d·' ch

    ne

    gute übersIcht über die Probleme, mit

    , n, met 0 IS en Würdig d k d' .

    schung, finden wir bei R HENT

    D

    ung er s an mavlschen For-

    E

    . SCHKE, le sakrale Stellun d K"

    ·· I

    v.-Luth. Kirchenztg. 9 (1955), S.69-74

    Er

    ha . g omgs In Is

    rae,

    zwischen dem ägyptischen und d

    .

    aber seInerseIts den Un.terschied

    b

    em mesopotamlschen

    K

    . b ff 'ch d

    etont. Es ist interessant die ve ch' d S omgs

    egn

    m t genügen

    . rs

    e

    enen teIlungnah J G

    In

    Canaanite Kingship in theo d men .

    RAYS

    zu verfolgen:

    er bei dem heutigen Stand

    d ~ y ; . p r a ~ t l c f e

    VT 2 (1952.),

    S.

    193- 220, betrachtet

    Legacy of Canaan 1957 S 160

    r

    ff

    2lssAensfl

    a t jede Aussage als verfrüht;

    in The

    ,

    , .

    ' , . u 1965 S 218

    ff

    b

    Natur des Königs wei l er an d B . d , . ., ehauptet er die sakrale

    " er rust er A ~ e r a t u d d 'A I

    un In semer Person die »sakramentale Verb' .n er

    nat

    ge egen hat

    stattfindet. mdung

    zWIschen

    Gottheit

    und

    Volk«

    1

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    5

    gebotenen Vorsicht, die Lage im ägäischen Raum nach der Entzifferung

    der »linear ,B'« -Schrift

    s

    .

    b)

    Es

    ist also gut möglich, durch den ganzen alten Nahen Osten die

    Spuren eines systematischen und einheitlichen Konzeptes über den Ur

    sprung und die kosmischen Funktionen des Königtums zu verfolgen,

    welches, ohne die Besonderheiten der einzelnen Völker zu leugnen oder

    ihre Einzelentwicklung zu beschränken, eine grundsätzliche, innere Ein

    heit offenbart, die wohl als Voraussetzung für gewisse, in den verschiede

    nen Räumen immer wieder auftauchende Konstanten gelten darf

    9

    c)

    Diese grundsätzliche Einheitlichkeit dient aber auch dazu, die

    schon erwähnte Ausnahme des Volkes Israel noch eindeutiger hervorzu

    heben. Das Gottesvolk schließt nämlich nicht nur jeden himmlischen, und

    also mythischen Ursprung des Königtums nach den uns überlieferten

    Quellen aus, wobei gleichzeitig jede ursprüngli he Vergöttlichung der \

    Person bzw. der Institution wegfällt, sondern geht so weit, wenigstens

    in einem Fall von den dem Königtum stark widerstrebenden Strömungen

    zu berichten (v gl. I Sam

    8

    3-

    21 1017

    -27 und 12). Ferner - und hierin dürfen '

    wir

    wohl ein zweites, typisches Element sehen - auch wenn die anderen

    Strömungen das Königtum für die Gemeinde als äußerst vorteilhaft an

    sehen,

    so

    empfinden

    sie

    es nie als etwas, das für ihr Leben und überleben

    notwendig wäre Alle alttestamentlichen überlieferungen sind

    sich

    näm

    lich darin einig,

    daß

    sie von einer Vor- und Frühgeschichte des Volkes

    Israel berichten, in der

    sich

    das Volk nicht durch eine Monarchie, sondern

    durch ein heute meistens als theokratisch definiertes Regiment verwaltete,

    wobei es sich, immer nach den Quellen, um die Gründungsepoche des

    Volkes handelte. Und

    es

    fehlt nicht, wie bekannt,

    an

    biblischen, besonders

    prophetischen und deuteronomistischen Kreisen zugehörigen Verfassern,

    welche dieser Zeit eine große Zuneigung, der späteren aber eine genau so

    große Abneigung, zollen. Ja, ihre Einstellung geht bekanntlich so weit,

    daß

    sie die königliche Periode und ihre Vetreter

    auf Grund

    der vorkönig

    lichen Zeit aufs schärfste kritisieren

    10

     

    d) Die ursprünglich unmythischen Seiten des israelitischen König

    tums und sein anfänglich wenig sakraler Inhalt (wenigstens, wenn wir

    es

    mit der Lage der umliegenden Völker vergleichen) erlauben

    es

    uns aber

    8 Vgl. vorläufig A.

    FURuMARK,

    Was there a Sacral Kingship in Minoan Crete? La

    Regalid. sacra, 1959', S. 369-370.

    9 Der homogene Charakter der Kultur im ganzen alten Nahen Osten

    wurde

    immer

    wieder von S. MOSCATI betont. Vgl. zuletzt Historical Art in the Ancient Near East,

    1%3,

    S. 7.

    10 Vgl. A. ALT, Das Königtum in den Reichen Israel und Juda, 1951 (Kl. Schr.,

    II

    1953,

    S. 11&-134). E. R. GOODENOUGH, Kingship in early Israel, JBL 4·8 (1929), S. 169-205,

    hat

    seinerzeit

    darauf

    aufmerksam gemacht,

    daß

    königliche Elemente schon in den

    jenigen

    Traditionen

    erscheinen,

    in

    denen

    von

    Gestalten der Vorgeschichte die Rede

    I I

    i ~ i i

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    7/86

     ;

    <

    , ....

    6

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    nicht, von einer säkularen Monarchie in Israel zu reden, wie sie sich etwa

    heute unter Trennung von Kirche und Staat entwickelt. Aum in Israel

    steigt das Königtum, paradoxerweise, vom Himmel herab,

    aum

    wenn

    dieser Satz einen ganz anderen Sinn als bei den übrigen Völkern erhält.

    Und in der Existenz einer solchen Paradoxie gründet die dem israeli

    tischen Königtum eigene Dialektik.

    Deswegen sollte eine Untersuchung der besonderen Merkmale der

    israelitischen Monarchie einen

    nimt

    unerheblichen Beitrag

    zur

    Geschichte

    der staatlichen Institutionen im alten Nahen Osten liefern, mit denen

    die israelitischen

    ja

    bekanntlich historisch, ethnisch

    und

    rechtsgeschichtlich

    unlöslich verbunden sind.

    ,

    2. a)

    Grundlage des Königtums in Israel ist von Anfang an ein

    Konzept, das

    ich

    einmal »charismatism« genannt habe;

    nam

    ihm konnte

    nur eine von Jhwh designierte und von ihm mit gewissen, besonderen

    Gaben ausgestattete Person zum König erhoben werden

     

    • Die Ein- I

    maligkeit und Zeitbedingtheit dieser Gaben untersmeiden sim

    von

    dem,

    was überall die besondere Begabung des Königs ausmacht und an sein

    Amt gebunden ist. Die Art , wie sich im Konkreten die göttliche Wahl und j

    Begabung äußerte, konnte sim den gegebenen Umständen entsprechend, "

    verschieden gestalten: Wir wissen von Führern des Heeres, die sim durch

    i

    ihre Fähigkeiten im Kampfe als Charismatiker erwiesen

    und

    entsprechend

    geehrt wurden; von anderen Personen, die durch ein Orakel (oder einmal

    gar durch das Los, nach einer späteren überlieferung) von der Gottheit

    1

    gezeichnet wurden. Soweit geht die israelitische überlieferung, was die 1

    \

    mythischen Ursprünge des Königtums betrifft.

    b) Ein zweites Element erscheint in der darauffolgenden Zeremonie,

    in welcher die von Jhwh designierte Person durch die Volksversammlung

    bestätigt wurde, was durch eine Art Akklamation geschah. Die Ver

    sammlung hatte also den Auftrag, das Charisma eingehend zu

    prüfen und

    die Gültigkeit der gegebenen Zeichen zu verbürgen. Dieses Verfahren

    habe ich mit allem noch zu erwähnenden Vorbehalt »demokratisch« ge

    nannt.

    c) Innerhalb weniger Jahrzehnte aber,

    und

    genau gesagt, den

    letzten Jahren des

    2.

    Jt. und

    in den ersten des

    1.

    Jt.

    ist

    es

    möglich, eine

    ist: Erzväter, Moses, Josua usw.

    Handelt

    es sich um primäre Elemente oder um

    Versuche, ältere Institutionen

    zu

    verdeutlichen bzw. gegenwärtige Elemente zurück

    zuprojizieren? Auf diese Fragen können wir hier nicht eingehen, obwohl die zweite

    Alter native größ ere Möglichkeiten aufz uweisen scheint. V gl. ferner A. BENTZEN

    Messias, Moses redivivus, Menschensohn, 1948, passim

    '

    11

    Wie bekannt, wurde der Begriff »charismatisch« von M. WEBER, Wirtschaft

    und

    G e ~ ~ l l s c h a f t

    4. ~ u f l . 1956,

    I

    S. 140

    ff.,

    11 S. 662

    ff., in die Religionssoziologie ein

    gefuh:t. Er beze1chnet das Regiment des »inspirierten« Führers, der außer

    in

    Israel

    noch 1m Islam erscheint.

    .

    I

    J

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    7

    Entwicklung des israelitischen Königtums zu

    ~ e o b a ~ t ~ n ,

    die es zu immer

    mehr institutionalisierten Formen führte - dIes naturhch auf Kosten der ·

    beiden schon genannten Elemente. Es handelt sich

    um

    eine Anpassung

    an

    die Verhältnisse

    der

    Umwelt, wozu Israel gezwungen wurde, so,wohl was

    die innere als auch die äußere Politik betrifft. Besonders dIe außen

    politische Lage forderte einen einheitlichen, stabilen, den immer neu .auf

    lodernden Problemen gewachsenen Staat,

    und

    den konnte

    man nur

    durch

    Zentralisierung und durch Ausschaltung alles nicht Voraussehbaren,

    Irrationalen erreichen. Gleichzeitig mußte aber der so hervortreten?e

    Monarch sich in seiner neuen Stellung irgendwie legitimieren,

    und

    dIes

    geschah durch Israels

    übernahme von

    Teilen jener mythisch-kosmischen

    Elemente, die ihm ursprünglich fremd waren. Der Prozeß,

    der

    dazu

    führte, ist

    während

    der letzten Jahrzehnte von den Schulen

    Myth and

    Ritual in

    Großbritannien

    und

    Uppsa la in Schweden herausgestellt worden .

