Das sind unsere Rechte! Elf Geschichten über Menschenrechte
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Elf Geschichten über Menschenrechte
Das sind unsere Rechte!
www.landdermensc
hen.at
Wer sind wir ...
Ein „Land der Menschen“ ist Heimat für Menschen unterschiedlicher Herkunft und verschiedener
Lebensformen. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskri-minierung jeglicher Art gefährden das friedliche Zusammenleben
der Menschen. Daher erteilen wir allen menschenverachtenden Strömungen, Aussagen oder Aktionen eine klare Absage.
Bei allen unseren Bemühungen um ein besseres Zusammenleben in Oberösterreich bleiben wir strikt überparteilich und überkonfessionell. Wir verpflichten uns ausschließlich den Grundsätzen der Humanität und der Menschenrechte für alle in diesem Land lebenden Menschen.
In Fällen von offensichtlicher Ungerechtigkeit stellen wir uns im Sinne von Gerechtigkeitssinn auf die Seite der Schwächeren
bzw. auf die Seite derer, denen Unrecht widerfährt.
Österreich hat in den letzten Jahrzehnten die Verwirklichung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sehr weit vorangetrieben. Als Selbstverpflichtung einer entwickelten Demokratie wurde beispielsweise die Europäische Menschen-rechtskonvention in den Verfassungsrang gehoben. Unser Land hat damit im Vergleich zu vielen anderen Staaten einen sehr hohen sozial- und rechtsstaatlichen Standard.
Aber was verbirgt sich hinter dem Begriff der Menschenrechte? Und was bedeutet es, Menschenrechte in Österreich kompromisslos umzusetzen und einzuhalten? Ist Österreich ein Musterschüler in Sachen Menschenrechte, oder ist bei genauerem Hinsehen da und dort Nachholbedarf erkennbar?
Die Antworten auf diese Fragen sehen aus verschiedenen Blickwinkeln unterschiedlich aus. Während Menschenrechtsorgani- sationen Verbesserungsbedarf orten und dem österreichischen Staat schlechte Noten ausstellen, heben andere AkteurInnen im gesellschaftlichen Diskurs die Rechtsstaat-
lichkeit und den Sozialstaat mit seinen zahlreichen Errungenschaften hervor.
Freuen wir uns über diese Errungenschaften, achten wir aber auch darauf, wie in der Praxis die menschlichen Werte, Grundrechte und Gesetze gelebt werden. Menschenrechte und deren Einhaltung sind ein Prozess, den es laufend zu gestalten gilt!
In diesem Sinne wollen wir mit dem vorliegenden Informationsheft zum Nach- denken darüber anregen, welche Verbesse-rungsmöglichkeiten es in Bezug auf die Umsetzung der Menschenrechte in Österreich gibt.
Wir laden Dich/Sie ein, sich als LeserIn in die Rolle der Betroffenen hineinzuversetzen und aktiv für die Menschenrechte einzutreten.
Margit HauftObfrau von „Land der Menschen – Aufeinander Zugehen OÖ“
Präambel
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Diesen berühmten Satz kennen wir alle. Er ist die Basis aller Menschenrechte und steht am Beginn der von den Vereinten Nationen verfassten Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte.
Dieses zeitlos aktuelle Dokument wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und den in dieser Zeit begangenen unermesslichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1948 verfasst. Wesentliche Teile der Menschenrechtserklärung sind in den völkerrechtlich binden-den UNO-Menschenrechtskonventionen wiederzufinden. Diese betreffen uns alle, sie schützen vor Gewalt, Armut, Diskriminierung und unmenschlicher Behandlung jeder Art.
Menschenrechte sind universell, sie gelten uneingeschränkt für alle Menschen überall auf der Welt.
Österreich hat die UNO-Konventionen ratifiziert, das heißt, dass sich unser Land verpflichtet hat, die in den Konventionen enthaltenen
Menschenrechte einzuhalten.
Was sind Menschenrechte?
Warum dieses Taschenbuch?
Was findet ihr hier?
Ihr meint, dass die Menschenrechte in unserem Land ohnehin beachtet werden? Das ist richtig, doch leider kommt es auch in Österreich vor, dass Menschenrechte nicht ausreichend eingehalten werden.
Österreich ist 2011 erstmalig vom UNO- Menschenrechtsrat überprüft worden. Dabei wurde nicht nur der offizielle Bericht der österreichischen Regierung über die nationale Umsetzung der Menschenrechte einbezogen, sondern man nahm die kritischen Stimmen der Zivilgesellschaft, das sind wir BürgerInnen, aufmerksam wahr. 350 österreichische Menschenrechtsorgani-sationen haben sich zur Initiative „menschen-rechte.jetzt.“ zusammengeschlossen und einen kritischen NGO*-Bericht geschrieben, der Fälle aufzeigt, in denen Menschenrechte in der Praxis verletzt wurden.
