Das Schweizer 19.–21. JUNI 2020 Bio …Die wichtigsten Termine 31. Dezember 2019 Letzter...

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Das Schweizer Bio-Festival Aussteller- unterlagen 2020 19. –21. JUNI 2020 Zofingen biomarche.ch /biomarche.ch

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Das Schweizer

Bio-Festival

Aussteller-unterlagen

2020

19. – 21. JUNI 2020

Zofingen

biomarche.ch/biomarche.ch

Der Schweizer

Messetermin Für die Bio-Branche

Grosszügiger Rabatt

bei Anmeldung bis31. Dezember 2019

sowie für landwirt-schaftliche Kleinbetriebeund Start-ups

«Der Bio Marché istder schönste Beweisfür das vielfältige undüberzeugende Angebotdes Biolandbaus.»

Simonetta Sommaruga,Bundesrätin

Die wichtigsten Termine

31. Dezember 2019Letzter Frühbucher-Termin (mit Rabatt)

31. März 2020Anmeldeschluss

21. Bio MarchéFreitag, 19. Juni 2020: 14 – 21 UhrSamstag, 20. Juni 2020: 10 – 21 UhrSonntag, 21. Juni 2020: 10 – 18 Uhr

In diesem Booklet finden Sie...Zulassungsbedingungen S. 6Messeordnung S. 10Gesetzliche Vorgaben S. 14AGB S. 16Kontaktadressen Rückseite

Anmeldeunterlagen in digitaler Form,umfangreiche FAQ und viele weitere Infosfinden Sie zudem auf www.biomarche.ch

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biomarche.ch/anmelden

Ihre Bio-Produkte im RampenlichtSeit dem Jahr 2000 stehen Bio-Produkteund Bio-Produzenten an der führendenSchweizer Bio-Messe jeweils im Junifür drei Tage im Rampenlicht. Ob Kleinst-betriebe, Start-ups, Verarbeiter, Händleroder Importeur – gegen 200 Aussteller ausdem In- und Ausland zeigen gemeinsamdie Vielfalt und Qualität von Bio-Produkten.

Einzigartigkeit hat TraditionKeine Messehalle könnte ein so einzig-artiges Ambiente bieten wie die wunder-schöne Altstadt von Zofingen. Passend zumhistorischen Umfeld werden die Produktean traditionellen Marktständen präsentiert.

Das garantiert, dass die Aufmerksamkeitder Besucher – unabhängig von derBetriebsgrösse – ganz den Bio-Produktenund den Menschen, die dahinter stehen,gehört. Das kommt bei den Besuchern an,

wirkt authentisch und glaubwürdig – undfördert nicht nur das Interesse, sondernauch die Kauflust. Die Aussteller äussernsich ebenso positiv: Auf die Frage, wasihnen am Bio Marché am besten gefällt,sind seit Jahren die Top-3-Nennungen:

- die Atmosphäre

- die Tatsache, dass der Bio Marchéeine reine Bio-Messe ist und

- die Besucherqualität

Vielfalt und nationale AusstrahlungEin vielfältiges Rahmenprogramm mitKonzerten und Attraktionen ergänzt denBio Marché und macht ihn zum Festival fürdie ganze Familie. Starke Partnerschaftenund eine breit gestreute Kommunikationtragen dazu bei, dass jährlich rund 40'000Besucher aus der ganzen Schweiz und demangrenzenden Ausland den Weg nachZofingen ins Bio-Paradies finden.

Präsent sein, so einAussteller, sei dasWichtigste, umeinen Teil am Kuchendes Biomarktesabschneiden zu können.

«Schweizer Bauer»

Holen Sie Sich

Ihr Stück vom Kuchen!

Der Bio Marchézieht ein kaufkräftigesPublikum an –rund 75 % von ihnensind im Alter zwischen18 und 60 Jahren.

Besucher-Umfrage 2018

VerkaufsmarktEr ist das Herzstück des Bio Marché, wobeider Schwerpunkt auf Food-Produkten liegt.Aber auch Aussteller in den BereichenPflege & Wohlbefinden, Wasch- & Reini-gungsmittel, Mode & Accessoires, Dienst-leistung & Beratung etc. finden hier Platz.

Aussteller im Verkaufsmarkt sorgen für denganz speziellen Charme des Bio Marché,denn sie präsentieren ihre Produkte antraditionellen Holzmarktständen (in denTeilnahmekosten inbegriffen).

Natürlich Bauen & WohnenHier zeigen – ganz dem Namen entspre-chend – Anbieter aus den Bereichen Bauen,Sanieren, Wohnen und Energie ihre Produk-te und beraten Besucher, die ihr Zuhausegern nachhaltiger gestalten möchten.

Die Ausstellung findet in einem Zelt mittenin den Marktzonen statt.

Vielfalt ist Programm!Ob landwirtschaftlicher Kleinbetrieb oderinternational tätiger Grossbetrieb, Produ-zent, Verarbeiter oder Händler, ob Food,Nonfood oder Information und Beratung:Das alles spielt am Bio Marché keine Rolle!

Das einzige, was allen Ausstellern gemein-sam ist: Sie müssen die Zulassungsbedin-gungen erfüllen.

Wählen Sie rechts, welche Plattform für Sieund Ihre Produkte am besten geeignet ist.

Die Anmeldeunterlagenfür alle Teilnahmearten finden Sie unterwww.biomarche.ch/anmelden

FestwirtschaftenAuch wenn es im Verkaufsmarkt schonTausende Köstlichkeiten zu probieren gibt –die Besucher lassen sich in den Festwirt-schaften gern kulinarisch verwöhnen.

Die in begrenzter Anzahl vorhandenenmöglichen Standorte für Festwirtschaftensind in den Marktzonen verteilt, dieBetreiber bringen ihre eigenen Zelte undEinrichtungen mit.

MediencornerDirekt beim Haupteingang können sich dieBesucher über die neuesten Publikationenund Zeitschriften aus den Bereichen Biound nachhaltiger Lifestyle informieren undeine Probenummer mitnehmen.

Der Mediencorner wird betreut, diepersönliche Anwesenheit des Ausstellersist hier nicht vorgesehen.

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biomarche.ch/anmelden

70 % aller Ausstellerschätzen es, dass derBio Marché eine reineBio-Messe ist und dasskeine Trittbrettfahrerzugelassen sind.Aussteller-Umfrage 2018

«Wir können denTeilnehmern desBio Marché Jahr für Jahrein hervorragendesZeugnis ausstellen.»

Martin Winistörfer,Kontrolleur bio.inspecta

Vertrauen

ist gut... Zulassungsbedingungen

Nahrungsmittel

Produkte aus der SchweizZertifiziert mindestens nach der SchweizerBioverordnung.

