Das neue Prüfverfahren in der stationären Pflege · 2019-06-06 · D: Defizit mit eingetretenen...

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Herbert Mauel Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Das neue Prüfverfahren in der stationären Pflege

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Herbert Mauel

Geschäftsführer Bundesverband privater

Anbieter sozialer Dienste e.V.

Das neue Prüfverfahren in der

stationären Pflege

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2 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Rückblick

• Die Frage nach der „richtigen“ Qualitätsbeurteilung von Pflege-

einrichtungen wird seit Einführung der Pflegeversicherung diskutiert.

• 2008: Mit dem PfWG hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen

geschaffen, z.B. die Veröffentlichung von Ergebnissen externer

Qualitätsprüfungen (sog. Pflegetransparenz-Vereinbarungen)

• Projektauftrag BMG/BMFSFJ „Entwicklung und Erprobung von

Instrumenten zur Beurteilung von Ergebnisqualität in der stationären

Altenhilfe“

• 2012: Verankerung eines indikatorengestützten Verfahrens, daraufhin

Vereinbarung der Anlage 2 zu den Maßstäben und Grundsätzen in der

stationären Pflege (MuG) nach § 113 SGB XI

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Perspektivenwechsel 2014

• Seit 2014 wird nicht mehr vorrangig die Pflegedokumentation geprüft,

sondern Mitarbeiter der Pflegeheime müssen gegenüber den Prüfern des

MDK die tatsächliche Versorgung jedes einzelnen in die Prüfung

einbezogenen Pflegebedürftigen darlegen und verteidigen.

• Damit ist bereits ein erster Perspektivenwechsel erfolgt von der Prüfung

der Dokumentation hin zur pflegefachlichen Begründung durch die

Pflegekräfte, ergänzt durch die Inaugenscheinnahme der Menschen

• Dieser Perspektivenwechsel wurde allerdings weder von der Politik noch

von der Öffentlichkeit angemessen zur Kenntnis genommen.

• 2015: Das Projekt „Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der

stationären Pflege“ (MoPIP) wird ausgeschrieben.

Das PSG II schreibt die Einführung eines indikatorengestützten Verfahrens

zur Beurteilung von Ergebnisqualität verbindlich fest, gleichzeitig wird die

Neugestaltung der Qualitätsdarstellung gesetzlich festgelegt.

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Weiterentwicklung des Systems

• Mit dem PSG II wurde der Qualitätsausschuss Pflege geschaffen, der die

Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege begleiten soll.

• Im Herbst 2016 wurde der Auftrag zur „Entwicklung der Instrumente und

Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die

Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären

Pflege“ ausgeschrieben.

• Dieser Auftrag umfasst die Erstellung von Empfehlungen für die Revision

der externen Qualitätsprüfungen sowie die Neukonzipierung einer

öffentlichen Qualitätsberichterstattung. Damit verbunden ist die

Abschaffung der Transparenzberichte.

• 2017 wurde der Auftrag an das Institut für Pflegewissenschaft an der

Universität Bielefeld (IPW) und das aqua-Institut für angewandte

Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aqua-Institut)

erteilt.

• Der Abschlussbericht wurde im September 2018 vorgelegt.

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Kritik am aktuellen Verfahren

• Ein gängiges Vorurteil am aktuellen Pflege-TÜV lautet mangelnde

Transparenz. Ein Beitrag zum Verbraucherschutz würde nicht geleistet.

• Auf wissenschaftlicher Seite sind die Transparenzkriterien und die

Bewertungssystematik umstritten.

• Fehlende Prüfung von Ergebnis- und Lebensqualität

• Gerne und oft wird der undifferenzierte Vorwurf gemacht, im bestehenden

Notensystem könne eine schlechte pflegerische Versorgung mit einem gut

leserlichen Speiseplan ausgeglichen werden.

• Damit wird öffentlich die eigene Unkenntnis über die tatsächliche

Systematik der Bewertung dargestellt und das heutige Bewertungssystem

gezielt diskreditiert.

• Solche politischen Darstellungen haben und hatten keinerlei Bezug zur

tatsächlichen Situation in den Pflegeeinrichtungen und sind Gift für die

Motivation u. Wertschätzung der tatsächlich pflegenden Menschen.