Wir können nur verändern, was wir erkennen. Je mehr Menschen davon wissen, umso besser. Menschenrechtsarbeit hört nie auf. Deshalb benötigen wir das Wissen über unsere Rechte, dann erst können wir uns in einem „Land der Menschen“ für Andere und letztendlich für uns alle einsetzen. Deshalb dieses Taschenbuch.
Habt ihr gewusst, dass es ein Recht auf Bildung gibt? Und dass sich Österreich international verpflichtet hat, soziale Grundrechte zu sichern, also Armut zu verhindern?
Elf Geschichten berichten in diesem Taschen-buch über Menschen in unserem Land, deren Rechte verletzt wurden.
Welche internationalen VerpflichtungenÖsterreich eigentlich hätte, dies zu ändern, wird unter Das Menschenrecht hervorgehoben.
Dazu haben wir einige Vorschläge für konkrete Maßnahmen zusammen gestellt.
Und wenn ihr euch für Menschenrechte engagieren möchtet, dann findet ihr unter Wir empfehlen einige Anregungen.
* NGO bedeutet Non-Governmental Organization (Nichtregierungsorganisation)
Das Mens
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„Die Vertragsstaaten erkennen das
Recht des Kindes auf Bildung an. Um
Chancengleichheit fortschreitend zu errei-
chen (…), ist die Bereitstellung finanzieller
Unterstützung bei Bedürftigkeit zu treffen.“
UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Artikel 28. Von Österreich 1992 ratifiziert. 2011
in der Verfassung verankert*, allerdings mit
gesetzlichen Beschränkungen, z.B. in
Fragen des Fremdenrechts.
Martin ist fünfzehn Jahre alt. Seine Mutter ist Alleinerzieherin und arbeitet als Teilzeitkraft in einem Supermarkt, zusätzlich hilft sie in der Küche eines Restaurants aus. Das Geld der Familie ist immer knapp. Martin besucht die Hauptschule, aber es läuft nicht gut. Nachmittags muss er auf seine jüngeren Geschwister aufpassen, und danach hat er keinen Bock mehr auf Lernen. Seit einiger Zeit sind seine Noten schlecht. Eigentlich wollte er eine HTL besuchen, er kann vieles reparieren und zeichnet elektronische Baupläne. Er träumt davon, Techniker zu werden. Doch die Familie kann es sich nicht leisten, dass er eine höhere Ausbildung macht. Martin findet keine passende Lehrstelle und nimmt Arbeit als ungelernte Hilfskraft an einer Tankstelle an.
1. Geschichte
Zahlreiche Studien belegen, dass Kinder aus sozial schwächeren Schichten schlechtere Ausbildungsgrade aufweisen und somit benachteiligt sind. Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist bei Personen mit lediglich einem Pflichtschulabschluss viel höher als jenes von Personen mit Lehrabschluss oder höherer Bildung.
Organisiert euch in einer aktiven SchülerInnenvertretung, um eure Interessen wahrzunehmen (LandesschülerInnenvertretung OÖ –
www.lsv.jimdo.com). Das Land Oberösterreich stellt unter www.jugendservice.at ein Infoportal über Bildung, Lernen, Berufswahl und Jobs ins Netz, dazu gibt es Regionalpoints in deiner Nähe.
Verstärkung der Bemühungen für Chancengleichheit, einen offenen Zugang zu Bildung und Maßnahmen zur vollen Persönlichkeitsentwicklung für alle Kinder;
Ausbildungsgarantie bis 18 Jahre; Weiterentwicklung unseres Schul-
systems, damit noch mehr die Stärken und Talente aller Kinder und Jugend- lichen gefördert werden können;
Vollständige Umsetzung der Kinder- rechtskonvention in nationales Recht;
Jamaal ist mit dem Rad unterwegs. Eine Polizeistreife hält ihn auf und kontrolliert, ob er einen Ausweis bei sich trägt. Als eine Beamtin beginnt, seine Sporttasche zu durchsuchen, protestiert Jamaal, worauf ihm plötzlich der Arm auf den Rücken gedreht wird. Er solle doch zurück nach Afrika gehen, dort passe er besser hin, sagt ein Polizist. Jamaal bezeichnet diese Aussagen als rassistisch und muss nun seine Kleidung vor den Augen der PassantInnen durchsuchen lassen. Dabei wird ihm mitgeteilt, dass man seinesglei-chen schon kenne, und er wahrscheinlich wie alle Schwarzen Drogen bei sich hätte. Aber die PolizistInnen finden nichts und brechen die Amtshandlung ab. Jamaal hat Schmerzen, muss das Rad stehen lassen. Am nächsten Tag wird eine Verletzung der Schulter festgestellt.