Produkte aus EU-LändernZertifiziert nach der aktuell gültigen EU-Verordnung.

Produkte aus allen anderen LändernZertifiziert gemäss der aktuell gültigen EU-Verordnungoder äquivalentem Standard.

Importierte ProdukteDie Einfuhr muss gemäss den gesetzlichenBestimmungen der CH-Bioverordnung erfolgen.

Ausnahme: Fisch/MeeresfrüchteBio-zertifiziert und/oder mit MSC- oder ASC-Label.Die Besucher sind deutlich und schriftlich daraufhinzuweisen, dass es sich bei MSC resp. ASC nichtum ein Bio-Label handelt.

Angabe der Zertifikatsnummer oderEinreichung der Zertifikatskopien

Bei Anmeldung ist auf dem Ausstellervertrag dieZertifikatsnummer der Bio-Zertifizierung anzugebenoder es sind Zertifikatskopien* einzureichen. DieZertifikatskopien sind zudem während der gesamtenMessedauer am Stand bereitzuhalten, im Optimalfallgut sichtbar aufzuhängen.

* Für Lebensmittel gilt: eigenes Zertifikat und/oderZertifikat/-e der Produzenten/Verarbeiter, bei Importenzusätzlich die Zertifikatskopie des Importeurs.

Antrag auf Sonderzulassung

Steht für gewisse Produkte die Zertifizierung noch ausresp. ist im Gange, so kann gleichzeitig mit Einreichendes Ausstellervertrags ein Antrag auf Sonderzulassungeingereicht werden. Für noch nicht zertifizierbareEndprodukte kann auf Gesuch hin unter gewissenBedingungen eine Ausnahmebewilligung ausgestelltwerden. Die Bedingungen sind auf Anfrage bei derMesseveranstalterin erhältlich. Entsprechende Produk-te sind gegenüber den Besuchern deutlich undschriftlich zu deklarieren. – Für Fair-Trade-Produkteund Produkte aus Entwicklungsländern: Siehe dort.

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biomarche.ch/zulassung

Kontrolle am Bio Marché

Bio Marché ist eine Messe für Produkte ausbiologischer/ökologischer Produktion. Im Rahmender Messe dürfen ausschliesslich Produkte gezeigt,angeboten und beworben werden, die nachweislichden Zulassungsbedingungen entsprechen. Dies giltauch für Beilagen und Beigaben (bspw. Senf zur Wurstoder Brot für die Degustation von Olivenöl).

Die Kontrolle erfolgt sowohl im Vorfeld als auch vorOrt (offen oder verdeckt) durch unabhängige externeKontrollstellen.

Für Fragen zur Zulassung oder zur Zertifizierung einesProduktes wenden Sie sich bitte direkt an dieentsprechende Fachstelle:

Aussteller im Verkaufsmarktbio.inspecta AGCH-5070 FrickTel. +41 58 710 34 34www.bio-inspecta.ch

Aussteller "Natürlich Bauen & Wohnen"GIBBeco Genossenschaft Information BaubiologieCH-9230 FlawilTel. +41 71 393 22 52www.gibbeco.org

Textilien

Zertifizierung nach einem der folgenden oder einemäquivalenten Standard:

- nach der gültigen EU-Bio-Verordnung

- GOTS (Global Organic Textile Standard)

- ECO Richtlinien (Standard für Migros-Bio-Textilien)

- Naturaline (Standard für Coop-Bio-Textilien)

Holzwaren sowie Bauen/Wohnen

AllgemeinesWo verfügbar, ist eine Deklaration nach SIA (Schweiz)oder eine EPD (Umwelt-Produktdeklaration nachEU-Standard) einzureichen. Produkte mit natureplus-Label sind zugelassen.Lösemittelfreie oder naturnahe Leime, Lacke undFarben anglebige handwerkliche Verarbeitung. L ,einfache Pflege/Unterhalt. Leicht lösbareVerbindungen Reparierbarkeitund einfache .Kein Einsatz von PVC. Halogene (Chlor etc.)ausschliesslich in elektrischen Installationen.Elektromagnetische Felder vermeiden.

Papier-/Bürowaren

Recyclingpapier ( mind. 70 % aus echt gebrauchtemzuAltpapier) oder Papier aus Hanf, Bast, Leinen, Stroh.Einsatz umweltschonender Abwassertechnologie.B .evorzugt aus nachwachsenden RohstoffenE neustennergiesparende Produktion nach dem Standder Technik Einsatz von Nachfüllsystemen. beiBürowaren. N . Kur schadstoffarme Artikel ein Einsatzvon optischen Aufhellern Chlor oder Chlorverbin, -dungen.

Lederwaren

Keine Farbstoffe, die gesundheitsschädliche Amineabspalten können oder Benzidin oder Schwermetalleenthalten Gerbstoffe nur aus nachwachsender. undnaturschonender Entnahme eine Verwendung von. Kchromgegerbte Leder ein Leder von Tierarten, diem . Kvom Aussterben bedroht sind Einsatz umwelt. -schonender Abwassertechnologie Verzicht auf chlor. -organikhaltige Klebstoffe oder halogenorganischeVerbindungen ausser bei Schuhen ein Einsatz von( ). KPentachlorphenol anglebige handwerkliche. LVerarbeitung.

biomarche.ch/zulassung

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Kosmetika

Bio-KosmetikZertifiziert gemäss einem anerkannten Standard fürBio-Kosmetik (Knospe, Demeter, Naturland etc.).

Natur-KosmetikZertifiziert gemäss einem anerkannten Standard fürNatur-Kosmetik (Natrue, Ecocert, Cosmos, NSF/ANSIoder gleichwertig).

Wasch- und Reinigungsmittel

AllgemeinesVolldeklaration der Inhaltsstoffe Anmeldungist der bei-zu . N bevorzugt -/legen ur Baukastensysteme, NachfüllMehrwegsysteme ein Weichspüler. K e Rohrreiniger/ .

Ausgeschlossene/nicht erlaubte Inhaltsstoffe:Phosphate entechnisch hergestellte Enzyme pti. G . O -sche Aufheller ationische Tenside APO-Tenside. K . .LAS. . .Moschusverbindungen KonservierungsstoffeA . . C -norganische Mineralsäuren Ameisensäure hlororganische und Chlor abspaltende Substanzen EDTA.und NTA-Komplexbildner Stellmittel im Produkt.(sondern Konzentrat) ynthetische Farb- Duftstoffe. S / .

Was passiert bei Nichteinhalten?

Zuwiderhandlung gegen diese Zulassungsbedingun-gen, Täuschung des Konsumenten und/oder derMesseveranstalterin kann durch die Messeveranstal-terin, durch die von der Messeveranstalterinbeauftragte unabhängige Kontrollstelle und/oder durchamtliche Kontrollstellen sanktioniert werden.