    Das

    sogenannte »sakrale Königtum« ist. als.o

    n i ~ :

    typisch israeliti.sch,

    sondern Teil seiner fortschreitenden InstltutlOnahslerung nach altonen-

    talischem, besonders kanaanäischem M uster

    U

    • .

    d) Dieser von verschiedenen

    Faktoren

    ausg.elösten

    E n t w l c k l ~ n g . ~ e -

    lang es aber nicht, ohne weiteres die ?berhand b e k o m m e ~ . DIe gott

    liche Designierung des Königs

    und

    dIe AkklamatlOn von selten der

    ständigen Volksversammlung blieben bis

    ~ a s t

    zum Ende der.

    M ~ n a r ~ l l e

    als lebendige Elemente im Volksbewußtsem e r ~ a l t ~ n ; und dIes 1st nIcht

    nur

    im

    Norden

    (wie

    man oft

    hört), sondern, WIe

    wIr

    noch

    s e h e ~

    werden

    1.

    Teil, K. V), auch im Süden der Fall. Während mancher

    ~ n s e s e ~ e n

    wir die Volksversammlung (besonders im Süden ) dazu bereIt, den l h ~

    von alters her zukommenden Platz wieder einzunehmen, vor allem bel

    jenen Anlässen, in denen die m o n a r ~ i s c h e Institution besonders schwach

    erschien und einer gegebenen Lage nIcht Herr werden k ~ n n t e . . .

    Dürfen nun von einer Rückentwicklung reden, 10 der das l s r ~ e h -

    tische Königtum

    von

    einer c h a r i s m a t i s ~ - d e m ? k ~ a t i s c h e n Stellung zu emer

    dynastisch-institutionellen gelangte, dIes naturhch

    unter

    dem Vorbehalt,

    daß erstere nie gänzlich ausgeschaltet wurde

    13

    ?

    3. a)

    Wir

    haben oben

    für

    die institutionelle EntWIcklung des Konlg-

    turns das

    Wort

    Anpassung gebraucht

    und

    ~ e h a u p t e t

    Israel

    w u r ~ e

    ~ ~ z u

    durch innen-

    und

    außenpolitische

    V e r . h ä l t ~ l s s e . g e ~ w u n g ~ n . D a r ~ l l t r ~ c k t

    auch

    der

    Begriff »Rückentwicklung« In sem nchtlges LIcht. WIr neIgen

    12 ENGNELL a. a. O.

    S.

    18,7 ff. ., .

    13 Eine provisorische Behandlung dieser ~ a t e r i a l i e n habe 1m 10 memem Aufsatz

    Zur

    Entwicklung des alttestamentlichen Kömgstums, TZ

    15 (1959),

    S. 4 0 1 ~ 4 1 . 8 versucht.

    D

    ch

    · bar bestehende Widerspruch dieser beiden Arten der Des1gmerung zum

    er s em l' kl" d 1

    König

    kann

    durch den Begriff der »doppelten Kausa 1 t ~ t « er art

    wer

    en, vg.

    1. L. SEELIGMANN, Menschliches Heldentum

    und

    göttliche H11fe, TZ 19 (1963), S. 385

    bis 411, bes. S. 399 ff.

    2 Soggin

    I

    I

    I

    1

    .

    .

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    8/86

    11

    8

    Fragestellung und Vorbemerkun cn

    nämlich als moderne Mensch d ch E h

    Erfahrung und S

    h'

    d en

    ur

    rZIe ung Tradition persönliche

    kratischen zu e I n Y e m p a ~ lek a ~ u , den übergang von einer freieren, demo-

    r ansto ratische d k '

    tatsächlich als et N ' n 0 er

    gar auto

    ratischen Staatsform

    was egatlves zu empfi d d

    F ll

    d

    genannten, eine politische De

    ,n .

    en

    un .

    1ß a en, WIe

    em

    Eine solche begegnet nkat.enz,

    ~ I ß e

    Ruckentwicklung, festzustellen .

    zu so verschiedenen Zu,ns a ~ n g s In so g a n ~ verschiedenen Ländern,

    prähistorischen

    sume

    elchten uSn

    dm

    so

    andersartIgen Verhältnissen -

    vom

    ns en ta tsta t ( . d ' ..

    ~ e r d e n , vgl. II. Teil, K. III

    14

    a ?llt. WIr uns spater befassen

    em negatives Urteil über d i e s ~ E

    bIS

    .zur ItahenIschen RenaIssance - , daß

    Vorverständnis als vo n ~ : I ~ l u n g mehr von unserem kulturellen

    sich daraus ergebende ~ ~ m e m JektIve? Studium der Fakten und der

    b)

    In d T n

    h

    t e r n a ~ I v e n bestImmt scheint.

    , er at,

    es

    andelt sIch .ch , . , ,

    fIschen Zusammenhan t nur um eIne 1m Jeweihgen hlsto-

    einen tatsächlichen F

    g

    u n c h u ~ g a n g h c h e

    Weiterbildung, sondern auch

    um

    \.

    k

    Orts

    fItt vom ' , ,

    I \

    pun t aus. Von einer d

    ch

    staatswlssenschafthchen Geslehts-

    oft fast anarchischen SI't

    ur

    ,stadrke, lokale Eigengesetzlichkeit bedingten,

    b

    f

    " UatlOn er Fr

    h

    , d '

    a ur das, was wir h

    d el

    elt, 1ß er

    es

    noch kemen Raum

    f 'h

    d eute mIt em

    St b ff

    .

    u rte Ie mstitutionelle E dd aats

    egn zu

    verbInden pflegen,

    Schaffung solcher öffentl'chntwD, ung Zur Beseitigung der Anarchie, zur

    m h '

    I

    en lenste oh

    d'

    h 'eh

    , e r von emem Staa t d

    k

    '

    ?e

    Ie WIr

    eute

    überhaupt

    m

    t

    1 h

    R

    ch

    re en onnen'

    I '

    1

    es

    e ts- und F' . em

    natlona es Heer

    ein einhelt-

    , manzsystem I , ,

    emer »primitiv-demok 'ch ' zentra ISlerte Steuern usw was unter

    " ratiS en« R f .,

    wesen ware. Die Institutio b'ld eglerungs orm undurchführbar ge-

     

    Kosten der früheren char'

    n , Ich

    et also auch

    in

    Israel

    obwohl

    sie auf

    , ISmatls -d ' ,

    t ~ a t , eme notwendige Et emokratlschen Formen in Erscheinung

    Smn des Wortes. Es I'staPd

    Pe

    Zur Erschaffung eines Staates im modernen

    g d

    d'

    enn auch 'ch

    c h : ~

    e le Versammlung die G dl

    nI

    t verwunderlich,

    daß in

    Israel

    d

    ~ I n s ~ i t u t i o n

    errichtet w

    d r ~ ~ ,

    age schuf,

    auf

    welcher die monar

    a d ,dIe bIsherige R e g i e r u n g ~ : o e. ~ e r s t a n d nämlich selbst ganz genau,

    un mnenpolitischen Fragen 111 t genügte, den schweren außen-

    c)

    Im Falle Israels d" f

    g e ~ e

    t zu werden.

    lung die E ur te eme von h '

    d

    eh

    d ser ~ t w l c k l u n g , die

    zum'

    u ~ s aus

    ge

    ende

    negative

    Beurtel-

    K ~ : i s e b

    as

    ~ e l s t ~ e g a t i v e

    Urteil

    l ~ ~ t l ~ u t ~ o n e n e n

    Königtum

    führte,

    auch

    edmgt sem und sich al p b'bretlsc her

    und

    deuteronomistischer

    so 1 Isch-theologisch begründen. Doch

    14

    Es handelt sidt um d'

    P

    ' "

    le

    VOn T J

    nmltlve Demo ' ' ACOBSEN

    gen

    ' ,

    These d' " cracy

    In

    Ancient

    Meso

    ' annte pnmttive Demokratie«:

    vgl.

    G e l e h ; t e ~ e g f ü f r

    Adltmesopotamien

    die Z U ~ t o l t a m l a JNES

    2

    (19'43), S,159- 172, eine

    e un en h I mmung ein ß '

    und 186

    ff,

    Es

    hat,

    vg, zuletzt

    S,

    N,

    KRA es

    gro en Teiles der heutIgen

    H, Teil.

    K.

    III

    u : ~ s d t t a ~ e r

    keine Einstimmi

    ~ E ~ , h

    e

    Sumerians, 1963, S,361f,

    anteriore ant' provlSorisdt M

    LIVE1>.

    g eu In der Forschung, vgl. unten

    lca, 1963 S

    o IU \ .N I

    Int d ' ,

    einer Reihe b d ' ,40 ff, Die ganze v.r t ro

    UZIOne

    aHa storia delI'ASla

    eson

    erer Abhandlungen w  l r ~ s aftliche Frage ist heute Gegenstand

    , le

    'WIr

    nodt sehen werden,

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    9

    auch dies'e Wertung der Tatsachen ist ja alles andere als einheitlich und

    darum nicht immer leicht

    zu

    erfassen:

    Denn

    erstens wird ja nicht das

    Königtum

    als solches, sonder n nur

    der

    einzelne, nicht »orthodoxe« König

    verurteilt, und zweitens handelt es sich um Urteile, die bekanntlich nicht

    historisch (also politisch, wirtschaftlich usw.), sondern geschichtstheolo

    gisch gemeint sind; drittens, indem diese Geschichtsschreiber

    reformato-

    rische Könige wie

    Hiskia

    und

    Josia

    äußerst

    positiv bewerten (das refor

    matorische Eingreifen in den Kultus ist aber eine typisch institutionelle

    Befugnis eines Königs), zeigt sich uns, daß die 'Polemik eigentlich gar

    nicht

    der

    absolutistischen Entwicklung des Königtums galt Ja,

    wir

    sehen

    oft, daß manche Könige

    unter

    den Schutz der Versammlung genommen

    werden, wo doch z. T. gerade in ihren Kreisen die prophetischen und

    deuteronomistischen

    Gedanken

    über das

    Königtum

    gepflegt

    wurden

    (vgl.

    unten 1. Teil, K. V. 1) Auch hier verrät also der historische Tatbestand

    nicht leicht lösbare Verflechtungen, und jedes zu rasch formulierte Urteil

    dürfte sich

    bald

    als hinfällig erweisen.

    d) Der altisraelitischen

    Amphiktyonie

    (ich gebrauche diesen Begriff,

    der

    von

    M. NOTH vor über 35 Jahren zuerst aufgestellt wurde, lediglich

    als Arbeitshypothese) war es nicht gelungen (und konnte es auch nicht

    gelingen),

    für

    die eingewanderten

    und

    sich in

    Palästina

    zusammenschlie

    ßenden Halbnomaden

    ein

    derartig

    abgerundetes Gebiet

    zu

    schaffen, das

    sich strategisch verteidigen ließe und wirtschaftlich

    haltbar

    wäre; noch

    hatte

    sie es fertig gebracht, die einzelnen Glieder zu gemeinsamem Nutzen

    so zusammenzufügen,

    daß

    sie sich z. B. dem gemeinsamen Feinde ge

    schlossen hätten widersetzen können. Die herrschende Anarchie, Ergebnis

    einer zu starken Eigengesetzlichkeit, verursachte sogar Kämpfe

    unter

    den

    einzelnen

    Gruppen,

    bis

    hin zu

    einem geplanten Bürgerkrieg

    . . .