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„Die Vertragsstaaten verbieten und
beseitigen rassische Diskriminierung
in allen ihren Formen und gewährleisten
… staatlichen Schutz gegen Gewalttätig-
keit und Körperverletzung.“
UN-Übereinkommen über die Beseitigung
aller Formen rassischer Diskriminierung.
Artikel 5. Von Österreich 1992
ratifiziert.
Trotz umfassender Maßnahmen, wie beispiels-weise Schulungen, gibt es auch in Österreich Fälle von Misshandlungen und Diskrimi-nierungen durch Ermittlungsbehörden. Bei Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei werden die ersten Ermittlungen nicht von einer unabhängigen Stelle geführt. Fast keine der Anzeigen wegen Misshand-lung durch Sicherheitsorgane führte zu einer rechtskräftigen Verurteilung der BeamtInnen.
2. Geschichte
Wenn ihr ZeugInnen eines offensichtlichen
Übergriffs seid, notiert euch wichtige
Beobachtungen (Uhrzeit, Telefonnummern
anderer ZeugInnen, Tathergang).
Sprecht mit euren Eltern oder anderen
Personen eures Vertrauens, wie z.B. Klassen-
vorstand oder LehrlingsausbildnerIn,
darüber und wendet euch an eine Behörde
oder NGO (z.B. www.amnesty.at).
Verstärkung von Toleranztrainings und inter- kultureller Kompetenz in der polizeilichen Aus- und Fortbildung; Sicherstellung einer effektiven, raschen und unvoreingenommenen Aufklärung von Miss- handlungsvorwürfen durch eine unabhängige Ermittlungsbehörde; Entschädigungen für Opfer von Misshandlungen;
Das Mens
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„Die Vertragsstaaten treffen geeig-
nete Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines
Flüchtlings begehrt (…), angemessenen
Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahr-
nehmung der Rechte erhält.“
UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Artikel 22. Von Österreich 1992 ratifiziert, 2011
in der Verfassung verankert, allerdings mit
gesetzlichen Beschränkungen, z.B.
in Fragen des Fremden-
rechts.
Mischa ist siebzehn Jahre alt und Flüchtling aus Georgien. Da sein Vater als Journalist bei einer regierungskritischen Zeitung arbeitete, wurden bereits mehrere Familienmitglieder von der Geheimpolizei abgeholt und misshandelt. Schlepper haben Mischa an die öster- reichische Grenze gebracht, dort hoffte er, in Sicherheit zu sein. Doch sein Asyl-antrag wird abgelehnt, die Behörden glauben seine Geschichte nicht. Nun sitzt Mischa seit zwei Monaten in Schubhaft. Ob er noch Chancen auf Asyl hat, weiß er nicht. In der kleinen Zelle befinden sich acht Häftlinge, einige sind bereits krank. Mischa darf nur eine Stunde am Tag an die frische Luft. Er überlegt, in Hunger- streik zu treten. Wenn er genügend abgemagert ist, besteht die Hoffnung, entlassen zu werden. Mischa hat Angst, in der Nacht abgeschoben zu werden.
In Österreich werden auch Minderjährige in Schubhaft angehalten, teils ohne rechtliche Beratung und bei mangelhafter medizinischer Versorgung. Sie sind alleine nach Österreich gekommen und nicht selten nach einer langen und gefährlichen Flucht traumatisiert.
3. Geschichte
Plant Aktivitäten mit Flüchtlingen wie Sport
oder Kultur. AsylwerberInnen sollen ihr
Aufnahmeland besser kennen und verstehen
lernen können. Die Volkshilfe, Caritas oder
SOS Menschenrechte betreuen Flüchtlinge
in Oberösterreich und können euch
diesbezüglich Tipps geben.
Wendet euch z.B. an das Projekt Amigo
(www.sos.at). Wer volljährig ist, kann
ehrenamtlich AsylwerberInnen begleiten
und sie im Alltag unterstützen.
Besonderen Schutz und Beistand für unbegleitete Kinder und Jugendliche;
Keine Schubhaft von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen;
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“Die Vertragsstaaten erkennen das
Recht eines Jeden auf einen angemesse-
nen Lebensstandard für sich und seine
Familie an, einschließlich ausreichender
Ernährung, Bekleidung und Unterbringung.“
Internationaler Pakt für wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte. Artikel 11. Von
Österreich 1978 ratifiziert.