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6 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Externe

Qualitätsprüfungen

durch den MDK

Einrichtungs-

informationen

Qualitätsdarstellungen

Elemente des neuen

Qualitätssystems

Erfassung von

Indikatoren durch

die Einrichtungen

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7 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Indikatoren für Ergebnisqualität

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8 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Indikatoren /

Versorgungsergebnisse:

Was bewirken Pflege und andere Hilfen beim Bewohner?

- Gesundheit und Pflegebedürftigkeit, Lebenssituation

- Handeln/Aktivitäten des Bewohners

- Bewertung der Versorgung durch den Bewohner

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9 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Versorgungsergebnisse: Verlaufsbetrachtung

Versorgung/Unterstützung durch die Einrichtung

Zeitpunkt 1 Zeitpunkt 2 Veränderung

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10 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsindikatoren zur Abbildung

von Ergebnisqualität

Der ursprüngliche, im Auftrag des BMG und des BMFSFJ entwickelte

Indikatorensatz wurde über die Jahre modifiziert. Folgende Indikatoren zur

Erfassung von Ergebnisqualität werden künftig erhoben:

1. Erhaltene Mobilität

2. Erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen

3. Erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags

4. Dekubitusentstehung

5. Schwerwiegende Sturzfolgen

6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust

7. Durchführung eines Integrationsgesprächs

8. Anwendung von Gurten

9. Anwendung von Bettseitenteilen

10.Aktualität der Schmerzeinschätzung

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11 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsindikatoren und DAS

• Die Einrichtungen führen künftig im Abstand von sechs Monaten eine

EDV-gestützte Ergebniserfassung für die Bewohner durch.

• Die Ergebniserfassung beinhaltet z.B. die Zusammenstellung von

Informationen, die Bestandteil der routinemäßigen Pflege- oder anderer

Dokumentationen sind (z.B. Sturzprotokolle, Angaben zu Gewichtsverlauf).

Sie umfasst auch die Beurteilung ausgewählter Fähigkeiten oder

Merkmale der Pflegebedürftigkeit (z.B. Beurteilung der Mobilität oder der

kognitiven Fähigkeiten).

• Diese Daten werden verschlüsselt an die sog. Datenauswertungsstelle

(DAS) gesendet.

• Es ist vorgesehen, dass sie am 1.9.2019 betriebsbereit ist. Ab dann

können sich die Einrichtungen registrieren.

• Die DAS nimmt eine statistische Plausibilitätsprüfung vor und errechnet

aus den Daten einrichtungsbezogene Qualitätsindikatoren.

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12 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsindikatoren

• Ein Indikator stellt eine Verhältniszahl dar, z.B. die Anzahl der Personen in

einer Pflegeeinrichtung mit schwerwiegenden Folgen nach einem Sturz im

Verhältnis zur Gesamtzahl der Bewohner in einem definierten Zeitraum.

• Für jeden Indikator ergibt sich anhand von Durchschnittswerten aller

Einrichtungen zu diesem Indikator eine Bewertung für diesen

Qualitätsbereich.

• Die Einrichtungen können diese Ergebnisse für ihr internes

Qualitätsmanagement verwenden.

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13 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Durchführung der Ergebniserfassung

(Verbindliche Regeln zur Durchführung finden sich in den MuGs)

• Erfassung aller Bewohner, die zum Zeitpunkt der Ergebniserfassung

von der Einrichtung versorgt werden

• Überprüfung der Ausschlusskriterien:

• Einzug vor weniger als 14 Tagen vor dem Stichtag

• Kurzzeitpflegegast

• Sterbephase

• seit mindestens 21 Tagen vor dem Stichtag nicht mehr in

der Einrichtung

• 14 Tage Zeit für Ergebniserfassung („Ergebniserfassungszeitraum“)

Innerhalb dieser Zeit müssen die Informationen weitergeleitet

werden.