Mögliche Sanktionen sind die Anbringung einerNegativdeklaration am Stand für die restliche Messe-dauer, die Entfernung der betreffenden Produkte vomMessestand oder der Ausschluss des fehlbarenAusstellers von der Messe.

Sanktionen haben keinerlei Einfluss auf dieZahlungspflicht des Ausstellers und haben keinerleiRückerstattung oder Gutschrift zur Folge.

Fair Trade und Produkte ausEntwicklungsländern

Die Messeveranstalterin kann auf besonderes Gesuchhin auch Anbieter von Fair-Trade-Produkten ohne Bio-Zertifizierung zur Teilnahme an der Messe zulassen,sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

- Das Produkt wird nachweislich nach denGrundsätzen des Fair Trade produziert/verarbeitet

- Das Produkt stammt aus einem Entwicklungsland

- Es kann nachvollziehbar begründet werden, weshalbeine Kontrolle/Bio-Zertifizierung (noch) nichtmöglich ist

- An der Messe selber ist der Besucher deutlich undschriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um ein(Noch-)Nicht-Bioprodukt handelt

Um eine Sonderzulassung zu beantragen, istzusammen mit dem Ausstellervertrag ein entspre-chendes schriftliches Gesuch mit allen nötigenBescheinigungen/Erklärungen einzureichen.

Holzwaren/HolzmöbelV . Norteilhafterweise Holz mit FSC-Label ur Einsatz vonHolz und anderen nachwachsenden/natürlichenRohstoffen aus nachhaltigem An bau, aus- und Abnaturverträglicher Entnahme oder Recycling-Material.Möglichst . Klare Rückbau- undregionale HerkunftEntsorgungsmöglichkeiten. schad -Verzicht auf stoffhaltige Holzschutzmittel ein Spanplatten, MDF. K e kein .Kein Einsatz von Tropenholz, ausser mit FSC-Gütesiegel (gilt nur für europäische Anbieter).

Matratzen & PolsterungenMatratzen aus nachwachsendem aterialnur Polsterm(Ausn Naturlatex > 90 %) Polstermaterialahme: .ausschliesslich aus nachwachsenden Rohstoffen.

Einsatz von Metall und KunststoffVerzicht auf verchromte Teile Metalle nur zulässig.für Griffe, Scharniere, Schrauben, Eckverbindungen,

fürin Küchen, Konstruktionselemente in Tischen undStühlen Kunststoffe werden ausschlie für. sslichKleinteile eingesetzt.

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Gut zu

wissen: Die Messeordnung

91 % der Aussteller sindvon der Wirkung IhresWerbeauftritts begeis-tert: Ihre diesbezüglichenErwartungen wurdenerfüllt oder übertroffen.

Aussteller-Umfrage 2018

Auf- und Abbau

Aussteller im Verkaufsmarkt:Aufbau/Einrichten der Stände ab Freitag, 9 UhrAbbau/Abräumen Sonntag ab 18 bis 20 Uhr

Aussteller "Natürlich Bauen & Wohnen":Aufbau/Einrichten der Stände: ab Donnerstag, 9 UhrAbbau bis spätestens Montag, 9 Uhr

Festwirtschaftsbetreiber:Aufbau ab Donnerstag, 9 UhrAbbau bis spätestens Montag, 15 Uhr

Es darf ausschliesslich die gebuchte Standfläche be-legt werden – "Ausbreiten" ist sowohl neben als auchvor oder hinter dem Stand untersagt (das gilt auch fürreine Lagerfläche). Wer vor Ort verarbeitet (Schneiden/Grillieren etc.), muss Boden und Fassaden sorgfältigabdecken/schützen. Der Standplatz ist geräumt undgereinigt zu verlassen. Sämtliches Material muss ab-solut rückstandsfrei entfernt werden. Kosten durchFürSchäden und Verunreinigungen haftet der Aussteller.

Öffnungszeiten

Freitag: 14 – 21 Uhr (Festwirtschaften bis 24 Uhr)Samstag: 10 – 21 Uhr (Festwirtschaften bis 24 Uhr)Sonntag: 10 – 18 Uhr

Messeordnung

Gute Vorbereitung ist die halbe Miete – das gilt auchfür Ihren Auftritt am Bio Marché. Die Messeordnung istfür alle Messeteilnehmer verbindlich, und vor Ort istden Weisungen von Behörden und MessepersonalFolge zu leisten.

Wir empfehlen, die Messeordnung vorgängig von alleninvolvierten Personen studieren zu lassen, denn siegibt hilfreiche Tipps für einen reibungslosen undstressfreien Ablauf.

Online-Linksammlung

Unter www.biomarche.ch/gesetze findet sich eineLinksammlung zu den wichtigsten nachfolgenderwähnten behördlichen Vorgaben und Gesetzestexten.

Der Stand ist während der gesamten Öffnungszeitenpersonell zu betreuen, d.h. das Einrichten muss zumjeweiligen Tagesstart abgeschlossen sein und abendsdarf keinesfalls vor Messeschluss mit Abräumenbegonnen werden.

Zufahrt zum Stand

In den Marktzonen (=Fussgängerzone!) herrschtoffizielles Fahr- und Parkverbot. Die Zufahrt ist nurzum Ein- und Ausladen und nur ausserhalb derÖffnungszeiten des Verkaufsmarkts gestattet, es mussSchritttempo sofortgefahren werden. Das Fahrzeug istnach Aus- resp. Einladen der Ware auf den Aussteller-parkplatz zu stellen. Während der Messeöffnungs-zeiten sind die Zufahrt sowie das Parkieren fürjegliche Fahrzeuge polizeilich untersagt.

Aussteller-Parkplatz

Pro Stand steht von FR bis SO ein Ausstellerparkplatzzur Verfügung hinter. Der entsprechende Parkschein istdie Windschutzscheibe zu legen und während dergesamten Parkdauer dort zu belassen W. eitereFahrzeuge können im Altstadtparking beim Bahnhofabgestellt werden Stundentarif( variabel), wo auchLadeplätze für Elektromobile zur Verfügung .stehen

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biomarche.ch/messeordnung

Warenlager

Die Nutzung des Warenlagers ist Ausstellernvorbehalten, die Palettenplätze gebucht haben.

Die Zufahrt ist nur mit PKW/Lieferwagen möglich!Ware, die mit grossen Fahrzeugen (LKW/Sattelschlep-per) angeliefert werden muss, kann vorgängig an einSammellager angeliefert werden. Aussteller erhaltenrechtzeitig vor der Messe alle notwendigen Infos dazu.