Martina ist zweiundfünfzig Jahre alt. Nach der Handelsakademie arbeitete sie als Sekretärin, dann blieb sie etliche Jahre bei ihren beiden Kindern zu Hause. Danach fand sie nur mehr Gelegenheits-jobs, Aushilfen und schlecht bezahlte Teilzeitarbeit. Vor fünf Jahren trennte sich ihr Mann von ihr, Martina erkrank-te an einem Bandscheibenleiden und verlor ihre Arbeit. Die Mindestsicherung reicht nicht für ihren Lebensunterhalt. Martina würde gerne arbeiten, doch das Arbeitsamt vermittelt nur Jobs, wo sie noch weniger verdienen würde. In Folge streicht man ihr einen Teil der Unterstüt-zung. Nun kann sie ihre kleine Wohnung nur mehr stundenweise heizen. Martina nimmt starke Schmerzmittel.
Österreich verfügt über ein qualitativ hochwerti-ges Netz an sozialen Angeboten. Dennoch ist die soziale Absicherung von älteren Frauen (bedarfs-orientierte Mindestsicherung) durch fehlende Anerkennung von unbezahlter Haus- und Pflege-arbeit in einigen Fällen nicht existenzsichernd. Armut bringt außerdem oft Krankheit mit sich.
4. Geschichte
Man sollte sich gut überlegen, welche
Auswirkungen es für Frauen hat, den Beruf
für die Betreuung von Kindern und anderen
Familienangehörigen für etliche Jahre auf-
zugeben. Vereinbart partnerschaftliche
Modelle der Familienplanung. Praktische Infos für alle, die Lebens-
entscheidungen treffen müssen, sind unter
www.frauenratgeberin.at online. Hier findet ihr Serviceangebote zu allen
frauenrelevanten Themen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
Armut durch Existenzsicherung verhindern; Verankerung sozialer Grundrechte
in der Verfassung;
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„Die Vertragsstaaten erkennen das
Recht jedes Kindes an, das der Verletzung
der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder
überführt wird, in einer Weise behandelt zu
werden, die das Gefühl des Kindes für die eigene
Würde und den eigenen Wert fördert.“
UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Artikel 40. Von Österreich 1992 ratifiziert,
2011 in der Verfassung verankert.
Es gibt zu wenig Personal in den Gefängnissen. Zudem hat die Schließung des Jugendge-richtshofes 2003 zu einer Verschlechterung der Haftstandards für Jugendliche geführt.
Ray hat viel Unsinn gemacht. Diebstäh-le, Raufereien und dann der Überfall auf eine Frau. Mit siebzehn Jahren wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt, die er in einer Wiener Justizanstalt absitzt. Was ihm dort geschah, wird er sein ganzes Leben nicht vergessen können. Andere Insassen der Zelle misshandelten und vergewaltigten ihn. Erst nach einiger Zeit getraute er sich, es zu melden, seine Verletzungen sind erheblich. Die Haftan-stalt betonte in einer Presseaussendung, dass Personalmangel der Grund für die fehlende Aufsicht der Jugendlichen sei. Im Justizministerium spricht man von budgetären Schwierigkeiten. Ray muss in Therapie gehen, seit den Vorfällen leidet er an Panikattacken.
..
5. Geschichte
Gut ausgestattete Jugendzentren mit Freizeitangeboten, Überprüfung und Verbesserung der Haftbedingungen in Strafanstalten, sichere Unterbringung, Schutz vor Übergriffen;
Ausbau und Verbesserung der Jugendgerichtsbarkeit (z.B. durch auf Jugendliche spezialisierte RichterInnen und Gefängnisse);
Kommt jemand aus eurer Clique in
Konflikt mit dem Gesetz, holt euch recht-
zeitig rechtliche Unterstützung,
z.B. bei den Kinder- und Jugendanwalt-
schaften (www.kija.at) oder anderen
Personen eures Vertrauens. Oft
verhindert eine gemeinsame Initiative,
dass sich diese Personen in weitere
kriminelle Handlungen verstricken.
Osman und Christian gehen in der Innen-stadt von Wels auf ein Bier. Vor dem Beisl findet eine Wahlkampfveranstaltung statt. Osman ist Moslem und empfin-det die lautstarken Sprüche gegen den Islam und das Gelächter als verletzend. Eine Zeit lang mischen sich Osman und Christian unter die Menge, aber als eine Gruppe von Jugendlichen Sprechchöre gegen muslimische MigrantInnen brüllt, verlassen sie den Ort. Später sprechen sie über das Geschehene, sie diskutieren, ob es verboten ist, andere Menschen und ihre Religion zu beschimpfen.