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14 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Erhebungsreport

• Wichtiges internes Steuerungs- und Kontrollinstrument

• Sollte von einer verantwortlichen Leitungskraft geführt werden

(sorgfältig…)

• Inhalte: Mindestens Aufführung der „Stichtagsbewohner“ und der

Ausschlussgründe

• Empfehlenswert: Ausbau zu einem Steuerungsinstrument

• Vor unbefugtem Zugriff schützen

• Empfehlenswert: Zusammenführung mit der Pseudonymisierung

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15 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Zeitliche Vorgaben

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16 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Bewertung der Ergebnisse

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17 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsdarstellung der

Indikatoren

(Auszug)

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18 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Ergebnisbeurteilung:

Vorgehen im Regelbetrieb

Regelmäßige Erfassung der Ergebnisse in der Einrichtung:

Selbständigkeit, Dekubitus, Sturzverletzungen etc. (alle 6 Monate)

Bewertung durch die sog. Datenauswertungsstelle:

• Vergleichende Beurteilung nach vorgegebenen Kriterien

Externe Prüfungen:

• Fachliche und methodische Überprüfung der

Ergebniserfassung

• Beratung zur Verbesserung von Versorgungsergebnissen

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19 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Die MDK-Prüfung

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20 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Die Qualitätsprüfung – Ablauf

• Die DAS liefert an den MDK

• Bewohnercodes

• Informationen über die Indikatorenerfassung

• Indikatorenergebnisse (die parallel auch die Einrichtungen erhalten)

• Die Qualitätsprüfung erfolgt im Auftrag der Pflegekassen ( in der Regel

einmal jährlich) und wird am Tag zuvor im Pflegeheim angekündigt.

• Die Qualitätsprüfer führen ein Einführungsgespräch mit Vertretern der

Einrichtung.

• Der MDK untersucht bei 9 Bewohnern die Versorgungsqualität, bei

6 dieser Bewohner erfolgt zudem eine Plausibilitätskontrolle

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21 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Plausibilitätskontrolle durch den MDK

• Es wird geprüft, ob die bei der Ergebniserfassung erhobenen

Informationen mit anderen Informationsquellen übereinstimmen oder

nicht.

• Der MDK stützt sich hierbei auf die Informationserfassung, die bei

der Beurteilung der jeweiligen Qualitätsaspekte erfolgt.

• Diese Erfassung wird mit dem von der Einrichtung für den

betreffenden Bewohner ausgefüllten Erhebungsbogen verglichen.

• Es wird auch geprüft, welche systematischen Auswirkungen

bestimmte Fehleinschätzungen auf die Kennzahl des betreffenden

Pflegeergebnisses haben.

• Im weiteren erfolgt die Prüfung fachlich relevanter Qualitätsaspekte

für die Pflegequalität („QPR-Prüfung“) .

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Sechs Qualitätsbereiche

1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung

2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und

therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der

sozialen Kontakte

4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und

Versorgungssituationen

5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen

6. Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement

Diese enthalten insgesamt 24 Qualitätsaspekte mit 21 personenbezogenen

Qualitätsaspekten zur Versorgungsqualität und drei Qualitätsaspekten zur

einrichtungsbezogenen Strukturqualität.

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23 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsbereich 1 Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung

• Zuordnung orientiert sich an Modulen 1 und 4 des NBI

• Bereich gliedert sich in vier Qualitätsaspekte:

• 1.1 Unterstützung Mobilität

• 1.2 Unterstützung Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

• 1.3 Unterstützung Kontinenzverlust, Kontinenzförderung

• 1.4 Unterstützung Körperpflege

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24 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsbereich 2 Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und

therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

• Zuordnung orientiert sich an Modul 5 des NBI

• Bereich gliedert sich in fünf Qualitätsaspekte:

• 2.1 Medikamentöse Therapie

• 2.2 Schmerzmanagement

• 2.3 Wundversorgung

• 2.4 Unterstützung in besonderen medizinisch-pflegerischen

Bedarfslagen

• 2.5 Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen

therapiebedingten Anforderungen

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25 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsbereich 3 Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der

sozialen Kontakte

• Zuordnung orientiert sich an Modul 6 des NBI

• Bereich gliedert sich in drei Qualitätsaspekte:

• 3.1 Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung

• 3.2 Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und

Kommunikation

• 3.3 Nächtliche Versorgung

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26 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsbereich 4 Unterstützung bei in besonderen Bedarfs- und