Öffnungszeiten Warenlager:Freitag 10.00 – 21.30 UhrSamstag 09.00 – 21.30 UhrSonntag 09.00 – 20.00 Uhr

Jede und jedes ist deutlich mitPalette GebindeAusstellername und Standnummer zu beschriftenund an den zugewiesenen Platz zu stellen. Es istOrdnung zu halten, ausschliesslich der gebuchtePalettenplatz darf belegt werden – kein "Ausbreiten",kein Verstellen des Durchgangs!

Die Ware muss Sonntag,bis spätestens 20 Uhr ausde Warenlager entfernt werdenm , ansonsten verfügtdie Messeveranstalterin auf Kosten des Ausstellersdarüber. Die Messeveranstalterin übernimmt keineHaftung bei Verlust oder Beschädigung der Ware.

Ihr Marktstand

Die von der Messe gestellten traditionellenHolzmarkstände verfügen über ein wasserdichtes Dachund eine Grundbeschriftung.

Anbringen von Dekorationen

Sämtliche mitgebrachten Installationen (Deko, zusätz-licher Wetterschutz etc.) dürfen nur am eigenen Standangebracht werden; das Anbringen zwischen mehrerenStänden oder an festen Bauten etc. ist untersagt.

Dekorationen müssen aus mindestens schwer brenn-baren Materialien (RF 2) bestehen. Installationen mitStroh, Schilf o.Ä. sind nicht gestattet. Die Weisungenfür den Brandschutz der Aargauischen Gebäudeversi-cherung (v.a. Merkblatt "Dekorationen") sind verbind-lich. Dekorationen dürfen nicht permanentemmitKlebeband, , h o.Ä. befestigt werden.Nägeln BostitcZulässig sind nur absolut rückstandsfrei entfernbareHilfsmittel ( / / o.Ä ).Schnur Draht Kabelbinder .

Eigene Standbauten/SIA-Normen

Eigene Standbauten sind unerwünscht (Gesamtbildder Messe). In Ausnahmefällen und auf schriftlichenAntrag können eigene Installationen bewilligt werden.Zelt-/Fahrnisbauten sind exakt am zugewiesenenStandort nach den SIA-Normen zu erstellen. Sie sindmit entsprechendem Gewicht zu sichern und müssenden Naturgefahren (Wind, Hagel, Blitz) standhalten.Dies gilt auch für Party- und Schnellaufbauzelte.Die Herstellerangaben sind einzuhalten.

biomarche.ch/messeordnung

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2.30

0.900.70 0.70

1.80

0.75

2.102.

50

3.20

3.57

0.90

3.00

2.50

1.80

0.75

2.10

Angaben in m(ca.-Angaben)

Strom

Verkaufsmarkt:Die bestellten Anschlüsse werden direkt am Standangebracht; je nach Kabellänge ist die Mitnahme vonVerlängerungskabeln ratsam.

Damit Versorgung und Sicherheit gewährleistet sind,ist das Mitbringen von n ausdrücklichMehrfachsteckeruntersagt. B kannei Zuwiderhandlung die Stromzufuhrfür den fehlbaren Aussteller im Interesse der Sicher-heit unterbrochen werden. Jede Haftung für Schäden/Umsatzeinbussen, die dadurch entstehen, wirdabgelehnt.

Festwirtschaften:Sofern bestellt, steht ein Verteiler für den Anschlussder Geräte zur Verfügung (max. 40 Ampère).

Natürlich Bauen & Wohnen:Sofern bestellt, steht ein Verteiler für den Anschlussder Geräte zur Verfügung (max. 2 kW).

Wasser

Aus allen der zahlreichen Zofinger Brunnen kannTrinkwasser bezogen werden (Geschirrspülen in denBrunnen ist jedoch untersagt!). Wasserzuleitungendirekt zum Stand sind in begrenzter Anzahl bestellbar.

Entsorgung

Am Entsorgungspunkt für Aussteller stehen Behälterfür gemischte Abfälle, Papier/Karton, Glas und PETsowie PET-Säcke zur Vorsortierung zur Verfügung. Diein den Marktzonen verteilten sindAbfallfässerausschliesslich für die Besucher bestimmt und dürfennicht von Ausstellern verwendet werden.

Degustationen, Produktmuster,Werbematerial

Die Promotion von Produkten/Dienstleistungen(Verkauf/Abgabe, Bewerbung durch Flyer, Plakate etc.)ist nur direkt und ausschliesslich füram eigenen Standeigene, die Zulassungsbedingungen erfüllende Pro-dukte t M M undgesta tet. it der Abgabe von usternGratisprodukten ist zurückhaltend .umzugehen

Die Abgabe/Bewerbung von Produkten/Dienst-leistungen Dritter ist ausdrücklich untersagt.

Zugang zu Läden und Wohnungen

Die Zugänge zu Ladengeschäften und Privatwohnun-gen sind absolut freizuhalten. (Das geschiehtautomatisch, sofern ausschliesslich die gebuchteStandfläche belegt wird.)

Sicherheit und Versicherungen

Ausserhalb der Messeöffnungszeiten patrouillierenSicherheitskräfte in den Marktzonen. Da es sich jedochum öffentliches Gelände handelt, lehnt die Messe-veranstalterin jegliche Haftung ab. Es steht jedemAussteller frei, ob er seine Ware über Nacht auf demStand belassen (und geeignet abdecken/schützen)oder komplett oder teilweise abräumen möchte.

Alle nötigen Versicherungen (Elementarschäden,Feuer, Wasser, Diebstahl, Haftpflicht, Vandalismus,Unfall, Betriebsunterbruch etc.) sind durch denAussteller selbst abzuschliessen.

Öko-/Mehrweggeschirr

Die Verwendung von Öko-/Mehrweggeschirrist vorgeschrieben.

Wechselgeld

Die Mitnahme von genügend Wechselgeld wird drin-gend empfohlen. Die Banken haben am Freitag bis 17Uhr, die Post (beim Bahnhof) auch am Samstag-morgen geöffnet (Stand September 2019)

Weitere hilfreiche Tipps:www.biomarche.ch/faq

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Ordnung muss

sein: Gesetzliche Vorgaben

«NachhaltigeLandwirtschaft hatmit Lebensfreude undGenuss zu tun. Beideslässt sich am bestenam Bio Marché erleben.»Urs Niggli, Direktor des FibL

Was sein muss, muss sein...

Selbstverständlich sind während der Messe sämtlicheauch sonst geltenden zuGesetze und Verordnungenbefolgen. Jeder Aussteller ist allein verantwortlich fürdie Einhaltung aller Vorschriften!

Das Lebensmittelinspektorat und weitere behördlichenInstanzen können die Einhaltung der gesetzlichenVorschriften kontrollieren, bei Verstössen Bussenaussprechen und – in schwerwiegenden Fällen –den Aussteller von der weiteren Teilnahme an derMesse ausschliessen.