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„ … Organisationen und auch
organisierte oder sonstige Propa-
gandatätigkeit, die rassische Diskriminie-
rung fördern und dazu aufreizen, sind für
ungesetzlich zu erklären (...).“
UN-Übereinkommen über die Beseitigung
aller Formen rassischer Diskriminierung.
Artikel 4. Von Österreich 1982
ratifiziert.
Das Ausmaß an Verhetzung in Österreich nimmt wieder zu. Betroffen sind vor allem Fremde, MigrantInnen, AsylwerberInnen und Minderheiten. Diskriminierende Aussagen von rechtspopulistischen PolitikerInnen bleiben oftmals ohne Konsequenzen.
6. Geschichte
Geht nicht einfach weiter, sondern seid aktiv
ZeugIn der rassistischen Äußerungen
(z.B. andere ZeugInnen ansprechen).
Wendet euch an Vertrauenspersonen und
staatliche Einrichtungen oder Organisationen,
die eure Beobachtungen ernst nehmen,
z.B. Antidiskriminierungsstelle des Landes OÖ
(0732/77 20-117 37) oder ZARA Zivilcourage
und Anti-Rassismus-Arbeit (www.zara.or.at).
Meldet euch für ein Zivilcourage-Training an
(z.B. www.sos.at, www.zivilcourage.at).
Konsequente strafrechtliche Verfolgung von Verhetzung in der Praxis auf Grundlage klarer Bestimmungen im österreichischen Recht;
Effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Erscheinungsformen von Islamophobie und Rassismus durch politische Parteien oder Medien;
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„Führt ein Vertragsstaat ein Opfer des
Menschenhandels in einen Vertragsstaat
zurück, (…) so erfolgt die Rückführung unter ge-
bührender Berücksichtigung der Sicherheit dieser
Person. (…) Die Rückführung erfolgt vorzugsweise
freiwillig.“
Zusatzprotokoll* zur Verhütung, Bekämpfung und Bestra-
fung des Menschenhandels , insbesondere des Frauen- und
Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Na-
tionen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität. Artikel 8. Übereinkommen von
Österreich 2003 ratifiziert, Zusatz-
protokoll 2005 ratifiziert.
Die achtzehnjährige Suza verlässt Nigeria mit der Hoffnung, in Europa arbeiten und ihre Familie unterstützen zu können. Men-schenhändler bringen sie nach Österreich. Die junge Frau wird gezwungen, als Pro-stituierte zu arbeiten, andernfalls würde ihre Familie bedroht werden. Ein Asyl- antrag sichert ihr vorläufiges Bleiberecht. So steht Suza jede Nacht auf der Straße, das Geld muss sie abliefern. Wenn sie krank ist oder zu wenig verdient, wird sie geschlagen. Schließlich findet sie den Mut, sich an eine Menschenrechts-organisation zu wenden. Sie sagt sogar als Zeugin aus und nennt die Namen ihrer Peiniger. Suza hofft auf ein Zeugin-nenschutzprogramm, da sie weiß, dass ihr Leben in Gefahr ist. Doch als Suzas Asylantrag abgelehnt wird, wird sie in Schubhaft genommen und über Nacht abgeschoben.
Immer wieder werden Betroffene von Frauen- und Menschenhandel nicht als Opfer gese-hen, sondern sogar in Schubhaft genommen. Sie werden als wichtige ZeugInnen in ihr Herkunftsland gebracht und somit ihren kriminellen Verfolgern ausgeliefert.
7. Geschichte
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„Führt ein Vertragsstaat ein Opfer des
Menschenhandels in einen Vertragsstaat
zurück, (…) so erfolgt die Rückführung unter ge-
bührender Berücksichtigung der Sicherheit dieser
Person. (…) Die Rückführung erfolgt vorzugsweise
freiwillig.“
Zusatzprotokoll* zur Verhütung, Bekämpfung und Bestra-
fung des Menschenhandels , insbesondere des Frauen- und
Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Na-
tionen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität. Artikel 8. Übereinkommen von
Österreich 2003 ratifiziert, Zusatz-
protokoll 2005 ratifiziert.
Wenn ihr euch für von Abschiebung bedrohte
Menschen engagieren möchtet, setzt euch
mit Vertrauenspersonen und NGOs in
Verbindung, um eventuell Aktionen zu planen
(z.B. www.caritas.at, www.volkshilfe.at,
www.sos.at).
Opfer von Menschenhandel können sich an
eine Hotline des Bundeskriminalamts
wenden. Meldungen können dort anonym
gemacht werden (01/24836-853 oder
Bekämpfung des Menschenhandels; Sicherstellung, dass Opfer von Menschen-
handel nicht in Haft genommen werden und ihre Rechte bezüglich medizinischer Betreuung, Aufenthalts- und Arbeits- genehmigung respektiert werden;
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„Alle Menschen sind vor dem
Gesetz gleich und haben ohne
Diskriminierung Anspruch auf gleichen
Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht
hat das Gesetz jede Diskriminierung zu
verbieten.“
Internationaler Pakt über bürgerliche und
politische Rechte. Artikel 26. Von
Österreich 1978 ratifiziert.