    Nur eine

    viel stärkere, zentralisierte

    Organisation konnte dem

    abhelfen, und es

    war nur der philistäische Druck

    während

    der letzten Hälfte des 11. Jh.,

    welcher die sowieso hinfällige Entwicklung dramatisierte und erheblich

    beschleunigte

    15

    .

    e) In der vorliegenden Abhandlung werden wir versuchen, die im

    Titel aufgestellten Elemente

    zu

    verfolgen -

    von der

    »primitiven

    Demo-

    kratie«16 in Israel bis

    zum Untergang

    des Königtums 587. Ohne einen

    Vergleich mit ähnlichen

    Institutionen i m

    alten Nahen

    Osten wäre

    dies

    15

    Deswegen möchte

    H, KLENGEL,

    Die Rolle der ,.Altesten« (LÜMESSU, GI) im Klein

    asien der Hethiterzeit, ZA 57 (1965), S, 223-236, bes, S,

    235

    f., die Definition »primi

    tive Demokratie« für Mesopotamien nur unter dem Vorbehalt annehmen, daß man

    sie höchstens als Aspekt einer dekadenten Gentilverfassung, nicht aber als Vorläuferin

    der heutigen Demokratie versteht,

    16 Als erster hat C.

    U WOLF,

    Traces of Primitive Democracy in Ancient Israel, JNES 6

    (1947), S,98 108, versucht, den Begriff ,.primitive Demokratie« auf die Bibel anzu

    wenden, Vgl. unten

    II.

    Teil, K, III,

    4,

    2*

     

    .

     

     i

    I .

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    9/86

    10

    Fragestellung und Vorbemerkungen

    u ~ m ö ? l i c h .

    Die spätere, eschatologische Verklärung der Monarchie werden

    Wlr

    mcht behandeln können; nicht nur weil uns dies in ein Gebiet führen

    würde, wo andere schon gearbeitet haben

    17

    , sondern weil uns das Problem

    in. seinen religi.ons?eschicht.lichen und historischen Verflechtungen auch

    wlederum zu Wlchtlg erschemt, als daß

    wir

    es nur so nebenbei behandeln.

    Der Abhandlung wird sich auch die Möglichkeit bieten, sich

    mit

    den u. A.

    von A.

    ALT,

    J.

    B R I ~ H T

    M.

    BUBER,

    J.

    DE

    FRAINE,

    A.

    GONzALEZ

    NUNEz,

    TH.

    JACOBSEN und lhren Schülern aufgestellten Thesen zu befassen ihre

    Aussagen nachzuprüfen und, wo nötig, dem heutigen Stande

    der

    Wissen

    schaft anzupassen

    18

    17 Vgl. zuletzt

    S. AMSLER,

    David Roi et

    M .

    ideologie im spätant iken J u d e ~ t u m ,

    Z D ~ ~ e 1 ~ 9 6 3 ,

    und

    E.

    HAMMERSCHMIDT, Königs-

    18

    A.

    ALT,

    Die Staatenbildung d I l . 3 (1963-64),

    S.493-511.

    S

    . er srae lten m Palästina 1930 (Kl S..1.

    53

    .  1-65 ); Das Großreich Davids t.950

    ( b d

    . Ulr., II 19 ,

    I

    1

    d

    I I . S 66-75) D K' . d '..1.

    srae.

    un Juda, 1951 (ibid. S. 116-134) Der . as

    ..

    o.nlgtum m en R e ~ U l e n

    Entwl(:klung in den Reichen Is 1 d

    J'

    d AnteIl des Konigt ums an der SOZIalen

    rae un u a 1955 (KI

    Sch

    Der Stadtstaat Samaria, 195 4 eb d S . r., III 1956, S.348-372);

    geschichtliche Aufgabe

    und

    Bed I I

    .258-302)

    usw.; A.

    WEISER,

    Samuel, seine

    d

    . eutung, 1962 J

    D

    F ..

    e la roy aute Israeli e 1954

    .

    J

    E

    RAINE S.

    J., L aspect rehgleux

    M

    ,

    asstmj . BRIGHT h K' d

    .

    BUBER,

    Königtum Gottes 3 A fl 19 e mg om

    of God,

    1955;

    cl

    . u. 56

    G

    otes y reyes cn el antiguo Israel, 1962. ,. ONZ LEZ N U ~ E Z Profetas, sacer-

    KAPITEL

    II

    Erste Versuche einer monarchischen Verfassung

    1 Die Richter als Vorläu fer des Königt ums

    a) Es ist bekannt, daß das Königtum erst relativ spät in Israel ein

    geführt wurde, mindestens einige Jahrhunderte nach der Einwanderung

    der letzten, das Volk bildenden Gruppen in Palästina. Während der vor

    königlichen Zeit wurden zwei Handlungen zu Ende geführt:

    I.

    die end

    gültige Niederlassung der eingewanderten Gruppen in jenen Landteilen,

    die bald ihr Eigentum wurden, und der daraus erwachsende

    übergang

    vom halbnomadischen zum seßhaften Zustand; und H. die Vereinigung

    der verschiedenen

    Gruppen

    zu einer Gemeinschaft, die den

    Namen

    »Israel« führte

    und

    als deren

    Heros eponymos der

    alte, traditionelle

    Nomadenhäuptling

    Jakob

    galt: Dieser

    wurde

    seinerseits

    als»

    Vater« der

    Heroes

    ponymi der einzelnen Stämme

    und Gruppen

    betrachtet.

    Ur

    sprünglich hande lte

    es

    sich um eine hauptsächlich religiöse Bildung, de ren

    Zusammengehörigkeit zum größten Teil im gemeinsamen Kultus des

    Gottes

    Jhwh

    am gemeinsamen Heiligtum zum Ausdruck kam. Politische

    und militärische Folgen des Bundes traten erst dann auf - wenn auch

    immer auf ungenügende Art -, wenn die alle bedrohende Gefahr ein

    gemeinsames

    Handeln

    erforderte; dadurch gewann der Bund auch poli

    tische

    und

    volksbildende Größe, was eigentlich über seine Urbestimmung

    hinausging.

    Die Kriege waren deswegen hauptsächlich Verteidigungskriege.

    Spuren einer gemeinsamen Rechtsordnung, an die jedes Mitglied gebunden

    war, treten in

    der

    Episode

    Jdc 19-21

    hervor, auch wenn alle Einzelheiten

    aus überlief erungs geschichtlichen

    Gründen

    nicht immer

    klar zu

    erkennen

    sind. Dem Bunde schreibt

    man

    ferner noch zu, entscheidende Schritte

    unternommen zu haben, um die einzelnen überlieferungen

    auf

    geschicht

    lichem und theologischem Gebiet in einen allgemeinen Zusammenhang zu

    bringen und eine Gesamttradition aus den verschiedenen Materialien zu

    formen. Diese Neubildung bezog sich natürlich

    auf

    »Israel« als das

    »Gottesvolk«, ein Titel, der früher, wie

    es

    scheint, nur von einer Gruppe

    geführt worden

    war: von

    den sogenannten Rachel-Stämmen Ephraim

    Manasse

    und

    vielleicht noch Benjamin.

    Diese Merkmale haben einem Teil der alttestamentlichen Forschung

    erlaubt, den »Zwölfstämmebund« der Zeit gegen Ende des 2.

    Jt.

    mit den

    C_

    "

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    10/86

    I

    I

    .

    :

    12

    Erste Versuche einer monarchischen Verfassung

    griechischen und italischen Amphiktyonien der ersten

    Hälfte

    des 1. Jt.

    zu vergleichen, und diese Deutung gilt heute, nach dem sie durch M. NOTH "

    zum erstenmal

    auf

    Grund von Studien A.

    JIRKUS,

    E.

    SELLINS,

    A. ALTS

    und

    M. WEBERS 1930

    aufgestellt wurde, für viele als eine brauchbare

    Arbei shypothese

    l

    b ?ie

    ~ a u ~ t b e a m t e n

    des »Bundes« führten den Titel

    sope m,

    was

    allgemelll mIt »RIchter« übersetzt wird. Als solche sind sie dann auch in

    die Geschichte eingegangen. Für einige von ihnen besitzen

    wir

    Listen,

    die sofort wegen ihr er stilistischen u nd gattungsmäßigen Ähnlichkeit

    mit

    denen der Könige Judas und Israels auffallen: Jdc 101-5

    und

    128-15. Diese

    Analogie erlaubt den Schluß, daß während und nach der Königszeit diese

    Richter (wegen der Knappheit

    der

    uns überlieferten Berichte meistens

    »kleine« Richter genannt) als Vorgänger des Königtums betrachtet wur

    den, was natürlich gut zutreffen könnte. Die anderen Richter (die soge

    ~ a n n t e n

    » g r ~ ß e n « R.ichter, wiederum nach dem Umfang der uns über

    l t e f e r t e ~

    B e r I c h ~ e )

    ~ I n d

    dagegen eine besondere Erscheinung: Erstens

    sollen SIe ursprungltch als »Retter« bezeichnet worden sein, was

    dann

    1

    M. NOTH, Das System der zwöl Stämme Israels, 1930; vgl. Ders., Geschichte Israels,

    2.

    Aufl. 1954, § 7-8. Seitdem wurde diese Arbeitshypothese beinahe allgemein

    an

    genommen, und nur in den letzten Jahren sind Kritiken laut geworden, vgl.