Die Messeveranstalterin lehnt jede Haftung für ausbehördlichen Massnahmen entstehende Schäden/Umsatzeinbussen ab, insbesondere wird keineRückerstattung oder Gutschrift auf den Teilnahme-kosten gewährt.

Online-Linksammlung

Unter www.biomarche.ch/gesetze findet sich eineLinksammlung zu den wichtigsten nachfolgenderwähnten behördlichen Vorgaben und Gesetzestexten.

Lebensmittelgesetz

Die Gesetze zu Lebensmittelsicherheit/Hygiene,Preisauszeichnung sind einzuhalten. In jedemKühlgerät muss ein Thermometer zur laufendenÜberprüfung der Temperatur vorhanden sein, beimHantieren mit offenen Lebensmitteln eineHandwascheinrichtung sowie ein Spuckschutz.

Alkoholausschank

Das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser(Alkoholgesetz) ist einzuhalten.

Alkohol allgemein (Wein, Bier, Saurer Most etc.)ist nicht an unter 16-Jährige abzugeben,

Spirituosen (gebrannte Wasser, Alcopops, etc.)sind nicht an unter 18-Jährige abzugeben (auch nichtals Bestandteil eines Mixgetränks).

I Zweifelsf ist ein Ausweis zu verlangen.m all Ein Info-Plakat zu den Alterslimiten liegt zu Messebeginn amStand vor und muss überall, wo Alkoholika angebotenwerden, gut sichtbar angebracht werden.

Wer Spirituosen anbietet, muss dies der Messeveran-stalterin mitteilen. Diese holt die Bewilligung für denSpirituosenverkauf kollektiv für alle betreffendenAussteller ein.

Gesetzliche Ruhezeiten

Akustische Aktivitäten sind von 12 – 13 Uhr sowie amSonntag vor dem Glockengeläut (10.30 Uhr) zu unter-lassen. – Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn(andere Aussteller sowie Anwohner/Ladengeschäfte).Megafon- und Lautsprecherdurchsagen sind untersagt.

Feuerschutz

Wer mit Flüssiggas, offenem Feuer, Elektro-/Holzkohle-grill hantiert, muss einen geprüften Feuerlöscher (undnach Möglichkeit eine Löschdecke) bereithalten; dasPersonal muss über die Handhabung instruiert sein.Für Flüssiggasgeräte muss die "Checkliste Veranstal-tungen" des Arbeitskreis LPG eingereicht werden.

Dekorationen müssen aus mind. schwer brennbarenMaterialien (RF 2) bestehen. Installationen mit Stroh,Schilf o.Ä. sind nicht gestattet. Die Weisungen für denBrandschutz der Aargauischen Gebäude-versicherung(v.a. Merkblatt "Dekorationen") sind verbindlich.

Arbeitsgesetz

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitin Gewerbe, Industrie und Handel (Arbeitsgesetz) sindeinzuhalten.

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biomarche.ch/gesetze

Das "Klein-

gedruckte": Die AGB«Der Bio Marchélockt nicht ohne GrundBesucher zuhaufund von weithernach Zofingen.»

«SonntagsZeitung»

Zulassungsbedingungen entsprechen. Die Zulassungvon einzelnen Produkten/Produktegruppen wird nichtals Bedingung für eine Teilnahme anerkannt,ebensowenig Konkurrenzausschluss.

Die Messeveranstalterin kann einen Aussteller von derTeilnahme ausschliessen, wenn dieser seinenZahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommt odergegen weitere Bestimmungen der verbindlichenDokumente verstösst; ein solcher Ausschluss hatkeinen Einfluss auf die Zahlungsverbindlichkeitenund hat keinerlei Gutschrift zur Folge.

Platzzuteilung/Messeplanung

Die Platzierung auf dem Messegelände erfolgt unterBerücksichtigung des Gesamtbildes der Messe sowiebehördlicher, baulicher und infrastrukturellerEinschränkungen/Vorschriften. Platzierungswünschekönnen auf dem Ausstellervertrag kostenpflichtigangemeldet werden, deren Erfüllung wird jedoch nichtals Bedingung für eine Teilnahme anerkannt.

Pro Aussteller (resp. pro Gemeinschaftsauftritt mitAusstellern der gleichen Branche) sind im gleichenUmfeld max. 3 Stände mit total max. 2 LaufmeterStanderweiterung möglich. Weitere Stände sind ananderem Standort buchbar.

Anmeldungen/Bestellungen

Mit Einreichung des Ausstellervertrags und dessenUnterzeichnung durch den Aussteller und seineallfälligen Mitaussteller melden sich der Ausstellerund seine allfälligen Mitaussteller verbindlich an zurMesse Bio Marché. Mit Unterzeichnung desAusstellervertrags anerkennen der Aussteller und jederseiner allfälligen Mitaussteller die unter "Allgemeines"genannten verbindlichen Dokumente als integrierendeVertragsbestandteile und garantieren, diese in allenPunkten einzuhalten.

Anmeldungen/Bestellungen werden nur schriftlich undauf den von der Messeveranstalterin herausgegebenenFormularen entgegengenommen, es gelten die aufdem Anmeldeformular publizierten Preise.

Es werden keine provisorischen oder mündlichenAnmeldungen akzeptiert. Individuell getroffeneund/oder mündliche Abmachungen sind ohneschriftliche Bestätigung ungültig.

Zulassung zur Messe

Die Messeveranstalterin entscheidet allein undendgültig über die Zulassung von Ausstellernund/oder Ausstellungsgütern. Zur Messe sind nurWaren zugelassen, die in allen Punkten den

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biomarche.ch/agb

Allgemeines

Bio Marché AG (Messeveranstalterin) ist Veranstalterinder Messe Bio Marché in Zofingen/CH. Der Aussteller-vertrag, die Zulassungsbedingungen, die Messeord-nung und diese AGB sind verbindliche Dokumente,zudem sind die allgemein gültigen gesetzlichenVorgaben einzuhalten. Wo "Aussteller" angesprochensind, gilt dies sinngemäss auch für Festwirtschafts-betreiber. Die in den Dokumenten verwendetemännliche Form gilt für beide Geschlechter.

Aussteller/Mitaussteller

Aussteller können natürliche und juristische Personensein. Als Mitaussteller gelten natürliche und/oderjuristische Personen bzw. deren Produkte und Dienst-leistungen, die am Stand irgendwie in Erscheinungtreten, sei es durch Beschriftungen, Plakate, Prospekteoder persönliche Präsenz.

Mitaussteller müssen angemeldet werden, für siegelten dieselben Zulassungsbedingungen wie fürAussteller. Jeder Mitaussteller hat den Aussteller-vertrag rechtsgültig zu unterzeichnen, Bestellungensind via Hauptaussteller zu tätigen. AlleinigerRechnungsempfänger und Ansprech-/Korrespondenz-partner ist der Hauptaussteller.