Auch nach Einführung des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft bleibt lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medi-zinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Auch der Zugang zu Adoption ist ihnen verwehrt.
Christina und Daniela sind eine eingetra-gene Lebenspartnerschaft eingegangen, und Christina möchte durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind emp-fangen. Daniela würde das Kind austra-gen, sie hat bereits erste Untersuchungen machen lassen. Einer Schwangerschaft steht nichts im Wege. Doch in Österreich ist es Lesben verboten, auf diese Weise Nach-wuchs zu bekommen. Der Strafrahmen da-für beträgt bis zu 36.000 Euro. Die beiden Frauen klagen ihr Recht ein, der Oberste Gerichtshof schließt sich ihrer Meinung an und beantragt die Aufhebung des Verbots. Christina und Daniela hoffen weiter, sich ihren Kinderwunsch erfüllen zu können.
8. Geschichte
Achtet darauf, dass Lesben und Schwulen in eurem Umfeld Respekt entgegen gebracht wird. Eine vorurteilsfreie Einstellung in Bezug auf unterschiedliche Lebensformen ist ein wichtiger Schritt gegen Diskriminierung.
Gleichbehandlung und Nichtdiskriminie- rung aller Beziehungsformen;
Novellierung der Gesetze, um Lesben und Schwulen zu ermöglichen, Kinder zu adoptieren und zu haben;
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„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigne-
ten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskrimi-
nierung der Frau im Berufsleben, um ihr auf der
Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und
Frau gleiche Rechte zu gewährleisten, insbesondere...
das Recht auf gleiches Entgelt … und auf Gleichbe-
handlung bei gleichwertiger Arbeit. “
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau. Artikel 11. Von
Österreich 1982 ratifiziert.
Das Lohnniveau für Frauen in Österreich ist durchschnittlich um 18% niedriger als das der Männer. Mangelnde Kinderbetreuungsein-richtungen sind überdies einer von mehreren Faktoren für die unzureichende Verwirklichung von Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Irina arbeitet seit fünf Jahren in einem Betrieb, der medizintechnische Geräte herstellt. Ihr Chef ist sehr zufrieden mit ihr, und als die Position der Abteilungsleitung frei wird, bewirbt sie sich. Mittlerweile hat sie entsprechende Kurse besucht, ihre Qualifikation würde also genau den An-forderungen entsprechen. Doch Manfred, ein Kollege, der erst seit Kurzem in der Firma tätig ist und deutlich weniger Erfah-rung mitbringt, bekommt die Stelle. Der Chef bedauert, und erklärt seine Entschei-dung damit, dass Irina ja bald eine Familie gründen würde und dann womöglich keine Dienstreisen machen könnte. Zudem erfährt Irina, dass Manfred, weil er zwei Kinder hat, ein höheres Einstiegs- gehalt bekommen hat. Irina überlegt, sich an den Betriebsrat und die Gleichbe- handlungsanwaltschaft zu wenden.
9. Geschichte
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„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigne-
ten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskrimi-
nierung der Frau im Berufsleben, um ihr auf der
Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und
Frau gleiche Rechte zu gewährleisten, insbesondere...
das Recht auf gleiches Entgelt … und auf Gleichbe-
handlung bei gleichwertiger Arbeit. “
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau. Artikel 11. Von
Österreich 1982 ratifiziert.
Verbesserung der gleichberechtigten Repräsentanz der Geschlechter auf allen Ebenen der Gesellschaft;
Beseitigung von Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen z.B. durch eine Sensibilisierung bei der Berufswahl;
Fortführung des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen;
Erkundigt euch z.B. beim Betriebsrat
über Kollektivverträge und fragt zur
Orientierung Freunde in ähnlichen
Branchen, wieviel sie verdienen.
Wenn ihr euch benachteiligt fühlt, wendet
euch an die Gleichbehandlungsanwalt-
schaft, wo ihr euch informieren könnt und
eure Interessen vertreten werden
(www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at).
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„Die Vertragsstaaten anerkennen das
gleiche Recht von Menschen mit Behinde-
rungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht
auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt
durch Arbeit zu verdienen.“
UN-Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen. Artikel 27.
Von Österreich 2008 ratifiziert.