Versorgungssituationen

• Bestimmte Konstellationen, die nicht alle Bewohner und

Versorgungssituationen betreffen

• Bereich gliedert sich in vier Qualitätsaspekte:

• 4.1 Unterstützung in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug

• 4.2 Überleitung bei Krankenhausaufenthalten

• 4.3 Unterstützung von Bewohnern mit herausforderndem Verhalten

und psychischen Problemlagen

• 4.4 Freiheitsentziehende Maßnahmen

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27 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsbereich 5 Bedarfsübergreifende fachliche Herausforderungen

• Aspekte, die unabhängig vom einzelnen Bewohner bei der Durchführung

pflegerischer Maßnahmen zu betrachten sind

• Bereich gliedert sich in fünf Qualitätsaspekte:

• 5.1 Abwehr von Risiken und Gefahren

• 5.2 Biografieorientierte Unterstützung

• 5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen

• 5.4 Hilfsmittelversorgung

• 5.5 Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit

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28 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsbereich 6 Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement

• Ebene der Struktur‐ und Ablauforganisation organisatorische Aspekte

und allgemeine Anforderungen an das Qualitätsmanagement zur

Förderung einer sicheren, bedarfs‐ und bedürfnisgerechten Versorgung

• Sicherstellung elementarer Voraussetzungen der pflegerischen

Versorgung

• Bereich gliedert sich in drei Qualitätsaspekte:

• 6.1 Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Pflegedienstleitung

• 6.2 Begleitung sterbender Heimbewohner und ihrer Angehörigen

• 6.3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von

Qualitätsdefiziten

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29 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Bewertungskategorien

• Künftig werden vor allem (in jeweils etwas abgewandelter Form) zwei

Frage die externe Prüfung bestimmen:

• Hätte dem Bewohner ein Schaden entstehen können (C)?

• Ist dem Bewohner ein Schaden entstanden (D)?

• Schon hier wird deutlich, dass am Prüfungstag gut vorbereitete

Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen müssen, die den fachlichen Diskurs

führen können.

• Die bisherige strukturelle personelle Unterbesetzung am Prüfungstag kann

durch die vorherige Ankündigung deutlich vermieden werden.

• Zudem soll es einen sinnvollen zeitlichen Zusammenhang geben zur

Indikatorenauswertung, da der MDK die Plausibilität der Ergebnisse prüfen

soll. Je länger die Indikatorenerhebung zurückliegt, umso schwieriger

dürfte die fachgerechte Prüfung der Plausibilität werden.

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30 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Bewertungskategorien

• Die einzelnen Qualitätsaspekte werden durch sog. Leitfragen erschlossen

• Bsp. Schmerzmanagement:

• Ist die Schmerzsituation des Bewohners fachgerecht erfasst worden?

• Erhält der Bewohner eine fachgerechte Unterstützung der

Schmerzbewältigung?

• Nach erfolgter Bewertung anhand der Bewertungskategorien (siehe

vorherige Folie) erfolgt im zweiten Schritt eine zusammenfassende

Bewertung der einzelnen Qualitätsaspekte.

• Je nachdem, wie häufig der MDK Prozess- (C-Defizit) oder

Ergebnisdefizite (D-Defizit) festgestellt hat, erfolgt eine Zuordnung zu vier

verschiedenen Bewertungskategorien.

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31 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Bewertungskategorien

A: Keine Auffälligkeiten oder Defizite.

B: Auffälligkeiten, die keine Risiken für den Bewohner erwarten lassen −

z.B. wenn der MDK feststellt, dass der Bewohner selbstständiger essen

kann als dies in der Dokumentation angegeben ist.

C: Defizit mit Risiko negativer Folgen für den Bewohner − z.B. wenn ein

Bewohner zu wenig Nahrung zu sich nimmt, die Einrichtung aber nicht

darauf reagiert.

D: Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner – z.B. wenn

ein Bewohner dehydriert oder unterernährt ist und dies auf einen Fehler

der Pflegeeinrichtung zurückgeht.