    H. H. ROWLEY,

    Art. Israel, history of, IDB II (1962), S.750-765,

    bes. S. 753

    f.;

    H. M. ORLINSKY,

    The Tribai System

    of

    Israel and related groups in the period of

    the Judges, OA 1 (1962), S. 11-20;

    S.

    HERRMANN, Das Werden Israels, TLZ 87

    (1962), Sp.561-574; R.

    SMEND,

    Jahwekrieg und Stämmebund 1963 S. 8 ff.'

    J:

    MAlER,

    Das altisraelitische Ladeheiligtum, 1965,

    S.20ff.; C. H. J.

    DE

    GEUS

    D;

    ndueren

    van Israel, Ned. Theo . Tijds. 20 (1965/66),

    S.

    81-100, und (nur für

    d e ~

    be

    handelten Text) A. BESTERS, Le sanctuaire central dans Jud. XIX-XXI, Eph. Theol.

    Lovan . 1 (1965),

    S.

    2 ~ 1 : Nur ORLINSKY, MAlER und DE

    GEUS

    sind prinzipiell

    gegen dIe Hypothese; fur dIe anderen handelt

    es sich hauptsa··chll·ch

    d

    . ch

    . arum, SIe

    01

    t

    ~ u f h . u n ~ e r e c h t l g t e F o l g e r u n g e ~ zu m ~ ß b r a u c h e n ;

    ROWLEY

    bestreitet eher die Mög-

    hchkeIt, sIch des

    Wortes

    "Amphlktyomec zu bedienen da es

    nl·cht

    . Z

    Ih

    1

    , em entra

    el

    Ig-

    turn gegeben hat, sondern eher von mehreren Heiligtümern die R

    d· D

    . d

    ·ß . k · · ch e e 1St.

    arm

    WIr

    gewl em ntlS er

    Punkt

    der Hypothese getroffen obwohl e c h f d

    .

    , S SI nur au en

    Namen und mcht

    auf

    dIe Sache selbst bezieht· natürlich

    schl

    l

    eßt d Z

    Ih 1

    'ch . ,

    as

    entra

    el

    Igtumm. t dIe Gegenwart anderer, lokaler Heiligtümer aus. O. EISSFELDT, The Hebrew

    Kmgdom (Cambridge Ancient History, Rev. ed., Vol. II K.

    34

    1965) S 12:ff '.ch

    d h·k· ch

    Gd

    .

    ., mo te

    en amp

    1 tyo.ms

    en e anken nicht vor dem Königtum ansetzen. Eine gute Behand-

    lung des verWIckelten Problems findet sich bei M. WEIPPERT D· L d h d

    I

    I

      _L -

    S··

    . , le an na me er

    srae itlSwen tamme m der neueren wissenschaftlich D k . G..

    . en IS USSlon, ottmgen 1965,

    S. 25 und Anm. 139 (mcht gedruckte, vervielfäl tigte Arbeit) A ch H (

    A

    2

    h 'ch b' . u

    MP L

    unten

    ~ m .

    "

    at

    SI IS ~ u l e t z t für die Amphiktyonie eingesetzt, vgl. S. 179 f. Ge en die

    a l t l s r a ~ h t l s ~ e Amphlktyome haben

    sich

    auch B. D. RAHTJENS, Philistine d

    J

    b

    Amphlctyomes, JNES

    24

    (1965),

    S.

    100-104 un d zuletzt G FOH

    AI

    an

    T

    e rew

    A

    .

    k

    . . ER, tes estament

    -, .

    mphl tyome« und ,.Bundc?, nz

    91

    (1966), Sp. 801-816, 893-904, gestellt.

    ,

    r

    I

    Die Richter als Vorläufer des Königtums

    13

    viel später, z.

    Zt.

    des Dtr., in »Richter« geände:t w:urde; und

    z w e i ~ e n s ,

    wie uns der ältere Teil deutlich zeigt, hatten

    SIe

    elll außerordentlIches

    Amt

    inne: das des charismatischen,

    von Jhwh

    in Zeiten besonderer

    Not

    berufenen Anführers

    2

    • Ich habe früher einmal dieses Amt mit dem des

    Diktators der

    Römischen Repub lik verglichen. .

    Daß

    die »kleinen« Richter ein Regierungsamt inne hatten, läßt

    SIch

    heute auch aus der Etymologie

    und

    dem < ? e b r a ~ c h i h r e ~ Titel.s schließen:

    Die Wurzel

    s p ~

    wie heute nach langen

    D l s k u s ~ l O n e n

    e ~ n d e ~ t l ~

    f ~ s t s t e h t

    ist in Mari

    und Ugarit und

    bis in die

    p ~ l l 1 s ~ e ~ e l t .

    hllleln In dem

    archaischen Sinn von »herrschen« bezeugt;

    SIe trItt

    dIeser Bedeutung

    auch an mancher altertümlichen Stelle des Alten Testaments hervor , z.

    B.

    in den Psalmen mälak Jhwh mit Subjekt Jhwh. .

    Auf die sonstigen mit den Richtern verbundenen Fragen kann

    h l ~ r

    nicht eingegangen werden, um so mehr als andere

    sich g e g e n ~ ä r . t i g

    mIt

    gutem Erfolg dieser Probleme angenommen haben

    3

    • Was uns

    ~ l e r

    mteres

    siert, sind die Voraussetzungen zur Gründung und EntWIcklung des

    Königtums, die wäh rend dieser Zeit geschaffen wurden.

    2 O. GRETHER, Die Bezeichnung »Richter« für die charismatischen Helden d e ~ vor-

    I

    ·ch Z

    ZAW 57 (1939) S 110-121' M

    NOTH,

    Das

    Amt

    des ,.Rldlterstaat

    1

    en eit,

    .

    . .

    Israels« in: Festschrift A. BERTHOLET, 1950, S. 404-417; H. HERTZBERG, DIe kIemen

    Richter: TLZ 79 (1954), Sp. 285-290 (jetzt Beiträge

    zur

    Traditionsgeschidlte. und

    T h e o l o ~ i e des Alten Testaments, 1962, S.118-125); G. VOLLBORN, Der Rimter

    Israels,

    o

    in: Sammlung und Sendung, Festsmrift H. RENDTORFF, 1958,

    S.

    21-31;

    A.

    WEIS

    ER, Das Bum der zwölf Kleinen Propheten I,

    3.

    Auf . 1959, S.271,

    Anm.1;

    K ELI .

    IGER,

    Art. Rimter Israels,

    RGG

    3. Auf . V (1961), Sp. 10:5; THOMSON,

    SHOPHET and MISPHAT in the Book

    of

    Judges, Trans. Glasgow Umvers.

    Onent.

    Soc.19

    1961-6i),

    S.

    74-85;

    J.

    Dus, Die »Sufeten« Israels, Arm.

    Or.31

    (1963), S.444-469;

    W.

    RICHTER, Zu den »Rimt ern Israels«, ZA W 77 (1965),

    S.

    40-72. Dem letzteren

    gebührt das Verdienst, die Wurzel spt g r ü n d l i ~ u n t e r s ~ c h t zu

    h a b e ~ ,

    vgl.. nom

    DE GEUS

    a. a.

    O.

    -

    Durm

    die Gleimung

    sN

    - »regieren«

    WIrd

    aum das semerzelt von

    F. HORST, Remt und Religion im Bereim des Alten Testaments, Ev. Theol.16 (1956),

    S.49-75

    (Gottes Remt, 1961, S.260-291),

    bes.

    S.52/264, klar formulierte

    P r o b l e ~

    gelöst, was mit dem Rimteramt

    nam

    der

    E i n s : t z u ~ g

    des Königtums g.esmehen

    S:I.

    Für

    eine allgemeine, volkstümlime Einleitung

    10

    dIe ganze Problematlk vgl.

    m e l ~

    When the Judges ruled, 1965, Kap.

    In.

    Eine kritisme

    übersimt

    ferner nom bel

    EISSFELDT,

    The

    Hebrew Kingdom, S. 17 ff. Vgl. ferner H .

    J.

    BOECKER, Redeformen

    des Remtslebens im Alten Testament, 1964, S. 12 ff., und HEMPEL

    a.

    a.

    O.

    S. 134 ff.

    3

    Grundlegend sind hier die Studien von W.

    RICHTER, v ~ l .

    die vorhergehende .Anm.,

    ferner Traditionsgesmimtlime Untersumungen zum Rlmterbume, 1963; DIe Be

    arbeitung des »Retterbumes« in der deuteronomistismen Epome, 1964, die

    im

    alle

    in AION 15 (1965), S.299-302, rezensiere. Für das Wort mo'Sia' - »Retter« vgl.

    J.

    SAWYER,

    What

    was a

    M o ~ i a ? , VT 15

    (1965), S.475- 486.

    Er

    behandelt

    haupt

    sämlim den forensismen Sinn des Wortes, ohne

    auf

    unseren Zusammenhang ein

    zugehen.

    I

    I

    I

    I

    I '

    I

    :

    1

    I

    11

    Ir

    . - .   _.

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    11/86

    ,

    .

    14

    Erste Versuche einer monarchischen Verfassung

    ,

    c) D ~ e

    Richterzeit, die man durchschnittlich vom Ende des 13. Jh.

    bIs

    ungefahr zum

    J ~ h r e 1020

    zu datieren pflegt, also bis zur Zeit, da

    S ~ u l nach d e ~ über Ieferung den Thron bestiegen haben soll, bringt uns

    d I ~

    e ~ ~ t e n

    ZeIchen

    e m ~ ~

    wachsenden Unrast, die nicht mehr hauptsächlich

    ) rehgI?Se, sondern polItische Züge angenommen hatte: Die Richter genüg

    ten mcht mehr, um den neuen, durch die Seßhaftwerdung aufkommenden

    A n f o r d ~ r u n g e n

    zu begegnen. Jdc 21 25, am Ende einer Episode, die man

    v ~ r m ~ t h c h ,auf Grund der Ausgrabungen von Gibea gegen das Jahr 1100

    vIelleIcht eIn wenig später" datieren muß, berichtet uns (vgl. noch 18;

    191

    usw.),

    d,aß

    der Bund emfach unfähig war, wichtige innenpolitische

    AngelegenheIten auf sachkundige Weise zu lösen so daß

    'ch'

    ch

    F"ll

    c h

    ' ,

    SI

    In man en

    a

    en

    em aotischer Zustand entwickelte' ein solche d '

    bh' ch ' r WIr uns Ja un-

    a,

    angig au anderen Stellen gemeldet, vgl. Jdc 11-12. Die Nach-

    ncht setzt allerdmgs sowohl die Existenz des Ko nI'gt I ch d'

    K" f dl'chk ' ums a s au

    Ie

    omgs reun 1 eit des Tradenten voraus

    du rfte

    b d

    ch d'

    W" c h

    d

    , a er enno Ie

    uns e Jener

    WI

    erspiegeln, die nach Frieden und

    Ord

    b

    d k 'ch I d nung stre ten

    un onnte SI a

    so

    er fast allgemeinen Kritik des K" , h d'

    des 1.