Hannes ist einundzwanzig Jahre alt, spielt gern Tischtennis, hört Musik und lebt bei seinen Eltern. Er hat eine sogenannte intellektuelle Beeinträch-tigung, Ursache war Sauerstoffmangel bei seiner Geburt. Wenn er spricht, ist die Behinderung zu bemerken. Hannes möchte so wie sein Vater Arbeit in einer Firma finden und eine eigene kleine Wohnung mieten. Aber auch nach langer Suche findet er nur einen Platz in einer Tagesheimstätte. Dort ist er jedoch nicht arbeitslosenversichert, erhält kein Gehalt, sondern pro Monat nur 60 Euro Taschengeld. Er muss bei seinen Eltern wohnen bleiben.
Viele Personen mit intellektuellen Behinderun-gen sind in „Beschäftigungstherapie“, die nicht sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist. Sie haben nur selten die Möglichkeit, eine eigene Existenz aufzubauen und müssen in Abhängigkeit leben. Sie sind aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert.
10. Geschichte
Wenn euch ein Fall von Diskriminierung
bekannt wird, wendet euch zunächst an die
gebührenfreie Rufnummer der Behinderten-
anwaltschaft des Sozialministeriums
(0800/80 80 16). Möchtet ihr Menschen mit Behinderung
unterstützen, dann kann euch z.B. die
Diakonie Oberösterreich sagen, wie ihr das
machen könntet (www.diakonie.at).
Konkrete Schritte der Bundesregierung zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen;
Gleichstellung und Teilhabe in der Gesellschaft: Schluss mit der Behinderung behinderter Menschen;
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„Keiner der vertragschließenden
Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine
Weise über die Grenzen von Gebieten aus-
weisen oder zurückweisen, in denen sein Leben
oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion,
Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu
einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
seiner politischen Überzeugung bedroht sein
würde.“
Genfer Flüchtlingskonvention. Artikel 33.
Von Österreich 1954 ratifiziert.
Die elfjährige Neda ist mit ihren Eltern vor sieben Jahren nach Österreich gekommen: Die aus politischen Gründen aus Moldawi-en geflüchtete Familie suchte um Asyl an, aber nun ist der Antrag in allen Instanzen trotz des Einspruchs von Menschenrechts-organisationen endgültig abgewiesen worden. Die Familie muss unverzüglich das Land verlassen. Neda, die hier aufge-wachsen ist und das Gymnasium besucht, möchte ihre Heimat nicht verlassen. Auch die Eltern sind gut integriert, sprechen deutsch und haben sogar Arbeit in Aus-sicht. Nachbarn, FreundInnen und Schul-kollegInnen versuchen, die Abschiebung zu verhindern und stellen sich der Polizei entgegen, die um vier Uhr früh erscheint, um die Familie zum Flughafen zu bringen. Die Aktion wird wegen der Proteste abge-brochen, das Innenministerium gewährt schließlich eine Aufenthaltsbewilligung.
Zurückschiebungen in Länder, die keinen entsprechenden Schutz und keine menschen-würdige Versorgung garantieren, sind an der Tagesordnung, auch wenn sich Familien in Österreich seit Jahren integriert haben. Das Asylverfahren ist kompliziert und die gesetzli-chen Regelungen unübersichtlich.
11. Geschichte
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„Keiner der vertragschließenden
Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine
Weise über die Grenzen von Gebieten aus-
weisen oder zurückweisen, in denen sein Leben
oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion,
Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu
einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
seiner politischen Überzeugung bedroht sein
würde.“
Genfer Flüchtlingskonvention. Artikel 33.
Von Österreich 1954 ratifiziert.
Meldet eure Klasse zu einem Workshop des
oberösterreichischen Projekts „Stand up!“
(www.sos.at) an. Hier könnt ihr vieles über
das Leben von Flüchtlingen erfahren und diese
persönlich kennen lernen.
Engagiert euch in Projekten der youngCaritas
(www.ooe.youngcaritas.at) oder holt euch
Materialien für den Unterricht im Zentrum polis
(www.politik-lernen.at).
Anwendung des humanitären Bleibe- rechts nach Einzelfallprüfung bei lange dauernden Asylverfahren und wenn sich AsylwerberInnen und ihre Familien in Österreich gut eingelebt haben;
Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen, die sich legal in Österreich aufhalten;
Quellen zum NachlesenDas Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) stellt Informationen zur UNO-Menschenrechtsprüfung zur Verfügung. Hier findet ihr die im Text verwendeten internationalen Empfehlungen und vieles mehr. www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/menschenrechte/
In der Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte wurden 1948 erstmals die Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft formuliert. Die Rechte, die in dieser Erklärung definiert werden, sind in Konventionen (Verträ-ge, Pakte) festgeschrieben. Diese werden von den Staaten ratifiziert und sind somit rechtlich verbindlich.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert rechtsver-bindlich die grundlegenden Menschenrechte, die u.a. das Recht auf Leben oder auf persönli-che Freiheit und Sicherheit bedeuten.
