Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das Burgerrecht ab den 01.01.2013

9
1 Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das Burgerrecht ab den 01.01.2013

description

Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das Burgerrecht ab den 01.01.2013. Namen der Ehegatten bei Eheschliessung. Grundsatz: Jeder Ehegatte behält bei der Eheschliessung seinen Namen Ehegatten können erklären , einen der Ledignamen als gemeinsamen Familienamen führen zu wollen. - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das Burgerrecht ab den 01.01.2013

Page 1: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

1

Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das Burgerrecht ab den 01.01.2013

Page 2: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

2

Namen der Ehegatten bei Eheschliessung

• Grundsatz: Jeder Ehegatte behält bei der Eheschliessung seinen Namen

• Ehegatten können erklären, einen der Ledignamen als gemeinsamen Familienamen führen zu wollen

Page 3: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

3

Namen der Ehegatten nach Auflösung der Ehe

• Grundsatz: Die Auflösung der Ehe ändert nichts am Namen der Ehegatten

• Tod oder Scheidung: Ehegatte, der bei seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann wieder seinen Ledignamen tragen

Page 4: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

4

Namen der ehelichen Kinder

• Getrennte Namen der Eltern: Gemeinsamer Entscheid bei Heirat, welchen Ledignamen die gemeinsamen Kinder tragen sollen

• Einmalige Änderungsmöglichkeit dieser Wahl bei der Geburt oder innerhalb des ersten Jahres nach Geburt des ersten Kindes

• Gemeinsamer Name der Eltern: Kind erhält diesen Namen

Page 5: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

5

Namen der unehelichen Kinder

• Grundsatz: Kind erhält Ledignamen der Mutter• Gemeinsame elterliche Sorge: gemeinsame Erklärung, dass

das Kind und alle weiteren gemeinsamen Kinder den Ledignamen des Vaters tragen

• Elterliche Sorge allein beim Vater. Erklärung des Vaters, dass Kinder den Ledignamen des Vaters tragen

• Nach dem vollendeten 12. Altersjahr: Name kann nur mit Zustimmung des Kinders geändert werden

Page 6: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

6

Bürger- und Burgerrecht

• Jeder Ehegatte behält sein Bürger- und Burgerecht, auch bei Eheschliessung

• Das Kind erhält das Bürger- und Burgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt

• Namensänderung des Kindes infolge Namensänderung eines Elternteils: Während der Minderjährigkeit erhält das Kind das entsprechende neue Bürger- und Burgerrecht

Page 7: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

7

Übergangsbestimmungen• Eheschliessung vor dem 01.01.2013: Erklärung jederzeit

möglich, wieder Ledignamen tragen zu wollen• Eheliche Kinder: Gemeinsame Erklärung der Eltern bis Ende

2013, dass auch Kinder die Namensänderung mitmachen • Nichteheliche Kinder: wurde dem Vater die elterliche Sorge (mit-)

übertragen, kann das Kind bis Ende 2013 den Namen des Vaters erhalten

• Nach dem vollendeten 12. Altersjahr: Name kann nur mit Zustimmung des Kinders geändert werden

Page 8: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

8

Page 9: Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das  Burgerrecht  ab den 01.01.2013

9