    Jt. entziehen. omgtums wa ren

    d) Dieser in gewissen Kreisen bezeugte Wunsch

    so d

    b

    'eh

    d b " , WIr uns en tet

    wur e a er von zweI EpIsoden begleitet dI'e den V

    ch

    , '

    K" " , ersu zeIgen eIn

    omgtum wemgstens auf örtlicher Ebene zu gründen E h d

    I

    'ch

    lud

    d ' 'ch

    'd

    . s an e t

    SI

    . m as em siegrei en GI eon vom Volk

    ch

    Krone ,zu nehmen; weiter H. um den Fall A b i - ~ ~ ~ k te,

    A ~ ? ~ b o t ,

    die

    aber dIe ganze Prozedur noch der d k " s m I em, wo

    spricht; endlich IH. wird ma ch I echs

    d a n a ~ , n a i s c h e n

    Stadtstaates ent-

    , n ma au

    as

    Fuhrertu J h

    T

    Jordanien als ein Versuch betrachte t ' K" , m ep tas m rans -

    wenigen uns überlieferten A n h a l t s ; : ~ ~ t e

    ~ ~ ~ t ~ r : : ernchltben,

    doch die

    unzureichend. ur eme

    so

    e e Wertung

    e) Sehr häufig sind diese aus der Vor esch' ch

    Episoden stark von legendären und gll'

    ,I

    ch

    te

    Israels stammenden

    d

    Ch

    . . nove

    IStiS en Zoo

    d

    ch

    enno durften

    SIe

    uns

    Wichtige Not' ' u,gen ur

    setzt;

    haben, die die Grundlage für den

    ü ~ : : : ~ b e r Jene G e s m ~ u n g

    erhalten

    verfassung nach dem Muster

    so

    b b g g zU,r monarchIschen Staats-

    . ene tet uns eme d T d

    um Israel hegenden Völker bildete

    4

    r er ra enten) der

    4 A. ALT, Die Staatenbildung der Israeliten

    l'n PI

    .

    b

    · a astIna, 1930 '(KI Sck I

    IS

    65), S. 5 ff.; K. GALLING, Die israelitisdte Staatsverf . ., I 1953,

    S.

    1

    sdten Umwelt 1929 S 16

    ff

    d J F assung In Ihrer vorderorientali-

    , , .

    .,

    un .

    DE

    RAINE T .

    BeO 1 (1959), S. 4-11 (bes S 6 ff heb . R l eOcraZla e monardtia in Israele,

    . .

    . , en mIt

    ewt

    sowohl d' R

    ck

    gegenüber den anderen Völkern vom' . . le u standlgkei t Israels

    ch

    · InstltutlOne en G d t k

    au den dtansmatischen Charak ter de

    F h

    d eSl tspun t aus hervor, als

    K.

    I.

    r u rung er Retter-Ridtter. Dazu vgl. oben

    Die Wahl Gideons, J dc 6-8

    15

    2

    Die Wahl Gideons c 6 8

    5

    a) Die verwickelte Gideonüberlieferung bringt die Wahl ihres

    Helden zum König (man bemerke aber, wie die Wurzel

    mik

    vermieden

    und durch

    mSl

    ersetzt wird ) als Abschlußereignis seines wechselhaften

    Lebens, nachdem

    es

    ihm gelungen war, sein Volk (ursprünglich wohl nur,

    wie wir noch sehen werden, die 'Abi-'cezcer-Gruppe um

    Ofra)

    gegen die

    Räuberzüge der östlichen Nomaden zu verteidigen. Wie bekannt, handelt

    es sich um die erste historisch greifbare Erwähnung des Kamels im Alten

    Testament (Jdc 6

    5),

    und gerade der Einsatz dieses Tieres soll den An

    greifern so große Vorteile gebracht haben, daß die Verteidiger machtlos

    die Zerstörung oder den Raub ihrer Ernte und ihres Viehs mit ansehen

    mußten. Es ist nicht leicht festzustellen, ob es sich bei diesen Raubzügen

    einfach um Razzia oder um Transhumanz mit Aussicht auf eine künftige

    Niederlassung handelte; die Sache interessiert uns hier auch

    nur

    mittelbar.

    Viel schwieriger, doch f ür unser Thema von grundsätzlicher Bedeu

    tung, ist hingegen die überlieferungs geschichtliche Lage unserer Perikope;

    wir müssen sie kurz behandeln, wenn wir feststellen wollen, zu welcher

    Schicht der Bericht gehört, nach dem Gideon das Königtum angeboten

    wurde. Ein erster, offensichtlicher Ansatz ist gewiß der Doppelname

    Gideon-Jerubba'al, um

    'so

    mehr als der erste Name überwiegend

    Jdc 6-8,

    der zweite aber ausschließlich Jdc 9 erscheint'. Es ist nicht gewagt zu

    folgern, daß

    es

    sidt ursprünglich um überlieferungen handelt, die von

    5

    Vgl. folgende Kommentare zu Richter: H,

    GRESSMANN,

    Die Anfänge Israels, 2, Aufl.

    1922,

    S,199if.

    und 210ff,; R,

    KITTEL,

    Das Buch der Richter,

    4,

    Aufl.

    19

    '2:2, S, 210 ff,;

    C.

    F. BURNEY, The Book of Judges, 2. Aufl. 1920; G. F. MooRE, Judges, 6. Aufl.

    1949, S. 229 ff.; A.

    VINCENT,

    Juges 1958; :f:. DHORME, La Bible, 1956,

    S.

    751 ff.;

    H

    W.

    HERTZBERG, Die Bücher Josua, Richter, Ruth, 195,7;

    Y. KAUFMANN,

    SHer

    S M e ~ ~ m 1956. Vgl. noch W. RICHTER a. a, O. (A.3) S.114-246. Wichtig sind noch

    die Aufsätze von G. VON

    RAD,

    Der Anfang der Geschichtsschreibung im alten Israel,

    1944 (Ges. Stud., 1957, S. H8-188), S. 148 if.; E. KUTSCH, Gideons Berufung und

    Altarbau, Jdc 6,11-14, TLZ 81 (1956), Sp,75-84; A. PENNA, Gedeone e Abimelec,

    BeO 2 (1960),

    S.

    86-89 und 136-141; W. BEYERLIN, Geschichte u nd heilsgesch-ichtliche

    Tradition im Alten Testament, VT 13 (1963), S. 1-25; G.

    WALLIS,

    Die Anfänge des

    Königtums in Israel, Wiss. Zeits. Halle 12 (1962-63),.

    S.

    2 3 ~ 2 4 7 bes.

    S.

    240 b ff.

    Der Aufsatz

    VON

    RADS bietet interessante Einzelheiten zur Wertung der Beziehungen

    zwischen Sage und Historie.

    6 Die Erklärung

    J. DE

    FRAINES, L'aspect religieux de la royaute israelite, 1954, S.208,

    nach der diese Besonderheit sich durch die im alten Mittelosten belegte Sitte erklären

    läßt, gewissen Personen (Königen, Priestern usw.) außer dem gewöhnlichen noch

    einen »sakralen« Namen zu geben, überzeugt nicht: Das Problem ist hier nidtt

    onomastisch, sondern traditionsgesdtidttlidt, wie der verschiedene Gebraudt der bei den

    Namen in Kap.

    6-8

    und 9 beweist. Vgl.

    RICHTER,

    Untersuchungen S. 300 ff. - Erst

    seit der Redaktion sind Gideon und Jerrubbaal eine und dieselbe Person.

    öl •

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    12/86

    16

    Erste Versuche einer monarchischen Verfassung

    verschiedenen Gestalten reden und dann aus Gründen, die wir nicht

    mehr erfassen können, identifiziert wurden - ein Verfahren das uns

    oft

    in der Sagenbildung begegnet. '

    b) Ein zweites Element, das bei genauem Zusehen auch

    sofort

    hervor

    tritt,

    ist, daß unsere Perikope aus mindestens zwei vermutli ch drei

    über

    l i e ~ e r u n g s s ~ i c h t e n zusammengesetzt ist: die j ü n ~ e r e zeigt Gideon als

    »RIchter« uber »ganz Israel«, also über den »Bund«· dieser wurde auf

    g e b o t e n ~

    um

    g ~ m e i ? s a m . d e m

    Feinde

    g e g e n ü b e r z u t r e t e ~

    (71

    ff

    .); eine

    mitt

    l e r e . ~ c h l c h t ~ I l l dIe TeIlnahme auf die um Ofra gelegenen Stämme be

    s c h ~ a n k e n , wahrend endlich die älteste Schicht nur von Gideon und seinen

    drelhu?dert ~ b i e z e r i t e n weiß, die natürlich mehr als alle anderen an der

    Sache .mteresslert waren ~ 7 . 1 6 ) . Die

    Naht

    zwischen der ursprünglichen

    l berheferung von den DreIhundert und der »gesamtisraelitischen« ist gut

    SIchtbar

    ,am

    Anfang ~ o n Kap. 7, wo wir das novellistische Element einer

    p r o g r ~ s s i v e n ReduktIon der Teilnehmerzahl mittels verschiedener Proben

    beschneben finden (7

    35)

    D' 1 t Pb h

    " .. Ie e zte ro e 1St wegen 1 rer relIgIOns-

    geschichtlIchen

    P a : a l l ~ l e n 7

    besonders auffällig. Es bleibt aber im heutigen

    Zusammenhang dIe nIcht zu übersehende Unstimmigkei t übrig nach der

    ganz Isra,el e r s ~ zum Kampfe aufgeboten, dann aber nach Haus; geschickt

    und en,dhch wIederum d a z ~ aufgerufen wur de (78.23)8, um dem flüchten

    ten .Femd n a c h z ~ s e t z e n DIe, Gründe, die Zur Neugestaltung der Texte

    gefuhrt haben,

    s m ~

    theologIsch (72): Hätte das Volk mit Hilfe eines

    großen Heeres gesIegt (und dies ist

    J'a

    dI'e Th .d B b d

    R ch ch' ese er ear elter er

    1 terges

    I ~ t e n :

    daß ganz Israel sich jeweils hinter den »Retter«

    scharte),

    so

    hatte es dazu

    verführt

    werden können sich lb t d 'cht

    Jhwh dafür verantwortlich zu machen und zu p" se

    A

    sf Ud n

    A

    1

    ch

    1

    reIsen. u lese rt

    versu

    . tu

    so der D ~ r : oder, schon ein früherer Redaktor, zwischen der

    u ~ s p r u n o h c h e n

    TraditIOn, dIe nur von dreihundert M" ß d

    semem Theolo umenon daß ' m ~ e r n wu te, un

    1 ß .