Standbetrieb

Der Aussteller hat seinen Stand während der gesamtenMesse-Öffnungszeiten lückenlos zu betreuen.

Die Inanspruchnahme nicht gebuchter Fläche istuntersagt. Werbung ist nur am eigenen Stand undausschliesslich für die gemeldeten Aussteller resp.Mitaussteller und deren Produkte gestattet.

Allfällige Fehler oder technische Probleme (z.B. trotzBestellung nicht installierte Stromanschlüsse) sindunverzüglich der Messeveranstalterin zu melden, sodass Gelegenheit zur Behebung/Nachbesserunggegeben ist.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Messe-ordnung.

Versicherungen/Haftungsausschluss

Alle nötigen Versicherungen (Elementarschäden,Feuer, Wasser, Diebstahl, Haftpflicht, Vandalismus,Unfall, Betriebsunterbruch etc.) sind durch denAussteller selbst abzuschliessen. Die Messever-anstalterin lehnt jede Haftung ausdrücklich ab.

biomarche.ch/agb

Konditionen/Zahlungsbedingungen

Preise für Stände, Infrastruktur sowie weitereDienstleistungen gelten gemäss der jeweils aktuellenAusschreibung und verstehen sich exkl. MwSt.

Nach Einreichung des Ausstellervertrags erhält derAussteller eine Rechnung/Teilnahmebestätigung mitfolgenden Zahlungsfristen:

SpartarifAnmeldung bis 31.12. des Vorjahrs,Rechnung zahlbar bis 31. Januar des Messejahrs

NormaltarifAnmeldung bis 31.03. des Messejahrs,Rechnung zahlbar innert 30 Tagen

SpättarifAnmeldung ab 01.04. des Messejahrs,Rechnung zahlbar innert 10 Tagen

Nur fristgerechte Zahlung berechtigt zum Bezug des"Spartarifs" resp. des "Normaltarifs". Bei verspäteterZahlung kann die Messeveranstalterin die Differenzzum nächsthöheren Tarif nachbelasten.

Dieselben Zahlungsfristen gelten sinngemäss auch fürNachbestellungen.

Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Aussteller nach Einreichung des Ausstellerver-trages von diesem zurück, so haftet er unabhängig vonGrund und Datum des Rücktritts zu 100 % für Grund-gebühren, Infrastruktur und weitere bestellte Dienst-leistungen. Für die Standgebühren haftet er wie folgt:

Bei Rücktritt bis 31.03. des Messejahrs zu 50 %

Bei Rücktritt bis 30.04. des Messejahrs zu 75 %

Bei Rücktritt ab 01.05. des Messejahrs zu 100 %

Rücktritte sind per Einschreiben einzureichen.

Reicht der zurücktretende Aussteller mitgleichzeitigEinreichung des Rücktritts den gültigen Aussteller-vertrag eines neuen Ausstellers ein, der alle Bedin-gungen zur Teilnahme erfüllt und die gebuchtenLeistungen unverändert übernimmt, bleiben nur dieGrundgebühr und allfällige Werbekosten fällig.

Bis zur Begleichung der Rechnung durch den neuenAussteller haftet der zurücktretende Aussteller fürsämtliche Verbindlichkeiten. Falls – je nach Zeitpunktdes Rücktritts – nicht mehr alle Leistungen auf denneuen Aussteller übertragen werden können (bspw.Eintrag im Ausstellerverzeichnis), berechtigt dies nichtzu einem Preisnachlass.

Höhere Gewalt

Die Messeveranstalterin ist bei jeglichen Ereignissenhöherer Gewalt und einschneidender behördlicher,wirtschaftlicher oder politischer Massnahmenberechtigt, die Messe zu verschieben, abzusagen,zu unterbrechen oder abzubrechen. Jede Haftung wirdabgelehnt, und die Aussteller haben weder Anspruchauf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadenersatz.

Schlussbestimmungen

Aussteller, die den verbindlichen Dokumentenzuwiderhandeln, können mit sofortiger Wirkung vonder Messe ausgeschlossen werden und haften für alleentstandenen Verbindlichkeiten.

Sollte der Wortlaut dieser Dokumente zu Meinungs-verschiedenheiten in der Auslegung Anlass geben,ist die Fassung in deutscher Sprache massgebend.Sollten sich einzelne Teile dieser Dokumente alsungültig erweisen, bleiben alle anderen Teile davonunangetastet.

Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.Gerichtsstand ist Zofingen CH.

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Messeveranstalterin

Bio Marché AGMarktgasse 10CH-4800 Zofingen

Tel. +41 62 745 00 03Fax +41 62 745 00 02

[email protected]

Der Messeort: Im Herzen der Schweiz!

ÜbernachtungenStadtbüro ZofingenKirchplatz 26CH-4800 ZofingenTel. +41 62 745 71 [email protected]

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Das Schweizer

Bio-Festival

19. – 21. JUNI 2020

Zofingen

Vertrag lieber

am Bildschirm

ausfüllen?biomarche.ch/anmelden

Kontaktangaben Zertifizierung

� � � �Produzent Verarbeiter Händler Dienstleister

Der Anmeldung sind Zertifikatskopien der Produzenten/Verarbeiter(inkl. allfälliger ergänzender Produktliste) beizufügen (bei Importenzusätzlich die Zertifikatskopie des Importeurs).

Auf die Beilage der Zertifikatskopien kann verzichtet werden, wenn derAussteller in der Schweiz bio-zertifiziert ist und das nachfolgendbestätigt:

��Der Aussteller (links nebenstehender Betrieb) ist bio-zertifiziert.

Die Zertifikats-Nr. lautet: ______________________________

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Grosszügiger Rabatt

bei Anmeldung bis31. Dezember 2019

sowie für landwirt-schaftliche Kleinbetriebeund Start-ups

AUSSTELLERVERTRAGVerkaufsmarkt 2020

Firma

Zusatz

Adresse

Land/PLZ/Ort

Telefon Zentrale

E-Mail Zentrale

Internet

Kontaktperson:

� �Herr Frau

Vorname

Name

Abteilung

Telefon direkt

E-Mail direkt

Mobile

Grundgebühr sFr. 550.00

Die Grundgebühr wird pro Aussteller resp. Mitaussteller einmalverrechnet und beinhaltet die folgenden Leistungen:

- Eintrag im Online-Ausstellerverzeichnis- Eintrag im gedruckten Ausstellerverzeichnis (Messemagazin)- 1 Gratisparkplatz auf dem Ausstellerparkplatz (Freitag bis Sonntag)- Entsorgungsgebühren für Abfälle (inkl. Glas, PET, Papier/Karton)