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32 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Bewertungssystematik

Qualitätsbeurteilung Anzahl der Fälle mit

C- oder D-Wertung

Anzahl der Fälle mit

D-Wertung

Keine oder geringe

Qualitätsdefizite

0-1 0

Moderate

Qualitätsdefizite

2-3 1

Erhebliche

Qualitätsdefizite

4 2-3

Schwerwiegende

Qualitätsdefizite

5 und mehr 4 und mehr

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33 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Zwei Ebenen der Qualitätsbewertung

Bewohnerebene

A B C D

Keine

Auffälligkeiten

oder Defizite

Auffälligkeiten

ohne Risiko

oder negative

Folgen

Defizit mit

Risiko

negativer

Folgen

Defizit mit

eingetretenen

negativen

Folgen

Einrichtungsebene Qualitätsdarstellung

1 2 3 4

Keine oder

geringe Defizite

Moderate

Qualitätsdefizite

Erhebliche

Qualitätsdefizite

Schwerwiegende

Defizite

Nur Häufigkeiten von

C und D-Wertungen

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34 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Qualitätsdarstellung der externen

Qualitätsprüfungen

(Auszug)

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35 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

(Erhoffte) Vorteile des neuen

Systems

• Weniger Einflussmöglichkeiten der Prüfer auf die Ergebnisse einer

Prüfung

• Pflegedokumentation ist nur zweitrangig, wenn das

Versorgungsergebnis stimmt

• Dokumentationsfehler werden nicht so negativ bewertet wie Fehler in

der Versorgung der Pflegebedürftigen

• Mehr Gewichtung des Fachgesprächs eines Mitarbeiters

(tatsächlich?)

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36 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Das Fachgespräch

„Dem Fachgespräch (…) kommt ein hoher Stellenwert zu. Soweit

nicht anders vermerkt, hat die fachlich schlüssige, mündliche

Darstellung der Versorgung, der Bedarfskonstellation und anderer

Sachverhalte einen ebenso hohen Stellenwert wie die schriftliche

Dokumentation. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass

mündliche Schilderungen fachlich nachvollziehbar sind und ein in

sich stimmiges Bild ergeben. Aussagen, die in sich nicht stimmig sind

oder in Widerspruch zu anderen Informationen stehen, sind ebenso

wenig nutzbar wie unzutreffende Angaben in der

Pflegedokumentation. Ähnliches gilt für unklare oder abstrakte

mündliche Mitteilungen.“ (Auszug QPR vollstationär)

Der MDK hat immer das letzte Wort.

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Einrichtungsinformationen

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38 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Einrichtungsinformationen

• Ein drittes und letztes Element der künftigen Qualitätsdarstellung sind die

Angaben der Einrichtung.

• Hier gab es erheblichen Diskussionsbedarf, so dass eine Entscheidung

erst in der Sitzung des erweiterten Qualitätsausschusses am 19.3.19 zu

einiger (einstimmigen) Entscheidung führte.

• Auf freiwilliger Basis können die Einrichtungen ergänzend zu den

Ergebnissen der Qualitätsprüfungen und den Indikatorenergebnissen noch

Angaben zu verschiedensten Bereichen machen (z.B. zur Erreichbarkeit

der Pflegeeinrichtung, zur Möglichkeit des Probewohnens oder zur

Personalausstattung).

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39 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Prüfbericht – keine Gesamtnote

• Anhand der Ergebnisse (Ergebnisse der Qualitätsindikatoren, Ergebnisse

der Qualitätsprüfung, Angaben der Einrichtung) wird ein Prüfbericht

veröffentlicht.

• Es gibt keine zusammenfassende Bewertung durch Noten.

Ergebnisse werden nicht mehr in Bereichs- oder Gesamtbewertungen

zusammengefasst.

• Das gesamte Prüfverfahren wird einmal jährlich durchgeführt, die

Datenerhebungen (Ergebniserfassung) , die Berechnung der

Qualitätsindikatoren erfolgt aller sechs Monate.

• Damit werden10 + 6 Bereichsergebnisse sowie Einrichtungsangaben

übersichtlich und leicht verständlich veröffentlicht.