    ' ganz Israel Immer »dabeI« war, zu ver-

    mitte n. DIe uberheferte Zahl wurde also Zur Z hl d d

    ch

    G

    Eingreifen auserwählten Krieger Derartig e Gedank

    a

    ,erd bur (b otchtes

    d b h . en Sin a er rau t

    mUan

    f

    as u er,

    auPTt

    zu, ~ g e ~ ? ) das Produkt späteren Nachdenkens und

    m ormens emer radItIon 1m H' bl'

    L

    f 'h

    K

    ch

    m IlK au 1 ren Gebrauch für Predigt

    a t ~ ese usw. und haben mit dem ursprünglichen Bericht kaum

    ode;

    wemg zu tun,

    Weniger klar ist das

    wa d'

    . I T , .

    d ß c h d' " s Ie mltt ere radlt10nsschicht uns bietet:

    amt

    nur

    Ie

    DreIhundert so d

    ch

    '

    gebot gefolgt wären'

    Eh

    71 ern au gewIsse Stämm e dem Auf-

    wesen sein daß ma h P, ralm so ~ ~ g a r schwer

    darüber

    entäuscht ge-

    kann richtig sein ; : s mcht r e ~ t ~ I t l i g gerufen hatte (8 1-3) Der Bericht

    in der Gegend w ~ h n t e n

    a ~ a s s e " ß

    a u

    Jn

    und

    Nephtali

    betrifft, die alle

    un gewi an er Abwehr der Nomaden interes-

    7

    GRESSMANN a, a. 0

    S.

    206,

    8 PENNA und BEYERLIN a a d '

    . , . re en von »wentgstens zwei Verfassern«,

    Die Wahl Gideons, J dc 6-8

    17

    siert waren. In diesem Fall würde der Bericht eine zweite Phase des

    Feldzuges darstellen, in der nach dem ersten Stoß durch die Abiezeriten

    eine zweite aus benachbarten Gruppen bestehende Welle gefolgt wäre,

    Unwahrscheinlich ist hingegen die Teilnahme 'Asers, dessen Sitz viel

    weiter im Nordwesten lag.

    e) Uns interessiert hier nun besonders die Königswahl Gideons oder

    besser: die an ihn gerichtete Aufforderung, über das Volk das

    mSl Amt

    auszuüben (8

    22ff.).

    Es

    wird

    uns berichtet: »Die

    Männer

    Israels sagten

    zu Gideon . . . «, was uns sofort in die spätere, »gesamtisraelitische«

    über

    lieferungsschicht versetzt. Eine solche Feststellung ist natürlich für den

    historischen Wert des ganzen Berichtes nicht gerade günstig, schließt aber

    nicht aus, daß in einem überlieferungsgeschichtlich späten Text authen

    tisches, altes Traditionsgut erhalten blieb; dieser Möglichkeit werden wir

    nun kurz

    nachgehen müssen.

    d) Die von Gideon für die Ablehnung des Königtums angeführten

    Gründe werden wiederum theologisch formuliert: »Jhwh soll König über

    euch sein« (v. 23). Während nun aber im vorher erwähnten Fall die theo

    logische Argumentation zum Bestandteil der späteren Bearbeitung ge

    hörte, für die sie

    vermittelnd

    wirkt und deswegen ih rem Wesen nach zur

    späteren überarbeitung gerechnet wird, kann man dies nicht ohne weite

    res von unserer Stelle behaupten: soll Israel sich nämlich in vorkönig

    licher Zeit tatsächlich theokratisch regiert haben, so kann man gar nicht

    ausschließen, daß solche Gedanken nicht nur vorhanden waren, sondern

    tatsächlich das verzögernde Element auf dem Wege zum Königtum ge

    bildet haben. Ferner zeigen sich Frage und

    Antwort

    von der gesamt

    israelitischen überarbeitung insofern gelöst, als sie gut auch ohne sie

    einen Platz

    in

    der

    Erzählung

    haben können. Man kann also nicht

    von

    vornherein ausschließen, daß dieser Dialog zum ursprünglichen Bestand

    teil der Tradition gehörte.

    Dagegen hat nun W. BEYERLIN

    9

    in seiner ausgezeichneten Studie

    folgendes Argument angewandt:

    Der

    Satz Gideons kann kaum früher

    als die theologische überarbeitung angesetzt werden, da er ja dieselben

    Gedanken widerspiegelt. Doch wiederum: Die Folgerung ist zwar logisch

    und

    konsequent, besitzt jedoch nicht die Beweiskraft, die

    man

    ihr zu-

    9

    Vgl.

    BURNEY, VON RAD (Anm,5) und

    A.

    WEISER,

    Glaube

    und

    Geschichte im Alten

    Testament, 1931 (1962),

    S.108ff.,

    die

    BEYERLIN

    vorausgegangen sind; auch RICHTER,

    UntersudlUngen S, 235 f., setz t diese Verse z. Zt. des Re daktor s an.

    Für

    das ganze

    Problem vgl. zuletzt G.

    H. DAVIES,

    Judges VIII22-23, VT

    13

    (1963), S.151-157,

    und B,

    LINDARS, Gideon

    and

    Kingship, JThSt

    N. S. 16

    (1%5),

    S.315-326;

    er

    versucht das

    Problem folgendermaßen zu lösen: Das Königtum sei ursprünglich

    Jerubbaal

    angeboten worden, als er noch

    von

    Gideon unterschieden war, Es scheint

    mir, von der Schwierigkeit, bis zu diesem Stadium der überlieferung durchzudringen,

    abgesehen, dieser Vorschlag das Problem

    nur

    ein wenig nach oben zu verlegen.

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    13/86

     

    r

    I

    r

    I ,

    I

    18

    Erste Versuche einer mona,rchischen Verfassu ng

    schreiben möchte; es ergibt sich nämlich sofort die Frage, ob die theo

    logisch-theokratischen Gründe, mit denen Gideon seine Ernennung ab

    lehnt, notwendigerweise späteres Ideengut darstellen, oder ob sie nicht

    gerade besonders alt sind und, wie schon gesagt, tatsächlich den ursprüng

    lichen Anlaß für Gideons Ablehnung bildeten, so daß

    sich

    dann viel

    später die prophetische und dtr. Polemik darauf berufen konnte. Sonst

    müßte man allerdings annehmen, daß die spätere Epoche, man versteht

    jedoch nicht aus welchem Grund, sich die Vorzeit als theokratisch organi

    siert vorgestellt haben soll Dies brächte uns aber wiederum in die spä t

    nachexilische Zeit, als Israel theokratisch regiert wurde, und bestimmt

    in eine erheblich spätere als die übliche Ansetzung des Dtr.; man müßte

    weiter annehmen, daß der Dtr., genauso wie »P« seine eigenen theokra

    tischen Gedanken in die Wüstenzeit, Ähnliches in die Landnahme- und

    Richterzeit zurückprojiziert habe Der Erweis für einen solchen Tatbe

    stand ist allerdings schwer zu erbringen (und ich kenne keinen, der einen

    solchen Versuch unternommen hat); ja, er scheint sogar unmöglich, wenn

    wir bedenken, daß wir -

    um

    eine Zeit zu finden, in der theokratische

    Gedanken auf Kosten des Königtums verfochten wurden _ wohl bis

    in die Makkabäerperiode hinabsteigen müßten. Als Element jener Diskus

    sionen, die zum Königtum führten, kommt der Aussage Gideons Bedeu

    tung zu, viel weniger dagegen als spätere Rückprojizierung jüngerer

    Gedanken. Doch

    es

    gibt

    noch

    andere Gründe, die die Historizität der

    Worte Gideons (wie auch der heutige Zusammenhang zu beurteilen ist)

    wenigstens als Arbeitshypothese annehmbar erscheinen lassen.

    e) Folgende Elemente müssen nämlich hervorgehoben werden:

    . I. Nach unserem Bericht ist es eine Volksversammlung, die Gideon,

    WIe I S a ~ 11 Saul, d a ~ Königtum anbietet (vgl. I. Teil, K. 1,4). Die Ant

    wort Gideons entsprIcht zwar de r Argumentation Samuels I Sam 8

    1017-27 (vgl. unten. I. ~ . i l K. 1,2), doch fehlt im Zusammenhang das

    dort bezeugte, ge.wIß spate Element des Loses. Die Handlung der Ver

    sammlung entsprIcht hIer genau der, die uns aus den drei Saul-Berichten

    bekannt ist, und braucht also nicht spät zu sein, wenn wir sie nur von

    »ga?,z Isr el« o s l ö s e ~ u n ~ s i ~

    auf.

    die genannte, kleinere Gruppe be

    s c h r ~ n k e n

    .

    DIes.

    erhalt vIelleIcht eme Bestätigung im historisch unan

    z ~ e I f e l b a r e ~

    BerIcht vom. Königtums Abima la ks in Sichem, dessen Ver

    bmdung mIt unserer EPIsode zwar, wie gesehen, sekundär ist, aber

    10

    Vgl. .die Kommentare von

    MOORE

    und

    KAUFMANN.

    Ferner G. E. WRIGHT, The

    ~ e r m m o l o g y

    of

    Old

    Testament Religion and its significance, JNES 1 (1942),

    S.

    405

    bIS

    414; J.

    DE P ~ A I N E

    a. a. O. S. 128 ff. und 7

    ff.;

    M

    BUBER,

    Königtum Gottes,

    3. Aufl. 1956; w a h r e n ~ GRESSMANN a. a. O. S.210 behauptet, daß die Gegenüber-

    stellung von TheokratIe und Monarchie eine

    SchoOOpfung

    d

    Dt

    d d 00

    . . es r. un eswegen spat

    1St.