Standgebühr variabel

Die Höhe der Standgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung.Sie beinhaltet die folgenden Leistungen:

- Platzmiete 3 x 3 m- Marktstand (Tischplatte 3 x 0.9 m)- Standdach und Beschriftung- Auf- und Abbau des Marktstandes

erster Stand zweiter Stand dritter Stand

Anmeldung bis 31.12.19 sFr. 900.00 800.00 700.00Anmeldung bis 31.03.20 sFr. 1'200.00 1'000.00 800.00Anmeldung ab 01.04.20 sFr. 1'400.00 1'200.00 900.00

Anzahl Marktstände

� � � �1 Stand 2 Stände 3 Stände ____ Stände

Standerweiterung sFr. 150.00/Laufmeter

Die Standfläche kann um total max. 2 Lfm. verbreitert werden (für grös-sere Breiten sind mehr Stände zu buchen). Die Erweiterung ist leereFläche (ohne Stand/Dach). Wählen Sie der folgenden Optionen:eine

1 Laufmeter, und zwar:1 links (b) 1 rechts (c)� � � �

2 Laufmeter, und zwar:2 links (a+b) 2 rechts (c+d)� �

� 1 links, 1 rechts (b+c)

Standortwunsch sFr. 250.00

Die Standzuteilung ist Sache der Messeveranstalterin. Standortwünschesind kostenpflichtig, werden aber nur verrechnet, falls erfüllt.

Konkreter Standortwunsch: _________________________________________________________________________________

Eigener Stand

Ausnahmebewilligungen für eigene Stände werden nur in begründetenFällen erteilt. Eigene Stände sind nach SIA-Normen aufzubauen/zusichern und müssen Naturgefahren standhalten (vgl. Messeordnung).

� Gesuch um Mitbringen eines eigenen Standes liegt bei. Der Antrag enthält eineBegründung sowie eine genaue Skizze inkl. Massangaben (Breite, Tiefe, Höhe).

InfrastrukturStand/Standfläche

sFr. 500.00 Rabatt für Kleinbetriebe und Start-ups!

Produzierende und/oder verarbeitende Kleinbetriebe mit einem Gesamt-umsatz von max. sFr. 200'000.00/Jahr und max. 400 Stellenprozentsowie Start-ups (Gründung am 01.01.2019 oder später) erhaltensFr. 500.00 Rabatt auf den Standgebühren. Das Antragsformular isterhältlich unter www.biomarche.ch/anmelden und muss zusammen mitdem Ausstellervertrag eingereicht werden.

Infrastruktur später bestellen?

Aussteller, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht wissen, welche/wie viel Infrastruktur sie benötigen, können diese bis 30. April 2020

zuschlagfrei nachbestellen (Verfügbarkeit vorausgesetzt).

Besucherdurchgang/Gasse3 m1 m 1 m1 m

3 m

1 m

"Standard-Standfläche"

3x3 ma cb d

Strom

Für jedes Gerät ist je ein separater Anschluss zu bestellen (dieVerwendung von Mehrfachsteckern ist untersagt!). Die Preise fürStromanschlüsse verstehen sich inkl. Verbrauch.

Strom-Grundgebühr (pro Stand) sFr. 65.00Anschlusskosten je 230-Volt-Gerät sFr. 30.00Anschlusskosten je 400-Volt-Gerät sFr. 50.00

Es werden folgende Elektrogeräte an die Messe mitgebracht (bitte Voltankreuzen und Gerätetyp – z.B. "Kühlschrank" – sowie Watt angeben):

� ��230 V 400 V Gerät: ____________________ / _______ Watt230 V 400 V Gerät: ____________________ / _______ Watt� ��

230 V 400 V Gerät: ____________________ / _______ Watt� ��

230 V 400 V Gerät: ____________________ / _______ Watt� ��

230 V 400 V Gerät: ____________________ / _______ Watt� ��

230 V 400 V Gerät: ____________________ / _______ Watt� ��

Total 230-Volt-Anschlüsse: _______ Stück (je Gerät 1 Anschluss)

Total 400-Volt-Anschlüsse: _______ Stück (je Gerät 1 Anschluss)

Achtung: 400-Volt-Anschlüsse sind die SteckertypenFür nachfolgendanzugeben (bspw. Typ I15, E25 etc.). Diese Angaben finden sich – wieauch die Watt-Angaben – direkt auf dem Gerät.

Steckertyp/-en: _______________________________________

Weitere Geräte können mit einer Kopie dieser Seite angemeldet werden.

Naturstrom kostenlos

Der gesamte für den Bio Marché bezogene Strom ist Naturstrom.Damit leistet Bio Marché AG einen ganz konkreten Beitrag zurNachhaltigkeit – ohne Mehrkosten für die Aussteller!

Wasser

Die Kosten verstehen sich inkl. Verbrauch und Legen einer Grund-zuleitung- (resp. -ableitung) in der Dimension 1/2". Für das Mitbringender Endgeräte, Adapterstücke etc. resp. für deren Anschluss an dieGrundzuleitung ist der Aussteller verantwortlich.

� Frischwasserzuleitung sFr. 350.00� Abwasserableitung sFr. 150.00

Warenlager für Aussteller sFr. 80.00/Europalett

_____ Anz. Europalett, gekühlt bei ca. 4 °C

Grundeintrag im Online-Ausstellerverzeichnis inklusive

Der Grundeintrag im Online-Ausstellerverzeichnis ist obligatorisch undin der Grundgebühr inbegriffen. Bitte geben Sie nachfolgend an, inwelchen Produktgruppen wir Ihren Online-Ausstellereintrag erfassensollen (für die Filterfunktion).

Essen & Trinken

� �Babynahrung Getränke ohne Alkohol� �Backwaren & Backzutaten Getreideprodukte� �Eingemachtes & Konserven Hülsenfrüchte & Nüsse� �Feinkost & Snacks Milchprodukte & Eier� �Fleisch & Fisch Saucen, Gewürze & Co.� �Fleischalternativen Süsses & Desserts� �Gemüse & Früchte Tiernahrung� Getränke mit Alkohol

� anderes: __________________________________________

Bauen, Haushalt & Lifestyle

� �Bauen & Sanieren Papier- und Bürowaren� �Energie & Klimaschutz Tischwaren & Verpackungen� �Möbel & Heimtextilien Baby- & Kinderartikel� �Pflanzen & Gartenprodukte Mode & Accessoires� �Geschenke, Deko & Bücher Pflege & Wohlbefinden� �Mühlen & Küchengeräte Wasch- und Reinigungsmittel

� anderes: __________________________________________

Infos & Dienstleister

� �Finanzen & Versicherungen Verbände, Berater, Institutionen� �Nachhaltige Projekte Zeitschriften & Bücher