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Weitere Änderungen

• Die Regelprüfungen nach dem neuen indikatorengestützten Prüfsystem

werden künftig grundsätzlich am Tag zuvor angekündigt, um eine bessere

organisatorische Vorbereitung der Prüfungen zu ermöglichen. Damit wird

eine jahrelange Forderung des bpa aufgegriffen. Denn bisher haben die

unangekündigten Prüfungen in den meisten Fällen zu einer personellen

Mangelsituation geführt.

• Unter bestimmten Voraussetzungen sollen in Einrichtungen mit besonders

guten Qualitätsergebnissen die Prüfungen nur alle zwei Jahre

durchgeführt werden. Hierfür soll der Spitzenverband Bund der Pflege-

kassen mit der Entwicklung entsprechender Kriterien beauftragt werden,

die ab der zweiten Indikatorenerhebung gelten sollen.

• Zur Finanzierung der Umstellung können die Einrichtungen einmalig

1.000 Euro beantragen.

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41 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Externe

Qualitätsprüfungen

durch den MDK

Einrichtungs-

informationen

Qualitätsdarstellungen

Elemente des neuen

Qualitätssystems

Erfassung von

Indikatoren durch

die Einrichtungen

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42 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Wichtige Fristen

• Ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 30. Juni 2020 müssen die Pflegeheime

erstmals indikatorenbezogene Daten zur vergleichenden Messung und

Darstellung der Ergebnisqualität erheben und an die Datenauswertungs-

stelle übermitteln (Einführungszeitraum). Die innerhalb dieses Zeitraums

übermittelten indikatorenbezogenen Daten werden noch nicht

veröffentlicht.

• Die Datenauswertungsstelle ist ab September betriebsbereit, so dass

dann die Registrierung der Einrichtungen als Voraussetzung für die

Datenerhebung und –übermittlung erfolgen kann.

• Ab dem 1. Juli 2020 müssen die Daten halbjährlich übermittelt werden,

ab diesem Zeitpunkt erfolgt dann auch die Veröffentlichung entsprechend

der Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV).

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43 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Wichtige Fristen

• Bis 31. Oktober 2019 wird noch auf Grundlage des alten „Pflege-TÜV“

geprüft.

• Die neue QPR tritt am 1. November 2019 in Kraft, ab dann wird der MDK

die vollstationären Einrichtungen nach dem neuen System prüfen.

• Mit diesem Zeitpunkt tritt die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär

(PTVS) in der Fassung vom 11.08.2016 außer Kraft.

• Bis zum 31. Dezember 2020 soll der erste Prüfzyklus abgeschlossen

sein. Diese ersten Prüfergebnisse innerhalb der Einführungsphase

werden nicht veröffentlicht.

• Ab dem 1. Januar 2021 erfolgt die Prüfung dann einmal jährlich

(Verlängerung des Prüfrhythmus auf zwei Jahre möglich). Ab dann

erfolgt auch die regelhafte Veröffentlichung der Qualitätsprüfungen nach

dem neuen Verfahren und die Pflegenoten sind Geschichte.

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44 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Wichtige Fristen

• Für die Dauer von zwölf Monaten ab Inkrafttreten der QDV wird bei den

veröffentlichten Qualitätsdarstellungen auf der ersten Darstellungsebene

folgender Hinweis gegeben: „Bitte beachten Sie, dass ein

Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher

Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf

der Grundlage der bis zum 30.10.2019 gültigen Pflege-

Transparenzvereinbarung stationär und Bewertungen auf der Grundlage

der seit dem 01.11.2019 geltenden Qualitätsdarstellungsvereinbarung

stationär sind nicht miteinander vergleichbar.“

• Auf den Plattformen der Landesverbände der Pflegekassen wird die

Qualitätsdarstellung nach alter Rechtsgrundlage solange ausgewiesen,

bis die Qualitätsdarstellung nach neuer Rechtsgrundlage veröffentlicht

wird.

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45 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Zukünftige Rolle des MDK

• Insbesondere Vertreter der Wohlfahrt haben in den letzten Jahren

gegenüber den Verantwortlichen in den Heimen suggeriert, dass der

MDK bzw. die MDK-Prüfungen von einer Messung der Indikatoren

abgelöst würden.