    Nach.

    E. MEYER,. DIe I s r a ~ I l t e n und ihre Nachbarstämme, 1906, S.481, ist die

    ganze Gldeon-Oberheferung Jung ähnlich

    BURNEY

    a a

    0

    G kl" t

    ' . . . -

    RESSMANN

    er

    ar

    Die Wahl Gideons, J dc 6-8

    19

    schwierig gewesen wäre, hätte nicht wenigstens eine territorial ähnliche

    Lage existiert wie

    VINCENT

    11

    zu erklären versucht.

    Der nördliche Teil der Zentralhochebene scheint also die e g e ~ d

    gewesen zu sein, wo die ersten monarchischen

    . ~ e s t r e b u n g e n

    so:,, ohl m

    Israel als auch unter den verbündeten Kanaanaern, und zwar 1m erb-

    lichen Sinn, entstanden.

    1. Die von der Versammlung angewandte Prozedur 1St genau dIe

    selbe, wie

    wir

    sie später in nicht kontroversen Fällen (z.

    B.

    I.

    11

    II Sam 2 Hf und

    5

    1 ff.) feststellen können: Der von ]hv:.h .desigmerte,

    charismatische Anführer wird von der Versammlung zum Konig erhoben:

    ein Prinzip, das, wie schon angedeutet, das israelitische Königtum fast bIS

    zum Ende begleiten wird. .

    III. Die Motive, die von Gideon angegeben

    w e r d e ~

    das .Ihm ange-

    b

    K

    . . .

    t nI'cht anzunehmen scheinen aber nur außerhch theolo-

    tene onig um , 1 . ch

    gisch und lassensich verhältnismäßig leicht durchschauen: DIe Ideo OgiS en

    Voraussetzungen zur gründlichen Anderung der Staatsverfassung ~ n g e n

    zu jenen Zeiten erst an sich zu gestalten. Wie unreif gr.oße V o l k s . s c h I c h t ~ n

    noch dafür waren, ein Königtum anzunehmen, das nIcht nur S ~ c h e r h ~ I t

    Ordnung und Verteidigung schaffen sollte,. s ~ n d ~ r n .. o t w e n d l g e r w e ~ s e

    auch Gesetze, Schranken, Einengung der FreIheIt emfuhren m.ußte,

    z e I ~ t

    sich

    ziemlich deutlich während der Zeit Sauls und z. T. ?och

    In

    ~ e r

    Zelt

    Davids.

    überhaupt

    wußte man ja nicht, in welcher BeZIehung dIe alten

    Traditionen zu der neuen Institution stehen w ~ r d e n obwohl m ~ n ahnen

    konnte, daß im Fall e eines Konfliktes das

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    14/86

    I

    I

    I

    I

    i

    11

    '/

    I

    p

    1

    1

    f

    I

    ',  

    :

    20

    Erste Versuche einer monarchischen Verfassung

    dafür

    sorgte,

    daß

    seine Person nicht mit einer derartigen Xnderung ver

    bunden wurde. Saul, dem eine derartige Einsicht scheinbar fehlte, mußte

    dafür erheblich büßen

     

    f)

    Wenn Gideon das ~ ö n i g t u m de

    jure

    ablehnte, so ist nicht gesagt,

    daß

    er vollkommen

    zur

    Pnvatperson wurde

    und

    die

    de facto

    aus seiner

    Lage erwachsende Macht verschmähte. Wir sehen ihn als Besitzer eines

    großen Harems

    (8

    30

    ff. ,

    und seine wirtschaftliche Stärke stellte ihn über

    seine

    ~ i t b ü r g e r ;

    der Verfasser von

    92

    weiß uns wenigstens zu berichten,

    d ~ ß

    dIese Stellung des ehemaligen »großen« Richters wenig Beifall bei

    ~ e m e n

    L e u ~ e n gefunden haben soll. Die Ablehnung des Königtums scheint

    Ihm also m ~ t s genommen zu haben, was er sich erwünscht hätte. Es ist

    d ~ n n ~ u c h m ~ t

    I?erkwürdig,

    daß

    er den beiden gefangenen Räuber

    hauptlmgen mItteIlt

    (89-19), daß

    seine von ihnen umgebrachten Brüder

    »das Ansehen von Königssöhnen [Königen?] hatten«14.

    g)

    .Ich .fasse zusammen. Durch eine Volksversammlung, deren Aus

    maß WIr n ~ c h t

    feststellen können

    14a

    , wird Gideon das Königtum ange

    boten; er

    n ~ m m t es

    ~ u s t h ~ o l o g i s c h - t h e o k r a t i s c h e n Gründen nicht an.

    Wir

    b r a u ~ e n

    dIesen ~ e n ~ . t nlc?t grundsätzlich anzuzweifeln, obwohl er von

    der

    J ~ n g s t e ~

    SchIcht uberhefert wurde. Die Gründe werden durch die

    a ~ p h ~ k t y o m s c h e Ideologie gegeben, zeugen aber gleichzeitig für die Klug

    heIt emes

    ~ e n s c h e n

    der kein Interesse

    daran

    hatte eine Entwicklung

    zu

    b e s ~ l e u m g e n

    für die die Zeit noch nicht reif war.'

    DIese Rekonstruktion der Tatsachen sollte

    sI'ch

    . t I

    A

    b

    . h h wemgs ens a s

    r elts ypot ese

    behaupten können da

    sI'ch

    k . 'ch . EI

    'h

    'd em I

    tlges ement

    1

    r

    WI ersetzt.

    3. Das Königreich Abirntelteks

    in

    Sichern ]dc 9

      5

    a) Nach der.Reihenfolge des Richterbuches folgt

    auf

    d

    G'd

    _

    k?mplex das

    ~ p l t e l

    vom Königreich Abima:la:ks. Die

    c h w ä ~ ~ d e ~ J ~ ~ ~

    dIe Person Gldeon-Jerubbaal veranlaßte Verbind h b .

    ch

    untersucht und festgestellt. uno a en

    WIr

    s on

    Er

    hebt zurecht hervor, daß das Motiv d .. r

    h

    " . .

    dtr. Schriften gar nl'cht

    I

    Al . g.ott

    1

    en Komgtums In den dtn.

    und

    as te rna tive

    zum

    ud

    ch

    K'

    .

    I

    d

    .

    lS

    en omgtum aufgefaßt wird nicht

    emma m en antImonarchIschen Stellen Vgl. noch

    AALT D

    S

    b'ld

    '

    S.7, und I.

    Teil, K. I, 2

    f.

    . ,

    le

    taaten

    1

    ung

    . . .

    13 HERTZBERG

    a. a. O.

    14 KITTEL

    a. a. O. und PENNA a a

    0

    S 139 d

    K

    . d

    f . . . . ;

    er letztere, braucht den Ausdruck

    14a» o m ~ e. acto«, w e g e ~ der praktisch ausgeübten Gewalt.

    Es ware Interessant, dIe Beziehun en d'

    V

    verfahren gut belegten »Recht g dIese r ersammlungen mit der im Prozeß-

    . sgemem e« zu untersuchen vgl L

    K

    D' h b "

    Ische Rechtsgemeinde 1931 (' D ". . OHLER, le e ra-

    , Jetzt er Hebralsche M

    ch

    1953

    H. J.

    BOECKER

    a. a. O. S. 12

    ff.

    ens , , S.143-171) und

    15 Vgl. die Kommentare in Anm.5.

    Das Königreich Abimrelreks in Sichern,

    Jdc

    9

    21

    Von der

    Landschaft

    um Ofra

    werden

    wir

    auf einmal

    in

    die

    Stadt

    Sichern versetzt, die

    mit der

    Person Jerubbaals durch dessen Heirat

    mit

    einer Sichemitin verbunden war,

    831.

    Der Text legt

    Wert darauf,

    daß

    die

    Frau

    weiter in Sichern wohnen blieb,

    so daß

    Abima:la:k dort aufge

    wachsen

    und bekannt

    sein konnte

    16

    ; unwahrscheinlich scheint hingegen

    die Behauptung 918,

    daß

    die Mutter nur eine Sklavin, also eine Konku

    bine Jerubbaa ls gewesen sein soll: Sie steht erstens einmal in einem

    stark

    gegen Abima:la:k gerichteten Zusammenhang,

    und

    zweitens

    wäre

    es

    selt

    sam,

    daß

    ein solch wertvolles, erzählerisches Element nicht gebührend

    ausgenützt wurde. Endlich, drittens, wäre

    es

    schwer zu denken,

    daß

    unter

    diesen Umst änden Abima:la:k jene wichtigen Beziehungen

    zur

    herrschen

    den Klasse in Sichern gehabt hätte, denen er letzten Endes seinen Thron

    verdankte

    17

    .

    b) Bis in die Spätbronzezeit war Sichern die wichtigste Stadt der zen

    tralen Hochebene nördlich

    von

    J erusalem, deren Gr enzen sich ein wenig

    nördlich der letzteren berührten. Die Einverleibung in das israelitische

    Gebiet, bei

    der es

    nicht offensichtlich ist,

    mit

    welchem Status

    und mit

    welchem Maß

    an

    Eigengesetzlichkeit dies geschah, soll zwar nach den

    Quellen

    und

    nach den Ausgrabungen friedlich vonstatten gegangen sein,

    vermutlich durch einen Vertrag zwischen den Bewohnern

    und

    den Ein·

    dringlingen; dies hinderte Sichern aber nicht daran, seine Sonderstellung

    zu verlieren, die

    es

    als

    Stadtstaat

    früher innehatte

    und

    die in den

    'Amar nabri efen ausdrücklich bezeugt ist

    18

    . Nach der herkömmlichen Logik

    hätte Sichern ja die Hauptstadt des »Bundes« werden sollen, um so mehr

    16 MOORE und

    BURNEY

    (S. 265) a. a. O. und J.

    MORGENSTERN,

    Beena marriage

    (matriarchat) in Ancient Israel.

    ..

    ZAW 47 (1929), S.91-110, und 49 (1931), S.46-58,

    behaupten, es soll sich eher um eine

    beena

    oder ~ a d i q a E h e als um ein Konkubinat

    gehandelt haben (zum Unterschied vgl. R. DE VAUX, Les instit utions de l ' Ancien

    Testament, I 1957,

    S. 51 ff.;

    W.