� anderes: __________________________________________

Link im Online-Ausstellerverzeichnis sFr. 50.00

� Wir buchen einen Link; URL: ___________________________

Online-Porträt-Eintrag sFr. 180.00/Kalenderjahr

Mit jährlich gut 70'000 Besuchern auf www.biomarche.ch erreichen Sieeine grosse Anzahl interessierter Menschen. Der Porträt-Eintragerscheint zusätzlich zum Grundeintrag in der Ausstellerliste in derseparaten Rubrik "Schaufenster" und ist ein ganzes Jahr lang präsent:

- Logo- Direktlink auf die Website des Ausstellers- Kurzbeschrieb (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen)

� Wir buchen einen Porträt-Eintrag

Der Porträt-Eintrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,wenn nicht bis 1 Monat vor Ende des Kalenderjahrs eine schriftlicheKündigung erfolgt. Bei Buchung ab 01.07. erfolgt die Verrechnung prorata. Logo und Kurztext senden an: [email protected]. Die Aufschal-tung (in alphabet. Reihenfolge) erfolgt nach Erhalt von Logo/Kurztext.

Grundeintrag im Print-Ausstellerverzeichnis inklusive

Der Grundeintrag im Print-Ausstellerverzeichnis (Messemagazin) istobligatorisch und in der Grundgebühr inbegriffen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Eintrag hervorzuheben:

Highlight im Print-Ausstellerverzeichnis sFr. 120.00

Heben Sie Ihre Firma im Print-Ausstellerverzeichnis (Messemagazin)hervor! Ihr Eintrag wird speziell markiert und zusätzlich mit Ihrer URLversehen. So gelangen potenzielle Interessenten ohne Umwege direktzu Ihrem Angebot – schon bevor die Messe überhaupt begonnen hat!

� Wir buchen das Highlight im Print-Ausstellerverzeichnis

Diverses Werbematerial kostenlos

Wir freuen uns, wenn Sie bei Ihren Kunden und in Ihrem Geschäft/inIhrem Ort für den Bio Marché werben.

Werbekleber "Besuchen Sie uns am Bio Marché"

für die Verwendung auf Prospekten etc.; Lieferung nach Bestelleingang______ Bögen à 56 Kleber (je ca. 5 x 2 cm)

Messeflyer (max. A5)

______ Bund à 100 Stück, Lieferung ca. Anfang April

Messeplakat (max. A3)

______ Stück, Lieferung ca. Anfang April

PDF-Messeflyer

für Mailaussände, zur Platzierung auf Ihrer Website etc.,Lieferung erfolgt ca. im April automatisch an alle Aussteller

Online-Werbung Weitere Werbung

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Die eigenmächtige Untervermietung von Stand- und/oder Werbeflächean Dritte ist ausdrücklich untersagt. Doch selbstverständlich könnensich mehrere Aussteller einen Stand teilen, sofern jeder teilnehmendeStandpartner die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.

Jeder Standpartner ist offiziell anzumelden und wird im Aussteller-verzeichnis aufgeführt. Die Grundgebühr wird für den Hauptausstellersowie jeden Mitaussteller je einmal verrechnet. – Der Hauptausstellerist Ansprechpartner, Korrespondenz-/Rechnungsempfänger, tätigtBestellungen und/oder Mutationen und haftet für sämtliche aus dergemeinsamen Messeteilnahme entstehenden Verbindlichkeiten.

Damit im Online-Ausstellerverzeichnis die Zuteilung in die einzelnenProduktgruppen auch für den/die Mitaussteller möglich ist, sind aufSeite 3 auch die Produktgruppen des/der Mitausstellers zu markieren(bspw. mit anderer Farbe unterstreichen oder mit Sternchen versehen).

Für die Anmeldung von mehr als einem Mitaussteller verwenden Siebitte eine Kopie dieses Ausstellervertrags.

AllgemeinesMitausstellerNachbestellungen/Mahngebühren

Für Nachbestellungen/Mutationen nach dem 30.04.2020 wird proMeldung ein Zuschlag von sFr. 50.00 verrechnet. Jede Zahlungserin-nerung kann mit einer Mahngebühr von sFr. 50.00 belastet werden.Allfällige Betreibungsgebühren trägt der säumige Zahler, dieVerrechnung von Verzugszins bleibt vorbehalten.

Verbindliche Dokumente

Mit Unterzeichnung wird der Ausstellervertrag in allen Teilen rechts-kräftig. Der Aussteller (und jeder allfällige Mitaussteller) anerkennt

- die Zulassungsbedingungen- die Messeordnung- die Bestimmungen zu den gesetzlichen Vorschriften und Kontrolle- sowie die AGB

in der dem Veranstaltungsjahr entsprechenden, aktuellen Versionausdrücklich als verbindlich und verpflichtet sich resp. erklärt,

diese in allen Punkten zu erfüllen und einzuhalten.

Haftpflichtversicherung

Der teilnehmende Aussteller (bei mehreren Standpartnern derHauptaussteller) verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Gesellschaft: ____________________________________

Policen-Nummer: ____________________________________

Ihre Zertifikate

Vergessen Sie nicht, diesem Vertrag Ihre Zertifikatskopien beizulegen(entfällt, wenn Sie auf der ersten Seite Ihre Zertifikatsnummer angeben).

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht, Gerichtsstand istZofingen (CH). – Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.

Aussteller/Hauptaussteller

Ort und Datum:

___________________________________________________

Stempel und rechtsgültige Unterschrift:

___________________________________________________

Mitaussteller/Standpartner

Ort und Datum:

___________________________________________________

Stempel und rechtsgültige Unterschrift:

___________________________________________________

Anmeldung bis 31. März 2020per Mail, Fax oder Post senden an:Bio Marché AG | Marktgasse 10 | CH-4800 ZofingenFax 062 745 00 02 | [email protected]

Zertifizierung

Auch für den Mitaussteller sind Zertifikatskopien der Produzenten/Verarbeiter (inkl. allfälliger ergänzender Produktliste) beizufügen(bei Importen zusätzlich die Zertifikatskopie des Importeurs).Auch beim Mitaussteller kann auf die Beilage der Zertifikatskopienverzichtet werden, wenn er in der Schweiz bio-zertifiziert ist und dasnachfolgend bestätigt:

��Der Mitaussteller ist bio-zertifiziert.

Die Zertifikats-Nr. lautet: ______________________________

Kontaktperson:

� �Herr Frau

Vorname

Name

Abteilung

Telefon direkt

E-Mail direkt

Mobile

� � � �Produzent Verarbeiter Händler Dienstleister

Kontaktangaben des Mitausstellers:

Firma

Zusatz

Adresse

Land/PLZ/Ort

Telefon Zentrale

E-Mail Zentrale

Internet