• Zu rechnen ist eher mit dem Gegenteil und einer im Vergleich zur

heutigen Situation ausgebauten Position der MDK-Prüfung.

• Prüfung und Berichterstattung werden vermutlich noch viel deutlicher als

bisher an den Qualitätsanforderungen der Prüforganisation und deren

Prüfwünschen angepasst.

• Zwar soll das Fachgespräch aufgewertet und als gleichwertige

Datenquelle gegenüber Dokumentationen eingestuft werden, die

letztliche Beurteilung bleibt aber in der Hoheit der Prüforganisation.

• Auch künftig werden die Prüfergebnisse der MDK-Prüfung ein zentrales

Element der Qualitätsdarstellung sein und somit die öffentliche

Bewertung der Pflegeheime maßgeblich prägen.

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46 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Neue Herausforderungen

für die Heime

Noch 2011 hieß es bei der BAGFW:

„Ein neues, auf Lebens- und Ergebnisqualität ausgerichtetes Konzept, darf nicht zu

einer weiteren Erhöhung des Aufwands für alle Beteiligten führen, sondern muss die

Effizienz der Qualitätsprüfung erhöhen und sich auf die Wirksamkeit der Pflege

konzentrieren. Stationäre Einrichtungen sind gegenwärtig (…) umfassenden

Kontrollen unterzogen, die durch weitere diverse Prüfungen ergänzt werden. Diese

aufeinander nicht abgestimmten Prüfungen verbrauchen enorme personelle

Ressourcen der Einrichtungen, aber auch bei den Prüfinstitutionen. (…) Ein auf

Lebens- und Ergebnisqualität ausgerichtetes Prüfkonzept darf nicht zu einer weiteren

Erhöhung des Aufwands führen, sondern muss die Prüfung der Qualität auf die

Wirksamkeit der Pflege konzentrieren. Das Konzept der Lebens- und Ergebnisqualität

muss das gegenwärtige System (…) und darf nicht zu einer weiteren Aufblähung

umstrittener Prüfverfahren führen. Wir brauchen nicht noch umfangreichere

Qualitätsprüfungen, sondern bessere und effizientere Prüfungen.“

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47 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Neue Herausforderungen

für die Heime

• Laut Abschlussbericht bestehen zwischen dem Ansatz der

Ergebniserfassung und bspw. dem neuen Strukturmodell keine

Reibungspunkte auf der inhaltlich-fachlichen Ebene.

• Auf der methodischen Ebene allerdings kommt es zu Abweichungen.

„Systeme, die mit Qualitätsindikatoren arbeiten, setzen eine standardisierte Information

über Versorgungsergebnisse voraus. Das bedeutet, dass die für die

Kennzahlberechnung erforderlichen Informationen von allen Einrichtungen in der

gleichen Art zur Verfügung gestellt werden müssen. Manche Dokumentationssysteme,

die nach der mit dem zweiten Pflege‐Stärkungsgesetz initiierten Reform entwickelt

worden sind, sehen diese standardisierte Informationserfassung heute bereits vor. Das

oben angesprochene Strukturmodell der Pflegedokumentation folgt einem anderen

Ansatz, indem die zu dokumentieren Sachverhalte nicht in standardisierter Form,

sondern als Freitext erfasst werden. Die standardisierte Einschätzung wird also für

die betreffenden Einrichtungen eine zusätzliche methodische Anforderung sein

und damit auch zusätzlichen Aufwand mit sich bringen.“ (Abschlussbericht, S. 69)

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48 Herbert Mauel Das neue Prüfverfahren stationär

Was macht der bpa?

• Der bpa hält ein umfassendes Schulungsangebot (Indikatorenschulung,

QPR-Infoveranstaltungen, Schulungen zur technischen Umsetzung) für

seine Mitglieder bereit.

• Wir informieren fortlaufend über aktuelle Entwicklungen, ergänzt durch

kommentierte und aufbereitete Unterlagen.

• Das Qualitätshandbuch wird derzeit ebenfalls komplett überarbeitet und

den Mitgliedern rechtzeitig vor Inkrafttreten der QPR zur Verfügung

gestellt.

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Herzlichen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!

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