Das Modell der Solidarischen Alterssicherung Veranstaltung Ort Zeit.

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Das Modell der Solidarischen Alterssicherun g Veranstaltung Ort Zeit

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Das Modell der

Solidarischen

Alterssicherung

Veranstaltung

Ort

Zeit

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Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz

„Die Bundesrepublik Deutschland

ist ein demokratischer und

sozialer Bundesstaat.“

Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

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Herausforderung an die sozialen Sicherungssysteme

• Massenarbeitslosigkeit

• Rückgang sozialversicherungs-pflichtiger Beschäftigung

• Demographischer Wandel

Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Arbeitslosigkeit in Deutschland 1991 - 2006

4,88

2,60

4,384,38

4,063,853,894,10

2,983,42

3,70 3,613,79

4,38 4,28

4,86

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

5,0

5,5

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, IAB Kurzbericht, Nr. 23 / 25.11.2005

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Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungin Deutschland September 2001 bis März 2004

aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

• Wir brauchen eine finanzielle und soziale Nachhaltigkeit in der gesetzlichen Alterssicherung

• Es gibt Alternativen zum Abbau sozialer Leistungen und zur Privatisierung

• Unser Leitbild ist soziale Gerechtigkeit:

Eine andere Reformpolitikist notwendig

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Unsere GrundlageZiele sozialer Gerechtigkeit

soziale Absicherung

für alle Mitglieder der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen

sozialer Ausgleich

in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche reicher und Arme ärmer machen

soziale Teilhabe und Teilnahme

aller: Es darf nicht die da drinnen und die da draußen geben

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

• Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter

• Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung

• Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindestsicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie

• Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung

• Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung

Solidarische AlterssicherungZiele

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Solidarische AlterssicherungDas Modell

Stufe 3

Betriebliche und PrivateAltersvorsorge

Stufe 1

Sockelrente

Stufe 2

Pflichtversicherung

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen

• Renteneintrittsalter: vollendetes 65. Lebensjahr

• Voraussetzung: Einkommensteuerpflicht (gewöhnlicher Aufenthalt) in der Bundesrepublik Deutschland, Aufbau der Sockelrente zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr mit 2% pro Jahr

• Sicherungsniveau: 410 EUR monatlich (plus Krankenversicherungs-beitrag), bedarfsunabhängig, unabhängig von der jeweiligen Erwerbsbiographie

• Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 5,5% auf alle positiven Einkünfte (Beitragsbemessungsgrenze), hinzu kommen 40% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln an die gesetzliche Rentenversicherung

• Selbstverwaltung

Solidarische AlterssicherungStufe 1: Sockelrente

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

• Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten

• Renteneintrittsalter: vollendetes 65. Lebensjahr

• Leistungen beruhen auf Beitragszeiten:

- Zeiten der Erwerbstätigkeit

- Zeiten der häuslichen Pflege von Angehörigen

- Zeiten der Erziehung und Betreuung von Kindern, Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten

- Ersatz- und Anrechnungszeiten

- Zeiten der Arbeitslosigkeit

Solidarische AlterssicherungStufe 2: Pflichtversicherung

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

• Generelles Ehegatten-Rentensplitting

• Absicherung der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit und der Hinterbliebenenversorgung bis zum Renteneintrittsalter

• Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen bei 40 Entgeltpunkten: 1.030 EUR monatlich brutto

• Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 11,5% vom Bruttolohn (Beitragsbemessungsgrenze), paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer, hinzu kommen 60% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln an die gesetzliche Rentenversicherung

• Nachgelagerte Besteuerung

Solidarische AlterssicherungStufe 2: Pflichtversicherung

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Zusätzliche Altersvorsorge

• Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen

• Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden

• Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen

• Durch Senkung der Lohnnebenkosten entsteht Spielraum für Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge

• Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen beitragsbezogen sein

Solidarische AlterssicherungStufe 3: betriebliche und private Altersversorgung

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Solidarische AlterssicherungDie 3 Stufen des Rentenmodells

Volksversicherung für alle EinwohnerInnen

1. StufeSockelrente

• Sicherung des Existenzminimums

• Umlagefinanziert

• Beiträge aus allen positiven Einkünften

Sozialer Ausgleich

Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen

2. StufePflichtversicherung

• Sicherung über das Existenzminimum hinaus

• Umlagefinanziert

• Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN

Äquivalenzprinzip(Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung)

betrieblich

privat

3. StufeZus. Alters-

vorsorge

•Lebensstan-dardsicherung

•Kapitaldeckung

•Beitragsfinan-ziert

Risikodeckung

Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juni 2006

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell

Stichtagsmodell

Berechnung der Anwartschaften• bis zum Stichtag nach geltendem Recht• ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell

gleitender Übergang über eine volle Erwerbsgeneration

Vorteile:• Kein Rentenjahrgang wird besser bzw. schlechter gestellt als ein

anderer• Keine zusätzlichen Ausgaben im Vergleich zum derzeitigen

Rentensystem• Umstellungen sind ohne große Probleme zu bewältigen

Solidarische AlterssicherungÜbergangsphase

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

Solidarische AlterssicherungÜbergangsphase

Rentenmodell: Elemente der Rente im Übergang (Netto-Standardrente)

0

200

400

600

800

1000

1200

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KAB-ANPV

KAB-SR1

St-Quo Rente

Grafik: Dr. Reinhold Thiede, Berlin

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Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen

Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit

Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit

Bessere Anerkennung der Familienarbeit

Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen

Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung

Solidarische AlterssicherungWas wir gewinnen

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Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands

• Wir werden die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen, alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag leisten

• Mindestsicherung und sozialer Ausgleich können nur über ein kollektives System sozialer Sicherung gewährleistet werden

• Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verpflichtet alle Parteien und politisch Verantwortlichen nach solidarischen und sozial gerechten Lösungen zu suchen

Solidarische AlterssicherungAlterssicherung zukunftsfähig gestalten

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Erstellt durch

Lucia Schneiders-AdamsReferentin des Grundsatzreferates

Tel.: (02 21) 77 22 – 218Fax: (02 21) 77 22 – 116E-Mail: [email protected]

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