NGO-BerichtDie Initiative „menschenrechte.jetzt.“ hat anlässlich der UNO- Menschenrechtsprüfung einen Bericht mit konkreten Forderungen zur Verbesserung der Situation geschrieben. www.menschenrechte-jetzt.atHier sind auch folgende Doku- mente im Original nachzulesen:
Im Internationalen Pakt über wirtschaft-liche, soziale und kulturelle Rechte geht es um die Selbstbestimmungsrechte des Einzelnen sowie um Grundbedürfnisse, wie z.B. das Recht auf Nahrung, auf Wohnen und auf Gesundheitsversorgung.
Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonven-tion) sichert jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu. Die Konvention definiert „Kind“ als Mensch unter 18 Jahren.
Das UN-Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (Antirassismuskonven-tion) definiert und verbietet rassistische Diskriminierung.
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Be-hindertenrechtskonvention) konkretisiert die Menschenrechte für die Lebenssitua-tion behinderter Menschen, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesell-schaft zu ermöglichen.
Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte der Frau. Die Staaten sind verpflichtet, Strate- gien zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen zu entwickeln und durchzusetzen.
Das Übereinkommmen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention) fordert gesetzge- berische, verwaltungsmäßige und gericht-liche Maßnahmen, um Folterungen und grausame Behandlung zu verhindern.
Die Genfer Flüchtlingskonvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge regelt den Umgang mit Flüchtlingen in verbind-licher Weise und sichert ihnen persönliche Schutzrechte zu.
Das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sichert die Prävention und Bekämpfung von z.B. Menschenhandel global zu und stärkt die internationale Zusammenarbeit und Rechtshilfe.
Caritas OÖKapuzinerstraße 84, 4021 Linz0732/7610/[email protected]
Diakoniewerk GallneukirchenMartin Boos-Straße 4,4210 Gallneukirchen07235/[email protected]
Hilfswerk OÖDametzstraße 6, 4020 Linz0732/[email protected]
Trägerorganisationen von Land der Menschen OÖ
Pädagogische Hochschule des Bundes in OÖKaplanhofstraße 40, 4020 Linz0732/7470/[email protected]
Rotes Kreuz OÖKörnerstrasse 28, 4020 Linz0732/[email protected]/oberoesterreich
Katholische Aktion OÖKapuzinerstraße 84, 4020 Linz0732/7610/[email protected]/ka
Kinderfreunde OÖHauptstraße 51, 4040 Linz0732/[email protected]
migrare - Zentrum fürMigrantInnen OÖHumboldtstraße 49, 4020 Linz0732/[email protected]
ÖGB OÖWeingartshofstraße 2, 4020 Linz0732/[email protected]/ooe
SOS - MenschenrechteTummelplatz 5, 4020 Linz0732/[email protected]
Volkshilfe OÖGlimpfingerstr. 48, 4020 Linz0732/[email protected]
Autorin: Marion Wisinger, Historikerin, General- sekretärin der Österreichischen Liga für Menschenrechte. Sie arbeitet an Programmen zu den Themen Menschenrechte und Politische Bildung für Jugendliche und Erwachsene. www.wisinger.at
Grafik:Yvonne [email protected]
www.landdermenschen.at
Impressum:
Für den Inhalt verantwortlich:Verein Land der Menschen OÖKapuzinerstraße 84, A-4021 Linz0732/[email protected] 1. Auflage 2012
Text: Marion WisingerIllustration & Layout: Yvonne NickoLektorat: Melanie Zach
Mit finanzieller Unterstützung des Landes OÖ
Ist es gerechtfertigt, Minderjährige in Schubhaft zu nehmen? Ist ein Arbeitsverbot für AsylwerberInnen angemessen? Soll der Schutz vor rassistischen Übergriffen und Verhetzung erhöht werden? Die Politik beschäftigt sich immer wieder mit diesen und ähnlichen Fragen. Die Antworten fallen je nach politi-scher Zugehörigkeit unterschiedlich aus. Müssten sie aber nicht.
Dank der Menschenrechte gibt es nämlich ein verbindliches Re-gelwerk, das rechtlich einwandfreie Lösungen nahe legt. Doch gerade beim emotional besetzten Thema der „Ausländer“ werden die Menschenrechte nicht immer hundertprozentig umgesetzt. Aber auch unter den ÖsterreicherInnen sind Rech-te nicht immer gleich verteilt: Menschen mit Beeinträchtigung oder aus einkommensschwachen Schichten werden immer wie-der Opfer von Diskriminierung.