    RICHTER,

    Untersuchungen S.314, bes. Anm.134);

    in diesem Fall gehörten die Söhne der mütterlichen Sippe an.

    17

    GRESSMANN

    a. a. O. z. St. - Ob Sichern in die hiwwitische Pentapo lis (vgl. Jos 9)

    einverleibt wurde? Diese Möglichkeit wäre eine Untersuchung wert; vgl. vorläufig

    E. NIELSEN, Die zehn Gebote, 1965, S.54 Anm.15. Aus dem ganzen geht hervor,

    daß

    das Königtum Abimrelreks nidtt als israelitisch angesehen werden kann, wie

    schon mit Recht von A. ALT, Die Staatenbildung . . . S. 6

    ff.,

    hervorgehoben. über

    haupt

    sollen nach ihm

    nur

    Sichern, nicht aber andere Ortschaften, seine Autorität

    anerkannt haben, was ihr von Anfang an einen prekären, ortsbedingten und tyran

    nischen Zug verlieh.

    18 J. A.

    KNUDTZON,

    Die EI-Amarna-Tafeln, 1915. Nr. 289 ist der einzige Brief, der

    Sichern

    erwähnt; er

    zeigt aber auch, daß sein Fürst Lab'aju hieß, was erlaubt, die

    ganze Korrespondenz, in der dieser Name auftaucht, auf Sichern zu beziehen; vgl.

    den Index unter diesen Nam en. Es wäre wünschenswert, wenn eine nach dem heutigen

    Stand der Wissenschaft gestaltete Neuausgabe der Amarna-Briefe endlich erscheinen

    würde.

    ,:

     

    18.

  • 8/18/2019 Das Königtum in Israel, J. a. Soggin, BZAW 104 (1967)

    15/86

    22

    Erste Versuche einer monarchischen Verfassung

    als anscheinend das amphiktyonische Zentralheiligtum sich in seiner

    Um

    gebung befand

    19

    Doch darüber vernehmen

    wir

    nichts,

    und es

    ist nicht aus

    zuschließen, daß die Einwanderer sich, wie auch noch der heutige Nomade,

    absichtlich von der Sta dt, der sie nicht vertra uten, fernhielten, und weiter,

    daß eben die Amphiktyonie politisch noch nicht genügend fortgebildet

    war, um eine

    Hauptstadt

    zu besitzen. Genauso verständlich

    wäre es

    aber,

    daß die Sichemiten durch diese neue Lage ihrer Stadt erheblichen Schaden

    erlitten

    und

    deswegen Pläne hegten, die

    Stadt

    zu ihrer früheren Blüte

    zurückzuführen.

    Die Hauptschwierigkeit dabei bestand aber im Regiment des auf

    dem Lande lebenden Clans Jerubbaal, in dessen Gebiet sich die Stadt

    ~ e f a n d

    und d ~ s s e n

    R e g i ~ r u n g

    einen starken Druck

    auf

    die Gegend aus

    u?te, wenn dIe von AbImcelcek an seine Leute gerichteten Worte einen

    Smn haben sollen

    20

    • Aber auch die Sichemiten scheinen sich nicht im klaren

    d ~ r ü b . e r ge;resen zu s ~ i n , was auch ein König von ihnen fordern konnte,

    WIe

    dIe weItere EntWIcklung noch zeigen wird.

    c) Abimcelcek

    meldete

    sich

    bei seinen Verwandten in der Stadt 9

    1

    ~ n d

    bat .sie,

    bei

    d ~ r

    Versammlung der Honoratioren

    der Stadt (ba ale

    s

    kt:em) e m e ~ von Ihm ~ n t w o r f e n e n Plan vorzulegen. Sein

    Inhalt wird

    gut durch dIe Worte weItergegeben: Was ist besser:

    nur

    einen Herrscher

    ( a l ~ o

    ihn) o.der das Regiment einer ganzen Sippe zu erdulden

    21

    ?

    Daß

    AbImcelcek SIch ~ u r c h s e i n ~ V r w a n d t e n die Stadtversammlung wenden

    k ~ n n t ~ , zeugt mIttelbar fur eme hohe, mcht für seine niedrige Herkunft

    22

    DIe Fuhlungnahme hatte Erfolg

    und

    Abimcelcek erhielt öffentliche (vom

    Tempel genommene) Gelder (v.

    4), mit

    denen er Reisläufer

    und

    Abenteu

    rer besolden und die ganze Sippe des Jerubbaal ausrotten konnte (v.

    6).

    19

    NOTH, Das System . . . passim.

    20

    GRESSMANN, z.

    St. Erst mit der Reichstrennung nach dem T d S

    1

    k

    . 0

    e a omos onnte

    Sichern,

    wenn auch nur für kurze Zeit, seine führende Stellung z "ck .

    1 E . .. r

    h

    f uru gewmnen.

    s 1st ~ n ~ o g 1 ,au Grund dieser Worte die Behauptung aufzustellen, Gideon habe

    d ~ s Komgtum doch (und gegen 822 f.) angenomme n; denn erstens hat Abimrelrek

    wie schon gesehen, nicht mit Gideon, sondern nur mit Jerubbaal V b' d

    d

    . . . er m ungen, un

    zweitens

    1st

    sem Name gut westsemitisch und theopho .

    ch

    d h

    1 .

    d

    .. •

    flS

    un

    at

    a so mit er

    Wurde semes Vaters nichts zu tun' hierzu M NOTH

    D

    l' .

    ch

    P

    .

    .

    ,le Israe ItlS en ersonen-

    n a ~ e n Rahmen der gemeinsemitischen Namengebung, sub

    voce.

    Deswegen

    bleibt dIese von E. NIELSEN, Shechem 1955 S 143 d E V 0 d d

    History I 1956 S

    212

    ff 1 . un .

    OEGELIN,

    r er an

    . ' . . vg . S. 217 ff.), vorgetra gene These unann ehmbar . Für

    e l ~ ~

    ~ a n c h m a l sehr kritisme, doch im großen Ganzen anerkennende Kritik an diesem

    Wl.

    ugen Werke

    ~ g l . G. FOHRER,

    Israels Staatsordnung im Rahmen des Alten

    OrIents, Osterr. Zelts.

    f.

    öffentl. Recht 8 (1957), S.129-148.

    22 J E FRAINE L l' .

    . . . ' a s ~ e c t re Igleux . . . S. 83 ff., und

    KAUFMANN

    z. St. S. 197. Das

    ganze Bild stimmt mlt dem üb . K

    . S d . erem, was WIr von anaan und von der Organisation

    semer ta t staaten wissen; vgl. oben Anm. 17 und unten

    11.

    Teil, K.1. Man beachte

    Das Königreich Abimrelreks in Sichern, J dc 9

    23

    Daraufhin

    meldete er sich abermals bei der Versammlung,

    und

    »die

    Honoratioren von

    Sichem

    23

    und

    ganz

    h MilltJ 24

    krönten

    ihn

    (mlk

    im

    hif.)

    . . .

    bei

    der

    Eiche der Stele, die sich in Sichern befindet«.

    d) Das Verfahren zeigt uns das Bestehen einer Versammlung von

    Honoratioren

    25

    , ein typisches Gebilde der feudal organisierten kanaa

    näischen Stadt (wir kommen noch darauf zurück, vgl. II. Teil, K. 1,4 b).

    Mit

    ihr

    nimmt Abimcelcek Fühlung auf, von ihr erhält er Gelder, ihr

    meldet er sich nach vollbrachter

    Tat, von ihr wird

    er erst zum König er-

    aber, daß nur v. 8 Abimrelrek den Königstitel zuschreibt, während sonst nur allgemein

    von seinem Regiment die Rede ist. Deswegen mömte RICHTER, Untersuchungen . . .

    S.

    302, vgl. S.306, diesen Titel als problematisch betrachten. Ihn hier auszuschließen,

    würde natürlich derselben redaktionellen Tendenz entsprechen, die wir schon in der

    überarbeitung der Gideonperikope fanden. Die Formel: ' : J ~ ~ ? ~ - 1 ' \ ~ ~ : > ? ~ ~

    : l ~ ~ l ; ~ ' : J : ~ ? ist in ihrem ersten Teil sehr alt, und läßt

    sich

    bis in d ~ e s ~ m e r i -

    sche Zeit hinein verfolgen; vgl. G. BUCELLATI, The Enthronement of the Kmg m the

    Capital

    City

    in texts from Ancient Mesopotamia, in: Studies presented to A. L. OPPEN-

    HEIM, 1964,

    S.

    54-61; wir werden ihr noch oft begegnen, vgl. den 1 Teil, K. 1.,

    Anm.42.

    Für RICHTER

    a. a.

    O.

    S.287 handelt es sich um eine Formel, die dort

    angewandt wird, wo eine Königswahl stattfindet.

    23

    Der Titel

    C:>vi

    '37:; ist nicht auf spätere Zeit zu datieren

    (so

    BURNEY

    S.

    270):

    Er bezeichne;: die

    H ~ ~ o r a t i o r e n

    der Stadt und erscheint

    u.

    a. in diesem Sinn in den

    Sefire-Inschriften (I-A Z.4), vgl. KAI Nr. 222 A.

    Für

    eine verschiedene Wertung

    vgl. aber

    J.

    A. FITZMYER, The Aramaie Inscriptions

    of

    Sefire l and II, JAOS 81

    (1961), S.178-222, bes. S.188 'b (»citizens«, »inhabitants«), und J. J. KOOPMANS,

    Aramäische Chrestomatie, 1962, Nr.10 (vgl. unten H. Teil, K.1., 4 b). Dieser

    Tat

    bestand

    wird

    also nicht einheitlich interpretiert, obwohl der Titel

    ba al

    doch irgend

    wie auf die Präeminenz des Trägers hinweist, wo er nicht mit einem besonderen

    Wissen oder Können zusammenhängt, und alles, was wir wissen, auf ein aristokra

    tisches Regiment im kanaanäischen Stadtstaat schließen läßt (v gl.

    H.

    Teil, K. I).

    So haben MOORE mit /reemen, KAUFMANN mit ~ z r a b t m übersetzt, was aber die

    Funktion der Mitglieder der Versammlung nicht richtig wiedergibt.

    24

    Die Beziehungen zwischen Sichern, bh

    milU/

    und dem am Ende des Kapite